Europäische Bürgerinitiative - Blogs @ FH

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 8 | Juli 2011
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Mobile Government | Handy-Signatur
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Editorial
Liebe E-Government Interessierte,
In den ersten 10 Ausgaben wurden 93 Artikel in der Rubrik „Fachartikel“ veröffentlicht. Diese Artikel mussten vor
der Publikation einen Reviewprozess durchlaufen und
wurden erst dann zur Veröffentlichung in eGovernment
Review zugelassen. Zusätzlich wurden noch 13 Artikel
in der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht. Artikel in dieser
Kategorie müssen keinen Reviewprozess durchlaufen und
sollen insbesondere aktuellen Themen eine rasche Veröffentlichung ermöglichen.
Die Themenbereiche der Artikel in eGovernment Review
zeigen eindrucksvoll die Breite und Tiefe von E-Government. In der 1. Ausgabe vom Januar 2008 standen u.a.
folgende Themen im Mittelpunkt: E-Government Europameister Österreich, Internetwahlen und E-Government
für Unternehmen. 2008 wurde auch durch die EUDienstleistungsrichtlinie geprägt. Die beiden Ausgaben
im Jahr 2009 hatten die Schwerpunkte E-Government
Memorandum 2013 und elektronische Zustellung. Im
Jahr 2010 war zuerst die elektronische Rechnung im Fokus und in der zweiten Ausgabe dieses Jahres erstmals das
Thema Open Government. In 2011 waren es die Themen
Regionales E-Partizipations-Modell und grenzüberschreitendes E-Government. In der 9. Ausgabe (Januar 2012)
stand das Thema Open Budget im Mittelpunkt. Viele der
vorgestellten Themen haben nichts an Aktualität verloren,
sondern werden die Community noch mehrere Jahre begleiten. Auch bin ich davon überzeugt, dass in den nächsten Jahren wieder sehr spannende Themen auftreten, die
zu Diskussionen, Anpassungen und Verbesserungen führen werden.
An dieser Stelle möchte ich mich auch ganz besonders bei
den Kollegen vom eGovernment Review Beirat bedanken.
Der Beirat ist naturgemäß im Reviewprozeß intensiv eingebunden, die Mitglieder des Beirates schlagen aber auch
Interviewpartner vor und geben Input zur generellen Ausrichtung von eGovernment Review. Ohne die Tätigkeiten
des Beirates wären weder die Qualität, noch die Unabhängigkeit sicherzustellen.
In der vorliegenden Ausgabe möchte ich insbesondere
auch auf das Interview mit Dr. Weninger, Generalsekretär
des Österreichischen Städtebundes, hinweisen. Er spricht
dabei einige interessante Themen mit klaren Worten an.
Spannende und sehr aktuelle Themen dieser Ausgabe
sind auch die Europäische Bürgerinitiative, das Thema
Mobile Government und der Zusammenhang zwischen
Portalen und Apps.
Wir wünschen Ihnen viel Lesevergnügen bei der 10. Ausgabe von eGovernment Review und freuen uns auf weitere viele sehr spannende Ausgaben.
FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger
Fachhochschule Kärnten
Studienbereich Wirtschaft & Management
aufruf beiträge
Vor Ihnen liegt die 10. Ausgabe von eGovernment Review.
Diese Jubiläumsausgabe möchte ich nutzen, um einerseits
die Autorinnen und Autoren in den Mittelpunkt zu stellen und andererseits, die bisher behandelten Themen.
Am Beginn dieser Ausgabe finden Sie eine Übersicht aller
Autorinnen und Autoren der ersten 10 Ausgaben. Ihnen
gilt unser herzlicher Dank, ohne Sie würde eGovernment
Review nicht bestehen können und ohne Sie würden viele
interessante Themen die Community nicht erreichen.
eGovernment Review veröffentlicht ausgewählte Artikel
zu verschiedensten Aspekten von E-Government. Wenn
Sie einen Artikel in eGovernment Review veröffentlichen möchten, dann senden Sie eine Kurzbeschreibung
(zwischen 150 und 300 Worten) an w.eixelsberger@
fh-kaernten.at. Die Kurzbeschreibung kann sowohl in
deutscher als auch in englischer Sprache verfasst sein.
Der eGovernment Review Beirat bewertet die eingereichten Artikel und gibt ausgewählte Artikel zur Veröffentlichung frei. Einreichungen für die 11. Ausgabe werden bis
zum 15. Oktober 2012 angenommen.
FH-Prof. Dr. Wolfgang
EIXELSBERGER
Fachhochschule Kärnten
Studienbereich Wirtschaft
& Management
4 |
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
eGovernment-Review-Beirat
Der Beirat wählt die zu erscheinenden Artikel aus, schlägt
Interviewpartner vor und gibt Input zur generellen Ausrichtung
von eGovernment Review.
FH-Prof. Dr. Dietmar Brodel
Rektor der Fachhochschule Kärnten, Leiter Studienbereich Wirtschaft & Management
Fachhochschule Kärnten
FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger
Professur aus Wirtschaftsinformatik
Fachhochschule Kärnten
Dr. Peter Parycek, MSc
Zentrumsleiter Zentrum für E-Governance
Donau-Universität Krems
Lektor FH Kärnten
Prof. Dr. Reinhard Posch
Leiter des IAIK (Institute for Applied Information Processing and Communications)
TU Graz
CIO des Bundes
Prof. DI Dr. Reinhard Riedl
Leiter Kompetenzzentrum Public Management & E-Government
Berner Fachhochschule
Prof. Dr. Jürgen Stember
Dekan Fachbereich Verwaltungswissenschaften
Hochschule Harz
DI Manfred Wundara
CIO der Stadt Villach
Mitglied des Präsidiums des Fachausschusses für Informationstechnologie
des Österreichischen Städtebundes
Leiter der Arbeitsgruppe Q-SKF der Plattform Digitales Österreich
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
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Inhalt
Autorenübersicht der ersten 10 Ausgaben von eGovernment Review
„E-Government wird die öffentlichen Haushalte nicht sanieren“
6
14
Interview mit Thomas Weninger (Generalsekretär Österreichischer Städtebund)
Das neue Innovationslabor Wirtschaftsförderung - IT-Schnittstelle
zwischen angewandter Forschung, Lehre und Praxistransfer
16
Jürgen Stember (Hochschule Harz)
Villach auf dem Weg zur Smart City
18
Andreas Karitnig (RMA) | Sabine Domenig (Stadt Villach) | Richard Obernosterer (RMA)
Europäische Bürgerinitiative in Kraft - Mitpartizipieren auch online
20
fachartikel
aktuelles
service
Ausgabe Nr. 10 | Juli 2012
Robert Stein | Gregor Wenda (Bundesministerium für Inneres)
Mobile Government - quo vadis 2012+?
22
Wolfgang Palka | Veronika Schreiber | Petra Wolf | Helmut Krcmar (Technische Universität München)
Die Handy-Signatur - Ausweis und Unterschrift im Internet
24
Peter Reichstädter (Bundeskanzleramt)
Portale und Apps: Zwei gegensätzliche Gestaltungsprinzipien?
26
Niels Proske | Basanta E.P. Thapa (Universität Potsdam)
Web 2.0 zur Vereinfachung der Umsetzung von EU-Richtlinien 28
David H. Fenner | Volkmar Kese (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Der P23R: Herausforderungen in der technischen Umsetzung
30
Thomas Jeswein | Steffen Olbrich | Michael Bednorz (Frauenhofer IESE)
E-Government Schweiz in eine neue Etappe gestartet 32
Stephan Röthlisberger (Geschäftsstelle E-Government Schweiz)
Burgenland bietet mit der neuen Pflegeplatzbörse
ein österreichweit einzigartiges Service Franz Koch | Harald Reisinger (Amt der Burgenländischen Landesregierung)
E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 32
36
E-Government Publikationen 38
service
service
Autorenübersicht der
ersten 10 Ausgaben von
eGovernment Review
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Stadt Wörgl, CommunalConsult
Tirol
Mag. Dr. Georg Aichholzer
Institut für TechnikfolgenAbschätzung, Österreichische
Akademie der Wissenschaften
DI (FH) Christian Ansorge MSc
(GIS)
Umweltbundesamt
Josef Assmayer Msc
Stadtgemeinde Lienz
Prof. Dr. Jörg Becker
European Research Center for
Information Systems Universität
Münster
Michael Bednorz
Frauenhofer IESE
Philipp Bergener
European Research Center for
Information Systems Universität
Münster
Wilfried Berlin
Airbus
Dr. Josef Bernhart
EURAC Research
Lasse Berntzen
Vestfold University College
Norway
Dipl.-Inf. Jan-Ole Beyer
Bundesministerium des Innern
Dr. rer. Pol. Melanie Bicking
Institut für Wirtschafts- und
Verwaltungsinformatik Universität
Koblenz-Landau
Mag. Manoela Bodiroza
Bundesrechenzentrum GmbH
Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung.
service
Daniel Botz
E-Volting. CC
GF Mag. Johannes Broschek
Gemdat NÖ GmbH
Christof Corazza
Amt der Tiroler Landesregierung
Anton Deimel
Stadtgemeinde Gföhl
Dr. Ruth Eberhart
SAP Österreich
David H. Fenner, M.A.
Hochschule für öffentliche
Verwaltung und Finazen Ludwigsburg
Dr. Nico Brehm
Hochschule Harz
Prof. Dr. Martin Brüggermeier
Hochschule für Technik und
Wirtschaft Berlin
Prof. Dr. Johannes Buchman
Technische Universität Darmstadt,
Dudley Dolan
Q-Validus
Mag. Sabine Domenig
Stadt Villach
Ulrike Dummer
Gemeindeinformatikzentrum
Kärnten
Mag.(FH) Natalie Egger
Bundesministerium für Finanzen
Ing. Johannes Eschenbacher
Österreichischer Städtebund
Dipl.-Kff. Katrin Fäcks
Universität Würzburg
Neil Farren
ECDL Foundation
Mag. Günther Früh
EURAC Research
Dr. Johann Füller
HYVE AG München
Dr. Andreas Gehlert
Bundesministerium für Inneres
Dipl.-VwInf. (FH) Andre Göbel
Hochschule Harz
Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung.
service
Prof. Dr.-Ing. Norbert Gronau
Universität Potsdam
Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerald
Gruber
Fachhochschule Kärnten
Dipl.-Kffr. Marleen Haase
Donau-Universität Krems
Mag. (FH) Reinhard Haider
Marktgemeinde Kremsmünster
Dipl.-Inf. (FH) Martin Henning
Hochschule Harz
DI Martina Hiesinger
Research Studio Inter-Organisational Systems
Jun. Prof. Dr. Dennis Hilgers
Universität Hamburg
Dr. Harald Hoffmann
Donau-Universität
DI Sigbert Huber
Umweltbundesamt
Jan Huntgeburth
Universität Mannheim
Dipl.-Bibl. Thomas Jeswein
Fraunhofer IESE
Martin Kaltenböck CMC
Semantic Web Company, OGD
Austria
Mag. Andreas Karitnig
Ressourcen Management Agentur
Dr. Michael Kaschewsky
Berner Fachhochschule
Prof. Dr. Volkmar Kese
Hochschule für öffentliche
Verwaltung und Finazen Ludwigsburg
Dipl.-Inf. Andrea Kling
ANECON Software Design und
Beratung GmbH
Dr. Hermann Klug
Z_GIS Centre for Geoinformatics
Universität Salzburg
Giordano Koch, M.A.
HYVE Innovation Community
GmbH München
Mag. Franz Koch
Amt der Burgenländischen
Landesregierung
Mag. Bernhard Krabina
KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung
Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung.
service
Dipl-Ing. Hans-Jörg Krammer
Umweltbundesamt
Prof. Dr. Helmut Krcmar
Technische Universität München
Mag. Robert Krimmer
E-Volting. CC
Dipl-Ing. Andreas Kühn
Berner Fachhochschule
Dipl.-Inf. (FH) Peter Kussmann
Hochschule Harz
Dr. Lucie Langer
Technische Universität Darmstadt
Ing. Günther Lauer, zPME
Bundesrechenzentrum GmbH
Ing. Rudolf Legat
Umweltbundesamt
Dr. Christine Leitner
Donau-Universität Krems
AR Ing. Brigitte Lutz
Stadt Wien
Mag. Beatrix Maier
Bundesministerium für Finanzen
Min.-Rat Josef Makolm
Bundesministerium für Finanzen
Mag. (FH) Christian Mannert
Lebensministerium
Dr. Johannes Mayer
Umweltbundesamt
Mag. Daniel Medimorec
Donau-Universität Krems
Prof. Dr. Andreas Meier
Universität Fribourg
Mag. Gerhard Milletich
Bundesministerium für
europäische und internationale
Angelegenheiten
MR Mag. Franz Mochty
Lebensministerium
DI Michael Nagy
Umweltbundesamt
Dr. Björn Niehaves
European Research Center for
Information Systems Universität
Münster
Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung.
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DI Richard Obernosterer
Ressourcen Management Agentur
Steffen Oblich
Fraunhofer IESE
DI Clemens Orthacker
A-SIT
Univ.-Prof. Dr. Dr. Gerhard E.
Ortner
FernUniversität Hagen
Dipl.Volksw. Wolfgang Palka
Technische Universität München
Thomas Palmetzhofer
Bundesministerium für Finanzen
Dr. Peter Parycek, MSc
Donau-Universität Krems
Dipl.-Inf. Christian Paulsen
DFN-CERT Services GmbH
Hamburg
Mag. Harald Pirker
Bundeskanzleramt
Mag. Carl-Markus Piswanger,
MAS
Bundesrechenzentrum GmbH
Dr. Reiner Pokorny
Landeshauptstadt Potsdam
Stadtamtsdirektor Rudolf Polt
Stadtgemeinde Waidhofen an
der Thaya
Ing. Christian Pribitzer
Magistrat der Stadt Wien
Dr. Edmund Primosch
Amt der Kärntner Landesregierung
A. Univ.-Prof. Dr. Kurt
Promberger
EURAC Research
Dipl.-Verw. Wiss. Niels Proske
Universität Potsdam
a.o. Univ. Prof. Dr. Alexander
Prosser
Wirtschaftsuniversität Wien
Prof. Dr. Hardy Pundt
Hochschule Harz
Michael Räckers
European Research Center for
Information Systems Universität
Münster
Maximillian Rapp Dipl. Pol.
HYVE Innovation Community
GmbH München
Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung.
service
Mag. Elvira Christine
Regenspurger
Public Management Consulting
DI Peter Reichstädter
Bundeskanzleramt
Prof. Dr. Ulrich Reimer
Fachhochschule St. Gallen
Doris Reisinger
m2n consulting and development
gmbH
Harald Reisinger, BSc
Amt der Burgenländischen
Landesregierung
Dipl.-Wirtsch.-Inf. Norman
Riegel
Fraunhofer IESE
RA Tanja Röchert-Voigt
Universität Potsdam
Marianne Rohde
Niedersächsisches Ministerium
für Inneres und Sport
Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter
Rombach
Fraunhofer IESE
Dr. Thomas Rössler
E-Government Innovationszentrum TU Graz
Stephan Röthlisberger
Geschäftsstelle E-Government
Schweiz
Mag. Michael Sachs
Donau-Universität Krems
FH-Prof. DI Peter Salhofer
FH Joanneum
Dr. Ronald Sallmann
Public Management Consulting
M. Eng. Nico Scheithauer
Hochschule Harz
Dipl.-Vw. Jürgen Scherer, M.A.
