Gutachten - Spiegel Parkett

Bodenlegermeister
Anton Spiegel
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Parkett . Bodenbeläge . Estriche u.a. Fußböden
Denkmal- Fassaden- und Gebäudereinigungsmeister
Dornbirn, xxx
Gutachten
Auftraggeber:
xxxx,
Gemeinnützige WohnungsGmbH
xxx
xxx
Projekt:
xxx
xx1
Besichtigung und Begutachtung:
Besichtigungen der Parkettböden
Anwesend:
Herr xxx, Hausmeister
Anton Spiegel, Sachverständiger
6850 Dornbirn . Riedgasse 45 . Tel. 05572/27601. 0664/3404476 . Fax 05572/32495 . E-Mail: [email protected]
Bankverbindung: Hypo Bank Dornbirn . BLZ: 58000 . Kto-Nr. 14 323 582 042
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Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeines …………………… ................................................. 3
B. Vorbemerkung .......................................................................... 4
C. Bestandsaufnahme ................................................................... 5
D Auswertung ............................................................................. 22
E. Zusammenfassung ................................................................ 27
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A. Allgemein
Im Zuge des Neubaus wurden im Seniorenheim xxx, im Juni/Juli xx
diverse Oberbelagsböden (813,94 m²) mit dem Mosaikparkett Rüster
verlegt. Diese Arbeiten wurden von der Firma xxxx durchgeführt. Der
angesprochene Mosaikparkett im englischen Verband wurde roh verlegt.
Der Parkett hatte nach Aufzeichnung von xx bei der Verlegung eine
Holzfeuchtigkeit von 7-8%. Der Estrich wurde mit dem
Kunstharzdispersions-Voranstrich von Murexin grundiert und die
Verklebung wurde mit dem M522 Murexin durchgeführt. Anschließend
wurde der Rüster-Parkett abgeschliffen und mit dem Bona Wasserlack
Flow Klasse C versiegelt.
Laut Schriftverkehr wurde der Estrich vor der Verlegung bezüglich der
Feuchtigkeit mittels des CM-Geräts kontrolliert und wies 1,8 CM auf. Wie
viele Estrichstellen kontrolliert wurden und ob Pläne dafür vorliegen, ist
dem Unterzeichner nicht bekannt.
Aus dem Schriftverkehr ist auch ersichtlich, dass Wärmeplomben, welche
als Kontrolle oder Beweis dafür dienen, ob ein Heizestrich „überheizt“
(über 29° Oberflächentemperatur) worden ist, eingebaut wurden.
Diesbezüglich sind jedoch keine Aufzeichnungen mehr vorhanden.
Aus dem Schriftverkehr geht hervor, dass ein Koordinationsgespräch
durchgeführt wurde. Ein Protokoll bezüglich dieses
Koordinationsgesprächs konnte der Unterzeichner in den Unterlagen
nicht finden.
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Die Pflegeanleitung wurde bei der ersten Teilrechnung übergeben.
Die ersten Reklamationen bezüglich Verformung und Ablösung von
Parkettelementen erfolgten nach der ersten Heizperiode (2010). Da der
Bodenleger bezüglich einer zu niedrigen Luftfeuchtigkeit reklamierte,
wurden diverse Luftbefeuchter angeschafft.
Die Firma xxx hat schon mehrere Sanierungen beim Parkettboden
vorgenommen.
B. Vorbemerkung
Der Unterzeichner geht derzeit nicht auf die Aufzeichnungen, welche im
Zuge der Reklamationsbearbeitungen gemacht worden sind, ein. Der
Grund liegt in den sichtlich vorhandenen Widersprüchlichkeiten der
Darstellung, so sind z.B. auf einem Foto zwei
Luftfeuchtigkeitsmessgeräte dokumentiert, von denen das Eine einen
Wert von 24%/rel. Luftfeuchtigkeit zu 24° C aufweist und das andere
Gerät einen Wert von 35%/rel. Luftfeuchtigkeit. Inwieweit die Geräte im
Gebrauch gewartet oder geeicht werden, kann der Unterzeichner auch
nicht beurteilen. Das Merlin-Gerät zeigt einen Wert von 6%
Holzfeuchtigkeit, was durchaus glaubhaft erscheint.
