| 1 eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 8 | Juli 2011 10 Ausgabe Nr. Juli 2012 ISSN 1997-4051 eGov eGov eGov eGov mu Unternehmen | Kom E-Government für Internetwahlen eGov eGov eGov eGov eGov eGovernment Review eGov eGov eGov 7 | Januar 2011 eview.org | Nr. ment-r | www.egovern Ausgabe Nr. Januar 2011 ISSN 1997-4051 vernment rung | eGov eGov eGov 8 | Juli 2011 eview.org | Nr. | Design, egie | Kommunikation at haus ruck- und Verlags h geschützt. nd urheberrechtlic ung des zes bedarf der Zustimm wieder. Für Meinung der Autoren vorbehalten. . Sämtliche Rechte ahlen eGov eGov Elektronische W eGov morandum 2013 eGov E-Government Me eGov eGov eGov eGov | eGov eGov eGov eGov eGov ell rtizipations-Mod Regionales E-Pa eGov Ausgabe Nr. Juli 2011 | Ontology Driven 8 Ausgabe Nr. Juli 2010 ISSN 1997-4051 E-Government eGov eGov eGov einen Klick | Secure Long-term eGov eGov 9 | Januar 201 eview.org | Nr. ment-r | www.egovern eGovernment Review eGov eGov Ausgabe N Januar 201 ISSN 1997-40 chnung Elektronische Re eGov Virtual Company eGov | Dossier eGov eGov eGov eGov eGov eGov eGov werk Datenpointernetz Open Governm eGov eGov eGov eGov eGov eGov Prozeßorientierte ng | European Verwaltungsforschu | End User Skills for eGov eGov the Digital Society eGov eGov eGov eGov eGov eGov Government eGov rschreitendes E- Grenzübe ichtlinie EU-Dienstleistungsr eGov eGov Budget Open eGov eGov Cloud Computing en | Online Vollmacht ards E-Government Aw Europäische Bürgerinitiative E-Government auf Record Keeping eGov 6 | Juli 2010 eview.org | Nr. ment-r | www.egovern ent eGov eGov | 1 ISSN 1997-4051 eGov eGov eGov eGov 7 eGov Online Formulare eGov eGovernment Review eGov eGov ment-r | www.egovern eGov eGov E-Inklusion Web 2.0 eGov eGov sa eGov Eixelsberger rof. Dr. Wolfgang ch, H) Sandra Filippits H) Elke Pototschnik | 1 5 eGov h geschützt. sind urheberrechtlic Zustimmung des nen einzelnen Beiträge esetzes bedarf der und alle in ihr enthalte Für des Urheberrechtsg Diese Zeitschrift der Autoren wieder. außerhalb der Grenzen te Beiträge geben die Meinung lten. Jede Verwertung he Rechte vorbeha lich gekennzeichne men werden. Sämtlic Herausgebers. Nament Haftung übernom hler kann keine Druckfe und Satz- te Prozessmodellie | Bausteinorientier eGov eGov 6 eGov steGov eGov ellung Elektronische Zu Design: | Design, ie | Kommunikation designation - Strateg www.designation.at haus Druck- und Verlags Druck: E. Ploetz eGovernment Review eGov eGov Management Studiengangs Public ISSN 1997-4051 Fachzeitschrift des erger le Kärnten f. Dr. Wolfgang Eixelsb der Fachhochschu Herausgeber: FH-Pro hnik (FH) Elke Pototsc 2. Jahrgang Redaktion: Mag. rlich erscheint halbjäh aren von 1000 Exempl in einer Auflage e) (gedruckte Ausgab ISSN 1997-4051 eGov eGov ichtlinie & E-Go tesiegel eGov Ausgabe Nr. Januar 2010 ew Europastraße 4 A - 9524 Villach -1201 Tel.: +43 (0)5 90500 -1210 Fax: +43 (0)5 90500 rnten.at E-Mail: puma@fh-kae www.fh-kaernten.at E-Government Gü eGov eGov eGov ab eGov | h geschützt. sind urheberrechtlic Zustimmung des nen einzelnen Beiträge esetzes bedarf der und alle in ihr enthalte Für des Urheberrechtsg Diese Zeitschrift der Autoren wieder. außerhalb der Grenzen te Beiträge geben die Meinung lten. Jede Verwertung he Rechte vorbeha lich gekennzeichne men werden. Sämtlic Herausgebers. Nament keine Haftung übernom kann hler Satz- und Druckfe eGov eGov eGovernment Revi ngsr EU-Dienstleistu Design: nikation, für Visuelle Kommu designation | Studio www.designation.at haus Druck- und Verlags Druck: E. Ploetz terreich ropameister Ös E-Government Eu nales E-Government Europastraße 4 9524 Villach 1201 Tel.: +43 (0)5 905001210 Fax: +43 (0)5 90500nten.at E-Mail: puma@fh-kaer www.fh-kaernten.at eGov Kärnten Fachhochschule Wirtschaft Studienbereich Management Studiengang Public ISSN 1997-4051 erger f. Dr. Wolfgang Eixelsb Herausgeber: FH-Pro hnik (FH) Elke Pototsc Redaktion: Mag. rlich erscheint halbjäh aren von 1000 Exempl in einer Auflage e) (gedruckte Ausgab ISSN 1997-4051 eGov eGov Ausgabe Nr. Juli 2009 Management Studiengangs Public Fachzeitschrift des le Kärnten der Fachhochschu 1. Jahrgang eGov eGov 4eGov ew eGovernment Revi le Kärnten Fachhochschu Wirtschaft Studienbereich Management Studiengang Public eGov eGov eGov eGov us g eGov eGov eGov eGov eGov eGov eGov 3 Mobile Government | Handy-Signatur ng eGov eGov eGov eGov ISSN 1997-4051 e eGov eGov eGov eGov Ausgabe Nr. Januar 2009 um eGov eGov eGov ISSN 1997-4051 eGov hr ga eGov 1 eGov 2eGov Ausgabe Nr. Juli 2008 eGov sg ab en eGov eGov eGov Ja eGov ISSN 1997-4051 eGov eGov Au Ausgabe Nr. Januar 2008 eGov eGov 10 eGov eGov bi lä 5. eGov eGov – eGov Ju eGov 2 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 8 | Juli 2011 eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 | 3 Editorial Liebe E-Government Interessierte, In den ersten 10 Ausgaben wurden 93 Artikel in der Rubrik „Fachartikel“ veröffentlicht. Diese Artikel mussten vor der Publikation einen Reviewprozess durchlaufen und wurden erst dann zur Veröffentlichung in eGovernment Review zugelassen. Zusätzlich wurden noch 13 Artikel in der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht. Artikel in dieser Kategorie müssen keinen Reviewprozess durchlaufen und sollen insbesondere aktuellen Themen eine rasche Veröffentlichung ermöglichen. Die Themenbereiche der Artikel in eGovernment Review zeigen eindrucksvoll die Breite und Tiefe von E-Government. In der 1. Ausgabe vom Januar 2008 standen u.a. folgende Themen im Mittelpunkt: E-Government Europameister Österreich, Internetwahlen und E-Government für Unternehmen. 2008 wurde auch durch die EUDienstleistungsrichtlinie geprägt. Die beiden Ausgaben im Jahr 2009 hatten die Schwerpunkte E-Government Memorandum 2013 und elektronische Zustellung. Im Jahr 2010 war zuerst die elektronische Rechnung im Fokus und in der zweiten Ausgabe dieses Jahres erstmals das Thema Open Government. In 2011 waren es die Themen Regionales E-Partizipations-Modell und grenzüberschreitendes E-Government. In der 9. Ausgabe (Januar 2012) stand das Thema Open Budget im Mittelpunkt. Viele der vorgestellten Themen haben nichts an Aktualität verloren, sondern werden die Community noch mehrere Jahre begleiten. Auch bin ich davon überzeugt, dass in den nächsten Jahren wieder sehr spannende Themen auftreten, die zu Diskussionen, Anpassungen und Verbesserungen führen werden. An dieser Stelle möchte ich mich auch ganz besonders bei den Kollegen vom eGovernment Review Beirat bedanken. Der Beirat ist naturgemäß im Reviewprozeß intensiv eingebunden, die Mitglieder des Beirates schlagen aber auch Interviewpartner vor und geben Input zur generellen Ausrichtung von eGovernment Review. Ohne die Tätigkeiten des Beirates wären weder die Qualität, noch die Unabhängigkeit sicherzustellen. In der vorliegenden Ausgabe möchte ich insbesondere auch auf das Interview mit Dr. Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes, hinweisen. Er spricht dabei einige interessante Themen mit klaren Worten an. Spannende und sehr aktuelle Themen dieser Ausgabe sind auch die Europäische Bürgerinitiative, das Thema Mobile Government und der Zusammenhang zwischen Portalen und Apps. Wir wünschen Ihnen viel Lesevergnügen bei der 10. Ausgabe von eGovernment Review und freuen uns auf weitere viele sehr spannende Ausgaben. FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Fachhochschule Kärnten Studienbereich Wirtschaft & Management aufruf beiträge Vor Ihnen liegt die 10. Ausgabe von eGovernment Review. Diese Jubiläumsausgabe möchte ich nutzen, um einerseits die Autorinnen und Autoren in den Mittelpunkt zu stellen und andererseits, die bisher behandelten Themen. Am Beginn dieser Ausgabe finden Sie eine Übersicht aller Autorinnen und Autoren der ersten 10 Ausgaben. Ihnen gilt unser herzlicher Dank, ohne Sie würde eGovernment Review nicht bestehen können und ohne Sie würden viele interessante Themen die Community nicht erreichen. eGovernment Review veröffentlicht ausgewählte Artikel zu verschiedensten Aspekten von E-Government. Wenn Sie einen Artikel in eGovernment Review veröffentlichen möchten, dann senden Sie eine Kurzbeschreibung (zwischen 150 und 300 Worten) an w.eixelsberger@ fh-kaernten.at. Die Kurzbeschreibung kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst sein. Der eGovernment Review Beirat bewertet die eingereichten Artikel und gibt ausgewählte Artikel zur Veröffentlichung frei. Einreichungen für die 11. Ausgabe werden bis zum 15. Oktober 2012 angenommen. FH-Prof. Dr. Wolfgang EIXELSBERGER Fachhochschule Kärnten Studienbereich Wirtschaft & Management 4 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 eGovernment-Review-Beirat Der Beirat wählt die zu erscheinenden Artikel aus, schlägt Interviewpartner vor und gibt Input zur generellen Ausrichtung von eGovernment Review. FH-Prof. Dr. Dietmar Brodel Rektor der Fachhochschule Kärnten, Leiter Studienbereich Wirtschaft & Management Fachhochschule Kärnten FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Professur aus Wirtschaftsinformatik Fachhochschule Kärnten Dr. Peter Parycek, MSc Zentrumsleiter Zentrum für E-Governance Donau-Universität Krems Lektor FH Kärnten Prof. Dr. Reinhard Posch Leiter des IAIK (Institute for Applied Information Processing and Communications) TU Graz CIO des Bundes Prof. DI Dr. Reinhard Riedl Leiter Kompetenzzentrum Public Management & E-Government Berner Fachhochschule Prof. Dr. Jürgen Stember Dekan Fachbereich Verwaltungswissenschaften Hochschule Harz DI Manfred Wundara CIO der Stadt Villach Mitglied des Präsidiums des Fachausschusses für Informationstechnologie des Österreichischen Städtebundes Leiter der Arbeitsgruppe Q-SKF der Plattform Digitales Österreich eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 | 5 Inhalt Autorenübersicht der ersten 10 Ausgaben von eGovernment Review „E-Government wird die öffentlichen Haushalte nicht sanieren“ 6 14 Interview mit Thomas Weninger (Generalsekretär Österreichischer Städtebund) Das neue Innovationslabor Wirtschaftsförderung - IT-Schnittstelle zwischen angewandter Forschung, Lehre und Praxistransfer 16 Jürgen Stember (Hochschule Harz) Villach auf dem Weg zur Smart City 18 Andreas Karitnig (RMA) | Sabine Domenig (Stadt Villach) | Richard Obernosterer (RMA) Europäische Bürgerinitiative in Kraft - Mitpartizipieren auch online 20 fachartikel aktuelles service Ausgabe Nr. 10 | Juli 2012 Robert Stein | Gregor Wenda (Bundesministerium für Inneres) Mobile Government - quo vadis 2012+? 22 Wolfgang Palka | Veronika Schreiber | Petra Wolf | Helmut Krcmar (Technische Universität München) Die Handy-Signatur - Ausweis und Unterschrift im Internet 24 Peter Reichstädter (Bundeskanzleramt) Portale und Apps: Zwei gegensätzliche Gestaltungsprinzipien? 26 Niels Proske | Basanta E.P. Thapa (Universität Potsdam) Web 2.0 zur Vereinfachung der Umsetzung von EU-Richtlinien 28 David H. Fenner | Volkmar Kese (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg) Der P23R: Herausforderungen in der technischen Umsetzung 30 Thomas Jeswein | Steffen Olbrich | Michael Bednorz (Frauenhofer IESE) E-Government Schweiz in eine neue Etappe gestartet 32 Stephan Röthlisberger (Geschäftsstelle E-Government Schweiz) Burgenland bietet mit der neuen Pflegeplatzbörse ein österreichweit einzigartiges Service Franz Koch | Harald Reisinger (Amt der Burgenländischen Landesregierung) E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 32 36 E-Government Publikationen 38 service service Autorenübersicht der ersten 10 Ausgaben von eGovernment Review Arno Abler Stadt Wörgl, CommunalConsult Tirol Mag. Dr. Georg Aichholzer Institut für TechnikfolgenAbschätzung, Österreichische Akademie der Wissenschaften DI (FH) Christian Ansorge MSc (GIS) Umweltbundesamt Josef Assmayer Msc Stadtgemeinde Lienz Prof. Dr. Jörg Becker European Research Center for Information Systems Universität Münster Michael Bednorz Frauenhofer IESE Philipp Bergener European Research Center for Information Systems Universität Münster Wilfried Berlin Airbus Dr. Josef Bernhart EURAC Research Lasse Berntzen Vestfold University College Norway Dipl.-Inf. Jan-Ole Beyer Bundesministerium des Innern Dr. rer. Pol. Melanie Bicking Institut für Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik Universität Koblenz-Landau Mag. Manoela Bodiroza Bundesrechenzentrum GmbH Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung. service Daniel Botz E-Volting. CC GF Mag. Johannes Broschek Gemdat NÖ GmbH Christof Corazza Amt der Tiroler Landesregierung Anton Deimel Stadtgemeinde Gföhl Dr. Ruth Eberhart SAP Österreich David H. Fenner, M.A. Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finazen Ludwigsburg Dr. Nico Brehm Hochschule Harz Prof. Dr. Martin Brüggermeier Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Prof. Dr. Johannes Buchman Technische Universität Darmstadt, Dudley Dolan Q-Validus Mag. Sabine Domenig Stadt Villach Ulrike Dummer Gemeindeinformatikzentrum Kärnten Mag.(FH) Natalie Egger Bundesministerium für Finanzen Ing. Johannes Eschenbacher Österreichischer Städtebund Dipl.-Kff. Katrin Fäcks Universität Würzburg Neil Farren ECDL Foundation Mag. Günther Früh EURAC Research Dr. Johann Füller HYVE AG München Dr. Andreas Gehlert Bundesministerium für Inneres Dipl.-VwInf. (FH) Andre Göbel Hochschule Harz Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung. service Prof. Dr.-Ing. Norbert Gronau Universität Potsdam Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerald Gruber Fachhochschule Kärnten Dipl.-Kffr. Marleen Haase Donau-Universität Krems Mag. (FH) Reinhard Haider Marktgemeinde Kremsmünster Dipl.-Inf. (FH) Martin Henning Hochschule Harz DI Martina Hiesinger Research Studio Inter-Organisational Systems Jun. Prof. Dr. Dennis Hilgers Universität Hamburg Dr. Harald Hoffmann Donau-Universität DI Sigbert Huber Umweltbundesamt Jan Huntgeburth Universität Mannheim Dipl.-Bibl. Thomas Jeswein Fraunhofer IESE Martin Kaltenböck CMC Semantic Web Company, OGD Austria Mag. Andreas Karitnig Ressourcen Management Agentur Dr. Michael Kaschewsky Berner Fachhochschule Prof. Dr. Volkmar Kese Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finazen Ludwigsburg Dipl.-Inf. Andrea Kling ANECON Software Design und Beratung GmbH Dr. Hermann Klug Z_GIS Centre for Geoinformatics Universität Salzburg Giordano Koch, M.A. HYVE Innovation Community GmbH München Mag. Franz Koch Amt der Burgenländischen Landesregierung Mag. Bernhard Krabina KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung. service Dipl-Ing. Hans-Jörg Krammer Umweltbundesamt Prof. Dr. Helmut Krcmar Technische Universität München Mag. Robert Krimmer E-Volting. CC Dipl-Ing. Andreas Kühn Berner Fachhochschule Dipl.-Inf. (FH) Peter Kussmann Hochschule Harz Dr. Lucie Langer Technische Universität Darmstadt Ing. Günther Lauer, zPME Bundesrechenzentrum GmbH Ing. Rudolf Legat Umweltbundesamt Dr. Christine Leitner Donau-Universität Krems AR Ing. Brigitte Lutz Stadt Wien Mag. Beatrix Maier Bundesministerium für Finanzen Min.