VAG – Geschäftsordnung vom 24.03.2015 GEMEINSCHAFTSORDNUNG (GO) DER VERANSTALTUNGS AG (VAG) DES Gymnasium Am Burgwall Treuenbrietzen 1 VAG – Geschäftsordnung vom 24.03.2015 Inhaltsverzeichnis I ALLGEMEIN.................................................................................................................................. 4 § 1 Ausschüsse..................................................................................................................................... 4 § 2 Misstrauensantrag............................................................................................................................ II AUFGABEN DER ORGANISATOREN.........................................................................................4 § 3 Einladung, Sitzungstermin............................................................................................................. 4 § 4 Schriftführung................................................................................................................................. 5 § 5 Sitzungsleitung............................................................................................................................... 5 § 6 Tagesordnung (TO)........................................................................................................................ 5 § 7 Auslegung der GO.......................................................................................................................... 5 § 8 Unterbrechung der Sitzung............................................................................................................ 5 § 9 Protokolle........................................................................................................................................ 6 III RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER..........................................................................6 § 10 Anwesenheit.................................................................................................................................. 6 IV SITZUNGSVERLAUF.................................................................................................................. 6 § 11 Öffentlichkeit................................................................................................................................. 6 § 12 Feststellung der Beschlussfähigkeit.......................................................................................... 7 § 13 Beratungen.................................................................................................................................... 7 § 14 Wortmeldung, Worterteilung....................................................................................................... 7 § 15 Anträge zur Geschäftsordnung................................................................................................... 8 § 16 Erklärung zur Aussprache/Richtigstellung................................................................................8 § 17 Erklärung zur Abstimmung.......................................................................................................... 8 § 18 Abstimmungen.............................................................................................................................. 9 § 19 Pausen........................................................................................................................................... 9 § 20 Verbote.......................................................................................................................................... 9 § 21 Sach- und Ordnungsruf............................................................................................................... 9 § 22 Ausschluss von der Sitzung...................................................................................................... 10 2 VAG – Geschäftsordnung vom 24.03.2015 V WAHLEN.................................................................................................................................... 