Leitfaden - Landratsamt Rems-Murr

KREISJUGENDAMT
www.rems-murr-kreis.de
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt
Postfach 1413 I 71328 Waiblingen
E-Mail: [email protected]
Leitfaden
Tipps und Informationen für Familien
Herausgeber:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt
Fachdienst Frühe Hilfen
Winnender Straße 30/1 I 71328 Waiblingen
Redaktion:
Ingrid Schneider-Rabeneick
Bärbel Stollmeier-Rzadkowski
Sabine Zahner-Noller
11. Auflage I November 2014
Bei Veränderungen der angegebenen Adressen und Telefonnummern
bitten wir die Einrichtungen sich an das Sekretariat des Fachdienstes
Frühe Hilfen beim Kreisjugendamt Telefon 07151 501-1292 zu wenden.
InhaltsverzeichnisSeite
Finanzielle Hilfen
4
Kindergeld4
Elterngeld5
Landeserziehungsgeld6
Kinderbetreuungskosten7
Mutterschaftsgeld8
Hebammenhilfe8
Haushaltshilfe9
Arbeitslosengeld II
9
Arbeitslosengeld II für Studentinnen und Azubis
9
BAföG10
Wohngeld10
Unterhalt für das Kind
11
Unterhaltsvorschuss12
Unterhalt für unverheiratete Mütter
12
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
13
Bildung und Teilhabe
13
Schuldnerberatung14
Landesfamilienpass16
Bundesstiftung „Mutter und Kind“
16
Landesstiftung „Familie in Not“
17
Willkommen auf der Welt - Willkommen in Backnang
17
Programm zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingsgeburten 17
Tafelladen und mehr….
18
Angebote für Alleinerziehende
Beratung für Alleinerziehende
Selbsthilfeangebote für Alleinerziehende
20
20
20
Beratung21
Frühe Hilfen
21
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung 22
Beratungsstellen für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen
22
Beratung zur "Vertraulichen Geburt"
23
Dezentrale Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt
25
Hilfe nach Gewalttaten- Esslinger Traumaambulanz
25
Opferberatung häusliche Gewalt in Fellbach
25
Frühberatung/Frühförderung26
Sozialpädiatrische Zentren
27
Schreiambulanz28
Seite
Angebote für Frauen mit Migrationshintergrund
30
Sozialer Dienst beim Kreisjugendamt
30
Sozialberatung31
Beratung für Frauen
32
Stellen die Interessen von Frauen/Familien wahr nehmen
33
Unterstützung in besonderen Lebenslagen
34
Wellcome34
Familienpflege34
Einsatz von (Familien-)Hebammen und
(Familien-) Kinderkrankenschwestern im Rahmen Früher Hilfen
35
Elternbildung/ STÄRKE
36
Angebote für Familien mit Migrationshintergrund
37
Sprachcafés37
Migrationsberatung38
Jugendmigrationsdienst38
Kinder39
Fachdienst Kindertagesbetreuung
39
Regelkindergärten39
Kindergärten mit verlängerter Öffnungszeit
39
Ganztageseinrichtungen40
Schulkinderbetreuung40
Tagespflege40
Stadtranderholung, Ferienwaldheim, Sommerferienprogramm
42
Elternbildung43
Landesprogramm Stärke
44
Treffpunkte für Eltern und Kinder
45
Landesprogramm STÄRKE „Offene Treffs“
46
Treffpunkt für Familien in Schorndorf
47
Kinderbetreuung an Samstagen in Schorndorf
47
Kinderbetreuung in Murrhardt
47
Babysittervermittlung48
Kinderbekleidung48
Seite
Beruf und Arbeit
49
Beruf - Vermittlung - Ausbildung - Wiedereinstieg
49
Mutterschutz52
Elternzeit52
Wohnen53
Sozialwohnungen
53
Wohngeld53
Drohender Wohnungsverlust / Obdachlosigkeit
53
Mieterschutz
54
Wohnprojekte
55
Gesund und krank
56
Krankheit des Kindes
56
Krankheit der Mutter/des Vaters
57
Gesundheitsberatung58
Suchtberatung58
Sozialpsychiatrischer Dienst
58
Rechtsfragen
59
Elterliche Sorge
59
Sorgerecht für Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt
der Geburt nicht miteinander verheiratet waren
60
Amtsvormundschaft60
Beistandschaft des Jugendamtes
61
Sorgerecht bei Tod eines Sorgeberechtigten
62
Umgangsrecht63
Namensrecht
64
Adressen-, Telefonverzeichnis
65
Stichwortverzeichnis75
Finanzielle Hilfen
Kindergeld
Wer?
Wo?
Wann?
Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern, die in Deutschland
ihren Wohnsitz haben sowie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
oder -berechtigung sind, haben Anspruch auf Kindergeld.
Seit 1. Januar 2010 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind
184 EUR, für das dritte Kind 190 EUR und für jedes weitere 215 EUR
monatlich gezahlt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der
Bundesagentur für Arbeit Ludwigsburg Familienkasse
Schwieberdinger Straße 58 I 71636 Ludwigsburg
Hotline für Antrag - Telefon: 01801 546337
Erreichbar: Mo. - Fr. 7:45-12:30 Uhr und Do. 7:45-18:00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Sofort nach der Geburt Ihres Kindes können Sie Kindergeld beimArbeitsamt beantragen.
Kindergeldzuschlag
Der Kindergeldzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die für
minderjährige und für unter 25-jährige, unverheiratete Kinder in Familien mit
nicht ausreichendem Familieneinkommen für längstens 36 Monate gezahlt wird
Eltern können Kindergeldzuschlag beantragen, wenn ihr Einkommen ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht den ihrer
unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II,
Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kindergeldzuschlag gezahlt.
Kindergeldzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.
Der Kindergeldzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der
Eltern und Kinder, er beträgt höchstens 140 €/Monat.
4 Elterngeld
Wer?
Eltern, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben, mit einem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und
nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Ebenso Adoptiveltern und Verwandte bis zum dritten Grad, wenn sie wegen einer
schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der leiblichen
Eltern die Betreuung des Kindes übernehmen.
Wo?
Anträge bekommen Sie über jede Gemeinde bzw. Stadtverwaltung
(Bürgerbüro). Bearbeitet werden die Anträge von der
Landeskreditbank in Karlsruhe.  Adressen Seite 60
Hotline: L-Bank Karlsruhe: 0180 51-50777
Elterngeld wird in Höhe von 65 - 67 %, des in den zwölf Kalender- monaten vor dem Geburtsmonat des Kindes durchschnittlich
erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit von 300 EUR bis zu
einem Höchstbetrag von 1.800 EUR geleistet. Elterngeld wird bei
Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kindergeldzuschlag auf das
Einkommen angerechnet. Familien mit mehreren kleinen Kindern
erhalten weiterhin einen Geschwisterbonus sowie Zuschläge für
Mehrlingsgeburten. Bafög und Wohngeldbezieher erhalten den
Mindestbetrag von 300 EUR.
Wann?
Nach der Geburt des Kindes stellen Sie rechtzeitig den Antrag. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Monate vor Beginn
des Monats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist. Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des
14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden.
5
Landeserziehungsgeld
Wer?
Das Land zahlt für Kinder, die im Zeitraum 1. Januar 2007 bis
30. September 2012 geboren oder die in diesem Zeitraum mit dem
Ziel der Adoption in Obhut genommen wurden, im Rahmen seiner
familienfördernden Maßnahmen ein steuer- und pfändungsfreies
Landeserziehungsgeld. Dadurch soll die Erziehungskraft der Familie gestärkt und ihre Erziehungsleistung anerkannt werden.
Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige Leistung des Landes.
Ein Rechtsanspruch auf das Landeserziehungsgeld besteht nicht.
Landeserziehungsgeld erhält, wer
1. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum (EU/EWR-Bürger)
oder eines Drittstaates besitzt, sofern sich aus einem zwischen diesem Drittstaat und der Europäischen Union abgeschlossenen Abkommen oder daraus abgeleiteten Rechtsakten ein Anspruch auf Familienleistungen ergibt,
2. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in BadenWürttemberg hat,
3. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (Nummer 1.3.6) ausübt.
Landeserziehungsgeld wird ab dem 13. oder dem 15. Lebensmonat des Kindes gewährt, jedoch nicht vor dem Ablauf des letzten
Bezugsmonats des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz
Wo?
Anträge bekommen Sie bei jeder Gemeinde oder Stadtverwaltung.
Wann?
Ab dem 10. Lebensmonat Ihres Kindes stellen Sie den Antrag.
6 Kinderbetreuungskosten
Wer?
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012
geboren wurde, und die für ihr Kind keine Leistungen nach § 24 Abs. 2 SGB
VIII (frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege) in Anspruch nehmen. Es ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verankert und wird unabhängig davon gewährt, ob die Eltern erwerbstätig sind. Die Bezugszeit von längstens 22 Monaten schließt nahtlos an die
vierzehnmonatige Rahmenbezugszeit an das Elterngeld an.
Im Regelfall besteht der Anspruch auf Betreuungsgeld vom ersten Tag
des 15. Lebensmonats bis zum maximalen 36. Lebensmonat des Kindes.
Das Betreuungsgeld beträgt ab 01.08.2014 beträgt 150 € im Monat. Es
wird als Geldleistung ausbezahlt und ist nicht zu versteuern. Betreuungsgeld wird als vorranige Leistung ausgezahlt und bei Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe und Kindergeldzuschlag angerechnet.
Ansprechpartner ist die Landeskreditbank Karlsruhe unter Familienförderung www.l-bank.de; E-Mail: [email protected] oder
Hotline: 08006645471.
Wo?
Wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe
Winnender Straße 30/1 I 71328 Waiblingen
Ansprechpartner: Frau Kühl I Telefon 07151 501-1312
Damit das Kreisjugendamt prüfen kann, ob die Kosten übernommen
werden, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser kann schriftlich oder
bei einer persönlichen Vorsprache gestellt werden.
Wann?
In der Regel können Sie als Eltern, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Elterngeld erfüllen, auch Betreuungsgeld beantragen. Anspruch auf Betreuungsgeld haben Sie, wenn
• Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
•Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben,
•Ihr Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren wurde,
•Ihr Kind unter drei Jahre alt ist,
•Sie Ihr Kind privat betreuen oder für Ihr Kind keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung (Kindertagesstätte oder Tagesmutter) in
Anspruch nehmen,
•Sie im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes über kein zu versteuerndes
Einkommen von über 500.000 € bei Elternpaaren oder 250.000 €
bei Alleinerziehenden verfügen,
•Sie keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben.
Das Betreuungsgeld müssen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen
Stelle beantragen. Wenn Ihnen die L-Bank Elterngeld bewilligt hat und
Sie weiterhin in Baden-Württemberg leben, sendet Ihnen die L-Bank am
ersten Geburtstag Ihres Kindes einen Antrag auf Betreuungsgeld zu.
7
Mutterschaftsgeld
Wer?
- Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
- Frauen, die Arbeitslosenunterstützung oder Unterhaltsgeld
von der Agentur für Arbeit bekommen.
Familienversicherte Frauen bekommen während des Mutterschutzes
(6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt) ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von max. 210 EUR vom Bundesversicherungsamt.
Wo?
Mutterschaftsgeld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie
brauchen dazu eine Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers
und eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin.
Wann?
Kurz vor Beginn des Mutterschutzes stellen Sie den Antrag.
Hebammenhilfe
Wer?
Schwangere und Mütter von Säuglingen können sich an eine
Hebamme wenden. Hebammen bieten:
-- Beratung zu allen Fragen und Beschwerden in der
Schwangerschaft, zur Geburt und danach an
-- Vorsorgeuntersuchungen
-- Geburtsvorbereitung
-- Geburtshilfe
-- aufsuchende Wochenbettbetreuung
-- Stillberatung und Beratung zu Ernährungsfragen
-- von Mutter und Kind
-- Rückbildungsgymnastikkurse sowie Beckenbodentraining
Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse.
Wo?
Wenden Sie sich an eine Hebamme Ihres Vertrauens. Hebammenlisten liegen bei den meisten Frauenärzten aus oder über:
www.remsmurr-hebammen.de
Wann?
Hebammenhilfe kann bis zu 8 Wochen nach der Geburt des Kindes
und bei entsprechenden Fragen auch bis zum Ende der Stillzeit in
Anspruch genommen werden.
Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenbetreuung.
Im Rahmen Früher Hilfen kann die Hebammenhilfe bis zur Vollendung des
1. Lebensjahres weiter gewährt werden. Ein Antrag kann bei den Mitarbeiterinnen der Frühen Hilfen gestellt werden.
8 Haushaltshilfe
Wer?
Im Krankheitsfall können Erziehungsberechtigte sowie Frauen anlässlich der Geburt ihres Kindes für die Dauer ihres stationären
Krankenhausaufenthaltes, in Ausnahmen auch darüber hinaus,
eine Haushaltshilfe bekommen.
Wo?
Die Kostenübernahme können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Anfragen bzgl. einer Haushaltshilfe können Sie an die Sozialstationen in ihrer Gemeinde richten.  Adressen Seite 60
Wann?
Schon vor der Geburt Ihres Kindes bzw. im Bedarfsfall sollten Sie
dies klären
Arbeitslosengeld II
Wer?
Erwerbsfähige und hilfebedürftige Frauen und Männer erhalten
Arbeitslosengeld II. Alleinerziehende mit einem Kind unter 6 Jahren
haben einen eigenen, elternunabhängigen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch wenn sie einen Arbeitsplatz haben, sich jedoch in
Elternzeit befinden. Der Anspruch wird in jedem Einzelfall abgeklärt
(siehe Broschüre „SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende“).
Wo?
Anträge stellen Sie beim Jobcenter Rems-Murr-Kreis in Backnang,
Schorndorf oder Waiblingen.  Adressen Seite 60
Wann?
Bei Bedürftigkeit;
Alleinerziehende stellen eventuell schon während der Schwangerschaft einen Antrag auf Arbeitslosengeld II.
Arbeitslosengeld II für StudentInnen und Auszubildende
Wer?
StudentInnen haben nur dann Anspruch, wenn das Studium unterbrochen wird. Bei geringem Einkommen der Studierenden hat das
Kind eventuell Anspruch auf Sozialgeld. Auszubildende, die Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG beziehen, können gegebenenfalls einen Zuschuss zu den ungedeckten, angemessenen
Kosten der Unterkunft bekommen.
Wo?
Beim Jobcenter Rems-Murr-Kreis in Backnang, Schorndorf oder
Waiblingen.  Adressen Seite 60
9
BAföG
Wer?
Jede/r die/der eine förderungswürdige Ausbildung bzw. ein Studium macht. Durch ein Kind kann sich die Förderungshöchstdauer
beim BAföG verlängern.
Wo?
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Amt für Ausbildungsförderung
Alter Postplatz 10 I 71332 Waiblingen
Frau Dippon: 07151 510-1326
[email protected]
www.das-neue-bafoeg.de
Wann?