Nur, was will der Dokumentierende damit sagen, wenn der Parkettboden
laut Dokumentation (Firma xx) mit 7 – 8 % eingebaut wurde? Was könnte
denn dann für ein Schaden bei 6% Holzfeuchtigkeit entstehen - außer
einer Fuge?
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Das Heizprotokoll, welches die Firma xxx geführt hat, wurde im Zeitraum
23.04.xx – 04.05.xxerstellt. Der Unterzeichner muss aufgrund der
exakten Temperaturwerte von einem automatischen Heizprogramm
ausgehen?! Ansonsten wäre das Heizprotokoll in dieser Regelmäßigkeit
nicht korrekt. Jeden Tag müsste man dazu die Sache zur selben Zeit
händisch nachstellen (25./26.04.xx waren Samstag/Sonntag und der 1.
Mai ein Feiertag; 2./3.05.xx waren ebenfalls Samstag/Sonntag).
C. Bestandsaufnahme, am 12.07.2012
Bild 1
Im Bereich der Kapelle konnte der Unterzeichner hinter dem Altar bei
einer Hohlstelle eine Öffnung vornehmen.
Bild 2
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Bild 3
Unterseite des Parkettelementes mit der oberen Estrichrandzone und
einem geringen Gesteinskornanteil
Bild 4
Die zurückgebliebene Oberseite des Estrichs weist eine staubige
Oberfläche mit gut sichtbarem Korn auf.
Bild 5
Estrichoberfläche
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Bild 6
Estrichoberfläche
Bild 7
An der Unterseite des Parketts haftet die obere Estrichrandzone mit
einem geringen Gesteinskornanteil.
Bild 8
Beim Darüberstreifen mit dem Finger blieb ein weißer Puder auf dem
Finger zurück.
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Bild 9
In der Kapelle konnte der Unterzeichner 24,5° C und 49%/rel.
Luftfeuchtigkeit messen.
Bild 10
Bild 11
Büro: 23,6 C und 47,3%/rel. Luftfeuchtigkeit
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Bild 12
Sämtliche Räume weisen bei der Bestandsaufnahme Fugen,
Höhenversätze oder Hohlstellen auf.
Bild 13
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Bild 14
Hohlstellen in jedem Raum
Bild 15
In diversen Räumen war ein Luftbefeuchter platziert.
Bild 16
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Bild 17
Höhenversätze in mehr oder weniger jedem Raum
Bild 18
Die Anarbeitung beim Belagswechsel: Auf nur 20 cm steigt der
Parkettboden um mindestens 3 mm.
Bild 19
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Bild 20
Bild 21
Bild 22
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Bild 23
Erst einige Tage vor der Bestandsaufnahme durch den Unterzeichner
wurden wieder diverse Fehlstellen durch die Firma xx saniert.
Aus dem dabei verbliebenen „Abfall“ konnte der Unterzeichner
ausgewechselte aber auch Reste der neu eingesetzten Lamellen
sicherstellen. Auf Bild 23 sind zwei neue Parkettlamellen mit Breite 46,01
mm x Länge 128,57 mm (die Länge wurde gekürzt) sichtbar, die Kreise
haben einen Durchmesser von 24,80 mm (Rückseite).
Bild 24
Die Kleberbenetzung der Parkettelemente:
Ein Teil des Klebers haftet am Estrich und ein Teil auf dem Parkett. Die
Estrichoberfläche weist an sämtlichen Öffnungen keine Schleifspuren auf
(Bodenleger-Vorarbeit des Estrichs). Das Papier, welches der
Lamellenfixierung vor der Verlegung dient, haftet auf dem Estrich.
