„Nur Mut, steh auf, er ruft dich“ (MK 10, 49) Die Arbeit im Pfarrgemeinderat und im Sachausschuss Jugend 1. Auflage, September 2009 Herausgeber: BDKJ, Landesverband Oldenburg Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates Kolpingstr. 14 49377 Vechta Tel: 04441 872-200 Fax: 04441 872-299 [email protected] www.bdkj-lvoldenburg.de Autorin: Annlen Hunfeld-Warnking Redaktionsteam: Stefan Hölters, Annlen Hunfeld-Warnking, Heiner Zumdohme Satz und Layout: Gaby Münzebrock, Ulrike Themann Druck: Caritas-Druckerei, Dinklage Auflage: 500 2 Gliederungsübersicht Kapitel Inhalte Seite Vorwort 5 1 Grundsätzliches zur Bedeutung von Pfarrgemeinderat (PGR) und Sachausschuss Jugend (SAJ) für die Jugendarbeit 8 1.1 1.2 1.3 Warum ist der Pfarrgemeinderat so wichtig? Wieso sollte man als junger Mensch im Pfarrgemeinderat mitarbeiten? Warum ist die Mitarbeit von jungen Menschen im PGR und/oder im SAJ wichtig? Warum sollten sich junge Menschen, sollte ich mich ehrenamtlich im PGR oder SAJ engagieren? 8 9 11 2 Was kirchliche Jugend(verbands)arbeit ausmacht 18 2.1 2.2 2.3 Grundlagen katholischer Jugend(verbands)arbeit Ziele und Aufgaben der katholischen Jugend(verbands)arbeit Formen und Angebote kirchlicher Jugend(verbands)arbeit 18 19 23 3 Die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat (PGR) 25 1.4 3.1 3.2 Wie können junge Menschen sich beteiligen? Was können junge Menschen in der Gemeinde tun, um Jugendvertreterinnen und – vertreter für den Pfarrgemeinderat zu gewinnen? 3.3 Wie wird man Pfarrgemeinderatsmitglied? 3.4 Was ist der PGR? 3.4.1 Welche Aufgaben hat der PGR? 3.4.2 Wer gehört dem PGR an? 3.4.3 Arbeitsweise und Aufgaben des Pfarrgemeinderates verdeutlicht an einer Wahlperiode 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5 5.1 Die Mitarbeit im Sachausschuss Jugend (SAJ) Was ist der SAJ und warum gibt es ihn? Ziele des SAJ Aufgaben des SAJ Zusammensetzung und Größe Struktur und Arbeitsweise 4.5.1 Zur Struktur 4.5.2 Tagungshäufigkeit 4.5.3 Arbeitsweise verdeutlicht am Fallbeispiel „Planung einer Ferienfreizeit der Gemeinde“ Möglichkeiten zur Finanzierung der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit in den Gemeinden Kirchliche Mittel 5.1.1 Schlüsselzuweisung des Bischöflich Münsterschen Offizialates 5.1.2 Diözesanweite Gemeindekollekte für die Jugendseelsorge/Jugendpastoral 5.1.3 Förderung besonderer Maßnahmen durch das BMO 5.2 Kommunale Mittel/Öffentliche Zuschüsse 15 25 26 28 29 30 37 38 50 50 51 52 57 58 58 60 61 66 66 67 68 68 70 3 5.3 Eigene Ideen/Spenden und Sponsoring 5.3.1 „Gute Idee! Fonds zur Förderung innovativer pastoraler Projekte im Offizialatsbezirk Oldenburg“ 5.3.2 Die Zukunft der Region im Blick – Die Stiftung des BDKJ im Landesverband Oldenburg 71 73 6 Nützliches für die Arbeit im Pfarrgemeinderat und im Sachausschuss (Jugend) 75 6.1 6.2 6.3 6.4 75 79 81 83 83 84 84 85 87 88 89 90 90 91 92 94 95 96 97 98 99 99 100 100 6.10 6.11 Reflexion der Pfarrgemeinderatsarbeit/der Arbeit im Sachausschuss Weitere Tipps für die Abschlussphase des PGR Die Pfarrversammlung Tipps zur Kandidatensuche Allgemeine Hinweise Aktivitäten im Vorfeld Kandidatenwerbung auf einen Blick Kompetenzprofil und Musterausschreibung Hinweise zu einem Gespräch mit möglichen Kandidaten und Kandidatinnen Was Kandidatinnen und Kandidaten selbst tun können Die Präsentation muss stimmen – Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit Was man für die erfolgreiche Gestaltung von Sitzungen wissen sollte Die sechs Funktionen einer Sitzung Schritte zur Umsetzung Vorschlag zur möglichen Struktur einer Pfarrgemeinderatssitzung Grundsätze für die Sitzungsleitung Zehn goldene Regeln für Moderierende und Teilnehmende Zu Beginn der gemeinsamen Arbeit: Zielplanung im PGR/SAJ Situationsanalyse und Bestandsaufnahme Bestimmung der Ziele, Zielfindung und Zielformulierung Festlegung der Maßnahmen, die zum Ziel führen Erstellung eines Planes zur Umsetzung Ergebnis- und problemlösungsorientiertes Arbeiten – einige Beispiele Themenspeicher - Eine Methode, damit eine Arbeitsgruppe gute Ideen nicht vergisst Flussdiagramm - Eine Methode, um Zusammenhänge zu erkennen und Schwachstellen zu identifizieren Sterndiagramm- Eine Methode, um verschiedene Dimensionen eine Problems zu analysieren Tipps zum Umgang mit unterschiedlichen Typen Ergänzung zur Satzung: Die Geschäftsordnung 103 105 7 Hinweise für die Interessensvertretung 106 6.4.1 6.4.2 6.4.3 6.4.4 6.4.5 6.4.6 6.5 6.6 6.6.1 6.6.2 6.6.3 6.6.4 6.7 6.8 6.8.1 6.8.2 6.8.3 6.8.4 6.9 6.9.1 6.9.2 6.9.3 7.1 7.2 7.3 Was jede/jeder sich bei der Übernahme eines Amtes fragen sollte Zusammenarbeit in der Gruppe und in Gremien Gemeinsame Arbeit an Themen 7.3.1 Hinweise für die Leitung von Besprechungen und Sitzungen 7.3.2 Hinweise für ein positives Miteinander 7.3.3 Hinweise zum Umgang mit Killerphrasen 7.4 Rahmenbedingungen für gelingende Jugend(verbands)arbeit 7.5 Thema „Jugend“ im Pfarrgemeinderat 4 74 100 102 108 112 113 115 116 116 118 119 8 Anhänge 123 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster Mustergeschäftsordnung für den PGR Checkliste zur Vorbereitung von Sitzungen Muster: Einladung zu einer Sitzung Muster: Protokollvorlage Adressen der katholischen Jugendverbände im Offizialatsbezirk 123 129 134 138 139 140 141 9 Literaturliste 143 Vorwort „Die jungen Menschen sind die Hoffnungsträger und die Zukunft (...) der Kirche.“1 Sind sie das in der Praxis wirklich? Jesus beruft alle Menschen in seine Nachfolge, insbesondere aber junge Menschen, die den Glauben und die Hoffnung durch ihr Engagement und ihr Zeugnis weitertragen. Erwachsen werden in der heutigen Zeit ist nicht einfach und mit vielen neuen Herausforderungen verbunden, die für vorherige Jugendgenerationen kein Thema waren. Es geht um die Vielfältigkeit und den Wandel von Wertvorstellungen und darum, sich und seinen eigenen Weg in der Gesellschaft zu finden. Dabei will die Jugendarbeit der Pfarrgemeinden und die Jugendverbandsarbeit den Einzelnen unterstützen. Kirchliche Jugendarbeit will zuverlässige Orientierung geben. Dazu braucht es junge Menschen, die bereit sind, ihre Erfahrungen und ihr Wissen in die Arbeit der Pfarrgemeinderäte einzubringen. Die Pfarrgemeinderatswahlen bieten uns einen willkommenen Anlass, über die Beteiligung an der Zukunft der Pfarrgemeinde und das Expertenwissen junger Menschen nachzudenken. Gleichzeitig sehen wir in den Laiengremien der Pfarrgemeinden die Chance, das Zusammenwachsen in Seelsorgeeinheiten und neuen, fusionierten Gemeinden positiv zu beeinflussen. Nach all den organisatorischen und strukturellen Fragen wird es gut sein, sich gemeinsam inhaltlichen Fragen wie die nach der Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in unseren Gemeinden zuzuwenden. „Der Pfarrgemeinderat ist dazu da, sich mit der Jugendarbeit und den Jugendlichen und ihren Bedürfnissen auseinander zu setzen, wie sie vor Ort gegeben sind- und nicht bloß Wunschgebilden einzelner Glieder der Pfarrgemeinde, die am besten zu wissen glauben, wie denn die Jugendarbeit idealerweise funktionieren sollte.“2 1 Bischöfliches Jugendamt Augsburg, Konzepte kirchlicher Jugendarbeit Nr. 5, Pfarrgemeinde als Lebensort für junge Menschen, Dokument VI der Diözesansynode Augsburg 1990, Augsburg 1991, S. 251 2 Markus Schön, BDKJ- Stadtvorstand in München und Jugendvertreter im Pfarrgemeinderat von St. Johannes Baptist in München-Haidhausen, in: Erzbischöfliches Jugendamt der Erzdiözese München und Freising und der Bund der Deutschen 5 Diese Beschreibung scheint uns treffend, um unser Anliegen zu umschreiben. Wir möchten junge Menschen ermutigen, sich in den Gremien der eigenen Pfarrgemeinde als Experten in eigener Sache einzusetzen. Wer sollte besser wissen, wie junge Menschen denken und fühlen, was sie benötigen, um sich in der Pfarrgemeinde zu Hause zu fühlen und welcher Unterstützung sie bedürfen als diejenigen, die jung sind. Gleichzeitig möchten wir Sie als Verantwortungsträger in der Gemeinde ermutigen, junge Menschen gezielt für die Gremienarbeit anzusprechen und appellieren an Ihre Bereitschaft, die Gremienarbeit so zu gestalten, dass junge Menschen sich einbringen und in der Gemeinde wohlfühlen können. Es geht darum, gemeinsam neue Perspektiven zu entwickeln und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Dies muss in einer Atmosphäre geschehen, welche allen die Möglichkeit gibt, ihre Stärke, ihr Charisma zu entdecken und einzubringen. Wir hoffen, in diesem Sinne unterstützend durch diese Arbeitshilfe tätig zu sein. Darüber hinaus halten der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), der Dachverband der katholischen Jugendverbände im Landesverband Oldenburg und das Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates vielfältige Fortbildungs- und Beratungsangebote für Ehrenamtliche in kirchlichen und verbandlichen Gremien bereit. Der BDKJ, Landesverband Oldenburg und das Jugendreferat möchten engagierte junge Menschen im Pfarrgemeinderat und/oder Sachausschuss begleiten, indem sie - alle gewählten jungen Menschen nach den PGR-Wahlen zu einem gemeinsamen Fortbildungstag einladen, - Referenten zur Verfügung stellen, die zur Begleitung in die Sachausschüsse Jugend kommen und z.B. bei Zielfindung, Arbeitsweise und Bestandsaufnahme der Pfarrgemeinderatsarbeit oder der Arbeit im Sachausschuss behilflich sind, - Pfarrgemeinderäten oder Sachausschüssen Fortbildungen an Abenden oder an Wochenenden anbietet wie z.B. Grundlagen der Gremien- oder Öffentlichkeitsarbeit Wir hoffen, dass wir mit diesem Leitfaden dazu beitragen, - junge Menschen praktisch in ihrem Engagement zu unterstützen. - Verantwortlichen in den Gemeinden ihre Arbeit zu erleichtern. - den Stellenwert von Jugendarbeit für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinden zu verdeutlichen. Der BDKJ, Landesverband Oldenburg und das Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates sind zu erreichen unter: BDKJ, Landesverband Oldenburg/ Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates Kolpingstr. 14 49377 Vechta Tel.: 04441 872-200 Fax: 04441 872-299 [email protected] www.bdkj-lvoldenburg.de Katholischen Jugend (BDKJ) in der Erzdiözese München und Freising (Hg.): Materialien, Impulse für die Jugendseelsorge in der Pfarrei , Nr. 136, Nicht ohne uns! Bausteine für die Jugendarbeit in der Pfarrei und ihre Mitwirkung im Pfarrgemeinderat, München 2006, S. 10 6 Wir freuen uns über Rückmeldungen derjenigen, die sich die Arbeitshilfe kritisch durchlesen, damit wir unseren Service verbessern können. In diesem Sinne bedanken wir uns bei allen, die sich ehrenamtlich in den unterschiedlichen Gruppen und Gremien in den Gemeinden engagieren. Besonders bedanken möchten wir uns bei Anne-Christine Diers aus Lüsche, Christiane Einhaus aus Friesoythe-Augustendorf, Simon Kügel aus Delmenhorst, Anne Grever aus Lastrup, Simon Berndmeyer aus Löningen und Karsten Fugel aus Ramsloh, die uns bereitwillig Auskunft über ihre Erfahrungen als Jugendvertreterin/Jugendvertreter im Pfarrgemeinderat (PGR) und ihre Mitarbeit im Sachausschuss Jugend (SAJ) gegeben haben, so dass wir uns auf das Urteil „der Profis“ verlassen konnten. Unser Dank gilt ferner Bettina Lager, Pfarrgemeinderatsmitglied aus Höltinghausen, Pastoralreferentin Sr. Teresa Koplin aus Delmenhorst, Stadtjugendseelsorger Timo Holtmann aus Oldenburg sowie Pastoralreferentin Hedwig Sänger aus Friesoythe, die für beratende Gespräche zur Verfügung gestanden haben. Wie wünschen allen Engagierten viel Erfolg für die Arbeit in den verschiedenen Gruppen und Gremien der Pfarrgemeinde und hoffen, dass diese Arbeitshilfe dazu beitragen kann, den Stellenwert von Pfarrgemeinderat und den Sachausschüssen (nicht nur Jugend) als wichtige Gremien der Pfarrgemeinde deutlich zu machen. Wenn sich dann der Eine oder die Andere für eine aktive Mitarbeit entscheidet, haben wir unser Ziel erreicht. Am Ende noch einige Hinweise: Die Kapitel sind so verfasst, dass sie jeweils für sich lesbar und alle aus unserer Sicht wesentlichen Informationen zum Thema enthalten. Dadurch ergeben sich an einigen Stellen teilweise Wiederholungen, die dem aufmerksamen Leser nicht entgehen. In Kapitel 4 „Sachausschuss Jugend“ richten wir uns insbesondere an jüngere Leser. Ebenso richten wir uns in Kapitel 7 „Hinweise zur Interessensvertretung“ an junge Menschen, die sich im Pfarrgemeinderat oder Sachausschuss Jugend engagieren oder sich engagieren möchten. Deshalb wird in diesem Kapitel die direkte Ansprache „Du“ und „Euch“ verwendet. Wir hoffen, dass sich die älteren Leser, die sich für die Sache der jungen Menschen engagieren wollen, ebenso angesprochen fühlen. Das Redaktionsteam Heiner Zumdohme Annlen Hunfeld-Warnking Stefan Hölters 7 Kapitel 1 Grundsätzliches zur Bedeutung von Pfarrgemeinderat (PGR) und Sachausschuss Jugend (SAJ) für die Jugendarbeit 1.1 Warum ist der Pfarrgemeinderat so wichtig? Der PGR ist deshalb so wichtig, weil er das Gremium ist, in dem die grundlegenden Entscheidungen für das Leben in der Pfarrgemeinde getroffen werden. Hier sollen die Informationen zu den einzelnen Arbeitsbereichen in der Gemeinde wie z.B. Senioren- oder Jugendarbeit oder der Sakramentenvorbereitung gebündelt und Entscheidungen für die zukünftige Ausrichtung der seelsorgerischen, caritativen, liturgischen und katechetischen Arbeit getroffen werden. Der Pfarrgemeinderat soll sich (...) – gemeinsam mit dem Pfarrer – dafür einsetzen, • dass das Evangelium als Lebenshilfe, als Orientierungspunkt auch im Alltag deutlich werden kann. • dass Missstände und (nicht nur materielle) Not von Menschen in der Gemeinde, aber auch darüber hinaus, verringert werden können. • dass die Botschaft Jesu im alltäglichen Leben praktiziert wird.3 Den Pfarrgemeinderat als kirchliche Institution gibt es erst seit dem II. Vatikanischen Konzil. Die Frage nach der Bedeutung des Pfarrgemeinderates als Laiengremium ist nur in Zusammenhang mit den Aussagen des II. Vatikanischen Konzils zu beantworten. Fundamental ist dabei das Bild des Laien in der Kirche. Erst das II. Vatikanische Konzil hat die Notwendigkeit von Laien und Laiengremien für die Kirche betont und das alte Verständnis, nach welchem das „Laienapostolat ausschließlich in Unterordnung unter die Hierarchie4“vollzogen werden kann, durch das Bild vom „Volk Gottes“ ersetzt, „in dem alle Brüder und Schwestern einander gleich sind5.“ Laien sollten nicht länger „als verlängerter Arm der Bischöfe“6, wie es noch Papst Pius XII. formuliert hat, fungieren. Im Dekret über das Laienapostolat geht es um die gemeinsame Verantwortung aller Christen für die Sendung der Kirche7. Das Konzil hat deshalb angeregt, beratende Gremien in Pfarrgemeinden, Dekanaten und Diözesen einzusetzen, „die die apostolische Tätigkeit der Kirche im Bereich der Evangelisierung und Heiligung, im caritativen und sozialen Bereich und in anderen Bereichen bei entsprechender Zusammenarbeit von Klerikern und Ordensleuten mit den Laien unterstützen“ („Apostolicam actuositatem“ Nr.26).8 3www.pgr-wechsel.de BDKJ Bayern, in: BDKJ Erzdiözese Bamberg (Hg.),Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002, S. 4 Peter Neuner, Moderne Apostel, in: Landeskomitee der Katholiken in Bayern (Hg.), Handbuch für den Pfarrgemeinderat, München 1996, S. 3 5 ebenda, S. 3 6 ebenda, S. 3 7 Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Zeig´, was in dir steckt, Arbeitshilfe fuer Pfarrgemeinderäte, Köln 2002, S. 4 8 ebenda, S. 4 4 8 So entstanden unsere Pfarrgemeinderäte und Diözesanräte. Aus diesem Laienverständnis heraus ist jeder Christ berufen, sich für seine Gemeinschaft einzusetzen. Wer im Pfarrgemeinderat oder einem anderen Laiengremium wie z. B. auch dem Sachausschuss Jugend mitarbeitet, ist zunächst einmal durch sein Christsein dazu bestellt und muss keine besonderen Qualifikationen vorweisen (auch wenn diese im Einzelfall das Engagement erleichtern - aber dazu an anderer Stelle mehr). Jeder Christ ist berufen, sich für seine Gemeinschaft einzusetzen. In Lumen Gentium, der dogmatischen Konstitution über die Kirche des II. Vatikanischen Konzils, heißt es: „Der Apostolat der Laien ist Teilnahme an der Heilssendung der Kirche selbst. Zu diesem Apostolat werden alle vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung bestellt.9 Der Zusammenarbeit im Pfarrgemeinderat und anderen kirchlichen Gremien sollte der Leitgedanke vom Volk Gottes zu Grunde liegen, wonach es bestimmte Ämter und Dienste in der Kirche gibt. Allerdings unterscheiden sich das hierarchische Priestertum und das allgemeine Priestertum der Gläubigen nicht dem Grade nach sondern nur dem Wesen nach10. Das heißt: „Nichts berechtigt, jene, die kein Amt haben als `Laien` im negativen Sinn abzuqualifizieren11.“ Der Laie ist dem Pfarrer nicht untergeordnet. Die Zusammenarbeit in den Pfarrgemeinderäten sollte daher von gegenseitiger Wertschätzung und Achtung geprägt sein. Jeder bringt sein besonderes Charisma, seine Fähigkeiten und sich als Person in besonderer Weise in die Arbeit ein. Die Verantwortung des Pfarrers und die Verantwortung der ganzen Gemeinde sind aufeinander verwiesen. 1.2 Wieso sollte man als junger Mensch im Pfarrgemeinderat mitarbeiten? Unsere (Pfarr)gemeinden leben von engagierten Menschen, die sich über die eigene Familie und den Freundeskreis hinaus für die Gemeinschaft einsetzen. Die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat oder einem der Sachausschüsse des Pfarrgemeinderates ist neben anderen gemeindlichen Ehrenämtern ein Bereich, in dem Weichen für die Zukunft der Pfarrgemeinde gestellt werden. Der Pfarrgemeinderat mit seinen Sachausschüssen ist das Laiengremium, welches in Verantwortung über Fragen des pfarrlichen Alltags entscheidet und in seiner Funktion als Pastoralrat den Pfarrer berät (vgl. dazu Kapitel 3 Die Mitarbeit im PGR). Alle vier Jahre wird dieses Gremium neu gewählt. Wählen und gewählt werden kann jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. „Gerade Jugendliche sind oft sehr sensibel für Veränderungsbedarf, für Schritte, die eine lebenswerte Zukunft ermöglichen. Deshalb ist es notwendig, dass ihre Stimme im Pfarrgemeinderat gehört wird und sie sich tatkräftig dort einmischen (dürfen“)12. Karl Rahner, Herbert Vorgrimmler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg i. Br. 1994, 26. Auflage, S. 163 vgl. ebenda, S. 134 11 Peter Neuner, Moderne Apostel, in: Landeskomitee der Katholiken in Bayern (Hg.): Handbuch für den Pfarrgemeinderat, München 1996, S. 3 12www.pgr-wechsel.de des BDKJ Bayern, in: BDKJ Erzdiözese Bamberg (Hg.), Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002, S.4 9 10 9 Im Fokus: Kinder und Jugendliche der Sachausschuss Jugend (SAJ) Es ist wichtig, dass der Pfarrgemeinderat in seiner Zusammensetzung die Struktur der Gemeinde wiederspiegelt, die Interessen einzelner Gruppierungen bündelt, einen Ausgleich von Interessen herstellt und ein offenes Ohr für die Anliegen der Gemeindemitglieder hat. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf die in der Gemeinde lebenden Kinder und Jugendlichen gelegt werden, unabhängig davon, ob sie zur Kirchengemeinde gehören oder nicht. Junge Menschen sind die Zukunft der Kirche. Die Sorge um das gelingende Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen geht alle in der Gemeinde an. Sie ist eine Querschnittsaufgabe, für welche die gesamte Pfarrgemeinde verantwortlich ist. Kinder und Jugendliche benötigen Menschen, die sich für ihre Interessen einsetzen, die bereit sind ihre Bedürfnisse zu sehen und ihnen angemessene Entwicklungschancen zu eröffnen. In der Pfarrgemeinde kommt diese Aufgabe dem Pfarrgemeinderat zu. Dieser setzt in der Regel einen Sachausschuss Jugend (SAJ) ein, in dem die „Spezialisten“ zu diesem Thema sitzen. Der SAJ kann sich intensiver mit den Möglichkeiten und Anforderungen an die kirchliche Jugendarbeit sowie den Problemen und fehlenden Angeboten auseinandersetzen. Für den Pfarrgemeinderat insgesamt kann sich dies auf Grund der Themenfülle, die sich aus seinen Aufgaben ergibt13, als schwierig erweisen. „Jugendpastoral ist ein Teil des Gesamtauftrags der Kirche. Sie muss darum im Zusammenhang der übrigen pastoralen Felder gesehen werden. Die Kirche als ganzes bezeugt ihren eigenen Gliedern und der Welt den Gott, der uns endgültig durch Jesus Christus Leben, Freiheit und Zukunftshoffnung schenkt. Dieser Grundauftrag kirchlicher Seelsorge ist jeweils neu zu aktualisieren. Dabei ist die Lebenswelt der jungen Menschen ebenso zu berücksichtigen wie die gesamtgesellschaftliche Situation. Die Kirche wird die Anfragen und Erwartungen von Jugendlichen ernst nehmen und ihrem eigenen Anspruch gemäß für Veränderungen offen bleiben.“14 Jugendarbeit ist ein Handlungsfeld der Jugendpastoral. Aus diesem Grunde sollte nach Möglichkeit jeder Pfarrgemeinderat einen Sachausschuss Jugend gründen, in dem insbesondere dieser Teil der Jugendpastoral verankert ist. In der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“ wird begründet, warum und für welche Aufgabenbereiche des Pfarrgemeinderates es gesonderte Fachausschüsse geben sollte. In § 6 “Sachausschüsse“ heißt es dazu: 1. „ Für Sachbereiche, die einer kontinuierlichen Beobachtung und ständigen Mitarbeit des Pfarrgemeinderates bedürfen, bildet der Pfarrgemeinderat Sachausschüsse oder bestellt Beauftragte für diese Sachbereiche. 2. In die Sachausschüsse können auch Personen berufen werden, die nicht Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind. Die Vorsitzenden der Sachausschüsse oder die Beauftragten sollen dem Pfarrgemeinderat angehören. 3. Die Sachausschüsse haben die Aufgaben, in ihrem jeweiligen Sachbereich die Entwicklung zu beobachten, den Pfarrgemeinderat, Einrichtungen der Pfarrgemeinde und die in dem jeweiligen Sachbereich tätigen Verbände und Institutionen zu beraten sowie Maßnahmen, für die kein Träger vorhanden ist, im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderat durchzuführen. Erklärungen und Verlautbarungen an die Öffentlichkeit bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.“ siehe dazu Kapitel 3.4.1 „Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?“ Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Die Deutschen Bischöfe, Pastoral-Kommission 10, Leitlinien zur Jugendpastoral, Bonn 1991, S. 5. Als Download unter: http://www.dbk.de/imperia/md/content/schriften/dbk1b.kommissionen/ko_010.pdf 13 14 10 In jeder Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit sollte es einen Sachausschuss Jugend geben. Unumstritten ist, dass gerade der Bereich der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit „einer kontinuierlichen Beobachtung“ bedarf, wie es in der Satzung heißt. Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Wertepluralismus, Flexibilitätsanforderungen und unsicheren Arbeits- und Erwerbschancen. Allein das sind ausreichend Gründe, den Bedingungen ihres Aufwachsens in der (Pfarr)Gemeinde besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Damit nicht nur über Kinder und Jugendliche sondern auch mit ihnen geredet wird, müssen sie sich in diese pfarrlichen Gremien einbringen können. Dass die Mitarbeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erwünscht ist, geht ebenfalls eindeutig aus der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“ hervor. Zunächst ist festgelegt, dass jeder wahlberechtigt und wählbar ist, der das 16. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat, bzw. aktiv am Gemeindeleben teilnimmt.15 Wie wichtig die Mitarbeit junger Menschen im Pfarrgemeinderat ist, zeigt die Regelung für das Ausscheiden von Mitgliedern vor Ablauf der Amtszeit: Während generell die Regelung gilt, dass die Person mit der nächsthöchsten Stimmenzahl nachrückt, trägt man der Lebenssituation junger Menschen, die häufig auf Grund von Ausbildung und Beruf vorher aus dem PGR ausscheiden müssen, Rechnung: „Scheidet ein Jugendlicher (16-25 J.) während der Amtszeit aus dem Pfarrgemeinderat aus und rückt kein Jugendlicher für ihn nach, so beruft der Pfarrgemeinderat einen zusätzlichen Jugendlichen.“16 Die Chance unserer Pfarrgemeinderäte und den zuarbeitenden Sachausschüssen liegt darin, dass sie generationenübergreifend unterschiedlichste Erfahrungen, Ansichten und Fachwissen vereinen, um für die gesamte Pfarrgemeinde gute Lösungen zu erzielen: „Es macht generell Spaß, mit vielen Menschen unterschiedlichen Alters zusammenzuarbeiten! Diese Zusammenarbeit profitiert von den unterschiedlichen Meinungen, Einstellungen und Ideen! In der Regel erlebe ich die Arbeit im PGR als sehr konstruktiv“. Anne Grever, 28 Jahre, Lastrup 1.3 Warum ist die Mitarbeit von jungen Menschen im PGR und/oder im SAJ wichtig? „Jugendpastoral bezeichnet den Dienst der Kirche durch junge Menschen, mit ihnen und für sie. Sie sind deshalb nie nur Adressaten kirchlicher Heilssorge, sondern immer auch eigenständig Handelnde. Sie bringen ihr spezifisches Charisma in die gesamte Gemeinschaft der Gläubigen ein. Zum Leitungsdienst der Bischöfe gehört es, vom Grundauftrag der Kirche her im Gespräch mit den Betroffenen und Verantwortlichen Ziele kirchlicher Jugendpastoral zu formulieren und Wege zu ihrer Verwirklichung zu suchen.“17 Interesse weckenMenschen sehen 15 vgl. § 3 Mitglieder 4., 5. und 6. der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“ ebenda, § 3, 7. 17 Leitlinien zur Jugendpastoral, S. 8 16 11 Ohne Jugendliche und junge Erwachsene fehlen unseren Pfarreien häufig die Impulse zur Erneuerung. Junge Menschen haben Ideen und bringen Bewegung in festgefügte Strukturen. Durch Taufe und Firmung ist jeder einzelne berufen, am „Welt- und Heilsauftrag“ der Kirche mitzuwirken. Deshalb kann ein Pfarrgemeinderat ebenso wenig auf junge Menschen wie auf „alte Hasen“ verzichten, wenn es um Fragen der Zukunftsgestaltung geht. Der Synodenbeschluss spricht davon, dass „(...)alle gesellschaftlichen Kräfte, also auch die Kirchen“18 gemeinsam mit den jungen Menschen nach einer Lösung suchen müssen. „Die Jugend ist in der Kirche unseres Jahrhunderts in vielen Bewegungen eine treibende Kraft gewesen. Sie hat ihre eigene Stimme, ihr eigenes Charisma, heilsam und unbedingt notwendig für das Ganze. Der Papst spricht von einer „prophetischen Rolle“ der Jugend in den Zukunftsfragen der Menschheit.“19 Die von uns befragten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im Pfarrgemeinderat mitgearbeitet haben, sehen folgende Vorteile, wenn junge Menschen im PGR und SAJ mitarbeiten: „ Viele kirchliche Gremien werden von unserer älteren Generation dominiert, was grundsätzlich nicht schlecht ist. Die junge Generation ist aber letztlich die Zukunft unserer Kirche. Dementsprechend ist es wichtig, die Ideen junger Menschen zu berücksichtigen und gegebenenfalls umzusetzen. Der PGR ist ein Forum, in dem entsprechende Ideen verwirklicht werden können- vor allem bezogen auf die pastorale Arbeit. Anne Grever, 28 Jahre, Lastrup „Man hat andere Ideen als Ältere und kann die Wünsche der Jugendlichen im PGR vertreten. Man nimmt am Gemeindeleben teil.“ Karsten Fugel, 30 Jahre, Ramsloh 18 Dr. Josef Homeyer, Heftreihe Synodenbeschlüsse Nr. 8, Sonderdruck aus der offiziellen Gesamtausgabe der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Beschlüsse der Vollversammlung, Synode Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit. Ein Beschluß der gemeinsamen Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland, Köln 1975, S. 2 (im Folgenden: Synodenbeschluss 1975) 19Leitlinien zur Jugendpastoral, S. 5 12 Neue Ideen kommen hinzu und es bleibt nicht alles wie die Jahre davor. Man erreicht viel schneller die Zielgruppe und das, was man sich vorgestellt hat. Manchmal ist es schwierig, die Jugendlichen davon zu überzeugen, aber mit etwas Geduld klappt eigentlich alles. Ich habe viele neue Ansichten kennen gelernt und auch gelernt Geduld zu haben, wenn nicht alles sofort verstanden worden ist oder es beim ersten Mal, wie man sich es vorgestellt hat, nicht geklappt hat...“ Christiane Einhaus, 20 Jahre, Friesoythe-Augustendorf Neue Ideen werden eingebracht, Gemeindeleben wird interessanter gestaltet; Wünsche können im SAJ und PGR berücksichtigt werden. In Bezug auf die Jugendarbeit in der Gemeinde ist es einfacher, Jugendliche für die Kirche zu gewinnen/zurück zu gewinnen, wenn sie von Gleichaltrigen angesprochen und ins Gemeindeleben eingebunden werden. Persönlich habe ich das Arbeiten in der Gruppe gelernt, außerdem habe ich einen Einblick in die Organisation/den Ablauf des Gemeindelebens bekommen.“ Anne-Christine Diers, 24 Jahre, Lüsche „Man kann die Jugend in ein positives Licht rücken und auch ihre Position in der Gemeinde stärken. Das Programm für Jugendliche ist besser auf deren Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten. Persönlich habe ich durch die Mitarbeit Neues kennen gelernt und eigene Ideen verwirklicht.“ Simon Kügel, 23 Jahre, Delmenhorst 13 Weitere Argumente für die Mitarbeit Jugendlicher und junger Erwachsener im PGR bzw. SAJ, sind: • Junge Menschen sind die besten „Experten in eigener Sache.“ Oft fällt es Erwachsenen schwer, sich noch einmal in die jungen Menschen hineinzuversetzen, denn ihr eigenes „Jungsein“ vollzog sich unter ganz anderen Bedingungen. • Junge Menschen haben in der Regel den Rückhalt ihrer Altersgruppe (z. B. auch der Gruppenleiterunde, sie sind Mitglied in einem Jugendverband oder zusätzlich Mitglied im Sportverein). Dadurch erreichen sie viele andere junge Menschen, die sich durch sie begeistern lassen, die Arbeit des SAJ oder des PGR punktuell zu unterstützen, z. B. beim Pfarrfest, bei Ferienpassaktionen oder bei einem Besuchsdienst für alte Menschen aus der Gemeinde. • Der Pfarrgemeinderat ist ein Ort der Mitbestimmung und der Einflussnahme innerhalb der Pfarrgemeinde. • Jugendliche und junge Erwachsene können sich aktiv einbringen, indem sie a) zur Wahl gehen (aktives Wahlrecht) b) sich als Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen (passives Wahlrecht). Als gewählte Vertreterinnen und Vertreter können sie dafür sorgen, dass sich das Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene orientiert an ihrer Lebenswelt entsprechend der Wünsche und Bedürfnisse verbessert. • Über den Sachausschuss Jugend können die Finanzen für Jugendarbeit (z. B: Schlüsselzuweisungen20) eigenständig verwaltet werden. • Jugendliche und junge Erwachsene, die sich im PGR oder SAJ engagieren, sammeln wertvolle Erfahrungen in der Gremienarbeit und bilden sich gleichsam nebenbei in vielen Bereichen weiter (politisches Verhandlungsgeschick, Kompromissfindung, Rhetorik). • Jugendliche und junge Erwachsene können das Gesicht der Pfarrgemeinde mitprägen und die Themen über den Pfarrgemeinderat mitbestimmen. • „Jugendvertretung im Pfarrgemeinderat macht die Pfarrgemeinde reicher und vielfältiger. Wo Menschen aus vielen unterschiedlichen Perspektiven mitdenken, wird das Miteinander lebendiger und ideenreicher.21“ • „Jugendvertretung im Pfarrgemeinderat stärkt die Jugendarbeit. Wo sich Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter bemühen, mit denen in Kontakt zu kommen oder zu bleiben, die sie vertreten und diese Belange der Jugend auch im Pfarrgemeinderat vertreten, kann Jugendarbeit einen breiten Rückhalt in der Gemeinde gewinnen.22“ Dabei ist die Aufgabe für junge Menschen insbesondere am Anfang nicht immer leicht23. Manchmal werden sie nicht von den Erwachsenen verstanden, wird ihr Anliegen nicht gesehen oder sie müssen intensive Überzeugungsarbeit leisten und genügend „Biss haben“, bis ihre Anliegen vom gesamten Pfarrgemeinderat mitgetragen werden. Gerade dann ist es wichtig, Rückendeckung durch einen Sachausschuss Jugend zu haben.24 20 siehe dazu Kapitel 5 Möglichkeiten zur Finanzierung der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit in den Gemeinden Vgl. http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/dioezese/dienststellen/ raete/dioezesanrat/pgrwahl/kandidaten/jugendvertretung/index.htm 22 vgl. ebenda 23 siehe dazu Kapitel 7.5 „Der Umgang mit Killerphrasen“ 24 siehe dazu Kapitel 4 „Die Mitarbeit im Sachausschuss Jugend (SAJ)“ 21 14 Aber Einsatz und ehrliche Mühe lohnen sich, wie die Erfahrungen von Anne-Christine Diers, Christiane Einhaus, Simon Kügel, Anne Grever und Karsten Fugel zeigen: Alle kandidieren wieder für den Pfarrgemeinderat bzw. werden es tun, wenn es ihnen beruflich möglich ist. „Ich würde sofort wieder kandidieren, da mir die Arbeit sehr viel Spaß gemacht hat und man viel Mühe und Kraft investiert hat, um etwas interessant zu gestalten und auch zu klären, wenn Missverstände oder Unklarheiten aufgetreten sind.“ Christiane Einhaus, 20 Jahre, Friesoythe-Augustendorf 1.4 Warum sollten sich junge Menschen, sollte ich mich ehrenamtlich im PGR oder SAJ engagieren? Viele Menschen schreckt Gremienarbeit zunächst ab, sie wollen „etwas tun, nicht nur reden“. Junge Menschen haben manchmal Angst, in den Gremien, die überwiegend mit Erwachsenen (= Erfahrenen) besetzt sind, den Anforderungen nicht gerecht zu werden und trauen sich eine Mitarbeit nicht zu („Ich kann nicht so gut reden“; „Hören die überhaupt auf mich?“).25 Zum Glück geht es nicht allen so und in den meisten unserer Gemeinden besteht der große Wunsch, Jugendliche und junge Erwachsene gleichberechtigt zu beteiligen. Für manche ist die Mitarbeit nach Jahren ehrenamtlichen Engagements, z. B. als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter, der logische nächste Schritt, die eigenen Fähigkeiten und das Wissen sinnvoll in die Gemeindearbeit einzubringen. Wieder andere müssen erst überzeugt werden, dass sie die „richtige Person an dieser Stelle sind“, bevor sie sich dazu entschließen, für den Pfarrgemeinderat zu kandidieren oder in einem Sachausschuss mitzuarbeiten. Diejenigen, die für den Pfarrgemeinderat kandidieren und in diesem Gremium mitgearbeitet haben, geben folgende Antworten auf die Frage: „Warum sollten sich junge Menschen Deiner Meinung nach im PGR und im SAJ engagieren?“ • • „Der PGR ist ein Gremium, in dem man durch Engagement und durch positiven Einsatz etwas bewegen und bewirken kann. Dies ist - gerade für junge Menschenmeines Erachtens ein wichtiger Motivationsfaktor.“ • Anne Grever, 28 Jahre, Lastrup vgl. http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/dioezese/dienststellen/ raete/dioezesanrat/pgrwahl/kandidaten/jugendvertretung/index.htm 25 15 „Sie sollten sich engagieren, damit neue Ideen in die Gemeinden getragen werden und so zum aktiven Gemeindeleben beitragen. Außerdem kann die Kirche/Pfarrgemeinde nur Rücksicht auf die Bedürfnisse und Wünsche von Jugendlichen nehmen, wenn diese bekannt sind.“ Anne-Christine Diers, 24 Jahre, Lüsche „Weil man sich als junger Mensch mit den Interessen der Jugendlichen besser identifizieren kann.“ Karsten Fugel, 30 Jahre, Ramsloh „Da ein Jugendlicher lieber von etwas älteren oder gleichaltrigen Menschen angesprochen werden will, als von einer Person die 30 Jahre älter ist. Junge Menschen vertrauen den jungen Menschen und finden eher Gefallen an den Dingen als wenn dies ein „alter Mensch“ organisiert.(50+..)“ Christiane Einhaus, 20 Jahre, Friesoythe-Augustendorf „Um die Kirche etwas freundlicher für die jüngeren Mitglieder zu gestalten. Die Älteren haben einfach nicht das notwendige Verständnis und Wissen über die Jugendlichen und dadurch würde die Kirche nie modern werden.“ Simon Kügel, 23 Jahre, Delmenhorst 16 Zehn wichtige Gründe, als junger Mensch im Pfarrgemeinderat mitzuarbeiten: 1 „Jammern ist einfach – mitbestimmen besser. Nutze die demokratische Struktur, die es in unserer Kirche gibt. 2 Im Pfarrgemeinderat sitzen „nur alte Leute“– Du kannst Dich darum kümmern, dass in Deiner Pfarrgemeinde die Anliegen von Kindern und Jugendlichen gehört und vertreten werden. 3 4 Der „normale“ Gottesdienst in Deiner Gemeinde ist für Dich eher langweilig – im Pfarrgemeinderat kannst Du erreichen, dass in Deiner Gemeinde Raum für die Spiritualität von Kindern und Jugendlichen geschaffen wird. Geld für die neue Pflasterung des Kirchenvorplatzes ist da, aber für die Renovierung des Jugendraumes fehlen die Mittel – im Pfarrgemeinderat kannst Du dafür sorgen, dass Gelder und Räume in der Kirchengemeinde gerecht verteilt werden. 5 Ihr braucht einen sicheren Zuschuss für Eure Aktionen in der Gemeinde – im Pfarrgemeinderat kannst Du Dich für die Absicherung eines Jugendetats und einer Jugendkollekte einsetzen. 6 In Deiner Gemeinde gibt’s es viele Aktionen – Du kannst dabei mitentscheiden, was gemacht wird und so Prioritäten und Schwerpunkte setzen. 7 In Deiner Gemeinde „passiert nix“ – Du kannst für frischen Wind und neue Ideen sorgen. 8 Dein Engagement im Pfarrgemeinderat bringt Dir auch selbst viel – Du lernst Deine Wünsche und Ideen zu formulieren und sie in einem demokratischen Gremium durchzusetzen. 9 Du übernimmst hier und jetzt als Christ/Christin Verantwortung in Deiner Pfarrgemeinde. 10 Du bist die Zukunft der Kirche, Deiner Pfarrgemeinde und gestaltest diese Zukunft mit.“26 „Das Demokratieverständnis und die Bereitschaft zum Engagement sollen wachsen können. Dazu sind Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten, die Jugendlichen von Erwachsenen ermöglicht werden müssen, notwendige Voraussetzungen. Aus engagierten Jugendlichen werden meist auch engagierte Erwachsene“.27 „Sag nicht: Ich bin noch so jung. Wohin ich dich auch sende, dahin sollst du gehen, und was ich dir auftrage, das sollst du verkünden. Fürchte dich nicht [...], denn ich bin mit dir“ (Jer 1,6f.), so ermutigt Gott selbst den jungen Jeremia. Er traut jungen Menschen etwas zu. Eine Pfarrgemeinde, die dieses Zutrauen Gottes ihren Jugendlichen gegenüber lebt, wird auch überzeugend sein bei der Kandidatensuche als Jugendvertreter.“28 Die praktischen Erfahrungen einzelner junger Pfarrgemeinderatsmitglieder sind der Hintergrund, der helfen soll, die kommenden Kapitel über die Grundlagen der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit sowie die Arbeit im Pfarrgemeinderat und im Sachausschuss Jugend zu verdeutlichen. BDKJ in Rheinland-Pfalz, „mitraten, unsere Pfarrgemeinde sucht deinen rat“, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/-innen, Pfarrgemeinderatswahlen 2007, Mainz 2007, S. 4 27 Katholische Jugend Österreich, Jugendliche beteiligen- Projekte verwirklichen, ein Wegbegleiter für die Jugendarbeit in einer Pfarre, Fachbereich Junge Gemeinde, Wien ohne Angabe des Erscheinungsjahres, S. 6 28 http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/dioezese/dienststellen/ raete/dioezesanrat/pgrwahl/kandidaten/jugendvertretung/index.htm 26 17 Kapitel 2 Was kirchliche Jugend(verbands)arbeit ausmacht 2.1 Grundlagen katholischer Jugend(verbands)arbeit Wer sich für Kinder und Jugendliche einsetzen will, sollte wissen, „auf welchem Boden er sich bewegt“ Grundlegende Texte zur katholischen Jugend(verbands)arbeit sind „Ziele und Aufgaben der kirchlichen Jugendarbeit“, der gemeinsamen Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland von 197529 und die Leitlinien für die Jugendpastoral der Deutschen Bischofkonferenz aus dem Jahre 199130. Darüber hinaus haben einzelne Bistümer konkretisierende Eckpunkte zur Jugendpastoral oder Jugendpastoralpläne erlassen. „Ziele und Aufgaben katholischer Jugendverbandsarbeit“ sind zudem im Grundsatzbeschluss des BDKJ Diözese Münster31 vom 25.10.2006 formuliert. Grundlagen GG, Grundrechte Kinder- und Jugendhilfegesetz Abgeleitet und in Ergänzung dazu: Jugendförderungsgesetze der Länder, Jugendschutzgesetz, etc. Verbandsspezifische Bildung Soziale Bildung Synodenbeschluss von 1975 Jugendpastorale Konzepte Leitlinie für die Jugendpastoral (1991) Ziele und Aufgaben katholischer Jugendverbandsarbeit, Grundsatzbeschluss des BDKJ Diözese Münster 2006 katholische Jugend(verbands)arbeit Kulturelle Bildung Religiöse Bildung Verbandssatzung Schulungs- und Bildungskonzept eines Verbandes Allgemeine Bildung Politische Bildung Ziel ist die Befähigung zu einem eigenverantwortlichen Leben und zur Mitgestaltung von Kirche und Gesellschaft 29 http://www.bdkj.info/fileadmin/BDKJ/Download-Dateien_Text/Synodenbeschluss_wuerzburg.pdf http://www.dbk.de/imperia/md/content/schriften/dbk1b.kommissionen/ko_010.pdf 31 siehe http://www.bdkj-muenster.de/downloads/Jugendpastoralpapier.pdf 30 18 Die katholische Jugend(verbands)arbeit handelt auf der Basis des Grundgesetzes und der Grundrechte. Das gültige Spezialgesetz ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)32, aus dem sich auch die Jugendförderungsgesetze der Länder und Kommunen33 ableiten lassen. Bedeutsam sind für die praktische Jugendarbeit das Jugendschutzgesetz34 und z.B. auch Gesetze zum Jugendmedienschutz. In diesem Rahmen bewegt sich die katholische Jugend(verbands)arbeit. Deutlich wird, dass man den „Heils- und Weltdienst“ nicht trennen kann. Christen agieren in der Welt. Dieses „Aufeinanderbezogensein“ ermuntert nicht nur, sondern fordert den einzelnen, den Christen/ die Christin geradezu heraus, sich auch in der (politischen) Gemeinde einzusetzen. Damit ist nicht in erster Linie die Übernahme weiterer, in diesem Falle politischer Mandate gemeint, sondern z.B. dass der Pfarrgemeinderat das Gespräch mit dem Gemeinde-/Stadtrat sucht und diesen auf Missstände hinweist. „Kirchliche Jugendarbeit geht davon aus, dass es kein christliches Leben abseits von der Gemeinschaft gibt. In Arbeit und Freizeit, in Kunst und Wissenschaft, in Politik und Technik hat der Christ seinen Mitmenschen zu dienen. Kirchliche Jugendarbeit muss um Christi willen zum sozialen und politischen Engagement führen, aber auch das Scheitern in christlicher Hoffnung durchstehen.“35 2.2 Ziele und Aufgaben der katholischen Jugend(verbands)arbeit Kirchliche Jugend(verbands)arbeit will jungen Menschen die Möglichkeit geben, ihre Persönlichkeit zu entfalten, sich selbst kennen zu lernen und mit den eigenen Stärken und Schwächen anzunehmen. Dabei bietet sie ihnen, orientiert an der Botschaft Jesu Christi, die Chance, Antworten auf ihre Lebensfragen (Werteverständnis, Lebensentwurf, Familie, Glück, Identität, etc..) zu finden. Kirchliche Jugend(verbands)arbeit geht dabei von der tatsächlichen Lebenssituation junger Menschen aus. Ihre Interessen, Wünsche und Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt.36 Unumstritten ist, dass junge Menschen nicht lediglich Empfänger gutgemeinter Jugendarbeit sind, sondern sich selbst mit ihren besonderen Fähigkeiten, mit ihrer Persönlichkeit in die Gemeinschaft der Gläubigen einbringen. In den Leitlinien zur Jugendpastoral wird deutlich formuliert, dass junge Menschen „eigenständig Handelnde“ sind. Den Bischöfen kommt dabei die Aufgabe zu, „Ziele kirchlicher Jugendpastoral zu formulieren und Wege zu ihrer Verwirklichung zu suchen.