REFERENDARSINFORMATIONEN des Ausbildungspersonalrates am Landgericht Stuttgart ZUM EINSTELLUNGSTERMIN 1. APRIL 2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich willkommen am LG Stuttgart! Im Vergleich zum Studentendasein werden sich durch den Beginn des Referendariats viele Dinge ändern. Um Euch mit dem vertraut zu machen, was Euch im Rahmen Eures Referendariats erwarten wird, findet Ihr in dieser Broschüre einen groben Überblick über das Referendariat nebst einigen ergänzenden Informationen, die im Zusammenhang mit der Ausbildung von Bedeutung sein können. Einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben wir bewusst nicht. Einen guten Start ins Referendariat wünscht Euch Der Ausbildungspersonalrat (APR) Isabelle Schmid - Vorsitzende Sebastian Raendler - Stellvertretender Vorsitzender Viola Killenberg - Stellvertretende Vorsitzende - 1 Im Übrigen versucht der APR ganz allgemein Wünsche, Anregungen und Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen und zu koordinieren. Dazu gehört selbstverständlich, Euch nach Möglichkeit bei der Lösung eventueller Probleme zu helfen. Der Ausbildungspersonalrat (APR) Der APR ist das von allen Referendarinnen und Referendaren gewählte Vertretungsorgan der Rechtsreferendare am LG Stuttgart, bestehend aus neun Referendaren. Gewählt wird der APR jedes Jahr nach dem Wahlmodus des Landespersonalvertretungsgesetzes. Die Wahl des APR findet jedes Jahr im November statt. Die Mitglieder des APR werden für ein Jahr gewählt. Jeder Referendar am LG Stuttgart kann sich zur Wahl aufstellen lassen. Rechtsgrundlage für diese Bestellung und die damit verbundenen Aufgaben ist das Landespersonalvertretungsgesetz Baden- Württemberg, insbesondere § 56, sowie die dazu ergangene Verordnung des Justizministeriums vom 17.03.1977 (GBl. 1977, S. 98 f.). Insbesondere für Fragen, aber auch für Anregungen oder Kritik stehen wir Euch gerne zur Verfügung. Kontakt [email protected] Isabelle Schmid - Vorsitzende Sebastian Raendler - Stellvertretender Vorsitzender - Der APR hat Mitwirkungsrechte bei zahlreichen Maßnahmen des Präsidenten des LG und des OLG. Das bedeutet, dass er über bestimmte Maßnahmen informiert werden muss und eine Erörterung verlangen kann. Unterbleibt die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung, wird die Maßnahme rechtswidrig. Viola Killenberg - Stellvertretende Vorsitzende Nicola Graja Theresa Kohlhäufl Mitwirkungsrechte bestehen z.B. bei: • • • • Simon Mannschreck Entlassung von Referendaren, sofern diese die Entlassung nicht selbst beantragt haben Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung Erlass von Disziplinarverfügungen oder schriftlichen Missbilligungen Festlegung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn zwischen dem Leiter der Dienststelle und dem Referendar kein Einvernehmen erzielt wird. Daniel Nowak Sabrina Schatz Amélie Ungerer Bitte scheut Euch nicht, uns bei Fragen oder Anregungen eine E-Mail zu schicken! Dabei ist zu beachten, dass die meisten dieser Beteiligungsmöglichkeiten voraussetzen, dass die Referendarin / der Referendar die Beteiligung des Personalrats beantragt. Mitteilungen des APR werden meist an die AGSprecher geschickt und in der Regel im nächsten Unterricht bekannt gegeben. Auf dieses Antragsrecht muss der Referendar von der Dienststelle im Rahmen der Vornahme der Maßnahme hingewiesen werden. Bei Maßnahmen der Verwaltung besteht ein Mitbestimmungsrecht allerdings nicht. 