Referendarsinformationen (zum Download).

REFERENDARSINFORMATIONEN
des Ausbildungspersonalrates am Landgericht Stuttgart
ZUM EINSTELLUNGSTERMIN 1. APRIL 2015
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
herzlich willkommen am LG Stuttgart!
Im Vergleich zum Studentendasein werden sich durch den Beginn des
Referendariats viele Dinge ändern. Um Euch mit dem vertraut zu
machen, was Euch im Rahmen Eures Referendariats erwarten wird,
findet Ihr in dieser Broschüre einen groben Überblick über das
Referendariat nebst einigen ergänzenden Informationen, die im
Zusammenhang mit der Ausbildung von Bedeutung sein können. Einen
Anspruch auf Vollständigkeit erheben wir bewusst nicht.
Einen guten Start ins Referendariat wünscht Euch
Der Ausbildungspersonalrat (APR)
Isabelle Schmid
- Vorsitzende Sebastian Raendler
- Stellvertretender Vorsitzender Viola Killenberg
- Stellvertretende Vorsitzende -
1
Im Übrigen versucht der APR ganz allgemein
Wünsche, Anregungen und Beschwerden der
Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen und
zu koordinieren. Dazu gehört selbstverständlich, Euch nach Möglichkeit bei der Lösung
eventueller Probleme zu helfen.
Der Ausbildungspersonalrat (APR)
Der APR ist das von allen Referendarinnen
und Referendaren gewählte Vertretungsorgan
der Rechtsreferendare am LG Stuttgart, bestehend aus neun Referendaren.
Gewählt wird der APR jedes Jahr nach dem
Wahlmodus des Landespersonalvertretungsgesetzes. Die Wahl des APR findet jedes Jahr
im November statt. Die Mitglieder des APR
werden für ein Jahr gewählt. Jeder Referendar
am LG Stuttgart kann sich zur Wahl aufstellen
lassen.
Rechtsgrundlage für diese Bestellung und die
damit verbundenen Aufgaben ist das Landespersonalvertretungsgesetz Baden- Württemberg, insbesondere § 56, sowie die dazu ergangene Verordnung des Justizministeriums
vom 17.03.1977 (GBl. 1977, S. 98 f.).
Insbesondere für Fragen, aber auch für Anregungen oder Kritik stehen wir Euch gerne zur
Verfügung.
Kontakt
[email protected]
Isabelle Schmid
- Vorsitzende Sebastian Raendler
- Stellvertretender Vorsitzender -
Der APR hat Mitwirkungsrechte bei zahlreichen Maßnahmen des Präsidenten des LG
und des OLG. Das bedeutet, dass er über bestimmte Maßnahmen informiert werden muss
und eine Erörterung verlangen kann. Unterbleibt die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung,
wird die Maßnahme rechtswidrig.
Viola Killenberg
- Stellvertretende Vorsitzende Nicola Graja
Theresa Kohlhäufl
Mitwirkungsrechte bestehen z.B. bei:
•
•
•
•
Simon Mannschreck
Entlassung von Referendaren, sofern
diese die Entlassung nicht selbst beantragt haben
Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung
Erlass von Disziplinarverfügungen
oder schriftlichen Missbilligungen
Festlegung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn zwischen dem
Leiter der Dienststelle und dem Referendar kein Einvernehmen erzielt wird.
Daniel Nowak
Sabrina Schatz
Amélie Ungerer
Bitte scheut Euch nicht, uns bei Fragen oder
Anregungen eine E-Mail zu schicken!
Dabei ist zu beachten, dass die meisten
dieser Beteiligungsmöglichkeiten voraussetzen, dass die Referendarin / der Referendar die Beteiligung des Personalrats
beantragt.
Mitteilungen des APR werden meist an die AGSprecher geschickt und in der Regel im
nächsten Unterricht bekannt gegeben.
Auf dieses Antragsrecht muss der Referendar
von der Dienststelle im Rahmen der Vornahme
der Maßnahme hingewiesen werden.
Bei Maßnahmen der Verwaltung besteht ein
Mitbestimmungsrecht allerdings nicht.
