–1– DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR TRANSPORTRECHT E.V. SCHAARSTEINWEGSBRÜCKE 2, 20459 HAMBURG Tel: 040 - 37 85 88 0, Fax: 040 - 37 85 88 99, E-Mail: [email protected] Hamburg, im April 2015 An die Mitglieder der Gesellschaft Sehr geehrte Damen und Herren, der Vorstand lädt Sie zum diesjährigen Symposium der Gesellschaft nach Dresden ein. Das Symposium beleuchtet zum einen die Rechtsstellung des Empfängers und steht ansonsten im Zeichen aktueller transportrechtlicher Rechtsprechung: Herr Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schaffert wird mit seinem Bericht über jüngste transportrechtliche Urteile des BGH das Symposium eröffnen. Anhand eines zu Stauerei-AGB ergangenen Beschlusses des BGH wird Herr Rechtsanwalt Valder erörtern, inwieweit diese Entscheidung neue Spielräume schafft, Haftungsbeschränkungen in AGB zu verankern. Frau Rechtsanwältin Dr. Montanaro wird zu AGB-Regelungen aus Schweizer Sicht vortragen. Das ursprünglich für das diesjährige Kolloquium in Hamburg vorgesehene Thema über die Stellung des Empfängers bildet am Donnerstag den Schwerpunkt des Nachmittags: Frau Rechtsanwältin Müller-Kraft wird zu diesem Thema einführen. Herr Rechtsanwalt Sager wird die Rechte des Empfängers und die Ablieferung des Gutes beleuchten und dabei den seerechtlichen Aspekt besonders berücksichtigen. Herr Prof. Dr. Mankowski wird auf die Schadensersatzrechte des Empfängers und auf besondere IPR-Probleme eingehen. Den Themenkreis abschließen wird Herr Rechtsanwalt Dr. Wilting mit einer Untersuchung der Pflichten des Empfängers. Am 2. Tag wird Herr Rechtsanwalt Dr. Leu über die Rechtsverhältnisse beim Lademitteltausch referieren. Verjährungsrechtliche Probleme werden von Herrn Rechtsanwalt Demuth angesprochen. Frau Dr. Lamont-Black wird über eine englische Entscheidung zu Klagehäufung und internationaler Zuständigkeit vortragen. Den Abschluss des Symposiums bildet die „Aktuelle Stunde“. Das Programm trägt zehn Zeitstunden zu der aktuell geltenden Vorgabe für die jährliche Fortbildung der Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht bei. Das Symposium bietet zudem ausreichenden Raum für Diskussionen und Gespräche auch außerhalb des Sitzungssaales. Mit freundlichen Grüßen Für den Vorstand Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin Vorstand: RA Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin, RA Dr. Kay Uwe Bahnsen, MinRin Dr. Beate Czerwenka, RA Lars Lange, RA Hartmuth Sager, RA Dr. Jürgen Temme, RA Hubert Valder Ehrenvorsitzender: Prof. Dr. Rolf Herber –2– Symposium über Aktuelle Fragen des Transportrechts vom 11. bis 13. November 2015 im Westin Bellevue Hotel, Große Meißner Straße 15 01097 Dresden Tel.: +49 (0) 351 805 0; Fax +49 (0) 351 805 1609 Programm Mittwoch, 11. November 2015 Ab 18.30 Empfang im Tagungshotel Donnerstag, 12. November 2015 9.00 Begrüßung und Einführung Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin, Bonn 9.15 Neueste transportrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs RiBGH Prof. Dr. Wolfgang Schaffert, Karlsruhe 11.00 Kaffeepause 11.30 Wertdeklaration als summenmäßige Haftungsbeschränkung RA Hubert Valder, Bonn 12.15 AGB-Regelungen aus Schweizer Sicht RAin Dr. Giovanna Montanaro, Zürich 13.00 Diskussion 13.15 Mittagessen 14.15 Der Empfänger – Dritter im Bunde 14.15 Einführung: Die Position des Empfängers bei Durchführung eines Transportes Hintergrundregelungen des BGB als Idealtypus und ergänzend anwendbares Recht RAin Susanne Müller-Kraft, Hamburg 15.00 Rechte des Empfängers: Empfängerrechte und Ablieferung, insbesondere im Seerecht RA Hartmuth Sager, Hamburg 15.45 Kaffeepause –3– 16.15 Schadensersatzansprüche des Empfängers - Rechtsprechung des BGH zur Rechtsstellung des Unterfrachtführers - IPR-Probleme bei internationalen Beförderungen Prof. Dr. Peter Mankowski, Univ. Hamburg 17.00 Pflichten des Empfängers RA Dr. Frank Wilting, Niedernhausen 17.45 Diskussion 18.30 Empfang und gegen 19.00 Abendessen Freitag, 13. November 2015 9.00 Rechtsverhältnisse beim Lademitteltausch RA Dr. Norman-Alexander Leu, Neunkirchen/Saar 9.45 Verhandlung, Verjährungsverzicht, insbesondere bei Forderungsübergang RA Klaus Demuth, Unterschleißheim 10.30 Kaffeepause 11.00 Klagehäufung und internationale Zuständigkeit im Falle aufeinanderfolgender CMR-Frachtführer – the British way in BAT v Excel Dr. Simone Lamont-Black, Univ. of Edinburgh 11.45 Aktuelle Stunde NN 12.30 Schlussdiskussion Die Teilnahmegebühr beträgt € 500,00 für Mitglieder und € 550,00 für Nichtmitglieder der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht; sie schließt den Empfang am 11. November sowie Mittagessen und Abendessen am 12. November ein. Richter und Universitätsangehörige sind von der Teilnahmegebühr befreit. Anmeldungen werden erbeten an die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht, z. Hd. Frau Höltig, Schaarsteinwegsbrücke 2, 20459 Hamburg, per Post, per Fax (040) 37 85 88 99 oder per e-Mail ([email protected]). Wegen der voraussichtlich großen Nachfrage und zur Erleichterung der Planung bitten wir, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Zudem bitten wir anzugeben, ob Sie an dem Empfang am 11. November teilnehmen werden. Wir würden es begrüßen, wenn Sie den Tagungsbeitrag ohne besondere Aufforderung auf das Konto der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht, Hamburg (Deutsche Bank Hamburg, Kto. Nr. 393222500, BLZ 200 700 24 bzw. IBAN DE04 2007 0024 0393 2225 00 und BIC DEUTDEDBHAM) überweisen würden. Im Tagungshotel steht ein Zimmerkontingent (bis 30.09.2015 Zimmern bis 15.10.2015) zum ermäßigten Preis von € 109 Doppelzimmer (jeweils inkl. Frühstücksbuffet) zur Verfügung. frühzeitig unmittelbar beim Hotel (Tel: +49 351 805 0; Fax: „Transportrecht“ vorzunehmen. ********* bzw. ein Restzimmerkontingent von 50 für das Einzelzimmer und € 124 für das Zimmerbestellungen bitten wir möglichst +49 351 805 1609) unter dem Stichwort
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