Fahrverhalten am Flughafen Zürich Fahrverhalten am Flughafen Zürich Airport Authority Zürich-Flughafen | || 04.05.2015 © Flughafen Zürich AG Ziel • Der Teilnehmer kennt die Verkehrsregeln und Rechtsgrundlagen auf dem Vorfeld. 2 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Rechtsgrundlagen Auf dem Flughafen Zürich gelten folgende Rechtsgrundlagen: • Strassenverkehrsgesetz (SVG) der Schweiz • Bodenverkehrsordnung (BVO) des Flughafens Zürich Die BVO regelt den Fahrzeug- und Fussgängerverkehr im nichtöffentlichen Flughafengebiet. Soweit die BVO und ihre Ausführungsbestimmungen nichts Abweichendes vorsehen, ist das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die dazugehörigen Verordnungen sinngemäss anzuwenden. 3 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Verkehrsregeln und Rechtsgrundlagen Verantwortung: Der Fahrer trägt die Verantwortung für Mitfahrer, Fahrzeug, Ladung und deren Sicherung. Fahrzeugzustand: Wer ein Motorfahrzeug führt, muss sich vor Antritt der Fahrt vom betriebssicheren und vorschriftsgemässen Zustand seines Fahrzeugs überzeugen. Abblendlicht: zwingend. Das Tagfahrlicht ist nicht ausreichend, da das Rücklicht nicht leuchtet. Alkoholverbot: Es gilt die 0,00 Promillegrenze (Gewichtsalkohol). Rauchverbot: Im nichtöffentlichen Bereich sowie in Fahrzeugen gilt Rauchverbot. Ausnahme: gekennzeichnete Raucherzonen. 4 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Verkehrsregeln Geschwindigkeiten: Vorfeld Strassentunnel Werkhofstrasse Umfahrung 30 km/h 50 km/h 60 km/h 80 km/h Sicherheitsgurt: Ab einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h gilt Gurtentragpflicht. Es wird empfohlen, den Sicherheitsgurt immer anzulegen. 5 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Fahrstrassen und Rollzonen Fahrstrassen: Fahrstrassen sind zwingend zu benützen und sind weiss markiert. Rollzonen: Mit Rollzonen (Rollwege) werden in der Luftfahrt Verbindungswege zwischen Pisten und Standplätzen eines Flughafens bezeichnet. Die Strassenrandlinien über Rollzonen sind versetzt markiert. 6 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Vortrittsreihenfolge 1. Flugzeug 2. Fahrzeuge mit aktivem Blaulicht 3. Fahrzeuge mit aktivem Gelblicht 4. Alle anderen Fahrzeuge gemäss schweizerischem Strassenverkehrsgesetz (SVG) 7 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Mindestabstände Flugzeug und vortrittsberechtigte Fahrzeuge Abstand davor Abstand dahinter Frei rollend 200 m Doppelte Rumpflänge Eingeschaltete Triebwerke Doppelte Rumpflänge Gezogen oder gestossen 100 m in Rollrichtung 100 m Follow-Me Fahrzeug 200 m vor Follow-Me Niemals zwischen Flugzeug und Follow-Me durchfahren. Warten bei Rollverkehr Immer vor der weissen Markierung «Stop bei Rollverkehr» 8 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Standplätze Fahrverhalten: Standplätze sind rot markierte Abstellflächen für Flugzeuge. Diese dürfen nur im Zusammenhang mit einem dienstlichen Bedürfnis befahren werden. Fahrstrassen: Entlang von Standplätzen führen Fahrstrassen, welche zwingend benutzt werden müssen. Dock Standplätze: Fahrstrassen sind im Gegenverkehr befahrbar. Offene Standplätze: Fahrstrassen sind meistens Einspurig im Gegenuhrzeigersinn befahrbar. Das Abkürzen über Standplätze ist verboten. 9 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Standplätze Bezeichnung Definition Dock Standplätze Standplätze, auf denen Flugzeuge direkt am Gebäude andocken. Offene Standplätze Standplätze ohne direkten Gebäudezugang. 10 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen Visualisierung © Flughafen Zürich AG Vortritt In den Standplatz rollende Flugzeuge haben Vortritt. Flugzeuge habe keine Blinker, Sie müssen jederzeit mit dem Abbiegen eines Luftfahrzeugs rechnen. Überholen Sie nie ein parallel rollendes Flugzeug und halten Sie sofort an, wenn ein Flugzeug die Fahrstrasse zum Ein- oder Ausrollen überqueren will. Das Ein- und Ausrollen darf nicht behindert werden. 