Erläuterungsbericht Einwohnergemeinde Grindelwald

M IT W IR KU N G /V O R P R Ü F U NG
Einwohnergemeinde Grindelwald
Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum»
mit Zonenplanänderung
Erläuterungsbericht
Die UeO besteht aus:
• Überbauungsplan
• Überbauungsvorschriften
weitere Unterlagen:
• Erläuterungsbericht
• Zonenplanänderung
mit Baureglementsänderung
April 2015
Impressum
Planungsbehörde:
Einwohnergemeinde Grindelwald
Spillstattstrasse 2
Postfach 104
3818 Grindelwald
Auftragnehmer:
ecoptima, Spitalgasse 34, Postfach, 3001 Bern
Telefon 031 310 50 80, Fax 031 310 50 81
www.ecoptima.ch, [email protected]
Bearbeitung:
Franziska Rösti, Geographin MSc
Abbildung Titelseite: Visualisierung des geplanten Gesundheitszentrums (mitte) (Quelle:
MLG Generalunternehmung AG, Stand März
2015)
Aufträge aktuell\Grindelwald\UeO Gesundheitszentrum\4\EB\5393_EB_150420_vp.indd\fr
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Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum»
mit Zonenplanänderung
Erläuterungsbericht
Inhalt
1.
1.1
1.2
1.3
Problemstellung
Zielsetzung und Bedürfnisnachweis
Standort
Bau- und Planungsrecht
5
5
5
6
2.
2.1
2.2
2.3
Vorhaben
Nutzflächen
Gestaltung
Verkehr
8
8
9
10
3.
3.1
3.2
Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung
Zonenplanänderung mit Baureglementsänderung
Überbauungsordnung
12
12
12
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
Auswirkungen
Orts- und Landschaftsbild
Lärm und Luft
Natur- und Kulturgüter
Gewässer
Naturgefahren, Altlasten
13
13
13
14
15
15
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
Verfahren
Vorgehen
Orientierung und Mitwirkung
Vorprüfung
Auflage und Einsprachen
Beschlussfassung und Genehmigung
16
16
16
17
17
17
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Erläuterungsbericht
1.
Problemstellung
1.1
Zielsetzung und Bedürfnisnachweis
Die Situation der Hausärzte in der Schweiz ist schwierig. Finanzielle Einbussen und eine hohe Arbeitsbelastung haben die Attraktivität des Berufs
beeinträchtigt. Viele junge Ärzte bevorzugen eine Spezialisierung in einer
anderen Fachrichtung. Die heutigen Hausärzte sehen sich zudem einer
Pensionierungswelle und der immer weniger werdende Nachwuchs bevorzugt andere Arbeitsmodelle und Gruppenpraxen.
Für die Gemeinde Grindelwald ist die Sicherung der medizinischen Grundversorgung ein zentrales Anliegen. Die Gemeinde Grindelwald als Grundeigentümerin, verschiedene Ärzte aus Grindelwald sowie ein weiterer
Grundeigentümer planen deshalb seit Ende 2010 mit der MLG Technik AG
und der Ärztekasse ein Gesundheitszentrum mit Physiotherapieräumen
und Erstwohnungen an der Spillstatt beim Torrihausparkplatz. Mit dem
Bau eines Gesundheitszentrums sollen neue Arbeitsmodelle und eine
zweckmässige Praxisinfrastruktur und damit attraktive Bedingungen für
Hausärzte geschaffen werden. Dadurch soll die medizinische Grundversorgung langfristig gesichert werden.
Das geplante Gesundheitszentrum bringt der Bevölkerung sowie den Gästen der Gemeinde Grindelwald zusätzliche Vorteile. So kann beispielsweise
von den längeren Öffnungszeiten, dem Notfalldienst während 24 Stunden,
dem grösseren Leistungsangebot sowie der zentralen Lage profitiert werden.
