2015 Landesjaegertag Taetigkeitsbericht

Tätigkeitsbericht des Landesjägermeisters
Über das abgelaufene Jagdjahr dürfen anschließend ein paar Schwerpunkte
herausgestrichen und zu einzelnen Themen Stellung bezogen werden:
1.
Abschluss der Jagdgesetznovelle
Seit 2009 wurde an der Jagdgesetznovelle gearbeitet. Kurz vor dem Abschluss 2012 trat die
Landesregierung zurück, sodass mit der neuen Regierung neu verhandelt werden musste.
Neue Themen kamen dazu und bereits Beschlossenes wurde wieder diskutiert. Bei der
Ausschussberatung im Landtag wurde am 14. Jänner 2015 die Novelle nun endgültig
beschlossen. Die gültige Fassung des Salzburger Jagdgesetzes steht unter dem Menüpunkt
Downloads/Gesetze und Verordnungen zur Verfügung.
2.
Zweite Jahresbilanz Mariazeller Erklärung
Mit der Mariazeller Erklärung haben sich Vertreter von Jagd und Forst zu ausgewogenen
wild- und waldökologischen Verhältnissen und zu einer Trendumkehr der Wildeinflüsse auf
den österreichischen Wald bekannt. Nach nun zweijähriger Tätigkeit im Rahmen des Forst &
Jagd Dialogs gibt es folgende Bilanz:
Zur Verbesserung der Information, Kommunikation und Motivation wurde mit der Evaluierung
der Ausbildungsinhalte für Jungjäger und Forstleute begonnen und erste Vorschläge für die
Optimierung der Aus- und Weiterbildung unterbreitet.
Die Berichterstattung über den Fortschritt in den Arbeitsgruppen ist in den Fachmedien und
bei Fachveranstaltungen erfolgt und wird in bewährter abgestimmter Weise fortgeführt.
Zu Fragen des Wildeinflusses und betreffend Wildschadensbewertungen wurden
umfassende Arbeitsunterlagen über die Methodenpallette erstellt. Die methodischen
Grundsätze und vorliegenden Ergebnisse der Österreichischen Waldinventur und des
Wildeinflussmonitorings werden anerkannt. Zur Verbesserung des wechselseitigen
Verständnisses haben auch Besprechungen und Exkursionen vor Ort stattgefunden.
Es darf klargestellt werden, dass das Wildeinflussmonitoring keine Wildschadensbewertung
ist.
4.
Ergebnisse WEM
Die Ergebnisse des Wildeinflussmonitorings in Salzburg wurden im Sommer letzten Jahres
in den einzelnen Bezirken vorgestellt. Der Anteil der Flächen mit starkem Wildeinfluss hat
sich im Landesdurchschnitt von Periode 1 (2004-2006) auf Periode 3 (2010-2012) leider
etwas verschlechtert und liegt bei einem Anteil von 56,6 %.
Die Fichten sind kaum von Verbiss betroffen, ihre Höhenentwicklung verläuft wildbedingt
weitgehend ungestört. Anders sieht die Situation bei der Tanne und den Laubhölzern aus.
Die unterschiedlichen Ergebnisse in den Bezirken hängen nicht zuletzt von den nach der
natürlichen Waldgesellschaft geforderten Anteil an Mischbaumarten ab.
Einfach zusammengefasst findet wildbedingt eine Entmischung zu Gunsten der Fichte statt.
Mit den Wildeinflussmonitoring lässt sich nun weiter verfolgen, ob sich dieser Trend fortsetzt
oder ob Maßnahmen greifen. Neben den jagdlichen Maßnahmen sind jedoch auch andere
Maßnahmen wie z. Bsp. waldbauliche Maßnahmen und Kulturschutz notwendig.
5.
Jägertagung Aigen
Bei der diesjährigen Jägertagung in Aigen, mit dem Generalthema
„Schalenwildmanagement und Jagd – Aufgabenvielfalt erfordert ganzheitliches Denken und
unterschiedliches Handel“ wurde in zahlreichen Vorträgen und Praxisbeispielen gezeigt,
dass die „Wald-Wild-Thematik“ nicht allein durch jagdlichen Maßnahmen geregelt werden
kann.
Jagdliche Hege- und Schutzmaßnahmen müssen sich grundsätzlich mehr auf die Erhaltung
und Sicherung der Lebensräume des Wildes konzentrieren.
Es darf der Vortrag von Leopold Obermair vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft
Boku-Wien mit dem Titel „Waldbau und Wildschadenanfälligkeit – Mit Gewehr und
Motorsäge“ hervorgehoben werden.
