Sickingen-Maimarkt Landstuhl 2015

A mtsblAtt
der Verbandsgemeinde landstuhl
Ausgabe 18
Jahrgang 2015
Mittwoch, 29. April 2015
Sickingen-Maimarkt Landstuhl 2015
Kerwetreiben für Groß und Kein
Der SickingenMaimarkt
in
Landstuhl öffnet am ersten
Maiwochenende
wieder
seine Tore für
Besucher aus nah und fern. Rund
um die Stadthalle werden zahlreiche Fahrgeschäfte und Buden den
Besucherinnen und Besuchern in
gewohnt vielfältiger Art die Gelegenheit zur Unterhaltung und
zur Vergnügung geben. Die teilnehmenden Gastronomen bieten
zudem wieder einige kulinarische
Genüsse. Der Markt beginnt freitags (1.5.) um 13.30 Uhr mit einem
Standkonzert des Blasorchesters
Landstuhl auf dem Neuen Markt.
Anschließend folgt die offizielle
Eröffnung um 14.00 Uhr mit der
Begrüßung aller Marktbesucherinnen und -besucher. Der Familientag
am Montag (04.05.) soll besonders
unseren Familien die Gelegenheit zu
Spaß und Entspannung bieten. Die
Marktbeschicker unterstützen dies
durch Fahrpreisermäßigungen und
Sonderangebote. Den Abschluss des
Marktwochenendes bildet das Feuerwerk von der Burg Nanstein, dass in
diesem Jahr von der Sickingenstadt
Landstuhl mit freundlicher Unterstützung der Kreissparkasse Kaiserslautern, der Stadtwerke Landstuhl und
der Schausteller veranstaltet wird.
Damit der Marktbesuch auch von
allen Besucherinnen und Besuchern
genossen werden kann, wird der
Sickingen-Bus auf seiner gewohnten Route gemäß Sonderfahrplan
verkehren. So besteht am Freitag
(01.05. von 12 bis 23 Uhr), Samstag (02.05. von 8 bis 23 Uhr), Sonntag (03.05. von 13 bis 23 Uhr) und
Montag (04.05. von 05 bis 23 Uhr)
die Gelegenheit den Maimarkt mit
öffentlichen Verkehrsmitteln zu
erreichen.
Ich wünsche allen Besucherinnen
und Besuchern angenehme, unterhaltsame und sorgenfreie Stunden
in Landstuhl!
Herzlich willkommen zum Sickingen-Maimarkt 2015!
Ihr Ralf Hersina
Stadtbürgermeister
Zum Gedenken an den 492. Todestag des Ritters Franz von Sickingen findet
am Donnerstag, dem 07. Mai 2015, 19.00 Uhr, auf der Burg Nanstein eine
Gedenkfeier statt
Unter Mitwirkung der Heimatfreunde Landstuhl, der Schützengemeinschaft Landstuhl und des Fanfarenzuges Sickinger Herolde wird dieser Tag, mit Darstellung der Beschießung der Burg und der Sterbeszene
von Franz von Sickingen, feierlich begangen.
Mit den Feierlichkeiten beginnen auch die ersten „Legendären Burgerlebnistage“.
Die Lager, Tavernen und Marktstände der Mittelaltervereine sind geöffnet.
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.
Erscheint wöchentlich - Zustellung kostenlos an alle Haushalte durch Boten
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 2
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Öffnungszeiten - Sprechstunden - Notfalldienste
Verbandsgemeinde
Verbandsgemeinde Landstuhl
Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung
Amtsblatt - Online
Montag - Mittwoch von 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr
Telefon - Nr. 83- 0
Öffnungszeiten des Sozialamtes
Montag - Mittwoch, Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr,
nachmittags geschlossen
Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend
Öffnungszeiten des Dienstgebäudes „Alte Rentei“,
Kirchenstraße 41
(alle Bereiche der Verbandsgemeinde Landstuhl)
Montag - Mittwoch, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
nachmittags geschlossen.
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend
Sprechstunden des Schiedsmanns
nach Vereinbarung über Telefon 063 71 /83-111.
Sprechstunden der Gleichstellungsbeauftragten
der Verbandsgemeinde Landstuhl Vera Lang
Jeden 3. Mittwoch im Monat, 14 bis 15 Uhr, Rathaus, Kaiserstr. 49,
66849 Landstuhl, Zimmer 127 (1. OG.) Tel. 063 71/ 83 272 oder nach
Vereinbarung, Tel. 0 6371/16822.
Seniorengymnastik
In der Mehrzweckhalle in Kindsbach findet jeweils montags von
14.30 bis 15.30 Uhr die Seniorengymnastik des Deutschen Roten
Kreuzes statt. Hierzu sind alle älteren Damen und Herren recht herzlich eingeladen.
Während der Schulferien findet keine Gymnastik statt.
Notrufe
Polizei............................................................................................ 1 10 + 9 22 90
Feuerwehr........................................................................................................ 112
Krankentransport..................................................................................... 19222
Die Verbandsgemeinde
Landstuhl im Internet
So finden Sie uns im Internet: http://www.landstuhl.de
E-Mail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung
in allen Angelegenheiten: [email protected]
Direkter Kontakt
• Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt:
[email protected]
• 1. Beigeordneter Günther Dietrich:
[email protected]
• Geschäftsführender Beamter Karl Straßer:
[email protected]
• Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit:
[email protected]
• Einwohnermeldeamt: [email protected]
• Standesamt: [email protected]
• Ordnungsamt: [email protected]
• Gewerbeamt: [email protected]
• Bauamt: [email protected]
• Tourist-Information: [email protected]
• Datenschutzbeauftragter: [email protected]
• Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme
bitten wir Email-Anhänge ausschließlich in den Formaten
Word97-2003 (doc), Excel97-2003 (xls), jpg, gif oder
Adobe-PDF an uns zu senden.
Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Landstuhl finden Sie
im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie im
Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie auf der
Startseite unter AKTUELL auf „Amtsblatt“. Die
gewünschte Ausgabe können Sie dann zum Lesen als
PDF-Datei auf Ihren PC herunterladen.
Archivanfragen nach älteren Ausgaben richten Sie bitte an die
Amtsblatt-Redaktion: E-Mail: [email protected]
Verbandsgemeindewerke/
Stadtwerke Landstuhl
So finden Sie uns im Internet: www.verbandsgemeindewerkelandstuhl.de, www.stadtwerke-landstuhl.de
e-mail-Adresse in allen Angelegenheiten: [email protected]
Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke und Stadtwerke Landstuhl
Wasserversorgung/Abwasserentsorgung in der Verbandsgemeinde Landstuhl, Gasversorgung in der Sickingenstadt Landstuhl,
der Ortsgemeinde Kindsbach und der Ortsgemeinde Mittelbrunn
Tel.-Nr. 06371/912250
Öffnungszeiten
NaturerlebnisBad
Ab 14. Mai 2015
Täglich von 10.00 bis 20.00 Uhr
Witterungsbedingt geöffnet
Bitte achten Sie auf die aktuellen Hinweise auf unserer
Homepage www.neb-landstuhl.de, Tel. 06371-130571
Freizeitbad Azur
Tel. 06371/71500
Schernauer Straße,
66877 Ramstein-Miesenbach
Hallenbad:
Montag Dienstag - Freitag Samstag Sonn- und Feiertage
Sauna:
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag
Freitag Samstag Sonntag Feiertage
Winteröffnungszeiten
13.00 - 22.00 Uhr
10.00 - 22.00 Uhr
10.00 - 20.00 Uhr
09.00 - 20.00 Uhr
16.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna
16.00 - 22.00 Uhr Damensauna
16.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna
16.00 - 22.00 Uhr Herrensauna
12.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna
10.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna
09.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna
09.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna
Öffnungszeiten CUBO
Montag bis Donnerstag:................. 10.00 - 22.00 Uhr
Freitag bis Samstag:......................... 10.00 - 23.00 Uhr
Sonn- und Feiertage:....................... 10.00 - 20.00 Uhr
Tel. 06371/130571
www.cubo-sauna.de
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
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Ehrenamtsbörse Westrich
Wir informieren und beraten Sie bei Fragen zu
Möglichkeiten des sozialen Engagements und
finden gemeinsam ehrenamtliche Tätigkeitsbereiche in Ihrer Nähe, die Ihren Interessen entsprechen.
Hat Ihre Institution Bedarf an ehrenamtlichen
Mitarbeitern? Wir nehmen diesen gerne in unseren Börsenkatalog
mit auf!
Telefon: 06371/592 420
Mo., Di., Do., Fr., 12.00 - 20.00 Uhr
Mi., 8.00 - 15.00 Uhr
(persönliche Gespräche nach Vereinbarung)
Fax: 06371/592 45 420
Email: [email protected]
Aktuell suchen wir Freiwillige für:
o Freizeitgestaltung für Senioren und
Menschen mit Behinderungen
o Betreuung Informationsstand/Verteilung Flyer
o Musikalische Betreuung, Fahrdienste, Hausaufgaben betreuung, Nachhilfe und Nachmittagsbetreuung
für Kinder und Jugendliche (Alter 6-18 Jahre)
BereitschaftsdienstE
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale
(BDZ) Landstuhl-Ramstein
Zuständig ist die BDZ auf dem Gelände des Nardini Klinikum Sankt
Johannis, Nardinistraße 30 in Landstuhl, Tel. Nr.: 116 117 (ohne
Vorwahl).
Öffnungszeiten:
Mo., Di. und Do. 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr; Mi. 14 Uhr bis Do. 7 Uhr,
Fr. 16 Uhr bis Mo. 7 Uhr; Vorabende von Feiertagen, Heiligabend
und Silvester 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, soweit dieser kein
Feiertag ist.
Alle aktuellen Kontaktdaten mit den Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz finden Sie auch unter
www.kv-rlp.de/260557.
In möglichen lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte
immer an den Notdienst unter der Rufnummer 112.
Bereitschaftsdienst der Zahnärzte
Zahnärztlicher Notfalldienst der Bezirksärztekammer Pfalz www.
kzv-rheinlandpfalz.de
Über die oben stehende Internetseite gelangen Sie zum Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der
Betriebsärztekammern. Der Dienst steht Ihnen an Wochenenden
(Samstag/Sonntag) und an Feiertagen zur Verfügung.
Bereitschaftsdienst der Augenärzte
Kusel/Landstuhl/Kaiserslautern
Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl ist mit dem
Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlossen. Zu erfragen: Tel.
0631/ 89290929.
Tierärztlicher Notfalldienst
für Kleintiere der Tierarztpraxen
in Landstuhl und Ramstein
01.05. bis 03.05.
Delorme-Goldberg, Daimlerstr. 7
66849 Landstuhl......................................................................... 01719303179
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Tierärztlicher Notfalldienst für Großtiere
Dieser ist bei jedem Haustierarzt tel. auf Anrufbeantworter
zu erfragen.
Apothekennotdienst
Unter der folgenden Service-Telefonnummer werden Ihnen die
diensthabenden Apotheken in Ihrem Postleitzahlenbereich
genannt! (Im Internet www.lak-rlp.de), aus dem deutschen
Festnetz (0,14 €/Min.) und aus dem Mobilfunknetz (max. 0,42
€/Min.): 0180 5 258825 + Postleitzahl des Standortes.
(zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl 0180-5-25882566851 od. bei einem Standort in Kindsbach 0180-5-258825-66862)
Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im Internet:
www.lak-rlp.de - Mit der Option „Kalender“ können dort auch
für jeden beliebigen Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der
kommenden 14 Tage abgezeigt und ausgedruckt werden. Die
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist jedoch darauf
hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes eine absolute Aktualität
gewährleistet werden kann.
Notdienstplan vom 30.04.2015 bis 07.05.2015
(Umkreis: 10 km für Landstuhl)
Donnerstag, 30.04.2015
Kreuzweg-Apotheke................................................. Telefon: 06371/51495
Steinwendener Str. 13, 66877 Ramstein-Miesenbach
Freitag, 01.05.2015
St. Hubertus-Apotheke............................................ Telefon: 06371/50708
Landstuhler Str. 2, 66877 Ramstein-Miesenbach
Samstag, 02.05.2015
Kur-Apotheke.................................................................Telefon: 06371/3025
Kaiserstr. 40, 66849 Landstuhl
Sonntag, 03.05.2015
Löwen-Apotheke im Kaufland.......................... Telefon: 06371-9461560
Torfstraße 10, 66849 Landstuhl
Kelten-Apotheke................................................... Telefon: 06374/9917680
Am Keltenplatz 4, 67688 Rodenbach
Montag, 04.05.2015
Markt-Apotheke.......................................................... Telefon: 06371/96280
Kottweiler Str. 1, 66877 Ramstein-Miesenbach
Kreuz-Apotheke.............................................................Telefon: 06374/6238
Hauptstr. 46, 67685 Weilerbach
Dienstag, 05.05.2015
Markt-Apotheke.......................................................... Telefon: 06371/62009
Am Alten Markt 7, 66849 Landstuhl
Mittwoch, 06.05.2015
Moor-Apotheke........................................................... Telefon: 06372/50141
St. Wendeler Str. 15, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
Donnerstag, 07.05.2015
Burg-Apotheke............................................................ Telefon: 06371/62970
Hauptstr. 27, 66849 Landstuhl
Martins-Apotheke.........................................................Telefon: 06372/6810
Schulstraße 6, 66894 Martinshöhe
Weitere Bereitschaftsdienste
Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG
wEnergieversorgung
Strom für die Verbandsgemeinde Landstuhl:
Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: 08 00 / 7 97 77 77
Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl:
Tel.-Nr.: 08 00/1003448
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
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Pflege- und Beratungsdienste
■■ Ökum. Sozialstation Westpfalz e.V. - AHZ
Ambulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, med. Behandlungspflege, Pflegeberatung, hauswirtschaftl. Versorgung u. Essen auf Rädern:
Pflegedienstleitung: Tel. 063 71/62177, rund um die Uhr, auch an Sonnu. Feiertagen! Geschäftsstelle, Bruchwiesenstr. 43 (Eing. Daimlerstr.),
Landstuhl: Mo - Fr: 8.30 - 16 Uhr, Tel. 06371/17798, Fax: 06371/62197.
