Reglement - Goldener Spatz

Reglement
Wettbewerb Kino-TV
Deutsches Kinder-Medien-Festival
GOLDENER SPATZ 2015: Kino-TV-Online
Das Deutsche Kinder-Medien-Festival GOLDENER SPATZ: Kino-TV-Online findet vom 31. Mai bis 6. Juni 2015 in Gera & Erfurt
statt. Veranstalter und Träger ist die Deutsche Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ.
Der GOLDENE SPATZ ist ein unabhängiges Festival für Publikum und Fachleute. Es findet jedes Jahr statt und bietet ein Forum
für Vertreter der Film-, Fernseh- und Onlinebranche, Medienexperten, Pädagogen, Journalisten, Politiker und das Zielpublikum.
Die Meinung der Kinder über das für sie gemachte Angebot ist gefragt.
Das Festivalprogramm setzt sich aus dem Wettbewerb und einem Informationsprogramm zusammen. Ziel ist es, einen Überblick über deutschsprachige Kinderfilm- und Fernsehproduktionen sowie Onlineangebote für Kinder zu gewähren, auf qualitativ
hochwertige und innovative Produktionen aufmerksam zu machen und sie auszuzeichnen.
Für den Wettbewerb Online erfolgt eine gesonderte Ausschreibung mit eigenem Reglement.
1. Voraussetzungen und Kategorien
2. Jurys und Preise
a) Zum Wettbewerb zugelassen sind deutschsprachige Film- und Fernsehproduktionen sowie Koproduktionen mit erheblicher finanzieller und/
oder kultureller deutscher, österreichischer oder schweizer Beteiligung, die zwischen Januar 2014 und Mai 2015 fertig gestellt wurden
bzw. werden und sich an ein Kinderpublikum (bis ca. 12 Jahre) richten.
Die Kategorie Kurzspielfilm (Live Action) wird im jährlichen Wechsel mit
der Kategorie Serie/Reihe (Live Action) ausgeschrieben. Für den Wettbewerb 2015 können Serien/Reihen (Live Action), die zwischen Januar
2013 und Mai 2015 fertig gestellt wurden bzw. werden, eingereicht
werden. Kurzspielfilme (Live Action), die zwischen Januar 2014 und
Mai 2016 fertig gestellt wurden bzw. werden, können ab Oktober 2015
für den Wettbewerb 2016 eingereicht werden.
Ausgeschlossen sind Beiträge, die bereits für den Wettbewerb 2014
eingereicht worden waren und nicht vor Beginn der Auswahlsichtung
zurückgezogen worden sind.
Die Festivalleitung beruft die Kinderjury Kino-TV. In dieser Jury sind
9–13-jährige Mädchen und Jungen aus dem gesamten Bundesgebiet und
Nachbarländern vertreten. Sie vergibt den Festivalpreis GOLDENER
SPATZ für den jeweils besten Beitrag in den Kategorien des Wettbewerbs.
Unter Vorbehalt des noch zu beschließenden Haushaltes des Freitstaats
Thüringen erhält der Regisseur des ausgezeichneten Beitrages in der
­Kategorie Kino-/Fernsehfilm zudem den mit 1500 Euro dotierten Sonderpreis der Thüringer Staatskanzlei.
Darüber hinaus zeichnet sie aus:
• beste/r Darsteller/in oder beste/r Moderator/in
b)Der Wettbewerb ist in sechs Kategorien unterteilt:
• Minis (Film- und Fernsehbeiträge mit einer maximalen Lauflänge von
4 Minuten)
• Kino-/Fernsehfilm (Live Action) ab ca. 55 Min.
• Serie/Reihe (Live Action)
•Animation
•Information/Dokumentation
• Unterhaltung (max. 60 Min.; bei längeren Formaten – z.B. Shows –
ist die Einreichung eines Zusammenschnittes zulässig)
c) Filme und Fernsehsendungen können durch Sender und freie Produzenten
zum Wettbewerb angemeldet werden. An Produktionen beteiligte Personen,
insbesondere Autoren und Regisseure, sowie Fachinstitutionen können
Beiträge für den Wettbewerb vorschlagen. Von Serien und Magazinen kann
jeder Einreicher eine Folge anmelden. Die zusätzliche Einreichung von einem
Special ist möglich.
d)In den Wettbewerb aufgenommen werden Produktionen, die
• professionell hergestellt wurden und hohen ästhetischen Standards
genügen;
• die eigenständige Persönlichkeit von Kindern anerkennen und stärken;
• bei der inhaltlichen und/oder formalen Gestaltung innovative Wege
beschreiten;
•Themen aus der Lebenswelt von Kindern aufgreifen und ihren
­Rezeptionsfähigkeiten und -ansprüchen gemäß umsetzen;
• die Phantasie anregen;
•Möglichkeiten und Perspektiven bei der Lösung von Konflikten
­demonstrieren.
