Bürgerantrag Freifunk Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister Frank Baranowski erneut einen Bürgerantrag zur Förderung freier Netze / Freifunk stellten, möchten wir Ihnen hiermit eine Zusammenfassung über das Bürgernetz Freifunk, sowie einiger wesentlicher Fragestellungen einer digitalen Agenda geben und natürlich auch die Menschen hinter dem lokalen Freifunk Projekt vorstellen. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Infos an Ihre Fraktionsmitglieder weiter leiten könnten. Mit freundlichen Grüßen Axel Oppermann (ISG) und Heinz Niski (Freifunk GE) Inhalt: Seite 2 Über Freifunk in Gelsenkirchen Seite 3 Häufige Fragen zu Freifunk Seite 4 Stadt Arnsberg nutzt Freifunk Seite 5 Statement der digitalen Gesellschaft zur Störerhaftung Seite 7 Anwaltskanzlei Feuerhake über die Störerhaftung Seite 10 Nico Lummer: WLAN für alle! Freifunk ist die Zukunft Seite 12 Freifunk Emscherland - Wir über uns Seite 15 Gemeinsame Erklärung der Administratoren 1 / 15 Bürgerantrag Freifunk Über Freifunk in Gelsenkirchen WLAN-Hot-Spots als Infrastrukturverbesserung gehören in den meisten Kommunen mittlerweile zum Stadtmobiliar. Ein kostengünstiger Ausbau in Zusammenarbeit mit Bürgern, Geschäftsleuten und der Freifunk-Community würde die Lebensqualität der Bürger, sowie die Aufenthaltsqualität von Besuchern erhöhen. Zentrale Orte neben den Geschäfts- und Einkaufsstraßen sind all die Punkte, an denen Bürger sich zu kulturellen, sportlichen, politischen, sozialen Aktivitäten versammeln. Beispielhaft seinen hier das Kulturgebiet Consol, die Kaue, die Flora, das Agenda21 Büro, Cranger Straße, Karl-Meyer Straße, die Markenstraße genannt. Freifunk-Netze werden von Bürgern in Eigenregie aufgebaut und gewartet, es sind Selbstmach-Netze, hinter denen keine Firma und kein kommerzielles Interesse stehen. Es ist ein Netz von Bürgern für Bürger und wird mittlerweile in vielen Ländern der Welt genutzt. Eine Vision der Freifunker ist die Demokratisierung der Kommunikationsmedien durch freie Netzwerke. Die Firmware basiert auf dem Betriebssystem Linux und wird von vielen Menschen beständig weiter entwickelt. Es werden offen zugängliche Netzwerk-Technologien verwendet. Die Gelsenkirchener Community verwendet eine eigene Freifunk-Firmware, angelehnt an die des Internetproviders Freifunk Rheinland e.V. Snapshot der Live-Ansicht der Freifunk Nutzung in Gelsenkirchen Das Hauptstraßen Quartier und das Tierheim Erle wurde bereits durch die ISG und die lokale Freifunk Gruppe mit Freifunk-Hot-Spots versehen. Im Bereich Margarete Zingler Platz, Hauptstraße, von Oven Straße, Hansemann Straße, Alter Markt und Ebertstraße gibt es seit November 2014 Freifunk mit guten Zugriffszahlen. Diese belegen, dass das Angebot gut angenommen wird. Die APD Ambulante Pflegedienste Gelsenkirchen GmbH stattet demnächst ihr Gebäude für Besucher, Mitarbeiter und Bewohner mit Freifunk aus. Eine Karte mit den aktuellen Freifunk Knoten in Gelsenkirchen findet sich unter diesem link: http://map.freifunk-ruhrgebiet.de/GE/geomap.html 2 / 15 Bürgerantrag Freifunk Häufige Fragen zu Freifunk Was ist Freifunk? Freifunk Netze werden in Eigenregie aufgebaut und gewartet. Dazu stellt jeder Freifunker einen WLAN-Router, der mit einer speziellen Freifunk-Firmware ausgestattet ist, anderen für den Datentransfer bereit. Viele Freifunker stellen zudem eine gewisse Bandbreite ihres Internetzugangs zur Verfügung. Freifunk gewährt so jedermann den Zugang zum Internet ohne Registrierung persönlicher Daten, und ohne technische oder zeitliche Begrenzung. Kann ich die Nutzung des Freifunk-Routers einschränken? Die Idee des Freifunks sieht vor, unzensiert mit jedem zu teilen, weshalb es keine technischen Einschränkungen z.B. durch Portsperrungen gibt. Darüber hinaus entfällt eine Registrierung. Die Bandbreite, mit der Zugang zum Internet zur