■■ Beratungs- u. Koordinierungsstelle:
Tel. 06371/912288.
■■ Ehrenamtlicher Besuchsdienst in der Verbandsgemeinde Landstuhl
Ansprechpartner: Frau Helga Ulrich, Sprechzeiten: donnerstags, 11 12 Uhr im Bürgerhaus, Landstuhl, Hauptstr. 1, Clubraum 2a, 2. OG, Tel.:
06371/734700. Auskünfte erteilt auch die Leitstelle „Älterwerden“ der
Kreisverwaltung Kaiserslautern, Tel.: 0631/7105353.
■■ Betreuungsvereine
Beratung über Betreuungsgesetz (Vormundschaften - Pflegschaft Betreuung): AWO Kreisverband e.V. Landstuhl, Tel. 06371/16787.
DRK-Betreuungsverein Landstuhl, Hr. Schwarz, Tel. 06371/9215-0
Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Landstuhl, Am Rothenborn. Andrea Grünewald, Tel. 06371/934369.
■■ Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Sozialdienst
katholischer Frauen
Kirchenstraße 53, 66849 Landstuhl, Tel: 06371/2285, www.skf-landstuhl.
de, E-Mail: [email protected]. Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00
Uhr, Mo. - Mi.: 14.00 - 16.00 Uhr, Do.: 14.00 - 18.00 Uhr. Beratung und Hilfe
in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen vor, während und
nach einer Schwangerschaft.
Schwangerschaftsberatung im Internet: www.beratung-caritas.de
Jeden 2. u. 4. Mittwoch im Monat Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus Ramstein. Zu diesen Zeiten ist auch der Babyladen geöffnet.
■■ Evangelische-Katholische Telefonseelsorge
rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich, Tel. 0800/1110111 u. 0800/1
11 02 22.
■■ Diakonisches Werk Pfalz
Hauptstr. 5, Landstuhl: unsere Beratungsangebote in Landstuhl: Allgemeine Sozial- u. Lebensberatung, Schwangeren- u. Schwangerenkonfliktberatung (staatl. anerk.), Vermittlung u. Antragstellung auf finanz.
Hilfsangebote z. B. Stiftung „Familie in Not“, „Mutter u. Kind“ sowie weitere Hilfsfonds, Tel.: 06371/2846, eMail: [email protected].
Sprechstunden: Nach tel. Vereinbarung. Vermittlung v. Erholungs- u. Kurmaßnahmen: Tel. 06371/2846.
Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatung (staatl. anerkannt): Tel.
06371/913599, e-Mail: [email protected].
Suchtberatung: Tel. 0631/72209. Interventionsstelle gegen Gewalt in
engen sozialen Beziehungen: Tel. 0631/371084-25.
Alle Beratungsangebote sind kostenlos u. stehen allen Ratsuchenden offen.
■■ Info-Abende für werdende Eltern:
Das Team der Gynäkologie um Chefärztin Dr. M. Mader bietet Informationen über Geburtsvorbereitungs- u. Kreißsaalangebote sowie für die
Zeit nach der Geburt. Termin: Jeden 3. Do. im Monat um 19.00 Uhr. Treffpunkt: St. Johannes-Krankenhaus, Nardinistr. 30, Pforte.
■■ Beratung des sozialpsychiatrischen Dienstes der Kreisverwaltung
Kaiserslautern
Jeden 3. Dienstag im Monat kostenlose u. vertraul. Beratung im Rathaus
in Landstuhl. Die Sprechstunden finden in der Zeit v. 14 - 15.30 Uhr im
Zimmer-Nr. 120, Tel. 06371/83- 108, statt. Der sozialpsychiatrische Dienst
informiert u. berät bei Fragen im Zusammenhang mit psychischen Erk
rankungen,Suchtmittelabhängigkeit, Selbsthilfegruppen, Betreuungen
(früher Pflegschaft). Außerdem erreichen Sie den sozialpsychiatrischen
Dienst Mo. - Fr. in Kaiserslautern unter der Tel.-Nr. 0631/7105-535.
■■ Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Westpfalz
Parkstraße 11 (Ecke Hochsandstraße) 67655 Kaiserslautern
Telefon: 06 31 / 3 69 – 14 44
Telefax: 06 31 / 3 69 – 14 90
Mail: [email protected]
■■ SPOTS Jugendhaus Pauluskirche
Sonnenstr. 10, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/917130, E-Mail: spots@
jugendhaus-spots.de, Internet: www.jugendhaus-spots.de; Schulkindbetreuung, Offene Angebote (Sport, Kreativ, etc.) für Kinder und Jugendliche, Tanzangebote, u.v.m. Auskunft erteilt Dipl.-Sozialpädagoge (FH)
Oliver Quartier.
■■ Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz Gmbh
Behandl. v. Kindern, Jugendlichen u. Erwachsenen, therapeutische Versorgung n. Schlaganfall, Hirnverletzungen, Am Alten Markt 2, 66849
Landstuhl, Tel. 06371/916986, Fax 06371/916984.
■■ Mobile Dienste im Gemeinschaftswerk für Menschen mit Behinderungen GmbH
Familienentlastende Angebote, Assistenz, Gruppenangebote, Pflegeberatung, Ergotherapie, Logopädie, Ambulantes Wohnen, Freizeitan-
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gebote, Beratung für Menschen mit Behinderungen, Soziotherapie,
Unterstützte Kommunikation, Am Rothenborn, 66849 Landstuhl, Tel.
06371/934-0, Fax: 06371/934-424.
■■ Seelsorge u. Lebensberatung
Ein christlicher Beratungsdienst von Treffpunkt Seelsorge e.V. Terminvereinbarung: Tel. 0700 23121139 - Mo.: 16 - 19 Uhr, Mi.: 9 - 12 Uhr.
■■ Jugendraum „Quo Vadis“
Am Rathaus 12, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/60016,
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jugendcafe-quo-vadis.de
Offene Freizeitangebote an den Öffnungszeiten: Di. bis. Fr. 13.00 - 20.00
Uhr. Montags findet in Kooperation mit der Streetworkerin der Sickingenstadt eine Fußball AG in der kleinen Turnhalle der IGS Landstuhl von
16.00 bis 18.30 Uhr statt. Marko Cullmann, Sozialarbeiter (B.A.) leitet
den Jugendraum „Quo Vadis“. Er berät und unterstützt Jugendliche und
junge Erwachsene bei Arbeitsplatzsuche und Bewerbungen, hilft bei Fragen zur Schuldenregulierung und der allgemeinen Alltagsbewältigung.
■■ STK B Sozialtherapeutische Kette
Gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mbh, Betreutes Wohnen im westl.
Landkreis Kaiserslautern (6 Plätze). Ansprechpartner: Hr. Neu, Lindenstr. 15,
66849 Landstuhl, Tel. 06371/915383 (Mo. u. Di. ganztätig, Mi. nur vormittags)
■■ Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes
Mo. - Do. 8 - 17 Uhr, Fr. 8 - 13.30 Uhr, Pflegedienstleitung Frau Zielinski,
Tel. 06371/921543 oder 06374/923113, Pflegenotruf nach Dienstschluss:
0170/3372933; Beratungs- u. Koordinierungsstelle, Herr Konietzko, Tel.
06374/923168 oder 0160/7186808, Wohn- u. Dienstleistungszentrum
(Kurzzeitpflege, Langzeitpflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen) Mo. - Do.
8 - 16.30 Uhr, Fr. 8 - 15 Uhr. Heimleitung Herr Mischler, Tel. 0 63 74/923-0.
■■ Drogen-Info-Telefon
des Pfalzklinikums f. Psychiatrie u. Neurologie
Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) 06349/9002555
Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) 06349/9002525
Mo., Mi., Fr. 14.30 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter.
■■ Hotline Ess-Störungen
des Pfalzinstituts - Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik
u. Psychotherapie 06349/9003333
Mo. bis Do. 15 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter.
■■ Sozial- u. Integrationsberatung des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt
dienstags, nach Vereinbarung, unter Tel. 06371/17907.
■■ Anonyme Alkoholiker Landstuhl
evangelisches Gemeindehaus, Vordere Fröhnstr. 5, 66849 Landstuhl;
Treffen: Mo. 19.30 - 21.30 Uhr. Info: 06371/913222 u. 0176/82111296.
■■ Schwangeren-Beratungsstelle „Donum Vitae“
Schwangerschaftskonfliktberatung - Schwangerensozialberatung Sexualpädagogik und -beratung - Familien- u. Paarberatung, Am Feuerwehrturm 6 in Landstuhl, Tel. 06371/6196910. Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr. 8
- 12 u. 14 - 16 Uhr, Mi., Do. 9 - 12 u. 15.30 - 18.30 Uhr
■■ Caritas Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung
Engelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern, Tel. 0631/36120-0
■■ Sprechstunde für Migration und Integration des Landkreises
Kaiserslautern:
Donnerstags von 16 bis 18 Uhr in der Kreisverwaltung Kaiserslautern.
Vorherige Terminvereinbarung für die Verbandsgemeinde Landstuhl
unter Telefon 06371-63904 Alisa Banushi-Müller.
■■ Kontakt- u. Beratungsstelle „Querbeet“
Landstuhler Str. 8A, Ramstein (Mehrgenerationenhaus), Telefon: 06371/5980838,
Fax: 0 63 71/5980836, E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 9 - 12 Uhr
Das aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern bestehende Beraterteam bietet
eine kostenlose und vertrauliche Beratung an. Weitere Informationen
unter: www.kops-kl-de (Stichwort: Querbeet)
■■ Migrationsberatung
(Beratung für Ausländer, Flüchtlinge und Spätaussiedler) im DRKCentrum Landstuhl
Sprechstunden: Montags Dienstag 9 - 11 Uhr, Donnerstag von 10 - 12
Uhr und 13 - 17 Uhr und nach Vereinbarung.
Ansprechpartnerin Frau Güldenfuß, Telefon: 06371 - 921533
■■ Beratungs- und Koordinierungsstelle Demenz (BeKo-Demenz) im
DRK-Centrum Landstuhl
Sprechstunden: Dienstag 9 - 11 Uhr und Donnerstag von 10 - 12 Uhr und
nach Vereinbarung.
Ansprechpartner: Joachim Schneider, Telefon: 06371 - 921529
■■ Behindertenhilfe Westpfalz e.V.
Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl
www.behindertenhilfe-westpfalz.de
[email protected]
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Seite 5
Verbandsgemeinde
Tourist-Information
„Sickingen-Tourismus“
Vom 01.04.2015 bis zum 30.09.2015 hat die TouristInformation „Sickingen-Tourismus“ wieder verlängerte
Öffnungszeiten und zwar
Montag ................................................................... von 10.00 - 12.00 Uhr
...................................................................................und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag - Freitag................................................ von 09.00 - 12.00 Uhr
...................................................................................und 13.00 - 17.00 Uhr
sowie
am Samstagvormittag ...................................... von 09:30 - 12.00 Uhr
Tourist-Information „Sickingen-Tourismus“
Hauptstraße 3 a (im Bürgerhaus), 66849 Landstuhl
Tel.-Nr. 0 63 71/1 30 00 12, Fax-Nr: 0 63 71/1 30 03 59
e-mail: [email protected], www.landstuhl.de
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Redaktionsschluss wird vorverlegt
Wegen Christi Himmelfahrt muss der Redaktionsschluss für die
Ausgabe Nr. 20/2015 des Amtsblattes der Verbandsgemeinde
Landstuhl auf Donnerstag, den 07.05.2015, 16.00 Uhr, vorverlegt werden.
Veranstaltungshinweise, die im nichtamtlichen Teil dieser Ausgabe erscheinen sollen, müssen spätestens bis zu oben genannten Zeitpunkt vorliegen.
Wir bitten hierfür um Verständnis.
Die Redaktion
autofreier Erlebnistag
Radelspaß
im Sickinger Land
Sonntag, den 17. Mai 2015,
von 9 bis 18 Uhr
Jugendfeuerwehr Kindsbach
Die Übungen der Jugendfeuerwehr Kindsbach
finden immer freitags, von 17.00 Uhr bis 19.00
Uhr, an der Feuerwache in Kindsbach statt. Willkommen sind alle Jugendlichen von 10 bis 16
Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos.
Offizielle Eröffnung:
10 Uhr in Steinalben
Streckenverlauf:
Waldfischbach-Burgalben –
Steinalben – Horbach – Linden –
Queidersbach – Bann – Landstuhl
Jugendfeuerwehr Landstuhl
Die Übungen der Jugendfeuerwehr Landstuhl
finden immer freitags, von 17.00 Uhr bis 19.00
Uhr, an der Feuerwache in Landstuhl statt. Willkommen sind alle Jugendlichen von 10 bis 16
Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Nach der
Übung werden die Kinder heimgefahren.
„Raus
R
aus dem
d
Auto,
A
rauf auf ’s Rad“
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Sonstige amtliche Mitteilungen
Naturerlebnisbad Landstuhl
startet an Christi Himmelfahrt
in die Freibadsaison
Nachdem das Naturerlebnisbad wieder komplett
gereinigt und auf Vordermann gebracht wurde,
steht das Freibad rechtzeitig zu Christi Himmelfahrt,
am 14.Mai 2015, wieder zum Planschen in chlorfreiem Wasser zur
Verfügung. Die großzügige Liegefläche mit ihrem alten Baumbestand lässt Urlaubsfeeling aufkommen. Der Bachlauf und die Kaskadenbecken für unsere Kleinsten sowie die Beachvolleyball-Felder für
die Sportlichen, runden das Angebot ab. Genießen Sie schöne Stunden im Naturerlebnisbad Landstuhl.
Wenn das Wetter mitspielt, sind wir täglich von 10 – 20 Uhr für Sie da.
