KREISJUGENDAMT www.rems-murr-kreis.de Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Postfach 1413 I 71328 Waiblingen E-Mail: [email protected] Leitfaden Tipps und Informationen für Familien Herausgeber: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Fachdienst Frühe Hilfen Winnender Straße 30/1 I 71328 Waiblingen Redaktion: Ingrid Schneider-Rabeneick Bärbel Stollmeier-Rzadkowski Sabine Zahner-Noller 11. Auflage I November 2014 Bei Veränderungen der angegebenen Adressen und Telefonnummern bitten wir die Einrichtungen sich an das Sekretariat des Fachdienstes Frühe Hilfen beim Kreisjugendamt Telefon 07151 501-1292 zu wenden. InhaltsverzeichnisSeite Finanzielle Hilfen 4 Kindergeld4 Elterngeld5 Landeserziehungsgeld6 Kinderbetreuungskosten7 Mutterschaftsgeld8 Hebammenhilfe8 Haushaltshilfe9 Arbeitslosengeld II 9 Arbeitslosengeld II für Studentinnen und Azubis 9 BAföG10 Wohngeld10 Unterhalt für das Kind 11 Unterhaltsvorschuss12 Unterhalt für unverheiratete Mütter 12 Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe 13 Bildung und Teilhabe 13 Schuldnerberatung14 Landesfamilienpass16 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ 16 Landesstiftung „Familie in Not“ 17 Willkommen auf der Welt - Willkommen in Backnang 17 Programm zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingsgeburten 17 Tafelladen und mehr…. 18 Angebote für Alleinerziehende Beratung für Alleinerziehende Selbsthilfeangebote für Alleinerziehende 20 20 20 Beratung21 Frühe Hilfen 21 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung 22 Beratungsstellen für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen 22 Beratung zur "Vertraulichen Geburt" 23 Dezentrale Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt 25 Hilfe nach Gewalttaten- Esslinger Traumaambulanz 25 Opferberatung häusliche Gewalt in Fellbach 25 Frühberatung/Frühförderung26 Sozialpädiatrische Zentren 27 Schreiambulanz28 Seite Angebote für Frauen mit Migrationshintergrund 30 Sozialer Dienst beim Kreisjugendamt 30 Sozialberatung31 Beratung für Frauen 32 Stellen die Interessen von Frauen/Familien wahr nehmen 33 Unterstützung in besonderen Lebenslagen 34 Wellcome34 Familienpflege34 Einsatz von (Familien-)Hebammen und (Familien-) Kinderkrankenschwestern im Rahmen Früher Hilfen 35 Elternbildung/ STÄRKE 36 Angebote für Familien mit Migrationshintergrund 37 Sprachcafés37 Migrationsberatung38 Jugendmigrationsdienst38 Kinder39 Fachdienst Kindertagesbetreuung 39 Regelkindergärten39 Kindergärten mit verlängerter Öffnungszeit 39 Ganztageseinrichtungen40 Schulkinderbetreuung40 Tagespflege40 Stadtranderholung, Ferienwaldheim, Sommerferienprogramm 42 Elternbildung43 Landesprogramm Stärke 44 Treffpunkte für Eltern und Kinder 45 Landesprogramm STÄRKE „Offene Treffs“ 46 Treffpunkt für Familien in Schorndorf 47 Kinderbetreuung an Samstagen in Schorndorf 47 Kinderbetreuung in Murrhardt 47 Babysittervermittlung48 Kinderbekleidung48 Seite Beruf und Arbeit 49 Beruf - Vermittlung - Ausbildung - Wiedereinstieg 49 Mutterschutz52 Elternzeit52 Wohnen53 Sozialwohnungen 53 Wohngeld53 Drohender Wohnungsverlust / Obdachlosigkeit 53 Mieterschutz 54 Wohnprojekte 55 Gesund und krank 56 Krankheit des Kindes 56 Krankheit der Mutter/des Vaters 57 Gesundheitsberatung58 Suchtberatung58 Sozialpsychiatrischer Dienst 58 Rechtsfragen 59 Elterliche Sorge 59 Sorgerecht für Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet waren 60 Amtsvormundschaft60 Beistandschaft des Jugendamtes 61 Sorgerecht bei Tod eines Sorgeberechtigten 62 Umgangsrecht63 Namensrecht 64 Adressen-, Telefonverzeichnis 65 Stichwortverzeichnis75 Finanzielle Hilfen Kindergeld Wer? Wo? Wann? Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben sowie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung sind, haben Anspruch auf Kindergeld. Seit 1. Januar 2010 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind 184 EUR, für das dritte Kind 190 EUR und für jedes weitere 215 EUR monatlich gezahlt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit Ludwigsburg Familienkasse Schwieberdinger Straße 58 I 71636 Ludwigsburg Hotline für Antrag - Telefon: 01801 546337 Erreichbar: Mo. - Fr. 7:45-12:30 Uhr und Do. 7:45-18:00 Uhr E-Mail: [email protected] Sofort nach der Geburt Ihres Kindes können Sie Kindergeld beimArbeitsamt beantragen. Kindergeldzuschlag Der Kindergeldzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die für minderjährige und für unter 25-jährige, unverheiratete Kinder in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen für längstens 36 Monate gezahlt wird Eltern können Kindergeldzuschlag beantragen, wenn ihr Einkommen ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht den ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kindergeldzuschlag gezahlt. Kindergeldzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Der Kindergeldzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder, er beträgt höchstens 140 €/Monat. 4 Elterngeld Wer? Eltern, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben, mit einem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Ebenso Adoptiveltern und Verwandte bis zum dritten Grad, wenn sie wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der leiblichen Eltern die Betreuung des Kindes übernehmen. Wo? Anträge bekommen Sie über jede Gemeinde bzw. Stadtverwaltung (Bürgerbüro). Bearbeitet werden die Anträge von der Landeskreditbank in Karlsruhe. Adressen Seite 60 Hotline: L-Bank Karlsruhe: 0180 51-50777 Elterngeld wird in Höhe von 65 - 67 %, des in den zwölf Kalender- monaten vor dem Geburtsmonat des Kindes durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit von 300 EUR bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 EUR geleistet. Elterngeld wird bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kindergeldzuschlag auf das Einkommen angerechnet. Familien mit mehreren kleinen Kindern erhalten weiterhin einen Geschwisterbonus sowie Zuschläge für Mehrlingsgeburten. Bafög und Wohngeldbezieher erhalten den Mindestbetrag von 300 EUR. Wann? Nach der Geburt des Kindes stellen Sie rechtzeitig den Antrag. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist. Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. 5 Landeserziehungsgeld Wer? Das Land zahlt für Kinder, die im Zeitraum 1. Januar 2007 bis 30. September 2012 geboren oder die in diesem Zeitraum mit dem Ziel der Adoption in Obhut genommen wurden, im Rahmen seiner familienfördernden Maßnahmen ein steuer- und pfändungsfreies Landeserziehungsgeld. Dadurch soll die Erziehungskraft der Familie gestärkt und ihre Erziehungsleistung anerkannt werden. Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige Leistung des Landes. Ein Rechtsanspruch auf das Landeserziehungsgeld besteht nicht. Landeserziehungsgeld erhält, wer 1. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EU/EWR-Bürger) oder eines Drittstaates besitzt, sofern sich aus einem zwischen diesem Drittstaat und der Europäischen Union abgeschlossenen Abkommen oder daraus abgeleiteten Rechtsakten ein Anspruch auf Familienleistungen ergibt, 2. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in BadenWürttemberg hat, 3. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (Nummer 1.3.6) ausübt. Landeserziehungsgeld wird ab dem 13. oder dem 15. Lebensmonat des Kindes gewährt, jedoch nicht vor dem Ablauf des letzten Bezugsmonats des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Wo? Anträge bekommen Sie bei jeder Gemeinde oder Stadtverwaltung. Wann? Ab dem 10. Lebensmonat Ihres Kindes stellen Sie den Antrag. 6 Kinderbetreuungskosten Wer? Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde, und die für ihr Kind keine Leistungen nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege) in Anspruch nehmen. Es ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verankert und wird unabhängig davon gewährt, ob die Eltern erwerbstätig sind. Die Bezugszeit von längstens 22 Monaten schließt nahtlos an die vierzehnmonatige Rahmenbezugszeit an das Elterngeld an. Im Regelfall besteht der Anspruch auf Betreuungsgeld vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis zum maximalen 36. Lebensmonat des Kindes. Das Betreuungsgeld beträgt ab 01.08.2014 beträgt 150 € im Monat. Es wird als Geldleistung ausbezahlt und ist nicht zu versteuern. Betreuungsgeld wird als vorranige Leistung ausgezahlt und bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kindergeldzuschlag angerechnet. Ansprechpartner ist die Landeskreditbank Karlsruhe unter Familienförderung www.l-bank.de; E-Mail: [email protected] oder Hotline: 08006645471. Wo? Wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe Winnender Straße 30/1 I 71328 Waiblingen Ansprechpartner: Frau Kühl I Telefon 07151 501-1312 Damit das Kreisjugendamt prüfen kann, ob die Kosten übernommen werden, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser kann schriftlich oder bei einer persönlichen Vorsprache gestellt werden. Wann? In der Regel können Sie als Eltern, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Elterngeld erfüllen, auch Betreuungsgeld beantragen. Anspruch auf Betreuungsgeld haben Sie, wenn • Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, •Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben, •Ihr Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren wurde, •Ihr Kind unter drei Jahre alt ist, •Sie Ihr Kind privat betreuen oder für Ihr Kind keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung (Kindertagesstätte oder Tagesmutter) in Anspruch nehmen, •Sie im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes über kein zu versteuerndes Einkommen von über 500.000 € bei Elternpaaren oder 250.000 € bei Alleinerziehenden verfügen, •Sie keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Das Betreuungsgeld müssen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. Wenn Ihnen die L-Bank Elterngeld bewilligt hat und Sie weiterhin in Baden-Württemberg leben, sendet Ihnen die L-Bank am ersten Geburtstag Ihres Kindes einen Antrag auf Betreuungsgeld zu. 7 Mutterschaftsgeld Wer? - Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. - Frauen, die Arbeitslosenunterstützung oder Unterhaltsgeld von der Agentur für Arbeit bekommen. Familienversicherte Frauen bekommen während des Mutterschutzes (6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt) ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von max. 210 EUR vom Bundesversicherungsamt. Wo? Mutterschaftsgeld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie brauchen dazu eine Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers und eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin. Wann? Kurz vor Beginn des Mutterschutzes stellen Sie den Antrag. Hebammenhilfe Wer? Schwangere und Mütter von Säuglingen können sich an eine Hebamme wenden. Hebammen bieten: -- Beratung zu allen Fragen und Beschwerden in der Schwangerschaft, zur Geburt und danach an -- Vorsorgeuntersuchungen -- Geburtsvorbereitung -- Geburtshilfe -- aufsuchende Wochenbettbetreuung -- Stillberatung und Beratung zu Ernährungsfragen -- von Mutter und Kind -- Rückbildungsgymnastikkurse sowie Beckenbodentraining Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse. Wo? Wenden Sie sich an eine Hebamme Ihres Vertrauens. Hebammenlisten liegen bei den meisten Frauenärzten aus oder über: www.remsmurr-hebammen.de Wann? Hebammenhilfe kann bis zu 8 Wochen nach der Geburt des Kindes und bei entsprechenden Fragen auch bis zum Ende der Stillzeit in Anspruch genommen werden. Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenbetreuung. Im Rahmen Früher Hilfen kann die Hebammenhilfe bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres weiter gewährt werden. Ein Antrag kann bei den Mitarbeiterinnen der Frühen Hilfen gestellt werden. 8 Haushaltshilfe Wer? Im Krankheitsfall können Erziehungsberechtigte sowie Frauen anlässlich der Geburt ihres Kindes für die Dauer ihres stationären Krankenhausaufenthaltes, in Ausnahmen auch darüber hinaus, eine Haushaltshilfe bekommen. Wo? Die Kostenübernahme können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Anfragen bzgl. einer Haushaltshilfe können Sie an die Sozialstationen in ihrer Gemeinde richten. Adressen Seite 60 Wann? Schon vor der Geburt Ihres Kindes bzw. im Bedarfsfall sollten Sie dies klären Arbeitslosengeld II Wer? Erwerbsfähige und hilfebedürftige Frauen und Männer erhalten Arbeitslosengeld II. Alleinerziehende mit einem Kind unter 6 Jahren haben einen eigenen, elternunabhängigen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch wenn sie einen Arbeitsplatz haben, sich jedoch in Elternzeit befinden. Der Anspruch wird in jedem Einzelfall abgeklärt (siehe Broschüre „SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende“). Wo? Anträge stellen Sie beim Jobcenter Rems-Murr-Kreis in Backnang, Schorndorf oder Waiblingen. Adressen Seite 60 Wann? Bei Bedürftigkeit; Alleinerziehende stellen eventuell schon während der Schwangerschaft einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Arbeitslosengeld II für StudentInnen und Auszubildende Wer? StudentInnen haben nur dann Anspruch, wenn das Studium unterbrochen wird. Bei geringem Einkommen der Studierenden hat das Kind eventuell Anspruch auf Sozialgeld. Auszubildende, die Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG beziehen, können gegebenenfalls einen Zuschuss zu den ungedeckten, angemessenen Kosten der Unterkunft bekommen. Wo? Beim Jobcenter Rems-Murr-Kreis in Backnang, Schorndorf oder Waiblingen. Adressen Seite 60 9 BAföG Wer? Jede/r die/der eine förderungswürdige Ausbildung bzw. ein Studium macht. Durch ein Kind kann sich die Förderungshöchstdauer beim BAföG verlängern. Wo? Landratsamt Rems-Murr-Kreis Amt für Ausbildungsförderung Alter Postplatz 10 I 71332 Waiblingen Frau Dippon: 07151 510-1326 [email protected] www.das-neue-bafoeg.de Wann? Bei Ausbildungsbeginn. Wohngeld Wer? Mieter/innen mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. In jedem Einzelfall wird neu entschieden. Die Gewährung von Wohngeld ist abhängig von Ihrem Einkommen, Ihrer Miete und der zu Ihrem Haushalt gehörenden Personenzahl. Wer Arbeitslosengeld II erhält, bekommt kein zusätzliches Wohngeld. Seit 1. Januar 2009 werden bei der Berechnung die Heizkosten mit berücksichtigt. Wo? Bei jeder Gemeinde oder Stadtverwaltung bekommen Sie weitere Informationen sowie Anträge, Formulare und Broschüren Adressen Seite 60 Wann? Jederzeit, wenn Bedürftigkeit besteht. 