08. - 10. Mai 2015 www.stadt-der-genuesse.de Stadt der Genüsse Ausschreibung Bewerbung|Anmeldung 2 Stadt der Genüsse Die älteste Spezialitätenmesse der Region kehrt im 19. Bestehensjahr an ihren Ursprungsort der Cittaslow Deidesheim, Pfalz zurück Kulinarische Verführung Deidesheim - Geheimtipp für Genießer Der Luftkurort Stadt Deidesheim, mitten in den begehrtesten Rieslingweinlagen der berühmten Weinpfalz, eingebettet im Naturschutzgebiet Pfälzer Wald und als kultiger Ausflugsort und „Perle der Deutschen Weinstrasse“ bekannt, kommt in den Genuss! Unter dem Motto „Stadt der Genüsse“ entstehen Genussstationen, kulinarische Restaurant-Rundgänge, bacchantische Weinkellertouren und ein Markt mit Spezialitäten und Delikatessen aus Nah und Fern. Bereits im 19. Jahr besteht die innovative Genussmesse „Markt der Genüsse“, die weit über die Region hinaus Bekanntheitsgrad erlangt hat. Im Jahr 1996 war die Veranstalterin, Suzette Yvonne Moissl bereits Gründungsmitglied des Slow Food PfalzConviviums, übernahm für mehrere Jahre die Leitung und entwickelte mit Firmenmitgliedern und einigen regionalen Spezialitätenherstellern den Markt der Genüsse, der nun an seine Geburtstätte nach Deidesheim in völlig neuer Konzeption zurück kehrt. Die Stadt Deidesheim ist seit Jahren Mitglied in der Internationalen Vereinigung der lebenswerten Städte „Cittaslow“ und verinnerlicht die Ziele nachhaltiger Umweltpolitik, Schutz der charakteristi- schen und historischen Stadtstrukturen, Wahrung von regionaltypischen Produkten von Kleinmanufakturen und Herstellern traditioneller Produkte. Deidesheim ist mit exzellenter SterneGastronomie, Top-Hotelangeboten reichlich präsent, aber auch mit Gaststätten der typischen Pfälzer Küche gelingt es, die sprichwörtliche Pfälzer Gastfreundschaft, regionale Kultur und Tradition in Einklang zu bringen. Eine Stadt mit Weltoffenheit und Herzlichkeit, die Identitätsbildend mit ihren Nach-barortschaften für die Kulturlandschaft einer ganzen Region steht. Das neue Projekt „Stadt der Genüsse“ präsentiert in Kooperation mit örtlichen Weingütern, Pfälzer Gaststätten und Spitzengastronomie, feinen Hotels wie bodenständigen Fremdenzimmern, den regionalen Produzenten und eingeladenen Spezialitäten- und Delikatessenherstellern die „kulinarische Versuchung Deidesheim“. Der Markt der Genüsse, als älteste Spezialitäten- und Endverbrauchermesse des süddeutschen Raumes, war bereits 1997 im Jahr seiner Gründung die erste regionale Messe „im Namen des guten Geschmacks“. Ausgesuchte Aussteller erlesener, edler und traditioneller Produkte, bieten seit Jahren von Besuchern heiß begehrte Präsentationsstände. Im Gepäck haben sie hochwertige Erzeugnisse aus eigenen Manufakturen und regionalen Betrieben sowie Qualitätsprodukte aus den Nachbarländern Deutschlands. Guter Geschmack erfordert geübte Sinne, Gelassenheit und Zeit. So präsentieren auch Slow-Food-Betriebe ihre Kulinarien und bieten dabei neben der Degustation ihrer Produkte auch Themenvorträge mit Produktinformationen zu ihren Delikatessen an. Auf dem Stadtplatz, an den Direktverzehrständen wird Wild gegrillt, Ziegenkäse überbacken, Fischspeisen zubereitet und Kaffee, Kakao, Kuchen als auch feine Confiserieware angeboten. In der Stadthalle stellen Spezialitätenhersteller ihre Produkte aus nah und fern vor. In der Deidesheimer Synagoge werden Vorträge und Seminare angeboten. Mitveranstalter sind die Restaurants, Hotels und Weingüter mit bacchantischen Kellerführungen, besonderen Speisenangeboten sowie Seminaren und Verkostungen. Für die Besucher werden zu bestimmten Zeiten auch geführte Degustationstouren, Weinproben, Menüs in den Deidesheimer Restaurants und exklusive Vorträge für ein interessiertes und kaufkräftiges Publikum, bestehend aus Fachbesuchern, Profi- und Hobbyköchen, als auch Feinschmeckern angeboten. Das Muttertagswochenende bietet dabei zukünftig auch Familien mit Kindern einige Entdeckungen durch die Genusswelt hochwertiger Lebensmittel, weitab von Convenience und Fast Food. 3 Stadt der Genüsse Die Produktwelten Im 19. Jahr (2015) ist wieder eine ausgesuchte Anzahl von Ausstellern eingeladen, die alle Qualitätsmerkmale dieser Ausschreibung erfüllen. Es sind daher Produktsortimente ausgewählt worden, um sie im neuen Konzept Stadt der Genüsse vorzustellen. Als Mitveranstalter sind auch die Deidesheimer Produzenten und Gastronomen eingebunden. Auf den folgenden Seiten haben Sie die Gelegenheit sich intensiv mit der Neukonzeption zu beschäftigen, die Ihnen größere Möglichkeiten gibt, Ihre Produkte vorzustellen und zu verkaufen. Selbst kleinere Unternehmen haben die Möglichkeit als Aussteller zu kommen und sich in den Gemeinschaftsständen zu präsentieren. Vermittlung von weiteren Ausstellern Wenn Sie uns als Teilnehmer weitere Aussteller empfehlen, die wir in die Veranstaltung aufnehmen, dann erhalten Sie nach wie vor einen Rabatt von 10 % auf ihre Teilnehmergebühr für die erste Beteiligung des neuen Ausstellers. Das Programm: der Spezialitätenmarkt / Stadthalle und Stadtplatz das Seminarprogramm / Fachvorträge in der Synagoge die geführten Degustationsrundgänge die Programme bzw. Angebote der Mitaussteller: Gastronomen, Hotels, Restaurants, Produzenten und beteiligte Weingüter aus der Stadt Deidesheim Kooperationen mit weiteren Anbietern / Partnern Wir freuen uns sehr auf Sie und wollen gemeinsam mit Ihnen den „19. Markt der Genüsse“ in der „Stadt der Genüsse“ feiern. Regionale und internationale Qualitätsprodukte und Erzeugnisse Obst, Gemüse und Kräuter von naturschützenden Bauern und Gärtnern Käse, Milch, Butter, Joghurt aus verantwortungsvollen Betrieben Honigprodukte von gesunden Bienenvölkern Eier von freilaufenden, glücklichen Hühnern Gesundes Getreide und hochwertige Brotsorten Bestes Fleisch von artgerecht gezüchteten Tieren Wurst- und Schinken von DelikatessFleischwarenproduzenten Mandeln, Walnüsse und Kastanien Brote, Backwaren, Kuchen, Gebäck Sekt, Wein und Biersorten, Spirituosen Gelee, Marmeladen, Pasten, Saucen, Chutneys und Relishes Nudelspezialitäten – getrocknet oder frisch zubereitet Eingelegtes Gemüse und Obst Pasteten und Delikatessen von Gans, Ente, Wild und Fisch Essige und Öle aller Art Schnäpse, Brände und Liköre Schlemmen und genießen im Gastrobereich Frisch zubereitete Speisen - auch mit den Produkten der Aussteller Wild vom Grill: Hirsch, Reh, Wildschwein Frische Pilzpfanne von der Pilzfarm Fischgerichte aus der Fischzucht Hausmannskost süß und deftig Pfannengerichte aus Pfälzer Produkten Bruschetta überbacken vom Ziegenhof Fingerfood, Tapas und Antipasti Saisonale Tellergerichte Seminare zur Geschmackssensorik, z.B.: Wein und Käse Wein und Schokolade Nudel- und Teigwarenherstellung Chutney und Käse Kartoffelsorten Kräuter und Gewürze Seminare zur Produktinformation, z.B.: Käseherstellung Champagner und Schaumweine Sherry und Portweine Ziegenkäse aus regionalen Manufakturen Whiskeysorten 4 Stadt der