Bezirksverband Rhein-Wupper / Leverkusen im Bund der historischen Deutschen Schützenbruderschaften BESTIMMUNG FÜR DAS SCHIESSEN UM DIE BEZIRKSKETTEN DER SCHÜLER- JUNGSCHÜTZEN UND DER SCHÜTZENKLASSE 1. Das Schießen wird vom Bezirksschießmeister, oder von einer vom Bezirksschießmeister beauftragten Vertretung, geleitet. Für die ordnungsgemäße Herrichtung des Schießstandes ist der Schießmeister der gastgebenden Bruderschaft verantwortlich. 2. Am Schießen um die Bezirkskette können nur Schützen teilnehmen, die im Bund der Historischen Schützenbruderschaften (im Bastian-System) gemeldet sind. 3. Beim Bezirkskettenschießen gelten die Einteilungen der Altersklassen nach der Sportordnung des BHDS in der aktuell gültigen Fassung. a. Schülerschützen im Sinne der Sportordnung schießen um die Bezirkskette der Schülerschützen. Die Schülerklasse schießt mit dem Luftgewehr (Visierung: Diopter und Ring- oder Balkenkorn) Schülerklasse = ab dem 12. bis zum 16. Geburtstag. Bis zum 16. Geburtstag ist für das LG-Schießen eine schriftliche Erlaubnis oder die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich! b. Jungschützen im Sinne der Sportordnung schießen um die Bezirkskette der Jungschützen. Die Jungschützenklasse schießt mit dem KK-Gewehr (Visierung: Kimme und Korn oder Diopter und Balkenkorn) Jungschützenklasse = ab dem 17. bis zum 21. Geburtstag. Bis zum 18. Geburtstag ist für das KK-Schießen eine schriftliche Erlaubnis oder die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich! c. Die Mitglieder der übrigen Klassen im Sinne der Sportordnung schießen um die Bezirkskette in der Schützenklasse. KK-Gewehr (Visierung: Kimme und Korn oder Diopter und Balkenkorn) 4. Die Schützen dürfen nur in der Tracht ihrer Bruderschaft am Schießen teilnehmen. Ketten (von Prinzen, Königen, Brudermeistern etc.) sollten beim Schießen abgelegt werden. Je nach Witterung kann der Bezirksschießmeister, bzw. die von ihm beauftragte Vertretung, das Tragen von Regenjacken oder ähnlichem gestatten. Auch kann er das Ablegen des Schützenrockes erlauben. Hierfür bedarf es keiner weiteren Rücksprache. 5. Jeder Schütze hat den Mitgliedsausweis des BHDS bei sich zu führen. 6. Jede Bruderschaft darf nur eine Mannschaft, je Altersklasse, melden (Mannschaft=4 Schützen). Einzelschützen sind auch startberechtigt, aber nie mehr als 4 Schützen je Bruderschaft/Klasse. 7. Gestattet sind nur die für das Traditionsschießen des BHDS angegebenen Waffen entsprechend der Sportordnung. Das Adlerauge als Optisches Hilfsmittel ist nicht gestattet. Blenden oder Stirnbänder mit Augenklappe sind gestattet. Alle hier nicht aufgeführten Hilfsmittel sind untersagt. 8. Beim Anschießen (Probe) muss von drei Schuss min. ein Stern getroffen werden. Bei (3) Fehlern darf der Schütze nicht weiter am Wettkampf teilnehmen. 9. Der Wettkampf wird im K.O.-System ausgetragen. Ein Fehlschuss bedeutet das Ausscheiden aus der Konkurrenz. 10. Jeder akzeptierte Stern muss geschossen werden. Beim Aufsetzen jeder Sonne, wird vom jeweils ersten Schützen, die Sonne angenommen oder abgelehnt. Verdrehte oder farblich unakzeptabel Sterne sind dem entsprechenden Aufschreiber anzusagen und bei dessen Zustimmung zu überspringen. Die letzte Entscheidung liegt beim Bezirksschießmeister bzw. dem Vertreter. Geschossen wird von unten links nach oben links der Sonne, bzw. anschließend von unten rechts nach oben rechts der Sonne . Schießt ein Schütze auf einen falschen Stern so wird dieser Schuss als Fehler gewertet und der Schütze scheidet aus dem Wettkampf aus. 1 von 2 Bestimmungen10April2015 11. Größe der Sterne ist (8) Millimeter. Im Entscheidungskampf kann auf Anweisung des Bezirksschießmeisters bzw. seines Beauftragten die Größe der Sterne verringert werden. Die Sterne dürfen keine größeren Farbunterschiede aufweisen, und die Drähte dürfen nicht künstlich behandelt sein. 12. Nur ein ganz abgeschossener Stern wird als Treffer gewertet. Die letzte Entscheidung liegt beim Bezirksschießmeister bzw. seinem Vertreter. 13. Jeder nicht ganz abgeschossene Stern braucht vom nächsten Schützen nicht beschossen werden. Der Schütze hat dies beim Aufschreiber zu melden und beschießt den nächsten Stern nach der Bestätigung durch den Aufschreiber. 14. Die Bruderschaften bzw. Schützen bringen die eigenen Waffen und Munition mit. Sie sind für die Waffen und Munition selber verantwortlich. 15. Die Bruderschaften haben einen Aufschreiber zu stellen, der vom Bezirksschießmeister Wettkampf teilnehmen. 16. Sieger ist, wer als letzter Schütze einen gültigen Treffer schießt. Dieser erhält die Bezirkskette. Die Mannschaft mit den meisten Treffern erhält einen Siegerpokal, der bei der Siegerehrung verliehen wird. 17. Schießstand: a. Die Entfernung von der Auflage bis Stern sollten um die (13) Meter liegen. b. Höhe vom Boden bis Mitte Sternrute/Sonne sollten bei zirka (11) Meter liegen c. Der Hintergrund der Sterne muss mit normaler Dachpappe abgedeckt und darf nicht gestrichen sein. 18. Ist der Schütze nach dreimaligem Aufruf nicht anwesend, verliert er das Recht auf weitere Teilnahme. 19. Die Ausschreibung ist am Schießstand gut sichtbar angebracht. Die Ausschreibung wird den Bruderschaften mit der Einladung zugestellt. 20. Die letzte Entscheidung bei strittigen Problemen liegt am Tag des Schießens beim Bezirksschießmeister bzw. Schießkommission. 21. Weitergehende Einsprüche werden von der Schießsportkommission des Bezirks entschieden und können zu einer Änderung dieser Bestimmungen führen. Sie haben jedoch auf die Wertung des bereits durchgeführten Schießens keinen Einfluss. 22. Änderungen bei den Terminen, Startzeiten, Austragungsmodus etc. werden den Bruderschaften unverzüglich zur Kenntnis gebracht. Jörg Herrmann Bezirksschießmeister Langenfeld 18. April 2015 2 von 2 Bestimmungen10April2015
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