Protokoll Vorstand 02_05_2015

Protokoll
der Sitzung des Vorstandes
des Österreichischen Handballbundes vom 2. Mai 2015
(09:30, Hotel am See in Hard / Vorarlberg)
Anwesend:
HVB
KHV
NÖHV
OÖHV
SHV
StHV
THV
VHV
WHV
HLA
WHA
Präsident
Vizepräsident Finanzen
Vizepräsident Recht
Vizepräsident Sport
Generalsekretär
Rechnungsprüfer
Rechnungsprüfer
Generalsekretär-Stv.
Wagner Rupert
Meleschnig Johannes
Rosner Robert
Hammer Johannes
Humenberger Ewald
Schwanner Wolfgang
Dicker Frank
Öhler Heinz
Knauth Alexander
Löschnig Heinrich
Maier Roland
Füchsl Franz
Hofbauer Gerhard
Schebeczek Helmut
Plazer Markus
Czermin Thomas
Hausleitner Martin
Prettenthaler Robert
Öhler Peter
Rabenseifner Bernd
Tagesordnungspunkte
1. Begrüßung
2. Protokoll der letzten Sitzung
3. Berichte / Direktorium
a. Präsident
b. Vizepräsident Sport
c. Vizepräsident Finanzen
d. Vizepräsident Recht
4. Anträge
a. laut Antragsliste
b. Beschlussfassung zu einer Datenbanklösung
5. Allfälliges
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Protokoll der Sitzung des Vorstandes des ÖHB vom 2.5.2015
Protokoll
1. Begrüßung
Hofbauer begrüßt die Teilnehmer an der Vorstandssitzung und eröffnet die Sitzung. Sein Dank gilt dem
VHV für die Ausrichtung des Bundestages und der Sitzungen. Die Tagesordnung wurde vorab
ausgesandt. Da es keinen Einwand gegen die Tagesordnung gibt, wird nach dieser vorgegangen.
2. Protokoll der letzten Sitzung
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde versandt. Es gibt keine Anmerkungen, daher gilt das Protokoll
der letzten Vorstandssitzung als genehmigt.
3. Berichte / Direktorium
a. Präsident
Nach wie vor besteht die Problematik des Wartungserlassens. Mit Vereinfachungen für die Verbände /
Vereine ist nicht mehr zu rechnen. Die Mitglieder des Direktoriums haben einige
Informationsveranstaltungen zu diesem Thema besucht. Gespräche mit dem Steuerberater des ÖHB zur
Umsetzung sind am Laufen. Ab der Saison 2016/17 müssen alle Satzungen bzw. Bestimmungen derart
gestaltet sein, dass die Vorgaben des Wartungserlasses erfüllt sind.
Zum Bericht des Präsidenten gibt es keine Wortmeldungen.
b. Vizepräsident Sport
Czermin berichtet über die gemeinsame Sitzung der RSK des ÖHB mit den SR-Referenten der LV vom
18. April 2015. Das Protokoll ist den LV zugegangen. In der RSK wird eine zusätzliche Person nominiert
werden, die sich dem Thema SR-Gewinning widmen wird.
Die Breitensportkommission hat ebenfalls am 18. April 2015 in Salzburg eine Sitzung zum Thema
Schulhandball abgehalten. Im Zuge der Sitzung wurde die verbesserte Zusammenarbeit zwischen den
LV und deren Schulsportreferenten besprochen:
• Der Schulsport-Referent sollte künftig in die Vorstände der LV aufgenommen werden.
• Die Unterstützung durch die LV bei Schulsportveranstaltungen sollte ausgebaut werden.
• Die LV sollte aktiv Lobbying beim Landesschulrat betreiben.
• Es müssen Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer angeboten werden, da Handball in der
pädagogischen Ausbildung immer weniger Beachtung findet.
• Der Schulsport sollte auch auf den LV-Websites vertreten sein.
• ÖHB wird ein „Stundenbild“ für Lehrer entwickeln.