Universität Würzburg
Dipl.-Inform. Sabrina Scherer
Institut für Wirtschafts- und
Verwaltungsinformatik Universität
Koblenz-Landau
Christian Schieb
Unisys Österreich
Prof. Dipl.-Phys. Peter Schilling
Hochschule für Verwaltung und
Finanzen Ludwigsburg und
Fraunhofer Institut FOKUS
Katharina Schleidt
Umweltbundesamt
Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung.
service
Dipl.-Math. Axel Schmidt
Technische Universität Darmstadt
DI Friederike Schöpf
Bundesministerium für Finanzen
Mag. Judith Schossböck
Donau-Universität Krems
Veronika Schreiber
Technische Universität München
Dipl.-Kfm. (FH) Sirko Schulz
Hochschule für Technik und
Wirtschaft Berlin
Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein Institut für Verwaltungswissenschaften Uni Kiel
Dr. Walter Seböck, MSc MBA
Donau-Universität Krems
Richard Seidl
ANECON Software Design und
Beratung GmbH
Heidrun Silhavy
Bundeskanzleramt
Prof. Dr. Andreas Spichiger
Berner Fachhochschule
Dipl.-Inform. Petra Steffens
Fraunhofer IESE
MR Mag. Robert Stein
Bundesministerium für Inneres
Abt. III/6
Prof. Dr. Jürgen Stember
Hochschule Harz
DI Klaus Stranacher
A-SIT, E-Government Innovationszentrum TU Graz
Prof. Dr. Hermann Strack
Hochschule Harz
Dipl. inf. Stephan Streit
Fachhochschule St. Gallen
Mag. Dr. Michael Strommer
Research Studio Inter-Organisational Systems
DI Arne Tauber
E-Government Innovationszentrum TU Graz
Luis Teran
Universität Fribourg
Mag. (FH) Thomas Tropper
Public Management Consulting
Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung.
service
Basanta E.P. Thapa, B.A.
Universität Potsdam
Mag. Monika Tulipan
Umweltbundesamt
Mag. Gregor Wenda
Bundesministerium für Inneres
Abt. III/6
Dipl.-Inf. (FH) Hendrick Werner
Hochschule Harz
SC Dr. Arthur Winter
Bundesministerium für Finanzen
DI Thomas Zefferer
E-Government Innovationszentrum TU Graz
Dr. Melanie Volkamer
Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Jörg von Lucke
Zeppelin Universität
Dipl.-Inform. Wirt Silke Weiß
Bundesministerium für Finanzen
Dr. Alex Wiesmaier
Center for Advanced Security
Research Darmstadt
Univ.-Prof. Dr. Maria A. Wimmer
Institut für Wirtschafts- und
Verwaltungsinformatik Universität
Koblenz-Landau
Mag. (FH) Tamara Winkler
IT-Kommunal
Dr. Klaus Wirth
KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung
DI Roland Wohlfahrt
Gemeindeinformatikzentrum
Kärnten
Dr. Petra Wolf
Technische Universität München
Dipl.-Ing. Manfred Wundara
Stadt Villach
Dipl.-Infrom. Thomas Zehler
Fraunhofer IESE
Mag.(FH) Roswitha Zierler
Amt der Stmk. Landesregierung
Daniel Zimmermann B.A.,
DI Bernd Zwattendorfer
cand. M.A.
A-SIT, E-Government InnovationsHochschule für öffentliche
zentrum TU Graz
Verwaltung und Finazen Ludwigsburg
Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung.
14 |
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
aktuelle information
interview
„E-Government wird die öffentlichen
Haushalte nicht sanieren“
Nach dem Studium der Politikwissenschaften an der Universität Wien hat Obersenatsrat Mag. Dr.
Thomas Weninger mehrere berufliche Stationen durchlaufen. Er war u.a. Mitarbeiter am Institut für
Höhere Studien (IHS) in Wien, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Konfliktforschung (IKF)
und am Kommunalwissenschaftlichen Dokumentationszentrum (KDZ). 1994 erfolgte der Eintritt in
den Magistrat der Stadt Wien. Dr. Weninger war dort u.a. MD-Leiter des Referats Wissensmanagement und Koordination. Seit 2006 ist er Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes.
Das Thema E-Government gibt es nun seit mehr als 10 Jahren. Welche Meilensteine konnten für die Städte in dieser Zeit
erreicht werden?
Die Städte haben das Thema E-Government sehr früh
aufgegriffen, weil absehbar war, dass es Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln geben wird. Einzelne
Städte haben sich hier auch als Vorreiter für das Thema
E-Government gesehen. 2008 haben wir eine Initiative
gestartet zum Thema Digitale Städte, um gemeinsam aktuelle Entwicklungen aufzugreifen und damit nicht jede
Stadt das Rad neu erfinden muss.
Das Projekt Digitale Städte wird 2012 auslaufen. Wird es weitere Projekte geben?
Es werden auf jeden Fall weitere Maßnahmen gesetzt
werden. Das Netzwerk der IT-Verantwortlichen wurde durch das Projekt vertieft und erweitert. Begonnen
haben wir das Projekt mit dem Eingangspostfach, über
die internen Abläufe bis zur Zustellung. Aus meiner
Sicht ist E-Government durchaus als Treiber für Verwaltungsreformen zu sehen, weil man sich die Prozesse ansehen muss, die dahinter stehen. Ich sehe das als
wichtiges Resultat des Projektes Digitale Städte, dass
Anreize entstanden sind, Verwaltungsreformprozesse
in Gang zu setzen, um Abläufe zu optimieren. Wie gesagt, wird es auch nach dem Auslaufen des Projektes
Nachfolgemaßnahmen geben, insbesondere beim Thema E-Billing. Wir sind dabei im Kontakt sowohl mit
der Wirtschaftskammer, als auch mit dem Finanzmi-
nisterium. Das Unternehmerserviceportal soll hier eingebunden werden, da ja auch die Städte Kontakte mit
Unternehmen haben. Wir sind dabei und zwar sowohl
in der Rolle des Rechnungssenders, als auch in der Rolle des Rechnungsempfängers.
Sehen Sie neben E-Billing noch andere aktuelle E-Government
Themen für Städte?
Ein besonders wichtiges Thema sind die Schnittstellen
zu Anwendungsbereichen. Ich denke dabei insbesondere
an die „mächtigen“ Register, die auf Bundesebene entwickelt werden. Es wurde bereits 2007 im Regierungsprogramm definiert, dass eine Registerharmonisierung
durchgeführt werden sollte. Wir haben einige Initiativen
gestartet, allerdings ist bei dem Thema bisher nicht viel
weitergegangen. Es ist zu hoffen, dass zumindest das
Zentrale Personenstandregister in die Gänge kommt. Das
Unternehmerserviceportal ist natürlich auch ein wichtiges Thema, wobei ich glaube, dass nicht nur ein Portal
die mächtige zentrale Anlaufstelle sein darf, sondern das
viele Zugänge möglich sein sollten. Die digitale Welt ist
eine Netzwerkwelt und es ist absurd zu glauben, dass man
das zentralisieren kann.
Generell gibt es bei den Schnittstellen, neben den horizontalen, auch die vertikalen, also gegenüber Bund und
Ländern. Da kommen oft andere Befindlichkeiten, die
nicht E-Government getrieben sind, dazu. Es geht dann
oft nicht mehr um die Sache.
aktuelle information
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
Open Government Data ist derzeit im Umfeld der Städte auf
Die EU investiert sehr viel Geld in E-Government. Auf kommu-
die großen Städte begrenzt. Wird sich das in Zukunft ändern?
naler Ebene gibt es deutlich weniger Projekte, als auf staatli-
Die Landeshauptstädte haben ohne Zweifel eine Vorreiterrolle übernommen. Die anderen Städte sehen sich
derzeit an, was diese Vorreiter machen. In den Städten
zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnern sind Aktivitäten derzeit sehr stark abhängig von der Initiative einzelner Personen in der Verwaltung. Wir nutzen die Fachausschüsse des Städtebundes um die Städte u.a. auch bei
diesem Thema zu vernetzen, damit Erfahrungen ausgetauscht werden und nicht das Rad jeweils neu erfunden
werden muss.
cher Ebene. Wird das auch in Zukunft so bleiben?
In Deutschland gibt es das Konzept der Bürgerhaushalte. Das
ist eine Form der Bürgerbeteiligung, die auch elektronisch
möglich ist. Können Sie sich das auch in Österreich vorstellen?
Es gibt in Österreich kaum Beispiele dieser Form der
Bürgerbeteiligung. Dornbirn ist eine der Städte in der
das durchgeführt wird. Beim Bürgerhaushalt wird immer nur ein sehr kleiner Teil des Budgets zur Diskussion
gestellt. In Berlin gibt es ein Beispiel in einem Bezirk,
in dem 6% des Haushalts zur Diskussion stehen. Dabei
geht es dann immer um Projekte, die vor Ort umgesetzt
werden können und die Bürger können entscheiden, ob
das Projekt umgesetzt wird oder nicht. Bei uns gibt es
auch jede Menge an Projekten, wie Parkraumgestaltung,
bei der die Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden. Wir leben das Thema Bürgerbeteiligung bereits,
daher ist der Einsatz von Bürgerhaushalten nicht unbedingt erforderlich.
Bei der elektronischen Demokratie hat sich bisher kein Konzept durchsetzen können. Hat Ihrer Meinung nach irgendein
Einige Städte sind Vorreiter, andere sehen sich ein Thema
genauer an, bevor sie etwas angehen. Es stellt sich dabei
auch immer die Frage, ob etwas sinnvoll ist und zu einer
Verbesserung führt. Es muss allerdings klar sein, dass EGovernment die öffentlichen Haushalte nicht sanieren
wird.
Ich möchte bei diesem Thema gleich noch ein wenig verweilen. Immer wenn man von Haushaltsreform spricht
ohne dabei zu wissen wo man einsparen soll, kommt
der Begriff Verwaltungsreform ins Spiel. Die großen
Brötchen werden hier allerdings nicht gebacken werden.
Zuerst sollte man eine Staatsreform machen, dann sollte man über eine Finanzverfassungsreform nachdenken
und sich dann mit der Verwaltungsreform beschäftigen.
Man sollte sich überlegen, ob gewisse Dinge noch Aufgaben des Staates Österreich sind oder nicht schon von der
EU geregelt werden.
In anderen Ländern gibt es E-Government Benchmarks, auch
auf kommunaler Ebene. Wäre das auch für Österreich eine
sinnvolle Sache?
Der Vergleich ist immer wichtig, aber wir leben nicht
im Vergleich. Man sollte immer schauen was andere
machen, was kann ich davon übernehmen. Bei Benchmarks besteht allerdings immer die Gefahr, dass isolierte
Zahlen herausgegriffen werden und es dann zu unzulässigen Vergleichen kommt. Wenn es eine ausschließliche
Fachdiskussion aufbauend auf Benchmarks geben würde,
würde ich das Thema befürworten, ich befürchte allerdings, dass das nicht der Fall sein würde.
Thema eine Zukunft?
Es wächst eine neue Generation, die sogenannten Digital
Natives heran, die mit vielen Themen anders umgeht als
zum Beispiel meine Generation. Diese Menschen nutzen
Smartphones mit großer Selbstverständlichkeit. Dementsprechend sehe ich Themen wie elektronische Umfragen,
elektronische Meinungsforen oder der Einsatz neuer
Medien, als ein sehr spannendes gesellschaftspolitisches
Thema an.
Wir danken für das Gespräch. n
Das Interview wurde geführt von Wolfgang Eixelsberger.
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aktuelle information
Das neue Innovationslabor
Wirtschaftsförderung –
IT-Schnittstelle zwischen angewandter
Forschung, Lehre und Praxistransfer
abstract
Jürgen Stember
Gemeinsam mit dem Staatssekretär Jörg Felgner, Beauftragter für Informationstechnik der Landesregierung
Sachsen-Anhalt (CIO), wurde im Februar 2012 das bundesweit erste Wirtschaftsförderungslabor am Fachbereich
Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz eröffnet. Ziel des Labors für angewandte IT in der Wirtschaftsförderung ist die Erforschung und Demonstration von Wirtschaftsförderungssystemen. Aber in diesem Jahr
werden noch wesentlich mehr Planungen für die Kombination von eGovernment und Wirtschaftsförderung am
Fachbereich in die Tat umgesetzt. Der Beitrag stellt das Gesamtkonzept und die konkreten Funktionen dar.
Konzeptionelle Grundlage: Das Zentrum für Wirtschaftsförderung. Die inhaltliche Grundlage zur Entwicklung des
Innovationslabors ist das in diesem Jahr neu gegründete
Zentrum für Wirtschaftsförderung, wo zahlreiche Forschungs-, Beratungs- und Lehraktivitäten gebündelt werden. Dabei spiegelt die Nähe der Wirtschaftsförderung
zum Fachbereich Verwaltungswissenschaften vor allem
auch die tatsächliche Situation der Wirtschaftsförderung
in der Praxis wider, die eben nicht nur durch privatrechtliche Auslagerungen, sondern im Wesentlichen durch
Organisationsformen innerhalb der Verwaltungen geprägt ist.
Angesichts der konkret geplanten und umgesetzten
Aktivitäten werden vor allem Zielsetzungen der Bündelung von Vorhaben, der Profilschärfung sowie der Vernetzung mit Partnern und des Ausbaus der Forschung
verfolgt. Das Zentrum fokussiert dabei seine Tätigkeiten auf insgesamt vier Bereiche, in denen derzeit unterschiedlichste Vorarbeiten und Tätigkeiten vorliegen
oder geplant sind:
Angebots für die Führungskräfte und Beschäftigten in
kommunalen und sonstigen Wirtschaftsförderungsinstitutionen.
Säule 2: Dienstleistungen und Standortstudien (Status: vorhanden, wird ausgebaut). Aufgrund der seit 2005 begonne-
nen Forschung im Bereich Wirtschaftsförderung kann in
der zweiten Säule auf zahlreiche Erfahrungen der durchgängigen Projekte zurückgegriffen werden. Aufgrund
dieser Erfahrungen werden wichtige Dienstleistungen für
die Wirtschaftsförderungen angeboten, z. B. Dienstleistungs-Screenings oder konkrete empirische Standortanalysen.
Säule 3: Angewandte Forschung (Status: vorhanden, wird
ausgebaut). Neben den konkreten Dienstleistungen für
Städte, Regionen und Wirtschaftsförderungen engagiert
sich das Kompetenzzentrum auch weiter in der angewandten Forschung und bei wissenschaftlichen Studien.
Das aktuelle Projekt „Optimierte Unternehmens und
Standortentwicklung - OptimUSE“ läuft bis Ende 2013.
Säule 1: Aus- und Fortbildung (Status: In konkreter Planung).
Konkret geplant sind die Aktivitäten zur Entwicklung eines integrierten Aus- und Fortbildungskonzepts am Fachbereich Verwaltungswissenschaften. In diesem Bereich
geht es um die Integration von Wirtschaftsförderungsthemen in die bestehende Ausbildung an der Hochschule Harz sowie um die Entwicklung eines umfassenden,
flexiblen, aber vor allem auch zielgruppenspezifischen
Säule 4: Marketing und Wissenstransfer (Status: vorhanden, wird ausgebaut). Nicht zuletzt verfolgt das Zentrum
zahlreiche Marketing- und Transferaktivitäten im weitesten Sinne. Neben den kommunalen und staatlichen
Partnern sollen auch private Unternehmen in die Aktivitäten des Kompetenzzentrums stärker eingebunden
werden.
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Das Innovationslabor – Wifö-LAB. Innerhalb des Zentrums
für Wirtschaftsförderung übernimmt das WiföLAB eine
wichtige Schnittstellenfunktion mit Querbezügen zu allen
genannten Bereichen. Es wird sowohl für die Forschung
gemeinsam mit den Partnern, für den Wissenstransfer,
als auch für die Lehre und Weiterbildung genutzt. Dabei
stehen folgende Zielgruppen im Vordergrund:
• Anbieter von CRM-Systemen (Software-Entwickler),
• Wirtschaftsförderer aus dem kommunalen und staatlichen Bereichen,
• Studierende sowie
• weitere Interessierte, z. B. Consulting-Unternehmen.
Abb. 1: Projektgebiet des Smart-City-Demonstrationsprojektes
Quelle: Eigener Entwurf 2012
Das Innovationslabor WiföLAB hat derzeit insgesamt
acht Arbeitsplätze und ist mit technisch unterschiedlichsten Systemen ausgestattet, die vom normalen Einzelarbeitsplatz über Cloud-Systeme mit Thin- und Zero-Clients bis hin zu mobilen Tablets und Smartphones
reichen. So können die Wirtschaftsförderer die vorhandenen CRM-Systeme in unterschiedlichsten technischen
Umgebungen praktisch testen und selbst ausprobieren.
Eine Sitzecke sowie zwei parallele Beamer unterstützen
alle Teilnehmer dabei, Vergleiche zu ziehen und sich
unterschiedliche Lösungen anzusehen. Aber nicht nur
unterschiedliche Systemumgebungen, sondern auch Arbeitssituationen bzw. -ebenen können simuliert werden,
egal ob die Perspektive der Leitung, des Sachbearbeiters
im Büro oder des Sachbearbeiters beim Kunden vor Ort
im Vordergrund steht.
