AUFSICHTSRATspezial Jahresprogramm 2015 Ihr Erfolg ist unsere Motivation. AUFSICHTSRATspezial Die Schwachstellen in der Corporate Governance sind international als eine der Ursachen der Finanzmarktkrise ausgemacht worden. Der Gesetzgeber hat darauf nicht nur mit neuen Anforderungen an Geschäftsleiter reagiert, die bestehenden Regelungen überarbeitet und in den neuen § 25c KWG überführt. Mit der Umsetzung der CRD IV hat der deutsche Gesetzgeber während der Krise zeitgleich auch die Anforderungen an die Aufsichtsräte von Kreditinstituten erhöht. So ermöglicht er eine wirksame Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Mit dem § 25d KWG hat der Gesetzgeber nicht nur einen Anforderungskatalog in das KWG integriert, sondern dem Aufsichtsrat weitere Aufgaben übertragen. Durch eine Erweiterung des § 29 KWG kommen die Absätze 3 bis 12 des § 25d KWG neu in das KWG. Dadurch bleibt die Arbeit der Aufsichtsräte weiter im aufsichtlichen Fokus. Die hohen fachlichen Anforderungen an Aufsichtsräte stellen sich umso herausfordernder dar, je weiter die Berufstätigkeit des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds von der Finanzbranche entfernt ist. Den verschärften Anforderungen der Aufsicht im Hinblick auf den Nachweis regelmäßiger Qualifizierungsmaßnahmen können Sie als Kunde der ADG jedoch doppelt gelassen entgegensehen: Auch 2015 bieten wir Ihnen zu allen relevanten Themen Qualifizierungsangebote an, um sukzessive, systematisch, nachvollziehbar und parallel zu Ihren praktischen Mandatserfahrungen auch Ihre theoretischen Kenntnisse auszubauen bzw. diese auf den aktuellen Stand zu bringen. Und auch mit unseren individuellen Inhouse-Maßnahmen – auch bei Ihnen vor Ort – bieten wir Ihrem gesamten Gremium geeignete Themenpakete für Ihre laufende Weiterbildung im Sinne der Aufsicht an. Dabei erfüllen unsere qualifizierten Teilnehmerzertifikate als „Nachweis der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen zu Aufbau und Ausbau der Sachkunde im Sinne des § 25d KWG“ bereits seit Jahren die geltenden Anforderungen der Aufsicht an Nachweise von Qualifizierungsmaßnahmen. Darüber hinaus sind hohe Abwesenheitszeiten für Aufsichtsräte zunehmend schwierig. Daher bieten wir Ihnen 2015 ausgewählte Formate an regionalen Standorten an, wie beispielsweise in Hamburg. Zugleich stellen wir Ihnen mit unseren ADG-Webinaren für Aufsichtsräte ein modernes Format zur Verfügung, das sich bei Vorständen bereits größter Beliebtheit erfreut. Denn ohne Reise- und Abwesenheitszeiten bieten Ihnen unsere ADG-Webinare online in zwei- bis zweieinhalb Stunden die Möglichkeit, sich gezielt zu bestimmten aktuellen Themen zu informieren. Das Beste daran: Als „ADG-Webinar on demand“ können Sie diesen Service auch kostengünstig als fachliche Ergänzung zu einer Aufsichtsratssitzung buchen. Diese Broschüre stellt den zum Zeitpunkt der Drucklegung vorliegenden Teil des Jahresprogramms 2015 vor. Selbstverständlich nehmen wir aktuelle Entwicklungen und Ihre Seminarwünsche in Form zusätzlicher oder aktualisierter Angebote auf. Wie gewohnt informieren wir Sie hierüber rechtzeitig durch Zusendung entsprechender Informationen und Einstellung auf der ADG-Homepage unter www.adgonline.de/aufsichtsrat. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Ihre Akademie Deutscher Genossenschaften ADG Inken Hallberg Teamleiterin Thomas Wilbert Produktmanager INHALT Sachkunde braucht Sachverstand – die Anforderungen des § 25d KWG an Aufsichtsräte § 25d Abs. 1 KWG: Gesetzlicher Rahmen für die Aufsichtsratsqualifikation..............................................................................................4 Die Aufsichtsrats-Qualifizierungen der ADG – unsere Angebote zur Fortbildung und Weiterbildung im Überblick.............5 Der Maßanzug für Ihren Aufsichtsrat – unsere Angebote für Ihre bankindividuelle Aufsichtsratsschulung Der Maßanzug für Ihren Aufsichtsrat.......................................................................................................................................................................8 ADG-Webinare für den Aufsichtsrat......................................................................................................................................................................... 9 Aufsichtsratsvorsitzendespezial Die Top-Themen für Aufsichtsratsvorsitzende....................................................................................................................................................10 Personalausschuss: Trends in der Gestaltung von neuen und bestehenden Vorstandsdienstverträgen.....................................11 Neu im Vorsitz des Aufsichtsrats?............................................................................................................................................................................. 12 Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Neu im Aufsichtsrat?......................................................................................................................................................................................................14 Sicher im Amt!................................................................................................................................................................................................................... 15 Aufsicht und Aufsichtsrat.............................................................................................................................................................................................16 Der professionelle Aufsichtsrat.................................................................................................................................................................................. 17 Effizient und sicher prüfen als Aufsichtsrat..........................................................................................................................................................18 Deutsch – Prüfer | Prüfer – Deutsch...........................................................................................................................................................................19 Was Sie als Aufsichtsrat über Bankbilanzierung wissen müssen............................................................................................................... 20 Bank- und Risikomanagement für Aufsichtsräte............................................................................................................................................... 21 Banksteuerung verstehen, Kennzahlen einschätzen........................................................................................................................................22 Aufsichtsrat und Depot A..............................................................................................................................................................................................23 MaRisk-Risikoreporting für den Aufsichtsrat...................................................................................................................................................... 24 MaRisk-Risikoreporting für den Aufsichtsrat – Ihre exklusive Inhouse-Qualifizierung.....................................................................25 Aktuelle Entwicklungen im Aufsichtsrecht (MaRisk, KWG & Co.) und der praktischen Amtswahrnehmung........................ 26 Sicher entscheiden! Worauf Aufsichtsräte bei der Kreditentscheidung achten müssen...................................................................27 Der Aufsichtsrat im Strategieprozess der Bank.................................................................................................................................................. 28 Ihre Aufsichtsrats-Klausurtagung............................................................................................................................................................................ 29 Compliance für Aufsichtsräte............................................................................................................................................................................................ 30 Stichwortverzeichnis.............................................................................................................................................................................................................. 31 ADG-Individual.........................................................................................................................................................................................................................32 Ihre Ansprechpartner.............................................................................................................................................................................................................34 Anmeldeformular....................................................................................................................................................................................................................35 4|5 Sachkunde braucht Sachverstand § 25d ABS. 1 KWG: GESETZLICHER RAHMEN FÜR DIE AUFSICHTSRATSQUALIFIKATION In den vergangenen Jahren hat sich der gesetzliche Rahmen für Aufsichtsräte entscheidend geändert. Diese Veränderungen umfassen Regelungen zur Kontrolle von Aufsichtsräten, Anzeigepflichten gegenüber der Aufsicht, aber auch Anforderungen an die Mandatsträger und mögliche Maßnahmen der Aufsicht. Ein „Merkblatt zur Kontrolle von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG“ konkretisiert diese Anforderungen. Darüber hinaus werden dort die Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder angezeigt, wenn sie ihr Amt angemessen ausüben möchten. Die im Dezember 2012 erfolgte Merkblatt-Novelle hat diese Ausführungen nochmals konkretisiert und teilweise verschärft. KWG-Novelle bringt mit dem § 25d KWG neue gesetzliche Anforderungen an Aufsichtsräte mit sich Im Zuge der Umsetzung des Basel-III-Pakets hat das CRD-IV-Umsetzungsgesetz einen neuen, ab 2014 geltenden Anforderungsrahmen für den Aufsichtsrat gebracht. Dies betrifft sowohl Anforderungen an das einzelne Mitglied des Aufsichtsrats, aber auch an den Aufsichtsrat als Gremium. So sind bestimmte Aufgaben, welche der Aufsichtsrat wahrzunehmen hat, direkt im KWG geregelt. Dies umfasst insbesondere auch ab einer bestimmten Aufsichtsratsgröße und Geschäftsstruktur verpflichtend zu bildende Ausschüsse im Aufsichtsrat – inklusive erweiterter Anforderungen an deren Ausschussmitglieder. Viele dieser Strukturen sind allerdings bereits Bestandteil der Arbeit in den Gremien, sodass in vielen Fällen Anpassungen eher im Detail der Sitzungsarbeit sowie im Aufgabenumfang der Ausschusstätigkeiten getroffen werden müssen. Gerade in kleineren Gremien wird es darüber hinaus auch weiterhin keine Pflicht zur Bildung bestimmter Ausschüsse geben. Die gesamten Anforderungen sind im neuen § 25d KWG festgeschrieben und haben am 01.01.2014 Gültigkeit erlangt. Der § 25d KWG widmet sich ausschließlich dem Gremium „Aufsichtsrat“ sowie dessen Mitgliedern. Damit hat der § 25c Abs. 1 KWG im Hinblick auf die Formulierung der Anforderungen an ein Mitglied des Aufsichtsrats den bis 2013 geltenden § 36 Abs. 3 KWG abgelöst: „Die Mitglieder des […] Aufsichtsorgans eines Instituts, […] müssen zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das jeweilige Unternehmen betreibt, besitzen und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. […]“ Diese materiellen Anforderungen an die Sachkunde sollen sicherstellen, dass Aufsichtsratsmitglieder die von der Bank getätigten Geschäfte verstehen und deren Risiken beurteilen können, um womöglich Änderungen in der Geschäftsführung durchzusetzen. Mit Ausnahme der neuen Anforderungen an die „ausreichende Zeit“, welche Aufsichtsräte ihrem Mandat widmen, schreibt der § 25d Abs. 1 KWG damit die bereits bestehenden Anforderungen an ihre Sachkunde fort. Beurteilung der Sachkunde durch die Aufsicht Sachkunde und Zuverlässigkeit werden von der Bankenaufsicht geprüft. Hierzu gibt es für alle neu bestellten Mitglieder im Aufsichtsrat eine Anzeige- und Nachweispflicht der Sachkunde. Das novellierte Merkblatt der Aufsicht stellt weiterhin fest, dass die materiellen Anforderungen auch für vor dem 01.08.2009 bestellte Mitglieder des Aufsichtsrats gelten. Hier ist das Gebot der persönlichen und eigenverantwortlichen Amtsausübung maßgeblich. Dies unterstreicht auch die Neuformulierung im § 25d Abs. 1 KWG, die hinsichtlich der Anforderungen keine Unterscheidung in neue und amtierende Aufsichtsratsmitglieder trifft. Somit gilt es für sämtliche Aufsichtsräte, besonderes Augenmerk auf die Sachkunde und Zuverlässigkeit zu richten. Erleichterungen beim Nachweis der Sachkunde für neue Aufsichtsräte Im Einzelfall sieht das Merkblatt einige Erleichterungen beim Nachweis der Sachkunde für neue Aufsichtsratsmitglieder vor. So kann eine Vortätigkeit in anderen Branchen, in der öffentlichen Verwaltung oder aufgrund von politischen Mandaten die erforderliche Sachkunde begründen, wenn diese Tätigkeit maßgeblich auf wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen ausgerichtet und nicht völlig nachgeordneter Natur ist. Darüber hinaus ist regelmäßig eine allgemeine wirtschaftliche Expertise bei den nachfolgenden Personengruppen anzunehmen: óó Kaufleute im Sinne von §§ 1 ff. HGB, óó buchführungspflichtige Land- und Forstwirte, óó andere Unternehmer im Sinne von § 141 AO. In Abhängigkeit der jeweiligen Größe und des Geschäftsmodells können diese Personen zusätzlich auch bereits über die erforderliche Sachkunde verfügen. DIE AUFSICHTSRATS-QUALIFIZIERUNGEN DER ADG Unsere Angebote zur Fortbildung und Weiterbildung im Überblick § 25d Abs. 4 KWG: Fortbildung und Weiterbildung als laufende Pflicht für alle Aufsichtsräte nun gesetzlich festgeschrieben Alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder waren bereits bisher durch die Aufsicht angehalten, sich regelmäßig durch geeignete Maßnahmen weiterzubilden. Sie sollen sich mit dieser sogenannten Weiterbildung beispielsweise mit neuen Rechtvorschriften oder Entwicklungen im Bereich der Finanzprodukte bzw. mit Wettbewerbsentwicklungen vertraut machen. Nur so können sie ihre Entscheidungen auf Basis eines aktuellen Informationsstandes treffen. Seit einiger Zeit wird die Umsetzung entsprechender Aufsichtsratsqualifizierungen auch durch den gesetzlichen Abschlussprüfer Ihres Hauses entsprechend überprüft. Diese Weiterbildungspflicht sowie die Unterstützung neuer Aufsichtsräte durch Qualifizierungsmaßnahmen sind explizit gesetzlich im § 25d Abs. 4 KWG festgeschrieben: „Institute […] müssen angemessene personelle und finanzielle Ressourcen einsetzen, um den Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans die Einführung in ihr Amt zu erleichtern und die Fortbildung zu ermöglichen, die zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Sachkunde notwendig ist.