2 betreffende Fragen stehen Frau Krauth oder Frau Rebmann zur Verfügung. Die Ausbildung Im Bereich der Strafstation besteht u.a. die Möglichkeit, an Maßnahmen teilzunehmen, die massiv in die persönliche Freiheit der Betroffenen eingreifen (Durchsuchung, Verhaftung, Haft etc.), um einen Einblick in die Praxis und die Konsequenzen von Anordnungen zu erhalten, die auf dem Papier eher nüchtern wirken. Es werden auch zahlreiche Sonderveranstaltungen im Rahmen der Strafstation, u.a. eine nächtliche Streifenfahrt mit der Polizei, Teilnahme an einer Obduktion oder ein Besuch in der JVA Stammheim angeboten. In der Regel wird dies im Einführungslehrgang zur Strafstation vermittelt. Die Teilnahme an Sonderveranstaltungen wird häufig im Stationszeugnis erwähnt. Ein Besuch beim Haftstaatsanwalt ist leider nicht mehr ganz so einfach zu bewerkstelligen wie in der Vergangenheit. Ein Besuch ist nur noch in kleineren Gruppen möglich. Einigt Euch in der AG und sprecht zu Beginn der Strafstation im Rahmen des Einführungslehrgangs mit einem / einer der durchführenden Staatsanwälte / Staatsanwältinnen. Wir empfehlen Euch, alle Möglichkeiten wahrzunehmen, die Euch das Referendariat bietet. Bedauerlicherweise wissen viele Referendarinnen und Referendare nicht, wie weit diese Möglichkeiten reichen - noch trauriger ist, dass viele Stationsausbilder Euch nicht in ausreichendem Umfang darauf hinweisen. Exemplarisch eine - wenn auch nicht vollständige - Liste: • • • • • • • • Leitung einer mündlichen Verhandlung unter Aufsicht (§ 10 GVG) Durchführung einer Zeugenvernehmung Aktenvortrag Erledigung des täglichen Posteingangs, z.B. während des Urlaubs des Ausbilders oder der Ausbilderin Erledigung von Rechtshilfeersuchen beim Amtsgericht in Zivil- und Strafsachen Teilnahme an einem Ortstermin Begleitung eines Gerichtsvollziehers bei dessen Arbeit Tätigkeit in der Rechtsantragsstelle 2.1. Staatsanwaltschaft: Bei der Staatsanwaltschaft besteht durch die Verrichtung des Sitzungsdienstes die Gelegenheit, selbstständig ohne Aufsicht Aufgaben wahrzunehmen. Diese Tätigkeit gehört nach den Erfahrungen der Vorgängerjahre zu den interessantesten in der gesamten Referendarsausbildung. Eine spezielle Vorbereitung darauf erfolgt in einem dreitägigen Plädierkurs zu Beginn der Strafstation. Sehr hilfreich zur Vorbereitung auf den Sitzungsdienst ist das Skript von Luchterhand Referendarpraxis -„Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst“. 1. Zivilstation (5 Monate): Bei der Zivilstation ist der unterschiedliche Arbeitsstil von Land- oder Amtsgericht und seine Auswirkungen auf die Ausbildung zu beachten. So besteht beim AG eher die Möglichkeit, eine Verhandlung selbst zu leiten (ist am LG aber in Einzelrichtersachen auch möglich), dagegen besteht ein Vorteil am LG darin, dass Aktenvorträge vor der Kammer gehalten werden können. Für alle Referendare besteht die Möglichkeit, einen Gerichtsvollzieher zu begleiten. Die Referendare am Landgericht erhalten hierfür ein Antragsformular, die Referendare an den Amtsgerichten müssen dies mit den jeweiligen Richterinnen und Richtern ausmachen. Ebenso wichtig ist es, dass Ihr als Repräsentanten der Staatsanwaltschaft bei Gericht im Sitzungstermin