AUFSICHTSRATspezial - Akademie Deutscher Genossenschaften

AUFSICHTSRATspezial
Jahresprogramm 2015
Ihr Erfolg ist unsere Motivation.
AUFSICHTSRATspezial
Die Schwachstellen in der Corporate Governance sind international als eine der Ursachen der Finanzmarktkrise ausgemacht worden. Der Gesetzgeber hat darauf nicht nur mit neuen Anforderungen an Geschäftsleiter reagiert, die bestehenden Regelungen überarbeitet und in den neuen
§ 25c KWG überführt. Mit der Umsetzung der CRD IV hat der deutsche Gesetzgeber während der
Krise zeitgleich auch die Anforderungen an die Aufsichtsräte von Kreditinstituten erhöht. So ermöglicht er eine wirksame Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Mit dem § 25d KWG hat der Gesetzgeber nicht nur einen Anforderungskatalog in das KWG integriert, sondern dem Aufsichtsrat weitere
Aufgaben übertragen. Durch eine Erweiterung des § 29 KWG kommen die Absätze 3 bis 12 des § 25d
KWG neu in das KWG. Dadurch bleibt die Arbeit der Aufsichtsräte weiter im aufsichtlichen Fokus.
Die hohen fachlichen Anforderungen an Aufsichtsräte stellen sich umso herausfordernder dar, je
weiter die Berufstätigkeit des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds von der Finanzbranche entfernt ist.
Den verschärften Anforderungen der Aufsicht im Hinblick auf den Nachweis regelmäßiger Qualifizierungsmaßnahmen können Sie als Kunde der ADG jedoch doppelt gelassen entgegensehen: Auch
2015 bieten wir Ihnen zu allen relevanten Themen Qualifizierungsangebote an, um sukzessive,
systematisch, nachvollziehbar und parallel zu Ihren praktischen Mandatserfahrungen auch Ihre
theoretischen Kenntnisse auszubauen bzw. diese auf den aktuellen Stand zu bringen.
Und auch mit unseren individuellen Inhouse-Maßnahmen – auch bei Ihnen vor Ort – bieten wir
Ihrem gesamten Gremium geeignete Themenpakete für Ihre laufende Weiterbildung im Sinne der
Aufsicht an. Dabei erfüllen unsere qualifizierten Teilnehmerzertifikate als „Nachweis der Teilnahme
an Qualifizierungsmaßnahmen zu Aufbau und Ausbau der Sachkunde im Sinne des § 25d KWG“
bereits seit Jahren die geltenden Anforderungen der Aufsicht an Nachweise von Qualifizierungsmaßnahmen.
Darüber hinaus sind hohe Abwesenheitszeiten für Aufsichtsräte zunehmend schwierig. Daher
bieten wir Ihnen 2015 ausgewählte Formate an regionalen Standorten an, wie beispielsweise in
Hamburg. Zugleich stellen wir Ihnen mit unseren ADG-Webinaren für Aufsichtsräte ein modernes Format zur Verfügung, das sich bei Vorständen bereits größter Beliebtheit erfreut. Denn ohne
Reise- und Abwesenheitszeiten bieten Ihnen unsere ADG-Webinare online in zwei- bis zweieinhalb
Stunden die Möglichkeit, sich gezielt zu bestimmten aktuellen Themen zu informieren. Das Beste
daran: Als „ADG-Webinar on demand“ können Sie diesen Service auch kostengünstig als fachliche
Ergänzung zu einer Aufsichtsratssitzung buchen.
Diese Broschüre stellt den zum Zeitpunkt der Drucklegung vorliegenden Teil des Jahresprogramms
2015 vor. Selbstverständlich nehmen wir aktuelle Entwicklungen und Ihre Seminarwünsche in
Form zusätzlicher oder aktualisierter Angebote auf. Wie gewohnt informieren wir Sie hierüber
rechtzeitig durch Zusendung entsprechender Informationen und Einstellung auf der ADG-Homepage unter www.adgonline.de/aufsichtsrat.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.
Ihre Akademie Deutscher Genossenschaften ADG
Inken Hallberg
Teamleiterin
Thomas Wilbert
Produktmanager
INHALT
Sachkunde braucht Sachverstand – die Anforderungen des § 25d KWG an Aufsichtsräte
§ 25d Abs. 1 KWG: Gesetzlicher Rahmen für die Aufsichtsratsqualifikation..............................................................................................4
Die Aufsichtsrats-Qualifizierungen der ADG – unsere Angebote zur Fortbildung und Weiterbildung im Überblick.............5
Der Maßanzug für Ihren Aufsichtsrat – unsere Angebote für Ihre bankindividuelle Aufsichtsratsschulung
Der Maßanzug für Ihren Aufsichtsrat.......................................................................................................................................................................8
ADG-Webinare für den Aufsichtsrat......................................................................................................................................................................... 9
Aufsichtsratsvorsitzendespezial
Die Top-Themen für Aufsichtsratsvorsitzende....................................................................................................................................................10
Personalausschuss: Trends in der Gestaltung von neuen und bestehenden Vorstandsdienstverträgen.....................................11
Neu im Vorsitz des Aufsichtsrats?............................................................................................................................................................................. 12
Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Neu im Aufsichtsrat?......................................................................................................................................................................................................14
Sicher im Amt!................................................................................................................................................................................................................... 15
Aufsicht und Aufsichtsrat.............................................................................................................................................................................................16
Der professionelle Aufsichtsrat.................................................................................................................................................................................. 17
Effizient und sicher prüfen als Aufsichtsrat..........................................................................................................................................................18
Deutsch – Prüfer | Prüfer – Deutsch...........................................................................................................................................................................19
Was Sie als Aufsichtsrat über Bankbilanzierung wissen müssen............................................................................................................... 20
Bank- und Risikomanagement für Aufsichtsräte............................................................................................................................................... 21
Banksteuerung verstehen, Kennzahlen einschätzen........................................................................................................................................22
Aufsichtsrat und Depot A..............................................................................................................................................................................................23
MaRisk-Risikoreporting für den Aufsichtsrat...................................................................................................................................................... 24
MaRisk-Risikoreporting für den Aufsichtsrat – Ihre exklusive Inhouse-Qualifizierung.....................................................................25
Aktuelle Entwicklungen im Aufsichtsrecht (MaRisk, KWG & Co.) und der praktischen Amtswahrnehmung........................ 26
Sicher entscheiden! Worauf Aufsichtsräte bei der Kreditentscheidung achten müssen...................................................................27
Der Aufsichtsrat im Strategieprozess der Bank.................................................................................................................................................. 28
Ihre Aufsichtsrats-Klausurtagung............................................................................................................................................................................ 29
Compliance für Aufsichtsräte............................................................................................................................................................................................ 30
Stichwortverzeichnis.............................................................................................................................................................................................................. 31
ADG-Individual.........................................................................................................................................................................................................................32
Ihre Ansprechpartner.............................................................................................................................................................................................................34
Anmeldeformular....................................................................................................................................................................................................................35
4|5
Sachkunde braucht Sachverstand
§ 25d ABS. 1 KWG: GESETZLICHER RAHMEN
FÜR DIE AUFSICHTSRATSQUALIFIKATION
In den vergangenen Jahren hat sich der gesetzliche Rahmen für Aufsichtsräte entscheidend geändert. Diese Veränderungen umfassen
Regelungen zur Kontrolle von Aufsichtsräten, Anzeigepflichten gegenüber der Aufsicht, aber auch Anforderungen an die Mandatsträger
und mögliche Maßnahmen der Aufsicht. Ein „Merkblatt zur Kontrolle von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß
KWG“ konkretisiert diese Anforderungen. Darüber hinaus werden dort die Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder angezeigt, wenn sie ihr
Amt angemessen ausüben möchten. Die im Dezember 2012 erfolgte Merkblatt-Novelle hat diese Ausführungen nochmals konkretisiert
und teilweise verschärft.
KWG-Novelle bringt mit dem § 25d KWG neue gesetzliche Anforderungen an Aufsichtsräte mit sich
Im Zuge der Umsetzung des Basel-III-Pakets hat das CRD-IV-Umsetzungsgesetz einen neuen, ab 2014 geltenden Anforderungsrahmen für
den Aufsichtsrat gebracht. Dies betrifft sowohl Anforderungen an das einzelne Mitglied des Aufsichtsrats, aber auch an den Aufsichtsrat
als Gremium. So sind bestimmte Aufgaben, welche der Aufsichtsrat wahrzunehmen hat, direkt im KWG geregelt. Dies umfasst insbesondere auch ab einer bestimmten Aufsichtsratsgröße und Geschäftsstruktur verpflichtend zu bildende Ausschüsse im Aufsichtsrat – inklusive erweiterter Anforderungen an deren Ausschussmitglieder. Viele dieser Strukturen sind allerdings bereits Bestandteil der Arbeit in
den Gremien, sodass in vielen Fällen Anpassungen eher im Detail der Sitzungsarbeit sowie im Aufgabenumfang der Ausschusstätigkeiten
getroffen werden müssen. Gerade in kleineren Gremien wird es darüber hinaus auch weiterhin keine Pflicht zur Bildung bestimmter Ausschüsse geben.
Die gesamten Anforderungen sind im neuen § 25d KWG festgeschrieben und haben am 01.01.2014 Gültigkeit erlangt. Der § 25d KWG widmet sich ausschließlich dem Gremium „Aufsichtsrat“ sowie dessen Mitgliedern. Damit hat der § 25c Abs. 1 KWG im Hinblick auf die Formulierung der Anforderungen an ein Mitglied des Aufsichtsrats den bis 2013 geltenden § 36 Abs. 3 KWG abgelöst:
„Die Mitglieder des […] Aufsichtsorgans eines Instituts, […] müssen zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung
der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das jeweilige Unternehmen betreibt, besitzen und der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. […]“
Diese materiellen Anforderungen an die Sachkunde sollen sicherstellen, dass Aufsichtsratsmitglieder die von der Bank getätigten
Geschäfte verstehen und deren Risiken beurteilen können, um womöglich Änderungen in der Geschäftsführung durchzusetzen. Mit Ausnahme der neuen Anforderungen an die „ausreichende Zeit“, welche Aufsichtsräte ihrem Mandat widmen, schreibt der § 25d Abs. 1 KWG
damit die bereits bestehenden Anforderungen an ihre Sachkunde fort.
Beurteilung der Sachkunde durch die Aufsicht
Sachkunde und Zuverlässigkeit werden von der Bankenaufsicht geprüft. Hierzu gibt es für alle neu bestellten Mitglieder im Aufsichtsrat
eine Anzeige- und Nachweispflicht der Sachkunde. Das novellierte Merkblatt der Aufsicht stellt weiterhin fest, dass die materiellen Anforderungen auch für vor dem 01.08.2009 bestellte Mitglieder des Aufsichtsrats gelten. Hier ist das Gebot der persönlichen und eigenverantwortlichen Amtsausübung maßgeblich. Dies unterstreicht auch die Neuformulierung im § 25d Abs. 1 KWG, die hinsichtlich der Anforderungen keine Unterscheidung in neue und amtierende Aufsichtsratsmitglieder trifft. Somit gilt es für sämtliche Aufsichtsräte, besonderes
Augenmerk auf die Sachkunde und Zuverlässigkeit zu richten.
Erleichterungen beim Nachweis der Sachkunde für neue Aufsichtsräte
Im Einzelfall sieht das Merkblatt einige Erleichterungen beim Nachweis der Sachkunde für neue Aufsichtsratsmitglieder vor. So kann eine
Vortätigkeit in anderen Branchen, in der öffentlichen Verwaltung oder aufgrund von politischen Mandaten die erforderliche Sachkunde
begründen, wenn diese Tätigkeit maßgeblich auf wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen ausgerichtet und nicht völlig nachgeordneter Natur ist.
Darüber hinaus ist regelmäßig eine allgemeine wirtschaftliche Expertise bei den nachfolgenden Personengruppen anzunehmen:
óó Kaufleute im Sinne von §§ 1 ff. HGB,
óó buchführungspflichtige Land- und Forstwirte,
óó andere Unternehmer im Sinne von § 141 AO.
In Abhängigkeit der jeweiligen Größe und des Geschäftsmodells können diese Personen zusätzlich auch bereits über die erforderliche
Sachkunde verfügen.
DIE AUFSICHTSRATS-QUALIFIZIERUNGEN DER ADG
Unsere Angebote zur Fortbildung und Weiterbildung im Überblick
§ 25d Abs. 4 KWG: Fortbildung und Weiterbildung als laufende Pflicht für alle Aufsichtsräte nun gesetzlich festgeschrieben
Alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder waren bereits bisher durch die Aufsicht angehalten, sich regelmäßig durch geeignete Maßnahmen weiterzubilden. Sie sollen sich mit dieser sogenannten Weiterbildung beispielsweise mit neuen Rechtvorschriften oder Entwicklungen im Bereich der Finanzprodukte bzw. mit Wettbewerbsentwicklungen vertraut machen. Nur so können sie ihre Entscheidungen auf
Basis eines aktuellen Informationsstandes treffen.
Seit einiger Zeit wird die Umsetzung entsprechender Aufsichtsratsqualifizierungen auch durch den gesetzlichen Abschlussprüfer Ihres
Hauses entsprechend überprüft. Diese Weiterbildungspflicht sowie die Unterstützung neuer Aufsichtsräte durch Qualifizierungsmaßnahmen sind explizit gesetzlich im § 25d Abs. 4 KWG festgeschrieben:
„Institute […] müssen angemessene personelle und finanzielle Ressourcen einsetzen,
um den Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans die Einführung in ihr Amt zu erleichtern
und die Fortbildung zu ermöglichen, die zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Sachkunde notwendig ist.“
Somit konkretisiert der § 25d Abs. 4 KWG gemeinsam mit dem Merkblatt der Aufsicht, wie und in welcher Form die Sachkunde gemäß
§ 25d Abs. 1 KWG von Aufsichtsräten erworben und laufend aufrechterhalten werden kann.
Fortbildung als Sachkundenachweis
Wenn nach diesen Voraussetzungen die Sachkunde bei neuen Aufsichtsratsmitgliedern (noch) nicht vorliegt, kann sie durch die sogenannte Fortbildung erworben und nachgewiesen werden. Dies kann bereits vor bzw. muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten
nach der Bestellung erfolgen. Für den Aufbau der Sachkunde durch Fortbildungsveranstaltungen werden insbesondere folgende Themenbereiche von der Aufsicht als notwendige Inhalte genannt:
óó Abgrenzung der Funktion und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder zur Geschäftsleitung
óó Grundlegende wirtschaftliche und rechtliche Abläufe im Tagesgeschehen
óó Risikomanagement
óó Grundzüge der Bilanzierung
óó Grundzüge des Aufsichtsrechts
Die Fortbildung ist durch Schulungsnachweise zu belegen, die bestimmten Anforderungen der Aufsicht genügen und bei der Aufsicht
eingereicht werden müssen.
Weiterbildung: Laufender Aufbau und Ausbau Ihrer Sachkunde durch Aufsichtsratsqualifizierungen unterstützt Sie beim Nachweis
der Erfüllung des § 25d Abs. 1 KWG
Die ADG bietet schon seit mehreren Jahren passgenaue Veranstaltungen für Aufsichtsräte an. Dieses Angebot umfasst bereits seit jeher
Angebote zum Aufbau wie zum Ausbau und damit zur laufenden Aufrechterhaltung Ihrer Sachkunde. Zusätzlich unterstützen unsere Aufsichtsratsqualifizierungen den Erfahrungsaustausch unter den Aufsichtsräten verschiedener Häuser und Verbandsgebiete. Wir bieten
Ihnen die Möglichkeit, neben fachlichem Input Ihr persönliches „Aufsichtsratsnetzwerk“ in der genossenschaftlichen FinanzGruppe auszubauen und zu pflegen.
Bewusst setzen wir für Sie Dozenten ein, die Ihre Perspektive und die besonderen Anforderungen des Aufsichtsrats kennen. So erhalten Sie
das Wissen, das Sie für eine sichere Wahrnehmung Ihres Mandates benötigen: praxisnah, verständlich und anwendbar.
Geeignete Qualifizierungsangebote mit Teilnahmebescheinigungen als Nachweis Ihrer Fortbildung und Weiterbildung
Alle unsere Angebote berücksichtigen selbstverständlich die geänderten Anforderungen des § 25d KWG.
Gleiches gilt für unsere Teilnahmebescheinigungen, die wir bereits ab 2014 umgestellt haben. Unsere Teilnahmebescheinigungen erfüllen
also heute wie auch in der Vergangenheit die Anforderungen der Aufsicht als „Nachweis über die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme zum Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d Abs. 1 KWG“.
So sind Sie auf der sicheren Seite.
6|7
Sachkunde braucht Sachverstand
DIE AUFSICHTSRATS-QUALIFIZIERUNGEN DER ADG
Unsere Angebote zur Fortbildung und Weiterbildung im Überblick
Zu den genannten Themengebieten der Fortbildung und Weiterbildung bietet die ADG schon seit mehreren Jahren passgenaue Veranstaltungen an. Mit unserem bewusst modular gehaltenen Angebot ermöglichen wir Ihnen, passend zu Ihrem Kenntnisstand, einen sukzessiven Kenntnisaufbau in verschiedenen Bereichen – und dies über einen längeren Zeitraum hinweg. So können Sie sich mit unseren Angeboten regelmäßig zu aktuellen Themen informieren und sich notwendige Kenntnisse aneignen, wenn Sie diese benötigen.