Im Fokus des Interesses sind die Customer-RelationshipManagement-Systeme (CRM-Systeme), die sich mit der
Kundenpflege beschäftigen. Das WiföLAB ermöglicht es,
vor Ort verschiedene Softwarelösungen zu diskutieren
und Erfahrungen auszutauschen. CRM-Systeme unterstützen die Arbeit von Wirtschaftsförderern maßgeblich,
weil mit ihrer Hilfe umfassende Unternehmensdatenbanken und Standortinformationen für die Betreuung und
Neuansiedlung von Unternehmen professionell genutzt
werden.
In diesen Umgebungen finden jedoch auch gemeinsame Besprechungen mit den Anbietern selbst statt, wo
versucht wird, die zahlreichen Anregungen aufzugreifen und Verbesserungen in den Systemen umzusetzen.
Das neue Labor für angewandte IT in der Wirtschaftsförderung verfolgt damit die Zusammenführung von
Lösungsanbietern (Firmen als WiföLAB-Partner), den
potenziellen Anwendungsfeldern (Wirtschaftsförderungen als WiföLAB-Anwender) und dem Nachwuchs (WiföLAB-Studenten). Darüber hinaus werden verschiedene
Szenarien für die Forschungsarbeit ermöglicht, z. B. Simulationen im Rahmen der Organisationsforschung von
Wirtschaftsförderungen.
Im Rahmen der Laborarbeit des WiföLABs beteiligen
sich bereits zahlreiche Partner: Neben dem Deutschen
Städte- und Gemeindebund (DStGB), dem Fraunhofer
FOKUS Institut aus Berlin und der Gesellschaft für angewandte Kommunalforschung mbH (GEFAK) aus Marburg, setzen sich die IMTB GmbH Berlin, die ExperConsult GmbH Dortmund, die PICTURE GmbH Münster
sowie der IT-Dienstleister brain-SCC GmbH aus Merseburg für das neue Projekt am Standort in Halberstadt ein
(vgl. Abb. 1 – Logo-Säule in der Mitte).
Weiterentwicklung und Resümee. Bereits jetzt hat die Hoch-
schule mit dem neuen Labor ein Alleinstellungsmerkmal
produziert. In diesem Sinne ist es deutschlandweit das
erste seiner Art und stellt eine bedeutende Plattform zur
Weiterentwicklung von IT-Systemen der Wirtschaftsförderung dar. Das neue Wirtschaftsförderungslabor („InnoLAB“) stellt jedoch nur die erste Entwicklungsstufe dar
und wird noch in diesem Jahr durch ein größeres spiegelbildlich aufgebautes Labor für die Aus- und Fortbildung
ergänzt („LehrLAB“, vgl. Abb. 1, rechter Teil). Spätestens
ab Ende des Jahres 2012 sollen dann die Studierenden der
Hochschule Harz als künftige Nachwuchskräfte von den
neuen Möglichkeiten profitieren.
Die bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen, insbesondere durch eine aktuelle Marktanalyse, haben gezeigt, dass mit diesem Innovationslabor auf Hochschulebene ein innovativer Meilenstein geschaffen wurde,
durch den die Hochschule in ihrer Entwicklung zu einem
wissenschaftlichen Kompetenzzentrum und der damit
verfolgten Zielsetzung einer engeren Verbindung von
Forschung, Lehre und Praxis einen bedeutenden Schritt
näher gekommen ist. n
Mehr Informationen zum WiföLAB gibt es unter
http://wifoe-lab.hs-harz.de/
Prof. Dr. Jürgen Stember
Dekan des Fachbereichs
Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz
[email protected]
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Villach auf dem Weg
zur Smart City
abstract
Andreas Karitnig | Sabine Domenig | Richard Obernosterer
Angesichts anstehender Herausforderungen und Megatrends wie dem Klimawandel oder der globalen
Urbanisierung gilt es, neue Konzepte für den Lebensraum Stadt zu entwickeln und umzusetzen. Die Stadt
Villach will hier eine Vorreiterrolle einnehmen und im Rahmen ihrer Smart-City-Initiative demonstrieren, wie
das Zukunftsprojekt realisiert werden könnte. Durch den Einsatz intelligenter grüner Technologien und eine
umfassende Bürgerbeteiligung soll die Nutzung lokaler Ressourcen gesteigert, der Energieverbrauch gesenkt
und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner erhöht werden.
Die Stadt ist der Lebensraum der Zukunft. Prognosen zur
globalen Bevölkerungsentwicklungen zeigen, dass ein
Großteil des künftigen Bevölkerungswachstums in den
Städten stattfinden wird. Bis 2050 werden weltweit neue
Städte für zwei bis drei Milliarden Menschen gebaut,
mehr als zwei Drittel der Weltbevölkerung werden dann
in Städten leben(1, S. IX). Dabei sind Städte bereits heute für
etwa 80 Prozent der CO2-Emissionen und 75 Prozent des
Ressourcenverbrauches verantwortlich. Die Stadt gilt als
der Lebensraum der Zukunft, und steht damit im Mittelpunkt der Bemühungen, die menschlichen Aktivitäten
nachhaltiger zu gestalten. Nachdem viele der Kernthemen für nachhaltige Stadtentwicklung – Mobilität, Wohnen, Arbeiten, Energieversorgung, räumliche Entwicklung und so weiter – eng miteinander verknüpft sind,
empfiehlt sich eine fächer- und branchenübergreifende
Zusammenarbeit. Erst durch die enge Kooperation von
Forschung, Wirtschaft, Bevölkerung und Kommunen
können die anstehenden Problemfelder wirkungsvoll in
Angriff genommen werden. Es gilt, neue Lösungsansätze
zu entwickeln, die der Komplexität des urbanen Systems
gerecht werden und die es ermöglichen, das Zusammenleben in der Stadt intelligenter, effizienter und lebenswerter zu gestalten.(2)
Smart-City-VIsion. Villach ist mit rund 60.000 Einwohnern
die zweitgrößte Stadt Kärntens und gilt als das Technologie- und Wirtschaftszentrum im Süden Österreichs. Die
Stadt möchte den genannten Herausforderungen proaktiv begegnen und hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit renommierten Partnern aus der Hightech-Wirtschaft, Energieversorgern und Forschungszentren eine
„Smart City“ zu werden. Diese Vision wurde zunächst im
Rahmen eines Stakeholder-Prozesses unter Einbindung
von Expertinnen und Experten sowie Schlüsselakteurinnen und -akteuren aus den verschiedensten Fach- und
Gesellschaftsbereichen konkretisiert. In einer qualitativen Vision wurden neben der Steigerung der Energieund Ressourceneffizienz vor allem die Verbindung von
Lebensqualität und Innovation und damit insgesamt die
Stärkung des Wirtschaftsstandortes als Mission-Statements der Smart City definiert. Die erarbeitete quantitative Vision berücksichtigt übergeordnete Zielsetzungen auf nationaler und EU-Ebene und gibt mittel- und
langfristige Zielwerte für Key-Performance Indikatoren
(CO2-Emissionen, Anteil Erneuerbare Energie, Energieeffizienz, Modal Split) an. In weiteren Schritten wurde
der vorgesehene Weg zur Smart City operationalisiert
und in Form einer Roadmap und eines Aktionsplans festgehalten.(3)
Erste Umsetzungsschritte. Aufbauend auf den Ergeb-
nissen des Stakeholderprozesses, wurde von einem interdisziplinären Projektteam ein Smart-City-Demonstrationsprojekt entwickelt. Die Stadt Villach möchte
damit ihre Rolle als Plattform für neue Technologien
verstärken und sich als Testbed für innovative SmartCity-Technologien etablieren. Neben der Stadt Villach
als Konsortialführerin sind Technologieunternehmen,
Forschungsinstitute, Energie- und Infrastrukturbetreiber, Finanzierungsexperten und IT-Experten im Konsortium vertreten. Ziel des Projektes ist es, ein ganzheitliches und integriertes Smart-City-Konzept in einem
Stadtteil von Villach zu entwickeln und umzusetzen.
aktuelle information
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| 19
Das Demonstrationsprojekt soll:
• die Gesamt-Energieeffizienz im Testgebiet steigern
und den Ausbau der lokalen Produktion von erneuerbarer Energie vorantreiben,
• einen hochentwickelten technologischen Zugang mit
einer umfassenden Integration lokaler Stakeholder
kombinieren und
• als „generische Keimzelle“ fungieren, deren innovative
Konzeption auf andere urbane Siedlungen auf nationaler und europäischer Ebene übertragen werden kann.
Neue Finanzierungs- und Geschäftsmodelle für dezentrale Energieanlagen sollen Bürgerinnen und Bürgern und
anderen privaten Investoren attraktive Möglichkeiten
bieten, in lokale erneuerbare Energie zu investieren. Ein
Inkubator soll dabei helfen, die neuen Geschäftsmodelle
in der Praxis umzusetzen.
Ergänzend dazu werden im zweiten Testgebiet („Experimental Testbed“), welches im tpv Technologiepark
Villach angesiedelt ist, innovative Energiespeicherkonzepte entwickelt und getestet. Die Ergebnisse dieser Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen in weiterer
Folge im „DEMO“- Gebiet angewandt und umgesetzt
werden.
Abb. 1: Projektgebiet des Smart-City-Demonstrationsprojektes
Ausblick. Die oben genannten Aktivitäten stellen die ers-
ten Schritte der Stadt Villach auf dem Weg zur Smart
City dar. Gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und
Wissenschaft sowie unter umfassender Beteiligung der
Bevölkerung wird dieser Weg weiter beschritten und in
Villach innovative Konzepte entwickelt, die es ermöglichen, den Lebensraum „Stadt“ ökologischer, effizienter
und lebenswerter zu gestalten.
Acknowledgement. Die in diesem Artikel beschriebenen
Aktivitäten basieren im Wesentlichen auf den Projekten
„VIsion 2050“ und „VIsion Step I“, welche unter Beteiligung folgender Projektpartner durchgeführt werden: •
Stadt Villach • Österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H. • AIT Austrian Institute
of Technology GmbH, • ALPINE-ENERGIE Österreich
GmbH • CTR Carinthian Tech Research AG • Fachhochschule Kärnten – Gemeinnützige Privatstiftung • RMA
Ressourcen Management Agentur • Infineon Technologies Austria AG • KELAG Netz GmbH • PwC Corporate
Finance Beratung GmbH • Siemens AG Österreich •
Symvaro GmbH
Beide Projekte werden aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms
„SMART ENERGY DEMO – fit4set“ durchgeführt. n
literatur
In zwei Testgebieten in Villach soll eine Reihe von synergetisch aufeinander abgestimmten Maßnahmen umgesetzt werden. Das Testgebiet „DEMO site“ liegt im Villacher Stadtteil Auen und umfasst etwa 1.300 Haushalte.
Zentraler Bestandteil des Konzeptes ist die Aufrüstung
des Stromnetzes zu einem „Smart Grid“. Zu den geplanten Maßnahmen zählen unter anderem die Installation
von intelligenten Stromzählern („Smart Meter“) in den
beteiligten Haushalten sowie die Installation von Speichersystemen und intelligenten Transformatoren im
Stromnetz. Durch Optimierung der Interaktion zwischen
Verbraucherinnen und Verbrauchern, Energieerzeugern,
aktiven Netzelementen und Speichersystemen im Niederspannungsnetz soll die Selbstversorgung mit dezentraler
erneuerbarer Energie gesteigert und die Netzbelastung
gesenkt werden. Über diese technologischen Maßnahmen hinaus soll der/die Energienutzer/in angeregt und
unterstützt werden, sein/ihr Handeln und seinen/ihren
Energieverbrauch zu optimieren. Der „Smart City Energy
Club“ liefert den Bürgerinnen und Bürgern mittels WebTechnologien und Smart Phone verständlich aufbereitete,
individuelle Energieinformation, ermöglicht den Aufbau
einer lokalen „Energiecommunity“ und liefert über ein
innovatives „Push and Pull“ Konzept Anreize zum Energiesparen im Haushalt. In einem Teilgebiet der „DEMO
site“, dem so genannten „LIVING lab Villach“, treten
Bürgerinnen und Bürger in einen Dialogprozess mit Planerinnen und Planern sowie Expertinnen und Experten,
um einerseits das eigene Energieverhalten zu evaluieren
und zu verbessern und andererseits wertvolle Informationen zur bedürfnisgerechten Gestaltung der Smart City
Villach zu liefern.
Mag. Andreas KARITNIG
Wissenschaftlicher
Mitarbeiter; Ressourcen
Management Agentur
[email protected]
Mag.a Sabine DOMENIG
Projektleiterin; Stadt
Villach
sabine.domenig@
villach.at
(1)
UN-HABITAT. State of the World‘s Cities Report
2010/2011. London: Earthscan, 2010.
(2)
Obernosterer, R.; Karitnig, A.; Lepuschitz, B. Urban
Future. Erhebung von Forschungs-fragen zum Thema
„Resource Efficient City of Tomorrow“. Wien: BMVIT,
2010.
Konsortium „VIsion 2050“. Villach strives for innovative energy concepts. Endbericht. Wien: KLIEN, 2012. (in
Bearbeitung)
(3)
DI Richard
OBERNOSTERER
Projektkoordinator;
Ressourcen Management
Agentur [email protected]
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fachartikel
Europäische Bürgerinitiative in
Kraft – Mitpartizipieren auch online
abstract
Robert Stein | Gregor Wenda
Seit 1. April 2012 eröffnet die „Europäische Bürgerinitiative“ EU-Bürgerinnen und -Bürgern die Möglichkeit,
sich mit Vorschlägen zur Setzung eines Rechtsaktes direkt an die Europäische Kommission zu wenden.
Mindestens eine Million Unionsbürger aus sieben Mitgliedstaaten müssen eine Europäische Bürgerinitiative
unterstützen, damit die Kommission sich mit ihr befasst. Dieses neue direkt-demokratische Instrument
ermöglicht auch eine unionsweite Teilnahme über das Internet. Damit wird die Bürgerinitiative zu einer neuen
Form der „E-Participation“ in der EU.
Entstehungsgeschichte und Voraussetzungen. Der Vertrag
von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten
ist, hat die Grundlagen für die Europäische Bürgerinitiative (EBI) geschaffen. Im „Trilog“ von Kommission, Rat
und Parlament wurde im Jahr 2010 eine Verordnung über
die Bürgerinitiative(1) ausgearbeitet, die am 1. April 2011
in Kraft trat – mit einer Legisvakanz von einem Jahr, die
es den Mitgliedstaaten ermöglichte, die innerstaatlichen
Voraussetzungen zur Implementierung der EBI zu schaffen. Am Beginn einer EBI steht die Bildung eines „Bürgerausschusses“: Sieben EU-Bürgerinnen und -Bürger aus
sieben Mitgliedstaaten müssen ein Anliegen an die Kommission ausarbeiten. Die so genannten „Organisatoren“
treten mit der geplanten Initiative an die Kommission heran; diese muss innerhalb von zwei Monaten entscheiden,
ob sie die Bürgerinitiative registriert. Erst danach können
maximal zwölf Monate lang „Unterstützungsbekundungen“ gesammelt werden; aus jedem Mitgliedstaat muss
ein Minimum an Unterstützungsbekundungen kommen
– von österreichischen Staatsbürgern sind es 14.250. Die
Sammlung kann auf Papier erfolgen, etwa im Rahmen
von „Straßenaktionen“, aber auch via Internet.(2) Das
Sammeln im Netz ist nur mit einem zu zertifizierenden
„Online-Sammelsystem“ gestattet. In einem der 27 Mitgliedstaaten müssen alle Online-Erklärungen gespeichert
werden. Die Behörde in diesem Mitgliedstaat ist für die
Überprüfung des Online-Sammelsystems zuständig. Die
Kommission stellt für die Online-Sammlung eine frei herunterladbare Software zur Verfügung.
und Pflichten der Initiatorinnen und Initiatoren, wurden
in einem eigenen Gesetz, dem „Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz“ (EBIG) geregelt. Den Ursprung dieses neuen Gesetzes sowie verschiedener Novellierungen bildete
ein am 6. Dezember 2011 im Nationalrat eingebrachter
Initiativantrag(3), der am 29. Februar 2012 im Nationalrat
beschlossen wurde.(4 )Analog zu allen anderen wahlrechtlichen Materien auf Bundesebene wurde die Vollzugszuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres (BM.I)
im Bundesministeriengesetz 1986 festgeschrieben.
