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Nürnberg, ...Mai 2015
Aufruf zur Antragstellung: Multiplikatorenschulungen zur Professionalisierung und
Qualifizierung von Ehrenamtlichen in der Integrationsarbeit sowie zur Qualitätssicherung in der Projektarbeit im Förderjahr 2015
Bürgerschaftliches Engagement spielt eine wichtige Rolle im Integrationsprozess. Damit sich
Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ehrenamtlich engagieren können, bedarf es
entsprechender Angebote zur Qualifizierung und Weiterbildung. Das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge fördert daher in 2015 einoder mehrtägige
Multiplikatorenschulungen.
Die Förderung richtet sich grundsätzlich an alle Vereine und Organisationen der
Integrationsarbeit, in denen Ehrenamtliche tätig sind. Einen besonderen Schwerpunkt setzt
das Bundesamt dabei auf die Unterstützung von Migrantenorganisationen, die selbst
Integrationsmaßnahmen durchführen möchten und hierzu noch Qualifizierungsbedarf haben.
Darüber hinaus fördert das Bundesamt Multiplikatorenschulungen, die der
Qualitätssicherung der vom Bundesamt geförderten Projekte zur gesellschaftlichen und
sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern dienen und mit denen die
Projektarbeit unterstützend begleitet wird.
Gefördert werden große Multiplikatorenschulungen mit einer Fördersumme von bis zu
80.000 € und kleine Multiplikatorenschulungen mit einer Fördersumme von bis zu 15.000 €.
Interessenten werden aufgefordert,
Multiplikatorenschulungen
mittels
easy-Online
Anträge
für
große
bis spätestens 30. Juni 2015
einzureichen. Nach dem 30. Juni 2015 eingehende Anträge können bei der Auswahl nicht
berücksichtigt werden.
Achtung: Fristverlängerung für große Multiplikatorenschulungen
Multiplikatorenschulungen mit dem Schwerpunkt
1.2.1 (Schulungen zur
Qualitätssicherung von Projekten zur gesellschaftlichen und sozialen Integration
von jungen Zuwanderinnen und Zuwanderern), die im Rahmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert werden,
erhalten eine Fristverlängerung. Interessenten haben die Möglichkeit, Anträge für
diese großen Multiplikatorenschulungen bis spätestens 28. August 2015
einzureichen.
Anträge für kleine Multiplikatorenschulungen sind mittels easy-Online
bis spätestens 30. September 2015
einzureichen. Die Anträge für kleine Multiplikatorenschulungen werden nach Eingang
bearbeitet und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen sukzessive bewilligt. Nach dem 30.
September 2015 eingehende Anträge können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden.
1. Ziele und Inhalte der Förderung
1.1 Altersunabhängige Multiplikatorenschulungen
1.1.1 Schulungen zur Zielplanung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Trägern
der ab 2015 neu in die Förderung aufgenommenen altersunabhängigen Projekte zur
gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern
Um dem Bedarf an einer zielorientierten und nachhaltigen Projektplanung durch die Träger
der
vom
Bundesamt
geförderten
altersunabhängigen gemeinwesenorientierten
Projekte gerecht zu werden, plant das Bundesamt die Förderung von Schulungen zur
nachhaltigen Zielplanung von Projekten für (ehrenamtliche) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Träger, die 2015 neu in die Projektförderung aufgenommen wurden. Gefördert wird eine
Maßnahme (große Multiplikatorenschulung) mit einer Laufzeit von vier Monaten (01.09.2015
-31.12.2015) und einer Fördersumme von bis zu 80.000,00 €.
Ziel der Schulungen ist es, Projektträgern - in Anlehnung an die sog. ZOPP-Methode
(zielorientierte Projektplanung) - Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie ihre
Projekte vor/bei Projektbeginn zielorientiert und nachhaltig planen können.
Zu diesem Zweck sollen im Förderzeitraum sechs maximal zweitägige Schulungen für
jeweils ca. 20 (ehrenamtliche) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Projekten zur Integration
von Zuwanderinnen und Zuwanderern durchgeführt werden.
