RAtgeber Bauen & Wohnen in Dresden Dresden verkörpert eine der schönsten europäischen Stadtlandschaften. Ensembles der barocken und gründerzeitlichen Baukultur, die berühmte Gartenstadt Hellerau oder moderne Bauten aus den letzten Jahrzehnten geben der Stadt das charakteristische Gepräge. Ob Spät gotik , Renaiss ance, Barock, Klassizismus, Jugendstil oder Postmoderne: Die sächsische Metropole an der Elbe bietet eine breite Vielfalt an Gebäuden jeglicher Architekturrichtungen. Sie werden schnell feststellen, dass Wohnraum in Dresden kein Mangel ist, sondern Sie vielmehr die Qual der Wahl für Ihre neue Unterkunf t haben. Dresden bietet zudem eine Vielzahl an Beratungsstellen und weiterführende Informationen, wo Sie sich kostenlos zum Thema Bauen & Wohnen erkundigen können. In diesem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Unternehmen, Institutionen und städtischen Vereinen aus der Kategorie Bauen & Wohnen in Dresden. A p r i l 2 0 15 Herausgeber www.scharfe-media.de Informationen zu den Themen: Wohnungsbau & Baustandorte.............................2 Eigenheim in der Stadt.............5 Finanzierung & Förderung.......6 Planen & Bauen.........................7 Mieten & Wohnen....................14 Adressen im Überblick...........16 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Wohnungsbau & Baustandorte In Dresden trifft modernes urbanes Wohnen auf Ruhe. Der Wohnungsbestand verteilt sich praktisch über das ganze Stadtgebiet und sämtliche Dresdner Stadtteile. Informationen zu größeren Wohnungsbaustandorten für die Errichtung von Eigenheimen und Mehr familienhäusern finden Sie im Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden. Einzelne Wohnungsbaugrundstücke sind ebenfalls im Themenstadtplan in der Rubrik Baulandkataster erfasst. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie Sie geeignete Standorte finden und welche Institutionen Ihnen Auskunft erteilen. Was ist der Themenstadtplan? Der Themenstadtplan informiert über Hochwassergefährdete Gebiete, Bodenrichtwerte, den Flächennutzungsplan, Lärmwerte sowie über Standorte von Kultureinrichtungen, Schulen, Kitas und zahlreiche weitere Themen, die für das Wohnen relevant sein können. ■ Wohnbaustandorte Mehr Infos unter: www.stadtplan.dresden.de Was zeigt mir die Übersichtskarte an? Die in der Übersichtskarte angezeigten Wohnungsbaustandorte sind Bestandteil des Wohnbauflächenkatasters der Landeshauptstadt Dresden. In dieser Standortdatenbank werden gemäß Flächennutzungsplan (Beiplan Wohnen) alle geplanten Wohnbauflächen (Wohnbauflächenpotenziale) und ausgewählte, nach 1990 realisierte, Wohnstandorte angezeigt. Das Flächenangebot umfasst Bauland, einzelne Baugrundstücke, Baulücken, bereits begonnene Eigenheimstandorte sowie für Wohnungsbau geeignete Brach und Vorhalteflächen ab circa 0,5 Hektar beziehungsweise ab zehn Wohnungen. Bei jedem ausgewählten Standort können Detailinformationen (Lage, Flächengröße, Wohnungsanzahl, Bauform, Planungsrecht etc.) als Standortpass herunter geladen werden. ■ Hinweis Der Themenstadtplan „Wohnung sbaus t andor te “ is t in formativ und soll einen ge samtstädtischen Überblick für die Landeshauptstadt Dresden vermitteln. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Aussagen begrenzt. Bisher nicht genannte Projektent- wickler und Vorhabenträger eines Wohnungsbaustandortes können sich bei Interesse gern an die nebenstehende Kontaktadresse wenden. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Donnerstag..................8 – 12 Uhr .....................................14 – 18 Uhr ■ Landeshauptstadt Dresden Geschäftsbereich Stadtentwicklung Abteilung Stadtentwicklungsplanung ■ Besucheranschrift World Trade Center Freiberger Straße 39 6. Etage, Zimmer 6317 Telefon........................ 4 88 35 23 Unter der Internetadresse http:// stadtplan.dresden.de können Sie selbst recherchieren. Wo erhalte ich Auskunft zu Standorten von alten- und behindertengerechte Wohnungen? Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie unter anderem im Immobilien- und Wohnungsmarkt. http://immobilien.dresden.de ■ Landeshauptstadt Dresden Geschäftsbereich Soziales Sozialamt Abteilung Integration und Eingliederungsleistungen Sachgebiet Wohnungsfürsorge Junghansstraße 2 Zimmer 313 ■ Öffnungszeiten Dienstag........................8 – 12 Uhr .....................................14 – 18 Uhr Welche Recherchemöglichkeiten nach Wohnungsbaustandorten bestehen zusätzlich? Interessierte können auf der Plattform freie Standorte nach Ortsteilen, aber auch nach konkreten Straßen suchen. Zusätzlich stehen Filter wie Realisierungsstand, Standortgröße und Ortsamtsbereich zur Verfügung. Kann ich auch mit Gleichgesinnten ein Haus planen? Natürlich, und zwar mit der Bauherrengemeinschaf t. Mit Gleichgesinnten gemeinsam ein eigenes Haus planen, bauen und Kosten sparen, zusammen im selbst errichteten Wohneigentum leben, das ist die Idee der Bauherrengemeinschaft. Mit dem Zusammenschluss von Einzelbauherren, oftmals jungen Familien, können kreative Bauund Wohnideen zum Vorteil der Beteiligten aktiv eingebracht werden. Ein gemeinschaftlich bestimmter Projektbetreuer kann die Gruppe begleiten und bei der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. Fetscherplatz 3, 01307 Dresden Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag: 08:00 bis 19:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr Kontakt: 0351-86645-0 Fax: 0351-86645-11 E-Mail: [email protected] Internet: www.mieterverein-dresden.de Facebook: www.facebook.com/Mieterverein.Dresden 2 Wir sind umgezogen!! Hugo-Junkers-Ring 1 01109 Dresden Tel.: 03 51 / 42 77-2 90 Fax: 03 51 / 42 77-2 89 • Zementestriche • Anhydritestriche • Heizestriche [email protected] | www.estrichbau-orbanz.de Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Wohnungsbau & Baustandorte Auswahl des Bauplanungsbüros helfen. Baugemeinschaften können sich in verschiedenen Rechtsformen organisieren, z. B. ■G esellschaf t bürgerlichen Rechts (GbR) ■W ohnungseigentümergemeinschaft ■ Wohnungsgenossenschaft. ■ Lokale Agenda 21 für Dresden e. V. Geschäftsführerin Silke Sesterhenn Prager Straße 2 b 3. Etage links Telefon.........................2 13 45 31 [email protected] www.dresdner-agenda21.de ■ Bauforum Dresden e. V. Geschäftsführerin Marion Kempe Wachsbleichstraße 22 Telefon........................ 4 98 62 38 [email protected] www.bauforum-dresden.de Was ist ein Sanierungsgebiet? Diese Gebiete waren früher durch besonders gravierende städtebauliche und bauliche Missstände gekennzeichnet. Um die Sanierungsgebiete aufzuwerten, werden verschiedene Maßnahmen (Gebäudesanierung, Umfeldgestaltung, Gemeinbedarf) anteilig durch Städtebaufördermittel finanziert. So wird dem drohenden Flächenverfall in den historischen Stadtteilen Dresdens entgegengewirkt. Innerhalb der Sanierungsgebiete bestehen besondere gesetzliche Regularien für die Bautätigkeit und die Veräußerung von Grundstücken. Das Stadtplanungsamt als Genehmigungsstelle der Sanierung prüft und begleitet Baumaßnahmen in Bezug auf ihre Übereinstimmung mit den Erneuerungszielen. ■ Landeshauptstadt Dresden Geschäftsbereich Stadtentwicklung Abteilung Stadterneuerung Abteilungsleiterin Kathrin Kircher Freiberger Straße 39 5. Etage, Zimmer 5325 Telefon........................ 4 88 36 21 Was ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme? Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebietes entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden. Die Gemeinde kann einen Bereich, in dem eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll, unter bestimmten Voraussetzungen durch Beschluss förmlich festlegen. Welche Ergebnisse wurden bei der städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bislang erzielt? Aufgrund der Finanzierung von Sicherungsmaßnahmen nach der Wende konnte der großflächig drohende Abriss in den Gründerzeitvierteln verhindert werden. Diese Sicherungsmittel wurden für jedes dritte Gebäude angewendet. Durch die zum Teil sehr kostenintensive Förderung zur Gebäudesanierung ist gegenwärtig ein Sanierungsstand von 50 bis 75 Prozent, je nach Gebiet, erreicht. Bis heute wurden cirka 250 Millionen Euro Fördermittel für die Entwicklung der Sanierungsgebiete aufgewendet. Durch die Umgestaltung von Blockinnenbereichen sowie öffentlicher Plätze Alarmsysteme für Privat und Gewerbe Beratung, Konzeption und Umsetzung Der Wurm – macht‘s Inhaber Andreas Wurm Verwertung · Einzelhandel · Ankauf · Beräumung Telefon: (0351) 315 88 65 Fax: (0351) 65 61 52 03 Handy: (0172) 774 07 43 Altenberger Platz 5 01277 Dresden (in der Ladengalerie Striesen im Untergeschoss) www.der-wurm-machts.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo bis Fr 9 – 18 Uhr Ankauf nach Terminabsprache seit 1999 Alles vom Nagel bis zur Schrankwand Bei Vorlage dieser Anzeige 20 % Rabatt auf Alles Industriestraße 23 · 01640 Coswig Tel. (03523) 7 43 61 [email protected] www.teichmann-recycling.de Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 7 – 12 und 13 – 18 Uhr, Sa. 8 – 12 Uhr Containerdienst Ankauf von Zeitungen und Zeitschriften Altpapier Glas Buntmetalle Schrott Kabelschrott 3 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Wohnungsbau & Baustandorte und Straßen und die Schaffung von Spielplätzen wurde das direkte Wohnumfeld entscheidend verbessert. Viele in der Öffentlichkeit bekannte Vorhaben wären ohne die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln nicht durchführbar gewesen. Beispiele dafür sind: die Sanierung des Nordbads in der Äußeren Neustadt die Revitalisierung der Ruine der St. Pauli Kirche im Hechtviertel der Bau der Stadtteilbibliothek Ortsamt Pieschen. Welche Ziele werden mit der städtebaulichen Erneuerung verfolgt? ■ s ensible, denkmalschutzgerechte, umweltverträgliche und damit nachhaltige Sanierung der Gebäude unter Beachtung der Interessen der Bewohner ■ Verbesserung der Wohnumfeldqualität durch umfassende Umgestaltung, Sanierung und Begrünung von öffentlichen Straßen und Plätzen ■ N euanlage und Förderung von Grünbereichen und Spielplätzen in öffentlichen wie privaten Bereichen und damit großflächige Entsiegelung der Block innenbereiche. In diesem Zusammenhang werden positive Effekte für die Entwicklung der stark versiegelten und überhitzten Stadtgebiete erwartet. Für die Bewohner, vor allem für Kinder, sollen neue Freizeitund Spielbereiche geschaffen werden. ■ Bau und Finanzierung von Gemeinbedarfseinrichtungen wie z. B. Jugendhäuser und -treffs, Bibliotheken u. a. Haustechnik: Volker Jost • Funktelefon 0172 / 709 22 73 KOMPLETT MEIN BAD! BERGENER RING 37 · D-01458 OTTENDORF-OKRILLA WWW.KOENIG-BAD.NET · TELEFON 035205 871009 MO–FR 9–18, SA 10–14 UHR · SO SCHAUTAG 14–17 UHR 4 Entstehen durch den Bau auf einem Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet weitere Kosten? Welches beispielhafte Sanierungsgebiet überzeugt bereits heute Mieter und Eigentümer? Die Lage eines Grundstücks in einem Sanierungsgebiet gestattet allen Grundstückseigentümern unter bestimmten Bedingungen Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig besteht aber auch die P f licht zur f inanziellen Beteiligung an den Kosten der Gebietsentwicklung. ■ B eispiel: Sanierungsgebiet Äußere Neustadt Es umfasst eine Fläche von cirka 87,6 Hektar und ist damit das größte Sanierungsgebiet der Landeshauptstadt Dresden. In cirka 10 000 Wohngebäuden leben 16 149 Einwohner (2013). Seit 1990 wurden für den Stadtteil mehr als 73 Millionen Euro Städtebaufördermittel investiert. Davon haben der Bund und der Freistaat Sachsen 45 Millionen Euro sowie die Stadt Dresden 22 Millionen Euro beigesteuert. Die Förderung trug deutlich zur werden Entwicklung des Stadtteils bei. Ziele und Maßnahmen (bis Aufhebung Sanierungsgebiet): ■ Verbesserung des Wohn- und Geschäftsumfeldes durch die Gestaltung der Straßen und Plätze und die Sicherung von Ordnung und Sauberkeit ■ Einflussnahme auf eine verträgliche Funktionsmischung von Wohnen und Gewerbe in Bezug auf die überörtlichen Funktionen des Gebietes ■ Städtebauliche Neuordnung und Organisation einer städtebaulich verträglichen Zwischennutzung der Baulücken im Bereich der Bautzner Straße ■ W iederbebauung der Baulücken in den Hauptgeschäftsstraßen Diese so genannte Ausgleichsbetragspflicht besteht grundsätzlich für alle Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt des rechtsförmlichen Abschlusses der Sanierung. Ausführliche Informationen sind der Informationsbroschüre zu entnehmen (www.dresden.de/media/pdf/ stadtplanung/Ausgleichsbetraege_Internet.pdf) ■ Steuerliche Vergünstigungen In Sanierungsgebieten können Wohnungs- und Grundstückseigentümer besondere Abschreibungsmöglichkeiten für ihre Immobilien nutzen. Grundlage dafür ist der § 7h sowie § 10f des Einkommenssteuergesetzes. Voraussetzung zur Inanspruchnahme des Steuer vorteils ist der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung vor Bau- bzw. Sanierungsbeginn mit dem Stadtplanungsamt. Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Eigenheim Rubrik in der Stadt Ein Eigenheim in der Stadt ist für Bauwillige eine gute Lösung um individuelle Wohnwünsche zu verwirklichen. Modernes, innovatives Wohnen in Dresden bietet meist kurze Wege zur Arbeit, zu Dienstleistungsangeboten sowie Versorgungseinrichtungen, zu kulturellen Veranstaltungen oder sportlichen Höhepunkten. Es gibt viele Pluspunkte des Wohnens in der Stadt. Welche Gründe sprechen für das Wohnen in der Innenstadt? Die Gründe für eine letztlich europaweite Rückbesinnung auf die Qualitäten urbanen Wohnens sind vielgestaltig und reichen von der wieder zunehmenden Funktionsmischung in den Innenstädten über den Wegfall störender Industrie- und Gewerbeanlagen, das Entstehen freier Flächen durch brachgefallene Industrie-, Verkehrs- oder Militäranlagen bis zur Verteuerung der Benzinkosten. Eine steigende Zahl von Menschen sieht sich angesichts der zunehmenden Flexibilisierung von Arbeits- und Leb ens ver häl t nis s en au f ein berufliches und privates Netz- w e r k a n ge w i e s e n , d e s s e n Effizienz die Stadt mit einem hohen Maß an Nähe und Erreichbarkeit unterstützt. Eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur, die Nutzung unternehmensnaher Dienstleistungen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie ein qualifizierter Arbeitsmarkt sind wichtig. Aber auch eine lebendige Eventund Clubkultur, Kinos, Theater und ein breites Spektrum an verschiedensten Veranstaltungen, Festspielen, Kongressen und Sportereignissen locken in die Stadt. Das breite Spektrum vielfältiger Möglichkeiten für die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum in eigener Bauherrenschaft oder durch Erwerb zeigt Ihnen die Broschüre „Neue Wohnformen in der Stadt. Sie s teht Ihnen zum Dow nload bereit. w w w.dresden.de/media/pdf/ stadtplanung/Neues_Wohnen_ in_der_Stadt.pdf ■ Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt Sachgebiet Wohnbauflächenmanagement und Wohnungsbauförderung Dr. Frank Götte World Trade Center Freiberger Straße 39 4. Etage, Zimmer 4425 Telefon.......................... 