Behörden und Sanktionen. Die Mitgliedstaaten, so auch
Österreich, sind für die Zertifizierung von Online-Sammelsystemen und für die Überprüfung (Verifizierung)
von Unterstützungsbekundungen verantwortlich. Beide
Zuständigkeiten wurden in Österreich der Bundeswahlbehörde übertragen. Dieses ist ein unabhängiges Kollegialorgan, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern der
im Parlament vertretenen Parteien sowie Richterinnen
und Richtern zusammensetzt. Bei der Überprüfung von
Online-Sammelsystemen greift die Bundeswahlbehörde
kraft Gesetzes auf den Fachverstand einer Bestätigungsstelle gemäß § 19 des Signaturgesetzes(5) zurück. Für die
Bekämpfung aller Entscheidungen der Bundeswahlbehörde ist ein Anrufen des Verfassungsgerichtshofes vorgesehen. Verstöße gegen die Verordnung von Seiten der
Organisatoren sind von den Mitgliedstaaten gemäß Art.
14 der Verordnung „geeignet zu sanktionieren“.
Zertifizierung von Online-Sammelsystemen. Die Bundes-
Umsetzung in Österreich. Um die geeigneten Rechtsgrund-
lagen für die EBI in Österreich zu schaffen, musste das
Bundes-Verfassungsgesetz geändert werden. Wesentliche
einfachgesetzliche Normen, etwa zu den behördlichen
Zuständigkeiten des Mitgliedstaats und zu den Rechten
wahlbehörde bedient sich zur Zertifizierung eines „Online-Sammelsystems“ der genannten Bestätigungsstelle,
in concreto des „Zentrums für sichere Informationstechnologie – A-SIT“. Dieses prüft die technischen Voraussetzungen im Sinne des Art. 6 Abs. 4 der Verordnung
und die Einhaltung der relevanten Normen gemäß der
Durchführungsverordnung. Kontakte mit Vertreterinnen und Vertretern aus anderen Mitgliedstaaten und
ein eigens zu diesem Thema in die Wege geleiteter Erfahrungsaustausch mit den deutschen Behörden haben
gezeigt, dass vor allem die Frist im Ausmaß von einem
Monat (Art. 6 Abs. 3 der Verordnung) zwischen der Antragstellung und der Ausstellung einer Bescheinigung
über das Online-Sammelsystem als sehr knapp bemessen
betrachtet werden muss. In Österreich wird im Fall einer informellen Kontaktaufnahme mit dem Organisator
im Rahmen einer Korrespondenz oder im Rahmen von
Besprechungen abgeklärt werden, welche Maßnahmen
getroffen und welche Unterlagen beschafft werden müssen, damit ein Zertifizierungsverfahren reibungslos abgewickelt werden kann. Mit der Leistung der Unterschrift
auf dem Antrag wird dann die Frist von einem Monat zu
laufen beginnen. Unmittelbar nach dem 1. April 2012 –
dem frühest möglichen Zeitpunkt für die Anmeldung einer EBI bei der Kommission – haben mehrere Initiativen
entsprechende Anträge eingebracht. Bis Mitte Juli 2012
waren bei der Kommission sieben Initiativen registriert(6),
mehreren Initiativen wurde die Registrierung versagt.(7)
Offenkundig ist derzeit keine der registrierten Initiativen
in der Lage, die Unterstützung durch ein zertifiziertes
Online-Sammelsystem zu ermöglichen. Es ist zu hoffen,
dass die Kommission die augenscheinlichen Anfangsschwierigkeiten rasch dadurch in den Griff bekommen
wird, dass neue Versionen der Kommissionssoftware mit
einem vertretbaren technischen Aufwand in ein OnlineSammelsystem eingebettet werden können.
Überprüfung von Unterstützungsbekundungen. Auch für die
Verifizierung von Unterstützungsbekundungen ist die
Bundeswahlbehörde zuständig. Anders als in anderen
Mitgliedsstaaten ist in Österreich vorgesehen, dass keine Stichproben gezogen werden („random sampling“),
sondern alle Unterstützungsbekundungen sollen anhand
des österreichischen „Identitätsdokumentenregisters“(8)
überprüft werden. In diesem Register sind sämtliche
Reisepässe und Personalausweise erfasst – diese beiden
Dokumente weisen die österreichische Staatsbürgerschaft nach. Die Namen der unterstützenden Personen
sind zur Vermeidung von Doppelbekundungen in einer
Datenbank zu erfassen. Im BM.I wird derzeit eine ITApplikation vorbereitet, die es möglich machen wird,
die Überprüfung von elektronisch abgegebenen Unterstützungsbekundungen auf elektronischem Weg durchzuführen, sofern die Daten über eine XML-Schnittstelle
importiert werden können. Mit dieser Applikation werden auch die Unterstützungsbekundungen in Papierform
mit den Daten des Identitätsdokumentenregisters abgeglichen werden.
Ausblick. Die EU-Verordnung über die Bürgerinitiative
lässt in ihrer derzeitigen Form diverse Fragen offen und
weist verschiedene Unklarheiten und Inkohärenzen auf.
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
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Die österreichische Bundesregierung, insbesondere die
Bundesministerin für Inneres, wurde daher vom Nationalrat in Form eines Entschließungsantrag dazu aufgefordert, „sich auf Ebene der Europäischen Union dafür
einzusetzen, dass die Verordnung betreffend die Europäische Bürgerinitiative so bald wie möglich jedoch spätestens anlässlich der Evaluierung in drei Jahren“ geändert
werde. Zudem solle geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen die Liste der persönlichen Ausweispapiere
(derzeit nur Reisepass und Personalausweis) erweitert
werden könnte, „um möglichst vielen Personen eine Unterstützung zu erleichtern und gegebenenfalls auf Grund
des Ergebnisses dieser Überprüfung gegenüber der Europäischen Kommission für eine entsprechende Änderung
einzutreten.“ Auch bei etwaigen zukünftigen Veränderungen dürfen wirksame Vorkehrungen zum Schutz vor
Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch jedoch nicht
aus den Augen verloren werden. n
literatur
fachartikel
(1)
Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über
die Bürgerinitiative.
(2)
Nähere Informationen zum Start einer EBI finden sich
unter www.bmi.gv.at/wahlen.
(3)
Antrag 1780/A, 24. GP.
(4)
BGBl. I Nr. 12/2012.
(5)
BGBl. I Nr. 190/1999.
(6)
Vgl. Link der Europäischen Kommission: http://
ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/
ongoing?lg=de.
(7)
Laut Angaben von „Global 2000“ wurde z.B. der Initiative „Meine Stimme gegen Atomkraft“ eine „vorläufige“ Absage durch die Kommission erteilt.
(8)
Evidenz gemäß § 22b des Paßgesetzes 1992, BGBl.
Nr. 839/1992.
Literatur (Auswahl):
- Obwexer/Villotti, Die Europäische Bürgerinitiative.
Grundlagen, Bedingungen und Verfahren, JRP 18, 108ff
(2010).
- Müller-Török/Stein, The assignment of European
citizens to member states in the regulation on the
European citizens‘ initiative - data modelling issues for
organisers and authorities, in: Prosser/Golob/Leitner/
Šimic (Eds), Easter European eGov Days 2011 (2011).
- Stein/Wenda, ECI Ready to Roll? - On the Challenge
to implement the Citizens‘ Initiative in Member States,
in: Prosser/Golob/Leitner/Šimic (Eds), Easter European
eGov Days 2011 (2011).
- Stein/Wenda, Implementing the ECI: Challenges
for the Member States, in: Prosser (Ed), EDEM 2011,
Proceedings of the 5th International Conference on
E-Democracy (2011).
Foto: BM.I.
MR Mag. Robert STEIN,
Bundesministerium für
Inneres, Leiter der für
Wahlangelegenheiten
und BundeswahlleiterStellvertreter, Postfach
100, 1014 Wien,
[email protected]
Foto: BM.I.
Mag. Gregor WENDA,
MBA, Bundesministerium für Inneres, stv.
Leiter der Abteilung für
Wahlangelegenheiten
und BundeswahlleiterStellvertreter, Postfach
100, 1014 Wien,
[email protected]
22 |
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
fachartikel
Mobile Government –
quo vadis 2012+?
abstract
Wolfgang Palka | Veronika Schreiber | Petra Wolf | Helmut Krcmar
Auf den ersten Blick ist die Idee der „Mobilisierung“ der Verwaltungen nicht neu. Die jüngsten technologischen
Fortschritte machen das Thema Mobile Government jedoch aktuell sehr interessant. Aber die Einführung und Nutzung mobiler Lösungen bietet nicht nur neue Chancen und Potenziale, sondern bringt auch Herausforderungen
und Risiken für die Behörden, Bürger und Anbieter von Mobile-Government-Anwendungen mit sich. Diese Punkte
wurden im Rahmen einer Literaturrecherche erarbeitet und werden in diesem Artikel präsentiert.
Seit mehr als einem Jahrzehnt haben mobile Kommunikationstechnologien einen signifikanten Einfluss auf
unser alltägliches Leben. So leben wir heute in einer
„always-on“-Welt, in der wir stets erreichbar sind und
jederzeit sowie an jedem Ort Zugang zu Informationen
und Diensten haben(1). Dieser aktuelle Hype von mobilen
Kommunikationstechnologien ist vor allem durch zwei
Faktoren begründet. Zum einen wurde in den letzten Jahren die Bandbreite der Mobilfunknetze kontinuierlich erhöht, was höhere Datenübertragungsraten bei geringeren
Kosten ermöglichte. Zum anderen hat der Fortschritt in
der Entwicklung zu funktionsreichen und leistungsstarken mobilen Endgeräten geführt(1). Besonders die Verbreitung von Smartphones ist in den letzten Jahren stark
angestiegen. Im Jahr 2011 besaßen rund 43% der Bürger
in Deutschland ein Smartphone – Tendenz steigend(2).
Smartphones bieten gegenüber normalen mobilen Endgeräten einerseits eine erweiterte Funktionalität hinsichtlich Konnektivität sowie Anwendbarkeit und andererseits
eine Ausstattung mit zusätzlichen Programmen – den
so genannten Apps. Dies führt dazu, dass immer mehr
Dienste mobil genutzt werden können. Teilweise werden bestimmte Dienste sogar mehr mobil als stationär
genutzt. So zeigt die Mobile Life Studie 2011 von TNS
Infratest, dass Navigation, digitale Musik oder Bluetooth
verstärkt mobil genutzt werden. Lediglich Dienste wie
das Bearbeiten von Dokumenten, Banking, Online Shopping werden überwiegend stationär genutzt(2).
Die verschiedenen, stetig zunehmenden Funktionen von
mobilen Endgeräten eignen sich somit auch zur Unter-
stützung von E-Government-Prozessen. Unter Mobile
Government verstehen wir – in Anlehnung an die Definition der Europäischen Kommission – folgendes:
Mobile Government bezeichnet die Nutzung von Werkzeugen und Systemen, die es ermöglichen, anhand mobiler Kommunikationstechnologien staatliche Dienste den
Bürgern und Unternehmen bereitzustellen. Die mobilen
E-Government-Dienste dienen somit zur Abwicklung von
Vorgängen zwischen Bürger und Staat, dem Staat und der
Wirtschaft sowie der Kooperation der Verwaltung mit nicht
staatlichen Organisationen.
Auf den ersten Blick ist die Idee der „Mobilisierung“ der
Verwaltungen nicht neu. Die jüngsten technologischen
Fortschritte und der daraus resultierende Anstieg an
Smartphones macht das Thema Mobile Government jedoch aktuell sehr interessant. Aber die Einführung und
Nutzung mobiler Lösungen bietet nicht nur neue Chancen und Potenziale, sondern bringt auch Herausforderungen und Risiken für die Behörden, Bürger und Anbieter von Mobile-Government-Anwendungen mit sich.
Chancen und Risiken mobiler E-Government-Dienste. Um die
Vor- und Nachteile von Mobile Government zu identifizieren, haben wir eine ausführliche Literaturrecherche
durchgeführt. Das Ergebnis umfasst 201 Beiträge* aus
Wissenschaft und Praxis von 2002 bis heute. Nachdem
wir die Artikel nach Nutzung sowie Fortschritt von Mobile Government nach Kontinent analysiert haben, haben
wir im nächsten Schritt eine SWOT-Analyse durchge-
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
fachartikel
Stärken
Zugänglichkeit; stets erreichbar; an jedem Ort verfügbar; bequem; besseres Image und Wahrnehmung; bessere Bürgerintegration;
Neugier und Spaß; effektive Regierungsorganisation; schnellerer Informationsfluss; hohe Effizienz; lokale Dienstebereitstellung;
mehr Optionen für Dienste- und Verwaltungsinteraktionen; sofortige Updates von Informationen und Daten; größere und weitreichendere Nutzerbasis; Standortbestimmung; Mobilität; Probabilität und Ubiquität; Personalisierung; spart Kosten und Zeit
Schwächen
Kompatibilität; Stromverbrauch; Implementierung; umständliche Bedienoberfläche; Infrastrukturerschließung; initiale und kontinuierliche Kosten; limitierte Datenverarbeitung und -speicherung; Mangel an Standards für mobile Technologien; Datenschutzbedrohung; Sicherheitsrisiken
Chancen
Besseres Management; bessere Qualität; wechselnde Regierungsfunktionen und fördernde administrative Reformen; Beitrag zur
Umwelt; Konnektivität; Überbrückung administrativer Barrieren; verbessertes Netzwerk; Erweiterung und Verbesserung bisheriger Dienste; zunehmende administrative Effizienz; weniger Bürokratie; pünktliche Servicebereitstellung
Risiken
Mobile Authentifizierung und Validität; Datenüberlastung; Integrationsprozess zwischen e-Government und m-Government;
Interoperabilität; Mangel an Anreizen und institutionellen Strukturen; Mangel an Mobile-Government-Gesetzen; Rechtsfrage;
Datenschutz und -sicherheit; öffentlicher und sozialer Druck; Benutzerakzeptanz
| 23
Dipl.-Volksw. Wolfgang
PALKA
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für
Wirtschaftsinformatik (I17)
Technische Universität
München
[email protected].
de
Tab. 1: Stärken & Schwächen sowie Chancen & Risiken von Mobile Government
Anhand der Tabelle ist zu erkennen, dass Mobile Government eine Vielzahl an Stärken und Chancen bietet, die
die Nutzer, mobile Technologien und Dienste betreffen.
Eine der bedeutendsten Stärken ist die Zugänglichkeit.
So können Verwaltungen mit Mobile Government ihren
Bürgern Zugang zu Diensten und Informationen bieten,
unabhängig von deren mentalen, physischen oder technischen Fähigkeiten(3). Bürger erhalten dadurch die Möglichkeit, Verwaltungsdienste jederzeit, an jedem Ort von
jedem mobilen Endgerät zu nutzen. Eine weitere bedeutende Stärke von Mobile Government ist die Möglichkeit,
sowohl eine größere und weitere Nutzerbasis zu erreichen als auch Dienste in situ anzubieten.
Neben den positiven Aspekten von Mobile Government
haben wir aber auch einige Negativpunkte identifizieren
können. Die bedeutendsten Punkte sind die Themen Sicherheit und Privatsphäre. Durch die rasante Verbreitung
mobiler Endgeräte steigt aktuell auch die Nachfrage nach
einer verstärkten Nutzerauthentifizierung, um die Daten
der Bürger und die mobilen Dienste zu schützen und das
Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu stärken(4).
