Ratgeber Bauen & Wohnen in Dresden

RAtgeber
Bauen & Wohnen in Dresden
Dresden verkörpert eine der
schönsten europäischen Stadtlandschaften. Ensembles der
barocken und gründerzeitlichen Baukultur, die berühmte
Gartenstadt Hellerau oder moderne Bauten aus den letzten
Jahrzehnten geben der Stadt
das charakteristische Gepräge.
Ob Spät gotik , Renaiss ance,
Barock, Klassizismus, Jugendstil
oder Postmoderne: Die sächsische Metropole an der Elbe bietet
eine breite Vielfalt an Gebäuden
jeglicher Architekturrichtungen.
Sie werden schnell feststellen,
dass Wohnraum in Dresden kein
Mangel ist, sondern Sie vielmehr
die Qual der Wahl für Ihre neue
Unterkunf t haben. Dresden
bietet zudem eine Vielzahl an
Beratungsstellen und weiterführende Informationen, wo Sie
sich kostenlos zum Thema Bauen
& Wohnen erkundigen können.
In diesem Ratgeber erhalten Sie
einen Überblick zu den wichtigsten Unternehmen, Institutionen
und städtischen Vereinen aus
der Kategorie Bauen & Wohnen
in Dresden.
A p r i l 2 0 15
Herausgeber
www.scharfe-media.de
Informationen zu den
Themen:
Wohnungsbau &
Baustandorte.............................2
Eigenheim in der Stadt.............5
Finanzierung & Förderung.......6
Planen & Bauen.........................7
Mieten & Wohnen....................14
Adressen im Überblick...........16
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Wohnungsbau & Baustandorte
In Dresden trifft modernes
urbanes Wohnen auf Ruhe.
Der Wohnungsbestand verteilt
sich praktisch über das ganze
Stadtgebiet und sämtliche
Dresdner Stadtteile. Informationen zu größeren Wohnungsbaustandorten für die
Errichtung von Eigenheimen
und Mehr familienhäusern
finden Sie im Themenstadtplan
der Landeshauptstadt Dresden.
Einzelne Wohnungsbaugrundstücke sind ebenfalls im Themenstadtplan in der Rubrik
Baulandkataster erfasst.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie Sie geeignete
Standorte finden und welche
Institutionen Ihnen Auskunft
erteilen.
Was ist der
Themenstadtplan?
Der Themenstadtplan informiert
über Hochwassergefährdete
Gebiete, Bodenrichtwerte, den
Flächennutzungsplan, Lärmwerte
sowie über Standorte von Kultureinrichtungen, Schulen, Kitas und
zahlreiche weitere Themen, die
für das Wohnen relevant sein
können.
■ Wohnbaustandorte
Mehr Infos unter:
www.stadtplan.dresden.de
Was zeigt mir die Übersichtskarte an?
Die in der Übersichtskarte angezeigten Wohnungsbaustandorte
sind Bestandteil des Wohnbauflächenkatasters der Landeshauptstadt Dresden. In dieser Standortdatenbank werden gemäß
Flächennutzungsplan (Beiplan
Wohnen) alle geplanten Wohnbauflächen (Wohnbauflächenpotenziale) und ausgewählte, nach
1990 realisierte, Wohnstandorte
angezeigt. Das Flächenangebot
umfasst Bauland, einzelne Baugrundstücke, Baulücken, bereits
begonnene Eigenheimstandorte
sowie für Wohnungsbau geeignete Brach und Vorhalteflächen ab
circa 0,5 Hektar beziehungsweise
ab zehn Wohnungen.
Bei jedem ausgewählten Standort können Detailinformationen
(Lage, Flächengröße, Wohnungsanzahl, Bauform, Planungsrecht
etc.) als Standortpass herunter
geladen werden.
■ Hinweis
Der Themenstadtplan „Wohnung sbaus t andor te “ is t in formativ und soll einen ge samtstädtischen Überblick für
die Landeshauptstadt Dresden
vermitteln. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Aussagen
begrenzt.
Bisher nicht genannte Projektent-
wickler und Vorhabenträger eines
Wohnungsbaustandortes können
sich bei Interesse gern an die
nebenstehende Kontaktadresse
wenden. Eine Gewährleistung für
die Richtigkeit der Angaben wird
nicht übernommen.
Donnerstag..................8 – 12 Uhr
.....................................14 – 18 Uhr
■ Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Stadtentwicklung
Abteilung Stadtentwicklungsplanung
■ Besucheranschrift World Trade Center
Freiberger Straße 39
6. Etage, Zimmer 6317
Telefon........................ 4 88 35 23
Unter der Internetadresse http://
stadtplan.dresden.de können Sie
selbst recherchieren.
Wo erhalte ich Auskunft zu
Standorten von alten- und
behindertengerechte Wohnungen?
Aktuelle Wohnungsangebote
finden Sie unter anderem im Immobilien- und Wohnungsmarkt.
http://immobilien.dresden.de
■ Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Soziales
Sozialamt
Abteilung Integration und
Eingliederungsleistungen
Sachgebiet Wohnungsfürsorge
Junghansstraße 2
Zimmer 313
■ Öffnungszeiten Dienstag........................8 – 12 Uhr
.....................................14 – 18 Uhr
Welche Recherchemöglichkeiten nach Wohnungsbaustandorten bestehen zusätzlich?
Interessierte können auf der
Plattform freie Standorte nach
Ortsteilen, aber auch nach konkreten Straßen suchen. Zusätzlich
stehen Filter wie Realisierungsstand, Standortgröße und Ortsamtsbereich zur Verfügung.
Kann ich auch mit Gleichgesinnten ein Haus planen?
Natürlich, und zwar mit der
Bauherrengemeinschaf t. Mit
Gleichgesinnten gemeinsam ein
eigenes Haus planen, bauen und
Kosten sparen, zusammen im
selbst errichteten Wohneigentum leben, das ist die Idee der
Bauherrengemeinschaft.
Mit dem Zusammenschluss von
Einzelbauherren, oftmals jungen
Familien, können kreative Bauund Wohnideen zum Vorteil der
Beteiligten aktiv eingebracht
werden. Ein gemeinschaftlich
bestimmter Projektbetreuer kann
die Gruppe begleiten und bei der
Mieterverein Dresden
und Umgebung e.V.
Fetscherplatz 3, 01307 Dresden
Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag: 08:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt:
 0351-86645-0
Fax: 0351-86645-11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mieterverein-dresden.de
Facebook: www.facebook.com/Mieterverein.Dresden
2
Wir sind umgezogen!!
Hugo-Junkers-Ring 1
01109 Dresden
Tel.: 03 51 / 42 77-2 90
Fax: 03 51 / 42 77-2 89
• Zementestriche
• Anhydritestriche
• Heizestriche
[email protected] | www.estrichbau-orbanz.de
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Wohnungsbau & Baustandorte
Auswahl des Bauplanungsbüros
helfen.
Baugemeinschaften können sich
in verschiedenen Rechtsformen
organisieren, z. B.
■G
esellschaf t bürgerlichen
Rechts (GbR)
■W
ohnungseigentümergemeinschaft
■ Wohnungsgenossenschaft.
■ Lokale Agenda 21 für
Dresden e. V.
Geschäftsführerin
Silke Sesterhenn
Prager Straße 2 b
3. Etage links
Telefon.........................2 13 45 31
[email protected]
www.dresdner-agenda21.de
■ Bauforum Dresden e. V.
Geschäftsführerin
Marion Kempe
Wachsbleichstraße 22
Telefon........................ 4 98 62 38
[email protected]
www.bauforum-dresden.de
Was ist ein Sanierungsgebiet?
Diese Gebiete waren früher
durch besonders gravierende
städtebauliche und bauliche
Missstände gekennzeichnet.
Um die Sanierungsgebiete aufzuwerten, werden verschiedene
Maßnahmen (Gebäudesanierung,
Umfeldgestaltung, Gemeinbedarf) anteilig durch Städtebaufördermittel finanziert. So wird dem
drohenden Flächenverfall in den
historischen Stadtteilen Dresdens
entgegengewirkt.
Innerhalb der Sanierungsgebiete
bestehen besondere gesetzliche
Regularien für die Bautätigkeit
und die Veräußerung von Grundstücken. Das Stadtplanungsamt
als Genehmigungsstelle der
Sanierung prüft und begleitet
Baumaßnahmen in Bezug auf
ihre Übereinstimmung mit den
Erneuerungszielen.
■ Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Stadtentwicklung
Abteilung Stadterneuerung
Abteilungsleiterin
Kathrin Kircher
Freiberger Straße 39
5. Etage, Zimmer 5325
Telefon........................ 4 88 36 21
Was ist eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme?
Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile
und andere Teile des Gemeindegebietes entsprechend ihrer
besonderen Bedeutung für die
städtebauliche Entwicklung und
Ordnung der Gemeinde erstmalig
entwickelt oder im Rahmen einer
städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt
werden.
Die Gemeinde kann einen Bereich, in dem eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll, unter bestimmten Voraussetzungen durch
Beschluss förmlich festlegen.
Welche Ergebnisse wurden
bei der städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme
bislang erzielt?
Aufgrund der Finanzierung von
Sicherungsmaßnahmen nach
der Wende konnte der großflächig drohende Abriss in den
Gründerzeitvierteln verhindert
werden. Diese Sicherungsmittel
wurden für jedes dritte Gebäude
angewendet.
Durch die zum Teil sehr kostenintensive Förderung zur Gebäudesanierung ist gegenwärtig ein
Sanierungsstand von 50 bis 75
Prozent, je nach Gebiet, erreicht.
Bis heute wurden cirka 250 Millionen Euro Fördermittel für die
Entwicklung der Sanierungsgebiete aufgewendet. Durch die
Umgestaltung von Blockinnenbereichen sowie öffentlicher Plätze
Alarmsysteme für
Privat und Gewerbe
Beratung,
Konzeption und
Umsetzung
Der Wurm – macht‘s
Inhaber Andreas Wurm
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Mo. bis Fr. 7 – 12 und
13 – 18 Uhr,
Sa. 8 – 12 Uhr
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Altpapier  Glas  Buntmetalle  Schrott  Kabelschrott
3
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Wohnungsbau & Baustandorte
und Straßen und die Schaffung
von Spielplätzen wurde das direkte Wohnumfeld entscheidend
verbessert.
Viele in der Öffentlichkeit bekannte Vorhaben wären ohne die Inanspruchnahme von
Städtebaufördermitteln nicht
durchführbar gewesen. Beispiele
dafür sind:
die Sanierung des Nordbads in
der Äußeren Neustadt die Revitalisierung der Ruine der St. Pauli
Kirche im Hechtviertel der Bau
der Stadtteilbibliothek Ortsamt
Pieschen.
Welche Ziele werden mit der
städtebaulichen Erneuerung
verfolgt?
■ s ensible, denkmalschutzgerechte, umweltverträgliche und
damit nachhaltige Sanierung
der Gebäude unter Beachtung
der Interessen der Bewohner
■ Verbesserung der Wohnumfeldqualität durch umfassende
Umgestaltung, Sanierung und
Begrünung von öffentlichen
Straßen und Plätzen
■ N euanlage und Förderung
von Grünbereichen und Spielplätzen in öffentlichen wie
privaten Bereichen und damit
großflächige Entsiegelung
der Block innenbereiche.
In diesem Zusammenhang
werden positive Effekte für
die Entwicklung der stark
versiegelten und überhitzten
Stadtgebiete erwartet. Für
die Bewohner, vor allem für
Kinder, sollen neue Freizeitund Spielbereiche geschaffen
werden.
■ Bau und Finanzierung von Gemeinbedarfseinrichtungen wie
z. B. Jugendhäuser und -treffs,
Bibliotheken u. a.
Haustechnik: Volker Jost • Funktelefon 0172 / 709 22 73
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4
Entstehen durch den Bau
auf einem Sanierungs- oder
Entwicklungsgebiet weitere
Kosten?
Welches beispielhafte
Sanierungsgebiet überzeugt
bereits heute Mieter und
Eigentümer?
Die Lage eines Grundstücks
in einem Sanierungsgebiet
gestattet allen Grundstückseigentümern unter bestimmten
Bedingungen Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
Gleichzeitig besteht aber auch
die P f licht zur f inanziellen
Beteiligung an den Kosten der
Gebietsentwicklung.
■ B eispiel: Sanierungsgebiet
Äußere Neustadt
Es umfasst eine Fläche von cirka
87,6 Hektar und ist damit das
größte Sanierungsgebiet der Landeshauptstadt Dresden. In cirka
10 000 Wohngebäuden leben 16
149 Einwohner (2013). Seit 1990
wurden für den Stadtteil mehr als
73 Millionen Euro Städtebaufördermittel investiert. Davon haben
der Bund und der Freistaat Sachsen 45 Millionen Euro sowie die
Stadt Dresden 22 Millionen Euro
beigesteuert. Die Förderung trug
deutlich zur werden Entwicklung
des Stadtteils bei.
Ziele und Maßnahmen (bis Aufhebung Sanierungsgebiet):
■ Verbesserung des Wohn- und
Geschäftsumfeldes durch die
Gestaltung der Straßen und
Plätze und die Sicherung von
Ordnung und Sauberkeit
■ Einflussnahme auf eine verträgliche Funktionsmischung
von Wohnen und Gewerbe in
Bezug auf die überörtlichen
Funktionen des Gebietes
■ Städtebauliche Neuordnung
und Organisation einer städtebaulich verträglichen Zwischennutzung der Baulücken
im Bereich der Bautzner Straße
■ W iederbebauung der Baulücken in den Hauptgeschäftsstraßen
Diese so genannte Ausgleichsbetragspflicht besteht grundsätzlich für alle Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt des
rechtsförmlichen Abschlusses
der Sanierung. Ausführliche Informationen sind der Informationsbroschüre zu entnehmen
(www.dresden.de/media/pdf/
stadtplanung/Ausgleichsbetraege_Internet.pdf)
■ Steuerliche Vergünstigungen
In Sanierungsgebieten können
Wohnungs- und Grundstückseigentümer besondere Abschreibungsmöglichkeiten für ihre
Immobilien nutzen. Grundlage
dafür ist der § 7h sowie § 10f
des Einkommenssteuergesetzes.
Voraussetzung zur Inanspruchnahme des Steuer vorteils ist
der Abschluss einer schriftlichen
Vereinbarung vor Bau- bzw. Sanierungsbeginn mit dem Stadtplanungsamt.
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Eigenheim
Rubrik
in der Stadt
Ein Eigenheim in der Stadt
ist für Bauwillige eine gute
Lösung um individuelle Wohnwünsche zu verwirklichen.
Modernes, innovatives Wohnen in Dresden bietet meist
kurze Wege zur Arbeit, zu
Dienstleistungsangeboten
sowie Versorgungseinrichtungen, zu kulturellen Veranstaltungen oder sportlichen
Höhepunkten. Es gibt viele
Pluspunkte des Wohnens in
der Stadt.
Welche Gründe sprechen
für das Wohnen in der
Innenstadt?
Die Gründe für eine letztlich
europaweite Rückbesinnung
auf die Qualitäten urbanen
Wohnens sind vielgestaltig und
reichen von der wieder zunehmenden Funktionsmischung
in den Innenstädten über den
Wegfall störender Industrie- und
Gewerbeanlagen, das Entstehen
freier Flächen durch brachgefallene Industrie-, Verkehrs- oder
Militäranlagen bis zur Verteuerung der Benzinkosten.
Eine steigende Zahl von Menschen sieht sich angesichts
der zunehmenden Flexibilisierung von Arbeits- und Leb ens ver häl t nis s en au f ein
berufliches und privates Netz-
w e r k a n ge w i e s e n , d e s s e n
Effizienz die Stadt mit einem
hohen Maß an Nähe und Erreichbarkeit unterstützt. Eine
funktionierende Verkehrsinfrastruktur, die Nutzung unternehmensnaher Dienstleistungen,
Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie ein qualifizierter Arbeitsmarkt sind wichtig.
Aber auch eine lebendige Eventund Clubkultur, Kinos, Theater
und ein breites Spektrum an
verschiedensten Veranstaltungen, Festspielen, Kongressen
und Sportereignissen locken
in die Stadt.
Das breite Spektrum vielfältiger
Möglichkeiten für die Schaffung
von selbst genutztem Wohneigentum in eigener Bauherrenschaft oder durch Erwerb zeigt
Ihnen die Broschüre „Neue
Wohnformen in der Stadt. Sie
s teht Ihnen zum Dow nload
bereit.
w w w.dresden.de/media/pdf/
stadtplanung/Neues_Wohnen_
in_der_Stadt.pdf
■ Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Sachgebiet Wohnbauflächenmanagement und Wohnungsbauförderung
Dr. Frank Götte World Trade Center
Freiberger Straße 39
4. Etage, Zimmer 4425
Telefon.......................... 4 88 35 05
Welche Formen der innerstädtischen Eigenheime
gibt es?
Eine besondere Form innerstädtischer Eigenheime sind die Stadthäuser. Als mehrgeschossige Reihenhäuser verbinden sie maximale
Wohnfläche und möglichst geringe
Grundstücksgröße bei repräsentativen Straßenfassaden und
rückseitig privaten Rückzugsorten
als Gärten oder Dachterrassen.
