Amtsblatt - Stadt Freudenberg

Amtsblatt
der Stadt Freudenberg
Nr. 09/15 . 09. Mai 2015 . 15. Jahrgang
Nachrichten und Informationen
Schmiedetreffen am Technikmuseum Freudenberg
Am Samstag, 9. Mai 2015, 10:00
bis 17:00 Uhr, werden 25 Schmiede
mit 10 Schmiedefeuern am Technikmuseum Freudenberg die Funken sprühen lassen. Vom Anfänger,
der sich für das ausgefallene Hobby
mit Hammer und Amboss interessiert, über Messerschmiede, welche
die Kunst der Herstellung von Damaszenerstahl beherrschen, bis hin
zum Berufsschmied mit langjähriger
Musik, Kunst und Gaumengenuss
Erfahrung, wird sich das gesamte
Spektrum der Schmiedeszene vorstellen. Die Besucher können nicht
nur die Schmiede bei ihrer Arbeit
beobachten, sondern ihnen auch
Fragen stellen.
Ein Verkaufsstand mit Schmiedewerkzeug rundet das Geschehen
ab. Natürlich ist das Museum einschließlich der Maschinenvorführungen geöffnet.
Am Sonntag, 10. Mai 2015, 11:00
bis 18:00 Uhr, gibt es im Park der
Jugendstilvilla Bubenzer Kunst und
Musik. Alle Objekte können käuf-
lich erworben werden. Die Villa ist
an diesem Tag bei Kaffee und Kuchen für eine Besichtigung geöffnet.
Das Jazzquartett „Jazz 4 you” spielt
selbst geschriebenen Arrangements
von Jazz-Standards und das Team
der „Vinothek Bley & Schneider”
ergänzt das Fest der Sinne mit erlesenen Weinen und kleinen kulinarischen Köstlichkeiten.
Konzert mit „Neworleens“
Der Heimat- und Verschönerungsverein Freudenberg startet seine
Konzertreihe für das Jahr 2015 am
Sonntag, 17. Mai 2015, 17:00 bis
18:30 Uhr, mit der Band „Neworleens“ in Freudenberg, Ecke Markt-/
Oranienstraße. Mit einer turbulenten
Mischung aus Rock n’roll Klassikern
und Pop Songs, Ohrwürmern von
den Beatles, Pink Floyd, Rosenstolz
und von vielen anderen, werden die
sieben „Neworleenser“ die Zuhörer
begeistern.
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Koffergeschichte und
Rucksackgeschichte im
KulTourBackes
Am Dienstag, 12. Mai 2015, 16:00 bis
17:00 Uhr, bietet die Stadtbücherei
Freudenberg neben der Geschichte aus
dem Koffer für Kinder ab 5 Jahren, eine
Rucksackgeschichte für Kinder ab 7 Jahren im Jugendtreff (Dachgeschoss) an.
Die Rucksackgeschichte heißt „Robbi,
Tobbi und das Fliewatüüt“.
Die Koffergeschichte für die kleineren Kinder erzählt „Minus reist um die
Welt“.
Für beide Veranstaltungen ist eine
Anmeldung in der Bücherei unter Tel
43200 erforderlich.
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09. Mai 2015
Die Stadtverwaltung informiert
Grundbesitzabgaben, Wasser- und Kanalgebühren,
Gewerbesteuer
Die Stadtverwaltung Freudenberg
weist darauf hin, dass am 15.05.2015
die per Bescheid festgesetzten Steuern und Abgaben für das 2. Quartal
2015 zu entrichten sind. Die entsprechenden Beträge sind auf eines
der nachstehend genannten Konten
der Stadt Freudenberg zu überweisen, sofern kein SEPA-Basislastschriftmandat vorliegt.
Stadtsparkasse Freudenberg
IBAN:
DE04 4605 1733 0070 0007 65, BIC:
WELADED1FRE
VR-Bank Freudenberg-Niederfischbach
IBAN:
DE74 4606 1724 0210 5009 01, BIC:
GENODEM1FRF
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist entstehen Mahnungen, die mit
weiteren vermeidbaren Kosten verbunden sind.
Mórer Abend im KulTourBackes
Der Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft zwischen Freudenberg und
Mór (Ungarn) lädt Mitglieder, Freunde
und Interessierte zu einem Mórer Abend
in den KulTourBackes, Kölner Straße 1, Freudenberg, ein. Am Mittwoch,
20. Mai 2015, 20.00 Uhr, kann man
Neues aus Mór erfahren, sehen und
auch schmecken. Bei Mórer Wein und
kleinen ungarischen Leckereien geben
Mitglieder des Fördervereins auch Informationen zur Partnerstadt Mór.
An die Töpfe, fertig los…….! Die Frids Kinder- und Jugendkochschule
Die nächste Veranstaltung der Frids
Kinder- und Jugendkochschule „Kochen mit den „Minis“ - kartoffeliger
Drachenfüßler & Co.“ für Kinder im
Alter von 5 bis 7 Jahren findet am Freitag, 29. Mai 2015, 16:30 bis 18:30 Uhr,
im PLANA Küchenland, Weidenbruch
15 (direkt an der Freudenberger Straße),
Siegen-Seelbach, statt. Die Teilnahmegebühren betragen 8,00 €. Anmeldungen
über Tel. 433758 oder kontakt@frids.
info .Den weiteren Terminplan gibt es
unter www.frids.info .
