Herausgeber: Hansestadt Stralsund I Der Oberbürgermeister Nr. 5 I 25. Jahrgang I 18.04.2015 Inhalt Wahlbekanntmachung über Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren für die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister 2 Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 26.04.2015 4 Öffentliche Bekanntmachung der SWS Natur GmbH über die Aufsichtsratsbesetzung 4 ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………... Impressum Herausgeber: Hansestadt Stralsund | Der Oberbürgermeister | PF 2145 | 18408 Stralsund | Telefon: 03831 252 110 Erscheinungsweise: Das Amtsblatt der Hansestadt Stralsund erscheint nach Bedarf und wird auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund www.stralsund.de in der Rubrik Amtsblatt veröffentlicht. In gedruckter Form liegt das „Amtsblatt der Hansestadt Stralsund“ in den Diensträumen Rathaus, Alter Markt, Ordnungsamt, Schillstraße 5-7 und in der Stadtbibliothek, Badenstraße 13, zur kostenlosen Einsicht oder Mitnahme aus. Das „Amtsblatt der Hansestadt Stralsund“ kann darüber hinaus einzeln oder im Abonnement jeweils gegen Erstattung der Auslagen vom Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Pressestelle, Alter Markt 5, Postfach 2145, 18408 Stralsund, bezogen werden. Auf das Erscheinen wird vorher in der „Ostseezeitung“, Ausgabe Stralsund, hingewiesen. Redaktion: Pressestelle l 03831 252 212 l [email protected] Nr. 5 Amtsblatt der Hansestadt Stralsund Wahlbekanntmachung über Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren für die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister Wahlbekanntmachung 1. Am 26. April 2015 findet in der die Wahl Hansestadt Stralsund Falls eine Stichwahl erforderlich ist, findet diese am der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters 10. Mai 2015 statt. statt. Die Hauptwahl und die Stichwahl dauern von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Hansestadt Stralsund ist in 34 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 30.03.2015 bis 04.04.2015 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Wahlräume mit einem barrierefreien Zugang sind auf der Wahlbenachrichtigung durch gekennzeichnet. Folgende Wahlräume sind in der Hansestadt Stralsund barrierefrei zugänglich: Nr. Bezeichnung Straße 1 3 5 6 7 8 9 10 11 12 14 15 20 21 24 25 26 28 29 30 31 33 34 Forum Meeresmuseum Hansa-Gymnasium Montessori-Schule L. Steinwich Volkssolidarität Adolph-Diesterweg-Schule Fachhochschule Innovations- und Gründerzentrum Juri-Gagarin-Schule Strela Menü Begegnungsstätte "Kiek in" Arbeiter-Samariter-Bund Karsten-Sarnow-Schule Grone-Bildungszentrum Seniorenzentrum "St. Josef" Kita "Im Heuweg" Jahnsportstätte Justizzentrum Wasser- und Schifffahrtsamt Betreutes Wohnen Am Sonnenhügel Straßenbauamt Jugendherberge Devin Bielkenhagen 10 Fährwall 19 An den Bleichen 27 Knieperdamm 28 Rudolf-Virchow-Str. 23 Zur Schwedenschanze 15 Heinrich-Mann-Str. 11 Wallensteinstr. 8 Hans-Fallada-Str. 14 Hans-Fallada-Str. 10 Maxim-Gorki-Str. 26a Arnold-Zweig-Str. 159 Friedrich-List-Str. 6 Jungfernstieg 2 - 3 Heuweg 11 Karl-Marx-Str. 11 Frankendamm 17 Wamper Weg 5 Weißdornweg 1 Greifswalder Chaussee 63b Strandstraße 21 Grünthal 12 Lübecker Allee 4 IGS Grünthal Berufliche Schule Seite 2 PLZ 18439 18439 18435 18435 18435 18435 18435 18435 18435 18435 18435 18435 18437 18437 18437 18439 18439 18439 18439 18439 18439 18437 18437 Nr. 5 Amtsblatt der Hansestadt Stralsund 2. Die Briefwahlvorstände treten an beiden Wahltagen zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr Stralsund in zusammen. Mühlenstr. 4-6 3. Gewählt wird mit amtlichen grauen Stimmzetteln. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die zugelassenen Namen der Bewerber und die Bezeichnung der Partei. Daneben befindet sich jeweils ein Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll. 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler sollen zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitbringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung wird am Tag der Hauptwahl bei dem Wähler belassen und ist im Falle einer Stichwahl erneut dem Wahlvorstand vorzuzeigen. Jeder Wähler erhält für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters einen amtlichen Stimmzettel. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem dafür vorgesehenen besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Zur Stimmabgabe bei der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters werden von Blindenvereinen keine Stimmzettelschablonen hergestellt. Gemäß § 34 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) bestimmt dann die oder der Wahlberechtigte eine andere Person, deren Hilfe sie oder er sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Die Hilfsperson, die nach § 34 Absatz 1 LKWO M-V auch Mitglied des Wahlvorstandes sein kann, ist zur Wahrung des Wahlgeheimnisses verpflichtet und hat die Hilfeleistung auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken (§ 2 Absatz 2 LKWO M-V). 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Hauptwahl und der Stichwahl a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer mit dem Wahlschein in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes wählen will, muss neben einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) den Wahlschein und den Stimmzettel aus den Briefwahlunterlagen mitbringen und erhält im Wahlraum gegen Abgabe des mitgebrachten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel. Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Wahlberechtigte, die für die Hauptwahl einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten haben, erhalten von Amts wegen erneut von der Gemeindewahlbehörde für die Stichwahl den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen grauen Stimmzettelumschlag sowie den amtlichen gelben Wahlbriefumschlag zugesandt. 6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Seite 3 Nr. 5 Amtsblatt der Hansestadt Stralsund 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht bei jeder Wahl nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Gemeindewahlbehörde Im Auftrag Stralsund,17.04.2015 Klaus Gawoehns Hansestadt Stralsund Der Gemeindewahlleiter Stralsund, 17.03.2015 Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 26.04.2015 Gemäß § 68 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzeses (LKWG M-V) stellt der Gemeindewahlausschuss fest, wie viele Stimmen auf jede Bewerberin und jeden Bewerber entfallen sind und wer damit zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister gewählt oder für die Stichwahl zugelassen ist. Die Sitzung findet am 27. April 2015 um 15:00 Uhr im Konferenzsaal des Rathauses, Alter Markt, in der Hansestadt Stralsund statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. 2. 3. Berichterstattung des Gemeindewahlleiters zur Feststellung des Wahlergebnisses Feststellung des gewählten Bewerbers/der Bewerberin bzw. der beiden Bewerber/innen für die Stichwahl Bekanntgabe des Ergebnisses Die Sitzung ist öffentlich, jedermann hat Zutritt. Klaus Gawoehns Öffentliche Bekanntmachung der SWS Natur GmbH über die Aufsichtsratsbesetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 12.03.2015 und des Gesellschafterbeschlusses der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH vom 31.03.2015 geben wir nachfolgende Änderung bekannt: - Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Herr Hans-Walter Westphal Herr Mathias Miseler ausgeschieden neu entsandt. Stralsund, 09.04.2015 gez. Harald Sauter Geschäftsführer Seite 4
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