Betriebskonzept Villa Kunterbunt Schulergänzende Betreuung der Schule Aeugst am Albis In der Villa Kunterbunt werden Kinder ab dem ersten Kindergarten bis zum Abschluss der sechsten Primarklasse betreut und verpflegt. Ziel ist eine professionelle ganzheitliche Betreuung der Kinder in der schulfreien Zeit mit gesunder und ausgewogener Ernährung. Die Villa Kunterbunt ergänzt und unterstützt Schule und Familie mit ihrer Betreuungs- und Erziehungsarbeit und arbeitet mit Eltern und Lehrpersonen zusammen. Ein Tarifmodell mit Subvention für Familien mit niederem Einkommen soll gewährleisten, dass alle Familien dieses Angebot nutzen können. Ziele und Werte für die Kinder Die Kinder sollen sich in einer fröhlichen, kindgerechten Atmosphäre wohlfühlen, die von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Die Betreuung der Kinder erfolgt nach pädagogischen Zielsetzungen, welche auf der Website der Schule Aeugst heruntergeladen oder in der Schulverwaltung bezogen werden können. Öffnungszeiten Während der Schulzeit ist die Villa Kunterbunt wie folgt geöffnet: - Montag: - Dienstag: - Mittwoch: - Donnerstag: - Freitag: 12.00h-18.00h 12.00h-18.00h geschlossen 12.00h-18.00h 12.00h-13.30h An schulfreien Tagen ausserhalb der Ferien ist die Villa Kunterbunt ebenfalls geschlossen. Die Öffnungszeiten können von der Schulpflege jeweils auf ein neues Schuljahr den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst werden. In den Ferien besteht die Möglichkeit, das Kind in den schulergänzenden Tagesstrukturen der Primarschule Wettswil betreuen zu lassen. Anmeldung Die Kinder werden für bestimmte Betreuungszeiten und Wochentage fest angemeldet. Eine Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr. Eine Neuanmeldung für die Villa Kunterbunt ist jederzeit, auch unter dem Jahr, zum nächsten Quartalsanfang hin, möglich. Die maximale Gruppengrösse beträgt 25 Kinder. Vorrang haben Kinder, bei welchen beiden Elternteile an diesem bestimmten Wochentag berufstätig sind. Danach ist die Reihenfolge des Anmeldungseingangs bestimmend. Eine Anmeldung für nur eine einzelne Betreuungseinheit ist nur nach Absprache mit dem Betreuungspersonal möglich. Solche Anmeldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn dadurch der Betrieb nicht übermässig belastet wird (die maximale Gruppengrösse beträgt 25 Kinder). Diese Einzelbuchungen sind nicht Rabatt berechtigt und müssen schriftlich (Anmeldeformular Einzelbuchung) mindestens 3 Tage vorher der Leiterin eingereicht werden. Tagesstrukturen Organisationsstatut 08.04 | Betriebskonzept Villa Kunterbunt | SPS 14.04.2015 © Schule Aeugst am Albis Seite: 1 von 4 Spezielle Ernährungsbedürfnisse (Allergiker, Vegetarier, religiös bedingte Diäten) müssen bei der Anmeldung vermerkt werden und werden soweit wie möglich berücksichtigt. Mit der Anmeldung geben die Eltern mit ihrer Unterschrift ihr Einverständnis zum Betriebskonzept ab. Absenzen Die Eltern sind für den geordneten Besuch der schulergänzenden Betreuung durch ihre Kinder verantwortlich. Alle Absenzen sowie Abweichungen vom Stundenplan müssen von den Eltern oder Erziehungsberechtigten so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden im Voraus, mitgeteilt werden. Ist ein Kind krank und kann weder Schule noch die Villa Kunterbunt besuchen, hat die Abmeldungen bis spätestens 08:00 Uhr morgens auf dem Telefonbeantworter der Villa Kunterbunt zu erfolgen. Sollte das Kind während der Betreuungszeit andere Aktivitäten geplant haben (Musikunterricht, Sport) müssen