“ Somit konkretisiert der § 25d Abs. 4 KWG gemeinsam mit dem Merkblatt der Aufsicht, wie und in welcher Form die Sachkunde gemäß § 25d Abs. 1 KWG von Aufsichtsräten erworben und laufend aufrechterhalten werden kann. Fortbildung als Sachkundenachweis Wenn nach diesen Voraussetzungen die Sachkunde bei neuen Aufsichtsratsmitgliedern (noch) nicht vorliegt, kann sie durch die sogenannte Fortbildung erworben und nachgewiesen werden. Dies kann bereits vor bzw. muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach der Bestellung erfolgen. Für den Aufbau der Sachkunde durch Fortbildungsveranstaltungen werden insbesondere folgende Themenbereiche von der Aufsicht als notwendige Inhalte genannt: óó Abgrenzung der Funktion und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder zur Geschäftsleitung óó Grundlegende wirtschaftliche und rechtliche Abläufe im Tagesgeschehen óó Risikomanagement óó Grundzüge der Bilanzierung óó Grundzüge des Aufsichtsrechts Die Fortbildung ist durch Schulungsnachweise zu belegen, die bestimmten Anforderungen der Aufsicht genügen und bei der Aufsicht eingereicht werden müssen. Weiterbildung: Laufender Aufbau und Ausbau Ihrer Sachkunde durch Aufsichtsratsqualifizierungen unterstützt Sie beim Nachweis der Erfüllung des § 25d Abs. 1 KWG Die ADG bietet schon seit mehreren Jahren passgenaue Veranstaltungen für Aufsichtsräte an. Dieses Angebot umfasst bereits seit jeher Angebote zum Aufbau wie zum Ausbau und damit zur laufenden Aufrechterhaltung Ihrer Sachkunde. Zusätzlich unterstützen unsere Aufsichtsratsqualifizierungen den Erfahrungsaustausch unter den Aufsichtsräten verschiedener Häuser und Verbandsgebiete. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, neben fachlichem Input Ihr persönliches „Aufsichtsratsnetzwerk“ in der genossenschaftlichen FinanzGruppe auszubauen und zu pflegen. Bewusst setzen wir für Sie Dozenten ein, die Ihre Perspektive und die besonderen Anforderungen des Aufsichtsrats kennen. So erhalten Sie das Wissen, das Sie für eine sichere Wahrnehmung Ihres Mandates benötigen: praxisnah, verständlich und anwendbar. Geeignete Qualifizierungsangebote mit Teilnahmebescheinigungen als Nachweis Ihrer Fortbildung und Weiterbildung Alle unsere Angebote berücksichtigen selbstverständlich die geänderten Anforderungen des § 25d KWG. Gleiches gilt für unsere Teilnahmebescheinigungen, die wir bereits ab 2014 umgestellt haben. Unsere Teilnahmebescheinigungen erfüllen also heute wie auch in der Vergangenheit die Anforderungen der Aufsicht als „Nachweis über die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme zum Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d Abs. 1 KWG“. So sind Sie auf der sicheren Seite. 6|7 Sachkunde braucht Sachverstand DIE AUFSICHTSRATS-QUALIFIZIERUNGEN DER ADG Unsere Angebote zur Fortbildung und Weiterbildung im Überblick Zu den genannten Themengebieten der Fortbildung und Weiterbildung bietet die ADG schon seit mehreren Jahren passgenaue Veranstaltungen an. Mit unserem bewusst modular gehaltenen Angebot ermöglichen wir Ihnen, passend zu Ihrem Kenntnisstand, einen sukzessiven Kenntnisaufbau in verschiedenen Bereichen – und dies über einen längeren Zeitraum hinweg. So können Sie sich mit unseren Angeboten regelmäßig zu aktuellen Themen informieren und sich notwendige Kenntnisse aneignen, wenn Sie diese benötigen. Unsere Angebote zur Fortbildung Zum Einstieg und damit zum Nachweis der Sachkunde im Rahmen der Fortbildung bieten wir Ihnen unsere Veranstaltungen „Neu im Aufsichtsrat“ und „Bank- und Risikomanagement für Aufsichtsräte“ an. Damit decken Sie die oben genannten, von der Aufsicht geforderten Themengebiete ab. Zusätzlich empfehlen wir den Besuch der Veranstaltungen „Sicher entscheiden! Worauf Aufsichtsräte bei der Kreditentscheidung achten müssen“ sowie „Was Aufsichtsräte über Bankbilanzierung wissen müssen“. Diese Veranstaltungen zum Aufbau und zur Festigung und damit zum Nachweis der grundlegenden Sachkunde gegenüber der Aufsicht haben wir auf den folgenden Seiten für Sie jeweils mit dem Hinweis „Bestandteil Ihrer grundlegenden Sachkunde“ gekennzeichnet. Vertiefende Sachkunde und Weiterbildung Das KWG fordert mit dem § 25d Abs. 4 KWG über den Sachkunde-Erwerb hinaus von allen amtierenden Aufsichtsräten, dass sie „laufend am Ball bleiben“. Hierzu sollen sich alle amtierenden Aufsichtsräte regelmäßig im Rahmen geeigneter Qualifizierungsmaßnahmen weiterbilden, um die Sachkunde aufrechtzuerhalten. Und auch darüber hinaus gibt es für Sie als Aufsichtsrat immer wieder Themen, beispielsweise durch die Übernahme von Aufgaben in einem Ausschuss des Aufsichtsrats, in denen Sie Ihre Kenntnisse vertiefen oder auf den aktuellen Stand bringen möchten. Bei den aus unserer Sicht als Weiterbildung besonders gut geeigneten Formaten haben wir für Sie einen entsprechenden Hinweis in die jeweilige Veranstaltungsbeschreibung aufgenommen. Sie sind auch über ein Stichwortverzeichnis am Ende dieser Broschüre unter „Weiterbildung gemäß § 25d Abs. 4 KWG“ leicht zu finden. Damit können Sie Ihre Sachkunde später vertiefen, etwa weil Sie Mitglied eines Ausschusses im Aufsichtsrat sind oder weil Sie beispielsweise Ihre Kenntnisse der Bank- und Risikosteuerung ausbauen möchten. Mit zahlreichen und thematisch unterschiedlichen Angeboten können Sie zudem die gewünschten Kenntnisse praxisnah und mit Bezug auf Ihr Amt als Aufsichtsrat erweitern. Unser Coaching-Angebot „Neu im Vorsitz des Aufsichtsrats?“ unterstützt Sie speziell für den Wechsel in die neue Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden oder des Stellvertreters. Wir helfen Ihnen dadurch auch individuell bei der Übernahme dieser besonderen Aufgabe. Mit dem Besuch unserer Aufsichtsratsqualifizierungen bleiben Sie auf dem aktuellen Stand der relevanten Entwicklungen. Bei der ADG finden Sie die passende Unterstützung für die verschiedenen Bereiche Ihrer Aufsichtsratstätigkeit. Die Forderung der Aufsicht nach Weiterbildung erfüllen Sie damit von ganz allein … Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen in der Grafik auf der Folgeseite unsere Qualifizierungsangebote nochmals übersichtlich dargestellt. Die Angebote zur Fortbildung finden Sie als „Grundlegende Sachkunde“ in Blau gekennzeichnet. Grundlegende Sachkunde Angebote zur Vertiefung Ihrer Kenntnisse und damit zur Weiterbildung finden Sie in Gelb als „Vertiefende Sachkunde“ hervorgehoben. Vertiefende Sachkunde Grundlegende Sachkunde (Fortbildung) Vertiefende Sachkunde (Weiterbildung) Aktuelle Entwicklungen im Aufsichtsrecht (MaRisk, KWG & Co.) und der praktischen Amtswahrnehmung Effizient und sicher prüfen als Aufsichtsrat MaRisk-Risikoreporting für den Aufsichtsrat Was Sie als Aufsichtsrat über Bankbilanzierung Aufsicht und Aufsichtsrat: Diskutieren Sie als Aufsichtsrat und Vorstand mit der BaFin Neu im Aufsichtsrat? Ihr Praxisleitfaden für den sicheren Einstieg ins neue Amt Die Themen für Aufsichtsratsvorsitzende wissen müssen Banksteuerung verstehen, Kennzahlen einschätzen Grundlegende Sachkunde zur Bank- und Risiko Erfüllung von management für § 25d Abs. 1 KWG Aufsichtsräte (Fortbildung) Sicher entscheiden! Der Aufsichtsrat im Strategieprozess der Bank Worauf Aufsichtsräte bei der Kreditvergabe achten müssen Der Maßanzug für Ihren Aufsichtsrat: Ihre individuelle Inhouse-Qualifizierung Ihr exklusives Aufsichtsrats-Coaching: Neu im Vorsitz des Aufsichtsrats? Personalausschuss: Aktuelle Trends in der Gestaltung von neuen und bestehenden Dienstverträgen 8|9 DER MASSANZUG FÜR IHREN AUFSICHTSRAT Bankindividuelle Unterstützung durch die ADG Der Gesetzgeber hat 2009 im § 36 Abs. 3 KWG Anforderungen an die Sachkunde und Zuverlässigkeit von Aufsichtsräten festgeschrieben. Ein Merkblatt der Aufsicht konkretisiert diese Anforderungen weiter; jüngst wurde das Merkblatt überarbeitet. Zusätzlich führte die Umsetzung des Basel-III-Pakets (CRD-IVUmsetzungsgesetz) dazu, dass die Regelungen zu Aufsichtsräten im Kreditwesengesetz angepasst und ab 2014 geändert wurden: § 25d KWG mit erweiterten Anforderungen ist die Folge. Dabei sind nicht nur die Rahmenbedingungen und inhaltlichen Anforderungen an die Tätigkeiten von Vorständen und Aufsichtsräten einem ständigen Wandel unterworfen. Gerade im Bankenaufsichtsrecht gibt es laufend zahlreiche Regulierungsinitiativen und Neuregelungen, die auch den Aufsichtsrat zunehmend stärker einbinden. Für die notwendige Sachkunde fordert § 25d Abs. 4 KWG daher von allen amtierenden Aufsichtsräten, dass sie in Form der sogenannten Weiterbildung „laufend am Ball bleiben“ und sich zu aktuellen Entwicklungen informieren. Regelmäßig sollte in diesem Bereich eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme besucht werden, bei der man sich kontinuierlich mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, aufsichtsrechtlichen Normen und strategischen Fragestellungen auseinandersetzt. Dies wird vom gesetzlichen Abschlussprüfer neuerdings nachgehalten. Auch um den Ansprüchen an eine ordnungsgemäße Unternehmensführung künftig gerecht zu werden, ist die jährliche Weiterbildung zwingend erforderlich. Ihre Ansprechpartner für eine individuelle Beratung zu Qualifizierungsmaßnahmen und Schulungskonzepten für Ihren Aufsichtsrat: Friedrich Lömker Tel.: 02602 14-1 38 friedrich_loemker@ adgonline.de Sie suchen ein passendes Qualifizierungsangebot für Ihren Aufsichtsrat? Die ADG ist Ihr persönlicher Partner. Wie ginge dies einfacher als im Rahmen einer bankindividuellen Inhouse-Qualifizierung? Denn bestimmte Themen sind prädestiniert, um sie gemeinsam mit dem gesamten Gremium und dem Vorstand zu diskutieren. Im Rahmen einer Inhouse-Qualifizierung für den gesamten Aufsichtsrat können die speziellen Fragestellungen der Bank analysiert und gelöst werden. Auch strukturelle Besonderheiten eines Hauses können im vertrauten Kreis angesprochen und erläutert werden. So gelingt Ihnen mit Hilfe von Echtdaten Ihres Hauses ein optimaler Praxistransfer in Ihr Haus. Ganz nebenbei erwerben alle Aufsichtsräte und der Vorstand einen einheitlichen und gemeinsamen Kenntnisstand und sprechen im Nachgang dieselbe Sprache. Und die Forderung der BaFin zur laufenden Weiterbildung? Diese erfüllen Sie damit ganz nebenbei! Sie interessieren sich für eines unserer Seminarangebote und möchten es gerne mit Ihren Aufsichtsratskollegen und Ihrem Vorstand bei Ihnen vor Ort oder auf Schloss Montabaur an einem von Ihnen gewünschten Termin durchführen? Sie suchen für Ihren Aufsichtsrat ein Qualifizierungsangebot zu einem anderen Thema? Alle Angebote dieser Broschüre führen wir für Sie auch gerne als Inhouse-Maßnahme durch. Ebenso unterstützen wir Sie bei der individuellen Gestaltung einer Veranstaltung, beispielsweise bei einer Klausurtagung von Aufsichtsrat und Vorstand. Sprechen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot und beraten Sie mit der für Sie gewohnten Kompetenz. Wir haben Sie neugierig gemacht? Dann schauen Sie doch einfach einmal auf die Seiten 12, 15, 19, 23 oder 25. Dort finden Sie unter dem Stichwort „Ihre individuelle Inhouse-Schulung“ exemplarische Formate für eine Inhouse-Durchführung. Oder Sie wenden sich für eine persönliche Beratung direkt an die nebenstehend genannten Ansprechpartner. Darüber hinaus beraten wir Sie auch gerne bei der Erstellung eines auf mehrere Jahre angelegten, systematischen Qualifizierungskonzepts für Ihren Aufsichtsrat. Thomas Wilbert Tel.: 02602 14-1 83 thomas_wilbert@ adgonline.de Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartner für eine individuelle Beratung zu Qualifizierungsmaßnahmen und Schulungskonzepten für Ihren Aufsichtsrat: Friedrich Lömker Tel.: 02602 14-1 38 friedrich_loemker@ adgonline.de ADG-WEBINARE FÜR DEN AUFSICHTSRAT Aktuelle Informationen in kompakter Form – auch als exklusives Format individuell für Ihr Haus Das Mandat als Aufsichtsrat einer Genossenschaftsbank stellt keine hauptamtliche Tätigkeit dar. Neben dem laufenden Tagesgeschäft im eigenen Beruf kommen für Mitglieder des Aufsichtsrats zeitlicher Aufwand für die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und die eigentlichen Sitzungszeiten hinzu. Nichtsdestotrotz müssen Aufsichtsräte ihrem Mandat ausreichend viel Zeit widmen – dies unterstreicht der § 25d Abs. 1 KWG. Zusätzlich haben die Aufsichtsräte Zeit für entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Fortbildung und Weiterbildung von Aufsichtsräten einzuplanen, wie sie der § 25c Abs. 4 KWG fordert. Gerade in größeren Häusern stellt sich daher bei der Koordination entsprechender Aufsichtsratsqualifizierungen immer wieder die Frage nach dem geeigneten Termin. Sie suchen ein passendes Qualifizierungsangebot für Ihren Aufsichtsrat? Und Sie wollen dabei zeitlich möglichst flexibel sein? Dann sind die exklusiven ADG-Webinare für Ihren Aufsichtsrat die richtige Entscheidung! Machen Sie sich unser Know-how in der Qualifizierung von Aufsichtsräten in Kombination mit dem cleveren Einsatz modernster Technik zunutze! Für Vorstände bieten wir bereits seit mehreren Jahren ADG-Webinare an. Diese „Web-Seminare“ bieten Ihnen über den virtuellen Seminarraum der ADG direkt an Ihrem PC in der Bank oder zu Hause die Möglichkeit, sich gezielt zu informieren. Thomas Wilbert Tel.: 02602 14-1 83 thomas_wilbert@ adgonline.de Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Der große Vorteil für Sie: Reise- und Abwesenheitszeiten entfallen komplett. Denn Dozent und Inhalte kommen online zu Ihnen – direkt an Ihren Bankarbeitsplatz oder zu Ihnen nach Hause. Dieses moderne und flexible Schulungsformat bieten wir auch exklusiv für Aufsichtsratsgremien an. Terminkoordination einfach gemacht – Weiterbildung in Kombination mit der Aufsichtsratssitzung Nutzen Sie Ihre terminierten Aufsichtsratssitzungen, und kombinieren Sie diese mit einem ADG-Webinar exklusiv für Ihr Gremium. Unsere Schulungsangebote bereiten wir für Sie so auf, dass diese durch unsere Experten in mehreren Modulen in jeweils eineinhalb bis zwei Stunden vor oder nach Ihrer Sitzung mit der modernen Webinar-Technik vermittelt werden. Ihr Vorteil: Die Terminabstimmung mit Ihren Kollegen entfällt. Auf Wunsch bieten wir Ihnen zusätzlich eine Aufzeichnung Ihres Webinars an. Sollte ein Aufsichtsrat abwesend sein, kann er die komplette Schulung nachholen – wann und wo er möchte! Selbstverständlich erhalten Sie über diese Schulungsmaßnahmen eine den Anforderungen der Aufsicht entsprechende Teilnahmebescheinigung. Denn auch bei den ADG-Webinaren erhalten Sie die bekannte ADG-Qualität! Wir haben Sie neugierig gemacht? Dann wenden sich für eine persönliche Beratung direkt an die nebenstehend genannten Ansprechpartner. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot und zeigen Ihnen geeignete Themen für Ihr AufsichtsratsWebinar auf. 10 | 11 Aufsichtsratsvorsitzendespezial Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort DIE TOP-THEMEN FÜR AUFSICHTSRATSVORSITZENDE Alles, was Sie wissen müssen – aktuell und kompakt Termin: 09.05.2015 Diese Veranstaltung richtet sich an: Vorsitzende des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken und deren Stellvertreter Anmelde-Nr.: SB115-0271 Besser informiert, näher dran: So behalten Sie als Vorsitzender den Überblick Auch wenn der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit den Aufgaben nachkommen muss, als Vorsitzender wird Ihnen in vielen Genossenschaftsbanken eine Sonderstellung zugestanden. Oft findet in der Praxis ein besonders enger Kontakt im Zusammenspiel zwischen Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzendem statt. Das zeigt sich insbesondere im Umgang mit Bankenaufsicht, Prüfungsverband und den Prüfern vor Ort. Dozenten: Michael M. Ziechnaus, Ziechnaus Rechtsanwälte Colette Sternberg, prüfungsnahe Beratung und Coaching Sie möchten deshalb topinformiert sein? Aktuelle und relevante Entwicklungen noch vor anderen kennen, diskutieren und zeitnah in Ihre Arbeit vor Ort einbringen? Unsere Veranstaltung ist für Sie Fort bildung, Nachrichtenbörse und Austauschplattform zugleich – auf hohem fachlichem Level und an den Top-Themen der Materie orientiert. Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 550,– Ihr Nutzen: óó Die Veranstaltung eignet sich ideal als Möglichkeit zur regelmäßigen Weiterbildung, wie sie von der BaFin jährlich gefordert wird. óó Die relevanten Themen für Sie als Vorsitzender des Aufsichtsrats: Sie diskutieren mit Ihren Kollegen aus anderen Häusern und erfahrenen Dozenten die Themen, die Ihnen auf den Nägeln brennen. Hierzu können Sie im Vorfeld der Veranstaltung Ihre Diskussionswünsche einreichen. óó Sie erfahren alles zu den aktuellsten Urteilen und Rechtsentwicklungen, die Ihre Amtsausübung als Vorsitzender und Mitglied eines Aufsichtsrats betreffen. óó Sie profitieren dabei vom reichen Erfahrungsschatz unseres Dozenten, Rechtsanwalt Michael M. Ziechnaus. Sie nehmen viele Tipps und Anregungen mit, denn Herr Ziechnaus ist selbst stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender einer Genossenschaftsbank und weiß daher, welche Fragen Sie interessieren. óó Bei allen Diskussionen verlieren Sie auch die Perspektive von Prüfung und Bankenaufsicht nicht aus den Augen. Mit Colette Sternberg steht Ihnen daher zusätzlich eine erfahrene Wirtschaftsprüferin Rede und Antwort. óó Sie tauschen in fruchtbarer Atmosphäre Ideen und Erfahrungen mit Kolleginnen und Kollegen anderer Häuser aus und bauen so Ihr Aufsichtsratsnetzwerk aus. Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 690,– Inhaltsschwerpunkte: Bei uns diskutieren Sie keine Themen von gestern. Daher legen wir die einzelnen Schwerpunkte zeitnah vor dem Termin anhand der dann aktuellen Themen und Fragestellungen fest. So erhalten Sie aktuellste Impulse für Ihre Aufgabe als Vorsitzender des Aufsichtsrats. Die nachfolgenden Inhaltsschwerpunkte haben daher exemplarischen Charakter und werden laufend ergänzt: óó Strukturelle und arbeitsorganisatorische Anforderungen an den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse aus dem § 25d KWG – erste praktische Erfahrungen óó Die „neue“ Instituts-Vergütungsverordnung – Übersicht der Änderungen aufgrund neuer EU-Anforderungen und Auswirkungen auf die Vergütungspraxis in Genossenschaftsbanken óó Praktische Ansätze zur Durchführung der Effizienzprüfungen der Arbeit von Aufsichtsrat und Vorstand – Tipps zur Ausgestaltung der Prüfungsmaßnahmen und zur Dokumentation der Ergebnisse Hinweis: Die Veranstaltung ist primär als Plattform zum intensiven Ideen- und Erfahrungsaustausch gedacht. Wir nehmen Ihre Fragen und Themenwünsche deshalb gerne im Vorfeld auf und werden diese nach Möglichkeit in der Veranstaltung diskutieren. Thomas Wilbert nimmt hierzu Ihre Themenwünsche telefonisch unter 02602 14-183 oder per E-Mail unter [email protected] entgegen. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen. Aufsichtsratsvorsitzendespezial Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort Termin: 21.05.–22.05.2015 Anmelde-Nr.: SB115-0273 Dozenten: Joachim Kehr, GenoPersonalConsult GmbH Michael M. Ziechnaus, Ziechnaus Rechtsanwälte Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 995,– Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 1.245,– PERSONALAUSSCHUSS: TRENDS IN DER GESTALTUNG VON NEUEN UND BESTEHENDEN VORSTANDSDIENSTVERTRÄGEN Diese Veranstaltung richtet sich an: Vorsitzende des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken, deren Stellvertreter sowie Mitglieder eines Personal- bzw. Nominierungsausschusses Kein „normaler“ Arbeitsvertrag! Vorstandsmitglieder haben eine rechtliche Doppelstellung: zum einen als leitender Angestellter im arbeitsrechtlichen Sinne, zum anderen als Vorstand im organschaftlichen Sinne. Aus diesem Grund stellt der Vorstandsdienstvertrag ein besonderes Vertragswerk dar. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Anforderungen an Dienstverträge von Vorständen und die Gestaltung der einzelnen Regelungen. Das Thema ist komplex. Und es betrifft alle, die wie Sie einem Aufsichtsrat vorsitzen oder einem Personal- bzw. Nominierungsausschuss angehören. Denn § 3 Abs. 1 InstitutsVergV formuliert klar: „Für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Geschäftsleitung ist das […] Aufsichtsorgan verantwortlich.“ Außerdem fordert der neue § 25d Abs. 6 KWG: „[Der Aufsichtsrat] muss der Erörterung von […] Vergütungssystemen für Geschäftsleiter und Mitarbeiter ausreichend Zeit widmen.“ Es geht demnach also nicht nur die Verhandlung von Verträgen neu bestellter Vorstände, sondern auch um die von Zeit zu Zeit notwendige Überprüfung und gegebenenfalls notwendige Anpassung von Klauseln in bestehenden Vorstandsverträgen. Hier ist es darum nicht mit Wissen aus zweiter Hand getan: Informieren Sie sich umfassend über die aktuellen Entwicklungen sowie die Tendenzen im Dienstvertragsrecht und bei der Gestaltung von Dienstverträgen. Mit unserem Seminar gewinnen Sie Klarheit und schärfen Ihren Blick auch für die unterschiedlichen Perspektiven, unter denen man Vorstandsverträge sehen kann. Mit ihrem spezifischen Fachwissen tragen unsere Dozenten dazu bei. Ihr Nutzen: óó Sie erhalten einen kompakten Überblick über das besondere Gebiet des Dienstvertragsrechts und die Gestaltung von Vorstandsdienstverträgen. óó Personalberater, Rechtsanwalt und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender: Die Kombination der Tätigkeiten unserer beiden Dozenten bietet Ihnen als Aufsichtsrat alle relevanten Blickwinkel auf die Themen „Vorstandsdienstverträge“ und „Angemessenheit“. óó Mit ausgewiesenen Spezialisten diskutieren Sie aktuelle Entwicklungen und Trends sowie natürlich all Ihre Fragen. Praktische Beispiele zur Handhabung in den verschiedenen Verbandsgebieten geben Ihnen dabei einen optimalen Überblick. Zusätzlich können Sie gerne Ihre Fragen im Vorfeld der Veranstaltung zur Diskussion mit den Dozenten bei uns einreichen. óó Sie nutzen die Veranstaltung zum intensiven Ideen- und Erfahrungsaustausch mit den anwesenden Kollegen und Dozenten. Inhaltsschwerpunkte: óó Der Vorstandsdienstvertrag: Arbeitsrechtliche und organschaftliche Anforderungen óó Rahmensetzungen und Ihre Pflichten als Aufsichtsrat auf Basis der Instituts-Vergütungsverordnung óó Ausgestaltungsmöglichkeiten des Dienstvertrags –– Vorstellung typischer Aspekte und typischer Klauseln der Vertragsgestaltung –– Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen –– Altersvorsorgeregelungen – Überblick der Gestaltungsmöglichkeiten –– Zusatzvereinbarungen im Dienstvertrag –– Die unterschiedliche Handhabung und Ausgestaltung in den verschiedenen Verbandsgebieten óó Ausgestaltung der Vergütung auf Vorstandsebene –– Die Anforderungen und der gesetzliche Rahmen durch die Instituts-Vergütungsverordnung: Was ist auf Vorstandsebene heute sinnvoll und möglich? –– Zielsysteme für die Vorstandsvergütung –– Vor- und Nachteile variabler Vergütungsbestandteile im Überblick –– Einbindung in die Vorstandsvergütung –– Musterberechnungen (inklusive Darstellung der finanziellen Auswirkungen) –– Gestaltungsmöglichkeiten –– Regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit der Vergütungsgestaltung gemäß § 25d Abs. 6 KWG 12 | 13 Aufsichtsratsvorsitzendespezial Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort NEU IM VORSITZ DES AUFSICHTSRATS? Sicherer Umgang mit den Rechten, Pflichten und besonderen Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters Ihr exklusives Aufsichtsrats-Coaching: Diese Veranstaltung richtet sich an: Als exklusives Aufsichtsrats-Coaching an den Aufsichtsratsvorsitzenden einer Bank sowie an dessen Stellvertreter Dozent: Michael M. Ziechnaus, Ziechnaus Rechtsanwälte Sicher im Amt des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, denn Sie kennen die Leitplanken dieser besonderen Aufgabe! Als Vorsitzender des Aufsichtsrats oder dessen Stellvertreter nehmen Sie eine Sonderstellung ein. Dies betrifft zunächst besondere Aufgaben und Pflichten, die Ihnen vom Genossenschaftsgesetz zugewiesen werden. Auch in der Sitzungspraxis obliegt Ihnen regelmäßig die Leitung und zumeist auch die Moderation von Gremienterminen. Gerade bei einer solch verantwortungsvollen Aufgabe ist es nicht mit Wissen aus zweiter Hand getan. Dies gilt insbesondere, wenn für Sie der Wechsel in die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter ansteht oder jüngst erfolgt ist. Ihr exklusives AufsichtsratsCoaching führt daher ein kompetenter Sparringspartner mit absolutem Praxisbezug für Sie durch. Hinweis: Für eine Beratung zur individuellen Ausgestaltung und Ihr individuelles Angebot sprechen Sie uns gerne an. Ihr Nutzen: óó Gemeinsam mit einem ausgewiesenen Experten diskutieren Sie die aktuellen Anforderungen an das Amt und die besonderen Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. seines Stellvertreters. So erwerben Sie fundierte Kenntnisse im Hinblick auf neue Aufgaben, Rechte und Pflichten, die mit Ihrer Aufgabe verbunden sind, und gewinnen zusätzliche Sicherheit im Umgang mit dem neuen Amt. óó Sie erhalten insbesondere zahlreiche Hinweise zu den typischen organisatorischen Grundsätzen der Vorbereitung, Durchführung, Moderation und Nachbereitung von Sitzungen des Aufsichtsrats sowie zur Umsetzung von Protokollierungen im Rahmen von Sitzungen des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse. Zugleich werfen Sie einen Blick auf die besonderen Tätigkeiten im Rahmen der Einberufung, Leitung und Durchführung von General- bzw. Vertreterversammlungen. óó Sie besprechen die besondere Rolle und die besonderen Pflichten des Aufsichtsratsvorsitzenden als Bindeglied zwischen Vorstand und Gesamtaufsichtsrat außerhalb der Aufsichtsratssitzungen bzw. als Bindeglied zwischen gesetzlichem Abschlussprüfer und Gesamtaufsichtsrat. óó Sie führen Ihre Veranstaltung als exklusive Inhouse-Maßnahme bei Ihnen vor Ort durch und sparen so Reise- und Abwesenheitszeiten ein. Ihre Inhaltsschwerpunkte: óó Neue Aufgaben, Rechte und Pflichten durch das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden Rolle und Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden als Sitzungsleiter –– Anforderungen an die Einladung zu Sitzungen und an die Formulierung der Tagesordnung –– Abwicklung der Sitzung und Abarbeitung der Tagesordnung –– Möglichkeiten und Grenzen der Erweiterung der Tagesordnung im Rahmen der Sitzung –– Methoden zur Sicherstellung einer hinreichenden und sachlichen Diskussion sowie einer angemessenen Entscheidungsfindung –– Umgang mit und Offenlegung von Interessenkonflikten im Rahmen von Abstimmungen –– Praktische Durchführung von Abstimmungen und Ermittlung des Abstimmungsergebnisses –– Protokollierung von Sitzungsinhalten, Diskussionen und Beschlussfassungen óó Aufgaben im Rahmen der Einberufung und Leitung der General- bzw. Vertreterversammlung sowie im Rahmen des Berichts über die Tätigkeit des Aufsichtsrats und das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung an die Mitglieder bzw. Vertreter óó Die Rolle des Aufsichtsratsvorsitzenden in der … –– … Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat außerhalb von Sitzungszeiten –– … Kommunikation mit dem gesetzlichen Abschlussprüfer –– … Außendarstellung der Bank Friedrich Lömker Tel.: 02602 14-1 38 friedrich_loemker@ adgonline.de Thomas Wilbert Tel.: 02602 14-1 83 thomas_wilbert@ adgonline.de AUFBAU UND AUSBAU DER SACHKUNDE GEMÄSS § 25D KWG 14 | 15 Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort NEU IM AUFSICHTSRAT? Ihr Praxisleitfaden für den sicheren Einstieg in das neue Amt Diese Veranstaltung richtet sich an: Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken, insbesondere neu gewählte Mitglieder Entscheiden kann nur, wer informiert ist. Richtig entscheiden kann nur, wer gut informiert ist! An die Wahrnehmung Ihres neuen Mandats im Aufsichtsrat werden besondere Anforderungen gestellt, die seit der jüngsten Kreditwesengesetznovelle im neuen § 25d KWG zusammengefasst sind. Daneben treten genossenschaftsspezifische Anforderungen aus Genossenschaftsgesetz, Satzung und Geschäftsordnung. Mit unserer Veranstaltung verschaffen Sie sich einen kompakten Überblick über die Anforderungen an Mandatsträger in Genossenschaftsbanken. Sie erhalten unzählige Praxistipps und lernen die Struktur und Arbeitsweise des Gremiums „Aufsichtsrat“, seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die rechtlichen Leitplanken der Aufsichtsratsarbeit kennen. Zahlreiche Tipps zur erfolgreichen praktischen Mandatswahrnehmung und nicht zuletzt die geknüpften wertvollen Kontakte mit Kollegen aus anderen Häusern runden diese Veranstaltung für Sie ab. Starten Sie gut informiert in Ihr neues Amt, und treffen Sie Ihre Entscheidungen von Anfang an sicher und fundiert. Und ganz nebenbei legen Sie mit dem Besuch der Veranstaltung auch einen wesentlichen Grundstein für Ihre Sachkunde als Aufsichtsrat. Ihr Nutzen: óó Mit Ihrem Besuch legen Sie einen wesentlichen Grundstein Ihrer Sachkunde gemäß § 25d Abs. 1 KWG. óó Sie besprechen alle wichtigen Fragen zu Funktion, Struktur und Aufgaben des Aufsichtsrats und zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Hierzu erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über zentrale Fragen, mit denen sich der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Tätigkeit beschäftigt. Sie lernen die gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen an die Aufsichtsratsarbeit kennen und diskutieren Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats. óó Sie lernen Kollegen aus anderen Häusern kennen und knüpfen so die ersten Kontakte in Ihrem bundesweiten Aufsichtsratsnetzwerk. Inhaltsschwerpunkte: óó Das Gremium „Aufsichtsrat“ –– Rechtsrahmen aus Genossenschaftsgesetz, Satzung, Kreditwesengesetz und den Mindestanfor derungen an das Risikomanagement (MaRisk) –– Zahl und Zusammensetzung der Mitglieder des Aufsichtsrats –– Anforderungen an Sachkunde und Zuverlässigkeit des Aufsichtsratsmitglieds –– Wahl, Amtszeit und Beendigung des Aufsichtsratsmandats óó Die innere Ordnung im Aufsichtsrat –– Geschäftsordnung des Aufsichtsrats –– Organisation, angemessene Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Sitzungen –– Praxistipps für die effiziente Arbeitsorganisation als Aufsichtsrat óó Ausschüsse des Aufsichtsrats –– Bildung und Zweck von Ausschüssen –– Typische und Pflichtausschüsse, deren Aufgaben und Anforderungen an die Mitglieder (§ 25d Abs. 7 bis 12 KWG) –– Delegation von Aufgaben auf Ausschüsse und Grenzen der Aufgabenübertragung óó Aufgaben, Rechte und Pflichten im Rahmen der Aufsichtsratsarbeit: –– Abgrenzung der Funktion und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder zum Vorstand –– Informationspflichten des Vorstands und Informationsrechte des Aufsichtsrats –– Aufgaben gemäß Genossenschaftsgesetz und § 25d Abs. 6 KWG, Mitwirkung bei der gesetzlichen Prüfung –– Pflichtenkatalog für Aufsichtsräte óó Vertragsabschlüsse durch den Aufsichtsrat óó Die BVR-Sicherungseinrichtung –– Institutssicherung – Aufgaben und Funktion –– Beitragssätze, Bezug zum BVR-Rating –– Sorgfaltspflichten der Institute aus § 6 Statut der Sicherungseinrichtung des BVR – Anforderungen an Aufsichtsräte Termine/Anmelde-Nr.: ADG-Regional in Hamburg: 28.08. – 29.08.2015 SB115-0283 Schloss Montabaur: 11.09. – 12.09.2015 SB115-0287 Dozenten: Michael M. Ziechnaus, Ziechnaus Rechtsanwälte Ralf Fischer, Sicherungseinrichtung des BVR Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 725,– Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 910,– Baustein Ihrer grund legenden Sachkunde Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort Ihre exklusive InhouseQualifizierung: SICHER IM AMT! Die aktuellen Leitplanken der Aufsichtsratsarbeit in Genossenschaftsbanken Dozent: Michael M. Ziechnaus, Ziechnaus Rechtsanwälte Diese