[Geben Sie Text ein] Die Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes Q u al i tä t u nd Ma n ag em en t im s o zi a l e n B er uf Von der Zukunft her führen Mit der U-Theorie von Otto Scharmer arbeiten Seminar vom 19. bis 21. Oktober 2015 in Freiburg Von der Zukunft her führen (S15058) Ausgangssituation Oft lernen wir aus der Vergangenheit: Wir werten Erfahrungen aus, ziehen Konsequenzen und planen neues Handeln. Was tun, wenn die Erkentnisse von gestern für morgen nicht mehr taugen? Ist es möglich von einer im Entstehen begriffenen Zukunft zu lernen? Vor dem Hintergrund zusammenbrechender Finanzmärkte und der weltweiten Krise von Armut hat Otto C. Scharmer vom Institut für Technologie Massachusetts (MIT) die „Theorie U“ veröffentlicht . Über zehn Jahre hinweg verdichtete er unzählige Ideen aus Psychologie, Philosophie, Ökonomie und vielen anderen Disziplinen zu dieser Theorie. Es geht um die Kernfrage: "Von welchem Ort aus handeln wir und wie kommt wirklich Neues in die Welt?" Um in dem Bild eines Künstlers zu sprechen, gilt es, die Fähigkeit zu fördern, das zu entdecken, was werden will. So wie aus Michelangelos Antwort hervorgeht, als er gefragt wurde, wie er David geschaffen habe: „Ich habe einfach alles weggehauen, was nicht David war“. Der U-Prozess versetzt uns in die Lage, das wahrzunehmen, was aus der Zukunft in die Gegenwart kommen möchte. Dies gilt für die Führungskräfte ebenso wie für die ganze Organisation. Dienste und Einrichtungen der Caritas stehen vor der Herausforderung zunehmender Arbeitsdichte und sich verändernder Refinanzierungslogiken. Sie müssen sich erhöhten Anforderungen an Effizienz und Effektivität stellen, für die es eine Vielzahl von Führungsstrategien und Handeln auf ethischen Grundlagen gibt. Eine wirkungsvolle Prozess-Begleitung für die Führungskraft mit Blick auf die Entwicklung ihrer Organisation kommt dabei häufig zu kurz. Mit diesem Seminar wird dafür ein zukunftfähiges und innovatives Angebot gemacht. Zielsetzung Das Seminar bietet Raum für: - die Erforschung der Grundlagen der „Theorie U“ nach Otto Scharmer das Entdecken individueller und organisationaler Zukunftspotenziale Experimentieren mit schöpferischem Dialog und der inneren Quelle Umsetzungsmöglichkeiten in den beruflichen Alltag Das Seminar verfolgt das Ziel, sich mit dem zu verbinden, was Otto Scharmer in der U-Theorie „Quelle der Zukunft“ nennt. Es geht darum, Zukunftfähiges entstehen zu lassen oder „das, was werden will“ in Bezug auf sich selbst in der Rolle als Führungskraft ebenso wie in Bezug auf die gesamte Orgnanisation oder Einrichtung. Adressat(inn)en Führungskräfte caritativer Dienste und Einrichtungen Entscheidungsträger/innen, Stabsstellenleiter/innen Verantwortliche in und für soziale Organisationen 2 Von der Zukunft her führen (S15058) Arbeitsformen Wir arbeiten in drei Stufen: 1. Prozess zur Gestaltung der individuellen Zukunft 2. Prozess zur Gestaltung der Zukunft der Organisation 3. Nutzen der Erfahrungen für die Rolle als Führungskraft Um Veränderungen in den Alltag transferieren zu können, werden Methoden mit kreativen Übungen verwendet, außerdem werden Übungen im Freien genutzt, um sich mit der entstehenden Zukunft befassen zu können und sich von überfälligen Mustern zu lösen. Wir arbeiten mit fragengeleitetem Schreiben, mit Bildern, mit Bewegung und Praktiken der Leere, die dazu beitragen zukunftsfähige Strategien entwickeln zu können. Teilnehmer/-innenzahl An dem Kurs können minimal 18 Personen teilnehmen Termine und Orte 3 Tage Beginn: Ende: 19.10.2015 um 14:30 Uhr mit Kaffee 21.10.2015 um ca. 12:30 Uhr mit dem Mittagessen im Kloster St. Lioba Riedbergstraße 3 79100 Freiburg www.kloster-st-lioba.de Kosten Die Teilnahmegebühr beträgt: 430,00 € Dazu kommen noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung: 2 Übernachtungen 66,00 € 2 Frühstück 10,00 € 2 Tagesverpflegung 51,00 € Für Ihre Teilnahme können Sie bei uns verschiedene Fördermöglichkeiten nutzen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Homepage www.fak-caritas.de Bitte beachten Sie, dass eine von Ihnen beantragte Förderung zunächst mit der Teilnahmegebühr verrechnet wird. Sollte diese Förderung nicht bewilligt werden, wird Ihnen der Differenzbetrag zur vollen Teilnahmegebühr nachträglich in Rechnung gestellt! Zahlungsmodalitäten und Rücktrittsmöglichkeiten Die Teilnahmegebühr sowie Unterkunft und Verpflegung werden vor Beginn des Seminars durch die Fortbildungs-Akademie in Rechnung gestellt. Die Rücktrittsbedingungen finden Sie am Ende dieser Ausschreibung. Anmeldung und Zulassung Bitte melden Sie sich per Mail oder schriftlich mit dem Anmeldebogen an. Der Eingang der Anmeldung wird von der Fortbildungs-Akademie bestätigt. Wenn die Zahl der Anmeldungen die für die Veranstaltung festgelegte Anzahl der Teilnahmeplätze überschreitet, wird die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen berücksichtigt. 