18. KW - Verbandsgemeinde Saarburg

Jahrgang 16 (133)
Mittwoch, den 29. April 2015
Ausgabe 18/2015
Oldtimertreffen für Motorräder
und Mopeds in Söst
Am 1. Mai feiert der Wincheringer Ortsteil Söst sein traditionelles
Maifest zusammen mit dem 10. internationalen Oldtimertreffen für
Motorräder und Mopeds. Es werden zahlreiche historische Zweiräder von fast allen Herstellern aus den verschiedenen Epochen
des Motorradbaus erwartet.
Amtsblatt
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Ausgabe 18/2015
Not- und Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale im Kreiskrankenhaus St.
Franziskus, Graf-Siegfried-Str. 115, 54439 Saarburg, Tel. 06581997199, www.bdz-saarburg.de, freitags 16 Uhr bis montags 7 Uhr,
mittwochs von 14 Uhr bis donnerstags 7 Uhr und an Feiertagen
vom vorausgehenden Werktag 18 Uhr bis zum folgenden Werktag
7 Uhr.
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Trier
seit 1. Januar 2014
Kontakt: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Trier,
Nordallee 1, Telefon: 0651-2082244
Zahnärztlicher Notfalldienst
Den zahnärztlichen Notfalldienst erfahren Sie über die Rufnummer: 01805-065100 (Festnetz 0,14 €/Min., mobil max. 0,42 €/Min.)
Apothekennotdienst
Den Apothekennotdienst erfahren Sie über die Rufnummer:
0180-5258825 + der Postleitzahl Ihres Wohnortes
(Festnetz 0,14 €/Min., mobil max. 0,42 €/Min.)
Notdienstplan vom 22. bis 30. April
jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr
29.04. Apotheke am Markt....................... Tel.: 06501/99296
Am Markt 16, Konz
Damian-Apotheke............................ Tel.: 0651/72233
Südallee 36, Trier
30.04. Grüne-Apotheke.......................... Tel.: 06581/997010
Heckingstr. 35, Saarburg
01.05. Liebfrauen-Apotheke.................... Tel.: 06581/91960
Brückenstr. 11, Saarburg
02.05. Apotheke in der
Beethovengalerie.......................... Tel.: 06501/998484
Schillerstr. 30, Konz
St. Barbara-Apotheke...................... Tel.: 0651/43210
Friedrich-Wilhelm-Str. 23, Trier
03.05.2015 Markt-Apotheke............................. Tel.: 06581/91760
Graf-Siegfried-Str. 30, Saarburg
04.05. Mosel-Apotheke............................. Tel.: 06584/91550
Kirchenweg 18, Nittel
Euren-Apotheke............................... Tel.: 0651/88867
Eurener Str. 187-189, Trier
05.05.2015 Rats-Apotheke.................................. Tel.: 06501/3131
Lessingstr. 3, Konz
Jesuiten-Apotheke............................ Tel.: 0651/41039
Neustr. 1, Trier
06.05.2015 Burg-Apotheke............................. Tel.: 06581/994965
Heckingstr. 12-14, Saarburg
07.05.2015 Markt-Apotheke............................... Tel.: 06582/7489
Marktplatz 5, Freudenburg
St. Petrus-Apotheke......................... Tel.: 0651/48450
Gartenfeldstr. 15 54295 Trier
Apotheke in Saarburg
Samstag, 2.5., 8 bis 13 Uhr regulär
geöffnet Marktapotheke,
Graf-Siegfried-Straße 30,
Saarburg,.................................................................... Tel. 06581/9176-0
Rettungsdienste
Notruf 112......................................................................................19222
Polizei
Notruf ................................................................................................110
Polizeiinspektion Saarburg 06581/91 55-0
Bezirksbeamter Kettenhofen
(zuständig für die Verbandsgemeinde) -48
Malteser Hilfsdienst e.V.
Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst
............................................................................ Tel. 0151 / 10 42 10 23
Deutsches Rotes Kreuz
Sozialstation Saarburg, Bahnhofstraße 4....................... 06581/19219
Pflegestützpunkt
Kostenlose Beratung für ältere, behinderte und
pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen
Graf-Siegfried-Straße 32 - Rathaus 2. Etage
Telefon.....................................................06581/9967990 und 9967991
Schiedspersonen
Schiedsamtsbezirk Saarburg-Irsch (Stadt Saarburg mit den Stadtteilen Niederleuken, Beurig, Krutweiler und Kahren, Ortsgemeinden Ayl, Irsch, Ockfen, Schoden, Serrig)
Schiedsperson: Leo Steinmetz,
54441 Ockfen, Auf dem Sprung 8, ......................... Tel. 06581/996861
Schiedsamtsbezirk Freudenburg
(Ortsgemeinden Fisch, Freudenburg, Kastel-Staadt, Kirf, Mannebach, Merzkirchen, Palzem, Taben-Rodt, Trassem, Wincheringen)
Schiedsperson: Jürgen Beiler,
54450 Freudenburg, Kolpingstr. 3...................... Tel. 06582/9938888“
Wasserversorgung
Bereitschaftsdienst...................................................Tel. 06581/81-333
Abwasserentsorgung
Bereitschaftsdienst............................................... Tel. 06581/9967 782
Stromversorgung
Westnetz GmbH..............................................................0800 4112244
Erdgasversorgung
SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH............... 0800 717-2599
Ambulante Pflegedienste
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H.A.K. Elisabeth
54439 Saarburg,
Graf-Siegfried-Str. 43..................................................... 06581/95229
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Humania
54450 Freudenburg, Appoignystr. 1................................ 06582/9786
Informationsbüro Mettlacher Str. 2.......................... 06582/9938444
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Betreutes Wohnen
Marienpark Freudenburg
Mettlacher Str. 2......................................................... 06582/9938333
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Betreutes Wohnen St. Marien
54439 Saarburg-Beurig
Wiesenweg 18, Ecke Boorwiese 15................................ 06581/4945
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Tagespflege
Tagespflege Saarburg Club-Aktiv e.V.
54439 Saarburg, Ritzlerstr. 10 e.................................... 06581/95118
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Tagespflege
Tagespflege Haus Rheinart
54439 Saarburg, Am Fruchtmarkt 1............................. 06581/95229
Amtsblatt
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Ausgabe 18/2015
Impressum
Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Saarburg,
mit den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Saarburg und der Ortsgemeinden
Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt, Kirf, Mannebach, Merzkirchen, Ockfen, Palzem, Schoden, Serrig, Taben-Rodt,
Trassem und Wincheringen.
Enthält die „Kreisnachrichten Trier-Saarburg“
Herausgeber:
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, vertreten durch Rudolf Klein, Schlossberg 6, 54439 Saarburg.
Druck und Verlag: Verlag + Druck LiNUs WittiCH KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240,
Internet: www.wittich.de, E-Mail: [email protected], Postanschrift: 54334 Schweich, Postfach 1154
Redaktion: Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Zimmer 18, Tel. 06581/81-118
E-mail: [email protected], Internet: http://www.vg-saarburg.de
Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise: Rudolf Klein, Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 54439 Saarburg
Anzeigenannahme: Tel. 06502/9147-0 oder -240, Fax 06502/9147-250
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Dietmar Kaupp, Geschäftsführer, Föhren
Reklamation Zustellung bitte an: Tel. 06502/9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected]
Das Amtsblatt erscheint wöchentlich, mittwochs. Die Zustellung erfolgt durch vom Verlag gestellte örtliche Boten. Einzelstücke sind zu
beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge
höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Amtsblatt
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Öffnungszeiten und
Informationsdienste
Hinweis Redaktionsschluss
Redaktionelle Texte müssen bis spätestens montags um 10 Uhr
per Mail bei der Pressestelle der Verbandsgemeindeverwaltung
Saarburg (Mail: [email protected]) vorliegen. Auf Redaktionsschlussverschiebungen wird gesondert hingewiesen. Per Fax
übersandte Pressetexte können nur noch in besonderen Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Besonders empfehlen möchten wir
allen Vereinen die Online-Nutzung unseres Content Management
Systems (CMS) unter der Adresse http://www.cms.wittich.de.
Für kostenpflichtige Werbe- oder Familienanzeigen wenden Sie sich
bitte unmittelbar an die Verlag + Druck Wittich KG in Föhren oder
an die Druckerei Rassier in Saarburg.
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg
Schlossberg 6, 54439 Saarburg
Telefon ..................................................06581/81-0, Fax: 06581/81-220
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.vg-saarburg. de
Bürgerbüro
Telefon: 06581/81-300, Fax: 06581/81-310
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
montags und freitags ..................................................7.00 - 16.00 Uhr
dienstags ......................................................................7.00 - 13.00 Uhr
mittwochs und donnerstags .......................................7.00 - 18.30 Uhr
Übrige Verwaltung
Öffnungszeiten:
montags bis freitags ....................................................8.30 - 12.00 Uhr
donnerstags ................................................................14.00 - 16.00 Uhr
donnerstags .............................. 16.00 - 18.00 Uhr nach Vereinbarung
Pressestelle
Telefon: 06581/81-118, E-Mail: amtsblatt@vg-saarburg. de
Bürgertelefon 0 65 81/81-111
(außerhalb der Dienstzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet)
E-Mail: [email protected]
Freizeithallenbad Saarburg
Öffnungszeiten für das Hallenbad
Montag
14.00 - 20.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 21.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 20.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 20.00 Uhr
Freitag
8.00 - 21.00 Uhr
Samstag
9.00 - 18.00 Uhr
Sonntag
9.00 - 18.00 Uhr
Weitere Informationen gibt es im Internet unter
www.freizeitbaeder-saarburg.de oder unter Tel. 06581-988700.
Öffnungszeiten Sauna
Montag
Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Samstag
Sonntag
gemischte Sauna gemischte Sauna
Damensauna
Herrensauna
gemischte Sauna
gemischte Sauna
gemischte Sauna
14.00 - 20.00 Uhr
8.00 - 21.00 Uhr
8.00 - 20.00 Uhr
8.00 - 20.00 Uhr
8.00 - 21.00 Uhr
9.00 - 18.00 Uhr
9.00 - 18.00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle
Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Telefon 06581/81-291, -292
Öffnungszeiten: montags bis freitags 7.30 - 11.30 Uhr
Diese Woche in den Kreis-Nachrichten
• KreistagstimmtfürAfAHermeskeil
• Feuerwehrleutegeehrt
DieKreis-NachrichtenfindensichimAnschlussan
denredaktionellenTeildesAmtsblattes.
Ausgabe 18/2015
Tourist-Information
Saar-Obermosel-Touristik
Graf-Siegfried-Str. 32, 54439 Saarburg
Telefon: 06581/99598-0, Fax: 06581/99598-29
E-Mail: [email protected]
www.saar-obermosel.de
Montag bis Freitag................................................... 9.00 bis 18.00 Uhr
Samstag................................................................... 10.00 bis 14.00 Uhr
DB-Agentur in Saarburg
Graf-Siegfried-Str. 30, Tel. 06581/99 14 4
Öffnungszeiten:
montags - freitags ........................................................9.00 - 18.00 Uhr
samstags .......................................................................9.00 - 13.00 Uhr
Stadt Saarburg
Schlossberg 6, 54439 Saarburg
Telefon: 06581/81-0
Mail: [email protected], Internet: www.saarburg.de
Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher
Ayl Fisch Freudenburg Irsch Kastel-Staadt Kirf Beuren Meurich Mannebach Merzkirchen
Dittlingen Kelsen Körrig Merzkirchen Portz Rommelfangen Südlingen Ockfen Palzem Dilmar Esingen Helfant Kreuzweiler Palzem Wehr Saarburg Kahren Krutweiler Schoden Serrig Taben-Rodt Hamm Trassem Wincheringen Bilzingen Söst Büdinger, Siegfried Wacht, Otmar
Gödert, Bernd Haag, Jürgen Schommer, Hubert Krug, Josef Zehren, Norbert Brittnacher, Horst Gard, Bernd Lutz, Martin Altenhofen, Franz-Josef
Peter, Gerhard Weinacht, Leo Hemmerling, Peter Bauer, Klaus Samson, Stefan Weiter, Rudolf Benzmüller, Gerd
Wagner, Florian Altenhofen, Egon Fochs, Richard Reuter, Franz-Josef Willkomm, Helmut Beck, Klaus Wagner, Florian Dixius, Jürgen Paulus, Reinhardt Keßler, Kurt Pauly, Andreas Dr. Adam, Egbert Neuses, Klaus Rommelfanger, Markus Konter, Roland
Schömann, Elmar
Fochs, Egon Steinmetz, Ernst Tel. 06581-995860
Tel. 06581-6625
Tel. 06582-989533
Tel. 0160/7263487
Tel. 06582-99070
Tel. 06582-326008
Tel. 06583-606
Tel. 06582-892
Tel. 06581-923819
Tel. 06581-95501
Tel. 06583-718
Tel. 06582-7301
Tel. 06581-1721
Tel. 06581-4174
Tel. 06581-2253
Tel. 06583-1845
Tel. 0170 -5212357
Tel. 06581-9850100
Tel. 06583-844
Tel. 06583-993369
Tel. 06583-1381
Tel. 06583-992270
Tel. 06583-1281
Tel. 06583-1227
Tel. 06583-844
Tel. 06581-81-226
Tel. 06581-995037
Tel. 06581-2525
Tel. 06581-5982
Tel. 0163-7303901
Tel. 06582-9576
Tel. 06582-992299
Tel. 06581-4788
Tel. 0151/58417249
Tel. 06583-993898
Tel. 06583-1552
Stadtbücherei Saarburg im Rathaus
Graf-Siegfried-Straße 32, 1. Stock, 54439 Saarburg
Tel. 06581-9959067
geöffnet jeden Dienstag und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr.
Saarburger Sesselbahn
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr
Montags Ruhetag außer in Ferienzeiten und an Feiertagen.
Wetterbedingte Fahrplanänderung sind möglich.
www. saarburger-sesselbahn.de
E-Mail: [email protected]
Tel. 06581-995218
AMÜSEUM am Wasserfall
Am Markt 29, 54439 Saarburg
Städt. Museum/Galerie
Tel.: 06581/994642, Fax 06581/95670
Mail: [email protected], Internet: www.saarburg.de
täglich 11.00 - 16.00 Uhr, außer samstags
Amtsblatt
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Ausgabe 18/2015
KulturGießerei
einbarung, Tel. (06581) 81-111 möglich. Vorsprechende werden
gebeten alle Rentenversicherungsunterlagen, Familienstammbuch
und Personalausweis mitzubringen. Bei Beratungswünschen in Rentenangelegenheiten einer anderen Person ist eine Vollmacht des
Betreffenden erforderlich.
LOS - Offene Sprechstunde
Die Barmer GEK führt für alle Versicherten regelmäßig Sprechtage
bei der Verbandsgemeindeverwaltung durch. Ratsuchende können
mit allen Anliegen rund um die Kranken- und Pflegeversicherung
vorsprechen. Der nächste Beratungstag ist am Dienstag, 5. Mai, von
14 bis 16 Uhr.
Volkshochschule Saarburg
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz führt bei der Verbandsgemeindeverwaltung regelmäßig Energieberatungssprechtage durch.
Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen nach Terminvereinbarung. Die Themen sind breit gefächert, u.a. baulicher Wärmeschutz,
Heizungssanierung, alternative Energien, Schimmel- und Feuchtigkeitsvermeidung, Dämmungs- und Isolierungsmaßnahmen, Hauselektrik, Stromkostensenkung. Der nächste Beratungstag ist am
Freitag, 15. Mai. Anmeldung bitte über das Bürgertelefon: 06581/81111.
Staden 130, 54439 Saarburg
Tel. 06581/2336, E-Mail: [email protected]
Internet: www.kulturgiesserei-saarburg.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag von 11 bis 17 Uhr
Das SozialRaumTeam Saarburg ist eine Anlaufstelle für Familien,
Kinder und Jugendliche. Es berät und unterstützt kostenlos und
anonym bei Erziehungsfragen. Sprechstunde: montags von 16 bis
18 Uhr im Mehrgenerationenhaus Saarburg, Im Staden 130, Mobil:
0151/16761971. E-Mail: [email protected]
Zweigstelle der KVHS Trier-Saarburg
Im Amüseum, Am Markt 29, 54439 Saarburg
Tel. 06581/996656, E-Mail: [email protected]
Internet: www.vhs-saarburg.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr,
Mittwoch von 13 bis 17 Uhr
VHS Freudenburg-Taben-Kirf
Zweigstelle der KVHS Trier-Saarburg
Leitung: Marlene Brittnacher
Tel. 06582-833, E-Mail:[email protected]
Mineralien- und Fossilienmuseum
M. & M. Sendelbach, Waldstraße 26, 54441 Taben-Rodt
Privatmuseum mit freiem Eintritt
Besuchszeiten nach Absprache, Tel. 06582-848,
Email [email protected]
Finanzamt Trier
Telefon 0651/9360-0, Fax: 0651/9360-34900
Öffnungszeiten des Service-Centers:
Montag-Mittwoch: 7:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 7:30 - 13:00 Uhr
Internet: www.finanzamt-trier. de
E-Mail: [email protected]
Info-Hotline der Finanzämter: 0261-20 17 92 79
Montag - Donnerstag: 8 bis 17 Uhr, Freitag: 8 bis 13 Uhr
Jobcenter Trier-Saarburg
Geschäftsstelle Saarburg
Öffnungszeiten:
Montag 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Freitag geschlossen
Aus der Verwaltung
Sprechtag der Rentenberatung
Zur Rentenberatung für Versicherte und Rentner werden
Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung bei der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt. Der nächste Sprechtag ist am
Donnerstag, 21. Mai. Die Rentenberatung ist nur nach Terminver-
Sprechtag der Barmer GEK
Sprechtag der Energieberatung
Sprechtag des Finanzamtes
Das Finanzamt Trier führt den nächsten Sprechtag am Mittwoch,
20. Mai bei der Verbandsgemeindeverwaltung durch. Sprechzeiten sind von 8:30 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr. Außerdem
machen wir darauf aufmerksam, dass beim Finanzamt Trier ein
Service-Zentrum eingerichtet ist welches Montag bis Mittwoch von
7:30 bis 16 Uhr, Donnerstag von 7:30 bis 18 Uhr sowie Freitag von
7:30 bis 13 Uhr durchgehend geöffnet hat. Weiteres zu den verschiedensten Sprechtagsangeboten erfahren Sie über das Bürgertelefon:
06581/81-111.