Eigenheime in der Stadt können
auch Lofts, Maisonetten oder
Wohnhäuser in Innenhöfen sein,
die individuelle Baugestaltung
steht im Vordergrund.
Städtisches Wohnen: Die 1909 errichtete
Gartenstadt Hellerau.
Foto: Frank Exss
fand am 5. Juni 2014 im HygieneMuseum eine Fachkonferenz zum
Stadtentwicklungskonzept statt, zu
der Vertreter aus Politik, Wirtschaft
und Wissenschaft sowie von Verbänden und Interessensvereinen
eingeladen waren. Vom 10. Juni
bis 5. Juli 2014 fand die 4. Dresdner
Debatte zum Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Dresden 2025+“
statt. Unter dem Motto „Dresden
gemeinsam gestalten“ waren Sie
eingeladen, sich umfassend zum
Stadtent wicklungskonzept zu
informieren und dazu Ihre Meinungen und Vorschläge zu äußern.
Das breite Spektrum vielfältiger
Möglichkeiten können Sie sich
in diesem Online-Dokument anschauen:
w w w.dresden.de/media/pdf/
stadtplanung/Neues_Wohnen_
in_der_Stadt.pdf
Dresden in 2025:
Was ist für die Zukunft
geplant?
Der Ent wur f des Integrier ten
St adtent wicklungskonzeptes
„Zukunft Dresden 2025+“ liegt
mit Arbeitsstand April 2014 vor.
Bevor dieses dem Stadtrat zum
Beschluss vorgelegt wird, soll es
in der Öffentlichkeit diskutiert
werden. Im Vorfeld der Debatte
■ Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtent wicklungsplanung
Freiberger Straße 39
6. Etage, Zimmer 6308
Telefon.......................... 4 88 35 40
AN ALLES GEDACHT?
Installation vorhandener TV-HiFi Geräte
Anschaffung von Neugeräten
Kabel-Satanschluss vorhanden
Internetanschluss bereitgestellt
mobile Empfangsmöglichkeiten geklärt
Vernetzung geplant
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[email protected]
5
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Finanzierung
Rubrik
& Förderung
Mit einer Vielzahl von Förderprogrammen im Wohnungsbau
unterstützt der Bund die Finanzierung Ihres Bauvorhabens.
Die Wohnraumförderung für
Wohngebäude im Bestand und
als Neubau sowie altersgerechtes Umbauen besteht überwiegend in der Ausreichung
zinsgünstiger Kredite durch
die Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW als Förderbank
des Bundes.
■ Sitz KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60359 Frankfurt
KfW-Infocenter gebührenfrei
Telefon............. (08 00) 5 39 90 02
Die Antragstellung erfolgt über
ein durchleitendes Kreditinstitut
Ihrer Wahl, Ihre Hausbank oder
die Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Förderbank des Freistaates
Sachsen.
Welche Förderungsvoraussetzungen müssen
erfüllt sein?
Finanzierung und Förderung
privater Bauvorhaben ist eine
Kumulierung mit anderen Förderprogrammen unter Umständen
möglich, wenn die Kostentrennung
beachtet und eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Die
Bank muss zudem einschätzen,
ob die Gesamtbelastung aus der
Finanzierung und den sonstigen
Aufwendungen für den/die Antragsteller auf Dauer tragbar erscheint.
■ Weitere Fördervoraussetzungen
Das Gebäude muss in einem
Stadtgebiet liegen, das vor 1949
erschlossen und bebaut wurde.
Dafür ist eine Bestätigung der
Stadt ver waltung vorzulegen.
Eine Baugenehmigung (oder ein
qualifizierter Vorbescheid bzw.
eine Bauanzeige, sofern nach
Sächsischer Bauordnung möglich)
muss vorhanden sein, aber der Bau
6
selbst darf noch nicht begonnen
haben.
Der zuständige Bauleiter oder
Architekt muss bestätigen, dass
die Energieeinsparverordnung eingehalten wird. Ausgeschlossen von
der Förderung sind Antragsteller,
die bereits mit einem Eigentumsprogramm des Freistaates gefördert wurden. Es besteht auch bei
Vorliegen aller Voraussetzungen
kein Anspruch auf die Förderung.
Entscheidend ist hier wohl vor
allem, dass die vorgesehenen
Haushaltsmittel noch nicht aufgebraucht sind. Anträge können
bei der Sächsischen Aufbaubank
eingereicht werden.
■ Impuls für
Baugemeinschaften
Das Förderprogramm erleichtert
es interessierten Bauherren und
nicht zuletzt jungen Familien,
gemeinsam mit Gleichgesinnten
erhaltenswerte Bestandsgebäude in der Innenstadt zu erwerben
und zu modernisieren. Eine der
ersten Baugemeinschaften in
Dresden, die in den Genuss der
Förderung kommen wird, ist die
Baugemeinschaft Kontorhaus
Friedrichstadt.
Wie sieht es mit der Neubauförderung aus?
Wer auf Neubau setzt, wird Programme der Sächsischen Auf-
uftragte
Vertriebsbea
rt
be
Anja Schie
Bankkauffrau
uhusau12s 12
Bra
uha
Am
Am Bra
esnden
Drsde
9 51079
99Dre
01099
010
2 645
2 64
017
017107
bil
Mo,bilMo
940,917
44491
Tel 035
03151449
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ein passendes Konzept zur Finanzierung. Wir bieten Ihnen
persönliche Beratung und attraktive Konditionen.
baubank (SAB) bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) zur
Wohneigentumsbildung und zur
Förderung erneuerbarer Energien
in Anspruch nehmen.
■ Informationen
www.sab.sachsen.de und
www.kfw-foerderbank.de
Sofern zum Beispiel k f w- 4 0 Haus- oder Passivhausstandard
erreicht wird, kann das auch über
die meisten Hausbanken und die
SAB durchgeleitete kfw-Programm
144 Ökologisch Bauen genutzt
und von einem Zinssatz unterhalb
den Marktkonditionen profitiert
werden.
Gibt es ein Programm zur
Landeswohnraumförderung?
Gibt es ein extra Programm
für Energiesparhäuser?
Ja, und zwar das Sächsische
Energiespardarlehen. Hausoder Wohnungseigentümer,
die auf der Grundlage einer
energetischen Bewertung ihrer Immobilie eine energetische Sanierung durch führen, erhalten Darlehen bis
50 000 Euro je Wohneinheit.
Dazu gehören Maßnahmen
wie die Verbesserung der Wärmedämmung , die Nut zung
erneuerbarer Energien oder
der Einbau einer Lüftung mit
Wärmerückgewinnung.
Wird mit den Sanierungsmaßnahmen Energieeinsparverordnung-Neubau-Niveau erreicht,
beträgt der Zinssatz über eine
Dauer von 20 Jahren 1,5 Prozent.
Die Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Förderbank des Freistaates
Sachsen ist erster Anlaufpunkt
für die Beratung zur Landeswohnraumförderung mit den
Förderprogrammen
Das Haus muss mindestens
zwei Jahre alt sein. Die vorangehende energetische Bewertung
wird mit maximal 500 Euro je
Wohngebäude bezuschusst.
■ Wohneigentum (Selbstnutzer)
■ Energetische Sanierung
■ Mehrgenerationswohnen
■ Sächsische Aufbaubank
Pirnaische Straße 9
Telefon........................ 49 10 49 20
■ Sächsische Aufbaubank
Sitz / Kundenberatung
Kundenberatung
Pirnaische Straße 9
Telefon:............................ 49 10 - 0
Weitere Informationen Weitere
zum Thema Wohnen, Wohneigentum, Baugemeinschaften und
Wohnbaustandorte finden Sie
unter diesem Kontakt:
■ Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Sachgebiet Wohnbauflächenmanagement und Wohnungsbauförderung
Dr. Frank Götte
World Trade Center
Freiberger Straße 39
4. Etage, Zimmer 4425
Bei persönlichen Besuchen empfiehlt es sich, einen Termin zu
vereinbaren.
Telefon:......................... 4 88 35 05
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Foto: birgitH | Pixelio
Planen & Bauen
Wer in Dresden bauen möchte,
sollte sich zuvor gut informieren und gründlich planen – egal,
ob es sich um einen Neubau, eine Sanierung oder einen Umbau
handelt. Neben dem richtigen
Grundstück, müssen Sie sich
auch über die Finanzierung im
Klaren sein und die Bauausführung im Detail planen.
Wir haben die wichtigsten
Punkte für Sie zusammengetragen.
Gibt es Vereine oder Institutionen, die beim Bauprojekt
helfen können?
