A mtsblAtt der Verbandsgemeinde landstuhl Ausgabe 18 Jahrgang 2015 Mittwoch, 29. April 2015 Sickingen-Maimarkt Landstuhl 2015 Kerwetreiben für Groß und Kein Der SickingenMaimarkt in Landstuhl öffnet am ersten Maiwochenende wieder seine Tore für Besucher aus nah und fern. Rund um die Stadthalle werden zahlreiche Fahrgeschäfte und Buden den Besucherinnen und Besuchern in gewohnt vielfältiger Art die Gelegenheit zur Unterhaltung und zur Vergnügung geben. Die teilnehmenden Gastronomen bieten zudem wieder einige kulinarische Genüsse. Der Markt beginnt freitags (1.5.) um 13.30 Uhr mit einem Standkonzert des Blasorchesters Landstuhl auf dem Neuen Markt. Anschließend folgt die offizielle Eröffnung um 14.00 Uhr mit der Begrüßung aller Marktbesucherinnen und -besucher. Der Familientag am Montag (04.05.) soll besonders unseren Familien die Gelegenheit zu Spaß und Entspannung bieten. Die Marktbeschicker unterstützen dies durch Fahrpreisermäßigungen und Sonderangebote. Den Abschluss des Marktwochenendes bildet das Feuerwerk von der Burg Nanstein, dass in diesem Jahr von der Sickingenstadt Landstuhl mit freundlicher Unterstützung der Kreissparkasse Kaiserslautern, der Stadtwerke Landstuhl und der Schausteller veranstaltet wird. Damit der Marktbesuch auch von allen Besucherinnen und Besuchern genossen werden kann, wird der Sickingen-Bus auf seiner gewohnten Route gemäß Sonderfahrplan verkehren. So besteht am Freitag (01.05. von 12 bis 23 Uhr), Samstag (02.05. von 8 bis 23 Uhr), Sonntag (03.05. von 13 bis 23 Uhr) und Montag (04.05. von 05 bis 23 Uhr) die Gelegenheit den Maimarkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Ich wünsche allen Besucherinnen und Besuchern angenehme, unterhaltsame und sorgenfreie Stunden in Landstuhl! Herzlich willkommen zum Sickingen-Maimarkt 2015! Ihr Ralf Hersina Stadtbürgermeister Zum Gedenken an den 492. Todestag des Ritters Franz von Sickingen findet am Donnerstag, dem 07. Mai 2015, 19.00 Uhr, auf der Burg Nanstein eine Gedenkfeier statt Unter Mitwirkung der Heimatfreunde Landstuhl, der Schützengemeinschaft Landstuhl und des Fanfarenzuges Sickinger Herolde wird dieser Tag, mit Darstellung der Beschießung der Burg und der Sterbeszene von Franz von Sickingen, feierlich begangen. Mit den Feierlichkeiten beginnen auch die ersten „Legendären Burgerlebnistage“. Die Lager, Tavernen und Marktstände der Mittelaltervereine sind geöffnet. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Erscheint wöchentlich - Zustellung kostenlos an alle Haushalte durch Boten Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 2 Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Öffnungszeiten - Sprechstunden - Notfalldienste Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Landstuhl Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Amtsblatt - Online Montag - Mittwoch von 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr Telefon - Nr. 83- 0 Öffnungszeiten des Sozialamtes Montag - Mittwoch, Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend Öffnungszeiten des Dienstgebäudes „Alte Rentei“, Kirchenstraße 41 (alle Bereiche der Verbandsgemeinde Landstuhl) Montag - Mittwoch, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen. Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend Sprechstunden des Schiedsmanns nach Vereinbarung über Telefon 063 71 /83-111. Sprechstunden der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Landstuhl Vera Lang Jeden 3. Mittwoch im Monat, 14 bis 15 Uhr, Rathaus, Kaiserstr. 49, 66849 Landstuhl, Zimmer 127 (1. OG.) Tel. 063 71/ 83 272 oder nach Vereinbarung, Tel. 0 6371/16822. Seniorengymnastik In der Mehrzweckhalle in Kindsbach findet jeweils montags von 14.30 bis 15.30 Uhr die Seniorengymnastik des Deutschen Roten Kreuzes statt. Hierzu sind alle älteren Damen und Herren recht herzlich eingeladen. Während der Schulferien findet keine Gymnastik statt. Notrufe Polizei............................................................................................ 1 10 + 9 22 90 Feuerwehr........................................................................................................ 112 Krankentransport..................................................................................... 19222 Die Verbandsgemeinde Landstuhl im Internet So finden Sie uns im Internet: http://www.landstuhl.de E-Mail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung in allen Angelegenheiten: [email protected] Direkter Kontakt • Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt: [email protected] • 1. Beigeordneter Günther Dietrich: [email protected] • Geschäftsführender Beamter Karl Straßer: [email protected] • Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit: [email protected] • Einwohnermeldeamt: [email protected] • Standesamt: [email protected] • Ordnungsamt: [email protected] • Gewerbeamt: [email protected] • Bauamt: [email protected] • Tourist-Information: [email protected] • Datenschutzbeauftragter: [email protected] • Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme bitten wir Email-Anhänge ausschließlich in den Formaten Word97-2003 (doc), Excel97-2003 (xls), jpg, gif oder Adobe-PDF an uns zu senden. Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Landstuhl finden Sie im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie auf der Startseite unter AKTUELL auf „Amtsblatt“. Die gewünschte Ausgabe können Sie dann zum Lesen als PDF-Datei auf Ihren PC herunterladen. Archivanfragen nach älteren Ausgaben richten Sie bitte an die Amtsblatt-Redaktion: E-Mail: [email protected] Verbandsgemeindewerke/ Stadtwerke Landstuhl So finden Sie uns im Internet: www.verbandsgemeindewerkelandstuhl.de, www.stadtwerke-landstuhl.de e-mail-Adresse in allen Angelegenheiten: [email protected] Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke und Stadtwerke Landstuhl Wasserversorgung/Abwasserentsorgung in der Verbandsgemeinde Landstuhl, Gasversorgung in der Sickingenstadt Landstuhl, der Ortsgemeinde Kindsbach und der Ortsgemeinde Mittelbrunn Tel.-Nr. 06371/912250 Öffnungszeiten NaturerlebnisBad Ab 14. Mai 2015 Täglich von 10.00 bis 20.00 Uhr Witterungsbedingt geöffnet Bitte achten Sie auf die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage www.neb-landstuhl.de, Tel. 06371-130571 Freizeitbad Azur Tel. 06371/71500 Schernauer Straße, 66877 Ramstein-Miesenbach Hallenbad: Montag Dienstag - Freitag Samstag Sonn- und Feiertage Sauna: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Feiertage Winteröffnungszeiten 13.00 - 22.00 Uhr 10.00 - 22.00 Uhr 10.00 - 20.00 Uhr 09.00 - 20.00 Uhr 16.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna 16.00 - 22.00 Uhr Damensauna 16.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna 16.00 - 22.00 Uhr Herrensauna 12.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna 10.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna 09.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna 09.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna Öffnungszeiten CUBO Montag bis Donnerstag:................. 10.00 - 22.00 Uhr Freitag bis Samstag:......................... 10.00 - 23.00 Uhr Sonn- und Feiertage:....................... 10.00 - 20.00 Uhr Tel. 06371/130571 www.cubo-sauna.de Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Seite 3 Ehrenamtsbörse Westrich Wir informieren und beraten Sie bei Fragen zu Möglichkeiten des sozialen Engagements und finden gemeinsam ehrenamtliche Tätigkeitsbereiche in Ihrer Nähe, die Ihren Interessen entsprechen. Hat Ihre Institution Bedarf an ehrenamtlichen Mitarbeitern? Wir nehmen diesen gerne in unseren Börsenkatalog mit auf! Telefon: 06371/592 420 Mo., Di., Do., Fr., 12.00 - 20.00 Uhr Mi., 8.00 - 15.00 Uhr (persönliche Gespräche nach Vereinbarung) Fax: 06371/592 45 420 Email: [email protected] Aktuell suchen wir Freiwillige für: o Freizeitgestaltung für Senioren und Menschen mit Behinderungen o Betreuung Informationsstand/Verteilung Flyer o Musikalische Betreuung, Fahrdienste, Hausaufgaben betreuung, Nachhilfe und Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche (Alter 6-18 Jahre) BereitschaftsdienstE Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Landstuhl-Ramstein Zuständig ist die BDZ auf dem Gelände des Nardini Klinikum Sankt Johannis, Nardinistraße 30 in Landstuhl, Tel. Nr.: 116 117 (ohne Vorwahl). Öffnungszeiten: Mo., Di. und Do. 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr; Mi. 14 Uhr bis Do. 7 Uhr, Fr. 16 Uhr bis Mo. 7 Uhr; Vorabende von Feiertagen, Heiligabend und Silvester 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, soweit dieser kein Feiertag ist. Alle aktuellen Kontaktdaten mit den Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz finden Sie auch unter www.kv-rlp.de/260557. In möglichen lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte immer an den Notdienst unter der Rufnummer 112. Bereitschaftsdienst der Zahnärzte Zahnärztlicher Notfalldienst der Bezirksärztekammer Pfalz www. kzv-rheinlandpfalz.de Über die oben stehende Internetseite gelangen Sie zum Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der Betriebsärztekammern. Der Dienst steht Ihnen an Wochenenden (Samstag/Sonntag) und an Feiertagen zur Verfügung. Bereitschaftsdienst der Augenärzte Kusel/Landstuhl/Kaiserslautern Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl ist mit dem Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlossen. Zu erfragen: Tel. 0631/ 89290929. Tierärztlicher Notfalldienst für Kleintiere der Tierarztpraxen in Landstuhl und Ramstein 01.05. bis 03.05. Delorme-Goldberg, Daimlerstr. 7 66849 Landstuhl......................................................................... 01719303179 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Tierärztlicher Notfalldienst für Großtiere Dieser ist bei jedem Haustierarzt tel. auf Anrufbeantworter zu erfragen. Apothekennotdienst Unter der folgenden Service-Telefonnummer werden Ihnen die diensthabenden Apotheken in Ihrem Postleitzahlenbereich genannt! (Im Internet www.lak-rlp.de), aus dem deutschen Festnetz (0,14 €/Min.) und aus dem Mobilfunknetz (max. 0,42 €/Min.): 0180 5 258825 + Postleitzahl des Standortes. (zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl 0180-5-25882566851 od. bei einem Standort in Kindsbach 0180-5-258825-66862) Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im Internet: www.lak-rlp.de - Mit der Option „Kalender“ können dort auch für jeden beliebigen Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der kommenden 14 Tage abgezeigt und ausgedruckt werden. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist jedoch darauf hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes eine absolute Aktualität gewährleistet werden kann. Notdienstplan vom 30.04.2015 bis 07.05.2015 (Umkreis: 10 km für Landstuhl) Donnerstag, 30.04.2015 Kreuzweg-Apotheke................................................. Telefon: 06371/51495 Steinwendener Str. 13, 66877 Ramstein-Miesenbach Freitag, 01.05.2015 St. Hubertus-Apotheke............................................ Telefon: 06371/50708 Landstuhler Str. 2, 66877 Ramstein-Miesenbach Samstag, 02.05.2015 Kur-Apotheke.................................................................Telefon: 06371/3025 Kaiserstr. 40, 66849 Landstuhl Sonntag, 03.05.2015 Löwen-Apotheke im Kaufland.......................... Telefon: 06371-9461560 Torfstraße 10, 66849 Landstuhl Kelten-Apotheke................................................... Telefon: 06374/9917680 Am Keltenplatz 4, 67688 Rodenbach Montag, 04.05.2015 Markt-Apotheke.......................................................... Telefon: 06371/96280 Kottweiler Str. 1, 66877 Ramstein-Miesenbach Kreuz-Apotheke.............................................................Telefon: 06374/6238 Hauptstr. 46, 67685 Weilerbach Dienstag, 05.05.2015 Markt-Apotheke.......................................................... Telefon: 06371/62009 Am Alten Markt 7, 66849 Landstuhl Mittwoch, 06.05.2015 Moor-Apotheke........................................................... Telefon: 06372/50141 St. Wendeler Str. 15, 66892 Bruchmühlbach-Miesau Donnerstag, 07.05.2015 Burg-Apotheke............................................................ Telefon: 06371/62970 Hauptstr. 