Unsere Angebote zur Fortbildung
Zum Einstieg und damit zum Nachweis der Sachkunde im Rahmen der Fortbildung bieten wir Ihnen unsere Veranstaltungen „Neu im Aufsichtsrat“ und „Bank- und Risikomanagement für Aufsichtsräte“ an. Damit decken Sie die oben genannten, von der Aufsicht geforderten
Themengebiete ab.
Zusätzlich empfehlen wir den Besuch der Veranstaltungen „Sicher entscheiden! Worauf Aufsichtsräte bei der Kreditentscheidung achten
müssen“ sowie „Was Aufsichtsräte über Bankbilanzierung wissen müssen“. Diese Veranstaltungen zum Aufbau und zur Festigung und
damit zum Nachweis der grundlegenden Sachkunde gegenüber der Aufsicht haben wir auf den folgenden Seiten für Sie jeweils mit dem
Hinweis „Bestandteil Ihrer grundlegenden Sachkunde“ gekennzeichnet.
Vertiefende Sachkunde und Weiterbildung
Das KWG fordert mit dem § 25d Abs. 4 KWG über den Sachkunde-Erwerb hinaus von allen amtierenden Aufsichtsräten, dass sie „laufend
am Ball bleiben“. Hierzu sollen sich alle amtierenden Aufsichtsräte regelmäßig im Rahmen geeigneter Qualifizierungsmaßnahmen weiterbilden, um die Sachkunde aufrechtzuerhalten.
Und auch darüber hinaus gibt es für Sie als Aufsichtsrat immer wieder Themen, beispielsweise durch die Übernahme von Aufgaben in
einem Ausschuss des Aufsichtsrats, in denen Sie Ihre Kenntnisse vertiefen oder auf den aktuellen Stand bringen möchten.
Bei den aus unserer Sicht als Weiterbildung besonders gut geeigneten Formaten haben wir für Sie einen entsprechenden Hinweis in die
jeweilige Veranstaltungsbeschreibung aufgenommen. Sie sind auch über ein Stichwortverzeichnis am Ende dieser Broschüre unter
„Weiterbildung gemäß § 25d Abs. 4 KWG“ leicht zu finden.
Damit können Sie Ihre Sachkunde später vertiefen, etwa weil Sie Mitglied eines Ausschusses im Aufsichtsrat sind oder weil Sie beispielsweise Ihre Kenntnisse der Bank- und Risikosteuerung ausbauen möchten. Mit zahlreichen und thematisch unterschiedlichen Angeboten
können Sie zudem die gewünschten Kenntnisse praxisnah und mit Bezug auf Ihr Amt als Aufsichtsrat erweitern.
Unser Coaching-Angebot „Neu im Vorsitz des Aufsichtsrats?“ unterstützt Sie speziell für den Wechsel in die neue Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden oder des Stellvertreters. Wir helfen Ihnen dadurch auch individuell bei der Übernahme dieser besonderen Aufgabe.
Mit dem Besuch unserer Aufsichtsratsqualifizierungen bleiben Sie auf dem aktuellen Stand der relevanten Entwicklungen. Bei der ADG
finden Sie die passende Unterstützung für die verschiedenen Bereiche Ihrer Aufsichtsratstätigkeit. Die Forderung der Aufsicht nach
Weiterbildung erfüllen Sie damit von ganz allein …
Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen in der Grafik auf der Folgeseite unsere Qualifizierungsangebote nochmals übersichtlich
dargestellt.
Die Angebote zur Fortbildung finden Sie als „Grundlegende Sachkunde“ in Blau gekennzeichnet.
Grundlegende Sachkunde
Angebote zur Vertiefung Ihrer Kenntnisse und damit zur Weiterbildung finden Sie in Gelb als „Vertiefende Sachkunde“ hervorgehoben.
Vertiefende Sachkunde
Grundlegende Sachkunde
(Fortbildung)
Vertiefende Sachkunde
(Weiterbildung)
Aktuelle Entwicklungen im Aufsichtsrecht (MaRisk, KWG & Co.) und der
praktischen Amtswahrnehmung
Effizient und sicher prüfen
als Aufsichtsrat
MaRisk-Risikoreporting
für den Aufsichtsrat
Was Sie als Aufsichtsrat
über Bankbilanzierung
Aufsicht und Aufsichtsrat:
Diskutieren Sie als Aufsichtsrat
und Vorstand mit der BaFin
Neu im Aufsichtsrat?
Ihr Praxisleitfaden für
den sicheren Einstieg
ins neue Amt
Die Themen für
­Aufsichtsratsvorsitzende
wissen müssen
Banksteuerung verstehen,
Kennzahlen einschätzen
Grundlegende
Sachkunde zur
Bank- und Risiko­
Erfüllung von
management für
§ 25d Abs. 1 KWG
Aufsichtsräte
(Fortbildung)
Sicher entscheiden!
Der Aufsichtsrat im
Strategieprozess der Bank
Worauf Aufsichtsräte
bei der Kreditvergabe
achten müssen
Der Maßanzug für Ihren Aufsichtsrat:
Ihre individuelle Inhouse-Qualifizierung
Ihr exklusives Aufsichtsrats-Coaching:
Neu im Vorsitz des Aufsichtsrats?
Personalausschuss:
Aktuelle Trends in der Gestaltung von
neuen und bestehenden Dienstverträgen
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DER MASSANZUG FÜR IHREN AUFSICHTSRAT
Bankindividuelle Unterstützung durch die ADG
Der Gesetzgeber hat 2009 im § 36 Abs. 3 KWG Anforderungen an die Sachkunde und Zuverlässigkeit von
Aufsichtsräten festgeschrieben. Ein Merkblatt der Aufsicht konkretisiert diese Anforderungen weiter;
jüngst wurde das Merkblatt überarbeitet. Zusätzlich führte die Umsetzung des Basel-III-Pakets (CRD-IVUmsetzungsgesetz) dazu, dass die Regelungen zu Aufsichtsräten im Kreditwesengesetz angepasst und
ab 2014 geändert wurden: § 25d KWG mit erweiterten Anforderungen ist die Folge.
Dabei sind nicht nur die Rahmenbedingungen und inhaltlichen Anforderungen an die Tätigkeiten von
Vorständen und Aufsichtsräten einem ständigen Wandel unterworfen. Gerade im Bankenaufsichtsrecht
gibt es laufend zahlreiche Regulierungsinitiativen und Neuregelungen, die auch den Aufsichtsrat zunehmend stärker einbinden.
Für die notwendige Sachkunde fordert § 25d Abs. 4 KWG daher von allen amtierenden Aufsichtsräten,
dass sie in Form der sogenannten Weiterbildung „laufend am Ball bleiben“ und sich zu aktuellen Entwicklungen informieren. Regelmäßig sollte in diesem Bereich eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme
besucht werden, bei der man sich kontinuierlich mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen,
aufsichtsrechtlichen Normen und strategischen Fragestellungen auseinandersetzt. Dies wird vom gesetzlichen Abschlussprüfer neuerdings nachgehalten. Auch um den Ansprüchen an eine ordnungsgemäße
Unternehmensführung künftig gerecht zu werden, ist die jährliche Weiterbildung zwingend erforderlich.
Ihre Ansprechpartner für
eine individuelle Beratung zu
Qualifizierungsmaßnahmen
und Schulungskonzepten für
Ihren Aufsichtsrat:
Friedrich Lömker
Tel.: 02602 14-1 38
friedrich_loemker@
adgonline.de
Sie suchen ein passendes Qualifizierungsangebot für Ihren Aufsichtsrat?
Die ADG ist Ihr persönlicher Partner.
Wie ginge dies einfacher als im Rahmen einer bankindividuellen Inhouse-Qualifizierung? Denn
bestimmte Themen sind prädestiniert, um sie gemeinsam mit dem gesamten Gremium und dem Vorstand zu diskutieren. Im Rahmen einer Inhouse-Qualifizierung für den gesamten Aufsichtsrat können
die speziellen Fragestellungen der Bank analysiert und gelöst werden. Auch strukturelle Besonderheiten
eines Hauses können im vertrauten Kreis angesprochen und erläutert werden. So gelingt Ihnen mit Hilfe
von Echtdaten Ihres Hauses ein optimaler Praxistransfer in Ihr Haus. Ganz nebenbei erwerben alle Aufsichtsräte und der Vorstand einen einheitlichen und gemeinsamen Kenntnisstand und sprechen im
Nachgang dieselbe Sprache.
Und die Forderung der BaFin zur laufenden Weiterbildung? Diese erfüllen Sie damit ganz nebenbei!
Sie interessieren sich für eines unserer Seminarangebote und möchten es gerne mit Ihren Aufsichtsratskollegen und Ihrem Vorstand bei Ihnen vor Ort oder auf Schloss Montabaur an einem von Ihnen
gewünschten Termin durchführen? Sie suchen für Ihren Aufsichtsrat ein Qualifizierungsangebot zu
einem anderen Thema?
Alle Angebote dieser Broschüre führen wir für Sie auch gerne als Inhouse-Maßnahme durch. Ebenso
unterstützen wir Sie bei der individuellen Gestaltung einer Veranstaltung, beispielsweise bei einer Klausurtagung von Aufsichtsrat und Vorstand. Sprechen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot und beraten Sie mit der für Sie gewohnten Kompetenz.
Wir haben Sie neugierig gemacht?
Dann schauen Sie doch einfach einmal auf die Seiten 12, 15, 19, 23 oder 25. Dort finden Sie unter dem Stichwort „Ihre individuelle Inhouse-Schulung“ exemplarische Formate für eine Inhouse-Durchführung. Oder
Sie wenden sich für eine persönliche Beratung direkt an die nebenstehend genannten Ansprechpartner.
Darüber hinaus beraten wir Sie auch gerne bei der Erstellung eines auf mehrere Jahre angelegten, systematischen Qualifizierungskonzepts für Ihren Aufsichtsrat.
Thomas Wilbert
Tel.: 02602 14-1 83
thomas_wilbert@
adgonline.de
Wir freuen uns auf Ihren
Anruf!
Ihre Ansprechpartner für
eine individuelle Beratung zu
Qualifizierungsmaßnahmen
und Schulungskonzepten für
Ihren Aufsichtsrat:
Friedrich Lömker
Tel.: 02602 14-1 38
friedrich_loemker@
adgonline.de
ADG-WEBINARE FÜR DEN AUFSICHTSRAT
Aktuelle Informationen in kompakter Form – auch als exklusives Format individuell
für Ihr Haus
Das Mandat als Aufsichtsrat einer Genossenschaftsbank stellt keine hauptamtliche Tätigkeit dar. Neben
dem laufenden Tagesgeschäft im eigenen Beruf kommen für Mitglieder des Aufsichtsrats zeitlicher Aufwand für die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und die eigentlichen Sitzungszeiten hinzu. Nichtsdestotrotz müssen Aufsichtsräte ihrem Mandat ausreichend viel Zeit widmen – dies unterstreicht der
§ 25d Abs. 1 KWG.
Zusätzlich haben die Aufsichtsräte Zeit für entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der
Fortbildung und Weiterbildung von Aufsichtsräten einzuplanen, wie sie der § 25c Abs. 4 KWG fordert.
Gerade in größeren Häusern stellt sich daher bei der Koordination entsprechender Aufsichtsratsqualifizierungen immer wieder die Frage nach dem geeigneten Termin.
Sie suchen ein passendes Qualifizierungsangebot für Ihren Aufsichtsrat?
Und Sie wollen dabei zeitlich möglichst flexibel sein?
Dann sind die exklusiven ADG-Webinare für Ihren Aufsichtsrat die richtige Entscheidung!
Machen Sie sich unser Know-how in der Qualifizierung von Aufsichtsräten in Kombination mit dem
cleveren Einsatz modernster Technik zunutze!
Für Vorstände bieten wir bereits seit mehreren Jahren ADG-Webinare an. Diese „Web-Seminare“ bieten
Ihnen über den virtuellen Seminarraum der ADG direkt an Ihrem PC in der Bank oder zu Hause die Möglichkeit, sich gezielt zu informieren.
Thomas Wilbert
Tel.: 02602 14-1 83
thomas_wilbert@
adgonline.de
Wir freuen uns auf Ihren
Anruf!
Der große Vorteil für Sie: Reise- und Abwesenheitszeiten entfallen komplett. Denn Dozent und Inhalte
kommen online zu Ihnen – direkt an Ihren Bankarbeitsplatz oder zu Ihnen nach Hause.
Dieses moderne und flexible Schulungsformat bieten wir auch exklusiv für Aufsichtsratsgremien an.
Terminkoordination einfach gemacht – Weiterbildung in Kombination mit der Aufsichtsratssitzung
Nutzen Sie Ihre terminierten Aufsichtsratssitzungen, und kombinieren Sie diese mit einem ADG-Webinar exklusiv für Ihr Gremium. Unsere Schulungsangebote bereiten wir für Sie so auf, dass diese durch
unsere Experten in mehreren Modulen in jeweils eineinhalb bis zwei Stunden vor oder nach Ihrer Sitzung mit der modernen Webinar-Technik vermittelt werden.
Ihr Vorteil: Die Terminabstimmung mit Ihren Kollegen entfällt. Auf Wunsch bieten wir Ihnen zusätzlich
eine Aufzeichnung Ihres Webinars an. Sollte ein Aufsichtsrat abwesend sein, kann er die komplette Schulung nachholen – wann und wo er möchte!
Selbstverständlich erhalten Sie über diese Schulungsmaßnahmen eine den Anforderungen der Aufsicht
entsprechende Teilnahmebescheinigung. Denn auch bei den ADG-Webinaren erhalten Sie die bekannte
ADG-Qualität!
Wir haben Sie neugierig gemacht?
Dann wenden sich für eine persönliche Beratung direkt an die nebenstehend genannten Ansprechpartner. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot und zeigen Ihnen geeignete Themen für Ihr AufsichtsratsWebinar auf.
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Aufsichtsratsvorsitzendespezial
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
DIE TOP-THEMEN FÜR AUFSICHTSRATSVORSITZENDE
Alles, was Sie wissen müssen – aktuell und kompakt
Termin:
09.05.2015
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Vorsitzende des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken und deren Stellvertreter
Anmelde-Nr.:
SB115-0271
Besser informiert, näher dran: So behalten Sie als Vorsitzender den Überblick
Auch wenn der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit den Aufgaben nachkommen muss, als Vorsitzender
wird Ihnen in vielen Genossenschaftsbanken eine Sonderstellung zugestanden. Oft findet in der Praxis ein besonders enger Kontakt im Zusammenspiel zwischen Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzendem
statt. Das zeigt sich insbesondere im Umgang mit Bankenaufsicht, Prüfungsverband und den Prüfern
vor Ort.
Dozenten:
Michael M. Ziechnaus,
Ziechnaus Rechtsanwälte
Colette Sternberg,
prüfungsnahe Beratung
und Coaching
Sie möchten deshalb topinformiert sein? Aktuelle und relevante Entwicklungen noch vor anderen kennen, diskutieren und zeitnah in Ihre Arbeit vor Ort einbringen? Unsere Veranstaltung ist für Sie Fort­
bildung, Nachrichtenbörse und Austauschplattform zugleich – auf hohem fachlichem Level und an den
Top-Themen der Materie orientiert.
Preis für Mitglieder
der ADG/
des Fördervereins:
EUR 550,–
Ihr Nutzen:
óó Die Veranstaltung eignet sich ideal als Möglichkeit zur regelmäßigen Weiterbildung, wie sie von
der BaFin jährlich gefordert wird.
óó Die relevanten Themen für Sie als Vorsitzender des Aufsichtsrats: Sie diskutieren mit Ihren Kollegen aus anderen Häusern und erfahrenen Dozenten die Themen, die Ihnen auf den Nägeln brennen.
Hierzu können Sie im Vorfeld der Veranstaltung Ihre Diskussionswünsche einreichen.
óó Sie erfahren alles zu den aktuellsten Urteilen und Rechtsentwicklungen, die Ihre Amtsausübung
als Vorsitzender und Mitglied eines Aufsichtsrats betreffen.
óó Sie profitieren dabei vom reichen Erfahrungsschatz unseres Dozenten, Rechtsanwalt Michael M.
Ziechnaus. Sie nehmen viele Tipps und Anregungen mit, denn Herr Ziechnaus ist selbst stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender einer Genossenschaftsbank und weiß daher, welche Fragen Sie
interessieren.
óó Bei allen Diskussionen verlieren Sie auch die Perspektive von Prüfung und Bankenaufsicht nicht aus
den Augen. Mit Colette Sternberg steht Ihnen daher zusätzlich eine erfahrene Wirtschaftsprüferin
Rede und Antwort.
óó Sie tauschen in fruchtbarer Atmosphäre Ideen und Erfahrungen mit Kolleginnen und Kollegen
anderer Häuser aus und bauen so Ihr Aufsichtsratsnetzwerk aus.