-Rat Josef Makolm Bundesministerium für Finanzen Mag. (FH) Christian Mannert Lebensministerium Dr. Johannes Mayer Umweltbundesamt Mag. Daniel Medimorec Donau-Universität Krems Prof. Dr. Andreas Meier Universität Fribourg Mag. Gerhard Milletich Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten MR Mag. Franz Mochty Lebensministerium DI Michael Nagy Umweltbundesamt Dr. Björn Niehaves European Research Center for Information Systems Universität Münster Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung. service DI Richard Obernosterer Ressourcen Management Agentur Steffen Oblich Fraunhofer IESE DI Clemens Orthacker A-SIT Univ.-Prof. Dr. Dr. Gerhard E. Ortner FernUniversität Hagen Dipl.Volksw. Wolfgang Palka Technische Universität München Thomas Palmetzhofer Bundesministerium für Finanzen Dr. Peter Parycek, MSc Donau-Universität Krems Dipl.-Inf. Christian Paulsen DFN-CERT Services GmbH Hamburg Mag. Harald Pirker Bundeskanzleramt Mag. Carl-Markus Piswanger, MAS Bundesrechenzentrum GmbH Dr. Reiner Pokorny Landeshauptstadt Potsdam Stadtamtsdirektor Rudolf Polt Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya Ing. Christian Pribitzer Magistrat der Stadt Wien Dr. Edmund Primosch Amt der Kärntner Landesregierung A. Univ.-Prof. Dr. Kurt Promberger EURAC Research Dipl.-Verw. Wiss. Niels Proske Universität Potsdam a.o. Univ. Prof. Dr. Alexander Prosser Wirtschaftsuniversität Wien Prof. Dr. Hardy Pundt Hochschule Harz Michael Räckers European Research Center for Information Systems Universität Münster Maximillian Rapp Dipl. Pol. HYVE Innovation Community GmbH München Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung. service Mag. Elvira Christine Regenspurger Public Management Consulting DI Peter Reichstädter Bundeskanzleramt Prof. Dr. Ulrich Reimer Fachhochschule St. Gallen Doris Reisinger m2n consulting and development gmbH Harald Reisinger, BSc Amt der Burgenländischen Landesregierung Dipl.-Wirtsch.-Inf. Norman Riegel Fraunhofer IESE RA Tanja Röchert-Voigt Universität Potsdam Marianne Rohde Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Rombach Fraunhofer IESE Dr. Thomas Rössler E-Government Innovationszentrum TU Graz Stephan Röthlisberger Geschäftsstelle E-Government Schweiz Mag. Michael Sachs Donau-Universität Krems FH-Prof. DI Peter Salhofer FH Joanneum Dr. Ronald Sallmann Public Management Consulting M. Eng. Nico Scheithauer Hochschule Harz Dipl.-Vw. Jürgen Scherer, M.A. Universität Würzburg Dipl.-Inform. Sabrina Scherer Institut für Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik Universität Koblenz-Landau Christian Schieb Unisys Österreich Prof. Dipl.-Phys. Peter Schilling Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg und Fraunhofer Institut FOKUS Katharina Schleidt Umweltbundesamt Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung. service Dipl.-Math. Axel Schmidt Technische Universität Darmstadt DI Friederike Schöpf Bundesministerium für Finanzen Mag. Judith Schossböck Donau-Universität Krems Veronika Schreiber Technische Universität München Dipl.-Kfm. (FH) Sirko Schulz Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Dr. Sönke E. Schulz Lorenz-von-Stein Institut für Verwaltungswissenschaften Uni Kiel Dr. Walter Seböck, MSc MBA Donau-Universität Krems Richard Seidl ANECON Software Design und Beratung GmbH Heidrun Silhavy Bundeskanzleramt Prof. Dr. Andreas Spichiger Berner Fachhochschule Dipl.-Inform. Petra Steffens Fraunhofer IESE MR Mag. Robert Stein Bundesministerium für Inneres Abt. III/6 Prof. Dr. Jürgen Stember Hochschule Harz DI Klaus Stranacher A-SIT, E-Government Innovationszentrum TU Graz Prof. Dr. Hermann Strack Hochschule Harz Dipl. inf. Stephan Streit Fachhochschule St. Gallen Mag. Dr. Michael Strommer Research Studio Inter-Organisational Systems DI Arne Tauber E-Government Innovationszentrum TU Graz Luis Teran Universität Fribourg Mag. (FH) Thomas Tropper Public Management Consulting Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung. service Basanta E.P. Thapa, B.A. Universität Potsdam Mag. Monika Tulipan Umweltbundesamt Mag. Gregor Wenda Bundesministerium für Inneres Abt. III/6 Dipl.-Inf. (FH) Hendrick Werner Hochschule Harz SC Dr. Arthur Winter Bundesministerium für Finanzen DI Thomas Zefferer E-Government Innovationszentrum TU Graz Dr. Melanie Volkamer Technische Universität Darmstadt Prof. Dr. Jörg von Lucke Zeppelin Universität Dipl.-Inform. Wirt Silke Weiß Bundesministerium für Finanzen Dr. Alex Wiesmaier Center for Advanced Security Research Darmstadt Univ.-Prof. Dr. Maria A. Wimmer Institut für Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik Universität Koblenz-Landau Mag. (FH) Tamara Winkler IT-Kommunal Dr. Klaus Wirth KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung DI Roland Wohlfahrt Gemeindeinformatikzentrum Kärnten Dr. Petra Wolf Technische Universität München Dipl.-Ing. Manfred Wundara Stadt Villach Dipl.-Infrom. Thomas Zehler Fraunhofer IESE Mag.(FH) Roswitha Zierler Amt der Stmk. Landesregierung Daniel Zimmermann B.A., DI Bernd Zwattendorfer cand. M.A. A-SIT, E-Government InnovationsHochschule für öffentliche zentrum TU Graz Verwaltung und Finazen Ludwigsburg Die Information (akademischer Titel, Organisation) zu den Autorinnen und Autoren entspricht dem Stand bei Artikelveröffentlichung. 14 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 aktuelle information interview „E-Government wird die öffentlichen Haushalte nicht sanieren“ Nach dem Studium der Politikwissenschaften an der Universität Wien hat Obersenatsrat Mag. Dr. Thomas Weninger mehrere berufliche Stationen durchlaufen. Er war u.a. Mitarbeiter am Institut für Höhere Studien (IHS) in Wien, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Konfliktforschung (IKF) und am Kommunalwissenschaftlichen Dokumentationszentrum (KDZ). 1994 erfolgte der Eintritt in den Magistrat der Stadt Wien. Dr. Weninger war dort u.a. MD-Leiter des Referats Wissensmanagement und Koordination. Seit 2006 ist er Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes. Das Thema E-Government gibt es nun seit mehr als 10 Jahren. Welche Meilensteine konnten für die Städte in dieser Zeit erreicht werden? Die Städte haben das Thema E-Government sehr früh aufgegriffen, weil absehbar war, dass es Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln geben wird. Einzelne Städte haben sich hier auch als Vorreiter für das Thema E-Government gesehen. 2008 haben wir eine Initiative gestartet zum Thema Digitale Städte, um gemeinsam aktuelle Entwicklungen aufzugreifen und damit nicht jede Stadt das Rad neu erfinden muss. Das Projekt Digitale Städte wird 2012 auslaufen. Wird es weitere Projekte geben? Es werden auf jeden Fall weitere Maßnahmen gesetzt werden. Das Netzwerk der IT-Verantwortlichen wurde durch das Projekt vertieft und erweitert. Begonnen haben wir das Projekt mit dem Eingangspostfach, über die internen Abläufe bis zur Zustellung. Aus meiner Sicht ist E-Government durchaus als Treiber für Verwaltungsreformen zu sehen, weil man sich die Prozesse ansehen muss, die dahinter stehen. Ich sehe das als wichtiges Resultat des Projektes Digitale Städte, dass Anreize entstanden sind, Verwaltungsreformprozesse in Gang zu setzen, um Abläufe zu optimieren. Wie gesagt, wird es auch nach dem Auslaufen des Projektes Nachfolgemaßnahmen geben, insbesondere beim Thema E-Billing. Wir sind dabei im Kontakt sowohl mit der Wirtschaftskammer, als auch mit dem Finanzmi- nisterium. Das Unternehmerserviceportal soll hier eingebunden werden, da ja auch die Städte Kontakte mit Unternehmen haben. Wir sind dabei und zwar sowohl in der Rolle des Rechnungssenders, als auch in der Rolle des Rechnungsempfängers. Sehen Sie neben E-Billing noch andere aktuelle E-Government Themen für Städte? Ein besonders wichtiges Thema sind die Schnittstellen zu Anwendungsbereichen. Ich denke dabei insbesondere an die „mächtigen“ Register, die auf Bundesebene entwickelt werden. Es wurde bereits 2007 im Regierungsprogramm definiert, dass eine Registerharmonisierung durchgeführt werden sollte. Wir haben einige Initiativen gestartet, allerdings ist bei dem Thema bisher nicht viel weitergegangen. Es ist zu hoffen, dass zumindest das Zentrale Personenstandregister in die Gänge kommt. Das Unternehmerserviceportal ist natürlich auch ein wichtiges Thema, wobei ich glaube, dass nicht nur ein Portal die mächtige zentrale Anlaufstelle sein darf, sondern das viele Zugänge möglich sein sollten. Die digitale Welt ist eine Netzwerkwelt und es ist absurd zu glauben, dass man das zentralisieren kann. Generell gibt es bei den Schnittstellen, neben den horizontalen, auch die vertikalen, also gegenüber Bund und Ländern. Da kommen oft andere Befindlichkeiten, die nicht E-Government getrieben sind, dazu. Es geht dann oft nicht mehr um die Sache. aktuelle information eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 Open Government Data ist derzeit im Umfeld der Städte auf Die EU investiert sehr viel Geld in E-Government. Auf kommu- die großen Städte begrenzt. Wird sich das in Zukunft ändern? naler Ebene gibt es deutlich weniger Projekte, als auf staatli- Die Landeshauptstädte haben ohne Zweifel eine Vorreiterrolle übernommen. Die anderen Städte sehen sich derzeit an, was diese Vorreiter machen. In den Städten zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnern sind Aktivitäten derzeit sehr stark abhängig von der Initiative einzelner Personen in der Verwaltung. Wir nutzen die Fachausschüsse des Städtebundes um die Städte u.a. auch bei diesem Thema zu vernetzen, damit Erfahrungen ausgetauscht werden und nicht das Rad jeweils neu erfunden werden muss. cher Ebene. Wird das auch in Zukunft so bleiben? In Deutschland gibt es das Konzept der Bürgerhaushalte. Das ist eine Form der Bürgerbeteiligung, die auch elektronisch möglich ist. Können Sie sich das auch in Österreich vorstellen? Es gibt in Österreich kaum Beispiele dieser Form der Bürgerbeteiligung. Dornbirn ist eine der Städte in der das durchgeführt wird. Beim Bürgerhaushalt wird immer nur ein sehr kleiner Teil des Budgets zur Diskussion gestellt. In Berlin gibt es ein Beispiel in einem Bezirk, in dem 6% des Haushalts zur Diskussion stehen. Dabei geht es dann immer um Projekte, die vor Ort umgesetzt werden können und die Bürger können entscheiden, ob das Projekt umgesetzt wird oder nicht. Bei uns gibt es auch jede Menge an Projekten, wie Parkraumgestaltung, bei der die Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden. Wir leben das Thema Bürgerbeteiligung bereits, daher ist der Einsatz von Bürgerhaushalten nicht unbedingt erforderlich. Bei der elektronischen Demokratie hat sich bisher kein Konzept durchsetzen können. Hat Ihrer Meinung nach irgendein Einige Städte sind Vorreiter, andere sehen sich ein Thema genauer an, bevor sie etwas angehen. Es stellt sich dabei auch immer die Frage, ob etwas sinnvoll ist und zu einer Verbesserung führt. Es muss allerdings klar sein, dass EGovernment die öffentlichen Haushalte nicht sanieren wird. Ich möchte bei diesem Thema gleich noch ein wenig verweilen. Immer wenn man von Haushaltsreform spricht ohne dabei zu wissen wo man einsparen soll, kommt der Begriff Verwaltungsreform ins Spiel. Die großen Brötchen werden hier allerdings nicht gebacken werden. Zuerst sollte man eine Staatsreform machen, dann sollte man über eine Finanzverfassungsreform nachdenken und sich dann mit der Verwaltungsreform beschäftigen. Man sollte sich überlegen, ob gewisse Dinge noch Aufgaben des Staates Österreich sind oder nicht schon von der EU geregelt werden. In anderen Ländern gibt es E-Government Benchmarks, auch auf kommunaler Ebene. Wäre das auch für Österreich eine sinnvolle Sache? Der Vergleich ist immer wichtig, aber wir leben nicht im Vergleich. Man sollte immer schauen was andere machen, was kann ich davon übernehmen. Bei Benchmarks besteht allerdings immer die Gefahr, dass isolierte Zahlen herausgegriffen werden und es dann zu unzulässigen Vergleichen kommt. Wenn es eine ausschließliche Fachdiskussion aufbauend auf Benchmarks geben würde, würde ich das Thema befürworten, ich befürchte allerdings, dass das nicht der Fall sein würde. Thema eine Zukunft? Es wächst eine neue Generation, die sogenannten Digital Natives heran, die mit vielen Themen anders umgeht als zum Beispiel meine Generation. Diese Menschen nutzen Smartphones mit großer Selbstverständlichkeit. Dementsprechend sehe ich Themen wie elektronische Umfragen, elektronische Meinungsforen oder der Einsatz neuer Medien, als ein sehr spannendes gesellschaftspolitisches Thema an. Wir danken für das Gespräch. n Das Interview wurde geführt von Wolfgang Eixelsberger. | 15 16 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 aktuelle information Das neue Innovationslabor Wirtschaftsförderung – IT-Schnittstelle zwischen angewandter Forschung, Lehre und Praxistransfer abstract Jürgen Stember Gemeinsam mit dem Staatssekretär Jörg Felgner, Beauftragter für Informationstechnik der Landesregierung Sachsen-Anhalt (CIO), wurde im Februar 2012 das bundesweit erste Wirtschaftsförderungslabor am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz eröffnet. Ziel des Labors für angewandte IT in der Wirtschaftsförderung ist die Erforschung und Demonstration von Wirtschaftsförderungssystemen. Aber in diesem Jahr werden noch wesentlich mehr Planungen für die Kombination von eGovernment und Wirtschaftsförderung am Fachbereich in die Tat umgesetzt. Der Beitrag stellt das Gesamtkonzept und die konkreten Funktionen dar. Konzeptionelle Grundlage: Das Zentrum für Wirtschaftsförderung. Die inhaltliche Grundlage zur Entwicklung des Innovationslabors ist das in diesem Jahr neu gegründete Zentrum für Wirtschaftsförderung, wo zahlreiche Forschungs-, Beratungs- und Lehraktivitäten gebündelt werden. Dabei spiegelt die Nähe der Wirtschaftsförderung zum Fachbereich Verwaltungswissenschaften vor allem auch die tatsächliche Situation der Wirtschaftsförderung in der Praxis wider, die eben nicht nur durch privatrechtliche Auslagerungen, sondern im Wesentlichen durch Organisationsformen innerhalb der Verwaltungen geprägt ist. Angesichts der konkret geplanten und umgesetzten Aktivitäten werden vor allem Zielsetzungen der Bündelung von Vorhaben, der Profilschärfung sowie der Vernetzung mit Partnern und des Ausbaus der Forschung verfolgt. Das Zentrum fokussiert dabei seine Tätigkeiten auf insgesamt vier Bereiche, in denen derzeit unterschiedlichste Vorarbeiten und Tätigkeiten vorliegen oder geplant sind: Angebots für die Führungskräfte und Beschäftigten in kommunalen und sonstigen Wirtschaftsförderungsinstitutionen. Säule 2: Dienstleistungen und Standortstudien (Status: vorhanden, wird ausgebaut). Aufgrund der seit 2005 begonne- nen Forschung im Bereich Wirtschaftsförderung kann in der zweiten Säule auf zahlreiche Erfahrungen