weder zu spät kommt, noch etwa Termine ganz verpasst. Es wäre sehr ärgerlich, weil ohne Euch die Sitzung nicht beginnen kann, und jemand anderes von der StA angefordert werden müsste. Eure Unterlagen für den Sitzungsdienst im Rahmen Eurer Tätigkeit bei der StA enthalten unter anderem (außer in Jugendsachen) einen empfohlenen Strafrahmen, sog. Strafvorschläge. Sollten diese fehlen, könnt Ihr den zuständigen Dezernenten anrufen, wenn Ihr Euch über das Strafmaß unsicher seid. Die Strafvorschläge sollten eingehalten werden, es kann jedoch 2. Strafstation (3 ½ Monate): In der Strafstation besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer Zuweisung zur Staatsanwaltschaft oder zu einem Strafgericht. Eine Liste zur Abgabe des Wunsches wird ca. 6-8 Wochen vor Beginn der Station von der Ausbildungsleitung ausgegeben. Für speziell die StA 3 davon abgewichen werden, wenn sich in der Hauptverhandlung Anlass dazu bietet. Dies bedarf aber einer Begründung. Im Detail werdet Ihr über diese Aufgaben im Plädierkurs informiert. 4. Verwaltungsstation (3 ½ Monate): Etwa ein Vierteljahr vorher wird das Regierungspräsidium eine Liste aller Stellen im Verwaltungsbereich ausgeben und Euch bitten, Eure Zuteilungswünsche abzugeben. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auch eigene Wünsche einzutragen, doch nicht jede Behörde kommt in Betracht. Eure Wünsche werden so gut wie möglich berücksichtigt. Es ist aber nicht immer einfach, selbst gewählte Stationen durchzusetzen. Neben den üblichen Verwaltungsbereichen besteht (bei guter Examensnote) die Möglichkeit, zur Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer oder zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu gehen. 2.2. Strafgericht: Zu Euren Pflichten bei Gericht während der Strafrechtsstation gehört die Protokollführung so lange, bis Ihr Euch damit auskennt. In OWiSachen tritt das rasch ein, in Strafsachen dauert es nicht viel länger. Der interessante Nebeneffekt der Protokollführung liegt in der praktischen Kenntnis von Förmlichkeiten, die für Revisionsklausuren von erheblicher Bedeutung sind. Auch die Referendare, die einem Gericht zugewiesen sind werden im Sitzungsdienst der StA eingesetzt. Anders als die der Staatsanwaltschaft zugewiesenen Referendare werden die Gerichtsreferendare allerdings in der Regel per E-Mail über ihre Sitzungsdienste informiert, es empfiehlt sich also, während der Strafstation täglich die E-Mails abzurufen. Die E-Mails sind zudem zu bestätigen. Außerdem nehmen sie nur zwei bis dreimal am Sitzungsdienst teil, während die StA- Referendare einen wöchentlichen Sitzungsdienst haben. 5. Anwaltsstation II (4 ½ Monate): Es gelten die Ausführungen zur Anwaltsstation I. 6. Wahlstation (3 Monate): Mit der Wahl der Ausbildungsstelle wird gleichzeitig auch der Schwerpunktbereich für das 2. Examen festgelegt. Die Wahl des Schwerpunktbereichs ist unabhängig von der Wahlfachgruppe oder dem Schwerpunktbereich im ersten Examen! Schwerpunktbereiche, Ausbildungsstellen und Prüfungsstoff könnt Ihr im § 42 Abs. 1 Nr. 5 JAPrO nachlesen. Für die Wahl des Schwerpunktbereiches organisiert der APR alljährlich eine diesbezügliche Info-Veranstaltung. Hierbei referieren u.a. auch Prüfer des zweiten Staatsexamens über Ihren Schwerpunktbereich. Eine Einladung zu dieser Veranstaltung werdet Ihr