Pressemitteilung

Staatskanzlei
Presse- und Informationsamt
Potsdam, 19.05.2015
P r e ss e m i tte il ung
Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:
Kinderkrippen: Personalverbesserung um 20 Prozent
Brandenburgs Kinderkrippen erhalten deutlich mehr Personal. Das Kabinett
verabschiedete heute den entsprechenden Gesetzentwurf. Demnach soll der
Personalschlüssel für die unter dreijährigen Kinder bereits zum 1. August
von bisher 1:6 auf 1:5,5 und zum 1. August 2016 auf 1:5 verbessert werden –
und damit früher als ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart. Jugendminister Günter Baaske sagte nach der Kabinettsitzung: „Wir wollen eine
qualitativ und quantitativ hochwertige Kinderbetreuung. Gut ausgebildetes
und engagiertes Personal ist dafür der entscheidende Schlüssel. Mit der
besseren Personalausstattung leisten wir dafür einen wesentlichen Beitrag.“
Der neue Personalschlüssel entspricht einer rechnerischen Stellenerhöhung um
910 Fachkräfte: 418 in diesem und weitere 492 Stellen im kommenden Jahr.
Insgesamt werden sich dann rechnerisch 5.406 Erzieherinnen und Erzieher um
die Kinder kümmern. In dieser Berechnung ist auch eine Entlastung des Leitungspersonals um drei Prozent berücksichtigt. Damit steht den Fachkräften mehr Zeit
für Kinder und auch für die Zusammenarbeit mit den Eltern zur Verfügung, z.B. für
Entwicklungsgespräche über die Kinder.
Minister Baaske: „Das ist eine Verbesserung um insgesamt 20 Prozent. Der
Vorwurf, Brandenburg hätte bisher bundesweit die schlechteste Personalausstattung ist schlicht falsch. Aber die Tatsache, dass andere Länder eine schlechtere
Relation haben als wir, ist kein Grund, auszuruhen.“
Die Mehrkosten für die verbesserte Kleinkinderbetreuung in Höhe von etwa 8,8
Mio. Euro in diesem und 32,7 Mio. Euro im kommenden Jahr trägt das Land allein.
Nach heutigen Kinderzahlen und Personalkosten werden sich die Zusatzkosten
für die Verbesserungen ab 2017 auf jährlich insgesamt etwa 47 Mio. Euro belaufen.
Zugleich kündigte der Jugendminister an, dass der Personalschlüssel für die Kindergartenkinder (zwischen drei Jahren und der Einschulung) in zwei Schritten in
den Jahren 2017 und 2018 von heute 1:12 auf 1:11 verbessert werden soll. Dafür
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wird das Land jährlich gut 25 Mio. Euro aufbringen, um die benötigten knapp 500
Stellen zu finanzieren. Im Jahr 2018 belaufen sich die Zusatzkosten für die Personalschlüsselverbesserungen in allen Bereichen voraussichtlich auf mehr als 70
Mio. Euro. Damit wird sich der Landesanteil an der Kindertagesbetreuung schrittweise weiter erheblich erhöhen. Bisher unterstützt das Land die Kommunen dabei
mit 251 Mio. Euro (im Jahr 2015). Das entspricht einem Anstieg seit 2009 um
mehr als 100 Mio. Euro.
Die Berechnung der Personalkosten beruht auf durchschnittlichen ArbeitgeberBruttokosten im Jahr 2015 von 49.017 Euro (Tarifstelle S6 E 5). Derzeit wird in
kommunalen Krippen und Kindergärten für eine Tarifänderung gestreikt. Verbessert sich die durchschnittliche Vergütung, wird das selbstverständlich bei den Landeszuschüssen berücksichtigt.
Baaske dazu: „Der Beruf wird immer anspruchsvoller und die Erwartungen daran
zu Recht immer größer. Die Bezahlung muss diesen Erwartungen entsprechen.
War die Kita früher eine Betreuungseinrichtung mit Bildungsauftrag, so ist sie inzwischen eine Bildungseinrichtung mit Betreuungsauftrag. Je neugieriger,
lernbereiter und konzentrationsfähiger die Kinder den Kindergarten verlassen,
umso besser gelingt ihnen der Übergang in die Schule.“
Die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher ist immer anspruchsvoller geworden. An den Berufsfachschulen und Fachschulen dauert sie einschließlich der
Praxiszeiten fünf Jahre. Inzwischen gibt es auch immer mehr Erzieherinnen und
Erzieher mit einem Bachelor-Abschluss. Zur Jahresmitte werden etwa 1.100 Absolventinnen und Absolventen der Fachschule Sozialwesen in der Fachrichtung
Sozialpädagogik ihren Abschluss machen. Baaske: „Das passt hervorragend zu
unserem Termin der Personalaufstockung; sie können dann direkt in die Praxis“.
Nach seiner Auffassung ist eine gute Abstimmung mit den Eltern eine Grundvoraussetzung für eine gute Kitabetreuung. Deshalb sieht das Gesetz erweiterte
Beteiligungsmöglichkeiten der Eltern auf Kreis- und auf Landesebene vor. So
können die Eltern aus ihrer Mitte eine Vertretung in einen örtlichen Elternbeirat
des Landkreises oder der kreisfreien Stadt wählen. Die örtlichen Elternbeiräte
wiederum sollen aus ihrer Mitte je einen Vertreter als Mitglied eines Landeselternbeirats wählen können.
Daten: Derzeit (Ende 2014) gibt es 1.830 Kita-Einrichtungen einschließlich Horte
an Schulen, davon 959 in kommunaler und 871 in freier Trägerschaft. 29.78 Kinder besuchen Krippen und 69.080 Kindergärten. Die Betreuungsquote im Krippenalter (0 – 3) beträgt 58,01 Prozent und im Kindergartenalter (3 Jahre bis Einschulung) 98,04 Prozent.