Seite 2 Nummer 9/2015 Seite 3 Nummer 9/2014 Veranstaltungskalender Samstag, 02.05.2015, 13.00 Uhr Hammelkegeln auf dem Sportplatz in Neunhofen Dienstag bis Freitag, 05.05. – 08.05.2015 Schulprojektwoche in der Grundschule „Friedrich Schiller“, Thema: „Die Schillerschule – ein Haus der Forscher, Knobler und Denker“ mit Experimenten und Versuchen die Gesetze und Phänomene unsere Umwelt entdecken Mittwoch, 06.05.2015 Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11 13.00 Uhr Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2 Freitag, 08.05.2015 Präsentationsveranstaltung zur Projektwoche in der Grundschule „Friedrich Schiller“ Freitag, 08.05.2015 Thementag Kultur: „Märchenhaftes Neustadt“ Samstag, 09.05.2015, 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr Kurs „Lebensrettende Sofort-Maßnahmen für Führerscheinbewerber“ in der Johanniter Unfallhilfe e.V., Bachstraße 1, Anmeldungen unter 036481-2990. Samstag, 09.05.2015, 9.30 Uhr Radtour mit dem Förderverein der Staatlichen Grundschule „Friedrich Schiller“, Treffpunkt: Grundschule „Friedrich Schiller“ Samstag, 09.05.2015 Kennenlerntag für Schulanfänger 2015/ 2016 in der Grundschule Neunhofen Sonntag, 10.05.2015 Muttertagsbüfett im Ringhotel „Schlossberg“, Ernst-Thälmann-Straße 62 Dienstag, 12.05.2015, 17.00 Uhr Cranachführung, Treffpunkt: Stadtkirche Dienstag, 12.05.2015, 19.30 Uhr Treffen des Katastrophenschutz-Sanitätszuges in der Johanniter Unfallhilfe e.V., Bachstraße 11 Mittwoch, 13.05.2015 Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11 13.00 Uhr Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2 Donnerstag, 14.05.2015 Christi Himmelfahrt – Männerwallfahrt der Kath. Pfarrei St. Marien Neustadt zum Klüschen Hagis Donnerstag, 14.05.2015 Gottesdienst der Ev.-Luth. Kirchgemeinde im Grünen zu Christi Himmelfahrt in der Kirche in Krobitz Freitag bis Sonntag, 15.05. – 17.05.2015 Fünf-Städte-Treffen der Partnerstädte Neustadts in Neustadt (Orla) Samstag, 16.05.2015, 9.00 Uhr Neustädter Natur- und Heimatfreunde laden ein zur „Heimatgeschichtliche Wan- derung zum Mühlengrund“, geführt von Frau Erika Müller, Treffpunkt: Dorfplatz Neunhofen Sonntag, 17.05.2015 Frauenwallfahrt der Kath. Pfarrei St. Marien Neustadt zum Kerbschen Berg Sonntag, 17.05.2015, 13.00 - 20.00 Uhr Internationaler Museumstag im Museum für Stadtgeschichte, Kirchplatz 7 Mittwoch, 20.05.2015 Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11 13.00 Uhr Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2 Samstag, 23.05.2015 Priesterweihe im Erfurter Mariendom Sonntag, 24.05.2015, 10.00 Uhr Festgottesdienst am Pfingstsonntag mit Konfirmation in der Stadtkirche St. Johannis Sonntag, 24.05.2015 Lichtenau 13.00 Uhr – Traditionelles Hammelkegeln, Kinderfest (Bastelstraße, Hüpfburg) sowie Kaffee und Kuchen auf dem Dorfplatz 20.00 Uhr – Tanz mit Live-Musik und kleinen Überraschungen im Festzelt Montag, 25.05.2015, 10.00 Uhr Waldgottesdienst am Bismarckturm Notrufnummern und Havariedienste Ärztlicher Notfalldienst 116 117 Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsleitstelle Saalfeld 0 36 71/99 00 Giftnotruf 03 61/73 07 30 Frauenschutzhaus Rudolstadt 0 36 72/34 36 59 Gera 03 65/5 13 90 Schleiz 01 74/5 64 70 19 Stadtwerke Neustadt (Orla) 2 47 47 Zweckverband Wasser/Abwasser 0 36 47/4 68 10 oder 01 71/3 66 23 25 E.ON Störungsdienst 01 80/2 69 69 61 Beratungsstellen Diakonieverein e.V. Familienberatungsstelle 5 19 84 Suchtberatungsstelle 5 19 86 Jugendhilfe, Bildungswerk Blitz e.V. 2 40 84 oder 01 76/23 31 34 07 Behindertenberatung, Kreisverband für Behinderte e.V. 0 36 63/42 28 86 Neue Arbeit Neustadt e.V. 28 90 Hilfe für Kriminalitätsopfer, WEISSER RING 8 49 53 Mittwoch, 27.05.2015 Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11 13.00 Uhr Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2 Impressum Mittwoch, 27.05.2015, 20.00 Uhr Lesung mit Dennis Scheck im Rahmen