BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT HOLLABRUNN Fachgebiet Veterinärwesen 2020 Hollabrunn, Mühlgasse 24 Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn, 2020 An alle Gemeinden des Verwaltungsbezirkes Hollabrunn z.H. de(r)s Bürgermeister(in)s Beilagen HLL3-T-092/001 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) - Bezug E-Mail: [email protected] Fax: 02952/9025-27651 Internet: http://www.noe.gv.at Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005 DVR: 0016047 BearbeiterIn (0 2952) 9025 Durchwahl Datum Elisabeth Haslinger 27655 14. April 2015 Betrifft Streunerkatzen Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Seit mehreren Jahren werden vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU5 Kastrationsprojekte für Streunerkatzen gefördert. Trotzdem bilden sich immer wieder unterschiedlich große Streunerkatzenpopulationen in den Ortschaften. Streunerkatzen sind im Normalfall sehr scheu – lassen sich daher schwer fangen und auch nicht streicheln, gewöhnen sich aber rasch an eine regelmäßige Fütterung. Eine ausreichende Fütterung der Tiere wirkt sich positiv auf die Fortpflanzung aus und führt in der Regel dazu, dass die Kätzin durchschnittlich zweimal im Jahr drei bis sechs Junge wirft. Durch das Einfangen und Weggeben der Jungtiere wird das Muttertier rascher wieder rollig und so verkürzt sich der Abstand zwischen den Würfen. Wenn man sich dazu entschließt, herrenlose streunende Katzen zu füttern, muss man sich bewusst sein, dass diese Tiere auch unbedingt kastriert werden sollen, damit eine unkontrollierte Vermehrung verhindert wird. Nach der Kastration sollten die Tiere wieder in ihren angestammten Lebensraum zurückgebracht werden. Nur so kann verhindert werden, dass der Revierplatz durch den Zuzug einer „neuen“ unkastrierten Katze besetzt wird. Die Unterbringung von Streunerkatzen in Tierheimen stellt keine tiergerechte Lösung dar. Die Katzen sind das Leben in „freier Natur“ gewohnt, nicht auf den Menschen geprägt und extrem scheu. Eingesperrt zu sein, bedeutet für diese Tiere eine große Qual. -2Die einzig sinnvolle und tiergerechte Vorgehensweise, das Wachstum einer Streunerkatzenpopulation einzuschränken und den beschriebenen Problemen vorzubeugen, ist es. Einerseits die eigenen Hauskatzen kastrieren zu lassen und andererseits Streunerkatzen einzufangen, kastrieren zu lassen und am angestammten Platz wieder freizulassen. Es ergeht daher das Ersuchen, die Bevölkerung entsprechend zu informieren. Informationsmaterial (Folder Katzen-Kastration) kann bei der NÖ Tierschutzombudsfrau [email protected] bezogen werden. Der Bezirkshauptmann Mag. G r u s c h Dieses Schriftstück wurde amtssigniert. Hinweise finden Sie unter: www.noe.gv.at/amtssignatur
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