Verfügung gestellt wird, kann jedoch nach Vorgabe des jeweiligen Freifunkers auf einen Maximalwert beschränkt werden. Unterliege ich als Freifunker der Störerhaftung? Der Serverbetreiber Freifunk Rheinland e.V. ist Internetprovider im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und besitzt deshalb die Haftungsprivilegien. Die Daten werden ausschließlich verschlüsselt zwischen dem eigenen Router und den Servern übertragen, weshalb eine Verbindung nur bis zu den Servern verfolgt werden kann. Eine nachträgliche Rückverfolgung zu einzelnen Routern ist nicht möglich, da keine Aufzeichnung oder Speicherung der Verbindungsdaten erfolgt. Welche Kosten entstehen durch den Betrieb eines Freifunk Routers? Die Anschaffungskosten eines Gerätes liegen zwischen 20 und 60 Euro. Die laufenden Betriebskosten bei einem bereits vorhandenen Breitband-Internetzugang betragen rund 10 Euro Energiekosten im Jahr. 3 / 15 Bürgerantrag Freifunk Die Stadt Arnsberg nutzt Freifunk und schreibt zur Störerhaftung: Zitat: Liebe Frau Oppermann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Freifunk in Arnsberg - genauer im Stadtteil AltArnsberg, der historischen Stadt wie bei Ihnen entstand im Rahmen einer Bürgerwerkstatt (http://www.arnsberg.de/baukultur/gutebeispiele/werkstatt_alter-markt/index.php) zur Gestaltung des öffentlichen Raumes als Aufenthalts- und Kommunikationsort. Nach einem Gespräch zwischen den Beteiligten (Freifunk Rheinland, Verkehrsverein Arnsberg, Stadtentwicklung und Bürgermeister) wurde ein Konzept entwickelt, der örtliche Einzelhandel und das Gastgewerbe hinzugezogen und schließlich Freifunk eingerichtet und ständig weiterentwickelt. Die Stadt/Stadtverwaltung hat hierzu auch Ihre Internetanschlüsse zur Verfügung gestellt. Dabei wurde das Thema "Störerhaftung" nicht als Ausschlusskriterium betrachtet, da der Freifunk Rheinland e. V. als Provider dieser Störerhaftung nicht unterliegt (und bis zur Anerkennung als Provider seine Server im benachbarten europäischen Ausland aufgestellt hatte). Sofern Sie also ebenfalls mit diesem Verein kooperieren, sollte dieses Thema also für Sie keins sein (müssen). Viel Erfolg bei Ihren Bemühungen. Für weitere Rückfragen können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Klaus Fröhlich Stadt Arnsberg Z | Stadtentwicklung Rathausplatz 1 | 59759 Arnsberg Telefon: 02932 201-1689 Telefax: 02932 201-77-1689 E-Mail: [email protected] -------------------------------------------------------------------Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss! -------------------------------------------------------------------Besuchen Sie uns auch im Internet: http://www.arnsberg.de/stadtentwicklung -------------------------------------------------------------------- Zitat Ende 4 / 15 Bürgerantrag Freifunk Die Digitale Gesellschaft schreibt über die Störerhaftung: Zitat aus https://digitalegesellschaft.de/2015/03/stoererhaftung-steinzeit/: Regierungsentwurf zur WLAN-Störerhaftung: Verharren in der digitalen Steinzeit „Mit dem Regierungsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verharrt Deutschland in der digitalen Steinzeit. Während offene Funknetze fast überall auf der Welt längst Standard sind, baut die Bundesregierung hierzulande unüberwindbare Hürden für private Betreiber auf, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen möchten. Damit verspielt sie wichtige Chancen für Online-Wirtschaft, Tourismus und Zivilgesellschaft.“, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft. Nach langem Warten liegt nun endlich ein abgestimmter Regierungsentwurf zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung vor. Personen, die Anderen über ihr WLAN Zugang zum Internet gewähren, sollen danach nicht als Störer für Rechtsverletzungen Dritter haften, wenn sie “zumutbare Maßnahmen” zur Verhinderung solcher Verstöße ergriffen haben. Dazu müssen die Anbieter ihren Anschluss verschlüsseln und dürfen den Zugang nur solchen Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, die zuvor eingewilligt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Rein private, nicht geschäftsmäßige WLAN-Anbieter – wie z.B. die Freifunker – sollen laut Entwurf nur dann in den Genuss der Haftungsfreistellung kommen, wenn sie darüber hinaus auch die Namen der Nutzerinnen und Nutzer kennen. Mit diesen Bedingungen will die Bundesregierung ihren Befürchtungen Rechnung tragen, dass offene Netzzugänge zu Einfallstoren für anonyme Kriminalität im Internet werden könnten. 5 / 15 Bürgerantrag Freifunk Statt rechtssicherer Bedingungen für freie Funknetze schafft die Bundesregierung mit ihrem Entwurf vielmehr neue Hürden für eine flächendeckende Versorgung mit offenem WLAN. Privaten Betreibern werden praktisch unerfüllbare Pflichten auferlegt, so dass sie auch in Zukunft ihr WLAN nicht für die Allgemeinheit öffnen werden. Weder wären Private technisch in der Lage, die Identität der Nutzerinnen und Nutzer zweifelsfrei festzustellen, noch enthält der Entwurf irgendwelche Vorkehrungen für Schutz und Sicherheit der zu erhebenden Daten. Auch das Erfordernis der Verschlüsselung ist im Zusammenhang mit offenen Funknetzzugängen nicht praktikabel. Entweder müsste das Zugangspasswort im räumlichen Nahbereich des WLAN öffentlich ausgehängt werden oder Nutzerinnen und Nutzer müssten es stets individuell erfragen. Im ersten Fall würde die Verschlüsselung keinen effektiven Schutz vor unberechtigten Zugriffen Dritter gewährleisten, im letzteren Fall würde eine Zugangshürde aufgebaut, die jedenfalls bei rein privaten Anbietern nur schwerlich zu überwinden sein wird. Eine konsequente und bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung, wie in einem Gesetzentwurf des Digitale Gesellschaft e.V. aus dem Jahr 2012 vorgesehen, würde hingegen neue Märkte für Online-Dienste und Apps mit lokalem Bezug eröffnen, Deutschlands Attraktivität für Touristen erhöhen und Möglichkeiten für politische Teilhabe und persönliche Entfaltung befördern. Um diese Chancen nicht im Keim zu ersticken, wäre es weitaus sinnvoller, der Furcht vor anonymer Internetkriminalität durch eine gesetzgeberische Evaluation als durch nicht erfüllbare Pflichten zu begegnen. Zitat Ende 6 / 15 Bürgerantrag Freifunk Anwaltskanzlei Feuerhake über die Störerhaftung Feuerhake Anwaltskanzlei schreibt (Auszüge): Zitat aus http://www.anwaltskanzlei-feuerhake.de/freifunk: Habe ich Störerhaftung für meinen Freifunkrouter? Nein, mit einem Freifunkrouter können Sie nicht aufgrund von Störerhaftung in Anspruch genommen werden. Die Haftung scheidet aufgrund technischer und rechtlicher Erwägungen aus: Technisch ist der einzelne Freifunkrouter im Netzwerk nicht identifizierbar. Die einzelnen Freifunkrouter werden mit Gateways verbunden, die den gesamten Traffic über den Server des Fördervereins Freie Netzwerke. Der Förderverein in Berlin kann die IP-Adressen nicht zuordnen und speichert diese auch nicht, denn in Deutschland gibt es keine Vorratsdatenspeicherung. Die bisherigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung waren verfassungswidrig, vgl. BVerfGE zur Vorratsdatenspeicherung . Rechtlich ist eine Störerhaftung ebenso aus zwei Gründen nicht gegeben: -Bei konsequenter Anwendung der Entscheidung des BGHs I ZR 169/12 haftet der Anschlußinhaber nicht: Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere >dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde (Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 -I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 -Sommer unseres Lebens; Urteil >vom 15. November 2012 -I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 – Morpheus). Diese BGH-Entscheidung bedeutet, dass der Inhaber eines Freifunkrouters im Falle einer - sehr