2
betreffende Fragen stehen Frau Krauth oder
Frau Rebmann zur Verfügung.
Die Ausbildung
Im Bereich der Strafstation besteht u.a. die
Möglichkeit, an Maßnahmen teilzunehmen, die
massiv in die persönliche Freiheit der Betroffenen eingreifen (Durchsuchung, Verhaftung,
Haft etc.), um einen Einblick in die Praxis und
die Konsequenzen von Anordnungen zu erhalten, die auf dem Papier eher nüchtern wirken. Es werden auch zahlreiche Sonderveranstaltungen im Rahmen der Strafstation, u.a.
eine nächtliche Streifenfahrt mit der Polizei,
Teilnahme an einer Obduktion oder ein Besuch
in der JVA Stammheim angeboten. In der Regel wird dies im Einführungslehrgang zur
Strafstation vermittelt. Die Teilnahme an Sonderveranstaltungen wird häufig im Stationszeugnis erwähnt. Ein Besuch beim Haftstaatsanwalt ist leider nicht mehr ganz so einfach zu
bewerkstelligen wie in der Vergangenheit. Ein
Besuch ist nur noch in kleineren Gruppen
möglich. Einigt Euch in der AG und sprecht zu
Beginn der Strafstation im Rahmen des Einführungslehrgangs mit einem / einer der durchführenden Staatsanwälte / Staatsanwältinnen.
Wir empfehlen Euch, alle Möglichkeiten wahrzunehmen, die Euch das Referendariat bietet.
Bedauerlicherweise wissen viele Referendarinnen und Referendare nicht, wie weit diese
Möglichkeiten reichen - noch trauriger ist, dass
viele Stationsausbilder Euch nicht in ausreichendem Umfang darauf hinweisen.
Exemplarisch eine - wenn auch nicht vollständige - Liste:
•
•
•
•
•
•
•
•
Leitung einer mündlichen Verhandlung
unter Aufsicht (§ 10 GVG)
Durchführung einer Zeugenvernehmung
Aktenvortrag
Erledigung des täglichen Posteingangs, z.B. während des Urlaubs des
Ausbilders oder der Ausbilderin
Erledigung von Rechtshilfeersuchen
beim Amtsgericht in Zivil- und Strafsachen
Teilnahme an einem Ortstermin
Begleitung eines Gerichtsvollziehers
bei dessen Arbeit
Tätigkeit in der Rechtsantragsstelle
2.1. Staatsanwaltschaft:
Bei der Staatsanwaltschaft besteht durch die
Verrichtung des Sitzungsdienstes die Gelegenheit, selbstständig ohne Aufsicht Aufgaben
wahrzunehmen. Diese Tätigkeit gehört nach
den Erfahrungen der Vorgängerjahre zu den
interessantesten in der gesamten Referendarsausbildung. Eine spezielle Vorbereitung darauf erfolgt in einem dreitägigen Plädierkurs zu
Beginn der Strafstation.
Sehr hilfreich zur Vorbereitung auf den Sitzungsdienst ist das Skript von Luchterhand
Referendarpraxis
-„Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst“.
1. Zivilstation (5 Monate):
Bei der Zivilstation ist der unterschiedliche Arbeitsstil von Land- oder Amtsgericht und seine
Auswirkungen auf die Ausbildung zu beachten.
So besteht beim AG eher die Möglichkeit, eine
Verhandlung selbst zu leiten (ist am LG aber in
Einzelrichtersachen auch möglich), dagegen
besteht ein Vorteil am LG darin, dass Aktenvorträge vor der Kammer gehalten werden
können. Für alle Referendare besteht die Möglichkeit, einen Gerichtsvollzieher zu begleiten.
Die Referendare am Landgericht erhalten
hierfür ein Antragsformular, die Referendare
an den Amtsgerichten müssen dies mit den
jeweiligen Richterinnen und Richtern ausmachen.