10 § 23 Wahlverfahren............................................................................................................................. 10 § 24 Mehrheit....................................................................................................................................... 10 VI SCHLUSSTEXT........................................................................................................................ 10 § 25 Inkrafttreten, Veröffentlichung.................................................................................................. 10 3 VAG – Geschäftsordnung vom 24.03.2015 I Allgemein § 1 Ausschüsse 1. Die VAG richtet zur Unterstützung seiner Arbeit Ausschüsse ein, deren Zusammensetzung die VAG beschließt. 2. Der Ausschuss wählt eine*n Sprecher*in. § 2 Misstrauensantrag 1. Die VAG kann auf Antrag einzelnen VAG-Mitgliedern das Misstrauen aussprechen. 2. Der Antrag ist von einem Fünftel der VAG-Mitglieder zu unterzeichnen und muss mindestens 48 Stunden vor der Sitzung beim Präsidium eingegangen sein. 3. Ferner muss der Vorgang rechtzeitig dem Präsidium mitgeteilt werden, sodass in der Einladung dieser Tagesordnungspunkt aufgeführt und die betreffende Person oder Posten benannt wird. II Aufgaben der Organisatoren § 3 Einladung, Sitzungstermin 1. Die Organisatoren entscheiden über den Sitzungstermin, sofern nicht ein Beschluss der VAG vorliegt und darf nur aus gewichtigem Grund von diesem Beschluss abweichen. 2. Die Einladung erfolgt über den Kalender der Homepage und per WhatsApp durch die Organisatoren und beinhaltet die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte (TOP's) und das Protokoll der vorangegangenen Sitzung. Es dürfen keine personenbezogenen Daten verschickt werden. 3. Sie geht fristgerecht und ordnungsgemäß, spätestens eine Woche vor der Sitzung, an alle VAG-Mitglieder. 4. Es gilt das Datum der Veröffentlichung und der Absendezeitpunkt der WhatsApp Nachricht. 5. Die Sitzung beginnt grundsätzlich spätestens 15 Minuten nach der in der Einladung ausgewiesenen Uhrzeit. 6. Während der Ferien, sowie in der Unterrichtszeiten findet grundsätzlich keine Sitzung statt. 4 VAG – Geschäftsordnung vom 24.03.2015 § 4 Schriftführung 1. Die Organisatoren übernehmen die Schriftführung einer Sitzung. 2. Sollte dies nicht möglich sein so können die Organisatoren ein VAG-Mitglied zur Schriftführung bestimmen. 3. Auf Antrag mindestens eines VAG-Mitgliedes muss die Schriftführung durch Wahl bestimmt werden. § 5 Sitzungsleitung 1. 2. 3. 4. Die Sitzungsleitung obliegt den Organisatoren. Sie*Er kann durch eine Vize-Organisator*in vertreten werden. Sind alle Organisatoren verhindert, wird die Sitzungsleitung durch Abstimmung bestimmt. Die Organisatoren können die Sitzungsleitung abgeben. § 6 Tagesordnung (TO) 1. Die Tagesordnung wird von den Organisatoren vorgeschlagen. 2. Der erste Tagesordnungspunkt stellt die Beschlussfähigkeit fest, sowie die Änderung und Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der vorangegangenen Sitzung. 3. Die Tagesordnung soll in regelmäßigen Abständen einen Bericht der aktiven Ausschüsse vorsehen. 4. Wird von einem VAG-Mitglied vor Absendung der Einladung ein Tagesordnungspunkt (TOP) beantragt, so hat dieser in den TO-Vorschlag einzufließen. 5. Soweit TOP's nicht selbsterklärend sind, sind diese in der Einladung näher zu erklären. § 7 Auslegung der GO 1. Die Auslegung der GO obliegt den Organisatoren. 2. Sieht die GO keine Regelungen vor, so werden die Organisatoren eine Regelung vorschlagen. 3. Über diesen Vorschlag stimmt die VAG ab. 4. Diese wird als Anhang der Geschäftsordnung gemäß GO §25 veröffentlicht. § 8 Unterbrechung der Sitzung 1. Bei anhaltender Störung kann die Sitzungsleitung den Fortgang der Sitzung unterbrechen. 2. Eine Unterbrechung erfolgt auf bestimmte Zeit. 5 VAG – Geschäftsordnung vom 24.03.2015 § 9 Protokolle 1. Die Schriftführung fertigt das Protokoll einer Sitzung an. 2. Bis zur Genehmigung des Protokolls zu Beginn der folgenden Sitzung hat das Protokoll vorläufigen Charakter. 