M IT W IR KU N G /V O R P R Ü F U NG Einwohnergemeinde Grindelwald Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht Die UeO besteht aus: • Überbauungsplan • Überbauungsvorschriften weitere Unterlagen: • Erläuterungsbericht • Zonenplanänderung mit Baureglementsänderung April 2015 Impressum Planungsbehörde: Einwohnergemeinde Grindelwald Spillstattstrasse 2 Postfach 104 3818 Grindelwald Auftragnehmer: ecoptima, Spitalgasse 34, Postfach, 3001 Bern Telefon 031 310 50 80, Fax 031 310 50 81 www.ecoptima.ch, [email protected] Bearbeitung: Franziska Rösti, Geographin MSc Abbildung Titelseite: Visualisierung des geplanten Gesundheitszentrums (mitte) (Quelle: MLG Generalunternehmung AG, Stand März 2015) Aufträge aktuell\Grindelwald\UeO Gesundheitszentrum\4\EB\5393_EB_150420_vp.indd\fr Einwohnergemeinde Grindelwaldr Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht Inhalt 1. 1.1 1.2 1.3 Problemstellung Zielsetzung und Bedürfnisnachweis Standort Bau- und Planungsrecht 5 5 5 6 2. 2.1 2.2 2.3 Vorhaben Nutzflächen Gestaltung Verkehr 8 8 9 10 3. 3.1 3.2 Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung Zonenplanänderung mit Baureglementsänderung Überbauungsordnung 12 12 12 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Auswirkungen Orts- und Landschaftsbild Lärm und Luft Natur- und Kulturgüter Gewässer Naturgefahren, Altlasten 13 13 13 14 15 15 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 Verfahren Vorgehen Orientierung und Mitwirkung Vorprüfung Auflage und Einsprachen Beschlussfassung und Genehmigung 16 16 16 17 17 17 ecoptima Einwohnergemeinde Grindelwaldr Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht 1. Problemstellung 1.1 Zielsetzung und Bedürfnisnachweis Die Situation der Hausärzte in der Schweiz ist schwierig. Finanzielle Einbussen und eine hohe Arbeitsbelastung haben die Attraktivität des Berufs beeinträchtigt. Viele junge Ärzte bevorzugen eine Spezialisierung in einer anderen Fachrichtung. Die heutigen Hausärzte sehen sich zudem einer Pensionierungswelle und der immer weniger werdende Nachwuchs bevorzugt andere Arbeitsmodelle und Gruppenpraxen. Für die Gemeinde Grindelwald ist die Sicherung der medizinischen Grundversorgung ein zentrales Anliegen. Die Gemeinde Grindelwald als Grundeigentümerin, verschiedene Ärzte aus Grindelwald sowie ein weiterer Grundeigentümer planen deshalb seit Ende 2010 mit der MLG Technik AG und der Ärztekasse ein Gesundheitszentrum mit Physiotherapieräumen und Erstwohnungen an der Spillstatt beim Torrihausparkplatz. Mit dem Bau eines Gesundheitszentrums sollen neue Arbeitsmodelle und eine zweckmässige Praxisinfrastruktur und damit attraktive Bedingungen für Hausärzte geschaffen werden. Dadurch soll die medizinische Grundversorgung langfristig gesichert werden. Das geplante Gesundheitszentrum bringt der Bevölkerung sowie den Gästen der Gemeinde Grindelwald zusätzliche Vorteile. So kann beispielsweise von den längeren Öffnungszeiten, dem Notfalldienst während 24 Stunden, dem grösseren Leistungsangebot sowie der zentralen Lage profitiert werden. Dem Engagement der Gemeinde am Vorhaben stimmten die Stimmbürger am 18. Mai 2014 mittels Objektkredit, einer Darlehensgewährung sowie einer Bürgschaftsverpflichtung in der Höhe von 5.64 Mio Schweizer Franken zu. Dieser Beschluss bestätigt das grosse öffentliche Interesse am Gesundheitszentrum und rechtfertigt die Wahl des Standortes innerhalb der ZöN 11. 