Ebenso wichtig ist es, dass Ihr als Repräsentanten der Staatsanwaltschaft bei Gericht im
Sitzungstermin weder zu spät kommt, noch
etwa Termine ganz verpasst. Es wäre sehr
ärgerlich, weil ohne Euch die Sitzung nicht beginnen kann, und jemand anderes von der StA
angefordert werden müsste. Eure Unterlagen
für den Sitzungsdienst im Rahmen Eurer Tätigkeit bei der StA enthalten unter anderem
(außer in Jugendsachen) einen empfohlenen
Strafrahmen, sog. Strafvorschläge. Sollten
diese fehlen, könnt Ihr den zuständigen Dezernenten anrufen, wenn Ihr Euch über das
Strafmaß unsicher seid. Die Strafvorschläge
sollten eingehalten werden, es kann jedoch
2. Strafstation (3 ½ Monate):
In der Strafstation besteht die Wahlmöglichkeit
zwischen einer Zuweisung zur Staatsanwaltschaft oder zu einem Strafgericht. Eine Liste
zur Abgabe des Wunsches wird ca. 6-8 Wochen vor Beginn der Station von der Ausbildungsleitung ausgegeben. Für speziell die StA
3
davon abgewichen werden, wenn sich in der
Hauptverhandlung Anlass dazu bietet. Dies
bedarf aber einer Begründung.
Im Detail werdet Ihr über diese Aufgaben im
Plädierkurs informiert.
4. Verwaltungsstation (3 ½ Monate):
Etwa ein Vierteljahr vorher wird das Regierungspräsidium eine Liste aller Stellen im Verwaltungsbereich ausgeben und Euch bitten,
Eure Zuteilungswünsche abzugeben. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auch eigene Wünsche einzutragen, doch nicht jede
Behörde kommt in Betracht. Eure Wünsche
werden so gut wie möglich berücksichtigt. Es
ist aber nicht immer einfach, selbst gewählte
Stationen durchzusetzen. Neben den üblichen
Verwaltungsbereichen besteht (bei guter Examensnote) die Möglichkeit, zur Hochschule für
Verwaltungswissenschaften in Speyer oder
zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu
gehen.
2.2. Strafgericht:
Zu Euren Pflichten bei Gericht während der
Strafrechtsstation gehört die Protokollführung
so lange, bis Ihr Euch damit auskennt. In OWiSachen tritt das rasch ein, in Strafsachen dauert es nicht viel länger.
Der interessante Nebeneffekt der Protokollführung liegt in der praktischen Kenntnis von
Förmlichkeiten, die für Revisionsklausuren von
erheblicher Bedeutung sind. Auch die Referendare, die einem Gericht zugewiesen sind
werden im Sitzungsdienst der StA eingesetzt.
Anders als die der Staatsanwaltschaft zugewiesenen Referendare werden die Gerichtsreferendare allerdings in der Regel per E-Mail
über ihre Sitzungsdienste informiert, es empfiehlt sich also, während der Strafstation täglich
die E-Mails abzurufen. Die E-Mails sind zudem
zu bestätigen. Außerdem nehmen sie nur zwei
bis dreimal am Sitzungsdienst teil, während die
StA- Referendare einen wöchentlichen Sitzungsdienst haben.
5. Anwaltsstation II (4 ½ Monate):
Es gelten die Ausführungen zur Anwaltsstation
I.
6. Wahlstation (3 Monate):
Mit der Wahl der Ausbildungsstelle wird gleichzeitig auch der Schwerpunktbereich für das 2.
Examen festgelegt.
Die Wahl des Schwerpunktbereichs ist unabhängig von der Wahlfachgruppe oder dem
Schwerpunktbereich im ersten Examen!
Schwerpunktbereiche, Ausbildungsstellen und
Prüfungsstoff könnt Ihr im § 42 Abs. 1 Nr. 5
JAPrO nachlesen. Für die Wahl des Schwerpunktbereiches organisiert der APR alljährlich
eine diesbezügliche Info-Veranstaltung. Hierbei referieren u.a. auch Prüfer des zweiten
Staatsexamens über Ihren Schwerpunktbereich. Eine Einladung zu dieser Veranstaltung
werdet Ihr gesondert erhalten.
Wer die Wahlstation im Ausland verbringen
will, sollte sich frühzeitig um eine Stelle bemühen.