27, 66849 Landstuhl Martins-Apotheke.........................................................Telefon: 06372/6810 Schulstraße 6, 66894 Martinshöhe Weitere Bereitschaftsdienste Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG wEnergieversorgung Strom für die Verbandsgemeinde Landstuhl: Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: 08 00 / 7 97 77 77 Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl: Tel.-Nr.: 08 00/1003448 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 4 Pflege- und Beratungsdienste ■■ Ökum. Sozialstation Westpfalz e.V. - AHZ Ambulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, med. Behandlungspflege, Pflegeberatung, hauswirtschaftl. Versorgung u. Essen auf Rädern: Pflegedienstleitung: Tel. 063 71/62177, rund um die Uhr, auch an Sonnu. Feiertagen! Geschäftsstelle, Bruchwiesenstr. 43 (Eing. Daimlerstr.), Landstuhl: Mo - Fr: 8.30 - 16 Uhr, Tel. 06371/17798, Fax: 06371/62197. ■■ Beratungs- u. Koordinierungsstelle: Tel. 06371/912288. ■■ Ehrenamtlicher Besuchsdienst in der Verbandsgemeinde Landstuhl Ansprechpartner: Frau Helga Ulrich, Sprechzeiten: donnerstags, 11 12 Uhr im Bürgerhaus, Landstuhl, Hauptstr. 1, Clubraum 2a, 2. OG, Tel.: 06371/734700. Auskünfte erteilt auch die Leitstelle „Älterwerden“ der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Tel.: 0631/7105353. ■■ Betreuungsvereine Beratung über Betreuungsgesetz (Vormundschaften - Pflegschaft Betreuung): AWO Kreisverband e.V. Landstuhl, Tel. 06371/16787. DRK-Betreuungsverein Landstuhl, Hr. Schwarz, Tel. 06371/9215-0 Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Landstuhl, Am Rothenborn. Andrea Grünewald, Tel. 06371/934369. ■■ Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen Kirchenstraße 53, 66849 Landstuhl, Tel: 06371/2285, www.skf-landstuhl. de, E-Mail: [email protected]. Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr, Mo. - Mi.: 14.00 - 16.00 Uhr, Do.: 14.00 - 18.00 Uhr. Beratung und Hilfe in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen vor, während und nach einer Schwangerschaft. Schwangerschaftsberatung im Internet: www.beratung-caritas.de Jeden 2. u. 4. Mittwoch im Monat Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus Ramstein. Zu diesen Zeiten ist auch der Babyladen geöffnet. ■■ Evangelische-Katholische Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich, Tel. 0800/1110111 u. 0800/1 11 02 22. ■■ Diakonisches Werk Pfalz Hauptstr. 5, Landstuhl: unsere Beratungsangebote in Landstuhl: Allgemeine Sozial- u. Lebensberatung, Schwangeren- u. Schwangerenkonfliktberatung (staatl. anerk.), Vermittlung u. Antragstellung auf finanz. Hilfsangebote z. B. Stiftung „Familie in Not“, „Mutter u. Kind“ sowie weitere Hilfsfonds, Tel.: 06371/2846, eMail: [email protected]. Sprechstunden: Nach tel. Vereinbarung. Vermittlung v. Erholungs- u. Kurmaßnahmen: Tel. 06371/2846. Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatung (staatl. anerkannt): Tel. 06371/913599, e-Mail: [email protected]. Suchtberatung: Tel. 0631/72209. Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: Tel. 0631/371084-25. Alle Beratungsangebote sind kostenlos u. stehen allen Ratsuchenden offen. ■■ Info-Abende für werdende Eltern: Das Team der Gynäkologie um Chefärztin Dr. M. Mader bietet Informationen über Geburtsvorbereitungs- u. Kreißsaalangebote sowie für die Zeit nach der Geburt. Termin: Jeden 3. Do. im Monat um 19.00 Uhr. Treffpunkt: St. Johannes-Krankenhaus, Nardinistr. 30, Pforte. ■■ Beratung des sozialpsychiatrischen Dienstes der Kreisverwaltung Kaiserslautern Jeden 3. Dienstag im Monat kostenlose u. vertraul. Beratung im Rathaus in Landstuhl. Die Sprechstunden finden in der Zeit v. 14 - 15.30 Uhr im Zimmer-Nr. 120, Tel. 06371/83- 108, statt. Der sozialpsychiatrische Dienst informiert u. berät bei Fragen im Zusammenhang mit psychischen Erk rankungen,Suchtmittelabhängigkeit, Selbsthilfegruppen, Betreuungen (früher Pflegschaft). Außerdem erreichen Sie den sozialpsychiatrischen Dienst Mo. - Fr. in Kaiserslautern unter der Tel.-Nr. 0631/7105-535. ■■ Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Westpfalz Parkstraße 11 (Ecke Hochsandstraße) 67655 Kaiserslautern Telefon: 06 31 / 3 69 – 14 44 Telefax: 06 31 / 3 69 – 14 90 Mail: [email protected] ■■ SPOTS Jugendhaus Pauluskirche Sonnenstr. 10, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/917130, E-Mail: spots@ jugendhaus-spots.de, Internet: www.jugendhaus-spots.de; Schulkindbetreuung, Offene Angebote (Sport, Kreativ, etc.) für Kinder und Jugendliche, Tanzangebote, u.v.m. Auskunft erteilt Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Oliver Quartier. ■■ Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz Gmbh Behandl. v. Kindern, Jugendlichen u. Erwachsenen, therapeutische Versorgung n. Schlaganfall, Hirnverletzungen, Am Alten Markt 2, 66849 Landstuhl, Tel. 06371/916986, Fax 06371/916984. ■■ Mobile Dienste im Gemeinschaftswerk für Menschen mit Behinderungen GmbH Familienentlastende Angebote, Assistenz, Gruppenangebote, Pflegeberatung, Ergotherapie, Logopädie, Ambulantes Wohnen, Freizeitan- Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 ✃✃✃✃ gebote, Beratung für Menschen mit Behinderungen, Soziotherapie, Unterstützte Kommunikation, Am Rothenborn, 66849 Landstuhl, Tel. 06371/934-0, Fax: 06371/934-424. ■■ Seelsorge u. Lebensberatung Ein christlicher Beratungsdienst von Treffpunkt Seelsorge e.V. Terminvereinbarung: Tel. 0700 23121139 - Mo.: 16 - 19 Uhr, Mi.: 9 - 12 Uhr. ■■ Jugendraum „Quo Vadis“ Am Rathaus 12, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/60016, E-Mail: [email protected] Internet: www.jugendcafe-quo-vadis.de Offene Freizeitangebote an den Öffnungszeiten: Di. bis. Fr. 13.00 - 20.00 Uhr. Montags findet in Kooperation mit der Streetworkerin der Sickingenstadt eine Fußball AG in der kleinen Turnhalle der IGS Landstuhl von 16.00 bis 18.30 Uhr statt. Marko Cullmann, Sozialarbeiter (B.A.) leitet den Jugendraum „Quo Vadis“. Er berät und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei Arbeitsplatzsuche und Bewerbungen, hilft bei Fragen zur Schuldenregulierung und der allgemeinen Alltagsbewältigung. ■■ STK B Sozialtherapeutische Kette Gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mbh, Betreutes Wohnen im westl. Landkreis Kaiserslautern (6 Plätze). Ansprechpartner: Hr. Neu, Lindenstr. 15, 66849 Landstuhl, Tel. 06371/915383 (Mo. u. Di. ganztätig, Mi. nur vormittags) ■■ Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes Mo. - Do. 8 - 17 Uhr, Fr. 8 - 13.30 Uhr, Pflegedienstleitung Frau Zielinski, Tel. 06371/921543 oder 06374/923113, Pflegenotruf nach Dienstschluss: 0170/3372933; Beratungs- u. Koordinierungsstelle, Herr Konietzko, Tel. 06374/923168 oder 0160/7186808, Wohn- u. Dienstleistungszentrum (Kurzzeitpflege, Langzeitpflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen) Mo. - Do. 8 - 16.30 Uhr, Fr. 8 - 15 Uhr. Heimleitung Herr Mischler, Tel. 0 63 74/923-0. ■■ Drogen-Info-Telefon des Pfalzklinikums f. Psychiatrie u. Neurologie Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) 06349/9002555 Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) 06349/9002525 Mo., Mi., Fr. 14.30 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter. ■■ Hotline Ess-Störungen des Pfalzinstituts - Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik u. Psychotherapie 06349/9003333 Mo. bis Do. 15 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter. ■■ Sozial- u. Integrationsberatung des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt dienstags, nach Vereinbarung, unter Tel. 06371/17907. ■■ Anonyme Alkoholiker Landstuhl evangelisches Gemeindehaus, Vordere Fröhnstr. 5, 66849 Landstuhl; Treffen: Mo. 19.30 - 21.30 Uhr. Info: 06371/913222 u. 0176/82111296. ■■ Schwangeren-Beratungsstelle „Donum Vitae“ Schwangerschaftskonfliktberatung - Schwangerensozialberatung Sexualpädagogik und -beratung - Familien- u. Paarberatung, Am Feuerwehrturm 6 in Landstuhl, Tel. 06371/6196910. Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr. 8 - 12 u. 14 - 16 Uhr, Mi., Do. 9 - 12 u. 15.30 - 18.30 Uhr ■■ Caritas Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Engelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern, Tel. 0631/36120-0 ■■ Sprechstunde für Migration und Integration des Landkreises Kaiserslautern: Donnerstags von 16 bis 18 Uhr in der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Vorherige Terminvereinbarung für die Verbandsgemeinde Landstuhl unter Telefon 06371-63904 Alisa Banushi-Müller. ■■ Kontakt- u. Beratungsstelle „Querbeet“ Landstuhler Str. 8A, Ramstein (Mehrgenerationenhaus), Telefon: 06371/5980838, Fax: 0 63 71/5980836, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 9 - 12 Uhr Das aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern bestehende Beraterteam bietet eine kostenlose und vertrauliche Beratung an. Weitere Informationen unter: www.kops-kl-de (Stichwort: Querbeet) ■■ Migrationsberatung (Beratung für Ausländer, Flüchtlinge und Spätaussiedler) im DRKCentrum Landstuhl Sprechstunden: Montags Dienstag 9 - 11 Uhr, Donnerstag von 10 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartnerin Frau Güldenfuß, Telefon: 06371 - 921533 ■■ Beratungs- und Koordinierungsstelle Demenz (BeKo-Demenz) im DRK-Centrum Landstuhl Sprechstunden: Dienstag 9 - 11 Uhr und Donnerstag von 10 - 12 Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartner: Joachim Schneider, Telefon: 06371 - 921529 ■■ Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl www.behindertenhilfe-westpfalz.de [email protected] Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Seite 5 Verbandsgemeinde Tourist-Information „Sickingen-Tourismus“ Vom 01.04.2015 bis zum 30.09.2015 hat die TouristInformation „Sickingen-Tourismus“ wieder verlängerte Öffnungszeiten und zwar Montag ................................................................... von 10.00 - 12.00 Uhr ...................................................................................und 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag - Freitag................................................ von 09.00 - 12.00 Uhr ...................................................................................und 13.00 - 17.00 Uhr sowie am Samstagvormittag ...................................... von 09:30 - 12.00 Uhr Tourist-Information „Sickingen-Tourismus“ Hauptstraße 3 a (im Bürgerhaus), 66849 Landstuhl Tel.-Nr. 0 63 71/1 30 00 12, Fax-Nr: 0 63 71/1 30 03 59 e-mail: [email protected], www.landstuhl.de Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Redaktionsschluss wird vorverlegt Wegen Christi Himmelfahrt muss der Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 20/2015 des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Landstuhl auf Donnerstag, den 07.05.2015, 16.00 Uhr, vorverlegt werden. Veranstaltungshinweise, die im nichtamtlichen Teil dieser Ausgabe erscheinen sollen, müssen spätestens bis zu oben genannten Zeitpunkt vorliegen. Wir bitten hierfür um Verständnis. Die Redaktion autofreier Erlebnistag Radelspaß im Sickinger Land Sonntag, den 17. Mai 2015, von 9 bis 18 Uhr Jugendfeuerwehr Kindsbach Die Übungen der Jugendfeuerwehr Kindsbach finden immer freitags, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, an der Feuerwache in Kindsbach statt. Willkommen sind alle Jugendlichen von 10 bis 16 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Offizielle Eröffnung: 10 Uhr in Steinalben Streckenverlauf: Waldfischbach-Burgalben – Steinalben – Horbach – Linden – Queidersbach – Bann – Landstuhl Jugendfeuerwehr Landstuhl Die Übungen der Jugendfeuerwehr Landstuhl finden immer freitags, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, an der Feuerwache in Landstuhl statt. Willkommen sind alle Jugendlichen von 10 bis 16 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Nach der Übung werden die Kinder heimgefahren. „Raus R aus dem d Auto, A rauf auf ’s Rad“ Weitere Informationen erhalten Sie bei: Sonstige amtliche Mitteilungen Naturerlebnisbad Landstuhl startet an Christi Himmelfahrt in die Freibadsaison Nachdem das Naturerlebnisbad wieder komplett gereinigt und auf Vordermann gebracht wurde, steht das Freibad rechtzeitig zu Christi Himmelfahrt, am 14.Mai 2015, wieder zum Planschen in chlorfreiem Wasser zur Verfügung. Die großzügige Liegefläche mit ihrem alten Baumbestand lässt Urlaubsfeeling aufkommen. Der Bachlauf und die Kaskadenbecken für unsere Kleinsten sowie die Beachvolleyball-Felder für die Sportlichen, runden das Angebot ab. Genießen Sie schöne Stunden im Naturerlebnisbad Landstuhl. Wenn das Wetter mitspielt, sind wir täglich von 10 – 20 Uhr für Sie da. Es gelten familienfreundliche Preise. So zahlen Erwachsene für die Tageskarte 3,00 € und Kinder und Jugendliche von 6 – 17 Jahre 1,50 €. Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind frei. Nutzen Sie die Vorteile einer Saisonkarte oder der Zehnerkarte, wir informieren Sie gerne an unserer Kasse oder besuchen Sie unsere Internetseite www.neb-landstuhl.de Es gelten folgende Preise: Erwachsene: Kinder ( 6 – 17 Jahre) Tageskarte: 3,00 € 1,50 € Zehnerkarte: 27,00 € 13,50 € Saisonkarte 45,00 € 27,50 € Familienkarte 11 Erwachsener + unbegrenzte Anzahl eigener Kinder.................................................. 72,00 € Familienkarte 22 Erwachsene + unbegrenzte Anzahl eigener Kinder.................................................. 95,00 € Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sickingen-Tourismus Büro für Touristik Kaiserslautern-Süd Tourist-Information Waldfischbach-Burgalben Tel.: 06371-1300012 [email protected] www.landstuhl.de Tel.: 0631 - 201 61 38 [email protected] www.kaiserslautern-sued.de Tel.: 06333 - 925 160 tourist-info@waldfischbach-burgalben.de www.vgwaldfischbach-burgalben.de Die Stadtwerke Landstuhl informieren Wechsel von Gaszählern durch Auftragsunternehmen In diesem Jahr wird die Firma Energie-Umwelt-Service GmbH - EUS -, Kaiserslautern, im Auftrag der Stadtwerke Landstuhl in der Verbandsgemeinde Landstuhl Gaszähler auswechseln, deren Eichzeit in diesem Jahr abläuft. Die mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter der Firma EUS können sich beim Betreten der privaten Anwesen und Gebäude auf Verlangen mit einem Bestätigungsschreiben der Verbandsgemeindewerke Landstuhl ausweisen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Werkhofleiter, Herrn Müller, Tel. (0 63 71) 91 22 51 oder an unsere Mitarbeiterin der Verbrauchsabrechnung, Tel. (0 63 71) 83 – 1 65. Kfz-Zulassungsstelle Landstuhl bleibt an den Samstagen, 2.5. und 23.5. geschlossen An den Samstagen 2. Mai und 23. Mai 2015 bleibt die Kfz-Zulassungsstelle in Landstuhl, Bruchwiesenstraße 31, geschlossen. An den übrigen Samstagen ist die Kfz-Zulassungsstelle Landstuhl wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie unter: www.kaiserslautern-kreis.de. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 6 Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Notinsel-Plan aktualisiert Mit 38 Anlaufstellen für Schülerinnen und Schüler wurde der aktualisierte Notinsel-Stadtplan vergangene Woche vorgestellt. Das Projekt Notinsel, eine Initiative der Hänsel+Gretel Stiftung, gibt es seit 2009 im Landkreis Kaiserslautern. Initiatorin des Projektes war die Erste Kreisbeigeordnete Gudrun Heß-Schmidt. Die Erstellung des Plans wurde vom damaligen Schulelternsprecher Markus Göttel umgesetzt, der sich auch für die aktuelle Version verantwortlich zeigt. Die Finanzierung wurde damals wie heute, von der Fördergemeinschaft der Sickingenstadt Landstuhl übernommen. „Wer kennt sie nicht aus seiner eigenen Schulzeit, diese lähmenden überfordernden Situationen, die gerade einen kleinen Menschen, vielleicht zum ersten Mal allein in einem fremden Ort unterwegs, in große Bedrängnis oder gar Verzweiflung bringen können“, so Dr. Degenhardt. Als Bürgermeister und Schuldezernent der Verbandsgemeinde Landstuhl unterstützt auch Dr. Degenhardt „diese tolle Sache im Dienste unserer schützenwertesten Mitglieder unserer Gemeinde – nämlich unserer Kinder“. Mit diesem Projekt wird eine Möglichkeit geschaffen, Kindern die sich bedroht fühlen oder Hilfe benötigen, Zufluchtsorte aufzuzeigen, in denen ihnen geholfen wird. Geschäfte, Behörden und sonstige öffentlich zugängliche Einrichtungen haben sich in der Sickingenstadt Landstuhl bereit erklärt, Kindern zu helfen, wenn diese Hilfe Die Verbandsgemeindewerke informieren: Wechsel von Wasserzählern durch Auftragsunternehmen Auch in diesem Jahr wird die Firma Energie-Umwelt-Service GmbH EUS -, Kaiserslautern, im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Landstuhl in der Zeit ab dem 26. Januar 2015 in der Verbandsgemeinde Landstuhl Wasserzähler auswechseln, deren Eichzeit in diesem Jahr abläuft. Wie im vergangenen Jahr können sich die mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter der Firma EUS beim Betreten der privaten Anwesen und Gebäude auf Verlangen mit einem Bestätigungsschreiben der Verbandsgemeindewerke Landstuhl ausweisen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Werkhofleiter, Herrn Müller, Tel. (0 63 71) 91 22 51 oder an unsere Mitarbeiter der Verbrauchsabrechnung, Tel. (0 63 71) 83 – 1 65. benötigen. Erkennbar werden diese durch einen Aufkleber, der gut sichtbar für Kinder angebracht ist. Alle Läden und Geschäfte, die das Notinsel-Zeichen an ihrer Tür tragen, signalisieren Kindern: „Wo wir sind, bist Du sicher“. Die mitwirkenden Notinsel-Partner werden zum Schulbeginn wieder mit Luftballons, gut sichtbar auf sich aufmerksam machen. Bodennutzungshaupterhebung 2015 Im Zeitraum März bis Mai 2015 führt das Statistische Landesamt die Bodennutzungshaupterhebung 2015 durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter anderem Daten über die Bodennutzung wie: - Anbau auf dem Ackerland - Dauerkulturen und Dauergrünland - Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche - Erzeugung von Speisepilzen. Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe mit weniger als fünf Hektar LF, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen. Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Seite 7 Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) müssen statistische Meldungen grundsätzlich elektronisch erfolgen. Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung 2015“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Bodennutzung größtenteils übernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüse und Erdbeeren sowie Gartenbausämereien und Jungpflanzenerzeugung zum Verkauf unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern und im Freiland müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden. Hierzu muss die Unternehmensnummer angegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Frischluft muss rein – aber wie? In jedem Haus, in dem Menschen wohnen, muss gelüftet werden – das weiß jeder. Die oft erwähnte „atmende Wand“ gibt es nicht – weder in gedämmten noch in ungedämmten Gebäuden. Und auch durch Fugen und Ritze in der Gebäudehülle kommt selbst in Altbauten zu wenig Luft rein als dass man auf aktives Lüften verzichten könnte. Feuchtigkeit und weitere (Schad)Stoffe müssen raus aus dem Haus und die Bewohner brauchen Sauerstoff zum Atmen. Daher muss man sich bei der Neubauplanung frühzeitig Gedanken darüber machen, wie man im Haus künftig lüften will. Man kann das klassisch über das regelmäßige Öffnen von Fenstern und Türen machen oder eine Lüftungsanlage einbauen. Die Fensterlüftung ist die kostengünstige Lösung – aber man muss überlegen, wie lange mache ich die Fenster auf und man muss dran denken, sie auch wieder zu schließen, besonders wenn man das Haus verlässt. Nach dem Schließen der Fenster wird die Luft jedoch zunehmend wieder schlechter bis zum nächsten Öffnen und oft sind die Fensterbänke vollgestellt, was das komplette Öffnen umständlich macht. Der Einbau einer Lüftungsanlage ist zwar teuer, aber sie sorgt automatisch für einen hohen Raumluftkomfort und den notwendigen Luftwechsel. Eine einfache Abluftanlage kostet im Einfamilienhaus bis zu Viertausend Euro und mit zusätzlicher Wärmerückgewinnung etwa das Doppelte. Die Lüftungsanlage verbraucht zusätzlich Strom, aber mit einer Wärmerückgewinnung spart sie ein Mehrfaches an Energie wieder ein. Achtet man auf die regelmäßige Reinigung bzw. den Austausch der notwendigen Filter, hat man dauerhaft eine gleichbleibend gute Luft und durch den Einbau eines Pollenfilters freuen sich Heuschnupfengeplagte über eine Entlastung im Frühjahr und Sommer. Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am Vormittagin der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: 0800-60 75 600 (kostenlos). In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, den 1.06.2015 von 15 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) 913 144. VZ-RLP Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr. Kreisvolkshochschule Kaiserslautern Außenstelle Landstuhl Kursänderungen Aquarellmalerei Anfänger und Fortgeschrittene Mittwochs 19.00 - 21.15 Uhr Landstuhl BBS Beginn: 06.05.15 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl EDV - Kombination aus MS Word, und MS Excel Dienstags 18.00 - 20.15 Uhr Landstuhl Melkerei Beginn: 19.05.15 EDV - IT und Medienkompetenz für den Berufsalltag Donnerstags 18.00 - 20.15 Uhr Landstuhl Melkerei Beginn: 21.05.15 Hatha - Yoga Dienstags 19.00 - 20.30 Uhr Mittelbrunn Ev. Gemeindehaus Beginn: 05.05.15 Hatha - Yoga Mittwochs 20.00 - 21.30 Uhr Landstuhl, Gymnasium Gymnastikhalle Beginn: 06.05.15 Bitte beachten Sie die Ermäßigungen der Kursgebühren auf Antrag für Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten, Empfänger von SGB II, SGB XII § 6a Bundeskindergeldgesetz, Seniorinnen/Senioren ab 63, und Schwerbehinderte von 25%. Anmeldungen nur schriftlich per Post o. Fax 06371-63141 oder im Internet unter kvhs-kl.de./landstuhl Zeugen nach Unfallflucht gesucht Landstuhl. Am Donnerstag, 23.04.2015, ereignete sich in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr auf dem öffentlichen Parkplatz zwischen der Vorderen und Hinteren Imserstraße ein Verkehrsunfall mit anschließender Flucht. Beim Ein- oder Ausparken streifte ein bislang unbekannter Fahrzeugführer den Kotflügel eines geparkten BMWs. Außerdem verursachte dieser offensichtlich beim Öffnen der Fahrzeugtür eine weitere Beschädigung. Insgesamt wird der Sachschaden auf 150 Euro geschätzt. Möglicherweise handelt es sich bei dem gesuchten Pkw um einen weißen Kastenwagen. Wer hat in den beschriebenen Fällen tatrelevante Beobachtungen gemacht? Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Landstuhl! Bahnstr. 18, 66849 Landstuhl Tel.: 0 63 71 / 92 29-0; Fax: 0 63 71 / 92 29 21 Notruf: 1 10 Fusion der Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd Informationen unter www.fusion-landstuhl-kl-sued.de Aus unserer Feuerwehr Ernennung bei der Wehreinheit Mittelbrunn Wehrführung komplett Bereits am 15.10.2014 wurde Stephan Lang zum stellvertretenden Wehrführer der Wehreinheit Mittelbrunn gewählt und mit der Wahrnehmung dieser Funktion beauftragt. Nach Abschluss der erforderlichen Ausbildung wurde er am vergangenen Mittwoch von der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Landstuhl, Vera Lang, offiziell zum stellvertretenden Wehrführer sowie Ehrenbeamten ernannt und vereidigt. Gleichzeitig erfolgte auch die Beförderung zum Brandmeister. Vera Lang überbrachte die besten Wünsche von Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt, der leider verhindert war. „Dank und Anerkennung gebührt den Feuerwehrkameraden für deren Motivation und Einsatzbereitschaft - stets unter dem Motto: „Wir tun was!“, so die Beigeordnete. Stephan Lang ist seit dem 06.07.2005 Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Mittelbrunn. Zahlreiche Lehrgänge hat er seitdem absolviert, zuletzt den Gruppenführerlehrgang. Auch im Katastrophenschutz-Fernmeldedienst des Landkreises Kaiserslautern wird er seit 2009 eingesetzt. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 8 Der stellvertretende Wehrleiter, Paul Goldinger und der Wehrführer der Wehreinheit Mittelbrunn, Heiko Metz, beglückwünschten Stephan Lang und freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit. Ortsbürgermeister Dr. Walter Altherr schloss sich den Glückwünschen an. „Den Ansprüchen hoffe ich gerecht zu werden. Ich kann mich auf meine Kameraden verlassen und ihr könnt euch auch auf mich verlassen“, so Stephan Lang. Unser Bild zeigt v.l.: Paul Goldinger, Stephan Lang, Vera Lang und Heiko Metz Feuerwache Landstuhl Am Freitag, den 01. Mai 2015 treffen wir uns um 09.00 Uhr an der Feuerwache Landstuhl zu unserer traditionellen Maiwanderung. Den Geburtstag unseres Schutzpatrons des Hl. St. Florian feiern wir gemeinsam mit der Bevölkerung in der St. Andreas Kirche in Landstuhl. Beginn der heiligen Messe ist um 18.00 Uhr. Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 In der Cafeteria der Schule nahmen die deutschen Gäste am Mittagessen teil und wurden anschließend mit selbstgebackenen Cupcakes verwöhnt. Die Kosten für die Verpflegung übernahm dankenswerter Weise der Förderverein der Theodor-Heuss-Grundschule. Der Gegenbesuch auf der Atzel ist bereits für den Monat Mai geplant. Bürger und Ihre Umwelt Müllabfuhrtermine für die 19. Kalenderwoche Aus unseren Schulen „TheHeuLa-BLATT“ erscheint Anlässlich des 50. Geburtstages der Grundschule in Landstuhl-Atzel erscheint Anfang Mai das „TheHeuLa-BLATT“, die Jubiläumsnachrichten der Theodor-Heuss-Grundschule. Die Zeitung kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl (Rathaus) sowie im Stadtteil Atzel in der Bäckerei Westrich, den Arztpraxen Dres. Klug und Zeller, der Zweigstelle der Kreissparkasse Kaiserslautern und der Apotheke kostenlos mitgenommen werden. Ebenso ergeht herzliche Einladung zum Besuch des Jubiläumsfestes der Schule, das am Samstag, dem 9. Mai 2015, ab 10 Uhr stattfindet. Grundschüler besuchen die Elementary School in Ramstein Bann Ortsbürgermeister Stephan Mees Sprechstunde montags 19.00 - 20.00 Uhr o. nach Vereinbarung, Tel. + Fax Gemeindehaus: 06371/2475, priv. 06371/15956 Letzte Woche hatten Schüler der Theodor-Heuss-Grundschule Landstuhl-Atzel die Möglichkeit, die Elementary School auf der Air Base Ramstein zu besuchen. Nach dem Kennenlernen der Partnerklassen durchliefen die Kinder verschiedene Spiel- und Bastelstationen bzw. konnten ein mehrsprachiges Programm am Computer ausprobieren und lernten ein Lied in deutscher und amerikanischer Sprache. Öffnungszeiten des Jugendtreffs Bann Montag ................................................................... von 17.00 bis 21.00 Uhr Mittwoch ............................................................... von 17.00 bis 21.00 Uhr Alle Jugendlichen ab 12 Jahren sind herzlich willkommen. Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Seite 9 Ruftaxi in Bann Nur samstags und sonntags nach Landstuhl Tel. 0170/4752835 Bestellung 1 Stunde vor Fahrtbeginn VRN Wabentarif Öffnung der Grünabfallsammelstelle Mittwoch......................................................................17.00 bis 19.00 Uhr Freitag............................................................................17.00 bis 19.00 Uhr Samstag........................................................................13.00 bis 17.00 Uhr Öffentliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan „Am Borstenwieschen 2. Änderung“ Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bann hat in seiner Sitzung am 20.04.2015 den Bebauungsplan „Am Borstenwieschen 2. Änderung“ als Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Der Bebauungsplan tritt gemäß §§ 10 BauGB und 88 LBauO mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die Satzung rechtsverbindlich. Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird der Bebauungsplan „Am Borstenwieschen, 2. Änderung“ auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Landstuhl unter www.landstuhl.de/ rathaus/amtsblatt veröffentlicht. Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung und den textlichen Festsetzungen kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, 66849 Landstuhl, Kaiserstraße 49, Rathaus, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Dort wird auf Verlangen Auskunft über die Satzung erteilt. Der beigefügte Plan, aus dem der Geltungsbereich entnommen werden kann, ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist durch eine breite, regelmäßig unterbrochene Linie dargestellt. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 215 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die Entschädigung von durch die Satzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeiten und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. Gemäß § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, den 21.04.2015 Dr. Degenhardt, gez. Bürgermeister Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Amtsblatt-Online aufgerufen werden. Bekanntmachung Die Mitglieder des Partnerschaftsausschuss wurden zu einer Sitzung am Mittwoch, dem 06. Mai 2015 um 20 Uhr im Gemeindehaus Bann eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Fahrt nach Migné-Auxances 3. Verschiedenes Bann, den 23.04.2015 gez. Stephan Mees, Ortsbürgermeister Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl mit der Sickingenstadt Landstuhl sowie den Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Mittelbrunn und Oberarnbach Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl Telefon 06371/830, Telefax 06371/83101, E-Mail [email protected] Redaktion: Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit, Frau Kerstin Wickel Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge im nichtamtlichen Teil: freitags, 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl. Bei allen nichtamtlichen Beiträgen muss der/die Verantwortliche klar erkennbar sein, welche/r auch für den Inhalt haftet. E-Mail [email protected] Druck, Verlag, Vertrieb sowie verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier), Postanschrift: Postfach 11 54, 54343 Föhren Redaktion: Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Erscheinungsweise: wöchentlich mittwochs Zustellung kostenlos in alle Haushalte durch Boten Verantwortlich für Anzeigen: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Anzeigenannahme: Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Anzeigenannahmeschluss: montags, 9.00 Uhr Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716 E-Mail: [email protected] Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 10 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bann, Landkreis Kaiserslautern für das Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat hat am 02. Februar 2015 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Kaiserslautern als Aufsichtsbehörde vom 09. April 2015 hiermit bekannt gemacht wird: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf 1.796.780,00 € 2.206.620,00 € 409.840,00 € 1.713.530,00 € 1.951.570,00 € -238.040,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 140.200,00 € 278.500,00 € -138.300,00 € 456.560,00 € 80.220,00 € 376.340,00 € §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 138.300,00 €. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €. §4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 315 v. H. b) Grundsteuer B für Grundstücke auf 380 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 375 v. H. 3. Hundesteuer für den ersten Hund auf 36,00 € für den zweiten Hund auf 48,00 € für jeden weiteren Hund auf 60,00 € für gefährliche Hunde auf 240,00 € §5 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 beträgt 5.075.988,22 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt 4.839.818,22 € und zum 31.12.2015 4.429.978,22 €. Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 §6 Stundung, Niederschlagung, Erlass Gem. § 23 Abs.1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können Ansprüche ganz oder teilweise gestundet werden. Die gestundeten Beträge sind jährlich mit einem Zinssatz von 2,17 % zu verzinsen. Nach § 23 Abs. 4 GemHVO bleiben besondere gesetzliche Vorschriften über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde unberührt. (Der Basiszinssatz zum 01.01.2015 betrug - 0,83 %). §7 Deckungsfähigkeit Die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes richtet sich nach § 16 GemHVO. Die Personalkosten werden nach § 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Auszahlungen für Investitionen werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehrerträge bei den Buchungsstellen 6110-401310 und 6110-401321 berechtigen zu Mehraufwendungen bei der Buchungsstelle 6110-543100. Bann, 23. April 2015 gez. Mees, Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen der §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 138.300,00 € gemäß §§ 95 Abs. 4 und 103 Abs. 2 GemO staatsaufsichtlich genehmigt. Die Genehmigung ergeht unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredit-ermächtigung nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach VV Nr. 4.1.3. zu § 103 GemO erfüllen. Vor der Mittelinanspruchnahme ist der Ausnahmetatbestand unter Anlegung strenger Maßstäbe festzustellen und zu dokumentieren. Für die Maßnahme „57331401 Zuschuss Sanierung Steinalbhalle“ wiederholen wir den Hinweis des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur mit Bescheid vom 22.05.2014 auf § 93 Abs. 5 Satz 2 GemO. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, 30. April 2015 bis einschließlich Montag, 11. Mai 2015 während den Dienststunden montags bis mittwochs 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 206 öffentlich aus. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder b) vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeverordnung genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 Gemeindeordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Landstuhl, 23. April 2015 gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister Sonstige amtliche Mitteilungen Schlüssel gefunden „Im Rosenthal“ in Bann wurde ein Schlüssel (evtl. Haustürschlüssel) mit einem grünen Anhänger gefunden. Der Schlüssel kann im Gemeindehaus in Bann während der Sprechzeit, beim Ortsbürgermeister abgeholt werden. Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Seite 11 Hauptstuhl Ortsbürgermeister Gerald Frank Bosch Sprechstunde dienstags von19.00-20.00 Uhr, im Bürgerhaus, Bahnhofstraße 15a Öffnungszeiten der Grünabfallsammelstelle Hauptstuhl Freitag............................................................................15.00 bis 18.00 Uhr Samstag........................................................................12.00 bis 18.00 Uhr Sonstige amtliche Mitteilungen Erstkommunionkinder aus Hauptstuhl Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Öffnungszeiten der GrünabfallSammelstelle der Gemeinde Kindsbach Donnerstag.................................................................. 15.00 bis 17.00 Uhr Freitag............................................................................ 15.00 bis 17.00 Uhr Samstag........................................................................ 13.00 bis 17.00 Uhr Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Die Mitglieder des Partnerschaftsausschusses der Gemeinde Kindsbach wurden zu einer nichtöffentlichen Sitzung eingeladen auf Mittwoch, den 06. Mai 2015, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des ehemaligen Pfarrheims St. Michael, Kaiserstraße 77, 66862 Kindsbach. Tagesordnung 1. Vorbereitungen des Besuchs der Freunde aus Grandcamp-Maisy vom 22. Mai bis 25. Mai 2015 (Pfingsten) 2. Verschiedenes- Anfragen und Mitteilungen Kindsbach, den 22.04.2015 gez. Wittenmeier, 1. Vorsitzender Sonstige amtliche Mitteilungen Unter dem Motto „Die Freundschaft zu Jesus bringt Farbe in mein Leben!“, feierten die Erstkommunionkinder aus Hauptstuhl, Lars Bockmayer, Kerstin Pletsch und Jonas Weiler am 12.04.2015 gemeinsam mit den Kindern aus Bruchmühlbach den Empfang ihrer ersten heiligen Kommunion. Sie freuten sich auf das Ereignis und nahmen gerne die Freundschaft zu Jesus an, welche er ihnen bereits in der Taufe angeboten hat. Der Gottesdienst wurde von Pfarrer Andreas König gestaltet, der unter Mithilfe der Eltern, die Kirche mindestens genauso bunt schmückte, wie das Leben der Kinder ist. Die stolzen Drei bedankten sich bei allen die sie unterstützt haben, auch im Namen ihrer Eltern, für dieses unvergessliche Ereignis. Kindsbach Ortsbürgermeister Knut Böhlke Sprechstunde dienstags von 17.30 - 18.30 Uhr u. nach Vereinbarung im Büro neben dem Sitzungssaal, Marktstr. 21, Tel. 06371/2405 www.kindsbach.de Schüler- und Seniorentisch der Gemeinde Kindsbach Montag - Freitag in der Zeit .................................von 11.45 - 14.00 Uhr im Pfarrheim St. Michael; Anmeldung von Montag bis Freitag unter: 0173/4056700 Öffnungszeiten des Jugendund Kindertreffs / Ju.Ki.T Montag Mittwoch Freitag 15 Uhr - 17 Uhr Kidstreff für 6- bis 10-Jährige 17 Uhr - 19 Uhr Mädchentreff für Mädchen ab 10 Jahre 16 Uhr - 18 Uhr „Buwe Treff“ für Jungs im Alter von 10 - 15 Jahren 18 Uhr - 22 Uhr Jugendtreff ab 13 Jahre Krabbeltreff im Jugendtreff Kindsbach mittwochs vormittags...................................................09.30 - 10.30 Uhr Theo Heinz Wilhelm ist Ehrenbürger Sehen Sie hierzu die Seiten 12 und 13. Sickingenstadt Landstuhl Stadtbürgermeister Ralf Hersina Tel. 06371/830 Sprechstunde nach Vereinbarung www.landstuhl.de Stadtbücherei der Sickingenstadt Landstuhl Bücher aller Fachrichtungen, Zeitschriften, Kassetten, CDs, CD-ROMs - Fernleihe Klassenführungen (mittwochs morgens) nach Absprache mit Frau Graf Kontakt: Telefon: 06371/14652, Fax: 06371/913483 Internet: www.landstuhl.de/stadtbuecherei.html E-Mail: [email protected] Artothek Bilder (Gemälde, Zeichnungen und Drucke) Kontakt: Telefon: 06371/1300880, Fax: 06371/1300888, Internet: www.artothek.landstuhl.de, www.landstuhl.de, E-Mail: [email protected] Anschrift Stadtbücherei u. Artothek: Hauptstr. 