PHARMAZIE SOZIAL Die Zeitschrift der angestellten Apothekerinnen und Apotheker EUR 2,20 | 01/2015 | www.vaaoe.at VAAÖ-SPORTOLYMPIADE APOTHEKERTAG DER ANGESTELLTEN APOTHEKER IN PARIS GEHALTSDATEN 2015 DIE HARTE NUSS DER STUDIENREFORM Österreichische Post AG / Sponsoring.Post 13Z039683 S ARBEITSRECHT Liebe Mitglieder! Wissen zahlt sich aus – besonders im Arbeitsrecht: Über die eigenen Rechte genau Bescheid zu wissen, ist die erste Voraussetzung, um diese durchzusetzen. Diesmal zahlt sich das Arbeitsrecht-Wissen allerdings auf besondere Weise aus: Beantworten Sie unten stehende Frage und schicken Sie die Antwort mit dem Betreff „Quiz“ bis 3. April 2015 an: [email protected]. Unter den richtigen Antworten werden unter Ausschluss des Rechtswegs die glücklichen Gewinner gezogen, die gemeinsam mit ihrer Begleitung eine Nacht in Innsbruck bzw. Klagenfurt verbringen werden. Das Beispiel zu unserer Frage: Frau Mag. Emsig arbeitet im Volldienst in einer Wiener Apotheke, die Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr geöffnet ist. Sie hat mit ihrem Dienstgeber die Durchrechnung ihrer Arbeitszeit vereinbart und arbeitet in geraden Wochen Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr. In ungeraden Wochen arbeitet sie Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 19:00 Uhr. Die Frage: Sind alle Arbeitszeiten durch die 10/10 Meldung abgegolten oder fallen Zuschläge an, wenn ja, wie viele und welche? 1 Übernachtung für 2 Personen in Innsbruck oder Klagenfurt Ihre Antworten senden Sie bitte per E-Mail an: [email protected] Einsendeschluss: 17. April 2015 EDITORIAL LIEBE KOLLEGINNEN & KOLLEGEN! Da bei Erscheinen der vorigen Nummer der PharmazieSozial die Kollektivvertragsverhandlungen noch nicht abgeschlossen und daher die neuen Gehaltstabellen noch nicht bekannt waren, finden Sie diese Zahlen nun in dieser Ausgabe – wie gewohnt in der Mitte des Hefts zum Herausnehmen. An der Fortbildungswoche in Schladming haben wieder viele wissensdurstige Apothekerinnen und Apotheker teilgenommen. Damit dabei Bewegung nicht zu kurz kommt, hat der VAAÖ seine Mitglieder und Freunde zur abendlichen Sportolympiade eingeladen. An den Fotos können Sie sehen mit wie viel Freude alle dabei waren – ganz dem olympischen Gedanken folgend. Weniger Freude haben wir mit der Entwicklung betreffend Studium der Pharmazie. Wir begrüßen zwar das neue Curriculum mit seinen besser auf den Apothekerberuf abgestimmten Inhalten, sind aber weiterhin gegen den Bachelor in Pharmazie. Betrüblich sind weiterhin die Zahlen vom Arbeitsmarkt, denn nach wie vor gibt es weit mehr als 100 stellenlose ApothekerInnen sowie über 80 fertige Studenten und Studentinnen, die eine Aspirantenstelle suchen. In solchen Zeiten ist es oft schwer, gute Dienstverträge angeboten zu bekommen. Kontaktieren Sie uns bei Unklarheiten, aber vor der Unterschrift, damit Sie nichts für Sie Nachträgliches unbewusst abschließen. Überprüfen Sie Ihr Wissen bei unserem Arbeitsrechtsquiz – nehmen Sie teil und senden Sie Ihre Antworten ein! Vielleicht sind gerade Sie eine/r der glücklichen Gewinner/innen! Viel Glück dabei wünscht Ihnen Ihre INHALT 4 VAAÖ-SPORTOLYMPIADE 6 APOTHEKERTAG DER ANGESTELLTEN APOTHEKER Blick ins Ausland: Frankreich 9 GEHALTSDATEN 2015 Für angestellte Apotheker und Aspiranten – Ergebnisse der Kollektivvertragsverhandlungen 13 NEUES ZUM LOHNDUMPINGGESETZ 14 DIE HARTE NUSS STUDIENREFORM 16AYURVEDA-KOCHABEND 19TARAMAUS Auch wenn im Text aus Gründen der besseren Lesbarkeit weibliche Formen wie „Apothekerinnen“ nicht explizit ausgeschrieben werden, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen. Ulrike Mayer Präsidentin des Verbands Angestellter Apotheker Österreichs [email protected] IMPRESSUM EIGENTÜMER UND HERAUSGEBER: Verband Angestellter Apotheker Österreichs, gegr. 1891, Berufliche Interessenvertretung mit Sitz in Wien. VEREINSLEITUNG: Mag. pharm. Ulrike Mayer, Präsidentin, Spitalgasse 31, 1091 Wien, Postfach 85, Tel.: 01/404 14-410, Fax: 01/404 14-414, E-Mail: [email protected] LAYOUT UND SATZ: nolimitsadvertising Werbe- und Handels GmbH, Neuhaus, www.nolimitsadvertising.at www.vaaoe.at Die Zeitschrift erscheint vier Mal im Jahr. Der Bezugspreis beträgt Euro 10,90 inkl. MWSt jährlich. CHEFREDAKTION: Mag. iur. Norbert Valecka, Direktor VAAÖ REDAKTION: Mag. Susanne Ergott-Badawi, Mag.iur. Georg Lippay, Mag. Ulrike Mayer, Dr. Vera Moczarski, Mag. Raimund Podroschko, Stefanie Pruckner, Mag. Ursula Thalmann, Mag. Norbert Valecka, Mag. Andrea Vlasek. COVERFOTO: Fotolia DRUCK: W & H Media Druck+Verlag GmbH, 1220 Wien URHEBERRECHT: Die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers oder Verlegers in irgendeiner Form reproduziert oder in eine von Maschinen insbesondere Datenverarbeitungsanlagen, anwendbare Sprache übertragen werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk- und Fernsehsendungen, im Magnettonverfahren oder auf ähnlichem Weg bleiben vorbehalten. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in dieser Zeitschrift berechtigt auch ohne jede besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Waren- und Markenschutzgebung als frei zu betrachten wären und von jedermann benutzt werden dürfen. Einschaltungen gemäß § 26 Mediengesetz. PHARMAZIE SOZIAL 01/15 3 VA A Ö - S P O R T O LY M P I A D E VAAÖ-SPORTOLYMPIADE Anlässlich der Schladminger Fortbildungswoche lud der VAAÖ seine Mitglieder und Freunde wieder zum „Olympischen Fünfkampf“. Angefeuert von den Zuschauern stellten sich mehr als 30 SportlerInnen dem Wettkampf. Besonders erfreulich für den VAAÖ war der Sieg bei den Damen durch Catherine Bader, unserem Vorstandsmitglied in der Steiermark. Im Anschluss an den sportlichen Wettkampf stärkten sich TeilnehmerInnen und ZuschauerInnen am Buffet, für das wir unseren Sponsoren Apotheker-Verlag und IMS Health danken. 4 PHARMAZIE SOZIAL 01/15 www.vaaoe.at FOTOS: VAAÖ VA A Ö - S P O R T O LY M P I A D E www.vaaoe.at PHARMAZIE SOZIAL 01/15 5 A P O T H E K E R TA G APOTHEKERTAG DER ANGESTELLTEN APOTHEKER BLICK INS AUSLAND: FRANKREICH „Etats généraux du pharmacien adjoint d’officine“. Unter diesem Titel veranstaltete die Sektion D (Angestellte Apotheker) der französischen Apothekerkammer am 19. Jänner 2015 einen Apothekertag für ihre Mitglieder. Neben der Ausstellung, an deren Ständen sich die Apotheker über diverse Leistungen der Apothekerkammer, die Fortbildung sowie über Apothekerarbeit in anderen Ländern informieren konnten, fanden vier Diskussionsrunden zur Arbeit der Apotheker in Gegenwart und Zukunft statt. Runder Tisch 3 mit Matthieu Goldschmidt, Isabelle Tremblay, Serge Caillier, Véronique Mounier, Ulrike Mayer, Luc Besançon N ach der Eröffnung durch den Präsidenten der Sektion D, Jérôme Parésys-Barbier, begann der erste Runde Tisch, der sich mit der aktuellen Situation in den Apotheken und der Arbeit der angestellten Apotheker befasste. Die Entwicklung der letzten Jahre wurde durch die Statements der Teilnehmer – ein ganz junger Apotheker, eine Wiedereinsteigerin nach längerer Abwesenheit, eine langjährig angestellte Apothekerin – aufgezeigt und der bereits zurückgelegte Weg hin zu mehr Service aus der Apotheke dokumentiert. So bietet das „Dossier Pharmaceutique“ (DP), ein elektronisches Register der Medikation, den Apothekern die Möglichkeit, ihre Kunden über Doppelmedikationen und Interaktionen zu beraten. Beim zweiten Runden Tisch stellten verschiedene angestellte Apotheker die von ihnen in Angriff genommenen 6 PHARMAZIE SOZIAL 01/15 neuen Projekte innerhalb der Apotheke vor, wobei hier klar herauskam, dass dafür immer auch die Unterstützung des Apothekenleiters/Konzessionärs notwendig ist. • Angina-Test: Der Apotheker stellt mittels Teststreifen fest, ob die Halsentzündung bakterielle Ursachen hat und damit vom Arzt Antibiotika verordnet werden sollen, oder ob bei viralen Ursachen die Anwendung rezeptfreier Arzneimittel ausreicht. • Entwicklung von Qualitätsstandards und Qualitätskontrollen für die Apotheke • Fernabsatz: Die Initiative zweier jungen Apothekerinnen, die gemeinsam das Programm für den Auftritt der Apotheke im Internet zum Verkauf über Fernabsatz entwickelten. Der Fernabsatz ist erst seit 2014 in Frankreich erlaubt, und, wie in Österreich, nur für rezeptfreie Produkte. Angestellte Apotheker dürfen nur dann über Fernabsatz verkaufen, wenn der Konzessionär, der die Bewilligung dazu persönlich hält, diese an den angestellten Apotheker stellvertretend überträgt. Nach den Grußworten der Präsidentin der französischen Apothekerkammer, Isabelle Adenot, konnten sich die Teilnehmer während der Mittagspause am ausgezeichneten Buffet stärken und bei den Ständen informieren. Unter dem Titel „Jenseits der Grenzen“ ging es am Nachmittag mit dem dritten Runden Tisch weiter, der sich mit der Entwicklung der Apotheker arbeit weltweit befasste. Einen allgemeinen Überblick verschaffte der Generalsekretär der FIP, Luc Besançon, www.vaaoe.at A P