Veranstaltung richtet sich an: Als exklusive Inhouse-Qualifizierung an das gesamte Aufsichtsratsgremium und den Vorstand einer Genossenschaftsbank Hinweis: Für eine Beratung zur individuellen Ausgestaltung und Ihr individuelles Angebot sprechen Sie uns gerne an. Sicher im Amt, denn Sie kennen die Leitplanken der Aufsichtsratsarbeit! Vorstände und Aufsichtsräte tragen eine hohe Verantwortung für die von ihnen geführten Institute. Dabei verschärfen sich die gesetzlichen Anforderungen an diesen Personenkreis zunehmend. Seit Dezember 2012 liegt die Novelle des „Merkblatts zur Kontrolle von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG“ vor. Diese brachte neue und verschärfte Anforderungen an die Amtswahrnehmung und die Sitzungsvorbereitung von Seiten der Aufsicht. Zusätzlich verankerte die jüngste KWG-Novelle mit dem neuen § 25d KWG erneut neue Anforderungen an das Gremium „Aufsichtsrat“, dessen Ausschüsse sowie einzelne Mitglieder im Kreditwesengesetz. In der Bankpraxis stellt sich aufgrund dieser zahlreichen Veränderungen oft die Frage, welche konkreten Anforderungen sich zum aktuellen Stand der Dinge hinter der geforderten Sachkunde und Zuverlässigkeit verbergen. Auch fragen sich viele Mandatsträger, was die Aufsicht mit Blick auf die laufende Mandatswahrnehmung tatsächlich von Aufsichtsräten erwartet. Sie müssen Ihre Entscheidungen daher konsequent und nachvollziehbar treffen, um mögliche Haftungsrisiken auszuschließen. In welchen rechtlichen Schranken bewegen sich Vorstände und Aufsichtsräte? Ihre exklusive Inhouse-Qualifizierung von Aufsichtsrat und Vorstand gibt Ihnen einen aktuellen Überblick über die Anforderungen des § 25d KWG und die Position der BaFin zu wichtigen Fragen, wie Sachkunde, Zuverlässigkeit oder laufende Amtswahrnehmung. Darauf aufbauend diskutieren Sie die gremienorganisatorischen und strukturellen Anforderungen, die sich aus den aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorgaben ergeben. Abschließend besprechen Sie, wie Sie diese Anforderungen in Ihrer Mandats- und Sitzungspraxis umsetzen können. Mit klaren Hinweisen auf präventive Maßnahmen gelingt es Ihnen zukünftig, Ihr Mandat sicher auszuüben und dabei das mit Ihren Entscheidungen eventuell verbundene Haftungsrisiko möglichst gering zu halten. Friedrich Lömker Tel.: 02602 14-1 38 friedrich_loemker@ adgonline.de Thomas Wilbert Tel.: 02602 14-1 83 thomas_wilbert@ adgonline.de Ihr Nutzen: óó Gemeinsam mit einem ausgewiesenen Experten, der die Materie als Aufsichtsrat und Rechtsanwalt aus erster Hand kennt, diskutieren Sie die aktuellen Anforderungen an Bank und Aufsichtsrat. Der Vortrag ist daher gespickt mit zahlreichen sofort umsetzbaren Praxistipps für Ihre sichere Amtswahrnehmung. óó Sie erhalten einen aktuellen Überblick über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Aufsichtsräte und diskutieren eventuelle Auswirkungen auf Ihre Gremienarbeit. óó Sie haben die Wahl: Sie wählen die Durchführung als Inhouse-Maßnahme bei Ihnen vor Ort, oder Sie nutzen die Chance zu einer Tagung im exklusiven Ambiente von Schloss Montabaur. óó Sie erhalten über den Besuch dieser Veranstaltung eine entsprechend den Anforderungen der Aufsicht qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Nachweis einer Qualifizierungsmaßnahme zum Aufbau und Ausbau Ihrer Sachkunde im Sinne des § 25d Abs. 1 KWG. Inhaltsschwerpunkte: óó Der rechtliche Rahmen für Aufsichtsrat, Vorstand und Bank –– Genossenschaftsgesetz und Geschäftsordnung –– § 25a Abs. 1 KWG und MaRisk –– Anforderungen von § 25d KWG und novelliertem BaFin-Merkblatt óó Aufgaben des Aufsichtsrats –– Einbindung der Aufsichtsräte durch die MaRisk und das KWG –– Zusammenspiel von Vorstand und Aufsichtsrat, Aufgabenverteilung zwischen den Gremien –– Verantwortung und Haftung des Aufsichtsrats óó Laufende Mandatswahrnehmung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats –– Angemessene Sitzungsvorbereitung –– Beschlussfassung in Sitzungen und in dringenden Fällen, Protokollierung bzw. Sitzungs niederschrift –– Geeigneter und professioneller Umgang mit Interessenkonflikten óó Praxistipps für eine effektive Arbeit im Aufsichtsrat 16 | 17 Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort AUFSICHT UND AUFSICHTSRAT Diskutieren Sie als Vorstand und Aufsichtsrat aktuelle Fragen mit Vertretern der BaFin Termin: 22.10. – 23.10.2015 Diese Veranstaltung richtet sich an: Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstände von Genossenschaftsbanken Anmelde-Nr.: SB115-0296 Aufsicht und Aufsichtsrat im Dialog Welche Organe der Bankenaufsicht gibt es? Wie spielen nationale und europäische Aufsicht zusammen? Wer beaufsichtigt zukünftig die Genossenschaftsbanken? Welche aktuellen Anforderungen werden an Ihre Bank gestellt? Was genau erwartet die Bankenaufsicht von Ihnen? Wichtige Fragen, die sich allen stellen, die wie Sie Verantwortung im Aufsichtsrat einer Bank tragen – gerade vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Anforderungen des § 25d KWG an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und laufende Mandatswahrnehmung. Dozenten: Rainer Behle, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Dr. Edgar Steinle, Rechtsanwalt in Frankfurt/ Main Informieren Sie sich daher aus erster Hand! Ein erfahrener Fachaufseher der BaFin wird Ihnen das System der deutschen Bankenaufsicht vorstellen und zahlreiche praxisrelevante und aktuelle Themen bereiche erläutern. Welche Vorgaben muss der Aufsichtsrat berücksichtigen? Worauf muss der Aufsichtsrat bei seiner Arbeit achten? In welche Prozesse ist der Aufsichtsrat durch die verschiedenen rechtlichen Anforderungen eingebunden? Welche Aufgaben haben Ausschüsse im Aufsichtsrat? Welche Ausschüsse können bzw. müssen gebildet werden, und welche Anforderungen werden an diese und an deren Mitglieder gestellt? Diskutieren Sie auch diese weiteren Fragen mit einem ausgewiesenen Experten, und erfahren Sie, wie Sie Ihrer besonderen Verantwortung in Zukunft noch besser nachkommen können. Ihr Nutzen: óó Auf besonderen Wunsch der bisherigen Teilnehmer bieten wir Ihnen diese Veranstaltung zum gemeinsamen Besuch mit Ihrem Vorstand an. Diskutieren Sie gemeinsam, und sprechen Sie anschließend auf gleichem Kenntnisstand die gleiche Sprache. óó Sie lernen den Aufbau und die Aufgaben der deutschen Bankenaufsicht aus erster Hand kennen: Ihnen steht ein kompetenter Ansprechpartner aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfügung. Diskutieren Sie mit ihm, welche Erwartungen die Bankenaufsicht an den Aufsichtsrat hat. óó Sie erfahren, wie sich die Anforderungen von § 25d KWG und MaRisk auf die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat auswirken und welche Aufgaben sich hieraus für den Aufsichtsrat ergeben. óó Sie besprechen mit einem erfahrenen Fachanwalt die Möglichkeiten und Grenzen der Arbeits- und Beschlussorganisation im Aufsichtsrat. Dabei thematisieren Sie insbesondere aktuelle Anforderungen des KWG im Hinblick auf Struktur und Aufgaben von Ausschüssen des Aufsichtsrats sowie deren sinnvolle praktische Umsetzung in den Gremien vor Ort. Inhaltsschwerpunkte: óó Die Bankenaufsicht stellt sich vor –– EBA, EZB, BaFin und Deutsche Bundesbank: Zusammenspiel nationaler und europäischer Bankenaufsichtsbehörden –– Qualitative Ausrichtung der Bankenaufsicht –– Organe, Aufgabenbereiche und Prüfungsmaßnahmen der Bankenaufsicht óó Leitplanken der Aufsichtsratsarbeit –– Aktueller Anforderungsrahmen der Aufsichtsratsarbeit – Genossenschaftsgesetz, § 25d KWG, novelliertes Merkblatt der Aufsicht, MaRisk –– Dialog mit der Aufsicht: Was erwartet die BaFin vom Aufsichtsrat? Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und laufende Mandatswahrnehmung óó Praxisfragen zur Arbeit im Aufsichtsrat –– Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat –– Sitzungsvorbereitung, Beschlussfassung und Protokollierung –– Bildung und Tätigkeitsfelder von Ausschüssen –– (Verpflichtende) Ausschüsse gemäß § 25d Abs. 7 bis 12 KWG und deren Aufgabenfelder Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 725,– Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 910,– Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort Termine/Anmelde-Nr.: 13.03. – 14.03.2015 SB115-0259 05.11. – 06.11.2015 SB115-0301 Dozent: Dirk Hörner, 4P Consulting GmbH Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 725,– Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 910,– DER PROFESSIONELLE AUFSICHTSRAT So nehmen Sie Ihr Mandat noch wirksamer wahr Diese Veranstaltung richtet sich an: Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken Das eigene Mandat noch wirksamer wahrnehmen Novelliertes Merkblatt der Aufsicht zur Kontrolle von Aufsichtsräten, neue und teilweise verschärfte Anforderungen an Aufsichtsräte durch den neuen § 25d KWG, BaFin beruft Aufsichtsräte wegen mangelnder Zuverlässigkeit ab: Diese Schlagzeilen lassen in der Diskussion um die Anforderungen an Aufsichtsräte nur einen Schluss zu! Sie müssen Ihr Amt wirksam und professionell wahrnehmen. Dazu gehört insbesondere, dass Sie aktuelle Entwicklungen kennen und einschätzen können. Wie wichtig dies ist, macht gerade die Dynamik im regulatorischen Umfeld der Banken deutlich. Die laufende Erweiterung und Änderung der MaRisk und eine allgemein zunehmende Regulierungsdichte sind dafür nur ein Beispiel. Aber auch das Marktumfeld befindet sich in einem stetigen Umbruch: verschärfter Wettbewerb, eine anhaltende Niedrigzinsphase, sinkende Erträge in der Fristentransformation, steigende gesetzliche Anforderungen im Verbraucherschutz etc. Diese markt- und wettbewerblichen Umwälzungen haben stets auch Auswirkungen auf die eigene Marktposition bzw. das Geschäftsmodell. All diese Entwicklungen betreffen nicht nur die Vorstände, sondern auch Sie in Ihrer Funktion als Aufsichtsrat. Zwar sind Sie als Aufsichtsrat nur an wenigen Stellen direkter Adressat z. B. der MaRisk. Die BaFin macht aber immer wieder deutlich, dass sie von Ihnen erwartet, dass Sie in diesem dynamischen Umfeld am Ball bleiben. Sie fordert daher, dass alle Aufsichtsräte mindestens jährlich an einer Weiterbildung teilnehmen – eine Anforderung, die nun auch ins KWG Einzug gehalten hat. Nutzen Sie hierzu unsere Veranstaltung. Holen Sie sich die Informationen, die Sie benötigen, um diese Entwicklungen zu verfolgen und richtig einzuschätzen. Erweitern Sie Ihren Handlungsspielraum, und nehmen Sie Ihr Mandat zukünftig noch wirksamer und professioneller wahr. Ihr Nutzen: óó Die Veranstaltung eignet sich ideal als Möglichkeit zur regelmäßigen Weiterbildung, wie sie von der BaFin jährlich gefordert wird. óó Anhand verschiedener Beispiele aus der Praxis diskutieren Sie mit Dirk Hörner, einem Kenner der genossenschaftlichen Bankenlandschaft, aktuelle Herausforderungen und Problemstellungen der Aufsichtsratsarbeit. Aus seiner Beratungstätigkeit bei Genossenschaftsbanken weiß er, welche aktuellen Themen Sie wirklich interessieren. óó Mit unserer Mischung aus einem Überblick über aktuelle Entwicklungen am Bankenmarkt sowie über Best Practice in der praktischen Aufsichtsratsarbeit erhalten Sie zahlreiche Praxisimpulse zur professionellen Wahrnehmung Ihres Amtes. óó Sie können das regulatorische Umfeld und das Marktumfeld Ihrer Bank einschätzen, indem Sie aktuelle Anforderungen, Entwicklungen und Veränderungen am Bankenmarkt diskutieren und anhand von Praxisbeispielen deren Auswirkungen erarbeiten. Inhaltsschwerpunkte: óó Allgemeine Veränderungen in der Bankenlandschaft óó Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Banken (MaRisk 5.0, Basel III) óó Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern (Corporate-Governance-Kodex, § 25d KWG, Merkblatt der Aufsicht) óó Praxisbeispiele für eine wirksame Aufsichtsratstätigkeit: –– Wesentliche Kennzahlen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und der bankspezifischen Risiken –– Frühzeitiges Erkennen von Kredit- und Wertpapierrisiken anhand vorzulegender Risikoberichte –– Ertragschancen und -risiken im Vertrieb anhand von Markterhebungsergebnissen frühzeitig erkennen –– Aufspüren von Kostensenkungspotenzialen innerhalb der Personal- und Sachkostenblöcke –– Steuerungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Aufsichtsrats óó Kommunikations- und handlungsstark – externe Kommunikation und interne Diskussion in kritischen Situationen 18 | 19 Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort EFFIZIENT UND SICHER PRÜFEN ALS AUFSICHTSRAT So setzen Sie die Anforderungen des § 38 Abs. 1a GenG praktisch um Termin: 06.02. – 07.02.2015 Diese Veranstaltung richtet sich an: Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken, insbesondere Mitglieder eines Prüfungs ausschusses Anmelde-Nr.: SB115-0254 So prüfen Sie „richtig“ – worauf der Aufsichtsrat mit Blick auf § 38 Abs. 1a GenG achten sollte! Bankaufsicht und Genossenschaftsgesetz erwarten, dass Aufsichtsräte ihre Überwachungsaufgabe auch in Form von Prüfungshandlungen wahrnehmen. Das Genossenschaftsgesetz formuliert Anforderungen und konkretisiert laut Gesetzesbegründung so „dem Aufsichtsrat […] originär [zukommende] Aufgaben“. Aber was und wie sollen Sie als Aufsichtsrat demnach prüfen? Für Sie als Aufsichtsrat bedeuten diese Anforderungen, dass nicht mehr klassische Stichprobenprüfungen im Vordergrund des Interesses stehen sollten. Vielmehr werden heute systemische Prüfungen mit Blick auf ein funktionierendes Risikomanagementsystem erwartet. Was bedeuten diese Prüfungspflichten für Ihre praktische Arbeit als Aufsichtsrat? Welche Informationsquellen sind für Sie von Bedeutung? Wie können Sie für Ihre Prüfungen die Ergebnisse des gesetzlichen Abschlussprüfers oder der Internen Revision nutzen? Und wenn Sie selbst prüfen: Wie sollten Sie diese Prüfungen dann ausgestalten? Unser Seminar gibt Ihnen Antworten auf diese Fragen. Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungspflichten des § 38 Abs. 1a GenG und erfahren, wie Sie diese in Form effizienter und angemessener Prüfungshandlungen sicher umsetzen. Ihr Nutzen: óó Sie lernen die erweiterten Prüfungspflichten aus § 38 Abs. 1a GenG kennen und erhalten zahlreiche Ansätze, wie Sie diese in Form geeigneter und praktikabler systemischer Prüfungen in Ihrer praktischen Arbeit als Aufsichtsrat effizient umsetzen können. Dabei diskutieren wir stets mit Blick auf Ihre Praxis als Aufsichtsrat. So erhalten Sie Ansätze, wie Sie sich mit Ihren Prüfungen auf das Sinnvolle und Notwendige konzentrieren und so genau die Erkenntnisse gewinnen, die für Sie als Aufsichtsrat wichtig sind. óó Sie erhalten einen Überblick über die zentralen Bestandteile und die Funktionsweise von Risikomanagementsystem, internem Kontrollsystem (IKS) und Interner Revision. Dabei führen wir keine Fachdiskussionen, sondern vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse, auf deren Basis Sie die Angemessenheit der Umsetzung und die Funktionsfähigkeit im eigenen Haus einschätzen können. óó Effiziente Prüfung steht bei uns im Vordergrund: Von unserem erfahrenen Experten, der als Prüfer selbst über jahrelange Prüfungserfahrungen verfügt, erhalten Sie Hinweise zu geeigneten Informationsquellen zur Einschätzung der Angemessenheit und diskutieren die Möglichkeiten und Grenzen der Einbindung von Interner Revision und gesetzlicher Abschlussprüfung für Ihre Prüfungszwecke. Inhaltsschwerpunkte: óó § 38 Abs. 1a GenG – Prüfungspflichten für den Prüfungsausschuss und den gesamten Aufsichtsrat óó Effizient und sicher – praktische Ansätze zur Umsetzung der Prüfungspflichten … –– … zur Wirksamkeit des Rechnungslegungsprozesses: –– Ansätze zur systemischen Prüfung durch den Aufsichtsrat –– Informationsquellen und sinnvolle Prüfungshandlungen –– Abgleich mit den Ergebnissen des gesetzlichen Abschlussprüfers –– … zur Wirksamkeit des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems (IKS): –– Anforderungen des § 25a Abs. 1 KWG und der MaRisk –– Bestandteile des Risikomanagements, Anforderungen an das interne Kontrollsystem (IKS) –– Sinnvolle Prüfungsansätze für Aufsichtsräte –– Abgleich mit den Ergebnissen der Internen Revision und des gesetzlichen Abschlussprüfers –– … zur Wirksamkeit der Internen Revision: –– Anforderungen an die Interne Revision –– Sinnvolle Prüfungsansätze für Aufsichtsräte –– Abgleich mit den Ergebnissen des gesetzlichen Abschlussprüfers Dozent: Sascha Hofmann, Raiffeisenbank Volkmarsen eG Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 725,– Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 910,– Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort Ihre exklusive InhouseQualifizierung: Dozenten: Colette Sternberg, prüfungsnahe Beratung und Coaching Sascha Hofmann, Raiffeisenbank Volkmarsen eG Hinweis: Für eine Beratung zur individuellen Ausgestaltung und Ihr individuelles Angebot sprechen Sie uns gerne an. Friedrich Lömker Tel.: 02602 14-1 38 friedrich_loemker@ adgonline.de Thomas Wilbert Tel.: 02602 14-1 83 thomas_wilbert@ adgonline.de DEUTSCH – PRÜFER | PRÜFER – DEUTSCH Prüfungsberichte lesen und verstehen Diese Veranstaltung richtet sich an: Als exklusive Inhouse-Qualifizierung an das gesamte Aufsichtsratsgremium und den Vorstand einer Genossenschaftsbank Prüfungsberichte lesen und verstehen Gemäß § 58 Abs. 3 GenG hat „jedes Mitglied [des Aufsichtsrats] [...]den Inhalt des Prüfungsberichts zur Kenntnis zu nehmen“. Und dies nicht ohne Grund, denn der Prüfungsbericht ist ein zentrales und ergiebiges Informationsmedium für Sie als Aufsichtsrat. So bietet Ihnen der Prüfungsbericht zu vielen Punkten eine Einschätzung und damit eine ideale Ergänzung zu den regelmäßigen Berichten des Vorstands. Entsprechend erwartet auch die Bankenaufsicht, dass der Aufsichtsrat im Falle von Feststellungen im Rahmen des Prüfungsberichts tätig wird und die Ergreifung entsprechender Abstellmaßnahmen zu getroffenen Mängeln nachhält. Daher sollten Sie die Gelegenheit nutzen und sich über die zusammenfassenden Schlussbemerkungen hinaus mit den für Sie als Aufsichtsrat relevanten Punkten des Prüfungsberichts gezielt auseinanderzusetzen. Aber zugegeben: Die Sprache der Prüfungsberichte scheint manchmal eine Prüfung für sich zu sein. Das sollte Sie jedoch nicht abschrecken, zumal der Prüfungsbericht nicht der erste und einzige Berührungspunkt mit dem gesetzlichen Prüfer ist. Auch bei der Schlussbesprechung ist der Aufsichtsrat vertreten. Und man sucht in vielen Fällen auch bereits im Vorfeld und im Verlauf der Prüfungen den Kontakt zum Prüfer. Lernen Sie daher die Sprache der Prüfung und des Prüfers kennen! Mit Hilfe unserer erfahrenen Dozenten, die selbst lange Jahre als Prüfer in Genossenschaftsbanken tätig waren, merken Sie schnell: So geheimnisvoll sind die Formulierungen Ihres Prüfungsberichts gar nicht – wenn man sie richtig übersetzen kann. Ihr Nutzen: óó Sie besprechen den Umgang mit dem Prüfer aus Sicht des Aufsichtsrats, das Vorgehen in der Schlussbesprechung sowie weitere Fragen und gewinnen damit Sicherheit im Dialog mit der Prüfung. óó Sie besprechen den Prüfungsbericht als wichtige Informationsquelle in Aufbau und Inhalt und diskutieren typische Formulierungen sowie deren Bedeutung, und das nicht allgemein, sondern für einen optimalem Praxistransfer direkt an den Formulierungen Ihres eigenen Prüfungsberichts. óó Sie haben die Wahl: Sie wählen eine Inhouse-Maßnahme bei Ihnen vor Ort, oder Sie nutzen die Chance zu einer Tagung im exklusiven Ambiente von Schloss Montabaur. óó Sie erhalten über den Besuch dieser Veranstaltung eine entsprechend den Anforderungen der Aufsicht qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Nachweis einer Qualifizierungsmaßnahme zum Aufbau und Ausbau Ihrer Sachkunde im Sinne des § 25d Abs. 1 KWG. Inhaltsschwerpunkte: óó Deutsch – Prüfer | Prüfer – Deutsch – Prüfungsberichte und Aufsichtsrat –– § 58 Abs. 3 GenG: Pflicht zur Kenntnisnahme des Prüfungsberichts durch jeden Aufsichtsrat –– Wie lese ich einen Prüfungsbericht richtig? –– Wo finde ich die für mich relevanten Informationen? –– Was bedeuten bestimmte Formulierungen? –– Was steht zwischen den Zeilen? –– Was steht nicht im Prüfungsbericht? óó Zusammenarbeit und Umgang mit dem Prüfer –– Aufsichtsrat und Prüfung: Was macht der Abschlussprüfer? –– Umfang und zeitlicher Ablauf der Prüfung –– §-30-KWG-Prüfungsschwerpunkte der Aufsicht für den Abschlussprüfer –– Das Verhältnis zwischen Prüfern und Aufsichtsrat –– Die Abschlussbesprechung –– Die Einschätzungen und Mangelkategorien des Prüfers –– Reaktion auf festgestellte Mängel –– Einflussnahme des Aufsichtsrats auf Prüfungspunkte? óó Nach der Schlussbesprechung –– Was passiert mit dem Prüfungsbericht? –– Wer bekommt einen Prüfungsbericht? 20 | 21 Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort WAS SIE ALS AUFSICHTSRAT ÜBER BANKBILANZIERUNG WISSEN MÜSSEN Termin: 19.11. – 20.11.2015 Diese Veranstaltung richtet sich an: Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken Anmelde-Nr.: SB115-0305 Die relevanten Fragen der Bankbilanzierung – für Sie kompakt aufbereitet Bankbilanzen sind speziell und anders zu lesen als normale Firmenbilanzen. Als Aufsichtsrat – insbesondere als Mitglied eines Prüfungs- oder Risikoausschusses Ihres Hauses – merken Sie schnell: Ohne entsprechende Kenntnisse der Bankbilanzierung können Sie Ihrer Aufgabe kaum nachkommen. Genau deshalb fordert die Bankenaufsicht im Rahmen der Sachkunde von Aufsichtsräten insbesondere auch Kenntnisse der Bankbilanzierung. Dozent: Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Technische Universität Kaiserslautern Sie möchten als Aufsichtsrat Fragen zu Ihrer Bankbilanz sicher beurteilen können? Dann steigen Sie tiefer in die Materie ein, ohne sich mit unnötigem – und nicht gefordertem – Detailwissen zu belasten. Mit unserer Veranstaltung verschaffen Sie sich einen fundierten und gleichzeitig kompakten Überblick über die relevanten Aspekte der Bilanzierung von Genossenschaftsbanken und über die einzelnen Posi tionen Ihrer Bankbilanz. Ihr Nutzen: óó Mit Ihrem Besuch legen Sie einen wesentlichen Grundstein Ihrer Sachkunde gemäß § 25d Abs. 1 KWG. óó Sie erhalten einen verständlichen Überblick über die Rechnungslegung in Kreditgenossenschaften: Anhand von Praxisbeispielen werden Ihnen die relevanten Positionen der Bankbilanz vorgestellt und Zusammenhänge aufgezeigt. óó Sie besprechen die Positionen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) und diskutieren die Bewertung der verschiedenen Vermögensgegenstände einer Bank. óó Sie können jederzeit eigene Fragen stellen. Gern können Sie zum besseren Verständnis Bilanzdaten Ihres Hauses mitbringen und in die Diskussion einbringen. Inhaltsschwerpunkte: óó Das externe Rechnungswesen einer Kreditgenossenschaft –– Adressaten und Funktionen –– Rechtliche Grundlagen und Anforderungen óó Die Bestandteile des handelsrechtlichen Jahresabschlusses –– Bankbilanz nach HGB –– Gewinn-und-Verlust-Rechnung –– Anhang und Lagebericht óó Die Bankbilanz nach HGB –– Aufbau und Gliederung der Bilanz –– Bilanzierung von Forderungen und Verbindlichkeiten –– Bilanzierung von Anteilsrechten, z. B. Anteilen an Zentralbanken –– Bilanzierung des Eigenkapitals und der Genossenschaftsanteile –– Positionen unter dem Bilanzstrich óó Bewertung von Vermögen und Verbindlichkeiten –– Grundsätze der Bewertung, Zu- und Abschreibungen –– Bewertung von Wertpapieren und Derivaten –– Bewertung von Forderungen, Wertberichtigungen –– Stille Reserven, stille Lasten óó Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) –– Zinsergebnis –– Handelsergebnis –– Finanzanlageergebnis –– Risikoergebnis –– Sonstige Aufwendungen und Erträge óó Offenlegung, Anhang und Lagebericht óó Aufsichtsrat und Bilanzierung: Wo und wie wirkt der Aufsichtsrat mit? Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 725,– Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 910,– Baustein Ihrer grund legenden Sachkunde Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort Termine/Anmelde-Nr.: 07.05. – 08.05.2015 SB115-0267 30.09. – 01.10.2015 SB115-0292 Dozent: Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Technische Universität Kaiserslautern BANK- UND RISIKOMANAGEMENT FÜR AUFSICHTSRÄTE Diese Veranstaltung richtet sich an: Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken Banken sind speziell – das Geschäftsmodell Genossenschaftsbank im Fokus Das Kreditwesengesetz fordert von Mitgliedern des Aufsichtsrats, dass sie zuverlässig und „geeignet sind, die von dem Institut […] getätigten Geschäfte zu verstehen [und] deren Risiken zu beurteilen“. Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 725,– Wesentlicher Bestandteil dieser sogenannten Sachkunde ist das Verständnis für die wesentlichen Geschäfte und Steuerungssysteme einer Genossenschaftsbank. Denn Banken unterscheiden sich in vielen Bereichen von anderen Unternehmen. Dies beginnt bei besonderen Formen der Geschäfts- und Risikosteuerung und endet bei zahlreichen rechtlichen Anforderungen, die speziell für Banken gelten. Daher benötigen Sie als Aufsichtsrat einen gezielten Einblick in die Punkte, die das Bankgeschäft speziell machen. Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 910,– Mit unserem Seminar erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse des Bankgeschäfts, der Bank- und Risikosteuerung sowie der rechtlichen Leitplanken, in denen sich eine Genossenschaftsbank bewegt. So legen Sie einen wesentlichen Grundstein Ihrer persönlichen Sachkunde. Ihr Nutzen: óó Sie erhalten einen kompakten Einblick in die Strukturen des modernen Bankgeschäfts von Genossenschaftsbanken und erfahren, wie Erträge und Risiken sinnvoll gesteuert werden können. óó Mit Ihrem Besuch legen Sie einen wesentlichen Grundstein Ihrer Sachkunde gemäß § 25d KWG. óó Sie besprechen typische Geschäfte, die eine Genossenschaftsbank tätigt, und erfahren, welche Erträge und Risiken hiermit verbunden sind. óó Sie sprechen die Seminarthemen auch mit Bezug auf die Bankbilanz durch. So erfahren Sie, an welcher Stelle Sie dort relevante Informationen zu Geschäfts- und Risikopositionen der Bank finden können. óó Sie erhalten Antworten auf Ihre individuellen Fragen und tauschen Ihre Erfahrungen mit Ihren Aufsichtsratskollegen aus anderen Häusern aus. Inhaltsschwerpunkte: óó Das moderne Bankgeschäft – wesentliche Aufgaben und Geschäftsstrukturen einer Genossen schaftsbank óó Rechtliche Leitplanken des Bankgeschäfts: –– Das Kreditwesengesetz (KWG) und Verordnungen –– Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten (MaRisk) –– Das Prüfungswesen (gesetzliche Prüfung, Bankenaufsicht) óó Übersicht über die Steuerung von Bankgeschäften: –– Erfolgssteuerung: –– Die wichtigsten Kennzahlen in Kreditinstituten –– Wann ist ein Geschäft für eine Bank vorteilhaft? –– Risikosteuerung: –– Ansatzpunkte zur Kreditrisikosteuerung –– Instrumente zur Steuerung von Zinsrisiken (z. B. Swaps) óó Offene Diskussion Ihrer Fragen Baustein Ihrer grund legenden Sachkunde 22 | 23 Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort BANKSTEUERUNG VERSTEHEN, KENNZAHLEN EINSCHÄTZEN Termin: 08.12. – 09.12.2015 Diese Veranstaltung richtet sich an: Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken Anmelde-Nr.: SB115-0309 Banksteuerung verstehen, Kennzahlen kennen, Kennzahlen einschätzen Für Sie als Aufsichtsrat haben Kennzahlen eine besondere Bedeutung. Warum? Viele der Informationen und Berichte, die Ihnen vorgelegt werden, basieren auf Kennzahlen oder werden durch Kennzahlen dargestellt. Sie ermöglichen es, die teilweise komplexen Zusammenhänge einer Bank in greifbarer, übersichtlicher und vergleichbarer Form zusammenzufassen. Als Informationsmedium helfen sie Ihnen einerseits bei der Informationsgewinnung, Problemerkennung oder allgemein zum Aufdecken bankbetrieblicher Stärken und Schwächen. Andererseits ermöglichen die Kennzahlen eine gezielte Steuerung der verschiedenen Bereiche einer Bank sowie den Vergleich des eigenen Hauses mit Vorjahren oder auch anderen Banken. Dozenten: Prof. Dr. Stephan Paul, Ruhr-Universität Bochum Colette Sternberg, prüfungsnahe Beratung und Coaching Der kompakte Einblick für Aufsichtsräte Möchten Sie die banktypischen Kennzahlen kennen, verstehen und richtig interpretieren? Unsere Veranstaltung liefert das notwendige Know-how – kompakt und verständlich. Ihr Nutzen: óó Sie erhalten eine anschauliche Einführung in die verschiedenen Kennzahlen der modernen Bank steuerung. óó Prof. Dr. Stephan Paul von der Ruhr-Universität Bochum, ein ausgewiesener Experte der Materie, erarbeitet mit Ihnen ein ganzheitliches Verständnis der Kennzahlen der Banksteuerung. óó Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen lernen Sie die Bedeutung von Kennzahlen kennen. Sie können deren Aussagen einschätzen und erlangen ein vertieftes Verständnis der verschiedenen Berichte und Reportings, die Sie erhalten. óó Sie lernen banktypische Kennzahlen zu Risiko, Ertrag und Kosten kennen und diskutieren, wie diese zusammenhängen. óó Gemeinsam mit Colette Sternberg lernen Sie zusätzlich auch die relevanten verbundspezifischen und aufsichtsrechtlichen Kennzahlen zur Einschätzung und zum Vergleich Ihres Hauses mit anderen Banken kennen. óó Sie diskutieren Ihre Fragen aus der Praxis und nutzen die Chance zum Erfahrungsaustausch. Zugleich knüpfen Sie wertvolle Kontakte zu Aufsichtsratskollegen aus anderen Häusern und erweitern so Ihr persönliches Aufsichtsratsnetzwerk. Inhaltsschwerpunkte: óó Die Systematik der integrierten Banksteuerung óó Wofür eigentlich Kennzahlen in der Banksteuerung? óó Was Kennzahlen aussagen können und was nicht óó Kennzahlen richtig lesen, interpretieren und vergleichen óó Typische Kennzahlen in Banken, was sie aussagen und wie sie zusammenhängen –– Erfolgskennzahlen –– Risikokennzahlen –– Kosten- und Aufwandskennzahlen óó Die Kombination von Kennzahlen in Kennzahlensystemen óó Berichte auf Basis von Kennzahlen óó Aufsichtsrechtliche und verbundspezifische Kennzahlen und deren Interpretation –– Das BaFin-Risikoprofil der Bank –– Weitere typische aufsichtsrechtliche Kennzahlen (Solvabilität, Basel-II-Zinsschock-Kennziffer etc.) –– BVR-Rating der Bank –– DGRV-Rating der Bank und Maluspunktesystem –– Das Verbandsrating der Bank Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 725,– Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 910,– Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort Ihre exklusive InhouseQualifizierung: Dozent: Colette Sternberg, prüfungsnahe Beratung und Coaching Sascha Hofmann, Raiffeisenbank Volkmarsen eG Hinweis: Für eine Beratung zur individuellen Ausgestaltung und Ihr individuelles Angebot sprechen Sie uns gerne an. Friedrich Lömker Tel.: 02602 14-1 38 friedrich_loemker@ adgonline.de Thomas Wilbert Tel.: 02602 14-1 83 thomas_wilbert@ adgonline.de AUFSICHTSRAT UND DEPOT A Aufsichtsrechtliche Anforderungen an das Depot A Diese Veranstaltung richtet sich an: Als exklusive Inhouse-Qualifizierung an das gesamte Aufsichtsratsgremium und den Vorstand einer Genossenschaftsbank Eigenanlagen in der Diskussion – worauf der Aufsichtsrat achten sollte! Das Depot A – also die Eigenanlagen der Bank in Wertpapieren – ist für Genossenschaftsbanken häufig ein wichtiger Ertragsbringer. Doch eine Anlage