Amtsblatt 10 - 23.Mai 2015

FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG
23. Mai 2015
Jahrgang 22
Öffentliche Bekanntmachung
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Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages Wittenberg
Dienstag, 09.06.2015, 17:00 Uhr
Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1.16), Breitscheidstraße 3,
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tagesordnung:
– öffentlicher Teil –
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der
fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschrift vom 31.
März 2015 – öffentlicher Teil
4. Einwohnerfragestunde
5. Beratung der Beschlussvorlage
Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Wittenberg für das Geschäftsjahr
2014
6. Beratung der Beschlussvorlage
Verwendung des Jahresergebnisses aus
dem Jahresabschluss 2010 des Landkreises Wittenberg
7. Beratung der Beschlussvorlage
Feststellen des Ausscheidens eines stimmberechtigten Mitgliedes aus dem Jugendhilfeausschuss vor Ablauf der Wahlzeit
8. Beratung der Beschlussvorlage
Wahl einer Ersatzperson als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss
aufgrund des Ausscheidens eines stimmberechtigten Mitgliedes vor Ablauf der
Wahlzeit
9. Beratung der Beschlussvorlage
Änderung und Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages Wittenberg
10. Beratung der Beschlussvorlage
Satzung des Landkreises Wittenberg über
die Erhebung von Verwaltungsgebühren
im eigenen Wirkungskreis und Benutzergebühren
11. Beratung der Beschlussvorlage
1. Änderungssatzung zur Satzung für die
Kreisvolkshochschule Wittenberg
12. Beratung der Beschlussvorlage
Grundsatzbeschluss zum Masterplan
„100% Klimaschutz – Auf dem Weg zur
Null-Emmissions-Kommune“
13. Beratung der Beschlussvorlage
Annahme von Spenden durch den Landkreis Wittenberg
14. Informationen aus der Verwaltung – Anfragen und Anregungen von Mitgliedern
des Ausschusses
– nicht öffentlicher Teil –
15. Bestätigung der Niederschrift vom 31.
März 2015 – nicht öffentlicher Teil
16. Personalangelegenheiten
17. Informationen aus der Verwaltung – Anfragen und Anregungen von Mitgliedern
des Ausschusses
Dannenberg
Vorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung
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Sitzung des Ausschusses Haushalt und
Finanzen des Kreistages Wittenberg
Mittwoch, 03.06.2015, 17:00 Uhr
Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1.16), Breitscheidstraße 3,
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tagesordnung:
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der
fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschrift vom
24.03.2015
4. Einwohnerfragestunde
Inhaltsverzeichnis
Ausgabe 10
5. Beratung der Beschlussvorlage
Verwendung des Jahresergebnisses aus
dem Jahresabschluss 2010 des Landkreises Wittenberg
6. Beratung der Beschlussvorlage
Satzung des Landkreises Wittenberg über
die Erhebung von Verwaltungsgebühren
im eigenen Wirkungskreis und Benutzergebühren
7. Beratung der Beschlussvorlage
1. Änderungssatzung zur Satzung für die
Kreisvolkshochschule Wittenberg
8. Beratung der Beschlussvorlage
Annahme von Spenden durch den Landkreis Wittenberg
9. Informationen aus der Verwaltung – Anfragen und Anregungen der Mitglieder des
Ausschusses
Dannenberg
Vorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung
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Sitzung des Ausschusses Gesundheit und
Soziales des Kreistages Wittenberg
Montag, 01.06.2015, 17:00 Uhr
Kreisverwaltung Wittenberg, Beratungsraum A1-01, Breitscheidstraße 4, 06886
Lutherstadt Wittenberg
Tagesordnung:
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung
2. Feststellung der Tagesordnung
Seite 5 Gründung „Kinderschutz-StammSeite 1 Sitzungen der Ausschüsse des
tisch“ / Bekanntmachung RegionaKreistages
le Planungsgemeinschaft
Seite 2 Bekanntmachungen Landtagswahl Seite 6 Tierärztlicher Notfalldienst /
2016
Information WirtschaftsfördeSeite 3 Haushaltssatzung des Landkreises
rungsgesellschaft Anhalt-BitterWittenberg 2015
feld/Dessau/Wittenberg
Seite 4 Jobcenter: Information zur ÜberSeite 7 Kreisvolkshochschule /
nahme Abfallgrundgebühr / UnterVeranstaltungstipps
haltungsverband „Fläming-Elbaue“
2
Amtliches aus dem Landkreis
3. Bestätigung der Niederschrift vom
04.05.2015
4. Verpflichtung von sachkundigen Einwohnern
5. Jahresbericht 2014 des Fachdienstes Gesundheit
Schwerpunkt: Kindergesundheit – Information zum aktuellen Stand
6. Information zum aktuellen Arbeitsstand
der Sozial- und Jugendhilfeplanung
7. Informationen aus der Verwaltung
8. Anfragen und Anregungen der Mitglieder
des Ausschusses
Loos
Vorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung
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Sitzung des Jugendhilfeausschusses des
Kreistages Wittenberg
Donnerstag, 28.05.2015, 17:00 Uhr
SALUS GmbH Kinder- und Jugendheim
„Adolf Reichwein“ (Aula), Schlossbezirk 1, 06905 Bad Schmiedeberg /
OT Pretzsch
Tagesordnung:
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der
fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschrift vom
30.04.2015
4. Fragestunde für Kinder und Jugendliche
5. Vorstellung und Besichtigung der Einrichtung Kinder- und Jugendheim „Adolf
Reichwein“
6. Beschluss
Förderung von Maßnahmen der Kinderund Jugenderholung gem. Punkt 7.5 der
„Richtlinie Jugendarbeit“ im Jahr 2015
7. Sozial- und Jugendhilfeplanung – Zwischeninformation zum aktuellen Stand /
Vorbereitung KT-Beschluss
8. Informationen aus der Verwaltung
9. Anfragen und Anregungen der Mitglieder
des Ausschusses
Reinecke
Vorsitzende
Öffentliche Bekanntmachung
Landtagswahl am 13. März 2016
Gem. § 12 Abs. 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG LSA) wird vor
jeder Wahl ein Kreiswahlausschuss gebildet.
Für die Wahlkreise 24 – Wittenberg und
25 – Jessen wird gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 LWG
LSA ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss
gebildet.
Hierzu wird folgende Bekanntmachung der
Landeswahlleiterin vom 29.04.2015 – LWL33.1-11411 – bekannt gemacht.
I.
Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen für die Bildung der Wahlausschüsse
1. Parteien im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 2
Nr. 1 bis 3 des Wahlgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt
Gem. § 3 Abs. 1 der Landeswahlordnung
(LWO) vom 14.04.2010 (GVBl. LSA S.
198), zuletzt geändert durch Verordnung vom
29.11.2010 (GVBl. LSA S. 561), mache ich
bekannt, dass folgende Parteien am Tage der
Bestimmung des Wahltages, dem 26.03.2015,
die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 2
Nr. 1 bis 3 des Wahlgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (LWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 18.02.2010 (GVBl.
