80. Bundesversammlung 2015 in Münsterschwarzach | DV Würzburg Antrag 16 Antragsgegenstand: Passive Mitgliedschaften in der DPSG Antragsstellende: Sven Kroll (Diözesanvorsitzender Rottenburg-Stuttgart) Daniel Götz (Diözesanvorsitzender Bamberg) Bundesvorstand Die Bundesversammlung möge beschließen: Die Bundesversammlung ermöglicht Mitgliedern, die über ihre aktive Zeit hinaus der jeweiligen Gruppierung der DPSG und dem Gesamtverband verbunden bleiben möchten, die satzungsgemäße Möglichkeit einer passiven Mitgliedschaft. Die passiven Mitglieder nehmen nicht am aktiven Verbandsleben teil. Die Bundesversammlung weiß dennoch die Bedeutung passiver Mitglieder für die Stämme, Bezirke, Diözesen und den Gesamtverband zu schätzen und beauftragt die Bundesleitung Informationsangebote einzurichten, die sich spezifisch an passive Mitglieder richten und deren Bindung an die DPSG fördern und sichern. Die passive Mitgliedschaft selbst beinhaltet keine Vergemeinschaftungsformen und Aktionen wie Sie beispielsweise von den Freunden und Förderern der DPSG angeboten werden. Die Freunde und Förderer der DPSG der jeweiligen Ebene können die passiven Mitglieder mit ihren Angeboten adressieren. Die Satzung der DPSG wird wie folgt geändert: Alt Ende der Mitgliedschaft 12. Die Mitgliedschaft endet durch Erreichen des in der Ordnung des Verbandes festgesetzten Höchstalters, durch Austritt, durch Verlust des Amtes oder Beendigung des Auftrages, durch den die Mitgliedschaft begründet war, oder durch Ausschluss. Neu Ende der Mitgliedschaft 12. Die Mitgliedschaft endet durch Erreichen des in der Ordnung des Verbandes festgesetzten Höchstalters, durch Austritt, durch Verlust des Amtes oder Beendigung des Auftrages, durch den die Mitgliedschaft begründet war, oder durch Ausschluss. 12a. Mitglieder, die nicht mehr aktiv gemäß Ziffer 9 / 9a am Verbandsleben teilnehmen, wechseln mit Erreichen des in der Ordnung des Verbandes Drucksache 5a festgesetzten Höchstalters in die passive Mitgliedschaft. […] 16. Die Mitglieder sind zur Mitarbeit an den Veranstaltungen des Verbandes berechtigt und verpflichtet. […] 16. Die Mitglieder – ausgenommen Mitglieder gemäß Ziffer 12a – sind zur Mitarbeit an den Veranstaltungen des Verbandes berechtigt und verpflichtet. Antragsrecht, Antragsfristen und Antragsrecht, Antragsfristen und Einladungsfristen Einladungsfristen 114. In allen Organen und Gremien haben deren stimmberechtigte und beratende Mitglieder das Antragsrecht. In Stammesversammlungen haben alle Mitglieder des Stammes das Antragsrecht. 114. In allen Organen und Gremien haben deren stimmberechtigte und beratende Mitglieder das Antragsrecht. In Stammesversammlungen haben alle Mitglieder des Stammes – ausgenommen Mitglieder gemäß Ziffer 12a – das Antragsrecht. Die Höhe des Beitrags für passive Mitglieder entspricht dem vollen Beitrag der DPSG. Der Teil des Beitrags, der für Leistungen aufgewandt wird, die in der passiven Mitgliedschaft nicht enthalten sind, verbleibt in der jeweiligen Ebene. Begründung: Die 76. Bundesversammlung beauftragte den Bundesvorstand sich mit dem Thema Erwachsene Mitglieder in der DPSG zu beschäftigen und zu prüfen, wie mit Mitgliedern, die das der Ordnung festgeschriebene Höchstalter überschritten haben und keine Funktion im Verband ausüben, verfahren werden könne. Diese Personen verlieren nach den aktuellen Bestimmungen der Satzung ihre Mitgliedschaft in der DPSG. Mit diesem Antrag – sowie einem weiteren zu „Erwachsenen Mitgliedern“ greifen wir den Auftrag der 76. Bundesversammlung wie auch die Diskussionen zum zurückgezogenen Antrag 5 der 79. Bundesversammlung auf. Ein Standpunkt dieser Diskussionen bezog sich auf die Möglichkeit einer erwachsenen, jedoch passiven Mitgliedschaft im Verband. Darüber könne eine Lücke zwischen einer aktiven Mitgliedschaft und einem Eintritt in die Freunde und Förderer geschlossen werden. Mit der beantragten Satzungsänderung möchten wir ein Angebot für Mitglieder der DPSG vorschlagen, die nicht mehr aktiv sind, aber ihrer jeweiligen Gliederung im Verband – ob Stamm, Bezirk oder Diözese – verbunden bleiben wollen. Diese Möglichkeit sehen wir in einer attraktiv ausgestalteten passiven Mitgliedschaft. Der Wechsel von der aktiven zur passiven Mitgliedschaft würde nach Erreichen des ordnungsgemäßen Höchstalters automatisch vollzogen werden – wenn die Person keine Funktion oder Aufgabe im Verband übernimmt. Um die Mitglieder über die Änderung ihres Status zu informieren, wäre jeweils ein Infobrief des Stammes des Mitglieds erforderlich. Dafür könnte ein personalisierter Formbrief – vergleichbar mit den Anschreiben für die Beantragung erweiterter Führungszeugnisse – über NaMi bereitgestellt werden. Ein unmittelbarer Übergang, der möglichst wenig Hürden und bürokratischen Aufwand für Stamm und Mitglied schafft, ist uns wichtig. Eine passive Mitgliedschaft muss Mitgliedsrechte und -pflichten neu definieren. Passive Mitglieder würden mit der beantragten Änderung weder Antrags- noch Stimmrecht in unseren Strukturen erhalten. Darüber hinaus wäre für passive Mitglieder – die grundsätzlich nicht an Veranstaltungen des Verbands teilnehmen – ein Versicherungsschutz nicht erforderlich. Eine passive Mitgliedschaft sollte auch für die Zielgruppe attraktiv gestaltet sein. Grundsätzlich steht dabei der emotionale Anreiz im Raum, auch als Erwachsener ohne Amt oder Aufgabe Mitglied der DPSG sein zu können. Darüber hinaus würden passive Mitglieder auch nach Beendigung ihrer Tätigkeiten mit auf sie zugeschnittenen Informationen aus dem Verband versorgt werden. Stämmen böte die passive Mitgliedschaft verschiedene Vorteile: Über die fortlaufende Erfassung in NaMi würden die Datenbanken ehemaliger Mitglieder ergänzt und könnten besser gepflegt werden. Durch die weiterhin vorhandene Mitgliedschaft wären diese Daten unproblematisch für Ehemaligentreffen, Jubiläen oder auch zur eigenen Ansprache möglicher Spender nutzbar. Gerade mit Blick auf letzteren Zweck würde die neue Form der Mitgliedschaft die Ansprache genau der Menschen erleichtern, die unsere Arbeit nicht bereits durch ehrenamtliches Engagement unterstützen, ihr jedoch wohlgesonnen gegenüberstehen. Zusätzlich könnte die jeweilige Untergliederung von zusätzlichen Einnahmen profitieren. Abstimmungsergebnis Ja- Stimmen: Nein- Stimmen: Enthaltungen:
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