Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter

Anmeldung
Tablet – Klasse
Ja
Nein
Hiermit melden wir unsere Tochter/unseren Sohn an der Oberschule Söhlde an.
1. Angaben zum Kind
Name:
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Vorname:
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Geburtsdatum:
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Geburtsort:
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Staatsangehörigkeit:
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Religionszugehörigkeit:
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Wohnort:
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Straße:
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Telefon:
____________________________________________
E-Mail:
____________________________________________
Jahr der Einschulung:
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Bisher besuchte Schule:
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2. Angaben zu den Erziehungsberechtigten
Vater:____________________________ Anschrift_________________________________________
Name, Vorname
falls abweichend vom Kind
Mutter:___________________________ Anschrift: ________________________________________
Name. Vorname
falls abweichend vom Kind
Erziehungsberechtigt sind
( ) beide Elternteile
( ) nur die Mutter
( ) nur der Vater
( ) andere Personen:________________________________
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(Unterschrift Erziehungsberechtigte/ter)
Wünsche auf der Rückseite vermerken
Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
Sehr geehrte Eltern!
Sie haben die Wahl, die in der Schule benötigten Lernmittel (Schulbücher) im Buchhandel zu kaufen
oder diese Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts von der Schule zu leihen.
Die Ausgestaltung des Ausleihverfahren richtet sich nach den Beschlüssen der Gesamtkonferenz. Die
Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden
werden.
Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr für Ihre Tochter oder für Ihren Sohn ausleihen können, ist
aus der beiliegenden Schulbuchliste ersichtlich. Auf dieser Liste sind auch die zur Zeit geltenden
Ladenpreise und das von der Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Damit können Sie
vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von dem Angebot der Schule Gebrauch machen wollen.
Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, geben Sie bitte das beiliegende
Anmeldeformular unterschrieben bis zum 17.07.2015 an die Schule zurück. Das Entgelt für die
Ausleihe im Schuljahr 2015 / 2016 muss bis zum 15.08.2015 entrichtet werden. Wer diese Frist
nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
Später eingehende Zahlungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden!
Die Zahlung ist wie folgt vorzunehmen:
Überweisung auf das Lernmittelkonto der Oberschule Söhlde
Volksbank Hildesheimer Börde (BLZ 259 915 28) – Konto-Nr.: 111441700
BIC: GENODEF1SLD
IBAN: DE12 2599 1528 0111 4417 00
Verwendungszweck: Name und Klasse des /der Schülers/Schülerin
Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Leistungsberechtigte nach dem
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Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende
Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Heim- und Pflegekinder
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch -Sozialhilfe
Asylbewerberleistungsgesetz.
Kinderzuschlag gem. § 6 a BKKG
Wohngeldgesetz zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit
Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern (nur Vollzeitschüler; keine
Berufsschüler mit eigener Vergütung) können einen Antrag auf Ermäßigung des Entgelts stellen,
s. Anmeldeformular.
Mit freundlichen Grüßen
Meinhardt
Hinterm Knick 10
D – 31185 Söhlde
Tel. 05129 / 97769-0
Fax. 05129 / 97769-20
eMail:
[email protected]
Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter
Name, Vorname:
Anschrift, Telefon:
Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln
Abgabe im Schulbüro bis zum 17.07.2015
Teilnahme an der Schulbuchausleihe:
Ja
Nein
Als Erziehungsberechtigte oder als Erziehungsberechtigter der Schülerin oder des Schülers
Name, Vorname:
Schuljahr:
Klasse:
2015 / 2016
melde ich mich hiermit bei der Oberschule in Söhlde verbindlich zur entgeltlichen Ausleihe von
Lernmitteln im o.g. Schuljahr an. Der Leihvertrag kommt mit der fristgerechten Zahlung des Entgelts
zustande. Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages:
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Das Entgelt für die Ausleihe muss bis zum 15.08.2015 entrichtet werden. Wer diese Frist
nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
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Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden von der Schule an die
Schülerinnen und Schüler gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
-
Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden
festgestellt werden, müssen diese unverzüglich der Schule mitgeteilt werden.
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Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel
pfleglich behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem
unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.
-
Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine
weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens
in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet.
Bitte Zutreffendes ankreuzen:
Ich bin leistungsberechtigt nach :
 Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende oder
 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Heim - und Pflegekinder oder
 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe
 Asylbewerberleistungsgesetzgesetz
 Kinderzuschlag gem. § 6 a BKKG
 Wohngeldgesetz (WoGG) zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit
Damit bin ich von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Der Nachweis ist bis zu der o.
g. Zahlungsfrist zu erbringen (durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine
Bescheinigung des Leistungsträgers).
Ich bin erziehungsberechtigt für drei oder mehr schulpflichtige Kinder und beantrage eine
Ermäßigung des Entgelts für die Ausleihe. Der Nachweis ist bis zu der o g. Zahlungsfrist zu
erbringen (durch Vorlage der Schülerausweise oder entsprechender Bescheinigungen).
Ort, Datum, Unterschrift