• Besonderes Augenmerk ist künftig auf die voraussichtlich kommende Ganztagsschule zu
richten, die wesentliche Neuerungen im Bereich Handball in der Schule / Zusammenarbeit mit
dem Verein bringen wird.
Das Nationalteam NM96 wird künftig Roland Marouschek betreuen. Das erste Großereignis werden die
U19 European Open in Göteborg im Juli 2015 sein.
„Fit für Österreich“ wird über Dachverbände Fördermittel für Bewegungsstunden in Volksschulen zur
Verfügung stellen. Im Rahmen der Aktion werden multisportive Einheiten durch Trainer/innen der
Vereine abgehalten.
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Protokoll der Sitzung des Vorstandes des ÖHB vom 2.5.2015
Hausleitner ergänzt, dass dies im Zuge der EM 2020 zu einem Nachhaltigkeits-Projekt ausgebaut wird.
Handball ist die einzige Sportart, die aufgenommen wurde. Der Verein nennt einem Dachverband eine
Partnerschule. Der Trainer hält 15 Stunden für 900 EUR pro Klasse pro Schuljahr. Jeder Verein kann sich
eine Kooperation mit einem Dachverband nutzen / suchen. Der Betrag von 900 EUR muss direkt an den
Verein ausbezahlt werden. Das Projekt beginnt im Herbst 2015 zu laufen. 3 Fortbildungen für die
Trainer wird es noch vorab geben. Material steht in Form von Bällen, die von der IHF zur Verfügung
gestellt werden, zur Verfügung.
Rosner: Die NÖ Vereine haben von den Dachverbänden die Info bekommen, dass eine Betreuung durch
Handball-Trainer nicht möglich ist, wenn die Schule bereits eine Kooperation mit einer anderen
Sportart geschlossen hat.
Hausleitner: Die Einschränkung besteht prinzipiell, allerdings nur je Klasse, d.h. in andern Klassen
können Einheiten abgehalten werden. Schwierigkeiten bezüglich der Aktion sollten an den ÖHB
übermittelt werden, damit diese auf höherer Ebene geklärt werden können.
Czermin: Der Antrag auf Änderung des WHA-Modus wurde in der letzten Vorstandssitzung
zurückgezogen. Ein Workshop zur Zukunft des Frauen-Handballs findet am 29. Mai in Wien statt.
Eingeladen sind die Vertreter der WHA- und Bundesligavereine sowie die LV.
Zum Bericht des Vizepräsidenten Sport gibt es keine Wortmeldungen.
c. Vizepräsident Finanzen
Der Jahresabschluss wurde erstellt und ist den Mitgliedern des Vorstandes vorab per Email zugegangen.
Das Jahr 2014 wurde mit einem Gewinn in der Höhe von ca. EUR 51.000,- abgeschlossen. Dadurch
konnte das Eigenkapital des ÖHB etwas gestärkt werden.
Aufgrund der Junioren-EM gab es eine Umsatz-Erhöhung von ca. EUR 700.000,- wodurch der Umsatz
erstmals über EUR 3,500.000,- lag.
Die Bilanz wurde von der Steuerberatungskanzlei Gugler erstellt und kann vor Ort eingesehen werden.
Die Prüfung durch die Kontrolle hat am 21. April 2015 stattgefunden. Der Bericht der Gebarungsprüfer
liegt in den Unterlagen zur BHV auf.
Gemäß den Statuten wird der Vorstand ersucht, den vorliegenden Jahresabschluss zu genehmigen.
Peter Öhler ergänzt, dass die Rechnungsprüfer den Jahresabschluss geprüft haben und es keinen Grund
gäbe, den Jahresabschluss nicht zu genehmigen. Ein detaillierter Bericht der Kontrolle folgt in der im
Anschluss stattfindenden BHV.
Der Jahresabschluss wird einstimmig zur Kenntnis genommen.