“37 „Die Kirche dient dem jungen Menschen, indem sie ihm hilft, sich in einer Weise selbst zu verwirklichen, die an Jesus Christus Maß nimmt (Phil 2, 6-11). Darin unterscheidet sich kirchliche Jugendarbeit von jeder anderen Jugendarbeit.“38 32 siehe 33 http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3578.html siehe Land Niedersachsen, z. B. die Jugendförderrichtlinie u.a. : http://www.nds-voris.de/soziales Stichwort: Jugendförderung Die Förderrichtlinien der Städte und Gemeinden bitte jeweils im Internet abrufen. 34 Siehe http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=5350.html 35 Synodenbeschluss 1975, S. 8 36 vgl. Erzbischöfliches Jugendamt der Erzdiözese München und Freising und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der Erzdiözese München und Freising, Materialien, Impulse für die Jugendseelsorge in der Pfarrei, Nr. 136, Nicht ohne uns! Bausteine für die Jugendarbeit in der Pfarrei und ihre Mitwirkung im Pfarrgemeinderat. München 2006, S. 11 37 Leitlinien zur Jugendpastoral, S. 8 38 Synodenbeschluss 1975 ,S. 6 19 Grundsätze und Leitlinien zur Erreichung dieses Ziels sind nach dem Synodenbeschluss von 197539: Offenheit Kirchliche Jugendarbeit ist für alle Jugendlichen da, nicht nur für diejenigen, die der Kirche sowieso nahe stehen. „Die Erfahrung zeigt, dass Jugendvertretung dort am erfolgreichsten ist, wo sie auch wirklich Jugendvertretung ist, das heißt, wo sie sich bemüht, die Belange der gesamten Jugend kennen zu lernen und ihre Anliegen zu vertreten.“40 Nicht für, sondern mit Jugendlichen Kirchliche Jugendarbeit muss von den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst ausgehen. Es soll etwas mit ihnen gemeinsam und nicht nur für sie entstehen. Beteiligungsprojekten kommt an dieser Stelle eine große Bedeutung zu. Hier erfahren junge Menschen nicht nur, dass sie ernst genommen werden, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten sie besitzen. Sie lernen auch, dass es sich lohnt, sich einzusetzen und aktiv für sich und andere zu werden. Eine wichtige Voraussetzung für ein Leben als mündiger Christ/mündige Christin in der Demokratie. Orientierung an Jesus Christus „In der kirchlichen Jugendarbeit können junge Menschen erleben, dass der christliche Glaube den Weg zur Selbstverwirklichung freimacht.“41 Ausgangspunkt ist der einzelne Mensch mit seiner Lebensgeschichte, seinen Wertvorstellungen, seinen Fragen, Ängsten und Hoffnungen. Die Sicht des christlichen Glaubens, die Botschaft Jesu Christi soll Hilfestellung für die Deutung und Gestaltung des eigenen Lebens sein. Im Synodentext heißt es dazu: „Kirchliche Jugendarbeit konfrontiert mitten in diesen Spannungen den Jugendlichen mit Jesus Christus. In ihm wird eine neue Wirklichkeit des Menschen und seiner Welt sichtbar, die alle gewohnten Maßstäbe endgültig und unüberbietbar sprengt: Eine Selbstverwirklichung, die sich ganz dem unverfügbaren Eingreifen Gottes verdankt. Jesus lehrt die Menschen, diesen Gott Vater zu nennen.“42 Voraussetzung dafür ist die Glaubwürdigkeit und das Zeugnis der erwachsenen Christinnen und Christen. „Die Wahrheit des Glaubens muss also dem jungen Menschen im Alltag als lebenswert, im Zeugnis seiner Mitchristen als glaubwürdig, in Gottesdienst und Sakrament als lebendig begegnen. Nur dann wird ihm die Kirche selbst zu seiner eigenen Sache. Er wird dann durch engagierte Kritik zu einer zeitgemäßen Gestalt der Kirche beitragen wollen.“43 Menschen, die für den Einzelnen da sind Der Mensch lebt nicht zuletzt durch die Beziehung zu anderen Menschen. vgl. Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözesanrat der Katholiken und Erzbischöfliches Jugendamt der Erzdiözese München und Freising, Materialien, Impulse für die Jugendseelsorge in der Pfarrei, Nr. 112, Jugendarbeit und Pfarrgemeinderat. Eine Arbeitshilfe für Verantwortliche in der Jugendarbeit, für Pfarrgemeinderäte und für Mitglieder im Sachausschuss Jugend, München 1994, S. 8 und 9 40 http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/dioezese/dienststellen/ raete/dioezesanrat/pgrwahl/kandidaten/jugendvertretung/index.html: Jugendvertretung im Pfarrgemeinderat, S.8 41 Leitlinien für die kirchliche Jugendarbeit in der Erzdiözese München und Freising, München 2. Auflage 1992, S. 31 42 Synodenbeschluss 1975, S.6 43 ebenda S.7 39 20 „Weil der Mensch seinem Wesen nach Mit-Mensch ist, kann niemand für sich allein glauben und für sich allein das Heil empfangen. Glaube und Gemeinschaft gehören zusammen.“44 Daher bietet die kirchliche Jugendarbeit den vielen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst einmal neben den Räumlichkeiten und dem Programm ein „personales Angebot“. Im Synodentext heißt es dazu: „Die Auswahl und Schulung aller Mitarbeiter orientiert sich an der Grundregel des personalen Angebots`. Daraus ergeben sich Ziele und Schwerpunkte für ihre Aus- und Weiterbildung: • Fähigkeit, Fragen zu hören und auszuhalten, • Fähigkeit, Fragen und Artikulationen Jugendlicher, besonders aus sozialen Randgruppen, auf ihre Hintergründe (tieferliegende Bedürfnisse, Sinnfragen) zu untersuchen, • Fähigkeit und Bereitschaft, mit jungen Menschen originäre Erfahrungen zu machen und zu reflektieren, • Bereitschaft, im eigenen Glauben zu wachsen und mit anderen hauptamtlichen Mitarbeitern gemeinsame Formen der Glaubensvertiefung zu suchen, • Grundhaltung der Lernbereitschaft, die auch überkommenes Normenverständnis und überkommene Verhaltensmuster in Frage zu stellen bereit sind, • Kreativität im Entdecken und Erproben neuer Formen des Miteinanderlebens, • Bereitschaft, mit Werten und Traditionen zu konfrontieren“; in alldem die Bereitschaft und Fähigkeit, am eigenen Glauben teilnehmen zu lassen. Gerade diese Fähigkeit bedarf nicht weniger als alle anderen der ständigen Einübung.“ 45 Gruppe der Gleichaltrigen Nicht immer finden die Angebote in altershomogenen Gruppen statt. Aber Kern der kirchlichen Jugendarbeit ist das gemeinsame Erleben, Leben und Lernen, Aufwachsen in einer Gruppe von Gleichaltrigen. In dieser Gemeinschaft, einer weiteren Form des „personalen Angebots“, lernt der einzelne Toleranz, Solidarität, Zivilcourage und was es heißt, gemeinsam stark zu sein und etwas zu bewirken. „Ob die Gruppe der Gleichaltrigen nur kurze oder längere Zeit zusammenhält, ob sie personen- oder sachbezogen ist, ob sie groß oder klein ist: Sie kann in jedem Fall dazu helfen, dass der Jugendliche, der in ihr lebt, sich selbst und andere besser erkennt und versteht; sie kann Toleranz, Solidarität und Empfinden für die Abläufe des Gemeinschaftslebens einüben; sie kann lehren, was zu einer tragfähigen menschlichen Beziehung gehört. Auch die Teilnahme am Leben der Gesellschaft und der Kirche im ganzen lässt sich hier, in der Gruppe der Gleichaltrigen, vermitteln und einüben.“46 Innerhalb dieser Gruppe gilt das Prinzip der so genanten „reflektierten Gruppe“. Gemeint ist damit, dass in den Gruppen mit Bezug auf Kirche und Gesellschaft der Gruppenprozess, die Beziehungen untereinander, das gemeinsame Handeln und die Entwicklungen innerhalb der Gruppe Berücksichtigung finden. 44 ebenda, S.7 S. 9 ebenda, S.6 und 7. 45 ebenda, 46 21 „(...) Nur in diesen Grenzen und mit dem gehörigen Respekt vor den Schwerpunkten, die die einzelnen Gruppen aufgrund ihrer Situation selbst entscheiden müssen, kann man allgemein Vorrangigkeit unter den Angeboten kirchlicher Jugendarbeit aufstellen. Sie ergeben sich im Blick auf die vordringlichen Aufgaben, die heute der Kirche als ganzes gestellt sind. Deshalb muss auch kirchliche Jugendarbeit vornehmlich danach streben • bei der Bewältigung von Glaubensnot zu helfen; • neue Möglichkeiten der Glaubensvermittlung zu eröffnen; • Glaubensinhalte zu vermitteln, zu vertiefen und zu aktualisieren; • die Behinderten in die Jugendarbeit zu integrieren; • Solidarität mit den Armen und Unterdrückten, mit den Randgruppen und Unterprivilegierten zu schaffen; • den Notleidenden soziale und karitative Hilfe zu geben; • sich für Frieden und Gerechtigkeit überall auf der Welt einzusetzen; • die Einheit aller Menschen zu fördern – und die Einheit der Christen über alle Kirchengrenzen hinweg als deren Voraussetzung; • die politische Zukunft mitzugestalten.“47 Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), benennt folgende Grundprinzipien der Arbeit: Freiwilligkeit: Kirchliche Jugendarbeit findet in der Freizeit der jungen Menschen statt, d.h., dass sie hier mehr Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten haben, als in Schule, Beruf oder Familie. Deshalb ist die Freiwilligkeit ein wesentliches Kennzeichen und die Kinder und Jugendlichen wählen sich ihre Gruppe, ihren Verband und die Intensität ihres Engagements freiwillig aus48. Selbstorganisation von Jugendlichen: Diese hat Vorrang vor Angeboten kirchenamtlicher Struktur. Letztere sind immer nachrangig. Das heißt: Was Jugendliche in der Jugendarbeit selbst organisieren, wird nicht auch von kirchenamtlicher Seite angeboten. Diese schafft ergänzende Angebote, aber tritt nicht in Konkurrenz zu den Angeboten der Jugendgruppen und Jugendverbände (so genanntes Subsidiaritätsprinzip). Demokratische Strukturen: Diese sind in Reinkultur in der verbandlichen Jugendarbeit zu finden, gelten aber auch für die allgemeine Gemeindejugendarbeit. Sie sind Voraussetzung für eine öffentliche Förderung durch die Kommunen und den Staat. Konkret heißt das, dass die jungen Menschen ihre Verantwortlichen selbst wählen, über Ziele, Inhalte und Finanzen der Kinder- und Jugendlichen mitbestimmen.49 Interessenvertretung: Die Leitungen der Gruppen vertreten deren Interessen auf der jeweiligen Ebene in der Kirche und in der Gesellschaft. Für die Gemeindeebene heißt das, dass die Jugendleitungen die Vertretung der Kinder und Jugendlichen in der Kirchengemeinde und in der Stadt/ im Dorf sind.50 ebenda, S. 11 vgl. BDKJ in Rheinland-Pfalz, „mitraten, unsere Pfarrgemeinde sucht deinen rat“, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/-innen, Pfarrgemeinderatswahlen 2007, Mainz 2007, S. 10 49 vgl. ebenda, S. 10 50 vgl. ebenda, S.10 47 48 22 Ehrenamtlichkeit: In der pfarrlichen und vor allem auch in der verbandlichen Jugendarbeit arbeiten überwiegend Ehrenamtliche. Für sie gibt es auf Dekanats- und Diözesanebene Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Ehrenamtliches Engagement führt hin zur aktiven Mitgestaltung von Kirche und Gesellschaft.51 2.3 Formen und Angebote kirchlicher Jugend(verbands)arbeit Von entscheidender Bedeutung für die Ausformung der Jugendarbeit in der Pfarrgemeinde und allen weiteren Ebenen sowie in den Jugendverbänden ist die Aufforderung der Bischöfe, den Synodenbeschluss vor Ort zu konkretisieren. Auf Bistumsebene und vor allem in den Pfarrgemeinden entscheidet sich damit, welche Formen der Jugendarbeit entstehen und Angebote geschaffen werden. Es ist die Aufgabe der Pfarrgemeinden, für die in ihrer Gemeinde lebenden Kinder und Jugendlichen angemessene Angebote zu entwickeln und diese immer neu den Erfordernissen anzupassen. Die Bischöfe sprechen in ihrem Synodenbeschluss folgende Empfehlungen aus: „Die kirchliche Jugendarbeit soll sich an den (…) Zielen, Inhalten, Aufgaben und Methoden orientieren. Aufgrund dieser Orientierung sollen die Träger kirchlicher Jugendarbeit ihre Satzungen, Leitlinien und Bildungskonzepte sowie ihre Pläne für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter überprüfen und weiterentwickeln. Es ist Aufgabe der Träger kirchlicher Jugendarbeit, das vorliegende Gesamtkonzept für die jeweiligen Zielgruppen zu konkretisieren (…) An der Planung, Durchführung und Kontrolle der Angebote der Jugendarbeit wirken Erwachsene und Jugendliche als Partner zusammen. Die Angebote der Gemeinde sollen nach Möglichkeit in der Zusammenarbeit von Erwachsenen und Jugendlichen entwickelt werden und den Jugendlichen offen stehen (…) .“52 Dem Sachausschuss Jugend kommt in der Regel die Aufgabe zu, Leitlinien für die Jugendarbeit zu entwickeln sowie die unterschiedlichen Angebote in der Pfarrgemeinde zu koordinieren und in Absprache mit Gruppenleitern, Verbänden oder Gruppen von Ehrenamtlichen dafür Sorge zu tragen, dass den unterschiedlichen Gruppen junger Menschen die für sie richtige Arbeitsform geboten werden kann. Die Gesamtverantwortung bleibt beim Pfarrgemeinderat. Dieser ist für die Verabschiedung eines Konzeptes für die gesamte Jugendpastoral einschließlich der Jugendarbeit zuständig. In der Folge obliegt ihm auch die Überprüfung und Weiterentwicklung der eigenen Leitlinien. Erwachsene und Jugendliche sollen als Partner zusammenwirken. 51 52 vgl. ebenda, S. 10 Synodenbeschluss 1975, S. 12 23 Konkrete Formen und Angebote der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit sind zum Beispiel: 53 Gruppenarbeit (z. B Gruppenstunden) Religiöse Bildung (z. B. Besinnungswochenenden, Bibelgespräche, Orientierungstage) Messdienerarbeit ( z. B. liturgischer Dienst, Fortbildungen, Gruppenstunden, Ausflüge, Zeltlager) Liturgische Feiern (z. B. Jugendgottesdienste, Frühschichten, Meditationen, Jugendkreuzweg, Jugendwallfahrt,...) Offene Jugendarbeit (Jugendkeller, Teestube, Freizeiten) Freizeitfahrten und Schulentlassungstage Jugendkulturarbeit (z.B. Theaterprojekte, Geschichtswerkstatt, Besichtigungen, Museumsbesuche) (Internationale) Jugendbegegnungen Projektarbeit (z. B. 72-Stunden-Aktion, Carpe Diem, Sternsinger, ...) Angebote für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, junge Erwachsene Bildungsarbeit und Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche (Schnupperwochenenden, Gruppenleiterausbildung,...) Wahrnehmung von Vertretungsaufgaben 53 vgl. Leitlinien für die kirchliche Jugendarbeit in der Erzdiözese München und Freising, München 2. Auflage 1992, S. 28 24 Kapitel 3 Die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat (PGR) Die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat und darüber hinaus im Sachausschuss Jugend (Kapitel 4) birgt große Chancen für junge Menschen (vgl. Kapitel 1) und für das Miteinander der Generationen innerhalb einer Pfarrgemeinde. Im Zuge der Gemeindefusionen und vor dem Hintergrund anhaltenden Priestermangels steigt die Bedeutung der Laiengremien innerhalb der neu fusionierten Gemeinden und Seelsorgeeinheiten. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates tragen durch ihr partnerschaftliches Miteinander dazu bei, dass sich alle Gemeindeteile vertreten fühlen und mit ihren Besonderheiten Berücksichtigung finden. Darüber hinaus entstehen neue Möglichkeiten für junge Menschen, die Kirchengemeinde insgesamt für Jugendliche und junge Erwachsene attraktiver zu machen. Es ist wichtig, dass im Vorfeld zu Pfarrgemeinderatswahlen in Jugendgruppen und Gruppenleiterrunden überlegt wird, wer die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Pfarrgemeinderat vertreten könnte und wie die Zusammenarbeit mit den Jugendgruppen und Jugendleiterrunden aussehen kann. 3.1 Wie können junge Menschen sich beteiligen? Junge Menschen ab 16 Jahren können sich nicht nur an den Wahlen beteiligen (aktives Wahlrecht), sondern auch für den Pfarrgemeinderat kandidieren, sich also wählen lassen (passives Wahlrecht). Das ist in § 2 der Satzung und Wahlordnung festgeschrieben: „§2 Aktives und passives Wahlrecht 1. Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Pfarrgemeinde haben.. 2. Wählbar ist jeder Katholik, der in der Pfarrgemeinde seinen Wohnsitz hat, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, in der Ausübung seiner allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behindert ist und seiner Kandidatur schriftlich zugestimmt hat.(….)..“54 Deutlich wird, dass junge Menschen der Kirche wichtig sind. Sie sind aufgefordert, sich in jeder Hinsicht an der Wahl zu beteiligen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass ihre Meinung laut Satzung „eben nicht unter den Tisch fallen soll.“ Wer sich für eine Mitarbeit im Pfarrgemeinderat entscheidet, sollte sich gut vorbereiten. In der Regel übernehmen dies „alte Hasen“ und diejenigen, welche die Kandidatin/ den Kandidaten für eine Mitarbeit gewonnen haben. Da jeder Mensch sich Schwerpunkte setzt, wird auch jeder, abhängig von seinem Naturell und seinen Erfahrungen, anders über die Arbeit im Pfarrgemeinderat berichten. In diesem Kapitel sind daher die Grundlagen der Arbeit im Pfarrgemeinderat, ausgehend von der Satzung bis hin zur persönlichen Vorbereitung (Wie viel Zeit kann ich aufwenden? Was möchte ich erreichen?), zusammengefasst. 54 Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster 25 3.2 Was können junge Menschen in der Gemeinde tun, um Jugendvertreterinnen und -vertreter für den Pfarrgemeinderat zu gewinnen? Es bietet sich an, im Vorfeld zu den Wahlen zum Pfarrgemeinderat eine Versammlung aller in der Kinder- und Jugendarbeit engagierten Gruppen einzuberufen. Das könnte der bestehende Sachausschuss Jugend übernehmen oder aber die Gruppenleiterrunde. Diese Versammlung sollte folgendes zum Inhalt haben: • Wer weiß, was er will, kann sich gezielt engagieren und andere begeistern. Gemeinsam können in einem ersten Schritt Aufgaben und Wünsche gesammelt werden. Die folgenden Fragestellungen sollen dabei behilflich sein: Was könnte helfen, die Angebote für junge Menschen in unserer Gemeinde zu verbessern? Welche Schwerpunkte sehen wir für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den kommenden Jahren? Was wünschen wir uns vom Pfarrgemeinderat? Was wünschen wir uns vom Sachausschuss Jugend für die Zukunft? • Wer weiß, was auf ihn zukommt, kann sich frei entscheiden und wird nicht so leicht enttäuscht. Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich im Pfarrgemeinderat engagieren (möchten), wollen wissen, worum es geht. Es ist wichtig, möglichen Kandidatinnen und Kandidaten ein klares Angebot machen zu können. Ihnen muss mitgeteilt werden können, welche Erfahrungen und Kenntnisse nützlich sind, wofür der Pfarrgemeinderat zuständig ist und welche Kompetenzen er hat, wie viel Zeit einzuplanen ist, welche Angebote es an Begleitung und Fortbildung gibt. Deshalb sollte z. B. die Gruppenleiterrunde Mitglieder des Pfarrgemeinderates bzw. des Sachausschusses Jugend einladen, die genau über die Aufgaben, den zeitlichen Umfang, die Anforderungen und die Möglichkeiten, eigene Schwerpunkte zu setzen, informieren. So können Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen aber auch interessierte Jugendliche schon im Vorfeld überlegen, ob eine Mitarbeit unter diesen Rahmenbedingungen für sie in Frage kommt. Bitte bedenken! Nichts ist unangenehmer als wenn Pfarrgemeinderatsmitglieder oder der Pfarrer mit Phrasen wie: „Das kannst du doch machen, so viel Zeit kostet es nicht!“ versuchen, Menschen zu „ködern“. Außerdem vermitteln solche Sätze den Eindruck: “Es ist ihnen ganz egal wer es macht, aber sie suchen einen Dummen!“ Niemand möchte gern „der Dumme“ sein. Das Zeitargument verdeckt, welche Chancen und Möglichkeiten sich interessierten und engagierten Menschen durch die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat oder in einem Sachausschuss (vgl. Kapitel 4 „Die Mitarbeit im Sachausschuss Jugend“) bieten. 26 Hilfreich ist es, sich in einer Jugendversammlung auf die Fähigkeiten zu verständigen, über die mögliche Kandidatinnen und Kandidaten der Jugendlichen verfügen sollten. Ein solches Profil hilft bei der Suche nach den geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Veröffentlicht werden kann dieses „Profil“ z. B. in Form einer Stellenanzeige „Mitarbeiter für den Pfarrgemeinderat/den Sachausschuss Jugend gesucht" im Schaukasten der Pfarrgemeinde, des örtlichen Sportvereins oder auch der politischen Gemeinde. Eine klare Aufgabenbeschreibung ist eine gute Voraussetzung für ein Gespräch mit möglichen Kandidatinnen und Kandidaten für den Pfarrgemeinderat. Dabei sollte nicht nur benannt werden, was erwartet wird, sondern vor allem auch, mit welchen Unterstützungen die Kandidatin/ der Kandidat vor und nach der Wahl rechnen kann. Nicht nur fordern, sondern auch Unterstützung anbieten. • Wer weiß, auf wen er sich verlassen kann, ist stärker. Die Absprache innerhalb der Gruppe derjenigen, die sich in der Gemeinde für Kinder und Jugendliche engagieren, ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil diejenigen, die stellvertretend für alle für den Pfarrgemeinderat kandidieren, wissen müssen, mit welcher Unterstützung sie rechnen können. Daher bietet es sich an, bei der Versammlung eine Liste zu erstellen auf der alle Gruppen, Initiativen und Vereine verzeichnet sind, die im PGR bzw. SAJ vertreten sein könnten. Vertreterinnen und Vertreter für die Sache der Jugend werden entscheidend gestärkt, wenn sie in Diskussionen auf den Rückhalt z.B. der Gruppenleiterrunde und der Jugendverbände verweisen können oder bei der Verteilung von Aufgaben sagen können: “Dafür sorge ich, da werden mich die Messdiener (Kolpinger, Malteser, Schützen, Landjugendlichen, Pfadfinder, KJO´ler, …) unterstützen.“ Die übrigen Pfarrgemeinderatsmitglieder werden schnell merken, dass sie es im Grunde nicht nur mit einem Vertreter/einer Vertreterin sondern mit der gesamten Leiterrunde zu tun haben, weil diese geschlossen hinter ihm/ihr steht. Was nützt es, Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen, wenn am Wahlsonntag keine jungen Menschen zur Pfarrgemeinderatswahl gehen? Damit die Interessen der jungen Menschen entsprechend in der Arbeit des PGR Berücksichtigung finden, sollten die Jugendgruppen und –verbände ihre Mitglieder ab 16 Jahren dazu aufrufen, zur Pfarrgemeinderatswahl zu gehen. Ob Jugendliche und junge Erwachsene, die sich für die Interessen von jungen Menschen in der Pfarrgemeinde einsetzen wollen, gewählt werden, hängt entscheidend davon ab, ob diejenigen, für die sie sprechen wollen, ihnen durch ihre Wahl auch das Mandat dazu erteilen. Tipp: Die Jugendgruppen und –verbände sollten für eine hohe Beteiligung an den Pfarrgemeinderatswahlen werben. Die Jugendversammlung oder der bisherige SAJ könnten eine Aktion für den Wahlsonntag planen, die ggf. mit einer kleinen Wahlparty im Jugendkeller endet (z.B. „Wahlfrühstück“ oder Treffen beim Wahllokal, gemeinsame Fahrradtour, …). • Wer weiß, wer der geeignete Mann, die geeignete Frau ist, kann gezielt fragen. In der Versammlung sollten Namen von geeigneten Personen auf einer Liste gesammelt werden. Jedes Mitglied kann einige Personen notieren, die seiner/ihrer Ansicht nach geeignet sind. Die Jugendversammlung kann auch mit dem Auftrag auseinandergehen, dass jede Gruppe bis zu einem festgesetzten Datum eine bestimmte Anzahl von möglichen Kandidatinnen und Kandidaten anspricht. In jedem Fall sollte in der Jugendversammlung vereinbart werden, wer wen bis wann anfragt und bei wem die Informationen zusammenlaufen. Das kann z.B. der bisherige Vertreter/die Vertreterin im PGR sein, der Pfarrer oder die hauptamtlich für die Jugendarbeit zuständige Person in der Pfarrgemeinde. 27 3.3 Wie wird man Pfarrgemeinderatsmitglied? Die „Karriere“ eines Jugendvertreters im Pfarrgemeinderat. Im vorherigen Abschnitt wurde beschrieben, wie Jugendliche und junge Erwachsene aktiv die Wahlen zum Pfarrgemeinderat beeinflussen und sich angemessen im Pfarrgemeinderat vertreten können. An dieser Stelle werden die Ausführungen um einen Erfahrungsbericht ergänzt. Simon Berndmeyer, 24 Jahre alt, geboren in Löningen und dort für einige Jahre im PGR tätig und Mitglied der Katholischen Jugend Oldenburg (KJO), einem Mitgliedsverband des BDKJ, Landesverband Oldenburg, berichtet über seinen Weg in den PGR und seine Mitarbeit. „Mein Name ist Simon Berndmeyer und ich war von 20022004 Mitglied im PGR. Ich war Vertreter der KJO im SAJ der Sankt Vitus Gemeinde in Löningen. Durch das frühzeitige Ausscheiden eines Mitgliedes des PGR mangelte es an Jugendlichen. Es sollte ein Jugendlicher nachberufen werden. Im SAJ sind wir dann übereingekommen, dass ich dieser Jemand bin. Ich war dann für ca. drei Jahre Mitglied des PGR in Löningen. Gründe für mein Engagement im PGR waren zum Einen, dass mir die Gremienarbeit schon immer Spaß gemacht hat. Zum Anderen bot es die Möglichkeit, die Interessen der Jugendlichen auf einer größeren Ebene präsenter darzustellen und im Kreis der Erwachsenen die Arbeit meines Verbandes und teilweise auch seine Existenz bewusst zu machen. Viele hatten vom ca. fünf Jahre vorher stattgefundenen Austritt der Löninger Ortsgruppe aus der KJG (Katholische Junge Gemeinde) und dem Eintritt in die KJO wenig mitbekommen. Der Verband war im Vergleich zu den anderen Verbänden und Gruppen wenig präsent auf dieser Ebene. Mir hat die Arbeit Spaß gemacht, auch wenn man nicht verheimlichen darf, dass man eine gewisse Freude für Sitzungs- und Gremienarbeit mitbringen muss. Ich habe neue Einblicke in die Strukturen der Gemeinde und ihrer Gruppen gefunden. Man kann Kontakte knüpfen und diese Ebene nutzen, um Unterstützung für die Arbeit des eigenen Verbandes und/oder Gruppe zu bekommen. Das Wichtigste ist, dass man präsent ist. Wenn die Gemeinde weiß, was man macht, ist es einfacher Hilfe zu bekommen. Auf der anderen Seite kann auch ein Gremium wie der PGR nur vom Engagement junger Leute profitieren. Jugendliche bringen eigene Vorstellungen von Gemeinde mit und können durch neue Denkanstöße viel für die Gemeinde anstoßen. Im Pfarrgemeinderat und SAJ werden viele Entscheidungen gerade auch für die Jugendarbeit getroffen. Und eins ist klar: Es ist immer besser, wenn Jugendliche mitreden und nicht nur über Sie gesprochen wird! Nur so können die Wünsche und Ideen von Jugendlichen auch in der Gemeinde umgesetzt werden. Im SAJ und vor allem im PGR habe ich erfahren, dass ich mich keineswegs mit meinen Ideen und Vorstellungen zurückhalten muss. Mein Engagement ist genau so viel Wert wie das von Erwachsenen mit viel Erfahrung. Mein Tipp an alle die im PGR mitarbeiten wollen: Lasst Euch nicht entmutigen von Sätzen wie „das haben wir immer schon so gemacht“. Setzt Euch ein, bringt Ideen ein und engagiert Euch, dann werdet ihr auch mit Euren Anliegen ernst genommen. Ihr braucht dieses Gremium, aber genauso braucht auch dieses Gremium Jugendliche, die sich einbringen. Wenn Ihr kandidiert, sorgt dafür, dass viele Eurer Freunde und der Jugendlichen in der Gemeinde auch zur Wahl gehen. Denn nur wenn die Leute, für die Ihr Euch einsetzt zur Wahl gehen, kann es mit der Wahl klappen.“ 28 3.4 Was ist der PGR? Der Pfarrgemeinderat ist ein Laiengremium der Pfarrgemeinde. Laiengremien wie den Pfarrgemeinderat mit seinen Sachausschüssen gibt es erst seit dem Ende des II. Vatikanischen Konzils, welches das Verhältnis von Klerikern und Nichtklerikern neu bestimmt hat. Der Pfarrer leitet die Gemeinde im Zusammenwirken mit dem Pfarrgemeinderat (vgl. Kapitel 1.1). „Aus dem Verständnis von Kirche als Volk Gottes heraus soll Gemeinde nicht länger „Service-Station“ sein, wo sich der/die Einzelne mit seinen/ihren religiösen Bedürfnissen versorgen lässt. Vielmehr ist jede/r selbst dazu berufen, Leben und Handeln in der Gemeinde im Sinne Jesu mitzugestalten. Der Pfarrgemeinderat ist somit kein ausführendes Organ des Pfarrers, sondern ein gewähltes Gremium, das das Leben der Pfarrgemeinde selbständig mitbestimmt und mitgestaltet. Wenn jedes Gemeindemitglied mitdenkt, Verantwortung mitträgt und mitarbeitet, ist dies sicherlich auf den ersten Blick unbequem. Aber Menschen in einer derartigen Gemeinde teilen dann ihr Leben miteinander und leben nicht nur fade nebeneinander her. Der Pfarrgemeinderat soll sich also – gemeinsam mit dem Pfarrer – dafür einsetzen, • dass das Evangelium als Lebenshilfe, als Orientierungspunkt auch im Alltag deutlich werden kann • dass Missstände und (nicht nur materielle) Not von Menschen in der Gemeinde, aber auch darüber hinaus, verringert werden können • dass die Botschaft Jesu im alltäglichen Leben praktiziert wird.“55 Die Bistümer haben jeweils eigene Satzungen und Wahlordnungen für die Pfarrgemeinderäte erlassen. Die „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“56 gibt folgende Antwort auf die Frage „Was ist der Pfarrgemeinderat?“: „Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heilsund Weltauftrags der Kirche. Er trägt so dazu bei, dass die Communio, das Miteinander in der Kirche, gefördert wird“.57 Der Pfarrgemeinderat berät „alle, die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen und Aufgaben, fasst Beschlüsse und trägt- gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitgliedern- Sorge für deren Durchführung. In diesem Miteinander nimmt der Pfarrgemeinderat teil an der Gemeindeleitung. Als Organ des Laienapostolates kann er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig werden.“58 In der Satzung wird ausdrücklich betont, dass der Pfarrgemeinderat „Verantwortung für das Gemeindeleben“ trägt. Gleichzeitig engt er die Initiativen, Gruppen und Verbände nicht ein, sondern unterstützt sie und wird nur dort tätig, wo er Handlungsbedarf sieht, sich aber keine andere Gruppe findet, um ein neues Projekt durchzuführen oder neue Angebote zu schaffen (Subsidiaritätsprinzip). www.pgr-wechsel.de des BDKJ Bayern, in: BDKJ Erzdiözese Bamberg (Hg.),Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002, S. 4 56 siehe Gesamtabdruck der Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster im Anhang (8.1 und 8.2) 57 Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster, §1 Pfarrgemeinderat 58 ebenda, § 2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates 55 29 „Der Pfarrgemeinderat trägt im Zusammenwirken mit den im Dienst der Gemeinde stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für das Gemeindeleben (...). Gemeinsam mit dem Pfarrer sowie den für die Seelsorge amtlich Beauftragten berät er alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen und Aufgaben, fasst Beschlüsse und trägt – gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitgliedern – Sorge für deren Durchführung. In diesem Miteinander nimmt der Pfarrgemeinderat teil an der Gemeindeleitung. Als Organ des Laienapostolates kann er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig werden“59. Aus dieser Gesamtverantwortung und dem Handlungsspielraum leiten sich die Aufgaben des Pfarrgemeinderates ab. 3.4.1 Welche Aufgaben hat der PGR? Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind in der Satzung benannt. In der Einleitung zu den Aufgaben wird ausdrücklich benannt, dass es sich um die vorrangigen Aufgaben handelt, die der jeweiligen Konkretisierung durch den örtlichen Pfarrgemeinderat bedürfen. Die Aufgabenliste ist damit nicht abgeschlossen. Jeder PGR legt individuell seine eigenen Schwerpunkte für eine Wahlperiode fest und hinterlässt in der Regel dem nachfolgenden PGR eine Liste mit Empfehlungen zur Weiterarbeit. „Aufgaben des Pfarrgemeinderats • Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde wecken und zur Mitarbeit aktivieren • Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste einbringen, damit die ganze Gemeinde an den liturgischen Feiern beteiligt ist • der besonderen Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde gerecht werden und Möglichkeit seelsorgerlicher Hilfe suchen • gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme beobachten, sachgerechte Verbesserungsvorschläge entwickeln sowie entsprechende Maßnahmen durchführen • Bildungsarbeit in der Pfarrei koordinieren und bei Bedarf durchführen • Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit vertreten • ökumenische Zusammenarbeit suchen und ausbauen • die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Informationen über die Arbeit in der Pfarrei unterrichten • den Bischof bzw. das bischöfliche Ordinariat bei gegebenen Anlässen (z.B. Seelsorgebesuche, Neubesetzung) über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde unterrichten • (...) • mindestens eine Pfarrversammlung im Jahr einberufen. 60 Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster, §2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates www.pgr-wechsel.de des BDKJ Bayern, in: BDKJ Erzdiözese Bamberg (Hg.), Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002, S. 5 59 60 30 Wichtig, zu wissen: Der PGR ist zwar das beschlussfassende Laiengremium, aber der Pfarrer hat grundsätzlich ein Einspruchsrecht. Der Kirchenausschuss handelt ebenfalls eigenverantwortlich. Aufgaben des Pfarrgemeinderates nach der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“ -Beispiele aus dem Gemeindealltag Aufgabe lt. Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster, Beispiele für die Umsetzung in der Gemeinde §2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates a) - das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu entwickeln, - die Charismen in der Gemeinde zu entdecken, - Verantwortliche für die verschiedenen Dienste zu finden, für deren Ausbildung Sorge zu tragen und sie bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Darüber hinaus ist die Mitarbeit im Bistum und in der Weltkirche zu wecken und zu aktivieren, Salopp ausgedrückt: „Der PGR sorgt dafür, dass es in der Pfarrgemeinde rund läuft.“ Er sucht geeignete Personen, z. B. für die Krankenbesuchsdienste, die Leitung von Jugendgruppen, die Gemeindecaritas, die Vertretung auf Dekanatsebene, usw. Der PGR spricht Personen für eine Mitarbeit an, ermutigt z. B. Jugendliche, die Gruppenleiterausbildung zu machen, bittet andere, Trauerbegleiter zu werden und bietet ihnen die kostenlose Teilnahme an einem Kurs an, usw. 31 Aufgabe lt. Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster, Beispiele für die Umsetzung in der Gemeinde §2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates b) Der PGR berät in Abstimmung mit dem Pfarrer, ob z. B. die Konzepte für die Sakramentenvorbereitung noch zeitüber die ehrenamtlichen Dienste der Kategemäß sind und wer diese Aufgaben übernehmen könnte. chese und der Liturgie zu beraten und Mitglieder hierfür zu gewinnen und soweit er- Personen, die z.B. Beauftragte für Jugendarbeit der Geforderlich dem Bischof zur Beauftragung meinde sind, müssen dem Bischof benannt werden und vorzuschlagen, erhalten von diesem eine schriftliche Beauftragung (siehe Kapitel 4- Die Mitarbeit im Sachausschuss Jugend) c) Der PGR will, dass alle Gemeindemitglieder sich in der Anregungen und Vorschläge für die Gestal- Gemeinde aufgehoben und angesprochen fühlen. Destung der Gottesdienste und die lebendige halb steht an oberster Stelle nicht ein „Weiter so.“ Teilnahme der ganzen Gemeinde an den Fragen wie: liturgischen Feiern einzubringen, • „Wie schaffen wir es, den Menschen einen lebendigen Glauben zu vermitteln? • Was können wir tun, um die Gemeindemitglieder zu beteiligen? • Wie sollten wir (Kinder, Familien) junge Menschen ansprechen? Welcher besonderer Formen bedarf es dazu im Gottesdienst?“ beschäftigen den PGR in seinem Bemühen, den Gemeindemitgliedern das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer lebendigen Gemeinschaft zu vermitteln. d) Der PGR nimmt seine Verantwortung auch gegenüber der den diakonischen Dienst im caritativen und politischen Gemeinde wahr und weist z. B. auf Missstände hin. So sind im Oldenburger Münsterland viele Tafeln sozialen Bereich zu fördern, auf Initiative der Gemeindecaritas entstanden, die an den Rat ihrer Stadt/Gemeinde herangetreten ist, auf diese gesellschaftliche Fehlentwicklung hingewiesen und um Unterstützung gebeten hat. e) Kirche steht nicht im Gegensatz zur Welt. Wenn deutlich den Dienst der Pfarrgemeinde für Schule wird, dass es in der Schule einen hohen Bedarf an und Erziehung und Erwachsenenbildung zu Hausaufgabenbetreuung gibt, aber keine Mittel dafür zur Verfügung stehen, dann kann der PGR, der z. B. um Ehfördern, renamtliche weiß, die sich in diesem Bereich engagieren könnten, gezielt eine Hausaufgabenhilfe anbieten. Weitere Beispiele sind die Märchen- und Lesestunden zur Förderung des Lesens bei Kindern, die in vielen katholischen Büchereien angeboten werden oder die Bildungsangebote der katholischen Sozialverbände wie z.B. das Kolpingwerk, die KAB-Katholische Arbeitnehmerbewegung und andere. 32 Aufgabe lt. Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster, Beispiele für die Umsetzung in der Gemeinde §2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates f) Hier wird die Gesamtverantwortung des PGR für alle in der Gemeinde lebenden Menschen deutlich. Es reicht die besondere Lebenssituation der vernicht, wenn sich ein PGR nur um den Gottesdienst und z. schiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde B. die Senioren kümmert. zu sehen, Der PGR hat die Situation aller Alters- und Interessensihr in der Gemeindearbeit gerecht zu wergruppen in den Blick zu nehmen. Er ist verpflichtet, sich den über die Situation der in der Gemeinde vertretenen Grupund Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe zu pen gut zu informieren und darauf durch entsprechende suchen, Angebote und Hilfen zu reagieren. Hier findet sich ein Hinweis auf die Gründung von Sachausschüssen (§6). Der PGR kann dieser Aufgabe, sich möglichst umfassend um alle zu kümmern, nur gerecht werden, wenn Sachausschüsse gegründet werden, die ihm gezielt zuarbeiten (siehe auch §2 g). g) Eine Gemeinde kann keine „Insel der Seeligen“ sein, wenn rings herum Arbeitslosigkeit, Kinderarmut oder angesellschaftliche Entwicklungen und Probdere Probleme zum Alltag gehören. leme des Alltags zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschlä- In Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) können z.B. Ernährungskurse für Mütter mit ge einzubringen sowie Kleinkindern angeboten werden, deren Familien von Hartz entsprechende Maßnahmen zu beschlie- IV leben müssen. Weitere Beispiele sind die Kleiderkamßen, mern oder Ferienangebote für Alleinerziehende oder benachteiligte Familien. h) Christen sind immer auch Mahner gegenüber der Politik. Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit Der PGR als Sprachrohr nach außen hat auch die Aufgabe, für das christliche Weltbild und die damit verbundezu vertreten, nen Überzeugungen (z.B. in ethischer Hinsicht) öffentlich z. B. durch regelmäßige Presseerklärungen und regelmäßige Gespräche mit dem Stadt-/Gemeinderat und dem Bürgermeister einzustehen und auf Missstände und Fehlentwicklungen (z.B. Sonntagsruhe, Einkaufsfreier Sonntag) hinzuweisen. Hinweis: Wenn es mehrere eigenständige Pfarrgemeinden auf dem Gebiet einer Stadt/Gemeinde gibt, sollten die verschiedenen Pfarrgemeinderäte ihr Vorgehen abstimmen und gemeinsame Termine mit dem Rat vereinbaren. 33 Aufgabe lt. Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster, Beispiele für die Umsetzung in der Gemeinde §2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates i) Kirche ist immer auch Weltkirche. Aufgabe des PGR ist es, diese Verbundenheit mit den Christen in aller Welt ins die Verantwortung der Gemeinde für Diaspora, Mission und entwicklungsfördernde Bewusstsein zu rufen. In vielen Gemeinden gibt es Partnerschaften mit Pfarrgemeinden in Ländern der so geMaßnahmen wach zu halten, nannten Dritten Welt oder Kontakte zu Hilfsprojekten über ehemalige Gemeindemitglieder, die als Ordensleute ins Ausland gegangen sind. Viele Pfarrgemeinden unterhalten darüber hinaus einen so genannten „Eine Welt-Laden“, der Produkte aus fairem Handel vertreibt. Meistens sorgt der Sachausschuss Mission-Entwicklung-Frieden dafür, dass diese Anliegen in der Gemeinde wach gehalten werden. Außerdem ist der Offizialatsbezirk selbst nicht einheitlich, sondern gekennzeichnet durch die Diaspora im Norden und dem südoldenburgischen Teil. Der Austausch zwischen den so unterschiedlich strukturierten Gemeinden ist wichtig und hilft beiden. j) die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern, k) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen, 34 Ökumenische Projekte haben in vielen Gemeinden schon Tradition. Das beginnt beim gemeinsamen Schulgottesdienst und endet z. B. bei gemeinsamen Angeboten für Kinder und Jugendliche in den Ferien oder auf Dekanatsebene bei den Ökumenischen Jugendkreuzwegen. Der PGR muss wissen, welche Gruppe in der Gemeinde für welche Schwerpunkte steht und welche Projekte die einzelnen Gruppen planen. Er koordiniert und vernetzt dabei, aber er lässt den Gruppen die Eigenständigkeit. Wenn z. B. die Kolpingsfamilie seit Jahren für die Fronleichnamsprozession zuständig ist, dann übernimmt der PGR dies nicht aus einer Laune heraus. Vielmehr teilt er der Kolpingsfamilie mit, dass es noch andere Interessierte gibt, die Lust hätten, die Kolpingsfamilie zu unterstützen. Umgekehrt kann es sein, dass der PGR eine gute Idee hat, die zu einem der bestehenden Verbände passt. Dann sucht ein Vertreter aus dem PGR das Gespräch mit dem Verein und gemeinsam wird überlegt, wie eine Umsetzung aussehen kann. Als Beispiel ist hier die Übernahme von Patenschaften für junge Hauptschülerinnen und Hauptschüler zu nennen, ein Bereich, der traditionell von einer KAB- oder Kolpinggruppe übernommen werden könnte. Weiterhin wäre die Einrichtung eines offenen Jugendtreffs zu nennen, der ggf. von der Gruppenleiterrunde oder der Schützenjugend übernommen werden könnte. Allerdings bleibt der PGR immer unterstützend tätig und ist sich seiner Verantwortung bewusst. Aufgabe lt. Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster, Beispiele für die Umsetzung in der Gemeinde §2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates l) Der PGR überlegt, bei welcher Gelegenheit diese Menschen angesprochen werden könnten, in welcher Form und durch wen Kontakt zu denen, die dem Gemeindeleben das geschehen kann (Begrüßungsbesuch für Neuzugezogene, fern stehen, zu suchen, Hausbesuch für Eltern mit neugeborenen Kindern, Einladungen zu den Gemeindefesten, Einladung zu Singleabenden, Schaffung von Bezirksteams, über die Sachausschussmitglieder...) m) Es nützt nichts, wenn der PGR nur im Verborgenen arbeitet. So die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche sollten die wichtigsten Ergebnisse der PGR-Sitzungen jeweils in oder mündliche Informationen über die Ar- den Pfarrnachrichten mitgeteilt werden. Darüber hinaus sind beit in der Pfarrei und ihre Probleme zu Artikel für die örtliche Presse und die kostenlosen Wochenblätter, die fast jeden Haushalt erreichen, ein guter Weg. unterrichten, Zudem soll laut Satzung (§9) mindestens einmal im Jahr eine Pfarrversammlung stattfinden, zu der alle Gemeindemitglieder eingeladen werden. Es bietet sich an, dass die Sachausschüsse einmal im Jahr zu Versammlungen einladen können oder dass hinten in der Kirche für jeden Sachausschuss eine Stellwand aufgestellt wird, auf der sich aktuelle Informationen sowie Fotos z. B. vom Jugendzeltlager, etc. finden. Wichtig ist, dass die Informationen jeweils aktuell sind und die Aushänge nicht über Monate hinweg gleich bleiben. n) Zu Beginn einer Amtsperiode sollte der PGR „in Klausur gehen“ für die Verwirklichung der anstehenden und überlegen, was in den nächsten vier Jahren wann angeAufgaben eine Rangordnung aufzustellen, packt werden soll (Einzelheiten dazu in Kapitel 6). Wer eine Rangordnung aufstellen will, muss vorab gut informiert sein über die einzelnen Bereiche. Am Anfang stehen eine gründliche Bestandsaufnahme und Situationsanalyse, aus der sich die Handlungsempfehlungen ableiten lassen. Manchmal hat diese Arbeit der vorherige PGR zum Abschluss seiner Amtszeit schon übernommen (mehr zur Reflexion der Arbeit im PGR in Kapitel 6.1). Dann gilt es für den neuen PGR zu prüfen, ob er diese Einschätzungen teilt. Hinweis: Wenn ein Bereich im Moment besonders gut läuft, besteht geringer Handlungsbedarf. Energie und Zeit können dann in Bereiche fließen, die bisher vielleicht „unterversorgt“ sind. 35 Aufgabe lt. Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster, Beispiele für die Umsetzung in der Gemeinde §2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates o) Letztendlich entscheidet der Kirchenausschuss über den Haushaltsplan und den Stellenplan, aber der PGR trägt im bei der Erstellung des Haushalts- und Stellenplanes mit dem Recht auf Erörterung Zusammenwirken mit dem Pfarrer die Verantwortung für die pastorale Ausrichtung der Gemeinde. mitzuwirken, Deshalb sollte eine Entscheidung darüber, wofür wie viel Geld ausgegeben werden soll und kann im Einvernehmen zwischen Kirchenausschuss und PGR erzielt werden. So wird in der Gemeinde Hand in Hand gearbeitet und finanzielle Mittel werden möglichst effektiv eingesetzt. p) Innerhalb der katholischen Kirche gibt es unterschiedliche Vertreter der Pfarrgemeinde für die Gremien Ebenen. Nach der Pfarrgemeinde ist die nächsthöhere Ebene das Dekanat. In den Pastoralkonferenzen des Dekanates der mittleren Ebene zu wählen, werden die Themen behandelt, die alle Pfarrgemeinden eines Gebietes betreffen. Gleichzeitig wird darüber entschieden, ob es z. B. einheitliche Regelungen für die Erstkommunion oder hinsichtlich des Firmalters geben soll. Für die Jugendarbeit gibt es die so genannten Dekanatsjugendseelsorgekonferenzen (Jusekos). Diese haben die Vernetzung der Jugendarbeit zum Ziel. Zudem sind sie ein wichtiges Informationsforum (z. B. Finanzierung von Jugendarbeit, Ideen zur Aktivierung von Jugendarbeit,etc.). q) vor Besetzung der Pfarrstelle den Bischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde zu unterrichten und Stellung zu nehmen zum Besetzungsvorschlag des Bischofs, Der PGR verfasst vor der Neubesetzung einer Pfarrstelle einen Bericht für den Bischof, damit dieser sich ein Bild von der Situation vor Ort machen kann und vor diesem Hintergrund den geeignetsten Kandidaten in die Gemeinde entsenden kann. r) Wenn es um die Frage der Neubesetzung von Pfarrstellen geht, ist die jeweilige Gemeinde anzuhören. die Hauptabteilung Seelsorge-Personal61 bei der Ernennung von Seelsorgern und Seel- Ziel ist es, dass Pfarrer, Pastoralteam und Gemeinde mögsorgerinnen zu beraten. lichst zueinander passen. 61 Für den niedersächsischen Teil des Bistums ist dies die Abteilung 500 Seelsorge-Personal des Bischöflich Münsterschen Offizialates 36 3 4.2 Wer gehört dem PGR an? In § 3 der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“ ist geregelt, wer dem PGR angehört. Zu unterscheiden sind vier verschiedene Gruppen; einmal die „geborenen Mitglieder“, dann die gewählten Mitglieder des Pfarrgemeinderates, die berufenen Mitglieder und die beratenden Mitglieder. Die Amtszeit eines Pfarrgemeinderates beträgt vier Jahre. Zusammensetzung des PGR /Mitgliedschaft „Geborene Mitglieder “ In unmittelbarer und geheimer Wahl gewählte Mitglieder Berufene Mitglieder Beratende Mitglieder Der Pfarrer und als weitere amtliche Mitglieder die in der Pfarrgemeinde hauptamtlich tätigen Priester, Diakone und Pastoralreferenten/-referentinnen sowie Diakone mit Zivilberuf Je nach Anzahl der in der Gemeinde lebenden Katholiken werden bis zu 16 Personen in „unmittelbarer und geheimer Wahl“ von den Pfarrgemeinderatsmitgliedern gewählt. bis zu vier vom Pfarrer im Einvernehmen mit den gewählten und hauptamtlich tätigen Mitgliedern berufene Mitglieder. Beratende Mitglieder sind: ein Vertreter der hauptamtlichen Kirchenangestellten, ein Vertreter der in der Pfarrgemeinde tätigen Ordensangehörigen. ein Mitglied des Kirchen- Die gewählten Mitglieder müsvorstandes/ sen mindestens zwei Drittel der Kirchenauschusses Gesamtmitgliederzahl des Pfarrgemeinderates ausmachen. Wählbar ist jeder Katholik, der in der Pfarrgemeinde seinen Wohnsitz hat, das 16. Lebensjahr vollendet hat und in der Ausübung seiner allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behindert ist. Es können auch außerhalb der Gemeinde wohnende Katholiken aktives und passives Wahlrecht ausüben, wenn sie am Leben der Gemeinde aktiv Anteil nehmen. Die Ausübung des aktiven oder passiven Wahlrechts in mehreren Gemeinden ist nicht zulässig. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus dem Pfarrgemeinderat aus, so rückt der Kandidat, der bei der Wahl die nächsthöchste Stimmenzahl erhalten hatte, in den Pfarrgemeinderat nach. Bei beratenden Mitgliedern kann der Pfarrer im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderat für die restliche Amtszeit eine Nachberufung vornehmen. Wählbar ist jeder Katholik, der in der Pfarrgemeinde seinen Wohnsitz hat, das 16. Lebensjahr vollendet hat und in der Ausübung seiner allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behindert ist. Scheidet ein Jugendlicher (16 – 25 J.) während der Amtszeit aus dem Pfarrgemeinderat aus und rückt kein Jugendlicher für ihn nach, so beruft der Pfarrgemeinderat einen zusätzlichen Jugendlichen. 37 3.4.3 Arbeitsweise und Aufgaben des Pfarrgemeinderates verdeutlicht an einer Wahlperiode Vorab „Die acht Seligkeiten- Impulse für das Miteinander in kirchlichen Gremien“, die einmal vom inzwischen verstorbenen Aachener Bischof Dr. Klaus Hemmerle vorgetragen wurden. Wenn sie beherzigt werden, dann sind unsere Pfarrgemeinderäte und Sachausschüsse Orte, an denen gut und vertrauensvoll zusammengearbeitet werden kann. „Die acht Seligkeiten Selig, die das Interesse des anderen lieben wie ihr eigenes denn sie werden Frieden und Einheit stiften. Selig, die immer bereit sind, den ersten Schritt zu tun denn sie werden entdecken, dass der andere viel offener ist, als er es zeigen konnte. Selig, die nie sagen: Jetzt ist Schluss! denn sie werden den neuen Anfang finden. Selig, die erst hören und dann reden denn man wird ihnen zuhören. Selig, die das Körnchen Wahrheit in jedem Diskussionsbeitrag heraushören denn sie werden integrieren und vermitteln können. Selig, die ihre Position nie ausnützen denn sie werden geachtet werden. Selig, die nie beleidigt oder enttäuscht sind denn sie werden das Klima prägen. Selig, die unterliegen und verlieren können denn der Herr kann dann gewinnen.“62 62 Bischof Dr. Klaus Hemmerle, in: Erzbischöfliches Jugendamt München und Freising (Hg.), Nicht ohne uns! Bausteine für die Jugendarbeit in der Pfarrei und ihre Mitwirkung im Pfarrgemeinderat, aus der Reihe: Materialien –Impulse für die kirchliche Jugendarbeit in der Pfarrei, Nr. 136, München 2006, S. 7 38 Wann Was zu tun ist Der Pfarrgemeinderat überprüft seine Arbeit. Wer vier Jahre lang eng zusammengearbeitet hat, sollte am Ende der gemeinsamen Zeit die Rund ½ Jahr vor den Neu- eigene Arbeit, das Erreichte und die Atmosphäre wahlen unter die Lupe nehmen. (Meistens vor den Sommerferien, die Neuwahlen sind häufig im Spätherbst. Der Termin wird vom Diözesanbischof festgesetzt - vgl. §7-Wahltermin) Hinweise, Tipps und weitere Informationen Vorschläge dazu, wie man im Pfarrgemeinderat die Arbeit gemeinsam reflektieren kann finden sich in Kapitel 6.1 „Gemeinsame Reflexion der PfarrDie Reflexion sollte sowohl gemeinsam als auch gemeinderatsarbeit/ der Arbeit im Sachausschuss“ einzeln erfolgen. Die Mitglieder klären, inwieweit die gemeinsamen Ziele erreicht wurden, welche Schwerpunkte wie Kapitel 6.2 gut bearbeitet wurden und welche Aufgaben „Weitere Tipps für die Abschlussphase des PGR“ unerledigt geblieben sind. Die einzelnen Mitglieder des PGR reflektieren ihre eigene Arbeit hinsichtlich der erreichten persönlichen Ziele, ihrer Zufriedenheit und dem Wunsch, wieder zu kandidieren oder nicht. Der bestehende Pfarrgemeinderat beruft einen In § 3 der Wahlordnung heißt es: „§3 Wahlausschuss Wahlausschuss. (...) Diesem gehören neben dem Pfarrer oder einem 3. Wo kein Pfarrgemeinderat bevon ihm benannten Vertreter/einer Vertreterin steht, beruft der Pfarrer sechs sechs Mitglieder des bisherigen Pfarrgemeinderawahlberechtigte Gemeindemittes an, die von diesem in den Wahlausschuss glieder in den Wahlausschuss. gewählt werden. 4. Der Wahlausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Der Wahlausschuss wird spätestens jetzt aktiv Beschlüsse werden mit der Mindestens acht Wochen und hat folgende Aufgaben zu erfüllen (vgl. §4): Mehrheit der Anwesenden gevor dem Wahltermin fasst.“ • Er sorgt dafür, dass Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt werden und fragt Personen an, die ihm z.B. von Einzelpersonen oder den Ver- (vgl. §§ 3,4 und 5 der Wahlordnung) einen, Initiativen und Gruppen innerhalb der Gemeinde genannt wurden, • Vorschläge von Gruppen etc. prüft er zunächst einmal daraufhin, ob die vorgeschlagenen Personen die Kriterien der Wählbarkeit (vgl. § 3 der Satzung) erfüllen. • Er bestimmt das Wahllokal oder ggf. mehrere Wahllokale und die Zeitdauer für die Wahl und bestellt einen Wahlvorstand, der die Wahlen leiten wird. • Er muss einen endgültigen Wahlvorschlag bekannt geben. 39 Wann Was zu tun ist Hinweise, Tipps und weitere Informationen Kandidatensuche Vgl. dazu auch die Ausführungen in diesem Ab sofort Spätestens acht Die Suche nach Kandidaten obliegt nicht nur dem Kapitel unter 3.1 Wie können junge MenWochen vor dem Wahlausschuss, dem Pfarrer oder den Hauptbe- schen sich beteiligen? Wahltermin ruflichen. „§ 5 Wahlvorschläge Es empfiehlt sich aber, schon vor den Sommerferien Ausschau nach geeigneten Personen zu halten. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten, der 1. (...) Der Wahlausschuss sollte zur Vorbereitung seines Wahlvorschlages zu einer endgültige Wahlvorschlag des Wahlausschusses Pfarrversammlung einladen. muss mindestens ein Viertel mehr Kandidatinnen und Kandidaten enthalten, als gewählt werden 2. Im Wahlvorschlag sind die Namen der Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge können. Daher ist es wichtig, den Wahlausschuss mit Angabe von Beruf, Geburtsdatum und von Anfang an bei seiner Suche zu unterstützen. Wohnung aufzuführen. (...)“ Hinweise finden sich in Kapitel 6.4 „Tipps zur Kandidatensuche“ Alle Gruppierungen innerhalb der Pfarrgemeinde sind aufgerufen, Kandidatinnen und Kandidaten aus ihren Reihen zu benennen und ihre Vorschläge an den Wahlausschuss weiterzuleiten. Nur so kann das ganze Spektrum der gemeindlichen Interessensgruppen auf der Kandidatenliste auftauchen. 40 Kurzinfos zur Kandidatensuche: • Frühzeitig mit der Suche beginnen • Persönliches Gespräch suchen • Im Vorfeld Werbung für die Mitarbeit machen • Im PGR Informationen für mögliche Kandidaten zusammenstellen Wann Einladung zu einer Pfarrversammlung Sechs bis acht Wochen vor den Wahlen Ggf. Versammlung durch den Sachausschuss Jugend Sechs bis acht Wochen vor den Wahlen Hinweise, Tipps und weitere Informationen „§ 9 Der PGR sollte einmal im Jahr die GemeindemitPfarrversammlung glieder und Interessierten zu einer Pfarrversammlung einladen. Das geschieht aus den 1. Der Pfarrgemeinderat soll einmal im Jahr unterschiedlichsten Gründen leider noch nicht eine Pfarrversammlung für die Pfarrgemeinregelmäßig in allen Pfarrgemeinden. de durchführen. Hierzu werden insbesondere die Vertreter der Verbände, der Schulen und Die Pfarrversammlung sollte zeitlich so gewählt ggf. weiterer wichtiger Einrichtungen der sein, dass noch ausreichend Zeit bleibt, Wahlvor- Gemeinde schriftlich eingeladen. schläge an den Wahlausschuss zu übermitteln. Die Wahlordnung (§5) schlägt vor, dass „der 2. Aufgabe der Pfarrversammlung ist es, Wahlausschuss zur Vorbereitung seines Wahl- a) den Tätigkeitsbericht des Pfarrgemeindevorschlages zu einer Pfarrversammlung einlädt.“ rates entgegenzunehmen, Der Termin sollte mit dem Wahlausschuss abge- b) Fragen aus dem Aufgabenbereich des sprochen werden. Pfarrgemeinderates zu erörtern und ihm Im Rahmen dieser Pfarrversammlung zieht der hierzu Anregungen und Vorschläge für die PGR Bilanz über die vergangenen Jahre und Arbeit zu geben“. wagt einen Ausblick hinsichtlich der Schwerpunkte. Tipps und Hinweise zur Durchführung einer Pfarrversammlung finden sich in Kapitel 6.3 Ferner informiert er vor den Neuwahlen darüber, welche Mitglieder bereit sind, weiter zu kandidieren und ruft die Anwesenden dazu auf, in ihren Gruppierungen und Verbänden nach Kandidatinnen und Kandidaten Ausschau zu halten und diese gezielt anzusprechen. Tipps dazu finden sich in diesem Kapitel Ggf. Versammlung der Gruppenleiterrunde unter: oder Jugendgruppen und –initiativen 3.2 „Was können junge Menschen in der Gemeinde tun, um Jugendvertreterinnen und In vielen Gemeinden sind die einzelnen Grup- –vertreter für den Pfarrgemeinderat zu gepierungen bereits alle im SAJ vertreten. In diesem winnen?“ Fall könnte der SAJ alle Verantwortlichen in der Jugend(verbands)arbeit der Gemeinde zu einer Versammlung einladen und gezielt auf die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten gehen. Was zu tun ist Sechs Wochen vor Der Wahlausschuss macht seinen Wahlvorschlag Hinweise dazu in Kapitel 6.5 den Wahlen zum (die Wahlliste) der Gemeinde bekannt, z.B. „Die Präsentation muss stimmen - Tipps zur Pfarrgemeinderat Öffentlichkeitsarbeit“ • durch Auflistung in den Pfarrnachrichten, • durch Aushang im Schaukasten, • durch Vorstellung in den Gottesdiensten oder • in einem Presseartikel 41 Wann Was zu tun ist Sechs Wochen bis Die Wahlliste muss zur Einsicht für die Dauer vier Wochen vor von zwei Wochen offen gelegt werden. der Wahl In diesen zwei Wochen, und darauf muss der Wahlausschuss ausdrücklich hinweisen, können noch weitere Wahlvorschläge beim Wahlausschuss eingereicht werden. Hinweise, Tipps und weitere Informationen Zu beachten ist : “Ein Ergänzungsvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zum Pfarrgemeinderat zu wählen sind. Für einen solchen Vorschlag sind mindestens 12 Unterschriften von Wahlberechtigten erforderlich.“ (§5 (5) Wahlvorschläge). Also: Für „Spätzünder“ eine gute Gelegenheit, noch gezielt Kandidatinnen und Kandidaten anzusprechen! Der Wahlausschuss ergänzt dann seinen Vorschlag um die nachbenannten Kandidatinnen und Kandidaten. Spätestens zum Vgl. § 6 Bekanntgabe des endgültigen WahlDer Wahlausschuss muss den endgültigen WahlEnde der dritten vorschlages vorschlag in alphabetischer Reihenfolge aufstelWoche vor der len und öffentlich bekannt geben. Das kann soWahl wohl in den Gottesdiensten, per Aushang im Schaukasten, im Pfarrbrief oder durch Wahlbenachrichtigungen an die Haushalte geschehen. Sobald diese fest- Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidastehen. ten Das kann einmal schriftlich über einen Kurzsteckab sechs Wochen brief erfolgen oder aber die Kandidatinnen und vor der Wahl bis Kandidaten stellen sich selbst im Rahmen eines zur Wahl Gottesdienstes oder im Anschluss an diesen vor. Kandidatinnen und Kandidaten sollten in jedem Fall Gelegenheit haben, sich bei den einzelnen „Heiße Phase“: drei Wochen vor Verbänden und Gruppierungen, sofern sie nicht der Wahl schon bekannt sind (z. B. weil sie ein engagiertes Mitglied sind), vorzustellen. Hinweise dazu in Kapitel 6.4.6 „Kandidatinnen und Kandidaten gefunden: Was die Kandidatinnen und Kandidaten selbst tun können“ Kapitel 6.5 „Die Präsentation muss stimmen - Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit“ Die einzelnen Gruppen und Verbände innerhalb der Gemeinde tragen eine Mitverantwortung für eine erfolgreiche Wahl. Deshalb sollten sie es als selbstverständlich ansehen, den Kandidatinnen und Kandidaten nicht nur Gelegenheiten zu geben, sich vorzustellen, sondern vor allen Dingen auch ihre Mitglieder für die Teilnahme an den Pfarrgemeinderatswahlen zu mobilisieren. Eine Woche vor Wahlaufruf Rechtzeitig Absprachen mit den Lokalredakder Wahl bzw. am im Pfarrbrief und im Gottesdienst. tionen treffen. Wahlwochenende Darüber hinaus könnte es einen Aufruf zur Wahlbeteiligung von den jeweiligen Pfarrern oder Dechanten im Einzugsgebiet einer Tageszeitung, in den Sonntagsblättern geben, um das Anliegen an die Öffentlichkeit zu tragen. 42 Wann Was zu tun ist Wahlen Der Wahlausschuss stellt über den Wahlvorstand sicher, dass die Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Wahltermin Der alte SAJ oder die Gruppenleiterrunde könnten eine Aktion an diesem Tag anbieten, die möglichst viele junge Menschen motiviert, wählen zu gehen. Wahlabend „§ 7 Wahltermin 1. Der Bischof setzt für alle Gemeinden des Bistums einen einheitlichen Wahltermin fest. Ausnahmen bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch den Bischof. 2. Der Wahlausschuss bestimmt das Wahllokal und setzt eine ausreichende Zeitdauer für die Wahl fest. In Gemeinden mit mehreren Ortschaften oder Ortsteilen können mehrere Wahlbezirke mit je einem Wahllokal eingerichtet werden. Auch in diesen Fällen ist dafür Sorge zu tragen, dass jeder Wahlberechtigte nur einmal seine Stimme abgeben kann.“ Im Pfarrheim kann es eine Wahlparty geben auf der die Ergebnisse bekannt gegeben werden. Zudem könnten die Jugendgruppen und – verbände an diesem Tag eine Aktion starten, die mit dem Gang zur Wahlurne beginnt und mit einem gemütlichen Beisammensein im Jugendkeller endet. Da es kein bestehendes Gremium gibt (der alte PGR hat sich aufgelöst, der neue noch nicht konstituiert), sieht die Satzung vor, dass der Pfarrer zur ersten konstituierenden Sitzung Einladung zur einlädt. ersten Sitzung des neuen Pfarrgemeinderates Spätestens drei Wochen nach der Wahl Hinweise, Tipps und weitere Informationen Vgl. dazu Kapitel 3.2 „Was können wir als junge Menschen in der Gemeinde tun, um Jugendvertreterinnen und –vertreter für den Pfarrgemeinderat zu gewinnen?“ „§ 4 Konstituierung 1. Der Pfarrer lädt die Mitglieder gem. § 3 Abs. 1 b) und c) zur ersten Sitzung ein, die spätestens 3 Wochen nach der Wahl stattfinden muss, und stimmt mit ihnen u. a. die Berufung der Mitglieder nach § 3 Abs. 1 d ab. 2. Innerhalb weiterer drei Wochen findet die zweite Sitzung des Pfarrgemeinderates statt, in der auch der Vorstand zu wählen ist. 1. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates leitet der Pfarrer bis zur Übernahme des Amtes durch den gewählten Vorsitzenden“. 43 Wann Was zu tun ist Spätestens sechs Wahl eines Vorstandes Wochen nach der Bei der zweiten Sitzung wählen die Mitglieder des Wahl PGR aus ihrer Mitte einen Vorstand, dem neben dem Pfarrer je nach Gesamtgröße des PGR zwei oder vier weitere Mitglieder des PGR angehören. Von diesem Zeitpunkt an liegt die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Sitzung des Pfarrgemeinderates nicht mehr beim Pfarrer, sondern beim gesamten, gewählten Vorstand. Die Sitzungen des Vorstandes sind in der Regel nicht öffentlich (vgl. § 7). Die Vorstandsmitglieder verteilen die Aufgaben (siehe § 5 der Satzung) untereinander. Hinweise, Tipps und weitere Informationen „§ 5 Vorstand 1. Der Pfarrgemeinderat bildet aus seiner Mitte einen Vorstand, dem der Pfarrer kraft seines Amtes und zwei oder vier weitere zu wählende Mitglieder angehören. Der Vorsitzende wird aus den Mitgliedern des Vorstandes vom Pfarrgemeinderat gewählt. 2. Der Vorstand bereitet die Sitzungen des Pfarrgemeinderates vor. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Pfarrgemeinderates im Einvernehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern unter Angabe der Tagesordnung ein und leitet sie. Der Vorstand regelt die Vertretung des Vorsitzenden. Wichtig zu erwähnen ist, dass ein Mitglied des Vorstandes an den dienstlichen Besprechungen der 3. Ein Mitglied des Vorstandes hat das Recht, Hauptamtlichen teilnehmen kann, wenn dort „grundan dienstlichen Besprechungen der Hauptlegende pastorale Fragen bearbeitet werden“. amtlichen in der Gemeinde teilzunehmen, Die Vertreter des PGR sollen an diesen Entscheisofern dort grundlegende pastorale Fragen dungsprozessen von Anfang an beteiligt werden, was bearbeitet werden“. die Bedeutung dieses Laiengremiums noch einmal herausstreicht. Hinweise zur Leitung von Sitzungen, Protokollvorlagen etc. finden sich in Kapitel 6.6 „Was man für die erfolgreiche Gestaltung von Sitzungen wissen sollte“ Siehe insbesondere auch Kapitel 6.6.3 „Vorschlag zur möglichen Struktur einer Pfarrgemeinderatssitzung“ Kapitel 6.7. „Zehn goldene Regeln für Moderatoren und Teilnehmer“ 44 Wann Was zu tun ist Hinweise, Tipps und weitere Informationen Möglichst bald nach der konstituierenden Sitzung, bzw. nach der Wahl eines Vorstandes Festlegung von Zielen und Schwerpunkten des neuen Pfarrgemeinderates Zu Beginn seiner Amtszeit sollten sich die Mitglieder des Pfarrgemeinderates ausreichend Zeit nehmen, gemeinsam die Ziele und Schwerpunkte ihrer zukünftigen Zusammenarbeit festzulegen. Jedes Mitglied sollte dabei die Möglichkeit haben, die persönlichen Schwerpunkte und Ziele für die Arbeit zu benennen. Gut lässt sich so etwas z. B. gemeinsam an einem Klausurtag oder –wochenende bearbeiten. Wenn Unterstützung und/oder Begleitung bei dem Prozess der Zielfindung und Schwerpunktsetzung gewünscht wird, hilft die Abteilung Seelsorge des Bischöflich Münsterschen Offizialates/ Abteilung Seelsorge Kolpingstr. 14 49377 Vechta Tel: 04441 872-280 [email protected] Ggf. liegen noch Empfehlungen des vorherigen gerne weiter. Pfarrgemeinderates (siehe Reflexion oben) vor, die der Pfarrgemeinderat für sich prüfen sollte. Kurzinfo Zielfestlegung - Sammeln persönlicher Ziele der einzelnen Mitglieder - Sammlung von Schwerpunkten - Bestandsaufnahme und Beurteilung der Situation in den einzelnen Aufgabenfeldern, die sich aus der Satzung (§ 2) ergeben. - Gemeinsame Bewertung - Festlegung einer Rangordnung Hinweise zur Durchführung in Kapitel 6.8 „Zu Beginn der gemeinsamen Arbeit: Zielplanung im PGR/SAJ“ Kapitel 6.7. „Zehn goldene Regeln für Moderierende und Teilnehmende“ Kapitel 6.10 „Tipps zum Umgang mit unterschiedlichen Typen“ Darüber hinaus sollten die Mitglieder gemeinsam Regeln der Zusammenarbeit festlegen, die für alle verbindlich und die zukünftige Grundlage gemeinsamen Handelns sein sollten. 45 Wann Was zu tun ist Im Anschluss an die Festlegung von Zielen und Schwerpunkten Bildung von Sachausschüssen Nach diesen grundlegenden Überlegungen wird auch feststehen, für welche Bereiche der Pfarrgemeinderat eigene Sachausschüsse einrichten möchte. Hier ist es gut, wenn im Rahmen der Pfarrversammlung oder z. B. auch bei einer Jugendversammlung schon geklärt wurde, wer in einem Sachausschuss mitarbeiten könnte. Die Namen der möglichen Sachausschussmitglieder sollten dem Pfarrgemeinderat spätestens in der entsprechenden Sitzung, in der über die Sachausschüsse entschieden wird, genannt werden. Besser ist es, ihm die Namen der Personen schon früher mitzuteilen. Die Sachausschüsse dienen dazu, wichtige Themen und Aufgaben vertiefend behandeln zu können, weil die Aufgabenfülle des gesamten PGR es nicht zulässt, sich in jeder Sitzung intensiv mit allen Aufgabenfeldern auseinander zu setzen. Sie tagen nach Bedarf, die Sitzungshäufigkeit wird im Ausschuss vereinbart. Insofern arbeiten die Sachausschüsse intensiv an einzelnen Fragestellungen und tragen die Ergebnisse sowie Beschlussvorlagen, Ideen zu neuen Angeboten für bestimmte Zielgruppen und Aufforderungen zu Pressemitteilungen und Stellungnahmen regelmäßig in den PGR. In jedem Ausschuss arbeiten Mitglieder des Pfarrgemeinderates mit. Grundsätzlich arbeiten die Sachausschüsse in gleicher Weise wie der PGR nach dem Prinzip: Sehenurteilen-handeln. Übersetzt heißt das: Am Anfang steht eine detaillierte Bestandsaufnahme mit anschließender Situationsanalyse, aus der entsprechend geeignete Maßnahmen abgeleitet werden, die dem PGR zur Umsetzung vorgeschlagen werden. Dieser wird dann in Absprache mit dem Kirchenausschuss versuchen, ggf. erforderliche, zusätzliche Mittel für die Umsetzung zu gewinnen. Sachausschusssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich. Hinweise, Tipps und weitere Informationen §6 Sachausschüsse 1. Für Sachbereiche, die einer kontinuierlichen Beobachtung und ständigen Mitarbeit des Pfarrgemeinderates bedürfen, bildet der Pfarrgemeinderat Sachausschüsse oder bestellt Beauftragte für diese Sachbereiche. 2. In die Sachausschüsse können auch Personen berufen werden, die nicht Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind. Die Vorsitzenden der Sachausschüsse oder die Beauftragten sollen dem Pfarrgemeinderat angehören. 3. Die Sachausschüsse haben die Aufgaben, in ihrem jeweiligen Sachbereich die Entwicklung zu beobachten, den Pfarrgemeinderat, Einrichtungen der Pfarrgemeinde und die in dem jeweiligen Sachbereich tätigen Verbände und Institutionen zu beraten sowie Maßnahmen, für die kein Träger vorhanden ist, im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderat durchzuführen. Erklärungen und Verlautbarungen an die Öffentlichkeit bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Hinweise zur praktischen Arbeit in: Kapitel 6.9 „Ergebnis- und problemlösungsorientiertes Arbeiten- einige Beispiele“ Kapitel 7. 3. „Gemeinsame Arbeit an Themen“ Kapitel 7.3.2 „Hinweise für ein positives Miteinander“ Kapitel 7.3.3 „Hinweise zum Umgang mit Killerphrasen“ Kapitel 7.4 „Rahmenbedingungen für gelingende Jugend(verbands)arbeit“ „§ 7 Sitzungen Die Sachausschüsse bestimmen in der Regel auch jeweils einen Vorsitzenden und einen Vertreter. Die Satzung legt fest, dass die Person, die den Vorsitz eines Sachausschusses führt, nach Möglichkeit dem PGR angehören soll. Ausführliche Informationen zur Arbeit des SAJ finden sich in Kapitel 4. 46 Die Vorsitzenden der Sachausschüsse oder die Sachbeauftragten haben, soweit sie nicht Mitglied des Pfarrgemeinderates sind, das Recht, an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates mit beratender Stimme teilzunehmen“. Wann Was zu tun ist mindestens einmal Sitzung des Pfarrgemeinderates im Vierteljahr Der Pfarrgemeinderat tagt mindestens vierteljährlich, bei Bedarf oder wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies wünschen oder ein Mitglied des Vorstandes dies verlangt, häufiger. Hinweise, Tipps und weitere Informationen Hinweise dazu in Kapitel 6.6. „Was man für die erfolgreiche Gestaltung von Sitzungen wissen sollte“ und Kapitel 7.3.1 „Hinweise für die Leitung von Besprechungen und Sitzungen“ sowie Kapitel 8.3 „ Mustergeschäftsordnung für den PGR“ Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Nicht öffentlich sind: - Personalangelegenheiten, „ § 7- Sitzungen - vertrauliche Angelegenheiten, - wenn das Bischöflich Münstersche Offizialat 2. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind verfügt hat, dass bestimmte Punkte nicht öffent- in der Regel öffentlich. Bei besonderen Anlielich zu behandeln sind. gen sollen Vertreter/-innen von Verbänden oder betroffenen Gemeindeeinrichtungen zu den Über jede Pfarrgemeinderatssitzung muss ein Er- Pfarrgemeinderatssitzungen eingeladen wergebnisprotokoll gefertigt werden, das im Pfarrarchiv den.“ aufzubewahren ist. Hinweise zur Leitung von Sitzungen, Protokollvorlagen etc. finden sich in Kapitel 6.6 „Was man für die erfolgreiche Gestaltung von Sitzungen wissen sollte“ Besonderheiten hinsichtlich der Beschlussfassung Der PGR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Allerdings hat der Pfarrer ein Vetorecht. Zudem können keine Beschlüsse gefasst werden, die gegen Kirchenrecht sowie Glaubens- und Sittenlehre verstoßen. Bei unüberbrückbaren Differenzen, die eine Zusammenarbeit unmöglich machen, können PGR oder der Pfarrer eine Schiedsstelle anrufen, die versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Ist das nicht möglich, so können Neuwahlen angeordnet werden. § 8 Beschlussfassung 2. (...) Beschlüsse, die der verbindlichen Glaubens– und Sittenlehre oder dem allgemeinen oder diözesanen Kirchenrecht widersprechen, können nicht gefasst werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Bischof unter Angabe der Gründe. 3. Erklärt der Pfarrer förmlich aufgrund seiner pastoralen Verantwortung und unter Angabe der Gründe, dass ein Beschluss die Ausübung der Grundaufgaben in der Liturgie, Verkündigung oder Diakonie einschränkt, so hat dieser Einspruch für den Beschluss aufschiebende Wirkung. Die anstehende Frage ist im Pfarrgemeinderat innerhalb von 6 Wochen erneut zu beraten. Kommt auch hier eine Einigung nicht zustande, kann die zuständige Schiedsstelle und hierauf der Bischof angerufen werden. 4. Ist nach Meinung der Mehrheit des Pfarrgemeinderates oder des Pfarrers eine gedeihliche Zusammenarbeit im Pfarrgemeinderat nicht mehr gegeben, kann die zuständige Schiedsstelle angerufen werden. Gelingt es dieser nicht, eine Einigung herbeizuführen, verfügt der Bischof die erforderlichen Maßnahmen. Er kann auch Neuwahlen anordnen“. 47 Hinweise, Tipps und weitere Informationen Wann Was zu tun ist Nach Bedarf Zusammenarbeit mehrerer Pfarrgemeinderäte Vgl. „§7 Sitzungen“ der Satzung Nach der Satzung gibt es auch die Möglichkeit, dass mehrer Pfarrgemeinderäte in Angelegenheiten der Gemeindeseelsorge zusammenarbeiten. Davon haben im Zuge der Fusionsprozesse Pfarrgemeinderäte häufiger Gebrauch gemacht, um gemeinsame Weichen für die Zukunft zu stellen (z. B. in Fragen der Sakramentenvorbereitung) Mindestens einmal Einzelne Sachausschüsse sind Schwerpunkt eine jährlich und/ oder PGR-Sitzung nach Bedarf Wichtig ist, dass die Sachausschüsse die Sitzung in Absprache mit dem PGR-Vorstand vorbereiten und, soweit erforderlich, auch schon Beschlussvorlagen für den PGR erarbeiten. Zu beachten ist, dass die Sachausschussmitglieder Experten sind und darauf achten müssen, ihre Informationen komprimiert und verständlich vorzubringen. Die übrigen Mitglieder des PGR beschäftigen sich nicht ausschließlich mit diesem Thema wie es die Aufgabe der Sachausschussmitglieder ist. Bei Bedarf können zu diesen Sitzungen noch externe Experten oder die Presse zu einem Thema hinzuge- Hinweis dazu: Kapitel 7.7 „Thema „Jugend“ im Pfarrgemeinzogen werden. derat -Tipps und Vorschläge für eine Sitzung“ Mindestens einmal Beratung über den Haushalt im Kirchenaus- Siehe dazu auch Kapitel 5 „Finanzierung von Jugendarbeit“ jährlich schuss und Pfarrgemeinderat Aus dem Pfarrgemeinderat wird ein Mitglied in den „§ 10 Zusammenarbeit mit dem KirchenvorKirchenausschuss mit beratender Stimme entsandt. stand/Kirchenausschuss Im Kirchenausschuss wird der Haushalt der Pfarrgemeinde verantwortet, die Mittel auf entsprechende Haushaltsstellen verteilt. Da der PGR die seelsorgerische Verantwortung für die Pfarrgemeinde und der Kirchenausschuss die Finanzverantwortung übernimmt, sollten enge Absprachen die Grundlage der Zusammenarbeit sein. Dadurch ist gewährleistet, dass die vorhandenen finanziellen Mittel möglichst effektiv in seelsorgerischer und finanzieller Hinsicht eingesetzt werden. 1. Der Pfarrgemeinderat entsendet ein Mitglied mit beratender Stimme zu den Sitzungen des Kirchenvorstandes/Kirchenausschusses. Es ist berechtigt und auf Verlangen des Pfarrgemeinderates verpflichtet, unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht im Pfarrgemeinderat zu berichten. 2. Beschlüsse des Pfarrgemeinderates, deren Durchführung finanzielle Aufwendungen der Kirchengemeinde erfordern, leitet dieser mit der Bitte um baldige Entscheidung dem Kirchenvorstand/Kirchenausschuss zu. Wie werden mit der Mittelbereitstellung wirksam. 3. Der Pfarrgemeinderat lädt i.d.R. einmal im Jahr den Kirchenvostand/Kirchenausschuss zur gemeinsamen Sitzung ein. Hierbei legt er insbesondere die pastoralen Schwerpunkte dar. 4. Der Pfarrgemeinderat versieht die Genehmigungsvorlage des Haushaltes durch den Kirchenvorstand/Kirchenausschuss an das Bischöfliche Generalvikariat/ Bischöflich Münstersche Offizialat mit seiner Stellungnahme.“ 48 Wann Hinweise, Tipps und weitere Informationen Was zu tun ist In der Regel ein- Standortbestimmung mal jährlich Zwischenbilanz der Arbeit des Pfarrgemeinderates Einige Pfarrgemeinderäte planen jährliche Klausurtage ein. Sinnvoll ist es in jedem Fall, Zwischenbilanz zu ziehen und die vereinbarten Ziele zu überprüfen. Vorschläge dazu, wie man im Pfarrgemeinderat die Arbeit gemeinsam reflektieren kann finden sich in Mindestens mal jährlich §9 Pfarrversammlung Kapitel 6.1 „Gemeinsame Reflexion der PfarrgemeindeDas kann auch gut mit den Schwerpunktsitzungen zu ratsarbeit/ der Arbeit im Sachausschuss“ einzelnen Sachausschüssen verbunden werden, wenn man die Sachausschüsse rechtzeitig bittet, auf Kapitel 6.2 der Grundlage der zu Beginn der Amtszeit formulier- „Weitere Tipps für die Abschlussphase des ten Ziele eine Bewertung vorzunehmen und diese PGR“ dem PGR mitzuteilen. ein- Pfarrversammlungen Siehe oben Zum Ende der umfassende Reflexion der Arbeit des PGR und der Amtszeit Sachausschüsse ->siehe oben Nach vier Jahren Neuwahlen bzw. Wiederwahl? „Mein Tipp: Ein gemeinsamer Ausflug von Pfarrgemeinderat und Kirchenausschuss fördert nicht nur das gegenseitige Kennenlernen, sondern trägt auch sehr zu einer guten Arbeitsatmosphäre bei. Wir müssen heute noch lachen, wenn wir an unsere gemeinsame Floßtour auf der Hunte denken.“ Bettina Lager, 46 Jahre, Mitglied im Pfarrgemeinderat St. Aloysius, Höltinghausen 49 Kapitel 4 Die Mitarbeit im Sachausschuss Jugend (SAJ) „Nur Mut, steh´ auf, er ruft dich“ (MK 10, 49) Dieses Zitat aus dem Markusevangelium soll insbesondere junge Menschen dazu ermuntern, sich als „Experten in eigener Sache“ zu sehen und sich für eine Mitarbeit im Sachausschuss Jugend oder im Pfarrgemeinderat zu entscheiden. Niemand weiß so gut über das Lebensgefühl, die Bedürfnisse, die Wünsche und Sehnsüchte der Jugendphase Bescheid wie diejenigen, die jetzt gerade jung sind- wie Du. Die Älteren können sich manchmal noch an die Gefühle aus dieser Zeit erinnern, aber sie sind Experten für einen anderen Lebensabschnitt. Insofern: Nur Mut, Du kannst das, weil Du weißt, wovon Du sprichst. Trotzdem stehen am Anfang einer Entscheidung für oder gegen eine Mitarbeit in kirchlichen Gremien häufig folgende Fragen: • Was soll ich da machen? • Kann ich das überhaupt? • Will ich das? Habe ich die Zeit dazu? Wie viel Zeit muss ich aufwenden? • Wo erhalte ich Unterstützung? In diesem Kapitel werden Antworten auf diese Fragen gegeben, die hoffentlich dazu beitragen, Dein Interesse zur Mitarbeit zu wecken. Nützliches für die konkrete Mitarbeit und Hinweise für die Interessensvertretung schließen sich in den Kapiteln 6 und 7 an. 4.1 Was ist der SAJ und warum gibt es ihn? Jugendarbeit ist ein Handlungsfeld der Jugendpastoral, das nach Möglichkeit in jeder Pfarrgemeinde in einem eigenen Sachausschuss Jugend behandelt wird. Damit ein Jugendausschuss erfolgreich sein kann und nicht an der Zielgruppe vorbei arbeitet, ist das Engagement vieler junger Menschen in diesem Ausschuss besonders wichtig. In der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“ wird begründet, warum und für welche Aufgabenbereiche des Pfarrgemeinderates es gesonderte Fachausschüsse geben sollte. In § 6 “Sachausschüsse“ heißt es dazu: „1. Für Sachbereiche, die einer kontinuierlichen Beobachtung und ständigen Mitarbeit des Pfarrgemeinderates bedürfen, bildet der Pfarrgemeinderat Sachausschüsse oder bestellt Beauftragte für diese Sachbereiche.(...).“63 In Bezug auf Kinder und Jugendliche ist unstrittig, dass dafür ein eigener Sachausschuss eingerichtet werden sollte. 63 Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster 50 Kinder und Jugendliche sind diejenigen, die als zukünftige Erwachsene das Leben in der Pfarrgemeinde prägen werden. Sie „spiegeln in ihrem Verhalten deutlich wider, wie sich unsere Gesellschaft verändert.“64 Gesellschaftliche Fehlentwicklungen erreichen zuerst die schwächsten Mitglieder. So hat, um ein Beispiel zu nennen, die Zunahme von Arbeitslosigkeit und der Bezug von Hartz IV große Auswirkungen auf die in den Familien lebenden Kinder und Jugendlichen. Anderen Kindern fehlt z.B. die Unterstützung, um sich schulisch gut entwickeln zu können. Katholische Jugend(verbands)arbeit setzt beim Einzelnen an und will ihn in seiner Persönlichkeit stärken.65 Katholische Kinder und Jugendpastoral will Ausgrenzungen vermeiden und dem Einzelnen ein gutes Aufwachsen mit dem Ziel, in der Gesellschaft ankommen zu können und Teil der Gemeinschaft zu werden, ermöglichen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund bedarf es eines Kreises wie dem Sachausschuss Jugend, der Entwicklungen wie z. B. den zunehmenden Einfluss der Medien, Trends, usw. wahrnimmt. Aus der Wahrnehmung dessen, was ist, werden im Sachausschuss auf der Grundlage des Glaubens und der Aussagen zur Kinder- und Jugendpastoral Rückschlüsse gezogen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation beitragen können. 4.2 Ziele des SAJ Kurz gesagt sind Ziele der Arbeit des SAJ: Mit jungen Menschen über den Glauben zu sprechen und den Glauben mit ihnen zu leben, die Pfarrgemeinde als attraktiven Lebensort und Entwicklungsraum für Kinder und Jugendliche zu entwickeln, das Angebot für Kinder und Jugendliche Schritt für Schritt zu verbessern, Angebote zu schaffen und Aufgaben im Bereich der Arbeit mit Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu übernehmen, für die es keine anderen Träger gibt. Ziel ist dabei immer, dass weitere Ehrenamtliche gefunden oder Gruppen gegründet werden, die mittelfristig die Verantwortung übernehmen. Die konkreten Ziele wird jeder Sachausschuss eigenständig erarbeiten müssen. Wenn der Pfarrgemeinderat eine erste Bestandsaufnahme durchgeführt hat66, wird er mit Zielen an den SAJ herantreten, die dieser mit Leben füllen muss. Zusammenfassend kann man die Ziele wie folgt beschreiben: „Es kommt diesem Ausschuss zu, die Interessen der Jugendlichen und der Kinder in die Arbeit des Pfarrgemeinderates und der Gemeinde einzubringen. Er befasst sich mit den Themen und Fragen junger Leute. Er will Probleme Jugendlicher klären helfen, Jugendarbeit koordinieren, nicht aber von oben herab beeinflussen. Die bestehenden Gruppierungen innerhalb der Jugend wird er unterstützen, die Interessen der Jugendlichen gegenüber den Erwachsenen vertreten. Dort, wo es bisher noch keine Jugendarbeit gibt, kann der Sachausschuss die Initiative ergreifen und beim Aufbau mit den Jugendlichen zusammenarbeiten (Subsidiaritätsprinzip).“67 64 Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Referat Pfarrgemeinderäte, Anregungen und Hilfen für Sachausschüsse, Sachbeauftragte und Projektgruppen im Pfarrgemeinderat, Köln 2006, S. 15 65 Ausführlich dazu: Kapitel 2 „Was kirchliche Jugend(verbands)arbeit ausmacht“ 66 Ausführlich dazu: Kapitel 6.8.1 „Situationsanalyse und Bestandsaufnahme“ 67 Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Referat Pfarrgemeinderäte, Anregungen und Hilfen für Sachausschüsse, Sachbeauftragte und Projektgruppen im Pfarrgemeinderat, Köln 2006, S. 15 51 4.3 Aufgaben des SAJ Im Unterschied zum PGR können sich die Sachausschüsse um ein klar eingegrenztes Handlungsfeld kümmern. Der SAJ ist die Schnittstelle zwischen jungen Menschen und Erwachsenen in der Gemeinde. Seine Aufgabe ist es, den PGR als Fachgremium gezielt in Fragen der Jugendpastoral und kirchlichen Jugendarbeit zu beraten und ihm Projekte und Maßnahmen vorzuschlagen bzw. diese im Auftrag des PGR durchzuführen. In der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“ heißt es in § 6 (3) “Sachausschüsse“ : „Die Sachausschüsse haben die Aufgaben, in ihrem jeweiligen Sachbereich die Entwicklung zu beobachten, den Pfarrgemeinderat, Einrichtungen der Pfarrgemeinde und die in dem jeweiligen Sachbereich tätigen Verbände und Institutionen zu beraten sowie Maßnahmen, für die kein Träger vorhanden ist, im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderat durchzuführen. Erklärungen und Verlautbarungen an die Öffentlichkeit bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.“68 Der SAJ ist Ansprechpartner für die Gruppen, Initiativen und Verbände in den Pfarrgemeinden und steht ihnen unterstützend und beratend zur Seite. Er verfolgt die vor Ort gegebenen Entwicklungschancen für Kinder und Jugendliche ebenso wie globale Trends. Aufgabe eines SAJ ist es, die „Lage der Jugendarbeit“ in der Pfarrgemeinde zu erheben, zu beschreiben, zu bewerten und gezielt darauf Einfluss zu nehmen.69 Die Mitglieder des SAJ sind aufgefordert, Eigeninitiative zu entwickeln und andere (junge) Menschen zur Mitgestaltung zu motivieren. Im folgenden werden die Aufgaben eines SAJ vorgestellt. Jeder SAJ setzt dabei eigene Schwerpunkte. Der SAJ sollte... 