Gastspielvertrag zwischen dem Veranstalter: und: Name: Name: Adresse: Adresse: Tel: Tel: Mail: Mail: § 1 Vertragsgegenstand Der Veranstalter verpflichtet Mai Cocopelli zu einem Gastspiel mit dem Programm: Datum: Aufbau ab: Auftritt um: Einlass ab: Dauer der Show: Veranstaltungsort: Straße: PLZ, Stadt: Kapazität des Saales: Ansprechspartner vor Ort: § 2 Honorierung Der Veranstalter zahlt an Mai Cocopelli folgende Gesamtsumme: Die Gesamtzahlung an Mai Cocopelli erfolgt: (Zutreffendes bitte auswählen) BAR nach dem Konzert Überweisung Die Überweisung erfolgt ohne Abzug am ersten Werktag nach der Veranstaltung auf folgendes Konto: Mai Cocopelli | Raiffeisenbank Vöcklabruck/Umgebung IBAN: AT58 3471 0000 021204824 BIC: RZOOAT2L710 Mai Cocopelli versteuert die Einnahmen unter der Steuernummer 559/2687 beim Finanzamt Vöcklabruck |Gmunden. Die MWSt entfällt aufgrund innergemeinschaftlicher Leistung. Über alle finanziellen Vereinbarungen wahren beide Vertragspartner Stillschweigen. Anfallende Kosten wie GEMA, Künstlersozialkasse, Ausländersteuer, kommunale Abgaben oder sonstige Kosten trägt der Veranstalter. Die KSK wird entsprechend den jeweilig geltenden Sätzen vom Veranstalter abgeführt. Die KSK-Nummer des Veranstalters lautet : § 3 Technische Vereinbarung: Die Tonanlage wird (Zutreffendes bitte auswählen) Zur Verfügung gestellt Von der Künstlerin bereitgestellt Bühnemaße betragen 6 m Breite x 4 m Tiefe. Technischer Rider wird dem Vertrag angehängt. Der Veranstalter verfügt über eine Leinwand auf der Bühne, samt Beamer und VGA Anschluss für die Präsentation der Show (Zutreffendes bitte auswählen) JA NEIN § 4 Unterbringung: Der Veranstalter stellt zwei EZ für eine Übernachtung auf eigene Kosten zur Verfügung. JA NEIN Datum: § 5 Verpflegung: Der Veranstalter stellt Wasser, Saft und Catering für die Künstler zur Verfügung. (Vorzugsweise vegan - oder vegetarisch) § 6 Werbung: Verantwortlich für die Werbung ist allein der Veranstalter. Pressefotos, PlakatDruckvorlagen und Pressetexte können unter http://www.cocopelli.at/kontakt/veranstalter heruntergeladen werden. § 7 Programmgestaltung: Mai Cocopelli ist an keine künstlerische Weisung des Veranstalters gebunden. Gerne geht sie auf Wünsche ein, die Gestaltung des Konzertprogrammes ist zur Gänze der Künstlerin überlassen. § 8 Copyright: Jede Art der Aufzeichnung des Auftritts (Foto, Film,Ton) bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Künstlerin. § 9 Aufbauzeit: Der Veranstaltungsort ist für die Künstlerin ab der Aufbauzeit frei zugänglich. Ab diesem Zeitpunkt müssen technische Proben uneingeschränkt möglich sein. Die Anwesenheit eines Haustechnikers sowie eines Vertreters des Veranstalters sind dazu erforderlich. § 10 Vertragsvereinbarung: Dieser Vertrag wird unterschrieben und komplett ausgefüllt an die Künstlerin retourniert. Mai Cocopelli erhält im Vorfeld eine Wegbeschreibung oder Stadtplan mit eingezeichnetem Auftrittsort und Hotel sowie ggf. einen verbindlichen Zeitplan über den Ablauf der Veranstaltung. Etwaige Vertragsveränderungen sind nur in beiderseitigem Einvernehmen der Vertragspartner zulässig und bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages anfechtbar oder unwirksam, wird die Gültigkeit dieses Gastspielvertrages im Übrigen nicht berührt. § 11 Höhere Gewalt: Umstände höherer Gewalt oder Erkrankungen von Mai Cocopelli - Duo (mit ärztlichem Attest) die den Auftritt verhindern, heben diesen Gastspielvertrag entschädigungslos auf. § 12 Pönale: Wird dieser Vertrag in wesentlichen Teilen verletzt und muss die Veranstaltung deshalb ausfallen oder abgebrochen werden, zahlt der Verursacher eine Konventionalstrafe in Höhe von 500 Euro. § 13 Sonstige Vereinbarungen: Hier ist Platz für sonstige Vereinbarungen: Mit dieser Unterschrift erkennen die Vertragspartner alle Vereinbarungen dieses Vertrages an. ______________________________________ ______________________________________ (Ort, Datum) (Ort, Datum) ______________________________________ ______________________________________ (Künstlerin) (Veranstalter)
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