10 Unterhalt für das Kind Wer? Jedes nicht eheliche Kind bzw. jedes Kind getrennt lebender odergeschiedener Eltern hat Anspruch auf Unterhalt. Wo? Informationen erhalten Sie über das Kreisjugendamt Fachbereich Unterhalt, Beistandschaften und Vormundschaften Dienststelle Waiblingen Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen, zuständig für folgende Städte und Gemeinden: Alfdorf, Fellbach, Kaisersbach, Kernen, Korb, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Waiblingen, Weinstadt und Winterbach. Telefon: 07151 501-1348 Sekretariat 501-1214 Herr Kirgis Dienststelle Backnang Stuttgarter Straße 109 I 71522 Backnang, zuständig für folgende Städte und Gemeinden: Allmersbach i. T., Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Berglen, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg/Murr, Leutenbach, Murrhardt, Oppenweiler, Schwaikheim, Spiegelberg, Sulzbach/Murr, Weissach i. T. und Winnenden. Telefon: 07191 895-4181 Sekretariat 895-4180 Herr Rosenberger Wann? Entweder während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes. 11 Unterhaltsvorschuss Wer? Für Kinder, für die der unterhaltspflichtige Elternteil nicht bezahlt, kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden(siehe Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss“). Wo? Anträge stellen Sie beim Kreisjugendamt, Unterhaltsvorschusskasse Dienststelle Waiblingen Telefon: 07151 501-1348 Sekretariat Dienststelle Backnang Telefon: 07191 895-4181 Sekretariat Wann? Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt bzw. nicht zahlen kann, stellen Sie den Antrag. Unterhalt für unverheiratete Mütter Wer? Frauen, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet sind, haben Anspruch auf Unterhalt. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt des Kindes und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie kann sich bei besonderen Belangen des Kindes und bei fehlenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung verlängern. Wo? Information und Beratung erhalten Sie hierzu beim Kreisjugendamt Fachbereich Unterhalt, Beistandschaft, Vormundschaft Dienststelle Waiblingen Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen Telefon: 07151 501-1348 Sekretariat Dienststelle Backnang Stuttgarter Straße 109 I 71522 Backnang Telefon: 07191 895-4181 Sekretariat Wann? Im Bedarfsfall. 12 Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Wer? Rechtsuchende mit geringem Einkommen können bei dem für ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht für eine anwaltliche Beratung und die damit verbundene außergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe beantragen. Sie bezahlen einen Eigenanteil von 10 EUR und können eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens beauftragen. Für ein gerichtliches Verfahren gibt es auf Antrag Prozesskostenhilfe. Diese wird üblicherweise durch den Prozessbevollmächtigten bei Gericht eingereicht. (Je nach Einkommensverhältnissen wird Prozesskostenhilfe ohne oder mit Ratenzahlung auf die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten bewilligt). Wo? Über Ihren Rechtsanwalt stellen Sie den Antrag beim Gericht oder beim zuständigen Amtsgericht. Wann? Im Bedarfsfall. Bildung und Teilhabe Wer? Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche, die aus einkommensschwachen Familien kommen, einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Alle Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene • deren Familien ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe bekommen • deren Familien Wohngeld bekommen • die Familien die Kinderzuschlag erhalten Wo? Für Anträge von Leistungsberechtigen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach SGB II beziehen ist beim Jobcenter des Rems-MurrKreises der/die zuständige Sachbearbeiter/in Ansprechpartner/in Jobcenter Rems-Murr: ServiceCenter: 07151 9519-670 Für Anträge von Leistungsberechtigten, die Wohngeld, Sozialhilfe oder einen Kindergeldzuschlag erhalten ist der Geschäftsbereich Soziales beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig. Landratesamt Rems-Murr, Geschäftsbereich Soziales Telefon: 07151 501-1453 oder 501-1413 13 Schuldnerberatung Wer? Eine Schuldnerberatung ist angezeigt bei Überschuldung, das heißt Ihre festen Ausgaben und Ihre Lebenshaltungskosten übersteigen regelmäßig Ihr Einkommen oder Sie stellen fest, dass Ihr Girokonto immer weiter ins Soll rutscht. Wo? Die Schuldnerberatung des Landratsamtes steht den meisten Bürger/innen des Rems-Murr-Kreises offen. Dies gilt auch für alle Personen, die Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung) erhalten. Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, müssen eine Beratungsempfehlung der zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters Rems-Murr-Kreis vorlegen. Alle anderen Bürger/innen, die in den Städten Fellbach, Waiblingen, Weinstadt, Schorndorf, Winnenden oder Backnang leben, müssen sich an die dortigen Beratungsstellen wenden: Schuldnerberatung des Kreissozialamtes Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen Telefon: 07151 501-1445 Herr Kleiner 501-1531 Frau Ranft Schuldnerberatung Stadt Backnang Telefon: 07191 894-346 Herr Molinari Schuldnerberatung Stadt Fellbach telefonische Terminvergabe: Di. 9:00-12:00 Uhr Telefon: 07115851-375 Herr Schrom 5851-321 Frau Nobis 5851-376 Herr Grimm Arbeiterwohlfahrt Fellbach I Telefon: 0711 579393 Schuldnerberatung Stadt Schorndorf Telefon: 07181 602-520 Herr Reuschle Montag von 8:00-12:00 Uhr erreichbar Diakonische Bezirksstelle Schorndorf I Telefon: 07181 929825 14 Schuldnerberatung Stadt Waiblingen Telefon: 07151 5001-289, Frau Mindel Kreisdiakonieverband Waiblingen I Telefon: 07151 95919-24 Theodeor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen Beratung auch in den Außenstellen Backnang, Obere Bahnhofstraße 16, Winnenden, Bengelstraße 22 und in Schorndorf Schlichtenerstraße 25 möglich. Telefonsprechstunde ist dienstags von 16:00-17:00 Uhr Telefon: 07151 95919-24 Schuldnerberatung Stadt Weinstadt Telefon: 07151 693-296 Frau Deumelandt 693-133 Herr Gerke (mittwochs) Schuldnerberatung Stadt Winnenden Telefon: 07195 13-157, Frau Schumann Wann? Im Bedarfsfall. 15 Familienpass/Landesfamilienpass Wer? Familienpass ist die Bezeichnung für ein spezielles Vergünstigungssystem für Familien. Es wird geregelt, welche Familien den Familienpass erhalten können und welche Leistungen er umfasst. Er ermöglicht in vielen Städten und Gemeinden einen kostenfreien oder vergünstigten Eintritt in Schlösser, Gärten und Museen sowie in Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder. Wo? Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Seite 60 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Schutz des ungeborenen Lebens Wer? Schwangere Frauen mit sehr geringem Einkommen können eine einmalige finanzielle Unterstützung beantragen. Die Einkom mensgrenzen erfahren Sie bei den Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des Rems-Murr-Kreises. Für ALG II-Bezieherinnen ist vorrangig das Jobcenter zuständig. Wo? Bei allen anerkannten Schwangeren- und Schwangerschafts konfliktberatungsstellen können Sie einen Antrag stellen. Kapitel Beratung Seite 21 16 Landesstiftung „Familie in Not“ Wer? Frauen/Familien in besonderen materiellen Notlagen können Gelder aus der Landesstiftung beantragen. Es muss in jedem Einzelfall abgeklärt werden, ob eine derartige Notlage vorliegt. Wo? Bei allen anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen können Sie einen Antrag stellen. Kapitel Beratung Seite 21 Wann? Die Antragstellung soll während der Schwangerschaft bzw. nach der Geburt des Kindes erfolgen. Willkommen auf der Welt - Willkommen in Backnang Wer? Familien aus dem Stadtbezirk Backnang erhalten durch eine Broschüre der Stadt Backnang einen Überblick des in Backnang bestehenden Angebotes an Dienstleistungen und Hilfestellungen rund um Schwangerschaft und Geburt bis hin zum Kindergarteneintritt eines Kindes. Außerdem sind Gutscheine von Backnanger Firmen und Institutionen enthalten. Wo? Beim Standesamt Backnang. Programm zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingsgeburten Hotline Familienförderung Wer? Frauen/Familien mit Drillingen (aufwärts), können einen einmaligen Zuschuss bis zu höchstens 2.500 EUR pro Kind erhalten. Wo? Anträge erhalten Sie bei der Landeskreditbank in Karlsruhe. Auskunft: E-Mail [email protected] Telefon 0800 6645471 (gebührenfrei) Fax 0721 1503169 Mo.–Fr. von 9:00-12:00 Uhr und von 14:00-17:00 Uhr Wann? Der Antrag muss im ersten Lebensjahr der Kinder gestellt werden. 17 Tafelladen und mehr ... Gut und günstig einkaufen mit kleinem Geldbeutel Wer? Vorort wird im Tafelladen geprüft ob jemand einkaufsberechtigt ist. Personalausweis und der Nachweis von Sozialleistungen ist bei der Ausstellung eines Ausweises notwendig. Einkaufen kann wer eine kleine Rente hat, Sozialhilfe erhält, Arbeitslosengeld II bezieht, Wohngeld bekommt oder mit geringem Einkommen über die Runden kommen muss. Wo? Waiblinger Tafelladen e. V. Fronackerstraße 70 I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 981-5969 Öffnungszeiten: Mo. 10:00-12:00 Uhr Di., Mi. + Fr. 10:00-12:00 Uhr Do. 10:00-17:30 Uhr Weinstadt Tafel e. V. Ziegeleistraße 16 I 71384 Weinstadt Telefon: 07151 2052706 Schorndorfer Tafel/AWO Schorndorf e. V. Grabenstraße 28 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 410410 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 10:00-13:00 Uhr SoWas - Soziales Warenhaus Backnanger Tafel Theodor-Körner-Straße 1 I 71522 Backnang Telefon: 07191 60692 Winnender Tafel e. V. Brunnengasse 19 I 71364 Winnenden Telefon: 07195 580462 Öffnungszeiten: Di., Do. + Sa. 10:00-12:00 Uhr Schwäbische Tafel Stuttgart e. V. - Fellbacher Tafelladen Wernerstraße 27 I 70736 Fellbach Ansprechpartner: Carola Plötz Telefon: 0711 91252520 I Fax: 0711 91252521 E-Mail: [email protected] I www.fellbacher-tafel.de 18 >> EH-Mobil Die mobile Tagesstätte ERLACHER HÖHE - Mobil bietet in verschiedenen Kreisstädten die Möglichkeit für Menschen in sozialen Notlagen ein kostengünstiges warmes Essen und Getränke in einer geschützten Umgebung einzunehmen. Backnang in Kooperation mit der ev. Gesamtkirche im „Totenkirchle“, Sulzbacher Straße 32 jeden Dienstag und Donnerstag 12:00-14:00 Uhr Murrhardt in Kooperation mit der kath. Kirche St. Maria im Begegnungscafe, Fornsbacher Straße 3 jeden letzten Donnerstag im Monat 14:30–16:00 Uhr Waiblingen in Kooperation mit der ev.-methodistischen Kirche im Gemeindehaus Blumenstraße 3 jeden Mittwoch 12:00-14:00 Uhr Rommelshausen (Kernen) in Kooperation mit 4 Kirchengemeinden (ev., EmK, kath. und landeskirchliche Gemeinschaft) im Gemeindehaus der EmK, Kurze Straße 9 jeden Donnerstag 12:30-14:30 Uhr Schorndorf in Kooperation mit der ev. Kirche im Martin-Luther-Haus, Friedrich-Fischer-Straße 1 jeden Montag 12:00–14:00 Uhr Strandgut Möbel & Mehr Im „Strandgut“ verkaufen wir kostengünstig an Menschen mit schmalem Geldbeutel. Aber auch wer Flohmarktartikel und Sammlerstücke sucht, ist hier jederzeit willkommen. Zusätzlich bieten wir folgende Dienstleistungen an: • Wohnungsauflösungen • Entrümpelungen • Kleintransporte • Garten- und Landschaftspflegearbeiten • Wäschereinigung und Bügelwäsche • Büro- und Wohnungsreinigung • Kehrwoche Öffnungszeiten im Strandgut: Dienstag bis Freitag 9:00-18:00 Uhr I Samstag 9:00-14:00 Uhr Hohenstaufenstraße 9 I 73614 Schorndorf (Schockareal) Telefon: 07181 99438-75 I Fax: 07181 99438-77 E-Mail: [email protected] 19 Angebote für Alleinerziehende Beratung für Alleinerziehende Von folgenden Stellen erhalten Sie Informationen über Beratung, Selbsthilfe und Gruppenangebote speziell für Alleinerziehende: Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Ortsverband Stuttgart und Umgebung e. V. Haußmannstraße 6 I 70188 Stuttgart Telefon: 0711 2484-7118 Weitere Angebote und Selbsthilfeangebote für Alleinerziehende Treffen für Alleinerziehende • Kontakte knüpfen • Tipps und Informationen • Austausch über entsprechende Themen • sich etwas Gutes tun Anmeldung über: Diakonische Bezirksstelle Schlichtener Straße 25 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 929825 E-Mail: [email protected] 20 Beratung Fachdienst Frühe Hilfen / Schwerpunktdienst Frühe Hilfen Beratung und Begleitung von Anfang an, für Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren Die Geburt eines Kindes verändert die gesamte Lebenssituation. Der Alltag mit einem Kind macht Freude, kann aber auch belastend sein. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Möglichkeiten, wie Sie in schwierigen Alltags- und Erziehungssituationen besser mit Ihrem Kind zurechtkommen. Wir sind Ansprechpartner/innen für Schwangere, Alleinerziehende und Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren sowie Hebammen, Ärzte und andere Berufsgruppen die im Rahmen Frühe Hilfen tätig sind. Wir bieten Informationen über: Elterntreffs, Elternkurse, Informationen, Austausch und Kontaktmöglichkeiten, Einzelberatung, Beratung und Begleitung auch bei Ihnen zu Hause durch Hebammen, Familienhebammen, Familienkinderkrankenpflegerinnen, Sozialpädagoginnen und Familienhelferinnen www.rems-murr-kreis.de Für Waiblingen: Fachdienst: Ingrid Schneider-Rabeneick I Telefon: 07151 501-1592 E-Mail: [email protected] Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon 07151 501-1292 Für Schorndorf: Fachdienst: Bärbel Stollmeier-Rzadkowski Telefon: 07181 93889-5057 (Mo-Mi) E-Mail: [email protected] Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon 07181/93889-5030 Für Backnang: Fachdienst: Sabine Zahner-Noller I Telefon: 07191 895-4045 E-Mail: [email protected] Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon 07191 895-4028 21 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten Beratung bei persönlichen Problemen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft, bei Unsicherheit über die eigene Zukunft und die des Kindes, im Schwangerschaftskonflikt (nach § 219 Abs. 2 StGB; mit Beratungsnachweis) sowie Beratung über soziale Hilfen, finanzielle Möglichkeiten und rechtliche Grundlagen. Die nachfolgenden Einrichtungen bieten Schwangeren- bzw. Schwangerschaftskonfliktberatung an: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Geschäftsbereich Gesundheit Bahnhofstraße 1 I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 501-1622 und 07151 501-1611 E-Mail: [email protected] www.rems-murr-kreis.de Auf Wunsch auch Beratung in Schorndorf und Backnang möglich pro familia im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17, 2. OG. I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 98224-8940 E-Mail: [email protected] www.profamilia-waiblingen.de Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 9:00-13:00 Uhr I Mi 9:00-16:00 Uhr I Fr 9:00-11:00 Uhr Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Schwangerschaftsberatung Talstraße 12 I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 1724-21 I Fax: 07151 1724-41 E-Mail: [email protected] E-Mail-Beratung über die Homepage www.schwanger-beratung.de Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e. V. Theodor- Körner- Straße 1 I 71522 Backnang Telefon: 07191 3419-0 i E-Mail: [email protected] 22 Beratung zur "Vertraulichen Geburt" Seit 1. Mai 2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Damit erhalten Schwangere die Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach werden sie von Schwangerenberatungsstellen beraten, betreut und begleitet. Dadurch soll verhindert werden, dass eine schwangere Frau in der Not ihr Kind in Gefahr bringt. 1. Kostenloses 24h erreichbares Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher" 08004040020 2. Information und anonyme Beratung unter www.geburt-vertraulich.de 3. Persönliche und auf Wunsch anonyme Beratung und Unterstützung durch qualifizierte Beraterinnen der Schwangerenberatung vor Ort. Beratungsstellen für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen Die folgenden Beratungsstellen bieten Unterstützung bei der Bewältigung persönlicher und familiärer Probleme. Die Beratung soll ermöglichen, Hintergründe von Schwierigkeiten besser zu verstehen, Möglichkeiten zur Veränderung zu suchen und den eigenen Weg zu finden. Angeboten werden Einzelberatung, Paarberatung und Familienberatung, Trennungs- und Scheidungsberatung. In Waiblingen: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Beratungsstelle für Familien und Jugendliche Bahnhofstraße 64 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 501-1500 Caritas-Zentrum Waiblingen Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1724-28 Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95919-0 pro familia im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17, 2. OG. I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8940 >> 23 In Schorndorf: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Beratungsstelle für Familien und Jugendliche Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 93889-5039 Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Arnoldstraße 5, 3.OG I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 929825 In Backnang: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Beratungsstelle für Familien und Jugendliche Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 895-4039 Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Obere Bahnhofstraße 15 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 95890 E-Mail: [email protected] I www.diakonie-backnang.de Caritas-Zentrum Backnang Sozial- und Lebensberatung Albertstraße 8 I 71522 Backnang Telefon: 07191 91156-11 I Fax: 07191 91156-35 In Winnenden Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Wallstraße 28 I 71364 Winnenden I Telefon: 07151 1724-28 Terminvereinbarung über Caritas-Zentrum Waiblingen In Murrhardt Paar-, Familien-, Lebens- und Sozialberatung, Kurvermittlung in Murrhardt Klosterhof I 71540 Murrhardt I Telefon: 07192 93197-0 www: http://www.evangelisch-in-murrhardt.de/cms/startseite/termine/ In Welzheim Paar-, Familien-, Lebens- und Sozialberatung, Kurvermittlung in Welzheim Johann-von-Hieber-Straße 7 I 73642 Welzheim I Telefon: 07181 929825 24 Dezentrale Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt Hilfen für Mädchen, Jungen und junge Erwachsene: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Bahnhofstraße 64 I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 501-1496 Sekretariat Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang Telefon: 07191 895-4058 Frau Gruber Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 93889-5024 Frau Heidenfelder Hilfe nach Gewalttaten- Esslinger Traumaambulanz Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sorgt für eine möglichst frühzeitige qualifizierte Untersuchung, Beratung und Behandlung von psychisch traumatisierten Gewaltopfern wie: • Opfer sexualisierter Gewalt • Opfer häuslicher Gewalt • Opfer krimineller Gewalt Telefonische Erreichbarkeit der Traumaambulanz unter: 0711 31033101 Mo bis Do 8:00 bis 16:00 Uhr I Fr 8:00 bis 14:00 Uhr E-Mail: psychosomatik(at)klinikum-esslingen.de Im Notfall außerhalb der genannten Sprechzeiten über die Zentrale Notaufnahme des Klinikums Esslingen, Telefon 0711 3103-0 Opferberatung häusliche Gewalt in Fellbach Telefon: 07151 95919-22/25 I E-Mail: [email protected] Mozartstraße 14 I 70734 Fellbach 25 Frühberatung / Frühförderung • • Ein Angebot für Eltern die Förderung oder Therapie für Ihr Kind suchen oder die Beratung zu Fragen der kindlichen Entwicklung möchten für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt Interdisziplinäre Frühberatungsstelle Diakonie Stetten e. V. Bahnhofstraße 10 I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 905401-0 oder 905401-38 Ist für den gesamten Rems-Murr-Kreis zuständig Frühförderung und Beratung Karolingerstraße 42 I 70736 Fellbach Telefon: 0711 951936-23 / [email protected] Einzugsgebiet: Waiblingen, Fellbach, Winnenden, Korb, Kernen, Schwaikheim, Leutenbach, Burgstetten, Kirchberg Frühberatung an der Fröbelschule Schorndorf Rainbrunnenstraße 24 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 4818869 I E-Mail: [email protected] Einzugsgebiet: Schorndorf, Remshalden, Winterbach, Berglen, Rudersberg, Urbach, Plüderhausen, Welzheim, Alfdorf Frühförderung und Frühberatung an der Bodelschwinghschule Berliner Straße 30 I 71540 Murrhardt Telefon: 07192 9365-16 I E-Mail: [email protected] Einzugsgebiet: Murrhardt, Backnang, Kaisersbach, Althütte, Auenwald, Weissach i. T., Allmersbach i. T., Aspach, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach, Großerlach Frühberatungsstelle an der Förderschule Sulzbach Jahnstraße 17 I 71560 Sulzbach Telefon: 07193 950670 I [email protected] Einzugsgebiet: Sulzbach, Oppenweiler, Spiegelberg, Nassach, Großerlach, Neufürstenhütte, Altfürstenhütte Frühberatungstelle an der Herzog-Christoph-Schule Nägelestraße 17 I 71540 Murrhardt Telefon: 07192 9235-17 oder -18 I E-Mail: [email protected] Frühberatungsstelle an der Janusz-Korcak-Schule Rienharzer Straße 57 I 73642 Welzheim Telefon: 07182 7680 I E-Mail: [email protected] Einzugsgebiet: Welzheim, Alfdorf, Pfahlbronn, Kaisersbach, Hellershof, Breitenfürst, Aichstrut >> 26 Sonderpädagogische Beratungsstellen für sprachauffällige Kinder an der Christian-Morgensternschule Damm Straße 48 I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 58744 Einzugsgebiet: Grunbach bis Fellbach, Kirchberg, Burgstetten, Waldrems, Berglen Außenstelle Schorndorf Rainbrunnenstraße 24 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 484765 I E-Mail: [email protected] Einzugsgebiet: Geradstetten bis Plüderhausen, Rudersberg, Welzheim Außenstelle Sulzbach / Murr Kleinhöchbergstraße 12 I 71560 Sulzbach/Murr Telefon 07193 900005 Einzugsgebiet: Backnang bis Murrhardt, Althütte, Weissacher Tal Sozialpädiatrische Zentren Sozialpädiatrischen Zentren werden Kinder und Jugendliche fachlich-medizinisch untersucht, betreut und behandelt. Die einzelnen Sozialpädiatrischen Zentren sind dabei unterschiedlich ausgerichtet, so dass Kinder mit den verschiedensten Krankheits- und Störungsbildern hier untersucht und behandelt werden. Bei einer Erkrankung oder bei dem Verdacht auf eine Erkrankung, in deren Folge es zu Störungen in der kindlichen Entwicklung, Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten oder seelischen Störungen kommt oder kommen kann, bieten Sozialpädiatrische Zentren fachliche Hilfe und Unterstützung. Kinderzentrum Maulbronn Klinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie Knittlinger Steige 21 I 75433 Maulbronn Telefon: 07043 16-0 I Sekretariat 16-171 SPZ Schwäbisch Hall Sozialpädiatrische Zentren Ev. Diakoniewerk Schwäbisch Hall Diakoniestraße 10 I 74523 Schwäbisch Hall I Telefon 0791 753-0 SPZ Esslingen Sozialpädiatisches Zentrum Städtische Kliniken Hirschlandstraße 97 I 73730 Esslingen Telefon: 0711 3103-0 I E-Mail: [email protected] >> 27 SPZ Ludwigsburg Sozialpädiatrisches Zentrum Erlacherhofstraße 10 I 71640 Ludwigsburg Telefon: 07141 9968101 I E-Mail: [email protected] SPZ Stuttgart Sozialpädiatrisches Zentrum am Olgahospital Stuttgart Kriegsbergstraße 60 I 70174 Stuttgart Telefon: 0711 278-72760 I E-Mail: [email protected] Schreiambulanz Klinikum Stuttgart - Olgahospital Sozialpädiatrisches Zentrum »Baby-Sprechzeit« Bismarckstraße 8 I 70176 Stuttgart Telefon: 0711 278-72760 I Fax: 0711 278-72429 E-Mail: [email protected] I www.klinikum-stuttgart.de Diagnostik, Beratung und Krisenintervention bei • unstillbarem Schreien • Schlafproblemen • Fütterstörungen Psychotherapeutische Babyambulanz Stuttgart an der »Stuttgarter Akademie für Tiefenpsychologie und analytische Psychotherapie« e. V. Beratung, Krisenintervention, Mutter-Säuglingstherapie Hohenzollernstraße 26 I 70178 Stuttgart Telefon: 0711 6485223 I Fax: 0711 6485240 I www.akademie-stuttgart.de An der Babyambulanz arbeitet ein Team von 5 psychoanalytischen Kinderund Erwachsenentherapeutinnen mit besonderer Erfahrung im Verständnis der seelischen Vorgänge, die für die erste Beziehungsaufnahme zwischen Mutter, Baby und Vater Bedeutung haben. Sie sind von der Schwangerschaft bis zum 18. Lebensmonat des Babys zuständig. Sprecherin der Babyambulanz ist Frau Barbara Hirschmüller. Hebammenpraxis Stuttgart-Mitte Ansprechpartner Schreikinder: Sabine König Gaisburgstraße 12c I 70182 Stuttgart Telefon: 0711 605751 Hebammenpraxis I 0711 8893396 Sabine König www.hebammenpraxis-stuttgart.de 28 Beratung für Eltern mit Schreibabys, Schlaf- oder Essproblemen; Krisenintervention. Diane Gerner, Pädagogin, GfG-Familienbegleiterin, Stillberaterin Ausbildung in ressourcenorientierter körperpsychotherapeutischer Krisenintervention für Schwangerschaft, Säuglinge, Kleinkinder und deren Eltern. 