Es gelten familienfreundliche Preise. So zahlen Erwachsene für die
Tageskarte 3,00 € und Kinder und Jugendliche von 6 – 17 Jahre 1,50
€. Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten sind frei. Nutzen Sie die Vorteile einer Saisonkarte oder der Zehnerkarte, wir informieren Sie gerne an unserer
Kasse oder besuchen Sie unsere Internetseite www.neb-landstuhl.de
Es gelten folgende Preise:
Erwachsene: Kinder ( 6 – 17 Jahre)
Tageskarte: 3,00 €
1,50 €
Zehnerkarte: 27,00 €
13,50 €
Saisonkarte
45,00 €
27,50 €
Familienkarte 11 Erwachsener +
unbegrenzte Anzahl eigener Kinder.................................................. 72,00 €
Familienkarte 22 Erwachsene +
unbegrenzte Anzahl eigener Kinder.................................................. 95,00 €
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Sickingen-Tourismus
Büro für Touristik
Kaiserslautern-Süd
Tourist-Information
Waldfischbach-Burgalben
Tel.: 06371-1300012
[email protected]
www.landstuhl.de
Tel.: 0631 - 201 61 38
[email protected]
www.kaiserslautern-sued.de
Tel.: 06333 - 925 160
tourist-info@waldfischbach-burgalben.de
www.vgwaldfischbach-burgalben.de
Die Stadtwerke Landstuhl
informieren
Wechsel von Gaszählern
durch Auftragsunternehmen
In diesem Jahr wird die Firma Energie-Umwelt-Service GmbH - EUS -, Kaiserslautern, im Auftrag der
Stadtwerke Landstuhl in der Verbandsgemeinde Landstuhl Gaszähler auswechseln, deren Eichzeit in diesem Jahr abläuft.
Die mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter der Firma EUS können
sich beim Betreten der privaten Anwesen und Gebäude auf Verlangen mit einem Bestätigungsschreiben der Verbandsgemeindewerke
Landstuhl ausweisen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Werkhofleiter, Herrn
Müller, Tel. (0 63 71) 91 22 51 oder an unsere Mitarbeiterin der Verbrauchsabrechnung, Tel. (0 63 71) 83 – 1 65.
Kfz-Zulassungsstelle Landstuhl
bleibt an den Samstagen, 2.5. und 23.5.
geschlossen
An den Samstagen 2. Mai und 23. Mai 2015 bleibt die Kfz-Zulassungsstelle in Landstuhl, Bruchwiesenstraße 31, geschlossen. An den übrigen Samstagen ist die Kfz-Zulassungsstelle Landstuhl wieder zu den
gewohnten Zeiten geöffnet. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie unter: www.kaiserslautern-kreis.de.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
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Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Notinsel-Plan aktualisiert
Mit 38 Anlaufstellen für Schülerinnen und Schüler wurde der aktualisierte Notinsel-Stadtplan vergangene Woche vorgestellt. Das Projekt
Notinsel, eine Initiative der Hänsel+Gretel Stiftung, gibt es seit 2009
im Landkreis Kaiserslautern. Initiatorin des Projektes war die Erste
Kreisbeigeordnete Gudrun Heß-Schmidt. Die Erstellung des Plans
wurde vom damaligen Schulelternsprecher Markus Göttel umgesetzt, der sich auch für die aktuelle Version verantwortlich zeigt. Die
Finanzierung wurde damals wie heute, von der Fördergemeinschaft
der Sickingenstadt Landstuhl übernommen. „Wer kennt sie nicht aus
seiner eigenen Schulzeit, diese lähmenden überfordernden Situationen, die gerade einen kleinen Menschen, vielleicht zum ersten Mal
allein in einem fremden Ort unterwegs, in große Bedrängnis oder gar
Verzweiflung bringen können“, so Dr. Degenhardt. Als Bürgermeister
und Schuldezernent der Verbandsgemeinde Landstuhl unterstützt
auch Dr. Degenhardt „diese tolle Sache im Dienste unserer schützenwertesten Mitglieder unserer Gemeinde – nämlich unserer Kinder“.
Mit diesem Projekt wird eine Möglichkeit geschaffen, Kindern die
sich bedroht fühlen oder Hilfe benötigen, Zufluchtsorte aufzuzeigen,
in denen ihnen geholfen wird. Geschäfte, Behörden und sonstige
öffentlich zugängliche Einrichtungen haben sich in der Sickingenstadt Landstuhl bereit erklärt, Kindern zu helfen, wenn diese Hilfe
Die Verbandsgemeindewerke
informieren:
Wechsel von Wasserzählern
durch Auftragsunternehmen
Auch in diesem Jahr wird die Firma Energie-Umwelt-Service GmbH EUS -, Kaiserslautern, im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Landstuhl in der Zeit ab dem 26. Januar 2015 in der Verbandsgemeinde
Landstuhl Wasserzähler auswechseln, deren Eichzeit in diesem Jahr
abläuft. Wie im vergangenen Jahr können sich die mit dieser Aufgabe
betrauten Mitarbeiter der Firma EUS beim Betreten der privaten
Anwesen und Gebäude auf Verlangen mit einem Bestätigungsschreiben der Verbandsgemeindewerke Landstuhl ausweisen. Bei Fragen
wenden Sie sich bitte an unseren Werkhofleiter, Herrn Müller, Tel. (0
63 71) 91 22 51 oder an unsere Mitarbeiter der Verbrauchsabrechnung, Tel. (0 63 71) 83 – 1 65.
benötigen. Erkennbar werden diese durch einen Aufkleber, der gut
sichtbar für Kinder angebracht ist. Alle Läden und Geschäfte, die das
Notinsel-Zeichen an ihrer Tür tragen, signalisieren Kindern: „Wo wir
sind, bist Du sicher“. Die mitwirkenden Notinsel-Partner werden
zum Schulbeginn wieder mit Luftballons, gut sichtbar auf sich aufmerksam machen.
Bodennutzungshaupterhebung 2015
Im Zeitraum März bis Mai 2015 führt das Statistische Landesamt die
Bodennutzungshaupterhebung 2015 durch.
Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasst bei allen repräsentativ
ausgewählten Betrieben unter anderem Daten über die Bodennutzung wie:
- Anbau auf dem Ackerland
- Dauerkulturen und Dauergrünland
- Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche
- Erzeugung von Speisepilzen.
Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben
mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens
fünf Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe mit
weniger als fünf Hektar LF, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst,
Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen.
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Seite 7
Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Förderung der elektronischen
Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) müssen statistische Meldungen grundsätzlich elektronisch erfolgen.
Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung 2015“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Bodennutzung größtenteils
übernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüse und Erdbeeren
sowie Gartenbausämereien und Jungpflanzenerzeugung zum Verkauf
unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern und im Freiland müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden.
Hierzu muss die Unternehmensnummer angegeben werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer
die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu
steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
Ihr Statistisches Landesamt
Rheinland-Pfalz
Energietipp der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz
Frischluft muss rein – aber wie?
In jedem Haus, in dem Menschen wohnen, muss gelüftet werden
– das weiß jeder. Die oft erwähnte „atmende Wand“ gibt es nicht –
weder in gedämmten noch in ungedämmten Gebäuden. Und auch
durch Fugen und Ritze in der Gebäudehülle kommt selbst in Altbauten zu wenig Luft rein als dass man auf aktives Lüften verzichten könnte. Feuchtigkeit und weitere (Schad)Stoffe müssen raus aus
dem Haus und die Bewohner brauchen Sauerstoff zum Atmen. Daher
muss man sich bei der Neubauplanung frühzeitig Gedanken darüber machen, wie man im Haus künftig lüften will. Man kann das klassisch über das regelmäßige Öffnen von Fenstern und Türen machen
oder eine Lüftungsanlage einbauen. Die Fensterlüftung ist die kostengünstige Lösung – aber man muss überlegen, wie lange mache
ich die Fenster auf und man muss dran denken, sie auch wieder zu
schließen, besonders wenn man das Haus verlässt. Nach dem Schließen der Fenster wird die Luft jedoch zunehmend wieder schlechter
bis zum nächsten Öffnen und oft sind die Fensterbänke vollgestellt,
was das komplette Öffnen umständlich macht.
Der Einbau einer Lüftungsanlage ist zwar teuer, aber sie sorgt automatisch für einen hohen Raumluftkomfort und den notwendigen
Luftwechsel. Eine einfache Abluftanlage kostet im Einfamilienhaus
bis zu Viertausend Euro und mit zusätzlicher Wärmerückgewinnung
etwa das Doppelte. Die Lüftungsanlage verbraucht zusätzlich Strom,
aber mit einer Wärmerückgewinnung spart sie ein Mehrfaches
an Energie wieder ein. Achtet man auf die regelmäßige Reinigung
bzw. den Austausch der notwendigen Filter, hat man dauerhaft eine
gleichbleibend gute Luft und durch den Einbau eines Pollenfilters
freuen sich Heuschnupfengeplagte über eine Entlastung im Frühjahr
und Sommer.
Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des
Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater
der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am
Vormittagin der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der
Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus
Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: 0800-60 75 600 (kostenlos).
In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, den
1.06.2015 von 15 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) 913 144.
VZ-RLP
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.
Kreisvolkshochschule Kaiserslautern
Außenstelle Landstuhl
Kursänderungen
Aquarellmalerei Anfänger und Fortgeschrittene
Mittwochs 19.00 - 21.15 Uhr
Landstuhl BBS
Beginn: 06.05.15
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
EDV - Kombination aus MS Word,
und MS Excel
Dienstags 18.00 - 20.15 Uhr
Landstuhl Melkerei
Beginn: 19.05.15
EDV - IT und Medienkompetenz
für den Berufsalltag
Donnerstags 18.00 - 20.15 Uhr
Landstuhl Melkerei
Beginn: 21.05.15
Hatha - Yoga
Dienstags 19.00 - 20.30 Uhr
Mittelbrunn Ev. Gemeindehaus
Beginn: 05.05.15
Hatha - Yoga
Mittwochs 20.00 - 21.30 Uhr
Landstuhl, Gymnasium Gymnastikhalle
Beginn: 06.05.15
Bitte beachten Sie die Ermäßigungen der Kursgebühren auf
Antrag für Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten, Empfänger von SGB II, SGB XII § 6a Bundeskindergeldgesetz, Seniorinnen/Senioren ab 63, und Schwerbehinderte von 25%.
Anmeldungen nur schriftlich per Post o. Fax 06371-63141
oder im Internet unter kvhs-kl.de./landstuhl
Zeugen nach Unfallflucht gesucht
Landstuhl. Am Donnerstag, 23.04.2015, ereignete sich in der Zeit
von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr auf dem öffentlichen Parkplatz zwischen der Vorderen und Hinteren Imserstraße ein Verkehrsunfall mit
anschließender Flucht. Beim Ein- oder Ausparken streifte ein bislang
unbekannter Fahrzeugführer den Kotflügel eines geparkten BMWs.
Außerdem verursachte dieser offensichtlich beim Öffnen der Fahrzeugtür eine weitere Beschädigung. Insgesamt wird der Sachschaden auf 150 Euro geschätzt. Möglicherweise handelt es sich bei dem
gesuchten Pkw um einen weißen Kastenwagen.
Wer hat in den beschriebenen Fällen tatrelevante Beobachtungen gemacht?
Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Landstuhl!
Bahnstr. 18, 66849 Landstuhl
Tel.: 0 63 71 / 92 29-0; Fax: 0 63 71 / 92 29 21
Notruf: 1 10
Fusion der Verbandsgemeinden
Landstuhl und Kaiserslautern-Süd
Informationen unter www.fusion-landstuhl-kl-sued.de
Aus unserer Feuerwehr
Ernennung bei der Wehreinheit
Mittelbrunn
Wehrführung komplett
Bereits am 15.10.2014 wurde Stephan Lang zum stellvertretenden Wehrführer der Wehreinheit Mittelbrunn gewählt und mit der Wahrnehmung
dieser Funktion beauftragt. Nach Abschluss der erforderlichen Ausbildung wurde er am vergangenen Mittwoch von der Beigeordneten der
Verbandsgemeinde Landstuhl, Vera Lang, offiziell zum stellvertretenden
Wehrführer sowie Ehrenbeamten ernannt und vereidigt. Gleichzeitig
erfolgte auch die Beförderung zum Brandmeister. Vera Lang überbrachte
die besten Wünsche von Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt, der leider
verhindert war. „Dank und Anerkennung gebührt den Feuerwehrkameraden für deren Motivation und Einsatzbereitschaft - stets unter dem
Motto: „Wir tun was!“, so die Beigeordnete.
Stephan Lang ist seit dem 06.07.2005 Mitglied bei der Freiwilligen
Feuerwehr Mittelbrunn. Zahlreiche Lehrgänge hat er seitdem absolviert, zuletzt den Gruppenführerlehrgang. Auch im Katastrophenschutz-Fernmeldedienst des Landkreises Kaiserslautern wird er seit
2009 eingesetzt.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
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Der stellvertretende Wehrleiter, Paul Goldinger und der Wehrführer
der Wehreinheit Mittelbrunn, Heiko Metz, beglückwünschten Stephan Lang und freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit. Ortsbürgermeister Dr. Walter Altherr schloss sich den Glückwünschen an.
„Den Ansprüchen hoffe ich gerecht zu werden. Ich kann mich auf
meine Kameraden verlassen und ihr könnt euch auch auf mich verlassen“, so Stephan Lang.
Unser Bild zeigt v.l.: Paul Goldinger, Stephan Lang, Vera Lang und Heiko Metz
Feuerwache Landstuhl
Am Freitag, den 01. Mai 2015 treffen wir uns um 09.00 Uhr an der
Feuerwache Landstuhl zu unserer traditionellen Maiwanderung.
Den Geburtstag unseres Schutzpatrons des Hl. St. Florian feiern wir
gemeinsam mit der Bevölkerung in der St. Andreas Kirche in Landstuhl.
Beginn der heiligen Messe ist um 18.00 Uhr.
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
In der Cafeteria der Schule nahmen die deutschen Gäste am Mittagessen teil und wurden anschließend mit selbstgebackenen Cupcakes
verwöhnt. Die Kosten für die Verpflegung übernahm dankenswerter
Weise der Förderverein der Theodor-Heuss-Grundschule. Der Gegenbesuch auf der Atzel ist bereits für den Monat Mai geplant.
