INFO AUSGABE zur Tarifauseinandersetzung SuE 12 ver.di für angemessene Bezahlung! Verhandlungsstand 25.02.2015, Hannover Verhandlungsauftakt ohne Ergebnis: VKA erkennt Bedeutung der Arbeit im Sozial- und Erziehungsdienst an, sieht aber keinen Grund für bessere Bezahlung. 23.03.2015, Münster Arbeitgeber legen kein Angebot vor: Diskussion aufgenommen und weitere Verhandlungstermine vereinbart. 09.04.2015, Düsseldorf Auch in der dritten Verhandlungsrunde kein Angebot der Arbeitgeber! 16.04.2015, Hannover Arbeitgeber verweigern auch in der vierten Verhandlungsrunde generelle Aufwertung! 20./21.04.2015, Offenbach Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst in der fünften Verhandlungsrunde gescheitert – ver.diBundestarifkommission entscheidet über Urabstimmung! Wir kämpfen für die Aufwertung der sozialen Berufe! AUSGABE Konsequenz 12 Die Arbeitgeber bleiben dabei: Sie sehen keinen Grund für eine bessere Eingruppierung, das ist qualitativ eine andere Aussage, als wenn sie sagen würden, dass sie keine Möglichkeit für eine bessere Eingruppierung sehen. Wir kennen viele Gründe für eine bessere Eingruppierung, wir haben diese ausführlich dargestellt und sehen keinen Grund von unserer Forderung abzuweichen. Mit der Urabstimmung entscheiden die Mitglieder, ob das Scheitern der Verhandlungen erklärt wird und es zum Erzwingungsstreik kommt. 27.04.2015, Berlin Umlaufbeschluss der Bundestarifkommission: das ehrenamtliche Gremium hat entschieden, dass die Mitglieder über das Scheitern der Verhandlungen abstimmen. 28.04. – 05.05.2015, Urabstimmung 93,44 % für Erzwingungsstreik ver.di-Mitglieder sind die, die entscheiden, wie es weiter geht. Deshalb gab es eine hohe Beteiligung an der Urabstimmung! IMPRESSUM: Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin; Verantwortlich: Achim Meerkamp, Mitglied des Bundesvorstands; Bearbeitung: Angelika Spautz 11.05.2015 - S.2 Arbeitgeber legten am 21.04.2015 ein Papier vor, bei dem es sich laut ihrer eigenen Aussage nicht um ein Angebot handelt! AUSGABE 12 ver.di-Pressemitteilung vom 23.04.2015 Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) weist die Darstellung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu deren „Vorschlägen“ über Verbesserungen in der Tarifauseinandersetzung für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst als verfälschend zurück. Die Selbstdarstellung der VKA solle zur Legendenbildung beitragen. „Wer solche Behauptungen aufstellt, trägt die Verantwortung für eine Eskalation der Tarifauseinandersetzung“, warnte ver.di-Verhandlungsführer Onno Dannenberg am Donnerstag. Gegenüber den Gewerkschaften habe VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann ausdrücklich erklärt, bei den während der Verhandlungen in Aussicht gestellten Verbesserungen handele es sich nicht um ein Angebot. Zudem seien die von der VKA in den zurückliegenden Verhandlungsrunden erwogenen Regelungen nicht geeignet, den Konflikt zu befrieden. „Die VKA ist weder bereit, die Eingruppierung von Erzieherinnen 15 mit Normaltätigkeit noch mit ‚besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten‘ anzuheben“, stellte Dannenberg klar. Die vorgeschlagene Schaffung eines neuen Tätigkeitsmerkmals für „schwierige fachliche Tätigkeiten“ führe – unabhängig davon, wie viele Beschäftigte überhaupt davon profitieren würden – allenfalls zu marginalen Einkommenserhöhungen von 27 bis 39 Euro monatlich (0,9 bis 1,6 Prozent). Diese VKA-Idee berge darüber hinaus sogar die Gefahr einer Herabgruppierung der Erzieherinnen, die in der höheren Entgeltgruppe S 8 eingruppiert sind. Bei den in Aussicht gestellten Verbesserungen für Leitungen und stellvertretenden Leitungen von Kitas profitiere nur der kleine Anteil von Einrichtungen mit wenigen Plätzen. „Das ist nur Arbeitgeber-Kosmetik“, kritisierte Dannenberg. Die Arbeitgeber hätten sich „weitgehend eingemauert“. Die VKA sei