Reglement Wettbewerb Kino-TV Deutsches Kinder-Medien-Festival GOLDENER SPATZ 2015: Kino-TV-Online Das Deutsche Kinder-Medien-Festival GOLDENER SPATZ: Kino-TV-Online findet vom 31. Mai bis 6. Juni 2015 in Gera & Erfurt statt. Veranstalter und Träger ist die Deutsche Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ. Der GOLDENE SPATZ ist ein unabhängiges Festival für Publikum und Fachleute. Es findet jedes Jahr statt und bietet ein Forum für Vertreter der Film-, Fernseh- und Onlinebranche, Medienexperten, Pädagogen, Journalisten, Politiker und das Zielpublikum. Die Meinung der Kinder über das für sie gemachte Angebot ist gefragt. Das Festivalprogramm setzt sich aus dem Wettbewerb und einem Informationsprogramm zusammen. Ziel ist es, einen Überblick über deutschsprachige Kinderfilm- und Fernsehproduktionen sowie Onlineangebote für Kinder zu gewähren, auf qualitativ hochwertige und innovative Produktionen aufmerksam zu machen und sie auszuzeichnen. Für den Wettbewerb Online erfolgt eine gesonderte Ausschreibung mit eigenem Reglement. 1. Voraussetzungen und Kategorien 2. Jurys und Preise a) Zum Wettbewerb zugelassen sind deutschsprachige Film- und Fernsehproduktionen sowie Koproduktionen mit erheblicher finanzieller und/ oder kultureller deutscher, österreichischer oder schweizer Beteiligung, die zwischen Januar 2014 und Mai 2015 fertig gestellt wurden bzw. werden und sich an ein Kinderpublikum (bis ca. 12 Jahre) richten. Die Kategorie Kurzspielfilm (Live Action) wird im jährlichen Wechsel mit der Kategorie Serie/Reihe (Live Action) ausgeschrieben. Für den Wettbewerb 2015 können Serien/Reihen (Live Action), die zwischen Januar 2013 und Mai 2015 fertig gestellt wurden bzw. werden, eingereicht werden. Kurzspielfilme (Live Action), die zwischen Januar 2014 und Mai 2016 fertig gestellt wurden bzw. werden, können ab Oktober 2015 für den Wettbewerb 2016 eingereicht werden. Ausgeschlossen sind Beiträge, die bereits für den Wettbewerb 2014 eingereicht worden waren und nicht vor Beginn der Auswahlsichtung zurückgezogen worden sind. Die Festivalleitung beruft die Kinderjury Kino-TV. In dieser Jury sind 9–13-jährige Mädchen und Jungen aus dem gesamten Bundesgebiet und Nachbarländern vertreten. Sie vergibt den Festivalpreis GOLDENER SPATZ für den jeweils besten Beitrag in den Kategorien des Wettbewerbs. Unter Vorbehalt des noch zu beschließenden Haushaltes des Freitstaats Thüringen erhält der Regisseur des ausgezeichneten Beitrages in der Kategorie Kino-/Fernsehfilm zudem den mit 1500 Euro dotierten Sonderpreis der Thüringer Staatskanzlei. Darüber hinaus zeichnet sie aus: • beste/r Darsteller/in oder beste/r Moderator/in b)Der Wettbewerb ist in sechs Kategorien unterteilt: • Minis (Film- und Fernsehbeiträge mit einer maximalen Lauflänge von 4 Minuten) • Kino-/Fernsehfilm (Live Action) ab ca. 55 Min. • Serie/Reihe (Live Action) •Animation •Information/Dokumentation • Unterhaltung (max. 60 Min.; bei längeren Formaten – z.B. Shows – ist die Einreichung eines Zusammenschnittes zulässig) c) Filme und Fernsehsendungen können durch Sender und freie Produzenten zum Wettbewerb angemeldet werden. An Produktionen beteiligte Personen, insbesondere Autoren und Regisseure, sowie Fachinstitutionen können Beiträge für den Wettbewerb vorschlagen. Von Serien und Magazinen kann jeder Einreicher eine Folge anmelden. Die zusätzliche Einreichung von einem Special ist möglich. d)In den Wettbewerb aufgenommen werden Produktionen, die • professionell hergestellt wurden und hohen ästhetischen Standards genügen; • die eigenständige Persönlichkeit von Kindern anerkennen und stärken; • bei der inhaltlichen und/oder formalen Gestaltung innovative