4 88 35 05 Welche Formen der innerstädtischen Eigenheime gibt es? Eine besondere Form innerstädtischer Eigenheime sind die Stadthäuser. Als mehrgeschossige Reihenhäuser verbinden sie maximale Wohnfläche und möglichst geringe Grundstücksgröße bei repräsentativen Straßenfassaden und rückseitig privaten Rückzugsorten als Gärten oder Dachterrassen. Eigenheime in der Stadt können auch Lofts, Maisonetten oder Wohnhäuser in Innenhöfen sein, die individuelle Baugestaltung steht im Vordergrund. Städtisches Wohnen: Die 1909 errichtete Gartenstadt Hellerau. Foto: Frank Exss fand am 5. Juni 2014 im HygieneMuseum eine Fachkonferenz zum Stadtentwicklungskonzept statt, zu der Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sowie von Verbänden und Interessensvereinen eingeladen waren. Vom 10. Juni bis 5. Juli 2014 fand die 4. Dresdner Debatte zum Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Dresden 2025+“ statt. Unter dem Motto „Dresden gemeinsam gestalten“ waren Sie eingeladen, sich umfassend zum Stadtent wicklungskonzept zu informieren und dazu Ihre Meinungen und Vorschläge zu äußern. Das breite Spektrum vielfältiger Möglichkeiten können Sie sich in diesem Online-Dokument anschauen: w w w.dresden.de/media/pdf/ stadtplanung/Neues_Wohnen_ in_der_Stadt.pdf Dresden in 2025: Was ist für die Zukunft geplant? Der Ent wur f des Integrier ten St adtent wicklungskonzeptes „Zukunft Dresden 2025+“ liegt mit Arbeitsstand April 2014 vor. Bevor dieses dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt wird, soll es in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Im Vorfeld der Debatte ■ Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt Abteilung Stadtent wicklungsplanung Freiberger Straße 39 6. Etage, Zimmer 6308 Telefon.......................... 4 88 35 40 AN ALLES GEDACHT? Installation vorhandener TV-HiFi Geräte Anschaffung von Neugeräten Kabel-Satanschluss vorhanden Internetanschluss bereitgestellt mobile Empfangsmöglichkeiten geklärt Vernetzung geplant Technik Ambiente GmbH Ihr Partner für Ihre Technik Hauptstr. 29 • O1O97 Dresden • Tel. O351-481OO253 www.technikambiente.de BIMa.G UG - Betriebs- und Immobilienmanagement Graf • kfm. Betriebsbetreuung • Hausverwaltung • techn. Immobilienservice • Hausmeisterservice Wiener Str. 80 b | 01219 Dresden Telefon: (0351) 475 917 25 | Fax: (0351) 475 917 29 www.bimag-dresden.de | [email protected] 5 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Finanzierung Rubrik & Förderung Mit einer Vielzahl von Förderprogrammen im Wohnungsbau unterstützt der Bund die Finanzierung Ihres Bauvorhabens. Die Wohnraumförderung für Wohngebäude im Bestand und als Neubau sowie altersgerechtes Umbauen besteht überwiegend in der Ausreichung zinsgünstiger Kredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW als Förderbank des Bundes. ■ Sitz KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 60359 Frankfurt KfW-Infocenter gebührenfrei Telefon............. (08 00) 5 39 90 02 Die Antragstellung erfolgt über ein durchleitendes Kreditinstitut Ihrer Wahl, Ihre Hausbank oder die Sächsische Aufbaubank (SAB) als Förderbank des Freistaates Sachsen. Welche Förderungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein? Finanzierung und Förderung privater Bauvorhaben ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen unter Umständen möglich, wenn die Kostentrennung beachtet und eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Die Bank muss zudem einschätzen, ob die Gesamtbelastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen für den/die Antragsteller auf Dauer tragbar erscheint. ■ Weitere Fördervoraussetzungen Das Gebäude muss in einem Stadtgebiet liegen, das vor 1949 erschlossen und bebaut wurde. Dafür ist eine Bestätigung der Stadt ver waltung vorzulegen. Eine Baugenehmigung (oder ein qualifizierter Vorbescheid bzw. eine Bauanzeige, sofern nach Sächsischer Bauordnung möglich) muss vorhanden sein, aber der Bau 6 selbst darf noch nicht begonnen haben. Der zuständige Bauleiter oder Architekt muss bestätigen, dass die Energieeinsparverordnung eingehalten wird. Ausgeschlossen von der Förderung sind Antragsteller, die bereits mit einem Eigentumsprogramm des Freistaates gefördert wurden. Es besteht auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen kein Anspruch auf die Förderung. Entscheidend ist hier wohl vor allem, dass die vorgesehenen Haushaltsmittel noch nicht aufgebraucht sind. Anträge können bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. ■ Impuls für Baugemeinschaften Das Förderprogramm erleichtert es interessierten Bauherren und nicht zuletzt jungen Familien, gemeinsam mit Gleichgesinnten erhaltenswerte Bestandsgebäude in der Innenstadt zu erwerben und zu modernisieren. Eine der ersten Baugemeinschaften in Dresden, die in den Genuss der Förderung kommen wird, ist die Baugemeinschaft Kontorhaus Friedrichstadt. Wie sieht es mit der Neubauförderung aus? Wer auf Neubau setzt, wird Programme der Sächsischen Auf- uftragte Vertriebsbea rt be Anja Schie Bankkauffrau uhusau12s 12 Bra uha Am Am Bra esnden Drsde 9 51079 99Dre 01099 010 2 645 2 64 017 017107 bil Mo,bilMo 940,917 44491 Tel 035 03151449 Tel .de rgo t@e .de ber rgo hie @e a.sc anjja.schiebert an Mit ERGO werden Wohnträume wahr! Aus Vorschlägen von über 40 Anbietern finden wir für Sie ein passendes Konzept zur Finanzierung. Wir bieten Ihnen persönliche Beratung und attraktive Konditionen. baubank (SAB) bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) zur Wohneigentumsbildung und zur Förderung erneuerbarer Energien in Anspruch nehmen. ■ Informationen www.sab.sachsen.de und www.kfw-foerderbank.de Sofern zum Beispiel k f w- 4 0 Haus- oder Passivhausstandard erreicht wird, kann das auch über die meisten Hausbanken und die SAB durchgeleitete kfw-Programm 144 Ökologisch Bauen genutzt und von einem Zinssatz unterhalb den Marktkonditionen profitiert werden. Gibt es ein Programm zur Landeswohnraumförderung? Gibt es ein extra Programm für Energiesparhäuser? Ja, und zwar das Sächsische Energiespardarlehen. Hausoder Wohnungseigentümer, die auf der Grundlage einer energetischen Bewertung ihrer Immobilie eine energetische Sanierung durch führen, erhalten Darlehen bis 50 000 Euro je Wohneinheit. Dazu gehören Maßnahmen wie die Verbesserung der Wärmedämmung , die Nut zung erneuerbarer Energien oder der Einbau einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Wird mit den Sanierungsmaßnahmen Energieeinsparverordnung-Neubau-Niveau erreicht, beträgt der Zinssatz über eine Dauer von 20 Jahren 1,5 Prozent. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) als Förderbank des Freistaates Sachsen ist erster Anlaufpunkt für die Beratung zur Landeswohnraumförderung mit den Förderprogrammen Das Haus muss mindestens zwei Jahre alt sein. Die vorangehende energetische Bewertung wird mit maximal 500 Euro je Wohngebäude bezuschusst. ■ Wohneigentum (Selbstnutzer) ■ Energetische Sanierung ■ Mehrgenerationswohnen ■ Sächsische Aufbaubank Pirnaische Straße 9 Telefon........................ 49 10 49 20 ■ Sächsische Aufbaubank Sitz / Kundenberatung Kundenberatung Pirnaische Straße 9 Telefon:............................ 49 10 - 0 Weitere Informationen Weitere zum Thema Wohnen, Wohneigentum, Baugemeinschaften und Wohnbaustandorte finden Sie unter diesem Kontakt: ■ Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt Sachgebiet Wohnbauflächenmanagement und Wohnungsbauförderung Dr. Frank Götte World Trade Center Freiberger Straße 39 4. Etage, Zimmer 4425 Bei persönlichen Besuchen empfiehlt es sich, einen Termin zu vereinbaren. Telefon:......................... 4 88 35 05 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Foto: birgitH | Pixelio Planen & Bauen Wer in Dresden bauen möchte, sollte sich zuvor gut informieren und gründlich planen – egal, ob es sich um einen Neubau, eine Sanierung oder einen Umbau handelt. Neben dem richtigen Grundstück, müssen Sie sich auch über die Finanzierung im Klaren sein und die Bauausführung im Detail planen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengetragen. Gibt es Vereine oder Institutionen, die beim Bauprojekt helfen können? In Dresden finden Sie einige Vereine und Institutionen, die Ihnen bei Ihrem Bauprojekt helfen. Die Kontakt-Adressen finden Sie hier im Überblick: ■ Woba Dresden GmbH (Gagfah group) Ostra-Allee 9 Telefon............................... 2 58 80 ■ bauforum dresden e. V. c/o Marion Kempe Friedrichstraße 29 Telefon.......................... 4 98 62 38 [email protected] ■ Wohnungsgenossenschaft Aufbau Dresden eG Papstdorfer Straße 17 Telefon.......................... 2 52 61 49 ■ D-COR Bauträger GmbH Bergmannstraße 22 01309 Dresden Telefon........................ 