Erhöhung der Pfändungsfreigrenze Ende April wurde die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Demnach erhöht sich die Pfändungsfreigrenze gemäß § 850c der Zivilprozessordnung zum 1. Juli dieses Jahres auf 1073,88 Euro monatlich. Für den Fall, dass die Schuldnerin/der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat, erhöht sich dieser Betrag um 404,16 Euro für die erste Person und 225,17 Euro für die zweite bis fünfte Person, der Unterhalt gewährt wird. Quelle: Newsletter BtPrax Mai 2015
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