Gastspielvertrag
zwischen dem Veranstalter:
und:
Name:
Name:
Adresse:
Adresse:
Tel:
Tel:
Mail:
Mail:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet Mai Cocopelli zu einem Gastspiel mit dem Programm:
Datum:
Aufbau ab:
Auftritt um:
Einlass ab:
Dauer der Show:
Veranstaltungsort:
Straße:
PLZ, Stadt:
Kapazität des Saales:
Ansprechspartner vor Ort:
§ 2 Honorierung
Der Veranstalter zahlt an Mai Cocopelli
folgende Gesamtsumme:
Die Gesamtzahlung an Mai Cocopelli erfolgt: (Zutreffendes bitte auswählen)
BAR nach dem Konzert
Überweisung
Die Überweisung erfolgt ohne Abzug am ersten Werktag nach der Veranstaltung auf
folgendes Konto:
Mai Cocopelli | Raiffeisenbank Vöcklabruck/Umgebung
IBAN: AT58 3471 0000 021204824
BIC: RZOOAT2L710
Mai Cocopelli versteuert die Einnahmen unter der Steuernummer 559/2687 beim
Finanzamt Vöcklabruck |Gmunden.
Die MWSt entfällt aufgrund innergemeinschaftlicher Leistung.
Über alle finanziellen Vereinbarungen wahren beide Vertragspartner Stillschweigen.
Anfallende Kosten wie GEMA, Künstlersozialkasse, Ausländersteuer, kommunale
Abgaben oder sonstige Kosten trägt der Veranstalter.
Die KSK wird entsprechend den jeweilig geltenden Sätzen vom Veranstalter abgeführt.
Die KSK-Nummer des Veranstalters lautet :
§ 3 Technische Vereinbarung:
Die Tonanlage wird (Zutreffendes bitte auswählen)
Zur Verfügung gestellt
Von der Künstlerin bereitgestellt
Bühnemaße betragen 6 m Breite x 4 m Tiefe.
Technischer Rider wird dem Vertrag angehängt.
Der Veranstalter verfügt über eine Leinwand auf der Bühne, samt Beamer und VGA
Anschluss für die Präsentation der Show (Zutreffendes bitte auswählen)
JA
NEIN
§ 4 Unterbringung:
Der Veranstalter stellt zwei EZ für eine Übernachtung
auf eigene Kosten zur Verfügung.
JA
NEIN
Datum:
§ 5 Verpflegung:
Der Veranstalter stellt Wasser, Saft und Catering für die Künstler zur Verfügung.
(Vorzugsweise vegan - oder vegetarisch)
§ 6 Werbung:
Verantwortlich für die Werbung ist allein der Veranstalter. Pressefotos, PlakatDruckvorlagen und Pressetexte können unter http://www.cocopelli.at/kontakt/veranstalter
heruntergeladen werden.
§ 7 Programmgestaltung:
Mai Cocopelli ist an keine künstlerische Weisung des Veranstalters gebunden. Gerne
geht sie auf Wünsche ein, die Gestaltung des Konzertprogrammes ist zur Gänze der
Künstlerin überlassen.
§ 8 Copyright:
Jede Art der Aufzeichnung des Auftritts (Foto, Film,Ton) bedarf der ausdrücklichen
Genehmigung durch die Künstlerin.
§ 9 Aufbauzeit:
Der Veranstaltungsort ist für die Künstlerin ab der Aufbauzeit frei zugänglich. Ab
diesem Zeitpunkt müssen technische Proben uneingeschränkt möglich sein. Die
Anwesenheit eines Haustechnikers sowie eines Vertreters des Veranstalters sind dazu
erforderlich.
§ 10 Vertragsvereinbarung:
Dieser Vertrag wird unterschrieben und komplett ausgefüllt an die Künstlerin
retourniert. Mai Cocopelli erhält im Vorfeld eine Wegbeschreibung oder Stadtplan mit
eingezeichnetem Auftrittsort und Hotel sowie ggf. einen verbindlichen Zeitplan über
den Ablauf der Veranstaltung. Etwaige Vertragsveränderungen sind nur in
beiderseitigem Einvernehmen der Vertragspartner zulässig und bedürfen in jedem Fall
der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages anfechtbar oder
unwirksam, wird die Gültigkeit dieses Gastspielvertrages im Übrigen nicht berührt.
§ 11 Höhere Gewalt:
Umstände höherer Gewalt oder Erkrankungen von Mai Cocopelli - Duo (mit ärztlichem
Attest) die den Auftritt verhindern, heben diesen Gastspielvertrag entschädigungslos
auf.
§ 12 Pönale:
Wird dieser Vertrag in wesentlichen Teilen verletzt und muss die Veranstaltung deshalb
ausfallen oder abgebrochen werden, zahlt der Verursacher eine Konventionalstrafe in
Höhe von 500 Euro.
§ 13 Sonstige Vereinbarungen:
Hier ist Platz für sonstige Vereinbarungen:
Mit dieser Unterschrift erkennen die Vertragspartner alle Vereinbarungen dieses
Vertrages an.
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(Ort, Datum)
(Ort, Datum)
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(Künstlerin)
(Veranstalter)