der Literatur- und Autorentage in der Stadtbibliothek, Gerberstraße 2 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Neustadt an der Orla, Herr Arthur Hoffmann, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla Donnerstag, 28.05.2015, 14.00 Uhr Frühlingsfest des VdK, Ortsverband Neustadt (Orla), im Club der Volkssolidarität Pößneck „Betreutes Wohnen am Orlapark“, Orlagasse 29 Freitag, 29.05.2015, 19.30 Uhr Historischer Vortragsabend des Fördervereins für Stadtgeschichte e.V. mit Dr. Helmut Neubach aus Zornheim bei Mainz und dem Thema „Neustadt (Orla) in den Jahren 1945 bis 1948. Erinnerungen und Tagebuchaufzeichnungen eines Flüchtlingsjungen“ im AugustinerSaal Samstag, 30.05.2015, 10.00 Uhr Öffentliche Stadtführung mit Frau Melle durch die historische Innenstadt, Treffpunkt: Touristinformation Sonntag, 31.05.2015 Jugendwallfahrt zum Erfurter Dom Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Orla Herausgeber: Stadt Neustadt an der Orla, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Der jeweilige Verfasser Verantwortlich für die Anzeigen: Die jeweiligen Auftraggeber Redaktion: Kulturamt, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, Telefon: 03 64 81 / 8 51 20, Fax: 03 64 81 / 8 51 04 E-Mail: [email protected] (v. i. S. d. P.: Arthur Hoffmann) Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Telefon: 03 76 00/36 75, Fax; 03 76 00/36 76, www.secundoverlag.de, E-Mail: [email protected] Zugang für Autoren: www.textportal.primoweb.de Gesamtherstellung: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Jegliche Reproduktion, insbesondere der Anzeigen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. Das Amtsblatt der Stadt Orla erscheint 14-tägig (jeweils in der geraden Woche) und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Neustadt an der Orla und der Gemeinde Kospoda verteilt. Einzelexemplare sind im Kulturamt der Stadtverwaltung ebenfalls kostenlos erhältlich. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,80 EUR (inklusive Porto) beim Kulturamt, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla bestellt und abonniert werden. Für unverlangt eingesandt Manuskripte, Unterlagen und Fotos sowie die Richtigkeit der erschienen Beiträge übernehmen der Herausgeber und der Verlag keine Gewähr und Haftung. Redaktionelle Änderungen der Beiträge sind möglich. Die Stadt ist berechtigt, geliefertes Text- und Bildmaterial an andere Veröffentlichungsorgane zu übermitteln. Auflage: 5.100 Exemplare Seite 5 Nummer 9/2015 Thementag Kultur am 8. Mai mit 9 Veranstaltungen von 9 bis 9 Mit dem neu gegründeten Kulturpool soll es am 8. Mai 2015 einen ganzen Kulturthementag für Jung und Alt unter dem Motto „Eine märchenhafte Stadt“ geben. Alle städtischen Kultureinrichtungen werden zu diesem Tag und Motto ein Programm anbieten und so die Häuser für die interessierten Besucher öffnen. Der Vormittag bietet ab 9 Uhr ein Konzert, eine Stadtführung und eine Lesung für Kindergarten- und Grundschulkinder. Rathaussaal, Bibliothek und die gesamte Innenstadt werden so lebendige Kulturorte. Um 11 Uhr wird im Museum für Stadtgeschichte die neue Kinderkunstausstellung eröffnet – in diesem Jahr gestaltet vom Kindergarten „Kleine Strolche“ der AWO. „Unsere märchenhafte Stadt“ ist Mittelpunkt dieser Ausstellung, die mit interessanten Exponaten gestaltet wurde. Dabei bilden bekannte Bauten die Bezugspunkte zu Märchenschauplätzen aus früheren Zeiten. Der Nachmittag steht ganz im Zeichen der Familie. Was passiert, wenn man das Märchenbuch an der falschen Stelle aufschlägt? Dann steht plötzlich das Küchenmädchen da und hat eigentlich gar keine Zeit. Denn übermorgen soll Dornröschens Hochzeit stattfinden. Aus aller Welt kommen die Hochzeitsgäste angereist, die berühmtesten aller Märchenfiguren sind ebenfalls eingeladen. Und jeder wünscht sich etwas anderes zu essen. Die Küchenmagd muss von morgens bis abends Suppe