In Dresden finden Sie einige Vereine und Institutionen, die Ihnen
bei Ihrem Bauprojekt helfen. Die
Kontakt-Adressen finden Sie hier
im Überblick:
■ Woba Dresden GmbH (Gagfah
group)
Ostra-Allee 9
Telefon............................... 2 58 80
■ bauforum dresden e. V.
c/o Marion Kempe
Friedrichstraße 29
Telefon.......................... 4 98 62 38
[email protected]
■ Wohnungsgenossenschaft
Aufbau Dresden eG
Papstdorfer Straße 17
Telefon.......................... 2 52 61 49
■ D-COR Bauträger GmbH
Bergmannstraße 22
01309 Dresden
Telefon........................ 41 88 66 81
■ Wohnungsgesellschaft
Medium GmbH
Industriestraße 26
Telefon............................. 84 10 10
■ S TEG Stadtentwicklung
gGmbH
Bodenbacher Straße 97
Telefon............................. 25 51 80
Was macht die Ingenieurkammer Sachsen?
Die Ingenieurkammer Sachsen
ist die einzige gesetzlich legiti-
mierte Vertretung sächsischer
Ingenieure. Als Körperschaf t
des öffentlichen Rechts führt sie
die gesetzlich vorgeschriebenen
Listen der Bauvorlageberechtigten, der qualifizierten Tragwerksplaner, der qualifizierten
Brandschutzplaner sowie der
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Damit
trägt die Ingenieurkammer Sachsen maßgeblich zum Schutz der
Bauherren und Verbraucher bei.
Private Bauherren haben zudem
die Möglichkeit über die Kammer
eine kostenfreie Erstberatung
mit einem Fachingenieur zu
vereinbaren, ganz gleich ob es
dabei um die Themen Neubau,
Sanierung, Wertermittlung, etc.
geht. Bitte wenden Sie sich zur
Terminvereinbarung an:
Ingenieurkammer Sachsen
Annenstraße 10
Telefon......................... 4 38 33 60
E-Mail [email protected]
www.ing-sn.de
Warum sind Architekten
so wichtig?
Ganz gleich, ob Sie um-, aus- oder
neu bauen wollen: Der Weg zu
einem erfolgreichen Bauprojekt
erfordert viele wichtige Entscheidungen und kompetente Partner.
In vielen dieser Phasen ist der
Architekt ein wertvoller Ratgeber.
Er ist Berater und stellt dem
Bauvorlage, Hochwasserschutz, Energieausweis, HOAI, Gutachten, Schallschutz,
Wertermittlung, Denkmalschutz, Planfeststellung, Brandschutz, Vergaberecht ...
Experte gesucht?
Dann nutzen Sie die Expertensuche der Ingenieurkammer
Sachsen mit Zugriff auf mehr als 5.000 Fachingenieure.
www.Ingenieure-Sachsen.de
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Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Planen & Bauen
Bauherrn seine gesamte Erfahrung und sein erworbenes Wissen zur Verfügung. Er berät ihn
gegebenenfalls bereits bei der
Grundstückssuche und setzt die
Vorstellungen seines Bauherrn
in enger Partnerschaft mit ihm
in eine konkrete, individuelle
Planung um und überwacht und
betreut das Bauvorhaben bis zur
Fertigstellung.
Planung und Bauüberwachung
des Architekten werden nach der
Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure – HOAI vergütet.
Auf Wunsch des Bauherrn kann
der Architekt als Generalplaner
alleiniger Vertragspartner sein
und in diesem Fall zusätzlich die
Verantwortung für sämtliche Fachplanerleistungen übernehmen.
Der Architekt wahrt die Belange
des Bauherrn, warnt ihn vor Fehlentscheidungen und schützt ihn
vor Übervorteilungen.
Wie finde ich einen
geeigneten Architekten?
Wie findet man seinen Architekten?
Viele Architekturbüros präsentieren ihre Projekte auf der Internetseite. Manchmal haben
auch Bekannte und Freunde
schon Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Architekten
gesammelt. Die Internetseite
der Architektenkammer Sachsen
bietet verschiedene Architektenverzeichnisse und -listen, die bei
der Suche hilfreich sind.
Und jedes Jahr am letzten Juniwochenende öf fnen sich zum
deutschlandweiten Tag der Architektur Haustüren, Werktore und
Architekturbüros für Besucher, die
mit Bauherren und Architekten
ins Gespräch kommen möchten.
■ Informationen
www.aksachsen.org
Wann, wie und wo muss ich
Bauanträge stellen?
Für die Errichtung, Änderung und
Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist beim Bauaufsichtsamt ein
Antrag auf Baugenehmigung gemäß §§ 63, 64 SächsBO zu stellen.
Die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (Gebäude, Räume,
Plätze) bedarf, auch wenn keine
Änderung der Bausubstanz vorgenommen wird, einer Baugenehmigung.
Die Antragstellung darf nur durch
einen Bauvorlageberechtigten
mit den durch das Sächsische
Staatsministerium des Innern vorgegebenen Dokumenten erfolgen.
Bauvorlageberechtigt sind nach
§ 65 (2) SächsBO beispielsweise
Architek ten oder Ingenieure
der Fachrichtungen Architektur,
Hochbau und Bauingenieurwesen.
Hinweis: Auskünfte zur Antragstellung, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des
Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit
Kontakt:
Architektenkammer Sachsen
Haus der Architekten
Goetheallee 37
01309 Dresden
Tel.: +49 351 31746-0
Fax.: +49 351 31746-44
[email protected]
www.aksachsen.org
Aktuelle Termine zur Bauherrenberatung
sowie die Architekten- und Stadtplanerliste
finden Sie unter
www.aksachsen.org/service
8
150415_AnzeigeAmtsblattDD_Bauherrenberatung.indd 1
Schon beim Rohbau kann so Einiges schief gehen. Bausachverständiger können
Abhilfe schaffen. nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu neben der
Baugenehmigung erforderlichen
Genehmigungen erhalten Sie im
Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle
(ZAVS). Zudem steht Ihnen hierfür
das Bauherren-Service-Telefon
unter der Nummer 4 88 18 02 zur
Verfügung.
■ Bitte beachten Sie:
Am Bauherren-Service-Telefon
werden keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder
spezifischen materiellen bauordnungs-rechtlichen Anforderungen
erteilt. Mit diesbezüglichen Fragen
wenden Sie sich bitte an einen
bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.
Bauvorlagen werden nicht in
elektronischer Form oder als Fax
entgegengenommen.
■ Benötigte Formulare
■B
auantrag
■B
aubeschreibung
■ s chriftlicher Teil des Lageplans
■A
ntrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung (wenn rechtlich
notwendig)
■E
rklärung Trag werksplaner
(wenn notwendig)
■E
rklärung zu geschützten Gehölzbeständen (Vom Bauherrn
und dem Entwurfsverfasser
ist in der Erklärung zum Gehölzschutz zu bestätigen, dass
15.04.15 08:53
Foto: Lichtkunst | Pixelio
auf dem Baugrundstück keine
geschützten Gehölze vorhanden
sind oder dass alle auf dem
Baugrundstück und jeweils
fünf Metern der angrenzenden
Flächen des Nachbargrundstückes vorhandenen geschützten
Gehölze in den Bauvorlagen
dargestellt sind.)
■E
rklärung zum Bestandsschutz
der Erschließung (Geht der
Bauherr vom Bestandsschutz
der Erschließung aus, ist für
die Entscheidung, ob Stellungnahmen der Medienträger über
die ausreichende Trink- und
Löschwasserversorgung sowie
die ausreichende Abwasserbeseitigung einzuholen sind, eine
Erklärung abzugeben.)
■ Erklärung zur Beseitigung des
Niederschlagswassers (Bei
einer geplanten Versickerung
ist vom Bauherrn und vom Entwurfsverfasser zu bestätigen,
dass die Anforderungen der
Erlaubnisfreiheitsverordnung
bekannt sind und eingehalten
werden.)
■A
ntrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 25 SächsWaldG
(Bei Vorhaben in der Nähe eines
Waldes ist nach § 25 Sächsisches
Waldgesetz (SächsWaldG) zu
beachten, dass bauliche Anlagen
mit Feuerstätten von Wäldern,
Mooren und Heiden mindestens 30 Meter entfernt sein
müssen. Die gleiche Entfernung
ist mit Gebäuden einzuhalten.
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Planen & Bauen
Ausnahmen können auf Antrag
gestattet werden.)
■B
etriebsbeschreibung für Gastoder Vergnügungsstätten (Für
den Betrieb einer Gast- oder
Vergnügungsstätte ist eine Betriebsbeschreibung vorzulegen.)
■ s tatistischer Erhebungsbogen
(wenn notwendig)
■A
ntrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 5 SächsBestG
(Bei Vorhaben in der Nähe von
Friedhöfen muss der Grenzabstand zu Wohngebäuden
nach § 5 Abs. 5 Sächsisches
Bestattungsgesetz (SächsBestG)
mindestens 35 m betragen. Zu
Gewerbe- und Industriegebieten ist ein Grenzabstand von
mindestens 75 m einzuhalten.