Mobiles E-Government – quo vadis 2012+?. Ausgehend von
den Ergebnissen kann bereits eines sicher gesagt werden: Behörden müssen sicherstellen, dass ihre Angebote
nicht nur stationär erreichbar sind, sondern in Zukunft
auch mobil genutzt werden können. Doch gilt es hierbei
nicht, einfach alle bereits stationär vorhandenen Dienste
zu „mobilisieren“. Vielmehr sollte das Angebot an Diensten zunächst auf „Mobilität“ geprüft werden. Ein Muss
sind dabei Praktikabilität, Datenschutz und -sicherheit
sowie Zuverlässigkeit der Dienste. Dienste, die in vielerlei Details bereits vorhandenen B2C-Diensten ähneln,
beispielweise der Vergleich von Online Banking und der
elektronischen Steuererklärung, und im B2C-Commerce
nicht mobil genutzt werden, sollten auch nicht als mobiler E-Government-Dienst umgesetzt werden. Letztendlich zeigt die aktuelle Situation mit steigender Penetration
von Smartphones und steigender Nutzung mobiler Anwendungen jedoch die Chance für die Umsetzung mobiler E-Government-Dienste. Daher sollte die Chance
zur „Mobilisierung“ bestimmter Dienste auf jeden Fall
genutzt werden, auch wenn eines nicht vergessen werden
darf: der Wert eines mobilen E-Government-Dienstes
wird sich auch aus dem Produkt von Konzeption, Implementierung und Nutzung zusammensetzen. n
literatur
führt, die die Stärken und Schwächen sowie Chancen und
Risiken von Mobile Government darlegt (siehe Tabelle 1).
T. Zefferer, “Mobile Government – E-Government for
mobile societies: Stocktaking of current trends and
initiatives”, Zentrum für sichere Informationstechnologie
– A-SIT, 2011. Web: http://www.a-sit.at/pdfs/Technologiebeobachtung/mobile_government_1.0.pdf, accessed
on 01.06.2012.
Veronika SCHREIBER
wissenschaftliche
Hilfskraft am Lehrstuhl
für Wirtschaftsinformatik
(I17), Technische Universität München
veronika.schreiber@
in.tum.de
(1)
(2)
TNS Infratest, “Mobile Life: Die Zukunft der Mobilkommunikation in Deutschland“, 2011. Web: http://
www.tns-infratest.com/presse/presseinformation.
asp?prID=800, accessed on 01.06.2012.
Dr. Petra WOLF
Forschungsgruppenleiterin am Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik (I17),
Technische Universität
München
[email protected]
M. Emmanouilidou and D. Kreps, “A framework for
accessible m-government implementation”, Electronic
Government: An International Journal, 7(3), 2010, pp.
1-37.
(3)
T. Alhussain, S. Drew and O. Alfarraj, “Biometric authentication for mobile government security”, Intelligent
Computing and Intelligent Systems (ICIS), Vol.2, Oct.
2010, pp.114-118.
(4)
* Die Liste der Artikel kann auf Anfrage bereitgestellt
werden.
Prof. Dr. Helmut
KRCMAR Inhaber des
Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik (I17),
Technische Universität
München
[email protected]
24 |
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
fachartikel
Die Handy-Signatur – Ausweis
und Unterschrift im Internet
abstract
Peter Reichstädter
Per Mausklick können Sie schon heute rund um die Uhr und sieben Tage die Woche Amtswege komfortabel
von zu Hause aus erledigen. Vom Online-Stipendium bis zum Besuch beim Finanzamt im Internet, von der Strafregisterbescheinigung bis zur Schulbuchaktion spannt sich ein breiter Bogen an E-Government Services, die den
BürgerInnen Wartezeit, Stress und umständliche Formalitäten ersparen können. Und das alles in Verbindung mit
Ihrem Handy – die kostenlose Handy-Signatur macht die Internet-Erledigung heute schnell und einfach.
Um digitale Amtswege sicher und nachvollziehbar durchführen zu können, muss die Identität der Antragstellerin
bzw. des Antragstellers zweifelsfrei festgestellt werden
können. Dazu bedarf es eines elektronischen Werkzeugs,
das BürgerInnen und Wirtschaftstreibende eindeutig ausweist. Dieser elektronische Ausweis ist die Bürgerkarte
(www.buergerkarte.at). Seit Ende 2009 können die BürgerInnen zwischen zwei Ausprägungsformen der Bürgerkarte wählen: der bekannten kartenbasierten Variante, bei
der z. B. die e-card zur „Bürgerkarte“ aktiviert wird und
einer mobilen Lösung, der „Handy-Signatur“.
Denkbar einfache Verwendung. Ähnlich wie beim „mTAN“
Amtswege – egal wann und wo. Bei der Handy-Signatur
(Bürgerkartenfunktion am Mobiltelefon) sind keine
Chipkarten, Kartenleser oder Softwareinstallationen am
lokalen Rechner notwendig, um sich im Internet eindeutig auszuweisen oder Dokumente einfach und sicher
elektronisch zu unterschreiben und sich gleichzeitig vor
ungewollten Manipulationen zu schützen. Kartenlesegeräte, Softwareinstallationen, unzählige Passwörter für
verschiedene Seiten gehören damit der Vergangenheit an
– einfach überall verwenden (auch am tablet, handheld,
…), wo Sie das folgende Logo finden:
Mehr Sicherheit. Die übliche Benutzername-Kennwort-
bei diversen E-Banking Lösungen wird bei der HandySignatur nach erfolgter Eingabe der Handynummer und
einem selbst gewählten Passwort ein Einmalcode per
SMS übermittelt. Die Eingabe dieses Einmalcodes in der
jeweiligen Anwendung löst die qualifizierte elektronische
Signatur aus. Diese ist gleichwertig zur eigenhändigen
Unterschrift nicht nur bei elektronischen Amtswegen,
sondern auch in der Privatwirtschaft – etwa für das elektronische Unterzeichnen von Verträgen, Protokollen, Bestellungen,... – einsetzbar.
Systematik beinhaltet ein hohes Sicherheitsrisiko. Untersuchungen haben ergeben, dass viele ComputernutzerInnen schlechte, leicht „knackbare“ Kennwörter (wie
den eigenen Vor- oder Familiennamen) verwenden oder
Passwörter aufschreiben. Zudem können Passwörter im
Internet abgefangen werden, was zu unerlaubten Zugriffen führen kann. Die Handy-Signatur hingegen bietet
nicht nur mehr Komfort durch das Ende von unnötig vielen Benutzername-Kennwort-Kombinationen, sondern
vor allem auch Rechtssicherheit, Schutz vor fremden Zugriffen und ungewollten Veränderungen der signierten
Inhalte.
Nutzung. Sowohl die Aktivierung als auch die Nutzung der
Handy-Signatur sind kostenlos. Einen aktuellen Überblick über die Verwendungsmöglichkeiten der HandySignatur finden Sie unter www.handy-signatur.at und
fachartikel
auf www.buergerkarte.at und es werden von Tag zu Tag
mehr, sowohl im Privaten als auch im Behördlichen Umfeld. Der Bogen der verfügbaren Anwendungen reicht
von der Arbeitnehmerveranlagung und Steuererklärung
mittels FinanzOnline über die Einsichtnahme in seine
Versicherungsdaten oder in das Pensionskonto bei der
Sozialversicherung bis zur Gewerbeanmeldung. Die Beantragung einer Meldebestätigung oder einer Strafregisterbescheinigung kann ebenso komfortabel mit der
Handy-Signatur durchgeführt und Online inklusive Elektronischer Bezahlung und Zustellung erledigt werden,
wie der Antrag auf Studienbeihilfe, der Einstieg beim
elektronischen Zustelldienst oder der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte. Ebenso sind viele Amtswege über
www.HELP.gv.at bzw. www.USP.gv.at oder über Gemeindeseiten oder Serviceseiten wie www.buergerportal.at mit
der Handy-Signatur einfach und rund um die Uhr online
abwickelbar.
Dabei ist die Einbindung der Handy-Signatur Funktionalität denkbar einfach mittels sogenannter Module für
Online Applikationen (MOAs) möglich, d.h. es existieren fertige Module, welche Sie für Ihre Webpage oder
Ihr Portal von egovlabs.gv.at runterladen und installieren
können bzw. auch gerne im Sinne eines ‚Shared Services‘ von unterschiedlichen Institutionen nutzen können.
Es kann außerdem auf der persönlichen Seite von www.
help.gv.at (MyHelp) direkt auch zu Ihren Applikationen
bzw. Portal mittels SingleSignOn unter Nutzung des Portalverbund Protokolls verwiesen werden bzw. die HandySignatur verwendet werden.
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Service für Ihre BürgerInnen. Auch Ihre Gemeinde / Behörde / Institution kann einfach und rasch zur Registrierungsstelle werden. In einer etwa halbtägigen Schulung
werden Ihre MitarbeiterInnen zur Aktivierung der Mobiltelefone befähigt und Ihr Servicekatalog um eine zusätzliche Facette erweitert und um z.B. auch die Einführung
der ‚Dualen Zustellung‘ in Ihrem Umfeld zu unterstützen.
Auf dem Gemeindeamt z.B. in der Bürgerservicestelle / in
Ihrem Servicecenter kann damit eine hilfreiche Serviceleistung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen angeboten werden, die sicherlich auf Anklang stoßen wird.
Voraussetzung für die Beantragung der Handy Signatur
ist die Vollendung des 14. Lebensjahres der AntragstellerIn, ein (österreichisches) Mobiltelefon (egal ob Vertragshandy oder Wertkartenhandy - das Mobiltelefon muss
SMS empfangen können) sowie die Identifikation im
Rahmen des Aktivierungsprozesses auf Grund eines amtlichen Lichtbildausweises (österreichischer Führerschein,
Internationaler Reisepass, …). Eine häufige Frage betrifft
die Kosten: es fallen weder für Sie als interessierte Organisation bei der Aktivierung der Handy-Signatur noch auf
der Seite der BenutzerIn für Aktivierung und Nutzung
der Handy Signatur Kosten an.
Information. Bei Interesse an der Einrichtung einer HandySignatur Registrierungsstelle bzw. Ausbildung von Registration Officers (ROs) in Ihrem Umfeld senden Sie bitte
eine E-Mail an [email protected]. n
henden FinanzOnline Zugang, mittels bereits aktivierter
Bürgerkarte (z. B. auf der e-card) oder bei einer der vielen
Registrierungsstellen (Gemeindeämter, Magistrate, BHs,
Infocenter der Finanzämter, …) aktiviert werden – derzeit läuft gerade eine österreichweite Schwerpunkt Aktion
zur flächendeckenden Schaffung von Registrierungsstellen in Städten und Gemeinden in allen Bundesländern.
Alle Informationen zu den Aktivierungsmöglichkeiten
finden Sie auf: http://www.buergerkarte.at/aktivierenhandy.de.php.
literatur
Aktivierung. Die Handy-Signatur kann über einen beste-
www.handy-signatur.at.
www.buergerkarte.at.
www.digitales.oesterreich.gv.at.
reference.e-government.gv.at.
www.usp.gv.at.
www.help.gv.at.
| 25
DI Peter
REICHSTÄDTER
Bundeskanzleramt
IKT-Strategie;
peter.reichstaedter@
bka.gv.at
26 |
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
fachartikel
Portale und Apps:
Zwei gegensätzliche
Gestaltungsprinzipien?
abstract
Niels Proske | Basanta E.P. Thapa
Mobile Geräte werden in absehbarer Zeit fest installierte Computer als Hauptzugangspunkt zum Internet
ablösen. Für das E-Government ergeben sich dadurch sowohl Chancen aber auch Herausforderungen. Im
Mittelpunkt stehen Gestaltungsprinzipien für die Bereitstellung öffentlicher Leistungen über das Internet.
Bislang dominieren Portale, die als zentrale Anlaufstelle Leistungen und Angebote verschiedener Stellen
bündeln. Demgegenüber stehen auf hoher Spezialisierung und Reduzierung beruhende Apps. Beide Prinzipien
ergänzen sich sinnvoll und erlauben ein differenzierteres Leistungsangebot.
Die Bereitstellung öffentlicher Leistungen im Wandel. 2013
werden mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets
die bisher dominierenden Desktop-PCs als Hauptzugangspunkt zum Internet abgelöst haben. Im E-Government eröffnet die damit verbundene Aufwertung des
mobilen Zugangskanals neue Möglichkeiten, birgt aber
zugleich bedeutende Implikationen für die Bereitstellung
öffentlicher Leistungen. Es treffen hierbei zwei gegensätzliche Designprinzipien aufeinander. Während sich für die
Interaktion mit dem öffentlichen Sektor hochintegrierte
Portallösungen durchgesetzt haben, erfordern mobile Datengeräte eine andere Logik und setzen auf kleine, hochspezialisierte Einzelanwendungen, sogenannte
Apps. Es ließe sich zweifelsohne vortrefflich streiten,
inwiefern M-Government einen Wesenskern sui generis
besitzt oder lediglich ein Sonderfall von E-Government
ist. Wir verstehen E-Government als eine grundlegende
Neugestaltung der unterschiedlichen Interaktionen mit
dem Staat, die mit einer Reorganisation der Geschäftsprozesse im öffentlichen Sektor mit den Zielen Qualitätsverbesserung, Zeitersparnis und Kostenersparnis verbunden
wird. Dieses Verständnis erlaubt es uns, M-Government
unter das Reformmodell E-Government zu subsumieren.
Wir stellen im Folgenden beide Gestaltungsprinzipien
vor und klären ihr Verhältnis zueinander. Wir merken an,
dass Apps im Folgenden vereinfachend als Bezeichnung
für den Idealtyp hochspezialisierter Software verwendet
wird.
Eigenschaften mobiler Datengeräte. Das den Apps zugrun-
de liegende Gestaltungsprinzip zieht Chancen und Herausforderungen wesentlich auf den nachfolgend aufgelisteten Eigenschaften mobiler Datengeräte:
1. Allgegenwärtigkeit des Internets: Zugriff von (fast)
jedem Ort und zu jeder Zeit; auch sind zumindest
Mobiltelefone im Unterschied zu PCs häufig ständig
in Betrieb.
2. Standortorientierung: Ortsbezogene Anwendungen können den Standort des Nutzers dynamisch in
ihre Funktionen einbeziehen.
3. Multimedialität: Standardmäßige Aufnahme,
Wiedergabe und Weiterleitung von Medien und
Informationen.
4. Personalisierung: Anders als PCs werden mobile
Endgeräte für den Gebrauch durch einen einzelnen
Nutzer entwickelt.
5. Darstellung/Bedienung: Auf den kleinen Bildschirmen müssen Daten übersichtlich und kompakt
dargestellt werden.
Portale: Das Prinzip Bündelung und Führung. Portale kön-
nen gefasst werden „als Eingang oder Tor zu integrierten Daten-, Wissens- und Interaktionsnetzwerken. (..)
Heterogene Daten und Serviceangebote werden durch
ein Portal inhaltlich wie optisch akzeptabel aufbereitet
und über eine konsistente Schnittstelle beziehungsweise
einen einheitlichen Zugriff Anwendern angeboten.“(1)
Das bestimmende Gestaltungsprinzip von Portalen ist
die Integration einer möglichst großen Anzahl von Funktionen, sowie die strukturierte Führung des Nutzers zu
diesen Funktionen. Portale sind prädestiniert zur Aufbereitung öffentlicher Informationen und Leistungen,
weil sie es häufig erst ermöglichen, elektronische Verwaltungsdienste der Behörden im Internet zu finden(2).
Auch besteht die Möglichkeit, den Interaktionspartner
vollständig durch einen Prozess zu führen, indem etwa
Informationen und Dienste, die für das jeweilige Anliegen relevant sind, aufbereitet und strukturiert werden
sowie aktiv an ihn herangetragen. So kann ein Ordnungsprinzip beispielsweise die Orientierung an Lebenslagen
sein, also die Zusammenstellung aller relevanten Dienstleistungen zu zentralen Lebensmomenten, wie z.B. einem
Umzug oder der Geburt eines Kindes. Portale folgen damit dem Prinzip des One-Stop-Governments, indem sie
Verwaltungskontakte reduzieren und unabhängig von
Zuständigkeiten und territorialen Zugehörigkeiten Leistungen integrieren(2).
Zusammengefasst sind die bestimmenden Prinzipien von
Verwaltungsportalen die Bündelung von Informationen
und Dienstleistungen, die übersichtliche Aufbereitung
und Führung des Nutzers zu diesen Funktionen sowie
das aktive Herantragen passender Informationen und
Dienstleistungen an den Interaktionspartner.
Apps: Das Prinzip Spezialisierung und Reduzierung. Porta-
le machen Funktions- und Angebotskomplexität für den
Nutzer handhabbar, indem sie ihn gezielt durch diese
lotsen. Apps hingegen erzeugen Übersichtlichkeit durch
Reduzierung von Komplexität. Nur die für den Einsatzzweck notwendigen Informationen und Funktionen werden angeboten, wodurch Präsentations- und Bedienoberflächen einfach und eingängig gehalten werden können.
