Fahrverhalten

Fahrverhalten am Flughafen Zürich
Fahrverhalten am Flughafen Zürich
Airport Authority
Zürich-Flughafen
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|| 04.05.2015
© Flughafen Zürich AG
Ziel
• Der Teilnehmer kennt die Verkehrsregeln und Rechtsgrundlagen auf dem
Vorfeld.
2 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Rechtsgrundlagen
Auf dem Flughafen Zürich gelten folgende Rechtsgrundlagen:
• Strassenverkehrsgesetz (SVG) der Schweiz
• Bodenverkehrsordnung (BVO) des Flughafens Zürich
Die BVO regelt den Fahrzeug- und Fussgängerverkehr im nichtöffentlichen
Flughafengebiet. Soweit die BVO und ihre Ausführungsbestimmungen nichts
Abweichendes vorsehen, ist das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die
dazugehörigen Verordnungen sinngemäss anzuwenden.
3 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Verkehrsregeln und Rechtsgrundlagen
Verantwortung:
Der Fahrer trägt die Verantwortung für Mitfahrer,
Fahrzeug, Ladung und deren Sicherung.
Fahrzeugzustand: Wer ein Motorfahrzeug führt, muss sich vor Antritt der
Fahrt vom betriebssicheren und vorschriftsgemässen
Zustand seines Fahrzeugs überzeugen.
Abblendlicht:
zwingend. Das Tagfahrlicht ist nicht ausreichend, da
das Rücklicht nicht leuchtet.
Alkoholverbot:
Es gilt die 0,00 Promillegrenze (Gewichtsalkohol).
Rauchverbot:
Im nichtöffentlichen Bereich sowie in Fahrzeugen gilt
Rauchverbot. Ausnahme: gekennzeichnete
Raucherzonen.
4 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Verkehrsregeln
Geschwindigkeiten:
Vorfeld
Strassentunnel
Werkhofstrasse
Umfahrung
30 km/h
50 km/h
60 km/h
80 km/h
Sicherheitsgurt:
Ab einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h gilt
Gurtentragpflicht. Es wird empfohlen, den Sicherheitsgurt immer anzulegen.
5 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Fahrstrassen und Rollzonen
Fahrstrassen: Fahrstrassen sind zwingend zu
benützen und sind weiss
markiert.
Rollzonen:
Mit Rollzonen (Rollwege)
werden in der Luftfahrt
Verbindungswege zwischen
Pisten und Standplätzen eines
Flughafens bezeichnet. Die
Strassenrandlinien über Rollzonen
sind versetzt markiert.
6 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Vortrittsreihenfolge
1. Flugzeug
2. Fahrzeuge mit aktivem Blaulicht
3. Fahrzeuge mit aktivem Gelblicht
4. Alle anderen Fahrzeuge gemäss schweizerischem
Strassenverkehrsgesetz (SVG)
7 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Mindestabstände
Flugzeug und
vortrittsberechtigte
Fahrzeuge
Abstand davor
Abstand dahinter
Frei rollend
200 m
Doppelte Rumpflänge
Eingeschaltete Triebwerke
Doppelte Rumpflänge
Gezogen oder gestossen
100 m in Rollrichtung
100 m
Follow-Me Fahrzeug
200 m vor Follow-Me
Niemals zwischen
Flugzeug und Follow-Me
durchfahren.
Warten bei Rollverkehr
Immer vor der weissen
Markierung «Stop bei
Rollverkehr»
8 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Standplätze
Fahrverhalten:
Standplätze sind rot markierte Abstellflächen für
Flugzeuge. Diese dürfen nur im Zusammenhang mit
einem dienstlichen Bedürfnis befahren werden.
Fahrstrassen:
Entlang von Standplätzen führen Fahrstrassen, welche
zwingend benutzt werden müssen.
Dock Standplätze:
Fahrstrassen sind im Gegenverkehr befahrbar.
Offene Standplätze: Fahrstrassen sind meistens Einspurig im
Gegenuhrzeigersinn befahrbar.
Das Abkürzen über Standplätze ist verboten.
9 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Standplätze
Bezeichnung
Definition
Dock Standplätze
Standplätze, auf denen
Flugzeuge direkt am
Gebäude andocken.
Offene Standplätze
Standplätze ohne direkten
Gebäudezugang.
10 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
Visualisierung
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Vortritt
In den Standplatz rollende Flugzeuge haben
Vortritt.
Flugzeuge habe keine Blinker, Sie müssen
jederzeit mit dem Abbiegen eines
Luftfahrzeugs rechnen.
