Energie. Markt. Wettbewerb. Mediadaten 2015 – Mediadaten 2015 Verlagsangaben Kurzcharakteristik Verlag: Anzeigen: ener|gate gmbh Norbertstr. 5 D-45131 Essen Telefon +49 201 1022-500 Telefax +49 201 1022-555 [email protected] www.energate.de Beatrice van Dijk Telefon +49 201 1022-515 Telefax +49 201 1022-555 [email protected] Geschäftsführung: Marc Hüther, Dirk P. Lindgens Amtsgericht Essen HRB 24811 Ust-IdNr.: DE 212708862 ISSN-Nr.: 1611-2997 Redaktion und Projektleitung: Stefanie Dierks Telefon +49 174 9497083 (Homeoffice) [email protected] Michaela Tix Telefon +49 201 1022-532 [email protected] Satz: conenergy agentur gmbh Norbertstraße 5 D-45131 Essen Telefon +49 201 1022-311 Telefax +49 201 1022-399 Lieferadresse für Beilagen: IC GmbH Lettershop Stefan Hoppe Teilungsweg 28 45329 Essen-Kettwig Zahlungsbedingungen: Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, netto ohne Abzug. Wir gewähren 15 % Agenturprovision. Seit 2003 bietet die Fachzeitschrift e|m|w Energie, Markt, Wettbewerb zuverlässiges Marktwissen für Fach- und Führungskräfte der Energiewirtschaft. Seitdem hat sie sich zu einem Leitmedium der Branche entwickelt. Auch 2015 werden renommierte Autoren alle zwei Monate über die bewegenden Themen der Branche berichten – allerdings im neuen e|m|w-Design! Der großangelegte Relaunch verleiht der e|m|w nicht nur ein modernes, hochwertiges Cover sowie einen noch leserfreundlicheren Inhaltsbereich. Auch neue Formate, prominente Interviews und weitere attraktive Features sind Teil der neuen e|m|w, die sich trotzdem treu bleibt. Soviel sei gesagt: Die Rubrik Energiemarkt Schweiz ist ein neuer, fester Bestandteil jeder Ausgabe. Darin berichten anerkannte Experten über die Ereignisse der Schweizer Branche, die sich momentan im Umbruch befindet. Seien Sie also gespannt! Folgende Themenfelder werden in jeder e|m|w kompetent aufbereitet: • Regulierung & Netze • Handel & Beschaffung • Marketing & Vertrieb • Organisation & IT • Erzeugung & Effizienz In der Rubrik Marktüberblick erhält der Leser eine wertvolle Orientierungshilfe über die bedeutenden und am Markt aktiven Unternehmen einer bestimmten Branche. Das regelmäßige Spezial widmet sich wechselnden thematischen Schwerpunkten. Ergänzende Interviews, Nachrichten, Personalien, Erklärungen zu Stichworten oder Buchbesprechungen ergänzen das Angebot jeder Ausgabe. Die e|m|w richtet sich an die Experten der Energiewirtschaft. An Personen, die Wert auf fundiertes Hintergrundwissen legen, die nicht verpassen dürfen, wie sich der Markt entwickelt. – Mediadaten 2015 elche Stellung in ihrem Betrieb haben die Leser der W e|m|w? In welcher Branche sind die Leser der e|m|w tätig? 61 % Energie- und Wasserversorgung 17 % sonstige Industrie 50 % 9% Breichsleiter/Abteilungsleiter Beratung 3 % Kreditinstitut und Versicherungsgewerbe 3 % Anwaltskanzlei 2 % Verband 20 % 2 % Verlag/Presse 3 % Sonstige Inhaber/Vorstand/Geschäftsführer 26 % Sonst. Angestellter Wie viele Personen lesen eine Ausgabe der e|m|w? 45 % der Befragten gaben an, dass die e|m|w von 1-3 weiteren Personen im Unternehmen gelesen wird. Bei 25 % der Befragten waren es sogar 5 oder mehr Personen. Basis: e|m|w Umfrage Druckauflage: 3500 Hefte Art der Verbreitung Anteil an der Gesamtauflage Abonnierte Auflage 36 % Zirkulation über energiewirtschaftliche Kongresse, Events, Fachveranstaltungen namhafter Veranstalter 25 % Direktversand an gemäß der Zielgruppe ausgewählte Probeleser Belegexemplare Einzelheftbestellungen 12 % 7% 20 % Unsere Ziele – Mediadaten 2015 Termine & Themen 2015 Ausgaben Erscheinungs termin Anzeigen schluss Themenschwerpunkte Messen, Kongresse, Veranstaltungen Marktüberblick 1|15 02.02.2015 12.01.2015 Netze in der Energiewende E-world energy & water* 10.