FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG 23. Mai 2015 Jahrgang 22 Öffentliche Bekanntmachung • • • Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages Wittenberg Dienstag, 09.06.2015, 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1.16), Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung: – öffentlicher Teil – 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom 31. März 2015 – öffentlicher Teil 4. Einwohnerfragestunde 5. Beratung der Beschlussvorlage Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Wittenberg für das Geschäftsjahr 2014 6. Beratung der Beschlussvorlage Verwendung des Jahresergebnisses aus dem Jahresabschluss 2010 des Landkreises Wittenberg 7. Beratung der Beschlussvorlage Feststellen des Ausscheidens eines stimmberechtigten Mitgliedes aus dem Jugendhilfeausschuss vor Ablauf der Wahlzeit 8. Beratung der Beschlussvorlage Wahl einer Ersatzperson als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss aufgrund des Ausscheidens eines stimmberechtigten Mitgliedes vor Ablauf der Wahlzeit 9. Beratung der Beschlussvorlage Änderung und Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages Wittenberg 10. Beratung der Beschlussvorlage Satzung des Landkreises Wittenberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis und Benutzergebühren 11. Beratung der Beschlussvorlage 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Kreisvolkshochschule Wittenberg 12. Beratung der Beschlussvorlage Grundsatzbeschluss zum Masterplan „100% Klimaschutz – Auf dem Weg zur Null-Emmissions-Kommune“ 13. Beratung der Beschlussvorlage Annahme von Spenden durch den Landkreis Wittenberg 14. Informationen aus der Verwaltung – Anfragen und Anregungen von Mitgliedern des Ausschusses – nicht öffentlicher Teil – 15. Bestätigung der Niederschrift vom 31. März 2015 – nicht öffentlicher Teil 16. Personalangelegenheiten 17. Informationen aus der Verwaltung – Anfragen und Anregungen von Mitgliedern des Ausschusses Dannenberg Vorsitzender Öffentliche Bekanntmachung • • • Sitzung des Ausschusses Haushalt und Finanzen des Kreistages Wittenberg Mittwoch, 03.06.2015, 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1.16), Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom 24.03.2015 4. Einwohnerfragestunde Inhaltsverzeichnis Ausgabe 10 5. Beratung der Beschlussvorlage Verwendung des Jahresergebnisses aus dem Jahresabschluss 2010 des Landkreises Wittenberg 6. Beratung der Beschlussvorlage Satzung des Landkreises Wittenberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis und Benutzergebühren 7. Beratung der Beschlussvorlage 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Kreisvolkshochschule Wittenberg 8. Beratung der Beschlussvorlage Annahme von Spenden durch den Landkreis Wittenberg 9. Informationen aus der Verwaltung – Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Dannenberg Vorsitzender Öffentliche Bekanntmachung • • • Sitzung des Ausschusses Gesundheit und Soziales des Kreistages Wittenberg Montag, 01.06.2015, 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Beratungsraum A1-01, Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung Seite 5 Gründung „Kinderschutz-StammSeite 1 Sitzungen der Ausschüsse des tisch“ / Bekanntmachung RegionaKreistages le Planungsgemeinschaft Seite 2 Bekanntmachungen Landtagswahl Seite 6 Tierärztlicher Notfalldienst / 2016 Information WirtschaftsfördeSeite 3 Haushaltssatzung des Landkreises rungsgesellschaft Anhalt-BitterWittenberg 2015 feld/Dessau/Wittenberg Seite 4 Jobcenter: Information zur ÜberSeite 7 Kreisvolkshochschule / nahme Abfallgrundgebühr / UnterVeranstaltungstipps haltungsverband „Fläming-Elbaue“ 2 Amtliches aus dem Landkreis 3. Bestätigung der Niederschrift vom 04.05.2015 4. Verpflichtung von sachkundigen Einwohnern 5. Jahresbericht 2014 des Fachdienstes Gesundheit Schwerpunkt: Kindergesundheit – Information zum aktuellen Stand 6. Information zum aktuellen Arbeitsstand der Sozial- und Jugendhilfeplanung 7. Informationen aus der Verwaltung 8. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Loos Vorsitzender Öffentliche Bekanntmachung • • • Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages Wittenberg Donnerstag, 28.05.2015, 17:00 Uhr SALUS GmbH Kinder- und Jugendheim „Adolf Reichwein“ (Aula), Schlossbezirk 1, 06905 Bad Schmiedeberg / OT Pretzsch Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom 30.04.2015 4. Fragestunde für Kinder und Jugendliche 5. Vorstellung und Besichtigung der Einrichtung Kinder- und Jugendheim „Adolf Reichwein“ 6. Beschluss Förderung von Maßnahmen der Kinderund Jugenderholung gem. Punkt 7.5 der „Richtlinie Jugendarbeit“ im Jahr 2015 7. Sozial- und Jugendhilfeplanung – Zwischeninformation zum aktuellen Stand / Vorbereitung KT-Beschluss 8. Informationen aus der Verwaltung 9. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Reinecke Vorsitzende Öffentliche Bekanntmachung Landtagswahl am 13. März 2016 Gem. § 12 Abs. 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG LSA) wird vor jeder Wahl ein Kreiswahlausschuss gebildet. Für die Wahlkreise 24 – Wittenberg und 25 – Jessen wird gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 LWG LSA ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss gebildet. Hierzu wird folgende Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 29.04.2015 – LWL33.1-11411 – bekannt gemacht. I. Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen für die Bildung der Wahlausschüsse 1. Parteien im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Gem. § 3 Abs. 1 der Landeswahlordnung (LWO) vom 14.04.2010 (GVBl. LSA S. 198), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.11.2010 (GVBl. LSA S. 561), mache ich bekannt, dass folgende Parteien am Tage der Bestimmung des Wahltages, dem 26.03.2015, die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.02.2010 (GVBl. LSA S. 80), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05.12.2014 (GVBl. LSA S. 494, 498), erfüllen: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), DIE LINKE (DIE LINKE), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE). 2. Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen für die Bildung der Wahlausschüsse Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 LWO fordere ich die Landesleitungen (§ 3 Abs. 2 Satz 4 LWO) der unter Nummer 1 genannten Parteien auf, innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Vorschläge zur Benennung von Beisitzern und stellvertretenen Beisitzern des Landeswahlausschusses und der Kreiswahlausschüsse an mich bzw. an die Kreiswahlleiter einzureichen. Gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 LWO können Parteien nach § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 LWG ihr Vorschlagsrecht für die Bildung der Kreiswahlausschüsse nur ausüben, wenn sie bis zum 14. Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung des Tages der Hauptwahl (28.04.2015) der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben. Bis zu diesem Zeitpunkt haben nachfolgend genannte Parteien ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt, sodass diese Parteien für die Besetzung der Kreiswahlausschüsse vorschlagsberechtigt sind: Freie Bürger Mitteldeutschland (FBM), Freie Demokratische Partei (FDP), Magdeburger Gartenpartei (MG), PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei), STATT Partei DIE UNABHÄNGIGEN (STATT Partei). Ich weise darauf hin, dass die Beisitzer und stellvertretenen Beisitzer gem. § 3 Abs. 3 LWO unverzüglich nach Ablauf der Vorschlagsfrist von den Kreiswahlleitern berufen werden. Die Beisitzer und ihre Stellvertreter der Kreiswahlausschüsse sollen aus den Wahlberechtig- 23. Mai 2015 ten des Wahlkreises berufen werden und möglichst am Sitz des Kreiswahlleiters wohnen. Die Beisitzer und ihre Stellvertreter des Landeswahlausschusses werden aus den Wahlberechtigten berufen und sollen möglichst am Sitz der Landeswahlleiterin wohnen. Nach § 3 Abs. 4 LWO werden die genannten Parteien hinsichtlich des Vorschlagsrechts in der Reihenfolge berücksichtigt, die sich aus § 24 Abs. 3 und 4 LWG ergibt. Das Vorschlagsrecht zur Benennung des Beisitzers und dessen Stellvertreter bilden eine Einheit. Sofern eine Partei von ihrem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch macht, hat sie keinen Anspruch berücksichtigt zu werden. Gem. § 8 Abs. 3 LWO darf niemand mehr als einem Wahlorgan angehören. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretene Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden. Weiterhin weise ich auf § 48 Abs. 2 und § 49 LWG hin. Öffentliche Bekanntmachung Landtagswahl am 13. März 2016 Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 26. März 2015 auf Vorschlag seines Präsidenten für die Wahl des siebten Landtages von Sachsen-Anhalt als Wahltag den 13. März 2016 bestimmt. Gem. § 12 Abs. 1 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 2 Abs. 1 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt hat die Landeswahlleiterin den Landrat des Landkreises Wittenberg, Herrn Jürgen Dannenberg, für die Landtagswahl zum Kreiswahlleiter für die Wahlkreise 24 – Wittenberg und 25 – Jessen berufen. Stellvertretender Kreiswahlleiter ist Herr Dr. Jörg Hartmann, Geschäftsbereichsleiter 1 des Landkreises Wittenberg. Sitz des Kreiswahlleiters ist Landkreis Wittenberg, Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Für das Kreiswahlbüro zeichnen verantwortlich: Herr Reinhard Kelle Leiter der Kommunalaufsicht Tel.: 03491/479 215, Fax: 03491/479 330 E-Mail: [email protected] und Frau Martina Uslaub Stellv. Leiterin der Kommunalaufsicht Tel.: 03491/479 219, Fax: 03491/479 995 219 E-Mail: [email protected] Sitz des Kreiswahlbüros ist Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 3 Zimmer: 1.18 06886 Lutherstadt Wittenberg 23. Mai 2015 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des Landkreises Wittenberg für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 45 Abs. 2 Nr. 4 und 102 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA, Nr. 12/2014, S. 288) in Verbindung mit § 100 (KVG LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Kreistag in seiner Sitzung am 13. April 2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird 1. im Ergebnisplan mit dem a) Gesamtbetrag der Erträge auf 160.873.600 EUR b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 162.456.700 EUR 2. im Finanzplan mit dem a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 155.008.300 EUR b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 154.046.500 EUR c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 8.135.000 EUR d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 8.974.500 EUR e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 2.579.700 EUR f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 6.504.200 EUR festgesetzt. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) werden nicht veranschlagt. §3 Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), werden in Höhe von 7.825.300 EUR veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 38.700.000 EUR festgesetzt. Amtliches aus dem Landkreis §5 Die Umlagesätze der Kreisumlage werden für das Haushaltsjahr 2015 entsprechend § 19 FAG LSA wie folgt festgesetzt: 1. 47,71 v. H. der Steuerkraftzahlen und 2. 