Nürnberg, ...Mai 2015 Aufruf zur Antragstellung: Multiplikatorenschulungen zur Professionalisierung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen in der Integrationsarbeit sowie zur Qualitätssicherung in der Projektarbeit im Förderjahr 2015 Bürgerschaftliches Engagement spielt eine wichtige Rolle im Integrationsprozess. Damit sich Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ehrenamtlich engagieren können, bedarf es entsprechender Angebote zur Qualifizierung und Weiterbildung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert daher in 2015 einoder mehrtägige Multiplikatorenschulungen. Die Förderung richtet sich grundsätzlich an alle Vereine und Organisationen der Integrationsarbeit, in denen Ehrenamtliche tätig sind. Einen besonderen Schwerpunkt setzt das Bundesamt dabei auf die Unterstützung von Migrantenorganisationen, die selbst Integrationsmaßnahmen durchführen möchten und hierzu noch Qualifizierungsbedarf haben. Darüber hinaus fördert das Bundesamt Multiplikatorenschulungen, die der Qualitätssicherung der vom Bundesamt geförderten Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern dienen und mit denen die Projektarbeit unterstützend begleitet wird. Gefördert werden große Multiplikatorenschulungen mit einer Fördersumme von bis zu 80.000 € und kleine Multiplikatorenschulungen mit einer Fördersumme von bis zu 15.000 €. Interessenten werden aufgefordert, Multiplikatorenschulungen mittels easy-Online Anträge für große bis spätestens 30. Juni 2015 einzureichen. Nach dem 30. Juni 2015 eingehende Anträge können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden. Achtung: Fristverlängerung für große Multiplikatorenschulungen Multiplikatorenschulungen mit dem Schwerpunkt 1.2.1 (Schulungen zur Qualitätssicherung von Projekten zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jungen Zuwanderinnen und Zuwanderern), die im Rahmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert werden, erhalten eine Fristverlängerung. Interessenten haben die Möglichkeit, Anträge für diese großen Multiplikatorenschulungen bis spätestens 28. August 2015 einzureichen. Anträge für kleine Multiplikatorenschulungen sind mittels easy-Online bis spätestens 30. September 2015 einzureichen. Die Anträge für kleine Multiplikatorenschulungen werden nach Eingang bearbeitet und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen sukzessive bewilligt. Nach dem 30. September 2015 eingehende Anträge können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden. 1. Ziele und Inhalte der Förderung 1.1 Altersunabhängige Multiplikatorenschulungen 1.1.1 Schulungen zur Zielplanung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Trägern der ab 2015 neu in die Förderung aufgenommenen altersunabhängigen Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern Um dem Bedarf an einer zielorientierten und nachhaltigen Projektplanung durch die Träger der vom Bundesamt geförderten altersunabhängigen gemeinwesenorientierten Projekte gerecht zu werden, plant das Bundesamt die Förderung von Schulungen zur nachhaltigen Zielplanung von Projekten für (ehrenamtliche) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger, die 2015 neu in die Projektförderung aufgenommen wurden. Gefördert wird eine Maßnahme (große Multiplikatorenschulung) mit einer Laufzeit von vier Monaten (01.09.2015 -31.12.2015) und einer Fördersumme von bis zu 80.000,00 €. Ziel der Schulungen ist es, Projektträgern - in Anlehnung an die sog. ZOPP-Methode (zielorientierte Projektplanung) - Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie ihre Projekte vor/bei Projektbeginn zielorientiert und nachhaltig planen können. Zu diesem Zweck sollen im Förderzeitraum sechs maximal zweitägige Schulungen für jeweils ca. 20 (ehrenamtliche) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Projekten zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern durchgeführt werden. Die Schulungen sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern folgende Inhalte vermitteln: • Situationsanalyse • Identifizierung der Teilnehmer- und Interessengruppen • Projektbezogene Problemanalyse • Zielanalyse • Projektplanungsmatrix mit: • ■ Formulierung von Projektzielen anhand vorhandener Bedarfe ■ Untergliederung der Ziele Unterziele/Maßnahmen ■ Hinterlegung von Projektzielen mit Indikatoren zur objektiven, nachvollziehbaren Messung der Zielerreichung in Globalziele/Oberziele und Umsetzungsstrategie der Projektplanungsmatrix Die Förderung umfasst die gesamte Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Organisation der Schulungen. Die Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden vom Bundesamt benannt. 