Nibelungenspektakel in Freudenberg
Die Gesamtschule Freudenberg führt
das Theaterstück „Siegfried - der Nibelungen erster Teil“ auf. Die Sage von Alberich und seinem Schatz, Siegfried und
dem Drachen, Kriemhild und dem Verrat an Brunhilde ist ein spannendes und
gleichzeitig lustiges und modern inszeniertes Ritterspiel. An der Umsetzung
sind mehrere Schüler-AGs beteiligt. So
wird z.B. der Chor, wie auch die Stomp AG auftreten. Die Premiere findet
am Samstag, 13. Juni 2015, 14:00 Uhr,
im Rahmen des Schulfestes statt. Ein
Michael Sichermann
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Krankengymnastik
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(Kinder u. Erwachsene)
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Kindern und Erwachsenen
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kleiner Vorgeschmack auf den musikalischen Teil des Stückes wird am Samstag, 30. Mai 2015 auf der Freilichtbühne
dargeboten.
Weitere Termine:
14.06.2015, 14.00 Uhr (Aula)
16.06.2015, 11.00 Uhr
(Aula, Schulen auf Anfrage kostenlos)
17.06.2015, 11.00 Uhr (Aula)
Der Eintritt beträgt für Erwachsene 4,00
€ und für Kinder 2,00 €.
Werden Sie mit Ihrem Geschäft Partner der
Ehrenamtskarte NRW!
Die Ehrenamtskarte ist landesweit gültig und wird an Bürgerinnen und Bürger
ausgegeben, die sich über das normale
Maß hinaus im sozialen, kulturellen oder
auch sportlichen Bereich für die Gesellschaft engagieren. Bislang wurden in der
Stadt Freudenberg mehr als 100 Ehrenamtskarten vergeben, landesweit über
20.000.
Die Ehrenamtskarte dient einerseits
als Anerkennung für geleistetes Engagement, lebt aber auch von Vergünstigungen, die Sie als Partner zugunsten
der Ehrenamtlichen einbringen können.
Die Stadt Freudenberg z.B. gewährt u.a.
Nachlässe bei kulturellen Veranstaltungen und Besuchen des Hallen- und
Freibades. Eine Übersicht aller Vergünstigungen findet sich auf der Internetseite www.ehrensache-nrw.de. Wenn auch
Sie Partner der Ehrenamtskarte werden
wollen und bereit sind, Vergünstigungen
wie z.B. Rabatte anzubieten, wenden Sie
sich einfach an unten stehenden An-
sprechpartner. Die Beteiligung an der
Ehrenamtskarte ist kostenlos und kann
jederzeit widerrufen werden. Sie erhalten dann einen Aufkleber, der Ihr Geschäft als Partner der Ehrenamtskarte
erkennbar macht. Außerdem werden die
Firmendaten auf o.g. Internetseite sowie
der Homepage der Stadt Freudenberg
veröffentlicht und sorgen so auch für
einen Werbeeffekt.
Ansprechpartner:
Abteilungsleiter Olaf Smolny
Mórer Platz 1, Zimmer 1
Tel: 02734/43191, Fax: 02734/43128
[email protected]
Seite 3
09. Mai 2015
„Der Mai ist gekommen“
Veranstaltungshinweise
Der Seniorenbeirat der Stadt Freudenberg lädt für Dienstag,
19. Mai 2015, 15:30 Uhr, zu einem Nachmittag mit Instrumentalmusik und gemeinsamem Singen in den KulTourBackes, Kölner Straße 1, ein.
Freie Plätze bei der Volkshochschule
Freie Plätze bei der Volkshochschule
Für folgende Kurse werden noch Anmeldungen entgegengenommen:
Schreinerkurs für Frauen - A70701
Es stehen 2 Werkstücke zur Auswahl: Ein Klapptisch oder eine Blumentreppe.
Die Kursleiterin ist Schreinerin und vermittelt alle notwendigen Kenntnisse. Alle Arbeitsschritte werden ausführlich erklärt, es sind keine Grundkenntnisse nötig. Werkzeug und Maschinen werden zur Verfügung gestellt. Die Materialkosten (Tisch 22,00
€/Blumentreppe 49,00 €) werden im Kurs eingesammelt.
Bitte bei der Anmeldung vermerken, welches Werkstück Sie schreinern möchten!
Samstag, 30.05.2015, 10:00 - 17:00 Uhr
Werkraum der Osterberg-Schule, Büschergrund, Büscher Str. 4
Kosten: 56,00 € + Materialkosten
Reparaturen an Holzmöbeln - für Frauen – A70702
Es werden Grundkenntnisse zum Themenbereich Holz vermittelt und anhand praktischer Übungen ausprobiert. Die Materialkosten in Höhe von 10,00 € werden im
Kurs eingesammelt.
