Kanucamp Blajoux - Deutscher Verband für Abenteuersport Region

Vertragsbedingungen über die Betreuung im Camp Blajoux 2015
1. Vertragspartner
Anbieter: Deutscher Verband für Abenteuersport, Region Pfälzerwald e.V., Wittelsbacherstr. 13, 66954 Pirmasens, unten “DVA” genannt
Buchende Gruppe (genaue Anschrift wie in Buchungsvertrag ausgeführt), unten “die Gruppe” genannt.
2. Ziel, Termin und Preis der Reise
Reiseziel:
Termin:
Abfahrtsort:
Reisepreis:
Kanucamp Blajoux - Tarnschlucht/Frankreich des CVJM Pirmasens e.V.
wie in Buchungsunterlagen ausgeführt
wie in Buchungsunterlagen ausgeführt
wie in Buchungsunterlagen ausgeführt
3. Vertragsgegenstand
a) Vertragsgegenstand ist die Betreuung der Reisemaßnahme, wozu auch die Vermittlung von unten aufgeführten Fremdleistungen gehört.
b) Vertragspartner des DVA ist nicht das einzelne Mitglied der Gruppe, sondern diejenige Person, die für die Gruppe handelt und sie nach außen vertritt.
c) Leistungen des DVA, die im Reisepreis enthalten sind:
1. Hilfeleistung und Information im Vorfeld der Reise
2. Betreuung und Instandhaltung der vermittelten Campausrüstung
3. Betreuung und Instandhaltung der vermittelten Kanuausrüstung
4. Kanu sportliche Betreuung (Kanueinführung, Fahrtbegleitung, Kanuabholung)
5. Abenteuer sportliche Betreuung (Klettern, Höhlentouren, Abseilen...)
6. Vermittlung der unten präzisierten Fremdleistungen
7. Organisation einer umweltschonenden Buskette
8. Eventuelle Zusatzleistungen, wie in Buchungsunterlagen aufgeführt
d) Vermittelte Fremdleistungen, die im Reisepreis enthalten sind
1. komplette Campausrüstung des CVJM Pirmasens e.V. (inkl. Energieversorgung) laut Materialliste
2. komplette Kanuausrüstung des CVJM Pirmasens e.V. laut Materialliste
3. Fahrzeug vor Ort (Kleinbus mit 9 Sitzplätzen) ohne Kilometerbegrenzung (exklusive Betriebskosten)
4. Eventuelle zusätzliche Fremdleistungen, wie in Buchungsunterlagen aufgeführt
4. Buchung und Abwicklung:
Buchungen können nur von geschlossenen Gruppen unter folgenden Voraussetzungen entgegen genommen werden:
a) Die Gruppe wird von einer/m Gruppenleiter/in oder einer Institution geworben und zusammengestellt.
b) Der DVA verhandelt nicht mit einzelnen Gruppenmitgliedern, sondern nur mit einem/einer verantwortlichen Leiter/in oder Beauftragten.
c) Die finanzielle Abwicklung erfolgt ebenfalls ausschließlich über diese(n) verantwortliche(n) Leiter(in) oder Beauftragten.
d) Alle Informationen für die Gruppenteilnehmer in Form von mündlichen, telefonischen und schriftlichen Auskünften sowie Belieferung der Teilnehmer mit Informationsmaterial des DVA
geschehen durch die/den Beauftragten der Gruppe.
e) Die Gruppe muss Teil eines eingetragenen Vereins sein, der gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
f) Die Gruppe verpflichtet sich zur Teilnahme an der Buskette. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt durch das beauftragte Busunternehmen. Die Kosten der Leerfahrten zu Beginn, zwischen
den einzelnen Fahrten und am Ende der Buskette werden anteilig unter allen beteiligten Gruppen aufgeteilt.
5. Anmeldeverfahren:
Die Anmeldung erfolgt nur auf dem vorgedruckten Formular: Buchungsvertrag für das Camp Blajoux 2015. Der Vertrag wird mit der Unterschrift unter beide Originalabschriften und nach der
Zahlung von 100,00 € Reservierungsgebühr (die auf den Camppreis angerchnet wird) wirksam. Ein Exemplar verbleibt bei der Gruppe, das andere ist umgehend an den DVA zurück zu
senden. Nach dem Erhalt der für den DVA bestimmten Originalabschrift des Vertrages wird der Gruppe eine Formular mit dem Namen „Buchungsbestätigung und Zahlungsplan“ zugesandt.
Darin sind Zahlungstermine der Anzahlung, Teilzahlung und Restzahlung aufgeführt.
Sonstige mündliche Absprachen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.
6. Durchführung
Der DVA ist berechtigt, beim Vorliegen triftiger Gründe, Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages vorzunehmen, soweit diese Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt des gebuchten Zeltlagers nicht wesentlich beeinträchtigen. Tritt durch eine derartige Maßnahme eine erhebliche Änderung der Leistung ein, ist die Gruppe berechtigt,
kostenfrei umzubuchen oder vom geschlossen Vertrag zurückzutreten.
7. Zahlungsbedingungen:
a) Innerhalb von 2 Wochen nach der Rücksendung ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 100,00 € fällig. Damit wird die Buchung gültig. Am 15.01. des Buchungsjahres ist laut
Zahlungsplan eine Anzahlung in Höhe von 10% (in Worten: zehn Prozent ) des Grundpreises abzüglich der Reservierungsgebühr zu leisten. Die Zahlungstermine der Teilzahlung in Höhe
von 40 % (in Worten: vierzig Prozent) des Grundpreises und der Restzahlung in Höhe von 50 % (in Worten: fünfzig Prozent) des Grundpreises sind aufgeführt und einzuhalten. Am Ende der
Reise wird eine Endabrechnung erstellt, die sich an der tatsächlichen Personenzahl und der Mindestbelegung (20 Personen) orientiert.
b) Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus unvorhersehbaren Gründen, z.B. Währungsveränderungen, Steuererhebungen usw., zu ändern.
Übersteigen diese Änderungen 10% (in Worten: zehn Prozent ) des Gesamtpreises, so kann die Gruppe vom Vertrag zurücktreten.
c) Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen bewirken keine Auflösung des Vertrages. Das Nachforderungsrecht des DVA bleibt unberührt.
8. Rücktritt:
a) Der Rücktritt kann nur schriftlich dem DVA gegenüber erfolgen. Tritt die Gruppe aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von der Buchung zurück, wird die reservierungsgebühr nicht
zurück erstattet zusätzlich werden folgende Gebühren erhoben: Rücktritt bis 180 Tage vor Reisebeginn 10 % des Grundpreises, Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 40 % des
Grundpreises, Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn 50 % des Grundpreises, Rücktritt bis zum Tag des Reisebeginns 80 % des Grundpreises. Stellt die stornierende Gruppe eine
Ersatzgruppe, werden lediglich 100,00 € Umbuchungsgebühr berechnet. Der DVA ist berechtigt, gegen Nachweis einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden zu berechnen.
b) Die Gruppe ist verpflichtet die anfallenden Kosten, die durch die Unterbrechung der Buskette entstehen zu übernehmen. Die Gelder werden vom DVA an das ausführende Busunternehmen
überwiesen, um die Mehrkosten für die anderen Gruppen in der Buskette abzufangen.
c) Der DVA kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Zeltlagers infolge unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird.
Beispiel: Naturkatastrophen, Streik, höhere Gewalt oder Krieg. Von allen Umständen werden unsere Gruppen sofort nach bekannt werden informiert. Im Falle eines Rücktritts nach
vorgenannten Gründen, werden die bereits bezahlten Beträge zurück überwiesen, weitergehende Ansprüchen bestehen nicht und werden ausdrücklich ausgeschlossen.
d) Im Falle von grob ungebührlichem Verhalten der Lagerteilnehmer, das dem Ansehen des DVA e.V. schadet, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Eine Erstattung des Preises erfolgt
nicht.
9. Haftung:
a) Der DVA haftet für die sorgfältige Auswahl der Fremdleistungen sowie für die Richtigkeit der in Ausschreibung beschriebenen Leistungen.
b) Weiter steht der DVA dafür ein, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden.
c) Der DVA organisiert die Buskette für alle Gruppen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt durch das beauftragte Busunternehmen. Die Berechnung der Buskosten für jede Gruppe erfolgt
nach folgendem Berechnungsschema: Die Gesamtkosten aller Bustransfers (inklusive aller Leerfahrten) wird unter den einzelnen Gruppen unter Berücksichtigung der Entfernung des
Abfahrts- und Rückkunftsortes vom Ziel Blajoux aufgeteilt.
d) Bei Beeinträchtigungen oder Ausfall des Zeltlagers nach Reiseantritt der Gruppe durch höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände wie z. B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen,
Epidemien, behördlichen Anordnungen haften wir nicht. Eine Rückerstattung des Reisepreises erfolgt nur und insoweit, wie wir von den von uns in Anspruch genommenen Leistungsträgern
Rückerstattung unter Ausschöpfung der und zuzumutenden Maßnahmen erhalten haben.
e) Sofern Gruppen oder Lagerteilnehmer nach Antritt der Reise eine andere als die gebuchte Un terkunft oder Beförderungsart wählen bzw. auf die vermittelten Leistungen ganz oder teilweise
verzichten, erfolgt keine Rückerstattung.
f) Der DVA haftet nicht für vom der Gruppe in Anspruch genommene Leistungen Dritter. Er tritt hier nur als Vermittler auf (Beispiel: Buskette, Gestellung von Mietfahrzeugen, Kochservice).
10. Pflichten der Gruppe:
a) Das Zeltlager einschließlich aller Einrichtungen und allem Zubehör ist schonend zu behandeln. Eventuelle Beschädigungen und Verunreinigungen werden durch den Mitarbeiter des DVA
vor Ort ermittelt und der Gruppe in Rechnung gestellt. Es wird empfohlen für die Freizeit eine Gruppenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
b) Die Gruppe bzw. die/der verantwortliche Leiter/in ist für die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
c) Die Gruppe ist verpflichtet, die Bestimmungen und Vorschriften des Zeltlagers bzw. des Zeltplatzes einzuhalten.
d) Zelte dürfen weder abgebaut noch umgestellt werden.
e) Alle Nachteile und Schadensersatzansprüche, die aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen erwachsen, gehen zu Lasten der Gruppe.
f) Sollten Teile des vorliegenden Vertrages rechtsunwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Vereinbarungen
11. Endabrechnung:
Am Ende der durchgeführten Gruppenreise spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Jahres der Freizeit, erfolgt eine Endabrechnung der Reise, dabei ist die tatsächliche Personenzahl und
die Mindestbelegungszahl maßgebend. Sollte diese von der gebuchten Zahl, die dem Gesamtpreis im Vertragstext zu Grunde liegt, differieren, erfolgt eine Rückerstattung oder
Nachforderung. Die eventuelle Rückerstattung des DVA erfolgt zeitgleich mit der Zustellung der Endabrechnung. Eventuelle Nachzahlungen der Gruppe sind innerhalb von 10 Tagen nach
Erhalt der Endabrechnung fällig.
Diese Vereinbarung gilt nicht bei Buchungen mit reduziertem Festpreis.
12. Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand wird der Sitz des DVA vereinbart.