Arbeitshilfe Pfarreirat/Sachausschuss Jugend ( PDF , 5 MB )

„Nur Mut, steh auf, er ruft dich“
(MK 10, 49)
Die Arbeit im Pfarrgemeinderat und
im Sachausschuss Jugend
1. Auflage, September 2009
Herausgeber:
BDKJ, Landesverband Oldenburg
Jugendreferat des Bischöflich
Münsterschen Offizialates
Kolpingstr. 14
49377 Vechta
Tel: 04441 872-200
Fax: 04441 872-299
[email protected]
www.bdkj-lvoldenburg.de
Autorin:
Annlen Hunfeld-Warnking
Redaktionsteam:
Stefan Hölters, Annlen Hunfeld-Warnking, Heiner Zumdohme
Satz und Layout:
Gaby Münzebrock, Ulrike Themann
Druck:
Caritas-Druckerei, Dinklage
Auflage:
500
2
Gliederungsübersicht
Kapitel Inhalte
Seite
Vorwort
5
1
Grundsätzliches zur Bedeutung von Pfarrgemeinderat (PGR)
und Sachausschuss Jugend (SAJ) für die Jugendarbeit
8
1.1
1.2
1.3
Warum ist der Pfarrgemeinderat so wichtig?
Wieso sollte man als junger Mensch im Pfarrgemeinderat mitarbeiten?
Warum ist die Mitarbeit von jungen Menschen im PGR und/oder im SAJ wichtig?
Warum sollten sich junge Menschen, sollte ich mich ehrenamtlich im PGR oder
SAJ engagieren?
8
9
11
2
Was kirchliche Jugend(verbands)arbeit ausmacht
18
2.1
2.2
2.3
Grundlagen katholischer Jugend(verbands)arbeit
Ziele und Aufgaben der katholischen Jugend(verbands)arbeit
Formen und Angebote kirchlicher Jugend(verbands)arbeit
18
19
23
3
Die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat (PGR)
25
1.4
3.1
3.2
Wie können junge Menschen sich beteiligen?
Was können junge Menschen in der Gemeinde tun, um Jugendvertreterinnen
und – vertreter für den Pfarrgemeinderat zu gewinnen?
3.3
Wie wird man Pfarrgemeinderatsmitglied?
3.4
Was ist der PGR?
3.4.1 Welche Aufgaben hat der PGR?
3.4.2 Wer gehört dem PGR an?
3.4.3 Arbeitsweise und Aufgaben des Pfarrgemeinderates verdeutlicht an einer Wahlperiode
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
5
5.1
Die Mitarbeit im Sachausschuss Jugend (SAJ)
Was ist der SAJ und warum gibt es ihn?
Ziele des SAJ
Aufgaben des SAJ
Zusammensetzung und Größe
Struktur und Arbeitsweise
4.5.1 Zur Struktur
4.5.2 Tagungshäufigkeit
4.5.3 Arbeitsweise verdeutlicht am Fallbeispiel „Planung einer Ferienfreizeit der Gemeinde“
Möglichkeiten zur Finanzierung der kirchlichen
Jugend(verbands)arbeit in den Gemeinden
Kirchliche Mittel
5.1.1 Schlüsselzuweisung des Bischöflich Münsterschen Offizialates
5.1.2 Diözesanweite Gemeindekollekte für die Jugendseelsorge/Jugendpastoral
5.1.3 Förderung besonderer Maßnahmen durch das BMO
5.2
Kommunale Mittel/Öffentliche Zuschüsse
15
25
26
28
29
30
37
38
50
50
51
52
57
58
58
60
61
66
66
67
68
68
70
3
5.3
Eigene Ideen/Spenden und Sponsoring
5.3.1 „Gute Idee! Fonds zur Förderung innovativer pastoraler Projekte im Offizialatsbezirk Oldenburg“
5.3.2 Die Zukunft der Region im Blick – Die Stiftung des BDKJ im Landesverband
Oldenburg
71
73
6
Nützliches für die Arbeit im Pfarrgemeinderat und im Sachausschuss (Jugend)
75
6.1
6.2
6.3
6.4
75
79
81
83
83
84
84
85
87
88
89
90
90
91
92
94
95
96
97
98
99
99
100
100
6.10
6.11
Reflexion der Pfarrgemeinderatsarbeit/der Arbeit im Sachausschuss
Weitere Tipps für die Abschlussphase des PGR
Die Pfarrversammlung
Tipps zur Kandidatensuche
Allgemeine Hinweise
Aktivitäten im Vorfeld
Kandidatenwerbung auf einen Blick
Kompetenzprofil und Musterausschreibung
Hinweise zu einem Gespräch mit möglichen Kandidaten und Kandidatinnen
Was Kandidatinnen und Kandidaten selbst tun können
Die Präsentation muss stimmen – Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit
Was man für die erfolgreiche Gestaltung von Sitzungen wissen sollte
Die sechs Funktionen einer Sitzung
Schritte zur Umsetzung
Vorschlag zur möglichen Struktur einer Pfarrgemeinderatssitzung
Grundsätze für die Sitzungsleitung
Zehn goldene Regeln für Moderierende und Teilnehmende
Zu Beginn der gemeinsamen Arbeit: Zielplanung im PGR/SAJ
Situationsanalyse und Bestandsaufnahme
Bestimmung der Ziele, Zielfindung und Zielformulierung
Festlegung der Maßnahmen, die zum Ziel führen
Erstellung eines Planes zur Umsetzung
Ergebnis- und problemlösungsorientiertes Arbeiten – einige Beispiele
Themenspeicher - Eine Methode, damit eine Arbeitsgruppe gute Ideen nicht
vergisst
Flussdiagramm - Eine Methode, um Zusammenhänge zu erkennen und
Schwachstellen zu identifizieren
Sterndiagramm- Eine Methode, um verschiedene Dimensionen eine Problems
zu analysieren
Tipps zum Umgang mit unterschiedlichen Typen
Ergänzung zur Satzung: Die Geschäftsordnung
103
105
7
Hinweise für die Interessensvertretung
106
6.4.1
6.4.2
6.4.3
6.4.4
6.4.5
6.4.6
6.5
6.6
6.6.1
6.6.2
6.6.3
6.6.4
6.7
6.8
6.8.1
6.8.2
6.8.3
6.8.4
6.9
6.9.1
6.9.2
6.9.3
7.1
7.2
7.3
Was jede/jeder sich bei der Übernahme eines Amtes fragen sollte
Zusammenarbeit in der Gruppe und in Gremien
Gemeinsame Arbeit an Themen
7.3.1 Hinweise für die Leitung von Besprechungen und Sitzungen
7.3.2 Hinweise für ein positives Miteinander
7.3.3 Hinweise zum Umgang mit Killerphrasen
7.4
Rahmenbedingungen für gelingende Jugend(verbands)arbeit
7.5
Thema „Jugend“ im Pfarrgemeinderat
4
74
100
102
108
112
113
115
116
116
118
119
8
Anhänge
123
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster
Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster
Mustergeschäftsordnung für den PGR
Checkliste zur Vorbereitung von Sitzungen
Muster: Einladung zu einer Sitzung
Muster: Protokollvorlage
Adressen der katholischen Jugendverbände im Offizialatsbezirk
123
129
134
138
139
140
141
9
Literaturliste
143
Vorwort
„Die jungen Menschen sind die Hoffnungsträger und die Zukunft (...) der Kirche.“1
Sind sie das in der Praxis wirklich? Jesus beruft alle Menschen in seine Nachfolge, insbesondere aber
junge Menschen, die den Glauben und die Hoffnung durch ihr Engagement und ihr Zeugnis weitertragen.
Erwachsen werden in der heutigen Zeit ist nicht einfach und mit vielen neuen Herausforderungen verbunden, die für vorherige Jugendgenerationen kein Thema waren.
Es geht um die Vielfältigkeit und den Wandel von Wertvorstellungen und darum, sich und seinen eigenen Weg in der Gesellschaft zu finden. Dabei will die Jugendarbeit der Pfarrgemeinden und die Jugendverbandsarbeit den Einzelnen unterstützen.
Kirchliche Jugendarbeit will zuverlässige Orientierung geben. Dazu braucht es junge Menschen, die
bereit sind, ihre Erfahrungen und ihr Wissen in die Arbeit der Pfarrgemeinderäte einzubringen.
Die Pfarrgemeinderatswahlen bieten uns einen willkommenen Anlass, über die Beteiligung an der Zukunft der Pfarrgemeinde und das Expertenwissen junger Menschen nachzudenken. Gleichzeitig sehen
wir in den Laiengremien der Pfarrgemeinden die Chance, das Zusammenwachsen in Seelsorgeeinheiten und neuen, fusionierten Gemeinden positiv zu beeinflussen. Nach all den organisatorischen und
strukturellen Fragen wird es gut sein, sich gemeinsam inhaltlichen Fragen wie die nach der Zukunft der
Kinder- und Jugendarbeit in unseren Gemeinden zuzuwenden.
„Der Pfarrgemeinderat ist dazu da, sich mit der Jugendarbeit und den Jugendlichen und ihren Bedürfnissen auseinander zu setzen, wie sie vor Ort gegeben sind- und nicht bloß Wunschgebilden einzelner
Glieder der Pfarrgemeinde, die am besten zu wissen glauben, wie denn die Jugendarbeit idealerweise
funktionieren sollte.“2
1 Bischöfliches Jugendamt Augsburg, Konzepte kirchlicher Jugendarbeit Nr. 5, Pfarrgemeinde als Lebensort für junge Menschen, Dokument VI der Diözesansynode Augsburg 1990, Augsburg 1991, S. 251
2 Markus Schön, BDKJ- Stadtvorstand in München und Jugendvertreter im Pfarrgemeinderat von St. Johannes Baptist in
München-Haidhausen, in: Erzbischöfliches Jugendamt der Erzdiözese München und Freising und der Bund der Deutschen
5
Diese Beschreibung scheint uns treffend, um unser Anliegen zu umschreiben. Wir möchten junge Menschen ermutigen, sich in den Gremien der eigenen Pfarrgemeinde als Experten in eigener Sache einzusetzen. Wer sollte besser wissen, wie junge Menschen denken und fühlen, was sie benötigen, um sich
in der Pfarrgemeinde zu Hause zu fühlen und welcher Unterstützung sie bedürfen als diejenigen, die
jung sind.
Gleichzeitig möchten wir Sie als Verantwortungsträger in der Gemeinde ermutigen, junge Menschen
gezielt für die Gremienarbeit anzusprechen und appellieren an Ihre Bereitschaft, die Gremienarbeit so
zu gestalten, dass junge Menschen sich einbringen und in der Gemeinde wohlfühlen können. Es geht
darum, gemeinsam neue Perspektiven zu entwickeln und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Dies
muss in einer Atmosphäre geschehen, welche allen die Möglichkeit gibt, ihre Stärke, ihr Charisma zu
entdecken und einzubringen.
Wir hoffen, in diesem Sinne unterstützend durch diese Arbeitshilfe tätig zu sein. Darüber hinaus halten
der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), der Dachverband der katholischen Jugendverbände im Landesverband Oldenburg und das Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates
vielfältige Fortbildungs- und Beratungsangebote für Ehrenamtliche in kirchlichen und verbandlichen
Gremien bereit.
Der BDKJ, Landesverband Oldenburg und das Jugendreferat möchten engagierte junge Menschen im
Pfarrgemeinderat und/oder Sachausschuss begleiten, indem sie
-
alle gewählten jungen Menschen nach den PGR-Wahlen zu einem gemeinsamen Fortbildungstag einladen,
-
Referenten zur Verfügung stellen, die zur Begleitung in die Sachausschüsse Jugend kommen
und z.B. bei Zielfindung, Arbeitsweise und Bestandsaufnahme der Pfarrgemeinderatsarbeit
oder der Arbeit im Sachausschuss behilflich sind,
-
Pfarrgemeinderäten oder Sachausschüssen Fortbildungen an Abenden oder an Wochenenden
anbietet wie z.B. Grundlagen der Gremien- oder Öffentlichkeitsarbeit
Wir hoffen, dass wir mit diesem Leitfaden dazu beitragen,
-
junge Menschen praktisch in ihrem Engagement zu unterstützen.
-
Verantwortlichen in den Gemeinden ihre Arbeit zu erleichtern.
-
den Stellenwert von Jugendarbeit für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinden zu verdeutlichen.
Der BDKJ, Landesverband Oldenburg und das Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates
sind zu erreichen unter:
BDKJ, Landesverband Oldenburg/
Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates
Kolpingstr. 14
49377 Vechta
Tel.: 04441 872-200
Fax: 04441 872-299
[email protected]
www.bdkj-lvoldenburg.de
Katholischen Jugend (BDKJ) in der Erzdiözese München und Freising (Hg.): Materialien, Impulse für die Jugendseelsorge in
der Pfarrei , Nr. 136, Nicht ohne uns! Bausteine für die Jugendarbeit in der Pfarrei und ihre Mitwirkung im Pfarrgemeinderat,
München 2006, S. 10
6
Wir freuen uns über Rückmeldungen derjenigen, die sich die Arbeitshilfe kritisch durchlesen, damit wir
unseren Service verbessern können.
In diesem Sinne bedanken wir uns bei allen, die sich ehrenamtlich in den unterschiedlichen Gruppen
und Gremien in den Gemeinden engagieren.
Besonders bedanken möchten wir uns bei Anne-Christine Diers aus Lüsche, Christiane Einhaus aus
Friesoythe-Augustendorf, Simon Kügel aus Delmenhorst, Anne Grever aus Lastrup, Simon Berndmeyer
aus Löningen und Karsten Fugel aus Ramsloh, die uns bereitwillig Auskunft über ihre Erfahrungen als
Jugendvertreterin/Jugendvertreter im Pfarrgemeinderat (PGR) und ihre Mitarbeit im Sachausschuss
Jugend (SAJ) gegeben haben, so dass wir uns auf das Urteil „der Profis“ verlassen konnten.
Unser Dank gilt ferner Bettina Lager, Pfarrgemeinderatsmitglied aus Höltinghausen, Pastoralreferentin
Sr. Teresa Koplin aus Delmenhorst, Stadtjugendseelsorger Timo Holtmann aus Oldenburg sowie Pastoralreferentin Hedwig Sänger aus Friesoythe, die für beratende Gespräche zur Verfügung gestanden
haben.
Wie wünschen allen Engagierten viel Erfolg für die Arbeit in den verschiedenen Gruppen und Gremien
der Pfarrgemeinde und hoffen, dass diese Arbeitshilfe dazu beitragen kann, den Stellenwert von Pfarrgemeinderat und den Sachausschüssen (nicht nur Jugend) als wichtige Gremien der Pfarrgemeinde
deutlich zu machen. Wenn sich dann der Eine oder die Andere für eine aktive Mitarbeit entscheidet,
haben wir unser Ziel erreicht.
Am Ende noch einige Hinweise:
Die Kapitel sind so verfasst, dass sie jeweils für sich lesbar und alle aus unserer Sicht wesentlichen
Informationen zum Thema enthalten. Dadurch ergeben sich an einigen Stellen teilweise Wiederholungen, die dem aufmerksamen Leser nicht entgehen. In Kapitel 4 „Sachausschuss Jugend“ richten wir
uns insbesondere an jüngere Leser. Ebenso richten wir uns in Kapitel 7 „Hinweise zur Interessensvertretung“ an junge Menschen, die sich im Pfarrgemeinderat oder Sachausschuss Jugend engagieren
oder sich engagieren möchten. Deshalb wird in diesem Kapitel die direkte Ansprache „Du“ und „Euch“
verwendet. Wir hoffen, dass sich die älteren Leser, die sich für die Sache der jungen Menschen engagieren wollen, ebenso angesprochen fühlen.
Das Redaktionsteam
Heiner Zumdohme
Annlen Hunfeld-Warnking
Stefan Hölters
7
Kapitel 1
Grundsätzliches zur Bedeutung von Pfarrgemeinderat (PGR)
und Sachausschuss Jugend (SAJ) für die Jugendarbeit
1.1 Warum ist der Pfarrgemeinderat so wichtig?
Der PGR ist deshalb so wichtig, weil er das Gremium ist, in dem die grundlegenden Entscheidungen für
das Leben in der Pfarrgemeinde getroffen werden. Hier sollen die Informationen zu den einzelnen Arbeitsbereichen in der Gemeinde wie z.B. Senioren- oder Jugendarbeit oder der Sakramentenvorbereitung gebündelt und Entscheidungen für die zukünftige Ausrichtung der seelsorgerischen, caritativen,
liturgischen und katechetischen Arbeit getroffen werden.
Der Pfarrgemeinderat soll sich (...) – gemeinsam mit dem Pfarrer – dafür einsetzen,
•
dass das Evangelium als Lebenshilfe, als Orientierungspunkt auch im Alltag deutlich werden kann.
•
dass Missstände und (nicht nur materielle) Not von Menschen in der Gemeinde, aber auch darüber
hinaus, verringert werden können.
•
dass die Botschaft Jesu im alltäglichen Leben praktiziert wird.3
Den Pfarrgemeinderat als kirchliche Institution gibt es erst seit dem II. Vatikanischen Konzil. Die Frage
nach der Bedeutung des Pfarrgemeinderates als Laiengremium ist nur in Zusammenhang mit den Aussagen des II. Vatikanischen Konzils zu beantworten. Fundamental ist dabei das Bild des Laien in der
Kirche.
Erst das II. Vatikanische Konzil hat die Notwendigkeit von Laien und Laiengremien für die Kirche betont
und das alte Verständnis, nach welchem das „Laienapostolat ausschließlich in Unterordnung unter die
Hierarchie4“vollzogen werden kann, durch das Bild vom „Volk Gottes“ ersetzt, „in dem alle Brüder und
Schwestern einander gleich sind5.“
Laien sollten nicht länger „als verlängerter Arm der Bischöfe“6, wie es noch Papst Pius XII. formuliert
hat, fungieren. Im Dekret über das Laienapostolat geht es um die gemeinsame Verantwortung aller
Christen für die Sendung der Kirche7. Das Konzil hat deshalb angeregt, beratende Gremien in Pfarrgemeinden, Dekanaten und Diözesen einzusetzen, „die die apostolische Tätigkeit der Kirche im Bereich
der Evangelisierung und Heiligung, im caritativen und sozialen Bereich und in anderen Bereichen bei
entsprechender Zusammenarbeit von Klerikern und Ordensleuten mit den Laien unterstützen“ („Apostolicam actuositatem“ Nr.26).8
3www.pgr-wechsel.de
BDKJ Bayern, in: BDKJ Erzdiözese Bamberg (Hg.),Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002, S. 4
Peter Neuner, Moderne Apostel, in: Landeskomitee der Katholiken in Bayern (Hg.), Handbuch für den Pfarrgemeinderat,
München 1996, S. 3
5 ebenda, S. 3
6 ebenda, S. 3
7 Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Zeig´, was in dir steckt, Arbeitshilfe fuer Pfarrgemeinderäte, Köln 2002, S. 4
8 ebenda, S. 4
4
8
So entstanden unsere Pfarrgemeinderäte und Diözesanräte. Aus diesem Laienverständnis heraus ist
jeder Christ berufen, sich für seine Gemeinschaft einzusetzen.
Wer im Pfarrgemeinderat oder einem anderen Laiengremium wie z. B. auch
dem Sachausschuss Jugend mitarbeitet, ist zunächst einmal durch sein
Christsein dazu bestellt und muss keine besonderen Qualifikationen vorweisen (auch wenn diese im Einzelfall das Engagement erleichtern - aber dazu an anderer Stelle mehr).
Jeder Christ ist
berufen, sich
für seine Gemeinschaft
einzusetzen.
In Lumen Gentium, der dogmatischen Konstitution über die Kirche des II. Vatikanischen Konzils, heißt
es: „Der Apostolat der Laien ist Teilnahme an der Heilssendung der Kirche selbst. Zu diesem Apostolat
werden alle vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung bestellt.9
Der Zusammenarbeit im Pfarrgemeinderat und anderen kirchlichen Gremien sollte der Leitgedanke vom
Volk Gottes zu Grunde liegen, wonach es bestimmte Ämter und Dienste in der Kirche gibt. Allerdings
unterscheiden sich das hierarchische Priestertum und das allgemeine Priestertum der Gläubigen nicht
dem Grade nach sondern nur dem Wesen nach10. Das heißt: „Nichts berechtigt, jene, die kein Amt haben als `Laien` im negativen Sinn abzuqualifizieren11.“ Der Laie ist dem Pfarrer nicht untergeordnet.
Die Zusammenarbeit in den Pfarrgemeinderäten sollte daher von gegenseitiger Wertschätzung und
Achtung geprägt sein. Jeder bringt sein besonderes Charisma, seine Fähigkeiten und sich als Person in
besonderer Weise in die Arbeit ein.
Die Verantwortung des Pfarrers und die Verantwortung der ganzen Gemeinde sind aufeinander verwiesen.
1.2 Wieso sollte man als junger Mensch im Pfarrgemeinderat mitarbeiten?
Unsere (Pfarr)gemeinden leben von engagierten Menschen, die sich über die eigene Familie und den
Freundeskreis hinaus für die Gemeinschaft einsetzen. Die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat oder einem
der Sachausschüsse des Pfarrgemeinderates ist neben anderen gemeindlichen Ehrenämtern ein Bereich, in dem Weichen für die Zukunft der Pfarrgemeinde gestellt werden.
Der Pfarrgemeinderat mit seinen Sachausschüssen ist das Laiengremium, welches in Verantwortung
über Fragen des pfarrlichen Alltags entscheidet und in seiner Funktion als Pastoralrat den Pfarrer berät
(vgl. dazu Kapitel 3 Die Mitarbeit im PGR).
Alle vier Jahre wird dieses Gremium neu gewählt. Wählen und gewählt werden kann jeder, der das 16.
Lebensjahr vollendet hat. „Gerade Jugendliche sind oft sehr sensibel für Veränderungsbedarf, für
Schritte, die eine lebenswerte Zukunft ermöglichen. Deshalb ist es notwendig, dass ihre Stimme im
Pfarrgemeinderat gehört wird und sie sich tatkräftig dort einmischen (dürfen“)12.
Karl Rahner, Herbert Vorgrimmler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg i. Br. 1994, 26. Auflage, S. 163
vgl. ebenda, S. 134
11 Peter Neuner, Moderne Apostel, in: Landeskomitee der Katholiken in Bayern (Hg.): Handbuch für den Pfarrgemeinderat,
München 1996, S. 3
12www.pgr-wechsel.de des BDKJ Bayern, in: BDKJ Erzdiözese Bamberg (Hg.), Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg
2002, S.4
9
10
9
Im Fokus: Kinder
und Jugendliche der Sachausschuss
Jugend (SAJ)
Es ist wichtig, dass der Pfarrgemeinderat in seiner Zusammensetzung die
Struktur der Gemeinde wiederspiegelt, die Interessen einzelner Gruppierungen
bündelt, einen Ausgleich von Interessen herstellt und ein offenes Ohr für die
Anliegen der Gemeindemitglieder hat. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei
auf die in der Gemeinde lebenden Kinder und Jugendlichen gelegt werden,
unabhängig davon, ob sie zur Kirchengemeinde gehören oder nicht.
Junge Menschen sind die Zukunft der Kirche. Die Sorge um das gelingende Aufwachsen von Kindern
und Jugendlichen geht alle in der Gemeinde an. Sie ist eine Querschnittsaufgabe, für welche die gesamte Pfarrgemeinde verantwortlich ist.
Kinder und Jugendliche benötigen Menschen, die sich für ihre Interessen einsetzen, die bereit sind ihre
Bedürfnisse zu sehen und ihnen angemessene Entwicklungschancen zu eröffnen. In der Pfarrgemeinde
kommt diese Aufgabe dem Pfarrgemeinderat zu. Dieser setzt in der Regel einen Sachausschuss Jugend (SAJ) ein, in dem die „Spezialisten“ zu diesem Thema sitzen. Der SAJ kann sich intensiver mit
den Möglichkeiten und Anforderungen an die kirchliche Jugendarbeit sowie den Problemen und fehlenden Angeboten auseinandersetzen. Für den Pfarrgemeinderat insgesamt kann sich dies auf Grund der
Themenfülle, die sich aus seinen Aufgaben ergibt13, als schwierig erweisen.
„Jugendpastoral ist ein Teil des Gesamtauftrags der Kirche. Sie muss darum im Zusammenhang der
übrigen pastoralen Felder gesehen werden. Die Kirche als ganzes bezeugt ihren eigenen Gliedern und
der Welt den Gott, der uns endgültig durch Jesus Christus Leben, Freiheit und Zukunftshoffnung
schenkt. Dieser Grundauftrag kirchlicher Seelsorge ist jeweils neu zu aktualisieren. Dabei ist die Lebenswelt der jungen Menschen ebenso zu berücksichtigen wie die gesamtgesellschaftliche Situation.
Die Kirche wird die Anfragen und Erwartungen von Jugendlichen ernst nehmen und ihrem eigenen Anspruch gemäß für Veränderungen offen bleiben.“14
Jugendarbeit ist ein Handlungsfeld der Jugendpastoral. Aus diesem Grunde sollte nach Möglichkeit
jeder Pfarrgemeinderat einen Sachausschuss Jugend gründen, in dem insbesondere dieser Teil der
Jugendpastoral verankert ist.
In der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“ wird begründet, warum
und für welche Aufgabenbereiche des Pfarrgemeinderates es gesonderte Fachausschüsse geben sollte. In § 6 “Sachausschüsse“ heißt es dazu:
1. „ Für Sachbereiche, die einer kontinuierlichen Beobachtung und ständigen Mitarbeit des Pfarrgemeinderates bedürfen, bildet der Pfarrgemeinderat Sachausschüsse oder bestellt Beauftragte für diese Sachbereiche.
2. In die Sachausschüsse können auch Personen berufen werden, die nicht Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind. Die Vorsitzenden der Sachausschüsse oder die Beauftragten sollen dem
Pfarrgemeinderat angehören.
3. Die Sachausschüsse haben die Aufgaben, in ihrem jeweiligen Sachbereich die Entwicklung zu
beobachten, den Pfarrgemeinderat, Einrichtungen der Pfarrgemeinde und die in dem jeweiligen
Sachbereich tätigen Verbände und Institutionen zu beraten sowie Maßnahmen, für die kein
Träger vorhanden ist, im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderat durchzuführen. Erklärungen
und Verlautbarungen an die Öffentlichkeit bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.“
siehe dazu Kapitel 3.4.1 „Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?“
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Die Deutschen Bischöfe, Pastoral-Kommission 10, Leitlinien zur Jugendpastoral, Bonn 1991, S. 5. Als Download unter:
http://www.dbk.de/imperia/md/content/schriften/dbk1b.kommissionen/ko_010.pdf
13
14
10
In jeder Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit sollte es einen Sachausschuss Jugend geben. Unumstritten
ist, dass gerade der Bereich der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit „einer kontinuierlichen Beobachtung“ bedarf, wie es in der Satzung heißt. Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ist geprägt von
Wertepluralismus, Flexibilitätsanforderungen und unsicheren Arbeits- und Erwerbschancen. Allein das
sind ausreichend Gründe, den Bedingungen ihres Aufwachsens in der (Pfarr)Gemeinde besondere
Aufmerksamkeit zu schenken.
Damit nicht nur über Kinder und Jugendliche sondern auch mit ihnen geredet wird, müssen sie sich in
diese pfarrlichen Gremien einbringen können.
Dass die Mitarbeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erwünscht ist, geht ebenfalls eindeutig
aus der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“ hervor.
Zunächst ist festgelegt, dass jeder wahlberechtigt und wählbar ist, der das 16. Lebensjahr vollendet und
seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat, bzw. aktiv am Gemeindeleben teilnimmt.15
Wie wichtig die Mitarbeit junger Menschen im Pfarrgemeinderat ist, zeigt die Regelung für das Ausscheiden von Mitgliedern vor Ablauf der Amtszeit: Während generell die Regelung gilt, dass die Person
mit der nächsthöchsten Stimmenzahl nachrückt, trägt man der Lebenssituation junger Menschen, die
häufig auf Grund von Ausbildung und Beruf vorher aus dem PGR ausscheiden müssen, Rechnung:
„Scheidet ein Jugendlicher (16-25 J.) während der Amtszeit aus dem Pfarrgemeinderat aus und rückt
kein Jugendlicher für ihn nach, so beruft der Pfarrgemeinderat einen zusätzlichen Jugendlichen.“16
Die Chance unserer Pfarrgemeinderäte und den zuarbeitenden Sachausschüssen liegt darin, dass sie
generationenübergreifend unterschiedlichste Erfahrungen, Ansichten und Fachwissen vereinen, um für
die gesamte Pfarrgemeinde gute Lösungen zu erzielen:
„Es macht generell Spaß, mit vielen
Menschen unterschiedlichen Alters
zusammenzuarbeiten! Diese Zusammenarbeit profitiert von den unterschiedlichen Meinungen, Einstellungen und
Ideen! In der Regel erlebe ich die Arbeit
im PGR als sehr konstruktiv“.
Anne Grever, 28 Jahre, Lastrup
1.3 Warum ist die Mitarbeit von jungen Menschen im PGR und/oder im SAJ wichtig?
„Jugendpastoral bezeichnet den Dienst der Kirche durch junge Menschen, mit ihnen und für sie.
Sie sind deshalb nie nur Adressaten kirchlicher Heilssorge, sondern immer auch eigenständig
Handelnde. Sie bringen ihr spezifisches Charisma in die gesamte Gemeinschaft der Gläubigen
ein. Zum Leitungsdienst der Bischöfe gehört es, vom Grundauftrag der Kirche her im Gespräch
mit den Betroffenen und Verantwortlichen Ziele kirchlicher Jugendpastoral zu formulieren und
Wege zu ihrer Verwirklichung zu suchen.“17
Interesse
weckenMenschen
sehen
15
vgl. § 3 Mitglieder 4., 5. und 6. der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“
ebenda, § 3, 7.
17 Leitlinien zur Jugendpastoral, S. 8
16
11
Ohne Jugendliche und junge Erwachsene fehlen unseren Pfarreien häufig die Impulse zur Erneuerung.
Junge Menschen haben Ideen und bringen Bewegung in festgefügte Strukturen. Durch Taufe und Firmung ist jeder einzelne berufen, am „Welt- und Heilsauftrag“ der Kirche mitzuwirken. Deshalb kann ein
Pfarrgemeinderat ebenso wenig auf junge Menschen wie auf „alte Hasen“ verzichten, wenn es um Fragen der Zukunftsgestaltung geht.
Der Synodenbeschluss spricht davon, dass „(...)alle gesellschaftlichen Kräfte, also auch die Kirchen“18
gemeinsam mit den jungen Menschen nach einer Lösung suchen müssen.
„Die Jugend ist in der Kirche unseres Jahrhunderts in vielen Bewegungen eine treibende Kraft gewesen. Sie hat ihre eigene Stimme, ihr eigenes Charisma, heilsam und unbedingt notwendig für das
Ganze. Der Papst spricht von einer „prophetischen Rolle“ der Jugend in den Zukunftsfragen der
Menschheit.“19
Die von uns befragten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im Pfarrgemeinderat mitgearbeitet
haben, sehen folgende Vorteile, wenn junge Menschen im PGR und SAJ mitarbeiten:
„ Viele kirchliche Gremien werden von unserer älteren
Generation dominiert, was grundsätzlich nicht schlecht ist.
Die junge Generation ist aber letztlich die Zukunft unserer
Kirche. Dementsprechend ist es wichtig, die Ideen junger
Menschen zu berücksichtigen und gegebenenfalls umzusetzen. Der PGR ist ein Forum, in dem entsprechende
Ideen verwirklicht werden können- vor allem bezogen auf
die pastorale Arbeit.
Anne Grever, 28 Jahre,
Lastrup
„Man hat andere Ideen als
Ältere und kann die Wünsche
der Jugendlichen im PGR
vertreten. Man nimmt am Gemeindeleben teil.“
Karsten Fugel, 30 Jahre,
Ramsloh
18
Dr. Josef Homeyer, Heftreihe Synodenbeschlüsse Nr. 8, Sonderdruck aus der offiziellen Gesamtausgabe der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Beschlüsse der Vollversammlung, Synode Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit. Ein Beschluß der gemeinsamen Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland, Köln
1975, S. 2 (im Folgenden: Synodenbeschluss 1975)
19Leitlinien zur Jugendpastoral, S. 5
12
Neue Ideen kommen hinzu und es bleibt nicht alles
wie die Jahre davor. Man erreicht viel schneller die
Zielgruppe und das, was man sich vorgestellt hat.
Manchmal ist es schwierig, die Jugendlichen davon zu
überzeugen, aber mit etwas Geduld klappt eigentlich
alles. Ich habe viele neue Ansichten kennen gelernt
und auch gelernt Geduld zu haben, wenn nicht alles
sofort verstanden worden ist oder es beim ersten Mal,
wie man sich es vorgestellt hat, nicht geklappt hat...“
Christiane Einhaus, 20 Jahre,
Friesoythe-Augustendorf
Neue Ideen werden eingebracht, Gemeindeleben wird
interessanter gestaltet; Wünsche können im SAJ und
PGR berücksichtigt werden. In Bezug auf die Jugendarbeit in der Gemeinde ist es einfacher, Jugendliche
für die Kirche zu gewinnen/zurück zu gewinnen, wenn
sie von Gleichaltrigen angesprochen und ins Gemeindeleben eingebunden werden. Persönlich habe ich
das Arbeiten in der Gruppe gelernt, außerdem habe
ich einen Einblick in die Organisation/den Ablauf des
Gemeindelebens bekommen.“
Anne-Christine Diers, 24 Jahre,
Lüsche
„Man kann die Jugend in ein positives Licht
rücken und auch ihre Position in der Gemeinde stärken. Das Programm für Jugendliche ist besser auf deren Bedürfnisse und
Anforderungen zugeschnitten. Persönlich
habe ich durch die Mitarbeit Neues kennen
gelernt und eigene Ideen verwirklicht.“
Simon Kügel, 23 Jahre,
Delmenhorst
13
Weitere Argumente für die Mitarbeit Jugendlicher und junger Erwachsener im PGR bzw. SAJ, sind:
•
Junge Menschen sind die besten „Experten in eigener Sache.“ Oft fällt es Erwachsenen
schwer, sich noch einmal in die jungen Menschen hineinzuversetzen, denn ihr eigenes „Jungsein“ vollzog sich unter ganz anderen Bedingungen.
•
Junge Menschen haben in der Regel den Rückhalt ihrer Altersgruppe (z. B. auch der Gruppenleiterunde, sie sind Mitglied in einem Jugendverband oder zusätzlich Mitglied im Sportverein). Dadurch erreichen sie viele andere junge Menschen, die sich durch sie begeistern lassen,
die Arbeit des SAJ oder des PGR punktuell zu unterstützen, z. B. beim Pfarrfest, bei Ferienpassaktionen oder bei einem Besuchsdienst für alte Menschen aus der Gemeinde.
•
Der Pfarrgemeinderat ist ein Ort der Mitbestimmung und der Einflussnahme innerhalb der
Pfarrgemeinde.
•
Jugendliche und junge Erwachsene können sich aktiv einbringen, indem sie
a) zur Wahl gehen (aktives Wahlrecht)
b) sich als Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen (passives Wahlrecht). Als gewählte
Vertreterinnen und Vertreter können sie dafür sorgen, dass sich das Angebot für Jugendliche
und junge Erwachsene orientiert an ihrer Lebenswelt entsprechend der Wünsche und Bedürfnisse verbessert.
•
Über den Sachausschuss Jugend können die Finanzen für Jugendarbeit (z. B: Schlüsselzuweisungen20) eigenständig verwaltet werden.
•
Jugendliche und junge Erwachsene, die sich im PGR oder SAJ engagieren, sammeln wertvolle
Erfahrungen in der Gremienarbeit und bilden sich gleichsam nebenbei in vielen Bereichen
weiter (politisches Verhandlungsgeschick, Kompromissfindung, Rhetorik).
•
Jugendliche und junge Erwachsene können das Gesicht der Pfarrgemeinde mitprägen und
die Themen über den Pfarrgemeinderat mitbestimmen.
•
„Jugendvertretung im Pfarrgemeinderat macht die Pfarrgemeinde reicher und vielfältiger. Wo Menschen aus vielen unterschiedlichen Perspektiven mitdenken, wird das Miteinander
lebendiger und ideenreicher.21“
•
„Jugendvertretung im Pfarrgemeinderat stärkt die Jugendarbeit.
Wo sich Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter bemühen, mit denen in Kontakt zu kommen
oder zu bleiben, die sie vertreten und diese Belange der Jugend auch im Pfarrgemeinderat vertreten, kann Jugendarbeit einen breiten Rückhalt in der Gemeinde gewinnen.22“
Dabei ist die Aufgabe für junge Menschen insbesondere am Anfang nicht immer leicht23. Manchmal
werden sie nicht von den Erwachsenen verstanden, wird ihr Anliegen nicht gesehen oder sie müssen
intensive Überzeugungsarbeit leisten und genügend „Biss haben“, bis ihre Anliegen vom gesamten
Pfarrgemeinderat mitgetragen werden. Gerade dann ist es wichtig, Rückendeckung durch einen Sachausschuss Jugend zu haben.24
20
siehe dazu Kapitel 5 Möglichkeiten zur Finanzierung der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit in den Gemeinden
Vgl. http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/dioezese/dienststellen/
raete/dioezesanrat/pgrwahl/kandidaten/jugendvertretung/index.htm
22 vgl. ebenda
23
siehe dazu Kapitel 7.5 „Der Umgang mit Killerphrasen“
24
siehe dazu Kapitel 4 „Die Mitarbeit im Sachausschuss Jugend (SAJ)“
21
14
Aber Einsatz und ehrliche Mühe lohnen sich, wie die Erfahrungen von Anne-Christine Diers, Christiane
Einhaus, Simon Kügel, Anne Grever und Karsten Fugel zeigen:
Alle kandidieren wieder für den Pfarrgemeinderat bzw. werden es tun, wenn es ihnen beruflich möglich
ist.
„Ich würde sofort wieder kandidieren, da
mir die Arbeit sehr viel Spaß gemacht hat
und man viel Mühe und Kraft investiert
hat, um etwas interessant zu gestalten
und auch zu klären, wenn Missverstände
oder Unklarheiten aufgetreten sind.“
Christiane Einhaus, 20 Jahre,
Friesoythe-Augustendorf
1.4 Warum sollten sich junge Menschen, sollte ich mich ehrenamtlich im PGR oder SAJ
engagieren?
Viele Menschen schreckt Gremienarbeit zunächst ab, sie wollen „etwas tun, nicht nur reden“. Junge
Menschen haben manchmal Angst, in den Gremien, die überwiegend mit Erwachsenen (= Erfahrenen)
besetzt sind, den Anforderungen nicht gerecht zu werden und trauen sich eine Mitarbeit nicht zu („Ich
kann nicht so gut reden“; „Hören die überhaupt auf mich?“).25
Zum Glück geht es nicht allen so und in den meisten unserer Gemeinden besteht der große Wunsch,
Jugendliche und junge Erwachsene gleichberechtigt zu beteiligen.
Für manche ist die Mitarbeit nach Jahren ehrenamtlichen Engagements, z. B. als Gruppenleiterin oder
Gruppenleiter, der logische nächste Schritt, die eigenen Fähigkeiten und das Wissen sinnvoll in die
Gemeindearbeit einzubringen. Wieder andere müssen erst überzeugt werden, dass sie die „richtige
Person an dieser Stelle sind“, bevor sie sich dazu entschließen, für den Pfarrgemeinderat zu kandidieren oder in einem Sachausschuss mitzuarbeiten.
Diejenigen, die für den Pfarrgemeinderat kandidieren und in diesem Gremium mitgearbeitet haben,
geben folgende Antworten auf die Frage: „Warum sollten sich junge Menschen Deiner Meinung
nach im PGR und im SAJ engagieren?“
•
•
„Der PGR ist ein Gremium, in dem man durch Engagement und durch positiven Einsatz etwas bewegen und
bewirken kann. Dies ist - gerade für junge Menschenmeines Erachtens ein wichtiger Motivationsfaktor.“
•
Anne Grever, 28 Jahre,
Lastrup
vgl. http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/dioezese/dienststellen/
raete/dioezesanrat/pgrwahl/kandidaten/jugendvertretung/index.htm
25
15
„Sie sollten sich engagieren, damit neue Ideen in die Gemeinden getragen werden und so zum aktiven Gemeindeleben beitragen. Außerdem
kann die Kirche/Pfarrgemeinde nur Rücksicht auf die Bedürfnisse und
Wünsche von Jugendlichen nehmen, wenn diese bekannt sind.“
Anne-Christine Diers, 24 Jahre,
Lüsche
„Weil man sich als junger Mensch mit den Interessen
der Jugendlichen besser identifizieren kann.“
Karsten Fugel, 30 Jahre,
Ramsloh
„Da ein Jugendlicher lieber von etwas älteren oder gleichaltrigen
Menschen angesprochen werden will, als von einer Person die
30 Jahre älter ist. Junge Menschen vertrauen den jungen Menschen und finden eher Gefallen an den Dingen als wenn dies ein
„alter Mensch“ organisiert.(50+..)“
Christiane Einhaus, 20 Jahre,
Friesoythe-Augustendorf
„Um die Kirche etwas freundlicher für die
jüngeren Mitglieder zu gestalten. Die Älteren haben einfach nicht das notwendige
Verständnis und Wissen über die Jugendlichen und dadurch würde die Kirche nie
modern werden.“
Simon Kügel, 23 Jahre,
Delmenhorst
16
Zehn wichtige Gründe, als junger Mensch im Pfarrgemeinderat mitzuarbeiten:
1
„Jammern ist einfach – mitbestimmen besser. Nutze die demokratische Struktur, die es in unserer
Kirche gibt.
2
Im Pfarrgemeinderat sitzen „nur alte Leute“– Du kannst Dich darum kümmern, dass in Deiner
Pfarrgemeinde die Anliegen von Kindern und Jugendlichen gehört und vertreten werden.
3
4
Der „normale“ Gottesdienst in Deiner Gemeinde ist für Dich eher langweilig – im Pfarrgemeinderat
kannst Du erreichen, dass in Deiner Gemeinde Raum für die Spiritualität von Kindern und Jugendlichen geschaffen wird.
Geld für die neue Pflasterung des Kirchenvorplatzes ist da, aber für die Renovierung des Jugendraumes fehlen die Mittel – im Pfarrgemeinderat kannst Du dafür sorgen, dass Gelder und Räume
in der Kirchengemeinde gerecht verteilt werden.
5
Ihr braucht einen sicheren Zuschuss für Eure Aktionen in der Gemeinde – im Pfarrgemeinderat
kannst Du Dich für die Absicherung eines Jugendetats und einer Jugendkollekte einsetzen.
6
In Deiner Gemeinde gibt’s es viele Aktionen – Du kannst dabei mitentscheiden, was gemacht wird
und so Prioritäten und Schwerpunkte setzen.
7
In Deiner Gemeinde „passiert nix“ – Du kannst für frischen Wind und neue Ideen sorgen.
8
Dein Engagement im Pfarrgemeinderat bringt Dir auch selbst viel – Du lernst Deine Wünsche und
Ideen zu formulieren und sie in einem demokratischen Gremium durchzusetzen.
9
Du übernimmst hier und jetzt als Christ/Christin Verantwortung in Deiner Pfarrgemeinde.
10
Du bist die Zukunft der Kirche, Deiner Pfarrgemeinde und gestaltest diese Zukunft mit.“26
„Das Demokratieverständnis und die Bereitschaft zum Engagement sollen wachsen können. Dazu sind
Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten, die Jugendlichen von Erwachsenen ermöglicht werden müssen,
notwendige Voraussetzungen. Aus engagierten Jugendlichen werden meist auch engagierte Erwachsene“.27
„Sag nicht: Ich bin noch so jung. Wohin ich dich auch sende, dahin sollst du gehen, und was ich dir
auftrage, das sollst du verkünden. Fürchte dich nicht [...], denn ich bin mit dir“ (Jer 1,6f.), so ermutigt
Gott selbst den jungen Jeremia. Er traut jungen Menschen etwas zu. Eine Pfarrgemeinde, die dieses
Zutrauen Gottes ihren Jugendlichen gegenüber lebt, wird auch überzeugend sein bei der Kandidatensuche als Jugendvertreter.“28
Die praktischen Erfahrungen einzelner junger Pfarrgemeinderatsmitglieder sind der Hintergrund, der
helfen soll, die kommenden Kapitel über die Grundlagen der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit sowie
die Arbeit im Pfarrgemeinderat und im Sachausschuss Jugend zu verdeutlichen.
BDKJ in Rheinland-Pfalz, „mitraten, unsere Pfarrgemeinde sucht deinen rat“, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/-innen, Pfarrgemeinderatswahlen 2007, Mainz 2007, S. 4
27 Katholische Jugend Österreich, Jugendliche beteiligen- Projekte verwirklichen, ein Wegbegleiter für die Jugendarbeit in
einer Pfarre, Fachbereich Junge Gemeinde, Wien ohne Angabe des Erscheinungsjahres, S. 6
28 http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/dioezese/dienststellen/
raete/dioezesanrat/pgrwahl/kandidaten/jugendvertretung/index.htm
26
17
Kapitel 2
Was kirchliche Jugend(verbands)arbeit ausmacht
2.1 Grundlagen katholischer Jugend(verbands)arbeit
Wer sich für Kinder und Jugendliche einsetzen will, sollte wissen, „auf welchem Boden er sich bewegt“
Grundlegende Texte zur katholischen Jugend(verbands)arbeit sind „Ziele und Aufgaben der kirchlichen
Jugendarbeit“, der gemeinsamen Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland von 197529
und die Leitlinien für die Jugendpastoral der Deutschen Bischofkonferenz aus dem Jahre 199130. Darüber hinaus haben einzelne Bistümer konkretisierende Eckpunkte zur Jugendpastoral oder Jugendpastoralpläne erlassen. „Ziele und Aufgaben katholischer Jugendverbandsarbeit“ sind zudem im
Grundsatzbeschluss des BDKJ Diözese Münster31 vom 25.10.2006 formuliert.
Grundlagen
GG, Grundrechte
Kinder- und Jugendhilfegesetz
Abgeleitet und in Ergänzung dazu:
Jugendförderungsgesetze der Länder,
Jugendschutzgesetz, etc.
Verbandsspezifische
Bildung
Soziale
Bildung
Synodenbeschluss von 1975
Jugendpastorale Konzepte
Leitlinie für die
Jugendpastoral (1991)
Ziele und Aufgaben katholischer
Jugendverbandsarbeit, Grundsatzbeschluss des BDKJ Diözese
Münster 2006
katholische
Jugend(verbands)arbeit
Kulturelle
Bildung
Religiöse
Bildung
Verbandssatzung
Schulungs- und Bildungskonzept eines
Verbandes
Allgemeine
Bildung
Politische
Bildung
Ziel ist die Befähigung zu einem eigenverantwortlichen Leben und zur
Mitgestaltung von Kirche und Gesellschaft
29
http://www.bdkj.info/fileadmin/BDKJ/Download-Dateien_Text/Synodenbeschluss_wuerzburg.pdf
http://www.dbk.de/imperia/md/content/schriften/dbk1b.kommissionen/ko_010.pdf
31 siehe http://www.bdkj-muenster.de/downloads/Jugendpastoralpapier.pdf
30
18
Die katholische Jugend(verbands)arbeit handelt auf der Basis des Grundgesetzes und der Grundrechte. Das gültige Spezialgesetz ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)32, aus dem sich auch die
Jugendförderungsgesetze der Länder und Kommunen33 ableiten lassen. Bedeutsam sind für die praktische Jugendarbeit das Jugendschutzgesetz34 und z.B. auch Gesetze zum Jugendmedienschutz. In
diesem Rahmen bewegt sich die katholische Jugend(verbands)arbeit. Deutlich wird, dass man den
„Heils- und Weltdienst“ nicht trennen kann. Christen agieren in der Welt. Dieses „Aufeinanderbezogensein“ ermuntert nicht nur, sondern fordert den einzelnen, den Christen/ die Christin geradezu heraus,
sich auch in der (politischen) Gemeinde einzusetzen. Damit ist nicht in erster Linie die Übernahme weiterer, in diesem Falle politischer Mandate gemeint, sondern z.B. dass der Pfarrgemeinderat das Gespräch mit dem Gemeinde-/Stadtrat sucht und diesen auf Missstände hinweist.
„Kirchliche Jugendarbeit geht davon aus, dass es kein christliches Leben abseits von der
Gemeinschaft gibt. In Arbeit und Freizeit, in Kunst und Wissenschaft, in Politik und
Technik hat der Christ seinen Mitmenschen zu dienen. Kirchliche Jugendarbeit muss um
Christi willen zum sozialen und politischen Engagement führen, aber auch das Scheitern
in christlicher Hoffnung durchstehen.“35
2.2 Ziele und Aufgaben der katholischen Jugend(verbands)arbeit
Kirchliche Jugend(verbands)arbeit will jungen Menschen die Möglichkeit geben, ihre Persönlichkeit zu
entfalten, sich selbst kennen zu lernen und mit den eigenen Stärken und Schwächen anzunehmen.