LSA S. 80), zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 05.12.2014 (GVBl. LSA
S. 494, 498), erfüllen:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), DIE LINKE (DIE LINKE),
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
(SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE).
2. Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen für die Bildung der Wahlausschüsse
Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 LWO fordere ich die
Landesleitungen (§ 3 Abs. 2 Satz 4 LWO) der
unter Nummer 1 genannten Parteien auf, innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Vorschläge
zur Benennung von Beisitzern und stellvertretenen Beisitzern des Landeswahlausschusses
und der Kreiswahlausschüsse an mich bzw.
an die Kreiswahlleiter einzureichen.
Gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 LWO können Parteien
nach § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 LWG ihr Vorschlagsrecht für die Bildung der Kreiswahlausschüsse nur ausüben, wenn sie bis zum 14.
Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung
des Tages der Hauptwahl (28.04.2015) der
Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der
Wahl angezeigt haben.
Bis zu diesem Zeitpunkt haben nachfolgend
genannte Parteien ihre Beteiligung an der
Wahl angezeigt, sodass diese Parteien für
die Besetzung der Kreiswahlausschüsse vorschlagsberechtigt sind:
Freie Bürger Mitteldeutschland (FBM),
Freie Demokratische Partei (FDP),
Magdeburger Gartenpartei (MG),
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei),
STATT Partei DIE UNABHÄNGIGEN
(STATT Partei).
Ich weise darauf hin, dass die Beisitzer und
stellvertretenen Beisitzer gem. § 3 Abs. 3 LWO
unverzüglich nach Ablauf der Vorschlagsfrist
von den Kreiswahlleitern berufen werden.
Die Beisitzer und ihre Stellvertreter der Kreiswahlausschüsse sollen aus den Wahlberechtig-
23. Mai 2015
ten des Wahlkreises berufen werden und möglichst am Sitz des Kreiswahlleiters wohnen.
Die Beisitzer und ihre Stellvertreter des Landeswahlausschusses werden aus den Wahlberechtigten berufen und sollen möglichst am
Sitz der Landeswahlleiterin wohnen.
Nach § 3 Abs. 4 LWO werden die genannten
Parteien hinsichtlich des Vorschlagsrechts
in der Reihenfolge berücksichtigt, die sich
aus § 24 Abs. 3 und 4 LWG ergibt. Das Vorschlagsrecht zur Benennung des Beisitzers
und dessen Stellvertreter bilden eine Einheit.
Sofern eine Partei von ihrem Vorschlagsrecht
keinen Gebrauch macht, hat sie keinen Anspruch berücksichtigt zu werden.
Gem. § 8 Abs. 3 LWO darf niemand mehr als
einem Wahlorgan angehören. Wahlbewerber,
Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und
stellvertretene Vertrauenspersonen dürfen
nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden.
Weiterhin weise ich auf § 48 Abs. 2 und
§ 49 LWG hin.
Öffentliche Bekanntmachung
Landtagswahl am 13. März 2016
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 26. März 2015 auf Vorschlag
seines Präsidenten für die Wahl des siebten
Landtages von Sachsen-Anhalt als Wahltag
den 13. März 2016 bestimmt.
Gem. § 12 Abs. 1 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 2 Abs. 1 der
Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt hat
die Landeswahlleiterin den Landrat des Landkreises Wittenberg, Herrn Jürgen Dannenberg, für die Landtagswahl zum Kreiswahlleiter für die Wahlkreise 24 – Wittenberg und
25 – Jessen berufen.
Stellvertretender Kreiswahlleiter ist Herr
Dr. Jörg Hartmann, Geschäftsbereichsleiter 1
des Landkreises Wittenberg.
Sitz des Kreiswahlleiters ist Landkreis Wittenberg, Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg.
Für das Kreiswahlbüro zeichnen verantwortlich:
Herr Reinhard Kelle
Leiter der Kommunalaufsicht
Tel.: 03491/479 215, Fax: 03491/479 330
E-Mail: [email protected]
und
Frau Martina Uslaub
Stellv. Leiterin der Kommunalaufsicht
Tel.: 03491/479 219, Fax: 03491/479 995 219
E-Mail: [email protected]
Sitz des Kreiswahlbüros ist
Landkreis Wittenberg
Breitscheidstraße 3
Zimmer: 1.18
06886 Lutherstadt Wittenberg
23. Mai 2015
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung des Landkreises Wittenberg für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 45 Abs. 2 Nr. 4 und 102
Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz (KVG
LSA) des Landes Sachsen-Anhalt vom
17. Juni 2014 (GVBl. LSA, Nr. 12/2014,
S. 288) in Verbindung mit § 100 (KVG LSA)
in der zurzeit geltenden Fassung hat der
Kreistag in seiner Sitzung am 13. April 2015
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen
und zu leistenden Auszahlungen enthält,
wird
1. im Ergebnisplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Erträge auf
160.873.600 EUR
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
162.456.700 EUR
2. im Finanzplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
155.008.300 EUR
b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
154.046.500 EUR
c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Investitionstätigkeit auf
8.135.000 EUR
d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit auf
8.974.500 EUR
e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Finanzierungstätigkeit auf
2.579.700 EUR
f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Finanzierungstätigkeit auf
6.504.200 EUR
festgesetzt.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und für
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) werden nicht veranschlagt.
§3
Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), werden in Höhe
von 7.825.300 EUR veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird
auf 38.700.000 EUR festgesetzt.
Amtliches aus dem Landkreis
§5
Die Umlagesätze der Kreisumlage werden
für das Haushaltsjahr 2015 entsprechend
§ 19 FAG LSA wie folgt festgesetzt:
1. 47,71 v. H. der Steuerkraftzahlen und
2. 47,71 v. H. der Schlüsselzuweisungen des
Haushaltsjahres 2015 der kreisangehörigen Städte des Landkreises Wittenberg
Lutherstadt Wittenberg, den 12. Mai 2015
Dannenberg
Landrat
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2015 des Landkreises Wittenberg
Die vorstehende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan 2015 mit seinen Anlagen
sowie der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2013 liegen gemäß §§ 102 Abs.
2 und 130 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom
17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der
Zeit vom 26. Mai 2015 bis 3. Juni 2015 zur
Einsichtnahme in folgenden Dienststellen der
Kreisverwaltung Wittenberg
– Information im Eingangsbereich der
Kreisverwaltung Wittenberg:
Lutherstadt Wittenberg, Breitscheidstraße 4,
– Bürgerbüro Jessen:
Jessen (Elster), Markt 17 – 19,
– Bürgerbüro Gräfenhainichen:
Gräfenhainichen, Karl-Liebknecht-Straße 23
während der Dienststunden öffentlich aus.
