Antrag Agrarumweltmaßnahmen NiB-AUM 2015 (Antrag AUM) Niedersachsen / Bremen Registriernummer An die Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Bewilligungsstelle(Standort) Nation BL LK Gemeinde Betrieb 2 7 6 Straße/Postfach: PLZ, Ort: Eingangsstempel Abgabe bis spätestens 15.05.2015 - Ausschlusstermin! (Ausnahme: Anträge auf BV1 sind bis 30.9.2015 zulässig) Der Antrag ist bis spätestens zum 15. Mai 2015 mit allen Anlagen bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen abzugeben. Der Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen 2015 (Sammelantrag) ist Bestandteil dieses Antrages und ebenfalls bis spätestens 15. Mai 2015 einzureichen. Für Anträge zum Ökologischen Landbau (BV1) gilt eine abweichende Regelung: diese Anträge müssen bis spätestens 30. September 2015 vorliegen! Aktenzeichen Eingangsregistrierung LWK: Datum, Unterschrift 1. Antragsteller/in AUM (postalische Anschrift) – Angaben gemäß Sammelantrag Name, Vorname: Bezeichnung (nur bei juristischen Personen): Straße und Hausnummer: Ortsteil: PLZ: Ort: Telefon: Telefax: Mobiltelefon: E-Mail: Anträge sind nur in folgenden Fördermaßnahmen zulässig: BV1 Ökologischer Landbau BS1 einjährige Blühstreifen BS2 mehrjährige Blühstreifen BS7 Grünstreifen zum Erosions- oder Gewässerschutz BS8 Anlage von Hecken zum Schutz vor Winderosion BS9 Anlage von Hecken für Wildtier- und Vogelschutz GL1 extensives Grünland: GL11 Grundförderung, GL12 Zusatzförderung nur für Bremer Betriebe GL2 Frühjahrsruhe: GL21 Grundförderung GL3 Beweidung in Hanglagen: GL31 Grundförderung GL4 Zusatzförderung zum Erschwernisausgleich: nur für Bremer Betriebe GL5 artenreiches Grünland Eine Sonderregelung gilt für Betriebe mit Betriebssitz in Bremen, bitte beachten Sie die gesonderte Anlage „Antragsteller aus Bremen“. Antrag AUM 2015 (31.03.2015) Seite 2 von 6 2. Antragstellung 2015 Angabe der beantragten Fördermaßnahmen und der erforderlichen Anlagen Erläuterung der im Antrag anzugebenden Antragsarten Antragsart Erläuterung Erstantrag (E) Es besteht noch keine Verpflichtung in der Fördermaßnahme und es wird ein Antrag auf Teilnahme bzw. Abschluss einer Vereinbarung für den gesamten Verpflichtungszeitraum (5 Jahre) gestellt. Neuantrag (N) Es besteht bereits eine Verpflichtung in der Maßnahme. Der Zugang an Flächen liegt über 50% der derzeit gültigen Verpflichtung. Damit wird ein Antrag auf einen neuen Verpflichtungszeitraum (5 Jahre) gestellt. Folgeantrag (F) Es besteht bereits eine Verpflichtung in der Maßnahme. Für zusätzliche Flächen soll für die mindestens noch zwei Jahre dauernde Restlaufzeit eine Erhöhung der Zahlung beantragt werden. Ökobetriebe (Antrag BV11) können Flächenzugänge auch im letzten Jahr der Verpflichtung beantragen. Der Zugang darf max. 50% der derzeit gültigen Verpflichtung ausmachen. Es besteht bereits eine Verpflichtung, die für die Restlaufzeit ganz oder teilweise auf eine höherwertige Fördermaßnahme umgestellt werden soll. Wertigkeit der in 2015 angebotenen Fördermaßnahmen: Ackerland - Blühstreifen (BS) Grünland GL53 – 8 Kennarten GL52 – 6 Kennarten GL51 – 4 Kennarten GL31 – Weidenutzung in Hanglage GL21 – Frühjahrsruhe GL11 – extensive Nutzung Umstellung der Verpflichtung (U) BS2 – mehrjährige BS BS12 – strukturreiche BS BS11 – BS Grundförderung (Wertigkeit von unten nach oben aufsteigend) Art des Antrags (siehe Erläuterung – oben ) Erforderliche Angaben bzw. Anlagen BV1 Ökologischer Landbau: BV11 – Grundförderung; BV12 Zusatzförderung Wasserschutz (Öko+) Erst- oder Neuantrag BV11 Grundförderung E/N BV12 Zusatzförderung (Öko+) F Folgeantrag: BV11 BV12 Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag Anlage „Einführung des Ökologischen Landbaus“ (BV1) (nur bei Einführung) Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag BS1 – einjährige Blühstreifen (Summe aus BS11 und BS 12 maximal 10 ha je Betrieb) BS11 – Grundförderung E / N Erst- oder Neuantrag F Folgeantrag Mindestfläche BS11 , ha zusätzliche Fläche BS11 , ha Mindestfläche BS12 , ha BS12 – strukturreiche Blühstreifen E / N Erst- oder Neuantrag F Folgeantrag zusätzliche Fläche BS12 , ha U Umstellung von BS11 auf BS12 Mindestfläche BS12 , ha BS2 – mehrjährige Blühstreifen (maximal 10 ha je Betrieb) E / N Erst- oder Neuantrag F Folgeantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag Anlage BS2 (Beteiligung LPV/UNB) Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag Anlage BS2 (Beteiligung LPV/UNB) Seite 3 von 6 BS7 Grünstreifen: BS71 - Grünstreifen zum Schutz vor Wassererosion E / N Erst- oder Neuantrag F Folgeantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag BS7 Grünstreifen: BS72 – Gewässerrandstreifen E / N Erst- oder Neuantrag F Folgeantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag BS8 – Anlage von Hecken zum Schutz vor Winderosion E Erstantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag Anlage BS8 (Beteiligung LPV/UNB) BS9 – Anlage von Hecken für den Wildtier- und Vogelschutz E Erstantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag Anlage BS9 (Beteiligung LPV/UNB) GL1 extensive Grünlandbewirtschaftung: GL11 - Grundförderung E / N Erst- oder Neuantrag F Folgeantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag GL2 Grünlandbewirtschaftung mit Einhaltung einer Frühjahrsruhe: GL21 - Grundförderung E / N Erst- oder Neuantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag F Folgeantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag U Umstellung von GL11 Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag GL3 Weidenutzung in Hanglagen: GL31 - Grundförderung E / N Erst- oder Neuantrag F Folgeantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag GL5 Artenreiches Grünland: GL51 - 4 Kennarten E / N Erst- oder Neuantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag F Folgeantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag U Umstellung von GL11, GL21, GL31 Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag GL5 Artenreiches Grünland: GL52 – 6 Kennarten E / N Erst- oder Neuantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag F Folgeantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag U Umstellung von GL11, GL21, GL31, GL51 Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag GL5 Artenreiches Grünland: GL53 – 8 Kennarten E / N Erst- oder Neuantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag F Folgeantrag Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag U Umstellung von GL11, GL21, GL31, GL51, GL52 Flächenangabe in Anlage 2 Sammelantrag Seite 4 von 6 3. Besondere Erklärungen für alle Antragsteller bzw. alle beantragten Flächen (immer auszufüllen) Ja Nein Ich erkläre/Wir erklären, dass die Teilnahme an den beantragten Maßnahmen freiwillig erfolgt. Es besteht keine Verpflichtung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben (z. B. Ausgleichs- und Ersatzflächen im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen). Die Abfrage gilt nicht für Auflagen in Pachtverträgen. Wenn „Nein“: bitte weitere Unterlagen vorlegen! Ja Nein Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir außer in den in Anlage 2 zum Sammelantrag genannten Maßnahmen oder freiwilligen Maßnahmen im Trinkwasserschutz keine flächenbezogenen oder betrieblichen Förderungen erhalte/n, die den beantragten Maßnahmen entsprechen. Wenn „Nein“: die folgenden Flächen sind betroffen: lfd. Nr. in Anlage 1a des Schlag-Nr. Teilschlag Sammelantrages Größe in ha Maßnahme (Kurzbeschreibung) (Für weitere Flächen bitte extra Blatt verwenden.) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die Beantragung solcher Förderungen innerhalb des Verpflichtungszeitraums der Bewilligungsstelle unverzüglich anzuzeigen. 4. Besondere Erklärungen für Verpflichtungen, die auf derselben Fläche erbracht werden müssen Betrifft lagegenaue Verpflichtungen = alle Verpflichtungen, bei denen die Flächenangabe für neu beantragte Flächen bereits in Anlage 2 zum Sammelantrag erfolgen muss (z. B. Grünland (GL), Ökolandbau (BV11), Blüh- und Schonstreifen (BS)) Ja Nein Ich erkläre/Wir erklären, dass durch mich/uns für die in diesem Antrag angegebenen Flächen keine Auflagen aufgrund von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einzuhalten sind (Kompensationsflächen). Wenn „Nein“: die folgenden Flächen sind betroffen: lfd. Nr. in Anlage 1a des Schlag-Nr. Teilschlag Sammelantrages Größe in ha Die Unterlagen habe ich/haben wir diesem Antrag beigefügt. Ja Ja Ja (Für weitere Flächen bitte extra Blatt verwenden.) Ja Nein Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir für die in diesem Antrag angegebenen Flächen keine anderen öffentlichen Mittel oder Vergünstigungen, einschließlich Pachtpreisermäßigungen, für vergleichbare Leistungen oder Bedingungen in Anspruch nehme/nehmen. Wenn „Nein“: die folgenden Flächen sind betroffen: lfd. Nr. in Anlage 1a des Schlag-Nr. Teilschlag Sammelantrages (Für weitere Flächen bitte extra Blatt verwenden.) Größe in ha Art der Vergünstigung Seite 5 von 6 Besondere Erklärungen für Flächen im Eigentum von gemeinnützigen Stiftungen und Verbänden Entfällt, ich/wir bewirtschafte/n keine solche Fläche. Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir für alle beantragten Flächen, die im Eigentum von gemeinnützigen Stiftungen und Verbänden stehen, die Anlage A mit diesem Antrag vorgelegt habe. Besondere Erklärungen für Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand Entfällt, ich/wir bewirtschafte/n keine solche Fläche. Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir alle beantragten Flächen, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, in Spalte 4 zur Anlage 2 des Sammelantrages mit einem „H“ gekennzeichnet habe/haben. Die Anlagen A und B (sowie ggf. den Pachtvertrag/die Pachtverträge) für diese Flächen habe ich/haben wir diesem Antrag beigefügt. Hinweis: Als Flächen der öffentlichen Hand gelten Flächen im Eigentum von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Landkreis, Stadt/Gemeinde); einer Stiftung, die von einer Gebietskörperschaft errichtet wurde; einer Anstalt, die vom Bund oder einem Land errichtet wurde (z. B. Anstalt Niedersächsische Landesforsten); einer kommunalen Anstalt, einer gemeinsamen kommunalen Anstalt, eines Zweckverbands; einer sonstigen juristischen Person oder Organisation des öffentlichen oder privaten Rechts, deren geschäftsführendes Organ unmittelbar verantwortlich ist, wenn Gebietskörperschaften über die Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte verfügen (z. B. Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe, Wasserversorger). Für Flächen im Eigentum der Deichverbände und anderer Wasser- und Bodenverbände ist eine Einzelfallprüfung unter Abgleich mit den vorstehenden Tatbestandsmerkmalen bei einer sonstigen juristischen Person etc. vorzunehmen. Beispiele siehe Hinweisblatt „Auslegungshilfe öffentliche Hand“ auf der ANDI-DVD: z. B. VGH-Stiftung = öffentliche Hand, Klosterkammer Hannover = keine öffentliche Hand 5. Allgemeine Erklärungen Mir ist bekannt/Uns ist bekannt, dass 1. nur Flächen gefördert werden, die in Niedersachsen bzw. in Bremen liegen. 2. dieser Antrag nur zulässig ist, wenn der „Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen 2015“ bis zum 15.05.2015 bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen abgegeben wird. Die im Rahmen des Sammelantrages abgegebenen Erklärungen sind auch für diese Antragstellung gültig. 3. bei Abweichungen zwischen den beantragten und den tatsächlich ermittelten Flächen oder Mengen neben Rückforderungen auch Sanktionen nach den entsprechenden EU-Verordnungen verhängt werden können. Das gilt auch für die Nichteinhaltung von Verpflichtungen. Ich erkläre/Wir erklären, dass 1. mir/uns die Verpflichtungen der gewählten Fördermaßnahme bekannt sind und dass ich/wir die betreffenden Auflagen und Bewirtschaftungsbedingungen für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes einhalte/n. 2. für die Antragsflächen Karten, aus denen die Grenzen, die Lage und die Größe hervorgehen (in Flurneuordnungsverfahren: entsprechende Nachweise der Flurbereinigungsbehörde), Verträge über die Pachtflächen der öffentlichen Hand sowie Verträge von nicht eigenen Flächen mit anderen Nutzungsrechten in meinem/unserem Betrieb ab der Antragstellung bereitgehalten werden und auf Anforderung der zuständigen Behörde vorgelegt werden können. 3. jede Abweichung vom Antrag bzw. von den Zuwendungs-/Zahlungsvoraussetzungen, insbesondere jede Nutzungsänderung, jede Änderung der Größe der von mir/uns bewirtschafteten Flächen und jeden Wechsel der Nutzungsberechtigten während der Dauer der von mir/uns eingegangenen Verpflichtungen der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitgeteilt wird. Ich willige ein/Wir willigen ein, dass sämtliche Angaben aus dem Sammelantrag 2015 und den Sammelanträgen in den Auszahlungsjahren zu Abgleichen mit der beantragten Fördermaßnahme herangezogen werden können. Seite 6 von 6 Wichtig: Eine Bewilligung kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Anlagen vorgelegt werden! 6. Sonstige Anlagen Diesem Antrag habe ich/haben wir folgende Anlage/n beigefügt: Die erforderlichen Anlagen zu den Fördermaßnahmen: Anlage BV1 Anlage BS2 Anlage Bremer Antragsteller mit Anlage BS8 Anlage BS9 Anlage GL12 Anlage GL4 Anlage A (Erklärung zum Ankauf und zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), Anzahl: Anlage B (Erklärung zum Pachtpreis und zu weiteren Vergünstigungen), Anzahl: Pachtvertrag/Pachtverträge, Anzahl: weitere Anlage/n: Ich versichere/Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Antrag nebst Anlagen gemachten Angaben. Mir/Uns ist bekannt, dass die Antragstellung und Bewilligung zunächst nur unter Vorbehalt erfolgen kann. Ort, Datum Unterschrift des/der Antragsteller/s oder Bevollmächtigten ggf. Unterschrift des Mitunternehmers Bei der Erstellung dieses Antrages hat mitgewirkt: Datum, Unterschrift Die Antragsvordrucke und Anlagen zum Antrag AUM 2015 können Sie auch im Internet abrufen: www.aum.niedersachsen.de und www.lwk-niedersachsen.de/aum
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