Termine und Preise 2015 - Porsche Driving Experience

­Porsche Travel Club
Termine und Preise 2015
Porsche Travel Club
Unsere Angebote im Überblick
Sehr geehrte Gäste,
sehr geehrte Porsche Enthusiasten,
Porsche Shortbreaks
42
Porsche Adventure Tours
Porsche Adventure Tour Rumänien
50
Porsche Travel Club
Porsche Tours
Porsche Tour Backstage
40
18
52
Porsche Tagestour Zuffenhausen
Veranstalter:
20
Porsche Alpentour
46
Porsche Adventure Tour Namibia
53
Porsche Tagestour Schwarzwald
reservate Namibias – letztendlich führen
_wige EVENT gmbh
22
Porsche Weekend Schwarzwald
Stammheimer Straße 31
24
Porsche Tour Schlösser und Wein
Porsche Tour Savoir-vivre
54
alle Reisen ans gewünschte Ziel: auf den
55
Porsche Weekend Bayerische Seen
Fahrersitz eines Porsche.
70435 Stuttgart
26
Porsche Tour Alpenpässe Südtirol
Telefon: +49 (0)711 911-23360
28
Telefax: +49 (0)711 911-23278
30
Porsche Tour Via Culinaria
Porsche Tour Wien/Budapest/Prag
wann. Auf den nachfolgenden Seiten finden
E-Mail: [email protected]
32
Porsche Tour Schottland
Sie eine Übersicht aller Reisen, deren Preise
Internet: www.porsche.com/travelclub
34
36
Porsche Tour Provence/Côte d´Azur
Porsche Tour Toskana
38
Porsche Tour Kroatien
XX
Nummer der Reise entspricht der
wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse für den
Aber ganz gleich ob es Sie eher nach
Porsche Travel Club geweckt haben. Was Sie
Rumänien in die Heimat von Graf Dracula
erwartet: Reisen auf allerhöchstem Niveau. Und
zieht oder auf die Südhalbkugel in die Natur-
natürlich Fahrspaß – auf einigen der schönsten
Routen weltweit.
Bleibt nur noch die Frage, wo genau Sie das
Fahrgefühl Porsche erleben möchten. Und
sowie die darin eingeschlossenen Leistungen.
Ihr Team des Porsche Travel Club
Kontakt:
16
Seitenzahl im aktuellen Hauptkatalog.
Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effizienzklassen aller Porsche Modelle
finden Sie im aktuellen Porsche Travel Club Katalog 2015 auf den Seiten 74–79.
2
2
Porsche Travel Club
­Porsche Travel Club
Neues Reiseangebot oder
neuer Routenverlauf
Unsere Angebote im Überblick
3
Unsere Angebote im Überblick
3
Terminübersicht
Tourname
34
April
Porsche Tour Provence/Côte d’Azur
52
Porsche Tagestour Zuffenhausen
34
Porsche Tour Provence/Côte d’Azur
Termine
Porsche Tagestour Schwarzwald
22
Porsche Tour Schlösser und Wein
Porsche Tour Savoir-vivre
Porsche Tour Via Culinaria
24
28
55
Juni
Porsche Tour Backstage
Porsche Tour Via Culinaria
Porsche Weekend Bayerische Seen
26
Porsche Tour Alpenpässe Südtirol
32
Porsche Tour Schottland
32
Porsche Tour Schottland
52
Porsche Tagestour Zuffenhausen
21.04.–27.04.2015
18
24.04.2015
28
29.04.–05.05.2015
Mai
53
Tourname
09.05.2015
Tourname
Tourname
Termine
07.08.–12.08.2015
54
Porsche Weekend Schwarzwald
03.10.–04.10.2015
30
14.08.–19.08.2015
46
Porsche Adventure Tour Namibia
05.10.–15.10.2015
20
Porsche Alpentour
21.08.–23.08.2015
36
Porsche Tour Toskana
08.10.–14.10.2015
18.06.–21.06.2015
24
38
Porsche Tour Kroatien
09.10.–15.10.2015
55
Porsche Tour Savoir-vivre
Porsche Weekend Bayerische Seen
27.08.–30.08.2015
19.06.–25.06.2015
29.08.–30.08.2015
36
Porsche Tour Toskana
16.10.–22.10.2015
26.06.–02.07.2015
38
Porsche Tour Kroatien
17.10.–23.10.2015
26.06.2015
46
Porsche Adventure Tour Namibia
17.10.–27.10.2015
30
03.06.–07.06.2015
13.06.–14.06.2015
Oktober
September
21.05.–24.05.2015
Juli
29.05.–02.06.2015
Nummer der Reise entspricht der
Termine
August
Porsche Tour Wien/Budapest/Prag
Porsche Tour Wien/Budapest/Prag
03.06.–05.06.2015
11.05.–13.05.2015
26
Porsche Tour Alpenpässe Südtirol
02.09.–05.09.2015
54
Porsche Weekend Schwarzwald
05.09.–06.09.2015
54
Porsche Weekend Schwarzwald
04.07.–05.07.2015
18
Porsche Alpentour
10.07.–12.07.2015
34
Porsche Tour Backstage
Porsche Tour Provence/Côte d’Azur
09.09.–11.09.2015
20
53
Porsche Tagestour Schwarzwald
18.07.2015
46
Porsche Adventure Tour Namibia
13.09.–23.09.2015
42
Porsche Adventure Tour Rumänien
Porsche Adventure Tour Rumänien
21.07.–26.07.2015
34
Porsche Tour Provence/Côte d’Azur
17.09.–23.09.2015
28.07.–02.08.2015
52
Porsche Tagestour Zuffenhausen
42
XX
Termine
09.09.–15.09.2015
18.09.2015
22
Porsche Tour Schlösser und Wein
23.09.–25.09.2015
46
Porsche Adventure Tour Namibia
24.09.–04.10.2015
34
Porsche Tour Provence/Côte d’Azur
25.09.–01.10.2015
53
Porsche Tagestour Schwarzwald
36
Porsche Tour Toskana
26.09.2015
30.09.–06.10.2015
Seitenzahl im aktuellen Hauptkatalog.
Neues Reiseangebot oder neuer Routenverlauf
4
4
Terminübersicht
Terminübersicht
Terminübersicht
5
Terminübersicht
5
Porsche Tours
3 Tage
Porsche Tour
Backstage
18
3 Tage
Porsche Alpentour
20
3 Tage
Porsche Tour
Schlösser und Wein
22
4 Tage
Porsche Tour
Savoir-vivre
24
4 Tage
Porsche Tour
Alpenpässe Südtirol
26
Reisearrangement
Reisearrangement
Reisearrangement
Reisearrangement
Reisearrangement
•3 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
•3 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
•3 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
•4 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
•4 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
•Werks- und Museumsführung in StuttgartZuffenhausen und Werksführung in Leipzig
•2 Übernachtungen mit Frühstück:
1 ÜF im Schloss Steinburg
1 ÜF im Steigenberger Grandhotel Handelshof
•3 Mittagessen, 2 Abendessen
•Gepäckshuttle
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
•2 Übernachtungen mit Frühstück:
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
•2 Übernachtungen mit Frühstück:
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
•3 Übernachtungen mit Frühstück:
1 ÜF im Kempinski Grand Hotel des Bains
1 ÜF im Hotel Moselschlösschen
1 ÜF im Château de Courban & Spa
St. Moritz
1 ÜF im Hotel Kronenschlösschen
2 ÜF im Hotel Abbaye de la Bussière
1 ÜF im Interalpen-Hotel Tyrol
•3 Mittagessen, 2 Abendessen
•Gepäckshuttle
Termine
•3 Mittagessen, 2 Abendessen
•Gepäckshuttle
•4 Mittagessen, 3 Abendessen
•Gepäckshuttle
Termine
Termine
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
•3 Übernachtungen mit Frühstück im Hotel
Therme Meran
•4 Mittagessen, 3 Abendessen
•Gepäckshuttle
Termine
18.06.–21.06.2015
11.05.–13.05.2015
21.05.–24.05.2015
02.09.– 05.09.2015
10.07.–12.07.2015
23.09.–25.09.2015
27.08.–30.08.2015
Mindestteilnehmerzahl
03.06.– 05.06.2015
21.08.–23.08.2015
Mindestteilnehmerzahl
Mindestteilnehmerzahl
09.09.–11.09.2015
Mindestteilnehmerzahl
Termine
Mindestteilnehmerzahl
8 Personen pro Gruppe
8 Personen pro Gruppe
8 Personen pro Gruppe
Preis pro Person
Preis pro Person
Euro 2.890,– DZ
Euro 3.150,– EZ
Preis pro Person
Euro 1.790,– DZ
Euro 2.890,– DZ
Preis pro Person
Euro 2.350,– DZ
Euro 1.890,– EZ
Euro 3.350,– EZ
Euro 1.790,– DZ
Euro 2.490,– EZ
8 Personen pro Gruppe
8 Personen pro Gruppe
Preis pro Person
Euro 1.890,– EZ
6
6
Porsche Tours
Porsche Tours
Porsche Tours
7
Porsche Tours
7
Porsche Tours
5 Tage
Porsche Tour
Via Culinaria
28
7 Tage
Porsche Tour
Provence/Côte d’Azur
Reisearrangement
Reisearrangement
Reisearrangement
•5 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
•5 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
•5 Übernachtungen mit Frühstück:
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
•6 Übernachtungen mit Frühstück:
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
2 ÜF im Palais Coburg
2 ÜF im The Balmoral Hotel
2 ÜF im Hôtel Majestic Barrière
2 ÜF im Tauern Spa Zell am See – Kaprun
1 ÜF im Four Seasons Hotel Gresham
1 ÜF im Inverlochy Castle Hotel
1 ÜF im Hôtel Sezz
•3 Mittagessen, 4 Abendessen
•Gepäckshuttle
Palace Budapest
1 ÜF im The Torridon
2 ÜF im Terre Blanche Hôtel
1 ÜF im Hotel Amade Château
1 ÜF im Inver Lodge Hotel
Termine
1 ÜF im Four Seasons Hotel Prague
1 ÜF im Rocpool Reserve Hotel
Mindestteilnehmerzahl
16 Personen
Preis pro Person
Euro 3.350,– DZ
Euro 3.650,– EZ
•4 Mittagessen, 5 Abendessen
•Gepäckshuttle
•5 Mittagessen, 6 Abendessen
•Gepäckshuttle
Termine
Termine
07.08.–12.08.2015
19.06.–25.06.2015
14.08.–19.08.2015*
26.06.– 02.07.2015
Mindestteilnehmerzahl
Mindestteilnehmerzahl
16 Personen
12 Personen
34
•6 Übernachtungen mit Frühstück:
2 ÜF im Schloss Fuschl Resort & Spa
03.06.– 07.06.2015
Porsche Tours
32
•4 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
29.05.– 02.06.2015
8
7 Tage
Porsche Tour
Schottland
Reisearrangement
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
Porsche Tours
30
•3 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
•4 Übernachtungen mit Frühstück:
8
6 Tage
Porsche Tour
Wien/Budapest/Prag
1 ÜF im Château Saint-Martin & Spa
•5 Mittagessen, 6 Abendessen
•Gepäckshuttle
Termine
21.04.–27.04.2015
09.09.–15.09.2015
29.04.– 05.05.2015
17.09.–23.09.2015**
25.09.– 01.10.2015
Mindestteilnehmerzahl
16 Personen
Preis pro Person
Preis pro Person
Preis pro Person
Euro 4.790,– DZ
Euro 5.850,– DZ
Euro 5.690,– DZ
Euro 5.590,– EZ
Euro 6.450,– EZ
Euro 6.590,– EZ
* Diese Tour verläuft in
umgekehrter Reihenfolge.