1.1.2 Stärkung der interkulturellen Kompetenz Migrantenorganisationen und tradierten Vereinen von Ehrenamtlichen in Die Stärkung der interkulturellen Kompetenz ist ein wichtiger Baustein im Integrationsprozess und betrifft gleichermaßen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Um die interkulturelle Kompetenz von Schlüsselpersonen in Migrantenorganisationen und tradierten Vereinen zu stärken und so die interkulturelle Öffnung möglichst vieler Migrantenorganisationen und tradierter Vereine anzustoßen, plant das Bundesamt die Förderung einer Maßnahme (große Multiplikatorenschulung) mit einer Laufzeit von vier Monaten (01.09.2015 -31.12.2015) und einer Fördersumme von bis zu 80.000,00 €. Im Projektzeitraum sollen sechs maximal zweitägige Schulungen für jeweils ca. 20 Ehrenamtliche aus Migrantenorganisationen und tradierten Vereinen, die eine Schlüsselposition in ihrer Organisation/ihrem Verein einnehmen, durchgeführt werden. Die Schulungen sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern folgende Inhalte vermitteln: • • Maßnahmen zur interkulturellen Qualifizierung Auseinandersetzung mit der Frage der Notwendigkeit der interkulturellen Öffnung von Migrantenorganisationen und tradierten Vereinen • Strategien zur Umsetzung der interkulturellen Migrantenorganisationen und tradierten Vereinen Öffnung von Die Förderung umfasst die gesamte Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Organisation der Schulungen. Die Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden vom Träger der Multiplikatorenschulung selbst ausgewählt. 1.1.3 Stärkung der Erziehungskompetenz Die soziale und familiäre Herkunft spielt eine entscheidende Rolle bei der Frage, welche Teilhabemöglichkeiten Kinder und Jugendliche am gesellschaftlichen Leben sowie an Bildung und Ausbildung haben. Gerade Kinder mit Migrationshintergrund sind dabei immer noch benachteiligt. Das Bundesamt plant deshalb die Förderung mehrerer kleiner Multiplikatorenschulungen mit einer Fördersumme von je bis zu 15.000 € zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern mit Migrationshintergrund. Die Schulungen sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern folgende Inhalte vermitteln: • Qualifizierung von ehrenamtlichen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren insbesondere zu den Themen Schul- und Ausbildungssystem in Deutschland • Förderung der Elternmitwirkung an Schulgremien • Selbstbewusste Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und adäquate Förderung der Entwicklung der eigenen Kinder Die Förderung umfasst die gesamte Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Organisation der Schulungen. Die Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden von den Trägern der Multiplikatorenschulungen selbst ausgewählt. 1.1.4 Schulungen von Ehrenamtlichen zur Unterstützung der Erstorientierung und zur Verweisberatung von (Neu-)Zuwanderinnen und (Neu-)Zuwanderern mit dauerhafter Bleibeperspektive Bereits in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten sind wichtige Brückenbauer zwischen Zugewanderten und der Aufnahmegesellschaft. Oftmals sind sie als Ehrenamtliche die ersten Vertrauenspersonen und Ansprechpartner für Neuzugewanderte. In Multiplikatorenschulungen kann ihnen ein Überblick über Beratungsdienste und Integrationsangebote vermittelt werden, um sie zu befähigen, Neuzugewanderte gezielt an entsprechend qualifizierte Beratungsstellen oder Angebote weiter zu