Teilnahmebedingungen - Fachhochschule Salzburg

CONTACTA 2015
Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung
Die Karrieremesse Contacta findet am 3. Dezember 2015 an der Fachhochschule Salzburg GmbH (im
folgenden Veranstalter genannt) am Campus Urstein statt. Die verbindliche Anmeldung für eine Teilnahme
erfolgt über eine online-Anmeldung unter [email protected]/Anmeldung. Die Anmeldefrist
endet am 31.Juli 2015. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot des Ausstellers, das der Annahme durch den
Veranstalter bedarf. Die Zusendung des Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf Zulassung. Es
besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme. Der Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Messe erfolgt
durch Übermittlung der vollständig ausgefüllten Online-Anmeldung an den Veranstalter. Mit der Übermittlung
dieser vollständig ausgefüllten Online-Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen der Contacta 2015 als
verbindlich anerkannt. Die Anmeldung gilt als abgeschlossen und gültig, sobald der Veranstalter die
Anmeldung schriftlich bestätigt (= Teilnahmebestätigung). Der Aussteller erkennt damit die Fachhochschule
Salzburg GmbH als Vertragspartner an. Änderungen und Ergänzungen sowie Erklärungen und
Einzelweisungen bedürfen der Schriftform. Fax bzw. E-Mail wahrt die Schriftform. Ein Rücktritt vom Vertrag ist
innerhalb einer Kalenderwoche ab Teilnahmebestätigung möglich. Bei Stornierung der Anmeldung vor dem
31.Juli 2015 sind vom Aussteller 50% der vereinbarten Teilnahmekosten zu bezahlen. Sollte der Aussteller
erst nach dem 31.Juli 2015 die Anmeldung stornieren, werden vom Veranstalter die gesamten
Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Die Fachhochschule Salzburg GmbH behält sich das Recht vor, die
Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Die Fachhochschule Salzburg GmbH haftet nicht für
höhere Gewalt. Falls die Veranstaltung terminlich oder örtlich verlegt bzw. ganz abgesagt werden muss,
können vom Austeller keinerlei Regress- oder Schadensersatzansprüche gestellt werden.
2. Zahlungsbedingungen
Für sämtliche Leistungen der Fachhochschule Salzburg GmbH ist die jeweils aktuelle und gültige Preisliste lt.
Anmeldeformular maßgeblich. Der gesamte Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungserhalt zu begleichen. Allenfalls zu entrichtenden Abgaben (insbesondere Werbesteuer) kommen in
ihrer jeweils geltenden Höhe hinzu. Die Zahlung der Teilnahmekosten erfolgt im Voraus nach
Rechnungslegung. Die ausgewiesenen Beträge unterliegen gemäß § 6 Abs. 1 Z. 11 UStG nicht der
Umsatzsteuer. Dienstleistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, unterliegen der individuellen
Absprache und bedürfen der Schriftform. Die Fachhochschule Salzburg GmbH ist berechtigt bei nicht
fristgerechter Zahlung, Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Ferner verpflichtet sich der Aussteller,
sämtliche Inkassospesen zu ersetzen.
3. Haftung
Der Aussteller haftet ausnahmslos für alle Schäden, die durch seine Teilnahme gegenüber dem Veranstalter
oder Dritten verursacht werden. Die Fachhochschule Salzburg GmbH ist in jedem Fall klag- und schadlos zu
halten. Wir empfehlen daher jedem Aussteller den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die allfällige
Personen- oder Sachschäden für die Dauer des Auf- und Abbaus sowie am Messetag ausreichend abdeckt.
Der Veranstalter haftet dem Aussteller für einen nachweislich während der Veranstaltung auf dem
Messegelände entstandenen Schaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden infolge
Versagens von Einrichtungen, infolge von Betriebsstörungen oder sonstiger die Veranstaltung
beeinträchtigender Ereignisse haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung
der Veranstalter darüber hinaus aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für
Schäden, Diebstahl oder sonstigem Untergang an/von Ausstellungsgut oder Standausrüstung sowie für
etwaige Folgeschäden.
Fachhochschule Salzburg GmbH | Urstein Süd 1 | A-5412 Puch bei Salzburg
www.fhs-contacta.at, mail: [email protected]
CONTACTA 2015
4. Werbung am Messetag
Das Verteilen und Aufstellen von Drucksachen und Werbemitteln auf dem gesamten Messegelände
außerhalb der gemieteten Standfläche ist grundsätzlich nur gegen gesonderte Vereinbarung erlaubt. Es sind
generell nur Werbemittel und –inhalte zulässig, die nicht gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote,
Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Alle Sonderveranstaltungen und Vorführungen sowie
der Betrieb von Audio- und Videoanlagen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der
Veranstalter ist berechtigt, trotz vorheriger Zustimmung den Betrieb einzuschränken oder zu untersagen, die
Lärm, Schmutz, Staub, Abgase und dgl. verursachen oder die auf sonstige störende Art den ordentlichen
Messeablauf beeinträchtigen. Detailverkauf und entgeltliche Abgabe von Warenproben ist an die schriftliche
Zulassung durch den Veranstalter gebunden.
5. Infrastruktur & Hausordnung
Der Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie der geltenden
veranstaltungsrechtlichen Bedingungen. Die Anschlüsse an das Versorgungssystem (Strom, Internet) vor Ort
werden ausschließlich von der Durchführungsgesellschaft bzw. der Fachhochschule Salzburg GmbH
vorgenommen. Ev. Verstöße gegen die Hausordnung, die Teilnahmebedingungen oder gegen die
Anordnungen im Rahmen des Hausrechts berechtigen den Veranstalter, wenn die Zuwiderhandlungen nach
Aufforderung nicht eingestellt werden, zur sofortigen entschädigungslosen Schließung des Standes zu Lasten
des Ausstellers und ohne Haftung für Schäden. Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des
Geländes und der Gänge im Messeareal. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern.
Verpackungsmaterial und Abfälle, die der Aussteller auf den Gang wirft bzw. auf die Seite legt, werden auf
Kosten des Ausstellers entfernt. Die Entsorgung von Sondermüll muss vom Aussteller selbst veranlasst
werden. Während der Messe (inklusive Auf- und Abbauzeiten) wird vom Veranstalter eine allgemeine Aufsicht
vorgenommen. Die Aussteller haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine gesonderte Standbewachung
(Diebstahlsbewachung) durchgeführt wird. Zusätzliche Standbewachungen sind vom Aussteller gesondert zu
beauftragen und mit der beauftragten Firma direkt zu verrechnen. Jede, vom Aussteller gesondert beauftragte
Standbewachung muss dem Veranstalter rechtzeitig unter Bekanntgabe der Daten des
Bewachungsunternehmens schriftlich bekannt gegeben werden und erfordert die Zustimmung des
Veranstalters
6. Messestandbau & Standplanung
Die Standaufbauten der Aussteller dürfen eine Höhe von 250 cm nicht überschreiten (Standardaufbauhöhe)
bzw. bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Fachhochschule Salzburg GmbH. Die vorgegebene
Standfläche darf durch Standausstattung und Mobiliar weder überschritten noch überragt werden. Direkt
angrenzende, sichtbare Flächen müssen neutral gestaltet werden. Auf vom Veranstalter zur Verfügung
gestellten Mietmesseständen, Mobiliar sowie auf den Hauswänden ist das Nageln, Bohren und Kleben
untersagt. Für die Standdekoration dürfen ausschließlich wieder ablösbare Klebematerialien verwendet
werden. Für eigene Messeaufbauten und Werbematerialien können von den Behörden entsprechende
Zertifikate insb. Brandschutzgutachten verlangt werden. Der Aussteller ist verpflichtet diese jederzeit
vorzeigen zu können bzw. auf Anfrage vorab zu übersenden. Die Auf/Abbauzeiten sind strikt einzuhalten. Die
Standplatzzuteilung obliegt alleinig dem Veranstalter. Der Veranstalter kann, abweichend von vorherigen
Vereinbarungen, einen Platz in einer anderen Lage zuweisen, die Größe des Platzes abzuändern, Ein- und
Ausgänge zum Messegelände und zu den Veranstaltungsräumlichkeiten verlegen, schließen oder sonstige
bauliche Änderungen vorzunehmen, wenn dies durch geänderte Rahmenbedingungen erforderlich erscheint.
Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter, sind ausgeschlossen. Kann der
Veranstalter aus irgendeinem Grund einen bereits zugewiesenen Stand nicht zur Verfügung stellen, steht
dem Aussteller nur der Anspruch auf Erstattung der tatsächlich gezahlten Standmiete zu. Es ist nicht
gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte abzugeben.
Fachhochschule Salzburg GmbH | Urstein Süd 1 | A-5412 Puch bei Salzburg
www.fhs-contacta.at, mail: [email protected]
CONTACTA 2015
Der Veranstalter kann verlangen, dass Stände deren Aufbau nicht genehmigt sind bzw. nicht den
Ausstellungsbedingungen entsprechen, geändert oder entfernt werden. Kommt der Aussteller der schriftlichen
Aufforderung nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch den Veranstalter auf Kosten des
Ausstellers erfolgen. Muss aus dem gleichen Grund der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf
Rückerstattung des Beteiligungspreises nicht gegeben. Ein Austausch des zugeteilten Platzes mit einem
anderen Aussteller ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
7. Parkplätze
Für den Messetag sind zwei Parkplätze im jeweiligen Ausstellerpaket inkludiert. Für weitere Parkplätze muss
ein kostenpflichtiges Tagesticket gelöst werden. Für etwaige Schäden an den Fahrzeugen übernimmt der
Veranstalter keine Haftung. Bei widerrechtlich geparkten Fahrzeugen folgt eine Besitzstörungsklage.
8. Datenschutzbestimmungen
Mit der Anmeldung zur Messe erklärt sich der Aussteller ausdrücklich bereit, dass die dem Veranstalter
bekannt gegebenen personenbezogenen Daten des Ausstellers automationsunterstützt verarbeitet und für
Zwecke der Direktwerbung im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen verwendet werden dürfen. Der
Aussteller stimmt der Zusendung von elektronischer Post durch den Veranstalter zu Werbezwecken zu.
9. Schlussbestimmungen
Für die Teilnahme an der Veranstaltung und allen daraus entstehenden Verbindlichkeiten findet
ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand wird ausschließlich das sachlich in
Betracht kommende Gericht in Salzburg vereinbart. Erfüllungsort für alle zwischen der Fachhochschule
Salzburg GmbH und dem Aussteller bestehende Rechtsverhältnisse ist Salzburg. Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses
Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) soll eine Regelung gelten, die im Rahmen
des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am Nächsten kommt und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung
am besten der(den) unwirksamen Bestimmung(en) entspricht.
Fachhochschule Salzburg GmbH | Urstein Süd 1 | A-5412 Puch bei Salzburg
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