Antrag Agrarumweltmaßnahmen NiB-AUM 2015

Antrag Agrarumweltmaßnahmen
NiB-AUM 2015 (Antrag AUM)
Niedersachsen / Bremen
Registriernummer
An die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Bewilligungsstelle(Standort)
Nation
BL
LK
Gemeinde
Betrieb
2 7 6
Straße/Postfach:
PLZ, Ort:
Eingangsstempel
Abgabe bis spätestens 15.05.2015 - Ausschlusstermin!
(Ausnahme: Anträge auf BV1 sind bis 30.9.2015 zulässig)
Der Antrag ist bis spätestens zum 15. Mai 2015 mit allen Anlagen bei der
zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
abzugeben.
Der Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen 2015
(Sammelantrag) ist Bestandteil dieses Antrages und ebenfalls bis
spätestens 15. Mai 2015 einzureichen.
Für Anträge zum Ökologischen Landbau (BV1) gilt eine abweichende Regelung:
diese Anträge müssen bis spätestens 30. September 2015 vorliegen!
Aktenzeichen
Eingangsregistrierung LWK:
Datum, Unterschrift
1. Antragsteller/in AUM
(postalische Anschrift) – Angaben gemäß Sammelantrag
Name, Vorname:
Bezeichnung (nur bei juristischen Personen):
Straße und Hausnummer:
Ortsteil:
PLZ:
Ort:
Telefon:
Telefax:
Mobiltelefon:
E-Mail:
Anträge sind nur in folgenden Fördermaßnahmen zulässig:

BV1 Ökologischer Landbau

BS1 einjährige Blühstreifen

BS2 mehrjährige Blühstreifen

BS7 Grünstreifen zum Erosions- oder Gewässerschutz

BS8 Anlage von Hecken zum Schutz vor Winderosion

BS9 Anlage von Hecken für Wildtier- und Vogelschutz

GL1 extensives Grünland: GL11 Grundförderung,
GL12 Zusatzförderung nur für Bremer Betriebe

