Nr.07•20.Jahrgang• KW14•02.April2015 Inhalt: Z Amtliche Bekanntmachungen Z Die Stadtverwaltung informiert Z Nachrichten des Standesamtes Z Unsere Alters- und Ehejubilare Z Unsere Umwelt Z Nachrichten der Vereine Z Kirchen in Titisee-Neustadt Z Die Tourist-Information informiert Z Volkshochschule www.hochschwarzwald.de hochkreativ g n u l l e t s s u a r Oste erkskunst mit Handw s Titisee u a h r u K • 5 1 0 2 frei! pril – 06. April 03. A 0 n: 10:00 – 18:0 Öffnungszeite Uhr • Eintritt • Das besondere Osterei, Brunhilde Schiller Z Die Schulen informieren • Handbemaltes Porzellan, Renate Hirsch • Textiler Schmuck und Handwebarbeiten, Bärbel Rafalski Z Was sonst noch interessiert Z Nachbarschaft t´s jetzt auch Das Amtsblatt gib t: ne er Int im Leben in...-> -> e e.d ise tit w. ww tsblatt Bürgerservice ->Am • Seide & Accessoires aus Papier, Perlen und anderen Materialien, Dorothea Obermann • Drechselarbeiten aus Holz, Manfred Rühmann Weitere Informationen: Hochschwarzwald Tourismus GmbH • Tourist-Information Titisee Strandbadstraße 4 • 79822 Titisee-Neustadt • Tel.: +49 (0)7652 1206-0 • www.hochschwarzwald.de Unsere Premiumpartner: Donnerstag, den 02. April 2015 Seite 2 +++ TOP +++ Münster St. Jakobus, Neustadt +Position Stände+ Sonntag, 19. April 2015, 17.00 Uhr +Rahmenprogramm+ s m u ä l i Jub KONZERT +Zeiten Auf- Abbau+ +Anfahrt / Parken+ +Marketing / Werbung+ +Fragen & Antworten+ 20 JAHRE MÜNSTERORGEL Orgel Prof. Wolfgang Zerer Hamburg Werke von J.S. Bach, F. Mendelssohn, R. Schumann, C. Franck und J. Alain Aussteller Informationsabend Dienstag 14.04.2015 um 19:00 Uhr Färbehalle | Färbeweg 1 | 79822 Titisee-Neustadt Spendenbasis Druck+Papier Berenbold, Titisee-Neustadt (Bitte benutzen Sie die Parkplätze gegenüber des Bahnhofes) Hinweis der Kassenärztlichen Vereinigung Südbaden, Freiburg Seit Januar 1999 werden die Notfallärzte nicht mehr namentlich bekanntgegeben. Der ärztliche Notfalldienst wird über die Rufnummer 01805/1 92 92-300 zentral vermittelt. An Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr, an Werktagen 18.00 bis 8.00 Uhr. Notruftafel SPRECHZEITEN DER STADTVERWALTUNG Montag bis Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr 8.00 bis 13.00 Uhr Redaktions- und Annahmeschluss für das nächste Amtsblatt ist am: ! Montag, den 13.04.2015, 10.00 Uhr Das nächste Amtsblatt erscheint am Donnerstag, den, 16. April 2015. Kabel BW - Kundenservice Polizei-Notruf Polizeirevier Neustadt Polizeiposten Hinterzarten (f. Titisee u. Jostal) Feuerwehr-Notruf / Notarzt / Rettungsdienst Ärztlicher Notfalldienst Krankentransport DRK Kreisverband Freiburg e. V. Heliosklinik Neustadt Stromversorgung evtn 24-h-Entstörungsdienst Sromversorgung Waldau EnBW Störungsdienst Badenova Freiburg Bauhof Neustadt Wasserwerk - Stadtwerke Neustadt Wasser-Störungsdienst Gift-Notruf ADAC-Pannenhilfenummer Telefonseelsorge 0180 / 888 150 1 10 0 76 51 / 9 33 60 07652 / 91 77 0 1 12 01805 / 1 92 92-300 0761 / 19 222 0 76 51 / 20 06-0 0 76 51 / 2 90 0800 / 00 79 82 2 0800 / 36 29 47 7 0 800-2 / 76 77 67 0 76 51 /93 31 12 2 0 76 51 / 9 33 11 11 07 61 / 2 79 23 33 07 61 / 1 92 40 0 18 02 / 22 22 22 08 00 / 1 11 01 11 Apothekennotrufnummer 08 00 / 22 82 280 Impressum Das Amtsblatt erscheint in aller Regel 14-tägig am Donnerstag und wird über den Primo-Verlag Stockach an alle Haushalte und Geschäfte kostenlos verteilt. Die jeweils aktuelle Ausgabe liegt auch in der Info-Zentrale der Stadtverwaltung, Rathaus Pfauenstr. 2, aus und kann während den üblichen Sprechzeiten kostenlos abgeholt werden. Herausgeber und verantwortlich für den Textteil: Stadtveraltung Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, Tel. 07651-2060 , Telefax 07651-2064101, [email protected] , www. titisee.de / der Bürgermeister oder der von ihm Beauftragte. Verantwortlich für den Anzeigenteil, Druck, Herstellung, Zustellung und Verteilung: Primo Verlag Stockach, Anton Stähle, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel. 07771-93170, Telefax. 07771-931740, [email protected], www.primo-stockach.de Seite 3 Donnerstag, den 02. April 2015 Öfentliche Sitzung des Gemeinderates Tagesordnung Die nächste öfentliche Sitzung des Gemeinderates indet statt am 2. Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald Feststellung der Jahresrechnung für das Verbandsjahr 2014, Beratung und Beschlussfassung Dienstag, dem 14.4.2015 um 18 Uhr im Sitzungssaal des Feuerwehrhauses im Stadtteil Neustadt, Gutachstraße 9. Wegen der einzelnen Tagesordnungspunkte/Bekanntmachung der Sitzung verweisen wir auf die verschiedenen Anschläge im Rathaus Neustadt, bei der Kurverwaltung Titisee und in den Ortsteilen sowie ersichtlich auf der Homepage der Stadt Titisee-Neustadt unter der Rubrik Aktuelles bzw. unter Leben in/Gemeinderat. Bekanntmachung Gem. § 60 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V.m. § 15 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit wird hiermit bekannt gemacht, dass am Mittwoch, den 15. April 2015, 19:45 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Neustadt eine öfentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt / Eisenbach stattindet. bands Windenergie Hochschwarzwald zum Entwurf 1. Möglichkeit zu Fragen an den Ausschuss 3. Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald Haushaltsplan für das Verbandsjahr 2015, Beratung und Beschlussfassung 4. Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung Windenergie a) Beratung und Abwägung zu den Stellungnahmen der Öfentlichkeit im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB b) Beratung und Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öfentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB c) Vorstellung, Beratung und Billigung des Entwurfes zur Ofenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB 5. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie Hier Stellungnahme des Planungsver- 6. Bekanntgaben der Verwaltung/Sonstiges 7. Anfragen der Stadträte / Gemeinderäte als Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft 8. Anfragen der Zuhörer Titisee-Neustadt, den 26.03.2015 Hinterseh, Verbandsvorsitzender Windenergie – Sitzung des Planungsverbands am 29. April 2015 Voraussichtlich indet am 29. April 2015 im Kurhaus Titisee die öfentliche Sitzung des Planungs-verbands Windenergie statt, in der über die Ofenlage des fort-geschriebenen Flächennutzungs-planentwurfs für die Windenergie beschlossen wird. Bitte achten Sie auf eine ent-sprechende Ankündigung in der Badischen Zeitung. Neuaufstellung des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet Nr. 71 „Lebensmittelmarkt und Wohnungen am Friedrich-Ebert-Platz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse und In-Kraft-Treten Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt hat am 24.03.2015 in öfentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplans und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellte Satzung über die örtlichen Bauvorschriften jeweils als selbständige Satzung beschlossen. Das Plangebiet liegt im erweiterten nordwestlichen Innenstadtbereich des Stadtteils Neustadt zwischen Beethovenstraße, Hebelstraße und Ringstraße. Es hat eine Größe von insgesamt ca. 0,72 ha. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Lebensmittelmarktes mit darüber liegenden Wohnungen geschafen werden. Dafür wird das bestehende Gebäude abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Teil des Gesamtkonzeptes ist die städtebauliche Neuordnung des Friedrich-Ebert-Platzes. Im Sinne einer geordneten Erschließung des Kreuzungsbereichs zwischen Ringstraße, Goethe-straße, Beethovenstraße und Hebelstraße ist einer neuer Kreisverkehrsplatz geplant. Gleich-zeitig ist die Neugestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes mit Parklächen für den Lebensmittelmarkt geplant. Donnerstag, den 02. April 2015 Für den räumlichen Geltungsbereich ist der nachfolgend abgedruckte Lageplan in der Fassung vom 17.03.2015 maßgeblich. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften–jeweils mit Begründung und mit dem gemeinsamen Grünordnungsplan- während der üblichen Dienststunden beim Stadtbauamt Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 4, Zimmer 104, 79822 Titisee-Neustadt einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Die üblichen Dienststunden sind im Allgemeinen: montags bis donnerstags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder des § 214 Abs. 2a BauGB über die Hinweise und die Umweltprüfung oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie in- nerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften –sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder der auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zu Stande gekommen sind- ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn • die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzungen sowie über die Genehmigung oder über die Bekanntmachung des Bebauungsplans/der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften verletzt worden sind. • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Seite 4 Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Absatz 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Außerdem wird auf die Bestimmungen des § 47 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung hingewiesen, wonach Anträge über die Gültigkeit von Satzungen, die nach dem Baugesetzbuch erlassen worden sind (Normenkontrollklage), beim Oberverwaltungsgericht (VGH Mannheim) nur innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Rechtsvorschrift gestellt werden können. Titisee-Neustadt, den 01.04.2015 Hinterseh, Bürgermeister Neuaufstellung des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet Nr. 72 „Mittlere Seestraße - zwischen Gutach und Seebachstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse und In-Kraft-Treten Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt hat am 24.03.2015 in öfentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplans und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellte Satzung über die örtlichen Bauvorschriften jeweils als selbständige Satzung beschlossen. Das Plangebiet beindet sich an der Seestra- ße, der Fußgängerzone am Titisee, und liegt vollständig innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hintere Seestraße“. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Seestraße begrenzt und erstreckt sich im notwendigen Umfang des Vorhabens nach Norden. Er schließt im Westen das Flurstück der Gutach und im Osten die beiden Flurstücke des Vorhabenträgers an der Seebachstraße mit ein. Damit werden auch ein „Fremdgrundstück“ und Teile der Seebachstraße in den Umgrif der Planung mit einbezogen. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der nachfolgend abgedruckte Lageplan in der Fassung vom 30.01.2015 maßgeblich. Seite 5 Ziel des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften ist es, zu ermöglichen, dass dieser Bereich der Seestraße durch einen standortprägenden Neubau neu gestaltet werden kann. Vorgesehen ist insbesondere die Erweiterung des touristischen Einzelhandelsangebotes. Mit überdachten Arkadenlächen soll das Vorhaben „Seearkaden“ zum Flanieren und mit einem attraktiven gastronomischen Angebot zum Verweilen einladen. Die Neugestaltung beinhaltet insbesondere: - Die städtebaulich-architektonische Aufwertung des Bereichs der hinteren Seestraße durch ein standortprägendes, baukulturell hochwertiges Gebäude im modernen Schwarzwaldstil - Die Reduktion des Verkehrsaufkommens auf der Seestraße zur Verkehrsberuhigung der Fußgängerzone und Reduktion der Stellplätze zum Schutz des Ortsbildes - Die Vermeidung von Nachbarschaftskonlikten insbesondere in Bezug auf den Anlieferungsverkehr, die Nutzungszuordnung und auf die Höhenentwicklung - Die Ausbildung eines attraktiven Ortsrandes unter Berücksichtigung der erhöhten An-forderungen durch den Naturschutz im Bereich des Landschaftsschutzgebiets - Die Herstellung eines Wanderweges entlang der Gutach unter Berücksichtigung der gewässerökologischen Anforderungen und Biotope - Die Vermeidung von Beeinträchtigungen des saisonalen Tourismusbetriebs der Seestraße durch die geplanten Baumaßnahmen Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften–jeweils mit Begründung und mit dem gemeinsamen Grünordnungsplan- während der üblichen Dienststunden beim Stadtbau- Donnerstag, den 02. April 2015 amt Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 4, Zimmer 104, 79822 Titisee-Neustadt einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Die üblichen Dienststunden sind im Allgemeinen: montags bis donnerstags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder des § 214 Abs. 2a BauGB über die Hinweise und die Umweltprüfung oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften –sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder der auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zu Stande gekommen sind- ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn • die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzungen sowie über die Genehmigung oder über die Bekanntmachung des Bebauungsplans/der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften verletzt worden sind. • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Absatz 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Außerdem wird auf die Bestimmungen des § 47 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung hingewiesen, wonach Anträge über die Gültigkeit von Satzungen, die nach dem Baugesetzbuch erlassen worden sind (Normenkontrollklage), beim Oberverwaltungsgericht (VGH Mannheim) nur innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Rechtsvorschrift gestellt werden können. Titisee-Neustadt, den 01.04.2015 Hinterseh, Bürgermeister Bebauungsplan „Wellness- und Erlebnisbad Schwarzwald“ der Stadt Titisee-Neustadt, 1. Änderung- Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)Aufstellung und Öfentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt hat am 24. März 2015 in öfentlicher Sitzung be-schlossen, den Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Wellness- und Erlebnisbad Schwarzwald“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung). In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Ofenlagebeschluss). Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes kann der abgedruckten Planskizze entnommen werden (ohne Maßstab): Ziele und Zwecke der Planung: Das Freizeitangebot im Badeparadies soll quantitativ und qualitativ erweitert werden. Neben einzelnen Erweiterungen, die auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes zugelassen werden können, soll insbesondere der Wellnessbereich erweitert werden. Hierzu soll westlich des Hauptgebäudes ein weiteres Glasgebäude mit Palmen entstehen und mit separatem Eingangsfoyer an das Bestandsgebäude angebunden werden. Um einen direkten Zugang zu ermöglichen, soll an der Neustädter Straße ein geschlossenes, eingeschossiges Parkierungsgebäude erstellt werden. Der Öfentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wellness- und Erlebnisbad Schwarzwald, 1. Änderung“, einschl. Planzeichnung, Planungsrechtlicher Festsetzung, örtlichen Bauvorschriften und gemeinsamer Begründung wird in der Zeit von Donnerstag, den 02. April 2015 Montag, den 13. April 2015 bis einschl. Freitag, den 15. Mai 2015 während der üblichen Dienststunden / Öfnungszeiten im Stadtbauamt der Stadt Titisee-Neustadt, Pfauenstr. 