Sein einfaches Fazit lautete:
a.
Wildschäden sind ein Problem mit vielen möglichen Ursachen.
b.
Der einfache Schluss, „mehr Wild bedeutet mehr Schäden“, greift zu kurz, es gibt
viele andere Einflussfaktoren.
c.
Wildtiermanagement besteht deshalb aus mehr als nur der Jagd!
Nur wenn Gewehr UND Motorsäge aufeinander abgestimmt zum Einsatz kommen, scheinen
Wald-Wild-Konflikte langfristig lösbar.
6.
Schalenwildabschüsse
Die Abschussplanungen für das Jahr 2015 werden nach den Hegeschauen und
Bezirksjägertagen bereits vorbereitet und werden dank der guten Vorarbeit durch die
Ausschüsse, den Hegemeistern, den Leiter der Wildregionen sowie den Bezirksjagdräten
und Bezirksjägermeistern hoffentlich wieder gut verlaufen.
Rotwild:
Die Erfüllung der Rotwildabschüsse lag landesweit laut Verordnung der Landesregierung bei
95 % und mit insgesamt 6.017 Stück (5.836 Abschüsse + 45 Freizonen und 78 Wildgatter +
58 Hegeabschüsse) wurde in Salzburg im Vergleich zum Jahr 2013 (6.859) um 842 Stück
weniger Rotwild geschossen.
Dazu wurden beim Rotwild letztjährig noch 194 Stück Fallwild gemeldet davon allein 62
Stück Hirsche der Klasse I und II.
Jetzt haben wir bereits das 11. Jahr mit einer Vorgabe von über 6.000 Stück. Der Jagddruck
ist mancherorts enorm und vor dem Hintergrund, dass die Lebensräume des Wildes durch
die Mehrfachnutzung immer kleiner werden, wird die Bejagung immer schwieriger. Der
letztjährige Witterungsverlauf hat die Sache zusehends erschwert.
Nun steht für das Rotwild wiederum die Festlegung der Mindestabschussplanverordnung für
die Jahre 2016 bis 2018 an. Im Juni sollen dazu die Verhandlungen für die einzelnen
Wildregionen durchgeführt werden.
Gerade in den vom Windwurf und Käferkalamitäten gezeichneten Gebieten wird seitens der
Behörde, nicht zuletzt durch die Verwendung von öffentlichen Fördermitteln im Rahmen der
Wiederaufforstung, weiterhin ein hoher Abschussdruck gefordert sein. Auch der
Bundesrechnungshof kontrolliert derzeit den Einsatz dieser Mittel und überprüft dabei, ob
alle Möglichkeiten zur Verhinderung von Wildeinfluss unternommen wurden.
Jagdfachlich muss zunächst geklärt werden, welche Wildart für etwaige Schäden
hauptverantwortlich ist. Darüber hinaus müssen mögliche jagdliche Maßnahmen gezielt auf
jenen Flächen stattfinden, wo Probleme vorliegen. Eine allgemeine Reduktion der
Wildbestände auf größerer Fläche muss nicht immer auch das Problem vor Ort lösen. Dort
löschen wo es brennt und nicht die ganze Wildregion unter Wasser setzen.
In Zusammenhang mit der im Zuge der Jagdgesetznovelle durchgeführten Änderungen der
Strafbestimmungen bei Nichterfüllung der Mindestabschüsse, wird künftig - wie schon
vielfach berichtet - nun die Erfüllung der verordneten Mindestabschüsse der Wildregion als
primäres Beurteilungskriterium herangezogen. Es wäre somit kontraproduktiv und auch
gegen die Intentionen der Festlegung von Mindestabschüssen, die Vorgaben laut
Mindestabschussplanverordnung noch weiter nach oben zu schrauben. Es muss einfach ein
Ermessensspielraum zwischen den verordneten Mindestabschüssen der Landesregierung
und den tatsächlichen Vorgaben auf den jeweiligen Abschussplänen der einzelnen Reviere
geben. Mehrabschüsse sind schließlich jederzeit möglich und können gegebenenfalls durch
spezielle Gestaltung der Fütterungsbeträge attraktiver gestaltet werden.
Eine Möglichkeit dafür besteht z.B. darin, für Mehrabschüsse keine Fütterungsbeträge
einzuheben.