Dem Engagement der Gemeinde am Vorhaben stimmten die Stimmbürger
am 18. Mai 2014 mittels Objektkredit, einer Darlehensgewährung sowie
einer Bürgschaftsverpflichtung in der Höhe von 5.64 Mio Schweizer Franken zu. Dieser Beschluss bestätigt das grosse öffentliche Interesse am
Gesundheitszentrum und rechtfertigt die Wahl des Standortes innerhalb
der ZöN 11.
1.2
Standort
Das Vorhaben ist an der Spillstatt beim Torrihausparkplatz (Spillstattstrasse 14/16), teilweise in der ZöN 11 sowie grösstenteils in der erweiterten
Kernzone vorgesehen. Der Standort befindet sich in Fusswegdistanz zum
Altersheim (350 m), zum Bahnhof (300 m) und somit auch zum Zentrum.
Rund 100 m vom Eingangsbereich entfernt befindet sich die Bushaltestelle
«Grindelwald, Gemeindehaus» mit viertel- bis halbstündlichen Verbindungen Richtung Bahnhof, Ortszentrum.
Die nicht parzellengenau definierte ZöN 11 wird heute als öffentlicher
Parkplatz genutzt. Die Nutzung als öffentlicher Parkplatz wird mit dem Bau
des Gesundheitszentrums erhalten, die ZöN 11 aufgehoben. Die beiden
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Gebäude (Spilstattstrasse Nr. 14 und 16) werden für den Bau des Gesundheitszentrums weichen müssen. Die Ausdehnung des Parkplatzes sowie
der Hang im nördlichen Teil des Perimeters werden durch das Vorhaben
kaum tangiert.
Abb. 1
Luftbild der Überbauungsordnung Gesundheitszentrum und Umgebung (Quelle: Geoportal des Bundes)
Die erweiterte Kernzone lässt ein Gesundheitszentrum grundsätzlich zu,
beschränkt das maximale Volumen jedoch auf 1'500 m³, was mit dem
geplanten Baukörper erheblich übertroffen wird. Insgesamt ist ein Gebäudevolumen von rund 3'500 m³ geplant. Die Nachbargebäude rund um den
heutigen Parkplatz sowie die beiden für den Bau des Gesundheitszentrums abzubrechenden Gebäude weisen ähnlich grosse Bauvolumen auf
und sind teilweise mittels einstöckigen Zwischenbauten (Garagen) miteinander verbunden. Ein Baukörper von 1'500 m³ würde städtebaulich nicht
in die entstehende Baulücke passen und würde zudem dem Grundsatz der
inneren Verdichtung widersprechen. Mit der vorliegenden Überbauungsordnung wird für deren Wirkungsbereich die in der erweiterten Kernzone
geltende Volumenbeschränkung aufgehoben.
1.3
Bau- und Planungsrecht
Vom Vorhaben sind die Parzellen Nrn. 6351 und 6417 vollständig sowie die
Parzellen Nrn. 675, 4146, 4581 und 4582 teilweise betroffen. Das erforderliche Näherbaurecht zur Parzelle Nr. 3037 liegt vor und die brandschutztechnischen Anforderungen sind mit der GVB geklärt. Das Grundstück Nr.
6351 ist vollständig der ZöN 11 zugeordnet. Die Grundstücke Nrn. 675,
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4581, 4582 und 6417 befinden sich vollständig in der erweiterten Kernzone. Das Grundstück Nr. 4146 ist teilweise der ZöN 11 und teilweise der
erweiterten Kernzone zugeordnet.
Aufgrund der erwähnten, Überschreitung der Volumenziffer sowie weiterer geringfügiger Überschreitungen baupolizeilicher Masse für die erweiterte Kernzone ist eine Baubewilligung ohne Nutzungsplanänderung
ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund des ausreichend
vorhandenen öffentlichen Intressens am Gesundheitszentrum ist für den
geplanten Neubau eine Überbauungsordnung nach Artikel 88 BauG mit
Zonenplanänderung vorgesehen.
