FUSSBALLKURS FÜR KINDER UND JUGENDLICHE – SOMMER

FUSSBALLKURS FÜR KINDER UND JUGENDLICHE – SOMMER 2015
FUSSBALLTRAINING für AnfängerInnen und Fortgeschrittene – SO 2015
Termine:
jeden Dienstag
7 - 14 Jahre
17:00 - 18:00
Kurskosten: € 35,- pro Monat
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Kursbeginn: 05.05.2015
Kursende:
27.10.2015
ganzjähriges Training (im Winter in Kunstrasenhalle)
Juli & August Trainingspause
8 MindestteilnehmerInnen
5% Rabatt bei Geschwistern / zweiter Kursteilnahme / Kindern von Siemens MitarbeiterInnen
Das ausgefüllte Anmeldeformular ist beim Training abzugeben oder unterschrieben an
[email protected] zu schicken!
Anmeldeschluss: Dienstag, 21.04.2015
Ort: KSV Siemens Sportanlage
Heinrich von Buolgasse 3
1210 WIEN
http://www.siemens.at/ksv
Anmeldung und weitere Informationen:
Paul Stockinger
Leiter der fussballSPORTSchule
tel.nr.: +43 650 / 866 92 205
web: http://www.fussballsportschule.at
Anmeldeformular
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Vor- und Nachname des Kindes
Geburtsdatum
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Vor- und Nachname der/des Erziehungsberechtigten
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Straße
PLZ / Ort
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Telefonnummer
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Datum
E-Mail Adresse
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Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
Einziehungsermächtigung
Beginn: ........................
Creditor ID: AT 90ZZZ00000046525
Zahlung: € …………………… / Monat
…………………………………………….................................
Mandatsreferenz (wird vom Zahlungsempfänger ausgefüllt)
Hiermit ermächtige ich die SPORTSchule widerruflich die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines
Kontos mittels Einziehungsermächtigungsverfahren einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, die
Lastschrift einzulösen, wobei für diese keinerlei Verpflichtung zur Einlösung besteht insbesondere dann wenn mein Konto die
erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht, innerhalb von 8 Wochen ab Abbuchungsauftrag ohne Angaben von
Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen.
Der Verrechnungszeitraum beträgt im Wintersemester 6 Monate (November – April) und somit 6 monatliche Zahlungen in
gleichen Raten. Der Verrechnungszeitraum beträgt im Sommersemester 4 Monate (Mai, Juni, September, Oktober) und somit 4
monatliche Zahlungen in gleichen Raten.
Der monatliche Beitrag ist jeweils zum Monatsersten fällig. Die Teilnahme an Kurs wird ohne Ihre Kündigung automatisch um
ein weiteres Semester (=halbes Jahr) verlängert. Eine Kündigung muss schriftlich bis spätestens ein Monat vor Ablauf
(für das WS bis 31. März bzw. für das SS bis 30. September) erfolgen.
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Name des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin
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Anschrift (Adresse, Postleitzahl, Land)
……………………………………………………………………………………..
IBAN
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BIC
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Datum
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Unterschrift des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) fussballSPORTSchule
1. Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der fussballSPORTSchule geschlossenen Verträge.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit
der fussballSPORTSchule kommt nach mündlicher/schriftlicher Anmeldung durch unsere mündliche/schriftliche Bestätigung
zustande. Die fussballSPORTSchule ist in der Annahme eines Auftrages frei.
2. Vertragliche Bindungsdauer
Die Mindestvertragsdauer geht immer bis zum Ende des jeweiligen Kurses. Bei einem Einstieg während des Semesters ist der
Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ebenfalls bis zum Ende des jeweiligen Semesters gebunden. Kurse werden nicht
automatisch verlängert. Sollte ihr Kind Trainingsstunden versäumen (Krankheit, Urlaub etc.) wird der Betrag für die versäumten
Trainingseinheiten nicht zurückbezahlt.
3. Verrechnungszeitraum
Der Verrechnungszeitraum beträgt im Wintersemester 6 Monate (November – April) und somit 6 monatliche Zahlungen in
gleichen Raten. Der Verrechnungszeitraum beträgt im Sommersemester 4 Monate (Mai, Juni, September, Oktober) und somit 4
monatliche Zahlungen in gleichen Raten.
Der monatliche Beitrag ist jeweils zum Monatsersten fällig. Die Teilnahme an Kurs wird ohne Ihre Kündigung automatisch um
ein weiteres Semester (=halbes Jahr) verlängert. Eine Kündigung muss schriftlich bis spätestens ein Monat vor Ablauf (für das
WS bis 31. März bzw. für das SS bis 30. September) erfolgen.
4. Training
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die fussballSPORTSchule teilt die Gruppen nach
praktischen Notwendigkeiten, insbesondere der Spielstärke ein. Dabei versucht die fussballSPORTSchule auf die Wünsche der
Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht
seitens des Kunden nicht. Die fussballSPORTSchule bemüht sich jedoch, Ihren Wünschen bezüglich eines bestimmten
Trainers zu entsprechen.
7. Dauer der Trainingseinheit
Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt bei allen Unterrichtsstunden der fussballSPORTSchule 60 Minuten, sofern nicht anders
angegeben.
8. Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit. Wir können vor Beginn und
nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür
Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge
leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
9. Trainingsbereich
Der Trainingsbereich umfasst lediglich die Trainingsplätze und den Wartebereich für Angehörige
10. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor im Einzelfall TrainingsteilnehmerInnen aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung
den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein,
dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die
Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
11. Ausgefallene Stunden
Versäumte Trainingstermine können bei Möglichkeit in anderen Gruppen nachgeholt werden. Ein Anrecht darauf besteht
jedoch nicht. Nichtstattfindende Trainingseinheiten aufgrund von Verhinderung eines Trainers (etwa Krankheit) oder
Nichtbespielbarkeit der Plätze werden nachgeholt.
12. Haftung
Die Haftung der fussballSPORTSchule beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, den Trainingsbereich sowie auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13. Mängelrügen
Beanstandung wegen mangelhafter Leistung der fussballSPORTSchule oder etwaigen entstandenen Schäden an Personen
und Gegenständen während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72 Stunden nach dieser Trainingseinheit schriftlich an die
zu melden. Nach Ablauf dieser Frist sind keinerlei Mängelrügen mehr möglich.
14. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei der fussballSPORTSchule elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt
nicht. Nach Beendigung des Trainings ist die fussballSPORTSchule befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren
aufzubewahren.
15. Gerichtsstand
Für Klagen aus diesem Vertrag von und gegen die fussballSPORTSchule ist das jeweilige Gericht in Wien zuständig.
16. Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.