Genüsse Aus Tradition gut Die Produzenten haben hier seit 1997 die Gelegenheit ihre handwerklichen Produkte von qualitativ hochwertigen und ökologisch gesunden Lebensmitteln sowie ihre heimischen Rohstoffe vorzustellen. Kenner und Genießer finden in der Stadt der Genüsse, neben den Weingütern und Restaurants auch auf dem Stadtplatz und in der Stadthalle den Markt der Genüsse. Hier finden die Käufer Produkte, die in üblichen Discountern und Lebensmittel-Vollsortimentern nicht vertreten sind. Der Markt der Genüsse gibt den Besuchern größeren Einblick in die kulinarische Sinneslandschaft mit all ihren Geschmäckern der Regionen und fördert die Bewahrung der traditionellen Produktion, wie auch Manufaktur von gesunden Lebensmitteln und regionaltypischen aber auch internationalen Spezialitäten. Das Konzept besteht aus drei Bereichen, dem Markt der Genüsse, den beteiligten Deidesheimer Betrieben und der Infobörse mit Seminaren, Vorträgen von Produktprofis, Autoren, Produzenten und Köchen, um Geschmacksbildung und Produktinformationen weiterzugeben. Das Besondere: Jeder Besucher kann bei den Ausstellern kostenlos probieren und sich am Stand direkt beim Erzeuger über die Produkte und deren Herstellung informieren. „Klappern“ gehört zum Geschäft Um die anspruchsvolle Zielgruppe aus Privatkonsumenten und Fachpublikum zu erreichen wird seit Jahren größter Wert auf ein besonders hochwertiges, qualitätsorientiertes Warensortiment der Aussteller gelegt. Die Kommunikation mit der Zielgruppe erfolgt über klassische Werbedrucksachen, Internet / Social Media, Veranstaltungstipps in Radio / TV, gezielte Maillings, Plakatierung, Bannerwerbung und die Website www.stadt-der-genuesse.de . Die Veranstaltung Stadt der Genüsse wirkt in der Öffentlichkeit direkt in diese Themenkreise: Direkt beim Produzenten hochwertige Produkte kaufen Wahrung der regionalen Rezepturen und Speisentraditionen Schutz vor industrialisierten Massenprodukten Schaffung eines informierten Käuferkreises Geschmacksbildung und dadurch mehr Genuss Spaß am Kochen, ohne Convenience (Fertiggerichte) und Fastfood Besuch / Besichtigung / Degustationen in den Weingütern Besuch / Degustationen in den Restaurants und Gaststätten Besuch / Degustationen bei den Produzenten Besucherzielgruppe In der Stadt der Genüsse treffen sich an drei Tagen Profi– und Hobbyköche, Feinschmecker, Weinliebhaber, Fachbesucher und alle anderen Freunde des guten Geschmacks. Dabei sind zahlreiche Besucher und Aussteller seit Jahren auf dem Markt vertreten, viele davon kommen aus dem weiteren Umkreis von ca. 150 km eigens für die Messe in die Region. 5 Stadt der Genüsse Auf einen Blick Veranstaltungsort: 67146 Deidesheim mit Stadtplatz, Stadthalle und ehemalige Deidesheimer Synagoge sowie Restaurants und Weingüter Zufahrt über A 65 und B 271 Veranstaltungstermin: Restaurants / Weinguter: 8. Mai bis 10. Mai 2015 (Muttertag) Markt der Genüsse: 9. Mai bis 10. Mai 2015 (Muttertag) Eintritt für die Besucher: Messe / Markt Seminare: freier Eintritt n.n. Euro inkl. Degustationsprodukte / Preis noch offen Showküche: n.n. Euro inkl. Degustationsprodukte / Preis noch offen Weingüter: n.n. Euro für Bacchustour / Preis noch offen geführte Degustationstour: n.n. Euro für Genusstour / Preis noch offen Der Preis für die Tourtickets richtet sich nach dem Umfang und der Menge der Produkte, die von den Produzenten dafür angeboten werden. empfohlen, frühzeitig die Transport- und Ladefahrzeuge auf die vorgesehenen Parkplätze zu parken, damit diese Plätze nicht durch anreisende Besucher genutzt werden. Eine Parkplatz-Reservierung für Aussteller ist nicht möglich. Es gelten die Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Aussteller. Abbauzeiten: Sonntag nach 18.00 Uhr - sonstiges nach Vereinbarung Ausstellerparkplatz: Am Bahnhof stehen kostenlose Parkplätze für die Aussteller zur Verfügung. Hier jedoch nur soweit Platz vorhanden ist / siehe Aussteller Info. Öffentliche Besucherparkplätze: siehe Ausweisung auf der Homepage / Werbeflyer / Parkplatzbeschilderung Veranstalter: Öffnungszeiten des Markt der Genüsse für Besucher: S.Y.M GmbH Marketing, Public Relations & Events Weinstraße 58, 67146 Deidesheim Tel: +49 6326 / 96 77 88 Fax: +49 6326 / 96 77 99 Infotonband an den Veranstaltungstagen: +49 6326 / 96 77 78 www.stadt-der-genuesse.eu / [email protected] Samstag: Sonntag: Social Media: 12.00 Uhr bis 22.00 Uhr 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr Aufbauzeiten: Freitag: Samstag: 8. Mai 2015 / auf dem Stadtplatz ab 14.00 Uhr / in Stadthalle ab 23.00 - 2.00 Uhr (!) 9. Mai 2015 / alle Bereiche ab 7.00 Uhr morgens Der Aufbau muss bis 11.30 Uhr abgeschlossen sein. Die Lieferfahrzeuge müssen dann rechtzeitig auf dem Parkplatz der Aussteller abgestellt werden. Es wird den Ausstellern facebook.de/stadtdergernuesse Markenregister: Seit 19 Jahren veranstaltet die S.Y.M GmbH den Degustations- und Spezialitätenmarkt. Unsere Erfahrung sichert eine professionelle Organisation und Durchführung. Der „Markt der Genüsse“ war der erste Spezialitätenmarkt der Region und ist ebenso wie das Projekt „Stadt der Genüsse“ urheberrechtlich geschützt und markenrechtlich eingetragen. 6 Stadt der Genüsse Deidesheim erste CittaSlow in Rheinland-Pfalz Luftkurort und geruhsames Leben Seit über 30 Jahren stellen der hochwertige Individualtourismus sowie eine qualitätsorientierte (Wein-) Kultur wesentliche Säulen bei der Entwicklung der Stadt Deidesheim dar. Von Anfang an stand die nachhaltige und qualitative Weiterentwicklung der Stadt zum Wohle der Bürger und auch der Gäste im Vordergrund. Hierbei spielte auch immer der Nachhaltigkeitsgedanke eine wesentliche Rolle, was nicht zuletzt mit der Lage Deidesheims am und im Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen zu tun hat. Die Wein- und Genussstadt Deidesheim präsentiert sich daher in ihrer gesamten kulinarischen Vielfalt unter dem Motto „Stadt der Genüsse“. Beteiligt sind die herausragenden Weingüter und Produktionsstätten unterschiedlichster Lebensmittel, als auch die bodenständigen Gaststätten und die hier bestehenden Sterne-Restaurants. Hinzu kommt zum Muttertagswochenende ein Kulinarienmarkt mit ausgesuchten Spezialitäten, der unter dem Titel „Markt der Genüsse“ bereits seit 19 Jahren erfolgreich besteht und in Deidesheim seinen Ursprung hat. © KGP visuelle Kommunikation Seit 2009 ist die Stadt Deidesheim auch Mitglied in der Vereinigung der lebenswerten Städte „CittaSlow“. Damit die erste in Rheinland-Pfalz und die achte in ganz Deutschland. Diesen Titel trägt eine Stadt, in der Menschen leben, die neugierig auf die wieder gefundene Zeit sind, die reich ist an Plätzen, Theatern, Geschäften, Cafés, Restaurants, Orten voller Geist, ursprünglichen Landschaften, faszinierender Handwerkskunst, wo der Mensch noch das Langsame anerkennt, den Wechsel der Jahreszeiten, die Echtheit der Produkte und die Spontaneität der Bräuche genießt, den