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Bild 25
Bild 26
Fugen im Sommer bei der Begehung, am 12.07.2012. Die Verlegung der
Parkettböden wurde im Sommer 2009 durchgeführt.
Bild 27
Fugen, Höhenversätze und Abrisse mit Hohlstellen
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Bild 28
Bild 29
Bild 30
Aufschüsselungen bis zu einem Millimeter
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Bild 31
Höhenversatz von bis zu 2 mm
Bild 32
Aufschüsselung von bis zu 2 mm, Höhenversatz
Bild 33
Fugen im Sommer von bis zu 0,9 mm
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Bild 34
Bild 35
Bild 36
Höhenversätze von bis zu 1 mm
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Bild 37
Bild 38
Fugen und Höhenversätze im Speiseraum
Bild 39
Fugen und Höhenversätze im Speiseraum
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Bild 40
Bild 41
Bild 42
Vor einer Bewegungsfuge, welche offensichtlich vom Unterboden
übernommen wurde, weist der Parkettboden eine Fuge von 0,9 mm auf.
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Bild 43
Fuge von 0,9 mm
Bild 44
Bild 45
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Bild 46
Verschiedene Vertiefungen der Parkettelemente von bis zu 0,35 mm
Bild 47
Das Mosaik-Element ist um 0,35 mm vertieft.
Bild 48
Aufwölbung einer Parkettlamelle
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Bild 49
Im Bereich der vom Untergrund übernommenen Fugen kommt es beim
Parkett im Anschluss zu diesem Fugenprofil zu einem ungleichen
Fugenbild. Nach Ansicht des Unterzeichners wurden hier vermutlich die
Fugen (Untergrund zum Oberbelag) nicht 1 zu 1 übernommen.
Bild 50
Klientenzimmer: Wasserschaden mit einer grauen Verfärbung (Dusche)
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D. Auswertung
Der Bodenleger hat vor der Belegung des Estrichs diese nachfolgenden
Punkte zu prüfen. Es werden nur die Punkte, welche für das aufgetretene
Schadensbild verantwortlich sind, angeführt.
 Die Oberflächenbeschaffenheit des Estrichs ist mit der
Drahtbürste und dem Gitterritzgerät zu kontrollieren.  Dies ist für
die Verbindung Estrich – Kleber sehr entscheidend.
 Prüfung des Saugverhaltens  wichtig wegen des
Dispersionsklebers
 Estrichfeuchtigkeit – CM-Gerät: Die Lage der für die Bestimmung
der Restfeuchtigkeit des Estrichs erforderlichen Prüfstellen (je
Geschoß und je angefangener 100 m2 mindestens eine Prüfstelle)
ist bei der entsprechenden Besprechung zu vereinbaren (z. B.
Schnittpunkt der Raumdiagonalen).
 Temperatur und Luftfeuchtigkeit auf der Baustelle  Bei der
Verlegung ist dies sehr wichtig, da über 70%/rel. Luftfeuchtigkeit
(Sommer) gar nicht verlegt werden sollte.
 Holzfeuchtigkeit  Dies ist wichtig für die Dehnungsfugen und
auch für den Randabstand.
 Höhenlage angrenzender Bauteile  3mm Anspachtelungen auf
nur 20 cm sind als Mangel einzustufen.
 Fugen und Risse im Estrich  Diese sind entsprechend zu
verharzen (Wellenverbinder und Epoxidharz) oder entsprechend
zu übernehmen.
 Heizprotokoll  Vor der Verlegung hat der Parkettleger das
Heizprotokoll einzufordern und auch zu kontrollieren.
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 Hinweispflicht bezüglich des Zustandekommens des
Koordinationsgesprächs
Das Schadensbild ist die Summe von verschiedenen Faktoren:
1. Verlegung Juni/Juli: Dies ist der schlechteste Zeitpunkt für eine
Parkettverlegung (Grund: erhöhte Baufeuchtigkeit – hohe
Luftfeuchtigkeit).