4, 1 OG, Flur, zu jedermanns Einsichtnahme öfentlich ausgelegt. Die üblichen Dienststunden / Öfnungszeiten sind im Allgemeinen: montags bis mittwochs 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme mit dem zuständigen Mitarbeitern, Herrn Thomas Hofmeier, Tel. 206-160 oder Frau Martina Mayer, Tel. 206-165 zu vereinbaren. Hierbei werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und auch die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Jedermann hat das Recht, den Bebauungsplanentwurf sowie den Entwurf der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften einzusehen und über den Inhalt Auskunft zu verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsrechtes für die Karwoche Anlässlich der bevorstehenden Karwoche und Osterfeiertagen wird hiermit nochmals auf die Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes für diese Tage hingewiesen. Öfentliche Tanzunterhaltungen sind am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag während des ganzen Tages nicht gestattet. Auch Tanzveranstaltungen von Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind im gleichen Zeitraum ebenfalls nicht erlaubt. Öfentliche Veranstaltungen sind am Karfreitag in Räumen mit Schankbetrieb untersagt, soweit sie über den Speise- und Schankbetrieb hinausgehen. Sonstige öffentliche Veranstaltungen sind ebenfalls nicht erlaubt, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder der Volksbildung dienen. Öfentliche Sportveranstaltungen sind am Karfreitag während des ganzen Tages nicht gestattet. Abschließend gilt der Hinweis, dass an allen Sonn- und Feiertagen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Einrichtungen jegliche Handlungen zu vermeiden sind, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören. Standesamt geschlossen Aufgrund eines Fortbildungslehrganges ist das Standesamt am 14. April 2015 ganztags geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis! Seite 6 schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Titisee-Neustadt, den 02. April 2015 Hinterseh Bürgermeister Frühjahrsreinigung Nachdem die letzten Schneereste auch bei uns geschmolzen sind und hofentlich das Thema Schneeräumen und Streuen für diesen Winter erledigt ist, möchten wir nochmals die Straßenanlieger bitten , die Gehwege und sonstige Flächen am Fahrbahnrand von Splitt oder anderem Streugut zu reinigen. Bitte achten Sie darauf, dass weder der Kehricht noch die Splittrückstände in die Straßenrinne, Entwässerungsanlagen oder ofene Abzugsgräben geschüttet werden. Auch eine Ablagerung auf der Fahrbahnläche ist selbstverständlich nicht gestattet. Im Interesse eines ansprechenden Ortsbildes bitten wir alle Einwohner, Grundstücke und Anlagen von Verunreinigungen des Winters zu reinigen. Für Ihre Mithilfe und Unterstützung bedanken wir uns. Herausgabe eines EinwohnerAdressbuches 2015 Die Stadt Titisee-Neustadt beabsichtigt dem SAM-Verlag in Freiburg zum Zwecke der Herausgabe eines Einwohner-Adressbuches aufgrund des Melderegisters Namen, akademische Grade und Anschriften aller über 18 Jahre alten Einwohner zu übermitteln. Jeder Einwohner hat gemäß § 34 Abs. 4 des Meldegesetzes das Recht zu verlangen, dass die Veröfentlichung seiner Daten unterbleibt. Für die Ausübung dieses Widerspruchsrechts wird eine Frist bestimmt, die mit Ablauf des 11. Mai 2015 endet. Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, wird gebeten, dies der Meldebehörde vor Fristablauf mitzuteilen. Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben wurde. Wenn die Mutter ausfällt... ... kommt die Dorfhelferin in städtische und landwirtschaftliche Haushalte. Dorfhelferinnenstation Titisee-Neustadt zuständig für die Gemeinden Titisee-Neustadt, Eisenbach, Friedenweiler-Rötenbach Einsatzleitung: Martin Vogelbacher, Rathaus, Sozialabteilung 79822 Titisee-Neustadt, Tel.: 07651/206-124 Wochenmarkt im Stadtteil Neustadt Immer Samstags indet von 7.00 Uhr bis 12.30Uhr in der Kurbadstraße im Stadtteil Neustadt ein Wochenmarkt statt. Angeboten werden Lebensmittel (Obst, Gemüse, Käse, Wurst, Brot, Eier, Nudeln und Fisch etc.) sowie Blumen direkt vom Erzeuger bzw. von einheimischen Einzelhändlern. Wehrdienstberatung (Ausbildung/Studium) Die Sprechtage inden im Rathaus Neustadt statt. Eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich unter 0761/20247010. Geschwindigkeitsmessungen durch den Landkreis In den vergangenen Wochen wurden durch den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Titisee-Neustadt im Bereich folgender Straßen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt: Tag Straße Gemessene Fahrzeuge Beanstandungen Zulässige Gemessene Geschwindigkeit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h 17.03.2015 Schwarzwaldstraße 60 10 30 48 17.03.2015 Rudenberger Straße 77 8 30 44 17.03.2015 Titiseestraße 740 24 50 68 Seite 7 Donnerstag, den 02. April 2015 BEKANNTMACHUNG der Fundgegenstände die in Titisee-Neustadt abgegeben wurden SKM Breisgau/Hochschwarzwald Lfd.Nr. Tag der Abgabe Neustadt 31/2015 16.03.2015 Fressnapf 33/2015 19.03.2015 Schmidt´s Markt Sprechstunde für rechtliche Betreuer und zur Vorsorgevollmacht in Titisee-Neustadt im Haus Adler Post, Hauptstraße 16, Neustadt. Außerdem ist die SKM telefonisch unter der Nummer 0761/34621 erreichbar. Die Angebote des SKM sind kostenlos und konfessionsübergreifend. Nächster Termin: Mittwoch, 15.04.2015 von 15-17Uhr. Fundgegenstand Kinderroller Anhänger aus Gold mit weißem Steinchen 35/2015 25.03.2015 Spielhäuschenbei Leofa Radhelm UVEX schwarz-grün 36/2015 11.03.2015 Schmidt´s Markt Strickmütze mit Schild blau-weiß-rot* Strickmütze dunkelblau Schal für Baby in rosa, beige eingefasst Schal für Baby/Kind selbstgestrickt bunt Stoftasche grau mit weiß-roter Borte Strickhandschuhe klein, grau (Innenhand gemustert) *Strickhandschuhe schwarz-wuschelig *3 einzelne Strickhandschuhe dunkelbraun/beige/grau Geldbörse Teddy Brillenetui schwarz ohne Brille 37/2015 11.03.2015 Scheuerlenstraße Winterannorak Größe 110, auf Parkbank pink-rosa 38/2015 19.03.2015 Post-Agentur Transportgerät/-fahrzeug Bauhaus im Schmidt´s Markt (wurde vmtl. zur Anlieferung von Paketen benutzt Sonstiges: Schlüssel (Wir bewahren die Schlüssel 6 Monate im Fundbüro auf ) Wenn Sie also einen Schlüssel oder Sonstiges verloren haben bitten wir Sie auf dem Fundbüro vorbeizuschauen (Fundbüro Neustadt als auch Titisee). Vielleicht können wir so die eine oder andere Fundsache dem Eigentümer zuordnen. Empfangsberechtigte werden hiermit aufgefordert, bis spätestens 6 Wochen nach dieser Veröfentlichung ihre Rechtsansprüche an den genannten Fundsachen beim Fundbüro der Stadt Titisee-Neustadt, Pfauenstr. 2 anzumelden. Mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache (§ 973 BGB). Für Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen das Fundbüro unter der Tel.Nr. 07651-2060 gerne zur Verfügung. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Die nächsten Sprechtage im Rathaus Neustadt (großer Saal) inden statt am Mittwoch, den 15.04.2015 und Mittwoch, den 13.05.2015. Die Beratungstermine der Deutschen Rentenversicherung für den monatlichen Sprechtag im Rathaus in Titisee-Neustadt werden im Regionalzentrum in Freiburg unter der Tel-Nr. 0761/20707-0 vergeben. Termine können auch im Internet unter https://www.eservice-drv.de/eTermin gebucht werden. Der nächste Sprechtag indet statt am Dienstag, den 21.04.2014 von 10.00-12.00 Uhr im Rathaus Neustadt. Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Fragen, z.B. Schwerbehindertenrecht, Renten-, Kranken- und Plegeversicherung. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 0761/50449-0 erforderlich. Sprechtage in der Geschäftsstelle Freiburg, Bertoldstr. 44: Montags nach Vereinbarung. Deutsche Rentenversicherung Bund Der Versichertenberater der deutschen Rentenversicherung Edgar Himmelsbach hält einen Beratungstag bei der AOK im Kundencenter Titisee-Neustadt , Wilhelm-Stahl-Str. 16 ab. Es können auch Kontenklärungen gemacht und Rentenanträge gestellt werden. Die Beratungen sind kostenfrei. Terminvereinbarungen werden erbeten unter 07651-921319. Energieberatung (Verbraucherzentrale) Die nächste Beratung indet im Nebengebäude des Rathauses statt am Donnerstag, den 16.04.2015 und 21.05.2015 von 16.00 – 18.00 Uhr. Terminvereinbarung erforderlich unter Tel.Nr. Tel-Nr. 0800 809 802 400 Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald „So schafe mir’s – Fachkräftesicherung ganz praktisch“ Veranstaltung der Struktur- und Wirtschaftsförderung des Landratsamtes in Titisee Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu inden und zu binden, können Betriebe unterschiedliche Wege einschlagen. Eine Möglichkeit ist, Auszubildende oder Fachkräfte aus dem Ausland zu akquirieren und langfristig im Unternehmen zu integrieren. Ein anderer Weg ist, sich verborgene Fachkräftepotenziale auf dem heimischen Arbeitsmarkt zu erschließen. Was können mittelständische Betriebe im ländlichen Raum tun, um im Wettbewerb um die Fachkräfte zu bestehen? Am Dienstag, 5. Mai, um 17:30 Uhr präsentiert die Strukturund Wirtschaftsförderung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald im Kurhaus in Titisee zusammen mit der Agentur für Arbeit Freiburg, der Handwerkskammer Freiburg, der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein, dem Welcome Center Freiburg-Oberrhein und der Wirtschaftsförderung der Stadt Titisee-Neustadt Ideen und Erfahrungen von Betrieben zu dieser Fragestellung. Im Rahmen der Veranstaltung „So schafe mir’s –Fachkräftesicherung ganz praktisch“ berichten Arbeitgeber aus dem Hochschwarzwald von ihren individuellen Vorgehensweisen und Erfahrungen zur Fachkräftesicherung. Zudem referiert der Präsident der Handwerkskammer Freiburg, Johannes Ullrich, unter dem Titel „Grenzenlos denken – Fachkräfte inden und binden“. Im Anschluss an die Veranstaltung haben die Teilnehmer die Möglichkeit, sich individuell zu informieren. Interessierte Betriebe und Unternehmen können sich bis spätestens 29. April anmelden. Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, da die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt ist. Anmeldungen können schriftlich oder über das Internet unter der Adresse http://breisgauhochschwarzwald. de unter Wirtschaft und Mobilität – Arbeitsmarkt und Fachkräfte erfolgen. Dort gibt es auch weitere Informationen zu der Veranstaltung. Donnerstag, den 02. April 2015 LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg FFH-Stichprobenmonitoring Die Europäische Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Planzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine zentrale Grundlage des Naturschutzes in Europa. Ihre Umsetzung wurde in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz aufgenommen. Baden-Württemberg ist danach verplichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Um die Wirksamkeit der ergrifenen Schutzbemühungen zu überprüfen, müssen die Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume regelmäßig überwacht werden (FFH-Monitoring). Die Ergebnisse dieser Überwachung werden alle sechs Jahre an die EU berichtet. Baden-Württemberg hat aufgrund seines hohen Anteils am Gesamtbestand der FFHMähwiesen in der kontinentalen Region Deutschlands eine besondere Verantwortung für diese FFH-Lebensräume. Um neben bundesweit auch landesweit belastbare Aussagen zu Änderungen des Erhaltungszustands der FFH-Mähwiesen trefen zu können, wird daher seit 2012 ein landesweites FFH-Mähwiesenmonitoring etabliert. 2015 werden durch private Fachbüros botanische Erhebungen im Rahmen des FFH-Mähwiesenmonitorings durchgeführt. Potentialatlas Erneuerbare Energien Der Potenzialatlas Baden-Württemberg stellt ein strategisches Informationsinst- rument dar. Er richtet sich als umfassende analytische Handreichung an die interessierte Öfentlichkeit und dient insbesondere der Unterstützung lokaler und regionaler Energie- und Klimaschutzkonzepte. Er bietet einen umfänglichen und konsolidierten Überblick über die grundsätzlichen Nutzungsmöglichkeiten der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg. In Rahmen des Potenzialatlas soll zur Erstellung eines Wärmebedarfskataster das im Ofenland vorhandene Landschaftsplegematerial erfasst werden. Zur Validierung der durch Satellitenbildauswertung gewonnenen Daten sind vor Ort Begehungen und einfache Kartierungen vorhandener Gehölzstrukturen in der Ofenlandschaft notwendig. Die Erhebungen inden 2015 stichpunktartig in verschiedenen Naturräumen statt. Allgemeine Informationen Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern indet bei der Erfassung und Auswertung der verschiedenen Erhebungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Die Untersuchungsergebnisse werden auf die Landesläche hochgerechnet, um eine Aussage zur Entwicklung im Land erhalten zu können. Ein Teil der Kartierungen wird in der Gemeinde stattinden. Die ausschließlich im Außenbereich stattindenden loristischen Kartierungen werden ab Mitte April bis Ende August 2015 durchgeführt. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Altersjubilare 02. April 02. April 02. April 02. April 02. April 03. April 03. April 03. April 04. April 05. April 05. April 05. April 06. April 06. April 06. April 06. April 06. April 07. April 07. April 07. April 07. April 08. April 08. April 08. April 88 Jahre 77 Jahre 77 Jahre 72 Jahre 72 Jahre 79 Jahre 78 Jahre 73 Jahre 76 Jahre 77 Jahre 75 Jahre 72 Jahre 95 Jahre 89 Jahre 81 Jahre 80 Jahre 71 Jahre 84 Jahre 83 Jahre 81 Jahre 74 Jahre 81 Jahre 77 Jahre 77 Jahre Seite 8 Paul Hermann, Dennenbergstr. 10 Rade Bibic, Stalterstr. 37 Karin Elbracht, Kupferhammer 11 Barbara Bauer, Am Wiesengrunde 4 Hans-Werner Wickenburg, Titiseestr. 43 Ingeborg Heymann, Saiger Str. 10 Lotte Lore Herold, Schottengrundweg 4 Mehmet Ergün, Hauptstr. 25 A Karl Jordan, Wilhelm-Sutter-Str. 19 Erich Blank, Kapfweg 2 Gines Sanchez-Fernandez, Kapellenweg 2 Edgar Kasper, Friedrichstr. 2 Joseine Wäschle, Schottenbühlstr. 70 A Käthe Boldra, Schottenbühlstr. 70 Ella Pfanstiel, Scheuerlenstr. 43 Anton Dreher, Jägerstr. 37 Ursula Fluck, An der Fehrn 6 Annemarie Faß, Hans-Thoma-Str. 4 Reinhard Waldvogel, Rudenberg 42 Hannelore Weschmann, Schottenbühlstr. 70 Soie Dahringer, Spriegelsbachstr. 