Die Entscheidung über die Aufnahme in den Wettbewerb treffen drei vom
Veranstalter berufene Auswahlkommissionen: 1. Minis, Serie/Reihe, Animation; 2. Kino-/Fernsehfilm; 3. Information/Dokumentation, Unterhaltung.
Die Festivalleitung hat das Recht, Beiträge für den Wettbewerb einzuladen.
Das Wettbewerbsprogramm soll nicht mehr als 18 Stunden Gesamtlaufzeit
umfassen.
Um eine angemessene Präsenz innovativer Produktionen/Formate zu gewährleisten, behalten sich die Auswahlkommissionen vor, Serien, Reihen,
Magazinsendungen sowie Fortsetzungen von Spielfilmen, die 2013 oder
2014 mit einem Preis der Kinderjury ausgezeichnet wurden, ggf. nicht für den
Wettbewerb zu nominieren.
e) Zugelassen sind Filme in DCP- oder 3D DCP Format und elektronisch
aufgezeichnete Programme (DigiBeta, HD).
Die Wettbewerbsbeiträge werden als Filmvorführung oder Großprojektion
in den Festivalkinos gezeigt. Alle Vorführungen des Festivalprogramms
sind öffentlich.
Des Weiteren beruft die Festivalleitung einen Autor/eine Autorin, der/die
gemeinsam mit der Jury des MDR Rundfunkrates den mit 4000 Euro
­dotierten Preis des MDR Rundfunkrates für das beste Drehbuch verleiht.
3. Termine
a) Die Anmeldung der Beiträge muss bis zum 17. Dezember 2014 mit dem
hierfür vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen. Mit der Anmeldung
sind folgende Anlagen einzureichen:
• detaillierte Inhaltsangabe (bei Serien/Reihen zusätzlich eine Konzeption)
• die Biografie, Filmografie des/der Regisseurs/in bzw. Hauptverantwort­
lichen
•Pressematerial
b) Eine Sichtungskopie (DVD oder Blu-Ray) des Beitrages für die Auswahlkommission muss spätestens am 5. Januar 2015 in Erfurt eintreffen.
c) Die Vorführkopien der für das Festivalprogramm ausgewählten B
­ eiträge
müssen bis spätestens 13. Mai 2015 in einem der unter 1.e) genannten
Formate vorliegen.
4. Versandanweisung
a)
Anmeldungen und Sichtungskopien sind zu senden an:
Per Kurierdienst Per Post
Deutsche Kindermedienstiftung Deutsche Kindermedienstiftung
GOLDENER SPATZ
GOLDENER SPATZ
Anger 37 PF 800 112
99084 Erfurt 99027 Erfurt
b) Die Versandadresse für die Vorführkopien wird in der Benachrichtigung
über die Teilnahme am Festival mitgeteilt.
c) Der Anmelder trägt die Versandkosten für den Hintransport. Die Kosten
für den Rücktransport übernimmt der Veranstalter.
d) Die Beiträge sind für die Dauer der Übernahme mit ihrem Kopienwert
voll versichert. Als Dauer der Übernahme gilt die Zeit vom registrierten
Eingang beim Festival bis zur Übergabe zum Rückversand an die Post,
den Kurierdienst bzw. Spediteur.
5. Schlussbestimmungen
a) Mit der Teilnahme am Festival stellt der Einreicher den Veranstalter von
allen Ansprüchen Dritter frei.
b) Über alle nicht in diesem Reglement enthaltenen Fragen entscheidet
die Festivalleitung. Gerichtsstand ist Gera.
c) Die Anmeldung zur Teilnahme am Deutschen Kinder-Medien-Festival
GOLDENER SPATZ 2015: Kino-TV-Online gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements.
Deutsche Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ · Büro Erfurt
Geschäftsführung/Festivalleitung · Presse · Filmverwaltung
Anger 37 · 99084 ERFURT · DEUTSCHLAND
Telefon: +49 (3 61) 6 63 86-0 · Fax: +49 (3 61) 6 63 86-29
Internet: www.goldenerspatz.de · eMail: [email protected]
Stifter: MDR, ZDF, RTL, Stadt Gera, Thüringer Landesmedienanstalt, Mitteldeutsche Medienförderung, Landeshauptstadt Erfurt