im Depot A ist trotz der meist konservativen Anlagepolitik von Genossenschaftsbanken nicht risikolos. Denn obwohl die Genossenschaftsbanken gut durch die Finanzkrise gekommen sind, standen die Häuser trotzdem teilweise vor der Herausforderung, dass einzelne Positionen zeitweise nicht oder nur mit Verlust zu veräußern waren. Gerade in der Folge der Finanzmarktkrise stehen Eigenanlagen daher immer wieder in der Kritik. Es wird von „zu großem Risikohunger“ oder von „Spekulation“ der Banken gesprochen. Nicht selten standen dabei auch die Aufsichtsräte der betroffenen Häuser in der Kritik, Risiken nicht erkannt oder verstanden und damit ihr Mandat nicht richtig ausgeübt zu haben. Daher widmet auch die Bankenaufsicht dem Depot A besondere Aufmerksamkeit und verlangt auch von Aufsichtsräten, dass diese das Depot A angemessen im Blick behalten. Eigenanlagen der Bank sind dabei gar kein Teufelswerk, sondern ein notwendiges und hochsinnvolles Instrument, mit dem einerseits Risiken gesteuert werden, andererseits das Anlagenportfolio der Bank diversifiziert wird und natürlich auch gute Erträge erwirtschaftet werden können. Sie möchten die typischen Fragen, die einen Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Depot A tatsächlich interessieren sollten, kennenlernen? Dann ist diese Inhouse-Qualifizierung genau richtig für Sie! Ihr Nutzen: óó Sie diskutieren die Anlagestrategien im Zusammenhang mit den Eigenanlagen Ihres Hauses auf Basis der konkreten Struktur Ihres bankeigenen Depot A. Dabei führen wir keine technischen Diskussionen, sondern fokussieren gezielt auf jene Punkte, die für Ihre Tätigkeit als Aufsichtsrat relevant sind. óó Sie lernen aufsichtsrechtliche Anforderungen an das Depot A ebenso kennen wie damit verbundene Aspekte des Risikomanagements. óó Sie diskutieren, welche Risiken die Anlage in typischen Anlageklassen des Depot A mit sich bringt und wie diese Risiken optimiert bzw. reduziert werden können. óó Sie haben die Wahl: Sie wählen eine Inhouse-Maßnahme bei Ihnen vor Ort, oder Sie nutzen die Chance zu einer Tagung im exklusiven Ambiente von Schloss Montabaur. óó Sie erhalten über den Besuch dieser Veranstaltung eine entsprechend den Anforderungen der Aufsicht qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Nachweis einer Qualifizierungsmaßnahme zum Aufbau und Ausbau Ihrer Sachkunde nach § 25d Abs. 1 KWG. Inhaltsschwerpunkte: óó Depot A – Sinn und Zweck der Eigenanlagen einer Genossenschaftsbank –– Anlagemöglichkeit und Ertragsbringer –– Instrument der Risikosteuerung óó Aufsichtsrechtliche Anforderungen an das Depot-A-Geschäft einer Genossenschaftsbank –– Kreditwesengesetz (KWG) und Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) –– Zusammenhang von Geschäftsstrategie, Risikostrategie und Anlagestrategie für das Depot A óó Typische Strategien und Anlageklassen für die Eigenanlage –– Direkte versus indirekte Anlageformen –– Ausgewählte Produkte und die damit verbundenen Risiken: –– Geldmarktanlagen und Rentenpapiere, Aktien, Fonds, Spezialfonds –– Anlagepolitik und Risikolimitierung –– Anlageentscheidung: Kombination von Anlageklassen, Emittenten, Laufzeiten etc. óó Depot A und Aufsichtsrat –– Auch Depot-A-Anlage ist Kredit –– Prüfungshandlungen des Aufsichtsrats; Depot A und Prüfungsbericht óó Wohin mit dem Geld? Aktuelle Entwicklungen an den Kapitalmärkten und neue Anforderungen aus Basel III – Auswirkungen auf die Anlagepolitik 24 | 25 Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort MARISK-RISIKOREPORTING FÜR DEN AUFSICHTSRAT Termin: 26.06 –27.06.2015 Diese Veranstaltung richtet sich an: Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken Anmelde-Nr.: SB115-0278 Die Risiken der Bank im Blick – das MaRisk-Risikoreporting für den Aufsichtsrat Damit eine Bank langfristig erfolgreich ist, muss sie ihre Risiken nicht nur im Blick haben, sondern auch entsprechend steuern können. Dies gilt auch für Aufsichtsräte: So fordert das Kreditwesengesetz im neuen § 25d Abs. 6 KWG: „[Der Aufsichtsrat] muss der Erörterung von Strategien, Risiken […] ausreichend Zeit widmen.“ Die BaFin konkretisiert diese Anforderung in ihrem Merkblatt zur Kontrolle von Aufsichtsräten dahin gehend, „dass sie [die Aufsichtsräte] die Geschäftsstrategie und Risikosituation des Unternehmens beobachten und sich ein Urteil darüber bilden“ müssen. Von Ihrem Vorstand erhalten Sie daher vierteljährlich einen schriftlichen Risikobericht zur Risikosituation Ihres Hauses. Hierin finden sich eine Beurteilung der Risikosituation sowie eine Reihe verschiedenster Risikokennzahlen. Dozenten: Colette Sternberg, prüfungsnahe Beratung und Coaching Andre Schmeis, Raiffeisenbank MuchRuppichteroth eG Sie möchten typische Herausforderungen im Risikomanagement der Genossenschaftsbanken auf Basis der aktuellen Lage an den Kapital- und den Kreditmärkten diskutieren? Sie möchten sich zur Darstellung und Interpretation von Risikokennzahlen auf den aktuellen Stand bringen? In unserer Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über das Risikoreporting an den Aufsichtsrat, über typische Risikokennzahlen und über die aktuellen Steuerungsherausforderungen im Bankbereich. Ihr Nutzen: óó Sie erfahren, in welcher Form die Risiken der Bank in Risikoberichten dargestellt werden, wie Sie diese Kennzahlen interpretieren müssen und welche Rückschlüsse Sie hieraus auf die Risikosituation Ihres Hauses ziehen können. óó Unsere erfahrene Dozentin gibt Ihnen einen verständlichen und auf Ihre Bedürfnisse als Aufsichtsrat zugeschnittenen Überblick über das Risikoreporting an den Aufsichtsrat – mit unnötigem und nicht gefordertem technischen Wissen belasten wir Sie nicht. óó Sie diskutieren auf Basis eines Überblicks über die aktuelle Lage an den Kapital- und Kreditmärkten Herausforderungen bei der Steuerung verschiedener Risikokategorien, denen Genossenschaftsbanken typischerweise ausgesetzt sind. Sie lernen so, das Marktumfeld der Bank besser einzuschätzen, und erhalten einen Überblick, wie man mit diesen Risiken entsprechend umgeht. óó Ergänzend bietet Ihnen der Dialog mit Andre Schmeis den Austausch mit einem erfahrenen Vorstand, der über seine Tätigkeit im Fachgremium MaRisk bei der BaFin zusätzlich bestens über aktuelle Herausforderungen in der Banksteuerung informiert ist. óó Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen im Vorfeld der Veranstaltung zur Diskussion einzureichen. Inhaltsschwerpunkte: óó Überblick über die aktuelle Lage an den Kapital- und Kreditmärkten – Steuerungsherausforderungen für Genossenschaftsbanken óó Anforderungen der MaRisk an die Einbindung des Aufsichtsrats in das Risikomanagement der Bank und an das Risikoreporting für den Aufsichtsrat óó Wichtig für die Beherrschung von Risiken: Die Risikotragfähigkeit óó Typische Risikokategorien einer Genossenschaftsbank und deren Darstellung in Kennzahlen und Berichten: –– Risiken aus der Vergabe von Krediten (Adressenausfallrisiken) –– Risiken aus der Kapitalanlage (Marktpreisrisiken) –– Zinsänderungsrisiken –– Liquiditäts- und Ertragsrisiken –– Operationelle Risiken Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 725,– Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 910,– Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort Ihre exklusive InhouseQualifizierung: Dozenten: Colette Sternberg, prüfungsnahe Beratung und Coaching Sascha Hofmann, Raiffeisenbank Volkmarsen eG Hinweis: Für eine Beratung zur individuellen Ausgestaltung und Ihr individuelles Angebot sprechen Sie uns gerne an. Friedrich Lömker Tel.: 02602 14-1 38 friedrich_loemker@ adgonline.de Thomas Wilbert Tel.: 02602 14-1 83 thomas_wilbert@ adgonline.de MARISK-RISIKOREPORTING FÜR DEN AUFSICHTSRAT Diese Veranstaltung richtet sich an: Als exklusive Inhouse-Qualifizierung an das gesamte Aufsichtsratsgremium und den Vorstand einer Genossenschaftsbank Optimieren Sie das Risikoreporting an den Aufsichtsrat Damit eine Bank langfristig erfolgreich ist, muss sie ihre Risiken nicht nur im Blick haben, sondern auch entsprechend steuern können. Von Ihrem Vorstand erhalten Sie daher vierteljährlich einen schriftlichen Risikobericht zur Risikosituation Ihres Hauses. Hierin findet sich eine Beurteilung der Risikosituation ebenso wie eine Reihe von Risikokennzahlen. Sie möchten typische Herausforderungen im Risikomanagement der Genossenschaftsbanken auf Basis der aktuellen Lage an den Kapital- und den Kreditmärkten diskutieren? Sie möchten sich zur Darstellung und Interpretation von Risikokennzahlen auf den aktuellen Stand bringen? In unserer exklusiven Inhouse-Qualifizierung erhalten Sie anhand Ihrer bankeigenen Risikoberichte und Zahlen einen Überblick über das Risikoreporting an den Aufsichtsrat, über typische Risikokennzahlen und über die aktuellen Steuerungsherausforderungen im Bankbereich. Neben diesen fachlichen Fragen diskutieren Sie Optimierungsmöglichkeiten für Ihr Risikoreporting: Gezielt suchen Sie gemeinsam Möglichkeiten, das Risikoreporting auf die für Sie wesentlichen Kennzahlen zu reduzieren und den Umfang zu verkleinern, ohne dass Sie dabei bei der Aussagekraft Abstriche machen müssen. Ihr Nutzen: óó Sie diskutieren auf Basis eines Überblicks über die aktuelle Lage an den Kapital- und Kreditmärkten Herausforderungen in der Steuerung verschiedener Risikokategorien. Sie besprechen die verschiedenen für Ihr Haus relevanten Risikobereiche und lernen so, das Marktumfeld der Bank besser einzuschätzen. óó Unsere erfahrenen Dozenten geben auf Basis Ihres bankeigenen Risikoreportings einen verständlichen und auf Ihre Bedürfnisse als Aufsichtsrat zugeschnittenen Überblick – mit unnötigem und nicht gefordertem technischen Wissen belasten wir Sie nicht. So erfahren Sie, in welcher Form die Risiken der Bank in Ihren Risikoberichten dargestellt werden, wie Sie diese Kennzahlen interpretieren müssen und welche Rückschlüsse Sie hieraus auf die Risikosituation Ihres Hauses ziehen können. óó Für eine optimale Umsetzung der erworbenen Kenntnisse in Ihrer Aufsichtsratstätigkeit diskutieren wir nicht an allgemeinen und hypothetischen Beispielen, sondern konkret an den Daten und Risikoberichten Ihres Hauses. So können Sie die besprochenen Themen gleich auf Ihr Haus übertragen, und es gelingt Ihnen der direkte Transfer in Ihre Aufsichtsratspraxis. óó Sie diskutieren Optimierungsmöglichkeiten für Ihr Risikoreporting. Gezielt suchen Sie Möglichkeiten, das Risikoreporting auf die für Sie wesentlichen Kennzahlen zu reduzieren und den Umfang zu verkleinern, ohne dass Sie dabei bei der Aussagekraft Abstriche machen müssen. óó Sie haben die Wahl: Sie wählen eine Inhouse-Maßnahme bei Ihnen vor Ort, oder Sie nutzen die Chance zu einer Tagung im exklusiven Ambiente von Schloss Montabaur. Inhaltsschwerpunkte: óó Überblick über die aktuelle Lage an den Kapital- und Kreditmärkten – Steuerungsherausforderungen für Genossenschaftsbanken óó Anforderungen der MaRisk an die Einbindung des Aufsichtsrats in das Risikomanagement der Bank und an das Risikoreporting für den Aufsichtsrat óó Wichtig für die Beherrschung von Risiken: Die Risikotragfähigkeit óó Typische Risikokategorien einer Genossenschaftsbank und deren Darstellung in Kennzahlen und Berichten: –– Risiken aus der Vergabe von Krediten (Adressenausfallrisiken) –– Risiken aus der Kapitalanlage (Marktpreisrisiken) –– Zinsänderungsrisiken –– Liquiditäts- und Ertragsrisiken –– Operationelle Risiken óó Diskussion von Praxisbeispielen anhand der Kennzahlen und Messgrößen Ihres Risikoreportings óó Ausgestaltungsmöglichkeiten des Risikoreportings – Diskussion von Optimierungsmöglichkeiten an Ihrem hauseigenen Risikoreporting 26 | 27 Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM AUFSICHTSRECHT (MARISK, KWG & CO.) UND DER PRAKTISCHEN AMTSWAHRNEHMUNG Die aktuellen Entwicklungen für Aufsichtsräte auf den Punkt gebracht Diese Veranstaltung richtet sich an: Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken Bleiben Sie bei den aktuellen (aufsichts)rechtlichen Entwicklungen am Ball Die Aufsicht fordert von Aufsichtsräten, dass sie in Form der sogennanten Weiterbildung laufend am Ball bleiben und sich zu aktuellen Entwicklungen informieren. Zwei Themengebiete sind für Aufsichtsräte dabei von besonderem Interesse: In erster Linie sind für Sie natürlich die Anforderungen relevant, welche an Ihre Amtswahrnehmung als Aufsichtsrat gestellt werden. Gerade hier brachte die jüngste Novellierung des Kreditwesengesetzes mit dem § 25d KWG verschärfte Anforderungen an die Aufsichtsratsarbeit mit sich. Doch auch im Bereich des Bankenaufsichtsrechts gibt es immer wieder zahlreiche Neuregelungen – und diese betreffen immer häufiger nicht nur die Bank, sondern binden auch explizit den Aufsichtsrat stärker mit ein. Mit unserer Veranstaltung bringen Sie sich daher auf den aktuellen Stand der Anforderungen von MaRisk, KWG und Co. an die Banken und erfahren, in welcher Form diese den Aufsichtsrat in das Risikomanagement der Bank einbinden. Ein Überblick über die aktuellen Regulierungsvorhaben aus Brüssel, Basel und Berlin zusammen mit Hinweisen, welche dieser Entwicklungen konkrete Auswirkungen auf Ihr Haus haben werden, runden die Veranstaltung für Sie ab. Ihr Nutzen: óó Die Veranstaltung eignet sich hervorragend als Möglichkeit zur regelmäßigen Weiterbildung, wie sie von der BaFin jährlich gefordert wird. óó Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüferin – unsere Referenten geben Ihnen aus dem einen wie dem anderen Blickwinkel einen aktuellen Überblick über die Anforderungen an Aufsichtsräte sowie Bank und diskutieren, wie Sie diese im Rahmen Ihrer Aufsichtsratspraxis einfließen lassen – inklusive zahlreicher Praxistipps für Ihre laufende Aufsichtsratstätigkeit. óó Behalten Sie den Überblick, und schätzen Sie die Auswirkungen auf Ihr Haus richtig ein! Sie erhalten einen verständlichen und auf Ihre Bedürfnisse als Aufsichtsrat zugeschnittenen Regulierungsfahrplan aus Brüssel, Basel und Berlin. Dieser zeigt Ihnen auf, welche regulatorischen Änderungen kommen und ob sich diese auf Ihr Haus oder auf Sie als Aufsichtsrat auswirken werden. Inhaltsschwerpunkte: óó Aktueller Stand der (aufsichts)rechtlichen Anforderungen an Aufsichtsräte –– § 38 GenG, § 25d KWG und das novellierte Merkblatt der Aufsicht –– Anforderungen an die Amtswahrnehmung aus Satzung und Geschäftsordnung –– Anforderungen an die Sachkunde, Fort- und Weiterbildung –– Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Aufsichtsräten und den Umgang mit Interessen konflikten –– Anforderungen an die laufende Mandatswahrnehmung –– Anforderungen an die Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat und an deren Aufgaben óó Regulierungsfahrplan: Die aktuellen Entwicklungen aufsichtsrechtlicher Anforderungen an Genossenschaftsbanken im Überblick óó Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und den Aufsichtsrat –– Die MaRisk als aufsichtsrechtliche Schnittstelle zum Aufsichtsrat –– Zentrale Punkte der MaRisk 5.0 mit Bezug zum Aufsichtsrat óó Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp) und den Verbraucherschutz –– Beratungs- und Protokollierungspflichten in der Anlageberatung –– Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) –– Compliance-Bericht an den Aufsichtsrat óó Basel III in der Umsetzung: Welche Regelungen betreffen Ihr Haus? óó Neuerungen in der Instituts-Vergütungsverordnung durch die EU-Bankenregulierung Termin: 24.07. – 25.07.2015 Anmelde-Nr.: SB115-0281 Dozenten: Michael M. Ziechnaus, Ziechnaus Rechtsanwälte Colette Sternberg, prüfungsnahe Beratung und Coaching Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 725,– Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 910,– Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort SICHER ENTSCHEIDEN! WORAUF AUFSICHTSRÄTE BEI DER KREDITENTSCHEIDUNG ACHTEN MÜSSEN Diese Veranstaltung richtet sich an: Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken, insbesondere auch Mitglieder eines Kredit ausschusses im Aufsichtsrat Termine/Anmelde-Nr.: ADG-Regional in Hamburg: 25.09 – 26.09.2015 SB115-0289 Schloss Montabaur: 27.11.