Sonntag, 31.05.2015, 10:00 bis 17:00 Uhr
Werkraum der Osterberg-Schule, Büschergrund, Büscher Str. 4
Kosten: 56,00 € + Materialkosten
Tastschreiben am PC - 2-Tage-Intensivkurs / Baustein 2 – A61407
Dieser Kurs ist geeignet für Interessenten,
- die das 10-Finger-Tastschreiben irgendwann einmal erlernt haben,
- die eine Auffrischung mit fachspezifischem Training anstreben,
- die ihre Schreibgeschwindigkeit erhöhen möchten,
- die die Grundlagen der modernen Briefgestaltung nach den DIN-Regeln 5008
erlernen möchten und die schnell und zielgerichtet ihre Kenntnisse auffrischen
und erweitern möchten.
Der Leistungsstand wird am Ende des zweiten Unterrichtstages anhand einer 10-Minuten-Abschreibprobe dokumentiert (zzgl. 7,70 €, eine externe Prüfungsteilnahme
ist nicht möglich). Die Teilnehmenden erhalten darüber einen Leistungsnachweis.
Die Materialkosten in Höhe von 3,00 € werden mit der Kursleiterin abgerechnet.
Freitag, 12.06. und Samstag,13.06.2015
PC-Raum der Osterberg-Schule (Seiteneingang rechts neben Haupteingang), Büscher
Str. 4, Kosten: 30,80 € + Materialkosten
Infos und Anmeldung bei der VHS Kreis Siegen-Wittgenstein, Zweigstelle Freudenberg, Astrid van Dongen, Oststraße 36, 57258 Freudenberg, Tel. 489410 sowie
E-Mail: [email protected] .
Stadtverwaltung und Polizei informieren:
Verkehrsberuhigte Bereiche
Ein verkehrsberuhigter Bereich wird
durch die Zeichen 325.1 und 325.2 StVO
(Beginn bzw. Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) gekennzeichnet. Bei der
Einrichtung eines solchen Bereichs darf
die Straße in ihrer gesamten Breite von
Fußgängern genutzt und von Kindern
zum Spielen benutzt werden.
Zeichen 325.1
Zeichen 325.2
Nach den Verwaltungsvorschriften zur
Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Straßen, die mit Zeichen 325.1 StVO beschildert sind, von Fußgängern in ihrer
ganzen Breite genutzt werden. Dies bedeutet aber nicht, dass auch Fahrzeugführern ermöglicht werden muss, die
Straße überall zu befahren.
Der Fahrzeugverkehr, zu dem auch der
Fahrradverkehr gehört, muss innerhalb
des verkehrsberuhigten Bereichs Schrittgeschwindigkeit, also ca. 5 - 10 km/h,
einhalten. Die oft vorgebrachte Rechtfertigung, diese niedrige Geschwindigkeit könne auf dem Tacho nicht abgelesen werden, hält vor Gericht nicht stand.
Die Gerichte gehen davon aus, dass sich
ein Fahrzeugführer an der Fortbewegung orientieren und daran die Schrittgeschwindigkeit einschätzen kann. Die
Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn
nötig, müssen die Fahrzeugführer warten. Das heißt aber nicht, dass Fußgänger den Fahrzeugverkehr unnötig behindern dürfen.
Das Parken ist in einem verkehrsberuhigten Bereich nur innerhalb der dafür
gekennzeichneten Flächen zulässig.
Verkehrsberuhigte Bereiche gibt es im
Bereich der Stadt Freudenberg beispielsweise im oberen Teil der Oranienstraße,
im Bismarckweg, in der Markt-, Mittel-,
Unter- und Poststraße.
noch bis
31.05.2015
„Im Wandel“
Malerei und Zeichnungen von Irmlind Vormann im 4Fachwerk
Mittendrin Museum, Mittelstraße 4 - 6
09.05.2015Schmiedetreffen
10:00 -
am Technikmuseum Freudenberg
17:00 Uhr
(mehr im Textteil)
10.05.2015
11:00 -
18:00 Uhr
Musik, Kunst und Gaumengenuss
im Park der Jugendstilvilla Bubenzer
(mehr im Textteil)
12.05.2015Koffergeschichte/Rucksackgeschichte
16:00 -
im KulTourBackes, Kölner Straße 1
17:00 Uhr
Veranstalter: Stadtbücherei Freudenberg (mehr im Textteil)
14.05.2015Himmelfahrtswanderung
9:30 Uhr
mit anschließendem Fest auf dem Bühler Sportplatz
Treffpunkt: Schaukasten Bühl
Veranstalter: Heimatverein Bühl
14.05.2015Vatertagswanderung
10:00 Uhr
Veranstalter: Heimat- und Verschönerungsverein Hohenhain
14.05.2015
11:00 Uhr
Fest rund ums Bürgerhaus Büschergrund
Veranstalter: Heimat- und Verschönerungsverein Büschergrund
17.05.2015Trauercafé
15:00 -
der Ambulanten ökumenischen Hospizhilfe Siegen e.V.
