Kastrationsprojekte für Streunerkatzen

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT HOLLABRUNN
Fachgebiet Veterinärwesen
2020 Hollabrunn, Mühlgasse 24
Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn, 2020
An alle
Gemeinden des Verwaltungsbezirkes
Hollabrunn
z.H. de(r)s Bürgermeister(in)s
Beilagen
HLL3-T-092/001
Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)
-
Bezug
E-Mail: [email protected]
Fax: 02952/9025-27651
Internet: http://www.noe.gv.at
Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005 DVR: 0016047
BearbeiterIn
(0 2952) 9025
Durchwahl
Datum
Elisabeth Haslinger
27655
14. April 2015
Betrifft
Streunerkatzen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Seit mehreren Jahren werden vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU5
Kastrationsprojekte für Streunerkatzen gefördert.
Trotzdem bilden sich immer wieder unterschiedlich große Streunerkatzenpopulationen in
den Ortschaften.
Streunerkatzen sind im Normalfall sehr scheu – lassen sich daher schwer fangen und
auch nicht streicheln, gewöhnen sich aber rasch an eine regelmäßige Fütterung.
Eine ausreichende Fütterung der Tiere wirkt sich positiv auf die Fortpflanzung aus und
führt in der Regel dazu, dass die Kätzin durchschnittlich zweimal im Jahr drei bis sechs
Junge wirft. Durch das Einfangen und Weggeben der Jungtiere wird das Muttertier rascher
wieder rollig und so verkürzt sich der Abstand zwischen den Würfen.
Wenn man sich dazu entschließt, herrenlose streunende Katzen zu füttern, muss man sich
bewusst sein, dass diese Tiere auch unbedingt kastriert werden sollen, damit eine
unkontrollierte Vermehrung verhindert wird.
Nach der Kastration sollten die Tiere wieder in ihren angestammten Lebensraum
zurückgebracht werden. Nur so kann verhindert werden, dass der Revierplatz durch den
Zuzug einer „neuen“ unkastrierten Katze besetzt wird.
Die Unterbringung von Streunerkatzen in Tierheimen stellt keine tiergerechte Lösung dar.
Die Katzen sind das Leben in „freier Natur“ gewohnt, nicht auf den Menschen geprägt und
extrem scheu. Eingesperrt zu sein, bedeutet für diese Tiere eine große Qual.
-2Die einzig sinnvolle und tiergerechte Vorgehensweise, das Wachstum einer
Streunerkatzenpopulation einzuschränken und den beschriebenen Problemen
vorzubeugen, ist es. Einerseits die eigenen Hauskatzen kastrieren zu lassen und
andererseits Streunerkatzen einzufangen, kastrieren zu lassen und am angestammten
Platz wieder freizulassen.
Es ergeht daher das Ersuchen, die Bevölkerung entsprechend zu informieren.
Informationsmaterial (Folder Katzen-Kastration) kann bei der NÖ Tierschutzombudsfrau
[email protected] bezogen werden.
Der Bezirkshauptmann
Mag. G r u s c h
Dieses Schriftstück wurde amtssigniert.
Hinweise finden Sie unter:
www.noe.gv.at/amtssignatur