Preis für
Nicht-Mitglieder:
EUR 690,–
Inhaltsschwerpunkte:
Bei uns diskutieren Sie keine Themen von gestern. Daher legen wir die einzelnen Schwerpunkte zeitnah
vor dem Termin anhand der dann aktuellen Themen und Fragestellungen fest. So erhalten Sie aktuellste
Impulse für Ihre Aufgabe als Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Die nachfolgenden Inhaltsschwerpunkte haben daher exemplarischen Charakter und werden laufend
ergänzt:
óó Strukturelle und arbeitsorganisatorische Anforderungen an den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse
aus dem § 25d KWG – erste praktische Erfahrungen
óó Die „neue“ Instituts-Vergütungsverordnung – Übersicht der Änderungen aufgrund neuer EU-Anforderungen und Auswirkungen auf die Vergütungspraxis in Genossenschaftsbanken
óó Praktische Ansätze zur Durchführung der Effizienzprüfungen der Arbeit von Aufsichtsrat und Vorstand – Tipps zur Ausgestaltung der Prüfungsmaßnahmen und zur Dokumentation der Ergebnisse
Hinweis:
Die Veranstaltung ist primär als Plattform zum intensiven Ideen- und Erfahrungsaustausch gedacht.
Wir nehmen Ihre Fragen und Themenwünsche deshalb gerne im Vorfeld auf und werden diese nach
Möglichkeit in der Veranstaltung diskutieren.
Thomas Wilbert nimmt hierzu Ihre Themenwünsche telefonisch unter 02602 14-183 oder per E-Mail
unter [email protected] entgegen. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen.
Aufsichtsratsvorsitzendespezial
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
Termin:
21.05.–22.05.2015
Anmelde-Nr.:
SB115-0273
Dozenten:
Joachim Kehr,
GenoPersonalConsult
GmbH
Michael M. Ziechnaus,
Ziechnaus Rechtsanwälte
Preis für Mitglieder
der ADG/
des Fördervereins:
EUR 995,–
Preis für
Nicht-Mitglieder:
EUR 1.245,–
PERSONALAUSSCHUSS:
TRENDS IN DER GESTALTUNG VON NEUEN UND
BESTEHENDEN VORSTANDSDIENSTVERTRÄGEN
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Vorsitzende des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken, deren Stellvertreter sowie Mitglieder
eines Personal- bzw. Nominierungsausschusses
Kein „normaler“ Arbeitsvertrag!
Vorstandsmitglieder haben eine rechtliche Doppelstellung: zum einen als leitender Angestellter im
arbeitsrechtlichen Sinne, zum anderen als Vorstand im organschaftlichen Sinne. Aus diesem Grund stellt
der Vorstandsdienstvertrag ein besonderes Vertragswerk dar. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere
Anforderungen an Dienstverträge von Vorständen und die Gestaltung der einzelnen Regelungen.
Das Thema ist komplex. Und es betrifft alle, die wie Sie einem Aufsichtsrat vorsitzen oder einem Personal- bzw. Nominierungsausschuss angehören. Denn § 3 Abs. 1 InstitutsVergV formuliert klar: „Für die
Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Geschäftsleitung ist das […] Aufsichtsorgan verantwortlich.“
Außerdem fordert der neue § 25d Abs. 6 KWG: „[Der Aufsichtsrat] muss der Erörterung von […] Vergütungssystemen für Geschäftsleiter und Mitarbeiter ausreichend Zeit widmen.“
Es geht demnach also nicht nur die Verhandlung von Verträgen neu bestellter Vorstände, sondern auch
um die von Zeit zu Zeit notwendige Überprüfung und gegebenenfalls notwendige Anpassung von Klauseln in bestehenden Vorstandsverträgen. Hier ist es darum nicht mit Wissen aus zweiter Hand getan:
Informieren Sie sich umfassend über die aktuellen Entwicklungen sowie die Tendenzen im Dienstvertragsrecht und bei der Gestaltung von Dienstverträgen. Mit unserem Seminar gewinnen Sie Klarheit und
schärfen Ihren Blick auch für die unterschiedlichen Perspektiven, unter denen man Vorstandsverträge
sehen kann. Mit ihrem spezifischen Fachwissen tragen unsere Dozenten dazu bei.
Ihr Nutzen:
óó Sie erhalten einen kompakten Überblick über das besondere Gebiet des Dienstvertragsrechts und die
Gestaltung von Vorstandsdienstverträgen.
óó Personalberater, Rechtsanwalt und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender: Die Kombination der
Tätigkeiten unserer beiden Dozenten bietet Ihnen als Aufsichtsrat alle relevanten Blickwinkel auf die
Themen „Vorstandsdienstverträge“ und „Angemessenheit“.
óó Mit ausgewiesenen Spezialisten diskutieren Sie aktuelle Entwicklungen und Trends sowie natürlich
all Ihre Fragen. Praktische Beispiele zur Handhabung in den verschiedenen Verbandsgebieten geben
Ihnen dabei einen optimalen Überblick. Zusätzlich können Sie gerne Ihre Fragen im Vorfeld der Veranstaltung zur Diskussion mit den Dozenten bei uns einreichen.
óó Sie nutzen die Veranstaltung zum intensiven Ideen- und Erfahrungsaustausch mit den anwesenden
Kollegen und Dozenten.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Der Vorstandsdienstvertrag: Arbeitsrechtliche und organschaftliche Anforderungen
óó Rahmensetzungen und Ihre Pflichten als Aufsichtsrat auf Basis der Instituts-Vergütungsverordnung
óó Ausgestaltungsmöglichkeiten des Dienstvertrags
–– Vorstellung typischer Aspekte und typischer Klauseln der Vertragsgestaltung
–– Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen
–– Altersvorsorgeregelungen – Überblick der Gestaltungsmöglichkeiten
–– Zusatzvereinbarungen im Dienstvertrag
–– Die unterschiedliche Handhabung und Ausgestaltung in den verschiedenen Verbandsgebieten
óó Ausgestaltung der Vergütung auf Vorstandsebene
–– Die Anforderungen und der gesetzliche Rahmen durch die Instituts-Vergütungsverordnung:
Was ist auf Vorstandsebene heute sinnvoll und möglich?
–– Zielsysteme für die Vorstandsvergütung
–– Vor- und Nachteile variabler Vergütungsbestandteile im Überblick
–– Einbindung in die Vorstandsvergütung
–– Musterberechnungen (inklusive Darstellung der finanziellen Auswirkungen)
–– Gestaltungsmöglichkeiten
–– Regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit der Vergütungsgestaltung gemäß § 25d Abs. 6 KWG
12 | 13
Aufsichtsratsvorsitzendespezial
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
NEU IM VORSITZ DES AUFSICHTSRATS?
Sicherer Umgang mit den Rechten, Pflichten und besonderen Aufgaben des
Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters
Ihr exklusives
Aufsichtsrats-Coaching:
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Als exklusives Aufsichtsrats-Coaching an den Aufsichtsratsvorsitzenden einer Bank sowie an dessen
Stellvertreter
Dozent:
Michael M. Ziechnaus,
Ziechnaus Rechtsanwälte
Sicher im Amt des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, denn Sie kennen die Leitplanken dieser
besonderen Aufgabe!
Als Vorsitzender des Aufsichtsrats oder dessen Stellvertreter nehmen Sie eine Sonderstellung ein. Dies
betrifft zunächst besondere Aufgaben und Pflichten, die Ihnen vom Genossenschaftsgesetz zugewiesen
werden. Auch in der Sitzungspraxis obliegt Ihnen regelmäßig die Leitung und zumeist auch die Moderation von Gremienterminen. Gerade bei einer solch verantwortungsvollen Aufgabe ist es nicht mit Wissen
aus zweiter Hand getan. Dies gilt insbesondere, wenn für Sie der Wechsel in die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter ansteht oder jüngst erfolgt ist. Ihr exklusives AufsichtsratsCoaching führt daher ein kompetenter Sparringspartner mit absolutem Praxisbezug für Sie durch.
Hinweis:
Für eine Beratung zur individuellen Ausgestaltung und
Ihr individuelles Angebot
sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Nutzen:
óó Gemeinsam mit einem ausgewiesenen Experten diskutieren Sie die aktuellen Anforderungen an
das Amt und die besonderen Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. seines Stellvertreters. So
erwerben Sie fundierte Kenntnisse im Hinblick auf neue Aufgaben, Rechte und Pflichten, die mit Ihrer
Aufgabe verbunden sind, und gewinnen zusätzliche Sicherheit im Umgang mit dem neuen Amt.
óó Sie erhalten insbesondere zahlreiche Hinweise zu den typischen organisatorischen Grundsätzen der
Vorbereitung, Durchführung, Moderation und Nachbereitung von Sitzungen des Aufsichtsrats sowie
zur Umsetzung von Protokollierungen im Rahmen von Sitzungen des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse. Zugleich werfen Sie einen Blick auf die besonderen Tätigkeiten im Rahmen der Einberufung,
Leitung und Durchführung von General- bzw. Vertreterversammlungen.
óó Sie besprechen die besondere Rolle und die besonderen Pflichten des Aufsichtsratsvorsitzenden als
Bindeglied zwischen Vorstand und Gesamtaufsichtsrat außerhalb der Aufsichtsratssitzungen bzw.
als Bindeglied zwischen gesetzlichem Abschlussprüfer und Gesamtaufsichtsrat.
óó Sie führen Ihre Veranstaltung als exklusive Inhouse-Maßnahme bei Ihnen vor Ort durch und sparen
so Reise- und Abwesenheitszeiten ein.
Ihre Inhaltsschwerpunkte:
óó Neue Aufgaben, Rechte und Pflichten durch das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden
Rolle und Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden als Sitzungsleiter
–– Anforderungen an die Einladung zu Sitzungen und an die Formulierung der Tagesordnung
–– Abwicklung der Sitzung und Abarbeitung der Tagesordnung
–– Möglichkeiten und Grenzen der Erweiterung der Tagesordnung im Rahmen der Sitzung
–– Methoden zur Sicherstellung einer hinreichenden und sachlichen Diskussion sowie einer
angemessenen Entscheidungsfindung
–– Umgang mit und Offenlegung von Interessenkonflikten im Rahmen von Abstimmungen
–– Praktische Durchführung von Abstimmungen und Ermittlung des Abstimmungsergebnisses
–– Protokollierung von Sitzungsinhalten, Diskussionen und Beschlussfassungen
óó Aufgaben im Rahmen der Einberufung und Leitung der General- bzw. Vertreterversammlung
sowie im Rahmen des Berichts über die Tätigkeit des Aufsichtsrats und das Ergebnis der gesetzlichen
Prüfung an die Mitglieder bzw. Vertreter
óó Die Rolle des Aufsichtsratsvorsitzenden in der …
–– … Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat außerhalb von Sitzungszeiten
–– … Kommunikation mit dem gesetzlichen Abschlussprüfer
–– … Außendarstellung der Bank
Friedrich Lömker
Tel.: 02602 14-1 38
friedrich_loemker@
adgonline.de
Thomas Wilbert
Tel.: 02602 14-1 83
thomas_wilbert@
adgonline.de
AUFBAU UND AUSBAU DER SACHKUNDE
GEMÄSS § 25D KWG
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Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
NEU IM AUFSICHTSRAT?
Ihr Praxisleitfaden für den sicheren Einstieg in das neue Amt
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken, insbesondere neu gewählte Mitglieder
Entscheiden kann nur, wer informiert ist. Richtig entscheiden kann nur, wer gut informiert ist!
An die Wahrnehmung Ihres neuen Mandats im Aufsichtsrat werden besondere Anforderungen gestellt,
die seit der jüngsten Kreditwesengesetznovelle im neuen § 25d KWG zusammengefasst sind. Daneben
treten genossenschaftsspezifische Anforderungen aus Genossenschaftsgesetz, Satzung und Geschäftsordnung. Mit unserer Veranstaltung verschaffen Sie sich einen kompakten Überblick über die Anforderungen an Mandatsträger in Genossenschaftsbanken. Sie erhalten unzählige Praxistipps und lernen die
Struktur und Arbeitsweise des Gremiums „Aufsichtsrat“, seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die
rechtlichen Leitplanken der Aufsichtsratsarbeit kennen. Zahlreiche Tipps zur erfolgreichen praktischen
Mandatswahrnehmung und nicht zuletzt die geknüpften wertvollen Kontakte mit Kollegen aus anderen Häusern runden diese Veranstaltung für Sie ab. Starten Sie gut informiert in Ihr neues Amt, und treffen Sie Ihre Entscheidungen von Anfang an sicher und fundiert. Und ganz nebenbei legen Sie mit dem
Besuch der Veranstaltung auch einen wesentlichen Grundstein für Ihre Sachkunde als Aufsichtsrat.
Ihr Nutzen:
óó Mit Ihrem Besuch legen Sie einen wesentlichen Grundstein Ihrer Sachkunde gemäß § 25d Abs. 1 KWG.
óó Sie besprechen alle wichtigen Fragen zu Funktion, Struktur und Aufgaben des Aufsichtsrats und zur
Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Hierzu erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über zentrale
Fragen, mit denen sich der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Tätigkeit beschäftigt. Sie lernen die gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen an die Aufsichtsratsarbeit kennen und diskutieren
Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats.
óó Sie lernen Kollegen aus anderen Häusern kennen und knüpfen so die ersten Kontakte in Ihrem
bundesweiten Aufsichtsratsnetzwerk.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Das Gremium „Aufsichtsrat“
–– Rechtsrahmen aus Genossenschaftsgesetz, Satzung, Kreditwesengesetz und den Mindestanfor­
derungen an das Risikomanagement (MaRisk)
–– Zahl und Zusammensetzung der Mitglieder des Aufsichtsrats
–– Anforderungen an Sachkunde und Zuverlässigkeit des Aufsichtsratsmitglieds
–– Wahl, Amtszeit und Beendigung des Aufsichtsratsmandats
óó Die innere Ordnung im Aufsichtsrat
–– Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
–– Organisation, angemessene Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Sitzungen
–– Praxistipps für die effiziente Arbeitsorganisation als Aufsichtsrat
óó Ausschüsse des Aufsichtsrats
–– Bildung und Zweck von Ausschüssen
–– Typische und Pflichtausschüsse, deren Aufgaben und Anforderungen an die Mitglieder
(§ 25d Abs. 7 bis 12 KWG)
–– Delegation von Aufgaben auf Ausschüsse und Grenzen der Aufgabenübertragung
óó Aufgaben, Rechte und Pflichten im Rahmen der Aufsichtsratsarbeit:
–– Abgrenzung der Funktion und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder zum Vorstand
–– Informationspflichten des Vorstands und Informationsrechte des Aufsichtsrats
–– Aufgaben gemäß Genossenschaftsgesetz und § 25d Abs. 6 KWG, Mitwirkung bei der gesetzlichen
Prüfung
–– Pflichtenkatalog für Aufsichtsräte
óó Vertragsabschlüsse durch den Aufsichtsrat
óó Die BVR-Sicherungseinrichtung
–– Institutssicherung – Aufgaben und Funktion
–– Beitragssätze, Bezug zum BVR-Rating
–– Sorgfaltspflichten der Institute aus § 6 Statut der Sicherungseinrichtung des BVR – Anforderungen an Aufsichtsräte
Termine/Anmelde-Nr.:

ADG-Regional in Hamburg:
28.08. – 29.08.2015
SB115-0283

Schloss Montabaur:
11.09. – 12.09.2015
SB115-0287
Dozenten:
Michael M. Ziechnaus,
Ziechnaus Rechtsanwälte
Ralf Fischer,
Sicherungseinrichtung
des BVR
Preis für Mitglieder
der ADG/
des Fördervereins:
EUR 725,–
Preis für
Nicht-Mitglieder:
EUR 910,–
Baustein Ihrer grund­
legenden Sachkunde
Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
Ihre exklusive InhouseQualifizierung:
SICHER IM AMT!
Die aktuellen Leitplanken der Aufsichtsratsarbeit in Genossenschaftsbanken
Dozent:
Michael M. Ziechnaus,
Ziechnaus Rechtsanwälte
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Als exklusive Inhouse-Qualifizierung an das gesamte Aufsichtsratsgremium und den Vorstand einer
Genossenschaftsbank
Hinweis:
Für eine Beratung zur individuellen Ausgestaltung und
Ihr individuelles Angebot
sprechen Sie uns gerne an.
Sicher im Amt, denn Sie kennen die Leitplanken der Aufsichtsratsarbeit!
Vorstände und Aufsichtsräte tragen eine hohe Verantwortung für die von ihnen geführten Institute.
Dabei verschärfen sich die gesetzlichen Anforderungen an diesen Personenkreis zunehmend. Seit
Dezember 2012 liegt die Novelle des „Merkblatts zur Kontrolle von Mitgliedern von Verwaltungs- und
Aufsichtsorganen gemäß KWG“ vor. Diese brachte neue und verschärfte Anforderungen an die Amtswahrnehmung und die Sitzungsvorbereitung von Seiten der Aufsicht. Zusätzlich verankerte die jüngste
KWG-Novelle mit dem neuen § 25d KWG erneut neue Anforderungen an das Gremium „Aufsichtsrat“,
dessen Ausschüsse sowie einzelne Mitglieder im Kreditwesengesetz. In der Bankpraxis stellt sich aufgrund dieser zahlreichen Veränderungen oft die Frage, welche konkreten Anforderungen sich zum aktuellen Stand der Dinge hinter der geforderten Sachkunde und Zuverlässigkeit verbergen. Auch fragen sich
viele Mandatsträger, was die Aufsicht mit Blick auf die laufende Mandatswahrnehmung tatsächlich von
Aufsichtsräten erwartet. Sie müssen Ihre Entscheidungen daher konsequent und nachvollziehbar treffen, um mögliche Haftungsrisiken auszuschließen. In welchen rechtlichen Schranken bewegen sich Vorstände und Aufsichtsräte? Ihre exklusive Inhouse-Qualifizierung von Aufsichtsrat und Vorstand gibt
Ihnen einen aktuellen Überblick über die Anforderungen des § 25d KWG und die Position der BaFin zu
wichtigen Fragen, wie Sachkunde, Zuverlässigkeit oder laufende Amtswahrnehmung. Darauf aufbauend
diskutieren Sie die gremienorganisatorischen und strukturellen Anforderungen, die sich aus den aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorgaben ergeben. Abschließend besprechen Sie, wie Sie diese Anforderungen
in Ihrer Mandats- und Sitzungspraxis umsetzen können. Mit klaren Hinweisen auf präventive Maßnahmen gelingt es Ihnen zukünftig, Ihr Mandat sicher auszuüben und dabei das mit Ihren Entscheidungen
eventuell verbundene Haftungsrisiko möglichst gering zu halten.
Friedrich Lömker
Tel.: 02602 14-1 38
friedrich_loemker@
adgonline.de
Thomas Wilbert
Tel.: 02602 14-1 83
thomas_wilbert@
adgonline.de
Ihr Nutzen:
óó Gemeinsam mit einem ausgewiesenen Experten, der die Materie als Aufsichtsrat und Rechtsanwalt
aus erster Hand kennt, diskutieren Sie die aktuellen Anforderungen an Bank und Aufsichtsrat. Der
Vortrag ist daher gespickt mit zahlreichen sofort umsetzbaren Praxistipps für Ihre sichere Amtswahrnehmung.
óó Sie erhalten einen aktuellen Überblick über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Aufsichtsräte
und diskutieren eventuelle Auswirkungen auf Ihre Gremienarbeit.
óó Sie haben die Wahl: Sie wählen die Durchführung als Inhouse-Maßnahme bei Ihnen vor Ort, oder
Sie nutzen die Chance zu einer Tagung im exklusiven Ambiente von Schloss Montabaur.
óó Sie erhalten über den Besuch dieser Veranstaltung eine entsprechend den Anforderungen der Aufsicht qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Nachweis einer Qualifizierungsmaßnahme zum
Aufbau und Ausbau Ihrer Sachkunde im Sinne des § 25d Abs. 1 KWG.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Der rechtliche Rahmen für Aufsichtsrat, Vorstand und Bank
–– Genossenschaftsgesetz und Geschäftsordnung
–– § 25a Abs. 1 KWG und MaRisk
–– Anforderungen von § 25d KWG und novelliertem BaFin-Merkblatt
óó Aufgaben des Aufsichtsrats
–– Einbindung der Aufsichtsräte durch die MaRisk und das KWG
–– Zusammenspiel von Vorstand und Aufsichtsrat, Aufgabenverteilung zwischen den Gremien
–– Verantwortung und Haftung des Aufsichtsrats
óó Laufende Mandatswahrnehmung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats
–– Angemessene Sitzungsvorbereitung
–– Beschlussfassung in Sitzungen und in dringenden Fällen, Protokollierung bzw. Sitzungs­
niederschrift
–– Geeigneter und professioneller Umgang mit Interessenkonflikten
óó Praxistipps für eine effektive Arbeit im Aufsichtsrat
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Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
AUFSICHT UND AUFSICHTSRAT
Diskutieren Sie als Vorstand und Aufsichtsrat aktuelle Fragen mit Vertretern der BaFin
Termin:
22.10. – 23.10.2015
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstände von Genossenschaftsbanken
Anmelde-Nr.:
SB115-0296
Aufsicht und Aufsichtsrat im Dialog
Welche Organe der Bankenaufsicht gibt es? Wie spielen nationale und europäische Aufsicht zusammen?
Wer beaufsichtigt zukünftig die Genossenschaftsbanken? Welche aktuellen Anforderungen werden an
Ihre Bank gestellt? Was genau erwartet die Bankenaufsicht von Ihnen?
Wichtige Fragen, die sich allen stellen, die wie Sie Verantwortung im Aufsichtsrat einer Bank tragen –
gerade vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Anforderungen des § 25d KWG an die Sachkunde,
Zuverlässigkeit und laufende Mandatswahrnehmung.
Dozenten:
Rainer Behle,
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin)
Dr. Edgar Steinle,
Rechtsanwalt in Frankfurt/
Main
Informieren Sie sich daher aus erster Hand! Ein erfahrener Fachaufseher der BaFin wird Ihnen das
System der deutschen Bankenaufsicht vorstellen und zahlreiche praxisrelevante und aktuelle Themen­
bereiche erläutern.
Welche Vorgaben muss der Aufsichtsrat berücksichtigen? Worauf muss der Aufsichtsrat bei seiner Arbeit
achten? In welche Prozesse ist der Aufsichtsrat durch die verschiedenen rechtlichen Anforderungen eingebunden? Welche Aufgaben haben Ausschüsse im Aufsichtsrat? Welche Ausschüsse können bzw. müssen gebildet werden, und welche Anforderungen werden an diese und an deren Mitglieder gestellt? Diskutieren Sie auch diese weiteren Fragen mit einem ausgewiesenen Experten, und erfahren Sie, wie Sie
Ihrer besonderen Verantwortung in Zukunft noch besser nachkommen können.
Ihr Nutzen:
óó Auf besonderen Wunsch der bisherigen Teilnehmer bieten wir Ihnen diese Veranstaltung zum
gemeinsamen Besuch mit Ihrem Vorstand an. Diskutieren Sie gemeinsam, und sprechen Sie anschließend auf gleichem Kenntnisstand die gleiche Sprache.
óó Sie lernen den Aufbau und die Aufgaben der deutschen Bankenaufsicht aus erster Hand kennen:
Ihnen steht ein kompetenter Ansprechpartner aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfügung. Diskutieren Sie mit ihm, welche Erwartungen die Bankenaufsicht an
den Aufsichtsrat hat.
óó Sie erfahren, wie sich die Anforderungen von § 25d KWG und MaRisk auf die Zusammenarbeit
von Vorstand und Aufsichtsrat auswirken und welche Aufgaben sich hieraus für den Aufsichtsrat
ergeben.
óó Sie besprechen mit einem erfahrenen Fachanwalt die Möglichkeiten und Grenzen der Arbeits- und
Beschlussorganisation im Aufsichtsrat. Dabei thematisieren Sie insbesondere aktuelle Anforderungen des KWG im Hinblick auf Struktur und Aufgaben von Ausschüssen des Aufsichtsrats sowie deren
sinnvolle praktische Umsetzung in den Gremien vor Ort.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Die Bankenaufsicht stellt sich vor
–– EBA, EZB, BaFin und Deutsche Bundesbank: Zusammenspiel nationaler und europäischer
Bankenaufsichtsbehörden
–– Qualitative Ausrichtung der Bankenaufsicht
–– Organe, Aufgabenbereiche und Prüfungsmaßnahmen der Bankenaufsicht
óó Leitplanken der Aufsichtsratsarbeit
–– Aktueller Anforderungsrahmen der Aufsichtsratsarbeit – Genossenschaftsgesetz, § 25d KWG,
novelliertes Merkblatt der Aufsicht, MaRisk
–– Dialog mit der Aufsicht: Was erwartet die BaFin vom Aufsichtsrat? Anforderungen an Sachkunde,
Zuverlässigkeit und laufende Mandatswahrnehmung
óó Praxisfragen zur Arbeit im Aufsichtsrat
–– Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
–– Sitzungsvorbereitung, Beschlussfassung und Protokollierung
–– Bildung und Tätigkeitsfelder von Ausschüssen
–– (Verpflichtende) Ausschüsse gemäß § 25d Abs. 7 bis 12 KWG und deren Aufgabenfelder
Preis für Mitglieder
der ADG/
des Fördervereins:
EUR 725,–
Preis für
Nicht-Mitglieder:
EUR 910,–
Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
Termine/Anmelde-Nr.:
13.03. – 14.03.2015
SB115-0259
05.11. – 06.11.2015
SB115-0301
Dozent:
Dirk Hörner,
4P Consulting GmbH
Preis für Mitglieder
der ADG/
des Fördervereins:
EUR 725,–
Preis für
Nicht-Mitglieder:
EUR 910,–
DER PROFESSIONELLE AUFSICHTSRAT
So nehmen Sie Ihr Mandat noch wirksamer wahr
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken
Das eigene Mandat noch wirksamer wahrnehmen
Novelliertes Merkblatt der Aufsicht zur Kontrolle von Aufsichtsräten, neue und teilweise verschärfte
Anforderungen an Aufsichtsräte durch den neuen § 25d KWG, BaFin beruft Aufsichtsräte wegen mangelnder Zuverlässigkeit ab: Diese Schlagzeilen lassen in der Diskussion um die Anforderungen an Aufsichtsräte nur einen Schluss zu! Sie müssen Ihr Amt wirksam und professionell wahrnehmen. Dazu
gehört insbesondere, dass Sie aktuelle Entwicklungen kennen und einschätzen können.
Wie wichtig dies ist, macht gerade die Dynamik im regulatorischen Umfeld der Banken deutlich. Die laufende Erweiterung und Änderung der MaRisk und eine allgemein zunehmende Regulierungsdichte sind
dafür nur ein Beispiel. Aber auch das Marktumfeld befindet sich in einem stetigen Umbruch: verschärfter
Wettbewerb, eine anhaltende Niedrigzinsphase, sinkende Erträge in der Fristentransformation, steigende
gesetzliche Anforderungen im Verbraucherschutz etc. Diese markt- und wettbewerblichen Umwälzungen haben stets auch Auswirkungen auf die eigene Marktposition bzw. das Geschäftsmodell. All
diese Entwicklungen betreffen nicht nur die Vorstände, sondern auch Sie in Ihrer Funktion als Aufsichtsrat. Zwar sind Sie als Aufsichtsrat nur an wenigen Stellen direkter Adressat z. B. der MaRisk. Die BaFin
macht aber immer wieder deutlich, dass sie von Ihnen erwartet, dass Sie in diesem dynamischen Umfeld
am Ball bleiben. Sie fordert daher, dass alle Aufsichtsräte mindestens jährlich an einer Weiterbildung teilnehmen – eine Anforderung, die nun auch ins KWG Einzug gehalten hat. Nutzen Sie hierzu unsere Veranstaltung. Holen Sie sich die Informationen, die Sie benötigen, um diese Entwicklungen zu verfolgen und
richtig einzuschätzen. Erweitern Sie Ihren Handlungsspielraum, und nehmen Sie Ihr Mandat zukünftig
noch wirksamer und professioneller wahr.
Ihr Nutzen:
óó Die Veranstaltung eignet sich ideal als Möglichkeit zur regelmäßigen Weiterbildung, wie sie von
der BaFin jährlich gefordert wird.
óó Anhand verschiedener Beispiele aus der Praxis diskutieren Sie mit Dirk Hörner, einem Kenner der
genossenschaftlichen Bankenlandschaft, aktuelle Herausforderungen und Problemstellungen der
Aufsichtsratsarbeit. Aus seiner Beratungstätigkeit bei Genossenschaftsbanken weiß er, welche aktuellen Themen Sie wirklich interessieren.
óó Mit unserer Mischung aus einem Überblick über aktuelle Entwicklungen am Bankenmarkt sowie
über Best Practice in der praktischen Aufsichtsratsarbeit erhalten Sie zahlreiche Praxisimpulse zur
professionellen Wahrnehmung Ihres Amtes.
óó Sie können das regulatorische Umfeld und das Marktumfeld Ihrer Bank einschätzen, indem Sie
aktuelle Anforderungen, Entwicklungen und Veränderungen am Bankenmarkt diskutieren und
anhand von Praxisbeispielen deren Auswirkungen erarbeiten.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Allgemeine Veränderungen in der Bankenlandschaft
óó Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Banken (MaRisk 5.0, Basel III)
óó Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern (Corporate-Governance-Kodex, § 25d KWG,
Merkblatt der Aufsicht)
óó Praxisbeispiele für eine wirksame Aufsichtsratstätigkeit:
–– Wesentliche Kennzahlen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und der bankspezifischen Risiken
–– Frühzeitiges Erkennen von Kredit- und Wertpapierrisiken anhand vorzulegender Risikoberichte
–– Ertragschancen und -risiken im Vertrieb anhand von Markterhebungsergebnissen frühzeitig
erkennen
–– Aufspüren von Kostensenkungspotenzialen innerhalb der Personal- und Sachkostenblöcke
–– Steuerungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Aufsichtsrats
óó Kommunikations- und handlungsstark – externe Kommunikation und interne Diskussion in
kritischen Situationen
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Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
EFFIZIENT UND SICHER PRÜFEN ALS AUFSICHTSRAT
So setzen Sie die Anforderungen des § 38 Abs. 1a GenG praktisch um
Termin:
06.02. – 07.02.2015
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken, insbesondere Mitglieder eines Prüfungs­
ausschusses
Anmelde-Nr.:
SB115-0254
So prüfen Sie „richtig“ – worauf der Aufsichtsrat mit Blick auf § 38 Abs. 1a GenG achten sollte!
Bankaufsicht und Genossenschaftsgesetz erwarten, dass Aufsichtsräte ihre Überwachungsaufgabe auch
in Form von Prüfungshandlungen wahrnehmen. Das Genossenschaftsgesetz formuliert Anforderungen
und konkretisiert laut Gesetzesbegründung so „dem Aufsichtsrat […] originär [zukommende]
Aufgaben“. Aber was und wie sollen Sie als Aufsichtsrat demnach prüfen? Für Sie als Aufsichtsrat bedeuten diese Anforderungen, dass nicht mehr klassische Stichprobenprüfungen im Vordergrund des Interesses stehen sollten. Vielmehr werden heute systemische Prüfungen mit Blick auf ein funktionierendes
Risikomanagementsystem erwartet.
Was bedeuten diese Prüfungspflichten für Ihre praktische Arbeit als Aufsichtsrat? Welche Informationsquellen sind für Sie von Bedeutung? Wie können Sie für Ihre Prüfungen die Ergebnisse des gesetzlichen
Abschlussprüfers oder der Internen Revision nutzen? Und wenn Sie selbst prüfen: Wie sollten Sie diese
Prüfungen dann ausgestalten?
Unser Seminar gibt Ihnen Antworten auf diese Fragen. Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungspflichten des § 38 Abs. 1a GenG und erfahren, wie Sie diese in Form effizienter und angemessener Prüfungshandlungen sicher umsetzen.
Ihr Nutzen:
óó Sie lernen die erweiterten Prüfungspflichten aus § 38 Abs. 1a GenG kennen und erhalten zahlreiche
Ansätze, wie Sie diese in Form geeigneter und praktikabler systemischer Prüfungen in Ihrer praktischen Arbeit als Aufsichtsrat effizient umsetzen können. Dabei diskutieren wir stets mit Blick auf
Ihre Praxis als Aufsichtsrat. So erhalten Sie Ansätze, wie Sie sich mit Ihren Prüfungen auf das Sinnvolle und Notwendige konzentrieren und so genau die Erkenntnisse gewinnen, die für Sie als Aufsichtsrat wichtig sind.
óó Sie erhalten einen Überblick über die zentralen Bestandteile und die Funktionsweise von Risikomanagementsystem, internem Kontrollsystem (IKS) und Interner Revision. Dabei führen wir keine Fachdiskussionen, sondern vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse, auf deren Basis Sie die Angemessenheit der Umsetzung und die Funktionsfähigkeit im eigenen Haus einschätzen können.
óó Effiziente Prüfung steht bei uns im Vordergrund: Von unserem erfahrenen Experten, der als Prüfer
selbst über jahrelange Prüfungserfahrungen verfügt, erhalten Sie Hinweise zu geeigneten Informationsquellen zur Einschätzung der Angemessenheit und diskutieren die Möglichkeiten und Grenzen
der Einbindung von Interner Revision und gesetzlicher Abschlussprüfung für Ihre Prüfungszwecke.
