Amtsblatt Nr. 7 vom 02.04.2015 - Titisee

Nr.07•20.Jahrgang•
KW14•02.April2015
Inhalt:
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Amtliche Bekanntmachungen
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Die Stadtverwaltung informiert
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Nachrichten des Standesamtes
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Unsere Alters- und Ehejubilare
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Unsere Umwelt
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Nachrichten der Vereine
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Kirchen in Titisee-Neustadt
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Die Tourist-Information informiert
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Volkshochschule
www.hochschwarzwald.de
hochkreativ
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Oste erkskunst
mit Handw
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2
frei!
pril – 06. April
03. A
0
n: 10:00 – 18:0
Öffnungszeite
Uhr • Eintritt
• Das besondere Osterei, Brunhilde Schiller
Z
Die Schulen informieren
• Handbemaltes Porzellan, Renate Hirsch
• Textiler Schmuck und Handwebarbeiten,
Bärbel Rafalski
Z
Was sonst noch interessiert
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Nachbarschaft
t´s jetzt auch
Das Amtsblatt gib
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Leben in...->
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• Seide & Accessoires aus Papier, Perlen und
anderen Materialien, Dorothea Obermann
• Drechselarbeiten aus Holz, Manfred Rühmann
Weitere Informationen: Hochschwarzwald Tourismus GmbH • Tourist-Information Titisee
Strandbadstraße 4 • 79822 Titisee-Neustadt • Tel.: +49 (0)7652 1206-0 • www.hochschwarzwald.de
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Donnerstag, den 02. April 2015
Seite 2
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Dienstag 14.04.2015 um 19:00 Uhr
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Druck+Papier Berenbold, Titisee-Neustadt
(Bitte benutzen Sie die Parkplätze gegenüber des Bahnhofes)
Hinweis der Kassenärztlichen Vereinigung Südbaden, Freiburg
Seit Januar 1999 werden die Notfallärzte nicht mehr namentlich bekanntgegeben. Der ärztliche Notfalldienst wird über die
Rufnummer 01805/1 92 92-300 zentral vermittelt. An Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr, an Werktagen 18.00 bis 8.00 Uhr.
Notruftafel
SPRECHZEITEN DER
STADTVERWALTUNG
Montag bis Mittwoch
8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
und 14.00 bis 18.00 Uhr
8.00 bis 13.00 Uhr
Redaktions- und Annahmeschluss für das nächste
Amtsblatt ist am:
!
Montag,
den 13.04.2015,
10.00 Uhr
Das nächste Amtsblatt
erscheint am Donnerstag,
den, 16. April 2015.
Kabel BW - Kundenservice
Polizei-Notruf
Polizeirevier Neustadt
Polizeiposten Hinterzarten (f. Titisee u. Jostal)
Feuerwehr-Notruf / Notarzt / Rettungsdienst
Ärztlicher Notfalldienst
Krankentransport
DRK Kreisverband Freiburg e. V.
Heliosklinik Neustadt
Stromversorgung evtn 24-h-Entstörungsdienst
Sromversorgung Waldau EnBW Störungsdienst
Badenova Freiburg
Bauhof Neustadt
Wasserwerk - Stadtwerke Neustadt
Wasser-Störungsdienst
Gift-Notruf
ADAC-Pannenhilfenummer
Telefonseelsorge
0180 / 888 150
1 10
0 76 51 / 9 33 60
07652 / 91 77 0
1 12
01805 / 1 92 92-300
0761 / 19 222
0 76 51 / 20 06-0
0 76 51 / 2 90
0800 / 00 79 82 2
0800 / 36 29 47 7
0 800-2 / 76 77 67
0 76 51 /93 31 12 2
0 76 51 / 9 33 11 11
07 61 / 2 79 23 33
07 61 / 1 92 40
0 18 02 / 22 22 22
08 00 / 1 11 01 11
Apothekennotrufnummer
08 00 / 22 82 280
Impressum
Das Amtsblatt erscheint in aller Regel 14-tägig am Donnerstag und wird über den Primo-Verlag Stockach an
alle Haushalte und Geschäfte kostenlos verteilt. Die jeweils aktuelle Ausgabe liegt auch in der Info-Zentrale
der Stadtverwaltung, Rathaus Pfauenstr. 2, aus und kann während den üblichen Sprechzeiten kostenlos
abgeholt werden. Herausgeber und verantwortlich für den Textteil: Stadtveraltung Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, Tel. 07651-2060 , Telefax 07651-2064101, [email protected] , www.
titisee.de / der Bürgermeister oder der von ihm Beauftragte.
Verantwortlich für den Anzeigenteil, Druck, Herstellung, Zustellung und Verteilung:
Primo Verlag Stockach, Anton Stähle, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel. 07771-93170,
Telefax. 07771-931740, [email protected], www.primo-stockach.de
Seite 3
Donnerstag, den 02. April 2015
Öfentliche Sitzung
des Gemeinderates
Tagesordnung
Die nächste öfentliche Sitzung des Gemeinderates indet statt am
2. Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald
Feststellung der Jahresrechnung für das
Verbandsjahr 2014, Beratung und Beschlussfassung
Dienstag, dem 14.4.2015
um 18 Uhr
im Sitzungssaal des Feuerwehrhauses im
Stadtteil Neustadt, Gutachstraße 9.
Wegen der einzelnen Tagesordnungspunkte/Bekanntmachung der Sitzung verweisen
wir auf die verschiedenen Anschläge im
Rathaus Neustadt, bei der Kurverwaltung Titisee und in den Ortsteilen sowie ersichtlich
auf der Homepage der Stadt Titisee-Neustadt unter der Rubrik Aktuelles bzw. unter
Leben in/Gemeinderat.
Bekanntmachung
Gem. § 60 Abs. 4 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg i.V.m. § 15 Abs. 1 des
Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit wird hiermit bekannt gemacht, dass am
Mittwoch, den 15. April 2015, 19:45 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses Neustadt
eine öfentliche Sitzung des Gemeinsamen
Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt / Eisenbach stattindet.
bands Windenergie Hochschwarzwald zum
Entwurf
1. Möglichkeit zu Fragen an den Ausschuss
3. Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald
Haushaltsplan für das Verbandsjahr
2015, Beratung und Beschlussfassung
4. Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald
Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung
Windenergie
a) Beratung und Abwägung zu den Stellungnahmen der Öfentlichkeit im
Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs.
1 BauGB
b) Beratung und Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öfentlicher Belange im Rahmen
der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
c) Vorstellung, Beratung und Billigung
des Entwurfes zur Ofenlage nach § 3
Abs. 2 BauGB
5. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1
Windenergie
Hier Stellungnahme des Planungsver-
6. Bekanntgaben der Verwaltung/Sonstiges
7. Anfragen der Stadträte / Gemeinderäte
als Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft
8. Anfragen der Zuhörer
Titisee-Neustadt, den 26.03.2015
Hinterseh, Verbandsvorsitzender
Windenergie – Sitzung des Planungsverbands am 29. April
2015
Voraussichtlich indet am 29. April 2015 im
Kurhaus Titisee die öfentliche Sitzung des
Planungs-verbands Windenergie statt, in
der über die Ofenlage des fort-geschriebenen Flächennutzungs-planentwurfs für die
Windenergie beschlossen wird. Bitte achten
Sie auf eine ent-sprechende Ankündigung
in der Badischen Zeitung.
Neuaufstellung des Bebauungsplans und der Satzung
über die örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet Nr. 71 „Lebensmittelmarkt und Wohnungen am Friedrich-Ebert-Platz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse und In-Kraft-Treten
Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt
hat am 24.03.2015 in öfentlicher Sitzung
die Änderung des Bebauungsplans und die
zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellte Satzung über die örtlichen Bauvorschriften jeweils als selbständige Satzung
beschlossen.
Das Plangebiet liegt im erweiterten nordwestlichen Innenstadtbereich des Stadtteils
Neustadt zwischen Beethovenstraße, Hebelstraße und Ringstraße. Es hat eine Größe
von insgesamt ca. 0,72 ha.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Lebensmittelmarktes mit darüber liegenden
Wohnungen geschafen werden. Dafür wird
das bestehende Gebäude abgebrochen und
durch einen Neubau ersetzt.
Teil des Gesamtkonzeptes ist die städtebauliche Neuordnung des Friedrich-Ebert-Platzes. Im Sinne einer geordneten Erschließung
des Kreuzungsbereichs zwischen Ringstraße, Goethe-straße, Beethovenstraße und Hebelstraße ist einer neuer Kreisverkehrsplatz
geplant. Gleich-zeitig ist die Neugestaltung
des Friedrich-Ebert-Platzes mit Parklächen
für den Lebensmittelmarkt geplant.
Donnerstag, den 02. April 2015
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der
nachfolgend abgedruckte Lageplan in der
Fassung vom 17.03.2015 maßgeblich.
Jedermann kann den Bebauungsplan und
die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften–jeweils mit Begründung und mit dem
gemeinsamen Grünordnungsplan- während
der üblichen Dienststunden beim Stadtbauamt Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 4, Zimmer 104, 79822 Titisee-Neustadt einsehen
und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Die üblichen Dienststunden sind im Allgemeinen: montags bis donnerstags 08.00 Uhr
bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs 14.00
Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 14.00 Uhr bis
18.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des
BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung
des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder des § 214 Abs. 2a BauGB
über die Hinweise und die Umweltprüfung
oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie in-
nerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften –sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung oder der auf Grund
der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zu Stande gekommen sind- ein
Jahr nach dieser Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
• die Vorschriften über die Öfentlichkeit
der Sitzungen sowie über die Genehmigung oder über die Bekanntmachung des
Bebauungsplans/der Satzung über die
örtlichen Bauvorschriften verletzt worden
sind.
