Ausschreibung Bewerbung|Anmeldung www.stadt-der

08. - 10. Mai 2015
www.stadt-der-genuesse.de
Stadt der Genüsse
Ausschreibung
Bewerbung|Anmeldung
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Stadt der Genüsse
Die älteste Spezialitätenmesse der Region
kehrt im 19. Bestehensjahr an ihren Ursprungsort
der Cittaslow Deidesheim, Pfalz zurück
Kulinarische Verführung
Deidesheim - Geheimtipp
für Genießer
Der Luftkurort Stadt Deidesheim, mitten in
den begehrtesten Rieslingweinlagen der
berühmten Weinpfalz, eingebettet im
Naturschutzgebiet Pfälzer Wald und als
kultiger Ausflugsort und „Perle der
Deutschen Weinstrasse“ bekannt, kommt in
den Genuss!
Unter dem Motto „Stadt der Genüsse“
entstehen Genussstationen, kulinarische
Restaurant-Rundgänge, bacchantische
Weinkellertouren und ein Markt mit
Spezialitäten und Delikatessen aus Nah
und Fern.
Bereits im 19. Jahr besteht die innovative
Genussmesse „Markt der Genüsse“, die weit
über die Region hinaus Bekanntheitsgrad
erlangt hat. Im Jahr 1996 war die Veranstalterin, Suzette Yvonne Moissl bereits
Gründungsmitglied des Slow Food PfalzConviviums, übernahm für mehrere Jahre
die Leitung und entwickelte mit Firmenmitgliedern und einigen regionalen Spezialitätenherstellern den Markt der Genüsse, der
nun an seine Geburtstätte nach Deidesheim
in völlig neuer Konzeption zurück kehrt.
Die Stadt Deidesheim ist seit Jahren
Mitglied in der Internationalen Vereinigung
der lebenswerten Städte „Cittaslow“ und
verinnerlicht die Ziele nachhaltiger
Umweltpolitik, Schutz der charakteristi-
schen und historischen Stadtstrukturen,
Wahrung von regionaltypischen Produkten
von Kleinmanufakturen und Herstellern
traditioneller Produkte.
Deidesheim ist mit exzellenter SterneGastronomie, Top-Hotelangeboten reichlich präsent, aber auch mit Gaststätten der
typischen Pfälzer Küche gelingt es, die
sprichwörtliche Pfälzer Gastfreundschaft,
regionale Kultur und Tradition in Einklang
zu bringen. Eine Stadt mit Weltoffenheit
und Herzlichkeit, die Identitätsbildend mit
ihren Nach-barortschaften für die
Kulturlandschaft einer ganzen Region
steht.
Das neue Projekt „Stadt der Genüsse“
präsentiert in Kooperation mit örtlichen
Weingütern, Pfälzer Gaststätten und
Spitzengastronomie, feinen Hotels wie
bodenständigen Fremdenzimmern, den
regionalen Produzenten und eingeladenen
Spezialitäten- und Delikatessenherstellern
die „kulinarische Versuchung Deidesheim“.
Der Markt der Genüsse, als älteste Spezialitäten- und Endverbrauchermesse des
süddeutschen Raumes, war bereits 1997 im
Jahr seiner Gründung die erste regionale
Messe „im Namen des guten Geschmacks“.
Ausgesuchte Aussteller erlesener, edler und
traditioneller Produkte, bieten seit Jahren
von Besuchern heiß begehrte Präsentationsstände. Im Gepäck haben sie hochwertige Erzeugnisse aus eigenen Manufakturen und regionalen Betrieben sowie
Qualitätsprodukte aus den Nachbarländern
Deutschlands.
Guter Geschmack erfordert geübte Sinne,
Gelassenheit und Zeit. So präsentieren auch
Slow-Food-Betriebe ihre Kulinarien und
bieten dabei neben der Degustation ihrer
Produkte auch Themenvorträge mit
Produktinformationen zu ihren Delikatessen an.
Auf dem Stadtplatz, an den Direktverzehrständen wird Wild gegrillt, Ziegenkäse
überbacken, Fischspeisen zubereitet und
Kaffee, Kakao, Kuchen als auch feine
Confiserieware angeboten.
In der Stadthalle stellen Spezialitätenhersteller ihre Produkte aus nah und fern vor. In
der Deidesheimer Synagoge werden Vorträge und Seminare angeboten. Mitveranstalter sind die Restaurants, Hotels und
Weingüter mit bacchantischen Kellerführungen, besonderen Speisenangeboten
sowie Seminaren und Verkostungen.
Für die Besucher werden zu bestimmten
Zeiten auch geführte Degustationstouren,
Weinproben, Menüs in den Deidesheimer
Restaurants und exklusive Vorträge für ein
interessiertes und kaufkräftiges Publikum,
bestehend aus Fachbesuchern, Profi- und
Hobbyköchen, als auch Feinschmeckern
angeboten.
Das Muttertagswochenende bietet dabei
zukünftig auch Familien mit Kindern einige
Entdeckungen durch die Genusswelt
hochwertiger Lebensmittel, weitab von
Convenience und Fast Food.
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Stadt der Genüsse
Die Produktwelten
Im 19. Jahr (2015)
ist wieder eine ausgesuchte Anzahl von Ausstellern eingeladen, die
alle Qualitätsmerkmale dieser Ausschreibung erfüllen. Es sind
daher Produktsortimente ausgewählt worden, um sie im neuen
Konzept Stadt der Genüsse vorzustellen. Als Mitveranstalter sind
auch die Deidesheimer Produzenten und Gastronomen eingebunden. Auf den folgenden Seiten haben Sie die Gelegenheit sich
intensiv mit der Neukonzeption zu beschäftigen, die Ihnen größere
Möglichkeiten gibt, Ihre Produkte vorzustellen und zu verkaufen.
Selbst kleinere Unternehmen haben die Möglichkeit als Aussteller
zu kommen und sich in den Gemeinschaftsständen zu präsentieren.
Vermittlung von weiteren Ausstellern
Wenn Sie uns als Teilnehmer weitere Aussteller empfehlen, die wir
in die Veranstaltung aufnehmen, dann erhalten Sie nach wie vor
einen Rabatt von 10 % auf ihre Teilnehmergebühr für die erste
Beteiligung des neuen Ausstellers.
Das Programm:
Ÿ
der Spezialitätenmarkt / Stadthalle und Stadtplatz
Ÿ
das Seminarprogramm / Fachvorträge in der Synagoge
Ÿ
die geführten Degustationsrundgänge
Ÿ
die Programme bzw. Angebote der Mitaussteller:
Gastronomen, Hotels, Restaurants, Produzenten
und beteiligte Weingüter aus der Stadt Deidesheim
Ÿ
Kooperationen mit weiteren Anbietern / Partnern
Wir freuen uns sehr auf Sie und wollen gemeinsam mit Ihnen
den „19. Markt der Genüsse“ in der „Stadt der Genüsse“ feiern.