Inhaltsschwerpunkte:
óó § 38 Abs. 1a GenG – Prüfungspflichten für den Prüfungsausschuss und den gesamten Aufsichtsrat
óó Effizient und sicher – praktische Ansätze zur Umsetzung der Prüfungspflichten …
–– … zur Wirksamkeit des Rechnungslegungsprozesses:
–– Ansätze zur systemischen Prüfung durch den Aufsichtsrat
–– Informationsquellen und sinnvolle Prüfungshandlungen
–– Abgleich mit den Ergebnissen des gesetzlichen Abschlussprüfers
–– … zur Wirksamkeit des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems (IKS):
–– Anforderungen des § 25a Abs. 1 KWG und der MaRisk
–– Bestandteile des Risikomanagements, Anforderungen an das interne Kontrollsystem (IKS)
–– Sinnvolle Prüfungsansätze für Aufsichtsräte
–– Abgleich mit den Ergebnissen der Internen Revision und des gesetzlichen Abschlussprüfers
–– … zur Wirksamkeit der Internen Revision:
–– Anforderungen an die Interne Revision
–– Sinnvolle Prüfungsansätze für Aufsichtsräte
–– Abgleich mit den Ergebnissen des gesetzlichen Abschlussprüfers
Dozent:
Sascha Hofmann,
Raiffeisenbank Volkmarsen eG
Preis für Mitglieder
der ADG/
des Fördervereins:
EUR 725,–
Preis für
Nicht-Mitglieder:
EUR 910,–
Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
Ihre exklusive InhouseQualifizierung:
Dozenten:
Colette Sternberg,
prüfungsnahe Beratung
und Coaching
Sascha Hofmann,
Raiffeisenbank Volkmarsen eG
Hinweis:
Für eine Beratung zur individuellen Ausgestaltung und
Ihr individuelles Angebot
sprechen Sie uns gerne an.
Friedrich Lömker
Tel.: 02602 14-1 38
friedrich_loemker@
adgonline.de
Thomas Wilbert
Tel.: 02602 14-1 83
thomas_wilbert@
adgonline.de
DEUTSCH – PRÜFER | PRÜFER – DEUTSCH
Prüfungsberichte lesen und verstehen
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Als exklusive Inhouse-Qualifizierung an das gesamte Aufsichtsratsgremium und den Vorstand einer
Genossenschaftsbank
Prüfungsberichte lesen und verstehen
Gemäß § 58 Abs. 3 GenG hat „jedes Mitglied [des Aufsichtsrats] [...]den Inhalt des Prüfungsberichts zur
Kenntnis zu nehmen“. Und dies nicht ohne Grund, denn der Prüfungsbericht ist ein zentrales und ergiebiges Informationsmedium für Sie als Aufsichtsrat. So bietet Ihnen der Prüfungsbericht zu vielen Punkten eine Einschätzung und damit eine ideale Ergänzung zu den regelmäßigen Berichten des Vorstands.
Entsprechend erwartet auch die Bankenaufsicht, dass der Aufsichtsrat im Falle von Feststellungen im
Rahmen des Prüfungsberichts tätig wird und die Ergreifung entsprechender Abstellmaßnahmen zu
getroffenen Mängeln nachhält. Daher sollten Sie die Gelegenheit nutzen und sich über die zusammenfassenden Schlussbemerkungen hinaus mit den für Sie als Aufsichtsrat relevanten Punkten des Prüfungsberichts gezielt auseinanderzusetzen. Aber zugegeben: Die Sprache der Prüfungsberichte scheint
manchmal eine Prüfung für sich zu sein. Das sollte Sie jedoch nicht abschrecken, zumal der Prüfungsbericht nicht der erste und einzige Berührungspunkt mit dem gesetzlichen Prüfer ist. Auch bei der Schlussbesprechung ist der Aufsichtsrat vertreten. Und man sucht in vielen Fällen auch bereits im Vorfeld und
im Verlauf der Prüfungen den Kontakt zum Prüfer. Lernen Sie daher die Sprache der Prüfung und des Prüfers kennen! Mit Hilfe unserer erfahrenen Dozenten, die selbst lange Jahre als Prüfer in Genossenschaftsbanken tätig waren, merken Sie schnell: So geheimnisvoll sind die Formulierungen Ihres Prüfungsberichts gar nicht – wenn man sie richtig übersetzen kann.
Ihr Nutzen:
óó Sie besprechen den Umgang mit dem Prüfer aus Sicht des Aufsichtsrats, das Vorgehen in der Schlussbesprechung sowie weitere Fragen und gewinnen damit Sicherheit im Dialog mit der Prüfung.
óó Sie besprechen den Prüfungsbericht als wichtige Informationsquelle in Aufbau und Inhalt und diskutieren typische Formulierungen sowie deren Bedeutung, und das nicht allgemein, sondern für einen
optimalem Praxistransfer direkt an den Formulierungen Ihres eigenen Prüfungsberichts.
óó Sie haben die Wahl: Sie wählen eine Inhouse-Maßnahme bei Ihnen vor Ort, oder Sie nutzen die
Chance zu einer Tagung im exklusiven Ambiente von Schloss Montabaur.
óó Sie erhalten über den Besuch dieser Veranstaltung eine entsprechend den Anforderungen der Aufsicht qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Nachweis einer Qualifizierungsmaßnahme zum
Aufbau und Ausbau Ihrer Sachkunde im Sinne des § 25d Abs. 1 KWG.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Deutsch – Prüfer | Prüfer – Deutsch – Prüfungsberichte und Aufsichtsrat
–– § 58 Abs. 3 GenG: Pflicht zur Kenntnisnahme des Prüfungsberichts durch jeden Aufsichtsrat
–– Wie lese ich einen Prüfungsbericht richtig?
–– Wo finde ich die für mich relevanten Informationen?
–– Was bedeuten bestimmte Formulierungen?
–– Was steht zwischen den Zeilen?
–– Was steht nicht im Prüfungsbericht?
óó Zusammenarbeit und Umgang mit dem Prüfer
–– Aufsichtsrat und Prüfung: Was macht der Abschlussprüfer?
–– Umfang und zeitlicher Ablauf der Prüfung
–– §-30-KWG-Prüfungsschwerpunkte der Aufsicht für den Abschlussprüfer
–– Das Verhältnis zwischen Prüfern und Aufsichtsrat
–– Die Abschlussbesprechung
–– Die Einschätzungen und Mangelkategorien des Prüfers
–– Reaktion auf festgestellte Mängel
–– Einflussnahme des Aufsichtsrats auf Prüfungspunkte?
óó Nach der Schlussbesprechung
–– Was passiert mit dem Prüfungsbericht?
–– Wer bekommt einen Prüfungsbericht?
20 | 21
Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
WAS SIE ALS AUFSICHTSRAT ÜBER
BANKBILANZIERUNG WISSEN MÜSSEN
Termin:
19.11. – 20.11.2015
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken
Anmelde-Nr.:
SB115-0305
Die relevanten Fragen der Bankbilanzierung – für Sie kompakt aufbereitet
Bankbilanzen sind speziell und anders zu lesen als normale Firmenbilanzen. Als Aufsichtsrat – insbesondere als Mitglied eines Prüfungs- oder Risikoausschusses Ihres Hauses – merken Sie schnell: Ohne
entsprechende Kenntnisse der Bankbilanzierung können Sie Ihrer Aufgabe kaum nachkommen. Genau
deshalb fordert die Bankenaufsicht im Rahmen der Sachkunde von Aufsichtsräten insbesondere auch
Kenntnisse der Bankbilanzierung.
Dozent:
Prof. Dr. Reinhold Hölscher,
Technische Universität
Kaiserslautern
Sie möchten als Aufsichtsrat Fragen zu Ihrer Bankbilanz sicher beurteilen können? Dann steigen Sie
tiefer in die Materie ein, ohne sich mit unnötigem – und nicht gefordertem – Detailwissen zu belasten.
Mit unserer Veranstaltung verschaffen Sie sich einen fundierten und gleichzeitig kompakten Überblick
über die relevanten Aspekte der Bilanzierung von Genossenschaftsbanken und über die einzelnen Posi­
tionen Ihrer Bankbilanz.
Ihr Nutzen:
óó Mit Ihrem Besuch legen Sie einen wesentlichen Grundstein Ihrer Sachkunde gemäß § 25d Abs. 1 KWG.
óó Sie erhalten einen verständlichen Überblick über die Rechnungslegung in Kreditgenossenschaften:
Anhand von Praxisbeispielen werden Ihnen die relevanten Positionen der Bankbilanz vorgestellt und
Zusammenhänge aufgezeigt.
óó Sie besprechen die Positionen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) und diskutieren die Bewertung der verschiedenen Vermögensgegenstände einer Bank.
óó Sie können jederzeit eigene Fragen stellen. Gern können Sie zum besseren Verständnis Bilanzdaten
Ihres Hauses mitbringen und in die Diskussion einbringen.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Das externe Rechnungswesen einer Kreditgenossenschaft
–– Adressaten und Funktionen
–– Rechtliche Grundlagen und Anforderungen
óó Die Bestandteile des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
–– Bankbilanz nach HGB
–– Gewinn-und-Verlust-Rechnung
–– Anhang und Lagebericht
óó Die Bankbilanz nach HGB
–– Aufbau und Gliederung der Bilanz
–– Bilanzierung von Forderungen und Verbindlichkeiten
–– Bilanzierung von Anteilsrechten, z. B. Anteilen an Zentralbanken
–– Bilanzierung des Eigenkapitals und der Genossenschaftsanteile
–– Positionen unter dem Bilanzstrich
óó Bewertung von Vermögen und Verbindlichkeiten
–– Grundsätze der Bewertung, Zu- und Abschreibungen
–– Bewertung von Wertpapieren und Derivaten
–– Bewertung von Forderungen, Wertberichtigungen
–– Stille Reserven, stille Lasten
óó Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV)
–– Zinsergebnis
–– Handelsergebnis
–– Finanzanlageergebnis
–– Risikoergebnis
–– Sonstige Aufwendungen und Erträge
óó Offenlegung, Anhang und Lagebericht
óó Aufsichtsrat und Bilanzierung: Wo und wie wirkt der Aufsichtsrat mit?
Preis für Mitglieder
der ADG/
des Fördervereins:
EUR 725,–
Preis für
Nicht-Mitglieder:
EUR 910,–
Baustein Ihrer grund­
legenden Sachkunde
Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
Termine/Anmelde-Nr.:
07.05. – 08.05.2015
SB115-0267

30.09. – 01.10.2015
SB115-0292
Dozent:
Prof. Dr. Reinhold Hölscher,
Technische Universität
Kaiserslautern
BANK- UND RISIKOMANAGEMENT FÜR AUFSICHTSRÄTE
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken
Banken sind speziell – das Geschäftsmodell Genossenschaftsbank im Fokus
Das Kreditwesengesetz fordert von Mitgliedern des Aufsichtsrats, dass sie zuverlässig und „geeignet sind,
die von dem Institut […] getätigten Geschäfte zu verstehen [und] deren Risiken zu beurteilen“.
Preis für Mitglieder
der ADG/
des Fördervereins:
EUR 725,–
Wesentlicher Bestandteil dieser sogenannten Sachkunde ist das Verständnis für die wesentlichen
Geschäfte und Steuerungssysteme einer Genossenschaftsbank. Denn Banken unterscheiden sich in
vielen Bereichen von anderen Unternehmen. Dies beginnt bei besonderen Formen der Geschäfts- und
Risikosteuerung und endet bei zahlreichen rechtlichen Anforderungen, die speziell für Banken gelten.
Daher benötigen Sie als Aufsichtsrat einen gezielten Einblick in die Punkte, die das Bankgeschäft speziell
machen.
Preis für
Nicht-Mitglieder:
EUR 910,–
Mit unserem Seminar erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse des Bankgeschäfts, der Bank- und Risikosteuerung sowie der rechtlichen Leitplanken, in denen sich eine Genossenschaftsbank bewegt. So legen
Sie einen wesentlichen Grundstein Ihrer persönlichen Sachkunde.
Ihr Nutzen:
óó Sie erhalten einen kompakten Einblick in die Strukturen des modernen Bankgeschäfts von Genossenschaftsbanken und erfahren, wie Erträge und Risiken sinnvoll gesteuert werden können.
óó Mit Ihrem Besuch legen Sie einen wesentlichen Grundstein Ihrer Sachkunde gemäß § 25d KWG.
óó Sie besprechen typische Geschäfte, die eine Genossenschaftsbank tätigt, und erfahren, welche
Erträge und Risiken hiermit verbunden sind.
óó Sie sprechen die Seminarthemen auch mit Bezug auf die Bankbilanz durch. So erfahren Sie, an
welcher Stelle Sie dort relevante Informationen zu Geschäfts- und Risikopositionen der Bank finden
können.
óó Sie erhalten Antworten auf Ihre individuellen Fragen und tauschen Ihre Erfahrungen mit Ihren
Aufsichtsratskollegen aus anderen Häusern aus.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Das moderne Bankgeschäft – wesentliche Aufgaben und Geschäftsstrukturen einer Genossen­
schaftsbank
óó Rechtliche Leitplanken des Bankgeschäfts:
–– Das Kreditwesengesetz (KWG) und Verordnungen
–– Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten (MaRisk)
–– Das Prüfungswesen (gesetzliche Prüfung, Bankenaufsicht)
óó Übersicht über die Steuerung von Bankgeschäften:
–– Erfolgssteuerung:
–– Die wichtigsten Kennzahlen in Kreditinstituten
–– Wann ist ein Geschäft für eine Bank vorteilhaft?
–– Risikosteuerung:
–– Ansatzpunkte zur Kreditrisikosteuerung
–– Instrumente zur Steuerung von Zinsrisiken (z. B. Swaps)
óó Offene Diskussion Ihrer Fragen
Baustein Ihrer grund­
legenden Sachkunde
22 | 23
Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
BANKSTEUERUNG VERSTEHEN,
KENNZAHLEN EINSCHÄTZEN
Termin:
08.12. – 09.12.2015
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken
Anmelde-Nr.:
SB115-0309
Banksteuerung verstehen, Kennzahlen kennen, Kennzahlen einschätzen
Für Sie als Aufsichtsrat haben Kennzahlen eine besondere Bedeutung. Warum?
Viele der Informationen und Berichte, die Ihnen vorgelegt werden, basieren auf Kennzahlen oder werden
durch Kennzahlen dargestellt. Sie ermöglichen es, die teilweise komplexen Zusammenhänge einer Bank
in greifbarer, übersichtlicher und vergleichbarer Form zusammenzufassen. Als Informationsmedium
helfen sie Ihnen einerseits bei der Informationsgewinnung, Problemerkennung oder allgemein zum
Aufdecken bankbetrieblicher Stärken und Schwächen. Andererseits ermöglichen die Kennzahlen eine
gezielte Steuerung der verschiedenen Bereiche einer Bank sowie den Vergleich des eigenen Hauses mit
Vorjahren oder auch anderen Banken.
Dozenten:
Prof. Dr. Stephan Paul,
Ruhr-Universität Bochum
Colette Sternberg,
prüfungsnahe Beratung
und Coaching
Der kompakte Einblick für Aufsichtsräte
Möchten Sie die banktypischen Kennzahlen kennen, verstehen und richtig interpretieren?
Unsere Veranstaltung liefert das notwendige Know-how – kompakt und verständlich.
Ihr Nutzen:
óó Sie erhalten eine anschauliche Einführung in die verschiedenen Kennzahlen der modernen Bank­
steuerung.
óó Prof. Dr. Stephan Paul von der Ruhr-Universität Bochum, ein ausgewiesener Experte der Materie,
erarbeitet mit Ihnen ein ganzheitliches Verständnis der Kennzahlen der Banksteuerung.
óó Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen lernen Sie die Bedeutung von Kennzahlen kennen.
Sie können deren Aussagen einschätzen und erlangen ein vertieftes Verständnis der verschiedenen
Berichte und Reportings, die Sie erhalten.
óó Sie lernen banktypische Kennzahlen zu Risiko, Ertrag und Kosten kennen und diskutieren, wie diese
zusammenhängen.
óó Gemeinsam mit Colette Sternberg lernen Sie zusätzlich auch die relevanten verbundspezifischen
und aufsichtsrechtlichen Kennzahlen zur Einschätzung und zum Vergleich Ihres Hauses mit anderen
Banken kennen.
óó Sie diskutieren Ihre Fragen aus der Praxis und nutzen die Chance zum Erfahrungsaustausch. Zugleich
knüpfen Sie wertvolle Kontakte zu Aufsichtsratskollegen aus anderen Häusern und erweitern so Ihr
persönliches Aufsichtsratsnetzwerk.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Die Systematik der integrierten Banksteuerung
óó Wofür eigentlich Kennzahlen in der Banksteuerung?
óó Was Kennzahlen aussagen können und was nicht
óó Kennzahlen richtig lesen, interpretieren und vergleichen
óó Typische Kennzahlen in Banken, was sie aussagen und wie sie zusammenhängen
–– Erfolgskennzahlen
–– Risikokennzahlen
–– Kosten- und Aufwandskennzahlen
óó Die Kombination von Kennzahlen in Kennzahlensystemen
óó Berichte auf Basis von Kennzahlen
óó Aufsichtsrechtliche und verbundspezifische Kennzahlen und deren Interpretation
–– Das BaFin-Risikoprofil der Bank
–– Weitere typische aufsichtsrechtliche Kennzahlen (Solvabilität, Basel-II-Zinsschock-Kennziffer etc.)
–– BVR-Rating der Bank
–– DGRV-Rating der Bank und Maluspunktesystem
–– Das Verbandsrating der Bank
Preis für Mitglieder
der ADG/
des Fördervereins:
EUR 725,–
Preis für
Nicht-Mitglieder:
EUR 910,–
Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
Ihre exklusive InhouseQualifizierung:
Dozent:
Colette Sternberg,
prüfungsnahe Beratung
und Coaching
Sascha Hofmann,
Raiffeisenbank Volkmarsen eG
Hinweis:
Für eine Beratung zur individuellen Ausgestaltung und
Ihr individuelles Angebot
sprechen Sie uns gerne an.