gesondert erhalten. Wer die Wahlstation im Ausland verbringen will, sollte sich frühzeitig um eine Stelle bemühen. Begehrte Auslandsstationen sind teilweise bereits ein Jahr im Voraus ausgebucht. Geeignete Ausbildungsstellen werden Euch regelmäßig durch Eure AG-Sprecherinnen und Sprecher oder Frau Möller bekannt gegeben. In Frage kommen vor allem ausländische Rechtsanwälte, deutsche Botschaften sowie ausländische Industrie- und Handelskammern. Die Angebote werden auch in einem Ordner gesammelt, der in der LG-Bibliothek einzusehen ist. 3. Anwaltsstation I (4 ½ Monate): Um die Zuweisung zu einem Anwalt oder einer Anwaltskanzlei für die Anwaltsstation muss sich jeder Referendar selbst bemühen. Hier ist es empfehlenswert, Kontakt zu Referendaren herzustellen, die bereits in der Anwaltsstation sind oder diese gerade beendet haben. Etwa drei Monate vor Beginn der Station erhält man vom LG (Frau Möller) eine E-Mail, der man die Abgabefrist für die Zuteilungswünsche entnehmen kann. Das entsprechende Formular, welches sowohl vom Referendar, als auch vom ausgewählten Anwalt ausgefüllt wird, ist auf der Homepage des OLG Stuttgart unter Ausbildung und Beruf/ Rechtsreferendare/Merkblätter und Antragsformulare zu finden (www.olg-stuttgart.de). Entgegen einem weit verbreiteten Gerücht werden Referendare, die bei Ende der Frist noch keinen Vorschlag eingereicht haben, NICHT „von Amts wegen“ zugeteilt! Am besten also: Kümmert Euch rechtzeitig darum, damit es nachher keine böse Überraschung gibt. 4 Häufig wird auf das Heft „Jurastudium und Wahlstation im Ausland“ (Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Regensburg und Biermann mbH, Münster 1990) hingewiesen. Bitte beachtet aber, dass die letzte Ausgabe dieser Schrift bereits 19 Jahre alt ist. Ihr solltet Euch aber nicht zu früh bei Euren Richtern melden, da diese die Referendare gern auch schon vor offiziellem Beginn mit Arbeit eindecken. Zwei bis drei Tage im Voraus sind ausreichend. Ausbilder / Ausbilderinnen Dienstweg Auch wenn sich viele AG-Leiterinnen und Leiter bzw. Stationsausbilderinnen und Ausbilder um die Referendare bemühen, läuft nicht immer alles perfekt ab. Solltet Ihr mit einem AG-Leiter nicht zufrieden sein, solltet Ihr zunächst das Gespräch mit der betreffenden Person suchen. Wenn dies nichts bringt, solltet Ihr auf uns oder die Ausbildungsleitung zugehen. Es ist umgekehrt ebenfalls wichtig, dass Ihr Herrn Ade, Herrn Ropertz oder den APR informiert, wenn Euch ein besonders empfehlenswerter Ausbilder begegnet. Dies sollte die Ausbildungsleitung wissen. Bitte beachtet, dass sämtliche Anträge auf dem Dienstweg, d.h. an das LG Stuttgart z.Hd. Frau Möller, Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart einzureichen sind. Ausgenommen ist der Antrag für das zweite Staatsexamen. Dieser ist direkt beim OLG Stuttgart einzureichen. Stationszeugnisse Manche Stationsausbilder lassen sich für die Erstellung der Zeugnisse viel Zeit. Die Zeugnisse sollten jedenfalls zu den ersten Bewerbungen oder zum zweiten Staatsexamen vollzählig vorliegen. Die Zeugnisse zählen zwar nicht für das zweite Staatsexamen, können aber bei Bewerbungen, die häufig vor Bekanntgabe der Examensnoten durchgeführt werden, von Bedeutung sein. Die Stationszeugnisse sind mit dem Ausbilder zu besprechen. Eine nachträgliche Änderung auf Eure