Amtsblatt Nr. 8

AMTSBLATT
der Stadt Waltershausen
und der Ortsteile Fischbach, Langenhain, Schmerbach,
Schnepfenthal, Schwarzhausen, Wahlwinkel und Winterstein
14. Jahrgang
Freitag, den 24. April 2015
Das nächste Amtsblatt erscheint voraussichtlich am 08.05.2015
Redaktionsschluss: 27.04.2015
Nr. 8
Amtsblatt der Stadt Waltershausen
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Bereitschaftsdienste
Bereitschaftsdienst Ärzte
Notdienstzentrale Süd:
Krankenhaus Friedrichroda ............................................Tel. 03623/35 00
Kassenärztliche Bereitschaft:
13:00 Uhr bis 7:00 Uhr ..............................................Tel. 03623/31 07 91
Bereitschaftsdienst Zahnarzt:
Notdienst: 0180 5 90 80 77
Im Falle einer lebensbedrohlichen Notfallsituation wenden Sie sich
bitte sofort an die Rettungsleitstelle - Notruf 112.
Not- und Sonntagsdienst der Apotheken
von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr am folgenden Tag
Freitag
24.04.
Falken/Hörsel Apotheke
Samstag
25.04.
Markt Apotheke
Sonntag
26.04.
Perthes Apotheke
Montag
27.04.
St. Georg Apotheke
Dienstag
28.04.
Hof Apotheke
Mittwoch
29.04.
Schloß Apotheke
Donnerstag
30.04.
Thuringia Apotheke
Freitag
01.05.
Adler Apotheke
Samstag
02.05.
Alte Apotheke
Sonntag
03.05.
Apotheke am Klaustor
Montag
04.05.
Apotheke Ibenhain
Dienstag
05.05.
Berg Apotheke
Mittwoch
06.05.
Falken/Hörsel Apotheke
Donnerstag
07.05.
Markt Apotheke
Freitag
08.05.
Perthes Apotheke
Adler Apotheke
Marktplatz 6, Ohrdruf ............................................. Tel.: 0 36 24/31 21 05
Alte Apotheke
Markt 7, Waltershausen ..........................................Tel.: 0 36 22/90 26 89
Apotheke Ibenhain
H.-Heine-Str. 27a, Waltershausen ............................Tel.: 0 36 22/6 83 87
Berg Apotheke
Lauchagrund 6, Tabarz ...........................................Tel.: 03 62 59/6 22 28
Falken Apotheke
Hauptstr. 78, Tambach-Dietharz .............................Tel.: 03 62 52/3 13 13
Hörsel Apotheke
Schulhög 2, Mechterstädt .......................................Tel.: 0 36 22/90 73 22
Hof Apotheke
Markt 7, Friedrichroda ..............................................Tel.: 0 36 23/3 66 00
Markt Apotheke
Bremer Straße 1, Waltershausen .............................Tel.: 0 36 22/6 88 68
Perthes Apotheke
Bebraer Straße 1, Friedrichroda .............................Tel.: 0 36 23/20 08 70
Schloss Apotheke
Marktstr. 4, Ohrdruf.................................................Tel.: 0 36 24/31 46 70
St. Georg Apotheke
Karl-Ernst-Str. 2, Georgenthal ................................Tel.: 03 62 53/2 51 92
Thuringia Apotheke
Bahnhofstraße 2, Waltershausen .............................Tel.: 0 36 22/6 90 48
Apotheke am Klaustor
Hauptstraße 9, Waltershausen ...............................Tel.: 0 36 22/20 96 86
Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Waltershausen
Mit Beschluss Nr. STR 12/2015 hat der Stadtrat der Stadt Waltershausen in seiner öffentlichen Sitzung am 02.03.2015 die Neufassung der
Satzung der Stadt Waltershausen einschließlich der Ortsteile über die
Erhebung von Hundesteuern (Hundesteuersatzung) beschlossen.
Eine Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte gemäß § 2 Absatz
3 ThürKAG.
Der Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Gotha, über die
Genehmigung der Hundesteuersatzung wurde am 07.04.2015 erlassen.
Die Neufassung der Satzung der Stadt Waltershausen einschließlich der
Ortsteile über die Erhebung von Hundesteuern (Hundesteuersatzung)
wird hiermit gemäß § 21 Absatz 3 Satz 1 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.