Regionale und internationale
Qualitätsprodukte und Erzeugnisse
Ÿ
Obst, Gemüse und Kräuter von naturschützenden
Bauern und Gärtnern
Ÿ
Käse, Milch, Butter, Joghurt aus
verantwortungsvollen Betrieben
Ÿ
Honigprodukte von gesunden Bienenvölkern
Ÿ
Eier von freilaufenden, glücklichen Hühnern
Ÿ
Gesundes Getreide und hochwertige Brotsorten
Ÿ
Bestes Fleisch von artgerecht gezüchteten Tieren
Ÿ
Wurst-
und Schinken von DelikatessFleischwarenproduzenten
Ÿ
Mandeln, Walnüsse und Kastanien
Ÿ
Brote, Backwaren, Kuchen, Gebäck
Ÿ
Sekt, Wein und Biersorten, Spirituosen
Ÿ
Gelee, Marmeladen, Pasten,
Ÿ
Saucen, Chutneys und Relishes
Ÿ
Nudelspezialitäten – getrocknet oder frisch zubereitet
Ÿ
Eingelegtes Gemüse und Obst
Ÿ
Pasteten und Delikatessen von Gans, Ente, Wild und Fisch
Ÿ
Essige und Öle aller Art
Ÿ
Schnäpse, Brände und Liköre
Schlemmen und genießen
im Gastrobereich
Frisch zubereitete Speisen - auch
mit den Produkten der Aussteller
Ÿ
Wild vom Grill: Hirsch, Reh, Wildschwein
Ÿ
Frische Pilzpfanne von der Pilzfarm
Ÿ
Fischgerichte aus der Fischzucht
Ÿ
Hausmannskost süß und deftig
Ÿ
Pfannengerichte aus Pfälzer Produkten
Ÿ
Bruschetta überbacken vom Ziegenhof
Ÿ
Fingerfood, Tapas und Antipasti
Ÿ
Saisonale Tellergerichte
Seminare zur Geschmackssensorik, z.B.:
Ÿ
Wein und Käse
Ÿ
Wein und Schokolade
Ÿ
Nudel- und Teigwarenherstellung
Ÿ
Chutney und Käse
Ÿ
Kartoffelsorten
Ÿ
Kräuter und Gewürze
Seminare zur Produktinformation, z.B.:
Ÿ
Käseherstellung
Ÿ
Champagner und Schaumweine
Ÿ
Sherry und Portweine
Ÿ
Ziegenkäse aus regionalen Manufakturen
Ÿ
Whiskeysorten
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Stadt der Genüsse
Aus Tradition gut
Die Produzenten haben hier seit 1997 die Gelegenheit ihre handwerklichen
Produkte von qualitativ hochwertigen und ökologisch gesunden
Lebensmitteln sowie ihre heimischen Rohstoffe vorzustellen. Kenner und
Genießer finden in der Stadt der Genüsse, neben den Weingütern und
Restaurants auch auf dem Stadtplatz und in der Stadthalle den Markt der
Genüsse. Hier finden die Käufer Produkte, die in üblichen Discountern und
Lebensmittel-Vollsortimentern nicht vertreten sind.
Der Markt der Genüsse gibt den Besuchern größeren Einblick in die
kulinarische Sinneslandschaft mit all ihren Geschmäckern der Regionen
und fördert die Bewahrung der traditionellen Produktion, wie auch
Manufaktur von gesunden Lebensmitteln und regionaltypischen aber auch
internationalen Spezialitäten.
Das Konzept besteht aus drei Bereichen, dem Markt der Genüsse, den
beteiligten Deidesheimer Betrieben und der Infobörse mit Seminaren,
Vorträgen von Produktprofis, Autoren, Produzenten und Köchen, um
Geschmacksbildung und Produktinformationen weiterzugeben.
Das Besondere: Jeder Besucher kann bei den Ausstellern kostenlos
probieren und sich am Stand direkt beim Erzeuger über die Produkte und
deren Herstellung informieren.
„Klappern“ gehört zum Geschäft
Um die anspruchsvolle Zielgruppe aus Privatkonsumenten und
Fachpublikum zu erreichen wird seit Jahren größter Wert auf ein besonders
hochwertiges, qualitätsorientiertes Warensortiment der Aussteller gelegt.
Die Kommunikation mit der Zielgruppe erfolgt über klassische
Werbedrucksachen, Internet / Social Media, Veranstaltungstipps in Radio /
TV, gezielte Maillings, Plakatierung, Bannerwerbung und die Website
www.stadt-der-genuesse.de .
Die Veranstaltung Stadt der Genüsse wirkt in der Öffentlichkeit direkt in
diese Themenkreise:
Ÿ
Direkt beim Produzenten hochwertige Produkte kaufen
Ÿ
Wahrung der regionalen Rezepturen und Speisentraditionen
Ÿ
Schutz vor industrialisierten Massenprodukten
Ÿ
Schaffung eines informierten Käuferkreises
Ÿ
Geschmacksbildung und dadurch mehr Genuss
Ÿ
Spaß am Kochen, ohne Convenience (Fertiggerichte) und Fastfood
Ÿ
Besuch / Besichtigung / Degustationen in den Weingütern
Ÿ
Besuch / Degustationen in den Restaurants und Gaststätten
Ÿ
Besuch / Degustationen bei den Produzenten
Besucherzielgruppe
In der Stadt der Genüsse treffen sich an drei Tagen Profi– und Hobbyköche,
Feinschmecker, Weinliebhaber, Fachbesucher und alle anderen Freunde
des guten Geschmacks. Dabei sind zahlreiche Besucher und Aussteller seit
Jahren auf dem Markt vertreten, viele davon kommen aus dem weiteren
Umkreis von ca. 150 km eigens für die Messe in die Region.
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Stadt der Genüsse
Auf einen Blick
Veranstaltungsort:
67146 Deidesheim mit Stadtplatz, Stadthalle und ehemalige
Deidesheimer Synagoge sowie Restaurants und Weingüter
Zufahrt über A 65 und B 271
Veranstaltungstermin:
Restaurants / Weinguter:
8. Mai bis 10. Mai 2015 (Muttertag)
Markt der Genüsse:
9. Mai bis 10. Mai 2015 (Muttertag)
Eintritt für die Besucher:
Messe / Markt
Seminare:
freier Eintritt
n.n. Euro inkl. Degustationsprodukte
/ Preis noch offen
Showküche:
n.n. Euro inkl. Degustationsprodukte
/ Preis noch offen
Weingüter:
n.n. Euro für Bacchustour
/ Preis noch offen
geführte Degustationstour:
n.n. Euro für Genusstour
/ Preis noch offen
Der Preis für die Tourtickets richtet sich nach dem Umfang
und der Menge der Produkte, die von den Produzenten dafür
angeboten werden.
empfohlen, frühzeitig die Transport- und Ladefahrzeuge auf
die vorgesehenen Parkplätze zu parken, damit diese Plätze
nicht durch anreisende Besucher genutzt werden. Eine
Parkplatz-Reservierung für Aussteller ist nicht möglich.
Es gelten die Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen
Teilnahmebedingungen für Aussteller.
Abbauzeiten:
Sonntag nach 18.00 Uhr - sonstiges nach Vereinbarung
Ausstellerparkplatz:
Am Bahnhof stehen kostenlose Parkplätze für die Aussteller
zur Verfügung. Hier jedoch nur soweit Platz vorhanden ist /
siehe Aussteller Info.
Öffentliche Besucherparkplätze:
siehe Ausweisung auf der Homepage / Werbeflyer / Parkplatzbeschilderung
Veranstalter:
Öffnungszeiten des Markt der Genüsse
für Besucher:
S.Y.M GmbH
Marketing, Public Relations & Events
Weinstraße 58, 67146 Deidesheim
Tel: +49 6326 / 96 77 88
Fax: +49 6326 / 96 77 99
Infotonband an den Veranstaltungstagen:
+49 6326 / 96 77 78
www.stadt-der-genuesse.eu / [email protected]
Samstag:
Sonntag:
Social Media:
12.00 Uhr bis 22.00 Uhr
11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Aufbauzeiten:
Freitag:
Samstag:
8. Mai 2015
/ auf dem Stadtplatz ab 14.00 Uhr
/ in Stadthalle ab 23.00 - 2.00 Uhr (!)
9. Mai 2015
/ alle Bereiche ab 7.00 Uhr morgens
Der Aufbau muss bis 11.30 Uhr abgeschlossen sein. Die
Lieferfahrzeuge müssen dann rechtzeitig auf dem Parkplatz
der Aussteller abgestellt werden. Es wird den Ausstellern
facebook.de/stadtdergernuesse
Markenregister:
Seit 19 Jahren veranstaltet die S.Y.M GmbH den
Degustations- und Spezialitätenmarkt. Unsere Erfahrung
sichert eine professionelle Organisation und Durchführung.
Der „Markt der Genüsse“ war der erste Spezialitätenmarkt
der Region und ist ebenso wie das Projekt „Stadt der
Genüsse“ urheberrechtlich geschützt und markenrechtlich
eingetragen.
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Stadt der Genüsse
Deidesheim
erste CittaSlow in Rheinland-Pfalz
Luftkurort und geruhsames Leben
Seit über 30 Jahren stellen der hochwertige Individualtourismus sowie eine qualitätsorientierte (Wein-) Kultur
wesentliche Säulen bei der Entwicklung der Stadt
Deidesheim dar.
Von Anfang an stand die nachhaltige und qualitative
Weiterentwicklung der Stadt zum Wohle der Bürger und
auch der Gäste im Vordergrund. Hierbei spielte auch immer
der Nachhaltigkeitsgedanke eine wesentliche Rolle, was
nicht zuletzt mit der Lage Deidesheims am und im
Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen zu tun hat.