rühren, Kuchen backen, Kartoffeln schälen, Nüsse knacken. Dabei würde sie viel lieber ... ... nein, das wird jetzt nicht verraten. Das können sich alle Kinder ab 5 von der Küchenmagd und ihrem großen Kochlöffel zum Programm „ Dornröschen und das kleine Gespenst“ erzählen lassen. Ganz wunderbar wird dieses Erzähltheaterprogramm um 15.30 Uhr in der Stadtbibliothek ergänzt durch ein neues Buch, in dem Ingrid Annel bekannte und beliebte Märchen liebevoll nacherzählt hat. Weiter geht der Tag mit einer märchenhaften Stadtführung für Familien mit Jeanette Wiechert. Ab 17 Uhr führt sie quer durch die Stadt und hat dabei märchenhafte Ideen im Gepäck. Um 18 Uhr öffnet die Ausstellung „Die zuerst ins Aug‘ dir schaut...“ ihre Türen im Museum für Stadtgeschichte. Jung und Alt können hier neben klassischen Märchen von Grimm und Andersen auch Märchen aus Japan und Mexiko bewundern. Im Vordergrund der Ausstellung steht das Märchen „Die Gänsehirtin“ (1899). Es wurde von Harry Wünscher, Archidiakon von Neustadt, geschrieben. Als Heimatforscher in unserer Region verfasste er, trotz seines nur kurzen Lebens, zahlreiche historische Beiträge. „Die Gänsehirtin“ ist ein eher unbekanntes Märchen. Es gibt der Ausstellung nicht nur den regionalen Bezug, sondern auch den Namen. „Wer zuerst ins Aug‘ Dir schaut...“ ist ein Zitat aus dem Buch. Die liebevollen Illustrationen zu dem Märchen von August Heinrich Plinke können ebenfalls während der Ausstellung bestaunt werden. Eine Kopie des Werkes von Wünscher wird zum Lesen in den Ausstellungsräumen bereitgestellt. Die beiden Originalausgaben, die das Museum erhalten hat, werden präsentiert. armen Kasper icht nur in die Depression zu treiben, sondern wollen auch seine Seele erlegen. Damit nicht genug. Der König eröffnet die Hetzjagd auf „Kasper, das A r s c h l o c h“. Denn wer keine Steuern zahlt, nichts arbeitet und dazu keine Kinder in die Welt setzt, der hat heutzutage schlechte Karten. Selbst im Reich der Fantasie. Damit nicht genug, der König macht sich auch noch an Gretel ran! So werden Probleme der Gegenwart: Harz 4, Pflegeversicherung, Klimakatastrophe, ZweiKlassen-Medizin, Wirtschaftskrise und Staatsverschuldung im Stück mit gnadenloser Schärfe präsentiert – und das nie belehrend, sondern locker, beiläufig und respektlos. Den Tag rundet eine weitere Stadtführung durch unsere märchenhafte Stadt, diesmal für Erwachsene mit Magd Johanna alias Monika Balke ab. Daneben werden in der Ausstellung die schönsten und bekanntesten Märchenbücher aus der ganzen Welt gezeigt, die der Ausstellung leihweise von zahlreichen Neustädter Bürgern zur Verfügung gestellt wurden. Unterteilt in sechs Kategorien werden die schönsten und ältesten Bücher ausgestellt. Ein kleines Bücherregal, gefüllt mit Märchenbüchern und zwei Sessel sollen zum Lesen in „Omas Wohnzimmer“ einladen. Einige der Illustrationen aus den schönsten und bekanntesten Märchen schmücken die Wände der Ausstellungsräume. „Kasper tot. Schluß mit lustig? “ ist der Titel des wunderbar von Lutz Großmann in Szene gesetzten Handpuppenspiels um 19.30 Uhr im AugustinerSaal. Der Tod und der Teufel haben sich verbündet, um den Lassen Sie sich zu einem vielfältigen und kulturvollen Tag einladen und erleben Neustadt ganz lebendig. Seite 6 Nummer 9/2015 Nachrichten aus dem Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr Dienstag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr Samstag: 09. Mai 2015 (am 2. Samstag im Monat) 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich. E-Mail: buergerbuero@neustadtander orla.thueringen.de Kontakt: Bürgerbüro (Eingang neben Briefkasten), Markt 1 Tel. 036481- 85133 / 85134 / 85135 / 85138 Schließtag der Bibliothek Aufgrund des Thementages Kultur „Märchenhaftes Neustadt“ bleibt die Stadtbibliothek Neustadt an der Orla am Freitag, dem 8. Mai 2015, geschlossen . Herzlich eingeladen sind Sie an diesem Tag zu