17:00 Uhr
im Ev. Gemeindehaus, Krottorfer Straße
17.05.2015
17:00 Uhr
Konzert mit „Neworleens“
Ecke Marktstraße/Oranienstraße
Veranstalter: Heimat- und Verschönerungsverein Freudenberg
(mehr im Textteil)
18.05.2015
18:00 Uhr
„Sprachlosigkeit- zwischen den Bürgern und der Politik
Bürgerforum Büschergrund - Das offene Gespräch
im Bürgerhaus Büschergrund
Veranstalter: SPD - Ortsverein Büschergrund
19.05.2015
15:30 Uhr
„Der Mai ist gekommen“
Nachmittag für Senioren im KulTourBackes, Kölner Straße 1
Veranstalter: Seniorenbeirat (mehr im Textteil)
20.05.2015
20:00 Uhr
Mórer Abend
im KulTourBackes, Kölner Straße 1
Veranstalter: Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft
zwischen Freudenberg und Mór (mehr im Textteil)
22.05.2015
15:30 -
19:30 Uhr
Blutspendetermin des DRK
im Kath. Gemeindehaus St. Marien, Friedenshortstraße 15
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Fahrschule.
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Vereinsnachrichten
Meisterschaftsspiele
Fußball
auf dem Sportplatz Büschergrund:
10.05.2015 15:00 Uhr SV Fortuna Freudenberg - FC Finnentrop (Frauen)
15.05.2015 19:30 Uhr SV Fortuna Freudenberg III - SV Setzen II
17.05.2015 13:00 Uhr SV Fortuna Freudenberg II - SV Netphen II
15:00 Uhr SV Fortuna Freudenberg - SV Ottfingen
17:00 Uhr SV Fortuna Freudenberg II - SpVg. Bürbach (Frauen)
auf dem Sportplatz Alchen (Wolfskaute):
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
von 18.30 - 20.00 Uhr - Nähe Mórer Platz
Schneller zum Führerschein!
31.05.2015 13:00 Uhr TuS Alchen II - TuS Deuz III
15:00 Uhr TuS Alchen - SG Siegen-Giersberg
14.06.2015 13:00 Uhr TuS Alchen II - SV Fortuna Freudenberg III
15:00 Uhr TuS Alchen - SC Kreuztal
Inh. Inga Albrecht
Die Jagdgenossenschaft des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Freudenberg Hohenhain - Mausbach hat in ihrer Sitzung am 20. April 2015 zur Verteilung des
Reinertrages der Jagdpacht 2015 / 2016 beschlossen:
An die Waldgenossenschaften, den Landesbetrieb Wald u. Holz NRW und die übrigen Jagdgenossen werden die Beiträge für ihre Anteile wie bisher ausgezahlt.
Der übrige Reinertrag soll in den jeweiligen Stadtteilen für gemeinnützige Zwecke
verwendet werden.
Einsprüche können innerhalb eines Monates schriftlich beim Jagdvorsteher Bernd
Meyer, Am Schieferacker 22, 57258 Freudenberg geltend gemacht werden .
Freudenberg, den 09.Mai 2015.
gez. Der Jagdvorstand
Bürgerforum Büschergrund - Das offene Gespräch
Am Montag, 18. Mai 2015, 18:00 Uhr, lädt der SPD-Ortsverein Büschergrund
zu einem Bürgerforum zum Thema: „Sprachlosigkeit zwischen Bürgern und der
Politik“ in das Bürgerhaus Büschergrund ein.
Büscher Waldlauf
Am Samstag, 30. Mai 2015 findet der 19. Büscher Waldlauf (2. Lauf zur AOK-Rothaarcup-Laufserie 2015) statt. Start und Ziel ist das Schulzentrum in Büschergrund.
Startzeiten:
13:25 Uhr
13:35 Uhr
14:00 Uhr
14:00 Uhr
14:00 Uhr
600 m
2.000 m
7.000 m
5.000 m
10.000 m
Bambinilauf (Jahrgang 2007 und jünger)
Schüler/innen A, B, C, D
Nordic-Walking und Walking
Jugend, Jedermann/-frau
CUP-Wertungslauf
Bernd Hellbach
u Renovierung u. Gestaltung v. Bädern
Fahrt nach Hamburg
Der VdK, Ortsverband Oberfischbach, fährt vom 29. bis 31. Mai 2015 nach Hamburg. Es sind noch Plätze frei! Der Preis für Nichtmitglieder beträgt 190,00 €. Infos
und Anmeldung bei Klaus Grzella, Tel. 5436 oder 0173/3815648.
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In der Zeitenbach 1
57258 Freudenberg
Tel.: 0160. 99 81 37 35
Fax: 0 27 34.43 69 51
[email protected]
Wanderfahrt nach Bendorf/Rhein
Die Giebelwälder Natur- und Wanderfreunde veranstalten am Sonntag, 17. Mai
2015 eine Wanderfahrt nach Bendorf/Rhein mit Einkehr in „Maximilians Brauwiesen“, Lahnstein. Infos und Anmeldung bei Guido Schröder, Tel. 0179/1055701
oder [email protected] .
Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde. Für die Klassensieger gibt es Sachpreise.
Startgeld: 7,00 € (Frauen und Männer), 4,00 € (Jugendliche), 3,00 € (Schüler/innen),
Bambinis zahlen kein Startgeld. Nachmeldungen bis 45 Minuten vor Start (Nachmeldegebühren 2,00 €, ausgenommen Bambini). Weitere Infos und Anmeldung
unter www.buescherwaldlauf.de . Ausrichter ist der TV Büschergrund.