41 88 66 81 ■ Wohnungsgesellschaft Medium GmbH Industriestraße 26 Telefon............................. 84 10 10 ■ S TEG Stadtentwicklung gGmbH Bodenbacher Straße 97 Telefon............................. 25 51 80 Was macht die Ingenieurkammer Sachsen? Die Ingenieurkammer Sachsen ist die einzige gesetzlich legiti- mierte Vertretung sächsischer Ingenieure. Als Körperschaf t des öffentlichen Rechts führt sie die gesetzlich vorgeschriebenen Listen der Bauvorlageberechtigten, der qualifizierten Tragwerksplaner, der qualifizierten Brandschutzplaner sowie der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Damit trägt die Ingenieurkammer Sachsen maßgeblich zum Schutz der Bauherren und Verbraucher bei. Private Bauherren haben zudem die Möglichkeit über die Kammer eine kostenfreie Erstberatung mit einem Fachingenieur zu vereinbaren, ganz gleich ob es dabei um die Themen Neubau, Sanierung, Wertermittlung, etc. geht. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an: Ingenieurkammer Sachsen Annenstraße 10 Telefon......................... 4 38 33 60 E-Mail [email protected] www.ing-sn.de Warum sind Architekten so wichtig? Ganz gleich, ob Sie um-, aus- oder neu bauen wollen: Der Weg zu einem erfolgreichen Bauprojekt erfordert viele wichtige Entscheidungen und kompetente Partner. In vielen dieser Phasen ist der Architekt ein wertvoller Ratgeber. Er ist Berater und stellt dem Bauvorlage, Hochwasserschutz, Energieausweis, HOAI, Gutachten, Schallschutz, Wertermittlung, Denkmalschutz, Planfeststellung, Brandschutz, Vergaberecht ... Experte gesucht? Dann nutzen Sie die Expertensuche der Ingenieurkammer Sachsen mit Zugriff auf mehr als 5.000 Fachingenieure. www.Ingenieure-Sachsen.de 7 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Planen & Bauen Bauherrn seine gesamte Erfahrung und sein erworbenes Wissen zur Verfügung. Er berät ihn gegebenenfalls bereits bei der Grundstückssuche und setzt die Vorstellungen seines Bauherrn in enger Partnerschaft mit ihm in eine konkrete, individuelle Planung um und überwacht und betreut das Bauvorhaben bis zur Fertigstellung. Planung und Bauüberwachung des Architekten werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI vergütet. Auf Wunsch des Bauherrn kann der Architekt als Generalplaner alleiniger Vertragspartner sein und in diesem Fall zusätzlich die Verantwortung für sämtliche Fachplanerleistungen übernehmen. Der Architekt wahrt die Belange des Bauherrn, warnt ihn vor Fehlentscheidungen und schützt ihn vor Übervorteilungen. Wie finde ich einen geeigneten Architekten? Wie findet man seinen Architekten? Viele Architekturbüros präsentieren ihre Projekte auf der Internetseite. Manchmal haben auch Bekannte und Freunde schon Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Architekten gesammelt. Die Internetseite der Architektenkammer Sachsen bietet verschiedene Architektenverzeichnisse und -listen, die bei der Suche hilfreich sind. Und jedes Jahr am letzten Juniwochenende öf fnen sich zum deutschlandweiten Tag der Architektur Haustüren, Werktore und Architekturbüros für Besucher, die mit Bauherren und Architekten ins Gespräch kommen möchten. ■ Informationen www.aksachsen.org Wann, wie und wo muss ich Bauanträge stellen? Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist beim Bauaufsichtsamt ein Antrag auf Baugenehmigung gemäß §§ 63, 64 SächsBO zu stellen. Die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (Gebäude, Räume, Plätze) bedarf, auch wenn keine Änderung der Bausubstanz vorgenommen wird, einer Baugenehmigung. Die Antragstellung darf nur durch einen Bauvorlageberechtigten mit den durch das Sächsische Staatsministerium des Innern vorgegebenen Dokumenten erfolgen. Bauvorlageberechtigt sind nach § 65 (2) SächsBO beispielsweise Architek ten oder Ingenieure der Fachrichtungen Architektur, Hochbau und Bauingenieurwesen. Hinweis: Auskünfte zur Antragstellung, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit Kontakt: Architektenkammer Sachsen Haus der Architekten Goetheallee 37 01309 Dresden Tel.: +49 351 31746-0 Fax.: +49 351 31746-44 [email protected] www.aksachsen.org Aktuelle Termine zur Bauherrenberatung sowie die Architekten- und Stadtplanerliste finden Sie unter www.aksachsen.org/service 8 150415_AnzeigeAmtsblattDD_Bauherrenberatung.indd 1 Schon beim Rohbau kann so Einiges schief gehen. Bausachverständiger können Abhilfe schaffen. nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS). Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nummer 4 88 18 02 zur Verfügung. ■ Bitte beachten Sie: Am Bauherren-Service-Telefon werden keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungs-rechtlichen Anforderungen erteilt. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner. Bauvorlagen werden nicht in elektronischer Form oder als Fax entgegengenommen. ■ Benötigte Formulare ■B auantrag ■B aubeschreibung ■ s chriftlicher Teil des Lageplans ■A ntrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung (wenn rechtlich notwendig) ■E rklärung Trag werksplaner (wenn notwendig) ■E rklärung zu geschützten Gehölzbeständen (Vom Bauherrn und dem Entwurfsverfasser ist in der Erklärung zum Gehölzschutz zu bestätigen, dass 15.04.15 08:53 Foto: Lichtkunst | Pixelio auf dem Baugrundstück keine geschützten Gehölze vorhanden sind oder dass alle auf dem Baugrundstück und jeweils fünf Metern der angrenzenden Flächen des Nachbargrundstückes vorhandenen geschützten Gehölze in den Bauvorlagen dargestellt sind.) ■E rklärung zum Bestandsschutz der Erschließung (Geht der Bauherr vom Bestandsschutz der Erschließung aus, ist für die Entscheidung, ob Stellungnahmen der Medienträger über die ausreichende Trink- und Löschwasserversorgung sowie die ausreichende Abwasserbeseitigung einzuholen sind, eine Erklärung abzugeben.) ■ Erklärung zur Beseitigung des Niederschlagswassers (Bei einer geplanten Versickerung ist vom Bauherrn und vom Entwurfsverfasser zu bestätigen, dass die Anforderungen der Erlaubnisfreiheitsverordnung bekannt sind und eingehalten werden.) ■A ntrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 25 SächsWaldG (Bei Vorhaben in der Nähe eines Waldes ist nach § 25 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) zu beachten, dass bauliche Anlagen mit Feuerstätten von Wäldern, Mooren und Heiden mindestens 30 Meter entfernt sein müssen. Die gleiche Entfernung ist mit Gebäuden einzuhalten. Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Planen & Bauen Ausnahmen können auf Antrag gestattet werden.) ■B etriebsbeschreibung für Gastoder Vergnügungsstätten (Für den Betrieb einer Gast- oder Vergnügungsstätte ist eine Betriebsbeschreibung vorzulegen.) ■ s tatistischer Erhebungsbogen (wenn notwendig) ■A ntrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 5 SächsBestG (Bei Vorhaben in der Nähe von Friedhöfen muss der Grenzabstand zu Wohngebäuden nach § 5 Abs. 5 Sächsisches Bestattungsgesetz (SächsBestG) mindestens 35 m betragen. Zu Gewerbe- und Industriegebieten ist ein Grenzabstand von mindestens 75 m einzuhalten. Ausnahmen können auf Antrag gestattet werden.) ■E rmittlung der notwendigen Stellplätze (Zur Nachweisführung für die Erfüllung der sich aus § 49 SächsBO ergebenden Verpflichtung zur Schaffung von notwendigen Kfz-Stellplätzen und Abstellplätzen für Fahrräder steht ein Formular zum Download bereit.) ■R ichtzahltabelle für Nachweis Stellplatzverpf lichtung (Die Anzahl der notwendigen Stell-/ Abstellplätze ergibt sich aus der Richtzahltabelle gem. Nr. 49 VwVSächsBO.) ■ Kosten/Gebühren Gebührenbeschreibung: Gebührenfestsetzung erfolgt auf der Grundlage der Rohbau- bzw. Herstellungssumme des Vorhabens. Besonderheit: Es wird ein Kostenvorschuss erhoben. Zahlungsart: Überweisung ■ Rechtliche Grundlagen Sächsische Bauordnung (SächsBO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) Baugesetzbuch (BauGB) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) ■ Kostenerhebung Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) Ver waltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) Nasse Wände? Feuchte Keller? Wüstenrot Bausparen – besser als je zuvor! ANDREAS MEYER - ISOTEC Fachbetrieb GF: Andreas Meyer Die Sanierungsspezialisten. Die Lösung für Ihr Haus: Horizontalabdichtung mit ISOTEC-Spezialparaffin Profitieren Sie von- vielen Vorteilen: trockene Wände und ein dauerhafter Feuchtigkeitsschutz. 