allen Veranstaltungen in der Stadt (siehe Programm), z. B. zum Erzähltheaterprogramm für Familien „Dornröschen und das kleine Gespenst“ um 15.30 Uhr in der Bibliothek. Ihre Bibliothek Tag der Städtebauförderung am 9.5.2015 Erstmals wird am 09.05.2015 deutschlandweit ein „Tag der Städtebauförderung“ durchgeführt. Ziel und Zweck ist hierbei, einer breiten Öffentlichkeit Informationen zu Aufgaben, Umsetzung und Ergebnissen der Städtebauförderung näher zu bringen. Durch jährlich wiederkehrende Veranstaltungen sollen die Bürger und Bürgerinnen stärker beteiligt und motiviert werden, bei der Stadtsanierung mitzuwirken. Die Städtebauförderung hat das Bild unserer Stadt in den vergangenen 20 Jahren entscheidend mitgeprägt. Seit 1991 wurde eine Vielzahl von Projekten - städtische und private - mit Städtebaufördermittel realisiert. Die finanziellen Mittel der Städtebauförderung wurden und werden für verschiedene Bund-Länder-Programme wie z.B. „Stadtumbau Ost“ (Rückbau und Sicherung), „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie EUKofinanzierungen im ELER-Programm und speziellen Landesprogramm, u.a. für die Erhaltung der Kirchen zur Verfügung gestellt. Insgesamt hat die Stadt Neustadt (Orla) bisher über 42 Mio. € Verpflichtungsrahmen seit 1992 erhalten, die sie in städtebaulich wichtige und stadtbildprägende Projekte von privaten Grundstückeigentümern, Kirchen, Verbänden, Gesellschaften, aber auch der Kommune selbst eingesetzt hat oder noch einsetzen wird. Dabei sind in vielen Programmen auch Mitleistungsanteile der Kommune zur Kofinanzierung der Bundes- und Landesmittel erforderlich. Also eine große Gemeinschaftsleistung von Bund, Land und der Stadt Neustadt an der Orla. Die Bürgerbeteiligung ist wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung der Programmgebiete der Städtebauförderung. Durch frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit eröffnet, potenzielle Konfliktpunkte zu erkennen, diesen konstruktiv und sachgerecht zu begegnen. Des Weiteren ermöglicht die frühzeitige Einbindung der Bürger und Bürgerinnen in die Entwicklung ihres Wohnumfeldes die Erfassung ihrer Wünsche und Abstimmung dieser mit den Zielen der Planung. Nachfolgend einige wenige Beispiele der Veränderungen im Stadtkern in Neustadt (Orla), die durch die Bereitstellung von Mitteln der Städtebauförderung, die Motivation der Eigentümer der Grundstücke, die Unterstützung der Entscheidungsträger in der Kommune sowie der Verwaltung entstehen konnten. Beispiele: 1. Quartier 13 Wohnumfeldverbesserung Quartiersentkernung und Neugestaltung – Abbruch und Freiflächengestaltung 1. BA Bachstraße/ Ernst-Thälmann-Straße Plan Neugestaltung Neugestaltung Seite 7 Nummer 9/2015 Gemeinsame Maßnahme der Stadt Neustadt (Orla) und den privaten Grundstückseigentümern. Durch die Maßnahme wurde das Wohnumfeld wesentlich verbessert. Die Eintragung eines Geh- und Fahrrechts ermöglicht die Nutzung eines Teils der Freifläche als Parkplatz und zusätzlich die Erreichbarkeit der Gebäuderückseiten. 2. Abbruch Gebäude Storchspforte 2 und Platzgestaltung (Städtische Maßnahme auf städischen Grundstücken) 4. Private Maßnahme Bachstraße 11 – Komplettsanierung Neugestaltung Die Förderung der Abbruchmaßnahme erfolgte mit Städtebaufördermitteln. Die Platzgestaltung wurde mit ELER (EU-Kofinanzierung) und Städtebaufördermitteln realisiert. Ziel dieser Maßnahme war der Abbruch des baufälligen leerstehenden Gebäudes, die Schaffung von Parkplätzen im Innenstadtbereich sowie die Verbesserung des Wohnumfeldes in diesem Quartier. 