Ausgabe 2015/01 - VAAÖ - Verband Angestellter Apotheker

PHARMAZIE
SOZIAL
Die Zeitschrift der angestellten Apothekerinnen und Apotheker
EUR 2,20 | 01/2015 | www.vaaoe.at
VAAÖ-SPORTOLYMPIADE
APOTHEKERTAG DER
ANGESTELLTEN APOTHEKER
IN PARIS
GEHALTSDATEN 2015
DIE HARTE NUSS DER
STUDIENREFORM
Österreichische Post AG / Sponsoring.Post 13Z039683 S
ARBEITSRECHT
Liebe Mitglieder!
Wissen zahlt sich aus – besonders im Arbeitsrecht: Über die eigenen Rechte genau Bescheid zu wissen, ist die
erste Voraussetzung, um diese durchzusetzen.
Diesmal zahlt sich das Arbeitsrecht-Wissen allerdings auf besondere Weise aus:
Beantworten Sie unten stehende Frage und schicken Sie die Antwort mit dem Betreff „Quiz“ bis 3. April 2015
an: [email protected]. Unter den richtigen Antworten werden unter Ausschluss des Rechtswegs die
glück­lichen Gewinner gezogen, die gemeinsam mit ihrer Begleitung eine Nacht in Innsbruck bzw. Klagenfurt
verbringen werden.
Das Beispiel zu unserer Frage:
Frau Mag. Emsig arbeitet im Volldienst in einer Wiener Apotheke, die Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00
Uhr geöffnet ist.
Sie hat mit ihrem Dienstgeber die Durchrechnung ihrer Arbeitszeit vereinbart und arbeitet in geraden Wochen Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr und
am Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr. In ungeraden Wochen arbeitet sie Dienstag,
Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 19:00 Uhr.
Die Frage: Sind alle Arbeitszeiten durch die 10/10 Meldung abgegolten oder fallen Zuschläge an, wenn ja,
wie viele und welche?
1 Übernachtung
für 2 Personen
in Innsbruck oder
Klagenfurt
Ihre Antworten senden Sie bitte
per E-Mail an: [email protected]
Einsendeschluss:
17. April 2015
EDITORIAL
LIEBE KOLLEGINNEN &
KOLLEGEN!
Da bei Erscheinen der vorigen Nummer der PharmazieSozial
die Kollektivvertragsverhandlungen noch nicht abgeschlossen und daher die neuen Gehaltstabellen noch nicht bekannt
waren, finden Sie diese Zahlen nun in dieser Ausgabe – wie
gewohnt in der Mitte des Hefts zum Herausnehmen.
An der Fortbildungswoche in Schladming haben wieder
viele wissensdurstige Apothekerinnen und Apotheker teilgenommen. Damit dabei Bewegung nicht zu kurz kommt, hat
der VAAÖ seine Mitglieder und Freunde zur abendlichen
Sportolympiade eingeladen. An den Fotos können Sie sehen
mit wie viel Freude alle dabei waren – ganz dem olympischen
Gedanken folgend.
Weniger Freude haben wir mit der Entwicklung betreffend
Studium der Pharmazie. Wir begrüßen zwar das neue Curriculum mit seinen besser auf den Apothekerberuf abgestimmten Inhalten, sind aber weiterhin gegen den Bachelor in
Pharmazie.
Betrüblich sind weiterhin die Zahlen vom Arbeitsmarkt,
denn nach wie vor gibt es weit mehr als 100 stellenlose ApothekerInnen sowie über 80 fertige Studenten und Studentinnen, die eine Aspirantenstelle suchen. In solchen Zeiten ist es
oft schwer, gute Dienstverträge angeboten zu bekommen.
Kontaktieren Sie uns bei Unklarheiten, aber vor der Unterschrift, damit Sie nichts für Sie Nachträgliches unbewusst
abschließen.
Überprüfen Sie Ihr Wissen bei unserem Arbeitsrechtsquiz –
nehmen Sie teil und senden Sie Ihre Antworten ein! Vielleicht
sind gerade Sie eine/r der glücklichen Gewinner/innen!
Viel Glück dabei wünscht Ihnen
Ihre
INHALT
4 VAAÖ-SPORTOLYMPIADE
6 APOTHEKERTAG DER ANGESTELLTEN APOTHEKER
Blick ins Ausland: Frankreich
9 GEHALTSDATEN 2015
Für angestellte Apotheker und Aspiranten –
Ergebnisse der Kollektivvertragsverhandlungen
13 NEUES ZUM LOHNDUMPINGGESETZ
14 DIE HARTE NUSS STUDIENREFORM
16AYURVEDA-KOCHABEND
19TARAMAUS
Auch wenn im Text aus Gründen der besseren Lesbarkeit
weibliche Formen wie „Apothekerinnen“ nicht explizit
­ausge­schrieben werden, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weib­liche und
männliche Personen.
Ulrike Mayer
Präsidentin des Verbands Angestellter
Apotheker Österreichs
[email protected]
IMPRESSUM
EIGENTÜMER UND HERAUSGEBER:
Verband Angestellter Apotheker Österreichs, gegr. 1891, Berufliche Interessenvertretung mit Sitz in Wien.
VEREINSLEITUNG: Mag. pharm. Ulrike
Mayer, Präsidentin, Spitalgasse 31, 1091
Wien, Postfach 85, Tel.: 01/404 14-410,
Fax: 01/404 14-414, E-Mail: [email protected]
LAYOUT UND SATZ: nolimitsadvertising
Werbe- und Handels GmbH, Neuhaus,
www.nolimitsadvertising.at
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Die Zeitschrift erscheint vier Mal im Jahr.
Der Bezugspreis beträgt Euro 10,90 inkl.
MWSt jährlich.