Sprechstunde des Sozialverbandes VdK Trier
Der Sozialverband VdK Trier führt für alle Mitglieder der Stadt und
Verbandsgemeinde Saarburg am Montag, 11. Mai, von 10 bis 11 Uhr
eine Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung durch. Es
wird gebeten notwendige Unterlagen, sowie den Mitgliedsausweis
für die Beratung mitzubringen.
Hinweis in eigener Sache
Sprechzeiten zur Rentenberatung
Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass aus
organisatorischen Gründen für Rentenangelegenheiten ab
sofort folgende Sprechzeiten eingerichtet werden:
dienstags und donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Zimmer 57
In dieser Zeit berät der Versichertenberater der Deutschen
Rentenversicherung Bund, Stefan Weber. Zur zügigen Abwicklung des Publikumsverkehrs ist eine telefonische Voranmeldung
hilfreich und wünschenswert. Tel. 06581/81-111.
Ab 30. April finden in 14-tägigem Rhythmus donnerstags von 10
Uhr bis 12 Uhr zudem die gewohnten Sprechzeiten im Mehrgenerationenhaus Saarburg, Staden 130, statt.
Hier berät Sie der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, Albert Jaeger, Anmeldung nicht erforderlich, Kontakt außerhalb der Sprechstunde unter Tel. 06581/1819.
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Verbandsgemeinde
Saarburg
Forstrevier Serrig
Brennholzversteigerung
Die diesjährige Brennholversteigerung im Kammerforst bei Saarburg ist am Samstag, 9. Mai. Treffpunkt ist auf dem Parkplatz am
Jugendzeltplatz im Kammerforst um 8.30 Uhr. An dieser Versteigerung können die Einwohner der Ortsgemeinden Serrig, Irsch, Schoden, Ockfen und der Stadt Saarburg teilnehmen.
Zur Ausbietung kommen Eichen- und Buchenbrennholzpolter
(gerückt an Waldweg) zur Selbstwerbung im Bereich der „Pegelschneise“ (Verbindungsweg von der Königstraße Richtung B 407
vor Irsch). Die Brennholzpolter können ab sofort besichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Motorsägenführer ihre Sachkunde durch Vorlage einer Teilnahmebestätigung an einem MSBasis-Lehrgang nachweisen müssen.
Amtsblatt
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Sitzung des Bauausschusses
Die nächste Sitzung des Bauausschusses des Verbandsgemeinderates Saarburg findet am Dienstag, 5. Mai 2015, 18 Uhr, im Sitzungssaal des Hauses Warsberg in Saarburg statt.
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
1.Informationen
1.1
Sachstand zum Neubau einer Zentralen Feuerwache
in Saarburg
2.
Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage
im Freibad Saarburg; Auftragserteilung
3.
Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung
B. Nichtöffentliche Sitzung
1.Informationen
2./3.Bauangelegenheit
4.
Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung
Saarburg, 24. April 2015
Verbandsgemeinde Saarburg
gez. Dixius, Bürgermeister
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Saarburg findet am Donnerstag, 7. Mai 2015,
18 Uhr, im Sitzungssaal des Hauses Warsberg in Saarburg statt.
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
1.Informationen
1.1
Information über die Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung für Angelegenheiten der Räte und Ausschüsse der
Verbandsgemeinde Saarburg; Eilentscheidung gemäß § 48
GemO
2.
Anträge auf Bezuschussung von Begleitmaßnahmen zum
demografischen Wandel
3.
Erstellung eines Konzeptes zum barrierefreien Tourismus in
der Urlaubsregion Saar-Obermosel
4.
Annahme von Spenden Privater an die Verbandsgemeinde
Saarburg
5.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in der Verbandsgemeindeverwaltung
6.
Renaturierung des Freudenburger Baches
7.
Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung
B. Nichtöffentliche Sitzung
1.Informationen
2.Personalangelegenheiten
3.Planungsangelegenheit
4./5.Grundstücksangelegenheit
6.Asylangelegenheit
7.Planungsangelegenheit
8.
Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung
Saarburg, 24. April 2015
Verbandsgemeinde Saarburg
gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister
Hinweis zum Abfuhrplan
Nach den maßgeblichen Vorschriften des Landeswassergesetzes hat
die Verbandsgemeinde Saarburg als örtlicher Träger der Abwasserbeseitigung als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung sicherzustellen,
dass das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser ordnungsgemäß
beseitigt wird. In der Regel erfolgt die Aufnahme des Abwassers in
eine Kanalisation. Sofern eine solche nicht vorhanden ist, schließt
die Verpflichtung zum Sammeln und Fortleiten aber auch die
Abfuhr mit Fahrzeugen (mobile Entsorgung) des in geschlossenen
Gruben gesammelten Abwassers und des Schlamms aus Kleinkläranlagen zur weiteren Beseitigung ein.
Der Abfuhrplan für das Jahr 2015 ist nachstehend veröffentlicht.
Danach wird mit der turnusmäßigen Abfuhr begonnen.
Bei der Abfuhr in den vergangenen Jahren kam es immer wieder
vor, dass in Einzelfällen die von uns mit der mobilen Entsorgung
beauftragte Fremdfirma aus unterschiedlichen Gründen an der
Abfuhr gehindert wurde. So kam es beispielsweise des Öfteren vor,
dass während der turnusmäßigen Leerung die Abfuhr verweigert
wurde, kurze Zeit später mehr oder weniger dringend dann die
Abfuhr gewünscht wurde. Dies führte in der Vergangenheit zu vermeidbaren Mehrkosten für die beauftragte Firma.
Bei dieser Gelegenheit bitten wir darum, zum Abfuhrtermin die
Kleinkläranlage oder Abwassergrube freizulegen und die Zufahrt
zu gewährleisten. Hierzu gehört auch, die Abfuhr nicht zu behindern. Nur dadurch wird auch in Zukunft eine kostengünstige
Abfuhr möglich sein. Und eine kostengünstige Abfuhr trägt mit
dazu bei, die Abwassergebühren nicht unnötig zu verteuern. Dies
Ausgabe 18/2015
liegt im Interesse aller Gebührenschuldner und damit auch der
besagten Grundstückseigentümer. Dank an dieser Stelle an all
die Grundstückseigentümer, die uns durch ihre Mithilfe und Verständnis geholfen und mit dazu beigetragen haben, dass wir unserer
gesetzlichen Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung nachkommen
konnten.
Gerne nehmen wir auch die Gelegenheit war, uns bei all denjenigen
zu bedanken, die Verständnis dafür aufbrachten und aufbringen,
dass es durch notwendige Kanalbauarbeiten während der Bauzeit
durchaus zu Behinderungen kommen kann.
Ihre Verbandsgemeindewerke Saarburg
Abfuhrplan
Abfuhrplan für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen
und Abwasser aus Gruben
im Bereich der Verbandsgemeinde im Jahr 2015
Das Einsammeln und Abfahren des in zugelassenen Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in Gruben gesammelten Abwassers gehören zur öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung.
Ordnungswidrig handelt, wer das Entschlammen von Kleinkläranlagen oder das Entleeren der Abwassergruben nicht zulässt oder
behindert.
Die Abfuhr erfolgt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr.
Der Abfuhrplan für die turnusmäßige Entleerung wird hiermit wie
folgt bekannt gegeben:
Ortsgemeinden
Zeitraum
Kirf mit Ortsteilen Beuren und
Meurich, Mannebach............................................. 11.05. bis 23.05.2015
Merzkirchen mit Ortsteil Körrig, Ockfen........... 26.05. bis 06.06.2015
Palzem mit Ortsteilen Helfant, Kreuzweiler
u. Schloß Thorn...................................................... 08.06. bis 20.06.2015
Schoden, Serrig, Taben-Rodt
mit Ortsteil Hamm................................................ 22.06. bis 04.07.2015
Wincheringen mit Ortsteilen
Bilzingen und Söst................................................. 06.07. bis 18.07.2015
Stadt Saarburg und Ayl......................................... 20.07. bis 01.08.2015
Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt............. 07.09. bis 19.09.2015
Die Abfuhr erfolgt zurzeit durch die Firma Lamesch S.A., Bettembourg (Lux.), Tel. 0352 52 27 27-1, Fax 0352 51 88 01.
Zum Abfuhrtermin hat der Grundstückseigentümer die Kleinkläranlage oder Abwassergrube freizulegen und die Zufahrt zu gewährleisten.
Zusätzlich erforderliche Entschlammungen und Entleerungen sind
rechtzeitig bei der Verbandsgemeinde schriftlich oder mündlich
zu beantragen. Auch ohne vorherigen Antrag und außerhalb des
Abfuhrplanes kann die Verbandsgemeinde Kleinkläranlagen oder
Abwassergruben entschlammen bzw. entleeren, wenn besondere
Umstände dies erfordern.
Saarburg, 23. April 2015
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg
gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister
Saarburg
Sitzung des Bauausschusses
Die nächste Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates Saarburg
findet am Mittwoch, 6. Mai 2015, 14:30 Uhr, im Sitzungssaal des
Hauses Warsberg in Saarburg statt.
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
1.Informationen
2. Ertüchtigung von bestehenden Stützwänden auf dem Friedhof
Friedensaue der Stadt Saarburg; Auftragsvergabe
3.Auftragsvergaben
4. Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung
B. Nichtöffentliche Sitzung
1.Informationen
2. Einvernehmen zu Bauanträgen
3.Parkangelegenheiten
4.Straßenbauangelegenheit
5. Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung
Saarburg, 24. April 2015
Stadt Saarburg
gez. Dixius, Stadtbürgermeister
Amtsblatt
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Wiederkehrende Ausbaubeiträge
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge
für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg
vom 21.04.2015
Der Stadtrat der Stadt Saarburg hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S.
153), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19.08.2014
(GVBl. S. 181) sowie der §§ 2 Abs. 1, 7,10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl.
S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.02.2011 (GVBl. S. 25)
in seiner Sitzung am 16.04.2015 folgende Satzung beschlossen, die
hiermit bekannt gemacht wird:
Präambel
Soweit in dieser Satzung Funktions- und Tätigkeitsbezeichnungen
in der männlichen Form verwendet werden, ist darunter auch die
jeweils weibliche Form zu verstehen, zur Gewährleistung der besseren Lesbarkeit der Satzung wurde darauf verzichtet, in jedem Einzelfall beide Formen in den Text aufzunehmen.
§1
Erhebung von Ausbaubeiträgen
(1) Die Stadt Saarburg erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes und dieser Satzung.
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der
Verbesserung dienen, erhoben.
1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen,
ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand,
2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile,
3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der
Verkehrsanlage,
4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i. S. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und
Leistungsfähigkeit einer Anlage.
(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch
(BauGB) beitragsfähig sind.
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a - c BauGB zu erheben sind.
(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben,
wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu
erwartenden Beitragsaufkommen stehen.
§2
Beitragsfähige Verkehrsanlagen
Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze sowie selbständige Parkflächen und Grünanlagen sowie
für selbständige Fußwege.
§3
Ermittlungsgebiete
(1) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in den Abrechnungseinheiten nach Absatz 2
ermittelt.
(2) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen folgender Gebiete bilden jeweils einheitliche öffentliche Einrichtungen
(Abrechnungseinheiten), wie sie sich aus den als Anlagen beigefügten Plänen ergeben.
Es werden die nachstehenden Abrechnungseinheiten gebildet:
- Abrechnungseinheit I: Saarburg/Niederleuken
- Abrechnungseinheit II: Kahren
- Abrechnungseinheit III: Hosteberg
- Abrechnungseinheit IV: Krutweiler
- Abrechnungseinheit V: Industriegebiet „Irscher Straße“
- Abrechnungseinheit VI: Gewerbegebiet „Saarufer“
- Abrechnungseinheit VII: Beurig.
Die Begründung für die Aufteilung des Stadtgebietes in mehrere
Abrechnungseinheiten ist dieser Satzung als Anlage beigefügt.
§4
Gegenstand der Beitragspflicht
Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell
oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche
und tatsächliche Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu einer
in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.
Ausgabe 18/2015
§5
Stadtanteil
Der Stadtanteil beträgt 35 % mit Ausnahme der Abrechnungseinheiten III, V und VI (Hosteberg, Industriegebiet „Irscher Straße“
und Gewerbegebiet „Saarufer“); dort beträgt er 25 %.
§6
Beitragsmaßstab
(1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 15 v. H.; für die ersten
zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 30 v. H.
(2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:
1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist
das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante
Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die des Buchgrundstücks; Nr. 3
ist insoweit ggf. entsprechend anzuwenden.
2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB
erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
3. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen:
a) Bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die
Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m (Tiefenbegrenzung
bei übertiefen Grundstücken), sofern die jenseits der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile - ggf. auch unter Einbeziehung von Grundstücksteilen innerhalb der Tiefenbegrenzung
- nicht im Sinne des § 10 a Abs. 1 Satz 2 KAG baulich oder in
ähnlicher Weise selbständig nutzbar sind.
b) Bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen
Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstücke), die Fläche
von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite
bis zu einer Tiefe von 40 m, sofern die jenseits der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile – ggf. auch unter Einbeziehung
von Grundstücksteilen innerhalb der Tiefenbegrenzung – nicht
im Sinne des § 10 a Abs. 1 Satz 2 KAG baulich oder in ähnlicher
Weise selbständig nutzbar sind.
c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt.
d) Sind die hinter der Tiefenbegrenzung nach a) und b) liegenden Grundstücksteile nicht im Sinne von § 10 a Abs. 1 Satz 2
KAG selbständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche,
gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb
der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich
die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
4. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als
Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz, Wohnmobilstellplatz oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstücks oder
Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5.
Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstückes vervielfacht mit 0,5.
5. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach
§ 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Grundstücksfläche die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie
bestehen für
a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung
Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,
b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine
Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.
(3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt:
1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt.
2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der
Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt
die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch
eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der
baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt
die durch 3 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind
beide Höhen festgesetzt, so ist die höchstzulässige Traufhöhe
der Berechnung zugrunde zu legen. Soweit der Bebauungsplan
keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt
der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand.
Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- und abgerundet.
3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB
erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend.
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4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt
a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung
überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück
bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die
tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen.
b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl
von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer
freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend.
5. Ist nach den Nr. 1 – 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so
ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 3 anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden
sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der
Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der
Gebäudemitte zu messen.
6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nutzung
festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten
tatsächlich so genutzt werden (z. B. Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung
die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt; in jedem Fall
mindestens ein Vollgeschoss.
7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze
errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse
oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl
der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein
Vollgeschoss.
8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach
§ 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Vollgeschosse die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für
a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung
Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,
b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine
Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält,
9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die
Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen.
10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die
bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl.
(4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten
werden die Maßstabsdaten (gewichtete Grundstücksfläche) um
20 % erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich,
industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten und innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile (§ 34 BauGB).
Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen
Baugebieten und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 %.
(5) Absatz 4 gilt nicht für die Abrechnung selbständiger Grünanlagen.
(6) Ergeben sich bei der Ermittlung des Vollgeschoss- bzw. Artzuschlages Bruchzahlen, werden diese auf ganze Zahlen abgerundet.
§7
Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke
(1) Für Grundstücke, die zu einer Abrechnungseinheit nach dieser
Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch
eine außerhalb der Abrechnungseinheit gelegene Erschließungsanlage erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge zu erheben
sind, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragssatzes und bei der Veranlagung mit 50 % angesetzt. Gleiches gilt,
wenn Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen
(Ablöse-, Erschließungsvertrag) zu leisten sind.
(2) Wird eine Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 angesetzt, gelten
die Regelungen nach Absatz 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile. Entsprechendes gilt, wenn von der neuen
Erschließungsanlage eine Tiefenbegrenzung angesetzt wird.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Grundstücke, die ausschließlich gewerblich oder industriell genutzt werden, sowie für
Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten.
§8
Entstehung des Beitragsanspruches
Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das
abgelaufene Jahr.
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§9
Vorausleistungen
(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Stadt Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.
(2) Die Vorausleistungen können bis zur voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen werden.
§ 10
Ablösung des Ausbaubeitrages
Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen
Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung
wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.
§ 11
Beitragsschuldner
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des
Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter
des Grundstückes ist.
(2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und
Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Beitragsschuldner.
§ 12
Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die wiederkehrenden Beiträge und Vorausleistungen darauf
werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ein Monat nach
Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
(2) Der Beitragsbescheid enthält:
1. Die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsschuldners,
3. die Bezeichnung des Grundstückes,
4. den zu zahlenden Betrag,
5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung
der beitragsfähigen Kosten, des Stadtanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem
Grundstück ruht, und
8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
(3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge
können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden.
§ 13
Übergangsregelung
Die Festlegung einer Übergangsregelung bleibt einer gesonderten
Satzung vorbehalten.
§ 14
Öffentliche Last
Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last
auf dem Grundstück.
§ 15
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 31.12.2007 in Kraft.
Saarburg, den 21.04.2015
Stadt Saarburg
gez. Jürgen Dixius, Stadtbürgermeister
Anlage zur Satzung der über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom
21.04.2015
Begründung zur Aufteilung des Stadtgebietes gemäß § 3 Abs. 2: Der
Stadtrat Saarburg beschließt in Wahrnehmung des Selbstverwaltungsrechtes unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten, statt
sämtlicher Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebietes lediglich Verkehrsanlagen einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile als einheitliche öffentliche Einrichtung zu bestimmen.
Bei Kahren und Krutweiler handelt es sich zum einen um abgelegene Stadtteile (ca. 2,8 bzw. 1,6 km), so dass eine räumliche Abgrenzbarkeit zum Stadtgebiet Saarburg gegeben ist. Zudem waren diese
Stadtteile selbständige Gemeinden bis zum Abschluss der Auseinandersetzungsverträge vom 29.10./01.11.1970 bzw. 06.06.1969. Hier
wurde das Beitragssystem wiederkehrender Beitrag bereits im Jahr
1996 eingeführt, während im „Stadtgebiet“ Erhebungen noch bis
Ende 1998 nach dem System Durchschnittsatz erfolgten.