• der Bürgermeister dem Beschluss nach §
43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet hat oder die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Seite 4
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz
1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger
Entschädigungsansprüche im Falle der in
den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich
beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Absatz 4 BauGB über
das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer
Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Außerdem wird auf die Bestimmungen des
§ 47 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung hingewiesen, wonach Anträge über
die Gültigkeit von Satzungen, die nach dem
Baugesetzbuch erlassen worden sind (Normenkontrollklage), beim Oberverwaltungsgericht (VGH Mannheim) nur innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der
Rechtsvorschrift gestellt werden können.
Titisee-Neustadt, den 01.04.2015
Hinterseh, Bürgermeister
Neuaufstellung des Bebauungsplans und der Satzung
über die örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet Nr. 72 „Mittlere Seestraße - zwischen Gutach und Seebachstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse und In-Kraft-Treten
Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt
hat am 24.03.2015 in öfentlicher Sitzung
die Änderung des Bebauungsplans und die
zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellte Satzung über die örtlichen Bauvorschriften jeweils als selbständige Satzung
beschlossen.
Das Plangebiet beindet sich an der Seestra-
ße, der Fußgängerzone am Titisee, und liegt
vollständig innerhalb des rechtskräftigen
Bebauungsplans „Hintere Seestraße“.
Der Geltungsbereich wird im Süden durch
die Seestraße begrenzt und erstreckt sich
im notwendigen Umfang des Vorhabens
nach Norden. Er schließt im Westen das
Flurstück der Gutach und im Osten die
beiden Flurstücke des Vorhabenträgers an
der Seebachstraße mit ein. Damit werden
auch ein „Fremdgrundstück“ und Teile der
Seebachstraße in den Umgrif der Planung
mit einbezogen.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der
nachfolgend abgedruckte Lageplan in der
Fassung vom 30.01.2015 maßgeblich.
Seite 5
Ziel des Bebauungsplanes und der Satzung
über örtliche Bauvorschriften ist es, zu ermöglichen, dass dieser Bereich der Seestraße durch einen standortprägenden Neubau
neu gestaltet werden kann. Vorgesehen ist
insbesondere die Erweiterung des touristischen Einzelhandelsangebotes. Mit überdachten Arkadenlächen soll das Vorhaben
„Seearkaden“ zum Flanieren und mit einem
attraktiven gastronomischen Angebot zum
Verweilen einladen.
Die Neugestaltung beinhaltet insbesondere:
- Die städtebaulich-architektonische Aufwertung des Bereichs der hinteren Seestraße durch ein standortprägendes,
baukulturell hochwertiges Gebäude im
modernen Schwarzwaldstil
- Die Reduktion des Verkehrsaufkommens
auf der Seestraße zur Verkehrsberuhigung der Fußgängerzone und Reduktion
der Stellplätze zum Schutz des Ortsbildes
- Die Vermeidung von Nachbarschaftskonlikten insbesondere in Bezug auf den
Anlieferungsverkehr, die Nutzungszuordnung und auf die Höhenentwicklung
- Die Ausbildung eines attraktiven Ortsrandes unter Berücksichtigung der erhöhten
An-forderungen durch den Naturschutz
im Bereich des Landschaftsschutzgebiets
- Die Herstellung eines Wanderweges entlang der Gutach unter Berücksichtigung
der gewässerökologischen Anforderungen und Biotope
- Die Vermeidung von Beeinträchtigungen
des saisonalen Tourismusbetriebs der
Seestraße durch die geplanten Baumaßnahmen
Jedermann kann den Bebauungsplan und
die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften–jeweils mit Begründung und mit dem
gemeinsamen Grünordnungsplan- während
der üblichen Dienststunden beim Stadtbau-
Donnerstag, den 02. April 2015
amt Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 4, Zimmer 104, 79822 Titisee-Neustadt einsehen
und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Die üblichen Dienststunden sind im Allgemeinen: montags bis donnerstags 08.00 Uhr
bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs 14.00
Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 14.00 Uhr bis
18.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des
BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung
des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder des § 214 Abs. 2a BauGB
über die Hinweise und die Umweltprüfung
oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften –sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung oder der auf Grund
der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zu Stande gekommen sind- ein
Jahr nach dieser Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
• die Vorschriften über die Öfentlichkeit
der Sitzungen sowie über die Genehmigung oder über die Bekanntmachung des
Bebauungsplans/der Satzung über die
örtlichen Bauvorschriften verletzt worden
sind.
• der Bürgermeister dem Beschluss nach §
43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet hat oder die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz
1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger
Entschädigungsansprüche im Falle der in
den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich
beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Absatz 4 BauGB über
das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer
Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Außerdem wird auf die Bestimmungen des
§ 47 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung hingewiesen, wonach Anträge über
die Gültigkeit von Satzungen, die nach dem
Baugesetzbuch erlassen worden sind (Normenkontrollklage), beim Oberverwaltungsgericht (VGH Mannheim) nur innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der
Rechtsvorschrift gestellt werden können.
Titisee-Neustadt, den 01.04.2015
Hinterseh, Bürgermeister
Bebauungsplan „Wellness- und Erlebnisbad Schwarzwald“ der Stadt Titisee-Neustadt,
1. Änderung- Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)Aufstellung und Öfentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt hat am 24. März 2015
in öfentlicher Sitzung be-schlossen, den Bebauungsplan und die
Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Wellness- und Erlebnisbad Schwarzwald“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung). In
gleicher Sitzung wurde die Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen
(Ofenlagebeschluss).
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes kann
der abgedruckten Planskizze entnommen werden (ohne Maßstab):
Ziele und Zwecke der Planung:
Das Freizeitangebot im Badeparadies soll quantitativ und qualitativ erweitert werden. Neben einzelnen Erweiterungen, die auf der
Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes zugelassen werden
können, soll insbesondere der Wellnessbereich erweitert werden.
Hierzu soll westlich des Hauptgebäudes ein weiteres Glasgebäude
mit Palmen entstehen und mit separatem Eingangsfoyer an das Bestandsgebäude angebunden werden. Um einen direkten Zugang zu
ermöglichen, soll an der Neustädter Straße ein geschlossenes, eingeschossiges Parkierungsgebäude erstellt werden.
Der Öfentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
฀
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wellness- und Erlebnisbad
Schwarzwald, 1. Änderung“, einschl. Planzeichnung, Planungsrechtlicher Festsetzung, örtlichen Bauvorschriften und gemeinsamer Begründung wird in der Zeit von
Donnerstag, den 02. April 2015
Montag, den 13. April 2015 bis einschl. Freitag, den 15. Mai 2015
während der üblichen Dienststunden / Öfnungszeiten im Stadtbauamt der Stadt Titisee-Neustadt, Pfauenstr. 4, 1 OG, Flur, zu jedermanns Einsichtnahme öfentlich ausgelegt. Die üblichen Dienststunden / Öfnungszeiten sind im Allgemeinen: montags bis mittwochs
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme mit dem zuständigen Mitarbeitern, Herrn
Thomas Hofmeier, Tel. 206-160 oder Frau Martina Mayer, Tel. 206-165
zu vereinbaren.
Hierbei werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und
auch die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt. Es
besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.
Jedermann hat das Recht, den Bebauungsplanentwurf sowie den
Entwurf der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften einzusehen und über den Inhalt Auskunft zu verlangen. Es wird darauf
hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
Bestimmungen des Sonn- und
Feiertagsrechtes für die
Karwoche
Anlässlich der bevorstehenden Karwoche
und Osterfeiertagen wird hiermit nochmals
auf die Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes für diese Tage hingewiesen.
Öfentliche Tanzunterhaltungen sind am
Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag
während des ganzen Tages nicht gestattet.
Auch Tanzveranstaltungen von Vereinen
oder geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind im gleichen Zeitraum
ebenfalls nicht erlaubt.
Öfentliche Veranstaltungen sind am
Karfreitag in Räumen mit Schankbetrieb
untersagt, soweit sie über den Speise- und
Schankbetrieb hinausgehen. Sonstige öffentliche Veranstaltungen sind ebenfalls
nicht erlaubt, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren
Interesse der Kunst, Wissenschaft oder der
Volksbildung dienen.
Öfentliche Sportveranstaltungen sind
am Karfreitag während des ganzen Tages
nicht gestattet.
Abschließend gilt der Hinweis, dass an allen
Sonn- und Feiertagen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Einrichtungen jegliche Handlungen
zu vermeiden sind, die geeignet sind, den
Gottesdienst zu stören.
Standesamt geschlossen
Aufgrund eines Fortbildungslehrganges
ist das Standesamt am 14. April 2015
ganztags geschlossen. Wir bitten um Ihr
Verständnis!
Seite 6
schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können.