CHEFREDAKTION: Mag. iur. Norbert Valecka,
Direktor VAAÖ
REDAKTION: Mag. Susanne Ergott-Badawi,
Mag.iur. Georg Lippay, Mag. Ulrike Mayer, Dr.
Vera Moczarski, Mag. Raimund Podroschko,
Stefanie Pruckner, Mag. Ursula Thalmann,
Mag. Norbert Valecka, Mag. Andrea Vlasek.
COVERFOTO: Fotolia
DRUCK: W & H Media Druck+Verlag GmbH,
1220 Wien
URHEBERRECHT: Die in der Zeitschrift
veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich
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Genehmigung des Herausgebers oder Verlegers
in irgendeiner Form reproduziert oder in eine
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durch Vortrag, Funk- und Fernsehsendungen,
im Magnettonverfahren oder auf ähnlichem
Weg bleiben vorbehalten. Die Wiedergabe von
Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in dieser Zeitschrift berechtigt auch ohne jede besondere Kennzeichnung
nicht zu der Annahme, dass solche Namen im
Sinne der Waren- und Markenschutzgebung als
frei zu betrachten wären und von jedermann
benutzt werden dürfen. Einschaltungen gemäß
§ 26 Mediengesetz.
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VA A Ö - S P O R T O LY M P I A D E
VAAÖ-SPORTOLYMPIADE
Anlässlich der Schladminger Fortbildungswoche lud der VAAÖ seine Mitglieder und Freunde wieder zum
­„Olympischen Fünfkampf“. Angefeuert von den Zuschauern stellten sich mehr als 30 SportlerInnen dem Wettkampf. Besonders erfreulich für den VAAÖ war der Sieg bei den Damen durch Catherine Bader, unserem Vorstandsmitglied in der Steiermark. Im Anschluss an den sportlichen Wettkampf stärkten sich TeilnehmerInnen und
ZuschauerInnen am Buffet, für das wir unseren Sponsoren Apotheker-Verlag und IMS Health danken.
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A P O T H E K E R TA G
APOTHEKERTAG DER ANGESTELLTEN APOTHEKER
BLICK INS AUSLAND: FRANKREICH
„Etats généraux du pharmacien adjoint d’officine“. Unter diesem Titel veranstaltete die Sektion D (Angestellte Apotheker) der französischen Apothekerkammer am 19. Jänner 2015 einen Apothekertag für ihre Mitglieder. Neben der
Ausstellung, an deren Ständen sich die Apotheker über diverse Leistungen der Apothekerkammer, die Fortbildung
sowie über Apothekerarbeit in anderen Ländern informieren konnten, fanden vier Diskussionsrunden zur Arbeit der
Apotheker in Gegenwart und Zukunft statt.
Runder Tisch 3 mit Matthieu Goldschmidt, Isabelle Tremblay, Serge Caillier, Véronique Mounier, Ulrike Mayer, Luc Besançon
N
ach der Eröffnung durch den
Präsidenten der Sektion D,
Jérôme Parésys-Barbier, begann
der erste Runde Tisch, der sich mit der
aktuellen Situation in den Apotheken
und der Arbeit der angestellten Apotheker befasste. Die Entwicklung der letzten Jahre wurde durch die Statements
der Teilnehmer – ein ganz junger Apotheker, eine Wiedereinsteigerin nach
längerer Abwesenheit, eine langjährig
angestellte Apothekerin – aufgezeigt
und der bereits zurückgelegte Weg hin
zu mehr Service aus der Apotheke dokumentiert. So bietet das „Dossier Pharmaceutique“ (DP), ein elektronisches
Register der Medikation, den Apothekern die Möglichkeit, ihre Kunden über
Doppelmedikationen und Interaktionen zu beraten.
Beim zweiten Runden Tisch stellten
verschiedene angestellte Apotheker die
von ihnen in Angriff genommenen
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neuen Projekte innerhalb der Apotheke
vor, wobei hier klar herauskam, dass
dafür immer auch die Unterstützung
des
Apothekenleiters/Konzessionärs
notwendig ist.
• Angina-Test: Der Apotheker stellt
mittels Teststreifen fest, ob die Halsentzündung bakterielle Ursachen hat
und damit vom Arzt Antibiotika verordnet werden sollen, oder ob bei
viralen Ursachen die Anwendung
rezeptfreier Arzneimittel ausreicht.
• Entwicklung von Qualitätsstandards
und Qualitätskontrollen für die
­Apotheke
• Fernabsatz: Die Initiative zweier jungen Apothekerinnen, die gemeinsam
das Programm für den Auftritt der
Apotheke im Internet zum Verkauf
über Fernabsatz entwickelten. Der
Fernabsatz ist erst seit 2014 in Frankreich erlaubt, und, wie in Österreich,
nur für rezeptfreie Produkte. Angestellte Apotheker dürfen nur dann
über Fernabsatz verkaufen, wenn der
Konzessionär, der die Bewilligung
dazu persönlich hält, diese an den
angestellten Apotheker stellvertretend überträgt.
Nach den Grußworten der Präsidentin
der französischen Apothekerkammer,
Isabelle Adenot, konnten sich die Teilnehmer während der Mittagspause am
ausgezeichneten Buffet stärken und bei
den Ständen informieren.
Unter dem Titel „Jenseits der Grenzen“ ging es am Nachmittag mit dem
dritten Runden Tisch weiter, der sich
mit der Entwicklung der Apotheker­
arbeit weltweit befasste. Einen allgemeinen Überblick verschaffte der
General­sekretär der FIP, Luc Besançon,
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A P O T H E K E R TA G
• Teilnahme an Gesundheitspools: In
diesen regionalen Pools, in denen es
um interprofessionellen Austausch
geht, sind verschiedene Gesundheitsberufe vertreten, nunmehr auch
Apotheker.