73733 Esslingen I Telefon: 0711 3277192 E-Mail: [email protected] I www.elternberatung-gerner.de Haller Schrei-Baby-Ambulanz Krisenbegleitung für Eltern mit schreienden Babys und unruhigen Kleinkindern Christiane Mehlis Bossertweg 3 I 74523 Schwäbisch Hall Telefon: 0791 492999 I E-Mail: [email protected] www.haller-schreibabyambulanz.de I www.heilpraxis-mehlis.de . Klinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie Kinderzentrum Maulbronn Frau Kunde-Trammer Knittlinger Steige 21 I 75433 Maulbronn I Telefon: 07043 16160 Säuglings- und Kleinkindtherapie Hanna Pretzell Kornblumenweg 7 I 71384 Weinstadt I Telefon: 07151 460004 Birgit Kreuter-Hafer Oberer Marktplatz 7 I 73614 Schorndorf I Telefon 07181 990180 Pflegerische Elternberatung - Rems-Murr-Klinikum Winnenden Ambulante Beratung nach vorheriger Terminabsprache Silke Seidel Susanne Grau Am Jacobsweg 1 I 71364 Winnenden I Telefon: 07195 591-41862 E-Mail: [email protected] [email protected] Dienstag - Freitag 09:00-12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Montag und Mittwoch 13:30 – 19:00 Uhr 29 Angebote für Frauen mit Migrationshintergrund Yasemin - Beratungsstelle für junge Migrantinnen zwischen 12 und 27 Jahren Augustenstraße 39B I 70178 Stuttgart I www.eva-stuttgart.de Telefon 0711 8695-26 I E-Mail: [email protected] Frauen Sprach-Café Frauen verschiedener Nationalitäten treffen sich jeden Dienstag von 9:30 – 11:00 Uhr um gemeinsam deutsch zu sprechen und dabei etwas voneinander zu erfahren. Arbeiterwohlfahrt Ortsverband Schorndorf e. V. Augustenstraße 4 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 5874 Siehe Seite 33 Fit für mein Baby Information und Unterstützung für Familien mit unter 6-jährigen Kindern, wenn ein Migrationshintergrund besteht. Angebote sind Einzelberatung, Elternkurse und Begleitung. Im Team mit Mentorinnen und Mentoren können Ihre sprachlichen und kulturellen Hintergründe berücksichtigt werden. Plüderhausen, Remshalden, Schorndorf, Weinstadt, Winterbach und Urbach Evangelische Gesellschaft - Elternweiterbildung im Rems-Murr-Kreis Bahnhofstraße 19 I 71384 Weinstadt-Endersbach I Telefon: 07151 2050997 Fax: 07151 2051455 I E-Mail: [email protected] Sozialer Dienst beim Kreisjugendamt Der Soziale Dienst ist ein Unterstützungs- und Hilfsangebot bei der Alltagsbewältigung und in Problem- und Krisensituationen. Er richtet sich an Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und bietet auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes umfassende Unterstützung an. Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe Winnender Straße 30/1 I 71334 Waiblingen I Telefon: 07151 501-1292 Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe, Sozialer Dienst Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 895-4028 Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe, Sozialer Dienst Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 93889-5030 30 Sozialberatung / Sozialhilfe Landratsamt Rems-Murr-Kreis / Geschäftsbereich Soziales Wenn Sie ALG II oder Grundsicherung/Sozialhilfe erhalten, berät Sie telefonisch oder bei einem Hausbesuch der Sozialdienst beim Geschäftsbereich Soziales/Landratsamt Rems-Murr-Kreis in folgenden Bereichen: -- Bei leistungsrechtlichen Fragen, z. B. einmalige Beihilfen, Erstausstattungen -- Bei persönlichen/sozialen Schwierigkeiten -- Vermittlung anderer Hilfen, Beratungsstellen Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Geschäftsbereich Soziales Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen I Dienstgebäude: Mayenner Straße 60 Termine nach telefonischer Vereinbarung. Sie erreichen den Sozialdienst telefonisch unter: 07151 501-1393 Frau Malcherek (Backnang, Großerlach, Murrhardt, Spiegelberg, Sulzbach) 07151 501-1548 Herr Ille (Aspach Berglen, Burgstetten, Kirchberg a. d. M., Leutenbach, Oppenweiler, Schwaikheim, Winnenden) 07151 501-1269 Herr Grass (Alfdorf, Althütte, Fellbach, Kaisersbach, Rudersberg, Welzheim) 07151 501-1383 Frau Haar (Waiblingen, Weissach i. T., Auenwald, Allmersbach i. T.) 07151 501-1517 Frau Donnert (Fellbach-Ortsteile, Kernen, Schorndorf, Winterbach) 07151 501-1851 Herr Geiger und Frau Döhler (Korb, Plüderhausen, Remshalden, Urbach, Weinstadt) Kreisdiakonieverband Backnang Backnang - Sozialberatung Obere Bahnhofstraße 18 I 71522 Backnang Telefon: 07191 95890 Kreisdiakonieverband Schorndorf - Sozialberatung Arnoldstraße 5, 3.OG I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 929825 Kreisdiakonieverband Waiblingen - Sozialberatung Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95919-0 31 Beratung für Frauen Frauen in bedrohlichen Situationen können bei folgenden Institutionen Hilfe erhalten: Frauenhaus im Rems-Murr-Kreis Postfach 1164 I 73601 Schorndorf I Telefon: 07181 61614 Telefon: 07181 204-0, nachts und am Wochenende Polizei Schorndorf „Kobra“ e. V. Beratung von Mädchen und Frauen gegen sexualisierte Gewalt Hölderlinstraße 20 I 70174 Stuttgart I Telefon: 0711 162970 E-Mail: [email protected] Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000116016 bundesweit 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Die Mitarbeiterinnen stehen hilfesuchenden Frauen vertraulich zur Seite und leiten sie bei Bedarf an die passenden Unterstützungsangebote vor Ort weiter. Auch wenn Sie kein Deutsch sprechen oder sich nicht ausreichend verständigen können, erhalten Sie beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Unterstützung. In diesem Fall rufen unsere Beraterinnen eine Dolmetscherin an, die es Ihnen ermöglicht, alle Ihre Fragen in Ruhe und der Ihnen vertrauten Sprache zu stellen. Auf diese Weise ist unsere telefonische Beratung auch auf Türkisch, Russisch, Französisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Polnisch, Serbokroatisch, Griechisch, Bulgarisch, Rumänisch, Arabisch, Persisch und Vietnamesisch möglich. FLÜGEL- Beratung für Frauen bei sexualisierter Gewalt Beratung ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym. Es ist ein Anrufbeantworter geschaltet, Sie bekommen zeitnah einen Rückruf Beratungstelefon: 0160 4881615 E-Mail: [email protected] I www.fluegel-waiblingen.de Fraz- Frauen im Zentrum im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8910 32 Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt: Caritas- Zentrum Waiblingen Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1724 28 71511 Backnang I Telefon: 07191 91156-0 Pro familia Waiblingen Telefon: 07151 982248940 I E-Mail: [email protected] Beratungsstelle fürs Frauenhaus Telefon: 07181 61614 Männerinterventionsstelle Rems-Murr Sie hilft den Tätern. Sie vermittelt Gewalt-Sensibilisierungs- Trainings, führt Gespräche, wenn der Täter aus der Wohnung verwiesen wurde oder berät in Fällen, da Auflagen und Weisungen vom Gericht vorliegen Telefon: 0711 94572607 oder 0711 4694566 Folgende Stellen nehmen die Interessen von Frauen/Familien wahr: Stadt Fellbach, Gleichstellungsreferentin Marktplatz 1 I 70734 Fellbach Telefon: 0711 5851-499 I Fax: 0711 5851-292 E-Mail: [email protected] Stadt Waiblingen, Fachbereich Bürgerengagement Beauftragte für Chancengleichheit Kurze Straße 33 I 71332 Waiblingen Gabi Weber I Telefon: 07151 5001-659 E-Mail: gabi.weber@waiblingen .de FRAZ - Frauen im Zentrum Bürgermühlenweg 11 I 71332 Waiblingen Kontakt-Telefon: 07151 15050 I E-Mail: [email protected] Familienzentrum Schorndorf Karlstrasse 19 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 8877-00 I E-Mail: [email protected] 33 Unterstützung in besonderen Lebenslagen Wellcome Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt Ein Angebot vom Deutschen Kinderschutzbund Schorndorf, Welzheim, Waiblingen und Winnenden. Im ersten Lebensjahr des Kindes erhalten Familien individuelle Hilfe. Eine ehrenamtliche Mitarbeiterin kommt ein- bis zweimal in der Woche für zwei bis drei Stunden ins Haus. Für die Vermittlung einer Ehrenamtlichen werden max. 10 € Gebühr berechnet und für die anschließende Betreuung bis zu 5 € pro Stunde. Am Geld soll die Hilfe nicht scheitern, wenn nur wenig Geld zur Verfügung steht, können auch Ermäßigungen ermöglicht werden. Wellcome in Schorndorf und Welzheim Deutscher Kinderschutzbund - Kreisverband Schorndorf/Waiblingen e. V. Karlstraße 19 I 73614 Schorndorf Wellcome-Koordinatorin: Marie Feuerbach I Telefon: 07181 8877-16 E-Mail: [email protected] I www.wellcome-online.de Wellcome Waiblingen - Familienzentrum Waiblingen e. V. Familienzentrum KARO I Alter Postplatz 17, Raum 0.20 I 71332 Waiblingen Wellcome-Koordinatorin: Annett Burmeister I Telefon: 07151 98224-8901 E-Mail: [email protected] I Sprechzeiten nach Vereinbarung Wellcome Winnenden Koordinatorin: Sandra Jurda I Telefon: 07181 887704 E-Mail: [email protected] I www.wellcome-online.de Familienpflege Angebot für alle Familien im Rems-Murr-Kreis. Familiepflege hilft dann, wenn der Haushalt führende Elternteil erkrankt, körperlich oder seelisch, wenn die Mutter zur Kur muss, wenn eine Risikoschwangerschaft eine Familie an die Belastungsgrenze führt, wenn die Versorgung eines behinderten oder chronisch kranken Kindes die Angehörigen überlastet. Familienpflegerinnen haben eine dreijährige Ausbildung in Hauswirtschaft, Pflege und Pädagogik. Sie gehen in die Familien und machen sich nützlich von der Kinderbetreuung bis zum Einkaufen. Die Kosten dieser Hilfe übernehmen im Normalfall die Krankenkassen nach ärztlicher Absprache. Katholische Familienpflege Rems-Murr - Haus Bartenbach Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1693155 E-Mail: [email protected] www.familienpflege-rems-murr.de 34 Einsatz von (Familien-)Hebammen und (Familien-) Kinderkrankenschwestern im Rahmen Früher Hilfen Familien haben im ersten Lebensjahr ihres Kindes die Möglichkeit nach der Betreuung einer Hebamme im Wochenbett, eine nachfolgende Betreuung einer Hebamme/Familienhebamme oder (Familien-) Kinderkrankenschwester durch die Frühen Hilfen des Kreisjugendamtes zu bekommen. pro familia Koordiniert und setzt Familienhebammen in den Bereichen Waiblingen/Fellbach/Winnenden/Schorndorf und Murrhardt ein im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen I 07151 55145 oder 982248940 E-Mail: [email protected] Familienhebammensprechstunde Waiblingen Birgit Bauder und Britta Bayer I pro familia Waiblingen im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen Jeden 1. Mittwoch im Monat von 15:00 bis 16:00 Uhr und jeden 3. Mittwoch von 10:00 bis 11:00 Uhr Winnenden Wioleta Florian I Termin/Ort nach Vereinbarung Telefon: 07181 256600 Schorndorf Irena Grossmann I Termin/Ort nach Vereinbarung E-Mail: [email protected] I Mobil: 0176 66820095 oder 07191 2108443 Murrhardt Monika Mayer I Pfarrscheuer 1.OG. Klosterhof 5 I 71540 Murrhardt 2. und 3. Donnerstag im Monat von 11:00 bis 12:00 Uhr Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e. V. setzt eine Familienhebamme im Bereich Backnang ein Theodor-Körner-Straße 1 I 71522 Backnang I 07191 3419-0 Simone Kirschbaum I bietet jeden 2. Montag im Monat eine Familienhebammensprechstunde von 10:30 Uhr - 12:00 Uhr an. Telefon: 0151 42233252 35 Elternbildung Angebote der Elternbildung bieten Eltern Informationen und Wissen zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit. Durch den Austausch mit anderen Eltern gibt es hier die Möglichkeit neue Ideen und Anregungen für den eigenen Erziehungsalltag zu bekommen. Verschiedene Einrichtungen im Rems-Murr-Kreis bieten Kurse über das Landesprogramm STÄRKE oder eigene Elternbildungskurse an. Siehe Seite 44/46 36 Angebote für Familien mit Migrationshintergrund Sprachcafés Backnang - Internationales Frühstück Inguna Hacker Kreisdiakonieverband I Burgplatz 7 I 71522 Backnang Dienstag von 9:30-11:00 Uhr Beutelsbach Gabi Heidrich I Telefon: 07151 67720 Beetsaal Beutelsbach I Mittwoch von 9:30-11:30 Uhr Endersbach Gisela Klein I Telefon: 07151 690236 Silcherschule, Pavillion der Kernzeitbetreuung Dienstag von 9:00-11:00 Uhr Fellbach Svetlana Onhotoeva I Telefon: 0711 8878088 AWO Fellbach I Gerhard-Hauptmann-Straße 17 Mittwoch von 9:30-11:00 Uhr Korb Marita del Conte I Telefon: 07151 2099330 Urbanschule I Urbanstraße 5 I Dienstag von 9:30-11:00 Uhr Schorndorf Merve Stöckle I Telefon: 07181 5874 AWO Schorndorf I Augustenstraße 2 I Dienstag von 9:30-11:00 Uhr Winterbach Renate Schrade I Telefon: 07181 74047 Altes Rathaus I Donnerstag von 10:00-11:30 Uhr Waiblingen-Nord Ute Ortolf I Telefon: 07151 20533911 I Salierstraße 7/3 Waiblingen-Süd Regina Gehlenborg I Telefon: 07151 9654931 I Danziger Platz 8 Interkulturellen Sprachcafé Kirstin Krack I Telefon: 07192 935813 I E-Mail: [email protected] Fornsbacher Straße 3 I 71540 Murrhardt jeden ersten Montag im Monat Begegnungscafé KIRCHE VOR ORT um 18:30 Uhr 37 Migrationsberatung Migrationsberatung Caritas Zentrum Waiblingen Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 17240 Allgemeine Beratung in kroatischer und italienischer Sprache Caritas Zentrum Waiblingen Mirko Vidackovic I Telefon: 07151 172436 Anna Sangermano I Telefon: 07151 172414 Büro für Ausländerarbeit Ausländerrat Waiblingen I Kurze Straße 33 I 71332 Waiblingen Elke Schütze I Telefon: 07151 5001-1567 E-Mail: [email protected] Jugendmigrationsdienst Backnang Kreisdiakonieverband I Burgplatz 7 I 71522 Backnang Dorothea Pfennigsdorf I Telefon: 07191 9145650 Jugendmigrationsdienst Schorndorf Kreisdiakonieverband I Arnoldstraße 5, 3. OG I 73614 Schorndorf Stephan Kiesewalter I Telefon: 07181 4829611 Jugendmigrationsdienst Waiblingen Caritas Zentrum Waiblingen I Talstraße 12 I 71332 Waiblingen Telefon: 07191 9145650 38 Kinder Fachdienst Kindertagesbetreuung Im Rems-Murr-Kreis gibt es vielfältige Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen des Rems-Murr-Kreises: Fachdienst Kindertagesbetreuung I Kreisjugendamt Winnender Straße 30/1 I 71334 Waiblingen I Telefax 07151 501-1807 Ansprechpartnerinnen: Antonia Raczkowski Telefon: 07151 501-1308 I E-Mail: [email protected] Martina Rentschler Telefon: 07151 501-1415 I E-Mail: [email protected] Sonja Haug Telefon: 07151 501-1435 I E-Mail: [email protected] Antje Hesse Telefon: 07151 501-1569 I E-Mail: [email protected] oder über Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung sowie über Ihre Kirchengemeinde bzw. über den nächstgelegenen Kindergarten vor Ort. Adressen Seite 60 Regelkindergärten In allen Kommunen des Landkreises gibt es Regelkindergärten, teilweise in kommunaler, teilweise in kirchlicher oder freier Trägerschaft. Darunter gibt es Einrichtungen mit spezifischer Konzeption, wie z. B. Waldkindergärten, das Montessori-Kinderhaus in Waiblingen oder Waldorfkindergärten. Kindergärten mit verlängerter Öffnungszeit Diese Einrichtungen bieten berufstätigen Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder über einen längeren zusammenhängenden Zeitraum betreuen zu lassen, als es im Regelkindergarten sonst üblich ist. Das Angebot im Landkreis ist fast flächendeckend. 