Titisee-Neustadt, den 02. April 2015
Hinterseh
Bürgermeister
Frühjahrsreinigung
Nachdem die letzten Schneereste auch bei
uns geschmolzen sind und hofentlich das
Thema Schneeräumen und Streuen für diesen Winter erledigt ist, möchten wir nochmals die Straßenanlieger bitten , die Gehwege und sonstige Flächen am Fahrbahnrand
von Splitt oder anderem Streugut zu reinigen.
Bitte achten Sie darauf, dass weder der Kehricht noch die Splittrückstände in die Straßenrinne, Entwässerungsanlagen oder ofene Abzugsgräben geschüttet werden. Auch
eine Ablagerung auf der Fahrbahnläche ist
selbstverständlich nicht gestattet.
Im Interesse eines ansprechenden Ortsbildes bitten wir alle Einwohner, Grundstücke
und Anlagen von Verunreinigungen des
Winters zu reinigen.
Für Ihre Mithilfe und Unterstützung bedanken wir uns.
Herausgabe eines EinwohnerAdressbuches 2015
Die Stadt Titisee-Neustadt beabsichtigt dem
SAM-Verlag in Freiburg zum Zwecke der
Herausgabe eines Einwohner-Adressbuches
aufgrund des Melderegisters Namen, akademische Grade und Anschriften aller über 18
Jahre alten Einwohner zu übermitteln. Jeder
Einwohner hat gemäß § 34 Abs. 4 des Meldegesetzes das Recht zu verlangen, dass die
Veröfentlichung seiner Daten unterbleibt.
Für die Ausübung dieses Widerspruchsrechts wird eine Frist bestimmt, die mit Ablauf des 11. Mai 2015 endet. Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen
will, wird gebeten, dies der Meldebehörde
vor Fristablauf mitzuteilen. Eine Mitteilung
ist nicht erforderlich, wenn bereits früher
eine entsprechende Erklärung abgegeben
wurde.
Wenn die Mutter ausfällt...
... kommt die Dorfhelferin
in städtische und landwirtschaftliche Haushalte.
Dorfhelferinnenstation Titisee-Neustadt
zuständig für die Gemeinden Titisee-Neustadt,
Eisenbach, Friedenweiler-Rötenbach
Einsatzleitung:
Martin Vogelbacher, Rathaus, Sozialabteilung
79822 Titisee-Neustadt, Tel.: 07651/206-124
Wochenmarkt im Stadtteil
Neustadt
Immer Samstags indet von 7.00 Uhr bis
12.30Uhr in der Kurbadstraße im Stadtteil
Neustadt ein Wochenmarkt statt. Angeboten
werden Lebensmittel (Obst, Gemüse, Käse,
Wurst, Brot, Eier, Nudeln und Fisch etc.)
sowie Blumen direkt vom Erzeuger
bzw. von einheimischen Einzelhändlern.
Wehrdienstberatung (Ausbildung/Studium)
Die Sprechtage inden im Rathaus Neustadt
statt. Eine telefonische Terminvereinbarung
ist erforderlich unter 0761/20247010.
Geschwindigkeitsmessungen durch den Landkreis
In den vergangenen Wochen wurden durch den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Titisee-Neustadt im Bereich folgender Straßen
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt:
Tag
Straße
Gemessene Fahrzeuge Beanstandungen Zulässige
Gemessene
Geschwindigkeit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h
17.03.2015 Schwarzwaldstraße
60
10
30
48
17.03.2015 Rudenberger Straße
77
8
30
44
17.03.2015 Titiseestraße
740
24
50
68
Seite 7
Donnerstag, den 02. April 2015
BEKANNTMACHUNG der Fundgegenstände
die in Titisee-Neustadt abgegeben wurden
SKM Breisgau/Hochschwarzwald
Lfd.Nr. Tag der Abgabe Neustadt
31/2015 16.03.2015
Fressnapf
33/2015 19.03.2015
Schmidt´s Markt
Sprechstunde für rechtliche Betreuer und
zur Vorsorgevollmacht in Titisee-Neustadt
im Haus Adler Post, Hauptstraße 16, Neustadt. Außerdem ist die SKM telefonisch
unter der Nummer 0761/34621 erreichbar.
Die Angebote des SKM sind kostenlos und
konfessionsübergreifend. Nächster Termin:
Mittwoch, 15.04.2015 von 15-17Uhr.
Fundgegenstand
Kinderroller
Anhänger aus Gold mit weißem
Steinchen
35/2015 25.03.2015
Spielhäuschenbei Leofa Radhelm UVEX schwarz-grün
36/2015 11.03.2015
Schmidt´s Markt
Strickmütze mit Schild blau-weiß-rot*
Strickmütze dunkelblau
Schal für Baby in rosa, beige eingefasst
Schal für Baby/Kind selbstgestrickt
bunt
Stoftasche grau mit weiß-roter Borte
Strickhandschuhe klein, grau
(Innenhand gemustert)
*Strickhandschuhe schwarz-wuschelig
*3 einzelne Strickhandschuhe dunkelbraun/beige/grau
Geldbörse Teddy
Brillenetui schwarz ohne Brille
37/2015 11.03.2015
Scheuerlenstraße
Winterannorak Größe 110,
auf Parkbank
pink-rosa
38/2015 19.03.2015
Post-Agentur
Transportgerät/-fahrzeug Bauhaus
im Schmidt´s Markt
(wurde vmtl. zur Anlieferung
von Paketen benutzt
Sonstiges: Schlüssel (Wir bewahren die Schlüssel 6 Monate im Fundbüro auf )
Wenn Sie also einen Schlüssel oder Sonstiges verloren haben bitten wir Sie auf dem Fundbüro vorbeizuschauen (Fundbüro Neustadt als auch Titisee). Vielleicht können wir so die eine
oder andere Fundsache dem Eigentümer zuordnen.
Empfangsberechtigte werden hiermit aufgefordert, bis spätestens 6 Wochen nach dieser
Veröfentlichung ihre Rechtsansprüche an den genannten Fundsachen beim Fundbüro der
Stadt Titisee-Neustadt, Pfauenstr. 2 anzumelden. Mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der
Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der
Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist
oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache (§ 973 BGB). Für Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen das Fundbüro unter der Tel.Nr. 07651-2060 gerne zur Verfügung.
Deutsche Rentenversicherung
Baden-Württemberg
VdK Sozialrechtsschutz
gGmbH
Die nächsten Sprechtage im Rathaus Neustadt (großer Saal) inden statt am Mittwoch, den 15.04.2015 und Mittwoch,
den 13.05.2015. Die Beratungstermine
der Deutschen Rentenversicherung für den
monatlichen Sprechtag im Rathaus in Titisee-Neustadt werden im Regionalzentrum
in Freiburg unter der Tel-Nr. 0761/20707-0
vergeben. Termine können auch im Internet
unter https://www.eservice-drv.de/eTermin
gebucht werden.
Der nächste Sprechtag indet statt am
Dienstag, den 21.04.2014 von 10.00-12.00
Uhr im Rathaus Neustadt. Beratung und
Vertretung in allen sozialrechtlichen Fragen,
z.B. Schwerbehindertenrecht, Renten-, Kranken- und Plegeversicherung. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 0761/50449-0
erforderlich. Sprechtage in der Geschäftsstelle Freiburg, Bertoldstr. 44: Montags nach
Vereinbarung.
Deutsche Rentenversicherung
Bund
Der Versichertenberater der deutschen Rentenversicherung Edgar Himmelsbach hält
einen Beratungstag bei der AOK im Kundencenter Titisee-Neustadt , Wilhelm-Stahl-Str.
16 ab. Es können auch Kontenklärungen gemacht und Rentenanträge gestellt werden.
Die Beratungen sind kostenfrei. Terminvereinbarungen werden erbeten unter
07651-921319.
Energieberatung
(Verbraucherzentrale)
Die nächste Beratung indet im Nebengebäude des Rathauses statt am Donnerstag,
den 16.04.2015 und 21.05.2015 von 16.00
– 18.00 Uhr. Terminvereinbarung erforderlich unter Tel.Nr. Tel-Nr. 0800 809 802 400
Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald
„So schafe mir’s – Fachkräftesicherung
ganz praktisch“
Veranstaltung der Struktur- und Wirtschaftsförderung des Landratsamtes in
Titisee
Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
inden und zu binden, können Betriebe
unterschiedliche Wege einschlagen. Eine
Möglichkeit ist, Auszubildende oder Fachkräfte aus dem Ausland zu akquirieren und
langfristig im Unternehmen zu integrieren. Ein anderer Weg ist, sich verborgene
Fachkräftepotenziale auf dem heimischen
Arbeitsmarkt zu erschließen. Was können
mittelständische Betriebe im ländlichen
Raum tun, um im Wettbewerb um die Fachkräfte zu bestehen? Am Dienstag, 5. Mai,
um 17:30 Uhr präsentiert die Strukturund Wirtschaftsförderung des Landkreises
Breisgau-Hochschwarzwald im Kurhaus in
Titisee zusammen mit der Agentur für Arbeit Freiburg, der Handwerkskammer Freiburg, der Industrie- und Handelskammer
Südlicher Oberrhein, dem Welcome Center
Freiburg-Oberrhein und der Wirtschaftsförderung der Stadt Titisee-Neustadt Ideen
und Erfahrungen von Betrieben zu dieser
Fragestellung. Im Rahmen der Veranstaltung „So schafe mir’s –Fachkräftesicherung
ganz praktisch“ berichten Arbeitgeber aus
dem Hochschwarzwald von ihren individuellen Vorgehensweisen und Erfahrungen
zur Fachkräftesicherung. Zudem referiert
der Präsident der Handwerkskammer Freiburg, Johannes Ullrich, unter dem Titel
„Grenzenlos denken – Fachkräfte inden
und binden“. Im Anschluss an die Veranstaltung haben die Teilnehmer die Möglichkeit,
sich individuell zu informieren. Interessierte Betriebe und Unternehmen können
sich bis spätestens 29. April anmelden.
Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, da
die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt ist.
Anmeldungen können schriftlich oder über
das Internet unter der Adresse http://breisgauhochschwarzwald. de unter Wirtschaft
und Mobilität – Arbeitsmarkt und Fachkräfte
erfolgen. Dort gibt es auch weitere Informationen zu der Veranstaltung.
Donnerstag, den 02. April 2015
LUBW Landesanstalt für
Umwelt, Messungen und
Naturschutz
Baden-Württemberg
FFH-Stichprobenmonitoring
Die Europäische Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie
der wildlebenden Tiere und Planzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine zentrale Grundlage des Naturschutzes in Europa. Ihre Umsetzung wurde
in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz aufgenommen. Baden-Württemberg ist
danach verplichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu
bewahren oder wiederherzustellen. Um die
Wirksamkeit der ergrifenen Schutzbemühungen zu überprüfen, müssen die Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume
regelmäßig überwacht werden (FFH-Monitoring). Die Ergebnisse dieser Überwachung
werden alle sechs Jahre an die EU berichtet.
Baden-Württemberg hat aufgrund seines
hohen Anteils am Gesamtbestand der FFHMähwiesen in der kontinentalen Region
Deutschlands eine besondere Verantwortung für diese FFH-Lebensräume. Um neben
bundesweit auch landesweit belastbare
Aussagen zu Änderungen des Erhaltungszustands der FFH-Mähwiesen trefen zu können, wird daher seit 2012 ein landesweites
FFH-Mähwiesenmonitoring etabliert. 2015
werden durch private Fachbüros botanische
Erhebungen im Rahmen des FFH-Mähwiesenmonitorings durchgeführt.
Potentialatlas Erneuerbare Energien
Der Potenzialatlas Baden-Württemberg
stellt ein strategisches Informationsinst-
rument dar. Er richtet sich als umfassende
analytische Handreichung an die interessierte Öfentlichkeit und dient insbesondere
der Unterstützung lokaler und regionaler
Energie- und Klimaschutzkonzepte. Er bietet einen umfänglichen und konsolidierten Überblick über die grundsätzlichen
Nutzungsmöglichkeiten der erneuerbaren
Energien in Baden-Württemberg. In Rahmen des Potenzialatlas soll zur Erstellung
eines Wärmebedarfskataster das im Ofenland vorhandene Landschaftsplegematerial erfasst werden. Zur Validierung der durch
Satellitenbildauswertung gewonnenen Daten sind vor Ort Begehungen und einfache
Kartierungen vorhandener Gehölzstrukturen in der Ofenlandschaft notwendig. Die
Erhebungen inden 2015 stichpunktartig in
verschiedenen Naturräumen statt.
Allgemeine Informationen
Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern
indet bei der Erfassung und Auswertung
der verschiedenen Erhebungen nicht statt.
Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Die
Untersuchungsergebnisse werden auf die
Landesläche hochgerechnet, um eine Aussage zur Entwicklung im Land erhalten zu
können. Ein Teil der Kartierungen wird in der
Gemeinde stattinden. Die ausschließlich im
Außenbereich stattindenden loristischen
Kartierungen werden ab Mitte April bis Ende
August 2015 durchgeführt.
Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag
der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.
Altersjubilare
02. April
02. April
02. April
02. April
02. April
03. April
03. April
03. April
04. April
05. April
05. April
05. April
06. April
06. April
06. April
06. April
06. April
07. April
07. April
07. April
07. April
08. April
08. April
08. April
88 Jahre
77 Jahre
77 Jahre
72 Jahre
72 Jahre
79 Jahre
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73 Jahre
76 Jahre
77 Jahre
75 Jahre
72 Jahre
95 Jahre
89 Jahre
81 Jahre
80 Jahre
71 Jahre
84 Jahre
83 Jahre
81 Jahre
74 Jahre
81 Jahre
77 Jahre
77 Jahre
Seite 8
Paul Hermann, Dennenbergstr. 10
Rade Bibic, Stalterstr. 37
Karin Elbracht, Kupferhammer 11
Barbara Bauer, Am Wiesengrunde 4
Hans-Werner Wickenburg, Titiseestr. 43
Ingeborg Heymann, Saiger Str. 10
Lotte Lore Herold, Schottengrundweg 4
Mehmet Ergün, Hauptstr. 25 A
Karl Jordan, Wilhelm-Sutter-Str. 19
Erich Blank, Kapfweg 2
Gines Sanchez-Fernandez, Kapellenweg 2
Edgar Kasper, Friedrichstr. 2
Joseine Wäschle, Schottenbühlstr. 70 A
Käthe Boldra, Schottenbühlstr. 70
Ella Pfanstiel, Scheuerlenstr. 43
Anton Dreher, Jägerstr. 37
Ursula Fluck, An der Fehrn 6
Annemarie Faß, Hans-Thoma-Str. 4
Reinhard Waldvogel, Rudenberg 42
Hannelore Weschmann, Schottenbühlstr. 70
Soie Dahringer, Spriegelsbachstr. 30/1
Eugen Tritschler, Scheuerebene 4
Ante Cuvalo, Benno-Reifenberg-Weg 3
Frida Waldvogel, Obertal 18
08. April
08. April
08. April
09. April
09. April
10. April
11. April
12. April
12. April
13. April
13. April
14. April
15. April
15. April
15. April
77 Jahre
74 Jahre
72 Jahre
80 Jahre
73 Jahre
72 Jahre
72 Jahre
78 Jahre
73 Jahre
82 Jahre
70 Jahre
79 Jahre
85 Jahre
73 Jahre
70 Jahre
CDU-Fraktion
Herr Stadtrat August Frey
(Fraktionsvorsitzender)
Rudenberger Str. 31
79822 Titisee-Neustadt
Tel.: 07651/5158
e-mail: [email protected]
www.cdu-titisee-neustadt.de
SPD-Fraktion
Herr Stadtrat Markus Schlegel
(Fraktionsvorsitzender)
Rudenberg 21
79822 Titisee-Neustadt
Tel.: 07651/5370
e-mail: [email protected]
www.spd-titisee-neustadt.de
Bündnis90/Die Grünen
Frau Stadträtin Daniela Evers
(Fraktionsvorsitzende)
Hansjakobstr. 1B
79822 Titisee-Neustadt
Tel.: 07651/932295
e-mail: [email protected]
www.gruene-breisgau-hochschwarzwald.
de
Bürgerliste
Herr Stadtrat Klaus Menner (Fraktionsvorsitzender)
Rudenberger Str. 13
79822 Titisee-Neustadt
Tel.: 07651/5858
e-mail: [email protected]
www.bürgerliste-titisee-neustadt.de
Emma Killinger-Stephan, Hans-Thoma-Str. 4
Regine Kropp, Jägerstr. 2
Karl Heinz Schachtner, Schottenbühlstr. 64
Aloisia Hägele, Schottenbühlstr. 70
Alois Kreuz, Titiseestr. 43
Johanna Rudzki, Neustädter Str. 16
Cäcilie Gutscher, Hirschbühlweg 2
Herbert Fritsch, Kapellenweg 2
Paul Albrecht, Wilhelm-Stahl-Str. 20
Dr. Rosemarie Dux, Erlenweg 8
Rosa Kienzler, Rinkenburgerstr. 63 A
Marta Bäuerle, Schottengrundweg 4
Adolf Funk, Ringstr. 38
Bahattin Uysal, Beethovenstr. 4
Günter Lazarek, Josef-Sorg-Str. 51
Wir gratulieren recht herzlich.
Ehejubilare
03. April – GOLDENE HOCHZEIT (50 Jahre verheiratet)
Cäcilie und Herbert Gutscher, Hirschbühlweg 2
15. April – EISERNE HOCHZEIT (65 Jahre verheiratet)
Christine und Eustazy Sabuda, Ringstr. 32
Wir gratulieren recht herzlich.
Seite 9
Info für Gewerbetreibende
bzgl. der Ausgabe
„Gelbe Säcke“
Sämtliche Gewerbebetriebe (Handel,
Gastronomie, etc.) erhalten ab sofort
die Gelben Säcke direkt über die Firma REMONDIS. Ihren Bedarf melden sie
künftig bitte per Tel./Fax/E-Mail bei der
Firma Remondis an. Sie werden dann direkt beliefert. Tel.: 0761/51509-0 /
Fax: 0761/51509-26 /
E-Mail: [email protected].