Ausnahmen können auf Antrag
gestattet werden.)
■E
rmittlung der notwendigen
Stellplätze (Zur Nachweisführung für die Erfüllung der sich
aus § 49 SächsBO ergebenden
Verpflichtung zur Schaffung von
notwendigen Kfz-Stellplätzen
und Abstellplätzen für Fahrräder
steht ein Formular zum Download bereit.)
■R
ichtzahltabelle für Nachweis
Stellplatzverpf lichtung (Die
Anzahl der notwendigen Stell-/
Abstellplätze ergibt sich aus
der Richtzahltabelle gem. Nr.
49 VwVSächsBO.)
■ Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung: Gebührenfestsetzung erfolgt auf der
Grundlage der Rohbau- bzw. Herstellungssumme des Vorhabens.
Besonderheit:
Es wird ein Kostenvorschuss
erhoben.
Zahlungsart: Überweisung
■ Rechtliche Grundlagen
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Verordnung des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern
zur Durchführung der Sächsischen
Bauordnung (DVOSächsBO)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des
Innern zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO)
Baugesetzbuch (BauGB)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO)
■ Kostenerhebung
Sächsisches Kostenverzeichnis
(SächsKVZ)
Ver waltungskostengesetz des
Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
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■ Öffnungszeiten
Montag...........................9 – 12 Uhr
Dienstag........................ 9 – 18 Uhr
Donnerstag.................. 9 – 18 Uhr
Freitag............................9 – 12 Uhr
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Inhaber: Siegfried Köpp
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Telefon: 03523 / 53 193 - 21
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9
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Planen & Bauen
Was führt das Grundbuchamt?
Das Grundbuchamt führt für
den Zuständigkeitsbereich ein
öffentliches Register, die sogenannten Grundbücher. In diesen
sind alle Grundstücke erfasst.
Unter anderem finden sich dort
die Eigentumsrechte oder auch
Belas tungen, die auf einem
Grundstück liegen.
Wer kann Einsicht in das
Grundbuchamt nehmen?
Grundsätzlich kann das jeder,
der ein berechtigtes Interesse
hat. Gewisse Eintragungen dürfen allerdings nur durch einen
Notar vorgenommen werden.
Dazu gehören Grundstücksteilung, Grundstückskauf und die
Änderung der Eigentumsrechte.
Besucheradresse:
Olbrichtplatz 1, Block C
Haltestelle: Stauffenbergallee
Telefon.................................44 60
Welche Aufgaben kommen
dem Bauamt und der
Bauaufsichtsbehörde zu?
Das Bauamt widmet sich den planerischen Aufgaben und ist unter
anderem für die Vorbereitungen
der Raum- und Bauleitplanung
einer Gemeinde zuständig. All
diese Planungen müssen von
den zuständigen Gremien einer
10
Gemeinde verabschiedet werden,
um Rechtsfähigkeit zu erlangen.
Hier greift die Bauaufsichtsbehörde. Diese hat die Aufgabe, die
Einhaltung der baurechtlichen
Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu überwachen.
Kontakt:
Landeshauptstadt Dresden
Bauaufsichtsamt
Telefon........................ 4 88 36 70
Wie läuft die
Baugenehmigung ab?
Mit Einreichen des vollständigen
Bauantrages wird bei der zuständigen Behörde die Erteilung einer
Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben beantragt. Im
anschließenden Verfahren wird
der Antrag geprüft und über die
Baugenehmigung entschieden.
Die Baugenehmigung liegt
vor. Was muss nun beachtet
werden?
Die gesetzte Frist muss zwingend eingehalten werden, sonst
erlischt die erteilte Baugenehmigung. Dennoch kann für den
Fall, dass sich der Baubeginn
verzögert vor Ablauf der Frist
bei der Bauaufsichtsbehörde ein
Antrag auf Verlängerung gestellt
werden.
Welche Rechte und Pflichten
habe ich als Bauherr?
■ Zu den Rechten gehören:
■ Freie Wahl von Bauunternehmen und Bauträgern
■ Überprüfung des Fortschritts
beim Bau
■ Das Recht, die Beseitigung bestehender Mängel einzufordern
■ Jederzeit Einblick in die Unterlagen des Projekts zu erhalten
■ N ach Baufertigstellung ein
entsprechendes Protokoll zu
erhalten
■ Zu den Pflichten zählen:
■ Die Abnahme des Hauses
■ Einreichung aller Anträge bei
der Baugenehmigungsbehörde, der Gemeinde sowie dem
Finanzamt
■ Summen an die Auftragnehmer
(z. B. Handwerker und Baufirmen) zahlen
■ Haftungspflicht für Schäden,
die auf der Baustelle entstehen
Wo finde ich einen geeigneten Baugutachter?
Wenn Sie den Bau eines Hauses
oder den Kauf eines Grundstücks
in Dresden planen, lassen Sie sich
bei Ihrem Vorhaben von einem
Immobilien- bzw. Baugutachter unterstützen. Darüber hinaus erstellt
Ihnen der Sachverständige gerne
auch ein ratgebendes Gutachten.
Unterstützung im Raum Dresden
gibt ihnen der Verband privater
Bauherren e. V.
■ VPB Regionalbüro Radeberg
Hauptstraße 9
Telefon:.............(0 35 28) 41 17 91
Telefax:..............(0 35 28) 41 17 92
E-Mail: [email protected]
Sprechstunden:
nach Vereinbarung.
www.vpb.de
Warum ist die Kontrolle des
Bauvertrags so wichtig?
Kontakt:
bauforum dresden e. V.
Geschäftsführerin
Marion Kempe
Friedrichstraße 29
Telefon........................ 4 98 62 38
Weil die meisten Bauverträge
eklatante Mängel haben und die
Bauherren einseitig benachteiligen! Um im vor Hinein dem aus
den Weg zu gehen ist eine Prüfung
wichtig.
Weitere Informationen finden Sie
auch unter:
www.bauratgeber-deutschland.de
Unterstützung im Raum Dresden
gibt ihnen der Verband privater
Bauherren e.V.
■ VPB Regionalbüro Dresden
Hauptstraße 9
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Planen & Bauen
01454 Radeberg
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nach Vereinbarung.
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Probleme beim Bauen: Wo
kann ich mir Hilfe holen?
Dresdner Baugemeinschafts- und
Wohnprojekte sowie Institutionen
helfen jungen Familien, Paaren
oder Singles ihre Wohnwünsche
zu realisieren. Treten Probleme
auf, stehen die Institutionen und
Gemeinschaften unterstützend
zur Seite. Zahlreiche ehrenamtliche Helfer sind beispielsweise
im „bauforum“ tätig. Neben den
ökologischen Problemen für Stadt
und Umland, wie z.B. Landschaftsverbrauch und Verkehrsbelastung,
ergeben sich auch Probleme gesellschafts- und finanzpolitischer
Natur. Die Helfer stehen den
zukünftigen Eigentümern mit Rat
und Tat zur Seite.
Der zentrale städtische Ansprechpartner ist die Bauaufsicht. Sie
wacht über die Einhaltung der
Vorschriften und darüber, dass Sie
sich bei der Bauausführung in allen
Punkten an Ihre Baugenehmigung
halten. Sollte es zu Abweichungen
kommen, hat die Behörde verschiedene Möglichkeiten, gegen
solche Ordnungswidrigkeiten
vorzugehen.
■ bauforum dresden e. V.
Marion Kemp
Telefon:......................... 4 98 62 38
[email protected]
■ Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich
Stadtentwicklung
Bauaufsichtsamt
Rosenstraße 30
■ Ö ffnungszeiten
Montag...........................9 – 12 Uhr
Dienstag........................ 9 – 18 Uhr
Donnertag.................... 9 – 18 Uhr
Freitag............................9 – 12 Uhr
Worauf sollten Sie bei der
Abnahme von Bauleistungen
achten?
Dresden wächst und wächst. Die
Nachfrage nach Eigenheimen
und Eigentumswohnungen ist
groß. Wer in die eigenen vier
Wände investiert, sieht sich häufig
auch mit dem Abschluss eines
Bauvertrages konfrontiert. Der
Bauvertrag regelt die Rechte und
Pflichten von Auftraggeber und
Bauunternehmer.
Die zivilrechtliche Abnahme der
Bauleistung ist von zentraler Bedeutung für das Bauvertragsrecht
und hat den Zweck, zu klären,
ob die ausgeführ te Leistung
der vertraglichen Vereinbarung
entspricht. Grundlegende Voraussetzung für die Abnahme ist
die vertragsgemäße Fertigstel-
lung und die (im Wesentlichen)
Mangelfreiheit der Werkleistung.