• Schulung von Apothekergruppen zu
speziellen Themen, wie z. B. Stillen –
dadurch Erzielung einer besseren
Beratungskompetenz.
FOTOS: VAAÖ
EPhEU-Stand: Information über Apothekenarbeit in Europa
bevor er noch besonders die neuen Aufgaben der Apotheker in Australien, als
dem wohl am weitest entwickelten Land
hervorhob.
Ulrike Mayer, Präsidentin der EPhEU
und des VAAÖ, schilderte die unterschiedlichen Stadien der Entwicklung in
den verschiedenen europäischen Ländern und untermauerte ihre Aussagen
mit Beispielen aus Österreich, Deutschland, Großbritannien, Kroatien, der
Ukraine und den Niederlanden.
Isabelle Tremblay, Vorstandsmitglied
der kanadischen Apothekerkammer,
stellte das System in Kanada und speziell
in der Provinz Quebec vor. Je nach Provinz gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für die Apotheker, sich weiter zu entwickeln und Dienste anzubieten.
Besonders häufig dürfen Apotheker impfen, was zu einer verbesserten Impfrate
in der Bevölkerung geführt hat.
Die Entwicklung in der Schweiz
beleuchtete ein junger Apotheker,
Matthieu Goldschmidt, und führte an,
dass die Zukunft der Apotheken und
damit der Apotheker nicht in der reinen
Verteilungsleistung bei den Medikamenten liegen kann. In der Schweiz, die
ein sehr liberales System hat, haben sich
die Apotheker einige Gebiete erobert,
die traditionell den Ärzten oblagen,
allerdings dürfen – ähnlich wie in Österreich Ärzte mit Hausapotheken – in vielen Kantonen auch die Ärzte direkt, die
Arzneimittel an die Patienten abgeben.
Erleichtert wird das Anbieten neuer
Dienstleistungen auch durch das
andere Versicherungssystem mit privaten Krankenversicherungen.
Nach diesem Blick über die Grenzen
kehrte der 4. Runde Tisch nach Frankreich zurück. Die Diskussionsrunde
„Außerhalb der Offizin“ befasste sich mit
Möglichkeiten für (angestellte) Apotheker sich in Arbeitsgruppen und Gesundheitseinrichtungen einzubringen.
• Patientenschulungen: z.B. Gründung
von „Edupharm“ zur Schulung von
Diabetikern durch engagierte Apotheker.
Zusammenfassend beendete Präsident
Parésys-Barbier den Apothekertag der
angestellten Apotheker mit dem Hinweis, dass sich die französischen Apotheker auf dem richtigen Weg für eine
erfolgreiche Zukunft befänden, es aber
noch viel Entwicklungspotential gäbe.
Dieser Weg muss nun ohne zu große
Befürchtungen mutig weiter beschritten
werden!
Beitrag von Mag.
Ulrike Mayer
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A P O T H E K E R TA G
Informationen über das Qualitätsmanagement der französischen Apothekerkammer
Präsident der Section D,
Jérôme Parésys-Barbier
GLOSSAR
FIP: FEDERATION INTERNATIONALE PHARMACEUTIQUE
Vereinigt alle Apothekerberufe inklusive Lehre und Industrie
EPHEU: EUROPEAN ASSOCIATION OF EMPLOYED COMMUNITY PHARMACISTS IN EUROPE
Europäischer Verband der in öffentlichen Apotheken angestellten Apotheker
ORDRE NATIONAL DES PHARMACIENS
Französische Apothekerkammer
Die französische Apothekerkammer besteht aus 7 Sektionen:
A (Selbständige), B (Pharmaindustrie), C (Großhandel), D (Angestellte),
E (aus Überseeterritorien), G (Biolog. Pharm.) und H (Krankenhausapotheker)
Präsidentin: Isabelle Adenot
Aufbau:
Nationalversammlung
Sie vereint alle Sektionen und besteht aus 26 gewählten und 7 nominierten Mitgliedern,
bei den gewählten Mitgliedern kommen 8 von der Sektion A, 5 von D
Vorstand
Mit 9 Mitgliedern, aus jeder Sektion mindestens 1, aus Sektion A mindestens 2
Gewählt werden Präsident (Isabelle Adenot), Vizepräsident und Kassier
Sektion D
Zentralversammlung: 33 Mitglieder – davon 31 gewählte, 2 von Ministerien nominierte (1 Pharmazieinspektor ohne
Stimme, 1 Professor). Von den gewählten kommen 3 aus der größten Region (Paris), je 2 aus den 6 nächstgrößten
­Regionen, je 1 aus den restlichen Regionen.
Vorstand: mindestens 5 Mitglieder, darunter Präsident (Jérôme Parésys-Barbier), Vizepräsident und Kassier
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Jede Sektion hat eine Zentralversammlung und einen Vorstand
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DIE GEHÄLTER 2015
DER KV-ABSCHLUSS IST ENDLICH OFFIZIELL!
Für angestellte Apotheker und Aspiranten – Ergebnisse der Kollektivvertragsverhandlungen 2014
L
iebe Kolleginnen und Kollegen,
endlich können wir Ihnen –
wie versprochen – das Ergebnis
der
Kollektivvertragsverhandlungen
2014 offiziell mitteilen:
Wie bereits berichtet (ÖAZ, PharmazieSozial) haben sich die Gehaltsverhandlungen 2014 deshalb besonders
mühselig gestaltet, weil das Kollektivvertragskomitee unseres Kollektivvertragspartners, dem Österreichischen Apothekerverband, durch einen Vorstandsbeschluss derart eingeschränkt war, dass
es vor dem Jahreswechsel zu keinem gültigen Abschluss gekommen ist.