ABFALLKALENDER
Restmüllabfuhr
09.04.2015 Gesamtstadt
Biotonne
08.04.2015 Titisee
11.04.2015 Neustadt und Täler
Papiertonne
Donnerstag, den 02. April 2015
29.04.2015 Neustadt
30.04.2015 Titisee und übrige Ortsteile
Gelber Sack
08.04.2015 Gesamtstadt
Den kompletten Müllkalender inden Sie
auch im Internet unter
www.titisee.de -> Bürgerservice
-> Rathaus und Bürger -> Müllkalender / Müllbeseitigung
Regionales Abfallannahmezentrum
(RAZ) Titisee-Neustadt, Gewerbestr. 16,
OT Titisee, Tel.: 93 33 83
Öfnungszeiten:
Montag + Dienstag
9.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag + Freitag
12.00 – 18.00 Uhr
Jeden 2. Samstag (ungerade Kalenderwoche) 9.00 – 13.00 Uhr
BLHV-Ortsverein Titisee
Hiermit laden wir Sie recht herzlich zur diesjährigen Ortversammlung des BLHV Titisee
am Freitag, den 10.04.2015 um 20:00 Uhr
ins Gasthaus „Jostalstüble“ ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Ortsvorstand
2. Totenehrung
3. Jahresbericht des Vorstandes
4. Kassenbericht
5. Kassenprüfbericht
6. Entlastung des Vorstandes
7. Wahlen
8. Ehrungen
9 . Aktuelle Information Eugen Tritschler ,
Kreisvorsitzender des BLHV
10. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
11. Vortrag : Zukunftssicherung durch Kosteneinsparung im Betrieb
Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Stierhof
12. Schlussworte
Förderverein Freischwimmbad
Neustadt e.V.
Zu unserer Jahresmitgliederversammlung
am Donnerstag, den 9. April 2015, um
20.00 Uhr im Gasthaus Jägerhaus laden
wir alle Mitglieder und interessierte Bürger
herzlich ein.
FC Neustadt
1911 e.V.
Generalversammlung am
10. April 2015 im Hotel “Jägerhaus”. Beginn: 20:00 Uhr
Es erfolgt keine gesonderte Einladung!
Kompostbeauftragter
für Titisee-Neustadt:
Herr Thomas Schulz, Lenzkirch,
Tel.: 07653/6379
Sperrmülltelefon: 0761/2187-8824
Hinweis zur Abfuhr:
Bei Bedarf Sperrmüllkarte an die Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald schicken. Innerhalb der nächsten 5
Wochen wird der Abholtermin mitgeteilt.
Selbstanlieferungen mit Karte sind beim
RAZ in Titisee-Neustadt möglich (Öfnungszeiten siehe oben).Sperrmüll auf Abruf ist
auch über das Internet möglich: www.breisgau-hochschwarzwald.de .Noch brauchbare
Artikel werden auf Wunsch vom Verein Secondo e.V. abgeholt (Tel.: 07651/9201-30)
Kneipp-Verein
Titisee-Neustadt
e.V.
Wir laden herzlich zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 17.04.15, um
19.30h in das „Jägerhaus“ ein.
Fasten nach Dr. Buchinger, 7 Tage – 199
Euro, mit Elisabeth Agostini
Fasten ist eine der einfachsten und ältesten
Methoden, das seelische und körperliche
Gleichgewicht wiederherzustellen. Es bietet einen gesunden Weg, der zur Reinigung
und Regeneration des Körpers und einer
ansehnlichen Gewichtsabnahme führt. In
diesem Angebot sind enthalten: Infos, Beratung und Betreuung zum Thema Fasten
/ Ernährungs- und Gesundheitsberatung /
Täglich frisch gepresste Säfte / Fünf geführte Wanderungen ca. 3 Stunden / Tägliche
Morgengymnastik / 2 x Yoga und Pilates / 2
x Meditation und Entspannung / Irrigator,
Glaubersalz und Mineralien. Die Fastenkur
indet an folgenden Terminen statt: 10.04
– 17.04.15 und 04.09 – 11.09.15. Anmeldung und nähere Infos bei Gesundheitspraxis Elisabeth Agostini, Tel. 07651/2255. Um
Ihre Anmeldung verbindlich zu machen,
bitte ich Sie um eine Anzahlung in Höhe von
50,- Euro. Kneippmitglieder erhalten einen
Rabatt von 10%.
Donnerstag, den 02. April 2015
MGV Sängerrunde
Titisee e.V.
Die Jahreshauptversammlung des MGV Sängerrunde
Titisee e. V. indetam Freitag,
den 17. April 2015, um 20.00 Uhr im Gasthaus „Neubierhäusle“ , Neustädterstraße 79
in Titisee statt. Alle Vereinsmitglieder, Freunde und interessierte Mitbürger sind hierzu
herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Totenehrung
3. Jahresbericht 2014
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer,
6. Ausführungen des Chorleiters
7. Entlastung des Gesamtvorstandes
8. Ehrungen Vereinsmitgliedschaft / Probenbesuch
9. Wahl des Wahlleiters
10. Neuwahl des Gesamtvorstandes
11. Vorausschau 2015
12. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Landfrauen
Schwärzenbach e.V.
Wir laden am Dienstag, 21.04.2015 zur Generalversammlung ins alte Schulhaus nach
Schwärzenbach ein. Beginn 20.00 Uhr. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des Vorstandes
4. Bericht der Schriftführerin
5. Bericht der Kassiererin
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung der Vorstandschaft
8. Termine
9. Wünsche, Fragen und Anregungen
10. Schlusswort.
Über eine rege Teilnahme freuen wir uns.
Musikverein FriedenweilerRudenberg e.V.
Zu unserer Generalversammlung am Samstag, den 25. April 2015 um 20.00 Uhr im
Gasthaus Pauli Wirt in Rudenberg laden wir
alle Mitglieder, Freunde und Gönner unseres
Vereines recht herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Eröfnung und Begrüßung durch den 1.
Vorsitzenden
2. Berichte:
Tätigkeitsbericht
Kassenbericht
Bericht der Kassenprüfer
Bericht des Dirigenten
3. Entlastung der Vorstandschaft
4. Neuwahlen
5. Ehrungen
6. Vorschau und Termine
7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Über einen zahlreichen Besuch würden wir
uns sehr freuen.
Für die aktive Mitarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen im vergangenen Jahr
möchten wir uns bei allen Mitgliedern und
Helfern recht herzlich bedanken.
Träger- und Förderverein Jugend
Titisee-Neustadt
e.V.
Ofene Jugendarbeit
Kontakt über: Kinder- und Jugendbüro
-Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und
ElternAnsprechpersonen: Ida Sander, Matthias
Weniger. Bahnhofstr. 6, 79822 Titisee-Neustadt. Tel.: 07651/9 72 90 89, e-mail: [email protected], www.jugendtref-titiseeneustadt.de
Beratungs- und Sprechzeiten:
donnerstags von 9.00 bis 12.00 und 14.00
bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Jugendtref in der Hansjakob-Turnhalle
(Leopoldstr. 4 in Neustadt)
Angebote: Ofene Tür, Kicker, Billard, Tischtennis, Tischspiele, Aktionen, Turniere, kreative Angebote, Ferienprogramm.
Zielgruppe: Kinder und Jugendliche von 8 20 Jahren
Öfnungszeiten:
Kinder (8-13 Jahre) Mo., 15.00-19.00 Uhr /
Di., 15.00-19.00 Uhr / Fr., 15.00-19.00 Uhr
Jugendliche (14-20 Jahre) Mo., 17.00-21.00
Uhr / Di., 17.00-21.00 Uhr / Fr., 17.00-21.00
Uhr
Ofene Sportgruppe:
mittwochs von
15.00-17.00 Uhr im Jugendtref. Gruppenleiter: Matthias Weniger
Mädchengruppe für 11- bis 12jährige Mädchen: Beginn am 27.01.-24.03.15, dienstags
von 15.30-17.15 Uhr im Kinder- und Jugendbüro. Gruppenleiterinnen: Ida Sander und
Sabine Esch (Caritas, Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Hochschwarzwald). Rückfragen zur
Mädchengruppe sind an das Kinder- und Jugendbüro oder an die Psychologische Beratungsstelle, Sabine Esch, Tel.: 07651/911880
zu richten.
Träger- und Förderverein
Seniorenbegegnungsstätte e.V.
Donnerstag, 2. April
Gründonnerstag unsere SBS ist geschlossen.
Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage.
Dienstag, 7. April
14.00h Spielenachmittag:wir spielen Brettund Kartenspielemit Berti Ertl und Helga
Potowski
Donnerstag, 9. April
14.30h Heiteres und Besinnliches
Montag, 13. April
14.00h Spielenachmittag: wir spielen Brettund Kartenspiele mit Berti Ertl und Helga
Potowski
Dienstag, 14. April
14.30h Singen in froher Runde mit Ute Sumantri, Musikalische Begleitung Albert Willmann
14.30h Kreatives Werken mit Dorothea
Obermann/Ingeborg Schuler
14.30h Stricke und Schwätze. Bitte Wolle
und entsprechend Strick- oder Häkelnadeln
mitbringen. Wir wollen Socken, Mützen und
anderes stricken oder häkeln.
Seite 10
Donnerstag, 16. April
14:30h „Wie schreibe ich mein Testament“.
Informationen und Beantwortung von
Fragen rund ums Erbrecht mit Heinrich Olbricht.
Stadtmusik Neustadt e.V.