Friedrich Lömker
Tel.: 02602 14-1 38
friedrich_loemker@
adgonline.de
Thomas Wilbert
Tel.: 02602 14-1 83
thomas_wilbert@
adgonline.de
AUFSICHTSRAT UND DEPOT A
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an das Depot A
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Als exklusive Inhouse-Qualifizierung an das gesamte Aufsichtsratsgremium und den Vorstand einer
Genossenschaftsbank
Eigenanlagen in der Diskussion – worauf der Aufsichtsrat achten sollte!
Das Depot A – also die Eigenanlagen der Bank in Wertpapieren – ist für Genossenschaftsbanken häufig
ein wichtiger Ertragsbringer. Doch eine Anlage im Depot A ist trotz der meist konservativen Anlagepolitik von Genossenschaftsbanken nicht risikolos. Denn obwohl die Genossenschaftsbanken gut durch die
Finanzkrise gekommen sind, standen die Häuser trotzdem teilweise vor der Herausforderung, dass einzelne Positionen zeitweise nicht oder nur mit Verlust zu veräußern waren. Gerade in der Folge der Finanzmarktkrise stehen Eigenanlagen daher immer wieder in der Kritik. Es wird von „zu großem Risikohunger“
oder von „Spekulation“ der Banken gesprochen. Nicht selten standen dabei auch die Aufsichtsräte der
betroffenen Häuser in der Kritik, Risiken nicht erkannt oder verstanden und damit ihr Mandat nicht richtig ausgeübt zu haben. Daher widmet auch die Bankenaufsicht dem Depot A besondere Aufmerksamkeit
und verlangt auch von Aufsichtsräten, dass diese das Depot A angemessen im Blick behalten. Eigenanlagen der Bank sind dabei gar kein Teufelswerk, sondern ein notwendiges und hochsinnvolles Instrument,
mit dem einerseits Risiken gesteuert werden, andererseits das Anlagenportfolio der Bank diversifiziert
wird und natürlich auch gute Erträge erwirtschaftet werden können. Sie möchten die typischen Fragen,
die einen Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Depot A tatsächlich interessieren sollten, kennenlernen? Dann ist diese Inhouse-Qualifizierung genau richtig für Sie!
Ihr Nutzen:
óó Sie diskutieren die Anlagestrategien im Zusammenhang mit den Eigenanlagen Ihres Hauses auf Basis
der konkreten Struktur Ihres bankeigenen Depot A. Dabei führen wir keine technischen Diskussionen,
sondern fokussieren gezielt auf jene Punkte, die für Ihre Tätigkeit als Aufsichtsrat relevant sind.
óó Sie lernen aufsichtsrechtliche Anforderungen an das Depot A ebenso kennen wie damit verbundene
Aspekte des Risikomanagements.
óó Sie diskutieren, welche Risiken die Anlage in typischen Anlageklassen des Depot A mit sich bringt
und wie diese Risiken optimiert bzw. reduziert werden können.
óó Sie haben die Wahl: Sie wählen eine Inhouse-Maßnahme bei Ihnen vor Ort, oder Sie nutzen die
Chance zu einer Tagung im exklusiven Ambiente von Schloss Montabaur.
óó Sie erhalten über den Besuch dieser Veranstaltung eine entsprechend den Anforderungen der
Aufsicht qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Nachweis einer Qualifizierungsmaßnahme zum
Aufbau und Ausbau Ihrer Sachkunde nach § 25d Abs. 1 KWG.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Depot A – Sinn und Zweck der Eigenanlagen einer Genossenschaftsbank
–– Anlagemöglichkeit und Ertragsbringer
–– Instrument der Risikosteuerung
óó Aufsichtsrechtliche Anforderungen an das Depot-A-Geschäft einer Genossenschaftsbank
–– Kreditwesengesetz (KWG) und Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
–– Zusammenhang von Geschäftsstrategie, Risikostrategie und Anlagestrategie für das Depot A
óó Typische Strategien und Anlageklassen für die Eigenanlage
–– Direkte versus indirekte Anlageformen
–– Ausgewählte Produkte und die damit verbundenen Risiken:
–– Geldmarktanlagen und Rentenpapiere, Aktien, Fonds, Spezialfonds
–– Anlagepolitik und Risikolimitierung
–– Anlageentscheidung: Kombination von Anlageklassen, Emittenten, Laufzeiten etc.
óó Depot A und Aufsichtsrat
–– Auch Depot-A-Anlage ist Kredit
–– Prüfungshandlungen des Aufsichtsrats; Depot A und Prüfungsbericht
óó Wohin mit dem Geld? Aktuelle Entwicklungen an den Kapitalmärkten und neue Anforderungen aus
Basel III – Auswirkungen auf die Anlagepolitik
24 | 25
Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
MARISK-RISIKOREPORTING FÜR DEN AUFSICHTSRAT
Termin:
26.06 –27.06.2015
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken
Anmelde-Nr.:
SB115-0278
Die Risiken der Bank im Blick – das MaRisk-Risikoreporting für den Aufsichtsrat
Damit eine Bank langfristig erfolgreich ist, muss sie ihre Risiken nicht nur im Blick haben, sondern auch
entsprechend steuern können. Dies gilt auch für Aufsichtsräte: So fordert das Kreditwesengesetz im
neuen § 25d Abs. 6 KWG: „[Der Aufsichtsrat] muss der Erörterung von Strategien, Risiken […] ausreichend
Zeit widmen.“ Die BaFin konkretisiert diese Anforderung in ihrem Merkblatt zur Kontrolle von Aufsichtsräten dahin gehend, „dass sie [die Aufsichtsräte] die Geschäftsstrategie und Risikosituation des Unternehmens beobachten und sich ein Urteil darüber bilden“ müssen. Von Ihrem Vorstand erhalten Sie daher
vierteljährlich einen schriftlichen Risikobericht zur Risikosituation Ihres Hauses. Hierin finden sich eine
Beurteilung der Risikosituation sowie eine Reihe verschiedenster Risikokennzahlen.
Dozenten:
Colette Sternberg,
prüfungsnahe Beratung
und Coaching
Andre Schmeis,
Raiffeisenbank MuchRuppichteroth eG
Sie möchten typische Herausforderungen im Risikomanagement der Genossenschaftsbanken auf Basis
der aktuellen Lage an den Kapital- und den Kreditmärkten diskutieren? Sie möchten sich zur Darstellung
und Interpretation von Risikokennzahlen auf den aktuellen Stand bringen?
In unserer Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über das Risikoreporting an den Aufsichtsrat,
über typische Risikokennzahlen und über die aktuellen Steuerungsherausforderungen im Bankbereich.
Ihr Nutzen:
óó Sie erfahren, in welcher Form die Risiken der Bank in Risikoberichten dargestellt werden, wie Sie
diese Kennzahlen interpretieren müssen und welche Rückschlüsse Sie hieraus auf die Risikosituation
Ihres Hauses ziehen können.
óó Unsere erfahrene Dozentin gibt Ihnen einen verständlichen und auf Ihre Bedürfnisse als Aufsichtsrat
zugeschnittenen Überblick über das Risikoreporting an den Aufsichtsrat – mit unnötigem und nicht
gefordertem technischen Wissen belasten wir Sie nicht.
óó Sie diskutieren auf Basis eines Überblicks über die aktuelle Lage an den Kapital- und Kreditmärkten Herausforderungen bei der Steuerung verschiedener Risikokategorien, denen Genossenschaftsbanken typischerweise ausgesetzt sind. Sie lernen so, das Marktumfeld der Bank besser einzuschätzen, und erhalten einen Überblick, wie man mit diesen Risiken entsprechend umgeht.
óó Ergänzend bietet Ihnen der Dialog mit Andre Schmeis den Austausch mit einem erfahrenen
Vorstand, der über seine Tätigkeit im Fachgremium MaRisk bei der BaFin zusätzlich bestens über
aktuelle Herausforderungen in der Banksteuerung informiert ist.
óó Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen im Vorfeld der Veranstaltung zur Diskussion einzureichen.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Überblick über die aktuelle Lage an den Kapital- und Kreditmärkten – Steuerungsherausforderungen
für Genossenschaftsbanken
óó Anforderungen der MaRisk an die Einbindung des Aufsichtsrats in das Risikomanagement der Bank
und an das Risikoreporting für den Aufsichtsrat
óó Wichtig für die Beherrschung von Risiken: Die Risikotragfähigkeit
óó Typische Risikokategorien einer Genossenschaftsbank und deren Darstellung in Kennzahlen und
Berichten:
–– Risiken aus der Vergabe von Krediten (Adressenausfallrisiken)
–– Risiken aus der Kapitalanlage (Marktpreisrisiken)
–– Zinsänderungsrisiken
–– Liquiditäts- und Ertragsrisiken
–– Operationelle Risiken
Preis für Mitglieder
der ADG/
des Fördervereins:
EUR 725,–
Preis für
Nicht-Mitglieder:
EUR 910,–
Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
Ihre exklusive InhouseQualifizierung:
Dozenten:
Colette Sternberg,
prüfungsnahe Beratung
und Coaching
Sascha Hofmann,
Raiffeisenbank Volkmarsen eG
Hinweis:
Für eine Beratung zur individuellen Ausgestaltung und
Ihr individuelles Angebot
sprechen Sie uns gerne an.
Friedrich Lömker
Tel.: 02602 14-1 38
friedrich_loemker@
adgonline.de
Thomas Wilbert
Tel.: 02602 14-1 83
thomas_wilbert@
adgonline.de
MARISK-RISIKOREPORTING FÜR DEN AUFSICHTSRAT
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Als exklusive Inhouse-Qualifizierung an das gesamte Aufsichtsratsgremium und den Vorstand einer
Genossenschaftsbank
Optimieren Sie das Risikoreporting an den Aufsichtsrat
Damit eine Bank langfristig erfolgreich ist, muss sie ihre Risiken nicht nur im Blick haben, sondern auch
entsprechend steuern können. Von Ihrem Vorstand erhalten Sie daher vierteljährlich einen schriftlichen
Risikobericht zur Risikosituation Ihres Hauses. Hierin findet sich eine Beurteilung der Risikosituation
ebenso wie eine Reihe von Risikokennzahlen. Sie möchten typische Herausforderungen im Risikomanagement der Genossenschaftsbanken auf Basis der aktuellen Lage an den Kapital- und den Kreditmärkten
diskutieren? Sie möchten sich zur Darstellung und Interpretation von Risikokennzahlen auf den aktuellen
Stand bringen? In unserer exklusiven Inhouse-Qualifizierung erhalten Sie anhand Ihrer bankeigenen
Risikoberichte und Zahlen einen Überblick über das Risikoreporting an den Aufsichtsrat, über typische
Risikokennzahlen und über die aktuellen Steuerungsherausforderungen im Bankbereich. Neben diesen
fachlichen Fragen diskutieren Sie Optimierungsmöglichkeiten für Ihr Risikoreporting: Gezielt suchen Sie
gemeinsam Möglichkeiten, das Risikoreporting auf die für Sie wesentlichen Kennzahlen zu reduzieren
und den Umfang zu verkleinern, ohne dass Sie dabei bei der Aussagekraft Abstriche machen müssen.
Ihr Nutzen:
óó Sie diskutieren auf Basis eines Überblicks über die aktuelle Lage an den Kapital- und Kreditmärkten
Herausforderungen in der Steuerung verschiedener Risikokategorien. Sie besprechen die verschiedenen für Ihr Haus relevanten Risikobereiche und lernen so, das Marktumfeld der Bank besser einzuschätzen.
óó Unsere erfahrenen Dozenten geben auf Basis Ihres bankeigenen Risikoreportings einen verständlichen und auf Ihre Bedürfnisse als Aufsichtsrat zugeschnittenen Überblick – mit unnötigem und
nicht gefordertem technischen Wissen belasten wir Sie nicht. So erfahren Sie, in welcher Form die
Risiken der Bank in Ihren Risikoberichten dargestellt werden, wie Sie diese Kennzahlen interpretieren
müssen und welche Rückschlüsse Sie hieraus auf die Risikosituation Ihres Hauses ziehen können.
óó Für eine optimale Umsetzung der erworbenen Kenntnisse in Ihrer Aufsichtsratstätigkeit diskutieren
wir nicht an allgemeinen und hypothetischen Beispielen, sondern konkret an den Daten und Risikoberichten Ihres Hauses. So können Sie die besprochenen Themen gleich auf Ihr Haus übertragen, und
es gelingt Ihnen der direkte Transfer in Ihre Aufsichtsratspraxis.
óó Sie diskutieren Optimierungsmöglichkeiten für Ihr Risikoreporting. Gezielt suchen Sie Möglichkeiten,
das Risikoreporting auf die für Sie wesentlichen Kennzahlen zu reduzieren und den Umfang zu verkleinern, ohne dass Sie dabei bei der Aussagekraft Abstriche machen müssen.
óó Sie haben die Wahl: Sie wählen eine Inhouse-Maßnahme bei Ihnen vor Ort, oder Sie nutzen die
Chance zu einer Tagung im exklusiven Ambiente von Schloss Montabaur.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Überblick über die aktuelle Lage an den Kapital- und Kreditmärkten – Steuerungsherausforderungen
für Genossenschaftsbanken
óó Anforderungen der MaRisk an die Einbindung des Aufsichtsrats in das Risikomanagement der Bank
und an das Risikoreporting für den Aufsichtsrat
óó Wichtig für die Beherrschung von Risiken: Die Risikotragfähigkeit
óó Typische Risikokategorien einer Genossenschaftsbank und deren Darstellung in Kennzahlen und
Berichten:
–– Risiken aus der Vergabe von Krediten (Adressenausfallrisiken)
–– Risiken aus der Kapitalanlage (Marktpreisrisiken)
–– Zinsänderungsrisiken
–– Liquiditäts- und Ertragsrisiken
–– Operationelle Risiken
óó Diskussion von Praxisbeispielen anhand der Kennzahlen und Messgrößen Ihres Risikoreportings
óó Ausgestaltungsmöglichkeiten des Risikoreportings – Diskussion von Optimierungsmöglichkeiten an
Ihrem hauseigenen Risikoreporting
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Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM
AUFSICHTSRECHT (MARISK, KWG & CO.) UND
DER PRAKTISCHEN AMTSWAHRNEHMUNG
Die aktuellen Entwicklungen für Aufsichtsräte auf den Punkt gebracht
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken
Bleiben Sie bei den aktuellen (aufsichts)rechtlichen Entwicklungen am Ball
Die Aufsicht fordert von Aufsichtsräten, dass sie in Form der sogennanten Weiterbildung laufend am
Ball bleiben und sich zu aktuellen Entwicklungen informieren. Zwei Themengebiete sind für Aufsichtsräte dabei von besonderem Interesse: In erster Linie sind für Sie natürlich die Anforderungen relevant,
welche an Ihre Amtswahrnehmung als Aufsichtsrat gestellt werden. Gerade hier brachte die jüngste
Novellierung des Kreditwesengesetzes mit dem § 25d KWG verschärfte Anforderungen an die Aufsichtsratsarbeit mit sich. Doch auch im Bereich des Bankenaufsichtsrechts gibt es immer wieder zahlreiche
Neuregelungen – und diese betreffen immer häufiger nicht nur die Bank, sondern binden auch explizit
den Aufsichtsrat stärker mit ein.
Mit unserer Veranstaltung bringen Sie sich daher auf den aktuellen Stand der Anforderungen von
MaRisk, KWG und Co. an die Banken und erfahren, in welcher Form diese den Aufsichtsrat in das Risikomanagement der Bank einbinden. Ein Überblick über die aktuellen Regulierungsvorhaben aus Brüssel,
Basel und Berlin zusammen mit Hinweisen, welche dieser Entwicklungen konkrete Auswirkungen auf
Ihr Haus haben werden, runden die Veranstaltung für Sie ab.
Ihr Nutzen:
óó Die Veranstaltung eignet sich hervorragend als Möglichkeit zur regelmäßigen Weiterbildung, wie
sie von der BaFin jährlich gefordert wird.
óó Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüferin – unsere Referenten geben Ihnen aus dem einen wie dem
anderen Blickwinkel einen aktuellen Überblick über die Anforderungen an Aufsichtsräte sowie
Bank und diskutieren, wie Sie diese im Rahmen Ihrer Aufsichtsratspraxis einfließen lassen – inklusive
zahlreicher Praxistipps für Ihre laufende Aufsichtsratstätigkeit.
óó Behalten Sie den Überblick, und schätzen Sie die Auswirkungen auf Ihr Haus richtig ein! Sie erhalten
einen verständlichen und auf Ihre Bedürfnisse als Aufsichtsrat zugeschnittenen Regulierungsfahrplan aus Brüssel, Basel und Berlin. Dieser zeigt Ihnen auf, welche regulatorischen Änderungen kommen und ob sich diese auf Ihr Haus oder auf Sie als Aufsichtsrat auswirken werden.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Aktueller Stand der (aufsichts)rechtlichen Anforderungen an Aufsichtsräte
–– § 38 GenG, § 25d KWG und das novellierte Merkblatt der Aufsicht
–– Anforderungen an die Amtswahrnehmung aus Satzung und Geschäftsordnung
–– Anforderungen an die Sachkunde, Fort- und Weiterbildung
–– Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Aufsichtsräten und den Umgang mit Interessen­
konflikten
–– Anforderungen an die laufende Mandatswahrnehmung
–– Anforderungen an die Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat und an deren Aufgaben
óó Regulierungsfahrplan: Die aktuellen Entwicklungen aufsichtsrechtlicher Anforderungen an
Genossenschaftsbanken im Überblick
óó Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und den Aufsichtsrat
–– Die MaRisk als aufsichtsrechtliche Schnittstelle zum Aufsichtsrat
–– Zentrale Punkte der MaRisk 5.0 mit Bezug zum Aufsichtsrat
óó Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp) und den Verbraucherschutz
–– Beratungs- und Protokollierungspflichten in der Anlageberatung
–– Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG)
–– Compliance-Bericht an den Aufsichtsrat
óó Basel III in der Umsetzung: Welche Regelungen betreffen Ihr Haus?