Die Wein- und Genussstadt Deidesheim präsentiert sich
daher in ihrer gesamten kulinarischen Vielfalt unter dem
Motto „Stadt der Genüsse“. Beteiligt sind die herausragenden
Weingüter und Produktionsstätten unterschiedlichster
Lebensmittel, als auch die bodenständigen Gaststätten und
die hier bestehenden Sterne-Restaurants. Hinzu kommt zum
Muttertagswochenende ein Kulinarienmarkt mit ausgesuchten Spezialitäten, der unter dem Titel „Markt der Genüsse“
bereits seit 19 Jahren erfolgreich besteht und in Deidesheim
seinen Ursprung hat.
© KGP visuelle Kommunikation
Seit 2009 ist die Stadt Deidesheim auch
Mitglied in der
Vereinigung der lebenswerten Städte „CittaSlow“. Damit die
erste in Rheinland-Pfalz und die achte in ganz Deutschland.
Diesen Titel trägt eine Stadt, in der Menschen leben, die
neugierig auf die wieder gefundene Zeit sind, die reich ist an
Plätzen, Theatern, Geschäften, Cafés, Restaurants, Orten
voller Geist, ursprünglichen Landschaften, faszinierender
Handwerkskunst, wo der Mensch noch das Langsame
anerkennt, den Wechsel der Jahreszeiten, die Echtheit der
Produkte und die Spontaneität der Bräuche genießt, den
Geschmack und die Gesundheit achtet …
Die CittaSlows dieser Welt sind Städte und Gemeinden, die
© KGP visuelle Kommunikation
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Stadt der Genüsse
Deidesheim
erste CittaSlow in Rheinland-Pfalz
danach streben, den Zeitgeist für sich zu interpretieren und
gleichzeitig den individuellen Charakter in ihrer Gemeinde zu
bewahren. Die Idee dazu stammt von Paolo Saturnini,
Bürgermeister des italienischen Ortes Greve in Chianti. Sehr
schnell haben sich diesem Projekt weitere Bürgermeister
angeschlossen. Seither hat sich das Netzwerk kontinuierlich
entwickelt und zählt mittlerweile über 150 Städte und
Gemeinden in 25 Ländern der Welt.
Während bei der Slow Food Bewegung die Suche nach
Lebensqualität am Geschmack und der Qualität der
Lebensmittel ansetzt und damit auch weltweite Erfolge und
eine starke Verbreitung auf internationaler Ebene erfahren
konnte, werden die Grundideeale bei der slowcityVereinigung um wesentliche Elemente erweitert.
Die Slow Food Bewegung
Slow Food ist eine weltweite Bewegung, die sich für eine
lebendige und nachhaltige Kultur des Essens und Trinkens
einsetzt. Hier soll biologische und geschmackliche Vielfalt
bewahrt werden und daher engagiert sich SlowFood für
verantwortliche Landwirtschaft und Fischerei, artgerechte
Viehzucht und den Erhalt des traditionellen Lebensmittelhandwerks.
SlowFood betreibt mit seinen Aktivitäten und in seinen
Convivien (regionale Vereinigungen mit regelmäßigen
Meetings) Ernährungs- und Geschmacksbildung, bringt
Erzeuger von handwerklich hergestellten Lebensmitteln auf
Veranstaltungen und durch Initiativen mit Ko-Produzenten
(bewussten Verbrauchern) zusammen. Das Netzwerk
umfasst Millionen von Menschen weltweit, die sich aus
Überzeugung und Leidenschaft für gutes, sauberes und faires
Essen einsetzen.
Für Slow Food steht das Recht auf Genuss und gutes Essen
jedem Menschen zu – deswegen hat jeder Mensch die
Verantwortung, das kulinarische Erbe, die Kultur und die
Traditionen zu schützen, die diesen Genuss möglich machen.
Hierzu gehört auch die Verantwortlichkeit in der Tierzucht
bzw. Tierhaltung, wie auch die vielfältigen Aufgaben einer
ökologischen gesunden Landwirtschaft.
Wissen, was man isst!
"Ich möchte die Geschichte einer Speise kennen. Ich möchte
wissen, woher die Nahrung kommt. Ich stelle mir gerne die
Hände derer vor, die das, was ich esse, angebaut, verarbeitet
und gekocht haben." - Carlo Petrini, Gründer und internationaler Präsident von Slow Food
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Stadt der Genüsse
Stadthalle
Stadthalle Deidesheim
In der großzügigen Stadthalle Deidesheim mit großen
Fenstern und Tageslicht lassen sich sämtliche empfindlicheren Produkte, wie z.B. Schokolade, Pralinen, Eiscreme,
Käse und Wurst bestens präsentieren.
Bei Anmietung einer Standfläche können kostenlose Tische
im Maß 1,60 x 0,80 mtr. genutzt werden. Aussteller können
sich auf der Bühne, im Saal und auf der Empore präsentieren.
Die Stadthalle eignet sich ideal bei jedem Wetter für
unterschiedliche Produktpräsentationen.
In der Halle bestehen Stromanschlüsse über SchukoSteckdosen, teils auch Starkstrom. Stromleitungen müssen
von den Ausstellern mitgebracht werden. Ein Wasseranschluss ist nicht möglich.
Alle Standflächen
haben eine Tiefe
von 2,5m. Die
Breite je nach
Bedarf.
Zzgl. Standflächen
werden auf der
Bühne und der
Empore angeboten.
Spülküche / Kühlung / WC
Im Haus wird eine Spülküche eingerichtet. Ein kleines
Kühlhaus steht ebenso zur Verfügung bzw. diverse
Kühlwagen können seitlich vor dem Haus platziert werden.
Toiletten mit Reinigungsdienst befinden sich im
Untergeschoss.
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Stadt der Genüsse
Stadtplatz / Freigelände
Stadtplatz Deidesheim
Vor der Stadthalle Deidesheim entfaltet sich ein großzügiger
Platz, der in zwei Bereiche unterteilt ist. Ein Bereich hat
einen Rundgang um eine Baumbepflanzung, die viel
Schatten spendet. Mit Gartenbestuhlung und Garnituren
lässt es sich wohl genießen, während auf einem großen Platz
daneben die unterschiedlichsten Produkte im Direktverzehr
angeboten werden.
Hier stehen Strom- und Wasseranschlüsse bereit, die für
gastronomische Angebote genutzt werden können. Der
Ausschank erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter.
Der Stadtplatz ist ein weithin bekannter Messplatz für den
Weihnachtsmarkt und das berühmte Deidesheimer
Weinfest.
An beiden Veranstaltungstagen lädt ein attraktives
kostenfreies Musikprogramm die Gäste zum längeren
Verweilen ein.
N
Eine feierliche Begrüßung der Aussteller und Gäste, mit
anschließendem Rundgang eröffnet hier den Markt der
Genüsse.
Kutschen fahren ab dem Stadtplatz die Haltestellen zu den
beteiligten Weingütern, Restaurants und Unternehmen ab.
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Stadt der Genüsse
Ehemalige
Deidesheimer Synagoge
Wissensdurst
Neben den Degustationen und Probierstationen bietet der
schöne und lichthelle Raum der Deidesheimer Synagoge eine
ideale Bühne für den zu stillenden Wissensdurst rund um die
hier vorzustellenden Themen und Produkte.
In Zusammenarbeit mit Autoren und Produzenten wird eine
Auswahl von Themenvorträgen und Seminaren und z.B.
Produktverkostungen angeboten. Geplant sind Themen wie
„Gesundheit und Wein“, Lesungen von Kochbüchern,
Vorträge zu kulinarischen Inhalten.
Von den Ausstellern des Markt der Genüsse und den
Mitveranstaltern der Stadt der Genüsse kann dieser Raum
kostenlos im Rahmen einer Anmeldung genutzt werden. Ein
Laptop mit Videoprojektor und kleiner Beschallung /
Moderation wird gestellt. Vorträge können auch als Film auf
DVD zur Verfügung gestellt werden. Aber auch externe
Projekte können hier vorgestellt werden - z.b. gegen Eintritt.
Anmeldung und Nachfrage direkt beim Veranstalter.
Degustationstouren
Probieren geht über Studieren
Schon in den vergangenen Jahren waren die Degustationstouren entlang einiger Ausstellerstände von Spezialitätenherstellern ein Publikumsrenner.