Zusätzliche Funktionen werden eher als eigenständige
App angeboten, als in eine bestehende App integriert.
Dem Nutzer werden weiterführende Informationen und
Funktionen also nicht durch die App angeboten, sondern
er sucht sich proaktiv die passende App für seine Bedürfnisse. Jede App ist eine Antwort auf ein ganz spezielles
Problem oder Bedürfnis, das durch die extreme Spezialisierung der App mit der einfachst möglichen Bedienung
gelöst werden kann.
Als ein Vorläufer können auf mobilen Endgeräte optimierte Internetseiten angesehen werden. Auch hier
werden nur ausgewählte Leistungen und Informationen
angeboten, ohne allerdings auf die erweiterten Möglichkeiten, etwa Standortorientierung oder Multimedialität,
zurückzugreifen.
Insgesamt basiert das Prinzip App also auf Spezialisierung, Reduzierung von Komplexität sowie der Idee, dem
Nutzer ein Werkzeug zur Verfügung zu stellen, dass dieser aus eigenem Antrieb findet und nutzt.
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
| 27
Ausblick: Der Zweck ist entscheidend. Nach dem Prinzip
einer Gegenüberstellung erscheint es zuerst naheliegend von einem Entweder-Oder-Verhältnis auszugehen,
also entweder in Portalen oder in der Bereitstellung von
Apps das leistungsfähigste Gestaltungsprinzip zu erkennen. Und in der Tat beschreiben M-Government-Optimisten den mobilen Kanal als den wesentlichen für das
E-Government der nächsten Generation(3). Eine Entweder-Oder-Konstellation zu skizzieren ist auch deshalb irreführend, weil das Prinzip der Apps vornehmlich durch
Eigenschaften der Trägertechnologie induziert ist.
Wir argumentieren dagegen, dass sich beide Gestaltungsprinzipien sinnvoll ergänzen und damit ein differenzierteres Angebot über die Erschließung eines weiteren
Kanals erlauben. Beide Gestaltungsprinzipien können
für bestimmte Zwecke die jeweils ideale Abbildung darstellen. Während hochintegrierte Portallösungen der
Fragmentierung öffentlicher Leistungen entgegenwirken
können, das heißt Angebote „aus einem Guss“ ermöglichen, profitieren insbesondere interaktionsoriente Angebote von einer Abbildung als App, indem sie an die
besonderen Eigenschaften mobiler Endgeräte anknüpfen, wie Standortorientierung, Multimedialität und Allgegenwärtigkeit des Internets. Hierunter fällt etwa auch
die ortsbezogene Aufbereitung und Bereitstellung von
Informationen. Statt Portale oder Apps heißt es Portale
und Apps, mit einer individuellen und zweckbezogenen
Bestimmung welchem Gestaltungsprinzip der Vorzug gewährt werden sollte. Wenngleich das Gestaltungsprinzip
App nicht zu einem Ende von Verwaltungsportalen führt,
ist zumindest das Ende der Dominanz des Gestaltungsprinzips Portal wahrscheinlich(4). n
literatur
fachartikel
(1)
Lucke, Jörn v.: Citizen-Relationship-Management über
Hochleistungsportale der öffentlichen Verwaltung Portale und Hochleistungsportale. In: Uhr, Wolfgang; Esswein,
Werner; Schoop, Eric (Hrsg.) Wirtschaftsinformatik 2003:
Medien - Märkte – Mobilität, S. 901-915, 2003.
(2)
Lucke, Jörn v.: Portale als zentraler Zugang zu EGovernment-Diensten. In: Christoph Reichard, Michael
Scheske, Tino Schuppan (Hrsg.): Das Reformkonzept
E-Government - Potenziale - Ansätze - Erfahrungen,
Buchreihe E-Government und die Erneuerung des
öffentlichen Sektors, Münster: LIT Verlag, S. 79 - 94,
2004.
Misuraca, Gianluca C.: eGovernment 2015. Exploring
m-government scenarios, between ICT-driven experiments and citizen-centric implications, Technology
Analysis & Strategic Management, 21/3 (April 2009), S.
407-424.
(3)
(4)
Millard, Jeremy: Government 1.5 – is the bottle half
full or half empty? European Journal of ePractice 9
(März 2010), S. 35-48.
Dipl.-Verw. Wiss. Niels
PROSKE,
Universität Potsdam,
Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Electronic
Government, [email protected]
Basanta E.P. THAPA,
B.A. Politik & Wirtschaft,
Universität Potsdam,
Masterstudiengang
Verwaltungswissenschaft,
[email protected]
28 |
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
fachartikel
Web 2.0 zur Vereinfachung der
Umsetzung von EU-Richtlinien
abstract
David H. Fenner | Volkmar Kese
Die Umsetzung von EU-Richtlinien stellt die öffentliche Verwaltung vor bedeutende Herausforderungen.
Dieser Beitrag zeigt diese Herausforderungen am Beispiel der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Anhand der
Erhebungen des Forschungsprojektes „Verwaltungsmodernisierung durch Europäisierung“ an der Hochschule
für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg wird die Bedeutung reibungsloser Kommunikation
aufgezeigt. Als Lösungsansatz werden Potenziale von Web 2.0-Anwendungen am Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie vorgestellt.
Einführung. Anhand unserer Erhebungen sollen die He-
Detaillierte und komplexe EU-RLen. Mittlerweile billigt der
rausforderungen der Umsetzung von komplexen und
detaillierten Richtlinien (RLen) am Beispiel der EUDienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)(1) beschrieben werden. Diese Umsetzung ist besonders von der reibungslosen Kommunikation zwischen den Behörden abhängig.
Die Verfasser sehen eine Lösung im Ausbau der interbehördlichen Web 2.0-Kommunikation. Dadurch kann die
Zusammenarbeit deutlich vereinfacht und beschleunigt
werden. Auch können Synergien genutzt werden, die sich
aus dem partizipativen Ansatz des Web 2.0 ergeben. Es
wird gezeigt, wie Web 2.0 auf EU-Ebene bedeutsamer
wird und für die effektive Vermarktung von Neuerungen
sorgen kann.
Europäische Gerichtshof (EuGH) implizit die Verwendung von detaillierten RLen.(3) Diese im Schrifttum vorherrschende Meinung wird dadurch gestützt, dass der
EuGH in seiner Rechtsprechung das Erfordernis aufstellt,
dass RLen zur unmittelbaren Wirkung inhaltlich unbedingt und hinreichend genau ausformuliert sein müssen.(4)
Dies würde wenig Sinn ergeben, wenn der EuGH Detailregelungen prinzipiell ablehnen würde. Insbesondere sind
davon Bereiche betroffen in denen es notwendig ist, detaillierte und komplexe Bestimmungen vorzugeben, um
dem Sinn und Zweck der Rechtsangleichung gerecht zu
werden. Auch die EU-DLR enthält solche Vorgaben, u. a.
zur Einrichtung von Einheitlichen Ansprechpartnern
(EAs). Die Herausforderung für die Verwaltung ist dabei
zu erkennen, an welcher Stelle die mangelnde Konkretisierung der Vorgaben (z. B. unbestimmte Rechtsbegriffe
in Art. 5 EU-DLR) tatsächlich eine freie Wahl der Form
und Mittel bedeutet, ohne dabei das verbindliche RLenZiel außer Acht zu lassen.(5)
Umsetzung von EU-RLen als Herausforderung für die Verwaltung. Eine Richtlinie (RL) richtet sich zunächst an
die Mitgliedstaaten, die sie dann innerhalb einer vorgegebenen Frist umzusetzen haben. Hierbei wird ihnen
eine Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Form und Mittel
eingeräumt; sichergestellt werden muss jedoch, dass die
Umsetzung das verbindliche Ziel der RL erreicht.
Tatsächliche Freiheit der Form und Mittel? Lange Zeit be-
stand Unklarheit darüber, wie verbindlich eine RL
Umsetzungsform und -mittel vorgeben darf. Die vermeintliche Freiheit der Form und Mittel besteht nur in
eingeschränktem Maße. Oft wird den Mitgliedstaaten
nur ein marginaler Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung eingeräumt, weil befürchtet wird, dass RLen-Ziele
ansonsten oftmals nicht erreicht oder unterlaufen werden.(2)
Kommunikationsnotwendigkeiten. Unsere Erhebungen er-
gaben am Beispiel der EU-DLR, dass bei der Umsetzung
reibungslose Kommunikation für das Vermeiden von
Verzögerungen und Versäumnissen unabdingbar ist. So
führten Kommunikationsprobleme z.B. zu teilweise nur
unzureichender Wahrnehmung des Informations- und
Schulungsveranstaltungsangebots der zuständigen Stellen. Auch konnten die Behörden aktuelle Informationen
und Erfahrungswerte, die sie durch die Teilnahme an
Gremien gewonnen hatten, oft nur langsam und aufwendig weitergeben.
fachartikel
Lösungsansatz Web 2.0. Die Verfasser sehen einen Lö-
sungsansatz in der Nutzung von Web 2.0. Der verstärkte
Einsatz von interaktiver elektronischer Kommunikation
kann zu einer deutlichen Vereinfachung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren führen.
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
| 29
satz behördenübergreifender Blogs die Kommunikation
wesentlich vereinfachen und benutzerfreundlicher gestalten können, wenn den Kommunen alle notwendigen
Informationen in verständlicher Art zeitnah übermittelt
worden wären.(8)
Vermarktung und Leistungsverbesserung. Im Rahmen der
und Transaktionsfunktionen insbesondere die Partizipation der Nutzer in den Fokus, wodurch sich z.B. Social-Network-Plattformen dem Begriff zuordnen lassen.
Bedeutend ist, dass die Nutzer eigene Inhalte einstellen
können. Mit der Wahl des Begriffs „Web 2.0“ wurde bewusst eine Abgrenzung zum „Web 1.0“ vorgenommen,
welches überwiegend den Fokus auf Informationsvermittlung legte.(6)
Zunehmende Bedeutung des Web 2.0 auf EU-Ebene. Bislang
erfüllten die E-Government-Angebote der Verwaltung
vor allem die Informationsfunktion. Mit der Verbreitung
von schnellen Breitbandverbindungen und Mobilgeräten
konnte Web 2.0 allerdings einer breiteren Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden und folglich den Übergang
von der Informationsfunktion hin zur aktiven Beteiligungsfunktion ermöglichen. Daher hat Web 2.0 auf
EU-Ebene in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen. Der
Aktionsplan für elektronische Behördendienste der EUKommission formulierte als zentrales Ziel die Stärkung
der Bürgerbeteiligung und der demokratischen Entscheidungsprozesse. Dies soll hauptsächlich durch den Einsatz
neuer Informations- und Kommunikationstechnologien
erreicht werden. Dabei wird insbesondere Web 2.0-Anwendungen ein großes Modernisierungspotenzial attestiert.(7)
Potenziale des Web 2.0: Beispiel EU-DLR. Diese Anwen-
dungen bieten die Möglichkeit, insbesondere die Kommunikation bei der Umsetzung von RLen innerhalb der
Verwaltung schneller, kostengünstiger und innovativer
zu gestalten. Weitere Potenziale sind auch in den Partizipationsmöglichkeiten erkennbar.
Kommunikation und Information. Instant-Messaging-Diens-
te und Foren ermöglichen z.B. schnelle und kostengünstige Kommunikation mit internen und externen Akteuren.
Außerdem können Konferenzen mit mehreren Akteuren
distanzübergreifend abgehalten und der Datenaustausch
erleichtert werden. In Sachsen-Anhalt wurde z.B. ein
Forum zur Normenprüfung geschaffen. Hier konnten
sich Kommunen für die Überprüfung ihrer Satzungen
gemäß den Vorgaben der EU-DLR an Mustersatzungen
orientieren und Fragen zur Anpassung hineinstellen.
Diese wurden dann kurzfristig beantwortet, wodurch
nicht nur ein gewisses Maß an Interaktivität, sondern
auch eine erleichterte Kommunikation und Informationsübertragung gewährleistet wurde. Im o.g. Beispiel der
versäumten Schulungsveranstaltungen hätte z.B. der Ein-
Umsetzung der EU-DLR stellen die EAs den Unternehmen einen Kundenbereich zur Verfahrensabwicklung
zur Verfügung. Dieser könnte auch für die Vermarktung
und Verbesserung des Leistungsangebots der Verwaltung
genutzt werden, indem auf Feedback und Weiterempfehlungen in Web 2.0-Nutzerforen gesetzt wird. Dadurch
werden nicht nur der Bekanntheitsgrad und die Nutzung
gesteigert, sondern auch die Identifikation von Fehlern
ermöglicht.
Fazit und Ausblick. Die Pflicht, den Zielen von komplexen
und detaillierten RLen gerecht zu werden, stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Der vorgestellte
Lösungsansatz vermag einen größeren Nutzerkreis zu
verbinden, um so ganzheitliche Lösungen zu adaptieren
und durch die gezielte und zeitsparende Nutzung von
Know-how die Komplexität der Umsetzung zu reduzieren. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Web
2.0 auf EU-Ebene ist zu erwarten, dass e-Instrumente bei
der Umsetzung und der Vermarktung von Neuerungen
weiterhin eine wichtige Rolle spielen werden. n
literatur
Das Konzept „Web 2.0“. Web 2.0 stellt durch Interaktions-
Prof. Dr. Volkmar KESE
Geschäftsführender
Leiter des Instituts für
angewandte Forschung
und Projektleiter des
Forschungsprojekts Verwaltungsmodernisierung
durch Europäisierung?“
Hochschule für öffentliche
Verwaltung und Finanzen
Ludwigsburg;
[email protected]
(1)
Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt,
in: ABl. der EU v. 27.12.2006, Nr. L 376, S. 36 ff.
(2)
Prokopf, K., Das gemeinschaftsrechtliche Rechtsinstrument
der Richtlinie, 2007, Berlin, S. 10 ff.; Härtel, I., Handbuch Europäische Rechtsetzung, 2006, Berlin, S. 173 ff.
(3)
EuGH, Rs. C-52/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, S.
I-3827.
(4)
Biervert, B., Art. 249 EGV, in: Schwarze, J., EU-Kommentar, 2.
Aufl., 2009, Baden-Baden, Rn. 25; EuGH, Rs. 41/74, Van Duyn,
Slg. 1974, S. 1337.
(5)
Schwarze, J., Europäisches Wirtschaftsrecht, 2007, BadenBaden, S. 248.
(6)
O’Reilly, T., What is Web 2.0?, abrufbar unter: http://www.
oreilly.de/artikel/web20.html (Stand: 25.05.2012).
Europäische Kommission, Mitteilung v. 25.04.2006,
E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative
– Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste
in Europa zum Nutzen aller, KOM(2006) 173 endg., abrufbar
unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.
do?uri=COM:2006:0173:FIN:DE:PDF (Stand: 25.05.2012).
(7)
(8)
Jecht, J., Web 2.0 Technologien: Einsatzmöglichkeiten im
eGovernment und Einsatzempfehlungen für das Land SachsenAnhalt, 2010, Norderstedt, S. 59 ff.
David H. Fenner, M. A.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsprojekt „Verwaltungsmodernisierung durch
Europäisierung?“
Hochschule für öffentliche
Verwaltung und Finanzen
Ludwigsburg;
fenner@hs-ludwigsburg.
de
30 |
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
fachartikel
Der P23R: Herausforderungen in
der technischen Umsetzung
abstract
Thomas Jeswein | Steffen Olbrich | Michael Bednorz
Die Erfüllung von Meldepflichten erzeugt für Unternehmen in Deutschland Bürokratiekosten in Milliardenhöhe.
Unter dem Begriff „P23R“ wurde eine (Software-)Lösung konzipiert, die deren IT-technischen, organisatorischen und juristischen Ursachen adressiert. Der Aufsatz beschreibt die Herausforderung an den P23R, seine
Komponenten und seine Funktionalität. Er stellt auch die Weiterentwicklung des technischen Konzepts durch
das Fraunhofer IESE dar. Im Mittelpunkt steht dabei die prototypische Entwicklung des SourceConnectors, der
die Schnittstelle zwischen Unternehmensdaten und dem P23R darstellt.