Situation Rehwild
Beim Rehwild wurden landesweit 13.395 Stück erlegt. Dazu noch 289 Hegeabschüsse
ergeben einen Gesamtabschuss von 13.684 Stück. Auch hier wurden im Vergleich zum Jahr
2013 um 560 Stück weniger erlegt. Wenngleich die Bemühungen zur Verhinderung von
Mähverlusten und Straßenfallwild vielerorts hoch sind, gibt es beim Rehwild noch
Fallwildverluste von gesamt 2.796 Stück zu beklagen.
Treten durch das Rehwild lokal zu hoher Verbiss und Fegeschäden auf, soll und muss rasch
reagiert werden. Durch die Regelung über die Mindestabschüsse, ist dies auch jederzeit
möglich.
Deshalb sind der Kontakt und das Gespräch mit den Grundeigentümern vor Ort wichtig und
können mögliche Probleme gleich ausdiskutiert und gemeinsame Maßnahmen festgelegt
werden.
Situation Gamswild
Beim Gamswild musste in den letzten Jahren die Freigaben zurückgenommen werden und
damit lag der Gamswildabschuss mit 2.433 Stück mit rund 500 Stück unter den
Gamswildabschüssen vor 10 Jahren. Die Zurücknahme der Freigaben war vielerorts
aufgrund der Winterverluste und sonstiger Ausfälle der letzten Jahre notwendig.
Die Gamswildbestände sind vor allem in den klassischen Gamsgebieten zurückgegangen.
Mancherorts leider auch durch Übernutzung wie eine durchgeführte Bestandesrückrechnung
verdeutlichte.
Erfreulich sind hingegen der relativ hohe Anteil an alten und reifen Stücken und der geringe
Anteil an Ersatzabschüssen in der Klasse II wohlgemerkt in den Kern- und
Randzonengebieten. Hier liegt der Anteil bei 37 bzw. 39 %.
Unerfreulich ist dagegen die Entwicklung der Gamsabschüsse in den Freizonen, vor allem
der hohe Anteil an Abschüsse in der Klasse II sowohl bei den Böcken als auch den Geißen.
Bei den Böcken wurden mehr als 4 mal so viele 2-er Böcke als 1-er Böcke erlegt. Bei den
Geißen immerhin auch noch das Zweieinhalbfache.
Eine Änderung der Gamswildzonierung, vor allem dort wo die Freizone direkt an Rand- und
Kernzone anschließt, ist dringend notwendig. Dies wurde auch schon oft angeregt, ist
jedoch bis dato an den Willen der Grundeigentümer und oft auch Jagdinhaber bisher
gescheitert, wäre jedoch das Gebot der Stunde.
Einzige Alternative wäre die Zonierung aufgrund der Widerstände so zu belassen, jedoch
auch in der Freizone den Abschuss in der Klasse I und II über einen Abschussplan zu regeln
und lediglich in der Klasse III ohne Beschränkung der Zahl jagen zu können.
Wir müssen auch in den nächsten Jahren aufs Gamswild aufpassen, noch mehr als bisher
darauf trachten, die Gamswildbestände strukturgerecht zu bejagen und vor allem nicht zu
übernutzen.
Schwarzwild
Die Schwarzwildabschüsse lagen letztjährig landesweit bei 21 Stück. Die Hälfte des
Schwarzwildes wurde letztjährig im Lungau erlegt und auch im Jänner wurden wiederum
Schwarzwildabschüsse aus dem Lungau gemeldet.
Nicht zuletzt aufgrund des enormen Schadpotentiales auf den Almen wird weiterhin auf den
konsequenten Abschuss von Schwarzwild hingewiesen und jede Gelegenheit ist dazu zu
nutzen. Schwarzwild soll und darf sich nicht als Standwild einstellen, die Gefahr von
Schäden ist einfach zu groß.
Steinwild
Am Gasthofgebirge wurden letztjährig auf Betreiben von Jagdpächter Christian Weiss 10
Stück Steinwild freigelassen. Damit soll ein Lückenschluss zwischen den
Steinwildvorkommen der Hohen Tauern mit jenen der Schladminger Tauern gelingen.
Weidmannsdank den Jagdpächter Christian Weiss für die mit Kosten verbundene Aktion.
In Rauris wurde letztes Jahr das 25 jährige Jubiläum der Steinwildfreilassung im Raurisertal
gefeiert. Es darf dazu dem Steinwildvater Sepp Loitfellner aufrichtig gratuliert werden. In
diesem Zusammenhang auch ein herzlicher Dank dem Nationalpark Hohe Tauern für die
gute Zusammenarbeit.
