Willkommen im Hauptstudium der Fakultät für Maschinenwesen

Fakultät für Maschinenwesen
Technische Universität München
Willkommen an der
Fakultät für Maschinenwesen
Informationsveranstaltung Master-Studiengänge
Anett Geckert, Prüfungsbüro
Fakultät für Maschinenwesen
Technische Universität München
Inhalt der Veranstaltung
• Vorstellung des Prüfungsbüros
• Studienplan/Wahlpflichtbereiche/Fächerwahl
• Prüfungsanmeldung
• Abschluss Ihres Studiums
• Wichtige Informationen zu
Anerkennungen/Urlaubssemester
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Ihr Prüfungsbüro:
Sekretariat: Raum MW 0011a
Elisabeth Albrecht
Tel.:089/289–15694, [email protected]
Linda Dewenter
Tel.:089/289–15693, [email protected]
Sprechstunden:
Mo., Di., Mi. und Do.:
09:00-11:00 Uhr
Schriftführerin: Raum MW 0012
Dipl.-Ing. Anett Geckert
Tel.:089/289–15695, [email protected]
Sprechstunden:
Di., Mi. und Do.:
09:00-11:00 Uhr
BITTE BEACHTEN: Telefonisch erreichbar nur außerhalb der Sprechstunden
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10 Studiengänge
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Masterstudiengang Energie- und Prozesstechnik
Masterstudiengang Entwicklung und Konstruktion
Masterstudiengang Fahrzeug- und Motorentechnik
Masterstudiengang Luft- und Raumfahrt
Masterstudiengang Maschinenbau und Management
Masterstudiengang Maschinenwesen
Masterstudiengang Medizintechnik
Masterstudiengang Mechatronik und Informationstechnik
Masterstudiengang Nukleartechnik
Masterstudiengang Produktion und Logistik
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Unterschiedliche Angebote der drei
Wahlpflichtbereiche
WPB 1 = Kernkompetenzen des Studiengangs
WPB 2 = Schwerpunktmodule
WPB 3 = Studiengangsübergreifende Module
in den 10 Studiengängen
Bitte beachten Sie, dass die Fächerlisten in der FPSO
nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Die aktuelle
Fächerliste finden Sie auf der homepage unter Ihrem STG:
http://www.mw.tum.de/studium/masterstudium/
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Credit-Auswahlregeln in den MasterWahlpflichtbereichen
Master-STG
WPB 1
WPB 2
WPB 3
EuP
mind.30
max. 30
max. 10
EuK
mind.30
max. 30
max. 10
FuM
mind.30
max. 30
max. 10
LuR
mind.25
max. 35
max. 10
MuM
mind.30
mind. 30
-
MW
60
-
-
MuI
mind.30
max. 30
max. 10
MedTech
mind.30
max. 30
max. 10
NukTech
mind.30
mind. 20
-
PuL
mind.30
max. 30
max. 10
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Umfang Ihres Masterstudiums:
• 90 ECTS





60 ECTS aus LV (entsprechend den Wahlpflichtbereichen)
11 ECTS aus Semesterarbeit
9 ECTS Ergänzungsfächer
8 ECTS Hochschulpraktika
2 ECTS Soft Skills
• 30 ECTS Master‘s Thesis
 27 ECTS Master’s Thesis
 3 ECTS Anleitung wissenschaftliches Arbeiten
Die 3 ECTS für die Soft Skills “Anleitung wissenschaftliches Arbeiten” werden
mit der Notenmeldung für die Master’s Thesis gültig gesetzt.
• Σ 120 ECTS
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Übergang vom „alten“ Bachelor (FPSO 2008)
zum „neuen“ Master (FPSO 2013):
In jedem der neuen Masterstudiengänge wird der
Wahlmodulbereich „Ergänzungen“ um die Bachelormodule
erweitert (ausgenommen diejenigen, die nach dem WS13/14 in das
Lehrangebot aufgenommen wurden, weil sie erstmalig für den
neuen Bachelor konzipiert wurden).