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Läufer des TV Büschergrund erfolgreich
Erfolgreich haben die Läufer vom TV
Büschergrund den Weiltalmarathon
bewältigt. Anders als beim Straßenmarathon mussten 574 Höhenmeter
überwunden werden.
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17.05.2015 13:00 Uhr TuS Alchen II - 1. FC Littfeld
15:00 Uhr TuS Alchen - SV Netphen
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Mobil 0171 - 2 45 17 77
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Marathon
Patrick Goerke
Anja Wickel
Kersten Wickel
Andreas Bathe
11. AK M45
9. AK W45 41. AK M50 18. AK M35 3:20:13 h
4:13:00 h
4:13:00 h
4:50:27 h
Halbmarathon (22 km)
Anja Lubbe
Nik Loh
15. AK W45
7. AK M35
2:09:06 h
1:42:23 h
Abschluss der 50. Tischtennis-Saison
Die Tischtennisabteilung des TV Freudenberg unter der Leitung von Stefan Krämer beendete ihre 50. Saison. Zur großen Abschlussveranstaltung waren alle ehemaligen, aktiven Spieler der letzten 50 Jahre in die Jahn-Lagemann-Halle eingeladen
worden. Aus allen Teilen der Republik kamen die Resonanzen, in Form von Grußworten oder persönlichem Erscheinen. In seiner Begrüßung fasste er die vergangen
Jahre noch einmal zusammen und freute sich, dass nach den schwierigen Jahren
von 2008 bis 2010 inzwischen wieder 7 Mannschaften für den TV Freudenberg an
den Start gehen. Er wies auf die vielen Aktivitäten hin, die anlässlich der Jubiläumssaison durchgeführt wurden. Familienturnier, Seniorenmeisterschaften und
Mini-Meisterschaften sind hier nur einige Beispiele. Besonders gratulierte er der
09. Mai 2015
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Jugend I zur ihrem Kreismeistertitel und somit zum Aufstieg in die Bezirksklasse
Jungen. Der Vorsitzende des TV Freudenberg, Jens Pfeiffer, überreichte Bernhard
Münker für seine Treue zum Verein die silberne Ehrennadel des Westdeutschen
Tischtennisverbandes. Anschließend ehrte er Horst Roth für seine Verdienste um
den Tischtennissport mit der goldenen Ehrennadel des WTTV. Viele Bilder und
Erinnerungsstücke waren in der Halle ausgestellt. Besonderes Highlight war die
Ausstellung der noch vorhandenen Spielpässe der Tischtennisabteilung. So konnte
doch der älteste noch erhaltene Spielerpass der Abteilung von 1963 eingesehen
werden.
Die Tischtennisabteilung trainiert
montags 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
mittwochs 17:30 Uhr bis 22:00 Uhr und
freitags 17:30 Uhr bis 22:00 Uhr
in der Schulsporthalle der Grundschule Freudenberg.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Freudenberg
15. Änderung der Abgrenzungssatzung der Stadt Freudenberg im Stadtteil Freudenberg (Erweiterung der Abgrenzungssatzung im Bereich nördlich des Überganges
der Straßen „Am Plittershagener Berg/Schützenstraße“)
- Einleitungsbeschluss gem. § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB
Bestätigung
Es wird nach § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsanordnung (BekanntVO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.
August 1999 (GV. NRW.S. 516), bestätigt, dass der Wortlaut des nachstehenden Einleitungsbeschlusses zur 15.
Änderung der Abgrenzungssatzung der
Stadt Freudenberg im Stadtteil Freudenberg im Übergang der Straßen „Am
Plittershagener Berg/Schützenstraße“
mit dem Empfehlungsbeschluss des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Kultur und Touristik in seiner Sitzungen
am 06.11.2014 sowie dem Beschluss
des Rates der Stadt Freudenberg vom
20.11.2015 übereinstimmt und dass nach
§ 2 Abs. 1 und 2 BekanntVO verfahren
worden ist.
zung der Stadt Freudenberg im Stadtteil
Freudenberg umfasst in der Gemarkung
Freudenberg, Flur 11 die Flurstücke 283,
284 und 286.
Zur besseren Übersicht ist in der nachstehenden Planskizze der Planbereich
mit einer gestrichelten Linie umgrenzt.
15. Änderung der Abgrenzungssatzung
der Stadt Freudenberg im Stadtteil Freudenberg im Übergang der Straßen „Am
Plittershagener Berg/Schützenstraße“
- Einleitung eines Änderungsverfahrens
Der Rat der Stadt Freudenberg fasste in
seiner Sitzung am 20.11.2014 folgenden
einstimmigen Beschluss:
Der Rat der Stadt Freudenberg beschließt unter Berücksichtigung der Aussagen der Vorlage mit der Vorlagen-Nr.
164/2014 sowie auf der Grundlage des
Empfehlungsbeschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung, Kultur und
Touristik in seiner Sitzung am 06.11.2014
die Einleitung des 15. Änderungsverfahrens der Abgrenzungssatzung der Stadt
Freudenberg im Stadtteil Freudenberg
gem. § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches
(BauGB).