Geschmack und die Gesundheit achtet … Die CittaSlows dieser Welt sind Städte und Gemeinden, die © KGP visuelle Kommunikation 7 Stadt der Genüsse Deidesheim erste CittaSlow in Rheinland-Pfalz danach streben, den Zeitgeist für sich zu interpretieren und gleichzeitig den individuellen Charakter in ihrer Gemeinde zu bewahren. Die Idee dazu stammt von Paolo Saturnini, Bürgermeister des italienischen Ortes Greve in Chianti. Sehr schnell haben sich diesem Projekt weitere Bürgermeister angeschlossen. Seither hat sich das Netzwerk kontinuierlich entwickelt und zählt mittlerweile über 150 Städte und Gemeinden in 25 Ländern der Welt. Während bei der Slow Food Bewegung die Suche nach Lebensqualität am Geschmack und der Qualität der Lebensmittel ansetzt und damit auch weltweite Erfolge und eine starke Verbreitung auf internationaler Ebene erfahren konnte, werden die Grundideeale bei der slowcityVereinigung um wesentliche Elemente erweitert. Die Slow Food Bewegung Slow Food ist eine weltweite Bewegung, die sich für eine lebendige und nachhaltige Kultur des Essens und Trinkens einsetzt. Hier soll biologische und geschmackliche Vielfalt bewahrt werden und daher engagiert sich SlowFood für verantwortliche Landwirtschaft und Fischerei, artgerechte Viehzucht und den Erhalt des traditionellen Lebensmittelhandwerks. SlowFood betreibt mit seinen Aktivitäten und in seinen Convivien (regionale Vereinigungen mit regelmäßigen Meetings) Ernährungs- und Geschmacksbildung, bringt Erzeuger von handwerklich hergestellten Lebensmitteln auf Veranstaltungen und durch Initiativen mit Ko-Produzenten (bewussten Verbrauchern) zusammen. Das Netzwerk umfasst Millionen von Menschen weltweit, die sich aus Überzeugung und Leidenschaft für gutes, sauberes und faires Essen einsetzen. Für Slow Food steht das Recht auf Genuss und gutes Essen jedem Menschen zu – deswegen hat jeder Mensch die Verantwortung, das kulinarische Erbe, die Kultur und die Traditionen zu schützen, die diesen Genuss möglich machen. Hierzu gehört auch die Verantwortlichkeit in der Tierzucht bzw. Tierhaltung, wie auch die vielfältigen Aufgaben einer ökologischen gesunden Landwirtschaft. Wissen, was man isst! "Ich möchte die Geschichte einer Speise kennen. Ich möchte wissen, woher die Nahrung kommt. Ich stelle mir gerne die Hände derer vor, die das, was ich esse, angebaut, verarbeitet und gekocht haben." - Carlo Petrini, Gründer und internationaler Präsident von Slow Food 8 Stadt der Genüsse Stadthalle Stadthalle Deidesheim In der großzügigen Stadthalle Deidesheim mit großen Fenstern und Tageslicht lassen sich sämtliche empfindlicheren Produkte, wie z.B. Schokolade, Pralinen, Eiscreme, Käse und Wurst bestens präsentieren. Bei Anmietung einer Standfläche können kostenlose Tische im Maß 1,60 x 0,80 mtr. genutzt werden. Aussteller können sich auf der Bühne, im Saal und auf der Empore präsentieren. Die Stadthalle eignet sich ideal bei jedem Wetter für unterschiedliche Produktpräsentationen. In der Halle bestehen Stromanschlüsse über SchukoSteckdosen, teils auch Starkstrom. Stromleitungen müssen von den Ausstellern mitgebracht werden. Ein Wasseranschluss ist nicht möglich. Alle Standflächen haben eine Tiefe von 2,5m. Die Breite je nach Bedarf. Zzgl. Standflächen werden auf der Bühne und der Empore angeboten. Spülküche / Kühlung / WC Im Haus wird eine Spülküche eingerichtet. Ein kleines Kühlhaus steht ebenso zur Verfügung bzw. diverse Kühlwagen können seitlich vor dem Haus platziert werden. Toiletten mit Reinigungsdienst befinden sich im Untergeschoss. 9 Stadt der Genüsse Stadtplatz / Freigelände Stadtplatz Deidesheim Vor der Stadthalle Deidesheim entfaltet sich ein großzügiger Platz, der in zwei Bereiche unterteilt ist. Ein Bereich hat einen Rundgang um eine Baumbepflanzung, die viel Schatten spendet. Mit Gartenbestuhlung und Garnituren lässt es sich wohl genießen, während auf einem großen Platz daneben die unterschiedlichsten Produkte im Direktverzehr angeboten werden. Hier stehen Strom- und Wasseranschlüsse bereit, die für gastronomische Angebote genutzt werden können. Der Ausschank erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Der Stadtplatz ist ein weithin bekannter Messplatz für den Weihnachtsmarkt und das berühmte Deidesheimer Weinfest. An beiden Veranstaltungstagen lädt ein attraktives kostenfreies Musikprogramm die Gäste zum längeren Verweilen ein. N Eine feierliche Begrüßung der Aussteller und Gäste, mit anschließendem Rundgang eröffnet hier den Markt der Genüsse. Kutschen fahren ab dem Stadtplatz die Haltestellen zu den beteiligten Weingütern, Restaurants und Unternehmen ab. 10 Stadt der Genüsse Ehemalige Deidesheimer Synagoge Wissensdurst Neben den Degustationen und Probierstationen bietet der schöne und lichthelle Raum der Deidesheimer Synagoge eine ideale Bühne für den zu stillenden Wissensdurst rund um die hier vorzustellenden Themen und Produkte. In Zusammenarbeit mit Autoren und Produzenten wird eine Auswahl von Themenvorträgen und Seminaren und z.B. Produktverkostungen angeboten. Geplant sind Themen wie „Gesundheit und Wein“, Lesungen von Kochbüchern, Vorträge zu kulinarischen Inhalten. Von den Ausstellern des Markt der Genüsse und den Mitveranstaltern der Stadt der Genüsse kann dieser Raum kostenlos im Rahmen einer Anmeldung genutzt werden. Ein Laptop mit Videoprojektor und kleiner Beschallung / Moderation wird gestellt. Vorträge können auch als Film auf DVD zur Verfügung gestellt werden. Aber auch externe Projekte können hier vorgestellt werden - z.b. gegen Eintritt. Anmeldung und Nachfrage direkt beim Veranstalter. Degustationstouren Probieren geht über Studieren Schon in den vergangenen Jahren waren die Degustationstouren entlang einiger Ausstellerstände von Spezialitätenherstellern ein Publikumsrenner. Für kleinere Gruppen von 10-12 Personen können sich die Interessenten anmelden. Ebenso melden sich die Aussteller hierfür vorab an und können ausgewählte Produkte Ihres Standes vorstellen, Fachinformationen hierzu vortragen und den Interessenten ihre Produkte direkt zum Kauf anbieten. Die Touren werden themenbezogen zusammengefasst. Es gibt Touren unter dem Motto „Süß“ oder „Deftig“. Hier werden ca. 10 Anlaufstationen zusammengefasst. In der Planung ist eine Bacchus-Tour entlang der verschiedenen Weingüter mit einigen Weinproben. Die Bacchus-Tour entsteht in Kooperation mit den beteiligten Weingütern. Anmeldung zu den Degustationstouren erfolgt direkt beim Veranstalter. 