der durchgängigen Projekte zurückgegriffen werden. Aufgrund dieser Erfahrungen werden wichtige Dienstleistungen für die Wirtschaftsförderungen angeboten, z. B. Dienstleistungs-Screenings oder konkrete empirische Standortanalysen. Säule 3: Angewandte Forschung (Status: vorhanden, wird ausgebaut). Neben den konkreten Dienstleistungen für Städte, Regionen und Wirtschaftsförderungen engagiert sich das Kompetenzzentrum auch weiter in der angewandten Forschung und bei wissenschaftlichen Studien. Das aktuelle Projekt „Optimierte Unternehmens und Standortentwicklung - OptimUSE“ läuft bis Ende 2013. Säule 1: Aus- und Fortbildung (Status: In konkreter Planung). Konkret geplant sind die Aktivitäten zur Entwicklung eines integrierten Aus- und Fortbildungskonzepts am Fachbereich Verwaltungswissenschaften. In diesem Bereich geht es um die Integration von Wirtschaftsförderungsthemen in die bestehende Ausbildung an der Hochschule Harz sowie um die Entwicklung eines umfassenden, flexiblen, aber vor allem auch zielgruppenspezifischen Säule 4: Marketing und Wissenstransfer (Status: vorhanden, wird ausgebaut). Nicht zuletzt verfolgt das Zentrum zahlreiche Marketing- und Transferaktivitäten im weitesten Sinne. Neben den kommunalen und staatlichen Partnern sollen auch private Unternehmen in die Aktivitäten des Kompetenzzentrums stärker eingebunden werden. aktuelle information eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 | 17 Das Innovationslabor – Wifö-LAB. Innerhalb des Zentrums für Wirtschaftsförderung übernimmt das WiföLAB eine wichtige Schnittstellenfunktion mit Querbezügen zu allen genannten Bereichen. Es wird sowohl für die Forschung gemeinsam mit den Partnern, für den Wissenstransfer, als auch für die Lehre und Weiterbildung genutzt. Dabei stehen folgende Zielgruppen im Vordergrund: • Anbieter von CRM-Systemen (Software-Entwickler), • Wirtschaftsförderer aus dem kommunalen und staatlichen Bereichen, • Studierende sowie • weitere Interessierte, z. B. Consulting-Unternehmen. Abb. 1: Projektgebiet des Smart-City-Demonstrationsprojektes Quelle: Eigener Entwurf 2012 Das Innovationslabor WiföLAB hat derzeit insgesamt acht Arbeitsplätze und ist mit technisch unterschiedlichsten Systemen ausgestattet, die vom normalen Einzelarbeitsplatz über Cloud-Systeme mit Thin- und Zero-Clients bis hin zu mobilen Tablets und Smartphones reichen. So können die Wirtschaftsförderer die vorhandenen CRM-Systeme in unterschiedlichsten technischen Umgebungen praktisch testen und selbst ausprobieren. Eine Sitzecke sowie zwei parallele Beamer unterstützen alle Teilnehmer dabei, Vergleiche zu ziehen und sich unterschiedliche Lösungen anzusehen. Aber nicht nur unterschiedliche Systemumgebungen, sondern auch Arbeitssituationen bzw. -ebenen können simuliert werden, egal ob die Perspektive der Leitung, des Sachbearbeiters im Büro oder des Sachbearbeiters beim Kunden vor Ort im Vordergrund steht. Im Fokus des Interesses sind die Customer-RelationshipManagement-Systeme (CRM-Systeme), die sich mit der Kundenpflege beschäftigen. Das WiföLAB ermöglicht es, vor Ort verschiedene Softwarelösungen zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen. CRM-Systeme unterstützen die Arbeit von Wirtschaftsförderern maßgeblich, weil mit ihrer Hilfe umfassende Unternehmensdatenbanken und Standortinformationen für die Betreuung und Neuansiedlung von Unternehmen professionell genutzt werden. In diesen Umgebungen finden jedoch auch gemeinsame Besprechungen mit den Anbietern selbst statt, wo versucht wird, die zahlreichen Anregungen aufzugreifen und Verbesserungen in den Systemen umzusetzen. Das neue Labor für angewandte IT in der Wirtschaftsförderung verfolgt damit die Zusammenführung von Lösungsanbietern (Firmen als WiföLAB-Partner), den potenziellen Anwendungsfeldern (Wirtschaftsförderungen als WiföLAB-Anwender) und dem Nachwuchs (WiföLAB-Studenten). Darüber hinaus werden verschiedene Szenarien für die Forschungsarbeit ermöglicht, z. B. Simulationen im Rahmen der Organisationsforschung von Wirtschaftsförderungen. Im Rahmen der Laborarbeit des WiföLABs beteiligen sich bereits zahlreiche Partner: Neben dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), dem Fraunhofer FOKUS Institut aus Berlin und der Gesellschaft für angewandte Kommunalforschung mbH (GEFAK) aus Marburg, setzen sich die IMTB GmbH Berlin, die ExperConsult GmbH Dortmund, die PICTURE GmbH Münster sowie der IT-Dienstleister brain-SCC GmbH aus Merseburg für das neue Projekt am Standort in Halberstadt ein (vgl. Abb. 1 – Logo-Säule in der Mitte). Weiterentwicklung und Resümee. Bereits jetzt hat die Hoch- schule mit dem neuen Labor ein Alleinstellungsmerkmal produziert. In diesem Sinne ist es deutschlandweit das erste seiner Art und stellt eine bedeutende Plattform zur Weiterentwicklung von IT-Systemen der Wirtschaftsförderung dar. Das neue Wirtschaftsförderungslabor („InnoLAB“) stellt jedoch nur die erste Entwicklungsstufe dar und wird noch in diesem Jahr durch ein größeres spiegelbildlich aufgebautes Labor für die Aus- und Fortbildung ergänzt („LehrLAB“, vgl. Abb. 1, rechter Teil). Spätestens ab Ende des Jahres 2012 sollen dann die Studierenden der Hochschule Harz als künftige Nachwuchskräfte von den neuen Möglichkeiten profitieren. Die bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen, insbesondere durch eine aktuelle Marktanalyse, haben gezeigt, dass mit diesem Innovationslabor auf Hochschulebene ein innovativer Meilenstein geschaffen wurde, durch den die Hochschule in ihrer Entwicklung zu einem wissenschaftlichen Kompetenzzentrum und der damit verfolgten Zielsetzung einer engeren Verbindung von Forschung, Lehre und Praxis einen bedeutenden Schritt näher gekommen ist. n Mehr Informationen zum WiföLAB gibt es unter http://wifoe-lab.hs-harz.de/ Prof. Dr. Jürgen Stember Dekan des Fachbereichs Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz [email protected] 18 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 aktuelle information Villach auf dem Weg zur Smart City abstract Andreas Karitnig | Sabine Domenig | Richard Obernosterer Angesichts anstehender Herausforderungen und Megatrends wie dem Klimawandel oder der globalen Urbanisierung gilt es, neue Konzepte für den Lebensraum Stadt zu entwickeln und umzusetzen. Die Stadt Villach will hier eine Vorreiterrolle einnehmen und im Rahmen ihrer Smart-City-Initiative demonstrieren, wie das Zukunftsprojekt realisiert werden könnte. Durch den Einsatz intelligenter grüner Technologien und eine umfassende Bürgerbeteiligung soll die Nutzung lokaler Ressourcen gesteigert, der Energieverbrauch gesenkt und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner erhöht werden. Die Stadt ist der Lebensraum der Zukunft. Prognosen zur globalen Bevölkerungsentwicklungen zeigen, dass ein Großteil des künftigen Bevölkerungswachstums in den Städten stattfinden wird. Bis 2050 werden weltweit neue Städte für zwei bis drei Milliarden Menschen gebaut, mehr als zwei Drittel der Weltbevölkerung werden dann in Städten leben(1, S. IX). Dabei sind Städte bereits heute für etwa 80 Prozent der CO2-Emissionen und 75 Prozent des Ressourcenverbrauches verantwortlich. Die Stadt gilt als der Lebensraum der Zukunft, und steht damit im Mittelpunkt der Bemühungen, die menschlichen Aktivitäten nachhaltiger zu gestalten. Nachdem viele der Kernthemen für nachhaltige Stadtentwicklung – Mobilität, Wohnen, Arbeiten, Energieversorgung, räumliche Entwicklung und so weiter – eng miteinander verknüpft sind, empfiehlt sich eine fächer- und branchenübergreifende Zusammenarbeit. Erst durch die enge Kooperation von Forschung, Wirtschaft, Bevölkerung und Kommunen können die anstehenden Problemfelder wirkungsvoll in Angriff genommen werden. Es gilt, neue Lösungsansätze zu entwickeln, die der Komplexität des urbanen Systems gerecht werden und die es ermöglichen, das Zusammenleben in der Stadt intelligenter, effizienter und lebenswerter zu gestalten.(2) Smart-City-VIsion. Villach ist mit rund 60.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Kärntens und gilt als das Technologie- und Wirtschaftszentrum im Süden Österreichs. Die Stadt möchte den genannten Herausforderungen proaktiv begegnen und hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit renommierten Partnern aus der Hightech-Wirtschaft, Energieversorgern und Forschungszentren eine „Smart City“ zu werden. Diese Vision wurde zunächst im Rahmen eines Stakeholder-Prozesses unter Einbindung von Expertinnen und Experten sowie Schlüsselakteurinnen und -akteuren aus den verschiedensten Fach- und Gesellschaftsbereichen konkretisiert. In einer qualitativen Vision wurden neben der Steigerung der Energieund Ressourceneffizienz vor allem die Verbindung von Lebensqualität und Innovation und damit insgesamt die Stärkung des Wirtschaftsstandortes als Mission-Statements der Smart City definiert. Die erarbeitete quantitative Vision berücksichtigt übergeordnete Zielsetzungen auf nationaler und EU-Ebene und gibt mittel- und langfristige Zielwerte für Key-Performance Indikatoren (CO2-Emissionen, Anteil Erneuerbare Energie, Energieeffizienz, Modal Split) an. In weiteren Schritten wurde der vorgesehene Weg zur Smart City operationalisiert und in Form einer Roadmap und eines Aktionsplans festgehalten.(3) Erste Umsetzungsschritte. Aufbauend auf den Ergeb- nissen des Stakeholderprozesses, wurde von einem interdisziplinären Projektteam ein Smart-City-Demonstrationsprojekt entwickelt. Die Stadt Villach möchte damit ihre Rolle als Plattform für neue Technologien verstärken und sich als Testbed für innovative SmartCity-Technologien etablieren. Neben der Stadt Villach als Konsortialführerin sind Technologieunternehmen, Forschungsinstitute, Energie- und Infrastrukturbetreiber, Finanzierungsexperten und IT-Experten im Konsortium vertreten. Ziel des Projektes ist es, ein ganzheitliches und integriertes Smart-City-Konzept in einem Stadtteil von Villach zu entwickeln und umzusetzen. aktuelle information eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 | 19 Das Demonstrationsprojekt soll: • die Gesamt-Energieeffizienz im Testgebiet steigern und den Ausbau der lokalen Produktion von erneuerbarer Energie vorantreiben, • einen hochentwickelten technologischen Zugang mit einer umfassenden Integration lokaler Stakeholder kombinieren und • als „generische Keimzelle“ fungieren, deren innovative Konzeption auf andere urbane Siedlungen auf nationaler und europäischer Ebene übertragen werden kann. Neue Finanzierungs- und Geschäftsmodelle für dezentrale Energieanlagen sollen Bürgerinnen und Bürgern und anderen privaten Investoren attraktive Möglichkeiten bieten, in lokale erneuerbare Energie zu investieren. Ein Inkubator soll dabei helfen, die neuen Geschäftsmodelle in der Praxis umzusetzen. Ergänzend dazu werden im zweiten Testgebiet („Experimental Testbed“), welches im tpv Technologiepark Villach angesiedelt ist, innovative Energiespeicherkonzepte entwickelt und getestet. Die Ergebnisse dieser Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen in weiterer Folge im „DEMO“- Gebiet angewandt und umgesetzt werden. Abb. 1: Projektgebiet des Smart-City-Demonstrationsprojektes Ausblick. Die oben genannten Aktivitäten stellen die ers- ten Schritte der Stadt Villach auf dem Weg zur Smart City dar. Gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie unter umfassender Beteiligung der Bevölkerung wird dieser Weg weiter beschritten und in Villach innovative Konzepte entwickelt, die es ermöglichen, den Lebensraum „Stadt“ ökologischer, effizienter und lebenswerter zu gestalten. Acknowledgement. Die in diesem Artikel beschriebenen Aktivitäten basieren im Wesentlichen auf den Projekten „VIsion 2050“ und „VIsion Step I“, welche unter Beteiligung folgender Projektpartner durchgeführt werden: • Stadt Villach • Österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H. • AIT Austrian Institute of Technology GmbH, • ALPINE-ENERGIE Österreich GmbH • CTR Carinthian Tech Research AG • Fachhochschule Kärnten – Gemeinnützige Privatstiftung • RMA Ressourcen Management Agentur • Infineon Technologies Austria AG • KELAG Netz GmbH • PwC Corporate Finance Beratung GmbH • Siemens AG Österreich • Symvaro GmbH Beide Projekte werden aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms „SMART ENERGY DEMO – fit4set“ durchgeführt. n literatur In zwei Testgebieten in Villach soll eine Reihe von synergetisch aufeinander abgestimmten Maßnahmen umgesetzt werden. Das Testgebiet „DEMO site“ liegt im Villacher Stadtteil Auen und umfasst etwa 1.300 Haushalte. Zentraler Bestandteil des Konzeptes ist die Aufrüstung des Stromnetzes zu einem „Smart Grid“. Zu den geplanten Maßnahmen zählen unter anderem die Installation von intelligenten Stromzählern („Smart Meter“) in den beteiligten Haushalten sowie die Installation von Speichersystemen und intelligenten Transformatoren im Stromnetz. Durch Optimierung der Interaktion zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Energieerzeugern, aktiven Netzelementen und Speichersystemen im Niederspannungsnetz soll die Selbstversorgung mit dezentraler erneuerbarer Energie gesteigert und die Netzbelastung gesenkt werden. Über diese technologischen Maßnahmen hinaus soll der/die Energienutzer/in angeregt und unterstützt werden, sein/ihr Handeln und seinen/ihren Energieverbrauch zu optimieren. Der „Smart City Energy Club“ liefert den Bürgerinnen und Bürgern mittels WebTechnologien und Smart Phone verständlich aufbereitete, individuelle Energieinformation, ermöglicht den Aufbau einer lokalen „Energiecommunity“ und liefert über ein innovatives „Push and Pull“ Konzept Anreize zum Energiesparen im Haushalt. In einem Teilgebiet der „DEMO site“, dem so genannten „LIVING lab Villach“, treten Bürgerinnen und Bürger in einen Dialogprozess mit Planerinnen und Planern sowie Expertinnen und Experten, um einerseits das eigene Energieverhalten zu evaluieren und zu verbessern und andererseits wertvolle Informationen zur bedürfnisgerechten Gestaltung der Smart City Villach zu liefern. Mag. Andreas KARITNIG Wissenschaftlicher Mitarbeiter; Ressourcen Management Agentur [email protected] Mag.a Sabine DOMENIG Projektleiterin; Stadt Villach sabine.domenig@ villach.at (1) UN-HABITAT. State of the World‘s Cities Report 2010/2011. London: Earthscan, 2010. (2) Obernosterer, R.; Karitnig, A.; Lepuschitz, B. Urban Future. Erhebung von Forschungs-fragen zum Thema „Resource Efficient City of Tomorrow“. Wien: BMVIT, 2010. Konsortium „VIsion 2050“. Villach strives for innovative energy concepts. Endbericht. Wien: KLIEN, 2012. (in Bearbeitung) (3) DI Richard OBERNOSTERER Projektkoordinator; Ressourcen Management Agentur [email protected] 20 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 fachartikel Europäische Bürgerinitiative in Kraft – Mitpartizipieren auch online abstract Robert Stein | Gregor Wenda Seit 1. April 2012 eröffnet die „Europäische Bürgerinitiative“ EU-Bürgerinnen und -Bürgern die Möglichkeit, sich mit Vorschlägen zur Setzung eines Rechtsaktes direkt an die Europäische Kommission zu wenden. Mindestens eine Million Unionsbürger aus sieben Mitgliedstaaten müssen eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen, damit die Kommission sich mit ihr befasst. Dieses neue direkt-demokratische Instrument ermöglicht auch eine unionsweite Teilnahme über das Internet. Damit wird die Bürgerinitiative zu einer neuen Form der „E-Participation“ in der EU. Entstehungsgeschichte und Voraussetzungen. Der Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, hat die Grundlagen für die Europäische Bürgerinitiative (EBI) geschaffen. Im „Trilog“ von Kommission, Rat und Parlament wurde im Jahr 2010 eine Verordnung über die Bürgerinitiative(1) ausgearbeitet, die am 1. April 2011 in Kraft trat – mit einer Legisvakanz von einem Jahr, die es den Mitgliedstaaten ermöglichte, die innerstaatlichen Voraussetzungen zur Implementierung der EBI zu schaffen. Am Beginn einer EBI steht die Bildung eines „Bürgerausschusses“: Sieben EU-Bürgerinnen und -Bürger aus sieben Mitgliedstaaten müssen ein Anliegen an die Kommission ausarbeiten. Die so genannten „Organisatoren“ treten mit der geplanten Initiative an die Kommission heran; diese muss innerhalb von zwei Monaten entscheiden, ob sie die Bürgerinitiative registriert. Erst danach können maximal zwölf Monate lang „Unterstützungsbekundungen“ gesammelt werden; aus jedem Mitgliedstaat muss ein Minimum an Unterstützungsbekundungen kommen – von österreichischen Staatsbürgern sind es 14.250. Die Sammlung kann auf Papier erfolgen, etwa im Rahmen von „Straßenaktionen“, aber auch via Internet.