Bürger und Ihre Umwelt
Müllabfuhrtermine
für die 19. Kalenderwoche
Aus unseren Schulen
„TheHeuLa-BLATT“ erscheint
Anlässlich des 50. Geburtstages der Grundschule in Landstuhl-Atzel
erscheint Anfang Mai das „TheHeuLa-BLATT“, die Jubiläumsnachrichten der Theodor-Heuss-Grundschule. Die Zeitung kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl (Rathaus) sowie im Stadtteil
Atzel in der Bäckerei Westrich, den Arztpraxen Dres. Klug und Zeller,
der Zweigstelle der Kreissparkasse Kaiserslautern und der Apotheke
kostenlos mitgenommen werden. Ebenso ergeht herzliche Einladung zum Besuch des Jubiläumsfestes der Schule, das am Samstag,
dem 9. Mai 2015, ab 10 Uhr stattfindet.
Grundschüler besuchen die Elementary
School in Ramstein
Bann
Ortsbürgermeister Stephan Mees
Sprechstunde montags 19.00 - 20.00 Uhr o.
nach Vereinbarung, Tel. + Fax Gemeindehaus:
06371/2475, priv. 06371/15956
Letzte Woche hatten Schüler der Theodor-Heuss-Grundschule Landstuhl-Atzel die Möglichkeit, die Elementary School auf der Air Base
Ramstein zu besuchen. Nach dem Kennenlernen der Partnerklassen
durchliefen die Kinder verschiedene Spiel- und Bastelstationen bzw.
konnten ein mehrsprachiges Programm am Computer ausprobieren
und lernten ein Lied in deutscher und amerikanischer Sprache.
Öffnungszeiten des Jugendtreffs Bann
Montag ................................................................... von 17.00 bis 21.00 Uhr
Mittwoch ............................................................... von 17.00 bis 21.00 Uhr
Alle Jugendlichen ab 12 Jahren sind herzlich willkommen.
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
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Ruftaxi in Bann
Nur samstags und sonntags nach Landstuhl
Tel. 0170/4752835
Bestellung 1 Stunde vor Fahrtbeginn
VRN Wabentarif
Öffnung der Grünabfallsammelstelle
Mittwoch......................................................................17.00 bis 19.00 Uhr
Freitag............................................................................17.00 bis 19.00 Uhr
Samstag........................................................................13.00 bis 17.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachungen
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, die Ausfertigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan „Am Borstenwieschen
2. Änderung“
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bann hat in seiner Sitzung
am 20.04.2015 den Bebauungsplan „Am Borstenwieschen 2. Änderung“ als Satzung beschlossen.
Es handelt sich um eine Änderung des Bebauungsplanes im
beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Von
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3
BauGB abgesehen. Der Bebauungsplan tritt gemäß §§ 10 BauGB und
88 LBauO mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Satzung rechtsverbindlich.
Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird der Bebauungsplan „Am Borstenwieschen, 2. Änderung“ auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Landstuhl unter www.landstuhl.de/
rathaus/amtsblatt veröffentlicht. Der Bebauungsplan einschließlich
der Begründung und den textlichen Festsetzungen kann bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, 66849 Landstuhl, Kaiserstraße 49, Rathaus, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Dort wird auf Verlangen Auskunft über die Satzung
erteilt. Der beigefügte Plan, aus dem der Geltungsbereich entnommen werden kann, ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist durch eine
breite, regelmäßig unterbrochene Linie dargestellt.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 215 BauGB
bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung
begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die Entschädigung von
durch die Satzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über
die Fälligkeiten und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll,
ist darzulegen.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder
Verbandsgemeindeverwaltung
Landstuhl, den 21.04.2015
Dr. Degenhardt, gez. Bürgermeister
Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der
Rubrik Amtsblatt-Online aufgerufen werden.
Bekanntmachung
Die Mitglieder des Partnerschaftsausschuss wurden zu einer Sitzung
am Mittwoch, dem 06. Mai 2015 um 20 Uhr im Gemeindehaus
Bann eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Fahrt nach Migné-Auxances
3. Verschiedenes
Bann, den 23.04.2015
gez. Stephan Mees, Ortsbürgermeister
Impressum:
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl mit der Sickingenstadt Landstuhl sowie den Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Mittelbrunn und Oberarnbach
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:
Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl
Telefon 06371/830, Telefax 06371/83101, E-Mail [email protected]
Redaktion:
Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit, Frau Kerstin Wickel
Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge im nichtamtlichen Teil:
freitags, 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl.
Bei allen nichtamtlichen Beiträgen muss der/die Verantwortliche klar
erkennbar sein, welche/r auch für den Inhalt haftet.
E-Mail [email protected]
Druck, Verlag, Vertrieb sowie verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier), Postanschrift: Postfach 11 54, 54343 Föhren
Redaktion: Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Erscheinungsweise:
wöchentlich mittwochs
Zustellung kostenlos in alle Haushalte durch Boten
Verantwortlich für Anzeigen:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Anzeigenannahme:
Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250
Anzeigenannahmeschluss:
montags, 9.00 Uhr
Reklamation Zustellung bitte an:
Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
E-Mail: [email protected]
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich
gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann
nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Bann, Landkreis Kaiserslautern
für das Haushaltsjahr 2015
Der Gemeinderat hat am 02. Februar 2015 aufgrund der §§ 95 ff.
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S.
153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung
beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Kaiserslautern als Aufsichtsbehörde vom 09. April 2015 hiermit bekannt
gemacht wird:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeiten auf die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeiten auf die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeiten auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeiten auf 1.796.780,00 €
2.206.620,00 €
409.840,00 €
1.713.530,00 €
1.951.570,00 €
-238.040,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
140.200,00 €
278.500,00 €
-138.300,00 €
456.560,00 €
80.220,00 €
376.340,00 €
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 138.300,00 €.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.
§4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe auf 315 v. H.
b) Grundsteuer B für Grundstücke auf 380 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 375 v. H.
3. Hundesteuer für den ersten Hund auf 36,00 €
für den zweiten Hund auf 48,00 €
für jeden weiteren Hund auf 60,00 €
für gefährliche Hunde auf 240,00 €
§5
Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 beträgt
5.075.988,22 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum
31.12.2014 beträgt 4.839.818,22 € und zum 31.12.2015 4.429.978,22 €.
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
§6
Stundung, Niederschlagung, Erlass
Gem. § 23 Abs.1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können
Ansprüche ganz oder teilweise gestundet werden. Die gestundeten
Beträge sind jährlich mit einem Zinssatz von 2,17 % zu verzinsen.
Nach § 23 Abs. 4 GemHVO bleiben besondere gesetzliche Vorschriften über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen
der Gemeinde unberührt. (Der Basiszinssatz zum 01.01.2015 betrug
- 0,83 %).
§7
Deckungsfähigkeit
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes
richtet sich nach § 16 GemHVO. Die Personalkosten werden nach §
16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Auszahlungen für Investitionen werden innerhalb eines Teilhaushaltes für
gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehrerträge bei den Buchungsstellen 6110-401310 und 6110-401321 berechtigen zu Mehraufwendungen bei der Buchungsstelle 6110-543100.
Bann, 23. April 2015
gez. Mees, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen der §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 138.300,00 € gemäß §§ 95 Abs. 4 und
103 Abs. 2 GemO staatsaufsichtlich genehmigt. Die Genehmigung
ergeht unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredit-ermächtigung nur zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsförderungs-maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach VV Nr. 4.1.3.
zu § 103 GemO erfüllen.
Vor der Mittelinanspruchnahme ist der Ausnahmetatbestand unter
Anlegung strenger Maßstäbe festzustellen und zu dokumentieren.
Für die Maßnahme „57331401 Zuschuss Sanierung Steinalbhalle“ wiederholen wir den Hinweis des Ministeriums des Innern, für Sport und
Infrastruktur mit Bescheid vom 22.05.2014 auf § 93 Abs. 5 Satz 2 GemO.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, 30. April
2015 bis einschließlich Montag, 11. Mai 2015 während den Dienststunden montags bis mittwochs 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis
16.00 Uhr, donnerstags durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 206 öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen,
dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande
gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an
gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
b) vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeverordnung
genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften
gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung
des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 Gemeindeordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Landstuhl, 23. April 2015
gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister
Sonstige amtliche Mitteilungen
Schlüssel gefunden
„Im Rosenthal“ in Bann wurde ein Schlüssel (evtl. Haustürschlüssel) mit einem grünen Anhänger gefunden. Der Schlüssel kann im
Gemeindehaus in Bann während der Sprechzeit, beim Ortsbürgermeister abgeholt werden.
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Seite 11
Hauptstuhl
Ortsbürgermeister Gerald Frank Bosch
Sprechstunde dienstags von19.00-20.00 Uhr,
im Bürgerhaus, Bahnhofstraße 15a
Öffnungszeiten der Grünabfallsammelstelle Hauptstuhl
Freitag............................................................................15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag........................................................................12.00 bis 18.00 Uhr
Sonstige amtliche Mitteilungen
Erstkommunionkinder aus Hauptstuhl
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Öffnungszeiten der GrünabfallSammelstelle der Gemeinde Kindsbach
Donnerstag.................................................................. 15.00 bis 17.00 Uhr
Freitag............................................................................ 15.00 bis 17.00 Uhr
Samstag........................................................................ 13.00 bis 17.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Die Mitglieder des Partnerschaftsausschusses der Gemeinde Kindsbach wurden zu einer nichtöffentlichen Sitzung eingeladen auf
Mittwoch, den 06. Mai 2015, 19.00 Uhr
im Sitzungssaal des ehemaligen Pfarrheims St. Michael, Kaiserstraße
77, 66862 Kindsbach.
Tagesordnung
1. Vorbereitungen des Besuchs der Freunde aus Grandcamp-Maisy
vom 22. Mai bis 25. Mai 2015 (Pfingsten)
2. Verschiedenes- Anfragen und Mitteilungen
Kindsbach, den 22.04.2015
gez. Wittenmeier, 1. Vorsitzender
Sonstige amtliche Mitteilungen
Unter dem Motto „Die Freundschaft zu Jesus bringt Farbe in mein
Leben!“, feierten die Erstkommunionkinder aus Hauptstuhl, Lars
Bockmayer, Kerstin Pletsch und Jonas Weiler am 12.04.2015 gemeinsam mit den Kindern aus Bruchmühlbach den Empfang ihrer ersten
heiligen Kommunion. Sie freuten sich auf das Ereignis und nahmen
gerne die Freundschaft zu Jesus an, welche er ihnen bereits in der
Taufe angeboten hat. Der Gottesdienst wurde von Pfarrer Andreas
König gestaltet, der unter Mithilfe der Eltern, die Kirche mindestens
genauso bunt schmückte, wie das Leben der Kinder ist. Die stolzen
Drei bedankten sich bei allen die sie unterstützt haben, auch im
Namen ihrer Eltern, für dieses unvergessliche Ereignis.
Kindsbach
Ortsbürgermeister Knut Böhlke
Sprechstunde dienstags von 17.30 - 18.30 Uhr
u. nach Vereinbarung im Büro neben dem
Sitzungssaal, Marktstr. 21, Tel. 06371/2405
www.kindsbach.de
Schüler- und Seniorentisch
der Gemeinde Kindsbach
Montag - Freitag in der Zeit .................................von 11.45 - 14.00 Uhr
im Pfarrheim St. Michael;
Anmeldung von Montag bis Freitag unter: 0173/4056700
Öffnungszeiten des Jugendund Kindertreffs / Ju.Ki.T
Montag Mittwoch Freitag 15 Uhr - 17 Uhr Kidstreff
für 6- bis 10-Jährige
17 Uhr - 19 Uhr Mädchentreff
für Mädchen ab 10 Jahre
16 Uhr - 18 Uhr „Buwe Treff“
für Jungs im Alter von 10 - 15 Jahren
18 Uhr - 22 Uhr Jugendtreff ab 13 Jahre
Krabbeltreff im Jugendtreff Kindsbach
mittwochs vormittags...................................................09.30 - 10.30 Uhr
Theo Heinz Wilhelm ist Ehrenbürger
Sehen Sie hierzu die Seiten 12 und 13.
Sickingenstadt Landstuhl
Stadtbürgermeister Ralf Hersina
Tel. 06371/830
Sprechstunde nach Vereinbarung
www.landstuhl.de
Stadtbücherei der Sickingenstadt Landstuhl
Bücher aller Fachrichtungen, Zeitschriften, Kassetten,
CDs, CD-ROMs - Fernleihe
Klassenführungen (mittwochs morgens) nach Absprache mit Frau Graf
Kontakt: Telefon: 06371/14652, Fax: 06371/913483
Internet: www.landstuhl.de/stadtbuecherei.html
E-Mail: [email protected]
Artothek
Bilder (Gemälde, Zeichnungen und Drucke)
Kontakt: Telefon: 06371/1300880, Fax:
06371/1300888, Internet: www.artothek.landstuhl.de, www.landstuhl.de, E-Mail: [email protected]
Anschrift Stadtbücherei u. Artothek:
Hauptstr. 3a, 66849 Landstuhl
Öffnungszeiten:
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten der Grünabfallsammelstelle Landstuhl
Dienstag....................................................................... 17.00 bis 20.00 Uhr
Freitag........................................................................... 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag....................................................................... 10.00 bis 17.00 Uhr
Fortsetzung auf Seite 14
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 12
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Theo Heinz Wilhelm
Das Ehrenbürgerrecht der Gemeinde
Kindsbach wurde gemäß § 23 der
Gemeindeordnung Theo Heinz Wilhelm am 22.04.2015 verliehen. Der
Gemeinderat Kindsbach hatte kurz
zuvor einen einstimmigen Beschluss
hierzu gefasst.
In Kindsbach gab es nach dem Krieg
bisher nur einen Ehrenbürger, Pfarrer Paul Müller, der vor fast 20 Jahren
verstorben ist. Was macht einen Ehrenbürger aus? Diese Frage stellte Ortsbürgermeister Knut Böhlke sich sowie
den anwesenden Mitgliedern des
Gemeinderates und den zahlreichen
Gästen. „Theo Heinz Wilhelm hat sich
in vielfältiger Weise um unsere Heimatgemeinde verdient gemacht“, so Knut
Böhlke.