Letzte Woche hat die notwendige
Anzahl an Vorstandsmitgliedern des
Apothekerverbandes dem ausgehandelten Verhandlungsergebnis endlich
zugestimmt:
•Gehaltsplus: durchschnittlich 1,9 %
•Erhöhung der IA-Gebühren von
€ 2,30 auf € 2,34 und von € 4,70 auf
€ 4,80
•Anhebung der Nachtarbeitspauschale in Apotheken mit Turnus I – III
von € 174,- auf € 180,•IA-Gebühren für die Nachmittage
des 24. und 31. Dezember
• Klarstellung, dass für AspirantInnen
an Kurstagen die Arbeitsverpflichtung zur Gänze entfällt
• Neuerungen für KrankenhausapothekerInnen betreffend die Normalarbeitszeitgrenzen und Einführung
von Zulagen für BereichsleiterInnen
sowie FachapothekerInnen.
Wir danken dem Kollektivvertragskomitee des Österreichischen Apothekerverbandes für die hart aber fair geführten
Verhandlungen und wünschen ihm und
uns für kommende Kollektivvertragsverhandlungen weniger einschränkende Vorgaben seitens der Gremien
des Verbandes.
Vielen Dank auch den Kolleginnen
und Kollegen vom Kollektivvertrags­
team des VAAÖ, die wie immer unter
dem Motto „Stark auf Ihrer Seite“ mit
vollem Einsatz im Interesse der angestellten ApothekerInnen verhandelt
haben!
Für weitere Informationen und/
oder Beratung in arbeitsrechtlichen
Belangen stehen Ihnen die Juristinnen
und Juristen des VAAÖ unter der
Tel. Nr. 01-40414 411 oder per E-Mail:
rechts­[email protected] immer gerne
zur Verfügung.
FOTOS: VAAÖ
KOLLEKTIV­VERTRAGS­KOMITEE DES VAAÖ
www.vaaoe.at
Mag.pharm. Raimund
PODROSCHKO
Mag.pharm. Irina
SCHWABEGGER
Mag.pharm. Norbert
VALECKA
Mag.iur. Georg LIPPAY
Dr.iur. Vera
­MOCZARSKI
Mag.pharm. Susanne
ERGOTT-BADAWI
Mag.iur. Ursula
­THALMANN
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BEZÜGE FÜR PHARMAZEUTISCHE
FACHKRÄFTE AB 1. JÄNNER 2015
I. Durch die
Pharmazeutische
Gehaltskasse
DIENSTJAHRE
1–2
3–4
5–6
7–8
9–10
11–12
13–14
15–16
17–18
19–20
21–22
23–24
25–26
27–28
29–30
31–32
33–34
35 und mehr
GEHALTSSTUFE
I
II
III
IV
V
VI
VII
VIII
IX
X
XI
XII
XIII
XIV
XV
XVI
XVII
XVIII
Entlohnung für AspirantInnen
Familienzulagen für pharmazeutische Fachkräfte:
Kinderzulage
Haushaltszulage
BERUFSBERECHTIGTE
APOTHEKER/INNEN
2015
2014
2.661,-- €
2.784,-- €
2.904,-- €
3.027,-- €
3.171,-- €
3.348,-- €
3.549,-- €
3.747,-- €
3.957,-- €
4.146,-- €
4.311,-- €
4.443,-- €
4.575,-- €
4.671,-- €
4.755,-- €
4.824,-- €
4.899,-- €
4.959,-- €
2015
2.619,-- €
2.739,-- €
2.859,-- €
2.979,-- €
3.120,-- €
3.294,-- €
3.492,-- €
3.687,-- €
3.894,-- €
4.080,-- €
4.242,-- €
4.374,-- €
4.503,-- €
4.596,-- €
4.680,-- €
4.749,-- €
4.821,-- €
4.881,-- €
2014
1.557,-- €
1.530,-- €
96,-- €
33,-- €
96,-- €
33,-- €
4.383,-- €
1.884,-- €
4.311,-- €
1.863,-- €
Sonderzahlung für pharmazeutische Fachkräfte:
Urlaubszuwendung:
1/6 der Gehaltskassenbezüge von Dezember bis Mai
Weihnachtszuwendung:1/6 der Gehaltskassenbezüge von Juni bis November
Gehaltskassenumlage:
ApothekerInnen
AspirantInnen
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II. Kollektivvertragliche Bezüge ab 1. Jänner 2015
VOM BETRIEB DIREKT ZU ZAHLEN AN
Ausgleichszulage (Art XVIII/3) neben den Gehaltskassenbezügen für alle
pharm. Fachkräfte; 14-mal jährlich
APOTHEKER/
INNEN
ASPIRANT/
INNEN
1.128,-- €
621,-- €
Leiterzulage I (Art XII/1)*
14-mal jährlich
1.143,-- €
Leiterzulage II (Art XII/3)*
täglich ab viertägiger stellvertretender Leitung rückwirkend ab dem ersten
Tag
22,90 €
Belastungszulage (Art VI/2 und XII/6) (ohne freie Werktage)*
12-mal jährlich
1.357,-- €
geminderte Belastungszulage (Art VI/2 und Art XII/6)*
(bei 1 freien Werktagen pro Woche) 12-mal jährlich
950,-- €
Bereitschaftsdienstentlohnung (Art VI)
a) Arbeitsbereitschaft am Tage (Abs 5) Grundstunde*
Grundstunde mit 50 % Zuschlag
nur für Bereitschaftsdienste
b) Arbeitsbereitschaft während der Nacht (Abs 6)
28,80 €
43,20 €
Grundlohn
97,-- €
Nachtarbeits­
zuschlag
83,-- €
Grundlohn
1,17 €
Zuschlag
1,17 €
Grundlohn
2,40 €
Zuschlag
2,40 €
180,-- €
c) Entlohnung pro Inanspruchnahme (Abs 8)
8–20 Uhr sonn- und feiertags
18–20 Uhr werktags
12–18 Uhr samstags
24.12. + 31.12. ab Betriebssperre bis 18 Uhr
20–8 Uhr täglich
Mantelwäsche (Art XX/3)
2,34 €
4,80 €
5,-- €
Reisezulage (Art III/7)
Tagesgebühr
Nächtigungs­
gebühr
30,-- €
20,10 €
Gefahrenzulage (Art XVIIIa)
(monatlich höchstens 145,-- €)
Zulage je angefangener Stunde
2,40 €
* Ab 01.01.2015 jährliche Erhöhung mit dem Prozentsatz des Gehaltsabschlusses, mind. mit der Inflationsrate
(gem. Art. VI Abs. 6c)
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ERGEBNIS DER KV-VERHANDLUNGEN
FÜR 2015
1.) Erhöhung der Gesamtgehälter um
1,9% (davon 1,6% auf die Gehaltskassengehälter und 3% auf die Ausgleichszulage).