Diese Erweiterung ist auf 2 Jahre begrenzt (Ende SS15)
Bitte beachten:
• Letzte Möglichkeit um die Bachelormodule im Master abzulegen
oder anerkennen zu lassen, ist das SS15.
• Keine Anerkennung von im SS15 abgelegten Bachelormodulen für
den Master, der von den Studiernden im WS15/16 begonnen wird.
• Keine Wiederholung von im SS15 angemeldeten Bachelormodulen
im WS15/16.
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Wo finden Sie die Bachelormodule:
www.tum.de - Fakultätsseite Maschinenwesen
unter
 Lehre
Bachelorstudium ab WS12/13
Maschinenwesen
Modullisten
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WICHTIG
 Mindestens eine Modulprüfung aus dem
Wahlpflichtbereich muss bis zum Ende des
zweiten Semesters erfolgreich abgelegt
werden.
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Nachweis über Bachelorabschluss
Der o.g. Nachweis ist innerhalb eines Jahres nach
Aufnahme des Masterstudiums dem Immatrikulationsamt
nachzuweisen. Der Bachelorabschluss wird durch
TUMonline weitergeleitet.
Empfehlung für die Übergangszeit: Bitte prüfen Sie, ob alle
Haken für Ihre Masterzulassung auf „Grün“ gesetzt sind.
Hinweis für Ihre Anerkennungsantrag:
Erst nach Ihrem Bachelorabschluss wird Ihr Anerkennungsantrag für den Master verbucht.
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Soft Skills:
Ansprechpartner:
Zentrum für Schlüsselkompetenzen unter
http://www.zsk.mw.tum.de
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Prüfungsanmeldung:
Eigenständige Anmeldung zu allen Prüfungen über den
Studienbaum in TUMonline
• Dadurch ist bei Ihrer Anmeldung eine Zuordnung der Prüfung zum
gewählten Wahlpflichtbereich möglich.
• Bei Anmeldung der Prüfungen als Freifächer sind diese auch als
Freifächer im Studienbaum verbucht.
=>TUMonline erzeugt nach jeder Anmeldung eine
Anmeldebestätigung mit Angabe der Zuordnung der Prüfung.
Diese bitte prüfen und bei Fehlern an Ihr Prüfungsbüro wenden!!
Anmeldung erfolgt über TUMonline: 18.05. – 30.06.15
FRIST muss eingehalten werden!!!
ES ERFOLGEN KEINE NACHMELDUNGEN!!
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Prüfungsanmeldung:
• Wahl der Mastermodule entsprechend der Wahlpflichtbereiche
• Zur Wahl der Lehrveranstaltungen ist noch keine Zuordnung der Fächer
notwendig. Achtung: Gesetzte Haken können von Ihnen nicht gelöscht
werden => Bitte an den Masterprüfungsausschuss wenden.
• ERST zur Prüfungsanmeldung legen Sie in Ihrem Studienbaum die
exakte Zuordnung des Faches fest
• Im Anmeldezeitraum bitte Anmeldung prüfen und Probleme zeitnah
Ihrem Prüfungsbüro mitteilen
• Abmeldezeitraum: Bis ZWEI Wochen vor Prüfungstermin! Bitte die
Abmeldung durchführen!!! (Freigabe von reservierten Hörsälen, Entlastung
von Lehrstuhlkapazitäten usw.)
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Auflagen:
Eigenständige Anmeldung zu den Auflagenfächern über
TUMonline in der Zeit vom 18.05. – 30.06.15
Sie müssen sich für die Auflagen rechtzeitig anmelden, damit diese im
1. Studienjahr abgelegt werden können.
Wenn Sie die Anmeldung versäumen, so gelten Ihre Auflagenprüfungen als erstmals abgelegt und nicht bestanden. N.b. Auflagen
dürfen nur einmal zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
Keine Anerkennung der Auflagen möglich.