GL2 Frühjahrsruhe: GL21 Grundförderung

GL3 Beweidung in Hanglagen: GL31 Grundförderung

GL4 Zusatzförderung zum Erschwernisausgleich: nur
für Bremer Betriebe

GL5 artenreiches Grünland
Eine Sonderregelung gilt für Betriebe mit Betriebssitz in Bremen, bitte beachten Sie die gesonderte Anlage
„Antragsteller aus Bremen“.
Antrag AUM 2015 (31.03.2015)
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2. Antragstellung 2015
Angabe der beantragten Fördermaßnahmen und der erforderlichen Anlagen
Erläuterung der im Antrag anzugebenden Antragsarten
Antragsart
Erläuterung
Erstantrag (E)
Es besteht noch keine Verpflichtung in der Fördermaßnahme und es wird ein Antrag auf
Teilnahme bzw. Abschluss einer Vereinbarung für den gesamten Verpflichtungszeitraum (5
Jahre) gestellt.
Neuantrag (N)
Es besteht bereits eine Verpflichtung in der Maßnahme. Der Zugang an Flächen liegt über
50% der derzeit gültigen Verpflichtung. Damit wird ein Antrag auf einen neuen
Verpflichtungszeitraum (5 Jahre) gestellt.
Folgeantrag (F)
Es besteht bereits eine Verpflichtung in der Maßnahme. Für zusätzliche Flächen soll für die
mindestens noch zwei Jahre dauernde Restlaufzeit eine Erhöhung der Zahlung beantragt
werden. Ökobetriebe (Antrag BV11) können Flächenzugänge auch im letzten Jahr der
Verpflichtung beantragen. Der Zugang darf max. 50% der derzeit gültigen Verpflichtung
ausmachen.
Es besteht bereits eine Verpflichtung, die für die Restlaufzeit ganz oder teilweise auf eine
höherwertige Fördermaßnahme umgestellt werden soll.
Wertigkeit der in 2015 angebotenen Fördermaßnahmen:
Ackerland - Blühstreifen (BS)
Grünland
GL53 – 8 Kennarten
GL52 – 6 Kennarten
GL51 – 4 Kennarten
GL31 – Weidenutzung in Hanglage
GL21 – Frühjahrsruhe
GL11 – extensive Nutzung
Umstellung der
Verpflichtung (U)
BS2 – mehrjährige BS
BS12 – strukturreiche BS
BS11 – BS Grundförderung
(Wertigkeit von unten nach oben aufsteigend)
Art des Antrags (siehe Erläuterung – oben )
Erforderliche Angaben bzw. Anlagen
BV1 Ökologischer Landbau: BV11 – Grundförderung; BV12 Zusatzförderung Wasserschutz (Öko+)
Erst- oder Neuantrag
BV11 Grundförderung
E/N
BV12 Zusatzförderung (Öko+)
F
Folgeantrag:
BV11
BV12
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
Anlage „Einführung des Ökologischen
Landbaus“ (BV1) (nur bei Einführung)
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
BS1 – einjährige Blühstreifen (Summe aus BS11 und BS 12 maximal 10 ha je Betrieb)
BS11 – Grundförderung
E / N Erst- oder Neuantrag
F
Folgeantrag
Mindestfläche BS11
,
ha
zusätzliche Fläche BS11
,
ha
Mindestfläche BS12
,
ha
BS12 – strukturreiche Blühstreifen
E / N Erst- oder Neuantrag
F
Folgeantrag
zusätzliche Fläche BS12
,
ha
U
Umstellung von BS11 auf BS12
Mindestfläche BS12
,
ha
BS2 – mehrjährige Blühstreifen (maximal 10 ha je Betrieb)
E / N Erst- oder Neuantrag
F
Folgeantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
Anlage BS2 (Beteiligung LPV/UNB)
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
Anlage BS2 (Beteiligung LPV/UNB)
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BS7 Grünstreifen: BS71 - Grünstreifen zum Schutz vor Wassererosion
E / N Erst- oder Neuantrag
F
Folgeantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
BS7 Grünstreifen: BS72 – Gewässerrandstreifen
E / N Erst- oder Neuantrag
F
Folgeantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
BS8 – Anlage von Hecken zum Schutz vor Winderosion
E
Erstantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
Anlage BS8 (Beteiligung LPV/UNB)
BS9 – Anlage von Hecken für den Wildtier- und Vogelschutz
E
Erstantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
Anlage BS9 (Beteiligung LPV/UNB)
GL1 extensive Grünlandbewirtschaftung: GL11 - Grundförderung
E / N Erst- oder Neuantrag
F
Folgeantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
GL2 Grünlandbewirtschaftung mit Einhaltung einer Frühjahrsruhe: GL21 - Grundförderung
E / N Erst- oder Neuantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
F
Folgeantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
U
Umstellung von GL11
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
GL3 Weidenutzung in Hanglagen: GL31 - Grundförderung
E / N Erst- oder Neuantrag
F
Folgeantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