3 Von der Zukunft her führen (S15058) Kursleitung Gabriele M. Ruck Dipl.-Soz.Arb. FH, Supervisorin (DGSv), Lehrcoach SG, Systemische Therapeutin IGST, Organisationsberaterin (HSI), Dozentin an der Fortbildungsakademie des DCV (Federführung) Erika Lüthi Dipl. - Lehrerin, Erwachsenenbildnerin, Supervisorin BSO, Organisationsentwicklerin bts, Fachbuchautorin, Inhaberin der Firma i-conet Beratung GmbH in Worb, Schweiz Veranstalter Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes e.V. Wintererstr. 17 – 19, 79104 Freiburg www.fak.caritas.de oder www.caritas-akademien.de in Kooperation Referat Verbandsentwicklung und Organisation des Deutschen Caritasverbandes e.V., vertreten durch Alexander Schmidt, Referatsleiter Kontakt Wir beraten Sie gerne! Bei inhaltlichen Fragen: Gabriele M. Ruck [email protected] – Telefon: (0761) 200 1708 Bei organisatorischen Fragen: Christine Rautenberg [email protected] – Telefon: (0761) 200 1700 Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie besondere Unterstützung / Assistenz benötigen. Diese Veranstaltung entspricht den Leitlinien für Qualität in der Fort- und Weiterbildung der verbandlichen Caritas. Sie wird vom Deutschen Caritasverband e.V., Freiburg, und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, gefördert. 4 Von der Zukunft her führen (S15058) Rücktrittsbedingungen Bei Nicht- oder nicht vertragsgemäßer Erbringung einer fälligen Leistung durch die Fortbildungs-Akademie stehen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Nach verbindlicher Teilnahmebestätigung seitens der Fortbildungs-Akademie können Rücktrittsmeldungen nur akzeptiert werden, wenn sie schriftlich (Briefpost, Email) eingereicht werden. In allen Fällen gilt: Tritt bei Stornierung eine von der Fortbildungs-Akademie als geeignet befundene Ersatzperson ein, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € erhoben. Unterkunfts- und Verpflegungskosten Ausfallgebühren für Unterkunft und Verpflegung werden in allen Fällen entsprechend den jeweils geltenden Stornofristen vom jeweiligen Tagungshaus in Rechnung gestellt. Für die Kündigung der gebuchten Leistungen im Tagungshaus ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin zuständig. Einteilige Veranstaltungen (Seminare, Foren, Tagungen…) Bei einer Absage… nach Rechnungsstellung werden 40,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet. weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40% der Teilnahmegebühr berechnet. weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80% der Teilnahmegebühr berechnet. am Tage vor bzw. am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Mehrteilige Veranstaltungen (Kurse) Bei Kursen, die mit einem Zertifikat abschließen, wird mit jedem/jeder Teilnehmer/-in ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Für alle anderen mehrteiligen Veranstaltungen gilt: Wird die Teilnahmegebühr für den gesamten Kurs (alle Kursabschnitte) vor Beginn des ersten Abschnitts erhoben, so ist bzgl. der Stornoregelungen der gesamte Kurs wie ein Veranstaltungsabschnitt zu sehen (s. kursive Klammertexte) A Stornierung der Anmeldung vor Kursbeginn Bei einer Stornierung bis sechs Wochen vor Kursbeginn werden 40,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet. die später als sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgt, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40% der Kursgebühr des ersten Abschnittes (der gesamten Kursgebühr) erhoben. später als 14 Tage vor Kursbeginn beträgt die Ausfallgebühr 80% der Kursgebühren des ersten Abschnittes (des gesamten Kurses). am Tag vor bzw. am ersten Veranstaltungstag und bei Nichterscheinen werden die gesamten Kursgebühren des ersten Abschnittes (des gesamten Kurses) in Rechnung gestellt. B Stornierung der Teilnahme nach Kursbeginn Nach Kursbeginn ist die Stornierung in schriftlicher Form mit einer Frist von vier Wochen zum Beginn des folgenden Kursabschnitts möglich. Es werden dann 40% der für alle ausstehenden Abschnitte noch abzurechnenden Kurs- und Supervisionsgebühren in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung nach der Frist von vier Wochen, sind die Kursgebühren des folgenden Abschnittes in voller Höhe zu bezahlen, die Gebühren der ausstehenden Abschnitte und ggf. Supervisionen zu 40%. 5
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