** In diesem Zeitraum übernachten Sie
für eine Nacht statt im Hôtel Sezz in der Villa Belrose.
Porsche Tours
9
Porsche Tours
9
Porsche Tours
7 Tage
Porsche Tour
Toskana
36
Reisearrangement
Reisearrangement
•5 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
1 ÜF im Esplanade Zagreb Hotel
2 ÜF im Hotel Castello di Casole
1 ÜF im Hotel Monte Mulini
2 ÜF im Four Seasons Hotel Florenz
1 ÜF im Hotel Milenij
Termine
1 ÜF in der Villa Dubrovnik
16.10.–22.10.2015
Termine
16 Personen
Preis pro Person
Euro 5.750,– DZ
Porsche Tours
1 ÜF im Adriana Hvar Spa Hotel
08.10.–14.10.2015*
Mindestteilnehmerzahl
10
1 ÜF im Hotel Bastion
•5 Mittagessen, 6 Abendessen
•Gepäckshuttle
30.09.–06.10.2015
Porsche Tours
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
•6 Übernachtungen mit Frühstück:
2 ÜF im Castel Monastero
•5 Mittagessen, 6 Abendessen
•Gepäckshuttle
10
38
•4,5 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
•6 Übernachtungen mit Frühstück:
* Diese Tour verläuft in
umgekehrter Reihenfolge.
7 Tage
Porsche Tour
Kroatien
Euro 6.350,– EZ
09.10.–15.10.2015
17.10.–23.10.2015*
Mindestteilnehmerzahl
16 Personen
Preis pro Person
Euro 5.350,– DZ
Euro 5.790,– EZ
Porsche
Adventure Tours
6 Tage
Porsche Adventure Tour
Rumänien
42
11 Tage
Porsche Adventure Tour
Namibia
Reisearrangement
Reisearrangement
•4 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
•8 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
•5 Übernachtungen mit Frühstück:
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
•10 Übernachtungen mit Frühstück:
2 ÜF im Radisson Blu Hotel Bucharest
2 ÜF im Hotel Heinitzburg
1 ÜF im Casa Georgius Krauss
2 ÜF in der Wolwedans Dunes Lodge
2 ÜF im Hilton Sibiu
2 ÜF im Swakopmund Hotel
•4 Mittagessen, 5 Abendessen
•Gepäckshuttle
Termine
1 ÜF im Mowani Mountain Camp
1 ÜF in der Ongava Lodge
2 ÜF im Onguma The Fort
21.07.–26.07.2015
•9 Mittagessen, 10 Abendessen
28.07.–02.08.2015
Termine
Mindestteilnehmerzahl
16 Personen
Preis pro Person
Euro 4.150,– DZ
Euro 4.350,– EZ
46
13.09.–23.09.2015
05.10.–15.10.2015
24.09.–04.10.2015
17.10.–27.10.2015
Mindestteilnehmerzahl
14 Personen
Preis pro Person
Euro 9.890,– DZ
Euro 10.990,– EZ
13
Porsche Adventure ToursPorsche
Adventure Tours
13
Porsche Shortbreaks
1 Tag
Porsche Tagestour
Zuffenhausen
52
2 Tage
Porsche Weekend
Bayerische Seen
Reisearrangement
Reisearrangement
Reisearrangement
•2 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
•2 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
•1 Mittagessen
Termine
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
•1 ÜF im Althoff Seehotel Überfahrt
•2 Mittagessen, 1 Abendessen
Termine
Termine
09.05.2015
Termine
18.07.2015
04.07.–05.07.2015
26.09.2015
05.09.–06.09.2015
29.08.–30.08.2015
03.10.–04.10.2015
Mindestteilnehmerzahl
26.06.2015
18.09.2015
Mindestteilnehmerzahl
8 Personen pro Gruppe
Preis pro Person
Euro 450,–
Mindestteilnehmerzahl
8 Personen pro Gruppe
Preis pro Person
Euro 550,–
Mindestteilnehmerzahl
8 Personen pro Gruppe
55
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
•1 ÜF im Brenners Park-Hotel & Spa
•2 Mittagessen, 1 Abendessen
•1 Mittagessen
24.04.2015
Porsche Shortbreaks
54
•1 Tag Erlebnisfahrt im zur Verfügung
Porsche Museum in Stuttgart-Zuffenhausen
14
2 Tage
Porsche Weekend
Schwarzwald
Reisearrangement
gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug)
Porsche Shortbreaks
53
•Halbtageserlebnisfahrt im zur Verfügung
•Werksführung und Führung durch das
14
1 Tag
Porsche Tagestour
Schwarzwald
13.06.–14.06.2015
8 Personen pro Gruppe
Preis pro Person
Preis pro Person
Euro 1.250,– DZ
Euro 1.190,– DZ
Euro 1.390,– EZ
Euro 1.250,– EZ
Porsche Shortbreaks
15
Porsche Shortbreaks
15
Geschäftsbedingungen des Porsche Travel Club
wurde. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushän-
• EU-Führerscheine
anstalter herausgegeben werden, sind für den
digung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in
• nationale Führerscheine in deutscher/engli-
Veranstalter und dessen Leistungspflicht nicht
Höhe von 25 % des Teilnahmepreises zur Zahlung
verbindlich, sofern sie nicht durch ausdrückliche
fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Ver-
• nationale Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern in
Vereinbarung mit dem Teilnehmer zum Gegen-
anstaltungsbeginn fällig, sofern der Sicherungs-
nichtenglischer Sprache nur mit einer beglaubig-
stand der Veranstaltungsausschreibung oder
schein übergeben wurde und feststeht, dass die
ten deutschen oder englischen Übersetzung
zum Inhalt der Leistungspflicht des Veranstalters
Veranstaltung wie gebucht durchgeführt wird
gemacht wurden.
(vgl. Ziffer 3).
1.8 Sofern der Teilnehmer lediglich eine Zusatz-
2.2 Die Beträge für die An- und Restzahlung und
(Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4–11
1.2 Die schriftliche Bestätigung, welche der
schließlich die _wige EVENT gmbh. Aufgrund einer
BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und
Teilnehmer unverzüglich nach Vertragsschluss
Vereinbarung mit der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und
erhält, enthält alle wesentlichen Angaben über
(im Folgenden Porsche) ist die _wige EVENT gmbh
füllen diese aus.
die vom Teilnehmer gebuchten Leistungen.
bestimmte Leistungen unter der Bezeichnung
Es wird darauf hingewiesen, dass Voraussetzung
1.3 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des
Porsche Travel Club zu erbringen. Mit dieser
für die Teilnahme an einer Veranstaltung des
Veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt
Anmeldung wird kein Vertragsverhältnis zwischen
Porsche Travel Club als Fahrer ist, dass der
ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das
Ihnen und Porsche begründet.
jeweilige Fahrer sich unmittelbar vor Beginn der
er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der
1.5.2 Ohne Vorlage eines gültigen Führerscheins
leistung (z. B. Greenfee, Eintrittskarte, Verlänge-
ggf. Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung.