■ Rechtliche Grundlagen der
Abnahme
Die gesetzliche Abnahmepflicht
des Auftraggebers ist in § 640
BGB geregelt. Für Bauverträge,
die unter Einbeziehung der VOB/B
geschlossen werden, gelten die
Abnahmeregelungen des § 12
VOB/B. Der Annahmebegriff des
BGB und der Abnahmebegriff der
VOB unterscheiden sich jedoch
nicht wesentlich. Gemäß § 12
VOB/B sind beim VOB-Vertrag
nur weitere Formen der Abnahme
möglich.
■ Anspruch des Unternehmers auf Abnahme
Die Abnahmepflicht des Auftraggebers ist eine Hauptleistungspflicht des Bauvertrages. Hat der
Unternehmer seine Bauleistung
als im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht, kann er verlangen,
dass der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung ohne Zögern
nachkommt. Ob die Bauleistung
fertig gestellt ist, bestimmt sich
nach den vertraglichen Regelungen über die geschuldete Leistung, in der Regel also nach der
Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber bestätigt durch
die Abnahme, dass die Leistung
durch den Auftragnehmer im
Wesentlichen vertragsgemäß
erbracht wurde. Mängel der Bauleistung schließen die Abnahme
daher grundsätzlich aus. Wegen
unwesentlicher Mängel kann die
Abnahme jedoch nicht verweigert
werden. Die Frage, ob ein Mangel
wesentlich ist, ist nach der Art,
dem Umfang und den Auswirkungen des Mangels für den Wert
und die Gebrauchstauglichkeit
der Bauleistung zu beurteilen.
Auch wenn der unwesentliche
Mangel kein Recht zur Verweigerung der Abnahme einräumt,
so bedeutet dies nicht, dass der
Auf trag geber unwesentliche
Mängel hinnehmen muss. Er kann
vielmehr bis zur Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer
ihm zustehende Leistungs- und
Zahlungsverweigerungsrechte
(§§ 320, 641 Abs. 3 BGB ) geltend
machen. Nach der Fertigstellung
hat die Abnahme unverzüglich zu
erfolgen. Für den VOB-Vertrag
schreibt § 12 Nr. 1 VO B/B eine
Frist von 12 Tagen ab Verlangen
des Auftragnehmers vor.
■ Formen der Abnahme
Die Abnahme ist rechtsgeschäftliche Handlung und erfolgt durch
eine Erklärung des Auftraggebers.
Abnahmeformen beim
BGB-Vertrag
■ ausdrücklich erklärte Abnahme
■ förmliche Abnahme
■ A bnahme durch schlüssiges
Verhalten
■ fingierte Abnahme durch Fristablauf ( § 640 Abs. 1 S. 3 BGB)
Ihre Immobilienrechtskanzlei
mit Schwerpunkten im:
Bau- und Bauvertragsrecht
Mediation am Bau
Grundstücksrecht
Wohnungseigentumsrecht
Maklerrecht
Wohnraummietrecht
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Stephanie Thiele
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Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Planen & Bauen
Abnahmeformen beim
VOB-Vertrag
■ ausdrücklich erklärte Abnahme
■ förmliche Abnahme
■ Fiktive Abnahme nach Fertigstellungsnachricht (§ 12 Abs. 5
Nr. 1 VOB/B)
■F
iktive Abnahme durch Ingebrauchnahme (§ 12 Abs. 5 Nr. 2
VOB/B)
■W
irkungen der Abnahme
Mit der Abnahme werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten
der Vertragsparteien entscheidend verändert. So wird gemäß
§ 641 BGB die Vergütung fällig
und die Verjährungsfrist für den
Vergütungsanspruch beginnt.
(Beim VOB-Vertrag muss für die
Fälligkeit des Vergütungsanspruches, jedoch noch zusätzlich die
Schlussrechnung dem Auftraggeber zugehen. Die Fälligkeit
tritt alsbald nach Prüfung und
Größe 10 x 6,3
Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung, spätestens innerhalb
von 30 Tagen nach Zugang der
Rechnung ein.)
Grundsätzlich beschränkt sich
mit der Abnahme der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers auf das hergestellte Werk. Ab
Abnahme trägt der Auftraggeber
das Risiko für Beschädigung
oder Zerstörung bereits fertig
gestellter Leistungsteile, etwa
bei Beschädigung durch äußere
Einflüsse. Der Auftraggeber muss
also solche Teile nicht neu herstellen, da der Auftraggeber nur noch
Mängelbeseitigung verlangen
kann. Ausnahmsweise kann dann
eine Neuherstellung verlangt
werden, wenn die Mängel nur auf
diese Weise zu beseitigen sind.
Zu beachten ist, dass bei vorbehaltloser Abnahme trotz Kennt-
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nis der Mängel sogar die Mängelansprüche des Auftraggebers
untergehen (§ 640 Abs. 2 BGB).
Selbiges gilt für Ansprüche des
Auftraggebers wegen bekannter
Vertragsstrafen, sofern der Auftraggeber sich seine Rechte bei
der Abnahme nicht ausdrücklich
vorbehält. Es sollte daher z. B. im
Abnahmeprotokoll immer ein entsprechend konkreter Vorbehalt
aufgenommen werden.
Weiterhin beginnt mit der Abnahme der Lauf der Verjährungsfrist
der Gewährleistungsansprüche
und der Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz
wegen mangelhafter Bauleistung.
Dies gilt insbesondere auch für
„versteckte“ Mängel. Ab dem
Zeitpunkt der Abnahme ist auch
eine Kündigung des Bauvertrages
nicht mehr möglich.
Zudem ist die Abnahme von
erheblicher prozessualer Bedeutung, da sich die Beweislast
für behauptete Mängel mit der
Abnahme umkehrt. Bis zur Abnahme hat der Unternehmer
die Mangelfreiheit und den vertragsgemäßen Zustand seines
Werkes zu beweisen. Nach der
Abnahme liegt die Beweislast
für behauptete Mängel beim
Auftraggeber. Oftmals gelingt die
Beweisführung dann nur durch
ein kostenintensives Sachverständigengutachten. Ist die Beweislage über das Vorhandensein
• Schwachstrom- und Gefahrenmeldetechnik:
• Einbruch-, Brandmelde- und RWA-Anlagen
• Video-Überwachungsanlagen
• Türsprech- und Zutrittskontrollsysteme
• SAT-Empfangs- und BK-Verteilanlagen
• Installation von Datennetzwerken
•
•
•
•
eines Mangels im Prozess nicht
eindeutig, unterliegt derjenige,
der die Beweislast trägt, nach der
Abnahme also der Auftraggeber.
Die Abnahme der Bauleistung
stellt sich im Ergebnis für beide
Vertragspartner als wichtiges
Ereignis dar. Vor allem der Auftraggeber wird großes Interesse
haben, schnellstmöglich die
Abnahme seiner Leistung zu
erreichen. Der Auftraggeber,
der zur Abnahme verpflichtet
ist, kann sich seine Rechte nur
dann sichern, wenn er Mängel
und Fehler des Bauwerkes kennt.
Nur dann kann er die Abnahme
verweigern oder sich die Mängelbeseitigung ausdrücklich und
konkret vorbehalten. Dem Auftraggeber ist daher zu empfehlen,
die Bauleistungen in technischer
Hinsicht einer ordnungsgemäßen
Beurteilung zuzuführen. Sofern
er hierfür selbst die notwendige
Sachkunde nicht besitzt, kommt
die Hinzuziehung eines Sachverständigen (auf eigene Kosten) in
Betracht.
■ Folgen der Abnahme
■ Zahlungspflicht des
Auftraggebers
■ Gefahrübergang
■ Beginn der
Gewährleistungsfrist
■ Verlust nicht
vorbehaltener Ansprüche
■ Beweislastumkehr
(verantwortliche Redakteurin Bauabnahme
RAin Stephanie Thiele)
Verkauf und Service von Haushaltselektrik
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Professionelle Vermessung ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Bauvorhabens
Bevor Sie mit dem Bau Ihres
mittelbare Umgebung und kann
Traumhauses beginnen können,
gewährleisten, dass technisch
muss zunächst ein Baugrundstück
auch die Erschließung funktio-
vorhanden sein. Das Baugrund-
niert. Danach wird im Zuge der
stück ist einerseits der Boden,
Erstellung des Lageplanes zum
auf dem gebaut wird und ande-
Bauantrag durch den ÖbVI die
rerseits Beleihungsgegenstand
Einhaltung der bauplanungs-
für die Finanzierung des Bauvor-
und bauordnungsrechtlichen
habens. Auf dem Baugrundstück
Örtlichkeit übertragen werden.