theoretischen, da technisch ausgeschlossenen - Inanspruchnahme als Störer im Rahmen einer Abmahnung darlegen müsste, dass andere Nutzer online waren. Bei entsprechenden Vortrag, dass es sich um einen Freifunkrouter handelt, müsste der Freifunker seiner Darlegungslast genügt haben und aus der Haftung befreit werden. -Das zweite rechtliche Argument gegen eine Störerhaftung ist das Providerprivileg. Der Betreiber eines Freifunkrouters hat das Providerprivileg nach § 8 TMG, das ihn von der Haftung befreit. So entschied zum Beispiel das Amtsgericht Hamburg (25b C 431/13) und das Amtsgericht Charlottenburg 217 C 121/14 zu Gunsten eines Freifunkserverbetreibers, dass von diesem keine unzumutbaren Maßnahmen verlangt werden dürfen. 7 / 15 Bürgerantrag Freifunk Amtsgericht Charlottenburg, 217 C 121/14: Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen (vgl. etwa AG Hamburg, CR 2014, 536; Roggenkamp, jurisPR-ITR 12/2006 Anm. 3; Röhrborn/Katko, CR 2002, 882, 887). Dieser ist gemäß § 9 Abs. 1 TDG für fremde Informationen >grundsätzlich nicht verantwortlich und deshalb auch nicht verpflichtet, Nutzer oder Kunden zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 TDG). Der lediglich den Zugang zu fremden Informationen eröffnende Provider haftet nicht, wenn er die Übermittlung nicht veranlasst, den Adressaten nicht ausgewählt und die übermittelten Informationen weder ausgewählt noch verändert hat. Unberührt von dieser Privilegierung der bloßen Durchleitung von Informationen bleibt der Access-Provider >gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TDG zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen nur verpflichtet, wenn er Kenntnis von rechtswidrigem Tun erlangt hat (vgl. auch LG Flensburg, Urt. v. 25.11.2005 - 6 O 108/05). Diese Privilegierung >erstreckt sich jedoch nicht auf Unterlassungsansprüche, d.h. auf die Haftung des Störers (BGHZ 158, 236 - Rolex). In derartigen Fällen sind allerdings an die Zumutbarkeit von Maßnahmen und Pflichten ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen; dem Betreiber eines WLAN->Netzwerkes darf nichts abverlangt werden, was sein „Geschäftsmodell“ gefährdet. Das wäre jedenfalls bei schweren Eingriffen, etwa Port- oder DNS-Sperren, Registrierungspflichten etc. der Fall (vgl. auch Sassenberg/Mantz, WLAN und Recht, Rdn. 227 ff.). Eine Pflicht zur >Belehrung kann nicht verlangt werden und erscheint bei dem hier vorliegenden Modell im Übrigen auch nicht praktikabel (vgl. AG Hamburg a.a.O.; Sassenberg/Mantz a.a.O., Rdn. 235; so wohl auch Hoeren/Jakopp, ZRP 2014, 72, 75). Nach sich durchsetzender Rechtsauffassung sind Sie als Betreiber eines Netzwerkes ein sogenannter Access Provider und auf diese ist das TMG anwendbar. Das Providerprivileg schützt nicht nur den Förderverein Freie Netzwerke in Berlin, sondern auch jeden einzelnen Freifunker. Klarstellend ist zu dieser Frage eine Entscheidung des EuGHs zu erwarten. Das Landgericht München 7 O 14719/12 hat diese Frage bei einem offenen W-LAN dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Für den einzelnen Freifunkrouterbetreiber sind allerdings Abmahnungen faktisch ausgeschlossen, da der einzelne Freifunkrouter technisch nicht identifizierbar ist (s.o.). Für den einzelnen Freifunker ist diese Frage sehr theoretischer Natur. § 8 I TMG: Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie -die Übermittlung nicht veranlasst, -den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und -die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben. 8 / 15 Bürgerantrag Freifunk Was bedeutet das neue Gesetz zu Offenen W-LANS für Freifunk? Durch den Gesetzentwurf zu offenen W-LANs ändert sich beim Freifunk weiterhin nichts. Der Gesetzentwurf regelt bestimmte Anforderungen, die Betreiber von Offenen W-LANs einhalten müssen, wenn Sie im Falle einer Abmahnung nicht haften wollen. Für