3. Nach Genehmigung sind Korrekturen nur in Ausnahmefällen und bei offensichtlichen Unrichtigkeiten zulässig. III Rechte und Pflichten der Mitglieder § 10 Anwesenheit 1. Jedes VAG-Mitglied ist verpflichtet an mindestens fünf Treffen je Schuljahr teilzunehmen. 2. Ist ein VAG-Mitglied verhindert, so muss die Entschuldigung bis Sitzungsbeginn bei der Organisation eingegangen sein. 3. Bleibt ein VAG-Mitglied an drei aufeinander folgenden ordnungsgemäß einberufenen Sitzungen unentschuldigt fern, so haben die Organisatoren es unverzüglich durch nachfrage zu der Erklärung aufzufordern, ob es sein*e Mitgliedschaft weiter ausübt. 4. Geht den Organisatoren diese Erklärung nicht innerhalb von 14 Tagen zu und erscheint das VAG-Mitglied nicht zum nächsten Treffen der VAG, so übt es sein Mitgliedschaft nicht aus und wird somit der VAG ausgeschlossen. 5. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, sofern das VAG-Mitglied ordnungsgemäß vertreten oder durch höhere Gewalt am Erscheinen verhindert wurde. 6. Die Organisatoren führen eine Anwesenheitsliste, in die sich getrennt die VAG-Mitglieder und sonstige Anwesende eintragen. 7. VAG-Mitglieder haben die Pflicht, sich bei der Teilnahme und bei Verlassen der Sitzung anund abzumelden. 8. Als anwesend gilt nur, wer sich in die Anwesenheitsliste eingetragen hat. 9. Eine Bescheinigung über die Tätigkeit in der VAG kann nur bei Anwesenheit ausgestellt werden. IV Sitzungsverlauf § 11 Öffentlichkeit 1. VAG-Treffen sind grundsätzlich öffentlich. 2. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn Gäste der VAG in der Erfüllung seiner Aufgaben behindern. In solchen Fällen kann die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber fällt die VAG. 3. Betroffene können nicht ausgeschlossen werden. 6 VAG – Geschäftsordnung vom 24.03.2015 § 12 Feststellung der Beschlussfähigkeit 1. Die VAG ist beschlussfähig, wenn es unter Fristwahrung zusammenkommt und wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. 2. Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlussfähigkeit bezweifelt, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählung der Stimmen festzustellen. 3. Nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit hebt die Sitzungsleitung die Sitzung sofort auf. 4. Kommt ein Beschluss wegen Beschlussunfähigkeit nicht zustande, so kann einer der Organisatoren*innen der VAG einen vorläufigen Beschluss fassen. 5. Ein vorläufiger Beschluss muss den VAG-Mitgliedern mitgeteilt werden und beim nächsten Treffen bestätigt werden, sofern nach GO §15 Abs. 1 ein Treffen zustande kommt. § 13 Beratungen 1. Anträge werden grundsätzlich in einer Beratung abgehandelt. 2. Die*Der Antragsteller*in hat persönlich anwesend zu sein und den Antrag zu begründen.. 3. Kann ein*e Antragsteller*in nicht persönlich erscheinen, kann diese*r eine bevollmächtigte Person für dessen Vertretung benennen. 4. Erscheint die*der Antragsteller*in nicht und wurde kein*e Vertreter*in benannt wird der Antrag abgelehnt mit Möglichkeit auf Wiedervorlage. § 14 Wortmeldung, Worterteilung 1. Wortmeldung erfolgt grundsätzlich durch Handzeichen. 2. Die Sitzungsleitung führt eine balancierte Redeliste, das heißt unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Wortmeldung und Bevorzugung noch nicht zur Sache gesprochener Personen. Sie erteilt das Wort gemäß Redeliste, sofern nicht ein GO-Antrag vorliegt. 7 VAG – Geschäftsordnung vom 24.03.2015 § 15 Anträge zur Geschäftsordnung 1. Die Wortmeldung zu einem GO-Antrag erfolgt durch das Heben beider Hände. 2. Die*Der Antragsteller*in erhält das Wort als unmittelbar nächste*r Redner*in. 3. Sie*Er darf nicht zur Sache reden, sondern lediglich den GO-Antrag vorbringen und begründen. 4. Meldet sich auf Anfrage der Sitzungsleitung niemand zum Zwecke einer Gegenrede, so gilt der GO-Antrag als angenommen. 5. Im Falle der Gegenrede darf ebenfalls nicht zur Sache geredet werden. 