weder bereit, die Eingruppierung von Kinderpflegerinnen mit Normaltätigkeit noch mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten anzuheben. Dies gelte auch für die Eingruppierung der Gruppenleitungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Bei den Sozialarbeitern und Sozialpädagoginnen lehne die VKA kategorisch jede Eingruppierungsverbesserung ab. Bei den weiteren in dem VKA-Papier nicht aufgeführten Berufsgruppen wie etwa den Leitungen von Tagesstätten für Erwachsene oder von Erziehungsheimen oder den Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen sähen die Arbeitgeber entweder keinen Handlungsbedarf oder hätten sich überhaupt nicht dazu geäußert. „Wer so vorgeht, will keine Einigung am Verhandlungstisch, sondern setzt bewusst auf eine Ausweitung des Tarifkonflikts“, resümierte Dannenberg. Insgesamt bleibt festzustellen, dass die VKA über alle fünf Verhandlungsrunden wie von ihr schon in der Auftaktverhandlung am 25. Februar 2015 ausdrücklich erklärt, nicht einmal einen Grund für eine generelle Verbesserung der Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst sieht. Sie ist lediglich bereit, einigen wenigen „Häuptlingen“ mehr zu zahlen, nicht aber den „Indianern“. Ihr Papier ist ein reines Täuschungsmanöver. 11.05.2015 - S.3 AUSGABE 12 Forderung bleibt Erzieher/-innen + Heilerziehungspfleger/-innen + Kinderpfleger/-innen + Sozialassistenten/-innen - sind Experten/-innen für frühkindliche Bildung und Netzwerker/-innen im Sozialraum. Sie sind sowohl professionelle Begleiter/innen im Prozess der Selbstbildung der Kinder als auch Partner/-innen für die Eltern in Sachen Erziehung. Sie tragen zudem Mitverantwortung dafür, dass das Kindeswohl nicht gefährdet wird, etwa durch häusliche Gewalt. Sie haben eine anspruchsvolle Aufgabe in vielen Bereichen (Krippe, Kindertagesstätte, Hort, Schule, offene Jugendarbeit, Behindertenhilfe, Heime usw.) und sind dort engagiert tätig. Dies soll sich in der Eingruppierung widerspiegeln. Deshalb fordert ver.di: Statusverbessernde Einkommenserhöhungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst durch Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale innerhalb der S-Tabelle im Umfang von durchschnittlich 10 Prozent. Kinderpfleger/-in etc. S5 Kinderpfleger/-in etc. mit schwieriger fachlicher Tätigkeit S6 S 10 S 11 Erzieher/-in etc. Erzieher/-in etc. mit besonders schwieriger fachlicher Tätigkeit S 13 Erzieher/-in etc. mit koordinierenden Aufgaben für mind. 3 Beschäftigte, S 11 Wichtigste Änderungen: Tätigkeiten, die eine Zusatzqualifikation erfordern, führen zu höherer Eingruppierung. Bei Erzieher/-innen auch die fachlichen Koordinierungstätigkeiten für mindestens vier Beschäftigte, die Wahrnehmung von einrichtungsübergreifenden Aufgaben und die Wahrnehmung von Koordinierungstätigkeiten mit anderen Institutionen. Beschäftigte, die als Praxisanleiterin/Praxisanleiter oder Ausbilderin/Ausbilder eingesetzt werden, erhalten für die Dauer dieses Einsatzes eine Zulage in Höhe von monatlich 100,00 Euro. S3 S6 11.05.2015 - S.4 AUSGABE 12 Forderung bleibt Leitungen von Kindertageseinrichtungen oder Tageseinrichtungen für Erwachsene - sind Betriebsorganisatoren/innen, Verwaltungsleitung, Berater/innen, Konzeptentwickler/-innen, Personalentwickler/-innen und soziale Netzwerker/-innen. Dies soll sich in der Eingruppierung widerspiegeln. Deshalb fordert ver.di: Statusverbessernde Einkommenserhöhungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst durch Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale innerhalb der S-Tabelle im Umfang von durchschnittlich 10 Prozent. Beschäftigte als Leiterinnen/Leiter (als ständige Vertreterinnen/Vertreter von Leiterinnen/Leitern) von Kindertagesstätten oder Tagesstätten für Erwachsene mit x genehmigten Plätzen oder x Gruppen oder x Beschäftigten. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9, 14 und 16) in die untenstehenden Entgeltgruppen der S-Tabelle einzureihen: S 11 + L und V mit 40P/2G/3B S 14 S 16 + L mit 40P/2G/3B V mit 70P/3G/5B S 17 + S 18 - L mit 100 P/4G/7B V mit 130P/6G/9B L = Leitung L mit 70 P/3G/5B V = Vertretung V mit 100P/4G/7B P = genehmigte Plätze G = Gruppen B = Beschäftigte (Kopfzahl) S 18 + S 18 EZG L mit 180P/8G/12B V mit 240P/10G/17B L mit 130 P/6G/9B V mit 180P/8G/12B L mit 240P/10G/17B Wichtigste Änderungen: Die Eingruppierung soll auf drei alternativen Merkmalen basieren, von denen immer das Günstigste gilt. Die Eingruppierung kann für alle Formen der Tageseinrichtungen gelten, da das Personal, welches der Leitung fachlich unterstellt ist, ein wichtiger Indikator ist. Es spielen die genehmigten Plätze eine Rolle und nicht mehr die tatsächlich belegten Plätze. S7 11.05.2015 - S.5 AUSGABE Forderung bleibt 12 Sozialarbeiter/-innen, Sozialpädagogen/-innen, Heilpädagog/-innen sind in den sozialen Diensten, der offenen Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit, in Beratungsstellen, in der Jugendgerichtshilfe, in der Amtsvormundschaft, als Fachberatungen, als Einrichtungs- und Amtsleitungen etc. mit hohem Engagement tätig, sie sind unter anderem Partner/-innen der Familien, Netzwerker/innen im Sozialraum und Krisenmanager/-innen. Dies soll sich in der Eingruppierung widerspiegeln. Deshalb fordert ver.di: Statusverbessernde Einkommenserhöhungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst durch Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale innerhalb der S-Tabelle im Umfang von durchschnittlich 10 Prozent. S 15 S 16 S 17 Regeltätigkeit mit schwierigen Tätigkeiten die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen S 17 + 1/3 besondere Schwierigkeit und Bedeutung S 18 S 18 EZG besondere Schwierigkeit und Bedeutung Maß der damit verbundenen Verantwortung Wichtigste Änderungen: Tätigkeiten, die eine Zusatzqualifikation erfordern, führen zu höherer Eingruppierung. Beschäftigte, die als Praxisanleiter/-in oder Ausbilder/-in eingesetzt werden, erhalten für die Dauer dieses Einsatzes eine Zulage in Höhe von monatlich 100,00 Euro. S 11 11.05.2015 - S.6 Forderung bleibt AUSGABE 12 Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung - sind in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder in Werkstätten für behinderte Menschen tätig. Sie planen den Rehabilitationsverlauf sowie die Förderung in der Werkstatt für behinderte Menschen, machen Berufs- und Persönlichkeitsförderung, gestalten die Arbeit unter rehabilitativen Aspekten, sorgen für Kommunikation und Zusammenarbeit mit den behinderten Menschen und Institutionen ihres Umfeldes und setzen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Werkstätten für behinderte Menschen um. Dies soll sich in der Eingruppierung widerspiegeln. Deshalb fordert ver.di: Statusverbessernde Einkommenserhöhungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst durch Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale innerhalb der S-Tabelle im Umfang von durchschnittlich 10 Prozent. S7 S 10 Beschäftigte mit abgeschlossener mindestens dreijähriger Berufsausbildung in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder in Werkstätten für behinderte Menschen Regeltätigkeit S 12 mit gruppenübergreifenden koordinierenden Tätigkeiten Wichtigste Änderungen: Ablösung des Begriffs des „handwerklichen Erziehungsdienstes“ durch die reale Berufsbezeichnung Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung (darunter fallen auch Arbeitserzieher/innen). S5 11.05.2015 - S.7 AUSGABE 12 Forderung bleibt Leitung von Ausbildungs- oder Berufsförderwerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen/Stellvertretung - sind Betriebsleitung, Verwaltungsleitung, Berater/-innen, Konzeptentwickler/-innen, Personalentwickler/innen und soziale Netzwerker/-innen. Dies soll sich in der Eingruppierung