O T H E K E R TA G • Teilnahme an Gesundheitspools: In diesen regionalen Pools, in denen es um interprofessionellen Austausch geht, sind verschiedene Gesundheitsberufe vertreten, nunmehr auch Apotheker. • Schulung von Apothekergruppen zu speziellen Themen, wie z. B. Stillen – dadurch Erzielung einer besseren Beratungskompetenz. FOTOS: VAAÖ EPhEU-Stand: Information über Apothekenarbeit in Europa bevor er noch besonders die neuen Aufgaben der Apotheker in Australien, als dem wohl am weitest entwickelten Land hervorhob. Ulrike Mayer, Präsidentin der EPhEU und des VAAÖ, schilderte die unterschiedlichen Stadien der Entwicklung in den verschiedenen europäischen Ländern und untermauerte ihre Aussagen mit Beispielen aus Österreich, Deutschland, Großbritannien, Kroatien, der Ukraine und den Niederlanden. Isabelle Tremblay, Vorstandsmitglied der kanadischen Apothekerkammer, stellte das System in Kanada und speziell in der Provinz Quebec vor. Je nach Provinz gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für die Apotheker, sich weiter zu entwickeln und Dienste anzubieten. Besonders häufig dürfen Apotheker impfen, was zu einer verbesserten Impfrate in der Bevölkerung geführt hat. Die Entwicklung in der Schweiz beleuchtete ein junger Apotheker, Matthieu Goldschmidt, und führte an, dass die Zukunft der Apotheken und damit der Apotheker nicht in der reinen Verteilungsleistung bei den Medikamenten liegen kann. In der Schweiz, die ein sehr liberales System hat, haben sich die Apotheker einige Gebiete erobert, die traditionell den Ärzten oblagen, allerdings dürfen – ähnlich wie in Österreich Ärzte mit Hausapotheken – in vielen Kantonen auch die Ärzte direkt, die Arzneimittel an die Patienten abgeben. Erleichtert wird das Anbieten neuer Dienstleistungen auch durch das andere Versicherungssystem mit privaten Krankenversicherungen. Nach diesem Blick über die Grenzen kehrte der 4. Runde Tisch nach Frankreich zurück. Die Diskussionsrunde „Außerhalb der Offizin“ befasste sich mit Möglichkeiten für (angestellte) Apotheker sich in Arbeitsgruppen und Gesundheitseinrichtungen einzubringen. • Patientenschulungen: z.B. Gründung von „Edupharm“ zur Schulung von Diabetikern durch engagierte Apotheker. Zusammenfassend beendete Präsident Parésys-Barbier den Apothekertag der angestellten Apotheker mit dem Hinweis, dass sich die französischen Apotheker auf dem richtigen Weg für eine erfolgreiche Zukunft befänden, es aber noch viel Entwicklungspotential gäbe. Dieser Weg muss nun ohne zu große Befürchtungen mutig weiter beschritten werden! Beitrag von Mag. Ulrike Mayer PHARMAZIE SOZIAL 01/15 7 A P O T H E K E R TA G Informationen über das Qualitätsmanagement der französischen Apothekerkammer Präsident der Section D, Jérôme Parésys-Barbier GLOSSAR FIP: FEDERATION INTERNATIONALE PHARMACEUTIQUE Vereinigt alle Apothekerberufe inklusive Lehre und Industrie EPHEU: EUROPEAN ASSOCIATION OF EMPLOYED COMMUNITY PHARMACISTS IN EUROPE Europäischer Verband der in öffentlichen Apotheken angestellten Apotheker ORDRE NATIONAL DES PHARMACIENS Französische Apothekerkammer Die französische Apothekerkammer besteht aus 7 Sektionen: A (Selbständige), B (Pharmaindustrie), C (Großhandel), D (Angestellte), E (aus Überseeterritorien), G (Biolog. Pharm.) und H (Krankenhausapotheker) Präsidentin: Isabelle Adenot Aufbau: Nationalversammlung Sie vereint alle Sektionen und besteht aus 26 gewählten und 7 nominierten Mitgliedern, bei den gewählten Mitgliedern kommen 8 von der Sektion A, 5 von D Vorstand Mit 9 Mitgliedern, aus jeder Sektion mindestens 1, aus Sektion A mindestens 2 Gewählt werden Präsident (Isabelle Adenot), Vizepräsident und Kassier Sektion D Zentralversammlung: 33 Mitglieder – davon 31 gewählte, 2 von Ministerien nominierte (1 Pharmazieinspektor ohne Stimme, 1 Professor). Von den gewählten kommen 3 aus der größten Region (Paris), je 2 aus den 6 nächstgrößten Regionen, je 1 aus den restlichen Regionen. Vorstand: mindestens 5 Mitglieder, darunter Präsident (Jérôme Parésys-Barbier), Vizepräsident und Kassier 8 PHARMAZIE SOZIAL 01/15 www.vaaoe.at FOTOS: VAAÖ Jede Sektion hat eine Zentralversammlung und einen Vorstand D I E G E H Ä LT E R 2 0 1 5 DIE GEHÄLTER 2015 DER KV-ABSCHLUSS IST ENDLICH OFFIZIELL! Für angestellte Apotheker und Aspiranten – Ergebnisse der Kollektivvertragsverhandlungen 2014 L iebe Kolleginnen und Kollegen, endlich können wir Ihnen – wie versprochen – das Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlungen 2014 offiziell mitteilen: Wie bereits berichtet (ÖAZ, PharmazieSozial) haben sich die Gehaltsverhandlungen 2014 deshalb besonders mühselig gestaltet, weil das Kollektivvertragskomitee unseres Kollektivvertragspartners, dem Österreichischen Apothekerverband, durch einen Vorstandsbeschluss derart eingeschränkt war, dass es vor dem Jahreswechsel zu keinem gültigen Abschluss gekommen ist. Letzte Woche hat die notwendige Anzahl an Vorstandsmitgliedern des Apothekerverbandes dem ausgehandelten Verhandlungsergebnis endlich zugestimmt: •Gehaltsplus: durchschnittlich 1,9 % •Erhöhung der IA-Gebühren von € 2,30 auf € 2,34 und von € 4,70 auf € 4,80 •Anhebung der Nachtarbeitspauschale in Apotheken mit Turnus I – III von € 174,- auf € 180,•IA-Gebühren für die Nachmittage des 24. und 31. Dezember • Klarstellung, dass für AspirantInnen an Kurstagen die Arbeitsverpflichtung zur Gänze entfällt • Neuerungen für KrankenhausapothekerInnen betreffend die Normalarbeitszeitgrenzen und Einführung von Zulagen für BereichsleiterInnen sowie FachapothekerInnen. Wir danken dem Kollektivvertragskomitee des Österreichischen Apothekerverbandes für die hart aber fair geführten Verhandlungen und wünschen ihm und uns für kommende Kollektivvertragsverhandlungen weniger einschränkende Vorgaben seitens der Gremien des Verbandes. Vielen Dank auch den Kolleginnen und Kollegen vom Kollektivvertrags team des VAAÖ, die wie immer unter dem Motto „Stark auf Ihrer Seite“ mit vollem Einsatz im Interesse der angestellten ApothekerInnen verhandelt haben! Für weitere Informationen und/ oder Beratung in arbeitsrechtlichen Belangen stehen Ihnen die Juristinnen und Juristen des VAAÖ unter der Tel. Nr. 01-40414 411 oder per E-Mail: rechts[email protected] immer gerne zur Verfügung. FOTOS: VAAÖ KOLLEKTIVVERTRAGSKOMITEE DES VAAÖ www.vaaoe.at Mag.pharm. Raimund PODROSCHKO Mag.pharm. Irina SCHWABEGGER Mag.pharm. Norbert VALECKA Mag.iur. Georg LIPPAY Dr.iur. Vera MOCZARSKI Mag.pharm. Susanne ERGOTT-BADAWI Mag.iur. Ursula THALMANN PHARMAZIE SOZIAL 01/15 9 D I E G E H Ä LT E R 2 0 1 5 BEZÜGE FÜR PHARMAZEUTISCHE FACHKRÄFTE AB 1. JÄNNER 2015 I. Durch die Pharmazeutische Gehaltskasse DIENSTJAHRE 1–2 3–4 5–6 7–8 9–10 11–12 13–14 15–16 17–18 19–20 21–22 23–24 25–26 27–28 29–30 31–32 33–34 35 und mehr GEHALTSSTUFE I II III IV V VI VII VIII IX X XI XII XIII XIV XV XVI XVII XVIII Entlohnung für AspirantInnen Familienzulagen für pharmazeutische Fachkräfte: Kinderzulage Haushaltszulage BERUFSBERECHTIGTE APOTHEKER/INNEN 2015 2014 2.661,-- € 2.784,-- € 2.904,-- € 3.027,-- € 3.171,-- € 3.348,-- € 3.549,-- € 3.747,-- € 3.957,-- € 4.146,-- € 4.311,-- € 4.443,-- € 4.575,-- € 4.671,-- € 4.755,-- € 4.824,-- € 4.899,-- € 4.959,-- € 2015 2.619,-- € 2.739,-- € 2.859,-- € 2.979,-- € 3.120,-- € 3.294,-- € 3.492,-- € 3.687,-- € 3.894,-- € 4.080,-- € 4.242,-- € 4.374,-- € 4.503,-- € 4.596,-- € 4.680,-- € 4.749,-- € 4.821,-- € 4.881,-- € 2014 1.557,-- € 1.530,-- € 96,-- € 33,-- € 96,-- € 33,-- € 4.383,-- € 1.884,-- € 4.311,-- € 1.863,-- € Sonderzahlung für pharmazeutische Fachkräfte: Urlaubszuwendung: 1/6 der Gehaltskassenbezüge von Dezember bis Mai Weihnachtszuwendung:1/6 der Gehaltskassenbezüge von Juni bis November Gehaltskassenumlage: ApothekerInnen AspirantInnen 10 PHARMAZIE SOZIAL 01/15 www.vaaoe.at D I E G E H Ä LT E R 2 0 1 5 II. Kollektivvertragliche Bezüge ab 1. Jänner 2015 VOM BETRIEB DIREKT ZU ZAHLEN AN Ausgleichszulage (Art XVIII/3) neben den Gehaltskassenbezügen für alle pharm. Fachkräfte; 14-mal jährlich APOTHEKER/ INNEN ASPIRANT/ INNEN 1.128,-- € 621,-- € Leiterzulage I (Art XII/1)* 14-mal jährlich 1.143,-- € Leiterzulage II (Art XII/3)* täglich ab viertägiger stellvertretender Leitung rückwirkend ab dem ersten Tag 22,90 € Belastungszulage (Art VI/2 und XII/6) (ohne freie Werktage)* 12-mal jährlich 1.357,-- € geminderte Belastungszulage (Art VI/2 und Art XII/6)* (bei 1 freien Werktagen pro Woche) 12-mal jährlich 950,-- € Bereitschaftsdienstentlohnung (Art VI) a) Arbeitsbereitschaft am Tage (Abs 5) Grundstunde* Grundstunde mit 50 % Zuschlag nur für Bereitschaftsdienste b) Arbeitsbereitschaft während der Nacht (Abs 6) 28,80 € 43,20 € Grundlohn 97,-- € Nachtarbeits zuschlag 83,-- € Grundlohn 1,17 € Zuschlag 1,17 € Grundlohn 2,40 € Zuschlag 2,40 € 180,-- € c) Entlohnung pro Inanspruchnahme (Abs 8) 8–20 Uhr sonn- und feiertags 18–20 Uhr werktags 12–18 Uhr samstags 24.12. + 31.12. ab Betriebssperre bis 18 Uhr 20–8 Uhr täglich Mantelwäsche (Art XX/3) 2,34 € 4,80 € 5,-- € Reisezulage (Art III/7) Tagesgebühr Nächtigungs gebühr 30,-- € 20,10 € Gefahrenzulage (Art XVIIIa) (monatlich höchstens 145,-- €) Zulage je angefangener Stunde 2,40 € * Ab 01.01.2015 jährliche Erhöhung mit dem Prozentsatz des Gehaltsabschlusses, mind. mit der Inflationsrate (gem. Art. VI Abs. 6c) PHARMAZIE SOZIAL 01/15 11 D I E G E H Ä LT E R 2 0 1 5 ERGEBNIS DER KV-VERHANDLUNGEN FÜR 2015 1.) Erhöhung der Gesamtgehälter um 1,9% (davon 1,6% auf die Gehaltskassengehälter und 3% auf die Ausgleichszulage). 