3. Private Maßnahme Marktstraße 13/15 - Rückbau Hinterhaus und Komplettsanierung Haupthaus vor der Sanierung Gebäude Storchspforte 2 vor Abbruch nach der Sanierung Platz vor Abbruch vor der Sanierung nach der Sanierung Platz vor Abbruch Abbruch Hinterhaus Abbruch nach der Sanierung Neugestaltung Der Rückbau des Hintergebäudes trägt zur Verbesserung der Wohnqualität in diesem Quartier bei. Die Anlegung der Parkplätze hinter dem Gebäude sowie die durchgeführte Komplettsanierung ermöglichen die Nutzung des Gebäudes als Ärztehaus. Durch die Komplettsanierung wurde das stark baufällige leerstehende Haus als Wohn- und Geschäftshaus nutzbar. Die sieben attraktiven Wohnungen und eine Gewerbeeinheit tragen zur Belebung des Stadtkerns bei. Nur durch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, der Eigentümer der Grundstücke, der Entscheidungsträger in der Kommune und der Verwaltung kann die Stadtentwicklung mit Hilfe von Städtebauförderung erfolgreich fortgeführt werden. Wichtig ist – wie eingangs erwähnt – die Städtebauförderung einer breiten Öffentlichkeit nahezubringen. Der Tag der Städtebauförderung soll hierzu beitragen. In diesem Jahr wird seitens der Stadt Neustadt (Orla) auf Grund der kurzen Vorbereitungszeit keine Veranstaltung zum Tag der Städtebauförderung stattfinden. Es handelt sich jedoch um einen jährlich wiederkehrenden Veranstaltungstag. Bei Fragen zur Inanspruchnahme von Mitteln der Städtebauförderung können sich Interessenten an das Bauamt der Stadt Neustadt (Orla) wenden. R. Gzuk Stadtsanierung/Liegenschaften Seite 8 Nummer 9/2015 Aktuelle Termine für die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse der Stadt Neustadt (Orla) 04.05.2015, 18:30 Uhr Finanz- und Liegenschaftsausschuss 07.05.2015, 19:00 Uhr Ausschuss Bildung, Kultur und Soziales 12.05.2015, 18:00 Uhr Hauptausschuss 18.05.2015, 18:30 Uhr Bau- und Umweltausschuss 21.05.2015, 19:00 Uhr Stadtratssitzung Die Sitzungen finden im Rathaus der Stadt Neustadt an der Orla, Markt 1, statt. Die jeweilige Tagesordnung können Sie den Bekanntmachungen entnehmen, welche in den Schaukästen oder auf der Internetseite der Stadt Neustadt an der Orla veröffentlicht werden. Änderungen sind vorbehalten! Schiedsstelle der Stadt Neustadt (Orla) Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle der Stadt Neustadt an der Orla findet am Dienstag, dem 5. Mai 2015, in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Museum, Kirchplatz 7, statt. Erste Änderungsordnung der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) vom 1.3.2004 Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.03.2015 (BGBl. I S. 186), i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 13.02.2007 (GVBl. S. 11), zuletzt geändert am 15.04.2014 (GVBl. S. 153), sowie des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (GVBl. 41) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert am 20.03.2014 (GVBl. S. 82, 83), hat der Stadtrat Neustadt an der Orla in seiner Sitzung vom 26.03.2015 folgende erste Änderungsordnung zur Parkgebührenordnung vom 10.03.2004 beschlossen: § 1 Änderungen (1) Folgender Passus wird als § 5 neu aufgenommen: „(1) Auf öffentlichen Parkflächen der Stadt Neustadt an der Orla, die mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten ausgestattet sind, können folgende Fahrzeuge gebührenfrei parken: - Fahrzeug des Bürgermeisters oder der Beigeordneten, - Dienstfahrzeuge der Stadtverwaltung Neustadt an der Orla. (2) Diese Fahrzeuge sind mit einem von der Stadtverwaltung Neustadt an der Orla bestätigten Parkschein zu versehen, der von außen gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen ist.“ (2) Aus § 5 (Inkrafttreten) wird § 6. § 2 Inkrafttreten Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Neustadt an der Orla, 21.04.2015 gez. R. Weiße 1. Beigeordneter Einwohnerversammlung Informationsveranstaltung für die Einwohner der Ortsteile Lichtenau und Strößwitz (Breitenhain-Strößwitz) Am Dienstag, 5. Mai 2015, 19:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses der Stadt Neustadt an der Orla, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, eine Informationsveranstaltung statt. Thema: Information zum Thüringer Landesprogramm für Gewässerschutz und