Die nächsten Schritte n Bis 31. März 2015 können die Lokalen LEADERAktionsgruppen Projekte einreichen. n Bis 15. Mai 2015 müssen die Anträge für AUM und Ökolandbau gestellt werden. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz nAlle anderen können ab März 2015 mit ihren Förderanträgen starten. Ab Sommer wird es die ersten Bewilligungen geben. Mecklenburg-Vorpommern wird die biologische Vielfalt sowie die Wasser- und Bodenbewirtschaftung und den Schutz von Lebensräumen mit Hilfe verschiedener umweltfreundlicher Anwendungsweisen einschließlich des ökologischen Landbaus und des geringeren Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verbessern. So sollen 22 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 8 % der Waldfläche unter Vertrag genommen werden. Die Unterstützungen für Umweltinvestitionen sollen diese jährlichen flächenbezogenen Zahlungen ergänzen. Dafür sind 486 Mio. Euro eingeplant. Bei Ressourcenschutz und Klimaeffizienz ist der Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern auf die Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren zwecks Kohlenstoffbindung ausgerichtet. Das Programm wird auch Investitionen in kleine Infrastrukturen zur Verwendung oder Erzeugung erneuerbarer Energien oder zum Energiesparen unterstützen. Geplante Mittel dafür: 28 Mio. Euro. Kontakt Dr. Wolfgang Wienkemeier, Referatsleiter Europäische und Nationale Förderpolitik im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V, [email protected] Veröffentlichung des EPLR unter www.lu.mv-regierung.de (Förderprogramme) Impressum Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V Paulshöher Weg 1 ● 19061 Schwerin Telefon (0385) 588-0 ● Fax (0385) 588 6024 http://www.lu.mv-regierung.de E-Mail: [email protected] Fotos: Titelbild und Allee; Pressefoto Angelika Lindenbeck alle anderen Fotos: Herausgeber Hestellung: Produktionsbüro TINUS Schwerin im März 2015 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Herausgebers veröffentlicht. Sie darf nicht zur Wahlwerbung verwendet werden. Zukunft aktiv gestalten EPLR - Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 Die EU-Kommission genehmigte am 13. Februar 2015 das EPLR für M-V und würdigte das Programm, da es vorbildlich die Herausforderungen des Landes angeht. Die im Programm festgelegten 936,7 Mio. Euro werden ergänzt durch 262,6 Mio. Euro aus nationaler und kommunaler Kofinanzierung. Die Schwerpunkte im EPLR n22 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 8 % der Forstfläche sollen für die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme einbezogen werden. nIm Zuge der Förderung von Kooperationsprojekten und der Dorferneuerung ist geplant, dass 80 % der Landbevölkerung von verbesserten Dienstleistungen profitieren werden. nFast 13 % der Betriebe sollen Investitionsförderung zur Modernisierung und Umstrukturierung erhalten. Wissenstransfer und Innovation sollen vor allem auf Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildung und Beratung von Personen und Unternehmen im ländlichen Raum gerichtet werden. Dafür sind 2,47 % der Ausgaben im EPLR eingestellt. Insgesamt 8.500 Teilnehmer sollen weitergebildet werden. Für die Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP) sind 4,8 Mio. Euro eingeplant. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sollen 13 % der landwirtschaftlichen Betriebe Förderung für Investitionen erhalten – mit dem Fokus auf Tierschutz, qualitativ hochwertige Produkte, verbesserte Arbeitsbedingungen und die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe. Die dafür geplanten 194 Mio. Euro entsprechen 16,23 % des Gesamtvolumens. 11 Prozent der Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen werden unterstützt, neue Wege zu gehen und somit die Lebensmittelversorgungskette besser und effizienter zu gestalten. Mehr als 3 % der landwirtschaftlichen Betriebe werden gefördert, um Investitionen in vorbeugende Maßnahmen und zum Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigte landwirtschaftliche Flächen und Produktionspotentiale zu tätigen. Dafür sind 111 Mio. Euro, also 9,24 % im EPLR geplant. Für soziale Inklusion und wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten sind insgesamt 339 Mio. Euro bis 2020 geplant. Sie sollen auch mittels lokaler Entwicklungsstrategien der Lokalen LEADER-Aktionsgruppen „von unten nach oben – bottom-up“ umgesetzt werden.
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