2.) Die bislang ausgehend von der
Umlage berechneten Gehaltsbestandteile (Leiterzulage, Belastungszulage
und Bereitschaftsdienstgrundstunde)
werden ab 01.01.2015 von der Umlage
entkoppelt und künftig mit dem Prozentsatz
des
Gesamtabschlusses
erhöht, mindestens jedoch mit der
Inflationsrate (gem. Art. VI Abs. 6c).
3.) Am 24. und 31. Dezember, wenn
diese Tage auf einen Wochentag fallen
und nach der Betriebssperre Dienstbereitschaft der Apotheke besteht, sind
den diensthabenden angestellten ApothekerInnen Inanspruchnahmegebühren pro Kunde in der Höhe wie an
Werktagen zwischen 18:00–20:00 Uhr
zu bezahlen.
Art. VI Abs. 8b wird ergänzt durch:
„dd.) 24. und 31. Dezember ab Betriebssperre bis 18:00 Uhr“
4.) Artikel XIV Absatz (1) wird wie folgt
ergänzt: Nach „Der Besuch des Aspirantenkurses ist Arbeitszeit“ wird eingefügt:
„Für
Tage
eines
ganztägigen
Aspiranten­kurses entfällt die Arbeitsverpflichtung im Apothekenbetrieb zur
Gänze.“
5.) Artikel XVI des Kollektivvertrages
wird wie folgt ergänzt bzw. umformuliert:
„XVI. BESONDERE BESTIMMUNGEN
FÜR APOTHEKER IN KRANKEN­
ANSTALTEN
(1) Für pharmazeutische Fachkräfte,
die über die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich besoldet werden
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SOZIAL 01/15
und in Anstaltsapotheken tätig sind, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit
a) Die tägliche Normalarbeitszeit
umfasst die Zeit von montags bis freitags 06:30 Uhr bis 17:30 Uhr und beträgt
grundsätzlich acht Stunden, außer im
Rahmen einer Durchrechnungsvereinbarung gemäß Art. IV Abs. (3). Die Ausnahmeregelungen hinsichtlich einer
anderen Verteilung der Arbeitszeit
gemäß § 4 Abs. (2), (3) und (8) Arbeitszeitgesetz bleiben dadurch unberührt.
b) Die wöchentliche Normalarbeitszeit
beträgt vierzig Stunden, sofern nicht
eine
Durchrechnungsvereinbarung
gemäß Art. IV Abs. (3) abgeschlossen
wurde.
(3) Der Anspruch auf Urlaub und das
Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit
haben sich nach den jeweils günstigeren Bestimmungen dieses Kollektivvertrages oder einer für das akademische Fachpersonal der betreffenden
Krankenanstalt geltenden Regelung zu
richten.
(4) Apothekenleitern, die im Teildienst
gemeldet sind, steht in jedem Falle die
volle Leiterzulage zu.
genannten Funktionen ausgeübt, steht
die Funktionszulage nur einmal zu.
(6) Dienstnehmer, welche die Berufsqualifikation Fachapotheker für Krankenhauspharmazie (aHPh) erworben
haben und aufrecht erhalten, haben
Anspruch auf eine Zulage in der Höhe
von 40% der Ausgleichszulage, sofern
ihre Stelle im Apothekenbetrieb als
Fachapothekerstelle deklariert ist.
(5) Angestellte, die in Krankenhausapothekenbetrieben mit Bewilligung
nach § 63 Arzneimittelgesetz, die die
Funktion eines Qualitätsmanagementbeauftragten (§ 5 Abs. 3 Arzneimittelbetriebsordnung, AMBO), einer sachkundigen Person (§ 7 AMBO) eines
Herstellungsleiters (§ 8 AMBO), eines
Kontrolllaborleiters (§ 9 AMBO) oder
einer fachkundigen Person (§ 10
AMBO) wahrnehmen, haben Anspruch
auf eine Funktionszulage in der Höhe
der Leiterzulage gemäß Art. XII Abs. 1.
Werden von einer Person mehrere der
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LOHNDUMPINGGESETZ
NEUES ZUM LOHNDUMPINGGESETZ
AUS DER RECHTSABTEILUNG
Unter Lohndumping versteht man nicht nur, dass ein Betrieb sich einen Wettbewerbsvorteil verschafft, indem er
seinen Dienstnehmern geringere Löhne bezahlt, sondern nach der Definition des Lohndumpinggesetzes ist darunter
auch zu verstehen, wenn einem Dienstnehmer nicht alle gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Gehaltsbestandteile, einschließlich allfälliger Zuschläge ausgezahlt werden.