11 Diese Seiten bitte an S.Y.M GmbH: [email protected] Postfach 1242, 67143 Deidesheim oder Telefax: 06326 / 96 77 99 senden. Stadt der Genüsse Antrag auf Teilnahme 2015 Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich mich als Aussteller für das Projekt „Stadt der Genüsse“ am Wochenende vom 9. bis 10. Mai (Muttertagswochenende) bewerbe. Rechnungsanschrift - falls abweichend: Firmenanschrift Name Rechnungsnehmer / Anschrift Ansprechpartner Telefonnummer Mitaussteller auf Gemeinschaftsständen: Folgende Aussteller werden auf unserem Stand vertreten sein. Mobilfunknummer Telefonnummer Faxnummer E-Mail Adresse Homepage Ihre Fragen an uns: Firma 12 Stadt der Genüsse Die Standflächen Die Verkaufsflächen für Ihre Standplätze können den Skizzen- und Standortplänen entnommen werden. Die Aussteller mieten sich je qm Nutzungsfläche ein. Nebenflächen für Lager / Fahrzeuge müssen ebenso bekannt gegeben werden, da sie sonst in der Planung nicht berücksichtigt werden können bzw. die Standplanung dann fehlerhaft wird. Die Stadthalle wird nachts abgeschlossen. Die Grundmiete Für die Open Air Standplätze des Markt der Genüsse ohne Strom / Wasser und ohne Dirketverzehr beträgt die Standgebühr je Reihenstand 9,50 € je qm und pro Tag. Für die Direktverzehrstände auf dem Stadtplatz und die Standplätze Indoor in der Stadthalle beträgt die Standgebühr je Reihenstand 12,00 € je qm und pro Tag. Die Grundmiete erhöht sich um je weitere Verkaufsfläche um 10% bei Buchung eines Eckstandes (2 Verkaufsseiten) oder Buchung eines Kopfstandes (3 Verkaufsseiten). Es kommen nur Verkaufsflächen zur Berechnung. Bitte Anmeldung daher genau ausfüllen. Berechnungsbeispiel für die Grundmiete: Bei einer Standgröße von 4 x 2,50 mtr. = 10 qm fällt eine Grundmiete von z.B. 10qm x 9,50 €/pro qm = 95,- € je Tag an. Dies sind bei 2 Veranstaltungstagen = 190,- € oder für Direktverzehrstände und Verkaufsstände in der Stadthalle/Foyer ergeben sich hier nach gleicher Rechnung dann 240,- €. Preise siehe Tabelle. Alle genannten Preise sind Netto zzgl. 19% MwSt. Die Werbekosten Jeder Aussteller des Markt der Genüsse erbringt eine Werbekostenpauschale. Dieser Betrag wird für den Druck von Flyern, Plakaten, Erstellung eines Programmheftes, Erstellung einer Mobilphone-App, Werbebannern etc. genutzt. Die Kontaktdaten der Aussteller und Mitveranstalter werden zudem auf der Homepage www.stadt-der-genuesse.de veröffentlicht und ein Redaktionsteam betreut die Social-Media Kanäle wie z.B. Facebook. Zudem erfolgt eine umfassende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit regelmäßigen Medienmeldungen und PR-Berichten im Vorfeld zur Veranstaltung in den Medien der Region. Die Nebenkosten Die Nebenkosten werden nach Bedarf der Aussteller abgerechnet. Für alle Aussteller gilt jedoch die Abrechnung der Schlussreinigungsgebühr. Sonderreinigungsgebühren wegen starker Verschmutzung durch die Aussteller, werden gesondert in Rechnung gestellt. Restmüll entsorgen die Aussteller selbständig. Direktverzehrstände tragen zzgl. eine Gebühr für den Restmüllcontainer. Diese Seiten bitte an S.Y.M GmbH: [email protected] Postfach 1242, 67143 Deidesheim oder Telefax: 06326 / 96 77 99 senden. Antrag auf Teilnahme 2015 Die Anschlüsse / Verbrauchskosten für Strom- und Wasser werden zusätzlich berechnet. Wasseranschlüsse stehen ausschließlich auf dem Stadtplatz zur Verfügung. Sämtliche Schläuche müssen den Hygieneverordnungen für Lebensmittelschläuchen entsprechen. Zum Anschluss sind GEKA-Verschlüsse erforderlich. Stromanschlüsse sind in der Anlage „Strom“ genau zu benennen. Wenn die Watt-Verbrauchsanzeigen elektrischer Geräte insgesamt mehr als 16 A (3.600 Watt) erbringen, fällt die Starkstrompauschale zur Berechnung an. Es sind ausreichend Unterverteilungen und Kabellängen mitzubringen. Gemeinschaftsstände Kombinationen von mehreren Ausstellern sind ebenso möglich, wie der Zusammenschluss von Firmen in Gemeinschaftsständen. Hier ist zu beachten, dass ein Rechnungsnehmer für alle Mitaussteller der Vertragspartner für den Veranstalter wird und dass alle Geschäftsbedingungen auch für die Mitaussteller gelten. Die Standgebühren untereinander regelt der Rechnungsnehmer. Für die Mitaussteller wird jedoch grundsätzlich eine Werbekostenpauschale fällig. Die Mitaussteller werden damit auch in den Werbemitteln mit kompletten Kontaktdaten benannt. Aussteller bei den Mitveranstaltern Aussteller, die Standorte bei den Mitveranstaltern (Weingüter, Hotels, Restaurants und andere örtliche Deidesheimer Standorte) zugeteilt bekommen, müssen sich ebenso beim Veranstalter anmelden. Hier kommt das Urheber- und Exklusivrecht-Konzept des des Veranstalters namens „Stadt der Genüsse“ zum Tragen. Achtung Doppel (Früh)-Bucher: Sie buchen für 2015 und gleichzeitig für das Jubiläumsjahr 2016 ein und erhalten für beide Jahre jeweils 10% Sammelrabatt auf die Grundmiete Ihres Standes. Teilnahmeantrag bis zum 28. Februar 2015 stellen. Bestätigung / Absage erfolgt innerhalb von 7 Tagen. Zahlungsziel für Frühbucher ist bis spätestens zum 31. März 2015 für das erste Teilnahmejahr erforderlich. Für das zweite Teilnahmejahr nach Rechnungstellung im Oktober 2015. Bei verspätet zugesandtem Teilnahmeantrag und / oder Nichteinhalten des Zahlungszieles gilt der Normaltarif und es erfolgt umgehende Nachberechnung [Marktregeln 2) und 5)]. Ja, bitte für 2 Jahre einbuchen (bitte ankreuzen) Unterschrift:................................................................... 13 Diese Seiten bitte an S.Y.M GmbH: [email protected] Postfach 1242, 67143 Deidesheim oder Telefax: 06326 / 96 77 99 senden. Stadt der Genüsse Antrag auf Teilnahme 2015 Standauswahl: Getränke: Stadthalle Deidesheim: Bitte weisen Sie mir, wenn möglich einen Stand in der Ausstellungshalle der Stadthalle Deidesheim zu: Nationale und internationale Destillerien, Weine, Brauereien, Saftproduzenten etc. können ihre Produkte im Markt der Genüsse präsentieren und zur Probeverkostung anbieten, sofern sie nicht in Deidesheim ihren Standort haben. Der allgemeine Ausschank ist für den Veranstalter reserviert. Wir benötigen eine Standfläche von 2,50 mtr Breite x ______mtr. Länge Bitte nennen Sie uns die Anzahl / Tische, die Sie benötigen, diese stehen Indoor kostenlos bereit: _____Tisch / Tische (1,60 x 0,80 mtr). Sollten Sie einen Sichtschutz / Abtrennung zum Nachbarstand wünschen, müssen Sie diesen selbst mitbringen. Der Veranstalter kann keine Trennwände zur Verfügung stellen. Ausstellungsfläche / Open-Air-Marktplatz / Freigelände: Bitte weisen Sie mir, einen Stand auf dem Freigelände zu: Wir bieten Lebensmittel zum Direktverzehr an: Alle anzubietenden Speisen / Produkte bitte im Anmeldebogen zur Genehmigung auflisten. Bitte geben Sie die genauen Standmaße an, um einen perfekten Standplatz für Sie zu ermitteln. Fügen Sie bitte ein Bild von Ihrem Stand bei oder falls kein Bild vorhanden, eine kleine Ansichtskizze. Ich bin über die Probenverkostung hinaus am Ausschank interessiert Seminarangebot: In Nebenräumen besteht für alle Aussteller die Möglichkeit den Besuchern des Marktes anhand eines Vortrages oder Seminares Ihre Produkte näher zu bringen. Durch Hintergrundinformationen zu Ihrem Produkt oder in Kombination mit anderen Produkten, z.B. Käse und Wein, ziehen Sie das Interesse der Besucher auf sich und dies hilft Ihnen Ihr Produkt leichter zu vermarkten. Wir sind daran interessiert, ein