Mitte der fünfziger Jahre kam Theo
Heinz Wilhelm von Heltersberg nach
Kindsbach und gründete gemeinsam mit seiner Frau eine große Familie. Seine soziale Verantwortung für
das Gemeinwesen und für seine Mitmenschen, als Bürger der Gemeinde
Kindsbach, hat er erkannt und wahrgenommen.
Hier nur ein kurzer Überblick über die
diversen Tätigkeiten von Theo Heinz
Wilhelm: Als Familienvater, Lehrer, späterer Schulleiter und Prüfungsmitglied
der Handwerkskammer war für ihn
Bildung stets ein wichtiges Thema. Als
Leiter der Außenstelle der Kreisvolkshochschule in der Verbandsgemeinde
Landstuhl hat er jahrelang dazu beigetragen, dass Menschen sich auch in
ihrer Freizeit weiterbilden. Sein gesellschaftliches Engagement zeigt sich in
der langjährigen Mitgliedschaft zahlreicher Vereine.
ist Ehrenbürger
Besonders nennenswert sind seine
jahrelangen Tätigkeiten als Bildungsreferent für die Kolpingsfamilie und
als Moderator für die Osterkonzerte
der Kolpingkapelle, bei der er Ehrenmitglied ist. Auch im kirchlichen
Bereich hat sich Theo Heinz Wilhelm
stark engagiert, ob als Mitglied des
Pfarrgemeinderates oder auch als
Referent für die Pfarrgemeinde. Bei
den regelmäßigen Treffen des Seniorenkreises zeigt er ebenso großes
Engagement für die Seniorenarbeit in
der Gemeinde.
Höhepunkt für viele Kindsbacherinnen und Kindsbacher seien seit einigen Jahren die von ihm organisierten
Reisen, erklärt Knut Böhlke. Gleichermaßen erwähnenswert ist Theo Heinz
Wilhelm’s politisches Engagement.
Seit den frühen fünfziger Jahren ist er
Mitglied der CDU und war knapp 15
Jahre Vorsitzender des Ortsverbands
Kindsbach.
„Über die Orts- und Parteigrenzen hinaus hat er sich in dieser Zeit sehr viel
Respekt erworben“, so Ortsbürgermeister Böhlke. Wesentliche Aspekte,
um Ehrenbürger zu werden, sind die
Vielfalt und die Nachhaltigkeit, wie
auch die Motivation und die Art und
Weise des Engagements. Wenn Verantwortung um der Gesellschaft und
der Menschen willen wahrgenommen wird, wenn der eigene Vorteil
keine Rolle spielt, wenn der Umgang
mit Andersdenkenden von Respekt
geprägt ist, wenn man sich fernab der
Öffentlichkeit auch um seine Mitmenschen kümmert und wenn einem die
Mitmenschen umgekehrt auch ohne
Ehrenbürgerschaft große Wertschätzung entgegenbringen, dann kann
man Ehrenbürger werden.
Die
Fraktionsvorsitzenden
des
Gemeinderates Kindsbach, Lothar
Lüer (CDU), Walter Wittenmeier
(SPD) und Michael Müller (FWG)
würdigten ebenfalls die Verdienste
von Theo Heinz Wilhelm. Im Namen
der Verbandsgemeinde Landstuhl
gratulierte Bürgermeister Dr. Peter
Degenhardt sehr herzlich. Die Redner
des Abends waren sich einig: Theo
Heinz Wilhelm erfüllt alle Voraussetzungen zur Genüge und habe sich
daher das Ehrenbürgerrecht mehr
als verdient. Ortsbürgermeister Knut
Böhlke übereichte im Namen der
Gemeinde Kindsbach Theo Heinz Wilhelm feierlich den Ehrenbürgerbrief.
Der Geehrte bedankte sich vielmals
für diese Auszeichnung und betonte
nochmals die große Bedeutung des
Ehrenamtes. Kindsbach sei eine liebenswerte Gemeinde in der das
Ehrenamt lebe. Seiner Familie dankte
er für das Verständnis, dass sie oftmals
auf ihn verzichten mussten. Musikalisch umrahmt wurde der Abend von
der Familie des Ehrenbürgers.
Seite 13
Theo Heinz Wilhelm ist Ehrenbürger
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 14
Öffentliche Bekanntmachungen
Vollzug der Straßenverkehrsordnung
(StVO)
Burg-Erlebnis-Tage 2015
Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl trifft als zuständige
Straßenverkehrsbehörde auf Grund der §§ 44, 45, 46 und 47 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S.
1565, berichtigt 1971 S. 38) zuletzt geändert am 01. April 2013 (BGBl.
I S. 367) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über die
Zuständigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in
der jeweils gültigen Fassung im Einvernehmen mit dem zuständigen
Straßenbaulastträger folgende straßenverkehrspolizeiliche
Anordnung
1. Die Straße „Burgweg“ in Landstuhl wird anlässlich der Burg-Erlebnis-Tage ab Samstag, 09.05.2015, bis Sonntag, 10.05.2015, für
marktfremde Fahrzeuge gesperrt.
2. Im Bereich der Straße „Zur Melkerei“ wird vom Einfahrtsbereich
Melkerei bis zum Kreuzungsbereich Pont-a-Mousson-Ring / Auf der
Pick ab Samstag, 09.05.2015, ein absolutes Haltverbot eingerichtet. Hierfür sind die Verkehrszeichen 283-10 „absolutes Haltverbot,
Anfang“, 283-30 „absolutes Haltverbot, Mitte“ und 283-20 „absolutes
Haltverbot, Ende“ aufzustellen. Der Parkstreifen neben der Fahrbahn
kann auch während der Veranstaltung weiterhin von Fahrzeugen
genutzt werden.
3. Die Straße „Auf der Pick“ wird von der Zufahrt, Verkehrskreisel, ab
Samstag, 09.05.2015, bis Sonntag, 10.05.2015, als Einbahnstraße
ausgewiesen. Die Verkehrszeichen 220-10 „Einbahnstraße, linksweisend“, 220-20 „Einbahnstraße, rechtsweisend“ und 267 „Verbot der
Einfahrt“ sind aufzustellen.
4. Desweiteren wird in der Straße „Auf der Pick“ ein absolutes Haltverbot angeordnet.
Verkehrszeichen 283-10 „absolutes Haltverbot, Anfang“, 283-30
„absolutes Haltverbot, Mitte“ und 283-20 „absolutes Haltverbot,
Ende“ sind aufzustellen.
5. Die östliche Zufahrt der Straße „Am Herrengärtchen“ ist durch
das Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und einer
Absperrschranke mit fünf roten Warnleuchten zu sperren. Vor diesem Einmündungsbereich ist zusätzlich das Verkehrszeichen 209-10
„vorgeschriebene Fahrtrichtung, links“, im Bereich der Straße „Auf der
Pick“ aufzustellen.
6. Hinweisschilder sind über die gesamte Veranstaltungsdauer mit
der Beschriftung „Liebe Besucher der Burg-Erlebnistage, bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner und parken Sie nicht vor den
Ein- und Ausfahrten“ an folgenden Standorten aufzustellen:
- Einfahrtsbereich „Zur Melkerei“ gegenüber Anwesen zur Melkerei 28
- Zufahrt „Auf der Pick“ (Verkehrskreisel)
Mit den Hinweistafeln wird zusätzlich auf die geänderte Verkehrsführung mit Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung hingewiesen.
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
7. Auf dem Wendehammer vor dem Burggelände werden zwei Parkstände für Schwerbehinderte eingerichtet. Verkehrszeichen 314-50
„Parkplatz“ mit Zusatzzeichen 1044-10 „nur Schwerbehinderte mit
außergewöhnlichen Gehbehinderung und Blinde“ sind aufzustellen.
8. Im Bereich des Kinderspielplatzes in der Straße „Auf der Pick“ werden für Samstag, 09.05.201 bis Sonntag, 10.05.2015, drei Bushaltestellen für den Park und Ride-Service angeordnet. Es ist das
amtliche Verkehrszeichen 224-50 (Haltestelle) aufzustellen. Die Park
und Ride-Parkplätze werden an folgenden Standorten ausgewiesen.
- Von-Richthofen-Straße
- Gewerbegebiet West (Kaufland), nur Sonntag, 10.05.2015
9. An den Vorwegweisern werden an folgenden Standorten Zusatzschilder mit folgender Beschriftung angebracht:
Achtung
Besucher der Burgerlebnistage
P + R / Pendelbusverkehr im Stundentakt
Von-Richthofen-Straße
und Parkplatz Kaufland (nur Sonntag)
Samstag, 09.05.2015 von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Sonntag, 10.05.2015 von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr
- aus Richtung der BAB A 62 „Abfahrt Landstuhl-Atzel“ auf der L 470
- aus Richtung Ramstein-Miesenbach auf der L 363
- aus Richtung Kindsbach auf der L 395
- aus Richtung Hauptstuhl auf der L 395
- aus Richtung Bann auf der L 363 – vor der Einmündung Stadtteil
Landstuhl-Melkerei
- aus Richtung Atzel vor Einmündungsbereich L 469/363
10. Die Kennzeichnung, Verkehrsführung und Verkehrsregelung
geschieht nach dem beiliegenden Beschilderungsplan, der Bestandteil dieser Anordnung ist.
11. Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen wirksam.
gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister
Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der
Rubrik Amtsblatt-Online aufgerufen werden.
Satzung der Sickingenstadt Landstuhl
über die Erhebung von Hundesteuer
vom 14.04.2015
Der Stadtrat Landstuhl hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung
(GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung
beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Steuergegenstand, Entstehung der Steuer
(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
§2
Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer
einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
(2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung
genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er
nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in
jedem Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe
oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund
oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
§3
Anzeigepflicht
(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der
Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Steueramt) anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats
nach der Geburt als angeschafft.
Bei der Anmeldung sind
1. Rasse
2. Geburtsdatum
3. Herkunft und Anschaffungstag
4. Geschlecht
glaubhaft nachzuweisen.
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Seite 15
(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft
wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er
wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden und die Hundesteuermarke zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei
der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.
(3) Ändern sich die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung
oder Steuerbefreiung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen
anzuzeigen.
(4) Die Anzeigepflicht gilt für alle Hunde, unabhängig davon, ob ein
steuerlicher Tatbestand vorliegt oder nicht.
§4
Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines
Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem
Monat, in dem er drei Monate alt wird.
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem
der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Kann der
genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.
(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht
entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.
§5
Steuersatz, Gefährliche Hunde
(1) Der Steuersatz pro Hund wird in der Hebesatzsatzung festgelegt.
(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.
(3) Gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder
Vieh hetzen oder reißen,
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen
angesprungen haben, und
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.
(4) Bei Hunden der Rassen
- Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier und
- Staffordshire Bullterrier
sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die
Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.
§6
Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer
festgesetzt.
(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des
Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und für die Folgejahre jeweils am 01.07. fällig.
(3) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, so ist
eine Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.
(4) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweichend von Abs. 2 vierteljährlich am 15. Februar, am 15. Mai, am 15.
August und 15. November mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.
(5) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für
die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
§7
Steuerbefreiung
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder
sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Blindheit,
Gehörlosigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem Schwerbehindertenausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen werden,
2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich
des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei einer
staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophenschutz
tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die Ausbildung und
Prüfung nach der „Dienstvorschrift für die Ausbildung und Prüfung
von Rettungshunden der Feuerwehr-Facheinheiten Rettungshunde/
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Ortungstechnik (RHOT) bei den Feuerwehren in Rheinland-Pfalz“
oder die „Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams gemäß DIN 13050“ oder eine vergleichbare Ausbildung
und Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Die Ablegung der Ausbildung und Prüfung sowie der regelmäßige und uneingeschränkte
Einsatz sind auf Anforderung von der betreibenden Organisation
schriftlich nachzuweisen,
3. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
4. Schweißhunden von anerkannten Führerinnen und Führern im
Sinne des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz,
5. Hunden, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden und hierfür notwendig sind,
6. Diensthunden, wenn diese auf Weisung des Dienstherrn in den Haushalt aufgenommen werden, auf Kosten des Dienstherrn angeschafft
wurden, in dessen Eigentum verbleiben und die Unterhaltungskosten
überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden,
7. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich
zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden.
(2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei
der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz
zu bringen.
(3) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 wird Steuerbefreiung nur für einen
Hund gewährt.
(4) Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind durch Vorlage
entsprechender Nachweise zeitnah zu belegen.
(5) Ändern sich die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, so hat der
Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.
§8
Steuerermäßigung
(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte
zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von
Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude in mehr
als 200 m Luftlinie entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für
höchstens zwei Hunde.
(2) Von dieser Ermäßigung sind gefährliche Hunde gem. § 5 Abs. 3 ff.
ausgenommen.
(3) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die
Steuer nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder
weitere Hunde.
§9
Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung
und Steuerermäßigung
(1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit
Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
(2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn
1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet
sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises
abhängig gemacht werden,
2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde,
3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,
4. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 3 ordnungsgemäß Bücher über den
Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde
geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.
§ 10
Überwachung der Anzeigepflicht
(1) Für jeden Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die
außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei
Verlust der Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl zurückzugeben.
(2) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im
Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei
können folgende Daten erhoben werden:
1. Name und Anschrift des Hundehalters
2. Anzahl der gehaltenen Hunde
3. Herkunft und Anschaffungstag
4. Geburtsdatum
5. Rasse
6. Geschlecht.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 16
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich
oder leichtfertig
1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft anmeldet,
2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht
rechtzeitig abmeldet und/oder die Hundesteuermarke nicht zurück
gibt,
3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 5 die Veränderung der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt,
4. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar
befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt oder dem Hund
andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt,
5. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme gemäß § 10 Abs. 2 gegeben ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
§ 12
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft; gleichzeitig
tritt die Satzung der Sickingenstadt Landstuhl über die Erhebung der
Hundesteuer vom 12.12.2001 außer Kraft.