47,71 v. H. der Schlüsselzuweisungen des Haushaltsjahres 2015 der kreisangehörigen Städte des Landkreises Wittenberg Lutherstadt Wittenberg, den 12. Mai 2015 Dannenberg Landrat Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 des Landkreises Wittenberg Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan 2015 mit seinen Anlagen sowie der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2013 liegen gemäß §§ 102 Abs. 2 und 130 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der Zeit vom 26. Mai 2015 bis 3. Juni 2015 zur Einsichtnahme in folgenden Dienststellen der Kreisverwaltung Wittenberg – Information im Eingangsbereich der Kreisverwaltung Wittenberg: Lutherstadt Wittenberg, Breitscheidstraße 4, – Bürgerbüro Jessen: Jessen (Elster), Markt 17 – 19, – Bürgerbüro Gräfenhainichen: Gräfenhainichen, Karl-Liebknecht-Straße 23 während der Dienststunden öffentlich aus. Mit Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 7. Mai 2015, unter dem Aktenzeichen 206c/206..4.3-10402-2015-WB-HH, ergingen folgende Entscheidungen: 1. „Von einer Beanstandung der Beschlüsse des Landkreises Wittenberg vom 13. April 2015 über die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 sowie das Haushaltskonsolidierungskonzept wird vorerst abgesehen.“ 2. „Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird in Höhe von 2.147.400 EUR genehmigt.“ 3. „Die Genehmigung zu Ziffer 2 erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Verpflichtungsermächtigungen erst in Anspruch genommen werden dürfen, wenn für die geplanten STARK-III-Maßnahmen die Förderwürdigkeit durch das Land festgestellt wird bzw. die entsprechenden Fördermittelbescheide vorliegen.“ 4. „Die Genehmigung des im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits in Höhe von 38.700.000 € wird in voller Höhe erteilt.“ 3 5. „Die Genehmigung zu Ziffer 4 wird mit folgenden Auflagen verbunden: a. Der Landkreis Wittenberg hat zukünftig bei Genehmigungspflicht des Liquiditätskredites eine prüffähige Liquiditätsplanung gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 GemKVO Doppik vorzulegen. b. Spätestens mit der Haushaltssatzung 2016 ist ein Programm zum Abbau der Liquiditätskredite zu beschließen und hier vorzulegen. c. Durch den Landrat ist mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 961.800 EUR zu verfügen, die sicherstellt, dass nur Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung der Landkreis Wittenberg rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind.“ 6. „Die Genehmigung für die in § 5 der Satzung festgesetzten Umlagesätze der Kreisumlage auf jeweils 47,71 v. H. der Umlagegrundlagen wird erteilt.“ Lutherstadt Wittenberg, den 12. Mai 2015 Dannenberg Landrat Fachdienst Finanzen Informationen zum Haushaltsplan 2015 Der Kreistag des Landkreises Wittenberg hat am 13.04.2015 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 07.05.2015 von einer Beanstandung des Beschlusses abgesehen und die notwendigen Genehmigungen erteilt. Im vorliegenden Amtsblatt erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung. Nachfolgend möchte Sie die Kreisverwaltung über die Bedeutung und die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanes 2015 informieren: Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Landkreises Wittenberg im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Erst ein rechtskräftiger Haushaltsplan ermächtigt die Kreisverwaltung, Aufwendungen entstehen zu lassen und Verpflichtungen einzugehen. Ohne beschlossenen Haushalt dürfen nur Aufwendungen geleistet werden, zu denen der Landkreis rechtlich verpflichtet ist. Neue Investitionsvorhaben oder freiwillige Leistungen wie die Förderung sozialer Vereine können nicht finanziert werden. Der Haushaltsplan 2015 umfasst im Ergebnisplan Erträge von insgesamt 160,9 Mio. €. Davon kommt nur ein sehr geringer Anteil von 4 den Bürgern des Landkreises Wittenberg. Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sind mit 12,5 Mio. € geplant. Kostenbeteiligungen bei sozialen Leistungen betragen rund 2,0 Mio. €. Steuern kann ein Landkreis in Sachsen-Anhalt nicht erheben. Hauptfinanzierungsquelle sind Bundes- und Landeszuweisungen, die sich auf insgesamt rund 88,0 Mio. € belaufen (rund 55 % der Gesamterträge). Die Landkreise erbringen unter anderem Leistungen zur Daseinsvorsorge, von denen auch die kreisangehörigen Städte profitieren. Beispielhaft aufgezählt seien die Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II, die Jugendhilfe, die Sozialhilfe, der ÖPNV sowie die Schülerbeförderung, die Sekundarschulen, die Gymnasien oder die Abfallentsorgung. Für diese Aufgaben kann sich der Landkreis über die Kreisumlage an den Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Städte beteiligen. Da die Kreisumlage die einzige frei gestaltbare Einnahmequelle eines Landkreises mit wesentlicher Bedeutung ist, gibt es über deren Höhe regelmäßig kontroverse Diskussionen. Im Haushaltsplan 2015 ist eine Kreisumlage von rund 48,0 Mio. € berücksichtigt (rund 30 % der Gesamterträge). Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2015 in Höhe von 162,5 Mio. € veranschlagt. Das Defizit des Landkreises Wittenberg beläuft sich also auf rund 1,6 Mio. €. Rund 53 % der Aufwendungen fließen in den sozialen Bereich. Insgesamt fallen hierfür rund 87,3 Mio. € an. Die Kosten der Unterkunft, die Sozialhilfe und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz belaufen sich auf rund 44,9 Mio. €. Für die Jugendhilfe und die KITAs sind rund 39,2 Mio. € eingeplant. Für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Wittenberg (Sekundarschulen, Gymnasien, Förderschulen und die Berufsschule) sind Kosten von rund 24,5 Mio. € geplant. Davon entfallen rund 3,3 Mio. € auf komplexe Sanierungsmaßnahmen an den Schulen und rund 4,3 Mio. € auf die sonstige Unterhaltung. Im Verkehrsbereich sind für die Unterhaltung von Kreisstraßen und überregionalen Radwegen rund 8,0 Mio. € vorgesehen und für den ÖPNV entstehen voraussichtlich Aufwendungen von rund 3,7 Mio. €. Für den Bereich Sicherheit und Ordnung sind Kosten von rund 7,6 Mio. € prognostiziert. Für die Abfallentsorgung sind rund 5,9 Mio. € vorgesehen. In den genannten Aufwandspositionen sind die Personalkosten, welche in den Kommunalverwaltungen immer kritisch hinterfragt werden, bereits enthalten. Diese belaufen sich beim Landkreis Wittenberg für das Haushaltsjahr 2015 auf rund 35,6 Mio. €. Die Quote an den Gesamtaufwendungen beträgt damit rund 22 % und ist für ein Dienstleistungsunternehmen, welches naturgemäß sehr personalkostenintensiv ist, im Normalbereich. Neben den bereits genannten Pflichtaufgaben möchte der Landkreis Wittenberg auch frei- Amtliches aus dem Landkreis willige Aufgaben übernehmen, um abseits der gesetzlich übertragenen Aufgaben dafür zu sorgen, dass das Leben im Landkreis Wittenberg lebenswert bleibt. Aufgrund der Knappheit der öffentlichen Gelder ist es dem Landkreis Wittenberg leider nur in einem sehr geringen Umfang möglich, freiwillige Aufgaben durchzuführen. Für das Haushaltsjahr 2015 sind hierfür rund 1,8 Mio. € vorgesehen, was einer Quote an den Gesamtaufwendungen von rund 1,1 % entspricht. Zu erwähnen sind die finanzielle Unterstützung der Einrichtungen im Bildungszentrum Lindenfeld (ca. 1,2 Mio. €), die Wirtschafts- und Regionalförderung (ca. 0,5 Mio. €) und die Sportförderung (60 T€). Neben dem Ergebnisplan besteht ein kommunaler Haushalt aus dem Finanzplan. Dort werden neben den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auch die investiven Kosten und die Finanzierungskosten dargestellt. Der Schuldenstand des Landkreises Wittenberg ist durch regelmäßige Tilgungsleistungen sowie wegen der Selbstverpflichtung, auf neue Kreditaufnahmen zu verzichten, stark rückläufig. Während Ende 2012 noch Kreditverbindlichkeiten von 46,5 Mio. € ausgewiesen wurden, werden Ende 2015 nur noch Kredite von rund 33,8 Mio. € prognostiziert. Dies entspricht einer Pro-KopfVerschuldung von 255 € je Einwohner. Für die Tilgung werden 2015 Kosten von rund 3,9 Mio. € entstehen. Zinsen fallen im Jahr 2015 in Höhe von 1,8 Mio. € an. Da der Landkreis Wittenberg auch im Jahr 2015 keine neuen Investitionskredite aufnehmen will, stehen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben nur Fördermittel und ein Investitionszuschuss des Landes in Höhe von insgesamt 8,1 Mio. € zur Verfügung. Für die Kreisstraßen sind investive Auszahlungen von rund 5,2 Mio. € vorgesehen. Folgende Baumaßnahmen sollen damit realisiert werden: K2024 OL Kemberg, K2017 Külso – Leetza und OD Leetza, K2042 OL Wörlitz sowie K2222 Schweinitz – Dixförda. Für die überregionalen Radwege sind investive Auszahlungen von rund 1,3 Mio. € für die Maßnahme Elberadweg R2 Dessau – Stieglitzer Berg – Wörlitz geplant. Für Ausrüstungsgegenstände an den Schulen, Planungskosten sowie kleinere Baumaßnahmen stehen insgesamt 1,0 Mio. € zur Verfügung. Die Kreisverwaltung benötigt für Ausrüstungsgegenstände und IT rund 0,5 Mio. €. Der Landkreis Wittenberg würde sich über Hinweise und Anregungen zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 und auch für die Folgejahre freuen. Richten Sie diese bitte an [email protected] Jobcenter Landkreis Wittenberg Übernahme der Abfallgrundgebühr: Eingereichte Bescheide können bis zum 19.06.2015 schneller bearbeitet werden. 23. Mai 2015 Zur zeitnahen Auszahlung der Abfallgrundgebühr (Kosten der Unterkunft) wird für die Kunden im Jobcenter Landkreis Wittenberg bis zum 19.06.2015 eine schnellere Bearbeitung ermöglicht. Die Kunden des Jobcenters werden gebeten, den vom Landkreis Wittenberg erhaltenen Bescheid innerhalb von 7 Werktagen schriftlich oder persönlich am Empfang in Gräfenhainichen, Jessen oder Wittenberg einzureichen. Voraussetzung für die effektivere Bearbeitung ist die vollständige Angabe der Bedarfsgemeinschaftsnummer auf der Kopie des Bescheides. Über eine Erklärung, die auf der Internetseite des Landkreises Wittenberg abrufbar ist, können die Abfallgrundgebühren auch direkt an den Landkreis Wittenberg überwiesen werden. Info: Die Bedarfsgemeinschaftsnummer befindet sich auf allen Schreiben, die die Kunden vom Jobcenter Landkreis Wittenberg erhalten. Bekanntmachung Der Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“ teilt mit, dass mit Mitteln des Bundes aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe“ Hochwasserschäden vom Juni 2013 im Verbandsgebiet „Fläming-Elbaue“ beseitigt werden. In seinem Auftrag als öffentlicher Bauherr werden im Zeitraum von Dezember 2013 bis April 2016 die Hochwasserschäden im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten für die Gewässersysteme 1. Rischebach (R003) 2. Pretzscher Bach und Lausiger Teichgraben (P001, LT002, LT007) 3. Fließgraben (FL002 bis FL005, FL007, FL011) und das Ersetzen der Auslaufklappe am Pumpwerk Seegrehna 4. Zahna-System und nördliche Elbzuflüsse (E016, E017, Z001-13, Z001-14, Z012-1, Z025, Z028 bis Z032, Z143 bis Z146) 5. Alte Landwehr und südliche Elbzuflüsse (E021 bis E024, E028, AL001 bis AL005, F001) im Landkreis Wittenberg durchgeführt. Fragen zu den o. g. Arbeiten können gestellt werden an: Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“ Wittenberg, Schulplatz 5, 06889 Lutherstadt Wittenberg OT Reinsdorf; Tel.: 03491/610400 Bürgerberatungstag der Landesbeauftragten • • • • • Anträge nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen: strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung Monatliche Zuwendung „Opferrente“ Kinderheime Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/ Internierung Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Personalausweis erforderlich) 23. Mai 2015 Mo, 29.06., 09:00–17:00 Uhr, im Neuen Rathaus, Aufenthaltsraum, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg Veranstalter: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/567-5051, Fax: 0391/567-5060. Gründung „Kinderschutz-Stammtisch“ Die Kinderschutzakteure im Landkreis Wittenberg wollen ihre Kommunikation intensivieren. Zudem werden regelmäßige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Personen, die sich mit Kinderschutzfällen beschäftigen, geplant. Darüber informierten Joachim Perlberg, Ärztlicher Leiter der Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, und Michelle Heinze, Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen und Kinderschutz im Landkreis. Vorausgegangen waren Workshops für die Mitglieder der hiesigen Arbeitsgemeinschaft „Kinderschutzakteure im Dialog“ unter fachlicher Begleitung von Prof. Jörg Fischer (Fachhochschule Erfurt). Die Ergebnisse und Erkenntnisse wurden nun vorgestellt. Unbedingt gehe es in der Kinderschutzarbeit um eine engere Vernetzung all derer, die in Fällen von Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung vor der Entscheidung stehen, das Richtige zu tun. In der Praxis sei das eine schwierige Abwägung, die unterschiedliche Zuständigkeiten nicht leichter machen. Um schnell und koordiniert handeln zu können, ist es wichtig, dass man sich kennt und über den gleichen Informationsstand verfügt. Um dieses Miteinander zu verbessern, sind mehrere Projekte in Vorbereitung. Zum einen soll am 2. Juni 2015, 19:00 Uhr in der Gaststätte „Zwei Linden“, Platz der Demokratie 12, 06886 Lutherstadt Wittenberg ein „Kinderschutz-Stammtisch“gegründet werden. Diese Veranstaltung ist ausdrücklich öffentlich. Sowohl Fachleute als auch interessierte Laien sollen über problematische Situationen sprechen und sich gegenseitig austauschen können. Geplant ist, diesen „Kinderschutz-Stammtisch“ später auch in Jessen (Elster), Gräfenhainichen und Coswig (Anhalt) regelmäßig stattfinden zu lassen, um eine gute Erreichbarkeit für den gesamten Landkreis zu gewährleisten. Zum anderen wird am 11. November 2015 der Kinderschutz-Fachtag unter dem Motto „Keine Angst vor Kinderschutz“ stattfinden. Dieser Fachtag, zu dem öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe, Gesundheitseinrichtungen, Kindertagesstätten bzw. Schulen und andere Fachpersonen ins Bildungszentrum Lindenfeld eingeladen sind, wird sich in Referaten und Workshops mit grundlegenden Themen der Kinderschutzarbeit beschäftigen. Dazu zählen juristische Grundlagen, die emotionale Situation der Helfer und ihre spezifischen Kompetenzen, die Arbeit mit betroffenen Eltern und das Thema Interkulturalität. In einer abschließenden Podiumsdiskussion werden die Ergebnisse der Workshops zusammengetragen und offene Fragen diskutiert. Amtliches aus dem Landkreis 5 Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg Öffentliche Auslegung des 1. Entwurfes des Sachlichen Teilplans „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg hat in ihrer Sitzung am 20.02.2015 den 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 1 ROG vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986 in der derzeit gültigen Fassung) in Verbindung mit § 7 Abs. 4 LPlG (GVBl. LSA 1998, S. 255 in der derzeit gültigen Fassung) wird der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen. Der 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die „Gesamträumliche Planungskonzeption“ (Beschluss Nr. 02/2015 vom 20.02.2015) liegen in der Zeit vom 15. Juni 2015 bis 17. Juli 2015 in den nachfolgend genannten Dienststellen zur kostenlosen Einsichtnahme öffentlich aus: Ort der Auslegung Regionale Planungsgemeinschaft AnhaltBitterfeld-Wittenberg Landkreis AnhaltBitterfeld, Bürgerbüro Köthen (Anhalt) Landkreis AnhaltBitterfeld, Bürgerbüro Zerbst/Anhalt Landkreis AnhaltBitterfeld, Bürgerbüro Bitterfeld-Wolfen Landkreis Wittenberg, Fachdienst Raumordnung und Regionalentwicklung Landkreis Wittenberg, Bürgerbüro Jessen (Elster) Landkreis Wittenberg, Bürgerbüro Gräfenhainichen Stadt Dessau-Roßlau, Technisches Rathaus Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Denkmalpflege Stadt Dessau-Roßlau, Hauptbibliothek der Anhaltischen Landesbücherei Öffnungszeiten Am Flugplatz 1, Montag–Freitag: 08:00–12:00 Uhr 06366 Köthen (Anhalt) Montag: 13:00–15:30 Uhr Dienstag: 13:00–16:30 Uhr Mittwoch, Donnerstag: 13:00–16:00 Uhr Marktplatz 2, Montag, Mittwoch: 09:00–16:30 Uhr 06366 Köthen (Anhalt) Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr–12:30 Uhr Fritz-Brandt-Straße 16, Montag, Mittwoch: 09:00–16:30 Uhr 39261 Zerbst/Anhalt Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr Freitag: 09:00–12:30 Uhr Röhrenstraße 33, Montag–Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr 06749 BitterfeldFreitag: 08:00–14:00 Uhr Wolfen OT Bitterfeld Montag–Freitag: 09:00–12:00 Uhr Breitscheidstraße 4, Montag, Dienstag: 13:00–15:00 Uhr 06886 Lutherstadt Donnerstag: 13:00–17:00 Uhr Wittenberg Markt 17-19, 06917 Jessen (Elster) Montag, Dienstag: 08:00–17:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr Karl-Liebknecht-Str. 12, Montag, Dienstag: 08:00–17:00 Uhr 06773 Gräfenhainichen Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr Finanzrat-AlbertMontag–Freitag: 08:00–12:00 Uhr Straße 2, Dienstag: 13:30–17:30 Uhr 06862 Dessau-Roßlau Donnerstag: 13:30–16:00 Uhr Zerbster Straße 10, 06844 Dessau-Roßlau Montag, Dienstag: 10:00–18:00 Uhr Donnerstag, Freitag: 10:00–18:00 Uhr Samstag: 10:00–13:00 Uhr Die Unterlagen können zusätzlich im Internet unter der Adresse: www.regionale-planungsgemeinschaft-anhalt-bitterfeld-wittenberg.de // Regionalplanung // Teilplan Windenergie // Aufstellung Teilplan 2014 // 1. Entwurf abgerufen werden. Anregungen und Bedenken können ab Auslegungsbeginn bis zum Ende der Äußerungsfrist am 14. August 2015 an die Postanschrift: Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) oder per E-Mail an die elektronische Postadresse: [email protected] schriftlich übermittelt oder zur Niederschrift zu den o. g. Sprechzeiten vorgebracht werden. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme oder bei der Geltendmachung von Anregungen und Bedenken entstehen, werden nicht erstattet. Köthen (Anhalt), den 05.05.2015 gez. Kuras Vorsitzender 6 Informationen aus dem Landkreis Tierärztlicher Notfalldienst im Landkreis Wittenberg Bereich Wittenberg jeweils von Freitag 17:00 Uhr bis Freitag 07:00 Uhr Woche 22 Woche 23 Woche 24 Woche 25 22.05.–29.05.2015 29.05.–05.06.2015 05.06.–12.06.2015 12.06.–19.06.2015 Tierärztl. Klinik f. Kleintiere u. Pferde Dr. M. und Dr. H. Schwede Lutherstadt Wittenberg Tel. 03491/663015 Tierärztl. Klinik f. Kleintiere u. Pferde Dr. M. und Dr. H. Schwede Lutherstadt Wittenberg Tel. 03491/663015 Tierärztl. Klinik f. Kleintiere u. Pferde Dr. M. und Dr. H. Schwede Lutherstadt Wittenberg Tel. 03491/663015 Tierärztl. Klinik f. Kleintiere u. Pferde Dr. M. und Dr. H. Schwede Lutherstadt Wittenberg Tel. 03491/663015 DVM Paulenz Lutherstadt Wittenberg Tel. 03491/440847 Fr. DVM Schmidt OT Mühlanger Tel. 034922/60203 o. 0174/7806520 Fr. Dr. Schrank Lutherstadt Wittenberg Tel. 03491/660847 TÄ Meumann OT Pretzsch Tel. 034926/57232 Fr. Dr. Franz Kemberg Tel. 034921/20365 Dr. Eigendorf OT Bergwitz Tel. 034921/61987 o. 0172/6076612 TÄ Meumann OT Pretzsch Tel. 034926/57232 Heidetierärzte Dr. Petzold/ Dr. Nicolae OT Uthausen Tel. 034921/61675 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld/Dessau/ Wittenberg Am 2. Juni 2014 hatte der Kreistag beschlossen, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft AnhaltBitterfeld/Dessau/Wittenberg mbH (WFG ABDW) für einen Zeitraum von 10 Jahren mit Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung zu betrauen. Während der Landkreis Wittenberg inzwischen auch Geschäftsanteile an der WFG ABDW erworben hat, läuft parallel dazu die Liquidation der alten Wittenberger Gesellschaft. Landrat Jürgen Dannenberg und Geschäftsführer Harald Wetzel informierten in der vergangenen Woche über das Zusammengehen der Wirtschaftsförderer in der Region und anstehende Vorhaben. Eine Kernaussage des Fazits: Zwar hat die Gesellschaft ihren Hauptsitz in der Dessauer Albrechtstraße 127, dennoch müssen Unternehmer und Beratung Suchende aus unserem Kreisgebiet nicht unbedingt den mitunter längeren Weg in die Muldestadt auf sich nehmen. Mit Kersten Zauner und Angelika Schürhoff bilden zwei erfahrene Mitarbeiterinnen die neue Wittenberger Abteilung an der bekannten Adresse im Gebäude der Sparkasse Wittenberg. Abteilung Wittenberg Am Alten Bahnhof 3 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon: 03491/462393 Fax: 03491/462390 E-Mail: [email protected] Bereich Jessen Woche 22 Woche 23 Woche 24 Woche 25 25.05.–31.05.2015 01.06.–07.06.2015 08.06.–14.06.2015 15.06.–21.06.2015 Tierärztl. Klinik f. Kleintiere u. Pferde Dr. M. und Dr. H. Schwede Lutherstadt Wittenberg Tel. 03491/663015 Tierärztl. Klinik f. Kleintiere u. Pferde Dr. M. und Dr. H. Schwede Lutherstadt Wittenberg Tel. 03491/663015 Tierärztl. Klinik f. Kleintiere u. Pferde Dr. M. und Dr. H. Schwede Lutherstadt Wittenberg Tel. 03491/663015 Tierärztl. Klinik f. Kleintiere u. Pferde Dr. M. und Dr. H. Schwede Lutherstadt Wittenberg Tel. 03491/663015 DVM Pfützner-Bechler OT Schweinitz Tel. 03537/212614 Dr. Schuster OT Prettin Tel. 035386/22251 Dr. Schuster OT Prettin Tel. 035386/22251 Dr. Schuster OT Prettin Tel. 035386/22251 Dr. Schuster OT Prettin Tel. 035386/22251 GP DVM A. Pfützner Dr. Beetz OT Schweinitz Tel. 03537/202325 GP DVM A. Pfützner Dr. Beetz OT Schweinitz Tel. 03537/202325 GP DVM A. Pfützner Dr. Beetz OT Schweinitz Tel. 03537/202325 GP DVM A. Pfützner Dr. Beetz OT Schweinitz Tel. 03537/202325 TÄ Steinborn OT Seyda Tel. 035387/71359 o. 0179/7417844 23. Mai 2015 Ansprechpartner: • Frau Angelika Schürhoff Telefon: 03491/462394 E-Mail: [email protected] • Frau Kersten Zauner Telefon: 03491/462392 E-Mail: [email protected] Kernaufgaben: – Betreuung und Unterstützung von Existenzgründungen – Unterstützung von Unternehmen im Rahmen der Bestandspflege wie zum Beispiel: Informationen zu Förderprogrammen, bei Bedarf Kontaktaufnahme zu Investitionsbank, Behörden und anderen Institutionen – Unterstützung der Städte bei Gewerbeansiedelungen – Mitarbeit in regionalen und landkreisbezogenen Projekten und Netzwerken wie zum Beispiel lokalen Aktionsgruppen im Rahmen von CLLD/LEADER, den Fachkräfteallianzen sowie der ASO-Lenkungsgruppe (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren) der Lutherstadt Wittenberg – Vertretung der Belange des Landkreises in den Gremien der Gesellschaft (Arbeitskreise, Workshops), die im Zusammenhang mit den überregionalen Themen wie zum Beispiel Unternehmensakquise oder Standortmarketing stehen 23. Mai 2015 Grundsätzlich ist die Abteilung Wittenberg täglich zu den Bürozeiten am genannten Standort erreichbar. Feste Öffnungszeiten sind nicht vorgesehen. Es werden auch Besuche vor Ort bzw. in den Unternehmen angeboten. Eine telefonische Anmeldung und Terminabstimmung ist deshalb erforderlich. Bildungszentrum