70 ...ein Sprachrohr der Jugend sein: 68Satzung Der SAJ orientiert sich grundsätzlich an den Fragen und Bedürfnissen der Jugendlichen und sucht gemeinsam mit ihnen nach Lösungen. Es geht nicht in erster Linie um die Vermittlung vorgefertigter Lebenshaltungen, sondern um Hilfestellungen, den eigenen Lebensweg zu finden. Ziel seiner Tätigkeit ist nicht Einschränkung, sondern Ermutigung. Der SAJ vertritt die Jugend mit ihren Interessen und Anliegen im PGR. Er weckt Verständnis für die Situation der Jugend und die Ziele heutiger kirchlicher Jugend(verbands)arbeit. Alle Anträge und Wünsche an den PGR, die Jugendliche betreffen, sollen im SAJ vorbereitet und vorberaten werden. und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster Abteilung Jugendseelsorge des Bischöflichen Generalvikariats und Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Bistum Münster, Pfarrgemeinderatswahlen 27./28. Oktober, Kirche lebt mit dir, Zeitweise- Das Themenheft des BDKJ Diözesanverbandes Münster und der Abteilung Jugendseelsorge, Heft Nr. 23 Juni 2001, S. 7. Als Download unter www. bdkjmuenster.de/Downloads 70 vgl. www.pgr-wechsel.de des BDKJ Bayern, in: BDKJ Erzdiözese Bamberg (Hg.),Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002, S. 9f. 69 52 Der SAJ sollte...71 ... keine Konkurrenz, sondern Ergänzung sein: Der SAJ (...) wird dort aktiv, wo ein entsprechendes Angebot für Jugendliche fehlt. Er soll kein Konkurrenzunternehmen zur bestehenden organisierten (verbandlichen) Gruppenarbeit werden, sondern diese unterstützen. Darüber hinaus kann er im Bereich der offenen Jugendarbeit tätig werden, sofern hier noch keine Angebote bestehen. Grundlagen der Arbeit im SAJ sind der Synodenbeschluss „Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit“ und die Leitlinien zur Jugendpastroal (vgl. Kapitel 2 Was kirchliche Jugend(verbands)arbeit ausmacht) Der SAJ darf nicht eine (verbandliche) Leitung ersetzen oder deren Kompetenz schmälern. Er begleitet und unterstützt lediglich deren Arbeit. ...Interessen vertreten: Der SAJ soll die Interessen der Jugend vertreten, wenn dies nicht schwerpunktmäßig von Jugendverbänden geleistet wird, z. B. durch * Stellungnahmen in Angelegenheiten, die nur die Gemeinde betreffen (etwa der Bau eines Pfarrjugendheimes); * Stellungnahmen zu Themen, die die ganze Kirche betreffen (z. B. Entwicklungshilfe, Umweltschutz, Ökumene) * Kontakte zu Erwachsenenverbänden; * Mitarbeit in Fragen der (offenen) Jugendarbeit in der Kommune * Mitarbeit in anderen Gremien der Interessensvertretung wie z. B. dem Gemeinde-/Stadtjugendring ...Zusammenarbeit ermöglichen: Der SAJ ermöglicht die Zusammenarbeit mit dem PGR und anderen Sachausschüssen, z. B. SA-Liturgie; aber auch Kontakte über die Gemeinde hinaus zu den Nachbarpfarreien oder anderen christlichen Gruppen sollte er aufbauen und für einzelne Aktionen oder Projekte auch Kooperationspartner außerhalb der pfarrlichen Gruppen suchen. ...vermittelnd eingrei- Der SAJ versucht darauf hinzuwirken, dass eine wohlwollende Atmosphäre für fen: die Jugendlichen und ihre Belange entsteht. Er bringt daher die Fragen, Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen der Gesamtgemeinde nahe und überprüft, ob die Jugendlichen angemessen zu Wort kommen. Der SAJ bringt aber auch den Jugendlichen die Fragen und Interessen der Erwachsenen nahe. Er bemüht sich, gegenseitige Vorurteile abzubauen, Verständnis füreinander zu wecken und will so zur Entwicklung einer wirklich geschwisterlichen Gemeinde beitragen. ...für eine gute Ausgangslage sorgen: 71 Der SAJ berät die Jugendlichen in Finanzfragen (siehe Kapitel 5 Möglichkeiten zur Finanzierung der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit) und setzt sich dafür ein, dass die der Jugend(verbands)arbeit zur Verfügung stehenden kirchlichen und öffentlichen Mittel entsprechend bereitgestellt und ausgeschöpft werden. Er unterstützt die Selbstorganisation und Selbstverwaltung durch die Träger der Jugend(verbands)arbeit. Er sorgt weiter dafür, dass der Jugend geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen (Erhaltung des Jugendheims, Ausbau, Renovierung u. ä.). vgl. ebenda, S. 9f. 53 Der SAJ sollte72... ...Außenstehende mit Der SAJ sollte sich nach Möglichkeit auch um die jungen Menschen in der einbeziehen: Pfarrgemeinde bemühen, die nicht integriert sind. Während die Jugendverbände aufgrund ihres Profils häufig nur bestimmte Gruppen von jungen Menschen (Schülerinnen und Schüler mit mittlerem bis hohem Bildungsabschluss) besonders ansprechen, nimmt der SAJ diejenigen in den Blick, die zwar zur Gemeinde gehören, aber oft eben nicht dazugehören: Jugendliche, die Hauptund Sonderschulen besuchen, arbeitslose Jugendliche, in der sozialen Entwicklung bedrohte Jugendliche, Drogengefährdete, zugewanderte junge Menschen, etc. ...überregionale Kon- Im Offizialatsbezirk gibt es in jedem Dekanat mindestens viermal jährlich Detakte und Vernetzun- kanatsjugendseelsorgekonferenzen (Juseko). Sie dienen der Vernetzung und gen herstellen73 der gemeinsamen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendpastoral in den einzelnen Gemeinden. Für die einzelnen Pfarrgemeinden liegt darin die Chance, neue Impulse zu erhalten und ggf. mit anderen Gemeinden gemeinsam Aktionen und Projekte auf den Weg zu bringen. Diese Funktionen werden in den kommenden Jahren auf Grund des Strukturwandels in vielen Pfarrgemeinden immer wichtiger. Vorreiter sind in dieser Hinsicht seit Jahren die Gemeinden aus der Nordoldenburgischen Diaspora, die viele Aktionen und oft die Sakramentenvorbereitung gemeinsam durchführen. Diese vernetzte (Jugend)arbeit, die lebendige Kirche erfahrbar macht, begeistert auch junge Menschen, die der Kirche ursprünglich nicht so nahe standen. Federführend ist dabei als Jugendverband in den Gemeinden die Katholische Jugend Oldenburg (KJO), deren Mitgliederzahlen tendenziell steigen. Die Pfarrgemeinden entscheiden, wie viele Beauftragte sie in die Jusekos entsenden. Bei fusionierten Gemeinden wird teilweise z. B. pro Gemeindeteil ein Beauftragter entsendet. Die Beauftragten sollten in der Pfarrgemeinde nach Möglichkeit Mitglied im SAJ sein, um den Informationsfluss zu gewährleisten und Anregungen und Impulse umsetzen zu können. Zum Verfahren der Beauftragung: Wünschenswert ist, dass der PGR die Frage darüber, wer oder welche Personen beauftragt werden sollen, an den SAJ delegiert. Im SAJ wird darüber beraten, wer nach Möglichkeit aus den Reihen der Sachausschussmitglieder beauftragt werden soll. ...politisch handeln74 72 Das Anliegen des SAJ ist es, insgesamt auf eine Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen in der Gemeinde hinzuwirken. Aus diesem Grunde weist er auch auf Maßnahmen hin, die von Seiten der politischen Gemeinde unternommen werden müssten und arbeitet eng z. B. mit dem Gemeindejugendring zusammen. Über den PGR arbeitet er auch mit dem Gemeinde/Stadtrat zusammen. Die politische Dimension des Handelns wird manchmal in kirchlichen Gremien zu gering geschätzt. Als Christen in der Welt haben wir den Auftrag, auch „in der Welt zu stehen“ und zu handeln. Dadurch werden wichtige Chancen der Mitbestimmung vertan, denn oft sind Politikerinnen und Politiker froh, wenn Informationen und Hinweise auf Missstände und mögliche Lösungsansätze an sie herangetragen werden. vgl. ebenda, S.10 ergänzend den Inhalten der angegebenen Quelle hinzugefügt. Absatz ergänzend den Inhalten der angegebenen Quelle hinzugefügt. 73 Absatz 74 54 Der SAJ sollte...75 ...die Finanzen verwalten76 In einem Beschluss des Diözesanforums von 1998 wurde festgehalten, dass der SAJ die Mittel für Kinder- und Jugendpastoral, die im Haushalt eingestellt sind, verwalten sollte. Die Intention ist, dass diejenigen, die für die Kinder- und Jugendpastoral ehren- und hauptamtlich engagiert sind, am besten wissen, wie die Mittel sinnvoll und effektiv einzusetzen sind. Der Beschluss 5.1.4 im Wortlaut: „Die Empfehlung an die Kirchenvorstände zur jährlichen Finanzierung der unmittelbaren Durchführung der Kinder- und Jugendarbeit durch die Kirchengemeinden (Anlage 5 im KJP) ist in jeder Kirchengemeinde umzusetzen. Der Sachausschuss Jugend (SAJ) des Pfarrgemeinderates (PGR) erhält die Befugnis, die im Haushalt der Pfarrgemeinde eingestellte Position für Kinder- und Jugendpastoral zu verwalten. In der Verwaltung der Gelder ist der SAJ dem Kirchenvorstand rechnerisch verantwortlich: Die Absprache mit dem PGR ist dadurch gewährleistet, dass neben den Verantwortlichen für Kinder und Jugendpastoral aus dem Pastoralteam mindestens eine weitere Person aus dem PGR Mitglied im SAJ ist. Generell sollte die Zusammensetzung des SAJ die in der Gemeinde vorhandene Kinder- und Jugendarbeit widerspiegeln.“ 77 An dieser Stelle noch einige Beispiele für Aufgaben des Sachausschusses Jugend78 • Mitwirkung bei der Festlegung der jugendpastoralen Schwerpunkte und Mitarbeit an der Erstellung der Gesamtkonzeption der Jugendarbeit in der Gemeinde Dazu zählt insbesondere die Zuarbeit in Form von Situationsanalysen, Handlungsempfehlungen und Maßnahmenplanung • Unterstützung der Arbeit der Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter Dazu gehört die konkrete Unterstützung (Zuschüsse, Gespräche, Kontakte) bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen sowie die Beratung in methodischen, pädagogischen, psychologischen, rechtlichen oder finanziellen Fragen. 75 vgl. www.pgr-wechsel.de des BDKJ Bayern, in: BDKJ Erzdiözese Bamberg (Hg.),Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002, S. 10 76 Absatz ergänzend den Inhalten der angegebenen Internetseite hinzugefügt. 77 Abteilung Jugendseelsorge des Bischöflichen Generalvikariats und Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Bistum Münster, Pfarrgemeinderatswahlen 27./28. Oktober, Kirche lebt mit dir, Zeitweise, Das Themenheft des BDKJ Diözesanverbandes Münster und der Abteilung Jugendseelsorge, Heft Nr. 23 Juni 2001, S. 12. Als Download unter www. bdkjmuenster.de/Downloads 78 vgl. Erzbischöfliches Jugendamt München und Freising, Nicht ohne uns! Bausteine für die Jugendarbeit in der Pfarrei und ihre Mitwirkung im Pfarrgemeinderat, aus der Reihe: Materialien –Impulse für die kirchliche Jugendarbeit in der Pfarrei, Nr. 136, München 2006, S. 32 und 33 sowie Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Erzdiözese Bamberg, Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002, S. 12, 13. Als Download unter www.bdkj-bamberg.de 55 • Unterstützung der verbandlichen Jugendarbeit und Anregungen zum Aufbau verbandlicher Jugendarbeit Verbände bilden das Rückgrat und den „verlängerten Arm der Pfarrgemeinde“ in die Gesellschaft hinein. Sie erreichen Menschen, die der Kirche eher fern stehen, sich aber trotzdem in der verbandlichen (Jugend-)arbeit engagieren wollen. Der SAJ kümmert sich darum, dass die Jugendverbandsarbeit gute Rahmenbedingungen in finanzieller, räumlicher und personeller Hinsicht vorfindet. Er sorgt dafür, dass es nach Möglichkeit Jugendverbände in der Pfarrgemeinde gibt. Gleichzeitig beobachtet er Entwicklungen wohlwollend kritisch. Er leitet Forderungen und Wünsche an den PGR weiter. • Anregungen für die offene Jugendarbeit Der SAJ blickt auf die Gesamtsituation für Jugendliche und kümmert sich insbesondere auch um Angebote für Jugendliche, die nicht verbandlich oder in anderen Gruppen wie z. B. der Messdienerschaft organisiert sind. Er arbeitet hier mit Ehrenamtlichen zusammen (z. B. Teestuben-Team) oder initiiert selbst Angebote. • Unterstützung durch generationsübergreifende Arbeit Der SAJ will zum Miteinander der Generationen beitragen und somit fördert er auch Angebote, die das Ziel erreichen helfen, wie z. B. Nachmittage oder Fahrten für Väter-Söhne, MütterTöchter oder Enkel-Großeltern. Der Fantasie eines findigen SAJ sind in dieser Hinsicht keine Grenzen gesetzt. Wie wäre es mit einer gemeinsamen Aktion mit dem Ausschuss für Senioren? Unterstützung kann z. B. die Anwesenheit von Erwachsenen zur Unterstützung des Organisationsteams bei öffentlichen Tanzveranstaltungen sein. In Elternseminaren oder bei Elternabenden kann Interesse und Verständnis für die Situation junger Menschen in der Gemeinde geweckt werden. • Förderung von Initiativen junger Erwachsener Junge Erwachsene „hängen in unseren Gemeinden häufig in der Luft“. Für Jugendliche gibt es Angebote, aber was passiert mit jungen Erwachsenen, die in der Gemeinde bleiben, berufstätig sind und sich nicht mehr als Gruppenleiterin und Gruppenleiter engagieren können/wollen? Der SAJ sollte die Interessen und Wünsche dieser Gruppe nicht vernachlässigen, sondern spezielle Angebote schaffen bzw. Eigeninitiativen fördern. • Herstellen von Verbindungen zu Institutionen und anderen Verbänden Kirchliche Jugendarbeit und der eigene Verband dürfen keine Inseln sein. Der SAJ schafft Kontakte und schlägt Kooperationen vor (z. B. mit der Evangelischen Jugend, den örtlichen Sportvereinen, den Sachausschüssen der politischen Gemeinde, dem Stadt-/Gemeinderat , den politischen Parteien). Ziel ist dabei immer, die Situation für junge Menschen zu verbessern und somit „Lobbyist“ für junge Menschen zu sein. • Verantwortung für das Jugendheim Jugendarbeit braucht Räume. Wie soll sich z. B. eine Gruppe im Pfarrheim wohlfühlen, wenn sie jede Woche in einen anderen Raum umziehen muss? 56 • Verteilung der Finanzen Der Sachausschuss Jugend sollte gemeinsam mit den Leitungen der Verbandsgruppen jährlich den Finanzbedarf ermitteln, diesen Entwurf in den PGR einbringen und mit dem Kirchenausschuss abstimmen. Zudem ist es seine Aufgabe, zusätzliche Finanzquellen (siehe Kapitel 5) für die Jugendarbeit zu erschließen. Die zugewiesenen Mittel sollte der Sachausschuss Jugend in Absprache mit den gewählten Leitungen an die Jugend(verbands)gruppen verteilen. Der Anteil für die verbandliche Jugendarbeit wird von den gewählten Leitungen der Verbandsgruppen, die Teile für die nicht verbandliche Jugendarbeit werden vom Sachausschuss verwaltet. Der Sachausschuss Jugend sorgt für eine ordnungsgemäße Kassenführung und legt die Belege am Ende des Rechnungsjahres der Kirchenverwaltung zur Prüfung vor. Im Haushaltplan sollten folgende Positionen nicht fehlen: Aus- und Fortbildung von Jugendlichen, religiöse und politische Bildungsarbeit, offene Veranstaltungen und Bereitstellung von Arbeitshilfen und –material, Mittel für Reparatur und Ersatz (z. B. für die Zelte). Der BDKJ, Landesverband Oldenburg hat eine Arbeitshilfe zu diesem Thema unter dem Titel „Damit die Kasse stimmt!“ veröffentlicht. Zusätzlich werden jährlich oder auf Wunsch Fortbildungen zum Thema Kassenführung und –prüfung angeboten. Kontakt: [email protected], Tel: 04441 872-277 4.4. Zusammensetzung und Größe Man muss nicht Mitglied des Pfarrgemeinderates sein, um im SAJ mitarbeiten zu können. Das ist gut so, denn andernfalls gingen der Jugendarbeit kreative Menschen mit guten Ideen verloren, wenn nicht diejenigen, die aktiv sind, im Sachausschuss mitarbeiten könnten. Geregelt ist das in § 6 (2) der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“: „In die Sachausschüsse können auch Personen berufen werden, die nicht Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind. Die Vorsitzenden der Sachausschüsse oder die Beauftragten sollen dem Pfarrgemeinderat angehören.“79 Einem SAJ sollten grundsätzlich angehören: o die Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter aus dem Pfarrgemeinderat o der Pfarrer und/ oder eine hauptberufliche Mitarbeiterin/ ein hauptberuflicher Mitarbeiter aus dem Pastoralteam, die mit der Jugendseelsorge beauftragt sind. o jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter der in der Gemeinde vertretenden Jugendgruppen und – verbände (Messdiener, Gruppe Junge Erwachsene, Teestubenteam, Jugendchor, KLJB, Kolpingjugend, DPSG, Malteser Jugend, St. Sebastianus Schützenbruderschaft, KJO,...) o Es können zusätzlich Frauen und Männer berufen werden, die aufgrund ihrer pädagogischen Fachkenntnisse, ihrer persönlichen Eignung und ihres Interesses beratend, helfend und vermittelnd tätig werden (wollen). o Darüber hinaus hängt es von der Struktur der Pfarrgemeinde ab, inwieweit Vertreterinnen und Vertreter aus den einzelnen Gemeindeteilen in den Sachausschuss berufen werden. 79 Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster, § 6 57 Eine solche Lösung bietet sich insbesondere für fusionierte Gemeinden an, weil dadurch der SAJ zu einer vernetzten Jugendarbeit beitragen kann und so das Angebot für Kinder und Jugendliche insgesamt erweitert oder verbessert wird. Insbesondere hinsichtlich der Frage nach den vorhandenen Angeboten der Jugendarbeit und den möglichen Lücken sowie bei der gemeinsamen Neuausrichtung ist diese Vorgehensweise sinnvoll. Zur Lösung besonderer Probleme können bei Bedarf zusätzliche Fachleute hinzugezogen werden. Die Mitglieder werden vom Pfarrgemeinderat berufen. „Der Pfarrgemeinderat berücksichtigt dabei die Vorschläge der Verantwortlichen in der kirchlichen Jugendarbeit. Der Leiter/Die Leiterin wird vom Sachausschuss gewählt und vom Vorstand des Pfarrgemeinderates bestätigt. Er wird Mitglied des Pfarrgemeinderates, falls er es nicht bereits vorher war.“80 Tipp: Wie für alle Arbeitsgruppen gilt auch für den SAJ: Es ist gut ,möglichst Viele zu beteiligen, aber die Größe sollte das erfolgreiche Arbeiten ermöglichen und nicht behindern. Die Zusammensetzung des Sachausschusses hängt im einzelnen von den Strukturen in der Pfarrgemeinde ab. Die optimale Größe für ein Arbeitsgremium liegt zwischen 8 und 15 Personen. Davon kann man abweichen. Entscheidend ist, wie gearbeitet wird. So können selbstverständlich auch in größeren Gremien gute Arbeitsergebnisse erzielt werden. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die Methoden und Arbeitsweisen entsprechend der Größe des Gremiums gewählt werden. Die Arbeit kann nur dann erfolgreich sein, wenn jedes Mitglied bereit ist, Eigeninitiative zu zeigen und Verantwortung zu übernehmen (Hinweise dazu in Kapitel 6.4.6. „Was Kandidatinnen und Kandidaten selbst tun können“ und Kapitel 6.6 „Was man für die erfolgreiche Gestaltung von Sitzungen wissen sollte“). Die Erfahrungen sprechen eher dafür, dass es Jugendleiterinnen/Jugendleitern und anderen Engagierten weniger an der Bereitschaft zu Verantwortungsübernahme und Eigeninitiative mangelt als an den tatsächlichen zeitlichen Möglichkeiten. 4.5 Struktur und Arbeitsweise 4.5.1 Zur Struktur Aus den Reihen der Mitglieder des SAJ wird ein Vorsitzender/eine Vorsitzende gewählt. In der Satzung für das Bistum Münster ist festgelegt, dass der Vorsitzende/die Vorsitzende oder der Beauftragte/die Beauftragte für den SAJ nach Möglichkeit dem Pfarrgemeinderat angehören soll. Die Formulierung in der Satzung macht deutlich, dass das gewünscht ist, aber im Einzelfall davon abgewichen werden kann. Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Erzdiözese Bamberg, Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002, S. 11. Als Download unter www.bdkj-bamberg.de 80 58 Darüber hinaus legt die Satzung nichts weiter fest. Es empfiehlt sich, am Anfang gemeinsam die Struktur und Arbeitsweisen festzulegen (siehe dazu auch die Tipps in den Kapiteln 6 und 7). Tipp: Im Team spielt es sich besser! Neben der oder dem Vorsitzenden sollten auch zwei bis drei weitere Personen in ein „Leitungsteam SAJ“ gewählt werden. Vorschlag für die Leitung des SAJ Vorsitzender/ Vorsitzende Schriftführerin/ Schriftführer - in der Regel Mitglied im Pfarrgemeinderat und für vier Jahre gewählt. - Einladung zu den Sitzungen, Festlegung der Tagesordnung in Absprache mit dem Team. - Sitzungsleitung, Moderation, sorgt für ein gutes Klima und bereitet in Absprache mit den anderen die Sitzungen vor. - Muss nicht Mitglied im PGR sein, Mitglied des SAJ. - Schreibt und verschickt in Absprache mit den anderen die Einladungen mit Tagesordnung. - Protokolliert die Ergebnisse der Sitzungen. Ggf. der/die Hauptamtliche/n für Jugendarbeit In den Gemeinden im Offizialat gibt es unterschiedliche Traditionen hinsichtlich der Mitarbeit der pastoralen Mitarbeiter. Mancherorts übernehmen diese auch die Aufgabe des Schriftführers/der Schriftführerin oder stehen dem Team gerade am Anfang beratend und hilfreich zur Seite. Dafür spricht, dass die pastoralren Mitarbeiter gut über Entwicklungen in allen Gemeindeteilen informiert sind und einen Gesamtüberblick haben. Beisitzerin/Beisitzer Ein bis drei Beisitzer/Beisitzerinnen können je nach Größe und Aufgabenspektrum des SAJ sinnvoll zur Unterstützung sein. - Muss nicht Mitglied im PGR sein, Mitglied des SAJ - Kann beauftragt werden, z. B. Vertretungsaufgaben im Gemeindejugendring zu übernehmen oder Kontakt zu nicht konfessionellen Gruppen zu halten. - vertritt die Pfarrgemeinde in der Juseko. - Unterstützt die Vorsitzende/den Vorsitzenden und übernimmt z. B. auch mal die Aufgaben der Schriftführerin/des Schriftführers. Geklärt werden muss, wie lange die Mitglieder des Leitungsteams im Amt bleiben. Auch ein Rotationsverfahren (z. B. Wechsel der Posten nach der Hälfte der Zeit) ist möglich, dass allen Ehrenamtlichen gerecht wird, die sich „nur zusätzlich“ im SAJ engagieren. Aufgaben der Leitung des SAJ im Überblick: Leitung der Sitzungen (Hinweis: Es muss nicht zwangsläufig der Vorsitzende/die Vorsitzende jede Sitzung leiten, das Team kann das im Einzelfall entscheiden.) Aufgaben der Sitzungsleitung sind: - sich hauptsächlich auf die Strukturierung der Inhalte (zu) konzentrieren; - für einen flüssigen Gesprächsverlauf sorgen; - sich bemühen, dass alle zu Wort kommen; - sich dafür einsetzen, dass störende Spannungen besprochen werden; 59 - eine Reflexion anregen;81 - die Ergebnisse der Sitzungen in einem Protokoll festhalten; - Ergebnisprotokolle möglichst zeitnah an alle Mitglieder verschicken; - die Ergebnisse dem PGR mitteilen; - Sorge für die Umsetzung der gefassten Beschlüsse und Projekte tragen; - dafür sorgen, dass wichtige Ergebnisse, Befürchtungen und Entwicklungen innerhalb der Jugendarbeit Thema im Pfarrgemeinderat werden (vgl. Kapitel 7.5 „Thema `Jugend` im PGR“); - darauf achten, dass effizient gearbeitet werden kann und das in einer Atmosphäre, in der sich alle wohlfühlen können; - die Anliegen und Interessen des SAJ nach außen (z.B. Stadt-/Gemeindejugendring) und in überregionalen kirchlichen Gremien wie z.B. den Jusekos zu vertreten. Nach Möglichkeit sollte der Beauftragte/die Beauftragte für Jugendarbeit aus den Reihen des SAJ kommen und im Leitungsteam mitarbeiten; Für eine effektive und zufriedenstellende Sitzung ist die Vorbereitung der Treffen besonders wichtig. In der Regel lädt der Vorsitzende/die Vorsitzende des Sachausschusses Jugend zu den Sitzungen wie vereinbart ein. Zu zusätzlichen Sitzungen kann auf Wunsch des Pfarrgemeinderates oder der Leitungen/Vorstände der Jugendgruppen und –verbände eingeladen werden. 4.5.2 Tagungshäufigkeit Viele Sachausschüsse tagen im Abstand von vier bis 6 Wochen, je nach Bedarf. Über die Häufigkeit befinden die Mitglieder des Sachausschusses gemeinsam. Jedes Mitglied kommt mit unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich dessen, was es zeitlich investieren will. Für eine gute Arbeitsatmosphäre ist es wichtig, solche Fragen am Anfang gemeinsam zu klären und zu vereinbaren, dass es bei Bedarf (z. B. in der „heißen Phase“ eines Projektes) zusätzliche Treffen gibt. Gleiches gilt auch im umgekehrten Fall: Wenn die Tagesordnung zu dünn ist und keine entscheidenden Fragen behandelt werden müssen, sollte die Sitzung ausfallen. Nichts ist ärgerlicher, als wenn diejenigen, die sich ehrenamtlich engagieren, denken: „Das hätte ich mir jetzt sparen können.“ 81 Abteilung Jugendseelsorge des Bischöflichen Generalvikariats und Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Bistum Münster, Pfarrgemeinderatswahlen 27./28. Oktober, Kirche lebt mit dir, Zeitweise, Das Themenheft des BDKJ Diözesanverbandes Münster und der Abteilung Jugendseelsorge, Heft Nr. 23 Juni 2001, S. 7. Als Download unter www. bdkjmuenster.de/Downloads 60 4.5.3 Arbeitsweise verdeutlicht am Fallbeispiel „Planung einer Ferienfreizeit der Gemeinde82“ Anhand eines Fallbeispiels wird im Folgenden vorgestellt, wie der SAJ konkret vorgehen und arbeiten kann. „1. Schritt: Bestandsaufnahme (...) Am Anfang der Arbeit steht das gegenseitige Kennen lernen und eine Bestandsaufnahme der Jugendarbeit in der (Pfarr-)gemeinde. Die Mitglieder des SAJ kommen aus unterschiedlichen Bereichen der Jugendarbeit. Sie haben einen eigenen Erfahrungs- und Wissenshintergrund. Sich und seinen Jugendarbeitsbereich den anderen vorzustellen, ist ein Einstieg in die Arbeit des SAJ. Nach diesem gegenseitigen Kennen lernen gibt es verschiedene Möglichkeiten für eine weitere Bestandsaufnahme. Diese kreist im Wesentlichen um zwei Fragen: 1. Welche Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene leben in unserer Pfarrgemeinde, wie leben sie, wie verbringen sie ihre Freizeit? 2. Welche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gibt es in unserer Gemeinde? Finden die Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde das, was sie suchen? Hier zwei Anregungen für die Bestandsaufnahme: - Mitglieder des SAJ besuchen Leiterrunden der Verbände sowie Aktionen und Veranstaltungen von Gruppen u. ä. in Absprache mit den Verantwortlichen. Ziel dieser Besuche ist es, möglichst umfassende Informationen über die jeweiligen Aktivitäten und/oder den Verband zu erhalten. - Mittels eines Planungsbogens wird eine Analyse der Situation erstellt. Fallbeispiel: Ein Mitglied im SAJ arbeitet im Team des Offenen Jugendtreffs mit. Es berichtet von sich und der Arbeit. Seit längerem gibt es immer wieder Anfragen von Besuchern des Treffs, ob es nicht möglich ist, eine Ferienfreizeit durchzuführen. Das Team sieht sich dazu allein nicht in der Lage. Zwei andere Mitglieder des SAJ besuchen daraufhin ein Treffen des Teams. Die anderen SAJ-Mitglieder klären in ihren Gruppen, ob Ferienfreizeiten geplant sind“83. „2. Schritt: Beschreibung Bei der Beschreibung ist darauf zu achten, den Ist-Zustand möglichst ohne Bewertung darzustellen. Fallbeispiel: Im SAJ werden alle Informationen zusammengetragen. Hier eine Kurzfassung: Das Team des Offenen Jugendtreffs besteht aus fünf jungen Erwachsenen, die sich einmal im Monat treffen. Sie organisieren den Betrieb des Treffs an zwei Nachmittagen in der Woche, den Einkauf und ab und zu ein Programmangebot. Zwei Mitglieder des Teams haben Interesse, eine Ferienfreizeit durchzuführen, wovon einer der Interessenten schon mal an einer teilgenommen hat. Ansonsten planen die Messdiener eine Sommerfreizeit, haben aber im letzten Jahr am Ende nur 20 Teilnehmer gehabt und sind sich unsicher, ob sie die Freizeit wirklich machen sollen. Außerdem sind die Zelte in einem miserablen Zustand und bedürften der Ergänzung und Reparatur. Die Pastoralrefevgl. Franz-Thomas Sonka in: Abteilung Jugendseelsorge des Bischöflichen Generalvikariats und Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Bistum Münster (Hg.),Pfarrgemeinderatswahlen 27./28. Oktober - Kirche lebt mit dir, Zeitweise- Das Themenheft des BDKJ Diözesanverbandes Münster und der Abteilung Jugendseelsorge, Heft Nr. 23 Juni 2001, S. 7-9. Als Download unter www. bdkj-muenster.de/Downloads 83 ebenda, S. 8 82 61 rentin berichtet von verschiedenen Anrufen von Eltern im vergangenen Frühjahr, ob die Gemeinde eine offene Ferienfreizeit durchführe, an dem auch Kinder teilnehmen könnten, die sonst nicht in einer Jugendgruppe der Gemeinde sind. Selbsteinschätzung des Teams: Abgesehen vom Interesse der zwei Teamer an der Ferienfreizeit sind alle aus dem Offenen Treff überzeugt, dass – eine Freizeit bei ca. 10 - 15 Besuchern auf Interesse stoßen würde, – eine Freizeit die Gruppenbildung im Offenen Jugendtreff fördern würde, – das Team des Offenen Treffs allein nicht in der Lage wäre, die Freizeit durchzuführen.“84 „3. Schritt: Bewertung und Zielformulierung In der anschließenden Diskussion im SAJ werden die Fakten bewertet. Aus dem Ergebnis werden Ziele und Teilziele formuliert. (Was sich hier so schlüssig anhört, wird dabei allerdings eher ein mühsamer Prozess mit Auseinandersetzungen sein.) Fallbeispiel: Die Selbsteinschätzung des Teams des Offenen Jugendtreffs wird im großen und ganzen vom SAJ geteilt. Der Bedarf an einer Ferienfreizeit, die den Messdienern, aber auch anderen Kindern und Jugendlichen offen steht, wird gesehen. Nach längerer Diskussion lautet die Zielformulierung: Durchführung einer offenen Ferienfreizeit der Gemeinde. Die Teilziele: - Überzeugen der Messdienerleiterrunde, eine gemeinsame Freizeit durchzuführen; - Finden von Mitarbeiterinnen für die Bildung eines Ferienfreizeitteams; - Finanzielle Unterstützung durch die Pfarrgemeinde zur Verbesserung der Freizeitausstattung; - Anfrage bei der Kommune um finanzielle Unterstützung; - Öffentlichkeitsarbeit für die geplante Freizeit. „4. Schritt: Planung und Umsetzung Wie Ziele und Teilziele erreicht werden, muss in einzelnen Schritten geplant werden. Oft ist es hilfreich, einen Zeitplan zu erstellen. Wichtige Aspekte sind: o Wie können wir vorhandene Aktivitäten fördern? o Wer hat notwendige Informationen? o Wie können wir andere informieren? o Wo gibt es mögliche Kooperationspartner? o Wie können wir (weitere) Mitarbeiter gewinnen? o Wo können wir finanzielle Unterstützung oder sonstige Unterstützung bekommen? Es ist wichtig festzulegen, wer bis wann was erledigt! Der Zeitplan sollte realistisch sein! Fallbeispiel: Zwei Mitglieder des SAJ besuchen die Messdienerleiterrunde und versuchen, sie von der Idee zu überzeugen. - 84 ebenda, S. 8 62 - Die zwei Interessierten aus dem Team des Offenen Jugendtreffs und die Verantwortlichen der Messdienerleiterrunde werden in den SAJ eingeladen und berichten direkt von ihren Überlegungen, usw. - Die PGR (...) -Mitglieder des SAJ informieren in einer nächsten Sitzung des PGR (...). - (...) - Der SAJ beschließt, gemeinsam mit den verantwortlichen Messdienerleitern und den Interessierten aus dem Team des Offenen Jugendtreffs eine gemeinsame Freizeit durchzuführen. Messdiener und Mitarbeiter des Jugendtreffs bilden das Vorbereitungsteam. - Mitglieder des SAJ sprechen weitere mögliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an. - In den Sonntagsmessen wird für die Mitarbeit geworben. - Der PGR unterstützt die Initiative und der Kirchenausschuss bewilligt finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an der Schulung und für die Reparatur der Messdienerzelte. - Die Pastoralreferentin versucht, einen geeigneten Zeltplatz zu finden und bespricht mit dem kommunalen Jugendamt die finanziellen Förderungsmöglichkeiten.“85 - In einem Telefonat mit der BDKJ-Landesstelle bzw. dem Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates, wird geklärt, ob eine notwendige Schulung angeboten wird und noch Plätze frei sind. Tipp: Der BDKJ, Landesverband Oldenburg bzw. das Jugendreferat des BMO bieten Fortbildungen auf Wunsch auch gezielt für einzelne Pfarrgemeinden an. Für das Beispiel hieße das: Die Fortbildung kann auch im eigenen Pfarrheim stattfinden. „5. Schritt: Überprüfung Bei der Umsetzung der Ziele ist eine fortlaufende Überprüfung der erreichten Teilziele wichtig, um das Vorgehen gegebenenfalls zu korrigieren bzw. um aus Teilerfolgen neue Motivationen zu gewinnen. Der alte Ist-Stand wird mit dem neuen Ist-Stand verglichen. Fallbeispiel: - Nach der Anfrage in den Sonntagsmessen meldet sich ein junges Ehepaar, dessen Kinder Interesse an der Teilnahme hätten und die sich vorstellen könnten, das Kochen zu übernehmen. - Die Pastoralreferentin hat einen Platz gefunden, den sie bald mit einigen Mitgliedern des Vorbereitungsteams besuchen wird. - Auf die Anfrage der SAJ-Mitglieder nach Mitarbeitern meldet sich noch eine ehemalige Messdienerleiterin, die in den Semesterferien Zeit und Lust hat mitzumachen. - Die Zelte der Messdiener sind repariert worden, reichen aber nicht aus. 85 ebenda, S. 8 und 9 63 - Die Vorbereitungsgruppe schlägt vor, eine Spendenaktion oder Ähnliches durchzuführen, um Geld für neue Zelte zu sammeln. Der SAJ stimmt zu und übernimmt die Durchführung. - Die Vorbereitungsgruppe ist auf sieben Personen angewachsen und trifft sich regelmäßig. Sie arbeitet ein Freizeitprogramm aus. Bis auf zwei Mitarbeiter werden alle an der Fortbildung teilnehmen. - Die Ausschreibung wird auf der nächsten Sitzung vorgestellt und diskutiert. Anschließend wird überlegt, an wen sie verteilt werden soll. Die weitere Vorbereitung der Freizeit läuft in der Vorbereitungsgruppe. Der SAJ unterstützt sie in der weiteren Arbeit und bietet vor allem seine Hilfe bei der Beantragung finanzieller Mittel an.“86 „6. Schritt: Öffentlichkeitsarbeit Anmerkung: In jedem Falle sollte das Internet zur Öffentlichkeitsarbeit/ Werbung genutzt werden. Eine Präsentation bzw. Werbung auf der Homepage der Pfarrgemeinde und auf einschlägigen Jugendseiten (z.B. www.jugendserver-niedersachsen.de) ist eine unverzichtbare Ergänzung zu sonstigen Formen der Öffentlichkeitsarbeit. Dabei ist das Urheberrecht zu beachten. Zudem sollten die Jugendlichen vor der Veröffentlichung immer gefragt werden, ob sie damit einverstanden sind. Es lohnt sich, erreichte Ziele öffentlich darzustellen: o Fotos mit Informationen im Pfarr-/Jugendheim aushängen; o im PGR (...) mit Dias oder einem Video vom gefundenen Zeltplatz berichten; o Artikel im Pfarrbrief veröffentlichen; o im Lokalfunk eine Sendung gestalten; o Veröffentlichung in der lokalen Presse; o Wandzeitung in der Kirche; o Empfang im Pfarrheim; o Gestaltung eines Gottesdienstes. Fallbeispiel: - Die Vorbereitungsgruppe hat eine Ausschreibung in die Pfarrnachrichten und in die Lokalzeitung gebracht. - Die Messdiener haben vor der Kirche eine große Plakatwand aufgestellt. - Die weitere Werbung läuft über Handzettel, das Pfarrblättchen und Bekanntmachungen in den Sonntagsgottesdiensten. 86 ebenda, S. 9 64 - Nachdem an der Freizeit 40 Jugendliche teilgenommen haben, werden in der lokalen Presse und in der Kirchenzeitung Artikel veröffentlicht. - Zwei Mitglieder des Vorbereitungsteams geben im Lokalfunk ein Interview. - Im Pfarrheim oder an Stellwänden in der Kirche hängen vergrößerte Fotos aus der Freizeit aus. - Mitglieder des SAJ berichten im PGR (...)“87. Man kann auch einen Redakteur gezielt zu einer besonderen Aktion innerhalb der Freizeit einladen. Erfahrungsgemäß gibt es „Sommerlöcher“, die gern mit „Aktion-Fotos“ von aktiven jungen Menschen gefüllt werden. „7. Schritt: Nacharbeit/Reflexion Nach Abschluss einer Aktion, eines Vorhabens bedarf es der Nacharbeit und Reflexion, um aus den Erfolgen und den Fehlern zu lernen: o Was ist gut gelaufen und warum? o Was ist schlecht gelaufen, warum? o Was sollte beim nächsten Mal anders gemacht werden? Fallbeispiel: - Das Vorbereitungsteam hat eine Nachbereitung und Auswertung der Ferienfreizeit gemacht. - Zwei Mitglieder des Vorbereitungsteams berichten davon im SAJ. - Der SAJ bewertet die Freizeit insgesamt als positiv und zieht aus den erkannten Fehlern und Schwächen Konsequenzen für das nächste Jahr (z. B. bessere Werbung, Ausbau des Freizeitmaterials etc.) - Die Messdienerleiterrunde will zwar im nächsten Jahr über Pfingsten auch eine eigene Freizeit durchführen, möchte sich aber wieder an der gemeinsamen Sommerfreizeit der Gemeinde beteiligen. - Ein Teil des Vorbereitungsteams kann sich vorstellen, auch im nächsten Jahr eine Freizeit durchzuführen.“88 87 88 ebenda, S. 9 ebenda, S. 9 65 Kapitel 5 Möglichkeiten zur Finanzierung der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit in den Gemeinden Wer sich in der Jugend(verbands)arbeit engagiert, sollte wissen, welche Finanzierungsquellen ihm zur Verfügung stehen. Grundsätzlich basiert die Finanzierung in der Regel auf folgenden Säulen Eigene Ideen (z. B. Carpe Diem Aktion der Messdiener, Autowaschaktion, Losverkauf auf der Kirmes, Brötchenverkauf nach dem Gottesdienst, Nikolausaktion auf dem Adventsmarkt) Dieser Bereich gewinnt zunehmend an Bedeutung. Kirchliche Mittel - Schlüsselzuweisung des Bischöflich Münsterschen Offzialates (BMO) - Jugendkollekte - Weitere Kollekten, über deren Verwendung der PGR /Kirchenausschuss entscheiden kann - Zweckgebundene Spenden an die Kirchengemeinde - Förderung besonderer Maßnahmen durch das BMO Kommunale Mittel Dazu gehören sowohl die Zuschüsse der eigenen Stadt/Gemeinde, des Landkreises als auch Zuschüsse des Landes Niedersachsen, des Bundes oder der EU Eigenmittel der Teilnehmer oder ihrer Eltern (Teilnehmerbeiträge, die allerdings nicht beliebig angehoben werden können, wenn man dem Grundsatz der Jugendarbeit für alle treu bleiben will) Spenden und/oder Sponsoring 5. 1. Kirchliche Mittel Zu den kirchlichen Mitteln zählt zunächst einmal die Schlüsselzuweisung des Bischöflich Münsterschen Offizialates für die „kirchliche Jugendpflege“. Ferner sind die Mittel der diözesanweiten, einmal jährlich durchzuführenden Jugendkollekte als zweckgebundene Mittel für die Jugendarbeit vorgesehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Kollekten im Jahreskreis, über deren Bestimmungszweck die Pfarrgemeinde eigenständig entscheiden kann, der Jugendarbeit in der Gemeinde zu widmen. Der Kirchenausschuss ist für den Haushaltsplan der Pfarrgemeinde zuständig. In der Regel stimmt er sich jedoch mit dem Pfarrgemeinderat ab. Nach einer Empfehlung des Diözesanforums sollen die kirchlichen Mittel für die Jugendpastoral des Gemeindehaushaltes vom Sachausschuss Jugend (SAJ) eigenständig verwaltet werden.89 89 Vgl. Empfehlungen des Diözesanforums Münster Nr. 5.1.4 66 Leider wird diese Empfehlung noch nicht flächendeckend umgesetzt. Der SAJ ist in diesem Falle verantwortlich für die haushaltsrechtlich richtige Verwendung der Finanzmittel. Den Mitgliedern des SAJ bietet sich dadurch auch die Chance, sich im Konsens auf wichtige Ausgaben einigen (zu müssen). Gruppen und Jugendverbände schließen untereinander Kompromisse und können einen Ausgleich herstellen. Die finanzielle Transparenz kommt nicht nur allen Engagierten aus den Gruppen und Verbänden zu Gute, sondern hat für den PGR zugleich den positiven Nebeneffekt, dass er sich nicht mit Einzelanträgen und Einzelausgaben beschäftigen muss. Der SAJ stellt einen Haushaltsplan auf, den er dem PGR zur Kenntnis gibt. Dem PGR wird zudem ein Kassenbericht bzw. die Jahresgesamtbilanz vorgelegt, bevor diese/r an den Kirchenausschuss weitergeleitet wird. Wichtig ist im Sinne der guten Zusammenarbeit unbedingt darauf zu achten, dass Absprachen hinsichtlich der Finanzen nicht am PGR vorbei getroffen werden. 5.1.1 Schlüsselzuweisung des Bischöflich Münsterschen Offizialates Aus Kirchensteuermitteln gewährt das Bischöflich Münstersche Offizialat (BMO) jeder Pfarrgemeinde im Offizialatsbezirk eine so genannte Schlüsselzuweisung für die „kirchliche Jugendpflege“. Die Mittel sollen für jugendpastorale Aufgaben verwendet werden. Allerdings sind sie nicht zweckgebunden, was bedeutet, dass die Gelder im Einzelfall vom Kirchenausschuss auch anders verwendet werden können. Achtung Insbesondere Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter im PGR sollten dafür Sorge tragen, dass die für die Jugendpastoral vorgesehenen Mittel auch bei den unterschiedlichen Jugendgruppen ankommen und zweckgemäß verwendet werden. Hier lohnt es sich nachzufragen und sich ggf. im SAJ eine gemeinsame Vorgehensweise zu überlegen, damit die Mittel zukünftig gemäß der Empfehlung des Diözesanforums für die „kirchliche Jugendpflege“ vom Sachausschuss verwaltet werden. Wie berechnet sich die Schlüsselzuweisung aktuell? Im Jahr 2009 erhält jede Gemeinde eine Grundpauschale in Höhe von sowie zusätzlich je Gemeindemitglied 461,00 EUR/Jahr 0,23 EUR/Jahr Beispielrechnung für die Gemeinde St. X (5.000 Katholiken) Grundpauschale in Höhe von Sowie zusätzlich je Gemeindemitglied 5.000 X 0,23 EUR 461,00 EUR 1.150,00 EUR __________________ 1.611,00 EUR 67 Wer also weiß, wie viele Katholiken es in der eigenen Gemeinde gibt (und das ist im Pfarrbüro zu erfragen), weiß auch, welche Summe grundsätzlich schon einmal pro Jahr für die Jugendarbeit der eigenen Gemeinde zur Verfügung steht. 5.1.2 Diözesanweite Gemeindekollekte für die Jugendseelsorge/Jugendpastoral Im Kollektenplan ist jährlich eine Kollekte für die Jugendseelsorge/Jugendpastoral vorgesehen. Die Einnahmen verbleiben zu 100% in der Pfarrgemeinde und sind zweckgebunden für die Jugendpastoral zu verwenden. Um zu einer für die Jugendgruppen in der Pfarrgemeinde möglichst erfolgreichen Jugendkollekte zu kommen, bietet es sich an, dass z.B. die Jugendgruppen am entsprechenden Wochenende Aktionen vor der Kirche planen oder der SAJ im Gottesdienst über die Jugendarbeit informiert. Denkbar ist auch, einen ganzen Monat lang in den Gottesdiensten das Thema: „Jugend in der Pfarrgemeinde“ vorzustellen. Dadurch sorgt der SAJ dafür, dass deutlich wird, was junge Menschen in der Pfarrgemeinde alles ehrenamtlich tun, wofür und für wen sie sich einsetzen und was alles nicht mehr möglich ist, wenn die Unterstützung durch die Gemeinde fehlt. Bitte merken: Es gibt so genannte freie Kollektentermine. An diesen Wochenenden kann die Pfarrgemeinde (vornehmlich Pfarrer und Kirchenausschuss) frei über den Verbleib der Mittel entscheiden. Über den Pfarrgemeinderat könnte der SAJ Einfluss auf die Verwendung der Mittel nehmen, indem z.B. jährlich eine oder mehrere Kollekte(n) zusätzlich für die Jugendarbeit in der Pfarrgemeinde bestimmt werden. 5.1.3 Förderung besonderer Maßnahmen durch das BMO An dieser Stelle wird darauf verzichtet, die Förderrichtlinien im Einzelnen vorzustellen. Zum Einen, weil die Richtlinien teilweise überarbeitet werden, zum Anderen, weil das BMO die Veröffentlichung einer Gesamtübersicht geplant hat. Bei Bedarf können sich Interessierte direkt an die benannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden oder die aktuellen Förderrichtlinien im Wortlaut auf den angegebenen Internetseiten nachlesen. Was wird gefördert? Maßnahmen zur religiösen Bildung sowie Jugendpilgerfahrten Besonderheiten die Maßnahme muss mindestens vier Wochen vor Beginn beim Bischöflich Münsterschen Offizialat unter Angabe des Themas bzw. des Programms, des Ortes der Durchführung, der zu erwartenden Teilnehmerzahl, der Kosten und der Finanzierung angemeldet werden. Kontakt und Download Bischöflich Münstersches Offizialat Anna Högemann (Finanzsachbearbeitung) Kolpingstr. 