Landstuhl, den 14.04.2015
In Vertretung:
gez. Boris Bohr
Erster Stadtbeigeordneter
Hinweis:
Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter
Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der
Rubrik Amtsblatt Online aufgerufen werden.
Landstuhl, den 22.04.2015
gez. Dr. Degenhardt
Bürgermeister
Sonstige amtliche Mitteilungen
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Buchhandlung Böhm
Elektra
Esso Tankstelle Kahrau
Fotostudio Henrich
Kristina L.
Kur Apotheke
Markt-Apotheke
Michael’s Floristenwerkstatt
Pletsch Schuhe
„Sickingen-Tourismus“
der Verbandsgemeinde Landstuhl
Stadthalle Landstuhl
Sport Krauß
Sugarhouse Fashion
Textilreinigung Gampfer
T = Trend, Lederwaren & Accessoires
VR-Bank Westpfalz (bitte bei Herrn Holstein melden)
Mit dem Kauf der Plakette wird nicht nur die Veranstaltung unterstützt, sondern auch ein schönes Erinnerungsstück erstanden. Natürlich können die Plaketten auch während der Burgerlebnistage direkt
an der Burg Nanstein erworben werden.
Tickets für den „Abend der Spielleute“ am Freitag (8.5.) mit der
Band Cultus Ferox und der Vorgruppe Vindsklang gibt’s zum
Preis von 19,00 € im Vorverkauf und 24,00 € an der Abendkasse.
Rechtzeitig Tickets sichern!
Vorverkaufsstellen sind:
Stadthalle Landstuhl, Tel.: 06371-9234 0
Buchhandlung Stützel, Tel.: 06371-2369
Brasserie Koschtbar, Tel.: 0176-30654254
Wochenmarkt wird wegen
des Maifeiertages vorverlegt
Wegen des Maifeiertages (Freitag, 01.05.2015) wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, den 30.04.2015 vorverlegt. Damit ist gewährleistet, dass die Marktbesucherinnen und -besucher ihre Einkäufe
wie gewohnt auf dem Wochenmarkt tätigen können.
Artothek Landstuhl
Acrylmalerei für Kinder
Die Artothek der Sickingenstadt Landstuhl bietet in Zusammenarbeit mit der Künstlerin Angelika Schmalbach einen Acrylmalkurs für
Kinder an. Der Kurs eignet sich für Kinder im Alter ab 6 Jahren und
umfasst 2 x 1,5 Stunden.
Thema des Kurses: „Mein bunter Vogel“
Es ist Frühling und aus jedem Baum oder Busch hört man es in allen
Tönen Zwitschern: Die Vögel sind wieder munter und teilweise aus
dem Süden zurück gekehrt.
Wir werden gemeinsam Bilder von verschiedenen Vogelarten
betrachten, um dann selbst einen farbenfrohen Vogel zu erfinden
und zu malen. Der Kurs findet im Bürgerhaus der Sickingenstadt
Landstuhl, Hauptstraße 3a statt.
Kurstermine in der Zeit von 16.30 - 18.00 Uhr
Dienstag, 05. Mai 2015 und 12. Mai 2015
Mitzubringen sind: Acryl- oder Borstenpinsel verschiedene Stärken
(Flachpinsel z.B. 20, 14, 8 oder Rundpinsel 12, 6, 2), Mäppchen, Malerkittel, Skizzenblock DIN A3, 1 - 2 Leinwände oder Malkarton ab DIN
A3 (je nach Bedarf ), Pappteller, Vorlage (falls gewünscht).
Die Farben werden gestellt. Kursgebühr 13 Euro.
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische
Anmeldung zu den üblichen Öffnungszeiten der Artothek unter der
Telefonnummer 06371/1300880.
Vorverkaufsstellen Erlebnistageplakette
für die „Legendären Burgerlebnistage“
Wie bereits im Amtsblatt berichtet, finden
vom 07. bis 10. Mai 2015, die „Legendären Burgerlebnistage“ statt. Der Eintritt zum Innenhof
der Burg Nanstein am Donnerstag (7.5.) zum
Gedenken an den 492. Todestag von Franz von
Sickingen ist frei. Am Samstag (9.5.) und Sonntag (10.5.) ist der Einlass in die Burg Nanstein
nur mit einer Erlebnistageplakette möglich.
Diese kann in folgenden Geschäften zum Preis von 5,00 € erworben
werden:
Ank Sanitätshaus+Orthopädietechnik Augenoptik Ebel
Augenoptik Noll
Bäckerei Westrich
Boschdienst Palm
Buchhandlung Stützel
I Wanna Dance With Somebody!
am 09.05.2015, 19.30 Uhr
Es war ein schillerndes Jahrzehnt mit Hits, die bis heute die Massen
faszinieren. Tauchen Sie noch einmal ab in die Welt der 80er Jahre
- die neue Show „I Wanna Dance With Somebody!“ macht es jetzt
möglich.
„I Wanna Dance With Somebody!“ bringt das Lebensgefühl und
die Erinnerungen des Kultjahrzehnts noch einmal für einen Abend
zurück. Reisen Sie in eine Zeit, in der Stirnbänder Pflicht waren und
riesige Schulterpolster als „normal“ galten. Wo ein Zauberwürfel Millionen Menschen Rätsel aufgab und Aerobic die Körper fit hielt.
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Erleben sie die Hits von Stars wie Elton John, Madonna, Michael Jackson, Billy Idol, Cindy Lauper, Whitney Houston und noch vielen mehr.
Alleine diese sechs Künstler schafften es in den 80er Jahren über
1.000 Wochen in die Top Ten der Charts.
Die Geschichte der Show ist schnell erzählt: Milliardär Elton ist „Sacrifice“, er opfert sich für seinen Sohn Billy auf und sucht für ihn nach
einer passenden Frau die vor allem eins sein soll: „Sweet Sixteen“.
Doch diese Brautschau läuft nicht so ganz reibungslos, denn „Girls
Just Wanna Have Fun“. Doch da schmiedet Elton einen Plan: zum
Glück wohnt nebenan die keusche Madonna „Like A Prayer“ mit
ihrer Tochter Cindy und der Stieftochter Whitney. Während Whitney
sich den ganzen Tag fragt „Where Do Broken Hearts Go“ denkt Cindy
„All Throug The Night“ darüber nach, wie sie einmal eine reiche und
glückliche Prinzessin werden kann.
Die Rolle der Christine in Andrew
Lloyd Webbers „Phantom der
Oper“ machte Anna Maria Kaufmann berühmt. In über 500 Vorstellungen eroberte sie die Herzen
eines Millionenpublikums. Viele
weitere Rollen in Musicals, Operetten und Opern folgten, wie in
„Evita“, „Cabaret“, „Die Fledermaus“
UTE
oder „La Traviata“.
Ihre Konzertreisen führten die Sopranistin nach
FREUDENBERG
Toronto, Florida, London, Süd Korea, Barcelona und nach Wien. Dem
Fernsehpublikum ist sie nicht nur als Stargast in Shows wie „Wetten
dass“ und „Willkommen bei Carmen Nebel“ bekannt, sondern auch
als Schauspielerin im „Tatort“. In Landstuhl tritt sie live mit Klavierbegleitung auf.
Er hat sein Hobby zum Beruf gemacht, sonst wäre er Anwalt geworden. Bernhard Brink hängte das Jura-Studium an den Nagel und
unterschrieb einen Plattenvertrag.
In der deutschen Schlagerszene ist er seit mehr als 40 Jahren eine
beständige Größe und im Fernsehen ein erfolgreicher Showmaster. 2014 kam sein neues Album „Aus dem Leben gegriffen“ heraus.
Brink, der sich selbst gern mal auf die Schippe nimmt, zeigte auch als
Tänzer bei „Let’s Dance“ seinen grandiosen Humor.
Ute Freudenberg wurde mit 15 Jahren als Gesangstalent entdeckt.
Im Jahr darauf trat sie erstmals in der DDR-Sendung „Sechs Mädchen
und Musik“ auf. In ihrer Heimatstadt Weimar studierte sie an der
Franz-Liszt-Musikhochschule und feierte mit ihrer Rockband Elefant
und besonders mit dem Titel „Jugendliebe“ große Erfolge.
Nach einem Besuch in Hamburg kehrte sie 1984 nicht mehr in die
DDR zurück. Erst 1996 siedelte sie wieder nach Weimar um und startete mit ihrer Karriere durch.
Neue Alben, viele Auftritte, auch in zahlreichen TV-Shows machten
sie deutschlandweit bekannt.
2011 ersang sie im Duett mit Christian Lais und dem Titel „Auf den
Dächern von Berlin“ den 1. Platz der deutschen Radio-SchlagerCharts. Ob Schlager, Deutsch-Rock oder Chanson, Ute Freudenberg
gewinnt ihre Fans mit qualitativ hochwertiger Musik und einer ausdrucksstarken Stimme.
Tamara spielt Akkordeon, Keyboard und unterhält das Publikum als
Sängerin und Alleinunterhalterin.
Ihr erster großer öffentlicher Auftritt war beim Alzeyer Winzerfest
2005. Die erste CD der Rheinhessin erschien 2007. Seither ist sie auch
gern gesehener Gast beim SWR Fernsehen und auf der Bühne bei
SWR4 Wir bei Euch.
Dirk Schiefen zählt zu den besten Trompeten-Virtuosen im deutschsprachigen Raum.
Sein Repertoire umfasst volkstümliche Schlager, internationale Evergreens und klassische Werke. Zu SWR4 Wir bei Euch in Landstuhl
kommt Schiefen mit der Formation BrassAllegro. Diese besteht aus
zwei Trompeten, einem Horn, einer Posaune und einer Tuba. Alle
Bandmitglieder gehören zum Blechbläser-Ensemble der klassischen
Philharmonie Bonn. Ein Schlagzeuger unterstützt den Auftritt von
Brass Allegro in Landstuhl.
Karten (15 Euro) für SWR4 Wir bei Euch in Landstuhl gibt es im Vorverkauf bei der Stadthalle Landstuhl, Kaiserstraße 39, Tickethotline
06371/923444. Restkarten (15 Euro) sind an der Abendkasse erhältlich. Einlass ist ab 17 Uhr.
Abdruck honorarfrei
Belegexemplar erbeten an
KOCH Universal Music GmbH/
Polydor München
a Division of Universal Music GmbH
Ganghofer Str. 66
D-80339 München
Dank des großen Zauberers Michael der Whitney gleich sagt „You Are
Not Alone“ wird schon bald der Traum von der „White Wedding“ Realität. Kein Wunder, dass diese Show mit erfrischenden Gags, tollen
Kostümen und einigen Show-Überraschungen gespickt ist.
Vorverkauf: Stadthalle Landstuhl, alle Reservix Vorverkaufsstellen &
alle Rheinpfalz Geschäftsstellen
Ticketpreise: 19,50 € / 24,- € / 28,- € inkl. VVK-Gebühr, Abendkassenzuschlag 2,- €.
Beginn: 18:30 Uhr Einlass: 19:00 Uhr
Landstuhl freut sich auf Anna Maria Kaufmann und andere Stars
SWR4 Wir bei Euch kommt am Muttertag, 10. Mai 2015, in die
Stadthalle Landstuhl
Darüber freuen sich am Muttertag alle Fans und nicht nur die Mütter: SWR4 Wir bei Euch bringt die Stars der deutschsprachigen Musik
nach Landstuhl. Anna Maria Kaufmann, Bernhard Brink, Ute Freudenberg, Tamara und das Bläser-Ensemble BrassAllegro kommen
am Sonntag, den 10. Mai, in die Stadthalle. SWR4-Moderator Rainer
Pleyer führt ab 18 Uhr gewohnt gut gelaunt durch die Schlagerschau.
Wer nicht dabei sein kann, seine Lieblingskünstler aber trotzdem
erleben möchte, darf sich auf Samstag, den 27. Juni freuen. Zwischen 18 und 19 Uhr werden die Höhepunkte des Musikereignisses
auf SWR4 Rheinland-Pfalz (in Landstuhl und Umgebung auf der Frequenz 105,6 MHz) ausgestrahlt.
Foto: Manfred Esser
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
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20. Welttag des Buches
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Obst- und Gartenbauverein
Neuwahlen
Wegen des Rücktrittes der ersten Vorsitzenden Astrid Mayenfels wurden vorzeitige Neuwahlen beim Obst- und Gartenbauverein erforderlich. Gewählt wurde als erster Vorsitzender Markus Zangerle, als
stellvertretende Vorsitzende Renate Altherr und als neue Beisitzerin
Elvira Sturm. In ihren Funktionen bleiben weiterhin: Tanja Rauch, als
Kassenwart, Stephanie Wack-Altherr, als Schriftführerin und Katharina Scheibner, als Beisitzerin. Ortsbürgermeister Dr. Altherr und
Markus Zangerle dankten der bisherigen Vorsitzenden für die in den
letzten fünf Jahren geleistete Arbeit.
Die Klassen 2a und 2b der Theodor-Heuss-Grundschule/Atzel besuchten am 23. April 2015 anlässlich der Aktion „Welttag des Buches“ in
Begleitung ihrer Lehrerinnen Heike Blanz und Melanie Scholz die
Stadtbücherei Landstuhl.
Der „Welttag des Buches“ feiert in diesem Jahr sein 20jähriges Jubiläum.
Begrüßt wurden die 35 Mädchen und Jungen durch die Büchereileiterin Eva Graf und ihrer Kollegin Bianca Deny. Eva Graf veranstaltete
für die Schülerinnen und Schüler eine Führung durch die Bücherei und erklärte ihnen dabei viele Einzelheiten zum Thema Bücher.
Anschließend absolvierten die Kinder ein Bibliotheksquiz. Nach
der hoffentlich erfolgreichen Beantwortung der Fragen werden die
Schülerinnen und Schüler zur Belohnung und Anerkennung eine
Urkunde erhalten, die sie dann als Bibliotheksspezialist/in ausweist.