Rosner bezieht sich auf einen Aktenvermerk von Hausleitner zu einer Stellungnahme von BM Klug vom
März 2015: Es gibt große Schwierigkeiten mit Förderungen in NÖ, da einzig und allein das
Leistungsprinzip zählen soll. Für Maßnahmen, die dazu dienen sollen, Jugendliche heranzuführen
könnte damit künftig weniger Geld zur Verfügung stehen. Zudem sieht BM Klug den administrativen
Aufwand als Herausforderung. Es gibt Bedenken, ob die administrativen Erfordernisse von den
Ehrenamtlichen überhaupt noch bewältigt werden können.
Hausleitner: Es wird in allen Gesprächen dargestellt, dass die Rangliste nicht nachvollziehbar ist und die
substanzielle Arbeit des Heranführens von Jugendlichen gefährdet wird.
Vom ÖHB wurde gemeinsam mit allen anderen Fachverbänden ein Antrag an die BSO gestellt, den
Wartungserlass zu bekämpfen, da die Ehrenamtlichkeit gefährdet ist. Die BSO hat den Antrag schlicht
ignoriert und nicht an das Ministerium weiter gegeben.
Der ÖHB wird weiterhin versuchen, die Problematik zu bekämpfen.
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Schebeczek ergänzt, dass auch auf den ÖHB ein großer Verwaltungsaufwand in Hinblick auf den
Wartungserlass zukommen wird. Der personelle Aufwand im Zusammenhang mit der
Förderabrechnung ist mittlerweile so groß, dass die Buchhalterin des ÖHB zumindest zur Hälfte mit
dieser administrativen Tätigkeit beschäftigt ist.
Darüber hinaus gibt es keine weiteren Wortmeldungen zum Bericht des Vizepräsidenten Finanzen.
d. Vizepräsident Recht
Plazer wurde im Zuge eines Berufungsverfahrens mit der Aussage konfrontiert, man möge bei den
Zuständigen der EHF Rechtsinformationen einholen, da dort völlig andere Strafmaße ausgesprochen
werden würden.
Plazer ersucht diesbezüglich, Urteile des nationalen Verbandes nicht mit Urteilen der EHF zu
vergleichen, da völlig unterschiedliche Voraussetzungen gelten würden: Die EHF sperrt Spieler/innen
nur für die eigenen (internationalen) Bewerbe. Das Strafmaß muss anders bemessen werden, da oft
lange keine internationalen Spiele des jeweiligen Vereins / Nationalteams anstehen bzw. oft auch
schwer vorhersehbar ist, wie viele Spiele in naher Zukunft bestritten werden (z.B. Weiterkommen im
Europacup oder nicht). Zudem spricht die EHF auch Geldstrafen aus – im ÖHB sind derzeit nur Sperren
vorgesehen.
Löschnig ergänzt, dass in der Vergangenheit auch Geldstrafen verhängt wurden. Derzeit ist man aber
davon abgekommen, da man der Meinung ist, dass sportliche Vergehen auch mit sportlichen
Sanktionen geahndet werden sollten.
Plazer berichtet weiter über die Entwicklungen nach dem Urteil im Dopingfall Pechstein: Der CAS hat
die Sperre bestätigt. Die Sportlerin hat im Anschluss den Zivilrechtsweg bemüht und vor dem OLG
München Recht bekommen. Das Urteil wurde deshalb nicht anerkannt, weil die Zusammensetzung des
Schiedsgerichts nicht korrekt war. Der Athlet müsse die Gelegenheit haben, selbst ein qualifiziertes
Mitglied in das jeweilige Schiedsgericht zu nominieren – eine vom jeweiligen Verband vorgegeben Liste
wurde dahingehend als unzulässig angesehen. Die LV mögen ihre Statuten dahingehend überprüfen.
Zum Bericht des Vizepräsidenten Recht gibt es keine Wortmeldungen.
4. Anträge
a. laut Antragsliste
Antrag 1: Antrag des Direktoriums zur Änderungen der ÖHB Bestimmungen betreffend des AntiDoping Regulatives
Hausleitner: Der Antrag wurde nach der letzten Vorstandssitzung nochmals mit der NADA abgeklärt
und muss in unveränderter Form neu eingebracht werden, da es keine anders lautenden Erkenntnisse
gab.