Für kleinere Gruppen von 10-12 Personen können sich die
Interessenten anmelden. Ebenso melden sich die Aussteller
hierfür vorab an und können ausgewählte Produkte Ihres
Standes vorstellen, Fachinformationen hierzu vortragen und
den Interessenten ihre Produkte direkt zum Kauf anbieten.
Die Touren werden themenbezogen zusammengefasst. Es
gibt Touren unter dem Motto „Süß“ oder „Deftig“. Hier
werden ca. 10 Anlaufstationen zusammengefasst.
In der Planung ist eine Bacchus-Tour entlang der verschiedenen Weingüter mit einigen Weinproben. Die Bacchus-Tour
entsteht in Kooperation mit den beteiligten Weingütern.
Anmeldung zu den Degustationstouren erfolgt direkt beim
Veranstalter.
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Postfach 1242, 67143 Deidesheim
oder Telefax: 06326 / 96 77 99 senden.
Stadt der Genüsse
Antrag auf
Teilnahme 2015
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich mich als Aussteller
für das Projekt „Stadt der Genüsse“ am Wochenende
vom 9. bis 10. Mai (Muttertagswochenende) bewerbe.
Rechnungsanschrift - falls abweichend:
Firmenanschrift
Name Rechnungsnehmer / Anschrift
Ansprechpartner
Telefonnummer
Mitaussteller auf Gemeinschaftsständen:
Folgende Aussteller werden auf unserem Stand vertreten sein.
Mobilfunknummer
Telefonnummer
Faxnummer
E-Mail Adresse
Homepage
Ihre Fragen an uns:
Firma
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Stadt der Genüsse
Die Standflächen
Die Verkaufsflächen für Ihre Standplätze können den Skizzen- und
Standortplänen entnommen werden. Die Aussteller mieten sich je
qm Nutzungsfläche ein. Nebenflächen für Lager / Fahrzeuge
müssen ebenso bekannt gegeben werden, da sie sonst in der
Planung nicht berücksichtigt werden können bzw. die
Standplanung dann fehlerhaft wird. Die Stadthalle wird nachts
abgeschlossen.
Die Grundmiete
Für die Open Air Standplätze des Markt der Genüsse ohne Strom /
Wasser und ohne Dirketverzehr beträgt die Standgebühr je
Reihenstand 9,50 € je qm und pro Tag.
Für die Direktverzehrstände auf dem Stadtplatz und die Standplätze
Indoor in der Stadthalle beträgt die Standgebühr je Reihenstand
12,00 € je qm und pro Tag.
Die Grundmiete erhöht sich um je weitere Verkaufsfläche um 10%
bei Buchung eines Eckstandes (2 Verkaufsseiten) oder Buchung
eines Kopfstandes (3 Verkaufsseiten). Es kommen nur Verkaufsflächen zur Berechnung. Bitte Anmeldung daher genau ausfüllen.
Berechnungsbeispiel für die Grundmiete:
Bei einer Standgröße von 4 x 2,50 mtr. = 10 qm fällt eine
Grundmiete von z.B. 10qm x 9,50 €/pro qm = 95,- € je Tag an. Dies
sind bei 2 Veranstaltungstagen = 190,- € oder für
Direktverzehrstände und Verkaufsstände in der Stadthalle/Foyer
ergeben sich hier nach gleicher Rechnung dann 240,- €. Preise siehe
Tabelle. Alle genannten Preise sind Netto zzgl. 19% MwSt.
Die Werbekosten
Jeder Aussteller des Markt der Genüsse erbringt eine
Werbekostenpauschale. Dieser Betrag wird für den Druck von
Flyern, Plakaten, Erstellung eines Programmheftes, Erstellung einer
Mobilphone-App, Werbebannern etc. genutzt. Die Kontaktdaten
der Aussteller und Mitveranstalter werden zudem auf der
Homepage www.stadt-der-genuesse.de veröffentlicht und ein
Redaktionsteam betreut die Social-Media Kanäle wie z.B. Facebook.
Zudem erfolgt eine umfassende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
mit regelmäßigen Medienmeldungen und PR-Berichten im Vorfeld
zur Veranstaltung in den Medien der Region.
Die Nebenkosten
Die Nebenkosten werden nach Bedarf der Aussteller abgerechnet.
Für alle Aussteller gilt jedoch die Abrechnung der Schlussreinigungsgebühr. Sonderreinigungsgebühren wegen starker Verschmutzung durch die Aussteller, werden gesondert in Rechnung
gestellt. Restmüll entsorgen die Aussteller selbständig. Direktverzehrstände tragen zzgl. eine Gebühr für den Restmüllcontainer.
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oder Telefax: 06326 / 96 77 99 senden.
Antrag auf
Teilnahme 2015
Die Anschlüsse / Verbrauchskosten für Strom- und Wasser werden
zusätzlich berechnet. Wasseranschlüsse stehen ausschließlich auf
dem Stadtplatz zur Verfügung. Sämtliche Schläuche müssen den
Hygieneverordnungen für Lebensmittelschläuchen entsprechen.
Zum Anschluss sind GEKA-Verschlüsse erforderlich.
Stromanschlüsse sind in der Anlage „Strom“ genau zu benennen.
Wenn die Watt-Verbrauchsanzeigen elektrischer Geräte insgesamt
mehr als 16 A (3.600 Watt) erbringen, fällt die Starkstrompauschale
zur Berechnung an. Es sind ausreichend Unterverteilungen und
Kabellängen mitzubringen.
Gemeinschaftsstände
Kombinationen von mehreren Ausstellern sind ebenso möglich, wie
der Zusammenschluss von Firmen in Gemeinschaftsständen. Hier
ist zu beachten, dass ein Rechnungsnehmer für alle Mitaussteller
der Vertragspartner für den Veranstalter wird und dass alle
Geschäftsbedingungen auch für die Mitaussteller gelten. Die
Standgebühren untereinander regelt der Rechnungsnehmer. Für die
Mitaussteller wird jedoch grundsätzlich eine Werbekostenpauschale fällig. Die Mitaussteller werden damit auch in den
Werbemitteln mit kompletten Kontaktdaten benannt.
Aussteller bei den Mitveranstaltern
Aussteller, die Standorte bei den Mitveranstaltern (Weingüter,
Hotels, Restaurants und andere örtliche Deidesheimer Standorte)
zugeteilt bekommen, müssen sich ebenso beim Veranstalter
anmelden. Hier kommt das Urheber- und Exklusivrecht-Konzept des
des Veranstalters namens „Stadt der Genüsse“ zum Tragen.
Achtung Doppel (Früh)-Bucher:
Sie buchen für 2015 und gleichzeitig für das Jubiläumsjahr
2016 ein und erhalten für beide Jahre jeweils 10% Sammelrabatt auf die Grundmiete Ihres Standes. Teilnahmeantrag bis
zum 28. Februar 2015 stellen. Bestätigung / Absage erfolgt
innerhalb von 7 Tagen.
Zahlungsziel für Frühbucher ist bis spätestens zum 31. März
2015 für das erste Teilnahmejahr erforderlich. Für das zweite
Teilnahmejahr nach Rechnungstellung im Oktober 2015. Bei
verspätet zugesandtem Teilnahmeantrag und / oder Nichteinhalten des Zahlungszieles gilt der Normaltarif und es
erfolgt umgehende Nachberechnung [Marktregeln 2) und 5)].
Ja, bitte für 2 Jahre einbuchen (bitte ankreuzen)
Unterschrift:...................................................................
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Stadt der Genüsse
Antrag auf
Teilnahme 2015
Standauswahl:
Getränke:
Stadthalle Deidesheim:
Bitte weisen Sie mir, wenn möglich einen Stand
in der Ausstellungshalle der Stadthalle Deidesheim zu:
Nationale und internationale Destillerien, Weine, Brauereien,
Saftproduzenten etc. können ihre Produkte im Markt der Genüsse
präsentieren und zur Probeverkostung anbieten, sofern sie nicht in
Deidesheim ihren Standort haben. Der allgemeine Ausschank ist für den
Veranstalter reserviert.
Wir benötigen eine Standfläche von 2,50 mtr Breite x ______mtr. Länge
Bitte nennen Sie uns die Anzahl / Tische, die Sie benötigen, diese stehen
Indoor kostenlos bereit: _____Tisch / Tische (1,60 x 0,80 mtr). Sollten Sie
einen Sichtschutz / Abtrennung zum Nachbarstand wünschen, müssen Sie
diesen selbst mitbringen. Der Veranstalter kann keine Trennwände zur
Verfügung stellen.