Anhörung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne gemäß § 83 Abs. 4 WHG Erläuterung: In den Ortsteilen Lichtenau und Strößwitz ist geplant, eine Erweiterung der Kleinkläranlagen mit Nachrüstung Phosphatfällung vorzunehmen. Dies bedeutet erhebliche Mehraufwendungen pro Anlage. Interessierte Einwohner der Ortsteile Lichtenau und Strößwitz sind recht herzlich eingeladen. Beschlüsse aus der 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Neustadt an der Orla vom 26.03.2015 öffentlicher Teil: SRS/127/08/15 Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift aus der 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Neustadt an der Orla vom 29.01.2015 (öffentlicher Teil) in vorliegender Form. Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 4 Stimmenthaltungen SRS/128/08/15 Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift aus der 7. Sitzung des Stadtrates der Stadt Neustadt an der Orla vom 05.03.2015 (öffentlicher Teil) in vorliegender Form. Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 5 Stimmenthaltungen Seite 9 Nummer 9/2015 SRS/129/08/15 Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Gestaltungsatzung der Stadt Neustadt an der Orla zum Schutz der historischen Bausubstanz und des Ortsbildes. Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 3 Stimmenthaltungen SRS/130/08/15 Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung). Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, 5 Stimmenthaltungen (2 Befangenheiten nach § 38 ThürKO) nichtöffentlicher Teil: SRS/131/08/15 Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift aus der 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Neustadt an der Orla vom 29.01.2015 (nichtöffentlicher Teil) in vorliegender Form. Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 4 Stimmenthaltungen SRS/132/08/15 Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift aus der 7. Sitzung des Stadtrates der Stadt Neustadt an der Orla vom 05.03.2015 (nichtöffentlicher Teil) in vorliegender Form. Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 6 Stimmenthaltungen SRS/133/08/15 Der Stadtrat beschließt die Vergabe zum Vorhaben: Pflege von Rasenflächen der Stadt Neustadt an der Orla im Jahr 2015. Abstimmung: 17 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen SRS/134/08/15 Der Stadtrat beschließt die Ergänzung des bereits bestehenden Vertrages zur Begründung eines Erbbaurechts zu den Grundstücken Arnshaugker Straße 35 und 62 a durch die Grundstücke in der Gemarkung Neustadt, Flur 12, Flst.Nr. 1697/2 mit 69 m² und Flst.Nr. 1690/1 mit 908 m² – Arnshaugker Straße 62 a. Abstimmung: 19 Ja-Stimmen (einstimmig) SRS/135/08/15 Der Stadtrat beschließt den Abschluss einer Landverzichtserklärung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Neunhofen zwecks Veräußerung des Grundstückes in der Gemarkung Neunhofen, Flur 5, Flst.Nr. 293/1 mit 718 m² und einer bereits vermessenen Teilfläche von 332 m² des Grundstückes in der Gemarkung Neunhofen, Flur 5, Flst.Nr. 293/2 mit 9.863 m² – Garten und Grünfläche „Am Rötsch“. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung SRS/136/08/15 Der Stadtrat beschließt den Ankauf des Grundstückes in der Gemarkung Neustadt, Flur 10, Flst.Nr. 1262/19 mit 30 m² – Gehweg Rodaer Straße. Abstimmung: 19 Ja-Stimmen (einstimmig) SRS/137/08/15 Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Grundstückes in der Gemarkung Neustadt, Flur 4, Flst.Nr. 925/19 mit 486 m² – Laupheimer Straße. Abstimmung: 19 Ja-Stimmen (einstimmig) Beschlüsse aus der 4. Sitzung des Ausschusses Bildung, Kultur und Soziales der Stadt Neustadt an der Orla am 12.03.2015 öffentlicher Teil: BKS/015/04/15 Der Ausschuss Bildung, Kultur und Soziales genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teils der 3. Sitzung des Ausschusses Bildung, Kultur und Soziales vom 15.01.2015. Abstimmung: 3 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 