Begehrte Auslandsstationen sind teilweise bereits ein Jahr im Voraus ausgebucht. Geeignete Ausbildungsstellen werden Euch regelmäßig durch Eure AG-Sprecherinnen und
Sprecher oder Frau Möller bekannt gegeben.
In Frage kommen vor allem ausländische
Rechtsanwälte, deutsche Botschaften sowie
ausländische Industrie- und Handelskammern.
Die Angebote werden auch in einem Ordner
gesammelt, der in der LG-Bibliothek einzusehen ist.
3. Anwaltsstation I (4 ½ Monate):
Um die Zuweisung zu einem Anwalt oder einer
Anwaltskanzlei für die Anwaltsstation muss
sich jeder Referendar selbst bemühen. Hier ist
es empfehlenswert, Kontakt zu Referendaren
herzustellen, die bereits in der Anwaltsstation
sind oder diese gerade beendet haben. Etwa
drei Monate vor Beginn der Station erhält man
vom LG (Frau Möller) eine E-Mail, der man die
Abgabefrist für die Zuteilungswünsche entnehmen kann. Das entsprechende Formular,
welches sowohl vom Referendar, als auch vom
ausgewählten Anwalt ausgefüllt wird, ist auf
der Homepage des OLG Stuttgart unter Ausbildung
und
Beruf/
Rechtsreferendare/Merkblätter und Antragsformulare zu finden (www.olg-stuttgart.de).
Entgegen einem weit verbreiteten Gerücht
werden Referendare, die bei Ende der Frist
noch keinen Vorschlag eingereicht haben,
NICHT „von Amts wegen“ zugeteilt!
Am besten also: Kümmert Euch rechtzeitig
darum, damit es nachher keine böse Überraschung gibt.
4
Häufig wird auf das Heft „Jurastudium und
Wahlstation im Ausland“ (Wissenschaftliche
Verlagsgesellschaft Regensburg und Biermann
mbH, Münster 1990) hingewiesen. Bitte beachtet aber, dass die letzte Ausgabe dieser
Schrift bereits 19 Jahre alt ist.
Ihr solltet Euch aber nicht zu früh bei Euren
Richtern melden, da diese die Referendare
gern auch schon vor offiziellem Beginn mit Arbeit eindecken. Zwei bis drei Tage im Voraus
sind ausreichend.
Ausbilder / Ausbilderinnen
Dienstweg
Auch wenn sich viele AG-Leiterinnen und Leiter bzw. Stationsausbilderinnen und Ausbilder
um die Referendare bemühen, läuft nicht immer alles perfekt ab.
Solltet Ihr mit einem AG-Leiter nicht zufrieden
sein, solltet Ihr zunächst das Gespräch mit der
betreffenden Person suchen. Wenn dies nichts
bringt, solltet Ihr auf uns oder die Ausbildungsleitung zugehen.
Es ist umgekehrt ebenfalls wichtig, dass Ihr
Herrn Ade, Herrn Ropertz oder den APR informiert, wenn Euch ein besonders empfehlenswerter Ausbilder begegnet. Dies sollte die
Ausbildungsleitung wissen.
Bitte beachtet, dass sämtliche Anträge auf
dem Dienstweg, d.h. an das LG Stuttgart z.Hd.
Frau Möller, Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart einzureichen sind.
Ausgenommen ist der Antrag für das zweite
Staatsexamen. Dieser ist direkt beim OLG
Stuttgart einzureichen.
Stationszeugnisse
Manche Stationsausbilder lassen sich für die
Erstellung der Zeugnisse viel Zeit. Die Zeugnisse sollten jedenfalls zu den ersten Bewerbungen oder zum zweiten Staatsexamen vollzählig vorliegen.
Die Zeugnisse zählen zwar nicht für das zweite
Staatsexamen, können aber bei Bewerbungen,
die häufig vor Bekanntgabe der Examensnoten
durchgeführt werden, von Bedeutung sein.
Die Stationszeugnisse sind mit dem Ausbilder
zu besprechen. Eine nachträgliche Änderung
auf Eure Initiative hin ist möglich. In begründeten Fällen gibt es dazu die Unterstützung
der Ausbildungsleitung, sowie des APR.