Veranstaltung vor Ort durch eine gültige Fahr-
Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Ange-
und bei Vorliegen eines behördlichen Fahrverbots
rungsnächte) eines Fremdanbieters ohne weitere
Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Lieber Gast,
erlaubnis ausweisen kann.
botes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb
hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teil-
Leistungen bucht, tritt der Veranstalter nur als
Ziffer 9), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebüh-
scher Sprache
• internationale Führerscheine nur in Verbindung
mit einem nationalen Führerschein
der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme
nahme an der Veranstaltung des Porsche Travel
Vermittler einer Fremdleistung auf. Durch den
ren (vgl. Ziffern 9, 11) sowie Gebühren für indivi-
wige EVENT als Veranstalter unter dem Namen
1 Zustandekommen des Vertrages
durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Club. Eine Rückerstattung des Teilnahmepreises
Erwerb vermittelter Fremdleistungen kommen
duelle Veranstaltungsgestaltung (vgl. Ziffer 7)
Porsche Travel Club die im Katalog beschriebe-
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer
Restzahlung erklärt.
erfolgt in diesen Fällen nicht.
vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen
werden jeweils sofort fällig.
nen Erlebnisprogramme an. Bitte schenken Sie
dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages
diesen Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksam-
verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem
1.4 Der Teilnehmer hat für alle Vertragsverpflich-
1.6 Dritte (z. B. Hotels, Reisebüros oder Beförde-
zustande. Der Name des jeweiligen Anbieters
2.3 Die Preise verstehen sich in Euro inkl.
keit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese
Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters
tungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
rungsunternehmen) sind vom Veranstalter nicht
ergibt sich aus den jeweiligen ausgestellten
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Rechnungs-
Geschäftsbedingungen, die Ihnen vor der
zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus-
Leistungsgutscheinen.
betrag ist ohne Abzüge zahlbar. Die Zahlung per
Buchung übermittelt oder online zur Ansicht
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrück-
künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen,
bereitgestellt werden, an. Sie gelten für alle Ver-
der Veranstalter dem Teilnehmer eine schriftliche
liche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abän-
2 Bezahlung
Club ist nur in Euro möglich. Bei Überweisungen
anstaltungen des Porsche Travel Club. Darüber
Bestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht ver-
dern, über die vertraglich zugesagten Leistungen
2.1 Veranstalter und Reisevermittler dürfen Zah-
aus dem Ausland hat der Teilnehmer die dabei
hinaus gelten die Ziffern 14–16 dieser Geschäfts-
pflichtet, wenn die Buchung durch den Teilneh-
1.5 Der Teilnehmer muss sich mit einem gültigen
des Veranstalters hinausgehen oder im Wider-
lungen auf den Teilnahmepreis vor Beendigung
entstehenden Gebühren zu tragen.
bedingungen auch für am Zielort bei der Leistung
mer weniger als 7 Werktage vor Veranstaltungs-
Führerschein unmittelbar vor der Fahrzeugüber-
spruch zur Veranstaltungsausschreibung stehen.
der Veranstaltung nur fordern oder annehmen,
gebuchte Zusatzleistungen (z. B. Greenfee). Diese
beginn erfolgt.
lassung vor Ort ausweisen. Des Weiteren versichert
wenn dem Teilnehmer ein Sicherungsschein
der Teilnehmer, dass gegen ihn kein behördliches
(Insolvenzversicherung beim Deutschen Reise-
Fahrverbot verhängt wurde.
preis-Sicherungsverein VVaG [DRS]) übergeben
in Zusammenarbeit mit Porsche bietet
Bedingungen ergänzen die §§ 651a-m BGB
16
1.7 Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Ver-
Veranstalter und Ihr Vertragspartner ist aus-
(im Folgenden wige EVENT) berechtigt,
16
1.5.1 Akzeptiert werden folgende Führerscheine:
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
dem Teilnehmer und dem jeweiligen Anbieter
Überweisung auf das Konto des Porsche Travel
Geschäftsbedingungen
17
Geschäftsbedingungen
17
2.4 Der Teilnehmer kann die jeweilige Rechnung
punkt ein erheblicher Mangel der Veranstaltung
3.2 Durch den Teilnahmepreis sind beim Porsche
4 Fahrzeuge
4.3 Für die Mietfahrzeuge der Marke Porsche
dens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des
auch mit einer Kreditkarte bezahlen. In diesen
vorliegt.
Travel Club folgende Leistungen abgegolten:
4.1 Im Rahmen der Veranstaltungen des Porsche
besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.
separat abgefragt. Der Veranstalter benötigt
2.7 Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Ver-
• Bereitstellung eines Mietfahrzeugs der Marke
Marke Porsche zur Teilnahme an der jeweiligen
4.4 Für die Mietfahrzeuge der Marke Porsche im
4.6 Teilnahme im eigenen Fahrzeug der Marke
zusätzlich die Adresse des Teilnehmers oder
trag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschä-
Porsche (inkl. Benzin) gemäß Veranstaltungs-
Veranstaltung zur Verfügung. Voraussetzung für
Rahmen einer Porsche Travel Club Veranstaltung
Porsche bei Sonderveranstaltungen
ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers
digung Rücktrittsgebühren entsprechend der
beschreibung und gesondert abzuschließendem
die Fahrzeugüberlassung ist, dass der Teilneh-
besteht keine Vollkaskoversicherung. Der Teilneh-
sowie das Einverständnis des Teilnehmers durch
Ziffer 9 dieser Geschäftsbedingungen verlangen.
Mietvertrag (vgl. Ziffer 4)
mer einen gesonderten Fahrzeugmietvertrag mit
mer wird jedoch bezüglich Schäden am Fahrzeug
4.6.1 Der Porsche Travel Club behält sich vor,
seine Unterschrift zur Abbuchung vom Girokonto
Wenn der Teilnehmer Zahlungen trotz Fälligkeit
wige EVENT abschließt. Der Teilnehmer hat kei-
so gestellt, als ob eine Vollkaskoversicherung mit
speziell ausgewiesene Veranstaltungen für die
über die Kreditkarte.
nicht leistet, behält sich der Veranstalter zudem
nen Anspruch darauf, dass ihm ein bestimmtes
einem Selbstbehalt bestünde. Der Selbstbehalt
Teilnahme mit dem eigenen Fahrzeug der Marke
Porsche anzubieten.
Fällen werden die Kreditkartendaten bei Buchung
Travel Club stellt wige EVENT Mietfahrzeuge der
• Unterbringung und Verpflegung entsprechend
der Veranstaltungsbeschreibung
vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkosten-
• örtliche Steuern
Fahrzeug der Marke Porsche zur Verfügung
liegt bei 2.500 Euro und ist in dem jeweiligen
2.5 Sollten dem Teilnehmer die Veranstaltungs-
pauschale von 10 Euro zu erheben. Der Nachweis
• Unfallversicherung
gestellt wird. Die Fahrzeuge werden jeweils mit
Mietvertrag mit wige EVENT ausgewiesen. Der
unterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Ver-
nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer
• Reiserücktrittskostenversicherung
2 Personen besetzt. Die Option einer Allein-
Selbstbehalt kann in Einzelfällen abweichen, z. B.
4.6.2 Nur Fahrzeuge, für die eine gesetzliche
anstaltungsbeginn zugegangen sein, so sollte
Kosten bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
• Kfz-Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer 4.3
nutzung („Single Driver“) gegen Aufpreis besteht
bei Turbo Fahrzeugen.