-12. Februar BDEW Netze 25.-26. März Portfoliomanagement 2|15 02.04.2015 12.03.2015 Perspektiven für den Gasmarkt ICG-Branchentreffen Gas* 8.-9. April Hannover Messe* 13.-17. April Stadtwerke Jahrestagung* 5.-7. Mai Abrechnung 3|15 05.06.2015 12.05.2015 Erfolg durch neue Geschäftsfelder BDEW-Kongress* 23.-25. Juni Energiemanagement nach ISO 50001 VKU Stadtwerkekongress* 16.-17. September Deutscher Energiekongress* 11.-12. November Beratung für die Energiewirtschaft *e|m|w-Medienkooperation 4|15 30.07.2015 08.07.2015 Zukunft Kraft-WärmeKopplung 5|15 01.10.2015 10.09.2015 Stadtwerke 2020 – aktuelle Herausforderungen VKU Verbandstagung 11.-12. November Contracting 6|15 03.12.2015 12.11.2015 Energieeffizienz und Energiemanagement Handelsblatt Jahrestagung* 2016 Smart Metering, Energie datenmanagement, Messund Zählwesen – Mediadaten 2015 Anzeigenpreise Format s/w s/w + 1 Zusatzfarbe s/w + 2 Zusatzfarben s/w + 3 Zusatzfarben (4-farbig) 1/1 Seite 2.250,- € 2.500,- € 2.795,- € 2.995,- € 1/2 Seite 1.125,- € 1.250,- € 1.398,- € 1.498,- € 1/3 Seite 750,- € 845,- € 935,- € 998,- € 1/4 Seite 675,- € 750,- € 840,- € 900,- € 1/8 Seite 355,- € 395,- € 445,- € 480,- € Zusatzoption in der Rubrik Marktüberblick Veröffentlichung von Logo und Firmenbeschreibung (max. 600 Zeichen): 300,- € Kombi Print/Online „Beruf & Karriere“* www.energate-messenger.de Stellenanzeigen je mm/Spalte s/w s/w + 1 Zusatzfarbe s/w + 2 Zusatzfarben s/w + 3 Zusatzfarben (4-farbig) 2,90 € 3,20 € 3,60 € 3,80 € Rabatte Online-Anzeige + Print-Anzeige (1/4 Seite 4c) Laufzeit drei Monate: 900,- € *keine AE-Vergütung Spaltenbreiten Malstaffel 2x4% 3 x 6,5 % 4x8% 5 x 12 % 6 x 15 % 1 Spalte 56 mm Mengenstaffel 2 Seiten 5 % 3 Seiten 8 % 4 Seiten 10 % 5 Seiten 15 % 6 Seiten 20 % 2 Spalten 116 mm 3 Spalten 176 mm Beilagen/Beihefter: Dateiformate: • Beilage bis 25 g 300,- €/1.000 Stk. (plus Post gebühren), je weitere 5 g 25,- €/1.000 Stk. • Beihefter 4.890,- €/6.690,- € (4/8 Seiten) • druckaufgelöste PDF, EPS, TIFF Druckdaten: • Dateien in 4 c Euroskala angelegt • Bilder eingebettet oder als separate Datei • Schriften in Zeichenwege umgewandelt oder eingebettet Sonstiges: • Z uschlag je Sonderfarbe (HKS/Pantone) auf s/w Preis 450,- € • Nicht in einem o. g. Format angelieferte Dateien können zu einem Preis von 85,- €/Stunde konvertiert werden Alle Preise zzgl. MwSt – Mediadaten 2015 Anzeigenformate Formate im Satzspiegel 1/1 Seite 176 mm breit 263 mm hoch 1/2 Seite hoch 86 mm breit 263 mm hoch 1/2 Seite quer 176 mm breit 129,5 mm hoch 1/3 Seite hoch 56 mm breit 263 mm hoch 1/3 Seite quer 176 mm breit 85 mm hoch 1/4 Seite hoch 86 mm breit 129,5 mm hoch 1/4 Seite quer 176 mm breit 63 mm hoch 1/8 Seite hoch 41 mm breit 63 mm hoch 1/8 Seite quer 176 mm breit 28 mm hoch 1/8 Seite hoch 45+3 mm breit 80+3 mm hoch 1/8 Seite quer 210+6 mm breit 33+3 mm hoch Formate im Anschnitt – alle Formate zzgl. 3 mm Beschnitt an allen Seitenaußenkanten 1/1 Seite 210+6 mm breit 297+6 mm hoch 1/2 Seite hoch 105+3 mm breit 297+6 mm hoch 1/2 Seite quer 1/3 Seite hoch 210+6 mm breit 75+3 mm breit 146,5+3 mm hoch 297+6 mm hoch 1/3 Seite quer 210+6 mm breit 96+3 mm hoch 1/4 Seite hoch 1/4 Seite quer 105+3 mm breit 210+6 mm breit 146,5+3 mm hoch 71+3 mm hoch Sonderformate & Sonderdrucke: Sie interessieren sich für ein Werbe-Sonderformat oder einen Sonderdruck? 