Seminar / Vortrag anzubieten Erbitten Kontaktaufnahme durch Messeleitung Mein Verkaufsstand / Verkaufsfläche hat die Maße: Wasser: ______m Länge x _____m Tiefe = _____qm (kommt zur Berechnung) Nein, wir brauchen kein Wasser Ja wir brauchen Wasser (zzgl. 20,- € pro Anschluss / zzgl. 19% MwSt.) Ich bringe einen Verkaufswagen, Zelt od. Häuschen mit: Dieses/r hat die Maße (Achtung siehe unten Information) _______m Breit x ______m Tief = ______qm Aussteller, die einen Verkaufswagen / Zelt / Häuschen mitbringen, teilen bitte die genauen Maße vom „geöffneten Stand“ inkl. Länge der Deichsel und oder aufgeklappte Nutzungsfläche mit! Bitte legen Sie auch hier ein Foto oder eine Skizze bei. Bitte nennen Sie auch die Abstellflächen und Lagermöglichkeiten, die Sie benötigen. Die Deichsel wird nicht berechnet! Nach Möglichkeit benötigen wir: Einen Reihenstand mit einer Verkaufsfläche Einen Eckstand mit zwei Verkaufsflächen (10 % Aufpreis auf die Standgebühr) Einen Kopfstand mit drei Verkaufsflächen (20 % Aufpreis auf die Standgebühr) Einen „Schirmstand“ (kleiner 4qm Stand) Degustationsticket An den zwei Veranstaltungstagen des Marktes werden für den Besucher Führungen durch die Stände angeboten. Hierbei werden bestimmte Stände, die dies wünschen angesteuert, sodass die Besucher dort Degustationsproben und ausführliche Produktinformationen erhalten können. Für diese Führung erwirbt der Besucher ein Degustationsticket. Bitte füllen Sie hierfür den Anmeldebogen „Degustationstouren“ aus. Unser Stand soll im Degustationsrundgang als Anlaufstation berücksichtigt werden Wir brauchen _____ (Anzahl) Anschlüsse Bitte beachten Sie, dass nur GEKA-Anschlüsse vorhanden sind (GEKAKupplungen [lebensmittelgeeignet] sind erforderlich und vom Aussteller selbst mitzubringen, diese werden nicht vom Veranstalter gestellt). Der Aussteller verpflichtet sich, für ausreichend Stromverlängerungskabel und lebensmittelreine Wasserschläuche (nach den Hygienebedingungen der Stadt Deidesheim), sowie Abwasserschläuche mit passenden GEKA-Anschlussteilen zu sorgen. In der Stadthalle ist kein Wasser und nur bedingt Starkstrom an den Ständen möglich. Spülstation / Spülservice: Der Veranstalter stellt eine Spülstation für Geschirr, Besteck und Gläser mit Spülpersonal zur Verfügung. Das Geschirr ist vom Aussteller selbständig an der Spülstation abzugeben und wieder sauber abzuholen. Einweggeschirr oder Einwegbecher jeglicher Art (Pappe / Plastik) sind verboten (siehe bitte hier die Marktregeln)! Wir benötigen den Service der Spülstation (zzgl. 39,- € pauschal je Tag / zzgl. 19% MwSt) Wachdienst: Wir wünschen Beratung in Bezug auf einen nächtlichen Wachdienst auf dem Freigelände. Unser Stand kann nicht abgeschlossen werden. Die Gebühren hierfür richten sich nach Anzahl der Interessenten / Aufwand des Wachdienstes 14 Diese Seiten bitte an S.Y.M GmbH: [email protected] Postfach 1242, 67143 Deidesheim oder Telefax: 06326 / 96 77 99 senden. Stadt der Genüsse Antrag auf Teilnahme 2015 Strombedarf: Nein, wir brauchen keinen Strom Ja, wir brauchen 230 V Strom (Schuko-Steckdose / zzgl. 10,- Euro pauschale Stromgebühr) (Bei mehr als 3 Schuko-Steckdosen-Anschlüssen wird ein Starkstromtarif berechnet.) Wir brauchen Starkstrom-Anschlüsse (zzgl. 75,- € Stromgebühr je Starkstrom-Anschluss) ____x CEE 16 A ____x CEE 32 A Information zum Strombedarf / Stromlasten: Zur Berechnung der Stromlasten benötigen wir genaue Angaben über die Art und Menge der Stromanschlüsse bzw. die Watt-Angaben, die auf den anzuschließenden Geräten stehen, und welcher Art die Stromstecker der Geräte sind. Dies ist wichtig, um die Überlastung der Verteilerkästen zu vermeiden. Wir bitten Sie daher, nachfolgende Liste sorgfältig zu bearbeiten. Kühlung Anzahl der Geräte_______ Stromlast_______Watt Kochplatte Anzahl der Geräte_______ Stromlast_______Watt Licht / Glühbirne Anzahl der Geräte_______ Stromlast_______Watt sonstige Elektro-Geräte Art______________ Art______________ Art______________ Art______________ Art______________ Anzahl_______ Anzahl_______ Anzahl_______ Anzahl_______ Anzahl_______ Stromlast_______Watt Stromlast_______Watt Stromlast_______Watt Stromlast_______Watt Stromlast_______Watt Geräte mit CEE 16 A Anschluss Art______________ Anzahl_______ Art______________ Anzahl_______ Art______________ Anzahl_______ Stromlast_______Watt Stromlast_______Watt Stromlast_______Watt Geräte mit CEE 32 A Anschluss Art______________ Anzahl_______ Stromlast Stromlast insgesamt_______Watt Watt 15 Stadt der Genüsse Diese Seiten bitte an S.Y.M GmbH: [email protected] Postfach 1242, 67143 Deidesheim oder Telefax: 06326 / 96 77 99 senden. Antrag auf Teilnahme 2015 Produkte: Müllentsorgung: Bitte beachten Sie, dass nur Produkte auf dem Markt verkauft werden dürfen, die vorab beim Veranstalter angemeldet und genehmigt worden sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns eine genaue Auflistung aller Produkte geben, die Sie mitbringen werden. Nicht aufgelistete bzw. nicht genehmigte Produkte dürfen nicht verkauft werden und müssen bei Verstößen sofort aus dem Sortiment genommen werden. Wichtig: Es kann keine Garantie auf die Exklusivität einer Warengruppe gegeben werden. Jeder Aussteller muss seinen Abfall / Restdekorationen / Verpackungsmaterial vom Gelände mitnehmen und selbst entsorgen. Dieser kann nicht auf dem Veranstaltungsgelände zurückbleiben. Bei Verstoß, erfolgt eine Nachberechnung für die Entsorgung. Bitte beachten Sie genau die Marktregeln zu den Themen wie Einweggeschirr, Müllentsorgung etc. Wir wollen folgende Produkte / Ware mitbringen: Direktverzehrstände: Der Veranstalter stellt einen Müllcontainer für die Direktverzehrstände auf - dieser Container ist nicht für alle Aussteller vorgesehen – daher fällt die Müllgebühr auch nur für Direktverzehrstände an. Jeder Teilnehmer muss dafür sorgen, dass sein Stand und der Boden in und vor seinem Stand immer sauber, gepflegt und gereinigt ist. Der Fußboden muss mit Wasser / Lauge leicht zu reinigen sein. Es ist ein Bodenbelag aus PVC, Folie, Holz etc. zu wählen. Tagsüber müssen vor den Direktverzehrständen je zwei Mülleimer von jedem Standbetreiber mitgebracht und regelmäßig entleert werden. Auch herumliegender Müll / Verschmutzungen auf den Garnituren, Gehwegen und Stehbistrotischen im Bereich der Direktverzehrstände ist von den Ausstellern regelmäßig zu entsorgen und zu reinigen. Hiermit sende ich Ihnen den Antrag auf Teilnahme am Markt der Genüsse 2015 und erkenne gleichzeitig die offiziellen Marktregeln und Teilnahmebedingungen des Markt der Genüsse / Stadt der Genüsse an: Endreinigungspauschale: Jeder Aussteller trägt eine Endreinigungspauschale. Diese muss mit den Standgebühren im Voraus bezahlt werden. Ort / Datum / Unterschrift / Firmenstempel Anmeldungen sind bis zum 31. März 2015 möglich. Der Veranstalter sendet nach Prüfung dieser verbindlichen Anmeldung eine Teilnahmebestätigung und eine Rechnung an den Aussteller / Bewerber zurück, die gemäß Zahlungsziel zu bezahlen ist. Frühbzw. Doppelbucher müssen Ihre Rechnung bis zum 31. März 2015 beglichen haben, sonst verfällt der Rabatt. Normalbucher müssen bis zum 10. April 2015 alle Rechnungen bezahlt haben, sonst ergeht keine Zulassung zur Veranstaltung und andere Bewerber rücken nach. Drucklegung des Ausstellernachweises ist bereits zum 31. März 2015. Bei Absage / Rücktritt eines Teilnehmers wird nach Punkt 14 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen / Marktregeln verfahren. 