Initiative hin ist möglich. In begründeten Fällen gibt es dazu die Unterstützung der Ausbildungsleitung, sowie des APR. Die Bandbreite der Benotung ist sehr groß einheitliche Richtlinien zur Benotung gibt es leider nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Gegendarstellung, die zur Personalakte gegeben wird. Zudem ist die Begründung Eurer Note besonders wichtig, also lest die Stationszeugnisse gut durch und habt keine Scheu Euren Ausbilder nochmals darauf anzusprechen. Gerne unterstützt Euch der APR dabei. In geeigneten Fällen können Richterinnen und Richter im Dienstzeugnis außerdem zum Ausdruck bringen, dass der Referendar für den Staatsdienst geeignet ist. Neuer schnitt Selbststudium Selbststudium ist angesichts des zweiten Staatsexamens wichtig. Zeit dafür ist von den Stationsausbildern in angemessenem Umfang zu gewähren. Laut Ausbildungsvorschrift ist ein Tag pro Woche vorgesehen. Ob dies genügt, ist fraglich. Der Zeitaufwand steigt, je näher das Examen rückt. Parallel zur Station die jeweiligen Stoffgebiete gleich zu lernen, ist empfehlenswert, da man den Zeitpunkt des zweiten Examens im Gegensatz zum ersten Examen nicht selbst bestimmen kann. Solltet Ihr in der Station so sehr mit Arbeit zugedeckt werden, dass zum Selbststudium zu wenig Zeit bleibt, redet mit Euren Ausbildern. Durch die Verkürzung des Referendariats auf zwei Jahre bleibt nicht mehr viel Zeit. Habt Ihr damit keinen Erfolg, wendet Euch an uns oder die Ausbildungsleitung. Ausarbeitungen Von allen Ausarbeitungen (Urteile etc.), die Ihr in der Station abgebt, ist die Anfertigung einer Kopie empfehlenswert, da diese Ausarbeitungen die Grundlage der Note in Eurem Stationszeugnis bilden. Ausbildungsab- Zu Beginn eines neuen Ausbildungsabschnitts solltet Ihr euch persönlich bei Eurem Ausbilder vorstellen. Dies möglichst noch während des jeweiligen Einführungskurses, auch wenn Ihr nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werdet. 5 um die Anschaffung neuerer Werke. Solltet Ihr hier Anliegen haben, wendet Euch an uns. Arbeitsgemeinschaften Zu Beginn des Referendariats werdet Ihr in Arbeitsgemeinschaften (AGs) eingeteilt. Es wird dann ein AG-Sprecher gewählt, der Kontaktperson zur Ausbildungsleitung ist. Kommt eine Referendarsfahrt zustande, findet diese in aller Regel im Rahmen einer AG während der Zivilstation statt. Die einzelnen Lehrveranstaltungen finden in der AG statt. Gegenstand und Dauer der Veranstaltungen sind in der Ausführungsverordnung des Justizministeriums in seiner aktuellen Fassung veröffentlicht. Außerhalb der Einführungslehrgänge zu Beginn jeder Station handelt es sich um einen festgelegten Tag in der Woche. Der Unterricht findet in den Räumen des Justizausbildungszentrums Neckarstraße 88, statt. Neben den festgelegten Stunden gibt es ein bestimmtes Stundendeputat, innerhalb dessen die Ausbildungsleitung auf Wunsch der AG weitere Unterrichtsveranstaltungen durchführen kann. Schwarzes Brett Aktuelle Informationen gibt es an den Anschlagstafeln an der Hauptpforte des LG und im 5. Stock des AG Bad Cannstatt. Wir empfehlen Euch, diese öfters durchzuschauen, da dort auch aktuelle Anwaltsstationen oder Nebentätigkeitsmöglichkeiten in Anwaltskanzleien angeboten werden. Referendarszimmer Für die Referendare gibt es auch ein kleines Zimmer im Landgericht. Dieses ist im