Lindenfeld Kreisvolkshochschule Wittenberg Kreismusikschule Wittenberg Kreismedienstelle Wittenberg Falkstraße 83 · 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon (0 34 91) 41 81-0 · Fax (0 34 91) 41 81-10 [email protected] · www.bzl-wb.de Durch das Kultusministerium des Landes SachsenAnhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung Träger der Einrichtung ist der Landkreis Wittenberg. Wir arbeiten auf der Basis des Qualitätsmodells LQW! Geprüfte Qualität mit LQW – Das Lernerorientierte Qualitätsmodell für Weiterbildungsorganisationen Für den Besuch unserer Kurse und Einzelveranstaltungen, die entgeltpflichtig sind, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Lutherstadt Wittenberg Pastellmalerei Kurs-Nr.: 5A25050, Beginn: Di, 09.06.2015, 17:00–18:30 Uhr, 5 x 2 UE (Di); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 5 Keramikstelen – Gartendekoration mit Lieblingsmotiv Kurs-Nr.: 5A26055, Beginn: Mo, 01.06.2015, 18:00–20:15 Uhr, 5 x 3 UE (Mo); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 5 Workshop: Yoga – Nur Körperhaltungen oder doch viel mehr? Kurs-Nr.: 5A31008, Beginn: Sa, 30.05.2015, 10:00–13:00 Uhr, 2 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss, Raum 12 Excel – Zahlen und Tabellen im Griff Kurs-Nr.: 5A51219, Beginn: Do, 28.05.2015, 18:00–21:15 Uhr, 8 x 4 UE (Do/Mo); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 17 Smartphone – das moderne Handy (Kompaktseminar für Senioren/Anfänger) Kurs-Nr.: 5A51269, Beginn: Mo, 08.06.2015, 08:30–11:45 Uhr, 4 x 4 UE (Mo–Do); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 17 Vorankündigung: Herbstsemester 2015 AdA – Ausbildung der Ausbilder Kurs-Nr.: 5A58733, erste Informationsveranstaltung am Mi, 07.10.2015, 16:00–17:30 Uhr (1 x 2 UE) und sonst regulär Mi/Sa 7 Informationen aus dem Landkreis 08:00–14:45 Uhr (12 x 8 UE); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 12 Vom Burn-out zur Work-Life-Balance NEU Kurs-Nr.: 5A59200, Beginn: Mo, 15.06.2015, 08:30–16:00 Uhr, 5 x 8 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18 LRS – Diagnostik und Anfangsmethoden – ein Seminar für Eltern und Lehrer NEU Kurs-Nr.: 5A66234, Beginn: Di, 09.06.2015, 14:00–17:15 Uhr, 1 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18 Mathe-Abi: Fit ins letzte Schuljahr NEU Kurs-Nr.: 5A68233, Beginn: Mo, 17.08.2015, 10:00–13:15 Uhr, 5 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18 Kemberg Tiefdruck auf Pappe Kurs-Nr.: 5B25128, Beginn: Mo, 01.06.2015, 18:30–20:45 Uhr, 3 x 3 UE (Mo); Sonnenberg-Presse, Burgstraße 13, Werkstatt für Buchkunst und Hochdruck Ayurvedischer Ernährungs- und Entspannungsabend Kurs-Nr.: 5B37111, Beginn: Do, 28.05.2015, 17:00–20:45 Uhr, 1 x 5 UE; Sekundarschule Kemberg, Schulstraße 18 Coswig (Anhalt) „Grüne Küche“ Kurs-Nr.: 5G37139, Beginn: Do, 28.05.2015, 18:00–21:00 Uhr, 1 x 4 UE; Sekundarschule Coswig, Lange Straße 42, Hauswirtschaftsraum Der Kurs richtet sich an Personen, die privat oder beruflich in der Betreuung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen stehen, sowie an Personen, die sich in dem Dienst, Menschen nicht vereinsamt sterben zu lassen, ehrenamtlich engagieren wollen. Die neunmonatige Vorbereitungszeit gliedert sich in ein Orientierungsseminar, ein Grundseminar und ein Aufbauseminar und umfasst insgesamt 25 wöchentliche Treffen. Der Kurs steht unter dem Motto „Hospiz – ein neuer Umgang mit Leben und Sterben“ und bietet Inhalte wie zum Beispiel: Geschichte der Hospizbewegung, Gesprächsführung, Umgang mit Konflikten, Trauer und die Kunst des Tröstens, Schmerztherapie, pflegerische Hilfen und Maßnahmen am Krankenbett, die veränderte Familiensituation und ihre Auswirkungen auf Sterben, Tod und Trauer sowie der Beziehungsverlust und die damit verbundene Angst vor Vereinsamung. Zur Ausbildung gehört die Auseinandersetzung mit Leid, Verlusten und eigener Sterblichkeit – als Voraussetzung, sich sterbenden Menschen zuwenden zu können. Die Kursleitung hat Dorothea Schnee, 1. Vorsitzende des Hospizvereins, Koordinatorin der ambulanten Hospizarbeit des Vereins. Näheres erfahren Sie bei einem persönlichen Gespräch. Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch Kontakt auf: 03491/437708 oder 0177/3092515. Besuchen Sie uns auch im Internet: www. endlichleben-hospiz.de 4. Betreuungsgerichtstag Sachsen-Anhalt Patientenrechte im Spannungsfeld zwischen Medizin, Pflege und rechtlicher Betreuung Neuer Vorbereitungskurs zur ehrenamtlichen Hospizkollegin Im Rahmen ihrer Tätigkeit werden rechtliche Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte mit den verschiedensten juristischen, medizinischen und ethischen Problemlagen konfrontiert. Dabei ist immer wieder festzustellen, dass bei Betroffenen, Angehörigen, Behördenmitarbeitern, Ärzten, Gesundheits- oder Altenpflegern die gesetzlichen Voraussetzungen und rechtlichen Möglichkeiten nur unzureichend bekannt sind. Oft existieren Erwartungshaltungen, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht Rechnung tragen. Um ins Gespräch zu kommen, aufzuklären, Vorurteile abzubauen sowie ehrenamtliche Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte zu unterstützen, veranstalten die Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e. V. und der Betreuungsverein PRO-BETWittenberg e. V. am 19. und 20. Juni 2015, in der LEUCOREA den 4. Betreuungsgerichtstag Sachsen-Anhalt. Im November 2015 beginnt ein neuer Vorbereitungskurs für ein qualifiziertes Ehrenamt in unserem Hospizverein „END-LICH LEBEN“. Organisatorische Hinweise: Bitte melden Sie Ihre Teilnahme jeweils für den 19./20.06.2015 bis zum 05.06.2015 per Fax oder E-Mail an. Vortrag im Wittenberger