Nr. 8/2015
Satzung der Stadt Waltershausen
einschließlich der Ortsteile
über die Erhebung von Hundesteuern
(Hundesteuersatzung)
Aufgrund der §§ 19 (1) und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der
Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 20.03.2014 (GVBl. S.82, ber. S.154) und der §§ 2
und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 20.03.2014 (GVBl. S.82, ber. S.154) hat der
Stadtrat der Stadt Waltershausen in seiner Sitzung am 02.03.2015 folgende Satzung über die Erhebung der Hundesteuer - Hundesteuersatzung - beschlossen:
§1
Steuertatbestand
(1) Das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Gebiet der Stadt
Waltershausen einschließlich der Ortsteile unterliegt der Besteuerung.
(2) Eine Hundehaltung i.S. dieser Satzung liegt vor, wenn ein Hund einer
oder mehreren Personen- unabhängig davon, ob sich diese zu Vereinigungen zusammengeschlossen haben oder nicht- zugeordnet ist. Diese
Zuordnung gilt bei einem Haushalt stets als gegeben.
Zweithund und jeder weitere Hund i.S. dieser Satzung ist jeder Hund, der
neben einem ersten Hund im selben Haushalt gleichzeitig gehalten wird.
(3) Kann das Alter des Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist
davon auszugehen, dass der Hund älter als 4 Monate ist.
§2
Steuerfreiheit
Steuerfrei ist das Halten von:
1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z.B.
Diensthunde der Polizei, des Zolls und des Bundesgrenzschutzes);
2. Hunden des DRK, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser
Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerkes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen
obliegenden Aufgaben dienen,
3. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber
oder sonst hilfloser Personen dienen. Solche Personen sind die,
die einen Schwerbehindertenausweis mit einem Merkzeichen „Bl“,
„aG“, „Gl“ oder „H“ besitzen,
4. Gebrauchshunden, die zur Bewachung von Viehherden benötigt
und ausschließlich zu diesem Zweck im Rahmen der Berufsausübung gehalten werden,
5. Hunden, die vorübergehend aus Gründen des Tierschutzes in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen
bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, Katastrophenschutz oder dem Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
7. Hunden in Tierhandlungen.
§3
Steuerschuldner, Haftung
(1) Steuerschuldner ist der Halter eines oder mehrerer Hunde.
Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse aufgenommen hat.
Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung
genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält.
(2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde,
sind sie Gesamtschuldner.
(3) Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von den
Haushaltsangehörigen gemeinsam gehalten.
(4) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die
Steuer.
§4
Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, welcher auf den
Monat, in dem der Hund aufgenommen worden ist, folgt.
(2) Hinsichtlich des Mindestalters beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund vier Monate alt wird.
(3) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund
veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet.
Hierüber ist ein geeigneter Nachweis zu bringen.
(4) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt
die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit
dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
(5) Wird ein Hund in Pflege, Verwahrung oder vorübergehende Haltung
genommen, beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem
der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.
§5
Steuermaßstab und Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
für den ersten Hund
40 EUR
für den zweiten Hund
60 EUR
für jeden weiteren Hund
75 EUR
(2) Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert.
Amtsblatt der Stadt Waltershausen
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Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
für den ersten gefährlichen Hund
100 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund
200 EUR.
(3) Besteht die Steuerpflicht nicht im gesamten Kalenderjahr, wird die
Steuer anteilig erhoben.
(4) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei
der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die
die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
(5) Gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung sind Hunde, bei denen
nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht
oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann
sowie die Rassen gem. § 3 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz
der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22.Juni 2011. Gefährliche Hunde
im Sinne dieser Satzung und des Gesetzes sind jedenfalls
Bullterrier
Pit-Bull-Terrier
American-Staffordshire-Terrier
Mastino Napolitano
Fila Brasiliero
Bordeaux Dogge
Mastino Espanol
Staffordshire-Bull-Terrier
Dogo Argentino
Römischer Kampfhund
Chinesischer Kampfhund
Ban Dog
Tosa Inu
sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander und Kreuzungen
dieser Rassen mit anderen Rassen.
§6
Steuerermäßigungen
(1) Auf Antrag wird die Steuer nach § 5, Abs. 1 um die Hälfte ermäßigt für
1. Hunde, die in Einöden (Abs. 2) gehalten werden,
2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern
eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung
der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden,
sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist. Für Hunde, die zur
Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung
nur ein, wenn sie die jagdrechtlich normierte Brauchbarkeitsprüfung
oder gleichgestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben.