Widerspruch gegen Bescheid innerhalb eines Monats möglich.
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Auflagen = Bedingung für Zulassung
zu Mastermodul-Prüfung:
Eine Zulassung zu den Mastermodul-Prüfungen ab
dem 8. Mastermoduls darf nur erfolgen, wenn die
Auflagen erfüllt sind.
Die Auflage „Industriepraktikum“ ist davon nicht
betroffen. Das IP ist zu Beginn der Master‘s Thesis
vorzuweisen.
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Prüfungen:
• Ist eine Modulprüfung aus einem der Wahlpflichtbereiche nicht bestanden, dann MUSS diese wiederholt
und erfolgreich abgelegt werden.
• Es ist keine Wiederholung zur Notenverbesserung
möglich!
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Regelstudienzeit:
Das Masterstudium verteilt sich auf 3 Semester
und maximal 6 Monate für die Master’s Thesis
APSO §9 (2) und FPSO §35 (2)
Die Regelstudienzeit beträgt insgesamt 4 Semester.
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Studienfortschrittskontrolle laut APSO §10
•
•
•
•
Bis zum Ende des 3. FS 30 ECTS
Bis zum Ende des 4. FS 60 ECTS
Bis zum Ende des 5. FS 90 ECTS
Bis zum Ende des 6. FS 120 ECTS
 Prüfung des Studienfortschritts durch das Prüfungsamt
 Exmatrikulation
Nicht erbrachte Leistungen im 6. FS gelten als abgelegt und nicht
bestanden. Eine letztmalige Wiederholung ist nur auf Antrag mit
Einreichen triftiger Gründe beim Prüfungsausschuss möglich.
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Bescheide nach Notenschluss
In Ihrem Studienbaum werden die Bescheide nach
Notenschluss hinterlegt.
Bitte prüfen Sie den Inhalt Ihrer Bescheide bezüglich:
• Noten
• Zuordnung der Fächer im Studienbaum usw.
Bei Unstimmigkeiten bitte umgehend im Masterprüfungsbüro melden.
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Modul Semesterarbeit
• Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen zu Beginn der Arbeit
• Abgabe einer Versicherung bei Ihrem Betreuer, dass Sie während
der Bearbeitung nicht beurlaubt sind und dass Sie die "Richtlinien
zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang
mit wissenschaftlichem Fehlverhalten" gelesen haben.
•
Das erforderliche Formular liegt Ihrem Betreuer vor.
• Die Bearbeitungszeit darf nicht mehr als 6 Monate betragen. Bei
Verlängerung ist ein Antrag vor Ende des regulären
Bearbeitungszeitraums erforderlich und eine Verlängerung um
einen Monat möglich.
• Eine Verlängerung aus Krankheitsgründen (Vorlage eines
Vertrauensärztl. Attests und formloser Antrag an Ausschuss) kann
um Dauer des Attests gewährt werden.
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Modul Master’s Thesis
Master‘s Thesis 30 Credits = 900 Arbeitsstunden = 6 Monate Vollzeittätigkeit
• Reguläre Anmeldung der Master‘s Thesis mit 90 ECTS
• Vorzeitige Anmeldung möglich, wenn mind. 80 ECTS
erreicht sind
• Zur Zulassung ist die Vorlage des Leistungsnachweises
(aus TUMonline) beim Betreuer notwendig
• Abgabe einer Versicherung bei Ihrem Betreuer, dass Sie
während der Bearbeitung nicht beurlaubt sind
 Ihr Bachelorstudium und
 Ihre Auflagen erfolgreich abgelegt haben und …
Fortsetzung Folie 24
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Modul Master’s Thesis
Fortsetzung von Folie 23
 dass Sie die Broschüre "Richtlinien zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit
wissenschaftlichem Fehlverhalten" gelesen und zur
Kenntnis genommen haben.