Die Schulungen sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern folgende Inhalte vermitteln:
•
Situationsanalyse
•
Identifizierung der Teilnehmer- und Interessengruppen
•
Projektbezogene Problemanalyse
•
Zielanalyse
•
Projektplanungsmatrix mit:
•
■
Formulierung von Projektzielen anhand vorhandener Bedarfe
■
Untergliederung der Ziele
Unterziele/Maßnahmen
■
Hinterlegung von Projektzielen mit Indikatoren zur objektiven,
nachvollziehbaren Messung der Zielerreichung
in
Globalziele/Oberziele
und
Umsetzungsstrategie der Projektplanungsmatrix
Die Förderung umfasst die gesamte Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und
Organisation der Schulungen. Die Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden vom
Bundesamt benannt.
1.1.2 Stärkung der interkulturellen Kompetenz
Migrantenorganisationen und tradierten Vereinen
von
Ehrenamtlichen
in
Die Stärkung der interkulturellen Kompetenz ist ein wichtiger Baustein im
Integrationsprozess
und
betrifft
gleichermaßen
Menschen
mit
und
ohne
Migrationshintergrund. Um die interkulturelle Kompetenz von Schlüsselpersonen in
Migrantenorganisationen und tradierten Vereinen zu stärken und so die interkulturelle
Öffnung möglichst vieler Migrantenorganisationen und tradierter Vereine anzustoßen, plant
das Bundesamt die Förderung einer Maßnahme (große Multiplikatorenschulung) mit einer
Laufzeit von vier Monaten (01.09.2015 -31.12.2015) und einer Fördersumme von bis zu
80.000,00 €.
Im Projektzeitraum sollen sechs maximal zweitägige Schulungen für jeweils ca. 20
Ehrenamtliche aus Migrantenorganisationen und tradierten Vereinen, die eine
Schlüsselposition in ihrer Organisation/ihrem Verein einnehmen, durchgeführt werden.
Die Schulungen sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern folgende Inhalte vermitteln:
•
•
Maßnahmen zur interkulturellen Qualifizierung
Auseinandersetzung mit der Frage der Notwendigkeit der interkulturellen Öffnung von
Migrantenorganisationen und tradierten Vereinen
•
Strategien zur Umsetzung der interkulturellen
Migrantenorganisationen und tradierten Vereinen
Öffnung
von
Die Förderung umfasst die gesamte Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und
Organisation der Schulungen. Die Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden vom
Träger der Multiplikatorenschulung selbst ausgewählt.
1.1.3 Stärkung der Erziehungskompetenz
Die soziale und familiäre Herkunft spielt eine entscheidende Rolle bei der Frage, welche
Teilhabemöglichkeiten Kinder und Jugendliche am gesellschaftlichen Leben sowie an
Bildung und Ausbildung haben. Gerade Kinder mit Migrationshintergrund sind dabei immer
noch benachteiligt. Das Bundesamt plant deshalb die Förderung mehrerer kleiner
Multiplikatorenschulungen mit einer Fördersumme von je bis zu 15.000 € zur Stärkung der
Erziehungskompetenz von Eltern mit Migrationshintergrund.
Die Schulungen sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern folgende Inhalte vermitteln:
•
Qualifizierung von ehrenamtlichen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
insbesondere zu den Themen Schul- und Ausbildungssystem in Deutschland
•
Förderung der Elternmitwirkung an Schulgremien
•
Selbstbewusste Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und adäquate Förderung
der Entwicklung der eigenen Kinder
Die Förderung umfasst die gesamte Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und
Organisation der Schulungen. Die Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden von
den Trägern der Multiplikatorenschulungen selbst ausgewählt.
1.1.4 Schulungen von Ehrenamtlichen zur Unterstützung der Erstorientierung
und zur Verweisberatung von (Neu-)Zuwanderinnen und (Neu-)Zuwanderern
mit dauerhafter Bleibeperspektive
Bereits in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten sind wichtige Brückenbauer
zwischen Zugewanderten und der Aufnahmegesellschaft. Oftmals sind sie als Ehrenamtliche
die ersten Vertrauenspersonen und Ansprechpartner für Neuzugewanderte. In
Multiplikatorenschulungen kann ihnen ein Überblick über Beratungsdienste und
Integrationsangebote vermittelt werden, um sie zu befähigen, Neuzugewanderte gezielt an
entsprechend qualifizierte Beratungsstellen oder Angebote weiter zu verweisen. Gerade in
der aktuellen Situation hoher Zuwandererzahlen besteht ein großer Bedarf an dieser Art von
Beratung. Um Migrantenorganisationen und Ehrenamtliche bei dieser wichtigen Aufgabe zu
unterstützen,
plant
das
Bundesamt
die
Förderung
mehrerer
kleiner
Multiplikatorenschulungen mit einer Fördersumme von je bis zu 15.000 €.