30/1 Eugen Tritschler, Scheuerebene 4 Ante Cuvalo, Benno-Reifenberg-Weg 3 Frida Waldvogel, Obertal 18 08. April 08. April 08. April 09. April 09. April 10. April 11. April 12. April 12. April 13. April 13. April 14. April 15. April 15. April 15. April 77 Jahre 74 Jahre 72 Jahre 80 Jahre 73 Jahre 72 Jahre 72 Jahre 78 Jahre 73 Jahre 82 Jahre 70 Jahre 79 Jahre 85 Jahre 73 Jahre 70 Jahre CDU-Fraktion Herr Stadtrat August Frey (Fraktionsvorsitzender) Rudenberger Str. 31 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651/5158 e-mail: [email protected] www.cdu-titisee-neustadt.de SPD-Fraktion Herr Stadtrat Markus Schlegel (Fraktionsvorsitzender) Rudenberg 21 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651/5370 e-mail: [email protected] www.spd-titisee-neustadt.de Bündnis90/Die Grünen Frau Stadträtin Daniela Evers (Fraktionsvorsitzende) Hansjakobstr. 1B 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651/932295 e-mail: [email protected] www.gruene-breisgau-hochschwarzwald. de Bürgerliste Herr Stadtrat Klaus Menner (Fraktionsvorsitzender) Rudenberger Str. 13 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651/5858 e-mail: [email protected] www.bürgerliste-titisee-neustadt.de Emma Killinger-Stephan, Hans-Thoma-Str. 4 Regine Kropp, Jägerstr. 2 Karl Heinz Schachtner, Schottenbühlstr. 64 Aloisia Hägele, Schottenbühlstr. 70 Alois Kreuz, Titiseestr. 43 Johanna Rudzki, Neustädter Str. 16 Cäcilie Gutscher, Hirschbühlweg 2 Herbert Fritsch, Kapellenweg 2 Paul Albrecht, Wilhelm-Stahl-Str. 20 Dr. Rosemarie Dux, Erlenweg 8 Rosa Kienzler, Rinkenburgerstr. 63 A Marta Bäuerle, Schottengrundweg 4 Adolf Funk, Ringstr. 38 Bahattin Uysal, Beethovenstr. 4 Günter Lazarek, Josef-Sorg-Str. 51 Wir gratulieren recht herzlich. Ehejubilare 03. April – GOLDENE HOCHZEIT (50 Jahre verheiratet) Cäcilie und Herbert Gutscher, Hirschbühlweg 2 15. April – EISERNE HOCHZEIT (65 Jahre verheiratet) Christine und Eustazy Sabuda, Ringstr. 32 Wir gratulieren recht herzlich. Seite 9 Info für Gewerbetreibende bzgl. der Ausgabe „Gelbe Säcke“ Sämtliche Gewerbebetriebe (Handel, Gastronomie, etc.) erhalten ab sofort die Gelben Säcke direkt über die Firma REMONDIS. Ihren Bedarf melden sie künftig bitte per Tel./Fax/E-Mail bei der Firma Remondis an. Sie werden dann direkt beliefert. Tel.: 0761/51509-0 / Fax: 0761/51509-26 / E-Mail: [email protected]. ABFALLKALENDER Restmüllabfuhr 09.04.2015 Gesamtstadt Biotonne 08.04.2015 Titisee 11.04.2015 Neustadt und Täler Papiertonne Donnerstag, den 02. April 2015 29.04.2015 Neustadt 30.04.2015 Titisee und übrige Ortsteile Gelber Sack 08.04.2015 Gesamtstadt Den kompletten Müllkalender inden Sie auch im Internet unter www.titisee.de -> Bürgerservice -> Rathaus und Bürger -> Müllkalender / Müllbeseitigung Regionales Abfallannahmezentrum (RAZ) Titisee-Neustadt, Gewerbestr. 16, OT Titisee, Tel.: 93 33 83 Öfnungszeiten: Montag + Dienstag 9.00 – 15.00 Uhr Donnerstag + Freitag 12.00 – 18.00 Uhr Jeden 2. Samstag (ungerade Kalenderwoche) 9.00 – 13.00 Uhr BLHV-Ortsverein Titisee Hiermit laden wir Sie recht herzlich zur diesjährigen Ortversammlung des BLHV Titisee am Freitag, den 10.04.2015 um 20:00 Uhr ins Gasthaus „Jostalstüble“ ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Ortsvorstand 2. Totenehrung 3. Jahresbericht des Vorstandes 4. Kassenbericht 5. Kassenprüfbericht 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen 8. Ehrungen 9 . Aktuelle Information Eugen Tritschler , Kreisvorsitzender des BLHV 10. Verschiedenes, Wünsche und Anträge 11. Vortrag : Zukunftssicherung durch Kosteneinsparung im Betrieb Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Stierhof 12. Schlussworte Förderverein Freischwimmbad Neustadt e.V. Zu unserer Jahresmitgliederversammlung am Donnerstag, den 9. April 2015, um 20.00 Uhr im Gasthaus Jägerhaus laden wir alle Mitglieder und interessierte Bürger herzlich ein. FC Neustadt 1911 e.V. Generalversammlung am 10. April 2015 im Hotel “Jägerhaus”. Beginn: 20:00 Uhr Es erfolgt keine gesonderte Einladung! Kompostbeauftragter für Titisee-Neustadt: Herr Thomas Schulz, Lenzkirch, Tel.: 07653/6379 Sperrmülltelefon: 0761/2187-8824 Hinweis zur Abfuhr: Bei Bedarf Sperrmüllkarte an die Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald schicken. Innerhalb der nächsten 5 Wochen wird der Abholtermin mitgeteilt. Selbstanlieferungen mit Karte sind beim RAZ in Titisee-Neustadt möglich (Öfnungszeiten siehe oben).Sperrmüll auf Abruf ist auch über das Internet möglich: www.breisgau-hochschwarzwald.de .Noch brauchbare Artikel werden auf Wunsch vom Verein Secondo e.V. abgeholt (Tel.: 07651/9201-30) Kneipp-Verein Titisee-Neustadt e.V. Wir laden herzlich zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 17.04.15, um 19.30h in das „Jägerhaus“ ein. Fasten nach Dr. Buchinger, 7 Tage – 199 Euro, mit Elisabeth Agostini Fasten ist eine der einfachsten und ältesten Methoden, das seelische und körperliche Gleichgewicht wiederherzustellen. Es bietet einen gesunden Weg, der zur Reinigung und Regeneration des Körpers und einer ansehnlichen Gewichtsabnahme führt. In diesem Angebot sind enthalten: Infos, Beratung und Betreuung zum Thema Fasten / Ernährungs- und Gesundheitsberatung / Täglich frisch gepresste Säfte / Fünf geführte Wanderungen ca. 3 Stunden / Tägliche Morgengymnastik / 2 x Yoga und Pilates / 2 x Meditation und Entspannung / Irrigator, Glaubersalz und Mineralien. Die Fastenkur indet an folgenden Terminen statt: 10.04 – 17.04.15 und 04.09 – 11.09.15. Anmeldung und nähere Infos bei Gesundheitspraxis Elisabeth Agostini, Tel. 07651/2255. Um Ihre Anmeldung verbindlich zu machen, bitte ich Sie um eine Anzahlung in Höhe von 50,- Euro. Kneippmitglieder erhalten einen Rabatt von 10%. Donnerstag, den 02. April 2015 MGV Sängerrunde Titisee e.V. Die Jahreshauptversammlung des MGV Sängerrunde Titisee e. V. indetam Freitag, den 17. April 2015, um 20.00 Uhr im Gasthaus „Neubierhäusle“ , Neustädterstraße 79 in Titisee statt. Alle Vereinsmitglieder, Freunde und interessierte Mitbürger sind hierzu herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Totenehrung 3. Jahresbericht 2014 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Ausführungen des Chorleiters 7. Entlastung des Gesamtvorstandes 8. Ehrungen Vereinsmitgliedschaft / Probenbesuch 9. Wahl des Wahlleiters 10. Neuwahl des Gesamtvorstandes 11. Vorausschau 2015 12. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Landfrauen Schwärzenbach e.V. Wir laden am Dienstag, 21.04.2015 zur Generalversammlung ins alte Schulhaus nach Schwärzenbach ein. Beginn 20.00 Uhr. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht des Vorstandes 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Termine 9. Wünsche, Fragen und Anregungen 10. Schlusswort. Über eine rege Teilnahme freuen wir uns. Musikverein FriedenweilerRudenberg e.V. Zu unserer Generalversammlung am Samstag, den 25. April 2015 um 20.00 Uhr im Gasthaus Pauli Wirt in Rudenberg laden wir alle Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Eröfnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Berichte: Tätigkeitsbericht Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer Bericht des Dirigenten 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Neuwahlen 5. Ehrungen 6. Vorschau und Termine 7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Über einen zahlreichen Besuch würden wir uns sehr freuen. Für die aktive Mitarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen im vergangenen Jahr möchten wir uns bei allen Mitgliedern und Helfern recht herzlich bedanken. Träger- und Förderverein Jugend Titisee-Neustadt e.V. Ofene Jugendarbeit Kontakt über: Kinder- und Jugendbüro -Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und ElternAnsprechpersonen: Ida Sander, Matthias Weniger. Bahnhofstr. 