3a, 66849 Landstuhl Öffnungszeiten: Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten der Grünabfallsammelstelle Landstuhl Dienstag....................................................................... 17.00 bis 20.00 Uhr Freitag........................................................................... 14.00 bis 18.00 Uhr Samstag....................................................................... 10.00 bis 17.00 Uhr Fortsetzung auf Seite 14 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 12 Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Theo Heinz Wilhelm Das Ehrenbürgerrecht der Gemeinde Kindsbach wurde gemäß § 23 der Gemeindeordnung Theo Heinz Wilhelm am 22.04.2015 verliehen. Der Gemeinderat Kindsbach hatte kurz zuvor einen einstimmigen Beschluss hierzu gefasst. In Kindsbach gab es nach dem Krieg bisher nur einen Ehrenbürger, Pfarrer Paul Müller, der vor fast 20 Jahren verstorben ist. Was macht einen Ehrenbürger aus? Diese Frage stellte Ortsbürgermeister Knut Böhlke sich sowie den anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates und den zahlreichen Gästen. „Theo Heinz Wilhelm hat sich in vielfältiger Weise um unsere Heimatgemeinde verdient gemacht“, so Knut Böhlke. Mitte der fünfziger Jahre kam Theo Heinz Wilhelm von Heltersberg nach Kindsbach und gründete gemeinsam mit seiner Frau eine große Familie. Seine soziale Verantwortung für das Gemeinwesen und für seine Mitmenschen, als Bürger der Gemeinde Kindsbach, hat er erkannt und wahrgenommen. Hier nur ein kurzer Überblick über die diversen Tätigkeiten von Theo Heinz Wilhelm: Als Familienvater, Lehrer, späterer Schulleiter und Prüfungsmitglied der Handwerkskammer war für ihn Bildung stets ein wichtiges Thema. Als Leiter der Außenstelle der Kreisvolkshochschule in der Verbandsgemeinde Landstuhl hat er jahrelang dazu beigetragen, dass Menschen sich auch in ihrer Freizeit weiterbilden. Sein gesellschaftliches Engagement zeigt sich in der langjährigen Mitgliedschaft zahlreicher Vereine. ist Ehrenbürger Besonders nennenswert sind seine jahrelangen Tätigkeiten als Bildungsreferent für die Kolpingsfamilie und als Moderator für die Osterkonzerte der Kolpingkapelle, bei der er Ehrenmitglied ist. Auch im kirchlichen Bereich hat sich Theo Heinz Wilhelm stark engagiert, ob als Mitglied des Pfarrgemeinderates oder auch als Referent für die Pfarrgemeinde. Bei den regelmäßigen Treffen des Seniorenkreises zeigt er ebenso großes Engagement für die Seniorenarbeit in der Gemeinde. Höhepunkt für viele Kindsbacherinnen und Kindsbacher seien seit einigen Jahren die von ihm organisierten Reisen, erklärt Knut Böhlke. Gleichermaßen erwähnenswert ist Theo Heinz Wilhelm’s politisches Engagement. Seit den frühen fünfziger Jahren ist er Mitglied der CDU und war knapp 15 Jahre Vorsitzender des Ortsverbands Kindsbach. „Über die Orts- und Parteigrenzen hinaus hat er sich in dieser Zeit sehr viel Respekt erworben“, so Ortsbürgermeister Böhlke. Wesentliche Aspekte, um Ehrenbürger zu werden, sind die Vielfalt und die Nachhaltigkeit, wie auch die Motivation und die Art und Weise des Engagements. Wenn Verantwortung um der Gesellschaft und der Menschen willen wahrgenommen wird, wenn der eigene Vorteil keine Rolle spielt, wenn der Umgang mit Andersdenkenden von Respekt geprägt ist, wenn man sich fernab der Öffentlichkeit auch um seine Mitmenschen kümmert und wenn einem die Mitmenschen umgekehrt auch ohne Ehrenbürgerschaft große Wertschätzung entgegenbringen, dann kann man Ehrenbürger werden. Die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates Kindsbach, Lothar Lüer (CDU), Walter Wittenmeier (SPD) und Michael Müller (FWG) würdigten ebenfalls die Verdienste von Theo Heinz Wilhelm. Im Namen der Verbandsgemeinde Landstuhl gratulierte Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt sehr herzlich. Die Redner des Abends waren sich einig: Theo Heinz Wilhelm erfüllt alle Voraussetzungen zur Genüge und habe sich daher das Ehrenbürgerrecht mehr als verdient. Ortsbürgermeister Knut Böhlke übereichte im Namen der Gemeinde Kindsbach Theo Heinz Wilhelm feierlich den Ehrenbürgerbrief. Der Geehrte bedankte sich vielmals für diese Auszeichnung und betonte nochmals die große Bedeutung des Ehrenamtes. Kindsbach sei eine liebenswerte Gemeinde in der das Ehrenamt lebe. Seiner Familie dankte er für das Verständnis, dass sie oftmals auf ihn verzichten mussten. Musikalisch umrahmt wurde der Abend von der Familie des Ehrenbürgers. Seite 13 Theo Heinz Wilhelm ist Ehrenbürger Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 14 Öffentliche Bekanntmachungen Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) Burg-Erlebnis-Tage 2015 Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl trifft als zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Grund der §§ 44, 45, 46 und 47 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, berichtigt 1971 S. 38) zuletzt geändert am 01. April 2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in der jeweils gültigen Fassung im Einvernehmen mit dem zuständigen Straßenbaulastträger folgende straßenverkehrspolizeiliche Anordnung 1. Die Straße „Burgweg“ in Landstuhl wird anlässlich der Burg-Erlebnis-Tage ab Samstag, 09.05.2015, bis Sonntag, 10.05.2015, für marktfremde Fahrzeuge gesperrt. 2. Im Bereich der Straße „Zur Melkerei“ wird vom Einfahrtsbereich Melkerei bis zum Kreuzungsbereich Pont-a-Mousson-Ring / Auf der Pick ab Samstag, 09.05.2015, ein absolutes Haltverbot eingerichtet. Hierfür sind die Verkehrszeichen 283-10 „absolutes Haltverbot, Anfang“, 283-30 „absolutes Haltverbot, Mitte“ und 283-20 „absolutes Haltverbot, Ende“ aufzustellen. Der Parkstreifen neben der Fahrbahn kann auch während der Veranstaltung weiterhin von Fahrzeugen genutzt werden. 3. Die Straße „Auf der Pick“ wird von der Zufahrt, Verkehrskreisel, ab Samstag, 09.05.2015, bis Sonntag, 10.05.2015, als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Verkehrszeichen 220-10 „Einbahnstraße, linksweisend“, 220-20 „Einbahnstraße, rechtsweisend“ und 267 „Verbot der Einfahrt“ sind aufzustellen. 4. Desweiteren wird in der Straße „Auf der Pick“ ein absolutes Haltverbot angeordnet. Verkehrszeichen 283-10 „absolutes Haltverbot, Anfang“, 283-30 „absolutes Haltverbot, Mitte“ und 283-20 „absolutes Haltverbot, Ende“ sind aufzustellen. 5. Die östliche Zufahrt der Straße „Am Herrengärtchen“ ist durch das Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und einer Absperrschranke mit fünf roten Warnleuchten zu sperren. Vor diesem Einmündungsbereich ist zusätzlich das Verkehrszeichen 209-10 „vorgeschriebene Fahrtrichtung, links“, im Bereich der Straße „Auf der Pick“ aufzustellen. 6. Hinweisschilder sind über die gesamte Veranstaltungsdauer mit der Beschriftung „Liebe Besucher der Burg-Erlebnistage, bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner und parken Sie nicht vor den Ein- und Ausfahrten“ an folgenden Standorten aufzustellen: - Einfahrtsbereich „Zur Melkerei“ gegenüber Anwesen zur Melkerei 28 - Zufahrt „Auf der Pick“ (Verkehrskreisel) Mit den Hinweistafeln wird zusätzlich auf die geänderte Verkehrsführung mit Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung hingewiesen. Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 7. Auf dem Wendehammer vor dem Burggelände werden zwei Parkstände für Schwerbehinderte eingerichtet. Verkehrszeichen 314-50 „Parkplatz“ mit Zusatzzeichen 1044-10 „nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlichen Gehbehinderung und Blinde“ sind aufzustellen. 8. Im Bereich des Kinderspielplatzes in der Straße „Auf der Pick“ werden für Samstag, 09.05.201 bis Sonntag, 10.05.2015, drei Bushaltestellen für den Park und Ride-Service angeordnet. Es ist das amtliche Verkehrszeichen 224-50 (Haltestelle) aufzustellen. Die Park und Ride-Parkplätze werden an folgenden Standorten ausgewiesen. - Von-Richthofen-Straße - Gewerbegebiet West (Kaufland), nur Sonntag, 10.05.2015 9. An den Vorwegweisern werden an folgenden Standorten Zusatzschilder mit folgender Beschriftung angebracht: Achtung Besucher der Burgerlebnistage P + R / Pendelbusverkehr im Stundentakt Von-Richthofen-Straße und Parkplatz Kaufland (nur Sonntag) Samstag, 09.05.2015 von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr Sonntag, 10.05.2015 von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr - aus Richtung der BAB A 62 „Abfahrt Landstuhl-Atzel“ auf der L 470 - aus Richtung Ramstein-Miesenbach auf der L 363 - aus Richtung Kindsbach auf der L 395 - aus Richtung Hauptstuhl auf der L 395 - aus Richtung Bann auf der L 363 – vor der Einmündung Stadtteil Landstuhl-Melkerei - aus Richtung Atzel vor Einmündungsbereich L 469/363 10. Die Kennzeichnung, Verkehrsführung und Verkehrsregelung geschieht nach dem beiliegenden Beschilderungsplan, der Bestandteil dieser Anordnung ist. 11. Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam. gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Amtsblatt-Online aufgerufen werden. Satzung der Sickingenstadt Landstuhl über die Erhebung von Hundesteuer vom 14.04.2015 Der Stadtrat Landstuhl hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: §1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer (1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist. §2 Steuerschuldner (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. (2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. (3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. §3 Anzeigepflicht (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Steueramt) anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse 2. Geburtsdatum 3. Herkunft und Anschaffungstag 4. Geschlecht glaubhaft nachzuweisen. Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Seite 15 (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden und die Hundesteuermarke zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. (3) Ändern sich die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen. (4) Die Anzeigepflicht gilt für alle Hunde, unabhängig davon, ob ein steuerlicher Tatbestand vorliegt oder nicht. §4 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. (3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1. §5 Steuersatz, Gefährliche Hunde (1) Der Steuersatz pro Hund wird in der Hebesatzsatzung festgelegt. (2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. (3) Gefährliche Hunde sind 1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, 2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, 3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und 4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben. (4) Bei Hunden der Rassen - Pit Bull Terrier - American Staffordshire Terrier und - Staffordshire Bullterrier sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet. §6 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer festgesetzt. (2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und für die Folgejahre jeweils am 01.07. fällig. (3) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, so ist eine Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (4) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweichend von Abs. 2 vierteljährlich am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und 15. November mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. (5) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. §7 Steuerbefreiung (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Blindheit, Gehörlosigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem Schwerbehindertenausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen werden, 2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei einer staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die Ausbildung und Prüfung nach der „Dienstvorschrift für die Ausbildung und Prüfung von Rettungshunden der Feuerwehr-Facheinheiten Rettungshunde/ Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Ortungstechnik (RHOT) bei den Feuerwehren in Rheinland-Pfalz“ oder die „Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams gemäß DIN 13050“ oder eine vergleichbare Ausbildung und Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Die Ablegung der Ausbildung und Prüfung sowie der regelmäßige und uneingeschränkte Einsatz sind auf Anforderung von der betreibenden Organisation schriftlich nachzuweisen, 3. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, 4. Schweißhunden von anerkannten Führerinnen und Führern im Sinne des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz, 5. Hunden, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden und hierfür notwendig sind, 6. Diensthunden, wenn diese auf Weisung des Dienstherrn in den Haushalt aufgenommen werden, auf Kosten des Dienstherrn angeschafft wurden, in dessen Eigentum verbleiben und die Unterhaltungskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, 7. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden. (2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz zu bringen. (3) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 wird Steuerbefreiung nur für einen Hund gewährt. (4) Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind durch Vorlage entsprechender Nachweise zeitnah zu belegen. (5) Ändern sich die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen. §8 Steuerermäßigung (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude in mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zwei Hunde. (2) Von dieser Ermäßigung sind gefährliche Hunde gem. § 5 Abs. 3 ff. ausgenommen. (3) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder weitere Hunde. §9 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. (2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises abhängig gemacht werden, 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde, 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind, 4. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 3 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden. § 10 Überwachung der Anzeigepflicht (1) Für jeden Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlust der Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl zurückzugeben. (2) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei können folgende Daten erhoben werden: 1. Name und Anschrift des Hundehalters 2. Anzahl der gehaltenen Hunde 3. Herkunft und Anschaffungstag 4. Geburtsdatum 5. Rasse 6. Geschlecht. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 16 § 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft anmeldet, 2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet und/oder die Hundesteuermarke nicht zurück gibt, 3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 5 die Veränderung der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt, 4. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt, 5. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme gemäß § 10 Abs. 2 gegeben ist. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. § 12 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft; gleichzeitig tritt die Satzung der Sickingenstadt Landstuhl über die Erhebung der Hundesteuer vom 12.12.2001 außer Kraft. Landstuhl, den 14.04.2015 In Vertretung: gez. Boris Bohr Erster Stadtbeigeordneter Hinweis: Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Amtsblatt Online aufgerufen werden. Landstuhl, den 22.04.2015 gez. Dr. Degenhardt Bürgermeister Sonstige amtliche Mitteilungen Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Buchhandlung Böhm Elektra Esso Tankstelle Kahrau Fotostudio Henrich Kristina L. Kur Apotheke Markt-Apotheke Michael’s Floristenwerkstatt Pletsch Schuhe „Sickingen-Tourismus“ der Verbandsgemeinde Landstuhl Stadthalle Landstuhl Sport Krauß Sugarhouse Fashion Textilreinigung Gampfer T = Trend, Lederwaren & Accessoires VR-Bank Westpfalz (bitte bei Herrn Holstein melden) Mit dem Kauf der Plakette wird nicht nur die Veranstaltung unterstützt, sondern auch ein schönes Erinnerungsstück erstanden. Natürlich können die Plaketten auch während der Burgerlebnistage direkt an der Burg Nanstein erworben werden. Tickets für den „Abend der Spielleute“ am Freitag (8.5.) mit der Band Cultus Ferox und der Vorgruppe Vindsklang gibt’s zum Preis von 19,00 € im Vorverkauf und 24,00 € an der Abendkasse. Rechtzeitig Tickets sichern! Vorverkaufsstellen sind: Stadthalle Landstuhl, Tel.: 06371-9234 0 Buchhandlung Stützel, Tel.: 06371-2369 Brasserie Koschtbar, Tel.: 0176-30654254 Wochenmarkt wird wegen des Maifeiertages vorverlegt Wegen des Maifeiertages (Freitag, 01.05.2015) wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, den 30.04.2015 vorverlegt. Damit ist gewährleistet, dass die Marktbesucherinnen und -besucher ihre Einkäufe wie gewohnt auf dem Wochenmarkt tätigen können. Artothek Landstuhl Acrylmalerei für Kinder Die Artothek der Sickingenstadt Landstuhl bietet in Zusammenarbeit mit der Künstlerin Angelika Schmalbach einen Acrylmalkurs für Kinder an. Der Kurs eignet sich für Kinder im Alter ab 6 Jahren und umfasst 2 x 1,5 Stunden. Thema des Kurses: „Mein bunter Vogel“ Es ist Frühling und aus jedem Baum oder Busch hört man es in allen Tönen Zwitschern: Die Vögel sind wieder munter und teilweise aus dem Süden zurück gekehrt. Wir werden gemeinsam Bilder von verschiedenen Vogelarten betrachten, um dann selbst einen farbenfrohen Vogel zu erfinden und zu malen. Der Kurs findet im Bürgerhaus der Sickingenstadt Landstuhl, Hauptstraße 3a statt. Kurstermine in der Zeit von 16.30 - 18.00 Uhr Dienstag, 05. Mai 2015 und 12. Mai 2015 Mitzubringen sind: Acryl- oder Borstenpinsel verschiedene Stärken (Flachpinsel z.B. 20, 14, 8 oder Rundpinsel 12, 6, 2), Mäppchen, Malerkittel, Skizzenblock DIN A3, 1 - 2 Leinwände oder Malkarton ab DIN A3 (je nach Bedarf ), Pappteller, Vorlage (falls gewünscht). Die Farben werden gestellt. Kursgebühr 13 Euro. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Anmeldung zu den üblichen Öffnungszeiten der Artothek unter der Telefonnummer 06371/1300880. Vorverkaufsstellen Erlebnistageplakette für die „Legendären Burgerlebnistage“ Wie bereits im Amtsblatt berichtet, finden vom 07. bis 10. Mai 2015, die „Legendären Burgerlebnistage“ statt. Der Eintritt zum Innenhof der Burg Nanstein am Donnerstag (7.5.) zum Gedenken an den 492. Todestag von Franz von Sickingen ist frei. Am Samstag (9.5.) und Sonntag (10.5.) ist der Einlass in die Burg Nanstein nur mit einer Erlebnistageplakette möglich. Diese kann in folgenden Geschäften zum Preis von 5,00 € erworben werden: Ank Sanitätshaus+Orthopädietechnik Augenoptik Ebel Augenoptik Noll Bäckerei Westrich Boschdienst Palm Buchhandlung Stützel I Wanna Dance With Somebody! am 09.05.2015, 19.30 Uhr Es war ein schillerndes Jahrzehnt mit Hits, die bis heute die Massen faszinieren. Tauchen Sie noch einmal ab in die Welt der 80er Jahre - die neue Show „I Wanna Dance With Somebody!“ macht es jetzt möglich. „I Wanna Dance With Somebody!“ bringt das Lebensgefühl und die Erinnerungen des Kultjahrzehnts noch einmal für einen Abend zurück. Reisen Sie in eine Zeit, in der Stirnbänder Pflicht waren und riesige Schulterpolster als „normal“ galten. Wo ein Zauberwürfel Millionen Menschen Rätsel aufgab und Aerobic die Körper fit hielt. Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Seite 17 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Erleben sie die Hits von Stars wie Elton John, Madonna, Michael Jackson, Billy Idol, Cindy Lauper, Whitney Houston und noch vielen mehr. Alleine diese sechs Künstler schafften es in den 80er Jahren über 1.000 Wochen in die Top Ten der Charts. Die Geschichte der Show ist schnell erzählt: Milliardär Elton ist „Sacrifice“, er opfert sich für seinen Sohn Billy auf und sucht für ihn nach einer passenden Frau die vor allem eins sein soll: „Sweet Sixteen“. Doch diese Brautschau läuft nicht so ganz reibungslos, denn „Girls Just Wanna Have Fun“. Doch da schmiedet Elton einen Plan: zum Glück wohnt nebenan die keusche Madonna „Like A Prayer“ mit ihrer Tochter Cindy und der Stieftochter Whitney. Während Whitney sich den ganzen Tag fragt „Where Do Broken Hearts Go“ denkt Cindy „All Throug The Night“ darüber nach, wie sie einmal eine reiche und glückliche Prinzessin werden kann. Die Rolle der Christine in Andrew Lloyd Webbers „Phantom der Oper“ machte Anna Maria Kaufmann berühmt. In über 500 Vorstellungen eroberte sie die Herzen eines Millionenpublikums. Viele weitere Rollen in Musicals, Operetten und Opern folgten, wie in „Evita“, „Cabaret“, „Die Fledermaus“ UTE oder „La Traviata“. Ihre Konzertreisen führten die Sopranistin nach FREUDENBERG Toronto, Florida, London, Süd Korea, Barcelona und nach Wien. Dem Fernsehpublikum ist sie nicht nur als Stargast in Shows wie „Wetten dass“ und „Willkommen bei Carmen Nebel“ bekannt, sondern auch als Schauspielerin im „Tatort“. In Landstuhl tritt sie live mit Klavierbegleitung auf. Er hat sein Hobby zum Beruf gemacht, sonst wäre er Anwalt geworden. Bernhard Brink hängte das Jura-Studium an den Nagel und unterschrieb einen Plattenvertrag. In der deutschen Schlagerszene ist er seit mehr als 40 Jahren eine beständige Größe und im Fernsehen ein erfolgreicher Showmaster. 2014 kam sein neues Album „Aus dem Leben gegriffen“ heraus. Brink, der sich selbst gern mal auf die Schippe nimmt, zeigte auch als Tänzer bei „Let’s Dance“ seinen grandiosen Humor. Ute Freudenberg wurde mit 15 Jahren als Gesangstalent entdeckt. Im Jahr darauf trat sie erstmals in der DDR-Sendung „Sechs Mädchen und Musik“ auf. In ihrer Heimatstadt Weimar studierte sie an der Franz-Liszt-Musikhochschule und feierte mit ihrer Rockband Elefant und besonders mit dem Titel „Jugendliebe“ große Erfolge. Nach einem Besuch in Hamburg kehrte sie 1984 nicht mehr in die DDR zurück. Erst 1996 siedelte sie wieder nach Weimar um und startete mit ihrer Karriere durch. Neue Alben, viele Auftritte, auch in zahlreichen TV-Shows machten sie deutschlandweit bekannt. 2011 ersang sie im Duett mit Christian Lais und dem Titel „Auf den Dächern von Berlin“ den 1. Platz der deutschen Radio-SchlagerCharts. Ob Schlager, Deutsch-Rock oder Chanson, Ute Freudenberg gewinnt ihre Fans mit qualitativ hochwertiger Musik und einer ausdrucksstarken Stimme. Tamara spielt Akkordeon, Keyboard und unterhält das Publikum als Sängerin und Alleinunterhalterin. Ihr erster großer öffentlicher Auftritt war beim Alzeyer Winzerfest 2005. Die erste CD der Rheinhessin erschien 2007. Seither ist sie auch gern gesehener Gast beim SWR Fernsehen und auf der Bühne bei SWR4 Wir bei Euch. Dirk Schiefen zählt zu den besten Trompeten-Virtuosen im deutschsprachigen Raum. Sein Repertoire umfasst volkstümliche Schlager, internationale Evergreens und klassische Werke. Zu SWR4 Wir bei Euch in Landstuhl kommt Schiefen mit der Formation BrassAllegro. Diese besteht aus zwei Trompeten, einem Horn, einer Posaune und einer Tuba. Alle Bandmitglieder gehören zum Blechbläser-Ensemble der klassischen Philharmonie Bonn. Ein Schlagzeuger unterstützt den Auftritt von Brass Allegro in Landstuhl. Karten (15 Euro) für SWR4 Wir bei Euch in Landstuhl gibt es im Vorverkauf bei der Stadthalle Landstuhl, Kaiserstraße 39, Tickethotline 06371/923444. Restkarten (15 Euro) sind an der Abendkasse erhältlich. Einlass ist ab 17 Uhr. Abdruck honorarfrei Belegexemplar erbeten an KOCH Universal Music GmbH/ Polydor München a Division of Universal Music GmbH Ganghofer Str. 66 D-80339 München Dank des großen Zauberers Michael der Whitney gleich sagt „You Are Not Alone“ wird schon bald der Traum von der „White Wedding“ Realität. Kein Wunder, dass diese Show mit erfrischenden Gags, tollen Kostümen und einigen Show-Überraschungen gespickt ist. Vorverkauf: Stadthalle Landstuhl, alle Reservix Vorverkaufsstellen & alle Rheinpfalz Geschäftsstellen Ticketpreise: 19,50 € / 24,- € / 28,- € inkl. VVK-Gebühr, Abendkassenzuschlag 2,- €. Beginn: 18:30 Uhr Einlass: 19:00 Uhr Landstuhl freut sich auf Anna Maria Kaufmann und andere Stars SWR4 Wir bei Euch kommt am Muttertag, 10. Mai 2015, in die Stadthalle Landstuhl Darüber freuen sich am Muttertag alle Fans und nicht nur die Mütter: SWR4 Wir bei Euch bringt die Stars der deutschsprachigen Musik nach Landstuhl. Anna Maria Kaufmann, Bernhard Brink, Ute Freudenberg, Tamara und das Bläser-Ensemble BrassAllegro kommen am Sonntag, den 10. Mai, in die Stadthalle. SWR4-Moderator