Jahrgang 16 (133) Mittwoch, den 29. April 2015 Ausgabe 18/2015 Oldtimertreffen für Motorräder und Mopeds in Söst Am 1. Mai feiert der Wincheringer Ortsteil Söst sein traditionelles Maifest zusammen mit dem 10. internationalen Oldtimertreffen für Motorräder und Mopeds. Es werden zahlreiche historische Zweiräder von fast allen Herstellern aus den verschiedenen Epochen des Motorradbaus erwartet. Amtsblatt - 2 - Ausgabe 18/2015 Not- und Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale im Kreiskrankenhaus St. Franziskus, Graf-Siegfried-Str. 115, 54439 Saarburg, Tel. 06581997199, www.bdz-saarburg.de, freitags 16 Uhr bis montags 7 Uhr, mittwochs von 14 Uhr bis donnerstags 7 Uhr und an Feiertagen vom vorausgehenden Werktag 18 Uhr bis zum folgenden Werktag 7 Uhr. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Trier seit 1. Januar 2014 Kontakt: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Trier, Nordallee 1, Telefon: 0651-2082244 Zahnärztlicher Notfalldienst Den zahnärztlichen Notfalldienst erfahren Sie über die Rufnummer: 01805-065100 (Festnetz 0,14 €/Min., mobil max. 0,42 €/Min.) Apothekennotdienst Den Apothekennotdienst erfahren Sie über die Rufnummer: 0180-5258825 + der Postleitzahl Ihres Wohnortes (Festnetz 0,14 €/Min., mobil max. 0,42 €/Min.) Notdienstplan vom 22. bis 30. April jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr 29.04. Apotheke am Markt....................... Tel.: 06501/99296 Am Markt 16, Konz Damian-Apotheke............................ Tel.: 0651/72233 Südallee 36, Trier 30.04. Grüne-Apotheke.......................... Tel.: 06581/997010 Heckingstr. 35, Saarburg 01.05. Liebfrauen-Apotheke.................... Tel.: 06581/91960 Brückenstr. 11, Saarburg 02.05. Apotheke in der Beethovengalerie.......................... Tel.: 06501/998484 Schillerstr. 30, Konz St. Barbara-Apotheke...................... Tel.: 0651/43210 Friedrich-Wilhelm-Str. 23, Trier 03.05.2015 Markt-Apotheke............................. Tel.: 06581/91760 Graf-Siegfried-Str. 30, Saarburg 04.05. Mosel-Apotheke............................. Tel.: 06584/91550 Kirchenweg 18, Nittel Euren-Apotheke............................... Tel.: 0651/88867 Eurener Str. 187-189, Trier 05.05.2015 Rats-Apotheke.................................. Tel.: 06501/3131 Lessingstr. 3, Konz Jesuiten-Apotheke............................ Tel.: 0651/41039 Neustr. 1, Trier 06.05.2015 Burg-Apotheke............................. Tel.: 06581/994965 Heckingstr. 12-14, Saarburg 07.05.2015 Markt-Apotheke............................... Tel.: 06582/7489 Marktplatz 5, Freudenburg St. Petrus-Apotheke......................... Tel.: 0651/48450 Gartenfeldstr. 15 54295 Trier Apotheke in Saarburg Samstag, 2.5., 8 bis 13 Uhr regulär geöffnet Marktapotheke, Graf-Siegfried-Straße 30, Saarburg,.................................................................... Tel. 06581/9176-0 Rettungsdienste Notruf 112......................................................................................19222 Polizei Notruf ................................................................................................110 Polizeiinspektion Saarburg 06581/91 55-0 Bezirksbeamter Kettenhofen (zuständig für die Verbandsgemeinde) -48 Malteser Hilfsdienst e.V. Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst ............................................................................ Tel. 0151 / 10 42 10 23 Deutsches Rotes Kreuz Sozialstation Saarburg, Bahnhofstraße 4....................... 06581/19219 Pflegestützpunkt Kostenlose Beratung für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Graf-Siegfried-Straße 32 - Rathaus 2. Etage Telefon.....................................................06581/9967990 und 9967991 Schiedspersonen Schiedsamtsbezirk Saarburg-Irsch (Stadt Saarburg mit den Stadtteilen Niederleuken, Beurig, Krutweiler und Kahren, Ortsgemeinden Ayl, Irsch, Ockfen, Schoden, Serrig) Schiedsperson: Leo Steinmetz, 54441 Ockfen, Auf dem Sprung 8, ......................... Tel. 06581/996861 Schiedsamtsbezirk Freudenburg (Ortsgemeinden Fisch, Freudenburg, Kastel-Staadt, Kirf, Mannebach, Merzkirchen, Palzem, Taben-Rodt, Trassem, Wincheringen) Schiedsperson: Jürgen Beiler, 54450 Freudenburg, Kolpingstr. 3...................... Tel. 06582/9938888“ Wasserversorgung Bereitschaftsdienst...................................................Tel. 06581/81-333 Abwasserentsorgung Bereitschaftsdienst............................................... Tel. 06581/9967 782 Stromversorgung Westnetz GmbH..............................................................0800 4112244 Erdgasversorgung SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH............... 0800 717-2599 Ambulante Pflegedienste Anzeige H.A.K. Elisabeth 54439 Saarburg, Graf-Siegfried-Str. 43..................................................... 06581/95229 Anzeige Humania 54450 Freudenburg, Appoignystr. 1................................ 06582/9786 Informationsbüro Mettlacher Str. 2.......................... 06582/9938444 Anzeige Betreutes Wohnen Marienpark Freudenburg Mettlacher Str. 2......................................................... 06582/9938333 Anzeige Betreutes Wohnen St. Marien 54439 Saarburg-Beurig Wiesenweg 18, Ecke Boorwiese 15................................ 06581/4945 Anzeige Tagespflege Tagespflege Saarburg Club-Aktiv e.V. 54439 Saarburg, Ritzlerstr. 10 e.................................... 06581/95118 Anzeige Tagespflege Tagespflege Haus Rheinart 54439 Saarburg, Am Fruchtmarkt 1............................. 06581/95229 Amtsblatt - 3 - Ausgabe 18/2015 Impressum Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Saarburg, mit den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Saarburg und der Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt, Kirf, Mannebach, Merzkirchen, Ockfen, Palzem, Schoden, Serrig, Taben-Rodt, Trassem und Wincheringen. Enthält die „Kreisnachrichten Trier-Saarburg“ Herausgeber: Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, vertreten durch Rudolf Klein, Schlossberg 6, 54439 Saarburg. Druck und Verlag: Verlag + Druck LiNUs WittiCH KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240, Internet: www.wittich.de, E-Mail: [email protected], Postanschrift: 54334 Schweich, Postfach 1154 Redaktion: Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Zimmer 18, Tel. 06581/81-118 E-mail: [email protected], Internet: http://www.vg-saarburg.de Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise: Rudolf Klein, Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 54439 Saarburg Anzeigenannahme: Tel. 06502/9147-0 oder -240, Fax 06502/9147-250 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Dietmar Kaupp, Geschäftsführer, Föhren Reklamation Zustellung bitte an: Tel. 06502/9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected] Das Amtsblatt erscheint wöchentlich, mittwochs. Die Zustellung erfolgt durch vom Verlag gestellte örtliche Boten. Einzelstücke sind zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Amtsblatt - 4 - Öffnungszeiten und Informationsdienste Hinweis Redaktionsschluss Redaktionelle Texte müssen bis spätestens montags um 10 Uhr per Mail bei der Pressestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg (Mail: [email protected]) vorliegen. Auf Redaktionsschlussverschiebungen wird gesondert hingewiesen. Per Fax übersandte Pressetexte können nur noch in besonderen Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Besonders empfehlen möchten wir allen Vereinen die Online-Nutzung unseres Content Management Systems (CMS) unter der Adresse http://www.cms.wittich.de. Für kostenpflichtige Werbe- oder Familienanzeigen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Verlag + Druck Wittich KG in Föhren oder an die Druckerei Rassier in Saarburg. Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg Schlossberg 6, 54439 Saarburg Telefon ..................................................06581/81-0, Fax: 06581/81-220 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.vg-saarburg. de Bürgerbüro Telefon: 06581/81-300, Fax: 06581/81-310 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: montags und freitags ..................................................7.00 - 16.00 Uhr dienstags ......................................................................7.00 - 13.00 Uhr mittwochs und donnerstags .......................................7.00 - 18.30 Uhr Übrige Verwaltung Öffnungszeiten: montags bis freitags ....................................................8.30 - 12.00 Uhr donnerstags ................................................................14.00 - 16.00 Uhr donnerstags .............................. 16.00 - 18.00 Uhr nach Vereinbarung Pressestelle Telefon: 06581/81-118, E-Mail: amtsblatt@vg-saarburg. de Bürgertelefon 0 65 81/81-111 (außerhalb der Dienstzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet) E-Mail: [email protected] Freizeithallenbad Saarburg Öffnungszeiten für das Hallenbad Montag 14.00 - 20.00 Uhr Dienstag 8.00 - 21.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 20.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 20.00 Uhr Freitag 8.00 - 21.00 Uhr Samstag 9.00 - 18.00 Uhr Sonntag 9.00 - 18.00 Uhr Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.freizeitbaeder-saarburg.de oder unter Tel. 06581-988700. Öffnungszeiten Sauna Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag gemischte Sauna gemischte Sauna Damensauna Herrensauna gemischte Sauna gemischte Sauna gemischte Sauna 14.00 - 20.00 Uhr 8.00 - 21.00 Uhr 8.00 - 20.00 Uhr 8.00 - 20.00 Uhr 8.00 - 21.00 Uhr 9.00 - 18.00 Uhr 9.00 - 18.00 Uhr Kfz-Zulassungsstelle Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Telefon 06581/81-291, -292 Öffnungszeiten: montags bis freitags 7.30 - 11.30 Uhr Diese Woche in den Kreis-Nachrichten • KreistagstimmtfürAfAHermeskeil • Feuerwehrleutegeehrt DieKreis-NachrichtenfindensichimAnschlussan denredaktionellenTeildesAmtsblattes. Ausgabe 18/2015 Tourist-Information Saar-Obermosel-Touristik Graf-Siegfried-Str. 32, 54439 Saarburg Telefon: 06581/99598-0, Fax: 06581/99598-29 E-Mail: [email protected] www.saar-obermosel.de Montag bis Freitag................................................... 9.00 bis 18.00 Uhr Samstag................................................................... 10.00 bis 14.00 Uhr DB-Agentur in Saarburg Graf-Siegfried-Str. 30, Tel. 06581/99 14 4 Öffnungszeiten: montags - freitags ........................................................9.00 - 18.00 Uhr samstags .......................................................................9.00 - 13.00 Uhr Stadt Saarburg Schlossberg 6, 54439 Saarburg Telefon: 06581/81-0 Mail: [email protected], Internet: www.saarburg.de Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher Ayl Fisch Freudenburg Irsch Kastel-Staadt Kirf Beuren Meurich Mannebach Merzkirchen Dittlingen Kelsen Körrig Merzkirchen Portz Rommelfangen Südlingen Ockfen Palzem Dilmar Esingen Helfant Kreuzweiler Palzem Wehr Saarburg Kahren Krutweiler Schoden Serrig Taben-Rodt Hamm Trassem Wincheringen Bilzingen Söst Büdinger, Siegfried Wacht, Otmar Gödert, Bernd Haag, Jürgen Schommer, Hubert Krug, Josef Zehren, Norbert Brittnacher, Horst Gard, Bernd Lutz, Martin Altenhofen, Franz-Josef Peter, Gerhard Weinacht, Leo Hemmerling, Peter Bauer, Klaus Samson, Stefan Weiter, Rudolf Benzmüller, Gerd Wagner, Florian Altenhofen, Egon Fochs, Richard Reuter, Franz-Josef Willkomm, Helmut Beck, Klaus Wagner, Florian Dixius, Jürgen Paulus, Reinhardt Keßler, Kurt Pauly, Andreas Dr. Adam, Egbert Neuses, Klaus Rommelfanger, Markus Konter, Roland Schömann, Elmar Fochs, Egon Steinmetz, Ernst Tel. 06581-995860 Tel. 06581-6625 Tel. 06582-989533 Tel. 0160/7263487 Tel. 06582-99070 Tel. 06582-326008 Tel. 06583-606 Tel. 06582-892 Tel. 06581-923819 Tel. 06581-95501 Tel. 06583-718 Tel. 06582-7301 Tel. 06581-1721 Tel. 06581-4174 Tel. 06581-2253 Tel. 06583-1845 Tel. 0170 -5212357 Tel. 06581-9850100 Tel. 06583-844 Tel. 06583-993369 Tel. 06583-1381 Tel. 06583-992270 Tel. 06583-1281 Tel. 06583-1227 Tel. 06583-844 Tel. 06581-81-226 Tel. 06581-995037 Tel. 06581-2525 Tel. 06581-5982 Tel. 0163-7303901 Tel. 06582-9576 Tel. 06582-992299 Tel. 06581-4788 Tel. 0151/58417249 Tel. 06583-993898 Tel. 06583-1552 Stadtbücherei Saarburg im Rathaus Graf-Siegfried-Straße 32, 1. Stock, 54439 Saarburg Tel. 06581-9959067 geöffnet jeden Dienstag und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr. Saarburger Sesselbahn Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr Montags Ruhetag außer in Ferienzeiten und an Feiertagen. Wetterbedingte Fahrplanänderung sind möglich. www. saarburger-sesselbahn.de E-Mail: [email protected] Tel. 06581-995218 AMÜSEUM am Wasserfall Am Markt 29, 54439 Saarburg Städt. Museum/Galerie Tel.: 06581/994642, Fax 06581/95670 Mail: [email protected], Internet: www.saarburg.de täglich 11.00 - 16.00 Uhr, außer samstags Amtsblatt - 5 - Ausgabe 18/2015 KulturGießerei einbarung, Tel. (06581) 81-111 möglich. Vorsprechende werden gebeten alle Rentenversicherungsunterlagen, Familienstammbuch und Personalausweis mitzubringen. Bei Beratungswünschen in Rentenangelegenheiten einer anderen Person ist eine Vollmacht des Betreffenden erforderlich. LOS - Offene Sprechstunde Die Barmer GEK führt für alle Versicherten regelmäßig Sprechtage bei der Verbandsgemeindeverwaltung durch. Ratsuchende können mit allen Anliegen rund um die Kranken- und Pflegeversicherung vorsprechen. Der nächste Beratungstag ist am Dienstag, 5. Mai, von 14 bis 16 Uhr. Volkshochschule Saarburg Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz führt bei der Verbandsgemeindeverwaltung regelmäßig Energieberatungssprechtage durch. Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen nach Terminvereinbarung. Die Themen sind breit gefächert, u.a. baulicher Wärmeschutz, Heizungssanierung, alternative Energien, Schimmel- und Feuchtigkeitsvermeidung, Dämmungs- und Isolierungsmaßnahmen, Hauselektrik, Stromkostensenkung. Der nächste Beratungstag ist am Freitag, 15. Mai. Anmeldung bitte über das Bürgertelefon: 06581/81111. Staden 130, 54439 Saarburg Tel. 06581/2336, E-Mail: [email protected] Internet: www.kulturgiesserei-saarburg.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag von 11 bis 17 Uhr Das SozialRaumTeam Saarburg ist eine Anlaufstelle für Familien, Kinder und Jugendliche. Es berät und unterstützt kostenlos und anonym bei Erziehungsfragen. Sprechstunde: montags von 16 bis 18 Uhr im Mehrgenerationenhaus Saarburg, Im Staden 130, Mobil: 0151/16761971. E-Mail: [email protected] Zweigstelle der KVHS Trier-Saarburg Im Amüseum, Am Markt 29, 54439 Saarburg Tel. 06581/996656, E-Mail: [email protected] Internet: www.vhs-saarburg.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 13 bis 17 Uhr VHS Freudenburg-Taben-Kirf Zweigstelle der KVHS Trier-Saarburg Leitung: Marlene Brittnacher Tel. 06582-833, E-Mail:[email protected] Mineralien- und Fossilienmuseum M. & M. Sendelbach, Waldstraße 26, 54441 Taben-Rodt Privatmuseum mit freiem Eintritt Besuchszeiten nach Absprache, Tel. 06582-848, Email [email protected] Finanzamt Trier Telefon 0651/9360-0, Fax: 0651/9360-34900 Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag-Mittwoch: 7:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 7:30 - 18:00 Uhr Freitag: 7:30 - 13:00 Uhr Internet: www.finanzamt-trier. de E-Mail: [email protected] Info-Hotline der Finanzämter: 0261-20 17 92 79 Montag - Donnerstag: 8 bis 17 Uhr, Freitag: 8 bis 13 Uhr Jobcenter Trier-Saarburg Geschäftsstelle Saarburg Öffnungszeiten: Montag 8 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag 8 Uhr bis 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 Uhr bis 12:30 Uhr Freitag geschlossen Aus der Verwaltung Sprechtag der Rentenberatung Zur Rentenberatung für Versicherte und Rentner werden Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung bei der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt. Der nächste Sprechtag ist am Donnerstag, 21. Mai. Die Rentenberatung ist nur nach Terminver- Sprechtag der Barmer GEK Sprechtag der Energieberatung Sprechtag des Finanzamtes Das Finanzamt Trier führt den nächsten Sprechtag am Mittwoch, 20. Mai bei der Verbandsgemeindeverwaltung durch. Sprechzeiten sind von 8:30 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr. Außerdem machen wir darauf aufmerksam, dass beim Finanzamt Trier ein Service-Zentrum eingerichtet ist welches Montag bis Mittwoch von 7:30 bis 16 Uhr, Donnerstag von 7:30 bis 18 Uhr sowie Freitag von 7:30 bis 13 Uhr durchgehend geöffnet hat. Weiteres zu den verschiedensten Sprechtagsangeboten erfahren Sie über das Bürgertelefon: 06581/81-111. Sprechstunde des Sozialverbandes VdK Trier Der Sozialverband VdK Trier führt für alle Mitglieder der Stadt und Verbandsgemeinde Saarburg am Montag, 11. Mai, von 10 bis 11 Uhr eine Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung durch. Es wird gebeten notwendige Unterlagen, sowie den Mitgliedsausweis für die Beratung mitzubringen. Hinweis in eigener Sache Sprechzeiten zur Rentenberatung Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass aus organisatorischen Gründen für Rentenangelegenheiten ab sofort folgende Sprechzeiten eingerichtet werden: dienstags und donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Zimmer 57 In dieser Zeit berät der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, Stefan Weber. Zur zügigen Abwicklung des Publikumsverkehrs ist eine telefonische Voranmeldung hilfreich und wünschenswert. Tel. 06581/81-111. Ab 30. April finden in 14-tägigem Rhythmus donnerstags von 10 Uhr bis 12 Uhr zudem die gewohnten Sprechzeiten im Mehrgenerationenhaus Saarburg, Staden 130, statt. Hier berät Sie der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, Albert Jaeger, Anmeldung nicht erforderlich, Kontakt außerhalb der Sprechstunde unter Tel. 06581/1819. Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen Verbandsgemeinde Saarburg Forstrevier Serrig Brennholzversteigerung Die diesjährige Brennholversteigerung im Kammerforst bei Saarburg ist am Samstag, 9. Mai. Treffpunkt ist auf dem Parkplatz am Jugendzeltplatz im Kammerforst um 8.30 Uhr. An dieser Versteigerung können die Einwohner der Ortsgemeinden Serrig, Irsch, Schoden, Ockfen und der Stadt Saarburg teilnehmen. Zur Ausbietung kommen Eichen- und Buchenbrennholzpolter (gerückt an Waldweg) zur Selbstwerbung im Bereich der „Pegelschneise“ (Verbindungsweg von der Königstraße Richtung B 407 vor Irsch). Die Brennholzpolter können ab sofort besichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Motorsägenführer ihre Sachkunde durch Vorlage einer Teilnahmebestätigung an einem MSBasis-Lehrgang nachweisen müssen. Amtsblatt - 6 - Sitzung des Bauausschusses Die nächste Sitzung des Bauausschusses des Verbandsgemeinderates Saarburg findet am Dienstag, 5. Mai 2015, 18 Uhr, im Sitzungssaal des Hauses Warsberg in Saarburg statt. Tagesordnung A. Öffentliche Sitzung 1.Informationen 1.1 Sachstand zum Neubau einer Zentralen Feuerwache in Saarburg 2. Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage im Freibad Saarburg; Auftragserteilung 3. Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung B. Nichtöffentliche Sitzung 1.Informationen 2./3.Bauangelegenheit 4. Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung Saarburg, 24. April 2015 Verbandsgemeinde Saarburg gez. Dixius, Bürgermeister Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Saarburg findet am Donnerstag, 7. Mai 2015, 18 Uhr, im Sitzungssaal des Hauses Warsberg in Saarburg statt. Tagesordnung A. Öffentliche Sitzung 1.Informationen 1.1 Information über die Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung für Angelegenheiten der Räte und Ausschüsse der Verbandsgemeinde Saarburg; Eilentscheidung gemäß § 48 GemO 2. Anträge auf Bezuschussung von Begleitmaßnahmen zum demografischen Wandel 3. Erstellung eines Konzeptes zum barrierefreien Tourismus in der Urlaubsregion Saar-Obermosel 4. Annahme von Spenden Privater an die Verbandsgemeinde Saarburg 5. Öffnungszeiten des Bürgerbüros in der Verbandsgemeindeverwaltung 6. Renaturierung des Freudenburger Baches 7. Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung B. Nichtöffentliche Sitzung 1.Informationen 2.Personalangelegenheiten 3.Planungsangelegenheit 4./5.Grundstücksangelegenheit 6.Asylangelegenheit 7.Planungsangelegenheit 8. Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung Saarburg, 24. April 2015 Verbandsgemeinde Saarburg gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister Hinweis zum Abfuhrplan Nach den maßgeblichen Vorschriften des Landeswassergesetzes hat die Verbandsgemeinde Saarburg als örtlicher Träger der Abwasserbeseitigung als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung sicherzustellen, dass das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser ordnungsgemäß beseitigt wird. In der Regel erfolgt die Aufnahme des Abwassers in eine Kanalisation. Sofern eine solche nicht vorhanden ist, schließt die Verpflichtung zum Sammeln und Fortleiten aber auch die Abfuhr mit Fahrzeugen (mobile Entsorgung) des in geschlossenen Gruben gesammelten Abwassers und des Schlamms aus Kleinkläranlagen zur weiteren Beseitigung ein. Der Abfuhrplan für das Jahr 2015 ist nachstehend veröffentlicht. Danach wird mit der turnusmäßigen Abfuhr begonnen. Bei der Abfuhr in den vergangenen Jahren kam es immer wieder vor, dass in Einzelfällen die von uns mit der mobilen Entsorgung beauftragte Fremdfirma aus unterschiedlichen Gründen an der Abfuhr gehindert wurde. So kam es beispielsweise des Öfteren vor, dass während der turnusmäßigen Leerung die Abfuhr verweigert wurde, kurze Zeit später mehr oder weniger dringend dann die Abfuhr gewünscht wurde. Dies führte in der Vergangenheit zu vermeidbaren Mehrkosten für die beauftragte Firma. Bei dieser Gelegenheit bitten wir darum, zum Abfuhrtermin die Kleinkläranlage oder Abwassergrube freizulegen und die Zufahrt zu gewährleisten. Hierzu gehört auch, die Abfuhr nicht zu behindern. Nur dadurch wird auch in Zukunft eine kostengünstige Abfuhr möglich sein. Und eine kostengünstige Abfuhr trägt mit dazu bei, die Abwassergebühren nicht unnötig zu verteuern. Dies Ausgabe 18/2015 liegt im Interesse aller Gebührenschuldner und damit auch der besagten Grundstückseigentümer. Dank an dieser Stelle an all die Grundstückseigentümer, die uns durch ihre Mithilfe und Verständnis geholfen und mit dazu beigetragen haben, dass wir unserer gesetzlichen Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung nachkommen konnten. Gerne nehmen wir auch die Gelegenheit war, uns bei all denjenigen zu bedanken, die Verständnis dafür aufbrachten und aufbringen, dass es durch notwendige Kanalbauarbeiten während der Bauzeit durchaus zu Behinderungen kommen kann. Ihre Verbandsgemeindewerke Saarburg Abfuhrplan Abfuhrplan für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben im Bereich der Verbandsgemeinde im Jahr 2015 Das Einsammeln und Abfahren des in zugelassenen Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in Gruben gesammelten Abwassers gehören zur öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung. Ordnungswidrig handelt, wer das Entschlammen von Kleinkläranlagen oder das Entleeren der Abwassergruben nicht zulässt oder behindert. Die Abfuhr erfolgt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr. Der Abfuhrplan für die turnusmäßige Entleerung wird hiermit wie folgt bekannt gegeben: Ortsgemeinden Zeitraum Kirf mit Ortsteilen Beuren und Meurich, Mannebach............................................. 11.05. bis 23.05.2015 Merzkirchen mit Ortsteil Körrig, Ockfen........... 26.05. bis 06.06.2015 Palzem mit Ortsteilen Helfant, Kreuzweiler u. Schloß Thorn...................................................... 08.06. bis 20.06.2015 Schoden, Serrig, Taben-Rodt mit Ortsteil Hamm................................................ 22.06. bis 04.07.2015 Wincheringen mit Ortsteilen Bilzingen und Söst................................................. 06.07. bis 18.07.2015 Stadt Saarburg und Ayl......................................... 20.07. bis 01.08.2015 Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt............. 07.09. bis 19.09.2015 Die Abfuhr erfolgt zurzeit durch die Firma Lamesch S.A., Bettembourg (Lux.), Tel. 0352 52 27 27-1, Fax 0352 51 88 01. Zum Abfuhrtermin hat der Grundstückseigentümer die Kleinkläranlage oder Abwassergrube freizulegen und die Zufahrt zu gewährleisten. Zusätzlich erforderliche Entschlammungen und Entleerungen sind rechtzeitig bei der Verbandsgemeinde schriftlich oder mündlich zu beantragen. Auch ohne vorherigen Antrag und außerhalb des Abfuhrplanes kann die Verbandsgemeinde Kleinkläranlagen oder Abwassergruben entschlammen bzw. entleeren, wenn besondere Umstände dies erfordern. Saarburg, 23. April 2015 Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister Saarburg Sitzung des Bauausschusses Die nächste Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates Saarburg findet am Mittwoch, 6. Mai 2015, 14:30 Uhr, im Sitzungssaal des Hauses Warsberg in Saarburg statt. Tagesordnung A. Öffentliche Sitzung 1.Informationen 2. Ertüchtigung von bestehenden Stützwänden auf dem Friedhof Friedensaue der Stadt Saarburg; Auftragsvergabe 3.Auftragsvergaben 4. Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung B. Nichtöffentliche Sitzung 1.Informationen 2. Einvernehmen zu Bauanträgen 3.Parkangelegenheiten 4.Straßenbauangelegenheit 5. Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung Saarburg, 24. April 2015 Stadt Saarburg gez. Dixius, Stadtbürgermeister Amtsblatt - 7 - Wiederkehrende Ausbaubeiträge Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 21.04.2015 Der Stadtrat der Stadt Saarburg hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181) sowie der §§ 2 Abs. 1, 7,10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.02.2011 (GVBl. S. 25) in seiner Sitzung am 16.04.2015 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Präambel Soweit in dieser Satzung Funktions- und Tätigkeitsbezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, ist darunter auch die jeweils weibliche Form zu verstehen, zur Gewährleistung der besseren Lesbarkeit der Satzung wurde darauf verzichtet, in jedem Einzelfall beide Formen in den Text aufzunehmen. §1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Stadt Saarburg erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes und dieser Satzung. (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. 1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand, 2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile, 3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage, 4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i. S. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a - c BauGB zu erheben sind. (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen. §2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie selbständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbständige Fußwege. §3 Ermittlungsgebiete (1) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in den Abrechnungseinheiten nach Absatz 2 ermittelt. (2) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen folgender Gebiete bilden jeweils einheitliche öffentliche Einrichtungen (Abrechnungseinheiten), wie sie sich aus den als Anlagen beigefügten Plänen ergeben. Es werden die nachstehenden Abrechnungseinheiten gebildet: - Abrechnungseinheit I: Saarburg/Niederleuken - Abrechnungseinheit II: Kahren - Abrechnungseinheit III: Hosteberg - Abrechnungseinheit IV: Krutweiler - Abrechnungseinheit V: Industriegebiet „Irscher Straße“ - Abrechnungseinheit VI: Gewerbegebiet „Saarufer“ - Abrechnungseinheit VII: Beurig. Die Begründung für die Aufteilung des Stadtgebietes in mehrere Abrechnungseinheiten ist dieser Satzung als Anlage beigefügt. §4 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben. Ausgabe 18/2015 §5 Stadtanteil Der Stadtanteil beträgt 35 % mit Ausnahme der Abrechnungseinheiten III, V und VI (Hosteberg, Industriegebiet „Irscher Straße“ und Gewerbegebiet „Saarufer“); dort beträgt er 25 %. §6 Beitragsmaßstab (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 15 v. H.; für die ersten zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 30 v. H. (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die des Buchgrundstücks; Nr. 3 ist insoweit ggf. entsprechend anzuwenden. 2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend. 3. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: a) Bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m (Tiefenbegrenzung bei übertiefen Grundstücken), sofern die jenseits der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile - ggf. auch unter Einbeziehung von Grundstücksteilen innerhalb der Tiefenbegrenzung - nicht im Sinne des § 10 a Abs. 1 Satz 2 KAG baulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar sind. b) Bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstücke), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 40 m, sofern die jenseits der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile – ggf. auch unter Einbeziehung von Grundstücksteilen innerhalb der Tiefenbegrenzung – nicht im Sinne des § 10 a Abs. 1 Satz 2 KAG baulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar sind. c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. d) Sind die hinter der Tiefenbegrenzung nach a) und b) liegenden Grundstücksteile nicht im Sinne von § 10 a Abs. 1 Satz 2 KAG selbständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 4. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz, Wohnmobilstellplatz oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstücks oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstückes vervielfacht mit 0,5. 5. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Grundstücksfläche die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 3 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so ist die höchstzulässige Traufhöhe der Berechnung zugrunde zu legen. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- und abgerundet. 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend. Amtsblatt - 8 - 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen. b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. 5. Ist nach den Nr. 1 – 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 3 anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. 6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z. B. Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt; in jedem Fall mindestens ein Vollgeschoss. 7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Vollgeschosse die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält, 9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen. 10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Maßstabsdaten (gewichtete Grundstücksfläche) um 20 % erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 %. (5) Absatz 4 gilt nicht für die Abrechnung selbständiger Grünanlagen. (6) Ergeben sich bei der Ermittlung des Vollgeschoss- bzw. Artzuschlages Bruchzahlen, werden diese auf ganze Zahlen abgerundet. §7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke (1) Für Grundstücke, die zu einer Abrechnungseinheit nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch eine außerhalb der Abrechnungseinheit gelegene Erschließungsanlage erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge zu erheben sind, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragssatzes und bei der Veranlagung mit 50 % angesetzt. Gleiches gilt, wenn Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen (Ablöse-, Erschließungsvertrag) zu leisten sind. (2) Wird eine Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 angesetzt, gelten die Regelungen nach Absatz 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile. Entsprechendes gilt, wenn von der neuen Erschließungsanlage eine Tiefenbegrenzung angesetzt wird. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Grundstücke, die ausschließlich gewerblich oder industriell genutzt werden, sowie für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten. §8 Entstehung des Beitragsanspruches Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr. Ausgabe 18/2015 §9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Stadt Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. (2) Die Vorausleistungen können bis zur voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen werden. § 10 Ablösung des Ausbaubeitrages Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt. § 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Beitragsschuldner. § 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die wiederkehrenden Beiträge und Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ein Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. Die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Stadtanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. § 13 Übergangsregelung Die Festlegung einer Übergangsregelung bleibt einer gesonderten Satzung vorbehalten. § 14 Öffentliche Last Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück. § 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 31.12.2007 in Kraft. Saarburg, den 21.04.2015 Stadt Saarburg gez. Jürgen Dixius, Stadtbürgermeister Anlage zur Satzung der über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 21.04.2015 Begründung zur Aufteilung des Stadtgebietes gemäß § 3 Abs. 2: Der Stadtrat Saarburg beschließt in Wahrnehmung des Selbstverwaltungsrechtes unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten, statt sämtlicher Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebietes lediglich Verkehrsanlagen einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile als einheitliche öffentliche Einrichtung zu bestimmen. Bei Kahren und Krutweiler handelt es sich zum einen um abgelegene Stadtteile (ca. 2,8 bzw. 1,6 km), so dass eine räumliche Abgrenzbarkeit zum Stadtgebiet Saarburg gegeben ist. Zudem waren diese Stadtteile selbständige Gemeinden bis zum Abschluss der Auseinandersetzungsverträge vom 29.10./01.11.1970 bzw. 06.06.1969. Hier wurde das Beitragssystem wiederkehrender Beitrag bereits im Jahr 1996 eingeführt, während im „Stadtgebiet“ Erhebungen noch bis Ende 1998 nach dem System Durchschnittsatz erfolgten. In Kahren wurde die den Stadtteil prägende Verkehrsanlage (L 132) in 2006 ausgebaut und wird über wiederkehrende Ausbaubeiträge 2006/2007 bezogen auf die Abrechnungseinheit Kahren abgerechnet. Vergleichbar ist die Situation in Krutweiler in Bezug auf den Amtsblatt - 9 - Ausbau der Bürgersteige entlang der Brunnenstraße (K 129), der in mehreren Abschnitten erfolgte, und für den wiederkehrende Beiträge für die Jahre 1999 - 2002 erhoben wurden bzw. für die Jahre 2006 und 2007 zu erheben sind. Beim Hosteberg handelt es sich ebenfalls um eine abgelegenen Stadtteil (ca. 2,6 km von Kahren), so dass eine räumliche Trennung sowohl zu Kahren als auch zum Stadtgebiet Saarburg gegeben ist. Des weiteren handelt es sich um das Gebiet des ehemaligen Ferienhausgebietes, welches durch eine einheitliche Straßenausstattung und einen im wesentlichen gleichen Grundstückszuschnitt gekennzeichnet ist. Bei den weiteren Einheiten Industriegebiet „Irscher Straße“ sowie Gewerbegebiet „Saarufer“ ist neben der räumlichen Abgrenzbarkeit zum Stadtgebiet ein deutlicher Unterschied in der Straßenbreite und – ausstattung, der Grundstückszuschnitte sowie der Art der baulichen Nutzung festzustellen. Das restliche Stadtgebiet bestehend aus den Stadtteilen Saarburg, Niederleuken und Beurig wird vor dem Hintergrund des fehlenden räumlichen Zusammenhang (trennende Wirkung der Saar gemäß Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 10. Dezember 2014, 6 A 10853/14.OVG) in eine Abrechnungseinheit „links der Saar“, namentlich „Saarburg/Niederleuken“, sowie eine weitere Abrechnungseinheit „rechts der Saar“, namentlich „Beurig“ aufgeteilt. Aus Vorstehendem ist der Stadtrat Saarburg der Auffassung, dass aufgrund dieser besonderen Gegebenheiten es gerechtfertigt ist, abweichend vom gesetzlichen Regelfall getrennte Abrechnungseinheiten zu bilden. Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung und der hierzu ergangenen Rechtsvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn, 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Stadtbürgermeister geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Saarburg, den 21.04.2015 Stadt Saarburg gez. Jürgen Dixius, Stadtbürgermeister Die Übersichtskarten, die Bestandteil der Satzung sind, liegen gemäß § 1 Abs. 2 der städtischen Hauptsatzung vom 30. April bis einschließlich 11. Mai 2015 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung (Haus Warsberg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg) Zimmer 31, wie folgt zur Einsichtnahme aus: montags bis donnerstags 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung 16.30 bis 18 Uhr freitags von 8 bis 13 Uhr. Wiederkehrende Ausbaubeiträge 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 22.04.2015 Der Stadtrat Saarburg hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181) sowie der §§ 2 Abs. 1, 7, 10, 10 a des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.02.2011 (GVBl. S. 25), in seiner Sitzung am 16.04.2015 folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Artikel 1 Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 21.04.2015 wird wie folgt geändert: § 13 erhält folgenden neuen Wortlaut: „§ 13 Übergangsregelung (1) Erhebt die Stadt wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen, werden Grundstücke oder Grundstücksteile erstmals 15 Jahre nach Entstehung des letzten Anspruchs auf Erschließungsbeiträge nach Ausgabe 18/2015 dem Baugesetzbuch oder auf Ausbaubeiträge bei der Ermittlung berücksichtigt und beitragspflichtig. (2) Dies gilt entsprechend im Falle der Ablösung von Erschließungsbeiträgen nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB sowie bei Abschluss von Erschließungsverträgen nach § 124 BauGB jeweils ab dem Zeitpunkt der technischen Fertigstellung der Erschließungsanlage. (3) Grundstücke oder Grundstücksteile in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten werden nach Entstehen des Anspruchs auf Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB für einen in einer Änderungssatzung zu § 13 dieser Satzung noch festzulegenden Zeitraum bei der Ermittlung nicht berücksichtigt und beitragspflichtig. Bis zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs bleibt es bei der allgemeinen Beitragspflicht dieser Grundstücke nach § 10 a Abs. 1 Satz 2 KAG.“ Artikel 2 Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 31.12.2007 in Kraft. Saarburg, den 22.04.2015 Stadt Saarburg gez. Jürgen Dixius, Stadtbürgermeister Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung und der hierzu ergangenen Rechtsvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn, 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Stadtbürgermeister geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Saarburg, den 22.04.2015 Stadt Saarburg gez. Jürgen Dixius, Stadtbürgermeister Wiederkehrende Ausbaubeiträge 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 23.04.2015 Der Stadtrat Saarburg hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181) sowie der §§ 2 Abs. 1, 7, 10, 10 a des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.02.2011 (GVBl. S. 25), in seiner Sitzung am 16.04.2015 folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Artikel 1 Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 21.04.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 22.04.2015 wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage zur Abrechnungseinheit VII (Beurig), die Bestandteil der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 21.04.2015 ist, wird wie folgt geändert: Bedingt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Französische Liegenschaften - Cité Sud“ und den Verkauf von Flächen an die Entwicklungsgesellschaft Saarburg (EGS) in 2011 entfallen Verkehrsanlagen, die bisher Gegenstand der Abrechnungseinheit VII (Beurig) waren. Die Änderung ist aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung ist, ersichtlich. 2. Die Anlage zur Abrechnungseinheit VII (Beurig), die Bestandteil der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 21.04.2015 ist, wird wie folgt geändert: Nach erstmaliger Herstellung und Widmung der Verkehrsanlage „Greiffenclaustraße“ wird diese Teil der Abrechnungseinheit VII (Beurig). Die Änderung ist aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung sind, ersichtlich. 3. Die Anlage zur Abrechnungseinheit I (Saarburg/Niederleuken), die Bestandteil der Satzung über die Erhebung wiederkehren- Amtsblatt - 10 - der Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 21.04.2015 ist, wird wie folgt geändert: Nach erstmaliger Herstellung und Widmung der Verkehrsanlage „Alte Gärtnerei“ wird diese Teil der Abrechnungseinheit I (Saarburg/Niederleuken). Die Änderung ist aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung sind, ersichtlich. 4. Die Anlage zur Abrechnungseinheit IV (Krutweiler), die Bestandteil der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 21.04.2015 ist, wird wie folgt geändert: Nach erstmaliger Herstellung und Widmung der Verkehrsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes „Krutweiler-Süd“ werden diese Teil der Abrechnungseinheit IV (Krutweiler). Die Änderung ist aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung ist, ersichtlich. 5. Die Anlage zur Abrechnungseinheit I (Saarburg/Niederleuken), die Bestandteil der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Saarburg vom 21.04.2015 ist, wird wie folgt geändert: Nach erstmaliger Herstellung und Widmung der Verkehrsanlage „Stichstraße Saarstraße“ wird diese Teil der Abrechnungseinheit I (Saarburg/Niederleuken). Die Änderung ist aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung sind, ersichtlich. Ausgabe 18/2015 §3 Ordnungswidigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden. §4 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Saarburg, 22.04.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister Umzug Kindertagesstätte St. Laurentius Artikel 2 Die Änderungssatzung tritt hinsichtlich Art. 1 Ziffer 1 mit Wirkung vom 31.12.2011, Art. 1 Ziffer 2 und 3 mit Wirkung vom 31.12.2013, Art. 1 Ziffer 4 mit Wirkung vom 31.12.2012 und Art. 1 Ziffer 5 mit Wirkung vom 31.12.2014 in Kraft. Saarburg, den 23.04.2015 Stadt Saarburg gez. Jürgen Dixius, Stadtbürgermeister Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung und der hierzu ergangenen Rechtsvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn, 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Stadtbürgermeister geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Saarburg, den 23.04.2015 Stadt Saarburg gez. Jürgen Dixius, Stadtbürgermeister Die neue Bibliothek mit gemütlicher Leseecke. Foto: Pressestelle Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg Leiterin Inge Oswald ist mit dem neuen Standort ebenso froh wie ihre Kolleginnen und die Kinder. Foto: Pressestelle Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg Die Übersichtskarten, die Bestandteil der Satzung sind, liegen gemäß § 1 Abs. 2 der städtischen Hauptsatzung vom 30. April bis einschließlich 11. Mai 2015 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung (Haus Warsberg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg) Zimmer 31, wie folgt zur Einsichtnahme aus: montags bis donnerstags 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung 16.30 bis 18 Uhr freitags von 8 bis 13 Uhr. Rechtsverordnung Festsetzung von Marktsonntagen in der Stadt Saarburg vom 22. April 2015 Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte Rheinland-Pfalz (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) in der derzeit geltenden Fassung wird für die Stadt Saarburg folgende Rechtsverordnung erlassen: §1 In Saarburg dürfen am Sonntag, 3. Mai 2015 und 11. Oktober 2015 Marktsonntage in der Zeit von 11 Uhr bis 18 Uhr stattfinden. §2 An den Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Absatz 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden. Der Eingangsbereich der früheren Offiziersmesse. Foto: Pressestelle Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg In die ehemalige Offiziersmesse an der Schadallerstraße in Beurig ist wieder Leben eingezogen. Ziemlich junges Leben, denn seit 7. April genießen hier die drei- bis sechsjährigen Jungen und Mädchen der Kindertagesstätte St. Laurentius ihren Kindergarten-Alltag. Sie sind von ihrem alten Standort auf dem Graben umgezogen, nachdem in den zurückliegenden Wochen und Monaten in dem Gebäude, das Amtsblatt - 11 - in Besitz der Pfarrgemeinde beziehungsweise des Bistums Trier ist, immer weitere Bau-Mängel – darunter auch Feuchtigkeitsschäden – offensichtlich geworden waren. Anfang Februar hatte die Stadt die Reißleine gezogen, die Offiziersmesse als Ausweichquartier vorgeschlagen und nach einem Stadtratsbeschluss den Umzug des Kindergartens mit Hochdruck in die Wege geleitet. Acht Fachbehörden waren vor und während der notwendigen Umbauarbeiten in dem seit 2010 leerstehenden Gebäude am Kammerforst involviert. Ortsansässige Handwerksbetriebe sowie der städtische Bauhof haben mit hohem Einsatz innerhalb von gerade einmal sechs Wochen die Arbeiten umgesetzt. So wurden unter anderem neue Fußböden in den Gruppenräumen verlegt, kindgerechte Sanitäranlagen installiert, die Küche angepasst, Brandschutzauflagen - wie zusätzliche Notausgänge - umgesetzt, das Treppengeländer verkleidet, das Haus innen komplett gestrichen, eine neue Beleuchtung in allen Gruppenräumen angebracht und die Heizungsanlage überprüft. Im großzügigen Außenbereich mit Garten und Terrasse wurden Beete zu einem großen Sandkasten beziehungsweise einer Kies-Spielfläche mit Spielgeräten umgestaltet. Sechs statt wie auf dem Graben drei Funktionsräume und ein eigenes Bistro fürs Frühstück und von zwei Hauswirtschaftskräften täglich frisch zubereiteten Mittagessen stehen den Kindern zur Verfügung. „Allein die Situation durch das Bistro bedeutet eine enorme Entlastung“, sagt Kindergartenleiterin Inge Oswald. Während vorher in den jeweiligen Funktionsräumen gegessen werde musste, gibt es dafür nun einen eigenen Bereich. Auch die Räume, darunter ein Turnraum, eine kleine Bibliothek, ein Kreativraum mit direktem Zugang zur Terrasse, lassen bei Kindern wie Erzieherinnen keine Wünsche offen. „Wir sind alle sehr froh und rumdum zufrieden, das ist ideal hier. Es ist großzügig, offen, einladend, die Räume haben sich sehr gut einrichten lassen, wie für unsere Bedürfnisse gemacht. Man spürt schon beim Reinkommen die gute Atmosphäre“, schildert Inge Oswald begeistert und lobt den Einsatz der Stadt, des städtischen Bauhofs und der Firmen. Rund 203.000 Euro hat die Stadt in den Umbau der Offiziersmesse und den Umbau des Standortes am City-Parkplatz investiert, wo jetzt ausschließlich die Unter-Dreijährigen untergebracht sind. Im nächsten Schritt wird das Kindergarten-Gebäude „Auf dem Graben“ (ohne Pfarrheim) baubiologisch untersucht, um zu klären, ob es mit vertretbarem Aufwand saniert werden kann. Denn mittelfristiges Ziel der Stadt ist, in Saarburg fünf Gruppen (einschließlich der Unter-Dreijährigen) unterzubringen. Fachmarktzentrum im Leukbachtal Offizieller Baubeginn beim Fachmarktzentrum im Leukbachtal: Zur Grundsteinlegung auf dem knapp 18.000 Quadratmeter großen Gelände neben dem Toom-Markt kamen am vergangenen Donnerstag, 23. April, Bürgermeister Jürgen Dixius sowie Vertreter des Generalunternehmers Wittfeld GmbH und des Investors, der Günther und Käthi Reh Stiftung & Co. KG, zusammen. Bei strahlendem Sonnenschein gaben sie den offiziellen Startschuss für das künftige Einkaufszentrum, das rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft in diesem Jahr seine Türen öffnen soll. Aldi-Süd, das Dänische Bettenlager, der Drogeriemarkt DM, der Takko-Bekleidungsmarkt und ein Rewe-Getränkemarkt werden mit Filialen in das neue Zentrum einziehen – und mit ihren Sortimenten eine Versorgungslücke schließen und das bestehende Angebot für Saarburg und die umliegende Region sinnvoll ergänzen und abrunden, ist Bürgermeister Jürgen Dixius überzeugt. „Die Angebote des künftigen Fachmarktzentrums sind in den vergangenen Jahren immer wieder nachgefragt worden. Deswegen bin ich überzeugt, dass das Fachmarktzentrum angenommen wird und wir die Einzelhandelssituation für Saarburg und die umliegenden Orte damit deutlich verbessern werden “, sagte Dixius in seiner Ansprache. Er wünschte dem Projekt „gutes Gelingen, unfallfreies Bauen und dass es wirtschaftlich zum Erfolg für alle Beteiligten wird“. Nick Reh, Vorstandssprecher der Günther und Käthi Reh Stiftung & Co. KG, die als Investor hinter dem Projekt steht, erklärte: „Wir haben das Grundstück in einem Zustand gekauft, in dem schon vieles vorbereitet, viel Vorarbeitet geleistet worden war.