Dem Büchereibesuch vorangegangen war die gemeinsame Beschäftigung mit der Klassenlektüre „Die Olchis fliegen in die Schule“ von E.
Dietl, bei der sich die Kinder mit den seltsamen grünen Wesen und
deren Gepflogenheiten auseinandersetzten. Dies bereitete allen Kindern viel Freude.
Desweiteren soll durch den gemeinsamen Büchereibesuch die Lesemotivation der Kinder angeregt werden.
Begeistert von den vielen neuen Eindrücken und bepackt mit interessanten Büchern ging es zu Fuß zurück zur Schule.
Museum der Sickingenstadt
in der Zehntenscheune, 66849 Landstuhl
Öffnungszeiten:
Bei besonderen Anlässen (Zeiten werden in der
Presse und an dieser Stelle veröffentlicht).
Für Interessenten, Gruppen und Schulen Anmeldung bei der Verbandsgemeinde Landstuhl, Tel. 06371/83-0.
Mittelbrunn
Ortsbürgermeister Dr. Altherr
Sprechstunde nach Vereinbarung
Sonstige amtliche Mitteilungen
Vorbesprechung Schnapsbrennerfest
Dir Vorbesprechung zum diesjährigen Schnapsbrennerfest findet
am Donnerstag, den 07.05.2015 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des
Gemeindezentrums in Mittelbrunn statt. Alle am Fest beteiligen Vertreter der Vereine und Gruppen sind hierzu herzlich eingeladen.
gez. Dr. Altherr, Ortsbürgermeister
Unser Bild zeigt v.l.: Astrid Mayenfels, Markus Zangerle, Tanja Rauch,
Elvira Sturm, Renate Altherr und Karin Scheibner
Oberarnbach
Ortsbürgermeister Arno Eckel
Sprechstunde nach Vereinbarung
www.arnbachtal.de
Ruftaxilinie 2585 für Oberarnbach
von Wallhalben - über Oberarnbach - nach Landstuhl Bahnhof
und umgekehrt. Tel.: 0170/4752835, Anmeldung spätestens 1
Stunde vor Fahrtbeginn.
Öffnungszeiten des Jugendtreffs
Oberarnbach
Montag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Für Kinder und Jugendliche von 6 - 12 Jahren.
Sonstige amtliche Mitteilungen
Monatlicher Seniorennachmittag
in der Gemeinde Oberarnbach
jeden 1. Dienstag im Monat um 15.00 Uhr in der Arnbachhalle
Nächster Termin: 5. Mai 2015
NIchtAMtlIcher teIl
Bürgersprechstunde Marcus Klein, MdL
Der CDU-Landtagsabgeordnete Marcus Klein bietet regelmäßig
montags von 10-11 Uhr eine Bürgersprechstunde an, in der Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen vorbringen und besprechen können.
Die Sprechstunde findet im Abgeordnetenbüro (Pirmasenser Str. 47,
KL) statt. Nach Vereinbarung können Sprechstunden auch bei Ihnen
vor Ort oder zu anderen Terminen stattfinden. Bitte vereinbaren Sie
in jedem Fall einen Termin unter 06371/95 48 707.
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
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Secondhandbasar der Kita Kindsbach
Die kath. Kindertagesstätte Kindsbach veranstaltet am Freitag,
08.05.2015, von 17.00-19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Kindsbach
einen Secondhandbasar.
Die Tischvergabe erfolgt von 8.30-11.30 Uhr unter der Telefonnummer: 06371/467496. Tischgebühr pro Tisch 10,— €.
Feuerwehrförderverein Hauptstuhl
Maibaumfest
Der Feuerwehrförderverein Hauptstuhl lädt alle Bürgerinnen und
Bürger herzlich zum alljährlichen Maibaumfest am Freitag, 1. Mai
an der Feuerwache Hauptstuhl ein. Beginn ab 11 Uhr mit musikalischem Frühschoppen. Für das leibliche Wohl steht ein deftiges Mittagessen bereit.
Rosenverein Kindsbach
Fahrt zur Landesgartenschau
Der Jahresausflug des Rosenvereins Kindsbach führt dieses Mal zur
Landesgartenschau nach Landau. Ein gemütlicher Abschluss findet
im Gutshof Bauer´s Stuben in Venningen statt. Abfahrt ist am Donnerstag, den 25. Juni, um 10 Uhr am Rosenbrunnen. Anmeldung bei
Herrn Robert Reiland, Tel: 06371/62564.
JFV Sickingen 09
Auf dem Rothenborn finden folgende Heimspiele der JFV Sickingen
09 statt:
Freitag, 24.04.2015,
19.00 Uhr A-Jugend gegen Grafensteiner Land
Samstag, 25.04.2015,
14.00 Uhr E2-Jugend gegen TUS Hohenecken
14.45 Uhr D1-Jugend gegen FV Kusel
16.00 Uhr B-Jugend gegen TUS Schönenberg
Wir freuen uns auf zahlreiche Unterstützung und Anfeuerung durch
unsere Fans.
Fußballförderverein Mittelbrunn
Am Donnerstag findet schon traditionell die Veranstaltung „Tanz in
den Mai“ in den Landmaschinenhallen statt. Von 21.00 bis 03.00 Uhr
gibt es Nonstop-Musik mit den Gruppen Meen Gees und Fused.
Zum 1. Mai lädt der Verein zu einem Frühschoppen mit anschließendem Mittagessen ein.
AWO: Vortrag „Renten-Besteuerung“
Am Montag, 11. Mai, findet um 17.30 Uhr im AWO Seniorenhaus „Alex
Müller“, Donnersbergstraße 84 in Kaiserslautern eine Veranstaltung
zum Thema Renten-Besteuerung statt. Referentin ist Rechtsanwältin
Ines Freter-Cheggour, Fachanwältin für Steuerrecht. Inhalte
des Vortrages werden u.a. sein: Unter welchen Bedingungen werden
Renten besteuert? Welche Arten von Einkünften gibt
es, die zu versteuern sind? Was bedeutet eine Nicht-VeranlagungsBescheinigung? Was besagt das Alters-Einkünfte-Gesetz?
Auch wird die Frage thematisiert, wie sich Heimbewohner verhalten
sollen, die vom Sozialamt Unterstützung erhalten und vom Finanzamt bzgl. Rentenbesteuerung angeschrieben werden. Im Rahmen
des Vortrages besteht die Möglichkeit zu Rückfragen. Die Veranstaltung ist kostenfrei; nähere Informationen unter Telefon 0631 /
4153635.
Radrennen in Bann
Am Sonntag, dem 03.05.2015 von 09:00 bis ca. 18:30 Uhr findet das
Radrennen „Großer Preis der Sickinger Höhe“ (LV Meisterschaften der
Verbände Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz) statt. Start und Ziel
ist am Marktplatz, Bruchstraße in Bann. Der Streckenverlauf ist wie
folgt: Bruchstraße, Schulstraße, Hauptstraße L363 Richtung Landstuhl, links K60 Richtung Weselberg (Höhenstraße) bis zum Kreuzungsbereich Obernheim/Weselberg, weiter auf der L472 Richtung
Queidersbach, dann wieder auf der Hauptstraße L363 von Queidersbach nach Bann zum Zielbereich. Die Rennstrecke ist während der
Veranstaltung nur in Rennrichtung befahrbar (Einbahnstraßenregelung). Den Anweisungen der Streckenposten ist unbedingt Folge zu
leisten. Beim Einfahren auf die Strecke kann es zu Wartezeiten kommen (Rennverlauf ). Es ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. In
diesem Jahr findet wieder ein 1.-Schritt-Rennen (Nachwuchsrennen)
der Jahrgänge 2004 - 2008 (und jünger) ab 13:45 Uhr statt. Im Voraus
vielen Dank für Ihr Verständnis.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Obst- und Gartenbauverein Hauptstuhl
Frühlingsfest
Am 9. Mai feiert der Obst- und Gartenbauverein Hauptstuhl sein
Frühlingsfest auf dem Vereinsgelände an den „Pfalzwerken“. Es werden wieder Balkonblumen in Gärtnerqualität angeboten; die Käufer nehmen an einer Verlosung teil. Auch für Essen und Trinken ist
gesorgt. Beginn ist um 14.00 Uhr.
Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW)
Ortsstelle Landstuhl / Altenglan
Maiwanderung zum Hubehaus
Die Maiwanderung, am Samstag, den 9. Mai der Stiftung BSW Ortsstelle Landstuhl / Altenglan beginnt am Bahnhof Kusel und führt
über eine leichte Wanderstrecke von ca. 6 - 8 km zur Mittagseinkehr
in die Waldgaststätte „Hubehaus“ und zurück zum Bahnhof Kusel.
Treffpunkt ist Gleis 3 im Bahnhof Landstuhl zur Abfahrt um 9:22 Uhr
mit der Regionalbahn nach Kusel. Abmarsch ab Bahnhof Kusel ist um
10:10 Uhr nach Ankunft der Regionalbahn aus Landstuhl. Die Teilnehmer aus Hauptstuhl haben Zuganschluss um 9:01 Uhr, der um 9:05
Uhr in Landstuhl eintrifft. Der Anschlusszug aus Kindsbach 9:15 Uhr
kommt 9:18 Uhr in Lanstuhl an. Die Rückwanderung zum Bahnhof
Kusel sowie die Rückfahrt mit dem Zug erfolgt nach Absprache unter
den Teilnehmern. Weitere Infos und verbindliche Anmeldung bis
8. Mai an Karl-Heinz Mahl, Tel. (0 63 71) 5 27 18.
Schützenverein „St. Hubertus“ e.V. Bann
Der Schützenverein „St. Hubertus“ Bann lädt herzlich zu einem Grillfest am Vatertag, am Donnerstag, den 14. Mai 2015 ins Schützenhaus Bann ein. Beginn ist ab 10.00 Uhr. Eltern, Kinder und Gäste sind
alle herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl ist Vorsorge getroffen, Kaffee und Kuchen sind auch im Angebot. Gute Laune, Sitzfleisch, Durst und Appetit sind dringend erwünscht!
Heimatverein Oberarnbach
Wanderung
Der Heimat- und Naturverein lädt ein zu einer geführten Wanderung
auf dem Skulpturenweg Steinwenden.
Die Wanderer treffen sich am Sonntag, dem 3. Mai, 10:30 Uhr am
Dorfplatz. Mit PKW wird bis zum Schützenhaus in Weltersbach gefahren. Dort beginnt die etwa 2 Stunden dauernde Wanderung.
Anschließend ist ein gemeinsames Mittagessen geplant.
Forstamt Kaiserslautern
Eichenexkursion für Privatwaldbesitzer
Das Forstamt Kaiserslautern bietet für die Mitglieder des Waldbauvereins Sickingerwald eine Exkursion zur Pflege und Bewirtschaftung
der Baumart Eiche an. Treffpunkt: Forstamt Kaiserslautern, Stiftswalder Forsthaus - Velmannstraße, am Freitag, den 8. Mai 2015
um 13:00 Uhr. Anmeldung bis zum 5. Mai bei: Herbert Immetsberger: Telefon: 06372 - 509846, Mobil: 01522 8850 220, Email: herbert.
[email protected]. Interessierte noch nicht Mitglieder sind
ebenfalls herzlich willkommen!
Jugendhaus Spots
Aktuelles Programm im Mai
Leseclub im Spots
Dienstags 16:30 - 18:00 Uhr (1. - 4. Klasse)
05.05. „Die wilden Hühner“ - Wir werden ein richtiger Club
12.05. „Das Wettrennen - Es kommt nicht auf die Größe an“
- Ratespiele
19.05. „Ein Kuchen verschwindet“ - Schnitzeljagd für Lesedetektive
26.05. “Die Frösche in der Milch” - Spielequiz
Neu: Donnerstags 15:30 - 17:00 Uhr (1. - 4. Klasse)
07.05. “Rocco Randale” - Chaosrätsel und Randalespiele
21.05. “Wildhexe - Die Botschaft des Falken”- Können Hexen Hexen malen?
28.05. “Mr. Gum und das geheime Geheimversteck” - Wir
schütteln Nonsens aus den Haaren
Eltern-Kind-Turnen
(Eltern und Kinder zwischen 3 - 5 Jahre)
Montag: 16.00 - 17.15 Uhr
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
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Tanzangebote
Ballett für Kinder von 5 - 7 Jahren
Montag: 16.00 - 17.00 Uhr
Ballett für Kinder von 7 - 11 Jahren
Mittwoch: 16.00 - 17.30 Uhr
Ballett für Jugendliche von 11 - 15 Jahren
Montag: 17.00 - 18.30 Uhr
Mittwoch: 17.30 - 19.00 Uhr
Zumba Fitness
Montag: 19.30 - 20.30 Uhr
Mittwoch: 19.30 - 20.30 Uhr
Offener Jugendtreff (ab 13 Jahren)
Montag: 16.30 - 19.30 Uhr
Donnerstag: 17.00 - 20.00 Uhr
Krabbeltreff
(Für Eltern mit Kindern ab 9 Monate)
Dienstag: 10.00 - 11.30 Uhr
Mädchentreff (1. - 4. Klasse)
Dienstag 15.00 - 16.30 Uhr
05.05: Basteln für Muttertag
12.05: Bewegungsspiele in der Halle (bei gutem Wetter
draußen)
19.05: fällt heute aus
26.05: Picknick auf dem Spielplatz
(Proviant bitte mitbringen)
Fußball Just for Fun (ab 12 Jahren)
Mittwoch: 15.45 - 17.30 Uhr
For Girls (ab der 5. Klasse)
Freitag 14.30 - 16.00 Uhr
08.05: Kreatives für Muttertag
15.05: kein Treff: Brückentag
22.05: Heute wird´s herzhaft mit dem Sandwichmaker
(1Euro)
29.05: Ausflug zum Eiscafe (Bitte Geld für Eisbecher mitbringen)
Musikgarten (15 Monate - 5 Jahre)
immer freitags
15.00 - 15.45 Uhr und 16.00 - 16.30 Uhr
Info und Anmeldung bei Galina Walter Tel.: 06371 / 613568
Infos zu den Angeboten und Anmeldung:
SPOTS Jugendhaus Pauluskirche
Sonnenstr. 10
66849 Landstuhl
Tel.:06371 917130
[email protected]
www.jugendhaus-spots.de
TTC Bann
Tennis für Kinder
Der TTC Bann bietet Kindern ab dem 8. Lebensjahr an, das Tennisspiel
zu erlernen. Mit kindgerechten Schlägern und entsprechenden Softbällen werden die Grundlagen des Tennisspiels erlernt und später
ausgebaut. Schläger und Bälle werden gestellt. Die Trainingsstunden
finden jeweils donnerstags von 16.30 - 17.45 Uhr auf der Tennisanlage im Tälchen statt. Interessenten können sich bei Arnold Germann
oder dem Tennisabteilungsleiter Günther Rutz melden oder am
nächsten Donnerstag einfach zur Tennisanlage kommen.(ge)
Kolpingsfamilie Landstuhl
Seniorentreff
Der nächste Seniorentreff der Kolpingsfamilie Landstuhl findet aufgrund des Feiertags am 1. Mai und des anstehenden Familientags
der Kolpingsfamilie Landstuhl erst wieder im Juni zur gewohnten
Zeit im Kolpingkeller statt.