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Tablet-gerecht dargestellt inklusive multimedialer Inhalte. technik & innovation: Sicherheit auf Meereswindparks stadt & raum: Ladesäulen für Kreuzfahrtschiffe THEMA DES MONATS Interview mit Carl Hagert, Koch Supply & Trading TOPIC OF THE MONTH Interview with Carl Hagert, Koch Supply & Trading e21.info & e21.newsletter – die Energiewende täglich im Blick die energiewende täglich im blick 06.10.2014 TOPMELDUNG INHALTSVERZEICHNIS EU-STUDIE AUCH DEUTSCHLAND KÖNNTE 2020-ZIEL VERFEHLEN AUCH DEUTSCHLAND KÖNNTE 2020-ZIEL VERFEHLEN Berlin (e21.info) - Deutschland könnte an den nationalen Ausbauzielen der EU für Erneuerbare Energien bis 2020 scheitern. Das zeigt eine Studie der TU Wien 14 Staaten verpassen ihr Erneuerbaund der Energy Economics renziel. Bildquelle: Buchachon/Fotolia Group im Auftrag von "Keep on track", einer Vereinigung von Erneuerbaren-Verbänden und wissenschaftlichen Institutionen wie Fraunhofer ISI, die die Einhaltung der Ziele überwacht. Demnach werden 14 EU-Mitgliedsstaaten, darunter Frankreich, Großbritannien und Spanien, die fest vereinbarten Erneuerbaren-Ziele für das Jahr 2020 verfehlen, wenn sie ihre Energiepolitik nicht deutlich ändern. Bei den vier Staaten Deutschland, Finnland, Irland und Slowakei bestehen Zweifel, ob sie ihre nationalen Ziele erreichen. Lediglich neun von 27 untersuchten Ländern sind auf dem richtigen Weg, so das Ergebnis der Studie. Wirkliche Positivbeispiele seien aber nur Dänemark und Italien. Andere Länder wie Bulgarien, Österreich oder Schweden seien zwar "well on track", die Erneuerbaren-Ziele aber so wenig ehrgeizig, dass zum Erreichen kaum politische und ökonomische Anstrengungen notwendig sind. Die EU-Staaten hatten sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der Erneuerbaren am Bruttoendenergieverbrauch bis 2020 auf 20 Prozent zu steigern. Daraus leitete sich für Deutschland ein 18-Prozent-Ziel ab. Laut Studie würde diese Marke bei den aktuellen Bedingungen mit 17,9 Prozent knapp verpasst. Unter veränderten Rahmenbedingungen könnten jedoch 21 Prozent überschritten werden. "Deutschland als Vorreiter beim Klimaschutz sollte dieses Ergebnis nicht auf sich sitzen lassen", kommentierte Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). Die Bundesregierung müsse jetzt auf den Gebieten Wärme und Mobilität deutlich entschlossener handeln als bisher, fordert er. Außerdem gebe es ein schlechtes Bild ab, wenn vier der fünf dreckigsten Kohlekraftwerke Europas in Deutschland stehen, so 1 2 BRASILIANER BESTELLEN GAMESA UND STORNIEREN VESTAS 2 SÜDDEUTSCHE VERSORGER KAUFEN WINDPARK 3 IBC SOLAR BAUT ERSTE MEGAWATT-ANLAGE IN JAPAN 3 3 BUNDESLÄNDER TESTEN BRENNSTOFFZELLEN-ZÜGE 4 5 Falk. Er fordert zudem die Staats- und Regierungschefs auf, beim Europäischen Rat am 23. und 24. Oktober verbindliche, auf die Nationalstaaten heruntergebrochene ErneuerbarenZiele für 2030 zu beschließen. EU-weit müssten die Erneuerbaren dann einen Anteil von mindestens 30 