Link öffnet in einem neuen Fenster.•Ausschreibungsreglement

c/o Erziehungsdirektion
des Kantons Bern
Amt für Kultur
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
c/o l'instruction du publique
du canton de Berne
c/o Office de la culture
Sulgeneckstrasse 70
3005 Berne
www.bernerfilmfoerderung.ch
www.procinemaberne.ch
[email protected]
031 633 85 91
5085.100-123.1/2015 (#694470)
AUSSCHREIBUNGSREGLEMENT
VISIONIERUNGSWETTBEWERB BERNER FILMPREIS 2015
Die Berner Filmförderung schreibt den Berner Filmpreis 2015 öffentlich aus. Ziel ist zum einen, herausragende
aktuelle Berner Kino- und Festivalfilme auszuzeichnen, zum anderen das Berner Filmschaffen einem breiten
Publikum zu vermitteln. Die vierte, neu nicht nur in der Stadt Bern, sondern in allen Regionen des Kantons
Bern durchgeführte Ausgabe des Berner Filmpreis Festivals zeigt die von der Jury bestimmte Auswahlschau
2015, die sogenannte «Sélection».
AUSZEICHNUNGEN
Die Berner Filmförderung stellt insgesamt CHF 60'000 für die Preisgelder zur Verfügung. Die Fachjury sieht
vor, einen oder mehrere Hauptpreise an künstlerisch herausragende aktuelle Berner Kino- und Festivalfilme
zu verleihen. Gegebenenfalls kann sie zudem ausserordentliche Einzelleistungen in allen Bereichen des
Filmschaffens würdigen (z.B. Regie, Drehbuch, Kamera, Filmmusik, Darstellung, Ausstattung, Kostüme,
Schnitt etc.) oder das Gesamtwerk eines Berner Filmschaffenden auszeichnen. Ausserdem sind Anerkennungspreise und Nachwuchsförderpreise möglich. Die für Preisgelder verfügbare Summe teilt die Fachjury
im Zug ihrer Jurierung auf. Die Preisgelder werden nicht unbedingt an den jeweiligen Gesuchsteller, die jeweilige Gesuchstellerin, sondern vollumfänglich den ausgezeichneten Berner Filmschaffenden zugesprochen
und an diese ausbezahlt.
ABLAUF DES VISIONIERUNGSWETTBEWERBS
Visionierung, Jurierung
Mitte August findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Visionierung aller zum
Wettbewerb zugelassenen Filme durch die Fachjury statt. In der anschliessenden Beurteilung bestimmt die Jury die Auszeichnungen 2015 und die Auswahl
von Berner Filmen, die «Sélection», die am Berner Filmpreis Festival gezeigt
wird. Nach der Jurierung wird vorerst nur die «Sélection» bekannt gegeben.
Berner Filmpreis
Festival
Vom Donnerstag, den 22. Oktober, bis am Sonntag, den 1. November 2015,
führen verschiedene Kinos und Kulturhäuser in allen Regionen des Kantons
Bern das Berner Filmpreis Festival durch. Es bietet dem Publikum die Möglichkeit, die Filme der «Sélection» anzuschauen und mittels Voting den Publikumspreis für einen Lang- und einen Kurzfilm zu bestimmen. Die Bekanntgabe beider
Publikumspreise sowie der Jurypreise findet an der Schlussveranstaltung statt.
Preisverleihung
Am Dienstag, den 17. November 2015, findet in der Dampfzentrale in Bern die
öffentliche Preisverleihung des Filmpreises 2015 statt, zusammen mit der Verleihung des Berner Musikpreises 2015.
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FACHJURY
Die Preisträgerinnen und Preisträger des Berner Filmpreises werden von einer jedes Jahr neu gebildeten,
unabhängigen Fachjury bestimmt. Sie setzt sich zusammen aus drei Delegierten der Berner Filmfachstellen
(Bern für den Film, Berner Filmpreis Festival und Filmkommission) sowie zwei vom Amt für Kultur gewählten
Fachpersonen, wovon eine ausserhalb des Kantons Bern tätig sein muss. Kein Jurymitglied darf massgeblich
an einem aktuellen Film im Wettbewerb beteiligt sein.
Fachjury 2015
Lucie Bader
Dozentin für Film / Inhaberin von outreach, Firma für Kommunikation in Film und
Wissenschaft, Bern
Jurypräsidentin und Jurydelegierte des Amtes für Kultur des Kantons Bern
Francine Lusser
Produzentin Tipi'mages Productions sàrl, Genève, und Gründungspartnerin der
Schweizer Video-on-demand-Plattform leKino.ch
Jurydelegierte des Amts für Kultur des Kantons Bern und ausserkantonale Fachperson
Michael Steiger
Produzent C-Films, Zürich, und BearPit Films, Bern
Jurydelegierter des Vereins Bern für den Film
Luki Frieden
Filmregisseur, Thun
Jurydelegierter der kantonalen Filmkommission
Doris Heiniger
Besitzerin des Kinos Meiringen und Vorstandsmitglied des Fördervereins Cinéma
Meiringen
Jurydelegierte des Berner Filmpreis Festivals
FORMALE ZULASSUNGSKRITERIEN
Es gelten die formalen Zulassungskriterien der Berner Filmförderung (siehe Richtlinien der Berner Filmförderung, publiziert unter www.bernerfilmfoerderung.ch).