verweisen. Gerade in der aktuellen Situation hoher Zuwandererzahlen besteht ein großer Bedarf an dieser Art von Beratung. Um Migrantenorganisationen und Ehrenamtliche bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, plant das Bundesamt die Förderung mehrerer kleiner Multiplikatorenschulungen mit einer Fördersumme von je bis zu 15.000 €. Die Schulungen sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern folgende Inhalte vermitteln: • Kompetenzen zum Ausbau Migrantenorganisationen • Bedarfsgerechter Einsatz vorhandener Kapazitäten • Vermittlung des Wissens über verschiedenen bestehende Strukturen und Angebote für Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive Überblick darüber, welche Angebote welchen Zuwanderergruppen offen stehen. • ehrenamtlicher Strukturen von Die Förderung umfasst die gesamte Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Organisation der Schulungen. Die Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden von den Trägern der Multiplikatorenschulungen selbst ausgewählt. 1.2 Multiplikatorenschulungen für jugendliche Zuwanderinnen und Zuwanderer und zur Qualitätssicherung von gwo-Projekten für jugendliche Zuwanderinnen und Zuwanderer 1.2.1 Schulungen zur Qualitätssicherung von Projekten zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jungen Zuwanderinnen und Zuwanderern Um dem Bedarf an einer qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Projektdurchführung durch die Träger der vom Bundesamt geförderten gemeinwesenorientierten Projekte für junge Zuwanderinnen und Zuwanderer gerecht zu werden, plant das Bundesamt die Förderung einer großen Multiplikatorenschulung zum Monitoring und zum Controlling von Projekten. Gefördert wird eine Maßnahme mit einer Laufzeit von vier Monaten (01.09.2015 31.12.2015) und einer Fördersumme von bis zu 80.000,00 €. Im Förderzeitraum sollen sechs maximal zweitägige Schulungen für jeweils ca. 20 (ehrenamtliche) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bereits laufenden, vom Bundesamt geförderten Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jungen Zuwanderinnen und Zuwanderern durchgeführt werden. Die Schulungen sollen den Teilnehmerinnen und -teilnehmern folgende Inhalte vermitteln: • Projektdaten erfassen und auswerten (Monitoring und Controlling) • Entstehender Nutzen durch das Erfassen bestimmter Projektdaten • Interventionsbedarf erkennen und umsetzen • Notwendigkeit und Durchführung der Evaluation von Projekten Die Förderung umfasst die gesamte Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Organisation der Schulungen. Die Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden vom Bundesamt benannt. 1.2.2 Schulungen zum Umgang mit Personen, die im Alltag Vorurteile gegen Migranten äußern Der Wandel Deutschlands zu einer pluralen Gesellschaft wird von Teilen der Bevölkerung mit Sorge betrachtet. Diese Sorge wird häufig in alltäglichen Situationen und unter der Bedienung von Vorurteilen geäußert. Eine angemessene Reaktion auf solche Äußerungen fällt insbesondere Jugendlichen häufig schwer. Das Bundesamt plant deshalb die Förderung mehrerer kleiner Multiplikatorenschulungen mit einer Zuwendung von je bis zu 15.000 €, in denen jugendlichen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren beigebracht wird, mit Alltagsdiskriminierung angemessen umzugehen. Die Schulungen sollen den Teilnehmerinnen und -teilnehmern folgende Inhalte vermitteln: • Sensibilisierung für Vorurteile, die in alltäglichen Situationen geäußert werden • Angemessener Umgang mit Personen, die sich in alltäglichen Situationen diskriminierend äußern • Angemessene Reaktion auf im Alltag geäußerte Vorurteile (Entkräften von Vorurteilen) • Vermittlung, wie das Wissen über das Erkennen von und den Umgang mit Vorurteilen weitergegeben werden kann Die Förderung umfasst die gesamte Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Organisation der Schulungen. Die Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden von den Trägern der Multiplikatorenschulungen selbst ausgewählt. 