Die Bandbreite der Benotung ist sehr groß einheitliche Richtlinien zur Benotung gibt es
leider nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit
einer Gegendarstellung, die zur Personalakte
gegeben wird.
Zudem ist die Begründung Eurer Note besonders wichtig, also lest die Stationszeugnisse
gut durch und habt keine Scheu Euren Ausbilder nochmals darauf anzusprechen.
Gerne unterstützt Euch der APR dabei.
In geeigneten Fällen können Richterinnen und
Richter im Dienstzeugnis außerdem zum Ausdruck bringen, dass der Referendar für den
Staatsdienst geeignet ist.
Neuer
schnitt
Selbststudium
Selbststudium ist angesichts des zweiten
Staatsexamens wichtig.
Zeit dafür ist von den Stationsausbildern in
angemessenem Umfang zu gewähren. Laut
Ausbildungsvorschrift ist ein Tag pro Woche
vorgesehen. Ob dies genügt, ist fraglich. Der
Zeitaufwand steigt, je näher das Examen rückt.
Parallel zur Station die jeweiligen Stoffgebiete
gleich zu lernen, ist empfehlenswert, da man
den Zeitpunkt des zweiten Examens im Gegensatz zum ersten Examen nicht selbst bestimmen kann.
Solltet Ihr in der Station so sehr mit Arbeit zugedeckt werden, dass zum Selbststudium zu
wenig Zeit bleibt, redet mit Euren Ausbildern.
Durch die Verkürzung des Referendariats auf
zwei Jahre bleibt nicht mehr viel Zeit.
Habt Ihr damit keinen Erfolg, wendet Euch an
uns oder die Ausbildungsleitung.
Ausarbeitungen
Von allen Ausarbeitungen (Urteile etc.), die Ihr
in der Station abgebt, ist die Anfertigung einer
Kopie empfehlenswert, da diese Ausarbeitungen die Grundlage der Note in Eurem Stationszeugnis bilden.
Ausbildungsab-
Zu Beginn eines neuen Ausbildungsabschnitts
solltet Ihr euch persönlich bei Eurem Ausbilder
vorstellen. Dies möglichst noch während des
jeweiligen Einführungskurses, auch wenn Ihr
nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werdet.
5
um die Anschaffung neuerer Werke. Solltet Ihr
hier Anliegen haben, wendet Euch an uns.
Arbeitsgemeinschaften
Zu Beginn des Referendariats werdet Ihr in
Arbeitsgemeinschaften (AGs) eingeteilt. Es
wird dann ein AG-Sprecher gewählt, der Kontaktperson zur Ausbildungsleitung ist.
Kommt eine Referendarsfahrt zustande, findet
diese in aller Regel im Rahmen einer AG während der Zivilstation statt.
Die einzelnen Lehrveranstaltungen finden in
der AG statt. Gegenstand und Dauer der Veranstaltungen sind in der Ausführungsverordnung des Justizministeriums in seiner aktuellen
Fassung veröffentlicht.
Außerhalb der Einführungslehrgänge zu Beginn jeder Station handelt es sich um einen
festgelegten Tag in der Woche. Der Unterricht
findet in den Räumen des Justizausbildungszentrums Neckarstraße 88, statt.
Neben den festgelegten Stunden gibt es ein
bestimmtes Stundendeputat, innerhalb dessen
die Ausbildungsleitung auf Wunsch der AG
weitere Unterrichtsveranstaltungen durchführen kann.
Schwarzes Brett
Aktuelle Informationen gibt es an den Anschlagstafeln an der Hauptpforte des LG und
im 5. Stock des AG Bad Cannstatt.
Wir empfehlen Euch, diese öfters durchzuschauen, da dort auch aktuelle Anwaltsstationen oder Nebentätigkeitsmöglichkeiten in Anwaltskanzleien angeboten werden.
Referendarszimmer
Für die Referendare gibt es auch ein kleines
Zimmer im Landgericht. Dieses ist im Gebäudeteil Eingang Archivstraße (Kantine), im 1.
Stock, Zimmer 233.
