rundschreiben für Architekten und Ingenieurkonsulenten von Tirol und Vorarlberg Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg März 2015 Nr. 4 2 Topthemen aus dem letzten Rundschreiben - Neuer Obmann-Stellvertreter FG Vermessungswesen – Dipl.-Ing. Wolfgang Mattner Änderung der Standesregeln INHALTSANGABE VORWORT 2 Kostenlos, aber nicht umsonst: Mediation als Serviceleistung für unsere Mitglieder RECHT 3 ZT - brandschutztechnische Sachverständige nach der Tiroler Bauordnung 2011? ALLGEMEINE INFORMATIONEN 3 tirisMaps 2.0 – Aktualisierung der Webanwendung Messestand kostenlos abzugeben „derPlan“ – Kammerzeitung der Länderkammer W/Nö/B Umfrage zum Thema "Building Information Modeling und dessen Auswirkungen auf den integralen Planungsprozess" VERANSTALTUNGEN 5 „Konflikte am Bau – Vermeidungsstrategien, Gerichtsverhandlungen und Alternativen“ am 23.04.2015 in Innsbruck VORWORT Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Kostenlos, aber nicht umsonst: Mediation als Serviceleistung für unsere Mitglieder Bei einem Mediationsverfahren versuchen die Streitparteien durch den Mediator unterstützt miteinander den Konflikt zu lösen. Dabei handeln die Parteien selbstbestimmt und eigenverantwortlich. Wir bieten für unsere Mitglieder bereits seit mehreren Jahren Mediationsverfahren an. In manchen Fällen ist diese Mediation (Schlichtung) verpflichtend durchzuführen, nämlich bei Streitigkeiten zwischen ZiviltechnikerInnen bevor diese ein Gericht anrufen (§ 16 ZTKG). Als Serviceleistung steht die Mediation aber auch Mitgliedern und deren AuftraggeberInnen kostenlos zur Verfügung. Die Mediation ist freiwillig und wird – je nach Problemstellung - entweder durch eine/n in der Mediation erfahrene/n Juristin oder Juristen oder durch eine/e Funktionär/in mit Mediationsausbildung oder ein Mitglied durchgeführt. Nehmen Sie dieses Angebot bei Bedarf an. Die Mitarbeiterinnen der Kammerdirektion stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Mit kollegialen Grüßen Architekt Dipl.-Ing. Hanno Vogl-Fernheim Präsident 3 RECHT ZT - brandschutztechnische Sachverständige nach der Tiroler Bauordnung 2011? Zu klären war die Frage, ob ZiviltechnikerInnen im Rahmen der Befugnis zur Erstellung von Brandschutzgutachten berechtigt sind. Nach § 25 Abs 6 lit c TBO 2011 dürfen stattlich befugte und beeidete ZiviltechnikerInnen im Rahmen ihrer Befugnis als brandschutztechnische Sachverständige herangezogen werden. Im Kommentar zur Tiroler Bauordnung von Weber/Rath-Kathrein, 2014, wird dazu jedoch ausgeführt, dass brandschutztechnische Gutachten jedenfalls von einem gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen stammen müssen, da eine Ziviltechnikerbefugnis auf dem brandschutztechnischen Gebiet nicht besteht. Aufgrund der Widersprüchlichkeiten zwischen Gesetz und Kommentar wurde die zuständige Abteilung beim Land Tirol um Stellungnahme ersucht. Die Abt. Bau- und Raumordnungsrecht vertritt hierbei die Rechtsauffassung, dass als brandschutztechnische Sachverständige nach § 25 Abs 6 lit c Tiroler Bauordnung 2011 ein/e ZiviltechnikerIn im Rahmen der Befugnis herangezogen werden kann und eine Eintragung als gerichtlich beeidete/r und zertifizierte/r Sachverständige/r keine zwingende Voraussetzung für § 25 Abs 6 lit c TBO 2011 darstellt. Zum Umfang einer Ziviltechnikerbefugnis: Der Umfang, den eine Befugnis auf dem jeweiligen Fachgebiet hat, wird im Gesetz nicht ausdrücklich angeführt. Maßgeblich ist hierbei, nach welchem konkreten Studienplan ein Studium absolviert wurde, auch enzyklopädisch vermitteltes Wissen ist bei der Beurteilung des Befugnisumfanges zu berücksichtigen. Der Umfang einer Ziviltechnikerbefugnis beurteilt sich damit anhand des konkret absolvierten Studienplanes bzw. von konkret absolvierten Vorlesungen, Seminaren, Praktika. Sofern im Studium Kenntnisse zum Brandschutz erworben wurden, sind Leistungen im Bereich Brandschutz auch Teil der Ziviltechnikerbefugnis und können diese ZiviltechnikerInnen nach § 25 Abs 6 lit c TBO 2011 als brandschutztechnische Sachverständige herangezogen werden. ALLGEMEINE INFORMATIONEN tirisMaps 2.0 – Aktualisierung der Webanwendung In Zusammenarbeit der tiris-Geodatenstellen in der Landesverwaltung mit der Gruppe DVTProjekte und dem Auftragnehmer SynerGIS konnte ein attraktiver Zugang zu Geoinformationen der Landes- und Gemeindeverwaltungen erstellt werden. Mit der Freischaltung und den Schulungsangeboten zur Version 2 von tirisMaps wurde im Herbst 2014 die Umstellung des viel genutzten Kartendienstes im Landesnetz gestartet. tirisMaps 2.0 wird nunmehr als zentrale Webanwendung für die interaktive Zusammenstellung und Abfrage von Geoinformationen für alle Portalanwender und die Öffentlichkeit frei gegeben. Ende März wird die bisherige Version vom Netz genommen. Der Zugang zu tirisMaps 2.0 gestaltet sich für MitarbeiterInnen von Gemeinden entweder oder als inhaltlich vertiefte Portalanwendung mit Benutzeridentifikation über die URL https://portal.tirol.gv.at/weboffice/tirisMaps/login_pvp.jsp?project=tmap_master als frei benutzbare Anwendung für die Öffentlichkeit über die URL https://portal.tirol.gv.at/weboffice/tirisMaps/login_pvp.jsp?user=guest&project=tmap_master Beide genannten Zugänge finden Sie auch unter https://www.tirol.gv.at/tiris. 4 Eine Beschreibung der Funktionen von tirisMaps 2.0 finden Sie hier. Sofern im Webauftritt Ihrer Institution bereits eine Verlinkung auf tirisMaps enthalten ist, empfehlen wir eine umgehende Aktualisierung. Außer den vorgenannten Netzwerkadressen können auch spezifisch fachbezogene URL auf der Seite https://www.tirol.gv.at/statistik-budget/tiris/tiris-kartendienste-zu-fachthemen/ in Ihre Website eingebunden werden. Dieser Vorgang erfordert die Auswahl des spezifischen Fachthemas mittels rechter Maustaste mit dem anschließenden Vorgang „Verknüpfung kopieren“ im Internet Explorer oder „Link-Adresse kopieren“ mittels Firefox. Messestand kostenlos abzugeben Bei Interesse kann der bei den Frühjahrsmessen verwendete Messestand kostenlos übernommen werden. Informationen zum Messestand: Gestaltungselement Leuchtkasten Miniaturleuchte: 1 Stk. Leuchtkasten freistehend, beidseitig beleuchtet, 3200x2800x550mm 1 Stk. Leuchtkasten freistehend, einseitig beleuchtet, 3200x2800x275mm 1 Stk. Leuchtkasten freistehend, einseitig beleuchtet, 2000x2800x275mm 1 Stk. Leuchtkasten freistehend, einseitig beleuchtet 2800x2800x275mm - (inkl. Unterkonstruktion für Plasma Einbau) inkl. 4 Stk. Transportkisten Gestaltungselemente Decke: 3-teiliges Deckenelement 2665x5000x400mm bespannt mit Plane, gesamt 7995x5000x400mm, Unterkonstruktion aus Keilzinklatten, Blende mdf-weiß gestrichen (nicht beleuchtet!), inkl. div. Kleinteile für Montage Das Mobiliar, die Bildschirme und die Leuchte im Vordergrund (mit dem Logo) sind nicht Bestandteil des Messestandes. Bei Fragen oder Interesse melden Sie sich bitte bis 24.04.2015 in der Kammerdirektion unter 0512/588 335 oder Email [email protected] oder bei Architekt Dipl.