16 Diese Seiten bitte an S.Y.M GmbH: [email protected] Postfach 1242, 67143 Deidesheim oder Telefax: 06326 / 96 77 99 senden. Stadt der Genüsse Mitveranstalter aus Deidesheim Vermittlung von weiteren Ausstellern Deidesheimer Betriebe und Unternehmen können sich beim Projekt Stadt der Genüsse als Mitveranstalter anmelden. Ab Freitag, den 8. Mai bis Sonntag, den 10. Mai werden unterschiedliche Programmpunkte der Mitveranstalter in das Gesamtprojekt aufgenommen. Hier können Weingüter Verkostungen und ausgewählte Weinproben anbieten, sich an einer Bacchustour beteiligen und auch Aussteller vom Veranstalter zugewiesen bekommen. Restaurants können ihre Menüs, Kochkurse wie Küchenparties und Produktseminare anmelden. Ebenso ist es möglich sich inhaltlich an einem Restaurantrundgang für die Besucher der Stadt der Genüsse einzubringen. Offene Werkstätten von Produktherstellern und auch andere attraktive Aktionen öffnen der kulinarischen Kreativität alle Möglichkeiten. Alle Mitveranstalter werden im Gesamtwerbekonzept für das Projekt „Stadt der Genüsse – Kulinarische Verführung Deidesheim“ aufgenommen und gleichwertig beworben. Ein großes und umfassendes Werbekonzept für die Mitveranstalter der Stadt Deidesheim, sowie für den parallel stattfindenden Markt der Genüsse auf dem Stadtplatz und in der Stadthalle wird in der Ausschreibung vorgestellt. Die Ausschreibung für die Deidesheimer Betriebe und Unternehmen kann direkt beim Veranstalter abgerufen werden. Vermitteln Sie als Aussteller noch einen weiteren, uns nicht bekannten Aussteller und wird dieser zum Markt der Genüsse zugelassen, erhalten Sie einmalig einen Nachlass von 10% auf Ihre Grundmiete. Ansprechpartner: Yvonne Moissl / [email protected]/ Telefon: +49 6326 / 96 77 88 Adresse: S.Y.M GmbH Weinstraße 58, 67146 Deidesheim Bitte füllen Sie folgende Felder aus, so dass wir mit Ihrer Empfehlung Kontakt zum jeweiligen Aussteller aufnehmen können: Firmenanschrift Ansprechpartner Produkte Das Projekt „Stadt der Genüsse“ ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Deidesheim in Kooperation mit der Veranstaltungsagentur S.Y.M GmbH, Deidesheim. Tel. Nummer E-Mail Adresse Homepage 17 Stadt der Genüsse Allgemeine Teilnahmebedingungen 1) Öffnungszeiten: Der Markt hat tägliche Öffnungszeiten / Ausschreibung und je nach Besucher- und Wetterlage geöffnet. Änderungen der Öffnungszeiten wegen Veranstaltungen im Rahmen des Gesamtprojektes müssen von den Ausstellern eingehalten werden bzw. obliegen dem Veranstalter und werden rechtzeitig an die Aussteller weitergegeben. Alle Stände müssen eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn fertig dekoriert, betriebsbereit und während der kompletten Öffnungszeit mit Fachpersonal besetzt sein. Der Abbau am Ende der Veranstaltung darf nicht vor 18.00 Uhr beginnen. 2) Vertragsabschluss: Aussteller, die an der Veranstaltung teilnehmen möchten, erklären ihren Teilnahmewunsch dadurch, dass sie die Unterlagen „Antrag auf Teilnahme “ komplett ausgefüllt bis zum genannten Zeitpunkt an den Veranstalter zurückgesendet haben. Mit der verbindlichen Bewerbung erklärt der Aussteller gegenüber dem Veranstalter, dass er ein ernsthaftes Interesse hat, an der Veranstaltung als Aussteller teilzunehmen. Der Antrag / Bewerbung kann nur bestätigt werden, wenn alle Formularblätter ausreichend ausgefüllt wurden. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Mit der Einreichung des Antrag / Bewerbung werden die Teilnahmebedingungen / Marktregeln vom Aussteller anerkannt. Über die Annahme der verbindlichen Bewerbung des Ausstellers entscheidet der Veranstalter durch eine Teilnehmerbestätigung (Zulassung). Ein Rechtsanspruch auf Zulassung entsteht nicht. Mit Bezahlung der Rechnung wird der Vertrag zwischen den Parteien rechtskräftig. Aussteller, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben oder bei früheren Veranstaltungen gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben, können von der Zulassung ausgeschlossen werden. Der Veranstalter behält sich geringfügige Änderungen der Quadratmeterzahl zur Anpassung an die vorhandene Ausstellungsfläche vor. Besondere Platzwünsche der Aussteller binden den Veranstalter nicht. Bedingungen und Vorbehalte gelten als nicht erklärt und berühren im Übrigen nicht die Wirksamkeit des Antrags. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn dem Veranstalter Beschwerden oder ähnliches zugetragen werden. Der Veranstalter kann ohne Begründung Anträge nicht akzeptieren bzw. zurückweisen, Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch kann dieser zugesagt werden. 3) Betrieb des Standes: Der Aussteller ist verpflichtet, gemäß des Antrags seinen Stand während der Dauer der Veranstaltung mit sachkundigem Personal besetzt zu halten. Alle Preise der Waren sind in großen sichtbaren Zahlen/-Preisen auszuweisen. Ebenso muss ein kostenloser Probierteller mit den spezifischen Produkten des Standes für die Besucher angeboten werden. 4) Standzuweisungen: Die Standzuweisung bzw. die Stellplatzvergabe erfolgt durch den Veranstalter. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist für die Einteilung nicht maßgebend. Die Teilnahme wird erst nach rechtzeitigem Eingang der Zahlung der vom Veranstalter ausgestellten Rechnung möglich. Bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltung erhält der Aussteller einen Lageplan und die Standnummernzuteilung. Der Veranstalter darf auch noch nachträglich, nämlich nach der Erteilung der Platzierung (Lageplan), Änderungen in der Platzzuteilung vornehmen, insbesondere die Ausstellungsfläche des Ausstellers nach Lage, Art, Maße und Größe insgesamt ändern, soweit diese aus Gründen der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung notwendig ist, oder weil Änderungen in der Platzzuteilung für eine effizientere Auslastung der für die Veranstaltung benötigten Räumlichkeiten und Flächen erforderlich sind. Solche nachträglichen Änderungen dürfen jedoch den dem Aussteller zumutbaren Umfang nicht überschreiten. Soweit sich aus nachträglichen Änderungen ein verringerter Beteiligungspreis ergibt, ist der Unterschiedsbetrag an den Aussteller zu erstatten. Weitere Ansprüche an den Veranstalter sind ausgeschlossen. 