c/o Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kultur Sulgeneckstrasse 70 3005 Bern c/o l'instruction du publique du canton de Berne c/o Office de la culture Sulgeneckstrasse 70 3005 Berne www.bernerfilmfoerderung.ch www.procinemaberne.ch [email protected] 031 633 85 91 5085.100-123.1/2015 (#694470) AUSSCHREIBUNGSREGLEMENT VISIONIERUNGSWETTBEWERB BERNER FILMPREIS 2015 Die Berner Filmförderung schreibt den Berner Filmpreis 2015 öffentlich aus. Ziel ist zum einen, herausragende aktuelle Berner Kino- und Festivalfilme auszuzeichnen, zum anderen das Berner Filmschaffen einem breiten Publikum zu vermitteln. Die vierte, neu nicht nur in der Stadt Bern, sondern in allen Regionen des Kantons Bern durchgeführte Ausgabe des Berner Filmpreis Festivals zeigt die von der Jury bestimmte Auswahlschau 2015, die sogenannte «Sélection». AUSZEICHNUNGEN Die Berner Filmförderung stellt insgesamt CHF 60'000 für die Preisgelder zur Verfügung. Die Fachjury sieht vor, einen oder mehrere Hauptpreise an künstlerisch herausragende aktuelle Berner Kino- und Festivalfilme zu verleihen. Gegebenenfalls kann sie zudem ausserordentliche Einzelleistungen in allen Bereichen des Filmschaffens würdigen (z.B. Regie, Drehbuch, Kamera, Filmmusik, Darstellung, Ausstattung, Kostüme, Schnitt etc.) oder das Gesamtwerk eines Berner Filmschaffenden auszeichnen. Ausserdem sind Anerkennungspreise und Nachwuchsförderpreise möglich. Die für Preisgelder verfügbare Summe teilt die Fachjury im Zug ihrer Jurierung auf. Die Preisgelder werden nicht unbedingt an den jeweiligen Gesuchsteller, die jeweilige Gesuchstellerin, sondern vollumfänglich den ausgezeichneten Berner Filmschaffenden zugesprochen und an diese ausbezahlt. ABLAUF DES VISIONIERUNGSWETTBEWERBS Visionierung, Jurierung Mitte August findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Visionierung aller zum Wettbewerb zugelassenen Filme durch die Fachjury statt. In der anschliessenden Beurteilung bestimmt die Jury die Auszeichnungen 2015 und die Auswahl von Berner Filmen, die «Sélection», die am Berner Filmpreis Festival gezeigt wird. Nach der Jurierung wird vorerst nur die «Sélection» bekannt gegeben. Berner Filmpreis Festival Vom Donnerstag, den 22. Oktober, bis am Sonntag, den 1. November 2015, führen verschiedene Kinos und Kulturhäuser in allen Regionen des Kantons Bern das Berner Filmpreis Festival durch. Es bietet dem Publikum die Möglichkeit, die Filme der «Sélection» anzuschauen und mittels Voting den Publikumspreis für einen Lang- und einen Kurzfilm zu bestimmen. Die Bekanntgabe beider Publikumspreise sowie der Jurypreise findet an der Schlussveranstaltung statt. Preisverleihung Am Dienstag, den 17. November 2015, findet in der Dampfzentrale in Bern die öffentliche Preisverleihung des Filmpreises 2015 statt, zusammen mit der Verleihung des Berner Musikpreises 2015. Seite 2 FACHJURY Die Preisträgerinnen und Preisträger des Berner Filmpreises werden von einer jedes Jahr neu gebildeten, unabhängigen Fachjury bestimmt. Sie setzt sich zusammen aus drei Delegierten der Berner Filmfachstellen (Bern für den Film, Berner Filmpreis Festival und Filmkommission) sowie zwei vom Amt für Kultur gewählten Fachpersonen, wovon eine ausserhalb des Kantons Bern tätig sein muss. Kein Jurymitglied darf massgeblich an einem aktuellen Film im Wettbewerb beteiligt sein. Fachjury 2015 Lucie Bader Dozentin für Film / Inhaberin von outreach, Firma für Kommunikation in Film und Wissenschaft, Bern Jurypräsidentin und Jurydelegierte des Amtes für Kultur des Kantons Bern Francine Lusser Produzentin Tipi'mages Productions sàrl, Genève, und Gründungspartnerin der Schweizer Video-on-demand-Plattform leKino.ch Jurydelegierte des Amts für Kultur des Kantons Bern und ausserkantonale Fachperson Michael Steiger Produzent C-Films, Zürich, und BearPit Films, Bern Jurydelegierter des Vereins Bern für den Film Luki Frieden Filmregisseur, Thun Jurydelegierter der kantonalen Filmkommission Doris Heiniger Besitzerin des Kinos Meiringen und Vorstandsmitglied des Fördervereins Cinéma Meiringen Jurydelegierte des Berner Filmpreis Festivals FORMALE ZULASSUNGSKRITERIEN Es gelten die formalen Zulassungskriterien der Berner Filmförderung (siehe Richtlinien der Berner Filmförderung, publiziert unter www.bernerfilmfoerderung.ch). Zugelassen zum Visionierungswettbewerb für den Berner Filmpreis 2015 sind alle professionell hergestellten längeren und kürzeren Berner Kino- und Festivalfilme, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015 uraufgeführt werden. Nicht zugelassen sind Amateurfilme, Auftragsfilme jeglicher Art (z.B. Werbefilme, Propagandafilme oder reine Fernsehproduktionen) und Filme rassistischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts. Eingabeberechtigt sind professionelle Regisseurinnen und Regisseure sowie Autorinnen und Autoren, die seit mindestens zwei Jahren ihren gesetzlichen Erstwohnsitz im Kanton Bern haben, und Produktionsgesellschaften, die seit mindestens zwei Jahren den operativen Hauptsitz im Kanton Bern haben, und Filme, die die formalen Kriterien der Berner Filmförderung erfüllen. Berner Absolventinnen und Absolventen von anerkannten Filmhochschulen können ihre Abschlussfilme zur Visionierung einreichen, sofern diese Filme explizit als Abschlussfilme gekennzeichnet sind. Die Aufführungsrechte der angemeldeten Filme müssen bei den Bewerberinnen und Bewerbern liegen. Ist dies nicht der Fall, sind die Filmschaffenden dazu verpflichtet, vor der Anmeldung ihrer Filme zum Visioni erungswettbewerb Kontakt mit der Berner Filmförderung aufzunehmen. Zugelassene Sprachen sind Deutsch, Schweizerdeutsch und Französisch; ist die Originalversion eines Films in einer anderen Sprache, muss der Film in Deutsch oder Französisch untertitelt sein. TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN Die Filme sind für die Visionierung in einem der folgenden Formate einzureichen: Blu-Ray, DCP (System Dolby), DVD und 35mm Für die Vorführungen der in die «Sélection» aufgenommenen Filme am Berner Filmpreis Festival Ende Oktober werden je eine Kopie auf DCP und Blu-Ray benötigt, im Fall der Kurzfilme werden auch digitale HDFiles angenommen, die die folgenden Spezifikationen erfüllen: Bild: 1920 x 1080 p, .h264 als .mov oder .mpg4, max. 30 Mbit/s; Audio: AAC, 256 oder 444 kbit/s, Samplingrate 48 kHz Seite 3 WEITERE BEDINGUNGEN Die BewerberInnen erklären sich mit ihrer Kandidatur mit folgenden Bedingungen einverstanden: Es gelten die im vorliegenden Ausschreibungsreglement festgehaltenen Verfahrensbestimmungen. Die Filme der «Sélection» werden am Berner Filmpreis Festival mindestens drei Mal gezeigt sowie allenfalls kurze Ausschnitte daraus im Rahmen der Bekanntgabe der Preise und der Preisverleihung; die Filmschaffenden, die ihre Filme einreichen, koordinieren die Premierentermine ihrer Filme und allfällige damit verknüpfte Bedingungen Dritter (Festivals usw.) so, dass sie am Berner Filmpreis Festival gezeigt werden können. Bei Filmvorführungen entschädigen die Kinos die Filmemacherinnen und -macher im Rahmen der normalen Abgeltungen für Kinorechte. Die Berner Filmförderung darf eine Liste aller zur Jurierung zugelassenen Filme veröffentlichen (Titel der Filme sowie Namen und Wohnorte der Filmschaffenden). ERFORDERLICHE BEWERBUNGSUNTERLAGEN Die folgenden Bewerbungsunterlagen sind sechsfach, ungebunden, sortiert zu Dossiers, einzureichen. ▪ vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (online verfügbar unter: www.erz.be.ch/kultur, Kulturförderung) ▪ kurze Synopsis des Films und allenfalls weiteres Promotionsmaterial des Films in Papierform ▪ Kurzlebenslauf und kompakte Arbeitsbiografie / Filmografie der Regisseurin / des Regisseurs ▪ Kurzlebenslauf und kompakte Arbeitsbiografie der massgeblich beteiligten Berner Filmschaffenden ▪ aussagekräftige Dokumentation der Filmauswertung (z.B. Verleihkonzept, Medienberichte etc.) Im Fall einer Bewerbung als Regisseurin / Regisseur bzw. Autorin / Autor ist den Bewerbungsunterlagen unbedingt beizulegen: ▪ 1 gültige Kopie der Niederlassungsbewilligung im Kanton Bern der Regisseurin / des Regisseurs bzw. der Autorin / des Autors ANMELDE- UND ABGABETERMINE Anmeldung Das ausgefüllte Anmeldeformular und die Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 3. Juli 2015 (CH-Poststempel), schriftlich beim Amt für Kultur des Kantons Bern, eingereicht werden. Amt für Kultur «Berner Filmpreis» Sulgeneckstrasse 70 3005 Bern Filmabgabe 031 633 85 91 [email protected] Die zur Visionierung und Jurierung angemeldeten Filme müssen bis spätestens Freitag, 31. Juli 2015 (Eingangstermin), im Kino Kunstmuseum in Bern eingetroffen sein. Andernfalls können sie für die Jurierung nicht mehr berücksichtigt werden. Kino Kunstmuseum «Berner Filmpreis» Hodlerstrasse 8 3011 Bern Postfach 247, 3000 Bern 7 031 301 60 44 (Lis Winiger) [email protected] Unvollständige Bewerbungen, nicht fristgerecht angemeldete oder nicht fristgerecht abgegebene Filme werden zum Visionierungswettbewerb für den Berner Filmpreis 2015 nicht zugelassen. Die dem Kino Kunstmuseum in Bern zugestellten Filme werden retourniert, die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht.
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