In Kahren wurde die den Stadtteil prägende Verkehrsanlage (L 132)
in 2006 ausgebaut und wird über wiederkehrende Ausbaubeiträge
2006/2007 bezogen auf die Abrechnungseinheit Kahren abgerechnet. Vergleichbar ist die Situation in Krutweiler in Bezug auf den
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Ausbau der Bürgersteige entlang der Brunnenstraße (K 129), der
in mehreren Abschnitten erfolgte, und für den wiederkehrende Beiträge für die Jahre 1999 - 2002 erhoben wurden bzw. für die Jahre
2006 und 2007 zu erheben sind.
Beim Hosteberg handelt es sich ebenfalls um eine abgelegenen
Stadtteil (ca. 2,6 km von Kahren), so dass eine räumliche Trennung
sowohl zu Kahren als auch zum Stadtgebiet Saarburg gegeben ist.
Des weiteren handelt es sich um das Gebiet des ehemaligen Ferienhausgebietes, welches durch eine einheitliche Straßenausstattung
und einen im wesentlichen gleichen Grundstückszuschnitt gekennzeichnet ist.
Bei den weiteren Einheiten Industriegebiet „Irscher Straße“ sowie
Gewerbegebiet „Saarufer“ ist neben der räumlichen Abgrenzbarkeit zum Stadtgebiet ein deutlicher Unterschied in der Straßenbreite und – ausstattung, der Grundstückszuschnitte sowie der Art
der baulichen Nutzung festzustellen.
Das restliche Stadtgebiet bestehend aus den Stadtteilen Saarburg,
Niederleuken und Beurig wird vor dem Hintergrund des fehlenden räumlichen Zusammenhang (trennende Wirkung der Saar
gemäß Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 10. Dezember 2014,
6 A 10853/14.OVG) in eine Abrechnungseinheit „links der Saar“,
namentlich „Saarburg/Niederleuken“, sowie eine weitere Abrechnungseinheit „rechts der Saar“, namentlich „Beurig“ aufgeteilt.
Aus Vorstehendem ist der Stadtrat Saarburg der Auffassung, dass
aufgrund dieser besonderen Gegebenheiten es gerechtfertigt ist,
abweichend vom gesetzlichen Regelfall getrennte Abrechnungseinheiten zu bilden.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung und der hierzu ergangenen
Rechtsvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach
der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung
Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Stadtbürgermeister geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Saarburg, den 21.04.2015
Stadt Saarburg
gez. Jürgen Dixius, Stadtbürgermeister
Die Übersichtskarten, die Bestandteil der Satzung sind, liegen
gemäß § 1 Abs. 2 der städtischen Hauptsatzung vom 30. April bis
einschließlich 11. Mai 2015 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung (Haus Warsberg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg) Zimmer 31, wie folgt zur Einsichtnahme aus:
montags bis donnerstags 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung 16.30 bis 18 Uhr
freitags von 8 bis 13 Uhr.
Wiederkehrende Ausbaubeiträge
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen
in der Stadt Saarburg vom 22.04.2015
Der Stadtrat Saarburg hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung
für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181)
sowie der §§ 2 Abs. 1, 7, 10, 10 a des Kommunalabgabengesetzes
für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 15.02.2011 (GVBl. S. 25), in seiner Sitzung am 16.04.2015 folgende Änderungssatzung beschlossen, die
hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für
öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 21.04.2015
wird wie folgt geändert:
§ 13 erhält folgenden neuen Wortlaut:
„§ 13
Übergangsregelung
(1) Erhebt die Stadt wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen,
werden Grundstücke oder Grundstücksteile erstmals 15 Jahre nach
Entstehung des letzten Anspruchs auf Erschließungsbeiträge nach
Ausgabe 18/2015
dem Baugesetzbuch oder auf Ausbaubeiträge bei der Ermittlung
berücksichtigt und beitragspflichtig.
(2) Dies gilt entsprechend im Falle der Ablösung von Erschließungsbeiträgen nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB sowie bei Abschluss
von Erschließungsverträgen nach § 124 BauGB jeweils ab dem Zeitpunkt der technischen Fertigstellung der Erschließungsanlage.
(3) Grundstücke oder Grundstücksteile in förmlich festgelegten
Sanierungsgebieten werden nach Entstehen des Anspruchs auf Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB für einen in einer Änderungssatzung zu § 13 dieser Satzung noch festzulegenden Zeitraum bei der
Ermittlung nicht berücksichtigt und beitragspflichtig. Bis zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs bleibt es bei der allgemeinen
Beitragspflicht dieser Grundstücke nach § 10 a Abs. 1 Satz 2 KAG.“
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 31.12.2007 in Kraft.
Saarburg, den 22.04.2015
Stadt Saarburg
gez. Jürgen Dixius, Stadtbürgermeister
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung und der hierzu ergangenen
Rechtsvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach
der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung
Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Stadtbürgermeister geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Saarburg, den 22.04.2015
Stadt Saarburg
gez. Jürgen Dixius, Stadtbürgermeister
Wiederkehrende Ausbaubeiträge
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen
in der Stadt Saarburg vom 23.04.2015
Der Stadtrat Saarburg hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung
für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181)
sowie der §§ 2 Abs. 1, 7, 10, 10 a des Kommunalabgabengesetzes
für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 15.02.2011 (GVBl. S. 25), in seiner Sitzung am 16.04.2015 folgende Änderungssatzung beschlossen, die
hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für
öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 21.04.2015
in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 22.04.2015 wird wie
folgt geändert:
1. Die Anlage zur Abrechnungseinheit VII (Beurig), die Bestandteil der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge
für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom
21.04.2015 ist, wird wie folgt geändert:
Bedingt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Französische Liegenschaften - Cité Sud“ und den Verkauf von Flächen
an die Entwicklungsgesellschaft Saarburg (EGS) in 2011 entfallen Verkehrsanlagen, die bisher Gegenstand der Abrechnungseinheit VII (Beurig) waren.
Die Änderung ist aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung ist, ersichtlich.
2. Die Anlage zur Abrechnungseinheit VII (Beurig), die Bestandteil der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge
für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom
21.04.2015 ist, wird wie folgt geändert:
Nach erstmaliger Herstellung und Widmung der Verkehrsanlage
„Greiffenclaustraße“ wird diese Teil der Abrechnungseinheit
VII (Beurig).
Die Änderung ist aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung sind, ersichtlich.
3. Die Anlage zur Abrechnungseinheit I (Saarburg/Niederleuken),
die Bestandteil der Satzung über die Erhebung wiederkehren-
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der Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 21.04.2015 ist, wird wie folgt geändert:
Nach erstmaliger Herstellung und Widmung der Verkehrsanlage „Alte Gärtnerei“ wird diese Teil der Abrechnungseinheit I
(Saarburg/Niederleuken).
Die Änderung ist aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung sind, ersichtlich.
4. Die Anlage zur Abrechnungseinheit IV (Krutweiler), die
Bestandteil der Satzung über die Erhebung wiederkehrender
Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg
vom 21.04.2015 ist, wird wie folgt geändert:
Nach erstmaliger Herstellung und Widmung der Verkehrsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes „Krutweiler-Süd“ werden
diese Teil der Abrechnungseinheit IV (Krutweiler).
Die Änderung ist aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung ist, ersichtlich.
5. Die Anlage zur Abrechnungseinheit I (Saarburg/Niederleuken),
die Bestandteil der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 21.04.2015 ist, wird wie folgt geändert:
Nach erstmaliger Herstellung und Widmung der Verkehrsanlage
„Stichstraße Saarstraße“ wird diese Teil der Abrechnungseinheit I (Saarburg/Niederleuken).
Die Änderung ist aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung sind, ersichtlich.
Ausgabe 18/2015
§3
Ordnungswidigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
§4
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Saarburg, 22.04.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg
gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister
Umzug Kindertagesstätte St. Laurentius
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt hinsichtlich Art. 1 Ziffer 1 mit Wirkung
vom 31.12.2011, Art. 1 Ziffer 2 und 3 mit Wirkung vom 31.12.2013,
Art. 1 Ziffer 4 mit Wirkung vom 31.12.2012 und Art. 1 Ziffer 5 mit
Wirkung vom 31.12.2014 in Kraft.
Saarburg, den 23.04.2015
Stadt Saarburg
gez. Jürgen Dixius, Stadtbürgermeister
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung und der hierzu ergangenen
Rechtsvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach
der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung
Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Stadtbürgermeister geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Saarburg, den 23.04.2015
Stadt Saarburg
gez. Jürgen Dixius, Stadtbürgermeister
Die neue Bibliothek mit gemütlicher Leseecke. Foto: Pressestelle Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg
Leiterin Inge Oswald ist mit dem neuen Standort ebenso froh wie ihre
Kolleginnen und die Kinder. Foto: Pressestelle Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg
Die Übersichtskarten, die Bestandteil der Satzung sind, liegen
gemäß § 1 Abs. 2 der städtischen Hauptsatzung vom 30. April bis
einschließlich 11. Mai 2015 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung (Haus Warsberg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg) Zimmer 31, wie folgt zur Einsichtnahme aus:
montags bis donnerstags 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung 16.30 bis 18 Uhr
freitags von 8 bis 13 Uhr.
Rechtsverordnung
Festsetzung von Marktsonntagen in der Stadt Saarburg
vom 22. April 2015
Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte Rheinland-Pfalz (LMAMG) vom 03.04.2014,
veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) in
der derzeit geltenden Fassung wird für die Stadt Saarburg folgende
Rechtsverordnung erlassen:
§1
In Saarburg dürfen am Sonntag, 3. Mai 2015 und 11. Oktober 2015
Marktsonntage in der Zeit von 11 Uhr bis 18 Uhr stattfinden.
§2
An den Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach
§ 6 Absatz 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
Der Eingangsbereich der früheren Offiziersmesse. Foto: Pressestelle
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg
In die ehemalige Offiziersmesse an der Schadallerstraße in Beurig ist
wieder Leben eingezogen. Ziemlich junges Leben, denn seit 7. April
genießen hier die drei- bis sechsjährigen Jungen und Mädchen der
Kindertagesstätte St. Laurentius ihren Kindergarten-Alltag. Sie sind
von ihrem alten Standort auf dem Graben umgezogen, nachdem in
den zurückliegenden Wochen und Monaten in dem Gebäude, das
Amtsblatt
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in Besitz der Pfarrgemeinde beziehungsweise des Bistums Trier ist,
immer weitere Bau-Mängel – darunter auch Feuchtigkeitsschäden
– offensichtlich geworden waren. Anfang Februar hatte die Stadt
die Reißleine gezogen, die Offiziersmesse als Ausweichquartier vorgeschlagen und nach einem Stadtratsbeschluss den Umzug des Kindergartens mit Hochdruck in die Wege geleitet. Acht Fachbehörden
waren vor und während der notwendigen Umbauarbeiten in dem
seit 2010 leerstehenden Gebäude am Kammerforst involviert. Ortsansässige Handwerksbetriebe sowie der städtische Bauhof haben
mit hohem Einsatz innerhalb von gerade einmal sechs Wochen die
Arbeiten umgesetzt.
So wurden unter anderem neue Fußböden in den Gruppenräumen
verlegt, kindgerechte Sanitäranlagen installiert, die Küche angepasst, Brandschutzauflagen - wie zusätzliche Notausgänge - umgesetzt, das Treppengeländer verkleidet, das Haus innen komplett
gestrichen, eine neue Beleuchtung in allen Gruppenräumen angebracht und die Heizungsanlage überprüft. Im großzügigen Außenbereich mit Garten und Terrasse wurden Beete zu einem großen
Sandkasten beziehungsweise einer Kies-Spielfläche mit Spielgeräten umgestaltet.
Sechs statt wie auf dem Graben drei Funktionsräume und ein eigenes Bistro fürs Frühstück und von zwei Hauswirtschaftskräften
täglich frisch zubereiteten Mittagessen stehen den Kindern zur Verfügung. „Allein die Situation durch das Bistro bedeutet eine enorme
Entlastung“, sagt Kindergartenleiterin Inge Oswald. Während vorher in den jeweiligen Funktionsräumen gegessen werde musste, gibt
es dafür nun einen eigenen Bereich. Auch die Räume, darunter ein
Turnraum, eine kleine Bibliothek, ein Kreativraum mit direktem
Zugang zur Terrasse, lassen bei Kindern wie Erzieherinnen keine
Wünsche offen. „Wir sind alle sehr froh und rumdum zufrieden, das
ist ideal hier. Es ist großzügig, offen, einladend, die Räume haben
sich sehr gut einrichten lassen, wie für unsere Bedürfnisse gemacht.
Man spürt schon beim Reinkommen die gute Atmosphäre“, schildert Inge Oswald begeistert und lobt den Einsatz der Stadt, des
städtischen Bauhofs und der Firmen.
Rund 203.000 Euro hat die Stadt in den Umbau der Offiziersmesse
und den Umbau des Standortes am City-Parkplatz investiert, wo
jetzt ausschließlich die Unter-Dreijährigen untergebracht sind. Im
nächsten Schritt wird das Kindergarten-Gebäude „Auf dem Graben“ (ohne Pfarrheim) baubiologisch untersucht, um zu klären, ob
es mit vertretbarem Aufwand saniert werden kann. Denn mittelfristiges Ziel der Stadt ist, in Saarburg fünf Gruppen (einschließlich der
Unter-Dreijährigen) unterzubringen.
Fachmarktzentrum im Leukbachtal
Offizieller Baubeginn beim Fachmarktzentrum im Leukbachtal:
Zur Grundsteinlegung auf dem knapp 18.000 Quadratmeter großen
Gelände neben dem Toom-Markt kamen am vergangenen Donnerstag, 23. April, Bürgermeister Jürgen Dixius sowie Vertreter des
Generalunternehmers Wittfeld GmbH und des Investors, der Günther und Käthi Reh Stiftung & Co. KG, zusammen. Bei strahlendem
Sonnenschein gaben sie den offiziellen Startschuss für das künftige
Einkaufszentrum, das rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft in diesem Jahr seine Türen öffnen soll.
Aldi-Süd, das Dänische Bettenlager, der Drogeriemarkt DM, der
Takko-Bekleidungsmarkt und ein Rewe-Getränkemarkt werden
mit Filialen in das neue Zentrum einziehen – und mit ihren Sortimenten eine Versorgungslücke schließen und das bestehende Angebot für Saarburg und die umliegende Region sinnvoll ergänzen und
abrunden, ist Bürgermeister Jürgen Dixius überzeugt.
„Die Angebote des künftigen Fachmarktzentrums sind in den vergangenen Jahren immer wieder nachgefragt worden. Deswegen bin
ich überzeugt, dass das Fachmarktzentrum angenommen wird und
wir die Einzelhandelssituation für Saarburg und die umliegenden
Orte damit deutlich verbessern werden “, sagte Dixius in seiner
Ansprache. Er wünschte dem Projekt „gutes Gelingen, unfallfreies
Bauen und dass es wirtschaftlich zum Erfolg für alle Beteiligten
wird“.
Nick Reh, Vorstandssprecher der Günther und Käthi Reh Stiftung
& Co. KG, die als Investor hinter dem Projekt steht, erklärte: „Wir
haben das Grundstück in einem Zustand gekauft, in dem schon vieles vorbereitet, viel Vorarbeitet geleistet worden war.“ Seinen Dank
richtete er an Bürgermeister Jürgen Dixus und die Verwaltung:
„Wir hatten immer das Gefühl, in Saarburg willkommen zu sein.“
Mit dem Bau des Fachmarktzentrums betrete die Günther und
Käthi Reh Stiftung & Co. KG Neuland: Sie habe bislang „immer
nur repariert oder saniert“, noch nie neu gebaut. Warum die Stiftung
in das Saarburger Projekt eingestiegen ist, begründete Nick Reh
augenzwinkernd: „In Anlehnung an den Ausspruch eines früheren
Oberbürgermeisters einer großen Stadt sage ich: Saarburg ist zwar
klein, aber sexy. Und ich sehe da viel Potenzial.“
Ausgabe 18/2015
Was definitiv nicht mehr zu sehen ist, ist die Flasche Crémant,
die Reh symbolisch gemeinsam mit Jürgen Dixius und WittfeldGeschäftsführer Manfred Inden auf Höhe des künftigen Aldi SüdMarktes einmauerte. „Die erste Flasche steht damit bereits im
Regal“, scherzten die Herren.
Nick Reh (links) übernimmt den ersten Spachtelhandgriff, um die
Flasche Crémant gemeinsam mti Jürgen Dixus (rechts) einzumauern.
Foto: Pressestelle Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg
Kamen zur Grundsteinlegung fürs Fachmarktzentrum im Leukbachtal zusammen (v.l.): Manfred Inden, Jürgen Dixius, Nick Reh. Foto:
Pressestelle Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg
Freudenburg
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Freudenburg findet am
Mittwoch, 6. Mai 2015, 19:30 Uhr, im Bürgerhaus in Freudenburg
statt.
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
1. Lagerplatz Gerzebüsch; Information und Grundsatzberatung
über Flächenphotovoltaik
2. II. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan
der Ortsgemeinde Freudenburg für das Haushaltsjahr 2015
3. Erweiterung Spielplatz Kita; Auftragsvergabe Spielgeräte
4. Erschließung des Neubaugebietes „Burgbungert“, 3. BA,
(Vorstufenausbau); Auftragserteilung
5. Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet „Burgbungert“
(3. Bauabschnitt); Auftragserteilung
6. Versetzen einer Straßenleuchte; Auftragserteilung
7. Informationen und Anfragen
B. Nichtöffentliche Sitzung
1.Bauangelegenheiten
2.Grundstücksangelegenheiten
3.Vereinsangelegenheiten
4. Informationen und Anfragen
Freudenburg, 24. April 2015
Ortsgemeinde Freudenburg
gez. Bernd Gödert, Ortsbürgermeister
Amtsblatt
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Öffentlicher Bücherschrank in Freudenburg
Ausgabe 18/2015
Merzkirchen
Jagdgenossenschaft Merzkirchen
Nachdem es deutschlandweit bereits ca. 500 sogenannte öffentliche
Bücherschränke gibt, steht jetzt pünktlich zum Welttag des Buches
am 23. April auch solch ein Bücherschrank auf dem Kelterplatz in
der Maximinstraße in Freudenburg. Nach dem Motto „Holen -Tauschen - Bringen“ kann Jeder - ob Mann, Frau oder Kind - Bücher aus
dem frei zugänglichen Bücherschrank entnehmen oder gerne auch
einstellen. Es sollen jedoch nur Bücher eingestellt werden, die man
auch selbst noch lesen würde, also bitte keine Bücher die sonst in der
Papiertonne landen würden. Die Idee einen offenen Bücherschrank
in Freudenburg aufzustellen hatten Birgit Gödert, die selbst in einer
Buchhandlung arbeitet und Guido Rach, dieser hat den Schrank
auch zur Verfügung gestellt und hergerichtet. Die beiden Initiatoren werden den Bücherschrank ebenfalls ehrenamtlich betreuen.