1.2 Standort Das Vorhaben ist an der Spillstatt beim Torrihausparkplatz (Spillstattstrasse 14/16), teilweise in der ZöN 11 sowie grösstenteils in der erweiterten Kernzone vorgesehen. Der Standort befindet sich in Fusswegdistanz zum Altersheim (350 m), zum Bahnhof (300 m) und somit auch zum Zentrum. Rund 100 m vom Eingangsbereich entfernt befindet sich die Bushaltestelle «Grindelwald, Gemeindehaus» mit viertel- bis halbstündlichen Verbindungen Richtung Bahnhof, Ortszentrum. Die nicht parzellengenau definierte ZöN 11 wird heute als öffentlicher Parkplatz genutzt. Die Nutzung als öffentlicher Parkplatz wird mit dem Bau des Gesundheitszentrums erhalten, die ZöN 11 aufgehoben. Die beiden 5 ecoptima Einwohnergemeinde Grindelwaldr Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht Gebäude (Spilstattstrasse Nr. 14 und 16) werden für den Bau des Gesundheitszentrums weichen müssen. Die Ausdehnung des Parkplatzes sowie der Hang im nördlichen Teil des Perimeters werden durch das Vorhaben kaum tangiert. Abb. 1 Luftbild der Überbauungsordnung Gesundheitszentrum und Umgebung (Quelle: Geoportal des Bundes) Die erweiterte Kernzone lässt ein Gesundheitszentrum grundsätzlich zu, beschränkt das maximale Volumen jedoch auf 1'500 m³, was mit dem geplanten Baukörper erheblich übertroffen wird. Insgesamt ist ein Gebäudevolumen von rund 3'500 m³ geplant. Die Nachbargebäude rund um den heutigen Parkplatz sowie die beiden für den Bau des Gesundheitszentrums abzubrechenden Gebäude weisen ähnlich grosse Bauvolumen auf und sind teilweise mittels einstöckigen Zwischenbauten (Garagen) miteinander verbunden. Ein Baukörper von 1'500 m³ würde städtebaulich nicht in die entstehende Baulücke passen und würde zudem dem Grundsatz der inneren Verdichtung widersprechen. Mit der vorliegenden Überbauungsordnung wird für deren Wirkungsbereich die in der erweiterten Kernzone geltende Volumenbeschränkung aufgehoben. 1.3 Bau- und Planungsrecht Vom Vorhaben sind die Parzellen Nrn. 6351 und 6417 vollständig sowie die Parzellen Nrn. 675, 4146, 4581 und 4582 teilweise betroffen. Das erforderliche Näherbaurecht zur Parzelle Nr. 3037 liegt vor und die brandschutztechnischen Anforderungen sind mit der GVB geklärt. Das Grundstück Nr. 6351 ist vollständig der ZöN 11 zugeordnet. Die Grundstücke Nrn. 675, 6 ecoptima Einwohnergemeinde Grindelwaldr Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht 4581, 4582 und 6417 befinden sich vollständig in der erweiterten Kernzone. Das Grundstück Nr. 4146 ist teilweise der ZöN 11 und teilweise der erweiterten Kernzone zugeordnet. Aufgrund der erwähnten, Überschreitung der Volumenziffer sowie weiterer geringfügiger Überschreitungen baupolizeilicher Masse für die erweiterte Kernzone ist eine Baubewilligung ohne Nutzungsplanänderung ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund des ausreichend vorhandenen öffentlichen Intressens am Gesundheitszentrum ist für den geplanten Neubau eine Überbauungsordnung nach Artikel 88 BauG mit Zonenplanänderung vorgesehen. Die letzte vollständige Revision der Ortsplanung (Zonenplan und Baureglement) der Gemeinde Grindelwald erfolgte