Gottesdienste und
kirchliche Nachrichten
Ev. Freikirche - Calvary Chapel
Kindsbach, Industriestraße 50
Im Internet finden Sie uns unter: www.cck-town.org
Unser Gottesdienst findet jeden Sonntag um 11.00 Uhr statt.
Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen.
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Kath. Kirchen in Landstuhl, Kindsbach,
Hauptstuhl, Mittelbrunn und
Bruchmühlbach
Wochenendgottesdienste
in der Pfarreiengemeinschaft
Samstag, 02.05.
17.30 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, Vorabendmesse
18.00 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung; Vorabendmesse
gest. als Familiengottesdienst
19.00 Uhr Mittelbrunn, St,. Josef; Vorabendmesse
Sonntag, 03.05.
09.00 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, heilige Messe
09.00 Uhr Landstuhl, St. Markus; hl. Messe
09.00 Uhr Hauptstuhl, St. Ägidius, heilige Messe
10.30 Uhr Landstuhl; Heilig Geist Kirche; heilige Messe;
10.30 Uhr Vogelbach, heilige Messe
18.00 Uhr Landstuhl, St. Andreas Kirche, Abendmesse
Das Büro in Landstuhl ist täglich geöffnet: montags bis donnerstags
von 9.00-12.00 Uhr; freitags von 14.00-17.00 Uhr. Tel.: 06371/2328,
E-Mail [email protected]
Ev. - Freikirchliche Gemeinde (Baptisten)
Im Internet finden Sie uns unter: www.baptisten-landstuhl.de
Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Landstuhl, Am
Rathaus 5, Tel. 06371-2059, lädt ganz herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein:
Hausbibelkreise: Gespräche über der Bibel, Austausch und Gebete.
Dienstags in Waldmohr um 19.30 Uhr (Trent Fox: 06373-8967029),
mittwochs 9.30 Uhr in Landstuhl, Am Rathaus 5 im Gemeindezentrum (Dr. Rolf Lyding: 06371-2059).
Am ersten Dienstag im Monat um 19.30 Uhr Lobpreisabend (Auskunft bei Tobias Lyding, Tel. 06372-806663).
Spieltreff „KIDS-CLUB“: an jedem Schulmittwoch von 15.30 bis
17.30 Uhr im Untergeschoss des Gemeindezentrums (Garteneingang) in Landstuhl. Der ultimative Nachmittag für alle 6 bis 10-Jährigen mit viel Spaß, Spiel und Spannung!
Bringt auch eure Freunde mit! (Tobias Lyding, Tel. 06372-806663)
Gottesdienst: sonntags um 10.00 Uhr und parallel Kindertreff. Am
ersten Sonntag des Monats jeweils mit Abendmahl, Kurzpredigt und
der Möglichkeit für alle, sich persönlich zu äußern und zu beten.
Jahreslosung für 2015: Nehmt einander an, wie Christus euch
angenommen hat zu Gottes Lob. Römer 15,7
Monatsspruch Mai: Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt. Phil.4,13
Pfarramt Mittelbrunn
Sonntag, 3. Mai
09:30 Uhr Mai-Gottesdienst in Langwieden mit Liedpredigt
zum Sonntag Cantate.
10:30 Uhr Gottesdienst in Gerhardsbrunn mit Liedpredigt zum
Sonntag Cantate.
12:30 Uhr Einladung zum Schnitzelessen im Gasthaus Kiefer in
Langwieden für die frisch Konfirmierten.
(Bitte im Pfarrhaus anmelden)
Prot. Pfarramt Mittelbrunn
Kirchenstraße 12 a, 66851 Mittelbrunn
Tel.: 06371/17246
Das Pfarrerehepaar Nolte ist immer zu sprechen.
Prot. Kirche Atzel
Gottesdienst:
Die Gemeinde lädt am Sonntag, 3. Mai, 10.30 Uhr, zum Gottesdienst unter Mitwirkung der Lobpreisgruppe in die Pauluskirche ein.
Anschließend findet der Kaffeetreff im kleinen Gemeindesaal statt.
Gottesdienst im Krankenhaus:
Jeweils mittwochs, 14 Uhr, ergeht herzliche Einladung zu einem
evangelischen Gottesdienst mit Pfarrerin Carola Hofmann in der
Kapelle des St. Johanniskrankenhauses.
Burgerlebnistage:
Im Rahmen der Burgerlebnistage vom 7. bis 10. Mai findet am Sonntag, 10. Mai, 10.30 Uhr, ein Burggottesdienst im Burghof statt. Herzliche Einladung!
Café Kirchenkuchen:
Am Mittwoch, 6. Mai, 14 Uhr, hat der Mittwochstreff auf der Atzel m
kleinen Gemeindesaal der Pauluskirche geöffnet.
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
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Labachhaus!
Helfer zur Renovierung des Freizeithauses Labach sind herzlich willkommen. Wer dabei sein kann, möchte sich wg. Terminabsprache bei
Ernst Hechler, Tel. 06371/2332, oder bei Pfarrer Rüdiger Hofmann,
06371/612437, melden.
SPOTS-Freundeskreis:
Das Spendenkonto des SPOTS-Freundeskreises bei der Kreissparkasse Kaiserslautern (BIC: MALADE51KLK) hat die IBAN DE08 5405
0220 0150 0102 88. Aktuell bittet der Freundeskreis um Spenden
für die Renovierung des Freizeithaus Labach. und für die finanzielle
Unterstützung von jugendlichen Freizeitteilnehmern durch den
Familienfonds.
Infos beim Vorsitzenden, Boris Bohr, Tel. 06371/612437.
Jugendfreizeit:
Für die Jugendfreizeit des Jugendhauses SPOTS, Pauluskirche, vom
10. bis 23. August in Strandsborglejren gibt’s noch wenige freie
Plätze. Anmeldungen nimmt das Jugendhaus SPOTS unter Tel.
06371/917130 entgegen.
Integrativer Jugendtreff:
Die nächste Zusammenkunft des integrativen Treffs findet außer
der Reihe am Freitag, 8. Mai, 18 Uhr, im Jugendhaus. Infos bei Boris
Bohr, 06371/612437.
Musikteam:
Das Musikteam trifft sich mittwochs von 16.30 - 18.00 Uhr zur Probe
in der Pauluskirche. Die Gruppe gestaltet unter anderem die sonntäglichen Gottesdienste mit. Interessenten können sich gerne mit
Pfarrerin Hofmann in Verbindung setzen.
Projektchor:
Der Projektchor trifft sich wieder im Herbst für den Erntedankgottesdienst. Die Probezeiten werden noch bekannt gegeben.
Seniorengymnastik:
Freitags, 14.30 - 15.30 Uhr, lädt die Gemeinde zur Seniorengymnastik
unter Leitung der Physiotherapeutin Susanne Schohl ein.
Rückenschule:
Die nächste Rückenschule findet am Dienstag, 5. Mai, 17 bis 18 Uhr,
im Haus der Begegnung hinter der Pauluskirche statt.
Gruppen und Kreise:
Informationen zu den Sing,- Gebets- Männer und Hauskreisen,
sowie dem Frauenbund gibt’s beim Pfarrerehepaar Hofmann, Tel.
06371/18353.
Unterricht:
Infos zum Präparanden- und Konfirmandenunterricht gibt’s im Pfarramt!!
Essensangebot:
Die Pauluskirchengemeinde bietet von Montag bis Freitag ein Mittagessen im großen Gemeindesaal an. Anmeldungen nimmt der
Koch der Gemeinde, Wolfgang Marhöfer, Tel.: 0176-34100050 am
Vortag direkt an. Der aktuelle Speiseplan ist auf der Homepage des
Jugendhauses veröffentlicht.
Pauluskirche auf Tour:
2015 bietet die protestantische Kirchengemeinde Landstuhl-Atzel
folgende Freizeiten an: Geplant ist eine Kanutour für Männer vom
13. - 17. Mai, eine Frauenfreizeit vom 19. - 21. Juni sowie ein Kinderzeltlager in Labach vom 28. Juli - 1. August. Die Jugendfreizeit der
Gemeinde in Dänemark findet vom 10. - 23. August statt. Das Männersegeln vom 4. - 10. Oktober ist bereits ausgebucht. Die Familienfreizeit in den Niederlanden, 19. -23. Oktober, ist inzwischen
ebenfalls belegt.
SPOTS, das Jugendhaus:
Das Jugendhaus der Pauluskirchengemeinde, Sonnenstraße 10, hat
folgende Bürozeiten: Mo, Mi - Fr: 13.00 - 15.00 Uhr, Di: 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung. Ansprechpartner ist Dipl.-Sozialpädagoge
Oliver Quartier. Telefon: 0 6371 / 917130, Die Angebote: Jugendtreff,
PEKiP, Eltern - Kind - Turnen, Mädchentreff + For Girls, Krabbeltreff,
Integrativer Treff, Tanzangebote, Elternkurse, Leseclub, u. a.
E-Mail: [email protected]
Ballett:
Die Ballettangebote im Haus der Begegnung der Pauluskirche Landstuhl-Atzel, werden von Ballettmeisterin Lidija Mejder durchgeführt.
Infos und Anmeldungen unter Tel. 06371/ 917130 im Jugendhaus.
Weitere Infos unter www.pauluskirche-atzel.de oder im Pfarramt Landstuhl-Atzel.
bor.
Prot. Kirchengemeinde Hauptstuhl
Donnerstag, 30.4.2015
19.30 Uhr Flötengruppe „Atemlos“ in der Bruchmühlbacher
Kirche
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Sonntag, 3.5.2015
09.00 Uhr Gottesdienst
Dienstag, 5.5.2015
16.30 Uhr Präparandenstunde in Bruchmühlbach
Donnerstag, 7.5.2015
19.30 Uhr Flötengruppe „Atemlos“ in der Bruchmühlbacher
Kirche
Prot. Pfarramt Bruchmühlbach, Eichenhübel 14, 66892 Bruchmühlbach
Tel. 06372-6761, Fax 06372-508603, E-Mail: [email protected]
Pfarrer Risser ist erreichbar unter Tel. 06372-6761.
Stellvertretender Vorsitzender des Presbyteriums in Hauptstuhl ist
Herr Schumacher.
Das Pfarrbüro ist montags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs von 10 bis
12 Uhr besetzt.
Prot. Kirchengemeinde
Landstuhl-Stadt
Gottesdienste
Mittwoch, 29. April
19.30 Uhr Frauengottesdienst in der Prot. Stadtkirche: Was uns
trägt und hält - Marthas Christusbekenntnis (mit
dem Flötenensemble Bechhofen-Lambsborn
Sonntag, 3. Mai
9.30 Uhr Gottesdienst
Gemeindenachmittag
Dienstag, 5. Mai ab 14:30 Uhr
Kirchenchor Landstuhl-Stadt
Der Prot. Kirchenchor Landstuhl-Stadt probt wöchentlich dienstags
von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Prot. Gemeindehaus Landstuhl. Neue
Sängerinnen und Sänger sind herzlich eingeladen.
Jugendraum Quo Vadis (Am Rathaus 12, Landstuhl)
Der Jugendraum Quo Vadis unter der Leitung von Marko Cullmann
hat wöchentlich geöffnet von Dienstag bis Freitag, 14.00 - 20.00 Uhr.
Es handelt sich hierbei um einen offenen Jugendtreff, der von allen
interessierten Jugendlichen gern besucht werden kann. Neben dem
offenen Treff werden verschiedene Angebote wie etwa Hausaufgabenhilfe und Bewerbungstrainings angeboten. Der Jugendraum
Quo Vadis ist erreichbar unter Tel. 06371/60016, Email: quo.vadis@
jugendzentrale-homburg.de, Homepage: www.jugendcafe-quovadis.de
Prot. Kirchengemeinde
Kindsbach
Gottesdienste
Sonntag, 3. Mai
10.30 Uhr Gottesdienst
Ökumenischer Kirchenchor
Der Ökum. Kirchenchor probt donnerstags ab 20.00 Uhr im Gemeindesaal in der Marktstraße 14.
Mitsänger gesucht: Wer Interesse an der Teilnahme hat, ist herzlich
zu den wöchentlichen Proben eingeladen!
Aktuelle Informationen der Prot. Kirchengemeinde Kindsbach finden
Sie im Internet unter:
www.prot-kirche-landstuhl.de
Kath. Kirchengemeinde
St. Valentin Bann
Gottesdienste
Mittwoch, 29.04.2015
19:00 Uhr
Rosenkranzgebet
Donnerstag, 30.04.2015
18:00 Uhr
heilige Messe
Samstag, 02.05.2015
18:30 Uhr
Vorabendmesse
Dienstag, 05.05.2015
08:30 Uhr
Anbetung des Allerheiligsten
Mittwoch, 06.05.2015
19:00 Uhr
Rosenkranzgebet
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 22
Ausgabe 18 - Mittwoch, 29. April 2015
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