Die 15.Änderung der Abgrenzungssat-
Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 15. Änderung
öffentlich unterrichtet werden. Ihnen
wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Beteiligung geschieht in der Weise,
dass der Entwurf der 15. Änderung der
Abgrenzungssatzung sowie die Begründung hierzu in der Zeit vom
19.05.2015 bis zum 19.06.2015 einschließlich
im Fachbereich 3 (Bauen, Wohnen und
Stadtentwicklung) der Stadt Freudenberg, 57258 Freudenberg, Verwaltungsgebäude Mórer Platz 1, Dachgeschoss,
Zimmer 317, während der Dienststunden von montags bis freitags von 8.00
Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr und
donnerstags von 13.00 Uhr bis 17.00
Uhr und darüber hinaus nach vorheriger
telefonischer Vereinbarung öffentlich
ausliegt.
Äußerungen können dabei während der
Planungsziel:
Mit der 15. Änderung der Abgrenzungssatzung der Stadt Freudenberg
und der damit verbundenen Erweiterung soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, um
den Stellplatzbedarf eines in unmittelbarer Nähe ansässigen Gewerbebetriebes abzudecken.
Der Beschluss des Rates der Stadt Freudenberg vom 20.11.2014 wird hiermit
gem. § 34 Abs. 4 BauGB vom 23.09.2004
(Bundesgesetzblatt I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
20.11.2014 (BGBl. I. S. 1748) öffentlich
bekannt gemacht.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Kultur und Touristik der Stadt Freudenberg hat in seiner Sitzung am 06.11.2014
den Vorentwurf der 15. Änderung der
Abgrenzungssatzung der Stadt Freudenberg einschl. der zu erarbeitenden Be-
angegebenen Tage schriftlich vorgelegt
bzw. zu Protokoll gegeben werden
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen nach § 7 Abs. 6
dieses Gesetzes beim Zustandekommen
der Beschlüsse zur 15. Änderung der
Abgrenzungssatzung nach Ablauf eines
Jahres seit der Bekanntmachung des im
Verfahren nachfolgenden Satzungsbeschlusses nicht geltend gemacht werden
kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung
fehlt,
b)der Bebauungsplan ist nicht ord nungsgemäß öffentlich bekanntge macht worden,
c)der Bürgermeister hat den Ratsbe schluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist
gegenüber der Stadt Freudenberg
vorher gerügt und damit die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Freudenberg, den 21.04.2015
Der Bürgermeister
Günther
Bebauungsplan der Stadt Freudenberg Nr. 124
„Eselsborn - Erweiterung“ im Stadtteil Büschergrund
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches ( BauGB) und früh-zeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bestätigung
Freudenberg, den 21.04.2015
Der Bürgermeister
Günther
Bekanntmachungsanordnung
gründung und des erforderlichen landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum
Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Es wird nach § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsanordnung (BekanntVO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.
August 1999 (GV. NRW.S. 516), bestätigt, dass der Wortlaut des nachstehenden Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan der Stadt Freudenberg Nr.
124 „Eselsborn - Erweiterung“ mit den
Empfehlungsbeschlüssen des Ausschusses für Umwelt, Energie Natur und Feuerschutz in seiner Sitzung am 10.02.2015
und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Kultur und Touristik in seiner Sitzungen am 11.02.2015 sowie dem Beschluss des Rates der Stadt Freudenberg
vom 26.02.2015 übereinstimmt und dass
nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntVO verfahren worden ist.
Freudenberg, den 21.04.2015
Der Bürgermeister
Günther
Bekanntmachungsanordnung
Bebauungsplan der Stadt Freudenberg
Nr. 124 „Eselsborn Erweiterung“
- Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
Der Rat der Stadt Freudenberg fasste in
seiner Sitzung am 26.02.2015 folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Freudenberg beschließt unter Berücksichtigung der Aus-
sagen der Vorlage mit der Vorlagen-Nr.
24/2015 sowie auf der Grundlage der
Empfehlungsbeschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Energie, Natur und Feuerschutz in seiner Sitzung am 10.02.2015
sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, Kultur und Touristik in seiner Sitzung am 11.02.2015 die Aufstellung des
Bebauungsplanes der Stadt Freudenberg
Nr. 124 „Eselsborn Erweiterung“ gem.
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB).
Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt
sich aus dem beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1 der Vorlage mit der Vorlagen- Nr. 24/2015).
Zur besseren Übersicht ist in der nachstehenden Planskizze der Planbereich
mit einer gestrichelten Linie umgrenzt.
09. Mai 2015
Seite 6
Planungsziel:
im Fachbereich 3 (Bauen, Wohnen und
Stadtentwicklung) der Stadt Freudenberg, 57258 Freudenberg, Verwaltungsgebäude Mórer Platz 1, Dachgeschoss,
Zimmer 317, während der Dienststunden von montags bis freitags von 8.00
Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr und
donnerstags von 13.00 Uhr bis 17.00
Uhr und darüber hin-aus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung öffentlich ausliegt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden,
um den baulichen Lückenschluss
mit einer überwiegenden Einfamilienhaus-Bebauung zwischen der
nach dem Flächennutzungsplan
dargestellten Gemeinbedarfsfläche
– Schule - an der Hermann-VomhofStraße und dem Bebauungsplangebiet „Eselsborn“ südlich der AltenKölner-Straße umzusetzen.
