Baugesuch Bauherrschaft: Flory Stefan, Lindenhof, 5634 Merenschwand Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde Merenschwand, 5634 Merenschwand Bauvorhaben: Humus-Aufschüttung (bereits ausgeführt) Bauplatz: Parzelle 642, Möösli (Landwirtschaftszone) Auflage: vom 08. Mai 2015 bis 08. Juni 2015 während den Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei Merenschwand Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Merenschwand, Postfach, 5634 Merenschwand, schriftlich Einwendungen erheben, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderatsnachrichten 1. Einwohnergemeindeversammlung Die Traktandenliste der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2015 umfasst neben der Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung, des Rechenschaftsberichtes 2014 und der Jahresrechnung 2014 der Einwohnergemeinde Merenschwand jene folgender Kreditabrechnungen: a) Baugesuch und Erwirkung Baubewilligung Dreifachturnhalle: Bruttoanlagekosten resp. Nettoinvestition von Fr. 221'972.05, Unterschreitung des bewilligten Kreditvolumens von Fr. 250'000.-- um Fr. 28'027.95; b) Genereller Entwässerungsplan (inkl. Abwasserkataster) Benzenschwil: Bruttoanlagekosten von Fr. 151'491.85, Ueberschreitung des bewilligten Kreditvolumens von Fr. 130'000.-- um Fr. 21'491.85, Einnahmen (u. a. Bundes- und Kantonsbeiträge) von Fr. 50'970.--, Nettoinvestition von Fr. 90'013.60; c) Hochwasserschutz Wissenbach der Mühlestrasse entlang: Bruttoanlagekosten von Fr. 574'902.85, Ueberschreitung des bewilligten Kreditvolumens von Fr. 376'600.-- um Fr. 198'302.85, Einnahmen (Kantonsbeitrag) von Fr. 329'113.70, Nettoinvestition von Fr. 245'789.15; d) Strassenlärmsanierung K 260, K 261, K 352, K 353: Bruttoanlagekosten resp. Nettoinvestition von Fr. 155'498.23, Unterschreitung des Verpflichtungskredites von Fr. 175'000.-- um Fr. 19'501.77. Im weiteren sind traktandiert die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes gegenüber Mabejna Ljatifi, Zelije Hajdari geb. Morina (mit Erstreckung auf ihre Tochter Luana Hajdari) und Marisa Pasquarelli geb. D'Angelo (mit Erstreckung auf ihre Söhne Marco, Matteo und Manuele Pasquarelli) sowie die Beendigung der Erschliessung Merenschwands durch den öffentlichen Verkehr am späteren Abend durch Auflösung des Betriebsvertrages mit der PostAuto Schweiz AG betreffend Erbringung von Fahrleistungen auf der Linie 217 in den Randstunden. Schliesslich sollen ein früheres Behördenmitglied (zufolge Wegzuges) und ein langjähriger Anstellter (zufolge Uebertrittes in den Ruhestand) verabschiedet werden. Der erwähnte Betriebsvertrag mit der PostAuto Schweiz AG bezieht sich auf das sogenannte Nachttaxi, welches spätabends ab dem Bahnhof SBB in Affoltern a. A. benützt werden kann, um nach Merenschwand, Benzenschwil oder Aristau zu gelangen. Ende 2010 wurde diese Lösung - nach einer vorangegangenen Versuchsphase mit einem Ruftaxi - von diesen damals noch drei Gemeinden auf Dauer eingeführt. Nun werden sich die Taktlagen der SBahnen mit der Inbetriebnahme der vierten Teilergänzung der Zürcher S-Bahn ändern, was Anpassungen bei den Busfahrplänen im Grenzraum Aargau - Zürich mit sich bringen wird. Ab dem Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2015 werden die Linien S5 und S14 (statt S9 und S15) ab Affoltern nach Zürich HB verkehren, und die Buslinie 217 (Muri - Merenschwand - Affoltern a. A.) wird eine Reihe von Anpassungen erfahren, unter anderem jene, dass das Postauto täglich ab 21.30 Uhr im 60 Min.-Takt zwischen Affoltern und Merenschwand verkehren wird, was das sogenannte Nachttaxi überflüssig werden lässt. (Tagsüber wird die Linie 217 im durchgehenden 30 Min.-Takt verkehren, ausser sonntags, wo der 60 Min.-Takt gelten wird.) Die Gemeinderäte der heutigen Gemeinden Merenschwand und Aristau sind vor diesem Hintergrund übereingekommen, ihren Stimmberechtigten die Aufhebung des Betriebsvertrages zum "Nachttaxi" zu beantragen. Von Bedeutung ist dabei auch die Kostenseite: Während das "Nachttaxi" - dessen Kosten von den Fahrpreisen nicht gedeckt werden - von den beiden Gemeinden finanziert werden muss, gilt das künftig erweiterte Postautoangebot als reguläres solches, dessen ungedeckte Kosten nach geltender aargauischer Gesetzgebung von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen werden. 2. Ortsbürgergemeindeversammlung Für die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2015 hat der Gemeinderat die Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung, des Rechenschaftsberichtes 2014 und der Jahresrechnung 2014 der Ortsbürgergemeinde Merenschwand auf die Traktandenliste gesetzt, ferner die Aufnahme der Eheleute Werner Max Ruckstuhl und Veronika Barbara Guidon Ruckstuhl geb. Guidon ins Ortsbürgerrecht der Gemeinde Merenschwand und die Ausführung folgender Vorhaben der Wasserversorgung: a) Netzerweiterung (Ringschluss) in der Himmelrychstrasse (Abschnitt zwischen Lochackerweg und Himmelrychweg); Kredit Fr. 82'400.--; b) Leitungsersatz und -vergrösserung in der Rigistrasse (Abschnitt zwischen Zürichstrasse und Liegenschaft Rigistrasse 4); Kredit Fr. 71'800.--; c) Teilerneuerung der Fernsteuerungsanlage; Bruttokredit Fr. 245'700.--. 3. Baubewilligung Rita und Peter Villiger, Muri AG, haben die Baubewilligung erhalten für den Umbau des Bauernhauses mit Scheune und Schopf in ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen (Anbau Garagen / Terrasse, Balkone; Einbau Dachfenster, Dachterrasse, Lukarne), für Vorplatz und Autoabstellplätze, Gebäude Nrn. 131A, 131B, 132, Parzellen 460 und 461, Gass 10 (bisher Luzernstrasse 21/23). 4. Neubau Dreifachturnhalle Der für Mitte Juni 2015 vorgesehene Baubeginn an der neuen Dreifachturnhalle in der Schulanlage "Zürichstrasse" rückt näher! Das Gebäude wird von der Wetter Industrie- + Gewerbebau AG, Busslingen, als Totalunternehmerin erstellt werden. Zwischen ihr und der Einwohnergemeinde Merenschwand als Bestellerin ist daher in der zweiten April-Hälfte der entsprechende Totalunternehmer-Werkvertrag zum Gesamtleistungsangebot abgeschlossen worden. Zu dessen Bestandteilen gehört auch der Baubeschrieb, der seinerseits bereinigt worden ist. Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass die für den Hallenneubau engagierten Planer und Unternehmer nicht im Auftrag der Einwohnergemeinde Merenschwand als Bauherrschaft tätig sind, sondern in jenem der Totalunternehmerin. Bei diesem System fehlt die treuhänderische Funktion des Architekten, die vorhanden ist, wenn er und die Unternehmer im direkten Auftrag der Bauherrschaft wirken. Die Totalunternehmerin ihrerseits ist für das Tagesgeschäft auf eine Ansprechperson auf der Seite der Bestellerin angewiesen, welche Fragen und Anliegen entgegennehmen und Entscheide in einem definierten Kompetenzbereich fällen kann. Dabei muss es sich um eine Fachperson handeln, welche die Qualität der geplanten Konstruktionen sowie der erbrachten Bauleistungen überprüfen und erforderliche Kontrollen vornehmen kann. Damit resp. mit der Bauherrenberatung hat der Gemeinderat im Namen der Einwohnergemeinde Merenschwand die Firma Roland Stöckli Baumanagement AG, Merenschwand, beauftragt. Die Baukommission "Neubau Dreifachturnhalle" hat sich in den zurückliegenden Monaten schwergewichtig mit Fragen zur Gebäudehülle sowie zu Gestaltung und Einrichtung im Gebäudeinneren befasst und sie im Hinblick auf die Realisierung beantwortet.
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