6, 79822 Titisee-Neustadt. Tel.: 07651/9 72 90 89, e-mail: [email protected], www.jugendtref-titiseeneustadt.de Beratungs- und Sprechzeiten: donnerstags von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Jugendtref in der Hansjakob-Turnhalle (Leopoldstr. 4 in Neustadt) Angebote: Ofene Tür, Kicker, Billard, Tischtennis, Tischspiele, Aktionen, Turniere, kreative Angebote, Ferienprogramm. Zielgruppe: Kinder und Jugendliche von 8 20 Jahren Öfnungszeiten: Kinder (8-13 Jahre) Mo., 15.00-19.00 Uhr / Di., 15.00-19.00 Uhr / Fr., 15.00-19.00 Uhr Jugendliche (14-20 Jahre) Mo., 17.00-21.00 Uhr / Di., 17.00-21.00 Uhr / Fr., 17.00-21.00 Uhr Ofene Sportgruppe: mittwochs von 15.00-17.00 Uhr im Jugendtref. Gruppenleiter: Matthias Weniger Mädchengruppe für 11- bis 12jährige Mädchen: Beginn am 27.01.-24.03.15, dienstags von 15.30-17.15 Uhr im Kinder- und Jugendbüro. Gruppenleiterinnen: Ida Sander und Sabine Esch (Caritas, Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Hochschwarzwald). Rückfragen zur Mädchengruppe sind an das Kinder- und Jugendbüro oder an die Psychologische Beratungsstelle, Sabine Esch, Tel.: 07651/911880 zu richten. Träger- und Förderverein Seniorenbegegnungsstätte e.V. Donnerstag, 2. April Gründonnerstag unsere SBS ist geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage. Dienstag, 7. April 14.00h Spielenachmittag:wir spielen Brettund Kartenspielemit Berti Ertl und Helga Potowski Donnerstag, 9. April 14.30h Heiteres und Besinnliches Montag, 13. April 14.00h Spielenachmittag: wir spielen Brettund Kartenspiele mit Berti Ertl und Helga Potowski Dienstag, 14. April 14.30h Singen in froher Runde mit Ute Sumantri, Musikalische Begleitung Albert Willmann 14.30h Kreatives Werken mit Dorothea Obermann/Ingeborg Schuler 14.30h Stricke und Schwätze. Bitte Wolle und entsprechend Strick- oder Häkelnadeln mitbringen. Wir wollen Socken, Mützen und anderes stricken oder häkeln. Seite 10 Donnerstag, 16. April 14:30h „Wie schreibe ich mein Testament“. Informationen und Beantwortung von Fragen rund ums Erbrecht mit Heinrich Olbricht. Stadtmusik Neustadt e.V. Freitag, den 10. April 2015 16.00 Uhr Generalprobe Jugendkapelle Samstag, den 11. April 2015 19.00 Uhr Doppelkonzert der Jugendkapelle in Neudingen / Pfohren Sonntag, den 12. April 2015 9.30 Uhr Weißer Sonntag Dienstag, den 14. April 2015 20.00 Uhr Teilprobe Schlagzeug Freitag, den 17. April 2015 16.00 Uhr Probe Jugendkapelle 17.45 Uhr Probe Vororchester 20.00 Uhr Probe Stadtmusik Samstag, den 18. April 2015 18.30 Uhr Aufbau und Konzert zum 50. Geburtstag von Thomas Vogelbacher Spielmannszug der Narrenzunft Neustadt Möchtest Du Trommel, Fanfare oder Flöte lernen? Dann suchen wir Dich! Voraussetzungen: mind. 9 Jahre alt, Spaß an der Musik, Freude an der Kameradschaft. Komm einfach am 13.04.15 um 18:30 Uhr in die Realschule nach Neustadt. Wir freuen uns auf Dich! Noch Fragen? [email protected] / Tel. Nr. 07651/932182 (Vorsitzende Heidi Plavsic) TV Neustadt e.V. 1847 Abteilung: Handball Letztes Heimspiel Saison 2014/15 Sonntag 19.04.2015 Gemeinschaftshaus, Einlass: 16:00 Uhr Herren gegen TSV March 2, Spielbeginn: 16:30 Uhr Wir freuen uns auf Euren Besuch! Neue Zeiten für die C- und D-Juden Herren/ A-Jugend männlich Montag : 20:00 – 21:30 Uhr Gemeinschaftshaus Mittwoch: 20:30 -22:00 Uhr Gemeinschaftshaus Weibliche Jugend C-A Mittwoch : 19:00 – 20:30 Uhr Gemeinschaftshaus C-Jugend männlich Dienstag : 19:00 – 20:00 Uhr Gemeinschaftshaus Donnerstag : 19:00 – 20:00 Uhr Gemeinschaftshaus D-Jugend männlich und weiblich Dienstag : 18:00 – 19:00 Uhr Gemeinschaftshaus Seite 11 Donnerstag, den 02. April 2015 Donnerstag : 18:00 – 19:00 Uhr Gemeinschaftshaus E-Jugend Dienstag : 18:00 – 19:00 Uhr Hebelhalle Freitag : 16:30 – 18:00 Uhr Franz-BeckertHalle Minis Freitag : 16:30 – 17:30 Uhr Franz-BeckertHalle Wir sind noch auf der Suche nach Spielern in allen Altersklassen. Ganz besonders würden wir uns über Linkshänder freuen. Also, wer hat Lust im Hochschwarzwald Handball zu spielen? Kommt einfach zu den Trainingszeiten in die Halle. Weitere Informationen unter www.tvneustadt-handball.de. Schwarzwaldverein Neustadt / Schwarzwald e.V. Ostermontag, 06. April 2015: Auf dem „Bettlerpfad“ wandern wir von Staufen über Sulzburg nach Badenweiler. Wanderung: 15 km / 5 Std. Gehzeit. Wichtig sind: Gute Kondition, gute Schuhe, Stöcke, Rucksackverplegung, Einkehr ist möglich.Wanderführer ist Bernd Speer, Tel. 07651/1546. Tref: 7.20 Uhr am Bahnhof in Neustadt (Regiokarte) Achtung Termin / Programmänderung! Sonntag, 12. April 2015: Von „Freiamt nach Emmendingen“ wandern wir über die Ruine Keppenbach – Läger – Glasig – Tennenbronn (Einkehrmöglichkeit) – Eichbergturm – nach Emmendingen. – Wanderung: 12 km / 4 Std. Gehzeit. Wichtig sind: Gute Schuhe, Stöcke, Rucksackverplegung, Einkehr ist möglich. Wanderführer ist Klaus Behrens, Tel. 07651/932540. Tref: 7.50 Uhr am Bahnhof in Neustadt (Regiokarte). Bitten um Anmeldung beim Wanderführer bis Freitag, 10.04.2015. Sonntag, 19. April 2015: Frühling bei uns im Hochschwarzwald. Bei uns isch’s jetzt auch schee, drum wandere mit hit d’Heim. Länn euch einfach vom Wanderführer Nikolaus überrasche.Mehr Infos: siehe Tagespresse. Schwarzwaldverein – Ortsgruppe Titisee Am Samstag, 11. April indet im Jostal eine Talputzete statt, zu der wir vor allem Familien mit Kindern herzlich einladen. Trefpunkt ist um 14:00 Uhr am Jostalstüble. Bitte denken Sie an Handschuhe und robuste Kleidung. Nach der ca. 2- bis 3-stündigen Aktion sind alle Teilnehmer zu einem Vesper im Jostalstüble eingeladen. Nähere Infos erhalten Sie bei Gisela Löfler, Tel. 07651/7996 oder Tobias Faller, Tel. 07669/92 12 20. Wir würden uns über viele Helfer freuen. Am Sonntag, 12. April steht unsere erste Wanderung auf dem Programm – eine Frühlingstour im Markgrälerland. Wir wandern vonKandern (360 m), Wolfsschlucht (Naturschutzgebiet), Hammerstein (330 m), Holzen, Geißgalgen (356 m), Gupf (380 m), Uttnach (350 m), Riedlingen (320 m), Aspen ( 366 m) zurück nach Kandern. Die Wanderung verläuft größtenteils in freiem Gelände, in Holzen gibt es an der Wanderroute ein Storchengehege. Die reine Gehzeit wird ca. 4,5 Stunden betragen (14 km). Rucksackverplegung wird empfohlen. Trefpunkt ist um 8:00 Uhr am Bahnhof Titisee zur Abfahrt in Fahrgemeinschaften. Auskünfte erteilt Wolfgang Flach, Tel. 07651/8661. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes Osterfest mit hofentlich frühlingshaften Temperaturen. Naturfreunde Ortsgruppe Neustadt Die Naturfreunde trefen sich zum Einradeln am Samstag, den 11. April, die Strecke variiert bis 60 km und 700 Hm. Trefpunkt 13.00 Uhr Feuerwehrgerätehaus. Zur Seniorenwanderung laden die Naturfreude am Mittwoch, den 15. April herzlich ein. Wir wandern mit Helmut Döbele von Himmelreich über den Giersberg und Silberbrunnen nach Kirchzarten. Trefpunkt am Bahnhof Neustadt 12.15 Uhr , wenn möglich Regiokarte mitbringen. Jeden Mittwoch trefen zum Nordic Walking 19.00 Uhr am Naturfreundehaus mit Nikola Wangler. Kolpingfamilie Neustadt Donnerstag, 2. April 20:00 Uhr Gottesdienst im Jakobusmünster Wir besuchen gemeinsam den Gottesdienst. Danach gehen wir ins Thomasheim und gestalten dann wieder in der Zeit von 23:00 – 24:00 Uhr die Gebetswache, Leitung Karl Schubnell. Donnerstag, 9. April 20:00 Uhr Kleiner Saal Vorstandssitzung zwecks Programmgestaltung für Sommer 2015, Vorschläge werden gerne angenommen! Donnerstag, 16. April 20:00 Uhr Kleiner Saal Was gibt es neues an Straßenverkehrsregeln? Klemens Laule führt uns heute in und durch den deutschen Schilderwald. Gäste (mit und ohne Führerschein) sind herzlich willkommen. Donnerstag, 23. April 20:00 Uhr Kleiner Saal, -Hauptversammlung 2015 Wir bitten um eine rege Teilnahme denn es stehen auch Vorstandswahlen an! Tagesordnung : 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Protokoll der letzten Generalversammlung 4. Tätigkeitsbericht der Kolpingfamilie 5. Tätigkeitsberichte von Jungkolping 6. Kassenbericht 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Aussprache 9. Entlastung des Vorstandes 10. Neuwahlen: 1. und 2. Vorsitzende/r Kassierer Schriftführer Beisitzer und Kassenprüfer 11. Wünsche und Anträge 12. Schlusswort Anschließend gemütliches Beisammensein Kath. Frauengemeinschaft Neustadt 03.04.Anbetungsstunde mit anschl. Agapefeier: Am Karfreitagmorgen um 6.00 Uhr trefen wir uns im Münster St. Jakobus zur letzten Anbetungsstunde. Im Anschluss laden wir zur Agapefeier in den unteren Pfarrsaal recht herzlich ein. 04.04.Osterkerzenverkauf: Vor dem Gottesdienst zur Osternacht werden wir die verzierten Osterkerzen im Münster St. Jakobus verkaufen. Bitte machen Sie Gebrauch davon. Die Einnahmen werden gespendet. Donnerstag, den 02. April 2015 Kath. Seelsorgeeinheit Titisee-Neustadt • Gottesdienste Do., 02.04. 18.00 Uhr 18.00 Uhr 19.00 Uhr 20.00 Uhr 21.00bis22.00Uhr 22.00bis23.00Uhr 23.00bis24.00Uhr 00.00bis01.00Uhr 01.00bis02.00Uhr 02.00bis03.00Uhr 03.00bis04.00Uhr 04.00bis05.00Uhr 05.00bis06.00Uhr 06.00bis07.00Uhr Titisee/Christkönig: Eucharistiefeier anschließend Gebetswache Neustadt/St. Raphael: Eucharistiefeier Neustadt/Helioskapelle: Wortgottesdienst mit Fußwaschung, anschließend „Nachtwache“ mit Brotmahl, Taizégebet, Meditation, Stille. Neustadt/Münster: Eucharistiefeier, anschließend Gebetswache bis 7.00 Uhr am Karfreitagmorgen Seelsorgeteam Pfarrgemeinderat Kolpingsfamilie Morgengebetsgruppe(G.Scharbatke) Pfarrgemeinderat Pfarrgemeinderat LektorenundKommunionhelfer(H.Feser) HerrH.Feser Münsterchor Frauengemeinschaft Fr., 03.04. Karfreitag 10.00 Uhr Neustadt/Münster: Karfreitagsliturgie für Kinder, Schüler und Familien mitgest. von der Jungen Kantorei 11.00 Uhr Neustadt/Münster: Gemeinsame Ministrantenprobe für die Osternacht 15.00 Uhr Neustadt/Münster: Karfreitagsliturgie 15.00 Uhr Titisee/Christkönig: Karfreitagsliturgie mitgestaltet vom Kirchenchor Christkönig 15.00 Uhr Neustadt/St. Raphael: Karfreitagsliturgie 15.00 Uhr Waldau/St. Nikolaus: Karfreitagsliturgie mitgestaltet vom Kirchenchor 15.00 Uhr Neustadt/Helioskapelle: Ökumenische Karfreitagsliturgie Sa., 04.04. Karsamstag 18.30 Uhr Neustadt/St. Raphael: Eucharistiefeier zur Osternacht 19.30 Uhr Neustadt/Münster: Eucharistiefeier zur Osternacht der Seelsorgeeinheit mitgestaltet vom Münsterchor und der Jungen Kantorei - Chorsätze a capella (inbesonderemGedenkenanAnnemarieundErichMorathundMichaelineinem besonderenAnliegen) anschließend Begegnung im Pfarrhaus (Münstersaal) So., 05.04. Ostersonntag 07.00 Uhr Titisee/Christkönig: Eucharistiefeier zur Auferstehung anschließend Gelegenheit zum Frühstück im Pfarrheim St. Josef 08.30 Uhr Waldau/St. Nikolaus: Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Kirchenchor 09.30 Uhr Neustadt/St. Raphael: Eucharistiefeier 10.00 Uhr Neustadt/Münster: Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Münsterchor und -orchester und Solisten (Wolfgang Amadeus Mozart: Messe in C-Dur, ICV 258, Messe für Soli, Chor und Orchester) 10.30 Uhr Neustadt/Helioskapelle: Eucharistiefeier Seite 12 Mo. 06.04. - Ostermontag 08.30 Uhr Langenordnach/St. Wendelin: Eucharistiefeier 09.30 Uhr Neustadt/St. Raphael: Eucharistiefeier 10.00 Uhr Titisee/Christkönig: Eucharistiefeier mit Segnung der Osterspeisen, mitgestaltet vom Kirchenchor Christkönig 10.00 Uhr Neustadt/Münster: Ökumenischer Gottesdienst 10.30 Uhr Neustadt/Helioskapelle: Eucharistiefeier Mi., 08.04. 08.45 Uhr Neustadt/Münster:Rosenkranzgebet Sa., 11.04. 18.30 Uhr Neustadt/Münster: Eucharistiefeier So., 12.04. 08.30 Uhr 09.30 Uhr 10.00 Uhr 19.00 Uhr Mo., 13.04. 10.00 Uhr Waldau/St. Nikolaus: Eucharistiefeier Neustadt/St. Raphael: Eucharistiefeier Neustadt/Münster: Eucharistiefeier Kommunion Neustadt/Ev. Kirche: Taizégebet Neustadt/Münster: Dankgottesdienst mit den Kommunionkindern Mi., 15.04. 08.45 Uhr Neustadt/Münster:Rosenkranzgebet Sa., 18.04. 18.30 Uhr Neustadt/Münster: Eucharistiefeier So., 19.04. 08.30 Uhr 09.30 Uhr 10.00 Uhr 17.00 Uhr Waldau/St. Nikolaus: Eucharistiefeier Neustadt/St. Raphael: Eucharistiefeier Titisee/Christkönig: Eucharistiefeier - Kommunion Neustadt/Münster: Konzert zum Jubiläum – 20 Jahre Münsterorgel • Termine und Informationen für Münster St. Jakobus, Neustadt Anbetung: Das Rosenkranzgebet indet an jedem Mittwoch um 08.45 Uhr im Münster statt. Der Eucharistische Rosenkranz jeweils am ersten Mittwoch vor dem Herz Jesu Freitag. Spendenkonto für die Renovierungsarbeiten am Münster St. Jakobus: Kath. Pfarrgemeinde St. Jakobus Sparkasse Hochschwarzwald BIC: SOLADES1 HSW, IBAN: DE32 6805 1004 0004 0044 87 Volksbank Freiburg eG BIC: GENODE61 FR1, IBAN: DE94 6809 0000 0018 0348 08 Kath. Kindergarten St. Michael: Ahornweg 2, 79822 Titisee-Neustadt, Frau Monika Kaiser, Tel. 07651/7743. Unser Betreuungsangebot: 2 Gruppen mit verlängerter Öfnungszeit von 7.30 – 13.30 Uhr. 1 Halbtagsgruppe von 8.00 – 12.15 Uhr. 1 Ganztagsgruppe von 7.00 – 17.00 Uhr mit Mittagessen. 1 Kleinkindgruppe (1 – 3 Jahre) von 7.00 – 16.30 Uhr mit Mittagessen. Die Probenzeiten der Jungen Kantorei Neustadt: I. Mittwoch, 14.30 Uhr – 15.15 Uhr Junge Kantorei-Münsterspatzen (MS) Zu den Münsterspatzen können in der Regel die Kinder bis 7 Jahren kommen. II. Mittwoch, 15.15 Uhr – 16.15 Uhr Junge Kantorei. Chorgruppe II Zur Chorgruppe II können in der Regel die Kinder ab 8 Jahren kommen. In den Ferienzeiten inden keine Proben statt. Seite 13 Ministrantengruppe: Mittwochs im Thomasheim 15.45 - 17.15 Uhr • Termine und Informationen für Christkönig, Titisee Donnerstag, den 02. April 2015 Pfarrer Johannes Herrmann Tel. 07651/5930, E-Mail: [email protected], Sprechzeiten: Büro Neustadt:Donnerstag 14.30 Uhr, Büro Titisee: Dienstag 17.00 Uhr. Wir bitten um vorherige Anmeldung. Spenden für den Orgelneubau können auf das Konto – Orgelbauverein – bei der Sparkasse Hochschwarzwald: IBAN: DE31 6805 1004 0004 1350 67, BIC: SOLADES1 HSW überwiesen werden. Diakon Hanspeter Schmider Tel. 07651/988191, E-Mail: [email protected] Kindergarten St. Raphael, Hirschbühlweg 15, Titisee, Sabine Kubitza, Tel. 07651-8440. Unser Betreuungsangebot: Verlängerte Öfnungszeiten von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr, 2 Kindergartengruppen, 1 Kleinkindgruppe. Pastoralreferent Andreas Alt Tel. 07651/9723641 oder 07651/935447(p), E-Mail: [email protected]. Sprechzeiten: Während der Schulzeiten Büro Titisee: Dienstag von 17.15 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung. Der Kinderchor Christkönig lädt alle Jungen und Mädchen ab 5 Jahren zum Mitsingen ein. Probe immer montags von 17.30 bis 18.30 Uhr in der Unterkirche von Christkönig in Titisee. Infos: Bernhard Fehrenbach (Chorleiter) 07651/3918. • Termine und Informationen für St. Nikolaus, Waldau-Langenordnach Zum täglichen Rosenkranzgebet um 17.00 Uhr (Normalzeit) bzw. um 18.00 Uhr (Sommerzeit) in der Pfarrkirche sind alle herzlich eingeladen. Spendenkonto Außenrenovation: Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus, Volksbank FreiburgeG IBAN: DE50 6809 0000 0018 0348 24, BIC: GENODE61 FR1. Für Spendenbescheinigungen bitte vollständige Adresse angeben. • Termine und Informationen für die Seelsorgeeinheit Öfnungszeiten Pfarrbüro Neustadt: Mo., Di., Mi., Fr.: 09.00 bis 11.00 Uhr Do.: 14.30 bis 16.30 Uhr Tel. 07651-5930; Fax: 07651-2500 Adresse: Bei der Kirche 1, 79822 Titisee-Neustadt Bankverbindung.: Sparkasse Hochschwarzwald, BIC: SOLADES1 HSW, IBAN: DE32 6805 1004 0004 0044 87 Volksbank Freiburg eG, BIC: GENODE61 FR1, IBAN: DE94 6809 0000 0018 0348 08 Öfnungszeiten Pfarrbüro Titisee: Di.:10.00 bis 11.00 Uhr u. 16.00 bis 17.00 Uhr Tel. 07651-9723640; Fax: 07651-9723644 Adresse: Alte Poststr. 