Dabei bietet sie ihnen, orientiert an der Botschaft Jesu Christi, die Chance, Antworten auf ihre Lebensfragen (Werteverständnis, Lebensentwurf, Familie, Glück, Identität, etc..) zu finden. Kirchliche Jugend(verbands)arbeit geht dabei von der tatsächlichen Lebenssituation junger Menschen aus. Ihre Interessen, Wünsche und Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt.36
Unumstritten ist, dass junge Menschen nicht lediglich Empfänger gutgemeinter Jugendarbeit sind, sondern sich selbst mit ihren besonderen Fähigkeiten, mit ihrer Persönlichkeit in die Gemeinschaft der
Gläubigen einbringen. In den Leitlinien zur Jugendpastoral wird deutlich formuliert, dass junge Menschen „eigenständig Handelnde“ sind. Den Bischöfen kommt dabei die Aufgabe zu, „Ziele kirchlicher
Jugendpastoral zu formulieren und Wege zu ihrer Verwirklichung zu suchen.“37
„Die Kirche dient dem jungen Menschen, indem sie ihm hilft, sich in einer Weise selbst zu verwirklichen,
die an Jesus Christus Maß nimmt (Phil 2, 6-11). Darin unterscheidet sich kirchliche Jugendarbeit von
jeder anderen Jugendarbeit.“38
32 siehe
33
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3578.html
siehe Land Niedersachsen, z. B. die Jugendförderrichtlinie u.a. : http://www.nds-voris.de/soziales Stichwort: Jugendförderung Die Förderrichtlinien der Städte und Gemeinden bitte jeweils im Internet abrufen.
34 Siehe http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=5350.html
35
Synodenbeschluss 1975, S. 8
36 vgl. Erzbischöfliches Jugendamt der Erzdiözese München und Freising und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend
(BDKJ) in der Erzdiözese München und Freising, Materialien, Impulse für die Jugendseelsorge in der Pfarrei, Nr. 136, Nicht
ohne uns! Bausteine für die Jugendarbeit in der Pfarrei und ihre Mitwirkung im Pfarrgemeinderat. München 2006, S. 11
37 Leitlinien zur Jugendpastoral, S. 8
38
Synodenbeschluss 1975 ,S. 6
19
Grundsätze und Leitlinien zur Erreichung dieses Ziels sind nach dem Synodenbeschluss von
197539:
Offenheit
Kirchliche Jugendarbeit ist für alle Jugendlichen da, nicht nur für diejenigen, die der Kirche sowieso
nahe stehen.
„Die Erfahrung zeigt, dass Jugendvertretung dort am erfolgreichsten ist, wo sie auch wirklich Jugendvertretung ist, das heißt, wo sie sich bemüht, die Belange der gesamten Jugend kennen zu lernen und
ihre Anliegen zu vertreten.“40
Nicht für, sondern mit Jugendlichen
Kirchliche Jugendarbeit muss von den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst ausgehen. Es soll etwas mit ihnen gemeinsam und nicht nur für sie entstehen. Beteiligungsprojekten kommt
an dieser Stelle eine große Bedeutung zu. Hier erfahren junge Menschen nicht nur, dass sie ernst genommen werden, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten sie besitzen. Sie lernen auch, dass es sich lohnt,
sich einzusetzen und aktiv für sich und andere zu werden. Eine wichtige Voraussetzung für ein Leben
als mündiger Christ/mündige Christin in der Demokratie.
Orientierung an Jesus Christus
„In der kirchlichen Jugendarbeit können junge Menschen erleben, dass der christliche Glaube den Weg
zur Selbstverwirklichung freimacht.“41 Ausgangspunkt ist der einzelne Mensch mit seiner Lebensgeschichte, seinen Wertvorstellungen, seinen Fragen, Ängsten und Hoffnungen. Die Sicht des christlichen
Glaubens, die Botschaft Jesu Christi soll Hilfestellung für die Deutung und Gestaltung des eigenen Lebens sein.
Im Synodentext heißt es dazu: „Kirchliche Jugendarbeit konfrontiert mitten in diesen Spannungen den
Jugendlichen mit Jesus Christus. In ihm wird eine neue Wirklichkeit des Menschen und seiner Welt
sichtbar, die alle gewohnten Maßstäbe endgültig und unüberbietbar sprengt: Eine Selbstverwirklichung,
die sich ganz dem unverfügbaren Eingreifen Gottes verdankt. Jesus lehrt die Menschen, diesen Gott
Vater zu nennen.“42
Voraussetzung dafür ist die Glaubwürdigkeit und das Zeugnis der erwachsenen Christinnen und Christen.
„Die Wahrheit des Glaubens muss also dem jungen Menschen im Alltag als lebenswert,
im Zeugnis seiner Mitchristen als glaubwürdig, in Gottesdienst und Sakrament als lebendig
begegnen. Nur dann wird ihm die Kirche selbst zu seiner eigenen Sache. Er wird dann
durch engagierte Kritik zu einer zeitgemäßen Gestalt der Kirche beitragen wollen.“43
Menschen, die für den Einzelnen da sind
Der Mensch lebt nicht zuletzt durch die Beziehung zu anderen Menschen.
vgl. Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözesanrat der Katholiken und Erzbischöfliches Jugendamt der
Erzdiözese München und Freising, Materialien, Impulse für die Jugendseelsorge in der Pfarrei, Nr. 112, Jugendarbeit und
Pfarrgemeinderat. Eine Arbeitshilfe für Verantwortliche in der Jugendarbeit, für Pfarrgemeinderäte und für Mitglieder im
Sachausschuss Jugend, München 1994, S. 8 und 9
40 http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/dioezese/dienststellen/
raete/dioezesanrat/pgrwahl/kandidaten/jugendvertretung/index.html: Jugendvertretung im Pfarrgemeinderat, S.8
41 Leitlinien für die kirchliche Jugendarbeit in der Erzdiözese München und Freising, München 2. Auflage 1992, S. 31
42 Synodenbeschluss 1975, S.6
43
ebenda S.7
39
20
„Weil der Mensch seinem Wesen nach Mit-Mensch ist, kann niemand für sich allein glauben und für sich
allein das Heil empfangen. Glaube und Gemeinschaft gehören zusammen.“44
Daher bietet die kirchliche Jugendarbeit den vielen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst einmal neben den Räumlichkeiten und dem Programm ein „personales
Angebot“.
Im Synodentext heißt es dazu:
„Die Auswahl und Schulung aller Mitarbeiter orientiert sich an der Grundregel des personalen Angebots`. Daraus ergeben sich Ziele und Schwerpunkte für ihre Aus- und Weiterbildung:
•
Fähigkeit, Fragen zu hören und auszuhalten,
•
Fähigkeit, Fragen und Artikulationen Jugendlicher, besonders aus sozialen Randgruppen, auf
ihre Hintergründe (tieferliegende Bedürfnisse, Sinnfragen) zu untersuchen,
•
Fähigkeit und Bereitschaft, mit jungen Menschen originäre Erfahrungen zu machen und zu reflektieren,
•
Bereitschaft, im eigenen Glauben zu wachsen und mit anderen hauptamtlichen Mitarbeitern
gemeinsame Formen der Glaubensvertiefung zu suchen,
•
Grundhaltung der Lernbereitschaft, die auch überkommenes Normenverständnis und überkommene Verhaltensmuster in Frage zu stellen bereit sind,
•
Kreativität im Entdecken und Erproben neuer Formen des Miteinanderlebens,
•
Bereitschaft, mit Werten und Traditionen zu konfrontieren“;
in alldem die Bereitschaft und Fähigkeit, am eigenen Glauben teilnehmen zu lassen. Gerade diese Fähigkeit bedarf nicht weniger als alle anderen der ständigen Einübung.“ 45
Gruppe der Gleichaltrigen
Nicht immer finden die Angebote in altershomogenen Gruppen statt. Aber Kern der kirchlichen Jugendarbeit ist das gemeinsame Erleben, Leben und Lernen, Aufwachsen in einer Gruppe von Gleichaltrigen.
In dieser Gemeinschaft, einer weiteren Form des „personalen Angebots“, lernt der einzelne Toleranz,
Solidarität, Zivilcourage und was es heißt, gemeinsam stark zu sein und etwas zu bewirken.
„Ob die Gruppe der Gleichaltrigen nur kurze oder längere Zeit zusammenhält, ob sie personen- oder
sachbezogen ist, ob sie groß oder klein ist: Sie kann in jedem Fall dazu helfen, dass der Jugendliche,
der in ihr lebt, sich selbst und andere besser erkennt und versteht; sie kann Toleranz, Solidarität und
Empfinden für die Abläufe des Gemeinschaftslebens einüben; sie kann lehren, was zu einer tragfähigen
menschlichen Beziehung gehört. Auch die Teilnahme am Leben der Gesellschaft und der Kirche im
ganzen lässt sich hier, in der Gruppe der Gleichaltrigen, vermitteln und einüben.“46
Innerhalb dieser Gruppe gilt das Prinzip der so genanten „reflektierten Gruppe“. Gemeint ist damit, dass
in den Gruppen mit Bezug auf Kirche und Gesellschaft der Gruppenprozess, die Beziehungen untereinander, das gemeinsame Handeln und die Entwicklungen innerhalb der Gruppe Berücksichtigung finden.
44
ebenda, S.7
S. 9
ebenda, S.6 und 7.
45 ebenda,
46
21
„(...) Nur in diesen Grenzen und mit dem gehörigen Respekt vor den Schwerpunkten, die die einzelnen
Gruppen aufgrund ihrer Situation selbst entscheiden müssen, kann man allgemein Vorrangigkeit unter
den Angeboten kirchlicher Jugendarbeit aufstellen. Sie ergeben sich im Blick auf die vordringlichen
Aufgaben, die heute der Kirche als ganzes gestellt sind. Deshalb muss auch kirchliche Jugendarbeit
vornehmlich danach streben
•
bei der Bewältigung von Glaubensnot zu helfen;
•
neue Möglichkeiten der Glaubensvermittlung zu eröffnen;
•
Glaubensinhalte zu vermitteln, zu vertiefen und zu aktualisieren;
•
die Behinderten in die Jugendarbeit zu integrieren;
•
Solidarität mit den Armen und Unterdrückten, mit den Randgruppen und Unterprivilegierten zu
schaffen;
•
den Notleidenden soziale und karitative Hilfe zu geben;
•
sich für Frieden und Gerechtigkeit überall auf der Welt einzusetzen;
•
die Einheit aller Menschen zu fördern – und die Einheit der Christen über alle Kirchengrenzen
hinweg als deren Voraussetzung;
•
die politische Zukunft mitzugestalten.“47
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), benennt folgende Grundprinzipien der Arbeit:
Freiwilligkeit:
Kirchliche Jugendarbeit findet in der Freizeit der jungen Menschen statt, d.h., dass sie hier mehr Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten haben, als in Schule, Beruf oder Familie. Deshalb ist die Freiwilligkeit ein wesentliches Kennzeichen und die Kinder und Jugendlichen wählen sich ihre Gruppe, ihren Verband und die Intensität ihres Engagements freiwillig aus48.
Selbstorganisation von Jugendlichen:
Diese hat Vorrang vor Angeboten kirchenamtlicher Struktur. Letztere sind immer nachrangig. Das heißt:
Was Jugendliche in der Jugendarbeit selbst organisieren, wird nicht auch von kirchenamtlicher Seite
angeboten. Diese schafft ergänzende Angebote, aber tritt nicht in Konkurrenz zu den Angeboten der
Jugendgruppen und Jugendverbände (so genanntes Subsidiaritätsprinzip). Demokratische Strukturen:
Diese sind in Reinkultur in der verbandlichen Jugendarbeit zu finden, gelten aber auch für die allgemeine Gemeindejugendarbeit. Sie sind Voraussetzung für eine öffentliche Förderung durch die Kommunen
und den Staat. Konkret heißt das, dass die jungen Menschen ihre Verantwortlichen selbst wählen, über
Ziele, Inhalte und Finanzen der Kinder- und Jugendlichen mitbestimmen.49
Interessenvertretung:
Die Leitungen der Gruppen vertreten deren Interessen auf der jeweiligen Ebene in der Kirche und in der
Gesellschaft. Für die Gemeindeebene heißt das, dass die Jugendleitungen die Vertretung der Kinder
und Jugendlichen in der Kirchengemeinde und in der Stadt/ im Dorf sind.50
ebenda, S. 11
vgl. BDKJ in Rheinland-Pfalz, „mitraten, unsere Pfarrgemeinde sucht deinen rat“, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/-innen,
Pfarrgemeinderatswahlen 2007, Mainz 2007, S. 10
49 vgl. ebenda, S. 10
50 vgl. ebenda, S.10
47
48
22
Ehrenamtlichkeit:
In der pfarrlichen und vor allem auch in der verbandlichen Jugendarbeit arbeiten überwiegend Ehrenamtliche. Für sie gibt es auf Dekanats- und Diözesanebene Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Ehrenamtliches Engagement führt hin zur aktiven Mitgestaltung von Kirche und Gesellschaft.51
2.3 Formen und Angebote kirchlicher Jugend(verbands)arbeit
Von entscheidender Bedeutung für die Ausformung der Jugendarbeit in der Pfarrgemeinde und allen
weiteren Ebenen sowie in den Jugendverbänden ist die Aufforderung der Bischöfe, den Synodenbeschluss vor Ort zu konkretisieren. Auf Bistumsebene und vor allem in den Pfarrgemeinden entscheidet
sich damit, welche Formen der Jugendarbeit entstehen und Angebote geschaffen werden.
Es ist die Aufgabe der Pfarrgemeinden, für die in ihrer Gemeinde lebenden Kinder und Jugendlichen
angemessene Angebote zu entwickeln und diese immer neu den Erfordernissen anzupassen. Die Bischöfe sprechen in ihrem Synodenbeschluss folgende Empfehlungen aus:
„Die kirchliche Jugendarbeit soll sich an den (…) Zielen, Inhalten, Aufgaben und Methoden orientieren.
Aufgrund dieser Orientierung sollen die Träger kirchlicher Jugendarbeit ihre Satzungen, Leitlinien und
Bildungskonzepte sowie ihre Pläne für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter überprüfen und weiterentwickeln.
Es ist Aufgabe der Träger kirchlicher Jugendarbeit, das vorliegende Gesamtkonzept für die jeweiligen
Zielgruppen zu konkretisieren (…)
An der Planung, Durchführung und Kontrolle der Angebote der Jugendarbeit wirken Erwachsene und
Jugendliche als Partner zusammen. Die Angebote der Gemeinde sollen nach Möglichkeit in der Zusammenarbeit von Erwachsenen und Jugendlichen entwickelt werden und den Jugendlichen offen stehen (…) .“52
Dem Sachausschuss Jugend kommt in der Regel die Aufgabe zu, Leitlinien für die Jugendarbeit zu
entwickeln sowie die unterschiedlichen Angebote in der Pfarrgemeinde zu koordinieren und in Absprache mit Gruppenleitern, Verbänden oder Gruppen von Ehrenamtlichen dafür Sorge zu tragen, dass den
unterschiedlichen Gruppen junger Menschen die für sie richtige Arbeitsform geboten werden kann. Die
Gesamtverantwortung bleibt beim Pfarrgemeinderat. Dieser ist für die Verabschiedung eines Konzeptes
für die gesamte Jugendpastoral einschließlich der Jugendarbeit zuständig. In der Folge obliegt ihm
auch die Überprüfung und Weiterentwicklung der eigenen Leitlinien.
Erwachsene und Jugendliche sollen als Partner zusammenwirken.
51
52
vgl. ebenda, S. 10
Synodenbeschluss 1975, S. 12
23
Konkrete Formen und Angebote der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit sind zum Beispiel: 53
Gruppenarbeit (z. B Gruppenstunden)
Religiöse Bildung (z. B. Besinnungswochenenden, Bibelgespräche, Orientierungstage)
Messdienerarbeit ( z. B. liturgischer Dienst, Fortbildungen, Gruppenstunden, Ausflüge, Zeltlager)
Liturgische Feiern (z. B. Jugendgottesdienste, Frühschichten, Meditationen, Jugendkreuzweg,
Jugendwallfahrt,...)
Offene Jugendarbeit (Jugendkeller, Teestube, Freizeiten)
Freizeitfahrten und Schulentlassungstage
Jugendkulturarbeit (z.B. Theaterprojekte, Geschichtswerkstatt, Besichtigungen, Museumsbesuche)
(Internationale) Jugendbegegnungen
Projektarbeit (z. B. 72-Stunden-Aktion, Carpe Diem, Sternsinger, ...)
Angebote für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, junge Erwachsene
Bildungsarbeit und Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche (Schnupperwochenenden, Gruppenleiterausbildung,...)
Wahrnehmung von Vertretungsaufgaben
53
vgl. Leitlinien für die kirchliche Jugendarbeit in der Erzdiözese München und Freising, München 2. Auflage 1992, S. 28
24
Kapitel 3
Die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat (PGR)
Die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat und darüber hinaus im Sachausschuss Jugend (Kapitel 4) birgt große
Chancen für junge Menschen (vgl. Kapitel 1) und für das Miteinander der Generationen innerhalb einer
Pfarrgemeinde. Im Zuge der Gemeindefusionen und vor dem Hintergrund anhaltenden Priestermangels
steigt die Bedeutung der Laiengremien innerhalb der neu fusionierten Gemeinden und Seelsorgeeinheiten. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates tragen durch ihr partnerschaftliches Miteinander dazu
bei, dass sich alle Gemeindeteile vertreten fühlen und mit ihren Besonderheiten Berücksichtigung finden. Darüber hinaus entstehen neue Möglichkeiten für junge Menschen, die Kirchengemeinde insgesamt für Jugendliche und junge Erwachsene attraktiver zu machen.
Es ist wichtig,
dass im Vorfeld zu Pfarrgemeinderatswahlen in Jugendgruppen und Gruppenleiterrunden überlegt wird,
wer die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Pfarrgemeinderat vertreten könnte und wie die Zusammenarbeit mit den Jugendgruppen und Jugendleiterrunden aussehen kann.
3.1 Wie können junge Menschen sich beteiligen?
Junge Menschen ab 16 Jahren können sich nicht nur an den Wahlen beteiligen (aktives Wahlrecht),
sondern auch für den Pfarrgemeinderat kandidieren, sich also wählen lassen (passives Wahlrecht). Das
ist in § 2 der Satzung und Wahlordnung festgeschrieben:
„§2 Aktives und passives Wahlrecht
1. Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Pfarrgemeinde haben..
2. Wählbar ist jeder Katholik, der in der Pfarrgemeinde seinen Wohnsitz hat, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, in der Ausübung seiner allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behindert ist und seiner Kandidatur schriftlich zugestimmt hat.(….)..“54
Deutlich wird, dass junge Menschen der Kirche wichtig sind. Sie sind aufgefordert, sich in jeder Hinsicht
an der Wahl zu beteiligen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass ihre Meinung laut Satzung „eben nicht
unter den Tisch fallen soll.“
Wer sich für eine Mitarbeit im Pfarrgemeinderat entscheidet, sollte sich gut vorbereiten.
In der Regel übernehmen dies „alte Hasen“ und diejenigen, welche die Kandidatin/ den Kandidaten für
eine Mitarbeit gewonnen haben. Da jeder Mensch sich Schwerpunkte setzt, wird auch jeder, abhängig
von seinem Naturell und seinen Erfahrungen, anders über die Arbeit im Pfarrgemeinderat berichten.
In diesem Kapitel sind daher die Grundlagen der Arbeit im Pfarrgemeinderat, ausgehend von der Satzung bis hin zur persönlichen Vorbereitung (Wie viel Zeit kann ich aufwenden? Was möchte ich erreichen?), zusammengefasst.
54
Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster
25
3.2 Was können junge Menschen in der Gemeinde tun, um Jugendvertreterinnen und
-vertreter für den Pfarrgemeinderat zu gewinnen?
Es bietet sich an, im Vorfeld zu den Wahlen zum Pfarrgemeinderat eine Versammlung aller in der Kinder- und Jugendarbeit engagierten Gruppen einzuberufen. Das könnte der bestehende Sachausschuss
Jugend übernehmen oder aber die Gruppenleiterrunde.
Diese Versammlung sollte folgendes zum Inhalt haben:
•
Wer weiß, was er will, kann sich gezielt engagieren und andere begeistern.
Gemeinsam können in einem ersten Schritt Aufgaben und Wünsche gesammelt werden. Die
folgenden Fragestellungen sollen dabei behilflich sein:
Was könnte helfen, die Angebote für junge Menschen in unserer Gemeinde zu verbessern?
Welche Schwerpunkte sehen wir für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den
kommenden Jahren?
Was wünschen wir uns vom Pfarrgemeinderat?
Was wünschen wir uns vom Sachausschuss Jugend für die Zukunft?
•
Wer weiß, was auf ihn zukommt, kann sich frei entscheiden und wird nicht so leicht enttäuscht.
Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich im Pfarrgemeinderat
engagieren (möchten), wollen wissen, worum es geht. Es ist wichtig, möglichen Kandidatinnen
und Kandidaten ein klares Angebot machen zu können. Ihnen muss mitgeteilt werden können,
welche Erfahrungen und Kenntnisse nützlich sind,
wofür der Pfarrgemeinderat zuständig ist und welche Kompetenzen er hat,
wie viel Zeit einzuplanen ist,
welche Angebote es an Begleitung und Fortbildung gibt.
Deshalb sollte z. B. die Gruppenleiterrunde Mitglieder des Pfarrgemeinderates bzw. des Sachausschusses Jugend einladen, die genau über die Aufgaben, den zeitlichen Umfang, die Anforderungen und die Möglichkeiten, eigene Schwerpunkte zu setzen, informieren. So können
Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen aber auch interessierte Jugendliche schon im Vorfeld
überlegen, ob eine Mitarbeit unter diesen Rahmenbedingungen für sie in Frage kommt.
Bitte bedenken!
Nichts ist unangenehmer als wenn Pfarrgemeinderatsmitglieder oder der Pfarrer mit Phrasen wie: „Das
kannst du doch machen, so viel Zeit kostet es nicht!“ versuchen, Menschen zu „ködern“. Außerdem
vermitteln solche Sätze den Eindruck: “Es ist ihnen ganz egal wer es macht, aber sie suchen einen
Dummen!“ Niemand möchte gern „der Dumme“ sein. Das Zeitargument verdeckt, welche Chancen und
Möglichkeiten sich interessierten und engagierten Menschen durch die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat
oder in einem Sachausschuss (vgl. Kapitel 4 „Die Mitarbeit im Sachausschuss Jugend“) bieten.
26
Hilfreich ist es, sich in einer Jugendversammlung auf die Fähigkeiten zu verständigen, über die mögliche Kandidatinnen und Kandidaten der Jugendlichen verfügen sollten. Ein solches Profil hilft bei der
Suche nach den geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Veröffentlicht werden kann dieses „Profil“
z. B. in Form einer Stellenanzeige „Mitarbeiter für den Pfarrgemeinderat/den Sachausschuss Jugend
gesucht" im Schaukasten der Pfarrgemeinde, des örtlichen Sportvereins oder auch der politischen Gemeinde.
Eine klare Aufgabenbeschreibung ist eine gute Voraussetzung für ein Gespräch mit möglichen Kandidatinnen und Kandidaten für den Pfarrgemeinderat. Dabei sollte nicht nur benannt werden, was erwartet
wird, sondern vor allem auch, mit welchen Unterstützungen die Kandidatin/ der Kandidat vor und nach
der Wahl rechnen kann.
Nicht nur fordern, sondern auch Unterstützung anbieten.
•
Wer weiß, auf wen er sich verlassen kann, ist stärker.
Die Absprache innerhalb der Gruppe derjenigen, die sich in der Gemeinde für Kinder und Jugendliche engagieren, ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil diejenigen, die stellvertretend für alle für den Pfarrgemeinderat kandidieren, wissen müssen, mit welcher Unterstützung sie rechnen können. Daher bietet es sich an, bei der Versammlung eine Liste zu erstellen auf der alle
Gruppen, Initiativen und Vereine verzeichnet sind, die im PGR bzw. SAJ vertreten sein könnten.
Vertreterinnen und Vertreter für die Sache der Jugend werden entscheidend gestärkt, wenn sie
in Diskussionen auf den Rückhalt z.B. der Gruppenleiterrunde und der Jugendverbände verweisen können oder bei der Verteilung von Aufgaben sagen können:
“Dafür sorge ich, da werden mich die Messdiener (Kolpinger, Malteser, Schützen, Landjugendlichen, Pfadfinder, KJO´ler, …) unterstützen.“
Die übrigen Pfarrgemeinderatsmitglieder werden schnell merken, dass sie es im Grunde nicht
nur mit einem Vertreter/einer Vertreterin sondern mit der gesamten Leiterrunde zu tun haben,
weil diese geschlossen hinter ihm/ihr steht.
Was nützt es, Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen, wenn am Wahlsonntag keine jungen
Menschen zur Pfarrgemeinderatswahl gehen?
Damit die Interessen der jungen Menschen entsprechend in der Arbeit des PGR Berücksichtigung finden, sollten die Jugendgruppen und –verbände ihre Mitglieder ab 16 Jahren dazu aufrufen, zur Pfarrgemeinderatswahl zu gehen. Ob Jugendliche und junge Erwachsene, die sich für die Interessen von
jungen Menschen in der Pfarrgemeinde einsetzen wollen, gewählt werden, hängt entscheidend davon
ab, ob diejenigen, für die sie sprechen wollen, ihnen durch ihre Wahl auch das Mandat dazu erteilen.
Tipp:
Die Jugendgruppen und –verbände sollten für eine hohe Beteiligung an den Pfarrgemeinderatswahlen
werben. Die Jugendversammlung oder der bisherige SAJ könnten eine Aktion für den Wahlsonntag
planen, die ggf. mit einer kleinen Wahlparty im Jugendkeller endet (z.B. „Wahlfrühstück“ oder Treffen
beim Wahllokal, gemeinsame Fahrradtour, …).
•
Wer weiß, wer der geeignete Mann, die geeignete Frau ist, kann gezielt fragen.
In der Versammlung sollten Namen von geeigneten Personen auf einer Liste gesammelt werden. Jedes Mitglied kann einige Personen notieren, die seiner/ihrer Ansicht nach geeignet sind.
Die Jugendversammlung kann auch mit dem Auftrag auseinandergehen, dass jede Gruppe bis
zu einem festgesetzten Datum eine bestimmte Anzahl von möglichen Kandidatinnen und Kandidaten anspricht. In jedem Fall sollte in der Jugendversammlung vereinbart werden, wer wen
bis wann anfragt und bei wem die Informationen zusammenlaufen. Das kann z.B. der bisherige
Vertreter/die Vertreterin im PGR sein, der Pfarrer oder die hauptamtlich für die Jugendarbeit zuständige Person in der Pfarrgemeinde.
27
3.3 Wie wird man Pfarrgemeinderatsmitglied?
Die „Karriere“ eines Jugendvertreters im Pfarrgemeinderat.
Im vorherigen Abschnitt wurde beschrieben, wie Jugendliche und junge Erwachsene aktiv die Wahlen
zum Pfarrgemeinderat beeinflussen und sich angemessen im Pfarrgemeinderat vertreten können.
An dieser Stelle werden die Ausführungen um einen Erfahrungsbericht ergänzt. Simon Berndmeyer, 24
Jahre alt, geboren in Löningen und dort für einige Jahre im PGR tätig und Mitglied der Katholischen
Jugend Oldenburg (KJO), einem Mitgliedsverband des BDKJ, Landesverband Oldenburg, berichtet über
seinen Weg in den PGR und seine Mitarbeit.
„Mein Name ist Simon Berndmeyer und ich war von 20022004 Mitglied im PGR. Ich war Vertreter der KJO im SAJ der
Sankt Vitus Gemeinde in Löningen. Durch das frühzeitige
Ausscheiden eines Mitgliedes des PGR mangelte es an
Jugendlichen. Es sollte ein Jugendlicher nachberufen
werden. Im SAJ sind wir dann übereingekommen, dass ich
dieser Jemand bin. Ich war dann für ca. drei Jahre Mitglied
des PGR in Löningen. Gründe für mein Engagement im PGR
waren zum Einen, dass mir die Gremienarbeit schon immer
Spaß gemacht hat. Zum Anderen bot es die Möglichkeit, die Interessen der Jugendlichen auf einer
größeren Ebene präsenter darzustellen und im Kreis der Erwachsenen die Arbeit meines Verbandes
und teilweise auch seine Existenz bewusst zu machen. Viele hatten vom ca. fünf Jahre vorher stattgefundenen Austritt der Löninger Ortsgruppe aus der KJG (Katholische Junge Gemeinde) und dem Eintritt
in die KJO wenig mitbekommen. Der Verband war im Vergleich zu den anderen Verbänden und Gruppen wenig präsent auf dieser Ebene.
Mir hat die Arbeit Spaß gemacht, auch wenn man nicht verheimlichen darf, dass man eine gewisse Freude für Sitzungs- und Gremienarbeit mitbringen muss. Ich habe neue Einblicke in die
Strukturen der Gemeinde und ihrer Gruppen gefunden. Man kann Kontakte knüpfen und diese Ebene
nutzen, um Unterstützung für die Arbeit des eigenen Verbandes und/oder Gruppe zu bekommen. Das
Wichtigste ist, dass man präsent ist. Wenn die Gemeinde weiß, was man macht, ist es einfacher
Hilfe zu bekommen. Auf der anderen Seite kann auch ein Gremium wie der PGR nur vom Engagement
junger Leute profitieren. Jugendliche bringen eigene Vorstellungen von Gemeinde mit und können
durch neue Denkanstöße viel für die Gemeinde anstoßen. Im Pfarrgemeinderat und SAJ werden
viele Entscheidungen gerade auch für die Jugendarbeit getroffen. Und eins ist klar: Es ist immer besser,
wenn Jugendliche mitreden und nicht nur über Sie gesprochen wird! Nur so können die Wünsche und
Ideen von Jugendlichen auch in der Gemeinde umgesetzt werden.
Im SAJ und vor allem im PGR habe ich erfahren, dass ich mich keineswegs mit meinen Ideen und Vorstellungen zurückhalten muss. Mein Engagement ist genau so viel Wert wie das von Erwachsenen mit
viel Erfahrung. Mein Tipp an alle die im PGR mitarbeiten wollen: Lasst Euch nicht entmutigen von
Sätzen wie „das haben wir immer schon so gemacht“. Setzt Euch ein, bringt Ideen ein und engagiert Euch, dann werdet ihr auch mit Euren Anliegen ernst genommen. Ihr braucht dieses Gremium,
aber genauso braucht auch dieses Gremium Jugendliche, die sich einbringen.
Wenn Ihr kandidiert, sorgt dafür, dass viele Eurer Freunde und der Jugendlichen in der Gemeinde auch zur Wahl gehen. Denn nur wenn die Leute, für die Ihr Euch einsetzt zur Wahl gehen,
kann es mit der Wahl klappen.“
28
3.4 Was ist der PGR?
Der Pfarrgemeinderat ist ein Laiengremium der Pfarrgemeinde. Laiengremien wie den Pfarrgemeinderat
mit seinen Sachausschüssen gibt es erst seit dem Ende des II. Vatikanischen Konzils, welches das
Verhältnis von Klerikern und Nichtklerikern neu bestimmt hat. Der Pfarrer leitet die Gemeinde im Zusammenwirken mit dem Pfarrgemeinderat (vgl. Kapitel 1.1).
„Aus dem Verständnis von Kirche als Volk Gottes heraus soll Gemeinde nicht länger „Service-Station“
sein, wo sich der/die Einzelne mit seinen/ihren religiösen Bedürfnissen versorgen lässt. Vielmehr ist
jede/r selbst dazu berufen, Leben und Handeln in der Gemeinde im Sinne Jesu mitzugestalten.
Der Pfarrgemeinderat ist somit kein ausführendes Organ des Pfarrers, sondern ein gewähltes Gremium,
das das Leben der Pfarrgemeinde selbständig mitbestimmt und mitgestaltet. Wenn jedes Gemeindemitglied mitdenkt, Verantwortung mitträgt und mitarbeitet, ist dies sicherlich auf den ersten Blick unbequem. Aber Menschen in einer derartigen Gemeinde teilen dann ihr Leben miteinander und leben nicht
nur fade nebeneinander her.
Der Pfarrgemeinderat soll sich also – gemeinsam mit dem Pfarrer – dafür einsetzen,
•
dass das Evangelium als Lebenshilfe, als Orientierungspunkt auch im Alltag deutlich werden
kann
•
dass Missstände und (nicht nur materielle) Not von Menschen in der Gemeinde, aber auch darüber hinaus, verringert werden können
•
dass die Botschaft Jesu im alltäglichen Leben praktiziert wird.“55
Die Bistümer haben jeweils eigene Satzungen und Wahlordnungen für die Pfarrgemeinderäte erlassen.
Die „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“56 gibt folgende Antwort
auf die Frage „Was ist der Pfarrgemeinderat?“:
„Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heilsund Weltauftrags der Kirche. Er trägt so dazu bei, dass die Communio, das Miteinander in der Kirche,
gefördert wird“.57
Der Pfarrgemeinderat berät „alle, die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen und Aufgaben, fasst Beschlüsse und trägt- gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitgliedern- Sorge für deren Durchführung. In
diesem Miteinander nimmt der Pfarrgemeinderat teil an der Gemeindeleitung.
Als Organ des Laienapostolates kann er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände
in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig werden.“58
In der Satzung wird ausdrücklich betont, dass der Pfarrgemeinderat „Verantwortung für das Gemeindeleben“ trägt. Gleichzeitig engt er die Initiativen, Gruppen und Verbände nicht ein, sondern unterstützt sie
und wird nur dort tätig, wo er Handlungsbedarf sieht, sich aber keine andere Gruppe findet, um ein neues Projekt durchzuführen oder neue Angebote zu schaffen (Subsidiaritätsprinzip).
www.pgr-wechsel.de des BDKJ Bayern, in: BDKJ Erzdiözese Bamberg (Hg.),Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg
2002, S. 4
56 siehe Gesamtabdruck der Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster im Anhang (8.1 und
8.2)
57 Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster, §1 Pfarrgemeinderat
58 ebenda, § 2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates
55
29
„Der Pfarrgemeinderat trägt im Zusammenwirken mit den im Dienst der Gemeinde stehenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für das Gemeindeleben (...). Gemeinsam mit
dem Pfarrer sowie den für die Seelsorge amtlich Beauftragten berät er alle die Pfarrgemeinde
betreffenden Fragen und Aufgaben, fasst Beschlüsse und trägt – gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitgliedern – Sorge für deren Durchführung. In diesem Miteinander nimmt der Pfarrgemeinderat teil an der Gemeindeleitung. Als Organ des Laienapostolates kann er, unbeschadet
der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung
tätig werden“59.
Aus dieser Gesamtverantwortung und dem Handlungsspielraum leiten sich die Aufgaben des Pfarrgemeinderates ab.
3.4.1 Welche Aufgaben hat der PGR?
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind in der Satzung benannt. In der Einleitung zu den Aufgaben
wird ausdrücklich benannt, dass es sich um die vorrangigen Aufgaben handelt, die der jeweiligen Konkretisierung durch den örtlichen Pfarrgemeinderat bedürfen. Die Aufgabenliste ist damit nicht abgeschlossen. Jeder PGR legt individuell seine eigenen Schwerpunkte für eine Wahlperiode fest und hinterlässt in der Regel dem nachfolgenden PGR eine Liste mit Empfehlungen zur Weiterarbeit.
„Aufgaben des Pfarrgemeinderats
•
Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde wecken und zur Mitarbeit aktivieren
•
Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste einbringen, damit die ganze Gemeinde an den liturgischen Feiern beteiligt ist
•
der besonderen Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde gerecht werden und
Möglichkeit seelsorgerlicher Hilfe suchen
•
gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme beobachten, sachgerechte Verbesserungsvorschläge
entwickeln sowie entsprechende Maßnahmen durchführen
•
Bildungsarbeit in der Pfarrei koordinieren und bei Bedarf durchführen
•
Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit vertreten
•
ökumenische Zusammenarbeit suchen und ausbauen
•
die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Informationen über die Arbeit in der Pfarrei
unterrichten
•
den Bischof bzw. das bischöfliche Ordinariat bei gegebenen Anlässen (z.B. Seelsorgebesuche, Neubesetzung) über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde unterrichten
•
(...)
•
mindestens eine Pfarrversammlung im Jahr einberufen. 60
Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster, §2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates
www.pgr-wechsel.de des BDKJ Bayern, in: BDKJ Erzdiözese Bamberg (Hg.), Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg
2002, S. 5
59
60
30
Wichtig, zu wissen:
Der PGR ist zwar das beschlussfassende Laiengremium, aber der Pfarrer hat grundsätzlich ein Einspruchsrecht. Der Kirchenausschuss handelt ebenfalls eigenverantwortlich.
Aufgaben des Pfarrgemeinderates nach der
„Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“
-Beispiele aus dem Gemeindealltag
Aufgabe lt. Satzung und Wahlordnung für die
Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster,
Beispiele für die Umsetzung
in der Gemeinde
§2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates
a)
- das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der
Gemeinde zu entwickeln,
- die Charismen in der Gemeinde zu entdecken,
- Verantwortliche für die verschiedenen Dienste
zu finden, für deren Ausbildung Sorge zu tragen
und sie bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
Darüber hinaus ist die Mitarbeit im Bistum und in
der Weltkirche zu wecken und zu aktivieren,
Salopp ausgedrückt: „Der PGR sorgt dafür, dass es
in der Pfarrgemeinde rund läuft.“ Er sucht geeignete
Personen, z. B. für die Krankenbesuchsdienste, die
Leitung von Jugendgruppen, die Gemeindecaritas,
die Vertretung auf Dekanatsebene, usw. Der PGR
spricht Personen für eine Mitarbeit an, ermutigt z. B.
Jugendliche, die Gruppenleiterausbildung zu machen, bittet andere, Trauerbegleiter zu werden und
bietet ihnen die kostenlose Teilnahme an einem
Kurs an, usw.
31
Aufgabe lt. Satzung und Wahlordnung
für die Pfarrgemeinderäte im Bistum
Münster,
Beispiele für die Umsetzung
in der Gemeinde
§2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates
b)
Der PGR berät in Abstimmung mit dem Pfarrer, ob z. B.
die Konzepte für die Sakramentenvorbereitung noch zeitüber die ehrenamtlichen Dienste der Kategemäß sind und wer diese Aufgaben übernehmen könnte.
chese und der Liturgie zu beraten und Mitglieder hierfür zu gewinnen und soweit er- Personen, die z.B. Beauftragte für Jugendarbeit der Geforderlich dem Bischof zur Beauftragung meinde sind, müssen dem Bischof benannt werden und
vorzuschlagen,
erhalten von diesem eine schriftliche Beauftragung (siehe
Kapitel 4- Die Mitarbeit im Sachausschuss Jugend)
c)
Der PGR will, dass alle Gemeindemitglieder sich in der
Anregungen und Vorschläge für die Gestal- Gemeinde aufgehoben und angesprochen fühlen. Destung der Gottesdienste und die lebendige halb steht an oberster Stelle nicht ein „Weiter so.“
Teilnahme der ganzen Gemeinde an den Fragen wie:
liturgischen Feiern einzubringen,
• „Wie schaffen wir es, den Menschen einen lebendigen Glauben zu vermitteln?
•
Was können wir tun, um die Gemeindemitglieder zu
beteiligen?
•
Wie sollten wir (Kinder, Familien) junge Menschen
ansprechen? Welcher besonderer Formen bedarf es
dazu im Gottesdienst?“
beschäftigen den PGR in seinem Bemühen, den Gemeindemitgliedern das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer lebendigen Gemeinschaft zu vermitteln.
d)
Der PGR nimmt seine Verantwortung auch gegenüber der
den diakonischen Dienst im caritativen und politischen Gemeinde wahr und weist z. B. auf Missstände hin. So sind im Oldenburger Münsterland viele Tafeln
sozialen Bereich zu fördern,
auf Initiative der Gemeindecaritas entstanden, die an den
Rat ihrer Stadt/Gemeinde herangetreten ist, auf diese
gesellschaftliche Fehlentwicklung hingewiesen und um
Unterstützung gebeten hat.
e)
Kirche steht nicht im Gegensatz zur Welt. Wenn deutlich
den Dienst der Pfarrgemeinde für Schule wird, dass es in der Schule einen hohen Bedarf an
und Erziehung und Erwachsenenbildung zu Hausaufgabenbetreuung gibt, aber keine Mittel dafür zur
Verfügung stehen, dann kann der PGR, der z. B. um Ehfördern,
renamtliche weiß, die sich in diesem Bereich engagieren
könnten, gezielt eine Hausaufgabenhilfe anbieten.
Weitere Beispiele sind die Märchen- und Lesestunden zur
Förderung des Lesens bei Kindern, die in vielen katholischen Büchereien angeboten werden oder die Bildungsangebote der katholischen Sozialverbände wie z.B. das
Kolpingwerk, die KAB-Katholische Arbeitnehmerbewegung und andere.
32
Aufgabe lt. Satzung und Wahlordnung
für die Pfarrgemeinderäte im Bistum
Münster,
Beispiele für die Umsetzung
in der Gemeinde
§2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates
f)
Hier wird die Gesamtverantwortung des PGR für alle in
der Gemeinde lebenden Menschen deutlich. Es reicht
die besondere Lebenssituation der vernicht, wenn sich ein PGR nur um den Gottesdienst und z.
schiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde
B. die Senioren kümmert.
zu sehen,
Der PGR hat die Situation aller Alters- und Interessensihr in der Gemeindearbeit gerecht zu wergruppen in den Blick zu nehmen. Er ist verpflichtet, sich
den
über die Situation der in der Gemeinde vertretenen Grupund Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe zu pen gut zu informieren und darauf durch entsprechende
suchen,
Angebote und Hilfen zu reagieren.
Hier findet sich ein Hinweis auf die Gründung von Sachausschüssen (§6). Der PGR kann dieser Aufgabe, sich
möglichst umfassend um alle zu kümmern, nur gerecht
werden, wenn Sachausschüsse gegründet werden, die
ihm gezielt zuarbeiten (siehe auch §2 g).
g)
Eine Gemeinde kann keine „Insel der Seeligen“ sein,
wenn rings herum Arbeitslosigkeit, Kinderarmut oder angesellschaftliche Entwicklungen und Probdere Probleme zum Alltag gehören.
leme des Alltags zu beobachten,
zu überdenken und sachgerechte Vorschlä- In Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Katholischer
Frauen (SKF) können z.B. Ernährungskurse für Mütter mit
ge einzubringen sowie
Kleinkindern angeboten werden, deren Familien von Hartz
entsprechende Maßnahmen zu beschlie- IV leben müssen. Weitere Beispiele sind die Kleiderkamßen,
mern oder Ferienangebote für Alleinerziehende oder benachteiligte Familien.
h)
Christen sind immer auch Mahner gegenüber der Politik.
Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit Der PGR als Sprachrohr nach außen hat auch die Aufgabe, für das christliche Weltbild und die damit verbundezu vertreten,
nen Überzeugungen (z.B. in ethischer Hinsicht) öffentlich
z. B. durch regelmäßige Presseerklärungen und regelmäßige Gespräche mit dem Stadt-/Gemeinderat und dem
Bürgermeister einzustehen und auf Missstände und Fehlentwicklungen (z.B. Sonntagsruhe, Einkaufsfreier Sonntag) hinzuweisen.
Hinweis:
Wenn es mehrere eigenständige Pfarrgemeinden auf dem
Gebiet einer Stadt/Gemeinde gibt, sollten die verschiedenen Pfarrgemeinderäte ihr Vorgehen abstimmen und gemeinsame Termine mit dem Rat vereinbaren.
33
Aufgabe lt. Satzung und Wahlordnung
für die Pfarrgemeinderäte im Bistum
Münster,
Beispiele für die Umsetzung
in der Gemeinde
§2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates
i)
Kirche ist immer auch Weltkirche. Aufgabe des PGR ist
es, diese Verbundenheit mit den Christen in aller Welt ins
die Verantwortung der Gemeinde für Diaspora, Mission und entwicklungsfördernde Bewusstsein zu rufen. In vielen Gemeinden gibt es Partnerschaften mit Pfarrgemeinden in Ländern der so geMaßnahmen wach zu halten,
nannten Dritten Welt oder Kontakte zu Hilfsprojekten über
ehemalige Gemeindemitglieder, die als Ordensleute ins
Ausland gegangen sind.
Viele Pfarrgemeinden unterhalten darüber hinaus einen
so genannten „Eine Welt-Laden“, der Produkte aus fairem
Handel vertreibt. Meistens sorgt der Sachausschuss Mission-Entwicklung-Frieden dafür, dass diese Anliegen in
der Gemeinde wach gehalten werden.
Außerdem ist der Offizialatsbezirk selbst nicht einheitlich,
sondern gekennzeichnet durch die Diaspora im Norden
und dem südoldenburgischen Teil. Der Austausch zwischen den so unterschiedlich strukturierten Gemeinden ist
wichtig und hilft beiden.
j)
die ökumenische Zusammenarbeit
zu suchen und zu fördern,
k)
katholische Organisationen, Einrichtungen
und freie Initiativen unter Wahrung ihrer
Eigenständigkeit zu fördern
und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste
aufeinander abzustimmen,
34
Ökumenische Projekte haben in vielen Gemeinden schon
Tradition. Das beginnt beim gemeinsamen Schulgottesdienst und endet z. B. bei gemeinsamen Angeboten für
Kinder und Jugendliche in den Ferien oder auf Dekanatsebene bei den Ökumenischen Jugendkreuzwegen.
Der PGR muss wissen, welche Gruppe in der Gemeinde
für welche Schwerpunkte steht und welche Projekte die
einzelnen Gruppen planen. Er koordiniert und vernetzt
dabei, aber er lässt den Gruppen die Eigenständigkeit.
Wenn z. B. die Kolpingsfamilie seit Jahren für die Fronleichnamsprozession zuständig ist, dann übernimmt der
PGR dies nicht aus einer Laune heraus. Vielmehr teilt er
der Kolpingsfamilie mit, dass es noch andere Interessierte
gibt, die Lust hätten, die Kolpingsfamilie zu unterstützen.
Umgekehrt kann es sein, dass der PGR eine gute Idee
hat, die zu einem der bestehenden Verbände passt. Dann
sucht ein Vertreter aus dem PGR das Gespräch mit dem
Verein und gemeinsam wird überlegt, wie eine Umsetzung aussehen kann. Als Beispiel ist hier die Übernahme
von Patenschaften für junge Hauptschülerinnen und
Hauptschüler zu nennen, ein Bereich, der traditionell von
einer KAB- oder Kolpinggruppe übernommen werden
könnte.
Weiterhin wäre die Einrichtung eines offenen Jugendtreffs
zu nennen, der ggf. von der Gruppenleiterrunde oder der
Schützenjugend übernommen werden könnte. Allerdings
bleibt der PGR immer unterstützend tätig und ist sich
seiner Verantwortung bewusst.
Aufgabe lt. Satzung und Wahlordnung
für die Pfarrgemeinderäte im Bistum
Münster,
Beispiele für die Umsetzung
in der Gemeinde
§2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates
l)
Der PGR überlegt, bei welcher Gelegenheit diese Menschen
angesprochen werden könnten, in welcher Form und durch wen
Kontakt zu denen, die dem Gemeindeleben
das geschehen kann (Begrüßungsbesuch für Neuzugezogene,
fern stehen, zu suchen,
Hausbesuch für Eltern mit neugeborenen Kindern, Einladungen
zu den Gemeindefesten, Einladung zu Singleabenden, Schaffung von Bezirksteams, über die Sachausschussmitglieder...)
m)
Es nützt nichts, wenn der PGR nur im Verborgenen arbeitet. So
die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche sollten die wichtigsten Ergebnisse der PGR-Sitzungen jeweils in
oder mündliche Informationen über die Ar- den Pfarrnachrichten mitgeteilt werden. Darüber hinaus sind
beit in der Pfarrei und ihre Probleme zu Artikel für die örtliche Presse und die kostenlosen Wochenblätter, die fast jeden Haushalt erreichen, ein guter Weg.
unterrichten,
Zudem soll laut Satzung (§9) mindestens einmal im Jahr eine
Pfarrversammlung stattfinden, zu der alle Gemeindemitglieder
eingeladen werden.
Es bietet sich an, dass die Sachausschüsse einmal im Jahr zu
Versammlungen einladen können oder dass hinten in der Kirche für jeden Sachausschuss eine Stellwand aufgestellt wird,
auf der sich aktuelle Informationen sowie Fotos z. B. vom Jugendzeltlager, etc. finden.
Wichtig ist, dass die Informationen jeweils aktuell sind und die
Aushänge nicht über Monate hinweg gleich bleiben.
n)
Zu Beginn einer Amtsperiode sollte der PGR „in Klausur gehen“
für die Verwirklichung der anstehenden und überlegen, was in den nächsten vier Jahren wann angeAufgaben eine Rangordnung aufzustellen, packt werden soll (Einzelheiten dazu in Kapitel 6).
Wer eine Rangordnung aufstellen will, muss vorab gut informiert sein über die einzelnen Bereiche. Am Anfang stehen eine
gründliche Bestandsaufnahme und Situationsanalyse, aus der
sich die Handlungsempfehlungen ableiten lassen.
Manchmal hat diese Arbeit der vorherige PGR zum Abschluss
seiner Amtszeit schon übernommen (mehr zur Reflexion der
Arbeit im PGR in Kapitel 6.1). Dann gilt es für den neuen PGR
zu prüfen, ob er diese Einschätzungen teilt.