Freitag, den 10. April
2015
16.00 Uhr Generalprobe
Jugendkapelle
Samstag, den 11. April 2015
19.00 Uhr Doppelkonzert der Jugendkapelle in Neudingen / Pfohren
Sonntag, den 12. April 2015
9.30 Uhr Weißer Sonntag
Dienstag, den 14. April 2015
20.00 Uhr Teilprobe Schlagzeug
Freitag, den 17. April 2015
16.00 Uhr Probe Jugendkapelle
17.45 Uhr Probe Vororchester
20.00 Uhr Probe Stadtmusik
Samstag, den 18. April 2015
18.30 Uhr Aufbau und Konzert zum 50. Geburtstag von Thomas Vogelbacher
Spielmannszug
der Narrenzunft Neustadt
Möchtest Du Trommel, Fanfare oder Flöte
lernen? Dann suchen wir Dich! Voraussetzungen: mind. 9 Jahre alt, Spaß an der Musik, Freude an der Kameradschaft. Komm
einfach am 13.04.15 um 18:30 Uhr in die
Realschule nach Neustadt. Wir freuen uns
auf Dich! Noch Fragen? [email protected] / Tel. Nr. 07651/932182
(Vorsitzende Heidi Plavsic)
TV Neustadt e.V.
1847
Abteilung: Handball
Letztes Heimspiel
Saison 2014/15
Sonntag 19.04.2015 Gemeinschaftshaus,
Einlass: 16:00 Uhr
Herren gegen TSV March 2,
Spielbeginn: 16:30 Uhr
Wir freuen uns auf Euren Besuch!
Neue Zeiten für die C- und D-Juden
Herren/ A-Jugend männlich
Montag : 20:00 – 21:30 Uhr
Gemeinschaftshaus
Mittwoch: 20:30 -22:00 Uhr
Gemeinschaftshaus
Weibliche Jugend C-A
Mittwoch : 19:00 – 20:30 Uhr
Gemeinschaftshaus
C-Jugend männlich
Dienstag : 19:00 – 20:00 Uhr
Gemeinschaftshaus
Donnerstag : 19:00 – 20:00 Uhr
Gemeinschaftshaus
D-Jugend männlich und weiblich
Dienstag : 18:00 – 19:00 Uhr Gemeinschaftshaus
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Donnerstag, den 02. April 2015
Donnerstag : 18:00 – 19:00 Uhr Gemeinschaftshaus
E-Jugend
Dienstag : 18:00 – 19:00 Uhr Hebelhalle
Freitag : 16:30 – 18:00 Uhr Franz-BeckertHalle
Minis
Freitag : 16:30 – 17:30 Uhr Franz-BeckertHalle
Wir sind noch auf der Suche nach Spielern
in allen Altersklassen. Ganz besonders würden wir uns über Linkshänder freuen. Also,
wer hat Lust im Hochschwarzwald Handball
zu spielen? Kommt einfach zu den Trainingszeiten in die Halle. Weitere Informationen
unter www.tvneustadt-handball.de.
Schwarzwaldverein
Neustadt / Schwarzwald e.V.
Ostermontag, 06. April 2015: Auf dem
„Bettlerpfad“ wandern wir von Staufen
über Sulzburg nach Badenweiler. Wanderung: 15 km / 5 Std. Gehzeit. Wichtig sind:
Gute Kondition, gute Schuhe, Stöcke, Rucksackverplegung, Einkehr ist möglich.Wanderführer ist Bernd Speer, Tel. 07651/1546.
Tref: 7.20 Uhr am Bahnhof in Neustadt (Regiokarte)
Achtung Termin / Programmänderung!
Sonntag, 12. April 2015: Von „Freiamt
nach Emmendingen“ wandern wir über
die Ruine Keppenbach – Läger – Glasig –
Tennenbronn (Einkehrmöglichkeit) – Eichbergturm – nach Emmendingen. – Wanderung: 12 km / 4 Std. Gehzeit. Wichtig sind:
Gute Schuhe, Stöcke, Rucksackverplegung,
Einkehr ist möglich. Wanderführer ist Klaus
Behrens, Tel. 07651/932540. Tref: 7.50 Uhr
am Bahnhof in Neustadt (Regiokarte). Bitten um Anmeldung beim Wanderführer bis
Freitag, 10.04.2015.
Sonntag, 19. April 2015: Frühling bei uns
im Hochschwarzwald. Bei uns isch’s jetzt
auch schee, drum wandere mit hit d’Heim.
Länn euch einfach vom Wanderführer Nikolaus überrasche.Mehr Infos: siehe Tagespresse.
Schwarzwaldverein
– Ortsgruppe Titisee
Am Samstag, 11. April indet im Jostal eine Talputzete statt, zu der
wir vor allem Familien mit Kindern herzlich
einladen. Trefpunkt ist um 14:00 Uhr am
Jostalstüble. Bitte denken Sie an Handschuhe und robuste Kleidung. Nach der ca. 2- bis
3-stündigen Aktion sind alle Teilnehmer zu
einem Vesper im Jostalstüble eingeladen.
Nähere Infos erhalten Sie bei Gisela Löfler, Tel. 07651/7996 oder Tobias Faller, Tel.
07669/92 12 20. Wir würden uns über viele
Helfer freuen.
Am Sonntag, 12. April steht unsere erste Wanderung auf dem Programm – eine
Frühlingstour im Markgrälerland. Wir wandern vonKandern (360 m), Wolfsschlucht
(Naturschutzgebiet), Hammerstein (330 m),
Holzen, Geißgalgen (356 m), Gupf (380 m),
Uttnach (350 m), Riedlingen (320 m), Aspen
( 366 m) zurück nach Kandern. Die Wanderung verläuft größtenteils in freiem Gelände,
in Holzen gibt es an der Wanderroute ein
Storchengehege. Die reine Gehzeit wird ca.
4,5 Stunden betragen (14 km). Rucksackverplegung wird empfohlen. Trefpunkt ist um
8:00 Uhr am Bahnhof Titisee zur Abfahrt in
Fahrgemeinschaften. Auskünfte erteilt Wolfgang Flach, Tel. 07651/8661.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein
schönes Osterfest mit hofentlich frühlingshaften Temperaturen.
Naturfreunde
Ortsgruppe Neustadt
Die Naturfreunde trefen sich
zum Einradeln am Samstag, den 11. April,
die Strecke variiert bis 60 km und 700 Hm.
Trefpunkt 13.00 Uhr Feuerwehrgerätehaus.
Zur Seniorenwanderung laden die Naturfreude am Mittwoch, den 15. April herzlich ein. Wir wandern mit Helmut Döbele
von Himmelreich über den Giersberg und
Silberbrunnen nach Kirchzarten. Trefpunkt am Bahnhof Neustadt 12.15 Uhr
, wenn möglich Regiokarte mitbringen.
Jeden Mittwoch trefen zum Nordic Walking 19.00 Uhr am Naturfreundehaus
mit
Nikola
Wangler.
Kolpingfamilie
Neustadt
Donnerstag, 2. April 20:00
Uhr
Gottesdienst im Jakobusmünster
Wir besuchen gemeinsam den Gottesdienst. Danach gehen wir ins Thomasheim
und gestalten dann wieder in der Zeit von
23:00 – 24:00 Uhr die Gebetswache, Leitung
Karl Schubnell.
Donnerstag, 9. April 20:00 Uhr
Kleiner Saal
Vorstandssitzung zwecks Programmgestaltung für Sommer 2015, Vorschläge werden
gerne angenommen!
Donnerstag, 16. April 20:00 Uhr
Kleiner Saal
Was gibt es neues an Straßenverkehrsregeln? Klemens Laule führt uns heute in und
durch den deutschen Schilderwald. Gäste
(mit und ohne Führerschein) sind herzlich
willkommen.
Donnerstag, 23. April 20:00 Uhr
Kleiner Saal, -Hauptversammlung 2015 Wir bitten um eine rege Teilnahme denn es
stehen auch Vorstandswahlen an!
Tagesordnung :
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Protokoll der letzten Generalversammlung
4. Tätigkeitsbericht der Kolpingfamilie
5. Tätigkeitsberichte von Jungkolping
6. Kassenbericht
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Aussprache
9. Entlastung des Vorstandes
10. Neuwahlen:
1. und 2. Vorsitzende/r
Kassierer
Schriftführer
Beisitzer und Kassenprüfer
11. Wünsche und Anträge
12. Schlusswort
Anschließend gemütliches Beisammensein
Kath. Frauengemeinschaft
Neustadt
03.04.Anbetungsstunde mit anschl.
Agapefeier: Am Karfreitagmorgen um 6.00
Uhr trefen wir uns im Münster St. Jakobus
zur letzten Anbetungsstunde. Im Anschluss
laden wir zur Agapefeier in den unteren
Pfarrsaal recht herzlich ein.
04.04.Osterkerzenverkauf: Vor dem Gottesdienst zur Osternacht werden wir die
verzierten Osterkerzen im Münster St. Jakobus verkaufen. Bitte machen Sie Gebrauch
davon. Die Einnahmen werden gespendet.
Donnerstag, den 02. April 2015
Kath. Seelsorgeeinheit Titisee-Neustadt
• Gottesdienste
Do., 02.04.
18.00 Uhr
18.00 Uhr
19.00 Uhr
20.00 Uhr
21.00bis22.00Uhr
22.00bis23.00Uhr
23.00bis24.00Uhr
00.00bis01.00Uhr
01.00bis02.00Uhr
02.00bis03.00Uhr
03.00bis04.00Uhr
04.00bis05.00Uhr
05.00bis06.00Uhr
06.00bis07.00Uhr
Titisee/Christkönig: Eucharistiefeier
anschließend Gebetswache
Neustadt/St. Raphael: Eucharistiefeier
Neustadt/Helioskapelle: Wortgottesdienst mit
Fußwaschung, anschließend „Nachtwache“ mit
Brotmahl, Taizégebet, Meditation, Stille.