Mit Bescheid des Landesverwaltungsamtes
vom 7. Mai 2015, unter dem Aktenzeichen
206c/206..4.3-10402-2015-WB-HH, ergingen folgende Entscheidungen:
1. „Von einer Beanstandung der Beschlüsse
des Landkreises Wittenberg vom 13. April
2015 über die Haushaltssatzung für das
Jahr 2015 sowie das Haushaltskonsolidierungskonzept wird vorerst abgesehen.“
2. „Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird in
Höhe von 2.147.400 EUR genehmigt.“
3. „Die Genehmigung zu Ziffer 2 erfolgt
unter der aufschiebenden Bedingung, dass
die Verpflichtungsermächtigungen erst in
Anspruch genommen werden dürfen, wenn
für die geplanten STARK-III-Maßnahmen
die Förderwürdigkeit durch das Land festgestellt wird bzw. die entsprechenden Fördermittelbescheide vorliegen.“
4. „Die Genehmigung des im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits in Höhe von
38.700.000 € wird in voller Höhe erteilt.“
3
5. „Die Genehmigung zu Ziffer 4 wird mit
folgenden Auflagen verbunden:
a. Der Landkreis Wittenberg hat zukünftig
bei Genehmigungspflicht des Liquiditätskredites eine prüffähige Liquiditätsplanung gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 GemKVO
Doppik vorzulegen.
b. Spätestens mit der Haushaltssatzung 2016 ist
ein Programm zum Abbau der Liquiditätskredite zu beschließen und hier vorzulegen.
c. Durch den Landrat ist mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von
961.800 EUR zu verfügen, die sicherstellt,
dass nur Auszahlungen geleistet werden,
zu deren Leistung der Landkreis Wittenberg rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unabweisbar sind.“
6. „Die Genehmigung für die in § 5 der
Satzung festgesetzten Umlagesätze der
Kreisumlage auf jeweils 47,71 v. H. der
Umlagegrundlagen wird erteilt.“
Lutherstadt Wittenberg, den 12. Mai 2015
Dannenberg
Landrat
Fachdienst Finanzen
Informationen zum Haushaltsplan 2015
Der Kreistag des Landkreises Wittenberg hat
am 13.04.2015 den Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat mit Schreiben
vom 07.05.2015 von einer Beanstandung des
Beschlusses abgesehen und die notwendigen Genehmigungen erteilt. Im vorliegenden
Amtsblatt erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung. Nachfolgend
möchte Sie die Kreisverwaltung über die
Bedeutung und die wesentlichen Inhalte des
Haushaltsplanes 2015 informieren:
Der Haushaltsplan dient der Feststellung und
Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung
der Aufgaben des Landkreises Wittenberg im
laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage
für die Haushalts- und Wirtschaftsführung.
Erst ein rechtskräftiger Haushaltsplan ermächtigt die Kreisverwaltung, Aufwendungen entstehen zu lassen und Verpflichtungen
einzugehen. Ohne beschlossenen Haushalt
dürfen nur Aufwendungen geleistet werden,
zu denen der Landkreis rechtlich verpflichtet
ist. Neue Investitionsvorhaben oder freiwillige Leistungen wie die Förderung sozialer
Vereine können nicht finanziert werden.
Der Haushaltsplan 2015 umfasst im Ergebnisplan Erträge von insgesamt 160,9 Mio. €. Davon kommt nur ein sehr geringer Anteil von
4
den Bürgern des Landkreises Wittenberg. Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sind mit
12,5 Mio. € geplant. Kostenbeteiligungen bei
sozialen Leistungen betragen rund 2,0 Mio. €.
Steuern kann ein Landkreis in Sachsen-Anhalt nicht erheben. Hauptfinanzierungsquelle
sind Bundes- und Landeszuweisungen, die
sich auf insgesamt rund 88,0 Mio. € belaufen
(rund 55 % der Gesamterträge).
Die Landkreise erbringen unter anderem
Leistungen zur Daseinsvorsorge, von denen
auch die kreisangehörigen Städte profitieren.
Beispielhaft aufgezählt seien die Kosten
der Unterkunft im Rahmen des SGB II,
die Jugendhilfe, die Sozialhilfe, der ÖPNV
sowie die Schülerbeförderung, die Sekundarschulen, die Gymnasien oder die Abfallentsorgung. Für diese Aufgaben kann sich
der Landkreis über die Kreisumlage an den
Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen
der kreisangehörigen Städte beteiligen. Da
die Kreisumlage die einzige frei gestaltbare
Einnahmequelle eines Landkreises mit wesentlicher Bedeutung ist, gibt es über deren
Höhe regelmäßig kontroverse Diskussionen.
Im Haushaltsplan 2015 ist eine Kreisumlage
von rund 48,0 Mio. € berücksichtigt (rund
30 % der Gesamterträge).
Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2015
in Höhe von 162,5 Mio. € veranschlagt. Das
Defizit des Landkreises Wittenberg beläuft
sich also auf rund 1,6 Mio. €.
Rund 53 % der Aufwendungen fließen in den
sozialen Bereich. Insgesamt fallen hierfür rund
87,3 Mio. € an. Die Kosten der Unterkunft,
die Sozialhilfe und die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz belaufen sich
auf rund 44,9 Mio. €. Für die Jugendhilfe und
die KITAs sind rund 39,2 Mio. € eingeplant.
Für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Wittenberg (Sekundarschulen, Gymnasien, Förderschulen und die Berufsschule)
sind Kosten von rund 24,5 Mio. € geplant.
Davon entfallen rund 3,3 Mio. € auf komplexe
Sanierungsmaßnahmen an den Schulen und
rund 4,3 Mio. € auf die sonstige Unterhaltung.
Im Verkehrsbereich sind für die Unterhaltung
von Kreisstraßen und überregionalen Radwegen rund 8,0 Mio. € vorgesehen und für den
ÖPNV entstehen voraussichtlich Aufwendungen von rund 3,7 Mio. €.
Für den Bereich Sicherheit und Ordnung sind
Kosten von rund 7,6 Mio. € prognostiziert.
Für die Abfallentsorgung sind rund 5,9 Mio. €
vorgesehen.
In den genannten Aufwandspositionen sind
die Personalkosten, welche in den Kommunalverwaltungen immer kritisch hinterfragt
werden, bereits enthalten. Diese belaufen sich
beim Landkreis Wittenberg für das Haushaltsjahr 2015 auf rund 35,6 Mio. €. Die Quote an
den Gesamtaufwendungen beträgt damit rund
22 % und ist für ein Dienstleistungsunternehmen, welches naturgemäß sehr personalkostenintensiv ist, im Normalbereich.