2.) Die bislang ausgehend von der Umlage berechneten Gehaltsbestandteile (Leiterzulage, Belastungszulage und Bereitschaftsdienstgrundstunde) werden ab 01.01.2015 von der Umlage entkoppelt und künftig mit dem Prozentsatz des Gesamtabschlusses erhöht, mindestens jedoch mit der Inflationsrate (gem. Art. VI Abs. 6c). 3.) Am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Wochentag fallen und nach der Betriebssperre Dienstbereitschaft der Apotheke besteht, sind den diensthabenden angestellten ApothekerInnen Inanspruchnahmegebühren pro Kunde in der Höhe wie an Werktagen zwischen 18:00–20:00 Uhr zu bezahlen. Art. VI Abs. 8b wird ergänzt durch: „dd.) 24. und 31. Dezember ab Betriebssperre bis 18:00 Uhr“ 4.) Artikel XIV Absatz (1) wird wie folgt ergänzt: Nach „Der Besuch des Aspirantenkurses ist Arbeitszeit“ wird eingefügt: „Für Tage eines ganztägigen Aspirantenkurses entfällt die Arbeitsverpflichtung im Apothekenbetrieb zur Gänze.“ 5.) Artikel XVI des Kollektivvertrages wird wie folgt ergänzt bzw. umformuliert: „XVI. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR APOTHEKER IN KRANKEN ANSTALTEN (1) Für pharmazeutische Fachkräfte, die über die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich besoldet werden 12 PHARMAZIE SOZIAL 01/15 und in Anstaltsapotheken tätig sind, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. (2) Tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit a) Die tägliche Normalarbeitszeit umfasst die Zeit von montags bis freitags 06:30 Uhr bis 17:30 Uhr und beträgt grundsätzlich acht Stunden, außer im Rahmen einer Durchrechnungsvereinbarung gemäß Art. IV Abs. (3). Die Ausnahmeregelungen hinsichtlich einer anderen Verteilung der Arbeitszeit gemäß § 4 Abs. (2), (3) und (8) Arbeitszeitgesetz bleiben dadurch unberührt. b) Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt vierzig Stunden, sofern nicht eine Durchrechnungsvereinbarung gemäß Art. IV Abs. (3) abgeschlossen wurde. (3) Der Anspruch auf Urlaub und das Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit haben sich nach den jeweils günstigeren Bestimmungen dieses Kollektivvertrages oder einer für das akademische Fachpersonal der betreffenden Krankenanstalt geltenden Regelung zu richten. (4) Apothekenleitern, die im Teildienst gemeldet sind, steht in jedem Falle die volle Leiterzulage zu. genannten Funktionen ausgeübt, steht die Funktionszulage nur einmal zu. (6) Dienstnehmer, welche die Berufsqualifikation Fachapotheker für Krankenhauspharmazie (aHPh) erworben haben und aufrecht erhalten, haben Anspruch auf eine Zulage in der Höhe von 40% der Ausgleichszulage, sofern ihre Stelle im Apothekenbetrieb als Fachapothekerstelle deklariert ist. (5) Angestellte, die in Krankenhausapothekenbetrieben mit Bewilligung nach § 63 Arzneimittelgesetz, die die Funktion eines Qualitätsmanagementbeauftragten (§ 5 Abs. 3 Arzneimittelbetriebsordnung, AMBO), einer sachkundigen Person (§ 7 AMBO) eines Herstellungsleiters (§ 8 AMBO), eines Kontrolllaborleiters (§ 9 AMBO) oder einer fachkundigen Person (§ 10 AMBO) wahrnehmen, haben Anspruch auf eine Funktionszulage in der Höhe der Leiterzulage gemäß Art. XII Abs. 1. Werden von einer Person mehrere der www.vaaoe.at LOHNDUMPINGGESETZ NEUES ZUM LOHNDUMPINGGESETZ AUS DER RECHTSABTEILUNG Unter Lohndumping versteht man nicht nur, dass ein Betrieb sich einen Wettbewerbsvorteil verschafft, indem er seinen Dienstnehmern geringere Löhne bezahlt, sondern nach der Definition des Lohndumpinggesetzes ist darunter auch zu verstehen, wenn einem Dienstnehmer nicht alle gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Gehaltsbestandteile, einschließlich allfälliger Zuschläge ausgezahlt werden. FOTO: FOTOLIA A b 1. Jänner dieses Jahres wurden dabei nicht nur die Strafen empfindlich angehoben, es wurden auch die Straftatbestände erheblich ausgeweitet. Es ist nun nicht nur die Unterschreitung des Grundlohns strafbar, sondern