Anschließend wird im Rahmen
Vorgaben geprüft.
soll bauplanungs- und bauord-
Hier ist durch einen Öffentlich
der planungsbegleitenden Ver-
Nach der Baugenehmigung und
nungsrechtlich das Traumhaus
bestellten Vermessungsingenieur
messung ein 3-dimensionales
vor dem Baubeginn muss die
realisierbar sein. Eine Menge
(ÖbVI) eine Liegenschaftskatas-
elektronisches Abbild der Topo-
genehmigte Einordnung Ihres
Parameter, für die ein angemes-
tervermessung durchzuführen.
grafie des Baugrundstückes und
Traumhauses in die Örtlichkeit
sener Preis zu finden ist. Hier
Für die Ausstellung der erfor-
der Erschließungsanlagen durch
übertragen werden.
hilft Ihnen der Sachverständige
derlichen Urkunde über die be-
den ÖbVI erstellt. In Kombinati-
Jedes neu erstellte Gebäude muss
für Immobilienbewertung weiter.
standskräftige Veränderung des
on mit den Flurstücksgrenzen
zudem nach Abschluss des Bau-
In vielen Fällen muss der richtige
Liegenschaftskatasters sollten
hat damit der bauvorlagebe-
vorhabens vermessen werden.
Zuschnitt des Baugrundstückes
Bauherren einen Zeitraum von
rechtigte Planer eine optimale
Das Ergebnis dieser Vermessung
erst hergestellt oder die Gren-
mehreren Monaten einkalku-
Grundlage für die Einordnung
wird in das Liegenschaftskataster
zen des Baugrundstückes in die
lieren.
Ihres Traumhauses in die un-
eingetragen.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Die Grundstücksexperten
Durch ihre besondere Ausbildung und Qualifikation werden durch die
ÖbVI als Sachverständige nicht nur Aufgaben im Bereich des Vermessungswesens wahrgenommen, sondern sie sind auch auf dem Gebiet
des Bau- und des allgemeinen Grundstücksrechts ein kompetenter Ansprechpartner für die Bauherren. Der ÖbVI ist ein Organ des öffentlichen
Vermessungswesens. Er ist auf Grund des Vermessungsgesetzes und der
Berufsordnung dazu berufen,
1. Katastervermessungen und Abmarkungen auszuführen,
2. Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund
und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch im gesamten Bereich der
Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig. Dies betrifft beim Hausbau und -kauf im Wesentlichen
folgende Leistungen:
▶ Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Rechten
an Grundstücken im Sinne des §194 Baugesetzbuch
▶ Beweissicherung
▶ Katastervermessung zur Grenzwiederherstellung und Feststellung
neuer Grenzen
▶ planungsbegleitende Vermessung
▶ Lageplan zum Bauantrag
▶ Bauvermessung
▶ Katastervermessung zur Gebäudeaufnahme
▶ Gebäudeinnenaufmaß
▶ Flächenermittlung
Der ÖbVI bietet nach fundierter Beratung problemorientierte Lösungen,
die er messtechnisch realisiert und deren Ergebnisse er objektiv und
unparteiisch bewertet und umsetzt. Mit Eigenverantwortung und persönlicher Haftung garantiert der ÖbVI freiberufliche Dienstleistung bei
staatlicher Aufsicht.
Der ÖbVI ist Ihr idealer Partner in allen Fragen des Vermessungswesens.
Vermessungsbüro Pippig
Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)
Dipl.-Ing.(FH) Andreas Pippig
Zum Weinberg 1 | 01705 Freital OT Pesterwitz
Telefon (0351) 650 29 40 | Fax (0351) 650 30 55
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Neben den Internet-Plattformen,
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den einschlägigen Tageszeitungen, Fachmagazinen oder über
Aushänge am Rathaus zu recherchieren unter: http://immobilien.
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aktueller Miet- und Kaufangebote
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aufgelistet. Neben diesem lokalen Angebot, sollten Sie auch die
gängigen Immobilien-Portale wie
SZ-Immo, ImmobilienScout24 oder
Immonet durchsuchen.
Was sagt der Mietspiegel
und wie entwickelt sich der
Dresdner Wohnungsmarkt?
Mit dem neunten Dresdner Mietspiegel wird ein qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundene
Wohnungen zur Verfügung gestellt. Für Mieterinnen und Mieter
sowie für Vermieter informiert der
Mietspiegel über die ortsübliche
Vergleichsmiete und trägt damit
wesentlich zur Rechtssicherheit
und Transparenz am örtlichen
Wohnungsmarkt bei. Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über
die in Dresden üblicherweise
gezahlten Mieten, wie sie in den
letzten vier Jahren vereinbart oder
geändert worden sind.
Die Mietspiegeltabelle 2015 zeigt
die ortsüblichen Mietpreise für
Dresdner Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,
Beschaffenheit und Lage - gültig
ab 1. Januar 2015.
Die Anerkennung des Dresdner
Mietspiegels 2015 durch die
Interessenvertreter der Mieter
und Vermieter
■ M ieter verein Dresden und
Umgebung e. V.,
■ Haus & Grund Dresden e. V.,
■ S ächsische Wohnungsgenossenschaft Dresden e. G. als
Ver treterin des Verbandes
Sächsischer Wohnungsgenos-
senschaften e. V. und
■ G AGFAH GROUP
dokumentiert, dass die Dresdner
Wohnungsmieten realistisch
abgebildet werden. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wurden im Rahmen
einer mündlichen Mieterbefragung über 2500 Haushalte zu
deren Wohnungsausstattung und
Miethöhe befragt. Von großen
Wohnungsunternehmen wurden
zusätzlich Daten von über 1400
Wohnungen übermittelt.
■ Mietentwicklung
Im Zeitraum von zwei Jahren ist
die Netto-Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche im Durchschnitt von 5,43 Euro auf 5,70
Euro gestiegen. Das entspricht
einer Steigerung von 5 Prozent.
Bestellung Broschüre „Dresdner
Mietspiegel 2015“:
Wo liegt die
Mietspiegeltabelle ab?
Den Dresdner Mietspiegel 2015
können Sie online einsehen unter:
www.dresden.de/mietspiegel.
Auch die Broschüre steht Ihnen
dort zum Download zur Verfügung. Die Druckausgabe der Mietspiegelbroschüre (Schutzgebühr
zwei Euro) ist in allen Rathäusern, Ortsämtern, Ortschaften,
Bürgerbüros, beim Mieterverein
Dresden und Umgebung e. V. und
beim Haus & Grund Dresden e. V. erhältlich.
■ Bestellung der Broschüre
Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt, Sozialplanung
■ Postanschrift
PF 120020
01001 Dresden
[email protected]
Telefon........................ 4 88 48 71
Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt
■ Besucheranschrift
Junghansstraße 2
Telefon......................... 4 88 13 04
Telefon......................... 4 88 13 83
[email protected]
■ Öffnungszeiten Dienstag........................8 – 12 Uhr
.....................................14 – 18 Uhr
Donnerstag.................8 – 12 Uhr
.....................................14 – 18 Uhr
Freitag...........................9 – 12 Uhr
■ Auskunft zu Methodenbericht & statistischen
Verfahren
Kommunale Statistikstelle
Statistischer Informationsdienst
Ferdinandplatz 1
Telefon......................... 4 88 11 00
[email protected]
■ Öffnungszeiten Montag..........................9 – 12 Uhr
Dienstag........................9 – 12 Uhr
.....................................13 – 16 Uhr
Donnerstag..................9 – 12 Uhr
.....................................13 – 16 Uhr
Freitag...........................9 – 12 Uhr
Innungsbetrieb
Geschäftsführer
M. Schramm
Restaurator i. H.
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14
Ernst-Thälmann-Straße 4a · 02763 Bertsdorf-Hörnitz
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Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Mieten & Wohnen
Was muss ich bei einem
Wohnungskauf beachten?
In Zeiten undurchsichtiger Geldanlageprodukte und Unsicherheiten an
den Finanzmärkten investieren immer mehr Menschen in Eigentumswohnungen. Dafür spricht vielfach
die oft gestiegene Wohnqualität und
die Absicherung fürs Alter. Doch
dieser Schritt will gut überlegt sein.
Entscheidend ist dabei, für welche
Zwecke die Wohnung erworben
werden soll.
Für Kapitalanleger spielt vor allem
der Wiederverkaufswert und die
Frage der langfristigen Vermietbarkeit eine Rolle. Ist die Wohnung
bereits vermietet, sollten sich Kapitalanleger den Mietvertrag genau
ansehen, besonders mit Blick auf
hinterlegte Mietkautionen und auf
die Umlagefähigkeit von Nebenkosten. Mit dem Voreigentümer
sollten außerdem die Fragen geklärt
werden, ob der Mieter Investitionen
geleistet hat und ob Rechtsstreitigkeiten anhängig sind.