Neustadt/Münster: Eucharistiefeier,
anschließend Gebetswache bis 7.00 Uhr
am Karfreitagmorgen
Seelsorgeteam
Pfarrgemeinderat
Kolpingsfamilie
Morgengebetsgruppe(G.Scharbatke)
Pfarrgemeinderat
Pfarrgemeinderat
LektorenundKommunionhelfer(H.Feser)
HerrH.Feser
Münsterchor
Frauengemeinschaft
Fr., 03.04. Karfreitag
10.00 Uhr
Neustadt/Münster: Karfreitagsliturgie für Kinder, Schüler und Familien mitgest. von der Jungen Kantorei
11.00 Uhr
Neustadt/Münster: Gemeinsame Ministrantenprobe für die Osternacht
15.00 Uhr
Neustadt/Münster: Karfreitagsliturgie
15.00 Uhr
Titisee/Christkönig: Karfreitagsliturgie mitgestaltet vom Kirchenchor Christkönig
15.00 Uhr
Neustadt/St. Raphael: Karfreitagsliturgie
15.00 Uhr
Waldau/St. Nikolaus: Karfreitagsliturgie mitgestaltet vom Kirchenchor
15.00 Uhr
Neustadt/Helioskapelle:
Ökumenische Karfreitagsliturgie
Sa., 04.04. Karsamstag
18.30 Uhr
Neustadt/St. Raphael:
Eucharistiefeier zur Osternacht
19.30 Uhr
Neustadt/Münster: Eucharistiefeier zur Osternacht der Seelsorgeeinheit mitgestaltet vom
Münsterchor und der Jungen Kantorei - Chorsätze a capella (inbesonderemGedenkenanAnnemarieundErichMorathundMichaelineinem
besonderenAnliegen) anschließend Begegnung
im Pfarrhaus (Münstersaal)
So., 05.04. Ostersonntag
07.00 Uhr
Titisee/Christkönig:
Eucharistiefeier zur Auferstehung
anschließend
Gelegenheit zum Frühstück im Pfarrheim
St. Josef
08.30 Uhr
Waldau/St. Nikolaus: Eucharistiefeier,
mitgestaltet vom Kirchenchor
09.30 Uhr
Neustadt/St. Raphael: Eucharistiefeier
10.00 Uhr
Neustadt/Münster:
Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Münsterchor
und -orchester und Solisten (Wolfgang Amadeus Mozart: Messe in C-Dur, ICV 258, Messe für
Soli, Chor und Orchester)
10.30 Uhr
Neustadt/Helioskapelle: Eucharistiefeier
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Mo. 06.04. - Ostermontag
08.30 Uhr
Langenordnach/St. Wendelin: Eucharistiefeier
09.30 Uhr
Neustadt/St. Raphael: Eucharistiefeier
10.00 Uhr
Titisee/Christkönig: Eucharistiefeier mit Segnung der Osterspeisen, mitgestaltet vom Kirchenchor Christkönig
10.00 Uhr
Neustadt/Münster: Ökumenischer Gottesdienst
10.30 Uhr
Neustadt/Helioskapelle: Eucharistiefeier
Mi., 08.04.
08.45 Uhr
Neustadt/Münster:Rosenkranzgebet
Sa., 11.04.
18.30 Uhr
Neustadt/Münster: Eucharistiefeier
So., 12.04.
08.30 Uhr
09.30 Uhr
10.00 Uhr
19.00 Uhr
Mo., 13.04.
10.00 Uhr
Waldau/St. Nikolaus: Eucharistiefeier
Neustadt/St. Raphael: Eucharistiefeier
Neustadt/Münster: Eucharistiefeier
Kommunion
Neustadt/Ev. Kirche: Taizégebet
Neustadt/Münster: Dankgottesdienst
mit den Kommunionkindern
Mi., 15.04.
08.45 Uhr
Neustadt/Münster:Rosenkranzgebet
Sa., 18.04.
18.30 Uhr
Neustadt/Münster: Eucharistiefeier
So., 19.04.
08.30 Uhr
09.30 Uhr
10.00 Uhr
17.00 Uhr
Waldau/St. Nikolaus: Eucharistiefeier
Neustadt/St. Raphael: Eucharistiefeier
Titisee/Christkönig: Eucharistiefeier
- Kommunion
Neustadt/Münster:
Konzert zum Jubiläum – 20 Jahre Münsterorgel
• Termine und Informationen für Münster St. Jakobus, Neustadt
Anbetung: Das Rosenkranzgebet indet an jedem Mittwoch um
08.45 Uhr im Münster statt. Der Eucharistische Rosenkranz jeweils
am ersten Mittwoch vor dem Herz Jesu Freitag.
Spendenkonto für die Renovierungsarbeiten am Münster St. Jakobus: Kath. Pfarrgemeinde St. Jakobus
Sparkasse Hochschwarzwald BIC: SOLADES1 HSW, IBAN: DE32 6805
1004 0004 0044 87
Volksbank Freiburg eG BIC: GENODE61 FR1, IBAN: DE94 6809 0000
0018 0348 08
Kath. Kindergarten St. Michael: Ahornweg 2, 79822 Titisee-Neustadt, Frau Monika Kaiser, Tel. 07651/7743. Unser Betreuungsangebot: 2 Gruppen mit verlängerter Öfnungszeit von 7.30 – 13.30 Uhr.
1 Halbtagsgruppe von 8.00 – 12.15 Uhr. 1 Ganztagsgruppe von 7.00
– 17.00 Uhr mit Mittagessen. 1 Kleinkindgruppe (1 – 3 Jahre) von 7.00
– 16.30 Uhr mit Mittagessen.
Die Probenzeiten der Jungen Kantorei Neustadt:
I. Mittwoch, 14.30 Uhr – 15.15 Uhr Junge Kantorei-Münsterspatzen
(MS) Zu den Münsterspatzen können in der Regel die Kinder bis 7
Jahren kommen. II. Mittwoch, 15.15 Uhr – 16.15 Uhr Junge Kantorei.
Chorgruppe II Zur Chorgruppe II können in der Regel die Kinder ab
8 Jahren kommen.
In den Ferienzeiten inden keine Proben statt.
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Ministrantengruppe:
Mittwochs im Thomasheim 15.45 - 17.15 Uhr
• Termine und Informationen
für Christkönig, Titisee
Donnerstag, den 02. April 2015
Pfarrer Johannes Herrmann
Tel. 07651/5930,
E-Mail: [email protected], Sprechzeiten: Büro Neustadt:Donnerstag 14.30
Uhr, Büro Titisee: Dienstag 17.00 Uhr. Wir
bitten um vorherige Anmeldung.
Spenden für den Orgelneubau können auf
das Konto – Orgelbauverein – bei der Sparkasse Hochschwarzwald: IBAN: DE31 6805
1004 0004 1350 67, BIC: SOLADES1 HSW
überwiesen werden.
Diakon Hanspeter Schmider
Tel. 07651/988191,
E-Mail: [email protected]
Kindergarten St. Raphael, Hirschbühlweg
15, Titisee, Sabine Kubitza, Tel. 07651-8440.
Unser Betreuungsangebot: Verlängerte Öfnungszeiten von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr, 2
Kindergartengruppen,
1 Kleinkindgruppe.
Pastoralreferent Andreas Alt
Tel. 07651/9723641 oder 07651/935447(p),
E-Mail:
[email protected].
Sprechzeiten:
Während der Schulzeiten Büro Titisee:
Dienstag von 17.15 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Der Kinderchor Christkönig lädt alle Jungen und Mädchen ab 5 Jahren zum Mitsingen ein. Probe immer montags von 17.30 bis
18.30 Uhr in der Unterkirche von Christkönig
in Titisee. Infos: Bernhard Fehrenbach (Chorleiter) 07651/3918.
• Termine und Informationen für
St. Nikolaus, Waldau-Langenordnach
Zum täglichen Rosenkranzgebet um 17.00
Uhr (Normalzeit) bzw. um 18.00 Uhr (Sommerzeit) in der Pfarrkirche sind alle herzlich
eingeladen.
Spendenkonto Außenrenovation:
Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus,
Volksbank FreiburgeG
IBAN: DE50 6809 0000 0018 0348 24,
BIC: GENODE61 FR1.
Für Spendenbescheinigungen bitte vollständige Adresse angeben.