Situation Niederwild
Beim Niederwild steht und fällt der Erfolg mit den drei Schlüsselfaktoren: Lebensräume –
Raubwildbejagung – Witterung
Wie von BJM Josef Zauner angeregt, muss die Zusammenarbeit zwischen
Grundeigentümern und Jagd zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume gerade
auch beim neuen ÖPUL Programm in Hinblick auf die Anlage von 5% der bewirtschafteten
Flächen als sogenannte Biodiversitätsflächen intensiviert werden.
Die Strecken von Hasen lagen mit landesweit 2.484 Stück im Mittel der letzten Jahre.
Die Fuchsstrecke lag mit 2.775 Stück deutlich unter dem Durchschnitt. Im Gemeindegebiet
von Unken wurden vermehrt Fuchsräudefälle gemeldet.
Die Anzahl an erlegten Fasane hat sich in den letzten 10 Jahren bei 500 Stück eingependelt,
weshalb der letztjährige Abschuss von 286 Stück doch deutlich darunter lag.
Der Abschuss von Stein- und Edelmarder lag wiederum im Durchschnitt der letzten Jahre.
Allen die sich für die Hege des Niederwild bemühen ein aufrichtiger Weidmannsdank.
Auer- und Birkwild
Wie bereits bei den Bezirksjägertagen verlautbart, wurde letztes Jahr seitens der
Europäischen Union das Klagsverfahren gegen die Frühjahrsjagd auf Großen und Kleinen
Hahn eingestellt. Die Kommissionsdienststellen werden zurzeit keine weiteren
Verfahrensschritte einleiten, sofern sich die Faktenlage nicht wesentlich ändern wird.
Deshalb sind gewissenhafte Bestandeszählungen auch weiterhin notwendig. Zur
zusätzlichen Beglaubigung müssen die Zählergebnisse neben der Bestätigung des
Hegemeisters bzw. des von ihm beauftragten Zählorgans auch vom zuständigen
Jagdschutzorgan bestätigt werden.
Rabenvögel – Nordischer Krähenfang
Mit der Jagdgesetznovelle wurde noch keine Legitimation zur Verwendung des Nordischen
Krähenfangs erzielt. Dies muss nun über eine Novelle der Wildfallenverordnung erfolgen. Es
wird in einem baldigen Gespräch versucht, diesen notwendigen Schritt ehestmöglich
gemeinsam mit den Vertretern der Grundeigentümer umzusetzen.
Am 21. März 2015 wird wiederum eine landesweite Krähenzählung durchgeführt, um für die
Novelle der Wildfallenverordnung entsprechende Daten vorweisen zu können.
Große Beutegreifer
Nachdem nachweislich ein Wolf Ende August und Mitte September auf der Illingeralm im
Zwölferhorngebiet in St. Gilgen vier Schafe gerissen hatte, sorgte eine vermeintliche
Bärenattacke Ende September am Schwarzerberg in der Gemeinde Thomatal für mediales
Echo. Aktuell gibt es einen Luchsnachweis aus dem Gemeindegebiet von Unken.
Während sich die eine Gruppe über die Zuwanderung der ursprünglich heimischen
Beutegreifer freut, sehen insbesondere betroffene Landwirte die aktuelle Tierhaltung auf den
Almen gefährdet. Auch Risse von Wildtieren sind für den Jagdinhaber ärgerlich. Wir müssen
künftig mit vermehrten Zuwanderungen von Wolf, Luchs und Bär rechnen zumal die
Populationen dieser Arten in den angrenzenden Ländern stetig steigen.
Um die Entwicklung besser dokumentieren zu können, wird gebeten etwaige Nachweise wie
Sichtungen, Fotos, Risse, Fährten, Losungen etc. von diesen drei Arten umgehend dem
Büro der Salzburger Jägerschaft zu melden.
7.
Jagdprüfungswesen - Jagdprüfungen
Letztjährig hatten sich insgesamt 339 Personen zur Jagdprüfung angemeldet von denen 309
schließlich zur Prüfung angetreten sind. 274 konnten die Prüfung positiv abschließen.
In einer Woche beginnen die diesjährigen Prüfungen zu denen 327Kandidaten eingeladen
wurden.
Zum Dreiwochenkurs im Mai sind darüber hinaus noch 67 Personen angemeldet.
Bei der Ausbildung und Prüfung wurden der Bereich Waffen und Sicherheit nochmals
aufgewertet und zusätzliche Kurseinheiten vorgeschrieben.