Hinweis:
Wenn ein Bereich im Moment besonders gut läuft, besteht geringer Handlungsbedarf. Energie und Zeit können dann in Bereiche fließen, die bisher vielleicht „unterversorgt“ sind.
35
Aufgabe lt. Satzung und Wahlordnung
für die Pfarrgemeinderäte im Bistum
Münster,
Beispiele für die Umsetzung
in der Gemeinde
§2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates
o)
Letztendlich entscheidet der Kirchenausschuss über den
Haushaltsplan und den Stellenplan, aber der PGR trägt im
bei der Erstellung des Haushalts- und Stellenplanes mit dem Recht auf Erörterung Zusammenwirken mit dem Pfarrer die Verantwortung für die
pastorale Ausrichtung der Gemeinde.
mitzuwirken,
Deshalb sollte eine Entscheidung darüber, wofür wie viel Geld
ausgegeben werden soll und kann im Einvernehmen zwischen Kirchenausschuss und PGR erzielt werden.
So wird in der Gemeinde Hand in Hand gearbeitet und finanzielle Mittel werden möglichst effektiv eingesetzt.
p)
Innerhalb der katholischen Kirche gibt es unterschiedliche
Vertreter der Pfarrgemeinde für die Gremien Ebenen. Nach der Pfarrgemeinde ist die nächsthöhere Ebene
das Dekanat. In den Pastoralkonferenzen des Dekanates
der mittleren Ebene zu wählen,
werden die Themen behandelt, die alle Pfarrgemeinden eines
Gebietes betreffen. Gleichzeitig wird darüber entschieden, ob
es z. B. einheitliche Regelungen für die Erstkommunion oder
hinsichtlich des Firmalters geben soll.
Für die Jugendarbeit gibt es die so genannten Dekanatsjugendseelsorgekonferenzen (Jusekos). Diese haben die
Vernetzung der Jugendarbeit zum Ziel. Zudem sind sie ein
wichtiges Informationsforum (z. B. Finanzierung von Jugendarbeit, Ideen zur Aktivierung von Jugendarbeit,etc.).
q)
vor Besetzung der Pfarrstelle den Bischof
über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde zu unterrichten und Stellung zu nehmen zum Besetzungsvorschlag des Bischofs,
Der PGR verfasst vor der Neubesetzung einer Pfarrstelle
einen Bericht für den Bischof, damit dieser sich ein Bild von
der Situation vor Ort machen kann und vor diesem Hintergrund den geeignetsten Kandidaten in die Gemeinde entsenden kann.
r)
Wenn es um die Frage der Neubesetzung von Pfarrstellen
geht,
ist die jeweilige Gemeinde anzuhören.
die Hauptabteilung Seelsorge-Personal61 bei
der Ernennung von Seelsorgern und Seel- Ziel ist es, dass Pfarrer, Pastoralteam und Gemeinde mögsorgerinnen zu beraten.
lichst zueinander passen.
61
Für den niedersächsischen Teil des Bistums ist dies die Abteilung 500 Seelsorge-Personal des Bischöflich Münsterschen
Offizialates
36
3 4.2 Wer gehört dem PGR an?
In § 3 der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“ ist geregelt, wer
dem PGR angehört. Zu unterscheiden sind vier verschiedene Gruppen; einmal die „geborenen Mitglieder“, dann die gewählten Mitglieder des Pfarrgemeinderates, die berufenen Mitglieder und die beratenden Mitglieder. Die Amtszeit eines Pfarrgemeinderates beträgt vier Jahre.
Zusammensetzung des PGR /Mitgliedschaft
„Geborene
Mitglieder “
In unmittelbarer
und geheimer
Wahl gewählte
Mitglieder
Berufene
Mitglieder
Beratende
Mitglieder
Der Pfarrer und als weitere
amtliche Mitglieder die in
der Pfarrgemeinde hauptamtlich tätigen Priester,
Diakone und Pastoralreferenten/-referentinnen sowie Diakone mit Zivilberuf
Je nach Anzahl der in der Gemeinde lebenden Katholiken
werden bis zu 16 Personen in
„unmittelbarer und geheimer
Wahl“ von den Pfarrgemeinderatsmitgliedern gewählt.
bis zu vier vom Pfarrer im Einvernehmen
mit den gewählten
und
hauptamtlich
tätigen
Mitgliedern
berufene Mitglieder.
Beratende Mitglieder sind:
ein Vertreter der hauptamtlichen Kirchenangestellten,
ein Vertreter der in der
Pfarrgemeinde tätigen Ordensangehörigen.
ein Mitglied des Kirchen- Die gewählten Mitglieder müsvorstandes/
sen mindestens zwei Drittel der
Kirchenauschusses
Gesamtmitgliederzahl
des
Pfarrgemeinderates ausmachen.
Wählbar ist jeder Katholik, der in
der Pfarrgemeinde seinen
Wohnsitz hat, das 16. Lebensjahr vollendet hat und in der
Ausübung seiner allgemeinen
kirchlichen Gliedschaftsrechte
nicht behindert ist. Es können
auch außerhalb der Gemeinde
wohnende Katholiken aktives
und passives Wahlrecht ausüben, wenn sie am Leben der
Gemeinde aktiv Anteil nehmen.
Die Ausübung des aktiven oder
passiven Wahlrechts in mehreren Gemeinden ist nicht zulässig.
Scheidet ein Mitglied während
der Amtszeit aus dem Pfarrgemeinderat aus, so rückt der
Kandidat, der bei der Wahl die
nächsthöchste
Stimmenzahl
erhalten hatte, in den Pfarrgemeinderat nach.
Bei beratenden Mitgliedern
kann der Pfarrer im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderat für die restliche
Amtszeit eine Nachberufung
vornehmen.
Wählbar ist jeder Katholik,
der in der Pfarrgemeinde
seinen Wohnsitz hat, das
16. Lebensjahr vollendet hat
und in der Ausübung seiner
allgemeinen
kirchlichen
Gliedschaftsrechte
nicht
behindert ist.
Scheidet ein Jugendlicher
(16 – 25 J.) während der
Amtszeit aus dem Pfarrgemeinderat aus und rückt
kein Jugendlicher für ihn
nach, so beruft der Pfarrgemeinderat einen zusätzlichen Jugendlichen.
37
3.4.3 Arbeitsweise und Aufgaben des Pfarrgemeinderates verdeutlicht an einer Wahlperiode
Vorab „Die acht Seligkeiten- Impulse für das Miteinander in kirchlichen Gremien“, die einmal vom inzwischen
verstorbenen Aachener Bischof Dr. Klaus Hemmerle vorgetragen wurden. Wenn sie beherzigt werden, dann sind
unsere Pfarrgemeinderäte und Sachausschüsse Orte, an denen gut und vertrauensvoll zusammengearbeitet
werden kann.
„Die acht Seligkeiten
Selig,
die das Interesse des anderen lieben wie ihr eigenes denn sie werden Frieden und Einheit stiften.
Selig,
die immer bereit sind, den ersten Schritt zu tun denn sie werden entdecken, dass der andere viel offener ist, als er es zeigen konnte.
Selig,
die nie sagen: Jetzt ist Schluss! denn sie werden den neuen Anfang finden.
Selig,
die erst hören und dann reden denn man wird ihnen zuhören.
Selig,
die das Körnchen Wahrheit in jedem Diskussionsbeitrag heraushören denn sie werden integrieren und vermitteln können.
Selig,
die ihre Position nie ausnützen denn sie werden geachtet werden.
Selig,
die nie beleidigt oder enttäuscht sind denn sie werden das Klima prägen.
Selig,
die unterliegen und verlieren können denn der Herr kann dann gewinnen.“62
62 Bischof Dr. Klaus Hemmerle, in: Erzbischöfliches Jugendamt München und Freising (Hg.), Nicht ohne uns! Bausteine für
die Jugendarbeit in der Pfarrei und ihre Mitwirkung im Pfarrgemeinderat, aus der Reihe: Materialien –Impulse für die kirchliche Jugendarbeit in der Pfarrei, Nr. 136, München 2006, S. 7
38
Wann
Was zu tun ist
Der Pfarrgemeinderat überprüft seine Arbeit.
Wer vier Jahre lang eng zusammengearbeitet
hat, sollte am Ende der gemeinsamen Zeit die
Rund ½ Jahr vor den Neu- eigene Arbeit, das Erreichte und die Atmosphäre
wahlen
unter die Lupe nehmen.
(Meistens vor den Sommerferien, die Neuwahlen sind
häufig im Spätherbst. Der
Termin wird vom Diözesanbischof festgesetzt - vgl.
§7-Wahltermin)
Hinweise, Tipps und weitere
Informationen
Vorschläge dazu, wie man im Pfarrgemeinderat die Arbeit gemeinsam
reflektieren kann finden sich in
Kapitel 6.1
„Gemeinsame Reflexion der PfarrDie Reflexion sollte sowohl gemeinsam als auch gemeinderatsarbeit/ der Arbeit im
Sachausschuss“
einzeln erfolgen.
Die Mitglieder klären, inwieweit die gemeinsamen
Ziele erreicht wurden, welche Schwerpunkte wie Kapitel 6.2
gut bearbeitet wurden und welche Aufgaben „Weitere Tipps für die Abschlussphase des PGR“
unerledigt geblieben sind.
Die einzelnen Mitglieder des PGR reflektieren
ihre eigene Arbeit hinsichtlich der erreichten persönlichen Ziele, ihrer Zufriedenheit und dem
Wunsch, wieder zu kandidieren oder nicht.
Der bestehende Pfarrgemeinderat beruft einen In § 3 der Wahlordnung heißt es:
„§3 Wahlausschuss
Wahlausschuss.
(...)
Diesem gehören neben dem Pfarrer oder einem 3. Wo kein Pfarrgemeinderat bevon ihm benannten Vertreter/einer Vertreterin
steht, beruft der Pfarrer sechs
sechs Mitglieder des bisherigen Pfarrgemeinderawahlberechtigte Gemeindemittes an, die von diesem in den Wahlausschuss
glieder in den Wahlausschuss.
gewählt werden.
4. Der Wahlausschuss wählt aus
seiner Mitte einen Vorsitzenden.
Der Wahlausschuss wird spätestens jetzt aktiv
Beschlüsse werden mit der
Mindestens acht Wochen und hat folgende Aufgaben zu erfüllen (vgl. §4):
Mehrheit der Anwesenden gevor dem Wahltermin
fasst.“
• Er sorgt dafür, dass Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt werden und fragt Personen an,
die ihm z.B. von Einzelpersonen oder den Ver- (vgl. §§ 3,4 und 5 der Wahlordnung)
einen, Initiativen und Gruppen innerhalb der
Gemeinde genannt wurden,
• Vorschläge von Gruppen etc. prüft er zunächst
einmal daraufhin, ob die vorgeschlagenen Personen die Kriterien der Wählbarkeit (vgl. § 3 der
Satzung) erfüllen.
• Er bestimmt das Wahllokal oder ggf. mehrere
Wahllokale und die Zeitdauer für die Wahl und
bestellt einen Wahlvorstand, der die Wahlen
leiten wird.
• Er muss einen endgültigen Wahlvorschlag
bekannt geben.
39
Wann
Was zu tun ist
Hinweise, Tipps und weitere
Informationen
Kandidatensuche
Vgl. dazu auch die Ausführungen in diesem
Ab sofort
Spätestens acht Die Suche nach Kandidaten obliegt nicht nur dem Kapitel unter 3.1 Wie können junge MenWochen vor dem Wahlausschuss, dem Pfarrer oder den Hauptbe- schen sich beteiligen?
Wahltermin
ruflichen.
„§ 5 Wahlvorschläge
Es empfiehlt sich
aber, schon vor
den Sommerferien
Ausschau
nach
geeigneten Personen zu halten.
Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten, der 1. (...) Der Wahlausschuss sollte zur Vorbereitung seines Wahlvorschlages zu einer
endgültige Wahlvorschlag des Wahlausschusses
Pfarrversammlung einladen.
muss mindestens ein Viertel mehr Kandidatinnen
und Kandidaten enthalten, als gewählt werden 2. Im Wahlvorschlag sind die Namen der
Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge
können. Daher ist es wichtig, den Wahlausschuss
mit Angabe von Beruf, Geburtsdatum und
von Anfang an bei seiner Suche zu unterstützen.
Wohnung aufzuführen.
(...)“
Hinweise finden sich in
Kapitel 6.4 „Tipps zur Kandidatensuche“
Alle Gruppierungen innerhalb der Pfarrgemeinde sind aufgerufen, Kandidatinnen und
Kandidaten aus ihren Reihen zu benennen
und ihre Vorschläge an den Wahlausschuss
weiterzuleiten.
Nur so kann das ganze Spektrum der gemeindlichen Interessensgruppen auf der Kandidatenliste
auftauchen.
40
Kurzinfos zur Kandidatensuche:
• Frühzeitig mit der Suche beginnen
•
Persönliches Gespräch suchen
•
Im Vorfeld Werbung für die Mitarbeit
machen
•
Im PGR Informationen für mögliche
Kandidaten zusammenstellen
Wann
Einladung zu einer
Pfarrversammlung
Sechs bis acht
Wochen vor den
Wahlen
Ggf. Versammlung
durch den Sachausschuss Jugend
Sechs bis acht
Wochen vor den
Wahlen
Hinweise, Tipps und weitere
Informationen
㤠9
Der PGR sollte einmal im Jahr die GemeindemitPfarrversammlung
glieder und Interessierten zu einer Pfarrversammlung einladen. Das geschieht aus den 1. Der Pfarrgemeinderat soll einmal im Jahr
unterschiedlichsten Gründen leider noch nicht eine Pfarrversammlung für die Pfarrgemeinregelmäßig in allen Pfarrgemeinden.
de durchführen. Hierzu werden insbesondere
die Vertreter der Verbände, der Schulen und
Die Pfarrversammlung sollte zeitlich so gewählt ggf. weiterer wichtiger Einrichtungen der
sein, dass noch ausreichend Zeit bleibt, Wahlvor- Gemeinde schriftlich eingeladen.
schläge an den Wahlausschuss zu übermitteln.
Die Wahlordnung (§5) schlägt vor, dass „der 2. Aufgabe der Pfarrversammlung ist es,
Wahlausschuss zur Vorbereitung seines Wahl- a) den Tätigkeitsbericht des Pfarrgemeindevorschlages zu einer Pfarrversammlung einlädt.“ rates
entgegenzunehmen,
Der Termin sollte mit dem Wahlausschuss abge- b) Fragen aus dem Aufgabenbereich des
sprochen werden.
Pfarrgemeinderates zu erörtern und ihm
Im Rahmen dieser Pfarrversammlung zieht der hierzu Anregungen und Vorschläge für die
PGR Bilanz über die vergangenen Jahre und Arbeit zu geben“.
wagt einen Ausblick hinsichtlich der Schwerpunkte.
Tipps und Hinweise zur Durchführung einer
Pfarrversammlung finden sich in Kapitel 6.3
Ferner informiert er vor den Neuwahlen darüber,
welche Mitglieder bereit sind, weiter zu kandidieren und ruft die Anwesenden dazu auf, in ihren
Gruppierungen und Verbänden nach Kandidatinnen und Kandidaten Ausschau zu halten und
diese gezielt anzusprechen.
Tipps dazu finden sich in diesem Kapitel
Ggf. Versammlung der Gruppenleiterrunde unter:
oder Jugendgruppen und –initiativen
3.2 „Was können junge Menschen in der
Gemeinde tun, um Jugendvertreterinnen und
In vielen Gemeinden sind die einzelnen Grup- –vertreter für den Pfarrgemeinderat zu gepierungen bereits alle im SAJ vertreten. In diesem winnen?“
Fall könnte der SAJ alle Verantwortlichen in
der Jugend(verbands)arbeit der Gemeinde zu
einer Versammlung einladen und gezielt auf die
Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten gehen.
Was zu tun ist
Sechs Wochen vor Der Wahlausschuss macht seinen Wahlvorschlag Hinweise dazu in Kapitel 6.5
den Wahlen zum (die Wahlliste) der Gemeinde bekannt, z.B.
„Die Präsentation muss stimmen - Tipps zur
Pfarrgemeinderat
Öffentlichkeitsarbeit“
• durch Auflistung in den Pfarrnachrichten,
•
durch Aushang im Schaukasten,
•
durch Vorstellung in den Gottesdiensten
oder
•
in einem Presseartikel
41
Wann
Was zu tun ist
Sechs Wochen bis Die Wahlliste muss zur Einsicht für die Dauer
vier Wochen vor von zwei Wochen offen gelegt werden.
der Wahl
In diesen zwei Wochen, und darauf muss der
Wahlausschuss ausdrücklich hinweisen, können
noch weitere Wahlvorschläge beim Wahlausschuss eingereicht werden.
Hinweise, Tipps und weitere
Informationen
Zu beachten ist :
“Ein Ergänzungsvorschlag darf nicht mehr
Namen enthalten, als Mitglieder zum Pfarrgemeinderat zu wählen sind. Für einen solchen Vorschlag sind mindestens 12 Unterschriften von Wahlberechtigten erforderlich.“
(§5 (5) Wahlvorschläge).
Also: Für „Spätzünder“ eine gute Gelegenheit,
noch gezielt Kandidatinnen und Kandidaten
anzusprechen!
Der Wahlausschuss ergänzt dann seinen Vorschlag um die nachbenannten Kandidatinnen und
Kandidaten.
Spätestens zum
Vgl. § 6 Bekanntgabe des endgültigen WahlDer Wahlausschuss muss den endgültigen WahlEnde der dritten
vorschlages
vorschlag in alphabetischer Reihenfolge aufstelWoche vor der
len und öffentlich bekannt geben. Das kann soWahl
wohl in den Gottesdiensten, per Aushang im
Schaukasten, im Pfarrbrief oder durch Wahlbenachrichtigungen an die Haushalte geschehen.
Sobald diese fest- Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidastehen.
ten
Das kann einmal schriftlich über einen Kurzsteckab sechs Wochen brief erfolgen oder aber die Kandidatinnen und
vor der Wahl bis Kandidaten stellen sich selbst im Rahmen eines
zur Wahl
Gottesdienstes oder im Anschluss an diesen vor.
Kandidatinnen und Kandidaten sollten in jedem
Fall Gelegenheit haben, sich bei den einzelnen
„Heiße Phase“:
drei Wochen vor Verbänden und Gruppierungen, sofern sie nicht
der Wahl
schon bekannt sind (z. B. weil sie ein engagiertes
Mitglied sind), vorzustellen.
Hinweise dazu in Kapitel 6.4.6
„Kandidatinnen und Kandidaten gefunden:
Was die Kandidatinnen und Kandidaten
selbst tun können“
Kapitel 6.5
„Die Präsentation muss stimmen - Tipps zur
Öffentlichkeitsarbeit“
Die einzelnen Gruppen und Verbände innerhalb der Gemeinde tragen eine Mitverantwortung für eine erfolgreiche Wahl.
Deshalb sollten sie es als selbstverständlich ansehen, den Kandidatinnen und Kandidaten nicht
nur Gelegenheiten zu geben, sich vorzustellen,
sondern vor allen Dingen auch ihre Mitglieder für
die Teilnahme an den Pfarrgemeinderatswahlen
zu mobilisieren.
Eine Woche vor Wahlaufruf
Rechtzeitig Absprachen mit den Lokalredakder Wahl bzw. am im Pfarrbrief und im Gottesdienst.
tionen treffen.
Wahlwochenende Darüber hinaus könnte es einen Aufruf zur Wahlbeteiligung von den jeweiligen Pfarrern oder Dechanten im Einzugsgebiet einer Tageszeitung, in
den Sonntagsblättern geben, um das Anliegen an
die Öffentlichkeit zu tragen.
42
Wann
Was zu tun ist
Wahlen
Der Wahlausschuss stellt über den Wahlvorstand
sicher, dass die Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden können.
Wahltermin
Der alte SAJ oder die Gruppenleiterrunde könnten eine Aktion an diesem Tag anbieten, die möglichst viele junge Menschen motiviert, wählen zu
gehen.
Wahlabend
㤠7 Wahltermin
1. Der Bischof setzt für alle Gemeinden des
Bistums einen einheitlichen Wahltermin
fest. Ausnahmen bedürfen in jedem Fall
der Genehmigung durch den Bischof.
2. Der Wahlausschuss bestimmt das Wahllokal und setzt eine ausreichende Zeitdauer für die Wahl fest. In Gemeinden mit
mehreren Ortschaften oder Ortsteilen
können mehrere Wahlbezirke mit je einem Wahllokal eingerichtet werden. Auch
in diesen Fällen ist dafür Sorge zu tragen,
dass jeder Wahlberechtigte nur einmal
seine Stimme abgeben kann.“
Im Pfarrheim kann es eine Wahlparty geben auf
der die Ergebnisse bekannt gegeben werden.
Zudem könnten die Jugendgruppen und –
verbände an diesem Tag eine Aktion starten, die
mit dem Gang zur Wahlurne beginnt und mit
einem gemütlichen Beisammensein im Jugendkeller endet.
Da es kein bestehendes Gremium gibt (der alte
PGR hat sich aufgelöst, der neue noch nicht
konstituiert), sieht die Satzung vor, dass der
Pfarrer zur ersten konstituierenden Sitzung
Einladung
zur einlädt.
ersten Sitzung des
neuen
Pfarrgemeinderates
Spätestens
drei
Wochen nach der
Wahl
Hinweise, Tipps und weitere
Informationen
Vgl. dazu Kapitel 3.2 „Was können wir als
junge Menschen in der Gemeinde tun, um
Jugendvertreterinnen und –vertreter für den
Pfarrgemeinderat zu gewinnen?“
㤠4
Konstituierung
1. Der Pfarrer lädt die Mitglieder gem. § 3
Abs. 1 b) und c) zur ersten Sitzung ein,
die spätestens 3 Wochen nach der Wahl
stattfinden muss, und stimmt mit ihnen u.
a. die Berufung der Mitglieder nach § 3
Abs. 1 d ab.
2. Innerhalb weiterer drei Wochen findet die
zweite Sitzung des Pfarrgemeinderates
statt, in der auch der Vorstand zu wählen
ist.
1. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates
leitet der Pfarrer bis zur Übernahme des
Amtes durch den gewählten Vorsitzenden“.
43
Wann
Was zu tun ist
Spätestens sechs Wahl eines Vorstandes
Wochen nach der Bei der zweiten Sitzung wählen die Mitglieder des
Wahl
PGR aus ihrer Mitte einen Vorstand, dem neben dem
Pfarrer je nach Gesamtgröße des PGR zwei oder vier
weitere Mitglieder des PGR angehören.
Von diesem Zeitpunkt an liegt die Verantwortung für
die Vorbereitung und Durchführung der Sitzung des
Pfarrgemeinderates nicht mehr beim Pfarrer, sondern
beim gesamten, gewählten Vorstand. Die Sitzungen
des Vorstandes sind in der Regel nicht öffentlich (vgl.
§ 7).
Die Vorstandsmitglieder verteilen die Aufgaben (siehe § 5 der Satzung) untereinander.
Hinweise, Tipps und weitere
Informationen
㤠5
Vorstand
1. Der Pfarrgemeinderat bildet aus seiner Mitte einen Vorstand, dem der Pfarrer kraft
seines Amtes und zwei oder vier weitere zu
wählende Mitglieder angehören. Der Vorsitzende wird aus den Mitgliedern des Vorstandes vom Pfarrgemeinderat gewählt.
2. Der Vorstand bereitet die Sitzungen des
Pfarrgemeinderates vor. Der Vorsitzende
beruft die Sitzungen des Pfarrgemeinderates im Einvernehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern unter Angabe der Tagesordnung ein und leitet sie. Der Vorstand regelt die Vertretung des Vorsitzenden.
Wichtig zu erwähnen ist, dass ein Mitglied des Vorstandes an den dienstlichen Besprechungen der 3. Ein Mitglied des Vorstandes hat das Recht,
Hauptamtlichen teilnehmen kann, wenn dort „grundan dienstlichen Besprechungen der Hauptlegende pastorale Fragen bearbeitet werden“.
amtlichen in der Gemeinde teilzunehmen,
Die Vertreter des PGR sollen an diesen Entscheisofern dort grundlegende pastorale Fragen
dungsprozessen von Anfang an beteiligt werden, was
bearbeitet werden“.
die Bedeutung dieses Laiengremiums noch einmal
herausstreicht.
Hinweise zur Leitung von Sitzungen, Protokollvorlagen etc. finden sich in Kapitel 6.6 „Was
man für die erfolgreiche Gestaltung von Sitzungen wissen sollte“
Siehe insbesondere auch Kapitel 6.6.3 „Vorschlag zur möglichen Struktur einer Pfarrgemeinderatssitzung“
Kapitel 6.7. „Zehn goldene Regeln für Moderatoren und Teilnehmer“
44
Wann
Was zu tun ist
Hinweise, Tipps und weitere
Informationen
Möglichst
bald
nach der konstituierenden Sitzung,
bzw. nach der
Wahl eines Vorstandes
Festlegung von Zielen und Schwerpunkten des
neuen Pfarrgemeinderates
Zu Beginn seiner Amtszeit sollten sich die Mitglieder
des Pfarrgemeinderates ausreichend Zeit nehmen,
gemeinsam die Ziele und Schwerpunkte ihrer zukünftigen Zusammenarbeit festzulegen. Jedes Mitglied
sollte dabei die Möglichkeit haben, die persönlichen
Schwerpunkte und Ziele für die Arbeit zu benennen.
Gut lässt sich so etwas z. B. gemeinsam an einem
Klausurtag oder –wochenende bearbeiten.
Wenn Unterstützung und/oder Begleitung bei
dem Prozess der Zielfindung und Schwerpunktsetzung gewünscht wird, hilft
die Abteilung Seelsorge des
Bischöflich Münsterschen Offizialates/ Abteilung Seelsorge
Kolpingstr. 14
49377 Vechta
Tel: 04441 872-280
[email protected]
Ggf. liegen noch Empfehlungen des vorherigen gerne weiter.
Pfarrgemeinderates (siehe Reflexion oben) vor, die
der Pfarrgemeinderat für sich prüfen sollte.
Kurzinfo Zielfestlegung
- Sammeln persönlicher Ziele der einzelnen
Mitglieder
- Sammlung von Schwerpunkten
- Bestandsaufnahme und Beurteilung der Situation in den einzelnen Aufgabenfeldern,
die sich aus der Satzung (§ 2) ergeben.
- Gemeinsame Bewertung
- Festlegung einer Rangordnung
Hinweise zur Durchführung in
Kapitel 6.8 „Zu Beginn der gemeinsamen Arbeit: Zielplanung im PGR/SAJ“
Kapitel 6.7. „Zehn goldene Regeln für Moderierende und Teilnehmende“
Kapitel 6.10 „Tipps zum Umgang mit unterschiedlichen Typen“
Darüber hinaus sollten die Mitglieder gemeinsam
Regeln der Zusammenarbeit festlegen, die für alle
verbindlich und die zukünftige Grundlage gemeinsamen Handelns sein sollten.
45
Wann
Was zu tun ist
Im Anschluss an
die Festlegung von
Zielen
und
Schwerpunkten
Bildung von Sachausschüssen
Nach diesen grundlegenden Überlegungen wird auch
feststehen, für welche Bereiche der Pfarrgemeinderat
eigene Sachausschüsse einrichten möchte. Hier ist
es gut, wenn im Rahmen der Pfarrversammlung oder
z. B. auch bei einer Jugendversammlung schon geklärt wurde, wer in einem Sachausschuss mitarbeiten
könnte.
Die Namen der möglichen Sachausschussmitglieder
sollten dem Pfarrgemeinderat spätestens in der
entsprechenden Sitzung, in der über die Sachausschüsse entschieden wird, genannt werden. Besser
ist es, ihm die Namen der Personen schon früher
mitzuteilen.
Die Sachausschüsse dienen dazu, wichtige Themen
und Aufgaben vertiefend behandeln zu können, weil
die Aufgabenfülle des gesamten PGR es nicht zulässt, sich in jeder Sitzung intensiv mit allen Aufgabenfeldern auseinander zu setzen. Sie tagen nach
Bedarf, die Sitzungshäufigkeit wird im Ausschuss
vereinbart.
Insofern arbeiten die Sachausschüsse intensiv an
einzelnen Fragestellungen und tragen die Ergebnisse
sowie Beschlussvorlagen, Ideen zu neuen Angeboten für bestimmte Zielgruppen und Aufforderungen zu
Pressemitteilungen und Stellungnahmen regelmäßig
in den PGR. In jedem Ausschuss arbeiten Mitglieder
des Pfarrgemeinderates mit.
Grundsätzlich arbeiten die Sachausschüsse in gleicher Weise wie der PGR nach dem Prinzip: Sehenurteilen-handeln.
Übersetzt heißt das: Am Anfang steht eine detaillierte
Bestandsaufnahme mit anschließender Situationsanalyse, aus der entsprechend geeignete Maßnahmen abgeleitet werden, die dem PGR zur Umsetzung
vorgeschlagen werden. Dieser wird dann in Absprache mit dem Kirchenausschuss versuchen, ggf. erforderliche, zusätzliche Mittel für die Umsetzung zu
gewinnen.
Sachausschusssitzungen sind in der Regel nicht
öffentlich.
Hinweise, Tipps und weitere
Informationen
§6
Sachausschüsse
1. Für Sachbereiche, die einer kontinuierlichen
Beobachtung und ständigen Mitarbeit des
Pfarrgemeinderates bedürfen, bildet der Pfarrgemeinderat Sachausschüsse oder bestellt
Beauftragte für diese Sachbereiche.
2. In die Sachausschüsse können auch Personen berufen werden, die nicht Mitglieder des
Pfarrgemeinderates sind. Die Vorsitzenden der
Sachausschüsse oder die Beauftragten sollen
dem Pfarrgemeinderat angehören.
3. Die Sachausschüsse haben die Aufgaben, in
ihrem jeweiligen Sachbereich die Entwicklung
zu beobachten, den Pfarrgemeinderat, Einrichtungen der Pfarrgemeinde und die in dem jeweiligen Sachbereich tätigen Verbände und
Institutionen zu beraten sowie Maßnahmen, für
die kein Träger vorhanden ist, im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderat durchzuführen.
Erklärungen und Verlautbarungen an die Öffentlichkeit bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
Hinweise zur praktischen Arbeit in:
Kapitel 6.9 „Ergebnis- und problemlösungsorientiertes Arbeiten- einige Beispiele“
Kapitel 7. 3. „Gemeinsame Arbeit an Themen“
Kapitel 7.3.2 „Hinweise für ein positives Miteinander“
Kapitel 7.3.3 „Hinweise zum Umgang mit Killerphrasen“
Kapitel 7.4 „Rahmenbedingungen für gelingende Jugend(verbands)arbeit“
㤠7 Sitzungen
Die Sachausschüsse bestimmen in der Regel auch
jeweils einen Vorsitzenden und einen Vertreter. Die
Satzung legt fest, dass die Person, die den Vorsitz
eines Sachausschusses führt, nach Möglichkeit dem
PGR angehören soll.
Ausführliche Informationen zur Arbeit des SAJ finden
sich in Kapitel 4.
46
Die Vorsitzenden der Sachausschüsse oder die
Sachbeauftragten haben, soweit sie nicht Mitglied des Pfarrgemeinderates sind, das Recht,
an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates mit
beratender Stimme teilzunehmen“.
Wann
Was zu tun ist
mindestens einmal Sitzung des Pfarrgemeinderates
im Vierteljahr
Der Pfarrgemeinderat tagt mindestens vierteljährlich,
bei Bedarf oder wenn mindestens 1/3 der Mitglieder
dies wünschen oder ein Mitglied des Vorstandes dies
verlangt, häufiger.
Hinweise, Tipps und weitere
Informationen
Hinweise dazu in
Kapitel 6.6. „Was man für die erfolgreiche Gestaltung von Sitzungen wissen sollte“ und
Kapitel 7.3.1 „Hinweise für die Leitung von
Besprechungen und Sitzungen“ sowie
Kapitel 8.3 „ Mustergeschäftsordnung für den
PGR“
Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
Nicht öffentlich sind:
- Personalangelegenheiten,
„ § 7- Sitzungen
- vertrauliche Angelegenheiten,
- wenn das Bischöflich Münstersche Offizialat 2. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind
verfügt hat, dass bestimmte Punkte nicht öffent- in der Regel öffentlich. Bei besonderen Anlielich zu behandeln sind.
gen sollen Vertreter/-innen von Verbänden oder
betroffenen Gemeindeeinrichtungen zu den
Über jede Pfarrgemeinderatssitzung muss ein Er- Pfarrgemeinderatssitzungen eingeladen wergebnisprotokoll gefertigt werden, das im Pfarrarchiv den.“
aufzubewahren ist.
Hinweise zur Leitung von Sitzungen, Protokollvorlagen etc. finden sich in Kapitel 6.6 „Was
man für die erfolgreiche Gestaltung von Sitzungen wissen sollte“
Besonderheiten hinsichtlich der Beschlussfassung
Der PGR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden
mit einfacher Mehrheit gefasst.
Allerdings hat der Pfarrer ein Vetorecht. Zudem können keine Beschlüsse gefasst werden, die gegen
Kirchenrecht sowie Glaubens- und Sittenlehre verstoßen.
Bei unüberbrückbaren Differenzen, die eine Zusammenarbeit unmöglich machen, können PGR oder der
Pfarrer eine Schiedsstelle anrufen, die versucht, eine
gütliche Einigung zu erzielen. Ist das nicht möglich,
so können Neuwahlen angeordnet werden.
§ 8 Beschlussfassung
2. (...) Beschlüsse, die der verbindlichen
Glaubens– und Sittenlehre oder dem allgemeinen oder diözesanen Kirchenrecht
widersprechen, können nicht gefasst werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Bischof unter Angabe der Gründe.
3. Erklärt der Pfarrer förmlich aufgrund seiner
pastoralen Verantwortung und unter Angabe der Gründe, dass ein Beschluss die
Ausübung der Grundaufgaben in der Liturgie, Verkündigung oder Diakonie einschränkt, so hat dieser Einspruch für den
Beschluss aufschiebende Wirkung. Die anstehende Frage ist im Pfarrgemeinderat innerhalb von 6 Wochen erneut zu beraten.
Kommt auch hier eine Einigung nicht zustande, kann die zuständige Schiedsstelle
und hierauf der Bischof angerufen werden.
4. Ist nach Meinung der Mehrheit des Pfarrgemeinderates oder des Pfarrers eine gedeihliche Zusammenarbeit im Pfarrgemeinderat nicht mehr gegeben, kann die zuständige Schiedsstelle angerufen werden. Gelingt es dieser nicht, eine Einigung herbeizuführen, verfügt der Bischof die erforderlichen Maßnahmen. Er kann auch Neuwahlen anordnen“.
47
Hinweise, Tipps und weitere
Informationen
Wann
Was zu tun ist
Nach Bedarf
Zusammenarbeit mehrerer Pfarrgemeinderäte
Vgl. „§7 Sitzungen“ der Satzung
Nach der Satzung gibt es auch die Möglichkeit, dass
mehrer Pfarrgemeinderäte in Angelegenheiten der
Gemeindeseelsorge zusammenarbeiten. Davon
haben im Zuge der Fusionsprozesse Pfarrgemeinderäte häufiger Gebrauch gemacht, um gemeinsame
Weichen für die Zukunft zu stellen (z. B. in Fragen
der Sakramentenvorbereitung)
Mindestens einmal Einzelne Sachausschüsse sind Schwerpunkt eine
jährlich und/ oder PGR-Sitzung
nach Bedarf
Wichtig ist, dass die Sachausschüsse die Sitzung in
Absprache mit dem PGR-Vorstand vorbereiten und,
soweit erforderlich, auch schon Beschlussvorlagen
für den PGR erarbeiten.
Zu beachten ist, dass die Sachausschussmitglieder Experten sind und darauf achten müssen, ihre Informationen komprimiert und verständlich vorzubringen. Die übrigen Mitglieder
des PGR beschäftigen sich nicht ausschließlich
mit diesem Thema wie es die Aufgabe der
Sachausschussmitglieder ist.
Bei Bedarf können zu diesen Sitzungen noch externe
Experten oder die Presse zu einem Thema hinzuge- Hinweis dazu:
Kapitel 7.7 „Thema „Jugend“ im Pfarrgemeinzogen werden.
derat -Tipps und Vorschläge für eine Sitzung“
Mindestens einmal Beratung über den Haushalt im Kirchenaus- Siehe dazu auch Kapitel 5 „Finanzierung von
Jugendarbeit“
jährlich
schuss und Pfarrgemeinderat
Aus dem Pfarrgemeinderat wird ein Mitglied in den
㤠10 Zusammenarbeit mit dem KirchenvorKirchenausschuss mit beratender Stimme entsandt.
stand/Kirchenausschuss
Im Kirchenausschuss wird der Haushalt der Pfarrgemeinde verantwortet, die Mittel auf entsprechende
Haushaltsstellen verteilt.
Da der PGR die seelsorgerische Verantwortung für
die Pfarrgemeinde und der Kirchenausschuss die
Finanzverantwortung übernimmt, sollten enge Absprachen die Grundlage der Zusammenarbeit sein.
Dadurch ist gewährleistet, dass die vorhandenen
finanziellen Mittel möglichst effektiv in seelsorgerischer und finanzieller Hinsicht eingesetzt werden.
1. Der Pfarrgemeinderat entsendet ein Mitglied mit beratender Stimme zu den Sitzungen des Kirchenvorstandes/Kirchenausschusses. Es ist berechtigt und auf Verlangen des Pfarrgemeinderates verpflichtet,
unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht
im Pfarrgemeinderat zu berichten.
2. Beschlüsse des Pfarrgemeinderates, deren
Durchführung finanzielle Aufwendungen der
Kirchengemeinde erfordern, leitet dieser mit
der Bitte um baldige Entscheidung dem Kirchenvorstand/Kirchenausschuss zu. Wie
werden mit der Mittelbereitstellung wirksam.
3. Der Pfarrgemeinderat lädt i.d.R. einmal im
Jahr den Kirchenvostand/Kirchenausschuss
zur gemeinsamen Sitzung ein. Hierbei legt
er insbesondere die pastoralen Schwerpunkte dar.
4. Der Pfarrgemeinderat versieht die Genehmigungsvorlage des Haushaltes durch den
Kirchenvorstand/Kirchenausschuss an das
Bischöfliche Generalvikariat/ Bischöflich
Münstersche Offizialat mit seiner Stellungnahme.“
48
Wann
Hinweise, Tipps und weitere
Informationen
Was zu tun ist
In der Regel ein- Standortbestimmung
mal jährlich
Zwischenbilanz der Arbeit des Pfarrgemeinderates
Einige Pfarrgemeinderäte planen jährliche Klausurtage ein. Sinnvoll ist es in jedem Fall, Zwischenbilanz zu
ziehen und die vereinbarten Ziele zu überprüfen.
Vorschläge dazu, wie man im Pfarrgemeinderat
die Arbeit gemeinsam reflektieren kann finden
sich in
Mindestens
mal jährlich
§9 Pfarrversammlung
Kapitel 6.1
„Gemeinsame Reflexion der PfarrgemeindeDas kann auch gut mit den Schwerpunktsitzungen zu ratsarbeit/ der Arbeit im Sachausschuss“
einzelnen Sachausschüssen verbunden werden,
wenn man die Sachausschüsse rechtzeitig bittet, auf Kapitel 6.2
der Grundlage der zu Beginn der Amtszeit formulier- „Weitere Tipps für die Abschlussphase des
ten Ziele eine Bewertung vorzunehmen und diese PGR“
dem PGR mitzuteilen.
ein- Pfarrversammlungen
Siehe oben
Zum Ende der umfassende Reflexion der Arbeit des PGR und der
Amtszeit
Sachausschüsse ->siehe oben
Nach vier Jahren
Neuwahlen bzw. Wiederwahl?
„Mein Tipp: Ein gemeinsamer Ausflug von Pfarrgemeinderat
und Kirchenausschuss fördert nicht nur das gegenseitige
Kennenlernen, sondern trägt auch sehr zu einer guten
Arbeitsatmosphäre bei. Wir müssen heute noch
lachen, wenn wir an unsere gemeinsame Floßtour
auf der Hunte denken.“
Bettina Lager, 46 Jahre,
Mitglied im Pfarrgemeinderat St. Aloysius, Höltinghausen
49
Kapitel 4
Die Mitarbeit im Sachausschuss Jugend (SAJ)
„Nur Mut, steh´ auf, er ruft dich“ (MK 10, 49)
Dieses Zitat aus dem Markusevangelium soll insbesondere junge Menschen dazu ermuntern, sich als
„Experten in eigener Sache“ zu sehen und sich für eine Mitarbeit im Sachausschuss Jugend oder im
Pfarrgemeinderat zu entscheiden. Niemand weiß so gut über das Lebensgefühl, die Bedürfnisse, die
Wünsche und Sehnsüchte der Jugendphase Bescheid wie diejenigen, die jetzt gerade jung sind- wie
Du.
Die Älteren können sich manchmal noch an die Gefühle aus dieser Zeit erinnern, aber sie sind Experten
für einen anderen Lebensabschnitt.
Insofern: Nur Mut, Du kannst das, weil Du weißt, wovon Du sprichst.
Trotzdem stehen am Anfang einer Entscheidung für oder gegen eine Mitarbeit in kirchlichen Gremien
häufig folgende Fragen:
•
Was soll ich da machen?
•
Kann ich das überhaupt?
•
Will ich das? Habe ich die Zeit dazu? Wie viel Zeit muss ich aufwenden?
•
Wo erhalte ich Unterstützung?
In diesem Kapitel werden Antworten auf diese Fragen gegeben, die hoffentlich dazu beitragen, Dein
Interesse zur Mitarbeit zu wecken. Nützliches für die konkrete Mitarbeit und Hinweise für die Interessensvertretung schließen sich in den Kapiteln 6 und 7 an.
4.1 Was ist der SAJ und warum gibt es ihn?
Jugendarbeit ist ein Handlungsfeld der Jugendpastoral, das nach Möglichkeit in jeder Pfarrgemeinde in
einem eigenen Sachausschuss Jugend behandelt wird. Damit ein Jugendausschuss erfolgreich sein
kann und nicht an der Zielgruppe vorbei arbeitet, ist das Engagement vieler junger Menschen in diesem
Ausschuss besonders wichtig.
In der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“ wird begründet, warum
und für welche Aufgabenbereiche des Pfarrgemeinderates es gesonderte Fachausschüsse geben sollte.
In § 6 “Sachausschüsse“ heißt es dazu:
„1. Für Sachbereiche, die einer kontinuierlichen Beobachtung und ständigen Mitarbeit des Pfarrgemeinderates bedürfen, bildet der Pfarrgemeinderat Sachausschüsse oder bestellt Beauftragte für diese
Sachbereiche.(...).“63
In Bezug auf Kinder und Jugendliche ist unstrittig, dass dafür ein eigener Sachausschuss eingerichtet
werden sollte.
63
Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster
50
Kinder und Jugendliche sind diejenigen, die als zukünftige Erwachsene das Leben in der Pfarrgemeinde
prägen werden. Sie „spiegeln in ihrem Verhalten deutlich wider, wie sich unsere Gesellschaft verändert.“64 Gesellschaftliche Fehlentwicklungen erreichen zuerst die schwächsten Mitglieder. So hat, um
ein Beispiel zu nennen, die Zunahme von Arbeitslosigkeit und der Bezug von Hartz IV große Auswirkungen auf die in den Familien lebenden Kinder und Jugendlichen. Anderen Kindern fehlt z.B. die Unterstützung, um sich schulisch gut entwickeln zu können. Katholische Jugend(verbands)arbeit setzt
beim Einzelnen an und will ihn in seiner Persönlichkeit stärken.65 Katholische Kinder und Jugendpastoral will Ausgrenzungen vermeiden und dem Einzelnen ein gutes Aufwachsen mit dem Ziel, in der Gesellschaft ankommen zu können und Teil der Gemeinschaft zu werden, ermöglichen. Nicht zuletzt vor
diesem Hintergrund bedarf es eines Kreises wie dem Sachausschuss Jugend, der Entwicklungen wie
z. B. den zunehmenden Einfluss der Medien, Trends, usw. wahrnimmt.
Aus der Wahrnehmung dessen, was ist, werden im Sachausschuss auf der Grundlage des Glaubens
und der Aussagen zur Kinder- und Jugendpastoral Rückschlüsse gezogen, welche Maßnahmen zur
Verbesserung der Situation beitragen können.
4.2 Ziele des SAJ
Kurz gesagt sind Ziele der Arbeit des SAJ:
Mit jungen Menschen über den Glauben zu sprechen und den Glauben mit ihnen zu
leben,
die Pfarrgemeinde als attraktiven Lebensort und Entwicklungsraum für Kinder und
Jugendliche zu entwickeln,
das Angebot für Kinder und Jugendliche Schritt für Schritt zu verbessern,
Angebote zu schaffen und Aufgaben im Bereich der Arbeit mit Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen zu übernehmen, für die es keine anderen Träger gibt. Ziel ist dabei immer, dass weitere Ehrenamtliche gefunden oder Gruppen gegründet werden, die mittelfristig die Verantwortung
übernehmen.
Die konkreten Ziele wird jeder Sachausschuss eigenständig erarbeiten müssen. Wenn der Pfarrgemeinderat eine erste Bestandsaufnahme durchgeführt hat66, wird er mit Zielen an den SAJ herantreten,
die dieser mit Leben füllen muss.
Zusammenfassend kann man die Ziele wie folgt beschreiben:
„Es kommt diesem Ausschuss zu, die Interessen der Jugendlichen und der Kinder in die Arbeit des
Pfarrgemeinderates und der Gemeinde einzubringen. Er befasst sich mit den Themen und Fragen junger Leute. Er will Probleme Jugendlicher klären helfen, Jugendarbeit koordinieren, nicht aber von oben
herab beeinflussen. Die bestehenden Gruppierungen innerhalb der Jugend wird er unterstützen, die
Interessen der Jugendlichen gegenüber den Erwachsenen vertreten. Dort, wo es bisher noch keine
Jugendarbeit gibt, kann der Sachausschuss die Initiative ergreifen und beim Aufbau mit den Jugendlichen zusammenarbeiten (Subsidiaritätsprinzip).“67
64
Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Referat Pfarrgemeinderäte, Anregungen und Hilfen für Sachausschüsse,
Sachbeauftragte und Projektgruppen im Pfarrgemeinderat, Köln 2006, S. 15
65 Ausführlich dazu: Kapitel 2 „Was kirchliche Jugend(verbands)arbeit ausmacht“
66 Ausführlich dazu: Kapitel 6.8.1 „Situationsanalyse und Bestandsaufnahme“
67
Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Referat Pfarrgemeinderäte, Anregungen und Hilfen für Sachausschüsse,
Sachbeauftragte und Projektgruppen im Pfarrgemeinderat, Köln 2006, S. 15
51
4.3 Aufgaben des SAJ
Im Unterschied zum PGR können sich die Sachausschüsse um ein klar eingegrenztes Handlungsfeld
kümmern. Der SAJ ist die Schnittstelle zwischen jungen Menschen und Erwachsenen in der Gemeinde.
Seine Aufgabe ist es, den PGR als Fachgremium gezielt in Fragen der Jugendpastoral und kirchlichen
Jugendarbeit zu beraten und ihm Projekte und Maßnahmen vorzuschlagen bzw. diese im Auftrag des
PGR durchzuführen.
In der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“ heißt es in § 6 (3)
“Sachausschüsse“ :
„Die Sachausschüsse haben die Aufgaben, in ihrem jeweiligen Sachbereich die Entwicklung zu beobachten, den Pfarrgemeinderat, Einrichtungen der Pfarrgemeinde und die in dem jeweiligen Sachbereich tätigen Verbände und Institutionen zu beraten sowie Maßnahmen, für die kein Träger vorhanden
ist, im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderat durchzuführen. Erklärungen und Verlautbarungen an
die Öffentlichkeit bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.“68
Der SAJ ist Ansprechpartner für die Gruppen, Initiativen und Verbände in den Pfarrgemeinden und steht
ihnen unterstützend und beratend zur Seite. Er verfolgt die vor Ort gegebenen Entwicklungschancen für
Kinder und Jugendliche ebenso wie globale Trends.
Aufgabe eines SAJ ist es, die „Lage der Jugendarbeit“ in der Pfarrgemeinde zu erheben, zu beschreiben, zu bewerten und gezielt darauf Einfluss zu nehmen.69 Die Mitglieder des SAJ sind aufgefordert, Eigeninitiative zu entwickeln und andere (junge) Menschen zur Mitgestaltung zu motivieren.
Im folgenden werden die Aufgaben eines SAJ vorgestellt. Jeder SAJ setzt dabei eigene Schwerpunkte.
Der SAJ sollte... 70
...ein Sprachrohr der
Jugend sein:
68Satzung
Der SAJ orientiert sich grundsätzlich an den Fragen und Bedürfnissen der Jugendlichen und sucht gemeinsam mit ihnen nach Lösungen. Es geht nicht in
erster Linie um die Vermittlung vorgefertigter Lebenshaltungen, sondern um
Hilfestellungen, den eigenen Lebensweg zu finden. Ziel seiner Tätigkeit ist
nicht Einschränkung, sondern Ermutigung. Der SAJ vertritt die Jugend mit ihren Interessen und Anliegen im PGR. Er weckt Verständnis für die Situation
der Jugend und die Ziele heutiger kirchlicher Jugend(verbands)arbeit. Alle
Anträge und Wünsche an den PGR, die Jugendliche betreffen, sollen im SAJ
vorbereitet und vorberaten werden.
und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster
Abteilung Jugendseelsorge des Bischöflichen Generalvikariats und Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Bistum
Münster, Pfarrgemeinderatswahlen 27./28. Oktober, Kirche lebt mit dir, Zeitweise- Das Themenheft des BDKJ Diözesanverbandes Münster und der Abteilung Jugendseelsorge, Heft Nr. 23 Juni 2001, S. 7. Als Download unter www. bdkjmuenster.de/Downloads
70 vgl. www.pgr-wechsel.de des BDKJ Bayern, in: BDKJ Erzdiözese Bamberg (Hg.),Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg
2002, S. 9f.