 Das erforderliche Formular liegt Ihrem Betreuer vor.
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Modul Master’s Thesis
 Dauer: 6 Monate
 Betreuer: Hochschullehrer der Fakultät für MW,
Lehrbeauftragte oder Hochschullehrer anderer
Fakultäten, die in Ihrem STG lehren.
 Abschluss: Master’s Thesis und Vortrag
Vortrag geht nicht in die Note ein
 Abgabedatum am Lehrstuhl = Ende Ihrer Masterarbeit
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Berechnung der Endnote:
Gewichtetes Notenmittel
• der Modulprüfungen (entspricht 60 ECTS)
• der Semesterarbeit
• der Master‘s Thesis (im Umfang von 27 ECTS)
 Notengewichtungen entsprechen den zugeordneten
Credits.
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• Ihr Abschluss
Master of Science („M.Sc.“)
Dieser akademische Grad kann mit dem
Hochschulzusatz „(TUM)“ geführt werden.
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• Wann und wie erhalten Sie Ihr Zeugnis?
• Sie erhalten eine Email von Ihrem Prüfungsausschuss,
dass Ihre Master‘s Thesis verbucht wurde. Bitte prüfen
Sie dann, ob Ihre 120 Credits verbucht und alle
Angaben (Titel der Arbeiten in Deutsch/Englisch)
korrekt sind.
• Danach erhalten Sie die Kontaktdaten unseres
Prüfungsamtes und erkundigen sich nach dem Stand
der Zeugniserstellung.
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Anerkennungen
Informationen unter www.mw.tum.de
1.
Anerkennungen von nicht an der TUM erbrachten
Prüfungsleistungen (Inland und Ausland)
2.
Anerkennungen von an der TUM erbrachten
Prüfungsleistungen
2.1 Studiengangwechsler
2.2 Anerkennungen von Leistungen (Freifächer) aus dem
Bachelor in den Master
Eine Höherstufung erfolgt ab 22 ECTS
Wiederholungsprüfungen zählen nicht in diese 22 ECTS
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Anerkennungen
• Vor der Immatrikulation kann keine Prüfung der Anerkennung von
Prüfungsleistungen vorgenommen werden.
• Ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen kann nur
einmal und zwar innerhalb des ersten Studienjahres bzw. im
Folgesemester bei Beurlaubung beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden
• Für die Einhaltung der Frist ist das Abgabedatum Ihres Antrags
ausschlaggebend, nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.
Anerkennung der Leistungen im Doppelstudium
Sie stellen semesterweise den Antrag auf Anerkennung Ihrer
Leistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss.
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Hinweis zur Anerkennung für den Masterstudiengang
Auszug APSO §8 Abs. 2, Satz 2
Wahlpflicht- oder Wahlveranstaltungen, bei denen
bereits im Rahmen des Bachelorstudiengangs
Prüfungen abgelegt worden sind und deren Ergebnis in
die Gesamtnote eingegangen ist, können im
Masterstudiengang nicht mehr gewählt werden.
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Informationen zum Urlaubssemester
Wiederholung von Prüfungen im Urlaubssemester
 Keine Teilnahme an erstmalig abzulegenden Prüfungen
(betrifft: Erstversuche nach Attesten und Prüfungsfristverlängerungen).
 Eine Wiederholung nichtbestandener Prüfungen ist
möglich.
 Keine Anfertigung von Semester- und Masterarbeiten
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Allgemeine Hinweise:
• Freischaltung der Studiengänge und Sicht auf
diese erst mit Semesterbeginn
• Leistungsnachweise über TUMonline
Im Prüfungsamt:
• Ihre Zeugnisse
• Beglaubigungen (Zeiten erfragen)
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Alle wichtigen Informationen finden Sie unter:
http://www.mw.tum.de
 Bitte lesen Sie die FAQ’s!!
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