Bei Ausbildungsbeginn.
Wohngeld
Wer?
Mieter/innen mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. In jedem Einzelfall wird neu entschieden. Die Gewährung
von Wohngeld ist abhängig von Ihrem Einkommen, Ihrer Miete
und der zu Ihrem Haushalt gehörenden Personenzahl. Wer Arbeitslosengeld II erhält, bekommt kein zusätzliches Wohngeld. Seit
1. Januar 2009 werden bei der Berechnung die Heizkosten mit
berücksichtigt.
Wo?
Bei jeder Gemeinde oder Stadtverwaltung bekommen Sie weitere
Informationen sowie Anträge, Formulare und Broschüren
 Adressen Seite 60
Wann?
Jederzeit, wenn Bedürftigkeit besteht.
10 Unterhalt für das Kind
Wer?
Jedes nicht eheliche Kind bzw. jedes Kind getrennt lebender odergeschiedener Eltern hat Anspruch auf Unterhalt.
Wo?
Informationen erhalten Sie über das
Kreisjugendamt
Fachbereich Unterhalt, Beistandschaften und Vormundschaften
Dienststelle Waiblingen
Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen,
zuständig für folgende Städte und Gemeinden:
Alfdorf, Fellbach, Kaisersbach, Kernen, Korb, Plüderhausen,
Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Waiblingen,
Weinstadt und Winterbach.
Telefon: 07151 501-1348 Sekretariat
501-1214 Herr Kirgis
Dienststelle Backnang
Stuttgarter Straße 109 I 71522 Backnang,
zuständig für folgende Städte und Gemeinden:
Allmersbach i. T., Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Berglen,
Burgstetten, Großerlach, Kirchberg/Murr, Leutenbach, Murrhardt,
Oppenweiler, Schwaikheim, Spiegelberg, Sulzbach/Murr,
Weissach i. T. und Winnenden.
Telefon: 07191 895-4181 Sekretariat
895-4180 Herr Rosenberger
Wann?
Entweder während der Schwangerschaft oder nach der Geburt
Ihres Kindes.
11
Unterhaltsvorschuss
Wer?
Für Kinder, für die der unterhaltspflichtige Elternteil nicht bezahlt,
kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden(siehe Broschüre „Der
Unterhaltsvorschuss“).
Wo?
Anträge stellen Sie beim
Kreisjugendamt, Unterhaltsvorschusskasse
Dienststelle Waiblingen
Telefon: 07151 501-1348 Sekretariat
Dienststelle Backnang
Telefon: 07191 895-4181 Sekretariat
Wann?
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt bzw. nicht
zahlen kann, stellen Sie den Antrag.
Unterhalt für unverheiratete Mütter
Wer?
Frauen, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet sind, haben
Anspruch auf Unterhalt. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens
vier Monate vor der Geburt des Kindes und besteht für mindestens
drei Jahre nach der Geburt. Sie kann sich bei besonderen Belangen
des Kindes und bei fehlenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung
verlängern.
Wo?
Information und Beratung erhalten Sie hierzu beim
Kreisjugendamt
Fachbereich Unterhalt, Beistandschaft, Vormundschaft
Dienststelle Waiblingen
Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen
Telefon: 07151 501-1348 Sekretariat
Dienststelle Backnang
Stuttgarter Straße 109 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 895-4181 Sekretariat
Wann?
Im Bedarfsfall.
12 Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Wer?
Rechtsuchende mit geringem Einkommen können bei dem für ihren
Wohnort zuständigen Amtsgericht für eine anwaltliche Beratung
und die damit verbundene außergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe beantragen. Sie bezahlen einen Eigenanteil von 10 EUR und
können eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens
beauftragen. Für ein gerichtliches Verfahren gibt es auf Antrag
Prozesskostenhilfe. Diese wird üblicherweise durch den Prozessbevollmächtigten bei Gericht eingereicht. (Je nach Einkommensverhältnissen wird Prozesskostenhilfe ohne oder mit Ratenzahlung
auf die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten bewilligt).
Wo?
Über Ihren Rechtsanwalt stellen Sie den Antrag beim Gericht oder
beim zuständigen Amtsgericht.
Wann?
Im Bedarfsfall.
Bildung und Teilhabe
Wer?
Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche, die aus
einkommensschwachen Familien kommen, einen Rechtsanspruch
auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Alle Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene
• deren Familien ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe bekommen
• deren Familien Wohngeld bekommen
• die Familien die Kinderzuschlag erhalten
Wo?
Für Anträge von Leistungsberechtigen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach SGB II beziehen ist beim Jobcenter des Rems-MurrKreises der/die zuständige Sachbearbeiter/in Ansprechpartner/in
Jobcenter Rems-Murr: ServiceCenter: 07151 9519-670
Für Anträge von Leistungsberechtigten, die Wohngeld, Sozialhilfe
oder einen Kindergeldzuschlag erhalten ist der Geschäftsbereich
Soziales beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig.
Landratesamt Rems-Murr, Geschäftsbereich Soziales
Telefon: 07151 501-1453 oder 501-1413
13
Schuldnerberatung
Wer?
Eine Schuldnerberatung ist angezeigt bei Überschuldung, das heißt
Ihre festen Ausgaben und Ihre Lebenshaltungskosten übersteigen
regelmäßig Ihr Einkommen oder Sie stellen fest, dass Ihr Girokonto
immer weiter ins Soll rutscht.
Wo?
Die Schuldnerberatung des Landratsamtes steht den meisten Bürger/innen des Rems-Murr-Kreises offen. Dies gilt auch für alle
Personen, die Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder
SGB XII (Grundsicherung) erhalten. Personen, die Arbeitslosengeld
II beziehen, müssen eine Beratungsempfehlung der zuständigen
Geschäftsstelle des Jobcenters Rems-Murr-Kreis vorlegen. Alle
anderen Bürger/innen, die in den Städten Fellbach, Waiblingen,
Weinstadt, Schorndorf, Winnenden oder Backnang leben, müssen
sich an die dortigen Beratungsstellen wenden:
Schuldnerberatung des Kreissozialamtes
Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen
Telefon: 07151 501-1445 Herr Kleiner
501-1531 Frau Ranft
Schuldnerberatung Stadt Backnang
Telefon: 07191 894-346 Herr Molinari
Schuldnerberatung Stadt Fellbach
telefonische Terminvergabe: Di. 9:00-12:00 Uhr
Telefon: 07115851-375 Herr Schrom
5851-321 Frau Nobis
5851-376 Herr Grimm
Arbeiterwohlfahrt Fellbach I Telefon: 0711 579393
Schuldnerberatung Stadt Schorndorf
Telefon: 07181 602-520 Herr Reuschle
Montag von 8:00-12:00 Uhr erreichbar
Diakonische Bezirksstelle Schorndorf I Telefon: 07181 929825
14 Schuldnerberatung Stadt Waiblingen
Telefon: 07151 5001-289, Frau Mindel
Kreisdiakonieverband Waiblingen I Telefon: 07151 95919-24
Theodeor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen
Beratung auch in den Außenstellen
Backnang, Obere Bahnhofstraße 16,
Winnenden, Bengelstraße 22 und in
Schorndorf Schlichtenerstraße 25
möglich.
Telefonsprechstunde ist dienstags von 16:00-17:00 Uhr
Telefon: 07151 95919-24
Schuldnerberatung Stadt Weinstadt
Telefon: 07151 693-296 Frau Deumelandt
693-133 Herr Gerke (mittwochs)
Schuldnerberatung Stadt Winnenden
Telefon: 07195 13-157, Frau Schumann
Wann?
Im Bedarfsfall.
15
Familienpass/Landesfamilienpass
Wer?
Familienpass ist die Bezeichnung für ein spezielles Vergünstigungssystem für Familien. Es wird geregelt, welche Familien den
Familienpass erhalten können und welche Leistungen er umfasst.
Er ermöglicht in vielen Städten und Gemeinden einen kostenfreien oder vergünstigten Eintritt in Schlösser, Gärten und Museen
sowie in Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder.
Wo?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung  Seite 60
Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Schutz des ungeborenen Lebens
Wer?
Schwangere Frauen mit sehr geringem Einkommen können eine
einmalige finanzielle Unterstützung beantragen. Die Einkom
mensgrenzen erfahren Sie bei den Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des Rems-Murr-Kreises. Für ALG
II-Bezieherinnen ist vorrangig das Jobcenter zuständig.
Wo?
Bei allen anerkannten Schwangeren- und Schwangerschafts konfliktberatungsstellen können Sie einen Antrag stellen.
 Kapitel Beratung Seite 21
16 Landesstiftung „Familie in Not“
Wer?
Frauen/Familien in besonderen materiellen Notlagen können Gelder aus der Landesstiftung beantragen. Es muss in jedem Einzelfall
abgeklärt werden, ob eine derartige Notlage vorliegt.
Wo?
Bei allen anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen können Sie einen Antrag stellen.
 Kapitel Beratung Seite 21
Wann?
Die Antragstellung soll während der Schwangerschaft bzw. nach
der Geburt des Kindes erfolgen.
Willkommen auf der Welt - Willkommen in Backnang
Wer?
Familien aus dem Stadtbezirk Backnang erhalten durch eine Broschüre der Stadt Backnang einen Überblick des in Backnang bestehenden Angebotes an Dienstleistungen und Hilfestellungen rund
um Schwangerschaft und Geburt bis hin zum Kindergarteneintritt
eines Kindes. Außerdem sind Gutscheine von Backnanger Firmen
und Institutionen enthalten.
Wo?
Beim Standesamt Backnang.
Programm zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingsgeburten
Hotline Familienförderung
Wer?
Frauen/Familien mit Drillingen (aufwärts), können einen einmaligen Zuschuss bis zu höchstens 2.500 EUR pro Kind erhalten.
Wo?
Anträge erhalten Sie bei der Landeskreditbank in Karlsruhe.
Auskunft: E-Mail [email protected]
Telefon 0800 6645471 (gebührenfrei)
Fax 0721 1503169
Mo.–Fr. von 9:00-12:00 Uhr und von 14:00-17:00 Uhr
Wann?
Der Antrag muss im ersten Lebensjahr der Kinder gestellt werden.
17
Tafelladen und mehr ...
Gut und günstig einkaufen mit kleinem Geldbeutel
Wer?
Vorort wird im Tafelladen geprüft ob jemand einkaufsberechtigt
ist. Personalausweis und der Nachweis von Sozialleistungen ist bei
der Ausstellung eines Ausweises notwendig. Einkaufen kann wer
eine kleine Rente hat, Sozialhilfe erhält, Arbeitslosengeld II bezieht, Wohngeld bekommt oder mit geringem Einkommen über die
Runden kommen muss.
Wo?
Waiblinger Tafelladen e. V.
Fronackerstraße 70 I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 981-5969
Öffnungszeiten: Mo. 10:00-12:00 Uhr
Di., Mi. + Fr. 10:00-12:00 Uhr
Do. 10:00-17:30 Uhr
Weinstadt Tafel e. V.
Ziegeleistraße 16 I 71384 Weinstadt
Telefon: 07151 2052706
Schorndorfer Tafel/AWO Schorndorf e. V.
Grabenstraße 28 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 410410
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 10:00-13:00 Uhr
SoWas - Soziales Warenhaus
Backnanger Tafel
Theodor-Körner-Straße 1 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 60692
Winnender Tafel e. V.
Brunnengasse 19 I 71364 Winnenden
Telefon: 07195 580462
Öffnungszeiten: Di., Do. + Sa. 10:00-12:00 Uhr
Schwäbische Tafel Stuttgart e. V. - Fellbacher Tafelladen
Wernerstraße 27 I 70736 Fellbach
Ansprechpartner: Carola Plötz
Telefon: 0711 91252520 I Fax: 0711 91252521
E-Mail: [email protected] I www.fellbacher-tafel.de
18 >>
EH-Mobil
Die mobile Tagesstätte ERLACHER HÖHE - Mobil bietet in verschiedenen Kreisstädten die Möglichkeit für Menschen in sozialen
Notlagen ein kostengünstiges warmes Essen und Getränke in einer
geschützten Umgebung einzunehmen.
Backnang in Kooperation mit der ev. Gesamtkirche im
„Totenkirchle“, Sulzbacher Straße 32
jeden Dienstag und Donnerstag 12:00-14:00 Uhr
Murrhardt in Kooperation mit der kath. Kirche St. Maria im
Begegnungscafe, Fornsbacher Straße 3
jeden letzten Donnerstag im Monat 14:30–16:00 Uhr
Waiblingen in Kooperation mit der ev.-methodistischen Kirche im
Gemeindehaus Blumenstraße 3
jeden Mittwoch 12:00-14:00 Uhr
Rommelshausen (Kernen) in Kooperation mit 4 Kirchengemeinden
(ev., EmK, kath. und landeskirchliche Gemeinschaft) im
Gemeindehaus der EmK, Kurze Straße 9
jeden Donnerstag 12:30-14:30 Uhr
Schorndorf in Kooperation mit der ev. Kirche im
Martin-Luther-Haus, Friedrich-Fischer-Straße 1
jeden Montag 12:00–14:00 Uhr
Strandgut Möbel & Mehr
Im „Strandgut“ verkaufen wir kostengünstig an Menschen mit
schmalem Geldbeutel. Aber auch wer Flohmarktartikel und Sammlerstücke sucht, ist hier jederzeit willkommen.
Zusätzlich bieten wir folgende Dienstleistungen an:
• Wohnungsauflösungen
• Entrümpelungen
• Kleintransporte
• Garten- und Landschaftspflegearbeiten
• Wäschereinigung und Bügelwäsche
• Büro- und Wohnungsreinigung
• Kehrwoche
Öffnungszeiten im Strandgut:
Dienstag bis Freitag 9:00-18:00 Uhr I Samstag 9:00-14:00 Uhr
Hohenstaufenstraße 9 I 73614 Schorndorf (Schockareal)
Telefon: 07181 99438-75 I Fax: 07181 99438-77
E-Mail: [email protected]
19
Angebote für Alleinerziehende
Beratung für Alleinerziehende
Von folgenden Stellen erhalten Sie Informationen über Beratung, Selbsthilfe
und Gruppenangebote speziell für Alleinerziehende:
Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
Ortsverband Stuttgart und Umgebung e. V.
Haußmannstraße 6 I 70188 Stuttgart
Telefon: 0711 2484-7118
Weitere Angebote und Selbsthilfeangebote für Alleinerziehende
Treffen für Alleinerziehende
• Kontakte knüpfen
• Tipps und Informationen
• Austausch über entsprechende Themen
• sich etwas Gutes tun
Anmeldung über:
Diakonische Bezirksstelle
Schlichtener Straße 25 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 929825
E-Mail: [email protected]
20 Beratung
Fachdienst Frühe Hilfen / Schwerpunktdienst Frühe Hilfen
Beratung und Begleitung von Anfang an,
für Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren
Die Geburt eines Kindes verändert die gesamte Lebenssituation. Der Alltag mit
einem Kind macht Freude, kann aber auch belastend sein. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Möglichkeiten, wie Sie in schwierigen Alltags- und Erziehungssituationen besser mit Ihrem Kind zurechtkommen.