Neben den bereits genannten Pflichtaufgaben
möchte der Landkreis Wittenberg auch frei-
Amtliches aus dem Landkreis
willige Aufgaben übernehmen, um abseits der
gesetzlich übertragenen Aufgaben dafür zu sorgen, dass das Leben im Landkreis Wittenberg
lebenswert bleibt. Aufgrund der Knappheit
der öffentlichen Gelder ist es dem Landkreis
Wittenberg leider nur in einem sehr geringen Umfang möglich, freiwillige Aufgaben
durchzuführen. Für das Haushaltsjahr 2015
sind hierfür rund 1,8 Mio. € vorgesehen, was
einer Quote an den Gesamtaufwendungen von
rund 1,1 % entspricht. Zu erwähnen sind die
finanzielle Unterstützung der Einrichtungen im
Bildungszentrum Lindenfeld (ca. 1,2 Mio. €),
die Wirtschafts- und Regionalförderung (ca.
0,5 Mio. €) und die Sportförderung (60 T€).
Neben dem Ergebnisplan besteht ein kommunaler Haushalt aus dem Finanzplan. Dort werden
neben den Ein- und Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auch die investiven Kosten
und die Finanzierungskosten dargestellt.
Der Schuldenstand des Landkreises Wittenberg ist durch regelmäßige Tilgungsleistungen sowie wegen der Selbstverpflichtung,
auf neue Kreditaufnahmen zu verzichten,
stark rückläufig. Während Ende 2012 noch
Kreditverbindlichkeiten von 46,5 Mio. €
ausgewiesen wurden, werden Ende 2015
nur noch Kredite von rund 33,8 Mio. € prognostiziert. Dies entspricht einer Pro-KopfVerschuldung von 255 € je Einwohner. Für
die Tilgung werden 2015 Kosten von rund
3,9 Mio. € entstehen. Zinsen fallen im Jahr
2015 in Höhe von 1,8 Mio. € an.
Da der Landkreis Wittenberg auch im Jahr
2015 keine neuen Investitionskredite aufnehmen will, stehen zur Finanzierung von
Investitionsvorhaben nur Fördermittel und ein
Investitionszuschuss des Landes in Höhe von
insgesamt 8,1 Mio. € zur Verfügung.
Für die Kreisstraßen sind investive Auszahlungen von rund 5,2 Mio. € vorgesehen. Folgende Baumaßnahmen sollen damit realisiert
werden: K2024 OL Kemberg, K2017 Külso
– Leetza und OD Leetza, K2042 OL Wörlitz
sowie K2222 Schweinitz – Dixförda. Für
die überregionalen Radwege sind investive
Auszahlungen von rund 1,3 Mio. € für die
Maßnahme Elberadweg R2 Dessau – Stieglitzer Berg – Wörlitz geplant.
Für Ausrüstungsgegenstände an den Schulen,
Planungskosten sowie kleinere Baumaßnahmen stehen insgesamt 1,0 Mio. € zur Verfügung. Die Kreisverwaltung benötigt für Ausrüstungsgegenstände und IT rund 0,5 Mio. €.
Der Landkreis Wittenberg würde sich über
Hinweise und Anregungen zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 und auch
für die Folgejahre freuen. Richten Sie diese
bitte an [email protected]
Jobcenter Landkreis Wittenberg
Übernahme der Abfallgrundgebühr:
Eingereichte Bescheide können bis zum
19.06.2015 schneller bearbeitet werden.
23. Mai 2015
Zur zeitnahen Auszahlung der Abfallgrundgebühr (Kosten der Unterkunft) wird für die
Kunden im Jobcenter Landkreis Wittenberg
bis zum 19.06.2015 eine schnellere Bearbeitung ermöglicht. Die Kunden des Jobcenters
werden gebeten, den vom Landkreis Wittenberg erhaltenen Bescheid innerhalb von
7 Werktagen schriftlich oder persönlich am
Empfang in Gräfenhainichen, Jessen oder
Wittenberg einzureichen. Voraussetzung für
die effektivere Bearbeitung ist die vollständige Angabe der Bedarfsgemeinschaftsnummer auf der Kopie des Bescheides. Über
eine Erklärung, die auf der Internetseite des
Landkreises Wittenberg abrufbar ist, können
die Abfallgrundgebühren auch direkt an den
Landkreis Wittenberg überwiesen werden.
Info: Die Bedarfsgemeinschaftsnummer befindet sich auf allen Schreiben, die die Kunden
vom Jobcenter Landkreis Wittenberg erhalten.
Bekanntmachung
Der Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“
teilt mit, dass mit Mitteln des Bundes aus dem
Sondervermögen „Aufbauhilfe“ Hochwasserschäden vom Juni 2013 im Verbandsgebiet
„Fläming-Elbaue“ beseitigt werden.
In seinem Auftrag als öffentlicher Bauherr werden im Zeitraum von Dezember 2013 bis April
2016 die Hochwasserschäden im Rahmen der
Unterhaltungsarbeiten für die Gewässersysteme
1. Rischebach (R003)
2. Pretzscher Bach und Lausiger Teichgraben (P001, LT002, LT007)
3. Fließgraben (FL002 bis FL005, FL007,
FL011) und das Ersetzen der Auslaufklappe am Pumpwerk Seegrehna
4. Zahna-System und nördliche Elbzuflüsse
(E016, E017, Z001-13, Z001-14, Z012-1,
Z025, Z028 bis Z032, Z143 bis Z146)
5. Alte Landwehr und südliche Elbzuflüsse
(E021 bis E024, E028, AL001 bis AL005,
F001)
im Landkreis Wittenberg durchgeführt.
Fragen zu den o. g. Arbeiten können gestellt werden an: Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“
Wittenberg, Schulplatz 5, 06889 Lutherstadt
Wittenberg OT Reinsdorf; Tel.: 03491/610400
Bürgerberatungstag
der Landesbeauftragten
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Anträge nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen: strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung
Monatliche Zuwendung „Opferrente“
Kinderheime
Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/
Internierung
Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Personalausweis erforderlich)
23. Mai 2015
Mo, 29.06., 09:00–17:00 Uhr, im Neuen
Rathaus, Aufenthaltsraum, Lutherstraße 56,
06886 Lutherstadt Wittenberg
Veranstalter:
Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in
Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/567-5051, Fax: 0391/567-5060.
Gründung
„Kinderschutz-Stammtisch“
Die Kinderschutzakteure im Landkreis Wittenberg wollen ihre Kommunikation intensivieren.
Zudem werden regelmäßige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Personen, die sich mit Kinderschutzfällen beschäftigen, geplant. Darüber
informierten Joachim Perlberg, Ärztlicher Leiter
der Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, und Michelle Heinze, Netzwerkkoordinatorin
Frühe Hilfen und Kinderschutz im Landkreis.