Die letzte vollständige Revision der Ortsplanung (Zonenplan und Baureglement) der Gemeinde Grindelwald erfolgte im Jahre 1998. Die nächste Ortsplanung startet demnächst. Mit den seither stark veränderten Ansprüchen
an Überbauungen (bspw. Verdichtung oder Bauten des Gastgewerbes) und
Einrichtungen wie das geplante Gesundheitszentrum (Standortkonzentration) hat sich gezeigt, dass diese selten ohne Abweichung von der baulichen Grundordnung realisiert werden können. Die Gemeinde Grindelwald
arbeitet daher für von der Grundordnung abweichende Neubauten und
Entwicklungen bestehender Gebäude an denen ein ausreichendes öffentliches Interesse besteht, vermehrt auf das Vorhaben abgestimmte Überbauungsordnungen aus. Das Instrument der Überbauungsordnung hat sich
diesbezüglich bewährt.
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2.
Vorhaben
2.1
Nutzflächen
Abb. 2
Vorgesehener Grundriss Erdgeschoss (Praxis- und Nebenräume) (Quelle MLG Generalunternehmung AG, Stand März 2015)
Das Projekt Neubau Gesundheitszentrum beinhaltet im Untergeschoss
eine Autoeinstellhalle für 26 Personenwagen. Zusätzlich sind Keller,
Technikräume sowie Umkleideräume geplant. Im Erdgeschoss ist die rund
400 m² grosse Arztpraxis mit vier Besprechungs- und drei Behandlungszimmern vorgesehen. Zusätzlich sind die notwendigen Nebenräume wie
Empfang, Wartezimmer, Röntgen, EKG, Labor und Gipsraum geplant. Für
den Notfalldienst im Erdgeschoss wird ein separater Eingang erstellt. Im
ersten Obergeschoss des Gesundheitszentrums sind Räumlichkeiten für
eine Physiotherapiepraxis sowie weitere Räume für medizinische Zwecke
vorgesehen. Im zweiten und dritten Obergeschoss sind Erstwohnungen
geplant. Vorgesehen sind 3 - 4 Wohnungen mit 3 - 5 Zimmern.
Mit dem Neubau Gesundheitszentrum mit drei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss ist ein oberirdisches Gebäudevolumen von ca.
3'500 m³ vorgesehen. Daraus ergibt sich eine Geschossfläche für das Gesundheitszentrum inkl. Technik und Lagerräumen von rund 720 m² und für
die Wohnnutzung inkl. ausgebautem Dachgeschoss von rund 540 m².
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Abb. 3
2.2
Schema der Nutzung im Ergeschoss mit der Arztpraxis (grün) und der Notfallstation
(rot) (Quelle: MLG Generalunternehmung AG, Stand März 2015)
Gestaltung
Die Fassadengestaltung sowie die Baumaterialien des Gesundheitszentrums (Stein, Beton, Holz) richten sich nach den ortsüblichen Bestimmungen. Im Stile eines zeitgemässen Neubaus und den Bedürfnissen
des Gesundheitszentrums entsprechend werden die Fassaden jedoch
mit grosszügigen Glasfronten versehen, wodurch das Gebäude weniger
massiv in Erscheinung tritt. An der Südfassade zum Torrihausparkplatz soll
zur besseren Erkennbarkeit des Gesundheitszentrums als medizinische
Einrichtung mit feinen Holzelementen ein grosses, gleichförmiges Kreuz
angebracht werden. Nördlich wird das Gebäude abgestuft in den Hang eingesetzt.
