Bekanntmachung FH Kompetenz - Ministerium für Innovation

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung des Förderprogramms FH KOMPETENZ 2016
1.
Vorbemerkung
Die Forschungsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen "Fortschritt NRW" ist auf
Forschung für nachhaltige Entwicklung auf den Feldern der großen gesellschaftlichen
Herausforderungen ausgerichtet. Ziel ist es, spürbare Verbesserungen in der Lebenswelt der Menschen zu erreichen.
Dazu werden Nachhaltigkeitsstrategien gebraucht, die es ermöglichen, die Grundlagen
des gesellschaftlichen Wohlstands und Wohlergehens für die Menschen so zu bewahren und zu entwickeln, dass damit zugleich nachfolgenden Generationen ein intaktes
soziales, ökonomisches und ökologisches Gefüge hinterlassen wird. Lösungen für die
großen gesellschaftlichen Herausforderungen müssen neben technologischen und ökonomischen Aspekten auch die Folgen und Chancen für Mensch, Gesellschaft, Kultur
und Umwelt in den Blick nehmen.
Inter- und transdisziplinär ausgerichteten wissenschaftlichen Konzepten kommt dabei
eine besondere Bedeutung zu, da die Herausforderungen, vor denen wir stehen, so
komplex sind, dass eine Einzeldisziplin sie allein nicht zu lösen vermag und die Einbeziehung von Wirtschaft und Gesellschaft erforderlich ist.
Nordrhein-Westfalen verfügt über ein dichtes und vielfältiges Netz von staatlichen,
kirchlichen und staatlich anerkannten Fachhochschulen, die als regionale Innovationszentren wichtige Impulse in die Gesellschaft geben und von großer Bedeutung für die
mittelständische Wirtschaft sind. Durch ihren wissenschaftlichen Hintergrund und durch
ihre umsetzungsorientierte Ausrichtung übernehmen die Fachhochschulen eine Relaisfunktion zwischen dem theoretischen Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung
und dessen Umsetzung in die praktische Anwendung. Sie tragen daher in besonderer
Weise zur Umsetzung von Fortschritt NRW bei.
- 2 2.
Zielsetzung des Förderwettbewerbes
Das Förderprogramm FH KOMPETENZ ist darauf ausgerichtet, langfristig angelegte
Forschungsstrukturen zu schaffen, die die Rolle der Fachhochschulen in Innovationsprozessen im nationalen wie auch im internationalen Bereich nachhaltig stärken.
Durch den Ausbau vorhandener Forschungsstrukturen zu Forschungs-In-Instituten, sollen erfolgreiche Themensetzungen verstetigt werden. FH KOMPETENZ dient damit der
Weiterentwicklung des Forschungsprofils der Fachhochschulen.
Die Forschungs-In-Institute sollen darüber hinaus klare Konzepte für kooperative Promotionen anbieten und hierzu möglichst mit einer Universität in Nordrhein-Westfalen
zusammenarbeiten.
3.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Aufbau interdisziplinär ausgerichteter Forschungs-In-Institute mit innovativer Forschungsthematik, die einen Beitrag zur Lösung der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie z.B. Klimawandel, Energie- und Ressourcenknappheit,
demographischer Wandel etc., ermöglichen. Aufbauend auf deutlich sichtbaren vorhandenen Strukturen, die z.B. im Rahmen des Programms FH STRUKTUR aufgebaut wurden, sollen die vorhandenen Kompetenzen in einem langfristig ausgerichteten Konzept
ausgebaut werden.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es erforderlich, dass die neuen Forschungs-In-Institute
eng mit Unternehmen, anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen und Organisationen und mit weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen kooperieren und in die Wirtschafts- und Sozialstruktur sowohl regional als auch überregional eingebunden sind.
Das Forschungs-In-Institut muss eine sinnvolle Ergänzung des Hochschulprofils darstellen und erkennbar von der Hochschule mitgetragen werden. Dazu gehört eine ergänzende Bereitstellung von Hochschulressourcen.
4.
Förderdauer / Fördervolumen
Die Förderdauer beträgt fünf Jahre. Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
•
Personalmittel für die Geschäftsführung des Instituts und für Doktorandinnen/
Doktoranden. Zugrunde gelegt werden die Personalmittelsätze der DFG.
- 3 •
Sachmittel im Umfang von bis zu 10% der Gesamtausgaben.
Von den zuwendungsfähigen Ausgaben werden max. 90% gefördert.
Die Gesamtförderung pro Vorhaben beläuft sich auf bis zu 1 Mio. €. Eine mögliche Förderung ist ab 16.05.2016 vorgesehen. Die Ausschreibung steht derzeit noch unter
Haushaltsvorbehalt.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt gemäß Landeshaushaltsordnung. Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen, projektbezogenen Ausgaben der Hochschule.
