Zukunft aktiv gestalten

Die nächsten Schritte
n
Bis 31. März 2015 können die Lokalen LEADERAktionsgruppen Projekte einreichen.
n
Bis 15. Mai 2015 müssen die Anträge für AUM
und Ökolandbau gestellt werden.
Ministerium für
Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz
nAlle anderen können ab März 2015 mit ihren
Förderanträgen starten. Ab Sommer wird es
die ersten Bewilligungen geben.
Mecklenburg-Vorpommern wird die biologische Vielfalt sowie die Wasser- und Bodenbewirtschaftung und den Schutz von Lebensräumen mit Hilfe verschiedener umweltfreundlicher
Anwendungsweisen einschließlich des ökologischen Landbaus und des geringeren Einsatzes
von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verbessern. So sollen 22 % der landwirtschaftlichen
Nutzfläche und 8 % der Waldfläche unter Vertrag
genommen werden. Die Unterstützungen für
Umweltinvestitionen sollen diese jährlichen flächenbezogenen Zahlungen ergänzen. Dafür sind
486 Mio. Euro eingeplant.
Bei Ressourcenschutz und Klimaeffizienz ist
der Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern
auf die Wiederherstellung von Feuchtgebieten
und Mooren zwecks Kohlenstoffbindung ausgerichtet. Das Programm wird auch Investitionen
in kleine Infrastrukturen zur Verwendung oder
Erzeugung erneuerbarer Energien oder zum
Energiesparen unterstützen. Geplante Mittel
dafür: 28 Mio. Euro.
Kontakt
Dr. Wolfgang Wienkemeier,
Referatsleiter Europäische und Nationale
Förderpolitik im Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz M-V,
[email protected]
Veröffentlichung des EPLR unter
www.lu.mv-regierung.de (Förderprogramme)
Impressum
Herausgeber:
Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz M-V
Paulshöher Weg 1 ● 19061 Schwerin
Telefon (0385) 588-0 ● Fax (0385) 588 6024
http://www.lu.mv-regierung.de
E-Mail: [email protected]
Fotos: Titelbild und Allee; Pressefoto Angelika Lindenbeck
alle anderen Fotos: Herausgeber
Hestellung: Produktionsbüro TINUS
Schwerin im März 2015
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des
Herausgebers veröffentlicht. Sie darf nicht zur Wahlwerbung verwendet werden.
Zukunft aktiv gestalten
EPLR - Das Entwicklungsprogramm
für den ländlichen Raum in
Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020
Die EU-Kommission genehmigte am
13. Februar 2015 das EPLR für M-V und
würdigte das Programm, da es vorbildlich die
Herausforderungen des Landes angeht.
Die im Programm festgelegten 936,7 Mio. Euro
werden ergänzt durch 262,6 Mio. Euro aus
nationaler und kommunaler Kofinanzierung.
Die Schwerpunkte im EPLR
n22 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche und
8 % der Forstfläche sollen für die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit
der Land- und Forstwirtschaft verbundenen
Ökosysteme einbezogen werden.
nIm Zuge der Förderung von Kooperationsprojekten und der Dorferneuerung ist geplant,
dass 80 % der Landbevölkerung von verbesserten Dienstleistungen profitieren werden.
nFast 13 % der Betriebe sollen Investitionsförderung zur Modernisierung und
Umstrukturierung erhalten.
Wissenstransfer und Innovation sollen vor allem
auf Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildung und Beratung von Personen und Unternehmen im ländlichen Raum gerichtet werden. Dafür
sind 2,47 % der Ausgaben im EPLR eingestellt.
Insgesamt 8.500 Teilnehmer sollen weitergebildet
werden. Für die Zusammenarbeit im Rahmen der
Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit
(EIP) sind 4,8 Mio. Euro eingeplant.
Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
sollen 13 % der landwirtschaftlichen Betriebe Förderung für Investitionen erhalten – mit dem Fokus
auf Tierschutz, qualitativ hochwertige Produkte,
verbesserte Arbeitsbedingungen und die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe.
Die dafür geplanten 194 Mio. Euro entsprechen
16,23 % des Gesamtvolumens.
11 Prozent der Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen werden unterstützt, neue Wege zu gehen
und somit die Lebensmittelversorgungskette
besser und effizienter zu gestalten. Mehr als
3 % der landwirtschaftlichen Betriebe werden
gefördert, um Investitionen in vorbeugende
Maßnahmen und zum Wiederaufbau von durch
Naturkatastrophen geschädigte landwirtschaftliche Flächen und Produktionspotentiale zu
tätigen. Dafür sind 111 Mio. Euro, also 9,24 % im
EPLR geplant.
Für soziale Inklusion und wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten sind insgesamt
339 Mio. Euro bis 2020 geplant. Sie sollen auch
mittels lokaler Entwicklungsstrategien der Lokalen LEADER-Aktionsgruppen „von unten nach
oben – bottom-up“ umgesetzt werden.