Der Schrank ist eine Einrichtung der Ortsgemeinde und ist wie alle
gemeindlichen Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Anfangs wird
der Schrank mit einer bunten Auswahl an Büchern und Hörbüchern
sowie für Erwachsene als auch für Jugendliche und Kinder bestückt.
Wir würden uns über eine rege Nutzung sehr freuen.
Bernd Gödert, Ortsbürgermeister
Kirf
Die in der Genossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen
Jagdbezirks Merzkirchen am 30. März 2015 beschlossene Satzung
der Jagdgenossenschaft Merzkirchen liegt nach Anbringung des
Anzeigevermerks durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg Untere Jagdbehörde - vom 13. April 2015 in der Zeit vom 30. April
bis 14. Mai 2015 beim Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Merzkirchen, Achim Wehr, Alter Kirchenweg 2, 54439 Merzkirchen-Körrig, aus.
Im gleichen Zeitraum liegt die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks
Merzkirchen gemäß § 5 Abs. 6 der Genossenschaftssatzung zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen an vorbezeichneter Stelle aus.
Merzkirchen, den 24. April 2015
Jagdgenossenschaft Merzkirchen
gez. Achim Wehr, Jagdvorsteher
Bebauungsplanänderung
Rechtsverbindlichkeit der 1. Änderung
des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Merzkirchen,
Ortsteil Körrig, Teilgebiet „Großwies“
Der Ortsgemeinderat Merzkirchen hat in seiner Sitzung am
24.03.2015 den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Großwies“ (Ortsteil Körrig) in der Fassung der 1. Änderung als als Satzung gemäß
§ 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Die
Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in der Fassung der 1. Änderung in Kraft.
Der Geltungsbereich des Gebietes ergibt sich aus nachstehendem
Plan.
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kirf findet am Mittwoch, 6. Mai 2015, 20 Uhr, im Bürgerhaus in Kirf statt.
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
2. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
(GemO)Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung
sollen von den Einwohnern oder Personen, die nicht in der
Gemeinde wohnen, dort jedoch Grundstücke besitzen oder ein
Gewerbe betreiben, nach Möglichkeit drei Tage vor der Sitzung
dem Ortsbürgermeister schriftlich zugeleitet werden
3.Informationen
4.Ehrungen
5. Bebauungsplan der Ortsgemeinde Kirf, Ortsteil Beuren,
Teilgebiet „In der Hofwies“, 1. Änderung;1. Abwägung der im
Zuge der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
eingegangenen Stellungnahmen2. Satzungsbeschluss
6. Beschaffung von Geschwindigkeits- und Anzeigegeräten
7. Erweiterung Spielplatz Kindergarten Freudenburg
8. Nachwahl von Ausschussmitgliedern für die Ausschüsse des
Ortsgemeinderates Kirf
9. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers des Ortsbezirks
Meurich, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
10. Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung
B. Nichtöffentliche Sitzung
1.Informationen
2.Bauangelegenheiten
3. Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung
Kirf, 23. April 2015
Ortsgemeinde Kirf
gez. Josef Krug, Ortsbürgermeister
Jede Bürgerin/Jeder Bürger kann den Bebauungsplan und die
Begründung beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Zimmer 77 oder 83, während
der allgemeinen Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise:
Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nach
Absatz 1 unbeachtlich werden,
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
Amtsblatt
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2. eine unter Berücksichtigung § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung
dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde
Merzkirchen unter Darlegung des die Verletzung begründenden
Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend,
wenn Fehler nach § 214 Absatz 2 a BauGB beachtlich sind.
Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO), in der Fassung vom 31.01.1994 (BGBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181)
wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen
über Ausschließungsgründe (§ 22 Absatz 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates
(§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes
schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde Merzkirchen geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung
durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des
Kalenderjahres, in dem in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten
Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs
herbeigeführt wird.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg:
- montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16 bis 18 Uhr
- freitags von 8.30 bis 12 Uhr
Merzkirchen, 17.04.2015
Ortsgemeinde Merzkirchen
gez. Lutz, Ortsbürgermeister
Ockfen
Jagdgenossenschaft Feldjagd Ockfen
Jahreshauptversammlung
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 11. Mai um 20
Uhr in der Vinothek des Weingut Klostermühle, Hauptstraße 1 in
Ockfen statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Geschäftsbericht
3. Aussprache
4. Bericht Kassenprüfer
5. Verwendung der Erlöse
6. Verschiedenes
gez. Otto Minn
Jagdgenossenschaftsvorsitzender
Schoden
Jagdgenossenschaft Schoden
Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Schoden hat
am 7. April 2015 beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung
nicht auszuzahlen, sondern der Ortsgemeinde Schoden zur Wirtschaftswegesanierung und sonstigen gemeindlichen Zwecke, etc.
zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimmen, 5
Nein-Stimmen, 0 Enthaltung.
Nach § 12, Absatz 2 Landesjagdgesetz kann jedoch jeder einzelne
Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteiles am Reinerlös verlangen. Dieser Anspruch
erlischt einen Monat nach Veröffentlichung dieses Beschlusses.
Schoden, den 22.04.2015
Jagdgenossenschaft Schoden
gez. Alfons Zeimet, Jagdvorsteher
Ausgabe 18/2015
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Schoden findet am
Donnerstag, 7. Mai 2015, 19:30 Uhr, im Jugend- und Bürgerhaus in
Schoden statt.
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
(GemO)Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung
sollen von den Einwohnern oder Personen, die nicht in der
Gemeinde wohnen, dort jedoch Grundstücke besitzen oder
ein Gewerbe betreiben, nach Möglichkeit drei Tage vor
der Sitzung dem Ortsbürgermeister schriftlich zugeleitet
werden
2.
Informationen und Anfragen
B. Nichtöffentliche Sitzung
1.Sportplatzangelegenheit
2.Bauangelegenheit
3.-5.Planungsangelegenheiten
6.Bauangelegenheit
7.
Informationen und Anfragen
Schoden, 23. April 2015
Ortsgemeinde Schoden
gez. Andreas Pauly, Ortsbürgermeister
Serrig
Bürgersprechstunde fällt aus
Wegen einer Sitzung des Umweltausschusses des Kreistages TrierSaarburg fällt die Bürgersprechstunde von Dr. Egbert Adam am
Mittwoch, 6. Mai, aus. Der nächste reguläre Sprechtag ist am Mittwoch, 20. Mai, 17 bis 18.30 Uhr.
gez. Dr. Egbert Adam, Ortsbürgermeister
Wincheringen
Sprechtage des Bürgerbüros
Außenstelle Wincheringen
Der nächste Sprechtag des Bürgerbüros der Verbandsgemeindeverwaltung in der Außenstelle Wincheringen findet am Montag, 4. Mai
von 16 bis 18.30 Uhr, im Haus Warsberg statt.
Weiterbildung
VHS Saarburg
Anmeldung: VHS Saarburg im AmüseuM, Am Markt 29, Saarburg,
Tel. 06581-996656, E-Mail: [email protected]
Textverarbeitung für Fortgeschrittene mit MS Office WORD
In diesem Kurs soll die Möglichkeit gegeben werden WORD professionell zu nutzen und spezielle Probleme in der Textverarbeitung
zu lösen. Themenangebot: Nummerierungen und Gliederungen,
Serienbrieferstellung, Dokumentvorlagen, Layout. Kursinhalte
werden auch durch die Fragen und Anforderungen der Teilnehmer/
innen mitbestimmt.
Mi., 6. Mai, 19 bis 21 Uhr, 4 Termine, Saarburg, AMÜSEUM - EDVRaum, Simone Ruez, IT-Managerin, 56,30 € maximal 5 Personen,
Kurs Q504SB016
Fotografieren- und Bildbearbeitung
für Eltern mit Kind ab 9 bis 12 Jahre - Gestartet wird der Kurs mit
einem kleinen Spaziergang zum Fotografieren. Im Anschluss werden die Bilder am PC bearbeitet. Dazu wird ein freies Programm
genutzt, mit dem auch Kinder mit Computer-Vorkenntnissen
zurechtkommen. Erläutert werden Werkzeuge wie Zuschneiden,
Kontrast und Helligkeit, Retuschieren, Farben verändern, etc,
sowie „Spielereien“ mit Rahmen, Verzerren, Texte hinzufügen und
anderes.
Sa/So 9./10. Mai, 10 bis 13 Uhr, AMÜSEUM - EDV-Raum, Simone
Ruez, IT-Managerin, 41 € maximal 6 Personen, Kurs Q504SB027
Amtsblatt
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Sommer-Backworkshop
für Erwachsene - Familie und Freunde werden mit eigenen Backkünsten zur Sommerzeit überrascht. Leckere Kuchen, eigenes Brot
für die Grillparty und anderes wird gebacken.
Sa., 9. Mai, 13 bis 16 Uhr, Hofgut Serrig, Anne Heisel, 13,20 € zzgl.
Kosten für Lebensmittel, Keine Ermäßigung, maximal 8 Personen,
Kurs Q307SB012
Ausschreibungen
Sanierung Trinkwasserhochbehälter
Maßnahme: Sanierung Trinkwasserhochbehälter Kammerforst
in Saarburg
Bauherr: Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg Verbandsgemeindewerke -, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
Tel: 06581-81-0, Fax: 06581-81-400
E-Mail: [email protected]
Planung und Bauleitung: Ingenieurbüro S.I.G. SCHROLL INGENIEURGESELLSCHAFT mbH, Frauenstraße 8/9, 54290 Trier,
Tel.: 0651/4362983, Fax: 0651/4362985, E-Mail: [email protected]
Leistungen:
Los 1 - Bautechnik
- 1.270 qm Herstellen eines tragfähigen Untergrundes auf Boden-,
Wand-, Rechtecksäulen- und Deckenflächen durch Strahlen mit
festem Strahlmittel
- 330 qm Liefern und Herstellen eines bewehrten Betonersatzsystems im Spritzverfahren auf Wandflächen
- 1.270 qm Liefern und Herstellen einer mineralischen Spritzmörtelbeschichtung auf Boden-, Wand-, Rechtecksäulen- und
Deckenflächen
- 60 qm Liefern und Verlegen von Fliesen auf Boden- und Wandflächen
- Liefern und Einbauen von 1 Stück Eingangstür, 2 Stück Drucktüren, 1 Stück Spindeltreppe, 4 Stück Sicherheitssteigleitern
Los 2 - Anlagentechnik
- Armaturen, Rohrleitungen und Formteile überwiegend DN 150,
Material Edelstahl 1.4571, raumlufttechnische Anlagen liefern
und einbauen
Los 3 - Elektrotechnik
- SPS-Steuerung, Messtechnik, Beleuchtungsanlagen, Elektrotechnische Anlagen liefern und einbauen
Baubeginn: 07.09.2015
Fertigstellung: 15.01.2016
Losweise Vergabe: Angebote sind möglich für ein Los oder mehrere
Lose
Nebenangebote: Nebenangebote sind zugelassen für die gesamte
Leistung
Angebotsvordrucke: Die Vergabeunterlagen können ab dem
04.05.2015 beim o.g. Ing.-Büro gegen schriftliche Anforderung und
Zahlung folgender Schutzgebühr angefordert werden:
Los 1: 25,- € pro Ausfertigung
Los 2: 20,- € pro Ausfertigung
Los 3: 20,- € pro Ausfertigung
Die Schutzgebühr ist auf das Konto des Ingenieurbüros S.I.G.
SCHROLL INGENIEURGESELLSCHAFT mbH, Sparkasse
Trier, IBAN: DE98 5855 0130 0000 4154 22, SWIFT/BIC: TRIS DE
55, einzuzahlen. Bitte keine Schecks einsenden. Es erfolgt Postversand bzw. E-Mail-Versand gegen Vorauskasse. Eine Rückerstattung
der Schutzgebühr ist ausgeschlossen.
Angebotseröffnung: Donnerstag, 28. Mai 2015, 10:00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg - Verbandsgemeindewerke -, Zimmer 74, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
Sicherheiten / Gewährleistung: Vertragserfüllungsbürgschaft über
5 % der Brutto-Auftragssumme, Gewährleistungsbürgschaft über 3
% der Brutto-Auftragssumme
Gewährleistungsfristen: Bauwerke: 4 Jahre, maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen: 2 Jahre
Wettbewerbsvoraussetzungen: Für die Beurteilung der Bietereignung werden folgende Erklärungen, Angaben und Nachweise mit
dem Angebot für Los 1 - Bautechnik gefordert:
1. Zertifizierung gemäß DVGW W 316-1 (alternativ Nachweis der
Zulassung für Fachaufsicht und Fachpersonal gemäß DVGW W
316-2 und Angaben über die für die Ausführung zur Verfügung
stehende technische Ausrüstung)
2. SIVV-Bescheinigung der Fachaufsicht und des Fachpersonals
(Poliere, Vorarbeiter)
3. Düsenführer-Bescheinigung des Baustellenfachpersonals
Ausgabe 18/2015
4. Nachweis der Mitgliedschaft in einer Gütegemeinschaft für
Beton- und Bauwerkserhaltung
5. Zertifizierung als Fachbetrieb gemäß WHG
6. Nachweis über die Beständigkeit des eingesetzten Beschichtungsmaterials
7. Für die Beurteilung der Bietereignung ist darüber hinaus das
Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vollständig ausgefüllt
mit dem Angebot einzureichen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind ferner vorzulegen:
8. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des gesetzlichen
Sozialversicherungsträgers und des Finanzamtes (nicht älter als
3 Monate)
9. Referenzbescheinigungen der zuständigen Stellen zu den angegebenen Referenzprojekten
Für die Beurteilung der Bietereignung ist von den Bietern für Los
2 - Anlagentechnik das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Für die Beurteilung der Bietereignung ist von den Bietern für Los 3
- Elektrotechnik das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Ende Zuschlagsfrist: 31. Juli 2015
Vergabeprüfstelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg
- Verbandsgemeindewerke Franz Petri, Werkleiter
Neubau einer Zentralen Feuerwache
Gewerbegebiet am Saarufer,
54439 Saarburg
a) Adresse der Vergabestelle: Verbandsgemeinde Saarburg,
Schlossberg 6, 54439 Saarburg
Tel. 06581/81-0, Fax 06581/81-220
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB
c) Elektronische Angebotsabgabe: Nicht zugelassen.
d) Art des Auftrages: Bauauftrag
Neubau einer zentralen Feuerwache Saarburg: Mit einem massiv
zu errichtenden Sozialgebäude in zweigeschossiger Bauweise als
Flachdachgebäude sowie zwei Fahrzeughallen in eingeschossiger
Stahlfertighallen - Bauweise, versehen mit einem Pultdach.
e) Ort der Ausführung: Gewerbegebiet am Saarufer 6,
54439 Saarburg
Kataster: Saarburg, Flur: 11, Flurstück: 381/8
f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale
der baulichen Anlage:
1. Stahlfertighallen (Fahrzeughallen 1 und 2)
Erstellen einer prüffähigen statischen Berechnung
der Hallenkonstruktion
12 Stück Stahlrahmenbinder als Pultdachbinder (Stiel-Riegel-Stiel), Rahmenhöhe ca. h= 6,30m, ca. h=5,25 m,
Rahmenbreite b=12,51 m
4 Stück Stahlkonstruktionen der Giebelaußenwand zur Aufnahme der Wandverkleidung aus Trapezblechen
878 qm Dacheindeckung aus Blech-Sandwichelement
576 qm Wandkonstruktion aus Blech-Sandwichelement
2. Rohbauarbeiten
ca. 100 lfdm Bauzaun als Drahtgitterzaun
ca. 530 cbm Ausheben der Baugrube, Bkl. 2-6,
ca. 1.190 qm Geotextil, GRK 3
ca. 66 m KG-Leitungen, DN 125 mm
ca. 145 m HS-S-Rohr DN / OD 110
1 Stück Leichtflüssigkeitsabscheider
ca. 357 qm Bodenplatte C20/25, d=30 cm, Sozialgebäude
ca. 218 qm Fertigteilwände der Hallenaußenwände,
Betonsockelbereich
ca. 784 qm Bodenplatte Hallen, Beton C 35/45, 30 cm Dicke,
geglättet und mit Besenstrich versehen, R12.