jede Unterschreitung des nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden „Entgelts“. Darunter fallen auch die Sonderzahlungen und alle entgelthaften Zulagen und Zuschläge. Dazu zählen beispielsweise Überstunden- und Lagezuschläge sowie Inanspruchnahmegebühren. Weiters wird gestraft, wenn Teambesprechungen und Arbeitsessen nicht als Arbeitszeit gewertet und entsprechend bezahlt werden. Ebenfalls bestraft wird die Missachtung des Entgeltfortzahlungsanspruchs während des Urlaubs, des Krankenstandes und der Dienstfreistellung durch den Dienstgeber, wenn also beispielsweise einem Dienstnehmer, der regelmäßig Nachtdienste versieht, in seinem Urlaub kein Nachtdienst bezahlt wird. Überkollektivvertragliche Entgeltbestandteile (Überzahlungen) fallen nicht unter die Lohnkontrolle, im Falle einer Beanstandung wegen Unterbezahlung können sie vielmehr zur Kompensation gegenüber den GPLA (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben)Prüfern herangezogen werden. Æ Ein Dienstgeber, der im Falle einer fehlerhaften Abrechnung vermeiden möchte, Strafen wegen Lohndumpings bezahlen zu müssen, kann vorbeugen, indem er seinen Dienstnehmern bereits im Vorhinein hohe Überzahlungen zukommen lässt. Zuständig für die Kontrolle und die Verhängung der Strafen sind die GPLA- www.vaaoe.at Prüfer, die von den Finanzämtern und/ oder Gebietskrankenkassen kommen und die Abrechnungen der letzten 3 Jahre kontrollieren. STRAFEN Die Strafhöhe hängt zum einen davon ab, wie viele Arbeitnehmer betroffen sind und zum anderen, ob es sich um eine Erstbestrafung oder um eine wiederholte Bestrafung handelt. Wenn maximal drei Arbeitnehmer betroffen sind, zahlt der Dienstgeber bei der ersten Strafe € 1.000,bis € 10.000,- und bei jeder weiteren Bestrafung € 2.000,- bis € 20.000,pro Dienstnehmer. Wenn mehr als drei Dienstnehmer betroffen sind, kann die Strafe im Fall der Erstbestrafung € 2.000,bis € 20.000,- pro Dienstnehmer betragen und bei jeder weiteren Bestrafung € 4.000,- bis € 50.000,-! Der Dienstgeber bleibt jedoch straffrei, wenn er noch vor den Erhebungen der GPLA-Prüfer die ausstehende Differenz nachweislich nachverrechnet und bezahlt hat. Der Dienstgeber kommt auch dann um eine Strafe herum, wenn er den offenen Fehlstand bei Aufforderung durch die Strafbehörde innerhalb der gesetzten Frist nachweislich leistet und der Differenzbetrag gering ist bzw. die Falschberechnung aufgrund leichter Fahrlässigkeit zustande kam. In allen anderen Fällen wirken Nachzahlungen zumindest strafmildernd. Es ist vorgesehen, dass im Falle der Verhängung einer Strafe die betroffenen Dienstnehmer von der Strafbehörde verständigt werden. Es bleibt in diesen Fällen den Dienstnehmern überlassen, die ihnen zustehenden Fehlbeträge beim Dienstgeber einzufordern bzw. den Rechtsweg über die Arbeitsgerichte zu beschreiten. Zusammenfassend kann somit gesagt werden, dass es für Dienstgeber sehr teuer werden kann, wenn sie ihren Dienstnehmern nicht alle bestehenden Ansprüche auszahlen. Sollten Fehler in Gehaltsabrechnungen auftreten, ist es den Dienstgebern dringend anzuraten diese schnellstmöglich zu begleichen, da die drohenden Strafen beträchtlich ausfallen können und allenfalls den nachzuzahlenden Betrag empfindlich übersteigen. Zu diesen und anderen rechtlichen Fragen steht die Rechtsabteilung des VAAÖ dessen Mitgliedern per E-Mail: rechtsberatung@ vaaoe.at oder unter der Tel.Nr.: 01 404 14 411 gerne Beitrag von Mag. Ursula Thalmann zur Verfügung. PHARMAZIE SOZIAL 01/15 13 STUDIENREFORM DIE HARTE NUSS STUDIENREFORM BAKKALAUREAT: EINE AKZEPTABLE LÖSUNG IST IN SICHT Das Bakkalaureat war ein zentraler Punkt in den Diskussionen über das neue Curriculum unseres Pharmaziestudiums, in dem wir viele unserer Vorstellungen verwirklichen konnten. Nun haben wir in unzähligen Gesprächen mit Ministerien, Wissenschaftssprechern, Rektoren, Professoren etc. auch dazu einen für alle akzeptablen Vorschlag erarbeitet, wie er analog bereits im Medizinstudium erfolgreich umgesetzt wurde und der ein durchgängiges Studium gewährleistet. Doch einige Protagonisten müssen noch überzeugt werden. N ach vielen Jahren der Diskussion um das neue Curriculum unseres Pharmaziestudiums befinden wir uns nun in der „Zielgeraden“. In unzähligen Gesprächen, Vorschlägen, Auseinandersetzungen und Diskussionen haben wir uns fachlich stark eingebracht und in einem guten Dialog mit den Beteiligten viele unserer Vorstellungen für ein durchgängiges, fächerübergreifendes