Abb. 4
Der geplante Neubau Gesundheitszentrum (mitte) sowie das bestehende Gebäude
Spillstattstrasse 18 (links) und 12 (rechts) (Quelle: MLG Generalunternehmung, Stand
März 2015)
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Es ist vorgesehen, die Westfassade in der hinteren Gebäudehälfte über
dem Erdgeschoss zurückzuversetzen. Östlich des Hauptgebäudes ist ein
rückversetzter Anbau geplant. Dieser soll gegen den Platz ein- und gegen
den Hang zweistöckig und als Flachdachbau gestaltet werden. Der zweistöckige Teil dient den Wohngen im 2. Obergeschoss als Terrasse.
Abb. 5
Ansicht Ost auf das Gesundheitszentrum mit Schnitt durch den Sockelbau und die
Einstellhalle (Quelle MLG Generalunternehmung AG, Stand März 2015)
Für den Hauptbau ist ein Satteldach mit einer Neigung von rund 30° vorgesehen. Beide Dachflächen können mit Gauben versehen werden (vgl.
Visualisierung Titelbild). Diese ermöglichen die ausreichende Belichtung
der Wohnräume im Dachgeschoss.
2.3
Verkehr
Erschliessung
Die Erschliessung erfolgt direkt ab der Spillstattstrasse. Kunden des
Gesundheitszentrums sowie weitere Nutzer des öffentlichen Parkplatzes
fahren ab der Spillstattstrasse direkt auf den oberirdischen Parkplatz.
Auch die Vorfahrt zum Empfang und zur Notaufnahme erfolgt über den
öffentlichen Parkplatz.
Die Zufahrt zur Einstellhalle ist ebenfalls direkt ab der Spillstattstrasse
vorgesehen. Die beiden Zufahrten liegen rund 10 m auseinander. Im
Rahmen des Baugesuches werden die geeigneten Signalisierungen und
Markierungen zur Vermeidung von unbefugten Abbiegemanövern in die
Einstellhalle festzulegen sein.
Parkierung
Der Torrihausparkplatz wird heute als öffentliche Parkieranlage mit zentraler Parkuhr genutzt. Es stehen 18 Parkplätze zur Verfügung. Dieses Angebot kann mit der Überbauungsordnung Gesundheitszentrum weitgehend
erhalten bleiben. Neu werden 12 öffentliche oberirdische Parkplätze zur
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Verfügung stehen. Die zwei oberirdischen Privatparkplätze beim Gebäude
Spillstattstrasse Nr. 6, die 6 Parkplätze beim Gebäude Spillstattstrasse Nr.
8 sowie die Garage beim Gebäude Spillstattstrasse Nr. 18 bleiben erhalten.
Mit dem Neubau der Einstellhalle werden insgesamt 26 unterirdische
Parkplätze für Personenwagen entstehen. Diese Parkplätze sind in erster
Linie für die Mitarbeitenden des Gesundheitszentrums sowie die Bewohner der Wohnungen im 3. Stock sowie im Dachstock reserviert. Nicht
genutzte Parkplätze sollen an Dritte vermietet werden.
Verkehrsaufkommen
Aufgrund der heute vorhandenen Parkplätze (vgl. Abb. 1) ist ein bestehendes Verkehrsaufkommen von maximal 300 Fahrten/Tag anzunehmen.
Anzahl Parkplätze
Faktor Umschlag
18
6
216
6
3
6
2
72
12
27
5.6
300
öffentliche Parkplätze
Private Parkplätze:
Geschäfte (Spillstattstr. 8)
Wohnen (Spillstattstr. 6, 18)
Total
Anzahl Fahrten
Mit der vorliegenden Überbauungsordnung und dem Neubau Gesundheitszentrum verändert sich das vorhandene Parkplatzangebot und somit
das Verkehrsaufkommen. Aufgrund der geplanten Parkplätze ist künftig
mit einem Verkehrsaufkommen von rund 380 Fahrten/Tag zu rechnen.