diese separat abgemeldet werden. Krankheit oder Unfall Bleibt ein Kind wegen Krankheit oder Unfall dem Schulunterricht fern, so darf es während dieser Zeit auch die schulergänzende Betreuung nicht besuchen. (Das OR Abs. 324a regelt den Anspruch der Eltern oder Erziehungsberechtigten auf Lohnfortzahlung bei Abwesenheit zur Pflege der eigenen Kinder.). Bei auftretender Krankheit oder Unfall während der Betreuungszeit werden nach Möglichkeit die Eltern oder Erziehungsberechtigten informiert. Können diese nicht erreicht werden, entscheidet das Personal über das weitere Vorgehen. Wenn nötig, soll das verletzte Kind mit einer Vertrauensperson des Personals zum Arzt gebracht werden. Die Kindergruppe darf in dieser Zeit nicht alleine gelassen werden. Über ansteckende Krankheiten in der Familie oder über Läuse muss die Leitung umgehend informiert werden. Allergien oder anderen gesundheitliche Aspekte, die zu beachten sind, müssen auf dem Anmeldeformular vermerkt werden oder bei späterem Auftreten sofort gemeldet werden. Vorzeitiges Verlassen oder Unterbrechung der Betreuung Für das vorzeitige Verlassen oder eine Unterbrechung der Betreuung (zum Beispiel für den Besuch des Musikunterrichtes, ein Sporttraining oder aus anderen Gründen) muss vorgängig eine schriftliche Mitteilung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorliegen. Diese beinhaltet auch die genaue Zeitangabe für das Verlassen der Villa Kunterbunt und eine allfällige Rückkehr. Die Mitarbeitenden der Villa Kunterbunt schicken die Kinder zu der angegebenen Zeit auf den Weg. Sie können nicht durch die Mitarbeiter begleitet werden. Das gebuchte Modul muss voll bezahlt werden. Wenn ein Kind von Personen abgeholt wird, die nicht das Sorgerecht haben, ist dies nur mit einer schriftlichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigten möglich. Auf der Anmeldung können alle Personen aufgeführt werden, welche berechtigt sind, das Kind von der Villa Kunterbunt abzuholen. Nichterscheinen eines Kindes Erscheint ein angemeldetes Kind nicht zur erwarteten Zeit in der Villa Kunterbunt, werden umgehend die Erziehungsberechtigten informiert, sofern sie erreicht werden können. Das Kind kann jedoch vom Betreuungspersonal der Villa nicht gesucht werden, die Verantwortung für den Weg von der Schule zur Villa Kunterbunt liegt bei den Eltern und es wird davon ausgegangen, dass die Kinder den Schulweg allein bewältigen können. Tagesstrukturen Organisationsstatut 08.04 | Betriebskonzept Villa Kunterbunt | SPS 14.04.2015 © Schule Aeugst am Albis Seite: 2 von 4 Tarife / Bezahlung Die Tarife sind aus dem separaten Tarifblatt ersichtlich. Sie werden periodisch überprüft. Änderungen werden auf Beschluss der Schulpflege vorgenommen. Die Anmeldung für ein Kind erfolgt jeweils für ein Jahr und ist für diese Zeit verbindlich (Ausnahmen: Umzug, Schulwechsel). Der reservierte Platz für ein angemeldetes Kind wird den Eltern quartalsweise verrechnet, unabhängig von der tatsächlichen Präsenz des Kindes. Entschuldigte Absenzen bei Krankheit/Unfall des Kindes ab dem 8. Krankheitstag mit Arztzeugnis werden zurückerstattet. Bei Absenzen wie Krankheit (bis zum 7. Krankheitstag), Jokertagen, Abmeldungen aus familiären Gründen, schulinterne Anlässe (siehe Ausführungen dazu auf dem Tarifblatt) sowie unentschuldigten Abwesenheiten werden keine Kosten zurückerstattet. Je nach finanzieller Situation der Erziehungsberechtigten kann ein Antrag für vergünstigte Tarife gestellt werden. Die