14 49377 Vechta Tel: 04441 872-263 [email protected] In Abhängigkeit von den Pilgerorten (Ausland, bestimmte Orte) können die Jugendpilgerfahrten auch www.bdkj-lvoldenburg.de/ mit bis zu 31,00 Euro pro Teilnehmenden gefördert Service/Fördermittel werden, bzw. mit bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten. 68 Was wird gefördert? Förderung von Exerzitien, Intensivkursen, Einkehrtagen Besonderheiten Anträge können Einzelpersonen und Verbände, Jugendgruppen, Gemeinden stellen. Zuschüsse werden gewährt für Exerzitien, Intensivkurse und Einkehrtage, die in Übereinstimmung mit dem BMO durchgeführt werden. Kontakt und Download Bischöflich Münstersches Offizialat Elisabeth Siefert Kolpingstr. 14 49377 Vechta Tel: 04441 872-257 [email protected] www.bdkj-lvoldenburg.de/ Service/Fördermittel/Exerzitienfonds Familienförderung Die Maßnahme muss mindestens acht Wochen vor Beginn beim BMO angemeldet werden. Familientage werden maximal vier Tage lang mit 11,50 Euro je Erwachsenen/Referent und 13,00 Euro je teilnehmenden Kind gefördert. BMO, Abteilung Seelsorge, Kolpingstraße 14, 49377 Vechta, Tel. 04441 872-280, [email protected] Familienfreizeiten werden maximal sechs Tage mit www.bdkj-lvoldenburg.de/ 6,00 Euro pro Tag und Erwachsenen/Referent und Service/Fördermittel/Familienförderung 7,00 Euro pro Tag und Kind gefördert. Familienförderung Die Maßnahme muss mindestens acht Wochen vor Beginn beim BMO angemeldet werden. Familientage werden maximal vier Tage lang mit 11,50 Euro je Erwachsenen/Referent und 13,00 Euro je teilnehmenden Kind gefördert. BMO, Abteilung Seelsorge, Kolpingstraße 14, 49377 Vechta, Tel. 04441/872-280, [email protected] Familienfreizeiten werden maximal sechs Tage mit www.bdkj-lvoldenburg.de/ 6,00 Euro pro Tag und Erwachsenen/Referent und Service/Fördermittel/Familienförderung 7,00 Euro pro Tag und Kind gefördert. Diaspora Jugendfonds des Bonifatiuswerkes und des BMO Bezuschusst werden religiöse Freizeiten und religiöse Bildungsmaßnahmen in den Diaspora-Gebieten des Offizialatsbezirkes. Antragsteller aus Diaspora-Gebieten im o. g. Sinne können sein: a) Diaspora-Pfarrgemeinden und -dekanate, Bischöflich Münstersches Offizialat Anna Högemann (Finanzsachbearbeitung) Kolpingstr. 14 49377 Vechta Tel: 04441 872-263 [email protected] b) Katholische Jugendverbände c) Diözesanstellen www.bdkjlvoldenburg.de/ Service/Fördermittel/Diasporajugendfonds Für die Antragsbearbeitung (Endabrechnung) gilt jeweils der 15. Dezember eines Jahres als Ausschlussfrist. 69 5.2 Kommunale Mittel/Öffentliche Zuschüsse Städte und Gemeinden Die Kommunen (Städte und Gemeinden) bezuschussen in der Regel: Fahrten und Lager Internationale Jugendbegegnungen Sonstige Leistungen (Aktionen der Jugendringe wie die Ferienpassaktion, Klassenfahrten und vereinzelt auch Gruppenleiteraus- und fortbildungen) Wer sich über die Förderrichtlinien seiner Gemeinde/Stadt und die Voraussetzungen informieren will, sollte einfach im Rathaus anrufen oder diese auf der Internetseite der Gemeinde nachlesen. Es empfiehlt sich z. B. mit dem Gemeinde- oder Stadtjugendpfleger Fördermöglichkeiten im Vorfeld durchzusprechen. Manchmal reicht es, das geplante Programm an einigen Stellen abzuändern und eine Förderung ist zur Zufriedenheit aller möglich. Zudem können sich in einem solchen Gespräch auch Möglichkeiten über besondere Programme (EU, Bund, Stiftungen) eröffnen oder Anträge an den zuständigen Ausschuss formuliert werden. Landkreise und kreisfreie Städte Die Landkreise und kreisfreien Städte90 bezuschussen in der Regel diese oder ähnliche Maßnahmen und Fortbildungen • Qualifizierung und Schulung von Ehrenamtlichen (Gruppenleiteraus- und –fortbildungen) • Ferienfreizeiten/Jugenderholung • Stadtranderholung/Ferienspiele • Anschaffung von Materialien für Jugendarbeit, Renovierung und Einrichtung von Gruppenräumen Internationale Jugendbegegnungen Jugendbildungsveranstaltungen • • Empfohlen wird, die Maßnahme rechtzeitig beim Jugendamt zu beantragen. Dafür gibt es bei den Kommunen unterschiedliche Fristen (z. B. die Anmeldung am Anfang des Jahres). Eine Maßnahme soll in der Regel innerhalb von vier Wochen nach dem Ende abgerechnet werden. Dazu ist die Verwendung eines Vordrucks notwendig. Eine Teilnehmerliste, eine Kostenübersicht und das Programm müssen beigefügt werden. Am Besten man informiert sich rechtzeitig bei der zuständigen Kreisjugendpflege, die Kontaktadressen lassen sich im Internet unter den jeweiligen Landkreisen finden. Die Formulare finden sich dort als Download. 90 siehe Internetseiten der Landkreise sowie der Städte Wilhelmshaven, Delmenhorst und Oldenburg 70 Eine Übersicht der Adressen und Antragsformulare für die unterschiedlichen Landkreise wird zukünftig auch auf der Internetseite des BDKJ, Landesverband Oldenburg unter: www.bdkj-lvoldenburg.de/Service/Fördermittel/Kommunale Förderung zu finden sein. Tipp: In einigen kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt gibt es über den gerade beschriebenen Zugang hinaus zusätzliche Mittel für die Jugendarbeit. Außerdem kann man bei manchen Kommunen eine Individualförderung bei Ferienfreizeiten und Stadtranderholungen für sozial benachteiligte Familien über das Jugend- oder Sozialamt bekommen. Informationen sind erhältlich bei der Gemeindebzw. Stadtverwaltung91. Landes- , Bundes- und EU-Mittel Neben den Zuschüssen der Kommunen gibt es Zuschüsse des Landes Niedersachsen, z.B. für Internationale Jugendbegegnungen und Gruppenleiteraus- und –fortbildungen. Bei internationalen Maßnahmen, wie Freizeiten und Fachkräfteaustauschen fließen häufig Eu-Mittel ein. Für den Bereich der katholischen Jugendarbeit im Offizialatsbezirk können die Anträge über den BDKJ, Landesverband Oldenburg gestellt werden. Allerdings gilt hier für die Förderung das Kriterium der Überörtlichkeit, d.h. die Teilnehmenden müssen aus mindesten vier Orten oder vier Ortsteilen einer Gemeinde kommen. Ob diese Mittel in Anspruch genommen werden können, sollte man bei überörtlichen Maßnahmen im Vorfeld prüfen. Auch hier gilt: Rechtzeitig informieren, da Fristen eingehalten werden müssen! Der BDKJ, Landesverband Oldenburg und das Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates sind bei der Beratung zum Zuschusswesen sowie bei der Antragsstellung behilflich. Eine andere Möglichkeit, Zuschüsse des Landes Niedersachsen, der Bundesebene oder EU-Mittel einzuwerben, sind Kooperationen mit der Jugendpflege der eigenen Stadt/Gemeinde. Das passiert häufig schon bei Begegnungen im Rahmen von Gemeinde-/Städte-/ Partnerschaften. Bei internationalen Begegnungen oder einem Fachkräfteaustausch ist dies auch möglich. Bitte merken! Bei speziellen Vorhaben sollte man längerfristig planen und vorher immer prüfen, ob eine Förderung nicht, z.B. über eines der EU-Förderprogramme für die Jugendarbeit oder über Stiftungen und einzelne Förderprogramme möglich ist. Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, allerdings gestaltet sich die Suche nach dem richtigen Förderprogramm nicht immer einfach. Hier helfen der BDKJ, Landesverband Oldenburg und das Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates gerne weiter. 5.3 Eigene Ideen/ Spenden und Sponsoring Trommeln gehört zum Geschäft. Wer bekannt sein will, muss sich gut in der Öffentlichkeit präsentieren. Das wiederum ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen bereit sind, Gelder und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Sie tun das gern, wenn sie die Pfarrgemeinde/Jugendgruppe kennen und „nur Gutes gehört“ haben. Da öffentliche und kirchliche Zuschüsse tendenziell eher rückläufig sind (dieser Trend wird sich in Folge der momentanen Wirtschaftskrise zeitlich versetzt noch verstärken), sind eigene Ideen gefragt, um Mittel für die Jugendarbeit der Gemeinde einzuwerben. 91 www.bdkj-lvoldenburg.de/Service/Fördermittel/Kommunale Förderung 71 Das Rezept sieht vereinfacht wie folgt aus: Gute Ideen haben, Augen und Ohren auf, gute Öffentlichkeitsarbeit machen und mutig und freundlich auf Menschen zu gehen! Von monatlichen Hilfsangeboten nach dem Muster der jährlichen „Carpe Diem“Aktion der Messdienerschaften über einmalige Aktionen, wie eine Sammlung vor dem Zeltlager bis hin zu einer eigenen Gemeindezeitung ist alles möglich, um die finanzielle Ausstattung der eigenen Jugendarbeit zu verbessern. Sponsoren lassen sich in der Regel am Besten für ganz konkrete Aktionen und Projekte gewinnen. Sie unterstützen am Liebsten Aktionen oder Ideen, die zu ihren Produkten, zu ihrer Firma passen. Darauf sollte bei der Planung von Aktionen und der Ansprache möglicher Sponsoren geachtet werden. Einige Beispiele: Das örtliche Reiseunternehmen stellt die T-Shirts für die Zeltlagerteilnehmer mit dem Slogan „ Wir schicken Sie gern auf Reisen“ oder „Reisen bildet - Jugendarbeit auch“ zur Verfügung. Der örtliche Bäcker unterstützt die Aktion „Liturgische Nacht und die Auferstehungsfeier am Ostersonntag um fünf Uhr“, in dem er Brötchen frisch backt und dafür nur einen geringen Preis nimmt. Diese Beispiele sind vielleicht nicht neu, zeigen aber, dass vieles schon alltäglich in den Gemeinden zur Unterstützung der Jugendarbeit geschieht. In der Regel werden die Personen um finanzielle Unterstützung gebeten, die einen Bezug zur Pfarrgemeinde und/oder zur Jugendarbeit haben, weil z. B. die eigenen Kinder als Gruppenleiterin und Gruppenleiter tätig sind. An dieser Stelle der Appell, sich auch außerhalb dieser bekannten Unterstützergruppe nach geeigneten Förderern umzusehen. Es lohnt sich, im Sachausschuss Jugend oder in der Gruppenleiterrunde darüber nachzudenken, welche Personen gezielt für einzelne Vorhaben angesprochen werden könnten. Viele Menschen helfen gern, wenn sie direkt und persönlich gefragt werden. Wichtig, zu wissen: Wenn jede Woche eine andere Gruppe vorbei kommt, ist auch der geduldigste Unterstützer einem Wutausbruch nahe! Tipp: Die Suche nach Spendern und Sponsoren innerhalb einer Gemeinde sollte koordiniert werden. Der Sachausschuss Jugend könnte deshalb ein Team „Spenden und Sponsoring“ einrichten, das gezielt Mittel für die Jugendarbeit sammelt und diese nach Bedarf den einzelnen Jugendgruppen zukommen lässt. In jedem Falle sollten die Informationen, welche Gruppen welche Personen ansprechen, im Sachausschuss Jugend oder im Pfarrgemeinderat zusammenlaufen. 72 5.3.1 „Gute Idee!“ Fonds zur Förderung innovativer pastoraler Projekte im Offizialatsbezirk Oldenburg Wenn eine Idee gut ist, besteht die Möglichkeit, Mittel aus dem Fonds zur Förderung innovativer pastoraler Projekte zu erhalten. Im Fonds stehen in den Jahren 2009, 2010, 2011 jeweils 100.000,00 Euro zur Verfügung für : a) Projekte der Gemeindeentwicklung - konzeptionelle Arbeit in den Gremien, die auf die Entwicklung pastoraler Projekte zielt - innovative Ideen zur „Kommunikation des Evangeliums“ in Medien und Öffentlichkeit - Fortbildungen b) innovative pastorale Projekte - Glaubensinformation und Glaubenskurse für Erwachsene - Männerpastoral und Frauenpastoral - neue pastorale Arbeit mit Menschen im Alter 60+ - z. B. aus der Jugendarbeit c) Initiativen zur Gewinnung neuer Christinnen und Christen... - Ansprache für fernstehende junge Familien und Alleinerziehende - Kontaktarbeit zu „fernstehenden“ Jugendlichen - Angebote zur Glaubensbildung für junge Erwachsene - Initiativen der Jugendgruppen und -verbände. Einzelprojekte werden mit bis zu 3.000,00 Euro jährlich gefördert. Ganzjährig können Anträge auf finanzielle Bezuschussung bzw. fachliche Beratung pastoraler Projekte gestellt werden. Der Antrag erfolgt mit Hilfe einer kurzen Projektskizze und eines Finanzierungsplans. Der Finanzierungsplan muss einen angemessenen Eigenbeitrag des Antragstellers enthalten. Ein Vergabeausschuss prüft die eingehenden Anträge. Informationen unter www.kirchentuer.de Kontakt: Bischöflich Münstersches Offizialat Abteilung Seelsorge Offizialatsrat Msgr. Bernd Winter (Vorsitzender des Vergabeausschusses) Kolpingstraße 14 49377 Vechta Tel.: 04441 872-280 Fax: 04441 872-452 [email protected] 73 5.3.2 Die Zukunft der Region im Blick - Die Stiftung des BDKJ im Landesverband Oldenburg Die BDKJ-Stiftung fördert und unterstützt die katholische Jugendarbeit in den Verbänden und Pfarrgemeinden im Offizialatsbezirk Oldenburg. Dabei sollen insbesondere auch innovative Projekte und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit gefördert werden. Also: Auch hier sind gute Ideen gefragt. Die Antragsstellung mit Beschreibung des Projektes (Ziele, Teilnehmerzahl,...) und Kostenaufstellung kann ganzjährig erfolgen. Allerdings gibt es nur zwei Termine, an denen der Vergabeausschuss tagt. Anträge müssen jeweils bis zum 01.04. oder bis zum 01.10. eines Jahres und vor Beginn des geplanten Projektes gestellt werden. Ein Eigenanteil von 20 % ist Voraussetzung. Eine festgelegte Maximalfördergrenze gibt es momentan nicht. Die Antragsunterlagen können unter www.bdkj-stiftung.de heruntergeladen werden. Kontakt: Stiftung des BDKJ im Landesverband Oldenburg Stefan Hölters (Geschäftsführer) Kolpingstr. 14 49377 Vechta [email protected] Tel.: 04441 872-260 Fax: 04441 872-453 Tipp: Der BDKJ, Landesverband Oldenburg bietet zum Thema „Spenden und Sponsoring - Finanzierung von Jugendarbeit“, „Projektplanung und -durchführung“ sowie zur „Öffentlichkeitsarbeit“ regelmäßig Fortbildungen an. Diese Fortbildungen führt er auf Anfrage auch für Teams aus der Pfarrgemeinde (z. B. Jugendleiterrunde, Jugendverbände, SAJ oder PGR) durch. Kontakt: [email protected] Tel: 04441 872 277 Fortbildungsübersicht unter: www.bdkj-lvoldenburg.de 74 Kapitel 6 Nützliches für die Arbeit im Pfarrgemeinderat und im Sachausschuss (Jugend) Wer konkrete Tipps für die Umsetzung dessen sucht, was in den Kapiteln über den Pfarrgemeinderat (PGR) und den Sachausschuss Jugend (SAJ) vorgestellt wurde, ist hier genau richtig. Dieses Kapitel ist so aufgebaut, dass gezielt nach den Verweisen in Kapitel 3 und 4 gelesen werden und jeder Abschnitt einzeln nachgeschlagen werden kann. Wer das alles für sich selbst vertiefen oder wem das Nachlesen zu anstrengend ist, der kann sich auch beim BDKJ, Landesverband Oldenburg/Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates [email protected] Tel: 04441 872-277 melden und die Termine für die nächsten Fortbildungen • zur Pfarrgemeinderatsarbeit • zur Arbeit im Sachausschuss Jugend • zur Gremienarbeit • zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • zur Projektplanung und -finanzierung erfragen. Auf Wunsch bieten der BDKJ und das Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates auch Fortbildungen und Klausurtage für den SAJ und Jugendvertreterinnen und -vertreter im PGR an. Weitere Tipps von Seiten der Leserinnen und Leser, hinsichtlich fehlender Materialien und Wünsche zu Downloadangeboten, die sich auf der BDKJ-Seite finden sollten, sind sehr willkommen. 6.1 Reflexion der Pfarrgemeinderatsarbeit/ der Arbeit im Sachausschuss Wer vier Jahre lang eng zusammengearbeitet hat, sollte am Ende der gemeinsamen Zeit die eigene Arbeit, das Erreichte und die Atmosphäre unter die Lupe nehmen. Dabei sollte die Reflexion sowohl aus gemeinsamer Perspektive als auch aus Sicht des einzelnen PGR-Mitgliedes (SAJ-Mitgliedes) hinsichtlich der eigenen erreichten Ziele, Hoffnungen und Wünsche erfolgen. Die hier aufgeführten Leitfragen gelten analog auch für die Reflexion in den einzelnen Sachausschüssen. Reflexionstreffen der Sachausschüsse sollten möglichst im Vorfeld zur Gesamtauswertung innerhalb des Pfarrgemeinderates vorgenommen werden, damit die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter aus dem Pfarrgemeinderat die Einschätzungen ihrer Sachausschuss-Mitglieder in die Gesamtreflexion einbringen können. Manchmal gehen die Bewertungen und Einschätzungen hinsichtlich der erreichten Ziele auseinander. Auch aus diesem Grunde ist es wichtig, wenn die Voten der Sachausschussmitglieder über ihre Vertreterinnen und Vertreter im Pfarrgemeinderat berücksichtigt werden. 75 Vier Jahre Mitarbeit: Was haben wir erreicht?92 Mit dem Beginn einer Arbeitsperiode sind Erwartungen, Hoffnungen, Wünsche an die eigene Arbeit verbunden, aber auch an die Arbeit der anderen Pfarrgemeinderatsmitglieder. Nach vierjähriger Mitarbeit ist es daher gut, die eigenen Beweggründe und die Situation der Pfarrei in den Blick zu nehmen, Rückschau zu halten und Perspektiven für die Zukunft zu entwerfen. Eigener Rückblick Im Mittelpunkt steht zunächst die Reflexion der eigenen Motivation • Aus welchen Gründen habe ich mich für die Arbeit im Pfarrgemeinderat zur Verfügung gestellt? • Was hat die Mitarbeit für mich persönlich bedeutet? • Was hat mir gefallen, was nicht? • Wurden meine Erwartungen erfüllt bzw. meine Ziele verwirklicht? • Was konnte ich selbst zur Verbesserung beitragen? • Welche Gründe bewegen mich, auch für den neuen Pfarrgemeinderat zu kandidieren /bzw. dem Sachausschuss auch in der nächsten Periode zur Verfügung zu stehen? • Was spricht für mich persönlich gegen eine weitere Mitarbeit? Gemeinsamer Rückblick Die Arbeit des Pfarrgemeinderats orientiert sich insbesondere an den Aufgaben, die in der Satzung beschrieben sind. Das ist ein guter Ansatz für die gemeinsame Reflexion. Der/die Vorsitzende des PGR kann sich für diese Auswertung auch einen externen Moderator/eine externe Moderatorin einladen, wenn z. B. im Vorfeld klar ist, dass es Spannungen gegeben hat und der/die Vorsitzende nicht in einen Rollenkonflikt kommen möchte, bzw. wie jedes andere Mitglied frei reden möchte, ohne durch die Leitungsaufgabe zusätzlich in Anspruch genommen zu werden. Zur Vorbereitung dieser Sitzung kann der/die Vorsitzende die Vertreterinnen und Vertreter in den einzelnen Sachausschüssen bitten, in ihrem Sachausschuss die Arbeit zu reflektieren, die Ergebnisse zusammenzufassen und mit in die Sitzung zu bringen. Darüber hinaus kann z. B. jede Aufgabe des Pfarrgemeinderates (vgl. § 2 der Satzung und Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster) auf ein Plakat geschrieben werden. Anhand der Aufgabenbeschreibung kann in der Sitzung reflektiert werden. Jedes einzelne PGR-Mitglied kann z. B. abschließend mit der Vergabe von Punkten bewerten, ob diese Aufgabe für ihn/sie erfüllt wurde. • War die Arbeit in den einzelnen Bereichen erfolgreich? Im Sachausschuss: War die Arbeit in unserem Sachausschuss insgesamt erfolgreich? • Was hat die Arbeit im jeweiligen Bereich behindert? Im Sachausschuss: Was hat unsere Arbeit behindert? • War der richtige Schwerpunkt gewählt? Im Sachausschuss: Haben wir aus heutiger Sicht die richtigen Schwerpunkte gewählt? 92 vgl. www.bistum-augsburg.de/Diözesanrat der Katholiken/Pfarrgemeinderatswahlen2006. Darüber hinaus wurden Ergänzungen vorgenommen. 76 • Ist dieser Schwerpunkt Ihrer Einschätzung nach auch noch in der neuen Arbeitsperiode notwendig? Im Sachausschuss: Sind das auch weiterhin die dringlichsten Aufgaben für unseren Sachausschuss? Wenn nein, welche sind dies? • Wie war der Pfarrgemeinderat an der Gemeindeleitung beteiligt? • Sind die Leitungsaufgaben für den Pfarrgemeinderat klar beschrieben? • Wie war das Miteinander im pastoralen Handeln (im PGR/ im Sachausschuss)? • Welche Strukturen des Miteinanders haben sich als brauchbar erwiesen (im PGR/ im Sachausschuss)? • Was hat die Kommunikation behindert (im PGR/ im Sachausschuss)? • Wie hat der Vorstand des Pfarrgemeinderats Leitung wahrgenommen? Im Sachausschuss: Wie wurde die Leitung in unserem Sachausschuss wahrgenommen? • Waren Dauer und Häufigkeit der Sitzungen ausreichend, um über Wesentliches informiert zu sein und die Arbeit der Sachausschüsse und Projektgruppen zusammenzuführen? • Im Sachausschuss: Waren Dauer und Häufigkeit der Sitzungen ausreichend, um unsere Ziele zu erreichen und Projekte durchzuführen? • Waren Raum und Sitzordnung für Gespräch und Arbeit förderlich (im PGR/ im Sachausschuss)? • Waren die Sitzungen gut vorbereitet, die Einladungen informativ (im PGR/ im Sachausschuss)? • Haben die Protokolle, Inhalte und Beschlüsse die Gespräche gut wiedergegeben (im PGR/ im Sachausschuss)? • War die Öffentlichkeitsarbeit des Pfarrgemeinderates ausreichend, so dass die Pfarrangehörigen von seinem Wirken wussten und sich daran beteiligen konnten? Im Sachausschuss: Hat unsere Öffentlichkeitsarbeit dazu beigetragen, das Bewusstsein für unseren Arbeitsschwerpunkt (z. B. das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Probleme junger Menschen ) in der Pfarrgemeinde und darüber hinaus zu wecken oder hätten wir auch über den PGR mehr tun sollen/müssen? • In Pfarreien, die zu einer Seelsorgeeinheit gehören, sollte der Pfarrgemeinderat die oben genannten Fragen auch daraufhin zu beantworten suchen, ob und in welcher Form seine Arbeit davon betroffen war bzw. ob und auf welche Weise das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer Seelsorgeeinheit darin zum Ausdruck kam. • Was hat dieser Pfarrgemeinderat/ was haben wir für das Zusammenwachsen in unserer Pfarrgemeinde getan? • Welche Empfehlungen geben wir einem künftigen PGR in dieser Hinsicht mit? 77 Zehn Biblische Tipps als Reflexionsgrundlage Eine weitere Vorgehensweise ist, die zehn biblischen Tipps für die Arbeit im PGR/Sachausschuss zur Grundlage der Reflexion zu machen. Für jeden Tipp sollte ein großes Plakat bereit liegen. Die Pfarrgemeinderatsmitglieder können in einem Brainstorming zunächst ihre Gedanken auf den entsprechenden Plakaten notieren, bevor mit dem gemeinsamen Auswertungsgespräch begonnen wird. Hinweis: Die biblischen Tipps sind als Hilfestellung zu sehen und könnten von daher auch an den Anfang der Arbeit im Pfarrgemeinderat gesetzt werden. „Zehn Biblische Tipps für die Arbeit im Pfarrgemeinderat Von jetzt an wirst du Menschen fangen (LK 5,10f) Jesus hat sich seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht nach Beruf und Ansehen ausgewählt, entscheidend war für ihn das Vertrauen. Um im PGR mitarbeiten zu können, braucht es keine besonderen beruflichen Qualifikationen, das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in die Person reicht für eine gleichberechtigte Zusammenarbeit im PGR aus. ... bin ich offen entgegengetreten (Gal 2,11) Paulus macht uns christliches Zusammenarbeiten vor: Für seine Meinung ohne Mauscheleien in aller Öffentlichkeit eintreten und wenn es sein muss, auch den geschwisterlichen Streit nicht meiden. Aber bitte fair, ehrlich und immer oberhalb der Gürtellinie. ...nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau (Gal 3,28) Wenn Christen im Pfarrgemeinderat zusammenarbeiten, tun sie das aufgrund ihrer Sendung durch Christus, die immer gleich wertvoll ist, bei Männern und Frauen, bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Jede/jeder von uns soll Rücksicht auf den Nächsten nehmen (Röm 15,2) „Rücksicht“ kann ganz unterschiedlich aussehen: Nicht mit Arbeit überschütten, Zeit lassen die Gedanken zu ordnen, ausreden lassen,... Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein (Mt 5,37) Zusammenarbeit im PGR ist nur auf der Grundlage eines ehrlichen und offenen Meinungsaustausches möglich. Jede/jeder muss sich auf das Wort der/des Anderen verlassen können. Zündet man etwa ein Licht an und stülpt ein Gefäß darüber (Mk 4,21) Verstecken gilt nicht! Weder wenn es um die eigenen Fähigkeiten oder Fehler, noch wenn es um Positionen geht. Der Samen keimt und wächst und der Mann weiß nicht wie (Mk, 4,27) Der Erfolg der Arbeit ist oft unserem direkten Zugriff entzogen, manchmal eben auch „nicht offensichtlich“. Freut euch im Herrn zu jeder Zeit (Phil 4,4) Christen, denen die Freude in ihrem Glauben und an ihrer Arbeit abhanden gekommen ist, wirken nicht gerade einladend und können die Arbeit ganz schön schwer machen. ... der aus seinem reichen Vorrat Neues und Altes hervorholt (Mt 13,52) Es ist für die Arbeit wichtig, eine Balance zwischen Altem und Neuem herzustellen. Begründungen wie „Das war schon immer so“ oder „Das war noch nie da“ helfen nicht weiter. Die Tradition birgt Schätze 78 und Ballast und unter den Visionen gibt es Seifenblasen und tragfähige Vorhaben. Die Kunst besteht darin, von jedem das Richtige zu wählen. Wer pflanzt und wer begießt: Beide arbeiten am gleichen Werk (1Kor 3,8) Eine/einer allein stemmt die Arbeit in einer Pfarrei nicht. Vorgänger/ Vorgängerinnen und Nachfolger/Nachfolgerinnen arbeiten ebenso mit, wie Kollegen und Kolleginnen zur gleichen Zeit, aber an anderen Themen. Der Erfolg gehört allen gemeinsam.“93 6.2 Weitere Tipps für die Abschlussphase des PGR94 Bibelgespräch zum Abschluss der PGR-Arbeit Mit der Wahl gehen vier Jahre Pfarrgemeinderatsarbeit zu Ende. In dieser Zeit ist viel geschehen: Sitzungen, Gespräche, Begegnungen, Momente der Einigkeit, Erfolge, Konflikte, Pleiten und manches Unerledigte... Für die PGR-Mitglieder ist es wichtig, ihr gemeinsames Engagement zu würdigen. Halten Sie deshalb im PGR Rückschau und reflektieren Sie die getane Arbeit! Formulieren Sie Anregungen für die weitere Arbeit! Wo ein gemeinsamer Einkehr- oder Klausurtag (...) nicht möglich ist, sollte auf eine entsprechende Gestaltung des Abends Wert gelegt werden. In einem Schriftgespräch können die PGR-Mitglieder ausgehend von einem Bibeltext eigene Gedanken vortragen, ihrer Enttäuschung Ausdruck verleihen oder Wünsche und Hoffnungen formulieren. Im Folgenden werden zwei Texte vorgestellt: Das Gleichnis vom Sämann (Mk 4,1-9) Ein andermal lehrte er wieder am Ufer des Sees und sehr viele Menschen versammelten sich um ihm. Er stieg deshalb in ein Boot auf dem See und setzte sich; die Leute aber standen am Ufer. Und er sprach lange zu ihnen und lehrte sie in Form von Gleichnissen. Bei dieser Belehrung sagte er zu ihnen: Hört! Ein Sämann ging aufs Feld, um zu säen. Als er säte, fiel ein Teil der Körner auf den Weg, und die Vögel kamen und fraßen sie. Ein anderer Teil fiel auf felsigen Boden, wo es nur wenig Erde gab, und ging sofort auf, weil das Erdreich nicht tief war; als aber die Sonne hochstieg, wurde die Saat versengt und verdorrte, weil sie keine Wurzeln hatte. Wieder ein anderer Teil fiel in die Dornen, und die Dornen wuchsen und erstickten die Saat und sie brachten keine Frucht. Ein anderer Teil schließlich fiel auf guten Boden und brachte Frucht; die Saat ging auf und wuchs empor und trug dreißigfach, ja sechzigfach und hundertfach. Und Jesus sprach: Wer Ohren hat zum Hören, der höre! Anja Baumer, ehemalige Diözesanvorsitzende im BDKJ in der Erzdiözese Bamberg, in: Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Erzdiözese Bamberg: Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002, S. 16 und 17 94 Katholikenrat der Diözese Fulda, Pfarrgemeinderatswahl 2007- Unsere Gemeinde sucht ihren Rat, Grundlagentexte, Arbeitshilfe zur Vorbereitung der Pfarrgemeinderatswahl 2007, Fulda 2007, 2. überarbeitete Auflage, S. 33 und 34 93 79 Vorbereitung und Material Halten Sie Kärtchen und Stifte bereit! Kopieren Sie den Bibeltext und die Impulse für jede/jeden Teilnehmer/ Teilnehmerin! Bereiten Sie einen Stuhlkreis vor und gestalten Sie in der Mitte aus Tüchern, Dornen und Steinen eine kleine Landschaft... Vorgehensweise Lesen Sie den Bibeltext vor! Lassen Sie Zeit zur persönlichen Besinnung! Schreiben Sie die Antworten zu den verschiedenen Fragen auf Kärtchen und ordnen Sie diese in die Landschaft ein! Impulse für die Besinnung und das gemeinsame Gespräch Unser PGR hat in den letzten Jahren viel auf den Acker der Gemeinde gesät. Manches fiel ... ... auf den Weg Welche Ideen hatte ich/hatten wir, die nie verwirklicht wurden? ... auf felsigen Boden Was habe ich/haben wir angefangen, das dann in der Hitze des Alltags verdorrt ist? ... unter die Dornen Welche meiner/unserer Vorhaben wurde von Widerständen gehemmt oder eingedrückt? Woran lag das? ... auf guten Boden und brachte Frucht? Was ist uns gelungen? Welche Früchte hat mein/unsere Arbeit gebracht?95 Die Erscheinung des Auferstandenen am See von Tiberias (Joh 21,1-8) Danach offenbarte sich Jesus den Jüngern noch einmal. Es war am See von Tiberias, und er offenbarte sich in folgender Weise. Simon Petrus, Thomas, genannt Didymus (Zwilling), Natanaël aus Kana in Galiläa, die Söhne des Zebedäus und zwei andere von seinen Jüngern waren zusammen. Simon Petrus sagte zu ihnen: Ich gehe fischen. Sie sagten zu ihm: Wir kommen auch mit. Sie gingen hinaus und stiegen in das Boot. Aber in dieser Nacht fingen sie nichts. Als es schon Morgen wurde, stand Jesus am Ufer. Doch die Jünger wussten nicht, dass es Jesus war. Jesus sagte zu ihnen: Meine Kinder, habt ihr nicht etwas zu essen? Sie antworteten ihm: Nein. Er aber sagte zu ihnen: Werft das Netz auf der rechten Seite des Bootes aus, und ihr werdet etwas fangen. Sie warfen das Netz aus und konnten es nicht wieder einholen, so voller Fische war es. Da sagte der Jünger, den Jesus liebte, zu Petrus: Es ist der Herr! Als Simon Petrus hörte, dass es der Herr sei, gürtete er sich das Obergewand um, weil er nackt war, und sprang in den See. Dann kamen die Jünger mit dem Boot – sie waren nämlich nicht weit vom Land entfernt, nur etwa zweihundert Ellen – und zogen das Netz mit den Fischen hinter sich her. 95 ebenda, S. 33 80 „Bibel-Teilen“ – wie funktioniert das? 1. Der Leiter/die Leiterin lädt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein, sich auf das Wort Gottes einzulassen. Eine/einer spricht dies in kurzen Worten aus. 2. Lied 3. Eine/einer liest den Bibeltext vor. Alle anderen lesen still mit. 4. Beim Text verweilen und mit dem Text schweigen. 5. Wer möchte teilt den Anderen mit, was ihn/sie berührt, was er/sie bei dem Text empfindet. Wichtig ist, dass die gemachten Aussagen nicht in der Gruppe diskutiert werden. 6. Handeln: Der Leiter/die Leiterin lädt ein, sich eine konkrete Konsequenz für das tägliche Handeln zu überlegen. 7. Abschließendes Gebet Impulse für die Besinnung und das gemeinsame Gespräch ... Sie gingen hinaus ... Mit welchen Hoffnungen bin ich/sind wir ausgefahren? Wie erscheint uns heute die gemeinsame Pfarrgemeinderatsarbeit im Licht dieses Evangeliums? ... Sie fingen nichts ... Wo sind meine/unsere Netze leer geblieben? Welche Ziele und Vorhaben sind bis heute (noch) nicht verwirklicht? Wie bin ich/sind wir mit Enttäuschungen umgegangen? ... Werft die Netze auf der rechten Seite aus ... Bin ich/sind wir bereit, noch einmal hinauszufahren und mich/uns auf das Abenteuer PGR einzulassen? Haben wir Rat geholt, wenn wir selbst ratlos waren? Habe ich Rat und Hilfe angenommen, wenn sie mir angeboten bzw. geschenkt wurden? ... Ihr werdet etwas fangen ... (Ver-)Traue ich der frohen Botschaft? Lassen wir uns Mut machen trotz entmutigender Erfahrungen? Was kann die Verheißung Jesu für uns als Pfarrgemeinderat bedeuten? Kapitel 6.3 Die Pfarrversammlung96 „Ein besonders öffentlichkeitswirksames Mittel, Aufgaben und Wirken des Pfarrgemeinderates publik zu machen, ist die Pfarrversammlung. Nach § 9 der Satzung (geändert, Anm. d. A.) ist der PGR sogar dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Versammlung abzuhalten. Gleichwohl findet sie in der Praxis oft nicht statt, sei es aus Unwissenheit oder auf Grund von „Arbeitsüberlastung“. Dennoch ist die Pfarrversammlung ein wichtiges Forum für die gesamte Gemeinde, auf dem sich jede/jeder, die/der es will, zu den verschiedenen Aspekten des Gemeindelebens äußern kann. Zudem ist die Pfarrversammlung für den PGR eine gute Gelegenheit, seine Anliegen, Pläne und Wünsche in die Gemeinde hinein zu vermitteln.“97 vgl. Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Zeig´, was in dir steckt, Arbeitshilfe fuer Pfarrgemeinderäte, Köln 2002, S. 22 97 ebenda, S. 22 96 81 Aufgabe der Pfarrversammlung ist es nach, § 9 Abs. 2 der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“ a) den Tätigkeitsbericht des Pfarrgemeinderates entgegenzunehmen, b) Fragen aus dem Aufgabenbereich des Pfarrgemeinderates zu erörtern und ihm hierzu Anregungen und Vorschläge für die Arbeit zu geben. Eine Pfarrversammlung, die PGR und Gemeindemitglieder miteinander ins Gespräch bringen will, muss gut vorbereitet und verständlich durchgeführt werden. Dazu gehört eine abwechslungsreiche Gestaltung und die Konzeption der Versammlung sollte genügend Raum für Fragen aus der Gemeinde vorsehen. „Mehr noch als bei den Sitzungen des Pfarrgemeinderates gilt: Eine allzu geschäftsmäßige und trockene Tagesordnung ist kontraproduktiv und motiviert kaum zur Teilnahme. Daneben hängt das Gelingen der Pfarrversammlung wesentlich von einer guten Atmosphäre ab. Mit Bildern von Veranstaltungen, ggf. einem musikalischen Rahmen, anschaulich gestalteten Kurzberichten, wechselnden Vortragenden zu verschiedenen Bereichen der Gemeindearbeit und nicht zuletzt durch eine gute Moderation kann die Pfarrversammlung zu einem spannenden Ereignis werden.“98 „Grundgerüst einer Pfarrversammlung (Vorschlag) • Begrüßung (durch den Pfarrer oder die PGR Vorsitzende/ den PGR Vorsitzenden) • Musikalische Einstimmung (Kirchenchor, Singgruppe) • Grußworte z. B. des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin • Der amtierende Pfarrgemeinderat erzählt (=Tätigkeitsbericht des amtierenden PGR über die Arbeit der letzten vier Jahre) • Statement/Bericht des Seelsorgers • Bericht des Vorsitzenden/der Vorsitzenden zur Wahl (Ziele, Vorbereitung) • Lied, Musikeinlage • Evtl. Sketch zur PGR-Wahl • Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich, evtl. in Interviewform, u. U. unterbrochen bzw. gestaltet durch weitere Musik oder sonstige Einlagen • Ausblick auf die nächsten Wochen bis zur Wahl und die ersten Monate nach der Wahl • Schlusslied und Segen des Pfarrers • Geselliger Ausklang mit Möglichkeit zum Gespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten (je nach Termin mit Kaffee und Kuchen oder als offener Abend...).“ 99 ebenda. S. 22 Katholikenrat der Diözese Fulda, Pfarrgemeinderatswahl 2007, Unsere Gemeinde sucht ihren Rat, Grundlagentexte, Arbeitshilfe zur Vorbereitung der Pfarrgemeinderatswahl 2007, 2. überarbeitete Auflage, Fulda 2007,S. 24 98 99 82 Kapitel 6.4 Tipps zur Kandidatensuche100 6.4.1 Allgemeine Hinweise Wer Kandidatinnen und Kandidaten für die Pfarrgemeinderatswahlen sucht, sollte nicht nach dem Motto: „Hoppla, jetzt komm´ ich und du kommst mit“ verfahren. Bei der Suche und Gewinnung von engagierten Christinnen und Christen gibt es einiges zu beachten: „Das Angebot muss stimmen Für die Werbung von Kandidatinnen und Kandidaten gilt: Das Angebot muss stimmen. Als Pfarrer oder Vorsitzende/r des Pfarrgemeinderates bzw. des Wahlausschusses muss man die Erwartungen und Wünsche potentieller Kandidatinnen und Kandidaten kennen. Andererseits sollte das Gremium Möglichkeiten anbieten mitzureden und mitzugestalten. Posten oder Aufgaben vergeben ist zu wenig. Nicht Sache des Pfarrers allein Es ist eine wichtige Aufgabe des amtierenden Pfarrgemeinderates, (genügend) Kandidatinnen und Kandidaten für die Pfarrgemeinderatswahl zu werben, damit eine echte Wahl stattfinden kann. Die Kandidatensuche ist nicht Aufgabe des Pfarrers bzw. des/der Vorsitzenden allein. Vermutlich werden sich die wenigsten Gemeindemitglieder von sich aus freiwillig als Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl bewerben.“101. Frühzeitig mit der Suche beginnen Mit der Suche muss frühzeitig begonnen werden, damit die angesprochene Person genügend Bedenkzeit hat. Dabei sind die Partnerin bzw. der Partner in das Gespräch einzubeziehen. Das mögliche Engagement des Partners/ der Partnerin hat auch Einfluss auf das Familienleben. Wenn jemand nicht sofort seine Bereitschaft erklärt, sind weder aufgeben noch Überredungskünste gefragt. Trotz der Absage an eine Kandidatur für den Pfarrgemeinderat ergibt sich vielleicht eine andere Form der Mitarbeit eventuell zeitlich begrenzt oder für ein ganz gezieltes Projekt. Und wenn jemand einer Kandidatur zustimmt, sollte in jedem Fall zum Ausdruck gebracht werden, dass das ein Grund zur Freude ist. „Die Kandidatinnen und Kandidaten sollten einen guten Durchschnitt durch die Mitgliedsstruktur der Pfarrgemeinde bilden: Alter, Beruf, Männer, Frauen, Jugendliche. Auch die unterschiedlichen Gruppen, die in der Pfarrei vorhanden sind, sollten berücksichtigt werden.“102 Persönliches Gespräch Entscheidend ist das persönliche Gespräch mit den möglichen Kandidatinnen und Kandidaten. Es geht darum, ihnen deutlich zu machen, dass sie für die Pfarrgemeinde wichtig sind, dass sie gebraucht werden. Dabei sollten von den „Sucherinnen und Suchern“ insbesondere auch die Menschen in Betracht gezogen werden, - die neu zugezogen sind, - die bei Aktivitäten in der Pfarrei noch nicht wahrgenommen wurden, - die nicht so regelmäßig am Gemeindeleben oder Gottesdienst teilnehmen, - die vielleicht auch für ihren eigenen Kopf bekannt sind und zunächst einmal unbequem wirken. vgl. Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg, Arbeitshilfe zu den Pfarrgemeinderatswahlen 2006, S. 5 und 6. Als Download unter: www.bistum-augsburg.de/Diözesanrat der Katholiken/Pfarrgemeinderatswahlen 2006. 101 ebenda, S. 5 102 ebenda, S. 5 100 83 Dadurch lässt sich der Kreis der bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Engagierten erweitern. „Die beste Motivation für andere sind eigene Erfahrungen bei der Mitarbeit im Pfarrgemeinderat. Positive Erlebnisse sollten im Vordergrund stehen, Schwierigkeiten nicht verschwiegen werden. Ein Kandidat/eine Kandidatin muss wissen, worauf er/sie sich einlässt.“103 Sie müssen über den voraussichtlichen Zeitaufwand ebenso wie über den zu erwartenden Einsatz informiert werden. Bei der Mitarbeit im PGR handelt es sich immer noch um ein Ehrenamt; und das soll den Menschen Spaß machen und nicht zur Last werden. 6.4.2 Aktivitäten im Vorfeld104 „Predigtreihe Ein Appell des Pfarrers, sich zur Wahl zu stellen und zur Wahl zu gehen, reicht in den seltensten Fällen aus. In einer Predigtreihe könnte dargelegt werden, warum die Mitarbeit der Laien sinnvoll und notwendig ist. Pfarrbrief In kompakter Form können hier Funktion, Aktivitäten und Sorgen des Pfarrgemeinderates aufgeführt sowie die bevorstehenden Aufgaben - besonders auch im Blick auf die Pfarreieingemeinschaft dargestellt werden. Eine Anzeige bzw. „Stellenbeschreibung“ für bestimmte Aufgabenbereiche lockert das Ganze auf. Eine Begründung für die Laienmitarbeit sollte ebenso wenig fehlen wie ein ermutigendes Wort des Pfarrers. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, weitere Möglichkeiten zu nutzen, um auf die Pfarrgemeinderatswahl aufmerksam zu machen. In kirchlichen Gruppen und Verbänden, im Kindergarten, in den weiterführenden Schulen bei Mutter-Kind-Gruppen und anderen Kreisen der Pfarrei sollte es selbstverständlich sein, über die Pfarrgemeinderatswahl zu sprechen und Überlegungen anzustellen, wer sich möglicherweise aus der jeweiligen Gruppierung als Kandidatin/ Kandidat für die Wahl zur Verfügung stellt.“105. 6.4.3 Kandidatenwerbung auf einen Blick „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lassen sich nicht allgemein suchen, sondern für bestimmte, klar umrissene und realisierbare Ziele gewinnen. Wer sich auf eine Kandidatur einlässt, hat das Recht zu erfahren, was ihn/sie erwartet und wie viel Kraft und Zeit dafür zu investieren ist. Die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat muss einsehbar und sinnvoll sein. Wer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen will, muss Erfolg versprechende Aufgaben benennen können. Wer freiwillig eine Aufgabe übernimmt, muss selbst entscheiden können, wo er/sie mitarbeiten möchte. Er/sie muss die Möglichkeit haben, die eigenen Fähigkeiten und Begabungen (vgl.1 Kor 12) einzubringen. Mitarbeit soll Freude machen. Sie kann nicht auf Dauer allein von moralischen Appellen und Opfergeist getragen werden. ebenda, S. 5 ebenda, S. 5 105 ebenda, S. 5 103 104 84 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten grundsätzlich auf Zeit gesucht werden. Viele befürchten, vereinnahmt zu werden. Nach Abschluss einer Arbeit muss sich jemand zurückziehen können, ohne deswegen schief angeblickt zu werden. Ämterhäufung und Doppelfunktionen sollten möglichst vermieden werden. Ämterhäufung ist mit ein Grund dafür, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kirche oftmals beständig überlastet fühlen. Die Suche nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darf nicht dem Zufall überlassen bleiben. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass heutzutage niemand mehr eine ganze Gemeinde wirklich überblickt und kennt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden am besten durch gezielte Ansprache gewonnen (Hausbesuch nach vorheriger Anmeldung!). Je mehr Gläubige sich verantwortlich an der Verwirklichung der Heilssendung der Kirche beteiligen, desto besser werden die Pfarrgemeinden die ihnen gestellten vielfältigen Aufgaben bewältigen können. Sie werden offen und ansprechend sein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dort gefunden werden, wo im Vertrauen auf Gottes Geist, der die Charismen in der Gemeinde weckt, eine langfristige und zielgerichtete Pastoral betrieben wird.“ 106 6.4.4 Kompetenzprofil und Musterausschreibung Es ist gut, im Vorfeld zu wissen, was mögliche Kandidatinnen und Kandidaten an Fähigkeiten und Kenntnissen mitbringen sollten. Das erleichtert ihnen die Entscheidung für oder gegen eine Kandidatur und hilft denjenigen, die geeignete Personen suchen, bei der Auswahl. Der amtierende PGR oder der Wahlausschuss könnten dazu folgendes, allgemeines Kompetenzprofil im Pfarrbrief, im Gottesdienst oder im Schaukasten veröffentlichen: „Von Mitgliedern unseres Pfarrgemeinderates wünschen wir, dass sie fähig zur Zusammenarbeit sind kreativ sind und neue Wege suchen Spaß daran haben, neue Konzepte zu entwickeln nicht nur die Belange einer Gruppe (z. B. Senioren, Familien, Jugendliche oder Kinder) vertre- ten, sondern offen sind für möglichst viele Aufgaben und Problemfelder in unserer Pfarrgemeinde. Um konkrete Aussagen machen zu können, ist es wichtig, dass die Schwerpunkte klar sind, an denen in der Pfarrgemeinde weitergearbeitet werden soll.“107 Schwerpunkte der künftigen Arbeit in unserem Pfarrgemeinderat können sein: - der Ausbau der ehrenamtlichen Hausaufgabenbetreuung für Grundschulkinder, - die Entwicklung von neuen Ideen für die künftige Kommunion- und Firmvorbereitung, - die Schaffung von Angeboten für junge Erwachsene, junge Familien, ebenda, S. 6 Katholikenrat der Diözese Fulda, Pfarrgemeinderatswahl 2007, Unsere Gemeinde sucht ihren Rat, Grundlagentexte, Arbeitshilfe zur Vorbereitung der Pfarrgemeinderatswahl 2007, Fulda 2007, S. 17 106 107 85 - die Einbeziehung junger Menschen in das aktive Leben der Pfarrgemeinde, der Einsatz für das Zusammenwachsen der Gemeindeteile nach der Fusion, die Neuausrichtung der Senioren-, Jugendarbeit, usw. …..