Von der Zukunft her führen (S15058) - i

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Die Fortbildungs-Akademie
des Deutschen Caritasverbandes
Q u al i tä t u nd Ma n ag em en t im s o zi a l e n B er uf
Von der Zukunft her führen
Mit der U-Theorie von Otto Scharmer arbeiten
Seminar vom 19. bis 21. Oktober 2015 in Freiburg
Von der Zukunft her führen (S15058)
Ausgangssituation
Oft lernen wir aus der Vergangenheit: Wir werten Erfahrungen aus, ziehen
Konsequenzen und planen neues Handeln. Was tun, wenn die Erkentnisse von
gestern für morgen nicht mehr taugen? Ist es möglich von einer im Entstehen
begriffenen Zukunft zu lernen?
Vor dem Hintergrund zusammenbrechender Finanzmärkte und der weltweiten
Krise von Armut hat Otto C. Scharmer vom Institut für Technologie
Massachusetts (MIT) die „Theorie U“ veröffentlicht . Über zehn Jahre hinweg
verdichtete er unzählige Ideen aus Psychologie, Philosophie, Ökonomie und
vielen anderen Disziplinen zu dieser Theorie. Es geht um die Kernfrage: "Von
welchem Ort aus handeln wir und wie kommt wirklich Neues in die Welt?"
Um in dem Bild eines Künstlers zu sprechen, gilt es, die Fähigkeit zu fördern,
das zu entdecken, was werden will. So wie aus Michelangelos Antwort
hervorgeht, als er gefragt wurde, wie er David geschaffen habe: „Ich habe
einfach alles weggehauen, was nicht David war“. Der U-Prozess versetzt uns in
die Lage, das wahrzunehmen, was aus der Zukunft in die Gegenwart kommen
möchte. Dies gilt für die Führungskräfte ebenso wie für die ganze Organisation.
Dienste und Einrichtungen der Caritas stehen vor der Herausforderung
zunehmender Arbeitsdichte und sich verändernder Refinanzierungslogiken. Sie
müssen sich erhöhten Anforderungen an Effizienz und Effektivität stellen, für
die es eine Vielzahl von Führungsstrategien und Handeln auf ethischen
Grundlagen gibt. Eine wirkungsvolle Prozess-Begleitung für die Führungskraft
mit Blick auf die Entwicklung ihrer Organisation kommt dabei häufig zu kurz. Mit
diesem Seminar wird dafür ein zukunftfähiges und innovatives Angebot
gemacht.
Zielsetzung
Das Seminar bietet Raum für:
-
die Erforschung der Grundlagen der „Theorie U“ nach Otto Scharmer
das Entdecken individueller und organisationaler Zukunftspotenziale
Experimentieren mit schöpferischem Dialog und der inneren Quelle
Umsetzungsmöglichkeiten in den beruflichen Alltag
Das Seminar verfolgt das Ziel, sich mit dem zu verbinden, was Otto Scharmer
in der U-Theorie „Quelle der Zukunft“ nennt. Es geht darum, Zukunftfähiges
entstehen zu lassen oder „das, was werden will“ in Bezug auf sich selbst in der
Rolle als Führungskraft ebenso wie in Bezug auf die gesamte Orgnanisation
oder Einrichtung.
Adressat(inn)en
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

Führungskräfte caritativer Dienste und Einrichtungen
Entscheidungsträger/innen, Stabsstellenleiter/innen
Verantwortliche in und für soziale Organisationen
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Von der Zukunft her führen (S15058)
Arbeitsformen
Wir arbeiten in drei Stufen:
1. Prozess zur Gestaltung der individuellen Zukunft
2. Prozess zur Gestaltung der Zukunft der Organisation
3. Nutzen der Erfahrungen für die Rolle als Führungskraft
Um Veränderungen in den Alltag transferieren zu können, werden Methoden
mit kreativen Übungen verwendet, außerdem werden Übungen im Freien
genutzt, um sich mit der entstehenden Zukunft befassen zu können und sich
von überfälligen Mustern zu lösen. Wir arbeiten mit fragengeleitetem Schreiben,
mit Bildern, mit Bewegung und Praktiken der Leere, die dazu beitragen
zukunftsfähige Strategien entwickeln zu können.
Teilnehmer/-innenzahl
An dem Kurs können minimal 18 Personen teilnehmen
Termine und Orte
3 Tage
Beginn:
Ende:
19.10.2015 um 14:30 Uhr mit Kaffee
21.10.2015 um ca. 12:30 Uhr mit dem Mittagessen
im
Kloster St. Lioba
Riedbergstraße 3
79100 Freiburg
www.kloster-st-lioba.de
Kosten
Die Teilnahmegebühr beträgt:
430,00 €
Dazu kommen noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung:
2 Übernachtungen
66,00 €
2 Frühstück
10,00 €
2 Tagesverpflegung
51,00 €
Für Ihre Teilnahme können Sie bei uns verschiedene Fördermöglichkeiten
nutzen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Homepage www.fak-caritas.de
Bitte beachten Sie, dass eine von Ihnen beantragte Förderung zunächst mit der
Teilnahmegebühr verrechnet wird. Sollte diese Förderung nicht bewilligt
werden, wird Ihnen der Differenzbetrag zur vollen Teilnahmegebühr
nachträglich in Rechnung gestellt!