Wir sind Ansprechpartner/innen
für Schwangere, Alleinerziehende und Familien mit Kindern im Alter von
0-3 Jahren sowie Hebammen, Ärzte und andere Berufsgruppen die im Rahmen
Frühe Hilfen tätig sind.
Wir bieten Informationen über:
Elterntreffs, Elternkurse, Informationen, Austausch und Kontaktmöglichkeiten,
Einzelberatung, Beratung und Begleitung auch bei Ihnen zu Hause durch Hebammen, Familienhebammen, Familienkinderkrankenpflegerinnen, Sozialpädagoginnen und Familienhelferinnen  www.rems-murr-kreis.de
Für Waiblingen:
Fachdienst: Ingrid Schneider-Rabeneick I Telefon: 07151 501-1592
E-Mail: [email protected]
Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon 07151 501-1292
Für Schorndorf:
Fachdienst: Bärbel Stollmeier-Rzadkowski
Telefon: 07181 93889-5057 (Mo-Mi)
E-Mail: [email protected]
Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon 07181/93889-5030
Für Backnang:
Fachdienst: Sabine Zahner-Noller I Telefon: 07191 895-4045
E-Mail: [email protected]
Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon 07191 895-4028
21
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten
Beratung bei persönlichen Problemen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft, bei Unsicherheit über die eigene Zukunft und die des Kindes, im
Schwangerschaftskonflikt (nach § 219 Abs. 2 StGB; mit Beratungsnachweis)
sowie Beratung über soziale Hilfen, finanzielle Möglichkeiten und rechtliche
Grundlagen.
Die nachfolgenden Einrichtungen bieten Schwangeren- bzw.
Schwangerschaftskonfliktberatung an:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Geschäftsbereich Gesundheit
Bahnhofstraße 1 I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 501-1622 und 07151 501-1611
E-Mail: [email protected]
www.rems-murr-kreis.de
Auf Wunsch auch Beratung in Schorndorf und Backnang möglich
pro familia
im KARO - Familienzentrum Waiblingen
Alter Postplatz 17, 2. OG. I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 98224-8940
E-Mail: [email protected]
www.profamilia-waiblingen.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do 9:00-13:00 Uhr I Mi 9:00-16:00 Uhr I Fr 9:00-11:00 Uhr
Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
Schwangerschaftsberatung
Talstraße 12 I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 1724-21 I Fax: 07151 1724-41
E-Mail: [email protected]
E-Mail-Beratung über die Homepage www.schwanger-beratung.de
Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e. V.
Theodor- Körner- Straße 1 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 3419-0 i E-Mail: [email protected]
22 Beratung zur "Vertraulichen Geburt"
Seit 1. Mai 2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und
zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Damit erhalten
Schwangere die Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in
einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der
Schwangerschaft und danach werden sie von Schwangerenberatungsstellen beraten, betreut und begleitet. Dadurch soll verhindert werden, dass
eine schwangere Frau in der Not ihr Kind in Gefahr bringt.
1. Kostenloses 24h erreichbares Hilfetelefon
"Schwangere in Not - anonym und sicher" 08004040020
2. Information und anonyme Beratung unter
www.geburt-vertraulich.de
3. Persönliche und auf Wunsch anonyme Beratung und Unterstützung
durch qualifizierte Beraterinnen der Schwangerenberatung vor Ort.
Beratungsstellen für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen
Die folgenden Beratungsstellen bieten Unterstützung bei der Bewältigung
persönlicher und familiärer Probleme. Die Beratung soll ermöglichen, Hintergründe von Schwierigkeiten besser zu verstehen, Möglichkeiten zur
Veränderung zu suchen und den eigenen Weg zu finden. Angeboten werden Einzelberatung, Paarberatung und Familienberatung, Trennungs- und
Scheidungsberatung.
In Waiblingen:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Beratungsstelle für Familien und Jugendliche
Bahnhofstraße 64 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 501-1500
Caritas-Zentrum Waiblingen
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1724-28
Kreisdiakonieverband
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95919-0
pro familia
im KARO - Familienzentrum Waiblingen
Alter Postplatz 17, 2. OG. I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8940
>>
23
In Schorndorf:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Beratungsstelle für Familien und Jugendliche
Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 93889-5039
Kreisdiakonieverband
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Arnoldstraße 5, 3.OG I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 929825
In Backnang:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Beratungsstelle für Familien und Jugendliche
Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 895-4039
Kreisdiakonieverband
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Obere Bahnhofstraße 15 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 95890
E-Mail: [email protected] I www.diakonie-backnang.de
Caritas-Zentrum Backnang
Sozial- und Lebensberatung
Albertstraße 8 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 91156-11 I Fax: 07191 91156-35
In Winnenden
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Wallstraße 28 I 71364 Winnenden I Telefon: 07151 1724-28
Terminvereinbarung über Caritas-Zentrum Waiblingen
In Murrhardt
Paar-, Familien-, Lebens- und Sozialberatung, Kurvermittlung in Murrhardt
Klosterhof I 71540 Murrhardt I Telefon: 07192 93197-0
www: http://www.evangelisch-in-murrhardt.de/cms/startseite/termine/
In Welzheim
Paar-, Familien-, Lebens- und Sozialberatung, Kurvermittlung in Welzheim
Johann-von-Hieber-Straße 7 I 73642 Welzheim I Telefon: 07181 929825
24 Dezentrale Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt
Hilfen für Mädchen, Jungen und junge Erwachsene:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Bahnhofstraße 64 I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 501-1496 Sekretariat
Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 895-4058 Frau Gruber
Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 93889-5024 Frau Heidenfelder
Hilfe nach Gewalttaten- Esslinger Traumaambulanz
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sorgt für eine möglichst
frühzeitige qualifizierte Untersuchung, Beratung und Behandlung von
psychisch traumatisierten Gewaltopfern wie:
• Opfer sexualisierter Gewalt
• Opfer häuslicher Gewalt
• Opfer krimineller Gewalt
Telefonische Erreichbarkeit der Traumaambulanz unter: 0711 31033101
Mo bis Do 8:00 bis 16:00 Uhr I Fr 8:00 bis 14:00 Uhr
E-Mail: psychosomatik(at)klinikum-esslingen.de
Im Notfall außerhalb der genannten Sprechzeiten über die Zentrale Notaufnahme des Klinikums Esslingen, Telefon 0711 3103-0
Opferberatung häusliche Gewalt in Fellbach
Telefon: 07151 95919-22/25 I E-Mail: [email protected]
Mozartstraße 14 I 70734 Fellbach
25
Frühberatung / Frühförderung
•
•
Ein Angebot für Eltern
die Förderung oder Therapie für Ihr Kind suchen oder
die Beratung zu Fragen der kindlichen Entwicklung möchten für Kinder
von der Geburt bis zum Schuleintritt
Interdisziplinäre Frühberatungsstelle Diakonie Stetten e. V.
Bahnhofstraße 10 I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 905401-0 oder 905401-38
Ist für den gesamten Rems-Murr-Kreis zuständig
Frühförderung und Beratung
Karolingerstraße 42 I 70736 Fellbach
Telefon: 0711 951936-23 / [email protected]
Einzugsgebiet: Waiblingen, Fellbach, Winnenden, Korb, Kernen, Schwaikheim,
Leutenbach, Burgstetten, Kirchberg
Frühberatung an der Fröbelschule Schorndorf
Rainbrunnenstraße 24 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 4818869 I E-Mail: [email protected]
Einzugsgebiet: Schorndorf, Remshalden, Winterbach, Berglen, Rudersberg,
Urbach, Plüderhausen, Welzheim, Alfdorf
Frühförderung und Frühberatung an der Bodelschwinghschule
Berliner Straße 30 I 71540 Murrhardt
Telefon: 07192 9365-16 I E-Mail: [email protected]
Einzugsgebiet: Murrhardt, Backnang, Kaisersbach, Althütte, Auenwald,
Weissach i. T., Allmersbach i. T., Aspach, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach,
Großerlach
Frühberatungsstelle an der Förderschule Sulzbach
Jahnstraße 17 I 71560 Sulzbach
Telefon: 07193 950670 I [email protected]
Einzugsgebiet: Sulzbach, Oppenweiler, Spiegelberg, Nassach, Großerlach,
Neufürstenhütte, Altfürstenhütte
Frühberatungstelle an der Herzog-Christoph-Schule
Nägelestraße 17 I 71540 Murrhardt
Telefon: 07192 9235-17 oder -18 I E-Mail: [email protected]
Frühberatungsstelle an der Janusz-Korcak-Schule
Rienharzer Straße 57 I 73642 Welzheim
Telefon: 07182 7680 I E-Mail: [email protected]
Einzugsgebiet: Welzheim, Alfdorf, Pfahlbronn, Kaisersbach, Hellershof,
Breitenfürst, Aichstrut
>>
26 Sonderpädagogische Beratungsstellen für sprachauffällige Kinder
an der Christian-Morgensternschule
Damm Straße 48 I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 58744
Einzugsgebiet: Grunbach bis Fellbach, Kirchberg, Burgstetten, Waldrems, Berglen
Außenstelle Schorndorf
Rainbrunnenstraße 24 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 484765 I E-Mail: [email protected]
Einzugsgebiet: Geradstetten bis Plüderhausen, Rudersberg, Welzheim
Außenstelle Sulzbach / Murr
Kleinhöchbergstraße 12 I 71560 Sulzbach/Murr
Telefon 07193 900005
Einzugsgebiet: Backnang bis Murrhardt, Althütte, Weissacher Tal
Sozialpädiatrische Zentren
Sozialpädiatrischen Zentren werden Kinder und Jugendliche fachlich-medizinisch
untersucht, betreut und behandelt. Die einzelnen Sozialpädiatrischen Zentren
sind dabei unterschiedlich ausgerichtet, so dass Kinder mit den verschiedensten
Krankheits- und Störungsbildern hier untersucht und behandelt werden.
Bei einer Erkrankung oder bei dem Verdacht auf eine Erkrankung, in deren
Folge es zu Störungen in der kindlichen Entwicklung, Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten oder seelischen Störungen kommt oder kommen kann,
bieten Sozialpädiatrische Zentren fachliche Hilfe und Unterstützung.
Kinderzentrum Maulbronn
Klinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie
Knittlinger Steige 21 I 75433 Maulbronn
Telefon: 07043 16-0 I Sekretariat 16-171
SPZ Schwäbisch Hall
Sozialpädiatrische Zentren Ev. Diakoniewerk Schwäbisch Hall
Diakoniestraße 10 I 74523 Schwäbisch Hall I Telefon 0791 753-0
SPZ Esslingen
Sozialpädiatisches Zentrum Städtische Kliniken
Hirschlandstraße 97 I 73730 Esslingen
Telefon: 0711 3103-0 I E-Mail: [email protected]
>>
27
SPZ Ludwigsburg Sozialpädiatrisches Zentrum
Erlacherhofstraße 10 I 71640 Ludwigsburg
Telefon: 07141 9968101 I E-Mail: [email protected]
SPZ Stuttgart Sozialpädiatrisches Zentrum am Olgahospital Stuttgart
Kriegsbergstraße 60 I 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 278-72760 I E-Mail: [email protected]
Schreiambulanz
Klinikum Stuttgart - Olgahospital Sozialpädiatrisches Zentrum
»Baby-Sprechzeit«
Bismarckstraße 8 I 70176 Stuttgart
Telefon: 0711 278-72760 I Fax: 0711 278-72429
E-Mail: [email protected] I www.klinikum-stuttgart.de
Diagnostik, Beratung und Krisenintervention bei
• unstillbarem Schreien
• Schlafproblemen
• Fütterstörungen
Psychotherapeutische Babyambulanz Stuttgart an der
»Stuttgarter Akademie für Tiefenpsychologie und analytische
Psychotherapie« e. V.
Beratung, Krisenintervention, Mutter-Säuglingstherapie
Hohenzollernstraße 26 I 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 6485223 I Fax: 0711 6485240 I www.akademie-stuttgart.de
An der Babyambulanz arbeitet ein Team von 5 psychoanalytischen Kinderund Erwachsenentherapeutinnen mit besonderer Erfahrung im Verständnis
der seelischen Vorgänge, die für die erste Beziehungsaufnahme zwischen
Mutter, Baby und Vater Bedeutung haben. Sie sind von der Schwangerschaft
bis zum 18. Lebensmonat des Babys zuständig.
Sprecherin der Babyambulanz ist Frau Barbara Hirschmüller.
Hebammenpraxis Stuttgart-Mitte
Ansprechpartner Schreikinder: Sabine König
Gaisburgstraße 12c I 70182 Stuttgart
Telefon: 0711 605751 Hebammenpraxis I 0711 8893396 Sabine König
www.hebammenpraxis-stuttgart.de
28 Beratung für Eltern mit Schreibabys,
Schlaf- oder Essproblemen; Krisenintervention.
Diane Gerner, Pädagogin, GfG-Familienbegleiterin, Stillberaterin
Ausbildung in ressourcenorientierter körperpsychotherapeutischer Krisenintervention für Schwangerschaft, Säuglinge, Kleinkinder und deren Eltern.
73733 Esslingen I Telefon: 0711 3277192
E-Mail: [email protected] I www.elternberatung-gerner.de
Haller Schrei-Baby-Ambulanz
Krisenbegleitung für Eltern mit schreienden Babys und unruhigen Kleinkindern
Christiane Mehlis
Bossertweg 3 I 74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791 492999 I E-Mail: [email protected]
www.haller-schreibabyambulanz.de I www.heilpraxis-mehlis.de .
Klinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie Kinderzentrum Maulbronn
Frau Kunde-Trammer
Knittlinger Steige 21 I 75433 Maulbronn I Telefon: 07043 16160
Säuglings- und Kleinkindtherapie
Hanna Pretzell
Kornblumenweg 7 I 71384 Weinstadt I Telefon: 07151 460004
Birgit Kreuter-Hafer
Oberer Marktplatz 7 I 73614 Schorndorf I Telefon 07181 990180
Pflegerische Elternberatung - Rems-Murr-Klinikum Winnenden
Ambulante Beratung nach vorheriger Terminabsprache
Silke Seidel
Susanne Grau
Am Jacobsweg 1 I 71364 Winnenden I Telefon: 07195 591-41862
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Dienstag - Freitag 09:00-12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Montag und Mittwoch 13:30 – 19:00 Uhr
29
Angebote für Frauen mit Migrationshintergrund
Yasemin - Beratungsstelle für junge Migrantinnen zwischen 12 und 27 Jahren
Augustenstraße 39B I 70178 Stuttgart I www.eva-stuttgart.de
Telefon 0711 8695-26 I E-Mail: [email protected]
Frauen Sprach-Café
Frauen verschiedener Nationalitäten treffen sich
jeden Dienstag von 9:30 – 11:00 Uhr
um gemeinsam deutsch zu sprechen und dabei etwas voneinander zu erfahren.
Arbeiterwohlfahrt Ortsverband Schorndorf e. V.
Augustenstraße 4 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 5874
 Siehe Seite 33
Fit für mein Baby
Information und Unterstützung für Familien mit unter 6-jährigen Kindern, wenn
ein Migrationshintergrund besteht. Angebote sind Einzelberatung, Elternkurse
und Begleitung. Im Team mit Mentorinnen und Mentoren können Ihre sprachlichen und kulturellen Hintergründe berücksichtigt werden.
Plüderhausen, Remshalden, Schorndorf, Weinstadt, Winterbach und Urbach
Evangelische Gesellschaft - Elternweiterbildung im Rems-Murr-Kreis
Bahnhofstraße 19 I 71384 Weinstadt-Endersbach I Telefon: 07151 2050997
Fax: 07151 2051455 I E-Mail: [email protected]
Sozialer Dienst beim Kreisjugendamt
Der Soziale Dienst ist ein Unterstützungs- und Hilfsangebot bei der Alltagsbewältigung und in Problem- und Krisensituationen. Er richtet sich an
Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und bietet auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes umfassende Unterstützung an.
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe
Winnender Straße 30/1 I 71334 Waiblingen I Telefon: 07151 501-1292
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe, Sozialer Dienst
Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 895-4028
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe, Sozialer Dienst
Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 93889-5030
30 Sozialberatung / Sozialhilfe
Landratsamt Rems-Murr-Kreis / Geschäftsbereich Soziales
Wenn Sie ALG II oder Grundsicherung/Sozialhilfe erhalten, berät Sie telefonisch oder bei einem Hausbesuch der Sozialdienst beim Geschäftsbereich
Soziales/Landratsamt Rems-Murr-Kreis in folgenden Bereichen:
-- Bei leistungsrechtlichen Fragen, z. B. einmalige Beihilfen, Erstausstattungen
-- Bei persönlichen/sozialen Schwierigkeiten
-- Vermittlung anderer Hilfen, Beratungsstellen
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Geschäftsbereich Soziales
Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen I Dienstgebäude: Mayenner Straße 60
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Sie erreichen den Sozialdienst telefonisch unter:
07151 501-1393 Frau Malcherek
(Backnang, Großerlach, Murrhardt, Spiegelberg, Sulzbach)
07151 501-1548 Herr Ille
(Aspach Berglen, Burgstetten, Kirchberg a. d. M., Leutenbach, Oppenweiler,
Schwaikheim, Winnenden)
07151 501-1269 Herr Grass
(Alfdorf, Althütte, Fellbach, Kaisersbach, Rudersberg, Welzheim)
07151 501-1383 Frau Haar
(Waiblingen, Weissach i. T., Auenwald, Allmersbach i. T.)
07151 501-1517 Frau Donnert
(Fellbach-Ortsteile, Kernen, Schorndorf, Winterbach)
07151 501-1851 Herr Geiger und Frau Döhler
(Korb, Plüderhausen, Remshalden, Urbach, Weinstadt)
Kreisdiakonieverband Backnang Backnang - Sozialberatung
Obere Bahnhofstraße 18 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 95890
Kreisdiakonieverband Schorndorf - Sozialberatung
Arnoldstraße 5, 3.OG I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 929825
Kreisdiakonieverband Waiblingen - Sozialberatung
Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95919-0
31
Beratung für Frauen
Frauen in bedrohlichen Situationen können bei folgenden Institutionen
Hilfe erhalten:
Frauenhaus im Rems-Murr-Kreis
Postfach 1164 I 73601 Schorndorf I Telefon: 07181 61614
Telefon: 07181 204-0, nachts und am Wochenende Polizei Schorndorf
„Kobra“ e. V.
Beratung von Mädchen und Frauen gegen sexualisierte Gewalt
Hölderlinstraße 20 I 70174 Stuttgart I Telefon: 0711 162970
E-Mail: [email protected]
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000116016 bundesweit
365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder
Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Die Mitarbeiterinnen stehen hilfesuchenden Frauen vertraulich zur Seite und leiten sie
bei Bedarf an die passenden Unterstützungsangebote vor Ort weiter.
Auch wenn Sie kein Deutsch sprechen oder sich nicht ausreichend verständigen können, erhalten Sie beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Unterstützung. In diesem Fall rufen unsere Beraterinnen eine Dolmetscherin an, die es
Ihnen ermöglicht, alle Ihre Fragen in Ruhe und der Ihnen vertrauten Sprache
zu stellen. Auf diese Weise ist unsere telefonische Beratung auch auf Türkisch,
Russisch, Französisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Polnisch,
Serbokroatisch, Griechisch, Bulgarisch, Rumänisch, Arabisch, Persisch und Vietnamesisch möglich.
FLÜGEL- Beratung für Frauen bei sexualisierter Gewalt
Beratung ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.
Es ist ein Anrufbeantworter geschaltet, Sie bekommen zeitnah einen Rückruf
Beratungstelefon: 0160 4881615
E-Mail: [email protected] I www.fluegel-waiblingen.de
Fraz- Frauen im Zentrum
im KARO - Familienzentrum Waiblingen
Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8910
32 Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt:
Caritas- Zentrum Waiblingen
Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1724 28
71511 Backnang I Telefon: 07191 91156-0
Pro familia Waiblingen
Telefon: 07151 982248940 I E-Mail: [email protected]
Beratungsstelle fürs Frauenhaus
Telefon: 07181 61614
Männerinterventionsstelle Rems-Murr
Sie hilft den Tätern. Sie vermittelt Gewalt-Sensibilisierungs- Trainings, führt
Gespräche, wenn der Täter aus der Wohnung verwiesen wurde oder berät in
Fällen, da Auflagen und Weisungen vom Gericht vorliegen
Telefon: 0711 94572607 oder 0711 4694566
Folgende Stellen nehmen die Interessen von Frauen/Familien wahr:
Stadt Fellbach, Gleichstellungsreferentin
Marktplatz 1 I 70734 Fellbach
Telefon: 0711 5851-499 I Fax: 0711 5851-292
E-Mail: [email protected]
Stadt Waiblingen, Fachbereich Bürgerengagement
Beauftragte für Chancengleichheit
Kurze Straße 33 I 71332 Waiblingen
Gabi Weber I Telefon: 07151 5001-659
E-Mail: gabi.weber@waiblingen .de
FRAZ - Frauen im Zentrum
Bürgermühlenweg 11 I 71332 Waiblingen
Kontakt-Telefon: 07151 15050 I E-Mail: [email protected]
Familienzentrum Schorndorf
Karlstrasse 19 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 8877-00 I E-Mail: [email protected]
33
Unterstützung in besonderen Lebenslagen
Wellcome
Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt
Ein Angebot vom Deutschen Kinderschutzbund Schorndorf, Welzheim,
Waiblingen und Winnenden.
Im ersten Lebensjahr des Kindes erhalten Familien individuelle Hilfe. Eine
ehrenamtliche Mitarbeiterin kommt ein- bis zweimal in der Woche für zwei
bis drei Stunden ins Haus. Für die Vermittlung einer Ehrenamtlichen werden
max. 10 € Gebühr berechnet und für die anschließende Betreuung bis zu 5 €
pro Stunde. Am Geld soll die Hilfe nicht scheitern, wenn nur wenig Geld zur
Verfügung steht, können auch Ermäßigungen ermöglicht werden.
Wellcome in Schorndorf und Welzheim
Deutscher Kinderschutzbund - Kreisverband Schorndorf/Waiblingen e. V.
Karlstraße 19 I 73614 Schorndorf
Wellcome-Koordinatorin: Marie Feuerbach I Telefon: 07181 8877-16
E-Mail: [email protected] I www.wellcome-online.de
Wellcome Waiblingen - Familienzentrum Waiblingen e. V.
Familienzentrum KARO I Alter Postplatz 17, Raum 0.20 I 71332 Waiblingen
Wellcome-Koordinatorin: Annett Burmeister I Telefon: 07151 98224-8901
E-Mail: [email protected] I Sprechzeiten nach Vereinbarung
Wellcome Winnenden
Koordinatorin: Sandra Jurda I Telefon: 07181 887704
E-Mail: [email protected] I www.wellcome-online.de
Familienpflege
Angebot für alle Familien im Rems-Murr-Kreis. Familiepflege hilft dann, wenn
der Haushalt führende Elternteil erkrankt, körperlich oder seelisch, wenn die
Mutter zur Kur muss, wenn eine Risikoschwangerschaft eine Familie an die
Belastungsgrenze führt, wenn die Versorgung eines behinderten oder chronisch
kranken Kindes die Angehörigen überlastet. Familienpflegerinnen haben eine
dreijährige Ausbildung in Hauswirtschaft, Pflege und Pädagogik. Sie gehen in die
Familien und machen sich nützlich von der Kinderbetreuung bis zum Einkaufen.
Die Kosten dieser Hilfe übernehmen im Normalfall die Krankenkassen nach
ärztlicher Absprache.
Katholische Familienpflege Rems-Murr - Haus Bartenbach
Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1693155
E-Mail: [email protected]
www.familienpflege-rems-murr.de
34 Einsatz von (Familien-)Hebammen und (Familien-)
Kinderkrankenschwestern im Rahmen Früher Hilfen
Familien haben im ersten Lebensjahr ihres Kindes die Möglichkeit nach der
Betreuung einer Hebamme im Wochenbett, eine nachfolgende Betreuung
einer Hebamme/Familienhebamme oder (Familien-) Kinderkrankenschwester
durch die Frühen Hilfen des Kreisjugendamtes zu bekommen.
pro familia
Koordiniert und setzt Familienhebammen in den Bereichen Waiblingen/Fellbach/Winnenden/Schorndorf und Murrhardt ein
im KARO - Familienzentrum Waiblingen
Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen I 07151 55145 oder 982248940
E-Mail: [email protected]
Familienhebammensprechstunde Waiblingen
Birgit Bauder und Britta Bayer I pro familia Waiblingen
im KARO - Familienzentrum Waiblingen
Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen
Jeden 1. Mittwoch im Monat von 15:00 bis 16:00 Uhr und jeden 3. Mittwoch
von 10:00 bis 11:00 Uhr
Winnenden
Wioleta Florian I Termin/Ort nach Vereinbarung Telefon: 07181 256600
Schorndorf
Irena Grossmann I Termin/Ort nach Vereinbarung
E-Mail: [email protected] I Mobil: 0176 66820095 oder 07191 2108443
Murrhardt
Monika Mayer I Pfarrscheuer 1.OG. Klosterhof 5 I 71540 Murrhardt
2. und 3. Donnerstag im Monat von 11:00 bis 12:00 Uhr
Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e. V.
setzt eine Familienhebamme im Bereich Backnang ein
Theodor-Körner-Straße 1 I 71522 Backnang I 07191 3419-0
Simone Kirschbaum I bietet jeden 2. Montag im Monat eine
Familienhebammensprechstunde von 10:30 Uhr - 12:00 Uhr an.
Telefon: 0151 42233252
35
Elternbildung
Angebote der Elternbildung bieten Eltern Informationen und Wissen zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit. Durch den Austausch mit anderen Eltern gibt
es hier die Möglichkeit neue Ideen und Anregungen für den eigenen Erziehungsalltag zu bekommen.
Verschiedene Einrichtungen im Rems-Murr-Kreis bieten Kurse über das
Landesprogramm STÄRKE oder eigene Elternbildungskurse an.
 Siehe Seite 44/46
36 Angebote für Familien mit Migrationshintergrund
Sprachcafés
Backnang - Internationales Frühstück
Inguna Hacker
Kreisdiakonieverband I Burgplatz 7 I 71522 Backnang
Dienstag von 9:30-11:00 Uhr
Beutelsbach
Gabi Heidrich I Telefon: 07151 67720
Beetsaal Beutelsbach I Mittwoch von 9:30-11:30 Uhr
Endersbach
Gisela Klein I Telefon: 07151 690236
Silcherschule, Pavillion der Kernzeitbetreuung
Dienstag von 9:00-11:00 Uhr
Fellbach
Svetlana Onhotoeva I Telefon: 0711 8878088
AWO Fellbach I Gerhard-Hauptmann-Straße 17
Mittwoch von 9:30-11:00 Uhr
Korb
Marita del Conte I Telefon: 07151 2099330
Urbanschule I Urbanstraße 5 I Dienstag von 9:30-11:00 Uhr
Schorndorf
Merve Stöckle I Telefon: 07181 5874
AWO Schorndorf I Augustenstraße 2 I Dienstag von 9:30-11:00 Uhr
Winterbach
Renate Schrade I Telefon: 07181 74047
Altes Rathaus I Donnerstag von 10:00-11:30 Uhr
Waiblingen-Nord
Ute Ortolf I Telefon: 07151 20533911 I Salierstraße 7/3
Waiblingen-Süd
Regina Gehlenborg I Telefon: 07151 9654931 I Danziger Platz 8
Interkulturellen Sprachcafé
Kirstin Krack I Telefon: 07192 935813 I E-Mail: [email protected]
Fornsbacher Straße 3 I 71540 Murrhardt
jeden ersten Montag im Monat Begegnungscafé KIRCHE VOR ORT um 18:30 Uhr
37
Migrationsberatung
Migrationsberatung Caritas Zentrum Waiblingen
Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 17240
Allgemeine Beratung in kroatischer und italienischer Sprache
Caritas Zentrum Waiblingen
Mirko Vidackovic I Telefon: 07151 172436
Anna Sangermano I Telefon: 07151 172414
Büro für Ausländerarbeit
Ausländerrat Waiblingen I Kurze Straße 33 I 71332 Waiblingen
Elke Schütze I Telefon: 07151 5001-1567
E-Mail: [email protected]
Jugendmigrationsdienst Backnang
Kreisdiakonieverband I Burgplatz 7 I 71522 Backnang
Dorothea Pfennigsdorf I Telefon: 07191 9145650
Jugendmigrationsdienst Schorndorf
Kreisdiakonieverband I Arnoldstraße 5, 3. OG I 73614 Schorndorf
Stephan Kiesewalter I Telefon: 07181 4829611
Jugendmigrationsdienst Waiblingen
Caritas Zentrum Waiblingen I Talstraße 12 I 71332 Waiblingen
Telefon: 07191 9145650
38 Kinder
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Im Rems-Murr-Kreis gibt es vielfältige Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Alle
Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben einen gesetzlichen Anspruch
auf einen Betreuungsplatz.
Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen des Rems-Murr-Kreises:
Fachdienst Kindertagesbetreuung I Kreisjugendamt
Winnender Straße 30/1 I 71334 Waiblingen I Telefax 07151 501-1807
Ansprechpartnerinnen:
Antonia Raczkowski
Telefon: 07151 501-1308 I E-Mail: [email protected]
Martina Rentschler
Telefon: 07151 501-1415 I E-Mail: [email protected]
Sonja Haug
Telefon: 07151 501-1435 I E-Mail: [email protected]
Antje Hesse
Telefon: 07151 501-1569 I E-Mail: [email protected]
oder über Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung sowie über Ihre Kirchengemeinde bzw. über den nächstgelegenen Kindergarten vor Ort.
 Adressen Seite 60
Regelkindergärten
In allen Kommunen des Landkreises gibt es Regelkindergärten, teilweise in
kommunaler, teilweise in kirchlicher oder freier Trägerschaft. Darunter gibt
es Einrichtungen mit spezifischer Konzeption, wie z. B. Waldkindergärten, das
Montessori-Kinderhaus in Waiblingen oder Waldorfkindergärten.
Kindergärten mit verlängerter Öffnungszeit
Diese Einrichtungen bieten berufstätigen Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder
über einen längeren zusammenhängenden Zeitraum betreuen zu lassen, als
es im Regelkindergarten sonst üblich ist. Das Angebot im Landkreis ist fast
flächendeckend.
39
Ganztageseinrichtungen
Dazu gehören Krippen, Kindertagesstätten und Horte für Kinder unter
3 Jahren bis zum Schuleintritt und darüber hinaus.
Schulkinderbetreuung
Eine Möglichkeit der Schulkinderbetreuung ist die Kernzeitenbetreuung.
Sie ist ein Angebot der Grundschulen. Die Kinder werden in der Regel von
7:00 Uhr bis Schulbeginn und von Schulschluss bis 13:00 Uhr, örtlich auch
darüber hinaus, betreut. In verschiedenen Städten und Gemeinden gibt es
außerdem einen Hort an der Grundschule, der Nachmittagsbetreuung anbietet.
Ob ein solches Angebot an Ihrer Schule besteht, erfragen Sie bitte an der für
Sie zuständigen Grundschule.
Tagespflege
Tagespflege ist neben institutionellen Angeboten wie Kindertagesstätte, Hort
oder Krippe, eine weitere Möglichkeit Kinder tagsüber betreuen zu lassen.
Unter den bestehenden Angeboten können Eltern selbst entscheiden, welche Form der Betreuung ihnen für ihr Kind am ehesten geeignet erscheint.
Tagespflege bietet unter anderem die Möglichkeit, flexibel auf ungünstige
Arbeitszeiten wie z. B. Schichtdienst der Eltern oder des Elternteils zu reagieren. Die Betreuung kann sowohl im Haushalt der Tagespflegeperson erfolgen
als auch im Haushalt der Eltern/des Elternteils. Tagespflege wird in der Regel
von den Eltern finanziert. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn das
Einkommen gering ist), wird sie vom Kreisjugendamt bezuschusst.
Bitte wenden Sie sich dann an die:
Wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe
Winnender Straße 30/1 I 71334 Waiblingen.
Telefon: 07151 501-1312 Sekretariat
Wenn Sie nähere Informationen zur Tagespflege haben möchten,
wenden Sie sich an eine der folgenden Stellen:
Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e. V.
Fachbereich Tageselternvermittlung
Theodor-Körner-Straße1 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 3419-119 (AB)
Fax: 07191 72757 I E-Mail: [email protected]
>>
40 Tagesmütter- und Elternverein Fellbach e. V.
Neue Straße 14 I 70734 Fellbach
Telefon: 0711 5750529 I E-Mail: [email protected]
Tageselternverein Waiblingen e. V.
im KARO - Familienzentrum Waiblingen
Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8960
Fax: 07151 98224-8979 I E-Mail: [email protected]
Außenstelle Weinstadt/Rathaus II Tageselternverein Waiblingen e. V.
Poststraße 15/1, Zimmer 1.10 I 71384 Weinstadt I Telefon: 07151 5693-133
E-Mail: [email protected] I www.tageselternverein-wn.de
Außensprechzeiten: Donnerstag 16:00-17:00 Uhr
Tagesmütter- und Elternverein Schorndorf und Umgebung e. V.
Karlstraße 19 (im Familienzentrum) I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 887720 I Fax: 07181 887718
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Di., Mi., Do. 9:00-10:30 Uhr und Mi. 17:00-19:00 Uhr
Außenstelle Remshalden-Grunbach
Bürgerservice, Schillerstraße 30 I 73630 Remshalden-Grunbach
Telefon: 07151 9731238 Frau Kretschmer I Montag 11:00-12:00 Uhr
Außenstelle Rudersberg
Büro im Kindergarten „Lummerland“, Mörikeweg 10 I 73635 Rudersberg
Telefon: 07183 2851 Frau Kretschmer I Donnerstag 14:30-15:30 Uhr
Außenstelle Plüderhausen
Büro im Kindergarten Schlossweg 21 I 73655 Plüderhausen
Telefon: 07181 81085 Frau Schild I Mittwoch 14:00-15:00 Uhr
Außenstelle Urbach
Rathaus Konrad-Hornschuch-Straße 12, Zi. 004 (Servicebüro–Beratung)
73660 Urbach
Telefon: 07181 8007-64 Frau Schild I Mittwoch 15:30-16:30 Uhr
Tagesmütter Welzheimer Wald e. V.
Brunnenstraße 18 I 73642 Welzheim I Telefon: 07182 8058870
Fax: 07182 496700 I E-Mail: [email protected]
Tagesmütter Winnenden und Umgebung e. V.
Mühltorstraße 25 I 71364 Winnenden I Telefon: 07195 979379
E-Mail: [email protected] I www.tageseltern-winnenden.de
41
Stadtranderholung, Ferienwaldheim, Sommerferienprogramm
Sowohl kommunale als auch kirchliche oder andere freie Träger bieten diese
Möglichkeiten für Schulkinder während der Sommerferien an. Die Stadtranderholung findet meistens in 2-Wochen-Abschnitten statt. Die Kinder werden
tagsüber in der Regel zwischen 8:00 und 18:00 Uhr betreut. Sie werden mit
dem Bus abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht. Die Kosten für
die Stadtranderholung liegen für 2 Wochen zwischen ca. 80 EUR und 180 EUR
pro Kind. Ermäßigungen und Zuschüsse sind möglich.
Die nachfolgend aufgeführten Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis
bieten Stadtranderholung an. Über die jeweilige Adresse bzw. Telefonnummer
bekommen Sie weitere Informationen:
Backnang
Evangelische Kirchenpflege
Evangelisches Jugendwerk Backnang
Arbeiterwohlfahrt
Telefon: 07191 180-11
Telefon: 07191 731460
Telefon: 07191 83856
Fellbach
Evangelische Kirchenpflege
Arbeiterwohlfahrt
Telefon: 07195 65714
Telefon: 0711 579393
Leutenbach
Arbeiterwohlfahrt Telefon: 0711 581270
Schorndorf
Arbeiterwohlfahrt
Telefon: 07181 5874
Waiblingen
Stadt Waiblingen Stadtjugendpflege
Telefon: 07151 5001-392
Weinstadt
Stadt Weinstadt Stadtjugendreferat Telefon: 07151 693-131
Winnenden
Arbeiterwohlfahrt Telefon: 07195 67616
42 Elternbildung
AmiKi - Alltag mit Kind im Rems-Murr-Kreis
Gruppenangebot und Café-Treff für (werdende) Eltern und
Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren
Bei diesem Gruppenangebot und den Cafétreffs haben Eltern die Möglichkeit
andere Familien kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen. In gemütlicher Runde bekommen die Eltern interessante Tipps und Informationen
für den Erziehungsalltag. Außerdem haben sie die Möglichkeit wohnortnahe
Kontakte zu knüpfen. Während der Gruppentreffen haben die Kinder Kontakt
zu Gleichaltrigen und werden von einer erfahrenen Erzieherin betreut.
Alltag mit Kind (AmiKi) im Rems-Murr-Kreis
• Gruppen in Backnang
Verein für Kinder- und Jugendhilfe I Theodor-Körner-Straße 1
• Gruppen in Fellbach
CVJM Fellbach I Gerhart-Hauptmann-Straße 32
• Gruppen in Remshalden-Grunbach
Treffpunkt im Bürgerhaus I Schillerstraße 30
• Gruppen in Murrhardt
Deutscher Kinderschutzbund I Schießwiesen 2
• Gruppen in Rudersberg
Johannes-Gemeindehaus I Dr. Hockertz-Straße 5
• Gruppen in Schorndorf
a) Familienzentrum I Karlstraße 19
b) Eltern-Kind-Zentrum der Rems-Murr-Klinik, Schlichtener Straße 105
• Gruppen in Waiblingen
KARO Familienzentrum Waiblingen I Alter Postplatz 17
• Gruppen in Weinstadt-Beutelsbach
Schülerbetreuung Weinstadt I Stiftshof, Stiftstraße 30
• Gruppen in Welzheim
Gemeinschaftsheim, EG, Raum 3.1/3.2 I Murrhardter Straße 15
• Gruppen in Winnenden
Kita Schloss Winnenden I Albertviller Straße 14
43
Landesprogramm STÄRKE
Nähere Informationen über Veranstaltungen, die Tipps und Anregungen
rund um Erziehung von Kindern bieten sowie über Angebote im Rahmen
des Landesprogramms STÄRKE, erhalten Sie über folgende Adressen:
www.rems.murr.kreis.de/FrüheHilfen/STÄRKE
Folgende Einrichtungen bieten Angebote im Rahmen
des Landesprogramms STÄRKE an:
Caritas Zentrum
Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 172428
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rems-Murr e. V.
Henri-Dunant-Straße 1 I 71334 Waiblingen I Telefon: 07151 2002-0
Deutscher Kinderschutzbund
Karlstraße 19 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 8877-17
Evangelische Gesellschaft Rems-Murr-Kreis
Geradstettener Straße 14 I 73630 Remshalden I Telefon: 07151 5000-3213
Elternkolleg Fellbach e. V.
Bahnhofstraße 3 I 70734 Fellbach I Telefon: 0711 5181901
Familienbildungsstätte - das Mehrgenerationenhaus
Karlstraße 10 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 51583
Kreisdiakonieverband Rems-Murr
Theodor Kaiser Straße 33/1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95919-11
pro familia
im KARO - Familienzentrum Waiblingen
Alter Postplatz 17, 2. OG. I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8940
Verein Kinder- und Jugendhilfe e. V. Backnang
Theodor-Körner-Straße 1 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 3419-0
E-Mail: [email protected]
Volkshochschule Winnenden I Telefon: 07195 1070-16
Volkshochschule Unteres Remstal I Telefon: 0711 469741-71
Volkshochschule Backnang I Telefon: 07191 9667-0
Volkshochschule Murrhardt I Telefon: 07192 935816
44 Treffpunkte für Eltern und Kinder
Sogenannte Krabbelgruppen, Mutter-Kind-Treffs oder Spielgruppen für Eltern
und Kinder werden von fast jeder Kirchengemeinde und einigen anderen freien Trägern (Familienbildungsstätte Waiblingen, Sportvereine, VHS) angeboten. Näheres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Programmen. Sie sind in der
Regel nicht an eine bestimmte Konfession gebunden. Bei Interesse können Sie
sich auch an Ihre zuständige Kirchengemeinde, ihre Gemeinde oder Stadtverwaltung wenden. Dort erhalten Sie detaillierte Informationen.
Spezielle Angebote für Alleinerziehende
 siehe unter Kapitel Selbsthilfeangebote für Alleinerziehende, Seite 19.
AmiKi-Café-Treff
Amiki-Café-Treff ist ein offenes Angebot für Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren. Bei einem gemütlichen Frühstück können sie andere Eltern kennenlernen
und sich austauschen. Die Teilnahme für die Eltern ist kostenlos.
Hier finden Sie uns:
Backnang I Theodor-Körner-Straße 1 I Verein Kinder- und Jugendhilfe
1 wöchentlich donnerstags
Murrhardt I Schießwiesen 2 I Kinderschutzbund Murrhardt
Wöchentlich im Wechsel Dienstagvormittag und Dienstagnachmittag
Remshalden-Grunbach I Schillerstraße 30 I Treffpunkt im Bürgerhaus,
jeden dritten Montag im Monat
Rudersberg I Dr. Hockertz-Straße 5 I Johannes-Gemeindehaus
jeden ersten Mittwochnachmittag
Schorndorf I Schlichtener Straße 105
Eltern-Kind-Zentrum in der Rems-Murr-Klinik I freitags Nachmittag
Waiblingen I Bürgermühlenweg 11
jeden letzten Donnerstag im Monat
Welzheim I Murrhardter Straße 15 I AWO-Haus
jeden zweiten Montag im Monat
Winnenden I Paulinenstraße 12
14-tägig Donnerstag Nachmittag und 14-tägig Freitag Vormittag
Genaue Termine erhalten Sie beim Fachdienst Frühe Hilfen
 siehe Adressen Seite 20
oder im Internet unter www.rems-murr-kreis.de/frühe Hilfen/
45
Landesprogramm STÄRKE „Offene Treffs“
Kernen im Remstal (Stetten) - Offener Treff „Besonderes Kind“
Familien mit Kindern mit Behinderung haben die Möglichkeit miteinander in
Austausch zu gehen und sich über geeignete und erprobte Hilfen- und Unterstützungsangebote untereinander zu informieren. Darüber hinaus soll dieses Angebot den Familien ermöglichen, etwas gemeinsame Zeit in entspannter Atmosphäre mit ihren Kindern zu verbringen. Im Sinne von Inklusion soll dieser offene
Treff allen anderen Interessierten ebenso zugänglich sein. Der offene Treff findet
monatlich statt.
Ansprechpartnerin für das Programm STÄRKE: Anja Mauch
Telefon: 07151 2050-783
E-Mail: [email protected]
Weinstadt-Endersbach - Offener Treff „Kunterbunt“
Im offenen Treff haben Familien mit ihren Kleinkindern die Möglichkeit sich zu
treffen. Im Mittelpunkt des offenen Treffs stehen Austausch mit anderen Eltern,
Spiele mit Kindern, kreative Angebote, Sozialraumerkundungen, Sprachfestigung, Schulung des sozialen Miteinanders der Eltern und der Kinder.
Ansprechpartnerin für das Programm STÄRKE: Anja Mauch
Telefon: 07151 2050-783
E-Mail: [email protected]
Leutenbach/Nellmersbach - Offener Treff
Der offene Treff steht allen Eltern mit Kleinkindern offen. Er findet alle 14 Tage in
der Begegnungsstätte Nellmersbach in der Leutenbacher Str. 14 statt. Der Treff
findet dienstagvormittags statt.
Ansprechpartnerin für das Programm STÄRKE: Sabine Lang
Telefon: 07195 107012 I Fax: 07195 107020
E-Mail: [email protected]
Schwaikheim - Offener Treff
INA (Ludwigsburger Straße 26)
Der offene Treff steht allen Eltern mit Kleinkindern offen. Der Treff findet in Kooperation mit dem Verein Integration und Nachhilfe e.V. statt. Er findet dienstagvormittags 14-tägig statt.