widerspiegeln. Deshalb fordert ver.di: Statusverbessernde Einkommenserhöhungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst durch Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale innerhalb der S-Tabelle im Umfang von durchschnittlich 10 Prozent. S 13 S 15 ständige Vertretung Leitung/ständige Vertretung, mindestens 180 Plätze oder 15 Beschäftigte S 16 Leitung, mindestens 180 Plätze oder 15 Beschäftigte Wichtigste Änderungen: Einführung eines Alternativmerkmals, Plätze oder Beschäftigte, um die Grundlage der Eingruppierung zu konkretisieren. S8 11.05.2015 - S.8 AUSGABE Forderung bleibt 12 Leitung von Erziehungsheimen oder Wohnheimen für Erwachsene - sind Betriebsleitung, Verwaltungsleitung, Berater/-innen, Konzeptentwickler/-innen, Personalentwickler/-innen und soziale Netzwerker/-innen. Dies soll sich in der Eingruppierung widerspiegeln. Deshalb fordert ver.di: Statusverbessernde Einkommenserhöhungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst durch Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale innerhalb der S-Tabelle im Umfang von durchschnittlich 10 Prozent. S 16 + S 17 + ständige Vertretung Leitung/ständige Vertretung, mindestens 50 Plätze S 18 Leitung, mindestens 50 Plätze/ständige Vertretung, mindestens 90 Plätze S 18 EZG Leitung, mindestens 90 Plätze Wichtigste Änderungen: Die genehmigten Plätze bilden die Grundlage für die Eingruppierung und nicht mehr die tatsächlich belegten Plätze. S10 11.05.2015 - S.9 Solidarische Forderung AUSGABE mit Kraft durchsetzen 12 Seit Anfang Mai diesen Jahres sind die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes in den unbefristeten Erzwingungsstreik getreten. Das ist kein leichter Weg und auch für Eltern, Kinder, Jugendliche und Angehörige hat das Auswirkungen. In den Medien stehen insbesondere die Kindertageseinrichtungen im Fokus. Worum geht es? In den zurückliegenden 25 Jahren sind die Anforderungen der Gesellschaft und der Eltern an frühkindliche Bildung in Kitas deutlich gestiegen. Gesellschaftliche Umbrüche und die Anforderungen der modernen Arbeitswelt stellen enorme Herausforderungen dar. Parallel zum Erwerbsleben oder zu eigenen biografischen Entwicklungen Kinder groß zu ziehen fordert viel von Eltern und Kinder. Gute und verlässliche Angebote der frühkindlichen Bildung sind dafür bedeutende Hilfen und z.T. unverzichtbare Rahmenbedingungen. Dafür braucht es gut ausgebildete Fachleute, die den besonderen Anforderungen schwierigster Arbeitsfelder gerecht werden können. Deren Tätigkeitsbewertung ist allerdings fast 25 Jahre alt und hat seit 1991 keine nennenswerten Veränderungen erlebt. schwarz = früher rot = Aufgabenzuwachs Wie sieht das aus Sicht der Beschäftigten aus? Mehr als 90% der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sind Frauen, fast 70% arbeiten in (oftmals diktierter) Teilzeitarbeitsverhältnissen und nur jede dritte glaubt, gesund das Rentenalter erreichen zu können. Die Rentenversicherungen gehen für diese Berufsgruppe von einer „negativen Prognose für einen regulären Renteneintritt“ aus. All das ist nicht länger hinnehmbar. Darum haben die ver.di Kollegen/-innen unter den Fachkräften eine Entscheidung getroffen. In einer entschlossenen Tarifrunde stellen sie die Frage des gesellschaftlichen Status und des Entgeltniveaus der Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst und fordern bessere Bedingungen. Aber: Alle Bereiche der sozialen Arbeit sind betroffen und beteiligen sich aktiv! Es geht hier, anders als in anderen Tarifrunden in besonderer Weise um einen politischen Konflikt, um die Frage: Wie viel ist der Gesellschaft die Frühe Bildung, die Soziale Arbeit wert? Das geht alle an – eine Möglichkeit der Unterstützung: https://www.soziale-berufe-aufwerten.de/unterstuetzen/e-card-senden/ werbt dafür in euren Netzwerken! 11.05.2015 - S.10
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