(viel Raum für weitere, eigene Ideen). Es können aber auch neue, noch nicht im Blick gewesene oder bisher nicht berücksichtigte Aufgabenbereiche benannt werden. Jeder PGR sollte zunächst die eigenen Schwerpunkte sammeln. In der Musterausschreibung weiter unten wird beispielhaft die Arbeit im Sachausschuss Jugend als Schwerpunkt benannt. Ein Kompetenzprofil bildet die Grundlage für spätere Ausschreibungen. Dabei empfiehlt es sich, gezielt einzelne Schwerpunkte hervorzuheben, um geeignete und interessierte Kandidatinnen und Kandidaten ansprechen zu können. Anmerkung: Die förmliche Anrede in der Musterausschreibung sollte, wenn junge Menschen angesprochen werden, durch das in der Jugendarbeit übliche „Du“ ersetzt werden. MUSTER FÜR EINE AUSSCHREIBUNG zu den Pfarrgemeinderatswahlen Interessierte für die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat gesucht! Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist die gewählte Vertretung der Gemeinde. Er ist das vom Bischof anerkannte Organ des Laienapostolats der Pfarrgemeinde und vom Bischof mit der Wahrnehmung der Funktion eines Pastoralrats beauftragt. Wir suchen Frauen und Männer, die mit anderen gemeinsam etwas im Pfarrgemeinderat bewegen wollen. Der Pfarrgemeinderat bildet für besondere Aufgaben eigene Sachausschüsse. Der Sachausschuss Jugend (SAJ) widmet sich den Belangen der Jugendarbeit und Jugendpastoral unter den aktuellen gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Er setzt sich aktiv für die Interessen junger Menschen ein, damit diese im Leben unserer Pfarrgemeinde ihren festen Platz haben. Wenn Sie daran interessiert sind, • die Pfarrgemeinde als attraktiven Lebensort für Kinder und Jugendliche zu entwickeln, • das Angebot für junge Menschen Schritt für Schritt zu verbessern, • zu hören, was an bestehenden Wünschen an Sie herangetragen wird, • im Team zu arbeiten und neue Ideen zu entwickeln, • kurz: sich für die schrittweise Verbesserung unser Arbeit in der Pfarrgemeinde mit und für junge Menschen einzusetzen, dann sind Sie die/der Richtige für uns. Haben Sie Mut! Stellen Sie sich als Kandidatin, als Kandidat für die Pfarrgemeinderatswahl am __________ zur Verfügung. Wenn Ihnen eine solche Aufgabe Freude machen würde, setzen Sie sich bitte mit ...................................................., Tel.: ......................., in Verbindung. Wir informieren Sie gerne über konkrete Erwartungen, zeitliche Beanspruchung usw. Der Pfarrgemeinderat von .............................................................................. 86 Tipp: Möglich ist auch eine Abstimmung im Dekanat und die Veröffentlichung in der Lokalpresse in Form einer „Stellenausschreibung“. Abschließen kann diese Ausschreibung dann mit „die Pfarrgemeinderäte im Dekanat XY“ oder mit der namentlichen Aufführung aller Pfarrgemeinderäte. Eine Ausschreibung ist ein mögliches Element guter Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld zu den Pfarrgemeinderatswahlen (mehr dazu in Kapitel 6.5 „Die Präsentation muss stimmen - Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit).“ 6.4.5 Hinweise zu einem Gespräch mit möglichen Kandidaten und Kandidatinnen So manche Mitglieder der eigenen Pfarrgemeinde, die für eine Kandidatur zum Pfarrgemeinderat gewonnen werden sollen, sind bereits anderweitig engagiert oder trauen sich diese Aufgabe nicht zu. Daher wird es wichtig sein, sie zu überzeugen, statt sie zu überreden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass aus einem überredeten „Ja-Sager“ ein „Nein-Tuer“ wird. Am Besten ist es, diese Engagierten im Falle einer Absage nach Personen zu fragen, die aus ihrer Sicht für die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat geeignet sind. Beim Gespräch mit Kandidatinnen und Kandidaten ist auf folgende Dinge zu achten: „Machen Sie sich bekannt Stellen Sie sich vor und nennen Sie dann das Anliegen. Nehmen Sie sich Zeit Ein Gespräch braucht Zeit. Dies kann nicht einfach zwischen Tür und Angel geschehen oder nur auf der Straße. Vereinbaren Sie einen Termin, um die Wichtigkeit des Anliegens zu verdeutlichen. Die anderen nicht „totreden" Beginnen Sie das Gespräch nicht mit einem „Redeschwall", sondern tragen Sie kurz und effizient Ihr Anliegen vor. Berichten Sie dabei auch von Ihren persönlichen Erfahrungen mit dem Pfarrgemeinderat. Geben Sie Ihrem Gesprächspartner ausreichend Zeit, Fragen zu stellen und seine Situation bzw. Position darzulegen. Interesse zeigen Zeigen Sie Interesse am Engagement Ihres Gesprächspartners und lassen Sie Ihn davon erzählen. Erfahrungen annehmen Hören Sie zu, wenn Ihr Gesprächspartner von seinen Erfahrungen im Ehrenamt, vor allem in der Pfarrgemeinde und mit dem Pfarrgemeinderat erzählt.. Keine Bewertungen Verzichten Sie im Gespräch auf vorschnelle Wertungen, sondern versuchen Sie diese eher mit eigenen Erfahrungen zu ergänzen. Auf keine rasche Entscheidung drängen. Versuchen Sie nicht eine schnelle Entscheidung herbei zu führen. Signalisieren Sie Ihrem/ihrer Gesprächspartner/in, dass so etwas ruhig noch einmal überdacht gehört, und man sich noch einmal treffen könne. Ehrliche Information Zu einem überzeugenden Gespräch ist es wichtig, ehrlich und ausreichend über eine eventuelle Mitarbeit im Pfarrgemeinderat und dessen Konsequenzen zu informieren. Eine Wahl ist eine Wahl Besprechen Sie auch die Situation, dass der/die Kandidat/in nicht gewählt werden kann und zeigen Sie eventuelle Ausweichmöglichkeiten auf, sich in der Pfarrgemeinde zu engagieren. Auch ein "Nein" ist erlaubt Geben Sie ganz klar zu erkennen, dass auch eine Absage an eine Kandidatur respektiert und akzeptiert wird. Allein die Kontaktaufnahme hat ihren Wert. Bedanken Sie sich für den interessanten Erfahrungsaustausch.“ 108 108 ebenda, S. 20 87 „Treffen der Kandidaten und Kandidatinnen Viele der Kandidaten/Kandidatinnen sind sich auch nach dem ersten Kontaktgespräch noch nicht sicher, ob sie kandidieren sollen. Manche wollen auch wissen, wer sich sonst noch zur Verfügung stellt. Eine Möglichkeit, hier zusätzlich zu motivieren, kann ein Informationsabend sein. Wenn dabei die ´Enge` einer Pfarrei hinderlich ist, kann man dies auf Dekanats- oder Pfarrverbundsebene probieren. In jedem Fall sollte ein solcher Abend über den Pfarrgemeinderat informieren und zur Klärung einer Kandidatur motivierend beitragen.“109 6.4.6 Was Kandidatinnen und Kandidaten selbst tun können Ebenso wie diejenigen, die nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten suchen, sich Gedanken dazu machen, welche Kompetenzen ein Mensch mitbringen sollte, der im Pfarrgemeinderat mitarbeiten möchte, sollten sich Kandidatinnen und Kandidaten nach einem ausführlichen Informationsgespräch selbst befragen, in dem sie z. B. einen Steckbrief ausfüllen: Name: Geburtsdatum: Adresse: Meine drei wichtigsten Ziele für meine Mitarbeit im Pfarrgemeinderat: Meine drei wichtigsten Kompetenzen, die ich für die Arbeit im Pfarrgemeinderat mitbringe: Wer könnte mich im Pfarrgemeinderat unterstützen?110 Tipp: Der persönliche Steckbrief ist eine gute Vorarbeit nicht nur für effektive Sitzungen. Er ist eine gute Vorbereitung nicht nur für die Zeit vor den Wahlen. Wer sich als Kandidatin/als Kandidat vorstellt, sollte wissen, warum und wofür sie/er sich einsetzen möchte. ebenda, S.20 vgl. Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Rheinland Pfalz, Mitraten-unsere Pfarrgemeinde sucht deinen Rat- Pfarrgemeinderatswahl 2007, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/-innen, Mainz 2007, S. 6 109 110 88 Es wird darüber hinaus die Arbeit zu Beginn im Pfarrgemeinderat entscheidend erleichtern (siehe Kapitel 6.8 „Zu Beginn der gemeinsamen Arbeit: Zielplanung im PGR/SAJ“), wenn alle gewählten Mitglieder sich die Fragen schon einmal gestellt haben. Für die sich an die Zielfindung anschließende Arbeitsphase heißt das: Jedes Mitglied weiß z. B., in welchem Ausschuss es mitarbeiten möchte oder welche Gruppen innerhalb und außerhalb der Gemeinde angesprochen werden können. 6.5 Die Präsentation muss stimmen - Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit „Wie die Wahl des neuen Pfarrgemeinderats (…) ablaufen wird, hängt wesentlich davon ab, welche Bedeutung dem Pfarrgemeinderat vom Pfarrer und den Gemeindemitgliedern zugemessen wird, wie die Arbeit des Pfarrgemeinderates beachtet wird, wie für die Pfarrgemeinderatswahl geworben wird. Alle diese Faktoren betreffen die Öffentlichkeitsarbeit der Pfarrei. Ziele Die Öffentlichkeitsarbeit für die Pfarrgemeinderatswahl (...) verfolgt vor allem drei Ziele: 1. die Arbeit des Pfarrgemeinderates darstellen, 2. die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl vorstellen, 3. die Mitglieder der Pfarrgemeinde für die Wahl motivieren. Vorstellung der Kandidaten und Kandidatinnen Die Vorstellung der Kandidaten und Kandidatinnen kann im Gottesdienst, in einem Sonderpfarrbrief, einer Wahlzeitung, im Schaukasten oder auf Plakaten erfolgen. Dabei sollten die Fragen beantwortet werden: • • • • • • Wer ist er/sie? Wo wohnt er/sie? War er/sie schon im Pfarrgemeinderat? Welche Fähigkeiten und Erfahrungen bringt er/sie ein? Was will er/sie erreichen? Wie lebt er/sie (Familie, Beruf, Freizeit ...) Auch ein Foto vom Kandidaten sollte nicht fehlen. Denn ein Name ohne das dazu gehörige Gesicht ist für viele Menschen nicht viel wert. Dabei ist unbedingt auf eine gute Druckqualität zu achten. Sonst verfehlt das Foto sein Ziel. Informationen an die Medien Über die Medien werden vor allem Außenstehende angesprochen. Deshalb sollte unbedingt eine Pressemeldung über die Pfarrgemeinderatswahlen in die lokalen Medien. Sie sollte anhand einiger Beispiele aufzeigen, was der Pfarrgemeinderat für die Menschen in der Pfarrei getan hat. Nach der Wahl ist das Ergebnis mitzuteilen. Handzettel und Plakate Handzettel und Plakate machen die Kandidatinnen und Kandidaten bekannt, können den Pfarrangehörigen aber auch zeigen, warum es sich lohnt, zur Wahl zu gehen. Auch hier sind konkrete Beispiele und Erfolge der Pfarrgemeinderatsarbeit wichtig. (…). 89 Pfarrversammlung In der Regel werden wohl vor allem die Kirchenbesucher mit einer Pfarrversammlung angesprochen. Hier können sich die Kandidatinnen und Kandidaten persönlich vorstellen, mit den Gemeindemitgliedern in Kontakt kommen und über ihre Vorstellungen und Ziele Auskunft geben. Bei einer Pfarrversammlung sollte neben der Information auch für Unterhaltung gesorgt sein. Eine reine Informationsveranstaltung ist wenig anziehend. Sonderpfarrbrief/Wahlzeitung Mit einem Sonderpfarrbrief oder einer Wahlzeitung kommt die Information zur Pfarrgemeinderatswahl und über die Kandidatinnen und Kandidaten in jeden Haushalt der Pfarrei. Eine solche Publikation sollte auch über die Aufgaben des Pfarrgemeinderates, seine Arbeit und die Ergebnisse der letzten Amtsperiode berichten.“ 111 Kapitel 6.6 Was man für die erfolgreiche Gestaltung von Sitzungen wissen sollte „(...) Sitzungen sind ein Hauptinstrument der Gremienarbeit. Die Mitglieder tauschen ihre Erfahrungen aus, analysieren die Situation, formulieren Ziele, entwickeln Pläne, entscheiden über Verfahrensweisen, organisieren und koordinieren. In Sitzungen werden Menschen motiviert, zielorientiert zu kommunizieren. Ein vielschichtiges Geschehen, das da vollzogen wird.“112 Im nächsten Abschnitt soll das, was in Sitzungen umgesetzt wird, verdeutlicht werden. 6.6.1 Die sechs Funktionen einer Sitzung113 Begegnungsmöglichkeit In der Sitzung treffe ich meine „Kolleginnen und Kollegen“ in ihrer Rolle als Pfarrgemeinderatsmitglieder. Man kann sich über Erlebtes austauschen, Freud und Leid miteinander teilen. Dieser zwischenmenschliche Kontakt ist Grundlage der Zusammenarbeit! Kontrolle In der Sitzung nehmen die einzelnen Mitglieder Einfluss aufeinander. Verantwortlichkeiten werden besprochen, deren Umsetzung diskutiert. Politik machen und Entscheidungen treffen Die Mitglieder bringen ihre Ideen und Sichtweisen ein und stellen die Weichen für die Arbeit und die Entwicklung der Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit. Motivation Eine Sitzung, die als sinnvoll und gewinnbringend erlebt wird, motiviert die Einzelnen für ihre weitere Arbeit in der Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit und – natürlich – für eine weitere engagierte Mitarbeit im Pfarrgemeinderat. Gedanken und Emotionen äußern Diese wichtige Funktion kann bei den Sitzungsteilnehmern Ideen und Kreativität freisetzen oder Blockaden lösen. Vor der Sitzung ein wenig plaudern, vielleicht eine „Ankomm-“ oder „Schlussrunde” oder auch zwischendurch ist es hilfreich, hierfür den Sitzungsteilnehmern Raum und Zeit zu gönnen. Informationen austauschen Während einer Sitzung werden in der Regel sehr viele Informationen mitgeteilt. Damit möglichst wenig verloren geht und möglichst viel an die richtigen Personen und Stellen weiter geht, ist es sinnvoll, die Informationen schriftlich zu fixieren (vorab als Sitzungsunterlage, während der Sitzung als Tischvorlage oder nach der Sitzung als Protokoll). Alle Funktionen bleiben wirkungslos, wenn sie nicht in konkreten Ergebnissen und in Entscheidungen (Funktion sechs) münden. Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg, Arbeitshilfe zu den Pfarrgemeinderatswahlen 2006, S.10ff. Als Download unter: www.bistum-augsburg.de/Diözesanrat der Katholiken/Pfarrgemeinderatswahlen 2006. 112 Erzbischöfliches Seelsorgeamt Freiburg im Breisgau, „Aufbrechen-Zeichen setzen“ Startset für Pfarrgemeinderäte, Freiburger Materialdienst für die Gemeindepastoral, 4/2005, Freiburg i. Br., S.29 113 vgl. ebenda, S.29 111 90 6.6.2 Schritte zur Umsetzung Tipp: Sitzungen kehren in regelmäßigen Abständen wieder. Klar strukturierte Abläufe helfen, sich nicht zu verzetteln und Zeit für inhaltliche Fragen zu schaffen. Einladungen und Protokolle sollten als Datenmaske im PC oder als E-Mail-Vorlage gespeichert sein. Die Einladung: - muss rechtzeitig versandt werden. - muss im wahrsten Sinne des Wortes „einladend sein“. - Anlagen enthalten, damit die Mitglieder sich gut auf die Sitzung vorbereiten können - muss die einzelnen Tagesordnungspunkte (TOP’s) klar benennen (Information – Beratung – Entscheidung). - sollte mit einer Zeitplanung zu den einzelnen TOP´s versehen sein114. Eine gut vorbereitete Tagesordnung, die schon im Vorfeld mit der Einladung versandt wird, ist unerlässlich. Wichtig, zu wissen: Tagesordnungspunkte ergeben sich aus: - dem je eigenen Erfahrungsfeld, - den Vorschlägen und Anträgen von Pfarrgemeinderatsmitgliedern, - den Vorschlägen und Anträgen von Sachausschüssen, - den Anfragen und Wünschen von Einzelpersonen oder Gruppen aus der Pfarrgemeinde, - den Anfragen von außen (z. B. andere Vereine aus dem Ort, politische Gemeinde, andere Pfarrgemeinden,...), - Sitzungen auf überregionaler Ebene (z. B. Anfragen aus den Dekanatskonferenzen, etc..), - Protokollnotizen der vergangenen Sitzung, - Pflicht- oder Routineaufgaben. Eine Sitzungsleitung ist nicht für alles verantwortlich zu machen. Sowohl Leitung als auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ihre Aufgaben (Protokollführung, teilnehmende Beobachtung, Expertin/Experte zu einem Thema,..) und Funktionen, die zu einem guten Gelingen entscheidend beitragen. Verantwortlichkeiten und Aufgaben eines Vorsitzenden/ einer Vorsitzenden115: - Hauptverantwortung für den Sitzungsverlauf - Vorbereitung der Sitzung(en) im Vorstand dazu gehört auch: Wie wird der Raum hergerichtet? Wer bringt was mit? Wen müssen wir zusätzlich einladen? Was ist für eine gute Atmosphäre wichtig? - Festlegung der vorläufigen Tagesordnung in Zusammenarbeit mit den übrigen Vorstandsmitgliedern - Gesprächsleitung (Ist nicht zwingend notwendig, kann zur Entlastung gut an andere delegiert werden. Die Gesprächsleitung abzugeben ist dann wichtig, wenn der/die Vorsitzende inhaltlich mitdiskutieren und sich nicht zugleich auf die Rolle des Moderators/der Moderatorin konzentrieren will. In solchen Fällen kann auch jemand von außen angefragt werden). 114 115 vgl. ebenda, S. 31 vgl. ebenda, S. 31 f. 91 Verantwortlichkeiten und Aufgaben eines Sitzungsteilnehmers/einer Sitzungsteilnehmerin: Ebenso wie auf eine gute Sitzungsleitung kommt es auf Sitzungsteilnehmerinnen und –teilnehmer an, die mehr als nur inhaltlich gut vorbereitet sind. Der folgende Fragebogen soll helfen, sich selbst und die eigene Sitzungsfähigkeit einzuschätzen. Die eigenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten ergeben sich aus den Fragen, die mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten sind. „Selbsteinschätzung der Sitzungsfähigkeit Haben Sie die TOP-Liste und die Unterlagen schon am vorherigen Tag gelesen? Schauen Sie während der Sitzung öfter auf Ihre Uhr? Reagieren Sie auf andere Teilnehmer/innen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Meinung noch nicht vertreten war? Kommen Sie pünktlich zur Sitzung? Haken Sie nach, wenn Sie den Beitrag eines anderen nicht verstanden haben? Wenn Sie den Sitzungsvorgang kritisieren, machen Sie dann gleich einen Verbesserungsvorschlag? Bitten Sie den Vorsitzenden um Verdeutlichung, wenn Sie den roten Faden verloren haben? Bitten Sie um eine Pause, wenn Sie merken, dass Ihre Aufmerksamkeit schwindet? Wenn es Ihnen nicht klar geworden ist, fragen Sie am Ende der Sitzung, wer welche Aufgaben zu erfüllen hat? Bemühen Sie sich rechtzeitig, Unterlagen zu bekommen, wenn Sie versehentlich keine erhalten haben? Auswertung: Wenn Sie weniger als achtmal mit „Ja” geantwortet haben, sollten Sie sich um eine Verbesserung Ihrer Sitzungsfähigkeit kümmern.“ 116 6.6.3 Vorschlag zur möglichen Struktur einer Pfarrgemeinderatssitzung Nach Möglichkeit sollte eine PGR-Sitzung den vorher vereinbarten Zeitrahmen (1,5 Std., 2 Std. oder 2,5 Std.) nicht überschreiten. Sollte ein Mehrbedarf an Zeit bestehen, muss die Sitzungsleitung an geeigneter Stelle spätestens 15 Minuten vor Abschluss der Sitzung mit den PGR-Mitglieder ein Verfahren für die Weiterarbeit vereinbaren. Möglich sind z. B.: - Die Verlängerung der Sitzung um einen festgelegten Zeitraum, - die Vertagung der Entscheidung - und/oder das Vorziehen anderer Tagesordnungspunkte, - die Einberufung einer Sondersitzung nur zu diesem Thema. 116 92 ebenda, S. 30 Wichtig ist, dass der Pfarrgemeinderat insgesamt darüber entscheidet und die Verantwortung nicht allein von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden getragen wird. Die Sitzungsleitung hat dafür zu sorgen, dass in guter Atmosphäre gearbeitet werden kann, daher gilt auch der Grundsatz der Transparenz. Die Mitglieder haben ihre individuellen Zeitpläne und es wäre unredlich, einfach stillschweigend weiterzutagen in der Hoffnung, dass alle erst später merken, dass überzogen wird. Es ist hilfreich, dass zumindest die Person, die die Sitzung leitet, weiß, wie lange für die einzelnen Tagesordnungspunkte veranschlagt werden sollte. Am Besten ist es allerdings, wenn die Zeitstruktur der Sitzung auch den Teilnehmern (mit der Tagesordnung) in der verschickten Einladung vorliegt. Die Person, die protokolliert, überlegt sich, ob sie die Ergebnisse der Sitzung gleich handschriftlich in die Vorlage eintragen oder übertragen will. Letzteres erleichtert nicht nur die Lesbarkeit sondern auch den Versand per Email, wenn kein Scanner verfügbar ist. Eigene Notizen für die Vorbereitung Zeit Inhalte (Material, Textstellen, eingeladene Gäste, Verantwortliche, etc...) 5 Minuten Begrüßung 5 Minuten Geistlicher Impuls/ Meditative Einstimmung Fundort Vorstellung der Tagesordnung unter Hinweis auf offene Fragestellungen aus vorangegangenen Sitzungen und Bitte um Er5 bis 10 Minuten gänzungen zum Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ Verabschiedung des Protokolls Verabschiedung der Tagesordnung 10 Minuten Kurze Einführung zum Schwerpunktthema der Sitzung (Grundlegende Information) Diskussionsphase oder Vortragsphase (je nach Thema) Referent XY 30 bis 50 Minuten Konsequenzen für die PGR-Arbeit/die Arbeit der SachausVorsitzender des SAJ schüsse Abstimmung und Entscheidung Per Handzeichen 15 bis 20 Minuten Behandlung weiterer Tagesordnungspunkte Sammlung von Tagesordnungspunkten für die nächste Sit5 Minuten zung, ggf. Festlegung eines Schwerpunktes, Verständigung auf einen neuen Termin. Abschlussrunde 5 Minuten Kurzbewertung der Sitzung durch die Mitglieder (wahlweise nicht jedes Mal) 5 Minuten Gemeinsamer Abschluss mit einem Gebet 93 6.6.4 Grundsätze für die Sitzungsleitung „Eröffnen Sie pünktlich Teilnehmer/innen, die rechtzeitig gekommen sind, sollen nicht bestraft werden. Andererseits: Wer nicht pünktlich kommt, braucht sich nicht zu entschuldigen. Er oder sie wird ihre Gründe dafür gehabt haben. Mit jedem pünktlichen Beginn nimmt übrigens die Pünktlichkeit zu. Protokoll der letzten Sitzung Sehen Sie gemeinsam das Protokoll der letzten Sitzung daraufhin durch, ob Beschlüsse erledigt wurden: ein Anlass, Danke zu sagen. Stellen Sie gemeinsam fest, was noch nicht erledigt ist und lassen Sie dies im neuen Protokoll festhalten. Wenn Sie das Protokoll kurz durchsprechen, bietet das auch die Möglichkeit, den neuesten Informationsstand für alle herzustellen. Tagesordnung Stellen Sie die Tagesordnung kurz vor, lassen Sie die Teilnehmer/innen über die Tagesordnung endgültig bestimmen, das ist ihr demokratisches Recht. Gibt es Ergänzungen, Umstellungen oder Streichungen? Einzelne Änderungen und danach die gesamte Tagesordnung bedürfen der formalen Zustimmung des Gremiums. „Verschiedenes“ Auf den Punkt „Verschiedenes”, der oft viel Zeit braucht und Ärger machen kann, sollten Sie und Ihre Konferenz verzichten. Wenn Sie regelmäßig „Informationen” auf der Tagesordnung haben, können Sie hier viel unterbringen. Lassen Sie sich aber bei der Absprache der Tagesordnung die Informationspunkte nennen, weil Sie nur so den Zeitplan kalkulieren können. Andere Punkte, die manche Leute gerne unter „Verschiedenes” unterbringen, sind entweder „ausgewachsene” Beratungspunkte – dann gehört ihnen ein fester Platz auf der Tagesordnung. Oder sie können bzw. müssen, weil Vorinformationen oder Vorarbeiten fehlen, auf die nächste Sitzung verschoben werden. Ende der Besprechung Sie können jetzt mit den Teilnehmern das Ende der Besprechung festlegen und einen Zeitplan vereinbaren. Wenn es Ihnen hilft, bitten Sie einen Teilnehmer, auf die Zeit zu achten. Wenn sich im Verlauf der Besprechung herausstellt, dass der Zeitplan ins Wanken gerät, dann vereinbaren Sie mit den Teilnehmern, wie sie damit umgehen wollen: Sitzung verlängern oder Tagesordnungspunkte streichen? Und dann kann es losgehen mit dem ersten inhaltlichen Beratungspunkt. Vielleicht kommt es Ihnen jetzt so vor, dass die Einstiegsphase viel Zeit kosten könnte. Das muss sie nicht. In der Regel genügen dafür fünfzehn Minuten. Und die lohnen sich. Protokoll Das Protokoll zu führen ist eine notwendige, aber selten geliebte Aufgabe. (...) Das Protokoll soll (...) Beschlüsse dokumentieren, Arbeits- und Aufgabenverteilungen (wer macht was bis wann) festhalten und deren Erledigung kontrollieren. Am einfachsten ist es, am Ende eines TOP, dessen Ergebnis gemeinsam zusammenzufassen. So kann das Protokoll bereits während der Sitzung erstellt werden.“ 117 117 Erzbischöfliches Seelsorgeamt Freiburg im Breisgau, „Aufbrechen-Zeichen setzen“ Startset für Pfarrgemeinderäte, Freiburger Materialdienst für die Gemeindepastoral, 4/2005, Freiburg i. Br., S.32 94 6.7 Zehn goldene Regeln für Moderierende und Teilnehmende Regel Nr. Zehn goldene Regeln für Moderatorinnen und Moderatoren von Arbeitssitzungen118 Zehn goldene Regeln für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Arbeitssitzungen119 „Bereiten Sie sich gewissenhaft auf Sitzungen vor! 1 118 119 „Überlegen Sie, warum Sie teilnehmen! Nachlässig vorbereitete Sitzungen sorgen für unzufriedene und frustrierte Teilnehmer. Für die Zeit, die Sitzungen, bei denen Sie nicht wissen, warum Sie Sie in die Vorbereitung investieren, werden Sie mit dabei sind, sind verlorene Zeit. Gehen Sie mit zufriedenen Teilnehmern und guten Ergebnissen eigenen Zielen in Arbeitssitzungen. belohnt. 2 Sorgen Sie für geklärte Rollen! Stellen Sie in der Arbeitsgruppe zu Beginn Ihrer Moderation Ihre Rolle dar, damit keine Missverständnisse entstehen. Inhaltliche Neutralität und personenbezogene Unparteilichkeit sind die Stichworte für Ihre Rolle als Moderator. Gehen Sie vorbereitet in Sitzungen! Nur wenn Sie sich gewissenhaft vorbereitet haben, können Sie gut mitarbeiten. Schlecht vorbereitete Teilnehmer verlängern die Sitzung und sind eine Zumutung für die anderen. 3 Sorgen Sie für klare Ziele und gemeinsame Visionen! Denn ohne gemeinsam erarbeitete Ziele wird die Gremienarbeit ziellos. Nehmen Sie sich für die Zielvereinbarung viel Zeit und sorgen Sie dafür, dass alle daran mitarbeiten. Dadurch haben Sie später alle im Boot. Behalten Sie die Ziele der Arbeitsgruppe im Blick! Es ist nicht nur die Aufgabe der Moderation, die formulierten Ziele ständig im Fokus zu halten. Sorgen auch Sie ganz persönlich dafür, dass sich die Arbeitsgruppe nicht verzettelt. Das erhöht Ihre eigene Zufriedenheit und verkürzt Ihren Zeitaufwand – und den der anderen. 4 Sorgen Sie für klare und akzeptable Regeln der Zusammenarbeit! Neben der Zielvereinbarung ist die Erarbeitung von Regeln für das gemeinsame Miteinander eine wichtige Aufgabe am Beginn einer Zusammenarbeit. Denken sie daran: Die Zeit, die Sie hier investieren, werden Sie im weiteren Verlauf doppelt und dreifach einsparen, weil Sie sich lästige Diskussionen über Arbeitsweise oder Konflikte, die aus ungeklärten Spielregeln entstehen, ersparen. Arbeiten Sie konzentriert! Arbeiten Sie während der Sitzung engagiert mit, so helfen Sie allen, dass es möglichst schnell geht. Beschäftigen Sie sich nicht mit anderen Dingen, das schadet den Inhalten und ist den anderen Mitarbeitern gegenüber unverschämt. 5 Sorgen Sie für eine offene und klare Kommunikation! Es ist Ihre Aufgabe als Moderator, den Gruppenprozess in den Blick zu nehmen. Sorgen Sie für klare Verhältnisse: Benennen Sie Konflikte, fordern Sie stille Mitarbeiter heraus, kurz – tun Sie alles, um das vollständige Potenzial der Gruppe abzurufen. Kommunizieren Sie klar und präzise! Vermeiden Sie lange Vorträge, kommen Sie auf den Punkt. Arbeiten Sie gemeinsam mit den anderen an zügigen Ergebnissen. Es geht schließlich um die Sache und nicht um Sie. Vermeiden Sie auch nicht Auseinandersetzungen, vertreten Sie Ihre Meinung, bleiben Sie aber gelassen. Martin Menzel, Gremienkompass, Grundlagen zur Gremienarbeit, Verlag Haus Altenberg, S. 124 und 125 ebenda, S.126 und 127 95 Regel Nr. Zehn goldene Regeln für Moderatorinnen und Moderatoren von Arbeitssitzungen120 Zehn goldene Regeln für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Arbeitssitzungen121 6 Seien Sie flexibel im Umgang mit Unvorhergesehenem! Klammern Sie sich nicht starr an Tagesordnung und Methoden. Seien Sie flexibel und dynamisch. Manchmal erfordern unerwartete Situationen andere Methoden, als die vorbereiteten. Es ist Ihre Aufgabe, situationsbezogen zu reagieren. Hören Sie gut zu! Aktives Zuhören, das Versuchen, den anderen zu verstehen, ist ungemein hilfreich für gute Arbeitsprozesse. Vermeiden Sie Missverständnisse, indem Sie Rückfragen stellen und Feedback geben. 7 Strukturieren Sie Arbeitsprozesse! Sorgen Sie mit geeigneten Methoden für einen kurzweiligen und strukturierten Ablauf einer Arbeitssitzung. Damit erreichen Sie bestmögliche Ergebnisse in kürzester Zeit. Bedenken Sie die Folgen einer Sitzung! Am Ende einer Sitzung steht in der Regel der Maßnahmenplan. Überlegen Sie, welche Aufgaben Sie übernehmen können und wollen. Verzetteln oder übernehmen Sie sich nicht – auch wenn es Anerkennung der anderen bringt. 8 Sorgen Sie für gute Arbeitsbedingungen! Das Ambiente, die Belüftung, die Verpflegung, ausreichende Pausen – eben einfach eine ansprechende Atmosphäre -, das trägt erheblich zur gelungenen Arbeitssitzungen bei. Helfen Sie der Moderation! Achten Sie auf die Gruppenprozesse, benennen Sie Konflikte und Störungen. Sie helfen so der Moderation, aber auch der gesamten Arbeitsgruppe. 9 Visualisieren Sie Ergebnisse! Seien Sie zuverlässig! Der Mensch hat mehr Sinne als das Gehör. Nutzen Halten Sie sich an gemachte Zusagen, machen Sie auch andere Sinneskanäle, um Sitzungen zum Sie ihre „Hausaufgaben“ und seien Sie so Vorbild Erfolg zu führen. Visualisieren Sie Ergebnisse, für die „Schlamper“ in Ihrer Arbeitsgruppe. arbeiten Sie hierbei übersichtlich und liebevoll. 10 Sie sind für die anderen da!“ Behalten Sie das Wesentliche im Blick!“ 6.8 Zu Beginn der gemeinsamen Arbeit: Zielplanung im PGR/SAJ Zu Beginn der gemeinsamen Arbeit bietet es sich an, Ziele zu planen. Bewährt hat sich eine Vorgehensweise in folgenden Schritten: 1. Situationsanalyse und Bestandsaufnahme 2. Bestimmung der Ziele, Zielfindung und Zielformulierung 3. Festlegung der Maßnahmen, die zum Ziel führen 4. Erstellung eines Planes zur Umsetzung Die unten vorgestellten Schritte können zudem durchgeführt werden, wenn die Arbeit im PGR oder im SAJ mitten in der Wahlperiode neu ausgerichtet werden soll oder die Mitglieder merken, dass das, was sie machen, nicht zu den Bedürfnissen der Menschen passt. 120 121 96 Martin Menzel, Gremienkompass, Grundlagen zur Gremienarbeit, Verlag Haus Altenberg, S. 124 und 125 ebenda, S.126 und 127 Vorschlag zur Zielfindung im PGR und/oder SAJ 6.8.1 Situationsanalyse und Bestandsaufnahme122 Zunächst geht es bei der so genannten Situationsanalyse darum, die momentane Situation, die Rahmenbedingungen genau „unter die Lupe“ zu nehmen. Zielführend ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: Situationsanalyse „Wie ist die Situation in unserer (Pfarr-)gemeinde hinsichtlich - der Bevölkerungsstruktur? (Altersgruppen, Berufsgruppen, Männer – Frauen, Familienstand, Bildungsstand, Nationalitäten usw.) - der Wohnstruktur? (Lebensraum, Wohnsituation, reines Wohngebiet, Mischgebiet, usw.) - der Infrastruktur? (Verkehrslage, Einkaufsmöglichkeiten, Arbeitsplätze, Gaststätten, öffentliche Einrichtungen und Dienstleitungen, Schulen, Freizeiteinrichtungen, kulturelle Angebote, Dienstleitungen im Gesundheitswesen usw.) - der Politischen Struktur (Parteien, kommunale Gremien, Wahlverhalten, Medien, Machtverhältnisse usw.) - der Kirchlichen Struktur (Konfessionen, kirchliche Einrichtungen, haupt-, neben und ehrenamtliche Mitarbeiter, räumliche Ausstattung, Gruppen und Verbände, Gottesdienstbesuch, Sakramentenempfang, überörtliche Einbindung: Pfarrverband, Dekanat …usw.) „Welche Besonderheiten gibt es aus unserer Sicht darüber hinaus?“ „Welche Entwicklungen zeichnen sich aus unserer Sicht ab?“ Bestandsaufnahme Zielführend ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: „Was wird in unserer Pfarrgemeinde getan?“ - im Bereich „Liturgie” Formen, Gestaltung, Mitwirkung/Beteiligung verschiedener Gruppen, Offenheit für Fernstehende, „Echo” in der Gemeinde usw. - im Bereich „Verkündigung” Formen, Beteiligung, „Echo”, Themen/Schwerpunkte, usw. - im Bereich „Diakonie” Formen sozialer Hilfe, besondere soziale Probleme, Mitarbeiter, soziales „Klima” usw. 122 vgl. Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Rheinland Pfalz, Mitraten-unsere Pfarrgemeinde sucht deinen Rat- Pfarrgemeinderatswahl 2007, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/-innen, Mainz 2007, S. 11 97 - im Bereich „Gemeindeaufbau“ Treffpunkte Anlässe, um Gemeinschaft zu erleben, Zusammengehörigkeitsgefühl, Vereine und Verbände, Kommunikationsfluss, Verhältnis Hauptamtliche- Nebenamtliche, Konflikte, Umgang mit Fernstehenden, Gremien, Ökumene usw.) - im Bereich Jugend Gruppenarbeit, Treffpunkte Anlässe, um Gemeinschaft zu erleben, Zusammengehörigkeitsgefühl, Vereine und Verbände, Kommunikationsfluss, Umgang mit Fernstehenden, Gremien, Ökumene usw.) Aus der Beantwortung dieser beiden Fragenkomplexe lässt sich eine präzise Beschreibung der ISTSituation in der Gemeinde erstellen. Tipp: Die Anwendung dieser Vorgehensweise in den einzelnen Sachausschüssen ist zu empfehlen. 6.8.2 Bestimmung der Ziele, Zielfindung und Zielformulierung123 Die Ziele ergeben sich aus der Gegenüberstellung von Situation (Ist-Stand) und Anspruch des christlichen Glaubens (Soll-Wert), unter Berücksichtigung der vorhandenen Möglichkeiten und Mittel. Auf der Grundlage der IST-Situation lassen sich Ziele finden und formulieren. Die Beantwortung folgender Fragen ist dabei hilfreich: - „Was müssen wir angesichts der erhobenen Situation tun, um dem christlichen Anspruch gerecht zu werden?” - „Welche Ziele sind realistisch, wenn wir die Mittel und Möglichkeiten abschätzen (ehrenund hauptamtliche Mitarbeiter/-innen), Finanzen usw.), die uns zur Verfügung stehen?” Wichtig, zu wissen: Der Formulierung von Zielen und einer gemeinsamen Vision kommt auch für die Bearbeitung von Aufgaben und die Zielkontrolle eine wichtige Bedeutung zu. Je präziser Ziele formuliert sind, desto größer wird der Erfolg sein. „Grundsätze für die Zielformulierung - kurz, anschaulich, prägnant - in der Gegenwart formuliert (ohne möchte, werde, hätte) - positiv formulieren, ohne Komparativ - von einer konkreten Situation ausgehend Ziele müssen überschaubar, zeitlich befristet und messbar sein. Dafür gibt es die einfache Formel: s- spezifisch (konkret) m- messbar a- attraktiv r- realistisch t- terminiert.“ 124 123 98 vgl. ebenda, S.11 6.8.3 Festlegung der Maßnahmen, die zum Ziel führen125 Hat man seine Ziele gefunden und formuliert, ist der nächste Schritt zu überlegen, wie diese und mit welchen Mitteln zu erreichen sind. Hilfreich ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: „Wie erreichen wir das Ziel?“ „Wer könnte uns helfen?“ „Was benötigen wir zur Erreichung?“ „Wo können wir die benötigten Materialien/Mittel beziehen?“ Weitere Schritte: Auflistung der benötigten Mittel Zusammenlegung der vorhandenen Mittel Zerlegung des Weges in Teilschritte (kurzfristig– mittelfristig – langfristig) Suche nach Partnern Beratung durch Fachleute Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen 6.8.4 Erstellung eines Planes zur Umsetzung126 Damit am Ende des ganzen Prozesses nichts verloren geht und man sich nachher nicht daran erinnern kann, was bis wann geplant und von wem übernommen worden ist, hält man dieses in einer Art „Fahrplan“ fest. „Wer macht was mit wem bis wann?“ „Wie informieren wir uns gegenseitig über den Stand der Dinge?“ Schritte: Festlegung der Reihenfolge der Maßnahmen Bestimmung der Verantwortlichen Bearbeitung eines Zeitplanes Festlegung der Zusammenarbeit und der wechselseitigen Information Festlegung von Alternativen und Ausweichmöglichkeiten Eventuell: Kostenvoranschlag vgl. www.bistum-wuerzburg Stichwort Arbeitshilfe Pfarrgemeinderatsarbeit, Kapitel „Ziele setzen“ vgl. Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Rheinland Pfalz , Mitraten-unsere Pfarrgemeinde sucht deinen Rat- Pfarrgemeinderatswahl 2007, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/-innen, Mainz 2007, S. 11 126 vgl. ebenda, S. 11 124 125 99 Kapitel 6.9 Ergebnis- und problemlösungsorientiertes Arbeiten- einige Beispiele Im Folgenden werden Möglichkeiten aufgeführt, die dabei helfen können, Fragestellungen, mit denen sich der PGR oder ein Sachausschuss auseinandersetzen muss, lösungsorientiert zu bearbeiten. Die Ausführungen sind dem Buch von Martin Menzel127 entnommen. Methoden zur Problemdefinition 6.9.1 „Themenspeicher - Eine Methode, damit eine Arbeitsgruppe gute Ideen nicht vergisst Eine ausgesprochen sinnvolle Art der Sicherung und Visualisierung von Ideen in Arbeitsgruppen ist die Methode des Themenspeichers. Oft werden in Sitzungen Ideen oder Vorschläge von Teilnehmern genannt, die nicht sofort aufgegriffen oder diskutiert werden können, zum Beispiel, weil sie nicht unmittelbar zum aktuellen Thema passen. Diese Punkte werden auf einem eigens dafür bereitgehaltenen Plakat festgehalten und eventuell noch mit dem Namen des Ideengebers/der Ideengeberin versehen. So wird sichergestellt, dass die Idee nicht verloren geht und dass die Diskussion trotzdem nicht für ein anderes Thema unterbrochen werden muss. Dadurch wird der Sitzungsverlauf entkrampft und der Themenspeicher übernimmt die Funktion des „schriftlichen Gedächtnisses der Gruppe.“ Auch derjenige, der eine Idee genannt hat, bekommt so die Sicherheit, dass seine Idee nicht verloren geht und kann sich wieder engagiert dem Sitzungsverlauf zuwenden.“128 6.9.2 Flussdiagramm - Eine Methode, um Zusammenhänge zu erkennen und Schwachstellen zu identifizieren129 Um Prozesse und Abläufe in einer Diskussion transparent zu machen, bietet sich als Methode der Visualisierung und Strukturierung das Flussdiagramm an. (...). Beispiel aus der Praxis Der Pfarrgemeinderat St. Anna möchte in seiner Sitzung erarbeiten, warum das letzte Gemeindefest organisatorisch ein Reinfall war. Schritt 1: Zusammenstellung aller Vorbereitungsschritte Die Arbeitsgruppe stellt unsortiert alle Vorbereitungsschritte des Gemeindefestes zusammen. Jeder Arbeitsschritt wird auf einer Moderationskarte festgehalten Hierbei kann jeder z. B. davon ausgehen, was er selbst getan hat. Schritt 2: Erstellung eines Flussdiagramms Die Arbeitsgruppe erstellt nun anhand der zeitlichen Dimension ein Flussdiagramm aus den vorhandenen Karten. Dabei werden alle Karten in der Reihenfolge ihrer Bearbeitung aneinandergefügt. Überschneidungen einzelner Vorbereitungsschritte werden gekennzeichnet (z. B. durch rote Blitze). Es empfiehlt sich, unter dieses Flussdiagramm eine Zeitleiste der Vorbereitung zu legen. Das Ergebnis dieses Schrittes ist eine vollständige Übersicht über die gesamte Vorbereitungszeit für das Gemeindefest. Achten Sie dabei auf eine großzügige und übersichtliche Darstellung. Martin Menzel, Gremienkompass, Grundlagen zur Gremienarbeit, Verlag Haus Altenberg, 1. Auflage 2005 ebenda, S. 105 129 vgl. ebenda, S. 105 und 106 127 128 100 Schritt 3: Benennung der Kritikpunkte Im dritten Schritt benennen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Arbeitsgruppe Kritikpunkte am Gemeindefest. Was hat nicht funktioniert? Was war unbefriedigend? Wieder werden alle Punkte einzeln auf Moderationskarten festgehalten. Wählen Sie hierfür eine andere Art von Karten als bei Schritt 1. So garantieren Sie ein übersichtliches Schaubild. Schritt 4: Zuordnung der Schwachstellen Im nächsten Schritt ordnen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Arbeitsgruppe die einzelnen Schwachstellen den entsprechenden Stellen im Flussdiagramm zu. Beispielsweise wird der Kritikpunkt „Schlechtes Kinderprogramm“ neben die Karte des Vorbereitungsschrittes „Kinderprogramm“ geheftet. Das Ergebnis ist eine Schwächenanalyse der Vorbereitung des Gemeindefestes. Schritt 5: Kritikpunkte analysieren Potentiale erkennen Im Abschlussschritt ist es die Aufgabe der Mitglieder der Arbeitsgruppe, die entsprechenden Kritikpunkte zu analysieren und Verbesserungspotenziale zu erkennen. Schaubild Flussdiagramm130 Planungszeitraum Vorbereitungsschritt Kritikpunkt Analyse und Potentiale 130 März Kinderprogramm Nicht gut vorbereitet, schlechtes Programm Früher mit den Planungen beginnen, Kindergruppen in Ideensuche und Planungen einbeziehen Juni Veranstaltungstag Bühnenshow Gesamteindruck Zu einseitig, Bühne nicht ansprechend gestaltet, Moderator lustlos Schlechtes Wetter Zu viele andere Veranstaltungen im Ort (Jubiläum Schützenverein,...), mangelnde Öffentlichkeitsarbeit Gruppen aus der Gemeinde bitten, Auftritte zu übernehmen, dabei auch an Sportvereine etc. denken Terminabsprache mit den Vereinen, Werbung über Presse und Gemeindeblatt, evtl. andere Pfarrerein oder Gemeindeteile gesondert einladen... Schaubild ergänzend den Inhalten von Menzel hinzugefügt. 101 6.9.3 „Sterndiagramm- Eine Methode, um verschiedene Dimensionen eine Problems zu analysieren Erkennt eine Arbeitsgruppe eine Problemstellung in der Arbeit, so kann sie mittels des Sterndiagramms den Ursachen der Schwierigkeit auf den Grund gehen. Dieser Problemanalyseprozess wird in drei Schritten vollzogen. (...) Beispiel aus der Praxis Der Pfarrgemeinderat St. Anna überlegt, warum zu den Vortragsabenden im Gemeindesaal immer weniger Menschen kommen. Schritt 1: Im ersten Schritt definiert die Arbeitsgruppe Faktoren, die erfüllt werden müssen, damit das Angebot angenommen wird: o interessante Themen o kompetente Referenten o ansprechende Ausschreibungen/Ankündigungen o ein ansprechendes Ambiente für die Veranstaltungen o gute Pressearbeit zur Werbung Schritt 2 Im nächsten Schritt werden die Faktoren, die für einen Erfolg der Veranstaltungsreihe sorgen würden, in ein Sterndiagramm übertragen: Interessante Themen Gute Pressearbeit Ansprechendes Ambiente 102 Kompetente Referenten Gelungene Vortragsabende Ansprechende Ausschreibungen Schritt 3: Im dritten Schritt ermittelt die Arbeitsgruppe (beispielsweise mittels einer Klebepunktabfrage), welche Faktoren wie optimal erfüllt sind. Das Ergebnis wird in das Sterndiagramm übertragen. Anhand dieses Ergebnisses kann die Arbeitsgruppe nun erkennen, aufgrund welcher Faktoren der Erfolg der Veranstaltungsreihe ausbleibt und dort Verbesserungspotentiale entwickeln. Aber Vorsicht: Es handelt sich um subjektive Einschätzungen der Arbeitsgruppe. Manchmal kann es helfen, auch Personen, die nicht Teil der Arbeitsgruppe sind, zu befragen. Damit wird das Bild vollständiger. In unserem Beispiel könnten Besucher der Vortragsabende dazugeholt werden.“131 6.10 Tipps zum Umgang mit unterschiedlichen Typen In jeder Arbeitsgruppe, jedem Gremium gibt es oftmals Menschen, die es sich scheinbar zum Hobby gemacht haben, - für schlechte Stimmung zu sorgen, - Beschlüsse immer wieder anzuzweifeln, - nicht offen verhandeln, - die zur Unzufriedenheit und Sitzungsmüdigkeit aller beitragen. Damit die Arbeit weiter Spaß macht und sich nicht die Engagierten frustriert zurückziehen, weil konstruktive Zusammenarbeit nur schwer möglich ist, an dieser Stelle einige Anregungen zum Umgang mit unterschiedlichen Typen, auf die man in den verschiedensten Zusammenhängen immer wieder treffen kann. Grundsätzlich sollten alle Störungen, die von diesen schwierigen Typen ausgehen, offen gelegt und in der Gruppe thematisiert werden. „So kann man den ewigen Störern, Nichtstuern und Nörglern ihr Aktionsfeld beschneiden und ihnen signalisieren: `Wir nehmen wahr, was ihr tut, und wir missbilligen es.