Haftpflichtversicherung besteht und die den
wenden. Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tagen vor
2.8 Kosten für Nebenleistungen wie die Besor-
• Veranstaltungsunterlagen
Veranstaltungsbeginn erhält der Teilnehmer seine
gung von Visa etc. sind, soweit nicht in den
• Reiseleitung
Unterlagen nach Absprache mit der Veranstaltungs-
Leistungsbeschreibungen ausdrücklich vermerkt,
4.2 Neben einem gültigen Führerschein muss
Teilnehmers leistungsfrei bzw. kann die Haft-
leitung des Porsche Travel Club. In Ihrem eigenen
nicht in dem Teilnahmepreis enthalten. Falls
3.3 Folgende Kosten trägt der Teilnehmer:
der Teilnehmer beim Check-in am Anreisetag
pflichtversicherung wige EVENT infolge dieses
4.6.3 Fahrzeuge mit roten Überführungskenn-
Interesse bitten wir Sie, die Veranstaltungs-
solche Kosten entstehen, werden diese separat
• Kosten für An- und Abreise (soweit in den Unter-
seinen Personalausweis/Reisepass sowie eine
Verhaltens des Teilnehmers in Regress nehmen
zeichen und Kurzzeitkennzeichen sind von der
unterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
berechnet.
gültige Kreditkarte vorlegen. Die Daten werden
oder entstehen infolge des Verschuldens des Teil-
Teilnahme ausgeschlossen.
zusammen mit der Privatadresse des Teilneh-
nehmers Schäden, die nicht im Rahmen der Kfz-
2.6 Werden Zahlungen nicht oder nicht vollstän-
3 Leistungen/Preise
mers in den Fahrzeug-Mietvertrag von wige
Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, haftet
4.6.4 Fahrzeuge, mit denen an einer Sonderver-
dig entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind,
EVENT übernommen. Dieser Vertrag ist vom Teil-
der Teilnehmer für sämtliche von ihm verursach-
anstaltung des Porsche Travel Club teilgenom-
geleistet und zahlt der Teilnehmer auch nach
ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
3.4 Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter
nehmer als Voraussetzung für die Teilnahme zu
ten Schäden, die nicht von der Kfz-Haftpflichtver-
men werden soll, dürfen nur mit solchen Teilen
Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der
(z. B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf
jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschrei-
unterzeichnen.
sicherung abgedeckt sind. Im Fall grober Fahr-
oder Einrichtungen ausgestattet sein, die vom
Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurück-
Bezug nehmenden Angaben in der schriftlichen
bungen vornehmen, über die der Teilnehmer vor
lässigkeit ist der Veranstalter berechtigt, den
TÜV zugelassen und in die Fahrzeugpapiere ein-
treten. Es sei denn, dass bereits zu diesem Zeit-
Bestätigung.
Buchung selbstverständlich informiert wird.
Teilnehmer in einem der Schwere des Verschul-
getragen sind.
er sich umgehend an den Porsche Travel Club
bis 4.5)
lagen nicht anders beschrieben)
• Hotelnebenkosten (Bargetränke, alkoholische
18
18
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
Getränke während des Abendessens etc.)
Anforderungen der deutschen Straßenverkehrs-
nach Verfügbarkeit und in Absprache mit
wige EVENT.
4.5 Wird die Haftpflichtversicherung infolge vor-
Zulassungs-Ordnung entsprechen, sind zur Teil-
sätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des
nahme zugelassen.
Geschäftsbedingungen
19
Geschäftsbedingungen
19
4.6.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor,
Haftungsausschlusserklärung für das minder-
mer bei Vorliegen eines begründeten Verdachts
Steht bei der Buchung die ausführende Flugge-
Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedin-
7.2.3 Falls der Teilnehmer länger an dem Veran-
Fahrzeuge, die nicht den obigen Anforderungen
jährige Kind unterzeichnen.
auf eine Alkoholisierung oder den Konsum von
sellschaft noch nicht fest, so ist der Veranstalter
gungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens,
staltungsort bleiben will, sollte er möglichst früh-
Drogen oder sonstiger berauschender Mittel von
verpflichtet, dem Teilnehmer die Fluggesellschaft
die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Der
zeitig die Veranstaltungsleitung oder das Team
gemäß Ziffer 4.6.2 bis 4.6.4 entsprechen, von
der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch
6 Sicherheitsvorkehrungen
der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine
bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die
Veranstalter empfiehlt dringend, Geld, Wertgegen-
des Porsche Travel Club vor Ort ansprechen. Wir
auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs besteht nicht.
6.1 Über den gesamten Zeitraum einer jeden
Rückerstattung des Teilnahmepreises erfolgt in
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.
stände, technische Geräte und Medikamente aus-
verlängern den Aufenthalt gerne, wenn entspre-
Veranstaltung ist den Anweisungen der
diesen Fällen nicht.
werden.
schließlich im Handgepäck zu befördern.
chende Unterbringungs- und Rückbeförderungs-
7.2 Sonderwünsche
4.6.6 Der Veranstalter rät den Teilnehmern, mit
wige EVENT Mitarbeiter Folge zu leisten. Das
dem jeweiligen Kfz-Versicherer den Bestand der
Anlegen von Sicherheitsgurten ist zwingend
6.5 Bei Veranstaltungen im Rahmen des Porsche
Sobald der Veranstalter weiß, welche Fluggesell-
Kfz-Haftpflicht und ggf. den Vollkaskoversiche-
vorgeschrieben.
Travel Club bewegt man sich im öffentlichen
schaft bzw. welche Fluggesellschaften den Flug
Straßenverkehr. Für sein Verhalten trägt allein
durchführen wird bzw. werden, muss er den Teil-
7.2.1 Der Porsche Travel Club darf Sonderwün-
lichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer
nehmer informieren.
sche nur entgegennehmen, wenn diese als unver-
der Reiseversicherungen und evtl. erforderlicher
bindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter
Visa.
rungsschutz im Hinblick auf die geplante Teilnahme an einer Veranstaltung des Porsche Travel
6.2 Der Gebrauch von Mobilfunkgeräten sowie
der Teilnehmer die Verantwortung. Etwaige Ver-
Club zu klären.
das Rauchen während der Fahrt ist untersagt.
stöße gegen die StVO werden vom Veranstalter
ten Sie die mit der Rückreise verbundenen tarif-
an den Teilnehmer weitergeleitet und ggf. wird
Wechselt die dem Teilnehmer als ausführende
bemüht sich, dem Wunsch des Teilnehmers nach
6.3 Bei groben Verstößen gegen die Fahrdisziplin
die Teilnehmeradresse an die Behörden weiter-
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbe-
7.2.4 Bei den angebotenen Veranstaltungen wird
Marke Porsche ist abweichend von der Regel-
ist die Veranstaltungsleitung berechtigt, den
gegeben.
muss der Veranstalter den Teilnehmer über den
schreibung ausgeschrieben sind (z. B. benach-
der Teilnehmer vor Ort von der Veranstaltungslei-
leistung Benzin nicht im Teilnahmepreis ent halten.
Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszu-
Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle
barte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage
tung des Porsche Travel Club betreut. Einzelhei-
schließen. Eine Rückerstattung des Teilnahme-
7 Integration von Flugangeboten/
angemessenen Schritte einleiten, um sicherzu-
bzw. Modellwunsch beim Mietfahrzeug), nach
ten, Anschriften und Telefonnummern ergeben
preises erfolgt in diesen Fällen nicht.
Sonderwünsche
stellen, dass der Teilnehmer so rasch wie mög-
Möglichkeit zu entsprechen.
sich aus den Veranstaltungsunterlagen. Bei Bean-
7.1 Bei Integration von Flugangeboten
lich über den Wechsel unterrichtet wird.
Jedes Fahrzeug ist mit 2 Fahrern/Vollzahlern
20
Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beach-
4.6.7 Bei der Teilnahme im eigenen Fahrzeug der
5 Begleitpersonen
20
möglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine
standungen beachten Sie bitte die besonderen
7.2.2 Neben den ausgeschriebenen Erlebnispro-
Hinweise unter Ziffer 15.
besetzt. Daher sind Begleitpersonen im Rahmen
6.4 Während der Veranstaltung des Porsche
des Fahrprogramms nicht vorgesehen. In Ausnah-
Travel Club besteht ein absolutes Alkoholverbot
7.1.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Unter www.lba.de findet sich die Liste von Luft-
grammen erfüllt der Veranstalter dem Teilnehmer
mefällen dürfen Kinder ab einem Alter von
(0,0 Promille) und ein Verbot von Drogen sowie
Fluggästen über die Identität des ausführenden
fahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebs-
als besonderen Porsche Travel Club Service
7.2.5 Insofern Zusatzleistungen seitens des Teil-
12 Jahren als Begleitperson im Mietfahrzeug der
sonstiger berauschender Mittel, die die Fahr-
Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Ver-
untersagung unterliegen (gemeinschaftliche Liste).
gerne seine individuellen Programmwünsche
nehmers nach der ersten Rechnungsstellung
Eltern an der Veranstaltung teilnehmen (Teil-
tüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen
anstalter, den Teilnehmer über die Identität der
(À-la-carte-Leistungen). Dieser À-la-carte-Service
gebucht worden sind oder noch vor Ort während
nahmepreis auf Anfrage, nur in einem Porsche
können. Jeder Teilnehmer hat durch sein Verhal-
ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher
7.1.2 Die Flüge werden mit Linienfluggesellschaf-
bezieht sich auf alle Veranstaltungsbausteine, die
der Veranstaltung gebucht werden, behält sich
Cayenne, Panamera oder Macan möglich).
ten auch vor der Veranstaltung dafür Sorge zu
im Rahmen der gebuchten Veranstaltung zu
ten durchgeführt. Der Teilnehmer fliegt in der
nicht einer Katalogleistung entsprechen.
wige EVENT vor, die Ursprungsrechnung zu stor-
Der oder die Sorgeberechtigten müssen eine
tragen, dass er diese Anforderungen erfüllt. Die
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei
Touristenklasse, gegen tariflichen Mehrpreis
nieren und eine neue Rechnung an den Teilneh-
Veranstaltungsleitung ist berechtigt, den Teilneh-
der Buchung zu informieren.
auch in der First-Class oder Business-Class. Die
mer zu versenden.