FOTO: FOTOLIA
A
b 1. Jänner dieses Jahres wurden
dabei nicht nur die Strafen empfindlich angehoben, es wurden
auch die Straftatbestände erheblich
ausgeweitet.
Es ist nun nicht nur die Unterschreitung des Grundlohns strafbar, sondern
jede Unterschreitung des nach Gesetz,
Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden „Entgelts“. Darunter fallen auch
die Sonderzahlungen und alle entgelthaften Zulagen und Zuschläge.
Dazu zählen beispielsweise Überstunden- und Lagezuschläge sowie
Inanspruchnahmegebühren. Weiters
wird gestraft, wenn Teambesprechungen und Arbeitsessen nicht als Arbeitszeit gewertet und entsprechend bezahlt
werden. Ebenfalls bestraft wird die
Missachtung des Entgeltfortzahlungsanspruchs während des Urlaubs, des
Krankenstandes und der Dienstfreistellung durch den Dienstgeber, wenn also
beispielsweise einem Dienstnehmer,
der regelmäßig Nachtdienste versieht,
in seinem Urlaub kein Nachtdienst
bezahlt wird.
Überkollektivvertragliche Entgeltbestandteile (Überzahlungen) fallen nicht
unter die Lohnkontrolle, im Falle einer
Beanstandung wegen Unterbezahlung
können sie vielmehr zur Kompensation
gegenüber den GPLA (Gemeinsame
Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben)Prüfern herangezogen werden.
Æ Ein Dienstgeber, der im Falle
einer fehlerhaften Abrechnung vermeiden möchte, Strafen wegen
Lohndumpings bezahlen zu müssen,
kann vorbeugen, indem er seinen
Dienstnehmern bereits im Vorhinein
hohe Überzahlungen zukommen lässt.
Zuständig für die Kontrolle und die
Verhängung der Strafen sind die GPLA-
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Prüfer, die von den Finanzämtern und/
oder Gebietskrankenkassen kommen
und die Abrechnungen der letzten
3 Jahre kontrollieren.
STRAFEN
Die Strafhöhe hängt zum einen
davon ab, wie viele Arbeitnehmer
betroffen sind und zum anderen, ob
es sich um eine Erstbestrafung oder
um eine wiederholte Bestrafung
handelt.
Wenn maximal drei Arbeitnehmer betroffen sind, zahlt der Dienstgeber bei der ersten Strafe € 1.000,bis € 10.000,- und bei jeder weiteren
Bestrafung € 2.000,- bis € 20.000,pro Dienstnehmer.
Wenn mehr als drei Dienstnehmer betroffen sind, kann die Strafe
im Fall der Erstbestrafung € 2.000,bis € 20.000,- pro Dienstnehmer
betragen und bei jeder weiteren
Bestrafung € 4.000,- bis € 50.000,-!
Der Dienstgeber bleibt jedoch straffrei,
wenn er noch vor den Erhebungen der
GPLA-Prüfer die ausstehende Differenz
nachweislich nachverrechnet und
bezahlt hat. Der Dienstgeber kommt
auch dann um eine Strafe herum, wenn
er den offenen Fehlstand bei Aufforderung durch die Strafbehörde innerhalb
der gesetzten Frist nachweislich leistet
und der Differenzbetrag gering ist bzw.
die Falschberechnung aufgrund leichter
Fahrlässigkeit zustande kam. In allen
anderen Fällen wirken Nachzahlungen
zumindest strafmildernd.
Es ist vorgesehen, dass im Falle der
Verhängung einer Strafe die betroffenen
Dienstnehmer von der Strafbehörde
verständigt werden. Es bleibt in diesen
Fällen den Dienstnehmern überlassen,
die ihnen zustehenden Fehlbeträge
beim Dienstgeber einzufordern bzw.
den Rechtsweg über die Arbeitsgerichte
zu beschreiten.
Zusammenfassend
kann
somit
gesagt werden, dass es für Dienstgeber
sehr teuer werden kann, wenn sie ihren
Dienstnehmern nicht alle bestehenden
Ansprüche auszahlen. Sollten Fehler in
Gehaltsabrechnungen auftreten, ist es
den Dienstgebern dringend anzuraten
diese schnellstmöglich zu begleichen,
da die drohenden Strafen beträchtlich
ausfallen können und allenfalls den
nachzuzahlenden Betrag empfindlich
übersteigen. Zu diesen und anderen
rechtlichen Fragen
steht die Rechtsabteilung des VAAÖ
dessen
Mitgliedern per E-Mail:
rechtsberatung@
vaaoe.at
oder
unter der Tel.Nr.:
01 404 14 411 gerne
Beitrag von Mag.
Ursula Thalmann
zur Verfügung.
PHARMAZIE
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STUDIENREFORM
DIE HARTE NUSS STUDIENREFORM
BAKKALAUREAT: EINE AKZEPTABLE LÖSUNG IST IN SICHT
Das Bakkalaureat war ein zentraler Punkt in den Diskussionen über das neue Curriculum unseres Pharmaziestudiums, in dem wir viele unserer Vorstellungen verwirklichen konnten. Nun haben wir in unzähligen Gesprächen mit
Ministerien, Wissenschaftssprechern, Rektoren, Professoren etc. auch dazu einen für alle akzeptablen Vorschlag erarbeitet, wie er analog bereits im Medizinstudium erfolgreich umgesetzt wurde und der ein durchgängiges Studium gewährleistet. Doch einige Protagonisten müssen noch überzeugt werden.
N
ach vielen Jahren der Diskussion
um das neue Curriculum unseres Pharmaziestudiums befinden wir uns nun in der „Zielgeraden“.
