Antrag 16: Passive Mitgliedschaften in der DPSG

80. Bundesversammlung 2015
in Münsterschwarzach | DV Würzburg
Antrag 16
Antragsgegenstand:
Passive Mitgliedschaften in der DPSG
Antragsstellende:
Sven Kroll (Diözesanvorsitzender
Rottenburg-Stuttgart)
Daniel Götz (Diözesanvorsitzender
Bamberg)
Bundesvorstand
Die Bundesversammlung möge beschließen:
Die Bundesversammlung ermöglicht Mitgliedern, die über ihre aktive Zeit
hinaus der jeweiligen Gruppierung der DPSG und dem Gesamtverband
verbunden bleiben möchten, die satzungsgemäße Möglichkeit einer
passiven Mitgliedschaft. Die passiven Mitglieder nehmen nicht am aktiven
Verbandsleben teil. Die Bundesversammlung weiß dennoch die Bedeutung
passiver Mitglieder für die Stämme, Bezirke, Diözesen und den
Gesamtverband zu schätzen und beauftragt die Bundesleitung
Informationsangebote einzurichten, die sich spezifisch an passive Mitglieder
richten und deren Bindung an die DPSG fördern und sichern. Die passive
Mitgliedschaft selbst beinhaltet keine Vergemeinschaftungsformen und
Aktionen wie Sie beispielsweise von den Freunden und Förderern der DPSG
angeboten werden. Die Freunde und Förderer der DPSG der jeweiligen
Ebene können die passiven Mitglieder mit ihren Angeboten adressieren.
Die Satzung der DPSG wird wie folgt geändert:
Alt
Ende der Mitgliedschaft
12. Die Mitgliedschaft endet durch
Erreichen des in der Ordnung des
Verbandes
festgesetzten
Höchstalters, durch Austritt, durch
Verlust des Amtes oder Beendigung
des Auftrages, durch den die
Mitgliedschaft begründet war, oder
durch Ausschluss.
Neu
Ende der Mitgliedschaft
12. Die Mitgliedschaft endet durch
Erreichen des in der Ordnung des
Verbandes
festgesetzten
Höchstalters, durch Austritt, durch
Verlust des Amtes oder Beendigung
des Auftrages, durch den die
Mitgliedschaft begründet war, oder
durch Ausschluss.
12a. Mitglieder, die nicht mehr
aktiv gemäß Ziffer 9 / 9a am
Verbandsleben
teilnehmen,
wechseln mit Erreichen des in der
Ordnung
des
Verbandes
Drucksache 5a
festgesetzten Höchstalters in die
passive Mitgliedschaft.
[…]
16. Die Mitglieder sind zur Mitarbeit
an den Veranstaltungen des
Verbandes
berechtigt
und
verpflichtet.
[…]
16. Die Mitglieder – ausgenommen
Mitglieder gemäß Ziffer 12a – sind
zur Mitarbeit an den
Veranstaltungen des Verbandes
berechtigt und verpflichtet.
Antragsrecht, Antragsfristen und Antragsrecht, Antragsfristen und
Einladungsfristen
Einladungsfristen
114. In allen Organen und Gremien
haben deren stimmberechtigte und
beratende
Mitglieder
das
Antragsrecht.
In
Stammesversammlungen
haben
alle Mitglieder des Stammes das
Antragsrecht.
114. In allen Organen und Gremien
haben deren stimmberechtigte und
beratende
Mitglieder
das
Antragsrecht.
In
Stammesversammlungen
haben
alle Mitglieder des Stammes –
ausgenommen Mitglieder gemäß
Ziffer 12a – das Antragsrecht.
Die Höhe des Beitrags für passive Mitglieder entspricht dem vollen Beitrag
der DPSG. Der Teil des Beitrags, der für Leistungen aufgewandt wird, die in
der passiven Mitgliedschaft nicht enthalten sind, verbleibt in der jeweiligen
Ebene.