“ Seinen Dank richtete er an Bürgermeister Jürgen Dixus und die Verwaltung: „Wir hatten immer das Gefühl, in Saarburg willkommen zu sein.“ Mit dem Bau des Fachmarktzentrums betrete die Günther und Käthi Reh Stiftung & Co. KG Neuland: Sie habe bislang „immer nur repariert oder saniert“, noch nie neu gebaut. Warum die Stiftung in das Saarburger Projekt eingestiegen ist, begründete Nick Reh augenzwinkernd: „In Anlehnung an den Ausspruch eines früheren Oberbürgermeisters einer großen Stadt sage ich: Saarburg ist zwar klein, aber sexy. Und ich sehe da viel Potenzial.“ Ausgabe 18/2015 Was definitiv nicht mehr zu sehen ist, ist die Flasche Crémant, die Reh symbolisch gemeinsam mit Jürgen Dixius und WittfeldGeschäftsführer Manfred Inden auf Höhe des künftigen Aldi SüdMarktes einmauerte. „Die erste Flasche steht damit bereits im Regal“, scherzten die Herren. Nick Reh (links) übernimmt den ersten Spachtelhandgriff, um die Flasche Crémant gemeinsam mti Jürgen Dixus (rechts) einzumauern. Foto: Pressestelle Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg Kamen zur Grundsteinlegung fürs Fachmarktzentrum im Leukbachtal zusammen (v.l.): Manfred Inden, Jürgen Dixius, Nick Reh. Foto: Pressestelle Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg Freudenburg Sitzung des Ortsgemeinderates Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Freudenburg findet am Mittwoch, 6. Mai 2015, 19:30 Uhr, im Bürgerhaus in Freudenburg statt. Tagesordnung A. Öffentliche Sitzung 1. Lagerplatz Gerzebüsch; Information und Grundsatzberatung über Flächenphotovoltaik 2. II. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Freudenburg für das Haushaltsjahr 2015 3. Erweiterung Spielplatz Kita; Auftragsvergabe Spielgeräte 4. Erschließung des Neubaugebietes „Burgbungert“, 3. BA, (Vorstufenausbau); Auftragserteilung 5. Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet „Burgbungert“ (3. Bauabschnitt); Auftragserteilung 6. Versetzen einer Straßenleuchte; Auftragserteilung 7. Informationen und Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 1.Bauangelegenheiten 2.Grundstücksangelegenheiten 3.Vereinsangelegenheiten 4. Informationen und Anfragen Freudenburg, 24. April 2015 Ortsgemeinde Freudenburg gez. Bernd Gödert, Ortsbürgermeister Amtsblatt - 12 - Öffentlicher Bücherschrank in Freudenburg Ausgabe 18/2015 Merzkirchen Jagdgenossenschaft Merzkirchen Nachdem es deutschlandweit bereits ca. 500 sogenannte öffentliche Bücherschränke gibt, steht jetzt pünktlich zum Welttag des Buches am 23. April auch solch ein Bücherschrank auf dem Kelterplatz in der Maximinstraße in Freudenburg. Nach dem Motto „Holen -Tauschen - Bringen“ kann Jeder - ob Mann, Frau oder Kind - Bücher aus dem frei zugänglichen Bücherschrank entnehmen oder gerne auch einstellen. Es sollen jedoch nur Bücher eingestellt werden, die man auch selbst noch lesen würde, also bitte keine Bücher die sonst in der Papiertonne landen würden. Die Idee einen offenen Bücherschrank in Freudenburg aufzustellen hatten Birgit Gödert, die selbst in einer Buchhandlung arbeitet und Guido Rach, dieser hat den Schrank auch zur Verfügung gestellt und hergerichtet. Die beiden Initiatoren werden den Bücherschrank ebenfalls ehrenamtlich betreuen. Der Schrank ist eine Einrichtung der Ortsgemeinde und ist wie alle gemeindlichen Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Anfangs wird der Schrank mit einer bunten Auswahl an Büchern und Hörbüchern sowie für Erwachsene als auch für Jugendliche und Kinder bestückt. Wir würden uns über eine rege Nutzung sehr freuen. Bernd Gödert, Ortsbürgermeister Kirf Die in der Genossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Merzkirchen am 30. März 2015 beschlossene Satzung der Jagdgenossenschaft Merzkirchen liegt nach Anbringung des Anzeigevermerks durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg Untere Jagdbehörde - vom 13. April 2015 in der Zeit vom 30. April bis 14. Mai 2015 beim Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Merzkirchen, Achim Wehr, Alter Kirchenweg 2, 54439 Merzkirchen-Körrig, aus. Im gleichen Zeitraum liegt die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Merzkirchen gemäß § 5 Abs. 6 der Genossenschaftssatzung zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen an vorbezeichneter Stelle aus. Merzkirchen, den 24. April 2015 Jagdgenossenschaft Merzkirchen gez. Achim Wehr, Jagdvorsteher Bebauungsplanänderung Rechtsverbindlichkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Merzkirchen, Ortsteil Körrig, Teilgebiet „Großwies“ Der Ortsgemeinderat Merzkirchen hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Großwies“ (Ortsteil Körrig) in der Fassung der 1. Änderung als als Satzung gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in der Fassung der 1. Änderung in Kraft. Der Geltungsbereich des Gebietes ergibt sich aus nachstehendem Plan. Sitzung des Ortsgemeinderates Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kirf findet am Mittwoch, 6. Mai 2015, 20 Uhr, im Bürgerhaus in Kirf statt. Tagesordnung A. Öffentliche Sitzung 1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes 2. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO)Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung sollen von den Einwohnern oder Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen, dort jedoch Grundstücke besitzen oder ein Gewerbe betreiben, nach Möglichkeit drei Tage vor der Sitzung dem Ortsbürgermeister schriftlich zugeleitet werden 3.Informationen 4.Ehrungen 5. Bebauungsplan der Ortsgemeinde Kirf, Ortsteil Beuren, Teilgebiet „In der Hofwies“, 1. Änderung;1. Abwägung der im Zuge der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen2. Satzungsbeschluss 6. Beschaffung von Geschwindigkeits- und Anzeigegeräten 7. Erweiterung Spielplatz Kindergarten Freudenburg 8. Nachwahl von Ausschussmitgliedern für die Ausschüsse des Ortsgemeinderates Kirf 9. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers des Ortsbezirks Meurich, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt 10. Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung B. Nichtöffentliche Sitzung 1.Informationen 2.Bauangelegenheiten 3. Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung Kirf, 23. April 2015 Ortsgemeinde Kirf gez. Josef Krug, Ortsbürgermeister Jede Bürgerin/Jeder Bürger kann den Bebauungsplan und die Begründung beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Zimmer 77 oder 83, während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweise: Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nach Absatz 1 unbeachtlich werden, 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Amtsblatt - 13 - 2. eine unter Berücksichtigung § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Merzkirchen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2 a BauGB beachtlich sind. Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung vom 31.01.1994 (BGBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe (§ 22 Absatz 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde Merzkirchen geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg: - montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr - donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16 bis 18 Uhr - freitags von 8.30 bis 12 Uhr Merzkirchen, 17.04.2015 Ortsgemeinde Merzkirchen gez. Lutz, Ortsbürgermeister Ockfen Jagdgenossenschaft Feldjagd Ockfen Jahreshauptversammlung Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 11. Mai um 20 Uhr in der Vinothek des Weingut Klostermühle, Hauptstraße 1 in Ockfen statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Geschäftsbericht 3. Aussprache 4. Bericht Kassenprüfer 5. Verwendung der Erlöse 6. Verschiedenes gez. Otto Minn Jagdgenossenschaftsvorsitzender Schoden Jagdgenossenschaft Schoden Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Schoden hat am 7. April 2015 beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung nicht auszuzahlen, sondern der Ortsgemeinde Schoden zur Wirtschaftswegesanierung und sonstigen gemeindlichen Zwecke, etc. zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung. Nach § 12, Absatz 2 Landesjagdgesetz kann jedoch jeder einzelne Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteiles am Reinerlös verlangen. Dieser Anspruch erlischt einen Monat nach Veröffentlichung dieses Beschlusses. Schoden, den 22.04.2015 Jagdgenossenschaft Schoden gez. Alfons Zeimet, Jagdvorsteher Ausgabe 18/2015 Sitzung des Ortsgemeinderates Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Schoden findet am Donnerstag, 7. Mai 2015, 19:30 Uhr, im Jugend- und Bürgerhaus in Schoden statt. Tagesordnung A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO)Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung sollen von den Einwohnern oder Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen, dort jedoch Grundstücke besitzen oder ein Gewerbe betreiben, nach Möglichkeit drei Tage vor der Sitzung dem Ortsbürgermeister schriftlich zugeleitet werden 2. Informationen und Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 1.Sportplatzangelegenheit 2.Bauangelegenheit 3.-5.Planungsangelegenheiten 6.Bauangelegenheit 7. Informationen und Anfragen Schoden, 23. April 2015 Ortsgemeinde Schoden gez. Andreas Pauly, Ortsbürgermeister Serrig Bürgersprechstunde fällt aus Wegen einer Sitzung des Umweltausschusses des Kreistages TrierSaarburg fällt die Bürgersprechstunde von Dr. Egbert Adam am Mittwoch, 6. Mai, aus. Der nächste reguläre Sprechtag ist am Mittwoch, 20. Mai, 17 bis 18.30 Uhr. gez. Dr. Egbert Adam, Ortsbürgermeister Wincheringen Sprechtage des Bürgerbüros Außenstelle Wincheringen Der nächste Sprechtag des Bürgerbüros der Verbandsgemeindeverwaltung in der Außenstelle Wincheringen findet am Montag, 4. Mai von 16 bis 18.30 Uhr, im Haus Warsberg statt. Weiterbildung VHS Saarburg Anmeldung: VHS Saarburg im AmüseuM, Am Markt 29, Saarburg, Tel. 06581-996656, E-Mail: [email protected] Textverarbeitung für Fortgeschrittene mit MS Office WORD In diesem Kurs soll die Möglichkeit gegeben werden WORD professionell zu nutzen und spezielle Probleme in der Textverarbeitung zu lösen. Themenangebot: Nummerierungen und Gliederungen, Serienbrieferstellung, Dokumentvorlagen, Layout. Kursinhalte werden auch durch die Fragen und Anforderungen der Teilnehmer/ innen mitbestimmt. Mi., 6. Mai, 19 bis 21 Uhr, 4 Termine, Saarburg, AMÜSEUM - EDVRaum, Simone Ruez, IT-Managerin, 56,30 € maximal 5 Personen, Kurs Q504SB016 Fotografieren- und Bildbearbeitung für Eltern mit Kind ab 9 bis 12 Jahre - Gestartet wird der Kurs mit einem kleinen Spaziergang zum Fotografieren. Im Anschluss werden die Bilder am PC bearbeitet. Dazu wird ein freies Programm genutzt, mit dem auch Kinder mit Computer-Vorkenntnissen zurechtkommen. Erläutert werden Werkzeuge wie Zuschneiden, Kontrast und Helligkeit, Retuschieren, Farben verändern, etc, sowie „Spielereien“ mit Rahmen, Verzerren, Texte hinzufügen und anderes. Sa/So 9./10. Mai, 10 bis 13 Uhr, AMÜSEUM - EDV-Raum, Simone Ruez, IT-Managerin, 41 € maximal 6 Personen, Kurs Q504SB027 Amtsblatt - 14 - Sommer-Backworkshop für Erwachsene - Familie und Freunde werden mit eigenen Backkünsten zur Sommerzeit überrascht. Leckere Kuchen, eigenes Brot für die Grillparty und anderes wird gebacken. Sa., 9. Mai, 13 bis 16 Uhr, Hofgut Serrig, Anne Heisel, 13,20 € zzgl. Kosten für Lebensmittel, Keine Ermäßigung, maximal 8 Personen, Kurs Q307SB012 Ausschreibungen Sanierung Trinkwasserhochbehälter Maßnahme: Sanierung Trinkwasserhochbehälter Kammerforst in Saarburg Bauherr: Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg Verbandsgemeindewerke -, Schlossberg 6, 54439 Saarburg Tel: 06581-81-0, Fax: 06581-81-400 E-Mail: [email protected] Planung und Bauleitung: Ingenieurbüro S.I.G. SCHROLL INGENIEURGESELLSCHAFT mbH, Frauenstraße 8/9, 54290 Trier, Tel.: 0651/4362983, Fax: 0651/4362985, E-Mail: [email protected] Leistungen: Los 1 - Bautechnik - 1.270 qm Herstellen eines tragfähigen Untergrundes auf Boden-, Wand-, Rechtecksäulen- und Deckenflächen durch Strahlen mit festem Strahlmittel - 330 qm Liefern und Herstellen eines bewehrten Betonersatzsystems im Spritzverfahren auf Wandflächen - 1.270 qm Liefern und Herstellen einer mineralischen Spritzmörtelbeschichtung auf Boden-, Wand-, Rechtecksäulen- und Deckenflächen - 60 qm Liefern und Verlegen von Fliesen auf Boden- und Wandflächen - Liefern und Einbauen von 1 Stück Eingangstür, 2 Stück Drucktüren, 1 Stück Spindeltreppe, 4 Stück Sicherheitssteigleitern Los 2 - Anlagentechnik - Armaturen, Rohrleitungen und Formteile überwiegend DN 150, Material Edelstahl 1.4571, raumlufttechnische Anlagen liefern und einbauen Los 3 - Elektrotechnik - SPS-Steuerung, Messtechnik, Beleuchtungsanlagen, Elektrotechnische Anlagen liefern und einbauen Baubeginn: 07.09.2015 Fertigstellung: 15.01.2016 Losweise Vergabe: Angebote sind möglich für ein Los oder mehrere Lose Nebenangebote: Nebenangebote sind zugelassen für die gesamte Leistung Angebotsvordrucke: Die Vergabeunterlagen können ab dem 04.05.2015 beim o.g. Ing.-Büro gegen schriftliche Anforderung und Zahlung folgender Schutzgebühr angefordert werden: Los 1: 25,- € pro Ausfertigung Los 2: 20,- € pro Ausfertigung Los 3: 20,- € pro Ausfertigung Die Schutzgebühr ist auf das Konto des Ingenieurbüros S.I.G. SCHROLL INGENIEURGESELLSCHAFT mbH, Sparkasse Trier, IBAN: DE98 5855 0130 0000 4154 22, SWIFT/BIC: TRIS DE 55, einzuzahlen. Bitte keine Schecks einsenden. Es erfolgt Postversand bzw. E-Mail-Versand gegen Vorauskasse. Eine Rückerstattung der Schutzgebühr ist ausgeschlossen. Angebotseröffnung: Donnerstag, 28. Mai 2015, 10:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg - Verbandsgemeindewerke -, Zimmer 74, Schlossberg 6, 54439 Saarburg Sicherheiten / Gewährleistung: Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme, Gewährleistungsbürgschaft über 3 % der Brutto-Auftragssumme Gewährleistungsfristen: Bauwerke: 4 Jahre, maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen: 2 Jahre Wettbewerbsvoraussetzungen: Für die Beurteilung der Bietereignung werden folgende Erklärungen, Angaben und Nachweise mit dem Angebot für Los 1 - Bautechnik gefordert: 1. Zertifizierung gemäß DVGW W 316-1 (alternativ Nachweis der Zulassung für Fachaufsicht und Fachpersonal gemäß DVGW W 316-2 und Angaben über die für die Ausführung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung) 2. SIVV-Bescheinigung der Fachaufsicht und des Fachpersonals (Poliere, Vorarbeiter) 3. Düsenführer-Bescheinigung des Baustellenfachpersonals Ausgabe 18/2015 4. Nachweis der Mitgliedschaft in einer Gütegemeinschaft für Beton- und Bauwerkserhaltung 5. Zertifizierung als Fachbetrieb gemäß WHG 6. Nachweis über die Beständigkeit des eingesetzten Beschichtungsmaterials 7. Für die Beurteilung der Bietereignung ist darüber hinaus das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ferner vorzulegen: 8. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des gesetzlichen Sozialversicherungsträgers und des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate) 9. Referenzbescheinigungen der zuständigen Stellen zu den angegebenen Referenzprojekten Für die Beurteilung der Bietereignung ist von den Bietern für Los 2 - Anlagentechnik das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Für die Beurteilung der Bietereignung ist von den Bietern für Los 3 - Elektrotechnik das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Ende Zuschlagsfrist: 31. Juli 2015 Vergabeprüfstelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg - Verbandsgemeindewerke Franz Petri, Werkleiter Neubau einer Zentralen Feuerwache Gewerbegebiet am Saarufer, 54439 Saarburg a) Adresse der Vergabestelle: Verbandsgemeinde Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg Tel. 06581/81-0, Fax 06581/81-220 b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB c) Elektronische Angebotsabgabe: Nicht zugelassen. d) Art des Auftrages: Bauauftrag Neubau einer zentralen Feuerwache Saarburg: Mit einem massiv zu errichtenden Sozialgebäude in zweigeschossiger Bauweise als Flachdachgebäude sowie zwei Fahrzeughallen in eingeschossiger Stahlfertighallen - Bauweise, versehen mit einem Pultdach. e) Ort der Ausführung: Gewerbegebiet am Saarufer 6, 54439 Saarburg Kataster: Saarburg, Flur: 11, Flurstück: 381/8 f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: 1. Stahlfertighallen (Fahrzeughallen 1 und 2) Erstellen einer prüffähigen statischen Berechnung der Hallenkonstruktion 12 Stück Stahlrahmenbinder als Pultdachbinder (Stiel-Riegel-Stiel), Rahmenhöhe ca. h= 6,30m, ca. h=5,25 m, Rahmenbreite b=12,51 m 4 Stück Stahlkonstruktionen der Giebelaußenwand zur Aufnahme der Wandverkleidung aus Trapezblechen 878 qm Dacheindeckung aus Blech-Sandwichelement 576 qm Wandkonstruktion aus Blech-Sandwichelement 2. Rohbauarbeiten ca. 100 lfdm Bauzaun als Drahtgitterzaun ca. 530 cbm Ausheben der Baugrube, Bkl. 2-6, ca. 1.190 qm Geotextil, GRK 3 ca. 66 m KG-Leitungen, DN 125 mm ca. 145 m HS-S-Rohr DN / OD 110 1 Stück Leichtflüssigkeitsabscheider ca. 357 qm Bodenplatte C20/25, d=30 cm, Sozialgebäude ca. 218 qm Fertigteilwände der Hallenaußenwände, Betonsockelbereich ca. 784 qm Bodenplatte Hallen, Beton C 35/45, 30 cm Dicke, geglättet und mit Besenstrich versehen, R12. ca. 12 to. Baustahl 500S (IV S) ca. 35 to. Betonstahlmatten BSt 500 M (IV M) BSTG ca. 140 cbm 36,5 cm starkes Außenmauerwerk, Wärmeleitzahl 0,09 W/mK ca. 95 cbm 24 cm starkes Innenmauerwerk, FKL 4 3. Industrie- und Hallentore, Stahl-Innentüren 6,0 Stück Sectional-Tor 3,60 x 4,50 m 7,0 Stück Sectional-Tor 3,60 x 4,00 m 3,0 Stück T30-1 RS Stahl-Feuerschutztür, verschiedene Abmessungen 3,0 Stück Stahltür, verschiedene Abmessungen 4. Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten 33 Stück Alu-Fensterelemente, 3-fach verglast, verschiedene Abmessungen Amtsblatt - 15 - 5 Stück Alu-Tür-Elemente, in RC 2, NA Tür, verschiedene Abmessungen 4 Stück Alu-Rauchschutztür-Elemente, NA Tür, verschiedene Abmessungen 5. Tischlerarbeiten (Innentüren und Stahlzargen) 7 Stück 1-flügel. Innen-Türelemente, incl. Stahl-Um fassungszarge, verschiedene Abmessungen 7 Stück 1-flügel. Feuchtraum-Türelemente, incl. StahlUmfassungszarge, verschiedene Abmessungen 8 Stück SD37-1-flügel. Türelemente, incl. Stahl-Um fassungszarge, verschiedene Abmessungen 4 Stück T30-RS-1-flügel. Türelemente, incl. Stahl-Um fassungszarge, verschiedene Abmessungen 5 Stück 1-flügel. Schiebetürelemente, incl. Stahl-Um fassungszarge, verschiedene Abmessungen 6. Putzarbeiten ca. 510 qm Gipswandputz innen, 10-15 mm, MP 75 Diamant Q3 ca. 1.220 qm Kalkzementwandputz innen, gefilzt ca. 350 qm Mineralischer Scheibenputz, 3 mm 7. Trockenbauarbeiten ca. 40 qm Metallständerwand Dicke 150 mm, GKFI Diamant 2x 12,5 mm, 64 dB, ca. 40 qm Vorsatzschalen als Installationswand, d=200 mm ca. 220 qm Funktionsdecken, Format: 62,5 x 62,5 cm 8. Maler- und Lackierarbeiten ca. 1780 qm Anstrich auf neue gefilzte Kalkzement, Gips- bzw. Gipskarton-Wandflächen innen ca. 39 Stück vorgrundierte Stahltürzargen behandeln und lackieren ca. 25 lfdm Treppen- und Podestgeländer lackieren 9. WC-Trennwandanlagen 4 Stück Trennwandanlagen aus 13 mm starker HPL-Vollkernplatte, verschiedene Abmessungen 3 Stück Normschamwände 10. Mobile Trennwand 1 Stück Mobile Trennwand, Breite in mm: 7135 mm, Höhe in mm: 2750 mm mit 1 Stück Schlupftürelement, Rw dB: 43 dB 11. Estricharbeiten ca. 595 qm Zementestrich CT-C25-F4 (ZE 20), mit einer Mindestüberdeckung von 8 mm über den Noppen der Polystyrolplatte Schlüter®-BEKOTEC-Platten ca. 72 qm Zulage für Zementestrich als Gefälleestrich 12. Abdichtungs- und Fliesenarbeiten ca. 465 qm Entkopplungsmatten ca. 27 qm Wandflächen abdichten ca. 430 qm Boden-Fliesen, 30 x 30 cm, in R10A und R11B ca. 464 m Sockel-Fliesen, 7,5 x 30 cm, als Wandabschluss stehend ca. 220 qm Wand-Fliesen,15x30 cm ca. 9 Stück Kristallspiegel incl. Splitterschutzfolie ca. 22 lfdm Naturstein - Fensterbänke innen, 20 mm dick 13. Bodenbelagsarbeiten ca. 130 qm Elastischer, homogener PVC-Bodenbelag ca. 85 lfdm Hartkern - Sockelleiste 14. Dachabdichtungsarbeiten ca. 325 qm Wärmedämmschicht Polystyrol Gefälledämmung ca. 325 qm Einlagige Dachabdichtung (EVA) Dicke: 1,5 mm Dichtschicht + Kaschierung ca. 74 lfdm Attikaausbildung ca. 6 Stück Flachdachfenster NG 80 x 80 cm 1 Stück Natürliche-Rauchabzugsanlage (NRA) NG 120 x 120 cm ca. 17 m Regenfallrohre 15. Metallbau- und Schlosserarbeiten ca. 25 m Treppen- und Podestgeländer Stahl grundiert, Handlauf Edelstahl ca. 21 m Treppen- und Flachdach-Geländer Stahl feuerverzinkt, Handlauf Edelstahl 1 Stück Innentreppe 20 Stg x 17,15 / 28 mit Zwischen- und Austrittspodest 16. Gerüstbauarbeiten ca. 382 qm Stahlrohrkupplungsgerüst, GKL 3, Belagsbreite 70 cm 17. Schlauchwasch- und Prüfeinrichtung 1 Stück stationäre Schlauchpflegeanlage in kompakter Ausführung zum Waschen, Prüfen, Trocknen und Wickeln von Feuerwehr DIN Schläuchen in einem Arbeitsgang 1 Stück Saugschlauchprüfeinrichtung Ausgabe 18/2015 1 Stück Armaturenprüfeinrichtung 1 Stück Schlauchverwaltungssoftware 1 Stück mobiler Speicherbarcodescanner 18. Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen nach ATV DIN 18380 1 St Gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe 40 kW 1 St. Gas-Brennwertkessel 70 kW 1 St. Frischwasserstation 1 St. Verteiler / Sammler für 5 Heizkreise 270 lfdm Rohrleitung DN 15 – DN 50 600 qm Fußbodenheizung (Nass-System) 875 qm Industrieflächenheizung (in der Bodenplatte verlegt) 19. Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden nach ATV DIN 18381 70 m Fall- u. Sammelleitungen 430 m Trinkwasserleitungen DN 15 - DN 32 innerhalb des Gebäudes 2 St. Außenhydranten 130 m Trinkwasser-Außenleitung im Elektroschweißverfahren 27 St. Sanitärobjekte 1 St. Druckluftanlage (6,8 l/s) 200 l fdm Druckluftleitungen DN 15 - DN 25 20. Raumlufttechnische Anlagen nach ATV DIN 18379 1 St. Lüftungsgerät mit WRG 2400 qm/h 350 lfdm Wickelfalzrohr DN 100 – DN 400 24 St. Zu- u. Abluftdurchlässe 2 St. Abgas-Absauganlagen für 13 Fahrzeuge 21. Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 18382 1 Gebäudehauptverteilung mit Wandlermessung 3 Unter- / Etagenverteilungen ca. 280 Installationsgeräte in Unterputz und Aufputz-Montage ca. 8000 m Kabel und Leitungen für Starkstrom ca. 1500 m Leitungsnetz für fernmelde- u. informationstechnische Anlagen 2 LAN- Schränke 42 HE ca. 260 St Beleuchtungskörper Leerrohre und Starkstromkabel für Außenanlagen und Außenbeleuchtung Satellitenempfangsanlage Splitanlage für Kühlung Serverraum Baustromversorgung und Baustellenbeleuchtung 22. Erdungs- und Blitzschutzanlage nach DIN 18384 ca. 900 m Bandstahl als Fundamenterder nach DIN 18014 20 St. Ableiter mit Trennstellen ca. 700 m Auffangleitung teils auf Flachdach, teils auf Trapezblechdach g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlagen oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: entfällt h) Falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzurechnen: entfällt i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrages; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Baubeginn: 01.07.2015 Bauende: 01.10.2016 j) Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Nebenangebote sind zugelassen, nur in Verbindung mit einem Hauptangebot. k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können: Gewerke 1 bis einschließlich 17: Architekturbüro Jäger Henter Weimann, Saarstraße 9, 54455 Serrig, Tel. 06581-9178-10, Fax 065819178-20, E-Mail: [email protected] Gewerke 18 bis einschließlich 20: Ingenieurbüro KTEC, Joachim Kind, Birkenweg 29, 54439 Saarburg, Tel. 06581-998641, Fax 06581998642, E-Mail: [email protected] Gewerke 21 bis einschließlich 22: Ingenieurbüro PAV + Partner, Am Trimmelter Hof 152, Tel. 0651-91032-0, Fax 0651-91032-20, E-Mail: [email protected] l) Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrages, der für die Unterlagen zu entrichten ist: 1. Stahlfertighallen (Fahrzeughallen 1 und 2) Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 32 Euro (zzgl. 8 € bei Postversand) Amtsblatt 2. - 16 - Rohbauarbeiten Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 40 Euro (zzgl. 8 € bei Postversand) 3. Industrie- und Hallentore, Stahl-Innentüren Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 26 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 4. Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 32 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 5. Tischlerarbeiten (Innentüren und Stahlzargen) Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 26 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 6. Putzarbeiten Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 26 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 7. Trockenbauarbeiten Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 24 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 8. Maler- und Lackierarbeiten Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 24 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 9. WC-Trennwandanlagen Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 23 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 10. Mobile Trennwand Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 23 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 11. Estricharbeiten Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 22 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 12. Abdichtungs- und Fliesenarbeiten Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 26 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 13. Bodenbelagsarbeiten Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 23 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 14. Dachabdichtungsarbeiten Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 28 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 15. Metallbau- und Schlosserarbeiten Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 24 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 16. Gerüstbauarbeiten Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 23 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 17. Schlauchwasch- und Prüfeinrichtung Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 23 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 18. Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen nach ATV DIN 18380 Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 25 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 19. Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 25 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 20. Raumlufttechnische Anlagen nach ATV DIN 18379 Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 25 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 21. Elektroinstallationsarbeiten Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 40 Euro (zzgl. 5 € bei Postversand) 22. Erdungs- und Blitzschutzanlage Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 20 Euro (zzgl. 3 € bei Postversand) Gewerke 1 bis einschließlich 17: Architekturbüro Jäger Henter Weimann, Sparkasse Trier, IBAN: 27 5855 0130 0000 4198 04, BIC: TRISDEXXX, mit Vermerk: Neubau zentrale Feuerwache Saarburg + Gewerkename Gewerke 18 bis einschließlich 20: Ingenieurbüro KTEC, Sparkasse Trier, IBAN DE 75 5855 0130 0000 4722 90, BIC TRSIDE55XXX, mit Vermerk: Neubau zentrale Feuerwache Saarburg + Gewerkename Gewerke 21 bis einschließlich 22: Ingenieurbüro PAV + Partner, Iban: DE41585601030000167070, BIC: GENODED1TVB mit Vermerk: Neubau zentrale Feuerwache Saarburg + Gewerkename Die Verdingungsunterlagen werden auch versandt, wenn ein Verrechnungsscheck über die Schutzgebühr, ausgestellt auf das jeweilige Architektur- oder Ingenieurbüro vorliegt. Ausgabe 18/2015 Die Vergabeunterlagen werden nach Eingang der Überweisung auf die oben genannten Konten der jeweiligen Architektur- oder Ingenieurbüros, je Doppelausfertigung einschl. einer CD-Rom, Austauschformat GAEB.d83, versandt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. m) Bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind, Tag, an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden: entfällt n) Frist für den Eingang der Angebote: 1. Stahlfertighallen (Fahrzeughallen 1 und 2): Mittwoch, 20. Mai 2015, 10.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 2. Rohbauarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 10.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 3. Industrie- und Hallentore, Stahl-Innentüren: Mittwoch, 20. Mai 2015, 11 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 4. Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 11.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 5. Tischlerarbeiten (Innentüren und Stahlzargen): Mittwoch, 20. Mai 2015, 11.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 6. Putzarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 11.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 7. Trockenbauarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 12 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 8. Maler- und Lackierarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 12.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 9. WC-Trennwandanlagen: Mittwoch, 20. Mai 2015, 13.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 10. Mobile Trennwand: Mittwoch, 20. Mai 2015, 13.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 11. Estricharbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 13.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 12. Abdichtungs- und Fliesenarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 14 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 13. Bodenbelagsarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 14.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 14. Dachabdichtungsarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 14.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 15. Metallbau- und Schlosserarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 14.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 16. Gerüstbauarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 17. Schlauchwasch- und Prüfeinrichtung: Mittwoch, 20. Mai 2015, 15.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 18. Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen nach ATV DIN 18380: Mittwoch, 20. Mai 2015, 15.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 19. Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen: Mittwoch, 20. Mai 2015, 15.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 20. Raumlufttechnische Anlagen nach ATV DIN 18379: Mittwoch, 20. Mai 2015, 16 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 21. Elektroinstallationsarbeiten: Mittwoch, 20. Mai 2015, 16.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 22. Erdungs- und Blitzschutzanlage: Mittwoch, 20. Mai 2015, 16.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: 1. Stahlfertighallen (Fahrzeughallen 1 und 2): Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 10.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 2. Rohbauarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 10.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 3. Industrie- und Hallentore, Stahl-Innentüren: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 11 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 4. Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 11.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 5. Tischlerarbeiten (Innentüren und Stahlzargen) Amtsblatt - 17 - Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 11.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 6. Putzarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 11.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 7. Trockenbauarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 12 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 8. Maler- und Lackierarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 12.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 9. WC-Trennwandanlagen: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 13.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 10. Mobile Trennwand: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 13.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 11. Estricharbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 13.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 12. Abdichtungs- und Fliesenarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 14 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg Bodenbelagsarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 13. 20. Mai 2015, 14.