Studium umgesetzt. Ziel war, unseren jungen Kolleginnen und K ollegen in spe eine Top-Ausbildung zu bieten, die ihnen ein selbstbewusstes, eigenverantwortliches 14 PHARMAZIE SOZIAL 01/15 Agieren u.a. an der Tara ermöglicht, auf gleicher Augenhöhe mit Ärzten und anderen im Gesundheitswesen tätigen Personen. Die Bologna-Vorgaben schreiben ein Bakkalaureat auch in der Pharmazie vor. In langen Verhandlungen mit den Ministerien sowie den drei Universitäten ist es uns nun gelungen, eine Kompromisslösung hinsichtlich der Studienstruktur zu finden, die – analog zum Studium der Medizin und der Zahnmedizin – vorsieht, dass bei erfolgreichem Abschluss des Bakkalaureatsstudiums zwar ein Zertifikat, aber kein Titel Bakk. pharm. verliehen wird. Eine entsprechende Umsetzung in der kommenden Universitätsgesetz-Novelle liegt nahe. Doch während dieses Konzept in Medizin und Zahnmedizin angesichts der Bologna-Vorgaben als die bestmögliche Lösung ohne jede Diskussion realisiert wurde, weil sich die gesamte Berufssparte einig war, keinen Bachelor kreieren zu wollen, müssen wir derzeit noch eine mühsame Diskussion mit einigen Protagonisten führen. Es ist nur möglich, die „maligne“ Form des Bachelors inkl. Titel zu verhindern, wenn jetzt alle Beteiligten hinter der erarbeiteten Lösung stehen. www.vaaoe.at STUDIENREFORM mehr gewährleistet werden könnte, weil aufgrund der drohenden Abwanderung ganzer Sortimentsbereiche die Apotheke als vollsortierter Nahdienstleister in dieser Form nicht mehr bestehen könnte. KEIN BAKK. PHARM.! All jene, die sich primär Sorgen machen, dass ohne Titel den (wenigen) Kollegen, die „mittendrin“ aufhören, Nachteile erwachsen könnten, muss man vor Augen halten, welche Lawine sie damit lostreten: KONKURRENZ IM EIGENEN HAUS Ein Bakk. pharm. hätte derzeit kein Berufsbild und damit auch keinerlei Berufschancen, würde aber als billigerer „Schmalspurapotheker“ versuchen, in den Apotheken Fuß zu fassen und dort die „Voll-Pharmazeuten“ zu verdrängen. Man würde sich also Konkurrenz im eigenen Haus kreieren. Denn eines ist klar: Wenn es diese Berufsgruppe gibt, wird man auch gezwungen sein, eine Tätigkeit für sie zu finden. Absurd ist in diesem Zusammenhang das Ansinnen mancher an die Berufsvertretung, einerseits solche Schmalspurpharmazeuten zuzulassen, andererseits aber sich darum zu kümmern, dass diese in der Apotheke keinen Job bekommen, da vieles (wie nachfolgend angeführt) nicht in unserer Hand liegt! FOTOS: FOTOLIA, ISTOCK DOWNGRADING DES APOTHEKERBERUFES Dies hätte einen Qualitätsverlust in der Betreuung der Kunden und Patienten und damit ein Downgrading des Apothekerberufes zur Folge. „Die hart erkämpfte ‚gleiche Augenhöhe‘ mit anderen Gesundheitsberufen und vermutlich auch die Weisungsfreiheit wären dann nicht mehr gegeben.“ www.vaaoe.at UNSER SYSTEM IN GEFAHR Weniger Mag. pharm. bedeuteten aber auch, dass unser soziales und ausgewogenes System mit Teildienstmöglichkeiten, diversen Unterstützungen, keiner Altersarbeitslosigkeit sowie keiner Frauendiskriminierung nicht mehr finanziert werden könnte und deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dann Geschichte wäre! OTC IM SUPERMARKT Auf der Suche nach Berufsbildern für den Bakk. pharm. würde einer Arzneimitteldistribution auf anderen Wegen Tür und Tor geöffnet werden. Die Gewinner dabei wären Supermarktund Drogerieketten, die sich einen billigen „Pharmazeuten“ einkaufen wollen, um die Legitimation zu erlangen, Teile des Apothekensortiments sowie mittelfristig rezeptfreie Arzneimittel vertreiben zu können. Dies ist momentan nicht möglich, da „Voll-Apotheker“ ihren Beruf nur in einer Apotheke ausüben können. Für uns angestellte Apotheker würde das – auf kurz oder lang – einen massiven Verlust an Arbeitsplätzen sowie empfindliche Lohneinbußen bedeuten. Kein Bakk. pharm. als „Zwischen-Titel“ würde nur einige wenige betreffen; ein Zulassen des Bakk. pharm. aber die überwiegende Mehrzahl an Studierenden, die fertig studieren möchten sowie die gesamte Apothekerschaft. Ist die „Katze einmal aus dem Sack“, will heißen, der Bakk. pharm. mit Titel auf Schiene, so ist dessen Eigendynamik nicht mehr zu stoppen. Wir müssen diese Verantwortung wahrnehmen, indem wir jetzt gemeinsam hinter dem erarbeiteten Lösungsvorschlag stehen. Der Bakk. pharm. ist weder im Sinne der Studierenden und künftigen Pharmazeuten noch in jenem der angestellten und selbständigen Apotheker und schon gar nicht im Sinne unserer Kunden und Patienten! Denn nur, wenn in den österreichischen Apotheken ausreichend ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker tätig sind, die eigenverantwortlich und selbstständig agieren können, kann das bestehende Niveau gehalten werden; und nur dann können auch Anforderungen wie E-Medikation, Medikationsmanagement etc. erfüllt werden. Beitrag von Mag. Ulrike Mayer „Für Med.Uni und Ärztestand war ein Bakk. med. nie ein Thema, denn man züchtet sich doch nicht die billige Konkurrenz im eigenen Haus!?