Gebäudeteil Eingang Archivstraße (Kantine), im 1. Stock, Zimmer 233. Es eignet sich als Raum für private AGs, zum selbstständigen Lernen ohne Bibliotheksatmosphäre und ist besonders gut geeignet für Referendare, die direkt dem LG zugeteilt sind, um mal kurz Akten durchzuarbeiten oder einfach zum Abschalten. Der Schlüssel ist nach vorheriger Anmeldung bei Frau Möller erhältlich. Bibliotheken • • • • • • Bibliothek des Amtsgerichts Stuttgart Landesbibliothek Bibliothek der FH für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg Bibliothek der Staatsanwaltschaft Bibliothek im Schloss der Uni Hohenheim Landgerichtsbibliothek, Urbanstr. 20, 8. Stock, geöffnet von Mo - Do 7.30 Uhr bis ca. 19.00 Uhr; Fr bis 19 Uhr (hier könnt Ihr auch ältere Auflagen von Kommentaren günstig erwerben) Examensklausuren Alte Examensklausuren erhaltet Ihr in der Regel von Eurem AG-Leiter oder Eurer Leiterin. (Diese sind trotz ihrer Verwendung in teilweise sehr weit zurückliegenden Examina auf Grund der Überarbeitung durch die Ausbildungsleitung immer auf dem neuesten Stand). Lösungsskizzen können allerdings nicht ausgegeben werden. Ansonsten war der Erhalt alter Examensklausuren bisher grundsätzlich schwierig, weil diese auch den Fundus darstellen, aus dem die AG-Leiter für ihre Übungsklausuren schöpfen. In der Zeitschrift „Die Justiz“ werden regelmäßig alte Examensklausuren abgedruckt. Außerdem gibt es mittlerweile eine stattliche Anzahl von Büchern mit Examensklausuren, wovon einige auch in der LG-Bibliothek stehen. Zudem hat das Justizministerium kürzlich Sammlungen von Klausuren herausgegeben, diese können Online über das Elan-Programm abgerufen werden. Hinweise zur LG-Bibliothek: In der Bibliothek steht ein Computer mit einer digitalisierten Bestandsliste zu Verfügung. Diese könnt Ihr auch von zu Hause aus abrufen, der Link hierzu lautet: https://wwwopac.rzkiru.de/lgstuttgart/index.asp?DB=lgstuttgart http://wwwopac.rzas.de/lgstuttgart/index.asp?DB=lgs Essensmöglichkeiten Ihr könnt die Kantinen am LG, Eingang Archivstraße, am Amtsgericht Stuttgart, bei der Staatsanwaltschaft und beim AG Bad Cann- Im Übrigen findet Ihr in der LG-Bibliothek auch ein Regal mit aktuellen Skripten für Referendare. Der APR kümmert sich je nach Bedarf 6 statt (hier aber nur nach Voranmeldung) nutzen. Die Mensa der Musikhochschule in der Urbanstraße ist eine gute Alternative. Des Weiteren ist in wenigen Gehminuten die Food-Lounge im Königsbau erreichbar. könnt aber auch eine Parkberechtigung für den LG-Parkplatz erwerben (ca. 30 €/Monat), Infos hierzu findet ihr an den Tafeln hinter der Pforte des LG. Leider gibt es für Fahrkarten der VVS KEINE VERGÜNSTIGUNGEN für Referendare, da diese nicht als Auszubildende anerkannt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit ein vergünstigtes Behördenticket der VVS für ein Jahr zu erwerben, Urlaub / Krankheit Selbstverständlich haben auch Referendare Anspruch auf 26 Tage Erholungsurlaub, von denen allerdings nur 20 Tage auf eine Station entfallen dürfen. Der Urlaub gilt für das jeweilige Ausbildungsjahr (nicht für das Kalenderjahr). Nicht beanspruchter Urlaub kann bis zu sieben Monate ins nächste Ausbildungsjahr mitgenommen werden, danach verfällt er. Eventuell verbleibender Resturlaub wird nicht ausbezahlt. Interessenvertretungen Von den DGB-Gewerkschaften