ca. 12 to. Baustahl 500S (IV S)
ca. 35 to. Betonstahlmatten BSt 500 M (IV M) BSTG
ca. 140 cbm 36,5 cm starkes Außenmauerwerk,
Wärmeleitzahl 0,09 W/mK
ca. 95 cbm 24 cm starkes Innenmauerwerk, FKL 4
3. Industrie- und Hallentore, Stahl-Innentüren
6,0 Stück Sectional-Tor 3,60 x 4,50 m
7,0 Stück Sectional-Tor 3,60 x 4,00 m
3,0 Stück T30-1 RS Stahl-Feuerschutztür,
verschiedene Abmessungen
3,0 Stück Stahltür, verschiedene Abmessungen
4. Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten
33 Stück Alu-Fensterelemente, 3-fach verglast,
verschiedene Abmessungen
Amtsblatt
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5 Stück Alu-Tür-Elemente, in RC 2, NA Tür,
verschiedene Abmessungen
4 Stück Alu-Rauchschutztür-Elemente, NA Tür,
verschiedene Abmessungen
5. Tischlerarbeiten (Innentüren und Stahlzargen)
7 Stück 1-flügel. Innen-Türelemente, incl. Stahl-Um
fassungszarge, verschiedene Abmessungen
7 Stück 1-flügel. Feuchtraum-Türelemente, incl. StahlUmfassungszarge, verschiedene Abmessungen
8 Stück SD37-1-flügel. Türelemente, incl. Stahl-Um
fassungszarge, verschiedene Abmessungen
4 Stück T30-RS-1-flügel. Türelemente, incl. Stahl-Um
fassungszarge, verschiedene Abmessungen
5 Stück 1-flügel. Schiebetürelemente, incl. Stahl-Um
fassungszarge, verschiedene Abmessungen
6. Putzarbeiten
ca. 510 qm Gipswandputz innen, 10-15 mm, MP 75 Diamant Q3
ca. 1.220 qm Kalkzementwandputz innen, gefilzt
ca. 350 qm Mineralischer Scheibenputz, 3 mm
7. Trockenbauarbeiten
ca. 40 qm Metallständerwand Dicke 150 mm, GKFI Diamant
2x 12,5 mm, 64 dB,
ca. 40 qm Vorsatzschalen als Installationswand, d=200 mm
ca. 220 qm Funktionsdecken, Format: 62,5 x 62,5 cm
8. Maler- und Lackierarbeiten
ca. 1780 qm Anstrich auf neue gefilzte Kalkzement,
Gips- bzw. Gipskarton-Wandflächen innen
ca. 39 Stück vorgrundierte Stahltürzargen behandeln
und lackieren
ca. 25 lfdm Treppen- und Podestgeländer lackieren
9. WC-Trennwandanlagen
4 Stück Trennwandanlagen aus 13 mm starker
HPL-Vollkernplatte, verschiedene Abmessungen
3 Stück Normschamwände
10. Mobile Trennwand
1 Stück Mobile Trennwand, Breite in mm: 7135 mm,
Höhe in mm: 2750 mm mit
1 Stück Schlupftürelement, Rw dB: 43 dB
11. Estricharbeiten
ca. 595 qm Zementestrich CT-C25-F4 (ZE 20), mit einer Mindestüberdeckung von 8 mm über den Noppen der
Polystyrolplatte Schlüter®-BEKOTEC-Platten
ca. 72 qm Zulage für Zementestrich als Gefälleestrich
12. Abdichtungs- und Fliesenarbeiten
ca. 465 qm Entkopplungsmatten
ca. 27 qm Wandflächen abdichten
ca. 430 qm Boden-Fliesen, 30 x 30 cm, in R10A und R11B
ca. 464 m Sockel-Fliesen, 7,5 x 30 cm, als Wandabschluss
stehend
ca. 220 qm Wand-Fliesen,15x30 cm
ca. 9 Stück Kristallspiegel incl. Splitterschutzfolie
ca. 22 lfdm Naturstein - Fensterbänke innen, 20 mm dick
13. Bodenbelagsarbeiten
ca. 130 qm Elastischer, homogener PVC-Bodenbelag
ca. 85 lfdm Hartkern - Sockelleiste
14. Dachabdichtungsarbeiten
ca. 325 qm Wärmedämmschicht Polystyrol Gefälledämmung
ca. 325 qm Einlagige Dachabdichtung (EVA)
Dicke: 1,5 mm Dichtschicht + Kaschierung
ca. 74 lfdm Attikaausbildung
ca. 6 Stück Flachdachfenster NG 80 x 80 cm
1 Stück Natürliche-Rauchabzugsanlage
(NRA) NG 120 x 120 cm
ca. 17 m Regenfallrohre
15. Metallbau- und Schlosserarbeiten
ca. 25 m Treppen- und Podestgeländer Stahl grundiert,
Handlauf Edelstahl
ca. 21 m Treppen- und Flachdach-Geländer Stahl
feuerverzinkt, Handlauf Edelstahl
1 Stück Innentreppe 20 Stg x 17,15 / 28
mit Zwischen- und Austrittspodest
16. Gerüstbauarbeiten
ca. 382 qm Stahlrohrkupplungsgerüst, GKL 3,
Belagsbreite 70 cm
17. Schlauchwasch- und Prüfeinrichtung
1 Stück stationäre Schlauchpflegeanlage in kompakter
Ausführung zum Waschen, Prüfen, Trocknen und
Wickeln von Feuerwehr DIN Schläuchen in einem
Arbeitsgang
1 Stück Saugschlauchprüfeinrichtung
Ausgabe 18/2015
1 Stück Armaturenprüfeinrichtung
1 Stück Schlauchverwaltungssoftware
1 Stück mobiler Speicherbarcodescanner
18. Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen nach ATV
DIN 18380
1 St Gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe 40 kW
1 St. Gas-Brennwertkessel 70 kW
1 St. Frischwasserstation
1 St. Verteiler / Sammler für 5 Heizkreise
270 lfdm Rohrleitung DN 15 – DN 50
600 qm Fußbodenheizung (Nass-System)
875 qm Industrieflächenheizung
(in der Bodenplatte verlegt)
19. Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden nach ATV DIN 18381
70 m Fall- u. Sammelleitungen
430 m Trinkwasserleitungen DN 15 - DN 32
innerhalb des Gebäudes
2 St. Außenhydranten
130 m Trinkwasser-Außenleitung im
Elektroschweißverfahren
27 St. Sanitärobjekte
1 St. Druckluftanlage (6,8 l/s)
200 l
fdm Druckluftleitungen DN 15 - DN 25
20. Raumlufttechnische Anlagen nach ATV DIN 18379
1 St. Lüftungsgerät mit WRG 2400 qm/h
350 lfdm Wickelfalzrohr DN 100 – DN 400
24 St. Zu- u. Abluftdurchlässe
2 St. Abgas-Absauganlagen für 13 Fahrzeuge
21. Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 18382
1
Gebäudehauptverteilung mit Wandlermessung
3
Unter- / Etagenverteilungen
ca. 280 Installationsgeräte in Unterputz
und Aufputz-Montage
ca. 8000 m Kabel und Leitungen für Starkstrom
ca. 1500 m Leitungsnetz für fernmelde- u.
informationstechnische Anlagen
2
LAN- Schränke 42 HE
ca. 260 St Beleuchtungskörper
Leerrohre und Starkstromkabel für Außenanlagen
und Außenbeleuchtung
Satellitenempfangsanlage
Splitanlage für Kühlung Serverraum
Baustromversorgung und Baustellenbeleuchtung
22. Erdungs- und Blitzschutzanlage nach DIN 18384
ca. 900 m Bandstahl als Fundamenterder nach DIN 18014
20 St. Ableiter mit Trennstellen
ca. 700 m Auffangleitung teils auf Flachdach,
teils auf Trapezblechdach
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlagen oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: entfällt
h) Falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit,
Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzurechnen: entfällt
i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen
oder Dauer des Bauleistungsauftrages; sofern möglich, Zeitpunkt,
zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen:
Baubeginn: 01.07.2015
Bauende: 01.10.2016
j) Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Zulässigkeit
von Nebenangeboten:
Nebenangebote sind zugelassen, nur in Verbindung mit einem
Hauptangebot.
k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse
der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können:
Gewerke 1 bis einschließlich 17: Architekturbüro Jäger Henter
Weimann, Saarstraße 9, 54455 Serrig, Tel. 06581-9178-10, Fax 065819178-20, E-Mail: [email protected]
Gewerke 18 bis einschließlich 20: Ingenieurbüro KTEC, Joachim
Kind, Birkenweg 29, 54439 Saarburg, Tel. 06581-998641, Fax 06581998642, E-Mail: [email protected]
Gewerke 21 bis einschließlich 22: Ingenieurbüro PAV + Partner, Am
Trimmelter Hof 152, Tel. 0651-91032-0, Fax 0651-91032-20, E-Mail:
[email protected]
l) Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrages, der für die
Unterlagen zu entrichten ist:
1. Stahlfertighallen (Fahrzeughallen 1 und 2)
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 32 Euro
(zzgl. 8 € bei Postversand)
Amtsblatt
2. - 16 -
Rohbauarbeiten
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 40 Euro
(zzgl. 8 € bei Postversand)
3. Industrie- und Hallentore, Stahl-Innentüren
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 26 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
4. Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 32 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
5. Tischlerarbeiten (Innentüren und Stahlzargen)
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 26 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
6. Putzarbeiten
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 26 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
7. Trockenbauarbeiten
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 24 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
8. Maler- und Lackierarbeiten
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 24 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
9. WC-Trennwandanlagen
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 23 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
10. Mobile Trennwand
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 23 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
11. Estricharbeiten
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 22 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
12. Abdichtungs- und Fliesenarbeiten
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 26 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
13. Bodenbelagsarbeiten
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 23 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
14. Dachabdichtungsarbeiten
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 28 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
15. Metallbau- und Schlosserarbeiten
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 24 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
16. Gerüstbauarbeiten
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 23 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
17. Schlauchwasch- und Prüfeinrichtung
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 23 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
18. Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
nach ATV DIN 18380
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 25 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
19. Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 25 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
20. Raumlufttechnische Anlagen nach ATV DIN 18379
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 25 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
21. Elektroinstallationsarbeiten
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 40 Euro
(zzgl. 5 € bei Postversand)
22. Erdungs- und Blitzschutzanlage
Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 20 Euro
(zzgl. 3 € bei Postversand)
Gewerke 1 bis einschließlich 17: Architekturbüro Jäger Henter
Weimann, Sparkasse Trier, IBAN: 27 5855 0130 0000 4198 04, BIC:
TRISDEXXX, mit Vermerk: Neubau zentrale Feuerwache Saarburg + Gewerkename
Gewerke 18 bis einschließlich 20: Ingenieurbüro KTEC,
Sparkasse Trier, IBAN DE 75 5855 0130 0000 4722 90, BIC TRSIDE55XXX, mit Vermerk: Neubau zentrale Feuerwache Saarburg +
Gewerkename
Gewerke 21 bis einschließlich 22: Ingenieurbüro PAV + Partner,
Iban: DE41585601030000167070, BIC: GENODED1TVB
mit Vermerk: Neubau zentrale Feuerwache Saarburg +
Gewerkename
Die Verdingungsunterlagen werden auch versandt, wenn ein Verrechnungsscheck über die Schutzgebühr, ausgestellt auf das jeweilige Architektur- oder Ingenieurbüro vorliegt.
Ausgabe 18/2015
Die Vergabeunterlagen werden nach Eingang der Überweisung auf
die oben genannten Konten der jeweiligen Architektur- oder Ingenieurbüros, je Doppelausfertigung einschl. einer CD-Rom, Austauschformat GAEB.d83, versandt. Das eingezahlte Entgelt wird
nicht erstattet.
m) Bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind, Tag, an dem
die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden: entfällt
n) Frist für den Eingang der Angebote:
1. Stahlfertighallen (Fahrzeughallen 1 und 2): Mittwoch, 20.
Mai 2015, 10.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
2. Rohbauarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 10.45 Uhr, Zimmer
79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
3. Industrie- und Hallentore, Stahl-Innentüren: Mittwoch, 20.
Mai 2015, 11 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
4. Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 11.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6,
54439 Saarburg
5. Tischlerarbeiten (Innentüren und Stahlzargen): Mittwoch,
20. Mai 2015, 11.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439
Saarburg
6. Putzarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 11.45 Uhr, Zimmer 79,
Schlossberg 6, 54439 Saarburg
7. Trockenbauarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 12 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
8. Maler- und Lackierarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 12.15
Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
9. WC-Trennwandanlagen: Mittwoch, 20. Mai 2015, 13.15 Uhr,
Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
10. Mobile Trennwand: Mittwoch, 20. Mai 2015, 13.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
11. Estricharbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 13.45 Uhr, Zimmer
79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
12. Abdichtungs- und Fliesenarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015,
14 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
13. Bodenbelagsarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 14.15 Uhr,
Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
14. Dachabdichtungsarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 14.30
Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
15. Metallbau- und Schlosserarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015,
14.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
16. Gerüstbauarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 15 Uhr, Zimmer
79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
17. Schlauchwasch- und Prüfeinrichtung: Mittwoch, 20. Mai
2015, 15.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
18. Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen nach
ATV DIN 18380: Mittwoch, 20. Mai 2015, 15.30 Uhr, Zimmer
79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
19. Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen: Mittwoch, 20. Mai
2015, 15.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
20. Raumlufttechnische Anlagen nach ATV DIN 18379: Mittwoch, 20. Mai 2015, 16 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439
Saarburg
21. Elektroinstallationsarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 16.15
Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
22. Erdungs- und Blitzschutzanlage: Mittwoch, 20. Mai 2015,
16.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls
auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind:
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg
Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
Deutsch
q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe,
welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein
dürfen:
1. Stahlfertighallen (Fahrzeughallen 1 und 2): Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 10.30 Uhr, Zimmer 79,
Schlossberg 6, 54439 Saarburg
2. Rohbauarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai
2015, 10.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
3. Industrie- und Hallentore, Stahl-Innentüren: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 11 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
4. Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 11.15 Uhr, Zimmer
79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
5. Tischlerarbeiten (Innentüren und Stahlzargen)
Amtsblatt
- 17 -
Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 11.30 Uhr,
Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
6. Putzarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015,
11.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
7. Trockenbauarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20.
Mai 2015, 12 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
8. Maler- und Lackierarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 12.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6,
54439 Saarburg
9. WC-Trennwandanlagen: Eröffnungstermin am Mittwoch,
20. Mai 2015, 13.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439
Saarburg
10. Mobile Trennwand: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai
2015, 13.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
11. Estricharbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai
2015, 13.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
12. Abdichtungs- und Fliesenarbeiten: Eröffnungstermin am
Mittwoch, 20. Mai 2015, 14 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6,
54439 Saarburg
Bodenbelagsarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch,
13. 20. Mai 2015, 14.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439
Saarburg
14. Dachabdichtungsarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch,
20. Mai 2015, 14.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439
Saarburg
15. Metallbau- und Schlosserarbeiten: Eröffnungstermin am
Mittwoch, 20. Mai 2015, 14.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg
6, 54439 Saarburg
16. Gerüstbauarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai
2015, 15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
17. Schlauchwasch- und Prüfeinrichtung: Eröffnungstermin am
Mittwoch, 20. Mai 2015, 15.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg
6, 54439 Saarburg
18. Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen nach
ATV DIN 18380: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai
2015, 15.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
19. Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen: Eröffnungstermin
am Mittwoch, 20. Mai 2015, 15.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
20. Raumlufttechnische Anlagen nach ATV DIN 18379: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 16 Uhr, Zimmer 79,
Schlossberg 6, 54439 Saarburg
21. Elektroinstallationsarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 16.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6,
54439 Saarburg
22. Erdungs- und Blitzschutzanlage: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 16.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6,
54439 Saarburg
Folgende Personen dürfen anwesend sein: Bieter und ihre Bevollmächtigte
r) Geforderte Sicherheiten:
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 3 % der Auftragssumme; sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 € netto
beträgt.
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit ist erst ab
einer Auftragssumme von mindestens 75.000 € netto zu leisten.
s) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf
die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B.
Abschlagsrechnungen werden zu 90 % der nachgewiesenen Leistungen ausgezahlt.
t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der
Auftragsvergabe haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers
oder Bieters:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6 Abs. 3
VOB/A zu machen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind -zusätzlich zu den in
den Bewerbungsbedingungen genannten- mit dem Angebot einzureichen:
- Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
v) Zuschlagsfrist: endet am 1. Juli 2015
Ausgabe 18/2015
w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder
Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Kommunalaufsicht -, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
Bürgermeister Jürgen Dixius
Verbandsgemeinde Saarburg
Andere Behörden und Stellen
Polizei Saarburg
Beim Girls Day informierten sich 21 Teilnehmerinnen im Alter von
12 bis 18 Jahren über die Arbeit einer Polizistin. Auf dem Programm
stand eine Fülle von Informationen. Zunächst wurden die Teilnehmerinnen über die Einstellungsvoraussetzungen, das Studium zur
Polizistin und zum Aufbau der rheinland-pfälzischen Polizei informiert. Danach machten sie sich ein Bild von der Arbeit einer Polizistin bei der Schutzpolizei und im Kriminaldienst. Vom Dach bis in
den Keller wurde die Polizeiinspektion Saarburg besichtigt und den
Kolleginnen und Kollegen während ihrer Arbeit über die Schulter
geschaut. Ein Blick auf die Fahrzeuge, die technischen Hilfsmittel,
die Waffen und in den Polizeigewahrsam gehörte zum Programminhalt dazu. Auch wurden verschiedene technische Hilfsmittel wie die
Laserpistole zur Geschwindigkeitsmessung und ein Atemalkoholmessgerät gemeinsam mit den Mädchen ausprobiert. Hierbei hatte
aber keiner der Anwesenden oder die Verkehrsteilnehmer etwas zu
befürchten. Laut den Teilnehmerinnen war es eine gelungene Veranstaltung die ihr Berufswahlspektrum erweiterte. Einige der Mädchen gaben nach der Veranstaltung an, dass sie sich nach Ablegen
des Abiturs bei der Polizei bewerben möchten.
Forstamt Saarburg
Waldbrandgefahr
Vor erhöhter Waldbrandgefahr warnt das Forstamt Saarburg. Bürger werden um Einsicht und Mithilfe bei der Verhütung von Bränden gebeten. Alle Waldbesucher sind aufgerufen, sich an die Regeln
zu halten und einen Brand sofort zu melden. So kann ein Waldbrand
vermieden oder zumindest schnell eingegrenzt und gelöscht werden.
Das Forstamt Saarburg hat folgende Verhaltenstipps erarbeitet:
- Beachten Sie wegen des hohen Gefahrenpotentials das in
Rheinland-Pfalz bestehende, ganzjährige Rauchverbot im Wald.
Werfen Sie keine Zigarettenkippen aus dem Auto.
- Offenes Feuer im Wald und in einem Abstand von weniger als
100 Metern vom Wald bedarf der Genehmigung des Forstamtes.
Wenn Sie grillen möchten, benutzen Sie bitte die dafür ausgewiesenen Plätze und achten Sie darauf, dass das Feuer beim Verlassen vollständig erloschen ist.
- Hinterlassen Sie keinen Müll im Wald. Eine Glasscherbe kann
wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen.
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich auf den vorgesehenen
Waldparkplätzen ab. Ein Katalysator kann so heiß werden, dass
sich trockenes Material unter dem Wagen entzündet.
- Waldeinfahrten sind frei zu halten, damit Einsatzwagen der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste im Notfall jederzeit passieren
können.
- Wählen Sie sofort den Notruf 112, wenn Sie einen Brand entdeckt haben.