Vorausgegangen waren Workshops für die Mitglieder der hiesigen Arbeitsgemeinschaft „Kinderschutzakteure im Dialog“ unter fachlicher
Begleitung von Prof. Jörg Fischer (Fachhochschule Erfurt). Die Ergebnisse und Erkenntnisse
wurden nun vorgestellt. Unbedingt gehe es in der
Kinderschutzarbeit um eine engere Vernetzung
all derer, die in Fällen von Gewalt, Misshandlung
oder Vernachlässigung vor der Entscheidung stehen, das Richtige zu tun. In der Praxis sei das eine
schwierige Abwägung, die unterschiedliche Zuständigkeiten nicht leichter machen. Um schnell
und koordiniert handeln zu können, ist es wichtig,
dass man sich kennt und über den gleichen Informationsstand verfügt. Um dieses Miteinander
zu verbessern, sind mehrere Projekte in Vorbereitung. Zum einen soll am 2. Juni 2015, 19:00
Uhr in der Gaststätte „Zwei Linden“, Platz der
Demokratie 12, 06886 Lutherstadt Wittenberg ein
„Kinderschutz-Stammtisch“gegründet werden.
Diese Veranstaltung ist ausdrücklich öffentlich.
Sowohl Fachleute als auch interessierte Laien sollen über problematische Situationen sprechen und
sich gegenseitig austauschen können. Geplant ist,
diesen „Kinderschutz-Stammtisch“ später auch
in Jessen (Elster), Gräfenhainichen und Coswig
(Anhalt) regelmäßig stattfinden zu lassen, um
eine gute Erreichbarkeit für den gesamten Landkreis zu gewährleisten. Zum anderen wird am
11. November 2015 der Kinderschutz-Fachtag
unter dem Motto „Keine Angst vor Kinderschutz“
stattfinden. Dieser Fachtag, zu dem öffentliche
und freie Träger der Jugendhilfe, Gesundheitseinrichtungen, Kindertagesstätten bzw. Schulen
und andere Fachpersonen ins Bildungszentrum
Lindenfeld eingeladen sind, wird sich in Referaten und Workshops mit grundlegenden Themen
der Kinderschutzarbeit beschäftigen. Dazu zählen
juristische Grundlagen, die emotionale Situation
der Helfer und ihre spezifischen Kompetenzen,
die Arbeit mit betroffenen Eltern und das Thema Interkulturalität. In einer abschließenden
Podiumsdiskussion werden die Ergebnisse der
Workshops zusammengetragen und offene Fragen diskutiert.
Amtliches aus dem Landkreis
5
Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
Öffentliche Auslegung des 1. Entwurfes des Sachlichen Teilplans „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg hat in ihrer Sitzung am 20.02.2015 den 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Nutzung
der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ beschlossen. Gemäß
§ 10 Abs. 1 ROG vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986 in der derzeit gültigen Fassung) in
Verbindung mit § 7 Abs. 4 LPlG (GVBl. LSA 1998, S. 255 in der derzeit gültigen Fassung)
wird der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit
gegeben, ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen. Der 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die „Gesamträumliche Planungskonzeption“
(Beschluss Nr. 02/2015 vom 20.02.2015) liegen in der Zeit vom 15. Juni 2015 bis 17. Juli 2015
in den nachfolgend genannten Dienststellen zur kostenlosen Einsichtnahme öffentlich aus:
Ort der Auslegung
Regionale Planungsgemeinschaft AnhaltBitterfeld-Wittenberg
Landkreis AnhaltBitterfeld, Bürgerbüro
Köthen (Anhalt)
Landkreis AnhaltBitterfeld, Bürgerbüro
Zerbst/Anhalt
Landkreis AnhaltBitterfeld, Bürgerbüro
Bitterfeld-Wolfen
Landkreis Wittenberg,
Fachdienst Raumordnung und Regionalentwicklung
Landkreis Wittenberg,
Bürgerbüro Jessen
(Elster)
Landkreis Wittenberg,
Bürgerbüro Gräfenhainichen
Stadt Dessau-Roßlau,
Technisches Rathaus
Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Denkmalpflege
Stadt Dessau-Roßlau,
Hauptbibliothek der
Anhaltischen Landesbücherei
Öffnungszeiten
Am Flugplatz 1,
Montag–Freitag: 08:00–12:00 Uhr
06366 Köthen (Anhalt) Montag: 13:00–15:30 Uhr
Dienstag: 13:00–16:30 Uhr
Mittwoch, Donnerstag: 13:00–16:00 Uhr
Marktplatz 2,
Montag, Mittwoch: 09:00–16:30 Uhr
06366 Köthen (Anhalt) Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr–12:30 Uhr
Fritz-Brandt-Straße 16, Montag, Mittwoch: 09:00–16:30 Uhr
39261 Zerbst/Anhalt
Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr
Freitag: 09:00–12:30 Uhr
Röhrenstraße 33,
Montag–Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr
06749 BitterfeldFreitag: 08:00–14:00 Uhr
Wolfen OT Bitterfeld
Montag–Freitag: 09:00–12:00 Uhr
Breitscheidstraße 4,
Montag, Dienstag: 13:00–15:00 Uhr
06886 Lutherstadt
Donnerstag: 13:00–17:00 Uhr
Wittenberg
Markt 17-19,
06917 Jessen (Elster)
Montag, Dienstag: 08:00–17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr
Karl-Liebknecht-Str. 12, Montag, Dienstag: 08:00–17:00 Uhr
06773 Gräfenhainichen Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr
Finanzrat-AlbertMontag–Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Straße 2,
Dienstag: 13:30–17:30 Uhr
06862 Dessau-Roßlau Donnerstag: 13:30–16:00 Uhr
Zerbster Straße 10,
06844 Dessau-Roßlau
Montag, Dienstag: 10:00–18:00 Uhr
Donnerstag, Freitag: 10:00–18:00 Uhr
Samstag: 10:00–13:00 Uhr
Die Unterlagen können zusätzlich im Internet unter der Adresse: www.regionale-planungsgemeinschaft-anhalt-bitterfeld-wittenberg.de // Regionalplanung // Teilplan Windenergie //
Aufstellung Teilplan 2014 // 1. Entwurf abgerufen werden. Anregungen und Bedenken
können ab Auslegungsbeginn bis zum Ende der Äußerungsfrist am 14. August 2015 an die
Postanschrift: Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) oder per E-Mail an die elektronische Postadresse: [email protected] schriftlich übermittelt oder zur Niederschrift zu den o. g.
Sprechzeiten vorgebracht werden.
Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme oder bei der Geltendmachung von Anregungen
und Bedenken entstehen, werden nicht erstattet.
Köthen (Anhalt), den 05.05.2015
gez. Kuras
Vorsitzender
6
Informationen aus dem Landkreis
Tierärztlicher Notfalldienst im Landkreis Wittenberg
Bereich Wittenberg
jeweils von Freitag 17:00 Uhr bis Freitag 07:00 Uhr
Woche 22
Woche 23
Woche 24
Woche 25
22.05.–29.05.2015
29.05.–05.06.2015
05.06.–12.06.2015
12.06.–19.06.2015
Tierärztl. Klinik f.
Kleintiere u. Pferde
Dr. M. und Dr. H.
Schwede
Lutherstadt
Wittenberg
Tel. 03491/663015
Tierärztl. Klinik f.