Einleitung. Nationale und europäische Rechtsvorschriften
regeln in Deutschland mehr als 10.000 Meldepflichten
für Unternehmen. Die Erfüllung dieser Pflichten führt
auf Seiten der Wirtschaft zu Bürokratiekosten von über
40 Milliarden Euro jährlich(1). Vom Bundesministerium
des Innern wurde deshalb das Projekt „Pilotierung und
Realisierung eines Prozess-Daten-Beschleunigers | P23R
für den Datenaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung“ beauftragt. Es hatte zum Ziel, eine (Software-)
Lösung zu konzipieren, die die Kosten für den Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden spürbar
senkt.
Im Rahmen dieses ehrgeizigen Vorhabens wurde das sogenannte P23R-Prinzip entwickelt. Es gründet sich u.a. in
der Beobachtung, dass viele verschiedene Meldepflichten
im Kern zwar oft auf gleichen Daten basieren, jedoch
meist unabhängig voneinander erfasst und übermittelt
werden müssen. Demgegenüber setzt das P23R-Prinzip
darauf, inhaltlich identische Meldedaten zusammen zu
fassen, Datenredundanzen zu vermeiden und durch zentrale Benachrichtigungsregeln die Automatisierung und
Qualität des Datenaustausches zwischen Wirtschaft und
Verwaltung zu fördern. Durch einen Kabinettsbeschluss
vom 14.12.2011 wurde der flächendeckenden Einführung
des P23R in Deutschland bereits der Weg geebnet. Die
schrittweise Markteinführung ist für 2013 geplant.
Der P23R im Überblick. Die Softwarelösung besteht aus drei
Komponenten: 1) der P23R als zentraler Systembaustein,
2) der P23R-Client als Schnittstelle zum Benutzer und
3) die P23R-Leitstelle, welche für alle aktiven P23R-Instanzen Benachrichtigungsregeln bereitstellt. Diese beinhalten alle Meta-Informationen der Meldungen wie z.B.
Empfänger, Dateninhalte der Meldepflichten und Form
der Übermittlung. Abbildung 1 gibt einen Überblick über
die P23R Rahmenarchitektur(2).
Während die P23R-Leitstelle als eine zentral bereit gestellte Lösung konzipiert ist, kann der P23R individuell in die
IT-Systemlandschaft von Unternehmen integriert werden. So kann er als eigenständige Lösung (P23R-StandAlone) umgesetzt oder in bestehende Informationssysteme des Unternehmens (beispielsweise ERP-Lösungen)
eingebunden werden (P23R-Inside). Um der Heterogenität der individuellen Unternehmensdatenhaltung und der
Unternehmenshoheit Rechnung zu tragen, ist in beiden
Fällen die P23R-Lösung nur lose an die Datenhaltung des
Unternehmens gekoppelt. Diese Kopplung erfolgt über
den Quelldatenkonnektor (P23R-SourceConnector), der
über eine normativ spezifizierte Schnittstelle die Datenabfrage ermöglicht. Der SourceConnector ist somit außerhalb der P23R-Rahmenarchitektur angesiedelt und ist
darin entsprechend nicht weiter spezifiziert(3).
Herausforderungen an P23R-SourceConnector Lösungen. Ne-
ben den bereits oben genannten Merkmalen definieren
die Benachrichtigungsregeln auch das Datenmodell der
geforderten Meldedaten. Aus der Gesamtheit der für ein
Unternehmen gültigen Benachrichtigungsregeln ergibt
sich somit ein Pivot-Datenmodell, das die verschiedenen
(Teil-) Datenmodelle zusammenfasst. Das Pivot-Datenmodell bildet dabei Information in geeigneter Granularität ab, um eine Datenbasis zu schaffen, die für möglichst
viele Meldungen nutzbar ist.
Der SourceConnector überführt die Daten auf Unternehmensseite in das Pivot-Datenmodell. Dies erfordert
typischerweise eine Transformation der Unternehmens-
fachartikel
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
| 31
Abb. 1: P23R-Rahmenarchitektur
Prototypische Umsetzung eines P23R-SourceConnectors.
Mit dem Ziel, eine möglichst generische Lösung zu entwickeln, die auch unter verschiedenen Bedingungen in
Unternehmen eingesetzt werden kann, wurde eine prototypische Umsetzung realisiert. Dabei kamen drei „offthe-shelf-Lösungen“ zum Einsatz. So wurde zum einen
ein Enterprise-Service-Bus (ESB) verwendet, der sowohl
das Rahmenwerk bietet, um die Funktionalitäten des
SourceConnectors service-orientiert zu realisieren und
zu orchestrieren, als auch die Anbindung unterschiedlichster Unternehmensdatenquellen ermöglicht. Des
Weiteren wurde zur Datentransformation eine semantische Datenintegrationslösung eingesetzt, die mithilfe
einer grafischen Oberfläche eine einfache Transformationsdefinition zwischen Quell- und Zieldatenmodell, also
dem Pivot-Datenmodell, ermöglicht. Schließlich wurde
eine XML-Datenbank verwendet, in welcher das resultierende Pivot-Datenmodell hinterlegt wurde, um eine
materielle Datenintegration zu realisieren.
Diese hier in Grundzügen beschriebene Ausgestaltung eines SourceConnectors adressiert bereits erfolgreich einen
Großteil der einleitend genannten Herausforderungen.
Als nächster Schritt ist eine weiterführende Evaluation
geplant, um die Skalierbarkeit der Lösung bezüglich ihrer
Handhabung und Wartung bei großen Pivot-Datenmodellen zu überprüfen. n
literatur
datenbestände, wobei insbesondere die technische, syntaktische und semantische Heterogenität der Daten eine
Herausforderung darstellt. Des Weiteren müssen bei der
Transformation der Daten die jeweils meldungsspezifischen Abhängigkeiten beachtet werden. Diese Abhängigkeiten und Randbedingungen, beispielsweise bzgl. der
Zusammenfassung von Daten innerhalb zu meldender
Zeiträume, sind gegebenenfalls nur implizit in den Unternehmensdatenmodellen vorhanden und müssen deshalb anhand geeigneter Heuristiken identifiziert werden.
Die für die Erfüllung der Meldepflichten benötigten
Daten liegen in den Unternehmen nicht nur in unterschiedlicher Form vor, sondern sind je nach Aufbau der
IT-Infrastruktur auch in unterschiedlichen Quellen ablegt. Entsprechen muss der SourceConnector diese unterschiedlichen Quellen (verschiedene Datenbanksysteme,
proprietäre Dateiformate im Dateisystem) ansprechen
und relevante Daten auslesen können.
Bei der Realisierung eines SourceConnectors sind des
Weiteren auch Qualitätsmerkmale wie Performanz, Skalierbarkeit und Wartbarkeit von großem Interesse. Auch
wenn große Datenmengen abgefragt und entsprechend
transformiert werden, muss die Lösung schnell und effizient arbeiten. Anstatt das Pivot-Datenmodell erst bei
Aufruf durch die P23R-Lösung zu erstellen (virtuelle Integration), kann auch ein bereits definiertes Modell vorgehalten werden (materielle Integration), um potentiellen
Engpässen entgegen zu wirken. Hierbei wird das PivotDatenmodell vorgreifend erstellt und in einer Transferdatenbank für den Abruf über die spezifizierte Schnittstelle
bereitgestellt. Somit kann die Erstellung der Meldungen
im SourceConnector zeitlich gesteuert durchgeführt werden, was Lasten besser planbar macht. Gesetzesänderungen mit Auswirkungen auf Meldepflichten, beispielsweise
bzgl. der zu meldenden Daten, oder auch Änderungen
innerhalb der IT-Infrastruktur des Unternehmens verlangen in vielen Fällen entsprechende Anpassungen am
SourceConnector. Somit muss es möglich sein, entsprechende Änderungen an der Datenüberführung und der
Quellenabfrage leicht durchzuführen.
(1)
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/
StatischeSeiten/Breg/Buerokratieabbau/zahlen-undfakten-zum-buerokratieabbau.html [Online] [Zitat vom
01.06.2012].
(2)
P23R-Team. Pilotierung und Realisierung eines
Prozess-Daten-Beschleunigers (P23R) für den Datenaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung: P23RRahmenarchitektur. 2011.
(3)
P23R-Team. Pilotierung und Realisierung eines
Prozess-Daten-Beschleunigers (P23R) für den
Datenaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung:
Spezifikationen zur P23R-Rahmenarchitektur. 2011.
Thomas JESWEIN
Business Area Manager
für den Bereich eGovernment am Fraunhofer IESE.
Thomas.Jeswein@iese.
fraunhofer.de
Steffen OLBRICH
Wissenschaftlicher
Mitarbeiter im Bereich
Software Architekturen
für Informationssysteme.
Steffen.Olbrich@iese.
fraunhofer.de
Michael Bednorz
Hilfswissenschaftler im
P23R Projektkontext.
Michael.Bednorz@iese.
fraunhofer.de
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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
fachartikel
E-Government Schweiz in eine
neue Etappe gestartet
abstract
Stephan Röthlisberger
E-Government funktioniert in der Schweiz nur, wenn sich alle drei Staatsebenen vernetzen und zusammenarbeiten. Die Grundlagen dazu sind in der nationalen E-Government-Strategie(1) sowie einer Rahmenvereinbarung(2) zwischen dem Bund und aller
Kantonen festgehalten. Mit dem neu geschaffenen Aktionsplan für die Jahre 2012 bis 2015 wird dem E-Government und damit
der Modernisierung der Verwaltung weiteren Schub geben. Mittels strategischem Controlling wird sichergestellt, dass Risiken
und neue Trends rechtzeitig erkannt werden und die Umsetzung der E-Government Vorhaben auch den Bedürfnissen der Zielgruppen entsprechen.
E-Government Aktionsplan. Um die Kontinuität bei der
Umsetzung der E-Government-Strategie zu gewährleisten, hat der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz
Ende 2010 die Geschäftsstelle beauftragt, die Erneuerung
der Rahmenvereinbarung vorzubereiten. Dabei forderte
er eine stärkere, zentrale Steuerung, eine Fokussierung auf
ausgewählte Vorhaben und eine bessere Zusammenarbeit
auf allen föderalen Ebenen. Ein zentrales Element bei der
erneuerten Rahmenvereinbarung zur E-GovernmentZusammenarbeit in der Schweiz, welche per 1.1.2012 gilt,
bildet der Aktionsplan. Dieses neue Instrument soll die
Strategieumsetzung zusätzlich beschleunigen. Im Aktionsplan werden kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen für ausgewählte priorisierte Vorhaben festgelegt.
Diese werden durch finanzielle Beiträge im Gesamtumfang von 2.4 Millionen Franken pro Jahr unterstützt - paritätisch getragen durch Bund und Kantone. Die Wirkung
des Aktionsplans wird vom Steuerungsausschuss kontinuierlich überprüft. Er ist es auch, der über die Zuteilung
der Mittel aus dem Aktionsplan entscheidet. So hat er für
2012 einen ersten Aktionsplan(3) verabschiedet und die
entsprechenden Massnahmen zur Umsetzung beauftragt.
Dabei ist der Aktionsplan auf die folgenden drei Bereiche
fokussiert:
• E-Government-Landkarte für eine Gesamtsicht
aller E-Government-Vorhaben
• Ausgewählte Strategische Leistungen und Basisinfrastrukturen
• „Quick-Wins“: E-Government-Vorhaben, welche
innert nützlicher Frist umgesetzt werden können
und eine hohe Visibilität aufweisen
Für die Auswahl der Vorhaben und Massnahmen werden insbesonder die Strategierelevanz, Breitenwirkung,
Kosten/Nutzen Verhältnis, Realisierbarkeit, Innovationspotential und Dringlichkeit als Kriterien beigezogen. Die ausgewählten Massnahmen sollen die Ziele der
E-Government-Strategie Schweiz unterstützen, sowie im
Gesamtkontext von E-Government-Schweiz abgestimmt
und nachhaltig sein, d.h. sie entfalten Wirkung über das
Jahr hinaus. Die Ausgestaltung, die Begleitung und das
Controlling des Aktionsplanes sind im Umsetzungskonzept für den Aktionsplan 2012-2015(4) festgehalten.
Strategisches Controlling. Für die Umsetzung der priori-
siertern Vorhaben, inklusive Aufbau der Projektorganisation, Finanzierung und Rechtsgrundlagen, tragen die
sogenannte federführenden Organisationen die Kompetenz sowie Verantwortung. Auch die zeitliche Planung
und die Berichterstattung zum Umsetzungsfortschritt
gehören zu deren Aufgaben, Angaben welche direkt in
das strategische Controlling der E-Government-Strategie
Schweiz einfliessen.
So umfasst der Controllingprozess für die E-Government
Strategie Schweiz einerseits die Informationsbeschaffung
und Auswertung und andererseits das Ableiten und Ergreifen von korrigierenden Massnahmen zur Steuerung
der Strategieumsetzung. Als Steuerungsinstrument wird
ein Kennzahlensystem (Cockpit) eingesetzt, welches eine
umfassende Sicht auf den Stand von E-Government in
der Schweiz liefert. Der strategische Controllingprozess
stellt mit vier Dimensionen die Informationsgrund-lagen
bereit. Dies sind:
• Umsetzungsstand der priorisierten Vorhaben
• Mitwirkung der Verwaltungen bei der Umsetzung
der Rahmenvereinbarung
fachartikel
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
| 33
Abb. 1: Strategischer Controllingprozess
• Beurteilung E-Government aus Sicht der Zielgruppen
• Position der Schweiz im internationalen Vergleich
Die Auswertungen und Empfehlungen für Massnahmen
werden dem Steuerungsausschuss jährlich zur abschliessenden Beurteilung vorgelegt und in aggregierter Form
publiziert(5).
struktur für E-Government-Services bereitzustellen, respektive unter welcher Governence solche Systeme vorangetrieben, umgesetzt und betrieben werden sollen oder
können. Ziel ist es, dass bis zur nächsten Erneuerung der
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im EGovernment, welche spätestens Ende 2015 ansteht, hierzu
ein Modell bereitsteht. n
gramm E-Government Schweiz unterliegt einem stetigen
Wandel. Neue Themen und Trends sind rechtzeitig aufzunehmen und bei der weiteren Ausgestaltung anzugehen.
So befasste sich der Steuerungsausschuss E-Government
Schweiz in seinen letzten Sitzungen(6,7,8) unter anderem
intensiv mit den Themen «Cloud-Computing» und
«Open Government Data». In beiden Themen gibt es bereits diverse Umsetzungsprojekte aber bisher nur wenig
Erfahrung im Betrieb. Auch bei diesen Vorhaben zeigt
es sich, dass vor allem organisatorische und rechtliche
Themen und nicht die technische Umsetzung zu breiten,
bisweilen auch sehr politischen, Diskussionen führen.
Es stellt sich unter anderem die Frage, inwieweit solche
Vorhaben zentral zu koordinieren oder gar umzusetzen
sind. Ein Trend der bezüglich der Schweizer Verwaltung
ein kulturelles Umdenken erfordert. Ist doch der Bund
bis anhin in vielen Bereichen nur als Rahmengesetzgeber
und Regulator tätig. Ausser im Bereich von Infrastrukturen, wie zum Beispiel Post, Telekommunikation sowie Verkehr (Bahn und Strasse), und hierzu werden in
Zukunft immer vermehrt auch IT-Basisinfrastrukturen
zählen, hat der Bund eine dedizierte Rolle als Umsetzer
und Betreiber. Zu den IT-Basisinfrastrukturen gehören
Vorhaben, wie Plattform für einen sichern Datenaustausch zwischen den Verwaltungen, Dienst für Identity
und Accessmanagement oder Registerdatensysteme. Einige dieser Vorhaben sind bereits in Betrieb, bezüglich
der Governance jedoch oft noch nicht für alle Beteiligten
zufriedenstellend gelöst. Zur Zeit werden in der Schweiz
Überlegungen gemacht, wie eine zukünftige Basisinfra-
literatur
Aktuelle Themen und Herausforderungen. Auch das Pro-
(1)
E-Government-Strategie Schweiz. Geschäftsstelle E-
Government Schweiz. 2007 http://www.egovernment.ch/de/
grundlagen/strategie.php.