Überholen Sie nie ein parallel rollendes
Flugzeug und halten Sie sofort an, wenn ein
Flugzeug die Fahrstrasse zum Ein- oder
Ausrollen überqueren will. Das Ein- und
Ausrollen darf nicht behindert werden.
11 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Vortritt
Halten Sie ca. 5 Meter vor dem Standplatz (rote
Linie) an, wenn ein Flugzeug die Fahrstrasse zum
Ein- oder Ausrollen überqueren will.
Achten Sie beim Warten an einem «Stop bei
Rollverkehr» oder im Kolonnenverkehr auf
Hinweise einrollender Flugzeuge. Ein Flugzeug
könnte z.B. direkt vor Ihnen auch auf den
Standplatz einbiegen.
12 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Standplätze
Bei Dockstandplätzen:
• Wartende Personen für die Flugzeugabfertigung
• Dockleitsystem eingeschaltet
• Durchfahrt erst bei abgestelltem Triebwerk
Bei offenen Standplätzen:
• Wartende Personen für die Flugzeugabfertigung
• Durchfahrt hinter dem Flugzeug erst bei
abgestelltem Triebwerk
• Durchfahrt vor dem Flugzeug erst bei
unterlegten Radkeile
13 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Dockleitsystem
Achten Sie beim Dockstandplatz auf das
Dockleitsystem. Bei Missachtung wird das
Dockleitsystem einen Fehler anzeigen und
das Flugzeug kann nicht wie vorgesehen
andocken. Verspätungen sind die Folgen.
Bei eingeschaltetem Dockleitsystem ist
jegliches Befahren verboten.
14 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Pushback
Pushback nennt man den Vorgang, bei welchem
Traktoren die Flugzeuge aus dem Standplatz
stossen. Dieser Vorgang darf nicht behindert
werden.
Kurz vor dem Stossen wird die Warnblitzleuchte
am Pushback Traktor eingeschaltet. Ab sofort ist
die Durchfahrt hinter dem Standplatz verboten,
gleichbedeutend wie ein rotes Lichtsignal bei einer
Kreuzung.
15 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Pushback
Bezeichnung
Visualisierung
1. Pushback Traktor am Flugzeug. Durchfahrt erlaubt.
2. Beacon (rotes Drehlicht am Flugzeug) ist
eingeschaltet. Pushback könnte jederzeit beginnen.
Durchfahrt erlaubt.
3. Warnblitzleuchte ist aktiv. Durchfahrt verboten.
Flugzeug wird gestossen.
16 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Wegrollen von einem Standplatz
Bezeichnung
Visualisierung
1.Radkeile sind am Flugzeug. Die
Durchfahrt ist gestattet.
2.Beacon (rotes Drehlicht am Flugzeug)
ist eingeschaltet. Radkeile könnten
demnächst entfernt werden. Durchfahrt
noch erlaubt.
3.Radkeile entfernt, Durchfahrt verboten.
4.Daumen hoch des Supervisors gilt dem
Piloten. Durchfahrt verboten.
17 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Pushback
Fahren Sie vorausschauend. Wählen Sie einen
geeigneten Punkt, um zu warten. Warten Sie nicht
bei Standplätzen bei denen Sie nächstens mit
einrollenden oder zurückgestossenen Flugzeugen
rechnen müssen.
18 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Protected Area (Schutzzonen Piste)
Definition:
Die Protected Area schützt den startenden,
landenden und rollenden Flugverkehr vor
Kollisionen mit Fahrzeugen, Fussgängern und
temporären Hindernissen.
Einschränkungen:
Das Befahren und Betreten ist verboten.
Signale:
Im Gelände sind entlang der Pisten weisse Pfosten
mit der Aufschrift ‚Protected Area‘ gesetzt. Diese
Grenze darf nur nach erfolgter Freigabe durch
Zürich Tower überschritten werden.
19 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Critical Area (Schutzzonen Navigationsanlagen)
Definition:
Die Critical Areas schützen die Navigationsanlagen vor Signalstörungen oder dem Ausfall der
Navigationsanlagen auf dem Flughafen Zürich.
Einschränkungen:
Das Befahren und Betreten ist verboten.
Signale:
Auf dem Gelände sind entlang der Schutzzonen
Schilder mit der Aufschrift „Betreten und Befahren
verboten“ gesetzt.
20 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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Fragen
21 | 04.05.2015 | OS-WE-00123 Fahrgrundlagen
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