Äußerungen können dabei während der
angegebenen Tage schriftlich vorgelegt
bzw. zu Protokoll gegeben werden. Außerdem ist es möglich, schriftliche Äußerungen bis zum 09.06.2015 bei der Stadt
Freudenberg einzureichen.
Der Beschluss des Rates der Stadt Freudenberg vom 26.02.2015 wird hiermit
gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004
(Bundesgesetzblatt I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
20.11.2014 (BGBl. I. S. 1748) öffentlich
bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen nach § 7 Abs. 6
dieses Gesetzes beim Zustandekommen
der Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach Ablauf eines Jahres
seit der Bekanntmachung des im Verfahren nachfolgenden Satzungsbeschlusses
nicht geltend gemacht werden kann, es
sei denn
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Kultur und Touristik der Stadt Freudenberg hat in seiner Sitzung am 11.02.2015
auf Empfehlung des Ausschusses für
Umwelt, Energie, Natur und Feuerschutz
vom 10.02.2015 den Vorentwurf des Bebauungsplanes der Stadt Freudenberg
Nr. 124 „Eselsborn Erweiterung“ einschl. der zu erarbeitenden Begründung
und des erforderlichen Umweltberichtes
zum Zwecke der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) gebilligt.
a)eine vorgeschriebene Genehmigung
fehlt,
b)
der Bebauungsplan ist nicht
ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)der Bürgermeister hat den Ratsbe schluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist
gegenüber der Stadt Freudenberg
vorher gerügt und damit die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke des geplanten
Bebauungsplanes öffentlich unterrichtet
werden. Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben - Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -.
Die Beteiligung geschieht in der Weise,
dass der Vorentwurf des o. g. Bebauungsplanes sowie die Begründung einschl.
Umweltbericht hierzu in der Zeit vom
Freudenberg, den 21.04.2015
Der Bürgermeister
Günther
19.05.2015 bis zum 26.05.2015 einschließlich
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666), geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW S. 878), hat der Rat der Stadt
Freudenberg mit Beschluss vom 26.02.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 1.365.715 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Finanzierungstätigkeit auf 0€
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt.
281.789 €
§2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen
Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt.
380.000 €
§4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage aufgrund des
voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.023.242 €
und
die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des
voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf festgesetzt.
0€
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 15.000.000 €
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 250 v. H.
1.2für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 650 v. H.
2. Gewerbesteuer
420 v. H.
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2017
wieder hergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
Bekanntmachungsanordnung
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein mit Schreiben vom 19. März 2015 angezeigt
worden.
Haushaltssatzung
der Stadt Freudenberg
für das Haushaltsjahr 2015
29.074.148 €
30.097.390 €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 27.555.348 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 26.433.905 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Investitionstätigkeit auf 1.506.976 €
Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept liegen zur Einsichtnahme
vom 11.05.2015 bis zum Ende der Auslegung der Jahresrechnung 2015 bei der Abteilung 2.4 „Kämmerei“ im Verwaltungsgebäude Mórer Platz 1, Zimmer 211, während
der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
außerdem dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr
bis 17.00 Uhr) öffentlich aus und ist unter der Adresse www.freudenberg-stadt.de im
Internet verfügbar.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehltb) diese Satzung ist nicht
ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die
den Mangel ergibt.
Freudenberg, den 30.04.2015
Der Bürgermeister
Günther
Seite 7
09. Mai 2015
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Freudenberg
Die Stadt Freudenberg beabsichtigt, die
rezessrechtliche Widmung „Wirtschaftsweg“ für das Grundstück Gemarkung
Büschergrund, Flur 5, Flurstück 106
aufzuheben.
Einwendungen gegen die beabsichtigte
Entwidmung können bis einschließlich
1. Juni 2015 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Freudenberg,
Zentrales Gebäude- und Liegenschafts-
www.psychologische-beratungspraxis-freudenberg.de
management, Zimmer 313, Mórer Platz
1 in 57258 Freudenberg während der
Dienststunden oder nach tel. Terminabsprache unter Tel. 02734/43131 eingelegt werden. Ein Lageplan liegt zur Einsicht bereit.
Freudenberg, 27.04.2015
Der Bürgermeister
Günther
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erreichbar und per Mobiltelefon die Nr. 22833 (69 Cent/Min.). Im Internet
finden sich alle Informationen unter www.akwl.de.
Wichtige Telefon-Nummern
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Notarzt, Feuerwehr,
Rettungsdienst............ 112
SeniorenService-Stelle............... 43-1 74
Polizei.......................... 110
Senioren-Fahrdienst... 5505977
Diakoniestation
Freudenberg................ 2111
Freudenberger0151/
Tisch.............................56790423
Bürgertelefon der
Stadt Freudenberg...... 43-216
Konrad-Adenauer-Str. 101
57572 Niederfischbach
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erscheint am 23.05.2015
Anzeigenschluss ist am
13.05.2015
Impressum:
„Freudenberg Aktuell – Amtsblatt der Stadt Freudenberg“ erscheint in der Regel alle zwei Wochen samstags. Neben amtlichen Bekanntmachungen und Informationen der Stadt Freudenberg ist die Zeitung ein
Forum für die örtlichen Vereine zur Darstellung ihrer Aktivitäten, Ziele und Termine.