11 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Vortritt Halten Sie ca. 5 Meter vor dem Standplatz (rote Linie) an, wenn ein Flugzeug die Fahrstrasse zum Ein- oder Ausrollen überqueren will. Achten Sie beim Warten an einem «Stop bei Rollverkehr» oder im Kolonnenverkehr auf Hinweise einrollender Flugzeuge. Ein Flugzeug könnte z.B. direkt vor Ihnen auch auf den Standplatz einbiegen. 12 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Standplätze Bei Dockstandplätzen: • Wartende Personen für die Flugzeugabfertigung • Dockleitsystem eingeschaltet • Durchfahrt erst bei abgestelltem Triebwerk Bei offenen Standplätzen: • Wartende Personen für die Flugzeugabfertigung • Durchfahrt hinter dem Flugzeug erst bei abgestelltem Triebwerk • Durchfahrt vor dem Flugzeug erst bei unterlegten Radkeile 13 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Dockleitsystem Achten Sie beim Dockstandplatz auf das Dockleitsystem. Bei Missachtung wird das Dockleitsystem einen Fehler anzeigen und das Flugzeug kann nicht wie vorgesehen andocken. Verspätungen sind die Folgen. Bei eingeschaltetem Dockleitsystem ist jegliches Befahren verboten. 14 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Pushback Pushback nennt man den Vorgang, bei welchem Traktoren die Flugzeuge aus dem Standplatz stossen. Dieser Vorgang darf nicht behindert werden. Kurz vor dem Stossen wird die Warnblitzleuchte am Pushback Traktor eingeschaltet. Ab sofort ist die Durchfahrt hinter dem Standplatz verboten, gleichbedeutend wie ein rotes Lichtsignal bei einer Kreuzung. 15 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Pushback Bezeichnung Visualisierung 1. Pushback Traktor am Flugzeug. Durchfahrt erlaubt. 2. Beacon (rotes Drehlicht am Flugzeug) ist eingeschaltet. Pushback könnte jederzeit beginnen. Durchfahrt erlaubt. 3. Warnblitzleuchte ist aktiv. Durchfahrt verboten. Flugzeug wird gestossen. 16 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Wegrollen von einem Standplatz Bezeichnung Visualisierung 1.Radkeile sind am Flugzeug. Die Durchfahrt ist gestattet. 2.Beacon (rotes Drehlicht am Flugzeug) ist eingeschaltet. Radkeile könnten demnächst entfernt werden. Durchfahrt noch erlaubt. 3.Radkeile entfernt, Durchfahrt verboten. 4.Daumen hoch des Supervisors gilt dem Piloten. Durchfahrt verboten. 17 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Pushback Fahren Sie vorausschauend. Wählen Sie einen geeigneten Punkt, um zu warten. Warten Sie nicht bei Standplätzen bei denen Sie nächstens mit einrollenden oder zurückgestossenen Flugzeugen rechnen müssen. 18 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Protected Area (Schutzzonen Piste) Definition: Die Protected Area schützt den startenden, landenden und rollenden Flugverkehr vor Kollisionen mit Fahrzeugen, Fussgängern und temporären Hindernissen. Einschränkungen: Das Befahren und Betreten ist verboten. Signale: Im Gelände sind entlang der Pisten weisse Pfosten mit der Aufschrift ‚Protected Area‘ gesetzt. Diese Grenze darf nur nach erfolgter Freigabe durch Zürich Tower überschritten werden. 19 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Critical Area (Schutzzonen Navigationsanlagen) Definition: Die Critical Areas schützen die Navigationsanlagen vor Signalstörungen oder dem Ausfall der Navigationsanlagen auf dem Flughafen Zürich. Einschränkungen: Das Befahren und Betreten ist verboten. Signale: Auf dem Gelände sind entlang der Schutzzonen Schilder mit der Aufschrift „Betreten und Befahren verboten“ gesetzt. 20 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG Fragen 21 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen © Flughafen Zürich AG
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