Jagdschutzdienst
Im letzten Jahr traten 41 Personen zur Jagdschutzdienstprüfung an, von denen 35 die
Prüfung bestanden. Für heuer sind 73 Personen zur Prüfung zugelassen und darüber hinaus
ein zweiter Prüfungstermin nach Pfingsten geplant.
Ein Dank geht an alle Kursleiter sowie Mitglieder der Prüfungskommissionen für ihr großes
Engagement.
Berufsjägerausbildung
Letztjährig legten drei Berufsjägerlehrlinge die Prüfung erfolgreich ab. Heuer ist einer zur
Prüfung angemeldet. Weidmannsdank an die Jagdinhaber für die Lehrstellen sowie den
Lehrberechtigten für die gute Ausbildung.
Die Ausweitung der Forstfachschule auf eine zweijährige Ausbildung wurde beschlossen und
macht nun auch eine Änderung der Berufsjägerausbildung notwendig.
8.
Meldung Funktionärsentschädigung an Finanzamt
Gemäß den Bestimmungen des § 109a EStG besteht eine Mitteilungspflicht, dem
zuständigen Finanzamt jene Personen bekannt zu geben, die seitens der Salzburger
Jägerschaft Aufwandsentschädigungen (inkl. km-Geld und Diäten) von mehr als € 900,jährlich oder für eine einmalige Tätigkeit mehr als € 400,- erhalten haben. Im Zuge dessen
haben wir die Bezirksjägermeisterentschädigung sowie die Hegemeisterentschädigung
landesweit angeglichen und wird künftig direkt über das Büro der Salzburger Jägerschaft
angewiesen.
9.
Waffen, Sicherheit
Es wird an alle Jägerinnen und Jäger appelliert, weiterhin die Sicherheit im Jagdbetrieb an
oberste Stelle zu stellen.
Insbesondere bei Gesellschaftsjagden hat der Jagdleiter für einen geordneten Ablauf zu
sorgen, entsprechende Hinweise und organisatorische Details vor Beginn der Jagd
bekanntzugeben. Die Teilnehmer sind über den genauen Ablauf der Jagd und über die
freigegebenen Wildarten zu informieren.
Sicherheitsbekleidung, Beschilderung mit Hinweis Vorsicht Treibjagd, Absichern von Straßen
und Wegen.
10.
Neuverpachtung - Schulung für Mitglieder der Gemeindejagdkommission
Mit dem heurigen Jahr endet bekanntlich die aktuelle Jagdpachtperiode. Bei der Vergabe der
Gemeinschaftsjagdgebiete ist es uns weiterhin ein großes Anliegen, dass das Jagdrecht an
die örtlichen Grundeigentümer und Gemeindebürger in Form einer Jagdgesellschaft
vergeben wird.
Ein Dank an FD Dipl.-Ing. Franz Landschützer (Landwirtschafskammer Salzburg) sowie
MMag. Dr. Martin Saller (Amt der Salzburger Landesregierung) für die Schulungen der
Mitglieder der Gemeindejagdkommissionen.
Auch an die Österreichischen Bundesforste gilt weiterhin der Appell, Jagdgebiete nicht zu
zerschlagen. Gerade für die Bewirtschaftung des Rotwildes braucht es größere Einheiten.
Das Prinzip der Nachhaltigkeit soll nicht nur auf den Forst zutreffen, sondern eben auch auf
die Jagd.
Generell darf jedoch betont werden, dass in Salzburg zwischen den Österreichischen
Bundesforsten und der Salzburger Jägerschaft ein gutes Gesprächsklima und eine
konstruktive Zusammenarbeit besteht, wenngleich zu manchen Punkten unterschiedliche
Interessen vertreten werden.
11.
Schießwesen, Schießstand Stegenwald
Der Schießstand Stegenwald wird nach wie vor gut angenommen, das belegen auch die
zwischenzeitlich 5.400 ausgegeben Chipkarten. Jährlich werden über € 70.000,- für den
Betrieb der Anlage umgesetzt. Mit diesem Betrag können die jährlich anfallenden
Wartungsarbeiten und Betriebskosten gedeckt werden. Der notwendige Austausch der
Holzkugelfänge wurde letztes Jahr vollzogen und durch einen Sandkugelfang ersetzt.
Gleichzeitig musste der Kugelfang des Faustfeuerwaffenstandes sowie der restliche Teil
beim laufenden Keiler überdacht werden.
Auch das Schießkino wird vermehrt angenommen und stellt zweifelsfrei eine ideale
Vorbereitung für Bewegungsjagden dar.