Freifunker ist die Abmahnungsgefahr allerdings nicht gegeben, da ihr Anschluß technisch nicht identifizierbar ist, sämtlicher Traffic wird umgeleitet auf einen externen Server beim Förderverein freie Netzwerke oder im Ausland. Bei diesen externen Servern werden keine IP-Adressen gespeichert. Für den einzelnen Freifunk-Routerbetreiber gibt es keinen Zwang, die Anforderungen des geplanten § 8 TMG umzusetzen. Der neue geplante § 8 TMG regelt nur Haftungsfragen für Offene-W-LANs und erschwert diese. Freifunk bietet jedoch gerade die Lösung dafür, um trotz des geplanten § 8 TMG, ein offenes W-LAN betreiben zu können. Das neue geplante Gesetz steht in heftiger Kritik. Prof. Dr. Hoeren zum Beispiel kritisiert den Gesetzentwurf heftig im Beck.blog. Prof. Dr. Hoeren schreibt: Insgesamt ist die Regelung europarechtswidrig und eine einzige Unverschämtheit. Denn die Rechtsprechung war gerade dabei, die einzig richtige Lösung für WLAN-Betreiber zu etablieren. Diese sind Access Provider und damit nach der E-Commerce-Richtlinie und dem >Telemediengesetz grundsätzlich von jeglicher Haftung befreit.[..] Die einzige Frage, die bleibt, ist also: Wer schreibt eigentlich solch einen Unsinn? Und wieso geht so etwas ins Kabinett? Und wer stoppt diesen Zug? Langsam wird man müde und verbittert, wenn man sich die Qualität der Gesetzgebung in Deutschland ansieht. Zitat Ende 9 / 15 Bürgerantrag Freifunk Nico Lumma – WLAN für alle! Freifunk ist die Zukunft Zitat aus http://www.bild.de/geld/wirtschaft/nico-lumma/setzt-bei-wlan-auf-freifunk40283436.bild.html: Auszug aus Bild Online Nico Lumma arbeitet als freier Berater und Autor in Hamburg. Er bloggt auf „lumma.de“ und ist eigentlich seit 1995 nicht mehr offline gewesen. Er ist Mitglied der Medien- und netzpolitischen Kommission des SPD-Parteivorstandes und Co-Vorsitzender des Vereins „D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt“. Es gibt einfach nicht genügend offenes WLAN, egal ob man mitten in der Großstadt ist oder auf dem Dorf. Wer schon mal im Ausland war, weiss, dass es auch anders geht als in Deutschland. In Deutschland reden wir viel über die Potentiale der Digitalisierung, aber wenn es um die Umsetzung geht, dann sorgt spätestens die Bürokratie dafür, dass die Potentiale getötet werden, bevor sie wirklich entstehen können. Ein Beispiel dafür ist WLAN. Denn in Deutschland gibt es die Störerhaftung. Die besagt, kurz gefasst: Wenn jemand etwas Illegales tut und sie stellen das WLAN dafür zur Verfügung, dann sind Sie dran! Das ist uncool und daher gibt es wenig freies WLAN in Deutschland. Nachvollziehbar, man will ja nicht Ärger bekommen, nur weil man so nett ist und WLAN zur Verfügung stellt. Nun soll endlich das Gesetz geändert werden. Der Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium sieht vor, dass kommerzielle Anbieter jetzt einfach die Nutzer ankreuzen lassen können „Ja, ich mache nix Böses“ und schon klappt das mit dem Netz. Bei Privatpersonen soll es so sein, dass man den Namen der Nutzer kennen muss. Das ist wieder typisch für Deutschland. In den USA ist das Konzept der Störerhaftung nicht bekannt, da kann jeder einfach das WLAN freigeben, wenn er es möchte. In Europa ist es genau so. Nur Deutschland macht es kompliziert. Es könnte ja was passieren, und dann will man jemanden belangen können. Da hat jemand das mit dem Netz wirklich immer noch nicht verstanden. Wer wirklich etwas Böses tun will, der verschlüsselt und verschleiert, was das Zeug hält. Egal, ob er vorher „Ja, ich mache nix Böses“ angekreuzt hat. Für die große Mehrheit der Nutzer werden aber die Nutzungshürden hoch gelegt – und das muss nicht sein! Wir wollen doch, dass Leute schnell und einfach ins Netz kommen, auch in Gegenden, die kommerziell vielleicht nicht so interessant sind – zum Beispiel in Büchereien, auf Ämtern oder in Parks abseits der Touristen-Hochburgen. 