Es eignet sich als Raum für private AGs, zum
selbstständigen Lernen ohne Bibliotheksatmosphäre und ist besonders gut geeignet für
Referendare, die direkt dem LG zugeteilt sind,
um mal kurz Akten durchzuarbeiten oder einfach zum Abschalten. Der Schlüssel ist nach
vorheriger Anmeldung bei Frau Möller erhältlich.
Bibliotheken
•
•
•
•
•
•
Bibliothek des Amtsgerichts Stuttgart
Landesbibliothek
Bibliothek der FH für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg
Bibliothek der Staatsanwaltschaft
Bibliothek im Schloss der Uni Hohenheim
Landgerichtsbibliothek, Urbanstr. 20,
8. Stock, geöffnet von Mo - Do 7.30
Uhr bis ca. 19.00 Uhr; Fr bis 19 Uhr
(hier könnt Ihr auch ältere Auflagen
von Kommentaren günstig erwerben)
Examensklausuren
Alte Examensklausuren erhaltet Ihr in der Regel von Eurem AG-Leiter oder Eurer Leiterin.
(Diese sind trotz ihrer Verwendung in teilweise
sehr weit zurückliegenden Examina auf Grund
der Überarbeitung durch die Ausbildungsleitung immer auf dem neuesten Stand). Lösungsskizzen können allerdings nicht ausgegeben werden. Ansonsten war der Erhalt alter
Examensklausuren
bisher
grundsätzlich
schwierig, weil diese auch den Fundus darstellen, aus dem die AG-Leiter für ihre
Übungsklausuren schöpfen. In der Zeitschrift
„Die Justiz“ werden regelmäßig alte Examensklausuren abgedruckt. Außerdem gibt es mittlerweile eine stattliche Anzahl von Büchern mit
Examensklausuren, wovon einige auch in der
LG-Bibliothek stehen. Zudem hat das Justizministerium kürzlich Sammlungen von Klausuren herausgegeben, diese können Online über
das Elan-Programm abgerufen werden.
Hinweise zur LG-Bibliothek:
In der Bibliothek steht ein Computer
mit einer digitalisierten Bestandsliste
zu Verfügung.
Diese könnt Ihr auch von zu Hause
aus abrufen,
der Link hierzu lautet:
https://wwwopac.rzkiru.de/lgstuttgart/index.asp?DB=lgstuttgart
http://wwwopac.rzas.de/lgstuttgart/index.asp?DB=lgs
Essensmöglichkeiten
Ihr könnt die Kantinen am LG, Eingang Archivstraße, am Amtsgericht Stuttgart, bei der
Staatsanwaltschaft und beim AG Bad Cann-
Im Übrigen findet Ihr in der LG-Bibliothek auch
ein Regal mit aktuellen Skripten für Referendare. Der APR kümmert sich je nach Bedarf
6
statt (hier aber nur nach Voranmeldung) nutzen. Die Mensa der Musikhochschule in der
Urbanstraße ist eine gute Alternative.
Des Weiteren ist in wenigen Gehminuten die
Food-Lounge im Königsbau erreichbar.
könnt aber auch eine Parkberechtigung für den
LG-Parkplatz erwerben (ca. 30 €/Monat), Infos
hierzu findet ihr an den Tafeln hinter der Pforte
des LG.
Leider gibt es für Fahrkarten der VVS KEINE
VERGÜNSTIGUNGEN für Referendare, da
diese nicht als Auszubildende anerkannt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit ein vergünstigtes Behördenticket der VVS für ein Jahr
zu erwerben,
Urlaub / Krankheit
Selbstverständlich haben auch Referendare
Anspruch auf 26 Tage Erholungsurlaub, von
denen allerdings nur 20 Tage auf eine Station
entfallen dürfen. Der Urlaub gilt für das jeweilige Ausbildungsjahr (nicht für das Kalenderjahr). Nicht beanspruchter Urlaub kann bis zu
sieben Monate ins nächste Ausbildungsjahr
mitgenommen werden, danach verfällt er.
Eventuell verbleibender Resturlaub wird nicht
ausbezahlt.