GL5 Artenreiches Grünland: GL51 - 4 Kennarten
E / N Erst- oder Neuantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
F
Folgeantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
U
Umstellung von GL11, GL21, GL31
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
GL5 Artenreiches Grünland: GL52 – 6 Kennarten
E / N Erst- oder Neuantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
F
Folgeantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
U
Umstellung von GL11, GL21, GL31, GL51
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
GL5 Artenreiches Grünland: GL53 – 8 Kennarten
E / N Erst- oder Neuantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
F
Folgeantrag
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
U
Umstellung von GL11, GL21, GL31, GL51,
GL52
Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag
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3. Besondere Erklärungen für alle Antragsteller bzw. alle beantragten Flächen (immer
auszufüllen)
Ja
Nein Ich erkläre/Wir erklären, dass die Teilnahme an den beantragten Maßnahmen freiwillig
erfolgt. Es besteht keine Verpflichtung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher
Vorgaben (z. B. Ausgleichs- und Ersatzflächen im Rahmen von
Kompensationsmaßnahmen). Die Abfrage gilt nicht für Auflagen in Pachtverträgen.
Wenn „Nein“: bitte weitere Unterlagen vorlegen!
Ja
Nein Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir außer in den in Anlage 2 zum Sammelantrag
genannten Maßnahmen oder freiwilligen Maßnahmen im Trinkwasserschutz keine
flächenbezogenen oder betrieblichen Förderungen erhalte/n, die den beantragten
Maßnahmen entsprechen.
Wenn „Nein“: die folgenden Flächen sind betroffen:
lfd. Nr. in Anlage 1a des Schlag-Nr. Teilschlag
Sammelantrages
Größe
in ha
Maßnahme
(Kurzbeschreibung)
(Für weitere Flächen bitte extra Blatt verwenden.)
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die Beantragung solcher Förderungen
innerhalb des Verpflichtungszeitraums der Bewilligungsstelle unverzüglich anzuzeigen.
4. Besondere Erklärungen für Verpflichtungen, die auf derselben Fläche erbracht werden müssen
Betrifft lagegenaue Verpflichtungen = alle Verpflichtungen, bei denen die Flächenangabe für neu beantragte
Flächen bereits in Anlage 2 zum Sammelantrag erfolgen muss (z. B. Grünland (GL), Ökolandbau (BV11),
Blüh- und Schonstreifen (BS))
Ja
Nein Ich erkläre/Wir erklären, dass durch mich/uns für die in diesem Antrag angegebenen
Flächen keine Auflagen aufgrund von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
einzuhalten sind (Kompensationsflächen).
Wenn „Nein“: die folgenden Flächen sind betroffen:
lfd. Nr. in Anlage 1a des Schlag-Nr. Teilschlag
Sammelantrages
Größe
in ha
Die Unterlagen habe
ich/haben wir diesem
Antrag beigefügt.
Ja
Ja
Ja
(Für weitere Flächen bitte extra Blatt verwenden.)
Ja
Nein Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir für die in diesem Antrag angegebenen Flächen
keine anderen öffentlichen Mittel oder Vergünstigungen, einschließlich
Pachtpreisermäßigungen, für vergleichbare Leistungen oder Bedingungen in Anspruch
nehme/nehmen. Wenn „Nein“: die folgenden Flächen sind betroffen:
lfd. Nr. in Anlage 1a des Schlag-Nr. Teilschlag
Sammelantrages
(Für weitere Flächen bitte extra Blatt verwenden.)
Größe
in ha
Art der Vergünstigung
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Besondere Erklärungen für Flächen im Eigentum von gemeinnützigen Stiftungen und Verbänden
Entfällt, ich/wir bewirtschafte/n keine solche Fläche.
Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir für alle beantragten Flächen, die im Eigentum von gemeinnützigen
Stiftungen und Verbänden stehen, die Anlage A mit diesem Antrag vorgelegt habe.
Besondere Erklärungen für Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand
Entfällt, ich/wir bewirtschafte/n keine solche Fläche.
Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir alle beantragten Flächen, die im Eigentum der öffentlichen Hand
stehen, in Spalte 4 zur Anlage 2 des Sammelantrages mit einem „H“ gekennzeichnet habe/haben.
Die Anlagen A und B (sowie ggf. den Pachtvertrag/die Pachtverträge) für diese Flächen habe ich/haben
wir diesem Antrag beigefügt.
Hinweis: Als Flächen der öffentlichen Hand gelten Flächen im Eigentum von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Landkreis,
Stadt/Gemeinde); einer Stiftung, die von einer Gebietskörperschaft errichtet wurde; einer Anstalt, die vom Bund oder einem Land errichtet
wurde (z. B. Anstalt Niedersächsische Landesforsten); einer kommunalen Anstalt, einer gemeinsamen kommunalen Anstalt, eines
Zweckverbands; einer sonstigen juristischen Person oder Organisation des öffentlichen oder privaten Rechts, deren geschäftsführendes
Organ unmittelbar verantwortlich ist, wenn Gebietskörperschaften über die Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte verfügen (z. B.
Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe, Wasserversorger). Für Flächen im Eigentum der Deichverbände und anderer Wasser- und
Bodenverbände ist eine Einzelfallprüfung unter Abgleich mit den vorstehenden Tatbestandsmerkmalen bei einer sonstigen juristischen
Person etc. vorzunehmen.
Beispiele siehe Hinweisblatt „Auslegungshilfe öffentliche Hand“ auf der ANDI-DVD: z. B. VGH-Stiftung = öffentliche Hand,
Klosterkammer Hannover = keine öffentliche Hand
5. Allgemeine Erklärungen
Mir ist bekannt/Uns ist bekannt, dass
1. nur Flächen gefördert werden, die in Niedersachsen bzw. in Bremen liegen.
2. dieser Antrag nur zulässig ist, wenn der „Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen
2015“ bis zum 15.05.2015 bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer
Niedersachsen abgegeben wird. Die im Rahmen des Sammelantrages abgegebenen Erklärungen sind
auch für diese Antragstellung gültig.
3. bei Abweichungen zwischen den beantragten und den tatsächlich ermittelten Flächen oder Mengen
neben Rückforderungen auch Sanktionen nach den entsprechenden EU-Verordnungen verhängt werden
können. Das gilt auch für die Nichteinhaltung von Verpflichtungen.
Ich erkläre/Wir erklären, dass
1. mir/uns die Verpflichtungen der gewählten Fördermaßnahme bekannt sind und dass ich/wir die
betreffenden Auflagen und Bewirtschaftungsbedingungen für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes
einhalte/n.
2. für die Antragsflächen Karten, aus denen die Grenzen, die Lage und die Größe hervorgehen (in Flurneuordnungsverfahren: entsprechende Nachweise der Flurbereinigungsbehörde), Verträge über die
Pachtflächen der öffentlichen Hand sowie Verträge von nicht eigenen Flächen mit anderen
Nutzungsrechten in meinem/unserem Betrieb ab der Antragstellung bereitgehalten werden und auf
Anforderung der zuständigen Behörde vorgelegt werden können.
3. jede Abweichung vom Antrag bzw. von den Zuwendungs-/Zahlungsvoraussetzungen, insbesondere
jede Nutzungsänderung, jede Änderung der Größe der von mir/uns bewirtschafteten Flächen und jeden
Wechsel der Nutzungsberechtigten während der Dauer der von mir/uns eingegangenen Verpflichtungen
der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitgeteilt wird.
Ich willige ein/Wir willigen ein, dass
sämtliche Angaben aus dem Sammelantrag 2015 und den Sammelanträgen in den Auszahlungsjahren zu
Abgleichen mit der beantragten Fördermaßnahme herangezogen werden können.
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Wichtig: Eine Bewilligung kann nur erfolgen, wenn alle
erforderlichen Anlagen vorgelegt werden!
6. Sonstige Anlagen
Diesem Antrag habe ich/haben wir folgende Anlage/n beigefügt:
Die erforderlichen Anlagen zu den Fördermaßnahmen:
Anlage BV1
Anlage BS2
Anlage Bremer Antragsteller mit
Anlage BS8
Anlage BS9
Anlage GL12
Anlage GL4
Anlage A (Erklärung zum Ankauf und zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), Anzahl:
Anlage B (Erklärung zum Pachtpreis und zu weiteren Vergünstigungen), Anzahl:
Pachtvertrag/Pachtverträge, Anzahl:
weitere Anlage/n:
Ich versichere/Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Antrag nebst Anlagen
gemachten Angaben.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Antragstellung und Bewilligung zunächst nur unter Vorbehalt
erfolgen kann.
Ort, Datum
Unterschrift des/der
Antragsteller/s
oder Bevollmächtigten
ggf. Unterschrift des Mitunternehmers
Bei der Erstellung dieses Antrages hat mitgewirkt:
Datum, Unterschrift
Die Antragsvordrucke und Anlagen zum Antrag AUM 2015 können Sie auch im Internet abrufen:
www.aum.niedersachsen.de und www.lwk-niedersachsen.de/aum