10 / 15 Bürgerantrag Freifunk Und hier kommt Freifunk ins Spiel. Nie gehört? Freifunk basiert auf einer genialen Idee: Man schliesst seinen WLAN-Router mit einer speziellen Software ans Freifunk-Netz an und die vielen WLAN-Router verbinden sich untereinander zu einem großen Netzwerk, bei dem immer der beste Weg ins Netz gefunden wird. Also alle FreifunkAnbieter sorgen für ein riesig großes Netzwerk, das man einfach so nutzen kann, weil Bürger etwas von ihrer Bandbreite abgeben. Je mehr Bürger ihre Bandbreite zur Verfügung stellen, desto besser wird das Netzwerk. Freifunk ist bürgerliches Engagement im 21. Jahrhundert! Da Freifunk von Privatpersonen angeboten wird, die bei dem Verfahren unmöglich die Nutzer beim Namen kennen können, ist auch nach dem neuen Gesetzentwurf zur Störerhaftung Freifunk nicht legal nutzbar. Wer schreibt denn bitte da die Gesetze im Wirtschaftsministerium? Machen das die kommerziellen Anbieter von WLAN direkt selber? Freifunk gehört die Zukunft und es kann ganz wunderbar neben kommerziellen Anbietern existieren. Freifunk sorgt für eine bessere Auslastung der vorhandenen Netze und basiert auf dem alten Kerngedanken des Internets der dezentralen Netze. Der deutsche Regulierungswahn sorgt dafür, dass die Potentiale der Digitalisierung überlagert werden von einer Diskussion über Probleme, die andere Länder nicht haben. Die Absurdität der Störerhaftung bei WLAN muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren komplett gekippt werden, damit auch Formate wie Freifunk künftig möglich sind! Zitat Ende 11 / 15 Bürgerantrag Freifunk Freifunk Emscherland - Wir über uns Gelsenkirchen / Recklinghausen / Vestischer Kreis Im April 2015 wurde aus Kapazitätsgründen eine eigene Freifunkdomain „Freifunk-Emscherland“ für die Bereiche Gelsenkirchen / Recklinghausen / Vestischer Kreis gebildet. Die Administratoren, die neben weiteren Freifunkern im Hintergrund für ein sicheres und störungsfreies Hot-Spot Netz sorgen, die Server und Supernodes betreuen, sind: Christian Bischoff – Michael Herzog – Marco Millitsch - Volker Schwaberow Admin Volker Schwaberow Jahrgang: 1976 Wohnort: Gelsenkirchen Beruf: Beauftragter für Informationssicherheit Nach einem größeren Internetausfall, verursacht durch einen lokalen Internetanbieter, suchte Volker Schwaberow verzweifelt vergeblich einen Telekom Hotspot in seinem Stadtviertel. Er erinnerte er sich an eine Berliner BürgerBewegung namens „Freifunk“, die eine Stadt gratis mit Hotspots ausrüsten wollte. Darüber führte ihn die Spur zum Freifunk in der Stadt Gelsenkirchen. Viele interessante Treffen ergaben sich in der Folge und nun betreut Volker Schwaberow, als einer der Gelsenkirchener Admins, das lokale Netz. Er ist seit 1998 in der IT-Branche tätig und hat unterschiedliche berufliche Stationen durchlaufen. Spezialisiert ist er auf das Thema Informationssicherheit. Kontakt: [email protected] 12 / 15 Bürgerantrag Freifunk Admin Marco Millitsch Jahrgang: 1984 Wohnort: Gelsenkirchen Beruf: diverses im Einzelhandel Tätigkeiten neben Freifunk: Konzertfotografie, Internetradio (chaos-radio.net Technik, Redaktion, Marketing), Geocaching, Katzen Vor geraumer Zeit hörte Marco Millitsch von Freifunk, jahrelang geriet es ihm danach aus den Augen und dem Sinn. Nach dem Kauf eines ErsatzRouters vor einigen Monaten, las er in Verbindung mit diesem immer wieder von Freifunk. Die Firmware Gluon schien einfach einzurichten zu sein, also probierte er es. Firmware installiert, ran ans Netz – seine Erkenntnis: Ein Leben ohne Katze ist möglich, aber sinnlos - genauso verhält es sich mit (freiem) Internet. Kontakt: [email protected] Admin Michael Herzog Jahrgang: 1978 Familienstand: in Beziehung lebend Wohnort: Recklinghausen Beruf: Marketingreferent Ausbildung: Marketing-Kommunikationswirt Neben seinem Engagement für Freifunk ist Michael