(2) Als Einöde (Abs. 1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als
200 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.
(3) Die Steuer ist auf Antrag für die Dauer von 3 Jahren auf die Hälfte
des im § 5 Abs. 1 genannten Steuersatzes zu ermäßigen, wenn der (die)
Hund (e) nachweislich aus einem Tierheim erworben wurde (n).
§7
Züchtersteuer
(1) Von Hundezüchtern, die mindestens 2 rassereine Hunde der gleichen
Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für die Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 2 Abs. 7 bleibt davon unberührt.
(2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 5 Abs. 1.
(3) Der Züchter hat den Nachweis über den eingetragenen Zwingernamen vorzulegen.
§8
Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung)
(1) Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so
ist dieser Zeitpunkt entscheidend.
(2) Steuerermäßigung und Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn die
Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind.
(3) In den Fällen des § 6 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils
einen Hund des Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden.
§9
Entstehen der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.
§ 10
Fälligkeit der Steuer
Die Steuerschuld wird zu den im Abgabenbescheid genannten Terminen
fällig.
§ 11
Anzeigepflicht
(1) Wer einen über 4 Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich bei der Stadt anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 4. Monats nach Geburt als
angeschafft.
Zur Kennzeichnung jedes angemeldeten Hundes gibt die Stadtverwaltung Hundemarken aus.
Nr. 8/2015
(2) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) hat den Hund unverzüglich bei
der Stadt abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft
hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder der
Halter verzogen ist.
Mit der Abmeldung ist die Hundemarke an die Stadt zurückzugeben.
§ 12
Hundesteuermarken
Zur Überwachung einer ordnungsgemäßen Steuerzahlung ist der Hundehalter verpflichtet, seinen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes mit einer gültigen Hundesteuermarke zu
versehen.
Die Hundesteuermarke wird am Tag der Anmeldung übergeben.
Für die Hundesteuermarke ist eine Verwaltungsgebühr entsprechend der
Verwaltungskostensatzung der Stadt Waltershausen in der jeweils gültigen Fassung zu entrichten.
Die Gültigkeit der Hundesteuermarken kann auf mehrere Jahre ausgedehnt werden.
Der fällige Wechsel der Hundesteuermarke wird öffentlich bekannt gegeben.
Die Marke ist durch den Halter am Hundehalsband sichtbar anzubringen.
Zur Unterscheidung der Besteuerung werden für Kampfhunde andersfarbige Steuermarken ausgegeben.
Bei Verlust der Marke erhält der Halter eine Ersatzmarke.
Für diese Ersatzmarke ist entsprechend der Verwaltungskostensatzung
der Stadt Waltershausen in der jeweils gültigen Fassung eine Gebühr zu
entrichten.
§ 13
Zuwiderhandlungen
Bei Zuwiderhandlungen gelten die Straf- und Bußgeldvorschriften in den
§§ 16 - 19 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG).
§ 14
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 01.01.2002 außer Kraft.
Waltershausen, den 14.4.2015
gez.
Brychcy
Bürgermeister
Siegel
Hinweis gemäß § 21 Absatz 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder
aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim
Zustandekommen vorstehender Satzungen nach Ablauf eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Absatz 3 Satz 3 ThürKO nicht
mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über
die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form -und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Waltershausen vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Die vorstehende Neufassung der Satzung der Stadt Waltershausen einschließlich der Ortsteile über die Erhebung der Hundesteuern (Hundesteuersatzung) sowie der Hinweis gemäß § 21 Absatz 4 ThürKO werden
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Waltershausen, 14.04.2015
gez.
Brychcy
Bürgermeister
Hinweise für alle Hundehalter
der Stadt Waltershausen
Die vorstehende Hundesteuersatzung ist nun in Kraft und wird ab dem
Monat Mai 2015 umgesetzt.
Jeder betroffene Hundehalter erhält hierzu einen geänderten Steuerbescheid, in dem die Steuertatbestände, Steuermaßstäbe, Steuersätze
und Fälligkeiten ersichtlich sind.
Für die Hundehalter der Stadt Waltershausen im Geltungsbereich der
bisherigen Satzung vom 01.01.2002 wird es keine maßgeblichen Änderungen geben.
Lediglich die Besteuerung gefährlicher Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung wird nunmehr durchgesetzt und die entsprechende Veranlagung durchgeführt.
