FUSSBALLKURS FÜR KINDER UND JUGENDLICHE – SOMMER 2015 FUSSBALLTRAINING für AnfängerInnen und Fortgeschrittene – SO 2015 Termine: jeden Dienstag 7 - 14 Jahre 17:00 - 18:00 Kurskosten: € 35,- pro Monat • • • • • • Kursbeginn: 05.05.2015 Kursende: 27.10.2015 ganzjähriges Training (im Winter in Kunstrasenhalle) Juli & August Trainingspause 8 MindestteilnehmerInnen 5% Rabatt bei Geschwistern / zweiter Kursteilnahme / Kindern von Siemens MitarbeiterInnen Das ausgefüllte Anmeldeformular ist beim Training abzugeben oder unterschrieben an [email protected] zu schicken! Anmeldeschluss: Dienstag, 21.04.2015 Ort: KSV Siemens Sportanlage Heinrich von Buolgasse 3 1210 WIEN http://www.siemens.at/ksv Anmeldung und weitere Informationen: Paul Stockinger Leiter der fussballSPORTSchule tel.nr.: +43 650 / 866 92 205 web: http://www.fussballsportschule.at Anmeldeformular ………………………………………………………………………………………………………….... Vor- und Nachname des Kindes Geburtsdatum …………………………………………………………………………………………………………… Vor- und Nachname der/des Erziehungsberechtigten …………………………………………………………………………………………………………… Straße PLZ / Ort …………………………………………………………………………………………………………… Telefonnummer ……………………………………… Datum E-Mail Adresse …………………………………………………………………………….. Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten Einziehungsermächtigung Beginn: ........................ Creditor ID: AT 90ZZZ00000046525 Zahlung: € …………………… / Monat ……………………………………………................................. Mandatsreferenz (wird vom Zahlungsempfänger ausgefüllt) Hiermit ermächtige ich die SPORTSchule widerruflich die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Einziehungsermächtigungsverfahren einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschrift einzulösen, wobei für diese keinerlei Verpflichtung zur Einlösung besteht insbesondere dann wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht, innerhalb von 8 Wochen ab Abbuchungsauftrag ohne Angaben von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen. Der Verrechnungszeitraum beträgt im Wintersemester 6 Monate (November – April) und somit 6 monatliche Zahlungen in gleichen Raten. Der Verrechnungszeitraum beträgt im Sommersemester 4 Monate (Mai, Juni, September, Oktober) und somit 4 monatliche Zahlungen in gleichen Raten. Der monatliche Beitrag ist jeweils zum Monatsersten fällig. Die Teilnahme an Kurs wird ohne Ihre Kündigung automatisch um ein weiteres Semester (=halbes Jahr) verlängert. Eine Kündigung muss schriftlich bis spätestens ein Monat vor Ablauf (für das WS bis 31. März bzw. für das SS bis 30. September) erfolgen. …………………………………………………………………………………….. Name des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin …………………………………………………………………………………….. Anschrift (Adresse, Postleitzahl, Land) …………………………………………………………………………………….. IBAN …………………………………………… BIC ……………………………………… Datum …………………………………………………………………………….. Unterschrift des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) fussballSPORTSchule 1. Vertragsabschluss Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der fussballSPORTSchule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der fussballSPORTSchule kommt nach mündlicher/schriftlicher Anmeldung durch unsere mündliche/schriftliche Bestätigung zustande. Die fussballSPORTSchule ist in der Annahme eines Auftrages frei. 2. Vertragliche Bindungsdauer Die Mindestvertragsdauer geht immer bis zum Ende des jeweiligen Kurses. Bei einem Einstieg während des Semesters ist der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ebenfalls bis zum Ende des jeweiligen Semesters gebunden. Kurse werden nicht automatisch verlängert. Sollte ihr Kind Trainingsstunden versäumen (Krankheit, Urlaub etc.) wird der Betrag für die versäumten Trainingseinheiten nicht zurückbezahlt. 3. Verrechnungszeitraum Der Verrechnungszeitraum beträgt im Wintersemester 6 Monate (November – April) und somit 6 monatliche Zahlungen in gleichen Raten. Der Verrechnungszeitraum beträgt im Sommersemester 4 Monate (Mai, Juni, September, Oktober) und somit 4 monatliche Zahlungen in gleichen Raten. Der monatliche Beitrag ist jeweils zum Monatsersten fällig. Die Teilnahme an Kurs wird ohne Ihre Kündigung automatisch um ein weiteres Semester (=halbes Jahr) verlängert. Eine Kündigung muss schriftlich bis spätestens ein Monat vor Ablauf (für das WS bis 31. März bzw. für das SS bis 30. September) erfolgen. 4. Training Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die fussballSPORTSchule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere der Spielstärke ein. Dabei versucht die fussballSPORTSchule auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die fussballSPORTSchule bemüht sich jedoch, Ihren Wünschen bezüglich eines bestimmten Trainers zu entsprechen. 7. Dauer der Trainingseinheit Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt bei allen Unterrichtsstunden der fussballSPORTSchule 60 Minuten, sofern nicht anders angegeben. 8. Aufsicht bei Kindern Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt. 9. Trainingsbereich Der Trainingsbereich umfasst lediglich die Trainingsplätze und den Wartebereich für Angehörige 10. Ausschluss vom Training Wir behalten uns vor im Einzelfall TrainingsteilnehmerInnen aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts. 11. Ausgefallene Stunden Versäumte Trainingstermine können bei Möglichkeit in anderen Gruppen nachgeholt werden. Ein Anrecht darauf besteht jedoch nicht. Nichtstattfindende Trainingseinheiten aufgrund von Verhinderung eines Trainers (etwa Krankheit) oder Nichtbespielbarkeit der Plätze werden nachgeholt. 12. Haftung Die Haftung der fussballSPORTSchule beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, den Trainingsbereich sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 13. Mängelrügen Beanstandung wegen mangelhafter Leistung der fussballSPORTSchule oder etwaigen entstandenen Schäden an Personen und Gegenständen während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72 Stunden nach dieser Trainingseinheit schriftlich an die zu melden. Nach Ablauf dieser Frist sind keinerlei Mängelrügen mehr möglich. 14. Datenschutz Ihre persönlichen Daten werden bei der fussballSPORTSchule elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings ist die fussballSPORTSchule befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. 15. Gerichtsstand Für Klagen aus diesem Vertrag von und gegen die fussballSPORTSchule ist das jeweilige Gericht in Wien zuständig. 16. Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.
© Copyright 2024 ExpyDoc