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 14. Dachabdichtungsarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 14.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 15. Metallbau- und Schlosserarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 14.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 16. Gerüstbauarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 17. Schlauchwasch- und Prüfeinrichtung: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 15.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 18. Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen nach ATV DIN 18380: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 15.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 19. Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 15.45 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 20. Raumlufttechnische Anlagen nach ATV DIN 18379: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 16 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 21. Elektroinstallationsarbeiten: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 16.15 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg 22. Erdungs- und Blitzschutzanlage: Eröffnungstermin am Mittwoch, 20. Mai 2015, 16.30 Uhr, Zimmer 79, Schlossberg 6, 54439 Saarburg Folgende Personen dürfen anwesend sein: Bieter und ihre Bevollmächtigte r) Geforderte Sicherheiten: Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 3 % der Auftragssumme; sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 € netto beträgt. Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit ist erst ab einer Auftragssumme von mindestens 75.000 € netto zu leisten. s) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B. Abschlagsrechnungen werden zu 90 % der nachgewiesenen Leistungen ausgezahlt. t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A zu machen. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind -zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten- mit dem Angebot einzureichen: - Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft v) Zuschlagsfrist: endet am 1. Juli 2015 Ausgabe 18/2015 w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Kommunalaufsicht -, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Bürgermeister Jürgen Dixius Verbandsgemeinde Saarburg Andere Behörden und Stellen Polizei Saarburg Beim Girls Day informierten sich 21 Teilnehmerinnen im Alter von 12 bis 18 Jahren über die Arbeit einer Polizistin. Auf dem Programm stand eine Fülle von Informationen. Zunächst wurden die Teilnehmerinnen über die Einstellungsvoraussetzungen, das Studium zur Polizistin und zum Aufbau der rheinland-pfälzischen Polizei informiert. Danach machten sie sich ein Bild von der Arbeit einer Polizistin bei der Schutzpolizei und im Kriminaldienst. Vom Dach bis in den Keller wurde die Polizeiinspektion Saarburg besichtigt und den Kolleginnen und Kollegen während ihrer Arbeit über die Schulter geschaut. Ein Blick auf die Fahrzeuge, die technischen Hilfsmittel, die Waffen und in den Polizeigewahrsam gehörte zum Programminhalt dazu. Auch wurden verschiedene technische Hilfsmittel wie die Laserpistole zur Geschwindigkeitsmessung und ein Atemalkoholmessgerät gemeinsam mit den Mädchen ausprobiert. Hierbei hatte aber keiner der Anwesenden oder die Verkehrsteilnehmer etwas zu befürchten. Laut den Teilnehmerinnen war es eine gelungene Veranstaltung die ihr Berufswahlspektrum erweiterte. Einige der Mädchen gaben nach der Veranstaltung an, dass sie sich nach Ablegen des Abiturs bei der Polizei bewerben möchten. Forstamt Saarburg Waldbrandgefahr Vor erhöhter Waldbrandgefahr warnt das Forstamt Saarburg. Bürger werden um Einsicht und Mithilfe bei der Verhütung von Bränden gebeten. Alle Waldbesucher sind aufgerufen, sich an die Regeln zu halten und einen Brand sofort zu melden. So kann ein Waldbrand vermieden oder zumindest schnell eingegrenzt und gelöscht werden. Das Forstamt Saarburg hat folgende Verhaltenstipps erarbeitet: - Beachten Sie wegen des hohen Gefahrenpotentials das in Rheinland-Pfalz bestehende, ganzjährige Rauchverbot im Wald. Werfen Sie keine Zigarettenkippen aus dem Auto. - Offenes Feuer im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald bedarf der Genehmigung des Forstamtes. Wenn Sie grillen möchten, benutzen Sie bitte die dafür ausgewiesenen Plätze und achten Sie darauf, dass das Feuer beim Verlassen vollständig erloschen ist. - Hinterlassen Sie keinen Müll im Wald. Eine Glasscherbe kann wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen. - Stellen Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich auf den vorgesehenen Waldparkplätzen ab. Ein Katalysator kann so heiß werden, dass sich trockenes Material unter dem Wagen entzündet. - Waldeinfahrten sind frei zu halten, damit Einsatzwagen der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste im Notfall jederzeit passieren können. - Wählen Sie sofort den Notruf 112, wenn Sie einen Brand entdeckt haben. - Versuchen Sie, ein entstehendes Feuer selbst zu löschen, wenn für Sie keine Gefahr besteht. Ist das nicht möglich, bringen Sie sich schnellstmöglich in Sicherheit und vermeiden Sie das Einatmen von Rauch. Amtsblatt - 18 - Ausgabe 18/2015 Amtsblatt - 19 - Ausgabe 18/2015 Amtsblatt - 20 - Polizei Merzig Ausstellung von Diebesgut Mehr als 300 Asservate konnte der Kriminaldienst Merzig bei mehreren Durchsuchungen in einem Ortsteil von Weiskirchen sicherstellen. Die sichergestellten Asservate - vorwiegend Werkzeuge, Elektrowerkzeuge, Elektroartikel - die aus Einbruchstaten stammen, konnten bislang noch nicht in vollem Umfang den entsprechenden Geschädigten oder einer bestimmten Tat zugeordnet werden. Nun werden die Besitzer dieser Gegenstände gesucht, die am Samstag, Ausgabe 18/2015 2. Mai von 9 bis 14 Uhr, die sichergestellten Gegenstände bei der Polizeiinspektion Merzig, Gutenbergstraße 30, besichtigen können. Die Polizei weist darauf hin, dass keine Schmuckgegenstände ausgestellt werden. Arbeitsgericht Trier Im Mai finden die Gerichtstage des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz am 7., 21. und 28. Mai im Gebäude des Arbeitsgerichts Trier, Dietrichstraße 13 in Trier statt. Nachrichten und Kurzmitteilungen aus dem Gemeinde- und Vereinsleben Verbandsgemeinde Saarburg Freizeithallenbad Saarburg Öffnungszeiten Am 1. Mai bleibt das Freizeithallenbad geschlossen. Ab diesem Tag gelten auch wieder die Sommeröffnungszeiten. Freizeithallenbad Montag geschlossen Dienstag 8 Uhr bis 20 Uhr Mittwoch 8 Uhr bis 20 Uhr Donnerstag 8 Uhr bis 20 Uhr Freitag 8 Uhr bis 20 Uhr Samstag 9 Uhr bis 18 Uhr Sonntag 9 Uhr bis 18 Uhr Sauna Montag geschlossen Dienstag 8 Uhr bis 20 Uhr gemischte Sauna Mittwoch 8 Uhr bis 20 Uhr Damensauna Donnerstag 8 Uhr bis 20 Uhr Herrensauna Freitag 8 Uhr bis 20 Uhr gemischte Sauna Samstag 9 Uhr bis 18 Uhr gemischte Sauna Sonntag 9 Uhr bis 18 Uhr gemischte Sauna Maifest in Beurig Das Aufstellen eines Maibaumes in Beurig gehört in jedem Jahr zum festen Bestandteil im Arbeits- und Veranstaltungskalender der Beuriger Wehr. Nur alle zwei Jahre folgt der Maibaum-Aufrichtung auch ein Maifest, wie in diesem Jahre. Damit besteht für Wanderfreunde und Vereine Gelegenheit, ihre Wanderung am Maifeiertag bei der Beuriger Feuerwehr zu beginnen oder ausklingen zu lassen. Das Aufstellen des Maibaumes mit dem Fassanstich am Donnerstag, 30. April, ist für 19 Uhr geplant. Für Essen und Getränke ist bestens gesorgt am Feuerwehrgerätehaus Ecke Haupt-/Serriger Straße. Damit man auch auf eventuelle kühle Witterungsverhältnisse eingestellt ist, wird ein kleines Festzelt errichtet. Am Morgen des Maifeiertages ist die Gastronomie der Feuerwehr rechtzeitig bereit, um die nötige „Starthilfe“ für Wanderer zu geben. Den ganzen Tag werden Getränke und Essen angeboten. Als Mittagstisch wird angeboten Schnitzel, Salat und Beilagen, sowie Pommes und Bratwurst. Am Nachmittag gibt es Kaffee und Kuchen. Konzert in St. Laurentius Tourist-Information Saar-Obermosel-Touristik Sommer-Öffnungszeiten Die Tourist-Information in der Graf-Siegfried-Straße 32 in Saarburg ist ab sofort bis Ende Oktober wie folgt geöffnet: - Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr - Samstag von 10 bis 14 Uhr. Informationen zu Veranstaltungen, Freizeitaktivitäten und Aktuelles aus der Region finden Sie unter www.saar-obermosel.de. Stadt Saarburg Pfarrcaritas Saarburg Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren Unter dem Motto „Gemeinsam schmeckt’s besser“ findet der nächste gemeinsame Mittagstisch der Pfarrcaritas Saarburg am Donnerstag, 7. Mai, im „Schwarzer Kopf“, Graf-Siegfried-Straße 23, statt. Bitte um Anmeldung bei Änni Tapp, Tel. 1713. DRK-Gymnastikgruppe 50+ Das DRK-Bildungswerk Eifel-Mosel-Hunsrück e.V. bietet in Saarburg folgendes Programm an: Mit gesundheitsbewussten Übungen werden Ausdauer, Koordination, Gleichgewichtsübungen sowie rückengerechte Bewegungen trainiert und Muskeln aufgebaut. Ein nettes und fröhliches Miteinander in jeder Gruppe rundet das Programm ab. Wer Lust hat seine Beweglichkeit zu fördern und zu verbessern, kann gerne schnuppern kommen. Treffen ist immer montags von 17 bis 18 Uhr in der kleinen Sporthalle des Gymnasiums. Anmeldung und Infos bei DRK-Dozentin Ute Lorth, Tel. 06581-2850, oder DRK-Mitarbeiterin Laura Seinig, Tel. 065616020221. Das Vokalensemble „Vivat“ gibt ein Konzert am Donnerstag, 7. Mai um 20 Uhr in der Pfarrkirche St. Laurentius Saarburg. Der künstlerische Werdegang des Quartetts begann 1991. Ziel des Ensembles ist, die Tradition der geistlichen Werke Russlands wieder zu beleben und einem breiten Zuhörerkreis zu vermitteln. Zudem möchte es das Interesse des Publikums auch auf kirchenmusikalische Werke von Komponisten lenken, die in Westeuropa weniger bekannt sind. Sie sind Absolventen des berühmten Konservatoriums und dort auch als Dozenten sowie als Solisten an den führenden Theatern tätig. „Vivat“ interpretiert Chorwerke der orthodoxen Liturgie aus Russland. In ihrer Heimatstadt unterstützt sie die Intensivstation für Neugeborene am städtischen Kinderkrankenhaus „St. Nikolaja Tschudotvorza“. Infos über diese Einrichtung und die bisher geleistete Hilfe liegen bei dem Konzert aus. Eintritt frei - Türkollekte. Die Sänger freuen sich über einen freiwilligen Kostenbeitrag oder eine Spende zugunsten ihres Hilfsprojekts. Deutsch-Französische Gesellschaft Familienrundwanderung Die Deutsch-Französische Gesellschaft Saarburg e.V. organisiert am Freitag, 1. Mai, eine Familienrundwanderung zum Maifest des Heimatvereins Wawern zu deren Freizeitanlage Hohlbuchhütte. Treffen ist um 11 Uhr an der Grillhütte. Die Wanderung führt an Reben vorbei durch Wälder über die Höhe der Saar. Nach andertFortsetzung auf Seite 23 Amtsblatt - 21 - Ausgabe 18/2015 Amtsblatt - 22 - Ausgabe 18/2015 Erfolg Bildung Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme 0 65 02/91 47-0 Friseurin Wir sind ein erfolgreiches und expandierendes Unternehmen im Verlagswesen und geben wöchentlich über 130 Mitteilungsblätter für Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz, Gemeinden in Hessen und Gemeinden im Saarland sowie verschiedene Sonderpublikationen heraus. Wir suchen zum 1. Juni 2015 eine(n) qualifizierte(n) Korrekturleser(in) für die Anzeigenabteilung Die Stelle ist zunächst befristet für ein Jahr. Wir erwarten · hervorragende Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse, insbesondere Grammatik und Orthografie · sehr gute Allgemeinbildung · gute Mac- oder PC-Kenntnisse Sicherer Umgang mit den Adobe-Programmen InDesign, CS5 und Acrobat wäre von Vorteil. Der (die) ideale Bewerber(in) · ist engagiert und leistungsfähig · behält auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf · kann teamorientiert und flexibel arbeiten Wir bieten: eine interessante und abwechslungsreiche Vollzeit-Tätigkeit in einem dynamischen Team und einem Unternehmen mit starkem Wachstum. Ihre komplette schriftliche Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, den üblichen Unterlagen wie Zeugnisse und Lichtbild senden Sie bitte an: z.Hd. Herrn Wirth · Europaallee 2 · 54343 Föhren Foto: Christian Albert/MEV.de Stellen Sie jetzt die Weichen für die Zukunft Wiedereinstieg gesucht? Mit einem Blick in den Stellenmarkt Ihres Mitteilungsblattes können Sie fündig werden! in Teilzeit nach Perl gesucht, auch Wiedereinsteiger Tel. 0 68 67 - 52 15 Amtsblatt - 23 - halb bis zwei Stunden wieder bei der Hütte angelangt, geht es zum Wawerner Maifest bei guter Verpflegung und Livemusik mit dem Musikverein Wawern. Bei schlechtem Wetter wird ein Zelt aufgebaut oder ins Bürgerhaus umgezogen. Anmeldung bis 30. April, 19 Uhr, unter Telefon 06501/603819, oder per E-Mail: [email protected]. Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Gäste und neue Mitglieder sind herzlich willkommen. Weg zur Grillhütte: aus Richtung Saarburg durch Ayl auf der B 51 Richtung Trier, zweite Abfahrt nach Wawern, links nach dem Ortseingang führt der Weg „Auf der Hohlbuch“ nach oben. Selbsthilfegruppe „Leben ohne Dich“ Die Selbsthilfegruppe „Leben ohne Dich“ Saarburg trifft sich am Montag, 4. Mai, von 20 bis 22 Uhr in der Lebensberatungsstelle Saarburg, Schlossberg 3. Alle Eltern, deren Kinder verstorben sind, sind zu diesem kostenlosen Gesprächskreis herzlich eingeladen. Es spielt keine Rolle, wie alt das Kind wurde, wann und wodurch es gestorben ist. Gern kann ein Foto des Kindes oder auch ein Erinnerungsgegenstand mitgebracht werden. Ziel ist, sich in der Trauer zu stützen, auszutauschen und Verständnis zu erhalten.Infos: Ellen Rothhaar, Tel. 06581-95270, E-Mail: shg-saarburg@lebenohnedich. de, www.leben-ohne-dich.de/shg-saarburg. Evangelische Kirchengemeinde Saarburg Pfarrer Christoph König (Vierter v.l.) ist in der Evangelischen Kirche zu Saarburg durch den Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Trier, Dr. Jörg Weber, am Sonntag, 19. April, eingeführt worden. König hat zum 1. Februar eine landeskirchliche Pfarrstelle mit besonderem Auftrag im Kirchenkreis Trier übernommen. Weber würdigte die langjährige Erfahrung Königs: „Mit deiner Fachkompetenz aus vielfältigen Seelsorgefeldern bist du in den nächsten zwei Jahren für pastorale und seelsorgerliche Arbeit mit Flüchtlingen zuständig, die in den Gemeinden unseres Kirchenkreises Fuß fassen wollen. Ich freue mich, dass du dich mit großer Motivation dieser herausfordernden Aufgabe stellst und bereits erste Kontakte geknüpft hast.“ Zu den Erfahrungen Königs in der Seelsorge gehören unter anderem seine Zeit im Kirchenkreis Ottweiler, in der er als Pastor im Sonderdienst für die Krankenhausseelsorge im Kirchenkreis zuständig war. Eine Beauftragung für Krankenhausseelsorge im Kirchenkreis Saarbrücken, die Berufung in die 1. mbA-Pfarrstelle des Evangelischen Kirchenkreises Trier für die Krankenhausseelsorge und die Ökumenische Notfallseelsorge (Rolle des Koordinators) für den Kreis Trier-Saarburg sowie eine abgeschlossene Seelsorge- und Beratungsausbildung festigten sein Profil. Bis Anfang des Jahres war König Inhaber der 5. Kreiskirchlichen Pfarrstelle des Kirchenkreises Trier für die Gefängnisseelsorge in der JSA Wittlich und der JVA in Trier. König wird auch Gottesdienste und andere Vertretungsaufgaben insbesondere in den Evangelischen Kirchengemeinden Saarburg, Konz-Karthaus und Hermeskeil-Züsch übernehmen. Ausgabe 18/2015 als gute Nektar- oder Pollenquelle ausfindig gemacht, so bleibt sie dieser Art lange treu. Nur durch diese Stetigkeit im Beflug der Pflanzen einer Art wird die Übertragung des richtigen Pollens auf die zugehörigen artgleichen Pflanzen gewährleistet. Die Imker bitten daher alle Landwirte, Obstbauern und Gartenbesitzer beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf die bestäubenden Insekten Rücksicht zu nehmen. Nach Möglichkeit sollten nur Bienen-ungefährliche Mittel (B4) eingesetzt werden und diese zudem nicht in dieoffenen Blütengespritzt werden. Falsch eingesetzte Pflanzenschutzmittel führen oftmals zum Tode vieler einzelner Bienen oder sogar ganzer Bienenvölker, sowie anderen bestäubenden Insekten. Die Imker des Bienenzuchtvereins Saarburg, die insgesamt etwa 300 Bienenvölker betreuen, danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme. Ayl Maibaumaufstellen Für 30. April ab 15.30 Uhr lädt die Freiwillige Feuerwehr Ayl zur Feier in den Mai ein. Um 15.30 Uhr ist Start auf dem Dorfplatz in Ayl mit Kaffee und Kuchen und dem Basteln des Maibaumschmucks. Kinder können sich als kleine Feuerwehrmänner/-frauen üben. Auf wasserfeste Kleidung achten - auch bei Sonnenschein! Nach dem Schmücken des Maibaums gibt es Stockbrot, Gegrilltes und Getränke. Irsch Maibaumschmücken Alle Bürgerinnen und Bürger, besonders die Kinder, sind zum Maifest und Maibaumschmücken am 30. April ab 18 Uhr auf den Bürgerhaus-Vorplatz eingeladen. Die Kinder schmücken ab 18.45 Uhr den Maibaum. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Der Erlös ist für die Kita Irsch und für ein Schulprojekt auf Madagaskar bestimmt. Kastel-Staadt Musikverein Kastel 1912 e.V. Probe: Freitag, 1. Mai, keine Probe Freitag, 8. Mai, 20 Uhr Termin: Pfarrfest am 10. Mai um 11:30 Uhr Kirf Förderverein Freiwillige Feuerwehr Kirf Aufstellen des Maibaum Die Freiwillige Feuerwehr Kirf stellt am 30. April traditionell den Maibaum auf. Um in den 1. Mai zu feiern, lädt der Förderverein der Feuerwehr alle Mitbürgerinnen und Mitbürger zu leckeren Bratwürsten und kühlen Getränken ins Feuerwehrgerätehaus in der Ringstraße ein. Beginn ist am Donnerstag, 30. April ab 19:30 Uhr. Speisen und Getränke gibt es zum Preis von 1 €. Ein starkes Team (v.l.): Superintendent Jörg Weber führte Christoph König (4.v.l.) in seinen neuen Dienst ein. Darüber freuten sich auch Pfarrer Peter Winter (Saarburg), Pfarrerin Heike Diederich (Hermeskeil-Züsch) und Pfarrer Christoph Urban (Konz). Bienenzuchtverein Saarburg e.V. Das Blühen der Obst- und Kulturpflanzen hat begonnen. Die Landschaft präsentiert sich in einem atemberaubenden Zustand. Milliarden von Blüten erhoffen den Besuch von bestäubenden Insekten. Insbesondere Honigbienen sind Meister auf diesem Gebiet. Sie zählen zu den effektivsten aller bestäubenden Insekten. Honigbienen sind blütenstet. Das heißt: hat eine Sammelbiene eine Pflanzenart Musikverein Kirf Schnupperprobe Der Musikverein Kirf bietet in seiner Jugendausbildung Kurse für Blech-, Holz- und Schlaginstrumente an. Interessierte Kinder und Jugendliche, die ein Instrument erlernen möchten, sind gemeinsam mit ihren Eltern am Freitag, 8. Mai, zu einem Infoabend ins Bürgerhaus eingeladen. Ab 18.00 Uhr gibt Informationen zur Jugendausbildung (Jugendarbeit allgemein, Ausbildungsschritte, Gestaltung des Musikunterrichts, Instrumentenkauf, Freizeitgestaltung). Ebenfalls können Sie sich einen Eindruck von der Jugendorchesterprobe verschaffen sowie Vorot Instrumente anschauen und ausprobieren. Amtsblatt - 24 - Flötenkurs Der Musikverein bietet ab Mai in seinem Ausbildungsprogramm eine musikalische Früherziehung in Form eines Flötenkurses an. Den teilnehmenden Kindern werden die ersten Schritte der Musikdarbietung vermittelt. Dazu gehören neben dem Flötenspiel auch die ersten Notenkenntnisse. Zielgruppe des Kurses sind Kinder ab 5 Jahren. Infos bei Benno Biwer, Tel. 06582/1064, oder Guido Beck, Tel. 06582/9577. Merzkirchen Spende aus Blumenverkauf Ausgabe 18/2015 steht. Vor der Heimreise decken sich die treuen Gäste mit ihren Lieblingsweinen ein. Sie kommen während des Jahres immer mal wieder zu einem Kurztripp an die Mosel, da sich der Weinbestand zu Hause recht schnell verkleinert. Zudem gibt es immer im November ein Wiedersehen mit Dieter Strupp in Maasmechelen, der eigens zu einer Weinprobe dorthin reist und sich freut, dass der Kreis der Weinfreunde stetig wächst. Als Anerkennung für die Urlaubstreue zur Ferienregion Saar-Obermosel bedankte sich Gertrud Petrich im Namen der Saar-Obermosel-Touristik bei Janin und Andre Vranken aus Maasmechelen, Elsa und Ludo Hardy sowie bei Lea Bollen aus Lanaken und überreichte Urkunden und Präsente. Dieter Strupp bedankte sich bei den Stammgästen im Namen des Verkehrsvereins Dreiländereck mit einem Wappenteller und überreichte vom Weingut „Brunnenhof“ ein Weinpräsent. Serrig Pfarrgemeinde Serrig Heiligenborn-Wallfahrt Herzliche Einladung zu der Wallfahrt zum Heiligenborn am Sonntag, 3 Mai. Beginn ist um 13.30 Uhr an der Pfarrkirche St. Martin. Gegen 15 Uhr wird eine Andacht am Heiligenborn gefeiert. Festprediger ist Pfarrer Christian Struwe. Musikverein, Kirchenchor sowie die Mitglieder der Räte gestalten die Wallfahrt. Auch die Kommunionkinder sind mit ihren Eltern zur Wallfahrt herzlich eingeladen. Beim Heiligenborn liegt das Wallfahrtsbuch aus, in das man mit Namen seine Anliegen eintragen kann. Taben-Rodt Im März veranstalteten die Kommunionkinder von Merzkirchen einen Blumenverkauf. Dabei kam ein Erlös von 160 € zusammen. Der Erlös wurde an Nestwärme in Trier gespendet. Herzlichen Dank an alle, die durch ihren Kauf diese Aktion unterstützt haben. Palzem Saar-Obermosel-Touristik Gästeehrung im Weingut „Brunnenhof“ Kirmes in Taben-Rodt Am kommenden Wochenende feiert die Ortsgemeinde Taben-Rodt ihre St. Quiriakus-Kirmes. Von Samstag, 2. Mai, bis Montag, 4. Mai, findet auf dem Waldfestplatz „Am Rodter Fels“ das dazugehörige Kirmestreiben statt. Der Sportverein Taben-Rodt und das DRK sorgen dabei für das leibliche Wohl und die anwesenden Schausteller für das entsprechende Kirmesvergnügen. Die Schausteller bieten bereits am Freitag, 1. Mai, ihre Geschäfte an. Eröffnet werden die Kirmestage offiziell am Samstag um 19:30 Uhr mit dem Fassanstich durch den Ortsbürgermeister. In der traditionellen Kirmesprozession am Sonntag, Beginn 9:30 Uhr, wird der Sarg mit den Gebeinen des Heiligen Quiriakus durch den Ort bis zur Michaelskapelle und wieder zurück zu seinem Platz im Altar der Pfarrkirche getragen. Daran schließt sich das Festhochamt an. Nach dem Hochamt um ca. 11:30 Uhr spielt der Musikverein vor dem Gasthaus Rodter Eck zum Kirmeskonzert auf. Am Montagabend klingt die Kirmes auf dem Festplatz aus. Die ausrichtenden Vereine und die Ortsgemeinde wünschen allen Besuchern angenehme und frohe Stunden in Taben-Rodt. Musikverein 1903 Taben-Rodt e.V. Die Familien Janin und Andre Vranken aus Maasmechelen, Elsa und Ludo Hardy und Lea Bollen aus Lanaken, Belgien, verbringen seit zehn Jahren Urlaubsaufenthalte im Weingut/Gästehaus Brunnenhof bei Familie Strupp in Palzem. Beim Besuch einer Weinmesse vor mehr als zehn Jahren in ihrem Heimatort Maasmechelen/Maastricht wurden die Weinfreunde erstmals auf das Weingut Brunnenhof aufmerksam. Bei der Verkostung der Weine am Weinstand stellten sie fest, dass Bekannte bereits Stammgäste im Hause Strupp sind. Die Gruppe der Maasmechelener Weinfreunde, die inzwischen auf mehr als 20 angewachsen ist, trifft sich regelmäßig zum jährlichen Wein- und Gourmet-Hoffest im Brunnenhof und freut sich immer auf eine genussreiche gemeinsame Zeit. Dieter Strupp präsentiert während des Gourmet-Menüs die korrespondierenden Weine. In weinfroher Stimmung lassen sie den Abend ausklingen und freuen sich auf den nächsten Morgen, an dem eine Weinbergswanderung mit Vesper und musikalischer Unterhaltung auf dem Programm Proben: Nächste Jugendorchesterprobe ist am Mittwoch, 29. April, 18.30 Uhr. Die Probetermine des Gesamtorchesters für die nächsten zwei Wochen ändern sich. Geprobt wird am: Mittwoch, 29. April, um 19.30 Uhr; Freitag, 8. Mai, um 19 Uhr Auftritte: Sonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr Kirmesprozession, Treffen ist um 9.15 Uhr vor der Kirche in Uniform Nach der Messe ca. 11.30 Uhr Treffen zum Platzkonzert auf dem Dorfplatz vor dem Gasthaus Rodter Eck Trassem Musikverein Trassem-Perdenbach1921 e.V. Schnupper-Frühschoppen Der Musikverein veranstaltet am 3. Mai einen Info- und Schnupper-Frühschoppen im Bürgerhaus für alle, die Lust und Interesse haben das Musizieren auf einem Instrument im Blasorchester des Musikvereins Trassem-Perdenbach zu erlernen. Ab 10 Uhr gibt das Orchester eine Kostprobe, alle Instrumente werden vorgestellt und Amtsblatt - 25 - können ausprobiert werden. An diesem Vormittag können man sich über die musikalische Früherziehung für Kinder ab 4 Jahren, den Blockflötenunterricht und die Ausbildung aller im Orchester vertretenen Instrumente informieren. Die Getränkekosten übernimmt der Musikverein. Herzlich eingeladen sind Kinder und Jugendliche, die Eltern und alle Musikinteressierten. Wincheringen Maifest mit Oldtimertreffen Am 1. Mai wird in Söst ein Jubiläum gefeiert: Bereits zum 10. Male findet das Oldtimertreffen für Motorräder und Mopeds statt. Dann herrscht in dem kleinen Saargaudorf Ausnahmezustand. Es werden etwa 150 bis 200 alte Fahrzeuge und ein Vielfaches an Besuchern erwartet. Darunter sind aus früheren Epochen fast alle Motorradhersteller mit Namen vertreten, die heute kaum noch jemand kennt. Von Adler bis Zündapp können die Oldtimer bestaunt werden. Von der Einzylinder NSU-Quickly mit 50 ccm bis zur Sechszylinder Benelli mit 750 ccm findet man fast alles, was von den 50er bis 70er Jahren gebaut wurde. An vielen Motorrädern hängt zudem seitlich ein Beiwagen. Aber auch etliche Fahrzeuge, die zwischen den beiden Weltkriegen gebaut wurden, werden erwartet. Wer noch Ersatzteile sucht, kann mit etwas Glück bei den verschiedenen Teilehändlern fündig werden. Für die Marke Kreidler wird ein fast lückenloses Ersatzteilsortiment angeboten. Außerdem wird in einer Sonderausstellung die fast vollständige Fahrzeugpalette der Kreidlerwerke vom Anfang bis zu Ende der Produktion, also von 1953 bis 1982, präsentiert. Ausschließlich unrestaurierte Fahrzeuge im originalen Zustand. Gegen 13:30 Uhr beginnt die Vorstellung von einigen besonderen und seltenen Fahrzeugen zusammen mit ihren Fahrern. Auch für das leibliche Wohl wird mit einem umfangreichen Angebot an Speisen und Getränken gesorgt sein. Zusätzlich zu den üblichen Spezialitäten vom Grill gibt es hausgemachten Erbseneintopf und jeder Wanderer und jeder, der mit einem alten Zweirad anreist, erhält den ersten Teller kostenlos. Auf www.soest-saargau.npage.de sind Bilder von den Treffen der vergangenen Jahren zu sehen. Die Söster freuen sich darauf, am 1. Mai ab 10 Uhr bei sonnigem Wetter zahlreiche Teilnehmer und interessierte Gäste bei dieser mittlerweile beliebten und weithin bekannten Veranstaltung begrüßen zu können. Kirchliche Nachrichten Pfarreiengemeinschaft Saarburg vom 2. bis 10. Mai Sa., 02.05., Hl. Athanasius, Bischof von Alexandrien, Kirchenlehrer (373) Die Kollekte ist für die Hohe Domkirche Beurig 09:00 Uhr Marienmesse Irsch 10:30 Uhr Dankamt zur Diamantenen Hochzeit von Michel und Maria Merz Litdorf 13:30 Uhr Brautamt für Michael Wilhelm und Christiane Stemper Beurig 16:00 Uhr Beichtgelegenheit Saarburg 17:00 Uhr Beichtgelegenheit Litdorf 17:30 Uhr Vorabendmesse für Peter u. Anna Weidert und ++ Kinder Saarburg 17:30 Uhr Vorabendmesse für d. Leb. u. ++ d. Familie Becker-Dawen; für Karl Hackenberger und Söhne Irsch 19:00 Uhr Floriansmesse der Feuerwehr Irsch und Vorabendmesse für Josef Klein (1. Jahrgedächtnis); für die Leb. und ++ der Freiwilligen Feuerwehr Irsch Ockfen 19:00 Uhr Vorabendmesse für Lothar Hemmen (2. Sterbeamt) und Hans-Peter Thiel (2. Sterbeamt); für Thomas Piro (2. Jahrgedächtnis); für Vinzenz Schuster und leb. u. ++ Angehörige; für Eheleute Michael und Mathilde Schmitt und ++ Angehörige; für Karl und Else Korzak So., 03.05., 5. Sonntag der Osterzeit Die Kollekte ist für die Hohe Domkirche Ayl 09:30 Uhr Hochamt Ausgabe 18/2015 für die Pfarreiengemeinschaft; für Christine Mertes (Sechswochenamt); für Manfred Ludwig (1. Jahrgedächtnis); für Eheleute Peter Kramp u. Katharina Bohrofen und ++ Kinder; für Sr. Irmina, geb. Maria Kramp; für Alfons Philipps, Martina Hausen und ++ Eltern; für Marianne Geltz (best. v. RKV) Mannebach 09:30 Uhr Hochamt für die Pfarreiengemeinschaft Saarburg 11:00 Uhr Familiengottesdienst für die Pfarreiengemeinschaft Irsch 14:30 Uhr Taufe des Kindes Ida Dawen Beurig 17:15 Uhr Maiandacht Beurig 18:00 Uhr Hochamt für die Pfarreiengemeinschaft; für Wilhelm Kohn (1. Jahrgedächtnis); für die ++ der Familien Barthen, Kohn, Messerig; für die Leb. und ++ der Familie Enders-Büschel; für Adolf Scheer und leb. und ++ Angehörige; für Paula Kraus und Anna-Emma Oehmichen und Leb. u. ++ der Familie Oberkirch Irsch 18:30 Uhr Maiandacht mit sakramentalem Segen (mitgestaltet vom Kirchenchor) Mannebach 19:00 Uhr Maiandacht Ockfen 19:30 Uhr Komplet (Nachtgebet) Mo., 04.05., Hl. Florian (304) und die Märtyrer von Lorch Fisch 18:00 Uhr Maiandacht Kahren 18:00 Uhr Maiandacht Kahren 18:30 Uhr heilige Messe für d. Leb. u. ++ d. Familie Zehren-Kiefer; für Eheleute Elisabeth u. Nikolaus Dawen (Stiftung) Di., 05.05., Hl. Godehard, Bischof von Hildesheim (1038) Saarburg 08:30 Uhr Rosenkranzgebet und Beichtgelegenheit Saarburg 09:00 Uhr heilige Messe für Eheleute Klaus u. Änni Römer-Ackermann (Stiftung) Irsch 18:30 Uhr heilige Messe für Anton und Katharina Konz und leb. u. ++ Angehörige Mi., 06.05., Mittwoch der 5. Osterwoche Ayl 18:00 Uhr Maiandacht Ayl 18:30 Uhr heilige Messe für Leb. u. ++ d. Familie Pehl-Schäfer Irsch 18:30 Uhr Rosenkranzgebet Ockfen 18:30 Uhr heilige Messe für die Verstorbenen, derer niemand gedenkt Do., 07.05., Donnerstag der 5. Osterwoche, Ewig Gebet in Ockfen Beurig 08:30 Uhr Rosenkranzgebet Beurig 09:00 Uhr heilige Messe für Hermann Weber und die Angehörigen der Familie Weber-Edelblut beiderseits Saarburg vormittags Hauskommunion Ockfen 15:00 Uhr Festhochamt zur feierlichen Eröffnung des Ewigen Gebetes mit Aussetzung des Allerheiligsten für die Pfarreiengemeinschaft; für Leb. und ++ der Familie Schmitt-Müller Ockfen 16:00 Uhr Betstunde für Frauen und Männer (gestaltet vom Liturgiekreis Ockfen) Ockfen 16:45 Uhr Betstunde für Frauen und Männer (gestaltet vom Liturgiekreis Schoden) Ockfen 17:30 Uhr Betstunde für die Kinder und Jugendlichen Ockfen 18:30 Uhr Abendlob mit feierlichem Abschluss zum Tag des Ewigen Gebetes (anschl. Begegnung mit Umtrunk im Pfarrhaus) Irsch 18:30 Uhr eucharistische Anbetung Saarburg 20:00 Uhr Konzert des Vokalensembles VIVAT Fr., 08.05., Freitag der 5. Osterwoche Litdorf vormittags Hauskommunion in Fisch und Kahren Mannebach vormittags Hauskommunion Beurig 10:30 Uhr Wallfahrtsmesse der Frauen der Pfarreiengemeinschaft Völklingen Saarburg 17:30 Uhr Rosenkranzgebet Mannebach 18:30 Uhr heilige Messe zu Ehren der Immerwährenden Hilfe und um geistliche Berufungen Beurig 20:00 Uhr Nightfever mit Mitternachtsmesse zum Abschluss Die Kollekte ist für die Pfarrkirche Beurig vormittags Hauskommunion in Beurig, Irsch, Ockfen und Schoden Beurig 10.30 Uhr Dankamt zur Goldenen Hochzeit von Josef und Helga Dienhart Amtsblatt - 26 - Beurig 14:00 Uhr Wallfahrt der Kita´s mit Abschlussgottesdienst in St. Marien Ayl 15:00 Uhr Brautamt für Sascha Klein und Monja Kaypinger Beurig 16:00 Uhr Beichtgelegenheit Saarburg 17:00 Uhr Beichtgelegenheit Mannebach 17:30 Uhr Vorabendmesse für Birgit Hettinger; für Eheleute Matthias u. Ottilie Hettinger, Schwiegersohn Georg und Enkel Markus Saarburg 17:30 Uhr Floriansmesse der Feuerwehr Saarburg und Vorabendmesse - anschl. Rosenverkauf des Frauenbundes Saarburg zu Gunsten des Müttergenesungswerkes für Siegfried Valtey (Sechswochenamt); für Gertrud Seibel (1. Jahrgedächtnis); für Leb. u. ++ d. Freiwilligen Feuerwehr Saarburg; für Leb. u. ++ d. Fam. Barthelmes-Madert Ayl 19:00 Uhr Vorabendmesse für Reinhold Ayl (Sechswochenamt); für d. Leb. u. ++ d. Familie Britten; für Josef Notzon u. ++ Angehörige und Adolf u. Franziska Fell; für Klara Altenhofen (best. v. RKV) Schoden 19:00 Uhr Vorabendmesse für Berthold Dostert (1. Jahrgedächtnis); für Alois und Elisabeth Fisch und leb. u. ++ Angehörige; für Eltern Josef und Anna Martini-Benzkirch und ++ Angehörige; für Victoria Maximini; für Anna, Peter u. Magdalena Bach; für Heinrich und Cäcilia Koch und Sohn Günther; für Leb. u. ++ der Familie KochZimmer So., 10.05., 6. Sonntag der Osterzeit, Muttertag Die Kollekte ist für die Pfarrkirche Irsch 09:30 Uhr Familiengottesdienst für die Pfarreiengemeinschaft; für Monika Weber (Sechswochenamt); für die ++ der Familie WeberKramp; für Eheleute Nikolaus und Luzia Thielen und Karl und Katharina Krewer; für die ++ der Familie Müller-Schu und Karl Loch; für Eheleute Josef und Maria Wallrich; für Paul Thiel und leb. und ++ Angehörige Litdorf 09:30 Uhr Hochamt für die Pfarreiengemeinschaft; für Nikolaus u. Maria Hoffmann, Sohn Arnold Hoffmann und Schwiegersohn Günter Lellig; für Ingo Richarz Saarburg 11:00 Uhr Familiengottesdienst - mitgestaltet vom Frauenbund Saarburg - anschl. Rosenverkauf