(2) Das Sammeln im Netz ist nur mit einem zu zertifizierenden „Online-Sammelsystem“ gestattet. In einem der 27 Mitgliedstaaten müssen alle Online-Erklärungen gespeichert werden. Die Behörde in diesem Mitgliedstaat ist für die Überprüfung des Online-Sammelsystems zuständig. Die Kommission stellt für die Online-Sammlung eine frei herunterladbare Software zur Verfügung. und Pflichten der Initiatorinnen und Initiatoren, wurden in einem eigenen Gesetz, dem „Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz“ (EBIG) geregelt. Den Ursprung dieses neuen Gesetzes sowie verschiedener Novellierungen bildete ein am 6. Dezember 2011 im Nationalrat eingebrachter Initiativantrag(3), der am 29. Februar 2012 im Nationalrat beschlossen wurde.(4 )Analog zu allen anderen wahlrechtlichen Materien auf Bundesebene wurde die Vollzugszuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres (BM.I) im Bundesministeriengesetz 1986 festgeschrieben. Behörden und Sanktionen. Die Mitgliedstaaten, so auch Österreich, sind für die Zertifizierung von Online-Sammelsystemen und für die Überprüfung (Verifizierung) von Unterstützungsbekundungen verantwortlich. Beide Zuständigkeiten wurden in Österreich der Bundeswahlbehörde übertragen. Dieses ist ein unabhängiges Kollegialorgan, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern der im Parlament vertretenen Parteien sowie Richterinnen und Richtern zusammensetzt. Bei der Überprüfung von Online-Sammelsystemen greift die Bundeswahlbehörde kraft Gesetzes auf den Fachverstand einer Bestätigungsstelle gemäß § 19 des Signaturgesetzes(5) zurück. Für die Bekämpfung aller Entscheidungen der Bundeswahlbehörde ist ein Anrufen des Verfassungsgerichtshofes vorgesehen. Verstöße gegen die Verordnung von Seiten der Organisatoren sind von den Mitgliedstaaten gemäß Art. 14 der Verordnung „geeignet zu sanktionieren“. Zertifizierung von Online-Sammelsystemen. Die Bundes- Umsetzung in Österreich. Um die geeigneten Rechtsgrund- lagen für die EBI in Österreich zu schaffen, musste das Bundes-Verfassungsgesetz geändert werden. Wesentliche einfachgesetzliche Normen, etwa zu den behördlichen Zuständigkeiten des Mitgliedstaats und zu den Rechten wahlbehörde bedient sich zur Zertifizierung eines „Online-Sammelsystems“ der genannten Bestätigungsstelle, in concreto des „Zentrums für sichere Informationstechnologie – A-SIT“. Dieses prüft die technischen Voraussetzungen im Sinne des Art. 6 Abs. 4 der Verordnung und die Einhaltung der relevanten Normen gemäß der Durchführungsverordnung. Kontakte mit Vertreterinnen und Vertretern aus anderen Mitgliedstaaten und ein eigens zu diesem Thema in die Wege geleiteter Erfahrungsaustausch mit den deutschen Behörden haben gezeigt, dass vor allem die Frist im Ausmaß von einem Monat (Art. 6 Abs. 3 der Verordnung) zwischen der Antragstellung und der Ausstellung einer Bescheinigung über das Online-Sammelsystem als sehr knapp bemessen betrachtet werden muss. In Österreich wird im Fall einer informellen Kontaktaufnahme mit dem Organisator im Rahmen einer Korrespondenz oder im Rahmen von Besprechungen abgeklärt werden, welche Maßnahmen getroffen und welche Unterlagen beschafft werden müssen, damit ein Zertifizierungsverfahren reibungslos abgewickelt werden kann. Mit der Leistung der Unterschrift auf dem Antrag wird dann die Frist von einem Monat zu laufen beginnen. Unmittelbar nach dem 1. April 2012 – dem frühest möglichen Zeitpunkt für die Anmeldung einer EBI bei der Kommission – haben mehrere Initiativen entsprechende Anträge eingebracht. Bis Mitte Juli 2012 waren bei der Kommission sieben Initiativen registriert(6), mehreren Initiativen wurde die Registrierung versagt.(7) Offenkundig ist derzeit keine der registrierten Initiativen in der Lage, die Unterstützung durch ein zertifiziertes Online-Sammelsystem zu ermöglichen. Es ist zu hoffen, dass die Kommission die augenscheinlichen Anfangsschwierigkeiten rasch dadurch in den Griff bekommen wird, dass neue Versionen der Kommissionssoftware mit einem vertretbaren technischen Aufwand in ein OnlineSammelsystem eingebettet werden können. Überprüfung von Unterstützungsbekundungen. Auch für die Verifizierung von Unterstützungsbekundungen ist die Bundeswahlbehörde zuständig. Anders als in anderen Mitgliedsstaaten ist in Österreich vorgesehen, dass keine Stichproben gezogen werden („random sampling“), sondern alle Unterstützungsbekundungen sollen anhand des österreichischen „Identitätsdokumentenregisters“(8) überprüft werden. In diesem Register sind sämtliche Reisepässe und Personalausweise erfasst – diese beiden Dokumente weisen die österreichische Staatsbürgerschaft nach. Die Namen der unterstützenden Personen sind zur Vermeidung von Doppelbekundungen in einer Datenbank zu erfassen. Im BM.I wird derzeit eine ITApplikation vorbereitet, die es möglich machen wird, die Überprüfung von elektronisch abgegebenen Unterstützungsbekundungen auf elektronischem Weg durchzuführen, sofern die Daten über eine XML-Schnittstelle importiert werden können. Mit dieser Applikation werden auch die Unterstützungsbekundungen in Papierform mit den Daten des Identitätsdokumentenregisters abgeglichen werden. Ausblick. Die EU-Verordnung über die Bürgerinitiative lässt in ihrer derzeitigen Form diverse Fragen offen und weist verschiedene Unklarheiten und Inkohärenzen auf. eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 | 21 Die österreichische Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wurde daher vom Nationalrat in Form eines Entschließungsantrag dazu aufgefordert, „sich auf Ebene der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Verordnung betreffend die Europäische Bürgerinitiative so bald wie möglich jedoch spätestens anlässlich der Evaluierung in drei Jahren“ geändert werde. Zudem solle geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen die Liste der persönlichen Ausweispapiere (derzeit nur Reisepass und Personalausweis) erweitert werden könnte, „um möglichst vielen Personen eine Unterstützung zu erleichtern und gegebenenfalls auf Grund des Ergebnisses dieser Überprüfung gegenüber der Europäischen Kommission für eine entsprechende Änderung einzutreten.“ Auch bei etwaigen zukünftigen Veränderungen dürfen wirksame Vorkehrungen zum Schutz vor Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch jedoch nicht aus den Augen verloren werden. n literatur fachartikel (1) Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative. (2) Nähere Informationen zum Start einer EBI finden sich unter www.bmi.gv.at/wahlen. (3) Antrag 1780/A, 24. GP. (4) BGBl. I Nr. 12/2012. (5) BGBl. I Nr. 190/1999. (6) Vgl. Link der Europäischen Kommission: http:// ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/ ongoing?lg=de. (7) Laut Angaben von „Global 2000“ wurde z.B. der Initiative „Meine Stimme gegen Atomkraft“ eine „vorläufige“ Absage durch die Kommission erteilt. (8) Evidenz gemäß § 22b des Paßgesetzes 1992, BGBl. Nr. 839/1992. Literatur (Auswahl): - Obwexer/Villotti, Die Europäische Bürgerinitiative. Grundlagen, Bedingungen und Verfahren, JRP 18, 108ff (2010). - Müller-Török/Stein, The assignment of European citizens to member states in the regulation on the European citizens‘ initiative - data modelling issues for organisers and authorities, in: Prosser/Golob/Leitner/ Šimic (Eds), Easter European eGov Days 2011 (2011). - Stein/Wenda, ECI Ready to Roll? - On the Challenge to implement the Citizens‘ Initiative in Member States, in: Prosser/Golob/Leitner/Šimic (Eds), Easter European eGov Days 2011 (2011). - Stein/Wenda, Implementing the ECI: Challenges for the Member States, in: Prosser (Ed), EDEM 2011, Proceedings of the 5th International Conference on E-Democracy (2011). Foto: BM.I. MR Mag. Robert STEIN, Bundesministerium für Inneres, Leiter der für Wahlangelegenheiten und BundeswahlleiterStellvertreter, Postfach 100, 1014 Wien, [email protected] Foto: BM.I. Mag. Gregor WENDA, MBA, Bundesministerium für Inneres, stv. Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten und BundeswahlleiterStellvertreter, Postfach 100, 1014 Wien, [email protected] 22 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 fachartikel Mobile Government – quo vadis 2012+? abstract Wolfgang Palka | Veronika Schreiber | Petra Wolf | Helmut Krcmar Auf den ersten Blick ist die Idee der „Mobilisierung“ der Verwaltungen nicht neu. Die jüngsten technologischen Fortschritte machen das Thema Mobile Government jedoch aktuell sehr interessant. Aber die Einführung und Nutzung mobiler Lösungen bietet nicht nur neue Chancen und Potenziale, sondern bringt auch Herausforderungen und Risiken für die Behörden, Bürger und Anbieter von Mobile-Government-Anwendungen mit sich. Diese Punkte wurden im Rahmen einer Literaturrecherche erarbeitet und werden in diesem Artikel präsentiert. Seit mehr als einem Jahrzehnt haben mobile Kommunikationstechnologien einen signifikanten Einfluss auf unser alltägliches Leben. So leben wir heute in einer „always-on“-Welt, in der wir stets erreichbar sind und jederzeit sowie an jedem Ort Zugang zu Informationen und Diensten haben(1). Dieser aktuelle Hype von mobilen Kommunikationstechnologien ist vor allem durch zwei Faktoren begründet. Zum einen wurde in den letzten Jahren die Bandbreite der Mobilfunknetze kontinuierlich erhöht, was höhere Datenübertragungsraten bei geringeren Kosten ermöglichte. Zum anderen hat der Fortschritt in der Entwicklung zu funktionsreichen und leistungsstarken mobilen Endgeräten geführt(1). Besonders die Verbreitung von Smartphones ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Im Jahr 2011 besaßen rund 43% der Bürger in Deutschland ein Smartphone – Tendenz steigend(2). Smartphones bieten gegenüber normalen mobilen Endgeräten einerseits eine erweiterte Funktionalität hinsichtlich Konnektivität sowie Anwendbarkeit und andererseits eine Ausstattung mit zusätzlichen Programmen – den so genannten Apps. Dies führt dazu, dass immer mehr Dienste mobil genutzt werden können. Teilweise werden bestimmte Dienste sogar mehr mobil als stationär genutzt. So zeigt die Mobile Life Studie 2011 von TNS Infratest, dass Navigation, digitale Musik oder Bluetooth verstärkt mobil genutzt werden. Lediglich Dienste wie das Bearbeiten von Dokumenten, Banking, Online Shopping werden überwiegend stationär genutzt(2). Die verschiedenen, stetig zunehmenden Funktionen von mobilen Endgeräten eignen sich somit auch zur Unter- stützung von E-Government-Prozessen. Unter Mobile Government verstehen wir – in Anlehnung an die Definition der Europäischen Kommission – folgendes: Mobile Government bezeichnet die Nutzung von Werkzeugen und Systemen, die es ermöglichen, anhand mobiler Kommunikationstechnologien staatliche Dienste den Bürgern und Unternehmen bereitzustellen. Die mobilen E-Government-Dienste dienen somit zur Abwicklung von Vorgängen zwischen Bürger und Staat, dem Staat und der Wirtschaft sowie der Kooperation der Verwaltung mit nicht staatlichen Organisationen. Auf den ersten Blick ist die Idee der „Mobilisierung“ der Verwaltungen nicht neu. Die jüngsten technologischen Fortschritte und der daraus resultierende Anstieg an Smartphones macht das Thema Mobile Government jedoch aktuell sehr interessant. Aber die Einführung und Nutzung mobiler Lösungen bietet nicht nur neue Chancen und Potenziale, sondern bringt auch Herausforderungen und Risiken für die Behörden, Bürger und Anbieter von Mobile-Government-Anwendungen mit sich. Chancen und Risiken mobiler E-Government-Dienste. Um die Vor- und Nachteile von Mobile Government zu identifizieren, haben wir eine ausführliche Literaturrecherche durchgeführt. Das Ergebnis umfasst 201 Beiträge* aus Wissenschaft und Praxis von 2002 bis heute. Nachdem wir die Artikel nach Nutzung sowie Fortschritt von Mobile Government nach Kontinent analysiert haben, haben wir im nächsten Schritt eine SWOT-Analyse durchge- eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 fachartikel Stärken Zugänglichkeit; stets erreichbar; an jedem Ort verfügbar; bequem; besseres Image und Wahrnehmung; bessere Bürgerintegration; Neugier und Spaß; effektive Regierungsorganisation; schnellerer Informationsfluss; hohe Effizienz; lokale Dienstebereitstellung; mehr Optionen für Dienste- und Verwaltungsinteraktionen; sofortige Updates von Informationen und Daten; größere und weitreichendere Nutzerbasis; Standortbestimmung; Mobilität; Probabilität und Ubiquität; Personalisierung; spart Kosten und Zeit Schwächen Kompatibilität; Stromverbrauch; Implementierung; umständliche Bedienoberfläche; Infrastrukturerschließung; initiale und kontinuierliche Kosten; limitierte Datenverarbeitung und -speicherung; Mangel an Standards für mobile Technologien; Datenschutzbedrohung; Sicherheitsrisiken Chancen Besseres Management; bessere Qualität; wechselnde Regierungsfunktionen und fördernde administrative Reformen; Beitrag zur Umwelt; Konnektivität; Überbrückung administrativer Barrieren; verbessertes Netzwerk; Erweiterung und Verbesserung bisheriger Dienste; zunehmende administrative Effizienz; weniger Bürokratie; pünktliche Servicebereitstellung Risiken Mobile Authentifizierung und Validität; Datenüberlastung; Integrationsprozess zwischen e-Government und m-Government; Interoperabilität; Mangel an Anreizen und institutionellen Strukturen; Mangel an Mobile-Government-Gesetzen; Rechtsfrage; Datenschutz und -sicherheit; öffentlicher und sozialer Druck; Benutzerakzeptanz | 23 Dipl.