-Ing. Gerald Amann unter 0664/191 51 25 oder Email [email protected]. „derPlan“ – Kammerzeitung der Länderkammer W/NÖ/B Die Zeitung „derPlan“ der LK Wien/NÖ/Burgenland informiert in regelmäßigen Ausgaben über die Kammerarbeit und gibt Hintergrundinformation. Weiters werden für den Berufsstand relevante Themen behandelt und setzt sie sich mit aktuellen Trends und Problemstellungen im Bereich von ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen auseinander. Die digitale Version der aktuellen Ausgabe von „derPlan“ Nr. 33., April 2015 (pdf als auch EPaper) finden Sie hier. 5 Umfrage zum Thema "Building Information Modeling und dessen Auswirkungen auf den integralen Planungsprozess" Im Rahmen einer Diplomarbeit bearbeiten zwei Schüler der HTL für Bau und Design in Innsbruck das Thema Building Information Modeling (BIM). Unter dem Titel "Building Information Modeling und dessen Auswirkungen auf den integralen Planungsprozess" soll unter ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen erhoben werden, wie bekannt BIM in Tirol ist und diese Planungsmethode bereits zur Anwendung kommt. Hier können Sie an der kurzen Online- Umfrage teilnehmen. Das Ergebnis finden Sie in einem der nächsten Rundschreiben. VERANSTALTUNGEN „Konflikte am Bau – Vermeidungsstrategien, Gerichtsverhandlungen und Alternativen“ am 23.04.2015 in Innsbruck Am Nachmittag des 23.04.2015 von ca. 14:00-17:00 Uhr laden wir Sie zu einem Vortrag zum Thema „Konflikte am Bau – Vermeidungsstrategien, Gerichtsverhandlungen und Alternativen“ im Austria Trend Hotel Congress Innsbruck, Rennweg 12a, 6020 Innsbruck ein. Was tun, wenn man sich als ZiviltechnikerIn veranlasst sieht oder gedrängt wird, eine Klage einzubringen und bei der ersten Verhandlung den Eindruck hat, selbst der/die Beklagte zu sein? Was tun, wenn man eine Klage zugestellt bekommt oder aufgefordert wird, als NebenintervenientIn einem Prozess beizutreten? Sind solche ‚Überraschungen‘ vermeidbar? Welche Kosten sind mit einem Zivilprozess verbunden, wie läuft er ab und wie lange dauert er? Gibt es Alternativen? Vermeintlich Recht haben und Recht bekommen – unter Umständen „zwei paar Schuh“? Der Vortrag richtet sich insbesondere auch an junge KollegInnen, für die es hilfreich sein kann, von erfahrenen Fachleuten zu erfahren, wo die „Fallstricke“ der mit hohem Haftungsrisiko verbundenen ZiviltechnikerInnenarbeit liegen und wie man viele Konflikte vermeiden und eindämmen kann, bevor sie zu einem Rechtsstreit führen. Antworten und Ratschläge geben Richterin Dr. Claudia Zimmermann (LG Innsbruck), Mag. Gerhard Biedermann (Großschadensreferent Generali Versicherung), RA Dr. Klaus Perktold und Architekt, Sachverständiger und Mediator DI Johannes Schmidt und bereiten in kurzen Vorträgen und Diskussionsrunden das Thema auf. Teilnahmekosten für die Veranstaltung: € 40,--/Person. Um Anmeldung bis spätestens Freitag, 17.04.2015 in der Kammerdirektion unter 0512/588 3350 oder unter [email protected] wird gebeten. _________________________________________________________ Eigentümer, Herausgeber, Verleger: Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, Hofburg, Top 201, 6020 Innsbruck [email protected], www.kammerwest.at
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