• Termine und Informationen
für die Seelsorgeeinheit
Öfnungszeiten Pfarrbüro Neustadt:
Mo., Di., Mi., Fr.: 09.00 bis 11.00 Uhr
Do.: 14.30 bis 16.30 Uhr
Tel. 07651-5930; Fax: 07651-2500
Adresse:
Bei der Kirche 1, 79822 Titisee-Neustadt
Bankverbindung.:
Sparkasse Hochschwarzwald,
BIC: SOLADES1 HSW,
IBAN: DE32 6805 1004 0004 0044 87
Volksbank Freiburg eG,
BIC: GENODE61 FR1,
IBAN: DE94 6809 0000 0018 0348 08
Öfnungszeiten Pfarrbüro Titisee:
Di.:10.00 bis 11.00 Uhr u. 16.00 bis 17.00 Uhr
Tel. 07651-9723640; Fax: 07651-9723644
Adresse: Alte Poststr. 12, 79822 Titisee-Neustadt
Bankverbindung:
Titisee: Volksbank Freiburg eG,
BIC: GENODE61 FR1,
IBAN: DE28 6809 0000 0018 0348 32,
Waldau: Volksbank Freiburg eG,
BIC: GENODE61 FR1,
IBAN: DE50 6809 0000 0018 0348 24
Pastoralassistent Johannes Schramm
Tel. 07651/9723643, E-Mail:
[email protected]
Gemeindereferentin Angelika Hug
Tel.07651/932368 E-Mail:
[email protected]
Kranken- und Hauskommunion:
Diakon Hanspeter Schmider
Tel. 07651/988191,
E-Mail: [email protected]
HELIOS Klinik
D. Welle, Klinikseelsorgerin Tel. 07651/290
E-Mail: [email protected] /
E-Mail: kath-kirche-titisee-waldau@t-online.
de /
Internetpräsenz:
www.kath-titisee-neustadt.de
Dekantsfrauenseelsorge
Wellness für Geist und Körper im Sonnenhaus in Beuron …frische Luft, vegetarisches Essen, Yoga, Meditation und
Gottesdienst: Frauenwochenende im Donautal vom Freitagnachmittag 12.06. bis
Sonntagnachmittag 14.06.2015. Gemeinsame Anfahrt- und Abfahrt klären wir nach
Anmeldungseingang. Kosten: ca. 115 Euro.
Anmeldefrist: bis 30. April 2015.
Dem Glauben Beine machen – Kapellen
in den heimatlichen Tälern – Glaubenszeugen unserer Vorfahren. Wanderung von
Eisenbach aus rund um Schollach. Rucksackverplegung und wetterfeste Kleidung
erforderlich. Freitag, 24. April 2015 um 8.45
Uhr. Trefpunkt: Bushaltestelle Rathaus in Eisenbach. (Bus 8.31 Uhr ab Neustadt Bhf, 8.50
Ankunft in Eisenbach/Rathaus. Rückfahrt ca
17 Uhr nach Neustadt mit dem Bus wird ermöglicht.) Anmeldefrist: bis 22.April 2015.
Leitung, Info und Anmeldung jeweils: Regina Dreher, Gemeindereferentin
Dekanatsfrauenseelsorgerin, Pfarramt Eisenbach, Tel. 07657-231 [email protected]
Kath. Seelsorgeeinheit
Friedenweiler-Eisenbach
Herzliche Einladung zur Kinderfreizeit
Bist du in der 4, 5, 6 oder 7 Klasse? Hast du
Lust, 4 Tage mit anderen Kindern unserer
Gemeinde zu verbringen? Dann bist du hier
genau richtig !!! Wir gehen vom Mittwoch
29.07.2015 bis Samstag 01.08.2015 auf die
Burg Wildenstein. Weitere Infos indet ihr auf
der Homepage der Katholischen Kirchengemeinde Friedenweiler: www.kath-friedenweiler-eisenbach.de
Evang. Kirchengemeinde
Neustadt
Pfarramt :
GEMEINDEBÜRO: Tel. 07651/2001-12,
Fax 07651/2001-20,
eMail: [email protected]
Öfnungszeiten:
dienstags
9.30-11.30 Uhr,
donnerstags
14.30-17.30 Uhr
und freitags
8.30.00-11.30 Uhr
Jochen
Gunkel,
Vors.
des
Kirchengemeinderates:Tel.: 07651 / 2001-15;
E-Mail: [email protected].
EGJ-Büro: Tel. 07651/2001-11,
eMail: [email protected],
Diakon Johannes Kraus: Tel. 07651/2001-11,
eMail:[email protected]
Evangelischer Kindergarten Arche Noah:
Leitung Claudia LAUFER: Tel. 07651/2001-13,
Fax 07651/2001-20, eMail: [email protected]
• Gottesdienste
Der angekündigte Gottesdienst an Gründonnerstag, 2. April fällt aus.
Alternativ laden wir ein zum Tischabendmahl nach Lenzkirch in die Unterkirche um
19.00 Uhr.Wer möchte, kann eine Kleinigkeit
zu essen mitbringen. Anschließend ist ein
gemütliches Zusammensein geplant.
Karfreitag, 3. April
10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
Samstag, 4. April
21.00 Uhr Osternacht
Ostersonntag, 5. April
10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
Ostermontag, 6. April
10.00 Uhr ökumenischer Gottesdienst im
Münster
Sonntag, 12. April
10.00 Uhr Gottesdienst
19.00 Uhr Taizé-Gebet mit anschließendem
Beisammensein
• Nachrichten
Ferien in der Kafee-Kleider-Stube
In den Osterferien hat die Kafee-KleiderStube geschlossen. Es werden auch keine
Kleider- Spenden angenommen. Erste Annahme nach den Ferien ist am Dienstag, 14.
April von 8.00 bis 10.00 Uhr.
Ende der Winterkirche
Ab Karfreitag feiern wir unsere Gottesdienste wieder in der Kirche.
Donnerstag, den 02. April 2015
Koni-Kurs
Der erste Koni-Kurs nach den Ferien ist am
Mittwoch, 15. April um 15.40 Uhr im Gemeindehaus.
Kirchengemeinderat
Der Kirchengemeinderat trift sich zu seiner
nächsten Sitzung am Mittwoch, 15. April um
19.30 Uhr im Gemeindehaus.
Bestattungen
Die Bestattungen übernehmen im wöchentlichen Wechsel:
Pfarrer Wolf, Hinterzarten Tel. 07652 / 234
(gerade Kalenderwochen)
Pfarrerehepaar Krieg, Löingen
07654 / 921088 (ungerade Kalenderwoche)
Evang. Andreasgemeinde
Feldberg – Titisee
Adlerweg 11, 79856 Hinterzarten
Tel. 07652 / 234 Fax. 07652 / 5036
emai: [email protected]
Termine & Infos
Donnerstag, 02.04.2015
(Gründonnerstag)
20.00 Uhr Hinterzarten, Gottesdienst mit
Abendmahl
Freitag, den 03.04.2015 (Karfreitag)
10.00 Uhr Falkau, Gottesdienst zum Karfreitag mit Abendmahl
17.00 Uhr Hinterzarten, Musik und Texte zur
Passion (siehe unten), evang. Kirche
Sonntag, den 05.04.2015 (Ostersonntag)
6.00 Uhr, Titisee, Feier der Osternacht mit
Präd. Martina Seiler (mit Abendmahl)
10.00 Uhr, Hinterzarten, Gottesdienst für Familien, mit Abendmahl (Pfr. Wolf )
Montag, den 06.04.2015 (Ostermontag)
10.00 Uhr Hinterzarten, Gottesdienst
17.00 Uhr Hinterzarten, Osterkonzert für
Orgel und Trompete (siehe unten), evang.
Kirche
Dienstag, den 07.04. 2015
9.30 Uhr Hinterzarten Krabbelgruppe (nach
Absprache) im Evang. Gemeindehaus
20.00 Uhr Falkau, Chorprobe nach Ansage
im evang. Gemeindezentrum
Sonntag, den 12.04.2015 (Quasimodogeniti = Wie die Neugeborenen)
10.00 Uhr Hinterzarten, Gottesdienst
17.00 Uhr Hinterzarten, evang. Kirche: Konzert »The great American Songbook« Jazzund Swing mit der Gareth Reaks Combo
(siehe unten)
Wir sind erreichbar:
Evangelisches Pfarramt Hinterzarten
Pfarrer Hellmuth Wolf, 07652-234
FAX 07652 5036
Mail: [email protected]
Pfarramtssekretärin Christina Winterhalder
07652-234
Bürozeit:
Dienstag und Donnerstag 9 -12 Uhr,
Freitag 14-18 Uhr
Konzerte:
Karfreitag, 3.04.2015:Evang. Kirche Hinterzarten 17.00 Uhr. Musik und Texte zur
Passion mit Werken aus Händels Messias
und Texten von R. Hagelstange und H. Trede
mit dem Ökumen. Chor Hinterzarten, Barbara Ostertag (Alt), Eduard Wagner (Tenor),
Helle Trede, Sprecherin. Leitung Konstanze
Ruttlof und Roman Babler.Eintritt frei, Spenden erbeten
Ostermontag, 6.04.2015: Evang. Kirche
Hinterzarten 17.00 Uhr.Osterkonzert für
Trompete und Orgel
mit Werken von Bach, Telemann, Mozart,
Hummel u.a. und Texten von Rose Ausländer, Helle Trede u.a.
mit Christian Hölin, Trompete Dieter Martin, Orgel, Helle Trede, Sprecherin. Eintritt
frei, Spenden erbeten
Sonntag, den 12.04. 2015: Evang. Kirche
Hinterzarten 17.00 Uhr. The great American Songbook. Jazz und Swing aus amerikanischen Clubs der 30er-60er Jahre. Mit
der Gareth Reaks Combo (Hildegard Brinkel, Stimme, Gareth Reaks, Virbraphon, Olga
Krasotova, Klavier, Andres Buchholz, Kontrabass und Eric Karle, Schlagzeug). Eintritt frei,
Spenden erbeten
Freie evangel