-Volksw. Wolfgang PALKA wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik (I17) Technische Universität München [email protected]. de Tab. 1: Stärken & Schwächen sowie Chancen & Risiken von Mobile Government Anhand der Tabelle ist zu erkennen, dass Mobile Government eine Vielzahl an Stärken und Chancen bietet, die die Nutzer, mobile Technologien und Dienste betreffen. Eine der bedeutendsten Stärken ist die Zugänglichkeit. So können Verwaltungen mit Mobile Government ihren Bürgern Zugang zu Diensten und Informationen bieten, unabhängig von deren mentalen, physischen oder technischen Fähigkeiten(3). Bürger erhalten dadurch die Möglichkeit, Verwaltungsdienste jederzeit, an jedem Ort von jedem mobilen Endgerät zu nutzen. Eine weitere bedeutende Stärke von Mobile Government ist die Möglichkeit, sowohl eine größere und weitere Nutzerbasis zu erreichen als auch Dienste in situ anzubieten. Neben den positiven Aspekten von Mobile Government haben wir aber auch einige Negativpunkte identifizieren können. Die bedeutendsten Punkte sind die Themen Sicherheit und Privatsphäre. Durch die rasante Verbreitung mobiler Endgeräte steigt aktuell auch die Nachfrage nach einer verstärkten Nutzerauthentifizierung, um die Daten der Bürger und die mobilen Dienste zu schützen und das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu stärken(4). Mobiles E-Government – quo vadis 2012+?. Ausgehend von den Ergebnissen kann bereits eines sicher gesagt werden: Behörden müssen sicherstellen, dass ihre Angebote nicht nur stationär erreichbar sind, sondern in Zukunft auch mobil genutzt werden können. Doch gilt es hierbei nicht, einfach alle bereits stationär vorhandenen Dienste zu „mobilisieren“. Vielmehr sollte das Angebot an Diensten zunächst auf „Mobilität“ geprüft werden. Ein Muss sind dabei Praktikabilität, Datenschutz und -sicherheit sowie Zuverlässigkeit der Dienste. Dienste, die in vielerlei Details bereits vorhandenen B2C-Diensten ähneln, beispielweise der Vergleich von Online Banking und der elektronischen Steuererklärung, und im B2C-Commerce nicht mobil genutzt werden, sollten auch nicht als mobiler E-Government-Dienst umgesetzt werden. Letztendlich zeigt die aktuelle Situation mit steigender Penetration von Smartphones und steigender Nutzung mobiler Anwendungen jedoch die Chance für die Umsetzung mobiler E-Government-Dienste. Daher sollte die Chance zur „Mobilisierung“ bestimmter Dienste auf jeden Fall genutzt werden, auch wenn eines nicht vergessen werden darf: der Wert eines mobilen E-Government-Dienstes wird sich auch aus dem Produkt von Konzeption, Implementierung und Nutzung zusammensetzen. n literatur führt, die die Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken von Mobile Government darlegt (siehe Tabelle 1). T. Zefferer, “Mobile Government – E-Government for mobile societies: Stocktaking of current trends and initiatives”, Zentrum für sichere Informationstechnologie – A-SIT, 2011. Web: http://www.a-sit.at/pdfs/Technologiebeobachtung/mobile_government_1.0.pdf, accessed on 01.06.2012. Veronika SCHREIBER wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik (I17), Technische Universität München veronika.schreiber@ in.tum.de (1) (2) TNS Infratest, “Mobile Life: Die Zukunft der Mobilkommunikation in Deutschland“, 2011. Web: http:// www.tns-infratest.com/presse/presseinformation. asp?prID=800, accessed on 01.06.2012. Dr. Petra WOLF Forschungsgruppenleiterin am Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik (I17), Technische Universität München [email protected] M. Emmanouilidou and D. Kreps, “A framework for accessible m-government implementation”, Electronic Government: An International Journal, 7(3), 2010, pp. 1-37. (3) T. Alhussain, S. Drew and O. Alfarraj, “Biometric authentication for mobile government security”, Intelligent Computing and Intelligent Systems (ICIS), Vol.2, Oct. 2010, pp.114-118. (4) * Die Liste der Artikel kann auf Anfrage bereitgestellt werden. Prof. Dr. Helmut KRCMAR Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik (I17), Technische Universität München [email protected] 24 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 fachartikel Die Handy-Signatur – Ausweis und Unterschrift im Internet abstract Peter Reichstädter Per Mausklick können Sie schon heute rund um die Uhr und sieben Tage die Woche Amtswege komfortabel von zu Hause aus erledigen. Vom Online-Stipendium bis zum Besuch beim Finanzamt im Internet, von der Strafregisterbescheinigung bis zur Schulbuchaktion spannt sich ein breiter Bogen an E-Government Services, die den BürgerInnen Wartezeit, Stress und umständliche Formalitäten ersparen können. Und das alles in Verbindung mit Ihrem Handy – die kostenlose Handy-Signatur macht die Internet-Erledigung heute schnell und einfach. Um digitale Amtswege sicher und nachvollziehbar durchführen zu können, muss die Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zweifelsfrei festgestellt werden können. Dazu bedarf es eines elektronischen Werkzeugs, das BürgerInnen und Wirtschaftstreibende eindeutig ausweist. Dieser elektronische Ausweis ist die Bürgerkarte (www.buergerkarte.at). Seit Ende 2009 können die BürgerInnen zwischen zwei Ausprägungsformen der Bürgerkarte wählen: der bekannten kartenbasierten Variante, bei der z. B. die e-card zur „Bürgerkarte“ aktiviert wird und einer mobilen Lösung, der „Handy-Signatur“. Denkbar einfache Verwendung. Ähnlich wie beim „mTAN“ Amtswege – egal wann und wo. Bei der Handy-Signatur (Bürgerkartenfunktion am Mobiltelefon) sind keine Chipkarten, Kartenleser oder Softwareinstallationen am lokalen Rechner notwendig, um sich im Internet eindeutig auszuweisen oder Dokumente einfach und sicher elektronisch zu unterschreiben und sich gleichzeitig vor ungewollten Manipulationen zu schützen. Kartenlesegeräte, Softwareinstallationen, unzählige Passwörter für verschiedene Seiten gehören damit der Vergangenheit an – einfach überall verwenden (auch am tablet, handheld, …), wo Sie das folgende Logo finden: Mehr Sicherheit. Die übliche Benutzername-Kennwort- bei diversen E-Banking Lösungen wird bei der HandySignatur nach erfolgter Eingabe der Handynummer und einem selbst gewählten Passwort ein Einmalcode per SMS übermittelt. Die Eingabe dieses Einmalcodes in der jeweiligen Anwendung löst die qualifizierte elektronische Signatur aus. Diese ist gleichwertig zur eigenhändigen Unterschrift nicht nur bei elektronischen Amtswegen, sondern auch in der Privatwirtschaft – etwa für das elektronische Unterzeichnen von Verträgen, Protokollen, Bestellungen,... – einsetzbar. Systematik beinhaltet ein hohes Sicherheitsrisiko. Untersuchungen haben ergeben, dass viele ComputernutzerInnen schlechte, leicht „knackbare“ Kennwörter (wie den eigenen Vor- oder Familiennamen) verwenden oder Passwörter aufschreiben. Zudem können Passwörter im Internet abgefangen werden, was zu unerlaubten Zugriffen führen kann. Die Handy-Signatur hingegen bietet nicht nur mehr Komfort durch das Ende von unnötig vielen Benutzername-Kennwort-Kombinationen, sondern vor allem auch Rechtssicherheit, Schutz vor fremden Zugriffen und ungewollten Veränderungen der signierten Inhalte. Nutzung. Sowohl die Aktivierung als auch die Nutzung der Handy-Signatur sind kostenlos. Einen aktuellen Überblick über die Verwendungsmöglichkeiten der HandySignatur finden Sie unter www.handy-signatur.at und fachartikel auf www.buergerkarte.at und es werden von Tag zu Tag mehr, sowohl im Privaten als auch im Behördlichen Umfeld. Der Bogen der verfügbaren Anwendungen reicht von der Arbeitnehmerveranlagung und Steuererklärung mittels FinanzOnline über die Einsichtnahme in seine Versicherungsdaten oder in das Pensionskonto bei der Sozialversicherung bis zur Gewerbeanmeldung. Die Beantragung einer Meldebestätigung oder einer Strafregisterbescheinigung kann ebenso komfortabel mit der Handy-Signatur durchgeführt und Online inklusive Elektronischer Bezahlung und Zustellung erledigt werden, wie der Antrag auf Studienbeihilfe, der Einstieg beim elektronischen Zustelldienst oder der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte. Ebenso sind viele Amtswege über www.HELP.gv.at bzw. www.USP.gv.at oder über Gemeindeseiten oder Serviceseiten wie www.buergerportal.at mit der Handy-Signatur einfach und rund um die Uhr online abwickelbar. Dabei ist die Einbindung der Handy-Signatur Funktionalität denkbar einfach mittels sogenannter Module für Online Applikationen (MOAs) möglich, d.h. es existieren fertige Module, welche Sie für Ihre Webpage oder Ihr Portal von egovlabs.gv.at runterladen und installieren können bzw. auch gerne im Sinne eines ‚Shared Services‘ von unterschiedlichen Institutionen nutzen können. Es kann außerdem auf der persönlichen Seite von www. help.gv.at (MyHelp) direkt auch zu Ihren Applikationen bzw. Portal mittels SingleSignOn unter Nutzung des Portalverbund Protokolls verwiesen werden bzw. die HandySignatur verwendet werden. eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 Service für Ihre BürgerInnen. Auch Ihre Gemeinde / Behörde / Institution kann einfach und rasch zur Registrierungsstelle werden. In einer etwa halbtägigen Schulung werden Ihre MitarbeiterInnen zur Aktivierung der Mobiltelefone befähigt und Ihr Servicekatalog um eine zusätzliche Facette erweitert und um z.B. auch die Einführung der ‚Dualen Zustellung‘ in Ihrem Umfeld zu unterstützen. Auf dem Gemeindeamt z.B. in der Bürgerservicestelle / in Ihrem Servicecenter kann damit eine hilfreiche Serviceleistung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen angeboten werden, die sicherlich auf Anklang stoßen wird. Voraussetzung für die Beantragung der Handy Signatur ist die Vollendung des 14. Lebensjahres der AntragstellerIn, ein (österreichisches) Mobiltelefon (egal ob Vertragshandy oder Wertkartenhandy - das Mobiltelefon muss SMS empfangen können) sowie die Identifikation im Rahmen des Aktivierungsprozesses auf Grund eines amtlichen Lichtbildausweises (österreichischer Führerschein, Internationaler Reisepass, …). Eine häufige Frage betrifft die Kosten: es fallen weder für Sie als interessierte Organisation bei der Aktivierung der Handy-Signatur noch auf der Seite der BenutzerIn für Aktivierung und Nutzung der Handy Signatur Kosten an. Information. Bei Interesse an der Einrichtung einer HandySignatur Registrierungsstelle bzw. Ausbildung von Registration Officers (ROs) in Ihrem Umfeld senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected]. n henden FinanzOnline Zugang, mittels bereits aktivierter Bürgerkarte (z. B. auf der e-card) oder bei einer der vielen Registrierungsstellen (Gemeindeämter, Magistrate, BHs, Infocenter der Finanzämter, …) aktiviert werden – derzeit läuft gerade eine österreichweite Schwerpunkt Aktion zur flächendeckenden Schaffung von Registrierungsstellen in Städten und Gemeinden in allen Bundesländern. Alle Informationen zu den Aktivierungsmöglichkeiten finden Sie auf: http://www.buergerkarte.at/aktivierenhandy.de.php. literatur Aktivierung. Die Handy-Signatur kann über einen beste- www.handy-signatur.at. www.buergerkarte.at. www.digitales.oesterreich.gv.at. reference.e-government.gv.at. www.usp.gv.at. www.help.gv.at. | 25 DI Peter REICHSTÄDTER Bundeskanzleramt IKT-Strategie; peter.reichstaedter@ bka.gv.at 26 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 fachartikel Portale und Apps: Zwei gegensätzliche Gestaltungsprinzipien? abstract Niels Proske | Basanta E.P. Thapa Mobile Geräte werden in absehbarer Zeit fest installierte Computer als Hauptzugangspunkt zum Internet ablösen. Für das E-Government ergeben sich dadurch sowohl Chancen aber auch Herausforderungen. Im Mittelpunkt stehen Gestaltungsprinzipien für die Bereitstellung öffentlicher Leistungen über das Internet. Bislang dominieren Portale, die als zentrale Anlaufstelle Leistungen und Angebote verschiedener Stellen bündeln. Demgegenüber stehen auf hoher Spezialisierung und Reduzierung beruhende Apps. Beide Prinzipien ergänzen sich sinnvoll und erlauben ein differenzierteres Leistungsangebot. Die Bereitstellung öffentlicher Leistungen im Wandel. 2013 werden mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets die bisher dominierenden Desktop-PCs als Hauptzugangspunkt zum Internet abgelöst haben. Im E-Government eröffnet die damit verbundene Aufwertung des mobilen Zugangskanals neue Möglichkeiten, birgt aber zugleich bedeutende Implikationen für die Bereitstellung öffentlicher Leistungen. Es treffen hierbei zwei gegensätzliche Designprinzipien aufeinander. Während sich für die Interaktion mit dem öffentlichen Sektor hochintegrierte Portallösungen durchgesetzt haben, erfordern mobile Datengeräte eine andere Logik und setzen auf kleine, hochspezialisierte Einzelanwendungen, sogenannte Apps. Es ließe sich zweifelsohne vortrefflich streiten, inwiefern M-Government einen Wesenskern sui generis besitzt oder lediglich ein Sonderfall von E-Government ist. Wir verstehen E-Government als eine grundlegende Neugestaltung der unterschiedlichen Interaktionen mit dem Staat, die mit einer Reorganisation der Geschäftsprozesse im öffentlichen Sektor mit den Zielen Qualitätsverbesserung, Zeitersparnis und Kostenersparnis verbunden wird. Dieses Verständnis erlaubt es uns, M-Government unter das Reformmodell E-Government zu subsumieren. Wir stellen im Folgenden beide Gestaltungsprinzipien vor und klären ihr Verhältnis zueinander. Wir merken an, dass Apps im Folgenden vereinfachend als Bezeichnung für den Idealtyp hochspezialisierter Software verwendet wird. Eigenschaften mobiler Datengeräte. Das den Apps zugrun- de liegende Gestaltungsprinzip zieht Chancen und Herausforderungen wesentlich auf den nachfolgend aufgelisteten Eigenschaften mobiler Datengeräte: 1. Allgegenwärtigkeit des Internets: Zugriff von (fast) jedem Ort und zu jeder Zeit; auch sind zumindest Mobiltelefone im Unterschied zu PCs häufig ständig in Betrieb. 2. Standortorientierung: Ortsbezogene Anwendungen können den Standort des Nutzers dynamisch in ihre Funktionen einbeziehen. 3. Multimedialität: Standardmäßige Aufnahme, Wiedergabe und Weiterleitung von Medien und Informationen. 4. Personalisierung: Anders als PCs werden mobile Endgeräte für den Gebrauch durch einen einzelnen Nutzer entwickelt. 5. Darstellung/Bedienung: Auf den kleinen Bildschirmen müssen Daten übersichtlich und kompakt dargestellt werden. Portale: Das Prinzip Bündelung und Führung. Portale kön- nen gefasst werden „als Eingang oder Tor zu integrierten Daten-, Wissens- und Interaktionsnetzwerken. (..) Heterogene Daten und Serviceangebote werden durch ein Portal inhaltlich wie optisch akzeptabel aufbereitet und über eine konsistente Schnittstelle beziehungsweise einen einheitlichen Zugriff Anwendern angeboten.