2. Rahmenbedingungen Die beantragten Multiplikatorenschulungen können nur 2015 durchgeführt und gefördert werden, eine Übertragung der Zuwendungen nach 2016 ist nicht möglich. Desgleichen können keine überjährigen Maßnahmen gefördert werden. Entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten sind von den Trägern Eigenmittel bzw. Drittmittel einzubringen. Das Bundesamt berücksichtigt dabei, dass Migrantenorganisationen und kleinere Organisationen mit meist ehrenamtlichen Strukturen kaum in der Lage sind, einen hohen Eigenmittelanteil einzubringen. 3. Schutz der Antragsteller bei Vergabe der Schulungen an Schulungsinstitute und sonstige Bildungsträger Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge empfiehlt allen Antragstellern, die Multiplikatorenschulungen von einem Institut oder sonstigen Bildungseinrichtungen durchführen lassen möchten, sich vor der Auftragsvergabe verbindlich detaillierte Informationen über die Preise der jeweiligen Leistungen vorlegen zu lassen. Dies umfasst insbesondere die Höhe der stundenmäßigen Honorarkosten, Vorbereitungszeiten für den Unterricht und sonstige Beratungstätigkeiten. Zum Schutz der Antragsteller vor möglichen finanziellen Risiken sollte vor Auftragsvergabe geklärt werden, ob die angebotenen Leistungen zuwendungsfähig sind und Honorarhöchstgrenzen nicht überschritten werden. So können Rechnungen, in denen Abrechnungsbezeichnungen wie beispielsweise „Tagwerk" ohne weitere Erläuterungen über die einzelnen Leistungen aufgeführt sind, nicht anerkannt werden. Ein Leitfaden zur Übersicht über zuwendungsfähige Höchstgrenzen ist unter http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationsprojekt e/gewprojekte gwo07 leitfaden-beantragung.html?nn=4551146 zu finden. 4. Antragstellung Anträge sind unter Verwendung von easy-Online beim Bundesamt innerhalb des genannten Zeitrahmens zu stellen. Zum Online-Portal gelangen Sie hier: https://foerderportal.bund.de/easyonline/ Hinweis! Für Multiplikatorenschulungen im Jugendbereich wählen Sie nach Aufruf des o.g. Links bitte Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „BMFSFJ" aus. Für Multiplikatorenschulungen im altersunabhängigen Bereich wählen Sie bitte Bundesministerium des Innern „BMI/BAMF" aus. Das System generiert und speichert zwei Dateien (eine Datei mit der Endung .xml sowie eine pdf-Datei). Die pdf-Datei senden Sie bitte an das Mailpostfach [email protected]. Der Antrag ist ausschließlich in Papierform verbindlich. Bitte drucken Sie deshalb zusätzlich das vom System generierte PDF-Dokument aus und fügen Sie dem Antrag eine Maßnahmenbeschreibung bei, die folgende Inhalte haben sollte: • Vorblatt mit Antragsteller, easy-Dateibezeichnung und aussagekräftige Bezeichnung der Maßnahme (Schulungstitel) • Ausgangssituation mit einer kurzen, stichwortartigen Beschreibung, warum die beantragte Schulung erforderlich ist Ziele und -inhalte der Schulungen: Durch welche Schulungsinhalte sollen die Zielgruppe und die Ziele erreicht werden? • Zielgruppe: Wer soll geschult werden? • Methoden der geplanten Schulung und Referenten Bitte schicken Sie den unterschriebenen Antrag zusammen mit allen weiteren Unterlagen an die folgende Adresse: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Referat 312 Frankenstraße 210 90343 Nürnberg Weitere Informationen sind dem beigefügten Informationsblatt „Hinweise zur Beantragung von Multiplikatorenschulungen" zu entnehmen, welches Sie auf der Homepage des Bundesamts unter www.bamf.de / Infothek / Informationen für Projektträger / Multiplikatorenschulungen finden. Sollten Sie technische Probleme haben, wenden Sie sich bitte werktags zwischen 9:00 und 15:00 Uhr an die Hotline unter Tel.-Nr.: 0911/943-6666 oder 0911/9436711. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte Montag - Mittwoch zwischen 9:00 und 11:30 Uhr an 0911/9436601 Diese Bekanntmachung tritt am Tage der Veröffentlichung auf der Homepage www.bamf.de in Kraft. Nürnberg, im Mai 2015 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Im Auftrag gez. Monika Seiler
© Copyright 2024 ExpyDoc