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
21
Geschäftsbedingungen
21
7.2.6 Bei besonderen Veranstaltungseinzelfällen,
Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über
rungsunternehmen pro Beförderungsmittel gefor-
Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die
Anspruch auf den Teilnahmepreis. Stattdessen
vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie
für die auf Kundenwunsch ein Sonderflug oder
Leistungsänderungen oder -abweichungen unver-
derten zusätzlichen Beförderungskosten durch
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw.
z. B. des Reisepasses oder notwendiger Visa,
ein spezieller Charterflug angeboten wurde, tritt
züglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird er dem
die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-
Veranstaltung zu verlangen, wenn der Veranstal-
der Nichtantritt der Veranstaltung nicht von ihm
nicht angetreten wird.
der Veranstalter lediglich als Vermittler auf. Für
Teilnehmer eine kostenlose Umbuchung oder
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
ter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung
zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt
die Flugleistung wird auf die Allgemeinen
einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Auch für
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der
ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem
vorliegt, eine angemessene Entschädigung in
9.4 Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, den
Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters
eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des
Veranstalter vom Teilnehmer verlangen.
Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz
Abhängigkeit von dem jeweiligen Teilnahmepreis
Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit
des Charterflugs bzw. der jeweiligen Fluggesell-
Flughafens steht dem Teilnehmer das in seinen
genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten
(inkl. evtl. gebuchter Zusatzleistungen) für die bis
dem Rücktritt oder Nichtantritt der Veranstaltung
schaft verwiesen. Der Veranstalter weist darauf
Veranstaltungsunterlagen ggf. enthaltene „Zug
8.3.2 Werden die bei Abschluss des Vertrages
gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung
zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Veranstal-
keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstan-
hin, dass in vielen Fällen eine Umbuchung oder
zum Flug“-Ticket zur Verfügung.
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-
einer wesentlichen Leistung.
tungsvorkehrungen und seine Aufwendungen
den sind als die von dem Veranstalter in der im
(Rücktrittsgebühren) verlangen.
Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausge-
Stornierung kostenpflichtig oder evtl. sogar überhaupt nicht möglich ist.
gebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so
8.3 Der Veranstalter behält sich vor, den im
kann der Teilnahmepreis um den entsprechenden
8.5 Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüg-
Vertrag vereinbarten Teilnahmepreis im Falle der
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
lich nach der Erklärung des Veranstalters über
Diese Rücktrittsgebühren sind gemäß den folgen-
die Preiserhöhung bzw. Änderung der Leistung
den Absätzen unter Berücksichtigung der Nähe
9.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsge-
diesem gegenüber geltend zu machen.
des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
bühren beträgt pro Person bei Stornierungen bei
vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem
Veranstaltungen des Porsche Travel Club:
8 Leistungs- und Preisänderungen
Erhöhung der Beförderungskosten oder der
8.1 Änderungen und Abweichungen einzelner
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
8.3.3 Eine Erhöhung nach den vorgenannten
Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Ver-
oder Flughafengebühren nach Vertragsabschluss
Absätzen ist nur zulässig, sofern zwischen
trages, die nach Vertragsabschluss notwendig
entsprechend wie folgt zu ändern:
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Veran-
9 Veranstaltungsbeginn/Rücktrittsgebühren
prozentualen Verhältnis zum Teilnahmepreis (inkl.
staltungstermin mehr als 4 Monate liegen und die
9.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstal-
evtl. gebuchter Zusatzleistungen) pauschaliert.
bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25 %,
werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
8.3.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertra-
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertrags-
tungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten.
Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die
ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 %,
gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den
ges bestehenden etwaig anfallenden Beförde-
abschluss weder eingetreten sind noch für den
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklä-
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung
ab dem 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 %,
Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung
rungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
Veranstalter vorhersehbar waren.
rung bei dem Veranstalter (Anschrift am Ende
der Leistungen sind dabei berücksichtigt.
vom 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis
nicht beeinträchtigen. Bei Flugbuchungen sind
so kann der Veranstalter den Teilnahmepreis
Flugzeiten wie auf dem Flugschein angegeben
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
8.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des
ist verpflichtet, den Rücktritt schriftlich zu
9.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zah-
Nichtantritt der Veranstaltung 90 % des
vorgesehen.
erhöhen:
Teilnahmepreises hat der Veranstalter den Teil-
erklären.
len, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu
Teilnahmepreises.
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhö-
nehmer unverzüglich zu informieren. Preiserhö-
hung kann der Veranstalter vom Teilnehmer den
hungen ab dem 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn
9.2 Wenn der Teilnehmer von der Veranstaltung
gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen
9.6 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktritts-
ben unberührt, insbesondere soweit die geänder-
Erhöhungsbetrag verlangen.
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr
zurücktritt oder wenn er an der Veranstaltung
oder Veranstaltungsort einfindet oder wenn die
gebühren beträgt bei Flugstrecken im
ten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der
b) In anderen Fällen werden die vom Beförde-
als 5 % ist der Teilnehmer berechtigt, ohne
nicht teilnimmt, verliert der Veranstalter den
Veranstaltung wegen nicht vom Veranstalter zu
Linienverkehr pro Person bis zum 31. Tag vor
8.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche blei-
22
22
wiesenen Kosten.
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
zum Tag des Veranstaltungsbeginns oder bei
dieser Geschäftsbedingungen). Der Teilnehmer
den in den Veranstaltungsdokumenten bekannt
Geschäftsbedingungen
23
Geschäftsbedingungen
23
Flugantritt 50 Euro, ab dem 30. Tag vor
an den Gutscheinbesteller möglich. Der Nach-
11 Umbuchung/Ersatzperson
bedarf dazu der schriftlichen Mitteilung an den
13 Rücktritt und Kündigung durch den
nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklä-
Flugantritt 150 Euro. Diese Regelung gilt nur bei
weis niedrigerer oder nicht angefallener Kosten
11.1 Auf Wunsch des Teilnehmers nimmt der Ver-
Veranstalter. Dieser kann dem Eintritt des Dritten
Veranstalter
rung wird dem Teilnehmer unverzüglich zugelei-
Stornierungen von Flugstrecken im Linienverkehr,
bleibt dem Teilnehmer unbenommen. Das Recht,
anstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag
anstelle des Teilnehmers widersprechen, wenn
13.1 Der Veranstalter kann den Vertrag ohne
tet. Der Teilnehmer erhält den gezahlten Teilnah-
nicht aber bei Stornierung kombinierter Veran-
einen Ersatzteilnehmer zu stellen (vgl. Ziffer 11),
vor Veranstaltungsbeginn eine Abänderung der
der Dritte den besonderen Veranstaltungserfor-
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durch-
mepreis dann umgehend zurück.
bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unbe-
Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden
dernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
führung der Veranstaltung trotz einer entspre-
rührt.
50 Euro pro Person erhoben. Als Umbuchung gel-
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anord-
chenden Abmahnung durch den Veranstalter vom
13.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters
ten z. B. Änderungen des Veranstaltungstermins,
nungen entgegenstehen.
Teilnehmer nachhaltig gestört wird. Das Gleiche
ist der Teilnehmer berechtigt, die Teilnahme
gilt, wenn sich ein Teilnehmer in solchem Maß
an einer mindestens gleichwertigen anderen
staltungen.
9.7 Bei lediglich vermittelten Zusatzleistungen,
z. B. Greenfee, Eintrittskarte, Verlängerungs-
10.2 Der Gutschein ist nur einlösbar auf Leistun-
des Veranstaltungsziels/-ortes, des Ortes des
nächte (vgl. Ziffer 1), gelten die Stornobedingun-
gen der Porsche Driving Experience. Die Einlö-
Veranstaltungsbeginns, der Unterkunft oder der
11.2.1 Tritt ein Dritter an die Stelle des angemel-
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auf-
Veranstaltung zu verlangen, wenn der Veranstal-
gen des jeweiligen Anbieters, die dem Teilnehmer
sung auf Zusatzleistungen, wie z. B. Flüge, sowie
Beförderung; bei Linienflügen, sobald das Ticket
deten Teilnehmers, ist der Veranstalter berech-
hebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der
ter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung
bei Buchung mitgeteilt werden.
auf etwaige Umbuchungs- oder Stornokosten ist
ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflug-
tigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatz-
Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den
ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem
nicht möglich. Die Gutscheineinlösung ist nur
zeit. Änderungen nach den oben genannten
person entstehenden Kosten eine Bearbei-
Teilnahmepreis. Etwaige Mehrkosten für die
Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dieses
9.8 Der Veranstalter behält sich vor, in Abwei-
über den Veranstalter, wige EVENT, möglich. Der
Fristen (z. B. bei Flugreisen/Standardgebühren
tungsgebühr von pauschal 50 Euro zu verlangen.
Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der
Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung
chung von den vorstehenden Pauschalen eine
Gutschein kann auf mehrere Buchungen verteilt
ab 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn) sowie
Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht
Veranstalter muss sich jedoch den Wert erspar-
des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu
höhere konkrete Entschädigung zu fordern.
werden. Eine Barauszahlung eines etwaigen Rest-
Änderungen über den Geltungszeitraum der
entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten
ter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
machen. Sofern der Teilnehmer von seinem
In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet,
betrages ist ausgeschlossen. Restbeträge unter
der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbe-
bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwen-
Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen
die geforderte Entschädigung unter Berücksich-
50 Euro werden nicht erstattet und ver fallen.
schreibungen (vgl. Ziffer 3) hinaus können nur
dung nicht in Anspruch genommener Leistungen
Veranstaltung keinen Gebrauch macht, erhält er
tigung der ersparten Aufwendung und einer
Restbetragsgutscheine unter 50 Euro werden
nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen
11.2.2 Für den Teilnahmepreis und die durch den
erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen
den eingezahlten Teilnahmepreis unverzüglich
etwaigen anderweitigen Verwendung der Leis-
nicht ausgestellt.
gemäß Ziffer 9 bei gleichzeitiger Neuanmeldung
Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkos-
durch Leistungsträger.
zurück.
vorgenommen werden. Das gilt auch für Flug-
ten haften der angemeldete Teilnehmer und die
Ersatzperson als Gesamtschuldner.
13.2 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen
14 Außergewöhnliche Umstände/
einer Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor
höhere Gewalt
12 Versicherungen
Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung
14.1 Wegen der Kündigung des Vertrages in
tung konkret zu beziffern und zu belegen.
24
24
10.3 Der Gutschein und seine Einlösung unterlie-
strecken im Linienverkehr im Falle eines vom
10 Gutscheinbestellung/Geschenkzertifikat
gen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Teilnehmer veranlassten Carrierwechsels.
10.1 Bei Rückgabe eines Gutscheins nach Aus-
Die Gutscheingültigkeit beträgt 3 Jahre ab Ende
stellung des Gutscheins über einen bestimmten
des Ausstellungsjahres.
11.2 Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der
Bei Veranstaltungen des Porsche Travel Club ist
zurücktreten (Zugang beim Teilnehmer). Der Ver-
Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf
Betrag fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5 %
Teilnehmer verlangen, dass ein Dritter in seine
grundsätzlich ein Versicherungspaket inkl.
anstalter informiert den Teilnehmer selbstver-
§ 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
des Gutscheinwertes an. Die Auszahlung ist nur
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es
Reiserücktrittskostenversicherung und Unfallver-
ständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt
„(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss
sicherung eingeschlossen.
ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
25
Geschäftsbedingungen
25
15.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Män-
15.5 Wird eine Veranstaltung infolge eines Man-
16.2 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Teil-
16.4 Deliktische Schadensersatzansprüche:
16.6 Der Veranstalter haftet jedoch für Leistun-
können sowohl der Reiseveranstalter als auch
gelanzeige unverzüglich der Veranstaltungslei-
gels erheblich beeinträchtigt und leistet der Ver-
nehmer unbeschadet der Herabsetzung des Teil-
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
gen, welche die Beförderung von Teilnehmern
der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe
tung am Veranstaltungsort zur Kenntnis zu
anstalter innerhalb einer angemessenen Frist
nahmepreises (Minderung) oder der Kündigung
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Hand-
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Ver-
dieser Vorschrift kündigen.
geben. Ist eine Veranstaltungsleitung am Veran-
keine Abhilfe, kann der Teilnehmer im Rahmen
Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Man-
lung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrläs-
anstaltung zum ausgeschriebenen Zielort,
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so
staltungsort nicht vorhanden, sind etwaige Veran-
der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag
gel der Veranstaltung beruht auf einem Umstand,
sigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden
Zwischenbeförderungen während der Veranstal-
findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1
staltungsmängel dem Veranstalter an dessen Sitz
kündigen – in seinem eigenen Interesse und aus
den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er
auf die Höhe des dreifachen Teilnahmepreises
tung und die Unterbringung während der Veran-
und 2, Abs. 4 Satz 1 BGB Anwendung. Die
zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit
Beweissicherungsgründen wird Schriftform emp-
kann Schadensersatz auch wegen nutzlos aufge-
beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gel-
staltung beinhalten, sowie wenn und insoweit für
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
der Veranstaltungsleitung bzw. des Veranstalters
fohlen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die
wandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Veran-
ten jeweils pro Teilnehmer und Veranstaltung.
einen Schaden des Teilnehmers die Verletzung
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
wird der Teilnehmer in der Leistungsbeschrei-
Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichti-
staltung vereitelt oder erheblich beeinträchtigt
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisations-
fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
bung, spätestens jedoch mit den Veranstaltungs-
gem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht
worden ist.
im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem
pflichten des Veranstalters ursächlich geworden
unterlagen, unterrichtet. Die Veranstaltungslei-
zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für
Montrealer Übereinkommen bleiben von der
ist.
14.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes
tung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
16.3 Vertragliche Schadensersatzansprüche:
erhalten Sie im Internet unter
dies möglich ist, sie ist jedoch nicht befugt,
unmöglich ist oder von dem Veranstalter verwei-
Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf
www.auswaertiges-amt.de sowie unter der
Ansprüche des Teilnehmers anzuerkennen.
gert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Schadensersatz für Schäden, die nicht Körper-
16.5 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungs-
zeitaktivitäten muss der Teilnehmer selbst ver-
Vertrages durch ein besonderes Interesse des
schäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des
störungen, Personen- und Sachschäden im
antworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge
Telefonnummer 030 5000-2000.
Beschränkung unberührt.
16.7 Die Beteiligung an Sport- und anderen Frei-
15.3 Der Veranstalter kann auch in der Weise
Teilnehmers gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag
dreifachen Teilnahmepreises beschränkt, soweit
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd-
sollte der Teilnehmer vor Inanspruchnahme über-
15 Abhilfe/Minderung/Kündigung
Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höher-
danach aufgehoben, behält der Teilnehmer den
ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich
leistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Aus-
prüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen
15.1 Wird eine Leistung nicht oder nicht ver-
wertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter
Anspruch auf Rückbeförderung. Der Teilnehmer
noch grob fahrlässig durch den Veranstalter her-
flüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet
tragsgemäß erbracht, kann der Teilnehmer
kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
schuldet dem Veranstalter nur den auf die in
beigeführt wurde. Die Beschränkung der Haftung
Ausstellungen, Beförderungen vom und zum aus-
der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden
Abhilfe verlangen. Der Teilnehmer ist verpflichtet,
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
auf den dreifachen Teilnahmepreis gilt auch,
geschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese
trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss
Teil des Teilnahmepreises, sofern diese Leistun-
soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer
Leistungen in der Veranstaltungsausschreibung
einer Unfallversicherung.
gen für ihn von Interesse waren.
entstehenden Schaden, der kein Körperschaden
und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und
ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leis-
unter Angabe des vermittelten Vertragspartners
16.8 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage
tungsträgers verantwortlich ist.
als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden,
der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsun-
dem Veranstalter einen aufgetretenen Veranstaltungsmangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt
15.4 Der Teilnehmer kann nach Rückkehr von der
er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Teil-
Veranstaltung eine Minderung des Teilnahme-
nahmepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht,
preises verlangen, falls Leistungen nicht ver-
16 Haftung
wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder
tragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht
16.1 Die Teilnahme an den Veranstaltungen des
dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht
ternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht
aus anderen Gründen unzumutbar ist.
schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüg-
Porsche Travel Club erfolgt auf eigene Gefahr.
Bestandteil der Leistungen des Veranstalters sind.
werden. Auf der Rückseite von Bahnfahrtendoku-
lich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
26
26
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
27
Geschäftsbedingungen
27
menten der Deutschen Bahn AG aufgeführte DB-
17.2 Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar oft
18 Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines
von Gewährleistungs- und Schadensersatzan-
Stellen muss der Teilnehmer mit einem ungefäh-
Bedingungen haben keine Gültigkeit für den Ver-
hilfreich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur
und Abtretung
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
sprüchen durch Teilnehmer entgegenzunehmen.
ren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
trag zwischen dem Teilnehmer und wige EVENT.
Rüge beim Veranstalter. Die notwendigen Telefon-
18.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
des Veranstalters beruhen.
Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und
und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen
Erbringung der Veranstaltung (§§ 651c–f BGB)
19 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesund-
19.3 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller
des Teilnehmers nach dem Reisevertragsrecht
findet der Teilnehmer in seinen Veranstaltungsun-
sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich
18.3 Alle übrigen Ansprüche nach §§ 651c–f
heitsbestimmungen
für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen
und diesen ausführlichen Geschäftsbedingungen
terlagen oder in den Leistungsbeschreibungen.
vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung
BGB verjähren in einem Jahr.
19.1 Der Veranstalter steht dafür ein, Angehörige
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
werden durch die Bedingungen des jeweiligen
Schäden oder Verzögerungen bei der Zustellung
gegenüber dem Veranstalter (Anschrift siehe am
des Staates, in dem die Veranstaltung angeboten
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen emp-
Ende) geltend zu machen. Dies sollte im Inter-
18.4 Die Verjährung nach den vorstehenden
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
fiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an
esse des Teilnehmers schriftlich geschehen.
Absätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
Gesundheitsvorschriften sowie deren evtl. Ände-
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenom-
16.9 Soweit in den Leistungsbeschreibungen
Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen
Nach Fristablauf kann der Teilnehmer Ansprüche
vertraglichen Veranstaltungsendes folgt.
rungen vor Veranstaltungsbeginn zu unterrichten.
men wenn sie durch eine schuldhafte Falsch-
(vgl. Ziffer 3) ausgeschrieben, enthalten die Ver-
nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck,
nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschul-
Angehörige anderer Staaten sollten sich bei den
oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt
anstaltungsunterlagen „Zug zum Flug“-Fahr-
bei Gütern binnen 14 Tagen nach der Annahme,
den gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag
18.5 Ansprüche aus unerlaubter Handlung
für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten
sind.
scheine der Deutschen Bahn AG und ein zusätzli-
im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage
des Veranstaltungsendes wird bei Berechnung
verjähren in 3 Jahren.
erkundigen. Durch die Veranstaltungsausschrei-
ches Beiblatt „Fahren und Fliegen“ des Verbandes
nachdem das Gepäck oder die Güter dem Teil-
der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Wegen der
bung in den Leistungsbeschreibungen und mit
19.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und
Deutscher Verkehrsunternehmen.
nehmer zur Verfügung gestellt worden sind, mit-
Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungs -
18.6 Schweben zwischen dem Teilnehmer und
den Veranstaltungsunterlagen erhält der Teilneh-
erkundigen Sie sich bei dem Porsche Travel Club,
tels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
verzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust
dem Veranstalter Verhandlungen über den
mer wesentliche Informationen über die für seine
ob für Ihre Veranstaltung ein Reisepass erforder-
gilt das Vereinbarte unter Ziffer 16.
Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Veranstaltung notwendigen Formalitäten. Bitte
lich ist oder der Personalausweis genügt, und
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis
beachten Sie diese Informationen und lassen Sie
achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder
sich in Ihrem Reisebüro weiter gehend unterrichten.
Ihr Personalausweis eine für die Veranstaltung
16.10 Jeder Teilnehmer ist für seine rechtzeitige
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften
Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich,
lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die
es sei denn, eine Verspätung beruht auf einem
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im
18.2 Ansprüche des Teilnehmers nach §§ 651c–f
der Teilnehmer oder der Veranstalter die Fort-
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten
Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder
BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
setzung der Verhandlungen verweigert. Die
des Veranstalters.
28
28
ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder
die Fehlleitung von Reisegepäck der Veranstal-
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem
19.2 Der Veranstalter haftet nicht für die recht-
unter 12 Jahren benötigen je nach Reiseziel einen
tungsleitung anzuzeigen. Unterlässt es ein
oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veran-
Ende der Hemmung ein.
zeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Kinderreisepass. Für die nach dem vorgenannten
17 Mitwirkungspflicht/Beanstandungen
Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,
stalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertre-
Datum ausgestellten Kinderreisepässe benötigt
17.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leis-
stehen ihm Ansprüche nicht zu.
das Kind ein Visum.
Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen,
18.7 Dritte treten nur als Vermittler beim
tung, wenn der Teilnehmer ihn mit der Besorgung
tungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für
Abschluss des Vertrages auf. Sie sind nicht
beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzöge-
Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die
befugt, nach Veranstaltungsende die Anmeldung
rung von dem Veranstalter zu vertreten ist. Zur
19.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in
zu vermeiden oder gering zu halten.
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen
verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt.
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
29
Geschäftsbedingungen
29
Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie
21 Gerichtsstand/Allgemeines
21.5 Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur
Mitgliedstaat der EU, dem der Teilnehmer ange-
Kontakt:
die Vorschriften unbedingt.
21.1 Der Empfänger der Vertragsunterlagen und
an dessen Sitz verklagen.
hört, für den Teilnehmer günstiger sind als die
Porsche Travel Club
Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen
Veranstalter:
oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
_wige EVENT gmbh
der schriftlichen Bestätigung ist verpflichtet, die
19.6 Von verschiedenen Staaten werden
empfangenen Unterlagen umgehend auf die
21.6 Für Klagen des Veranstalters gegen den
bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht
Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten,
Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers
jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre
Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter
maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmer bzw.
Diese Geschäftsbedingungen und Hinweise
70435 Stuttgart
(Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen.
Ausstellung sofort zu reklamieren.
Vertragspartner eines Vertrages, die Kaufleute,
gelten für den Veranstalter:
Telefon: +49 (0)711 911-23360
juristische Personen des öffentlichen oder priva-
_wige EVENT gmbh
Telefax: +49 (0)711 911-23278
Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen
Stammheimer Straße 31
Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimm-
21.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
ten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-
Sitz der Gesellschaft: Köln
E-Mail: [email protected]
Internet: www.porsche.com/travelclub
ten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurück-
des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB 55586
kehren. Entsprechende Informationen entnehmen
gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Geschäftsführer: Peter Lauterbach
Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich bei
für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
USt-IdNr.: DE 814 520 663
Fragen an den Porsche Travel Club.
21.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem
Bankverbindung:
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des
SÜDWESTBANK AG
Veranstalters vereinbart.
Kto.-Nr.: 439 282 004
BLZ: 600 907 00
20 Datenschutz
Teilnehmer und dem Veranstalter findet aus-
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde
schließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt
21.7 Die vorstehenden Bestimmungen über die
IBAN: DE45 6009 0700 0439 2820 04
dem Veranstalter zur Verfügung stellt, werden in
auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
BIC: SWBSDESS
Datenbank gespeichert. Die zur Verfügung
21.4 Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht
Gültigkeit des Programmangebotes
gestellten Daten werden nur zum Zweck der
den Veranstalter im Ausland für die Haftung des
abdingbaren Bestimmungen internationaler
von 11/2014 bis 11/2015
Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt-
Veranstalters dem Grunde nach nicht deutsches
Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem
Drucklegung Oktober 2014
und Meinungsforschung sowie für eigene
Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Teilnehmer und dem Veranstalter anzuwenden
Werbeaktionen im Zusammenhang mit dem
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art,
sind, etwas anderes zugunsten des Teilnehmers
Porsche Travel Club durch wige EVENT und die
Umfang und Höhe von Ansprüchen des Teilneh-
ergibt oder
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG genutzt, soweit dies
mers, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
einer vom Veranstalter verwalteten zentralen
30
30
in Übereinstimmung mit den Vorschriften des
b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwend-
Datenschutzrechts steht.
bare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
31
Geschäftsbedingungen
31
Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effizienzklassen
Getriebe
Kraftstoffart*
7-Gang-Schaltgetriebe
Der 911 Carrera
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
32
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effiziensklassen
F/G
12,9
7,4
9,3
218
G/G
11,7
6,8
8,6
200
F/G
13,3
7,3
9,5
223
G/G
12,1
6,7
8,7
202
G/G
13,8
7,6
9,9
233
G/G
12,4
7,0
9,1
212
G/G
12,7
7,2
9,2
216
G/G
11,5
6,7
8,4
195
F/G
13,1
7,5
9,5
223
G/G
11,8
6,9
8,7
202
F/G
13,6
7,5
9,7
228
G/G
12,2
6,9
8,9
207
F/G
13,9
7,7
10,0
235
G/G
12,5
7,1
9,2
214
F/G
13,1
7,5
9,5
223
G/G
11,8
6,9
8,7
204
F/G
13,9
7,7
10,0
237
G/G
12,5
7,1
9,2
214
F/G
Der 911 Turbo
Der 911 Turbo S
Das 911 Turbo Cabriolet
Das 911 Turbo S Cabriolet
Der 911 GT3
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
7-Gang-Schaltgetriebe
Der 911 Targa 4S
191
Verbrauch (in l/100 km) **
innerorts
außerorts
kombiniert
CO2-Emissionen
(in g/km) **
Effizienzklasse
Deutschland/
Schweiz
PDK 7-Gang/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
13,2
7,7
9,7
227
G/G
PDK 7-Gang und
Sport Chrono Paket
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
13,2
7,7
9,7
227
G/G
PDK 7-Gang/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
13,4
7,8
9,9
231
G/G
PDK 7-Gang und
Sport Chrono Paket
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
13,4
7,8
9,9
231
G/G
PDK 7-Gang
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
18,9
8,9
12,4
289
G/G
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
7-Gang-Schaltgetriebe
Der 911 Targa 4
8,2
Kraftstoffart*
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
7-Gang-Schaltgetriebe
Das 911 Carrera 4S Cabriolet
6,6
11,3
Getriebe
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
7-Gang-Schaltgetriebe
Das 911 Carrera S Cabriolet
G/G
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
7-Gang-Schaltgetriebe
Das 911 Carrera 4 Cabriolet
211
7,0
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
7-Gang-Schaltgetriebe
Das 911 Carrera Cabriolet
9,0
12,4
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
7-Gang-Schaltgetriebe
Der 911 Carrera 4S
Effizienzklasse
Deutschland/
Schweiz
kombiniert
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
7-Gang-Schaltgetriebe
Der 911 Carrera S
CO2-Emissionen
(in g/km) **
außerorts
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
7-Gang-Schaltgetriebe
Der 911 Carrera 4
Verbrauch (in l/100 km) **
innerorts
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
* D ie aktuellen Ottomotoren von ­­Porsche sind bereits für Kraftstoff mit bis zu 10 % Ethanol-Anteil ausgelegt.