In unzähligen Gesprächen, Vorschlägen, Auseinandersetzungen und Diskussionen haben wir uns fachlich stark
eingebracht und in einem guten Dialog
mit den Beteiligten viele unserer Vorstellungen für ein durchgängiges,
fächerübergreifendes Studium umgesetzt. Ziel war, unseren jungen Kolleginnen und K
­ ollegen in spe eine Top-Ausbildung zu bieten, die ihnen ein
selbstbewusstes, eigenverantwortliches
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PHARMAZIE
SOZIAL 01/15
Agieren u.a. an der Tara ermöglicht, auf
gleicher Augenhöhe mit Ärzten und
anderen im Gesundheitswesen tätigen
Personen.
Die Bologna-Vorgaben schreiben ein
Bakkalaureat auch in der Pharmazie
vor. In langen Verhandlungen mit den
Ministerien sowie den drei Universitäten ist es uns nun gelungen, eine Kompromisslösung hinsichtlich der Studienstruktur zu finden, die – analog zum
Studium der Medizin und der Zahnmedizin – vorsieht, dass bei erfolgreichem
Abschluss des Bakkalaureatsstudiums
zwar ein Zertifikat, aber kein Titel Bakk.
pharm. verliehen wird. Eine entsprechende Umsetzung in der kommenden
Universitätsgesetz-Novelle liegt nahe.
Doch während dieses Konzept in
Medizin und Zahnmedizin angesichts der
Bologna-Vorgaben als die bestmögliche
Lösung ohne jede Diskussion realisiert
wurde, weil sich die gesamte Berufssparte
einig war, keinen Bachelor kreieren zu
wollen, müssen wir derzeit noch eine
mühsame Diskussion mit einigen Protagonisten führen. Es ist nur möglich, die
„maligne“ Form des Bachelors inkl. Titel
zu verhindern, wenn jetzt alle Beteiligten
hinter der erarbeiteten Lösung stehen.
www.vaaoe.at
STUDIENREFORM
mehr gewährleistet werden könnte,
weil aufgrund der drohenden Abwanderung ganzer Sortiments­bereiche die
Apotheke als vollsortierter Nahdienstleister in dieser Form nicht mehr bestehen könnte.
KEIN BAKK. PHARM.!
All jene, die sich primär Sorgen machen,
dass ohne Titel den (wenigen) Kollegen,
die „mittendrin“ aufhören, Nachteile
erwachsen könnten, muss man vor
Augen halten, welche Lawine sie damit
lostreten:
KONKURRENZ IM EIGENEN HAUS
Ein Bakk. pharm. hätte derzeit kein
Berufsbild und damit auch keinerlei
Berufschancen, würde aber als billigerer „Schmalspurapotheker“ versuchen,
in den Apotheken Fuß zu fassen und
dort die „Voll-Pharmazeuten“ zu verdrängen. Man würde sich also Konkurrenz im eigenen Haus kreieren. Denn
eines ist klar: Wenn es diese Berufsgruppe gibt, wird man auch gezwungen
sein, eine Tätigkeit für sie zu finden.
Absurd ist in diesem Zusammenhang
das Ansinnen mancher an die Berufsvertretung, einerseits solche Schmalspurpharmazeuten zuzulassen, andererseits aber sich darum zu kümmern,
dass diese in der Apotheke keinen Job
bekommen, da vieles (wie nachfolgend
angeführt) nicht in unserer Hand liegt!
FOTOS: FOTOLIA, ISTOCK
DOWNGRADING DES
APOTHEKERBERUFES
Dies hätte einen Qualitätsverlust in der
Betreuung der Kunden und Patienten
und damit ein Downgrading des Apothekerberufes zur Folge.
„Die hart erkämpfte ‚gleiche Augenhöhe‘
mit anderen Gesundheitsberufen und
vermutlich auch die Weisungsfreiheit
wären dann nicht mehr gegeben.“
www.vaaoe.at
UNSER SYSTEM IN GEFAHR
Weniger Mag. pharm. bedeuteten aber
auch, dass unser soziales und ausgewogenes System mit Teildienstmöglichkeiten, diversen Unterstützungen, keiner
Altersarbeitslosigkeit sowie keiner Frauendiskriminierung nicht mehr finanziert werden könnte und deshalb mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dann Geschichte wäre!
OTC IM SUPERMARKT
Auf der Suche nach Berufsbildern für
den Bakk. pharm. würde einer Arzneimitteldistribution auf anderen Wegen
Tür und Tor geöffnet werden. Die
Gewinner dabei wären Supermarktund Drogerieketten, die sich einen billigen „Pharmazeuten“ einkaufen wollen,
um die Legitimation zu erlangen, Teile
des Apothekensortiments sowie mittelfristig rezeptfreie Arzneimittel vertreiben zu können. Dies ist momentan
nicht möglich, da „Voll-Apotheker“
ihren Beruf nur in einer Apotheke ausüben können.
Für uns angestellte Apotheker würde
das – auf kurz oder lang – einen massiven
Verlust an Arbeitsplätzen sowie empfindliche Lohneinbußen bedeuten.
Kein Bakk. pharm. als „Zwischen-Titel“
würde nur einige wenige betreffen; ein
Zulassen des Bakk. pharm. aber die
überwiegende Mehrzahl an Studierenden, die fertig studieren möchten sowie
die gesamte Apothekerschaft. Ist die
„Katze einmal aus dem Sack“, will heißen, der Bakk. pharm. mit Titel auf
Schiene, so ist dessen Eigendynamik
nicht mehr zu stoppen.
Wir müssen diese Verantwortung
wahrnehmen, indem wir jetzt gemeinsam hinter dem erarbeiteten Lösungsvorschlag stehen.