–28.11.2015 SB115-0308 Dozenten: Sascha Hofmann, Raiffeisenbank Volkmarsen eG Michael M. Ziechnaus, Ziechnaus Rechtsanwälte Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 725,– Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 910,– Baustein Ihrer grund legenden Sachkunde Kreditvergabe in Genossenschaftsbanken – auch der Aufsichtsrat muss vielfach zustimmen! In Genossenschaftsbanken sind Mitwirkung und Zustimmung des Aufsichtsrats bei bestimmten Kreditvergaben verbindlich geregelt. Worauf genau müssen Sie achten, um bei einer Kreditvergabeprüfung die einzelnen Engagements richtig einschätzen zu können? Eines vorweg: Sie müssen dazu kein ausgewiesener Kreditfachmann sein, aber Sie sollten die Basics in diesem wesentlichen Geschäftsfeld einer Genossenschaftsbank kennen. Mit unserer Veranstaltung gewinnen Sie den Überblick über die rechtlichen Anforderungen an die Kreditentscheidung im Aufsichtsrat, die organisatorische Umsetzung, z. B. durch Protokollierung und die Bildung eines Kreditausschusses, und über mögliche Haftungsfragen. Ihr Nutzen: óó Mit Ihrem Besuch legen Sie einen wesentlichen Grundstein Ihrer Sachkunde gemäß § 25d Abs. 1 KWG. óó Sie diskutieren ausführlich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitwirkung des Aufsichtsrats an Kreditvergaben einer Genossenschaftsbank. Zahlreiche Praxisbeispiele garantieren Ihnen einen optimalen Blick auf dieses wichtige Thema. óó Sie erhalten zahlreiche Praxistipps für die Organisation und Dokumentation der im Aufsichtsrat getroffenen Kreditentscheidungen. Dabei spricht Michael M. Ziechnaus, selbst stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender einer Genossenschaftsbank, auch über mögliche Haftungsrisiken im Rahmen dieser Entscheidungen – allerdings ohne „Panikmache“, sondern mit Blick für die Realität. Gemeinsam mit einem Marktvorstand und ehemaligen Prüfer, Sascha Hofmann, besprechen Sie dann anhand konkreter Beispiele, auf welche Punkte Sie im Rahmen der einzelnen Kreditentscheidung anhand von Kreditakten und Kreditprotokollen achten sollten. óó Sie lernen verschiedene Fragen der Kreditsicherheitenbewertung kennen, die für eine Einschätzung des Engagements unerlässlich sind. Inhaltsschwerpunkte: óó Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Kreditvergabe von Banken –– Anforderungen im Genossenschaftsgesetz –– Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG): –– Kreditbegriff –– Kreditnehmereinheiten (§ 19 Abs. 2 KWG) –– Großkredite, Organkredite –– Verpflichtung zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 18 KWG) –– Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) –– Besondere Berichtspflichten bei Engagements von Aufsichtsräten óó Einschätzung des Kreditengagements und Bonitätsbeurteilung –– Kreditakte und Kreditprotokoll, Analyse vorliegender Unterlagen –– Bewertung und Einschätzung von Kreditsicherheiten: –– Wie wirken Sicherheiten auf die Kreditvergabe? –– Anforderungen an die Wertermittlung –– Einschätzung der Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung von Sicherheiten –– Diskussion von Praxisfällen óó Organisation der Beschlussfassung –– Entscheidungsfindung und Beschlussfassung – Unterschiede mit und ohne Kreditausschuss –– Anforderungen an die Kreditvorlage –– Dokumentation von Diskussion und Entscheidung óó Auswirkungen von Fehlentscheidungen –– Risiken für die Genossenschaftsbank –– Aufgabenverteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat –– Schadenersatz des Aufsichtsrats an die Genossenschaft, mögliche Schutzmaßnahmen (D-&-O-Versicherung) 28 | 29 Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort DER AUFSICHTSRAT IM STRATEGIEPROZESS DER BANK Termin: 18.09. – 19.09.2015 Diese Veranstaltung richtet sich an: Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken Anmelde-Nr.: SB115-0288 Ihr Part im Strategieprozess der Bank nach MaRisk Das Marktumfeld der Genossenschaftsbanken ist im steten Wandel: Zunehmender Wettbewerb, Margendruck und steigende Vergleichbarkeit von Bankprodukten kennzeichnen die Bankenlandschaft. Die anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB führt zu schwindenden Erträgen aus der Fristentransformation. Um das eigene Haus zukunftssicher und wettbewerbsfähig aufzustellen, braucht es eine passende Geschäftsstrategie, die mit den aktuellen Entwicklungen Schritt hält, und hierauf aufbauend dann eine konsistente Risikostrategie. Dies ist zunächst die originäre Aufgabe des Vorstands, und die MaRisk stellen mittlerweile erhöhte Anforderungen an den Strategieprozess der Banken und an die Einbindung des Aufsichtsrats. Damit sind auch Sie als Aufsichtsrat gefragt, denn die Aufsicht fordert von Aufsichtsräten als eine ihrer Kernaufgaben „insbesondere, dass sie die Geschäftsstrategie und die Risikosituation des Unternehmens beobachten und sich ein Urteil darüber bilden“. Dies unterstreicht zusätzlich der neue § 25d Abs. 6 KWG: „[Der Aufsichtsrat] muss der Erörterung von Strategien, Risiken […] ausreichend Zeit widmen.“ Dozent: Dirk Hörner, 4P Consulting GmbH Begleiten Sie den Strategieprozess Ihres Hauses daher aktiv, und verschaffen Sie sich in unserer Veranstaltung hierfür eine sichere Ausgangsposition und einen aktuellen Marktüberblick. Ihr Nutzen: óó Die Veranstaltung eignet sich ideal als Möglichkeit zur regelmäßigen Weiterbildung, wie sie von der BaFin jährlich gefordert wird. óó Sie bringen sich gerade vor dem Hintergrund der Anforderungen der MaRisk und des KWG zum Strategieprozess zu aktuellen Themen in der strategischen Entwicklung von Genossenschaftsbanken auf den neuesten Stand. óó Sie erhalten zudem einen Überblick über die aktuellen Trends und Herausforderungen am Bankenmarkt sowie über deren Auswirkungen auf die genossenschaftliche FinanzGruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Gemeinsam mit einem Kenner und Impulsgeber der Bankenlandschaft, der anerkannter Berater zahlreicher Häuser ist, diskutieren Sie aktuelle Erfolgskonzepte für die lang fristige Ertragssicherung von Genossenschaftsbanken. So nehmen Sie konkrete Anregungen für Ihre Arbeit als Aufsichtsrat mit. Inhaltsschwerpunkte: óó Strategische Veränderungen im Umfeld der Genossenschaftsbanken –– (Finanzmarkt-)Regulierung –– Kosten- und Ertragslage –– Bankkunden und Wettbewerb óó Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen in der Bankenlandschaft óó Grundlagen zur Strategiearbeit –– Strategie, Aufsichtsrecht und Aufsichtsrat: MaRisk-Anforderungen an den Strategieprozess und an die Einbindung des Aufsichtsrats –– Der Strategieprozess – von der Strategieentwicklung bis zur Strategieumsetzung –– Ziele erreichen: Überprüfung der Zielerreichung und entsprechende Analysen als Bestandteil des Strategieprozesses –– Der Aufsichtsrat im Strategieprozess óó Aktuelle strategische Herausforderungen für Genossenschaftsbanken –– Das Ziel? Langfristige Existenzsicherung durch nachhaltige Ertragssicherung –– Die Qualität? Exzellente Beratungsqualität und Kundennähe schaffen Vertrauen –– Der Vertrieb? Herausforderungen und Erfolgskonzepte –– Die Kosten? Strategische Herausforderungen im Kostenmanagement –– Die Risiken? Frühzeitiges Erkennen und Managen von Risiken óó Praxisorientierte Handlungsstrategien Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 725,– Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 910,– Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß § 25d KWG Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort Ihre exklusive InhouseQualifizierung: Dozenten: ausgewählte Experten aus dem Dozententeam der ADG Hinweis Für eine Beratung zur individuellen Ausgestaltung und Ihr individuelles Angebot sprechen Sie uns gerne an. IHRE AUFSICHTSRATS-KLAUSURTAGUNG Aktuelle Fragen der Aufsichtsratsarbeit und der praktischen Amtswahrnehmung Diese Veranstaltung richtet sich an: Als exklusive Inhouse-Qualifizierung an das gesamte Aufsichtsratsgremium und den Vorstand einer Genossenschaftsbank Immer gut informiert zu den aktuellen Themen, die Aufsichtsräte und Bank beschäftigen! Vorstände und Aufsichtsräte tragen eine hohe Verantwortung für die von ihnen geführten Institute. Für die von Ihnen getroffenen Entscheidungen sollten Sie daher stets auf den aktuellsten Informationsstand zurückgreifen. Doch gerade aktuell befinden sich die Rahmenbedingungen für Genossenschaftsbanken in einem konstanten Wandel. Dies betrifft das Aufsichtsrecht mit Anforderungen an die Bank, aber auch mit sich wandelnden Anforderungen an den Aufsichtsrat. Und parallel tut sich einiges im Marktumfeld der Genossenschaftsbanken. Ihr gemeinsames Seminar von Aufsichtsrat und Vorstand gibt Ihnen in Form einer Aufsichtsrats-Klausurtagung daher die Gelegenheit, einen fundierten und aktuellen Überblick zu den Themen zu gewinnen, die aktuell auf der Agenda stehen. Friedrich Lömker Tel.: 02602 14-1 38 friedrich_loemker@ adgonline.de Thomas Wilbert Tel.: 02602 14-1 83 thomas_wilbert@ adgonline.de Ihr Nutzen: óó Praxisnah, anwendbar und am Puls der Zeit: Anhand der für Ihr Haus und für Ihr Aufsichtsrats gremium aktuell relevanten Themen gestaltet sich die Agenda Ihrer Veranstaltung. óó Sie erhalten einen gezielten und aktuellen Überblick zu rechtlichen oder geschäftspolitischen Themen und diskutieren, ob und, wenn ja, welche Auswirkungen diese auf Ihre Gremienarbeit oder auf Ihr Haus haben. óó Gemeinsam mit ausgewiesenen Experten der Materie, die häufig selbst als Aufsichtsrat oder Beirat tätig sind, diskutieren Sie aktuelle Herausforderungen für Bank und Aufsichtsrat. Die Klausurtagung ist daher gespickt mit zahlreichen sofort umsetzbaren Praxistipps für Ihre sichere Amtswahrnehmung. óó Sie haben die Wahl: Sie wählen eine Inhouse-Maßnahme bei Ihnen vor Ort, oder Sie nutzen die Chance zu einer Tagung im exklusiven Ambiente von Schloss Montabaur. óó Sie erhalten über den Besuch dieser Veranstaltung eine entsprechend den Anforderungen der Aufsicht qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Nachweis einer Qualifizierungsmaßnahme zum Aufbau und Ausbau Ihrer Sachkunde nach § 25d Abs. 1 KWG. Inhaltsschwerpunkte: Bei uns diskutieren Sie keine Themen von gestern. Selbstverständlich legen wir die einzelnen Schwerpunkte zeitnah vor dem Termin anhand der dann aktuellen Themen und Fragestellungen fest. So erhalten Sie die für Ihr Haus und für Ihr Gremium passende Agenda und damit aktuellste Impulse für Ihre Aufsichtsratsarbeit. Die nachfolgenden Punkte stellen insofern nur eine exemplarische Auswahl aktuell diskutierter Themenstellungen dar: óó Der aktuelle rechtliche Rahmen für Aufsichtsrat, Vorstand und Bank óó Die Novelle des Merkblatts der Aufsicht zu Anforderungen an Aufsichtsräte: Klarstellungen und Verschärfungen óó Aufsichtsfokus „Interessenkonflikte“: Praktische Tipps zum Umgang mit Interessenkonflikten im Aufsichtsrat óó Weiterbildungspflicht für Aufsichtsräte? Tipps zur Ausgestaltung und zur Dokumentation der Maßnahmen im Sinne des § 25d Abs. 4 KWG óó Regulierungsupdate für Aufsichtsräte – aktuelle Regulierungsvorhaben und deren Auswirkungen auf Bank und Aufsichtsrat: MaRisk 5.0 | Basel III | Verbraucherschutz und AnsFuG | Regulierungsvorhaben der europäischen Bankenaufsicht EBA óó Die aktuellen geschäftspolitischen Herausforderungen für Genossenschaftsbanken óó Aktuelle Fragen in der Bank- und Risikosteuerung aus Sicht des Aufsichtsrats óó Praxistipps für eine effektive Arbeit im Aufsichtsrat 30 | 31 Seminare, Workshops, Erfahrungsaustausch, Praxis vor Ort COMPLIANCE FÜR AUFSICHTSRÄTE NEU Termin: 16.10.2015 Diese Veranstaltung richtet sich an: Mitglieder des Aufsichtsrates von Genossenschaftsbanken Anmelde-Nr.: SB115-0908 Überblick über Ausgestaltung, Verhalten und Haftung Ob Geldwäsche, Korruption, Datenschutz oder Marktmissbrauch: Die Aufgabenbereiche der ComplianceFunktion in Kreditinstituten sind sehr vielseitig und komplex. Der zunehmenden Bedeutung rechtskonformen Handelns in Banken hat der Gesetzgeber durch verschärfte Anforderungen an die Compliance-Funktion Rechnung getragen. Hält das Unternehmen bestimmte „Spielregeln“ ein, kann es enorme Kosten in Form von (Image-)Schäden, Strafzahlungen oder daraus notwendig gewordene Maßnahmen vermeiden. Dozent: Peter Zawilla, FMS Fraud Management and Services GmbH Da der Umfang der zu berücksichtigenden Gesetze und Regeln sehr gestiegen ist, benötigen Sie als Aufsichtsrat fundiertes Wissen, um Ihre Überwachungsfunktion zu erfüllen und sich selbst, die eigene Reputation sowie die des Unternehmens zu schützen. Ihr Nutzen: óó Sie erhalten die notwendigen grundlegenden Kenntnisse, die Sie als Aufsichtsrat zur „Compliance“ besitzen müssen. óó Sie lernen, wie die Compliance-Funktion in Kreditgenossenschaften ausgestaltet werden sollte. óó Sie erfahren, wie Sie sich selbst Compliance-konform verhalten. Inhaltsschwerpunkte: óó Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Compliance-Organisation in Kredit-genossenschaften –– Verantwortung des Aufsichtsrates –– Spezifische Pflichten des Vorstands und des Aufsichtsrates gemäß § 25a KWG –– Überwachungspflichten des Aufsichtsrates gegenüber dem Vorstand Erfüllung von AT 4.4.2 der MaRisk als Bestandteil des Risikomanagements eines Kreditinstitutes –– Unabhängige Informationsgewinnung óó Der Corporate Governance-Kodex für Genossenschaften –– Hintergrund und Zielsetzung –– Wesentliche Inhalte –– Praktische Umsetzung óó Compliance-konformes Verhalten und Umgang mit Verstößen (Verhalten, Maßnahmen) –– Vorbildfunktion als Organmitglied wahrnehmen –– Interessenkonflikte vermeiden –– Mit Compliance-Verstößen umgehen –– Fallbeispiele aus der Praxis - und wie man sich compliance-konform verhält Hinweis: Um Ihnen als Aufsichtsrat auch einen (tieferen juristischen) Einblick in Haftungsfragen für Sie als Aufsichtsrat oder aber bei Verstößen von Vorstandsmitgliedern oder Mitarbeitern zu vermitteln, planen wir aktuell eine Webinar zu diesem Thema, welches auch die strafrechtlichen Aspekte abdeckt. Gerne steht Ihnen Herr Wilbert unter 02602/14-183 oder [email protected] für Rückfragen zu diesem Webinar zur Verfügung. Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 550,– Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 690,– STICHWORTVERZEICHNIS A Abschreibungen................................................................................. 20 Amtswahrnehmung............................................................. 12, 15, 30 Anforderungen an Aufsichtsräte............................................ 15, 16 Aufsichtsräte........................................................................................ 29 Aufsichtsrat Individual.................................................................. 8, 9 Aufsichtsratsvorsitzender............................................................... 10 Aufsichtsrecht..................................................................................... 26 Ausschussarbeit................................................................................... 16 K Kennzahlen........................................................................................... 22 Klausurtagung.......................................................................... 