Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Abteilung 2 Kundmachung Einschreibung in die Nö. Landeskindergärten in Wiener Neustadt für das Kindergartenjahr 2015/2016 Die Einschreibung in die Nö. Landeskindergärten für das Kindergartenjahr 2015/2016 findet für Kinder, deren Familienname mit A–M beginnt, am Dienstag, 13. Jänner 2015 N–Z beginnt, am Mittwoch, 14. Jänner 2015 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr in den Kindergärten statt. Die oben genannte Einteilung ist unbedingt einzuhalten. Bei der Kindergarteneinschreibung sind von den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten nachstehende Personalurkunden vorzulegen: 1. Geburtsurkunde des Kindes 2. Sozialversicherungsnummer des Kindes und der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ( Ausweis z.B. E-Card ) 3. Meldezettel des Kindes und der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Die Kinder sind zur Einschreibung mitzunehmen. Voraussetzung für die Einschreibung: Kinder, welche mit Beginn des Kindergartenjahres, das ist am 1. September 2015, das 2½. Lebensjahr vollenden. Ein unterjähriger Einstieg ist nach Maßgabe der vorhandenen Plätze möglich. In folgenden Kindergarteneinrichtungen erfolgt die Einschreibung für 2015/2016: voraussichtliche Aufnahme ab dem 2½. Lebensjahr: Kdg. am Anemonensee, Primelgasse 6 Kdg. Ausstellungsgasse 5 Kdg. Prof. Franz Bauer-Theussl, E. Kalmanngasse 27 Kdg. Franz Michael Bendek, Hubertusgasse 25a Kdg. Europahaus, Promenade 1 (im Stadtpark) Kdg. Flugfeld, Nittnergasse 8 Kdg. Otto Glöckel, Baurat Schwarz-Gasse 1 Kdg. Bgm. Dr. Haberl-Gasse 11 Kdg. Oskar Helmer, Walthergasse 10 Kdg. Josefstadt, Andreagasse 11 Kdg. Pestalozzi, Kaisersteingasse 42 Kdg. Porscheviertel, R. Kumbeingasse 22/17 Kdg. Reyergasse 17 Kdg. Ungarviertel, Grünbeckgasse 1 Kdg. Dr. Norbert Wittmann, Hans Beirergasse 3 voraussichtliche Aufnahme ab dem 3. Lebensjahr: Kdg. Dr. Paul Habetin, Am Kanal 6 Kdg. Schrattensteingasse 28 Die tatsächliche Zuteilung richtet sich nach der Anzahl der eingeschriebenen Kinder, da sich bei der Aufnahme von 2½ jährigen Kindern die Kindergartengruppe von 25 auf 20 Kinder reduziert. Eine verbindliche schriftliche Verständigung über die Aufnahme der eingeschriebenen Kindergartenkinder ab 1. September 2015 im jeweiligen Kindergarten erfolgt für jene Kinder, deren Erziehungsberechtigte den Einschreibetermin einhalten, bis spätestens Ende April 2015. Sollten aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht alle eingeschriebenen Kinder aufgenommen werden können, werden zuerst jene berücksichtigt, die den Einschreibetermin wahrgenommen haben und altersmäßig dem Schuleintritt am nächsten stehen. Der Vollständigkeit halber wird festgehalten, dass alle Nö. Landeskindergärten in Wiener Neustadt gemäß dem Bedarf der Erziehungsberechtigten (z.B. bis 17.00 Uhr) geöffnet haben, wenn bei der Einschreibung der Bedarf für längere Öffnungszeiten von mindestens 3 Kindern pro Kindergarten bekanntgegeben wird. Es wird den Erziehungsberechtigten empfohlen, den Bedarf nach 16.00 Uhr schriftlich am Anmeldeformular festzuhalten. Die Einschreibetermine für die Privatkindergärten (Dompfarre, Pfarre Herz-Mariä,Elisabeth, etc.) mögen in der jeweiligen Einrichtung in Erfahrung gebracht werden. Wiener Neustadt, am 7. November 2014 Der Bürgermeister Bernhard Müller, BA, MPA e. h.
© Copyright 2024 ExpyDoc