im Jahre 1998. Die nächste Ortsplanung startet demnächst. Mit den seither stark veränderten Ansprüchen an Überbauungen (bspw. Verdichtung oder Bauten des Gastgewerbes) und Einrichtungen wie das geplante Gesundheitszentrum (Standortkonzentration) hat sich gezeigt, dass diese selten ohne Abweichung von der baulichen Grundordnung realisiert werden können. Die Gemeinde Grindelwald arbeitet daher für von der Grundordnung abweichende Neubauten und Entwicklungen bestehender Gebäude an denen ein ausreichendes öffentliches Interesse besteht, vermehrt auf das Vorhaben abgestimmte Überbauungsordnungen aus. Das Instrument der Überbauungsordnung hat sich diesbezüglich bewährt. 7 ecoptima Einwohnergemeinde Grindelwaldr Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht 2. Vorhaben 2.1 Nutzflächen Abb. 2 Vorgesehener Grundriss Erdgeschoss (Praxis- und Nebenräume) (Quelle MLG Generalunternehmung AG, Stand März 2015) Das Projekt Neubau Gesundheitszentrum beinhaltet im Untergeschoss eine Autoeinstellhalle für 26 Personenwagen. Zusätzlich sind Keller, Technikräume sowie Umkleideräume geplant. Im Erdgeschoss ist die rund 400 m² grosse Arztpraxis mit vier Besprechungs- und drei Behandlungszimmern vorgesehen. Zusätzlich sind die notwendigen Nebenräume wie Empfang, Wartezimmer, Röntgen, EKG, Labor und Gipsraum geplant. Für den Notfalldienst im Erdgeschoss wird ein separater Eingang erstellt. Im ersten Obergeschoss des Gesundheitszentrums sind Räumlichkeiten für eine Physiotherapiepraxis sowie weitere Räume für medizinische Zwecke vorgesehen. Im zweiten und dritten Obergeschoss sind Erstwohnungen geplant. Vorgesehen sind 3 - 4 Wohnungen mit 3 - 5 Zimmern. Mit dem Neubau Gesundheitszentrum mit drei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss ist ein oberirdisches Gebäudevolumen von ca. 3'500 m³ vorgesehen. Daraus ergibt sich eine Geschossfläche für das Gesundheitszentrum inkl. Technik und Lagerräumen von rund 720 m² und für die Wohnnutzung inkl. ausgebautem Dachgeschoss von rund 540 m². 8 ecoptima Einwohnergemeinde Grindelwaldr Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht Abb. 3 2.2 Schema der Nutzung im Ergeschoss mit der Arztpraxis (grün) und der Notfallstation (rot) (Quelle: MLG Generalunternehmung AG, Stand März 2015) Gestaltung Die Fassadengestaltung sowie die Baumaterialien des Gesundheitszentrums (Stein, Beton, Holz) richten sich nach den ortsüblichen Bestimmungen. Im Stile eines zeitgemässen Neubaus und den Bedürfnissen des Gesundheitszentrums entsprechend werden die Fassaden jedoch mit grosszügigen Glasfronten versehen, wodurch das Gebäude weniger massiv in Erscheinung tritt. An der Südfassade zum Torrihausparkplatz soll zur besseren Erkennbarkeit des Gesundheitszentrums als medizinische Einrichtung mit feinen Holzelementen ein grosses, gleichförmiges Kreuz angebracht werden. Nördlich wird das Gebäude abgestuft in den Hang eingesetzt. Abb. 4 Der geplante Neubau Gesundheitszentrum (mitte) sowie das bestehende Gebäude Spillstattstrasse 18 (links) und 12 (rechts) (Quelle: MLG Generalunternehmung, Stand März 2015) 9 ecoptima Einwohnergemeinde Grindelwaldr Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht Es ist vorgesehen, die Westfassade in der hinteren Gebäudehälfte über dem Erdgeschoss