Der Bakk. pharm. ist weder im Sinne
der Studierenden und künftigen Pharmazeuten noch in jenem der angestellten und selbständigen Apotheker und
schon gar nicht im Sinne unserer Kunden und Patienten! Denn nur, wenn in
den österreichischen Apotheken ausreichend ausgebildete Apothekerinnen
und Apotheker tätig sind, die eigenverantwortlich und selbstständig agieren
können, kann das bestehende Niveau
gehalten werden; und nur dann können
auch Anforderungen wie E-Medikation,
Medikationsmanagement etc. erfüllt
werden.
Beitrag von Mag.
Ulrike Mayer
„Für Med.Uni und
Ärztestand war ein
Bakk. med. nie ein
Thema, denn man
züchtet sich doch
nicht die billige
Konkurrenz
im
eigenen Haus!?“
SCHLECHTERE VERSORGUNG
UNSERER KUNDEN UND PATIENTEN
Die Verlierer wären unsere Kunden
und Patienten, deren flächendeckende
und umfassende Versorgung mit
Nacht- und Wochenenddiensten,
magistralen Rezep­
turen etc. nicht
Beitrag von Mag.
Raimund Podroschko
Beitrag von Mag.
Norbert Valecka
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KO CHABEND
AYURVEDA-KOCHABEND
Und wieder fand in Wien am 19.02.15, dieses Mal im stylischen Kochstudio „DAS KOCHWERK“ der VAAÖ-­AyurvedaKochabend statt. Unter der Leitung von Mag. pharm. Susanne Ergott-Badawi und in Kooperation mit Firma
­Ursapharm – vertreten durch Frau Rath – beteiligten sich 2 Dutzend Kolleginnen bei der Zubereitung eines äußerst
`gschmackigen Buffets. Wie auf den Fotos zu sehen ist, waren Spaß, Geselligkeit und Kommunikation die Grund­
zutaten bei unserem Kochevent! Das feine 7-Gänge Menü rundete den Event perfekt ab.
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FOTOS: VAAÖ
KO CHABEND
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FRÜHJAHRESVERSAMMLUNG
Gesundheitsziele,
Gesundheitsreform,
Elga und E-Medikation
Termin: Freitag, 24. bis 25. April 2015
Ort: Cityhotel D&C, Völklplatz 1, 3100 Sankt Pölten
Anmeldung: Anmeldung bis spätestens 4. April 2015:
Webpage: www.aahp.at
Fax: 01/40414-414
Telefon: 01/40414-421
Ein detailliertes Programm wurde an alle Mitglieder versandt.
Für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Krankenhausapotheker ist die Teilnahme an der Frühjahres­
versammlung und der Fortbildung kostenlos. Nicht-Mitglieder sind herzlich eingeladen, gegen einen Unkostenbeitrag
von € 70,-- an der Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen.
Mit freundlicher Unterstützung durch:
Mag. pharm. Dr. Silvia Hetz
Präsidentin der ARGE
Veranstaltet durch:
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TA R A M A U S
MISTERIÖSER FUND –
BESITZER BITTE MELDEN
H
also noch nicht sehr lange (zumindest
nicht länger als zehn Minuten) dort
gelegen haben.
Es stellte sich heraus, dass es Visitenkarten waren, die nicht an die richtigen
Adressaten geliefert wurden. Ich stelle
jetzt hier einige der Karten vor und diejenigen, die ihre bestellten Visitenkarten wiedererkennen, können sich bei
mir melden, ich hab sie für alle noch
aufbewahrt.
FOTOS: VAAÖ, FOTOLIA
allo, Ihr Lieben!
Gerade ging ich durchs Apothekerhaus, stolperte über eine
Kiste und fiel in den Staub. Ich ärgerte
mich über die dauernden Hindernisse,
die sich hier einem in den Weg stellen
und wollte mich schon über die ewige
Baustelle im Hause beklagen, als ich die
Kiste dann genauer in Augenschein
nahm: Lauter kleine Kärtchen waren da
enthalten, verschiedenartig bedruckt.
Das Paket war noch sauber, es konnte
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ITALIENISCH
für angestellte Apotheker (AnfängerInnen)
i
t
u
a
n
i
e
c
v
a
n
m
be in far
2-wöchiger apothekenspezifischer Sprachkurs
inkl. Smalltalk für Ihren Italienurlaub
13. April bis 21. April 2015 in Bregenz
jeweils Buffet: 18:30 Uhr / Beginn: 19:00 Uhr
Kurstermine:
Montag, 13.04.2015 – Dienstag, 14.04.2015
Montag, 20.04.2015 – Donnerstag, 21.04.2015
Kursinhalt: Aneignung des Basiswortschatzes alltagssprachliche Themen betreffend, wie z.B. Begrüßung,
Vorstellung, Familie, Freizeit und Urlaub. In weiterer Folge wird anhand der Simulation realitätsnaher Dialoge
zwischen Apothekern und italienischsprachigen Kunden das apothekenspezifische Fachvokabular erarbeitet.
Das Hauptaugenmerk des gesamten Kurses liegt auf Konversations- und Kommunikationstraining.
Den Abschluss bildet ein Workshop, in dem das Erlernte aktiv angewandt werden kann.
Dauer einer Lehreinheit: 2 Stunden (2x wöchentlich)
Ort: Hotel Germania, Am Steinenbach 9, 6900 Bregenz am Bodensee
Teilnahmegebühr: € 25,-- für Mitglieder, € 75,-- für Nichtmitglieder
DER VAAÖ FREUT SICH AUF IHRE TEILNAHME!
Anmeldung bei Frau Christina Fuchs
E-Mail: [email protected]
Tel.: 01/404 14 407
Fax: 01/404 14 414
Kursleiterin:
MMag. Patricia Rois
Italienisch-Sprachtrainerin