Ansprechpartnerin für das Programm STÄRKE: Sabine Lang
Telefon: 07195 107012 I Fax: 07195 107020
E-Mail: [email protected]
46 Treffpunkt für Familien in Schorndorf
Familienzentrum Schorndorf e. V.
Karlstraße 19 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 887700
E-Mail: [email protected]
Kinderbetreuung an Samstagen in Schorndorf
Im Familienzentrum Schorndorf, Karlstraße 19 - 2. Stock, findet an jedem
letzten Samstag im Monat Kinderbetreuung statt. Von 9:30-13:30 Uhr steht
Ihnen diese gegen einen Unkostenbeitrag von 1 € pro Kind und Stunde während Ihres Einkaufs in der Schorndorfer Innenstadt zur Verfügung.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kinderbetreuung in Murrhardt
Der Kinderschutzbund in Murrhardt bietet Kinderbetreuung von 0-3 Jahren
am Dienstag und Donnerstag von 8:00-12:00 Uhr in den Räumen des Kinderschutzbundes, Schießwiesen 2 an. Unkostenbeitrag sind 2 € pro Familie.
In den Schulferien findet keine Betreuung statt. Telefon: 07192 7815
47
Babysittervermittlung
Sie suchen einen geeigneten Babysitter für Ihr Kind und können nicht auf
Freunde, Bekannte oder Verwandte zurückgreifen? Die nachfolgend aufgeführten Babysittervermittlungsdienste können Ihnen eventuell weiterhelfen:
Für Waiblingen-Korb
Frau Frey I Telefon: 07151 58509
Für Schorndorf
Deutscher Kinderschutzbund I Telefon: 07181 887717
Für Backnang
Schwangerenberatungsstelle beim Verein für Kinder- und Jugendhilfe Backnang
Telefon: 07191 3419-100
Wunschomi in Backnang
Initiative des Vereins für Kinder in Backnang e. V.
Gudrun Weichselgartner-Nopper I Telefon: 07191 913627
Kinderbekleidung (Second-Hand-Läden)
Backnang
SoWas - Soziales Warenhaus
Theodor- Körner-Straße 1 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 60692
Schorndorf
Kleiderladen Pfiffikus - Deutscher Kinderschutzbund I Familienzentrum
Karlstraße 19 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 887710
Kleiderkammer beim DRK
Lortzingstraße 48 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 45045
Waiblingen
Fundgrube Waiblingen - Diakonie Stetten e. V.
Oppenländerstraße 43 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95314-437
Kernen- Stetten
Fundgrube Stetten
Schlossberg 2 I 71394 Kernen im Remstal I Telefon: 07151 940-2355
48 Beruf und Arbeit
Beruf - Vermittlung - Ausbildung – Wiedereinstieg
Die Agenturen für Arbeit informieren, unterstützen, beraten und begleiten
bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung bzw. einer Ausbildungsstelle.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Leistungen von der Agentur
für Arbeit erhalten, z. B. Arbeitslosengeld I (Arbeitslosengeld II erhalten Sie
vom Jobcenter).
Die Bundesagentur für Arbeit ist telefonisch nur über eine bundesweite
Hotline (Telefonnummern siehe unten) zu erreichen.
Termine können auch direkt bei der Arbeitsagentur (Adressen siehe unten)
vereinbart werden.
Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch, Freitag
Donnerstag zusätzlich
8:00 Uhr-12:00 Uhr
14:00 Uhr–18:00 Uhr
Arbeitsagentur Waiblingen
Mayenner Straße 60 I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 9519-0
E-Mail: [email protected]
Arbeitsagentur Schorndorf
Karlstraße 15 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 4004-880
E-Mail: [email protected]
Arbeitsagentur Backnang
Sulzbacher Straße 140 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 3670-80
E-Mail: [email protected]
>>
49
Fragen zur Erstausbildung stellen Sie an die Berufsberater der Arbeitsagentur
über E-Mail: [email protected]
oder Telefon Service-Centrum: 0800 45555500
An das Jobcenter Rems-Murr-Kreis können Sie sich wenden,
•
wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitslosengeld II haben
bzw. eine Veränderung mitteilen möchten
oder
•
wenn Sie Fragen zur Arbeitsvermittlung haben
bzw. eine Veränderung mitteilen möchten
und
•
wenn Sie eine neue Stelle suchen,
•
wenn Sie einen Zusatzjob brauchen,
•
wenn Sie einen Termin bei Ihrem Arbeitsvermittler möchten.
Das Jobcenter Rems-Murr ist telefonisch
montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr
über das Service-Center unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:
Jobcenter Waiblingen:
07151 9519-670
Jobcenter Schorndorf:
07181 4004-772
Jobcenter Backnang: 07191 3456-600
Oder Sie schauen persönlich vorbei:
Jobcenter Rems-Murr-Kreis I Waiblingen
Mayenner Straße 60 I 71332 Waiblingen
Jobcenter Rems-Murr-Kreis I Backnang
Rosslauf 1 I 71522 Backnang
Jobcenter Rems-Murr-Kreis I Schorndorf
Karlstraße 15 I 73614 Schorndorf
>>
50 Weitere Informationen erhalten Sie bei den
Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
der Arbeitsagentur Waiblingen:
Anita Gehrig Telefon: 07151 9519-422
Petra Persigehl Telefon: 07151 9519-400
E-Mail: [email protected]
Angebote:
--
--
„Wiedereinstieg in den Beruf“, monatliche Informationsveranstaltungen.
„BIZ & DONNA“, monatliche Informationsveranstaltungen für Frauen zu
aktuellen Themen der Berufs- und Arbeitswelt.
Projekte für Mädchen zur Erweiterung des Berufswahlspektrums.
Folgende Beratungsstellen bieten zusätzlich zum Beratungsangebot der
Agenturen für Arbeit Information, Beratung und Unterstützung in beruflichen
Fragen und zum Thema Wiedereinstieg an:
AIB-Job-Center Backnang
Sulzbacher Straße 4 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 3283-0
BeFF-Stuttgart - Berufliche Förderung von Frauen e. V.
Lange Straße 51 I 70176 Stuttgart I Telefon: 0711 263457-0
Beratungsstelle
für die berufliche Wiedereingliederung von Frauen, Ludwigsburg
Mathildenstraße 31 I 71638 Ludwigsburg I Telefon: 07141 920781
51
Mutterschutz
Im Falle einer Schwangerschaft ist jede Frau durch das Mutterschutzgesetz
geschützt. Der Mutterschutz umfasst besondere Schutzvorschriften hinsichtlich Art und Dauer der Beschäftigung, des Schutzes vor bestimmten
Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind, der Sicherung des
bisherigen durchschnittlichen Einkommens und des Kündigungsschutzes.
Es besteht ein generelles Beschäftigungsverbot für die Zeit von 6 Wochen
vor der Entbindung bis 8 Wochen nach der Entbindung, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Entbindung. Bei auftretenden Problemen mit der Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen kann man sich an
den Personalrat des Betriebs oder an das Gewerbeaufsichtsamt wenden.
Bei Fragen zum Mutterschutzgesetz ist das Regierungspräsidium Stuttgart
zuständig: Telefonsprechzeiten: Montag und Donnerstag von 9:30-11:30 Uhr
Telefon: 0711 904-15499 I  Broschüre „Mutterschutzgesetz“
Informationen über Mutterschaftsgeld oder Sozialversicherung erhalten Sie
bei den Krankenkassen. Informationen über Elterngeld und Elternzeit bekommen Sie über die Landeskreditbank.
Elternzeit
Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf Elternzeit. Ein Anspruch von Elternzeit besteht bis zur Vollendung des
3. Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten der Elternzeit kann auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes
übertragen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt
werden. Die Inanspruchnahme der Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig
von der Bezugsdauer des Elterngeldes möglich.
Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn schriftlich beim
Arbeitgeber angemeldet werden. Sicherheitshalber wird empfohlen, sich
die Anmeldung bestätigen zu lassen. Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig. Für die Dauer der
Elternzeit gilt Kündigungsschutz.  Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“
Informationen über Elterngeld und Elternzeit bekommen Sie über die
Landeskreditbank.
52 Wohnen
Sozialwohnungen/Wohnberechtigungsschein
Falls Sie dringend eine Wohnung suchen, haben Sie die Möglichkeit, sich in
eine Wohnungsliste oder Notfallkartei aufnehmen zu lassen. Die Dringlichkeit
wird in jedem Einzelfall abgeklärt. Wenn Sie in eine solche Kartei aufgenommen worden sind, haben Sie die Chance, eine der wenigen Sozialwohnungen
zu bekommen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich an das für Sie zuständige
Liegenschaftsamt bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung.
 Adressen Seite 60
Sollte Ihnen eine Sozialwohnung angeboten werden, benötigen Sie einen
Wohnberechtigungsschein. Diesen können Sie an Ihrem jeweiligen Wohnort
beantragen, er ist ein Jahr gültig und gilt im ganzen Bundesgebiet.
Wohngeld
 Siehe Kapitel 1 „Finanzielle Hilfen“ Seite 10
Drohender Wohnungsverlust oder Obdachlosigkeit
Aus verschiedenen Gründen kann es zu Verlust von Wohnraum kommen aufgrund von Räumungsklage, fristlose Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens.
Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Sozialhilfe
in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihre Wohnung
zu erhalten.
Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Obdachlosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten.
Zuständig für diesen Bereich sind die Ansprechpartner der Sozialhilfe:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Geschäftsbereich Soziales - Alter Postplatz 10
Telefon: 07151 501-1393Frau Malcherek
07151 501-1269Herr Grass
07151 501-1517 Frau Donnert
I 71328 Waiblingen
07151 501-1548Herr Ille
07151 501-1383Frau Haar
07151 501-1851Herr Geiger
53
Mieterschutz
Wenn Sie Auskünfte zum Mietrecht haben möchten bzw. Schwierigkeiten mit
Ihrem Vermieter haben, können Sie sich an den für Sie zuständigen Mieterverein wenden. Um von dort Unterstützung zu bekommen, müssen Sie allerdings Mitglied werden.
Für Waiblingen und Umgebung:
Mieterverein Waiblingen und Umgebung e. V.
Fronacker Straße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 15758
Öffnungszeiten: Montag 14:30-18:00 Uhr
Dienstag
14:00-18:00 Uhr
Mittwoch
14:00-16:00 Uhr
Donnerstag 9:00-12:00 Uhr
Außenstelle Schorndorf befindet sich im Familienzentrum
Karlstraße 19 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 8877-22 I Fax: 07181 8877-23
Donnerstag 16:00-19:00 Uhr I Nur nach Terminabsprache
Backnang:
Mieterverein Backnang I Am Schillerplatz 3 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 84860
Dienstag 10:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr I Do. 9:00-11:00 Uhr
Fellbach
Beratungsstelle Mieterschutzbund
Gerhardt-Hauptmann Straße 12 I 70734 Fellbach
Telefon: 0711 579944 I Mo 16:00-18:00 Uhr.
54 Wohnprojekte
Alleinerziehende, die sich in einer Notlage befinden bzw. Unterstützung bei
der Betreuung ihres Kindes suchen, haben die Möglichkeit, in einem Wohnprojekt unterzukommen. Der Rems-Murr-Kreis hat keine vergleichbaren Angebote. Die nachfolgend genannten Einrichtungen finden Sie in Stuttgart
bzw. in angrenzenden Landkreisen.
Informationen erhalten Sie direkt vor Ort.
Mutter-Kind-Heim Paulusstift - Katholischer Sozialdienst e. V. Stuttgart
Ottostraße 1 I 70190 Stuttgart I Telefon: 0711 26889-0
Weraheim - Evangelische Stiftung „Zufluchtsstätte Württemberg“
Oberer Hoppenlauweg 2-4 I 70174 Stuttgart I Telefon: 0711 16263-0
Wohnanlage für Alleinerziehende Eckartstraße
Eckartstraße 20 I 70176 Stuttgart I Telefon: 0711 6158225
Wohnanlage für Alleinerziehende Solitudestraße
Solitudestraße 49 I 70499 Stuttgart I Telefon: 0711 864892
Kinderheimat Kleingartach e. V.
Schillerstraße 29 I 74072 Heilbronn I Telefon: 07131 98283-20
IB–Bildungszentrum - Wohnheim für Mädchen und junge Frauen
Neuffenstraße 14 I 73734 Esslingen I Telefon: 0711 380142-20
55
Gesund und krank
Bei Krankheit des Kindes
Für die Pflege erkrankter Kinder bis 12 Jahre besteht für Eltern ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeits- bzw. Dienstbefreiung von 10 Arbeitstagen je
Elternteil und für Alleinerziehende 20 Arbeitstage pro Jahr. Bei mehreren Kindern bis maximal 50 Arbeitstage pro Jahr. Der Arzt muss ein entsprechendes
Attest für den Arbeitgeber ausstellen. Die Krankenkassen bezahlen für die
Zeit der Pflege ein Krankenpflegegeld von 70 % des Bruttoeinkommens. Der
Arbeitgeber zahlt für diese Zeit nicht.
Für Kinder über 12 Jahre besteht kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte
Arbeitsbefreiung. Sonderregelungen gibt es jedoch in verschiedenen Tarifverträgen; eventuell gewährt auch der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub für
die Zeit der Pflege.
Informationen erteilen die Personalabteilungen oder Personalvertretungen.
56 Krankheit der Mutter/des Vaters
Häusliche Pflege/häusliche Krankenpflege
Die Krankenkassen übernehmen die häusliche Pflege, wenn bei Krankheit,
Schwangerschaft oder Entbindung Hilfe notwendig ist und eine im Haushalt
lebende Person die Pflege in erforderlichem Umfang nicht erbringen kann.
Häusliche Krankenpflege wird auch gewährt, wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann. Der Antrag auf häusliche Pflege bzw. häusliche
Krankenpflege wird bei der Krankenkasse gestellt. Die Krankenkassen sind bei
der Vermittlung einer Pflegekraft behilflich.
Haushaltshilfe
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn
wegen eines Krankenhausaufenthalts, eines Kuraufenthalts oder häuslicher
Krankenpflege die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr (einzelne
Krankenkasse bis zum 14. Lebensjahr) noch nicht vollendet hat oder das Kind
behindert und auf Hilfe angewiesen ist und eine im Haushalt lebende Person
den Haushalt nicht weiterführen kann. Haushaltshilfen können im eigenen
Bekannten- und Verwandtenkreis gesucht werden. Für Verwandte bis zum
zweiten Grad übernehmen die Krankenkassen die Kosten nur bei Lohnausfall
oder für besondere Aufwendungen, z. B. Fahrtkosten.
Außerdem vermitteln Sozialstationen der Städte und Gemeinden Haushaltshilfen.