Anzahl Parkplätze
Faktor Umschlag
12
8
192
6
3
6
2
72
12
öffentliche Parkplätze
Private Parkplätze oberirdisch:
Geschäfte (Spillstattstr. 8)
Wohnen (Spillstattstr. 6, 18)
Anzahl Fahrten
Private Parkplätze unterirdisch
26
2
104
Total
43
4.2
380
Das entspricht einer Fahrtenzunahme von 80 Fahrten/Werktag. Diese Zunahme ist unproblematisch.
Es ist zudem davon auszugehen, dass mit dem Bau des Gesundheitszentrums und der Aufgabe von Privatpraxen ein Grossteil des Verkehrs innerhalb der Gemeinden lediglich verlagert wird. Aufgrund der Zentrumsnähe
sowie der Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr ist ausserdem zu
erwarten, dass vermehrt auch Arztbesuche ohne Privatauto getätigt werden.
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3.
Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung
3.1
Zonenplanänderung mit Baureglementsänderung
Da eine Überbauungsordnung nach Art. 88 die bestehende Grundordnung
ablöst, ist eine Zonenplanänderung erforderlich. Im Zonenplan ist folglich
auf den betroffenen Parzellen neu der Perimeter der Überbauungsordnung einzutragen. Der Perimeter setzt sich aus der bestehenden ZöN 11,
der Parzelle Nr. 6417 sowie der für die Einstellhalle benötigten Fläche der
erweiterten Kernzone auf den Parzellen Nrn. 675, 4146, 4581 und 4582 mit
geringem Zumass zusammen.
Da mit der Zonenplanänderung die ZöN 11 vollständig wegfällt, wird diese
mittels Baureglementsänderung auch im Baureglement aufgehoben. Die
bisherige Nutzung als öffentlicher Parkplatz mit zentraler Parkuhr wird in
die Überbauungsordnung aufgenommen und bleibt weitgehend erhalten.
3.2
Überbauungsordnung
Die Überbauungsordnung besteht aus dem Überbauungsplan und den
Überbauuungsvorschriften.
3.2.1 Überbauungsplan
Der Perimeter der Überbauungsordnung umfasst die Grundstücke Nrn.
6351 und 6417 vollständig sowie Teile der Grundstücke Nrn. 675, 4146,
4581 und 4582. Insgesamt weist der Wirkungsbereich eine Fläche von
1'493 m² auf.
Im Überbauungsplan werden mit der Ausweisung von Baubereichen die
maximalen Gebäudegrundrissabmessungen, deren Bezeichnung, teilweise
deren Geschossigkeit sowie die Stellung der Bauten definiert. Zusätzlich
enthält der Überbauungsplan Angaben zur Erschliessung und zum Aussenraum.
3.2.2 Überbauungsvorschriften
Die Überbauungsvorschriften legen den Zweck der Überbauungsordnung
fest und enthalten Bestimmungen zu Art und Mass der zulässigen Nutzung
in den verschiedenen Baubereichen. Zusätzliche Vorschriften zur Bau- und
Aussenraumgestaltung, zur Erschliessung, zur Entwässerung sowie zur
Energie präzisieren die Vorgaben und Rahmenbedingungen für die geplanten Neubauten.
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4.
Auswirkungen
4.1
Orts- und Landschaftsbild
Der Wirkungsbereich der Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum»
umfasst den bestehenden Parkplatz Torrihaus sowie die bestehenden Gebäude Spillstattstrasse 14 und 16. Südlich grenzt die Überbauungsordnung
an die Spillstattstrasse, nördlich an die untere Böschung des Hubelgässlis,
östlich sowie westlich an die erweiterte Kernzone. Der Perimeter liegt weder in einem Ortsbild- noch Landschaftsschutzgebiet. Ausserhalb des Wirkungsperimeters befinden sich jedoch gemäss Bauinventar der Gemeinde
Grindelwald erhaltenswerte Bauten im oder am Rand des Wirkungsperimeters (siehe Kapitel 4.3 und Zonenplanänderung).