Zugelassen zum Visionierungswettbewerb für den Berner Filmpreis 2015 sind alle professionell hergestellten
längeren und kürzeren Berner Kino- und Festivalfilme, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember
2015 uraufgeführt werden. Nicht zugelassen sind Amateurfilme, Auftragsfilme jeglicher Art (z.B. Werbefilme,
Propagandafilme oder reine Fernsehproduktionen) und Filme rassistischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts.
Eingabeberechtigt sind professionelle Regisseurinnen und Regisseure sowie Autorinnen und Autoren, die
seit mindestens zwei Jahren ihren gesetzlichen Erstwohnsitz im Kanton Bern haben, und Produktionsgesellschaften, die seit mindestens zwei Jahren den operativen Hauptsitz im Kanton Bern haben, und Filme, die
die formalen Kriterien der Berner Filmförderung erfüllen.
Berner Absolventinnen und Absolventen von anerkannten Filmhochschulen können ihre Abschlussfilme zur
Visionierung einreichen, sofern diese Filme explizit als Abschlussfilme gekennzeichnet sind.
Die Aufführungsrechte der angemeldeten Filme müssen bei den Bewerberinnen und Bewerbern liegen. Ist
dies nicht der Fall, sind die Filmschaffenden dazu verpflichtet, vor der Anmeldung ihrer Filme zum Visioni erungswettbewerb Kontakt mit der Berner Filmförderung aufzunehmen.
Zugelassene Sprachen sind Deutsch, Schweizerdeutsch und Französisch; ist die Originalversion eines Films
in einer anderen Sprache, muss der Film in Deutsch oder Französisch untertitelt sein.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
Die Filme sind für die Visionierung in einem der folgenden Formate einzureichen:
Blu-Ray, DCP (System Dolby), DVD und 35mm
Für die Vorführungen der in die «Sélection» aufgenommenen Filme am Berner Filmpreis Festival Ende Oktober werden je eine Kopie auf DCP und Blu-Ray benötigt, im Fall der Kurzfilme werden auch digitale HDFiles angenommen, die die folgenden Spezifikationen erfüllen: Bild: 1920 x 1080 p, .h264 als .mov oder
.mpg4, max. 30 Mbit/s; Audio: AAC, 256 oder 444 kbit/s, Samplingrate 48 kHz
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WEITERE BEDINGUNGEN
Die BewerberInnen erklären sich mit ihrer Kandidatur mit folgenden Bedingungen einverstanden:
 Es gelten die im vorliegenden Ausschreibungsreglement festgehaltenen Verfahrensbestimmungen.
 Die Filme der «Sélection» werden am Berner Filmpreis Festival mindestens drei Mal gezeigt sowie
allenfalls kurze Ausschnitte daraus im Rahmen der Bekanntgabe der Preise und der Preisverleihung;
die Filmschaffenden, die ihre Filme einreichen, koordinieren die Premierentermine ihrer Filme und
allfällige damit verknüpfte Bedingungen Dritter (Festivals usw.) so, dass sie am Berner Filmpreis
Festival gezeigt werden können.
 Bei Filmvorführungen entschädigen die Kinos die Filmemacherinnen und -macher im Rahmen der normalen Abgeltungen für Kinorechte.
 Die Berner Filmförderung darf eine Liste aller zur Jurierung zugelassenen Filme veröffentlichen (Titel der
Filme sowie Namen und Wohnorte der Filmschaffenden).
ERFORDERLICHE BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Die folgenden Bewerbungsunterlagen sind sechsfach, ungebunden, sortiert zu Dossiers, einzureichen.
▪
vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (online verfügbar unter: www.erz.be.ch/kultur, Kulturförderung)
▪
kurze Synopsis des Films und allenfalls weiteres Promotionsmaterial des Films in Papierform
▪
Kurzlebenslauf und kompakte Arbeitsbiografie / Filmografie der Regisseurin / des Regisseurs
▪
Kurzlebenslauf und kompakte Arbeitsbiografie der massgeblich beteiligten Berner Filmschaffenden
▪
aussagekräftige Dokumentation der Filmauswertung (z.B. Verleihkonzept, Medienberichte etc.)
Im Fall einer Bewerbung als Regisseurin / Regisseur bzw. Autorin / Autor ist den Bewerbungsunterlagen
unbedingt beizulegen:
▪
1 gültige Kopie der Niederlassungsbewilligung im Kanton Bern der Regisseurin / des Regisseurs bzw.
der Autorin / des Autors
ANMELDE- UND ABGABETERMINE
Anmeldung
Das ausgefüllte Anmeldeformular und die Bewerbungsunterlagen müssen
bis spätestens Freitag, 3. Juli 2015 (CH-Poststempel), schriftlich beim Amt für
Kultur des Kantons Bern, eingereicht werden.
Amt für Kultur
«Berner Filmpreis»
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Filmabgabe
031 633 85 91
[email protected]
Die zur Visionierung und Jurierung angemeldeten Filme müssen bis spätestens
Freitag, 31. Juli 2015 (Eingangstermin), im Kino Kunstmuseum in Bern eingetroffen sein. Andernfalls können sie für die Jurierung nicht mehr berücksichtigt
werden.
Kino Kunstmuseum
«Berner Filmpreis»
Hodlerstrasse 8
3011 Bern
Postfach 247, 3000 Bern 7
031 301 60 44 (Lis Winiger)
[email protected]
Unvollständige Bewerbungen, nicht fristgerecht angemeldete oder nicht fristgerecht abgegebene Filme werden zum Visionierungswettbewerb für den Berner Filmpreis 2015 nicht zugelassen.
Die dem Kino Kunstmuseum in Bern zugestellten Filme werden retourniert, die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht.