Betriebskonzept Villa Kunterbunt

Betriebskonzept Villa Kunterbunt
Schulergänzende Betreuung der Schule Aeugst am Albis
In der Villa Kunterbunt werden Kinder ab dem ersten Kindergarten bis zum Abschluss der
sechsten Primarklasse betreut und verpflegt. Ziel ist eine professionelle ganzheitliche
Betreuung der Kinder in der schulfreien Zeit mit gesunder und ausgewogener Ernährung. Die
Villa Kunterbunt ergänzt und unterstützt Schule und Familie mit ihrer Betreuungs- und
Erziehungsarbeit und arbeitet mit Eltern und Lehrpersonen zusammen. Ein Tarifmodell mit
Subvention für Familien mit niederem Einkommen soll gewährleisten, dass alle Familien
dieses Angebot nutzen können.
Ziele und Werte für die Kinder
Die Kinder sollen sich in einer fröhlichen, kindgerechten Atmosphäre wohlfühlen, die von
gegenseitigem Respekt geprägt ist. Die Betreuung der Kinder erfolgt nach pädagogischen
Zielsetzungen, welche auf der Website der Schule Aeugst heruntergeladen oder in der
Schulverwaltung bezogen werden können.
Öffnungszeiten
Während der Schulzeit ist die Villa Kunterbunt wie folgt geöffnet:
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
12.00h-18.00h
12.00h-18.00h
geschlossen
12.00h-18.00h
12.00h-13.30h
An schulfreien Tagen ausserhalb der Ferien ist die Villa Kunterbunt ebenfalls geschlossen.
Die Öffnungszeiten können von der Schulpflege jeweils auf ein neues Schuljahr den
tatsächlichen Bedürfnissen angepasst werden.
In den Ferien besteht die Möglichkeit, das Kind in den schulergänzenden Tagesstrukturen
der Primarschule Wettswil betreuen zu lassen.
Anmeldung
Die Kinder werden für bestimmte Betreuungszeiten und Wochentage fest angemeldet. Eine
Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr. Eine Neuanmeldung für die Villa Kunterbunt ist
jederzeit, auch unter dem Jahr, zum nächsten Quartalsanfang hin, möglich. Die maximale
Gruppengrösse beträgt 25 Kinder. Vorrang haben Kinder, bei welchen beiden Elternteile an
diesem bestimmten Wochentag berufstätig sind. Danach ist die Reihenfolge des
Anmeldungseingangs bestimmend.
Eine Anmeldung für nur eine einzelne Betreuungseinheit ist nur nach Absprache mit dem
Betreuungspersonal möglich. Solche Anmeldungen können nur dann berücksichtigt werden,
wenn dadurch der Betrieb nicht übermässig belastet wird (die maximale Gruppengrösse
beträgt 25 Kinder). Diese Einzelbuchungen sind nicht Rabatt berechtigt und müssen
schriftlich (Anmeldeformular Einzelbuchung) mindestens 3 Tage vorher der Leiterin
eingereicht werden.
Tagesstrukturen
Organisationsstatut
08.04 | Betriebskonzept Villa Kunterbunt | SPS 14.04.2015
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Spezielle Ernährungsbedürfnisse (Allergiker, Vegetarier, religiös bedingte Diäten) müssen
bei der Anmeldung vermerkt werden und werden soweit wie möglich berücksichtigt.
Mit der Anmeldung geben die Eltern mit ihrer Unterschrift ihr Einverständnis zum
Betriebskonzept ab.
Absenzen
Die Eltern sind für den geordneten Besuch der schulergänzenden Betreuung durch ihre
Kinder verantwortlich. Alle Absenzen sowie Abweichungen vom Stundenplan müssen von
den Eltern oder Erziehungsberechtigten so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden im
Voraus, mitgeteilt werden. Ist ein Kind krank und kann weder Schule noch die Villa
Kunterbunt besuchen, hat die Abmeldungen bis spätestens 08:00 Uhr morgens auf dem
Telefonbeantworter der Villa Kunterbunt zu erfolgen. Sollte das Kind während der
Betreuungszeit andere Aktivitäten geplant haben (Musikunterricht, Sport) müssen diese
separat abgemeldet werden.
Krankheit oder Unfall
Bleibt ein Kind wegen Krankheit oder Unfall dem Schulunterricht fern, so darf es während
dieser Zeit auch die schulergänzende Betreuung nicht besuchen. (Das OR Abs. 324a regelt
den Anspruch der Eltern oder Erziehungsberechtigten auf Lohnfortzahlung bei Abwesenheit
zur Pflege der eigenen Kinder.). Bei auftretender Krankheit oder Unfall während der
Betreuungszeit werden nach Möglichkeit die Eltern oder Erziehungsberechtigten informiert.
Können diese nicht erreicht werden, entscheidet das Personal über das weitere Vorgehen.
Wenn nötig, soll das verletzte Kind mit einer Vertrauensperson des Personals zum Arzt
gebracht werden. Die Kindergruppe darf in dieser Zeit nicht alleine gelassen werden.
Über ansteckende Krankheiten in der Familie oder über Läuse muss die Leitung umgehend
informiert werden. Allergien oder anderen gesundheitliche Aspekte, die zu beachten sind,
müssen auf dem Anmeldeformular vermerkt werden oder bei späterem Auftreten sofort
gemeldet werden.
Vorzeitiges Verlassen oder Unterbrechung der Betreuung
Für das vorzeitige Verlassen oder eine Unterbrechung der Betreuung (zum Beispiel für den
Besuch des Musikunterrichtes, ein Sporttraining oder aus anderen Gründen) muss vorgängig
eine schriftliche Mitteilung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorliegen. Diese beinhaltet
auch die genaue Zeitangabe für das Verlassen der Villa Kunterbunt und eine allfällige
Rückkehr. Die Mitarbeitenden der Villa Kunterbunt schicken die Kinder zu der angegebenen
Zeit auf den Weg. Sie können nicht durch die Mitarbeiter begleitet werden. Das gebuchte
Modul muss voll bezahlt werden.
Wenn ein Kind von Personen abgeholt wird, die nicht das Sorgerecht haben, ist dies nur mit
einer schriftlichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigten möglich. Auf der Anmeldung können
alle Personen aufgeführt werden, welche berechtigt sind, das Kind von der Villa Kunterbunt
abzuholen.
Nichterscheinen eines Kindes
Erscheint ein angemeldetes Kind nicht zur erwarteten Zeit in der Villa Kunterbunt, werden
umgehend die Erziehungsberechtigten informiert, sofern sie erreicht werden können. Das
Kind kann jedoch vom Betreuungspersonal der Villa nicht gesucht werden, die
Verantwortung für den Weg von der Schule zur Villa Kunterbunt liegt bei den Eltern und es
wird davon ausgegangen, dass die Kinder den Schulweg allein bewältigen können.
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Tarife / Bezahlung
Die Tarife sind aus dem separaten Tarifblatt ersichtlich. Sie werden periodisch überprüft.
Änderungen werden auf Beschluss der Schulpflege vorgenommen.
Die Anmeldung für ein Kind erfolgt jeweils für ein Jahr und ist für diese Zeit verbindlich
(Ausnahmen: Umzug, Schulwechsel).
Der reservierte Platz für ein angemeldetes Kind wird den Eltern quartalsweise verrechnet,
unabhängig von der tatsächlichen Präsenz des Kindes. Entschuldigte Absenzen bei
Krankheit/Unfall des Kindes ab dem 8. Krankheitstag mit Arztzeugnis werden zurückerstattet.
Bei Absenzen wie Krankheit (bis zum 7. Krankheitstag), Jokertagen, Abmeldungen aus
familiären Gründen, schulinterne Anlässe (siehe Ausführungen dazu auf dem Tarifblatt)
sowie unentschuldigten Abwesenheiten werden keine Kosten zurückerstattet.
Je nach finanzieller Situation der Erziehungsberechtigten kann ein Antrag für vergünstigte
Tarife gestellt werden. Die Beitragsberechtigung ist im Beitragsreglement der Schule Aeugst
am Albis geregelt. Das Reglement sowie das entsprechende Antragsformular sind auf der
Homepage der Schule Aeugst aufgeschaltet oder können bei der Schulverwaltung
angefordert werden. Der vergünstigte Tarif kann nur bei einer Jahresbuchung geltend
gemacht werden. Einzelbuchungen werden immer zum vollen Tagestarif verrechnet.
Kündigung
Kündigung oder Reduktion des Betreuungsumfanges können unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 30 Tagen jeweils auf Ende eines Quartals erfolgen. Die
Kündigung/Reduktion ist schriftlich der Villa Kunterbunt einzureichen.
Einhalten der Hausregeln
Die Kinder haben die Hausregeln einzuhalten. Wird der Betrieb durch das Verhalten eines
Kindes massgeblich gestört, sucht die Betreuerin der Villa Kunterbunt im Gespräch mit den
Eltern, den Lehrpersonen und allenfalls der Schulleitung nach Lösungen. Tritt innerhalb einer
gesetzten Frist keine Besserung ein, so kann das Kind von den Tagesstrukturen
ausgeschlossen werden.
Versicherungen
Die Eltern sind sowohl für die Kranken- und Unfallversicherung als auch für die Privathaftpflichtversicherung des Kindes verantwortlich. Von den Kindern wird verlangt, dass sie zu
den Schulanlagen, dem Mobiliar und den Spielgeräten Sorge tragen. Bei mutwilliger oder
fahrlässiger Sachbeschädigung durch das Kind haften die Eltern.
Die Schulgemeinde haftet nicht für Diebstähle.
Personal
Das Personal ist der Schulleitung unterstellt und arbeitet in pädagogischen Fragen mit den
jeweiligen Klassenlehrpersonen zusammen.
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Zusammenarbeit des Personals der Villa Kunterbunt und der Schule Aeugst
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Regelmässig finden Besprechungen von pädagogischen Fragestellungen zwischen den
BetreuerInnen statt.
Die BetreuerIn sucht das Gespräch mit den Eltern zur Besprechung allfälliger Schwierigkeiten mit dem Kind.
Treten wiederkehrende Probleme mit einem Kind auf, so werden diese mit den
jeweiligen Klassenlehrpersonen besprochen.
Bei grösseren Problemen informiert die BetreuerIn die Schulleitung.
Bei Bedarf kann (nach Rücksprache mit den Eltern) eine Fachperson zur Besprechung
der Probleme zugezogen werden.
Die BetreuerIn kann an Rundtischgesprächen über Kinder der Villa Kunterbunt teilnehmen.
Sämtliche Informationen über die Kinder fallen unter die Schweigepflicht. Ausgenommen von
der Schweigepflicht ist das Gespräch zwischen dem Betreuungspersonal der Villa
Kunterbunt und den Lehrpersonen des Kindes sowie den Verantwortlichen der Schule
Aeugst, da gilt das Prinzip des Austausches von Informationen zum Wohle des Kindes.
Hygiene
Die Kontrolle über die Sauberkeit und der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmitteln
gehört zu den Aufgaben des Betreuungspersonals. Die gesetzlichen Anforderungen an die
Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat geprüft.
Kontakt
Villa Kunterbunt
044 760 43 90
[email protected]
Frau Maike Wünn, Leitung
Frau Erika Rüttimann, Betreuung
Schulverwaltung, Mo-Do 08.00-11.30h:
Marianne Domeisen
044 761 19 90
[email protected]
044 776 11 69
[email protected]
Schulleitung:
Simone Augustin
Schule Aeugst am Albis
Kindergarten- und Primarstufe
Spitzenstrasse 16
8914 Aeugst am Albis
T 044 761 19 90
www.schule-aeugst.ch
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