Für Eigennutzer wird insbesondere die Lage der Wohnung den
Ausschlag für den Erwerb einer
Wohnung geben. Bei einer bereits
vermieteten Wohnung ist besondere
Vorsicht geboten, da das bestehende Mietverhältnis durch den
Kauf der Wohnung nicht endet,
sondern auf den Käufer als neuen
Eigentümer übergeht. Zwar besteht
unter bestimmten Voraussetzungen
eine Kündigungsmöglichkeit wegen
Eigenbedarfs. Wenn der Mieter je-

doch rechtlich gegen diese vorgeht,
kann ein langer Gerichtsprozess auf
den Käufer warten.
Für beide Erwerbsmodelle gilt es,
sich die laufenden Kosten und Verpflichtungen vor Augen zu halten.
Durch den Erwerb einer Eigentumswohnung erwirbt man nicht
nur die Wohnung, sondern auch
einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, also z. B. der tragenden
Konstruktion des Gebäudes, Dach
und Fassade sowie Außenanlagen.
Deren Instandhaltung muss von
allen Eigentümern gemeinsam
bezahlt werden, weshalb monatlich
Wohngeld bzw. Hausgeld zu zahlen
und eine Instandhaltungsrücklage
für Reparaturen anzulegen ist. Diese
laufenden Kosten müssen beim Kauf
der Wohnung neben den Erwerbskosten und der Finanzierung bei der
Bank berücksichtigt werden.
Interessenten für eine Eigentumswohnung sollten sich außerdem die
für die Eigentümergemeinschaft
bestehenden Regelungen wie
Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Beschlusssammlung
genau ansehen, denn diese gelten
automatisch auch für den Erwerber.
■ Die Notarkammer Sachsen
empfiehlt:
Fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren
Notar, welche Regelungen im Wohnungskaufvertrag für Ihre Lebensverhältnisse am besten sind. Mithilfe
kompetenter Beratung können
Sie so für Klarheit und Sicherheit
sorgen.
Notar Ralf Korte

Notar Michael Becker
Königstraße 17, 01097 Dresden
Tel:
0351/ 80 80 60
Fax:
0351/ 8 08 06 66
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 9.00 – 13.00 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Notar Falk Bäume
Arndtstraße 3, 01099 Dresden
Tel:
0351/ 65 67 00
Fax:
0351/ 6 56 70 22
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 8 – 12.00 Uhr und 14 – 18.00 Uhr
Freitag 8 – 14.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Notar Achim Geißler & Notarin Bettina Körting
Haydnstraße 21, 01309 Dresden
Tel:
0351/ 4 40 07 60
Fax:
0351/ 4 40 07 70
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Web:
www.koerting-geissler-dresden.notare-in-sachsen.de

Notarin Barbara Müller
Nürnberger Straße 32, 01187 Dresden
Tel:
0351/ 4 66 27 90
Fax:
0351/ 46 62 79 11
E-Mail: [email protected]
Web:
www.rkorte.notar.de
Basteistraße 14, 01277 Dresden
Tel:
0351/25 45 20
Fax:
0351/2 54 52 23
E-Mail: [email protected]
Web:
www.notarin-mueller-dresden.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.00 – 18.00 Uhr
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 15.00 Uhr
und nach Vereinbarung
sowie nach Vereinbarung
15
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Adressen im Überblick
A
Architektenkammer (AK)
Körperschaft des öffentlichen
Rechts
Haus der Architekten
Goetheallee 37
Telefon............................ 31 74 60
[email protected]
www.aksachsen.org
B
Bauaufsicht
Rosenstraße 30
6. Etage/Raum 6724
Bürgerbüro Blasewitz
Naumannstraße 5
Etage/Raum E/009
Telefon......................... 4 88 86 90
Bürgerbüro Cotta
Lübecker Straße 121
Etage/Raum E/010
Telefon......................... 4 88 56 90
Bürgerbüro Klotzsche
Kieler Straße 52
Etage/Raum E/114
Telefon......................... 4 88 65 90
Bürgerbüro Leuben
Hertzstraße 23
Etage/Raum E/0.08
Telefon......................... 4 88 81 90
Bürgerbüro Neustadt
Hoyerswerdaer Straße 3
01099 Dresden
Etage/Raum 2/215_21
Telefon:........................ 4 88 66 55
Bürgerbüro Pieschen
Bürgerstraße 63
Etage/Raum H E/001
Telefon......................... 4 88 55 90
Bürgerbüro Plauen
Nöthnitzer Straße 2
Etage/Raum 1/105
Telefon......................... 4 88 68 90
Bürgerbüro Prohlis
Prohliser Allee 10
Telefon......................... 4 88 83 90
Königstraße 15
Etage/Raum 3/01
Telefon......................... 4 88 89 50
Telefon......................... 4 88 11 88
[email protected]
www.dresden.de/Immobilien
H
Hochbauamt
Lingnerallee 3
Etage/Raum 5/6514
Telefon......................... 4 88 38 20
Lokale Agenda 21 für Dresden
e. V.
Silke Sesterhenn
Prager Straße 2 b
Telefon......................... 2 13 45 31
www.dresdner-agenda21.de
Haus & Grund Dresden e. V.
Rähnitzgasse 27
Herrn Christian Rietschel
Telefon......................... 8 26 02 04
info@haus-und-grund-dresden.
de
K
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9
60359 Frankfurt
Telefon.............(08 00) 5 39 90 02
www.kfw.de
Kommunale Statistikstelle
Statistischer Informationsdienst
Ferdinandplatz 1
Telefon......................... 4 88 11 00
[email protected]
L
Landeshauptstadt Dresden:
Abteilung Integration und
Eingliederungsleistungen
Junghansstraße 2
Telefon......................... 4 88 13 04
[email protected]
Landeshauptstadt Dresden
Abteilung Stadtentwicklungsplanung
World Trade Center
Freiberger Straße 39
Telefon......................... 4 88 35 93
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt – Sachgebiet
Wohnbauflächenmanagement
und Wohnungsbauförderung
World Trade Center
Freiberger Straße 39
Telefon......................... 4 88 35 05
Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
Bautzner Landstraße 291
Etage/Raum 2/228
Telefon......................... 4 88 79 61
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Soziales
Junghansstraße 2
Telefon..........................4 88 12 11
[email protected]
D
Denk mal schut z / Denk mal pflege
Liegenschaftsamt
Ferdinandplatz 2
„Ferdinandhof“
16
M
Mieterverein Dresden und
Umgebung e. V.
Fetscherplatz 3
Telefon............................ 86 64 50
[email protected]
S
SAB Sächsische Aufbaubank
Pirnaische Straße 9
Telefon..............................49 10-0
[email protected]
www.sab.sachsen.de
Stadtplanungsamt
Wohnbauflächenmanagement
Freiberger Straße 39
Telefon......................... 4 88 35 05
Sozialamt
Junghansstraße 2
Telefon......................... 4 88 12 01
W
Wohngeldstelle
Junghansstraße 2
Etage/Raum 3/322
Telefon..........................4 88 12 11
Wohnfürsorge
Junghansstraße 2
Etage/Raum 3/302
Telefon......................... 4 88 12 90
Z
Zentrales Bürgerbüro Altstadt
Theaterstraße 11
Etage/Raum E/012
Telefon......................... 4 88 60 70
Herausgeber:
scharfe media GmbH
Anzeigen/Beilagen:
scharfe media GmbH
Tharandter Str. 31-33
01159 Dresden
Telefon (03 51) 42 03-16 60
Fax: (03 51) 42 03-16 97
www.scharfe-media.de
Redaktion:
Sarah Janczura
RAin Stephanie Thiele
Gestaltung &
Anzeigenverwaltung:
Katrin Wahl, Sabine Zimpel
Stadtplanungsamt
Freiberger Straße 39
Etage/Raum 2/2317
Telefon......................... 4 88 32 30
Anzeigenverkaufsleitung:
Siegmar Walter
Straßen- und Tiefbauamt
St.Petersburger Straße 9
Etage/Raum 1/K122
Telefon......................... 4 88 43 00
Druck:
Schenkelberg Druck Weimar
GmbH
U
Umweltamt
Grunaer Straße 2
Etage/Raum 1/N105
Telefon......................... 4 88 62 00
V
Vermessungsamt
Ammonstraße 72
Etage/Raum 2/2852
Telefon......................... 4 88 41 16
VPB Regionalbüro Dresden
Hauptstraße 9
Telefon..............(0 35 28) 4 11 791
E-Mail: [email protected]
www.vpb.de
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World travel images | Fotolia
goodluz | Fotolia
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