39 Ganztageseinrichtungen Dazu gehören Krippen, Kindertagesstätten und Horte für Kinder unter 3 Jahren bis zum Schuleintritt und darüber hinaus. Schulkinderbetreuung Eine Möglichkeit der Schulkinderbetreuung ist die Kernzeitenbetreuung. Sie ist ein Angebot der Grundschulen. Die Kinder werden in der Regel von 7:00 Uhr bis Schulbeginn und von Schulschluss bis 13:00 Uhr, örtlich auch darüber hinaus, betreut. In verschiedenen Städten und Gemeinden gibt es außerdem einen Hort an der Grundschule, der Nachmittagsbetreuung anbietet. Ob ein solches Angebot an Ihrer Schule besteht, erfragen Sie bitte an der für Sie zuständigen Grundschule. Tagespflege Tagespflege ist neben institutionellen Angeboten wie Kindertagesstätte, Hort oder Krippe, eine weitere Möglichkeit Kinder tagsüber betreuen zu lassen. Unter den bestehenden Angeboten können Eltern selbst entscheiden, welche Form der Betreuung ihnen für ihr Kind am ehesten geeignet erscheint. Tagespflege bietet unter anderem die Möglichkeit, flexibel auf ungünstige Arbeitszeiten wie z. B. Schichtdienst der Eltern oder des Elternteils zu reagieren. Die Betreuung kann sowohl im Haushalt der Tagespflegeperson erfolgen als auch im Haushalt der Eltern/des Elternteils. Tagespflege wird in der Regel von den Eltern finanziert. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn das Einkommen gering ist), wird sie vom Kreisjugendamt bezuschusst. Bitte wenden Sie sich dann an die: Wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe Winnender Straße 30/1 I 71334 Waiblingen. Telefon: 07151 501-1312 Sekretariat Wenn Sie nähere Informationen zur Tagespflege haben möchten, wenden Sie sich an eine der folgenden Stellen: Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e. V. Fachbereich Tageselternvermittlung Theodor-Körner-Straße1 I 71522 Backnang Telefon: 07191 3419-119 (AB) Fax: 07191 72757 I E-Mail: [email protected] >> 40 Tagesmütter- und Elternverein Fellbach e. V. Neue Straße 14 I 70734 Fellbach Telefon: 0711 5750529 I E-Mail: [email protected] Tageselternverein Waiblingen e. V. im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8960 Fax: 07151 98224-8979 I E-Mail: [email protected] Außenstelle Weinstadt/Rathaus II Tageselternverein Waiblingen e. V. Poststraße 15/1, Zimmer 1.10 I 71384 Weinstadt I Telefon: 07151 5693-133 E-Mail: [email protected] I www.tageselternverein-wn.de Außensprechzeiten: Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tagesmütter- und Elternverein Schorndorf und Umgebung e. V. Karlstraße 19 (im Familienzentrum) I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 887720 I Fax: 07181 887718 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Di., Mi., Do. 9:00-10:30 Uhr und Mi. 17:00-19:00 Uhr Außenstelle Remshalden-Grunbach Bürgerservice, Schillerstraße 30 I 73630 Remshalden-Grunbach Telefon: 07151 9731238 Frau Kretschmer I Montag 11:00-12:00 Uhr Außenstelle Rudersberg Büro im Kindergarten „Lummerland“, Mörikeweg 10 I 73635 Rudersberg Telefon: 07183 2851 Frau Kretschmer I Donnerstag 14:30-15:30 Uhr Außenstelle Plüderhausen Büro im Kindergarten Schlossweg 21 I 73655 Plüderhausen Telefon: 07181 81085 Frau Schild I Mittwoch 14:00-15:00 Uhr Außenstelle Urbach Rathaus Konrad-Hornschuch-Straße 12, Zi. 004 (Servicebüro–Beratung) 73660 Urbach Telefon: 07181 8007-64 Frau Schild I Mittwoch 15:30-16:30 Uhr Tagesmütter Welzheimer Wald e. V. Brunnenstraße 18 I 73642 Welzheim I Telefon: 07182 8058870 Fax: 07182 496700 I E-Mail: [email protected] Tagesmütter Winnenden und Umgebung e. V. Mühltorstraße 25 I 71364 Winnenden I Telefon: 07195 979379 E-Mail: [email protected] I www.tageseltern-winnenden.de 41 Stadtranderholung, Ferienwaldheim, Sommerferienprogramm Sowohl kommunale als auch kirchliche oder andere freie Träger bieten diese Möglichkeiten für Schulkinder während der Sommerferien an. Die Stadtranderholung findet meistens in 2-Wochen-Abschnitten statt. Die Kinder werden tagsüber in der Regel zwischen 8:00 und 18:00 Uhr betreut. Sie werden mit dem Bus abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht. Die Kosten für die Stadtranderholung liegen für 2 Wochen zwischen ca. 80 EUR und 180 EUR pro Kind. Ermäßigungen und Zuschüsse sind möglich. Die nachfolgend aufgeführten Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis bieten Stadtranderholung an. Über die jeweilige Adresse bzw. Telefonnummer bekommen Sie weitere Informationen: Backnang Evangelische Kirchenpflege Evangelisches Jugendwerk Backnang Arbeiterwohlfahrt Telefon: 07191 180-11 Telefon: 07191 731460 Telefon: 07191 83856 Fellbach Evangelische Kirchenpflege Arbeiterwohlfahrt Telefon: 07195 65714 Telefon: 0711 579393 Leutenbach Arbeiterwohlfahrt Telefon: 0711 581270 Schorndorf Arbeiterwohlfahrt Telefon: 07181 5874 Waiblingen Stadt Waiblingen Stadtjugendpflege Telefon: 07151 5001-392 Weinstadt Stadt Weinstadt Stadtjugendreferat Telefon: 07151 693-131 Winnenden Arbeiterwohlfahrt Telefon: 07195 67616 42 Elternbildung AmiKi - Alltag mit Kind im Rems-Murr-Kreis Gruppenangebot und Café-Treff für (werdende) Eltern und Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren Bei diesem Gruppenangebot und den Cafétreffs haben Eltern die Möglichkeit andere Familien kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen. In gemütlicher Runde bekommen die Eltern interessante Tipps und Informationen für den Erziehungsalltag. Außerdem haben sie die Möglichkeit wohnortnahe Kontakte zu knüpfen. Während der Gruppentreffen haben die Kinder Kontakt zu Gleichaltrigen und werden von einer erfahrenen Erzieherin betreut. Alltag mit Kind (AmiKi) im Rems-Murr-Kreis • Gruppen in Backnang Verein für Kinder- und Jugendhilfe I Theodor-Körner-Straße 1 • Gruppen in Fellbach CVJM Fellbach I Gerhart-Hauptmann-Straße 32 • Gruppen in Remshalden-Grunbach Treffpunkt im Bürgerhaus I Schillerstraße 30 • Gruppen in Murrhardt Deutscher Kinderschutzbund I Schießwiesen 2 • Gruppen in Rudersberg Johannes-Gemeindehaus I Dr. Hockertz-Straße 5 • Gruppen in Schorndorf a) Familienzentrum I Karlstraße 19 b) Eltern-Kind-Zentrum der Rems-Murr-Klinik, Schlichtener Straße 105 • Gruppen in Waiblingen KARO Familienzentrum Waiblingen I Alter Postplatz 17 • Gruppen in Weinstadt-Beutelsbach Schülerbetreuung Weinstadt I Stiftshof, Stiftstraße 30 • Gruppen in Welzheim Gemeinschaftsheim, EG, Raum 3.1/3.2 I Murrhardter Straße 15 • Gruppen in Winnenden Kita Schloss Winnenden I Albertviller Straße 14 43 Landesprogramm STÄRKE Nähere Informationen über Veranstaltungen, die Tipps und Anregungen rund um Erziehung von Kindern bieten sowie über Angebote im Rahmen des Landesprogramms STÄRKE, erhalten Sie über folgende Adressen: www.rems.murr.kreis.de/FrüheHilfen/STÄRKE Folgende Einrichtungen bieten Angebote im Rahmen des Landesprogramms STÄRKE an: Caritas Zentrum Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 172428 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rems-Murr e. V. Henri-Dunant-Straße 1 I 71334 Waiblingen I Telefon: 07151 2002-0 Deutscher Kinderschutzbund Karlstraße 19 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 8877-17 Evangelische Gesellschaft Rems-Murr-Kreis Geradstettener Straße 14 I 73630 Remshalden I Telefon: 07151 5000-3213 Elternkolleg Fellbach e. V. Bahnhofstraße 3 I 70734 Fellbach I Telefon: 0711 5181901 Familienbildungsstätte - das Mehrgenerationenhaus Karlstraße 10 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 51583 Kreisdiakonieverband Rems-Murr Theodor Kaiser Straße 33/1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95919-11 pro familia im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17, 2. OG. I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8940 Verein Kinder- und Jugendhilfe e. V. Backnang Theodor-Körner-Straße 1 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 3419-0 E-Mail: [email protected] Volkshochschule Winnenden I Telefon: 07195 1070-16 Volkshochschule Unteres Remstal I Telefon: 0711 469741-71 Volkshochschule Backnang I Telefon: 07191 9667-0 Volkshochschule Murrhardt I Telefon: 07192 935816 44 Treffpunkte für Eltern und Kinder Sogenannte Krabbelgruppen, Mutter-Kind-Treffs oder Spielgruppen für Eltern und Kinder werden von fast jeder Kirchengemeinde und einigen anderen freien Trägern (Familienbildungsstätte Waiblingen, Sportvereine, VHS) angeboten. Näheres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Programmen. Sie sind in der Regel nicht an eine bestimmte Konfession gebunden. Bei Interesse können Sie sich auch an Ihre zuständige Kirchengemeinde, ihre Gemeinde oder Stadtverwaltung wenden. Dort erhalten Sie detaillierte Informationen. Spezielle Angebote für Alleinerziehende siehe unter Kapitel Selbsthilfeangebote für Alleinerziehende, Seite 19. AmiKi-Café-Treff Amiki-Café-Treff ist ein offenes Angebot für Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren. Bei einem gemütlichen Frühstück können sie andere Eltern kennenlernen und sich austauschen. Die Teilnahme für die Eltern ist kostenlos. Hier finden Sie uns: Backnang I Theodor-Körner-Straße 1 I Verein Kinder- und Jugendhilfe 1 wöchentlich donnerstags Murrhardt I Schießwiesen 2 I Kinderschutzbund Murrhardt Wöchentlich im Wechsel Dienstagvormittag und Dienstagnachmittag Remshalden-Grunbach I Schillerstraße 30 I Treffpunkt im Bürgerhaus, jeden dritten Montag im Monat Rudersberg I Dr. Hockertz-Straße 5 I Johannes-Gemeindehaus jeden ersten Mittwochnachmittag Schorndorf I Schlichtener Straße 105 Eltern-Kind-Zentrum in der Rems-Murr-Klinik I freitags Nachmittag Waiblingen I Bürgermühlenweg 11 jeden letzten Donnerstag im Monat Welzheim I Murrhardter Straße 15 I AWO-Haus jeden zweiten Montag im Monat Winnenden I Paulinenstraße 12 14-tägig Donnerstag Nachmittag und 14-tägig Freitag Vormittag Genaue Termine erhalten Sie beim Fachdienst Frühe Hilfen siehe Adressen Seite 20 oder im Internet unter www.rems-murr-kreis.de/frühe Hilfen/ 45 Landesprogramm STÄRKE „Offene Treffs“ Kernen im Remstal (Stetten) - Offener Treff „Besonderes Kind“ Familien mit Kindern mit Behinderung haben die Möglichkeit miteinander in Austausch zu gehen und sich über geeignete und erprobte Hilfen- und Unterstützungsangebote untereinander zu informieren. Darüber hinaus soll dieses Angebot den Familien ermöglichen, etwas gemeinsame Zeit in entspannter Atmosphäre mit ihren Kindern zu verbringen. Im Sinne von Inklusion soll dieser offene Treff allen anderen Interessierten ebenso zugänglich sein. Der offene Treff findet monatlich statt. Ansprechpartnerin für das Programm STÄRKE: Anja Mauch Telefon: 07151 2050-783 E-Mail: [email protected] Weinstadt-Endersbach - Offener Treff „Kunterbunt“ Im offenen Treff haben Familien mit ihren Kleinkindern die Möglichkeit sich zu treffen. Im Mittelpunkt des offenen Treffs stehen Austausch mit anderen Eltern, Spiele mit Kindern, kreative Angebote, Sozialraumerkundungen, Sprachfestigung, Schulung des sozialen Miteinanders der Eltern und der Kinder. Ansprechpartnerin für das Programm STÄRKE: Anja Mauch Telefon: 07151 2050-783 E-Mail: [email protected] Leutenbach/Nellmersbach - Offener Treff Der offene Treff steht allen Eltern mit Kleinkindern offen. Er findet alle 14 Tage in der Begegnungsstätte Nellmersbach in der Leutenbacher Str. 14 statt. Der Treff findet dienstagvormittags statt. Ansprechpartnerin für das Programm STÄRKE: Sabine Lang Telefon: 07195 107012 I Fax: 07195 107020 E-Mail: [email protected] Schwaikheim - Offener Treff INA (Ludwigsburger Straße 26) Der offene Treff steht allen Eltern mit Kleinkindern offen. Der Treff findet in Kooperation mit dem Verein Integration und Nachhilfe e.V. statt. Er findet dienstagvormittags 14-tägig statt. Ansprechpartnerin für das Programm STÄRKE: Sabine Lang Telefon: 07195 107012 I Fax: 07195 107020 E-Mail: [email protected] 46 Treffpunkt für Familien in Schorndorf Familienzentrum Schorndorf e. V. Karlstraße 19 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 887700 E-Mail: [email protected] Kinderbetreuung an Samstagen in Schorndorf Im Familienzentrum Schorndorf, Karlstraße 19 - 2. Stock, findet an jedem letzten Samstag im Monat Kinderbetreuung statt. Von 9:30-13:30 Uhr steht Ihnen diese gegen einen Unkostenbeitrag von 1 € pro Kind und Stunde während Ihres Einkaufs in der Schorndorfer Innenstadt zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kinderbetreuung in Murrhardt Der Kinderschutzbund in Murrhardt bietet Kinderbetreuung von 0-3 Jahren am Dienstag und Donnerstag von 8:00-12:00 Uhr in den Räumen des Kinderschutzbundes, Schießwiesen 2 an. Unkostenbeitrag sind 2 € pro Familie. In den Schulferien findet keine Betreuung statt. Telefon: 07192 7815 47 Babysittervermittlung Sie suchen einen geeigneten Babysitter für Ihr Kind und können nicht auf Freunde, Bekannte oder Verwandte zurückgreifen? Die nachfolgend aufgeführten Babysittervermittlungsdienste können Ihnen eventuell weiterhelfen: Für Waiblingen-Korb Frau Frey I Telefon: 07151 58509 Für Schorndorf Deutscher Kinderschutzbund I Telefon: 07181 887717 Für Backnang Schwangerenberatungsstelle beim Verein für Kinder- und Jugendhilfe Backnang Telefon: 07191 3419-100 Wunschomi in Backnang Initiative des Vereins für Kinder in Backnang e. V. Gudrun Weichselgartner-Nopper I Telefon: 07191 913627 Kinderbekleidung (Second-Hand-Läden) Backnang SoWas - Soziales Warenhaus Theodor- Körner-Straße 1 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 60692 Schorndorf Kleiderladen Pfiffikus - Deutscher Kinderschutzbund I Familienzentrum Karlstraße 19 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 887710 Kleiderkammer beim DRK Lortzingstraße 48 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 45045 Waiblingen Fundgrube Waiblingen - Diakonie Stetten e. V. Oppenländerstraße 43 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95314-437 Kernen- Stetten Fundgrube Stetten Schlossberg 2 I 71394 Kernen im Remstal I Telefon: 07151 940-2355 48 Beruf und Arbeit Beruf - Vermittlung - Ausbildung – Wiedereinstieg Die Agenturen für Arbeit informieren, unterstützen, beraten und begleiten bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung bzw. einer Ausbildungsstelle. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten, z. B. Arbeitslosengeld I (Arbeitslosengeld II erhalten Sie vom Jobcenter). Die Bundesagentur für Arbeit ist telefonisch nur über eine bundesweite Hotline (Telefonnummern siehe unten) zu erreichen. Termine können auch direkt bei der Arbeitsagentur (Adressen siehe unten) vereinbart werden. Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch, Freitag Donnerstag zusätzlich 8:00 Uhr-12:00 Uhr 14:00 Uhr–18:00 Uhr Arbeitsagentur Waiblingen Mayenner Straße 60 I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 9519-0 E-Mail: [email protected] Arbeitsagentur Schorndorf Karlstraße 15 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 4004-880 E-Mail: [email protected] Arbeitsagentur Backnang Sulzbacher Straße 140 I 71522 Backnang Telefon: 07191 3670-80 E-Mail: [email protected] >> 49 Fragen zur Erstausbildung stellen Sie an die Berufsberater der Arbeitsagentur über E-Mail: [email protected] oder Telefon Service-Centrum: 0800 45555500 An das Jobcenter Rems-Murr-Kreis können Sie sich wenden, • wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitslosengeld II haben bzw. eine Veränderung mitteilen möchten oder • wenn Sie Fragen zur Arbeitsvermittlung haben bzw. eine Veränderung mitteilen möchten und • wenn Sie eine neue Stelle suchen, • wenn Sie einen Zusatzjob brauchen, • wenn Sie einen Termin bei Ihrem Arbeitsvermittler möchten. Das Jobcenter Rems-Murr ist telefonisch montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr über das Service-Center unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: Jobcenter Waiblingen: 07151 9519-670 Jobcenter Schorndorf: 07181 4004-772 Jobcenter Backnang: 07191 3456-600 Oder Sie schauen persönlich vorbei: Jobcenter Rems-Murr-Kreis I Waiblingen Mayenner Straße 60 I 71332 Waiblingen Jobcenter Rems-Murr-Kreis I Backnang Rosslauf 1 I 71522 Backnang Jobcenter Rems-Murr-Kreis I Schorndorf Karlstraße 15 I 73614 Schorndorf >> 50 Weitere Informationen erhalten Sie bei den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagentur Waiblingen: Anita Gehrig Telefon: 07151 9519-422 Petra Persigehl Telefon: 07151 9519-400 E-Mail: [email protected] Angebote: -- -- „Wiedereinstieg in den Beruf“, monatliche Informationsveranstaltungen. „BIZ & DONNA“, monatliche Informationsveranstaltungen für Frauen zu aktuellen Themen der Berufs- und Arbeitswelt. Projekte für Mädchen zur Erweiterung des Berufswahlspektrums. Folgende Beratungsstellen bieten zusätzlich zum Beratungsangebot der Agenturen für Arbeit Information, Beratung und Unterstützung in beruflichen Fragen und zum Thema Wiedereinstieg an: AIB-Job-Center Backnang Sulzbacher Straße 4 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 3283-0 BeFF-Stuttgart - Berufliche Förderung von Frauen e. V. Lange Straße 51 I 70176 Stuttgart I Telefon: 0711 263457-0 Beratungsstelle für die berufliche Wiedereingliederung von Frauen, Ludwigsburg Mathildenstraße 31 I 71638 Ludwigsburg I Telefon: 07141 920781 51 Mutterschutz Im Falle einer Schwangerschaft ist jede Frau durch das Mutterschutzgesetz geschützt. Der Mutterschutz umfasst besondere Schutzvorschriften hinsichtlich Art und Dauer der Beschäftigung, des Schutzes vor bestimmten Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind, der Sicherung des bisherigen durchschnittlichen Einkommens und des Kündigungsschutzes. Es besteht ein generelles Beschäftigungsverbot für die Zeit von 6 Wochen vor der Entbindung bis 8 Wochen nach der Entbindung, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Entbindung. Bei auftretenden Problemen mit der Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen kann man sich an den Personalrat des Betriebs oder an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Bei Fragen zum Mutterschutzgesetz ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig: Telefonsprechzeiten: Montag und Donnerstag von 9:30-11:30 Uhr Telefon: 0711 904-15499 I Broschüre „Mutterschutzgesetz“ Informationen über Mutterschaftsgeld oder Sozialversicherung erhalten Sie bei den Krankenkassen. Informationen über Elterngeld und Elternzeit bekommen Sie über die Landeskreditbank. Elternzeit Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf Elternzeit. Ein Anspruch von Elternzeit besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten der Elternzeit kann auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes übertragen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Die Inanspruchnahme der Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig von der Bezugsdauer des Elterngeldes möglich. Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Sicherheitshalber wird empfohlen, sich die Anmeldung bestätigen zu lassen. Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig. Für die Dauer der Elternzeit gilt Kündigungsschutz. Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ Informationen über Elterngeld und Elternzeit bekommen Sie über die Landeskreditbank. 52 Wohnen Sozialwohnungen/Wohnberechtigungsschein Falls Sie dringend eine Wohnung suchen, haben Sie die Möglichkeit, sich in eine Wohnungsliste oder Notfallkartei aufnehmen zu lassen. Die Dringlichkeit wird in jedem Einzelfall abgeklärt. Wenn Sie in eine solche Kartei aufgenommen worden sind, haben Sie die Chance, eine der wenigen Sozialwohnungen zu bekommen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Liegenschaftsamt bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung. Adressen Seite 60 Sollte Ihnen eine Sozialwohnung angeboten werden, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Diesen können Sie an Ihrem jeweiligen Wohnort beantragen, er ist ein Jahr gültig und gilt im ganzen Bundesgebiet. Wohngeld Siehe Kapitel 1 „Finanzielle Hilfen“ Seite 10 Drohender Wohnungsverlust oder Obdachlosigkeit Aus verschiedenen Gründen kann es zu Verlust von Wohnraum kommen aufgrund von Räumungsklage, fristlose Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens. Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihre Wohnung zu erhalten. Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Obdachlosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Zuständig für diesen Bereich sind die Ansprechpartner der Sozialhilfe: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Geschäftsbereich Soziales - Alter Postplatz 10 Telefon: 07151 501-1393Frau Malcherek 07151 501-1269Herr Grass 07151 501-1517 Frau Donnert I 71328 Waiblingen 07151 501-1548Herr Ille 07151 501-1383Frau Haar 07151 501-1851Herr Geiger 53 Mieterschutz Wenn Sie Auskünfte zum Mietrecht haben möchten bzw. Schwierigkeiten mit Ihrem Vermieter haben, können Sie sich an den für Sie zuständigen Mieterverein wenden. Um von dort Unterstützung zu bekommen, müssen Sie allerdings Mitglied werden. Für Waiblingen und Umgebung: Mieterverein Waiblingen und Umgebung e. V. Fronacker Straße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 15758 Öffnungszeiten: Montag 14:30-18:00 Uhr Dienstag 14:00-18:00 Uhr Mittwoch 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 Uhr Außenstelle Schorndorf befindet sich im Familienzentrum Karlstraße 19 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 8877-22 I Fax: 07181 8877-23 Donnerstag 16:00-19:00 Uhr I Nur nach Terminabsprache Backnang: Mieterverein Backnang I Am Schillerplatz 3 I 71522 Backnang Telefon: 07191 84860 Dienstag 10:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr I Do. 9:00-11:00 Uhr Fellbach Beratungsstelle Mieterschutzbund Gerhardt-Hauptmann Straße 12 I 70734 Fellbach Telefon: 0711 579944 I Mo 16:00-18:00 Uhr. 54 Wohnprojekte Alleinerziehende, die sich in einer Notlage befinden bzw. Unterstützung bei der Betreuung ihres Kindes suchen, haben die Möglichkeit, in einem Wohnprojekt unterzukommen. Der Rems-Murr-Kreis hat keine vergleichbaren Angebote. Die nachfolgend genannten Einrichtungen finden Sie in Stuttgart bzw. in angrenzenden Landkreisen. Informationen erhalten Sie direkt vor Ort. Mutter-Kind-Heim Paulusstift - Katholischer Sozialdienst e. V. Stuttgart Ottostraße 1 I 70190 Stuttgart I Telefon: 0711 26889-0 Weraheim - Evangelische Stiftung „Zufluchtsstätte Württemberg“ Oberer Hoppenlauweg 2-4 I 70174 Stuttgart I Telefon: 0711 16263-0 Wohnanlage für Alleinerziehende Eckartstraße Eckartstraße 20 I 70176 Stuttgart I Telefon: 0711 6158225 Wohnanlage für Alleinerziehende Solitudestraße Solitudestraße 49 I 70499 Stuttgart I Telefon: 0711 864892 Kinderheimat Kleingartach e. V. Schillerstraße 29 I 74072 Heilbronn I Telefon: 07131 98283-20 IB–Bildungszentrum - Wohnheim für Mädchen und junge Frauen Neuffenstraße 14 I 73734 Esslingen I Telefon: 0711 380142-20 55 Gesund und krank Bei Krankheit des Kindes Für die Pflege erkrankter Kinder bis 12 Jahre besteht für Eltern ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeits- bzw. Dienstbefreiung von 10 Arbeitstagen je Elternteil und für Alleinerziehende 20 Arbeitstage pro Jahr. Bei mehreren Kindern bis maximal 50 Arbeitstage pro Jahr. Der Arzt muss ein entsprechendes Attest für den Arbeitgeber ausstellen. Die Krankenkassen bezahlen für die Zeit der Pflege ein Krankenpflegegeld von 70 % des Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeber zahlt für diese Zeit nicht. Für Kinder über 12 Jahre besteht kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung. Sonderregelungen gibt es jedoch in verschiedenen Tarifverträgen; eventuell gewährt auch der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub für die Zeit der Pflege. Informationen erteilen die Personalabteilungen oder Personalvertretungen. 56 Krankheit der Mutter/des Vaters Häusliche Pflege/häusliche Krankenpflege Die Krankenkassen übernehmen die häusliche Pflege, wenn bei Krankheit, Schwangerschaft oder Entbindung Hilfe notwendig ist und eine im Haushalt lebende Person die Pflege in erforderlichem Umfang nicht erbringen kann. Häusliche Krankenpflege wird auch gewährt, wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann. Der Antrag auf häusliche Pflege bzw. häusliche Krankenpflege wird bei der Krankenkasse gestellt. Die Krankenkassen sind bei der Vermittlung einer Pflegekraft behilflich. Haushaltshilfe Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn wegen eines Krankenhausaufenthalts, eines Kuraufenthalts oder häuslicher Krankenpflege die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr (einzelne Krankenkasse bis zum 14. Lebensjahr) noch nicht vollendet hat oder das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Haushaltshilfen können im eigenen Bekannten- und Verwandtenkreis gesucht werden. Für Verwandte bis zum zweiten Grad übernehmen die Krankenkassen die Kosten nur bei Lohnausfall oder für besondere Aufwendungen, z. B. Fahrtkosten. Außerdem vermitteln Sozialstationen der Städte und Gemeinden Haushaltshilfen. Siehe örtliches Telefonbuch Kuren Bei Fragen von Kur- oder Erholungsmaßnahmen für Mutter und/oder Kind beraten die Vermittlungsstellen des Müttergenesungswerks. Sie sind dabei behilflich, den richtigen Kurplatz zu finden, die Finanzierung abzusichern und sonstige Aufgaben und Probleme zu lösen. In jedem Fall muss ein Arzt attestieren, dass die Kur erforderlich und geeignet ist, entweder um eine drohende Krankheit zu heilen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhindern. Weitere Auskünfte erteilen: • • • • • • Haus- und Kinderärzte Krankenkassen Caritas Diakonische Bezirksstellen Arbeiterwohlfahrt Deutsches Rotes Kreuz Adressen ab Seite 60 57 Gesundheitsberatung Landratsamt Rems-Murr-Kreis Geschäftsbereich Gesundheit Bahnhofstraße 1 I 71332 Waiblingen Beratung zu gesundheitlichen Fragen bieten folgende Stellen: Beratung für „Risikokinder“ I Telefon: 07151 501-1618 