Ausstellungsfläche / Open-Air-Marktplatz / Freigelände:
Bitte weisen Sie mir, einen Stand auf dem Freigelände zu:
Wir bieten Lebensmittel zum Direktverzehr an:
Alle anzubietenden Speisen / Produkte bitte
im Anmeldebogen zur Genehmigung auflisten.
Bitte geben Sie die genauen Standmaße an, um einen perfekten Standplatz
für Sie zu ermitteln. Fügen Sie bitte ein Bild von Ihrem Stand bei oder falls
kein Bild vorhanden, eine kleine Ansichtskizze.
Ich bin über die Probenverkostung
hinaus am Ausschank interessiert
Seminarangebot:
In Nebenräumen besteht für alle Aussteller die Möglichkeit den Besuchern
des Marktes anhand eines Vortrages oder Seminares Ihre Produkte näher
zu bringen. Durch Hintergrundinformationen zu Ihrem Produkt oder in
Kombination mit anderen Produkten, z.B. Käse und Wein, ziehen Sie das
Interesse der Besucher auf sich und dies hilft Ihnen Ihr Produkt leichter zu
vermarkten.
Wir sind daran interessiert, ein Seminar / Vortrag anzubieten
Erbitten Kontaktaufnahme durch Messeleitung
Mein Verkaufsstand / Verkaufsfläche hat die Maße:
Wasser:
______m Länge x _____m Tiefe = _____qm (kommt zur Berechnung)
Nein, wir brauchen kein Wasser
Ja wir brauchen Wasser
(zzgl. 20,- € pro Anschluss / zzgl. 19% MwSt.)
Ich bringe einen Verkaufswagen, Zelt od. Häuschen mit:
Dieses/r hat die Maße (Achtung siehe unten Information)
_______m Breit x ______m Tief = ______qm
Aussteller, die einen Verkaufswagen / Zelt / Häuschen mitbringen, teilen
bitte die genauen Maße vom „geöffneten Stand“ inkl. Länge der Deichsel
und oder aufgeklappte Nutzungsfläche mit! Bitte legen Sie auch hier ein
Foto oder eine Skizze bei. Bitte nennen Sie auch die Abstellflächen und
Lagermöglichkeiten, die Sie benötigen. Die Deichsel wird nicht berechnet!
Nach Möglichkeit benötigen wir:
Einen Reihenstand mit einer Verkaufsfläche
Einen Eckstand mit zwei Verkaufsflächen
(10 % Aufpreis auf die Standgebühr)
Einen Kopfstand mit drei Verkaufsflächen
(20 % Aufpreis auf die Standgebühr)
Einen „Schirmstand“ (kleiner 4qm Stand)
Degustationsticket
An den zwei Veranstaltungstagen des Marktes werden für den Besucher
Führungen durch die Stände angeboten. Hierbei werden bestimmte
Stände, die dies wünschen angesteuert, sodass die Besucher dort
Degustationsproben und ausführliche Produktinformationen erhalten
können. Für diese Führung erwirbt der Besucher ein Degustationsticket.
Bitte füllen Sie hierfür den Anmeldebogen „Degustationstouren“ aus.
Unser Stand soll im Degustationsrundgang als
Anlaufstation berücksichtigt werden
Wir brauchen _____ (Anzahl) Anschlüsse
Bitte beachten Sie, dass nur GEKA-Anschlüsse vorhanden sind (GEKAKupplungen [lebensmittelgeeignet] sind erforderlich und vom Aussteller
selbst mitzubringen, diese werden nicht vom Veranstalter gestellt).
Der Aussteller verpflichtet sich, für ausreichend Stromverlängerungskabel und lebensmittelreine Wasserschläuche (nach den Hygienebedingungen der Stadt Deidesheim), sowie Abwasserschläuche mit passenden
GEKA-Anschlussteilen zu sorgen.
In der Stadthalle ist kein Wasser und nur bedingt Starkstrom an den
Ständen möglich.
Spülstation / Spülservice:
Der Veranstalter stellt eine Spülstation für Geschirr, Besteck und Gläser mit
Spülpersonal zur Verfügung. Das Geschirr ist vom Aussteller selbständig an
der Spülstation abzugeben und wieder sauber abzuholen.
Einweggeschirr oder Einwegbecher jeglicher Art (Pappe / Plastik) sind
verboten (siehe bitte hier die Marktregeln)!
Wir benötigen den Service der Spülstation
(zzgl. 39,- € pauschal je Tag / zzgl. 19% MwSt)
Wachdienst:
Wir wünschen Beratung in Bezug auf einen nächtlichen
Wachdienst auf dem Freigelände. Unser Stand kann nicht
abgeschlossen werden. Die Gebühren hierfür richten sich
nach Anzahl der Interessenten / Aufwand des Wachdienstes
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Stadt der Genüsse
Antrag auf
Teilnahme 2015
Strombedarf:
Nein, wir brauchen keinen Strom
Ja, wir brauchen 230 V Strom (Schuko-Steckdose / zzgl. 10,- Euro pauschale Stromgebühr)
(Bei mehr als 3 Schuko-Steckdosen-Anschlüssen wird ein Starkstromtarif berechnet.)
Wir brauchen Starkstrom-Anschlüsse (zzgl. 75,- € Stromgebühr je Starkstrom-Anschluss)
____x CEE 16 A
____x CEE 32 A
Information zum Strombedarf / Stromlasten:
Zur Berechnung der Stromlasten benötigen wir genaue Angaben über die Art und Menge der Stromanschlüsse bzw.
die Watt-Angaben, die auf den anzuschließenden Geräten stehen, und welcher Art die Stromstecker der Geräte sind.
Dies ist wichtig, um die Überlastung der Verteilerkästen zu vermeiden. Wir bitten Sie daher, nachfolgende Liste
sorgfältig zu bearbeiten.
Kühlung
Anzahl der Geräte_______
Stromlast_______Watt
Kochplatte
Anzahl der Geräte_______
Stromlast_______Watt
Licht / Glühbirne
Anzahl der Geräte_______
Stromlast_______Watt
sonstige Elektro-Geräte
Art______________
Art______________
Art______________
Art______________
Art______________
Anzahl_______
Anzahl_______
Anzahl_______
Anzahl_______
Anzahl_______
Stromlast_______Watt
Stromlast_______Watt
Stromlast_______Watt
Stromlast_______Watt
Stromlast_______Watt
Geräte mit CEE 16 A Anschluss
Art______________ Anzahl_______
Art______________ Anzahl_______
Art______________ Anzahl_______
Stromlast_______Watt
Stromlast_______Watt
Stromlast_______Watt
Geräte mit CEE 32 A Anschluss
Art______________ Anzahl_______
Stromlast
Stromlast insgesamt_______Watt
Watt
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Stadt der Genüsse
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Antrag auf
Teilnahme 2015
Produkte:
Müllentsorgung:
Bitte beachten Sie, dass nur Produkte auf dem Markt verkauft
werden dürfen, die vorab beim Veranstalter angemeldet und
genehmigt worden sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns eine
genaue Auflistung aller Produkte geben, die Sie mitbringen
werden. Nicht aufgelistete bzw. nicht genehmigte Produkte dürfen
nicht verkauft werden und müssen bei Verstößen sofort aus dem
Sortiment genommen werden. Wichtig: Es kann keine Garantie auf
die Exklusivität einer Warengruppe gegeben werden.
Jeder Aussteller muss seinen Abfall / Restdekorationen /
Verpackungsmaterial vom Gelände mitnehmen und selbst
entsorgen. Dieser kann nicht auf dem Veranstaltungsgelände
zurückbleiben. Bei Verstoß, erfolgt eine Nachberechnung für die
Entsorgung.
Bitte beachten Sie genau die Marktregeln zu den Themen wie
Einweggeschirr, Müllentsorgung etc.
Wir wollen folgende Produkte / Ware mitbringen:
Direktverzehrstände:
Der Veranstalter stellt einen Müllcontainer für die Direktverzehrstände auf - dieser Container ist nicht für alle Aussteller vorgesehen
– daher fällt die Müllgebühr auch nur für Direktverzehrstände an.
Jeder Teilnehmer muss dafür sorgen, dass sein Stand und der Boden
in und vor seinem Stand immer sauber, gepflegt und gereinigt ist.