 Siehe örtliches Telefonbuch
Kuren
Bei Fragen von Kur- oder Erholungsmaßnahmen für Mutter und/oder Kind
beraten die Vermittlungsstellen des Müttergenesungswerks. Sie sind dabei
behilflich, den richtigen Kurplatz zu finden, die Finanzierung abzusichern und
sonstige Aufgaben und Probleme zu lösen. In jedem Fall muss ein Arzt attestieren, dass die Kur erforderlich und geeignet ist, entweder um eine drohende
Krankheit zu heilen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhindern.
Weitere Auskünfte erteilen:
•
•
•
•
•
•
Haus- und Kinderärzte
Krankenkassen
Caritas
Diakonische Bezirksstellen
Arbeiterwohlfahrt
Deutsches Rotes Kreuz  Adressen ab Seite 60
57
Gesundheitsberatung
Landratsamt Rems-Murr-Kreis Geschäftsbereich Gesundheit
Bahnhofstraße 1 I 71332 Waiblingen
Beratung zu gesundheitlichen Fragen bieten folgende Stellen:
Beratung für „Risikokinder“ I Telefon: 07151 501-1618
Die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit, HIV/Aids bietet Beratung zu
sexuell übertragbaren Erkrankungen mit dem besonderen Schwerpunkt Aids
an. Es besteht die Möglichkeit, einen anonymen und kostenlosen HIV-Test
durchführen zu lassen. I Telefon: 07151 501-1612
Suchtberatung
Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle
für Suchtgefährdete und Suchtkranke im Rems-Murr-Kreis
Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95919-12
Caritas-Zentrum Backnang
Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle
für Suchtgefährdete und Suchtkranke im Rems-Murr-Kreis
Albertstraße 8 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 9115610
Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle
für Suchtgefährdete und Suchtkranke der Diakonie im Rems-Murr-Kreis
Kirchplatz 1 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 929831 I Fax: 07181 929832
Suchtberatung in Fellbach
Mozartstraße 14 I 70734 Fellbach
Telefon: 07151 95919-12 I E-Mail: [email protected]
Sozialpsychiatrischer Dienst
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet psychisch Erkrankten und ihren Angehörigen Einzelbetreuung, Beratungsgespräche und Gruppenaktivitäten an.
Sozialpsychiatrischer Dienst - Haus der Diakonie
Goethestraße 25 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 18827
Sozialpsychiatrischer Dienst der Diakonie
Oberer Bahnhofstraße 16 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 91456-10
Sozialpsychiatrischer Dienst der Caritas
Künkelinstraße 56 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 977780
58 Rechtsfragen
Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung
Für Kinder, die in einer Ehe geboren wurden, sind beide Elternteile Inhaber
der elterlichen Sorge. Durch die umfassende Reform des Kindschaftsrechts,
die am 1. Juli 1998 in Kraft getreten ist, wird am Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge auch im Falle von Trennung und Scheidung der Eltern
festgehalten. Sobald sich die Eltern für die Scheidung entschieden haben,
erhalten sie vom Familiengericht und vom zuständigen Jugendamt (Sozialer
Dienst) ausführliche Beratung zur Ausübung der elterlichen Sorge.
Entscheiden sich die Eltern dafür, das Beratungsangebot des Jugendamtes
anzunehmen, nimmt ein/e Sozialarbeiter/in zu den Eltern und Kindern Kontakt auf und wird mit ihnen gemeinsam überlegen, wie entsprechend der
individuellen Lebenssituation der Fortbestand der gemeinsamen elterlichen
Sorge sichergestellt werden kann. Hierbei stehen die Interessen der Kinder im
Mittelpunkt der Entscheidung.
Beim Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge ist bei Fragen, deren
Regelung für das Kind/die Kinder von erheblicher Bedeutung sind, das gegenseitige Einvernehmen der Eltern erforderlich. Bei allen Entscheidungen in
Angelegenheiten des täglichen Lebens hat der Elternteil, bei dem das Kind/
die Kinder leben, ein Alleinentscheidungsrecht, wobei vorherige Absprache
der Eltern empfohlen wird.
Sollte unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Wohle des Kindes/der Kinder nicht entsprechen,
kann ein Elternteil die Übertragung der elterlichen Sorge oder Teile der elterlichen Sorge auf sich beantragen. Nur bei Vorliegen eines Antrages wird vom
Familiengericht im Rahmen der Ehescheidung über das Sorgerecht entschieden.
Kreisjugendamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt Waiblingen
Winnender Straße 30/1 I 71334 Waiblingen I Telefon: 07151 1292
Dienststelle Schorndorf
Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 93889-5030
Dienststelle Backnang
Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 895-4028
59
Sorgerecht für Kinder,
deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt
nicht miteinander verheiratet waren
Eheliche und nichteheliche Kinder sind rechtlich gleichgestellt.
Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, können
sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben. Falls der Vater ein gemeinsames Sorgerecht wünscht, die Mutter dies verweigert, kann er eine Entscheidung des Familiengerichts beantragen. Sollte das Familiengericht zur
Überzeugung gelangen, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl dient,
wird es den Eltern das gemeinsame Sorgerecht übertragen. Eine gesetzliche
Neuregelung hierzu ist seit 1.02.2013 in Kraft.
Geben die Eltern keine Sorgeerklärung ab, ist die Mutter alleinige Inhaberin
der elterlichen Sorge.
Ausführliche Beratung zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander
verheirateter Eltern erhalten Sie von den Sachbearbeiter/innen des Fachbereiches „Unterhalt, Beistandschaften und Vormundschaften“ des Kreisjugendamtes.  „Unterhalt für das Kind“ Seite 11
Amtsvormundschaft bei Kindern,
deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt
nicht miteinander verheiratet waren
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch minderjährig, übernimmt das Jugendamt als „Amtsvormund“ automatisch die gesetzliche Vertretung des Kindes. Erst mit Eintritt der Volljährigkeit der Mutter hat diese
die volle elterliche Sorge.
60 Beistandschaft des Jugendamtes
Mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind,
erhält die Mutter vom Jugendamt ausführliche Beratung und Unterstützung,
insbesondere zur Frage der Anerkennung der Vaterschaft, Geltendmachung
der Unterhaltsansprüche und Ausübung der elterlichen Sorge. Die Mutter
entscheidet selbst, ob sie die Beratung und Unterstützung des Jugendamtes
in Anspruch nehmen möchte. Die Beratung findet auf Wunsch der Mutter
auch bei ihr zu Hause statt.
Wer kann eine Beistandschaft des Jugendamtes beantragen?
Jeder Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat, kann einen schriftlichen
Antrag stellen. Bei gemeinsamer elterlichen Sorge kann der Antrag von dem
Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Welche Aufgaben können dem Beistand übertragen werden?
• Klärung der Vaterschaft
• Regelung der Unterhaltsansprüche
Der Beistand kann auch schon vor der Geburt des Kindes tätig werden.
Wann endet die Beistandschaft?
• Jederzeit auf schriftliche Erklärung des allein sorgeberechtigten Elternteils.
• Spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes.
• Wenn das Kind ins Ausland zieht.
Bei einem Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands wird die Beistandschaft
an das Jugendamt des neuen Wohnorts abgegeben.
Wo kann die Beistandschaft beantragt werden;
Dienststelle Waiblingen I Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen
Telefon: 07151 501-1348 Sekretariat
Dienststelle Backnang I Stuttgarter Straße 109 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 895-4181 Sekretariat
Ist das Sorgerecht durch die Beistandschaft eingeschränkt?
Nein, lediglich für den Bereich, der dem Beistand übertragen ist, ist auch er
gesetzlicher Vertreter des Kindes.
In einem Rechtsstreit vertritt jedoch nur der Beistand das Kind.
61
Sorgerecht bei Tod eines Sorgeberechtigten
Waren die Eltern miteinander verheiratet oder hatten sie Sorgeerklärungen
abgegeben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.
Wenn einem Elternteil aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung über die
elterliche Sorge, z. B. bei der Scheidung, die elterliche Sorge vor seinem Tod
allein zustand, nachdem zuvor die gemeinsame Sorge bestanden hat, ist eine
gerichtliche Entscheidung erforderlich.
Waren die Eltern nicht miteinander verheiratet und hatten sie keine Sorgeerklärung abgegeben, so überträgt das Familiengericht beim Tod der Mutter
dem Vater die elterliche Sorge, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Diese
Entscheidung des Gerichts hängt auch davon ab, ob zwischen dem Vater und
dem Kind ein persönliches Verhältnis besteht oder nicht.
Falls die Mutter der Auffassung ist, dass eine Übertragung der elterlichen
Sorge auf den Vater ausscheidet, kann sie handschriftlich niederlegen, wer
im Falle ihres Todes für das Kind sorgen und es rechtlich vertreten soll. Ein
privatschriftliches Testament muss handschriftlich abgefasst sein und muss
Datum und Unterschrift enthalten. Es ist unter diesen Voraussetzungen auch
ohne notarielle Beglaubigung gültig.
62 Umgangsrecht
Das Umgangsrecht dient dazu, den Kontakt zu den Personen, die dem Kind
besonders nahe stehen aufrechtzuerhalten, zu pflegen und zu fördern.
Der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen dient in der Regel dem Wohle
des Kindes und ist von besonderer Bedeutung für seine Entwicklung. Der Umgang kann in Form von Besuchen, durch Briefe oder durch Telefongespräche
stattfinden. Das Gesetz gibt Kindern ohne weitere Voraussetzung ein Recht
auf Umgang mit jedem Elternteil.
Auch jeder Elternteil hat ohne Weiteres ein Recht auf Umgang mit seinem
Kind. Das Gesetz macht auch hier keinen Unterschied zwischen geschiedenen
Eltern und Eltern, die nie miteinander verheiratet waren.
Falls es zum Wohle des Kindes jedoch erforderlich ist, kann das Umgangsrecht durch das Familiengericht eingeschränkt werden. Für längere Zeit oder
auf Dauer darf das Umgangsrecht nur im Falle der Kindeswohlgefährdung
ausgeschlossen werden.
Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und frühere Pflegeeltern haben nur dann
ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser Umgang dem Wohle des
Kindes dient.
Über die Ausgestaltung des Umgangsrechts im Einzelfall trifft das Gesetz
keine Regelung. Die Beteiligten vereinbaren untereinander, wann, wie oft und
wie lange der Umgang stattfinden soll. Die Beteiligten können hierfür auch
die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Falls keine Einigung erzielt
werden sollte, kann jeder Umgangsberechtigte einen Antrag auf Regelung des
Umgangs beim Familiengericht stellen. Das Familiengericht hat dann nach
der Lage des Einzelfalls unter Beachtung der berechtigten Wünsche des Umgangsberechtigten und des Kindes zu entscheiden.
63
Namensrecht
Führen die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes keinen gemeinsamen Familiennamen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, weil
sie miteinander verheiratet sind oder weil sie Sorgeerklärungen abgegeben
haben, so entscheiden sie gemeinsam, ob das Kind den Familiennamen der
Mutter oder den des Vaters erhalten soll. Falls sie sich nicht einigen können,
überträgt das Familiengericht die Entscheidung über die Namensgebung einem Elternteil.
Ein Doppelname, der aus den Familiennamen beider Elternteile gebildet wird,
kann dem Kind nicht gegeben werden.
Liegt die elterliche Sorge allein bei der Mutter, weil die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und auch keine Sorgeerklärung abgegeben haben, so
erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Es ist jedoch möglich, dass
sich die Eltern einvernehmlich für den Familiennamen des Vaters entscheiden.
Wird die gemeinsame elterliche Sorge erst später begründet (Sorgeerklärungen), kann innerhalb von drei Monaten der Familienname des Kindes neu
bestimmt werden.
64 Adressenverzeichnis
Telefonverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen
Alfdorf
Allmersbach im Tal
Althütte
Aspach Auenwald
Backnang
Berglen
Burgstetten
Fellbach Großerlach
Großerlach/Außenstelle Grab
Kaisersbach
Kernen im Remstal
Kirchberg an der Murr
Korb Leutenbach
Murrhardt
Murrhardt/Außenstelle Fornsbach
Oppenweiler
Plüderhausen
Remshalden
Rudersberg
Schorndorf
Schwaikheim
Spiegelberg
Sulzbach an der Murr
Urbach Waiblingen
Weinstadt
Weissach im Tal
Welzheim
Winnenden
Winterbach 07172309-0
07191 3530-0
0718395959-0
07191 212-0
071915005-0
07191894-0
071959757-0
071919585-0
0711 5851-0
079039154-0
07192 6525
0718493838-0
07151 4014-0
07144 8375-0
07151 9334-0
07195189-0
07192213-0
07192 213-0
07191484-0
071818009-0
071519731-0
071833005-0
07181602-0
07195582-0
071949501-0
07193 51-0
07181 8007-99
071515001-0
07151693-0
07191 3531-0
071828008-0
0719513-0
07181 7006-0
65
Ämter
Bundesagentur für Arbeit
Die Arbeitsagenturen sind unter dem ServiceCenter Telefon:
0800 4 5555 00 zu erreichen
Arbeitsagentur Waiblingen
Mayenner Straße 60 I 71332 Waiblingen
E-Mail: [email protected]
Arbeitsagentur Schorndorf
Karlstraße 15 I 73614 Schorndorf
E-Mail: [email protected]
Arbeitsagentur Backnang
Rosslauf 1 I 71522 Backnang
E-Mail: [email protected]
Jobcenter Rems-Murr-Kreis
Jobcenter Waiblingen - Fragen zu ALG II
Mayenner Straße 60 I 71322 Waiblingen
Jobcenter Schorndorf - Fragen zu ALG II
Karlstraße 15 I 73614 Schorndorf
Jobcenter Backnang - Fragen zu ALG II
Rosslauf 1 I 71522 Backnang
Telefonisch zu erreichen von
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr über das ServiceCenter unter
den Nummern
07151 9519-670 (Waiblingen)
07181 4004-772 (Schorndorf) und
07191 3456-600 (Backnang)
zu erreichen.
Sie können auch gerne per E-Mail unter
[email protected]
Kontakt aufnehmen.
66 Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Geschäftsbereich Gesundheit
Bahnhofstraße 1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 501-1602
Geschäftsbereich Soziales
Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen I Telefon: 07151 501-1322
Kreisjugendamt
Winnender Straße 30/1 I 71334 Waiblingen I Telefon: 07151 501-1292
Dienststelle Backnang
Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 895-4028
Dienststelle Schorndorf
Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 93889-50
Städtische Ämter
Stadt Backnang Amt für Familie, Jugend und Bildung Stiftshof 15 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 894-251
Stadtverwaltung Fellbach Amt für Familie und öffentliche Ordnung
Marktplatz 1 I 70734 Fellbach I Telefon: 0711 5851-0
Stadt Schorndorf Rechts- und Ordnungsamt Abt. Familie, Senioren, Soziales
Urbanstraße 24 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 602-502
Stadtverwaltung Waiblingen Abt. soziale Leistungen
Kurze Straße 33 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 5001-0
Stadt Weinstadt Amt für Jugend, Bildung und Soziales
Poststraße 15/1 I 71384 Weinstadt-Beutelsbach I Telefon: 07151 693-0
Stadtverwaltung Winnenden Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Torstraße 10 I 71364 Winnenden I Telefon: 07195 13-0
67
Soziale Einrichtungen
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Rems-Murr e. V.