“132 Umgang mit unterschiedlichen Typen in Arbeitsgruppen und Gremien 1. „Typ Wie können Sie auf diesen Typ reagieren? Der Einzelkämpfer Er denkt, dass er der Einzige im Gremium ist, der die anstehenden Fragen durch seine große Erfahrung und seine umfassenden Kenntnisse lösen kann. Dem Einzelkämpfer begegnet man am Besten mit Methoden in der Gremienarbeit, die auf Partizipation setzten und alle Mitarbeiter einbeziehen. So verhindert man seine Alleingänge. Auch mit formalen Techniken wie einer Rednerliste oder Redezeitbegrenzungen kann man den Einzelkämpfer bremsen. 131 ebenda, 132 S. 108 ebenda, S.75 103 Typ Wie können Sie auf diesen Typ reagieren? 2. Der Faule Er diskutiert viel und gerne. Geht es dann an die Verteilung von Aufgaben zur Umsetzung von Entscheidungen, hält er sich vornehm zurück. Auch hier helfen partizipative Methoden, die alle Mitarbeiter beteiligen. Außerdem empfehle ich Ihnen eine gute Visualisierung von Ergebnissen und vor allem von Maßnahmeplänen, damit sichtbar wird, wer was in einer Arbeitsgruppe tut. Das ist eine (legitime) Methode, um den Faulen bloßzustellen. Man kann die Untätigkeit Einzelner auch offen ansprechen und so sein Unbehagen äußern. 3. Der Heckenschütze Er wertet fast jede Idee, die geäußert wird, ab, macht jedoch selbst selten einen besseren Vorschlag. Man nennt ihn auch „advocatus diaboli.“ Im Umgang mit dem Heckenschützen ist es hilfreich, ihn immer wieder zu ermuntern, sich konstruktiv – mit eigenen Vorschlägen – an der Arbeit zu beteiligen. Das lässt sich auch über geeignete Methoden, wie ein Brainstorming oder eine Zukunftswerkstatt realisieren, bei denen sich der Heckenschütze nicht hinter seiner bloßen Kritik verstecken kann, sondern selbst Vorschläge machen muss. 4. Der Schwätzer Hier sind klare Interventionen seitens der Moderation Er redet und redet und redet. Aber was gefragt: Redezeitbegrenzungen, Aufforderungen, zur sagt er eigentlich aus? Sache zu sprechen... Sollte die Moderation nicht angemessen reagieren, fordern Sie die Moderation auf, zu intervenieren. 5. Die Clique Einige aus der Arbeitsgruppe, die die Arbeit machen, ohne die anderen einzubeziehen. Sie sind tatkräftig, vermitteln jedoch den Eindruck, dass die anderen überflüssig sind. Oft treffen Cliquen schon im Vorfeld einer Sitzung (Vor-)Entscheidungen. Eine schwierige Situation in der Gremienarbeit: Ich empfehle Ihnen, die Gesamtgruppe in den Hintergrund treten zu lassen und hauptsächlich in Kleingruppen oder Partnerkonstellationen zu arbeiten. So kann es gelingen, diese Cliquen aufzubrechen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie mittels geeigneter Methoden die Zusammensetzung der Untergruppen beeinflussen, um zu verhindern, dass sich die Cliquen wieder zusammenfinden 6. Der devote Diener Er sagt immer „Ja“. Er schließt sich allen Vorschlägen an, die von einem starken Gruppenmitglied gemacht werden. Fordern Sie ihn heraus, locken sie ihn aus der Reserve, seine eigene Meinung zu sagen und sich konstruktiv einzubringen. Dabei helfen Ihnen Methoden, die jeden einbeziehen. 7. Der Aggressive Er beschuldigt andere, unterbricht Diskussionen, greift persönlich an, stachelt auf und kritisiert das Verhalten der anderen. Wie bei so vielen schwierigen Typen in Arbeitsgruppen ist auch im Umgang mit dem Aggressiven ein offenes Vorgehen zu wählen. Schildern Sie Ihre Wahrnehmungen ohne eskalierend zu wirken. Fragen Sie ihn, was ihn aggressiv macht und was er braucht, um gut mitarbeiten zu können. 8. Der gute Mensch Er macht sich Sorgen um die anderen, sieht ganz von sich ab, sieht nur die Probleme der anderen, zwingt ihnen seine Hilfe auf, macht sie so von sich abhängig, ist moralisch. Klare Regeln aus dem Bereich der themenzentrierten Interaktion („Sprich für dich selbst.“) helfen, dem guten Menschen klar zu machen, dass in einer Arbeitsgruppe jeder für sich sorgen muss, und dass seine Interventionen nicht hilfreich sind. Sollten Sie persönlich Opfer seiner „Fürsorge“ werden, machen Sie deutlich, dass Sie seine Form der „Unterstützung“ nicht brauchen, da Sie in der Lage sind, für sich selbst zu sprechen. 104 Typ Wie können Sie auf diesen Typ reagieren? 9. Der Gruppenclown Er macht Witze, zieht inhaltliche Diskussionen ins Lächerliche, er verhält sich spöttisch und ironisch. Machen Sie dem Gruppenclown klar, dass sein Verhalten für den Arbeitsprozess, aber auch auf der persönlichen Ebene nicht hilfreich ist. Verdeutlichen Sie dabei, dass Sie Wert auf seine Meinung legen und sich eine konstruktive Mitarbeit wünschen. 10. Der Therapeut Er beobachtet die Gruppe, äußert tiefsinnige Interpretationen und vermittelt der Arbeitsgruppe das Gefühl, er durchschaue sie. Auch hier ist eine Orientierung an der themenzentrierten Interaktion hilfreich. Weisen sie den Therapeuten darauf hin, dass Störungen des Gruppenprozesses Sache der gesamten Arbeitsgruppe sind und seine Interpretationen fehl am Platze sind.“ 133 6.11 Ergänzung zur Satzung: Die Geschäftsordnung Oft ist es hilfreich, wenn sich ein PGR als Ergänzung zu der geltenden Satzung eine Geschäftsordnung gibt. Wo die Satzung Raum für unterschiedliche Interpretationen lässt, bietet die Geschäftsordnung eine gute Möglichkeit, für klare Verhältnisse zu sorgen, indem sie bestimmte Sachverhalte bzw. Verfahrensfragen eindeutig regelt. Dasselbe gilt natürlich auch für alle Punkte, die in der Satzung gar nicht berücksichtigt sind, in der Praxis aber oft zu Unklarheiten oder Streit führen. Die Geschäftsordnung soll dazu beitragen, dass Diskussionen und Entscheidungsprozesse geregelt ablaufen, und kann das Arbeiten im Pfarrgemeinderat deutlich vereinfachen. Gleichwohl gibt es – anders als im Fall der Satzung – keine für alle Pfarrgemeinderäte vorgeschriebene Geschäftsordnung. Es liegt also im Ermessen jedes einzelnen PGR, ob und in welcher Form er eine Geschäftsordnung erlassen will. Falls sich der PGR für eine Geschäftsordnung ausspricht, so sollte der Vorstand klären, wie er diese in geeigneter Form in den PGR einführen kann. Eine Mustergeschäftsordnung ist im Anhang unter 8.3 abgedruckt und als Anregung gedacht. 133 ebenda, S. 75 bis 78 105 Kapitel 7 Hinweise für die Interessensvertretung Dieses Kapitel ist insbesondere für diejenigen gedacht, die in der Gremienarbeit keine „alten Hasen“ sind sondern neu im Pfarrgemeinderat oder im Sachausschuss Jugend. Ihnen könnten einige der folgenden Hinweise für die Interessensvertretung deshalb recht gelegen kommen. Dabei geben erfahrungsgemäß diejenigen die besten Tipps, die selbst schon länger in Gremien mitgearbeitet haben. Hier die Tipps von Simon Kuegel, Anne Grever, Anne-Christine Diers, Karsten Fugel und Christiane Einhaus: „Mein Tipp: Niemals den Mut zu verlieren auch wenn es mal hart und schwer wird, doch die Zeiten werden sich ändern. Wer was verändern will, kann es auch, doch es dauert auch mal einige Zeit. Vor allem aber auch sollte man selbstbewusst sein, denn manchmal verstehen nicht alle, was man will und jeder sollte seinen Standpunkt auch vertreten können, auch wenn er mal negativ ist zum Thema. So kann es nur eine gute und erfolgreiche Zeit werden.“ Christiane Einhaus, 20 Jahre, Friesoythe-Augustendorf „Mein Tipp: Wenn Du Dich wählen lässt, auch wirklich aktiv mitzuarbeiten, da nur dadurch die Arbeit effektiv und interessant wird. Außerdem sollte man sich schon vorzeitig Gedanken machen, wo und wie man sich einbringen kann. Zudem könnte man im Vorfeld mit anderen Jugendlichen sprechen, welche Wünsche diese haben und diese Wünsche in die Arbeit einfließen lassen, soweit es möglich ist.“ Anne-Christine Diers, 24 Jahre, Lüsche „Mein Tipp: Nur zur Wahl stellen, wenn man bereit ist, Freizeit zu opfern und die Gemeinde an erster Stelle vor dem Fußballverein steht. Denn auch die Kirche findet meist am Wochenende statt.“ Simon Kügel, 23 Jahre, Delmenhorst 106 „Mein Tipp: Diskussion zu allem. Davon lebt ein Pfarrgemeinderat. Erst dadurch wird die Arbeit im Pfarrgemeinderat lebendig und erst dadurch kann man was erreichen.“ Anne Grever, 28 Jahre, Lastrup „Mein Tipp: Da man als Jugendlicher kaum eine Chance hat in den PGR reingewählt zu werden (aufgrund des Bekanntheitsgrades) ist mein Vorschlag, sich erst einmal als beratenes Mitglied berufen zu lassen.“ Karsten Fugel, 30 Jahre, Ramsloh Junge Menschen sind gerade für die Arbeit im Sachausschuss Jugend und im Pfarrgemeinderat „Experten/Expertinnen in eigener Sache“. Damit die anderen Mitglieder im PGR oder SAJ das auch merken, wurden die folgenden Hinweise und Tipps zusammengestellt. Die wesentlichen Punkte für die Durchsetzung der eigene Ziele (darin sind die Ziele derjenigen, die man vertritt eingeschlossen), die für eine gelingende Interessensvertretung von Bedeutung sind, wie z.B. die Vorbereitung auf Sitzungen134 oder auch der Umgang mit Killerphrasen (vgl. Kapitel 7.3.3) werden hier kurz vorgestellt. Weitere Hinweise und Fortbildungen zum Thema gibt es beim: BDKJ, Landesverband Oldenburg Kolpingstr. 14 49377 Vechta Tel: 04441 872-277 [email protected] www.bdkj-lvoldenburg.de 134 Ausführlich dazu auch Kapitel 6.6 „Was man für die erfolgreiche Gestaltung von Sitzungen wissen sollte“ 107 7. 1. Was jede/jeder sich bei der Übernahme eines Amtes fragen sollte Für neu gewählte Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter ist es oft schwierig, sich auf die neue Funktion einzustellen. Es gibt viele Aufgaben, die man erfüllen könnte. Ein/e Jugendvertreter/in... ... redet mit dem Pfarrer über die Anliegen der Jugend ... betreibt den Aufbau eines Sachausschuss Jugend ... sucht Mitarbeiter/innen für die Jugendarbeit in der Pfarrgemeinde ... sorgt sich um die Jugendräume ... gestaltet mit anderen jugendgemäße Messen ... plant religiöse Jugendveranstaltungen ... bringt verschiedene Jugendgruppen der Pfarrgemeinde an einen Tisch ... ist selbst Mitglied einer Jugendgruppe ... fördert die Bildung von Jugendgruppen ... lehnt es ab, wenn zu viele Aufgaben auf die Jugendlichen abgeschoben werden ... sagt dem PGR, was und wie Jugendliche denken ... meldet sich im PGR zu jeder Frage aus der Sicht der Jugendlichen ... hinterfragt Beschlüsse des PGR kritisch ... lädt Jugendliche zu PGR-Sitzungen ein ... kümmert sich um verwahrloste Jugendliche ... hält Kontakt zu den Jugendleiter/innen, den Jugendseelsorgekonferenzen, dem BDKJ, dem Gemeinde-/Stadtjugendring ... regt Fortbildungstage für den PGR an ... setzt Prioritäten und macht nicht alles (selber). 135 Viele, die sich engagieren, können am Anfang noch nicht abschätzen, was alles auf sie zukommt. Wer keine klaren Vorstellungen dazu hat, wie weit sein Engagement sowohl in zeitlicher als auch inhaltlicher Hinsicht gehen kann, der läuft schnell Gefahr, vereinnahmt zu werden. Wer sich aber vereinnahmt fühlt, ist nicht mehr frei in seinem Handeln und verliert schnell die Lust an den übernommen Aufgaben, weil sie nicht mehr auf Freiwilligkeit beruhen. Daher sollte man sich nicht überfordern und immer auf sich selbst achten. 135 vgl. Katholische Jugend Österreich, Jugend- Hilfestellung für dich im Pfarrgemeinderat, Wien ohne Angabe des Erscheinungsjahres, S. 8 . Als Download unter www.kath-jugend.at 108 Am Anfang muss sich jede/jeder, der sich ehrenamtlich engagieren möchte, folgende Fragen beantworten: Wie viel Zeit kann und will ich für mein Engagement aufwenden? Warum will ich mich engagieren? Welche Ziele möchte ich erreichen? Welche Ziele sind mir die Wichtigsten, die ich mit meinem Zeitbudget zunächst erreichen möchte? (Schwerpunkte setzen und eine Rangliste aufstellen) Wissen, wie viel Zeit man investieren kann Die Rückmeldung dazu hilft anderen, keine falschen Erwartungen aufzubauen, weil schon bei einer Kandidatur klar gesagt werden kann: „Wenn ich gewählt werde/ das Amt übernehme, dann kann ich _______ Zeit investieren. Mehr ist mir nicht möglich. Mögliche Zeitfresser und Probleme136, die auftreten können und wie sie ausgeschaltet werden können: Keine Unterstützung bei der Vorbereitung Nicht selten wird im Vorfeld von einem Amtsvorgänger/einer Amtsvorgängerin Hilfe versprochen und dieses Versprechen nach der Wahl aus den unterschiedlichsten Gründen nicht eingelöst. In diesen Fällen heißt es: Sich selbst auf die Suche nach einer kompetenten Person aus dem Umfeld begeben, die helfen kann. Unterstützung kann kommen von: - einem erfahrenen Mitglied, - einer Ehemaligen/einem Ehemaligen, - von einer Pastoralreferentin/einem Pastoralreferenten, - der örtlichen Jugendpflegerin/dem Jugendpfleger, - der zuständigen Verbandsreferentin/dem Verbandsreferenten (KLJB; KJO, Kolping Jugend, Malteser Jugend, DPSG, St. Sebastianus Schützenjugend) -> siehe dazu die Adressen im Anhang 8.7 - einem Familienmitglied Kooperationen mit anderen funktionieren nicht, vielleicht, weil sie schlecht vorbereitet sind, aus Zeitmangel nicht stattfinden oder nicht zielorientiert sind. Wichtig ist, diesen Missstand offen bei einem Treffen/einer Sitzung zu benennen und mit allen gemeinsam eine Lösung zu suchen. Das Ergebnis der Beratungen /die Lösung sollte im Protokoll festgehalten werden. 136 vgl. Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Rheinland Pfalz, Mitraten-unsere Pfarrgemeinde sucht deinen Rat- Pfarrgemeinderatswahl 2007, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/-innen, Mainz 2007, S. 12 109 Tagesordnungen werden zu kurzfristig versendet und zu viele Themen stehen darauf. Eine gründliche Vorbereitung ist schwer möglich, wenn die Tagesordnung immer erst kurzfristig verschickt wird. Das soll man dem Vorstand in der Sitzung mitteilen. Es geht zu viel Zeit verloren, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich erst in der Sitzung vorbereiten können. Bei der Diskussion der Themen sind die Ziele nicht klar. In diesem Fall sollte ein engagierter Teilnehmer/eine engagierte Teilnehmerin nachfragen: - Warum diskutieren wir das? - Mit welchem Ziel reden wir darüber? - Was soll an Ergebnissen dabei herauskommen? Dies hilft dem Gremium insgesamt und den Mitgliedern sich über die Ziele klar zu werden und trägt zu einer effektiven und guten Arbeit bei. Übersicht über die Strukturen fehlt. Jedes Gremium hat bestimmte Strukturen und ist auch in andere eingebunden. Gerade am Anfang ist es schwer, den Überblick zu haben. Das kann man nur ändern, indem man nachfragt und es sich erklären lässt. Meistens traut sich zunächst niemand, der neu ist,in einem Gremium, nach den Strukturen und verwendeten Abkürzungen zu fragen. Aber alle sind dankbar, wenn es einer stellvertretend tut. Also: Mutig sein! Wissen, welche Ziele man verfolgen will und sie mit Geduld umsetzen. Wer nicht weiß, was er erreichen will, kann auch nicht erfolgreich sein. Zudem stellt sich die Frage, warum er dann Zeit in eine Aufgabe investieren sollte. Die folgenden Fragen137 sollen helfen, sich über eigene Ziele klar zu werden und klare Meinungen zu bilden: - Was möchte ich persönlich in diesem Gremium für die katholische Jugend(verbands)arbeit erreichen? - Was brauchen wir in Zukunft für die Jugendverbände und katholische Jugendarbeit? - Welche aktuellen politischen/kirchenpolitischen/gesellschaftspolitischen Entwicklungen beeinflussen zukünftig die Arbeit auch vor Ort? - Welche Positionen vom BDKJ-Bundes-, Diözesan- und Landesverband, den Mitgliedsverbänden, der Parteien und der Kirche existieren zu den verschiedenen Themen, die mir bei der Meinungsfindung helfen können? - Wer ist bedeutsam und verantwortlich für die katholische Jugend(verbands)arbeit innerhalb der politischen, kirchlichen und gesellschaftlichen Gremien? - Was kann ich persönlich für mich aus dieser Gremienarbeit mitnehmen? Geduld ist sicherlich eine Fähigkeit, die für Gremienarbeit unerlässlich ist. Manchmal werden Themen von Sitzung zu Sitzung mitgeschleppt oder Zeitpläne werden nicht eingehalten. Das kann frustrieren, wenn man nicht gelernt hat, sich auch in Geduld zu üben. Schließlich bestimmt nicht der Schnellste das Arbeitstempo der gesamten Gruppe. 137 vgl. ebenda, S. 12 110 Tipp: Geduld ist eine Tugend, deshalb: „Plane langfristig, um Deine Ziele umzusetzen! Baue langfristige Beziehungen zu den anderen Mitgliedern im Gremium auf. Dies kann sich nur positiv auswirken.“138 Von Zeit zu Zeit: Sich selbst und die eigene Arbeit unter die Lupe nehmen. In gewissen Abständen sollte jede/jeder, der sich ehrenamtlich engagiert, die eigene Arbeit und ihr/sein eigenes Verhalten genauer betrachten. Das hilft, die Wirksamkeit der eigenen Arbeit zu verbessern und wichtige Dinge für und über sich selbst zu lernen. Folgende Fragestellungen können dabei helfen: - „Wie diplomatisch bin ich? - Kann ich bei bestimmten Themen gut ab- und zugeben? - Wie sehe ich meine Rolle im Gremium? - Wie kann ich auf Menschen zu gehen? - Wie nutze ich meine Beziehungen zu Leuten? - Kann ich Situationen geschickt psychologisch zur Erreichung meiner Ziele nutzen? - Wie kommt es innerhalb des Gremiums zu Entscheidungen? - Wie stehe ich zu bestimmten Personen in der Gruppe? - Wie stehe ich zu bestimmten Entscheidungen? - Welche Erfolge/Misserfolge habe ich warum?“139 Tipp: Achte darauf, wie Du mit Deinem äußeren Auftreten im Gremium wirkst! Beobachte, welche Verhaltensweisen förderlich wirken und welche nicht! Überlege Dir, was Du brauchst um Unsicherheiten abzubauen! Frage bei anderen nach, wie sie es machen, vielleicht haben sie gute Ideen und Tipps für Dich! Hilfreich ist ein so genanntes Feedback. Lass Dir von anderen sagen, wie Du auf sie wirkst, das kann sehr hilfreich sein, wenn es richtig gemacht wird.140. Mutig sein und den Mund aufmachen wollen. Wer mit anderen um gute Lösungen ringt, muss zunächst einmal den Mut haben, den „Mund aufzumachen“. Wer nicht mit anderen kommunizieren will, sollte sich nicht in Teams engagieren. Auch wenn sich die Wortmeldungen von anderen zunächst „geschliffener und besser“ anhören als die eigenen. Das ist kein Grund zu verstummen. Im Gegenteil: Jede Wortmeldung hilft, sich nach und nach so auszudrücken, dass andere verstehen, was gesagt werden sollte. Also: In diesem Falle ist nicht das Schweigen Gold, sondern das Reden! 138 ebenda, S. 13 ebenda, S. 12 140 vgl. ebenda, S. 12 139 111 Tipps: o „Überwinde Deine Angst vor großen Gremien zu sprechen, probiere es einfach aus! Denke daran, dass Dir nichts passieren kann und vor allem, was Du nicht sagst, bleibt vielleicht ungesagt und führt zu einer falschen Entscheidung! o Habe Mut zu widersprechen, wenn Du anderer Meinung bist, tu dies kund und begründe warum. In Eurem Gremium geht es vor allem darum, sich die verschiedenen Meinungen anzuhören und zu diskutieren, um dann auf dieser Grundlage eine gute Entscheidung zu treffen! o Habe keine Hemmungen gegenüber erfahrenen Leuten, manchmal sehen sie nur einen bestimmten Aspekt einer Sache. Du hingegen kannst unbedarft daran gehen und siehst vielleicht etwas, was den anderen entgangen ist! o Sei Dir immer Deiner eigenen Kompetenz bewusst. o Du bringst selbst eine Menge an Erfahrungen mit. Zeige den anderen die Welt aus Deinem Blickwinkel!“141 7. 2. Zusammenarbeit in der Gruppe und in Gremien Die Fragen nach zeitlichen Möglichkeiten und Zielen, die erreicht werden sollen, die sich jede/r Einzelne gestellt hat, sollten auch im Vorstand bzw. im gesamten Gremium am Anfang der gemeinsamen Zusammenarbeit geklärt werden. Tipp: Am Anfang der gemeinsamen Gremienarbeit ist miteinander zu klären, a) welche gemeinsamen Ziele erreicht werden sollen und b) wie viel Zeit das Engagement in Anspruch nehmen kann. So schafft man sich eine gemeinsame Grundlage und schützt sich gegenseitig vor falschen Erwartungen. Junge Menschen, die sich für Teamarbeit entscheiden und/oder in einem Gremium wie dem PGR oder SAJ mitarbeiten, können allen die Arbeit „versüßen“, wenn sie folgende Hinweise142 berücksichtigen: Kompetenzen im eigenen Fachgebiet der Allgemeinheit zur Verfügung stellen! 141 142 - Seid Euch Eurer Kompetenz im Bereich der Jugendarbeit bewusst, da seid Ihr die Expertinnen und Experten! - Überzeugt durch sachliche Argumentation und Überblick! - Macht Euch schlau, was die gesetzlichen Grundlagen betrifft! - Gebt mangelndes Wissen oder eigene Schwächen offen zu und fragt nach Erklärungen oder Hilfe! ebenda, S. 13 vgl. ebenda, S. 13 112 Suche nach Kooperationspartnern! - Werdet Euch darüber klar, wer Euch innerhalb des Gremiums unterstützen kann. - Trefft Euch gemeinsam im Vorfeld zur Vorbereitung von Sitzungen und überlegt, wie und wann Ihr Eure Anliegen am besten vorbringen könnt! - Erweitert Euren Blick über das katholische Feld hinaus! Informelle Kontakte nutzen! - Pflegt Kontakte zu den anderen Mitgliedern im Gremium! - Erfahrungsgemäß findet die meiste „Politik“ außerhalb des Gremiums statt, nutzt hier die Gelegenheit und überzeugt schon im Vorfeld mit Euren Argumenten und Ideen. Hört Euch genau an, welche Gegenargumente kommen und bereitet Euch entsprechend für die Sitzung darauf vor! Überzeugungskraft stärken! - Bereitet Euch auf die Themen vor und notiert Argumente, damit Ihr sie während der Sitzung präsent habt! - Überprüft die Tischvorlagen auf Eure eigene Zielsetzung und bereitet Euch entsprechend mit Gegenargumenten vor! - Überlegt, was Euch jeweils persönlich beim Argumentieren hilft und seid dabei kreativ! Ihr könnt z. B. Tischvorlagen erstellen oder anhand eines konkreten Beispiels die Situation klar machen. - Überlegt, wie Ihr selbst zu den Themen und Euren Zielen eingestellt seid und wie Ihr sie am besten an die Person bringt! Den Umgang mit Konflikten verbessern! - Beobachtet, welche Austragungsorte es für Konflikte im Gremium gibt! - Beobachtet, welche Sympathien und Antipathien Entscheidungsprozesse und Konflikte beeinflussen und wie diese für Eure Interessenvertretung genutzt werden können! Rahmenbedingungen verbessern! - Die Erfahrung lehrt uns, dass es sich in einem Gremium besser arbeiten lässt, wenn z. B. die Atmosphäre stimmt, alle konzentriert mitarbeiten, der Raum angenehm ist und keine versteckten Konflikte die Arbeit blockieren. - Beobachtet einige Sitzungen lang, wie sich die Rahmenbedingungen auf den Verlauf der Sitzung auswirken. Dann überlegt Euch, welche Verbesserungsmöglichkeiten es gibt, bringt diese ein und begründet, wie sie die Arbeit verbessern können.143 7. 3. Gemeinsame Arbeit an Themen Als Mitglied in einem Gremium wie dem PGR muss man sich mit vielen Themen auseinandersetzen, die nicht auf der eigenen Liste der Schwerpunkte stehen, für die man sich nur mäßig interessiert oder von denen man vielleicht keine Ahnung hat. Als Mitglied des PGR ist man Spezialist für ein Fachgebiet (z.B. Jugend), aber auch für alles mitverantwortlich. Es ist wichtig, dass die erwachsenen Vertreterinnen und Vertreter merken, dass sich junge Menschen für das Ganze und nicht nur für ihren Bereich interessieren. Das trägt entscheidend dazu bei, als kompetenter Gesprächspartner/kompetente Gesprächspartnerin ernst genommen zu werden. Deshalb: So gut es geht auf jede Sitzung und jedes Thema vorbereiten. 143 vgl. ebenda, S. 13 113 Manchmal ist es schwierig, sich zu einigen Themen eine Meinung zu bilden und zu beurteilen, was denn nun gut für die Kinder und Jugendlichen in der eigenen Pfarrei ist. Folgende Hinweise144 sollen helfen, Themen gut zu bearbeiten: Fachkenntnisse nutzen! - Nutzt die Fachkenntnisse der hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, des eigenen Jugendverbandes sowie des BDKJ (Adressen in Kapitel 8.6. im Anhang)! - Eignet Euch bestimmte Fachkenntnisse zu Themen an und bringt sie in die Sitzung ein, besonders die aus der Jugend(verbands)arbeit! Klar und verständlich Position beziehen! - Achtet darauf, dass Eure eigene Position eindeutig ist! - Reduziert Euch jeweils auf die wichtige Aussage! - Benutzt kurze und prägnante Sätze, um Informationen rüberzubringen! - Bietet immer an, dass Rückfragen gestellt werden können! - Macht Eure Position auch schriftlich oder mit einer anderen Präsentationsmethode deutlich! - Werbt um Verständnis für Eure jeweilige Position, sowohl im Vorfeld informell als auch offiziell in der Sitzung! Systematische Vorbereitung! - Analysiert das Thema oder Problem! - Überlegt Euch, welche Auswirkung es haben kann und beurteilt, welche Entscheidung für Euch als Kinder und Jugendliche in der Pfarrei die optimale wäre! - Sucht die passende Strategie in der Sitzungsvorbereitung, der Argumentationshilfe für Euch selbst und wie Ihr es taktisch einbringen wollt - Sucht die passende Strategie bei der Auswahl der Kooperations- und Bündnispartner/Innen. - Überlegt Euch eine diplomatische Vorgehensweise! - Findet die geeignete Methode, Eure Ergebnisse zu präsentieren! Öffentlichkeitsarbeit nicht vergessen! - Es gibt mehr als das Kirchenblatt! Nutzt vor allem die lokale Presse und bestimmt eine Kontaktperson aus dem PGR! - Berichtet vor allem über positive Ereignisse! Dies gilt auch für Eure Jugendarbeit vor Ort! Wägt ab, ob es zu bestimmten Themen nicht sogar eine Ausstellung in der Kirche oder im Ort geben kann! - Ladet Gruppen aus der Pfarrei zu Euren Sitzungen (PGR/SAJ) ein, damit sie zum einen mitbekommen, was Ihr dort macht und zum anderen könnt Ihr so Themen „schmackhaft“ machen und eine breitere Meinung einholen. Einladungen zur Sitzung! - Fordert eine rechtzeitige Sitzungseinladung mit kommentierter Tagesordnung ein! - Trefft frühzeitige Terminabsprachen im PGR/SAJ! - Gestaltet die Tagesordnung selbst mit und bringe dort Deine Themen unter! 144 vgl. Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Rheinland Pfalz (Hg.): Mitraten-unsere Pfarrgemeinde sucht deinen Rat- Pfarrgemeinderatswahl 2007, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/-innen, Mainz 2007, S. 14 114 Themen aus der Jugend einbringen! - Bearbeitet Jugendthemen mit den Methoden der Jugendarbeit – setzt den Rat in Bewegung! - Ihr könnt z. B. vorschlagen, die Sitzungsordnung zu ändern oder die Sitzung mit einem Warmup (z.B. einem Lied, einem Spiel oder einer kurzen Aktion) zu beginnen! - Bringt die Jugendarbeit mit angenehmen Erlebnissen und Erfahrungen in Zusammenhang!145 7.3.1 Hinweise für die Leitung von Besprechungen und Sitzungen Ein Mischverhältnis von • Individueller Beteiligung • Konstruktivem Miteinander • Ziel- und ergebnisorientiertem Vorgehen kennzeichnet erfolgreiche Sitzungen, die damit enden, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zufrieden mit sich und den Ergebnissen nach Hause gehen können. Hinweise: 1. „Begrüße die Teilnehmer/innen der Sitzung. Bedenke, dass Pfarrgemeinderatssitzungen mit einer kurze Besinnung oder einem Gebet beginnen können. 2. Gib einen Überblick über die vorgesehenen Inhalte und die Zielsetzung der Besprechung. Zur Visualisierung kannst du z.B. ein Plakat oder eine Pinwand mit Kärtchen verwenden. 3. Achte auf mögliche Regeln, die am Anfang einer Besprechung stehen können (z.B. Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung, Genehmigung des Protokolls der letzten Besprechung) und kläre den organisatorischen Rahmen (z.B. Dauer, Pausen, wer schreibt das Protokoll, usw.). 4. Steige in die Tagesordnung ein. Übergib das Wort beispielsweise demjenigen/derjenigen, die das Thema oder das Problem des ersten Tagesordnungspunktes vorzustellen hat. Achte auf die Zeit. Mögliche Schritte in der Arbeitsphase: Ideen sammeln Ideen bewerten Idee auswählen Maßnahmen vereinbaren Problem beschreiben Ursachen analysieren Lösungen entwickeln Maßnahmen vereinbaren 5. Fasse die besonders wichtigen Inhalte zusammen, formuliere noch einmal die getroffenen Entscheidungen sowie Arbeitsaufträge an die einzelnen Teilnehmer/Teilnehmerinnen (wichtig für das Protokoll). 6. Gib abschließend einen Ausblick auf die nächsten Schritte und vereinbare einen Termin für die nächste Zusammenkunft. Schließe die Besprechung offiziell.“146 vgl. ebenda S. 14 Katholische Jugend Österreich, Jugend- Hilfestellung für dich im Pfarrgemeinderat, Wien ohne Angabe des Erscheinungsjahres, S. 17 . Als Download unter www.kath-jugend.at 145 146 115 7.3.2 Hinweise für ein positives Miteinander 1. Gut vorbereiten (Tagesordnung durchgehen, andere Jugendliche zu Themen befragen, überlegen, wer was einbringt...). 2. Gibt es konkrete Anliegen, dann schon vorher Verbündete suchen (d. h. einige Erwachsene informieren und bitten, dass sie das Anliegen unterstützen). 3. Ausführlich über die Jugend-Aktivitäten berichten. Auch wenn auf der Tagesordnung der Bericht nicht vorgesehen ist, unter dem Punkt „Verschiedenes“ über vergangene und zukünftige Projekte informieren (Image). 4. Möglichkeiten der Mitgestaltung im PGR realistisch sehen, sich keine Illusionen machen. 5. Die Mitarbeit bei verschiedenen Anlässen dient dem Kennenlernen und fördert das Verstehen (Feste und Aktionen in der Pfarre). 6. Entschuldigen, wenn man nicht zur Sitzung kommen kann.147 7.3.3 Hinweise zum Umgang mit Killerphrasen „Gerade Jugendvertreterinnen und -vertreter im PGR sind immer wieder mit Killerphrasen konfrontiert. Darunter versteht man Äußerungen, die einzig darauf abzielen, den anderen auf der Beziehungsebene zu treffen bzw. als inkompetent darzustellen. Häufen sich diese Killerphrasen in einem Gespräch, läuft man Gefahr sich sehr bald in einem Streit wiederzufinden.“148 Sachliche Zusammenarbeit ist dann nicht mehr möglich. Außerdem frustriert ein solcher Streit andere, engagierte Mitglieder. Hinweise zum Umgang mit Killerphrasen149: • eigene Argumente ruhig und unbeeindruckt vorbringen. • sich nach Möglichkeit nicht auf die Beziehungsebene begeben sondern bei den eigenen Sachargumenten bleiben. • sich aufgrund eines fairen Gesprächsniveaus von dem Gegenüber unterscheiden. • seinem Vis-á-Vis die eigenen, persönlichen Toleranzgrenzen vermitteln: („So möchte ich nicht, dass du von meiner ... sprichst bzw. Ich bitte dich, deine unsachlichen Aussagen über meine Einstellung zu lassen ...). • es auch gegebenenfalls aufdecken und direkt vor allen ansprechen, dass der/die Gesprächspartner/in den Versuch unternommen hat, die Glaubwürdigkeit zu untergraben. • (dennoch) nicht jede Killerphrase kommentieren, damit man sich nicht vom Thema wegführen lässt. vgl. ebenda, S. 8 ebenda, S.8 149 vgl. ebenda, S. 8 147 148 116 Hier ein paar Beispiele, wie auf Killerphrasen reagiert werden könnte: Das haben wir schon immer so gemacht! Wäre es nicht genau deshalb ein guter Versuch, Neues zuzulassen? Wer sind wir und was heißt immer? Das sind Ideen, die sich bei uns nicht umsetzen lassen! Welche diese Vorschläge wurden schon versucht? Welche haben Sie denn schon umgesetzt? Was genau fehlt Ihnen zur Umsetzung? Du hast noch zu wenig Erfahrung, du kannst da nicht mitreden! Genau deshalb rede ich mit! Welche Erfahrung fehlt mir denn dazu? Haben Sie Beweise? 117 Probieren geht über studieren! Haben wir schon probiert – funktioniert nicht! Wir könnten ja aus den Fehlern von damals lernen!? Sei doch still! Auf deine Meinung legt keiner Wert. Wenn du nur mit Menschen diskutieren kannst, auf deren Meinung du Wert legst, hast du bald keine Gesprächspartner mehr! 7.4 Rahmenbedingungen für gelingende Jugend(verbands)arbeit Ein wesentlicher Teil der Interessensvertretung ist der Einsatz für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendarbeit. Wenn die KLJB-Gruppe an den Pfarrer herantritt mag das im Einzelfall nützen und sie bekommt einen eigenen Jugendraum. Erfahrungsgemäß jedoch bringt es mehr, wenn Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter im SAJ Punkte Verbesserungsvorschläge sammeln und diese als Votum des SAJ in den PGR einbringen. An dieser Stelle eine Übersicht zu Voraussetzungen, für die man sich als Interessensvertreterin/ Interessensvertreter für junge Menschen in der Pfarrgemeinde einsetzen kann. Wichtig ist zu prüfen, welche Voraussetzungen in der eigenen Gemeinde geschaffen werden müssen. Insofern dient die Übersicht auch als Checkliste: 118 • Positive Grundeinstellung des Pastoralteams gegenüber der Jugend. • Die Jugend ist im PGR immer wieder Thema. Jugendarbeit wird von vielen Erwachsenen mitgetragen. • Positive Grundeinstellung der Pfarrgemeinde: Die Jugend darf auch einmal „anders" sein (Das wird speziell bei den Gottesdiensten spürbar). • große Bereitschaft der Erwachsenen, bei Projekten der Jugend mit zu helfen. • Erwachsene und Jugendliche nehmen einander bei der Zusammenarbeit gleich wahr und ernst. • Ein Jugendraum wird zur Verfügung gestellt, wo auch eine Küche benützt werden kann und ein absperrbarer Kasten bereit steht. Jugendliche müssen „Heimat in der Gemeinde“ finden können. • Finanzielle Unterstützung durch die Pfarrei. • Es gibt einen SAJ mit Vertretern/innen der Jugend sowie interessierten Jugendlichen. • Es gibt eine/n Jugendvertreter/in im PGR. • Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen (z.B. Landjugend), Vereinen, Schulen, Stellen für offene Jugendarbeit, ... • Zusammenarbeit mit anderen Gruppen in der Pfarrei. • Zusammenarbeit mit der Gemeinde/Stadt. • Mögliche Lösung, wenn kein/e Jugendliche/r fix in den PGR will: Die Punkte, die die Jugend betreffen, werden am Anfang der PGR-Sitzung behandelt, so dass die Jugendlichen dann gehen können, wenn sie an den weiteren Themen nicht mehr interessiert sind bzw. diese sie nicht mehr betreffen. • Klare Regeln für Öffnungszeiten und Benutzung des Jugendraumes. • Platz im Schaukasten und Pfarrbrief für Ankündigungen und Berichte ermöglichen, aber keine Beiträge dazu aufzwingen. • positive Rückmeldungen an die Jugendlichen. • Taxidienste von älteren Jugendlichen und Erwachsenen. • Es ist nicht angemessen, wenn Jugendliche für ihren Raum in der Pfarre Miete zahlen/sich zu Arbeitsaktionen verpflichten/die Firmvorbereitung übernehmen müssen.“150 Tipp: Der SAJ bittet alle Gruppen, aus ihrer Sicht aufzuschreiben, welche Rahmenbedingungen verbessert, bzw. noch geschaffen werden müssen. Die Sammlungen werden dann im SAJ diskutiert, nach Dringlichkeit bewertet und im PGR in einer Schwerpunktsitzung zum Thema „Jugend“ diskutiert und Schritte zur Umsetzung verabschiedet. 7.5 Thema „Jugend“ im Pfarrgemeinderat In regelmäßigen Abständen sollte der SAJ darauf drängen, dass das Thema „Jugend“ auf die Tagesordnung des PGR gesetzt wird. Damit erhalten alle PGR-Mitglieder einen aktuellen Überblick und können ihrer Gesamtverantwortung auf diese Weise besser gerecht werden. Zudem bietet dies die Möglichkeit, gegenseitige Erwartungen und Forderungen gemeinsam zu bearbeiten. Nachfolgenden werden daher zwei mögliche Abläufe für die Auseinandersetzung mit dem Thema „Jugend“151 vorgestellt. „Praktische Hinweise: • Es ist zu überlegen, ob zusätzlich zum/zur Jugendvertreter/in im PGR noch weitere (jugendliche) Verantwortungsträger/innen zur Sitzung eingeladen werden sollen. • Unter Umständen macht es Sinn, wenn der Vorsitzende des PGR oder der Pfarrer die Sitzungsleitung delegiert, damit er leichter Position beziehen kann. • Ein ehrliches Dankeschön für die geleistete Arbeit im Bereich Jugend tut (z. B. am Ende des Tagesordnungspunktes) gut.“152 vgl. ebenda, S. 11 vgl. Katholische Jugend Österreich, Jugend- Hilfestellung für dich im Pfarrgemeinderat, Wien ohne Angabe des Erscheinungsjahres, S. 14-16 . Als Download unter www.kath-jugend.at 152 ebenda, S. 14 150 151 119 „Vorschlag 1 Dauer: ca. 60 – 90 Minuten Vorbemerkung: Im vorgesehenen Zeitrahmen kann das Thema nur angerissen werden. Am Ende sollte aber die Entscheidung stehen, • sich einmal mit dem Thema Jugend intensiver zu befassen (mit Fachleuten, Untergruppen, genauerer Analyse). • oder die diversen Angebote der Pfarrgemeinde153 auf ihre Attraktivität für Jugendliche hin zu überprüfen. Durchführung: 1. Einstieg Stimmungsbild/Einschätzung der Situation: Es steht eine Kiste mit Alltagsgegenständen (Kerze, Kugeln, Blume, Reißverschluss, Knopf, Nadel, Schere, ...) zur Verfügung. Jede/r Teilnehmer/in überlegt für sich, mit welchem Gegenstand er/sie die Situation der Jugend in der Pfarrgemeinde symbolisch darstellen würde. Im Plenum sagt jede/r, warum er/sie gerade dieses Symbol gewählt hat. 2. Analyse von Aufgaben und Erwartungen Der PGR wird in zwei Gruppen geteilt: Die eine Hälfte überlegt die Funktion und den Auftrag der Gemeinde für die Jugend, die andere Hälfte die Funktion und den Auftrag der Jugend für die Gemeinde. Die Einschätzungen und Wünsche aneinander können ruhig sehr subjektiv sein. In Stichworten auf Plakat/Flipchart schreiben.Jede Gruppe präsentiert ihre Ergebnisse. Diskussion im Plenum, welche Positionen (oder Teile von ihnen) einander entsprechen bzw. widersprechen. 3. Abschluss • Was machen wir mit unseren Überlegungen; braucht es weitere Maßnahmen (Arbeitsgruppe, Gespräch mit Experten/innen, tiefer gehende Analyse, ...). • Konkretisierung von einer/zwei Maßnahmen.“ 154 Vorschlag 2155 Dauer: ca. 3 Stunden 1. Einstimmung Zur Einstimmung wird eine Bibelstelle gelesen. Nach der sich anschließenden Zeit der Stille, können die Teilnehmenden sich dazu äußern (vgl. auch „Bibel teilen- wie funktioniert das?“ auf S. 81 dieser Arbeitshilfe). Der Kommentar kann frei oder anhand von Fragen erfolgen (siehe unten) • Numeri 13,1-2.17-21.25-30 oder • 1 Samuel 3,1-18 oder • Markus 4, 35-41 im Originaltext: „Pfarre“, im Folgenden jeweils ersetzt durch das bei uns gebräuchlichere Wort „Pfarrgemeinde“ ebenda, S. 14 155 vgl. ebenda, S. 15 153 154 120 2. Erinnerungen Der PGR wird in Kleingruppen unterteilt. Gespräch über eigene Jugenderinnerungen (junge PGR-Mitglieder beobachten nur): • Was war damals alles los? • Was hat gefallen? Worüber haben wir uns geärgert? • Was war neu, knapp an der Grenze des Erlaubten? • Wer hat wen womit provoziert? In Stichworten auf Plakat/Flipchart festhalten. Eventuell Rückmeldungen von jungen PGR-Mitgliedern. 3. Lebenswelten und Werte heutiger Jugendlicher Möglichkeiten: Jugendliche erzählen, Artikel/Zeitungsausschnitte, Jugendzeitschriften, Jugendstudien, Zusammenfassung des 1. Teils dieses Behelfes, Video zeigen (Quelle z.B. Medienstelle) ... 4. Positionen abstecken • Warum soll es in unserer Pfarrgemeinde Jugendarbeit geben? • Was erwarten wir? • Welche Ziele sollen erreicht werden? Die drei Fragen befinden sich für alle sichtbar auf einem Plakat/Flipchart. Jede/r erhält ca. 5 Kärtchen und notiert gut lesbar jeweils 1 Gedanken pro Kärtchen (nicht mehr als 3 Zeilen!) zu den Fragen. Der/die Moderator/in sammelt die Kärtchen mit der Schrift nach unten ein und liest sie einzeln vor. Dann werden sie aufgepinnt/aufgelegt und gemeinsam thematisch gruppiert. Schließlich erarbeitet man eine Überschrift (Satz oder Wort) für jede Kärtchengruppe. Die Überschriften (= die zusammengefassten Ziele und Erwartungen) werden nach ihrer Wichtigkeit bewertet. Jede Person hat 5 Punkte; maximal 3 davon dürfen an ein Thema gehen. 5. Konkretisierung der Ergebnisse Mit den 3 - 5 bestplatzierten Themen der vorigen Wertung (z.B. Veranstaltungen, Liturgie, Räume, Mitbestimmung..) wird in Kleingruppen weitergearbeitet. Wie ist es? Wie soll es sein? Was verhindert den Sollzustand? Welche konkreten Maßnahmen sollen gesetzt werden? 6. Vorstellung der Ergebnisse im Plenum Jede Gruppe berichtet. Erst dann Plenumsdiskussion über die vorgeschlagenen Maßnahmen. 7. Klärung der Weiterarbeit und der Verantwortlichkeiten Wer (nur Anwesende!) macht was (bis) wann? Weitere inhaltliche Ideen und Bausteine • Jugendpastorale Leitlinien der eigenen Diözese auf die Pfarrgemeinde hin konkretisieren • Wo und wie leben unsere Jugendlichen? Wie verbringen sie ihre Freizeit? • Welche konkreten Erfahrungen habe ich mit Jugendlichen außer den eigenen Kindern? Was weiß ich über sie? • Wie kommen Jugendliche in den Lebensraum Pfarrgemeinde hinein? Was/wen erleben sie dort? • Hat die Jugendarbeit der Pfarrgemeinde den Charakter einer Lebens- und Glaubenswerkstatt? 121 „Kommentare zu den Bibelstellen von Vorschlag 2 Zu Numeri 13,1-2.17-21.25-30 Es gilt, die Zukunft zu gestalten. Nur wer eine Ahnung von dem hat, was einen erwarten könnte, wird auf alles oder fast alles - gefasst sein und richtig entscheiden können. So schickt Mose die Kundschafter aus. Und sie kommen zurück und berichten: Schönes und Beeindruckendes haben sie erlebt, aber auch Furchterregendes. Die meisten sind verzagt. Nur Kaleb ist zuversichtlich. Er wird mit Josua der Einzige der Kundschafter sein, der dann auch selber in das verheißene Land ziehen wird. Alle anderen - Kundschafter wie Volk - werden sterben, weil sie trotz der Zusage Gottes keine Zukunft gesehen haben. Der PGR trägt Verantwortung für die Pfarre. Es gilt, die Zukunft zu sichern. Wer wird morgen noch hier in dieser Pfarre Christ sein? Wie werden die Menschen von Gott erfahren? Werden die materiellen Voraussetzungen gegeben sein? Dafür gilt es voraus zu schauen, Kundschafter/in zu sein. „Ich bin bei euch, alle Tage bis ans Ende der Welt,“ hat Jesus vor seiner Himmelfahrt seinen Jüngern, uns, der Gemeinde zugerufen. Das ist seine Verheißung. Bei dem, was sich aus der Zukunft schon erahnen lässt: trägt diese Verheißung? Nur wer ihr traut, hat Zukunft! Die Lebenswelt der Jugendlichen ist für viele fremd und ungewohnt, ja vielleicht sogar beängstigend; selbst für die Eltern. Die rasanten Entwicklungen überfordern so manche. Doch die Welt von morgen ist das verheißene Land, das gestaltet werden muss. Es ist nicht alles schon geregelt, nicht alles ist einfach hinzunehmen. Der Rahmen ist da; aus den Talenten jedes einzelnen heraus gilt es, die Verantwortung der Gestaltung der Gemeinde zu übernehmen. Erkundet das Morgen, wie die Kundschafter! Schaut genau hin, was es da alles gibt. Und erzählt einander, was ihr entdeckt habt. Ihr werdet sehen: auch wenn manches Angst macht, „es ist wirklich ein Land, wo Milch und Honig fließen". Zu 1 Samuel 3,1-18 Eli ist alt. Er hat viel erlebt; er kennt seine Aufgabe als Priester. Er weiß, dass seine Tage gezählt sind, ja schlimmer noch, Gott hat ihm geweissagt, dass alle seine Nachkommen in jungen Jahren sterben werden, weil sie sich gegen Gott versündigt haben. Wie wird also die Zukunft aussehen? Wie wird es mit dem Gottesdienst weitergehen? Schon seit einiger Zeit lebt ein Knabe bei ihm, der Gott versprochen wurde. Er versieht seinen Dienst im Tempel. Da spricht Gottes eines nachts zu ihm, Gott, von dem er viel gehört hat, den er aber noch nicht selbst gehört hat. Der erfahrene alte Mann weist ihn darauf hin, wer ihn da ruft. Und es ist gleichzeitig die Berufung, die Zukunft verheißt. Der alte Eli ist der Lehrmeister. Er gibt seine Erfahrung und sein Wissen weiter an den jungen Samuel. Nur so kann der Knabe erkennen, dass Gott zu ihm spricht. Und was Er zu ihm spricht, macht beiden Angst: dem jungen wie dem alten. Doch es ist Gott, der Gott, der in die Zukunft weist, der durch Samuel sein Volk führen wird. Ob vielleicht auch heute die Jungen von Gott in einer nächtlichen Vision schon mehr über die Zukunft erfahren haben, als die Erwachsenen ihnen zutrauen? Lasst Euch doch einmal schildern, was die Träume der Jungen sind. Und gemeinsam wird es gelingen, aus den vielen Stimmen Gottes Stimme heraus zu schälen. Zu Markus 4, 35-41 „Meister, kümmert es dich nicht, dass wir zugrunde gehen?" so riefen die Jünger voll Angst. Ist das nicht auch so manches Mal der Ruf einer Gemeinde in den Stürmen der heutigen Zeit? Die Kirchgänger/innen werden weniger, die Firmung erleben viele als das Sakrament des Verlassens der Kirche, am Arbeitsplatz wird man nur noch milde belächelt für sein Engagement in der Kirche... Die Jünger weckten Jesus, der sichtlich einen tiefen Schlaf hatte. In all ihrer Angst habe sie geahnt, dass er doch noch etwas tun könnte, um sie zu retten. Heute fragen sich Jugendliche, wozu sie überhaupt Jesus noch wecken sollten. Was kann er ihnen noch bringen? Wir im PGR haben offensichtlich diesen Jesus schon erlebt als einen, der für unser Leben von Bedeutung ist. Sonst wären wir nicht hier. Ein vorsichtiger Blick in die Zukunft kann vielleicht einen Sturm heraufbeschwören: Wie wird alles werden? Wer versteht die Jugend noch? Gepierced und tätowiert, auf Spaß aus und ungeniert, ob sie noch eine Arbeit finden werden? Ganz abgesehen von den Pensionen. Sie sind genauso von diesem Sturm erfasst. Vielleicht haben sie längst schon Jesus geweckt, auf ihre Art? Haben längst schon verstanden, dass er ja eh da ist im selben Boot? Vielleicht ist in ihrem Teil des Sees längst schon wieder Ruhe eingekehrt? Nur wer auf sie hört, wird darauf eine Antwort bekommen.“ 156 156 ebenda, S. 16 122 Kapitel 8 Anhang 8.1 Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster §1 Pfarrgemeinderat Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heilsund Weltauftrags der Kirche. Er trägt so dazu bei, dass die Communio, das Miteinander in der Kirche, gefördert wird. Er ist in sinnvoller Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Nr. 27) der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde und zugleich das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26). §2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates 1. Der Pfarrgemeinderat trägt im Zusammenwirken mit den im Dienst der Gemeinde stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für das Gemeindeleben, unbeschadet des Einspruchsrechtes des Pfarrers (§ 8.3) und der Eigenverantwortlichkeit des Kirchenausschusses. Gemeinsam mit dem Pfarrer sowie den für die Seelsorge amtlich Beauftragten berät er alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen und Aufgaben, fasst Beschlüsse und trägt – gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitgliedern – Sorge für deren Durchführung. In diesem Miteinander nimmt der Pfarrgemeinderat teil an der Gemeindeleitung. Als Organ des Laienapostolates kann er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig werden. 2. Seine Aufgaben bestehen vor allem darin, a) das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu entwickeln, die Charismen in der Gemeinde zu entdecken, Verantwortliche für die verschiedenen Dienste zu finden, für deren Ausbildung Sorge zu tragen und sie bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Darüber hinaus ist die Mitarbeit im Bistum und in der Weltkirche zu wecken und zu aktivieren, b) über die ehrenamtlichen Dienste der Katechese und der Liturgie zu beraten und Mitglieder hierfür zu gewinnen und soweit erforderlich dem Bischof zur Beauftragung vorzuschlagen, c) Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde an den liturgischen Feiern einzubringen, d) den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern, e) den Dienst der Pfarrgemeinde für Schule und Erziehung und Erwachsenenbildung zu fördern, f) die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe zu suchen, 123 g) gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen, h) Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten, i) die Verantwortung der Gemeinde für Diaspora, Mission und entwicklungsfördernde Maßnahmen wach zu halten, j) die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern, k) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen, l) Kontakt zu denen, die dem Gemeindeleben fern stehen, zu suchen, m) die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche oder mündliche Informationen über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme zu unterrichten, n) für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzustellen, o) bei der Erstellung des Haushalts- und Stellenplanes mit dem Recht auf Erörterung mitzuwirken, p) Vertreter der Pfarrgemeinde für die Gremien der mittleren Ebene zu wählen, q) vor Besetzung der Pfarrstelle den Bischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde zu unterrichten und Stellung zu nehmen zum Besetzungsvorschlag des Bischofs, r) die Hauptabteilung Seelsorge-Personal bei der Ernennung von Seelsorgern und Seelsorgerinnen zu beraten. §3 Mitglieder 1. Dem Pfarrgemeinderat gehören an, a) der Pfarrer, b) je nach Größe der Gemeinde bis zu 16 in unmittelbarer und geheimer Wahl von der Pfarrgemeinde gewählte Mitglieder, c) als weitere amtliche Mitglieder die in der Pfarrgemeinde hauptamtlich tätigen Priester, Diakone und Pastoralreferenten/-referentinnen sowie Diakone mit Zivilberuf und ein Mitglied des Kirchenvorstandes/Kirchenausschusses, d) bis zu vier vom Pfarrer im Einvernehmen mit den Mitgliedern nach b) und c) berufenen Mitglieder. 2. Beratende Mitglieder sind: ein Vertreter der hauptamtlichen Kirchenangestellten, ein Vertreter der in der Pfarrgemeinde tätigen Ordensangehörigen. 124 3. Die Mitglieder gem. Abs. 1 b) müssen mindestens zwei Drittel der Gesamtmitgliederzahl des Pfarrgemeinderates ausmachen. 4. Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrgemeinde ihren Wohnsitz haben. 5. Wählbar ist jeder Katholik, der in der Pfarrgemeinde seinen Wohnsitz hat, das 16. Lebensjahr vollendet hat und in der Ausübung seiner allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behindert ist. Dies gilt auch für die gem. Abs. 1 d) berufenen Mitglieder. 6. Es können auch außerhalb der Gemeinde wohnende Katholiken aktives und passives Wahlrecht ausüben, wenn sie am Leben der Gemeinde aktiv Anteil nehmen. Die Ausübung des aktiven oder passiven Wahlrechts in mehreren Gemeinden ist nicht zulässig. 7. Die Amtszeit des Pfarrgemeinderates beträgt 4 Jahre, sie endet mit der Konstitution des neuen Pfarrgemeinderates. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus dem Pfarrgemeinderat aus, so rückt bei Mitgliedern gem. Abs. 1 b) der Kandidat, der bei der Wahl die nächsthöchste Stimmenzahl erhalten hatte, in den Pfarrgemeinderat nach. Scheidet ein Jugendlicher (16 – 25 J.) während der Amtszeit aus dem Pfarrgemeinderat aus und rückt kein Jugendlicher für ihn nach, so beruft der Pfarrgemeinderat einen zusätzlichen Jugendlichen. Bei Mitgliedern gem. Abs. 1 d) kann der Pfarrer im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderat für die restliche Amtszeit eine Nachberufung vornehmen. 8. Die Mitgliedschaft im Pfarrgemeinderat endet, wenn die Wählbarkeit gem. Abs. 5 entfällt. 9. Bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen kann ein Mitglied aus dem Pfarrgemeinderat ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt auf Antrag des Pfarrgemeinderates oder des Pfarrers durch den Bischof, nachdem die zuständige Schiedsstelle die Sach- und Rechtslage mit dem auszuschließenden Mitglied und Vertretern des Pfarrgemeinderates erörtert hat. §4 Konstituierung 1. Der Pfarrer lädt die Mitglieder gem. § 3 Abs. 1 b) und c) zur ersten Sitzung ein, die spätestens 3 Wochen nach der Wahl stattfinden muss und stimmt mit ihnen u. a. die Berufung der Mitglieder nach § 3 Abs. 1 d) ab. 2. Innerhalb weiterer 3 Wochen findet die zweite Sitzung des Pfarrgemeinderates statt, in der auch der Vorstand zu wählen ist. 3. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates leitet der Pfarrer bis zur Übernahme des Amtes durch den gewählten Vorsitzenden. 125 §5 Vorstand 1. Der Pfarrgemeinderat bildet aus seiner Mitte einen Vorstand, dem der Pfarrer kraft seines Amtes und 2 oder 4 weitere zu wählende Mitglieder angehören. Der Vorsitzende wird aus den Mitgliedern des Vorstandes vom Pfarrgemeinderat gewählt. 2. Der Vorstand bereitet die Sitzungen des Pfarrgemeinderates vor. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Pfarrgemeinderates im Einvernehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern unter Angabe der Tagesordnung ein und leitet sie. Der Vorstand regelt die Vertretung des Vorsitzenden. 3. Ein Mitglied des Vorstandes hat das Recht, an dienstlichen Besprechungen der Hauptamtlichen in der Gemeinde teilzunehmen, sofern dort grundlegende pastorale Fragen bearbeitet werden. §6 Sachausschüsse 1. Für Sachbereiche, die einer kontinuierlichen Beobachtung und ständigen Mitarbeit des Pfarrgemeinderates bedürfen, bildet der Pfarrgemeinderat Sachausschüsse oder bestellt Beauftragte für diese Sachbereiche. 2. In die Sachausschüsse können auch Personen berufen werden, die nicht Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind. Die Vorsitzenden der Sachausschüsse oder die Beauftragten sollen dem Pfarrgemeinderat angehören. 3. Die Sachausschüsse haben die Aufgaben, in ihrem jeweiligen Sachbereich die Entwicklung zu beobachten, den Pfarrgemeinderat, Einrichtungen der Pfarrgemeinde und die in dem jeweiligen Sachbereich tätigen Verbände und Institutionen zu beraten sowie Maßnahmen, für die kein Träger vorhanden ist, im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderat durchzuführen. Erklärungen und Verlautbarungen an die Öffentlichkeit bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. §7 Sitzungen 1. Der Pfarrgemeinderat tritt mindestens einmal im Vierteljahr und außerdem dann zusammen, wenn 1/3 der Mitglieder des Pfarrgemeinderates oder ein Mitglied des Vorstandes dies verlangt. 2. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind in der Regel öffentlich. Bei besonderen Anliegen sollen Vertreter von Verbänden oder betroffenen Gemeindeeinrichtungen zu den Pfarrgemeinderatssitzungen eingeladen werden. 126 Nicht öffentlich sind zu behandeln: (1) Personalangelegenheiten (2) sonstige Angelegenheiten, die der Natur der Sache entsprechend vertraulich zu behandeln sind; hierüber entscheidet der Vorstand des Pfarrgemeinderates. Darüber hinaus kann das Bischöfliche Generalvikariat/ Bischöflich Münstersche Offizialat bestimmen, dass einzelne Angelegenheiten nicht öffentlich behandelt werden. Die Sitzungen des Vorstandes und der Sachausschüsse sind in der Regel nicht öffentlich. 3. Beabsichtigen Pfarrgemeinderäte, in bestimmten Angelegenheiten der Gemeindeseelsorge zusammen zu arbeiten, können die Pfarrgemeinderäte diese Angelegenheiten in gemeinsamen Sitzungen beraten. Abs. 2 gilt entsprechend. 4. Die Vorsitzenden der Sachausschüsse oder die Sachbeauftragten haben, soweit sie nicht Mitglied des Pfarrgemeinderates sind, das Recht, an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates mit beratender Stimme teilzunehmen. 5. Über die Beratungen des Pfarrgemeinderates ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterschreiben ist. Die Protokolle über die Sitzungen des Pfarrgemeinderates gehören zu den amtlichen Akten und sind im Pfarrarchiv aufzubewahren. §8 Beschlussfassung 1. Der Pfarrgemeinderat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 2. Beschlüsse, die der verbindlichen Glaubens– und Sittenlehre oder dem allgemeinen oder diözesanen Kirchenrecht widersprechen, können nicht gefasst werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Bischof unter Angabe der Gründe. 3. Erklärt der Pfarrer förmlich aufgrund seiner pastoralen Verantwortung und unter Angabe der Gründe, dass ein Beschluss die Ausübung der Grundaufgaben in der Liturgie, Verkündigung oder Diakonie einschränkt, so hat dieser Einspruch für den Beschluss aufschiebende Wirkung. Die anstehende Frage ist im Pfarrgemeinderat innerhalb von 6 Wochen erneut zu beraten. Kommt auch hier eine Einigung nicht zustande, kann die zuständige Schiedsstelle und hierauf der Bischof angerufen werden. 4. Ist nach Meinung der Mehrheit des Pfarrgemeinderates oder des Pfarrers eine gedeihliche Zusammenarbeit im Pfarrgemeinderat nicht mehr gegeben, kann die zuständige Schiedsstelle angerufen werden. Gelingt es dieser nicht, eine Einigung herbeizuführen, verfügt der Bischof die erforderlichen Maßnahmen. Er kann auch Neuwahlen anordnen. 127 §9 Pfarrversammlung 1. Der Pfarrgemeinderat soll einmal im Jahr eine Pfarrversammlung für die Pfarrgemeinde durchführen. Hierzu werden insbesondere die Vertreter der Verbände, der Schulen und ggf. weiterer wichtiger Einrichtungen der Gemeinde schriftlich eingeladen. 2. Aufgabe der Pfarrversammlung ist es, a) den Tätigkeitsbericht des Pfarrgemeinderates entgegenzunehmen, b) Fragen aus dem Aufgabenbereich des Pfarrgemeinderates zu erörtern und ihm hierzu Anregungen und Vorschläge für die Arbeit zu geben. § 10 Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand/Kirchenausschuss 1. Der Pfarrgemeinderat entsendet ein Mitglied mit beratender Stimme zu den Sitzungen des Kirchenvorstandes/Kirchenausschusses. Es ist berechtigt und auf Verlangen des Pfarrgemeinderates verpflichtet, unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht im Pfarrgemeinderat zu berichten. 2. Beschlüsse des Pfarrgemeinderates, deren Durchführung finanzielle Aufwendungen der Kirchengemeinde erfordern, leitet dieser mit der Bitte um baldige Entscheidung dem Kirchenvorstand/Kirchenausschuss zu. Sie werden mit der Mittelbereitstellung wirksam. 3. Der Pfarrgemeinderat lädt i. d. R. einmal im Jahr den Kirchenvorstand/Kirchenausschuss zur gemeinsamen Sitzung ein. Hierbei legt er insbesondere die pastoralen Schwerpunkte dar. 4. Der Pfarrgemeinderat versieht die Genehmigungsvorlage des Haushaltes durch den Kirchenvorstand/Kirchenausschuss an das Bischöfliche Generalvikariat/ Bischöflich Münstersche Offizialat mit seiner Stellungnahme. § 11 Schlussbestimmungen Die vorstehende Satzung tritt mit Wirkung vom 28. Oktober 2001 an die Stelle der Satzung für die Pfarrgemeinderäte vom 14. Februar/26. Oktober 1997 (Kirchliches Amtsblatt 1997, Art. 42). Sie ist für alle Pfarrgemeinden des Bistums Münster verbindlich. Münster, den 1. März 2001 † Reinhard Lettmann Bischof von Münster Auszug aus dem Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Münster vom 1. März 2001, Nr. 5, Art. 75. 128 8.2 Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster I. ZUSAMMENSETZUNG DES PFARRGEMEINDERATES Gem. § 3 der geltenden Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster gehören dem Pfarrgemeinderat an: a) der Pfarrer, b) je nach Größe der Gemeinde bis zu 16 in unmittelbarer und geheimer Wahl von der Pfarrgemeinde gewählte Mitglieder, c) als weitere amtliche Mitglieder die in der Pfarrgemeinde hauptamtlich tätigen Priester, Diakone und Pastoralreferenten/-referentinnen sowie Diakone mit Zivilberuf und ein Mitglied des Kirchenvorstandes/Kirchenausschusses, d) bis zu 4 vom Pfarrer im Einvernehmen mit den Mitgliedern nach b) und c) berufene Mitglieder. §1 Zahl der Mitglieder 1. Die Zahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderates beträgt i. d. R. in Kirchengemeinden bis 1.000 Gemeindemitglieder 12, davon 8 gem. § 3.1 b) der Satzung bis 3.000 Gemeindemitglieder 15, davon 10 gem. § 3.1 b) der Satzung bis 6.000 Gemeindemitglieder 21, davon 14 gem. § 3.1 b) der Satzung in größeren Gemeinden 24, davon 16 gem. § 3.1 b) der Satzung. 2. In begründeten Ausnahmefällen kann die Zahl der Mitglieder durch Beschluss des Pfarrgemeinderates erweitert oder vermindert werden. 3. Die Mitglieder gem. § 3.1 b) der Satzung müssen in jedem Falle mindestens 2/3 der Gesamtmitgliederzahl des Pfarrgemeinderates ausmachen. II. ORDNUNG FÜR DIE WAHL DER MITGLIEDER GEM. § 3.1 b) DER SATZUNG §2 Aktives und passives Wahlrecht 1. Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrgemeinde ihren Wohnsitz haben. 2. Wählbar ist jeder Katholik, der in der Pfarrgemeinde seinen Wohnsitz hat, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, in der Ausübung seiner allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behindert ist und seiner Kandidatur schriftlich zugestimmt hat. 129 3. Es können auch außerhalb der Gemeinde wohnende Katholiken aktives und passives Wahlrecht ausüben, wenn sie am Leben der Gemeinde aktiv Anteil nehmen. Die Ausübung des aktiven oder passiven Wahlrechts in mehreren Gemeinden ist nicht zulässig. 4. Die Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Pfarrgemeinde ist auf Antrag möglich. Der Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste ist an den Wahlausschuss der Wahlgemeinde zu stellen, der über den Antrag entscheidet. Wird dem Antrag zugestimmt, sind sowohl der Antragsteller, als auch dessen Wohnsitzgemeinde schriftlich zu informieren. Der Wahlausschuss der Wahlgemeinde teilt der Wohnsitzgemeinde die erfolgte Eintragung in die Wählerliste mit und bittet um Streichung des Namens aus der Wählerliste der Wohnsitzgemeinde. Wird der Antrag abgelehnt, ist der Antragsteller unter Angabe der Gründe hierüber schriftlich zu benachrichtigen. §3 Berufung und Zusammensetzung des Wahlausschusses 1. Zur Vorbereitung der Wahl beruft der bestehende Pfarrgemeinderat mindestens 8 Wochen vor dem Wahltermin einen Wahlausschuss. 2. Dem Wahlausschuss gehören an: a) der Pfarrer oder ein von ihm benannter Vertreter und b) sechs vom bisherigen Pfarrgemeinderat zu wählende Mitglieder. 3. Wo kein Pfarrgemeinderat besteht, beruft der Pfarrer sechs wahlberechtigte Gemeindemitglieder in den Wahlausschuss. 4. Der Wahlausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Anwesenden gefasst. §4 Aufgaben des Wahlausschusses Der Wahlausschuss hat die Aufgaben: 1. Kandidaten für die Wahl des Pfarrgemeinderates aufzustellen (Wahlvorschlag § 5), 2. die eingehenden Ergänzungsvorschläge auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen (§ 5.4, 5), 3. den endgültigen Wahlvorschlag bekannt zu geben (§ 6), 4. Wahllokal und Zeitdauer für die Wahl zu bestimmen (§ 7.2), 5. den Wahlvorstand zu bestellen (§ 8), 6. das endgültige Ergebnis zu prüfen (§ 12). 130 §5 Wahlvorschläge 1. Der vom Wahlausschuss aufzustellende Wahlvorschlag hat mindestens um ein Viertel mehr Kandidaten zu enthalten, als zu wählen sind. Der Wahlausschuss sollte zur Vorbereitung seines Wahlvorschlages zu einer Pfarrversammlung einladen. 2. Im Wahlvorschlag sind die Namen der Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge mit Angabe von Beruf, Geburtsdatum und Wohnung aufzuführen. 3. Der Wahlausschuss macht spätestens 6 Wochen vor dem Wahltermin seinen Wahlvorschlag der Gemeinde bekannt. Dieser Wahlvorschlag ist unmittelbar nach der Bekanntgabe für die Dauer von 2 Wochen zur Einsicht offen zu legen. Er ist außerdem der Gemeinde in sonstiger geeigneter Weise, z.B. in den Gottesdiensten, durch Aushang oder im Pfarrbrief, mitzuteilen. 4. Gleichzeitig ist die Gemeinde darauf hinzuweisen, dass innerhalb der Offenlegungsfrist des Wahlvorschlages weitere Vorschläge beim Wahlausschuss eingereicht werden können; der Vorschlag des Wahlausschusses wird um diese ergänzt. 5. Ein Ergänzungsvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zum Pfarrgemeinderat zu wählen sind. Für einen solchen Vorschlag sind mindestens 12 Unterschriften von Wahlberechtigten erforderlich. §6 Bekanntgabe des endgültigen Wahlvorschlages Der Wahlausschuss hat nach Ablauf der Offenlegungsfrist innerhalb einer Woche den endgültigen Wahlvorschlag in alphabetischer Reihenfolge aufzustellen und in den Gottesdiensten am Sonntag vor der Wahl und in sonstiger Weise (z.B. durch Wahlbenachrichtigung, Aushang oder im Pfarrbrief) bekannt zu geben. §7 Wahltermin 1. Der Bischof setzt für alle Gemeinden des Bistums einen einheitlichen Wahltermin fest. Ausnahmen bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch den Bischof. 2. Der Wahlausschuss bestimmt das Wahllokal und setzt eine ausreichende Zeitdauer für die Wahl fest. In Gemeinden mit mehreren Ortschaften oder Ortsteilen können mehrere Wahlbezirke mit je einem Wahllokal eingerichtet werden. Auch in diesen Fällen ist dafür Sorge zu tragen, dass jeder Wahlberechtigte nur einmal seine Stimme abgeben kann. §8 Wahlvorstand Zur Durchführung der Wahl hat der Wahlausschuss für jedes Wahllokal einen Wahlvorstand mit der erforderlichen Zahl von Mitgliedern zu bestellen. Kandidaten für die Wahl des Pfarrgemeinderates können dem Wahlvorstand nicht angehören. Der Wahlvorstand hat für den ungestörten Ablauf der Wahl zu sorgen, die Wähler zu registrieren, die Stimmzettel entgegenzunehmen und die vorläufige Zählung der abgegebenen Stimmen vorzunehmen. Über die Wahlhandlung hat der Wahlvorstand eine Niederschrift aufzunehmen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterzeichnen ist. 131 §9 Wahlhandlung 1. Die Wähler geben zur Kontrolle ihrer Wahlberechtigung und zur Registrierung Namen, Alter und Anschrift bekannt. Die Angaben sind in Zweifelsfällen durch Personalpapiere zu belegen. 2. Die Wähler kreuzen auf dem Stimmzettel höchstens so viele Namen an, wie Mitglieder zu wählen sind. § 10 Briefwahl 1. Ein Wähler, der aus wichtigem Grund (Krankheit, Alter, Ortsabwesenheit) verhindert ist, zur Wahl zu kommen, erhält auf Antrag einen Briefwahlschein. 2. Dieser Antrag kann vom Tage nach der Bekanntgabe des endgültigen Wahlvorschlages bis zum Freitag vor der Wahl unter Angabe der Gründe schriftlich oder mündlich bei dem Wahlvorstand (Pfarrbüro) gestellt werden. Der Briefwahlschein wird zusammen mit dem Stimmzettel und dem amtlichen Wahlumschlag ausgehändigt. 3. Die Ausstellung eines Briefwahlscheines ist in dem Wählerverzeichnis zu vermerken oder in einem besonderen Verzeichnis festzuhalten, das dem Wahlvorstand zur Registrierung übergeben wird. 4. Der Wähler hat in einem verschlossenen Umschlag den Briefwahlschein und den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag mit seinem Stimmzettel so rechtzeitig zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der festgesetzten Wahlzeit bei dem Wahlvorstand eingeht. Auf dem Briefwahlschein hat der Wähler zu versichern, dass er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat. § 11 Feststellung des Wahlergebnisses 1. Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten, in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 2. Ein abgegebener Stimmzettel ist ungültig, wenn auf ihm mehr Namen angekreuzt sind, als Kandidaten zu wählen waren. 3. Über die Gültigkeit von Stimmzetteln mit zweifelhafter Kennzeichnung entscheidet der Wahlvorstand. 4. Das Ergebnis der vorläufigen Stimmenzählung ist in die Niederschrift des Wahlvorstandes aufzunehmen. Die Niederschrift ist dem Wahlausschuss unverzüglich zuzuleiten. 132 § 12 Wahlprüfung 1. Der Wahlausschuss hat das Wahlergebnis zu prüfen und endgültig festzustellen. 2. Das Wahlergebnis ist an dem auf den Wahltag folgenden Sonntag im Gottesdienst bekannt zu geben. Gleichzeitig ist das Wahlergebnis in sonstiger geeigneter Form, z. B. durch Aushang oder im Pfarrbrief, mitzuteilen. 3. Binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann die Gültigkeit der Wahl beim Wahlausschuss schriftlich angefochten werden. Der Wahlausschuss hat etwaige Einsprüche mit seiner Stellungnahme unverzüglich dem Bischof vorzulegen, damit darüber entschieden werden kann. III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN § 13 Bekanntgabe 1. Die Namen aller Mitglieder des Pfarrgemeinderates sowie des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sind vom Pfarrer bis spätestens 6 Wochen nach dem Wahltermin der Pfarrgemeinde bekannt zu geben. 2. Der Vorsitzende hat innerhalb von weiteren 14 Tagen das Bischöfliche Generalvikariat/Bischöflich Münstersche Offizialat über den Verlauf der Wahl (Wahlbericht) und die Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates zu unterrichten. § 14 Die vorstehende Wahlordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt an die Stelle der Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte vom 14. Februar/26.Oktober 1997 (Kirchliches Amtsblatt 1997, Art. 42). Sie ist erstmals zu der am 28. Oktober 2001 stattfindenden Wahl der Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster anzuwenden. Münster, den 1. März 2001 † Reinhard Lettmann Bischof von Münster Auszug aus dem Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Münster vom 1. März 2001, Nr. 5, Art. 75. 133 8.3 Mustergeschäftsordnung157 für den PGR „1. Geltung Diese Geschäftsordnung regelt in Ergänzung der Satzung die Arbeitsweise des Pfarrgemeinderates. Die Bestimmungen der gültigen Satzung gehen vor. 2. Öffentlichkeit Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind nicht öffentlich, außer der Pfarrgemeinderat beschließt dies einstimmig (entweder generell oder von Fall zu Fall). Beratungen von Personalangelegenheiten gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 der Satzung sind immer nicht öffentlich zu verhandeln. Bei der Beratung nicht öffentlicher Tagesordnungspunkte haben nur die Mitglieder des Pfarrgemeinderates Zutritt sowie solche Gäste, die zur Mitberatung oder Information erforderlich sind, wenn der Pfarrgemeinderat zustimmt. Alle Anwesenden sind zur Verschwiegenheit über nicht öffentliche Beratungen z.B. Personalangelegenheiten verpflichtet. 3. Einberufungsfristen 3.1 Die Einladung zur Pfarrgemeinderatssitzung ist unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung jedem Mitglied mindestens 1 Woche vor dem Tag der Sitzung zuzustellen. Tagt der Pfarrgemeinderat öffentlich, so ist die Einladung samt Tagesordnung zudem durch Aushang und in anderer geeigneter Weise bekannt zu machen. In dringenden Fällen kann mit verkürzter Frist von 2 Tagen eingeladen werden. 3.2 Verlangt ein Drittel der Mitglieder des Pfarrgemeinderates oder der Pfarrer gemäß der Satzung das Zusammentreten des Pfarrgemeinderates, so muss der Pfarrgemeinderat innerhalb von 2 Wochen einberufen werden. 1. Anträge 4.1 Antragsberechtigt sind alle Pfarrangehörigen und alle in der Gemeinde tätigen Gruppen. 1.2 Anträge müssen schriftlich gestellt und (kurz) begründet werden; sie müssen in den Vorschlag für die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn sie 2 Wochen vor der Sitzung vorliegen. 4.3 Mitglieder des Pfarrgemeinderates können Anträge bis zur Festlegung der Tagesordnung zu Beginn der Sitzung einbringen. Danach können in der Sitzung auch von Mitgliedern nur noch Anträge gestellt werden, die einen Gegenstand der beschlossenen Tagesordnung betreffen; diese bedürfen nicht mehr der Schriftform. 2. Tagesordnung 5.1 Die Tagesordnung wird vom Vorstand des Pfarrgemeinderates beraten und vorläufig aufgestellt. Der Pfarrgemeinderat beschließt die endgültige Tagesordnung am Beginn der Sitzung. Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Zeig´, was in dir steckt, Arbeitshilfe fuer Pfarrgemeinderäte, Köln 2002, S. 18-20 157 134 5.2 Die Tagesordnung enthält in der Regel folgende Punkte: - Begrüßung und geistlicher Impuls, - Feststellung der Beschlussfähigkeit, - Protokoll der letzten Sitzung und Tagesordnung (Genehmigung und Zusätze), - vertagte Punkte der letzten Sitzung, - Informationen und Berichte aus dem Vorstand und den Ausschüssen, - Beratung und Beschlussfassung zu Sachfragen und Anträgen, - Verschiedenes - Festlegung des nächsten Sitzungstermins - Feedback 6. Beschlussfähigkeit Der Pfarrgemeinderat ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung). Wird zu Beginn oder während der Sitzung auf Antrag Beschlussunfähigkeit festgestellt, so kann in dieser Sitzung nur ein Informations- und allgemeiner Gedankenaustausch stattfinden. Alle Beratungen und Entscheidungen sind zu vertagen; ein neuer Sitzungstermin ist alsbald anzusetzen. 7. Sitzungsleitung Der bzw. die Vorsitzende leitet die Sitzung. Die Leitung kann auch von dem bzw. der stellvertretenden Vorsitzenden übernommen werden. Eine Übergabe der Sitzungsleitung ist auch während der Sitzungen möglich. Sind weder der/die Vorsitzende noch der/die stellvertretende Vorsitzende anwesend, so kann auch ein anderes Vorstandsmitglied die Leitung der Sitzung übernehmen. 8. Beratungsordnung 8.1 Der/die Sitzungsleiter/in eröffnet zu jedem Punkt der Tagesordnung die Aussprache. Redebeiträge erfolgen in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Eine Ausnahme bilden Wortmeldungen bzw. Anträge „zur Geschäftsordnung“ (vgl. 8.3). 8.2 Alle Mitglieder des Pfarrgemeinderates – die stimmberechtigten (vgl. § 3 Abs. 1) und die nicht stimmberechtigten (vgl. § 3 Abs. 2) - haben Rede und Antragsrecht; eingeladene sachkundige Gäste können an den Beratungen teilnehmen. Sonstigen Anwesenden kann auf Antrag eines Pfarrgemeinderatsmitgliedes durch Beschluss des Pfarrgemeinderates Rederecht zugestanden werden. 8.3.Durch Wortmeldungen bzw. Anträge „zur Geschäftsordnung“ (Zuruf) wird die Rednerliste unterbrochen. Nach Ende des laufenden Redebeitrags sind sie sofort zu behandeln. Beiträge „zur Geschäftsordnung“ dürfen sich nur auf Verfahrensregeln beziehen wie z.B.: - Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung, - Antrag auf Schluss der Rednerliste, - Antrag auf Beschränkung der Redezeit, - Antrag auf Unterbrechung, Abschluss oder - Vertagung eines Tagesordnungspunktes, - Antrag auf Unterbrechung, Abschluss oder - Vertagung der Sitzung - Antrag auf Nichtbefassung, - Hinweise zur Geschäftsordnung oder Satzung. Zu einem Geschäftsordnungsantrag darf nur eine Wortmeldung dafür und eine dagegen zugelassen werden; danach wird sofort über den Geschäftsordnungsantrag abgestimmt. 135 9. Persönliche Erklärung Nach Schluss der Beratung eines Tagesordnungspunktes oder nach Beendigung der Abstimmung können Pfarrgemeinderatsmitglieder eine persönliche Erklärung abgeben. Im Rahmen einer solchen Erklärung hat jedes Pfarrgemeinderatsmitglied die Gelegenheit, Äußerungen, die in Bezug auf seine Person gemacht wurden, zurückzuweisen, eigene Ausführungen richtig zu stellen oder seine Stimmabgabe zu begründen. Eine Debatte über die persönliche Erklärung findet nicht statt. Die persönliche Erklärung wird ins Protokoll aufgenommen, wenn sie schriftlich eingereicht wird. 10. Beschlussfassung 10.1 Der Pfarrgemeinderat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder (vgl. 10 Abs. 1 Satz 2 der Satzung). Bei gleicher Zahl von Für- und Gegenstimmen ist ein Antrag abgelehnt. 10.2 Wenn mehrere Anträge zum gleichen Gegenstand vorliegen, wird zuerst über den „weitergehenden“ Antrag abgestimmt. Der „weitergehende“ Antrag ist der Antrag, der die weitreichendsten Konsequenzen nach sich zieht. Die Sitzungsleitung entscheidet, welcher Antrag der „weitergehende“ ist. Vor der Abstimmung wird der Antrag noch einmal verlesen. 10.3 Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder dies verlangt, muss die Abstimmung geheim durchgeführt werden. 10.4 Bei Angelegenheiten, die ein Mitglied des Pfarrgemeinderates betreffen, nimmt dieses an der Abstimmung nicht teil. 10.5 Über einen bereits zur Abstimmung gebrachten Antrag kann in derselben Sitzung nur nochmals beraten und abgestimmt werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder seiner Wiederaufnahme in die Tagesordnung zustimmen. 10.6 Der/die Sitzungsleiter/in stellt die Zahl der Für und Gegenstimmen sowie der Enthaltungen fest und gibt das Abstimmungsergebnis bekannt. 11. Wahlen und Nachwahlen 11.1 Wahlen und Nachwahlen zum Vorstand des Pfarrgemeinderates bedürfen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Wahlen können nur stattfinden, wenn dieser Tagesordnungspunkt den Mitgliedern rechtzeitig mit der Einladung bekannt gegeben wurde. 11.2 Wahlen erfolgen geheim mittels Stimmzettel. Per Handzeichen kann nur dann gewählt werden, wenn dies beantragt wird und kein Mitglied widerspricht. 11.3 Die Abwahl von Vorstandsmitgliedern bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder des Pfarrgemeinderates. Sie erfolgt grundsätzlich geheim. 12. Protokoll 12.1 Über die Beratungen des Pfarrgemeinderates wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Das Protokoll muss enthalten: - Datum, Dauer und Ort der Sitzung, - die Namen der anwesenden und der entschuldigten Pfarrgemeinderatsmitglieder und der zur Beratung eingeladenen Gäste, - die Tagesordnung, - die eingebrachten Anträge mit Namen der Antragsteller, 136 - die gefassten Beschlüsse im Wortlaut mit Abstimmungsergebnis, alle Beratungsergebnisse, einschließlich verabredeter Planungen und Aufgabenverteilungen, persönliche Erklärungen, die schriftlich eingereicht werden, die Ergebnisse von Wahlen. 12.2 Das Protokoll ist dem Pfarrgemeinderat in der nachfolgenden Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Es wird in der genehmigten Form vom Sitzungsleiter bzw. von der Sitzungsleiterin und vom protokollführenden Pfarrgemeinderatsmitglied unterschrieben. 13. Schlussbestimmungen 13.1 Diese Geschäftsordnung wurde am............................................ durch Beschluss des Pfarrgemeinderates der Pfarrgemeinde ........................................................................... in...................... angenommen und in Kraft gesetzt. Sie gilt bis auf weiteres. Frühere Regelungen zur Geschäftsordnung verliert zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. 13.2 Änderungen der Geschäftsordnung können mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Pfarrgemeinderats beschlossen werden, wenn dieser Tagesordnungspunkt den Mitgliedern rechtzeitig mit der Einladung bekannt gegeben wurde.“158 158 Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Zeig´, was in dir steckt, Arbeitshilfe fuer Pfarrgemeinderäte, Köln 2002, S. 18-20 137 8.4 Checkliste zur Vorbereitung von Sitzungen Checkliste zur Vorbereitung von Sitzungen Termin: am von bis Ort: Einladungsfrist: Reguläre Teilnehmer/-innen Gäste/Referenten Platzierung auf TOP 138 Dauer des TOP Hilfsmittel (Tageslichtprojektor, Notebook, Beamer, Flipchart, Tafel, Stifte usw.)? Erfrischung (Getränke, Imbiss)? Bestuhlung/Gestaltung des Raumes? Besondere Ereignisse (Geburtstag, Jubiläen)? Entscheidung Diskussion Information Anlagen Tagesordnungspunkte 8.5 Muster: Einladung zu einer Sitzung Einladung zur Sitzung des ... am: in: von Uhr bis: Uhr Eingeladen: Liebe ... Mit freundlichen Grüßen Tagesordnung TOP Information und Beratungsziel Ihre Überlegungen 139 8.6 Muster: Protokollvorlage Protokoll des ... Tag: von Uhr bis: Ort: Anwesend (Zahl): Entschuldigt (Namen): Abwesend (Namen): Sitzungsleitung: Protokoll: TOP 140 Ergebnis/Beschluss Erledigt: wer – bis wann Uhr 8.7 Adressen der katholischen Jugendverbände im Offizialatsbezirk Dachverband: BDKJ, Landesverband Oldenburg Kolpingstraße 14 49377 Vechta Tel.: 04441 872-200 Fax: 04441 872-299 [email protected] www.bdkj-lvoldenburg.de Mitgliedsverbände: DPSG Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Kolpingstr. 14 49377 Vechta Tel. 04441/ 872-268 [email protected] www.dpsg-bezirk-oldenburg.de KJO Katholische Jugend Oldenburg Kolpingstr. 14 49377 Vechta Tel. 04441/ 872-274 [email protected] www.kjo-online.de KLJB Katholische Landjugendbewegung Kolpingstr. 14 49377 Vechta Tel. 04441 872-267 [email protected] www.kljb-vechta.de Kolpingjugend Land Oldenburg Kolpingstr. 14 49377 Vechta Tel. 04441/ 872-272 [email protected] www.kolpingjugend.net Malteser Jugend Lattweg 2 49377 Vechta Tel. 04441/ 925014 [email protected] www.malteserjugend-offizialatsbezirk.de 141 Die Kontaktdaten der Mitgliedsverbände Bund der St. Sebastianus Schützenjugend (BdSJ) Christliche Arbeiter Jugend (CAJ) Deutsche Jugendkraft (DJK) Katholische Junge Gemeinde (KJG) Katholische Studierende Jugend (KSJ) Pfadfinderinnenschaft St. Georg (PSG) Schönstatt-Mädchenjugend können über den BDKJ, Landesverband Oldenburg in Erfahrung gebracht werden. 142 9 Literaturliste • Bischöfliches Jugendamt Augsburg, Konzepte kirchlicher Jugendarbeit Nr. 5, Pfarrgemeinde als Lebensort für junge Menschen, Dokument VI der Diözesansynode Augsburg 1990, Augsburg 1991 • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Rheinland Pfalz, Mitraten - unsere Pfarrgemeinde sucht deinen Rat - Pfarrgemeinderatswahl 2007, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/innen, Mainz 2007 • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Erzdiözese Bamberg, Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002. Als Download unter www.bdkj-bamberg.de • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözesanrat der Katholiken und Erzbischöfliches Jugendamt der Erzdiözese München und Freising, Materialien, Impulse für die Jugendseelsorge in der Pfarrei, Nr. 112, Jugendarbeit und Pfarrgemeinderat. Eine Arbeitshilfe für Verantwortliche in der Jugendarbeit, für Pfarrgemeinderäte und für Mitglieder im Sachausschuss Jugend, München 1994 • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözese Münster, Ziele und Aufgaben katholischer Jugendverbandsarbeit, Grundsatzbeschluss des BDKJ Diözese Münster vom 25.10.2006. Als Download unter www.bdkj-muenster.de/downloads/Jugendpastoralpapier.pdf • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözese Münster, Jugendpastoral der Zukunft, Ziele und Aufgaben verbandlicher Arbeit, BDKJ-Zeitung Dezember 2006, Münster 2006. Als Download unter www.bdkj-muenster.de • Abteilung Jugendseelsorge des Bischöflichen Generalvikariats und Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Bistum Münster, Pfarrgemeinderatswahlen 27./28. Oktober, Kirche lebt mit dir, Zeitweise, Das Themenheft des BDKJ Diözesanverbandes Münster und der Abteilung Jugendseelsorge, Heft Nr. 23 Juni 2001. Als Download unter www. bdkj-muenster.de • Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising, Zeit zur Aussaat, mit wirkengestalten-bewegen. Der Pfarrgemeinderat, Profil-Aufgaben-Arbeitsweise-Strukturen, München 2006. Die Arbeitshilfe ist für die praktische Arbeit sehr zu empfehlen und kann auch als Download unter http://www.erzbistum-muenchen.de/archiv/iMA021/iMA02117220.PDF abgerufen werden. • Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Mitstimmen-Einwirken-Jetzt?! Arbeitshilfe Pfarrgemeinderatswahl 5./6. November 2005, Köln 2005 • Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Zeig´, was in dir steckt, Arbeitshilfe fuer Pfarrgemeinderäte, Köln 2002 • Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Referat Pfarrgemeinderäte, Anregungen und Hilfen für Sachausschüsse, Sachbeauftragte und Projektgruppen im Pfarrgemeinderat, Köln 2006 • Dr. Josef Homeyer, Heftreihe Synodenbeschlüsse Nr. 8, Sonderdruck aus der offiziellen Gesamtausgabe der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Beschlüsse der Vollversammlung, Synode Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit. Ein Beschluss der gemeinsamen Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland, Köln 1975. 143 Als Download z. B. unter: http://www.bdkj.info/fileadmin/BDKJ/DownloadDateien_Text/Synodenbeschluss_wuerzburg.pdf 144 • Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn, Abteilung Jugendpastoral/Jugendarbeit, Pfarrgemeinderat und Jugend, Paderborn 1998 • Erzbischöfliches Jugendamt München und Freising und Bund der Deutschen Katholischen Jugend in der Erzdiözese München und Freising, Nicht ohne uns! Bausteine für die Jugendarbeit in der Pfarrei und ihre Mitwirkung im Pfarrgemeinderat, aus der Reihe, Materialien –Impulse für die kirchliche Jugendarbeit in der Pfarrei, Nr. 136, München 2006 • Erzbischöfliches Jugendamt München und Freising und Bund der Deutschen Katholischen Jugend in der Erzdiözese München und Freising, Sauerteig oder Sahnehäubchen?! Zur sozialen, politischen und spirituellen Dimension der kirchlichen Jugendarbeit. Anlässlich des 60. Geburtstages des BDKJ aus der Reihe, Materialien Nr. 138, München 2007 • Erzbischöfliches Seelsorgeamt Freiburg im Breisgau, „Aufbrechen-Zeichen setzen“ Startset für Pfarrgemeinderäte, Freiburger Materialdienst für die Gemeindepastoral, 4/2005, Freiburg im Breisgau 2005 • Erzbistum Paderborn, Grundlagen und Eckpunkte Katholischer Jugendarbeit im Erzbistum Paderborn, Paderborn 1994 • http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/dioezese/dienststellen/ raete/dioezesanrat/pgrwahl/kandidaten/jugendvertretung/index.html:Jugendvertretung im Pfarrgemeinderat • Karl Rahner, Herbert Vorgrimmler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg i.Br. 1994, 26. Auflage • Katholikenrat der Diözese Fulda, Pfarrgemeinderatswahl 2007, Unsere Gemeinde sucht ihren Rat, Grundlagentexte, Arbeitshilfe zur Vorbereitung der Pfarrgemeinderatswahl 2007, 2. überarbeitete Auflage, Fulda 2007 • Katholische Jugend Österreich, Jugend- Hilfestellung für dich im Pfarrgemeinderat, Wien ohne Angabe des Erscheinungsjahres. Als Download unter: www.kath-jugend.at • Katholische Jugend Österreich/Fachbereich Junge Gemeinde, Jugendliche beteiligen - Projekte verwirklichen. Ein Wegbegleiter für die Jugendarbeit in einer Pfarre, Wien ohne Angabe des Erscheinungsjahres. Als Download unter: www.kath-jugend.at • Landeskomitee der Katholiken in Bayern, Handbuch für den Pfarrgemeinderat, 1.Auflage, München 1996 • Martin Menzel, Gremienkompass, Grundlagen zur Gremienarbeit, Verlag Haus Altenberg, 1. Auflage 2005 • Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Die Deutschen Bischöfe, Pastoral-Kommission 10, Leitlinien zur Jugendpastoral, Bonn 1991. Als Download unter: http://www.dbk.de/imperia/md/content/schriften/dbk1b.kommissionen/ko_010.pdf
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