Beitragsberechtigung ist im Beitragsreglement der Schule Aeugst am Albis geregelt. Das Reglement sowie das entsprechende Antragsformular sind auf der Homepage der Schule Aeugst aufgeschaltet oder können bei der Schulverwaltung angefordert werden. Der vergünstigte Tarif kann nur bei einer Jahresbuchung geltend gemacht werden. Einzelbuchungen werden immer zum vollen Tagestarif verrechnet. Kündigung Kündigung oder Reduktion des Betreuungsumfanges können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen jeweils auf Ende eines Quartals erfolgen. Die Kündigung/Reduktion ist schriftlich der Villa Kunterbunt einzureichen. Einhalten der Hausregeln Die Kinder haben die Hausregeln einzuhalten. Wird der Betrieb durch das Verhalten eines Kindes massgeblich gestört, sucht die Betreuerin der Villa Kunterbunt im Gespräch mit den Eltern, den Lehrpersonen und allenfalls der Schulleitung nach Lösungen. Tritt innerhalb einer gesetzten Frist keine Besserung ein, so kann das Kind von den Tagesstrukturen ausgeschlossen werden. Versicherungen Die Eltern sind sowohl für die Kranken- und Unfallversicherung als auch für die Privathaftpflichtversicherung des Kindes verantwortlich. Von den Kindern wird verlangt, dass sie zu den Schulanlagen, dem Mobiliar und den Spielgeräten Sorge tragen. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung durch das Kind haften die Eltern. Die Schulgemeinde haftet nicht für Diebstähle. Personal Das Personal ist der Schulleitung unterstellt und arbeitet in pädagogischen Fragen mit den jeweiligen Klassenlehrpersonen zusammen. Tagesstrukturen Organisationsstatut 08.04 | Betriebskonzept Villa Kunterbunt | SPS 14.04.2015 © Schule Aeugst am Albis Seite: 3 von 4 Zusammenarbeit des Personals der Villa Kunterbunt und der Schule Aeugst Regelmässig finden Besprechungen von pädagogischen Fragestellungen zwischen den BetreuerInnen statt. Die BetreuerIn sucht das Gespräch mit den Eltern zur Besprechung allfälliger Schwierigkeiten mit dem Kind. Treten wiederkehrende Probleme mit einem Kind auf, so werden diese mit den jeweiligen Klassenlehrpersonen besprochen. Bei grösseren Problemen informiert die BetreuerIn die Schulleitung. Bei Bedarf kann (nach Rücksprache mit den Eltern) eine Fachperson zur Besprechung der Probleme zugezogen werden. Die BetreuerIn kann an Rundtischgesprächen über Kinder der Villa Kunterbunt teilnehmen. Sämtliche Informationen über die Kinder fallen unter die Schweigepflicht. Ausgenommen von der Schweigepflicht ist das Gespräch zwischen dem Betreuungspersonal der Villa Kunterbunt und den Lehrpersonen des Kindes sowie den Verantwortlichen der Schule Aeugst, da gilt das Prinzip des Austausches von Informationen zum Wohle des Kindes. Hygiene Die Kontrolle über die Sauberkeit und der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmitteln gehört zu den Aufgaben des Betreuungspersonals. Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat geprüft. Kontakt Villa Kunterbunt 044 760 43 90 [email protected] Frau Maike Wünn, Leitung Frau Erika Rüttimann, Betreuung Schulverwaltung, Mo-Do 08.00-11.30h: Marianne Domeisen 044 761 19 90 [email protected] 044 776 11 69 [email protected] Schulleitung: Simone Augustin Schule Aeugst am Albis Kindergarten- und Primarstufe Spitzenstrasse 16 8914 Aeugst am Albis T 044 761 19 90 www.schule-aeugst.ch Tagesstrukturen Organisationsstatut 08.04 | Betriebskonzept Villa Kunterbunt | SPS 14.04.2015 © Schule Aeugst am Albis Seite: 4 von 4
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