5) Rechnungsstellung: Mit der Zusendung der Rechnung erhält jeder Aussteller die Teilnahmebestätigung zu seinem Bewerbungsantrag vom Veranstalter. Erst mit rechtzeitiger Zahlung des Rechnungsbetrages gemäß Zahlungsziel bzw. pünktlichem Zahlungseingang beim Veranstalter gilt der rechtsgültige Vertrag für beide Vertragspartner als geschlossen. Die Bezahlung von Standgebühren, mit der auch die Vorauszahlung von Serviceleistungen erhoben wird, ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Veranstalter per Banküberweisung zu tätigen. Barzahlung am Veranstaltungstag wird daher nicht akzeptiert und es besteht kein Vertrag und auch keine Teilnahmebestätigung. Die Teilnahmebestätigung ergeht endgültig nach Zahlung der Rechnung. 6) Standgestaltung, Standauf- und Abbau: Der Aufbau findet nach Absprache mit dem Veranstalter statt. Die Zeiten, die der Veranstalter bis spätestens zwei Wochen vor Marktbeginn bekannt gibt, sind einzuhalten. Außer es liegen triftige Gründe vor, um die Zeiten nicht einzuhalten, die dem Veranstalter mindestens eine Woche vor Marktbeginn mitgeteilt werden müssen. Dem Aussteller werden Bodenflächen ohne Ausstattung angeboten. Wenn der Aussteller keinen eigenen Marktstand oder Marktwagen hat, muss im OpenAir-Bereich ein Stand in einem weißem Pavillonzelt aufgebaut werden (Wetterschutz vor Regen, Sonne, Wind). Über Plätze, die bis zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn noch nicht bezogen worden sind, kann der Veranstalter frei verfügen. Die zugelassenen Aussteller sind verpflichtet an der Veranstaltung teilzunehmen. Während der gesamten Dauer der Veranstaltung und der vorgeschriebenen Öffnungszeiten müssen alle Stände ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Ausstellungstand jeweils bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung der Veranstaltung vollständig besetzt ist. Der Abtransport von Messegut und der Abbau von Ständen vor Schluss der Veranstaltung ist unzulässig, bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist der Veranstalter berechtigt von dem Aussteller eine Vertragsstrafe von 500.00 Euro zu verlangen. Der Abbau ist nicht vor 18.00 Uhr möglich. 7) Ausstellungsgüter: „Stadt der Genüsse“ bietet auch einen Spezialitätenmarkt, der sehr viel Wert auf hohe Produktqualität legt, an. Es werden nur jene Produkte zum freien Verkauf akzeptiert, die z.B. in einwandfreien Handmanufakturen hergestellt worden sind oder in besonderer Weise Delikatessen sind. Ebenso wichtig ist es, dass der Besucher die Produkte beim Aussteller kostenlos zum Probieren angeboten bekommt und vom Standbetreiber beraten wird. Alle Produkte müssen vorab gemeldet werden und werden erst nach Bestätigung des Veranstalters zum Projekt Stadt der Genüsse zugelassen. Sollten vor Ort Produkte verkauft werden, die nicht vorab gemeldet wurden, kann der Veranstalter diese Produkte aus dem Verkauf nehmen. Hierbei soll größtmöglichste Abstimmung zwischen den Ausstellern erzielt werden. Der Veranstalter gewährt jedoch keine Exklusivität. Der Veranstalter kann verlangen, dass Ausstellungsgüter entfernt werden, die sich als belästigend oder gefährdend erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt der Veranstalter die Ausstellungsgüter auf Kosten des Ausstellers. 8) Standgestaltung und Erscheinungsbild: Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Ausstellung angepasst sein. Der Veranstalter behält sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend ausgestaltete Stände zu untersagen. Weiterhin ist das Beschädigen des Fußbodens und der Gebäudeteile z.B. Hallenwände (nageln / schrauben etc.) strengstens untersagt. In allen Räumen und Flächen sind verschmutzte Wände, Podeste und Einrichtungsgegenstände zu reinigen, bzw. zu streichen, bzw. zu reparieren. Wenn eine Beschädigung bzw. Verschmutzung oder z.B. Klebeband-reste der vom Aussteller verlegten Teppichböden oder Bodenbeläge vorliegt, sind diese nach Ende der Veranstaltung vom Aussteller spurlos zu entfernen. Im Unterlassungsfall werden dem Aussteller die Beseitigungs-kosten bzw. Wiederherstellungskosten in Rechnung gestellt. Sämtliche zur Verfügung gestellten Nutzungen von Gegenständen und Räumen sind im gereinigten und intakten Zustand zurück zu geben. Beschädigungen bzw. durch Nutzungsfehler oder Schäden sind vom Aussteller kostenseits zu tragen bzw. zu reparieren. 9) Direktverzehr: Für die Betreiber von Direktverzehrständen / Gastronomiepartner ist zu beachten, dass beim Projekt Stadt der Genüsse nur mit Mehrweggeschirr gearbeitet werden darf, d.h. es muss Porzellangeschirr und echtes Besteck aus Metall verwendet werden, kein Plastik, Pappe, Papier oder Holz. Direktverzehranbieter / Gastronomiepartner dürfen keine Convenience-produkte verwenden d.h. Tiefkühlware wie z.B. Pommes Frites oder andere Fertigprodukte dürfen nicht verkauft bzw. verwendet werden. Alle Speisen müssen vorher mit dem Veranstalter abgesprochen und separat angemeldet bzw. genehmigt werden. Stadt der Genüsse ist ein kulinarisches Event und es dürfen im Direktverzehr nur Speisen verkauft werden, die vor Ort frisch zubereitet werden oder vorbereitet in Wärmebehältern / Wasserdämpfern etc. nach den allgemeingültigen Hygienevorschriften für Straßenverkauf und Restaurants / Straußwirtschaft angeboten werden. Der Getränkeausschank obliegt einzig und allein dem Veranstalter. Mitveranstalter regeln das Ausschankrecht mit dem Veranstalter. Der Aussteller hat das Recht, ausschließlich kostenlose Proben von seinen Produkten dem Besucher anzubieten, darf aber ohne Sondergenehmigung des Veranstalters keinen Direktverzehr oder Ausschank anbieten. Direktverzehrstände und Ausschank müssen separat beim Veranstalter beantragt werden. 18 Stadt der Genüsse Allgemeine Teilnahmebedingungen Die Betreiber von Direktverzehrständen sind verpflichtet die Speisen vorab mit genauer Beschreibung (auch Allergenkennzeichnung!) und Preisen spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben. 10) Vertragsstrafe: Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen diese Vorschriften, kann der Veranstalter nach erfolgloser Abmahnung eine Vertragsstrafe in Höhe der Standgebühr geltend machen zzgl. der Kosten für die Instandsetzungsmaßnahmen. 11) Reinigung der Stände / Müllentsorgung: Der Aussteller muss seinen Stand täglich nach Beendigung des Marktes selbst reinigen und den eigenen Müll entsorgen. Die Reinigung muss spätestens zwei Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeschlossen sein. Der Veranstalter sorgt für das Auskehren des Geländes, ebenso für das Auswechseln der Tischdecken und abwaschen der Tische im Bewirtungsbereich. Der gesamte Müll ist von den Ausstellern nach Abbau eigenständig zu entsorgen, bzw. mitzunehmen. 