Zahlungsmodalitäten
und Rücktrittsmöglichkeiten
Die Teilnahmegebühr sowie Unterkunft und Verpflegung werden vor Beginn
des Seminars durch die Fortbildungs-Akademie in Rechnung gestellt.
Die Rücktrittsbedingungen finden Sie am Ende dieser Ausschreibung.
Anmeldung
und Zulassung
Bitte melden Sie sich per Mail oder schriftlich mit dem Anmeldebogen an.
Der Eingang der Anmeldung wird von der Fortbildungs-Akademie bestätigt.
Wenn die Zahl der Anmeldungen die für die Veranstaltung festgelegte Anzahl
der Teilnahmeplätze überschreitet, wird die Reihenfolge des Eingangs der
Anmeldungen berücksichtigt.
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Von der Zukunft her führen (S15058)
Kursleitung
Gabriele M. Ruck
Dipl.-Soz.Arb. FH, Supervisorin (DGSv), Lehrcoach SG, Systemische
Therapeutin IGST, Organisationsberaterin (HSI), Dozentin an der
Fortbildungsakademie des DCV (Federführung)
Erika Lüthi
Dipl. - Lehrerin, Erwachsenenbildnerin, Supervisorin BSO,
Organisationsentwicklerin bts, Fachbuchautorin, Inhaberin der Firma i-conet
Beratung GmbH in Worb, Schweiz
Veranstalter
Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes e.V.
Wintererstr. 17 – 19, 79104 Freiburg
www.fak.caritas.de oder www.caritas-akademien.de
in Kooperation
Referat Verbandsentwicklung und Organisation des Deutschen
Caritasverbandes e.V., vertreten durch Alexander Schmidt, Referatsleiter
Kontakt
Wir beraten Sie gerne!
Bei inhaltlichen Fragen:
Gabriele M. Ruck
[email protected] – Telefon: (0761) 200 1708
Bei organisatorischen Fragen:
Christine Rautenberg
[email protected] – Telefon: (0761) 200 1700
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie besondere Unterstützung / Assistenz
benötigen.
Diese Veranstaltung entspricht den Leitlinien für Qualität in der Fort- und
Weiterbildung der verbandlichen Caritas. Sie wird vom Deutschen
Caritasverband e.V., Freiburg, und vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, gefördert.
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Von der Zukunft her führen (S15058)
Rücktrittsbedingungen
Bei Nicht- oder nicht vertragsgemäßer Erbringung einer fälligen Leistung durch die Fortbildungs-Akademie
stehen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu.
Nach verbindlicher Teilnahmebestätigung seitens der Fortbildungs-Akademie können Rücktrittsmeldungen
nur akzeptiert werden, wenn sie schriftlich (Briefpost, Email) eingereicht werden.
In allen Fällen gilt: Tritt bei Stornierung eine von der Fortbildungs-Akademie als geeignet befundene
Ersatzperson ein, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € erhoben.
Unterkunfts- und Verpflegungskosten
Ausfallgebühren für Unterkunft und Verpflegung werden in allen Fällen entsprechend den jeweils geltenden
Stornofristen vom jeweiligen Tagungshaus in Rechnung gestellt. Für die Kündigung der gebuchten
Leistungen im Tagungshaus ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin zuständig.
 Einteilige Veranstaltungen (Seminare, Foren, Tagungen…)
Bei einer Absage…
 nach Rechnungsstellung werden 40,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet.
 weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40% der
Teilnahmegebühr berechnet.
 weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80% der
Teilnahmegebühr berechnet.
 am Tage vor bzw. am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr
berechnet.
 Mehrteilige Veranstaltungen (Kurse)
Bei Kursen, die mit einem Zertifikat abschließen, wird mit jedem/jeder Teilnehmer/-in ein schriftlicher
Vertrag geschlossen. Für alle anderen mehrteiligen Veranstaltungen gilt:
Wird die Teilnahmegebühr für den gesamten Kurs (alle Kursabschnitte) vor Beginn des ersten Abschnitts
erhoben, so ist bzgl. der Stornoregelungen der gesamte Kurs wie ein Veranstaltungsabschnitt zu sehen (s.
kursive Klammertexte)
A Stornierung der Anmeldung vor Kursbeginn
Bei einer Stornierung
 bis sechs Wochen vor Kursbeginn werden 40,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet.
 die später als sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgt, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40% der
Kursgebühr des ersten Abschnittes (der gesamten Kursgebühr) erhoben.
 später als 14 Tage vor Kursbeginn beträgt die Ausfallgebühr 80% der Kursgebühren des ersten
Abschnittes (des gesamten Kurses).
 am Tag vor bzw. am ersten Veranstaltungstag und bei Nichterscheinen werden die gesamten
Kursgebühren des ersten Abschnittes (des gesamten Kurses) in Rechnung gestellt.
B Stornierung der Teilnahme nach Kursbeginn
 Nach Kursbeginn ist die Stornierung in schriftlicher Form mit einer Frist von vier Wochen zum Beginn
des folgenden Kursabschnitts möglich. Es werden dann 40% der für alle ausstehenden Abschnitte noch
abzurechnenden Kurs- und Supervisionsgebühren in Rechnung gestellt.
 Erfolgt die Stornierung nach der Frist von vier Wochen, sind die Kursgebühren des folgenden
Abschnittes in voller Höhe zu bezahlen, die Gebühren der ausstehenden Abschnitte und ggf.
Supervisionen zu 40%.
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