5.
Antragsberechtigung, Rechtsgrundlage
Antragsberechtigt sind staatliche Fachhochschulen, kirchliche Fachhochschulen und
staatlich anerkannte Fachhochschulen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Anträge sind
von der Hochschulleitung vorzulegen.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der
Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften als
nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen
zur Projektförderung (ANBest-P) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides.
6.
Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren
Es ist ein zweistufiges Auswahlverfahren vorgesehen. Zur Begutachtung sind vollständige Antragsunterlagen vorzulegen. Die Begutachtung der Anträge erfolgt durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter nach Maßgabe von Beurteilungskriterien. Antragstellern, die mit ihrem Vorhaben in die engere Auswahl kommen, wird die Gelegenheit gegeben, ihr Vorhaben vor einer Jury zu präsentieren. In dieser Sitzung erfolgt die
abschließende Bewertung der Anträge. Die Jury trifft eine Aussage zur Förderempfehlung sowie eine Priorisierung der Projektanträge.
Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung entscheidet auf Basis dieser Förderempfehlung und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der
besten positiv bewerteten Anträge. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Eine weitere Ausschreibungsrunde ist vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel für das Jahr 2017 vorgesehen.
- 4 7.
Antragstellung
Die Förderanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen. Das Antragsformular kann
auf der Web-Seite des MIWF unter
http://www.wissenschaft.nrw.de/forschung/foerderung/sonstigefoerderprogramme/forschungsfoerderung-an-fachhochschulen/fh-kompetenz-2016.de
Dem Antrag sind als Anlagen beizufügen:
1. Kurze Zusammenfassung des Gesamtkonzepts (1 DIN A 4-Seite)
2. Vorhabenbeschreibung (max. 30 DIN A 4-Seiten, Schrifttyp Arial, Schriftgröße
11, Zeilenabstand mind. 14 pt) mit Darstellung
•
der thematischen Ausrichtung des geplanten Forschungs-In-Instituts einschließlich des erwarteten Beitrags zur nachhaltigen Entwicklung auf dem Gebiet der großen gesellschaftlichen Herausforderungen.
Dies umfasst auch Ausführungen zum erwarteten Beitrag der Projektziele zu
nachhaltiger Entwicklung sowie zur Frage, ob dieser Beitrag mittelbarer oder
unmittelbarer Natur ist. Darüber hinaus sind Ausführungen zur Prüfung einer
Relevanz geschlechtsspezifischer Differenzierung sowie Diversität hinsichtlich
Problembeschreibung und Wirkung von Forschungsergebnissen aufzunehmen.
•
der vorhandenen Forschungsstrukturen, auf die aufgebaut werden soll,
•
der beteiligten Professorinnen und Professoren und ihrer Erfahrungen in der
inter- und transdisziplinären Forschung,
•
bestehender Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen und der
Praxis,
•
der geplanten Einbeziehung von Praxisakteuren in die Forschungsthematik,
•
der Einbindung in das Forschungsprofil und die Forschungsstrategie der
Hochschule,
•
nationaler und internationaler Vernetzungsperspektiven,
•
des vorgesehenen Promotionsverlaufs einschließlich des Qualifizierungs- und
Betreuungskonzeptes.
3. Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan für den gesamten Förderzeitraum
4. Erklärungen von Partnern über ihre aktive Mitarbeit (LOI`s)
5. Erklärungen der universitären Partner hinsichtlich der Durchführung kooperativer
Promotionen. Falls keine Universität aus Nordrhein-Westfalen beteiligt ist, ist
- 5 dies zu begründen und ein Qualitätsnachweis hinsichtlich des beteiligten universitären Partners vorzulegen
6. Erklärung der Beihilfefreiheit.
Die Förderanträge sind bis zum 15. Oktober 2015 (Poststempel) in dreifacher Ausfertigung in Papierform (nicht gebunden) sowie einmalig in elektronischer Form (als pdfDokument) per E-Mail ([email protected]) oder auf CD-ROM an den Wettbewerbsdienstleister Forschungszentrum Jülich / Projektträger Jülich (PtJ) zu senden.
Post-Adresse:
Adresse für persönliche Abgabe oder
Lieferung per Kurier:
Projektträger Jülich
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Technologische und
Geschäftsbereich Technologische und
regionale Innovationen (TRI)
regionale Innovationen (TRI)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Technologiezentrum Jülich
Kennwort: „FH Kompetenz”
Kennwort: „FH Kompetenz”
52425 Jülich
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich
Raum 14.218 (Sekretariat PtJ-TRI,
2. Etage in Gebäudeteil/Kubus 14)
Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.