12) Behördliche Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen, technische Richtlinien: Der Veranstalter hat das alleinige Recht den Ausschank, die teilnehmenden Aussteller für alle Ausstellungsbereiche, die Zulassung von Mitveranstaltern und die Vergabe von städtischen, öffentlichen Flächen zu regeln. Sämtliche behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Veranstalter zu regeln. Der Aussteller / Mitveranstalter ist dafür verantwortlich, dass die GEMA-Bestimmungen sowie die gewerblichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen seiner eigenen Präsentation eingehalten werden. Er hat ferner die Brandschutzbestimmungen, die Öffnungsund Schließzeiten und die technischen Richtlinien des Veranstalters zu beachten. 13) Ordnungsbestimmung: Der Aussteller unterliegt auf den ausgewiesenen Flächen dem Hausrecht des Veranstalters. Während der Veranstaltung dürfen keine Fahrzeuge auf dem Gelände des Marktes, Flächen der Mitveranstalter stehen bzw. Parken. Ebenso auch nicht in den Zufahrten, die für die Feuerwehr frei bleiben müssen. Innerhalb zwei Stunden nach Ablauf der täglichen Öffnungszeiten für Besucher, haben Aussteller und Begleitpersonen das Freigelände und die Stadthalle zu verlassen und von Fahrzeugen zu räumen. 14) Rücktritt vom Vertrag / Absage des Ausstellers: Die schriftliche Vertragsbestätigung (per Zulassung oder Rechnung) nach erfolgter schriftlicher Bewerbung ist bindend. Der Aussteller kann nicht einseitig vom Vertrag zurücktreten. Stimmt der Veranstalter einer durch Aufhebungsvertrag einvernehmlichen Vertragsauflösung zu, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Aussteller Schadensersatz zu verlangen in Höhe von 25% des Vertragswerts bei Aufhebung bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 50 % des Vertragswerts bei Aufhebung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und 100% des Vertragswertes bei Auflösung nach diesem Zeitpunkt. Kommt keine einvernehmliche Vertragsauflösung zustande und der Aussteller kommt der Standbesetzungspflicht nicht nach, so ist er neben der Vertragserfül- lung auch zur Kostenerstattung für Zusatzaufwendungen (z.B. Dekoration) verpflichtet. 15) Rücktritt des Veranstalters: Der Veranstalter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn a) die vollständige Mietzahlung nicht bis zum per Rechnung übermittelten Zahlungsziel eingegangen ist b) der Stand nicht rechtzeitig, d.h. bis spätestens zwei Stunden vor Marktbeginn aufgebaut ist bzw. erkennbar belegt ist c) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt. d) die Voraussetzung für die Erteilung der Zulassung in der Person des angemeldeten Ausstellers nicht mehr vorliegt oder dem Veranstalter nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertig hätten. Dies gilt insbesondere für den Fall der Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahren sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers. Der Aussteller hat den Veranstalter über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten e) ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt (auch bereits begonnene) oder aus anderen von ihm nicht verschuldeten Gründen (z.B. Ausfall der Stromversorgung, Wegfall des Ausstellungsgeländes) genötigt, einen oder mehrere Ausstellungsbereiche vorübergehend oder auch für längere Dauer zu räumen oder die Veranstaltung zu verschieben oder zu verkürzen, so erwachsen dem Aussteller hieraus weder Rücktritts- noch Kündigungsrecht noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter. Wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt, weil die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht durchführen kann, oder weil für den Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung unzumutbar geworden ist, haftet der Veranstalter nicht für Schäden und Nachteile, die sich für den Aussteller aus der Absage der Veranstaltung ergeben. f) Der Veranstalter behält sich den Ausschluss von Standbetreibern ohne Nennung von Gründen vor. 16) Gewährleistung: Reklamationen wegen etwaigen Mängeln an der Ausstellungsfläche sind dem Veranstalter unverzüglich nach Bezug, spätestens aber am letzten Aufbautag mitzuteilen, so dass der Veranstalter etwaige Mängel abstellen kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen den Veranstalter. 17) Haftung: Der Veranstalter haftet für Körperschäden (Schäden aus Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit), die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Veranstalter haftet darüber hinaus für sonstige Schäden die auf einer fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten durch den Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Veranstalter haftet auf keinen Fall für Schäden an Ständen, deren Fahrzeugen oder ähnlichem Inventar, Dekoration und Ausstattung des Ausstellers, Personen und Tieren die ohne sein Verschulden entstanden sind. Der Aussteller haftet seinerseits für etwaige Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Ausstellungsgegenstände und –einrichtungen an Personen, Tiere, Sachen oder dem Ausstellungsgelände zuzuordnenden Flächen, Räumen, Objekten und Gegenständen schuldhaft verursacht werden. Jeder Aussteller wird aufgefordert, sich, seinen Stand und seine Produkte gegen alle anfallenden Schäden selbständig zu versichern. Sofern der Veranstalter durch nicht von Ihm zu verantwortende Umstände oder äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Stromausfalloder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Aussteller kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz sowie kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Das Schlechtwetterrisiko liegt beim Aussteller. 18) Gewerbliche Schutzrechte Dritter:_ Der Veranstalter erwartet von den Ausstellern, dass die gewerblichen Schutzrechte beachtet werden. Wird dem Aussteller zugetragen, dass sich ein Aussteller rechtswidrig verhält oder rechtswidrige Produkte verkauft, behält sich der Veranstalter vor, den Aussteller, seine Mitarbeiter und seine Produkte von der Veranstaltung auszuschließen. 19) Mündliche Vereinbarungen: Alle mündlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter. 20) Benutzerordnung: Das Hausrecht oder die Haus- und Benutzungsordnung des Veranstaltungsgeländes ist vom Aussteller genauestens einzuhalten. Das Übernachten auf dem Veranstaltungsgelände und in den eigenen Fahrzeugen auf dem Gelände ist untersagt. Der Aussteller ist verpflichtet, auf die anderen Veranstaltungsteilnehmer Rücksicht zu nehmen, nicht gegen die guten Sitten zu verstoßen und seine Teilnahme an der Veranstaltung nicht für weltanschauliche, politische, religiöse oder sonstige veranstaltungsfremde Zwecke zu missbrauchen oder Werbe- und Propagandaschriften mit den gleichen Themen in Umlauf zu bringen. 21) Erfüllungsort: Soweit der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Inhaber von öffentlichrechtlichem Sondervermögen ist, wird der Geschäftssitz des Veranstalters als Erfüllungsort, auch für sämtliche Zahlungsverpflichtungen, vereinbart. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Gerichtsstand ist Neustadt a.d.W. 21) Salvatorische Klausel Sollten die Teilnahmebedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann. Stand: Januar 2015
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