Die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit, HIV/Aids bietet Beratung zu sexuell übertragbaren Erkrankungen mit dem besonderen Schwerpunkt Aids an. Es besteht die Möglichkeit, einen anonymen und kostenlosen HIV-Test durchführen zu lassen. I Telefon: 07151 501-1612 Suchtberatung Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke im Rems-Murr-Kreis Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95919-12 Caritas-Zentrum Backnang Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke im Rems-Murr-Kreis Albertstraße 8 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 9115610 Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke der Diakonie im Rems-Murr-Kreis Kirchplatz 1 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 929831 I Fax: 07181 929832 Suchtberatung in Fellbach Mozartstraße 14 I 70734 Fellbach Telefon: 07151 95919-12 I E-Mail: [email protected] Sozialpsychiatrischer Dienst Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet psychisch Erkrankten und ihren Angehörigen Einzelbetreuung, Beratungsgespräche und Gruppenaktivitäten an. Sozialpsychiatrischer Dienst - Haus der Diakonie Goethestraße 25 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 18827 Sozialpsychiatrischer Dienst der Diakonie Oberer Bahnhofstraße 16 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 91456-10 Sozialpsychiatrischer Dienst der Caritas Künkelinstraße 56 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 977780 58 Rechtsfragen Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung Für Kinder, die in einer Ehe geboren wurden, sind beide Elternteile Inhaber der elterlichen Sorge. Durch die umfassende Reform des Kindschaftsrechts, die am 1. Juli 1998 in Kraft getreten ist, wird am Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge auch im Falle von Trennung und Scheidung der Eltern festgehalten. Sobald sich die Eltern für die Scheidung entschieden haben, erhalten sie vom Familiengericht und vom zuständigen Jugendamt (Sozialer Dienst) ausführliche Beratung zur Ausübung der elterlichen Sorge. Entscheiden sich die Eltern dafür, das Beratungsangebot des Jugendamtes anzunehmen, nimmt ein/e Sozialarbeiter/in zu den Eltern und Kindern Kontakt auf und wird mit ihnen gemeinsam überlegen, wie entsprechend der individuellen Lebenssituation der Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge sichergestellt werden kann. Hierbei stehen die Interessen der Kinder im Mittelpunkt der Entscheidung. Beim Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge ist bei Fragen, deren Regelung für das Kind/die Kinder von erheblicher Bedeutung sind, das gegenseitige Einvernehmen der Eltern erforderlich. Bei allen Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens hat der Elternteil, bei dem das Kind/ die Kinder leben, ein Alleinentscheidungsrecht, wobei vorherige Absprache der Eltern empfohlen wird. Sollte unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Wohle des Kindes/der Kinder nicht entsprechen, kann ein Elternteil die Übertragung der elterlichen Sorge oder Teile der elterlichen Sorge auf sich beantragen. Nur bei Vorliegen eines Antrages wird vom Familiengericht im Rahmen der Ehescheidung über das Sorgerecht entschieden. Kreisjugendamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Waiblingen Winnender Straße 30/1 I 71334 Waiblingen I Telefon: 07151 1292 Dienststelle Schorndorf Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 93889-5030 Dienststelle Backnang Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 895-4028 59 Sorgerecht für Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet waren Eheliche und nichteheliche Kinder sind rechtlich gleichgestellt. Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben. Falls der Vater ein gemeinsames Sorgerecht wünscht, die Mutter dies verweigert, kann er eine Entscheidung des Familiengerichts beantragen. Sollte das Familiengericht zur Überzeugung gelangen, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl dient, wird es den Eltern das gemeinsame Sorgerecht übertragen. Eine gesetzliche Neuregelung hierzu ist seit 1.02.2013 in Kraft. Geben die Eltern keine Sorgeerklärung ab, ist die Mutter alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge. Ausführliche Beratung zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern erhalten Sie von den Sachbearbeiter/innen des Fachbereiches „Unterhalt, Beistandschaften und Vormundschaften“ des Kreisjugendamtes. „Unterhalt für das Kind“ Seite 11 Amtsvormundschaft bei Kindern, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet waren Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch minderjährig, übernimmt das Jugendamt als „Amtsvormund“ automatisch die gesetzliche Vertretung des Kindes. Erst mit Eintritt der Volljährigkeit der Mutter hat diese die volle elterliche Sorge. 60 Beistandschaft des Jugendamtes Mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält die Mutter vom Jugendamt ausführliche Beratung und Unterstützung, insbesondere zur Frage der Anerkennung der Vaterschaft, Geltendmachung der Unterhaltsansprüche und Ausübung der elterlichen Sorge. Die Mutter entscheidet selbst, ob sie die Beratung und Unterstützung des Jugendamtes in Anspruch nehmen möchte. Die Beratung findet auf Wunsch der Mutter auch bei ihr zu Hause statt. Wer kann eine Beistandschaft des Jugendamtes beantragen? Jeder Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat, kann einen schriftlichen Antrag stellen. Bei gemeinsamer elterlichen Sorge kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Welche Aufgaben können dem Beistand übertragen werden? • Klärung der Vaterschaft • Regelung der Unterhaltsansprüche Der Beistand kann auch schon vor der Geburt des Kindes tätig werden. Wann endet die Beistandschaft? • Jederzeit auf schriftliche Erklärung des allein sorgeberechtigten Elternteils. • Spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes. • Wenn das Kind ins Ausland zieht. Bei einem Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands wird die Beistandschaft an das Jugendamt des neuen Wohnorts abgegeben. Wo kann die Beistandschaft beantragt werden; Dienststelle Waiblingen I Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen Telefon: 07151 501-1348 Sekretariat Dienststelle Backnang I Stuttgarter Straße 109 I 71522 Backnang Telefon: 07191 895-4181 Sekretariat Ist das Sorgerecht durch die Beistandschaft eingeschränkt? Nein, lediglich für den Bereich, der dem Beistand übertragen ist, ist auch er gesetzlicher Vertreter des Kindes. In einem Rechtsstreit vertritt jedoch nur der Beistand das Kind. 61 Sorgerecht bei Tod eines Sorgeberechtigten Waren die Eltern miteinander verheiratet oder hatten sie Sorgeerklärungen abgegeben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu. Wenn einem Elternteil aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung über die elterliche Sorge, z. B. bei der Scheidung, die elterliche Sorge vor seinem Tod allein zustand, nachdem zuvor die gemeinsame Sorge bestanden hat, ist eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Waren die Eltern nicht miteinander verheiratet und hatten sie keine Sorgeerklärung abgegeben, so überträgt das Familiengericht beim Tod der Mutter dem Vater die elterliche Sorge, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Diese Entscheidung des Gerichts hängt auch davon ab, ob zwischen dem Vater und dem Kind ein persönliches Verhältnis besteht oder nicht. Falls die Mutter der Auffassung ist, dass eine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater ausscheidet, kann sie handschriftlich niederlegen, wer im Falle ihres Todes für das Kind sorgen und es rechtlich vertreten soll. Ein privatschriftliches Testament muss handschriftlich abgefasst sein und muss Datum und Unterschrift enthalten. Es ist unter diesen Voraussetzungen auch ohne notarielle Beglaubigung gültig. 62 Umgangsrecht Das Umgangsrecht dient dazu, den Kontakt zu den Personen, die dem Kind besonders nahe stehen aufrechtzuerhalten, zu pflegen und zu fördern. Der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen dient in der Regel dem Wohle des Kindes und ist von besonderer Bedeutung für seine Entwicklung. Der Umgang kann in Form von Besuchen, durch Briefe oder durch Telefongespräche stattfinden. Das Gesetz gibt Kindern ohne weitere Voraussetzung ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Auch jeder Elternteil hat ohne Weiteres ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Das Gesetz macht auch hier keinen Unterschied zwischen geschiedenen Eltern und Eltern, die nie miteinander verheiratet waren. Falls es zum Wohle des Kindes jedoch erforderlich ist, kann das Umgangsrecht durch das Familiengericht eingeschränkt werden. Für längere Zeit oder auf Dauer darf das Umgangsrecht nur im Falle der Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen werden. Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und frühere Pflegeeltern haben nur dann ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser Umgang dem Wohle des Kindes dient. Über die Ausgestaltung des Umgangsrechts im Einzelfall trifft das Gesetz keine Regelung. Die Beteiligten vereinbaren untereinander, wann, wie oft und wie lange der Umgang stattfinden soll. Die Beteiligten können hierfür auch die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Falls keine Einigung erzielt werden sollte, kann jeder Umgangsberechtigte einen Antrag auf Regelung des Umgangs beim Familiengericht stellen. Das Familiengericht hat dann nach der Lage des Einzelfalls unter Beachtung der berechtigten Wünsche des Umgangsberechtigten und des Kindes zu entscheiden. 63 Namensrecht Führen die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes keinen gemeinsamen Familiennamen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, weil sie miteinander verheiratet sind oder weil sie Sorgeerklärungen abgegeben haben, so entscheiden sie gemeinsam, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters erhalten soll. Falls sie sich nicht einigen können, überträgt das Familiengericht die Entscheidung über die Namensgebung einem Elternteil. Ein Doppelname, der aus den Familiennamen beider Elternteile gebildet wird, kann dem Kind nicht gegeben werden. Liegt die elterliche Sorge allein bei der Mutter, weil die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und auch keine Sorgeerklärung abgegeben haben, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Es ist jedoch möglich, dass sich die Eltern einvernehmlich für den Familiennamen des Vaters entscheiden. Wird die gemeinsame elterliche Sorge erst später begründet (Sorgeerklärungen), kann innerhalb von drei Monaten der Familienname des Kindes neu bestimmt werden. 64 Adressenverzeichnis Telefonverzeichnis Stichwortverzeichnis Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen Alfdorf Allmersbach im Tal Althütte Aspach Auenwald Backnang Berglen Burgstetten Fellbach Großerlach Großerlach/Außenstelle Grab Kaisersbach Kernen im Remstal Kirchberg an der Murr Korb Leutenbach Murrhardt Murrhardt/Außenstelle Fornsbach Oppenweiler Plüderhausen Remshalden Rudersberg Schorndorf Schwaikheim Spiegelberg Sulzbach an der Murr Urbach Waiblingen Weinstadt Weissach im Tal Welzheim Winnenden Winterbach 07172309-0 07191 3530-0 0718395959-0 07191 212-0 071915005-0 07191894-0 071959757-0 071919585-0 0711 5851-0 079039154-0 07192 6525 0718493838-0 07151 4014-0 07144 8375-0 07151 9334-0 07195189-0 07192213-0 07192 213-0 07191484-0 071818009-0 071519731-0 071833005-0 07181602-0 07195582-0 071949501-0 07193 51-0 07181 8007-99 071515001-0 07151693-0 07191 3531-0 071828008-0 0719513-0 07181 7006-0 65 Ämter Bundesagentur für Arbeit Die Arbeitsagenturen sind unter dem ServiceCenter Telefon: 0800 4 5555 00 zu erreichen Arbeitsagentur Waiblingen Mayenner Straße 60 I 71332 Waiblingen E-Mail: [email protected] Arbeitsagentur Schorndorf Karlstraße 15 I 73614 Schorndorf E-Mail: [email protected] Arbeitsagentur Backnang Rosslauf 1 I 71522 Backnang E-Mail: [email protected] Jobcenter Rems-Murr-Kreis Jobcenter Waiblingen - Fragen zu ALG II Mayenner Straße 60 I 71322 Waiblingen Jobcenter Schorndorf - Fragen zu ALG II Karlstraße 15 I 73614 Schorndorf Jobcenter Backnang - Fragen zu ALG II Rosslauf 1 I 71522 Backnang Telefonisch zu erreichen von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr über das ServiceCenter unter den Nummern 07151 9519-670 (Waiblingen) 07181 4004-772 (Schorndorf) und 07191 3456-600 (Backnang) zu erreichen. Sie können auch gerne per E-Mail unter [email protected] Kontakt aufnehmen. 