Kindergarteneinschreibung 2015/2016

Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Abteilung 2
Kundmachung
Einschreibung
in die Nö. Landeskindergärten in Wiener Neustadt
für das Kindergartenjahr 2015/2016
Die Einschreibung in die Nö. Landeskindergärten für das Kindergartenjahr 2015/2016 findet für
Kinder, deren Familienname mit
A–M beginnt, am Dienstag, 13. Jänner 2015
N–Z beginnt, am Mittwoch, 14. Jänner 2015
in der Zeit von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr in den Kindergärten statt.
Die oben genannte Einteilung ist unbedingt einzuhalten.
Bei der Kindergarteneinschreibung sind von den Eltern
oder sonstigen Erziehungsberechtigten nachstehende
Personalurkunden vorzulegen:
1. Geburtsurkunde des Kindes
2. Sozialversicherungsnummer des Kindes und der Eltern
bzw. Erziehungsberechtigten ( Ausweis z.B. E-Card )
3. Meldezettel des Kindes und der Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten
Die Kinder sind zur Einschreibung mitzunehmen.
Voraussetzung für die Einschreibung: Kinder,
welche mit Beginn des Kindergartenjahres, das ist am
1. September 2015, das 2½. Lebensjahr vollenden.
Ein unterjähriger Einstieg ist nach Maßgabe der
vorhandenen Plätze möglich.
In folgenden Kindergarteneinrichtungen erfolgt die Einschreibung für 2015/2016:
voraussichtliche Aufnahme ab dem 2½. Lebensjahr:
Kdg. am Anemonensee, Primelgasse 6
Kdg. Ausstellungsgasse 5
Kdg. Prof. Franz Bauer-Theussl, E. Kalmanngasse 27
Kdg. Franz Michael Bendek, Hubertusgasse 25a
Kdg. Europahaus, Promenade 1 (im Stadtpark)
Kdg. Flugfeld, Nittnergasse 8
Kdg. Otto Glöckel, Baurat Schwarz-Gasse 1
Kdg. Bgm. Dr. Haberl-Gasse 11
Kdg. Oskar Helmer, Walthergasse 10
Kdg. Josefstadt, Andreagasse 11
Kdg. Pestalozzi, Kaisersteingasse 42
Kdg. Porscheviertel, R. Kumbeingasse 22/17
Kdg. Reyergasse 17
Kdg. Ungarviertel, Grünbeckgasse 1
Kdg. Dr. Norbert Wittmann, Hans Beirergasse 3
voraussichtliche Aufnahme ab dem 3. Lebensjahr:
Kdg. Dr. Paul Habetin, Am Kanal 6
Kdg. Schrattensteingasse 28
Die tatsächliche Zuteilung richtet sich nach der Anzahl der eingeschriebenen Kinder, da sich bei der Aufnahme von
2½ jährigen Kindern die Kindergartengruppe von 25 auf 20 Kinder reduziert.
Eine verbindliche schriftliche Verständigung über die Aufnahme der eingeschriebenen Kindergartenkinder ab
1. September 2015 im jeweiligen Kindergarten erfolgt für jene Kinder, deren Erziehungsberechtigte den Einschreibetermin
einhalten, bis spätestens Ende April 2015.
Sollten aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht alle eingeschriebenen Kinder aufgenommen
werden können, werden zuerst jene berücksichtigt, die den Einschreibetermin wahrgenommen haben und altersmäßig
dem Schuleintritt am nächsten stehen.
Der Vollständigkeit halber wird festgehalten, dass alle Nö. Landeskindergärten in Wiener Neustadt gemäß dem Bedarf
der Erziehungsberechtigten (z.B. bis 17.00 Uhr) geöffnet haben, wenn bei der Einschreibung der Bedarf für längere
Öffnungszeiten von mindestens 3 Kindern pro Kindergarten bekanntgegeben wird. Es wird den Erziehungsberechtigten
empfohlen, den Bedarf nach 16.00 Uhr schriftlich am Anmeldeformular festzuhalten.
Die Einschreibetermine für die Privatkindergärten (Dompfarre, Pfarre Herz-Mariä,Elisabeth, etc.) mögen in der jeweiligen
Einrichtung in Erfahrung gebracht werden.
Wiener Neustadt, am 7. November 2014
Der Bürgermeister
Bernhard Müller, BA, MPA e. h.