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Bauaufsicht ■ ■ ■ ■ ■ ■ Besucheranschrift Ammonstraße 74 ■ ■ Öffnungszeiten Montag...........................9 – 12 Uhr Dienstag........................ 9 – 18 Uhr Donnerstag.................. 9 – 18 Uhr Freitag............................9 – 12 Uhr Terrassenüberdachungen Carports PC-Steg-/Wellplatten Acryl-Wellplatten WPC-Terrassenböden Kunststoff-Sichtschutzund Zaunelemente Inhaber: Siegfried Köpp Dresdner Straße 202 01640 Coswig · OT Brockwitz Telefon: 03523 / 53 193 - 21 Telefax: 03523 / 53 193 - 17 Mobil: 0174 / 69 15 292 E-Mail: [email protected] www.kunststoff-koepp.de schmidt-kuechen.de OHNEN EBEN! W R E N Ö L SCH SCHÖNER 2X IN DRESDEN Kreuzstraße 4 01067 Dresden Johannes-PaulThilman-Straße 1-3 01219 Dresden * Abhängig von Planung und Umfang der Küche. 9 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Planen & Bauen Was führt das Grundbuchamt? Das Grundbuchamt führt für den Zuständigkeitsbereich ein öffentliches Register, die sogenannten Grundbücher. In diesen sind alle Grundstücke erfasst. Unter anderem finden sich dort die Eigentumsrechte oder auch Belas tungen, die auf einem Grundstück liegen. Wer kann Einsicht in das Grundbuchamt nehmen? Grundsätzlich kann das jeder, der ein berechtigtes Interesse hat. Gewisse Eintragungen dürfen allerdings nur durch einen Notar vorgenommen werden. Dazu gehören Grundstücksteilung, Grundstückskauf und die Änderung der Eigentumsrechte. Besucheradresse: Olbrichtplatz 1, Block C Haltestelle: Stauffenbergallee Telefon.................................44 60 Welche Aufgaben kommen dem Bauamt und der Bauaufsichtsbehörde zu? Das Bauamt widmet sich den planerischen Aufgaben und ist unter anderem für die Vorbereitungen der Raum- und Bauleitplanung einer Gemeinde zuständig. All diese Planungen müssen von den zuständigen Gremien einer 10 Gemeinde verabschiedet werden, um Rechtsfähigkeit zu erlangen. Hier greift die Bauaufsichtsbehörde. Diese hat die Aufgabe, die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu überwachen. Kontakt: Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt Telefon........................ 4 88 36 70 Wie läuft die Baugenehmigung ab? Mit Einreichen des vollständigen Bauantrages wird bei der zuständigen Behörde die Erteilung einer Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben beantragt. Im anschließenden Verfahren wird der Antrag geprüft und über die Baugenehmigung entschieden. Die Baugenehmigung liegt vor. Was muss nun beachtet werden? Die gesetzte Frist muss zwingend eingehalten werden, sonst erlischt die erteilte Baugenehmigung. Dennoch kann für den Fall, dass sich der Baubeginn verzögert vor Ablauf der Frist bei der Bauaufsichtsbehörde ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Bauherr? ■ Zu den Rechten gehören: ■ Freie Wahl von Bauunternehmen und Bauträgern ■ Überprüfung des Fortschritts beim Bau ■ Das Recht, die Beseitigung bestehender Mängel einzufordern ■ Jederzeit Einblick in die Unterlagen des Projekts zu erhalten ■ N ach Baufertigstellung ein entsprechendes Protokoll zu erhalten ■ Zu den Pflichten zählen: ■ Die Abnahme des Hauses ■ Einreichung aller Anträge bei der Baugenehmigungsbehörde, der Gemeinde sowie dem Finanzamt ■ Summen an die Auftragnehmer (z. B. Handwerker und Baufirmen) zahlen ■ Haftungspflicht für Schäden, die auf der Baustelle entstehen Wo finde ich einen geeigneten Baugutachter? Wenn Sie den Bau eines Hauses oder den Kauf eines Grundstücks in Dresden planen, lassen Sie sich bei Ihrem Vorhaben von einem Immobilien- bzw. Baugutachter unterstützen. Darüber hinaus erstellt Ihnen der Sachverständige gerne auch ein ratgebendes Gutachten. Unterstützung im Raum Dresden gibt ihnen der Verband privater Bauherren e. V. ■ VPB Regionalbüro Radeberg Hauptstraße 9 Telefon:.............(0 35 28) 41 17 91 Telefax:..............(0 35 28) 41 17 92 E-Mail: [email protected] Sprechstunden: nach Vereinbarung. www.vpb.de Warum ist die Kontrolle des Bauvertrags so wichtig? Kontakt: bauforum dresden e. V. Geschäftsführerin Marion Kempe Friedrichstraße 29 Telefon........................ 4 98 62 38 Weil die meisten Bauverträge eklatante Mängel haben und die Bauherren einseitig benachteiligen! Um im vor Hinein dem aus den Weg zu gehen ist eine Prüfung wichtig. Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.bauratgeber-deutschland.de Unterstützung im Raum Dresden gibt ihnen der Verband privater Bauherren e.V. ■ VPB Regionalbüro Dresden Hauptstraße 9 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Planen & Bauen 01454 Radeberg Telefon:.............(0 35 28) 41 17 91 E-Mail: [email protected] Sprechstunden: nach Vereinbarung. www.vpb.de Probleme beim Bauen: Wo kann ich mir Hilfe holen? Dresdner Baugemeinschafts- und Wohnprojekte sowie Institutionen helfen jungen Familien, Paaren oder Singles ihre Wohnwünsche zu realisieren. Treten Probleme auf, stehen die Institutionen und Gemeinschaften unterstützend zur Seite. Zahlreiche ehrenamtliche Helfer sind beispielsweise im „bauforum“ tätig. Neben den ökologischen Problemen für Stadt und Umland, wie z.B. Landschaftsverbrauch und Verkehrsbelastung, ergeben sich auch Probleme gesellschafts- und finanzpolitischer Natur. Die Helfer stehen den zukünftigen Eigentümern mit Rat und Tat zur Seite. Der zentrale städtische Ansprechpartner ist die Bauaufsicht. Sie wacht über die Einhaltung der Vorschriften und darüber, dass Sie sich bei der Bauausführung in allen Punkten an Ihre Baugenehmigung halten. Sollte es zu Abweichungen kommen, hat die Behörde verschiedene Möglichkeiten, gegen solche Ordnungswidrigkeiten vorzugehen. ■ bauforum dresden e. V. Marion Kemp Telefon:......................... 4 98 62 38 [email protected] ■ Landeshauptstadt Dresden Geschäftsbereich Stadtentwicklung Bauaufsichtsamt Rosenstraße 30 ■ Ö ffnungszeiten Montag...........................9 – 12 Uhr Dienstag........................ 9 – 18 Uhr Donnertag.................... 9 – 18 Uhr Freitag............................9 – 12 Uhr Worauf sollten Sie bei der Abnahme von Bauleistungen achten? Dresden wächst und wächst. Die Nachfrage nach Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist groß. Wer in die eigenen vier Wände investiert, sieht sich häufig auch mit dem Abschluss eines Bauvertrages konfrontiert. Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Bauunternehmer. Die zivilrechtliche Abnahme der Bauleistung ist von zentraler Bedeutung für das Bauvertragsrecht und hat den Zweck, zu klären, ob die ausgeführ te Leistung der vertraglichen Vereinbarung entspricht. Grundlegende Voraussetzung für die Abnahme ist die vertragsgemäße Fertigstel- lung und die (im Wesentlichen) Mangelfreiheit der Werkleistung. ■ Rechtliche Grundlagen der Abnahme Die gesetzliche Abnahmepflicht des Auftraggebers ist in § 640 BGB geregelt. Für Bauverträge, die unter Einbeziehung der VOB/B geschlossen werden, gelten die Abnahmeregelungen des § 12 VOB/B. Der Annahmebegriff des BGB und der Abnahmebegriff der VOB unterscheiden sich jedoch nicht wesentlich. Gemäß § 12 VOB/B sind beim VOB-Vertrag nur weitere Formen der Abnahme möglich. ■ Anspruch des Unternehmers auf Abnahme Die Abnahmepflicht des Auftraggebers ist eine Hauptleistungspflicht des Bauvertrages. Hat der Unternehmer seine Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht, kann er verlangen, dass der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung ohne Zögern nachkommt. Ob die Bauleistung fertig gestellt ist, bestimmt sich nach den vertraglichen Regelungen über die geschuldete Leistung, in der Regel also nach der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber bestätigt durch die Abnahme, dass die Leistung durch den Auftragnehmer im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mängel der Bauleistung schließen die Abnahme daher grundsätzlich aus. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme jedoch nicht verweigert werden. Die Frage, ob ein Mangel wesentlich ist, ist nach der Art, dem Umfang und den Auswirkungen des Mangels für den Wert und die Gebrauchstauglichkeit der Bauleistung zu beurteilen. Auch wenn der unwesentliche Mangel kein Recht zur Verweigerung der Abnahme einräumt, so bedeutet dies nicht, dass der Auf trag geber unwesentliche Mängel hinnehmen muss. Er kann vielmehr bis zur Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer ihm zustehende Leistungs- und Zahlungsverweigerungsrechte (§§ 320, 641 Abs. 3 BGB ) geltend machen. Nach der Fertigstellung hat die Abnahme unverzüglich zu erfolgen. Für den VOB-Vertrag schreibt § 12 Nr. 1 VO B/B eine Frist von 12 Tagen ab Verlangen des Auftragnehmers vor. ■ Formen der Abnahme Die Abnahme ist rechtsgeschäftliche Handlung und erfolgt durch eine Erklärung des Auftraggebers. Abnahmeformen beim BGB-Vertrag ■ ausdrücklich erklärte Abnahme ■ förmliche Abnahme ■ A bnahme durch schlüssiges Verhalten ■ fingierte Abnahme durch Fristablauf ( § 640 Abs. 1 S. 3 BGB) Ihre Immobilienrechtskanzlei mit Schwerpunkten im: Bau- und Bauvertragsrecht Mediation am Bau Grundstücksrecht Wohnungseigentumsrecht Maklerrecht Wohnraummietrecht Gewerberaummietrecht Stephanie Thiele Rechtsanwältin Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Torsten Steglich Rechtsanwalt Mediator Kanzlei Dresden Loschwitzer Str. 31a 01309 Dresden Tel. 0351 | 424 88 60 Fax. 0351 | 424 88 66 [email protected] [email protected] www.advofaktur.de www.advofaktur.de 11 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Planen & Bauen Abnahmeformen beim VOB-Vertrag ■ ausdrücklich erklärte Abnahme ■ förmliche Abnahme ■ Fiktive Abnahme nach Fertigstellungsnachricht (§ 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B) ■F iktive Abnahme durch Ingebrauchnahme (§ 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B) ■W irkungen der Abnahme Mit der Abnahme werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien entscheidend verändert. So wird gemäß § 641 BGB die Vergütung fällig und die Verjährungsfrist für den Vergütungsanspruch beginnt. (Beim VOB-Vertrag muss für die Fälligkeit des Vergütungsanspruches, jedoch noch zusätzlich die Schlussrechnung dem Auftraggeber zugehen. Die Fälligkeit tritt alsbald nach Prüfung und Größe 10 x 6,3 Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein.) Grundsätzlich beschränkt sich mit der Abnahme der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers auf das hergestellte Werk. Ab Abnahme trägt der Auftraggeber das Risiko für Beschädigung oder Zerstörung bereits fertig gestellter Leistungsteile, etwa bei Beschädigung durch äußere Einflüsse. Der Auftraggeber muss also solche Teile nicht neu herstellen, da der Auftraggeber nur noch Mängelbeseitigung verlangen kann. Ausnahmsweise kann dann eine Neuherstellung verlangt werden, wenn die Mängel nur auf diese Weise zu beseitigen sind. Zu beachten ist, dass bei vorbehaltloser Abnahme trotz Kennt- Vermietung und Verkauf Wohnen - Gewerbe 0351 43612-30 www.beate-protze-immobilien.de • Planung, Errichtung und Service von • Elektroanlagen bis 30kV • Photovoltaik- und Solaranlagen • Gebäudeautomatisierung (KNX) • Netzanbindung von alternativen Energieerzeugungsanlagen nis der Mängel sogar die Mängelansprüche des Auftraggebers untergehen (§ 640 Abs. 2 BGB). Selbiges gilt für Ansprüche des Auftraggebers wegen bekannter Vertragsstrafen, sofern der Auftraggeber sich seine Rechte bei der Abnahme nicht ausdrücklich vorbehält. Es sollte daher z. B. im Abnahmeprotokoll immer ein entsprechend konkreter Vorbehalt aufgenommen werden. Weiterhin beginnt mit der Abnahme der Lauf der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche und der Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen mangelhafter Bauleistung. Dies gilt insbesondere auch für „versteckte“ Mängel. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme ist auch eine Kündigung des Bauvertrages nicht mehr möglich. Zudem ist die Abnahme von erheblicher prozessualer Bedeutung, da sich die Beweislast für behauptete Mängel mit der Abnahme umkehrt. Bis zur Abnahme hat der Unternehmer die Mangelfreiheit und den vertragsgemäßen Zustand seines Werkes zu beweisen. Nach der Abnahme liegt die Beweislast für behauptete Mängel beim Auftraggeber. Oftmals gelingt die Beweisführung dann nur durch ein kostenintensives Sachverständigengutachten. Ist die Beweislage über das Vorhandensein • Schwachstrom- und Gefahrenmeldetechnik: • Einbruch-, Brandmelde- und RWA-Anlagen • Video-Überwachungsanlagen • Türsprech- und Zutrittskontrollsysteme • SAT-Empfangs- und BK-Verteilanlagen • Installation von Datennetzwerken • • • • eines Mangels im Prozess nicht eindeutig, unterliegt derjenige, der die Beweislast trägt, nach der Abnahme also der Auftraggeber. Die Abnahme der Bauleistung stellt sich im Ergebnis für beide Vertragspartner als wichtiges Ereignis dar. Vor allem der Auftraggeber wird großes Interesse haben, schnellstmöglich die Abnahme seiner Leistung zu erreichen. Der Auftraggeber, der zur Abnahme verpflichtet ist, kann sich seine Rechte nur dann sichern, wenn er Mängel und Fehler des Bauwerkes kennt. Nur dann kann er die Abnahme verweigern oder sich die Mängelbeseitigung ausdrücklich und konkret vorbehalten. Dem Auftraggeber ist daher zu empfehlen, die Bauleistungen in technischer Hinsicht einer ordnungsgemäßen Beurteilung zuzuführen. Sofern er hierfür selbst die notwendige Sachkunde nicht besitzt, kommt die Hinzuziehung eines Sachverständigen (auf eigene Kosten) in Betracht. ■ Folgen der Abnahme ■ Zahlungspflicht des Auftraggebers ■ Gefahrübergang ■ Beginn der Gewährleistungsfrist ■ Verlust nicht vorbehaltener Ansprüche ■ Beweislastumkehr (verantwortliche Redakteurin Bauabnahme RAin Stephanie Thiele) Verkauf und Service von Haushaltselektrik Verkauf, Verleih und Service von Elektrowerkzeugen Service und Reparatur von Elektromotoren Berufsausbildung: Elektronikerin/Elektroniker für • Energie- und Gebäudetechnik • Informations- und Telekommunikationstechnik Elektro Zentrum Großenhain EZG eG ● Radeburger Str. 12 ● 01558 Großenhain Telefon: 03522 3091-0 ● Fax: 03522 3091-44 ● E-Mail: [email protected] 12 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Planen & Bauen ANZEIGE Richtig vermessen, planungssicher gebaut! Professionelle Vermessung ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Bauvorhabens Bevor Sie mit dem Bau Ihres mittelbare Umgebung und kann Traumhauses beginnen können, gewährleisten, dass technisch muss zunächst ein Baugrundstück auch die Erschließung funktio- vorhanden sein. Das Baugrund- niert. Danach wird im Zuge der stück ist einerseits der Boden, Erstellung des Lageplanes zum auf dem gebaut wird und ande- Bauantrag durch den ÖbVI die rerseits Beleihungsgegenstand Einhaltung der bauplanungs- für die Finanzierung des Bauvor- und bauordnungsrechtlichen habens. Auf dem Baugrundstück Örtlichkeit übertragen werden. Anschließend wird im Rahmen Vorgaben geprüft. soll bauplanungs- und bauord- Hier ist durch einen Öffentlich der planungsbegleitenden Ver- Nach der Baugenehmigung und nungsrechtlich das Traumhaus bestellten Vermessungsingenieur messung ein 3-dimensionales vor dem Baubeginn muss die realisierbar sein. Eine Menge (ÖbVI) eine Liegenschaftskatas- elektronisches Abbild der Topo- genehmigte Einordnung Ihres Parameter, für die ein angemes- tervermessung durchzuführen. grafie des Baugrundstückes und Traumhauses in die Örtlichkeit sener Preis zu finden ist. Hier Für die Ausstellung der erfor- der Erschließungsanlagen durch übertragen werden. hilft Ihnen der Sachverständige derlichen Urkunde über die be- den ÖbVI erstellt. In Kombinati- Jedes neu erstellte Gebäude muss für Immobilienbewertung weiter. standskräftige Veränderung des on mit den Flurstücksgrenzen zudem nach Abschluss des Bau- In vielen Fällen muss der richtige Liegenschaftskatasters sollten hat damit der bauvorlagebe- vorhabens vermessen werden. Zuschnitt des Baugrundstückes Bauherren einen Zeitraum von rechtigte Planer eine optimale Das Ergebnis dieser Vermessung erst hergestellt oder die Gren- mehreren Monaten einkalku- Grundlage für die Einordnung wird in das Liegenschaftskataster zen des Baugrundstückes in die lieren. Ihres Traumhauses in die un- eingetragen. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) Die Grundstücksexperten Durch ihre besondere Ausbildung und Qualifikation werden durch die ÖbVI als Sachverständige nicht nur Aufgaben im Bereich des Vermessungswesens wahrgenommen, sondern sie sind auch auf dem Gebiet des Bau- und des allgemeinen Grundstücksrechts ein kompetenter Ansprechpartner für die Bauherren. Der ÖbVI ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Er ist auf Grund des Vermessungsgesetzes und der Berufsordnung dazu berufen, 1. Katastervermessungen und Abmarkungen auszuführen, 2. Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig. Dies betrifft beim Hausbau und -kauf im Wesentlichen folgende Leistungen: ▶ Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Rechten an Grundstücken im Sinne des §194 Baugesetzbuch ▶ Beweissicherung ▶ Katastervermessung zur Grenzwiederherstellung und Feststellung neuer Grenzen ▶ planungsbegleitende Vermessung ▶ Lageplan zum Bauantrag ▶ Bauvermessung ▶ Katastervermessung zur Gebäudeaufnahme ▶ Gebäudeinnenaufmaß ▶ Flächenermittlung Der ÖbVI bietet nach fundierter Beratung problemorientierte Lösungen, die er messtechnisch realisiert und deren Ergebnisse er objektiv und unparteiisch bewertet und umsetzt. Mit Eigenverantwortung und persönlicher Haftung garantiert der ÖbVI freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht. Der ÖbVI ist Ihr idealer Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Vermessungsbüro Pippig Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS) Dipl.-Ing.(FH) Andreas Pippig Zum Weinberg 1 | 01705 Freital OT Pesterwitz Telefon (0351) 650 29 40 | Fax (0351) 650 30 55 Mobil: (0160) 95 80 57 20 E-mail: [email protected] Web: www.vermessungsbuero-pippig.de 13 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Mieten & Wohnen Fehlten 1989 noch etwa 30 000 Wohnungen, haben heute die Mieter auf einem günstigen Wohnung smark t die freie Wahl. Villen mit Elbblick, gut erhaltene oder rekonstruierte Altbauwohnungen, Häuser im Grünen, Bauerngehöfte oder eine preisgünstige sanierte Wohnung in einer Plattenbausiedlung in Dresden – für jedermann und jeden Geschmack ist etwas dabei. Das Wohnungsangebot im Großraum Dresden lässt keine Wünsche offen. Hier finden Sie Ihre Traumwohnung, ein Eigenheim oder Gewerberäume zur Miete oder zum Kauf. Wo finde ich Immobilien und Wohnungen? Sie suchen eine schöne neue Wohnung in Dresden? Immobilienund Wohnungsangebote können Sie beispielsweise online finden. Neben den Internet-Plattformen, steht es Ihnen frei, zusätzlich in den einschlägigen Tageszeitungen, Fachmagazinen oder über Aushänge am Rathaus zu recherchieren unter: http://immobilien. dresden.de finden Sie eine Liste aktueller Miet- und Kaufangebote für Immobilien in Dresden. Gewerbeimmobilien werden ebenfalls aufgelistet. Neben diesem lokalen Angebot, sollten Sie auch die gängigen Immobilien-Portale wie SZ-Immo, ImmobilienScout24 oder Immonet durchsuchen. Was sagt der Mietspiegel und wie entwickelt sich der Dresdner Wohnungsmarkt? Mit dem neunten Dresdner Mietspiegel wird ein qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen zur Verfügung gestellt. Für Mieterinnen und Mieter sowie für Vermieter informiert der Mietspiegel über die ortsübliche Vergleichsmiete und trägt damit wesentlich zur Rechtssicherheit und Transparenz am örtlichen Wohnungsmarkt bei. Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Dresden üblicherweise gezahlten Mieten, wie sie in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Die Mietspiegeltabelle 2015 zeigt die ortsüblichen Mietpreise für Dresdner Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage - gültig ab 1. Januar 2015. Die Anerkennung des Dresdner Mietspiegels 2015 durch die Interessenvertreter der Mieter und Vermieter ■ M ieter verein Dresden und Umgebung e. V., ■ Haus & Grund Dresden e. V., ■ S ächsische Wohnungsgenossenschaft Dresden e. G. als Ver treterin des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenos- senschaften e. V. und ■ G AGFAH GROUP dokumentiert, dass die Dresdner Wohnungsmieten realistisch abgebildet werden. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wurden im Rahmen einer mündlichen Mieterbefragung über 2500 Haushalte zu deren Wohnungsausstattung und Miethöhe befragt. Von großen Wohnungsunternehmen wurden zusätzlich Daten von über 1400 Wohnungen übermittelt. ■ Mietentwicklung Im Zeitraum von zwei Jahren ist die Netto-Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche im Durchschnitt von 5,43 Euro auf 5,70 Euro gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von 5 Prozent. Bestellung Broschüre „Dresdner Mietspiegel 2015“: Wo liegt die Mietspiegeltabelle ab? Den Dresdner Mietspiegel 2015 können Sie online einsehen unter: www.dresden.de/mietspiegel. Auch die Broschüre steht Ihnen dort zum Download zur Verfügung. Die Druckausgabe der Mietspiegelbroschüre (Schutzgebühr zwei Euro) ist in allen Rathäusern, Ortsämtern, Ortschaften, Bürgerbüros, beim Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. und beim Haus & Grund Dresden e. V. erhältlich. ■ Bestellung der Broschüre Landeshauptstadt Dresden Sozialamt, Sozialplanung ■ Postanschrift PF 120020 01001 Dresden [email protected] Telefon........................ 4 88 48 71 Landeshauptstadt Dresden Sozialamt ■ Besucheranschrift Junghansstraße 2 Telefon......................... 4 88 13 04 Telefon......................... 4 88 13 83 [email protected] ■ Öffnungszeiten Dienstag........................8 – 12 Uhr .....................................14 – 18 Uhr Donnerstag.................8 – 12 Uhr .....................................14 – 18 Uhr Freitag...........................9 – 12 Uhr ■ Auskunft zu Methodenbericht & statistischen Verfahren Kommunale Statistikstelle Statistischer Informationsdienst Ferdinandplatz 1 Telefon......................... 4 88 11 00 [email protected] ■ Öffnungszeiten Montag..........................9 – 12 Uhr Dienstag........................9 – 12 Uhr .....................................13 – 16 Uhr Donnerstag..................9 – 12 Uhr .....................................13 – 16 Uhr Freitag...........................9 – 12 Uhr Innungsbetrieb Geschäftsführer M. Schramm Restaurator i. H. G Home: www.kuechenmaus-dd.de 14 Ernst-Thälmann-Straße 4a · 02763 Bertsdorf-Hörnitz Fon 0177/42 58 380 · Tel. (0 35 83) 51 69 44 Fax (0 35 83) 51 69 43 E-Mail: [email protected] www.tischlerei-restauration.de Restaurierung von: Fenstern · Türen · Möbeln · Parkett · Treppen • Innenausbau Möbelbau ganz individuell, • Parkettverlegung • Rekonstrukionen traditionell, klassisch und Designermöbel • Fenster und Türen ➙ auf Kundenwunsch abgestimmt • Treppenrenovierungen altes erhalten • Holzbau Sie brauchen eine neue Haustür? Wir fertigen Ihr Wunschmodell zu einem günstigen Preis. Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Mieten & Wohnen Was muss ich bei einem Wohnungskauf beachten? In Zeiten undurchsichtiger Geldanlageprodukte und Unsicherheiten an den Finanzmärkten investieren immer mehr Menschen in Eigentumswohnungen. Dafür spricht vielfach die oft gestiegene Wohnqualität und die Absicherung fürs Alter. Doch dieser Schritt will gut überlegt sein. Entscheidend ist dabei, für welche Zwecke die Wohnung erworben werden soll. Für Kapitalanleger spielt vor allem der Wiederverkaufswert und die Frage der langfristigen Vermietbarkeit eine Rolle. Ist die Wohnung bereits vermietet, sollten sich Kapitalanleger den Mietvertrag genau ansehen, besonders mit Blick auf hinterlegte Mietkautionen und auf die Umlagefähigkeit von Nebenkosten. Mit dem Voreigentümer sollten außerdem die Fragen geklärt werden, ob der Mieter Investitionen geleistet hat und ob Rechtsstreitigkeiten anhängig sind. Für Eigennutzer wird insbesondere die Lage der Wohnung den Ausschlag für den Erwerb einer Wohnung geben. Bei einer bereits vermieteten Wohnung ist besondere Vorsicht geboten, da das bestehende Mietverhältnis durch den Kauf der Wohnung nicht endet, sondern auf den Käufer als neuen Eigentümer übergeht. Zwar besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfs. Wenn der Mieter je- doch rechtlich gegen diese vorgeht, kann ein langer Gerichtsprozess auf den Käufer warten. Für beide Erwerbsmodelle gilt es, sich die laufenden Kosten und Verpflichtungen vor Augen zu halten. Durch den Erwerb einer Eigentumswohnung erwirbt man nicht nur die Wohnung, sondern auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, also z. B. der tragenden Konstruktion des Gebäudes, Dach und Fassade sowie Außenanlagen. Deren Instandhaltung muss von allen Eigentümern gemeinsam bezahlt werden, weshalb monatlich Wohngeld bzw. Hausgeld zu zahlen und eine Instandhaltungsrücklage für Reparaturen anzulegen ist. Diese laufenden Kosten müssen beim Kauf der Wohnung neben den Erwerbskosten und der Finanzierung bei der Bank berücksichtigt werden. Interessenten für eine Eigentumswohnung sollten sich außerdem die für die Eigentümergemeinschaft bestehenden Regelungen wie Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Beschlusssammlung genau ansehen, denn diese gelten automatisch auch für den Erwerber. ■ Die Notarkammer Sachsen empfiehlt: Fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar, welche Regelungen im Wohnungskaufvertrag für Ihre Lebensverhältnisse am besten sind. Mithilfe kompetenter Beratung können Sie so für Klarheit und Sicherheit sorgen. Notar Ralf Korte Notar Michael Becker Königstraße 17, 01097 Dresden Tel: 0351/ 80 80 60 Fax: 0351/ 8 08 06 66 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 – 13.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Notar Falk Bäume Arndtstraße 3, 01099 Dresden Tel: 0351/ 65 67 00 Fax: 0351/ 6 56 70 22 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 8 – 12.00 Uhr und 14 – 18.00 Uhr Freitag 8 – 14.00 Uhr und nach Vereinbarung Notar Achim Geißler & Notarin Bettina Körting Haydnstraße 21, 01309 Dresden Tel: 0351/ 4 40 07 60 Fax: 0351/ 4 40 07 70 E-Mail: [email protected] [email protected] Web: www.koerting-geissler-dresden.notare-in-sachsen.de Notarin Barbara Müller Nürnberger Straße 32, 01187 Dresden Tel: 0351/ 4 66 27 90 Fax: 0351/ 46 62 79 11 E-Mail: [email protected] Web: www.rkorte.notar.de Basteistraße 14, 01277 Dresden Tel: 0351/25 45 20 Fax: 0351/2 54 52 23 E-Mail: [email protected] Web: www.notarin-mueller-dresden.de Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00 – 18.00 Uhr Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.00 – 15.00 Uhr und nach Vereinbarung sowie nach Vereinbarung 15 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Adressen im Überblick A Architektenkammer (AK) Körperschaft des öffentlichen Rechts Haus der Architekten Goetheallee 37 Telefon............................ 31 74 60 [email protected] www.aksachsen.org B Bauaufsicht Rosenstraße 30 6. Etage/Raum 6724 Bürgerbüro Blasewitz Naumannstraße 5 Etage/Raum E/009 Telefon......................... 4 88 86 90 Bürgerbüro Cotta Lübecker Straße 121 Etage/Raum E/010 Telefon......................... 4 88 56 90 Bürgerbüro Klotzsche Kieler Straße 52 Etage/Raum E/114 Telefon......................... 4 88 65 90 Bürgerbüro Leuben Hertzstraße 23 Etage/Raum E/0.08 Telefon......................... 4 88 81 90 Bürgerbüro Neustadt Hoyerswerdaer Straße 3 01099 Dresden Etage/Raum 2/215_21 Telefon:........................ 4 88 66 55 Bürgerbüro Pieschen Bürgerstraße 63 Etage/Raum H E/001 Telefon......................... 4 88 55 90 Bürgerbüro Plauen Nöthnitzer Straße 2 Etage/Raum 1/105 Telefon......................... 4 88 68 90 Bürgerbüro Prohlis Prohliser Allee 10 Telefon......................... 4 88 83 90 Königstraße 15 Etage/Raum 3/01 Telefon......................... 4 88 89 50 Telefon......................... 4 88 11 88 [email protected] www.dresden.de/Immobilien H Hochbauamt Lingnerallee 3 Etage/Raum 5/6514 Telefon......................... 4 88 38 20 Lokale Agenda 21 für Dresden e. V. Silke Sesterhenn Prager Straße 2 b Telefon......................... 2 13 45 31 www.dresdner-agenda21.de Haus & Grund Dresden e. V. Rähnitzgasse 27 Herrn Christian Rietschel Telefon......................... 8 26 02 04 info@haus-und-grund-dresden. de K KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5 – 9 60359 Frankfurt Telefon.............(08 00) 5 39 90 02 www.kfw.de Kommunale Statistikstelle Statistischer Informationsdienst Ferdinandplatz 1 Telefon......................... 4 88 11 00 [email protected] L Landeshauptstadt Dresden: Abteilung Integration und Eingliederungsleistungen Junghansstraße 2 Telefon......................... 4 88 13 04 [email protected] Landeshauptstadt Dresden Abteilung Stadtentwicklungsplanung World Trade Center Freiberger Straße 39 Telefon......................... 4 88 35 93 Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt – Sachgebiet Wohnbauflächenmanagement und Wohnungsbauförderung World Trade Center Freiberger Straße 39 Telefon......................... 4 88 35 05 Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig Bautzner Landstraße 291 Etage/Raum 2/228 Telefon......................... 4 88 79 61 Landeshauptstadt Dresden Geschäftsbereich Soziales Junghansstraße 2 Telefon..........................4 88 12 11 [email protected] D Denk mal schut z / Denk mal pflege Liegenschaftsamt Ferdinandplatz 2 „Ferdinandhof“ 16 M Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. Fetscherplatz 3 Telefon............................ 86 64 50 [email protected] S SAB Sächsische Aufbaubank Pirnaische Straße 9 Telefon..............................49 10-0 [email protected] www.sab.sachsen.de Stadtplanungsamt Wohnbauflächenmanagement Freiberger Straße 39 Telefon......................... 4 88 35 05 Sozialamt Junghansstraße 2 Telefon......................... 4 88 12 01 W Wohngeldstelle Junghansstraße 2 Etage/Raum 3/322 Telefon..........................4 88 12 11 Wohnfürsorge Junghansstraße 2 Etage/Raum 3/302 Telefon......................... 4 88 12 90 Z Zentrales Bürgerbüro Altstadt Theaterstraße 11 Etage/Raum E/012 Telefon......................... 4 88 60 70 Herausgeber: scharfe media GmbH Anzeigen/Beilagen: scharfe media GmbH Tharandter Str. 31-33 01159 Dresden Telefon (03 51) 42 03-16 60 Fax: (03 51) 42 03-16 97 www.scharfe-media.de Redaktion: Sarah Janczura RAin Stephanie Thiele Gestaltung & Anzeigenverwaltung: Katrin Wahl, Sabine Zimpel Stadtplanungsamt Freiberger Straße 39 Etage/Raum 2/2317 Telefon......................... 4 88 32 30 Anzeigenverkaufsleitung: Siegmar Walter Straßen- und Tiefbauamt St.Petersburger Straße 9 Etage/Raum 1/K122 Telefon......................... 4 88 43 00 Druck: Schenkelberg Druck Weimar GmbH U Umweltamt Grunaer Straße 2 Etage/Raum 1/N105 Telefon......................... 4 88 62 00 V Vermessungsamt Ammonstraße 72 Etage/Raum 2/2852 Telefon......................... 4 88 41 16 VPB Regionalbüro Dresden Hauptstraße 9 Telefon..............(0 35 28) 4 11 791 E-Mail: [email protected] www.vpb.de Titelfoto: World travel images | Fotolia goodluz | Fotolia Vertrieb: Elbtal Logistik GmbH, Dresden Geschäftsführer: Konrad Schmidt Scharfe media GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der redaktionellen Inhalte. 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