Rainer Pleyer führt ab 18 Uhr gewohnt gut gelaunt durch die Schlagerschau. Wer nicht dabei sein kann, seine Lieblingskünstler aber trotzdem erleben möchte, darf sich auf Samstag, den 27. Juni freuen. Zwischen 18 und 19 Uhr werden die Höhepunkte des Musikereignisses auf SWR4 Rheinland-Pfalz (in Landstuhl und Umgebung auf der Frequenz 105,6 MHz) ausgestrahlt. Foto: Manfred Esser Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 18 20. Welttag des Buches Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Obst- und Gartenbauverein Neuwahlen Wegen des Rücktrittes der ersten Vorsitzenden Astrid Mayenfels wurden vorzeitige Neuwahlen beim Obst- und Gartenbauverein erforderlich. Gewählt wurde als erster Vorsitzender Markus Zangerle, als stellvertretende Vorsitzende Renate Altherr und als neue Beisitzerin Elvira Sturm. In ihren Funktionen bleiben weiterhin: Tanja Rauch, als Kassenwart, Stephanie Wack-Altherr, als Schriftführerin und Katharina Scheibner, als Beisitzerin. Ortsbürgermeister Dr. Altherr und Markus Zangerle dankten der bisherigen Vorsitzenden für die in den letzten fünf Jahren geleistete Arbeit. Die Klassen 2a und 2b der Theodor-Heuss-Grundschule/Atzel besuchten am 23. April 2015 anlässlich der Aktion „Welttag des Buches“ in Begleitung ihrer Lehrerinnen Heike Blanz und Melanie Scholz die Stadtbücherei Landstuhl. Der „Welttag des Buches“ feiert in diesem Jahr sein 20jähriges Jubiläum. Begrüßt wurden die 35 Mädchen und Jungen durch die Büchereileiterin Eva Graf und ihrer Kollegin Bianca Deny. Eva Graf veranstaltete für die Schülerinnen und Schüler eine Führung durch die Bücherei und erklärte ihnen dabei viele Einzelheiten zum Thema Bücher. Anschließend absolvierten die Kinder ein Bibliotheksquiz. Nach der hoffentlich erfolgreichen Beantwortung der Fragen werden die Schülerinnen und Schüler zur Belohnung und Anerkennung eine Urkunde erhalten, die sie dann als Bibliotheksspezialist/in ausweist. Dem Büchereibesuch vorangegangen war die gemeinsame Beschäftigung mit der Klassenlektüre „Die Olchis fliegen in die Schule“ von E. Dietl, bei der sich die Kinder mit den seltsamen grünen Wesen und deren Gepflogenheiten auseinandersetzten. Dies bereitete allen Kindern viel Freude. Desweiteren soll durch den gemeinsamen Büchereibesuch die Lesemotivation der Kinder angeregt werden. Begeistert von den vielen neuen Eindrücken und bepackt mit interessanten Büchern ging es zu Fuß zurück zur Schule. Museum der Sickingenstadt in der Zehntenscheune, 66849 Landstuhl Öffnungszeiten: Bei besonderen Anlässen (Zeiten werden in der Presse und an dieser Stelle veröffentlicht). Für Interessenten, Gruppen und Schulen Anmeldung bei der Verbandsgemeinde Landstuhl, Tel. 06371/83-0. Mittelbrunn Ortsbürgermeister Dr. Altherr Sprechstunde nach Vereinbarung Sonstige amtliche Mitteilungen Vorbesprechung Schnapsbrennerfest Dir Vorbesprechung zum diesjährigen Schnapsbrennerfest findet am Donnerstag, den 07.05.2015 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindezentrums in Mittelbrunn statt. Alle am Fest beteiligen Vertreter der Vereine und Gruppen sind hierzu herzlich eingeladen. gez. Dr. Altherr, Ortsbürgermeister Unser Bild zeigt v.l.: Astrid Mayenfels, Markus Zangerle, Tanja Rauch, Elvira Sturm, Renate Altherr und Karin Scheibner Oberarnbach Ortsbürgermeister Arno Eckel Sprechstunde nach Vereinbarung www.arnbachtal.de Ruftaxilinie 2585 für Oberarnbach von Wallhalben - über Oberarnbach - nach Landstuhl Bahnhof und umgekehrt. Tel.: 0170/4752835, Anmeldung spätestens 1 Stunde vor Fahrtbeginn. Öffnungszeiten des Jugendtreffs Oberarnbach Montag von 16.00 bis 18.00 Uhr Für Kinder und Jugendliche von 6 - 12 Jahren. Sonstige amtliche Mitteilungen Monatlicher Seniorennachmittag in der Gemeinde Oberarnbach jeden 1. Dienstag im Monat um 15.00 Uhr in der Arnbachhalle Nächster Termin: 5. Mai 2015 NIchtAMtlIcher teIl Bürgersprechstunde Marcus Klein, MdL Der CDU-Landtagsabgeordnete Marcus Klein bietet regelmäßig montags von 10-11 Uhr eine Bürgersprechstunde an, in der Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen vorbringen und besprechen können. Die Sprechstunde findet im Abgeordnetenbüro (Pirmasenser Str. 47, KL) statt. Nach Vereinbarung können Sprechstunden auch bei Ihnen vor Ort oder zu anderen Terminen stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin unter 06371/95 48 707. Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Seite 19 Secondhandbasar der Kita Kindsbach Die kath. Kindertagesstätte Kindsbach veranstaltet am Freitag, 08.05.2015, von 17.00-19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Kindsbach einen Secondhandbasar. Die Tischvergabe erfolgt von 8.30-11.30 Uhr unter der Telefonnummer: 06371/467496. Tischgebühr pro Tisch 10,— €. Feuerwehrförderverein Hauptstuhl Maibaumfest Der Feuerwehrförderverein Hauptstuhl lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zum alljährlichen Maibaumfest am Freitag, 1. Mai an der Feuerwache Hauptstuhl ein. Beginn ab 11 Uhr mit musikalischem Frühschoppen. Für das leibliche Wohl steht ein deftiges Mittagessen bereit. Rosenverein Kindsbach Fahrt zur Landesgartenschau Der Jahresausflug des Rosenvereins Kindsbach führt dieses Mal zur Landesgartenschau nach Landau. Ein gemütlicher Abschluss findet im Gutshof Bauer´s Stuben in Venningen statt. Abfahrt ist am Donnerstag, den 25. Juni, um 10 Uhr am Rosenbrunnen. Anmeldung bei Herrn Robert Reiland, Tel: 06371/62564. JFV Sickingen 09 Auf dem Rothenborn finden folgende Heimspiele der JFV Sickingen 09 statt: Freitag, 24.04.2015, 19.00 Uhr A-Jugend gegen Grafensteiner Land Samstag, 25.04.2015, 14.00 Uhr E2-Jugend gegen TUS Hohenecken 14.45 Uhr D1-Jugend gegen FV Kusel 16.00 Uhr B-Jugend gegen TUS Schönenberg Wir freuen uns auf zahlreiche Unterstützung und Anfeuerung durch unsere Fans. Fußballförderverein Mittelbrunn Am Donnerstag findet schon traditionell die Veranstaltung „Tanz in den Mai“ in den Landmaschinenhallen statt. Von 21.00 bis 03.00 Uhr gibt es Nonstop-Musik mit den Gruppen Meen Gees und Fused. Zum 1. Mai lädt der Verein zu einem Frühschoppen mit anschließendem Mittagessen ein. AWO: Vortrag „Renten-Besteuerung“ Am Montag, 11. Mai, findet um 17.30 Uhr im AWO Seniorenhaus „Alex Müller“, Donnersbergstraße 84 in Kaiserslautern eine Veranstaltung zum Thema Renten-Besteuerung statt. Referentin ist Rechtsanwältin Ines Freter-Cheggour, Fachanwältin für Steuerrecht. Inhalte des Vortrages werden u.a. sein: Unter welchen Bedingungen werden Renten besteuert? Welche Arten von Einkünften gibt es, die zu versteuern sind? Was bedeutet eine Nicht-VeranlagungsBescheinigung? Was besagt das Alters-Einkünfte-Gesetz? Auch wird die Frage thematisiert, wie sich Heimbewohner verhalten sollen, die vom Sozialamt Unterstützung erhalten und vom Finanzamt bzgl. Rentenbesteuerung angeschrieben werden. Im Rahmen des Vortrages besteht die Möglichkeit zu Rückfragen. Die Veranstaltung ist kostenfrei; nähere Informationen unter Telefon 0631 / 4153635. Radrennen in Bann Am Sonntag, dem 03.05.2015 von 09:00 bis ca. 18:30 Uhr findet das Radrennen „Großer Preis der Sickinger Höhe“ (LV Meisterschaften der Verbände Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz) statt. Start und Ziel ist am Marktplatz, Bruchstraße in Bann. Der Streckenverlauf ist wie folgt: Bruchstraße, Schulstraße, Hauptstraße L363 Richtung Landstuhl, links K60 Richtung Weselberg (Höhenstraße) bis zum Kreuzungsbereich Obernheim/Weselberg, weiter auf der L472 Richtung Queidersbach, dann wieder auf der Hauptstraße L363 von Queidersbach nach Bann zum Zielbereich. Die Rennstrecke ist während der Veranstaltung nur in Rennrichtung befahrbar (Einbahnstraßenregelung). Den Anweisungen der Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten. Beim Einfahren auf die Strecke kann es zu Wartezeiten kommen (Rennverlauf ). Es ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. In diesem Jahr findet wieder ein 1.-Schritt-Rennen (Nachwuchsrennen) der Jahrgänge 2004 - 2008 (und jünger) ab 13:45 Uhr statt. Im Voraus vielen Dank für Ihr Verständnis. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Obst- und Gartenbauverein Hauptstuhl Frühlingsfest Am 9. Mai feiert der Obst- und Gartenbauverein Hauptstuhl sein Frühlingsfest auf dem Vereinsgelände an den „Pfalzwerken“. Es werden wieder Balkonblumen in Gärtnerqualität angeboten; die Käufer nehmen an einer Verlosung teil. Auch für Essen und Trinken ist gesorgt. Beginn ist um 14.00 Uhr. Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) Ortsstelle Landstuhl / Altenglan Maiwanderung zum Hubehaus Die Maiwanderung, am Samstag, den 9. Mai der Stiftung BSW Ortsstelle Landstuhl / Altenglan beginnt am Bahnhof Kusel und führt über eine leichte Wanderstrecke von ca. 6 - 8 km zur Mittagseinkehr in die Waldgaststätte „Hubehaus“ und zurück zum Bahnhof Kusel. Treffpunkt ist Gleis 3 im Bahnhof Landstuhl zur Abfahrt um 9:22 Uhr mit der Regionalbahn nach Kusel. Abmarsch ab Bahnhof Kusel ist um 10:10 Uhr nach Ankunft der Regionalbahn aus Landstuhl. Die Teilnehmer aus Hauptstuhl haben Zuganschluss um 9:01 Uhr, der um 9:05 Uhr in Landstuhl eintrifft. Der Anschlusszug aus Kindsbach 9:15 Uhr kommt 9:18 Uhr in Lanstuhl an. Die Rückwanderung zum Bahnhof Kusel sowie die Rückfahrt mit dem Zug erfolgt nach Absprache unter den Teilnehmern. Weitere Infos und verbindliche Anmeldung bis 8. Mai an Karl-Heinz Mahl, Tel. (0 63 71) 5 27 18. Schützenverein „St. Hubertus“ e.V. Bann Der Schützenverein „St. Hubertus“ Bann lädt herzlich zu einem Grillfest am Vatertag, am Donnerstag, den 14. Mai 2015 ins Schützenhaus Bann ein. Beginn ist ab 10.00 Uhr. Eltern, Kinder und Gäste sind alle herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl ist Vorsorge getroffen, Kaffee und Kuchen sind auch im Angebot. Gute Laune, Sitzfleisch, Durst und Appetit sind dringend erwünscht! Heimatverein Oberarnbach Wanderung Der Heimat- und Naturverein lädt ein zu einer geführten Wanderung auf dem Skulpturenweg Steinwenden. Die Wanderer treffen sich am Sonntag, dem 3. Mai, 10:30 Uhr am Dorfplatz. Mit PKW wird bis zum Schützenhaus in Weltersbach gefahren. Dort beginnt die etwa 2 Stunden dauernde Wanderung. Anschließend ist ein gemeinsames Mittagessen geplant. Forstamt Kaiserslautern Eichenexkursion für Privatwaldbesitzer Das Forstamt Kaiserslautern bietet für die Mitglieder des Waldbauvereins Sickingerwald eine Exkursion zur Pflege und Bewirtschaftung der Baumart Eiche an. Treffpunkt: Forstamt Kaiserslautern, Stiftswalder Forsthaus - Velmannstraße, am Freitag, den 8. Mai 2015 um 13:00 Uhr. Anmeldung bis zum 5. Mai bei: Herbert Immetsberger: Telefon: 06372 - 509846, Mobil: 01522 8850 220, Email: herbert. [email protected]. Interessierte noch nicht Mitglieder sind ebenfalls herzlich willkommen! Jugendhaus Spots Aktuelles Programm im Mai Leseclub im Spots Dienstags 16:30 - 18:00 Uhr (1. - 4. Klasse) 05.05. „Die wilden Hühner“ - Wir werden ein richtiger Club 12.05. „Das Wettrennen - Es kommt nicht auf die Größe an“ - Ratespiele 19.05. „Ein Kuchen verschwindet“ - Schnitzeljagd für Lesedetektive 26.05. “Die Frösche in der Milch” - Spielequiz Neu: Donnerstags 15:30 - 17:00 Uhr (1. - 4. Klasse) 07.05. “Rocco Randale” - Chaosrätsel und Randalespiele 21.05. “Wildhexe - Die Botschaft des Falken”- Können Hexen Hexen malen? 28.05. “Mr. Gum und das geheime Geheimversteck” - Wir schütteln Nonsens aus den Haaren Eltern-Kind-Turnen (Eltern und Kinder zwischen 3 - 5 Jahre) Montag: 16.00 - 17.15 Uhr Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 20 Tanzangebote Ballett für Kinder von 5 - 7 Jahren Montag: 16.00 - 17.00 Uhr Ballett für Kinder von 7 - 11 Jahren Mittwoch: 16.00 - 17.30 Uhr Ballett für Jugendliche von 11 - 15 Jahren Montag: 17.00 - 18.30 Uhr Mittwoch: 17.30 - 19.00 Uhr Zumba Fitness Montag: 19.30 - 20.30 Uhr Mittwoch: 19.30 - 20.30 Uhr Offener Jugendtreff (ab 13 Jahren) Montag: 16.30 - 19.30 Uhr Donnerstag: 17.00 - 20.00 Uhr Krabbeltreff (Für Eltern mit Kindern ab 9 Monate) Dienstag: 10.00 - 11.30 Uhr Mädchentreff (1. - 4. Klasse) Dienstag 15.00 - 16.30 Uhr 05.05: Basteln für Muttertag 12.05: Bewegungsspiele in der Halle (bei gutem Wetter draußen) 19.05: fällt heute aus 26.05: Picknick auf dem Spielplatz (Proviant bitte mitbringen) Fußball Just for Fun (ab 12 Jahren) Mittwoch: 15.45 - 17.30 Uhr For Girls (ab der 5. Klasse) Freitag 14.30 - 16.00 Uhr 08.05: Kreatives für Muttertag 15.05: kein Treff: Brückentag 22.05: Heute wird´s herzhaft mit dem Sandwichmaker (1Euro) 29.05: Ausflug zum Eiscafe (Bitte Geld für Eisbecher mitbringen) Musikgarten (15 Monate - 5 Jahre) immer freitags 15.00 - 15.45 Uhr und 16.00 - 16.30 Uhr Info und Anmeldung bei Galina Walter Tel.: 06371 / 613568 Infos zu den Angeboten und Anmeldung: SPOTS Jugendhaus Pauluskirche Sonnenstr. 