Begründung:
Die 76. Bundesversammlung beauftragte den Bundesvorstand sich mit dem
Thema Erwachsene Mitglieder in der DPSG zu beschäftigen und zu prüfen,
wie mit Mitgliedern, die das der Ordnung festgeschriebene Höchstalter
überschritten haben und keine Funktion im Verband ausüben, verfahren
werden könne. Diese Personen verlieren nach den aktuellen Bestimmungen
der Satzung ihre Mitgliedschaft in der DPSG.
Mit diesem Antrag – sowie einem weiteren zu „Erwachsenen Mitgliedern“
greifen wir den Auftrag der 76. Bundesversammlung wie auch die
Diskussionen zum zurückgezogenen Antrag 5 der 79. Bundesversammlung
auf. Ein Standpunkt dieser Diskussionen bezog sich auf die Möglichkeit einer
erwachsenen, jedoch passiven Mitgliedschaft im Verband. Darüber könne
eine Lücke zwischen einer aktiven Mitgliedschaft und einem Eintritt in die
Freunde und Förderer geschlossen werden.
Mit der beantragten Satzungsänderung möchten wir ein Angebot für
Mitglieder der DPSG vorschlagen, die nicht mehr aktiv sind, aber ihrer
jeweiligen Gliederung im Verband – ob Stamm, Bezirk oder Diözese –
verbunden bleiben wollen. Diese Möglichkeit sehen wir in einer attraktiv
ausgestalteten passiven Mitgliedschaft.
Der Wechsel von der aktiven zur passiven Mitgliedschaft würde nach
Erreichen des ordnungsgemäßen Höchstalters automatisch vollzogen
werden – wenn die Person keine Funktion oder Aufgabe im Verband
übernimmt. Um die Mitglieder über die Änderung ihres Status zu
informieren, wäre jeweils ein Infobrief des Stammes des Mitglieds
erforderlich. Dafür könnte ein personalisierter Formbrief – vergleichbar mit
den Anschreiben für die Beantragung erweiterter Führungszeugnisse – über
NaMi bereitgestellt werden. Ein unmittelbarer Übergang, der möglichst
wenig Hürden und bürokratischen Aufwand für Stamm und Mitglied schafft,
ist uns wichtig.
Eine passive Mitgliedschaft muss Mitgliedsrechte und -pflichten neu
definieren. Passive Mitglieder würden mit der beantragten Änderung weder
Antrags- noch Stimmrecht in unseren Strukturen erhalten. Darüber hinaus
wäre für passive Mitglieder – die grundsätzlich nicht an Veranstaltungen
des Verbands teilnehmen – ein Versicherungsschutz nicht erforderlich.
Eine passive Mitgliedschaft sollte auch für die Zielgruppe attraktiv gestaltet
sein. Grundsätzlich steht dabei der emotionale Anreiz im Raum, auch als
Erwachsener ohne Amt oder Aufgabe Mitglied der DPSG sein zu können.
Darüber hinaus würden passive Mitglieder auch nach Beendigung ihrer
Tätigkeiten mit auf sie zugeschnittenen Informationen aus dem Verband
versorgt werden.
Stämmen böte die passive Mitgliedschaft verschiedene Vorteile: Über die
fortlaufende Erfassung in NaMi würden die Datenbanken ehemaliger
Mitglieder ergänzt und könnten besser gepflegt werden. Durch die
weiterhin vorhandene Mitgliedschaft wären diese Daten unproblematisch
für Ehemaligentreffen, Jubiläen oder auch zur eigenen Ansprache möglicher
Spender nutzbar. Gerade mit Blick auf letzteren Zweck würde die neue
Form der Mitgliedschaft die Ansprache genau der Menschen erleichtern,
die unsere Arbeit nicht bereits durch ehrenamtliches Engagement
unterstützen, ihr jedoch wohlgesonnen gegenüberstehen. Zusätzlich könnte
die jeweilige Untergliederung von zusätzlichen Einnahmen profitieren.
Abstimmungsergebnis
Ja- Stimmen:
Nein- Stimmen:
Enthaltungen: