AGB - Scooter Academy für Freestyle & Stunt Scooter Fahrer

AGB´s und Teilnahmebedingungen sowie Haftungsbeschränkungen:
1. Allgemeines
Veranstalter des KOTA KAMPS 2015 in Österreich und Deutschland ist die Spielwaren Nagel GmbH mit Sitz in Eching /
Deutenhausen in Kooperation mit der KOTA inc. aus den USA. Die Veranstaltung findet in geeigneten Scooter Parks ( Hallen
) statt. Zur Verfügung stehen die Lissfeld Halle in Linz für den Termin 3+4+5 August, die Bluebox Halle in Augsburg für den
Termin 6+7+8 August und die Reithalle in Ulm für den Termin 9+10+11 August.
2. Hallenbesichtigung
Die oben genannten sind jeweils am Eröffnungstag der Kamps oder vorab in Eigenregie für die Hallenbesichtigung und das
Einfahren für Teilnehmer des Kota Kamps ab ca. 9:00 Uhr geöffnet. Die hallen stehen an den Kamp Tagen ausschließlich den
Teilnehmern zur Verfügung und ist nicht für den allgemeinen Publikumslauf geöffnet.
3. Ausrüstung:
Das Tragen eines Sturzhelmes (CE-Norm geprüft) ist für alle Teilnehmer verpflichtend, ein befahren der Anlage ohne Helm
führt zum Ausschluss des Kamps ohne Rechte auf Rückgabe der bezahlten Gebühren. Es werden nur Teilnehmer mit für das
Kamp geeigneten Freestyle-Scootern zugelassen..
4. Bedingungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor Anmeldungen von Teilnehmern ohne Anführung von weiteren Gründen
abzuweisen, wenn die Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, oder andere triftige Gründe wie Trunkenheit oder Drogenkonsum
vorliegen. Anmeldeschluss im Internet ist am 31. Juli 2015 – Nachmeldungen sind wenn noch Plätze zur Verfügung stehen
nur Vorort möglich und vor Beginn der Kamps am Veranstaltungsort abgeschlossen und bezahlt sein. Danach sind keine
Nachmeldungen mehr möglich! Die Teilnahme ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres gestattet. Teilnehmer bis zur
Vollendung des 18.Lebensjahres bedürfen der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Dieser gesetzliche Vertreter
erklärt entweder vorab in der per Mail zugestellten Haftungsentbindungserklärung oder am Veranstaltungsort seine
Zustimmung der Teilnahme als gesetzlicher Vertreter für den jeweiligen Minderjährigen Teilnehmer mittels Unterschrift im
separaten Haftungsausschluss. Sollte keine Unterschrift von einem gesetzlichen Vertreter vorliegen kann nicht am KOTA
Kamp teilgenommen werden.
5.) Versicherung und Haftung
Jeder Teilnehmer des KOTA Kamps erklärt, dass ihm die Art und die damit verbundenen Gefahren des Freestyle Scooter
Fahrens bekannt ist. Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass weder eine spezielle Präparierung der Anlage vorgenommen wird,
noch eine spezielle Rampensicherung. Der Teilnehmer erklärt, dass ihm die mit der Teilnahme am KOTA KAMP,
insbesondere die mit der Befahrung der Strecke verbundenen Gefahren bekannt sind und er diese in Kauf nimmt. Jeder
Teilnehmer erklärt, dass er für die Teilnahme an diesem Trainings Kamp ausreichend scooter-technisch versiert,
ausreichend trainiert und körperlich gesund ist. Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass während der gesamten Dauer
der Veranstaltung für ihn keinerlei Versicherungsschutz von Seiten des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen, des
Personals oder der Sponsoren von “KOTA KAMP 2015 ” besteht. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, diesbezüglich für den
eigenen Versicherungsschutz Vorsorge zu treffen. Jeder Teilnehmer nimmt außerdem zur Kenntnis, dass seine allfällige
persönliche Schadenersatz-verpflichtung (Haftpflicht) nicht durch den Veranstalter, seine Erfüllungsgehilfen, des Personals
oder Sponsoren von “KOTA Kamps 2015 ” auch nicht durch die Gemeinde oder deren Vertreter versichert ist. Jeder
Teilnehmer haftet daher für von ihm zu vertretende Schaden höchst persönlich. In Kenntnis dieses Umstands verzichtet der
Teilnehmer ausdrücklich und unwiderruflich auf die Geltendmachung von Forderungen jedweder Art gegenüber dem
Veranstalter, seinen Erfüllungsgehilfen, dem Personal und des Hallenpersonals. als Veranstaltungsort oder den Sponsoren
von “KOTA KAMPS 2015″. Insbesondere bezieht sich dieser Verzicht auf Schadenersatzforderungen gegenüber den
Letztgenannten. Sollte dieser Haftungsausschluss nicht möglich oder für unzulässig /sittenwidrig erkannt werden, ist die
Haftung des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen, dem Personal, dem Hallenbetreiber als Veranstaltungsort und der
Sponsoren von “”KOTA KAMPS 2015 ″” auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6.) Datenschutz Erklärung / Verwertungsrechte
Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer, und zwar jeder für sich aber auch in Bezug auf ein allfälliges Team, in die
Veröffentlichung der bei der Anmeldung angegebenen Daten ein. veröffentlicht werden dürfen Namen, Vornamen,
Geburtsdatum, Wohnort. Dies gilt für alle Medien (Internet, Zeitungen, Zeitschriften, TV, Teletext, usw.) Jeder Teilnehmer
erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung “KOTA KAMPS 2015″
gemachten Lichtbilder oder Filmaufnahmen oder sonst hergestellten Werken im Sinne des Urheberrechts ohne Anspruch
auf Vergütung auf welche Art immer verwertet werden dürfen, insbesondere im TV, im Rundfunk, im Internet, eigenen
Werbemitteln, Magazinen, Büchern, Druckschriften, etc. Der Teilnehmer überträgt hiermit sämtliche allfällig für ihn
bestehenden Verwertungsrechte und Persönlichkeitsrechte, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung “KOTA KAMPS
2015″ entstehen können, entschädigungslos und unwiderruflich an den Veranstalter Der Teilnehmer willigt außerdem ein,
dass seine persönlichen Daten (Name, Vorname, Jahrgang, Postadresse, Mailadresse, Handynummer) für die Promotion der
Veranstaltung “KOTA KAMPS 2015″ verwendet werden dürfen.
7. Stornobedingungen
bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung Euro 50,- Bearbeitungsgebühr, ab 6 Wochen bis 3 Wochen vor Beginn des
Kamps 50%, danach 100% der Kursgebühr. Die Stornierung muss schriftlich bei uns vor dem genannten Datum eingehen.
8. Diverses
Mit der Einzahlung der Kamp Gebühren und der Unterschrift des volljährigen Teilnehmers oder bei Minderjährigen dem
gesetzlichen Vertreter akzeptiert der Teilnehmende die o.a. Bedingungen! Eine gültige Buchung kommt erst durch die
schriftliche Rückbestätigung des Veranstalters nach Zahlung der Teilnahme Gebühr zustande. Nach Eingang der Zahlung
(Zahlungseingang am PayPal-oder Bankkonto der Spielwaren Nagel GmbH). Aktuelle Zeitplane, eventuelle Änderungen etc.
werden im Internet unter www.scooter-academy.com bekannt gegeben! Der Veranstalter behält sich allfällige
Programmänderungen jeglicher Art vor. Aus einer diesbezüglichen Änderung kann keine Haftung gegenüber dem
Veranstalter geltend gemacht werden. Vom Organisationskomitee getroffene Entscheide sind verbindlich und nicht
anfechtbar. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten, die aus der Teilnahme an der Veranstaltung” KOTA KAMPS 2015″ oder auf
Grund der Akzeptanz der Teilnahmebedingungen entstehen, wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Für
allfällige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen und im Zusammenhang mit der
Veranstaltung “KOTA KAMPS 2015″ wird die ausschließliche Zuständigkeit des für München sachlich zuständigen Gerichts
vereinbart – soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Mitglieder eines Teams gelten
(auch) als Einzelteilnehmer. Die Teilnahmebedingungen sind von jedem einzelnen im Team zu beachten und müssen diese
Teilnahmebedingungen vor Ort akzeptiert und unterzeichnet werden. Mit der Einzahlung der Kamp Gebühren und der
Kenntlichmachung durch die Setzung eines Hakens auf dieser Website akzeptiert der Teilnehmende die o.a. Bedingungen!
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