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch haben. "Aus Klimaschutzgründen wären sogar 45 Prozent notwendig", so Falk./yc POLITIK SYSTEMWECHSEL GROSSBRITANNIEN STEIGT SCHNELLER AUF AUSSCHREIBUNGEN UM London (e21.info) - Die britische Regierung schichtet ihre Fördergelder für erneuerbare Energien um. Zum einen hat sie das Budget für die laufende erste Ausschreibung von Ökostromprojekten im Rahmen des neuen Programms "Contracts for Difference" um 95 auf 300 Mio. Pfund (382 Mio. 1 aktuell I informativ I kompetent Dena-Chef Inhalt Kohler fordert Reduzierung des Erneuerbaren-Zubaus > BDEW: Keine Neukonzeption des EEG Berlin(energate)–StephanKohler,ChefderhalbstaatlichenDeutschenEnergieagentur(Dena),forderteineBeschränkungbeidenerneuerbarenEnergien. „Wir müssen den hohen Zubau der erneuerbaren Energien reduzieren“, sagte er auf der Tagung „Stadtwerke 2012“ in Berlin. Vordringlich sei aktuell die Aufrüstung der anderen Systeme, die für eine sichere Energieversorgung wichtig seien: Netze, intelligente Zähler oder Speicher. Man müsse die einzelnen Bestandteile „wieder synchronisieren, sonst laufen wir in extreme Ineffizienzen.“ Er fordert zudem ein Gesamtkonzept in Sachen Energieversorgung und nicht nur das ständige Drehen an einzelnen Schrauben. Am Netzausbau führe dabei kein Weg vorbei, so Kohler weiter. Die Ergebnisse der Dena-Netzstudie 2 aus dem Jahr 2010 seien überholt. Man sei damals beispielsweise von einer Winderzeugungsleistung an Land von 35.000 MW bis 2020 ausgegangen. „Heutige Ausbauszenarien gehen von 55.000 bis 60.000 MW onshore aus.“ In Schleswig-Holstein seien 13.000 MW OnshoreWindleistung installiert, die Maximallast betrage in dem Bundesland aber nur 2.000 MW. Dass Aufgrund dieser Entwicklungen höhere Kosten auf die Verbraucher zu kommen, sei unvermeidlich. „Der Umbau des Energiesystems kostet Geld.“ Die Energiewende sei schließlich nicht mit den alten Strukturen umzusetzen. Kohler forderte auch den regulatorischen Rahmen anzupassen. Die Regulierungsbehörde „braucht einen anderen Arbeitsauftrag“. Die Bundesnetzagentur sollte zu einer „Innovationsagentur“ werden, die ihr Augenmerk stärker auf Forschung und Entwicklung setzt. Nur die Kostenseite der Netzbetreiber zu betrachten, wie in der Vergangenheit geschehen, ist laut Kohler zu wenig. Allerdings weiß auch er: „Der Chef der Bundesnetzagentur wird auch immer daran gemessen, inwieweit er die Kosten bei den Unternehmen senkt.“ Im September will die Energieagentur ihre neue Studie zu den Verteilnetzen vorstellen (energate berichetete). (Fortsetzung auf Seite 3) Marktdaten | Gas EPEX Spot Day Peak TTF Day Ahead Euro/MWh 41,63 -2,47 ener|gate messenger | -2,56 24,25 +0,00 > EEG-Umlage könnte über fünf Cent steigen vor der Bundestagswahl > Pfalzwerke-Rückkauf wird zur Hängepartie > Erneuerbaren-Engagement abhängig von Größe > Plattform für Erneuerbare Energien gestartet > Europas Stromnetze am Limit > Neue Orga für konventionelle Kraftwerke > Steuerungskreis für Energiewende nimmt Arbeit auf > Energiegipfel mit Stadtwerken > EnviaM plant Milliardeninvestitionen > Fast zwei Drittel der Windleistung an der Börse > Eon sichert sich Option auf SteagWärme > CEER: „Regulierer sollen Marktanreize kontrollieren“ > Umfrage: Energieeffizienz wird immer wichtiger > Siemens schraubt Erwartungen runter > „Power-to-gas is a Schmarrn“ > Teldafax-Manager wechselt nach Oranienburg > Strompreise steigen weiter Weitere Nachrichten finden Sie online: > Ungarn stellt Nabucco infrage > Jeder kann Gas durch Ukraine leiten > Annäherungen im Endlager-Streit > CEER veröffentlicht Benchmarkbericht Marktdaten | Öl NCG Day Ahead Euro/MWh 43,80 4 FRAUNHOFER IFF TESTET MOBILEN GROSSSPEICHER MARKTDATEN messenger EPEX Spot Day Base 3 PHOENIX SOLAR VERBÜNDET SICH IN JORDANIEN MT-ENERGIE MUSS AUF KREDITGEBER HOFFEN www.e21.info Marktdaten | Strom 1 GROSSBRITANNIEN STEIGT SCHNELLER AUF AUSSCHREIBUNGEN UM MACHNIG ZUM WIRTSCHAFTSSTAATSSEKRETÄR ERNANNT 24,40 Brent Index Opec Korbpreis US-Dollar/Barrel +0,00 Meldungen und Preisdaten aus der energate-Redaktion 118,49 +0,50 115,80 +0,30 10|14 Ausgabe 9 | September 2014 | www.energate.de informiert täglich aktuell über alle wichtigen Entwicklungen im deutschen Energiemarkt. Plus: News- und Preisdaten-Archiv online sowie Zugriff per PDA oder Mobiltelefon über mobil.energate.de. Die ener|gate-App mit allen aktuellen Nachrichten aus der ener|gate-Redaktion auch für das iPad optimiert. Der ener|gate Gasmarkt ist der monatliche Hintergrundbericht für den deutschen Gasmarkt. Er enthält die wichtigsten Entwicklungen zu Rahmenbedingungen, Unternehmen, Netzen, Geschäften, Märkten und Preisen. ener|gate Gasmarkt erscheint zweisprachig auf Deutsch und Englisch. ener|gate Netze Im Branchenreport ener|gate Netze sind die wichtigsten Themen und Entwicklungen im Netzbereich zusammengefasst. Aktuelle Informationen, Analysen und Hintergrundberichte werden durch die ener|gate Redaktion recherchiert und aufbereitet. Tägliche Nachrichten und Informationen über Themen u. a. zur Marktintegration der Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, intelligenten Energieanwendungen sowie Smart World. wDie e21.info-App mit allen aktuellen Nachrichten aus der e21.info-Redaktion auch für das iPad optimiert. NEU: Seit 2014 auch mit PDF ener|gate Messenger ener|gate Gasmarkt ISSN-Nr.: 1866-8747 e21.info e21.newsletter Nr. 82 I 26.04.2012 ISSN 1869-3997 Foto: Linde Group Bindeglied zwischen Strom, Gas, Wärme und Mobilität markt & trends: Gewerblicher Eigenverbrauch im EEG 2.0 Ausgabe 10 | Oktober 2014 | www.energate.de Dr. Heiko Lohmann ISSN-Nr.: 1863-4311 S e p te m b e r 2 0 1 4 9|14 aktuell I informativ I kompetent 07.10.2014 N r. 5 messenger.ch TOPMELDUNG POLITIK Thurgau verbietet umweltgefährdende Zusätze beim Fracking Frauenfeld (energate) - Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will umweltgefährdende Zusätze beim Fracking verbieten. Dazu hat der Regierungsrat ein Gesetz über die Nutzung des Untergrundes entworfen. Fracking soll gemäss Gesetzesentwurf nicht wie beispielsweise in Bern per se verboten werden (energate berichtete). Verbieten möchte der Regierungsrat jedoch in diesem Zusammenhang die Verwendung von umweltgefährdenden Substanzen. Er bestimmt, welche chemischen Substanzen verwendet werden dürfen und welche ausgeschlossen sind. Zudem darf das Fracking keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere die Wasserqualität haben. Nach einer externen Vernehmlassung, in der der Gesetzesentwurf grundsätzlich gut aufgenommen worden sei, gehe die Vorlage als nächstes zur Beratung an den Grossen Rat, teilte der Kanton mit. Der Gesetzesentwurf thematisiert neben Fracking auch sämtliche weitere Formen der Nutzung des Untergrunds wie zum Beispiel