- Versuchen Sie, ein entstehendes Feuer selbst zu löschen, wenn
für Sie keine Gefahr besteht. Ist das nicht möglich, bringen Sie
sich schnellstmöglich in Sicherheit und vermeiden Sie das Einatmen von Rauch.
Amtsblatt
- 18 -
Ausgabe 18/2015
Amtsblatt
- 19 -
Ausgabe 18/2015
Amtsblatt
- 20 -
Polizei Merzig
Ausstellung von Diebesgut
Mehr als 300 Asservate konnte der Kriminaldienst Merzig bei mehreren Durchsuchungen in einem Ortsteil von Weiskirchen sicherstellen. Die sichergestellten Asservate - vorwiegend Werkzeuge,
Elektrowerkzeuge, Elektroartikel - die aus Einbruchstaten stammen,
konnten bislang noch nicht in vollem Umfang den entsprechenden
Geschädigten oder einer bestimmten Tat zugeordnet werden. Nun
werden die Besitzer dieser Gegenstände gesucht, die am Samstag,
Ausgabe 18/2015
2. Mai von 9 bis 14 Uhr, die sichergestellten Gegenstände bei der
Polizeiinspektion Merzig, Gutenbergstraße 30, besichtigen können.
Die Polizei weist darauf hin, dass keine Schmuckgegenstände ausgestellt werden.
Arbeitsgericht Trier
Im Mai finden die Gerichtstage des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz am 7., 21. und 28. Mai im Gebäude des Arbeitsgerichts
Trier, Dietrichstraße 13 in Trier statt.
Nachrichten und Kurzmitteilungen aus dem
Gemeinde- und Vereinsleben
Verbandsgemeinde Saarburg
Freizeithallenbad Saarburg
Öffnungszeiten
Am 1. Mai bleibt das Freizeithallenbad geschlossen.
Ab diesem Tag gelten auch wieder die Sommeröffnungszeiten.
Freizeithallenbad
Montag geschlossen
Dienstag 8 Uhr bis 20 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 20 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 20 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 20 Uhr
Samstag 9 Uhr bis 18 Uhr
Sonntag 9 Uhr bis 18 Uhr
Sauna
Montag geschlossen
Dienstag 8 Uhr bis 20 Uhr gemischte Sauna
Mittwoch 8 Uhr bis 20 Uhr Damensauna
Donnerstag 8 Uhr bis 20 Uhr Herrensauna
Freitag 8 Uhr bis 20 Uhr gemischte Sauna
Samstag 9 Uhr bis 18 Uhr gemischte Sauna
Sonntag 9 Uhr bis 18 Uhr gemischte Sauna
Maifest in Beurig
Das Aufstellen eines Maibaumes in Beurig gehört in jedem Jahr
zum festen Bestandteil im Arbeits- und Veranstaltungskalender der
Beuriger Wehr. Nur alle zwei Jahre folgt der Maibaum-Aufrichtung
auch ein Maifest, wie in diesem Jahre. Damit besteht für Wanderfreunde und Vereine Gelegenheit, ihre Wanderung am Maifeiertag
bei der Beuriger Feuerwehr zu beginnen oder ausklingen zu lassen.
Das Aufstellen des Maibaumes mit dem Fassanstich am Donnerstag,
30. April, ist für 19 Uhr geplant. Für Essen und Getränke ist bestens gesorgt am Feuerwehrgerätehaus Ecke Haupt-/Serriger Straße.
Damit man auch auf eventuelle kühle Witterungsverhältnisse eingestellt ist, wird ein kleines Festzelt errichtet.
Am Morgen des Maifeiertages ist die Gastronomie der Feuerwehr
rechtzeitig bereit, um die nötige „Starthilfe“ für Wanderer zu geben.
Den ganzen Tag werden Getränke und Essen angeboten. Als Mittagstisch wird angeboten Schnitzel, Salat und Beilagen, sowie Pommes und Bratwurst. Am Nachmittag gibt es Kaffee und Kuchen.
Konzert in St. Laurentius
Tourist-Information
Saar-Obermosel-Touristik
Sommer-Öffnungszeiten
Die Tourist-Information in der Graf-Siegfried-Straße 32 in Saarburg
ist ab sofort bis Ende Oktober wie folgt geöffnet:
- Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
- Samstag von 10 bis 14 Uhr.
Informationen zu Veranstaltungen, Freizeitaktivitäten und Aktuelles aus der Region finden Sie unter www.saar-obermosel.de.
Stadt Saarburg
Pfarrcaritas Saarburg
Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren
Unter dem Motto „Gemeinsam schmeckt’s besser“ findet der
nächste gemeinsame Mittagstisch der Pfarrcaritas Saarburg am
Donnerstag, 7. Mai, im „Schwarzer Kopf“, Graf-Siegfried-Straße 23,
statt. Bitte um Anmeldung bei Änni Tapp, Tel. 1713.
DRK-Gymnastikgruppe 50+
Das DRK-Bildungswerk Eifel-Mosel-Hunsrück e.V. bietet in Saarburg folgendes Programm an: Mit gesundheitsbewussten Übungen
werden Ausdauer, Koordination, Gleichgewichtsübungen sowie
rückengerechte Bewegungen trainiert und Muskeln aufgebaut.
Ein nettes und fröhliches Miteinander in jeder Gruppe rundet das
Programm ab. Wer Lust hat seine Beweglichkeit zu fördern und
zu verbessern, kann gerne schnuppern kommen. Treffen ist immer
montags von 17 bis 18 Uhr in der kleinen Sporthalle des Gymnasiums. Anmeldung und Infos bei DRK-Dozentin Ute Lorth, Tel.
06581-2850, oder DRK-Mitarbeiterin Laura Seinig, Tel. 065616020221.
Das Vokalensemble „Vivat“ gibt ein Konzert am Donnerstag, 7. Mai
um 20 Uhr in der Pfarrkirche St. Laurentius Saarburg. Der künstlerische Werdegang des Quartetts begann 1991. Ziel des Ensembles
ist, die Tradition der geistlichen Werke Russlands wieder zu beleben
und einem breiten Zuhörerkreis zu vermitteln. Zudem möchte es
das Interesse des Publikums auch auf kirchenmusikalische Werke
von Komponisten lenken, die in Westeuropa weniger bekannt sind.
Sie sind Absolventen des berühmten Konservatoriums und dort
auch als Dozenten sowie als Solisten an den führenden Theatern
tätig. „Vivat“ interpretiert Chorwerke der orthodoxen Liturgie aus
Russland. In ihrer Heimatstadt unterstützt sie die Intensivstation
für Neugeborene am städtischen Kinderkrankenhaus „St. Nikolaja
Tschudotvorza“. Infos über diese Einrichtung und die bisher geleistete Hilfe liegen bei dem Konzert aus. Eintritt frei - Türkollekte. Die
Sänger freuen sich über einen freiwilligen Kostenbeitrag oder eine
Spende zugunsten ihres Hilfsprojekts.
Deutsch-Französische Gesellschaft
Familienrundwanderung
Die Deutsch-Französische Gesellschaft Saarburg e.V. organisiert
am Freitag, 1. Mai, eine Familienrundwanderung zum Maifest des
Heimatvereins Wawern zu deren Freizeitanlage Hohlbuchhütte.
Treffen ist um 11 Uhr an der Grillhütte. Die Wanderung führt an
Reben vorbei durch Wälder über die Höhe der Saar. Nach andertFortsetzung auf Seite 23
Amtsblatt
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Ausgabe 18/2015
Amtsblatt
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Ausgabe 18/2015
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halb bis zwei Stunden wieder bei der Hütte angelangt, geht es zum
Wawerner Maifest bei guter Verpflegung und Livemusik mit dem
Musikverein Wawern. Bei schlechtem Wetter wird ein Zelt aufgebaut oder ins Bürgerhaus umgezogen. Anmeldung bis 30. April, 19
Uhr, unter Telefon 06501/603819, oder per E-Mail: [email protected]. Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Gäste und neue Mitglieder sind herzlich willkommen. Weg zur Grillhütte: aus Richtung
Saarburg durch Ayl auf der B 51 Richtung Trier, zweite Abfahrt
nach Wawern, links nach dem Ortseingang führt der Weg „Auf der
Hohlbuch“ nach oben.
Selbsthilfegruppe „Leben ohne Dich“
Die Selbsthilfegruppe „Leben ohne Dich“ Saarburg trifft sich am
Montag, 4. Mai, von 20 bis 22 Uhr in der Lebensberatungsstelle
Saarburg, Schlossberg 3. Alle Eltern, deren Kinder verstorben sind,
sind zu diesem kostenlosen Gesprächskreis herzlich eingeladen. Es
spielt keine Rolle, wie alt das Kind wurde, wann und wodurch es
gestorben ist. Gern kann ein Foto des Kindes oder auch ein Erinnerungsgegenstand mitgebracht werden. Ziel ist, sich in der Trauer
zu stützen, auszutauschen und Verständnis zu erhalten.Infos: Ellen
Rothhaar, Tel. 06581-95270, E-Mail: shg-saarburg@lebenohnedich.
de, www.leben-ohne-dich.de/shg-saarburg.
Evangelische Kirchengemeinde Saarburg
Pfarrer Christoph König (Vierter v.l.) ist in der Evangelischen Kirche zu Saarburg durch den Superintendenten des Evangelischen
Kirchenkreises Trier, Dr. Jörg Weber, am Sonntag, 19. April, eingeführt worden. König hat zum 1. Februar eine landeskirchliche
Pfarrstelle mit besonderem Auftrag im Kirchenkreis Trier übernommen. Weber würdigte die langjährige Erfahrung Königs: „Mit
deiner Fachkompetenz aus vielfältigen Seelsorgefeldern bist du in
den nächsten zwei Jahren für pastorale und seelsorgerliche Arbeit
mit Flüchtlingen zuständig, die in den Gemeinden unseres Kirchenkreises Fuß fassen wollen. Ich freue mich, dass du dich mit großer
Motivation dieser herausfordernden Aufgabe stellst und bereits
erste Kontakte geknüpft hast.“ Zu den Erfahrungen Königs in der
Seelsorge gehören unter anderem seine Zeit im Kirchenkreis Ottweiler, in der er als Pastor im Sonderdienst für die Krankenhausseelsorge im Kirchenkreis zuständig war. Eine Beauftragung für
Krankenhausseelsorge im Kirchenkreis Saarbrücken, die Berufung
in die 1. mbA-Pfarrstelle des Evangelischen Kirchenkreises Trier für
die Krankenhausseelsorge und die Ökumenische Notfallseelsorge
(Rolle des Koordinators) für den Kreis Trier-Saarburg sowie eine
abgeschlossene Seelsorge- und Beratungsausbildung festigten sein
Profil. Bis Anfang des Jahres war König Inhaber der 5. Kreiskirchlichen Pfarrstelle des Kirchenkreises Trier für die Gefängnisseelsorge
in der JSA Wittlich und der JVA in Trier. König wird auch Gottesdienste und andere Vertretungsaufgaben insbesondere in den
Evangelischen Kirchengemeinden Saarburg, Konz-Karthaus und
Hermeskeil-Züsch übernehmen.
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als gute Nektar- oder Pollenquelle ausfindig gemacht, so bleibt sie
dieser Art lange treu. Nur durch diese Stetigkeit im Beflug der Pflanzen einer Art wird die Übertragung des richtigen Pollens auf die
zugehörigen artgleichen Pflanzen gewährleistet. Die Imker bitten
daher alle Landwirte, Obstbauern und Gartenbesitzer beim Einsatz
von Pflanzenschutzmittel auf die bestäubenden Insekten Rücksicht
zu nehmen. Nach Möglichkeit sollten nur Bienen-ungefährliche
Mittel (B4) eingesetzt werden und diese zudem nicht in dieoffenen
Blütengespritzt werden.
Falsch eingesetzte Pflanzenschutzmittel führen oftmals zum Tode
vieler einzelner Bienen oder sogar ganzer Bienenvölker, sowie
anderen bestäubenden Insekten. Die Imker des Bienenzuchtvereins
Saarburg, die insgesamt etwa 300 Bienenvölker betreuen, danken
Ihnen für Ihre Rücksichtnahme.
Ayl
Maibaumaufstellen
Für 30. April ab 15.30 Uhr lädt die Freiwillige Feuerwehr Ayl zur
Feier in den Mai ein. Um 15.30 Uhr ist Start auf dem Dorfplatz
in Ayl mit Kaffee und Kuchen und dem Basteln des Maibaumschmucks. Kinder können sich als kleine Feuerwehrmänner/-frauen
üben. Auf wasserfeste Kleidung achten - auch bei Sonnenschein!
Nach dem Schmücken des Maibaums gibt es Stockbrot, Gegrilltes
und Getränke.
Irsch
Maibaumschmücken
Alle Bürgerinnen und Bürger, besonders die Kinder, sind zum Maifest und Maibaumschmücken am 30. April ab 18 Uhr auf den Bürgerhaus-Vorplatz eingeladen. Die Kinder schmücken ab 18.45 Uhr
den Maibaum. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Der Erlös ist für
die Kita Irsch und für ein Schulprojekt auf Madagaskar bestimmt.
Kastel-Staadt
Musikverein Kastel 1912 e.V.
Probe:
Freitag, 1. Mai, keine Probe
Freitag, 8. Mai, 20 Uhr
Termin:
Pfarrfest am 10. Mai um 11:30 Uhr
Kirf
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Kirf
Aufstellen des Maibaum
Die Freiwillige Feuerwehr Kirf stellt am 30. April traditionell den
Maibaum auf. Um in den 1. Mai zu feiern, lädt der Förderverein der
Feuerwehr alle Mitbürgerinnen und Mitbürger zu leckeren Bratwürsten und kühlen Getränken ins Feuerwehrgerätehaus in der
Ringstraße ein.
Beginn ist am Donnerstag, 30. April ab 19:30 Uhr. Speisen und
Getränke gibt es zum Preis von 1 €.
Ein starkes Team (v.l.): Superintendent Jörg Weber führte Christoph
König (4.v.l.) in seinen neuen Dienst ein. Darüber freuten sich auch
Pfarrer Peter Winter (Saarburg), Pfarrerin Heike Diederich (Hermeskeil-Züsch) und Pfarrer Christoph Urban (Konz).
Bienenzuchtverein Saarburg e.V.
Das Blühen der Obst- und Kulturpflanzen hat begonnen. Die Landschaft präsentiert sich in einem atemberaubenden Zustand. Milliarden von Blüten erhoffen den Besuch von bestäubenden Insekten.
Insbesondere Honigbienen sind Meister auf diesem Gebiet. Sie zählen zu den effektivsten aller bestäubenden Insekten. Honigbienen
sind blütenstet. Das heißt: hat eine Sammelbiene eine Pflanzenart
Musikverein Kirf
Schnupperprobe
Der Musikverein Kirf bietet in seiner Jugendausbildung Kurse für
Blech-, Holz- und Schlaginstrumente an. Interessierte Kinder und
Jugendliche, die ein Instrument erlernen möchten, sind gemeinsam
mit ihren Eltern am Freitag, 8. Mai, zu einem Infoabend ins Bürgerhaus eingeladen.
Ab 18.00 Uhr gibt Informationen zur Jugendausbildung (Jugendarbeit allgemein, Ausbildungsschritte, Gestaltung des Musikunterrichts, Instrumentenkauf, Freizeitgestaltung). Ebenfalls können Sie
sich einen Eindruck von der Jugendorchesterprobe verschaffen
sowie Vorot Instrumente anschauen und ausprobieren.
Amtsblatt
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Flötenkurs
Der Musikverein bietet ab Mai in seinem Ausbildungsprogramm
eine musikalische Früherziehung in Form eines Flötenkurses an.
Den teilnehmenden Kindern werden die ersten Schritte der Musikdarbietung vermittelt. Dazu gehören neben dem Flötenspiel auch
die ersten Notenkenntnisse. Zielgruppe des Kurses sind Kinder ab
5 Jahren. Infos bei Benno Biwer, Tel. 06582/1064, oder Guido Beck,
Tel. 06582/9577.
Merzkirchen
Spende aus Blumenverkauf
Ausgabe 18/2015
steht. Vor der Heimreise decken sich die treuen Gäste mit ihren
Lieblingsweinen ein. Sie kommen während des Jahres immer mal
wieder zu einem Kurztripp an die Mosel, da sich der Weinbestand
zu Hause recht schnell verkleinert. Zudem gibt es immer im November ein Wiedersehen mit Dieter Strupp in Maasmechelen, der eigens
zu einer Weinprobe dorthin reist und sich freut, dass der Kreis der
Weinfreunde stetig wächst. Als Anerkennung für die Urlaubstreue
zur Ferienregion Saar-Obermosel bedankte sich Gertrud Petrich im
Namen der Saar-Obermosel-Touristik bei Janin und Andre Vranken
aus Maasmechelen, Elsa und Ludo Hardy sowie bei Lea Bollen aus
Lanaken und überreichte Urkunden und Präsente. Dieter Strupp
bedankte sich bei den Stammgästen im Namen des Verkehrsvereins
Dreiländereck mit einem Wappenteller und überreichte vom Weingut „Brunnenhof“ ein Weinpräsent.
Serrig
Pfarrgemeinde Serrig
Heiligenborn-Wallfahrt
Herzliche Einladung zu der Wallfahrt zum Heiligenborn am Sonntag, 3 Mai. Beginn ist um 13.30 Uhr an der Pfarrkirche St. Martin.
Gegen 15 Uhr wird eine Andacht am Heiligenborn gefeiert. Festprediger ist Pfarrer Christian Struwe. Musikverein, Kirchenchor
sowie die Mitglieder der Räte gestalten die Wallfahrt. Auch die
Kommunionkinder sind mit ihren Eltern zur Wallfahrt herzlich eingeladen. Beim Heiligenborn liegt das Wallfahrtsbuch aus, in das man
mit Namen seine Anliegen eintragen kann.
Taben-Rodt
Im März veranstalteten die Kommunionkinder von Merzkirchen
einen Blumenverkauf. Dabei kam ein Erlös von 160 € zusammen.
Der Erlös wurde an Nestwärme in Trier gespendet. Herzlichen
Dank an alle, die durch ihren Kauf diese Aktion unterstützt haben.