Mit der vorliegenden Überbauungsordnung wird ein öffentlicher Parkplatz
erhalten. Das Gebiet um den Torrihausplatz weist ein heterogenes Erscheinungsbild auf. Abgebrochen und durch den Neubau ersetzt werden
die Gebäude Spillstattstrasse 14 und 16. Beide abzubrechenden Gebäude
befinden sich heute in einem mässigen baulichen Zustand und stellen
keine Prägung des Ortsbildes dar. Neubauten haben sich in wesentlichen
Elementen der Fassaden- und Dachgestaltung aber auch der Wahl der
Baumaterialien (bspw. Beton- und Steinfassaden, Holz) der in der Gemeinde üblichen Bauweise anzupassen.
Mit dem geplanten Neubau Gesundheitszentrum wird dem Arrangement
von Gebäuden eher älterer, differenzierter Bauart unterschiedlicher Qualität rund um den Torrihausplatz ein neues, modernes jedoch auch dezent
gestaltetes Gebäude hinzugefügt. Das Orts- und Landschaftsbild wird
dadurch unwesentlich verändert.
4.2
Lärm und Luft
Lärm
Von Seiten der neuen Nutzung sind lediglich die Parkplätze, allfällige
nächtliche Notfallanfahrten sowie die Haustechnik lärmrelevant. Die zusätzlichen Parkplätze befinden sich in einer geschlossenen Einstellhalle.
Mittels teilweiser Überdachung der Einstellhallenzufahrt werden die Emissionen auf umliegende Gebäude möglichst eingedämmt. Der oberirdische
Parkplatz ist bestehend und wird bereits heute Tag und Nacht genutzt. Mit
dem Gesundheitszentrum ist lediglich eine geringe Zunahme der Fahrten
zu erwarten.
In der erweiterten Kernzone gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Diese
wird mit der vorliegenden Überbauungsordnung übernommen. Die Planungswerte werden mit den neuen Bauten und Anlagen eingehalten.
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Luft
Die Gemeinde Grindelwald ist bezüglich Luftqualität wenig belastet.
Durch den geplanten Neubau entstehen keine relevanten Emissionen.
Das Gesundheitszentrum wird bezüglich Wärmeerzeugung (Heizung und
Warmwasser) mit maximal 30 % erneuerbarer Energie betrieben werden
können. Aufgrund der geänderten Nutzung (Gesundheitszentrum statt
Feuerwehrmagazin) ist mit einer geringfügigen Verkehrszunahme in und
aus dem Areal von rund 64 Fahrten/Tag zu rechnen (vgl. Kapitel 2.3). Dabei
handelt es sich grösstenteils um eine Verlagerung der Fahrten (anstatt
zu den einzelnen Praxen, neu zum Gesundheitszentrum) innerhalb des
Gemeindegebiets. Das gesamte Verkehrsaufkommen des Areals in der
Grössenordnung von maximal 364 Fahrten/Werktag ist lufthygienisch
unbedenklich.
4.3
Natur- und Kulturgüter
Kulturgüter
Im Perimeter der Überbauungsordnung befinden sich keine geschützten
oder erhaltenswerten Gebäude. Unmittelbar angrenzend an die Überbauungsordnung befinden sich die erhaltenswerten Gebäude Spillstattstrasse Nrn. 4 und 6. Das Umfeld des Gebäudes Nr. 6 wird durch die
teilweise überdachte Rampe der Einstellhalle tangiert. Die Front- sowie
Seitenansichten der beiden Gebäude werden durch den rund 30 m von
der Spillstattstrasse rückversetzten Neubau Gesundheitszentrum nicht
konkurriert. Die geplanten, rund 1.2 m hohen Absturzsicherungen bei der
Einstellhallenzufahrt beeinträchtigen die Sicht vom Torrihausparkplatz
auf die westliche Seitenfassade des Gebäudes an der Spillstattstrasse 6
geringfügig.