Die Hundehalter in den Ortsteilen Fischbach, Schmerbach, Schwarzhausen und Winterstein erhalten einen neuen Hundesteuerbescheid mit den
entsprechenden Steuertatbeständen, -maßstäben, -sätzen und Fälligkeiten.
Hierbei ist zu beachten, dass z.B. in den Ortsteilen der ehemaligen Gemeinde Emsetal die Besteuerung nach Ersthund, Zweithund und weiteren Hunden in einem Haushalt bisher nicht praktiziert wurde und nunmehr diese Steuersätze hier angewendet werden müssen.
Amtsblatt der Stadt Waltershausen
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In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung Waltershausen
nochmals darauf hin, dass nach § 11 der Hundesteuersatzung der Stadt
Waltershausen jegliche Veränderung im Hundebestand (Anschaffung,
Veräußerung, Abschaffung gleich welcher Art) unverzüglich in der Steuerabteilung der Stadtverwaltung Waltershausen zu melden ist.
Der Stadtverwaltung Waltershausen bekannt gewordene Hundebestandsveränderungen werden durch die Stadtverwaltung Waltershausen,
Abt. Steuern, von Amts wegen veranlagt und können gegenüber dem
Halter entsprechend geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.
Im Auftrag
Fischer
Abt.Ltrn.Finanzen
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Waltershausen
Am Montag, dem 27.04.2015, 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal/Historisches Rathaus eine Sitzung des
Stadtrates
mit öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Bürgersprechstunde
1. Tagesordnung
2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.03.2015
3. Vorlage der Jahresrechnung 2014 der Stadt Waltershausen
4. Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehren der
Stadt Waltershausen
5. Satzung der Stadt Waltershausen über die Entschädigung für die
Mitglieder der Wahlvorstände und des Wahlausschusses bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
6. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 3 Nr. 3 BauGB
Wohngebiet „Wahlwinkel, Auf der Aub“ hier: Aufstellungsbeschluss
7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarkraftwerk Waltershausen“
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses STR 11/2012 vom
28.02.2012
8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarkraftwerk Waltershausen“
hier: Aufstellungsbeschluss
9. Europäischer Fond für Regionalentwicklung - EFRE -Revitalisierung
von Brachflächen - ehemaliges Sägewerk Striemelsberg
Erhöhung der Gesamtkosten
10. Anfrage der Fraktion SPD – Bündnis 90/Die Grünen zu den Freiwilligen Feuerwehren der Ortsteile Winterstein, Schmerbach, Fischbach
und Schwarzhausen
11. Anfragen, Sonstiges
Nr. 8/2015
Nichtamtlicher Teil
Mitteilung zur Vollsperrung der Industriestraße
am Bahnübergang:
Vom 20.04.2015 - 30.04.2015 ist die Industriestraße am Bahnübergang
voll gesperrt.
Für die Dauer der Vollsperrung wird der LKW-Zulieferverkehr in die Industriestraße vollständig über die Heinrich-Schwerdt-Straße abgewickelt.
Die Einbahnstraßenregelung im Bereich der Einmündung der HeinrichSchwerdt-Straße in Richtung Eisenacher Landstraße /Puschkinstraße
wird für die Dauer der Vollsperrung in der Industriestraße aufgehoben.
Die Papiermühlenstraße wird für diesen Zeitraum aus Richtung HeinrichSchwerdt-Straße für LKW gesperrt.
Der Verkehr aus der Heinrich-Schwerdt-Straße in Richtung Eisenacher
Landstraße /Puschkinstraße wird mittels Bedarfsampel geregelt.
LKW, die aus der Heinrich-Schwerdt-Straße in Richtung Eisenacher
Landstraße (Autobahn) abbiegen wollen, müssen wegen dem engen
Kurvenradius einen kurzen Umweg über den Kreisverkehr in Kauf nehmen.