Dicker hinterfragt, ob es notwendig sei, die Bestimmungen in die Satzungen der LV zu übernehmen
(und nicht nur in die Bestimmungen).
Plazer: NADA besteht auf das Einfügen eines Grundsatzes in die Statuten und es reiche nicht aus, nur
die Bestimmungen zu adaptieren. Die Formulierung wurde von der NADA vorgeschrieben – bei
sonstigem Verlust der Förderungen.
Nach Diskussion wird der Antrag dahingehend abgeändert, dass die entsprechenden Formulierungen in
die „jeweiligen Verbandsreglements der LV“ aufgenommen werden müssen anstatt in die Statuten.
Somit werden folgende Punkte des Antrages wie folgt formuliert:
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Anlage F / (2): Die Landesverbände sind verpflichtet, die Anti- Dopingregelungen des Verbandes in ihre
Statuten (Satzungen) Verbandsreglements zu übernehmen und entsprechende Strafsanktionen
vorzusehen falls Spieler oder Betreuungspersonen den Aufforderungen der unabhängigen ÖADR und der
Unabhängigen Schiedskommission nicht Folge leisten und am Verfahren nicht ordnungsgemäß
mitwirken.
Anlage F / (3): Die Landesverbände haben überdies die Ihnen angeschlossenen Vereine zu verpflichten,
dass sie
1. die Anti- Dopingregelungen des Verbandes in ihre Statuten Verbandsreglements aufnehmen;
Der abgeänderte Antrag wird einstimmig angenommen.
Antrag 2: Antrag des Direktoriums auf Aufnahme des „Play Fair Codes“ in die ÖHB Bestimmungen
Hausleitner: Die ÖHB Bestimmungen müssen an den Play Fair Code angepasst werden.
Plazer: De facto handle es sich bei diesen Bestimmungen um „totes Recht“, da sie nicht zu vollziehen
sind. Die Formulierungen müssen jedoch in die Bestimmungen aufgenommen werden, um die
Förderungswürdigkeit nicht zu verlieren.
Löschnig: Die Schiedsrichter sind im Antrag nicht explizit erwähnt – sollte ergänzt werden.
Der Antrag wird dahingehend abgeändert:
7.3.13 Unzulässige Einflussnahme
1. Spielmanipulation (Bestechung)
1.1. Wer einem offiziellen Vertreter des (Name des Verbandes), eines angehörigen Landesverbandes
bzw. eines angehörigen Vereines, einem Spieloffiziellen, einem Schiedsrichter oder einem Spieler
(Athleten) einen unrechtmäßigen Vorteil…
Der abgeänderte Antrag wird einstimmig angenommen.
Antrag 3: Antrag des Direktoriums zu den Durchführungsbestimmungen der HLA/Bundesliga Männer
Hausleitner: Der Antrag enthält keine massiven Änderungen, sondern Klarstellungen.
Schebeczek ergänzt, dass die Indexanpassung der Nenngebühren zum Zeitpunkt der Sitzung nur eine
„Ankündigung“ sein kann, da der Index vom Juni 2015 relevant sei. Beim bisherigen Verlauf des Index
ist aber von der Erhöhung auszugehen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Antrag 4: Antrag der HLA zu den Durchführungsbestimmungen der HLA/Bundesliga Männer
Maier berichtet, dass der Antrag in einzelnen Punkten wie folgt abgeändert wird:
• Punkt 3 (Ergänzung III.3.1 Delegierte) wird gestrichen.
• Punkt 6 (Korrektur III.6.1 Grundsätzliche Termine) wird dahingehend geändert, dass im ersten
Absatz (Pflichttermine) zusätzlich zur Streichung von „HLA GD“ auch „BLM GD“ gestrichen wird
und somit die letzten beiden Runden sowohl im HLA GD als auch im BLM GD keine
Pflichttermine mehr sind.