12, 79822 Titisee-Neustadt Bankverbindung: Titisee: Volksbank Freiburg eG, BIC: GENODE61 FR1, IBAN: DE28 6809 0000 0018 0348 32, Waldau: Volksbank Freiburg eG, BIC: GENODE61 FR1, IBAN: DE50 6809 0000 0018 0348 24 Pastoralassistent Johannes Schramm Tel. 07651/9723643, E-Mail: [email protected] Gemeindereferentin Angelika Hug Tel.07651/932368 E-Mail: [email protected] Kranken- und Hauskommunion: Diakon Hanspeter Schmider Tel. 07651/988191, E-Mail: [email protected] HELIOS Klinik D. Welle, Klinikseelsorgerin Tel. 07651/290 E-Mail: [email protected] / E-Mail: kath-kirche-titisee-waldau@t-online. de / Internetpräsenz: www.kath-titisee-neustadt.de Dekantsfrauenseelsorge Wellness für Geist und Körper im Sonnenhaus in Beuron …frische Luft, vegetarisches Essen, Yoga, Meditation und Gottesdienst: Frauenwochenende im Donautal vom Freitagnachmittag 12.06. bis Sonntagnachmittag 14.06.2015. Gemeinsame Anfahrt- und Abfahrt klären wir nach Anmeldungseingang. Kosten: ca. 115 Euro. Anmeldefrist: bis 30. April 2015. Dem Glauben Beine machen – Kapellen in den heimatlichen Tälern – Glaubenszeugen unserer Vorfahren. Wanderung von Eisenbach aus rund um Schollach. Rucksackverplegung und wetterfeste Kleidung erforderlich. Freitag, 24. April 2015 um 8.45 Uhr. Trefpunkt: Bushaltestelle Rathaus in Eisenbach. (Bus 8.31 Uhr ab Neustadt Bhf, 8.50 Ankunft in Eisenbach/Rathaus. Rückfahrt ca 17 Uhr nach Neustadt mit dem Bus wird ermöglicht.) Anmeldefrist: bis 22.April 2015. Leitung, Info und Anmeldung jeweils: Regina Dreher, Gemeindereferentin Dekanatsfrauenseelsorgerin, Pfarramt Eisenbach, Tel. 07657-231 [email protected] Kath. Seelsorgeeinheit Friedenweiler-Eisenbach Herzliche Einladung zur Kinderfreizeit Bist du in der 4, 5, 6 oder 7 Klasse? Hast du Lust, 4 Tage mit anderen Kindern unserer Gemeinde zu verbringen? Dann bist du hier genau richtig !!! Wir gehen vom Mittwoch 29.07.2015 bis Samstag 01.08.2015 auf die Burg Wildenstein. Weitere Infos indet ihr auf der Homepage der Katholischen Kirchengemeinde Friedenweiler: www.kath-friedenweiler-eisenbach.de Evang. Kirchengemeinde Neustadt Pfarramt : GEMEINDEBÜRO: Tel. 07651/2001-12, Fax 07651/2001-20, eMail: [email protected] Öfnungszeiten: dienstags 9.30-11.30 Uhr, donnerstags 14.30-17.30 Uhr und freitags 8.30.00-11.30 Uhr Jochen Gunkel, Vors. des Kirchengemeinderates:Tel.: 07651 / 2001-15; E-Mail: [email protected]. EGJ-Büro: Tel. 07651/2001-11, eMail: [email protected], Diakon Johannes Kraus: Tel. 07651/2001-11, eMail:[email protected] Evangelischer Kindergarten Arche Noah: Leitung Claudia LAUFER: Tel. 07651/2001-13, Fax 07651/2001-20, eMail: [email protected] • Gottesdienste Der angekündigte Gottesdienst an Gründonnerstag, 2. April fällt aus. Alternativ laden wir ein zum Tischabendmahl nach Lenzkirch in die Unterkirche um 19.00 Uhr.Wer möchte, kann eine Kleinigkeit zu essen mitbringen. Anschließend ist ein gemütliches Zusammensein geplant. Karfreitag, 3. April 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Samstag, 4. April 21.00 Uhr Osternacht Ostersonntag, 5. April 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Ostermontag, 6. April 10.00 Uhr ökumenischer Gottesdienst im Münster Sonntag, 12. April 10.00 Uhr Gottesdienst 19.00 Uhr Taizé-Gebet mit anschließendem Beisammensein • Nachrichten Ferien in der Kafee-Kleider-Stube In den Osterferien hat die Kafee-KleiderStube geschlossen. Es werden auch keine Kleider- Spenden angenommen. Erste Annahme nach den Ferien ist am Dienstag, 14. April von 8.00 bis 10.00 Uhr. Ende der Winterkirche Ab Karfreitag feiern wir unsere Gottesdienste wieder in der Kirche. Donnerstag, den 02. April 2015 Koni-Kurs Der erste Koni-Kurs nach den Ferien ist am Mittwoch, 15. April um 15.40 Uhr im Gemeindehaus. Kirchengemeinderat Der Kirchengemeinderat trift sich zu seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 15. April um 19.30 Uhr im Gemeindehaus. Bestattungen Die Bestattungen übernehmen im wöchentlichen Wechsel: Pfarrer Wolf, Hinterzarten Tel. 07652 / 234 (gerade Kalenderwochen) Pfarrerehepaar Krieg, Löingen 07654 / 921088 (ungerade Kalenderwoche) Evang. Andreasgemeinde Feldberg – Titisee Adlerweg 11, 79856 Hinterzarten Tel. 07652 / 234 Fax. 07652 / 5036 emai: [email protected] Termine & Infos Donnerstag, 02.04.2015 (Gründonnerstag) 20.00 Uhr Hinterzarten, Gottesdienst mit Abendmahl Freitag, den 03.04.2015 (Karfreitag) 10.00 Uhr Falkau, Gottesdienst zum Karfreitag mit Abendmahl 17.00 Uhr Hinterzarten, Musik und Texte zur Passion (siehe unten), evang. Kirche Sonntag, den 05.04.2015 (Ostersonntag) 6.00 Uhr, Titisee, Feier der Osternacht mit Präd. Martina Seiler (mit Abendmahl) 10.00 Uhr, Hinterzarten, Gottesdienst für Familien, mit Abendmahl (Pfr. Wolf ) Montag, den 06.04.2015 (Ostermontag) 10.00 Uhr Hinterzarten, Gottesdienst 17.00 Uhr Hinterzarten, Osterkonzert für Orgel und Trompete (siehe unten), evang. Kirche Dienstag, den 07.04. 2015 9.30 Uhr Hinterzarten Krabbelgruppe (nach Absprache) im Evang. Gemeindehaus 20.00 Uhr Falkau, Chorprobe nach Ansage im evang. Gemeindezentrum Sonntag, den 12.04.2015 (Quasimodogeniti = Wie die Neugeborenen) 10.00 Uhr Hinterzarten, Gottesdienst 17.00 Uhr Hinterzarten, evang. Kirche: Konzert »The great American Songbook« Jazzund Swing mit der Gareth Reaks Combo (siehe unten) Wir sind erreichbar: Evangelisches Pfarramt Hinterzarten Pfarrer Hellmuth Wolf, 07652-234 FAX 07652 5036 Mail: [email protected] Pfarramtssekretärin Christina Winterhalder 07652-234 Bürozeit: Dienstag und Donnerstag 9 -12 Uhr, Freitag 14-18 Uhr Konzerte: Karfreitag, 3.04.2015:Evang. Kirche Hinterzarten 17.00 Uhr. Musik und Texte zur Passion mit Werken aus Händels Messias und Texten von R. Hagelstange und H. Trede mit dem Ökumen. Chor Hinterzarten, Barbara Ostertag (Alt), Eduard Wagner (Tenor), Helle Trede, Sprecherin. Leitung Konstanze Ruttlof und Roman Babler.Eintritt frei, Spenden erbeten Ostermontag, 6.04.2015: Evang. Kirche Hinterzarten 17.00 Uhr.Osterkonzert für Trompete und Orgel mit Werken von Bach, Telemann, Mozart, Hummel u.a. und Texten von Rose Ausländer, Helle Trede u.a. mit Christian Hölin, Trompete Dieter Martin, Orgel, Helle Trede, Sprecherin. Eintritt frei, Spenden erbeten Sonntag, den 12.04. 2015: Evang. Kirche Hinterzarten 17.00 Uhr. The great American Songbook. Jazz und Swing aus amerikanischen Clubs der 30er-60er Jahre. Mit der Gareth Reaks Combo (Hildegard Brinkel, Stimme, Gareth Reaks, Virbraphon, Olga Krasotova, Klavier, Andres Buchholz, Kontrabass und Eric Karle, Schlagzeug). Eintritt frei, Spenden erbeten Freie evangel
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