69
52
Der SAJ sollte...71
... keine Konkurrenz,
sondern Ergänzung
sein:
Der SAJ (...) wird dort aktiv, wo ein entsprechendes Angebot für Jugendliche
fehlt. Er soll kein Konkurrenzunternehmen zur bestehenden organisierten (verbandlichen) Gruppenarbeit werden, sondern diese unterstützen. Darüber hinaus kann er im Bereich der offenen Jugendarbeit tätig werden, sofern hier noch
keine Angebote bestehen. Grundlagen der Arbeit im SAJ sind der Synodenbeschluss „Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit“ und die Leitlinien zur
Jugendpastroal (vgl. Kapitel 2 Was kirchliche Jugend(verbands)arbeit ausmacht)
Der SAJ darf nicht eine (verbandliche) Leitung ersetzen oder deren Kompetenz
schmälern. Er begleitet und unterstützt lediglich deren Arbeit.
...Interessen vertreten:
Der SAJ soll die Interessen der Jugend vertreten, wenn dies nicht schwerpunktmäßig von Jugendverbänden geleistet wird, z. B. durch
* Stellungnahmen in Angelegenheiten, die nur die Gemeinde betreffen (etwa
der Bau eines Pfarrjugendheimes);
* Stellungnahmen zu Themen, die die ganze Kirche betreffen (z. B. Entwicklungshilfe, Umweltschutz, Ökumene)
* Kontakte zu Erwachsenenverbänden;
* Mitarbeit in Fragen der (offenen) Jugendarbeit in der Kommune
* Mitarbeit in anderen Gremien der Interessensvertretung wie z. B. dem Gemeinde-/Stadtjugendring
...Zusammenarbeit
ermöglichen:
Der SAJ ermöglicht die Zusammenarbeit mit dem PGR und anderen Sachausschüssen, z. B. SA-Liturgie; aber auch Kontakte über die Gemeinde hinaus zu
den Nachbarpfarreien oder anderen christlichen Gruppen sollte er aufbauen
und für einzelne Aktionen oder Projekte auch Kooperationspartner außerhalb
der pfarrlichen Gruppen suchen.
...vermittelnd eingrei- Der SAJ versucht darauf hinzuwirken, dass eine wohlwollende Atmosphäre für
fen:
die Jugendlichen und ihre Belange entsteht. Er bringt daher die Fragen, Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen der Gesamtgemeinde nahe und
überprüft, ob die Jugendlichen angemessen zu Wort kommen. Der SAJ bringt
aber auch den Jugendlichen die Fragen und Interessen der Erwachsenen nahe. Er bemüht sich, gegenseitige Vorurteile abzubauen, Verständnis füreinander zu wecken und will so zur Entwicklung einer wirklich geschwisterlichen
Gemeinde beitragen.
...für eine gute Ausgangslage sorgen:
71
Der SAJ berät die Jugendlichen in Finanzfragen (siehe Kapitel 5 Möglichkeiten
zur Finanzierung der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit) und setzt sich dafür
ein, dass die der Jugend(verbands)arbeit zur Verfügung stehenden kirchlichen
und öffentlichen Mittel entsprechend bereitgestellt und ausgeschöpft werden.
Er unterstützt die Selbstorganisation und Selbstverwaltung durch die Träger
der Jugend(verbands)arbeit. Er sorgt weiter dafür, dass der Jugend geeignete
Räumlichkeiten zur Verfügung stehen (Erhaltung des Jugendheims, Ausbau,
Renovierung u. ä.).
vgl. ebenda, S. 9f.
53
Der SAJ sollte72...
...Außenstehende mit Der SAJ sollte sich nach Möglichkeit auch um die jungen Menschen in der
einbeziehen:
Pfarrgemeinde bemühen, die nicht integriert sind. Während die Jugendverbände aufgrund ihres Profils häufig nur bestimmte Gruppen von jungen Menschen
(Schülerinnen und Schüler mit mittlerem bis hohem Bildungsabschluss) besonders ansprechen, nimmt der SAJ diejenigen in den Blick, die zwar zur Gemeinde gehören, aber oft eben nicht dazugehören: Jugendliche, die Hauptund Sonderschulen besuchen, arbeitslose Jugendliche, in der sozialen Entwicklung bedrohte Jugendliche, Drogengefährdete, zugewanderte junge Menschen, etc.
...überregionale Kon- Im Offizialatsbezirk gibt es in jedem Dekanat mindestens viermal jährlich Detakte und Vernetzun- kanatsjugendseelsorgekonferenzen (Juseko). Sie dienen der Vernetzung und
gen herstellen73
der gemeinsamen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der
Jugendpastoral in den einzelnen Gemeinden. Für die einzelnen Pfarrgemeinden liegt darin die Chance, neue Impulse zu erhalten und ggf. mit anderen
Gemeinden gemeinsam Aktionen und Projekte auf den Weg zu bringen. Diese
Funktionen werden in den kommenden Jahren auf Grund des Strukturwandels
in vielen Pfarrgemeinden immer wichtiger. Vorreiter sind in dieser Hinsicht seit
Jahren die Gemeinden aus der Nordoldenburgischen Diaspora, die viele Aktionen und oft die Sakramentenvorbereitung gemeinsam durchführen. Diese vernetzte (Jugend)arbeit, die lebendige Kirche erfahrbar macht, begeistert auch
junge Menschen, die der Kirche ursprünglich nicht so nahe standen. Federführend ist dabei als Jugendverband in den Gemeinden die Katholische Jugend
Oldenburg (KJO), deren Mitgliederzahlen tendenziell steigen.
Die Pfarrgemeinden entscheiden, wie viele Beauftragte sie in die Jusekos entsenden. Bei fusionierten Gemeinden wird teilweise z. B. pro Gemeindeteil ein
Beauftragter entsendet. Die Beauftragten sollten in der Pfarrgemeinde nach
Möglichkeit Mitglied im SAJ sein, um den Informationsfluss zu gewährleisten
und Anregungen und Impulse umsetzen zu können.
Zum Verfahren der Beauftragung:
Wünschenswert ist, dass der PGR die Frage darüber, wer oder welche Personen beauftragt werden sollen, an den SAJ delegiert. Im SAJ wird darüber beraten, wer nach Möglichkeit aus den Reihen der Sachausschussmitglieder beauftragt werden soll.
...politisch handeln74
72
Das Anliegen des SAJ ist es, insgesamt auf eine Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen in der Gemeinde hinzuwirken. Aus diesem Grunde
weist er auch auf Maßnahmen hin, die von Seiten der politischen Gemeinde
unternommen werden müssten und arbeitet eng z. B. mit dem Gemeindejugendring zusammen. Über den PGR arbeitet er auch mit dem Gemeinde/Stadtrat zusammen. Die politische Dimension des Handelns wird manchmal in
kirchlichen Gremien zu gering geschätzt. Als Christen in der Welt haben wir
den Auftrag, auch „in der Welt zu stehen“ und zu handeln. Dadurch werden
wichtige Chancen der Mitbestimmung vertan, denn oft sind Politikerinnen und
Politiker froh, wenn Informationen und Hinweise auf Missstände und mögliche
Lösungsansätze an sie herangetragen werden.
vgl. ebenda, S.10
ergänzend den Inhalten der angegebenen Quelle hinzugefügt.
Absatz ergänzend den Inhalten der angegebenen Quelle hinzugefügt.
73 Absatz
74
54
Der SAJ sollte...75
...die Finanzen verwalten76
In einem Beschluss des Diözesanforums von 1998 wurde festgehalten, dass
der SAJ die Mittel für Kinder- und Jugendpastoral, die im Haushalt eingestellt
sind, verwalten sollte. Die Intention ist, dass diejenigen, die für die Kinder- und
Jugendpastoral ehren- und hauptamtlich engagiert sind, am besten wissen, wie
die Mittel sinnvoll und effektiv einzusetzen sind.
Der Beschluss 5.1.4 im Wortlaut: „Die Empfehlung an die Kirchenvorstände zur
jährlichen Finanzierung der unmittelbaren Durchführung der Kinder- und Jugendarbeit durch die Kirchengemeinden (Anlage 5 im KJP) ist in jeder Kirchengemeinde umzusetzen. Der Sachausschuss Jugend (SAJ) des Pfarrgemeinderates (PGR) erhält die Befugnis, die im Haushalt der Pfarrgemeinde
eingestellte Position für Kinder- und Jugendpastoral zu verwalten. In der Verwaltung der Gelder ist der SAJ dem Kirchenvorstand rechnerisch verantwortlich: Die Absprache mit dem PGR ist dadurch gewährleistet, dass neben den
Verantwortlichen für Kinder und Jugendpastoral aus dem Pastoralteam mindestens eine weitere Person aus dem PGR Mitglied im SAJ ist. Generell sollte
die Zusammensetzung des SAJ die in der Gemeinde vorhandene Kinder- und
Jugendarbeit widerspiegeln.“ 77
An dieser Stelle noch einige Beispiele für Aufgaben des Sachausschusses Jugend78
•
Mitwirkung bei der Festlegung der jugendpastoralen Schwerpunkte und Mitarbeit an der
Erstellung der Gesamtkonzeption der Jugendarbeit in der Gemeinde
Dazu zählt insbesondere die Zuarbeit in Form von Situationsanalysen, Handlungsempfehlungen
und Maßnahmenplanung
•
Unterstützung der Arbeit der Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter
Dazu gehört die konkrete Unterstützung (Zuschüsse, Gespräche, Kontakte) bei der Planung
und Durchführung von Maßnahmen sowie die Beratung in methodischen, pädagogischen, psychologischen, rechtlichen oder finanziellen Fragen.
75
vgl. www.pgr-wechsel.de des BDKJ Bayern, in: BDKJ Erzdiözese Bamberg (Hg.),Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg
2002, S. 10
76
Absatz ergänzend den Inhalten der angegebenen Internetseite hinzugefügt.
77 Abteilung Jugendseelsorge des Bischöflichen Generalvikariats und Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Bistum
Münster, Pfarrgemeinderatswahlen 27./28. Oktober, Kirche lebt mit dir, Zeitweise, Das Themenheft des BDKJ Diözesanverbandes Münster und der Abteilung Jugendseelsorge, Heft Nr. 23 Juni 2001, S. 12. Als Download unter www. bdkjmuenster.de/Downloads
78 vgl. Erzbischöfliches Jugendamt München und Freising, Nicht ohne uns! Bausteine für die Jugendarbeit in der Pfarrei und
ihre Mitwirkung im Pfarrgemeinderat, aus der Reihe: Materialien –Impulse für die kirchliche Jugendarbeit in der Pfarrei, Nr.
136, München 2006, S. 32 und 33 sowie Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Erzdiözese Bamberg, Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002, S. 12, 13. Als Download unter www.bdkj-bamberg.de
55
•
Unterstützung der verbandlichen Jugendarbeit und Anregungen zum Aufbau verbandlicher Jugendarbeit
Verbände bilden das Rückgrat und den „verlängerten Arm der Pfarrgemeinde“ in die Gesellschaft hinein. Sie erreichen Menschen, die der Kirche eher fern stehen, sich aber trotzdem in
der verbandlichen (Jugend-)arbeit engagieren wollen. Der SAJ kümmert sich darum, dass die
Jugendverbandsarbeit gute Rahmenbedingungen in finanzieller, räumlicher und personeller
Hinsicht vorfindet. Er sorgt dafür, dass es nach Möglichkeit Jugendverbände in der Pfarrgemeinde gibt. Gleichzeitig beobachtet er Entwicklungen wohlwollend kritisch. Er leitet Forderungen und Wünsche an den PGR weiter.
•
Anregungen für die offene Jugendarbeit
Der SAJ blickt auf die Gesamtsituation für Jugendliche und kümmert sich insbesondere auch
um Angebote für Jugendliche, die nicht verbandlich oder in anderen Gruppen wie z. B. der
Messdienerschaft organisiert sind. Er arbeitet hier mit Ehrenamtlichen zusammen (z. B. Teestuben-Team) oder initiiert selbst Angebote.
•
Unterstützung durch generationsübergreifende Arbeit
Der SAJ will zum Miteinander der Generationen beitragen und somit fördert er auch Angebote,
die das Ziel erreichen helfen, wie z. B. Nachmittage oder Fahrten für Väter-Söhne, MütterTöchter oder Enkel-Großeltern. Der Fantasie eines findigen SAJ sind in dieser Hinsicht keine
Grenzen gesetzt. Wie wäre es mit einer gemeinsamen Aktion mit dem Ausschuss für Senioren?
Unterstützung kann z. B. die Anwesenheit von Erwachsenen zur Unterstützung des Organisationsteams bei öffentlichen Tanzveranstaltungen sein. In Elternseminaren oder bei Elternabenden kann Interesse und Verständnis für die Situation junger Menschen in der Gemeinde geweckt werden.
•
Förderung von Initiativen junger Erwachsener
Junge Erwachsene „hängen in unseren Gemeinden häufig in der Luft“. Für Jugendliche gibt es
Angebote, aber was passiert mit jungen Erwachsenen, die in der Gemeinde bleiben, berufstätig
sind und sich nicht mehr als Gruppenleiterin und Gruppenleiter engagieren können/wollen? Der
SAJ sollte die Interessen und Wünsche dieser Gruppe nicht vernachlässigen, sondern spezielle
Angebote schaffen bzw. Eigeninitiativen fördern.
•
Herstellen von Verbindungen zu Institutionen und anderen Verbänden
Kirchliche Jugendarbeit und der eigene Verband dürfen keine Inseln sein. Der SAJ schafft Kontakte und schlägt Kooperationen vor (z. B. mit der Evangelischen Jugend, den örtlichen Sportvereinen, den Sachausschüssen der politischen Gemeinde, dem Stadt-/Gemeinderat , den politischen Parteien). Ziel ist dabei immer, die Situation für junge Menschen zu verbessern und
somit „Lobbyist“ für junge Menschen zu sein.
•
Verantwortung für das Jugendheim
Jugendarbeit braucht Räume. Wie soll sich z. B. eine Gruppe im Pfarrheim wohlfühlen, wenn
sie jede Woche in einen anderen Raum umziehen muss?
56
•
Verteilung der Finanzen
Der Sachausschuss Jugend sollte gemeinsam mit den Leitungen der Verbandsgruppen jährlich
den Finanzbedarf ermitteln, diesen Entwurf in den PGR einbringen und mit dem Kirchenausschuss abstimmen. Zudem ist es seine Aufgabe, zusätzliche Finanzquellen (siehe Kapitel 5) für
die Jugendarbeit zu erschließen.
Die zugewiesenen Mittel sollte der Sachausschuss Jugend in Absprache mit den gewählten Leitungen an die Jugend(verbands)gruppen verteilen. Der Anteil für die verbandliche Jugendarbeit
wird von den gewählten Leitungen der Verbandsgruppen, die Teile für die nicht verbandliche
Jugendarbeit werden vom Sachausschuss verwaltet. Der Sachausschuss Jugend sorgt für eine
ordnungsgemäße Kassenführung und legt die Belege am Ende des Rechnungsjahres der Kirchenverwaltung zur Prüfung vor.
Im Haushaltplan sollten folgende Positionen nicht fehlen: Aus- und Fortbildung von Jugendlichen, religiöse und politische Bildungsarbeit, offene Veranstaltungen und Bereitstellung von Arbeitshilfen und –material, Mittel für Reparatur und Ersatz (z. B. für die Zelte).
Der BDKJ, Landesverband Oldenburg hat eine Arbeitshilfe zu diesem Thema unter dem Titel „Damit die
Kasse stimmt!“ veröffentlicht. Zusätzlich werden jährlich oder auf Wunsch Fortbildungen zum Thema
Kassenführung und –prüfung angeboten. Kontakt: [email protected],
Tel: 04441 872-277
4.4. Zusammensetzung und Größe
Man muss nicht Mitglied des Pfarrgemeinderates sein, um im SAJ mitarbeiten zu können. Das ist gut
so, denn andernfalls gingen der Jugendarbeit kreative Menschen mit guten Ideen verloren, wenn nicht
diejenigen, die aktiv sind, im Sachausschuss mitarbeiten könnten. Geregelt ist das in § 6 (2) der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“:
„In die Sachausschüsse können auch Personen berufen werden, die nicht Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind. Die Vorsitzenden der Sachausschüsse oder die Beauftragten sollen dem Pfarrgemeinderat angehören.“79
Einem SAJ sollten grundsätzlich angehören:
o die Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter aus dem Pfarrgemeinderat
o der Pfarrer und/ oder eine hauptberufliche Mitarbeiterin/ ein hauptberuflicher Mitarbeiter aus
dem Pastoralteam, die mit der Jugendseelsorge beauftragt sind.
o jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter der in der Gemeinde vertretenden Jugendgruppen und –
verbände (Messdiener, Gruppe Junge Erwachsene, Teestubenteam, Jugendchor, KLJB, Kolpingjugend, DPSG, Malteser Jugend, St. Sebastianus Schützenbruderschaft, KJO,...)
o Es können zusätzlich Frauen und Männer berufen werden, die aufgrund ihrer pädagogischen
Fachkenntnisse, ihrer persönlichen Eignung und ihres Interesses beratend, helfend und vermittelnd tätig werden (wollen).
o Darüber hinaus hängt es von der Struktur der Pfarrgemeinde ab, inwieweit Vertreterinnen und
Vertreter aus den einzelnen Gemeindeteilen in den Sachausschuss berufen werden.
79
Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster, § 6
57
Eine solche Lösung bietet sich insbesondere für fusionierte Gemeinden an, weil dadurch der SAJ zu
einer vernetzten Jugendarbeit beitragen kann und so das Angebot für Kinder und Jugendliche insgesamt erweitert oder verbessert wird. Insbesondere hinsichtlich der Frage nach den vorhandenen Angeboten der Jugendarbeit und den möglichen Lücken sowie bei der gemeinsamen Neuausrichtung ist
diese Vorgehensweise sinnvoll.
Zur Lösung besonderer Probleme können bei Bedarf zusätzliche Fachleute hinzugezogen werden. Die
Mitglieder werden vom Pfarrgemeinderat berufen. „Der Pfarrgemeinderat berücksichtigt dabei die Vorschläge der Verantwortlichen in der kirchlichen Jugendarbeit. Der Leiter/Die Leiterin wird vom Sachausschuss gewählt und vom Vorstand des Pfarrgemeinderates bestätigt. Er wird Mitglied des Pfarrgemeinderates, falls er es nicht bereits vorher war.“80
Tipp:
Wie für alle Arbeitsgruppen gilt auch für den SAJ: Es ist gut ,möglichst Viele zu beteiligen, aber die
Größe sollte das erfolgreiche Arbeiten ermöglichen und nicht behindern.
Die Zusammensetzung des Sachausschusses hängt im einzelnen von den Strukturen in der Pfarrgemeinde ab.
Die optimale Größe für ein Arbeitsgremium liegt zwischen 8 und 15 Personen. Davon kann man abweichen. Entscheidend ist, wie gearbeitet wird. So können selbstverständlich auch in größeren Gremien
gute Arbeitsergebnisse erzielt werden. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die Methoden und
Arbeitsweisen entsprechend der Größe des Gremiums gewählt werden.
Die Arbeit kann nur dann erfolgreich sein, wenn jedes Mitglied bereit ist, Eigeninitiative zu
zeigen und Verantwortung zu übernehmen
(Hinweise dazu in Kapitel 6.4.6. „Was Kandidatinnen und Kandidaten selbst tun können“ und
Kapitel 6.6 „Was man für die erfolgreiche Gestaltung von Sitzungen wissen sollte“).
Die Erfahrungen sprechen eher dafür, dass es Jugendleiterinnen/Jugendleitern und anderen Engagierten weniger an der Bereitschaft zu Verantwortungsübernahme und Eigeninitiative mangelt als an den
tatsächlichen zeitlichen Möglichkeiten.
4.5 Struktur und Arbeitsweise
4.5.1 Zur Struktur
Aus den Reihen der Mitglieder des SAJ wird ein Vorsitzender/eine Vorsitzende gewählt. In der Satzung
für das Bistum Münster ist festgelegt, dass der Vorsitzende/die Vorsitzende oder der Beauftragte/die
Beauftragte für den SAJ nach Möglichkeit dem Pfarrgemeinderat angehören soll. Die Formulierung in
der Satzung macht deutlich, dass das gewünscht ist, aber im Einzelfall davon abgewichen werden
kann.
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Erzdiözese Bamberg, Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002, S.
11. Als Download unter www.bdkj-bamberg.de
80
58
Darüber hinaus legt die Satzung nichts weiter fest. Es empfiehlt sich, am Anfang gemeinsam die Struktur und Arbeitsweisen festzulegen (siehe dazu auch die Tipps in den Kapiteln 6 und 7).
Tipp:
Im Team spielt es sich besser! Neben der oder dem Vorsitzenden sollten auch zwei bis drei weitere
Personen in ein „Leitungsteam SAJ“ gewählt werden.
Vorschlag für die Leitung des SAJ
Vorsitzender/ Vorsitzende
Schriftführerin/ Schriftführer
- in der Regel Mitglied im Pfarrgemeinderat und für vier Jahre gewählt.
- Einladung zu den Sitzungen, Festlegung der Tagesordnung in Absprache mit dem Team.
- Sitzungsleitung, Moderation, sorgt für ein gutes Klima und bereitet in
Absprache mit den anderen die Sitzungen vor.
- Muss nicht Mitglied im PGR
sein, Mitglied des SAJ.
- Schreibt und verschickt in
Absprache mit den anderen
die Einladungen mit Tagesordnung.
- Protokolliert die Ergebnisse
der Sitzungen.
Ggf. der/die Hauptamtliche/n für Jugendarbeit
In den Gemeinden im Offizialat gibt es unterschiedliche Traditionen hinsichtlich
der Mitarbeit der pastoralen Mitarbeiter. Mancherorts übernehmen diese auch
die Aufgabe des Schriftführers/der Schriftführerin oder stehen dem Team
gerade am Anfang beratend und hilfreich zur Seite. Dafür spricht, dass die
pastoralren Mitarbeiter gut über Entwicklungen in allen Gemeindeteilen informiert sind und einen Gesamtüberblick haben.
Beisitzerin/Beisitzer
Ein bis drei Beisitzer/Beisitzerinnen können je
nach Größe und Aufgabenspektrum des SAJ
sinnvoll zur Unterstützung sein.
- Muss nicht Mitglied im PGR sein, Mitglied des
SAJ
- Kann beauftragt werden, z. B. Vertretungsaufgaben im Gemeindejugendring zu übernehmen oder Kontakt zu nicht konfessionellen
Gruppen zu halten.
- vertritt die Pfarrgemeinde in der Juseko.
- Unterstützt die Vorsitzende/den Vorsitzenden
und übernimmt z. B. auch mal die Aufgaben
der Schriftführerin/des Schriftführers.
Geklärt werden muss, wie lange die Mitglieder des Leitungsteams im Amt bleiben. Auch ein Rotationsverfahren (z. B. Wechsel der Posten nach der Hälfte der Zeit) ist möglich, dass allen Ehrenamtlichen
gerecht wird, die sich „nur zusätzlich“ im SAJ engagieren.
Aufgaben der Leitung des SAJ im Überblick:
Leitung der Sitzungen
(Hinweis: Es muss nicht zwangsläufig der Vorsitzende/die Vorsitzende jede Sitzung leiten, das Team
kann das im Einzelfall entscheiden.)
Aufgaben der Sitzungsleitung sind:
-
sich hauptsächlich auf die Strukturierung der Inhalte (zu) konzentrieren;
-
für einen flüssigen Gesprächsverlauf sorgen;
-
sich bemühen, dass alle zu Wort kommen;
-
sich dafür einsetzen, dass störende Spannungen besprochen werden;
59
-
eine Reflexion anregen;81
-
die Ergebnisse der Sitzungen in einem Protokoll festhalten;
-
Ergebnisprotokolle möglichst zeitnah an alle Mitglieder verschicken;
-
die Ergebnisse dem PGR mitteilen;
-
Sorge für die Umsetzung der gefassten Beschlüsse und Projekte tragen;
-
dafür sorgen, dass wichtige Ergebnisse, Befürchtungen und Entwicklungen innerhalb der Jugendarbeit Thema im Pfarrgemeinderat werden (vgl. Kapitel 7.5 „Thema `Jugend` im PGR“);
-
darauf achten, dass effizient gearbeitet werden kann und das in einer Atmosphäre, in der sich alle
wohlfühlen können;
-
die Anliegen und Interessen des SAJ nach außen (z.B. Stadt-/Gemeindejugendring) und in überregionalen kirchlichen Gremien wie z.B. den Jusekos zu vertreten. Nach Möglichkeit sollte der Beauftragte/die Beauftragte für Jugendarbeit aus den Reihen des SAJ kommen und im Leitungsteam mitarbeiten;
Für eine effektive und zufriedenstellende Sitzung ist die Vorbereitung der Treffen besonders wichtig. In
der Regel lädt der Vorsitzende/die Vorsitzende des Sachausschusses Jugend zu den Sitzungen wie
vereinbart ein. Zu zusätzlichen Sitzungen kann auf Wunsch des Pfarrgemeinderates oder der Leitungen/Vorstände der Jugendgruppen und –verbände eingeladen werden.
4.5.2 Tagungshäufigkeit
Viele Sachausschüsse tagen im Abstand von vier bis 6 Wochen, je nach Bedarf. Über die Häufigkeit
befinden die Mitglieder des Sachausschusses gemeinsam. Jedes Mitglied kommt mit unterschiedlichen
Vorstellungen hinsichtlich dessen, was es zeitlich investieren will. Für eine gute Arbeitsatmosphäre ist
es wichtig, solche Fragen am Anfang gemeinsam zu klären und zu vereinbaren, dass es bei Bedarf (z.
B. in der „heißen Phase“ eines Projektes) zusätzliche Treffen gibt. Gleiches gilt auch im umgekehrten
Fall: Wenn die Tagesordnung zu dünn ist und keine entscheidenden Fragen behandelt werden müssen,
sollte die Sitzung ausfallen.
Nichts ist ärgerlicher, als wenn diejenigen, die sich ehrenamtlich engagieren, denken: „Das hätte ich mir
jetzt sparen können.“
81 Abteilung Jugendseelsorge des Bischöflichen Generalvikariats und Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Bistum
Münster, Pfarrgemeinderatswahlen 27./28. Oktober, Kirche lebt mit dir, Zeitweise, Das Themenheft des BDKJ Diözesanverbandes Münster und der Abteilung Jugendseelsorge, Heft Nr. 23 Juni 2001, S. 7. Als Download unter www. bdkjmuenster.de/Downloads
60
4.5.3 Arbeitsweise verdeutlicht am Fallbeispiel „Planung einer Ferienfreizeit der Gemeinde82“
Anhand eines Fallbeispiels wird im Folgenden vorgestellt, wie der SAJ konkret vorgehen und arbeiten
kann.
„1. Schritt: Bestandsaufnahme
(...) Am Anfang der Arbeit steht das gegenseitige Kennen lernen und eine Bestandsaufnahme der Jugendarbeit in der (Pfarr-)gemeinde.
Die Mitglieder des SAJ kommen aus unterschiedlichen Bereichen der Jugendarbeit. Sie haben einen
eigenen Erfahrungs- und Wissenshintergrund. Sich und seinen Jugendarbeitsbereich den anderen vorzustellen, ist ein Einstieg in die Arbeit des SAJ. Nach diesem gegenseitigen Kennen lernen gibt es verschiedene Möglichkeiten für eine weitere Bestandsaufnahme. Diese kreist im Wesentlichen um zwei
Fragen:
1. Welche Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene leben in unserer Pfarrgemeinde, wie leben sie, wie verbringen sie ihre Freizeit?
2. Welche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gibt es in unserer Gemeinde? Finden die Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde das, was sie suchen?
Hier zwei Anregungen für die Bestandsaufnahme:
-
Mitglieder des SAJ besuchen Leiterrunden der Verbände sowie Aktionen und Veranstaltungen von
Gruppen u. ä. in Absprache mit den Verantwortlichen. Ziel dieser Besuche ist es, möglichst umfassende Informationen über die jeweiligen Aktivitäten und/oder den Verband zu erhalten.
-
Mittels eines Planungsbogens wird eine Analyse der Situation erstellt.
Fallbeispiel: Ein Mitglied im SAJ arbeitet im Team des Offenen Jugendtreffs mit. Es berichtet von sich
und der Arbeit. Seit längerem gibt es immer wieder Anfragen von Besuchern des Treffs, ob es nicht
möglich ist, eine Ferienfreizeit durchzuführen. Das Team sieht sich dazu allein nicht in der Lage. Zwei
andere Mitglieder des SAJ besuchen daraufhin ein Treffen des Teams. Die anderen SAJ-Mitglieder
klären in ihren Gruppen, ob Ferienfreizeiten geplant sind“83.
„2. Schritt: Beschreibung
Bei der Beschreibung ist darauf zu achten, den Ist-Zustand möglichst ohne Bewertung darzustellen.
Fallbeispiel: Im SAJ werden alle Informationen zusammengetragen.
Hier eine Kurzfassung: Das Team des Offenen Jugendtreffs besteht aus fünf jungen Erwachsenen, die
sich einmal im Monat treffen. Sie organisieren den Betrieb des Treffs an zwei Nachmittagen in der Woche, den Einkauf und ab und zu ein Programmangebot. Zwei Mitglieder des Teams haben Interesse,
eine Ferienfreizeit durchzuführen, wovon einer der Interessenten schon mal an einer teilgenommen hat.
Ansonsten planen die Messdiener eine Sommerfreizeit, haben aber im letzten Jahr am Ende nur 20
Teilnehmer gehabt und sind sich unsicher, ob sie die Freizeit wirklich machen sollen. Außerdem sind
die Zelte in einem miserablen Zustand und bedürften der Ergänzung und Reparatur. Die Pastoralrefevgl. Franz-Thomas Sonka in: Abteilung Jugendseelsorge des Bischöflichen Generalvikariats und Bund der Deutschen
Katholischen Jugend im Bistum Münster (Hg.),Pfarrgemeinderatswahlen 27./28. Oktober - Kirche lebt mit dir, Zeitweise- Das
Themenheft des BDKJ Diözesanverbandes Münster und der Abteilung Jugendseelsorge, Heft Nr. 23 Juni 2001, S. 7-9. Als
Download unter www. bdkj-muenster.de/Downloads
83 ebenda, S. 8
82
61
rentin berichtet von verschiedenen Anrufen von Eltern im vergangenen Frühjahr, ob die Gemeinde eine
offene Ferienfreizeit durchführe, an dem auch Kinder teilnehmen könnten, die sonst nicht in einer Jugendgruppe der Gemeinde sind.
Selbsteinschätzung des Teams: Abgesehen vom Interesse der zwei Teamer an der Ferienfreizeit sind
alle aus dem Offenen Treff überzeugt, dass
– eine Freizeit bei ca. 10 - 15 Besuchern auf Interesse stoßen würde,
– eine Freizeit die Gruppenbildung im Offenen Jugendtreff fördern würde,
– das Team des Offenen Treffs allein nicht in der Lage wäre, die Freizeit durchzuführen.“84
„3. Schritt: Bewertung und Zielformulierung
In der anschließenden Diskussion im SAJ werden die Fakten bewertet. Aus dem Ergebnis werden Ziele
und Teilziele formuliert. (Was sich hier so schlüssig anhört, wird dabei allerdings eher ein mühsamer
Prozess mit Auseinandersetzungen sein.)
Fallbeispiel: Die Selbsteinschätzung des Teams des Offenen Jugendtreffs wird im großen und ganzen
vom SAJ geteilt. Der Bedarf an einer Ferienfreizeit, die den Messdienern, aber auch anderen Kindern
und Jugendlichen offen steht, wird gesehen. Nach längerer Diskussion lautet die Zielformulierung:
Durchführung einer offenen Ferienfreizeit der Gemeinde.
Die Teilziele:
-
Überzeugen der Messdienerleiterrunde, eine gemeinsame Freizeit durchzuführen;
-
Finden von Mitarbeiterinnen für die Bildung eines Ferienfreizeitteams;
-
Finanzielle Unterstützung durch die Pfarrgemeinde zur Verbesserung der Freizeitausstattung;
-
Anfrage bei der Kommune um finanzielle Unterstützung;
-
Öffentlichkeitsarbeit für die geplante Freizeit.
„4. Schritt: Planung und Umsetzung
Wie Ziele und Teilziele erreicht werden, muss in einzelnen Schritten geplant werden. Oft ist es hilfreich,
einen Zeitplan zu erstellen. Wichtige Aspekte sind:
o Wie können wir vorhandene Aktivitäten fördern?
o Wer hat notwendige Informationen?
o Wie können wir andere informieren?
o Wo gibt es mögliche Kooperationspartner?
o Wie können wir (weitere) Mitarbeiter gewinnen?
o Wo können wir finanzielle Unterstützung oder sonstige Unterstützung bekommen?
Es ist wichtig festzulegen, wer bis wann was erledigt! Der Zeitplan sollte realistisch sein!
Fallbeispiel:
Zwei Mitglieder des SAJ besuchen die Messdienerleiterrunde und versuchen, sie von der Idee zu
überzeugen.
-
84
ebenda, S. 8
62
-
Die zwei Interessierten aus dem Team des Offenen Jugendtreffs und die Verantwortlichen der
Messdienerleiterrunde werden in den SAJ eingeladen und berichten direkt von ihren Überlegungen,
usw.
-
Die PGR (...) -Mitglieder des SAJ informieren in einer nächsten Sitzung des PGR (...).
-
(...)
-
Der SAJ beschließt, gemeinsam mit den verantwortlichen Messdienerleitern und den Interessierten
aus dem Team des Offenen Jugendtreffs eine gemeinsame Freizeit durchzuführen. Messdiener und
Mitarbeiter des Jugendtreffs bilden das Vorbereitungsteam.
-
Mitglieder des SAJ sprechen weitere mögliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an.
-
In den Sonntagsmessen wird für die Mitarbeit geworben.
-
Der PGR unterstützt die Initiative und der Kirchenausschuss bewilligt finanzielle Unterstützung für
die Teilnahme an der Schulung und für die Reparatur der Messdienerzelte.
-
Die Pastoralreferentin versucht, einen geeigneten Zeltplatz zu finden und bespricht mit dem kommunalen Jugendamt die finanziellen Förderungsmöglichkeiten.“85
-
In einem Telefonat mit der BDKJ-Landesstelle bzw. dem Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates, wird geklärt, ob eine notwendige Schulung angeboten wird und noch Plätze frei
sind.
Tipp:
Der BDKJ, Landesverband Oldenburg bzw. das Jugendreferat des BMO bieten Fortbildungen auf
Wunsch auch gezielt für einzelne Pfarrgemeinden an. Für das Beispiel hieße das: Die Fortbildung kann
auch im eigenen Pfarrheim stattfinden.
„5. Schritt: Überprüfung
Bei der Umsetzung der Ziele ist eine fortlaufende Überprüfung der erreichten Teilziele wichtig, um das
Vorgehen gegebenenfalls zu korrigieren bzw. um aus Teilerfolgen neue Motivationen zu gewinnen. Der
alte Ist-Stand wird mit dem neuen Ist-Stand verglichen.
Fallbeispiel:
-
Nach der Anfrage in den Sonntagsmessen meldet sich ein junges Ehepaar, dessen Kinder Interesse an der Teilnahme hätten und die sich vorstellen könnten, das Kochen zu übernehmen.
-
Die Pastoralreferentin hat einen Platz gefunden, den sie bald mit einigen Mitgliedern des Vorbereitungsteams besuchen wird.
-
Auf die Anfrage der SAJ-Mitglieder nach Mitarbeitern meldet sich noch eine ehemalige Messdienerleiterin, die in den Semesterferien Zeit und Lust hat mitzumachen.
-
Die Zelte der Messdiener sind repariert worden, reichen aber nicht aus.
85
ebenda, S. 8 und 9
63
-
Die Vorbereitungsgruppe schlägt vor, eine Spendenaktion oder Ähnliches durchzuführen, um Geld
für neue Zelte zu sammeln. Der SAJ stimmt zu und übernimmt die Durchführung.
-
Die Vorbereitungsgruppe ist auf sieben Personen angewachsen und trifft sich regelmäßig. Sie arbeitet ein Freizeitprogramm aus. Bis auf zwei Mitarbeiter werden alle an der Fortbildung teilnehmen.
-
Die Ausschreibung wird auf der nächsten Sitzung vorgestellt und diskutiert. Anschließend wird überlegt, an wen sie verteilt werden soll.
Die weitere Vorbereitung der Freizeit läuft in der Vorbereitungsgruppe. Der SAJ unterstützt sie in der
weiteren Arbeit und bietet vor allem seine Hilfe bei der Beantragung finanzieller Mittel an.“86
„6. Schritt: Öffentlichkeitsarbeit
Anmerkung:
In jedem Falle sollte das Internet zur Öffentlichkeitsarbeit/ Werbung genutzt werden. Eine Präsentation
bzw. Werbung auf der Homepage der Pfarrgemeinde und auf einschlägigen Jugendseiten (z.B.
www.jugendserver-niedersachsen.de) ist eine unverzichtbare Ergänzung zu sonstigen Formen der Öffentlichkeitsarbeit. Dabei ist das Urheberrecht zu beachten. Zudem sollten die Jugendlichen vor der
Veröffentlichung immer gefragt werden, ob sie damit einverstanden sind.
Es lohnt sich, erreichte Ziele öffentlich darzustellen:
o Fotos mit Informationen im Pfarr-/Jugendheim aushängen;
o im PGR (...) mit Dias oder einem Video vom gefundenen Zeltplatz berichten;
o Artikel im Pfarrbrief veröffentlichen;
o im Lokalfunk eine Sendung gestalten;
o Veröffentlichung in der lokalen Presse;
o Wandzeitung in der Kirche;
o Empfang im Pfarrheim;
o Gestaltung eines Gottesdienstes.
Fallbeispiel:
-
Die Vorbereitungsgruppe hat eine Ausschreibung in die Pfarrnachrichten und in die Lokalzeitung
gebracht.
-
Die Messdiener haben vor der Kirche eine große Plakatwand aufgestellt.
-
Die weitere Werbung läuft über Handzettel, das Pfarrblättchen und Bekanntmachungen in den
Sonntagsgottesdiensten.
86
ebenda, S. 9
64
-
Nachdem an der Freizeit 40 Jugendliche teilgenommen haben, werden in der lokalen Presse und in
der Kirchenzeitung Artikel veröffentlicht.
-
Zwei Mitglieder des Vorbereitungsteams geben im Lokalfunk ein Interview.
-
Im Pfarrheim oder an Stellwänden in der Kirche hängen vergrößerte Fotos aus der Freizeit aus.
-
Mitglieder des SAJ berichten im PGR (...)“87.
Man kann auch einen Redakteur gezielt zu einer besonderen Aktion innerhalb der Freizeit einladen.
Erfahrungsgemäß gibt es „Sommerlöcher“, die gern mit „Aktion-Fotos“ von aktiven jungen Menschen
gefüllt werden.
„7. Schritt: Nacharbeit/Reflexion
Nach Abschluss einer Aktion, eines Vorhabens bedarf es der Nacharbeit und Reflexion, um aus den
Erfolgen und den Fehlern zu lernen:
o Was ist gut gelaufen und warum?
o Was ist schlecht gelaufen, warum?
o Was sollte beim nächsten Mal anders gemacht werden?
Fallbeispiel:
-
Das Vorbereitungsteam hat eine Nachbereitung und Auswertung der Ferienfreizeit gemacht.
-
Zwei Mitglieder des Vorbereitungsteams berichten davon im SAJ.
-
Der SAJ bewertet die Freizeit insgesamt als positiv und zieht aus den erkannten Fehlern und
Schwächen Konsequenzen für das nächste Jahr (z. B. bessere Werbung, Ausbau des Freizeitmaterials etc.)
-
Die Messdienerleiterrunde will zwar im nächsten Jahr über Pfingsten auch eine eigene Freizeit
durchführen, möchte sich aber wieder an der gemeinsamen Sommerfreizeit der Gemeinde beteiligen.
-
Ein Teil des Vorbereitungsteams kann sich vorstellen, auch im nächsten Jahr eine Freizeit durchzuführen.“88
87
88
ebenda, S. 9
ebenda, S. 9
65
Kapitel 5
Möglichkeiten zur Finanzierung der kirchlichen
Jugend(verbands)arbeit in den Gemeinden
Wer sich in der Jugend(verbands)arbeit engagiert, sollte wissen, welche Finanzierungsquellen ihm zur
Verfügung stehen.
Grundsätzlich basiert die Finanzierung in der Regel auf folgenden Säulen
Eigene Ideen
(z. B. Carpe Diem Aktion der
Messdiener, Autowaschaktion,
Losverkauf auf der Kirmes,
Brötchenverkauf nach dem
Gottesdienst, Nikolausaktion auf
dem Adventsmarkt)
Dieser Bereich gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Kirchliche Mittel
- Schlüsselzuweisung des Bischöflich Münsterschen
Offzialates (BMO)
- Jugendkollekte
- Weitere Kollekten, über deren Verwendung der PGR
/Kirchenausschuss entscheiden kann
- Zweckgebundene Spenden an die Kirchengemeinde
- Förderung besonderer Maßnahmen durch das BMO
Kommunale Mittel
Dazu gehören sowohl die
Zuschüsse der eigenen
Stadt/Gemeinde, des Landkreises
als auch Zuschüsse des Landes
Niedersachsen, des Bundes
oder der EU
Eigenmittel der
Teilnehmer
oder ihrer Eltern
(Teilnehmerbeiträge,
die allerdings nicht
beliebig angehoben
werden können, wenn
man dem Grundsatz
der Jugendarbeit für
alle treu
bleiben will)
Spenden
und/oder
Sponsoring
5. 1. Kirchliche Mittel
Zu den kirchlichen Mitteln zählt zunächst einmal die Schlüsselzuweisung des Bischöflich Münsterschen
Offizialates für die „kirchliche Jugendpflege“. Ferner sind die Mittel der diözesanweiten, einmal jährlich
durchzuführenden Jugendkollekte als zweckgebundene Mittel für die Jugendarbeit vorgesehen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Kollekten im Jahreskreis, über deren Bestimmungszweck die Pfarrgemeinde eigenständig entscheiden kann, der Jugendarbeit in der Gemeinde zu widmen. Der Kirchenausschuss ist für den Haushaltsplan der Pfarrgemeinde zuständig. In der Regel
stimmt er sich jedoch mit dem Pfarrgemeinderat ab.
Nach einer Empfehlung des Diözesanforums sollen die kirchlichen Mittel für die Jugendpastoral
des Gemeindehaushaltes vom Sachausschuss Jugend (SAJ) eigenständig verwaltet werden.89
89
Vgl. Empfehlungen des Diözesanforums Münster Nr. 5.1.4
66
Leider wird diese Empfehlung noch nicht flächendeckend umgesetzt. Der SAJ ist in diesem Falle verantwortlich für die haushaltsrechtlich richtige Verwendung der Finanzmittel. Den Mitgliedern des SAJ
bietet sich dadurch auch die Chance, sich im Konsens auf wichtige Ausgaben einigen (zu müssen).
Gruppen und Jugendverbände schließen untereinander Kompromisse und können einen Ausgleich
herstellen. Die finanzielle Transparenz kommt nicht nur allen Engagierten aus den Gruppen und Verbänden zu Gute, sondern hat für den PGR zugleich den positiven Nebeneffekt, dass er sich nicht mit
Einzelanträgen und Einzelausgaben beschäftigen muss.
Der SAJ stellt einen Haushaltsplan auf, den er dem PGR zur Kenntnis gibt. Dem PGR wird zudem ein
Kassenbericht bzw. die Jahresgesamtbilanz vorgelegt, bevor diese/r an den Kirchenausschuss weitergeleitet wird.
Wichtig ist im Sinne der guten Zusammenarbeit unbedingt darauf zu achten, dass Absprachen hinsichtlich der Finanzen nicht am PGR vorbei getroffen werden.
5.1.1 Schlüsselzuweisung des Bischöflich Münsterschen Offizialates
Aus Kirchensteuermitteln gewährt das Bischöflich Münstersche Offizialat (BMO) jeder Pfarrgemeinde im
Offizialatsbezirk eine so genannte Schlüsselzuweisung für die „kirchliche Jugendpflege“. Die Mittel sollen für jugendpastorale Aufgaben verwendet werden.
Allerdings sind sie nicht zweckgebunden, was bedeutet, dass die Gelder im Einzelfall vom Kirchenausschuss auch anders verwendet werden können.
Achtung
Insbesondere Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter im PGR sollten dafür Sorge tragen, dass die
für die Jugendpastoral vorgesehenen Mittel auch bei den unterschiedlichen Jugendgruppen ankommen
und zweckgemäß verwendet werden. Hier lohnt es sich nachzufragen und sich ggf. im SAJ eine gemeinsame Vorgehensweise zu überlegen, damit die Mittel zukünftig gemäß der Empfehlung des Diözesanforums für die „kirchliche Jugendpflege“ vom Sachausschuss verwaltet werden.
Wie berechnet sich die Schlüsselzuweisung aktuell?
Im Jahr 2009 erhält jede Gemeinde eine Grundpauschale in Höhe von
sowie zusätzlich je Gemeindemitglied
461,00 EUR/Jahr
0,23 EUR/Jahr
Beispielrechnung für die Gemeinde St. X (5.000 Katholiken)
Grundpauschale in Höhe von
Sowie zusätzlich je Gemeindemitglied
5.000 X 0,23 EUR
461,00 EUR
1.150,00 EUR
__________________
1.611,00 EUR
67
Wer also weiß, wie viele Katholiken es in der eigenen Gemeinde gibt (und das ist im Pfarrbüro zu erfragen), weiß auch, welche Summe grundsätzlich schon einmal pro Jahr für die Jugendarbeit der eigenen
Gemeinde zur Verfügung steht.
5.1.2 Diözesanweite Gemeindekollekte für die Jugendseelsorge/Jugendpastoral
Im Kollektenplan ist jährlich eine Kollekte für die Jugendseelsorge/Jugendpastoral vorgesehen. Die
Einnahmen verbleiben zu 100% in der Pfarrgemeinde und sind zweckgebunden für die Jugendpastoral
zu verwenden.
Um zu einer für die Jugendgruppen in der Pfarrgemeinde möglichst erfolgreichen Jugendkollekte zu
kommen, bietet es sich an, dass z.B. die Jugendgruppen am entsprechenden Wochenende Aktionen
vor der Kirche planen oder der SAJ im Gottesdienst über die Jugendarbeit informiert. Denkbar ist auch,
einen ganzen Monat lang in den Gottesdiensten das Thema: „Jugend in der Pfarrgemeinde“ vorzustellen. Dadurch sorgt der SAJ dafür, dass deutlich wird, was junge Menschen in der Pfarrgemeinde alles
ehrenamtlich tun, wofür und für wen sie sich einsetzen und was alles nicht mehr möglich ist, wenn die
Unterstützung durch die Gemeinde fehlt.
Bitte merken:
Es gibt so genannte freie Kollektentermine. An diesen Wochenenden kann die Pfarrgemeinde (vornehmlich Pfarrer und Kirchenausschuss) frei über den Verbleib der Mittel entscheiden. Über den Pfarrgemeinderat könnte der SAJ Einfluss auf die Verwendung der Mittel nehmen, indem z.B. jährlich eine
oder mehrere Kollekte(n) zusätzlich für die Jugendarbeit in der Pfarrgemeinde bestimmt werden.
5.1.3 Förderung besonderer Maßnahmen durch das BMO
An dieser Stelle wird darauf verzichtet, die Förderrichtlinien im Einzelnen vorzustellen. Zum Einen, weil
die Richtlinien teilweise überarbeitet werden, zum Anderen, weil das BMO die Veröffentlichung einer
Gesamtübersicht geplant hat. Bei Bedarf können sich Interessierte direkt an die benannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden oder die aktuellen Förderrichtlinien im Wortlaut auf den angegebenen Internetseiten nachlesen.
Was wird
gefördert?
Maßnahmen zur
religiösen Bildung sowie Jugendpilgerfahrten
Besonderheiten
die Maßnahme muss mindestens vier Wochen vor
Beginn beim Bischöflich Münsterschen Offizialat
unter Angabe des Themas bzw. des Programms,
des Ortes der Durchführung, der zu erwartenden
Teilnehmerzahl, der Kosten und der Finanzierung
angemeldet werden.
Kontakt und Download
Bischöflich Münstersches Offizialat
Anna Högemann
(Finanzsachbearbeitung)
Kolpingstr. 14
49377 Vechta
Tel: 04441 872-263
[email protected]
In Abhängigkeit von den Pilgerorten (Ausland, bestimmte Orte) können die Jugendpilgerfahrten auch www.bdkj-lvoldenburg.de/
mit bis zu 31,00 Euro pro Teilnehmenden gefördert Service/Fördermittel
werden, bzw. mit bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten.
68
Was wird
gefördert?
Förderung von
Exerzitien,
Intensivkursen,
Einkehrtagen
Besonderheiten
Anträge können Einzelpersonen und Verbände,
Jugendgruppen, Gemeinden stellen. Zuschüsse
werden gewährt für Exerzitien, Intensivkurse und
Einkehrtage, die in Übereinstimmung mit dem BMO
durchgeführt werden.
Kontakt und Download
Bischöflich Münstersches Offizialat
Elisabeth Siefert
Kolpingstr. 14
49377 Vechta
Tel: 04441 872-257
[email protected]
www.bdkj-lvoldenburg.de/
Service/Fördermittel/Exerzitienfonds
Familienförderung
Die Maßnahme muss mindestens acht Wochen vor
Beginn beim BMO angemeldet werden.
Familientage werden maximal vier Tage lang mit
11,50 Euro je Erwachsenen/Referent und 13,00 Euro
je teilnehmenden Kind gefördert.
BMO, Abteilung Seelsorge,
Kolpingstraße 14,
49377 Vechta,
Tel. 04441 872-280,
[email protected]
Familienfreizeiten werden maximal sechs Tage mit www.bdkj-lvoldenburg.de/
6,00 Euro pro Tag und Erwachsenen/Referent und Service/Fördermittel/Familienförderung
7,00 Euro pro Tag und Kind gefördert.
Familienförderung
Die Maßnahme muss mindestens acht Wochen vor
Beginn beim BMO angemeldet werden.
Familientage werden maximal vier Tage lang mit
11,50 Euro je Erwachsenen/Referent und 13,00 Euro
je teilnehmenden Kind gefördert.
BMO, Abteilung Seelsorge,
Kolpingstraße 14,
49377 Vechta,
Tel. 04441/872-280,
[email protected]
Familienfreizeiten werden maximal sechs Tage mit www.bdkj-lvoldenburg.de/
6,00 Euro pro Tag und Erwachsenen/Referent und Service/Fördermittel/Familienförderung
7,00 Euro pro Tag und Kind gefördert.
Diaspora Jugendfonds
des
Bonifatiuswerkes
und des BMO
Bezuschusst werden religiöse Freizeiten und religiöse Bildungsmaßnahmen in den Diaspora-Gebieten
des Offizialatsbezirkes.
Antragsteller aus Diaspora-Gebieten im o. g. Sinne
können sein:
a) Diaspora-Pfarrgemeinden und -dekanate,
Bischöflich Münstersches Offizialat
Anna Högemann
(Finanzsachbearbeitung)
Kolpingstr. 14
49377 Vechta
Tel: 04441 872-263
[email protected]
b) Katholische Jugendverbände
c) Diözesanstellen
www.bdkjlvoldenburg.de/
Service/Fördermittel/Diasporajugendfonds
Für die Antragsbearbeitung (Endabrechnung) gilt
jeweils der 15. Dezember eines Jahres als Ausschlussfrist.
69
5.2 Kommunale Mittel/Öffentliche Zuschüsse
Städte und Gemeinden
Die Kommunen (Städte und Gemeinden) bezuschussen in der Regel:
Fahrten und Lager
Internationale Jugendbegegnungen
Sonstige Leistungen (Aktionen der Jugendringe wie die Ferienpassaktion, Klassenfahrten und
vereinzelt auch Gruppenleiteraus- und fortbildungen)
Wer sich über die Förderrichtlinien seiner Gemeinde/Stadt und die Voraussetzungen informieren will,
sollte einfach im Rathaus anrufen oder diese auf der Internetseite der Gemeinde nachlesen. Es empfiehlt sich z. B. mit dem Gemeinde- oder Stadtjugendpfleger Fördermöglichkeiten im Vorfeld durchzusprechen. Manchmal reicht es, das geplante Programm an einigen Stellen abzuändern und eine Förderung ist zur Zufriedenheit aller möglich. Zudem können sich in einem solchen Gespräch auch Möglichkeiten über besondere Programme (EU, Bund, Stiftungen) eröffnen oder Anträge an den zuständigen
Ausschuss formuliert werden.
Landkreise und kreisfreie Städte
Die Landkreise und kreisfreien Städte90 bezuschussen in der Regel diese oder ähnliche Maßnahmen
und Fortbildungen
•
Qualifizierung und Schulung von Ehrenamtlichen (Gruppenleiteraus- und –fortbildungen)
•
Ferienfreizeiten/Jugenderholung
•
Stadtranderholung/Ferienspiele
•
Anschaffung von Materialien für Jugendarbeit, Renovierung und Einrichtung von Gruppenräumen
Internationale Jugendbegegnungen
Jugendbildungsveranstaltungen
•
•
Empfohlen wird, die Maßnahme rechtzeitig beim Jugendamt zu beantragen. Dafür gibt es bei den
Kommunen unterschiedliche Fristen (z. B. die Anmeldung am Anfang des Jahres). Eine Maßnahme soll
in der Regel innerhalb von vier Wochen nach dem Ende abgerechnet werden. Dazu ist die Verwendung
eines Vordrucks notwendig. Eine Teilnehmerliste, eine Kostenübersicht und das Programm müssen
beigefügt werden.
Am Besten man informiert sich rechtzeitig bei der zuständigen Kreisjugendpflege, die Kontaktadressen
lassen sich im Internet unter den jeweiligen Landkreisen finden. Die Formulare finden sich dort als
Download.
90
siehe Internetseiten der Landkreise sowie der Städte Wilhelmshaven, Delmenhorst und Oldenburg
70
Eine Übersicht der Adressen und Antragsformulare für die unterschiedlichen Landkreise wird zukünftig
auch auf der Internetseite des BDKJ, Landesverband Oldenburg unter:
www.bdkj-lvoldenburg.de/Service/Fördermittel/Kommunale Förderung zu finden sein.
Tipp:
In einigen kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt gibt es über den gerade beschriebenen Zugang hinaus zusätzliche Mittel für die Jugendarbeit. Außerdem kann man bei manchen Kommunen eine Individualförderung bei Ferienfreizeiten und Stadtranderholungen für sozial benachteiligte
Familien über das Jugend- oder Sozialamt bekommen. Informationen sind erhältlich bei der Gemeindebzw. Stadtverwaltung91.
Landes- , Bundes- und EU-Mittel
Neben den Zuschüssen der Kommunen gibt es Zuschüsse des Landes Niedersachsen, z.B. für Internationale Jugendbegegnungen und Gruppenleiteraus- und –fortbildungen. Bei internationalen Maßnahmen, wie Freizeiten und Fachkräfteaustauschen fließen häufig Eu-Mittel ein. Für den Bereich der katholischen Jugendarbeit im Offizialatsbezirk können die Anträge über den BDKJ, Landesverband Oldenburg gestellt werden. Allerdings gilt hier für die Förderung das Kriterium der Überörtlichkeit, d.h. die
Teilnehmenden müssen aus mindesten vier Orten oder vier Ortsteilen einer Gemeinde kommen.
Ob diese Mittel in Anspruch genommen werden können, sollte man bei überörtlichen Maßnahmen im
Vorfeld prüfen. Auch hier gilt: Rechtzeitig informieren, da Fristen eingehalten werden müssen!
Der BDKJ, Landesverband Oldenburg und das Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen
Offizialates sind bei der Beratung zum Zuschusswesen sowie bei der Antragsstellung behilflich.
Eine andere Möglichkeit, Zuschüsse des Landes Niedersachsen, der Bundesebene oder EU-Mittel einzuwerben, sind Kooperationen mit der Jugendpflege der eigenen Stadt/Gemeinde. Das passiert häufig
schon bei Begegnungen im Rahmen von Gemeinde-/Städte-/ Partnerschaften. Bei internationalen Begegnungen oder einem Fachkräfteaustausch ist dies auch möglich.
Bitte merken!
Bei speziellen Vorhaben sollte man längerfristig planen und vorher immer prüfen, ob eine Förderung
nicht, z.B. über eines der EU-Förderprogramme für die Jugendarbeit oder über Stiftungen und einzelne
Förderprogramme möglich ist. Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, allerdings gestaltet sich
die Suche nach dem richtigen Förderprogramm nicht immer einfach.
Hier helfen der BDKJ, Landesverband Oldenburg und das Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen
Offizialates gerne weiter.
5.3 Eigene Ideen/ Spenden und Sponsoring
Trommeln gehört zum Geschäft. Wer bekannt sein will, muss sich gut in der Öffentlichkeit präsentieren.
Das wiederum ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen bereit sind, Gelder und Sachmittel zur
Verfügung zu stellen. Sie tun das gern, wenn sie die Pfarrgemeinde/Jugendgruppe kennen und „nur
Gutes gehört“ haben.
Da öffentliche und kirchliche Zuschüsse tendenziell eher rückläufig sind (dieser Trend wird sich in Folge
der momentanen Wirtschaftskrise zeitlich versetzt noch verstärken), sind eigene Ideen gefragt, um Mittel für die Jugendarbeit der Gemeinde einzuwerben.
91
www.bdkj-lvoldenburg.de/Service/Fördermittel/Kommunale Förderung
71
Das Rezept sieht vereinfacht wie folgt aus:
Gute Ideen haben,
Augen und Ohren auf,
gute Öffentlichkeitsarbeit machen und mutig
und freundlich auf Menschen zu gehen!
Von monatlichen Hilfsangeboten nach dem Muster der jährlichen „Carpe Diem“Aktion der Messdienerschaften über einmalige Aktionen, wie eine Sammlung vor
dem Zeltlager bis hin zu einer eigenen Gemeindezeitung ist alles möglich, um die
finanzielle Ausstattung der eigenen Jugendarbeit zu verbessern. Sponsoren lassen
sich in der Regel am Besten für ganz konkrete Aktionen und Projekte gewinnen.
Sie unterstützen am Liebsten Aktionen oder Ideen, die zu ihren Produkten,
zu ihrer Firma passen. Darauf sollte bei der Planung von Aktionen und der
Ansprache möglicher Sponsoren geachtet werden.
Einige Beispiele:
Das örtliche Reiseunternehmen stellt die T-Shirts für die Zeltlagerteilnehmer mit dem Slogan „
Wir schicken Sie gern auf Reisen“ oder „Reisen bildet - Jugendarbeit auch“ zur Verfügung.
Der örtliche Bäcker unterstützt die Aktion „Liturgische Nacht und die Auferstehungsfeier am
Ostersonntag um fünf Uhr“, in dem er Brötchen frisch backt und dafür nur einen geringen
Preis nimmt.
Diese Beispiele sind vielleicht nicht neu, zeigen aber, dass vieles schon alltäglich in den Gemeinden zur
Unterstützung der Jugendarbeit geschieht. In der Regel werden die Personen um finanzielle Unterstützung gebeten, die einen Bezug zur Pfarrgemeinde und/oder zur Jugendarbeit haben, weil z. B. die eigenen Kinder als Gruppenleiterin und Gruppenleiter tätig sind.
An dieser Stelle der Appell, sich auch außerhalb dieser bekannten Unterstützergruppe nach
geeigneten Förderern umzusehen. Es lohnt sich, im Sachausschuss Jugend oder in der
Gruppenleiterrunde darüber nachzudenken, welche Personen gezielt für einzelne Vorhaben
angesprochen werden könnten.
Viele Menschen
helfen gern,
wenn sie direkt
und persönlich
gefragt werden.
Wichtig, zu wissen:
Wenn jede Woche eine andere Gruppe vorbei kommt, ist auch der geduldigste Unterstützer einem Wutausbruch nahe!
Tipp:
Die Suche nach Spendern und Sponsoren innerhalb einer Gemeinde sollte koordiniert werden. Der
Sachausschuss Jugend könnte deshalb ein Team „Spenden und Sponsoring“ einrichten, das gezielt
Mittel für die Jugendarbeit sammelt und diese nach Bedarf den einzelnen Jugendgruppen zukommen
lässt. In jedem Falle sollten die Informationen, welche Gruppen welche Personen ansprechen, im Sachausschuss Jugend oder im Pfarrgemeinderat zusammenlaufen.
72
5.3.1 „Gute Idee!“ Fonds zur Förderung innovativer pastoraler Projekte im Offizialatsbezirk
Oldenburg
Wenn eine Idee gut ist, besteht die Möglichkeit, Mittel aus dem
Fonds zur Förderung innovativer pastoraler Projekte zu erhalten.
Im Fonds stehen in den Jahren 2009, 2010, 2011 jeweils
100.000,00 Euro zur Verfügung für :
a) Projekte der Gemeindeentwicklung
-
konzeptionelle Arbeit in den Gremien, die auf die Entwicklung pastoraler Projekte zielt
-
innovative Ideen zur „Kommunikation des Evangeliums“ in Medien und Öffentlichkeit
-
Fortbildungen
b) innovative pastorale Projekte
-
Glaubensinformation und Glaubenskurse für Erwachsene
-
Männerpastoral und Frauenpastoral
-
neue pastorale Arbeit mit Menschen im Alter 60+
-
z. B. aus der Jugendarbeit
c) Initiativen zur Gewinnung neuer Christinnen und Christen...
-
Ansprache für fernstehende junge Familien und Alleinerziehende
-
Kontaktarbeit zu „fernstehenden“ Jugendlichen
-
Angebote zur Glaubensbildung für junge Erwachsene
-
Initiativen der Jugendgruppen und -verbände.
Einzelprojekte werden mit bis zu 3.000,00 Euro jährlich gefördert. Ganzjährig können Anträge auf finanzielle Bezuschussung bzw. fachliche Beratung pastoraler Projekte gestellt werden. Der Antrag erfolgt
mit Hilfe einer kurzen Projektskizze und eines Finanzierungsplans. Der Finanzierungsplan muss einen
angemessenen Eigenbeitrag des Antragstellers enthalten. Ein Vergabeausschuss prüft die eingehenden Anträge.
Informationen unter www.kirchentuer.de
Kontakt:
Bischöflich Münstersches Offizialat
Abteilung Seelsorge
Offizialatsrat Msgr. Bernd Winter (Vorsitzender des Vergabeausschusses)
Kolpingstraße 14
49377 Vechta
Tel.: 04441 872-280
Fax: 04441 872-452
[email protected]
73
5.3.2 Die Zukunft der Region im Blick - Die Stiftung des BDKJ im Landesverband Oldenburg
Die BDKJ-Stiftung fördert und unterstützt die katholische Jugendarbeit in den Verbänden und Pfarrgemeinden im Offizialatsbezirk Oldenburg. Dabei sollen insbesondere auch innovative Projekte und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit gefördert werden. Also: Auch hier sind gute Ideen gefragt.
Die Antragsstellung mit Beschreibung des Projektes (Ziele, Teilnehmerzahl,...) und Kostenaufstellung
kann ganzjährig erfolgen. Allerdings gibt es nur zwei Termine, an denen der Vergabeausschuss tagt.
Anträge müssen jeweils bis zum 01.04. oder bis zum 01.10. eines Jahres und vor Beginn des
geplanten Projektes gestellt werden. Ein Eigenanteil von 20 % ist Voraussetzung.
Eine festgelegte Maximalfördergrenze gibt es momentan nicht. Die Antragsunterlagen können unter
www.bdkj-stiftung.de heruntergeladen werden.
Kontakt:
Stiftung des BDKJ im Landesverband Oldenburg
Stefan Hölters (Geschäftsführer)
Kolpingstr. 14
49377 Vechta
[email protected]
Tel.: 04441 872-260
Fax: 04441 872-453
Tipp:
Der BDKJ, Landesverband Oldenburg bietet zum Thema „Spenden und Sponsoring - Finanzierung von
Jugendarbeit“, „Projektplanung und -durchführung“ sowie zur „Öffentlichkeitsarbeit“ regelmäßig Fortbildungen an. Diese Fortbildungen führt er auf Anfrage auch für Teams aus der Pfarrgemeinde
(z. B. Jugendleiterrunde, Jugendverbände, SAJ oder PGR) durch.
Kontakt:
[email protected]
Tel: 04441 872 277
Fortbildungsübersicht unter: www.bdkj-lvoldenburg.de
74
Kapitel 6
Nützliches für die Arbeit im Pfarrgemeinderat und im Sachausschuss (Jugend)
Wer konkrete Tipps für die Umsetzung dessen sucht, was in den Kapiteln über den Pfarrgemeinderat
(PGR) und den Sachausschuss Jugend (SAJ) vorgestellt wurde, ist hier genau richtig. Dieses Kapitel ist
so aufgebaut, dass gezielt nach den Verweisen in Kapitel 3 und 4 gelesen werden und jeder Abschnitt
einzeln nachgeschlagen werden kann.
Wer das alles für sich selbst vertiefen oder wem das Nachlesen zu anstrengend ist, der kann sich auch
beim
BDKJ, Landesverband Oldenburg/Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates
[email protected]
Tel: 04441 872-277
melden und die Termine für die nächsten Fortbildungen
•
zur Pfarrgemeinderatsarbeit
•
zur Arbeit im Sachausschuss Jugend
•
zur Gremienarbeit
•
zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
•
zur Projektplanung und -finanzierung
erfragen.
Auf Wunsch bieten der BDKJ und das Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialates auch
Fortbildungen und Klausurtage für den SAJ und Jugendvertreterinnen und -vertreter im PGR an.
Weitere Tipps von Seiten der Leserinnen und Leser, hinsichtlich fehlender Materialien und Wünsche zu
Downloadangeboten, die sich auf der BDKJ-Seite finden sollten, sind sehr willkommen.
6.1 Reflexion der Pfarrgemeinderatsarbeit/ der Arbeit im Sachausschuss
Wer vier Jahre lang eng zusammengearbeitet hat, sollte am Ende der gemeinsamen Zeit die eigene
Arbeit, das Erreichte und die Atmosphäre unter die Lupe nehmen. Dabei sollte die Reflexion sowohl aus
gemeinsamer Perspektive als auch aus Sicht des einzelnen PGR-Mitgliedes (SAJ-Mitgliedes) hinsichtlich der eigenen erreichten Ziele, Hoffnungen und Wünsche erfolgen.
Die hier aufgeführten Leitfragen gelten analog auch für die Reflexion in den einzelnen Sachausschüssen. Reflexionstreffen der Sachausschüsse sollten möglichst im Vorfeld zur Gesamtauswertung innerhalb des Pfarrgemeinderates vorgenommen werden, damit die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter
aus dem Pfarrgemeinderat die Einschätzungen ihrer Sachausschuss-Mitglieder in die Gesamtreflexion
einbringen können. Manchmal gehen die Bewertungen und Einschätzungen hinsichtlich der erreichten
Ziele auseinander. Auch aus diesem Grunde ist es wichtig, wenn die Voten der Sachausschussmitglieder über ihre Vertreterinnen und Vertreter im Pfarrgemeinderat berücksichtigt werden.
75
Vier Jahre Mitarbeit: Was haben wir erreicht?92
Mit dem Beginn einer Arbeitsperiode sind Erwartungen, Hoffnungen, Wünsche an die eigene Arbeit
verbunden, aber auch an die Arbeit der anderen Pfarrgemeinderatsmitglieder. Nach vierjähriger Mitarbeit ist es daher gut, die eigenen Beweggründe und die Situation der Pfarrei in den Blick zu nehmen,
Rückschau zu halten und Perspektiven für die Zukunft zu entwerfen.
Eigener Rückblick
Im Mittelpunkt steht zunächst die Reflexion der eigenen Motivation
• Aus welchen Gründen habe ich mich für die Arbeit im Pfarrgemeinderat zur Verfügung gestellt?
• Was hat die Mitarbeit für mich persönlich bedeutet?
• Was hat mir gefallen, was nicht?
• Wurden meine Erwartungen erfüllt bzw. meine Ziele verwirklicht?
• Was konnte ich selbst zur Verbesserung beitragen?
• Welche Gründe bewegen mich, auch für den neuen Pfarrgemeinderat zu kandidieren /bzw.
dem Sachausschuss auch in der nächsten Periode zur Verfügung zu stehen?
• Was spricht für mich persönlich gegen eine weitere Mitarbeit?
Gemeinsamer Rückblick
Die Arbeit des Pfarrgemeinderats orientiert sich insbesondere an den Aufgaben, die in der Satzung
beschrieben sind. Das ist ein guter Ansatz für die gemeinsame Reflexion. Der/die Vorsitzende des PGR
kann sich für diese Auswertung auch einen externen Moderator/eine externe Moderatorin einladen,
wenn z. B. im Vorfeld klar ist, dass es Spannungen gegeben hat und der/die Vorsitzende nicht in einen
Rollenkonflikt kommen möchte, bzw. wie jedes andere Mitglied frei reden möchte, ohne durch die Leitungsaufgabe zusätzlich in Anspruch genommen zu werden.
Zur Vorbereitung dieser Sitzung kann der/die Vorsitzende die Vertreterinnen und Vertreter in den einzelnen Sachausschüssen bitten, in ihrem Sachausschuss die Arbeit zu reflektieren, die Ergebnisse
zusammenzufassen und mit in die Sitzung zu bringen.
Darüber hinaus kann z. B. jede Aufgabe des Pfarrgemeinderates (vgl. § 2 der Satzung und Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster) auf ein Plakat geschrieben werden. Anhand
der Aufgabenbeschreibung kann in der Sitzung reflektiert werden. Jedes einzelne PGR-Mitglied
kann z. B. abschließend mit der Vergabe von Punkten bewerten, ob diese Aufgabe für ihn/sie
erfüllt wurde.
•
War die Arbeit in den einzelnen Bereichen erfolgreich?
Im Sachausschuss: War die Arbeit in unserem Sachausschuss insgesamt erfolgreich?
•
Was hat die Arbeit im jeweiligen Bereich behindert?
Im Sachausschuss: Was hat unsere Arbeit behindert?
•
War der richtige Schwerpunkt gewählt?
Im Sachausschuss: Haben wir aus heutiger Sicht die richtigen Schwerpunkte gewählt?
92 vgl. www.bistum-augsburg.de/Diözesanrat der Katholiken/Pfarrgemeinderatswahlen2006. Darüber hinaus wurden Ergänzungen vorgenommen.
76
•
Ist dieser Schwerpunkt Ihrer Einschätzung nach auch noch in der neuen Arbeitsperiode notwendig?
Im Sachausschuss: Sind das auch weiterhin die dringlichsten Aufgaben für unseren Sachausschuss? Wenn nein, welche sind dies?
•
Wie war der Pfarrgemeinderat an der Gemeindeleitung beteiligt?
•
Sind die Leitungsaufgaben für den Pfarrgemeinderat klar beschrieben?
•
Wie war das Miteinander im pastoralen Handeln (im PGR/ im Sachausschuss)?
•
Welche Strukturen des Miteinanders haben sich als brauchbar erwiesen (im PGR/ im Sachausschuss)?
•
Was hat die Kommunikation behindert (im PGR/ im Sachausschuss)?
•
Wie hat der Vorstand des Pfarrgemeinderats Leitung wahrgenommen?
Im Sachausschuss: Wie wurde die Leitung in unserem Sachausschuss wahrgenommen?
•
Waren Dauer und Häufigkeit der Sitzungen ausreichend, um über Wesentliches informiert zu
sein und die Arbeit der Sachausschüsse und Projektgruppen zusammenzuführen?
•
Im Sachausschuss: Waren Dauer und Häufigkeit der Sitzungen ausreichend, um unsere Ziele
zu erreichen und Projekte durchzuführen?
•
Waren Raum und Sitzordnung für Gespräch und Arbeit förderlich (im PGR/ im Sachausschuss)?
•
Waren die Sitzungen gut vorbereitet, die Einladungen informativ (im PGR/ im Sachausschuss)?
•
Haben die Protokolle, Inhalte und Beschlüsse die Gespräche gut wiedergegeben (im PGR/ im
Sachausschuss)?
•
War die Öffentlichkeitsarbeit des Pfarrgemeinderates ausreichend, so dass die Pfarrangehörigen von seinem Wirken wussten und sich daran beteiligen konnten?
Im Sachausschuss: Hat unsere Öffentlichkeitsarbeit dazu beigetragen, das Bewusstsein für unseren Arbeitsschwerpunkt (z. B. das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Probleme junger
Menschen ) in der Pfarrgemeinde und darüber hinaus zu wecken oder hätten wir auch über den
PGR mehr tun sollen/müssen?
•
In Pfarreien, die zu einer Seelsorgeeinheit gehören, sollte der Pfarrgemeinderat die oben genannten Fragen auch daraufhin zu beantworten suchen, ob und in welcher Form seine Arbeit
davon betroffen war bzw. ob und auf welche Weise das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer
Seelsorgeeinheit darin zum Ausdruck kam.
•
Was hat dieser Pfarrgemeinderat/ was haben wir für das Zusammenwachsen in unserer Pfarrgemeinde getan?
•
Welche Empfehlungen geben wir einem künftigen PGR in dieser Hinsicht mit?
77
Zehn Biblische Tipps als Reflexionsgrundlage
Eine weitere Vorgehensweise ist, die zehn biblischen Tipps für die Arbeit im PGR/Sachausschuss zur
Grundlage der Reflexion zu machen. Für jeden Tipp sollte ein großes Plakat bereit liegen. Die Pfarrgemeinderatsmitglieder können in einem Brainstorming zunächst ihre Gedanken auf den entsprechenden
Plakaten notieren, bevor mit dem gemeinsamen Auswertungsgespräch begonnen wird.
Hinweis:
Die biblischen Tipps sind als Hilfestellung zu sehen und könnten von daher auch an den Anfang der
Arbeit im Pfarrgemeinderat gesetzt werden.
„Zehn Biblische Tipps für die Arbeit im Pfarrgemeinderat
Von jetzt an wirst du Menschen fangen (LK 5,10f)
Jesus hat sich seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht nach Beruf und Ansehen ausgewählt, entscheidend war für ihn das Vertrauen. Um im PGR mitarbeiten zu können, braucht es keine besonderen
beruflichen Qualifikationen, das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in die Person reicht für eine
gleichberechtigte Zusammenarbeit im PGR aus.
... bin ich offen entgegengetreten (Gal 2,11)
Paulus macht uns christliches Zusammenarbeiten vor: Für seine Meinung ohne Mauscheleien in aller
Öffentlichkeit eintreten und wenn es sein muss, auch den geschwisterlichen Streit nicht meiden. Aber
bitte fair, ehrlich und immer oberhalb der Gürtellinie.
...nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau (Gal 3,28)
Wenn Christen im Pfarrgemeinderat zusammenarbeiten, tun sie das aufgrund ihrer Sendung durch
Christus, die immer gleich wertvoll ist, bei Männern und Frauen, bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Jede/jeder von uns soll Rücksicht auf den Nächsten nehmen (Röm 15,2)
„Rücksicht“ kann ganz unterschiedlich aussehen: Nicht mit Arbeit überschütten, Zeit lassen die Gedanken zu ordnen, ausreden lassen,...
Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein (Mt 5,37)
Zusammenarbeit im PGR ist nur auf der Grundlage eines ehrlichen und offenen Meinungsaustausches
möglich. Jede/jeder muss sich auf das Wort der/des Anderen verlassen können.
Zündet man etwa ein Licht an und stülpt ein Gefäß darüber (Mk 4,21)
Verstecken gilt nicht! Weder wenn es um die eigenen Fähigkeiten oder Fehler, noch wenn es um Positionen geht.
Der Samen keimt und wächst und der Mann weiß nicht wie (Mk, 4,27)
Der Erfolg der Arbeit ist oft unserem direkten Zugriff entzogen, manchmal eben auch „nicht offensichtlich“.
Freut euch im Herrn zu jeder Zeit (Phil 4,4)
Christen, denen die Freude in ihrem Glauben und an ihrer Arbeit abhanden gekommen ist, wirken nicht
gerade einladend und können die Arbeit ganz schön schwer machen.
... der aus seinem reichen Vorrat Neues und Altes hervorholt (Mt 13,52)
Es ist für die Arbeit wichtig, eine Balance zwischen Altem und Neuem herzustellen. Begründungen wie
„Das war schon immer so“ oder „Das war noch nie da“ helfen nicht weiter. Die Tradition birgt Schätze
78
und Ballast und unter den Visionen gibt es Seifenblasen und tragfähige Vorhaben. Die Kunst besteht
darin, von jedem das Richtige zu wählen.
Wer pflanzt und wer begießt: Beide arbeiten am gleichen Werk (1Kor 3,8)
Eine/einer allein stemmt die Arbeit in einer Pfarrei nicht. Vorgänger/ Vorgängerinnen und Nachfolger/Nachfolgerinnen arbeiten ebenso mit, wie Kollegen und Kolleginnen zur gleichen Zeit, aber an anderen Themen. Der Erfolg gehört allen gemeinsam.“93
6.2 Weitere Tipps für die Abschlussphase des PGR94
Bibelgespräch zum Abschluss der PGR-Arbeit
Mit der Wahl gehen vier Jahre Pfarrgemeinderatsarbeit zu Ende. In dieser Zeit ist viel geschehen: Sitzungen, Gespräche, Begegnungen, Momente der Einigkeit, Erfolge, Konflikte, Pleiten und manches
Unerledigte...
Für die PGR-Mitglieder ist es wichtig, ihr gemeinsames Engagement zu würdigen. Halten Sie deshalb
im PGR Rückschau und reflektieren Sie die getane Arbeit! Formulieren Sie Anregungen für die weitere
Arbeit!
Wo ein gemeinsamer Einkehr- oder Klausurtag (...) nicht möglich ist, sollte auf eine entsprechende Gestaltung des Abends Wert gelegt werden.
In einem Schriftgespräch können die PGR-Mitglieder ausgehend von einem Bibeltext eigene Gedanken
vortragen, ihrer Enttäuschung Ausdruck verleihen oder Wünsche und Hoffnungen formulieren.
Im Folgenden werden zwei Texte vorgestellt:
Das Gleichnis vom Sämann (Mk 4,1-9)
Ein andermal lehrte er wieder am Ufer des Sees und sehr viele Menschen versammelten sich um ihm.
Er stieg deshalb in ein Boot auf dem See und setzte sich; die Leute aber standen am Ufer. Und er
sprach lange zu ihnen und lehrte sie in Form von Gleichnissen. Bei dieser Belehrung sagte er zu ihnen:
Hört! Ein Sämann ging aufs Feld, um zu säen. Als er säte, fiel ein Teil der Körner auf den Weg, und die
Vögel kamen und fraßen sie. Ein anderer Teil fiel auf felsigen Boden, wo es nur wenig Erde gab, und
ging sofort auf, weil das Erdreich nicht tief war; als aber die Sonne hochstieg, wurde die Saat versengt
und verdorrte, weil sie keine Wurzeln hatte. Wieder ein anderer Teil fiel in die Dornen, und die Dornen
wuchsen und erstickten die Saat und sie brachten keine Frucht. Ein anderer Teil schließlich fiel auf guten Boden und brachte Frucht; die Saat ging auf und wuchs empor und trug dreißigfach, ja sechzigfach
und hundertfach. Und Jesus sprach: Wer Ohren hat zum Hören, der höre!
Anja Baumer, ehemalige Diözesanvorsitzende im BDKJ in der Erzdiözese Bamberg, in: Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Erzdiözese Bamberg: Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002, S. 16 und 17
94 Katholikenrat der Diözese Fulda, Pfarrgemeinderatswahl 2007- Unsere Gemeinde sucht ihren Rat, Grundlagentexte,
Arbeitshilfe zur Vorbereitung der Pfarrgemeinderatswahl 2007, Fulda 2007, 2. überarbeitete Auflage, S. 33 und 34
93
79
Vorbereitung und Material
Halten Sie Kärtchen und Stifte bereit!
Kopieren Sie den Bibeltext und die Impulse für jede/jeden Teilnehmer/ Teilnehmerin!
Bereiten Sie einen Stuhlkreis vor und gestalten Sie in der Mitte aus Tüchern, Dornen und Steinen eine
kleine Landschaft...
Vorgehensweise
Lesen Sie den Bibeltext vor!
Lassen Sie Zeit zur persönlichen Besinnung!
Schreiben Sie die Antworten zu den verschiedenen Fragen auf Kärtchen und ordnen Sie diese in die
Landschaft ein!
Impulse für die Besinnung und das gemeinsame Gespräch
Unser PGR hat in den letzten Jahren viel auf den Acker der Gemeinde gesät.
Manches fiel ...
... auf den Weg
Welche Ideen hatte ich/hatten wir, die nie verwirklicht wurden?
... auf felsigen Boden
Was habe ich/haben wir angefangen, das dann in der Hitze des Alltags verdorrt ist?
... unter die Dornen
Welche meiner/unserer Vorhaben wurde von Widerständen gehemmt oder eingedrückt?
Woran lag das?
... auf guten Boden und brachte Frucht?
Was ist uns gelungen? Welche Früchte hat mein/unsere Arbeit gebracht?95
Die Erscheinung des Auferstandenen am See von Tiberias (Joh 21,1-8)
Danach offenbarte sich Jesus den Jüngern noch einmal. Es war am See von Tiberias, und er offenbarte
sich in folgender Weise. Simon Petrus, Thomas, genannt Didymus (Zwilling), Natanaël aus Kana in
Galiläa, die Söhne des Zebedäus und zwei andere von seinen Jüngern waren zusammen. Simon Petrus sagte zu ihnen: Ich gehe fischen. Sie sagten zu ihm: Wir kommen auch mit. Sie gingen hinaus und
stiegen in das Boot. Aber in dieser Nacht fingen sie nichts. Als es schon Morgen wurde, stand Jesus am
Ufer. Doch die Jünger wussten nicht, dass es Jesus war. Jesus sagte zu ihnen: Meine Kinder, habt ihr
nicht etwas zu essen? Sie antworteten ihm: Nein. Er aber sagte zu ihnen: Werft das Netz auf der rechten Seite des Bootes aus, und ihr werdet etwas fangen. Sie warfen das Netz aus und konnten es nicht
wieder einholen, so voller Fische war es. Da sagte der Jünger, den Jesus liebte, zu Petrus: Es ist der
Herr! Als Simon Petrus hörte, dass es der Herr sei, gürtete er sich das Obergewand um, weil er nackt
war, und sprang in den See. Dann kamen die Jünger mit dem Boot – sie waren nämlich nicht weit vom
Land entfernt, nur etwa zweihundert Ellen – und zogen das Netz mit den Fischen hinter sich her.
95
ebenda, S. 33
80
„Bibel-Teilen“ – wie funktioniert das?
1. Der Leiter/die Leiterin lädt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein, sich auf das Wort
Gottes einzulassen. Eine/einer spricht dies in kurzen Worten aus.
2. Lied
3. Eine/einer liest den Bibeltext vor. Alle anderen lesen still mit.
4. Beim Text verweilen und mit dem Text schweigen.
5. Wer möchte teilt den Anderen mit, was ihn/sie berührt, was er/sie bei dem Text empfindet.
Wichtig ist, dass die gemachten Aussagen nicht in der Gruppe diskutiert werden.
6. Handeln: Der Leiter/die Leiterin lädt ein, sich eine konkrete Konsequenz für das tägliche Handeln zu
überlegen.
7. Abschließendes Gebet
Impulse für die Besinnung und das gemeinsame Gespräch
... Sie gingen hinaus ...
Mit welchen Hoffnungen bin ich/sind wir ausgefahren? Wie erscheint uns heute die gemeinsame Pfarrgemeinderatsarbeit im Licht dieses Evangeliums?
... Sie fingen nichts ...
Wo sind meine/unsere Netze leer geblieben? Welche Ziele und Vorhaben sind bis heute (noch)
nicht verwirklicht? Wie bin ich/sind wir mit Enttäuschungen umgegangen?
... Werft die Netze auf der rechten Seite aus ...
Bin ich/sind wir bereit, noch einmal hinauszufahren und mich/uns auf das Abenteuer PGR einzulassen?
Haben wir Rat geholt, wenn wir selbst ratlos waren? Habe ich Rat und Hilfe angenommen, wenn sie mir
angeboten bzw. geschenkt wurden?
... Ihr werdet etwas fangen ...
(Ver-)Traue ich der frohen Botschaft? Lassen wir uns Mut machen trotz entmutigender Erfahrungen? Was kann die Verheißung Jesu für uns als Pfarrgemeinderat bedeuten?
Kapitel 6.3 Die Pfarrversammlung96
„Ein besonders öffentlichkeitswirksames Mittel, Aufgaben und Wirken des Pfarrgemeinderates publik zu
machen, ist die Pfarrversammlung. Nach § 9 der Satzung (geändert, Anm. d. A.) ist der PGR sogar
dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Versammlung abzuhalten. Gleichwohl findet sie in der
Praxis oft nicht statt, sei es aus Unwissenheit oder auf Grund von „Arbeitsüberlastung“. Dennoch ist die
Pfarrversammlung ein wichtiges Forum für die gesamte Gemeinde, auf dem sich jede/jeder, die/der es
will, zu den verschiedenen Aspekten des Gemeindelebens äußern kann. Zudem ist die Pfarrversammlung für den PGR eine gute Gelegenheit, seine Anliegen, Pläne und Wünsche in die Gemeinde hinein
zu vermitteln.“97
vgl. Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Zeig´, was in dir steckt, Arbeitshilfe fuer Pfarrgemeinderäte, Köln
2002, S. 22
97 ebenda, S. 22
96
81
Aufgabe der Pfarrversammlung ist es nach, § 9 Abs. 2 der „Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster“
a) den Tätigkeitsbericht des Pfarrgemeinderates entgegenzunehmen,
b) Fragen aus dem Aufgabenbereich des Pfarrgemeinderates zu erörtern und ihm hierzu Anregungen
und Vorschläge für die Arbeit zu geben.
Eine Pfarrversammlung, die PGR und Gemeindemitglieder miteinander ins Gespräch bringen will, muss
gut vorbereitet und verständlich durchgeführt werden. Dazu gehört eine abwechslungsreiche Gestaltung
und die Konzeption der Versammlung sollte genügend Raum für Fragen aus der Gemeinde vorsehen.
„Mehr noch als bei den Sitzungen des Pfarrgemeinderates gilt:
Eine allzu geschäftsmäßige und trockene Tagesordnung ist kontraproduktiv und motiviert kaum zur
Teilnahme. Daneben hängt das Gelingen der Pfarrversammlung wesentlich von einer guten Atmosphäre ab. Mit Bildern von Veranstaltungen, ggf. einem musikalischen Rahmen, anschaulich gestalteten
Kurzberichten, wechselnden Vortragenden zu verschiedenen Bereichen der Gemeindearbeit und nicht
zuletzt durch eine gute Moderation kann die Pfarrversammlung zu einem spannenden Ereignis werden.“98
„Grundgerüst einer Pfarrversammlung (Vorschlag)
•
Begrüßung (durch den Pfarrer oder die PGR Vorsitzende/ den PGR Vorsitzenden)
•
Musikalische Einstimmung (Kirchenchor, Singgruppe)
•
Grußworte z. B. des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
•
Der amtierende Pfarrgemeinderat erzählt (=Tätigkeitsbericht des amtierenden PGR über die
Arbeit der letzten vier Jahre)
•
Statement/Bericht des Seelsorgers
•
Bericht des Vorsitzenden/der Vorsitzenden zur Wahl (Ziele, Vorbereitung)
•
Lied, Musikeinlage
•
Evtl. Sketch zur PGR-Wahl
•
Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich, evtl. in Interviewform, u. U. unterbrochen bzw. gestaltet durch weitere Musik oder sonstige Einlagen
•
Ausblick auf die nächsten Wochen bis zur Wahl und die ersten Monate nach der Wahl
•
Schlusslied und Segen des Pfarrers
•
Geselliger Ausklang mit Möglichkeit zum Gespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten (je
nach Termin mit Kaffee und Kuchen oder als offener Abend...).“ 99
ebenda. S. 22
Katholikenrat der Diözese Fulda, Pfarrgemeinderatswahl 2007, Unsere Gemeinde sucht ihren Rat, Grundlagentexte,
Arbeitshilfe zur Vorbereitung der Pfarrgemeinderatswahl 2007, 2. überarbeitete Auflage, Fulda 2007,S. 24
98
99
82
Kapitel 6.4 Tipps zur Kandidatensuche100
6.4.1 Allgemeine Hinweise
Wer Kandidatinnen und Kandidaten für die Pfarrgemeinderatswahlen sucht, sollte nicht nach dem Motto: „Hoppla, jetzt komm´ ich und du kommst mit“ verfahren. Bei der Suche und Gewinnung von engagierten Christinnen und Christen gibt es einiges zu beachten:
„Das Angebot muss stimmen
Für die Werbung von Kandidatinnen und Kandidaten gilt: Das Angebot muss stimmen. Als Pfarrer oder
Vorsitzende/r des Pfarrgemeinderates bzw. des Wahlausschusses muss man die Erwartungen und
Wünsche potentieller Kandidatinnen und Kandidaten kennen. Andererseits sollte das Gremium Möglichkeiten anbieten mitzureden und mitzugestalten. Posten oder Aufgaben vergeben ist zu wenig.
Nicht Sache des Pfarrers allein
Es ist eine wichtige Aufgabe des amtierenden Pfarrgemeinderates, (genügend) Kandidatinnen und
Kandidaten für die Pfarrgemeinderatswahl zu werben, damit eine echte Wahl stattfinden kann. Die Kandidatensuche ist nicht Aufgabe des Pfarrers bzw. des/der Vorsitzenden allein. Vermutlich werden sich
die wenigsten Gemeindemitglieder von sich aus freiwillig als Kandidatinnen und Kandidaten für die
Wahl bewerben.“101.
Frühzeitig mit der Suche beginnen
Mit der Suche muss frühzeitig begonnen werden, damit die angesprochene Person genügend Bedenkzeit hat. Dabei sind die Partnerin bzw. der Partner in das Gespräch einzubeziehen. Das mögliche Engagement des Partners/ der Partnerin hat auch Einfluss auf das Familienleben. Wenn jemand nicht
sofort seine Bereitschaft erklärt, sind weder aufgeben noch Überredungskünste gefragt. Trotz der Absage an eine Kandidatur für den Pfarrgemeinderat ergibt sich vielleicht eine andere Form der Mitarbeit eventuell zeitlich begrenzt oder für ein ganz gezieltes Projekt. Und wenn jemand einer Kandidatur zustimmt, sollte in jedem Fall zum Ausdruck gebracht werden, dass das ein Grund zur Freude ist.
„Die Kandidatinnen und Kandidaten sollten einen guten Durchschnitt durch die Mitgliedsstruktur der
Pfarrgemeinde bilden: Alter, Beruf, Männer, Frauen, Jugendliche. Auch die unterschiedlichen Gruppen,
die in der Pfarrei vorhanden sind, sollten berücksichtigt werden.“102
Persönliches Gespräch
Entscheidend ist das persönliche Gespräch mit den möglichen Kandidatinnen und Kandidaten. Es geht
darum, ihnen deutlich zu machen, dass sie für die Pfarrgemeinde wichtig sind, dass sie gebraucht werden.
Dabei sollten von den „Sucherinnen und Suchern“ insbesondere auch die Menschen in Betracht gezogen werden,
-
die neu zugezogen sind,
-
die bei Aktivitäten in der Pfarrei noch nicht wahrgenommen wurden,
-
die nicht so regelmäßig am Gemeindeleben oder Gottesdienst teilnehmen,
-
die vielleicht auch für ihren eigenen Kopf bekannt sind und zunächst einmal unbequem wirken.
vgl. Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg, Arbeitshilfe zu den Pfarrgemeinderatswahlen 2006, S. 5 und 6. Als
Download unter: www.bistum-augsburg.de/Diözesanrat der Katholiken/Pfarrgemeinderatswahlen 2006.
101 ebenda, S. 5
102 ebenda, S. 5
100
83
Dadurch lässt sich der Kreis der bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Engagierten
erweitern. „Die beste Motivation für andere sind eigene Erfahrungen bei der Mitarbeit im Pfarrgemeinderat. Positive Erlebnisse sollten im Vordergrund stehen, Schwierigkeiten nicht verschwiegen werden. Ein
Kandidat/eine Kandidatin muss wissen, worauf er/sie sich einlässt.“103 Sie müssen über den voraussichtlichen Zeitaufwand ebenso wie über den zu erwartenden Einsatz informiert werden. Bei der Mitarbeit im PGR handelt es sich immer noch um ein Ehrenamt; und das soll den Menschen Spaß machen
und nicht zur Last werden.
6.4.2 Aktivitäten im Vorfeld104
„Predigtreihe
Ein Appell des Pfarrers, sich zur Wahl zu stellen und zur Wahl zu gehen, reicht in den seltensten Fällen
aus. In einer Predigtreihe könnte dargelegt werden, warum die Mitarbeit der Laien sinnvoll und notwendig ist.
Pfarrbrief
In kompakter Form können hier Funktion, Aktivitäten und Sorgen des Pfarrgemeinderates aufgeführt
sowie die bevorstehenden Aufgaben - besonders auch im Blick auf die Pfarreieingemeinschaft dargestellt werden. Eine Anzeige bzw. „Stellenbeschreibung“ für bestimmte Aufgabenbereiche lockert
das Ganze auf. Eine Begründung für die Laienmitarbeit sollte ebenso wenig fehlen wie ein ermutigendes Wort des Pfarrers. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, weitere Möglichkeiten zu nutzen, um
auf die Pfarrgemeinderatswahl aufmerksam zu machen. In kirchlichen Gruppen und Verbänden, im
Kindergarten, in den weiterführenden Schulen bei Mutter-Kind-Gruppen und anderen Kreisen der Pfarrei sollte es selbstverständlich sein, über die Pfarrgemeinderatswahl zu sprechen und Überlegungen
anzustellen, wer sich möglicherweise aus der jeweiligen Gruppierung als Kandidatin/ Kandidat für die
Wahl zur Verfügung stellt.“105.
6.4.3 Kandidatenwerbung auf einen Blick
 „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lassen sich nicht allgemein suchen, sondern für bestimmte,
klar umrissene und realisierbare Ziele gewinnen.
 Wer sich auf eine Kandidatur einlässt, hat das Recht zu erfahren, was ihn/sie erwartet und wie
viel Kraft und Zeit dafür zu investieren ist.
 Die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat muss einsehbar und sinnvoll sein. Wer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter gewinnen will, muss Erfolg versprechende Aufgaben benennen können.
 Wer freiwillig eine Aufgabe übernimmt, muss selbst entscheiden können, wo er/sie mitarbeiten
möchte.
 Er/sie muss die Möglichkeit haben, die eigenen Fähigkeiten und Begabungen (vgl.1 Kor 12)
einzubringen.
 Mitarbeit soll Freude machen. Sie kann nicht auf Dauer allein von moralischen Appellen und
Opfergeist getragen werden.
ebenda, S. 5
ebenda, S. 5
105 ebenda, S. 5
103
104
84
 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten grundsätzlich auf Zeit gesucht werden. Viele befürchten, vereinnahmt zu werden. Nach Abschluss einer Arbeit muss sich jemand zurückziehen können, ohne deswegen schief angeblickt zu werden.
 Ämterhäufung und Doppelfunktionen sollten möglichst vermieden werden. Ämterhäufung ist mit
ein Grund dafür, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kirche oftmals beständig
überlastet fühlen.
 Die Suche nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darf nicht dem Zufall überlassen bleiben. Es
ist vielmehr davon auszugehen, dass heutzutage niemand mehr eine ganze Gemeinde wirklich
überblickt und kennt.
 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden am besten durch gezielte Ansprache gewonnen
(Hausbesuch nach vorheriger Anmeldung!).
 Je mehr Gläubige sich verantwortlich an der Verwirklichung der Heilssendung der Kirche beteiligen, desto besser werden die Pfarrgemeinden die ihnen gestellten vielfältigen Aufgaben bewältigen können. Sie werden offen und ansprechend sein.
 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dort gefunden werden, wo im Vertrauen auf Gottes
Geist, der die Charismen in der Gemeinde weckt, eine langfristige und zielgerichtete Pastoral
betrieben wird.“ 106
6.4.4 Kompetenzprofil und Musterausschreibung
Es ist gut, im Vorfeld zu wissen, was mögliche Kandidatinnen und Kandidaten an Fähigkeiten und
Kenntnissen mitbringen sollten. Das erleichtert ihnen die Entscheidung für oder gegen eine Kandidatur
und hilft denjenigen, die geeignete Personen suchen, bei der Auswahl. Der amtierende PGR oder der
Wahlausschuss könnten dazu folgendes, allgemeines Kompetenzprofil im Pfarrbrief, im Gottesdienst
oder im Schaukasten veröffentlichen:
„Von Mitgliedern unseres Pfarrgemeinderates wünschen wir, dass sie
 fähig zur Zusammenarbeit sind
 kreativ sind und neue Wege suchen
 Spaß daran haben, neue Konzepte zu entwickeln
 nicht nur die Belange einer Gruppe (z. B. Senioren, Familien, Jugendliche oder Kinder) vertre-
ten, sondern offen sind für möglichst viele Aufgaben und Problemfelder in unserer Pfarrgemeinde.
Um konkrete Aussagen machen zu können, ist es wichtig, dass die Schwerpunkte klar sind, an denen in
der Pfarrgemeinde weitergearbeitet werden soll.“107
Schwerpunkte der künftigen Arbeit in unserem Pfarrgemeinderat können sein:
- der Ausbau der ehrenamtlichen Hausaufgabenbetreuung für Grundschulkinder,
- die Entwicklung von neuen Ideen für die künftige Kommunion- und Firmvorbereitung,
- die Schaffung von Angeboten für junge Erwachsene, junge Familien,
ebenda, S. 6
Katholikenrat der Diözese Fulda, Pfarrgemeinderatswahl 2007, Unsere Gemeinde sucht ihren Rat, Grundlagentexte,
Arbeitshilfe zur Vorbereitung der Pfarrgemeinderatswahl 2007, Fulda 2007, S. 17
106
107
85
-
die Einbeziehung junger Menschen in das aktive Leben der Pfarrgemeinde,
der Einsatz für das Zusammenwachsen der Gemeindeteile nach der Fusion,
die Neuausrichtung der Senioren-, Jugendarbeit, usw.
…..(viel Raum für weitere, eigene Ideen).
Es können aber auch neue, noch nicht im Blick gewesene oder bisher nicht berücksichtigte Aufgabenbereiche benannt werden. Jeder PGR sollte zunächst die eigenen Schwerpunkte sammeln.
In der Musterausschreibung weiter unten wird beispielhaft die Arbeit im Sachausschuss Jugend als
Schwerpunkt benannt.
Ein Kompetenzprofil bildet die Grundlage für spätere Ausschreibungen. Dabei empfiehlt es sich, gezielt
einzelne Schwerpunkte hervorzuheben, um geeignete und interessierte Kandidatinnen und Kandidaten
ansprechen zu können.
Anmerkung:
Die förmliche Anrede in der Musterausschreibung sollte, wenn junge Menschen angesprochen werden,
durch das in der Jugendarbeit übliche „Du“ ersetzt werden.
MUSTER FÜR EINE AUSSCHREIBUNG zu den Pfarrgemeinderatswahlen
Interessierte für die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat gesucht!
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist die gewählte Vertretung der Gemeinde. Er ist das vom Bischof anerkannte Organ des Laienapostolats der Pfarrgemeinde und vom Bischof mit der Wahrnehmung der
Funktion eines Pastoralrats beauftragt.
Wir suchen Frauen und Männer, die mit anderen gemeinsam etwas im Pfarrgemeinderat bewegen wollen.
Der Pfarrgemeinderat bildet für besondere Aufgaben eigene Sachausschüsse. Der Sachausschuss
Jugend (SAJ) widmet sich den Belangen der Jugendarbeit und Jugendpastoral unter den aktuellen gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Er setzt sich aktiv für die Interessen junger Menschen ein, damit diese im Leben unserer Pfarrgemeinde ihren festen Platz haben.
Wenn Sie daran interessiert sind,
•
die Pfarrgemeinde als attraktiven Lebensort für Kinder und Jugendliche zu entwickeln,
•
das Angebot für junge Menschen Schritt für Schritt zu verbessern,
•
zu hören, was an bestehenden Wünschen an Sie herangetragen wird,
•
im Team zu arbeiten und neue Ideen zu entwickeln,
•
kurz: sich für die schrittweise Verbesserung unser Arbeit in der Pfarrgemeinde mit und für junge
Menschen einzusetzen,
dann sind Sie die/der Richtige für uns. Haben Sie Mut! Stellen Sie sich als Kandidatin, als Kandidat für
die Pfarrgemeinderatswahl am __________ zur Verfügung.
Wenn Ihnen eine solche Aufgabe Freude machen würde, setzen Sie sich bitte mit
...................................................., Tel.: ......................., in Verbindung.
Wir informieren Sie gerne über konkrete Erwartungen, zeitliche Beanspruchung usw.
Der Pfarrgemeinderat von ..............................................................................
86
Tipp:
Möglich ist auch eine Abstimmung im Dekanat und die Veröffentlichung in der Lokalpresse in Form
einer „Stellenausschreibung“. Abschließen kann diese Ausschreibung dann mit „die Pfarrgemeinderäte
im Dekanat XY“ oder mit der namentlichen Aufführung aller Pfarrgemeinderäte.
Eine Ausschreibung ist ein mögliches Element guter Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld zu den Pfarrgemeinderatswahlen (mehr dazu in Kapitel 6.5 „Die Präsentation muss stimmen - Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit).“
6.4.5 Hinweise zu einem Gespräch mit möglichen Kandidaten und Kandidatinnen
So manche Mitglieder der eigenen Pfarrgemeinde, die für eine Kandidatur zum Pfarrgemeinderat gewonnen werden sollen, sind bereits anderweitig engagiert oder trauen sich diese Aufgabe nicht zu. Daher wird es wichtig sein, sie zu überzeugen, statt sie zu überreden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass
aus einem überredeten „Ja-Sager“ ein „Nein-Tuer“ wird.
Am Besten ist es, diese Engagierten im Falle einer Absage nach Personen zu fragen, die aus ihrer
Sicht für die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat geeignet sind.
Beim Gespräch mit Kandidatinnen und Kandidaten ist auf folgende Dinge zu achten:
„Machen Sie sich
bekannt
Stellen Sie sich vor und nennen Sie dann das Anliegen.
Nehmen Sie sich Zeit
Ein Gespräch braucht Zeit. Dies kann nicht einfach zwischen Tür und
Angel geschehen oder nur auf der Straße. Vereinbaren Sie einen Termin, um die
Wichtigkeit des Anliegens zu verdeutlichen.
Die anderen nicht
„totreden"
Beginnen Sie das Gespräch nicht mit einem „Redeschwall", sondern tragen Sie
kurz und effizient Ihr Anliegen vor. Berichten Sie dabei auch von Ihren persönlichen
Erfahrungen mit dem Pfarrgemeinderat. Geben Sie Ihrem Gesprächspartner ausreichend Zeit, Fragen zu stellen und seine Situation bzw. Position darzulegen.
Interesse zeigen
Zeigen Sie Interesse am Engagement Ihres Gesprächspartners und lassen Sie Ihn
davon erzählen.
Erfahrungen annehmen
Hören Sie zu, wenn Ihr Gesprächspartner von seinen Erfahrungen im Ehrenamt,
vor allem in der Pfarrgemeinde und mit dem Pfarrgemeinderat erzählt..
Keine Bewertungen
Verzichten Sie im Gespräch auf vorschnelle Wertungen, sondern versuchen Sie
diese eher mit eigenen Erfahrungen zu ergänzen. Auf keine rasche Entscheidung
drängen. Versuchen Sie nicht eine schnelle Entscheidung herbei zu führen. Signalisieren Sie Ihrem/ihrer Gesprächspartner/in, dass so etwas ruhig noch einmal überdacht gehört, und man sich noch einmal treffen könne.
Ehrliche Information
Zu einem überzeugenden Gespräch ist es wichtig, ehrlich und ausreichend über
eine eventuelle Mitarbeit im Pfarrgemeinderat und dessen Konsequenzen zu informieren.
Eine Wahl ist eine Wahl
Besprechen Sie auch die Situation, dass der/die Kandidat/in nicht gewählt werden
kann und zeigen Sie eventuelle Ausweichmöglichkeiten auf, sich in der Pfarrgemeinde zu engagieren.
Auch ein "Nein" ist erlaubt
Geben Sie ganz klar zu erkennen, dass auch eine Absage an eine Kandidatur respektiert und akzeptiert wird. Allein die Kontaktaufnahme hat ihren Wert. Bedanken
Sie sich für den interessanten Erfahrungsaustausch.“ 108
108
ebenda, S. 20
87
„Treffen der Kandidaten und Kandidatinnen
Viele der Kandidaten/Kandidatinnen sind sich auch nach dem ersten Kontaktgespräch noch nicht sicher, ob sie kandidieren sollen. Manche wollen auch wissen, wer sich sonst noch zur Verfügung stellt.
Eine Möglichkeit, hier zusätzlich zu motivieren, kann ein Informationsabend sein. Wenn dabei die ´Enge` einer Pfarrei hinderlich ist, kann man dies auf Dekanats- oder Pfarrverbundsebene probieren. In
jedem Fall sollte ein solcher Abend über den Pfarrgemeinderat informieren und zur Klärung einer Kandidatur motivierend beitragen.“109
6.4.6 Was Kandidatinnen und Kandidaten selbst tun können
Ebenso wie diejenigen, die nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten suchen, sich Gedanken
dazu machen, welche Kompetenzen ein Mensch mitbringen sollte, der im Pfarrgemeinderat mitarbeiten
möchte, sollten sich Kandidatinnen und Kandidaten nach einem ausführlichen Informationsgespräch
selbst befragen, in dem sie z. B. einen Steckbrief ausfüllen:
Name:
Geburtsdatum:
Adresse:
Meine drei wichtigsten Ziele für meine Mitarbeit im Pfarrgemeinderat:
Meine drei wichtigsten Kompetenzen,
die ich für die Arbeit im Pfarrgemeinderat mitbringe:
Wer könnte mich im Pfarrgemeinderat unterstützen?110
Tipp:
Der persönliche Steckbrief ist eine gute Vorarbeit nicht nur für effektive Sitzungen. Er ist eine gute
Vorbereitung nicht nur für die Zeit vor den Wahlen. Wer sich als Kandidatin/als Kandidat vorstellt,
sollte wissen, warum und wofür sie/er sich einsetzen möchte.
ebenda, S.20
vgl. Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Rheinland Pfalz, Mitraten-unsere Pfarrgemeinde sucht deinen
Rat- Pfarrgemeinderatswahl 2007, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/-innen, Mainz 2007, S. 6
109
110
88
Es wird darüber hinaus die Arbeit zu Beginn im Pfarrgemeinderat entscheidend erleichtern (siehe Kapitel 6.8 „Zu Beginn der gemeinsamen Arbeit: Zielplanung im PGR/SAJ“), wenn alle gewählten Mitglieder
sich die Fragen schon einmal gestellt haben. Für die sich an die Zielfindung anschließende Arbeitsphase heißt das: Jedes Mitglied weiß z. B., in welchem Ausschuss es mitarbeiten möchte oder welche
Gruppen innerhalb und außerhalb der Gemeinde angesprochen werden können.
6.5 Die Präsentation muss stimmen - Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit
„Wie die Wahl des neuen Pfarrgemeinderats (…) ablaufen wird, hängt wesentlich davon ab, welche
Bedeutung dem Pfarrgemeinderat vom Pfarrer und den Gemeindemitgliedern zugemessen wird, wie die
Arbeit des Pfarrgemeinderates beachtet wird, wie für die Pfarrgemeinderatswahl geworben wird. Alle
diese Faktoren betreffen die Öffentlichkeitsarbeit der Pfarrei.
Ziele
Die Öffentlichkeitsarbeit für die Pfarrgemeinderatswahl (...) verfolgt vor allem drei Ziele:
1. die Arbeit des Pfarrgemeinderates darstellen,
2. die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl vorstellen,
3. die Mitglieder der Pfarrgemeinde für die Wahl motivieren.
Vorstellung der Kandidaten und Kandidatinnen
Die Vorstellung der Kandidaten und Kandidatinnen kann im Gottesdienst, in einem Sonderpfarrbrief,
einer Wahlzeitung, im Schaukasten oder auf Plakaten erfolgen. Dabei sollten die Fragen beantwortet
werden:
•
•
•
•
•
•
Wer ist er/sie?
Wo wohnt er/sie?
War er/sie schon im Pfarrgemeinderat?
Welche Fähigkeiten und Erfahrungen bringt er/sie ein?
Was will er/sie erreichen?
Wie lebt er/sie (Familie, Beruf, Freizeit ...)
Auch ein Foto vom Kandidaten sollte nicht fehlen. Denn ein Name ohne das dazu gehörige Gesicht ist
für viele Menschen nicht viel wert. Dabei ist unbedingt auf eine gute Druckqualität zu achten. Sonst
verfehlt das Foto sein Ziel.
Informationen an die Medien
Über die Medien werden vor allem Außenstehende angesprochen. Deshalb sollte unbedingt eine Pressemeldung über die Pfarrgemeinderatswahlen in die lokalen Medien. Sie sollte anhand einiger Beispiele
aufzeigen, was der Pfarrgemeinderat für die Menschen in der Pfarrei getan hat. Nach der Wahl ist das
Ergebnis mitzuteilen.
Handzettel und Plakate
Handzettel und Plakate machen die Kandidatinnen und Kandidaten bekannt, können den Pfarrangehörigen aber auch zeigen, warum es sich lohnt, zur Wahl zu gehen. Auch hier sind konkrete Beispiele und
Erfolge der Pfarrgemeinderatsarbeit wichtig. (…).
89
Pfarrversammlung
In der Regel werden wohl vor allem die Kirchenbesucher mit einer Pfarrversammlung angesprochen.
Hier können sich die Kandidatinnen und Kandidaten persönlich vorstellen, mit den Gemeindemitgliedern
in Kontakt kommen und über ihre Vorstellungen und Ziele Auskunft geben. Bei einer Pfarrversammlung
sollte neben der Information auch für Unterhaltung gesorgt sein. Eine reine Informationsveranstaltung
ist wenig anziehend.
Sonderpfarrbrief/Wahlzeitung
Mit einem Sonderpfarrbrief oder einer Wahlzeitung kommt die Information zur Pfarrgemeinderatswahl
und über die Kandidatinnen und Kandidaten in jeden Haushalt der Pfarrei. Eine solche Publikation sollte
auch über die Aufgaben des Pfarrgemeinderates, seine Arbeit und die Ergebnisse der letzten Amtsperiode berichten.“ 111
Kapitel 6.6 Was man für die erfolgreiche Gestaltung von Sitzungen wissen sollte
„(...) Sitzungen sind ein Hauptinstrument der Gremienarbeit. Die Mitglieder tauschen ihre Erfahrungen
aus, analysieren die Situation, formulieren Ziele, entwickeln Pläne, entscheiden über Verfahrensweisen,
organisieren und koordinieren. In Sitzungen werden Menschen motiviert, zielorientiert zu kommunizieren. Ein vielschichtiges Geschehen, das da vollzogen wird.“112 Im nächsten Abschnitt soll das, was in
Sitzungen umgesetzt wird, verdeutlicht werden.
6.6.1 Die sechs Funktionen einer Sitzung113
Begegnungsmöglichkeit
In der Sitzung treffe ich meine
„Kolleginnen und Kollegen“ in
ihrer Rolle als Pfarrgemeinderatsmitglieder. Man kann sich
über Erlebtes austauschen,
Freud und Leid miteinander
teilen. Dieser zwischenmenschliche Kontakt ist
Grundlage der Zusammenarbeit!
Kontrolle
In der Sitzung nehmen die einzelnen Mitglieder Einfluss aufeinander. Verantwortlichkeiten werden besprochen, deren Umsetzung
diskutiert.
Politik machen und Entscheidungen treffen
Die Mitglieder bringen ihre Ideen und Sichtweisen ein
und stellen die Weichen für die Arbeit und
die Entwicklung der Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit.
Motivation
Eine Sitzung, die als sinnvoll und gewinnbringend erlebt wird, motiviert die
Einzelnen für ihre weitere Arbeit in der
Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit und –
natürlich – für eine weitere engagierte
Mitarbeit im Pfarrgemeinderat.
Gedanken und
Emotionen äußern
Diese wichtige Funktion kann
bei den Sitzungsteilnehmern
Ideen und Kreativität
freisetzen oder Blockaden
lösen. Vor der Sitzung ein
wenig plaudern, vielleicht eine
„Ankomm-“ oder „Schlussrunde” oder auch zwischendurch
ist es hilfreich, hierfür den
Sitzungsteilnehmern Raum
und Zeit zu gönnen.
Informationen austauschen
Während einer Sitzung werden in der Regel sehr viele Informationen mitgeteilt.
Damit möglichst wenig verloren geht und möglichst viel an die richtigen Personen
und Stellen weiter geht, ist es sinnvoll, die Informationen schriftlich zu fixieren
(vorab als Sitzungsunterlage, während der Sitzung als Tischvorlage oder nach der
Sitzung als Protokoll).
Alle Funktionen bleiben wirkungslos, wenn sie nicht in konkreten Ergebnissen und in Entscheidungen
(Funktion sechs) münden.
Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg, Arbeitshilfe zu den Pfarrgemeinderatswahlen 2006, S.10ff.
Als Download unter: www.bistum-augsburg.de/Diözesanrat der Katholiken/Pfarrgemeinderatswahlen 2006.
112 Erzbischöfliches Seelsorgeamt Freiburg im Breisgau, „Aufbrechen-Zeichen setzen“ Startset für Pfarrgemeinderäte, Freiburger Materialdienst für die Gemeindepastoral, 4/2005, Freiburg i. Br., S.29
113 vgl. ebenda, S.29
111
90
6.6.2 Schritte zur Umsetzung
Tipp:
Sitzungen kehren in regelmäßigen Abständen wieder. Klar strukturierte Abläufe helfen, sich nicht zu
verzetteln und Zeit für inhaltliche Fragen zu schaffen.
Einladungen und Protokolle sollten als Datenmaske im PC oder als E-Mail-Vorlage gespeichert sein.
Die Einladung:
- muss rechtzeitig versandt werden.
- muss im wahrsten Sinne des Wortes „einladend sein“.
- Anlagen enthalten, damit die Mitglieder sich gut auf die Sitzung vorbereiten können
- muss die einzelnen Tagesordnungspunkte (TOP’s) klar benennen (Information – Beratung –
Entscheidung).
- sollte mit einer Zeitplanung zu den einzelnen TOP´s versehen sein114.
Eine gut vorbereitete Tagesordnung, die schon im Vorfeld mit der Einladung versandt wird, ist unerlässlich.
Wichtig, zu wissen:
Tagesordnungspunkte ergeben sich aus:
- dem je eigenen Erfahrungsfeld,
- den Vorschlägen und Anträgen von Pfarrgemeinderatsmitgliedern,
- den Vorschlägen und Anträgen von Sachausschüssen,
- den Anfragen und Wünschen von Einzelpersonen oder Gruppen aus der Pfarrgemeinde,
- den Anfragen von außen (z. B. andere Vereine aus dem Ort, politische Gemeinde, andere
Pfarrgemeinden,...),
- Sitzungen auf überregionaler Ebene (z. B. Anfragen aus den Dekanatskonferenzen, etc..),
- Protokollnotizen der vergangenen Sitzung,
- Pflicht- oder Routineaufgaben.
Eine Sitzungsleitung ist nicht für alles verantwortlich zu machen. Sowohl Leitung als auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ihre Aufgaben (Protokollführung, teilnehmende Beobachtung, Expertin/Experte zu einem Thema,..) und Funktionen, die zu einem guten Gelingen entscheidend beitragen.
Verantwortlichkeiten und Aufgaben eines Vorsitzenden/ einer Vorsitzenden115:
- Hauptverantwortung für den Sitzungsverlauf
- Vorbereitung der Sitzung(en) im Vorstand dazu gehört auch: Wie wird der Raum hergerichtet?
Wer bringt was mit? Wen müssen wir zusätzlich einladen? Was ist für eine gute Atmosphäre
wichtig?
- Festlegung der vorläufigen Tagesordnung in Zusammenarbeit mit den übrigen Vorstandsmitgliedern
- Gesprächsleitung
(Ist nicht zwingend notwendig, kann zur Entlastung gut an andere delegiert werden. Die Gesprächsleitung abzugeben ist dann wichtig, wenn der/die Vorsitzende inhaltlich mitdiskutieren
und sich nicht zugleich auf die Rolle des Moderators/der Moderatorin konzentrieren will. In solchen Fällen kann auch jemand von außen angefragt werden).
114
115
vgl. ebenda, S. 31
vgl. ebenda, S. 31 f.
91
Verantwortlichkeiten und Aufgaben eines Sitzungsteilnehmers/einer Sitzungsteilnehmerin:
Ebenso wie auf eine gute Sitzungsleitung kommt es auf Sitzungsteilnehmerinnen und –teilnehmer an,
die mehr als nur inhaltlich gut vorbereitet sind.
Der folgende Fragebogen soll helfen, sich selbst und die eigene Sitzungsfähigkeit einzuschätzen. Die
eigenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten ergeben sich aus den Fragen, die mit „ja“ oder „nein“ zu
beantworten sind.
„Selbsteinschätzung der Sitzungsfähigkeit
 Haben Sie die TOP-Liste und die Unterlagen schon am vorherigen Tag gelesen?
 Schauen Sie während der Sitzung öfter auf Ihre Uhr?
 Reagieren Sie auf andere Teilnehmer/innen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Meinung noch
nicht vertreten war?
 Kommen Sie pünktlich zur Sitzung?
 Haken Sie nach, wenn Sie den Beitrag eines anderen nicht verstanden haben?
 Wenn Sie den Sitzungsvorgang kritisieren, machen Sie dann gleich einen Verbesserungsvorschlag?
 Bitten Sie den Vorsitzenden um Verdeutlichung, wenn Sie den roten Faden verloren haben?
 Bitten Sie um eine Pause, wenn Sie merken, dass Ihre Aufmerksamkeit schwindet?
 Wenn es Ihnen nicht klar geworden ist, fragen Sie am Ende der Sitzung, wer welche Aufgaben zu
erfüllen hat?
 Bemühen Sie sich rechtzeitig, Unterlagen zu bekommen, wenn Sie versehentlich keine erhalten
haben?
Auswertung: Wenn Sie weniger als achtmal mit „Ja” geantwortet haben, sollten Sie sich um eine
Verbesserung Ihrer Sitzungsfähigkeit kümmern.“ 116
6.6.3 Vorschlag zur möglichen Struktur einer Pfarrgemeinderatssitzung
Nach Möglichkeit sollte eine PGR-Sitzung den vorher vereinbarten Zeitrahmen (1,5 Std., 2 Std. oder 2,5
Std.) nicht überschreiten. Sollte ein Mehrbedarf an Zeit bestehen, muss die Sitzungsleitung an geeigneter Stelle spätestens 15 Minuten vor Abschluss der Sitzung mit den PGR-Mitglieder ein Verfahren für
die Weiterarbeit vereinbaren.
Möglich sind z. B.:
- Die Verlängerung der Sitzung um einen festgelegten Zeitraum,
- die Vertagung der Entscheidung
- und/oder das Vorziehen anderer Tagesordnungspunkte,
- die Einberufung einer Sondersitzung nur zu diesem Thema.
116
92
ebenda, S. 30
Wichtig ist, dass der Pfarrgemeinderat insgesamt darüber entscheidet und die Verantwortung nicht allein von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden getragen wird. Die Sitzungsleitung hat dafür zu sorgen,
dass in guter Atmosphäre gearbeitet werden kann, daher gilt auch der Grundsatz der Transparenz. Die
Mitglieder haben ihre individuellen Zeitpläne und es wäre unredlich, einfach stillschweigend weiterzutagen in der Hoffnung, dass alle erst später merken, dass überzogen wird.
Es ist hilfreich, dass zumindest die Person, die die Sitzung leitet, weiß, wie lange für die einzelnen Tagesordnungspunkte veranschlagt werden sollte. Am Besten ist es allerdings, wenn die Zeitstruktur der
Sitzung auch den Teilnehmern (mit der Tagesordnung) in der verschickten Einladung vorliegt. Die Person, die protokolliert, überlegt sich, ob sie die Ergebnisse der Sitzung gleich handschriftlich in die Vorlage eintragen oder übertragen will. Letzteres erleichtert nicht nur die Lesbarkeit sondern auch den Versand per Email, wenn kein Scanner verfügbar ist.
Eigene Notizen für die
Vorbereitung
Zeit
Inhalte
(Material, Textstellen,
eingeladene Gäste,
Verantwortliche, etc...)
5 Minuten Begrüßung
5 Minuten
Geistlicher Impuls/
Meditative Einstimmung
Fundort
Vorstellung der Tagesordnung unter Hinweis auf offene Fragestellungen aus vorangegangenen Sitzungen und Bitte um Er5 bis 10 Minuten
gänzungen zum Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“
Verabschiedung des Protokolls
Verabschiedung der Tagesordnung
10 Minuten
Kurze Einführung zum Schwerpunktthema der Sitzung (Grundlegende Information)
Diskussionsphase oder Vortragsphase (je nach Thema)
Referent XY
30 bis 50 Minuten Konsequenzen für die PGR-Arbeit/die Arbeit der SachausVorsitzender des SAJ
schüsse
Abstimmung und Entscheidung
Per Handzeichen
15 bis 20 Minuten Behandlung weiterer Tagesordnungspunkte
Sammlung von Tagesordnungspunkten für die nächste Sit5 Minuten zung, ggf. Festlegung eines Schwerpunktes,
Verständigung auf einen neuen Termin.
Abschlussrunde
5 Minuten Kurzbewertung der Sitzung durch die Mitglieder
(wahlweise nicht jedes Mal)
5 Minuten Gemeinsamer Abschluss mit einem Gebet
93
6.6.4 Grundsätze für die Sitzungsleitung
„Eröffnen Sie pünktlich
Teilnehmer/innen, die rechtzeitig gekommen sind, sollen nicht bestraft werden. Andererseits: Wer nicht
pünktlich kommt, braucht sich nicht zu entschuldigen. Er oder sie wird ihre Gründe dafür gehabt haben.
Mit jedem pünktlichen Beginn nimmt übrigens die Pünktlichkeit zu.
Protokoll der letzten Sitzung
Sehen Sie gemeinsam das Protokoll der letzten Sitzung daraufhin durch, ob Beschlüsse erledigt wurden: ein Anlass, Danke zu sagen. Stellen Sie gemeinsam fest, was noch nicht erledigt ist und lassen
Sie dies im neuen Protokoll festhalten. Wenn Sie das Protokoll kurz durchsprechen, bietet das auch die
Möglichkeit, den neuesten Informationsstand für alle herzustellen.
Tagesordnung
Stellen Sie die Tagesordnung kurz vor, lassen Sie die Teilnehmer/innen über die Tagesordnung endgültig bestimmen, das ist ihr demokratisches Recht. Gibt es Ergänzungen, Umstellungen oder Streichungen? Einzelne Änderungen und danach die gesamte Tagesordnung bedürfen der formalen Zustimmung
des Gremiums.
„Verschiedenes“
Auf den Punkt „Verschiedenes”, der oft viel Zeit braucht und Ärger machen kann, sollten Sie und Ihre
Konferenz verzichten. Wenn Sie regelmäßig „Informationen” auf der Tagesordnung haben, können Sie
hier viel unterbringen. Lassen Sie sich aber bei der Absprache der Tagesordnung die Informationspunkte nennen, weil Sie nur so den Zeitplan kalkulieren können. Andere Punkte, die manche Leute gerne
unter „Verschiedenes” unterbringen, sind entweder „ausgewachsene” Beratungspunkte – dann gehört
ihnen ein fester Platz auf der Tagesordnung. Oder sie können bzw. müssen, weil Vorinformationen oder
Vorarbeiten fehlen, auf die nächste Sitzung verschoben werden.
Ende der Besprechung
Sie können jetzt mit den Teilnehmern das Ende der Besprechung festlegen und einen Zeitplan vereinbaren. Wenn es Ihnen hilft, bitten Sie einen Teilnehmer, auf die Zeit zu achten. Wenn sich im Verlauf
der Besprechung herausstellt, dass der Zeitplan ins Wanken gerät, dann vereinbaren Sie mit den Teilnehmern, wie sie damit umgehen wollen: Sitzung verlängern oder Tagesordnungspunkte streichen?
Und dann kann es losgehen mit dem ersten inhaltlichen Beratungspunkt. Vielleicht kommt es Ihnen jetzt
so vor, dass die Einstiegsphase viel Zeit kosten könnte. Das muss sie nicht. In der Regel genügen dafür
fünfzehn Minuten. Und die lohnen sich.
Protokoll
Das Protokoll zu führen ist eine notwendige, aber selten geliebte Aufgabe. (...) Das Protokoll soll (...)
Beschlüsse dokumentieren, Arbeits- und Aufgabenverteilungen (wer macht was bis wann) festhalten
und deren Erledigung kontrollieren. Am einfachsten ist es, am Ende eines TOP, dessen Ergebnis gemeinsam zusammenzufassen. So kann das Protokoll bereits während der Sitzung erstellt werden.“ 117
117 Erzbischöfliches Seelsorgeamt Freiburg im Breisgau, „Aufbrechen-Zeichen setzen“ Startset für Pfarrgemeinderäte, Freiburger Materialdienst für die Gemeindepastoral, 4/2005, Freiburg i. Br., S.32
94
6.7 Zehn goldene Regeln für Moderierende und Teilnehmende
Regel
Nr.
Zehn goldene Regeln für Moderatorinnen und
Moderatoren von Arbeitssitzungen118
Zehn goldene Regeln für Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an Arbeitssitzungen119
„Bereiten Sie sich gewissenhaft auf Sitzungen vor!
1
118
119
„Überlegen Sie, warum Sie teilnehmen!
Nachlässig vorbereitete Sitzungen sorgen für unzufriedene und frustrierte Teilnehmer. Für die Zeit, die Sitzungen, bei denen Sie nicht wissen, warum Sie
Sie in die Vorbereitung investieren, werden Sie mit dabei sind, sind verlorene Zeit. Gehen Sie mit
zufriedenen Teilnehmern und guten Ergebnissen eigenen Zielen in Arbeitssitzungen.
belohnt.
2
Sorgen Sie für geklärte Rollen!
Stellen Sie in der Arbeitsgruppe zu Beginn Ihrer
Moderation Ihre Rolle dar, damit keine Missverständnisse entstehen. Inhaltliche Neutralität und
personenbezogene Unparteilichkeit sind die Stichworte für Ihre Rolle als Moderator.
Gehen Sie vorbereitet in Sitzungen!
Nur wenn Sie sich gewissenhaft vorbereitet haben, können Sie gut mitarbeiten. Schlecht vorbereitete Teilnehmer verlängern die Sitzung und
sind eine Zumutung für die anderen.
3
Sorgen Sie für klare Ziele und gemeinsame Visionen!
Denn ohne gemeinsam erarbeitete Ziele wird die
Gremienarbeit ziellos. Nehmen Sie sich für die
Zielvereinbarung viel Zeit und sorgen Sie dafür,
dass alle daran mitarbeiten. Dadurch haben Sie
später alle im Boot.
Behalten Sie die Ziele der Arbeitsgruppe im Blick!
Es ist nicht nur die Aufgabe der Moderation, die
formulierten Ziele ständig im Fokus zu halten.
Sorgen auch Sie ganz persönlich dafür, dass sich
die Arbeitsgruppe nicht verzettelt. Das erhöht Ihre
eigene Zufriedenheit und verkürzt Ihren Zeitaufwand – und den der anderen.
4
Sorgen Sie für klare und akzeptable Regeln der
Zusammenarbeit!
Neben der Zielvereinbarung ist die Erarbeitung von
Regeln für das gemeinsame Miteinander eine wichtige Aufgabe am Beginn einer Zusammenarbeit.
Denken sie daran: Die Zeit, die Sie hier investieren,
werden Sie im weiteren Verlauf doppelt und dreifach einsparen, weil Sie sich lästige Diskussionen
über Arbeitsweise oder Konflikte, die aus ungeklärten Spielregeln entstehen, ersparen.
Arbeiten Sie konzentriert!
Arbeiten Sie während der Sitzung engagiert mit,
so helfen Sie allen, dass es möglichst schnell
geht. Beschäftigen Sie sich nicht mit anderen
Dingen, das schadet den Inhalten und ist den
anderen Mitarbeitern gegenüber unverschämt.
5
Sorgen Sie für eine offene und klare
Kommunikation!
Es ist Ihre Aufgabe als Moderator, den Gruppenprozess in den Blick zu nehmen. Sorgen Sie für
klare Verhältnisse: Benennen Sie Konflikte, fordern
Sie stille Mitarbeiter heraus, kurz – tun Sie alles, um
das vollständige Potenzial der Gruppe abzurufen.
Kommunizieren Sie klar und präzise!
Vermeiden Sie lange Vorträge, kommen Sie auf
den Punkt. Arbeiten Sie gemeinsam mit den anderen an zügigen Ergebnissen. Es geht schließlich um die Sache und nicht um Sie. Vermeiden
Sie auch nicht Auseinandersetzungen, vertreten
Sie Ihre Meinung, bleiben Sie aber gelassen.
Martin Menzel, Gremienkompass, Grundlagen zur Gremienarbeit, Verlag Haus Altenberg, S. 124 und 125
ebenda, S.126 und 127
95
Regel
Nr.
Zehn goldene Regeln für Moderatorinnen und
Moderatoren von Arbeitssitzungen120
Zehn goldene Regeln für Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an Arbeitssitzungen121
6
Seien Sie flexibel im Umgang mit Unvorhergesehenem!
Klammern Sie sich nicht starr an Tagesordnung und
Methoden. Seien Sie flexibel und dynamisch.
Manchmal erfordern unerwartete Situationen andere Methoden, als die vorbereiteten. Es ist Ihre Aufgabe, situationsbezogen zu reagieren.
Hören Sie gut zu!
Aktives Zuhören, das Versuchen, den anderen zu
verstehen, ist ungemein hilfreich für gute Arbeitsprozesse. Vermeiden Sie Missverständnisse,
indem Sie Rückfragen stellen und Feedback
geben.
7
Strukturieren Sie Arbeitsprozesse!
Sorgen Sie mit geeigneten Methoden für einen
kurzweiligen und strukturierten Ablauf einer Arbeitssitzung. Damit erreichen Sie bestmögliche Ergebnisse in kürzester Zeit.
Bedenken Sie die Folgen einer Sitzung!
Am Ende einer Sitzung steht in der Regel der
Maßnahmenplan. Überlegen Sie, welche Aufgaben Sie übernehmen können und wollen. Verzetteln oder übernehmen Sie sich nicht – auch wenn
es Anerkennung der anderen bringt.
8
Sorgen Sie für gute Arbeitsbedingungen!
Das Ambiente, die Belüftung, die Verpflegung, ausreichende Pausen – eben einfach eine ansprechende Atmosphäre -, das trägt erheblich zur gelungenen Arbeitssitzungen bei.
Helfen Sie der Moderation!
Achten Sie auf die Gruppenprozesse, benennen
Sie Konflikte und Störungen. Sie helfen so der
Moderation, aber auch der gesamten Arbeitsgruppe.
9
Visualisieren Sie Ergebnisse!
Seien Sie zuverlässig!
Der Mensch hat mehr Sinne als das Gehör. Nutzen
Halten Sie sich an gemachte Zusagen, machen
Sie auch andere Sinneskanäle, um Sitzungen zum
Sie ihre „Hausaufgaben“ und seien Sie so Vorbild
Erfolg zu führen. Visualisieren Sie Ergebnisse,
für die „Schlamper“ in Ihrer Arbeitsgruppe.
arbeiten Sie hierbei übersichtlich und liebevoll.
10
Sie sind für die anderen da!“
Behalten Sie das Wesentliche im Blick!“
6.8 Zu Beginn der gemeinsamen Arbeit: Zielplanung im PGR/SAJ
Zu Beginn der gemeinsamen Arbeit bietet es sich an, Ziele zu planen.
Bewährt hat sich eine Vorgehensweise in folgenden Schritten:
1. Situationsanalyse und Bestandsaufnahme
2. Bestimmung der Ziele, Zielfindung und Zielformulierung
3. Festlegung der Maßnahmen, die zum Ziel führen
4. Erstellung eines Planes zur Umsetzung
Die unten vorgestellten Schritte können zudem durchgeführt werden, wenn die Arbeit im PGR oder im
SAJ mitten in der Wahlperiode neu ausgerichtet werden soll oder die Mitglieder merken, dass das, was
sie machen, nicht zu den Bedürfnissen der Menschen passt.
120
121
96
Martin Menzel, Gremienkompass, Grundlagen zur Gremienarbeit, Verlag Haus Altenberg, S. 124 und 125
ebenda, S.126 und 127
Vorschlag zur Zielfindung im PGR und/oder SAJ
6.8.1 Situationsanalyse und Bestandsaufnahme122
Zunächst geht es bei der so genannten Situationsanalyse darum, die momentane Situation, die Rahmenbedingungen genau „unter die Lupe“ zu nehmen.
Zielführend ist dabei die Beantwortung folgender Fragen:
Situationsanalyse
„Wie ist die Situation in unserer (Pfarr-)gemeinde hinsichtlich
-
der Bevölkerungsstruktur?
(Altersgruppen, Berufsgruppen, Männer – Frauen, Familienstand, Bildungsstand, Nationalitäten
usw.)
-
der Wohnstruktur?
(Lebensraum, Wohnsituation, reines Wohngebiet, Mischgebiet, usw.)
-
der Infrastruktur?
(Verkehrslage, Einkaufsmöglichkeiten, Arbeitsplätze, Gaststätten, öffentliche Einrichtungen und
Dienstleitungen, Schulen, Freizeiteinrichtungen, kulturelle Angebote, Dienstleitungen im Gesundheitswesen usw.)
-
der Politischen Struktur
(Parteien, kommunale Gremien, Wahlverhalten, Medien, Machtverhältnisse usw.)
-
der Kirchlichen Struktur
(Konfessionen, kirchliche Einrichtungen, haupt-, neben und ehrenamtliche Mitarbeiter, räumliche
Ausstattung, Gruppen und Verbände, Gottesdienstbesuch, Sakramentenempfang, überörtliche Einbindung: Pfarrverband, Dekanat …usw.)
„Welche Besonderheiten gibt es aus unserer Sicht darüber hinaus?“
„Welche Entwicklungen zeichnen sich aus unserer Sicht ab?“
Bestandsaufnahme
Zielführend ist dabei die Beantwortung folgender Fragen:
„Was wird in unserer Pfarrgemeinde getan?“
-
im Bereich „Liturgie”
Formen, Gestaltung, Mitwirkung/Beteiligung verschiedener Gruppen, Offenheit für Fernstehende,
„Echo” in der Gemeinde usw.
-
im Bereich „Verkündigung”
Formen, Beteiligung, „Echo”, Themen/Schwerpunkte, usw.
-
im Bereich „Diakonie”
Formen sozialer Hilfe, besondere soziale Probleme, Mitarbeiter, soziales „Klima” usw.
122
vgl. Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Rheinland Pfalz, Mitraten-unsere Pfarrgemeinde sucht deinen
Rat- Pfarrgemeinderatswahl 2007, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/-innen, Mainz 2007, S. 11
97
-
im Bereich „Gemeindeaufbau“
Treffpunkte Anlässe, um Gemeinschaft zu erleben, Zusammengehörigkeitsgefühl, Vereine und Verbände, Kommunikationsfluss, Verhältnis Hauptamtliche- Nebenamtliche, Konflikte, Umgang mit
Fernstehenden, Gremien, Ökumene usw.)
-
im Bereich Jugend
Gruppenarbeit, Treffpunkte Anlässe, um Gemeinschaft zu erleben, Zusammengehörigkeitsgefühl,
Vereine und Verbände, Kommunikationsfluss, Umgang mit Fernstehenden, Gremien, Ökumene
usw.)
Aus der Beantwortung dieser beiden Fragenkomplexe lässt sich eine präzise Beschreibung der ISTSituation in der Gemeinde erstellen.
Tipp:
Die Anwendung dieser Vorgehensweise in den einzelnen Sachausschüssen ist zu empfehlen.
6.8.2 Bestimmung der Ziele, Zielfindung und Zielformulierung123
Die Ziele ergeben sich aus der Gegenüberstellung von Situation (Ist-Stand) und Anspruch des christlichen Glaubens (Soll-Wert), unter Berücksichtigung der vorhandenen Möglichkeiten und Mittel.
Auf der Grundlage der IST-Situation lassen sich Ziele finden und formulieren. Die Beantwortung folgender Fragen ist dabei hilfreich:
-
„Was müssen wir angesichts der erhobenen Situation tun, um dem christlichen Anspruch gerecht zu werden?”
-
„Welche Ziele sind realistisch, wenn wir die Mittel und Möglichkeiten abschätzen (ehrenund hauptamtliche Mitarbeiter/-innen), Finanzen usw.), die uns zur Verfügung stehen?”
Wichtig, zu wissen:
Der Formulierung von Zielen und einer gemeinsamen Vision kommt auch für die Bearbeitung von Aufgaben und die Zielkontrolle eine wichtige Bedeutung zu. Je präziser Ziele formuliert sind, desto größer
wird der Erfolg sein.
„Grundsätze für die Zielformulierung
-
kurz, anschaulich, prägnant
-
in der Gegenwart formuliert (ohne möchte, werde, hätte)
-
positiv formulieren, ohne Komparativ
-
von einer konkreten Situation ausgehend
Ziele müssen überschaubar, zeitlich befristet und messbar sein.
Dafür gibt es die einfache Formel:
s- spezifisch (konkret)
m- messbar
a- attraktiv
r- realistisch
t- terminiert.“ 124
123
98
vgl. ebenda, S.11
6.8.3 Festlegung der Maßnahmen, die zum Ziel führen125
Hat man seine Ziele gefunden und formuliert, ist der nächste Schritt zu überlegen, wie diese und mit
welchen Mitteln zu erreichen sind.
Hilfreich ist dabei die Beantwortung folgender Fragen:
„Wie erreichen wir das Ziel?“
„Wer könnte uns helfen?“
„Was benötigen wir zur Erreichung?“
„Wo können wir die benötigten Materialien/Mittel beziehen?“
Weitere Schritte:
Auflistung der benötigten Mittel
Zusammenlegung der vorhandenen Mittel
Zerlegung des Weges in Teilschritte (kurzfristig– mittelfristig – langfristig)
Suche nach Partnern
Beratung durch Fachleute
Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen
6.8.4 Erstellung eines Planes zur Umsetzung126
Damit am Ende des ganzen Prozesses nichts verloren geht und man sich nachher nicht daran erinnern
kann, was bis wann geplant und von wem übernommen worden ist, hält man dieses in einer Art „Fahrplan“ fest.
„Wer macht was mit wem bis wann?“
„Wie informieren wir uns gegenseitig über den Stand der Dinge?“
Schritte:
Festlegung der Reihenfolge der Maßnahmen
Bestimmung der Verantwortlichen
Bearbeitung eines Zeitplanes
Festlegung der Zusammenarbeit und der wechselseitigen Information
Festlegung von Alternativen und Ausweichmöglichkeiten
Eventuell: Kostenvoranschlag
vgl. www.bistum-wuerzburg Stichwort Arbeitshilfe Pfarrgemeinderatsarbeit, Kapitel „Ziele setzen“
vgl. Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Rheinland Pfalz , Mitraten-unsere Pfarrgemeinde sucht deinen
Rat- Pfarrgemeinderatswahl 2007, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/-innen, Mainz 2007, S. 11
126 vgl. ebenda, S. 11
124
125
99
Kapitel 6.9 Ergebnis- und problemlösungsorientiertes Arbeiten- einige Beispiele
Im Folgenden werden Möglichkeiten aufgeführt, die dabei helfen können, Fragestellungen, mit denen
sich der PGR oder ein Sachausschuss auseinandersetzen muss, lösungsorientiert zu bearbeiten.
Die Ausführungen sind dem Buch von Martin Menzel127 entnommen.
Methoden zur Problemdefinition
6.9.1 „Themenspeicher - Eine Methode, damit eine Arbeitsgruppe gute Ideen nicht vergisst
Eine ausgesprochen sinnvolle Art der Sicherung und Visualisierung von Ideen in Arbeitsgruppen ist die
Methode des Themenspeichers.
Oft werden in Sitzungen Ideen oder Vorschläge von Teilnehmern genannt, die nicht sofort aufgegriffen
oder diskutiert werden können, zum Beispiel, weil sie nicht unmittelbar zum aktuellen Thema passen.
Diese Punkte werden auf einem eigens dafür bereitgehaltenen Plakat festgehalten und eventuell noch
mit dem Namen des Ideengebers/der Ideengeberin versehen.
So wird sichergestellt, dass die Idee nicht verloren geht und dass die Diskussion trotzdem nicht für ein
anderes Thema unterbrochen werden muss. Dadurch wird der Sitzungsverlauf entkrampft und der
Themenspeicher übernimmt die Funktion des „schriftlichen Gedächtnisses der Gruppe.“ Auch derjenige,
der eine Idee genannt hat, bekommt so die Sicherheit, dass seine Idee nicht verloren geht und kann
sich wieder engagiert dem Sitzungsverlauf zuwenden.“128
6.9.2 Flussdiagramm - Eine Methode, um Zusammenhänge zu erkennen und Schwachstellen zu
identifizieren129
Um Prozesse und Abläufe in einer Diskussion transparent zu machen, bietet sich als Methode der Visualisierung und Strukturierung das Flussdiagramm an. (...).
Beispiel aus der Praxis
Der Pfarrgemeinderat St. Anna möchte in seiner Sitzung erarbeiten, warum das letzte Gemeindefest
organisatorisch ein Reinfall war.
Schritt 1: Zusammenstellung aller Vorbereitungsschritte
Die Arbeitsgruppe stellt unsortiert alle Vorbereitungsschritte des Gemeindefestes zusammen. Jeder Arbeitsschritt
wird auf einer Moderationskarte festgehalten Hierbei kann jeder z. B. davon ausgehen, was er selbst getan hat.
Schritt 2: Erstellung eines Flussdiagramms
Die Arbeitsgruppe erstellt nun anhand der zeitlichen Dimension ein Flussdiagramm aus den vorhandenen Karten.
Dabei werden alle Karten in der Reihenfolge ihrer Bearbeitung aneinandergefügt. Überschneidungen einzelner
Vorbereitungsschritte werden gekennzeichnet (z. B. durch rote Blitze). Es empfiehlt sich, unter dieses Flussdiagramm eine Zeitleiste der Vorbereitung zu legen. Das Ergebnis dieses Schrittes ist eine vollständige Übersicht
über die gesamte Vorbereitungszeit für das Gemeindefest. Achten Sie dabei auf eine großzügige und übersichtliche Darstellung.
Martin Menzel, Gremienkompass, Grundlagen zur Gremienarbeit, Verlag Haus Altenberg, 1. Auflage 2005
ebenda, S. 105
129 vgl. ebenda, S. 105 und 106
127
128
100
Schritt 3: Benennung der Kritikpunkte
Im dritten Schritt benennen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Arbeitsgruppe Kritikpunkte am Gemeindefest. Was hat nicht funktioniert? Was war unbefriedigend? Wieder werden alle Punkte einzeln auf Moderationskarten festgehalten. Wählen Sie hierfür eine andere Art von Karten als bei Schritt 1. So garantieren Sie ein übersichtliches Schaubild.
Schritt 4: Zuordnung der Schwachstellen
Im nächsten Schritt ordnen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Arbeitsgruppe die einzelnen Schwachstellen
den entsprechenden Stellen im Flussdiagramm zu.
Beispielsweise wird der Kritikpunkt „Schlechtes Kinderprogramm“ neben die Karte des Vorbereitungsschrittes
„Kinderprogramm“ geheftet. Das Ergebnis ist eine Schwächenanalyse der Vorbereitung des Gemeindefestes.
Schritt 5: Kritikpunkte analysieren Potentiale erkennen
Im Abschlussschritt ist es die Aufgabe der Mitglieder der Arbeitsgruppe, die entsprechenden Kritikpunkte zu analysieren und Verbesserungspotenziale zu erkennen.
Schaubild Flussdiagramm130
Planungszeitraum
Vorbereitungsschritt
Kritikpunkt
Analyse und
Potentiale
130
März
Kinderprogramm
Nicht gut
vorbereitet,
schlechtes
Programm
Früher mit den
Planungen beginnen,
Kindergruppen in Ideensuche
und Planungen einbeziehen
Juni
Veranstaltungstag
Bühnenshow
Gesamteindruck
Zu einseitig,
Bühne nicht ansprechend gestaltet, Moderator
lustlos
Schlechtes Wetter
Zu viele andere Veranstaltungen im Ort
(Jubiläum Schützenverein,...),
mangelnde
Öffentlichkeitsarbeit
Gruppen aus der Gemeinde bitten, Auftritte zu übernehmen, dabei auch an
Sportvereine etc. denken
Terminabsprache mit den
Vereinen, Werbung über
Presse und Gemeindeblatt,
evtl. andere Pfarrerein oder
Gemeindeteile gesondert
einladen...
Schaubild ergänzend den Inhalten von Menzel hinzugefügt.
101
6.9.3 „Sterndiagramm- Eine Methode, um verschiedene Dimensionen eine Problems zu analysieren
Erkennt eine Arbeitsgruppe eine Problemstellung in der Arbeit, so kann sie mittels des Sterndiagramms
den Ursachen der Schwierigkeit auf den Grund gehen. Dieser Problemanalyseprozess wird in drei
Schritten vollzogen. (...)
Beispiel aus der Praxis
Der Pfarrgemeinderat St. Anna überlegt, warum zu den Vortragsabenden im Gemeindesaal immer weniger Menschen kommen.
Schritt 1:
Im ersten Schritt definiert die Arbeitsgruppe Faktoren, die erfüllt werden müssen, damit das
Angebot angenommen wird:
o interessante Themen
o kompetente Referenten
o ansprechende Ausschreibungen/Ankündigungen
o ein ansprechendes Ambiente für die Veranstaltungen
o gute Pressearbeit zur Werbung
Schritt 2
Im nächsten Schritt werden die Faktoren, die für einen Erfolg der Veranstaltungsreihe sorgen würden,
in ein Sterndiagramm übertragen:
Interessante
Themen
Gute
Pressearbeit
Ansprechendes
Ambiente
102
Kompetente
Referenten
Gelungene
Vortragsabende
Ansprechende
Ausschreibungen
Schritt 3:
Im dritten Schritt ermittelt die Arbeitsgruppe (beispielsweise mittels einer Klebepunktabfrage), welche
Faktoren wie optimal erfüllt sind. Das Ergebnis wird in das Sterndiagramm übertragen.
Anhand dieses Ergebnisses kann die Arbeitsgruppe nun erkennen, aufgrund welcher Faktoren der Erfolg der Veranstaltungsreihe ausbleibt und dort Verbesserungspotentiale entwickeln.
Aber Vorsicht: Es handelt sich um subjektive Einschätzungen der Arbeitsgruppe. Manchmal kann es
helfen, auch Personen, die nicht Teil der Arbeitsgruppe sind, zu befragen. Damit wird das Bild vollständiger. In unserem Beispiel könnten Besucher der Vortragsabende dazugeholt werden.“131
6.10 Tipps zum Umgang mit unterschiedlichen Typen
In jeder Arbeitsgruppe, jedem Gremium gibt es oftmals Menschen, die es sich scheinbar zum Hobby
gemacht haben,
-
für schlechte Stimmung zu sorgen,
-
Beschlüsse immer wieder anzuzweifeln,
-
nicht offen verhandeln,
-
die zur Unzufriedenheit und Sitzungsmüdigkeit aller beitragen.
Damit die Arbeit weiter Spaß macht und sich nicht die Engagierten frustriert zurückziehen, weil konstruktive Zusammenarbeit nur schwer möglich ist, an dieser Stelle einige Anregungen zum Umgang mit
unterschiedlichen Typen, auf die man in den verschiedensten Zusammenhängen immer wieder treffen
kann.
Grundsätzlich sollten alle Störungen, die von diesen schwierigen Typen ausgehen, offen gelegt und in
der Gruppe thematisiert werden. „So kann man den ewigen Störern, Nichtstuern und Nörglern ihr Aktionsfeld beschneiden und ihnen signalisieren: `Wir nehmen wahr, was ihr tut, und wir missbilligen es.“132
Umgang mit unterschiedlichen Typen in Arbeitsgruppen und Gremien
1.
„Typ
Wie können Sie auf diesen Typ reagieren?
Der Einzelkämpfer
Er denkt, dass er der Einzige im Gremium ist, der die anstehenden Fragen
durch seine große Erfahrung und seine
umfassenden Kenntnisse lösen kann.
Dem Einzelkämpfer begegnet man am Besten mit Methoden in der Gremienarbeit, die auf Partizipation setzten und alle Mitarbeiter einbeziehen. So verhindert man
seine Alleingänge. Auch mit formalen Techniken wie
einer Rednerliste oder Redezeitbegrenzungen kann
man den Einzelkämpfer bremsen.
131 ebenda,
132
S. 108
ebenda, S.75
103
Typ
Wie können Sie auf diesen Typ reagieren?
2.
Der Faule
Er diskutiert viel und gerne. Geht es
dann an die Verteilung von Aufgaben
zur Umsetzung von Entscheidungen,
hält er sich vornehm zurück.
Auch hier helfen partizipative Methoden, die alle Mitarbeiter beteiligen. Außerdem empfehle ich Ihnen eine gute
Visualisierung von Ergebnissen und vor allem von Maßnahmeplänen, damit sichtbar wird, wer was in einer Arbeitsgruppe tut. Das ist eine (legitime) Methode, um den
Faulen bloßzustellen. Man kann die Untätigkeit Einzelner
auch offen ansprechen und so sein Unbehagen äußern.
3.
Der Heckenschütze
Er wertet fast jede Idee, die geäußert
wird, ab, macht jedoch selbst selten
einen besseren Vorschlag. Man nennt
ihn auch „advocatus diaboli.“
Im Umgang mit dem Heckenschützen ist es hilfreich, ihn
immer wieder zu ermuntern, sich konstruktiv – mit eigenen Vorschlägen – an der Arbeit zu beteiligen. Das lässt
sich auch über geeignete Methoden, wie ein Brainstorming oder eine Zukunftswerkstatt realisieren, bei denen
sich der Heckenschütze nicht hinter seiner bloßen Kritik
verstecken kann, sondern selbst Vorschläge machen
muss.
4.
Der Schwätzer
Hier sind klare Interventionen seitens der Moderation
Er redet und redet und redet. Aber was gefragt: Redezeitbegrenzungen, Aufforderungen, zur
sagt er eigentlich aus?
Sache zu sprechen...
Sollte die Moderation nicht angemessen reagieren, fordern Sie die Moderation auf, zu intervenieren.
5.
Die Clique
Einige aus der Arbeitsgruppe, die die
Arbeit machen, ohne die anderen einzubeziehen. Sie sind tatkräftig, vermitteln jedoch den Eindruck, dass die
anderen überflüssig sind. Oft treffen
Cliquen schon im Vorfeld einer Sitzung
(Vor-)Entscheidungen.
Eine schwierige Situation in der Gremienarbeit: Ich empfehle Ihnen, die Gesamtgruppe in den Hintergrund treten
zu lassen und hauptsächlich in Kleingruppen oder Partnerkonstellationen zu arbeiten. So kann es gelingen, diese Cliquen aufzubrechen. Dazu ist es erforderlich, dass
Sie mittels geeigneter Methoden die Zusammensetzung
der Untergruppen beeinflussen, um zu verhindern, dass
sich die Cliquen wieder zusammenfinden
6.
Der devote Diener
Er sagt immer „Ja“. Er schließt sich
allen Vorschlägen an, die von einem
starken Gruppenmitglied gemacht werden.
Fordern Sie ihn heraus, locken sie ihn aus der Reserve,
seine eigene Meinung zu sagen und sich konstruktiv einzubringen. Dabei helfen Ihnen Methoden, die jeden einbeziehen.
7.
Der Aggressive
Er beschuldigt andere, unterbricht Diskussionen, greift persönlich an, stachelt
auf und kritisiert das Verhalten der
anderen.
Wie bei so vielen schwierigen Typen in Arbeitsgruppen ist
auch im Umgang mit dem Aggressiven ein offenes Vorgehen zu wählen. Schildern Sie Ihre Wahrnehmungen
ohne eskalierend zu wirken. Fragen Sie ihn, was ihn aggressiv macht und was er braucht, um gut mitarbeiten zu
können.
8.
Der gute Mensch
Er macht sich Sorgen um die anderen,
sieht ganz von sich ab, sieht nur die
Probleme der anderen, zwingt ihnen
seine Hilfe auf, macht sie so von sich
abhängig, ist moralisch.
Klare Regeln aus dem Bereich der themenzentrierten
Interaktion („Sprich für dich selbst.“) helfen, dem guten
Menschen klar zu machen, dass in einer Arbeitsgruppe
jeder für sich sorgen muss, und dass seine Interventionen
nicht hilfreich sind. Sollten Sie persönlich Opfer seiner
„Fürsorge“ werden, machen Sie deutlich, dass Sie seine
Form der „Unterstützung“ nicht brauchen, da Sie in der
Lage sind, für sich selbst zu sprechen.
104
Typ
Wie können Sie auf diesen Typ reagieren?
9.
Der Gruppenclown
Er macht Witze, zieht inhaltliche Diskussionen ins Lächerliche, er verhält
sich spöttisch und ironisch.
Machen Sie dem Gruppenclown klar, dass sein Verhalten
für den Arbeitsprozess, aber auch auf der persönlichen
Ebene nicht hilfreich ist. Verdeutlichen Sie dabei, dass Sie
Wert auf seine Meinung legen und sich eine konstruktive
Mitarbeit wünschen.
10.
Der Therapeut
Er beobachtet die Gruppe, äußert
tiefsinnige Interpretationen und vermittelt der Arbeitsgruppe das Gefühl, er
durchschaue sie.
Auch hier ist eine Orientierung an der themenzentrierten
Interaktion hilfreich. Weisen sie den Therapeuten darauf
hin, dass Störungen des Gruppenprozesses Sache der
gesamten Arbeitsgruppe sind und seine Interpretationen
fehl am Platze sind.“ 133
6.11 Ergänzung zur Satzung: Die Geschäftsordnung
Oft ist es hilfreich, wenn sich ein PGR als Ergänzung zu der geltenden Satzung eine Geschäftsordnung
gibt. Wo die Satzung Raum für unterschiedliche Interpretationen lässt, bietet die Geschäftsordnung eine
gute Möglichkeit, für klare Verhältnisse zu sorgen, indem sie bestimmte Sachverhalte bzw. Verfahrensfragen eindeutig regelt. Dasselbe gilt natürlich auch für alle Punkte, die in der Satzung gar nicht berücksichtigt sind, in der Praxis aber oft zu Unklarheiten oder Streit führen. Die Geschäftsordnung soll dazu
beitragen, dass Diskussionen und Entscheidungsprozesse geregelt ablaufen, und kann das Arbeiten im
Pfarrgemeinderat deutlich vereinfachen. Gleichwohl gibt es – anders als im Fall der Satzung – keine für
alle Pfarrgemeinderäte vorgeschriebene Geschäftsordnung. Es liegt also im Ermessen jedes einzelnen
PGR, ob und in welcher Form er eine Geschäftsordnung erlassen will. Falls sich der PGR für eine Geschäftsordnung ausspricht, so sollte der Vorstand klären, wie er diese in geeigneter Form in den PGR
einführen kann. Eine Mustergeschäftsordnung ist im Anhang unter 8.3 abgedruckt und als Anregung
gedacht.
133
ebenda, S. 75 bis 78
105
Kapitel 7
Hinweise für die Interessensvertretung
Dieses Kapitel ist insbesondere für diejenigen gedacht, die in der Gremienarbeit keine „alten Hasen“
sind sondern neu im Pfarrgemeinderat oder im Sachausschuss Jugend. Ihnen könnten einige der folgenden Hinweise für die Interessensvertretung deshalb recht gelegen kommen.
Dabei geben erfahrungsgemäß diejenigen die besten Tipps, die selbst schon länger in Gremien mitgearbeitet haben. Hier die Tipps von Simon Kuegel, Anne Grever, Anne-Christine Diers, Karsten Fugel
und Christiane Einhaus:
„Mein Tipp: Niemals den Mut zu verlieren auch wenn
es mal hart und schwer wird, doch die Zeiten werden
sich ändern. Wer was verändern will, kann es auch,
doch es dauert auch mal einige Zeit. Vor allem aber
auch sollte man selbstbewusst sein, denn manchmal
verstehen nicht alle, was man will und jeder sollte
seinen Standpunkt auch vertreten können, auch
wenn er mal negativ ist zum Thema. So kann es nur
eine gute und erfolgreiche Zeit werden.“
Christiane Einhaus, 20 Jahre,
Friesoythe-Augustendorf
„Mein Tipp: Wenn Du Dich wählen lässt, auch
wirklich aktiv mitzuarbeiten, da nur dadurch die
Arbeit effektiv und interessant wird. Außerdem
sollte man sich schon vorzeitig Gedanken machen, wo und wie man sich einbringen kann.
Zudem könnte man im Vorfeld mit anderen Jugendlichen sprechen, welche Wünsche diese
haben und diese Wünsche in die Arbeit einfließen
lassen, soweit es möglich ist.“
Anne-Christine Diers, 24 Jahre,
Lüsche
„Mein Tipp: Nur zur Wahl stellen, wenn man
bereit ist, Freizeit zu opfern und die Gemeinde an erster Stelle vor dem Fußballverein steht. Denn auch die Kirche findet meist
am Wochenende statt.“
Simon Kügel, 23 Jahre,
Delmenhorst
106
„Mein Tipp: Diskussion zu allem. Davon lebt ein
Pfarrgemeinderat. Erst dadurch wird die Arbeit im
Pfarrgemeinderat lebendig und erst dadurch kann
man was erreichen.“
Anne Grever, 28 Jahre,
Lastrup
„Mein Tipp: Da man als Jugendlicher
kaum eine Chance hat in den PGR
reingewählt zu werden (aufgrund des
Bekanntheitsgrades) ist mein Vorschlag, sich erst einmal als beratenes
Mitglied berufen zu lassen.“
Karsten Fugel, 30 Jahre,
Ramsloh
Junge Menschen sind gerade für die Arbeit im Sachausschuss Jugend und im Pfarrgemeinderat „Experten/Expertinnen in eigener Sache“. Damit die anderen Mitglieder im PGR oder SAJ das auch merken,
wurden die folgenden Hinweise und Tipps zusammengestellt. Die wesentlichen Punkte für die Durchsetzung der eigene Ziele (darin sind die Ziele derjenigen, die man vertritt eingeschlossen), die für eine
gelingende Interessensvertretung von Bedeutung sind, wie z.B. die Vorbereitung auf Sitzungen134 oder
auch der Umgang mit Killerphrasen (vgl. Kapitel 7.3.3) werden hier kurz vorgestellt.
Weitere Hinweise und Fortbildungen zum Thema gibt es beim:
BDKJ, Landesverband Oldenburg
Kolpingstr. 14
49377 Vechta
Tel: 04441 872-277
[email protected]
www.bdkj-lvoldenburg.de
134
Ausführlich dazu auch Kapitel 6.6 „Was man für die erfolgreiche Gestaltung von Sitzungen wissen sollte“
107
7. 1. Was jede/jeder sich bei der Übernahme eines Amtes fragen sollte
Für neu gewählte Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter ist es oft schwierig, sich auf die neue
Funktion einzustellen. Es gibt viele Aufgaben, die man erfüllen könnte.
Ein/e Jugendvertreter/in...
... redet mit dem Pfarrer über die Anliegen der Jugend
... betreibt den Aufbau eines Sachausschuss Jugend
... sucht Mitarbeiter/innen für die Jugendarbeit in der Pfarrgemeinde
... sorgt sich um die Jugendräume
... gestaltet mit anderen jugendgemäße Messen
... plant religiöse Jugendveranstaltungen
... bringt verschiedene Jugendgruppen der Pfarrgemeinde an einen Tisch
... ist selbst Mitglied einer Jugendgruppe
... fördert die Bildung von Jugendgruppen
... lehnt es ab, wenn zu viele Aufgaben auf die Jugendlichen abgeschoben werden
... sagt dem PGR, was und wie Jugendliche denken
... meldet sich im PGR zu jeder Frage aus der Sicht der Jugendlichen
... hinterfragt Beschlüsse des PGR kritisch
... lädt Jugendliche zu PGR-Sitzungen ein
... kümmert sich um verwahrloste Jugendliche
... hält Kontakt zu den Jugendleiter/innen, den Jugendseelsorgekonferenzen, dem BDKJ,
dem Gemeinde-/Stadtjugendring
... regt Fortbildungstage für den PGR an
... setzt Prioritäten und macht nicht alles (selber). 135
Viele, die sich engagieren, können am Anfang noch nicht abschätzen, was alles auf sie zukommt. Wer
keine klaren Vorstellungen dazu hat, wie weit sein Engagement sowohl in zeitlicher als auch inhaltlicher
Hinsicht gehen kann, der läuft schnell Gefahr, vereinnahmt zu werden. Wer sich aber vereinnahmt fühlt,
ist nicht mehr frei in seinem Handeln und verliert schnell die Lust an den übernommen Aufgaben, weil
sie nicht mehr auf Freiwilligkeit beruhen. Daher sollte man sich nicht überfordern und immer auf sich
selbst achten.
135 vgl. Katholische Jugend Österreich, Jugend- Hilfestellung für dich im Pfarrgemeinderat, Wien ohne Angabe des Erscheinungsjahres, S. 8 . Als Download unter www.kath-jugend.at
108
Am Anfang muss sich jede/jeder, der sich ehrenamtlich engagieren möchte,
folgende Fragen beantworten:
Wie viel Zeit kann und will ich für mein Engagement aufwenden?
Warum will ich mich engagieren? Welche Ziele möchte ich erreichen?
Welche Ziele sind mir die Wichtigsten, die ich mit meinem Zeitbudget
zunächst erreichen möchte? (Schwerpunkte setzen und eine Rangliste aufstellen)
Wissen, wie viel Zeit man investieren kann
Die Rückmeldung dazu hilft anderen, keine falschen Erwartungen aufzubauen, weil schon bei einer
Kandidatur klar gesagt werden kann: „Wenn ich gewählt werde/ das Amt übernehme, dann kann ich
_______ Zeit investieren. Mehr ist mir nicht möglich.
Mögliche Zeitfresser und Probleme136, die auftreten können und wie sie ausgeschaltet werden
können:
Keine Unterstützung bei der Vorbereitung
Nicht selten wird im Vorfeld von einem Amtsvorgänger/einer Amtsvorgängerin Hilfe versprochen
und dieses Versprechen nach der Wahl aus den unterschiedlichsten Gründen nicht eingelöst. In
diesen Fällen heißt es: Sich selbst auf die Suche nach einer kompetenten Person aus dem Umfeld begeben, die helfen kann.
Unterstützung kann kommen von:
-
einem erfahrenen Mitglied,
-
einer Ehemaligen/einem Ehemaligen,
-
von einer Pastoralreferentin/einem Pastoralreferenten,
-
der örtlichen Jugendpflegerin/dem Jugendpfleger,
-
der zuständigen Verbandsreferentin/dem Verbandsreferenten (KLJB; KJO, Kolping Jugend,
Malteser Jugend, DPSG, St. Sebastianus Schützenjugend) -> siehe dazu die Adressen im
Anhang 8.7
-
einem Familienmitglied
Kooperationen mit anderen funktionieren nicht,
vielleicht, weil sie schlecht vorbereitet sind, aus Zeitmangel nicht stattfinden oder nicht zielorientiert sind. Wichtig ist, diesen Missstand offen bei einem Treffen/einer Sitzung zu benennen und
mit allen gemeinsam eine Lösung zu suchen. Das Ergebnis der Beratungen /die Lösung sollte im
Protokoll festgehalten werden.
136 vgl. Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Rheinland Pfalz, Mitraten-unsere Pfarrgemeinde sucht deinen
Rat- Pfarrgemeinderatswahl 2007, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/-innen, Mainz 2007, S. 12
109
Tagesordnungen werden zu kurzfristig versendet und zu viele Themen stehen darauf.
Eine gründliche Vorbereitung ist schwer möglich, wenn die Tagesordnung immer erst kurzfristig
verschickt wird. Das soll man dem Vorstand in der Sitzung mitteilen. Es geht zu viel Zeit verloren,
wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich erst in der Sitzung vorbereiten können.
Bei der Diskussion der Themen sind die Ziele nicht klar.
In diesem Fall sollte ein engagierter Teilnehmer/eine engagierte Teilnehmerin nachfragen:
- Warum diskutieren wir das?
- Mit welchem Ziel reden wir darüber?
- Was soll an Ergebnissen dabei herauskommen?
Dies hilft dem Gremium insgesamt und den Mitgliedern sich über die Ziele klar zu werden und
trägt zu einer effektiven und guten Arbeit bei.
Übersicht über die Strukturen fehlt.
Jedes Gremium hat bestimmte Strukturen und ist auch in andere eingebunden. Gerade am Anfang ist es schwer, den Überblick zu haben. Das kann man nur ändern, indem man nachfragt und
es sich erklären lässt. Meistens traut sich zunächst niemand, der neu ist,in einem Gremium, nach
den Strukturen und verwendeten Abkürzungen zu fragen. Aber alle sind dankbar, wenn es einer
stellvertretend tut. Also: Mutig sein!
Wissen, welche Ziele man verfolgen will und sie mit Geduld umsetzen.
Wer nicht weiß, was er erreichen will, kann auch nicht erfolgreich sein. Zudem stellt sich die Frage,
warum er dann Zeit in eine Aufgabe investieren sollte.
Die folgenden Fragen137 sollen helfen, sich über eigene Ziele klar zu werden und klare Meinungen zu
bilden:
-
Was möchte ich persönlich in diesem Gremium für die katholische Jugend(verbands)arbeit erreichen?
-
Was brauchen wir in Zukunft für die Jugendverbände und katholische Jugendarbeit?
-
Welche aktuellen politischen/kirchenpolitischen/gesellschaftspolitischen Entwicklungen beeinflussen zukünftig die Arbeit auch vor Ort?
-
Welche Positionen vom BDKJ-Bundes-, Diözesan- und Landesverband, den Mitgliedsverbänden,
der Parteien und der Kirche existieren zu den verschiedenen Themen, die mir bei der Meinungsfindung helfen können?
-
Wer ist bedeutsam und verantwortlich für die katholische Jugend(verbands)arbeit innerhalb der
politischen, kirchlichen und gesellschaftlichen Gremien?
-
Was kann ich persönlich für mich aus dieser Gremienarbeit mitnehmen?
Geduld ist sicherlich eine Fähigkeit, die für Gremienarbeit unerlässlich ist. Manchmal werden Themen
von Sitzung zu Sitzung mitgeschleppt oder Zeitpläne werden nicht eingehalten. Das kann frustrieren,
wenn man nicht gelernt hat, sich auch in Geduld zu üben. Schließlich bestimmt nicht der Schnellste das
Arbeitstempo der gesamten Gruppe.
137
vgl. ebenda, S. 12
110
Tipp: Geduld ist eine Tugend, deshalb:
„Plane langfristig, um Deine Ziele umzusetzen!
Baue langfristige Beziehungen zu den anderen Mitgliedern im Gremium auf. Dies kann sich nur
positiv auswirken.“138
Von Zeit zu Zeit: Sich selbst und die eigene Arbeit unter die Lupe nehmen.
In gewissen Abständen sollte jede/jeder, der sich ehrenamtlich engagiert, die eigene Arbeit und ihr/sein
eigenes Verhalten genauer betrachten. Das hilft, die Wirksamkeit der eigenen Arbeit zu verbessern und
wichtige Dinge für und über sich selbst zu lernen.
Folgende Fragestellungen können dabei helfen:
-
„Wie diplomatisch bin ich?
-
Kann ich bei bestimmten Themen gut ab- und zugeben?
-
Wie sehe ich meine Rolle im Gremium?
-
Wie kann ich auf Menschen zu gehen?
-
Wie nutze ich meine Beziehungen zu Leuten?
-
Kann ich Situationen geschickt psychologisch zur Erreichung meiner Ziele nutzen?
-
Wie kommt es innerhalb des Gremiums zu Entscheidungen?
-
Wie stehe ich zu bestimmten Personen in der Gruppe?
-
Wie stehe ich zu bestimmten Entscheidungen?
-
Welche Erfolge/Misserfolge habe ich warum?“139
Tipp:
Achte darauf, wie Du mit Deinem äußeren Auftreten im Gremium wirkst!
Beobachte, welche Verhaltensweisen förderlich wirken und welche nicht!
Überlege Dir, was Du brauchst um Unsicherheiten abzubauen! Frage bei anderen nach, wie sie es
machen, vielleicht haben sie gute Ideen und Tipps für Dich!
Hilfreich ist ein so genanntes Feedback. Lass Dir von anderen sagen, wie Du auf sie wirkst, das kann
sehr hilfreich sein, wenn es richtig gemacht wird.140.
Mutig sein und den Mund aufmachen wollen.
Wer mit anderen um gute Lösungen ringt, muss zunächst einmal den Mut haben, den „Mund aufzumachen“. Wer nicht mit anderen kommunizieren will, sollte sich nicht in Teams engagieren.
Auch wenn sich die Wortmeldungen von anderen zunächst „geschliffener und besser“ anhören als die
eigenen. Das ist kein Grund zu verstummen. Im Gegenteil: Jede Wortmeldung hilft, sich nach und nach
so auszudrücken, dass andere verstehen, was gesagt werden sollte.
Also: In diesem Falle ist nicht das Schweigen Gold, sondern das Reden!
138
ebenda, S. 13
ebenda, S. 12
140 vgl. ebenda, S. 12
139
111
Tipps:
o „Überwinde Deine Angst vor großen Gremien zu sprechen, probiere es einfach aus! Denke daran,
dass Dir nichts passieren kann und vor allem, was Du nicht sagst, bleibt vielleicht ungesagt und
führt zu einer falschen Entscheidung!
o Habe Mut zu widersprechen, wenn Du anderer Meinung bist, tu dies kund und begründe warum. In
Eurem Gremium geht es vor allem darum, sich die verschiedenen Meinungen anzuhören und zu
diskutieren, um dann auf dieser Grundlage eine gute Entscheidung zu treffen!
o Habe keine Hemmungen gegenüber erfahrenen Leuten, manchmal sehen sie nur einen bestimmten
Aspekt einer Sache. Du hingegen kannst unbedarft daran gehen und siehst vielleicht etwas, was
den anderen entgangen ist!
o Sei Dir immer Deiner eigenen Kompetenz bewusst.
o Du bringst selbst eine Menge an Erfahrungen mit. Zeige den anderen die Welt aus Deinem Blickwinkel!“141
7. 2. Zusammenarbeit in der Gruppe und in Gremien
Die Fragen nach zeitlichen Möglichkeiten und Zielen, die erreicht werden sollen, die sich jede/r Einzelne
gestellt hat, sollten auch im Vorstand bzw. im gesamten Gremium am Anfang der gemeinsamen Zusammenarbeit geklärt werden.
Tipp:
Am Anfang der gemeinsamen Gremienarbeit ist miteinander zu klären,
a) welche gemeinsamen Ziele erreicht werden sollen und
b) wie viel Zeit das Engagement in Anspruch nehmen kann.
So schafft man sich eine gemeinsame Grundlage und schützt sich gegenseitig vor falschen Erwartungen.
Junge Menschen, die sich für Teamarbeit entscheiden und/oder in einem Gremium wie dem PGR oder
SAJ mitarbeiten, können allen die Arbeit „versüßen“, wenn sie folgende Hinweise142 berücksichtigen:
Kompetenzen im eigenen Fachgebiet der Allgemeinheit zur Verfügung stellen!
141
142
-
Seid Euch Eurer Kompetenz im Bereich der Jugendarbeit bewusst, da seid Ihr die Expertinnen
und Experten!
-
Überzeugt durch sachliche Argumentation und Überblick!
-
Macht Euch schlau, was die gesetzlichen Grundlagen betrifft!
-
Gebt mangelndes Wissen oder eigene Schwächen offen zu und fragt nach Erklärungen oder
Hilfe!
ebenda, S. 13
vgl. ebenda, S. 13
112
Suche nach Kooperationspartnern!
- Werdet Euch darüber klar, wer Euch innerhalb des Gremiums unterstützen kann.
- Trefft Euch gemeinsam im Vorfeld zur Vorbereitung von Sitzungen und überlegt, wie und wann
Ihr Eure Anliegen am besten vorbringen könnt!
- Erweitert Euren Blick über das katholische Feld hinaus!
Informelle Kontakte nutzen!
- Pflegt Kontakte zu den anderen Mitgliedern im Gremium!
- Erfahrungsgemäß findet die meiste „Politik“ außerhalb des Gremiums statt, nutzt hier die Gelegenheit und überzeugt schon im Vorfeld mit Euren Argumenten und Ideen. Hört Euch genau an,
welche Gegenargumente kommen und bereitet Euch entsprechend für die Sitzung darauf vor!
Überzeugungskraft stärken!
- Bereitet Euch auf die Themen vor und notiert Argumente, damit Ihr sie während der Sitzung
präsent habt!
- Überprüft die Tischvorlagen auf Eure eigene Zielsetzung und bereitet Euch entsprechend mit
Gegenargumenten vor!
- Überlegt, was Euch jeweils persönlich beim Argumentieren hilft und seid dabei kreativ! Ihr
könnt z. B. Tischvorlagen erstellen oder anhand eines konkreten Beispiels die Situation klar
machen.
- Überlegt, wie Ihr selbst zu den Themen und Euren Zielen eingestellt seid und wie Ihr sie am
besten an die Person bringt!
Den Umgang mit Konflikten verbessern!
- Beobachtet, welche Austragungsorte es für Konflikte im Gremium gibt!
- Beobachtet, welche Sympathien und Antipathien Entscheidungsprozesse und Konflikte beeinflussen und wie diese für Eure Interessenvertretung genutzt werden können!
Rahmenbedingungen verbessern!
- Die Erfahrung lehrt uns, dass es sich in einem Gremium besser arbeiten lässt, wenn z. B. die
Atmosphäre stimmt, alle konzentriert mitarbeiten, der Raum angenehm ist und keine versteckten Konflikte die Arbeit blockieren.
- Beobachtet einige Sitzungen lang, wie sich die Rahmenbedingungen auf den Verlauf der Sitzung auswirken. Dann überlegt Euch, welche Verbesserungsmöglichkeiten es gibt, bringt diese
ein und begründet, wie sie die Arbeit verbessern können.143
7. 3. Gemeinsame Arbeit an Themen
Als Mitglied in einem Gremium wie dem PGR muss man sich mit vielen Themen auseinandersetzen, die
nicht auf der eigenen Liste der Schwerpunkte stehen, für die man sich nur mäßig interessiert oder von
denen man vielleicht keine Ahnung hat.
Als Mitglied des PGR ist man Spezialist für ein Fachgebiet (z.B. Jugend), aber auch für alles mitverantwortlich. Es ist wichtig, dass die erwachsenen Vertreterinnen und Vertreter merken, dass sich junge
Menschen für das Ganze und nicht nur für ihren Bereich interessieren. Das trägt entscheidend dazu bei,
als kompetenter Gesprächspartner/kompetente Gesprächspartnerin ernst genommen zu werden.
Deshalb: So gut es geht auf jede Sitzung und jedes Thema vorbereiten.
143
vgl. ebenda, S. 13
113
Manchmal ist es schwierig, sich zu einigen Themen eine Meinung zu bilden und zu beurteilen, was
denn nun gut für die Kinder und Jugendlichen in der eigenen Pfarrei ist.
Folgende Hinweise144 sollen helfen, Themen gut zu bearbeiten:
Fachkenntnisse nutzen!
- Nutzt die Fachkenntnisse der hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, des eigenen
Jugendverbandes sowie des BDKJ (Adressen in Kapitel 8.6. im Anhang)!
- Eignet Euch bestimmte Fachkenntnisse zu Themen an und bringt sie in die Sitzung ein, besonders die aus der Jugend(verbands)arbeit!
Klar und verständlich Position beziehen!
- Achtet darauf, dass Eure eigene Position eindeutig ist!
- Reduziert Euch jeweils auf die wichtige Aussage!
- Benutzt kurze und prägnante Sätze, um Informationen rüberzubringen!
- Bietet immer an, dass Rückfragen gestellt werden können!
- Macht Eure Position auch schriftlich oder mit einer anderen Präsentationsmethode deutlich!
- Werbt um Verständnis für Eure jeweilige Position, sowohl im Vorfeld informell als auch offiziell
in der Sitzung!
Systematische Vorbereitung!
- Analysiert das Thema oder Problem!
- Überlegt Euch, welche Auswirkung es haben kann und beurteilt, welche Entscheidung für Euch
als Kinder und Jugendliche in der Pfarrei die optimale wäre!
- Sucht die passende Strategie in der Sitzungsvorbereitung, der Argumentationshilfe für Euch
selbst und wie Ihr es taktisch einbringen wollt
- Sucht die passende Strategie bei der Auswahl der Kooperations- und Bündnispartner/Innen.
- Überlegt Euch eine diplomatische Vorgehensweise!
- Findet die geeignete Methode, Eure Ergebnisse zu präsentieren!
Öffentlichkeitsarbeit nicht vergessen!
- Es gibt mehr als das Kirchenblatt! Nutzt vor allem die lokale Presse und bestimmt eine Kontaktperson aus dem PGR!
- Berichtet vor allem über positive Ereignisse! Dies gilt auch für Eure Jugendarbeit vor Ort! Wägt
ab, ob es zu bestimmten Themen nicht sogar eine Ausstellung in der Kirche oder im Ort geben
kann!
- Ladet Gruppen aus der Pfarrei zu Euren Sitzungen (PGR/SAJ) ein, damit sie zum einen mitbekommen, was Ihr dort macht und zum anderen könnt Ihr so Themen „schmackhaft“ machen
und eine breitere Meinung einholen.
Einladungen zur Sitzung!
- Fordert eine rechtzeitige Sitzungseinladung mit kommentierter Tagesordnung ein!
- Trefft frühzeitige Terminabsprachen im PGR/SAJ!
- Gestaltet die Tagesordnung selbst mit und bringe dort Deine Themen unter!
144 vgl. Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Rheinland Pfalz (Hg.): Mitraten-unsere Pfarrgemeinde sucht
deinen Rat- Pfarrgemeinderatswahl 2007, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/-innen, Mainz 2007, S. 14
114
Themen aus der Jugend einbringen!
- Bearbeitet Jugendthemen mit den Methoden der Jugendarbeit – setzt den Rat in Bewegung!
- Ihr könnt z. B. vorschlagen, die Sitzungsordnung zu ändern oder die Sitzung mit einem Warmup (z.B. einem Lied, einem Spiel oder einer kurzen Aktion) zu beginnen!
- Bringt die Jugendarbeit mit angenehmen Erlebnissen und Erfahrungen in Zusammenhang!145
7.3.1 Hinweise für die Leitung von Besprechungen und Sitzungen
Ein Mischverhältnis von
• Individueller Beteiligung
• Konstruktivem Miteinander
• Ziel- und ergebnisorientiertem Vorgehen
kennzeichnet erfolgreiche Sitzungen, die damit enden, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zufrieden mit sich und den Ergebnissen nach Hause gehen können.
Hinweise:
1. „Begrüße die Teilnehmer/innen der Sitzung. Bedenke, dass Pfarrgemeinderatssitzungen mit einer
kurze Besinnung oder einem Gebet beginnen können.
2. Gib einen Überblick über die vorgesehenen Inhalte und die Zielsetzung der Besprechung. Zur Visualisierung kannst du z.B. ein Plakat oder eine Pinwand mit Kärtchen verwenden.
3. Achte auf mögliche Regeln, die am Anfang einer Besprechung stehen können (z.B. Antrag auf
Ergänzung der Tagesordnung, Genehmigung des Protokolls der letzten Besprechung) und kläre
den organisatorischen Rahmen (z.B. Dauer, Pausen, wer schreibt das Protokoll, usw.).
4. Steige in die Tagesordnung ein. Übergib das Wort beispielsweise demjenigen/derjenigen, die das
Thema oder das Problem des ersten Tagesordnungspunktes vorzustellen hat. Achte auf die Zeit.
Mögliche Schritte in der Arbeitsphase:
Ideen sammeln Ideen bewerten Idee auswählen Maßnahmen vereinbaren
Problem beschreiben Ursachen analysieren Lösungen entwickeln Maßnahmen vereinbaren
5. Fasse die besonders wichtigen Inhalte zusammen, formuliere noch einmal die getroffenen Entscheidungen sowie Arbeitsaufträge an die einzelnen Teilnehmer/Teilnehmerinnen (wichtig für das
Protokoll).
6. Gib abschließend einen Ausblick auf die nächsten Schritte und vereinbare einen Termin für die
nächste Zusammenkunft. Schließe die Besprechung offiziell.“146
vgl. ebenda S. 14
Katholische Jugend Österreich, Jugend- Hilfestellung für dich im Pfarrgemeinderat, Wien ohne Angabe des Erscheinungsjahres, S. 17 . Als Download unter www.kath-jugend.at
145
146
115
7.3.2 Hinweise für ein positives Miteinander
1. Gut vorbereiten (Tagesordnung durchgehen, andere Jugendliche zu Themen befragen, überlegen, wer was einbringt...).
2. Gibt es konkrete Anliegen, dann schon vorher Verbündete suchen (d. h. einige Erwachsene informieren und bitten, dass sie das Anliegen unterstützen).
3. Ausführlich über die Jugend-Aktivitäten berichten. Auch wenn auf der Tagesordnung der Bericht nicht vorgesehen ist, unter dem Punkt „Verschiedenes“ über vergangene und zukünftige
Projekte informieren (Image).
4. Möglichkeiten der Mitgestaltung im PGR realistisch sehen, sich keine Illusionen machen.
5. Die Mitarbeit bei verschiedenen Anlässen dient dem Kennenlernen und fördert das Verstehen
(Feste und Aktionen in der Pfarre).
6. Entschuldigen, wenn man nicht zur Sitzung kommen kann.147
7.3.3 Hinweise zum Umgang mit Killerphrasen
„Gerade Jugendvertreterinnen und -vertreter im PGR sind immer wieder mit Killerphrasen konfrontiert.
Darunter versteht man Äußerungen, die einzig darauf abzielen, den anderen auf der Beziehungsebene
zu treffen bzw. als inkompetent darzustellen. Häufen sich diese Killerphrasen in einem Gespräch, läuft
man Gefahr sich sehr bald in einem Streit wiederzufinden.“148 Sachliche Zusammenarbeit ist dann nicht
mehr möglich. Außerdem frustriert ein solcher Streit andere, engagierte Mitglieder.
Hinweise zum Umgang mit Killerphrasen149:
•
eigene Argumente ruhig und unbeeindruckt vorbringen.
•
sich nach Möglichkeit nicht auf die Beziehungsebene begeben sondern bei den eigenen Sachargumenten bleiben.
•
sich aufgrund eines fairen Gesprächsniveaus von dem Gegenüber unterscheiden.
•
seinem Vis-á-Vis die eigenen, persönlichen Toleranzgrenzen vermitteln: („So möchte ich nicht,
dass du von meiner ... sprichst bzw. Ich bitte dich, deine unsachlichen Aussagen über meine Einstellung zu lassen ...).
•
es auch gegebenenfalls aufdecken und direkt vor allen ansprechen, dass der/die Gesprächspartner/in den Versuch unternommen hat, die Glaubwürdigkeit zu untergraben.
•
(dennoch) nicht jede Killerphrase kommentieren, damit man sich nicht vom Thema wegführen
lässt.
vgl. ebenda, S. 8
ebenda, S.8
149 vgl. ebenda, S. 8
147
148
116
Hier ein paar Beispiele, wie auf Killerphrasen reagiert werden könnte:
Das haben wir schon
immer so gemacht!
Wäre es nicht genau deshalb ein guter Versuch,
Neues zuzulassen?
Wer sind wir und
was heißt immer?
Das sind Ideen, die sich
bei uns nicht umsetzen
lassen!
Welche diese Vorschläge
wurden schon versucht?
Welche haben Sie denn
schon umgesetzt?
Was genau fehlt Ihnen
zur Umsetzung?
Du hast noch zu wenig
Erfahrung, du kannst
da nicht mitreden!
Genau deshalb rede ich mit!
Welche Erfahrung fehlt mir
denn dazu?
Haben Sie Beweise?
117
Probieren geht
über studieren!
Haben wir schon probiert
– funktioniert nicht!
Wir könnten ja aus den Fehlern von damals lernen!?
Sei doch still! Auf deine
Meinung legt keiner Wert.
Wenn du nur mit Menschen
diskutieren kannst, auf deren
Meinung du Wert legst, hast
du bald keine Gesprächspartner mehr!
7.4 Rahmenbedingungen für gelingende Jugend(verbands)arbeit
Ein wesentlicher Teil der Interessensvertretung ist der Einsatz für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendarbeit. Wenn die KLJB-Gruppe an den Pfarrer herantritt mag das im
Einzelfall nützen und sie bekommt einen eigenen Jugendraum. Erfahrungsgemäß jedoch bringt es
mehr, wenn Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter im SAJ Punkte Verbesserungsvorschläge sammeln und diese als Votum des SAJ in den PGR einbringen.
An dieser Stelle eine Übersicht zu Voraussetzungen, für die man sich als Interessensvertreterin/ Interessensvertreter für junge Menschen in der Pfarrgemeinde einsetzen kann. Wichtig ist zu prüfen, welche
Voraussetzungen in der eigenen Gemeinde geschaffen werden müssen. Insofern dient die Übersicht
auch als Checkliste:
118
•
Positive Grundeinstellung des Pastoralteams gegenüber der Jugend.
•
Die Jugend ist im PGR immer wieder Thema. Jugendarbeit wird von vielen Erwachsenen mitgetragen.
•
Positive Grundeinstellung der Pfarrgemeinde: Die Jugend darf auch einmal „anders" sein (Das
wird speziell bei den Gottesdiensten spürbar).
•
große Bereitschaft der Erwachsenen, bei Projekten der Jugend mit zu helfen.
•
Erwachsene und Jugendliche nehmen einander bei der Zusammenarbeit gleich wahr und ernst.
•
Ein Jugendraum wird zur Verfügung gestellt, wo auch eine Küche benützt werden kann und ein
absperrbarer Kasten bereit steht. Jugendliche müssen „Heimat in der Gemeinde“ finden können.
•
Finanzielle Unterstützung durch die Pfarrei.
•
Es gibt einen SAJ mit Vertretern/innen der Jugend sowie interessierten Jugendlichen.
•
Es gibt eine/n Jugendvertreter/in im PGR.
•
Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen (z.B. Landjugend), Vereinen, Schulen,
Stellen für offene Jugendarbeit, ...
•
Zusammenarbeit mit anderen Gruppen in der Pfarrei.
•
Zusammenarbeit mit der Gemeinde/Stadt.
•
Mögliche Lösung, wenn kein/e Jugendliche/r fix in den PGR will: Die Punkte, die die Jugend
betreffen, werden am Anfang der PGR-Sitzung behandelt, so dass die Jugendlichen dann gehen können, wenn sie an den weiteren Themen nicht mehr interessiert sind bzw. diese sie nicht
mehr betreffen.
•
Klare Regeln für Öffnungszeiten und Benutzung des Jugendraumes.
•
Platz im Schaukasten und Pfarrbrief für Ankündigungen und Berichte ermöglichen, aber keine
Beiträge dazu aufzwingen.
•
positive Rückmeldungen an die Jugendlichen.
•
Taxidienste von älteren Jugendlichen und Erwachsenen.
•
Es ist nicht angemessen, wenn Jugendliche für ihren Raum in der Pfarre Miete zahlen/sich zu
Arbeitsaktionen verpflichten/die Firmvorbereitung übernehmen müssen.“150
Tipp:
Der SAJ bittet alle Gruppen, aus ihrer Sicht aufzuschreiben, welche Rahmenbedingungen verbessert, bzw. noch
geschaffen werden müssen. Die Sammlungen werden dann im SAJ diskutiert, nach Dringlichkeit bewertet und im
PGR in einer Schwerpunktsitzung zum Thema „Jugend“ diskutiert und Schritte zur Umsetzung verabschiedet.
7.5 Thema „Jugend“ im Pfarrgemeinderat
In regelmäßigen Abständen sollte der SAJ darauf drängen, dass das Thema „Jugend“ auf die Tagesordnung des PGR gesetzt wird. Damit erhalten alle PGR-Mitglieder einen aktuellen Überblick und können ihrer Gesamtverantwortung auf diese Weise besser gerecht werden. Zudem bietet dies die Möglichkeit, gegenseitige Erwartungen und Forderungen gemeinsam zu bearbeiten. Nachfolgenden werden
daher zwei mögliche Abläufe für die Auseinandersetzung mit dem Thema „Jugend“151 vorgestellt.
„Praktische Hinweise:
•
Es ist zu überlegen, ob zusätzlich zum/zur Jugendvertreter/in im PGR noch weitere (jugendliche) Verantwortungsträger/innen zur Sitzung eingeladen werden sollen.
•
Unter Umständen macht es Sinn, wenn der Vorsitzende des PGR oder der Pfarrer die Sitzungsleitung delegiert, damit er leichter Position beziehen kann.
•
Ein ehrliches Dankeschön für die geleistete Arbeit im Bereich Jugend tut (z. B. am Ende des
Tagesordnungspunktes) gut.“152
vgl. ebenda, S. 11
vgl. Katholische Jugend Österreich, Jugend- Hilfestellung für dich im Pfarrgemeinderat, Wien ohne Angabe des Erscheinungsjahres, S. 14-16 . Als Download unter www.kath-jugend.at
152 ebenda, S. 14
150
151
119
„Vorschlag 1
Dauer: ca. 60 – 90 Minuten
Vorbemerkung:
Im vorgesehenen Zeitrahmen kann das Thema nur angerissen werden. Am Ende sollte aber die Entscheidung stehen,
• sich einmal mit dem Thema Jugend intensiver zu befassen (mit Fachleuten, Untergruppen, genauerer Analyse).
• oder die diversen Angebote der Pfarrgemeinde153 auf ihre Attraktivität für Jugendliche hin zu
überprüfen.
Durchführung:
1. Einstieg
Stimmungsbild/Einschätzung der Situation: Es steht eine Kiste mit Alltagsgegenständen (Kerze, Kugeln,
Blume, Reißverschluss, Knopf, Nadel, Schere, ...) zur Verfügung.
Jede/r Teilnehmer/in überlegt für sich, mit welchem Gegenstand er/sie die Situation der Jugend in der
Pfarrgemeinde symbolisch darstellen würde.
Im Plenum sagt jede/r, warum er/sie gerade dieses Symbol gewählt hat.
2. Analyse von Aufgaben und Erwartungen
Der PGR wird in zwei Gruppen geteilt: Die eine Hälfte überlegt die Funktion und den Auftrag der Gemeinde für die Jugend, die andere Hälfte die Funktion und den Auftrag der Jugend für die Gemeinde.
Die Einschätzungen und Wünsche aneinander können ruhig sehr subjektiv sein.
In Stichworten auf Plakat/Flipchart schreiben.Jede Gruppe präsentiert ihre Ergebnisse.
Diskussion im Plenum, welche Positionen (oder Teile von ihnen) einander entsprechen bzw. widersprechen.
3. Abschluss
•
Was machen wir mit unseren Überlegungen; braucht es weitere Maßnahmen (Arbeitsgruppe,
Gespräch mit Experten/innen, tiefer gehende Analyse, ...).
•
Konkretisierung von einer/zwei Maßnahmen.“ 154
Vorschlag 2155
Dauer: ca. 3 Stunden
1. Einstimmung
Zur Einstimmung wird eine Bibelstelle gelesen. Nach der sich anschließenden Zeit der Stille, können die
Teilnehmenden sich dazu äußern (vgl. auch „Bibel teilen- wie funktioniert das?“ auf S. 81 dieser Arbeitshilfe). Der Kommentar kann frei oder anhand von Fragen erfolgen (siehe unten)
•
Numeri 13,1-2.17-21.25-30 oder
•
1 Samuel 3,1-18 oder
•
Markus 4, 35-41
im Originaltext: „Pfarre“, im Folgenden jeweils ersetzt durch das bei uns gebräuchlichere Wort „Pfarrgemeinde“
ebenda, S. 14
155 vgl. ebenda, S. 15
153
154
120
2. Erinnerungen
Der PGR wird in Kleingruppen unterteilt.
Gespräch über eigene Jugenderinnerungen (junge PGR-Mitglieder beobachten nur):
•
Was war damals alles los?
•
Was hat gefallen? Worüber haben wir uns geärgert?
•
Was war neu, knapp an der Grenze des Erlaubten?
•
Wer hat wen womit provoziert?
In Stichworten auf Plakat/Flipchart festhalten. Eventuell Rückmeldungen von jungen PGR-Mitgliedern.
3. Lebenswelten und Werte heutiger Jugendlicher
Möglichkeiten: Jugendliche erzählen, Artikel/Zeitungsausschnitte, Jugendzeitschriften, Jugendstudien,
Zusammenfassung des 1. Teils dieses Behelfes, Video zeigen (Quelle z.B. Medienstelle) ...
4. Positionen abstecken
•
Warum soll es in unserer Pfarrgemeinde Jugendarbeit geben?
•
Was erwarten wir?
•
Welche Ziele sollen erreicht werden?
Die drei Fragen befinden sich für alle sichtbar auf einem Plakat/Flipchart. Jede/r erhält ca. 5 Kärtchen
und notiert gut lesbar jeweils 1 Gedanken pro Kärtchen (nicht mehr als 3 Zeilen!) zu den Fragen.
Der/die Moderator/in sammelt die Kärtchen mit der Schrift nach unten ein und liest sie einzeln vor. Dann
werden sie aufgepinnt/aufgelegt und gemeinsam thematisch gruppiert. Schließlich erarbeitet man eine
Überschrift (Satz oder Wort) für jede Kärtchengruppe.
Die Überschriften (= die zusammengefassten Ziele und Erwartungen) werden nach ihrer Wichtigkeit
bewertet. Jede Person hat 5 Punkte; maximal 3 davon dürfen an ein Thema gehen.
5. Konkretisierung der Ergebnisse
Mit den 3 - 5 bestplatzierten Themen der vorigen Wertung (z.B. Veranstaltungen, Liturgie, Räume, Mitbestimmung..) wird in Kleingruppen weitergearbeitet. Wie ist es? Wie soll es sein? Was verhindert den
Sollzustand? Welche konkreten Maßnahmen sollen gesetzt werden?
6. Vorstellung der Ergebnisse im Plenum
Jede Gruppe berichtet. Erst dann Plenumsdiskussion über die vorgeschlagenen Maßnahmen.
7. Klärung der Weiterarbeit und der Verantwortlichkeiten
Wer (nur Anwesende!) macht was (bis) wann?
Weitere inhaltliche Ideen und Bausteine
•
Jugendpastorale Leitlinien der eigenen Diözese auf die Pfarrgemeinde hin konkretisieren
•
Wo und wie leben unsere Jugendlichen? Wie verbringen sie ihre Freizeit?
•
Welche konkreten Erfahrungen habe ich mit Jugendlichen außer den eigenen Kindern? Was weiß
ich über sie?
•
Wie kommen Jugendliche in den Lebensraum Pfarrgemeinde hinein? Was/wen erleben sie dort?
•
Hat die Jugendarbeit der Pfarrgemeinde den Charakter einer Lebens- und Glaubenswerkstatt?
121
„Kommentare zu den Bibelstellen von Vorschlag 2
Zu Numeri 13,1-2.17-21.25-30
Es gilt, die Zukunft zu gestalten. Nur wer eine Ahnung von dem hat, was einen erwarten könnte, wird auf alles oder fast alles - gefasst sein und richtig entscheiden können. So schickt Mose die Kundschafter aus. Und sie
kommen zurück und berichten: Schönes und Beeindruckendes haben sie erlebt, aber auch Furchterregendes.
Die meisten sind verzagt. Nur Kaleb ist zuversichtlich. Er wird mit Josua der Einzige der Kundschafter sein, der
dann auch selber in das verheißene Land ziehen wird. Alle anderen - Kundschafter wie Volk - werden sterben,
weil sie trotz der Zusage Gottes keine Zukunft gesehen haben.
Der PGR trägt Verantwortung für die Pfarre. Es gilt, die Zukunft zu sichern. Wer wird morgen noch hier in dieser
Pfarre Christ sein? Wie werden die Menschen von Gott erfahren? Werden die materiellen Voraussetzungen gegeben sein? Dafür gilt es voraus zu schauen, Kundschafter/in zu sein. „Ich bin bei euch, alle Tage bis ans Ende
der Welt,“ hat Jesus vor seiner Himmelfahrt seinen Jüngern, uns, der Gemeinde zugerufen. Das ist seine Verheißung. Bei dem, was sich aus der Zukunft schon erahnen lässt: trägt diese Verheißung? Nur wer ihr traut, hat
Zukunft!
Die Lebenswelt der Jugendlichen ist für viele fremd und ungewohnt, ja vielleicht sogar beängstigend; selbst für
die Eltern. Die rasanten Entwicklungen überfordern so manche. Doch die Welt von morgen ist das verheißene
Land, das gestaltet werden muss. Es ist nicht alles schon geregelt, nicht alles ist einfach hinzunehmen. Der
Rahmen ist da; aus den Talenten jedes einzelnen heraus gilt es, die Verantwortung der Gestaltung der Gemeinde zu übernehmen. Erkundet das Morgen, wie die Kundschafter! Schaut genau hin, was es da alles gibt. Und
erzählt einander, was ihr entdeckt habt. Ihr werdet sehen: auch wenn manches Angst macht, „es ist wirklich ein
Land, wo Milch und Honig fließen".
Zu 1 Samuel 3,1-18
Eli ist alt. Er hat viel erlebt; er kennt seine Aufgabe als Priester. Er weiß, dass seine Tage gezählt sind, ja
schlimmer noch, Gott hat ihm geweissagt, dass alle seine Nachkommen in jungen Jahren sterben werden, weil
sie sich gegen Gott versündigt haben. Wie wird also die Zukunft aussehen? Wie wird es mit dem Gottesdienst
weitergehen?
Schon seit einiger Zeit lebt ein Knabe bei ihm, der Gott versprochen wurde. Er versieht seinen Dienst im Tempel.
Da spricht Gottes eines nachts zu ihm, Gott, von dem er viel gehört hat, den er aber noch nicht selbst gehört hat.
Der erfahrene alte Mann weist ihn darauf hin, wer ihn da ruft. Und es ist gleichzeitig die Berufung, die Zukunft
verheißt.
Der alte Eli ist der Lehrmeister. Er gibt seine Erfahrung und sein Wissen weiter an den jungen Samuel. Nur so
kann der Knabe erkennen, dass Gott zu ihm spricht. Und was Er zu ihm spricht, macht beiden Angst: dem jungen
wie dem alten. Doch es ist Gott, der Gott, der in die Zukunft weist, der durch Samuel sein Volk führen wird. Ob
vielleicht auch heute die Jungen von Gott in einer nächtlichen Vision schon mehr über die Zukunft erfahren haben, als die Erwachsenen ihnen zutrauen? Lasst Euch doch einmal schildern, was die Träume der Jungen sind.
Und gemeinsam wird es gelingen, aus den vielen Stimmen Gottes Stimme heraus zu schälen.
Zu Markus 4, 35-41
„Meister, kümmert es dich nicht, dass wir zugrunde gehen?" so riefen die Jünger voll Angst. Ist das nicht auch so
manches Mal der Ruf einer Gemeinde in den Stürmen der heutigen Zeit? Die Kirchgänger/innen werden weniger,
die Firmung erleben viele als das Sakrament des Verlassens der Kirche, am Arbeitsplatz wird man nur noch
milde belächelt für sein Engagement in der Kirche... Die Jünger weckten Jesus, der sichtlich einen tiefen Schlaf
hatte. In all ihrer Angst habe sie geahnt, dass er doch noch etwas tun könnte, um sie zu retten. Heute fragen sich
Jugendliche, wozu sie überhaupt Jesus noch wecken sollten. Was kann er ihnen noch bringen? Wir im PGR
haben offensichtlich diesen Jesus schon erlebt als einen, der für unser Leben von Bedeutung ist. Sonst wären wir
nicht hier. Ein vorsichtiger Blick in die Zukunft kann vielleicht einen Sturm heraufbeschwören: Wie wird alles werden? Wer versteht die Jugend noch? Gepierced und tätowiert, auf Spaß aus und ungeniert, ob sie noch eine
Arbeit finden werden? Ganz abgesehen von den Pensionen. Sie sind genauso von diesem Sturm erfasst.
Vielleicht haben sie längst schon Jesus geweckt, auf ihre Art? Haben längst schon verstanden, dass er ja eh da
ist im selben Boot? Vielleicht ist in ihrem Teil des Sees längst schon wieder Ruhe eingekehrt? Nur wer auf sie
hört, wird darauf eine Antwort bekommen.“ 156
156
ebenda, S. 16
122
Kapitel 8
Anhang
8.1 Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster
§1
Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heilsund Weltauftrags der Kirche.
Er trägt so dazu bei, dass die Communio, das Miteinander in der Kirche, gefördert wird.
Er ist in sinnvoller Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Nr. 27) der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde und zugleich das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne
des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26).
§2
Aufgaben des Pfarrgemeinderates
1. Der Pfarrgemeinderat trägt im Zusammenwirken mit den im Dienst der Gemeinde stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für das Gemeindeleben, unbeschadet des Einspruchsrechtes des Pfarrers (§ 8.3) und der Eigenverantwortlichkeit des Kirchenausschusses. Gemeinsam
mit dem Pfarrer sowie den für die Seelsorge amtlich Beauftragten berät er alle die Pfarrgemeinde
betreffenden Fragen und Aufgaben, fasst Beschlüsse und trägt – gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitgliedern – Sorge für deren Durchführung. In diesem Miteinander nimmt der Pfarrgemeinderat teil an der Gemeindeleitung.
Als Organ des Laienapostolates kann er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig werden.
2. Seine Aufgaben bestehen vor allem darin,
a) das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu entwickeln, die Charismen in der
Gemeinde zu entdecken, Verantwortliche für die verschiedenen Dienste zu finden, für deren
Ausbildung Sorge zu tragen und sie bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Darüber hinaus ist die
Mitarbeit im Bistum und in der Weltkirche zu wecken und zu aktivieren,
b) über die ehrenamtlichen Dienste der Katechese und der Liturgie zu beraten und Mitglieder hierfür zu gewinnen und soweit erforderlich dem Bischof zur Beauftragung vorzuschlagen,
c) Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme
der ganzen Gemeinde an den liturgischen Feiern einzubringen,
d) den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern,
e) den Dienst der Pfarrgemeinde für Schule und Erziehung und Erwachsenenbildung zu fördern,
f) die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr
in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe zu suchen,
123
g) gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten, zu überdenken und
sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen,
h) Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten,
i)
die Verantwortung der Gemeinde für Diaspora, Mission und entwicklungsfördernde Maßnahmen wach zu halten,
j)
die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern,
k) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und
Dienste aufeinander abzustimmen,
l)
Kontakt zu denen, die dem Gemeindeleben fern stehen, zu suchen,
m) die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche oder mündliche Informationen über die Arbeit in der
Pfarrei und ihre Probleme zu unterrichten,
n) für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzustellen,
o) bei der Erstellung des Haushalts- und Stellenplanes mit dem Recht auf Erörterung mitzuwirken,
p) Vertreter der Pfarrgemeinde für die Gremien der mittleren Ebene zu wählen,
q) vor Besetzung der Pfarrstelle den Bischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde zu unterrichten und Stellung zu nehmen zum Besetzungsvorschlag
des Bischofs,
r) die Hauptabteilung Seelsorge-Personal bei der Ernennung von Seelsorgern und Seelsorgerinnen zu beraten.
§3
Mitglieder
1. Dem Pfarrgemeinderat gehören an,
a) der Pfarrer,
b) je nach Größe der Gemeinde bis zu 16 in unmittelbarer und geheimer Wahl von der Pfarrgemeinde gewählte Mitglieder,
c) als weitere amtliche Mitglieder die in der Pfarrgemeinde hauptamtlich tätigen Priester, Diakone
und Pastoralreferenten/-referentinnen sowie Diakone mit Zivilberuf und ein Mitglied des Kirchenvorstandes/Kirchenausschusses,
d) bis zu vier vom Pfarrer im Einvernehmen mit den Mitgliedern nach b) und c) berufenen Mitglieder.
2. Beratende Mitglieder sind: ein Vertreter der hauptamtlichen Kirchenangestellten, ein Vertreter der in
der Pfarrgemeinde tätigen Ordensangehörigen.
124
3. Die Mitglieder gem. Abs. 1 b) müssen mindestens zwei Drittel der Gesamtmitgliederzahl des Pfarrgemeinderates ausmachen.
4. Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrgemeinde
ihren Wohnsitz haben.
5. Wählbar ist jeder Katholik, der in der Pfarrgemeinde seinen Wohnsitz hat, das 16. Lebensjahr vollendet hat und in der Ausübung seiner allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behindert
ist. Dies gilt auch für die gem. Abs. 1 d) berufenen Mitglieder.
6. Es können auch außerhalb der Gemeinde wohnende Katholiken aktives und passives Wahlrecht
ausüben, wenn sie am Leben der Gemeinde aktiv Anteil nehmen. Die Ausübung des aktiven oder
passiven Wahlrechts in mehreren Gemeinden ist nicht zulässig.
7. Die Amtszeit des Pfarrgemeinderates beträgt 4 Jahre, sie endet mit der Konstitution des neuen
Pfarrgemeinderates.
Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus dem Pfarrgemeinderat aus, so rückt bei Mitgliedern
gem. Abs. 1 b) der Kandidat, der bei der Wahl die nächsthöchste Stimmenzahl erhalten hatte, in
den Pfarrgemeinderat nach.
Scheidet ein Jugendlicher (16 – 25 J.) während der Amtszeit aus dem Pfarrgemeinderat aus und
rückt kein Jugendlicher für ihn nach, so beruft der Pfarrgemeinderat einen zusätzlichen Jugendlichen.
Bei Mitgliedern gem. Abs. 1 d) kann der Pfarrer im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderat für die
restliche Amtszeit eine Nachberufung vornehmen.
8. Die Mitgliedschaft im Pfarrgemeinderat endet, wenn die Wählbarkeit gem. Abs. 5 entfällt.
9. Bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen kann ein Mitglied aus dem Pfarrgemeinderat ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt auf Antrag des Pfarrgemeinderates oder des Pfarrers
durch den Bischof, nachdem die zuständige Schiedsstelle die Sach- und Rechtslage mit dem auszuschließenden Mitglied und Vertretern des Pfarrgemeinderates erörtert hat.
§4
Konstituierung
1. Der Pfarrer lädt die Mitglieder gem. § 3 Abs. 1 b) und c) zur ersten Sitzung ein, die spätestens 3
Wochen nach der Wahl stattfinden muss und stimmt mit ihnen u. a. die Berufung der Mitglieder
nach § 3 Abs. 1 d) ab.
2. Innerhalb weiterer 3 Wochen findet die zweite Sitzung des Pfarrgemeinderates statt, in der auch der
Vorstand zu wählen ist.
3. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates leitet der Pfarrer bis zur Übernahme des Amtes durch den
gewählten Vorsitzenden.
125
§5
Vorstand
1. Der Pfarrgemeinderat bildet aus seiner Mitte einen Vorstand, dem der Pfarrer kraft seines Amtes
und 2 oder 4 weitere zu wählende Mitglieder angehören.
Der Vorsitzende wird aus den Mitgliedern des Vorstandes vom Pfarrgemeinderat gewählt.
2. Der Vorstand bereitet die Sitzungen des Pfarrgemeinderates vor. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Pfarrgemeinderates im Einvernehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern unter Angabe
der Tagesordnung ein und leitet sie.
Der Vorstand regelt die Vertretung des Vorsitzenden.
3. Ein Mitglied des Vorstandes hat das Recht, an dienstlichen Besprechungen der Hauptamtlichen in
der Gemeinde teilzunehmen, sofern dort grundlegende pastorale Fragen bearbeitet werden.
§6
Sachausschüsse
1. Für Sachbereiche, die einer kontinuierlichen Beobachtung und ständigen Mitarbeit des Pfarrgemeinderates bedürfen, bildet der Pfarrgemeinderat Sachausschüsse oder bestellt Beauftragte für
diese Sachbereiche.
2. In die Sachausschüsse können auch Personen berufen werden, die nicht Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind. Die Vorsitzenden der Sachausschüsse oder die Beauftragten sollen dem Pfarrgemeinderat angehören.
3. Die Sachausschüsse haben die Aufgaben, in ihrem jeweiligen Sachbereich die Entwicklung zu beobachten, den Pfarrgemeinderat, Einrichtungen der Pfarrgemeinde und die in dem jeweiligen Sachbereich tätigen Verbände und Institutionen zu beraten sowie Maßnahmen, für die kein Träger vorhanden ist, im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderat durchzuführen. Erklärungen und Verlautbarungen an die Öffentlichkeit bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
§7
Sitzungen
1. Der Pfarrgemeinderat tritt mindestens einmal im Vierteljahr und außerdem dann zusammen, wenn
1/3 der Mitglieder des Pfarrgemeinderates oder ein Mitglied des Vorstandes dies verlangt.
2. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind in der Regel öffentlich. Bei besonderen Anliegen sollen
Vertreter von Verbänden oder betroffenen Gemeindeeinrichtungen zu den Pfarrgemeinderatssitzungen eingeladen werden.
126
Nicht öffentlich sind zu behandeln:
(1) Personalangelegenheiten
(2) sonstige Angelegenheiten, die der Natur der Sache entsprechend vertraulich zu behandeln sind;
hierüber entscheidet der Vorstand des Pfarrgemeinderates.
Darüber hinaus kann das Bischöfliche Generalvikariat/ Bischöflich Münstersche Offizialat bestimmen, dass einzelne Angelegenheiten nicht öffentlich behandelt werden.
Die Sitzungen des Vorstandes und der Sachausschüsse sind in der Regel nicht öffentlich.
3. Beabsichtigen Pfarrgemeinderäte, in bestimmten Angelegenheiten der Gemeindeseelsorge zusammen zu arbeiten, können die Pfarrgemeinderäte diese Angelegenheiten in gemeinsamen Sitzungen beraten. Abs. 2 gilt entsprechend.
4. Die Vorsitzenden der Sachausschüsse oder die Sachbeauftragten haben, soweit sie nicht Mitglied
des Pfarrgemeinderates sind, das Recht, an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates mit beratender
Stimme teilzunehmen.
5. Über die Beratungen des Pfarrgemeinderates ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das von dem
Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterschreiben ist. Die Protokolle über die Sitzungen des
Pfarrgemeinderates gehören zu den amtlichen Akten und sind im Pfarrarchiv aufzubewahren.
§8
Beschlussfassung
1. Der Pfarrgemeinderat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er
fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
2. Beschlüsse, die der verbindlichen Glaubens– und Sittenlehre oder dem allgemeinen oder diözesanen Kirchenrecht widersprechen, können nicht gefasst werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Bischof unter Angabe der Gründe.
3. Erklärt der Pfarrer förmlich aufgrund seiner pastoralen Verantwortung und unter Angabe der Gründe, dass ein Beschluss die Ausübung der Grundaufgaben in der Liturgie, Verkündigung oder Diakonie einschränkt, so hat dieser Einspruch für den Beschluss aufschiebende Wirkung. Die anstehende Frage ist im Pfarrgemeinderat innerhalb von 6 Wochen erneut zu beraten. Kommt auch hier
eine Einigung nicht zustande, kann die zuständige Schiedsstelle und hierauf der Bischof angerufen
werden.
4. Ist nach Meinung der Mehrheit des Pfarrgemeinderates oder des Pfarrers eine gedeihliche Zusammenarbeit im Pfarrgemeinderat nicht mehr gegeben, kann die zuständige Schiedsstelle angerufen
werden. Gelingt es dieser nicht, eine Einigung herbeizuführen, verfügt der Bischof die erforderlichen
Maßnahmen. Er kann auch Neuwahlen anordnen.
127
§9
Pfarrversammlung
1. Der Pfarrgemeinderat soll einmal im Jahr eine Pfarrversammlung für die Pfarrgemeinde durchführen. Hierzu werden insbesondere die Vertreter der Verbände, der Schulen und ggf. weiterer wichtiger Einrichtungen der Gemeinde schriftlich eingeladen.
2. Aufgabe der Pfarrversammlung ist es,
a) den Tätigkeitsbericht des Pfarrgemeinderates entgegenzunehmen,
b) Fragen aus dem Aufgabenbereich des Pfarrgemeinderates zu erörtern und ihm hierzu Anregungen und Vorschläge für die Arbeit zu geben.
§ 10
Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand/Kirchenausschuss
1. Der Pfarrgemeinderat entsendet ein Mitglied mit beratender Stimme zu den Sitzungen des Kirchenvorstandes/Kirchenausschusses. Es ist berechtigt und auf Verlangen des Pfarrgemeinderates verpflichtet, unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht im Pfarrgemeinderat zu berichten.
2. Beschlüsse des Pfarrgemeinderates, deren Durchführung finanzielle Aufwendungen der Kirchengemeinde erfordern, leitet dieser mit der Bitte um baldige Entscheidung dem Kirchenvorstand/Kirchenausschuss zu. Sie werden mit der Mittelbereitstellung wirksam.
3. Der Pfarrgemeinderat lädt i. d. R. einmal im Jahr den Kirchenvorstand/Kirchenausschuss zur gemeinsamen Sitzung ein. Hierbei legt er insbesondere die pastoralen Schwerpunkte dar.
4. Der Pfarrgemeinderat versieht die Genehmigungsvorlage des Haushaltes durch den Kirchenvorstand/Kirchenausschuss an das Bischöfliche Generalvikariat/ Bischöflich Münstersche Offizialat mit
seiner Stellungnahme.
§ 11
Schlussbestimmungen
Die vorstehende Satzung tritt mit Wirkung vom 28. Oktober 2001 an die Stelle der Satzung für die
Pfarrgemeinderäte vom 14. Februar/26. Oktober 1997 (Kirchliches Amtsblatt 1997, Art. 42). Sie ist für
alle Pfarrgemeinden des Bistums Münster verbindlich.
Münster, den 1. März 2001
† Reinhard Lettmann
Bischof von Münster
Auszug aus dem Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Münster vom 1. März 2001, Nr. 5, Art. 75.
128
8.2 Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster
I.
ZUSAMMENSETZUNG DES PFARRGEMEINDERATES
Gem. § 3 der geltenden Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster gehören dem Pfarrgemeinderat an:
a) der Pfarrer,
b) je nach Größe der Gemeinde bis zu 16 in unmittelbarer und geheimer Wahl von der Pfarrgemeinde gewählte Mitglieder,
c) als weitere amtliche Mitglieder die in der Pfarrgemeinde hauptamtlich tätigen Priester, Diakone
und Pastoralreferenten/-referentinnen sowie Diakone mit Zivilberuf und ein Mitglied des Kirchenvorstandes/Kirchenausschusses,
d) bis zu 4 vom Pfarrer im Einvernehmen mit den Mitgliedern nach b) und c) berufene Mitglieder.
§1
Zahl der Mitglieder
1. Die Zahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderates beträgt i. d. R. in Kirchengemeinden
bis 1.000 Gemeindemitglieder 12, davon 8 gem.
§ 3.1 b) der Satzung
bis 3.000 Gemeindemitglieder 15, davon 10 gem.
§ 3.1 b) der Satzung
bis 6.000 Gemeindemitglieder 21, davon 14 gem.
§ 3.1 b) der Satzung
in größeren Gemeinden 24, davon 16 gem.
§ 3.1 b) der Satzung.
2. In begründeten Ausnahmefällen kann die Zahl der Mitglieder durch Beschluss des Pfarrgemeinderates erweitert oder vermindert werden.
3. Die Mitglieder gem. § 3.1 b) der Satzung müssen in jedem Falle mindestens 2/3 der Gesamtmitgliederzahl des Pfarrgemeinderates ausmachen.
II.
ORDNUNG FÜR DIE WAHL DER MITGLIEDER
GEM. § 3.1 b) DER SATZUNG
§2
Aktives und passives Wahlrecht
1. Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrgemeinde ihren Wohnsitz haben.
2. Wählbar ist jeder Katholik, der in der Pfarrgemeinde seinen Wohnsitz hat, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, in der Ausübung seiner allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behindert ist und seiner Kandidatur schriftlich zugestimmt hat.
129
3. Es können auch außerhalb der Gemeinde wohnende Katholiken aktives und passives Wahlrecht
ausüben, wenn sie am Leben der Gemeinde aktiv Anteil nehmen. Die Ausübung des aktiven oder
passiven Wahlrechts in mehreren Gemeinden ist nicht zulässig.
4. Die Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Pfarrgemeinde ist auf Antrag möglich. Der
Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste ist an den Wahlausschuss der Wahlgemeinde zu stellen,
der über den Antrag entscheidet. Wird dem Antrag zugestimmt, sind sowohl der Antragsteller, als
auch dessen Wohnsitzgemeinde schriftlich zu informieren. Der Wahlausschuss der Wahlgemeinde
teilt der Wohnsitzgemeinde die erfolgte Eintragung in die Wählerliste mit und bittet um Streichung
des Namens aus der Wählerliste der Wohnsitzgemeinde. Wird der Antrag abgelehnt, ist der Antragsteller unter Angabe der Gründe hierüber schriftlich zu benachrichtigen.
§3
Berufung und Zusammensetzung des
Wahlausschusses
1. Zur Vorbereitung der Wahl beruft der bestehende Pfarrgemeinderat mindestens 8 Wochen vor dem
Wahltermin einen Wahlausschuss.
2. Dem Wahlausschuss gehören an:
a) der Pfarrer oder ein von ihm benannter Vertreter und
b) sechs vom bisherigen Pfarrgemeinderat zu wählende Mitglieder.
3. Wo kein Pfarrgemeinderat besteht, beruft der
Pfarrer sechs wahlberechtigte Gemeindemitglieder in den Wahlausschuss.
4. Der Wahlausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Anwesenden gefasst.
§4
Aufgaben des Wahlausschusses
Der Wahlausschuss hat die Aufgaben:
1. Kandidaten für die Wahl des Pfarrgemeinderates aufzustellen (Wahlvorschlag § 5),
2. die eingehenden Ergänzungsvorschläge auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen (§ 5.4, 5),
3. den endgültigen Wahlvorschlag bekannt zu geben (§ 6),
4. Wahllokal und Zeitdauer für die Wahl zu bestimmen (§ 7.2),
5. den Wahlvorstand zu bestellen (§ 8),
6. das endgültige Ergebnis zu prüfen (§ 12).
130
§5
Wahlvorschläge
1. Der vom Wahlausschuss aufzustellende Wahlvorschlag hat mindestens um ein Viertel mehr Kandidaten zu enthalten, als zu wählen sind. Der Wahlausschuss sollte zur Vorbereitung seines Wahlvorschlages zu einer Pfarrversammlung einladen.
2. Im Wahlvorschlag sind die Namen der Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge mit Angabe von
Beruf, Geburtsdatum und Wohnung aufzuführen.
3. Der Wahlausschuss macht spätestens 6 Wochen vor dem Wahltermin seinen Wahlvorschlag der
Gemeinde bekannt. Dieser Wahlvorschlag ist unmittelbar nach der Bekanntgabe für die Dauer von
2 Wochen zur Einsicht offen zu legen. Er ist außerdem der Gemeinde in sonstiger geeigneter Weise, z.B. in den Gottesdiensten, durch Aushang oder im Pfarrbrief, mitzuteilen.
4. Gleichzeitig ist die Gemeinde darauf hinzuweisen, dass innerhalb der Offenlegungsfrist des Wahlvorschlages weitere Vorschläge beim Wahlausschuss eingereicht werden können; der Vorschlag
des Wahlausschusses wird um diese ergänzt.
5. Ein Ergänzungsvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zum Pfarrgemeinderat zu
wählen sind. Für einen solchen Vorschlag sind mindestens 12 Unterschriften von Wahlberechtigten
erforderlich.
§6
Bekanntgabe des endgültigen Wahlvorschlages
Der Wahlausschuss hat nach Ablauf der Offenlegungsfrist innerhalb einer Woche den endgültigen
Wahlvorschlag in alphabetischer Reihenfolge aufzustellen und in den Gottesdiensten am Sonntag vor
der Wahl und in sonstiger Weise (z.B. durch Wahlbenachrichtigung, Aushang oder im Pfarrbrief) bekannt zu geben.
§7
Wahltermin
1. Der Bischof setzt für alle Gemeinden des Bistums einen einheitlichen Wahltermin fest. Ausnahmen
bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch den Bischof.
2. Der Wahlausschuss bestimmt das Wahllokal und setzt eine ausreichende Zeitdauer für die Wahl
fest. In Gemeinden mit mehreren Ortschaften oder Ortsteilen können mehrere Wahlbezirke mit je
einem Wahllokal eingerichtet werden. Auch in diesen Fällen ist dafür Sorge zu tragen, dass jeder
Wahlberechtigte nur einmal seine Stimme abgeben kann.
§8
Wahlvorstand
Zur Durchführung der Wahl hat der Wahlausschuss für jedes Wahllokal einen Wahlvorstand mit der
erforderlichen Zahl von Mitgliedern zu bestellen. Kandidaten für die Wahl des Pfarrgemeinderates können dem Wahlvorstand nicht angehören. Der Wahlvorstand hat für den ungestörten Ablauf der Wahl zu
sorgen, die Wähler zu registrieren, die Stimmzettel entgegenzunehmen und die vorläufige Zählung der
abgegebenen Stimmen vorzunehmen. Über die Wahlhandlung hat der Wahlvorstand eine Niederschrift
aufzunehmen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterzeichnen ist.
131
§9
Wahlhandlung
1. Die Wähler geben zur Kontrolle ihrer Wahlberechtigung und zur Registrierung Namen, Alter und
Anschrift bekannt. Die Angaben sind in Zweifelsfällen durch Personalpapiere zu belegen.
2. Die Wähler kreuzen auf dem Stimmzettel höchstens so viele Namen an, wie Mitglieder zu wählen
sind.
§ 10
Briefwahl
1. Ein Wähler, der aus wichtigem Grund (Krankheit, Alter, Ortsabwesenheit) verhindert ist, zur Wahl zu
kommen, erhält auf Antrag einen Briefwahlschein.
2. Dieser Antrag kann vom Tage nach der Bekanntgabe des endgültigen Wahlvorschlages bis zum
Freitag vor der Wahl unter Angabe der Gründe schriftlich oder mündlich bei dem Wahlvorstand
(Pfarrbüro) gestellt werden. Der Briefwahlschein wird zusammen mit dem Stimmzettel und dem
amtlichen Wahlumschlag ausgehändigt.
3. Die Ausstellung eines Briefwahlscheines ist in dem Wählerverzeichnis zu vermerken oder in einem
besonderen Verzeichnis festzuhalten, das dem Wahlvorstand zur Registrierung übergeben wird.
4. Der Wähler hat in einem verschlossenen Umschlag den Briefwahlschein und den verschlossenen
amtlichen Wahlumschlag mit seinem Stimmzettel so rechtzeitig zu übersenden, dass der Wahlbrief
spätestens am Wahltag bis zum Ende der festgesetzten Wahlzeit bei dem Wahlvorstand eingeht.
Auf dem Briefwahlschein hat der Wähler zu versichern, dass er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat.
§ 11
Feststellung des Wahlergebnisses
1. Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten, in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
2. Ein abgegebener Stimmzettel ist ungültig, wenn auf ihm mehr Namen angekreuzt sind, als Kandidaten zu wählen waren.
3. Über die Gültigkeit von Stimmzetteln mit zweifelhafter Kennzeichnung entscheidet der Wahlvorstand.
4. Das Ergebnis der vorläufigen Stimmenzählung ist in die Niederschrift des Wahlvorstandes aufzunehmen. Die Niederschrift ist dem Wahlausschuss unverzüglich zuzuleiten.
132
§ 12
Wahlprüfung
1. Der Wahlausschuss hat das Wahlergebnis zu prüfen und endgültig festzustellen.
2. Das Wahlergebnis ist an dem auf den Wahltag folgenden Sonntag im Gottesdienst bekannt zu geben. Gleichzeitig ist das Wahlergebnis in sonstiger geeigneter Form, z. B. durch Aushang oder im
Pfarrbrief, mitzuteilen.
3. Binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann die Gültigkeit der Wahl beim
Wahlausschuss schriftlich angefochten werden. Der Wahlausschuss hat etwaige Einsprüche mit
seiner Stellungnahme unverzüglich dem Bischof vorzulegen, damit darüber entschieden werden
kann.
III.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 13
Bekanntgabe
1. Die Namen aller Mitglieder des Pfarrgemeinderates sowie des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sind vom Pfarrer bis spätestens 6 Wochen nach dem Wahltermin der Pfarrgemeinde bekannt zu
geben.
2. Der Vorsitzende hat innerhalb von weiteren 14 Tagen das Bischöfliche Generalvikariat/Bischöflich
Münstersche Offizialat über den Verlauf der Wahl (Wahlbericht) und die Zusammensetzung des
Pfarrgemeinderates zu unterrichten.
§ 14
Die vorstehende Wahlordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt an die Stelle der
Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte vom 14. Februar/26.Oktober 1997 (Kirchliches Amtsblatt 1997,
Art. 42). Sie ist erstmals zu der am 28. Oktober 2001 stattfindenden Wahl der Pfarrgemeinderäte im
Bistum Münster anzuwenden.
Münster, den 1. März 2001
† Reinhard Lettmann
Bischof von Münster
Auszug aus dem Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Münster vom 1. März 2001, Nr. 5, Art. 75.
133
8.3 Mustergeschäftsordnung157 für den PGR
„1. Geltung
Diese Geschäftsordnung regelt in Ergänzung der Satzung die Arbeitsweise des Pfarrgemeinderates.
Die Bestimmungen der gültigen Satzung gehen vor.
2. Öffentlichkeit
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind nicht öffentlich, außer der Pfarrgemeinderat beschließt
dies einstimmig (entweder generell oder von Fall zu Fall). Beratungen von Personalangelegenheiten gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 der Satzung sind immer nicht öffentlich zu verhandeln. Bei der Beratung nicht öffentlicher Tagesordnungspunkte haben nur die Mitglieder des Pfarrgemeinderates Zutritt sowie solche Gäste, die zur Mitberatung oder Information erforderlich sind, wenn der Pfarrgemeinderat zustimmt. Alle Anwesenden sind zur Verschwiegenheit über nicht öffentliche Beratungen
z.B. Personalangelegenheiten verpflichtet.
3. Einberufungsfristen
3.1 Die Einladung zur Pfarrgemeinderatssitzung ist unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung jedem Mitglied mindestens 1 Woche vor dem Tag der Sitzung zuzustellen. Tagt der Pfarrgemeinderat öffentlich, so ist die Einladung samt Tagesordnung zudem durch Aushang und in anderer
geeigneter Weise bekannt zu machen. In dringenden Fällen kann mit verkürzter Frist von 2 Tagen eingeladen werden.
3.2 Verlangt ein Drittel der Mitglieder des Pfarrgemeinderates oder der Pfarrer gemäß der Satzung
das Zusammentreten des Pfarrgemeinderates, so muss der Pfarrgemeinderat innerhalb von 2
Wochen einberufen werden.
1. Anträge
4.1 Antragsberechtigt sind alle Pfarrangehörigen und alle in der Gemeinde tätigen Gruppen.
1.2 Anträge müssen schriftlich gestellt und (kurz) begründet werden; sie müssen in den Vorschlag
für die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn sie 2 Wochen vor der Sitzung vorliegen.
4.3 Mitglieder des Pfarrgemeinderates können Anträge bis zur Festlegung der Tagesordnung zu
Beginn der Sitzung einbringen. Danach können in der Sitzung auch von Mitgliedern nur noch
Anträge gestellt werden, die einen Gegenstand der beschlossenen Tagesordnung betreffen;
diese bedürfen nicht mehr der Schriftform.
2. Tagesordnung
5.1 Die Tagesordnung wird vom Vorstand des Pfarrgemeinderates beraten und vorläufig aufgestellt.
Der Pfarrgemeinderat beschließt die endgültige Tagesordnung am Beginn der Sitzung.
Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Zeig´, was in dir steckt, Arbeitshilfe fuer Pfarrgemeinderäte, Köln 2002, S.
18-20
157
134
5.2 Die Tagesordnung enthält in der Regel folgende Punkte:
- Begrüßung und geistlicher Impuls,
- Feststellung der Beschlussfähigkeit,
- Protokoll der letzten Sitzung und Tagesordnung (Genehmigung und Zusätze),
- vertagte Punkte der letzten Sitzung,
- Informationen und Berichte aus dem Vorstand und den Ausschüssen,
- Beratung und Beschlussfassung zu Sachfragen und Anträgen,
- Verschiedenes
- Festlegung des nächsten Sitzungstermins
- Feedback
6. Beschlussfähigkeit
Der Pfarrgemeinderat ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mehr als die
Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung). Wird zu
Beginn oder während der Sitzung auf Antrag Beschlussunfähigkeit festgestellt, so kann in dieser
Sitzung nur ein Informations- und allgemeiner Gedankenaustausch stattfinden. Alle Beratungen und
Entscheidungen sind zu vertagen; ein neuer Sitzungstermin ist alsbald anzusetzen.
7. Sitzungsleitung
Der bzw. die Vorsitzende leitet die Sitzung. Die Leitung kann auch von dem bzw. der stellvertretenden Vorsitzenden übernommen werden. Eine Übergabe der Sitzungsleitung ist auch während der
Sitzungen möglich. Sind weder der/die Vorsitzende noch der/die stellvertretende Vorsitzende anwesend, so kann auch ein anderes Vorstandsmitglied die Leitung der Sitzung übernehmen.
8. Beratungsordnung
8.1 Der/die Sitzungsleiter/in eröffnet zu jedem Punkt der Tagesordnung die Aussprache. Redebeiträge erfolgen in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Eine Ausnahme bilden Wortmeldungen
bzw. Anträge „zur Geschäftsordnung“ (vgl. 8.3).
8.2 Alle Mitglieder des Pfarrgemeinderates – die stimmberechtigten (vgl. § 3 Abs. 1) und die nicht
stimmberechtigten (vgl. § 3 Abs. 2) - haben Rede und Antragsrecht; eingeladene sachkundige
Gäste können an den Beratungen teilnehmen. Sonstigen Anwesenden kann auf Antrag eines
Pfarrgemeinderatsmitgliedes durch Beschluss des Pfarrgemeinderates Rederecht zugestanden
werden.
8.3.Durch Wortmeldungen bzw. Anträge „zur Geschäftsordnung“ (Zuruf) wird die Rednerliste unterbrochen. Nach Ende des laufenden Redebeitrags sind sie sofort zu behandeln. Beiträge „zur
Geschäftsordnung“ dürfen sich nur auf Verfahrensregeln beziehen wie z.B.:
- Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung,
- Antrag auf Schluss der Rednerliste,
- Antrag auf Beschränkung der Redezeit,
- Antrag auf Unterbrechung, Abschluss oder
- Vertagung eines Tagesordnungspunktes,
- Antrag auf Unterbrechung, Abschluss oder
- Vertagung der Sitzung
- Antrag auf Nichtbefassung,
- Hinweise zur Geschäftsordnung oder Satzung.
Zu einem Geschäftsordnungsantrag darf nur eine Wortmeldung dafür und eine dagegen
zugelassen werden; danach wird sofort über den Geschäftsordnungsantrag abgestimmt.
135
9. Persönliche Erklärung
Nach Schluss der Beratung eines Tagesordnungspunktes oder nach Beendigung der Abstimmung
können Pfarrgemeinderatsmitglieder eine persönliche Erklärung abgeben. Im Rahmen einer solchen Erklärung hat jedes Pfarrgemeinderatsmitglied die Gelegenheit, Äußerungen, die in Bezug auf
seine Person gemacht wurden, zurückzuweisen, eigene Ausführungen richtig zu stellen oder seine
Stimmabgabe zu begründen. Eine Debatte über die persönliche Erklärung findet nicht statt. Die
persönliche Erklärung wird ins Protokoll aufgenommen, wenn sie schriftlich eingereicht wird.
10. Beschlussfassung
10.1 Der Pfarrgemeinderat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder
(vgl. 10 Abs. 1 Satz 2 der Satzung). Bei gleicher Zahl von Für- und Gegenstimmen ist ein
Antrag abgelehnt.
10.2 Wenn mehrere Anträge zum gleichen Gegenstand vorliegen, wird zuerst über den „weitergehenden“ Antrag abgestimmt. Der „weitergehende“ Antrag ist der Antrag, der die weitreichendsten Konsequenzen nach sich zieht. Die Sitzungsleitung entscheidet, welcher Antrag
der „weitergehende“ ist. Vor der Abstimmung wird der Antrag noch einmal verlesen.
10.3 Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder dies
verlangt, muss die Abstimmung geheim durchgeführt werden.
10.4 Bei Angelegenheiten, die ein Mitglied des Pfarrgemeinderates betreffen, nimmt dieses an der
Abstimmung nicht teil.
10.5 Über einen bereits zur Abstimmung gebrachten Antrag kann in derselben Sitzung nur nochmals beraten und abgestimmt werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder seiner
Wiederaufnahme in die Tagesordnung zustimmen.
10.6 Der/die Sitzungsleiter/in stellt die Zahl der Für und Gegenstimmen sowie der Enthaltungen
fest und gibt das Abstimmungsergebnis bekannt.
11. Wahlen und Nachwahlen
11.1 Wahlen und Nachwahlen zum Vorstand des Pfarrgemeinderates bedürfen der Mehrheit der
anwesenden Mitglieder. Wahlen können nur stattfinden, wenn dieser Tagesordnungspunkt
den Mitgliedern rechtzeitig mit der Einladung bekannt gegeben wurde.
11.2 Wahlen erfolgen geheim mittels Stimmzettel. Per Handzeichen kann nur dann gewählt werden, wenn dies beantragt wird und kein Mitglied widerspricht.
11.3 Die Abwahl von Vorstandsmitgliedern bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder des Pfarrgemeinderates. Sie erfolgt grundsätzlich geheim.
12. Protokoll
12.1 Über die Beratungen des Pfarrgemeinderates wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Das Protokoll muss enthalten:
- Datum, Dauer und Ort der Sitzung,
- die Namen der anwesenden und der entschuldigten Pfarrgemeinderatsmitglieder und der
zur Beratung eingeladenen Gäste,
- die Tagesordnung,
- die eingebrachten Anträge mit Namen der Antragsteller,
136
-
die gefassten Beschlüsse im Wortlaut mit Abstimmungsergebnis,
alle Beratungsergebnisse, einschließlich verabredeter Planungen und Aufgabenverteilungen,
persönliche Erklärungen, die schriftlich eingereicht werden,
die Ergebnisse von Wahlen.
12.2 Das Protokoll ist dem Pfarrgemeinderat in der nachfolgenden Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Es wird in der genehmigten Form vom Sitzungsleiter bzw. von der Sitzungsleiterin
und vom protokollführenden Pfarrgemeinderatsmitglied unterschrieben.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Diese Geschäftsordnung wurde am............................................ durch Beschluss des Pfarrgemeinderates
der
Pfarrgemeinde
...........................................................................
in...................... angenommen und in Kraft gesetzt. Sie gilt bis auf weiteres. Frühere Regelungen zur Geschäftsordnung verliert zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
13.2 Änderungen der Geschäftsordnung können mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des
Pfarrgemeinderats beschlossen werden, wenn dieser Tagesordnungspunkt den Mitgliedern
rechtzeitig mit der Einladung bekannt gegeben wurde.“158
158
Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Zeig´, was in dir steckt, Arbeitshilfe fuer Pfarrgemeinderäte, Köln 2002, S.
18-20
137
8.4 Checkliste zur Vorbereitung von Sitzungen
Checkliste zur Vorbereitung von Sitzungen
Termin:
am
von
bis
Ort:
Einladungsfrist:
Reguläre Teilnehmer/-innen
Gäste/Referenten
Platzierung auf TOP
138
Dauer des TOP
Hilfsmittel (Tageslichtprojektor, Notebook, Beamer, Flipchart, Tafel, Stifte usw.)?
Erfrischung (Getränke, Imbiss)?
Bestuhlung/Gestaltung des Raumes?
Besondere Ereignisse (Geburtstag, Jubiläen)?
Entscheidung
Diskussion
Information
Anlagen
Tagesordnungspunkte
8.5 Muster: Einladung zu einer Sitzung
Einladung
zur Sitzung des ...
am:
in:
von
Uhr
bis:
Uhr
Eingeladen:
Liebe ...
Mit freundlichen Grüßen
Tagesordnung
TOP
Information und Beratungsziel
Ihre Überlegungen
139
8.6 Muster: Protokollvorlage
Protokoll
des ...
Tag:
von
Uhr
bis:
Ort:
Anwesend (Zahl):
Entschuldigt (Namen):
Abwesend (Namen):
Sitzungsleitung:
Protokoll:
TOP
140
Ergebnis/Beschluss
Erledigt:
wer – bis wann
Uhr
8.7 Adressen der katholischen Jugendverbände im Offizialatsbezirk
Dachverband:
BDKJ, Landesverband Oldenburg
Kolpingstraße 14
49377 Vechta
Tel.: 04441 872-200
Fax: 04441 872-299
[email protected]
www.bdkj-lvoldenburg.de
Mitgliedsverbände:
DPSG
Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg
Kolpingstr. 14
49377 Vechta
Tel. 04441/ 872-268
[email protected]
www.dpsg-bezirk-oldenburg.de
KJO
Katholische Jugend Oldenburg
Kolpingstr. 14
49377 Vechta
Tel. 04441/ 872-274
[email protected]
www.kjo-online.de
KLJB
Katholische Landjugendbewegung
Kolpingstr. 14
49377 Vechta
Tel. 04441 872-267
[email protected]
www.kljb-vechta.de
Kolpingjugend Land Oldenburg
Kolpingstr. 14
49377 Vechta
Tel. 04441/ 872-272
[email protected]
www.kolpingjugend.net
Malteser Jugend
Lattweg 2
49377 Vechta
Tel. 04441/ 925014
[email protected]
www.malteserjugend-offizialatsbezirk.de
141
Die Kontaktdaten der Mitgliedsverbände
Bund der St. Sebastianus Schützenjugend (BdSJ)
Christliche Arbeiter Jugend (CAJ)
Deutsche Jugendkraft (DJK)
Katholische Junge Gemeinde (KJG)
Katholische Studierende Jugend (KSJ)
Pfadfinderinnenschaft St. Georg (PSG)
Schönstatt-Mädchenjugend
können über den BDKJ, Landesverband Oldenburg in Erfahrung gebracht werden.
142
9 Literaturliste
•
Bischöfliches Jugendamt Augsburg, Konzepte kirchlicher Jugendarbeit Nr. 5, Pfarrgemeinde als
Lebensort für junge Menschen, Dokument VI der Diözesansynode Augsburg 1990, Augsburg
1991
•
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Rheinland Pfalz, Mitraten - unsere Pfarrgemeinde sucht deinen Rat - Pfarrgemeinderatswahl 2007, Arbeitshilfe für Jugendvertreter/innen, Mainz 2007
•
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Erzdiözese Bamberg, Arbeitshilfe Pfarrgemeinderat, Bamberg 2002. Als Download unter www.bdkj-bamberg.de
•
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözesanrat der Katholiken und Erzbischöfliches Jugendamt der Erzdiözese München und Freising, Materialien, Impulse für die Jugendseelsorge in der Pfarrei, Nr. 112, Jugendarbeit und Pfarrgemeinderat. Eine Arbeitshilfe für Verantwortliche in der Jugendarbeit, für Pfarrgemeinderäte und für Mitglieder im Sachausschuss
Jugend, München 1994
•
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözese Münster, Ziele und Aufgaben katholischer Jugendverbandsarbeit, Grundsatzbeschluss des BDKJ Diözese Münster vom
25.10.2006. Als Download unter www.bdkj-muenster.de/downloads/Jugendpastoralpapier.pdf
•
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözese Münster, Jugendpastoral der Zukunft, Ziele und Aufgaben verbandlicher Arbeit, BDKJ-Zeitung Dezember 2006, Münster 2006.
Als Download unter www.bdkj-muenster.de
•
Abteilung Jugendseelsorge des Bischöflichen Generalvikariats und Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Bistum Münster, Pfarrgemeinderatswahlen 27./28. Oktober, Kirche lebt mit
dir, Zeitweise, Das Themenheft des BDKJ Diözesanverbandes Münster und der Abteilung Jugendseelsorge, Heft Nr. 23 Juni 2001. Als Download unter www. bdkj-muenster.de
•
Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising, Zeit zur Aussaat, mit wirkengestalten-bewegen. Der Pfarrgemeinderat, Profil-Aufgaben-Arbeitsweise-Strukturen, München
2006. Die Arbeitshilfe ist für die praktische Arbeit sehr zu empfehlen und kann auch als Download unter http://www.erzbistum-muenchen.de/archiv/iMA021/iMA02117220.PDF abgerufen
werden.
•
Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Mitstimmen-Einwirken-Jetzt?! Arbeitshilfe Pfarrgemeinderatswahl 5./6. November 2005, Köln 2005
•
Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Zeig´, was in dir steckt, Arbeitshilfe fuer Pfarrgemeinderäte, Köln 2002
•
Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln, Referat Pfarrgemeinderäte, Anregungen und
Hilfen für Sachausschüsse, Sachbeauftragte und Projektgruppen im Pfarrgemeinderat, Köln
2006
•
Dr. Josef Homeyer, Heftreihe Synodenbeschlüsse Nr. 8, Sonderdruck aus der offiziellen Gesamtausgabe der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Beschlüsse der Vollversammlung, Synode Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit. Ein Beschluss der gemeinsamen Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland, Köln 1975.
143
Als Download z. B. unter: http://www.bdkj.info/fileadmin/BDKJ/DownloadDateien_Text/Synodenbeschluss_wuerzburg.pdf
144
•
Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn, Abteilung Jugendpastoral/Jugendarbeit, Pfarrgemeinderat und Jugend, Paderborn 1998
•
Erzbischöfliches Jugendamt München und Freising und Bund der Deutschen Katholischen Jugend in der Erzdiözese München und Freising, Nicht ohne uns! Bausteine für die Jugendarbeit
in der Pfarrei und ihre Mitwirkung im Pfarrgemeinderat, aus der Reihe, Materialien –Impulse für
die kirchliche Jugendarbeit in der Pfarrei, Nr. 136, München 2006
•
Erzbischöfliches Jugendamt München und Freising und Bund der Deutschen Katholischen Jugend in der Erzdiözese München und Freising, Sauerteig oder Sahnehäubchen?! Zur sozialen,
politischen und spirituellen Dimension der kirchlichen Jugendarbeit. Anlässlich des 60. Geburtstages des BDKJ aus der Reihe, Materialien Nr. 138, München 2007
•
Erzbischöfliches Seelsorgeamt Freiburg im Breisgau, „Aufbrechen-Zeichen setzen“ Startset für
Pfarrgemeinderäte, Freiburger Materialdienst für die Gemeindepastoral, 4/2005, Freiburg im
Breisgau 2005
•
Erzbistum Paderborn, Grundlagen und Eckpunkte Katholischer Jugendarbeit im Erzbistum Paderborn, Paderborn 1994
•
http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/dioezese/dienststellen/
raete/dioezesanrat/pgrwahl/kandidaten/jugendvertretung/index.html:Jugendvertretung im Pfarrgemeinderat
•
Karl Rahner, Herbert Vorgrimmler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg i.Br. 1994, 26. Auflage
•
Katholikenrat der Diözese Fulda, Pfarrgemeinderatswahl 2007, Unsere Gemeinde sucht ihren
Rat, Grundlagentexte, Arbeitshilfe zur Vorbereitung der Pfarrgemeinderatswahl 2007, 2. überarbeitete Auflage, Fulda 2007
•
Katholische Jugend Österreich, Jugend- Hilfestellung für dich im Pfarrgemeinderat, Wien ohne
Angabe des Erscheinungsjahres. Als Download unter: www.kath-jugend.at
•
Katholische Jugend Österreich/Fachbereich Junge Gemeinde, Jugendliche beteiligen - Projekte
verwirklichen. Ein Wegbegleiter für die Jugendarbeit in einer Pfarre, Wien ohne Angabe des Erscheinungsjahres. Als Download unter: www.kath-jugend.at
•
Landeskomitee der Katholiken in Bayern, Handbuch für den Pfarrgemeinderat, 1.Auflage, München 1996
•
Martin Menzel, Gremienkompass, Grundlagen zur Gremienarbeit, Verlag Haus Altenberg, 1.
Auflage 2005
•
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Die Deutschen Bischöfe, Pastoral-Kommission
10, Leitlinien zur Jugendpastoral, Bonn 1991. Als Download unter:
http://www.dbk.de/imperia/md/content/schriften/dbk1b.kommissionen/ko_010.pdf