Palzem
Saar-Obermosel-Touristik
Gästeehrung im Weingut „Brunnenhof“
Kirmes in Taben-Rodt
Am kommenden Wochenende feiert die Ortsgemeinde Taben-Rodt
ihre St. Quiriakus-Kirmes. Von Samstag, 2. Mai, bis Montag, 4. Mai,
findet auf dem Waldfestplatz „Am Rodter Fels“ das dazugehörige
Kirmestreiben statt.
Der Sportverein Taben-Rodt und das DRK sorgen dabei für das
leibliche Wohl und die anwesenden Schausteller für das entsprechende Kirmesvergnügen. Die Schausteller bieten bereits am Freitag, 1. Mai, ihre Geschäfte an. Eröffnet werden die Kirmestage
offiziell am Samstag um 19:30 Uhr mit dem Fassanstich durch den
Ortsbürgermeister. In der traditionellen Kirmesprozession am
Sonntag, Beginn 9:30 Uhr, wird der Sarg mit den Gebeinen des Heiligen Quiriakus durch den Ort bis zur Michaelskapelle und wieder
zurück zu seinem Platz im Altar der Pfarrkirche getragen. Daran
schließt sich das Festhochamt an.
Nach dem Hochamt um ca. 11:30 Uhr spielt der Musikverein vor
dem Gasthaus Rodter Eck zum Kirmeskonzert auf.
Am Montagabend klingt die Kirmes auf dem Festplatz aus.
Die ausrichtenden Vereine und die Ortsgemeinde wünschen allen
Besuchern angenehme und frohe Stunden in Taben-Rodt.
Musikverein 1903 Taben-Rodt e.V.
Die Familien Janin und Andre Vranken aus Maasmechelen, Elsa
und Ludo Hardy und Lea Bollen aus Lanaken, Belgien, verbringen
seit zehn Jahren Urlaubsaufenthalte im Weingut/Gästehaus Brunnenhof bei Familie Strupp in Palzem. Beim Besuch einer Weinmesse
vor mehr als zehn Jahren in ihrem Heimatort Maasmechelen/Maastricht wurden die Weinfreunde erstmals auf das Weingut Brunnenhof
aufmerksam. Bei der Verkostung der Weine am Weinstand stellten
sie fest, dass Bekannte bereits Stammgäste im Hause Strupp sind.
Die Gruppe der Maasmechelener Weinfreunde, die inzwischen auf
mehr als 20 angewachsen ist, trifft sich regelmäßig zum jährlichen
Wein- und Gourmet-Hoffest im Brunnenhof und freut sich immer
auf eine genussreiche gemeinsame Zeit. Dieter Strupp präsentiert
während des Gourmet-Menüs die korrespondierenden Weine. In
weinfroher Stimmung lassen sie den Abend ausklingen und freuen
sich auf den nächsten Morgen, an dem eine Weinbergswanderung
mit Vesper und musikalischer Unterhaltung auf dem Programm
Proben:
Nächste Jugendorchesterprobe ist am Mittwoch, 29. April, 18.30
Uhr. Die Probetermine des Gesamtorchesters für die nächsten zwei
Wochen ändern sich. Geprobt wird am: Mittwoch, 29. April, um
19.30 Uhr; Freitag, 8. Mai, um 19 Uhr
Auftritte:
Sonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr Kirmesprozession, Treffen ist um 9.15 Uhr
vor der Kirche in Uniform
Nach der Messe ca. 11.30 Uhr Treffen zum Platzkonzert auf dem
Dorfplatz vor dem Gasthaus Rodter Eck
Trassem
Musikverein Trassem-Perdenbach1921 e.V.
Schnupper-Frühschoppen
Der Musikverein veranstaltet am 3. Mai einen Info- und Schnupper-Frühschoppen im Bürgerhaus für alle, die Lust und Interesse
haben das Musizieren auf einem Instrument im Blasorchester des
Musikvereins Trassem-Perdenbach zu erlernen. Ab 10 Uhr gibt das
Orchester eine Kostprobe, alle Instrumente werden vorgestellt und
Amtsblatt
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können ausprobiert werden. An diesem Vormittag können man sich
über die musikalische Früherziehung für Kinder ab 4 Jahren, den
Blockflötenunterricht und die Ausbildung aller im Orchester vertretenen Instrumente informieren. Die Getränkekosten übernimmt
der Musikverein. Herzlich eingeladen sind Kinder und Jugendliche,
die Eltern und alle Musikinteressierten.
Wincheringen
Maifest mit Oldtimertreffen
Am 1. Mai wird in Söst ein Jubiläum gefeiert: Bereits zum 10. Male
findet das Oldtimertreffen für Motorräder und Mopeds statt. Dann
herrscht in dem kleinen Saargaudorf Ausnahmezustand. Es werden
etwa 150 bis 200 alte Fahrzeuge und ein Vielfaches an Besuchern
erwartet. Darunter sind aus früheren Epochen fast alle Motorradhersteller mit Namen vertreten, die heute kaum noch jemand kennt.
Von Adler bis Zündapp können die Oldtimer bestaunt werden.
Von der Einzylinder NSU-Quickly mit 50 ccm bis zur Sechszylinder
Benelli mit 750 ccm findet man fast alles, was von den 50er bis 70er
Jahren gebaut wurde. An vielen Motorrädern hängt zudem seitlich
ein Beiwagen. Aber auch etliche Fahrzeuge, die zwischen den beiden
Weltkriegen gebaut wurden, werden erwartet. Wer noch Ersatzteile
sucht, kann mit etwas Glück bei den verschiedenen Teilehändlern
fündig werden. Für die Marke Kreidler wird ein fast lückenloses
Ersatzteilsortiment angeboten. Außerdem wird in einer Sonderausstellung die fast vollständige Fahrzeugpalette der Kreidlerwerke
vom Anfang bis zu Ende der Produktion, also von 1953 bis 1982,
präsentiert. Ausschließlich unrestaurierte Fahrzeuge im originalen
Zustand.
Gegen 13:30 Uhr beginnt die Vorstellung von einigen besonderen
und seltenen Fahrzeugen zusammen mit ihren Fahrern. Auch für das
leibliche Wohl wird mit einem umfangreichen Angebot an Speisen
und Getränken gesorgt sein. Zusätzlich zu den üblichen Spezialitäten vom Grill gibt es hausgemachten Erbseneintopf und jeder
Wanderer und jeder, der mit einem alten Zweirad anreist, erhält den
ersten Teller kostenlos.
Auf www.soest-saargau.npage.de sind Bilder von den Treffen der
vergangenen Jahren zu sehen. Die Söster freuen sich darauf, am
1. Mai ab 10 Uhr bei sonnigem Wetter zahlreiche Teilnehmer und
interessierte Gäste bei dieser mittlerweile beliebten und weithin
bekannten Veranstaltung begrüßen zu können.
Kirchliche Nachrichten
Pfarreiengemeinschaft Saarburg
vom 2. bis 10. Mai
Sa., 02.05., Hl. Athanasius, Bischof von Alexandrien,
Kirchenlehrer (373)
Die Kollekte ist für die Hohe Domkirche
Beurig 09:00 Uhr Marienmesse
Irsch 10:30 Uhr Dankamt zur Diamantenen Hochzeit
von Michel und Maria Merz
Litdorf 13:30 Uhr Brautamt für Michael Wilhelm und
Christiane Stemper
Beurig 16:00 Uhr Beichtgelegenheit
Saarburg
17:00 Uhr Beichtgelegenheit
Litdorf 17:30 Uhr Vorabendmesse
für Peter u. Anna Weidert und ++ Kinder
Saarburg 17:30 Uhr Vorabendmesse
für d. Leb. u. ++ d. Familie Becker-Dawen; für Karl
Hackenberger und Söhne
Irsch 19:00 Uhr Floriansmesse der Feuerwehr Irsch und
Vorabendmesse
für Josef Klein (1. Jahrgedächtnis); für die Leb. und
++ der Freiwilligen Feuerwehr Irsch
Ockfen 19:00 Uhr Vorabendmesse
für Lothar Hemmen (2. Sterbeamt) und Hans-Peter
Thiel (2. Sterbeamt); für Thomas Piro (2. Jahrgedächtnis); für Vinzenz Schuster und leb. u. ++ Angehörige; für Eheleute Michael und Mathilde Schmitt
und ++ Angehörige; für Karl und Else Korzak
So., 03.05., 5. Sonntag der Osterzeit
Die Kollekte ist für die Hohe Domkirche
Ayl 09:30 Uhr Hochamt
Ausgabe 18/2015
für die Pfarreiengemeinschaft; für Christine Mertes
(Sechswochenamt); für Manfred Ludwig (1. Jahrgedächtnis); für Eheleute Peter Kramp u. Katharina
Bohrofen und ++ Kinder; für Sr. Irmina, geb. Maria
Kramp; für Alfons Philipps, Martina Hausen und ++
Eltern; für Marianne Geltz (best. v. RKV)
Mannebach 09:30 Uhr Hochamt
für die Pfarreiengemeinschaft
Saarburg 11:00 Uhr Familiengottesdienst
für die Pfarreiengemeinschaft
Irsch 14:30 Uhr Taufe des Kindes Ida Dawen
Beurig 17:15 Uhr Maiandacht
Beurig 18:00 Uhr Hochamt
für die Pfarreiengemeinschaft; für Wilhelm Kohn (1.
Jahrgedächtnis); für die ++ der Familien Barthen,
Kohn, Messerig; für die Leb. und ++ der Familie
Enders-Büschel; für Adolf Scheer und leb. und ++
Angehörige; für Paula Kraus und Anna-Emma Oehmichen und Leb. u. ++ der Familie Oberkirch
Irsch 18:30 Uhr Maiandacht mit sakramentalem Segen
(mitgestaltet vom Kirchenchor)
Mannebach 19:00 Uhr Maiandacht
Ockfen 19:30 Uhr Komplet (Nachtgebet)
Mo., 04.05., Hl. Florian (304) und die Märtyrer von Lorch
Fisch 18:00 Uhr Maiandacht
Kahren 18:00 Uhr Maiandacht
Kahren 18:30 Uhr heilige Messe
für d. Leb. u. ++ d. Familie Zehren-Kiefer; für Eheleute Elisabeth u. Nikolaus Dawen (Stiftung)
Di., 05.05., Hl. Godehard, Bischof von Hildesheim (1038)
Saarburg 08:30 Uhr Rosenkranzgebet und Beichtgelegenheit
Saarburg 09:00 Uhr heilige Messe
für Eheleute Klaus u. Änni Römer-Ackermann
(Stiftung)
Irsch 18:30 Uhr heilige Messe
für Anton und Katharina Konz
und leb. u. ++ Angehörige
Mi., 06.05., Mittwoch der 5. Osterwoche
Ayl 18:00 Uhr Maiandacht
Ayl 18:30 Uhr heilige Messe
für Leb. u. ++ d. Familie Pehl-Schäfer
Irsch 18:30 Uhr Rosenkranzgebet
Ockfen 18:30 Uhr heilige Messe
für die Verstorbenen, derer niemand gedenkt
Do., 07.05., Donnerstag der 5. Osterwoche, Ewig Gebet in Ockfen
Beurig 08:30 Uhr Rosenkranzgebet
Beurig 09:00 Uhr heilige Messe für Hermann Weber und die
Angehörigen der Familie Weber-Edelblut beiderseits
Saarburg vormittags Hauskommunion
Ockfen 15:00 Uhr Festhochamt zur feierlichen Eröffnung
des Ewigen Gebetes mit Aussetzung des Allerheiligsten
für die Pfarreiengemeinschaft; für Leb. und ++ der
Familie Schmitt-Müller
Ockfen 16:00 Uhr Betstunde für Frauen und Männer (gestaltet vom Liturgiekreis Ockfen)
Ockfen 16:45 Uhr Betstunde für Frauen und Männer (gestaltet vom Liturgiekreis Schoden)
Ockfen 17:30 Uhr Betstunde für die Kinder und Jugendlichen
Ockfen 18:30 Uhr Abendlob mit feierlichem Abschluss zum
Tag des Ewigen Gebetes (anschl. Begegnung mit
Umtrunk im Pfarrhaus)
Irsch 18:30 Uhr eucharistische Anbetung
Saarburg 20:00 Uhr Konzert des Vokalensembles VIVAT
Fr., 08.05., Freitag der 5. Osterwoche
Litdorf vormittags Hauskommunion in Fisch und Kahren
Mannebach vormittags Hauskommunion
Beurig 10:30 Uhr Wallfahrtsmesse der Frauen der Pfarreiengemeinschaft Völklingen
Saarburg 17:30 Uhr Rosenkranzgebet
Mannebach 18:30 Uhr heilige Messe
zu Ehren der Immerwährenden Hilfe und um geistliche Berufungen
Beurig 20:00 Uhr Nightfever mit Mitternachtsmesse zum
Abschluss
Die Kollekte ist für die Pfarrkirche
Beurig vormittags Hauskommunion in Beurig, Irsch, Ockfen und Schoden
Beurig 10.30 Uhr Dankamt zur Goldenen Hochzeit von
Josef und Helga Dienhart
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Beurig 14:00 Uhr Wallfahrt der Kita´s mit Abschlussgottesdienst in St. Marien
Ayl 15:00 Uhr Brautamt für Sascha Klein und Monja
Kaypinger
Beurig 16:00 Uhr Beichtgelegenheit
Saarburg 17:00 Uhr Beichtgelegenheit
Mannebach 17:30 Uhr Vorabendmesse
für Birgit Hettinger; für Eheleute Matthias u. Ottilie
Hettinger, Schwiegersohn Georg und Enkel Markus
Saarburg 17:30 Uhr Floriansmesse der Feuerwehr Saarburg
und Vorabendmesse - anschl. Rosenverkauf des
Frauenbundes Saarburg zu Gunsten des Müttergenesungswerkes
für Siegfried Valtey (Sechswochenamt); für Gertrud
Seibel (1. Jahrgedächtnis); für Leb. u. ++ d. Freiwilligen Feuerwehr Saarburg; für Leb. u. ++ d. Fam.
Barthelmes-Madert
Ayl 19:00 Uhr Vorabendmesse
für Reinhold Ayl (Sechswochenamt); für d. Leb. u.
++ d. Familie Britten; für Josef Notzon u. ++ Angehörige und Adolf u. Franziska Fell; für Klara Altenhofen (best. v. RKV)
Schoden 19:00 Uhr Vorabendmesse
für Berthold Dostert (1. Jahrgedächtnis); für Alois
und Elisabeth Fisch und leb. u. ++ Angehörige; für
Eltern Josef und Anna Martini-Benzkirch und ++
Angehörige; für Victoria Maximini; für Anna, Peter
u. Magdalena Bach; für Heinrich und Cäcilia Koch
und Sohn Günther; für Leb. u. ++ der Familie KochZimmer
So., 10.05., 6. Sonntag der Osterzeit, Muttertag
Die Kollekte ist für die Pfarrkirche
Irsch 09:30 Uhr Familiengottesdienst
für die Pfarreiengemeinschaft; für Monika Weber
(Sechswochenamt); für die ++ der Familie WeberKramp; für Eheleute Nikolaus und Luzia Thielen
und Karl und Katharina Krewer; für die ++ der
Familie Müller-Schu und Karl Loch; für Eheleute
Josef und Maria Wallrich; für Paul Thiel und leb. und
++ Angehörige
Litdorf 09:30 Uhr Hochamt
für die Pfarreiengemeinschaft; für Nikolaus u. Maria
Hoffmann, Sohn Arnold Hoffmann und Schwiegersohn Günter Lellig; für Ingo Richarz
Saarburg 11:00 Uhr Familiengottesdienst - mitgestaltet vom
Frauenbund Saarburg - anschl. Rosenverkauf des
Frauenbundes Saarburg zu Gunsten des Müttergenesungswerkes
für die Pfarreiengemeinschaft; für Eheleute SchooffTernes
Saarburg 14:30 Uhr Taufe der Kinder Lias Marx und Julius
Bernhard Ziegelmeyer
Beurig 17:00 Uhr Andacht zur Göttlichen Barmherzigkeit
Beurig 18:00 Uhr Hochamt
für die Pfarreiengemeinschaft, für Margret Hein,
Patrick Hein und leb. u. ++ Angehörige der Familie Hein-Klein; für Günter Kramp und leb. u. ++
Angehörige; für die ++ der Familie Sauer-Faas; für
Eheleute Walter u. Katharina Becker; für Eheleute
Rudolf u. Margot Berg
Ockfen 19:30 Uhr Komplet (Nachtgebet)
Gottesdienstordnung Kreiskrankenhaus
Donnerstag, 30. April, Hl. Pius V., Hl. Quirinus
10.30 Uhr heilige Messe im Seniorenzentrum
für Leb. und Verst. der Familie Kraus-Zimmer
Freitag, 1. Mai, Jahrestag der Domkirchweihe; Josef, der Arbeiter
Kein Gottesdienst in der Krankenhauskapelle
Sonntag, 3. Mai, 5. Sonntag der Osterzeit
9.30 Uhr Hochamt in der Krankenhauskapelle
für Verst. Käthe Krier und für Verst. Hedwig Krause
und für verst. Eltern und Leb. und Verst. der Familie
Bidinger
Kollekte für die Hohe Domkirche Trier
10.30 Uhr bis
12.30 Uhr Krankenkommunion im Krankenhaus
Vorschau: Freitag, 22. Mai
19:30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst für die
im Krankenhaus Verstorbenen.
Ausgabe 18/2015
Evangelische Kirchengemeinde Saarburg
Dienstag, 28.04.2015
15 Uhr Seniorenspielkreis im Wiesenweg 18
19 Uhr Bibelkreis im Wiesenweg 18
Samstag, 02.05.2015
10 Uhr Konfirmationsgottesdienst, gleichzeitig
Kindergottesdienst im Pfarrhaus
Sonntag, 03.05.2015
10 Uhr Konfirmationsgottesdienst, gleichzeitig
Kindergottesdienst im Pfarrhaus
Montag, 04.05.2015
20 Uhr Chorprobe im Gemeindehaus
Dienstag, 05.05.2015
15 Uhr Seniorenkreis in der Boorwiese 1
Gottesdienstordnung der Pfarreiengemeinschaft Helfant, Kreuzweiler,
Merzkirchen, Palzem und Wincheringen
Sa., 02.05., Hl. Athanasius
Wi. 18.30 Uhr Rosenkranzgebet
Wi. 19.00 Uhr Vorabendmesse
Monatsamt f. + Renate Esch geb. Schampaul, f. ++
Ehel. Karolina u. Anton Hein
Kollekte für die Hohe Domkirche
So., 03.05., 5. Sonntag der Osterzeit
Pa. 9.00 Uhr Hochamt
f. ++ Gertrud Zens u. Veronika Hein, f. ++ Ehel.