“(1) Das bestimmende Gestaltungsprinzip von Portalen ist die Integration einer möglichst großen Anzahl von Funktionen, sowie die strukturierte Führung des Nutzers zu diesen Funktionen. Portale sind prädestiniert zur Aufbereitung öffentlicher Informationen und Leistungen, weil sie es häufig erst ermöglichen, elektronische Verwaltungsdienste der Behörden im Internet zu finden(2). Auch besteht die Möglichkeit, den Interaktionspartner vollständig durch einen Prozess zu führen, indem etwa Informationen und Dienste, die für das jeweilige Anliegen relevant sind, aufbereitet und strukturiert werden sowie aktiv an ihn herangetragen. So kann ein Ordnungsprinzip beispielsweise die Orientierung an Lebenslagen sein, also die Zusammenstellung aller relevanten Dienstleistungen zu zentralen Lebensmomenten, wie z.B. einem Umzug oder der Geburt eines Kindes. Portale folgen damit dem Prinzip des One-Stop-Governments, indem sie Verwaltungskontakte reduzieren und unabhängig von Zuständigkeiten und territorialen Zugehörigkeiten Leistungen integrieren(2). Zusammengefasst sind die bestimmenden Prinzipien von Verwaltungsportalen die Bündelung von Informationen und Dienstleistungen, die übersichtliche Aufbereitung und Führung des Nutzers zu diesen Funktionen sowie das aktive Herantragen passender Informationen und Dienstleistungen an den Interaktionspartner. Apps: Das Prinzip Spezialisierung und Reduzierung. Porta- le machen Funktions- und Angebotskomplexität für den Nutzer handhabbar, indem sie ihn gezielt durch diese lotsen. Apps hingegen erzeugen Übersichtlichkeit durch Reduzierung von Komplexität. Nur die für den Einsatzzweck notwendigen Informationen und Funktionen werden angeboten, wodurch Präsentations- und Bedienoberflächen einfach und eingängig gehalten werden können. Zusätzliche Funktionen werden eher als eigenständige App angeboten, als in eine bestehende App integriert. Dem Nutzer werden weiterführende Informationen und Funktionen also nicht durch die App angeboten, sondern er sucht sich proaktiv die passende App für seine Bedürfnisse. Jede App ist eine Antwort auf ein ganz spezielles Problem oder Bedürfnis, das durch die extreme Spezialisierung der App mit der einfachst möglichen Bedienung gelöst werden kann. Als ein Vorläufer können auf mobilen Endgeräte optimierte Internetseiten angesehen werden. Auch hier werden nur ausgewählte Leistungen und Informationen angeboten, ohne allerdings auf die erweiterten Möglichkeiten, etwa Standortorientierung oder Multimedialität, zurückzugreifen. Insgesamt basiert das Prinzip App also auf Spezialisierung, Reduzierung von Komplexität sowie der Idee, dem Nutzer ein Werkzeug zur Verfügung zu stellen, dass dieser aus eigenem Antrieb findet und nutzt. eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 | 27 Ausblick: Der Zweck ist entscheidend. Nach dem Prinzip einer Gegenüberstellung erscheint es zuerst naheliegend von einem Entweder-Oder-Verhältnis auszugehen, also entweder in Portalen oder in der Bereitstellung von Apps das leistungsfähigste Gestaltungsprinzip zu erkennen. Und in der Tat beschreiben M-Government-Optimisten den mobilen Kanal als den wesentlichen für das E-Government der nächsten Generation(3). Eine Entweder-Oder-Konstellation zu skizzieren ist auch deshalb irreführend, weil das Prinzip der Apps vornehmlich durch Eigenschaften der Trägertechnologie induziert ist. Wir argumentieren dagegen, dass sich beide Gestaltungsprinzipien sinnvoll ergänzen und damit ein differenzierteres Angebot über die Erschließung eines weiteren Kanals erlauben. Beide Gestaltungsprinzipien können für bestimmte Zwecke die jeweils ideale Abbildung darstellen. Während hochintegrierte Portallösungen der Fragmentierung öffentlicher Leistungen entgegenwirken können, das heißt Angebote „aus einem Guss“ ermöglichen, profitieren insbesondere interaktionsoriente Angebote von einer Abbildung als App, indem sie an die besonderen Eigenschaften mobiler Endgeräte anknüpfen, wie Standortorientierung, Multimedialität und Allgegenwärtigkeit des Internets. Hierunter fällt etwa auch die ortsbezogene Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen. Statt Portale oder Apps heißt es Portale und Apps, mit einer individuellen und zweckbezogenen Bestimmung welchem Gestaltungsprinzip der Vorzug gewährt werden sollte. Wenngleich das Gestaltungsprinzip App nicht zu einem Ende von Verwaltungsportalen führt, ist zumindest das Ende der Dominanz des Gestaltungsprinzips Portal wahrscheinlich(4). n literatur fachartikel (1) Lucke, Jörn v.: Citizen-Relationship-Management über Hochleistungsportale der öffentlichen Verwaltung Portale und Hochleistungsportale. In: Uhr, Wolfgang; Esswein, Werner; Schoop, Eric (Hrsg.) Wirtschaftsinformatik 2003: Medien - Märkte – Mobilität, S. 901-915, 2003. (2) Lucke, Jörn v.: Portale als zentraler Zugang zu EGovernment-Diensten. In: Christoph Reichard, Michael Scheske, Tino Schuppan (Hrsg.): Das Reformkonzept E-Government - Potenziale - Ansätze - Erfahrungen, Buchreihe E-Government und die Erneuerung des öffentlichen Sektors, Münster: LIT Verlag, S. 79 - 94, 2004. Misuraca, Gianluca C.: eGovernment 2015. Exploring m-government scenarios, between ICT-driven experiments and citizen-centric implications, Technology Analysis & Strategic Management, 21/3 (April 2009), S. 407-424. (3) (4) Millard, Jeremy: Government 1.5 – is the bottle half full or half empty? European Journal of ePractice 9 (März 2010), S. 35-48. Dipl.-Verw. Wiss. Niels PROSKE, Universität Potsdam, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Electronic Government, [email protected] Basanta E.P. THAPA, B.A. Politik & Wirtschaft, Universität Potsdam, Masterstudiengang Verwaltungswissenschaft, [email protected] 28 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 fachartikel Web 2.0 zur Vereinfachung der Umsetzung von EU-Richtlinien abstract David H. Fenner | Volkmar Kese Die Umsetzung von EU-Richtlinien stellt die öffentliche Verwaltung vor bedeutende Herausforderungen. Dieser Beitrag zeigt diese Herausforderungen am Beispiel der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Anhand der Erhebungen des Forschungsprojektes „Verwaltungsmodernisierung durch Europäisierung“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg wird die Bedeutung reibungsloser Kommunikation aufgezeigt. Als Lösungsansatz werden Potenziale von Web 2.0-Anwendungen am Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie vorgestellt. Einführung. Anhand unserer Erhebungen sollen die He- Detaillierte und komplexe EU-RLen. Mittlerweile billigt der rausforderungen der Umsetzung von komplexen und detaillierten Richtlinien (RLen) am Beispiel der EUDienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)(1) beschrieben werden. Diese Umsetzung ist besonders von der reibungslosen Kommunikation zwischen den Behörden abhängig. Die Verfasser sehen eine Lösung im Ausbau der interbehördlichen Web 2.0-Kommunikation. Dadurch kann die Zusammenarbeit deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Auch können Synergien genutzt werden, die sich aus dem partizipativen Ansatz des Web 2.0 ergeben. Es wird gezeigt, wie Web 2.0 auf EU-Ebene bedeutsamer wird und für die effektive Vermarktung von Neuerungen sorgen kann. Europäische Gerichtshof (EuGH) implizit die Verwendung von detaillierten RLen.(3) Diese im Schrifttum vorherrschende Meinung wird dadurch gestützt, dass der EuGH in seiner Rechtsprechung das Erfordernis aufstellt, dass RLen zur unmittelbaren Wirkung inhaltlich unbedingt und hinreichend genau ausformuliert sein müssen.(4) Dies würde wenig Sinn ergeben, wenn der EuGH Detailregelungen prinzipiell ablehnen würde. Insbesondere sind davon Bereiche betroffen in denen es notwendig ist, detaillierte und komplexe Bestimmungen vorzugeben, um dem Sinn und Zweck der Rechtsangleichung gerecht zu werden. Auch die EU-DLR enthält solche Vorgaben, u. a. zur Einrichtung von Einheitlichen Ansprechpartnern (EAs). Die Herausforderung für die Verwaltung ist dabei zu erkennen, an welcher Stelle die mangelnde Konkretisierung der Vorgaben (z. B. unbestimmte Rechtsbegriffe in Art. 5 EU-DLR) tatsächlich eine freie Wahl der Form und Mittel bedeutet, ohne dabei das verbindliche RLenZiel außer Acht zu lassen.(5) Umsetzung von EU-RLen als Herausforderung für die Verwaltung. Eine Richtlinie (RL) richtet sich zunächst an die Mitgliedstaaten, die sie dann innerhalb einer vorgegebenen Frist umzusetzen haben. Hierbei wird ihnen eine Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Form und Mittel eingeräumt; sichergestellt werden muss jedoch, dass die Umsetzung das verbindliche Ziel der RL erreicht. Tatsächliche Freiheit der Form und Mittel? Lange Zeit be- stand Unklarheit darüber, wie verbindlich eine RL Umsetzungsform und -mittel vorgeben darf. Die vermeintliche Freiheit der Form und Mittel besteht nur in eingeschränktem Maße. Oft wird den Mitgliedstaaten nur ein marginaler Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung eingeräumt, weil befürchtet wird, dass RLen-Ziele ansonsten oftmals nicht erreicht oder unterlaufen werden.(2) Kommunikationsnotwendigkeiten. Unsere Erhebungen er- gaben am Beispiel der EU-DLR, dass bei der Umsetzung reibungslose Kommunikation für das Vermeiden von Verzögerungen und Versäumnissen unabdingbar ist. So führten Kommunikationsprobleme z.B. zu teilweise nur unzureichender Wahrnehmung des Informations- und Schulungsveranstaltungsangebots der zuständigen Stellen. Auch konnten die Behörden aktuelle Informationen und Erfahrungswerte, die sie durch die Teilnahme an Gremien gewonnen hatten, oft nur langsam und aufwendig weitergeben. fachartikel Lösungsansatz Web 2.0. Die Verfasser sehen einen Lö- sungsansatz in der Nutzung von Web 2.0. Der verstärkte Einsatz von interaktiver elektronischer Kommunikation kann zu einer deutlichen Vereinfachung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren führen. eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 | 29 satz behördenübergreifender Blogs die Kommunikation wesentlich vereinfachen und benutzerfreundlicher gestalten können, wenn den Kommunen alle notwendigen Informationen in verständlicher Art zeitnah übermittelt worden wären.(8) Vermarktung und Leistungsverbesserung. Im Rahmen der und Transaktionsfunktionen insbesondere die Partizipation der Nutzer in den Fokus, wodurch sich z.B. Social-Network-Plattformen dem Begriff zuordnen lassen. Bedeutend ist, dass die Nutzer eigene Inhalte einstellen können. Mit der Wahl des Begriffs „Web 2.0“ wurde bewusst eine Abgrenzung zum „Web 1.0“ vorgenommen, welches überwiegend den Fokus auf Informationsvermittlung legte.(6) Zunehmende Bedeutung des Web 2.0 auf EU-Ebene. Bislang erfüllten die E-Government-Angebote der Verwaltung vor allem die Informationsfunktion. Mit der Verbreitung von schnellen Breitbandverbindungen und Mobilgeräten konnte Web 2.0 allerdings einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und folglich den Übergang von der Informationsfunktion hin zur aktiven Beteiligungsfunktion ermöglichen. Daher hat Web 2.0 auf EU-Ebene in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen. Der Aktionsplan für elektronische Behördendienste der EUKommission formulierte als zentrales Ziel die Stärkung der Bürgerbeteiligung und der demokratischen Entscheidungsprozesse. Dies soll hauptsächlich durch den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien erreicht werden. Dabei wird insbesondere Web 2.0-Anwendungen ein großes Modernisierungspotenzial attestiert.(7) Potenziale des Web 2.0: Beispiel EU-DLR. Diese Anwen- dungen bieten die Möglichkeit, insbesondere die Kommunikation bei der Umsetzung von RLen innerhalb der Verwaltung schneller, kostengünstiger und innovativer zu gestalten. Weitere Potenziale sind auch in den Partizipationsmöglichkeiten erkennbar. Kommunikation und Information. Instant-Messaging-Diens- te und Foren ermöglichen z.B. schnelle und kostengünstige Kommunikation mit internen und externen Akteuren. Außerdem können Konferenzen mit mehreren Akteuren distanzübergreifend abgehalten und der Datenaustausch erleichtert werden. In Sachsen-Anhalt wurde z.B. ein Forum zur Normenprüfung geschaffen. Hier konnten sich Kommunen für die Überprüfung ihrer Satzungen gemäß den Vorgaben der EU-DLR an Mustersatzungen orientieren und Fragen zur Anpassung hineinstellen. Diese wurden dann kurzfristig beantwortet, wodurch nicht nur ein gewisses Maß an Interaktivität, sondern auch eine erleichterte Kommunikation und Informationsübertragung gewährleistet wurde. Im o.g. Beispiel der versäumten Schulungsveranstaltungen hätte z.B. der Ein- Umsetzung der EU-DLR stellen die EAs den Unternehmen einen Kundenbereich zur Verfahrensabwicklung zur Verfügung. Dieser könnte auch für die Vermarktung und Verbesserung des Leistungsangebots der Verwaltung genutzt werden, indem auf Feedback und Weiterempfehlungen in Web 2.0-Nutzerforen gesetzt wird. Dadurch werden nicht nur der Bekanntheitsgrad und die Nutzung gesteigert, sondern auch die Identifikation von Fehlern ermöglicht. Fazit und Ausblick. Die Pflicht, den Zielen von komplexen und detaillierten RLen gerecht zu werden, stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Der vorgestellte Lösungsansatz vermag einen größeren Nutzerkreis zu verbinden, um so ganzheitliche Lösungen zu adaptieren und durch die gezielte und zeitsparende Nutzung von Know-how die Komplexität der Umsetzung zu reduzieren. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Web 2.0 auf EU-Ebene ist zu erwarten, dass e-Instrumente bei der Umsetzung und der Vermarktung von Neuerungen weiterhin eine wichtige Rolle spielen werden. n literatur Das Konzept „Web 2.0“. Web 2.0 stellt durch Interaktions- Prof. Dr. Volkmar KESE Geschäftsführender Leiter des Instituts für angewandte Forschung und Projektleiter des Forschungsprojekts Verwaltungsmodernisierung durch Europäisierung?“ Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; [email protected] (1) Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, in: ABl. der EU v. 27.12.2006, Nr. L 376, S. 36 ff. (2) Prokopf, K., Das gemeinschaftsrechtliche Rechtsinstrument der Richtlinie, 2007, Berlin, S. 10 ff.; Härtel, I., Handbuch Europäische Rechtsetzung, 2006, Berlin, S. 173 ff. (3) EuGH, Rs. C-52/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, S. I-3827. (4) Biervert, B., Art. 249 EGV, in: Schwarze, J., EU-Kommentar, 2. Aufl., 2009, Baden-Baden, Rn. 25; EuGH, Rs. 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, S. 1337. (5) Schwarze, J., Europäisches Wirtschaftsrecht, 2007, BadenBaden, S. 248. (6) O’Reilly, T., What is Web 2.0?, abrufbar unter: http://www. oreilly.de/artikel/web20.html (Stand: 25.05.2012). Europäische Kommission, Mitteilung v. 25.04.2006, E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative – Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller, KOM(2006) 173 endg., abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ. do?uri=COM:2006:0173:FIN:DE:PDF (Stand: 25.05.2012). (7) (8) Jecht, J., Web 2.0 Technologien: Einsatzmöglichkeiten im eGovernment und Einsatzempfehlungen für das Land SachsenAnhalt, 2010, Norderstedt, S. 59 ff. David H. Fenner, M. A. Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsprojekt „Verwaltungsmodernisierung durch Europäisierung?“ Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; fenner@hs-ludwigsburg. de 30 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 fachartikel Der P23R: Herausforderungen in der technischen Umsetzung abstract Thomas Jeswein | Steffen Olbrich | Michael Bednorz Die Erfüllung von Meldepflichten erzeugt für Unternehmen in Deutschland Bürokratiekosten in Milliardenhöhe. Unter dem Begriff „P23R“ wurde eine (Software-)Lösung konzipiert, die deren IT-technischen, organisatorischen und juristischen Ursachen adressiert. Der Aufsatz beschreibt die Herausforderung an den P23R, seine Komponenten und seine Funktionalität. Er stellt auch die Weiterentwicklung des technischen Konzepts durch das Fraunhofer IESE dar. Im Mittelpunkt steht dabei die prototypische Entwicklung des SourceConnectors, der die Schnittstelle zwischen Unternehmensdaten und dem P23R darstellt. Einleitung. Nationale und europäische Rechtsvorschriften regeln in Deutschland mehr als 10.000 Meldepflichten für Unternehmen. Die Erfüllung dieser Pflichten führt auf Seiten der Wirtschaft zu Bürokratiekosten von über 40 Milliarden Euro jährlich(1). Vom Bundesministerium des Innern wurde deshalb das Projekt „Pilotierung und Realisierung eines Prozess-Daten-Beschleunigers | P23R für den Datenaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung“ beauftragt. Es hatte zum Ziel, eine (Software-) Lösung zu konzipieren, die die Kosten für den Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden spürbar senkt. Im Rahmen dieses ehrgeizigen Vorhabens wurde das sogenannte P23R-Prinzip entwickelt. Es gründet sich u.a. in der Beobachtung, dass viele verschiedene Meldepflichten im Kern zwar oft auf gleichen Daten basieren, jedoch meist unabhängig voneinander erfasst und übermittelt werden müssen. Demgegenüber setzt das P23R-Prinzip darauf, inhaltlich identische Meldedaten zusammen zu fassen, Datenredundanzen zu vermeiden und durch zentrale Benachrichtigungsregeln die Automatisierung und Qualität des Datenaustausches zwischen Wirtschaft und Verwaltung zu fördern. Durch einen Kabinettsbeschluss vom 14.12.2011 wurde der flächendeckenden Einführung des P23R in Deutschland bereits der Weg geebnet. Die schrittweise Markteinführung ist für 2013 geplant. Der P23R im Überblick. Die Softwarelösung besteht aus drei Komponenten: 1) der P23R als zentraler Systembaustein, 2) der P23R-Client als Schnittstelle zum Benutzer und 3) die P23R-Leitstelle, welche für alle aktiven P23R-Instanzen Benachrichtigungsregeln bereitstellt. Diese beinhalten alle Meta-Informationen der Meldungen wie z.B. Empfänger, Dateninhalte der Meldepflichten und Form der Übermittlung. Abbildung 1 gibt einen Überblick über die P23R Rahmenarchitektur(2). Während die P23R-Leitstelle als eine zentral bereit gestellte Lösung konzipiert ist, kann der P23R individuell in die IT-Systemlandschaft von Unternehmen integriert werden. So kann er als eigenständige Lösung (P23R-StandAlone) umgesetzt oder in bestehende Informationssysteme des Unternehmens (beispielsweise ERP-Lösungen) eingebunden werden (P23R-Inside). Um der Heterogenität der individuellen Unternehmensdatenhaltung und der Unternehmenshoheit Rechnung zu tragen, ist in beiden Fällen die P23R-Lösung nur lose an die Datenhaltung des Unternehmens gekoppelt. Diese Kopplung erfolgt über den Quelldatenkonnektor (P23R-SourceConnector), der über eine normativ spezifizierte Schnittstelle die Datenabfrage ermöglicht. Der SourceConnector ist somit außerhalb der P23R-Rahmenarchitektur angesiedelt und ist darin entsprechend nicht weiter spezifiziert(3). Herausforderungen an P23R-SourceConnector Lösungen. Ne- ben den bereits oben genannten Merkmalen definieren die Benachrichtigungsregeln auch das Datenmodell der geforderten Meldedaten. Aus der Gesamtheit der für ein Unternehmen gültigen Benachrichtigungsregeln ergibt sich somit ein Pivot-Datenmodell, das die verschiedenen (Teil-) Datenmodelle zusammenfasst. Das Pivot-Datenmodell bildet dabei Information in geeigneter Granularität ab, um eine Datenbasis zu schaffen, die für möglichst viele Meldungen nutzbar ist. Der SourceConnector überführt die Daten auf Unternehmensseite in das Pivot-Datenmodell. Dies erfordert typischerweise eine Transformation der Unternehmens- fachartikel eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 | 31 Abb. 1: P23R-Rahmenarchitektur Prototypische Umsetzung eines P23R-SourceConnectors. Mit dem Ziel, eine möglichst generische Lösung zu entwickeln, die auch unter verschiedenen Bedingungen in Unternehmen eingesetzt werden kann, wurde eine prototypische Umsetzung realisiert. Dabei kamen drei „offthe-shelf-Lösungen“ zum Einsatz. So wurde zum einen ein Enterprise-Service-Bus (ESB) verwendet, der sowohl das Rahmenwerk bietet, um die Funktionalitäten des SourceConnectors service-orientiert zu realisieren und zu orchestrieren, als auch die Anbindung unterschiedlichster Unternehmensdatenquellen ermöglicht. Des Weiteren wurde zur Datentransformation eine semantische Datenintegrationslösung eingesetzt, die mithilfe einer grafischen Oberfläche eine einfache Transformationsdefinition zwischen Quell- und Zieldatenmodell, also dem Pivot-Datenmodell, ermöglicht. Schließlich wurde eine XML-Datenbank verwendet, in welcher das resultierende Pivot-Datenmodell hinterlegt wurde, um eine materielle Datenintegration zu realisieren. Diese hier in Grundzügen beschriebene Ausgestaltung eines SourceConnectors adressiert bereits erfolgreich einen Großteil der einleitend genannten Herausforderungen. Als nächster Schritt ist eine weiterführende Evaluation geplant, um die Skalierbarkeit der Lösung bezüglich ihrer Handhabung und Wartung bei großen Pivot-Datenmodellen zu überprüfen. n literatur datenbestände, wobei insbesondere die technische, syntaktische und semantische Heterogenität der Daten eine Herausforderung darstellt. Des Weiteren müssen bei der Transformation der Daten die jeweils meldungsspezifischen Abhängigkeiten beachtet werden. Diese Abhängigkeiten und Randbedingungen, beispielsweise bzgl. der Zusammenfassung von Daten innerhalb zu meldender Zeiträume, sind gegebenenfalls nur implizit in den Unternehmensdatenmodellen vorhanden und müssen deshalb anhand geeigneter Heuristiken identifiziert werden. Die für die Erfüllung der Meldepflichten benötigten Daten liegen in den Unternehmen nicht nur in unterschiedlicher Form vor, sondern sind je nach Aufbau der IT-Infrastruktur auch in unterschiedlichen Quellen ablegt. Entsprechen muss der SourceConnector diese unterschiedlichen Quellen (verschiedene Datenbanksysteme, proprietäre Dateiformate im Dateisystem) ansprechen und relevante Daten auslesen können. Bei der Realisierung eines SourceConnectors sind des Weiteren auch Qualitätsmerkmale wie Performanz, Skalierbarkeit und Wartbarkeit von großem Interesse. Auch wenn große Datenmengen abgefragt und entsprechend transformiert werden, muss die Lösung schnell und effizient arbeiten. Anstatt das Pivot-Datenmodell erst bei Aufruf durch die P23R-Lösung zu erstellen (virtuelle Integration), kann auch ein bereits definiertes Modell vorgehalten werden (materielle Integration), um potentiellen Engpässen entgegen zu wirken. Hierbei wird das PivotDatenmodell vorgreifend erstellt und in einer Transferdatenbank für den Abruf über die spezifizierte Schnittstelle bereitgestellt. Somit kann die Erstellung der Meldungen im SourceConnector zeitlich gesteuert durchgeführt werden, was Lasten besser planbar macht. Gesetzesänderungen mit Auswirkungen auf Meldepflichten, beispielsweise bzgl. der zu meldenden Daten, oder auch Änderungen innerhalb der IT-Infrastruktur des Unternehmens verlangen in vielen Fällen entsprechende Anpassungen am SourceConnector. Somit muss es möglich sein, entsprechende Änderungen an der Datenüberführung und der Quellenabfrage leicht durchzuführen. (1) http://www.bundesregierung.de/Content/DE/ StatischeSeiten/Breg/Buerokratieabbau/zahlen-undfakten-zum-buerokratieabbau.html [Online] [Zitat vom 01.06.2012]. (2) P23R-Team. Pilotierung und Realisierung eines Prozess-Daten-Beschleunigers (P23R) für den Datenaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung: P23RRahmenarchitektur. 2011. (3) P23R-Team. Pilotierung und Realisierung eines Prozess-Daten-Beschleunigers (P23R) für den Datenaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung: Spezifikationen zur P23R-Rahmenarchitektur. 2011. Thomas JESWEIN Business Area Manager für den Bereich eGovernment am Fraunhofer IESE. Thomas.Jeswein@iese. fraunhofer.de Steffen OLBRICH Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Software Architekturen für Informationssysteme. Steffen.Olbrich@iese. fraunhofer.de Michael Bednorz Hilfswissenschaftler im P23R Projektkontext. Michael.Bednorz@iese. fraunhofer.de 32 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 fachartikel E-Government Schweiz in eine neue Etappe gestartet abstract Stephan Röthlisberger E-Government funktioniert in der Schweiz nur, wenn sich alle drei Staatsebenen vernetzen und zusammenarbeiten. Die Grundlagen dazu sind in der nationalen E-Government-Strategie(1) sowie einer Rahmenvereinbarung(2) zwischen dem Bund und aller Kantonen festgehalten. Mit dem neu geschaffenen Aktionsplan für die Jahre 2012 bis 2015 wird dem E-Government und damit der Modernisierung der Verwaltung weiteren Schub geben. Mittels strategischem Controlling wird sichergestellt, dass Risiken und neue Trends rechtzeitig erkannt werden und die Umsetzung der E-Government Vorhaben auch den Bedürfnissen der Zielgruppen entsprechen. E-Government Aktionsplan. Um die Kontinuität bei der Umsetzung der E-Government-Strategie zu gewährleisten, hat der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz Ende 2010 die Geschäftsstelle beauftragt, die Erneuerung der Rahmenvereinbarung vorzubereiten. Dabei forderte er eine stärkere, zentrale Steuerung, eine Fokussierung auf ausgewählte Vorhaben und eine bessere Zusammenarbeit auf allen föderalen Ebenen. Ein zentrales Element bei der erneuerten Rahmenvereinbarung zur E-GovernmentZusammenarbeit in der Schweiz, welche per 1.1.2012 gilt, bildet der Aktionsplan. Dieses neue Instrument soll die Strategieumsetzung zusätzlich beschleunigen. Im Aktionsplan werden kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen für ausgewählte priorisierte Vorhaben festgelegt. Diese werden durch finanzielle Beiträge im Gesamtumfang von 2.4 Millionen Franken pro Jahr unterstützt - paritätisch getragen durch Bund und Kantone. Die Wirkung des Aktionsplans wird vom Steuerungsausschuss kontinuierlich überprüft. Er ist es auch, der über die Zuteilung der Mittel aus dem Aktionsplan entscheidet. So hat er für 2012 einen ersten Aktionsplan(3) verabschiedet und die entsprechenden Massnahmen zur Umsetzung beauftragt. Dabei ist der Aktionsplan auf die folgenden drei Bereiche fokussiert: • E-Government-Landkarte für eine Gesamtsicht aller E-Government-Vorhaben • Ausgewählte Strategische Leistungen und Basisinfrastrukturen • „Quick-Wins“: E-Government-Vorhaben, welche innert nützlicher Frist umgesetzt werden können und eine hohe Visibilität aufweisen Für die Auswahl der Vorhaben und Massnahmen werden insbesonder die Strategierelevanz, Breitenwirkung, Kosten/Nutzen Verhältnis, Realisierbarkeit, Innovationspotential und Dringlichkeit als Kriterien beigezogen. Die ausgewählten Massnahmen sollen die Ziele der E-Government-Strategie Schweiz unterstützen, sowie im Gesamtkontext von E-Government-Schweiz abgestimmt und nachhaltig sein, d.h. sie entfalten Wirkung über das Jahr hinaus. Die Ausgestaltung, die Begleitung und das Controlling des Aktionsplanes sind im Umsetzungskonzept für den Aktionsplan 2012-2015(4) festgehalten. Strategisches Controlling. Für die Umsetzung der priori- siertern Vorhaben, inklusive Aufbau der Projektorganisation, Finanzierung und Rechtsgrundlagen, tragen die sogenannte federführenden Organisationen die Kompetenz sowie Verantwortung. Auch die zeitliche Planung und die Berichterstattung zum Umsetzungsfortschritt gehören zu deren Aufgaben, Angaben welche direkt in das strategische Controlling der E-Government-Strategie Schweiz einfliessen. So umfasst der Controllingprozess für die E-Government Strategie Schweiz einerseits die Informationsbeschaffung und Auswertung und andererseits das Ableiten und Ergreifen von korrigierenden Massnahmen zur Steuerung der Strategieumsetzung. Als Steuerungsinstrument wird ein Kennzahlensystem (Cockpit) eingesetzt, welches eine umfassende Sicht auf den Stand von E-Government in der Schweiz liefert. Der strategische Controllingprozess stellt mit vier Dimensionen die Informationsgrund-lagen bereit. Dies sind: • Umsetzungsstand der priorisierten Vorhaben • Mitwirkung der Verwaltungen bei der Umsetzung der Rahmenvereinbarung fachartikel eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 | 33 Abb. 1: Strategischer Controllingprozess • Beurteilung E-Government aus Sicht der Zielgruppen • Position der Schweiz im internationalen Vergleich Die Auswertungen und Empfehlungen für Massnahmen werden dem Steuerungsausschuss jährlich zur abschliessenden Beurteilung vorgelegt und in aggregierter Form publiziert(5). struktur für E-Government-Services bereitzustellen, respektive unter welcher Governence solche Systeme vorangetrieben, umgesetzt und betrieben werden sollen oder können. Ziel ist es, dass bis zur nächsten Erneuerung der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im EGovernment, welche spätestens Ende 2015 ansteht, hierzu ein Modell bereitsteht. n gramm E-Government Schweiz unterliegt einem stetigen Wandel. Neue Themen und Trends sind rechtzeitig aufzunehmen und bei der weiteren Ausgestaltung anzugehen. So befasste sich der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz in seinen letzten Sitzungen(6,7,8) unter anderem intensiv mit den Themen «Cloud-Computing» und «Open Government Data». In beiden Themen gibt es bereits diverse Umsetzungsprojekte aber bisher nur wenig Erfahrung im Betrieb. Auch bei diesen Vorhaben zeigt es sich, dass vor allem organisatorische und rechtliche Themen und nicht die technische Umsetzung zu breiten, bisweilen auch sehr politischen, Diskussionen führen. Es stellt sich unter anderem die Frage, inwieweit solche Vorhaben zentral zu koordinieren oder gar umzusetzen sind. Ein Trend der bezüglich der Schweizer Verwaltung ein kulturelles Umdenken erfordert. Ist doch der Bund bis anhin in vielen Bereichen nur als Rahmengesetzgeber und Regulator tätig. Ausser im Bereich von Infrastrukturen, wie zum Beispiel Post, Telekommunikation sowie Verkehr (Bahn und Strasse), und hierzu werden in Zukunft immer vermehrt auch IT-Basisinfrastrukturen zählen, hat der Bund eine dedizierte Rolle als Umsetzer und Betreiber. Zu den IT-Basisinfrastrukturen gehören Vorhaben, wie Plattform für einen sichern Datenaustausch zwischen den Verwaltungen, Dienst für Identity und Accessmanagement oder Registerdatensysteme. Einige dieser Vorhaben sind bereits in Betrieb, bezüglich der Governance jedoch oft noch nicht für alle Beteiligten zufriedenstellend gelöst. Zur Zeit werden in der Schweiz Überlegungen gemacht, wie eine zukünftige Basisinfra- literatur Aktuelle Themen und Herausforderungen. Auch das Pro- (1) E-Government-Strategie Schweiz. Geschäftsstelle E- Government Schweiz. 