zurückzuversetzen. Östlich des Hauptgebäudes ist ein rückversetzter Anbau geplant. Dieser soll gegen den Platz ein- und gegen den Hang zweistöckig und als Flachdachbau gestaltet werden. Der zweistöckige Teil dient den Wohngen im 2. Obergeschoss als Terrasse. Abb. 5 Ansicht Ost auf das Gesundheitszentrum mit Schnitt durch den Sockelbau und die Einstellhalle (Quelle MLG Generalunternehmung AG, Stand März 2015) Für den Hauptbau ist ein Satteldach mit einer Neigung von rund 30° vorgesehen. Beide Dachflächen können mit Gauben versehen werden (vgl. Visualisierung Titelbild). Diese ermöglichen die ausreichende Belichtung der Wohnräume im Dachgeschoss. 2.3 Verkehr Erschliessung Die Erschliessung erfolgt direkt ab der Spillstattstrasse. Kunden des Gesundheitszentrums sowie weitere Nutzer des öffentlichen Parkplatzes fahren ab der Spillstattstrasse direkt auf den oberirdischen Parkplatz. Auch die Vorfahrt zum Empfang und zur Notaufnahme erfolgt über den öffentlichen Parkplatz. Die Zufahrt zur Einstellhalle ist ebenfalls direkt ab der Spillstattstrasse vorgesehen. Die beiden Zufahrten liegen rund 10 m auseinander. Im Rahmen des Baugesuches werden die geeigneten Signalisierungen und Markierungen zur Vermeidung von unbefugten Abbiegemanövern in die Einstellhalle festzulegen sein. Parkierung Der Torrihausparkplatz wird heute als öffentliche Parkieranlage mit zentraler Parkuhr genutzt. Es stehen 18 Parkplätze zur Verfügung. Dieses Angebot kann mit der Überbauungsordnung Gesundheitszentrum weitgehend erhalten bleiben. Neu werden 12 öffentliche oberirdische Parkplätze zur 10 ecoptima Einwohnergemeinde Grindelwaldr Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht Verfügung stehen. Die zwei oberirdischen Privatparkplätze beim Gebäude Spillstattstrasse Nr. 6, die 6 Parkplätze beim Gebäude Spillstattstrasse Nr. 8 sowie die Garage beim Gebäude Spillstattstrasse Nr. 18 bleiben erhalten. Mit dem Neubau der Einstellhalle werden insgesamt 26 unterirdische Parkplätze für Personenwagen entstehen. Diese Parkplätze sind in erster Linie für die Mitarbeitenden des Gesundheitszentrums sowie die Bewohner der Wohnungen im 3. Stock sowie im Dachstock reserviert. Nicht genutzte Parkplätze sollen an Dritte vermietet werden. Verkehrsaufkommen Aufgrund der heute vorhandenen Parkplätze (vgl. Abb. 1) ist ein bestehendes Verkehrsaufkommen von maximal 300 Fahrten/Tag anzunehmen. Anzahl Parkplätze Faktor Umschlag 18 6 216 6 3 6 2 72 12 27 5.6 300 öffentliche Parkplätze Private Parkplätze: Geschäfte (Spillstattstr. 8) Wohnen (Spillstattstr. 6, 18) Total Anzahl Fahrten Mit der vorliegenden Überbauungsordnung und dem Neubau Gesundheitszentrum verändert sich das vorhandene Parkplatzangebot und somit das Verkehrsaufkommen. Aufgrund der geplanten Parkplätze ist künftig mit einem Verkehrsaufkommen von rund 380 Fahrten/Tag zu rechnen. Anzahl Parkplätze Faktor Umschlag 12 8 192 6 3 6 2 72 12 öffentliche Parkplätze Private Parkplätze oberirdisch: Geschäfte (Spillstattstr. 8) Wohnen (Spillstattstr. 