als PDF - in der Hansestadt Stralsund

Herausgeber: Hansestadt Stralsund I Der Oberbürgermeister
Nr. 5 I 25. Jahrgang I 18.04.2015
Inhalt
Wahlbekanntmachung über Wahlzeit, Wahlbezirke,
Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren für die Wahl
zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister
2
Öffentliche Bekanntmachung
der Sitzung des Gemeindewahlausschusses
zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl
der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters
am 26.04.2015
4
Öffentliche Bekanntmachung der SWS Natur GmbH
über die Aufsichtsratsbesetzung
4
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Impressum
Herausgeber: Hansestadt Stralsund | Der Oberbürgermeister | PF 2145 | 18408 Stralsund | Telefon: 03831 252 110
Erscheinungsweise:
Das Amtsblatt der Hansestadt Stralsund erscheint nach Bedarf und wird auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund www.stralsund.de in
der Rubrik Amtsblatt veröffentlicht.
In gedruckter Form liegt das „Amtsblatt der Hansestadt Stralsund“ in den Diensträumen Rathaus, Alter Markt, Ordnungsamt, Schillstraße 5-7
und in der Stadtbibliothek, Badenstraße 13, zur kostenlosen Einsicht oder Mitnahme aus.
Das „Amtsblatt der Hansestadt Stralsund“ kann darüber hinaus einzeln oder im Abonnement jeweils gegen Erstattung der Auslagen vom
Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Pressestelle, Alter Markt 5, Postfach 2145, 18408 Stralsund, bezogen werden. Auf das
Erscheinen wird vorher in der „Ostseezeitung“, Ausgabe Stralsund, hingewiesen.
Redaktion: Pressestelle l 03831 252 212 l [email protected]
Nr. 5
Amtsblatt der Hansestadt Stralsund
Wahlbekanntmachung über Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren
für die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister
Wahlbekanntmachung
1.
Am
26. April 2015
findet in der
die Wahl
Hansestadt Stralsund
Falls eine Stichwahl erforderlich ist, findet diese am
der Oberbürgermeisterin/
des Oberbürgermeisters
10. Mai 2015
statt.
statt.
Die Hauptwahl und die Stichwahl dauern von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Hansestadt Stralsund ist in
34
allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom
30.03.2015
bis
04.04.2015
zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Wahlräume mit einem barrierefreien Zugang sind auf der Wahlbenachrichtigung durch
gekennzeichnet.
Folgende Wahlräume sind in der Hansestadt Stralsund barrierefrei zugänglich:
Nr.
Bezeichnung
Straße
1
3
5
6
7
8
9
10
11
12
14
15
20
21
24
25
26
28
29
30
31
33
34
Forum Meeresmuseum
Hansa-Gymnasium
Montessori-Schule L. Steinwich
Volkssolidarität
Adolph-Diesterweg-Schule
Fachhochschule
Innovations- und Gründerzentrum
Juri-Gagarin-Schule
Strela Menü
Begegnungsstätte "Kiek in"
Arbeiter-Samariter-Bund
Karsten-Sarnow-Schule
Grone-Bildungszentrum
Seniorenzentrum "St. Josef"
Kita "Im Heuweg"
Jahnsportstätte
Justizzentrum
Wasser- und Schifffahrtsamt
Betreutes Wohnen Am Sonnenhügel
Straßenbauamt
Jugendherberge Devin
Bielkenhagen 10
Fährwall 19
An den Bleichen 27
Knieperdamm 28
Rudolf-Virchow-Str. 23
Zur Schwedenschanze 15
Heinrich-Mann-Str. 11
Wallensteinstr. 8
Hans-Fallada-Str. 14
Hans-Fallada-Str. 10
Maxim-Gorki-Str. 26a
Arnold-Zweig-Str. 159
Friedrich-List-Str. 6
Jungfernstieg 2 - 3
Heuweg 11
Karl-Marx-Str. 11
Frankendamm 17
Wamper Weg 5
Weißdornweg 1
Greifswalder Chaussee 63b
Strandstraße 21
Grünthal 12
Lübecker Allee 4
IGS Grünthal
Berufliche Schule
Seite 2
PLZ
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2. Die Briefwahlvorstände treten an beiden Wahltagen zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses
um
16.00
Uhr
Stralsund
in
zusammen.
Mühlenstr. 4-6
3. Gewählt wird mit amtlichen grauen Stimmzetteln.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält die zugelassenen Namen der Bewerber und die Bezeichnung der Partei. Daneben befindet sich jeweils ein Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder
auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll.
4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler sollen zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitbringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.
Die Wahlbenachrichtigung wird am Tag der Hauptwahl bei dem Wähler belassen und ist im Falle einer Stichwahl erneut dem
Wahlvorstand vorzuzeigen.
Jeder Wähler erhält für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters einen amtlichen Stimmzettel. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem dafür vorgesehenen besonderen Nebenraum
gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Zur Stimmabgabe bei der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters werden von Blindenvereinen keine
Stimmzettelschablonen hergestellt. Gemäß § 34 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) bestimmt
dann die oder der Wahlberechtigte eine andere Person, deren Hilfe sie oder er sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Die
Hilfsperson, die nach § 34 Absatz 1 LKWO M-V auch Mitglied des Wahlvorstandes sein kann, ist zur Wahrung des Wahlgeheimnisses verpflichtet und hat die Hilfeleistung auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken (§ 2 Absatz 2
LKWO M-V).
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Hauptwahl und der Stichwahl
a)
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes
oder
b)
durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer mit dem Wahlschein in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes wählen will, muss neben einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) den Wahlschein und den Stimmzettel aus den Briefwahlunterlagen mitbringen und erhält im Wahlraum gegen Abgabe des mitgebrachten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem
unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort
spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wahlberechtigte, die für die Hauptwahl einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten haben, erhalten von Amts wegen
erneut von der Gemeindewahlbehörde für die Stichwahl den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen grauen Stimmzettelumschlag sowie den amtlichen gelben Wahlbriefumschlag zugesandt.
6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
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7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht bei jeder Wahl nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Die Gemeindewahlbehörde
Im Auftrag
Stralsund,17.04.2015
Klaus Gawoehns
Hansestadt Stralsund
Der Gemeindewahlleiter
Stralsund, 17.03.2015
Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses
zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters
am 26.04.2015
Gemäß § 68 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzeses (LKWG M-V) stellt der Gemeindewahlausschuss fest, wie viele
Stimmen auf jede Bewerberin und jeden Bewerber entfallen sind und wer damit zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister
gewählt oder für die Stichwahl zugelassen ist.
Die Sitzung findet am 27. April 2015 um 15:00 Uhr im Konferenzsaal des Rathauses, Alter Markt, in der Hansestadt Stralsund
statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1.
2.
3.
Berichterstattung des Gemeindewahlleiters zur Feststellung des Wahlergebnisses
Feststellung des gewählten Bewerbers/der Bewerberin bzw. der beiden Bewerber/innen für die Stichwahl
Bekanntgabe des Ergebnisses
Die Sitzung ist öffentlich, jedermann hat Zutritt.
Klaus Gawoehns
Öffentliche Bekanntmachung der SWS Natur GmbH über die Aufsichtsratsbesetzung
Auf der Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 12.03.2015 und des Gesellschafterbeschlusses der SWS Stadtwerke
Stralsund GmbH vom 31.03.2015 geben wir nachfolgende Änderung bekannt:
-
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Herr Hans-Walter Westphal
Herr Mathias Miseler
ausgeschieden
neu entsandt.
Stralsund, 09.04.2015
gez. Harald Sauter
Geschäftsführer
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