Anzeigenaufträge:
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Tel.: 0 27 34 / 43 95-0, Fax: 0 27 34 / 43 95-95
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Herausgeber:
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt des Amtsblatt und der städtischen Mitteilungen ist der Bürgermeister der Stadt Freudenberg, Abteilung Zentrale Dienste, 57258 Freudenberg. Verantwortlich für die Vereins- und sonstigen Beiträge sind deren
Autoren. Der Herausgeber behält sich Kürzungen vor.
Textbeiträge:
Andrea Heuzeroth, Mórer Platz 1, 57258 Freudenberg,
Tel.: 0 27 34 / 43-119, Fax: 0 27 34 / 43-1 15
E-Mail: [email protected]
Titelmotiv:Gesamtauflage:
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Satz, DTP, Druck:
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Vertrieb:
Kostenlose Verteilung an sämtliche Haushalte der Stadt Freudenberg und
Umgebung. Außerdem ist „Freudenberg Aktuell“ kostenlos an folgenden Auslagestellen in
Freudenberg erhältlich:
Verwaltungsgebäude Mórer Platz 1
Stadtsparkasse Freudenberg, Trulichstraße 2
VR-Bank Freudenberg-Niederfischbach eG, Bahnhofstraße 27
09. Mai 2015
Seite 8
Kirchennachrichten
Gottesdienste
Ev. Gemeinschaft Alchen
Ev. Kirchengemeinde Freudenberg
14.05.2015
10:00 Uhr
Gemeindetag in der Kirche mit Gem. Chor
09.05.2015
Hohenhain, Gottesdienst, R. Spies
17.05.2015
10:00 Uhr
Bibelstunde mit P. U. Bombusch
10.05.2015 10:00 Uhr
10:00 Uhr
10:00 Uhr
Freudenberg, Gottesdienst zur Konfirmation
(1. Bezirk, Gruppe 1), T. Ijewski und Band
Büschergrund, Missions-Gottesdienst, MSOE
Friedenshort, Gottesdienst, L. Gronbach
21.05.2015
19:30 Uhr
Gebetsstunde
14.05.2015
8:30 Uhr
10:00 Uhr
10:00 Uhr
Plittershagen, Gottesdienst, R. Spies
Büschergrund, Gem. Gottesdienst, Kirchkaffee,
Th. Ijewski / U. Schlappa
Friedenshort, Gottesdienst, L. Gronbach
17.05.2015 10:00 Uhr
10:00 Uhr
10:00 Uhr
Freudenberg, Gottesdienst zur Konfirmation
(1. Bezirk, Gruppe 2), Th. Ijewski und Band
Büschergrund, Gottesdienst, U. Schlappa
Friedenshort, Gottesdienst, L. Gronbach
19:00 Uhr
Ev.-Ref. Kirchengemeinde Oberfischbach
10.05.2015 10:00 Uhr
Oberfischbach, Familiengottesdienst mit den
Kirchenmäusen, P. Braukmann
17.05.2015
Oberheuslingen, P. Ochse
Oberfischbach, B. Mörschel
8:30 Uhr
10:00 Uhr
Ev.-Ref. Kirchengemeinde Oberholzklau
10.05.2015
10.00 Uhr
10.00 Uhr
8.30 Uhr
Oberholzklau, Gottesdienst, Pn. Ochse
Alchen, Konfirmation, P. Schmidt
Langenholdinghausen, Pn. Ochse
14.05.2015 10.00 Uhr
Alchen, Gemeindetag zusammen mit der KG
Oberfischbach (gemeinsames Mittagessen),
Abschluss ca. 13.00 Uhr
16.05.2015
10.00 Uhr
Alchen, Singe-Gottesdienst, P. Schmidt
17.05.2015
10.00 Uhr
Oberholzklau, Gottesdienst, Pn. Ochse
Ev. Gemeinschaft Büschergrund
10.05.2015
10:00 Uhr
Missions-Gottesdienst, T. Hippel und Sonntagsschule
17.05.2015
10:00 Uhr
Gottesdienst, J. Gaub und Sonntagsschule
Ev. Gemeinschaft Lindenberg
12.05.2015
19:30 Uhr
Gebetskreis mit D. Tappert
13.05.2015
12:00 Uhr
KidsPoint
17.05.2015 10:00 Uhr Gemeinschaftsstunde am Sonntagmorgen mit
G. Henkel
19.05.2015
16:30 Uhr
19:30 Uhr
Kindertreff
Gebetskreis mit K. Friesenhagen
20.05.2015
12:00 Uhr
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10.05.2015
10:00 Uhr
Gottesdienst, M. Gastro und Sonntagsschule
17.05.2015
10:00 Uhr
Gottesdienst, W. Stöhr und Sonntagsschule
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