6, 18) Anzahl Fahrten Private Parkplätze unterirdisch 26 2 104 Total 43 4.2 380 Das entspricht einer Fahrtenzunahme von 80 Fahrten/Werktag. Diese Zunahme ist unproblematisch. Es ist zudem davon auszugehen, dass mit dem Bau des Gesundheitszentrums und der Aufgabe von Privatpraxen ein Grossteil des Verkehrs innerhalb der Gemeinden lediglich verlagert wird. Aufgrund der Zentrumsnähe sowie der Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr ist ausserdem zu erwarten, dass vermehrt auch Arztbesuche ohne Privatauto getätigt werden. 11 ecoptima Einwohnergemeinde Grindelwaldr Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht 3. Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung 3.1 Zonenplanänderung mit Baureglementsänderung Da eine Überbauungsordnung nach Art. 88 die bestehende Grundordnung ablöst, ist eine Zonenplanänderung erforderlich. Im Zonenplan ist folglich auf den betroffenen Parzellen neu der Perimeter der Überbauungsordnung einzutragen. Der Perimeter setzt sich aus der bestehenden ZöN 11, der Parzelle Nr. 6417 sowie der für die Einstellhalle benötigten Fläche der erweiterten Kernzone auf den Parzellen Nrn. 675, 4146, 4581 und 4582 mit geringem Zumass zusammen. Da mit der Zonenplanänderung die ZöN 11 vollständig wegfällt, wird diese mittels Baureglementsänderung auch im Baureglement aufgehoben. Die bisherige Nutzung als öffentlicher Parkplatz mit zentraler Parkuhr wird in die Überbauungsordnung aufgenommen und bleibt weitgehend erhalten. 3.2 Überbauungsordnung Die Überbauungsordnung besteht aus dem Überbauungsplan und den Überbauuungsvorschriften. 3.2.1 Überbauungsplan Der Perimeter der Überbauungsordnung umfasst die Grundstücke Nrn. 6351 und 6417 vollständig sowie Teile der Grundstücke Nrn. 675, 4146, 4581 und 4582. Insgesamt weist der Wirkungsbereich eine Fläche von 1'493 m² auf. Im Überbauungsplan werden mit der Ausweisung von Baubereichen die maximalen Gebäudegrundrissabmessungen, deren Bezeichnung, teilweise deren Geschossigkeit sowie die Stellung der Bauten definiert. Zusätzlich enthält der Überbauungsplan Angaben zur Erschliessung und zum Aussenraum. 3.2.2 Überbauungsvorschriften Die Überbauungsvorschriften legen den Zweck der Überbauungsordnung fest und enthalten Bestimmungen zu Art und Mass der zulässigen Nutzung in den verschiedenen Baubereichen. Zusätzliche Vorschriften zur Bau- und Aussenraumgestaltung, zur Erschliessung, zur Entwässerung sowie zur Energie präzisieren die Vorgaben und Rahmenbedingungen für die geplanten Neubauten. 12 ecoptima Einwohnergemeinde Grindelwaldr Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht 4. Auswirkungen 4.1 Orts- und Landschaftsbild Der Wirkungsbereich der Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» umfasst den bestehenden Parkplatz Torrihaus sowie die bestehenden Gebäude Spillstattstrasse 14 und 16. Südlich grenzt die Überbauungsordnung an die Spillstattstrasse, nördlich an die untere Böschung des Hubelgässlis, östlich sowie westlich an die erweiterte Kernzone. Der Perimeter liegt weder in einem Ortsbild- noch Landschaftsschutzgebiet. Ausserhalb des Wirkungsperimeters befinden sich jedoch gemäss Bauinventar der Gemeinde Grindelwald erhaltenswerte Bauten im oder am Rand des Wirkungsperimeters (siehe Kapitel 4.3 und Zonenplanänderung). Mit der vorliegenden Überbauungsordnung wird ein öffentlicher Parkplatz erhalten. Das Gebiet um den Torrihausplatz weist ein heterogenes Erscheinungsbild auf. Abgebrochen und durch den Neubau ersetzt werden die Gebäude Spillstattstrasse 14 und 16. Beide