• Punkt 8 (Korrektur VI.4 Ergebnisdienst) wird korrigiert auf „sind dem vom ÖHB bekannt zu
gebenden Pressedienst mitzuteilen.“
• Punkt 9 (Ergänzung VI.8 ÖHB Delegierter): Dieser Punkt des Antrags wird zurückgezogen.
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Dicker: Die BLM ist derzeit in den Gremien de facto nicht vertreten, da HLA und BLM zu wenig
kooperieren. Bezüglich des Delegierten wurde damals das Pilot-Projekt durchgeführt. Allerdings liege
der abschließende Bericht zum Projekt den LV bisher nicht vor.
Hausleitner: Eine Evaluierung hat stattgefunden, allerdings ist das Projekt nicht nach Wunsch verlaufen
und wurde daher nicht weiter betrieben.
Schebeczek: Sowohl SR-Beobachter als auch Delegierte werden laufend eingesetzt, nur die
Finanzierung ist nicht geklärt. Zur besseren Transparenz der Kosten wurden in der ÖHB Buchhaltung
zwei getrennte Kostenstellen eingeführt.
Maier: Die HLA steht gerne als Ansprechpartner für die BLM zur Verfügung. Kontakt zur BLM über
Michael Schweighofer besteht auch. Er spricht jedoch auch von einer Bringschuld, da die
Kommunikation nicht nur von der HLA ausgehen sollte. Bezüglich des „Themas Delegierter“ schlägt
Maier vor, dies auf Sachebene unabhängig von Bestimmungen zwischen HLA (überregionalen Ligen)
und der RSK zu diskutieren. In Bezug auf finanzielle Fragen sollte Schebeczek mit einbezogen werden.
Löschnig betont, dass Delegierter und Schiedsrichter-Beobachter zwei getrennte Funktionen seien.
Hausleitner ergänzt, dass in EHF Bewerben nur eine Person entsendet wird, die beide Funktionen
übernimmt.
Es besteht Übereinkunft, dass das Thema weiter diskutiert wird.
Der abgeänderte Antrag der HLA wird einstimmig angenommen.
Hausleitner berichtet von einem weiteren von der HLA verspätet eingebrachten Antrag zur Klarstellung
der Bestimmungen unter Punkt III.4.3.5. ÖHB Nachwuchspreis, der den Unterlagen ebenfalls beiliegt.
Der verspätet eingebrachte Antrag wird einstimmig zugelassen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Antrag 5: Antrag des Direktoriums zur Aufstiegsregelung in die Bundesliga aus der Regionalliga
Hausleitner begründet den Antrag damit, dass jene RL-Vereine, die für die Finalspiele nennen,
gleichzeitig bereit sein müssen, in die Bundesliga aufzusteigen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Antrag 6: Antrag der HLA zum Einsatz von 16 Spielern im Halbfinale und Finale des ÖHB Cups
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
b. Beschlussfassung zu einer Datenbanklösung
Hausleitner: Entsprechend des Auftrags des Vorstandes hat die Arbeitsgruppe am 18. April nochmals
getagt. Die Unterlagen wurden vorab an die LV übermittelt und mit Vertretern der LV geprüft. Die AG
empfiehlt das System der Firma „nu“ und schlägt vor, konkrete Vertragsgespräche zu führen.
Ebenfalls erarbeitet wurde ein Vorschlag zur Kostenteilung, der den LV vorliegt. Der Vorschlag beinhält
Sockelbeträge plus Zahlungen entsprechend der Zahlen der Mitglieder. Der angenommene
Gesamtbetrag ist ein Maximalbetrag. Nach Auftrag des Vorstandes wird es erneut Verhandlungen mit
„nu“ geben – mit dem Ziel, eine Preisminderung zu erreichen. Zum Vorschlag zur Kostenteilung ist die
Zustimmung der HLA noch ausständig.