“ SCHLECHTERE VERSORGUNG UNSERER KUNDEN UND PATIENTEN Die Verlierer wären unsere Kunden und Patienten, deren flächendeckende und umfassende Versorgung mit Nacht- und Wochenenddiensten, magistralen Rezep turen etc. nicht Beitrag von Mag. Raimund Podroschko Beitrag von Mag. Norbert Valecka PHARMAZIE SOZIAL 01/15 15 KO CHABEND AYURVEDA-KOCHABEND Und wieder fand in Wien am 19.02.15, dieses Mal im stylischen Kochstudio „DAS KOCHWERK“ der VAAÖ-AyurvedaKochabend statt. Unter der Leitung von Mag. pharm. Susanne Ergott-Badawi und in Kooperation mit Firma Ursapharm – vertreten durch Frau Rath – beteiligten sich 2 Dutzend Kolleginnen bei der Zubereitung eines äußerst `gschmackigen Buffets. Wie auf den Fotos zu sehen ist, waren Spaß, Geselligkeit und Kommunikation die Grund zutaten bei unserem Kochevent! Das feine 7-Gänge Menü rundete den Event perfekt ab. 16 PHARMAZIE SOZIAL 01/15 www.vaaoe.at FOTOS: VAAÖ KO CHABEND PHARMAZIE SOZIAL 01/15 17 FRÜHJAHRESVERSAMMLUNG Gesundheitsziele, Gesundheitsreform, Elga und E-Medikation Termin: Freitag, 24. bis 25. April 2015 Ort: Cityhotel D&C, Völklplatz 1, 3100 Sankt Pölten Anmeldung: Anmeldung bis spätestens 4. April 2015: Webpage: www.aahp.at Fax: 01/40414-414 Telefon: 01/40414-421 Ein detailliertes Programm wurde an alle Mitglieder versandt. Für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Krankenhausapotheker ist die Teilnahme an der Frühjahres versammlung und der Fortbildung kostenlos. Nicht-Mitglieder sind herzlich eingeladen, gegen einen Unkostenbeitrag von € 70,-- an der Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen. Mit freundlicher Unterstützung durch: Mag. pharm. Dr. Silvia Hetz Präsidentin der ARGE Veranstaltet durch: 18 PHARMAZIE SOZIAL 01/15 www.vaaoe.at TA R A M A U S MISTERIÖSER FUND – BESITZER BITTE MELDEN H also noch nicht sehr lange (zumindest nicht länger als zehn Minuten) dort gelegen haben. Es stellte sich heraus, dass es Visitenkarten waren, die nicht an die richtigen Adressaten geliefert wurden. Ich stelle jetzt hier einige der Karten vor und diejenigen, die ihre bestellten Visitenkarten wiedererkennen, können sich bei mir melden, ich hab sie für alle noch aufbewahrt. FOTOS: VAAÖ, FOTOLIA allo, Ihr Lieben! Gerade ging ich durchs Apothekerhaus, stolperte über eine Kiste und fiel in den Staub. Ich ärgerte mich über die dauernden Hindernisse, die sich hier einem in den Weg stellen und wollte mich schon über die ewige Baustelle im Hause beklagen, als ich die Kiste dann genauer in Augenschein nahm: Lauter kleine Kärtchen waren da enthalten, verschiedenartig bedruckt. Das Paket war noch sauber, es konnte www.vaaoe.at PHARMAZIE SOZIAL 01/15 19 ITALIENISCH für angestellte Apotheker (AnfängerInnen) i t u a n i e c v a n m be in far 2-wöchiger apothekenspezifischer Sprachkurs inkl. Smalltalk für Ihren Italienurlaub 13. April bis 21. April 2015 in Bregenz jeweils Buffet: 18:30 Uhr / Beginn: 19:00 Uhr Kurstermine: Montag, 13.04.2015 – Dienstag, 14.04.2015 Montag, 20.04.2015 – Donnerstag, 21.04.2015 Kursinhalt: Aneignung des Basiswortschatzes alltagssprachliche Themen betreffend, wie z.B. Begrüßung, Vorstellung, Familie, Freizeit und Urlaub. In weiterer Folge wird anhand der Simulation realitätsnaher Dialoge zwischen Apothekern und italienischsprachigen Kunden das apothekenspezifische Fachvokabular erarbeitet. Das Hauptaugenmerk des gesamten Kurses liegt auf Konversations- und Kommunikationstraining. Den Abschluss bildet ein Workshop, in dem das Erlernte aktiv angewandt werden kann. Dauer einer Lehreinheit: 2 Stunden (2x wöchentlich) Ort: Hotel Germania, Am Steinenbach 9, 6900 Bregenz am Bodensee Teilnahmegebühr: € 25,-- für Mitglieder, € 75,-- für Nichtmitglieder DER VAAÖ FREUT SICH AUF IHRE TEILNAHME! Anmeldung bei Frau Christina Fuchs E-Mail: [email protected] Tel.: 01/404 14 407 Fax: 01/404 14 414 Kursleiterin: MMag. Patricia Rois Italienisch-Sprachtrainerin
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