Der Fußboden muss mit Wasser / Lauge leicht zu reinigen sein. Es ist
ein Bodenbelag aus PVC, Folie, Holz etc. zu wählen.
Tagsüber müssen vor den Direktverzehrständen je zwei Mülleimer
von jedem Standbetreiber mitgebracht und regelmäßig entleert
werden. Auch herumliegender Müll / Verschmutzungen auf den
Garnituren, Gehwegen und Stehbistrotischen im Bereich der
Direktverzehrstände ist von den Ausstellern regelmäßig zu
entsorgen und zu reinigen.
Hiermit sende ich Ihnen den Antrag auf Teilnahme am Markt der
Genüsse 2015 und erkenne gleichzeitig die offiziellen Marktregeln
und Teilnahmebedingungen des Markt der Genüsse / Stadt der
Genüsse an:
Endreinigungspauschale:
Jeder Aussteller trägt eine Endreinigungspauschale. Diese muss
mit den Standgebühren im Voraus bezahlt werden.
Ort / Datum / Unterschrift / Firmenstempel
Anmeldungen sind bis zum 31. März 2015 möglich. Der
Veranstalter sendet nach Prüfung dieser verbindlichen Anmeldung
eine Teilnahmebestätigung und eine Rechnung an den Aussteller /
Bewerber zurück, die gemäß Zahlungsziel zu bezahlen ist. Frühbzw. Doppelbucher müssen Ihre Rechnung bis zum 31. März 2015
beglichen haben, sonst verfällt der Rabatt. Normalbucher müssen
bis zum 10. April 2015 alle Rechnungen bezahlt haben, sonst
ergeht keine Zulassung zur Veranstaltung und andere Bewerber
rücken nach. Drucklegung des Ausstellernachweises ist bereits zum
31. März 2015. Bei Absage / Rücktritt eines Teilnehmers wird
nach Punkt 14 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen /
Marktregeln verfahren.
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Stadt der Genüsse
Mitveranstalter aus Deidesheim
Vermittlung von weiteren Ausstellern
Deidesheimer Betriebe und Unternehmen können sich beim
Projekt Stadt der Genüsse als Mitveranstalter anmelden. Ab
Freitag, den 8. Mai bis Sonntag, den 10. Mai werden
unterschiedliche Programmpunkte der Mitveranstalter in das
Gesamtprojekt aufgenommen.
Hier können Weingüter Verkostungen und ausgewählte Weinproben anbieten, sich an einer Bacchustour beteiligen und
auch Aussteller vom Veranstalter zugewiesen bekommen.
Restaurants können ihre Menüs, Kochkurse wie Küchenparties
und Produktseminare anmelden. Ebenso ist es möglich sich
inhaltlich an einem Restaurantrundgang für die Besucher der
Stadt der Genüsse einzubringen. Offene Werkstätten von
Produktherstellern und auch andere attraktive Aktionen
öffnen der kulinarischen Kreativität alle Möglichkeiten.
Alle Mitveranstalter werden im Gesamtwerbekonzept für das
Projekt „Stadt der Genüsse – Kulinarische Verführung
Deidesheim“ aufgenommen und gleichwertig beworben. Ein
großes und umfassendes Werbekonzept für die Mitveranstalter der Stadt Deidesheim, sowie für den parallel
stattfindenden Markt der Genüsse auf dem Stadtplatz und in
der Stadthalle wird in der Ausschreibung vorgestellt.
Die Ausschreibung für die Deidesheimer Betriebe und
Unternehmen kann direkt beim Veranstalter abgerufen
werden.
Vermitteln Sie als Aussteller noch einen weiteren, uns nicht
bekannten Aussteller und wird dieser zum Markt der Genüsse
zugelassen, erhalten Sie einmalig einen Nachlass von 10% auf
Ihre Grundmiete.
Ansprechpartner: Yvonne Moissl / [email protected]/
Telefon: +49 6326 / 96 77 88
Adresse: S.Y.M GmbH Weinstraße 58, 67146 Deidesheim
Bitte füllen Sie folgende Felder aus, so dass wir mit Ihrer
Empfehlung Kontakt zum jeweiligen Aussteller aufnehmen
können:
Firmenanschrift
Ansprechpartner
Produkte
Das Projekt „Stadt der Genüsse“ ist ein Gemeinschaftsprojekt
der Stadt Deidesheim in Kooperation mit der Veranstaltungsagentur S.Y.M GmbH, Deidesheim.
Tel. Nummer
E-Mail Adresse
Homepage
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Stadt der Genüsse
Allgemeine Teilnahmebedingungen
1) Öffnungszeiten:
Der Markt hat tägliche Öffnungszeiten / Ausschreibung und
je nach Besucher- und Wetterlage geöffnet. Änderungen
der Öffnungszeiten wegen Veranstaltungen im Rahmen des
Gesamtprojektes müssen von den Ausstellern eingehalten
werden bzw. obliegen dem Veranstalter und werden
rechtzeitig an die Aussteller weitergegeben. Alle Stände
müssen eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn fertig
dekoriert, betriebsbereit und während der kompletten
Öffnungszeit mit Fachpersonal besetzt sein. Der Abbau am
Ende der Veranstaltung darf nicht vor 18.00 Uhr beginnen.
2) Vertragsabschluss:
Aussteller, die an der Veranstaltung teilnehmen möchten,
erklären ihren Teilnahmewunsch dadurch, dass sie die
Unterlagen „Antrag auf Teilnahme “ komplett ausgefüllt bis
zum genannten Zeitpunkt an den Veranstalter zurückgesendet haben. Mit der verbindlichen Bewerbung erklärt der
Aussteller gegenüber dem Veranstalter, dass er ein
ernsthaftes Interesse hat, an der Veranstaltung als
Aussteller teilzunehmen. Der Antrag / Bewerbung kann nur
bestätigt werden, wenn alle Formularblätter ausreichend
ausgefüllt wurden. Unvollständige Bewerbungen können
nicht berücksichtigt werden. Mit der Einreichung des
Antrag / Bewerbung werden die Teilnahmebedingungen /
Marktregeln vom Aussteller anerkannt. Über die Annahme
der verbindlichen Bewerbung des Ausstellers entscheidet
der Veranstalter durch eine Teilnehmerbestätigung
(Zulassung). Ein Rechtsanspruch auf Zulassung entsteht
nicht. Mit Bezahlung der Rechnung wird der Vertrag
zwischen den Parteien rechtskräftig. Aussteller, die ihre
finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter
aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben oder bei
früheren Veranstaltungen gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben, können von der Zulassung
ausgeschlossen werden.
Der Veranstalter behält sich geringfügige Änderungen der
Quadratmeterzahl zur Anpassung an die vorhandene
Ausstellungsfläche vor. Besondere Platzwünsche der
Aussteller binden den Veranstalter nicht. Bedingungen und
Vorbehalte gelten als nicht erklärt und berühren im Übrigen
nicht die Wirksamkeit des Antrags. Die erteilte Zulassung
kann widerrufen werden, wenn dem Veranstalter
Beschwerden oder ähnliches zugetragen werden. Der
Veranstalter kann ohne Begründung Anträge nicht
akzeptieren bzw. zurückweisen, Konkurrenzausschluss darf
weder verlangt noch kann dieser zugesagt werden.
3) Betrieb des Standes:
Der Aussteller ist verpflichtet, gemäß des Antrags seinen
Stand während der Dauer der Veranstaltung mit
sachkundigem Personal besetzt zu halten. Alle Preise der
Waren sind in großen sichtbaren Zahlen/-Preisen
auszuweisen. Ebenso muss ein kostenloser Probierteller mit
den spezifischen Produkten des Standes für die Besucher
angeboten werden.