Lagerinfrastrukturen im Boden oder die Erforschung von Bodenschätzen. Nötig sei das neue Gesetz, weil die Nutzung des Untergrunds im Thurgau aktuell nur rudimentär geregelt sei, so der Kanton. Auch könne nicht mit einer einheitlichen bundesrechtlichen Regelung gerechnet werden. „Der Bund hat bei der kantonalen Nutzung des Untergrundes keine Kompetenzen“, sagte Hans Rudolf Trüeb, ein auf Umweltrecht spezialisierter Jurist, zu energate. Trüeb unterstützte die Nordostschweizer Kantone Zürich, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, beide Appenzell, Glarus, Zug und Schwyz bei der Ausarbeitung eines gemeinsamen Mustergesetzes. Auch der Thurgauer Gesetzesentwurf basiert auf diesem Mustergesetz. „Durch diese Vereinheitlichung soll die Rechtssicherheit verbessert werden“, so Trüeb weiter. In der Schweiz ist die Lage hinsichtlich Nutzung des Untergrunds und dem umstrittenen Fracking alles andere als übersichtlich. Während beispielsweise Freiburg und die Waadt bereits ein Moratorium beschlossen haben, stimmt das Berner Stimmvolk in absehbarer Zukunft über die „Stopp-Fracking-Initiative“ ab. Die besagten Nord- INHALTSVERZEICHNIS Thurgau verbietet umweltgefährdende Zusätze beim Fracking 1 Ensi erteilt keinen Blankoscheck 2 Kleinkraftwerk Birseck mit stabilem Gewinn 2 233.000 E-Bikes auf Schweizer Strassen 2 Warnung vor zwei Preiszonen in Deutschland 2 Verdi kämpft mit VKU und BDEW für dezentralen Leistungsmarkt 2 EnBW-Chef: Düsseldorf macht gute Rendite 3 Energetische Sanierung lässt Mieten steigen 3 EU-Minister diskutieren Versorgungssicherheit 4 Bratusek sieht Effizienz als Antwort auf Versorgungsfragen 4 Sachsen und Brandenburg bangen um Braunkohle-Projekte 4 Verbund verlässt französischen Erzeugungsmarkt 5 Marktdaten 6 Marktdaten 7 ostschweizer Kantone wollen gemäss ihrem Mustergesetz von einem Fracking-Verbot absehen. Das Gesetz sieht jedoch hohe Hürden vor. Wer eine Konzession erhalten will, muss Gewähr für eine umweltverträgliche Erschliessung und Nutzung der Gasvorkommen bieten. Zudem dürfen einem solchen Tiefenbohrungsprojekt unabhängig von der Technik keine überwiegenden privaten oder öffentlichen Interessen entgegenstehen, so Trüeb./si 07.10.2014 | 1 ener|gate Messenger Schweiz Der ener|gate messenger Schweiz liefert die wichtigsten Nachrichten des Tages sowie die wichtigsten Preis- und Marktdaten der Schweizer Energiebranche. Weitere Highlights: Ausführliche Montagsausgabe mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ereignisse der vergangenen Woche in französischer Sprache + Archiv- und Downloadfunktion für Nachrichten und Marktdaten online – Mediadaten 2015 Allgemeine Geschäftsbedingungen des ener|gate Fachverlages für Anzeigen und Fremdbeilagen Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehreren Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht oder nicht vollständig erfüllt, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat dieser, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, bei einem ihm eingeräumten Nachlass den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahmemenge entsprechenden Nachlass zu erstatten. Kann die Zeitschrift infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, Arbeitskampf oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse) oder sonstiger Umstände, die der Verlag nicht zu vertreten hat, überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen, so ist der Auftrag zum nächst möglichen Zeitpunkt auszuführen. Kann eine spätere den Zweck nicht erreichen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weitere Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, stehen dem Auftraggeber in diesen Fällen nicht zu. Kann die Zeitschrift aus Gründen, die der Verlag zu vertreten hat, überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist die Haftung des Verlages nach Maßgabe der Regelungen in Nr. 9 eingeschränkt. 5. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich zu machen. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Nichtlieferung von Druckunterlagen entbindet ihn nicht von der Bezahlung bestellter Anzeigen. Der Verlag gewährleistet für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten und fordert für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen unverzüglich Ersatz. Reklamationen wegen mangelhaften Drucks von verspätet angelieferten Druckunterlagen kann der Verlag nicht akzeptieren. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist – außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten- ausgeschlossen. Die Haftung ist bei Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen . Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln- innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 11. F alls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 13. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 14. Kosten für die Anfertigung bestellter Copyproofs und Reinzeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 15. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20v.H. sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 16. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Auftraggeber von Chiffreanzeigen darf der Verlag gegenüber Dritten nicht nennen. 17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) unleserlich geschriebene Anzeigentexte, telefonisch aufgegebene Anzeigen, telefonisch erteilte Korrekturen oder verstümmelte Telefaxübermittlung wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen. b) Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können geändert werden, soweit dies aus technischen Gründen erforderlich ist, eine Veröffentlichung der Anzeige in dem betreffenden Heft ansonsten nicht möglich wäre und der Zweck der Anzeige hierdurch nicht beeinträchtigt wird. In diesen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden. c) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Treffen beschädigte Druckunterlagen erst unmittelbar vor Drucklegung des Blattes beim Verlag ein, so hat der Auftraggeber die aus der erforderlichen Sonderbemühung des Verlages entstehenden Kosten zu tragen. d) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeigen unverzüglich bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine unverzügliche Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. e) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. f) Abbestellungen von Anzeigen, Beiheftern und Beilagen müssen schriftlich bis spätestens zum Anzeigenschlusstermin erfolgen. g) Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers entfällt jeglicher Nachlass. h) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß § 26 Absatz 1 und § 34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz).
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