10 66849 Landstuhl Tel.:06371 917130 [email protected] www.jugendhaus-spots.de TTC Bann Tennis für Kinder Der TTC Bann bietet Kindern ab dem 8. Lebensjahr an, das Tennisspiel zu erlernen. Mit kindgerechten Schlägern und entsprechenden Softbällen werden die Grundlagen des Tennisspiels erlernt und später ausgebaut. Schläger und Bälle werden gestellt. Die Trainingsstunden finden jeweils donnerstags von 16.30 - 17.45 Uhr auf der Tennisanlage im Tälchen statt. Interessenten können sich bei Arnold Germann oder dem Tennisabteilungsleiter Günther Rutz melden oder am nächsten Donnerstag einfach zur Tennisanlage kommen.(ge) Kolpingsfamilie Landstuhl Seniorentreff Der nächste Seniorentreff der Kolpingsfamilie Landstuhl findet aufgrund des Feiertags am 1. Mai und des anstehenden Familientags der Kolpingsfamilie Landstuhl erst wieder im Juni zur gewohnten Zeit im Kolpingkeller statt. Gottesdienste und kirchliche Nachrichten Ev. Freikirche - Calvary Chapel Kindsbach, Industriestraße 50 Im Internet finden Sie uns unter: www.cck-town.org Unser Gottesdienst findet jeden Sonntag um 11.00 Uhr statt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Kath. Kirchen in Landstuhl, Kindsbach, Hauptstuhl, Mittelbrunn und Bruchmühlbach Wochenendgottesdienste in der Pfarreiengemeinschaft Samstag, 02.05. 17.30 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, Vorabendmesse 18.00 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung; Vorabendmesse gest. als Familiengottesdienst 19.00 Uhr Mittelbrunn, St,. Josef; Vorabendmesse Sonntag, 03.05. 09.00 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, heilige Messe 09.00 Uhr Landstuhl, St. Markus; hl. Messe 09.00 Uhr Hauptstuhl, St. Ägidius, heilige Messe 10.30 Uhr Landstuhl; Heilig Geist Kirche; heilige Messe; 10.30 Uhr Vogelbach, heilige Messe 18.00 Uhr Landstuhl, St. Andreas Kirche, Abendmesse Das Büro in Landstuhl ist täglich geöffnet: montags bis donnerstags von 9.00-12.00 Uhr; freitags von 14.00-17.00 Uhr. Tel.: 06371/2328, E-Mail [email protected] Ev. - Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Im Internet finden Sie uns unter: www.baptisten-landstuhl.de Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Landstuhl, Am Rathaus 5, Tel. 06371-2059, lädt ganz herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein: Hausbibelkreise: Gespräche über der Bibel, Austausch und Gebete. Dienstags in Waldmohr um 19.30 Uhr (Trent Fox: 06373-8967029), mittwochs 9.30 Uhr in Landstuhl, Am Rathaus 5 im Gemeindezentrum (Dr. Rolf Lyding: 06371-2059). Am ersten Dienstag im Monat um 19.30 Uhr Lobpreisabend (Auskunft bei Tobias Lyding, Tel. 06372-806663). Spieltreff „KIDS-CLUB“: an jedem Schulmittwoch von 15.30 bis 17.30 Uhr im Untergeschoss des Gemeindezentrums (Garteneingang) in Landstuhl. Der ultimative Nachmittag für alle 6 bis 10-Jährigen mit viel Spaß, Spiel und Spannung! Bringt auch eure Freunde mit! (Tobias Lyding, Tel. 06372-806663) Gottesdienst: sonntags um 10.00 Uhr und parallel Kindertreff. Am ersten Sonntag des Monats jeweils mit Abendmahl, Kurzpredigt und der Möglichkeit für alle, sich persönlich zu äußern und zu beten. Jahreslosung für 2015: Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob. Römer 15,7 Monatsspruch Mai: Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt. Phil.4,13 Pfarramt Mittelbrunn Sonntag, 3. Mai 09:30 Uhr Mai-Gottesdienst in Langwieden mit Liedpredigt zum Sonntag Cantate. 10:30 Uhr Gottesdienst in Gerhardsbrunn mit Liedpredigt zum Sonntag Cantate. 12:30 Uhr Einladung zum Schnitzelessen im Gasthaus Kiefer in Langwieden für die frisch Konfirmierten. (Bitte im Pfarrhaus anmelden) Prot. Pfarramt Mittelbrunn Kirchenstraße 12 a, 66851 Mittelbrunn Tel.: 06371/17246 Das Pfarrerehepaar Nolte ist immer zu sprechen. Prot. Kirche Atzel Gottesdienst: Die Gemeinde lädt am Sonntag, 3. Mai, 10.30 Uhr, zum Gottesdienst unter Mitwirkung der Lobpreisgruppe in die Pauluskirche ein. Anschließend findet der Kaffeetreff im kleinen Gemeindesaal statt. Gottesdienst im Krankenhaus: Jeweils mittwochs, 14 Uhr, ergeht herzliche Einladung zu einem evangelischen Gottesdienst mit Pfarrerin Carola Hofmann in der Kapelle des St. Johanniskrankenhauses. Burgerlebnistage: Im Rahmen der Burgerlebnistage vom 7. bis 10. Mai findet am Sonntag, 10. Mai, 10.30 Uhr, ein Burggottesdienst im Burghof statt. Herzliche Einladung! Café Kirchenkuchen: Am Mittwoch, 6. Mai, 14 Uhr, hat der Mittwochstreff auf der Atzel m kleinen Gemeindesaal der Pauluskirche geöffnet. Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Seite 21 Labachhaus! Helfer zur Renovierung des Freizeithauses Labach sind herzlich willkommen. Wer dabei sein kann, möchte sich wg. Terminabsprache bei Ernst Hechler, Tel. 06371/2332, oder bei Pfarrer Rüdiger Hofmann, 06371/612437, melden. SPOTS-Freundeskreis: Das Spendenkonto des SPOTS-Freundeskreises bei der Kreissparkasse Kaiserslautern (BIC: MALADE51KLK) hat die IBAN DE08 5405 0220 0150 0102 88. Aktuell bittet der Freundeskreis um Spenden für die Renovierung des Freizeithaus Labach. und für die finanzielle Unterstützung von jugendlichen Freizeitteilnehmern durch den Familienfonds. Infos beim Vorsitzenden, Boris Bohr, Tel. 06371/612437. Jugendfreizeit: Für die Jugendfreizeit des Jugendhauses SPOTS, Pauluskirche, vom 10. bis 23. August in Strandsborglejren gibt’s noch wenige freie Plätze. Anmeldungen nimmt das Jugendhaus SPOTS unter Tel. 06371/917130 entgegen. Integrativer Jugendtreff: Die nächste Zusammenkunft des integrativen Treffs findet außer der Reihe am Freitag, 8. Mai, 18 Uhr, im Jugendhaus. Infos bei Boris Bohr, 06371/612437. Musikteam: Das Musikteam trifft sich mittwochs von 16.30 - 18.00 Uhr zur Probe in der Pauluskirche. Die Gruppe gestaltet unter anderem die sonntäglichen Gottesdienste mit. Interessenten können sich gerne mit Pfarrerin Hofmann in Verbindung setzen. Projektchor: Der Projektchor trifft sich wieder im Herbst für den Erntedankgottesdienst. Die Probezeiten werden noch bekannt gegeben. Seniorengymnastik: Freitags, 14.30 - 15.30 Uhr, lädt die Gemeinde zur Seniorengymnastik unter Leitung der Physiotherapeutin Susanne Schohl ein. Rückenschule: Die nächste Rückenschule findet am Dienstag, 5. Mai, 17 bis 18 Uhr, im Haus der Begegnung hinter der Pauluskirche statt. Gruppen und Kreise: Informationen zu den Sing,- Gebets- Männer und Hauskreisen, sowie dem Frauenbund gibt’s beim Pfarrerehepaar Hofmann, Tel. 06371/18353. Unterricht: Infos zum Präparanden- und Konfirmandenunterricht gibt’s im Pfarramt!! Essensangebot: Die Pauluskirchengemeinde bietet von Montag bis Freitag ein Mittagessen im großen Gemeindesaal an. Anmeldungen nimmt der Koch der Gemeinde, Wolfgang Marhöfer, Tel.: 0176-34100050 am Vortag direkt an. Der aktuelle Speiseplan ist auf der Homepage des Jugendhauses veröffentlicht. Pauluskirche auf Tour: 2015 bietet die protestantische Kirchengemeinde Landstuhl-Atzel folgende Freizeiten an: Geplant ist eine Kanutour für Männer vom 13. - 17. Mai, eine Frauenfreizeit vom 19. - 21. Juni sowie ein Kinderzeltlager in Labach vom 28. Juli - 1. August. Die Jugendfreizeit der Gemeinde in Dänemark findet vom 10. - 23. August statt. Das Männersegeln vom 4. - 10. Oktober ist bereits ausgebucht. Die Familienfreizeit in den Niederlanden, 19. -23. Oktober, ist inzwischen ebenfalls belegt. SPOTS, das Jugendhaus: Das Jugendhaus der Pauluskirchengemeinde, Sonnenstraße 10, hat folgende Bürozeiten: Mo, Mi - Fr: 13.00 - 15.00 Uhr, Di: 14.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartner ist Dipl.-Sozialpädagoge Oliver Quartier. Telefon: 0 6371 / 917130, Die Angebote: Jugendtreff, PEKiP, Eltern - Kind - Turnen, Mädchentreff + For Girls, Krabbeltreff, Integrativer Treff, Tanzangebote, Elternkurse, Leseclub, u. a. E-Mail: [email protected] Ballett: Die Ballettangebote im Haus der Begegnung der Pauluskirche Landstuhl-Atzel, werden von Ballettmeisterin Lidija Mejder durchgeführt. Infos und Anmeldungen unter Tel. 06371/ 917130 im Jugendhaus. Weitere Infos unter www.pauluskirche-atzel.de oder im Pfarramt Landstuhl-Atzel. bor. Prot. Kirchengemeinde Hauptstuhl Donnerstag, 30.4.2015 19.30 Uhr Flötengruppe „Atemlos“ in der Bruchmühlbacher Kirche Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Sonntag, 3.5.2015 09.00 Uhr Gottesdienst Dienstag, 5.5.2015 16.30 Uhr Präparandenstunde in Bruchmühlbach Donnerstag, 7.5.2015 19.30 Uhr Flötengruppe „Atemlos“ in der Bruchmühlbacher Kirche Prot. Pfarramt Bruchmühlbach, Eichenhübel 14, 66892 Bruchmühlbach Tel. 06372-6761, Fax 06372-508603, E-Mail: [email protected] Pfarrer Risser ist erreichbar unter Tel. 06372-6761. Stellvertretender Vorsitzender des Presbyteriums in Hauptstuhl ist Herr Schumacher. Das Pfarrbüro ist montags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs von 10 bis 12 Uhr besetzt. Prot. Kirchengemeinde Landstuhl-Stadt Gottesdienste Mittwoch, 29. April 19.30 Uhr Frauengottesdienst in der Prot. Stadtkirche: Was uns trägt und hält - Marthas Christusbekenntnis (mit dem Flötenensemble Bechhofen-Lambsborn Sonntag, 3. Mai 9.30 Uhr Gottesdienst Gemeindenachmittag Dienstag, 5. Mai ab 14:30 Uhr Kirchenchor Landstuhl-Stadt Der Prot. Kirchenchor Landstuhl-Stadt probt wöchentlich dienstags von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Prot. Gemeindehaus Landstuhl. Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich eingeladen. Jugendraum Quo Vadis (Am Rathaus 12, Landstuhl) Der Jugendraum Quo Vadis unter der Leitung von Marko Cullmann hat wöchentlich geöffnet von Dienstag bis Freitag, 14.00 - 20.00 Uhr. Es handelt sich hierbei um einen offenen Jugendtreff, der von allen interessierten Jugendlichen gern besucht werden kann. Neben dem offenen Treff werden verschiedene Angebote wie etwa Hausaufgabenhilfe und Bewerbungstrainings angeboten. Der Jugendraum Quo Vadis ist erreichbar unter Tel. 06371/60016, Email: quo.vadis@ jugendzentrale-homburg.de, Homepage: www.jugendcafe-quovadis.de Prot. Kirchengemeinde Kindsbach Gottesdienste Sonntag, 3. Mai 10.30 Uhr Gottesdienst Ökumenischer Kirchenchor Der Ökum. Kirchenchor probt donnerstags ab 20.00 Uhr im Gemeindesaal in der Marktstraße 14. Mitsänger gesucht: Wer Interesse an der Teilnahme hat, ist herzlich zu den wöchentlichen Proben eingeladen! Aktuelle Informationen der Prot. Kirchengemeinde Kindsbach finden Sie im Internet unter: www.prot-kirche-landstuhl.de Kath. Kirchengemeinde St. Valentin Bann Gottesdienste Mittwoch, 29.04.2015 19:00 Uhr Rosenkranzgebet Donnerstag, 30.04.2015 18:00 Uhr heilige Messe Samstag, 02.05.2015 18:30 Uhr Vorabendmesse Dienstag, 05.05.2015 08:30 Uhr Anbetung des Allerheiligsten Mittwoch, 06.05.2015 19:00 Uhr Rosenkranzgebet Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 22 Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Erfolg Bildung Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme 0 65 02/91 47-0 Wir suchen eine/n zuverlässige/n Zeitungszusteller/in für die Verbandsgemeinde Landstuhl in Landstuhl A mtsblAtt der Verbandsgemeinde landstuhl Ankauf alter Teppiche Bio-Handwäsche ab 9,90 € pro m2. Telefon: 06306 - 9925977 oder 0176 - 32285289 www.tip-top-teppich.de Kunst & Teppich Mehrdad Baumfällung • Gartenarbeit • Heckenschnitt (auch in Risikolagen) sowie Abrissarbeiten aller Art preiswert + pünktlich + professionell – inkl. Entsorgung Tel. 06 31 - 36 60 66 30 oder 01 76 - 62 01 66 55 B E i LA G E N H i N w E i S Sie sind jede Woche am Mittwoch für uns tätig. Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt monatlich, Beilagen werden extra vergütet. Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt. Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail: [email protected] oder Telefon: 06502 / 9147-713 oder 06502 / 9147-716 Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage "Jetzt zum Audi CarCheck Frühling" der Firma Autohaus Gebert GmbH. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Dienstleistungen aller Art Baumfällung, Heckenschnitt, Mäh- und Baggerarbeiten im Garten, an Straßen, Geh- und Fahrwegen (auch in schwierigem Gelände). Mit Entsorgung. 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