Die Schulungen sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern folgende Inhalte vermitteln:
•
Kompetenzen zum Ausbau
Migrantenorganisationen
•
Bedarfsgerechter Einsatz vorhandener Kapazitäten
•
Vermittlung des Wissens über verschiedenen bestehende Strukturen und Angebote
für Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive
Überblick darüber, welche Angebote welchen Zuwanderergruppen offen stehen.
•
ehrenamtlicher
Strukturen
von
Die Förderung umfasst die gesamte Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und
Organisation der Schulungen. Die Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden von
den Trägern der Multiplikatorenschulungen selbst ausgewählt.
1.2 Multiplikatorenschulungen für jugendliche Zuwanderinnen und Zuwanderer und
zur Qualitätssicherung von gwo-Projekten für jugendliche Zuwanderinnen und
Zuwanderer
1.2.1 Schulungen zur Qualitätssicherung von Projekten zur gesellschaftlichen
und sozialen Integration von jungen Zuwanderinnen und Zuwanderern
Um dem Bedarf an einer qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Projektdurchführung
durch die Träger der vom Bundesamt geförderten gemeinwesenorientierten Projekte für
junge Zuwanderinnen und Zuwanderer gerecht zu werden, plant das Bundesamt die
Förderung einer großen Multiplikatorenschulung zum Monitoring und zum Controlling von
Projekten. Gefördert wird eine Maßnahme mit einer Laufzeit von vier Monaten (01.09.2015 31.12.2015) und einer Fördersumme von bis zu 80.000,00 €.
Im Förderzeitraum sollen sechs maximal zweitägige Schulungen für jeweils ca. 20
(ehrenamtliche) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bereits laufenden, vom Bundesamt
geförderten Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jungen
Zuwanderinnen und Zuwanderern durchgeführt werden.
Die Schulungen sollen den Teilnehmerinnen und -teilnehmern folgende Inhalte vermitteln:
•
Projektdaten erfassen und auswerten (Monitoring und Controlling)
•
Entstehender Nutzen durch das Erfassen bestimmter Projektdaten
•
Interventionsbedarf erkennen und umsetzen
•
Notwendigkeit und Durchführung der Evaluation von Projekten
Die Förderung umfasst die gesamte Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und
Organisation der Schulungen. Die Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden vom
Bundesamt benannt.
1.2.2 Schulungen zum Umgang mit Personen, die im Alltag Vorurteile gegen
Migranten äußern
Der Wandel Deutschlands zu einer pluralen Gesellschaft wird von Teilen der Bevölkerung
mit Sorge betrachtet. Diese Sorge wird häufig in alltäglichen Situationen und unter der
Bedienung von Vorurteilen geäußert. Eine angemessene Reaktion auf solche Äußerungen
fällt insbesondere Jugendlichen häufig schwer. Das Bundesamt plant deshalb die Förderung
mehrerer kleiner Multiplikatorenschulungen mit einer Zuwendung von je bis zu 15.000 €, in
denen jugendlichen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren beigebracht wird, mit
Alltagsdiskriminierung angemessen umzugehen.
Die Schulungen sollen den Teilnehmerinnen und -teilnehmern folgende Inhalte vermitteln:
•
Sensibilisierung für Vorurteile, die in alltäglichen Situationen geäußert werden
•
Angemessener Umgang mit Personen, die sich in alltäglichen Situationen
diskriminierend äußern
•
Angemessene Reaktion auf im Alltag geäußerte Vorurteile (Entkräften von
Vorurteilen)
•
Vermittlung, wie das Wissen über das Erkennen von und den Umgang mit Vorurteilen
weitergegeben werden kann
Die Förderung umfasst die gesamte Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und
Organisation der Schulungen. Die Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden von
den Trägern der Multiplikatorenschulungen selbst ausgewählt.
2. Rahmenbedingungen
Die beantragten Multiplikatorenschulungen können nur 2015 durchgeführt und
gefördert werden, eine Übertragung der Zuwendungen nach 2016 ist nicht möglich.
Desgleichen können keine überjährigen Maßnahmen gefördert werden.
Entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten sind von den Trägern Eigenmittel bzw.
Drittmittel einzubringen. Das Bundesamt berücksichtigt dabei, dass Migrantenorganisationen
und kleinere Organisationen mit meist ehrenamtlichen Strukturen kaum in der Lage sind,
einen hohen Eigenmittelanteil einzubringen.
3. Schutz der Antragsteller bei Vergabe der Schulungen an Schulungsinstitute
und sonstige Bildungsträger
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge empfiehlt allen Antragstellern, die
Multiplikatorenschulungen von einem Institut oder sonstigen Bildungseinrichtungen
durchführen lassen möchten, sich vor der Auftragsvergabe verbindlich detaillierte
Informationen über die Preise der jeweiligen Leistungen vorlegen zu lassen. Dies umfasst
insbesondere die Höhe der stundenmäßigen Honorarkosten, Vorbereitungszeiten für den
Unterricht und sonstige Beratungstätigkeiten.
Zum Schutz der Antragsteller vor möglichen finanziellen Risiken sollte vor Auftragsvergabe
geklärt werden, ob die angebotenen Leistungen zuwendungsfähig sind und
Honorarhöchstgrenzen nicht überschritten werden. So können Rechnungen, in denen
Abrechnungsbezeichnungen wie beispielsweise „Tagwerk" ohne weitere Erläuterungen über
die einzelnen Leistungen aufgeführt sind, nicht anerkannt werden.
Ein Leitfaden zur Übersicht über zuwendungsfähige Höchstgrenzen ist unter
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationsprojekt e/gewprojekte gwo07 leitfaden-beantragung.html?nn=4551146 zu finden.
4. Antragstellung
Anträge sind unter Verwendung von easy-Online beim Bundesamt innerhalb des genannten
Zeitrahmens zu stellen. Zum Online-Portal gelangen Sie hier:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/
Hinweis!
Für Multiplikatorenschulungen im Jugendbereich wählen Sie nach Aufruf des o.g. Links bitte
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „BMFSFJ" aus.
Für Multiplikatorenschulungen im altersunabhängigen Bereich wählen Sie bitte Bundesministerium des Innern „BMI/BAMF" aus.
Das System generiert und speichert zwei Dateien (eine Datei mit der Endung .xml sowie eine
pdf-Datei).
Die
pdf-Datei
senden
Sie
bitte
an
das
Mailpostfach
[email protected].
Der Antrag ist ausschließlich in Papierform verbindlich. Bitte drucken Sie deshalb zusätzlich
das vom System generierte PDF-Dokument aus und fügen Sie dem Antrag eine
Maßnahmenbeschreibung bei, die folgende Inhalte haben sollte:
•
Vorblatt mit Antragsteller, easy-Dateibezeichnung und aussagekräftige
Bezeichnung der Maßnahme (Schulungstitel)
•
Ausgangssituation mit einer kurzen, stichwortartigen Beschreibung, warum die
beantragte Schulung erforderlich ist
Ziele und -inhalte der Schulungen: Durch welche Schulungsinhalte sollen die Zielgruppe und
die Ziele erreicht werden?
•
Zielgruppe: Wer soll geschult werden?
•
Methoden der geplanten Schulung und Referenten
Bitte schicken Sie den unterschriebenen Antrag zusammen mit allen weiteren Unterlagen an
die folgende Adresse:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 312 Frankenstraße 210 90343 Nürnberg
Weitere Informationen sind dem beigefügten Informationsblatt „Hinweise zur Beantragung
von Multiplikatorenschulungen" zu entnehmen, welches Sie auf der Homepage des
Bundesamts unter www.bamf.de / Infothek / Informationen für Projektträger /
Multiplikatorenschulungen finden.
Sollten Sie technische Probleme haben, wenden Sie sich bitte werktags zwischen 9:00 und
15:00 Uhr an die Hotline unter Tel.-Nr.: 0911/943-6666 oder 0911/9436711. Bei inhaltlichen
Fragen wenden Sie sich bitte Montag - Mittwoch zwischen 9:00 und 11:30 Uhr an 0911/9436601
Diese Bekanntmachung tritt am Tage der Veröffentlichung auf der Homepage www.bamf.de
in Kraft.
Nürnberg, im Mai 2015
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Im Auftrag
gez. Monika Seiler