66 Landratsamt Rems-Murr-Kreis Geschäftsbereich Gesundheit Bahnhofstraße 1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 501-1602 Geschäftsbereich Soziales Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen I Telefon: 07151 501-1322 Kreisjugendamt Winnender Straße 30/1 I 71334 Waiblingen I Telefon: 07151 501-1292 Dienststelle Backnang Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 895-4028 Dienststelle Schorndorf Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 93889-50 Städtische Ämter Stadt Backnang Amt für Familie, Jugend und Bildung Stiftshof 15 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 894-251 Stadtverwaltung Fellbach Amt für Familie und öffentliche Ordnung Marktplatz 1 I 70734 Fellbach I Telefon: 0711 5851-0 Stadt Schorndorf Rechts- und Ordnungsamt Abt. Familie, Senioren, Soziales Urbanstraße 24 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 602-502 Stadtverwaltung Waiblingen Abt. soziale Leistungen Kurze Straße 33 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 5001-0 Stadt Weinstadt Amt für Jugend, Bildung und Soziales Poststraße 15/1 I 71384 Weinstadt-Beutelsbach I Telefon: 07151 693-0 Stadtverwaltung Winnenden Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Torstraße 10 I 71364 Winnenden I Telefon: 07195 13-0 67 Soziale Einrichtungen Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rems-Murr e. V. Gerhart-Hauptmann-Straße 17 I 70734 Fellbach I Telefon: 0711 579393 Fax: 0711 589760 I E-Mail: [email protected] Ortsverein Backnang Aspacher Straße 32 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 83856 Fax: 07191 72451 I E-Mail: [email protected] Ortsverein Fellbach Gerhart-Hauptmann-Straße 17 I 70734 Fellbach I Telefon: 0711 579393 Fax: 0711 905378 I E-Mail: [email protected] Ortsverein Leutenbach Hauptstraße 23 I 71397 Leutenbach I Telefon: 07195 65714 E-Mail: [email protected] Ortsverein Murrhardt Chemnitzer Straße 8 I 71540 Murrhardt I Telefon: 07192 20671 E-Mail: [email protected] Ortsverein Schorndorf Augustenstraße 4 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 5874 Ortsverein Waiblingen Bürgermühlenweg 11 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 279731 Fax: 07151 905378 I E-Mail: [email protected] Ortsverein Welzheim Gablonzer Weg 5 I 73642 Welzheim I Telefon: 07182 7579 E-Mail: [email protected] Ortsverein Winnenden Schlossstraße 18 I 71364 Winnenden I Telefon: 07195 67616 Fax: 07195 179536 Ortsverein Winterbach Lerchenstraße 62 I 73650 Winterbach I Telefon: 07181 75559 AWO im Remstal GmbH Pflege- und Betreuungsdienste Wiesenstraße 20 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 929492 E-Mail: [email protected] AWO im Remstal GmbH Pflege- und Betreuungsdienste Bürgermühlenweg 11 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 956858 68 Caritas Caritas-Zentrum Waiblingen Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1724-28 Fax: 07151 1724-43 I E-Mail: [email protected] Internet: www.caritas-waiblingen.de Caritas-Zentrum Backnang, Sozial- und Lebensberatung Albertstraße 8 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 91156-0 Fax: 07191 91156-35 E-Mail: [email protected] Internet: www.caritas-backnang.de Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Scheffelstraße 7 I 71364 Winnenden Terminvereinbarung über Caritas-Zentrum Waiblingen I Telefon: 07151 1724-2 Diakonie Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95919-22 Fax: 07151 95919-30 I E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-waiblingen.de Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen, Kurvermittlung, Sozialberatung und Schuldnerberatung Arnoldstraße 5, 3.OG I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 9298-25 Fax: 07181 9298-27 I E-Mail: [email protected] Internet: www.schorndorf.diakonie-service.de Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien-und Lebensfragen, Kurvermittlung, Sozialberatung Obere Bahnhofstraße 16 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 9589-0 Fax: 07191 9589-20 I E-Mail: [email protected] Internet: www.kdv-rmk.de 69 Deutsches Rotes Kreuz DRK Kreisgeschäftsstelle Henri-Dunant-Straße 1 I 71334 Waiblingen I Telefon: 07151 2002-0 Fax: 07151 2002-52 I E-Mail: [email protected] Internet: www.kv-rems-murr.drk.de Mobile Soziale Dienste des DRK Backnang Schöntaler Straße 33 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 88311 Waiblingen Henri-Dunant-Straße 1 I 71334 Waiblingen I Telefon: 07151 2002-33 Murrhardt Sägdöbel 4 I 71540 Murrhardt I Telefon: 07192 20667 Schorndorf Lortzingstraße 48 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 75358 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Schorndorf/Waiblingen e. V. Karlstraße 19 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 8877-10 Fax: 07181 8877-18 I E-Mail: [email protected] Internet: www.kinderschutzbund-schorndorf-waiblingen.de Ortsverband Murrhardt e. V. Linderstweg 7 I 71540 Murrhardt I Telefon: 07192 7339 Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (Caritas) Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1724-21 pro familia im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17, 2. OG. I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8940 E-Mail: [email protected] I www.profamilia-waiblingen.de Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e. V. Theodor-Körner-Straße 1 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 3419-0 Fax: 07191 72757 I E-Mail: [email protected] Internet: www.kinderundjugendhilfe-bk.de 70 Diakonie- und Sozialstation Waiblingen e. V. Schorndorfer Straße 56 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 568186 E-Mail: [email protected] Sozial- und Diakoniestation Weinstadt e. V. Stiftstraße 21 I 71384 Weinstadt I Telefon: 07151 995000 E-Mail: [email protected] Diakoniestation Winnenden Schorndorfer Straße 3 I 71364 Winnenden I Telefon: 07195 940095 E-Mail: [email protected] Katholische Sozialstation Fellbach Pfarrer-Sturm-Straße 4 I 70734 Fellbach I Telefon: 0711 95790622 E-Mail: [email protected] Katholische Sozialstation Backnang Am Burgplatz 8 I 71554 Backnang I Telefon: 07191 914020 Katholische Sozialstation Schorndorf Künkelinstraße 36 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 9788222 E-Mail: [email protected] Evangelische Diakoniestation Backnang Staigacker 12 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 14680-0 E-Mail: [email protected] Diakoniestation Mittleres Murrtal Schubertstraße 1 I 71546 Aspach I Telefon: 07191 920221 E-Mail: [email protected] Gesundheitsdienste Oberes Murrtal Blumstraße 20 I 71540 Murrhardt I Telefon: 07192 909100 E-Mail: [email protected] Katholische Familienpflege Rems-Murr Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1693155 E-Mail: [email protected] 71 Krankenpflegeverein Schmiden-Oeffingen e. V. Fellbacher Straße 40 I 70736 Fellbach I Telefon: 0711 5129 05 E-Mail: [email protected] Evangelischer Verein Fellbach Mozartstraße 14 I 70734 Fellbach I Telefon: 0711 585676-30 E-Mail: [email protected] Diakoniestation Weissacher Tal Brüdenwiesen 7 I 71554 Weissach im Tal I Telefon: 07191 911 530 E-Mail: [email protected] Evangelische Diakoniestation Schorndorf und Umgebung Hegelstraße 40 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 62009 E-Mail: [email protected] Diakoniestation Wieslauftal Rathausstraße 5 I 73635 Rudersberg I Telefon: 07183 3059913 E-Mail: [email protected] 72 Einrichtungen für Erwachsenenbildung Familienbildungsarbeit Schorndorf Alte Steige 7 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 5431 Fax: 07181 6059930 I E-Mail: [email protected] Internet: www.fba-schorndorf.de Familienbildungsstätte/Das Mehrgenerationenhaus Waiblingen Karlstraße 10 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 51583 und 51678 Fax: 07151 563294 I E-Mail: [email protected] Internet: www.fbs-waiblingen.de FBS Familienbildungsstätte Waiblingen im KARO - Familienzentrum Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8920 Katholisches Bildungswerk Ludwigsburger Straße 3 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95967-12 Fax: 07151 95967-14 I E-Mail: [email protected] Internet: www.kadek.de/geschaeftsstelle Volkshochschulen VHS Backnang e. V. I Etzwiesenberg 11 I 71522 Backnang Telefon: 07191 96670 I Internet: www.vhs-backnang.de VHS Murrhardt e. V. I Obere Schulgasse 7 oder Postfach 1230 I 71540 Murrhardt Telefon: 07192 9358-0 I Fax: 07192 9358-10 I Internet: www.vhs-murrhardt.de VHS Schorndorf e. V. I Augustenplatz 4 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 2007-0 I Fax: 07181 2007-10 I Internet: www.vhs-schorndorf.de VHS Unteres Remstal e. V. I Karlstraße 10 I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 95880-0 I Fax: 07151 95880-13 Internet: www.vhs-unteres-remstal.de VHS Winnenden e. V. I Marktstraße 47 I 71364 Winnenden Telefon: 07195 1070-0 I Fax: 07195 1070-20 Internet: www.vhs-winnenden.de 73 Sonstige Familienzentrum Schorndorf e. V. Karlstrasse 19 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 8877-00 E-Mail: [email protected] www.familienzentrum-schorndorf.de Familienzentrum Karo Waiblingen Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8900 E-Mail: [email protected] Internet: www.familienzentrum-waiblingen.de VAMV Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Baden-Württemberg Haußmannstraße 6 I 70188 Stuttgart I Telefon: 0711 2155-171 Fax: 0711 2155-177 I E-Mail: [email protected] Internet: www.vamv.de Landeskreditbank Baden-Württemberg Kreuzstraße 16 I 76113 Karlsruhe I Telefon: 0721 38330 Fax: 0721 1503191 I E-Mail: [email protected] Internet: www.l-bank.de/elterngeld Familienzentrum fam futur Backnang Theodor- Körner- Straße 1 I 71522 Backnang Telefon: 07191 3419-0 I E-Mail: [email protected] Familienzentrum Katharinenplaisir In der Plaisir 40 I 71522 Backnang I 07191 343385-0 Ev. Familienzentrum Murrhardt Klosterhof 14 I 71540 Murrhardt I Telefon: 07192 9319726 E-Mail: [email protected] Familienzentrum Schafweide Schiefersee 29/1 I 71364 Winnenden I Telefon: 07195 5909000 E-Mail: [email protected] 74 Stichwortverzeichnis A Adressen 65 Aids-Beratung 58 AmiKi- Alltag mit Kind im Rems-Murr-Kreis 43 AmiKi – Alltag mit Kind im Rems-Murr-Kreis - CaféTreff 45 Amtsvormundschaft 60 Agentur für Arbeit 49, 66 Arbeitsberatung 51 Arbeitslosengeld II 9, 49f. Arbeitslosengeld II für Studentinnen und Azubis 9 Arbeiterwohlfahrt 68 Ausbildung 49 B Babysittervermittlung 48 Backnanger Info: Willkommen auf der Welt 17 BAföG 10 BeFF-Berufliche Förderung von Frauen 51 Beistandschaft des Jugendamtes 61 Beratung für Alleinerziehende 20 Beratung für Frauen 32f. Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe 13 Beratungsstellen für Familien- und Lebensfragen 23f. Betreuungsgeld 7 Betreuungskostenzuschuss 7 Beruf 49f. Berufliche Förderung 51 Berufsberatung 50 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ 16 C Caritaszentrum 23, 69 D Deutscher Kinderschutzbund 70 Deutsches Rotes Kreuz 70 E Erziehung 23 Erziehungsberatung 23 Elternbildung 36, 43 Elterliche Sorge 59 Eltern-Kind-Zentrum der Rems-Murr-Klinik Schorndorf 45 Elterngeld 5 Elternzeit 52 F Familienberatung 23f. Familienbildungsstätte 44, 73 Familienhebamme 35 Familienkinderkrankenschwester 35 Familienzentrum 33, 41, 47, 74 Ferienwaldheim 42 Finanzielle Hilfen 4 Fortbildung 43f. Gleichstellungsbeauftragte 33 Frauenhaus 32 FRAZ – Frauen im Zentrum 32 Frühe Hilfen 21 Fachdienst Frühe Hilfen 21 G Ganztageseinrichtungen 41 Gemeindeverwaltungen 65 Geschäftsbereich Gesundheit (Gesundheitsamt) 58 Geschäftsbereich Soziales (Sozialamt) 31 Gesundheitsberatung 58 H Häusliche Pflege 57 Haushaltshilfe 9, 57 Hebammenhilfe 8 Hilfetelefon 23 I Inhaltsverzeichnis 1ff. J Jobcenter 50 Jugendamt 30 Jugendmigrationsdienst 38 75 K Kinderbekleidung 48 Kinderbetreuung samstags in Schorndorf 47 Kinderbetreuungskostenzuschuss 7 Kindergärten 39 Kindergeld 4 Kindergeldzuschlag 4 Kinderschutzbund 44, 70 Kindertagesbetreuung; Fachdienst für Kindertagesstätten 39f. „Kobra“ 32 Krabbelgruppen 45 Krankenpflege 57 Kreisdiakonieverband 24, 31, 69 Kreisjugendamt 30, 59 , 67 L Landeserziehungsgeld 6 Landesfamilienpass 16 Landesstiftung „Familie in Not“ 17 Landesprogramm STÄRKE 44, 46 M Mieterschutz 54 Mieterverein 54 Mutter-Kind-Gruppen 42 Mutter-Kind-Heime 55 Mutterschaftsgeld 8 Mutterschutz 52 N Namensrecht 64 O Obdachlosigkeit 53 P Paarberatung 24 Pro Familia 22, 44, 70 Programm zur Unterstützung bei Mehrlingsgeburten 17 Prozesskostenhilfe 13 Psychologische Beratungsstellen 24 R Risikokinder 58 S Scheidungsrecht 59 Schuldnerberatung 14f. Schulkinderbetreuung 41 Schwangerenberatung 22 Schwangerschaftskonfliktberatung 22 Selbsthilfeangebote 20 Sorgerecht 60, 62 Sozialämter 66f. Sozialberatung 31 Sozialer Dienst beim Kreisjugendamt 30 Sozialpädiatrische Zentren 27f Sozialpsychiatrischer Dienst 58 Sozialstation 71 Sozialwohnungen 53 Stadtranderholung 42 Stadtverwaltungen 65 Suchtberatung 58 STÄRKE 38, 44, 46 T Tagespflege 40 Tafelladen 18 Treffpunkte für Eltern und Kinder 45 Trennungs-Scheidungs-Beratung 23, 59 U Umgangsrecht 63 Umschulung 43f. Unterhalt 11f. Unterhaltsvorschuss 12 V VAMV-Verband alleinerzieh. Mütter und Väter 20, 74 Volkshochschule 44, 73 Vormundschaft 60 W Wellcome 34 Weiterbildung 49f. Wiedereinstieg 49f. Wohnberechtigungsschein 53 Wohngeld 10, 53 Wohnprojekte 55 Z Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten 7 76 Herausgeber: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Fachdienst Frühe Hilfen Winnender Straße 30/1 I 71328 Waiblingen Redaktion: Ingrid Schneider-Rabeneick Bärbel Stollmeier-Rzadkowski Sabine Zahner-Noller 11. Auflage I November 2014 Bei Veränderungen der angegebenen Adressen und Telefonnummern bitten wir die Einrichtungen sich an das Sekretariat des Fachdienstes Frühe Hilfen beim Kreisjugendamt Telefon 07151 501-1292 zu wenden. KREISJUGENDAMT www.rems-murr-kreis.de Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Postfach 1413 I 71328 Waiblingen E-Mail: [email protected] Leitfaden Tipps und Informationen für Familien
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