Wege beschreiten; •Themen aus der Lebenswelt von Kindern aufgreifen und ihren Rezeptionsfähigkeiten und -ansprüchen gemäß umsetzen; • die Phantasie anregen; •Möglichkeiten und Perspektiven bei der Lösung von Konflikten demonstrieren. Die Entscheidung über die Aufnahme in den Wettbewerb treffen drei vom Veranstalter berufene Auswahlkommissionen: 1. Minis, Serie/Reihe, Animation; 2. Kino-/Fernsehfilm; 3. Information/Dokumentation, Unterhaltung. Die Festivalleitung hat das Recht, Beiträge für den Wettbewerb einzuladen. Das Wettbewerbsprogramm soll nicht mehr als 18 Stunden Gesamtlaufzeit umfassen. Um eine angemessene Präsenz innovativer Produktionen/Formate zu gewährleisten, behalten sich die Auswahlkommissionen vor, Serien, Reihen, Magazinsendungen sowie Fortsetzungen von Spielfilmen, die 2013 oder 2014 mit einem Preis der Kinderjury ausgezeichnet wurden, ggf. nicht für den Wettbewerb zu nominieren. e) Zugelassen sind Filme in DCP- oder 3D DCP Format und elektronisch aufgezeichnete Programme (DigiBeta, HD). Die Wettbewerbsbeiträge werden als Filmvorführung oder Großprojektion in den Festivalkinos gezeigt. Alle Vorführungen des Festivalprogramms sind öffentlich. Des Weiteren beruft die Festivalleitung einen Autor/eine Autorin, der/die gemeinsam mit der Jury des MDR Rundfunkrates den mit 4000 Euro dotierten Preis des MDR Rundfunkrates für das beste Drehbuch verleiht. 3. Termine a) Die Anmeldung der Beiträge muss bis zum 17. Dezember 2014 mit dem hierfür vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen. Mit der Anmeldung sind folgende Anlagen einzureichen: • detaillierte Inhaltsangabe (bei Serien/Reihen zusätzlich eine Konzeption) • die Biografie, Filmografie des/der Regisseurs/in bzw. Hauptverantwort lichen •Pressematerial b) Eine Sichtungskopie (DVD oder Blu-Ray) des Beitrages für die Auswahlkommission muss spätestens am 5. Januar 2015 in Erfurt eintreffen. c) Die Vorführkopien der für das Festivalprogramm ausgewählten B eiträge müssen bis spätestens 13. Mai 2015 in einem der unter 1.e) genannten Formate vorliegen. 4. Versandanweisung a) Anmeldungen und Sichtungskopien sind zu senden an: Per Kurierdienst Per Post Deutsche Kindermedienstiftung Deutsche Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ GOLDENER SPATZ Anger 37 PF 800 112 99084 Erfurt 99027 Erfurt b) Die Versandadresse für die Vorführkopien wird in der Benachrichtigung über die Teilnahme am Festival mitgeteilt. c) Der Anmelder trägt die Versandkosten für den Hintransport. Die Kosten für den Rücktransport übernimmt der Veranstalter. d) Die Beiträge sind für die Dauer der Übernahme mit ihrem Kopienwert voll versichert. Als Dauer der Übernahme gilt die Zeit vom registrierten Eingang beim Festival bis zur Übergabe zum Rückversand an die Post, den Kurierdienst bzw. Spediteur. 5. Schlussbestimmungen a) Mit der Teilnahme am Festival stellt der Einreicher den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei. b) Über alle nicht in diesem Reglement enthaltenen Fragen entscheidet die Festivalleitung. Gerichtsstand ist Gera. c) Die Anmeldung zur Teilnahme am Deutschen Kinder-Medien-Festival GOLDENER SPATZ 2015: Kino-TV-Online gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Deutsche Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ · Büro Erfurt Geschäftsführung/Festivalleitung · Presse · Filmverwaltung Anger 37 · 99084 ERFURT · DEUTSCHLAND Telefon: +49 (3 61) 6 63 86-0 · Fax: +49 (3 61) 6 63 86-29 Internet: www.goldenerspatz.de · eMail: [email protected] Stifter: MDR, ZDF, RTL, Stadt Gera, Thüringer Landesmedienanstalt, Mitteldeutsche Medienförderung, Landeshauptstadt Erfurt
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