(2)
Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-
Government-Zusammenarbeit in der Schweiz. Geschäftsstelle
E-Government Schweiz. 2012. http://www.egovernment.ch/de/
grundlagen/rahmenvereinbarung.php.
(3)
E-Government Aktionsplan 2012. Geschäftsstelle E-
Government Schweiz. 2012. http://www.egovernment.ch/de/
umsetzung/aktionsplan.php.
(4)
Umsetzungskonzept Aktionsplan 2012-2015. Geschäftsstelle
E-Government Schweiz. 2012. http://www.egovernment.ch/de/
umsetzung/aktionsplan.php.
(5)
Strategisches Controlling. Geschäftsstelle E-Government
Schweiz. 2012. http://www.egovernment.ch/de/umsetzung/
portfolio.php.
(6)
Medienmitteilung zu E-Government Steuerungsausschuss
vom 24.10.2011. http://www.egovernment.ch/de/aktuell/
news/2011/2011-10-27.php.
(7)
Medienmitteilung zu E-Government Steuerungsausschuss
vom 05.04.2012. http://www.egovernment.ch/de/aktuell/
news/2012/2012-04-11.php.
(8)
Medienmitteilung zu E-Government Steuerungsausschuss
vom 15.06.2012. http://www.egovernment.ch/de/aktuell/
news/2012/2012-06-18.php.
Stephan
Röthlisberger
Programm-Manager
E-Government Schweiz,
Geschäftsstelle E-Government Schweiz, Informatiksteuerungsorgan Bund
ISB, Eidgenössisches
Finanzdepartement
34 |
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
fachartikel
Burgenland bietet mit der neuen
Pflegeplatzbörse ein österreichweit
einzigartiges Service
abstract
Franz Koch | Harald Reisinger
Seit Jahresbeginn können sich Pflegebedürftige oder deren Angehörige so rasch und einfach wie nie zuvor informieren, in welcher Pflegeeinrichtung im Burgenland es freie Plätze gibt. In tagesaktueller Qualität ist die Verfügbarkeit in
den Bereichen Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, Seniorentagesbetreuung sowie Spezialangebote (z.B. Hospiz Betreuung) auf der Pflegeplatzbörse unter der Internetadresse e-government.bgld.gv.at/pflegeplatzboerse abrufbar.
Online-Bestandsmeldung mit Bürgerkarte (Handy-Signatur).
Das Projekt Pflegeplatzbörse wurde von der Stabsstelle
LAD-EDV in Zusammenarbeit mit der Sozialabteilung
des Landes Burgenland umgesetzt. Nach dem Projektstart im Oktober 2011 und einer zweimonatigen Testphase, ist die Pflegeplatzbörse bereits seit 31. Jänner
2012 im Internet zugänglich. Das Mitwirken aller bgld.
Pflegeeinrichtungen spielt dabei eine wesentliche Rolle,
denn die laufende Aktualisierung der Internetseite bzw.
der Anzahl der freien Pflegeplätze erfolgt von den Heimbetreibern selbst.
Die Bestandmeldungen werden mittels Online-Formular (AFS-Formularserver von aforms2web) direkt an die
landesinterne Heimdatenverwaltung übermittelt. Durch
Einsatz der Bürgerkarte (Handy-Signatur) ist sichergestellt, dass Meldungen ausschließlich durch autorisierte
Personen erfolgen können. Aus der Stammdatenverwaltung der Altenwohn- und Pflegeheime, basierend auf Lotus Notes, werden Daten und Kapazitäten automatisch
ins Internet repliziert. Die technische Umsetzung der
Browseranwendung erfolgte mit XPages in Lotus Notes/
Domino 8.5.
alphabetischer Reihenfolge oder per Suchanfrage abrufbar. Spezifische Informationen betreffend Ausstattung,
Leistungsangebot, Ansprechpersonen, usw. können Interessierte direkt über eine Verlinkung zur Webseite der
Betreiber einholen.
Positives Feedback. Das wesentlichste Ziel - die einfa-
che Bedienbarkeit der Informationsplattform - konnte
erfolgreich umgesetzt werden. Eine durchschnittliche
Besucherzahl von monatlich 2000 seit Freischaltung der
Pflegeplatzbörse, bestätigt deren erfolgreiche Nutzung,
als auch die steigende Nachfrage von Pflegeplätzen.
DGKS Julia Hruby, Leiterin im Caritas Altenwohn- und
Pflegezentrum Haus St. Martin in Eisenstadt, schätzt
ebenfalls die Vorteile der Pflegeplatzbörse für alle Beteiligten: „Suchende KundInnen oder Angehörige müssen
nicht bei allen Einrichtungen nachfragen, sondern sehen
sofort ob ein Platz in der primär bevorzugten Pflegeeinrichtung frei ist. Für Heimbetreiber ist die Anwendung
der Aktualisierung klar definiert und es obliegt der jeweiligen Einrichtung wie häufig aktualisiert wird.“
Die Pflegeplatzbörse Burgenland ist erreichbar unter:
Usability im Mittelpunkt. Durch die Integration von Goog-
le Maps werden die Heimstandorte und freien Heimplätze besonders benutzerfreundlich dargestellt. Darüber
hinaus sind die einzelnen Einrichtungen bezirksweise, in
• http://apps.bgld.gv.at/web/ppb.nsf
• http://www.e-government.bgld.gv.at/
pflegeplatzboerse
fachartikel
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
| 35
Mag. Franz KOCH
Amt der Bgld. Landesregierung Stabsstelle
LAD-EDV
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Projektkoordinator
[email protected]
www.e-government.bgld.
gv.at/
Abb. 1: Pflegeplatzbörse Burgenland
Landesrat Dr. Peter Rezar: „Solange es mit informeller
Hilfe und Hauskrankenpflege möglich ist, verbleiben
Pflegebedürftige in ihren eigenen vier Wänden. Stationärer Pflegebedarf ergibt sich oft überraschend, nach
einem Spitalsaufenthalt etwa. Angehörige sind oft überfordert von dieser Situation. Mit der Pflegeplatzbörse
sehen sie auf einen Blick, in welcher Einrichtung es freie
Kapazitäten gibt.“
WHR Mag. Gerhard Tschurlovits: „Die Einrichtung der
Pflegeplatzbörse ist ein weiterer Modernisierungsschritt
in Richtung einer serviceorientierten und bürgernahen
Landesverwaltung unter Nutzung der elektronischen
Kommunikationsmöglichkeiten.“
DI MMag. Karl Pinter: „Besonders hervorzuheben in
diesem Zusammenhang ist auch, dass die Pflegeplatzbörse österreichweit die erste ihrer Art ist und eine innovative Serviceleistung des Amtes der Bgld. Landesregierung – vor allem bei akutem Bedarf – darstellt. Mit
der Installierung der Pflegeplatzbörse kann das Bürgerservice im Land gesteigert werden. n
Harald Reisinger, BSc
Amt der Bgld. Landesregierung Stabsstelle
LAD-EDV
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Softwareentwickler
harald.reisinger@bgld.
gv.at
www.e-government.bgld.
gv.at/
Abb 2: Präsentation der Pflegeplatzbörse Burgenland am 31. Jänner
2012; Sitzend v.l.n.r: Projektkoordinator Mag. Franz Koch, Sozial- und
Gesundheitslandesrat Dr. Peter Rezar; Stehend v.l.n.r.: EDV Stabsstellenleiter DI MMag. Karl Pinter, Vorstand der Sozialabteilung WHR Mag.
Gerhard Tschurlovits, Referatsleiterin Mag. Maria Erdt
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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
service
E-Government
Tagungen, Konferenzen und Messen
27. - 29. August 2012
Linz, Österreich
Open Commons
Kongress 2012: Leben
und Zusammenarbeiten mit Digitalen
Gemeingütern
Der Schwerpunkt dieses Symposiums liegt
auf allen Aspekten von Offenen Kollaborativen
Systemen. Damit gibt es auch einen Bezug
zu E-Government u.a. über Open Source
Entwicklung.
http://www.wikisym.org/ws2012
Schwesternkonferenz zum Wikisym 2012
Symposium. Es werden die Themen UrheberInnenrecht, Open Education und Open
Government diskutiert.
http://opencommons.public1.linz.
at/?p=846
september
28. August 2012
Linz, Österreich
EGOV2012
ePart2012
3. - 6. September 2012
Kristiansand, Norwegen
EGOVS & EDEM 2012
3. - 6. September 2012
Wien, Österreich
Die Vorträge bei der EGOV Konferenz
vermitteln jährlich den Stand der Forschung
und Umsetzung von eGovernment und
eGovernance. Auch heuer wird wieder ePart
als Teilkonferenz zum Themenschwerpunkt
eParticipation durchgeführt.
http://egov-conference.org/
EGOVIS (International Conference on Electronic Government and the Information Systems
Perspective) & EDEM 2012 (International
Conference on Electronic Democracy) findet
als Teil des DEXA Konferenzclusters statt. Die
Themenschwerpunkte sind e-administration,
e-democracy, e-participation and e-voting.
http://www.dexa.org/egovisedem2012
oktober
WikiSym 2012, 8th
International Symposium on Wikis and open
collaboration
ICEGOV 2012, 6th Con- Das Konferenzthema in diesem Jahr ist Open
ference on Theory and Innovation for Global Change.
Practice of Electronic http://icegov.org/
Government
22. - 25. Oktober 2012
Albany, USA
Moderner Staat 2012
6. - 7. November
Berlin, Deutschland
november
august
2012
Symposium Bern
13. November 2012
Bern, Schweiz
CeDEM (Conference
for eDemocracy &
Open Government)
Asia 2012
14. - 15. November 2012
Singapur, Singapur
ICDOG 2012 : International Conference
on e-Democracy and
Open Government
Ein spezifsches Messeforum widmet sich dem
Themenbereich E-Government / E-Akte.
http://www.moderner-staat.com/e-government-e-akte_203.html
Schwerpunktthema: Gemeinsame Dienste für
ein förderales E-Government.
http://www.egovernment-symposium.ch/
de-CH/Symposium-Bern.aspx
CeDEM wächst und findet nun auch in Asien
statt. Schwerpunktthema: Social & Mobile
Media for Governance.
http://www.cedem-conference.org/CeDEMasia2012
Internationale Konferenz zum Thema eDemokratie und Open Government.
http://www.waset.org/conferences/2012/
paris2012/icdog/
28. - 29. November 2012
Paris, Frankreich
Digitale Langzeitarchi- Im Mittelpunkt stehen technologische,
organisatorische und rechtliche Aspekte der
vierung
19. September
Wien, Österreich
OGD D-A-CH-LI Konferenz
4. Oktober 2012
Wien, Österreich
digitalen Langzeitarchivierung.
http://www.adv.at/veranstaltungen/index.
htm
Die Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung führt die erste D-A-CH-LI Tagung zum
Thema Open Government Data durch. Weitere
Tagungen in dieser Tagungsreihe sind in
Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein
(D-A-CH-LI) geplant.
http://ogd.adv.at/
HICSS-46, 46th
Haiwaii International
Conference on System
Sciences
7. - 10. Januar 2013
Maui, Hawaii
Schwerpunkte: Cloud Services and Interoperability, Infrastructure Topics, Open Government
and Participation, Social Media and Social
Networking.
http://www.hicss.hawaii.edu/hicss_46/
apahome46.htm
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
service
januar
2013
ICEG 2013: International Conference on
e-Government
februar
14. - 15. Jänner 2013
Zürich, Schweiz
IRIS2013 (International Legal Informatics
Symposium: Legal
Aspects of Internet
Governance)
Schwerpunkte: Applications of e-Government,
Challenges to e-Government, Economics of
e-Government, e-Democracy.
http://www.waset.org/conferences/2013/
zurich/iceg/
Das 16. IRIS steht unter dem Motto Abstraktion und Applikation. Neben dem Leitthema
stehen weitere Themen der Rechtsinformatik
im Mittelpunkt.
http://www.univie.ac.at/RI/IRIS2013
23. - 25. Februar 2013
Salzburg, Österreich
Tagung PRIVACY DAY
2013 Open Government Data Initiative
26. Februar 2013
Wien, Österreich
Neue Trends (Data Retention, eHealth, Open
Government Data Initiative) erfordern neue
Datenschutzkonzepte. Diese werden am
Privacy Day 2013 diskutiert.
http://www.argedaten.at/php/
cms_monitor.php?q=PUB-TEXTARGEDATEN&s=94003uzw
| 37
38 |
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012
service
bücher
E-Government Publikationen
David Wood (Ed.)
Linking Government Data
3838132358, April 2012
Christopher G. Reddick (Ed.), Stephen K. Aikins
Springer Verlag , ISBN: 978-1461417668, November 2011
Web 2.0 Technologies and Democratic Governance: Political, Policy and Management Implications (Public Administration and
Becker, Jörg, Algermissen, Lars, Falk, Thorsten
Information Technology)
Modernizing Processes in Public Administrations: Process Ma-
Verlag: Springer New York, ISBN: 978-1461414476, Juni 2012
nagement in the Age of e-Government and New Public Management Series: BPM Competence 2012
Springer Verlag, ISBN: 978-3642213557, Januar 2012
Peter Blaschke(Hrsg.), Wolfgang Karrlein (Hrsg.), Brigitte
Zypries (Hrsg.)
E-Public: Strategien und Potenziale des E- und Mobile Business
Nils Barnickel, Matthias Flügge, Daniel J. Hanke, Edzard Höfig
im öffentlichen Bereich
Springer Verlag, ISBN: 978-3642456466, Juli 2012
Berliner Open Data Strategie: Organisatorische, rechtliche und
technische Aspekte offener Daten in Berlin. Konzept, Pilot und
Walter Gora (Hrsg.), Harald Bauer (Hrsg.)
Handlungsempfehlungen
Virtuelle Organisationen im Zeitalter von E-Business und E-
Deutsch Verlag, ISBN: 978-3839603680, Februar 2012
Government: Einblicke und Ausblicke
Springer Verlag, ISBN: 978-3642639814, Juli 2012
J. Ramon Gil-Garcia
Enacting Electronic Government Success: An Integrative Study of
Government-wide Websites, Organizational Capabilities, and Institutions, Series: Integrated Series in Information Systems
Springer Verlag, ISBN: 978-1461420149, Februar 2012
Yannis Charalabidis, Sotirios Koussouris (Eds.)
Empowering Open and Collaborative Governance Technologies
and Methods for Online Citizen Engagement in Public Policy Making 2012
Springer Verlag, ISBN: 978-3642272189, März 2012
Jörn von Lucke (Hrsg.)
Entdeckung, Erkundung und Entwicklung 2.0: Open Government,
Open Government Data und Open Budget 2.0
epubli GmbH Verlag, ISBN: 978-3844217995, März 2012
Wolfgang Eixelsberger (Hrsg.)
Kommunales E-Government
Linde Verlag, ISBN: 9783707316285, 2012
Jörn von Lucke (Hrsg.)
Staat und Verwaltung auf dem Weg zu einer offenen, smarten und
vernetzten Verwaltungskultur: Praxisbeiträge zur FTVI & FTRI
2012 in Friedrichshafen
epubli GmbH Verlag, ISBN: 978-3844218015, März 2012
Johann Höchtl
Elektronische Verfahrenskommunikation in der öffentlichen Verwaltung: Relevante Verfahren, Zustellungsproblematik und Anreize zur Beteiligung
Südwestdeutscher Verlag für Hochschulschriften, ISBN: 978-
Wolfgang Eixelsberger,
Jürgen Stember (Hrsg.)
E-Government - Zwischen Partizipation und Kooperation
Springer Verlag, ISBN: 9783709109168, 2012
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 8 | Juli 2011
| 39
eGovernment Review
Fachhochschule Kärnten
Studienbereich Wirtschaft & Management
Europastraße 4
A - 9524 Villach
Tel.: +43 (0)5 90500-1201
Fax: +43 (0)5 90500-1210
E-Mail: [email protected]
www.fh-kaernten.at
Fachzeitschrift des Studienbereichs Wirtschaft & Management
der Fachhochschule Kärnten
Herausgeber: FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger
5. Jahrgang
Redaktion: R
ita Schrefl, BA
erscheint halbjährlich
in einer Auflage von 1000 Exemplaren
ISSN 1997-4051 (gedruckte Ausgabe)
Design:
designation - Strategie | Kommunikation | Design,
www.designation.at
Druck: KREINER DRUCK, Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H. & CO. KG, Villach
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