3 Stimmenthaltungen BKS/016/04/15 Der Ausschuss Bildung, Kultur und Soziales beschließt im Rahmen der Vereinsförderung 2015 über die Bezuschussung der in der Anlage aufgeführten Vereine. Abstimmung: 6 Ja-Stimmen (einstimmig) Anlage BKS/017/04/15 Der Ausschuss Bildung, Kultur und Soziales beschließt über die Vergabe eines Zuschusses an das Talentleistungszentrum Leichtathletik „Thüringisches Vogtland“ in Höhe von 300,00 € aus dem Fonds Jugendarbeit. Abstimmung: 6 Ja-Stimmen (einstimmig) nichtöffentlicher Teil: BKS/018/04/15 Der Ausschuss Bildung, Kultur und Soziales genehmigt die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der 3. Sitzung des Ausschusses Bildung, Kultur und Soziales vom 15.01.2015. Abstimmung: 3 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 3 Stimmenthaltungen BKS/019/04/15 Der Ausschuss Bildung, Kultur und Soziales beschließt die Betreuung eines Kindes unter dem Rechtsanspruch ab 01.03.2015 in der Kita „Gänseblümchen“. Abstimmung: 6 Ja-Stimmen (einstimmig) Seite 10 Nummer 9/2015 Beschlüsse aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Neustadt an der Orla vom 17.3.2015 öffentlicher Teil: HA/051/07/15 Die Mitglieder des Hauptausschusses genehmigen die Niederschrift aus der 6. Sitzung des Hauptausschusses vom 20.01.2015 (öffentlicher Teil) in vorliegender Form. Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung nichtöffentlicher Teil: HA/052/07/15 Die Mitglieder des Hauptausschusses genehmigen die Niederschrift aus der 6. Sitzung des Hauptausschusses vom 20.01.2015 (nichtöffentlicher Teil) in vorliegender Form. Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung Zwangsvollstreckung Amtsgericht Rudolstadt, Geschäftsnummer: K 13/14 BESCHLUSS Das im Grundbuch von Neustadt, Blatt 2208, Grundbuchamt Pößneck, eingetragene Grundeigentum, lfd. Nr. 1 Gemarkung Neustadt Flur 1, Flurstück 484, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche August-Bebel-Straße 23 zu 560 qm zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus, ca. 120 qm Wohnfläche, hoher Reparaturstau – Angaben ohne Gewähr, auf das Gutachten wird verwiesen – soll am Mittwoch, 01.07.2015, 10:00 Uhr im Amtsgericht Rudolstadt Marktstraße 54 (Zimmer 106) 07407 Rudolstadt durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Der gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt: Blatt 2208 – lfd. Nr. 1 – 11.000 EUR Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche – getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. ausgefertigt: 07407 Rudolstadt, den 01.04.2015 Ende der amtlichen Mitteilungen Standesamtliche Nachrichten Wir gratulieren Wir gratulieren allen Jubilaren, die in der Zeit vom 19. April bis zum 2. Mai 2015 Geburtstag hatten, nachträglich und wünschen alles Gute zum 75. Geburtstag Herrn Gunter Pfeil, Goethestraße 31, am 20.04.2015 Frau Renate Zschächner, Pillingsdorfer Straße 6, am 23.04.2015 zum 80. Geburtstag Frau Brigitte Staps, Am Gamsenteich 1a, am 19.04.2015 Frau Johanna Wegel, Pößnecker Straße 41, am 25.04.2015 zum 81. Geburtstag Frau Anita Kohs, Straße des Friedens 12, am 20.04.2015 Frau Vera Lehmann, Thomas-MüntzerStraße 52, am 22.04.2015 Herrn Dieter Uhlmann, Sachsenburg 6, am 01.05. 2015 zum 82. Geburtstag Herrn Manfred Paul, Ernst-ThälmannStraße 26, am 19.04.2015 zum 83. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Morgenstern, Gerh.Hauptmann-Straße 12, am 26.04. 2015 Herrn Horst Sämann, Obere Walkmühle 3, am 29.04. 2015 zum 84. Geburtstag Frau Helga Aulich, August-BebelStraße 6, am 22.04. 2015 Frau Christa Oppermann, Thomas-Müntzer-Straße 24, am 22.04.2015 Frau Edith Frank, Ernst-ThälmannStraße 72, am 24.04. 2015 Frau Gerda Simmel, An den Schneewehen 7,am 27.04.2015 zum 85. Geburtstag Frau Tilla Näder, Thomas-MüntzerStraße 73, am 25.04.2015 zum 86. Geburtstag Herrn Helmut Paul, Thomas-MüntzerStraße 42, am 19.04.2015 Frau Waltraud Grow, Ernst-ThälmannStraße 26, am 25.04. 