6. Nach GO-Antrag und Gegenrede ist ohne weitere Aussprache abzustimmen. 7. GO-Anträge sind: auf Pause Vertagung der Sitzung Vertagung der Beratung Ende der Aussprache/sofortige Abstimmung Ende der Redeliste (Vorlesen der Liste) Schließung der Redeliste (s.o. und Aufnahme der letzten Meldungen) Redezeitbegrenzung je Redner (gültig für diesen Top) Redezeitbegrenzung für diesen Top Abweichung von der Geschäftsordnung Vertagung von TOP's Bestimmung einer neuen Schriftführung Bestimmung einer neuen Sitzungsleitung § 16 Erklärung zur Aussprache/Richtigstellung 1. Zu einer Erklärung zur Aussprache wird das Wort nach Schluss, Unterbrechung oder Vertagung der Aussprache erteilt. 2. Der Anlass ist der Sitzungsleitung bei der Wortmeldung mitzuteilen. 3. Mit einer Erklärung zur Aussprache dürfen nur Äußerungen, die sich in der Aussprache auf die eigene Person bezogen haben, zurückgewiesen oder eigene Ausführungen richtig gestellt werden. 4. Sie darf nicht länger als 5 Minuten dauern. § 17 Erklärung zur Abstimmung 1. Nach Schluss der Aussprache kann jedes Mitglied zur abschließenden Abstimmung eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Protokoll aufzunehmen ist. 8 VAG – Geschäftsordnung vom 24.03.2015 § 18 Abstimmungen 1. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. § 19 Pausen 1. Nach jeweils 90 Minuten Sitzungszeit wird eine Pause von min. 10 Minuten eingelegt. 2. Befindet sich die VAG zu diesem Zeitpunkt in der Beratung oder Abstimmung zu einem TOP, so wird diese vor der Pause grundsätzlich abgeschlossen. 3. Auf Antrag eines Fünftels der Mitglieder der VAG muss eine Beratungspause eingelegt werden. 4. Bei wiederholter Antragstellung entscheidet die VAG mit der einfachen Mehrheit. 5. Weitere Pausen können durch GO-Antrag bewirkt werden. 6. Nach 180 Minuten Sitzungszeit obliegt es den Organisatoren*innen Verpflegung einzurichten. § 20 Verbote 1. Während der Sitzung der VAG gilt Rauch- und Alkoholverbot. § 21 Sach- und Ordnungsruf 1. Die Sitzungsleitung kann eine*n Redner*in zur Sache rufen, wenn sie*er vom behandelten Thema abschweift. 2. Die Sitzungsleitung kann Anwesende, die die Ordnung verletzen zur Ordnung rufen. 3. Der Ordnungsruf und der Anlass hierfür dürfen nicht Gegenstand der laufenden Aussprache werden. 4. Ist ein*e Redner*in während der Sitzung dreimal zur Sache oder dreimal zur Ordnung gerufen worden, so entzieht ihm die Sitzungsleitung das Wort. 5. Beim zweiten Ruf ist auf die Folgen des dritten hinzuweisen. 9 VAG – Geschäftsordnung vom 24.03.2015 § 22 Ausschluss von der Sitzung 1. Bei groben Verletzungen der Ordnung kann die Sitzungsleitung Anwesende von dem Treffen ausschließen, auch ohne vorherigen Ordnungsruf. 2. Ein Ausschluss kann auch nach dem dritten Ordnungsruf erfolgen. 3. Nach dem Ausschluss ist der Sitzungsraum zu verlassen. 4. Ist ein VAG-Mitglied vom Ausschluss betroffen, so beschließt die VAG im unmittelbaren Anschluss ohne den Betroffenen, ob der Ausschluss aufrechterhalten bleibt. 5. Ein Ausschluss dauert über den Rest des Treffens an. V Wahlen § 23 Wahlverfahren 1. Erreicht ein*e Bewerber*in im ersten Wahlvorgang die absolute Mehrheit der angemeldeten Mitglieder, so ist sie*er gewählt. 2. Sollte ein*e Bewerber*in eine einfache Mehrheit erzielen, so wird in einem zweiten Wahlvorgang die absolute Mehrheit der angemeldeten Mitglieder festgestellt. 3. Bei Stimmengleichheit folgt eine offene Diskussionsrunde bei der maximal ein weiterer Wahlvorgang durchgeführt werden darf. 4. Kommt es zu keinem Wahlergebnis, so wird die Wahl auf das nächste Treffen vertagt. § 24 Mehrheit 1. Soweit nicht anders geregelt, werden Beschlüsse mit der relativen/einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. 2. Stimmengleichheit verneint den Antrag. VI Schlusstext § 25 Inkrafttreten, Veröffentlichung 1. Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrem Beschluss in Kraft. Sie ist unmittelbar zu veröffentlichen. 10
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