abzubrechenden Gebäude befinden sich heute in einem mässigen baulichen Zustand und stellen keine Prägung des Ortsbildes dar. Neubauten haben sich in wesentlichen Elementen der Fassaden- und Dachgestaltung aber auch der Wahl der Baumaterialien (bspw. Beton- und Steinfassaden, Holz) der in der Gemeinde üblichen Bauweise anzupassen. Mit dem geplanten Neubau Gesundheitszentrum wird dem Arrangement von Gebäuden eher älterer, differenzierter Bauart unterschiedlicher Qualität rund um den Torrihausplatz ein neues, modernes jedoch auch dezent gestaltetes Gebäude hinzugefügt. Das Orts- und Landschaftsbild wird dadurch unwesentlich verändert. 4.2 Lärm und Luft Lärm Von Seiten der neuen Nutzung sind lediglich die Parkplätze, allfällige nächtliche Notfallanfahrten sowie die Haustechnik lärmrelevant. Die zusätzlichen Parkplätze befinden sich in einer geschlossenen Einstellhalle. Mittels teilweiser Überdachung der Einstellhallenzufahrt werden die Emissionen auf umliegende Gebäude möglichst eingedämmt. Der oberirdische Parkplatz ist bestehend und wird bereits heute Tag und Nacht genutzt. Mit dem Gesundheitszentrum ist lediglich eine geringe Zunahme der Fahrten zu erwarten. In der erweiterten Kernzone gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Diese wird mit der vorliegenden Überbauungsordnung übernommen. Die Planungswerte werden mit den neuen Bauten und Anlagen eingehalten. 13 ecoptima Einwohnergemeinde Grindelwaldr Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht Luft Die Gemeinde Grindelwald ist bezüglich Luftqualität wenig belastet. Durch den geplanten Neubau entstehen keine relevanten Emissionen. Das Gesundheitszentrum wird bezüglich Wärmeerzeugung (Heizung und Warmwasser) mit maximal 30 % erneuerbarer Energie betrieben werden können. Aufgrund der geänderten Nutzung (Gesundheitszentrum statt Feuerwehrmagazin) ist mit einer geringfügigen Verkehrszunahme in und aus dem Areal von rund 64 Fahrten/Tag zu rechnen (vgl. Kapitel 2.3). Dabei handelt es sich grösstenteils um eine Verlagerung der Fahrten (anstatt zu den einzelnen Praxen, neu zum Gesundheitszentrum) innerhalb des Gemeindegebiets. Das gesamte Verkehrsaufkommen des Areals in der Grössenordnung von maximal 364 Fahrten/Werktag ist lufthygienisch unbedenklich. 4.3 Natur- und Kulturgüter Kulturgüter Im Perimeter der Überbauungsordnung befinden sich keine geschützten oder erhaltenswerten Gebäude. Unmittelbar angrenzend an die Überbauungsordnung befinden sich die erhaltenswerten Gebäude Spillstattstrasse Nrn. 4 und 6. Das Umfeld des Gebäudes Nr. 6 wird durch die teilweise überdachte Rampe der Einstellhalle tangiert. Die Front- sowie Seitenansichten der beiden Gebäude werden durch den rund 30 m von der Spillstattstrasse rückversetzten Neubau Gesundheitszentrum nicht konkurriert. Die geplanten, rund 1.2 m hohen Absturzsicherungen bei der Einstellhallenzufahrt beeinträchtigen die Sicht vom Torrihausparkplatz auf die westliche Seitenfassade des Gebäudes an der Spillstattstrasse 6 geringfügig. Abb. 6 Schnitt Einstellhalle mit Visualisierung der optischen Auswirkungen der Einstellhallenzufahrt auf dien Westfassade des erhaltenswerten Gebäudes Spillstattstrasse 6 (Quelle: MLG Generalunternehmung AG, Stand Februar 2015) 14 ecoptima Einwohnergemeinde Grindelwaldr Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht Die Spillstattstrasse weist im Bereich des Vorhabens keine historische Substanz auf. Naturgüter Im Zonenplan Landschaft sind im Bereich des Vorhabens keine Naturgüter aufgeführt. 