óó Neuerungen in der Instituts-Vergütungsverordnung durch die EU-Bankenregulierung
Termin:
24.07. – 25.07.2015
Anmelde-Nr.:
SB115-0281
Dozenten:
Michael M. Ziechnaus,
Ziechnaus Rechtsanwälte
Colette Sternberg,
prüfungsnahe Beratung
und Coaching
Preis für Mitglieder
der ADG/
des Fördervereins:
EUR 725,–
Preis für
Nicht-Mitglieder:
EUR 910,–
Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
SICHER ENTSCHEIDEN! WORAUF AUFSICHTSRÄTE
BEI DER KREDITENTSCHEIDUNG ACHTEN MÜSSEN
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken, insbesondere auch Mitglieder eines Kredit­
ausschusses im Aufsichtsrat
Termine/Anmelde-Nr.:
ADG-Regional in Hamburg:
25.09 – 26.09.2015
SB115-0289
Schloss Montabaur:
27.11.–28.11.2015
SB115-0308
Dozenten:
Sascha Hofmann,
Raiffeisenbank Volkmarsen eG
Michael M. Ziechnaus,
Ziechnaus Rechtsanwälte
Preis für Mitglieder
der ADG/
des Fördervereins:
EUR 725,–
Preis für
Nicht-Mitglieder:
EUR 910,–
Baustein Ihrer grund­
legenden Sachkunde
Kreditvergabe in Genossenschaftsbanken – auch der Aufsichtsrat muss vielfach zustimmen!
In Genossenschaftsbanken sind Mitwirkung und Zustimmung des Aufsichtsrats bei bestimmten Kreditvergaben verbindlich geregelt. Worauf genau müssen Sie achten, um bei einer Kreditvergabeprüfung die
einzelnen Engagements richtig einschätzen zu können? Eines vorweg: Sie müssen dazu kein ausgewiesener Kreditfachmann sein, aber Sie sollten die Basics in diesem wesentlichen Geschäftsfeld einer Genossenschaftsbank kennen. Mit unserer Veranstaltung gewinnen Sie den Überblick über die rechtlichen
Anforderungen an die Kreditentscheidung im Aufsichtsrat, die organisatorische Umsetzung, z. B. durch
Protokollierung und die Bildung eines Kreditausschusses, und über mögliche Haftungsfragen.
Ihr Nutzen:
óó Mit Ihrem Besuch legen Sie einen wesentlichen Grundstein Ihrer Sachkunde gemäß § 25d Abs. 1 KWG.
óó Sie diskutieren ausführlich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitwirkung des Aufsichtsrats
an Kreditvergaben einer Genossenschaftsbank. Zahlreiche Praxisbeispiele garantieren Ihnen einen
optimalen Blick auf dieses wichtige Thema.
óó Sie erhalten zahlreiche Praxistipps für die Organisation und Dokumentation der im Aufsichtsrat
getroffenen Kreditentscheidungen. Dabei spricht Michael M. Ziechnaus, selbst stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender einer Genossenschaftsbank, auch über mögliche Haftungsrisiken im Rahmen
dieser Entscheidungen – allerdings ohne „Panikmache“, sondern mit Blick für die Realität. Gemeinsam mit einem Marktvorstand und ehemaligen Prüfer, Sascha Hofmann, besprechen Sie dann
anhand konkreter Beispiele, auf welche Punkte Sie im Rahmen der einzelnen Kreditentscheidung
anhand von Kreditakten und Kreditprotokollen achten sollten.
óó Sie lernen verschiedene Fragen der Kreditsicherheitenbewertung kennen, die für eine Einschätzung
des Engagements unerlässlich sind.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Kreditvergabe von Banken
–– Anforderungen im Genossenschaftsgesetz
–– Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG):
–– Kreditbegriff
–– Kreditnehmereinheiten (§ 19 Abs. 2 KWG)
–– Großkredite, Organkredite
–– Verpflichtung zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 18 KWG)
–– Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
–– Besondere Berichtspflichten bei Engagements von Aufsichtsräten
óó Einschätzung des Kreditengagements und Bonitätsbeurteilung
–– Kreditakte und Kreditprotokoll, Analyse vorliegender Unterlagen
–– Bewertung und Einschätzung von Kreditsicherheiten:
–– Wie wirken Sicherheiten auf die Kreditvergabe?
–– Anforderungen an die Wertermittlung
–– Einschätzung der Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung von Sicherheiten
–– Diskussion von Praxisfällen
óó Organisation der Beschlussfassung
–– Entscheidungsfindung und Beschlussfassung – Unterschiede mit und ohne Kreditausschuss
–– Anforderungen an die Kreditvorlage
–– Dokumentation von Diskussion und Entscheidung
óó Auswirkungen von Fehlentscheidungen
–– Risiken für die Genossenschaftsbank
–– Aufgabenverteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
–– Schadenersatz des Aufsichtsrats an die Genossenschaft, mögliche Schutzmaßnahmen
(D-&-O-Versicherung)
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Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
DER AUFSICHTSRAT IM STRATEGIEPROZESS DER BANK
Termin:
18.09. – 19.09.2015
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken
Anmelde-Nr.:
SB115-0288
Ihr Part im Strategieprozess der Bank nach MaRisk
Das Marktumfeld der Genossenschaftsbanken ist im steten Wandel: Zunehmender Wettbewerb,
Margendruck und steigende Vergleichbarkeit von Bankprodukten kennzeichnen die Bankenlandschaft.
Die anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB führt zu schwindenden Erträgen aus der Fristentransformation. Um das eigene Haus zukunftssicher und wettbewerbsfähig aufzustellen, braucht es eine passende
Geschäftsstrategie, die mit den aktuellen Entwicklungen Schritt hält, und hierauf aufbauend dann eine
konsistente Risikostrategie. Dies ist zunächst die originäre Aufgabe des Vorstands, und die MaRisk stellen
mittlerweile erhöhte Anforderungen an den Strategieprozess der Banken und an die Einbindung des
Aufsichtsrats. Damit sind auch Sie als Aufsichtsrat gefragt, denn die Aufsicht fordert von Aufsichtsräten
als eine ihrer Kernaufgaben „insbesondere, dass sie die Geschäftsstrategie und die Risikosituation des
Unternehmens beobachten und sich ein Urteil darüber bilden“. Dies unterstreicht zusätzlich der neue
§ 25d Abs. 6 KWG: „[Der Aufsichtsrat] muss der Erörterung von Strategien, Risiken […] ausreichend Zeit
widmen.“
Dozent:
Dirk Hörner,
4P Consulting GmbH
Begleiten Sie den Strategieprozess Ihres Hauses daher aktiv, und verschaffen Sie sich in unserer
Ver­anstaltung hierfür eine sichere Ausgangsposition und einen aktuellen Marktüberblick.
Ihr Nutzen:
óó Die Veranstaltung eignet sich ideal als Möglichkeit zur regelmäßigen Weiterbildung, wie sie von
der BaFin jährlich gefordert wird.
óó Sie bringen sich gerade vor dem Hintergrund der Anforderungen der MaRisk und des KWG zum
Strategieprozess zu aktuellen Themen in der strategischen Entwicklung von Genossenschaftsbanken
auf den neuesten Stand.
óó Sie erhalten zudem einen Überblick über die aktuellen Trends und Herausforderungen am Bankenmarkt sowie über deren Auswirkungen auf die genossenschaftliche FinanzGruppe der Volksbanken
und Raiffeisenbanken. Gemeinsam mit einem Kenner und Impulsgeber der Bankenlandschaft, der
anerkannter Berater zahlreicher Häuser ist, diskutieren Sie aktuelle Erfolgskonzepte für die lang­
fristige Ertragssicherung von Genossenschaftsbanken. So nehmen Sie konkrete Anregungen für Ihre
Arbeit als Aufsichtsrat mit.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Strategische Veränderungen im Umfeld der Genossenschaftsbanken
–– (Finanzmarkt-)Regulierung
–– Kosten- und Ertragslage
–– Bankkunden und Wettbewerb
óó Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen in der Bankenlandschaft
óó Grundlagen zur Strategiearbeit
–– Strategie, Aufsichtsrecht und Aufsichtsrat: MaRisk-Anforderungen an den Strategieprozess
und an die Einbindung des Aufsichtsrats
–– Der Strategieprozess – von der Strategieentwicklung bis zur Strategieumsetzung
–– Ziele erreichen: Überprüfung der Zielerreichung und entsprechende Analysen als Bestandteil
des Strategieprozesses
–– Der Aufsichtsrat im Strategieprozess
óó Aktuelle strategische Herausforderungen für Genossenschaftsbanken
–– Das Ziel? Langfristige Existenzsicherung durch nachhaltige Ertragssicherung
–– Die Qualität? Exzellente Beratungsqualität und Kundennähe schaffen Vertrauen
–– Der Vertrieb? Herausforderungen und Erfolgskonzepte
–– Die Kosten? Strategische Herausforderungen im Kostenmanagement
–– Die Risiken? Frühzeitiges Erkennen und Managen von Risiken
óó Praxisorientierte Handlungsstrategien
Preis für Mitglieder
der ADG/
des Fördervereins:
EUR 725,–
Preis für
Nicht-Mitglieder:
EUR 910,–
Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG
Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
Ihre exklusive InhouseQualifizierung:
Dozenten:
ausgewählte Experten
aus dem Dozententeam
der ADG
Hinweis
Für eine Beratung zur individuellen Ausgestaltung und
Ihr individuelles Angebot
sprechen Sie uns gerne an.
IHRE AUFSICHTSRATS-KLAUSURTAGUNG
Aktuelle Fragen der Aufsichtsratsarbeit und der praktischen Amtswahrnehmung
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Als exklusive Inhouse-Qualifizierung an das gesamte Aufsichtsratsgremium und den Vorstand einer
Genossenschaftsbank
Immer gut informiert zu den aktuellen Themen, die Aufsichtsräte und Bank beschäftigen!
Vorstände und Aufsichtsräte tragen eine hohe Verantwortung für die von ihnen geführten Institute.
Für die von Ihnen getroffenen Entscheidungen sollten Sie daher stets auf den aktuellsten Informationsstand zurückgreifen.
Doch gerade aktuell befinden sich die Rahmenbedingungen für Genossenschaftsbanken in einem
konstanten Wandel. Dies betrifft das Aufsichtsrecht mit Anforderungen an die Bank, aber auch mit sich
wandelnden Anforderungen an den Aufsichtsrat. Und parallel tut sich einiges im Marktumfeld der
Genossenschaftsbanken.
Ihr gemeinsames Seminar von Aufsichtsrat und Vorstand gibt Ihnen in Form einer Aufsichtsrats-Klausurtagung daher die Gelegenheit, einen fundierten und aktuellen Überblick zu den Themen zu gewinnen, die aktuell auf der Agenda stehen.
Friedrich Lömker
Tel.: 02602 14-1 38
friedrich_loemker@
adgonline.de
Thomas Wilbert
Tel.: 02602 14-1 83
thomas_wilbert@
adgonline.de
Ihr Nutzen:
óó Praxisnah, anwendbar und am Puls der Zeit: Anhand der für Ihr Haus und für Ihr Aufsichtsrats­
gremium aktuell relevanten Themen gestaltet sich die Agenda Ihrer Veranstaltung.
óó Sie erhalten einen gezielten und aktuellen Überblick zu rechtlichen oder geschäftspolitischen
Themen und diskutieren, ob und, wenn ja, welche Auswirkungen diese auf Ihre Gremienarbeit
oder auf Ihr Haus haben.
óó Gemeinsam mit ausgewiesenen Experten der Materie, die häufig selbst als Aufsichtsrat oder Beirat
tätig sind, diskutieren Sie aktuelle Herausforderungen für Bank und Aufsichtsrat. Die Klausurtagung
ist daher gespickt mit zahlreichen sofort umsetzbaren Praxistipps für Ihre sichere Amtswahrnehmung.
óó Sie haben die Wahl: Sie wählen eine Inhouse-Maßnahme bei Ihnen vor Ort, oder Sie nutzen die
Chance zu einer Tagung im exklusiven Ambiente von Schloss Montabaur.
óó Sie erhalten über den Besuch dieser Veranstaltung eine entsprechend den Anforderungen der
Aufsicht qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Nachweis einer Qualifizierungsmaßnahme
zum Aufbau und Ausbau Ihrer Sachkunde nach § 25d Abs. 1 KWG.
Inhaltsschwerpunkte:
Bei uns diskutieren Sie keine Themen von gestern. Selbstverständlich legen wir die einzelnen Schwerpunkte zeitnah vor dem Termin anhand der dann aktuellen Themen und Fragestellungen fest. So erhalten Sie die für Ihr Haus und für Ihr Gremium passende Agenda und damit aktuellste Impulse für Ihre
Aufsichtsratsarbeit. Die nachfolgenden Punkte stellen insofern nur eine exemplarische Auswahl aktuell
diskutierter Themenstellungen dar:
óó Der aktuelle rechtliche Rahmen für Aufsichtsrat, Vorstand und Bank
óó Die Novelle des Merkblatts der Aufsicht zu Anforderungen an Aufsichtsräte: Klarstellungen und
Verschärfungen
óó Aufsichtsfokus „Interessenkonflikte“: Praktische Tipps zum Umgang mit Interessenkonflikten im
Aufsichtsrat
óó Weiterbildungspflicht für Aufsichtsräte? Tipps zur Ausgestaltung und zur Dokumentation der
Maßnahmen im Sinne des § 25d Abs. 4 KWG
óó Regulierungsupdate für Aufsichtsräte – aktuelle Regulierungsvorhaben und deren Auswirkungen auf
Bank und Aufsichtsrat: MaRisk 5.0 | Basel III | Verbraucherschutz und AnsFuG | Regulierungsvorhaben
der europäischen Bankenaufsicht EBA
óó Die aktuellen geschäftspolitischen Herausforderungen für Genossenschaftsbanken
óó Aktuelle Fragen in der Bank- und Risikosteuerung aus Sicht des Aufsichtsrats
óó Praxistipps für eine effektive Arbeit im Aufsichtsrat
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Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort
COMPLIANCE FÜR AUFSICHTSRÄTE
NEU
Termin:
16.10.2015
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Mitglieder des Aufsichtsrates von Genossenschaftsbanken
Anmelde-Nr.:
SB115-0908
Überblick über Ausgestaltung, Verhalten und Haftung
Ob Geldwäsche, Korruption, Datenschutz oder Marktmissbrauch: Die Aufgabenbereiche der ComplianceFunktion in Kreditinstituten sind sehr vielseitig und komplex. Der zunehmenden Bedeutung rechtskonformen Handelns in Banken hat der Gesetzgeber durch verschärfte Anforderungen an die Compliance-Funktion Rechnung getragen. Hält das Unternehmen bestimmte „Spielregeln“ ein, kann es enorme
Kosten in Form von (Image-)Schäden, Strafzahlungen oder daraus notwendig gewordene Maßnahmen
vermeiden.
Dozent:
Peter Zawilla,
FMS Fraud Management
and Services GmbH
Da der Umfang der zu berücksichtigenden Gesetze und Regeln sehr gestiegen ist, benötigen Sie als
Aufsichtsrat fundiertes Wissen, um Ihre Überwachungsfunktion zu erfüllen und sich selbst, die eigene
Reputation sowie die des Unternehmens zu schützen.
Ihr Nutzen:
óó Sie erhalten die notwendigen grundlegenden Kenntnisse, die Sie als Aufsichtsrat zur „Compliance“
besitzen müssen.
óó Sie lernen, wie die Compliance-Funktion in Kreditgenossenschaften ausgestaltet werden sollte.
óó Sie erfahren, wie Sie sich selbst Compliance-konform verhalten.
Inhaltsschwerpunkte:
óó Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Compliance-Organisation in Kredit-genossenschaften
–– Verantwortung des Aufsichtsrates
–– Spezifische Pflichten des Vorstands und des Aufsichtsrates gemäß § 25a KWG
–– Überwachungspflichten des Aufsichtsrates gegenüber dem Vorstand Erfüllung von AT 4.4.2
der MaRisk als Bestandteil des Risikomanagements eines Kreditinstitutes
–– Unabhängige Informationsgewinnung
óó Der Corporate Governance-Kodex für Genossenschaften
–– Hintergrund und Zielsetzung
–– Wesentliche Inhalte
–– Praktische Umsetzung
óó Compliance-konformes Verhalten und Umgang mit Verstößen (Verhalten, Maßnahmen)
–– Vorbildfunktion als Organmitglied wahrnehmen
–– Interessenkonflikte vermeiden
–– Mit Compliance-Verstößen umgehen
–– Fallbeispiele aus der Praxis - und wie man sich compliance-konform verhält
Hinweis:
Um Ihnen als Aufsichtsrat auch einen (tieferen juristischen) Einblick in Haftungsfragen für Sie als
Aufsichtsrat oder aber bei Verstößen von Vorstandsmitgliedern oder Mitarbeitern zu vermitteln, planen
wir aktuell eine Webinar zu diesem Thema, welches auch die strafrechtlichen Aspekte abdeckt. Gerne
steht Ihnen Herr Wilbert unter 02602/14-183 oder [email protected] für Rückfragen zu
diesem Webinar zur Verfügung.
Preis für Mitglieder
der ADG/
des Fördervereins:
EUR 550,–
Preis für
Nicht-Mitglieder:
EUR 690,–
STICHWORTVERZEICHNIS
A
Abschreibungen................................................................................. 20
Amtswahrnehmung............................................................. 12, 15, 30
Anforderungen an Aufsichtsräte............................................ 15, 16
Aufsichtsräte........................................................................................ 29
Aufsichtsrat Individual.................................................................. 8, 9
Aufsichtsratsvorsitzender............................................................... 10
Aufsichtsrecht..................................................................................... 26
Ausschussarbeit................................................................................... 16
K
Kennzahlen........................................................................................... 22
Klausurtagung.......................................................................... 8, 12, 30
Kreditausschuss................................................................................... 27
Kreditentscheidung............................................................................ 27
Kreditprotokoll..................................................................................... 27
B
BaFin......................................................................................................... 16
Bankbilanzierung......................................................................... 20, 21
Bankgeschäft......................................................................................... 21
Bankmanagement.............................................................................. 21
Banksteuerung.................................................................................... 22
Basel III................................................................................................... 26
M
MaRisk.......................................................................... 23, 24, 25, 26, 28
Markt- und Wettbewerbsumfeld von
Genossenschaftsbanken.................................................................. 17
C
Compliance........................................................................................... 29
Corporate Governance Kodex........................................................ 29
D
Depot A................................................................................................... 23
Dienstverträge von Vorständen..................................................... 11
E
Effiziente Prüfung............................................................................... 18
Eigenanlagen....................................................................................... 23
Erfahrungsaustausch........................................................................ 10
F
Fortbildung gemäß § 25d Abs. 1 KWG.................................. 20, 27
Forum für Aufsichtsratsvorsitzende........................................... 10
Früherkennung von Risiken........................................................... 17
G
Geschäftsstrategie............................................................................. 28
Gremienarbeit......................................................................... 12, 14, 30
H
Haftungsfragen................................................................................... 14
Haftung von Aufsichtsräten........................................................... 15
Herausforderungen für Genossenschaftsbanken................. 17
I
Inhouse-Qualifizierung....................................................... 15, 25, 30
Inhouse-Schulung........................................................................ 12, 23
Inhouse-Seminare............................................................................ 8, 9
Instituts-Vergütungsverordnung.................................................. 11
J
Jahresabschluss................................................................................... 20
L
Leitplanken der Aufsichtsratsarbeit............................................ 16
P
Personalausschuss............................................................................... 11
Prüfungsberichte lesen und verstehen...................................... 19
Prüfungspflichten des Aufsichtsrats gemäß
§ 38 Abs. 1a GenG................................................................................. 18
R
Rechte und Pflichten.......................................................................... 14
Risikoausschuss................................................................................... 25
Risikobericht.......................................................................................... 25
Risikokennzahlen............................................................................... 24
Risikomanagement......................................................... 18, 21, 22, 23
Risikoreport.................................................................................... 24, 25
S
Sachkunde – aktualisiert........................................................... 17, 26
Sachkunde – grundlegend............................................ 14, 20, 21, 27
Sachkunde – vertieft................................... 10, 16, 18, 19, 22, 24, 28
Schulungskonzepte für Aufsichtsräte..................................... 8, 9
Strategieprozess.................................................................................. 28
Strategietagung..................................................................................... 8
T
Tantiemeregelungen für Vorstände............................................. 11
U
Umgang mit dem Jahresabschlussprüfer................................. 19
V
Verbandsprüfung................................................................................ 19
Vergütung von Vorständen.............................................................. 11
W
Webinare für Aufsichtsräte.............................................................. 9
Weiterbildung....................................................................................... 12
Weiterbildung gemäß § 25d Abs. 1 KWG................................... 30
Weiterbildung gemäß
§ 25d Abs. 4 KWG.............. 9, 10, 11, 14, 15, 17, 18, 19, 22, 24, 26, 28
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ADG-Individual
ADG-INDIVIDUAL
Bedarfsgerechte Lösungen in hoher Qualität
ADG-Individual richtet sich an:
óó Banken und Institute, die eine individuelle und maßgeschneiderte Personal- oder
Organisations­entwicklungsmaßnahme suchen.
óó Häuser, die ein ganzes Team, einen Bereich oder große Teile ihrer Organisation in
Entwicklungs­prozesse involvieren möchten.
óó Institute, die auf das bestehende Jahresprogramm der ADG aufsetzen möchten – ob 1:1,
individu­alisiert und modifiziert oder ganz neu und passgenau gestaltet.
ADG-Individual-Maßnahmen – unsere Qualitätsgarantie:
óó Eine erstklassige Bedarfsanalyse und eine präzise Auftragsklärung sind für uns selbstverständlich.
óó Sie erhalten individuelle Lösungen zum idealen Zeitpunkt.
óó Unsere Maßnahmen werden in Ihre bestehenden Strukturen und Prozesse integriert und passen
in Ihr Haus, zu Ihren Mitarbeitern und in Ihre Strategie.
óó Sie erhalten Zugang zu umfassenden Lösungen – auf Wunsch auch mit Blended-Learning-Konzepten
– zur Beschleunigung der Lernprozesse.
óó Sie profitieren von exzellenten Dozenten aus Wissenschaft, Unternehmensberatung und Bankpraxis.
óó Transferunterstützung, hohe Umsetzungsorientierung und Nachhaltigkeit kennzeichnen unsere
Konzepte.
óó Höchste Qualität und Innovation sind unser Anspruch an alle unsere Dienstleistungen –
selbst­verständlich gilt auch hier unsere Zufriedenheitsgarantie.
Der Nutzen für Ihr Haus:
óó Die Maßnahmen sind individuell auf Ihr Institut und Ihre Bedarfe abgestimmt.
óó Sie können gleichzeitig eine größere Anzahl eigener Führungskräfte und/oder Spezialisten
qualifi­zieren.
óó Sie werden von einem starken und erfahrenen Team begleitet: von der Konzeption über die
Planung und Durchführung bis hin zur Abschlussevaluation.
óó Sie können die Maßnahmen bei Ihnen vor Ort oder auf Schloss Montabaur durchführen lassen.
óó Sie sparen Reisezeiten und Übernachtungskosten, wenn Sie sich für eine Maßnahme bei Ihnen
vor Ort entscheiden.
Der Nutzen für die Teilnehmer:
óó Die Maßnahmen haben durch die Abstimmung auf das eigene Institut einen überdurchschnittlich
hohen Transfer- und Umsetzungsbezug.
óó Es entfallen Abwesenheitszeiten vom Arbeitsplatz und vom häuslichen Umfeld.
óó Das Netzwerken, die Kommunikation und die Interaktion innerhalb des Hauses werden deutlich
verbessert.
Mögliche Inhalte:
óó Führungskräfteentwicklung
óó Changeprozesse auf Basis genossenschaftlicher Werte:
Organisationsentwicklung/Kulturentwicklung
óó Potenzial- und Kompetenzanalyse
óó Coaching und Mentoring
óó Einführung von Führungsinstrumenten und -methoden
óó Teamentwicklungen und Prozessbegleitungen
óó Strategieentwicklung
óó Mitarbeiterbefragungen
óó Foren, Veranstaltungen und alles, was Ihrem Erfolg dient
IHRE
ANSPRECHPARTNER:
Master of Science/
Dipl.-Betriebwirtin (FH)
Dr. Nicole Klinner
Teamleiterin
T: 02602 14-184
F: 02602 1495-184
nicole_klinner@­
adgonline.de
Dipl.-Kauffrau
Barbara Klingenberg
Produktmanagerin
T: 02602 14-144
F: 02602 1495-144
barbara_klingenberg@
adgonline.de
Alle Seminare aus dem ADGJahresprogramm können
über ADG-Individual als
Inhouse-Seminar in Ihrem
Haus vor Ort von uns durchgeführt werden.
ADG-INDIVIDUAL
Eine Auswahl unserer häufig nachgefragten Personal- und Organisations­
entwicklungsmaßnahmen
Dipl.-Sozialwirt
Friedrich Lömker
Produktmanager
T: 02602 14-138
F: 02602 1495-138
friedrich_loemker@
adgonline.de
Bankfachwirtin
Yvonne Weber
Produktmanagerin
T: 02602 14-292
F: 02602 1495-292
yvonne_weber@
adgonline.de
Bei Interesse stellen wir
Ihnen gerne weitere Informationen zu den einzelnen
Produkten zur Verfügung.
Ergänzende Informationen
erhalten Sie auch auf unserer
Homepage unter „Finanzgruppe“ „ADG-Individual“.
TABOR
Die Komplexität des Bankgeschäfts nimmt stetig zu, gleichzeitig verlieren universelle Lösungsstrategien
immer mehr an Bedeutung. Mit TABOR® bieten wir Ihnen einen einzigartigen Lösungsprozess, der das
kollektive Wissen und die Praxiserfahrung Ihrer Mitarbeiter effektiv und effizient für die Zukunftsfähigkeit Ihres Hauses nutzt. Denn die eigenen Mitarbeiter kennen die Stärken und Schwächen Ihres Hauses
am besten. Im TABOR® werden deshalb alle Wissensträger, Entscheider und Beteiligten einer komplexen
Problemstellung in den Lösungsprozess einbezogen. Am Ende eines zwei- bis dreitägigen TABOR® steht
ein ganz konkreter, individueller Handlungsplan: „Wer macht was bis wann?“
Wollen Sie Ihr Haus beispielsweise strategisch neu ausrichten, die Kundenbindung und den Vertrieb
stärken oder eine Fusion vorbereiten? Gemeinsam mit unseren ausgewiesenen Experten und der gebündelten Kompetenz Ihrer Mitarbeiter entwickeln Sie in kürzester Zeit individuelle Maßnahmen zur Lösung
der wesentlichen Fragestellungen Ihres Hauses. Mit TABOR® gelingt es Ihnen, die beteiligten Mitarbeiter
in den Entscheidungsprozess einzubinden und die Herausforderungen aus eigener Kraft zu meistern.
STEP
STEP ist das Exzellenzprogramm für junge Potenzialträger. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren potenzialstarken Nachwuchs schon in einem sehr frühen Entwicklungsstadium systematisch auf kommende
Führungs- oder Spezialistenaufgaben vorzubereiten. Mit STEP haben Sie die einzigartige Chance, die
besten Nachwuchskräfte von Beginn an weiter zu fördern und an sich zu binden. STEP macht die teilnehmenden Potenzialträger schon früh mit einer Gesamtsicht auf die Bank vertraut. Das Programm
vermittelt gesamtbankbezogene Themen aus den Bereichen Strategie, Markt und Vertrieb, Produktion
und Gesamtbanksteuerung. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer eine Einführung in die Bereiche
Projektmanagement, Zeitmanagement und Arbeitsorganisation, Gesprächs- und Verhandlungsführung
sowie Konflikt- und Veränderungsmanagement. STEP-Teilnehmer führen ein bankinternes Projekt durch,
welches aus dem Aufgabengebiet der Teilnehmer definiert wird. Abschließend präsentieren die Teilnehmer dem Vorstand ihres Hauses ihre Projektarbeit.
ProFI
Zu den Erfolgsfaktoren einer erfolgreichen Genossenschaftsbank zählen Innovation, hohe Kunden- und
Serviceorientierung, optimale Prozesse sowie kompetente und motivierte Mitarbeiter. Der entscheidende
Faktor ist jedoch die Qualität der Führung. Sie trägt maßgeblich dazu bei, dass die genannten Erfolgsfaktoren zum Tragen kommen und den Erfolg sichern. Dabei geht es nicht nur um die Person an der Spitze,
sondern auch um gute und kompetente Führungskräfte in den weiteren Führungsebenen. Nachhaltig
Führungsqualität und Führungskultur zu schaffen, erweist sich in der Hektik des Tagesgeschäfts oft als
echte Herausforderung. Langfristiger Erfolg lässt sich nur durch eine professionelle und individuelle Führungskräfteentwicklung realisieren. Mit ProFI schaffen Sie auf Basis einer individuellen Bedarfsanalyse
dafür die Grundlage. Das von der ADG speziell für Genossenschaftsbanken entwickelte ProFI ist ein Programm aus der Praxis für die Praxis. Durch den individuellen und flexiblen Zuschnitt der Maßnahmen
werden die besonderen Herausforderungen Ihrer Bank in Ihrem Marktumfeld bestmöglich berücksichtigt.
ADG-Führungsfeedback
Das ADG-Führungsfeedback verdeutlicht die Qualität des Führungsverhaltens Ihrer Führungskräfte.
Mit dem ADG-Führungsfeedback prüfen Sie die Strategiekonformität des gelebten Führungsverhaltens
in Ihrer Bank. Mit Hilfe des ADG-Führungsfeedbacks kann jede einzelne Führungskraft das eigene
Verhalten reflektieren sowie Stärken und Potenziale identifizieren. Hierbei können unterschiedliche
Beurteilungsperspektiven (z. B. Selbsteinschätzung, Fremdeinschätzung, Einschätzung der eigenen
Führungskraft, Einschätzung von Kollegen) zum Einsatz kommen.
ADG-Mitarbeitermonitor
Mit dem ADG-Mitarbeitermonitor messen Sie die Zufriedenheit und Bindungsintensität Ihrer Mitar­
beiter. Erfahren Sie, wie zufrieden Ihre Mitarbeiter mit den Bedingungen der Arbeit sind. Hierbei werden
über 60 Aspekte aus acht Themenbereichen, wie beispielsweise Arbeitsaufgaben, Zusammenarbeit,
Führung, Vergütung, Entwicklungsmöglichkeiten usw., berücksichtigt und individuell auf Ihre Bank
abgestimmt.
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IHRE ANSPRECHPARTNER
Dipl.-Kaufmann, MBA
Axel Gürntke
Bereichsleiter
T: 02602 14-170
F: 02602 1495-170
[email protected]
Dipl.-Handelslehrerin/Dipl.-Berufspädagogin
Inken Hallberg
Teamleiterin
T: 02602 14-189
F: 02602 1495-189
[email protected]
Thomas Wilbert, B. A.
Produktmanager
T: 02602 14-183
F: 02602 1495-183
[email protected]
Dipl.-Sozialwirt
Friedrich Lömker
Produktmanager
T: 02602 14-138
F: 02602 1495-138
[email protected]
Anmeldung und
organisatorische Fragen
Britta Wiederkehr
Assistentin
T: 02602 14-128
F: 02602 1495-128
[email protected]
Servicecenter Seminare
Telefon: 02602 14-500
Telefax: 02602 14 95-500
E-Mail:[email protected]
FAXANMELDUNG 02602 1495-500
oder per Post an: Akademie Deutscher Genossenschaften ADG
Schloss Montabaur, 56410 Montabaur
Ich melde mich zu folgenden Seminaren verbindlich an:
SeminarbezeichnungSeminarnummer
Termin
SeminarbezeichnungSeminarnummer
Termin
Seminarbezeichnung
Termin
Seminarnummer
Institut
Bankleitzahl Ihres Institutes
Straße/Postfach
PLZ/Ort
Name, Vorname
Position
TelefonTelefax
E-Mail
Login-ID VR-Bildung (falls vorhanden)
Wir buchen Ihnen automatisch ab dem Vorabend der Veranstaltung ein Zimmer im Hotel inklusive aller zusätzlichen
Leistungen. Hotel Schloss Montabaur verfügt über drei Zimmerkategorien. Bitte kreuzen Sie Ihre Wunschkategorie
ò Superior
ò Comfort
ò Standard
unbedingt an:
Die aktuellen Preise finden Sie unter www.adgonline.de/adg-hotelpreise. Wir setzen alles daran, Ihnen nach Verfügbarkeit
Ihre Wunschkategorie zu optionieren.
Wenn Sie nicht am Vorabend anreisen oder gar keine Übernachtung benötigen, kreuzen Sie bitte an:
ò keine Übernachtung
ò keine Vorabendanreise
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Datum
ò PKW
Unterschrift/Stempel
ò PKW-Mitfahrer
klimaneutral
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gedruckt
Akademie
Deutscher Genossenschaften
Schloss Montabaur
56410 Montabaur
Zentrale:
Telefon: 02602 14-0
Telefax: 02602 14-121
Servicecenter Seminare:
Telefon: 02602 14-500
Telefax: 02602 1495-500
E-Mail: [email protected]
Internet: www.adgonline.de
Aufsichtsratspezial
Stand: August 2014
Einzelbroschüre des ADG-Jahresprogramms 2015