Vorlesekinder im Kindergarten
Wie kleine Bücherwürmer zu großen Vorbilder werden, zeigten die Vorlesekinder von der Grundschule „Friedrich Holbein“ Waltershausen den
erwartungsfrohen „Grashüpfern“ vom Kindergarten „Schönrasen“. An einem Mittwoch im März machten sich Thea und Finn von der Klasse 3b
auf den Weg in den KIGA. Natürlich waren beide sehr aufgeregt. Doch
alles hat prima geklappt. Thea und Finn fesselten ihre kleinen Zuhörer
mit einer lustigen Geschichte über Bauer Bolle. Beim Bauer Bolle war es
Zeit seine Schäfchen zu scheren. Doch ganz so einfach sollte es nicht
werden. Denn auf dem Hof wohnte auch das kitzelige Schaf Susi. Schon
bei der kleinsten Berührung mit der Schermaschine musste Susi so lachen und wackeln, dass sie lauter Löcher im Fell hatte. Um das kitzelige
Schaf von seiner Wolle zu befreien, musste sich der Bauer Einiges einfallen lassen. Nach dem Vortrag dieser lustigen Geschichte gab es für
die Lesekinder tolle Aufkleber als Dankeschön. Alle freuen sich, das bald
zu wiederholen.
A. Rausch
Klassenlehrerin 3b, „Friedrich Holbein“ Grundschule
Die Tagesordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Brychcy
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Waltershausen
Betr.: Abschluss des Raumordnungsverfahrens mit integrierten
Zielabweichungsverfahren „Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser, inkl. Anbindung an das 380-KV-Netz“ Landkreis Gotha
Die obere Landesbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt hat am
25.03.2015 das Raumordnungsverfahren (ROV) für die o. g. Planung abgeschlossen.
Das ROV dient der Abstimmung des Vorhabens mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (landesplanerische Beurteilung) hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber dem einzelnen Bürger und ersetzt nicht die erforderlichen Erlaubnisse, Genehmigungen oder sonstige Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften.
Die landesplanerische Beurteilung kann bei der
Stadtverwaltung Waltershausen
Haus II, Bauamt
Borngasse 4
Zimmer-Nr. 2.06
während der allgemeinen Dienststunden vom 04. Mai 2015 bis zum 03.
Juni 2015 eingesehen werden.
Waltershausen, 09.04.2015
gez. Brychcy
Bürgermeister
Hinweis:
Die landesplanerische Beurteilung zum o. g. ROV kann auch auf der
Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes unter folgende Adresse eingesehen werden.
http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/raumordnung/raumordnungsverfahren
50 Jahre Schmerbacher Blasmusik
Festwochenende vom 12.-14. Juni 2015
Amtsblatt der Stadt Waltershausen
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Hähnekrähen
mit Kleintierschau
in Schnepfenthal
am Samstag, 02. Mai 2015
Beginn 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr
am Vereinshaus Reinhardsbrunner Str. (am Bahnhof)
Erleben Sie einen Tag in gemütlicher Runde mit den Mitgliedern des
Kleintierzuchtvereins Schnepfenthal - Rödichen
09.00 Uhr - 10.00 Uhr Wettkampf Hähnekrähen
danach Auswertung und Frühschoppen
Kleintierschau Geflügel und
Hasen mit Streichelmöglichkeit
Nachmittag Kinderspiele und 14.00 Uhr Entenrennen
am Badewasser
Für Getränke
und Speisen vom Rost
ist gesorgt
Kaffee und
selbstgebackenen Kuchen
am Nachmittag
ES LÄDT EIN,
DER KLEINTIERZUCHTVEREIN
SCHNEPFENTHAL-RÖDICHEN
VON 1930
SV Emsetal e.V.
Fußball - Kreisliga Westthüringen
Rückrunde Saison 2014 / 2015
Sonntag 19.04.2015
14.30 Uhr
Kreisliga
SV Emsetal - FSV Wacker Gotha II
Spielort: EMSETAL - ARENA Schmerbach
Sonntag 26.04.2015
14.30 Uhr
Kreisliga
SV 1906 Wandersleben - SV Emsetal
Spielort: Sportplatz Wandersleben
Sonntag 03.05.2015
14.30 Uhr
Kreisliga
SV Emsetal - SG Eintracht 67 / VfL Gotha
Spielort: EMSETAL - ARENA Schmerbach
Sonntag 10.05.2015
14.30 Uhr
Kreisliga
SV Eintracht Apfelstädt - SV Emsetal
Spielort: Sportplatz Apfelstädt
Sonntag 17.05.2015
14.30 Uhr
Kreisliga
SV Emsetal - SV Motor Tambach / Dietharz
Spielort: EMSETAL - ARENA Schmerbach
Montag, den 27.04.2015 um 14.30 Uhr
Montagstreff im Haus der Generationen
„Stufen des Lebens“
mit Heike Henkelmann-Deilmann
Strickstube
An jedem Mittwoch ab 14.30 Uhr sind Sie herzlich zur Strickstube mit
Margarete Voigt eingeladen.