Interessenvertretungen
Von den DGB-Gewerkschaften ist für Referendare die VERDI (Geschäftsstelle Bezirk Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart,
Tel.: 0711/1664000) zuständig. Selbstverständlich stehen auch Standesorganisationen
und Berufsverbände für Referendare offen.
Beispielhaft seien die Anwaltsvereine und die
Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung
e.V. genannt.
Neben dem Erholungsurlaub steht Euch unter
bestimmten Umständen Sonderurlaub zu (zur
juristischen Fortbildung und für die Referendarsfahrt). Erkundigt Euch hierzu bei Frau
Möller.
AG-Fahrt
Im Falle einer Erkrankung müsst Ihr das der
Ausbildungsleitung (Frau Möller oder Frau
Faber) melden, da dort Euer Urlaubs- und
Krankenblatt geführt wird. Eurem Ausbildungsleiter sollte ebenfalls eine Mitteilung gemacht werden.
NICHT ausreichend ist, wenn nur der AG-Leiter informiert wird.
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei
Tagen (Samstage, Sonn- und Feiertage gehören dazu) muss ein ärztliches Attest vorgelegt
werden.
Die Ausbildungsleitung ist auch bei der Wiederaufnahme des Dienstes zu benachrichtigen,
Ihr müsst Euch also auch wieder bei Frau
Möller oder Frau Faber gesund melden.
Wird innerhalb der regulären Arbeitszeiten (Mo
– Fr: 7.30 – 16.00 Uhr) ein Arzt aufgesucht,
muss dieser darüber eine Bescheinigung ausstellen, die dann der Ausbildungsleitung zuzuleiten ist. Die Bescheinigung sollte auch Angaben über die Wegzeit enthalten.
Parken/ Öffentliche
kehrsmittel
Ihr könnte alle zusammen an einer AG-Fahrt
teilnehmen. Dafür müsst ihr Sonderurlaub beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass ihr auf
der Fahrt genügend "juristische Programmpunkte" einplant. Damit ihr das nicht alle selbst
organisieren müsst gibt es eigene Reiseveranstalter (z.B. www.moveo.de).
Sonstiges
Unter gewissen Voraussetzungen steht Euch
als Referendarinnen und Referendaren ein
Anspruch auf Wohngeld zu. Entsprechende
Anträge sind bei der Wohngeldstelle (Rathaus
oder Sozialamt) des Wohnortes erhältlich.
Anlaufstellen
1. Am Landgericht:
1.1. Ausbildungsleitung:
Ver-
Vorsitzender Richter am LG
Ade
[email protected]
LG / Urbanstraße, 6. Stock
0711/212-3480
Parkplätze sind an allen Stuttgarter Gerichten
und bei der Staatsanwaltschaft nur begrenzt
vorhanden und gebührenpflichtig. Insbesondere für das AG Stuttgart und die StA empfiehlt
sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Am LG Stuttgart steht die „teure“ Tiefgarage der Landesbibliothek zur Verfügung. Ihr
Richter am LG
Ropertz
7
[email protected]
LG / Urbanstraße, 6.Stock
0711/212-3523
[email protected]
0711/212-3200
Frau Renk
[email protected]
0711/212-3200
1.2. Ausbildungsabteilung
3. Am Regierungspräsidium:
Für die Verwaltungsstation:
Frau Faber
[email protected]
LG / Urbanstraße, Zimmer 802
0711/212-3467
Frau Bölling
[email protected]
0711/904-11232
Frau Möller
[email protected]
LG / Urbanstraße, Zimmer 604
0711/212-3426
Frau Hildebrand
[email protected]
0711/904-11210
Frau Lanzendorfer
(Vertretung Frau Möller)
0711/212-3413
4. Bei der Staatsanwaltschaft:
Ausbildungsleitung
EStA ’in Frau Krauth,
[email protected]
0711/921-4400
2. Am Oberlandesgericht:
2.1. Ausbildungsleitung:
Sitzungsdienstleitung
Frau Rebmann
0711/921-4000
Dr. Andreas Holzwarth
[email protected]
0711/212-3075
2.2. Ausbildungsabteilung:
Frau Fetzer
8