des Frauenbundes Saarburg zu Gunsten des Müttergenesungswerkes für die Pfarreiengemeinschaft; für Eheleute SchooffTernes Saarburg 14:30 Uhr Taufe der Kinder Lias Marx und Julius Bernhard Ziegelmeyer Beurig 17:00 Uhr Andacht zur Göttlichen Barmherzigkeit Beurig 18:00 Uhr Hochamt für die Pfarreiengemeinschaft, für Margret Hein, Patrick Hein und leb. u. ++ Angehörige der Familie Hein-Klein; für Günter Kramp und leb. u. ++ Angehörige; für die ++ der Familie Sauer-Faas; für Eheleute Walter u. Katharina Becker; für Eheleute Rudolf u. Margot Berg Ockfen 19:30 Uhr Komplet (Nachtgebet) Gottesdienstordnung Kreiskrankenhaus Donnerstag, 30. April, Hl. Pius V., Hl. Quirinus 10.30 Uhr heilige Messe im Seniorenzentrum für Leb. und Verst. der Familie Kraus-Zimmer Freitag, 1. Mai, Jahrestag der Domkirchweihe; Josef, der Arbeiter Kein Gottesdienst in der Krankenhauskapelle Sonntag, 3. Mai, 5. Sonntag der Osterzeit 9.30 Uhr Hochamt in der Krankenhauskapelle für Verst. Käthe Krier und für Verst. Hedwig Krause und für verst. Eltern und Leb. und Verst. der Familie Bidinger Kollekte für die Hohe Domkirche Trier 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr Krankenkommunion im Krankenhaus Vorschau: Freitag, 22. Mai 19:30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst für die im Krankenhaus Verstorbenen. Ausgabe 18/2015 Evangelische Kirchengemeinde Saarburg Dienstag, 28.04.2015 15 Uhr Seniorenspielkreis im Wiesenweg 18 19 Uhr Bibelkreis im Wiesenweg 18 Samstag, 02.05.2015 10 Uhr Konfirmationsgottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst im Pfarrhaus Sonntag, 03.05.2015 10 Uhr Konfirmationsgottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst im Pfarrhaus Montag, 04.05.2015 20 Uhr Chorprobe im Gemeindehaus Dienstag, 05.05.2015 15 Uhr Seniorenkreis in der Boorwiese 1 Gottesdienstordnung der Pfarreiengemeinschaft Helfant, Kreuzweiler, Merzkirchen, Palzem und Wincheringen Sa., 02.05., Hl. Athanasius Wi. 18.30 Uhr Rosenkranzgebet Wi. 19.00 Uhr Vorabendmesse Monatsamt f. + Renate Esch geb. Schampaul, f. ++ Ehel. Karolina u. Anton Hein Kollekte für die Hohe Domkirche So., 03.05., 5. Sonntag der Osterzeit Pa. 9.00 Uhr Hochamt f. ++ Gertrud Zens u. Veronika Hein, f. ++ Ehel. Maria u. Johann Peter Jeger-Johannes u. ++ Kinder Agnes, Marlene u. Elvira, f. + Alfons Nittler u. leb. u. verst. Ang. Kollekte für die Hohe Domkirche Me. 10.30 Uhr Hochamt f. ++ Elisabeth u. Klaus Altenhofen u. + Magdalena Temmes, f. ++ Anna u. Josef Altenhofen, verst. Eltern u. Geschw., f. die Verst. der Fam. Noner-Kirsch u. + Hermann Noner Kollekte für die Hohe Domkirche He. 15.00 Uhr Taufe der Kinder: Paul Altenhofen, Dittlingen Sébastien Berg, Wincheringen Liam Smith, Palzem Mi., 06.05., Mittwoch der 5. Osterwoche Re. 19.00 Uhr hl. Messe f. ++ Geschw. Lothar, Heldemar u. Ingbert Beck u. verst. Eltern Do., 07.05., Donnerstag der 5. Osterwoche Sö. 19.00 Uhr hl. Messe Monatsamt f. + Franziska Schons geb. Temmes, f. + Karl Schons, f. die Leb. u. Verst. der Fam. Funk, f. + Günter Görgen u. die Verst. der Fam. Görgen-Kraff Fr., 08.05., Freitag der 5. Osterwoche, Hl. Gangolf - Patronatsfest in Kelsen Ke. 19.00 Uhr hl. Messe f. die Leb. u. Verst. von Kelsen Sa., 09.05., Samstag der 5. Osterwoche Me. 11.30 Uhr Dankamt anl. der Goldenen Hochzeit der Eheleute Anton und Annemarie Weber geb. Denzer Wi. 18.30 Uhr Rosenkranzgebet Wi. 19.00 Uhr Vorabendmesse f. + Ferdinand Arnoldy, f. ++ Susanna u. Matthias Arnoldy u. + Elisabeth Arnoldy Sonderkollekte für die Kirche So., 10.05., 6. Sonntag der Osterzeit Kr. 9.00 Uhr Hochamt f. + Lena Linden u. die Verst. der Fam. Linden, Stiftm. f. die Verst. der Fam. Haas-Lauer Sonderkollekte für die Kirche He. 10.30 Uhr Hochamt f. ++ Ehel. Hedwig u. Alois Gries, f. ++ Ehel. Johanna u. Johann Schneider, f. ++ Magdalena u. Nikolaus Kirch, f. + Helmut Weber u. die Verst. der Fam. Gerardy-Kiefer, f. ++ Ehel. Katharina u. Matthias Weber-Hein u. + Klaus Weber, f. ++ Ehel. Maria u. Hans Koster-Weber Sonderkollekte für die Kirche Krankenkommunion Donnerstag, 7. Mai ab 15.30 Uhr - Palzem und Helfant Donnerstag, 7. Mai ab 17.30 Uhr - Körrig und Portz Freitag, 8. Mai ab 9.30 Uhr - Merzkirchen, Dittlingen, Dilmar Amtsblatt - 27 - Pfarreiengemeinschaft Serrig-Freudenburg Gottesdienstordnung vom 2. bis 10. Mai Sa., 02.05., Vorabend zum 5. Sonntag der Osterzeit Kollekte für die Hohe Domkirche Kastel-Staadt 17.30 Uhr Vorabendmesse f. d. Pfarrgemeinde; ++ Ehel. Peter u. Katharina Neisius; + Otto Junk L: K. Rach, Kh: N. Winter, M: Gr. C Serrig 18.30 Uhr Rosenkranzgebet f. d. Frieden Serrig 19.00 Uhr Vorabendmesse f. d. Pfarrgemeinde; 3. Sterbeamt + Bertha Dellerie; + Veronika Loch; ++ Hildegard u. Hans Zeimet; ++ Ehel. Michel u. Maria Konz u. Sohn Berni; ++ Susanna Zehren u. Sohn Alfons; ++ Irma u. Karl Jäger, ++ Rosa u. Nikolaus Backes u. Sohn Marco L: W. Rommelfanger, Kh: A. Neises Kirf 19.00 Uhr Vorabendmesse f. d. Pfarrgemeinde mitgestaltet vom Männerquartett Meurich; 3. Sterbeamt + Adolf Ternes; + Pastor Herbert Puhl u. ++ Eltern; ++ Ehel. Alois u. Martha Fritzen u. + Johannes Müller; + Anna Schneider u. + Elisabeth Schneider L: S. Linste, Kh: G. Fritzen, M: Gr. 2 So., 03.05., 5. Sonntag der Osterzeit Kollekte für die Hohe Domkirche Äußere Feier des Hl. Quiriakus Patrozinium in Taben-Rodt Trassem 9.00 Uhr Hochamt f. d. Pfarrgemeinde; Stiftmesse nach Meinung d. Stifter; + Renate Groß (Jahrged.); + Helene Schaaf; + Leo Leuk u. Enkel Jörg; ++ Ehel. Matthias u. Anna Schartz u. alle ++ d. Familie L: S. Frenz, Kh: P. Schuster, M: Gr. II Taben-Rodt 9.30 Uhr Quiriakusprozession - Jugendliche tragen den Schrein mit den Gebeinen des Heiligen zur Michaelskapelle musikalisch mitgestaltet vom Musikverein L: M. Hein anschl. Festhochamt unter Mitwirkung des Kirchenchores f. d. Leb. u. ++ der Pfarrgemeinde; + Nikolaus Massem; ++ Ehel. Hömberg, ++ Mathilde Müller u. Christa Rörsch L: M. Klein, Kh: B. Heinz anschl. Umtrunk zu Gunsten der Orgel Freudenburg 10.30 Uhr Hochamt u. Kinderkirche f. d. Pfarrgemeinde; 3. Sterbeamt + Markus Keine; 1. Jahrged. + Erika Streit u. 3. Jahrged. + Horst Streit; ++ Maria u. Anni Hackenberger; ++ Ehel. Robert u. Hedwig Junk; Leb. u. ++ d. Fam. + Ute Ostermann u. + Klara Leinen; ++ Jakob u. Maria Gelz, Tochter Amalie u. Schwiegertochter Hedwig; ++ Karl u. Adele Reinert L+Kh: H. Hackenberger, M: Gr. 1 Serrig 13.30 Uhr Wallfahrt zum Heiligenborn - Beginn an der Kirche Andacht ca. 15.00 Uhr Predigt: Koop. Christian Struwe Taben-Rodt 18.00 Uhr Feierl. Quiriakusvesper mit sakr. Segen, unter Mitwirkung des Kirchenchores Mo., 04.05., Montag der 5. Osterwoche Taben-Rodt 9.00 Uhr Dankamt z. E. d. hl. Quiriakus Di., 05.05., Dienstag der 5. Osterwoche Taben-Rodt 9.00 Uhr hl. Messe in der Propstey Mi., 06.05., Mittwoch der 5. Osterwoche Freudenburg 9.00 Uhr hl. Messe mit der Frauengemeinschaft f. d. im 1. Quartal ++ Mitglieder d. Frauengemeinschaft; + Wolfgang Geibel; f. d. Verst. d. Familie, anschl. Muttertagskaffee im Kolpingsaal Serrig 9.00 Uhr hl. Messe bes. f. d. Geburtstagsjubilare der Monate Februar, März und April; ++ Ehel. Michael u. Theresia Seer, ++ Kinder u. Enkel Taben-Rodt 18.00 Uhr hl. Messe in der Propstey Taben-Rodt 19.00 Uhr Rosenkranzgebet in Hamm Do., 07.05., Donnerstag der 5. Osterwoche Taben-Rodt 18.00 Uhr hl. Messe in der Propstey Trassem 18.00 Uhr Maiandacht Trassem 18.30 Uhr hl. Messe, M: Gr. III Freudenburg 19.00 Uhr Maiandacht im Herrenwald Ausgabe 18/2015 Fr., 08.05., Freitag der 5. Osterwoche Taben-Rodt 15.00 Uhr Alten- und Krankenmesse im Bürgerhaus, mit Spendung der Krankensalbung Meurich 19.00 Uhr hl. Messe; + Klaus Brittnacher; + Nikolaus Schwarzenbarth u. gefallenen Sohn Nikolaus; Leb. u. ++ d. Fam. Linster-Reinart; + Alfons Brittnacher u. Sohn Gerhard; ++ Peter u. Luise Brittnacher u. + Ria Brittnacher; f. d. Leb. u. ++ einer Familie M: Gr. G Serrig 18.30 Uhr Maiandacht Serrig 19.00 Uhr hl. Messe; z. E. d. hl. Florian f. d. Leb. u.++ der Freiw. Feuerwehr Serrig; + Bertha Dellerie (Messesp.); ++ Fam. Jung-Linster u. Fam. Linster-Hauser; ++ Fam. Thill-Hauser; ++ Fam. Hauser-Heinisch; + Maria Hauser Sa., 09.05., Vorabend zum 6. Sonntag der Osterzeit Monatskollekte für die Pfarrkirchen Freudenburg 16.30 Uhr hl. Taufe des Kindes Philipp Jochem M: Gr. 2 Freudenburg 17.30 Uhr Vorabendmesse f. d. Pfarrgemeinde; 2. Sterbeamt + Franz Metrich; 2. Sterbeamt + Ewald Hammes; + Marlene Leidisch (Jahrged.); + Elisabeth Bauer u. ++ Angeh.; ++ Erna u. Jakob Backes u. + Schwiegersohn Volker Berend; + Heinz Remmel u. alle ++ d. Fam.; + Manfred Folz; f. eine + Mutter zu Ehren der Sel. Sr. Blandine L: K. Bidon, Kh: K. Rach, M: Gr. 2 Taben-Rodt 17.00 Uhr Rosenkranzgebet f. d. Frieden (M. Hein u. M. Kiefer) Taben-Rodt 17.30 Uhr Vorabendmesse f. d. Pfarrgemeinde; 1. Jahrged. + Cilli Baumgarten; + Margret Schu (Jahrged.); ++ Geschw. Felten u. Anneliese Wilhelmi; + Hermann Weiter; + Erwin Kiefer u. ++ Eltern L: M. Kiefer, Kh: C. Rörsch Trassem 19.00 Uhr Vorabendmesse f. d. Pfarrgemeinde; ++ Ehel. Ernst u. Margarethe Klein u. + Sohn Josef; + Josef Scheer u. d. ++ d. Fam. Kees-Valerius u. zu Ehren d. Mutter Gottes; ++ Ehel. Walter u. Maria Klein L: S. Eberhard, Kh: H. Schwan, M: Gr. I So., 10.05., 6. Sonntag der Osterzeit Monatskollekte für die Pfarrkirchen Kirf 9.00 Uhr Hochamt f. d. Pfarrgemeinde; + Pastor Josef Kanzler u. ++ Eltern; ++ Ehel. Josef u. Anna Mohr; + Robert Lellig u. ++ Ehel. Matthias u. Anna Franzen; + Willi Kaiser u. leb. u. ++ Angeh.; ++ Viktor u. Elisabeth Neisius u. ++ Angeh.; + Anna Mohr; f. d. Leb. u. ++ einer Familie; z. E. d. Immerwährenden Hilfe L+Kh: J. Krug, M: Gr. 3 Taben-Rodt 9.30 Uhr hl. Messe in der Propstey Kastel-Staadt10.30 Uhr Festhochamt f. d. Pfarrgemeinde zum Pfarrfest, mitgestaltet vom Singkreis Stiftmesse ++ Matthias u. Elisabeth Konter-Leuk; ++ Ehel. Gerhard u. Veronika Meurers u. Schwiegersohn Werner; ++ Johann u. Franziska Steinmetz; + Franz-Josef Kees; + Dorothea Temmes; + Alwina Klein (bestellt v. Frauenkaffee); + Theresia Konter (bestellt v. Frauenkaffee) L: M. Scheer Kh: M. Jäger M: Gr. A Serrig 10.30 Uhr Festmesse auf dem Hofgut anlässlich des Frühlingsfestes der Lebenshilfe L: Dr. M. Köbler, Kh: A. Neises Politische Parteien Freie Wählergruppe VG Saarburg e.V. Mitgliederversammlung Der Vorstand lädt alle Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung für Freitag, 8. Mai, 20 Uhr in den Gasthof Sauerwein in Kirf-Meurich ein. Tagesordnung: 1.Begrüßung 2. Aufnahme neuer Mitglieder 3. Vorstandswahlen: Wahl von Beisitzern 4. Bericht aus dem Vereinsleben 5. Bericht aus der Fraktion 6.Verschiedenes Amtsblatt - 28 - Ausgabe 18/2015 Hochbau - Tiefbau - Ausschachtung Abrissarbeiten - Pflasterarbeiten Sonstiges MS-Bau · Tel.: 0 68 65 / 1 86 99 77 Römische Villa Borg Auf folgende Veranstaltungen wird hingewiesen: Mittwoch, 6. Mai: Brotbacken wie in der Antike - Die Backvorführung beginnt um 10.30 Uhr, die verschiedenen Backschritte enden gegen 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr können die Produkte verkostet werden. Teilnehmerzahl ist begrenzt. Backvorführungen mit Verkauf finden bis November jeweils am ersten Mittwoch im Monat statt. Samstag, 9. Mai: Eselwanderung zur Villa Borg. Start ist um 10 Uhr im Perler Ortsteil Tettingen mit bis zu fünf Eseln. Nach ca. zwei Stunden Familien-Wanderung - jüngere Kinder dürfen abwechselnd auf den Eseln reiten - ist das Pausenziel Villa Borg erreicht. Dort ist ein etwa zweistündiger Aufenthalt geplant, bevor es wieder in den heimischen Stall geht. Sonntag, 10. Mai: Gartenführung im Archäologiepark um 15 Uhr. Gartenführerin Dorothee Muthreich begleitet die Gäste ca. zwei Stunden durch die 7.000 qm großen Gartenanlage mit Rosen-, Kräuter-, Gemüse- und Obstsorten, die auch schon die Römer kannten. Sonntag, 10. Mai: Wanderung mit Naturerlebnis-Pädagoge und Heimatforscher Christoph Postler rund um den Archäologiepark. Es werden geschichtliche Stätten rund um Borg und Oberleuken aufgesucht und erhält dazu Hintergrundinformationen wie z. B. über Kelten, Römer und das Mittelalter. Wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk wird benötigt. Wanderung ist nicht für Kinderwagen geeignet und dauert ca. 3 Stunden. Startpunkt: Eingang Römische Villa Borg, 10 Uhr. Weitere Infos zu den Veranstaltungen erfährt man unter www. villaborg.de. Anmeldungen sind erforderlich. Infos und Anmeldung unter Tel. 06865 9117-0, oder E-Mail: [email protected]. 06581-8199246 TN S INFR ATEST Gesamtnote GUT (1,8) SPEEDY-Pizza, Tel. 06583/994760, Fr./Sa./So. 17.30-21.00 Uhr Wincheringen, Söst, Merzkirchen, Körrig, Helfant, Esingen, Fisch, Wehr, Palzem, Rommelfangen Damenfahrrad 26er Drive City 7-Gang Drehschaltung, guter Zustand, zu verkaufen, 130,- €. Tel.: 0 65 81 / 39 80 Betreuungsverein der Lebenshilfe Infoabend Durch die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetz 2015 sind seit Anfang des Jahres viele Änderungen im Bereich der Pflegeversicherung eingetreten, die den Menschen mit einem Pflegebedarf und ihren Angehörigen die Pflegesituation erleichtern sollen. Im Rahmen eines Informationsabends am 6. Mai um 19 Uhr stellt Pflegeberaterin Margit Lutz des Pflegestützpunkts Konz die verschiedenen Neuregelungen vor. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Betreuungswesen im Besprechungsraum des Lebenshilfehauses Peter Zettelmeyer in Konz, Granastraße 113, 3. Etage, statt. Fragen können vorab beim Betreuungsverein der Lebenshilfe Trier-Saarburg in Konz unter Tel. 06501-601340 gestellt werden. Ende des redaktionellen Teils Metzgerei FollMann orscholz & Besch 0 68 65 / 2 40 Gyrosbraten Spießbraten Lende Schwenker Hähnchenbrust Bali Rotweinbraten Zarte Rumpsteaks 1 kg 1 kg 1 kg 1 kg 1 kg 100 g 7,50 € 7,50 € 7,90 € 8,50 € 8,50 € 1,89 € Aus Freude am Wohnen Eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenbank Mehring-Leiwen eG Volksbank Hochwald-Saarburg eG s Durch eine Änderung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom 26.01.2015 sind die Sätze der Aufwandsentschädigung um 3,3 % angehoben worden. Die Verordnung sollte erst mit Wirkung vom 15.01.2015, statt wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen zum 01.01.2015, in Kraft treten. Dies widerspricht aus Sicht des GStB der Begründung des Verordnungsentwurfs und ist zugleich mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Vorgesehen war im Gesetzentwurf, dass die Sätze zum gleichen Zeitpunkt wie die Aufwandsentschädigungen für die übrigen kommunalen Ehrenämter angehoben werden, um eine Ungleichbehandlung von kommunalen Funktionsträgern zu vermeiden. Der GStB hat sich nunmehr erfolgreich dafür eingesetzt, dass die erhöhten Entschädigungssätze auch für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige rückwirkend für den ganzen Monat Januar 2015 gewährt werden. s Aufwandsentschädigung für freiwillige Feuerwehren Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Sie benötigen eine Wertermittlung für Ihr Wohnhaus? 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D A N K E für ein stilles Gebet für das tröstende Wort, gesprochen oder geschrieben für einen Händedruck, wenn die Worte fehlten für die Zeichen der Liebe und Freundschaft für die Blumen, Geld- und Messespenden sowie das ehrende Geleit zur letzen Ruhestätte. Besonderen Dank an Dr. Wehling und die Station A/B1 des Krankenhauses Saarburg für die fürsorgliche und liebevolle Betreuung. Dank auch an Herrn Pastor Zimmer und Bestattungen Hagen für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier. In stiller Trauer Gertrud Ternes und Kinder mit Familien Kirf, im April 2015 Das Sechswochenamt wird gehalten am Samstag, dem 2. Mai 2015 um 19 Uhr in der Pfarrkirche in Kirf. OttO KIEFEr - fachgeprüft - telefon 06583 / 1387 • Erledigung sämtlicher Formalitäten • Überführungen im In- und Ausland • Erd-, Feuer- und Seebestattungen • Ausstellungsraum (Sarglager) Tag und Nacht zu erreichen www.Bestattungsinstitut-Otto-Kiefer.de Andrea Hagen BegInn neuer Kurse für: • gesang • Akkordeon • Keyboard • Klavier • e-Piano • Heimorgel • e-Bass • e-gitarre • Konzertgitarre • saxofon • Klarinette • Querflöte • Blockflöte • Trompete • Tenorhorn • Bariton • Waldhorn • geige • Bratsche • schlagzeug • unterricht aller Altersklassen • Vereinsausbildung • seniorenkurse Leihinstrumente & unverb. 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