Ort: Haus der Generationen Waltershausen, Schulplatz 4
Sprechzeiten der Deutschen Rentenversicherung
Der Versichertenälteste, Herr Peter Christiansen, führt am Dienstag, dem
05.05.2015 und 19.05.2015
von 10:00 - 18:00 Uhr, im Vereinshaus „Altes Spital“ Sprechstunden
durch.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird um telefonische Voranmeldung
unter den Rufnummern: 03622/ 60236 oder 0174/9177431 gebeten.
Schriftliche Rentenanträge bitte nur mit telefonischer Terminabsprache.
Sprechtage des Sozialverbandes VdK
H.-Jürgen Burkhardt (Vorsitzender, Tel. 03622/9989961) und Wilfried
Löwe (Stellvertreter Tel. 03622/66156) führen an jeden Mittwoch die
Sprech-und Beratungstage, jeweils von 10.00 Uhr - 13.00 Uhr, im „Alten
Spital“ (Spittel) Hauptstr. 22, 99880 Waltershausen durch.
Außerhalb dieser Zeiten, in dringenden Fällen (Widersprüche, Anträge
etc.) bitte eine der o.g. Telefonnummern, zwecks kurzfristiger Terminvereinbarung anrufen.
Nächste Termine des Ortsverbandes Waltershausen: 13.05.2015 und
20.05.2015
Jeden 1. Dienstag im Monat, von 15.00 - 17.00 Uhr, finden die Sprechstunden des Ortsverbandes Tabarz/Emsetal im Tabarzer Rathaus statt.
Ihr Berater dort ist Herr Dr. R.O. Funke.
Was kann der Sozialverband VdK für Sie tun?
Hilfe und Beratung bei Anträgen und Widersprüchen (negative Bescheide von Rentenversicherungen, Krankenkassen, Zuzahlungsbefreiungen,
Pflegegeldstellen, Sozial- und Versorgungsämtern, der ARGE, usw.
Reha-, Schwerbehinderten- und Verschlimmerungsanträge, GdB, Merkzeichen etc.).
Also: wo andere Stellen aufhören Ihnen zu helfen, fangen wir erst richtig
an!
Sonderausstellung
„Waltershausen und das Emsetal“
mittwochs bis sonntags zwischen 10 und 17 Uhr
Ende des Amtsblattes
Impressum
Amtsblatt für die Stadt Waltershausen
Neues Angebot:
Mütter und Väter mit Babys und Kleinkindern treffen sich jetzt regelmäßig
vierzehntägig dienstags zum Krabbelfrühstück im Haus der Generationen. In einer netten Runde haben wir Zeit zum Austausch und zum gemeinsamen Spielen und beschäftigen uns auch mit Fragen zu Erziehung
und zum Familienalltag.
Zur besseren Planung wäre es gut, sich vorher anzumelden: Tel. 03622200374, Email: [email protected]
09.06.2015,
Spielenachmittag
An jedem Dienstag ab 14.30 Uhr sind Sie herzlich zum Spielenachmittag
eingeladen.
Schloss Tenneberg
Herzliche Einladung!
Die nächsten Termine sind:
28.04.2015, 12.05.2015, 26.05.2015,
07.07.2015 jeweils 9.00 - 11.00 Uhr
Nr. 8/2015
Montag, den 04.05.2015 um 14.30 Uhr
Montagstreff im Haus der Generationen
„Die Residenzstadt Würzburg & Veitshöchsheim mit seinem Barockgarten“
mit Wolfgang Krüger
23.06.2015,
Herausgeber, verantwortlich für den Textteil: Stadt Waltershausen
Verantwortlich für den amtlichen Textteil:
Bürgermeister der Stadt Waltershausen
Verantwortlich für den nichtamtlichen Textteil: Der jeweilige Verfasser
Bezugsbedingungen Die Verteilung des Amtsblattes erfolgt kostenlos an alle Haushalte der Stadt Waltershausen
Einzelbezug: Das Amtsblatt ist beim Verlag erhältlich.
Der Einzelbezug beträgt 2,50 € (hier sind Porto und 7% MWSt. enthalten).
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21,
[email protected], www.wittich.de
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: in der Regel 14-tägig