2007 http://www.egovernment.ch/de/ grundlagen/strategie.php. (2) Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E- Government-Zusammenarbeit in der Schweiz. Geschäftsstelle E-Government Schweiz. 2012. http://www.egovernment.ch/de/ grundlagen/rahmenvereinbarung.php. (3) E-Government Aktionsplan 2012. Geschäftsstelle E- Government Schweiz. 2012. http://www.egovernment.ch/de/ umsetzung/aktionsplan.php. (4) Umsetzungskonzept Aktionsplan 2012-2015. Geschäftsstelle E-Government Schweiz. 2012. http://www.egovernment.ch/de/ umsetzung/aktionsplan.php. (5) Strategisches Controlling. Geschäftsstelle E-Government Schweiz. 2012. http://www.egovernment.ch/de/umsetzung/ portfolio.php. (6) Medienmitteilung zu E-Government Steuerungsausschuss vom 24.10.2011. http://www.egovernment.ch/de/aktuell/ news/2011/2011-10-27.php. (7) Medienmitteilung zu E-Government Steuerungsausschuss vom 05.04.2012. http://www.egovernment.ch/de/aktuell/ news/2012/2012-04-11.php. (8) Medienmitteilung zu E-Government Steuerungsausschuss vom 15.06.2012. http://www.egovernment.ch/de/aktuell/ news/2012/2012-06-18.php. Stephan Röthlisberger Programm-Manager E-Government Schweiz, Geschäftsstelle E-Government Schweiz, Informatiksteuerungsorgan Bund ISB, Eidgenössisches Finanzdepartement 34 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 fachartikel Burgenland bietet mit der neuen Pflegeplatzbörse ein österreichweit einzigartiges Service abstract Franz Koch | Harald Reisinger Seit Jahresbeginn können sich Pflegebedürftige oder deren Angehörige so rasch und einfach wie nie zuvor informieren, in welcher Pflegeeinrichtung im Burgenland es freie Plätze gibt. In tagesaktueller Qualität ist die Verfügbarkeit in den Bereichen Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, Seniorentagesbetreuung sowie Spezialangebote (z.B. Hospiz Betreuung) auf der Pflegeplatzbörse unter der Internetadresse e-government.bgld.gv.at/pflegeplatzboerse abrufbar. Online-Bestandsmeldung mit Bürgerkarte (Handy-Signatur). Das Projekt Pflegeplatzbörse wurde von der Stabsstelle LAD-EDV in Zusammenarbeit mit der Sozialabteilung des Landes Burgenland umgesetzt. Nach dem Projektstart im Oktober 2011 und einer zweimonatigen Testphase, ist die Pflegeplatzbörse bereits seit 31. Jänner 2012 im Internet zugänglich. Das Mitwirken aller bgld. Pflegeeinrichtungen spielt dabei eine wesentliche Rolle, denn die laufende Aktualisierung der Internetseite bzw. der Anzahl der freien Pflegeplätze erfolgt von den Heimbetreibern selbst. Die Bestandmeldungen werden mittels Online-Formular (AFS-Formularserver von aforms2web) direkt an die landesinterne Heimdatenverwaltung übermittelt. Durch Einsatz der Bürgerkarte (Handy-Signatur) ist sichergestellt, dass Meldungen ausschließlich durch autorisierte Personen erfolgen können. Aus der Stammdatenverwaltung der Altenwohn- und Pflegeheime, basierend auf Lotus Notes, werden Daten und Kapazitäten automatisch ins Internet repliziert. Die technische Umsetzung der Browseranwendung erfolgte mit XPages in Lotus Notes/ Domino 8.5. alphabetischer Reihenfolge oder per Suchanfrage abrufbar. Spezifische Informationen betreffend Ausstattung, Leistungsangebot, Ansprechpersonen, usw. können Interessierte direkt über eine Verlinkung zur Webseite der Betreiber einholen. Positives Feedback. Das wesentlichste Ziel - die einfa- che Bedienbarkeit der Informationsplattform - konnte erfolgreich umgesetzt werden. Eine durchschnittliche Besucherzahl von monatlich 2000 seit Freischaltung der Pflegeplatzbörse, bestätigt deren erfolgreiche Nutzung, als auch die steigende Nachfrage von Pflegeplätzen. DGKS Julia Hruby, Leiterin im Caritas Altenwohn- und Pflegezentrum Haus St. Martin in Eisenstadt, schätzt ebenfalls die Vorteile der Pflegeplatzbörse für alle Beteiligten: „Suchende KundInnen oder Angehörige müssen nicht bei allen Einrichtungen nachfragen, sondern sehen sofort ob ein Platz in der primär bevorzugten Pflegeeinrichtung frei ist. Für Heimbetreiber ist die Anwendung der Aktualisierung klar definiert und es obliegt der jeweiligen Einrichtung wie häufig aktualisiert wird.“ Die Pflegeplatzbörse Burgenland ist erreichbar unter: Usability im Mittelpunkt. Durch die Integration von Goog- le Maps werden die Heimstandorte und freien Heimplätze besonders benutzerfreundlich dargestellt. Darüber hinaus sind die einzelnen Einrichtungen bezirksweise, in • http://apps.bgld.gv.at/web/ppb.nsf • http://www.e-government.bgld.gv.at/ pflegeplatzboerse fachartikel eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 | 35 Mag. Franz KOCH Amt der Bgld. Landesregierung Stabsstelle LAD-EDV 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1 Projektkoordinator [email protected] www.e-government.bgld. gv.at/ Abb. 1: Pflegeplatzbörse Burgenland Landesrat Dr. Peter Rezar: „Solange es mit informeller Hilfe und Hauskrankenpflege möglich ist, verbleiben Pflegebedürftige in ihren eigenen vier Wänden. Stationärer Pflegebedarf ergibt sich oft überraschend, nach einem Spitalsaufenthalt etwa. Angehörige sind oft überfordert von dieser Situation. Mit der Pflegeplatzbörse sehen sie auf einen Blick, in welcher Einrichtung es freie Kapazitäten gibt.“ WHR Mag. Gerhard Tschurlovits: „Die Einrichtung der Pflegeplatzbörse ist ein weiterer Modernisierungsschritt in Richtung einer serviceorientierten und bürgernahen Landesverwaltung unter Nutzung der elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten.“ DI MMag. Karl Pinter: „Besonders hervorzuheben in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Pflegeplatzbörse österreichweit die erste ihrer Art ist und eine innovative Serviceleistung des Amtes der Bgld. Landesregierung – vor allem bei akutem Bedarf – darstellt. Mit der Installierung der Pflegeplatzbörse kann das Bürgerservice im Land gesteigert werden. n Harald Reisinger, BSc Amt der Bgld. Landesregierung Stabsstelle LAD-EDV 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1 Softwareentwickler harald.reisinger@bgld. gv.at www.e-government.bgld. gv.at/ Abb 2: Präsentation der Pflegeplatzbörse Burgenland am 31. Jänner 2012; Sitzend v.l.n.r: Projektkoordinator Mag. Franz Koch, Sozial- und Gesundheitslandesrat Dr. Peter Rezar; Stehend v.l.n.r.: EDV Stabsstellenleiter DI MMag. Karl Pinter, Vorstand der Sozialabteilung WHR Mag. Gerhard Tschurlovits, Referatsleiterin Mag. Maria Erdt 36 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 service E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 27. - 29. August 2012 Linz, Österreich Open Commons Kongress 2012: Leben und Zusammenarbeiten mit Digitalen Gemeingütern Der Schwerpunkt dieses Symposiums liegt auf allen Aspekten von Offenen Kollaborativen Systemen. Damit gibt es auch einen Bezug zu E-Government u.a. über Open Source Entwicklung. http://www.wikisym.org/ws2012 Schwesternkonferenz zum Wikisym 2012 Symposium. Es werden die Themen UrheberInnenrecht, Open Education und Open Government diskutiert. http://opencommons.public1.linz. at/?p=846 september 28. August 2012 Linz, Österreich EGOV2012 ePart2012 3. - 6. September 2012 Kristiansand, Norwegen EGOVS & EDEM 2012 3. - 6. September 2012 Wien, Österreich Die Vorträge bei der EGOV Konferenz vermitteln jährlich den Stand der Forschung und Umsetzung von eGovernment und eGovernance. Auch heuer wird wieder ePart als Teilkonferenz zum Themenschwerpunkt eParticipation durchgeführt. http://egov-conference.org/ EGOVIS (International Conference on Electronic Government and the Information Systems Perspective) & EDEM 2012 (International Conference on Electronic Democracy) findet als Teil des DEXA Konferenzclusters statt. Die Themenschwerpunkte sind e-administration, e-democracy, e-participation and e-voting. http://www.dexa.org/egovisedem2012 oktober WikiSym 2012, 8th International Symposium on Wikis and open collaboration ICEGOV 2012, 6th Con- Das Konferenzthema in diesem Jahr ist Open ference on Theory and Innovation for Global Change. Practice of Electronic http://icegov.org/ Government 22. - 25. Oktober 2012 Albany, USA Moderner Staat 2012 6. - 7. November Berlin, Deutschland november august 2012 Symposium Bern 13. November 2012 Bern, Schweiz CeDEM (Conference for eDemocracy & Open Government) Asia 2012 14. - 15. November 2012 Singapur, Singapur ICDOG 2012 : International Conference on e-Democracy and Open Government Ein spezifsches Messeforum widmet sich dem Themenbereich E-Government / E-Akte. http://www.moderner-staat.com/e-government-e-akte_203.html Schwerpunktthema: Gemeinsame Dienste für ein förderales E-Government. http://www.egovernment-symposium.ch/ de-CH/Symposium-Bern.aspx CeDEM wächst und findet nun auch in Asien statt. Schwerpunktthema: Social & Mobile Media for Governance. http://www.cedem-conference.org/CeDEMasia2012 Internationale Konferenz zum Thema eDemokratie und Open Government. http://www.waset.org/conferences/2012/ paris2012/icdog/ 28. - 29. November 2012 Paris, Frankreich Digitale Langzeitarchi- Im Mittelpunkt stehen technologische, organisatorische und rechtliche Aspekte der vierung 19. September Wien, Österreich OGD D-A-CH-LI Konferenz 4. Oktober 2012 Wien, Österreich digitalen Langzeitarchivierung. http://www.adv.at/veranstaltungen/index. htm Die Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung führt die erste D-A-CH-LI Tagung zum Thema Open Government Data durch. Weitere Tagungen in dieser Tagungsreihe sind in Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein (D-A-CH-LI) geplant. http://ogd.adv.at/ HICSS-46, 46th Haiwaii International Conference on System Sciences 7. - 10. Januar 2013 Maui, Hawaii Schwerpunkte: Cloud Services and Interoperability, Infrastructure Topics, Open Government and Participation, Social Media and Social Networking. http://www.hicss.hawaii.edu/hicss_46/ apahome46.htm eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 service januar 2013 ICEG 2013: International Conference on e-Government februar 14. - 15. Jänner 2013 Zürich, Schweiz IRIS2013 (International Legal Informatics Symposium: Legal Aspects of Internet Governance) Schwerpunkte: Applications of e-Government, Challenges to e-Government, Economics of e-Government, e-Democracy. http://www.waset.org/conferences/2013/ zurich/iceg/ Das 16. IRIS steht unter dem Motto Abstraktion und Applikation. Neben dem Leitthema stehen weitere Themen der Rechtsinformatik im Mittelpunkt. http://www.univie.ac.at/RI/IRIS2013 23. - 25. Februar 2013 Salzburg, Österreich Tagung PRIVACY DAY 2013 Open Government Data Initiative 26. Februar 2013 Wien, Österreich Neue Trends (Data Retention, eHealth, Open Government Data Initiative) erfordern neue Datenschutzkonzepte. Diese werden am Privacy Day 2013 diskutiert. http://www.argedaten.at/php/ cms_monitor.php?q=PUB-TEXTARGEDATEN&s=94003uzw | 37 38 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 10 | Juli 2012 service bücher E-Government Publikationen David Wood (Ed.) Linking Government Data 3838132358, April 2012 Christopher G. Reddick (Ed.), Stephen K. Aikins Springer Verlag , ISBN: 978-1461417668, November 2011 Web 2.0 Technologies and Democratic Governance: Political, Policy and Management Implications (Public Administration and Becker, Jörg, Algermissen, Lars, Falk, Thorsten Information Technology) Modernizing Processes in Public Administrations: Process Ma- Verlag: Springer New York, ISBN: 978-1461414476, Juni 2012 nagement in the Age of e-Government and New Public Management Series: BPM Competence 2012 Springer Verlag, ISBN: 978-3642213557, Januar 2012 Peter Blaschke(Hrsg.), Wolfgang Karrlein (Hrsg.), Brigitte Zypries (Hrsg.) E-Public: Strategien und Potenziale des E- und Mobile Business Nils Barnickel, Matthias Flügge, Daniel J. Hanke, Edzard Höfig im öffentlichen Bereich Springer Verlag, ISBN: 978-3642456466, Juli 2012 Berliner Open Data Strategie: Organisatorische, rechtliche und technische Aspekte offener Daten in Berlin. Konzept, Pilot und Walter Gora (Hrsg.), Harald Bauer (Hrsg.) Handlungsempfehlungen Virtuelle Organisationen im Zeitalter von E-Business und E- Deutsch Verlag, ISBN: 978-3839603680, Februar 2012 Government: Einblicke und Ausblicke Springer Verlag, ISBN: 978-3642639814, Juli 2012 J. Ramon Gil-Garcia Enacting Electronic Government Success: An Integrative Study of Government-wide Websites, Organizational Capabilities, and Institutions, Series: Integrated Series in Information Systems Springer Verlag, ISBN: 978-1461420149, Februar 2012 Yannis Charalabidis, Sotirios Koussouris (Eds.) Empowering Open and Collaborative Governance Technologies and Methods for Online Citizen Engagement in Public Policy Making 2012 Springer Verlag, ISBN: 978-3642272189, März 2012 Jörn von Lucke (Hrsg.) Entdeckung, Erkundung und Entwicklung 2.0: Open Government, Open Government Data und Open Budget 2.0 epubli GmbH Verlag, ISBN: 978-3844217995, März 2012 Wolfgang Eixelsberger (Hrsg.) Kommunales E-Government Linde Verlag, ISBN: 9783707316285, 2012 Jörn von Lucke (Hrsg.) Staat und Verwaltung auf dem Weg zu einer offenen, smarten und vernetzten Verwaltungskultur: Praxisbeiträge zur FTVI & FTRI 2012 in Friedrichshafen epubli GmbH Verlag, ISBN: 978-3844218015, März 2012 Johann Höchtl Elektronische Verfahrenskommunikation in der öffentlichen Verwaltung: Relevante Verfahren, Zustellungsproblematik und Anreize zur Beteiligung Südwestdeutscher Verlag für Hochschulschriften, ISBN: 978- Wolfgang Eixelsberger, Jürgen Stember (Hrsg.) E-Government - Zwischen Partizipation und Kooperation Springer Verlag, ISBN: 9783709109168, 2012 eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 8 | Juli 2011 | 39 eGovernment Review Fachhochschule Kärnten Studienbereich Wirtschaft & Management Europastraße 4 A - 9524 Villach Tel.: +43 (0)5 90500-1201 Fax: +43 (0)5 90500-1210 E-Mail: [email protected] www.fh-kaernten.at Fachzeitschrift des Studienbereichs Wirtschaft & Management der Fachhochschule Kärnten Herausgeber: FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger 5. Jahrgang Redaktion: R ita Schrefl, BA erscheint halbjährlich in einer Auflage von 1000 Exemplaren ISSN 1997-4051 (gedruckte Ausgabe) Design: designation - Strategie | Kommunikation | Design, www.designation.at Druck: KREINER DRUCK, Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H. & CO. KG, Villach Diese Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. 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