4) Standzuweisungen:
Die Standzuweisung bzw. die Stellplatzvergabe erfolgt
durch den Veranstalter. Das Eingangsdatum der Anmeldung
ist für die Einteilung nicht maßgebend. Die Teilnahme wird
erst nach rechtzeitigem Eingang der Zahlung der vom
Veranstalter ausgestellten Rechnung möglich. Bis
spätestens 14 Tage vor Veranstaltung erhält der Aussteller
einen Lageplan und die Standnummernzuteilung. Der
Veranstalter darf auch noch nachträglich, nämlich nach der
Erteilung der Platzierung (Lageplan), Änderungen in der
Platzzuteilung vornehmen, insbesondere die Ausstellungsfläche des Ausstellers nach Lage, Art, Maße und Größe
insgesamt ändern, soweit diese aus Gründen der Sicherheit,
der öffentlichen Ordnung notwendig ist, oder weil
Änderungen in der Platzzuteilung für eine effizientere
Auslastung der für die Veranstaltung benötigten
Räumlichkeiten und Flächen erforderlich sind. Solche
nachträglichen Änderungen dürfen jedoch den dem
Aussteller zumutbaren Umfang nicht überschreiten. Soweit
sich aus nachträglichen Änderungen ein verringerter
Beteiligungspreis ergibt, ist der Unterschiedsbetrag an den
Aussteller zu erstatten. Weitere Ansprüche an den
Veranstalter sind ausgeschlossen.
5) Rechnungsstellung:
Mit der Zusendung der Rechnung erhält jeder Aussteller die
Teilnahmebestätigung zu seinem Bewerbungsantrag vom
Veranstalter. Erst mit rechtzeitiger Zahlung des
Rechnungsbetrages gemäß Zahlungsziel bzw. pünktlichem
Zahlungseingang beim Veranstalter gilt der rechtsgültige
Vertrag für beide Vertragspartner als geschlossen. Die
Bezahlung von Standgebühren, mit der auch die
Vorauszahlung von Serviceleistungen erhoben wird, ist
innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt an
den Veranstalter per Banküberweisung zu tätigen.
Barzahlung am Veranstaltungstag wird daher nicht
akzeptiert und es besteht kein Vertrag und auch keine
Teilnahmebestätigung. Die Teilnahmebestätigung ergeht
endgültig nach Zahlung der Rechnung.
6) Standgestaltung, Standauf- und Abbau:
Der Aufbau findet nach Absprache mit dem Veranstalter
statt. Die Zeiten, die der Veranstalter bis spätestens zwei
Wochen vor Marktbeginn bekannt gibt, sind einzuhalten.
Außer es liegen triftige Gründe vor, um die Zeiten nicht
einzuhalten, die dem Veranstalter mindestens eine Woche
vor Marktbeginn mitgeteilt werden müssen. Dem Aussteller
werden Bodenflächen ohne Ausstattung angeboten. Wenn
der Aussteller keinen eigenen Marktstand oder Marktwagen hat, muss im OpenAir-Bereich ein Stand in einem
weißem Pavillonzelt aufgebaut werden (Wetterschutz vor
Regen, Sonne, Wind). Über Plätze, die bis zwei Stunden vor
Veranstaltungsbeginn noch nicht bezogen worden sind,
kann der Veranstalter frei verfügen. Die zugelassenen
Aussteller sind verpflichtet an der Veranstaltung
teilzunehmen. Während der gesamten Dauer der
Veranstaltung und der vorgeschriebenen Öffnungszeiten
müssen alle Stände ordnungsgemäß ausgestattet und mit
fachkundigem Personal besetzt sein. Insbesondere ist
darauf zu achten, dass der Ausstellungstand jeweils bereits
zum Zeitpunkt der Eröffnung der Veranstaltung vollständig
besetzt ist. Der Abtransport von Messegut und der Abbau
von Ständen vor Schluss der Veranstaltung ist unzulässig,
bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist der Veranstalter
berechtigt von dem Aussteller eine Vertragsstrafe von
500.00 Euro zu verlangen. Der Abbau ist nicht vor 18.00 Uhr
möglich.
7) Ausstellungsgüter:
„Stadt der Genüsse“ bietet auch einen Spezialitätenmarkt,
der sehr viel Wert auf hohe Produktqualität legt, an. Es
werden nur jene Produkte zum freien Verkauf akzeptiert, die
z.B. in einwandfreien Handmanufakturen hergestellt
worden sind oder in besonderer Weise Delikatessen sind.
Ebenso wichtig ist es, dass der Besucher die Produkte beim
Aussteller kostenlos zum Probieren angeboten bekommt
und vom Standbetreiber beraten wird.
Alle Produkte müssen vorab gemeldet werden und werden
erst nach Bestätigung des Veranstalters zum Projekt Stadt
der Genüsse zugelassen. Sollten vor Ort Produkte verkauft
werden, die nicht vorab gemeldet wurden, kann der
Veranstalter diese Produkte aus dem Verkauf nehmen.
Hierbei soll größtmöglichste Abstimmung zwischen den
Ausstellern erzielt werden. Der Veranstalter gewährt jedoch
keine Exklusivität. Der Veranstalter kann verlangen, dass
Ausstellungsgüter entfernt werden, die sich als belästigend
oder gefährdend erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel
nicht vereinbar sind. Wird dem Verlangen nicht
entsprochen, so entfernt der Veranstalter die Ausstellungsgüter auf Kosten des Ausstellers.
8) Standgestaltung und Erscheinungsbild:
Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der
Ausstellung angepasst sein. Der Veranstalter behält sich
vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend ausgestaltete Stände zu untersagen. Weiterhin ist das Beschädigen des
Fußbodens und der Gebäudeteile z.B. Hallenwände (nageln
/ schrauben etc.) strengstens untersagt. In allen Räumen
und Flächen sind verschmutzte Wände, Podeste und
Einrichtungsgegenstände zu reinigen, bzw. zu streichen,
bzw. zu reparieren. Wenn eine Beschädigung bzw.
Verschmutzung oder z.B. Klebeband-reste der vom
Aussteller verlegten Teppichböden oder Bodenbeläge
vorliegt, sind diese nach Ende der Veranstaltung vom
Aussteller spurlos zu entfernen. Im Unterlassungsfall
werden dem Aussteller die Beseitigungs-kosten bzw.
Wiederherstellungskosten in Rechnung gestellt. Sämtliche
zur Verfügung gestellten Nutzungen von Gegenständen
und Räumen sind im gereinigten und intakten Zustand
zurück zu geben. Beschädigungen bzw. durch Nutzungsfehler oder Schäden sind vom Aussteller kostenseits zu
tragen bzw. zu reparieren.
9) Direktverzehr:
Für die Betreiber von Direktverzehrständen / Gastronomiepartner ist zu beachten, dass beim Projekt Stadt der
Genüsse nur mit Mehrweggeschirr gearbeitet werden darf,
d.h. es muss Porzellangeschirr und echtes Besteck aus
Metall verwendet werden, kein Plastik, Pappe, Papier oder
Holz. Direktverzehranbieter / Gastronomiepartner dürfen
keine Convenience-produkte verwenden d.h. Tiefkühlware
wie z.B. Pommes Frites oder andere Fertigprodukte dürfen
nicht verkauft bzw. verwendet werden.
Alle Speisen müssen vorher mit dem Veranstalter
abgesprochen und separat angemeldet bzw. genehmigt
werden. Stadt der Genüsse ist ein kulinarisches Event und
es dürfen im Direktverzehr nur Speisen verkauft werden, die
vor Ort frisch zubereitet werden oder vorbereitet in
Wärmebehältern / Wasserdämpfern etc. nach den
allgemeingültigen Hygienevorschriften für Straßenverkauf
und Restaurants / Straußwirtschaft angeboten werden.
Der Getränkeausschank obliegt einzig und allein dem
Veranstalter. Mitveranstalter regeln das Ausschankrecht
mit dem Veranstalter. Der Aussteller hat das Recht,
ausschließlich kostenlose Proben von seinen Produkten
dem Besucher anzubieten, darf aber ohne Sondergenehmigung des Veranstalters keinen Direktverzehr oder
Ausschank anbieten. Direktverzehrstände und Ausschank
müssen separat beim Veranstalter beantragt werden.
18
Stadt der Genüsse
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Betreiber von Direktverzehrständen sind verpflichtet
die Speisen vorab mit genauer Beschreibung (auch
Allergenkennzeichnung!) und Preisen spätestens 14 Tage
vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben.
10) Vertragsstrafe:
Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen diese Vorschriften,
kann der Veranstalter nach erfolgloser Abmahnung eine
Vertragsstrafe in Höhe der Standgebühr geltend machen
zzgl. der Kosten für die Instandsetzungsmaßnahmen.