** Ermittelt wurden die Daten nach dem Messverfahren Euro 6 (715/2007/EG, 195/2013/EG und ECE-R 101.01) im
NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht
Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Ermittlung des Verbrauchs auf Grundlage der Serienausstattung. Sonderausstattungen können Verbrauch und
Fahr­leistungen beeinflussen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur
von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten
und anderen nicht­tech­n ischen Faktoren beeinflusst. Weitere aktuelle Informationen zu den einzelnen Fahrzeugen
erhalten Sie bei Ihrem P
­ orsche Zentrum/Händler.
Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effiziensklassen
33
Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effizienzklassen
Getriebe
Kraftstoffart*
6-Gang-Schaltgetriebe
Der Boxster
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
PDK 7-Gang (optional)/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
G/G
6,2
7,9
183
F/G
12,7
7,1
9,0
211
G/G
11,4
6,3
8,2
190
F/G
12,7
7,1
9,0
211
G/G
11,4
6,3
8,2
190
F/G
11,8
6,4
8,4
195
G/G
10,9
6,2
7,9
183
F/G
12,7
7,1
9,0
211
G/G
11,4
6,3
8,2
190
F/G
12,7
7,1
9,0
211
G/G
11,4
6,3
8,2
190
F/G
10,9
Kraftstoffart*
Verbrauch (in l/100 km) **
innerorts
außerorts
kombiniert
CO2-Emissionen
(in g/km) **
Effizienzklasse
Deutschland/
Schweiz
Der Macan S
PDK 7-Gang/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
11,6–11,3
7,6–7,3
9,0–8,7
212–204
E–D/G
Der Macan S Diesel
PDK 7-Gang/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
Diesel
6,9–6,7
5,9–5,7
6,3–6,1
164–159
B/D
Der Macan Turbo
PDK 7-Gang/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
11,8–11,5
7,8–7,5
9,2–8,9
216–208
E–D/G
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
6-Gang-Schaltgetriebe
Der Cayman GTS
195
6,4
Getriebe
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
6-Gang-Schaltgetriebe
Der Cayman S
8,4
11,8
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
6-Gang-Schaltgetriebe
Der Cayman
Effizienzklasse
Deutschland/
Schweiz
kombiniert
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
6-Gang-Schaltgetriebe
Der Boxster GTS
CO2-Emissionen
(in g/km) **
außerorts
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
6-Gang-Schaltgetriebe
Der Boxster S
Verbrauch (in l/100 km) **
innerorts
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
* D ie aktuellen Ottomotoren von ­­Porsche sind bereits für Kraftstoff mit bis zu 10 % Ethanol-Anteil ausgelegt.
** E
rmittelt wurden die Daten nach dem Messverfahren Euro 6 (715/2007/EG, 195/2013/EG und ECE-R 101.01) im
NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Bandbreite in Abhängigkeit des verwendeten Reifensatzes. Die Angaben
beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Ermittlung des Verbrauchs auf Grundlage der Serienausstattung. Sonderausstattungen können Verbrauch und Fahr­leistungen beeinflussen. Der Kraftstoffverbrauch und die
CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug
ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht­tech­n ischen Faktoren beeinflusst. Weitere aktuelle
Informationen zu den einzelnen Fahrzeugen erhalten Sie bei Ihrem ­Porsche Zentrum/Händler.
34
Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effiziensklassen
Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effiziensklassen
35
Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effizienzklassen
Getriebe
Verbrauch (in l/100 km)
innerorts
außerorts
kombiniert
CO2-Emissionen
(in g/km)
Stromverbrauch
kombiniert
(in kWh/100 km)
Effizienzklasse
Deutschland/
Schweiz
Getriebe
Kraftstoffart*
Verbrauch (in l/100 km)
innerorts
außerorts
kombiniert
CO2-Emissionen
(in g/km)
Stromverbrauch
kombiniert
(in kWh/100 km)
Effizienzklasse
Deutschland/
Schweiz
Der Panamera
PDK 7-Gang/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
Super Plus unverbleit
(ROZ 98)
11,2**
6,8**
8,4**
196**
–
D/G
Der Panamera Turbo S
PDK 7-Gang und Sport Chrono Paket
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
14,7**
7,7**
10,2**
239**
–
E/G
Der Panamera 4
PDK 7-Gang/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
Super Plus unverbleit
(ROZ 98)
11,4**
7,1**
8,7**
203**
–
D/G
Der Panamera Turbo S Executive
PDK 7-Gang und Sport Chrono Paket
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
14,9**
7,8**
10,3**
242**
–
E/G
8-Gang Tiptronic S
Diesel
7,7**
5,6**
6,4**
169**
–
B/D
Der Cayenne Diesel
8-Gang Tiptronic S/8-Gang Tiptronic S
und Sport Chrono Paket (opt.)
Diesel
7,8–7,6***
6,2–6,0***
6,8–6,6***
179–173***
–
B/D
Der Panamera S
PDK 7-Gang/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
Super Plus unverbleit
(ROZ 98)
11,9**
6,9**
8,7**
204**
–
E/G
Der Cayenne S
8-Gang Tiptronic S/8-Gang Tiptronic S
und Sport Chrono Paket (opt.)
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
13,0–12,4***
8,0–7,8***
9,8–9,5***
229–223***
–
E–D/G
Der Panamera 4S
PDK 7-Gang/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
Super Plus unverbleit
(ROZ 98)
12,2**
7,2**
8,9**
208**
–
D/G
Der Cayenne S Diesel
8-Gang Tiptronic S/8-Gang Tiptronic S
und Sport Chrono Paket (opt.)
Diesel
10,0**
7,0**
8,0**
209**
–
C/F
Der Panamera 4S Executive
PDK 7-Gang/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
Super Plus unverbleit
(ROZ 98)
12,4**
7,3**
9,0**
210**
–
D/G
Der Cayenne S E-Hybrid
8-Gang Tiptronic S
Super unverbleit (ROZ 95)
–
–
3,4***
79***
20,8***
A+/F
8-Gang Tiptronic S
Super unverbleit
(ROZ 95)
–
–
3,1***
71***
16,2***
A+/D
Der Cayenne Turbo
8-Gang Tiptronic S/8-Gang Tiptronic S
und Sport Chrono Paket (opt.)
Super Plus unverbleit (ROZ 98)
15,9–15,5***
8,9–8,7***
11,5–11,2***
267–261***
–
F/G
PDK 7-Gang und Sport Chrono Paket
Super Plus unverbleit
(ROZ 98)
15,7**
7,8**
10,7**
249**
–
F/G
PDK 7-Gang/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
Super Plus unverbleit
(ROZ 98)
14,7**
7,7**
10,2**
239**
–
F/G
Der Panamera Diesel
Der Panamera S E-Hybrid
Der Panamera GTS
Der Panamera Turbo
Der Panamera Turbo Executive
36
Kraftstoffart*
PDK 7-Gang/
PDK und Sport Chrono Paket (optional)
Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effiziensklassen
Super Plus unverbleit
(ROZ 98)
14,9**
7,8**
10,3**
242**
–
E/G
* D ie aktuellen Ottomotoren von ­­Porsche sind bereits für Kraftstoff mit bis zu 10 % Ethanol-Anteil ausgelegt.
** Ermittelt wurden die Daten nach dem Messverfahren Euro 5 (715/2007/EG, 692/2008/EG, 566/2011/EG und
ECE-R 101) im NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug
und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen
Fahrzeugtypen. Ermittlung des Verbrauchs auf Grundlage der Serienausstattung. Sonderausstattungen können
Verbrauch und Fahrleistungen beeinflussen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs
hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch
vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. Weitere aktuelle Infor­mationen zu den
einzelnen Fahrzeugen erhalten Sie bei Ihrem Porsche
­­
Zentrum/Händler.
*** E
rmittelt wurden die Daten nach dem Messverfahren Euro 6 (715/2007/EG, 195/2013/EG und ECE-R 101.01) im
NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Bandbreite in Abhängigkeit des verwendeten Reifensatzes. Die Angaben
beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Ermittlung des Verbrauchs auf Grundlage der Serienausstattung. Sonderausstattungen können Verbrauch und Fahr­leistungen beeinflussen. Der Kraftstoffverbrauch und die
CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug
ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht­tech­n ischen Faktoren beeinflusst. Weitere aktuelle
Informationen zu den einzelnen Fahrzeugen erhalten Sie bei Ihrem ­Porsche Zentrum/Händler.
Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effiziensklassen
37
Weitere Informationen finden Sie
Porsche Travel Club
Porsche, das Porsche Wappen, 911,
im Internet unter
Veranstalter: _wige EVENT gmbh
Carrera, Boxster­, Cayman, Cayenne,
www.porsche.com/travelclub
Stammheimer Straße 31
Macan, Panamera, Tequipment und
70435 Stuttgart
weitere Kennzeichen sind einge­t ragene
Telefon: +49 (0)711 911-23360
Marken der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG.
Telefax: +49 (0)711 911-23278
E-Mail: [email protected]
Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
© Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, 2014
Stand: 10/14
Printed in Germany