Planetarium Am Freitag, den 29.05.2015 findet um 19:00 Uhr im Planetarium, im Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83 in Lutherstadt Wittenberg, ein Vortrag zum aktuellen Sternenhimmel statt. Der Eintritt kostet 3 Euro pro Person. Voranmeldungen werden vom Kreismedienzentrum unter 03491/4181-41 entgegengenommen. Abendkasse ist möglich. „END-LICH LEBEN“ e. V. 8 Informationen aus dem Landkreis Tagungsbeitrag: – am 19.06.2015: 10,00 € (bei der Tagung in bar zu entrichten) – am 20.06.2015: kein Beitrag für ehrenamtliche Betreuer(innen) Verpflegung: (Kosten sind im Tagungsbeitrag enthalten) Ein Catering-Service wird ab 09:00 Uhr und in den Pausen mit kalten Getränken, Kaffee/ Kuchen und einer warmen Mahlzeit für das leibliche Wohl sorgen. Anfahrt/Parkmöglichkeiten/Übernachtung: www.leucorea.de/pdf/anfahrt.pdf Übernachtungsmöglichkeiten in der LEUCOREA sind vorhanden (EZ: 30 €, DZ: 40 €) Ansprechpartner: Frau Kathrin Becker, Tel. 03491/466132, [email protected] Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt Öffentliche Führung in der Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin Die Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin ist am Sonntag, dem 31. Mai 2015 von 13:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Für alle interes- sierten Besucherinnen und Besucher findet um 14:00 Uhr eine kostenfreie öffentliche Führung statt. Im Juni 1933 richteten die Nationalsozialisten im Renaissanceschloss Lichtenburg ein Konzentrationslager ein, das als zentrales Konzentrationslager für Männer aus ganz Preußen sowie als „Muster- und AusbildungsKZ“ eine bedeutende Stellung innerhalb des KZ-Systems einnehmen sollte. Nach dessen Auflösung im August 1937 diente das Schloss Lichtenburg bis Mai 1939 als Frauen-Konzentrationslager, das über die Dauer seines Bestehens das einzige Frauen-Konzentrationslager im Deutschen Reich war und als direkter Vorläufer des KZ Ravensbrück betrachtet werden kann. Das Schlossensemble ist bis heute fast vollständig in seiner historischen Bausubstanz erhalten. Im ehemaligen Werkstattflügel wurde im Dezember 2011 eine Dauerausstellung mit dem Titel „,Es ist böse Zeit …‘ Die Konzentrationslager im Schloss Lichtenburg 1933–1945“ eröffnet. Zur Gedenkstätte gehört darüber hinaus der ehemalige „Bunker“ als Ort der Bestrafung und des verschärften Arrests im KZ Lichtenburg. Im Rahmen der Führung werden die Dauerausstellung, Teile des Schlossensembles sowie der ehemalige „Bunker“ besichtigt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei. 23. Mai 2015 Nachruf Mit großer Betroffenheit haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass unsere ehemalige Mitarbeiterin Frau Gertrud Prünsten im Alter von 76 Jahren verstorben ist. Sie wird uns als einsatzbereite und pflichtbewusste Mitarbeiterin in Erinnerung bleiben, die viele Jahre im Dienst des Landkreises tätig war. Wir werden ihr Andenken stets in Ehren halten. Unser Mitgefühl gilt in dieser schweren Zeit den Angehörigen. Kreisverwaltung Wittenberg Jürgen Dannenberg Landrat Marina Mühlbach Personalrat Impressum Das Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg. Das Amtsblatt erscheint 14-täglich. Herausgeber: Landkreis Wittenberg Auflage: 70.300 Exemplare Satz: Mundschenk Druck+Medien Mundschenkstr. 5, 06889 Luth. Wittenberg Tel.: (03 49 20) 7 01-0, Fax: 70 11 99 [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Landkreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg, Breitscheidstr. 3, Tel. (0 34 91) 47 94 25 (Pressestelle), 06886 Lutherstadt Wittenberg sowie der Oberbürgermeister, die Bürgermeister und die Zweckverbände. Das Amtsblatt des Landkreises Wittenberg wird kostenlos ohne Rechtsanspruch an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises verteilt. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Mundschenk Druck+Medien Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co. KG, Bereich Wittenberg Coswiger Str. 30, 06886 Luth. Wittenberg Ansprechpartner: Olaf Richelmann Tel.: (03 45) 1 30 10 67 Nächster Erscheinungstermin: 6. Juni 2015 Redaktionsschluss: 29. Mai 2015 Sport- und Naturcamp 2015 Sommerferienlager für Kinder, Familienurlaub, Campingplatz Infos/Anmeldung: Tel. 0171/169 0190 · www.Ferienanlage-Goldpunkt.de Reisedienst Röder Woltersdorf 11 · 06895 Zahna-Elster · Tel. 03 49 24/80 51 52 · Fax 03 49 24/80 51 53 [email protected] Tagesreisen 05.06. Annaburg mit Rundfahrt – Erdschweinessen – Busfahrt, Kaffee und Kuchen, geführte Rundfahrt, Erdschweinessen 59 € 15.06. Ein Seespektakel im „Meißner Blick“ – Busfahrt, maritimes Mittagessen, Seespektakel-Programm, Kaffee u. Kuchen, Tanz 59 € 22.07. Mecklenburger 4-Seen- und DrehbrückenRundfahrt – Busfahrt, Besuch Klosterkirche Malchow, Mittagessen, 4-Seen-Schiffsrundfahrt 59 € 26.07. Dampferfahrt auf Saale & Unstrut mit Buffet im Grünen – Busfahrt, Schiffsreise, großes Buffet im Grünen während der Schiffsfahrt, Kaffee u. Kuchen 78 € 01.08. Erlebnis Erzgebirge – Augustusburg und Klein Erzgebirge Oederan – Busfahrt, Fahrt Drahtseilbahn Berg & Tal, Aufenthalt www.roederreisen.de Augustusburg, Eintritt Klein Erzgebirge Oederan Erw. 42 € / Kinder 35 € Mehrtagesreisen 10.06.–11.06. Flusskreuzfahrt Oderberg–Stettin– Oderberg – 1 Ü/HP 297 € 12.07.–18.07. Schweden der Inga Lindström – 6 Ü/HP 929 € 08.08.–12.08. Leinen los – Flusslandschaften Norddeutschlands – 4 Ü/HP 669 € 29.08.–12.09. Kurreise – Polnische Ostseeküste – Mistroy u. Henkenhagen – 14 Ü/HP ab 799 € 19.09.–27.09. Korsika u. Sardinien – Perlen des Mittelmeers – 8 Ü/HP 1097 € 01.11.–04.11. Musikalischer Timmendorfer Strand – 3 Ü/HP 479 €
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