11) Reinigung der Stände / Müllentsorgung:
Der Aussteller muss seinen Stand täglich nach Beendigung
des Marktes selbst reinigen und den eigenen Müll
entsorgen. Die Reinigung muss spätestens zwei Stunden
nach Ende der Veranstaltung abgeschlossen sein. Der
Veranstalter sorgt für das Auskehren des Geländes, ebenso
für das Auswechseln der Tischdecken und abwaschen der
Tische im Bewirtungsbereich. Der gesamte Müll ist von den
Ausstellern nach Abbau eigenständig zu entsorgen, bzw.
mitzunehmen.
12) Behördliche Genehmigungen, gesetzliche
Bestimmungen, technische Richtlinien:
Der Veranstalter hat das alleinige Recht den Ausschank, die
teilnehmenden Aussteller für alle Ausstellungsbereiche, die
Zulassung von Mitveranstaltern und die Vergabe von
städtischen, öffentlichen Flächen zu regeln. Sämtliche
behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der
Veranstalter zu regeln. Der Aussteller / Mitveranstalter ist
dafür verantwortlich, dass die GEMA-Bestimmungen sowie
die gewerblichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen im
Rahmen seiner eigenen Präsentation eingehalten werden.
Er hat ferner die Brandschutzbestimmungen, die Öffnungsund Schließzeiten und die technischen Richtlinien des
Veranstalters zu beachten.
13) Ordnungsbestimmung:
Der Aussteller unterliegt auf den ausgewiesenen Flächen
dem Hausrecht des Veranstalters. Während der
Veranstaltung dürfen keine Fahrzeuge auf dem Gelände des
Marktes, Flächen der Mitveranstalter stehen bzw. Parken.
Ebenso auch nicht in den Zufahrten, die für die Feuerwehr
frei bleiben müssen. Innerhalb zwei Stunden nach Ablauf
der täglichen Öffnungszeiten für Besucher, haben
Aussteller und Begleitpersonen das Freigelände und die
Stadthalle zu verlassen und von Fahrzeugen zu räumen.
14) Rücktritt vom Vertrag /
Absage des Ausstellers:
Die schriftliche Vertragsbestätigung (per Zulassung oder
Rechnung) nach erfolgter schriftlicher Bewerbung ist
bindend. Der Aussteller kann nicht einseitig vom Vertrag
zurücktreten. Stimmt der Veranstalter einer durch
Aufhebungsvertrag einvernehmlichen Vertragsauflösung
zu, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Aussteller
Schadensersatz zu verlangen in Höhe von 25% des
Vertragswerts bei Aufhebung bis 12 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn, 50 % des Vertragswerts bei
Aufhebung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und
100% des Vertragswertes bei Auflösung nach diesem
Zeitpunkt. Kommt keine einvernehmliche Vertragsauflösung zustande und der Aussteller kommt der Standbesetzungspflicht nicht nach, so ist er neben der Vertragserfül-
lung auch zur Kostenerstattung für Zusatzaufwendungen
(z.B. Dekoration) verpflichtet.
15) Rücktritt des Veranstalters:
Der Veranstalter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn
a) die vollständige Mietzahlung nicht bis zum per Rechnung
übermittelten Zahlungsziel eingegangen ist
b) der Stand nicht rechtzeitig, d.h. bis spätestens zwei
Stunden vor Marktbeginn aufgebaut ist bzw. erkennbar
belegt ist
c) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein
Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt.
d) die Voraussetzung für die Erteilung der Zulassung in der
Person des angemeldeten Ausstellers nicht mehr vorliegt
oder dem Veranstalter nachträglich Gründe bekannt
werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung
gerechtfertig hätten. Dies gilt insbesondere für den Fall der
Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahren sowie
den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers. Der
Aussteller hat den Veranstalter über den Eintritt dieser
Ereignisse unverzüglich zu unterrichten
e) ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt (auch bereits
begonnene) oder aus anderen von ihm nicht verschuldeten
Gründen (z.B. Ausfall der Stromversorgung, Wegfall des
Ausstellungsgeländes) genötigt, einen oder mehrere
Ausstellungsbereiche vorübergehend oder auch für längere
Dauer zu räumen oder die Veranstaltung zu verschieben
oder zu verkürzen, so erwachsen dem Aussteller hieraus
weder Rücktritts- noch Kündigungsrecht noch sonstige
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen
den Veranstalter. Wenn der Veranstalter die Veranstaltung
absagt, weil die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder
aufgrund sonstiger Umstände, die der Veranstalter nicht zu
vertreten hat, nicht durchführen kann, oder weil für den
Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung
unzumutbar geworden ist, haftet der Veranstalter nicht für
Schäden und Nachteile, die sich für den Aussteller aus der
Absage der Veranstaltung ergeben.
f) Der Veranstalter behält sich den Ausschluss von Standbetreibern ohne Nennung von Gründen vor.
16) Gewährleistung:
Reklamationen wegen etwaigen Mängeln an der
Ausstellungsfläche sind dem Veranstalter unverzüglich
nach Bezug, spätestens aber am letzten Aufbautag
mitzuteilen, so dass der Veranstalter etwaige Mängel
abstellen kann. Spätere Reklamationen können nicht
berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen
gegen den Veranstalter.
17) Haftung:
Der Veranstalter haftet für Körperschäden (Schäden aus
Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit), die auf
einer Pflichtverletzung beruhen, die der Veranstalter,
dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu
vertreten haben, sowie für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Veranstalters, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Veranstalter haftet darüber hinaus
für sonstige Schäden die auf einer fahrlässigen Verletzung
von Kardinalpflichten durch den Veranstalter, dessen
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Veranstalter haftet auf keinen Fall für Schäden an
Ständen, deren Fahrzeugen oder ähnlichem Inventar,
Dekoration und Ausstattung des Ausstellers, Personen und
Tieren die ohne sein Verschulden entstanden sind. Der
Aussteller haftet seinerseits für etwaige Schäden, die durch
ihn, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine
Ausstellungsgegenstände und –einrichtungen an Personen,
Tiere, Sachen oder dem Ausstellungsgelände zuzuordnenden Flächen, Räumen, Objekten und Gegenständen
schuldhaft verursacht werden. Jeder Aussteller wird
aufgefordert, sich, seinen Stand und seine Produkte gegen
alle anfallenden Schäden selbständig zu versichern.
Sofern der Veranstalter durch nicht von Ihm zu verantwortende Umstände oder äußere Einflüsse (höhere Gewalt,
Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Stromausfalloder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen
nicht erbringen kann, hat der Aussteller kein Recht auf
Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz
sowie kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Das
Schlechtwetterrisiko liegt beim Aussteller.
18) Gewerbliche Schutzrechte Dritter:_
Der Veranstalter erwartet von den Ausstellern, dass die
gewerblichen Schutzrechte beachtet werden. Wird dem
Aussteller zugetragen, dass sich ein Aussteller rechtswidrig
verhält oder rechtswidrige Produkte verkauft, behält sich
der Veranstalter vor, den Aussteller, seine Mitarbeiter und
seine Produkte von der Veranstaltung auszuschließen.
19) Mündliche Vereinbarungen:
Alle mündlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen
und Sonderregelungen gelten nur nach schriftlicher
Bestätigung durch den Veranstalter.
20) Benutzerordnung:
Das Hausrecht oder die Haus- und Benutzungsordnung des
Veranstaltungsgeländes ist vom Aussteller genauestens
einzuhalten. Das Übernachten auf dem Veranstaltungsgelände und in den eigenen Fahrzeugen auf dem Gelände ist
untersagt. Der Aussteller ist verpflichtet, auf die anderen
Veranstaltungsteilnehmer Rücksicht zu nehmen, nicht
gegen die guten Sitten zu verstoßen und seine Teilnahme an
der Veranstaltung nicht für weltanschauliche, politische,
religiöse oder sonstige veranstaltungsfremde Zwecke zu
missbrauchen oder Werbe- und Propagandaschriften mit
den gleichen Themen in Umlauf zu bringen.
21) Erfüllungsort:
Soweit der Aussteller Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder Inhaber von öffentlichrechtlichem Sondervermögen ist, wird der Geschäftssitz des
Veranstalters als Erfüllungsort, auch für sämtliche
Zahlungsverpflichtungen, vereinbart. Es gilt ausschließlich
Deutsches Recht. Gerichtsstand ist Neustadt a.d.W.
21) Salvatorische Klausel
Sollten die Teilnahmebedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht
berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die
unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu
ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung
auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte
wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.
Stand: Januar 2015