2. Der Parkettboden-Einbau mit 7-8% Holzfeuchtigkeit kann nicht
mit dem Bild der Sommerfugen zusammenpassen. Mit großer
Wahrscheinlichkeit lag die Holzfeuchtigkeit des Parketts eher bei
10% oder das Holz hat bei der Verlegung vom Estrich und/oder der
Luft Feuchtigkeit aufgenommen.
3. CM Messung hier fehlt das Protokoll! Ein Plan mit einem
eingezeichneten Wert für 800 m² ist völlig unzureichend.
Mindestens 8 CM Messungen mit Plan sowie auch der Dicke des
Estrichs sind hier notwendig! Laut der Ausschreibung waren hier
die schwimmend eingebrachten Estriche zwischen 7- 8 cm dick.
Diese Maße würden dann auch auf eine längere Trockenzeit
schließen lassen.
4. Das Ausheizen wurde von der Firma xxx durchgeführt. Da hier
aufgrund der höheren Verkehrslast ein dickerer Estrich verwendet
wurde und auch weil die Belegung des Holzbodens im Sommer
erfolgte, ist ein zweigipfliger Ausheizvorgang notwendig. Dieses
zweite Ausheizen hätte unmittelbar vor der Verlegung erfolgen
müssen. Da der Estrich üblicherweise im Sommer aufgrund der
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erhöhten Luftfeuchtigkeit und Baufeuchtigkeit wieder Feuchtigkeit
aufnimmt. Dies hätte der Bodenleger veranlassen müssen!
5. Der Estrich wurde mit großer Wahrscheinlichkeit nicht
geschliffen. Der Unterzeichner konnte keine Schleifspuren
erkennen. An der Unterseite des Parketts (Estrichrandzone) war
nur ein geringer Anteil vom Korn zu sehen. Der Estrich hätte vor
der Verlegung bis zum Korn ordentlich geschliffen gehört.
Durch die Verlegung des Estrichs entsteht mehr oder weniger
immer eine dünne Schicht, welche als Zementschlemme
bezeichnet wird. Diese muss vor der Verlegung mit einer
Kupferscheibe, Diamantscheibe oder mit einem16er-Korn
(Schleifpapier) geschliffen werden. Im Objekt ist diesbezüglich dem
Diamantteller der Vorzug zu geben. Wenn aufgrund des
Ergebnisses der Prüfpflicht, z.B. Gitterritzgerät, zusätzliche
Leistungen notwendig gewesen wären, wäre diese Vorarbeit eine
zusätzlich bezahlte Arbeit gewesen.
6. Verklebung: Zwei Parkettlamellen (Bild 23) mit den Maßen 46,01
mm x 128,57 mm; ein Kreis mit einem Durchmesser von 24,80
mm.
Die Gesamtfläche des Parketts beträgt 5.915,51 mm².
Die Fläche des Kreises (=verklebte Fläche) beträgt 483,05 mm².
Bei 5 Kreisflächen ergibt das 2.415,25 mm². Somit umfasst die
verklebte Fläche aufgrund des Papiers an der Unterseite des
Parkettbodens schon von vornherein weniger als 50%. Dies ist für
den Unterzeichner als nicht ausreichend anzusehen.
7. Die Fugen des Estrichs wurden wahrscheinlich nicht ordentlich
übernommen. (Fugenbild neben der Trennfuge)
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8. Die Versiegelung mit dem Wasserlack führt trotz der Grundierung
(Verminderung) zu einer Seitenverleimung und dadurch zu
Oberflächenspannung.
9. Die Luftfeuchtigkeit war sicherlich phasenweise zu niedrig. – Nur
darf dies nie zu diesem Bild führen. Die Übergabe der
Pflegeanleitung wurde erst bei der ersten Rechnungslegung
durchgeführt.
10. Die Oberflächentemperatur der Fußbodenheizung sollte im Winter
kontrolliert werden. Die Ö-Norm 2242 sieht vor, dass der
Bodenleger Wärmeplomben einbaut, damit dies bei Bedarf
entsprechend kontrolliert werden kann.
Beantwortung der Frage von Frau xx:
Ist eine Ulme geeignet für die Fußbodenheizung und wie ist das
Schwindverhältnis?
Der Mosaikparkettboden ist gerade mit den kleinen Elementen gut
geeignet für die Verklebung auf einen Heizestrich. Das Quell- und
Schwindverhältnis ist auch als gut einzustufen - etwas besser als bei
Eiche.
Ist das Schadensbild auf die zu trockene Luft zurückzuführen?
Diese Frage muss ich mit einem „Nein“ beantworten. Die Luftfeuchtigkeit
- das nimmt der Unterzeichner an - wird in der Heizperiode sicherlich
phasenweise nicht den idealen Bedingungen für den Parkettboden
entsprechen. Dies ist in der Praxis leider auch gar nicht möglich.
Entsprechend muss dann der Nutzer mit optischen Beeinträchtigungen
leben. Das heißt, liegt die Luftfeuchtigkeit unter 40%rel. Luftfeuchtigkeit,
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muss der Kunde auch Fugen akzeptieren. Dies ist einfach der
hygroskopischen Eigenschaft des Holzes geschuldet, welches ständig
bestrebt ist, einen Gleichstand (Sorptionsgleichgewicht von Holz nach R
Keylwerth) zur Luftfeuchtigkeit herzustellen. Der Wasserlack ist dabei als
Dampfbremse anzusehen.
Hat es was mit der Verlegung bzw. mit dem Kleber zu tun?
Ja. Hier dürfte schon ein größerer Teil der Ursache liegen.
Die Vorarbeiten wurden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nach dem
Stand der anerkannten Regel des Faches gemacht. Das heißt, der
Estrich wurde nicht geschliffen (Zementschlemme). Nun löst sich der
Parkett mit dem Kleber mit dieser obersten Estrichrandzone. Dieser
Bereich kann die Quell- und Schwindkräfte des Holzes nicht aufnehmen.
Ein Voranstrich ist laut ÖNORM B 2242-7:2007-05-01 zwingend
vorgeschrieben. Dies müsste durch eine Laboruntersuchung untersucht
werden.
E. Zusammenfassung
Nach Ansicht des Unterzeichners handelt es sich hier um einen
Totalschaden.
Der Parkettboden wurde entweder zu feucht eingebracht oder er hat
unmittelbar nach der Verlegung Feuchtigkeit aufgenommen.
Des Weiteren - und das ist wesentlich – konnte die Estrichoberfläche die
Scherkräfte des Holzes nicht aufnehmen.
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Die Ursache dafür dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit mit den nicht
sachgemäß durchgeführten Vorarbeiten am Estrich als Vorbereitung für
die Parkettverlegung in Zusammenhang zu bringen sein.
Dieser Zustand der Gesamtsituation wird sich weiterhin verschlechtern.
Ein Abschleifen und Neuversiegeln ist nicht möglich, da beim Abschleifen
durch die Vibration der Schleifmaschine und vor allem durch das
anschließende Versiegeln (Seitenverleimung) diese Loslösungen deutlich
schlechter werden würden. Dadurch ist auch bei ständig neuen
Sanierungen die vorgesehene Nutzungszeit von 30 Jahren nicht
gegeben.
Auch ist das ständig neue Auftreten von Überzähnen für dieses Objekt
vom Nutzen her nicht akzeptabel und auch nicht verantwortbar.
Die Sanierung kann nur durch Entfernen des Parkettbodens und
eine Neuverlegung erfolgen.
Der Sachverständige
Anton Spiegel
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