Betreffend des Jagdzentrum Stegenwald darf klargestellt werden, dass die Salzburger
Jägerschaft für die gesamten Anlagen über einen Baurechtsvertrag für 99 Jahre verfügt. In
der Vorschreibung zur Jahresjagdkarte sind € 11,- zweckgebunden für die Rückzahlung der
Leasingfinanzierung enthalten. Die Finanzierung erfolgt weiterhin über die jährliche
Leasingrate bis zum Jahr 2023. Dann geht die gesamte Anlage in den Besitz der Salzburger
Jägerschaft über.
Wurfscheibenstand
Der Betrieb des Schießstand Weitwörth läuft gut und wird nun durch den Schießwart Walter
Jindra geführt. Da der Schießstand Weitwörth jedoch über keinen langfristigen Pachtvertrag
verfügt, prüfen wir derzeit die Möglichkeit eines eventuell notwendigen Ersatzstandortes.
Dazu werden wir zunächst durch einen Schießsachverständigen beurteilen lassen, ob ein
möglicher Ersatzstandort im Bereich des Jagdzentrums Stegenwald möglich wäre.
Letztjährige Schießveranstaltungen
Bezirksjägerschießen Lungau
Am 21. und 22. Juni 2014 wurde das große Bezirksjägerschießen der Lungauer Jägerschaft
am Schießstand in Zederhaus abgehalten. Das Schießen war sehr gut besucht und es
konnten unter den Gewinnern Preise im Gesamtwert von ca. 22.000,-- vergeben werden.
Danke und Gratulation der Lungauer Jägerschaft für die Austragung des
Bezirksjägerschießens.
Jungjägerschießen
Der Einladung zum vierten Jungjägerinnen- und Jungjägerschießen folgten 148 Personen
und stellten dabei ihre Schießleistungen eindrucksvoll unter Beweis.
Wintercup
Bei der neunten Auflage des Stegenwalder Wintercups nahmen 280 Personen teil, die
wiederum beachtlichen Schießleistungen darboten.
Jägerübungsschießen
Ein aufrichtiger Dank den Hegemeistern für die Veranstaltung und Durchführung der
jährlichen Jägerübungsschießen. Die Teilnahme am Jägerübungsschießen sollte jedoch
zusehends verbessert werden.
Im Zuge der Diskussion um die Verlässlichkeit der Jägerinnen und Jäger wird auch der
sichere Umgang mit der Schusswaffe äußerst kritisch beobachtet und über eine
Verpflichtung des Jägerübungsschießens mit Nachweis diskutiert.
12.
Bleifreie Büchsenmunition
Die Landesjägermeisterkonferenz hält weiter am Beschluss eines freiwilligen Umstiegs auf
bleifreie Büchsenmunition fest. Für zahlreiche Kaliber gibt es gute bleifreie Alternativen.
Zahlreiche Jägerinnen und Jäger sowie Berufsjäger verwenden bereits bleifreie Munition. Die
Erfahrungen der Berufsjäger wurden in Abschussberichten festgehalten. Der Bericht steht
auf dieser Web-Seite zur Verfügung.
13.
Schalldämpfer
Von den Österreichischen Bundesforsten wurden für landesweit 14 Personen Ausnahmen
zur Verwendung von Schalldämpfern beantragt. Dies wurde primär für Arbeitnehmerschutz
begründet. Der Landesjagdrat hat sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und
hat sich in einer geforderten Abstimmung mehrheitlich (8/6) für die befristete und
eingeschränkte Verwendung des Schalldämpfers im Sinne des Antrages ausgesprochen.
Von jenen Mitgliedern die sich dagegen ausgesprochen haben, wird dies damit begründet,
dass durch die Verwendung von Gehörschutzprodukten ausreichend alternative
Möglichkeiten im Sinne des „Arbeitnehmerschutzes“ zur Verfügung stehen. Soweit es die
jagdfachliche Argumentation betrifft, fehlen Vergleichs- und Erfahrungswerte.
Klargestellt muss werden, dass trotz der Verwendung eines Schalldämpfers der
Büchsenschuss dennoch deutlich zu hören ist, da der Mündungsknall durch einen
Schalldämpfer höchstens auf 120 dB reduziert werden kann. Der Geschoßknall, also jener
Knall der entsteht, wenn das Geschoß die Schallmauer durchbricht, bleibt dabei
unbeeinflusst.
Zwischenzeitlich wurde für diese 14 Personen jagdrechtlich eine Ausnahme befristet für zwei
Jahre erteilt. Eine zusätzlich notwendige waffenrechtliche Ausnahme seitens der
Bezirksverwaltungsbehörde wurde bis dato versagt.
Parallel dazu wird über eine Novellierung des Waffengesetzes diskutiert, wonach
Schalldämpfer die nicht unter 120 db dämpfen generell erlaubt sein sollten.
14.
Wildfütterung
Die geplante Auflassung von einzelnen Rotwild-Fütterungsstandorten aufgrund geänderter
Rahmenbedingungen hat zu großen Diskussionen geführt. Es ist zu hoffen, dass durch die
Auflassung nicht zusätzliche Schäden entstehen. Durch die Auflassung der Fütterung ist
festzustellen, dass bei den verbleibenden Fütterungen sich die Fütterungswildstände
erhöhen. Damit entsteht den Fütterungsbetreibern eine zusätzliche Belastung, diese dürfen
jedoch beim Abschussplan für diese Reviere nicht dazugerechnet werden.
Ganz ohne Fütterung wird es vielerorts nicht funktionieren. Faktum ist, dass durch einen
ordnungsgemäßen Fütterungsbetrieb die Wildschäden am Wald gering gehalten werden
können. Eine Reduktion der Wildbestände, insbesondere auch der Fütterungswildstände
wird jedoch gebietsweise notwendig sein.
An dieser Stelle darf den Fütterungsbetreibern gedankt werden, die tagtäglich dafür sorgen,
dass dieses oftmals nur mit großen Einsatz und Kosten verbundene Überwinterungskonzept
so gut funktioniert. Es wird wiederholt appelliert, bei der Wahl der verwendeten Futtermittel
auf die Bedürfnisse des Winterwildes einzugehen. Wo die Fütterung funktioniert, gesundes
Wild und keine Wildschäden vorherrschen, keine Experimente mit abrupten Änderungen von
Futtermittel oder der Betreuung eingehen.
15.
Wildbrethygiene
Es darf bei Landesveterinärdirektor Labg. Hofrat Dr. Josef Schöchl, sowie seinen
Kolleginnen und Kollegen für die Aus- und Weiterbildung, sowie die gute Zusammenarbeit
aufrichtig gedankt werden. Ein besonderer Dank gilt dazu wiederum Frau Mag. Gabriele
Fidler, die den Großteil der Kurse abhielt und darüber hinaus zahlreiche Untersuchungen
und Einsendungen zur Feststellung von Wildkrankheiten durchführte. Danke auch an Dr.
Herbert Neumayr sowie Dr. Christian Simmerstatter für die Abhaltung der Kurse.
16.
Öffentlichkeitsarbeit
Wie schon erwähnt, wurden von Frau Dr. Tina Widmann und Herrn Mag. OJ Hubert Stock
Unterlagen für Vorträge an den Schulen ausgearbeitet und stehen nun zur Verfügung. Dies
sind konkret ein Wildtierlexikon, Tipps für Revierführungen sowie Unterlagen für Vorträge in
den Klassenzimmern.
Über 30 Personen haben sich für die Mitwirkung zur Öffentlichkeitsarbeit gemeldet und an
einen Workshop teilgenommen.
Im Bereich der externen Öffentlichkeitsarbeit gibt es Kooperationen mit Printmedien, an
denen neben einem Fotowettbewerb Einschaltungen und redaktionelle Beiträge geschaltet
werden.
Für die Interne Öffentlichkeitsarbeit wurde ebenfalls eine Broschüre erstellt.
Ab sofort gibt es auch drei Bekleidungsstücke (Poloshirt, Fleecejacke sowie ein
Daunenweste) mit einem Sticklogo der Salzburger Jägerschaft zu erwerben.
Diese Artikel der Firma Wild und Wald sind im Büro der Salzburger Jägerschaft erhältlich
bzw. können dort oder über den Onlineshop bestellt werden.
Auch die Homepage der Salzburger Jägerschaft wurde neu gestaltet und mit der Seite
Jagdzentrum Stegenwald zusammengelegt.
17.
Sponsoring
Der Sponsoring-Vertrag mit Raiffeisen sowie Raiffeisen Lagerhäuser von jährlich € 10.000,konnte verlängert werden. Auch mit der Stiegl Brauerei steht ein Sponsoring kurz vor dem
Abschluss. Ein Dankeschön diesen beiden Sponsoren für die finanzielle Unterstützung.
Bedanken darf ich mich auch bei allen Waffenhändlern und Büchsenmachen sowie bei den
Firmen Loden Steiner, Meindl und Jagdhund, die uns immer wieder bei Veranstaltungen
großzügig unterstützen, wiebei den neu aufgelegten Abschussrichtlinien-Büchlein.