4.4 Gewässer Es befinden sich keine Gewässer in unmittelbarer Nähe des Wirkungsbereichs der Überbauungsordnung. Auf Wasseradern und die Handhabung von Oberflächenwasser ist zu achten. 4.5 Naturgefahren, Altlasten Naturgefahren Der gesamte Perimeter der Überbauungsordnung befindet sich gemäss der Gefahrenkarte des Kantons Bern im gelben Gefahrenbereich und weist eine Restgefährdung durch Rutschungen auf. Altlasten Es sind keine Altlast-Verdachtsflächen im Perimeter der Überbauungsordnung bekannt. 15 ecoptima Einwohnergemeinde Grindelwaldr Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht 5. Verfahren 5.1 Vorgehen Der Erlass einer Überbauungsordnung nach Art. 88 BauG mit grundeigentümerverbindlichen Festlegungen mit Zonenplanänderung ist im ordentlichen Verfahren nach Art. 58 ff BauG durchzuführen. Für das Verfahren ergibt sich folgender Ablauf: Bis Mitte Februar 2015 Entwurf Überbauungsordnung Februar - April 2015 Bereinigung, Freigabe für Mitwirkung und Vorprüfung durch Baukommission und Gemeinderat April - Mai 2015 Mitwirkung UeO Mai 2015 Mitwirkungsbericht / Projektüberarbeitung / Beschlussfassung GR April 2015 - Juli 2015 Vorprüfung UeO mit ZPÄ Juli - August 2015 Bereinigung nach Vorprüfung / Beschluss Baukommission und Gemeinderat Auflage August - September 2015 Öffentliche Auflage UeO Oktober 2015 Einspracheverhandlungen 4. Dezember 2015 Beschluss Gemeindeversammlung Januar 2016 Genehmigung AGR 5.2 Orientierung und Mitwirkung Die erste öffentliche Orientierung zum Vorhaben erfolgte am 19. Oktober 2012 unter der Leitung der Gemeinde. Dabei wurde das Vorhaben grob skizziert. Die Rückmeldungen der rund 30 Teilnehmenden waren im Grossen und Ganzen sehr positiv. Am 10. April 2014 informierte die Gemeinde an einer wiederum öffentlichen Informationsveranstaltung über den Vorschlag der Gemeindefinanzierung und der diesbezüglichen Vorlage an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom Mai 2014. Der Vorlage wird schliesslich an der Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2014 zugestimmt. Die Mitwirkung wird mit einer öffentlichen Auflage vom 23. April bis 26. Mai 2015 gewährt. Im Rahmen der Mitwirkung kann jedermann Eingaben und Anregungen zu handen der Planungsbehörde einreichen. 16 ecoptima Einwohnergemeinde Grindelwaldr Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht 5.3 Vorprüfung Das Amt für Gemeinden und Raumordnung prüft unter Einbezug weiterer Fachstellen die Überbauungsordnung auf ihre Rechtmässigkeit. 5.4 Auflage und Einsprachen Im Rahmen der öffentlichen Auflage können von Grundeigentümern, die von der Planung betroffen sind und von berechtigten Organisationen Einsprachen erhoben werden. Im Rahmen der Einspracheverhandlungen sucht die Gemeinde mit allfälligen Einsprechenden nach Lösungen. 5.5 Beschlussfassung und Genehmigung Nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung wird das Amt für Gemeinden und Raumordung über allfällige unerledigte Einsprachen entscheiden. 17 ecoptima
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