Kleintiere u. Pferde
Dr. M. und Dr. H.
Schwede
Lutherstadt
Wittenberg
Tel. 03491/663015
Tierärztl. Klinik f.
Kleintiere u. Pferde
Dr. M. und Dr. H.
Schwede
Lutherstadt
Wittenberg
Tel. 03491/663015
Tierärztl. Klinik f.
Kleintiere u. Pferde
Dr. M. und Dr. H.
Schwede
Lutherstadt
Wittenberg
Tel. 03491/663015
DVM Paulenz
Lutherstadt
Wittenberg
Tel. 03491/440847
Fr. DVM Schmidt
OT Mühlanger
Tel. 034922/60203
o. 0174/7806520
Fr. Dr. Schrank
Lutherstadt
Wittenberg
Tel. 03491/660847
TÄ Meumann
OT Pretzsch
Tel. 034926/57232
Fr. Dr. Franz
Kemberg
Tel. 034921/20365
Dr. Eigendorf
OT Bergwitz
Tel. 034921/61987
o. 0172/6076612
TÄ Meumann
OT Pretzsch
Tel. 034926/57232
Heidetierärzte
Dr. Petzold/
Dr. Nicolae
OT Uthausen
Tel. 034921/61675
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Anhalt-Bitterfeld/Dessau/
Wittenberg
Am 2. Juni 2014 hatte der Kreistag beschlossen,
die Wirtschaftsförderungsgesellschaft AnhaltBitterfeld/Dessau/Wittenberg mbH (WFG ABDW) für einen Zeitraum von 10 Jahren mit
Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung zu
betrauen. Während der Landkreis Wittenberg
inzwischen auch Geschäftsanteile an der WFG
ABDW erworben hat, läuft parallel dazu die
Liquidation der alten Wittenberger Gesellschaft.
Landrat Jürgen Dannenberg und Geschäftsführer Harald Wetzel informierten in der vergangenen Woche über das Zusammengehen der
Wirtschaftsförderer in der Region und anstehende Vorhaben. Eine Kernaussage des Fazits:
Zwar hat die Gesellschaft ihren Hauptsitz in der
Dessauer Albrechtstraße 127, dennoch müssen
Unternehmer und Beratung Suchende aus unserem Kreisgebiet nicht unbedingt den mitunter
längeren Weg in die Muldestadt auf sich nehmen. Mit Kersten Zauner und Angelika Schürhoff bilden zwei erfahrene Mitarbeiterinnen die
neue Wittenberger Abteilung an der bekannten
Adresse im Gebäude der Sparkasse Wittenberg.
Abteilung Wittenberg
Am Alten Bahnhof 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491/462393
Fax: 03491/462390
E-Mail: [email protected]
Bereich Jessen
Woche 22
Woche 23
Woche 24
Woche 25
25.05.–31.05.2015
01.06.–07.06.2015
08.06.–14.06.2015
15.06.–21.06.2015
Tierärztl. Klinik f.
Kleintiere u. Pferde
Dr. M. und Dr. H.
Schwede
Lutherstadt
Wittenberg
Tel. 03491/663015
Tierärztl. Klinik f.
Kleintiere u. Pferde
Dr. M. und Dr. H.
Schwede
Lutherstadt
Wittenberg
Tel. 03491/663015
Tierärztl. Klinik f.
Kleintiere u. Pferde
Dr. M. und Dr. H.
Schwede
Lutherstadt
Wittenberg
Tel. 03491/663015
Tierärztl. Klinik f.
Kleintiere u. Pferde
Dr. M. und Dr. H.
Schwede
Lutherstadt
Wittenberg
Tel. 03491/663015
DVM
Pfützner-Bechler
OT Schweinitz
Tel. 03537/212614
Dr. Schuster
OT Prettin
Tel. 035386/22251
Dr. Schuster
OT Prettin
Tel. 035386/22251
Dr. Schuster
OT Prettin
Tel. 035386/22251
Dr. Schuster
OT Prettin
Tel. 035386/22251
GP DVM
A. Pfützner
Dr. Beetz
OT Schweinitz
Tel. 03537/202325
GP DVM
A. Pfützner
Dr. Beetz
OT Schweinitz
Tel. 03537/202325
GP DVM
A. Pfützner
Dr. Beetz
OT Schweinitz
Tel. 03537/202325
GP DVM
A. Pfützner
Dr. Beetz
OT Schweinitz
Tel. 03537/202325
TÄ Steinborn
OT Seyda
Tel. 035387/71359
o. 0179/7417844
23. Mai 2015
Ansprechpartner:
• Frau Angelika Schürhoff
Telefon: 03491/462394
E-Mail: [email protected]
• Frau Kersten Zauner
Telefon: 03491/462392
E-Mail: [email protected]
Kernaufgaben:
– Betreuung und Unterstützung von Existenzgründungen
– Unterstützung von Unternehmen im Rahmen der Bestandspflege wie zum Beispiel:
Informationen zu Förderprogrammen, bei
Bedarf Kontaktaufnahme zu Investitionsbank, Behörden und anderen Institutionen
– Unterstützung der Städte bei Gewerbeansiedelungen
– Mitarbeit in regionalen und landkreisbezogenen Projekten und Netzwerken wie
zum Beispiel lokalen Aktionsgruppen
im Rahmen von CLLD/LEADER, den
Fachkräfteallianzen sowie der ASO-Lenkungsgruppe (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren) der Lutherstadt Wittenberg
– Vertretung der Belange des Landkreises
in den Gremien der Gesellschaft (Arbeitskreise, Workshops), die im Zusammenhang mit den überregionalen Themen wie
zum Beispiel Unternehmensakquise oder
Standortmarketing stehen
23. Mai 2015
Grundsätzlich ist die Abteilung Wittenberg
täglich zu den Bürozeiten am genannten
Standort erreichbar. Feste Öffnungszeiten
sind nicht vorgesehen. Es werden auch Besuche vor Ort bzw. in den Unternehmen
angeboten. Eine telefonische Anmeldung und
Terminabstimmung ist deshalb erforderlich.
Bildungszentrum Lindenfeld
Kreisvolkshochschule Wittenberg
Kreismusikschule Wittenberg
Kreismedienstelle Wittenberg
Falkstraße 83 · 06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon (0 34 91) 41 81-0 · Fax (0 34 91) 41 81-10
[email protected] · www.bzl-wb.de
Durch das Kultusministerium des Landes SachsenAnhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung
der Erwachsenenbildung Träger der Einrichtung
ist der Landkreis Wittenberg. Wir arbeiten auf
der Basis des Qualitätsmodells LQW! Geprüfte Qualität mit
LQW – Das Lernerorientierte Qualitätsmodell für Weiterbildungsorganisationen
Für den Besuch unserer Kurse und Einzelveranstaltungen, die entgeltpflichtig sind, ist
eine verbindliche Anmeldung erforderlich.