18.
Lebensraum Mehrfachnutzung – Respektiere deine Grenzen
Im Zuge der Initiative „Respektiere deine Grenzen“ konnten letztjährig wiederum einige
Projekte umgesetzt werden. Ein aufrichtiger Dank an LR DI Dr. Josef Schwaiger für die
Weiterführung dieser Initiative. Bei der Jägertagung in Aigen wurde dafür eingetreten, dass
diese Initiative nun auch in Tirol und der Steiermark umgesetzt wird. Es gab dazu positive
Signale.
Freizeitaktivitäten in der Natur sind auf die Bedürfnisse der Wildtiere abzustimmen. Aufgrund
der Störanfälligkeit vieler Wildtiere sollte es durch gegenseitige Rücksichtnahme und
Einschränkung persönlicher Interessen gelingen, Beunruhigungen von Wildtieren
weitgehend zu vermeiden. Zweifelsfrei gibt es hierzu noch viel zu tun.
19.
Jagdhundewesen
Landesobmann Sepp Schnitzhofer führt den Salzburger Jagdgebrauchshundeklub sehr
engagiert und umsichtig. Dem gesamten Vorstand sowie den zahlreichen Hundeführer/Innen
ein aufrichtiger Dank. Der Salzburger Jagdgebrauchshundeklub darf nun auch das
Landeswappen führen. Dies unterstreicht die umfangreichen Leistungen für das
Jagdhundewesen im Land Salzburg. Es darf dazu herzlich gratuliert werden. Die Ausbildung
und Prüfung der Jagdhunde stellt eine zentrale Aufgabe dar und wird seitens der Jägerschaft
bei erfolgreichen Leistungen auch entsprechend honoriert.
20.
Jagdliches Brauchtum
Gelebtes jagdliches Brauchtum ist Teil der Jagdkultur, auf die wir stolz sein dürfen. Ein
Weidmannsdank an alle aktiven und natürlich auch unterstützenden Mitgliedern der nun
insgesamt 28 Salzburger Jagdhornbläsergruppen sowie den Jägerchören.
Unter der Organisation von Landesobmann Johann Steinberger findet heuer ein
Internationaler Jagdhornbläserwettbewerb am Samstag, den 30. Mai in Werfenweng statt.
Auch der Erste Salzburger Jägerchor feiert heuer sein 40-jähriges Jubiläum.
21.
Dank - Schluss
Zum Schluss der Ausführungen darf allen Funktionären, den Bezirksjägermeistern, den
Bezirksjagdräten, Hegemeistern, den Leitern der Hegegemeinschaften, den Berufsjägern,
den Jagdschutzorganen, sowie den Delegierten für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre
Unterstützung für die Arbeiten und den Einsatz für die Jagd gedankt werden.
Weidmannsdank den Jagdhundeführern für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.
Nicht zuletzt darf für die gute Zusammenarbeit mit der Salzburger Landesregierung, mit
Landesrat Mag. Dr. Josef Schwaiger, bei Herrn MMg. Dr. Martin Saller und Ing. Mag. Dr.
Andreas Falkensteiner, bei den Vertretern der Behörden, der Kammer für Land- und
Forstwirtschaft, der Landarbeiterkammer, dem Berufsjägerverband, den Alpinen Vereinen,
den Medienvertretern und insbesondere bei den Grundeigentümern für die gute und
kooperative Zusammenarbeit gedankt werden.
Der Großteil der Grundeigentümer hat viel Verständnis für die Jagd im Bundesland Salzburg
und sieht die heimischen Wildtiere als wichtigen Bestandteil unserer Natur- und
Kulturlandschaft. Wenngleich unterschiedliche Interessen und Standpunkte der einzelnen
Gruppen naturgemäß vorhanden sind, konnte vielfach ein gemeinsamer Weg gefunden
werden, der dem Gesamtinteresse, nämlich der Erhaltung der heimischen Wildtiere, sowie
deren Lebensraum zum Ziel hat. Allen ein aufrichtiger Dank für die Unterstützung und das
gegenseitige Verständnis!
Ein Dank gilt auch den Sponsoren für die Unterstützung bei den zahlreichen
Schießveranstaltungen.
Jagd ist Freude - Jagd ist aber auch Verantwortung
Für das Mittragen dieser Verantwortung ein weidmannsdank
Für das kommende Jagdjahr viel Gesundheit,
einen guten Anblick und ein kräftiges Weidmannsheil!