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Dicker: Die Unterlagen und Vorschläge der AG wurden ausführlich diskutiert. Christian Kaschütz gilt
Dank für seine gute Vorarbeit. Die LV unterstützen das Projekt und schlagen ergänzend zwei
Maßnahmen vor:
• Sollte der Kostenrahmen die veranschlagten Investitionskosten um 5% übersteigen, wäre eine
erneute Zustimmung des Vorstandes erforderlich.
• Zur Umsetzung sollte ein Projekt-Beirat hinzugezogen werden, da EDV-Projekte
erfahrungsgemäß „heikel“ sind.
Humenberger fordert die Erstellung eines genauen Pflichtenheftes mit den Anforderungen an das
System.
Hausleitner: Im 1. Jahr sind Wartungskosten in der Höhe von EUR 10.000,- von nu veranschlagt. Dies
scheint realistisch zu sein - derzeit sind es ca. EUR 9.000,- bei SIS (Servicepauschale). Die Serverkosten
können derzeit noch nicht genau abgeschätzt werden. Beim ÖTV fallen derzeit (mit nu) bei ca. 11.000
genannten Mannschaften Serverkosten von weniger als EUR 10.000,- an.
Maier: Die Bereitschaft der HLA zur Beteiligung an den Kosten ist da, jedoch noch nicht im Detail mit
allen Vereinen geklärt.
Hausleitner: Sollte sich die HLA kostenmäßig nicht beteiligen, übernimmt der ÖHB den Kostenanteil der
HLA, damit die Finanzierung des Projektes nicht gefährdet ist. Allerdings muss die HLA dann damit
rechnen, dass die Daten aus dem System nicht zur Verfügung gestellt werden.
Schebeczek: Zur Ergänzung sei erwähnt, dass neben den Servermiet- und jährlichen Wartungskosten
Investitionskosten in der Höhe von ca. EUR 80.000,- anfallen.
Es wäre auch für die anderen überregionalen Ligen WHA, BLM und BLF eine allfällige geringere
Kostenbeteiligung zu besprechen.
Es wird der Antrag formuliert, ein konkretes Angebot der Firma „nu“ unter den besprochenen Aspekten
einzuholen und eine laufende Projekt-Kontrolle einzuführen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
5. Allfälliges
Meleschnig berichtet, dass aufgrund der Finanzkrise Kärntens alle Förderungen seitens des Landes
vorerst bis 15. Mai 2015 gestoppt sind und nicht ausbezahlt werden. Alle Kärntner Vereine und der
KHV sind von dieser Maßnahme betroffen.
Weiters frägt Meleschnig nach, ob die ÖMS U15 männlich an einem anderen Termin ausgetragen
werden könnte. Der Grund für die Anfrage nach Verschiebung ist, dass wegen des Song Contests am
geplanten Termin in Wien große Probleme bezüglich des Buchens einer adäquaten Unterkunft
bestehen würden.
Schwanner erklärt, dass auch die Salzburger Mannschaft das gleiche Problem hätte.
Rabenseifner: Die Problematik ist im ÖHB Sekretariat bereits bekannt – allerdings gibt es laut Auskunft
des Ausrichters (WHV / Atzgersdorf) vorreservierte Unterkünfte.
Anmerkung außerhalb des Protokolls: In Telefonaten im Anschluss an die Sitzung stellte sich heraus,
dass das Problem bereits gelöst war, da die Mannschaften aus Kärnten und Salzburg entsprechende
Unterkünfte bereits mit Hilfe des Ausrichters buchen konnten.
Rosner frägt, ob es von der BSO eine Liste gäbe, welche Sportarten Staatsmeisterschaften ausrichten.
Hausleitner erklärt, dass es eine Liste gibt, jedoch nur die Bewerbe Frauen und Männer
„Staatsmeisterschaften“ sind. Die ausgeschriebenen Jugendmeisterschaften in der Halle und Beach
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werden als „Österreichische Meisterschaften“ bezeichnet und sind im jeweiligen BSO Sportjahrbuch
registriert.
Ende der Sitzung: 11:00
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