Lutherstadt Wittenberg
Pastellmalerei
Kurs-Nr.: 5A25050, Beginn: Di, 09.06.2015,
17:00–18:30 Uhr, 5 x 2 UE (Di); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 5
Keramikstelen – Gartendekoration mit
Lieblingsmotiv
Kurs-Nr.: 5A26055, Beginn: Mo, 01.06.2015,
18:00–20:15 Uhr, 5 x 3 UE (Mo); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 5
Workshop: Yoga – Nur Körperhaltungen
oder doch viel mehr?
Kurs-Nr.: 5A31008, Beginn: Sa, 30.05.2015,
10:00–13:00 Uhr, 2 x 4 UE; Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss, Raum 12
Excel – Zahlen und Tabellen im Griff
Kurs-Nr.: 5A51219, Beginn: Do, 28.05.2015,
18:00–21:15 Uhr, 8 x 4 UE (Do/Mo); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83,
1. Obergeschoss, Raum 17
Smartphone – das moderne Handy
(Kompaktseminar für Senioren/Anfänger)
Kurs-Nr.: 5A51269, Beginn: Mo, 08.06.2015,
08:30–11:45 Uhr, 4 x 4 UE (Mo–Do); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83,
1. Obergeschoss, Raum 17
Vorankündigung: Herbstsemester 2015
AdA – Ausbildung der Ausbilder
Kurs-Nr.: 5A58733, erste Informationsveranstaltung am Mi, 07.10.2015, 16:00–17:30
Uhr (1 x 2 UE) und sonst regulär Mi/Sa
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Informationen aus dem Landkreis
08:00–14:45 Uhr (12 x 8 UE); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 12
Vom Burn-out zur Work-Life-Balance
NEU
Kurs-Nr.: 5A59200, Beginn: Mo, 15.06.2015,
08:30–16:00 Uhr, 5 x 8 UE; Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss,
Raum 18
LRS – Diagnostik und Anfangsmethoden –
ein Seminar für Eltern und Lehrer NEU
Kurs-Nr.: 5A66234, Beginn: Di, 09.06.2015,
14:00–17:15 Uhr, 1 x 4 UE; Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss,
Raum 18
Mathe-Abi: Fit ins letzte Schuljahr NEU
Kurs-Nr.: 5A68233, Beginn: Mo, 17.08.2015,
10:00–13:15 Uhr, 5 x 4 UE; Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss,
Raum 18
Kemberg
Tiefdruck auf Pappe
Kurs-Nr.: 5B25128, Beginn: Mo, 01.06.2015,
18:30–20:45 Uhr, 3 x 3 UE (Mo); Sonnenberg-Presse, Burgstraße 13, Werkstatt für
Buchkunst und Hochdruck
Ayurvedischer Ernährungs- und Entspannungsabend
Kurs-Nr.: 5B37111, Beginn: Do, 28.05.2015,
17:00–20:45 Uhr, 1 x 5 UE; Sekundarschule
Kemberg, Schulstraße 18
Coswig (Anhalt)
„Grüne Küche“
Kurs-Nr.: 5G37139, Beginn: Do, 28.05.2015,
18:00–21:00 Uhr, 1 x 4 UE; Sekundarschule
Coswig, Lange Straße 42, Hauswirtschaftsraum
Der Kurs richtet sich an Personen, die privat
oder beruflich in der Betreuung und Begleitung
schwerstkranker und sterbender Menschen
stehen, sowie an Personen, die sich in dem
Dienst, Menschen nicht vereinsamt sterben
zu lassen, ehrenamtlich engagieren wollen.
Die neunmonatige Vorbereitungszeit gliedert
sich in ein Orientierungsseminar, ein Grundseminar und ein Aufbauseminar und umfasst
insgesamt 25 wöchentliche Treffen.
Der Kurs steht unter dem Motto „Hospiz –
ein neuer Umgang mit Leben und Sterben“
und bietet Inhalte wie zum Beispiel: Geschichte der Hospizbewegung, Gesprächsführung, Umgang mit Konflikten, Trauer und
die Kunst des Tröstens, Schmerztherapie,
pflegerische Hilfen und Maßnahmen am
Krankenbett, die veränderte Familiensituation
und ihre Auswirkungen auf Sterben, Tod und
Trauer sowie der Beziehungsverlust und die
damit verbundene Angst vor Vereinsamung.
Zur Ausbildung gehört die Auseinandersetzung mit Leid, Verlusten und eigener Sterblichkeit – als Voraussetzung, sich sterbenden
Menschen zuwenden zu können.
Die Kursleitung hat Dorothea Schnee,
1. Vorsitzende des Hospizvereins, Koordinatorin der ambulanten Hospizarbeit des
Vereins.
Näheres erfahren Sie bei einem persönlichen Gespräch. Bitte nehmen Sie zunächst
telefonisch Kontakt auf: 03491/437708 oder
0177/3092515.
Besuchen Sie uns auch im Internet: www.
endlichleben-hospiz.de
4. Betreuungsgerichtstag
Sachsen-Anhalt
Patientenrechte im Spannungsfeld zwischen
Medizin, Pflege und rechtlicher Betreuung
Neuer Vorbereitungskurs zur ehrenamtlichen Hospizkollegin
Im Rahmen ihrer Tätigkeit werden rechtliche
Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte mit den
verschiedensten juristischen, medizinischen
und ethischen Problemlagen konfrontiert. Dabei
ist immer wieder festzustellen, dass bei Betroffenen, Angehörigen, Behördenmitarbeitern,
Ärzten, Gesundheits- oder Altenpflegern die
gesetzlichen Voraussetzungen und rechtlichen
Möglichkeiten nur unzureichend bekannt sind.
Oft existieren Erwartungshaltungen, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht Rechnung tragen.
Um ins Gespräch zu kommen, aufzuklären, Vorurteile abzubauen sowie ehrenamtliche Betreuer
und Vorsorgebevollmächtigte zu unterstützen,
veranstalten die Landesarbeitsgemeinschaft
der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e. V.
und der Betreuungsverein PRO-BETWittenberg e. V. am 19. und 20. Juni 2015, in
der LEUCOREA den 4. Betreuungsgerichtstag
Sachsen-Anhalt.
Im November 2015 beginnt ein neuer Vorbereitungskurs für ein qualifiziertes Ehrenamt in unserem Hospizverein „END-LICH
LEBEN“.
Organisatorische Hinweise:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme jeweils für
den 19./20.06.2015 bis zum 05.06.2015 per
Fax oder E-Mail an.
Vortrag im Wittenberger Planetarium
Am Freitag, den 29.05.2015 findet um 19:00
Uhr im Planetarium, im Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83 in Lutherstadt
Wittenberg, ein Vortrag zum aktuellen Sternenhimmel statt. Der Eintritt kostet 3 Euro
pro Person. Voranmeldungen werden vom
Kreismedienzentrum unter 03491/4181-41
entgegengenommen. Abendkasse ist möglich.