ist für Referendare die VERDI (Geschäftsstelle Bezirk Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711/1664000) zuständig. Selbstverständlich stehen auch Standesorganisationen und Berufsverbände für Referendare offen. Beispielhaft seien die Anwaltsvereine und die Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V. genannt. Neben dem Erholungsurlaub steht Euch unter bestimmten Umständen Sonderurlaub zu (zur juristischen Fortbildung und für die Referendarsfahrt). Erkundigt Euch hierzu bei Frau Möller. AG-Fahrt Im Falle einer Erkrankung müsst Ihr das der Ausbildungsleitung (Frau Möller oder Frau Faber) melden, da dort Euer Urlaubs- und Krankenblatt geführt wird. Eurem Ausbildungsleiter sollte ebenfalls eine Mitteilung gemacht werden. NICHT ausreichend ist, wenn nur der AG-Leiter informiert wird. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen (Samstage, Sonn- und Feiertage gehören dazu) muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Ausbildungsleitung ist auch bei der Wiederaufnahme des Dienstes zu benachrichtigen, Ihr müsst Euch also auch wieder bei Frau Möller oder Frau Faber gesund melden. Wird innerhalb der regulären Arbeitszeiten (Mo – Fr: 7.30 – 16.00 Uhr) ein Arzt aufgesucht, muss dieser darüber eine Bescheinigung ausstellen, die dann der Ausbildungsleitung zuzuleiten ist. Die Bescheinigung sollte auch Angaben über die Wegzeit enthalten. Parken/ Öffentliche kehrsmittel Ihr könnte alle zusammen an einer AG-Fahrt teilnehmen. Dafür müsst ihr Sonderurlaub beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass ihr auf der Fahrt genügend "juristische Programmpunkte" einplant. Damit ihr das nicht alle selbst organisieren müsst gibt es eigene Reiseveranstalter (z.B. www.moveo.de). Sonstiges Unter gewissen Voraussetzungen steht Euch als Referendarinnen und Referendaren ein Anspruch auf Wohngeld zu. Entsprechende Anträge sind bei der Wohngeldstelle (Rathaus oder Sozialamt) des Wohnortes erhältlich. Anlaufstellen 1. Am Landgericht: 1.1. Ausbildungsleitung: Ver- Vorsitzender Richter am LG Ade [email protected] LG / Urbanstraße, 6. Stock 0711/212-3480 Parkplätze sind an allen Stuttgarter Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft nur begrenzt vorhanden und gebührenpflichtig. Insbesondere für das AG Stuttgart und die StA empfiehlt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Am LG Stuttgart steht die „teure“ Tiefgarage der Landesbibliothek zur Verfügung. Ihr Richter am LG Ropertz 7 [email protected] LG / Urbanstraße, 6.Stock 0711/212-3523 [email protected] 0711/212-3200 Frau Renk [email protected] 0711/212-3200 1.2. Ausbildungsabteilung 3. Am Regierungspräsidium: Für die Verwaltungsstation: Frau Faber [email protected] LG / Urbanstraße, Zimmer 802 0711/212-3467 Frau Bölling [email protected] 0711/904-11232 Frau Möller [email protected] LG / Urbanstraße, Zimmer 604 0711/212-3426 Frau Hildebrand [email protected] 0711/904-11210 Frau Lanzendorfer (Vertretung Frau Möller) 0711/212-3413 4. Bei der Staatsanwaltschaft: Ausbildungsleitung EStA ’in Frau Krauth, [email protected] 0711/921-4400 2. Am Oberlandesgericht: 2.1. Ausbildungsleitung: Sitzungsdienstleitung Frau Rebmann 0711/921-4000 Dr. Andreas Holzwarth [email protected] 0711/212-3075 2.2. Ausbildungsabteilung: Frau Fetzer 8
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