Gerhart-Hauptmann-Straße 17 I 70734 Fellbach I Telefon: 0711 579393
Fax: 0711 589760 I E-Mail: [email protected]
Ortsverein Backnang
Aspacher Straße 32 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 83856
Fax: 07191 72451 I E-Mail: [email protected]
Ortsverein Fellbach
Gerhart-Hauptmann-Straße 17 I 70734 Fellbach I Telefon: 0711 579393
Fax: 0711 905378 I E-Mail: [email protected]
Ortsverein Leutenbach
Hauptstraße 23 I 71397 Leutenbach I Telefon: 07195 65714
E-Mail: [email protected]
Ortsverein Murrhardt
Chemnitzer Straße 8 I 71540 Murrhardt I Telefon: 07192 20671
E-Mail: [email protected]
Ortsverein Schorndorf
Augustenstraße 4 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 5874
Ortsverein Waiblingen
Bürgermühlenweg 11 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 279731
Fax: 07151 905378 I E-Mail: [email protected]
Ortsverein Welzheim
Gablonzer Weg 5 I 73642 Welzheim I Telefon: 07182 7579
E-Mail: [email protected]
Ortsverein Winnenden
Schlossstraße 18 I 71364 Winnenden I Telefon: 07195 67616
Fax: 07195 179536
Ortsverein Winterbach
Lerchenstraße 62 I 73650 Winterbach I Telefon: 07181 75559
AWO im Remstal GmbH Pflege- und Betreuungsdienste
Wiesenstraße 20 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 929492
E-Mail: [email protected]
AWO im Remstal GmbH Pflege- und Betreuungsdienste
Bürgermühlenweg 11 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 956858
68 Caritas
Caritas-Zentrum Waiblingen
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1724-28
Fax: 07151 1724-43 I E-Mail: [email protected]
Internet: www.caritas-waiblingen.de
Caritas-Zentrum Backnang, Sozial- und Lebensberatung
Albertstraße 8 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 91156-0
Fax: 07191 91156-35 E-Mail: [email protected]
Internet: www.caritas-backnang.de
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Scheffelstraße 7 I 71364 Winnenden
Terminvereinbarung über Caritas-Zentrum Waiblingen I Telefon: 07151 1724-2
Diakonie
Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95919-22
Fax: 07151 95919-30 I E-Mail: [email protected]
Internet: www.diakonie-waiblingen.de
Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen,
Kurvermittlung, Sozialberatung und Schuldnerberatung
Arnoldstraße 5, 3.OG I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 9298-25
Fax: 07181 9298-27 I E-Mail: [email protected]
Internet: www.schorndorf.diakonie-service.de
Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien-und
Lebensfragen, Kurvermittlung, Sozialberatung
Obere Bahnhofstraße 16 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 9589-0
Fax: 07191 9589-20 I E-Mail: [email protected]
Internet: www.kdv-rmk.de
69
Deutsches Rotes Kreuz
DRK Kreisgeschäftsstelle
Henri-Dunant-Straße 1 I 71334 Waiblingen I Telefon: 07151 2002-0
Fax: 07151 2002-52 I E-Mail: [email protected]
Internet: www.kv-rems-murr.drk.de
Mobile Soziale Dienste des DRK
Backnang
Schöntaler Straße 33 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 88311
Waiblingen
Henri-Dunant-Straße 1 I 71334 Waiblingen I Telefon: 07151 2002-33
Murrhardt
Sägdöbel 4 I 71540 Murrhardt I Telefon: 07192 20667
Schorndorf
Lortzingstraße 48 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 75358
Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Schorndorf/Waiblingen e. V.
Karlstraße 19 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 8877-10
Fax: 07181 8877-18 I E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutzbund-schorndorf-waiblingen.de
Ortsverband Murrhardt e. V.
Linderstweg 7 I 71540 Murrhardt I Telefon: 07192 7339
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (Caritas)
Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1724-21
pro familia
im KARO - Familienzentrum Waiblingen
Alter Postplatz 17, 2. OG. I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8940
E-Mail: [email protected] I www.profamilia-waiblingen.de
Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e. V.
Theodor-Körner-Straße 1 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 3419-0
Fax: 07191 72757 I E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderundjugendhilfe-bk.de
70 Diakonie- und Sozialstation Waiblingen e. V.
Schorndorfer Straße 56 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 568186
E-Mail: [email protected]
Sozial- und Diakoniestation Weinstadt e. V.
Stiftstraße 21 I 71384 Weinstadt I Telefon: 07151 995000
E-Mail: [email protected]
Diakoniestation Winnenden
Schorndorfer Straße 3 I 71364 Winnenden I Telefon: 07195 940095
E-Mail: [email protected]
Katholische Sozialstation Fellbach
Pfarrer-Sturm-Straße 4 I 70734 Fellbach I Telefon: 0711 95790622
E-Mail: [email protected]
Katholische Sozialstation Backnang
Am Burgplatz 8 I 71554 Backnang I Telefon: 07191 914020
Katholische Sozialstation Schorndorf
Künkelinstraße 36 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 9788222
E-Mail: [email protected]
Evangelische Diakoniestation Backnang
Staigacker 12 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 14680-0
E-Mail: [email protected]
Diakoniestation Mittleres Murrtal
Schubertstraße 1 I 71546 Aspach I Telefon: 07191 920221
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsdienste Oberes Murrtal
Blumstraße 20 I 71540 Murrhardt I Telefon: 07192 909100
E-Mail: [email protected]
Katholische Familienpflege Rems-Murr
Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1693155
E-Mail: [email protected]
71
Krankenpflegeverein Schmiden-Oeffingen e. V.
Fellbacher Straße 40 I 70736 Fellbach I Telefon: 0711 5129 05
E-Mail: [email protected]
Evangelischer Verein Fellbach
Mozartstraße 14 I 70734 Fellbach I Telefon: 0711 585676-30
E-Mail: [email protected]
Diakoniestation Weissacher Tal
Brüdenwiesen 7 I 71554 Weissach im Tal I Telefon: 07191 911 530
E-Mail: [email protected]
Evangelische Diakoniestation Schorndorf und Umgebung
Hegelstraße 40 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 62009
E-Mail: [email protected]
Diakoniestation Wieslauftal
Rathausstraße 5 I 73635 Rudersberg I Telefon: 07183 3059913
E-Mail: [email protected]
72 Einrichtungen für Erwachsenenbildung
Familienbildungsarbeit Schorndorf
Alte Steige 7 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 5431
Fax: 07181 6059930 I E-Mail: [email protected]
Internet: www.fba-schorndorf.de
Familienbildungsstätte/Das Mehrgenerationenhaus Waiblingen
Karlstraße 10 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 51583 und 51678
Fax: 07151 563294 I E-Mail: [email protected]
Internet: www.fbs-waiblingen.de
FBS Familienbildungsstätte Waiblingen
im KARO - Familienzentrum
Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8920
Katholisches Bildungswerk
Ludwigsburger Straße 3 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95967-12
Fax: 07151 95967-14 I E-Mail: [email protected]
Internet: www.kadek.de/geschaeftsstelle
Volkshochschulen
VHS Backnang e. V. I Etzwiesenberg 11 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 96670 I Internet: www.vhs-backnang.de
VHS Murrhardt e. V. I Obere Schulgasse 7 oder
Postfach 1230 I 71540 Murrhardt
Telefon: 07192 9358-0 I Fax: 07192 9358-10 I Internet: www.vhs-murrhardt.de
VHS Schorndorf e. V. I Augustenplatz 4 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 2007-0 I Fax: 07181 2007-10 I Internet: www.vhs-schorndorf.de
VHS Unteres Remstal e. V. I Karlstraße 10 I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 95880-0 I Fax: 07151 95880-13
Internet: www.vhs-unteres-remstal.de
VHS Winnenden e. V. I Marktstraße 47 I 71364 Winnenden
Telefon: 07195 1070-0 I Fax: 07195 1070-20
Internet: www.vhs-winnenden.de
73
Sonstige
Familienzentrum Schorndorf e. V.
Karlstrasse 19 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 8877-00
E-Mail: [email protected]
www.familienzentrum-schorndorf.de
Familienzentrum Karo Waiblingen
Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8900
E-Mail: [email protected]
Internet: www.familienzentrum-waiblingen.de
VAMV Verband alleinerziehender Mütter und Väter
Landesverband Baden-Württemberg
Haußmannstraße 6 I 70188 Stuttgart I Telefon: 0711 2155-171
Fax: 0711 2155-177 I E-Mail: [email protected]
Internet: www.vamv.de
Landeskreditbank Baden-Württemberg
Kreuzstraße 16 I 76113 Karlsruhe I Telefon: 0721 38330
Fax: 0721 1503191 I E-Mail: [email protected]
Internet: www.l-bank.de/elterngeld
Familienzentrum fam futur Backnang
Theodor- Körner- Straße 1 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 3419-0 I E-Mail: [email protected]
Familienzentrum Katharinenplaisir
In der Plaisir 40 I 71522 Backnang I 07191 343385-0
Ev. Familienzentrum Murrhardt
Klosterhof 14 I 71540 Murrhardt I Telefon: 07192 9319726
E-Mail: [email protected]
Familienzentrum Schafweide
Schiefersee 29/1 I 71364 Winnenden I Telefon: 07195 5909000
E-Mail: [email protected]
74 Stichwortverzeichnis
A
Adressen 65
Aids-Beratung 58
AmiKi- Alltag mit Kind im Rems-Murr-Kreis 43
AmiKi – Alltag mit Kind im Rems-Murr-Kreis
- CaféTreff 45
Amtsvormundschaft 60
Agentur für Arbeit 49, 66
Arbeitsberatung 51
Arbeitslosengeld II 9, 49f.
Arbeitslosengeld II für Studentinnen und
Azubis 9
Arbeiterwohlfahrt 68
Ausbildung 49
B
Babysittervermittlung 48
Backnanger Info: Willkommen auf der Welt 17
BAföG 10
BeFF-Berufliche Förderung von Frauen 51
Beistandschaft des Jugendamtes 61
Beratung für Alleinerziehende 20
Beratung für Frauen 32f.
Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe 13
Beratungsstellen für Familien- und
Lebensfragen 23f.
Betreuungsgeld 7
Betreuungskostenzuschuss 7
Beruf 49f.
Berufliche Förderung 51
Berufsberatung 50
Bundesstiftung „Mutter und Kind“ 16
C
Caritaszentrum 23, 69
D
Deutscher Kinderschutzbund 70
Deutsches Rotes Kreuz 70
E
Erziehung 23
Erziehungsberatung 23
Elternbildung 36, 43
Elterliche Sorge 59
Eltern-Kind-Zentrum der
Rems-Murr-Klinik Schorndorf 45
Elterngeld 5
Elternzeit 52
F
Familienberatung 23f.
Familienbildungsstätte 44, 73
Familienhebamme 35
Familienkinderkrankenschwester 35
Familienzentrum 33, 41, 47, 74
Ferienwaldheim 42
Finanzielle Hilfen 4
Fortbildung 43f.
Gleichstellungsbeauftragte 33
Frauenhaus 32
FRAZ – Frauen im Zentrum 32
Frühe Hilfen 21
Fachdienst Frühe Hilfen 21
G
Ganztageseinrichtungen 41
Gemeindeverwaltungen 65
Geschäftsbereich Gesundheit
(Gesundheitsamt) 58
Geschäftsbereich Soziales (Sozialamt) 31
Gesundheitsberatung 58
H
Häusliche Pflege 57
Haushaltshilfe 9, 57
Hebammenhilfe 8
Hilfetelefon 23
I
Inhaltsverzeichnis 1ff.
J
Jobcenter 50
Jugendamt 30
Jugendmigrationsdienst 38
75
K
Kinderbekleidung 48
Kinderbetreuung samstags in Schorndorf 47
Kinderbetreuungskostenzuschuss 7
Kindergärten 39
Kindergeld 4
Kindergeldzuschlag 4
Kinderschutzbund 44, 70
Kindertagesbetreuung; Fachdienst für
Kindertagesstätten 39f.
„Kobra“ 32
Krabbelgruppen 45
Krankenpflege 57
Kreisdiakonieverband 24, 31, 69
Kreisjugendamt 30, 59 , 67
L
Landeserziehungsgeld 6
Landesfamilienpass 16
Landesstiftung „Familie in Not“ 17
Landesprogramm STÄRKE 44, 46
M
Mieterschutz 54
Mieterverein 54
Mutter-Kind-Gruppen 42
Mutter-Kind-Heime 55
Mutterschaftsgeld 8
Mutterschutz 52
N
Namensrecht 64
O
Obdachlosigkeit 53
P
Paarberatung 24
Pro Familia 22, 44, 70
Programm zur Unterstützung bei
Mehrlingsgeburten 17
Prozesskostenhilfe 13
Psychologische Beratungsstellen 24
R
Risikokinder 58
S
Scheidungsrecht 59
Schuldnerberatung 14f.
Schulkinderbetreuung 41
Schwangerenberatung 22
Schwangerschaftskonfliktberatung 22
Selbsthilfeangebote 20
Sorgerecht 60, 62
Sozialämter 66f.
Sozialberatung 31
Sozialer Dienst beim Kreisjugendamt 30
Sozialpädiatrische Zentren 27f
Sozialpsychiatrischer Dienst 58
Sozialstation 71
Sozialwohnungen 53
Stadtranderholung 42
Stadtverwaltungen 65
Suchtberatung 58
STÄRKE 38, 44, 46
T
Tagespflege 40
Tafelladen 18
Treffpunkte für Eltern und Kinder 45
Trennungs-Scheidungs-Beratung 23, 59
U
Umgangsrecht 63
Umschulung 43f.
Unterhalt 11f.
Unterhaltsvorschuss 12
V
VAMV-Verband alleinerzieh. Mütter und
Väter 20, 74
Volkshochschule 44, 73
Vormundschaft 60
W
Wellcome 34
Weiterbildung 49f.
Wiedereinstieg 49f.
Wohnberechtigungsschein 53
Wohngeld 10, 53
Wohnprojekte 55
Z
Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten 7
76 Herausgeber:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt
Fachdienst Frühe Hilfen
Winnender Straße 30/1 I 71328 Waiblingen
Redaktion:
Ingrid Schneider-Rabeneick
Bärbel Stollmeier-Rzadkowski
Sabine Zahner-Noller
11. Auflage I November 2014
Bei Veränderungen der angegebenen Adressen und Telefonnummern
bitten wir die Einrichtungen sich an das Sekretariat des Fachdienstes
Frühe Hilfen beim Kreisjugendamt Telefon 07151 501-1292 zu wenden.
KREISJUGENDAMT
www.rems-murr-kreis.de
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt
Postfach 1413 I 71328 Waiblingen
E-Mail: [email protected]
Leitfaden
Tipps und Informationen für Familien