8, 12, 30 Kreditausschuss................................................................................... 27 Kreditentscheidung............................................................................ 27 Kreditprotokoll..................................................................................... 27 B BaFin......................................................................................................... 16 Bankbilanzierung......................................................................... 20, 21 Bankgeschäft......................................................................................... 21 Bankmanagement.............................................................................. 21 Banksteuerung.................................................................................... 22 Basel III................................................................................................... 26 M MaRisk.......................................................................... 23, 24, 25, 26, 28 Markt- und Wettbewerbsumfeld von Genossenschaftsbanken.................................................................. 17 C Compliance........................................................................................... 29 Corporate Governance Kodex........................................................ 29 D Depot A................................................................................................... 23 Dienstverträge von Vorständen..................................................... 11 E Effiziente Prüfung............................................................................... 18 Eigenanlagen....................................................................................... 23 Erfahrungsaustausch........................................................................ 10 F Fortbildung gemäß § 25d Abs. 1 KWG.................................. 20, 27 Forum für Aufsichtsratsvorsitzende........................................... 10 Früherkennung von Risiken........................................................... 17 G Geschäftsstrategie............................................................................. 28 Gremienarbeit......................................................................... 12, 14, 30 H Haftungsfragen................................................................................... 14 Haftung von Aufsichtsräten........................................................... 15 Herausforderungen für Genossenschaftsbanken................. 17 I Inhouse-Qualifizierung....................................................... 15, 25, 30 Inhouse-Schulung........................................................................ 12, 23 Inhouse-Seminare............................................................................ 8, 9 Instituts-Vergütungsverordnung.................................................. 11 J Jahresabschluss................................................................................... 20 L Leitplanken der Aufsichtsratsarbeit............................................ 16 P Personalausschuss............................................................................... 11 Prüfungsberichte lesen und verstehen...................................... 19 Prüfungspflichten des Aufsichtsrats gemäß § 38 Abs. 1a GenG................................................................................. 18 R Rechte und Pflichten.......................................................................... 14 Risikoausschuss................................................................................... 25 Risikobericht.......................................................................................... 25 Risikokennzahlen............................................................................... 24 Risikomanagement......................................................... 18, 21, 22, 23 Risikoreport.................................................................................... 24, 25 S Sachkunde – aktualisiert........................................................... 17, 26 Sachkunde – grundlegend............................................ 14, 20, 21, 27 Sachkunde – vertieft................................... 10, 16, 18, 19, 22, 24, 28 Schulungskonzepte für Aufsichtsräte..................................... 8, 9 Strategieprozess.................................................................................. 28 Strategietagung..................................................................................... 8 T Tantiemeregelungen für Vorstände............................................. 11 U Umgang mit dem Jahresabschlussprüfer................................. 19 V Verbandsprüfung................................................................................ 19 Vergütung von Vorständen.............................................................. 11 W Webinare für Aufsichtsräte.............................................................. 9 Weiterbildung....................................................................................... 12 Weiterbildung gemäß § 25d Abs. 1 KWG................................... 30 Weiterbildung gemäß § 25d Abs. 4 KWG.............. 9, 10, 11, 14, 15, 17, 18, 19, 22, 24, 26, 28 32 | 33 ADG-Individual ADG-INDIVIDUAL Bedarfsgerechte Lösungen in hoher Qualität ADG-Individual richtet sich an: óó Banken und Institute, die eine individuelle und maßgeschneiderte Personal- oder Organisationsentwicklungsmaßnahme suchen. óó Häuser, die ein ganzes Team, einen Bereich oder große Teile ihrer Organisation in Entwicklungsprozesse involvieren möchten. óó Institute, die auf das bestehende Jahresprogramm der ADG aufsetzen möchten – ob 1:1, individualisiert und modifiziert oder ganz neu und passgenau gestaltet. ADG-Individual-Maßnahmen – unsere Qualitätsgarantie: óó Eine erstklassige Bedarfsanalyse und eine präzise Auftragsklärung sind für uns selbstverständlich. óó Sie erhalten individuelle Lösungen zum idealen Zeitpunkt. óó Unsere Maßnahmen werden in Ihre bestehenden Strukturen und Prozesse integriert und passen in Ihr Haus, zu Ihren Mitarbeitern und in Ihre Strategie. óó Sie erhalten Zugang zu umfassenden Lösungen – auf Wunsch auch mit Blended-Learning-Konzepten – zur Beschleunigung der Lernprozesse. óó Sie profitieren von exzellenten Dozenten aus Wissenschaft, Unternehmensberatung und Bankpraxis. óó Transferunterstützung, hohe Umsetzungsorientierung und Nachhaltigkeit kennzeichnen unsere Konzepte. óó Höchste Qualität und Innovation sind unser Anspruch an alle unsere Dienstleistungen – selbstverständlich gilt auch hier unsere Zufriedenheitsgarantie. Der Nutzen für Ihr Haus: óó Die Maßnahmen sind individuell auf Ihr Institut und Ihre Bedarfe abgestimmt. óó Sie können gleichzeitig eine größere Anzahl eigener Führungskräfte und/oder Spezialisten qualifizieren. óó Sie werden von einem starken und erfahrenen Team begleitet: von der Konzeption über die Planung und Durchführung bis hin zur Abschlussevaluation. óó Sie können die Maßnahmen bei Ihnen vor Ort oder auf Schloss Montabaur durchführen lassen. óó Sie sparen Reisezeiten und Übernachtungskosten, wenn Sie sich für eine Maßnahme bei Ihnen vor Ort entscheiden. Der Nutzen für die Teilnehmer: óó Die Maßnahmen haben durch die Abstimmung auf das eigene Institut einen überdurchschnittlich hohen Transfer- und Umsetzungsbezug. óó Es entfallen Abwesenheitszeiten vom Arbeitsplatz und vom häuslichen Umfeld. óó Das Netzwerken, die Kommunikation und die Interaktion innerhalb des Hauses werden deutlich verbessert. Mögliche Inhalte: óó Führungskräfteentwicklung óó Changeprozesse auf Basis genossenschaftlicher Werte: Organisationsentwicklung/Kulturentwicklung óó Potenzial- und Kompetenzanalyse óó Coaching und Mentoring óó Einführung von Führungsinstrumenten und -methoden óó Teamentwicklungen und Prozessbegleitungen óó Strategieentwicklung óó Mitarbeiterbefragungen óó Foren, Veranstaltungen und alles, was Ihrem Erfolg dient IHRE ANSPRECHPARTNER: Master of Science/ Dipl.-Betriebwirtin (FH) Dr. Nicole Klinner Teamleiterin T: 02602 14-184 F: 02602 1495-184 nicole_klinner@ adgonline.de Dipl.-Kauffrau Barbara Klingenberg Produktmanagerin T: 02602 14-144 F: 02602 1495-144 barbara_klingenberg@ adgonline.de Alle Seminare aus dem ADGJahresprogramm können über ADG-Individual als Inhouse-Seminar in Ihrem Haus vor Ort von uns durchgeführt werden. ADG-INDIVIDUAL Eine Auswahl unserer häufig nachgefragten Personal- und Organisations entwicklungsmaßnahmen Dipl.-Sozialwirt Friedrich Lömker Produktmanager T: 02602 14-138 F: 02602 1495-138 friedrich_loemker@ adgonline.de Bankfachwirtin Yvonne Weber Produktmanagerin T: 02602 14-292 F: 02602 1495-292 yvonne_weber@ adgonline.de Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen zu den einzelnen Produkten zur Verfügung. Ergänzende Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter „Finanzgruppe“ „ADG-Individual“. TABOR Die Komplexität des Bankgeschäfts nimmt stetig zu, gleichzeitig verlieren universelle Lösungsstrategien immer mehr an Bedeutung. Mit TABOR® bieten wir Ihnen einen einzigartigen Lösungsprozess, der das kollektive Wissen und die Praxiserfahrung Ihrer Mitarbeiter effektiv und effizient für die Zukunftsfähigkeit Ihres Hauses nutzt. Denn die eigenen Mitarbeiter kennen die Stärken und Schwächen Ihres Hauses am besten. Im TABOR® werden deshalb alle Wissensträger, Entscheider und Beteiligten einer komplexen Problemstellung in den Lösungsprozess einbezogen. Am Ende eines zwei- bis dreitägigen TABOR® steht ein ganz konkreter, individueller Handlungsplan: „Wer macht was bis wann?“ Wollen Sie Ihr Haus beispielsweise strategisch neu ausrichten, die Kundenbindung und den Vertrieb stärken oder eine Fusion vorbereiten? Gemeinsam mit unseren ausgewiesenen Experten und der gebündelten Kompetenz Ihrer Mitarbeiter entwickeln Sie in kürzester Zeit individuelle Maßnahmen zur Lösung der wesentlichen Fragestellungen Ihres Hauses. Mit TABOR® gelingt es Ihnen, die beteiligten Mitarbeiter in den Entscheidungsprozess einzubinden und die Herausforderungen aus eigener Kraft zu meistern. STEP STEP ist das Exzellenzprogramm für junge Potenzialträger. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren potenzialstarken Nachwuchs schon in einem sehr frühen Entwicklungsstadium systematisch auf kommende Führungs- oder Spezialistenaufgaben vorzubereiten. Mit STEP haben Sie die einzigartige Chance, die besten Nachwuchskräfte von Beginn an weiter zu fördern und an sich zu binden. STEP macht die teilnehmenden Potenzialträger schon früh mit einer Gesamtsicht auf die Bank vertraut. Das Programm vermittelt gesamtbankbezogene Themen aus den Bereichen Strategie, Markt und Vertrieb, Produktion und Gesamtbanksteuerung. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer eine Einführung in die Bereiche Projektmanagement, Zeitmanagement und Arbeitsorganisation, Gesprächs- und Verhandlungsführung sowie Konflikt- und Veränderungsmanagement. STEP-Teilnehmer führen ein bankinternes Projekt durch, welches aus dem Aufgabengebiet der Teilnehmer definiert wird. Abschließend präsentieren die Teilnehmer dem Vorstand ihres Hauses ihre Projektarbeit. ProFI Zu den Erfolgsfaktoren einer erfolgreichen Genossenschaftsbank zählen Innovation, hohe Kunden- und Serviceorientierung, optimale Prozesse sowie kompetente und motivierte Mitarbeiter. Der entscheidende Faktor ist jedoch die Qualität der Führung. Sie trägt maßgeblich dazu bei, dass die genannten Erfolgsfaktoren zum Tragen kommen und den Erfolg sichern. Dabei geht es nicht nur um die Person an der Spitze, sondern auch um gute und kompetente Führungskräfte in den weiteren Führungsebenen. Nachhaltig Führungsqualität und Führungskultur zu schaffen, erweist sich in der Hektik des Tagesgeschäfts oft als echte Herausforderung. Langfristiger Erfolg lässt sich nur durch eine professionelle und individuelle Führungskräfteentwicklung realisieren. Mit ProFI schaffen Sie auf Basis einer individuellen Bedarfsanalyse dafür die Grundlage. Das von der ADG speziell für Genossenschaftsbanken entwickelte ProFI ist ein Programm aus der Praxis für die Praxis. Durch den individuellen und flexiblen Zuschnitt der Maßnahmen werden die besonderen Herausforderungen Ihrer Bank in Ihrem Marktumfeld bestmöglich berücksichtigt. ADG-Führungsfeedback Das ADG-Führungsfeedback verdeutlicht die Qualität des Führungsverhaltens Ihrer Führungskräfte. Mit dem ADG-Führungsfeedback prüfen Sie die Strategiekonformität des gelebten Führungsverhaltens in Ihrer Bank. Mit Hilfe des ADG-Führungsfeedbacks kann jede einzelne Führungskraft das eigene Verhalten reflektieren sowie Stärken und Potenziale identifizieren. Hierbei können unterschiedliche Beurteilungsperspektiven (z. B. Selbsteinschätzung, Fremdeinschätzung, Einschätzung der eigenen Führungskraft, Einschätzung von Kollegen) zum Einsatz kommen. ADG-Mitarbeitermonitor Mit dem ADG-Mitarbeitermonitor messen Sie die Zufriedenheit und Bindungsintensität Ihrer Mitar beiter. Erfahren Sie, wie zufrieden Ihre Mitarbeiter mit den Bedingungen der Arbeit sind. Hierbei werden über 60 Aspekte aus acht Themenbereichen, wie beispielsweise Arbeitsaufgaben, Zusammenarbeit, Führung, Vergütung, Entwicklungsmöglichkeiten usw., berücksichtigt und individuell auf Ihre Bank abgestimmt. 34 | 35 IHRE ANSPRECHPARTNER Dipl.-Kaufmann, MBA Axel Gürntke Bereichsleiter T: 02602 14-170 F: 02602 1495-170 [email protected] Dipl.-Handelslehrerin/Dipl.-Berufspädagogin Inken Hallberg Teamleiterin T: 02602 14-189 F: 02602 1495-189 [email protected] Thomas Wilbert, B. A. Produktmanager T: 02602 14-183 F: 02602 1495-183 [email protected] Dipl.-Sozialwirt Friedrich Lömker Produktmanager T: 02602 14-138 F: 02602 1495-138 [email protected] Anmeldung und organisatorische Fragen Britta Wiederkehr Assistentin T: 02602 14-128 F: 02602 1495-128 [email protected] Servicecenter Seminare Telefon: 02602 14-500 Telefax: 02602 14 95-500 E-Mail:[email protected] FAXANMELDUNG 02602 1495-500 oder per Post an: Akademie Deutscher Genossenschaften ADG Schloss Montabaur, 56410 Montabaur Ich melde mich zu folgenden Seminaren verbindlich an: SeminarbezeichnungSeminarnummer Termin SeminarbezeichnungSeminarnummer Termin Seminarbezeichnung Termin Seminarnummer Institut Bankleitzahl Ihres Institutes Straße/Postfach PLZ/Ort Name, Vorname Position TelefonTelefax E-Mail Login-ID VR-Bildung (falls vorhanden) Wir buchen Ihnen automatisch ab dem Vorabend der Veranstaltung ein Zimmer im Hotel inklusive aller zusätzlichen Leistungen. Hotel Schloss Montabaur verfügt über drei Zimmerkategorien. Bitte kreuzen Sie Ihre Wunschkategorie ò Superior ò Comfort ò Standard unbedingt an: Die aktuellen Preise finden Sie unter www.adgonline.de/adg-hotelpreise. Wir setzen alles daran, Ihnen nach Verfügbarkeit Ihre Wunschkategorie zu optionieren. Wenn Sie nicht am Vorabend anreisen oder gar keine Übernachtung benötigen, kreuzen Sie bitte an: ò keine Übernachtung ò keine Vorabendanreise Mit welchem Verkehrsmittel werden Sie anreisen? ò Bahn Datum ò PKW Unterschrift/Stempel ò PKW-Mitfahrer klimaneutral natureOffice.com | DE-153-148048 gedruckt Akademie Deutscher Genossenschaften Schloss Montabaur 56410 Montabaur Zentrale: Telefon: 02602 14-0 Telefax: 02602 14-121 Servicecenter Seminare: Telefon: 02602 14-500 Telefax: 02602 1495-500 E-Mail: [email protected] Internet: www.adgonline.de Aufsichtsratspezial Stand: August 2014 Einzelbroschüre des ADG-Jahresprogramms 2015
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