CONTACTA 2015 Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung Die Karrieremesse Contacta findet am 3. Dezember 2015 an der Fachhochschule Salzburg GmbH (im folgenden Veranstalter genannt) am Campus Urstein statt. Die verbindliche Anmeldung für eine Teilnahme erfolgt über eine online-Anmeldung unter [email protected]/Anmeldung. Die Anmeldefrist endet am 31.Juli 2015. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot des Ausstellers, das der Annahme durch den Veranstalter bedarf. Die Zusendung des Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf Zulassung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme. Der Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Messe erfolgt durch Übermittlung der vollständig ausgefüllten Online-Anmeldung an den Veranstalter. Mit der Übermittlung dieser vollständig ausgefüllten Online-Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen der Contacta 2015 als verbindlich anerkannt. Die Anmeldung gilt als abgeschlossen und gültig, sobald der Veranstalter die Anmeldung schriftlich bestätigt (= Teilnahmebestätigung). Der Aussteller erkennt damit die Fachhochschule Salzburg GmbH als Vertragspartner an. Änderungen und Ergänzungen sowie Erklärungen und Einzelweisungen bedürfen der Schriftform. Fax bzw. E-Mail wahrt die Schriftform. Ein Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb einer Kalenderwoche ab Teilnahmebestätigung möglich. Bei Stornierung der Anmeldung vor dem 31.Juli 2015 sind vom Aussteller 50% der vereinbarten Teilnahmekosten zu bezahlen. Sollte der Aussteller erst nach dem 31.Juli 2015 die Anmeldung stornieren, werden vom Veranstalter die gesamten Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Die Fachhochschule Salzburg GmbH behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Die Fachhochschule Salzburg GmbH haftet nicht für höhere Gewalt. Falls die Veranstaltung terminlich oder örtlich verlegt bzw. ganz abgesagt werden muss, können vom Austeller keinerlei Regress- oder Schadensersatzansprüche gestellt werden. 2. Zahlungsbedingungen Für sämtliche Leistungen der Fachhochschule Salzburg GmbH ist die jeweils aktuelle und gültige Preisliste lt. Anmeldeformular maßgeblich. Der gesamte Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen. Allenfalls zu entrichtenden Abgaben (insbesondere Werbesteuer) kommen in ihrer jeweils geltenden Höhe hinzu. Die Zahlung der Teilnahmekosten erfolgt im Voraus nach Rechnungslegung. Die ausgewiesenen Beträge unterliegen gemäß § 6 Abs. 1 Z. 11 UStG nicht der Umsatzsteuer. Dienstleistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, unterliegen der individuellen Absprache und bedürfen der Schriftform. Die Fachhochschule Salzburg GmbH ist berechtigt bei nicht fristgerechter Zahlung, Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Ferner verpflichtet sich der Aussteller, sämtliche Inkassospesen zu ersetzen. 3. Haftung Der Aussteller haftet ausnahmslos für alle Schäden, die durch seine Teilnahme gegenüber dem Veranstalter oder Dritten verursacht werden. Die Fachhochschule Salzburg GmbH ist in jedem Fall klag- und schadlos zu halten. Wir empfehlen daher jedem Aussteller den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die allfällige Personen- oder Sachschäden für die Dauer des Auf- und Abbaus sowie am Messetag ausreichend abdeckt. Der Veranstalter haftet dem Aussteller für einen nachweislich während der Veranstaltung auf dem Messegelände entstandenen Schaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden infolge Versagens von Einrichtungen, infolge von Betriebsstörungen oder sonstiger die Veranstaltung beeinträchtigender Ereignisse haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung der Veranstalter darüber hinaus aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder sonstigem Untergang an/von Ausstellungsgut oder Standausrüstung sowie für etwaige Folgeschäden. Fachhochschule Salzburg GmbH | Urstein Süd 1 | A-5412 Puch bei Salzburg www.fhs-contacta.at, mail: [email protected] CONTACTA 2015 4. Werbung am Messetag Das Verteilen und Aufstellen von Drucksachen und Werbemitteln auf dem gesamten Messegelände außerhalb der gemieteten Standfläche ist grundsätzlich nur gegen gesonderte Vereinbarung erlaubt. Es sind generell nur Werbemittel und –inhalte zulässig, die nicht gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Alle Sonderveranstaltungen und Vorführungen sowie der Betrieb von Audio- und Videoanlagen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, trotz vorheriger Zustimmung den Betrieb einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm, Schmutz, Staub, Abgase und dgl. verursachen oder die auf sonstige störende Art den ordentlichen Messeablauf beeinträchtigen. Detailverkauf und entgeltliche Abgabe von Warenproben ist an die schriftliche Zulassung durch den Veranstalter gebunden. 5. Infrastruktur & Hausordnung Der Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie der geltenden veranstaltungsrechtlichen Bedingungen. Die Anschlüsse an das Versorgungssystem (Strom, Internet) vor Ort werden ausschließlich von der Durchführungsgesellschaft bzw. der Fachhochschule Salzburg GmbH vorgenommen. Ev. Verstöße gegen die Hausordnung, die Teilnahmebedingungen oder gegen die Anordnungen im Rahmen des Hausrechts berechtigen den Veranstalter, wenn die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht eingestellt werden, zur sofortigen entschädigungslosen Schließung des Standes zu Lasten des Ausstellers und ohne Haftung für Schäden. Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Gänge im Messeareal. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern. Verpackungsmaterial und Abfälle, die der Aussteller auf den Gang wirft bzw. auf die Seite legt, werden auf Kosten des Ausstellers entfernt. Die Entsorgung von Sondermüll muss vom Aussteller selbst veranlasst werden. Während der Messe (inklusive Auf- und Abbauzeiten) wird vom Veranstalter eine allgemeine Aufsicht vorgenommen. Die Aussteller haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine gesonderte Standbewachung (Diebstahlsbewachung) durchgeführt wird. Zusätzliche Standbewachungen sind vom Aussteller gesondert zu beauftragen und mit der beauftragten Firma direkt zu verrechnen. Jede, vom Aussteller gesondert beauftragte Standbewachung muss dem Veranstalter rechtzeitig unter Bekanntgabe der Daten des Bewachungsunternehmens schriftlich bekannt gegeben werden und erfordert die Zustimmung des Veranstalters 6. Messestandbau & Standplanung Die Standaufbauten der Aussteller dürfen eine Höhe von 250 cm nicht überschreiten (Standardaufbauhöhe) bzw. bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Fachhochschule Salzburg GmbH. Die vorgegebene Standfläche darf durch Standausstattung und Mobiliar weder überschritten noch überragt werden. Direkt angrenzende, sichtbare Flächen müssen neutral gestaltet werden. Auf vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Mietmesseständen, Mobiliar sowie auf den Hauswänden ist das Nageln, Bohren und Kleben untersagt. Für die Standdekoration dürfen ausschließlich wieder ablösbare Klebematerialien verwendet werden. Für eigene Messeaufbauten und Werbematerialien können von den Behörden entsprechende Zertifikate insb. Brandschutzgutachten verlangt werden. Der Aussteller ist verpflichtet diese jederzeit vorzeigen zu können bzw. auf Anfrage vorab zu übersenden. Die Auf/Abbauzeiten sind strikt einzuhalten. Die Standplatzzuteilung obliegt alleinig dem Veranstalter. Der Veranstalter kann, abweichend von vorherigen Vereinbarungen, einen Platz in einer anderen Lage zuweisen, die Größe des Platzes abzuändern, Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Veranstaltungsräumlichkeiten verlegen, schließen oder sonstige bauliche Änderungen vorzunehmen, wenn dies durch geänderte Rahmenbedingungen erforderlich erscheint. Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter, sind ausgeschlossen. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund einen bereits zugewiesenen Stand nicht zur Verfügung stellen, steht dem Aussteller nur der Anspruch auf Erstattung der tatsächlich gezahlten Standmiete zu. Es ist nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte abzugeben. Fachhochschule Salzburg GmbH | Urstein Süd 1 | A-5412 Puch bei Salzburg www.fhs-contacta.at, mail: [email protected] CONTACTA 2015 Der Veranstalter kann verlangen, dass Stände deren Aufbau nicht genehmigt sind bzw. nicht den Ausstellungsbedingungen entsprechen, geändert oder entfernt werden. Kommt der Aussteller der schriftlichen Aufforderung nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus dem gleichen Grund der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungspreises nicht gegeben. Ein Austausch des zugeteilten Platzes mit einem anderen Aussteller ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. 7. Parkplätze Für den Messetag sind zwei Parkplätze im jeweiligen Ausstellerpaket inkludiert. Für weitere Parkplätze muss ein kostenpflichtiges Tagesticket gelöst werden. Für etwaige Schäden an den Fahrzeugen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Bei widerrechtlich geparkten Fahrzeugen folgt eine Besitzstörungsklage. 8. Datenschutzbestimmungen Mit der Anmeldung zur Messe erklärt sich der Aussteller ausdrücklich bereit, dass die dem Veranstalter bekannt gegebenen personenbezogenen Daten des Ausstellers automationsunterstützt verarbeitet und für Zwecke der Direktwerbung im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen verwendet werden dürfen. Der Aussteller stimmt der Zusendung von elektronischer Post durch den Veranstalter zu Werbezwecken zu. 9. Schlussbestimmungen Für die Teilnahme an der Veranstaltung und allen daraus entstehenden Verbindlichkeiten findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand wird ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht in Salzburg vereinbart. Erfüllungsort für alle zwischen der Fachhochschule Salzburg GmbH und dem Aussteller bestehende Rechtsverhältnisse ist Salzburg. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am Nächsten kommt und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung am besten der(den) unwirksamen Bestimmung(en) entspricht. Fachhochschule Salzburg GmbH | Urstein Süd 1 | A-5412 Puch bei Salzburg www.fhs-contacta.at, mail: [email protected]
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