2015 zum 87. Geburtstag Frau Martha Michel, Am Hain 12, am 30.04. 2015 zum 89. Geburtstag Herrn Rudi Stöckel, Am Gries 29, am 23.04.2015 zum 90. Geburtstag Frau Ernestine Draxler, Dorfplatz 14, am 19.04.2015 In Moderwitz zum 75. Geburtstag Frau Gudrun Birkner, Weltwitzer Str. 4, am 29.04.2015 In Neunhofen zum 88. Geburtstag Herrn Paul Sieler, Neue Straße 2, am 25.04.2015 zum 89. Geburtstag Frau Vera Poser, Alte Landstraße 5, am 29.04.2015 zum 95. Geburtstag Herrn Heinz Sahr, An den Wehrwiesen 7, am 27.04.2015 Seite 12 Nummer 9/2015 OGV GmbH erfolgreiches Neustädter Unternehmen Landrat Fügmann besuchte die Firma v.l.n.r.: Geschäftsführer Ulf Will, Danny Will, Landrat Thomas Fügmann, Büroleiter des Landrates Herr Heinisch und Geschäftsführer Michael Borger Auf der jährlichen Handwerks- und Gewerbetour des Landrates Herrn Thomas Fügmann besuchte er mit weiteren Vertretern der Wirtschaftsförderung im April das Neustädter Unternehmen Orlataler Getränkevertrieb GmbH. Während einer sehr interessanten Betriebsbesichtigung durch die gut gefüllten Lagerhallen kam es zwischen den Politikern und den beiden Gesellschaftern Herrn Michael Borger und Herrn Ulf Will zu sehr anregenden Gesprächen. Vor 21 Jahren gründeten die beiden Geschäftsführer das Unternehmen in Neustadt mit nur einem LKW, einem Transpor- ter und zwei weiteren Angestellten. Heute stützt sich die Firma auf ein gut funktionierendes Stammpersonal von 21 Mitarbeitern. Im Jahr 1997 erwarb man das noch heute genutzte Gelände mit der ehemaligen Getreidehalle Am Stadtweg 16. Viel hatte man schon in das Firmengelände investiert. Im kommenden Jahr sollen jedoch weitere Baumaßnahmen folgen. Die Fassade, das Dach und die Zufahrtswege im Gelände sollen erneuert werden. Aber auch die Fahrzeuge und Anlagen müssen ständig auf dem neuesten Stand gehalten werden. Hierauf achten beide Geschäftsführer sehr. Hauptumsatzprodukt des Unternehmens ist der Verkauf von Fassbier. Aber auch andere Getränke können stets direkt von der OGV bezogen werden. Vorteil des Unternehmens ist die Flexibilität. Kurzfristige Bestellungen und Warenanpassungen sind bei der OGV selbstverständlich. Neue Produkte werden stets zeitnah beschafft und selbst Weinkarten werden für die Gastronomen auf Wunsch hergestellt. Aber nicht nur Gastronomen und Kleinhändler werden beliefert. Viele Vereine der Region sind feste Kunden der OGV. Mit beginnender Festsaison ste- hen sie diesen jederzeit bei Belieferung auf Kommission und Ausstattung mit Veranstaltungsmaterialien wie Zelten, Bierwagen und Tischgarnituren zur Seite. Auch die Großveranstaltung wie das Rudolstädter Tanz- und Folkfest, an dem jedes Jahr über 80 000 Musikfans teilnehmen, wird von der OGV mit Getränken bestückt. Das bedeutet dann für die Mitarbeiter, dass rund um die Uhr gearbeitet werden muss. Aber auch einen Wunsch und für das Unternehmen wichtiges Anliegen äußerten die Geschäftsführer gegenüber dem Landrat. Die Straßen im Oberland waren in diesem Winter durch den mangelhaften Winterdienst nur schlecht befahrbar. Manche Straßen blieben gesperrt und so waren einige Kunden nur über lange Umwege erreichbar. Herr Fügmann versprach dieses Problem anzupacken und gemeinsam mit den betreffenden Kommunen zu lösen. Auch die Söhne der beiden Geschäftsführer sind ins Unternehmen mit eingestiegen und bringen sich einerseits im Management bzw. in der Logistik ins tägliche Geschäft mit ein. Also, ein Neustädter Unternehmen mit Zukunft! 70 Jahre Frieden Gedenken zum 70. Jahrestag der Befreiung in Neustadt Am 15. April 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Neustadt an der Orla durch die Befreiung amerikanischer Truppen aus Richtung Jena kommend. An das Kriegsende vor 70 Jahren gedachten die Bürger Neustadts, darunter viele Stadträte sowie der Beigeordnete des Landrates Jürgen Hauck mit
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