Maria u. Johann Peter Jeger-Johannes u. ++ Kinder
Agnes, Marlene u. Elvira, f. + Alfons Nittler u. leb. u.
verst. Ang.
Kollekte für die Hohe Domkirche
Me. 10.30 Uhr Hochamt
f. ++ Elisabeth u. Klaus Altenhofen u. + Magdalena
Temmes, f. ++ Anna u. Josef Altenhofen, verst. Eltern
u. Geschw., f. die Verst. der Fam. Noner-Kirsch u. +
Hermann Noner
Kollekte für die Hohe Domkirche
He. 15.00 Uhr Taufe der Kinder:
Paul Altenhofen, Dittlingen
Sébastien Berg, Wincheringen
Liam Smith, Palzem
Mi., 06.05., Mittwoch der 5. Osterwoche
Re. 19.00 Uhr hl. Messe
f. ++ Geschw. Lothar, Heldemar u. Ingbert Beck u.
verst. Eltern
Do., 07.05., Donnerstag der 5. Osterwoche
Sö. 19.00 Uhr hl. Messe
Monatsamt f. + Franziska Schons geb. Temmes, f. +
Karl Schons, f. die Leb. u. Verst. der Fam. Funk, f. +
Günter Görgen u. die Verst. der Fam. Görgen-Kraff
Fr., 08.05., Freitag der 5. Osterwoche, Hl. Gangolf - Patronatsfest in
Kelsen
Ke. 19.00 Uhr hl. Messe
f. die Leb. u. Verst. von Kelsen
Sa., 09.05., Samstag der 5. Osterwoche
Me. 11.30 Uhr Dankamt anl. der Goldenen Hochzeit der
Eheleute Anton und Annemarie Weber geb. Denzer
Wi. 18.30 Uhr Rosenkranzgebet
Wi. 19.00 Uhr Vorabendmesse
f. + Ferdinand Arnoldy, f. ++ Susanna u. Matthias
Arnoldy u. + Elisabeth Arnoldy
Sonderkollekte für die Kirche
So., 10.05., 6. Sonntag der Osterzeit
Kr. 9.00 Uhr Hochamt
f. + Lena Linden u. die Verst. der Fam. Linden, Stiftm.
f. die Verst. der Fam. Haas-Lauer
Sonderkollekte für die Kirche
He. 10.30 Uhr Hochamt
f. ++ Ehel. Hedwig u. Alois Gries, f. ++ Ehel. Johanna
u. Johann Schneider, f. ++ Magdalena u. Nikolaus
Kirch, f. + Helmut Weber u. die Verst. der Fam.
Gerardy-Kiefer, f. ++ Ehel. Katharina u. Matthias
Weber-Hein u. + Klaus Weber, f. ++ Ehel. Maria u.
Hans Koster-Weber
Sonderkollekte für die Kirche
Krankenkommunion
Donnerstag, 7. Mai ab 15.30 Uhr - Palzem und Helfant
Donnerstag, 7. Mai ab 17.30 Uhr - Körrig und Portz
Freitag, 8. Mai ab 9.30 Uhr - Merzkirchen, Dittlingen, Dilmar
Amtsblatt
- 27 -
Pfarreiengemeinschaft Serrig-Freudenburg
Gottesdienstordnung vom 2. bis 10. Mai
Sa., 02.05., Vorabend zum 5. Sonntag der Osterzeit
Kollekte für die Hohe Domkirche
Kastel-Staadt 17.30 Uhr Vorabendmesse f. d. Pfarrgemeinde; ++
Ehel. Peter u. Katharina Neisius; + Otto Junk
L: K. Rach, Kh: N. Winter, M: Gr. C
Serrig 18.30 Uhr Rosenkranzgebet f. d. Frieden
Serrig 19.00 Uhr Vorabendmesse f. d. Pfarrgemeinde; 3.
Sterbeamt + Bertha Dellerie; + Veronika Loch; ++
Hildegard u. Hans Zeimet; ++ Ehel. Michel u. Maria
Konz u. Sohn Berni; ++ Susanna Zehren u. Sohn
Alfons; ++ Irma u. Karl Jäger, ++ Rosa u. Nikolaus
Backes u. Sohn Marco
L: W. Rommelfanger, Kh: A. Neises
Kirf 19.00 Uhr Vorabendmesse f. d. Pfarrgemeinde mitgestaltet vom Männerquartett Meurich; 3. Sterbeamt +
Adolf Ternes; + Pastor Herbert Puhl u. ++ Eltern; ++
Ehel. Alois u. Martha Fritzen u. + Johannes Müller; +
Anna Schneider u. + Elisabeth Schneider
L: S. Linste, Kh: G. Fritzen, M: Gr. 2
So., 03.05., 5. Sonntag der Osterzeit
Kollekte für die Hohe Domkirche
Äußere Feier des Hl. Quiriakus
Patrozinium in Taben-Rodt
Trassem 9.00 Uhr Hochamt f. d. Pfarrgemeinde; Stiftmesse
nach Meinung d. Stifter; + Renate Groß (Jahrged.);
+ Helene Schaaf; + Leo Leuk u. Enkel Jörg; ++ Ehel.
Matthias u. Anna Schartz u. alle ++ d. Familie
L: S. Frenz, Kh: P. Schuster, M: Gr. II
Taben-Rodt 9.30 Uhr Quiriakusprozession - Jugendliche tragen den
Schrein mit den Gebeinen des Heiligen zur Michaelskapelle
musikalisch mitgestaltet vom Musikverein L: M.
Hein
anschl. Festhochamt unter Mitwirkung des Kirchenchores
f. d. Leb. u. ++ der Pfarrgemeinde; + Nikolaus Massem; ++ Ehel. Hömberg, ++ Mathilde Müller u.
Christa Rörsch
L: M. Klein, Kh: B. Heinz
anschl. Umtrunk zu Gunsten der Orgel
Freudenburg 10.30 Uhr Hochamt u. Kinderkirche f. d. Pfarrgemeinde; 3. Sterbeamt + Markus Keine; 1. Jahrged. +
Erika Streit u. 3. Jahrged. + Horst Streit; ++ Maria
u. Anni Hackenberger; ++ Ehel. Robert u. Hedwig
Junk; Leb. u. ++ d. Fam. + Ute Ostermann u. + Klara
Leinen; ++ Jakob u. Maria Gelz, Tochter Amalie u.
Schwiegertochter Hedwig; ++ Karl u. Adele Reinert
L+Kh: H. Hackenberger, M: Gr. 1
Serrig 13.30 Uhr Wallfahrt zum Heiligenborn - Beginn an
der Kirche Andacht ca. 15.00 Uhr Predigt: Koop.
Christian Struwe
Taben-Rodt 18.00 Uhr Feierl. Quiriakusvesper mit sakr. Segen,
unter Mitwirkung des Kirchenchores
Mo., 04.05., Montag der 5. Osterwoche
Taben-Rodt 9.00 Uhr Dankamt z. E. d. hl. Quiriakus
Di., 05.05., Dienstag der 5. Osterwoche
Taben-Rodt 9.00 Uhr hl. Messe in der Propstey
Mi., 06.05., Mittwoch der 5. Osterwoche
Freudenburg 9.00 Uhr hl. Messe mit der Frauengemeinschaft
f. d. im 1. Quartal ++ Mitglieder d. Frauengemeinschaft; + Wolfgang Geibel; f. d. Verst. d. Familie,
anschl. Muttertagskaffee im Kolpingsaal
Serrig 9.00 Uhr hl. Messe bes. f. d. Geburtstagsjubilare der
Monate Februar, März und April; ++ Ehel. Michael
u. Theresia Seer, ++ Kinder u. Enkel
Taben-Rodt 18.00 Uhr hl. Messe in der Propstey
Taben-Rodt 19.00 Uhr Rosenkranzgebet in Hamm
Do., 07.05., Donnerstag der 5. Osterwoche
Taben-Rodt 18.00 Uhr hl. Messe in der Propstey
Trassem 18.00 Uhr Maiandacht
Trassem 18.30 Uhr hl. Messe, M: Gr. III
Freudenburg 19.00 Uhr Maiandacht im Herrenwald
Ausgabe 18/2015
Fr., 08.05., Freitag der 5. Osterwoche
Taben-Rodt 15.00 Uhr Alten- und Krankenmesse im Bürgerhaus,
mit Spendung der Krankensalbung
Meurich 19.00 Uhr hl. Messe; + Klaus Brittnacher; + Nikolaus
Schwarzenbarth u. gefallenen Sohn Nikolaus; Leb. u.
++ d. Fam. Linster-Reinart; + Alfons Brittnacher u.
Sohn Gerhard; ++ Peter u. Luise Brittnacher u. + Ria
Brittnacher; f. d. Leb. u. ++ einer Familie M: Gr. G
Serrig 18.30 Uhr Maiandacht
Serrig 19.00 Uhr hl. Messe; z. E. d. hl. Florian f. d. Leb. u.++
der Freiw. Feuerwehr Serrig; + Bertha Dellerie (Messesp.); ++ Fam. Jung-Linster u. Fam. Linster-Hauser;
++ Fam. Thill-Hauser; ++ Fam. Hauser-Heinisch; +
Maria Hauser
Sa., 09.05., Vorabend zum 6. Sonntag der Osterzeit
Monatskollekte für die Pfarrkirchen
Freudenburg 16.30 Uhr hl. Taufe des Kindes Philipp Jochem M:
Gr. 2
Freudenburg 17.30 Uhr Vorabendmesse f. d. Pfarrgemeinde; 2.
Sterbeamt + Franz Metrich; 2. Sterbeamt + Ewald
Hammes; + Marlene Leidisch (Jahrged.); + Elisabeth
Bauer u. ++ Angeh.; ++ Erna u. Jakob Backes u. +
Schwiegersohn Volker Berend; + Heinz Remmel u.
alle ++ d. Fam.; + Manfred Folz; f. eine + Mutter zu
Ehren der Sel. Sr. Blandine
L: K. Bidon, Kh: K. Rach, M: Gr. 2
Taben-Rodt 17.00 Uhr Rosenkranzgebet f. d. Frieden (M. Hein u.
M. Kiefer)
Taben-Rodt 17.30 Uhr Vorabendmesse f. d. Pfarrgemeinde; 1.
Jahrged. + Cilli Baumgarten; + Margret Schu (Jahrged.); ++ Geschw. Felten u. Anneliese Wilhelmi; +
Hermann Weiter; + Erwin Kiefer u. ++ Eltern
L: M. Kiefer, Kh: C. Rörsch
Trassem 19.00 Uhr Vorabendmesse f. d. Pfarrgemeinde; ++
Ehel. Ernst u. Margarethe Klein u. + Sohn Josef;
+ Josef Scheer u. d. ++ d. Fam. Kees-Valerius u. zu
Ehren d. Mutter Gottes; ++ Ehel. Walter u. Maria
Klein
L: S. Eberhard, Kh: H. Schwan, M: Gr. I
So., 10.05., 6. Sonntag der Osterzeit
Monatskollekte für die Pfarrkirchen
Kirf 9.00 Uhr Hochamt f. d. Pfarrgemeinde; + Pastor Josef Kanzler
u. ++ Eltern; ++ Ehel. Josef u. Anna Mohr; + Robert
Lellig u. ++ Ehel. Matthias u. Anna Franzen; + Willi
Kaiser u. leb. u. ++ Angeh.; ++ Viktor u. Elisabeth
Neisius u. ++ Angeh.; + Anna Mohr; f. d. Leb. u. ++
einer Familie; z. E. d. Immerwährenden Hilfe
L+Kh: J. Krug, M: Gr. 3
Taben-Rodt 9.30 Uhr hl. Messe in der Propstey
Kastel-Staadt10.30 Uhr Festhochamt f. d. Pfarrgemeinde zum
Pfarrfest, mitgestaltet vom Singkreis
Stiftmesse ++ Matthias u. Elisabeth Konter-Leuk;
++ Ehel. Gerhard u. Veronika Meurers u. Schwiegersohn Werner; ++ Johann u. Franziska Steinmetz;
+ Franz-Josef Kees; + Dorothea Temmes; + Alwina
Klein (bestellt v. Frauenkaffee); + Theresia Konter
(bestellt v. Frauenkaffee)
L: M. Scheer Kh: M. Jäger M: Gr. A
Serrig 10.30 Uhr Festmesse auf dem Hofgut
anlässlich des Frühlingsfestes der Lebenshilfe
L: Dr. M. Köbler, Kh: A. Neises
Politische Parteien
Freie Wählergruppe VG Saarburg e.V.
Mitgliederversammlung
Der Vorstand lädt alle Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung für Freitag, 8. Mai, 20 Uhr in den Gasthof Sauerwein in Kirf-Meurich ein.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2. Aufnahme neuer Mitglieder
3. Vorstandswahlen: Wahl von Beisitzern
4. Bericht aus dem Vereinsleben
5. Bericht aus der Fraktion
6.Verschiedenes
Amtsblatt
- 28 -
Ausgabe 18/2015
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Auf folgende Veranstaltungen wird hingewiesen:
Mittwoch, 6. Mai: Brotbacken wie in der Antike - Die Backvorführung beginnt um 10.30 Uhr, die verschiedenen Backschritte enden
gegen 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr können die Produkte verkostet
werden. Teilnehmerzahl ist begrenzt. Backvorführungen mit Verkauf finden bis November jeweils am ersten Mittwoch im Monat
statt.
Samstag, 9. Mai: Eselwanderung zur Villa Borg. Start ist um 10 Uhr
im Perler Ortsteil Tettingen mit bis zu fünf Eseln. Nach ca. zwei
Stunden Familien-Wanderung - jüngere Kinder dürfen abwechselnd
auf den Eseln reiten - ist das Pausenziel Villa Borg erreicht. Dort ist
ein etwa zweistündiger Aufenthalt geplant, bevor es wieder in den
heimischen Stall geht.
Sonntag, 10. Mai: Gartenführung im Archäologiepark um 15 Uhr.
Gartenführerin Dorothee Muthreich begleitet die Gäste ca. zwei
Stunden durch die 7.000 qm großen Gartenanlage mit Rosen-, Kräuter-, Gemüse- und Obstsorten, die auch schon die Römer kannten.
Sonntag, 10. Mai: Wanderung mit Naturerlebnis-Pädagoge und Heimatforscher Christoph Postler rund um den Archäologiepark. Es
werden geschichtliche Stätten rund um Borg und Oberleuken aufgesucht und erhält dazu Hintergrundinformationen wie z. B. über
Kelten, Römer und das Mittelalter. Wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk wird benötigt. Wanderung ist nicht für Kinderwagen
geeignet und dauert ca. 3 Stunden. Startpunkt: Eingang Römische
Villa Borg, 10 Uhr.
Weitere Infos zu den Veranstaltungen erfährt man unter www. villaborg.de. Anmeldungen sind erforderlich. Infos und Anmeldung
unter Tel. 06865 9117-0, oder E-Mail: [email protected].
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Betreuungsverein der Lebenshilfe
Infoabend
Durch die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetz 2015 sind seit
Anfang des Jahres viele Änderungen im Bereich der Pflegeversicherung eingetreten, die den Menschen mit einem Pflegebedarf
und ihren Angehörigen die Pflegesituation erleichtern sollen. Im
Rahmen eines Informationsabends am 6. Mai um 19 Uhr stellt Pflegeberaterin Margit Lutz des Pflegestützpunkts Konz die verschiedenen Neuregelungen vor. Die Veranstaltung findet im Rahmen der
Arbeitsgemeinschaft Betreuungswesen im Besprechungsraum des
Lebenshilfehauses Peter Zettelmeyer in Konz, Granastraße 113,
3. Etage, statt. Fragen können vorab beim Betreuungsverein der
Lebenshilfe Trier-Saarburg in Konz unter Tel. 06501-601340 gestellt
werden.
Ende des redaktionellen Teils
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Durch eine Änderung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung
vom 26.01.2015 sind die Sätze der Aufwandsentschädigung um 3,3
% angehoben worden. Die Verordnung sollte erst mit Wirkung vom
15.01.2015, statt wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen zum
01.01.2015, in Kraft treten. Dies widerspricht aus Sicht des GStB der
Begründung des Verordnungsentwurfs und ist zugleich mit einem
erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Vorgesehen war im
Gesetzentwurf, dass die Sätze zum gleichen Zeitpunkt wie die Aufwandsentschädigungen für die übrigen kommunalen Ehrenämter
angehoben werden, um eine Ungleichbehandlung von kommunalen
Funktionsträgern zu vermeiden. Der GStB hat sich nunmehr erfolgreich dafür eingesetzt, dass die erhöhten Entschädigungssätze auch
für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige rückwirkend für den ganzen Monat Januar 2015 gewährt werden.
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Ausgabe 18/2015
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Liebe und dankbare Erinnerung ist das was bleibt.
Denn Du hast in jedem von uns einen Teil von Dir hinterlassen, der Dich unvergessen macht.
In unserer Trauer durften wir erfahren, wie viel Verbundenheit und Zuneigung unserem lieben Verstorbenen
Adolf Ternes
* 27. Februar 1943
† 12. März 2015
entgegengebracht wurde.
D
A
N
K
E
für ein stilles Gebet
für das tröstende Wort, gesprochen oder geschrieben
für einen Händedruck, wenn die Worte fehlten
für die Zeichen der Liebe und Freundschaft
für die Blumen, Geld- und Messespenden
sowie das ehrende Geleit zur letzen Ruhestätte.
Besonderen Dank an Dr. Wehling und die Station A/B1 des Krankenhauses Saarburg für die fürsorgliche
und liebevolle Betreuung.
Dank auch an Herrn Pastor Zimmer und Bestattungen Hagen für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier.
In stiller Trauer
Gertrud Ternes und Kinder mit Familien
Kirf, im April 2015
Das Sechswochenamt wird gehalten am Samstag, dem 2. Mai 2015 um 19 Uhr in der Pfarrkirche in Kirf.
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Ausgabe 18/2015
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