Abb. 6
Schnitt Einstellhalle mit Visualisierung der optischen Auswirkungen der Einstellhallenzufahrt auf dien Westfassade des erhaltenswerten Gebäudes Spillstattstrasse 6
(Quelle: MLG Generalunternehmung AG, Stand Februar 2015)
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Die Spillstattstrasse weist im Bereich des Vorhabens keine historische
Substanz auf.
Naturgüter
Im Zonenplan Landschaft sind im Bereich des Vorhabens keine Naturgüter
aufgeführt.
4.4
Gewässer
Es befinden sich keine Gewässer in unmittelbarer Nähe des Wirkungsbereichs der Überbauungsordnung.
Auf Wasseradern und die Handhabung von Oberflächenwasser ist zu achten.
4.5
Naturgefahren, Altlasten
Naturgefahren
Der gesamte Perimeter der Überbauungsordnung befindet sich gemäss
der Gefahrenkarte des Kantons Bern im gelben Gefahrenbereich und weist
eine Restgefährdung durch Rutschungen auf.
Altlasten
Es sind keine Altlast-Verdachtsflächen im Perimeter der Überbauungsordnung bekannt.
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5.
Verfahren
5.1
Vorgehen
Der Erlass einer Überbauungsordnung nach Art. 88 BauG mit grundeigentümerverbindlichen Festlegungen mit Zonenplanänderung ist im ordentlichen Verfahren nach Art. 58 ff BauG durchzuführen. Für das Verfahren
ergibt sich folgender Ablauf:
Bis Mitte Februar 2015
Entwurf Überbauungsordnung
Februar - April 2015
Bereinigung, Freigabe für Mitwirkung und Vorprüfung durch Baukommission und Gemeinderat
April - Mai 2015
Mitwirkung UeO
Mai 2015
Mitwirkungsbericht / Projektüberarbeitung /
Beschlussfassung GR
April 2015 - Juli 2015
Vorprüfung UeO mit ZPÄ
Juli - August 2015
Bereinigung nach Vorprüfung / Beschluss Baukommission und Gemeinderat Auflage
August - September 2015
Öffentliche Auflage UeO
Oktober 2015
Einspracheverhandlungen
4. Dezember 2015
Beschluss Gemeindeversammlung
Januar 2016
Genehmigung AGR
5.2
Orientierung und Mitwirkung
Die erste öffentliche Orientierung zum Vorhaben erfolgte am 19. Oktober
2012 unter der Leitung der Gemeinde. Dabei wurde das Vorhaben grob
skizziert. Die Rückmeldungen der rund 30 Teilnehmenden waren im Grossen und Ganzen sehr positiv.
Am 10. April 2014 informierte die Gemeinde an einer wiederum öffentlichen Informationsveranstaltung über den Vorschlag der Gemeindefinanzierung und der diesbezüglichen Vorlage an der ausserordentlichen
Gemeindeversammlung vom Mai 2014. Der Vorlage wird schliesslich an
der Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2014 zugestimmt.
Die Mitwirkung wird mit einer öffentlichen Auflage vom 23. April bis 26.
Mai 2015 gewährt. Im Rahmen der Mitwirkung kann jedermann Eingaben
und Anregungen zu handen der Planungsbehörde einreichen.
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5.3
Vorprüfung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung prüft unter Einbezug weiterer
Fachstellen die Überbauungsordnung auf ihre Rechtmässigkeit.
5.4
Auflage und Einsprachen
Im Rahmen der öffentlichen Auflage können von Grundeigentümern, die
von der Planung betroffen sind und von berechtigten Organisationen
Einsprachen erhoben werden. Im Rahmen der Einspracheverhandlungen
sucht die Gemeinde mit allfälligen Einsprechenden nach Lösungen.
5.5
Beschlussfassung und Genehmigung
Nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung wird das
Amt für Gemeinden und Raumordung über allfällige unerledigte Einsprachen entscheiden.
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