Herzog leidenschaftlicher Amateurfilmer und Urban Explorer. Freifunk ist für ihn der aktive Abbau digitaler Zugangsschranken und die Erschließung des öffentlichen Raums durch freie Netzwerke. Kontakt: [email protected] 13 / 15 Bürgerantrag Freifunk Admin Christian Bischoff Jahrgang: 1977 Familienstand: Wohnort: Beruf: Hobbies: ledig Eversael Informatiker, COO / CTO eines lokalen (w)ISP / Systemhauses Freifunk, eSports, Sport, Robotik, Drohnen Founder und Senior Admin Domäne Ruhrgebiet, Member der Admin Teams FFRL und Rheinland Backbone Christian Bischoff kommt aus dem Providerumfeld und betreut derzeit, neben der Domäne Ruhrgebiet mit allen angeschlossenen Communities, für den Freifunk Rheinland e.V. die Server und Infrastruktur des Vereins, sowie die Rheinland Backbone ISP Infrastruktur. Zum Freifunk kam er zum Jahreswechsel 2013/2014 mit der Idee, die Städte des Ruhrgebiets zu mobilisieren, sowie den Freifunk für Konsumenten brauchbar zu Professionalisieren. Freifunk ist für ihn: soziales Teilen von Ressourcen, Informationen und Internet für jeden unabhängig von monetären Hintergründen Kontakt: [email protected] 14 / 15 Bürgerantrag Freifunk Gemeinsame Erklärung der Emscherland Administratoren Eine Vertrauensfrage Ihr Knoten funkt frei – mit einer Software von Freifunk-Emscherland, der sogenannten Firmware. Sie ist das Betriebssystem Ihres Freifunk-Knotens. Jeder normale WLAN-Router besitzt eine Firmware, in der Regel wird diese durch den Hersteller oder Ihren Internetanbieter bereitgestellt. Für Freifunk eignet sich diese nicht, weshalb wir eine eigene Firmware verwenden. Im Gegensatz zur Hersteller- oder ISP-Firmware ist die Freifunk Firmware jedoch Open Source, d.h. die Funktionsweise und alle enthaltenen Programme sind in Ihrem Quelltext öffentlich einsehbar. Dadurch lässt sich von Jedem überprüfen, dass die Firmware keine (versteckten) Funktionen oder Hintertüren beinhaltet, die dem Knotenbetreiber, den Nutzern oder Dritten schaden könnten. Die Firmware, welche Sie auf einem Router installieren können, wird jedoch nicht in Form des lesbaren Quelltextes, sondern als Binärcode bereitgestellt. Das gilt natürlich auch für alle Updates, die wir ab und an bereitstellen. Doch wie können Sie dabei sicher sein, dass von den Entwicklern keine schädliche Funktionen oder Einstellungen in die Firmware eingebaut wurden? Wir verwenden ein mehrstufiges Sicherheits-Konzept: Die Aktualisierung der Firmware auf Ihrem Knoten erfolgt mittels des “Auto-Updaters”. Dieses in die Firmware integrierte Programm arbeitet ähnlich wie die Update-Funktion an PC, Android-Telefon oder am iPhone: Von Zeit zu Zeit schaut der Auto-Updater auf von uns zentral betriebenen Servern nach, ob dort eine neue Firmware (ein Update) angeboten wird. Ist dies der Fall, wird das Update installiert und Ihr Knoten ist auf einem aktuellen Stand. Der Auto-Updater installiert jedoch nicht blindlings jedes Update das er vorfindet. Die Firmware wird von uns digital signiert – das bedeutet bei uns konkret, dass mindestens 2 von 4 Personen ein Update “unterschreiben” bzw. freigeben müssen bevor ein Knoten es akzeptiert. So verhindern wir, dass ein einzelner Entwickler unkontrolliert beliebige Änderungen durchführen kann. Wie können sich nun aber die Unterschreiber sicher sein, dass sie auch das korrekte Update unterschreiben? Hier kommen die sogenannten “Trusted Builds” zum Einsatz: jeder Entwickler baut die Firmware auf seinem eigenen Rechner zusammen und prüft, ob das Resultat des FirmwareErstellers mit den Versionen der anderen Entwickler übereinstimmt. Zusätzlich liest jeder Unterschreiber die in der Software-Verwaltung verzeichneten Änderungen gegen. Ihre Freifunk Emscherland Administratoren Christian Bischoff – Michael Herzog - Marco Millitsch – Volker Schwaberow 15 / 15
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