„END-LICH LEBEN“ e. V.
8
Informationen aus dem Landkreis
Tagungsbeitrag:
– am 19.06.2015: 10,00 € (bei der Tagung in
bar zu entrichten)
– am 20.06.2015: kein Beitrag für ehrenamtliche Betreuer(innen)
Verpflegung:
(Kosten sind im Tagungsbeitrag enthalten)
Ein Catering-Service wird ab 09:00 Uhr und
in den Pausen mit kalten Getränken, Kaffee/
Kuchen und einer warmen Mahlzeit für das
leibliche Wohl sorgen.
Anfahrt/Parkmöglichkeiten/Übernachtung:
www.leucorea.de/pdf/anfahrt.pdf
Übernachtungsmöglichkeiten in der LEUCOREA sind vorhanden (EZ: 30 €, DZ: 40 €)
Ansprechpartner: Frau Kathrin Becker,
Tel. 03491/466132, [email protected]
Stiftung Gedenkstätten
Sachsen-Anhalt
Öffentliche Führung in der Gedenkstätte
KZ Lichtenburg Prettin
Die Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin ist
am Sonntag, dem 31. Mai 2015 von 13:00
bis 17:00 Uhr geöffnet. Für alle interes-
sierten Besucherinnen und Besucher findet
um 14:00 Uhr eine kostenfreie öffentliche
Führung statt.
Im Juni 1933 richteten die Nationalsozialisten im Renaissanceschloss Lichtenburg ein
Konzentrationslager ein, das als zentrales
Konzentrationslager für Männer aus ganz
Preußen sowie als „Muster- und AusbildungsKZ“ eine bedeutende Stellung innerhalb des
KZ-Systems einnehmen sollte. Nach dessen
Auflösung im August 1937 diente das Schloss
Lichtenburg bis Mai 1939 als Frauen-Konzentrationslager, das über die Dauer seines Bestehens das einzige Frauen-Konzentrationslager
im Deutschen Reich war und als direkter Vorläufer des KZ Ravensbrück betrachtet werden
kann. Das Schlossensemble ist bis heute fast
vollständig in seiner historischen Bausubstanz erhalten. Im ehemaligen Werkstattflügel
wurde im Dezember 2011 eine Dauerausstellung mit dem Titel „,Es ist böse Zeit …‘ Die
Konzentrationslager im Schloss Lichtenburg
1933–1945“ eröffnet. Zur Gedenkstätte gehört darüber hinaus der ehemalige „Bunker“
als Ort der Bestrafung und des verschärften
Arrests im KZ Lichtenburg.
Im Rahmen der Führung werden die Dauerausstellung, Teile des Schlossensembles
sowie der ehemalige „Bunker“ besichtigt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die
Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei.
23. Mai 2015
Nachruf
Mit großer Betroffenheit haben wir zur
Kenntnis nehmen müssen, dass unsere ehemalige Mitarbeiterin
Frau Gertrud Prünsten
im Alter von 76 Jahren verstorben ist.
Sie wird uns als einsatzbereite und pflichtbewusste Mitarbeiterin in Erinnerung bleiben, die viele Jahre im Dienst des Landkreises tätig war.
Wir werden ihr Andenken stets in Ehren
halten.
Unser Mitgefühl gilt in dieser schweren Zeit
den Angehörigen.
Kreisverwaltung Wittenberg
Jürgen Dannenberg
Landrat
Marina Mühlbach
Personalrat
Impressum
Das Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg.
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich.
Herausgeber: Landkreis Wittenberg
Auflage: 70.300 Exemplare
Satz:
Mundschenk Druck+Medien
Mundschenkstr. 5, 06889 Luth. Wittenberg
Tel.: (03 49 20) 7 01-0, Fax: 70 11 99
[email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat
des Landkreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg,
Breitscheidstr. 3, Tel. (0 34 91) 47 94 25 (Pressestelle), 06886 Lutherstadt Wittenberg sowie der
Oberbürgermeister, die Bürgermeister und die
Zweckverbände.
Das Amtsblatt des Landkreises Wittenberg wird
kostenlos ohne Rechtsanspruch an alle erreichbaren
Haushalte des Landkreises verteilt.
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Mundschenk Druck+Medien
Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co.
KG, Bereich Wittenberg
Coswiger Str. 30, 06886 Luth. Wittenberg
Ansprechpartner: Olaf Richelmann
Tel.: (03 45) 1 30 10 67
Nächster Erscheinungstermin: 6. Juni 2015
Redaktionsschluss: 29. Mai 2015
Sport- und Naturcamp 2015
Sommerferienlager für Kinder,
Familienurlaub, Campingplatz
Infos/Anmeldung:
Tel. 0171/169 0190 · www.Ferienanlage-Goldpunkt.de
Reisedienst Röder
Woltersdorf 11 · 06895 Zahna-Elster · Tel. 03 49 24/80 51 52 · Fax 03 49 24/80 51 53
[email protected]
Tagesreisen
05.06. Annaburg mit Rundfahrt – Erdschweinessen – Busfahrt, Kaffee und Kuchen,
geführte Rundfahrt, Erdschweinessen 59 €
15.06. Ein Seespektakel im „Meißner Blick“ –
Busfahrt, maritimes Mittagessen, Seespektakel-Programm, Kaffee u. Kuchen, Tanz 59 €
22.07. Mecklenburger 4-Seen- und DrehbrückenRundfahrt – Busfahrt, Besuch Klosterkirche Malchow, Mittagessen, 4-Seen-Schiffsrundfahrt
59 €
26.07. Dampferfahrt auf Saale & Unstrut mit
Buffet im Grünen – Busfahrt, Schiffsreise,
großes Buffet im Grünen während der
Schiffsfahrt, Kaffee u. Kuchen
78 €
01.08. Erlebnis Erzgebirge – Augustusburg und
Klein Erzgebirge Oederan – Busfahrt,
Fahrt Drahtseilbahn Berg & Tal, Aufenthalt
www.roederreisen.de
Augustusburg, Eintritt Klein Erzgebirge
Oederan
Erw. 42 € / Kinder 35 €
Mehrtagesreisen
10.06.–11.06. Flusskreuzfahrt Oderberg–Stettin–
Oderberg – 1 Ü/HP
297 €
12.07.–18.07. Schweden der Inga Lindström –
6 Ü/HP
929 €
08.08.–12.08. Leinen los – Flusslandschaften
Norddeutschlands – 4 Ü/HP
669 €
29.08.–12.09. Kurreise – Polnische Ostseeküste –
Mistroy u. Henkenhagen –
14 Ü/HP
ab 799 €
19.09.–27.09. Korsika u. Sardinien – Perlen des
Mittelmeers – 8 Ü/HP
1097 €
01.11.–04.11. Musikalischer Timmendorfer Strand –
3 Ü/HP
479 €